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BF_1_Fischerareal_2022_07_08.pdf

Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 1 von 13 Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Ankerkonzeption für oberirdische Parkierungen und gemeinschaftliche Freianlagen Ausschnitt Städtebauliches Konzept Fischerareal, Gemeinde Baindt Inhaltsverzeichnis Einleitung Seite 2 A. Parkierungen und Hochbauten Seite 4 B. Gemeinschaftliche Freianlagen Seite 8 C. Weitere Vereinbarungen Seite 12 D. Salvatorische Klausel Seite 13 E. Anlagen Seite 13 Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 2 von 13 Einleitung Eine noch zu gründende Projektgesellschaft wird die Funktion des Ankerprojektes im Baufeld 1 vom 1. Bauabschnitt des Fischerareals in Baindt übernehmen. Sie projektiert und baut auf mehr als der Hälfte des Baufelds ein Mehrfamilienhaus mit 16 Einheiten, wovon 50% als geförderter Wohnungs- bau realisiert werden. Das Baufeld 1, 1. Bauabschnitt liegt im nordwestlichen Bereich des Areals. Als sogenanntes Ankerprojekt organsiert die Projektgesellschaft die übergreifende Planung der ins- gesamt etwa 43 Stellplätze und gemeinschaftlichen Freianlagen des Baufelds 1 sowie auch die Reali- sierung der gemeinschaftlich genutzten Freianlagen. Für die Planung der Parkierung und Freianlagen wird eine Planungsgemeinschaft gegründet, an denen sich alle Projekte des Baufelds – die Anlieger und das Ankerprojekt – beteiligen müssen. Die südlich vorgesehen Stellplätze, die dem zukünftigen Anlieger oder Anliegern zugewiesen werden, sind von diesem selbst zu errichten. Die Parkierung baut demnach jedes Projekt in Eigenregie, zur Realisierung der gemeinschaftlich genutzten Freianlagen wird eine Baugemeinschaft gegründet. Sämtliche im 1. Bauabschnitt des Baufelds nachzuweisenden „baurechtlich notwendigen“ Kfz- Stellplätze für Wohnungen sind auf den Grundstücken herzustellen, wofür der Kfz-Stellplatzschlüssel der Gemeinde Baindt für das Fischerareal herangezogen wird.1 Die baurechtlich nachzuweisenden Fahrradstellplätze für die Wohneinheiten müssen in Fahrradräumen in den Gebäuden, vermutlich in den Untergeschossen, untergebracht werden. Sollte der Bedarf an Kfz-Stellplätzen geringer sein als bisher angenommen, kann diese Flächen für andere Mobilitätsarten genutzt werden, z.B. für Fahr- rad- oder auch Motorradstellplätze, sodass eine Reduzierung der im Untergeschoss untergebrachten Fahrräder ermöglicht wird. Die Anzahl der oberirdischen Fahrradstellplätze wird anhand des Verhält- nisses der Wohnungsanzahl der Hochbauprojekte zugewiesen. Die Nutzfläche, die den Parkierungen nach der Strukturplanung vom 08.07.2022 zugewiesen wird, ist in Gänze als „Mobilitätsfläche“ zu verstehen. Sollten weitere Flächen verfügbar sein, besteht jedoch kein Zwang diese als Parkierungs- fläche zu nutzen. Durch nur sehr wenige Schnittstellen sind die Beteiligten des Baufelds 1 selbst für die Realisierung ihrer Stellplätze, teilweise mit Carports und in den Stirnseiten der Gebäude, zuständig. Die einheitlich abgestimmte Gestaltung der Carports ist hierbei Vorgabe. Für die Zufahrt über fremde Grundstücke werden sich gegenseitig Überfahrtsrechte gewährt, was ebenso für den nachfolgenden zweiten Bau- abschnitt des Areals gilt. Bei den gemeinschaftlichen Freianlagen ist es das Ziel, einen Innenhof herzustellen, der ein Treff- punkt für alle Hofbewohner ist und dabei vielfältige Bedürfnisse abdeckt. Es wird ein partizipatives Verfahren durchgeführt, über das die Wünsche und Vorstellungen der späteren Bewohner im Bau- feld einfließen können. Durch diese intensive Auseinandersetzung mit den eigenen und den Vorstel- lungen der anderen Projekte bildet sich eine Gemeinschaft, die über das eigene Projekt hinausgeht. Dies setzt eine hohe Offenheit bei allen Beteiligten voraus. Die Herstellungskosten werden über ei- nen Kostenverteilerschlüssel zugeordnet. Als rechtlicher Rahmen für den dauerhaften Betrieb der Freianlagen ist die Gründung einer eigen- ständigen Eigentümergemeinschaft vorgesehen. Die Verwaltung dieser Gemeinschaft erfolgt nach Fertigstellung durch eine Hausverwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Mit dieser Ankerkonzeption wird für alle Partner im Baufeld 1, 1. Bauabschnitt ein möglichst einfa- cher, fairer und transparenter Rahmen für die Realisierung der unterschiedlichen Bauvorhaben ge- 1 Gem. Exposé zur Vermarktung der Grundstücke in offener Konzeptvergabe der Gemeinde Baindt vom 17.06.2021, Seite 11 und Bebauungsplan vom 21.10.2021. Wohnungen bis 55 m²: 1,00 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 55 m² bis 85 m²: 1,50 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 85 m²: 2,00 Stellplätze je Wohneinheit Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 3 von 13 schaffen. In die Entwicklung dieser Konzeption flossen die Erfahrungen aus gemeinschaftlichen Par- kierungs- und Innenhofprojekten aus verschiedenen Entwicklungen ein. Die Ankerkonzeption definiert Grundlagen und Regelungen zu Schnittstellen, Kosten und Abgren- zungen der verschiedenen Bauvorhaben im Baufeld für die Realisierung und den Betrieb. Sie ist die Basis für die Vergabe der Grundstücke an die Anlieger-Projekte und wird gemeinsam mit diesen in einem „Dialog auf Augenhöhe“ zu einer bauabschnittsspezifischen Grundlagenvereinbarung fortge- schrieben. Den Projekten wird im Rahmen der Ankerkonzeption Spielraum für die Realisierung der jeweils individuellen Projektideen ermöglicht. Die gemeinsam abgestimmte Grundlagenvereinbarung wird im Vorfeld der Grundstücksverkäufe von einem Notar in eine Bezugsurkunde, der sogenannten Grundlagenurkunde, übertragen. Sie wird von der Gemeindeverwaltung beurkundet. Bei der Unterzeichnung der Grundstückskaufverträge wird sie genehmigt. Der Ablauf stellt sich wie folgt dar: Kooperationen zwischen allen Projekten des Baufelds bei Planung und Ausführung werden ange- strebt. Hierdurch können erhebliche Synergieeffekte und Kostenvorteile erzielt werden. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 4 von 13 A. Parkierungen und Hochbauten Mit dem Auto erfolgt die Einfahrt auf das Grundstück über die Marsweiler Straße in die neue „Fi- scherstraße“, über die das Areal erschlossen wird. Auf der westlichen Seite des Grundstücks befinden sich die verfügbaren Außenstellplätze sowie auch die Carports und Stellplätze in Parkliften. Die in diesem Mobilitätsbereich ggfs. befindlichen Fahrradstellplätze werden über den von Autos genutzten Bereich erschlossen. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Garagenverordnung (GaVO). Die Struktur- planung vom 08.07.2022 (Anlage 1) sieht eine Parkfläche mit insgesamt etwa 43 Kfz-Stellplätzen für das Baufeld 1, 1. Bauabschnitt vor, sowie, je nach Fortschreibung der Planung, ggf. Fahrrad- und Mo- torradstellplätze. Stellplatzbreiten für Autos können sich konstruktionsbedingt unterscheiden. Unter den Stirnseiten der Gebäude sind Parklifte vorgesehen. Die Fahrradstellplätze sollen ggfs. zum gro- ßen Teil platzsparend in Fahrradparkern gemäß der technischen Richtline „Empfehlenswerte Fahr- rad-Abstellanlagen“ des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (adfc) realisiert. Die Planung der Parkierungen erfolgt durch die noch zu gründende Planungsgemeinschaft „Parkie- rungen & Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“. Die Planung sowie die notwendigen Ausschrei- bungen umfassen zunächst alle Parkierungen des Bauabschnitts, um Synergieeffekte, besonders hin- sichtlich der Mengen- und Kostenvorteile, nutzen zu können. Die Beauftragungen der ausführenden Firmen zur Umsetzung der Parkierungen sind von den jeweiligen Hochbauprojekten selbst durchzu- führen. Die reale Teilung der Grundstücke sowie die getrennte Beauftragung der notwendigen Leistungen zur Realisierung der Stellplätze macht die Fortführung der Planungsgemeinschaft „Parkierungen & In- nenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“ durch eine übergreifende Baugemeinschaft „Parkierungen Baufeld 1, 1. Bauabschnitt“ nicht notwendig. Die Vorbereitung und Umsetzung der Elektro-Versorgung von Stellplätzen liegt in Gänze in der Ver- antwortung der zukünftigen Anlieger. Die Versorgung erfolgt vom eigenen Hausanschluss des jeweili- gen Hochbauprojektes aus. Die Regelungen im Einzelnen: 1) Rechtlicher Rahmen für den Betrieb der Stellplätze Durch die jeweils eigene Realisierung der Parkierungen liegen alle Rechte und Pflichten bei den jeweiligen Bauherren der Hochbauprojekte, auch nach der Abnahme der Bauvorhaben bzw. der Stellplätze. Die verbleibenden Rechte und Pflichten, z.B. hinsichtlich Gewährleistung, Unterhalt und Instandhaltung gehen an die jeweiligen Eigentümer(-gemeinschaften) über. Aufgrund der gemeinsamen Nutzung der Privatstraße bzw. der Erschließung der Grundstücke ist den künftigen Anliegern ein Überfahrtsrecht zu gewähren, dass in die Grundbücher aufge- nommen wird. 2) Bauliche Regelungen a) Definition der Lage der Stellplätze in Bezug auf die Hochbauten Die Außenstellplätze im Westen des Grundstücks sowie die freistehenden Carports werden barrierefrei erreichbar sein. Durch die Positionierung der Parklifte, diese werden in das Ge- bäude integriert, werden geringe Flächen im Unter- und Erdgeschoss nicht als Neben- bzw. Kellerräume oder Wohnraum nutzbar sein. b) Planungsgrundlage Planungsgrundlage ist die Strukturplanung vom 08.07.2022 des Architekturbüro Kontsek aus Nürnberg. Diese soll eine einheitliche Planung, Ausschreibung und Umsetzung der Par- Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 5 von 13 kierungsspange einschließlich der Carports sicherstellen. Die Vergabe der Bauleistungen zur Erstellung der Parkierungen obliegt den jeweiligen Hochbauprojekten. Die Grundstückszu- schnitte können jedoch von der tatsächlichen Nutzung abweichen. c) Festlegung der Anzahl und Vergabe der Kfz-Stellplätze Für die Strukturplanung der Stellplätze wurde die benötigte Stellplatzanzahl ausgehend von mittleren Wohnungsgrößen unter Anwendung der Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Baindt für das Fischerareal überschlägig kalkuliert. Die Zuordnung der Stellplätze wird im Wesentlichen nach ihrer Lage zum Gebäude erfolgen. Es ist nicht auszuschließen, dass Stellplätze nicht in unmittelbarer Lage zum Zugang des jeweiligen Projektes liegen. d) Festlegung der Anzahl und Vergabe Fahrradstellplätze Entsprechend dem Vorgehen bei den Kfz-Stellplätzen werden die baurechtlichen notwen- digen Fahrradstellplätze überschlägig mit dem Ansatz von zwei Stück pro Wohneinheit er- mittelt (ist noch mit dem Landratsamt abzustimmen). Die ggfs. in der Mobilitätsfläche zu realisierbaren Fahrradstellplätze werden proportional zur Wohnungsanzahl auf die Hoch- bauprojekte verteilt werden. Die Zuordnung der Fahrradbereiche wird im Wesentlichen nach ihrer Lage zu den Gebäuden erfolgen. e) Anpassung der Mobilitätsfläche Sollte sich im Zuge der weiteren Planung die Verfügbarkeit an freien Flächen ergeben, wird diese anhand der Kubatur der Projekte den Beteiligten entsprechend zugewiesen. f) Entwässerung sowie Ver- und Entsorgungsleitungen der Stellplätze und Hochbauten Das Führen sämtlicher für die Hochbauten und den Innenhof erforderlichen Leitungen über die Außenfläche ist zulässig. Die Gebäudeentwässerung der Hochbauprojekte erfolgt je- weils zum öffentlichen Kanal hin. Falls eine Führung von Leitungen über ein fremdes Grund- stück notwendig wird, werden entsprechende Dienstbarkeiten bestellt. g) Erschließung der Hochbauprojekte und des Innenhofs Sämtliche Erschließungen der einzelnen Projekte erfolgen in jeweils eigener Verantwor- tung, Beauftragung und Koordination. Sofern Projekte bei ihren Erschließungen kooperie- ren möchten, sind die Regelungen hierzu in Form von bilateralen Vereinbarungen im Ab- schnitt C zu definieren. Die Erschließungen für Fernwärme, Wasser und Abwasser sollte nach Möglichkeit von der Außenseite des Baufelds, der Fischerstraße erfolgen. h) Planung und Umsetzung der Bauvorhaben Alle schnittstellenrelevanten Planungen der Anliegerprojekte sind in enger Zusammenarbeit mit dem Ankerprojekt und seinen Fachplanern in jeder Phase abzustimmen. In den Abstim- mungsterminen müssen Architekten, Bauherrenvertreter und ggf. Fachplaner – nach vor- heriger Ankündigung – anwesend sein. Sämtliche Planungen, Schnitte, statische Konzepte etc. sind bis zu einem von der Planungsgemeinschaft Parkierung und Innenhof zu definie- renden angemessen Zeitpunkt zu liefern. Die Projektsteuerung wird unmittelbar nach den Reservierungszusagen der Anlieger einen Terminplan mit Meilensteinen für die abzustimmenden Punkte vorlegen. Alle Hochbauten legen ihrer Planung die in der Ankerkonzeption festgelegten Rahmenbedingungen zugrunde und stimmen alle Planungsschritte der Hochbauten gemäß dem Terminplan der Projekt- steuerung des Ankerprojekts miteinander ab. Die Realisierung eines Anliegerprojektes außerhalb des vorgegebenen Terminrahmens für das Baufeld ist nur möglich, sofern die anderen Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Gegebenenfalls müssen die Rohbauarbeiten des betreffenden Projektes dann nachgelagert erfolgen. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 6 von 13 3) Wirtschaftliche Regelungen a) Inanspruchnahme von Außenflächen durch die Parkierungen Für die Inanspruchnahme von Flächen durch die Parkierungen auf fremden Grundstücken erfolgen keine Ausgleichszahlungen an das jeweilige Hochbauprojekt. b) Erschließungen Die Kosten für die verschiedenen Erschließungen, Hausanschlüsse, Leitungsführung, usw. sind vom Ankerprojekt und von den Anliegern jeweils selbst zu tragen. c) Leitungsführung Das Führen sämtlicher für die Hochbauten und den Innenhof erforderlichen Ver- und Ent- sorgungsleitungen über die Parkierungsflächen ist zulässig. Gegebenenfalls entstehende Kosten hierfür die jeweiligen Hochbauprojekte bzw. stellen Kosten des Innenhofs dar. Für die Duldung aller Leitungen erfolgen grundsätzlich keine Ausgleichszahlungen. d) Verfahren der Kostenermittlung und –verteilung Durch die gemeinschaftliche Planung aber nachfolgend getrennter Realisierung der Stell- plätze ist zunächst lediglich die Teilung der Kosten für das übergreifende Projektmanage- ment sowie der notwendigen Planungsleistungen vorgesehen. Die Verteilung der Herstellungskosten der Fahrbahnfläche wird anhand des Verhältnisses der Mobilitätsfläche der jeweiligen Projekte erfolgen. Sämtliche Kostenermittlungen erfolgen in transparenter Form. Auf der Grundlage eines ersten Kostenüberschlages kann von folgenden voraussichtlichen Kostengrößenordnungen ausgegangen werden (jeweils KG 100-700 nach DIN 276, inkl. Fahrbahnanteil): 10.000.- € je Außenstellplatz 25.000.- € je Carportstellplatz 21.000.- € je Garagenstellplatz im Parklift 4) Fachplaner und ausführende Firmen a) Fachplaner und Fachfirmen Die folgenden Fachplaner und die Fachfirma können auch von den Anliegerprojekten beauf- tragt werden. Vom Ankerprojekt werden entsprechende Honorare für die Hochbauprojekte mitverhandelt. 1. Baugrunduntersuchung gemeinsame Ausschreibung, jedes Projekt beauftragt selbst 2. Vermessung gemeinsame Ausschreibung, jedes Projekt beauftragt selbst 3. SiGeKo gemeinsame Ausschreibung, jedes Projekt beauftragt selbst 5) Projektbeteiligte und Grundlagen der Honorierung Projektsteuerung stadtblau GmbH, Allersberger Straße 185, 90461 Nürnberg Honoraransatz: 21.400.- € brutto Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 7 von 13 Hochbauplanung Architekturbüro Kontsek, Wiesentalstraße 34, 90419 Nürnberg Honorarzone II, oberer Honorarsatz Freiflächenplanung Grünplanung Oehm + Herlan, Obere Seitenstraße 20, 90429 Nürnberg Honorarzone III, oberer Honorarsatz Vermessungsingenieur n.n. Geologe n.n. SiGeKo n.n. 6) Betrieb und Unterhalt a) Unterhalt-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten Die Verpflichtung für die erforderlichen Unterhalts-, Instandhaltungs- und Instandsetzungs- arbeiten der Stellplätze liegen grundsätzlich bei der jeweiligen Eigentümergemeinschaft. Durch die vorgesehene Erschließung der Baufelder 1 und 2 über den Straßenabschnitt im Ankergrundstück werden anfallenden Kosten für notwendige Unterhalts-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten über den entsprechenden Anteil an der Mobilitätsfläche auf die späteren Eigentümergemeinschaften umgelegt. b) Definition von Übergangs-, Geh- und Nutzungsrechten Die jeweiligen Eigentümer und Mieter der im Baufeld 1, 1. und 2. Bauabschnitt befindlichen Hochbauten sind befugt, über die Parkierungsflächen zu gehen oder sie mit dem Fahrrad zu benutzen, auch wenn sie nicht Eigentümer oder Nutzer eines Stellplatzes sind. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 8 von 13 B. Gemeinschaftliche Freianlagen Der Innenhof wird durch die Baukörper A und B des Baufelds 1 gebildet. Er umfasst die individuellen und die gemeinschaftlich genutzten Bereiche, unabhängig von den tatsächlichen Grundstücksgren- zen. Die gemeinschaftlichen Freianlagen bieten im Innenhof Raum und Platz für Kinder und Erwachsene, für Kommunikation und Aktivität. Sie sind der Begegnungsraum aller Bewohner des Innenhofs. Die Gestaltung der gemeinschaftlichen Freianlagen erfolgt in einem vom Ankerprojekt organisierten und gesteuerten partizipativen Prozess (Beteiligungsprozess) mit bevollmächtigten Vertretern der Anliegerprojekte. Jedes Projekt bestimmt einen entscheidungsbefugten Vertreter und Stellvertreter. Die individuell genutzten Bereiche der Hochbauprojekte des Baufelds 1 umfassen gemäß Struktur- plan vom 08.07.2022 einen Streifen entlang den Fassaden. Die Angebote innerhalb der gemeinschaft- lich genutzten Flächen sollen möglichst vielfältig von allen Anwohnern des Baufelds nutzbar sein. Ein wichtiges Anliegen der Planung ist es, die Übergänge zwischen individuell und gemeinschaftlich genutzten Flächen in die Hofplanung mit einzubeziehen, damit eine hohe Gestaltungsqualität und ein durchgängiges Konzept erzielt werden kann. Die Balance zwischen privaten Rückzugsräumen und der Nutzung und Zugänglichkeit des Hofs ist dabei entscheidend. Die Abgrenzung ist ohne Zäune vorge- sehen, so dass der gesamte Innenhof als ein zusammenhängender Freiraum wahrgenommen wird. Mit der Planung der gemeinschaftlichen Freianlagen ist das Büro Grünplanung Oehm + Harlan, Nürn- berg beauftragt. Den Anliegern wird nahegelegt, das Büro auch für die Planung der restlichen indivi- duell genutzten Bereiche zu beauftragen. Die Regelungen im Einzelnen: 7) Definition der Bauherrschaft Die Planung der Freianlagen erfolgt durch die noch zu gründende Planungsgemeinschaft „Par- kierungen & Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“. Zur Umsetzung wird nach der Planungs- phase die Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“ gegründet, sie ersetzt die Planungsgemeinschaft. Mitglieder beider Gesellschaften sind die einzelnen Optionsnehmer als Baugemeinschaften, Ge- nossenschaften oder Bauträger (keine Einzelpersonen eines Projektes). Es besteht eine Ver- pflichtung zur Mitgliedschaft in der Planungs- bzw. Baugemeinschaft. 8) Definition Stammgrundstück und Erwerb dessen Erwerb eines kleinen, noch abzuteilenden Stammgrundstücks „Innenhof Baufeld 1, 1. Bauab- schnitt“ zu den realen Grundstückskosten durch die Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“. Der Erwerb soll in Miteigentumsanteilen zusammen mit dem Kauf der Hochbaugrundstücke erfolgen. 9) Rechtlicher Rahmen für den Betrieb der gemeinschaftlichen Freianlagen Anlehnung an das WEG als rechtlichen Rahmen für den dauerhaften Betrieb des Innenhofs. Die Projektsteuerung der Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“ organi- siert die Auswahl einer Verwaltung die dann zur ersten Eigentümerversammlung der Eigentü- mergemeinschaft „Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“ einlädt. Nach Abnahme des Bau- vorhabens und Abrechnung der Kosten ist die Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 1, 1. Bauab- schnitt GbR“ beendet. Verbleibende Rechte und Pflichten, z.B. hinsichtlich Gewährleistung, Un- terhalt und Instandhaltung geht an die Eigentümergemeinschaft Innenhof über. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 9 von 13 10) Bauliche Regelungen a) Definition der gemeinschaftlich und privat genutzten Flächen im Baufeld Die gemeinschaftlichen Freianlagen setzen sich neben dem Stammgrundstück Freianlagen aus Teilbereichen der parzellierten einzelnen Grundstücke zusammen. Die Zuordnung von gemeinschaftlich und individuell genutzten Flächen erfolgt nach dem Strukturplan Freian- lagen vom 08.07.2022. Eine nicht lineare, sondern mäandernde Gestaltung der Übergänge zwischen gemeinschaftlich und individuell genutzten Flächen ist gewünscht und soll mög- lich sein. b) Planungsgrundlage Planungsgrundlage ist die Strukturplanung Freianlagen 08.07.2022 des Architekturbüro Kontsek, Nürnberg. c) Organisationsform von Planung und Herstellung der gemeinschaftlichen Freianlagen (par- tizipatives Verfahren) Die Planung der gemeinschaftlichen Freianlagen erfolgt durch die Planungsgemeinschaft „Parkierungen & Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR, unter Einbeziehung aller Anlie- ger. Sie erfolgt in einem von der Projektsteuerung organisierten und gesteuerten partizipa- tiven Prozesses (Beteiligungsprozess) mit bevollmächtigten Vertretern aller Hochbauprojek- te. Jedes Projekt bestimmt einen entscheidungsbefugten Vertreter und Stellvertreter. Die Herstellung übernimmt die Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“. d) Abgrenzung der Planungsbereiche und Zuständigkeiten Für die Planung und Ausführung der individuellen Bereiche sind die jeweiligen Hochbau- projekte verantwortlich. Es wird angestrebt, zwischen diesen und den gemeinschaftlichen Bereichen eine durchgängige Gestaltung umzusetzen, um dadurch eine gewisse Groß- zügigkeit zu erhalten. Die privat genutzten Bereiche können durch eine lockere Bepflanzung mit Büschen und Stauden optisch von den gemeinschaftlichen Flächen abgegrenzt werden, Einfriedungen durch Hecken, Mauern, Sichtschutzwände oder Zäune ist nicht gestattet. e) Innenhofentwässerung Die Innenhofentwässerung wird im Zuge des Entwässerungskonzeptes geplant. Details sind noch festzulegen. f) Sichtschutzelemente Für eventuell gewünschte Sichtschutzelemente im Bereich zwischen einzelnen jeweils indi- viduell genutzten Flächen ist eine abgestimmte Ausführung vorgesehen, die im Rahmen der partizipativen Planung festgelegt wird. Zwischen gemeinschaftlichen und individuell genutz- ten Flächen ist kein Sichtschutzelement zulässig. g) Vorzonen Vorzonen sind die Freiflächen, welche an den Außenseiten des Baufelds 1 liegen. Sie sind von den jeweiligen Hochbauprojekten, auf dessen Grundstück sie liegen, zu planen und herzustellen. h) Zusammenarbeit in der Ausführung und Abgrenzung der Zuständigkeiten Es wird dringend dazu geraten, dass die Hochbauprojekte die von der Baugemeinschaft „In- nenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“ beauftragte Firma auch mit der Ausführung der weiteren Arbeiten an den individuellen Freianlagen beauftragt. Hierdurch können Synergie- effekte und Kostenvorteile erzielt werden. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 10 von 13 11) Wirtschaftliche Regelungen a) Verfahren der Kostenermittlung und –verteilung Durch die Organisation als Baugemeinschaft handelt es sich bei den gemeinschaftlichen Freianlagen um eine Realkostenabrechnung. Sämtliche Kostenermittlungen und -abrechnungen erfolgen in transparenter Form. Die Kos- ten für den Aufbau mit Belagsflächen und Bepflanzung sind von demjenigen zu tragen, der das Nutzungsrecht für die entsprechende Fläche hat. Der Kostenverteilerschlüssel für die Herstellung der gemeinschaftlich genutzten Flächen ergibt sich aus dem Verhältnis der nach Bebauungsplan zulässigen Kubatur der einzelnen Hochbauprojekte, ohne die Berücksichtigung von Balkonen, Erkern oder Rücksprüngen. Auf der Grundlage eines ersten Kostenüberschlages kann von folgender voraussichtlicher Kostengrößenordnung ausgegangen werden: 310.000.- € für die gemeinschaftlichen Freianlagen (KG 100-700 nach DIN 276, Kostenstand Januar 2022) b) Inanspruchnahme von Grundstücksflächen für die gemeinschaftlichen Freianlagen Für die zur Herstellung der gemeinschaftlichen Freianlagen in Anspruch genommenen Teil- bereiche der parzellierten einzelnen Grundstücke erfolgen keine Ausgleichszahlungen von der Eigentümergemeinschaft Freianlagen an die jeweiligen Grundstückseigentümer. c) Sichtschutzelemente Die Kosten für Sichtschutzelemente zwischen einzelnen jeweils individuell genutzten Flä- chen tragen die Eigentümer der beiden Flächen jeweils zur Hälfte. d) Vorzonen Die Kostenübernahme für die Planung und Herstellung der Vorzonen erfolgt vollständig durch das jeweilige Hochbauprojekt auf dessen Grundstück sie liegen. 12) Projektbeteiligte und Grundlagen der Honorierung Projektsteuerung stadtblau GmbH, Allersberger Straße 185, 90461 Nürnberg Honoraransatz: 50.000.- € brutto Freianlagenplanung Grünplanung Oehm & Herlan, Obere Seitenstraße 20, 90429 Nürnberg Honorarzone III, oberer Honorarsatz 13) Betrieb und Unterhalt a) Kostentragung Der Unterhalt sowie die Instandhaltung und Instandsetzung der gemeinschaftlich genutzten Flächen erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft Freianlagen. Der Kostenverteilerschlüs- sel für den Unterhalt der gemeinschaftlich genutzten Flächen ergibt sich aus dem Verhältnis der nach Bebauungsplan zulässigen Kubatur der einzelnen Hochbauprojekte, ohne die Be- rücksichtigung von Balkonen, Erkern oder Rücksprüngen. b) Verbrauchskosten Wasser und Strom Sofern eine Versorgung der gemeinschaftlichen Freianlagen mit Wasser und Strom von den jeweiligen Hausanschlüssen vorgesehen wird, trägt die Eigentümergemeinschaft Freianla- gen die Verbrauchskosten. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 11 von 13 c) Pflege der Bepflanzungen Die Pflege der Bepflanzung im Innenhof im Bereich der Übergänge zwischen gemeinschaft- lich und individuell genutzten Flächen obliegt für die Seite zum Innenhof und für den Hö- henschnitt der Eigentümergemeinschaft Freianlagen für die innenhofabgewandte Seite den jeweiligen Nutzern. In trockenen Sommern ist die Begrünung zu bewässern, diese gilt ins- besondere für Bäume und Büsche. d) winterliche Räumpflicht und Verwendung von Streusalz Die Verwendung von Streusalz im Bereich sämtlicher Flächen im Innenhof (gemein- schaftlich- und individuell genutzt) ist untersagt. Es wird ein Schild mit dem Text „Privater Innenhof, kein Winterdienst“ oder ähnlichem Wortlaut aufgestellt. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 12 von 13 C. Weitere Vereinbarungen 14) Beteiligung der Freianlagengemeinschaft an den Hausanschlüssen Der Innenhof soll keinen eigenen Hausanschluss für Wasser und Elektro bekommen. Es wird eine Kooperation mit dem Hochbauprojekt des Ankers erfolgen. Die Hausanschlusskosten werden im Verhältnis der jeweiligen Bedarfe aufgeteilt. Elektroversorgung: Die Stromversorgung des Innenhofs erfolgt über einen Unterzähler der Versorgung des An- kernutzers. Die anteiligen Kosten, aufgeteilt im Verhältnis der berechneten Bedarfe, für den Stromanschluss des Innenhofs einschließlich des Stromzählers erstattet die Baugemeinschaft In- nenhof dem Ankernutzer. Ab dem Zähler werden die Leitungen vom Innenhof erstellt und un- terhalten. Wasserversorgung: Die Wasserversorgung des Innenhofs erfolgt über einen Unterzähler der Versorgung des An- kernutzers. Die anteiligen Kosten, aufgeteilt im Verhältnis der berechneten Bedarfe, für den Wasseranschluss des Innenhofs einschließlich des Wasserzählers erstattet die Baugemeinschaft Innenhof dem Ankernutzer. Ab dem Zähler werden die Leitungen vom Innenhof erstellt und un- terhalten. Für etwaige Unterhalts-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten an den Teilen der Elektro- und Wasserinstallation im Bereich des Hochbauprojektes kommt die Eigentümergemeinschaft Innenhof auf. Die Abrechnung der Verbrauchskosten erfolgt zwischen den beiden Hausverwal- tungen. Fallen hierfür auf Seite des Hochbauprojektes zusätzliche Kosten an, sind diese von der Eigentümergemeinschaft Innenhof zu erstatten. Zur Erfassung des Zählerstandes ist dem Ver- walter der Eigentümergemeinschaft Innenhof oder einem Vertreter nach Terminabstimmung Zutritt zu gewähren. Selbiges gilt für Planer und ausführende Firmen im Falle von Wartungs-, In- standhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. 15) Müll Die Planung und Realisierung von Müllräumen obliegt jedem Hochbauprojekt individuell. Sie sind im eigenen Projekt unterzubringen. 16) Außenwandaufbauten (nur bei Aufteilung von Baukörpern auf mehrere Projekte) Die Außenwandaufbauten bei aneinandergrenzenden Projekten (Wärmedämmung, Außenputz, etc.), welche bei unterschiedlichen Gebäudehöhen und Gebäudetiefen auf das jeweilige Nach- bargrundstück überstehen können, sind zu dulden. Diese Überstände können zum Beispiel not- wendig werden, wenn ein Projekt an der Grundstücksgrenze eine Loggia vorsieht. Die hier lie- gende Grenzwand des Nachbarprojektes wird dann zur Außenwand und muss gedämmt werden. 17) Bilaterale Regelungen zwischen Hochbauprojekten Zur einvernehmlichen Regelung planerischer, technischer, wirtschaftlicher und juristischer Be- lange einzig zwischen benachbarten Hochbauten untereinander und ggf. ohne Berührung von Interessen der Eigentümergemeinschaft Innenhof, können weitere Bestimmung nach Erforder- nis in die Ankerkonzeption und weiterführend in die Grundlagenvereinbarung aufgenommen werden. Damit soll gewährleistet werden, dass ein Regelwerk alle wechselseitigen Belange be- handelt. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 13 von 13 D. Salvatorische Klausel Sollten die Baugenehmigungen der Hochbauprojekte Auflagen beinhalten, die Auswirkungen auf die Ankerkonzeption und die Grundlagenvereinbarung haben, suchen die Beteiligten im Geiste der sons- tigen Regelungen nach Lösungen. Dasselbe gilt, sollten sich im weiteren Planungsprozess Punkte ergeben, die bisher nicht geregelt sind. E. Anlagen Anlage 1 Parkierungskonzept Baufeld 1, 1. Bauabschnitt vom 08.07.2022 Anlage 2 Strukturplanung Freianlagen vom 08.07.2022 Aufgestellt, Nürnberg, den 08.07.2022 stadtblau GmbH Allersberger Straße 185 90461 Nürnberg[mehr]

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    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wurde folgendes bekannt gegeben: Der Gemeinderat schlägt den Standort an der Klosterwiesenschule Flurstück 953, neben der bestehenden Containeranlage, zur Errichtung einer weiteren Unterkunft für Geflüchtete vor. Eröffnung der Gaststätte zur Mühle am Donnerstag, den 17. März 2023 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 Das Gebäude Lilienstraße 41 wurde mit einer Wohnung im Untergeschoss an die jetzigen Eigentümer verkauft. Diese wollen die Wohnung als Ferienwohnung nutzen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube, 1.Änderung“ (rechtskräftig 13.05.1974) im Bereich des allgemeinen Wohngebietes und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Auf dem Grundstück sind in der Doppelgarage die nach Landesbauordnung erforderlichen Parkplätze vorhanden. Zusätzlich können im Einfahrtsbereich Fahrzeuge abgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag und zur ausnahmsweisen Zulassung einer Ferienwohnung wird erteilt. Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwischen sechs Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Vier Firmengebäude sind bereits bezogen. Ein Grundstück wird auf Grund der momentanen Lage an die Gemeinde zurückgegeben und kann an einen Gewerbebetrieb weiter veräußert werden. Es handelt sich hierbei um einen kleineren Bauplatz mit 1.130m². Nach § 92 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten vom Gemeinderat erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Bauplatzes Flst. 1014/6 mit 1.130m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/m² zu. Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 Nach ausführlicher Diskussion und weiteren Arbeitsaufträge an die Gemeindeverwaltung wurde der Beschluss zum Tagesordnungspunkt vertagt. Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument der Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und dient der Vorbeugung sowie Früherkennung von Problemlagen. Schulsozialarbeit stellt damit ein Qualitätsmerkmal der Schule dar. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule wurde im Jahr 2003 mit einem Stellenumfang von 50 Prozent eingerichtet. Diese erfolgt in Trägerschaft mit „Die Zieglerschen Nord gemeinnützige GmbH“, basierend auf einem Werkvertrag zwischen der Gemeinde Baindt und dem diakonischen Jugendhilfeträger. Ende des vergangenen Jahres stellte die Klosterwiesenschule einen Antrag auf Aufstockung der Schulsozialarbeit. Aktuell arbeitet die Schulsozialarbeiterin Frau Nandi mit einem Stellenumfang von 50 Prozent an der Klosterwiesenschule. Der Stellenanteil von 50 Prozent reicht nicht aus, um die Aufgaben der Schulsozialarbeit vollumfänglich und ausreichend ausführen zu können. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule sollte von 50 Prozent auf 65 Prozent aufgestockt werden. Bisher belaufen sich die Kosten für die Stelle der Schulsozialarbeit mit einem Umfang von 50 Prozent auf 44.212,07 Euro pro Jahr, sprich 3.684,34 Euro im Monat. Bei einer Erhöhung des Stellenanteils auf 65 Prozent betragen die Mehrkosten jährlich 13.263,63 Euro. Hinzu kommt, dass der Träger die IT-Ausstattung zukünftig selbst stellen möchte, sodass ab dem Jahr 2024 zusätzliche Kosten in Höhe von 1.500 Euro entstehen. Diese Kosten fallen allerdings unabhängig von einer Aufstockung des Stellenumfangs an. Die Schulsozialarbeit wird sowohl vom Landkreis als auch vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) gefördert. Für das Schuljahr 2021/2022 betrug die Förderung vom Landkreis 7.150,00 Euro und vom KVJS 5.561,10 Euro. Dies ergibt eine Gesamtfördersumme von 12.711,10 Euro. Fördermittel für das Schuljahr 2022/2023 wurden bereits beantragt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Baindt von 50 Prozent auf 65 Prozent ab dem 01.08.2023 zu. Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt Der Gemeindetag hat im Rahmen der Landesvorstandssitzung im September 2022 ein Positionspapier erarbeitet, um auf das Erreichen der Belastungsgrenze des Staates und der Kommunen hinzuweisen. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus, von Bund und Land werden aber immer wieder neue Leistungen eingefordert und die Bürokratie hat eine Komplexität angenommen, die kaum mehr zu bewältigen ist. Aus Sicht des Gemeindetags braucht es eine klare Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. Das Positionspapier wurde im Nachgang auch von den anderen kommunalen Verbänden übernommen. Aufgrund der positiven Resonanz auch in der Öffentlichkeit wurde daraufhin ein „offener Brief“ an die Landesregierung übersendet, bei dem neben den kommunalen Spitzenverbänden auch der Baden- Württembergische Handwerkstag, die IHK Baden-Württemberg, die Unternehmer Baden- Württemberg, der Sparkassenverband und der Genossenschaftsverband unterzeichnet haben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat unterstützt die Position des Gemeindetags Baden-Württemberg und stellt sich hinter die Forderungen des Positionspapiers und des offenen Briefes an die Landesregierung. Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewerbegebiet Mehlis. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Erst durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird es möglich sein eine Batteriegroßspeicheranlage in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ weist eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB aus. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) ist diese Nutzung im geplanten Geltungsbereich nicht vorgesehen. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 02.09.2022 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 29.08.2022 bis 29.09.2022 statt. Mit den eingearbeiteten Anregungen fand die öffentliche Auslegung vom 19.12.2022 bis 23.01.2023 statt. Aus der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der öffentlichen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung des Bebauungsplans "6. Änderung und Erweiterung - GE Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ vom 06.12.2022 zu eigen. 2. Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 4. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.03.2023. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 5. Die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ in der Fassung vom 07.03.2023 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie die drei kommunalen Kindertagesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund der aktuellen Personalsituation könnten die gesetzlichen Vorgaben für die derzeitigen Öffnungszeiten unserer Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne nicht mehr rechtssicher aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund war es notwendig ab dem 01.03.2023 die Öffnungszeiten vorübergehend zu reduzieren. Dies war keine „Spontanentscheidung“, sondern eine Maßnahme, die zwingend erforderlich war. Die Situation in den Kindergärten ist Land auf Land ab ähnlich, die Herausforderungen sind groß und es gilt für die Zukunft einiges zu regeln, damit unsere Kinder und deren Familien planbare Bedingungen vorfinden und die Kinder bestmöglich gefördert und betreut werden. Um solch eine notwendige Reduzierung der Öffnungszeiten in den Gebühren auszuweisen, ist die Aufnahme eines weiteren Absatzes in der Satzung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zum 01.03.2023 zu.[mehr]

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      Foto: Herr Manthei 2023 – WAS WAR, WAS KOMMT – 2024 Baumaßnahmen in unserer Gemeinde Neugestaltung der Ortsmitte Bürgerinformationsveranstaltung zur Umgestaltung der Ortsmitte (Dorfplatz + Fischerareal) An der Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen in der Ortsmitte und im Fischerareal im Mai 2023 nah- men rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Das Augenmerk lag bei dieser Veranstaltung auf der Vorstel- lung der Planungen und des weiteren Vorgehens im Bereich der Ortsmitte. Herr Seng vom Planungsbüro 365° freiraum + umwelt informierte über die wahrscheinliche Abfolge der Bauabschnitte und was nacheinander passiert. Bei der Neugestaltung und Sanierung der Ortsmitte und des Dorfplatzes steht die Steigerung der Aufenthaltsqualität im Vordergrund. So ist es gesetzliche Vorgabe und ein Anliegen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, die Bus- haltestellen barrierefrei zu gestalten, den Dorfplatz im Alltag und bei Veranstaltungen unserer Vereine besser nutzbar zu machen, Spielgeräte für Kinder zu schaffen und etwas für das Kleinklima zu tun. Außerdem wurde über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen im Fischerareal durch den Architekten und Projektsteuerer Herrn Gauggel berichtet. Der Baubeginn dieser Maßnahme war dann im Juli 2023. Die Baustelleneinrichtung erfolgte und vorbereitende Maß- Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 12. Januar 2024 Nummer 1/2 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 nahmen wurden getätigt. Nach den Handwerkerferien im August 2023 ging es dann richtig los. Zunächst wurden Beläge, Laternenmasten sowie Ausstattungsgegenstän- de zurückgebaut. Ebenso erfolgte ein teilweiser Rückbau der Buswartehäuschen sowie der Aufbau der Ersatzbus- haltestellen in der Fischerstraße. Danach wurde der Mi- schwasserkanal umverlegt sowie die Nahwärmeleitung umgeschlossen. Ebenso wurde die gesamte Breitbandin- frastruktur neu- und umverlegt. Der Kreisverkehr konnte Mitte November 2023 wieder freigegeben werden. Die Fundamente für die barrierefreien Bushaltestellen sowie die Randeinfassungen in der Küferstraße konnten fer- tiggestellt werden. So ist es kurz vor Weihnachten noch gelungen den Asphalt auf der Küferstraße einzubauen, so dass diese wieder befahrbar ist. Im nächsten Schritt erfolgt im Bereich des ehemaligen Kiesparkplatzes die Elektroleitungsverkabelung für die Beleuchtung sowie die Stromverteilung für zukünftige Veranstaltungen der Vereine auf dem Dorfplatz. Ab voraussichtlich Januar beginnt der Pflasterrückbau sowie die Leitungsverlegung der Stromversorgung im Bereich des Rathausvorplatzes. Fischerareal Das Fischerareal wird seit Mai 2023 durch eine neue Wohnstraße, die „Fischerstraße“ erschlossen. Sie verbin- det die nördlich liegende Marsweiler Straße mit der Zie- geleistraße. Das Nahwärmenetz wurde im Bereich des Fischerareals zwischen dem Lebensmittelmarkt Feneberg bis hin zur Ziegeleistraße erweitert. So kann beispiels- weise der Bauhof künftig auch über das Nahwärmenetz versorgt werden. Damit wurde eine regenerative Energie- komponente für das Fischerareal geschaffen. Im Bezug auf den Baubeginn der vier vergebenen Baufelder, sind die Projektträger, wie allerorts, in Wartestellung. Stark gestiegene Baupreise, stark gestiegene Bauzinsen, und fehlende Förderprogramme machen der Baubranche aktuell zu schaffen. Nahwärmenetz Die Gemeinde setzt auf die Erweiterung ihres Nahwär- menetzes, wobei ein umweltfreundlicher Energiemix aus Pelletheizung, Hochtemperaturwärmepumpe und Photo- voltaik zum Einsatz kommen wird. Der Gemeinderat hat diesen Schritt mehrheitlich beschlossen. Die Betriebsver- antwortung wird weiterhin vom Bauhof übernommen. Mit einem bereits bestehenden Netz seit 2014, das die Klosterwieseschule, Sporthallen, den Kindergarten, die Schenk-Konrad-Halle und das Rathaus versorgt, liegt der Fokus nun auf der Erweiterung. Schulsanierung Beim Sanierungsprojekt der Klosterwiesenschule wurden 2023 die Rückbauarbeiten sowie die Rohbauarbeiten ab- geschlossen. Das vorhandene Gebäude wurde komplett entkernt und um zwei neue Treppenhäuser erweitert. Die bestehende Struktur wurde statisch und räumlich ertüch- tigt, um den neuen Anforderungen im Zusammenhang mit der Aufstockung gerecht zu werden. Derzeit laufen die Holzbauarbeiten der Aufstockung, das Stellen der Wände und das Verlegen der Brettsperrholzdecken des neuen Daches. Parallel dazu finden die Dachabdichtungsarbei- ten statt. An den Treppenhäusern haben die Bauarbeiten zu den Alu-Glas-Fassaden begonnen. Im Januar werden die Holzbauarbeiten abgeschlossen und nach Schließen der Gebäudehülle wird mit den Technischen Installationen und den Ausbauarbeiten begonnen. Breitbandausbau Förderbescheid für den Breitbandausbau Im April 2023 konnte die Gemeinde Baindt den Förder- bescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung in Höhe von 3.735.824,80 Euro von Digitalisierungsminis- ter Thomas Strobl entgegennehmen. Insgesamt werden 18 Kommunen des Landkreises Ravensburg gefördert, das bedeutet, dass weniger als die Hälfte aller 39 Gemein- Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 den unseres Landkreises einen solchen Förderbescheid erhalten haben. Lieferung des Hauptverteilers Im Zuge des Breitbandausbaus und der Verlegung der Glasfa- seranschlüsse ist es notwendig, einen Hauptverteiler aufzubau- en. Dieser wird POP-Standort (Point-of-Presence) genannt. Er bildet das Herzstück der Glas- faserverkabelung. Hier befindet sich die gesamte Technikzent- rale. Er bildet die Schnittstelle zwischen dem Fernnetz und dem Zugangsnetz der Hausan- schlüsse. Der POP-Standort in unserer Gemeinde befindet sich neben der Klosterwiesenschule, auf Höhe des oberen Sportplat- zes. Die Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau sind abge- schlossen. Nun wird Glasfaser in die bestehenden Rohre einge- blasen. Diese Arbeiten dauern noch bis Mitte des Jahres 2024. Die voraussichtliche In- betriebnahme wird im Herbst/Winter 2024 erfolgen. Unser Gemeinwesen Wiedereröffnung Gaststätte „Zur Mühle“ Die Gemeinde Baindt freut sich, dass mit der Gaststätte „Zur Mühle“ nach länge- rer Umbaupause in der Ortsmitte ein weiterer Gastrono- miebetrieb eröffnet hat. Im März 2023 war es soweit. Ange- boten wird hochwer- tige deutsch-schwä- bische Küche. Egal, ob gemütliches Bei- sammensein mit Freunden, Familienfeiern, Veranstaltungen oder Stamm- tische, alles ist in der Gaststätte möglich. Schön, dass Sie da sind, liebe Familie Kaiser! Freundschaftliche Verbundenheit mit Italien Im Mai 2023 war die italienische Delegation aus Gazoldo degli Ippoliti, bestehend aus dem Bürgermeister der Kom- mune sowie zwei Stadträten, im Schussental zu Besuch. Mit einem Spaziergang durch unsere Gemeinde startete das Zusammentreffen unserer beiden Kommunen. An- schließend lud die Gemeinde Berg zu einem ersten offi- ziellen Empfang im dortigen Rathaus ein. Dort traf man auch auf die Vertreterinnen und Vertreter der benach- barten Kommunen sowie auf weitere italienische Gäste. Abgerundet wurde der Abend mit einem gemeinsamen Abendessen in der Gaststätte „Zur Mühle“ in Baindt. Am nächsten Morgen fand der offizielle Empfang aller italie- nischen Gäste in der Gemeinde Baienfurt statt, bevor es anschließend in unser Rathaus ging. Allen Gästen wurde die Gemeinde Baindt anhand einer Präsentation mit vielen Bildern vorgestellt. Im Anschluss unterzeichneten Bürger- meister Nicola Leoni und Bürgermeisterin Simone Rürup eine Freundschaftsurkunde zwischen den Gemeinde Ga- zoldo degli Ippoliti und Baindt. In der Mittagszeit und vor dem Beginn der Feierlichkeiten anlässlich des Blutritts, fuhren die italienischen Gäste nach Weingarten, um sich die Basilika anzuschauen. Der letzte Programmpunkt des Besuchs war ein gemütliches Beisammensein auf dem Hof Elbs. Dort wurden die ankommenden Kutschen, die am nächsten Tag beim Weingartner Blutritt teilnahmen, bei Kaffee, Kuchen und Blasmusik bestaunt. Damit ende- te der Besuch der italienischen Gäste. Mit einem Baindter Gegenbesuch ist in diesem Jahr zu rechnen. Umweltausstellung im Rathaus Im selben Monat konnte die Umweltausstellung „Klima- wandel – Industrielandschaften“ im Baindter Rathaus bestaunt werden. Seit November 2019 engagieren sich Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Schülerinnen und Schüler der Achtalschule für Nachhal- tigkeit, Natur und Umwelt. Ihr Ziel ist es, die Schönheit und Funktionsfähigkeit unserer Erde zu erhalten und zu unterstützen. Ein wichtiger Baustein ist dabei, Bäu- me zu pflanzen, weil sie CO2 aus der Luft aufnehmen, langfristig binden und damit dem Klimawandel entge- genwirken. Durch viele verschiedene Aktionen konnten bereits 1649 neue Bäume gepflanzt werden. Die Ausstel- lung wurde durch Bilder unseres Kunstkreises bereichert und vervollständigt. Fronleichnam Bei der Fronleichnamsprozession 2023 konnten wieder wunderschöne Blumenteppiche und geschmückte Altä- re der Ministrantinnen und Ministranten, der Landjugend und der Landfrauen bewundert werden. In der örtlichen Gemeinschaft dieses kirchliche Fest zu feiern, tut unserem Zusammenhalt gut. Ich danke den handelnden Akteuren, dass an dieser Tradition festgehalten wird. In diesem Jahr wird die Fronleichnamsprozession nach Aussage der Kirchengemeinde ausnahmsweise ausfallen. Da die Ortsmitte noch nicht fertig gestellt und ein genauer Ver- lauf des Prozessionswegs somit schlecht planbar ist und auch das Landesturnfest an diesem Wochenende in den Pfingstferien stattfindet, erscheint diese Entscheidung naheliegend. Das Gemeindefest der katholischen Kirche wird selbstverständlich durchgeführt. Hauptübung der Freiwilligen Feuerwehr Im November fand die Hauptübung der Freiwilligen Feu- erwehr gemeinsam mit den Helfern vor Ort des DRK so- wie der DRK – Bereitschaft, der Jugendfeuerwehr und Vertretern der Feuerwehr Baienfurt statt. Auch die Drohnengruppe hat teilgenommen. Im Szenario gab es einen Brand im Technikgebäude einer Biogasan- lage in Sulpach. Übrigens versorgt diese Biogas anlage knapp 30 Gebäude mit Nahwärme. Die Zuschauerinnen und Zuschauer waren begeistert zu sehen, wie reibungslos die Zusammenarbeit unserer Hilfsorganisationen abläuft. Im Ernstfall sind wir sehr gut vorbereitet. Vielen Dank an unsere Ehrenamtlichen der örtlichen Hilfskräfte! Martinsumzug Im November 2023 hat traditionell der Martinsumzug stattgefunden. Im Sternmarsch zogen die Kinder von ih- ren Kindergärten zum Festplatz. Dort fand das Martins- spiel statt. Im Anschluss an den Laternenumzug sorgten die Schalmeien auf dem Schulhof für das leibliche Wohl der kleinen und großen Teilnehmer. Unsere Erzieherinnen und Erzieher sind in ihrem Beruf und Alltag sehr gefor- dert, umso schöner, dass es allen ein Anliegen ist, diese Veranstaltung in der Form durchzuführen. Vielen Dank! Nikolausmarkt Anfang Dezember 2023 gab es auch wieder den Niko- lausmarkt. Aufgrund der Baustelle in unserer Ortsmitte, fand dieser auf dem unteren Schulhof statt. Schon heu- te freuen wir uns auf den Nikolausmarkt 2024 auf dem neuen und schönen Dorfplatz! Vereine Narrenzunft Raspler Zunftmeisterempfang + Narrensprung Das Jahr 2023 hat nach einer pande- miebedingten Pause mit dem 15. Narren- sprung mit Zunft- meisterempfang der Narrenzunft Raspler e.V. begonnen. Vor und nach dem Um- zug herrschte in der Schenk-Konrad-Hal- le, im Zelt, auf dem Dorfplatz und bei der Feuerwehr eine tolle und ausgelassene Fasnetsstimmung. Tausende Narren und Zuschauer feier- ten dabei ganz har- monisch. Bei dieser rundum gelungenen Veranstaltung haben sich unsere Raspler und unsere Gemeinde hervorragend prä- sentiert! Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Rathaussturm am Gumpigen Donnerstag + Kindergar- ten- und Schülerbefreiung Mit dem „Fliegerlied“ wurde am Gumpigen Donnerstag die Baindter Hauptfas- net gestartet. Dabei verkleideten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ge- meindeverwaltung als Bautrupp. Hinter- grund sind die zahl- reichen Bauprojekte in der Gemeinde. Beim traditionellen Rathaussturm über- nahm die Narren- zunft Raspler symbolisch den Rathausschlüssel von Bür- germeisterin Simone Rürup. Dieses Jahr konnte die Fasnet wieder ohne Ein- schränkungen stattf inden. Erstmals um- rahmte die Räuberbande Baienfurt-Baindt die Schlüsselübergabe musikalisch. Doch bevor das Rathaus gestürmt wurde, wurden die Baindter Kindergärten sowie die Schülerinnen und Schüler der Klosterwiesenschule befreit. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Organisatoren und Mitwirkenden! In diesem Jahr muss bezüglich der Örtlichkeit bei den verschiedenen Fasnetsveranstaltungen aufgrund be- kannter Baustelle in der Ortsmitte improvisiert werden, doch bekommen wir das gut hin. Musikverein Musik+Chor Das Jubiläumsjahr des Musikvereins war 2023 zwar vor- bei, doch stand noch das Event „Musik trifft Chor“ gemein- sam mit dem Baindter Projektchor im März 2023 in der Schenk-Konrad-Halle an. Begeistert waren die Zuhöre- rinnen und Zuhörer von dieser Veranstaltung mit Gänse- hautmomenten und ganz besonderen Klängen! An dieser Stelle sei bemerkt, dass wir einen sehr motivierten Musik- verein haben mit jungen Musikerinnen und Musikern, ge- tragen von erfahrenen Musikanten, der unsere Gemeinde auch beim Festzug zur Eröffnung des Cannstatter Wasens ganz hervorragend vertreten hat. Dorffest des Musikvereins Im Juni fand das Dorffest des Musikvereins auf dem un- teren Schulhof statt. Die große Sanierung des bisherigen blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule machte diese Veränderung notwendig. Viele positive Stimmen haben von der sehr gemütlichen Örtlichkeit und einem gelungenen Fest be- richtet, so dass es kein Problem darstellen dürfte, auch in diesem Jahr noch einmal in dieser Form zu festen. Schalmeien Weinfest der Schalmeien Auch das diesjährige Weinfest fand ausnahmsweise auf dem unteren Schulhof statt und war ebenfalls sehr gelun- gen. Doch bereits jetzt freuen wir uns, wenn das Weinfest wieder in der dann neu gestalteten und für Vereine besser bespielbaren Ortsmitte stattfinden kann. Die Schalmeien stellen in jedem Fall ein tolles Fest auf die Beine, dass aus Baindt nicht wegzudenken ist! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Landjugend Maibaumstellen der Land- jugend mit musikalischer Umrahmung des Musikver- eins Baindt Kurz vor dem 01. Mai 2023 wurde der Maibaum von der Landjugend gestellt. Diese sorgten ebenfalls für eine gute leibliche Versorgung der anwesenden Zuschauerin- nen und Zuschauer. Musi- kalisch umrahmt wurde die Veranstaltung vom Musik- verein Baindt. Im diesem Jahr wird die Landjugend ihr Jubiläum zum 75-jäh- rigen Bestehen feiern. Mit unserer Landjugend ha- ben wir eine schlagkräftige Truppe, die anpackt, wenn es gilt und auf die wir uns verlassen können. Sportvereine Meisterschaft der Fußballer und Tischtennisspieler des SV Baindt Nach einer intensiven Saison sicherte sich das Team von Trainer Jens Rädel mit einem 2:0-Sieg gegen den TSV Ratzenried die Meisterschaft in der Bezirksliga Bodensee und damit den erstmaligen Aufstieg in die Landesliga. Auch die erste Herrenmannschaft der Tischtennisabtei- lung konnte durch eine starke Saison mit zwei Siegen in der Aufstiegsrelegation den Aufstieg in die Landesklasse perfekt machen. Um diese herausragenden sportlichen Leistungen zu feiern, veranstaltete der SV Baindt im Juni 2023 eine Feier im Festzelt auf der Klosterwiese. Aufstieg der Tennismannschaften Auch für unseren TC war das Jahr 2023 überaus erfolg- reich. Vier Mannschaften des TC Baindt gelang der Auf- stieg in die nächsthöhere Spielklasse. Die Herren 65 spie- len in der kommenden Saison in der Oberligastaffel, die Herren 50/2 wechseln in die Bezirksklasse 1, die Herren und die U18 jeweils in die Bezirksklasse 2. Wir gratulieren unseren Sportlern sehr herzlich und wün- schen weiterhin viel Erfolg! Reitergruppe Reitturnier + Bau der Reithalle Zum 48. Mal fand im August das Reitturnier in Baindt statt. In diesem Jahr gab es erstmalig einen Hobby-Horse- Wettbewerb auf dem Springplatzt. Insgesamt 20 Teil- nehmerinnen, aufgeteilt in zwei Altersklassen, haben am Wettbewerb teilgenommen. Foto: Herr Manthei Beim Hobby-Horse-Wettbewerb muss ein Parcours auf Zeit und möglichst fehlerfrei absolviert werden. Im ver- gangenen Jahr wurde auch nach einem zähen doch er- folgreichen Zielabweichungsverfahren mit dem Bau der Reithalle begonnen. Im Vorfeld fanden zahlreiche verein- sinterne Bauausschusssitzungen statt. Im Frühjahr 2023 wurde die Fläche dann vorbereitet und Fundamente ge- setzt und zahlreiche Leitungen verlegt. Das Gerüst konnte im September 2023 gestellt werden. Daraufhin folgten Zimmerarbeiten im Bereich des Dachs. Im Oktober 2023 fand eine erste Pflanzaktion statt, um einen ökologischen Ausgleich für den Bau der Reithalle zu schaffen. Im No- vember standen Elektroarbeiten sowie der Einbau der Fenster an. Darüber hinaus konnte ein Richtfest für alle Mitglieder gefeiert werden. Ab sofort können die ersten Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Reiterinnen und Reiter in der neuen Reithalle reiten. Pri- ma, was hier auf die Beine gestellt wurde! 20 Jahre Kinderchor Anlässlich des 20-jähri- gen Bestehens des Baindter Kinderchors fand im Juni ein Famili- engottesdienst auf der Wiese unterhalb der Kirche statt. Bereits seit 2003 besteht der Nach- wuchs-Chor unter der Leitung von Doris Kap- pler. 25 Jungen und Mädchen im Alter von fünf bis 12 Jahren tra- gen mit viel Spaß und Engagement zum Ge- lingen von vielen Veran- staltungen in unserer Gemeinde bei. Danke für Euer Tun! Daseinsvorsorge Neues Feuerwehrfahrzeug - Löschgruppenfahrzeug LF 20 Im vergangenen Jahr wurde für die Freiwillige Feuerwehr Baindt ein neues Löschgruppenfahrzeug angeschafft. So verfügt unsere Feuerwehr nun über ein weiteres moder- nes Einsatzmittel für einen universellen Anwendungs- bereich. Das Allradfahrzeug mit Platz für neun Feuer- wehrangehörige ist mit 2.000 Litern Löschwasser gut für Standardbrandeinsätze gerüstet und verfügt zudem über eine Reihe von Sonderlöschmitteln. Gleichzeitig ist es für Rettungs- sowie Unwettereinsätze ausgelegt. Bei Gefahr- gutunfällen können Erstmaßnahmen ergriffen werden. Die Beladung ist nach Einsatzzwecken gruppiert und auf schnelle Erreichbarkeit optimiert gelagert. Besonderes Augenmerk wurde auf den Schutz der Ge- sundheit der Feuerwehrangehörigen gelegt. Das LF 20 ersetzt ein Löschfahrzeug aus dem Jahr 1991 und wird am Sonntag, den 17. März 2024 in feierlichen Rahmen geweiht. Darüber hinaus hat der Gemeinderat im Sep- tember 2023 öffentlich die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bauhof beschlossen. Unsere Feuerwehrleute, die im Ehrenamt tätig sind, sollen beste Arbeitsvoraussetzungen vorfinden. Ziel ist es den Anbau bis Mitte des Jahres 2025, in dem die Freiwillige Feuer- wehr Baindt Ihr Jubiläum zum 150-jährigen Bestehen feiert, fertig zu stellen. Sturmschäden 11. Juli 2023 Mitte Juli 2023 wurde der ganze Landkreis Ravensburg von heftigen Windböen und starkem Regen heimgesucht. Die Auswirkungen waren extrem und hinterließen große Sachschäden. Glücklicherweise wurden keine Personen verletzt. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt war in dieser Nacht durchgehend im Einsatz, um umgestürzte Bäume zu beseitigen, Straßen zu räumen und Gefahrenstellen zu sichern. Sie konnten dadurch Schlimmeres verhindern und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde gewährleis- ten. Insgesamt rückte unsere Feuerwehr zu 31 Einsätzen im gesamten Gemeindegebiet aus. Der Einsatz der Frei- willigen Feuerwehr Baindt verdient unsere höchste Aner- kennung und Dankbarkeit. Ebenso bedanken wir uns bei allen Mitarbeitenden unseres Bauhofs, denn dieser war noch Tage nach dem Sturm, neben der täglichen Arbeit, damit beschäftigt, die Sturmschäden nach und nach zu beseitigen. Unterbringung Geflüchteter Angesichts der fortwährenden Herausforderungen im Umgang mit der Unterbringung von Geflüchteten bot die Besichtigung der kürzlich errichteten Wohncontaineran- lage in der Friesenhäusler Straße 14 am 08. Januar 2024 einen Überblick über die sich entwickelnde Situation. Die Wohncontaineranlage wurde als Antwort auf die hohe Anzahl an Geflüchteten geschaffen und soll adäquaten Wohnraum sowie lokale Unterstützung bereitstellen. Die Besichtigung ermöglichte den Teilnehmenden, sich vor dem Bezug ein Bild von den Wohnverhältnissen zu ma- chen und dabei Fragen zur Belegung sowie zum weiteren Ablauf zu klären. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Wohnen in Baindt Baugebiete Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungs- gerichts zum §13b Baugesetzbuch (BauGB) hat den Ge- meinderat sehr beschäftigt. Dieses Urteil besagt, dass der Paragraph nicht mit EU-Recht vereinbar und somit nicht anwendbar ist. Das kleine Baugebiet mit acht Bauplätzen für Einfamilien- bzw. Doppelhäuser „Grünenberg – Stöck- lisstraße“ wurde mit Hilfe des § 13 b BauGB entwickelt. Die jungen Familien, die hier einen Bauplatz erworben haben waren stark verunsichert und in Sorge, ob sich deren Traum vom eigenen Häuschen noch verwirklichen lässt. Glücklicherweise konnten die Baugenehmigungen mit einiger Verzögerung dann doch erteilt werden und so entsteht bereits das eine oder andere Eigenheim. Insgesamt ist festzustellen, dass der Wohnungsdruck in Baindt und im Schussental nach wie vor vorhanden und die Nachfrage nach Einfamilienhäusern und Wohnungen gegeben ist. So stehen mit den Baugebieten Lilienstraße und Bühl zwei weitere Gebiete zur Erschließung an. Beide Bebauungspläne wurden nach dem § 13b BauGB aufge- stellt. Nach Eintritt der Rechtskraft eines Bebauungspla- nes besteht ein Jahr Zeit, um diesen formell zu rügen. Der Bebauungsplan Bühl wurde von Seiten des NABU gerügt. Er muss nun daher in einem förmlichen Verfahren geheilt werden. Beim Bebauungsplan Lilienstraße bestand die dargestellte Problematik nicht. Der Bebauungsplan kann somit nicht mehr im Wege der Normenkontrolle angegrif- fen werden. Er hat Bestandskraft erlangt und ist Grundla- ge für Genehmigungsentscheidungen. Aus diesem Grund hat das Gremium beschlossen das Baugebiet Lilienstraße zu erschließen. Mit der Erschließung sollen Erdwärmeboh- rungen getätigt werden, so dass die späteren Erwerber bereits eine Energiequelle auf ihrem Grundstück mit er- werben. Erdwärme zählt zu den umweltfreundlichsten Energiequellen, um Gebäude zu heizen oder zu kühlen. Natur und Klimaschutz Hochwasserschutzmaßnahme Ortsausgang in Richtung Sulpach Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse im Juni 2016 und Ende Mai 2018 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Mitte Februar 2023 haben die Baustel- leneinrichtung und Abtragungsarbeiten für Humus und kulturfähigen Unterboden für die Hochwasserschutzmaß- nahme in der Igelstraße sowie für den Vorgriff auf einen Regenwasserkanal inklusive Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl begonnen. Mitte März 2023 begannen dann die eigentlichen Bauarbeiten. Die Gesamtmaßnah- me beläuft sich auf 1.700.000 Euro, Fördermittel stehen dabei zur Verfügung. An dieser Stelle sei erwähnt, dass nicht nur die Kommunen Vorkehrungen für Hochwasser durch Starkregenereignisse zu treffen haben, sondern auch die privaten Haushalte gefordert sind. Stark versie- gelte Gärten oder Schotterflächen auf Folie lassen dem Wasser keine Möglichkeit zu versickern und tragen zur Verschlechterung der Gesamtsituation bei. Klimamobilitätsplan im Gemeinderat beschlossen Oft wurde in Projekt- und Steuerungsgruppen und in den Gremien der Kommunen des Gemeindeverbands Mittle- res Schussental (GMS) über den Klimamobilitätsplan dis- Bild: Ziele des Klimamobilitätsplans, Auszug aus der Präsentation im Gemeinderat im November 2023. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 kutiert und beraten. Endlich, in der Gemeinderatssitzung im November, wurde Beschluss gefasst. Grundsätzlich ist hierzu festzuhalten, dass sowohl die Einwohnerzahlen als auch die Wirtschaftskraft im GMS in den letzten Jahren stetig gewachsen ist. Das wiederum bedeutet, mehr Ver- kehr und neue Herausforderungen. Um weiterhin erfolg- reich zu sein und gut leben zu können, bedarf es einer kon- tinuierlichen Anpassung unter Berücksichtigung der drei Säulen der Nachhaltigkeit: Ökonomie, Ökologie und So- ziales. Dies gelingt nur durch ganzheitliches Handeln und dabei sind wir alle gefordert unseren Beitrag zu leisten! Stadtradeln Insgesamt drei Wo- chen beteiligte sich die Gemeinde Baindt an der Aktion Stadt- radeln 2023 und leg- te dabei insgesamt 26.892 Kilometer zu- rück. Im Vergleich dazu wurden bei der Aktion im Vorjahr 31.084 Kilometer zu- rückgelegt. Zwölf Baindter Teams nahmen 2023 teil und erzielten tolle Ergebnisse. Das Team „NZ Ras- pler“ legte mit 32 aktiven Radelnden 7.831 Kilometer zu- rück und belegt damit den ersten Platz. Auf den zweiten Platz radelte der „TC Baindt“ mit 19 aktiven Radelnden und 5.780 Kilometern. Der „Kunst- kreis Baindt“ erreichte mit 3.663 Kilometern und zehn aktiven Radelnden den dritten Platz. Unser Ziel in 2024 muss sein mehr Kilometer als 2022 zu radeln! Mitfahrplattform PENDLA Das Online-Portal PENDLA ist seit Herbst 2023 auch für Pendlerinnen und Pendler der Gemeinde Baindt verfüg- bar. Ziel der Plattform ist es, Fahrgemeinschaften zur Arbeitsstätte zu bilden, um einerseits einen Beitrag zur Verringerung des Verkehrs, ebenso aber auch einen Bei- trag zum Klimaschutz und zur Entlastung des eigenen Geldbeutels zu leisten. Möglicherweise entstehen durch die Plattform auch unterhaltsame sowie bequeme Fahr- ten zum Arbeitsplatz. Im Online-Portal werden Personen angezeigt, die regelmäßig den gleichen bzw. einen ähnli- chen Weg mit dem PKW zur Arbeit fahren. Über den Link https://baindt.pendla.com/de kommen Sie ganz prob- lemlos zum Online-Portal. Schnellladesäule Feneberg Im Rahmen der Bundesförderung auf Gewährung einer Ladeinfrastruktur vor Ort hat die Gemeinde in Zusam- menarbeit mit der Numbat GmbH eine Schnellladesäule auf dem Parkplatz des Lebensmittelmarkts Feneberg errichtet. Dabei handelt es sich um die erste öffentlich zugängliche Schnellladesäule in der Ortsmitte unserer Gemeinde. Windpark Altdorfer Wald – Energiedialog Im Mai 2023 lud die Projektgesellschaft Windpark Alt- dorfer Wald GmbH die Gemeinderätinnen und Gemein- deräte aus den in das Vorhaben involvierten Gemeinden Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg und Bergatreute zu einem ersten Informationsabend ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung erläuterte der Vorhaben- träger unter anderem den genauen Ablauf eines solchen Vorhabens – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum Bau eines Windparks – und stellte den aktuellen Stand im Projekt Windpark Altdorfer Wald vor. Eine Be- sonderheit bildet der Bereich „Dialog“. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmä- ßig und wählt unter anderem Themen für die Info-Rei- he aus. In diesem Zusammenhang findet am 18. Januar 2024 um 19.00 Uhr in der Gemeindehalle in Baienfurt eine Veranstaltung zum Thema „Warum Windräder in Oberschwaben“ statt zu der unsere Bürgerinnen und Bür- ger herzlich eingeladen sind. Die Beiträge der Info-Reihe werden im Amtsblatt und auf unserer Homepage unter www.baindt.de ➞ Umwelt & Verkehr ➞ Regenerative Energien veröffentlicht. Nähere Informationen zum Pro- jekt finden Sie unter www.windpark-altdorferwald.de. Gremienarbeit Klausurtagung des Gemeinderats Gleich zu Beginn des vergangenen Jahres fand eine zwei- tätige Klausurtagung des Gemeinderats zum Thema „so geht KiTa – so geht KiTa Baindt“ statt. Die Gemeinde hat mir ihrer Kommunalpolitik die Belange von Kindern und jungen Familien konsequent im Blick und das stellt uns auch vor große Aufgaben. Bei der Klausur- tagung ging es darum, einen gemeinsamen Kenntnis- stand zu den strukturellen und betrieblichen Anforde- rungen der institutionellen Kindertagesbetreuung zu erschließen. Doch der Gemein- derat befasst sich in seinen Sitzungen neben diesem The- ma noch mit vielen weiteren Themen, von der 4. Reini- gungsstufe in der Kläranlage, über die Klage gegen den Regionalverband im Zusammenhang mit dem Kiesabbau im Bereich unserer Wasserquelle, bis hin zur Ausrich- tung unseres Nahwärmenetzes, die Arbeit im Gremium ist spannend und abwechslungsreich. An dieser Stelle danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates für deren Engagement und die viele Zeit, die sie für unser Gemeinwohl aufbringen! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Bildung und Betreuung Kindertagesstätten Die Situation in den Kindergärten, Land auf und Land ab, stellt alle Beteiligten vor beträchtliche Herausforderun- gen. Im Jahr 2022 wurde der Prozess zur Strukturierung des kommunalen Kindergartens Sonne, Mond und Sterne, rein rechtlich bestehend aus drei Kindertagesstätten, ein- geleitet. Wir freuen uns sehr, dass zum Ende des Jahres alle drei Einrichtungen mit hervorragend ausgebildeten Leitungen besetzt sind. Wir können auf engagierte Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter bauen, die den Umstruk- turierungsprozess konstruktiv und motiviert begleitet ha- ben. Die Veränderung brachte neue Module mit sich, die im Sommer 2023 beschlossen wurden. Das oberste Ziel dieses Schrittes war es, eine rechtlich einwandfreie und qualitativ hochwertige Betreuungslandschaft für alle Bedarfe der Familien in Baindt zu gewährleisten. Mit dieser Entwicklung gehen wir optimistisch ins neue Jahr und sind zuversichtlich, dass die neu geschaffenen Strukturen die Bedürfnisse der Familien in unserer Ge- meinde bestmöglich erfüllen werden. Aufstockung der Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule konn- te mit dem Gemeinderatsbeschluss vom März 2023 von 50 Prozent auf 65 Prozent aufgestockt werden. Auch in ländlichen Strukturen trägt dich Schulsozialarbeit dazu bei, positive Lern- und Lebensbedingungen zu erhalten beziehungsweise zu schaffen. Die Arbeit, die von Seiten der Zieglerschen geleistet wird, ist ganz hervorragend und wir sind gut aufgestellt. Vielen Dank unseren Baindterinnen und Baindtern für all ihr Tun für unser Gemeinwesen im Jahr 2023! Natürlich wäre es möglich, diesen Rückblick um viele weitere Themen und schöne Erlebnisse zu ergänzen, doch sollen dies nur Impressionen aus dem vergangenen Jahr sein, die einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben und das Gemeinwesen in unserer Gemeinde bieten. Bei all den Herausforderungen, die es zu bewältigen gab, zeigte sich unsere Gemeindeverwaltung im Jahr 2023 äußerst leistungsstark und hochmotiviert. Ich danke den Kollegin- nen und Kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, des Bauhofes, unserer Kin- dergärten und den Betreuungskräften in der Klosterwiesenschule. Wir sind ein tolles Team! Darüber hinaus danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates für Ihre Unterstützung. Über zahlreiche komplexe und fordernde Themen hat das Gremium gute und mutige Entscheidungen getroffen. Ich bin sehr dankbar für das wertschät- zende und konstruktive Miteinander im Gemeinderat. Auch wenn die Zeiten schwierig sind und die wirtschaftliche Situation angespannt ist, müssen wir unsere Pflichtaufgaben erfüllen. Dazu gehören die Schaffung erstklassiger Bildungschancen für unsere Kinder und somit die Renovierung unserer Schule sowie die Neugestaltung der Orts- mitte. Die Chance im Rahmen einer Ortskernsanierung mit guter Förderung eine qualitativ hochwertige Ortsmitte schaffen zu können, ist unbedingt zu ergreifen. Wir gestalten damit die Zukunft unserer Gemeinde für die nächsten Jahrzehnte! Neben unseren örtlichen Themen, beherrschen Krisen, weltweit Kriege und Unruhen das Geschehen in unserer Welt. Am Ende des Tages sind auch die Kommunen gefordert und müssen handeln. Daraus resultiert beispielsweise die Unterbringung zahlreicher Geflüchteter auch in unserer Gemeinde. Wir haben ein starkes Ge- meinwesen, Menschen, die sich in unseren Vereinen, örtlichen Institutionen, Kirchen oder einfach im Stillen ein- bringen und füreinander da sind. Das Miteinander mit unserer Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK, allen örtlichen Hilfskräften ist hervorragend, wir können uns in Baindt aufeinander verlassen. Herzlichen Dank Ihnen allen! Das ist in diesen fordernden Zeiten ein wirklich gutes Gefühl! Auch das Jahr 2024 wird uns einiges abverlangen und uns vor große Aufgaben stellen, doch haben wir gute Vor- aussetzungen, diese zu meistern. Für Baindt wird das auch ein Jahr sein, in dem große Baumaßnahmen fertigge- stellt werden und wir beispielsweise die neu gestaltete Ortsmitte und das sanierte Schulgebäude einweihen dürfen. Doch auch bei der Fahrzeugweihe unseres neuen Feuerwehrfahrzeuges, beim Landesturnfest, beim Jubiläum der Landjugend, um nur einen kleinen Ausschnitt unserer örtlichen Festivitäten zu nennen, haben wir Grund, zusam- men zu kommen und miteinander zu feiern. Lassen Sie uns zuversichtlich und hoffnungsvoll nach vorne blicken. Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2024 das Allerbeste, Gesundheit und Gottes Segen und viele wundervolle Momente in unserer schönen Gemeinde! Seien Sie herzlich gegrüßt Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 am Samstag, 13.01.2024 um 19:00 Uhr auf dem Mühleparkplatz, anschließend in der Schenk-Konrad-Halle Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt 2024 Maskenbefreien Raspler - ratsch, ratsch Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt | Schalmeienkapelle Baindt | Tanzgruppen | Narrenblättle | uvm. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Neugestaltung Ortsmitte Unterbrechung der Arbeiten am Dorfplatz aufgrund von Dauerfrost Aufgrund der aktuellen Wetterlage mit anhaltendem Dauerfrost konnten die Arbeiten am Dorfplatz in die- ser Woche nicht wieder aufgegriffen werden. Durch die vielen Regenereignisse ist der Untergrund (Kies) sehr nass und teilweise bereits 20 cm tief gefroren. Die Bau- firma Zwisler, das Ingenieurbüro und die Gemeinde- verwaltung stehen in enger Abstimmung und werden in den Wintermonaten (Januar und Februar) Woche für Woche neu entscheiden, ob die Arbeiten in der da- rauffolgenden Woche wieder aufgenommen werden können. Wir danken für Ihr Verständnis und informie- ren Sie regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2024 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemein- de Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch über das Rathaus Servicepor- tal abgeben. Den Link hierzu finden Sie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Baindt. https://wzko.komuna.net/Citizen/227 Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vo- rausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Festsetzung der Grundsteuer 2024 Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) wird die Grundsteuer für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2023 an die Gemeinde Baindt zu entrichten haben, hiermit festgesetzt. Die Grundsteuer 2024 wird wie in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt und in Vierteljahres- beträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die abweichend davon die Grundsteuer auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer 2024 in einem Betrag am 1. Juli 2024 fällig. Änderungen im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel werden den Steuerpflichtigen jeweils durch entsprechen- de Grundsteueränderungsbescheide mitgeteilt. Die Hebe- sätze für die Grundsteuer 2024 betragen wie im Vorjahr • 370 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) • 450 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Durch die Einlegung ei- nes Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben. Bürgermeisteramt Baindt, 12. Januar 2024 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin Festsetzung der Gebühr für das Amtsblatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2024 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2024 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2024 per SEPA-Lastschriftver- fahren automatisch abgebucht, sofern eine Einzugser- mächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der Volksbank Bodensee-Oberschwaben IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Gebührenbescheide erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Gebührenbescheide mehr zustel- len, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 28. November 2023 fol- gende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 be- schlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Er- träge von 1.572.530 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Auf- wendungen von - 1.572.530 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergeb- nis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Erträge von 0 € Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 1.5 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträge 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.382.530 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 1.382.530 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 543.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 543.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf aus Investitionstä- tigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finan- zierungsmittelbestands, Saldo des Fi- nanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 € § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestand- teil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 1.167.940 € festgesetzt. Hierauf werden Abschlagszahlungen auf Mit- te jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbandssatzung festgelegt. § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 543.000 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel auf- zubringen. Berg, den 28. November 2023 Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit von Montag, den 15.01.2024 bis Dienstag, 23.01.2024 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 20.12.2023 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung er- lassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb ei- nes Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlich- keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntma- chung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 04.01.2024 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussicht- lich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendun- gen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leisten- den Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Bis- her fest gesetz- te (Ge- samt-) Beträge EUR Ände- rung um (+/-) EUR Neue fest- gesetze (Gesamt-) Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Ein- träge 13.475.400 555.000 14.030.400 1.2 Ordentliche Aufwendungen 14.299.250 287.500 14.586750 1.3 Veranschlag- tes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -823.850 267.500 -556.350 1.4 Außerordentli- che Erträge 250.000 -100.000 150.000 1.5 Außerordentli- che Aufwendung 0 0 0 1.6 Veranschlag- tes Sonderergeb- nis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 250.000 -100.000 150.000 1.7 Veranschlag- tes Gesamter- gebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -573.850 167.500 -406.350 Bisher fest gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Ände- rung um (+/-) EUR Neue fest- gesetze (Gesamt-) Beträge EUR 2. Finanzhaushalt 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 13.100.400 555.000 13.655.400 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 12.915.050 287.500 13.202.550 2.3 Zahlungsmit- telüberschus- s/-bedarf des Ergebnishaus- halts (Saldo aus 2.1 und 2.2) 185.350 267.500 452.850 2.4 Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit 9.349.350 120.000 9.469.350 2.5 Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit 12.733.400 120.000 12.853.400 2.6 Veranschlag- ter Finanzie- rungsmittelüber- schuss /-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -3.384.050 0 -3.384.050 2.7 Veranschlag- ter Finanzie- rungsmittelüber- schuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.198.700 267.500 -2.931.200 2.8 Einzahlungen aus Finanzie- rungstätigkeit 5.250.000 0 5.250.000 2.9 Auszahlun- gen aus Finanzie- rungstätigkeit 300.000 0 300.000 2.10 Veran- schlagter Fi- nanzierungsmit- telüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungstä- tigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 4.950.000 0 4.950.000 2.11 Veranschlag- te Änderung des Finanzierungs- mittelbestands, Saldo des Fi- nanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.751.300 267.500 2.018.800 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Fi- nanzierung von Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bishe- rigen Festsetzung nicht verändert. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 5 Steuersätze Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. § 6 Inkrafttreten Der Nachtragshaushalt 2024 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von BadenWürttemberg. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Der Nachtragshaushalt liegt in der Zeit von Montag, den 15. Januar 2024 bis Dienstag, den 23. Januar 2024 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Nachtragshaushaltssatzung sowie die Haushaltssat- zung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 28.12.2023 (AZ 902.41) hat das Landrat- samt Ravensburg die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltplan vom 13.12.2023 nicht beanstandet. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch in- nerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde gel- tend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.01.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 13. Januar und Sonntag, 14. Januar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. Januar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Sonntag, 14. Januar Rosen-Apotheke Weingarten, Talstr. 2, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 35 13 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Flüchtlingsarbeit Helferkeis Asyl Aktuelles aus dem Helferkreis Asyl In Baindt leben derzeit ca 160 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Die Menschen sind zum großen Teil kommunal unterge- bracht, sei es in von der Gemeinde angemieteten Woh- nungen oder in den Gemeinschaftsunterkünften. Glück- licherweise gibt es aber auch immer wieder Bürger, die ihren Wohnraum privat vermieten. All denjenigen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, gebührt ein ganz herz- liches Dankeschön, denn viele der geflüchteten Menschen sind auf der Suche nach Wohnraum. Auch das Thema „Arbeitssuche“ beschäftigt viele dieser Menschen, vor allem eben diejenigen, die aufgrund ihres Status arbeiten dürfen. Einige, die schon seit 2016 hier sind, haben es geschafft, Ausbildungsplätze und auch unbefristete Arbeitsverträge zu bekommen, z.B. bei Fir- men wie Kiesel, Dachser, Sprinz. Das Engagement unseres Helferkreises besteht derzeit hauptsächlich aus Einzelfallhilfe, sei es Unterstützung beim Erlernen der Sprache, bei Behördengängen, Stellen von Einträgen, Bewerbungen. Einen lieben Weihnachtsgruß gab es im Dezember: für alle Kinder aus geflüchteten Familien, die kommunal un- tergebracht sind, verpackten und verteilten wir kleine Geschenke. Die Kleinen bekamen etwas zum Spielen und die Großen durften sich mit einem Gutschein selbst einen Wunsch erfüllen. Etwas zum Naschen durfte natürlich nicht fehlen. Bei unserem Treffen im Dezember mussten wir uns von unserer bisherigen Integrationsmanagerin, Regina Schnell, verabschieden. Sie wird sich aus privaten Gründen beruflich verändern und Richtung Biberach umziehen. Mit einem Blumengruß und einem Einkehrgutschein bedank- ten wir uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir werden sie vermissen! Ihre Nachfolgerin konnten wir bereits kurz kennenlernen und freuen uns auf ein gutes Miteinander. Spannend wird es in den nächsten Wochen werden, wenn die neue Unterkunft belegt wird. Sie ist eingerichtet für 57 Personen und wird voraussichtlich im Februar belegt werden. Allerdings sind genaue Aussagen schwierig, denn die Zuwanderung geflüchteter Menschen ändert sich oft auch kurzfristig. Immer wieder bekommen wir Anfragen wegen Spenden von Bürgern, z.B. Fahrräder, Haushaltswaren, Einrich- tungsgegenstände...... Gerne dürfen Sie sich bei uns mel- den. Wir fragen dann bei den Menschen nach, ob Bedarf besteht, stellen dann den Kontakt her oder organisieren eine Übergabe. Ein Dankeschön an alle Spender und Helfer! Wir freuen uns über jegliche Hilfe und Unterstützung aus der Bevölkerung, sei sie sporadisch oder auch re- gelmäßig. Vorallem beim Erlernen der Sprache gibt es immer Bedarf, da die Menschen teilweise lange darauf warten müssen bis sie an einem Deutschkurs teilneh- men können. Sibylle Boenke Für den Helferkreis Asyl Baindt Veranstaltungskalender Januar 12.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 13.01. Maskenbefreien Raspler 13.+14.01. Skikurs Alpinteam 20.01. Narrenbaumstellen 20.+21.01. Skikurs Alpinteam 23.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.01. Ball der Vereine Raspler SKH 27.+28.01. Skikurs Alpinteam (Ersatztermin) 31.01. Fasnetsball Seniorentreff BSS Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Alle Jahre wieder - Rückblick auf die Weih- nachtszeit Alle Jahre wieder öffneten sich die Türen zum Adventskaffee im Kindergarten St. Martin. Hier konnten sich Eltern mit ihren Kindern oder auch anderen Gemeindemitgliedern Punsch, Waffeln und Laugenbrezeln schmecken lassen. Durch die tatkräftige Unterstützung vieler Eltern fand in dieser Woche jeder ei- nen geeigneten Termin zum gemütlichen Beisammensein. Bald schon kündigte sich hoher Besuch im Kindergar- ten an. Der Bischof Nikolaus besuchte mit seinem Helfer Knecht Ruprecht die Kindergartengruppen und die gan- zen Kleinen in der Krippe. Wie immer hatte er auch leckere Geschenke in seinem Korb für alle dabei. An Mandarinen, Lebkuchen und natürlich auch den beliebten Spekulati- us hatte er gedacht. Die Leckereien wurden dann in den alltäglichen Adventskreisen verspeist. Bald war es auch schon an der Zeit, für die alle Jahre wieder- kehrende Weih- nachtsfeier mit Eltern und Ge- schwistern vor- zubereiten. Im weihnachtl ich geschmückten Hof der Villa konnte man vie- le verkleidete Kinder sehen, die als Schafe, Hirten, Soldaten, Engel, Gast- wirte die Weihnachtsgeschichte spielten. In diesem Sinne auf Weihnachten eingestimmt konnten sich alle Gäste und Mitwirkende bei Kinderpunsch, Glühwein, Saitenwurst und Käsebrötchen stärken. Viele helfende Hände mach- ten am Schluss ein schnelles Ende. Ein herzliches Dankeschön an alle, die uns in diesem Jahr in irgendeiner Weise unterstützt haben! Wir wünschen allen ein gesegnetes neues Jahr 2024! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Advents- und Weihnachtszeit in der Klos- terwiesenschule Der Dezember und somit die Weihnachts- zeit brachte unheimlich vielfältige Momente mit sich: Nachdem der UNICEF-Tag schon ein voller Er- folg war und mit den ersten 300,00 Euro das Kässchen zum Klingeln brachte, sammelten unsere Schülerinnen und Schüler weiter ganz fleißig jeden Cent, um von Krieg und Not gebeutelte Kinder auf der ganzen Welt zu un- terstützen. Unser Adventssingen am Montagmorgen brachte für unsere Kinder in heimeligem, noch dämmerigem Licht z.B. im großen Kreis gesungene Lieder, verschiedene Gedich- te, spannende Geschichten oder kleine Musikstücke der Bläserklasse. Drei Mal durften wir so zusammenkommen und es ist jedes Mal etwas ganz besonderes. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 An der „Wunschsterne-Aktion“ der Kinderstiftung Ra- vensburg nahmen unsere Religionskinder der Klassen 3 und 4 in Weingarten teil. Jedes Kind wurde mit einem He- bekran in luftige Höhen befördert und durfte den selbst- gestalteten Stern am Weihnachtsbaum auf dem Müns- terplatz aufhängen. Vielleicht hat die ein oder andere Familie den großen, stattlichen Baum ja bewundert? Ein Foto dieses wunderschönen Weihnachtsbaums zierte je- denfalls in diesem Jahr unsere schulische Weihnachts- karte. Am vorletzten Schultag stand alles unter dem Motto “Flashmob auf dem Weihnachtsmarkt“, das Weih- nachtsstück, welches beide Theater-AGs, der Chor und die Aerobic-AG einstudiert hatten und welches unter gro- ßem Publikum in der Sporthalle mit einem fantastischen Bühnenbild und auch passgenauen Kleidern aufgeführt wurde. Die Kinder übertrafen sich selbst und das Publi- kum spendete einen minutenlangen, riesigen Applaus. Leider war uns das Wetter nicht ganz so wohl gesonnen, denn es graupelte und war eisig kalt . Dennoch ließen sich die Kinder und die Eltern leckeren Punsch und Waf- feln im Foyer schmecken, die der Elternbeirat zum Kauf angeboten hatte. Am nächsten Tag, dem letzten Schultag, traf sich die Schulgemeinde mit all ihren Lehrerinnen in der Kirche St. Johannes Baptist zum ökumenischen Weihnachtsgottes- dienst. “Das schönste Geschenk“ – die Geschichte von Max Bollinger, die von Liedern umrahmt wurde, zeigte den Kindern auf eindrucksvolle Art und Weise, wie ein Narr, trotz dass er alles hergegeben hatte, am Ende sehr glück- lich war. Mit Spannung erwarteten die Kinder am Ende des Gottesdienstes, wie hoch der diesjährige gesammel- te Geldbetrag für UNICEF ausfallen würde. Frau Lipp von UNICEF Ravensburg konnte von zwei Drittklässlern sage und schreibe 930,00 € entgegennehmen – ein großarti- ges Ergebnis, über das sich alle freuten! Die letzten beiden Unterrichtsstunden verbrachten die Schülerinnen und Schüler teils mit gemeinsamem Früh- stück, mit gemeinschaftlichen Spielen oder tauschten sich über die Ferien mit dem bevorstehenden Weihnachts- fest aus. Ich bedanke mich nochmals von Herzen bei unseren Schü- lerinnen und Schülern, bei unseren Lehrerinnen, ohne die all das nicht möglich gewesen wäre und allen, die dazu beigetragen haben, dass wir so viele unvergessliche Mo- mente genießen durften. Herzliche Grüße Amelie Heberling, Rektorin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Zur Information TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 18.01., 22.02., 14.03.2024, jeweils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Mehrstimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 10.01.2024, 07.02.2024, 06.03.2024, 10.04.2024, 15.05.2024, 16.06.2024, 03.07.2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Bekanntmachung Finanzamt Überlingen über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) in der Gemeinde Baindt Gemarkungen Baindt werden in der Zeit vom 15.01.2024 bis15.02.2024 in den Diensträumen des Finanzamt Ravensburg Bronerplatz 10 88250 Weingarten Offengelegt werden die Schätzungsurkarten und das Schätzungsbuch, in dem die Ergebnisse der Bodenschät- zung (Nachschätzung) niedergelegt sind. Die offengeleg- ten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. Mit dem Ablauf der Offenlegungsfrist treten die Rechtswirkungen eines Feststellungsbescheids über die Ergebnisse der Bodenschätzung ein (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BodSchätzG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung können die Ei- gentümer der betreffenden Grundstücke (Flächen) Ein- spruch einlegen. Dieser ist bei dem oben genannten Fi- nanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Mo- nat. Sie beginnt mit dem Ablauf des letzten Tages der Offenlegungsfrist. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Einspruchs werden die Schätzungsergebnisse rechtskräftig, soweit kein Einspruch eingelegt ist. Weitere Auskünfte erteilt Herr Schlichthärle (VT / ALS) unter der Rufnummer 0751 403-222. Bemerkungen: Bitte telefonische Terminvereinbarung. Ort, Datum Weingarten: 11.12.2023 Neher, Klaus (Amtlich Landwirtschaftlicher Sachverständiger) „Viertklässler-Tag“ an der Realschule Weingarten am Freitag, 26. Januar 2024 Die Realschule Weingarten lädt Schülerinnen, Schüler und Eltern der 4. Klassen am Freitag, 26. Januar 2024 von 16.00 bis 18.30 Uhr zum Viertklässler-Tag an unserer Schule ein. Schulhausführungen, musikalische Darbietun- gen des Bläserprojekts und viele Mitmachangebote aus den Bereichen Naturwissenschaften, Technik, Sport, Kunst und Hauswirtschaft geben Einblicke in unsere Schule. El- tern und Schüler haben die Möglichkeit zur individuellen Beratung für den bilingualen Zug. Zusätzlich besteht an zwei Infoabenden die Gelegenheit für Eltern, sich zu informieren. Die Elternabende finden am Dienstag, 16. Januar 2024 und Montag, 26. Febru- ar 2024, jeweils um 18.30 Uhr im Neubau der Realschule statt. Weitere Anmeldeinformationen und -unterlagen sind un- ter www.realschule-weingarten.de verfügbar. Schülerabend der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg 2024 Landkreis Ravensburg - Die Studierenden der Fachschu- le für Landwirtschaft Ravensburg mit den Fachrichtun- gen Landbau und Hauswirtschaft laden alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler, Freunde der Fachschule als auch Interessierte recht herzlich zum traditionellen Schü- lerabend ein. Der Schülerabend 2024 findet am Freitag, den 26. Ja- nuar 2024 ab 20:00 Uhr in der Gemeindehalle in 88364 Wolfegg, Rötenbacher Str. 35 statt, Einlass ist ab 19:30 Uhr. Durch interessante Fachvorträge geben die Studie- renden einen Einblick in das Bildungsangebot der Fach- schule, unterhaltsame Sketche lockern das Programm auf. Musikalisch wird der Abend von der Bauernkapelle Oberschwaben umrahmt. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Fachtagung für Milchviehhalter/-innen am 19. Januar in Bad Waldsee-Gaisbeuren Kreis Ravensburg – Das Landwirtschaftsamt veranstal- tet zusammen mit weiteren Partnern der beruflichen Er- wachsenenbildung seine traditionelle Fachtagung für Milchviehhalter/-innen im Januar 2024 wieder als ganz- tägige Präsenz-Veranstaltung. Sie findet am Freitag, 19. Januar 2024 ab 9:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bad Waldsee-Gaisbeuren statt. Am Vormittag ist das Schwerpunktthema das geänder- te Tierarzneimittelrecht mit seinen Auswirkungen auf Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Milchviehhaltungen und deren Reaktionsmöglichkeiten. Frau Dr. Thalwitzer, Veterinäramt Ravensburg und Frau Weigele, Landwirtschaftsamt Ravensburg informieren zum rechtlichen Rahmen des Medikamenten- und Anti- biotikaeinsatzes, insbesondere auch zur Dokumentation und zum Maßnahmenplan. Herr Ziegler vom Landwirt- schaftsbetrieb der Technischen Hochschule Bingen und Frau Müller von der Agrarberatung Allgäu gehen auf die praktischen Maßnahmen zur Verringerung des Antibioti- kaeinsatzes ein. Nachmittags steht die zunehmende psy- chische Belastung von Landwirtinnen und Landwirten im Mittelpunkt. Frau Mayer von der Sozialversicherung der Landwirtschaft (SVLFG) wird über deren Angebote zum Umgang mit Stress informieren. Stefan Leichenauer, als Landwirt selbst von Burnout betroffen, berichtet über sei- ne Erfahrungen über den Weg in die Krankheit und wieder heraus aus der Krankheit. Dr. Steve Truöl, Chefarzt der Abteilung Depression am ZfP Südwürttemberg Standort Weissenau, wird erläutern, wie sich Depressionen äußern und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt. Mitveranstalter der Fachtagung sind die Kreisbauernver- bände Allgäu-Oberschwaben und Tettnang, die Milch- vieh-Beratungsdienste Leutkirch und Ravensburg sowie die Vereine landwirtschaftlicher Fortbildung im Kreis Ra- vensburg und im Bodenseekreis. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2024 konstant Änderungen ergeben sich für bestimmte Arbeitsver- hältnisse und Berufsgruppen Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) gibt bekannt, dass der Rentenversicherungs- beitrag das siebte Jahr in Folge bei 18,6 Prozent des Brut- tolohnes bleiben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung hingegen steigt von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro, oder 90.600 Euro im Jahr. Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden. Beitrag für freiwillig Rentenversicherte, pflichtversi- cherte Selbstständige und Handwerker steigt moderat Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einbe- zahlt, muss künftig monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten. Dieser beträgt somit im nächsten Jahr 100,07 Euro im Monat statt bislang 96,72 Euro. Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro. Der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständi- ge und Handwerker beträgt monatlich 657,51 Euro. Das Entrichten des halben Regelbeitrags ist für selbstständige Existenzgründer möglich. Änderungen für Mini- und Midi-Jobber Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobber im nächsten Jahr auf 538 Euro pro Monat. Diese Anhebung führt dazu, dass sich die Untergrenze für Midi-Jobber entsprechend erhöht. Als Midi-Jobber gelten somit alle, die monatlich zwischen 538,01 Euro und 2000 Euro verdienen. Sie zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass sich dadurch ihre Ren- tenansprüche vermindern. Ehrenamtliche Patinnen und Paten für ambulanten Kinderhospizdienst AMALIE gesucht Einladung zu Info-Veranstaltungen in Weingarten, Friedrichshafen, Wangen und Überlingen Wenn Kinder und Jugendliche von Sterben und Tod be- troffen sind, ist plötzlich nichts mehr, wie es war. Die ge- samte Familie braucht in dieser Situation dringend Unter- stützung, Entlastung, Atempausen, Verständnis, Offenheit und vieles mehr. In solchen Situationen hilft der ambulante Kinderhospizdienst AMALIE. Für seine wichtige Aufgabe sucht der Dienst ehrenamtliche Patinnen und Paten. Für Interessierte gibt es mehrere Informationsveranstaltun- gen im Januar und Februar 2024. AMALIE begleitet und unterstützt als ambulanter Kinder- und Jugendhospiz- dienst im Landkreis Ravensburg und Bodenseekreis Fa- milien, deren Kinder laut Diagnose eine begrenzte Le- benserwartung haben oder lebensbedrohlich erkrankt sind. Die Familien werden ab dem Zeitpunkt der Diag- nosestellung bis über den Tod hinaus begleitet. AMALIE unterstützt auch Kinder und Jugendliche, die von einem Elternteil Abschied nehmen müssen. Träger sind die Ko- operationspartner Malteser Hilfsdienst e.V. und die Stif- tung Liebenau. Ehrenamtliche Paten schenken drei bis vier Stunden Zeit pro Woche, um für das kranke Kind da zu sein, mit Ge- schwistern zu spielen, Hausaufgaben zu betreuen, Eltern Raum für eine Auszeit zu geben – und oft genug „einfach nur“ da zu sein und das mit zu tragen, was in der Familie gerade geschieht. Dadurch erleben alle Familienmitglie- der mehr Zuwendung, mehr Raum, Zeit und Kraft für die einfachen Dinge des Alltags. Für diese wichtige Aufgabe sucht AMALIE Männer und Frauen verschiedenen Alters, mit verschiedenen Wel- tanschauungen, aus unterschiedlichen Lebenssituatio- nen und Berufen. Sie werden für den Dienst geschult und qualifiziert, erhalten Supervision, bilden sich regelmäßig fort und stehen unter Schweigepflicht. Wer sich gerne ehrenamtlich engagieren und Familien im Landkreis Ra- vensburg und Bodenseekreis entlasten möchte, erhält nähere Informationen bei mehreren Veranstaltungen im Landkreis Ravensburg und Bodenseekreis: Am 23. Januar 2024 um 19.00 Uhr in Weingarten im Erdgeschoss Malteser Gebäude, Ettishofer Straße 3 Am 30. Januar 2024 um 19.00 Uhr in Friedrichshafen, Margaretenstraße 41 Am 31. Januar 2024 um 19.00 Uhr in Wangen im Allgäu im Weberzunfthaus, Zunftwinkel 2 Am 1. Februar 2024 um 19.00 Uhr in Überlingen, Evange- lisches Freizeitheim Lindenwiese e.V., Lindenbühlstr. 50 Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Die AMALIE-Koordinatorinnen berichten, was die Quali- fizierung nach dem Celler Modell beinhaltet. Außerdem können sich die Gäste mit erfahrenen Paten und den Koordinatorinnen über die Arbeit als Ehrenamtlicher aus- tauschen. Weitere Informationen und Kontakte unter www.kinder- hospizdienst-amalie.org Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. Januar - 21. Januar 2024 Gedanken zur Woche: Gott allen Lebens, Gott meines Lebens, du weckst in uns Sehnsucht nach Neubeginn. Lass uns miteinander gut leben, denn du bist schon unter uns. Gib uns den Mut zu tun, was zum Frieden führt und lass mich deinen Segen für jede Stunde erwarten. Amen Samstag, 13. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 14. Januar – 2. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Alina Michelberger, Emilia Stotz (†Karl Bohner, Jahrtag: Pfarrer i. R. Fritz Fel- der) Dienstag, 16. Januar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 17. Januar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara 16.45 Uhr Baindt – Mitarbeiterversammlung im Bischof- Sproll Saal Donnerstag, 18. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 19. Januar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppenstunde im Bischof-Sproll Saal 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 20. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Franziska Joachim, Pia Kreutle Sonntag, 21. Januar – 3. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Juka Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2023 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genom- men Gnade um Gnade. Johannes 1,16 Donnerstag, 11. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Freitag, 12. Januar 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. M. Schöberl) Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Sonntag, 14. Januar 2. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 15. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 17. Januar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 21. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Nicht gerade zuversichtlich starten nach aktuellen Um- fragen viele Menschen ins neue Jahr. Die Krisen aus dem alten werden auch ins neue Jahr mitgenommen. – Mitten in dieser Krisenmü- digkeit und Perspektivlosig- keit unserer Tage hören wir auf den Wochenspruch, der uns vor Augen malt, welche Perspektive Gott für uns hat: In Jesus kommt er mitten hinein in unsere Situation und mit ihm Hoffnung, Kraft und alles, was wir zu einem Leben brauchen, das an sein Ziel kommt. In diesem Sinne gehen wir zuversichtlich ins neue Jahr, denn das Entscheidende bleibt, egal was es bringt: Gott bleibt in Jesus mit seiner ganzen Fülle in unserem Leben präsent – auch 2024! Ein gesegnetes neues Jahr! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Endlich wieder Kinderkirche Hallo Kinder, nach unserem erfolgreichen Kinderkrippenspiel freuen wir uns euch wie- derzusehen. Jeden Sonntag von 10.30 – 11.30 Uhr treffen wir uns zur Kinderkirche im Ge- meindehaus Baienfurt (Öschweg 30). Kommt einfach vorbei!! Ehejubiläum Sie feiern 2024 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. Bibel im Gespräch – Johannes-Evan- gelium Auf in die nächste Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abwei- sen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemein- samen Lesen, Diskutieren und Ent- decken. Auch im neuen Jahr laden wir wieder alle herzlich ein, jeweils donnerstags- abends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 25. Januar + 01. und 8. Februar. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gesprä- che in der kommenden Runde! M. Schöberl, Pfarrer Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 28. Ja- nuar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Winter-Kirchenkino 26. Januar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Im Jahr 2005 in Jenin, einem der größten palästinensi- schen Flüchtlingslager im Westjordanland: Ismael Khatib verlor seinen Sohn und hatte die Wahl. Er traf eine Entscheidung und rettete fünf Menschen das Leben. Evangelische Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Ge- legenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. Januar 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem ersten Frauen- kreistermin 2024 ins Evangelische Gemeindehaus ein. Pfarrer Schöberl wird mit uns über die diesjährige Jah- reslosung „Alles was ihr tut, geschehe in Liebe“ 1. Ko- rinther 16, 14 sprechen. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz interessanten Abend. Eure Petra Wir wünschen allen ein kreatives neu- es Jahr Das neue Jahr bringt Neues für den Kreativen Montag. So wollen wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Januar 8.1. Hubert Gärtner: „Winterlandschaft“ im Aquarell Februar 12.2. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aqua- rell März 11.3. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Sportangebot 2024 Sporthalle Baindt Athletik-/Fitness-Training ab 16 Jahre Montags von 20:30 bis 22:00 Uhr Christian Staud 0176-80420095, staud.christian@gmail.com Frauenturnen Montags von 19:15 bis 20:15 Uhr Nina Assanti, 0151-15357191 Fun & Fit – Fitness für Frauen und Männer ab 30 Jahren Dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr Karin Halder 07502-911182 Jedermann-Sport – Gymnastik und Spiele für Männer Mittwochs von 20:00 bis 21:30 Uhr Heiner Kern, 0170-7721771 Die Pampersflitzer Mittwochs von 16:00 bis 17:00 Uhr Nathalie Rinczi, 0151-22669057 Eltern-Kind-Turnen „Die Turnzwerge“ Dienstags von 15:30 bis 16:30 Uhr Viola Sonnier und Stephanie Remy 0176-36366724 „Speedys“, Breitensport für Grundschüler Freitags von 14:00 bis 15:00 Uhr Annika Busalt und Nadja Becher 0176-30580527 „Sportys“ – Breitensport ab Klasse 5 Freitags von 15:00 bis 16:00 Uhr Inken Lottermoser und Nina Assanti 0173-6629604 Sport für 4-5 jährige Kinder Freitags von 16:15 bis 17:15 Uhr Doris Alber, Nadja Becher und Angelika Federau 0160-93481693 Zumba-Kurs Donnerstags von 17:00 bis 18:00 Uhr Angela Tanner, 0160-96215741 Narrenzunft Raspler e.V. Narrenzunft Raspler Baindt e.V. Nach einem Jahr, beginnt endlich wieder die närrische Zeit. Auch Wir Raspler sind aktiv und werden die Schellen nicht still halten. Am vergangenen Wochenende waren wir bereits in Lauin- gen auf den Straßen. Am Samstag, 13. Januar 2024 springen wir in Neura- vensburg. Busabfahrt Tennishalle: 11:45 Uhr Umzugsbeginn: 13:30 Uhr Laufnummer: 28 Am Abend freuen wir uns auf unser jährliches Maskenbe- freien, das aufgrund von Umbaumaßnahmen, auf dem Mühleparkplatz stattfindet. Beginn: 19:00 Uhr Das zweite Fasnetswochenende schließen wir dann am Sonntag, 14. Januar 2024 mit dem Umzug in Langenar- gen. Busabfahrt Tennishalle: 12:00 Uhr Umzugsbeginn: 14:00 Uhr Laufnummer: 50 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Hört Ihr Leut und lasst Euch sagen...“ Herzliche Einladung zur Nachtwächtertour in Wolfegg am Donnerstag, 25.01.2024 um 18.30 Uhr. Dauer ca. 1,25 h. Franz Frick lässt dabei in ganz besonderer Atmosphäre rund um das Wolfegger Schloss die Vergangenheit le- bendig werden und erzählt viele historische Anekdoten und allerlei Wissenswertes aus der Geschichte Wolfeggs. Wir treffen uns um 18.00 Uhr an der Tennishalle in Baindt und fahren anschließend in Fahrgemeinschaften nach Wolfegg, Treffpunkt Kreissparkasse in Wolfegg. Anschlie- ßende Einkehr in Rossberg im Bräuhaus. Bitte um Anmel- dung für diese Veranstaltung bis spätestens 20.01.2024 bei Doris Sonntag, Tel. 1035, Lucia Kränkle, Tel. 7953 oder Bärbel Schad, Tel. 911783. Voranzeige: Berger Frauenfasnet am 26.01.2024 im Bür- gersall in Berg, Einlass 19.00 Uhr, Beginn 20.00 Uhr. Ball der Vereine am 27.01.2024 in der Schenk-Konrad-Hal- le in Baindt, Einlass 19.00 Uhr, Beginn 20.00 Uhr........DA GE- HEN WIR DOCH GEMEINSAM HIN...... Programm Februar: Am Dienstag, 27.02.2024 kommt Frau Sigrun Kiehnle-Hohwy zu uns in den Bischof-Spro- ll-Saal mit ihrem Impulsvortrag: Resilienz und Beweg- lichkeit, neue Energie und Kraft tanken, stark sein für den Alltag. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Im Voraus dieser Veranstaltung laden wir alle Mitglie- der zu einer außerordentlichen Mitgliederversamm- lung ein. Beginn 19.30 Uhr Die Vereinssatzung bedarf nochmals eines Beschlusses der Neufassung durch die Mitglieder. Die Satzung kann in den nächsten 14 Tagen bei unserer Vorständin eingesehen werden. Es handelt sich um die gleiche Fassung, deren Änderungen bereits 2023 beschlossen wurden. Bei Interesse bitte bei Doris Sonntag melden. Die Vorstandschaft Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Fun- ken 2024 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (01748527937) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz auch gerne bei Ihnen Zuhause ab. Hier darf sich natürlich jeder private Haushalt melden. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Reitergruppe Baindt Einladung zur ordentlichen Mitglieder- versammlung 2024 der Reitergruppe Baindt e.V. Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 23.02.2024 um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 1. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Schriftführer/in für 2 Jahre • 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2024 10. Anträge und Verschiedenes • Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 01.02.2024 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Volleyball LJ Baindt Spaßvolleyballturnier & Heimspieltag Das neue Jahr startete aus Volleyballsicht höchst aktiv mit dem Spaßvolleyballturnier am 06.01.2024 in Blitzenreute. Sieben Baind- ter aus beiden Mannschaften starteten gemeinsam als „Monsterblock“ durch und konnten nach kurzer Findungs- phase auf teilweise neuen Positionen einen tollen 9. Platz erspielen. Am morgigen Samstag, 13.01.2024 beginnt für die VLJ Baindt 1 die Rückrunde. Der Heimspieltag beginnt um 14.00 Uhr in der Sporthalle der Klosterwiesenschule in Baindt. Wir freuen uns sehr über lautstarke Unterstützung und hoffen auf viele Punkte gegen den TV 02 Langenar- gen Psychos und die TSG Leutkirch. Der Baindter „Monsterblock“ Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Ferienkursen des Al- pinteams Unsere Kurse im Januar sind ausgebucht!! Aber es ist ab sofort möglich, sich bis 31.01. für unseren Ferienkurs im Februar anzumelden. Er findet in den Faschingsferien am 14./15.2. und 17./18.02.24 statt. Es ist auch eine Teilnahme nur an zwei Tagen möglich. Die Snowboardkurse finden generell nur zweitätig am 17./18.02. statt. Zur Anmeldung haben wir ein neues Online-Anmelde- verfahren. Bitte verwenden Sie ausschließlich dieses. Es muss für jeden Teilnehmer extra ausgefüllt werden. Sie finden es unter www.svbaindt.de. Das Alpinteam bedankt sich für Ihr großes Vertrauen, wünscht allen noch ein gutes Jahr 2024 und freut sich darauf mit Ihnen tolle Kurse durchzuführen!! Kunstkreis Einladung zur Jahreshauptversamm- lung vom Kunstkreis Baindt e.V. Die diesjährige Jahreshauptversamm- lung findet am Dienstag, den 30. Januar 2024 in der Gaststätte Zur Mühle, Mühl- straße 1, Baindt um 18.00 Uhr statt. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Tagesordnungspunkte: - Begrüßung durch die Vorsitzende, Feststellung der ord- nungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit - Bericht des Vorstandes und der Schriftführerin , der Kas- siererin, der Kassenprüfung, gemeinsamer Ausschuss - Wahl des Wahlleiters - Entlastung Vorstandschaft , der Schriftführerin ,der Kas- siererin , der gemeinsame Ausschuss, der Kassenprü- fung - Wahl des Vorstandes , Stellvertreter /in, Schriftführer/ in, Kassierer/in , gemeinsamen Ausschuss u. Kassen- prüfer / in - Ausblick und Aktivitäten für 2024 - Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung können bis zum 19. Januar 2024 schriftlich beim Vorstand ein- gereicht werden. Vorstand Petra Moosmann Jahresbeitrag 10 Euro kann direkt bei der Jahreshauptver- sammlung bezahlt werden oder bis spätestens 28.02.2024 überweisen. Kunstkreis Baindt e.V. KSK RV IBAN DE18 6505 0110 0248 8733 36 Wir bitten auch noch um kurze Rückmeldung bei Petra Moosmann oder Birgit Kühndel betreffs Teilnahme an der Jahreshauptversammlung bis 19. Januar 2024. Auf eine rege Teilnahme freut sich die Vorstandschaft Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Die Gewinner stehen fest - Herzlichen Glückwunsch! Beim Weihnachtsgewinnspiel 2023 dürfen sich die fol- genden Losnummern auf einen Preis freuen: Weihnachtsgewinnspiel 2023 Preisspender Preis Gewinner 1. Angler Markt Ackermann Spühlmaschinen Graf & Riss - Baumaschinen VR Bank Bodensee - Oberschwaben Friseur Geng Naturwerk Gas Grill 4174 2. Autohaus Ebner Wochenende: Kia Sorento 3288 3. WBB Einkaufsgutschein: 200€ 3450 4. WBB Einkaufsgutschein: 150€ 2089 5. WBB Einkaufsgutschein: 100€ 3713 6. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 1309 7. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 242 8. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 2911 9. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 4203 10. Bosch Service: Lindel + Zeller Hauptgutschein: 50€ 3621 11. Bosch Service: Lindel + Zeller Hauptgutschein: 50€ 3543 12. Bosch Service: Lindel + Zeller Hauptgutschein: 50€ 113 13. Schuhe Anne Hagen Hausgutschein: 30€ 1332 14. Schuhe Anne Hagen Hausgutschein: 30€ 4042 15. Juwelier Jerg Hausgutschein: 30€ 2994 16. Juwelier Jerg Hausgutschein: 30€ 3019 17. Hubertus Apotheke Hausgutschein: 30€ 354 18. Achtal Apotheke Hausgutschein: 30€ 3606 19. Wrap-up Hausgutschein: 26€ 4293 20. Wrap-up Hausgutschein: 26€ 988 21. Bistro Dublin Hausgutschein: 25€ 566 22. Bistro Dublin Hausgutschein: 25€ 4247 23. Naturwerk Hausgutschein: 15€ 3090 24. Naturwerk Hausgutschein: 15€ 530 Die Gewinne können ab 15. Januar bei der Kreissparkasse in Baienfurt zu den normalen Öffnungszeiten abgeholt werden. Alle Preise, die bis zum 16. Februar nicht abgeholt werden, verfallen leider. Wir gratulieren allen Gewinnerinnen und Gewinnern und wünsche viel Spaß mit den Preisen. Schwäbischer Albverein OG Wein- garten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Einladung zur Jahreshauptversammlung Am 27.01.2024 lädt die Vorstandschaft zur Jahreshaupt- versammlung ein. Ort: Weingarten, Kultur- und Kongresszentrum, Staufer- saal. Uhrzeit: 16.00 Uhr. Es gibt Getränke, Kaffee und Kuchen. Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis 24.01.2024 an B. Gmünder, Mail: sav.ogwgt@gmail.com zu stellen. Auf zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft. Jahresanfangswanderung Nessenreben Wann: Dienstag 23.01.2024 um 14.30 Uhr auf dem Freibad- parkplatz in Weingarten. Gehzeit: je nach Wetter ca. 1,5 bis 2,5 Stunden, 6 bis 9 km, 150 hm. Nach der Wanderung wird Glühwein angeboten, bitte Henkelbecher, evtl. etwas zum Knabbern, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen. Anmeldung ab 16.01.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Wanderführung: Wally Knoll, Mail: walburga.knoll@ t-online.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Wanderwoche Pfalz Termin: 15. bis 20. Sept. 2024 Nähere Informationen zu Programm, Preisen und Anmel- dung finden Sie auf unserer homepage, Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Weingarten https://weingarten.alb- verein.eu oder in unserem Schaukasten in der Marktgasse. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Unseren Mitgliedern, die im Januar ge- boren sind, wünscht die Vorstandschaft vom Sozialver- band VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Karin Maucher - Vorsitzende Genesungswünsche Die besten Genesungswünsche für das Jahr 2024 an alle VdK-Mitglieder vom Ortsverband Weingarten wünscht die gesamte Vorstandschaft. Werden Sie bald wieder gesund, damit wir uns wieder sehen können. Gute Besserung und liebe Grüße. Karin Maucher, Vorsitzende Ehrung langjähriger Mitglieder Vom Januar bis einschließlich Dezember 2024 werden 48 Mitglieder vom VdK OV Weingarten geehrt. Für 50 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und großes goldenes Treueabzeichen und Prä- sent) 1 Mitglied Für 40 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 1 Mitglied Für 25 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 12 Mitglieder für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treueabzeichen) 34 Mitglieder Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg, vom Landes- verbandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern un- terschrieben und werden bei unserer Hauptversammlung im Juni bei der Ehrung überreicht. Den Mitgliedern für 10 Jahre Mitgliedschaft wurde das Treueabzeichen und die Urkunde zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Was sonst noch interessiert Kunst, Kultur und Inklusion Zum zweiten Mal finden vom 04. bis 12. Mai 2024 die In- klusionstage im Landkreis Ravensburg statt. In verschiedenen Städten und Gemeinden im Landkreis werden Programmpunkte zum Thema „Kunst, Kultur und Inklusion“ angeboten. Die offizielle Eröffnung ist am 04. Mai 2024 auf der Lan- desgartenschau in Wangen im Allgäu. Inklusionstage sind eine Aktion im Landkreis Ravensburg, die alle Bürger und Bürgerinnen dazu einlädt, sich mit den Themen Vielfalt und Inklusion zu beschäftigen. Es sollen verschiedene Workshops, Vorträge und Aktivitäten im ganzen Landkreis Ravensburg stattfinden. Dafür werden Veranstalter, wie zum Beispiel Vereine, Organisationen, Einrichtungen, Gemeinden, etc. gesucht, die Aktionen während den Inklusionstagen anbieten. Die Inklusionstage werden von der Kommunalen Beauftrag- ten für die Belange von Menschen mit Behinderung Sab- rina Kupka, der Stabstelle Sozialplanung (Fachbereich Teilhabe und Inklusion) und INIOS (Netzwerk Inklusion in Oberschwaben) organisiert. Die Aktionstage sollen Inklu- sion für alle Menschen erlebbar machen und vielfältige Begegnungen ermöglichen. Veranstaltungen können ab sofort unter folgendem Link angemeldet werden: https://kurzelinks.de/inklusionstage Anmeldeschluss ist der 29.02.2024. Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne bei Frau Kupka oder Frau Schefold melden. S.Kupka@rv.de, Tel.: 0751 85 3136 oder Silke.Schefold@owb.de, Tel.: 0751 36338 522 Weitere Informationen zu den Inklusionstagen, sowie den Abschlussbericht 2022 in leicht verständlicher Sprache finden Sie auf folgender Seite: www.rv.de/inklusionstage Gemeinde Vogt Die Gemeinde Vogt, Landkreis Ravensburg, (ca. 4700 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für das Haupt- und Bauamt Wir bieten: eine unbefristete Vollzeitstelle, Anstellung im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 11 oder eine vergleichbare Eingruppierung gemäß EG 10 TVöD, Flexi- ble Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung, Firmenfitness über EGYM/ Wellpass Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 31.01.2024. Den vollständigen Ausschreibungstext der Stel- le mit Aufgabengebiet und Einstellungsvoraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-vogt. de/de/rathaus/stellenangebote/stellenausschreibungen Schlachtfest am 21. Januar 2024 in der Durlesbachhalle Reute Schöne Musik, beste Unterhaltung und leckere Speisen werden am Sonntag, den 21. Januar 2024 beim Schlacht- fest in der Reutener Durlesbachhalle geboten. Ab 11.00 Uhr unterhält die Musikkapelle Reute-Gaisbeuren mit ihrem Dirigenten Erich Steiner die Zuhörer mit flotter Blasmusik. Auf dem Programm stehen neben aktuellen Unterhal- tungstiteln auch traditionelle Märsche und beliebte Pol- kas. Außer der Musikkapelle tritt um 14.00 Uhr auch der Schulchor der Durlesbachschule aus Reute für die Zuhö- rer auf und unterhält mit extra einstudiertem Programm. Zum Mittagstisch gibt es aus eigener Schlachtung vom Vereinsmetzger Kurt Fluhr sowie der örtlichen Metzgerei Klaus Frank Schlachtplatte, Saumagen, Schnitzel, Brat- würste und viele weitere Gaumenfreuden. Auch für Vege- tarier ist mit leckeren Gemüsemaultaschen gesorgt. Zur Mitnahme gibt es selbstverständlich feinste Wurstspezi- alitäten vom Schwein. Dazu passend werden ganztags Kaffee und Kuchen an- geboten. Um 13.30 Uhr spielt das Vororchester vom Mu- sikverein Reute-Gaisbeuren zur Nachmittagsunterhaltung Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 auf. Für Familien mit Kindern ist eigens ein Spielbereich eingerichtet, wo der Nachwuchs interessante Angebote findet. Der Förderverein Musikverein Reute-Gaisbeuren e.V. freut sich über zahlreiche Besucher und lädt herzlich ein! Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Schnittkurs für Obstbäume Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, ein neues Jahr hat begonnen, es bringt neue Hoffnung, neue Gedanken und neues Licht. Im Garten herrscht ja absolute Ruhe, trotzdem ist es der ideale Monat, um Obst- bäume zu schneiden und dieses Thema gehen wir auch sofort an und treffen uns am Samstag, 20. Januar 2024 um 14.00 Uhr im Obstgarten der Familie Holzer/Sorg in der Schacherstraße 6 in Baienfurt. Unter fachkundiger Anleitung lernen wir dann, wie es der Profi macht. Soll- te es am 20. Januar vom Wetter her nicht durchführbar sein, wird der Termin auf den 27. Januar 2024 verscho- ben. Wir werden die angemeldeten Teilnehmer dann di- rekt benachrichtigen Bitte melden Sie sich unbedingt bei Ionela Atanasof an entweder per E-Mail: gartenfreunde.baienfurt@web.de oder telefonisch unter 0751/44875. Danach möchten wir gerne mit Ihnen zusammen noch mit einem Glühwein an- stoßen (bitte Tasse oder Becher mitbringen). Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Nun freuen wir uns über Ihre zahlreiche Anmeldung und grüßen ganz herzlich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Vortrag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, chronischer Krankheit oder OPs“ Alle Eltern und Interessierte sind herzlich zum Vortrag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, chroni- scher Krankheit oder OPs“ am Samstag, den 24. Feb- ruar eingeladen. Beginn ist um 10 Uhr im Musikerheim, Steinhauser Straße 24, 88456 Ingoldingen. Ohne An- meldung und Eintritt. Hat ein Kind einen Unterstützungsbedarf, so werden die Eltern oft nicht darüber informiert, welche finanziellen Hilfen ihnen zustehen. Im Vortrag erläutert Sonja Hummel, Sprecherin der Klumpfuß-Selbsthilfegruppe Oberschwaben, leicht und verständlich, was es für Hilfen gibt und wie man diese be- antragt. Zum Beispiel Verlängerung des Mutterschutzes, Grad der Behinderung, Pflegegrad, Verhinderungspflege, Haushaltshilfe, Fahrtkosten, Kinderkrankengeld, Integra- tionskraft usw. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Um eine Spende wird gebeten. Weitere Infos und Kontakt: Sonja Hummel. 0173-1921401, hummel.sonja[ät]posteo.de und www.klumpfuss-selbst- hilfegruppe-oberschwaben.de. Kling Glöckchen Klingelingeling Baienfurter DLRG Jugend veranstaltet Weihnachtsbasteln Am Samstag, den 9. Dezember 2023 fand das traditionel- le Weihnachtsbasteln der DLRG Jugend Baienfurt statt. 39 Kinder aus Baienfurt und Bad Waldsee freuten sich über den gemeinsamen Bastelmittag im Kinder- und Fa- milienzentrum Pinocchio, bei dem sich alle kreativ aus- toben konnten. Bei gemütlicher Weihnachtsmusik sind mit den verschie- densten Materialien und Techniken dabei schöne Ge- schenke und Dekorationen für die Weihnachtszeit kreiert worden. Auf angebrannten Holzbrettchen sind Tannen- bäume als Fadenbilder entstanden und aus buntem Pa- pier wurden Sterne gezaubert. Kleine Gipswichtel wurden mit Acrylfarbe zum Leben erweckt und leckere Trinkscho- kolade in Tütchen als Rentiere verpackt. Wie im Handumdrehen ist der Mittag vorbei gegangen, denn alle hatten Spaß, die Bastelideen in die Tat umzu- setzen. Einem gelungenen Start in die Weihnachtszeit stand so- mit nichts mehr im Wege. Die DLRG Jugend Baienfurt Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 „Das Imperium streicht zurück“ Filmmusikspektakel mit dem Ponticelli Ensemble in der Alten Kirche Mochenwangen Wolpertswende / Mochenwangen - Das Ponticelli Ensem- ble eröffnet am Samstag, 13. Januar um 19.30 Uhr und am Sonntag, 14. Januar um 17.00 Uhr traditionell das neue Kulturjahr der Alten Kirche Mochenwangen. Mit „Das Imperium streicht zurück“ entführt des Ponticelli in emotionale Klangwelten aus Film und Fernsehen. Tau- chen Sie ein in eine fesselnde Welt der Musik und erleben Sie die Fortsetzung einer epischen Saga mit Streichinst- rumenten, Piano und Percussion. Das Ponticelli Ensemble freut sich auf ein begeistertes Publikum und verspricht einen unvergesslichen Abend voller musikalischer Höhepunkte. Sa. 13. Januar um 19.30 Uhr und am So.14. Januar um 17.00 Uhr Einlass: 45 Minuten vor Beginn Veranstaltungsort: Alte Kirche Mochenwangen Eintritt frei, Spenden sind willkommen Weitere Informationen: www.alte-kirche-mochenwangen.de www.ponticelli-ensemble.de Nachtwächterführung in Wolfegg mit Franz Frick „Hört ihr Leut‘ und lasst euch sagen“, so tönt es wieder, wenn Nachtwächter Franz Frick am Freitag, den 19. Ja- nuar ab 18 Uhr unterwegs ist und sich über viele interes- sierte Zuhörer freut. Stilecht gewandet lässt er dabei in ganz besonderer Atmosphäre rund um das Wolfegger Schloss die Vergangenheit lebendig werden und erzählt viele historische Anekdoten und allerlei Wissenswertes aus der Geschichte Wolfeggs. Die Teilnahmegebühr von 4,00 Euro wird direkt vor Ort bezahlt. Treffpunkt ist vor der Sparkasse in Wolfegg. Weitere Auskünfte: Wolfegg Information Tel. 07527 9601-51. infos unter www.wolfegg.de. Aus der Ablage in den Reißwolf Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fris- ten beachten Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist da- rauf hin, dass ab Januar 2024 ein großer Teil der aufbe- wahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern kann. Allerdings sollte nicht alles was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare, Bi- lanzen und sonstige zu führende Bücher zehn Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen zehn Jahre lang gespeichert werden. Empfangene oder abge- sandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grundsätz- lich sechs Jahre lang aufgehoben werden, teilt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg mit. Die Aufbewah- rungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalender- jahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Geschäftsbrief abgesandt oder empfangen wurde. Zu Beginn des Jahres 2024 können Unternehmer daher folgende Unterlagen entsorgen: • Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2013; • Inventare, die bis 31.12.2013 oder früher aufgestellt wor- den sind; • Jahresabschlüsse, die bis zum 31.12.2013 oder früher aufgestellt worden sind; • Buchungsbelege aus dem Jahr 2013 und älter; • empfangene Handels- bzw. Geschäftsbriefe, die bis zum 31.12.2017 oder früher eingegangen sind; • Durchschriften abgesandter Handels- bzw. Geschäfts- briefe, die bis zum bis 31.12.2017 oder früher abgesandt wurden. Privatpersonen müssen Rechnungen und sonstige Belege in der Regel nicht archivieren. Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, brau- chen die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Lediglich für Spendenbescheinigungen gibt es eine kurze Aufbe- wahrungspflicht. Sie müssen bis zum Ablauf eines Jah- res nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids aufbewahrt werden. Fertigen Steuerzahler ihre Steuerer- klärung mit ElsterOnline an, so müssen sie die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Bestandskräftig wird der Steuerbescheid mit Ablauf der Einspruchsfrist. Steuerzahler, deren Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften und sonstigen Ein- künften) in der Summe mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren. Ein kostenloser Kurzratgeber mit den Aufbewahrungs- fristen für bestimmte Dokumente kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Telefonnummer 08000 / 76 77 78 be- stellt werden. Anzahl der Schlaganfälle und Herzinfarkte in der Region Bodensee-Oberschwaben gestiegen Wer Erste Hilfe leistet, hilft Leben zu retten und blei- bende Schäden zu verhindern Laut aktuellen Zahlen der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben ist die Anzahl der Schlagan- fälle im Jahr 2022 im Vergleich zu 2018 um 3,44 Prozent gestiegen. „Im Jahr 2022 wurden 2.857 Versicherte der AOK Bodensee-Oberschwaben mit Schlaganfällen be- handelt“, betont Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben. „Dabei waren 870 Pati- enten aus dem Landkreis Sigmaringen, 781 Patienten aus dem Bodenseekreis und 1.206 Patienten aus dem Land- kreis Ravensburg“, so Packmohr weiter. Auch die Anzahl der Herzinfarktpatienten ist seit 2018 um 4,22 Prozent von 1.445 auf 1.506 Patienten gestiegen. Während vor allem die höheren Altersgruppen ab 80 Jahren einen Schlaganfall erleiden, sind von einem Herz- infarkt oftmals Personen ab 50 Jahren betroffen. Sowohl bei einem Herzinfarkt als auch bei einem Schlag- anfall ist sofortige medizinische Hilfe notwendig. Jede Minute zählt, um lebensrettende Maßnahmen einleiten zu können und mögliche Folgeschäden zu begrenzen. Des- halb ist es wichtig, bereits bei einem Verdacht sogleich den Notruf 112 zu wählen und Erste Hilfe zu leisten. „Zu den Hauptrisikofaktoren für die Entstehung von Herz-Kreislauferkrankungen zählen unter anderem Ta- bakkonsum, körperliche Inaktivität, Übergewicht und Dia- betes mellitus Typ II bzw. Zuckerkrankheit, Fettstoffwech- selstörungen und Bluthochdruck“, meint Sabine Knapstein, Medizinerin der AOK Baden-Württemberg. Deshalb ist es zur Vorbeugung von Herz-Kreislauferkrankungen wichtig, auf eine gesunde, ausgewogene Ernährung zu achten, Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 MIETGESUCHE Allen Kunden und Geschäftsfreunden wünschen wir ein gutes und gesundes neues Jahr 2024. Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer ganzen Leistungsbereitschaft für Sie da und freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen. Jöchle Elektrotechnik GmbH | www.joechle.de Am Umspannwerk 10 · 88255 Baindt · Fon: 07502 - 6798500 Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Freitag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Qi-Wandel Neuer Kurs: QI GONG Di.16.01.|18:30-19:45 Uhr |Baienfurt Info & Anmeldung Qi Wandel · Heidi Hecht · 88284 Wolpertswende Tel. 07502 912260 · info@qi-wandel.de Baienfurter Rentnerehepaar sucht 2-3 Zi.-Wohnung in Baienfurt oder Baindt. Beste Bonität vorhanden. Bitte melden unter 0751/58221. GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN sich viel zu Bewegen und auf Genussmittel wie Rauchen zu verzichten. Vor allem Frauen unterschätzen häufig ihr Erkrankungsrisiko für Herzinfarkt, koronare Herzkrankheit und andere chronische Herzkrankheiten. Schließlich war 2022 die häufigste Todesursache bei Frauen die koron- are Herzkrankheit. In diesem Jahr erlitten insgesamt 504 weibliche Versicherte der AOK Bodensee-Oberschwaben einen Herzinfarkt. Frauen sind im Durchschnitt älter als Männer, wenn ein Herzinfarkt auftritt und haben häufig andere Krankheitsbeschwerden, die nicht als typisch für einen Herzinfarkt gelten. „Besonders bei Frauen können Luftnot, Übelkeit oder Erbrechen alleinige Anzeichen ei- nes Infarkts sein. Bei ihnen wird ein Herzinfarkt deshalb häufiger übersehen als bei Männern.“, so die Medizinerin. Dieser Faktor trägt häufig dazu bei, dass zwischen dem Auftreten eines Herzinfarkts und der Aufnahme im Kran- kenhaus bei Frauen mehr Zeit vergeht als bei Männern, weshalb in der Folge die Behandlung später einsetzen und die Sterblichkeit infolge eines Herzinfarkts bei Frauen höher sein kann. AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr erklärt: „Das Haus- und Facharzt-Programm der AOK Ba- den-Württemberg bietet insbesondere chronisch kranken Menschen eine intensivere und besser koordinierte Ver- sorgung. Das Programm ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung auf dem aktuellen Wissensstand der Medizin, in deren Rahmen auch zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil beraten wird“. Weitere Informationen online unter www.aok.de, Suche: HausarztProgramm. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Einladung zum Viertklässler-Tag an der Realschule Weingarten am Freitag, 26. Januar 2024, 16:00 – 18:30 Uhr Wir stellen Schüler/innen der 4. Klassen die Schule vor: Schulhausführung, Experimente, Technik, Schulsanitäter, Sport- Parcours, Infos zur Bilingual-Klasse, ... und vieles mehr. Für musikalische Unterhaltung sowie das leibliche Wohl, ist gesorgt. Außerdem findet am Dienstag, 16.01.2024 und Montag, 26.02.2024 jeweils um 18:30 Uhr ein Elterninformationsabend für Viertklass-Eltern in unserem Neubau statt. www.realschule-weingarten.de Mitarbeiter {w/m/d) Teilzeit oder 538-€-Job in 88250 Weingarten für die Menü-Aufbereitung „Essen auf Räder" gesucht. Malteser Hilfsdienst gGmbH Menüservice Bodensee Tel. (07531) 8104-12 Frau Gellert www.malteser-bodensee.de jobs.malteser.de 8 Malteser . . . weil Nähe zählt. Die detaillierten Stellenbeschreibungen fi nden Sie unter www.hinder-tiefbau.de Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | jobs@hinder-tiefbau.de Kammermoosstr. 22 | 88339 Bad Waldsee Infl ation, Rezession, Krise, ... man mag es nicht mehr hören. Es wird endlich Zeit für eine neue Abbruchstimmung – mit einem neuen Job in unserem langjährig erfolgreichen Bau- und Abbruchunternehmen. Reißen Sie mit uns die Hütte ab als: Kaufmännische:r Angestellte:r (m/w/d) Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Bauleiter:in Abbruch (m/w/d) Bauleiter:in Tiefbau (m/w/d) Junior Bauleiter:in Tiefbau (m/w/d) Bauabrechner:in Tiefbau (m/w/d) Wir bieten - 4,5-Tage-Woche - Flexible Arbeitszeiten - Homeo ce-Möglichkeiten - Jobrad - Weiterbildungsmöglichkeiten - 30 Tage Urlaub WAS IST IHNEN IM JOB WICHTIG? WIR BIETEN MEHR! FESTANSTELLUNG UND AUSBILDUNG IN RAVENSBURG ALS: • Steuerfachangestellter m/w/d • Steuerfachwirt m/w/d • Bachelor of Arts (B.A.) Steuern m/w/d • IT-Mitarbeiter/in idealerweise mit Steuerwissen m/w/d • Kaufleute für Büromanagement m/w/d • Kaufleute für Digitalisierungsmanagement m/w/d • Tagesmutter m/w/d für unsere eigene Kinderbetreuung • Gärtner/in m/w/d (Minijob) www.schnekenburger-stb.de JETZT BEWERBEN! Wir bieten krisensichere Jobs, anspruchsvolle Tätigkeiten, pro- fessionelle Ausbildung, flexible Arbeitszeiten, tolle Karriere- möglichkeiten, hauseigene Kinderbetreuung und viele weitere Benefits. UNTERRICHT STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 MIETANGEBOTE EINLADUNG Persönliche Führungen bis 09.02.2024 möglich. www.bz-st-konrad.de Elterninfoabend am Donnerstag, 18. Januar 2024, 19:30 Uhr, Aula AUFNAHME FÜR KLASSE 5 IM SCHULJAHR 2024/2025 Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ am Samstag, 27. Januar 2024, um 10:00 Uhr GYMNASIUM ST. KONRAD RAVENSBURG Gehobene 3 Zi.-Whg in Bad Waldsee (Erstbezug) 102 qm mit EBK und Garten im Eschle - seniorengerechtes Wohnen ab 60 Jahren - ab 01.02.2024 zu vermieten - Tel. 0151 20680223 - Gesamtmiete inkl. Stellplatz, EBK, ASB-Service: 1650 Euro VERANSTALTUNGEN Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 9. Februar 2024 Nummer 6 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Raspler - ratsch, ratsch Maskenvertreiben mit Narrengericht2024 Dienstag, 13.02.2024 ab 19 Uhr auf dem Mühleparkplatz in Baindt anschließend Kehraus in der Schenk-Konrad-Halle Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 SBBZ Sehen in Baindt erhält großzügige Spende von Protestaktion Mit der Geldspende will die Einrichtung neue Spielgeräte für den Sinnesgarten anschaffen Am frühen Nachmittag des 1. Februar rollten fünf große Traktoren und mehrere Transporter laut hupend auf das Gelände des SBBZ Sehen in Baindt. Dort wurden sie bereits von der Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt, Simone Rürup, von Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt, sowie von einigen Schülerinnen und Schülern der Einrichtung für Kinder mit Sehbehinderung freudig erwartet. Schwungvoll sprangen Thomas Müller, Armin Hagel und Matthias Heilig von ihren Traktoren. Sie kamen mit weiteren Landwirten, um dem SBBZ Sehen in Baindt offiziell einen Spendenscheck mit einer Spendensumme von knapp 2.200 Euro zu überreichen. Die Männer sind drei der vielen Landwirte und mittelständischen Unternehmer aus der Region, die an den Protes- taktionen, die in den vergangenen Wochen auch im Kreis Ravensburg stattgefunden hatten, aktiv teilnahmen. Am 15. Januar führten sie am Kreisverkehr an der B30, Ausfahrt Mochenwangen, eine eigens organisierte Protestaktion durch: ein Mahnfeuer wurde entzündet. Dort gab es Getränke und Wurstwecken, die gegen eine freiwillige Spende verteilt wurden. „Es waren schätzungsweise 800 Personen anwesend, die die Protestaktion unterstützten und so kam eine schöne Spendensumme von knapp 2.200 Euro zusammen. Wir haben uns entschieden, die Summe dem SBBZ Sehen in Baindt, einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung, zukommen zu lassen. So bleibt die Unterstützung in der Region und sie kommt auch an der richtigen Stelle an“, meinen die drei Organisa- toren. Mit der Spende, so sagen sie, solle nachhaltig etwas Gutes bewirkt werden. Dr. Marcus Adrian ist über die großzügige Spende sehr erfreut. Mit der Summe sollen neue Spielgeräte für den Sin- nesgarten der Einrichtung angeschafft werden. „Die Proteste haben Spuren in der Region hinterlassen. Es betrifft unsere regionale Landwirtschaft und unseren Mittelstand. Wir verstehen und unterstützen daher die Menschen, die sich diesbezüglich engagieren“, so der Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Auch Bürgermeisterin Simone Rürup äußert sich anerkennend über die Spende. Es sei schön zu sehen, wie man sich in der Region gegenseitig stärke und unterstütze. Stiftung St. Franziskus - SBBZ Sehen in Baindt Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt, Simone Rürup (r.) gratuliert zur Spendenscheckübergabe am 1. Februar. (Bild: Stefanie Keppeler) Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 ZUM WOHLE DER UMWELT - EIGENEN BECHER MITBRINGEN Amtliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten Hauptfasnet - Rathaus geschlossen Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gum- pigen Donnerstag, den 08.02.2024, der Rathaussturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narren- zunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Donnerstag, den 08.02.2024, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 09.02.2024, erreichen Sie uns zu den ge- wohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosenmontag, den 12.02.2024, ganz- tägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bür- gerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Ferienbetreuung in den Osterferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Oster- ferien vom 02.04. bis 05.04.2024 eine Ferienbe- treuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmel- den. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemein- de Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 09.02.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Offene Konzeptvergabe - Gehöft Schachen Die Gemeinde Baindt beabsichtigt die Gebäude eines ehe- maligen Bauerngehöfts, Schachener Straße 100 in 88255 Baindt, mit Nebengebäuden und Grundstück in einer of- Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 fenen Konzeptvergabe zu veräußern. Das Gehöft, das am Ortseingang des Baindter Ortsteils Schachen liegt, soll in seinem Erscheinungsbild erhalten werden und so als Zeitzeugnis für die ländlichen Bauten Anfang des letzten Jahrhunderts in Oberschwaben bestehen bleiben. Für die Bestandsgebäude des Gehöfts, schräg gegenüber einer historischen Kapelle, sollen daher neue Nutzungen ge- funden werden. Das Gehöft ist nicht denkmalgeschützt. Die Gemeinde Baindt vergibt das Grundstück mit einer Größe von ca. 2.470 m² mit den Gebäuden zum Festpreis im Wege einer offenen Konzeptvergabe. Maßgeblich ist die Konzeptqualität. Die Gemeinde Baindt schließt mit dem ausgewählten Be- werbenden zunächst eine Reservierungsvereinbarung. In der sich anschließenden Reservierungsphase wird die Planung in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung zur Genehmigungsplanung weiterentwickelt. Nähere Informationen zum „Gehöft Schachen“ und zu den Rahmenbedingungen der offenen Konzeptvergabe können auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gehoeft-schachen abgerufen werden. Alle Personen und Unternehmen, die sich für das Gehöft bewerben wollen, werden hiermit ge- beten, die in deutscher Sprache abzufassende Bewerbung spätestens bis zum 04.06.2024 um 11:00 Uhr schriftlich im Original und unter Beifügung von zwei gebundenen Kopi- en sowie in elektronischer Form auf USB-Stick persönlich oder postalisch bei der verfahrensleitenden Stelle Gemeindeverwaltung Baindt Frau Petra Jeske / Frau Nicole Gerhardt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Tel. 0 75 02-94 06-51 / -26 E-Mail p.jeske@baindt.de / n.gerhardt@baindt.de einzureichen. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewer- bungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlichten Verfahrensunterlagen sind zu beachten. Simone Rürup Bürgermeisterin Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiege- lung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rat- haus-online - Rubrik Wasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406- 21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.02.2024 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2024 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2024 Hundesteuer 2024 15.02.2024 Gebühr Mitteilungsblatt 2024 12.03.2024 Abrechnung Wasser- und Abwassergebüh- ren 15.03.2024 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 23. Januar 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2023 wird bekannt gegeben, dass Frau Lina Heilig zum 01. Januar 2024 als stellvertretende Hauptamtsleiterin bestellt wird. Bericht der Bürgermeisterin - Wohncontainer Friesenhäusler Straße: Eine Bele- gung wird voraussichtlich im Februar 2024 erfolgen. Die Besichtigung zusammen mit dem Landratsamt hat am Montag, 08. Januar 2024 stattgefunden. - Geschwindigkeitsbegrenzung B30: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird in Fahrtrichtung Süden auf 120 km/h in Verbindung mit einem Gefahrzeichen 101 gemäß StVO und dem Zusatzzeichen „Unfallhäu- fungsstelle“ begrenzt. In Richtung Norden wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung abgelehnt. Vorausschau auf das Jahr 2024 Frau Rürup gibt dem Gremium einen Ausblick auf das Jahr 2024 und die anstehenden Projekte und Aufgaben. Bebauungsplans Bühl - Heilung im ergänzenden Ver- fahren Angesichts der nun klaren Rechtslage bzgl. der Folgen des Urteils zu § 13b BauGB soll die Heilung des B-Plans Bühl im ergänzenden Verfahren erfolgen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1) Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Sieber Consult die Heilung des Bebauungsplans Bühl im ergänzenden Verfahren vorzunehmen. 2) Der Satzungsentwurf ist dem Gremium bis spätestens 31.12.2024 zur Beschlussfassung vorzulegen. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schache- ner Straße 100 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1) Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Konzept- verfahrens zur Vermarktung des Gebäudes Schache- ner Straße 100 zu. 2) Die Verwaltung wird beauftragt die Unterlagen zur Konzeptvergabe öffentlich bekannt zu geben. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus dem Gesamtge- meinderat zusammen. Neuanlage Waldspielplatz Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1) Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Waldspielplatzes auf Grundlage der vom Büro 365° freiraum + umwelt vorgestellten Variante 1C (zunächst ohne Seilbahn und Königinnenschaukel) zeitnah um- zusetzen. 2) Das Büro 365° freiraum + umwelt wird beauftragt, die Leistungen auszuschreiben. 3) Die Verwaltung wird beauftragt die aktuelle Planung mit dem ForstBW abzustimmen und einen Gestat- tungsvertrag für die Nutzung der Wiesenfläche als Spielplatz abzuschließen. Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalles und eines Kälberstalles auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeind- liche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zum Umbau EG und Ausbau DG mit Errich- tung einer Dachgaupe auf Flst. 141/30, Rehstraße 18 und der erforderlichen Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Geigensack“ für den Dachaufbau Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforder- liche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Geigensack“ für die Errichtung einer Dachgaupe wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Bestel- lung des Gemeindewahlausschusses Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeindewahlausschuss setzt sich aus den folgen- den Personen zusammen: Vorsitzende: Franka Maurer Stellvertretender Vorsitzender: Robert Müller Beisitzer: Martina Brei Peter Mohring-Landsberger Stellvertretende Beisitzer: Katharina Nowak Tatjana Ziegler Schriftführerin: Lina Heilig Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt das Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt gemäß Anlage 1. (Die vollständigen Sitzungsvorlagen sowie die entsprechen- den Anlagen sind online im Ratsinformationssystem ein- sehbar.) Annahme von Spenden durch die Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der in der Anlage erstellten Übersicht wird erteilt. Anfragen und Verschiedenes - Verkehrsführung: Das Gremium erkundigte sich nach der Verkehrsführung für Radfahrer von der Marswei- lerstraße kommend Richtung Feneberg. Autos hätten hier eine schlechte Sicht auf den Radweg. Ebenfalls wurde gefragt, ob vom Cap Markt kommend Rich- tung Küferstraße ein Schild „rechts vor links“ fehlt. Die Verwaltung wird die Situation im Auge behalten. Eine endgültige Lösung kann erst mit Fertigstellung der Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ortsmitte erfolgen, da dann komplett neu markiert werden muss. Bericht zur Jahreshauptversammlung Kommandant Roland Bucher begrüßte zur Hauptver- sammlung am Freitag, dem 02.02.2024 die Einsatzabtei- lung, die Altersabteilung, die Jugendfeuerwehr, Vertreter des DRK, unsere Bürgermeisterin Simone Rürup sowie Bürgermeister a.D. Edgar Schaz und Ehrenkommandant Erich Brei. Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde in einer Schweigeminute den verstorbenen Kameradinnen und Kameraden gedacht. Andreas Joachim verlas an- schließend den Jahresbericht 2023, verbunden mit di- versen Bildern und Erläuterungen von Roland Bucher. Kommandant Roland Bucher berichtete von rund 69 Einsätzen sowie 25 Übungen, 62 Sonderübungen sowie 34 Lehrgängen im Jahr 2023. Vor allem Unwetterereig- nisse forderten die Einsatzkräfte. Der Personalstand hat sich leicht auf 36 reduziert. Herausfordernd bleibt nach wie vor die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte während der Arbeitszeit. Im Ausblick auf die kommenden Jahre stellte Roland Bucher die geplanten Lehrgänge und Anschaffungen vor. Im Fokus steht dabei der Anbau sowie die Renovie- rungsmaßnahmen am Feuerwehrhaus, die aktuell in der Planung sind. Die Fachbereichsverantwortlichen gaben zudem einen kurzen Einblick in ihren jeweiligen Bereich. Ein Highlight im Jahr 2024 wird die Fahrzeugsegnung des neuen Löschfahrzeugs sowie des MTWs sein, 2025 steht dann die 150-Jahr-Feier der Feuerwehr Baindt an. Philip Bucher folgte, in Vertretung des Jugendwarts Mar- kus Striegel, mit dem Bericht über die Jugendfeuerwehr. Bei 54 Übungen und Aktionen waren Tim Streubel und Noel Hartmann die fleißigsten Teilnehmer. Die Höhepunk- te im Jahr 2023 waren das Kreiszeltlager sowie der Hilfs- organisationstag zusammen mit dem DRK. Benjamin Knecht schied nach vielen Jahren als Mitglied und an- schließend als Betreuer aus der Jugendfeuerwehr aus und wurde mit einem kleinen Präsent verabschiedet. Kassierer Peter Mohring berichtete von einem nahezu unveränderten Kassenverlauf des letzten Jahres und die Kassenprüfer bestätigten eine einwandfreie Kassenfüh- rung und lobten die ausgezeichnete Buchführung. Bürgermeisterin Rürup dankte der Feuerwehr und im besonderen Kommandant Roland Bucher für deren Ein- satz und die unkomplizierte Zusammenarbeit. Janina von Watzdorf überbrachte die Grüße des DRK Baien- furt-Baindt und dankte ebenfalls für die gute Zusammen- arbeit, sei es bei Einsätzen, Proben oder der Jugendarbeit. Im Anschluss der Grußworte folgten die Beförderungen. Zum Feuerwehrmann wurden befördert: Johannes Haug und Jakob Mohring. Zum Hauptfeuerwehrmann wurden befördert: Philip Bucher und Fabian Schnez. Christian Schmid wurde zum Löschmeister befördert. Aus dem Einsatzdienst verabschiedet wurden Luis Bürck, Nico Bührer und Benjamin Knecht. Auch Peter Mohring-Landsberger wurde nach über 30 Jahren ver- abschiedet, davon viele Jahre als Kassierer und Grup- penführer. Mit einem Gutschein für das Feuerwehrhotel in Titisee und langanhaltendem Applaus wurde er „in die Ob- hut der Altersabteilung übergeben“. Neu aufgenommen in die Einsatzabteilung wurde Stefan Mohring-Landsberger. Da nun ein Platz im Ausschuss neu besetzt werden muss- te, folgte im Anschluss noch die erforderliche Wahl unter der Wahlleitung von Simone Rürup. Fabian Stach wurde dabei einstimmig in den Ausschuss gewählt und wird dort das Amt des Kassierers übernehmen. Mit einem positiven Ausblick auf das Jahr 2024 schloss Kommandant Bucher gegen 22:30 die Hauptversamm- lung und leitete in den gemütlichen Teil des Abends über. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 10. Februar und Sonntag, 11. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. Februar Schussen-Apotheke Mochenwangen, Kirchstr. 12, 88284 Wolpertswende (Mochenwangen), Tel.: 07502 - 9 43 79 00 Sonntag, 11. Februar Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Str. 355, 88214 Ravensburg (Oberhofen), Tel.: 0751 - 6 52 75 50 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 09.02.2024 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof da- für am Fasnetssamstag, den 10.02.2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Georg Schoppel feierte am 04. Februar 2024 sei- nen 95. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Herr Schoppel ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Februar 11.02. Narrenmesse Raspler Kath. Kirche Baindt 11.02. Schalmeienball SKH 13.02. Maskenvertreiben SKH 14. + 15.02. Skikurs Alpinteam 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17. + 18.02. Skikurs Alpinteam 17. + 18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Elternbeirat und Förderverein Klosterwiesenschule Baindt Die Fasnetszeit ist wieder da - Der Baindter Kinderball Endlich war es wieder soweit: Der Baindter Kinderball öff- nete auf Einladung des Elternbeirats und Fördervereins der Klosterwiese nschule am 2. Februar 2024 wider sei- ne Türen! Dies konnten viele kaum erwarten und so war eine halbe Stunde nach Beginn die Schenk-Konrad-Halle schon gut gefüllt. Das diesjährige Motto lautete „Zimmermann“ und die beiden Moderatorinnen, Frau Staudacher-Rall und Frau Schreiber haben jedes Programmunkt mit dem Thema wunderbar und richtig lustig eingeleitet. Das P rogramm begann gleich mit einer überraschenden Tanzeinlage der Erstklässler der Klosterwiesenschule, gefolgt von einer fantastischen Polonaise durch die ganze Halle. Es blieb kaum Zeit zum Durchatmen und schon startete der Auf- tritt der Aerobic AG, geleitet von Frau Schreiber, gefolgt vom Auftritt der Theater AG, geleitet von Frau Pechar. Die Kinder waren einfach phänomenal und der Applaus blieb nicht aus. Die „Sahne auf der Torte“ waren dann die Jumpkids: 29 Kinder rockten unter der Leitung von Selina die Bühne auf den Trampolinen! Wer sich von diesem Programm losreißen konnte, fand im Vorraum dieses Jahr eine Malecke. Nebenan am Me- morystand konnten die Kinder sich, wenn man seinem Memory-Partner gefunden hatte, Süssis abholen und für die Verlosung von vielen Gesellschaftsspielen und Puzzles am Ende des Kinderballs eintragen lassen. Musikalisch begleitete uns dieses Jahr wieder DJ Dominik und fand fetzige Fasnet-Hits für die diversen Tanzalarme, bei denen die Kinder jedes Mal begeistert die Bühne stürmten. Später sprangen dann unter Leitung von Karin Pink die Raspler mit dem Jugendfanfarenzug Baienfurt ein, um auch mit allen Kindern zu tanzen, gemeinsam das Narrenlied zu singen und einen Gutsle-Regen zu veran- stalten. Im Anschluss gab es wieder mal eine wunderbare Aufführung der Tanzgruppe der Jungraspler, die von den Kindern sehr bestaunt und beklatscht wurde, bevor dann die Lumpenkapelle Baindt-Baienfurt den musikalischen Abschluss bildete. Allen Hästrägern, Musikgruppen, dem Hausmeister, Mar- kus Striegel für das Programmieren und Einrichten der Kassen, Wiltrud Kutter für das wieder tolle Einladungs-Pla- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 kat, den Lehrerinnen, den Eltern, Großeltern und anderen Verwandten, die unermüdlich gebacken, Fingerfood her- gestellt und am Donnerstag und am Freitag mitgearbeitet haben und dem gesamten großartigen Kinderballteam an dieser Stelle ein herzliches: „Danke schön!“ Ohne Sie alle wäre dieser Kinderball nicht möglich! Von den Einnahmen des Kinderballs wird wieder allerlei Gutes für die SchülerInnen der Klosterwiesenschule be- wirkt werden. Und natürlich können auch die Ausflüge einzelner Klasse zu Museen und Veranstaltungen immer wieder bezuschusst werden, so dass mehr Unternehmun- gen in der Schule möglich sind. Wir hoffen deshalb, auch im nächsten Jahr auf Sie zählen zu können. In diesem Sinne: Raspler - ratsch, ratsch! Der Elternbeirat und Förderverein der Klosterwiesen- schule Zur Information Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Mehr Arten im Garten: Der große Blühflächenwettbe- werb für Belegschaften 2024 im Landkreis Ravensburg Einladung zur Firmenteilnahme an der Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg - Wettbewerb der Belegschaften Der Blühende Landkreis Ravensburg ruft Unternehmen, Institutionen und Organisationen dazu auf, sich aktiv am großen Blühflächenwettbewerb für Belegschaften 2024 zu beteiligen. Die Aktion, im Rahmen der Biodiversitäts- strategie des Landkreises, bietet die Möglichkeit, arten- reiches und heimisches Saatgut kostenfrei zu bestellen, um bunte und insektenfreundliche Blühflächen im Garten der Mitarbeitenden entstehen zu lassen. „Wir finden es toll, dass die Aktion dazu beiträgt, ganze Belegschaften im Wettbewerb dazu zu motivieren, sich verstärkt für mehr Artenvielfalt in ihren Privatgärten ein- zusetzen“, freut sich Dr. Patrick Kuchelmeister, stv. Vor- standsvorsitzender der Kreissparkasse Ravensburg, die das Saatgut für diese Firmenaktion kostenfrei zur Ver- fügung stellt. Im Fokus des diesjährigen Wettbewerbes steht die Frage: Welches Unternehmen oder welche Organisation gene- riert die größte Blühfläche durch die Bestellungen seiner Mitarbeitenden? Aufgrund der großzügigen Unterstüt- zung der Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg ist es uns möglich, das ökologisch hochwertige Saatgut kostenlos an die jeweiligen Firmen zu senden. Neben der exklusiven Firmenaktion in 2024, haben Privathaushalte im Landkreis ab dem 19.02. die Möglichkeit, wie gewohnt kostenloses Saatgut auf der Kampagnenseite zu bestel- len. Gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden haben Unterneh- men die Möglichkeit, die größte Blühfläche im Landkreis Ravensburg zu gestalten und damit zu zeigen, dass sich Firmen in der Region aktiv für eine blühende Zukunft einsetzen. Die Teilnahme am Projekt für Unternehmen und Orga- nisationen erfordert lediglich eine einmalige Registrie- rung bis zum 16. Februar 2024 unter www.bluehender- landkreis.org/firmenaktion. Ab der Öffnung der Bestellphase ab dem 19.2.2024 wer- den die Bestellzahlen der Belegschaften über einer Blüh- flächenticker auf der Kampagnenwebsite laufend aktua- lisiert. Das Unternehmen, welchem es gelingt die meisten Mitarbeitenden für eine Bestellung zu mobilisieren, wird im Rahmen eines bunten Abends auf der Landesgarten- schau im Mai 2024 öffentlich geehrt. Der erstplatzierten Belegschaft winken außerdem attraktive Gewinne, die ganz im Zeichen der Nachhaltigkeit stehen. Kirchliche Sozialstation Schussental Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Landratsamt Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet für Sachkundige im Pflanzenschutz Fortbildungen an. Die 2-stündigen Veranstaltungen finden statt am: - Donnerstag, 15.02.2024 von 13:30 - 15:30 Uhr, online via Webex - Montag, 19.02.2024 von 19:30 - 21:30 Uhr, online via We- bex Das Tagungsprogramm der beiden Termine ist deckungs- gleich. Der Schwerpunkt der Veranstaltungen liegt beim Pflanzenschutz im Ackerbau. Frau Maria Koch und Herr Markus Kreh vom Landwirtschaftsamt referieren zu den Themen Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen, erweiterte Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes und Empfehlungen für die Frühjahrsbehandlungen. Frau Kerstin Hüsgen vom LTZ Augustenberg stellt bedeuten- de Getreide-Krankheiten und zugehörige Bekämpfungs- strategien vor. Jede/r Sachkundige im Pflanzenschutz ist dazu verpflich- tet in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stun- den Fortbildung nachzuweisen. Der aktuelle Fortbildungs- zeitraum der „Altsachkundigen“ erstreckt sich über die Jahre 2022 bis 2024. Anmeldungen werden angenommen per E-Mail an la@ rv.de. Der Teilnahmelink wird wenige Stunden vor Veran- staltungsbeginn per E-Mail an die angegebene E-Mail-Ad- resse versendet. Zur Erstellung der Teilnahmebescheini- gungen ist eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum zwingend erforderlich. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 10. Februar - 18. Februar 2024 Gedanken zur Woche: Lebensfreude Das Leben ist eine Chance - nutze sie. Das Leben ist Schönheit - bewundere sie. Das Leben ist Seligkeit - genieße sie. Das Leben ist ein Traum - verwirkliche ihn. Das Leben ist eine Herausforderung - stelle sich ihr. Mutter Teresa Samstag, 10. Februar Keine Vorabendmesse in Baienfurt Sonntag, 11. Februar - 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Fasnetsgottesdienst mit den Narren- zünften von Baindt und Baienfurt Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Lena Himpel, Alina Michelberger, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Mona Stiefvater, Marlene Stör († Wilma Hoffmann, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Boris Schi- manowski) Dienstag, 13. Februar Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 14. Februar - Aschermittwoch 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes Ministranten: Marisa Pfister, Benjamin Zentner, Benedikt Heilig, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Johanna Zentner († Pia und Alfons Häfele) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes Donnerstag, 15. Februar Kein Schülergottesdienst - Ferien Freitag, 16. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 17. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Klara und Johannes Merk, Veronika und Wilhelm Michl, Theresia und Baptist Elbs, Eu- gen und Anton Elbs, Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 18. Februar - 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 13. Februar geschlossen Donnerstag, 15. Februar geschlossen Freitag, 16. Februar geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Narrenmesse Mach es wie ein Luftballon Schick deine Sorgen mit ihm davon Fasnetssonntag, 11.02.2024, 10 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen ab 20. Februar zur Abholung im Pfarr- büro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. März sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 25. Feb- ruar 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Sonntag, 11. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant Dr. D. Widmann) Montag, 12. Februar Keine Kirchenchorprobe Mittwoch, 14. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 18. Februar nvokavit 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Kir- chenchor, Ev. Kirche (Pfr. M. Schö- berl) Gedanken zum Wochenspruch Jesus wendet den Blick der Menschen, die ihm nachfolgen nach vorne. Der Weg nach Jerusalem wird für ihn keine ge- wöhnliche Pilgerreise. Er geht den Weg aus Liebe zu Gott und den Men- schen. Wer sich nicht nur Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 „christlich“ nennen, sondern auch mit Jesus leben will, tut gut daran, sich wie er immer wieder den Erwartungen anderer zu entziehen und auf das zu schauen, was jetzt dran ist, auf DEN zu hören, der mir das Wort des Lebens sagt. Gottes Segen dazu - in diesen Tagen der Passions- und Fastenzeit! Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Die letzte Runde startet. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemeinsamen Lesen, Diskutieren und Entdecken. Wir laden wieder alle herzlich ein, an folgenden Donnerstagabenden um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt: 22.02. + 07.03.+ 14.03. + 21.03. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in der kommenden Runde! M. Schöberl, Pfarrer --- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Evangelische Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI 23. Februar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Diese Dokumentation feiert die Schöp- fung, die Natur, unsere Tiere, in wunder- schönen Bildern. Moderator Dr. Gordon Wilson betrachtet die Welt humorvoll und liebevoll aus bib- lischer Sicht und bringt uns die Erde und ihre Bewohner sehr eindrücklich näher. Der Film lädt dazu ein, gewohnte Sichtweisen zu hinterfra- gen und ganz neu Gottes Spuren in der Welt zu entdecken Fundsachen Folgende Fundsachen können zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros abgeholt werden: - Grüne Trinkflasche - Tuch - Bunt geringelte Handschuhe - 1 Brille - 1 einzelner schwarzer Handschuh - 1 Kerze Öffnungszeiten: Dienstag 7.00 - 9.00 Uhr + 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr --- Frauenkreis am MITTWOCH, den 14. Februar 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Am Mittwoch, den 14.2.2024 um 19:00 Uhr begrüßen wir Paul Sägmüller aus Bergatreute, der uns mit seinen hu- morvollen Geschichten den schwäbischen Aberglauben nach Baienfurt bringen will. Wir freuen uns schon auf ei- nen unterhaltsamen und anregenden Abend. --- Der Kreative Montag bietet an: Wir bieten sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot an. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Februar 12.02. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aquarell März 11.03. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@ svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Vorbereitungsstart SV Baindt In dieser Woche startete die Vorbereitung des SV Baindts auf die Rückrunde der Landesli- ga-Saison 2023/24, für welche es einige per- sonelle Veränderungen gibt. Sommer-Neu- zugang Kisanthan Nagarasa verließ den Verein bereits wieder im Winter (Ziel unbekannt) und Manuel Brugger pausiert vorerst. Aus der zweiten Mannschaft verabschiedeten sich Rabie Akaiber und Evans Obani (beide TSB Ravensburg). Neu zur ersten Mannschaft stoßen Marlon Brunner (SV Weingarten A-Jugend), welcher in der Jugend bereits in der SGM Baindt/Baienfurt aktiv war, und Michele Carbone (zuletzt FV Bad Saulgau). Wir begrüßen beide recht herz- lich beim SVB und wüschen ihnen viel Erfolg im Baindter Trikot. Vorbereitungsspiele: Samstag, 10.02 12 Uhr: SGM Unterzeil/Seibranz - SV Baindt (Kunstrasen- platz Leutkirch) Samstag, 17.02 12:30 Uhr: FC Lindenberg 1907 II - SV Baindt II 15.00 Uhr: FC Lindenberg - SV Baindt Samstag, 24.02 14.00 Uhr: SV Kressbronn II - SV Baindt II Sonntag, 25.02 17.00 Uhr: SV Baindt - SV Vogt (Kunstrasenplatz Wein- garten) Samstag, 02.03 14.00 Uhr: SV Weingarten - SV Baindt Sonntag, 03.03 10.30 Uhr: SV Baindt II - SV Immenried Sonntag, 09.03 15.00 Uhr: VfB Friedrichshafen - SV Baindt (Rückrun- denauftakt) Taekwondo Baindt e.V. Hauptversammlung Hallo liebe Mitglieder, zu unserer Hauptversammlung am 21.03.2024 ab 19.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Berichte a) des Vorsitzenden b) des Kassiers c) der Kassenprüfer Entlastung des Vorstands 4. Satzungsänderung § 3 Mitgliedschaft – Punkt 4: Streichung der Mindest- dauer der Mitgliedschaft § 9 Vorstand – Punkt 2: Einzelvertretung Vorstands- vorsitzender und dessen Stellvertreter § 10 Kassenprüfer/-in – Punkt 1: Änderung der Amts- dauer in 1 Jahr § 12 Auflösung – Punkt 4: Aktualisierung Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 5. Wahl des Wahlvorstands Wahl eines Schriftführers für die Protokollierung der Neuwahl 6. Neuwahl a) des Vorsitzenden b) des Stellvertreters c) des Kassiers d) des Schriftführers e) des Beisitzers f) der Kassenprüfer 7. Anträge 8. Verschiedenes 9. Schlusswort des Vorsitzenden Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 07.03.2024 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Alfred Manthei, Ziegeleistr. 57, 88255 Baindt einzureichen. E-Mail: Info@ tkd-baindt.de Wir bitten um Anmeldung der Teilnahme an der Haupt- versammlung bis zum 07.03.2024. Spätere Anmeldungen können eventuell nicht mehr be- rücksichtigt werden. Wir würden uns freuen, Euch bei uns begrüßen zu dürfen. Alfred Manthei 1. Vorsitzender TKD Baindt e. V. Narrenzunft Raspler e.V. Auch in der Hauptfasnet sind wir natürlich wieder jeden Tag unter- wegs und auf den Straßen zu fin- den. Am heutigen Freitag, 09.02.2024 sind wir in Rötenbach mit der Laufnummer 5. Umzugsbeginn ist um 11:11 Uhr (Busabfahrt: 10:00 Uhr an der Tennishalle) Am Mittag sind wir in Vogt mit der Laufnummer 9. Um- zugsbeginn ist um 14:00 Uhr (Busabfahrt: 12:45 Uhr an der Tennishalle) Ebenfalls sind wie jedes Jahr unsere Holzhändler unter- wegs und stimmen die Hauptfasnet auch in den Baindter Häusern an. Am Samstag, den 10.02.2024 sind wir Raspler im Nachba- rort Baienfurt mit der Laufnummer 29. Umzugsbeginn ist um 14:00 Uhr (Treffpunkt: 13:45 in der Friedhofstraße) Der Narrengottesdienst findet dieses Jahr am Sonn- tag, 11.02.2024 wieder zusammen mit der Narrenzunft Baienfurt in der Kirche St. Johannes Baptist Baindt statt. Beginn ist um 10:00 Uhr. Gleich im Anschluss geht die Hauptfasnet in Bergatreu- te mit der Laufnummer 7 weiter. Umzugsbeginn ist um 14:00 Uhr (1. Busabfahrt: 12:15, 2. Busabfahrt: 13:00 Uhr) Am Montag, 12.02.2024 sind wir in Ravensburg mit der Laufnummer 14. Umzugsbeginn ist um 10:00 Uhr (Treff- punkt: 09:45 Uhr) Am Mittag geht es gleich weiter nach Wangen mit der Laufnummer 45. Umzugsbeginn ist um 14:00 Uhr (Busab- fahrt in Baindt an der Tennishalle: 12:30 Uhr, Busabfahrt Busbahnhof Ravensburg: 12:45 Uhr) Mit dem Umzug am 13.02.2024 in Isny, endet die Fasnet 2024. Der letzte Sprung mit der Laufnummer 5 beginnt um 13:33 (Busabfahrt an der Tennishalle: 11:30 Uhr) Am Abend findet das Maskenvertreiben auf dem Mühle- parkplatz statt. Beginn ist hier um 19:00 Uhr mit anschlie- ßendem Abschluss in der Schenk-Konrad-Halle Der Zunftrat Schalmeienkapelle Baindt e.V. Die Nacht der Musketiere - Schal- meienball 2024 EINER FÜR ALLE – ALLE FÜR EINEN! Hört man es bereits seit Wochen wieder durch das Schus- sental hallen. Das bedeutet es ist wieder so weit, „DIE NACHT DER MUSKETIERE“ am 11.02.2024 um 19:30 Uhr natürlich wieder in der Schenk-Konrad-Halle. Genau richtig um sich in der Haupt- fasnet mal wieder richtig zu stärken, bevor es in die Endphase geht. Für das musikalische Partypro- gramm mit Alpenstimmung sorgt un- ser geschätzter Freund Marco Mzee, der DJ aus den Bergen. Von Party- klassikern bis hin zu den neuesten Hits aus Allerwelt, wird wieder alles dabei sein. Natürlich dürfen unsere Freunde aus Baindt und Umgebung nicht fehlen, daher wieder mit da- bei der FZ Ankenreute, der FZ Oberzell, die LK Baindt-Bai- enfurt und natürlich der FZ Baienfurt. Mit diesen Showeinlagen ist der Abend bestens gefüllt. Erstmals gibt’s es U18 Karten an der Abendkasse, hier müsst ihr schnell sein, diese sind limitiert und nur bis 21 Uhr erhältlich, denkt bitte an den benötigten Partypass. Die Karten kosten 8€ und gibt es im Vorverkauf bei je- dem Spieler, Gaststätte „Grüner Berg“, ´salon schreiber by björn´ in Ravensburg und Frisör Geng in Baienfurt. Also sichert euch noch schnell eure Karten, bevor es kei- ne mehr gibt. Wir freuen uns schon sehr die Nacht der Musketiere mit euch feiern zu dürfen. www.schalmeien-baindt.de Volleyball LJ Baindt Auswärtsklatsche in Illerrieden Mit viel Elan und Tatendrang reiste die erste Mannschaft der Volleyball Landju- gend Baindt am vergangenen Samstag nach Illerrieden. Nachdem der Gastgeber den bisherigen Tabellenersten aus Kressbronn ordentlich in dessen Schranken verwiesen hatte (2:0), stand auch den Baindtern nichts im Wege – sollte man meinen. Zu- nächst war man noch frohen Mutes und angesteckt von der guten Stimmung aus dem ersten Spiel. Leider dau- erte es aber zu lange, bis die Mannschaft tatsächlich ins Spiel gegen die „erfahrenen Hasen“ aus Kressbronn fand (16:25). Im zweiten Satz fanden die Baindter sich etwas besser zurecht, schafften aber leider auch hier nur einen Endstand von 22:25. Fast wie ausgewechselt stellte man sich dann im nächs- ten Spiel gegen die Gastgeber aus Illerrieden auf und erkämpfte sich einen guten Vorsprung. Ein kleiner Durch- hänger reichte jedoch aus und ließ die SF Illerrieden da- vonziehen (25:20). Im zweiten Satz kamen die Baindter zunächst in einen ordentlichen Rückstand von 20:9. Trotz Aufholjagd und starkem Willen konnten zwar noch eini- ge Punkte erkämpft werden, am Ende reichte es jedoch leider nur zu 25:18. Die nächste Chance auf Punkte gibt es am 15.02.2024 beim Nachholspiel gegen die TSG Leutkirch in der hei- mischen Sporthalle und am 25.02.2024 auswärts gegen die SV Jedesheim und den VfB Ulm. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwie- senschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Bündnis 90/ Die Grünen Baindt nominiert Liste für die Kommunalwahl Zur Orchideenschau nach Neu-Ulm Acht Frauen und vier Männer aus Baindt stellen sich für Bündnis 90/Die Grünen am 9. Juni zur Wahl in den Ge- meinderat. Auf der Liste sind alle Generationen vertreten und sie repräsentiert die Themenvielfalt, die auch in einer kleineren Kommune wichtig ist: regenerative Energien, sozialer Zusammenhalt, Digitalisierung, Naturschutz und Bildung. Durch die persönliche Vorstellung der einzelnen Kandidierenden wurde die große Bereitschaft zum En- gagement sichtbar. Alle wollen sich einsetzen für eine Po- litik, die Baindt nachhaltig und als offene, sorgende Dorf- gemeinschaft gestaltet: Doris Graf, Michael Spiegel, Antje Claßen, Dirk Gutzeit, Anna Gutzeit, Bernhard Widmann, Daniela Böhner, Joachim Kunstmann, Barbara Lyszus, Rebecca Gutzeit, Julia Kommerell und Angelika Federau. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zur Orchideenschau nach Neu-Ulm Treffpunkt: Samstag 10.02.2024 um 9.30 Bahnhof Ra- vensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Fahrpreis 9,00 Euro, Eintritt Orchideenschau 8,00 Euro. Bitte bei der Anmeldung angeben ob ein Deuschlandti- cket o.ä.vorhanden ist. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Der Ausflug findet bei jedem Wetter statt. Anmeldung und Wanderführung bei Ulla Vehe-Berg- mann, Tel. 0751/93442. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert KLIMAFASTEN 2024 Die diesjährige Fastenaktion befasst sich mit der Frage nach dem richtigen Maß. Mit einer Auftaktveranstaltung am 15. Februar um 18 Uhr im Seminarraum in der Allmand- str. 10 in Ravensburg (und online) laden wir Sie ein, mitzu- machen und Teil einer Gemeinschaft zu werden, die sich für eine Veränderung unserer Gesellschaft hin zu mehr Klimaschutz und Klimagerechtigkeit einsetzt. Die KAB Ravensburg & Ulm in Kooperation mit vielen Partnern, bieten in diesem Jahr verschiedene Aktions- gruppen an, die sich jeweils mit einem Thema zum Kli- mafasten beschäftigen. Mit einer gemeinsamen Auf- taktveranstaltung, Vorträgen, Gruppentreffen und der Gestaltung von „Handabdruck“ Aktionen, wollen wir wirk- sam werden, auch über die Fastenzeit hinaus. Informieren Sie sich bei der Auftaktveranstaltung! Anmeldung zur Auftaktveranstaltung unter www.kab-drs.de/nachhaltigkeit Landratsamt Ravensburg 5 Tage - 5 Berufe - 5 Unternehmen Ab dem 15. März 2024 bieten regionale Betriebe Schü- lerinnen und Schülern für 4 Wochen erneut die Chance, unkompliziert Einblicke in verschiedene Berufsbilder und Ausbildungsbetriebe zu gewinnen - vielleicht sogar die zukünftige Ausbildungsstelle kennenzulernen. Über die Plattform www.praktikumswoche.de/ravensburg kön- nen interessierte Jugendliche und attraktive Unterneh- men zusammenfinden. Im Landkreis Ravensburg stehen zahlreiche ausbildende Unternehmen unterschiedlicher Branchen bereit, jungen Menschen für einen Tag echte Praxiserfahrungen zu ermöglichen und die Begeisterung für einen bestimmten Ausbildungsberuf zu wecken. Bei dieser Gelegenheit können die Jugendlichen in den Be- trieben auch mit den Ausbildern und Ausbilderinnen ins Gespräch kommen. Ausgehend von den persönlichen Interessen können sich die Jugendlichen ihre individuelle Praktikumswoche oder auch einzelne Tage zusammenstellen. Schülerinnen und Schüler können ab dem Alter von 15 Jahren die für sie interessantesten Berufsfelder auswählen und konkrete Termine mit den Unternehmen vereinbaren. Sie müssen keine Bewerbungsunterlagen einreichen. Für Jugendliche, die noch keine Ausbildungsplatz-Zusage haben, kann die Praktikumswoche in den Osterferien eine willkommene Chance sein, sich in einem Unternehmen zu präsentieren und dadurch ein Ausbildungsangebot zu erhalten. Zur Attraktivität der beruflichen Ausbildung informiert auch die Homepage www.gutausgebildet.de. Noch nicht registrierte Unternehmen können ihr Prak- tikumsangebot über dieselbe Plattform ohne bürokra- tischen Aufwand melden. Dies kann eine Chance sein, unbesetzte Ausbildungsstellen mit interessierten Jugend- lichen zu besetzen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, die Bun- desagentur für Arbeit, der Arbeitgeberverband Süd- westmetall, die Industrie- und Handelskammer Boden- see-Oberschwaben, die Handwerkskammer Ulm und Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 SCHULEWIRTSCHAFT Baden-Württemberg veranstalten gemeinsam die Praktikumswochen. Arkade e.V. Inklusion ist auch zuhause möglich - werden Sie Gast- familie Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags häufig Anleitung und Unterstützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Le- bensgemeinschaften und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. 1.300,- €. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie zuverlässig in al- len Fragen des Zusammenlebens. Derzeit betreuen wir in den Regionen Oberschaben und Bodensee 75 Menschen mit einer psychischen Beein- trächtigung in Gastfamilien. Die Verweildauer kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren sein. Unsere Gastfamilien erleben das Zusammenleben oft als Be- reicherung und für die Bewohner:innen ist dadurch ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemein- schaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751.36655-80 Telefon Friedrichshafen: 07541.3746963 E-Mail: dieter.weisser@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de MIETGESUCHE Suchen Sie einen ruhigen und zuverlässigen Mieter für Ihre 2-3 Zi.-Whg. ab 45 m² im Raum RV, WGT, Meckenbeuren und TT? Mein Name ist David, ich bin 37 Jahre alt, Angestellter im öf- fentlichen Dienst bei der Stadt Tettnang und würde mich über Ihr Wohnungsangebot sehr freuen. 0160/97769158 Nonogramm Schwärzen Sie einige der Felder im Diagramm! Die Zahlen am Rand geben dabei in der richtigen Rei- henfolge an, wie viele aufeinanderfolgende Felder in der entsprechenden Zeile oder Spalte zu schwärzen sind. © B er nh ar d Se ck in ge r/ D EI KE Lösung: 2 1 3 3 2 3 3 2 3 1 2 3 2 6 2 2 2 3 2 5 3 3 5 2 2 12 7 7 4 2 2 3 5 3 3 12 4 3 2 1 2 2 2 7 8 1 17 4 6 7 3 1 3 3 2 2 3 5 2 7 7 1 5 4 4 5 5 2 2 2 2 17 14 5 3 1 3 1 1 4 3 1 3 1 3 2 5 2 2 2 1 2 2 2 1 2 1 3 2 1 5 4 2 2 7 2 3 7 2 4 10 1 4 10 2 1 12 2 4 2 13 3 16 8 23 3 11 2 12 6 3 4 6 4 4 10 2 4 2 2 3 1 4 3 4 1 2 5 4 4 2 3 3 4 3 2 4 2 1 73 4R 37 R5 Konto DE78 3705 0198 1994 1994 10 Unser Ziel: Kein Kind soll auf der Straße enden! Informationen unter www.strassenkinder.deFo to : M au ric e R es se l Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 MIETANGEBOTE Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de - SENIOREN -- SENIOREN - Nutzen Sie auch weitere Möglichkeitenzu folgenden Terminen: KW 29/30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung im gesamten Landkreis Ravensburg Kostenloses Beratungsgespräch Abrechnung über alle Krankenkassen Home Service HS GmbH Eisenbahnstraße 22 | 88048 Friedrichshafen | Tel. 0176 1020 7500 info@home-service-bodensee.de | www.home-service-bodensee.de | Gibt es etwas Schöneres als im eigenen Zuhause alt zu werden? Wir machen es möglich. PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Ihre Ansprechpartnerin vor Ort: Katharina P eghaar 0751 - 76 96 26 04 ravensburg-wangen@promedicaplus.de Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Termine nach Absprache: 0171 444 0940 silke.laubengeiger@gmx.de SILKE HESSLER-LAUBENGEIGER Geprüfte Fachfusspflegerin MOBILE FACHFUSSPFLEGE Professionelle Fachfusspflege Spangentechnik Fußreflexzonenmassage DEN RUHESTAND GENIESSEN - ABER SICHER Eine barrierefreie Einrichtung und trittfeste Böden geben Sicherheit (djd). Rund 2,8 Millionen Menschen in Deutschland erleiden pro Jahr einen Unfall in den eigenen vier Wänden, so eine Studie des Robert-Koch-Insti- tuts. Rutschige Treppenstufen oder feuchte, glatte Fliesen im Badezimmer können schnell zu einem Sturz mit schmerzhaften Folgen führen. Besonders betroffen sind ältere Menschen. Daher emp ehlt es sich, für einen sicheren und entspannten Ruhestand mit einer möglichst barrierefreien Einrichtung vorzusorgen. Hilfreich sind oft bereits einfache Maßnahmen. Allzu glatte Fliesenböden zum Beispiel verlieren mit Antirutschmaterialien wie Super- Grip ihren Schrecken. Die Ober äche bleibt unverändert, eine Einwirkzeit des Materials von einer halben Stunde reicht aus, um den Belag trittsi- cher zu machen. Unter www.supergrip.de etwa gibt es mehr Informationen. Entspannt den Ruhestand genießen: Eine barrierefreie Einrichtung, bis hin zu trittsicheren Böden, trägt zum Wohlfühlen in den eigenen vier Wänden bei. Foto: djd/Supergrip Antirutsch/Yakobchuk Olena - stock.adobe.com Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDeerr EErriinnnneerruunnggssddiiaammaanntt.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Wir suchen, ab sofort, eine Reinigungskraft für unsere Büroräume ca. 4 Std. / Woche. Neuhaldenstr. 15 88214 Ravensburg Tel. 0751 763017 E-Mail: info@rv-ksw.de Bürofachkraft ab sofort gesucht ca. 20 Std. wöchentlich. Ihre Aufgaben: Verwaltungstätigkeiten (Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Abrechnungen), Buchführung KKSSWW KSW Geologen und Ingenieure „Schöne Küchen. 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Einfach anrufen unter 07529 / 97 21 - 0 www.prolana.com KFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGENSTELLENANGEBOTE[mehr]

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          Zuletzt geändert: 09.02.2024
          Ein Kind aus dem Ausland adoptieren

          Für eine internationale Adoption setzt das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ) verbindliche Regeln fest. Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt: die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Sie kann sehr langwierig sein. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter

          Bei der Suche nach ausländischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, aber auch zur Bekanntgabe von Stellenangeboten, können Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit oder an das Kooperationsnetzwerk EURES (European Employment Services) wenden. Wenn Sie in Deutschland ausländische Arbeitskräfte einstellen wollen, brauchen diese in der Regel einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt. Dies gilt nicht für Unionsbürger und -bürgerinnen. Sie genießen Freizügigkeit und können sich ohne Einschränkungen frei niederlassen und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich selbstständig machen. Ihnen gleichgestellt sind Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum). Staatsangehörige der Schweiz genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          Anlagen_Markterkundung_Gebäude_am_Dorfplatz.pdf

          ARCHITEKTURBÜRO GAUGGEL Holzmarkt 7 72070 Tübingen03.08.2020 Bebauungsmöglichkeit des Dorfplatzes in Baindt, M 1.500 Vorentwurf 365° vom 22.11.2019 ARCHITEKTURBÜRO GAUGGEL Holzmarkt 7 72070 Tübingen03.08.2020 Bebauungsmöglichkeit des Dorfplatzes in Baindt, M 1.500 Untergeschoss ~ 80 m² Abstelläche 10 Tiefgaragenstellplätze Erdgeschoss ~ 175 m² Verkaufs- und Nebenächen 8 Kundenstellplätze Obergeschosse und Grundstück ~ 735 m² Grundstücksäche ~ 480 m² Praxis- und Wohnäche auf 2,75 Geschossen III + DG M ar sw ei le r S tra ße Sulzmoosbach Einbahnstraße Erhalt Parkplätze Bushaltestelle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 Entwurf Wohnbebauung Fischerareal in Baindt Grundriss - M. 1.500 Tiefgarage Baufeld 2 und 3 - M. 1.500 ARCHITEKTURBÜRO GAUGGEL Holzmarkt 7 72070 Tübingen08.12.2020 Baufeld 1 Grundstücksgröße ~ 5.550 m² GRZ 0,44 GFZ 1,05 ** Wohnäche ~ 4.130 m² Wohnungen* ~ 49 Stück Baufeld 3 Grundstücksgröße ~ 1.652,0 m² GRZ 0,42 GFZ 0,71 ** Wohnäche ~ 884 m² Wohnungen* ~ 10 Stück Schnitt B-B - M. 1.500 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Umgang mit Rahmenbedingungen Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Sitzplatz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Treibhaus Atelier Holzlager Imkerei neue Wohnbebauung Bau-/Recyclinghof 4,0 m 3,0 m Optionsraum Abgrenzung und Lärmschutz + unterschiedlichste Nutzungen Filter 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Umgang mit Rahmenbedingungen Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Feneberg neue Wohnbebauung < Parken Parken > Fahrgasse (privat) Sichtlter + kostengünstigeres Parken Hof Filter 1 Piktogramme - o. M. Baufeld 2 ~ 51 Wohnungen* ~ 102 Stellplätze (schlecht erweiterbar) + 8 Parklifte möglich Baufeld 3 ~ 10 Wohnungen* ~ 17 Stellplätze (gut erweiterbar) Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen* Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen* Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen* N 1. BA 1. BA 2. BA 2. BA 3. BA 1. Baubaschnitt ~ 54 Wohnungen* 2. Baubaschnitt ~ 64 Wohnungen* 3. Baubaschnitt ~ 10 Wohnungen* Bauabschnitte (BA) Erweiterung Blick von Norden Blick von Süden Blick von Osten Blick von oben Schnitt A-A - M. 1.500 städtebauliche Kennwerte Baufeld 2 Grundstücksgröße ~ 4.479 m² GRZ 0,61 GFZ 1,30 ** Wohnäche ~ 4.370 m² Wohnungen* ~ 51 Stück * bei durchschnittlicher Wohnungsgröße von 85 m² und Wohnfäche 75 % der BGF ** ohne Parkächen, Carports und Nebengebäude Filter 2 Filter 2 Filter 2 Filter 2 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fi lte r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Lebensmittelmarkt Marsweiler Straße Ziegeleistraße Kü fe rst ra ße Nachbarschafts- platz gemeinschaft- licher Hof gemeinschaftlicher Hof Neugestaltung Dorfplatz durch 365° Landschaftsarchitekten pr iva te E rsc hl ie ßu ng Renaturierung Sulzmoosbach Feuerwehr Bauhof N gemeinschaft- licher Hof private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten Fertigstellung Straße > max. Gebäudehöhe 12,00 m (III + D) max. Gebäudehöhe 9,15 m (III) gemeinschaft- licher Hof Tiefgarage oberirdisches Parken Fi lte r 1 Besucher- stellpätze Besucher- stellpätze Besucher- stellpätze I III III + D III + D III + D III + D III + D II + D II III + D III III + D III III III + D I I I I I I I III + DG Kunden- parkplatz B B B B A A Besucher- stellpätze A A max. Gebäudehöhe 12,00 m (III + D) max. Gebäudehöhe 9,15 m (III) gemeinschaft- licher Hof Tiefgarage oberirdisches Parken Fi lte r 1 Lebensmittel- markt max. Gebäudehöhe 6,30 m (II) Tiefgarage 2013_2_1_VE_Vorentwurf.pdf 2013_2_1 [geänderter Vorentwurf ] VE 9[mehr]

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            Zuletzt geändert: 19.03.2021
            Bericht_23_01_24.pdf

            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag mit dem vorgestellten Entwurf die Ausschreibung des Dorfplatzes und der beiden Bushaltestellen durchzuführen. Nach vielen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Die Ausschreibung wird im Februar veröffentlicht werden, so dass die Vergabe der Arbeiten in der Sitzung des Gemeinderats am 04.04.2023 erfolgen kann. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten bis August ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen müssen wiederum Ausweichstrecken für Busse und Kfz- Verkehr geschaffen werden. Bei der Kostenberechnung vom August 2022 ging man von einer Gesamtbruttosumme von 3.656.419,55 € aus. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000,00 € gerechnet. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Für die Bushaltestellen wurde inzwischen ein Zuschuss von 170.000 € bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 € mehr wie erhofft. Nachdem nun die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet wurden, ist laut Kostenberechnung von einer Gesamtbruttosumme von 3.960.434,80 € auszugehen. Im Haushalt 23/24 sind bereits 3.850.000 € für die Dorfplatzgestaltung eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem aktualisierten Entwurfsplan und den Kosten wird zugestimmt. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS); Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe; Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart; Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 Organische Spurenstoffe, wie Hormone, Arzneimittelrückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie, belasten zunehmend unsere Gewässer. Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur in geringem Umfang entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt. In zahlreichen Studien konnten bereits negative Auswirkungen der Spurenstoffe auf verschiedene Organismen nachgewiesen werden. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, die Spurenstoffe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen. Für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) wurde im April 2021 eine Machbarkeitsstudie zur gezielten Spurenstoffelimination in der Kläranlage durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart durchgeführt, deren Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller vier Verbandsgemeinden am 09.01.2023 ausführlich vorgestellt wurden. Ergänzend mit einem im Jahr 2022 durchgeführten großtechnischen Versuch konnte gezeigt werden, dass die Pulveraktivkohle (PAK)-Dosierung in die Biologie ohne Tuchfiltration das kostengünstigste Verfahren darstellt. Dennoch werden die Kosten zwangsläufig zu einer Anpassung der Abwassergebühren in den Verbandsgemeinden führen. Es ist weiter vorgesehen, die Verbandsverwaltung in der Verbandsversammlung des AMS am 08.02.2023 mit der Auswahl und Beauftragung eines begleitenden Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 für die Planung der 4. Reinigungsstufe zu beauftragen. Bis zum 01.10.2023 soll der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach einer positiven Förderzusage (vorrausichtlich im Frühjahr 2024) wird noch einmal endgültig beraten und soll der Baubeschluss sowie der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die vorgestellte erweiterte Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination als weitere Reinigungsstufe in der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination und dem PAK-Direktdosierungsverfahren ohne Tuchfiltration zu. 3. Die Verbandsverwaltung des AMS wird mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt. 4. Die Verbandsverwaltung des AMS wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen. Der Baubeschluss und der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen für die Planung sollen erst nach Bewilligung des Förderbescheids gefasst werden. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsvertreter der Gemeinde mit der entsprechenden Stimmabgabe in der Sitzung der Verbandsversammlung des AMS, die für 08.02.2023 vorgesehen ist. Doppelhaushalt 2023 und 2024: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 Dem Gemeinderat wurde als einer der ersten Kommune im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2023/2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund steigender Ausgaben, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurden die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investitionsprogramm 2023/ 2024 inkl. Finanzplanungsansätze am 18.10.2024, 08.11.2002 und 06.12.2024 Beschlüsse für die Investitionen gefasst. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023 -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Es gelingt in der Planung 2023 und 2024 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Ertragsseite sind unter anderem, dass es Mehrerträge im Vergleich zu 2022 in Höhe von 2,0 Mio. € gibt und es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer Anpassungen der Hebesätze beschlossen. Weitere Gebührenanpassungen wurden vorgenommen oder sind geplant. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Aufwandsseite sind unter anderem, dass die Gesamt-Aufwendungen um 1,69 Mio. € steigen und die Personalaufwendungen um 0,66 Mio. € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen steigen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 0,71 Mio. €. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 0,31 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbedarf abzgl. Tilgung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2023 bei - 6.886.200 € bzw. 2024 bei -3.334.050 €. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 5,0 Mio. € und 5,25 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden in Höhe von 150.000 € bzw. 300.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt 4,85 Mio. € bzw. 4,95 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestand beträgt 2023 -1.444.100 € bzw. 2024 1.751.300 €, die aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2023 und 2024 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Den Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. In den Ergebnishaushalten 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird die Gemeinde in 2023, noch mehr als ohnehin üblich gemeinsam herausfordern. Trotzdem darf nicht nachgelassen werden die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2023 und 2024 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 – 2027 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3. Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthaltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg S. 80-82 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan zur Kenntnis. 4. Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfähigkeit gem. S. 405 (Anlage 11) des Haushaltsplanes zu. Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle Die Entgelte für die Benutzung der Festhalle wurden letztmals im Jahr 2012 angepasst. Nach zehn Jahren unveränderter Benutzungsentgelte und zwischenzeitlich teils massiv gestiegener Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen, schlug die Verwaltung vor, die Benutzungsentgelte anzupassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden für private Veranstalter um 50 € pro Veranstaltung zum 01.01.2023 erhöht. Änderung der Friedhofsatzung; Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen; Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens; Änderung des Gebührenverzeichnisses Die letzte Überprüfung der Bestattungsgebühren erfolgte im Jahr 2016. Im Jahr 2022 wurde lediglich das Urnenrasengrab neu kalkuliert und das Gebührenverzeichnis benutzerfreundlicher dargestellt. Anlässlich verschiedener Entwicklungen ist eine Anpassung der derzeit gültigen Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Baindt erforderlich. Auch in Baindt ist zu beobachten, dass Urnenbestattungen wesentlich stärker nachgefragt werden als Erdbestattungen. Die Verschlussplatten am Kolumbarium/Urnenwand werden demnächst bei vier Platten gereinigt. Bei der Urnenwand wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Je nach Witterungsverhältnissen und Zustand sind frühere Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. In Baindt können maximal zwei Urnen je Kammer aufgenommen werden. Das Nutzungsrecht für eine Kammer im Kolumbarium beträgt 15 Jahre. Sie sind eine kostengünstigere Alternative zu einem Grab. Auch hat das Bestattungsunternehmen zum 01.01.23 die Gebühren inflationsbedingt angehoben. Diese Kosten werden bei Erdbestattungen ohne Aufschlag weitergegeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Bestattungsgebühren zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhofsatzung „Gebührenübersicht – Anlage zum Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive dem neuen Gebührenverzeichnis tritt zum 01.02.2023 in Kraft. 3. Die Verwaltung wird beauftragt eine jährliche Aufstellung der Bestattungsformen dem Gemeinderat aufzuzeigen. 4. Auf den Bau einer weiteren Urnenwand soll derzeit verzichtet werden und Ende 2023 die aktuelle Situation überprüft werden. Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe; Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen (Nr. 1-6) an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 501.012,50 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (Nr. 1-6) in Höhe von 1.758.750 € ( Stand 01.01.2023) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2023 erneut zu verzinsen. Der Zinssatz ist analog den durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden als Sondervermögen mit Sonderrechnung geführt. Die Ausgliederung erfolgte aus dem Haushalt in einen rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb. Für die Investitionen der Eigenbetrieb wurden vom Kernhaushalt von Zeit zu Zeit Trägerdarlehen gewährt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 1-6 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2023 auf einheitlich 3,60 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 1-6 findet zum 30.09.2028 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 7 und 8 werden im Jahr 2024 angepasst. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Kleinspenden bis 100 € dürften in einem vereinfachten Verfahren bei Bedarf zusammengefasst entschieden werden. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2022 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Es gingen von der Bevölkerung, Gemeinderäten, Vereinen etc. zahlreiche Sachspenden für die Geflüchteten ein. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt.[mehr]

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              Datenschutzrechtliche_Vorgaben_Grund_und_Gewerbesteuer.pdf

              Gemeinde Baindt Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer Stand 20.10.2023 Vorwort Die Gemeinde Baindt erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbauberechtigten. Von Unternehmer/innen/Unternehmen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte in Baindt haben, erhebt sie die Gewerbe- steuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personen- bezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten). Wenn die Gemeinde Baindt personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. Inhaltsverzeichnis 1. Wer sind Ihre Ansprechpartner? ........................................................................................................................ 1 2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten? .............................................................. 2 3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir? ........................................................................................ 2 4. Wie verarbeiten wir diese Daten? ...................................................................................................................... 3 5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben? .............................................. 3 6. Wie lange speichern wir Ihre Daten? .................................................................................................................. 3 7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? ............................................................. 3 8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen? .......................................................................................... 4 1. Wer sind Ihre Ansprechpartner? Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Gemeinde Baindt, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Elmar Buemann, richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Gemeindeverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer zuständige Steuerabteilung1 bzw. Gemeindekasse1 richten. Die Kontaktdaten der Gemeinde Baindt lauten:1 • Bürgermeisterin: Simone Rürup, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Tel. 07502/9406-0 (simone.ruerup@baindt.de) • Kämmerer: Wolfgang, Abele, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Tel. 07502/9406-20, (wolfgang.abele@baindt.de) • Steuerabteilung: Florentina Stavarache, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. 07502/9406-21 (f.stavarache@baindt.de) Barbara Winkler, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Tel. 07502/9406-23 (barbara.winkler@baindt.de) • Gemeindekasse: Robert Müller, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Tel. 07502/9406-22 (robert.mueller@baindt.de) Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde (Franka Maurer, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Tel. 07502/9406-40, f.maurer@baindt.de)1 wenden. mailto:simone.ruerup@baindt.de - 2 - 2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten? Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Grund- und Gewerbesteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steu- ergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung). Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erho- ben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung). Beispiel zur Verarbeitung: Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Grundsteuer- und Gewerbesteuerveranlagung verarbeitet. Beispiel zur Weiterverarbeitung: Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zerle- gung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheide bzw. Zerlegungsbescheide festgesetzt. Hierzu werden Daten vom zuständigen Finanzamt in einem selbstständigen Verfahren verarbeitet. Der Inhalt der Grund- und Gewerbesteuermessbescheide und der Zerlegungsbescheide und weitere erforderliche Daten werden uns vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren berücksichtigen. 3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir? Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten: • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B. ▪ Vor- und Nachname, ▪ Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer, ▪ Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsfüh- rer(s), des/der Gesellschafter, ▪ Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, ▪ Geburtsdatum und -ort, ▪ Steuernummer, Buchungs- oder Kassenzeichen. • Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, z.B. ▪ Gewerbesteuermessbetrag, ▪ Einheitswert und Grundsteuermessbetrag, ▪ Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag, ▪ Bankverbindung, ▪ Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen, ▪ Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe. Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamts und verarbeiten diese weiter. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge. Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind. Beispiele: − Unser Gewerbeamt1 übermittelt uns Daten über Gewerbemeldungen; - 3 - − unser Einwohnermeldeamt1 übermittelt uns Meldedaten. Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen. Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben. Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Be- kanntmachungen) verarbeiten. 4. Wie verarbeiten wir diese Daten? Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. Wir bedienen uns dabei dem Finanzwesenprogramm CIP-Kommunal/KD (ein Geschäftsbereich der mps public solutions GmbH). Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. 5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben? Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weiter- geben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist. Beispiel: − Mitteilung der Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer be- kannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. 6. Wie lange speichern wir Ihre Daten? Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung). Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verar- beiten (§ 88a der Abgabenordnung). 7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung. • Recht auf Auskunft Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher soll- ten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Grund- oder Gewerbesteuer, das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Steuer oder um Zahlungsangelegenhei- ten geht) gemacht werden. • Recht auf Berichtigung Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ih- re Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen. • Recht auf Löschung Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.). - 4 - • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschrän- kung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht. • Recht auf Widerspruch Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens). • Recht auf Beschwerde Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, kön- nen Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einlegen, so- weit das Besteuerungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI). Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter www.bfdi.bund.de bzw. unter www.baden- wuerttemberg.datenschutz.de. Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit. Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht. 8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen? Weitergehende Informationen können Sie • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abga- benordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie • der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren) • dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe https://www.service-bw.de unter dem Stichwort Datenschutz) • den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden entnehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/ http://www.bfdi.bund.de/ http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ http://www.bzst.de/ http://www.bundesfinanzministerium.de/ http://www.bundesfinanzministerium.de/ https://www.service-bw.de/ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/[mehr]

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                Zuletzt geändert: 20.10.2023
                Verein als Vormund

                Ein Verein, der Vormundschaften übernehmen will, braucht eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt. Die Übertragung einer Vereinsvormundschaft kommt nur infrage, wenn die Eltern in ihrer letztwilligen Verfügung den Verein benannt haben oder keine geeignete Privatperson für die Übernahme der Vormundschaft zur Verfügung steht, z.B. bei Findelkindern oder bei als Flüchtlinge ohne Eltern in Deutschland aufgenommenen Minderjährigen. Vor der Bestellung muss der Verein in die Übernahme der Vormundschaft einwilligen. Die Vormundschaft wird von einzelnen Mitgliedern oder Mitarbeitern ausgeübt, nicht vom Erzieher des Mündels im Heim des Vereins. Die Bestellung begründet das Familiengericht durch schriftliche Verfügung. Ein Mitvormund oder Gegenvormund bestellt es nur nach Anhörung des Vereins. Eine Gegenvormundschaft durch das Jugendamt gibt es nicht. Achtung: Der Verein darf das Vermögen des Mündels nicht in eigene Projekte investieren.[mehr]

                Zuletzt geändert: 16.01.2024

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