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Amtsblatt_2024_02_23_KW08.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 23. Februar 2024 Nummer 8 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Basarlino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwiesenschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Baindter Fasnet 2024 Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Wir danken unseren örtlichen Vereinen, allen voran unseren Rasplern, der Lumpenkapelle und den Schalmeien für unsere schöne Dorffasnet! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Wir suchen eine Assistenz Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin und Hauptamts- leitung in Vollzeit. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in einer dienst- leistungsorientierten Verwaltung. Sie unterstützen und organisieren die Arbeit der Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung beispielsweise bei der Ter- minkoordination und -überwachung, Postbearbeitung, Telefon, Bereitstellung von Unterlagen, Empfang von Gästen und Organisation von Besprechungen. • Dabei verfolgen Sie eigenständig das Ziel, die nötigen Informationen und Unterlagen so aufzubereiten, dass eine gute Vorbereitung von Terminen sowie eine angemessene Priorisierung der Aufgaben sichergestellt ist. Hierzu verschaffen Sie sich einen stets aktuellen Überblick über die laufenden Themen, wesentlichen Zusammenhänge und über die beteiligten Personen und Institutionen. • Sie wirken bei der Weiterentwicklung von Prozessen mit dem Ziel einer weiteren Digitalisierung mit, übernehmen Recherchen im Internet und bereiten Daten und Informationen auf. • Für die Kontakte der Bürgermeisterin aus Bürgerschaft, Politik, Wirtschaft, sonstigen Organisationen und der Verwaltung sind Sie Ansprechperson. • Sie führen das Protokoll in Gemeinderatssitzungen. Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähig- keit • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD so- wie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitar- beiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 04.03.2024 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Frau Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0) oder die Hauptamtslei- terin Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-40, E-Mail: f.maurer@baindt.de ) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Stellenausschreibungen Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Ortsmitte Wir möchten Sie über die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Neugestaltung des Dorfplatzes informieren. Wir haben eine sehr dynamische Baustelle, die uns immer wieder vor neue Herausforderungen stellt. Im Moment ist es der Lieferverzug bei den Pflastersteinen für den Rat- hausvorplatz, der zu Veränderungen in der Reihenfolge des Bauablaufs geführt hat. In den nächsten vier Wochen wird der Rathausvorplatz also nicht in Angriff genommen. Stattdessen erfolgt die Herstellung der südlich gelegenen Parkplätze in der Nähe der Bushaltestelle und Küferstra- ße. Diese Parkplätze werden dann im Anschluss für alle Baindterinnen und Baindter wieder nutzbar sein. Diese Entscheidung ermöglicht es, in einem zweiten Schritt die oberen Parkplätze am CAP-Markt umzubauen, ohne dass auf Parkmöglichkeiten verzichtet werden muss. Im An- schluss daran werden die Tiefbau- und Pflasterarbeiten vor dem Rathaus wieder aufgenommen. Im Juni ist mit den Arbeiten vor den Ladengeschäften zu rechnen. Ein genaueres Zeitfenster kann im Moment nicht benannt werden. Wir werden ca. drei bis vier Wochen vor den Arbeiten auf alle Betroffenen zugehen und den genau- en Ablauf erläutern. Schließtage der örtlichen Ladenge- schäfte sind nach jetzigem Stand nicht notwendig. Die Zugänglichkeit wird an verschiedenen Tagen erschwert und kurzfristig zwischen einer und drei Stunden zum Aus- bau der Steine, zur Abdichtung der Tiefgarage und zum Aufbringen des neuen Belages nicht möglich sein, da di- rekt vor den Eingängen gearbeitet werden muss. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Windpark Altdorfer Wald bietet vierteljährlichen Newsletter für Interessierte Das nunmehr zweite Projektjahr ist für den Windpark Altdorfer Wald angebrochen. Da es mit zunehmendem Projektfortschritt auch mehr Neuigkeiten gibt, möchte die Windpark Altdorfer Wald GmbH interessierten Bürgerin- nen und Bürgern in Zukunft noch transparenter und um- fassender am Projektfortschritt teilhaben lassen. Hierfür bietet der Vorhabenträger ab diesem Jahr einen Newslet- ter an, der jeweils Mitte des Quartals erscheinen wird und alle veröffentlichten Informationen zum Projekt direkt ins eigene Postfach liefert. Dabei erhalten Bürgerinnen und Bürger Einblicke in Updates und Neuigkeiten, die Rubriken „Frage der Woche“ und „Wissenswertes zur Windenergie“ sowie in weiteren Aktualisierungen der Webseite. Die erste Ausgabe des Newsletters ist für Ende Februar vorgesehen. Die Anmel- dung zum Newsletter erfolgt über die Projekt-Webseite unter: https://windparkaltdorferwald.de/ aktuelles/meldungen/newsletter/ Korrektur der Bekanntmachung über die „Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024“ vom 26.01.2024 Hiermit weisen wir darauf hin, dass die rechtswirksame Bekanntmachung - „Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024“- am 26.01.2024 im Amtsblatt der Gemeinde Baindt unter der Rubrik „öf- fentliche Bekanntmachungen“ erfolgt ist. Gleichzeitig wur- de die Bekanntmachung auf der Homepage der Gemein- de veröffentlicht. Es wurde festgestellt, dass unter Punkt 2.3 ein redakti- oneller Fehler vorhanden war. Dabei fehlte folgender Satz: „Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde.“ Die öffentliche Bekanntmachung im Internet wird durch Einfügen des fehlenden Satzes am 23.02.2024 korrigiert. Baindt, 23.02.2024 gez. Lina Heilig Schriftführerin des Gemeindewahlausschusses Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 27. Februar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 27. Februar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungs- saal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorstellung des Ergebnisses zum Geruchsgutachten in Sulpach 5. Sanierung der Klosterwiesenschule - aktueller Stand 6. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einlieger- wohnung in eine Ferienwohnung auf Flst. 115/16 La- vendelstraße 17 7. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Breite mit 1. Änderung“ zum Neu- bau eines Carports mit PV-Dach auf Flst. 209/5, Bir- kenstraße 6 8. Bauantrag zum Umbau und Erweiterung Erdgeschoss auf Flst. 111/11, Lilienstraße 40 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Bei der Bronnenstube 4. Änderung“ 9. Bauantrag zur Fassadensanierung eines Bürogebäu- des mit Vergrößerung des Windfangs und Erstellung einer Terrasse mit Überdachung auf Flst. 562/7, Am Föhrenried 7 und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis 3. Änderung“ 10. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Flst. 701, Tulpenstraße 16 mit erforderlicher Befrei- ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ 11. Gehöft Schachener Straße 100 wird zur erhaltenswer- ten Bausubstanz erklärt 12. Städtbaulich-räumliches Leitbild mit Zielbild Räumli- che Entwicklung als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 des Gemeindever- bandes Mittleres Schussental (GMS) 13. Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasser- versorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.04.2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung und Än- derung der Abwasserbeseitigungssatzung 14. Aktueller Stand Belegung Friedhof Baindt 15. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 24. Februar und Sonntag, 25. Februar Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. Februar Müller‘s Apotheke Weingarten, Karlstr. 21, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 76 46 36 41 Sonntag, 25. Februar Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Str. 13, 88213 Ravensburg (Oberzell), Tel.: 0751 - 6 78 96 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Veranstaltungskalender Februar 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus März 06.03. Gottesdienst mit Krankensalbung Seniorentreff BSS 13.03. Frühlingscafe Sel. Irmgard 14.03. Blutspendetermin DRK SKH 15.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum 16.03. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 16.+17.03. Jugendlager Alpinteam 17.03. Fahrzeugweihe Feuerwehr SKH 19.03. Gemeinderatssitzung Rathaus 21.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 22.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum 22.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 23.03. Dorfputzete 25.-27.03. Osterschießen Schützengilde Zur Information Klima-Spartipp des Monats Februar: Nicht verzagen, Dinge hinterfragen Alternativ könnte das Thema des heutigen Tipps auch ähnlich dem Motto einer beliebten Kinderserie lauten: Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum, wer nicht fragt, kommt selten voran. Es ist eine der wichtigsten Eigen- schaften des Menschen, Fragen zu stellen und Dinge zu hinterfragen. Auch die eigenen Gewohnheiten sind daher permanent zu überprüfen. Wenn die Lichter eingeschaltet sind, obwohl es draußen hell ist und die Sonne scheint, kam das Hinterfragen von Gewohnheiten wohl eindeutig zu kurz. Hierzu einige kleine Merkhilfen: Kommt draußen mal die Sonne raus, schalt‘ drinnen alle Lichter aus, sagte einst auch schon die Maus. Oder alter- nativ: Grübel, grübel und studier‘, heut geht’s auch ohne Licht bei mir. Und da aller guten Dinge bekanntlich drei sind und teils Abkürzungen noch einprägsamer sind als Reime, tut es notfalls auch das Kürzel LSd. Damit sind aber weder ir- gendwelche Drogen gemeint, noch die Abkürzung eines regionalen Gerichts, sondern die Abkürzung LSd steht hier für: Licht, Sonne, dunkel, also dafür, dass das Licht dunkel bleiben sollte, wenn draußen die Sonne scheint. Auch bei anderen Dingen, wie beispielsweise dem PC-Bild- schirm oder dem Fernseher, ist regelmäßig zu hinterfra- gen, ob diese wirklich eingeschaltet bleiben müssen. Be- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 sonders wenn der Raum für längere Zeit verlassen wird, sind Bildschirm und Fernseher stets auszuschalten. Als Merksatz hierzu ein Zitat aus längst vergangenen Zeiten: Gehst du aus dem Raum hinaus, schalte stets den Bild- schirm aus. Und den Fernseher, ist ja klar, dann ist’s rich- tig wunderbar Um Energie einzusparen, lohnt es sich, eigene Gewohn- heiten kritisch zu hinterfragen. Bevor jetzt aber vor lauter Text noch das Sandmännchen vorbeikommt, gilt ganz einfach nur: Und abschalten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Stiftung St. Franziskus Tolle Tage in der „Seligen Irmgard“ Gumpiger Donnerstag An diesem Tag hörte man plötzlich laute „Raspler“-Rufe durchs Altenzentrum schallen. Was war da los? Unsere Bewohnerinnen und Bewohner hatten schon die ganze Woche darauf gewartet, endlich war es soweit: Wir bekamen Besuch von einer großen Schar „kleinen“ und „großen“ Rasplern im vollen Häs und mit Musik. Nach der Begrüßung mit lautstarkem „Raspler – Ratsch, Ratsch“ angeführt durch Vize-Zunftmeister Norbert Kurz, machte Rainer Beer mit seinem Bandoneon Musik für uns und es wurde gemeinsam gesungen, geschunkelt und viel gelacht. Danach wurden zur freudigen Überraschung der beiden Empfängerinnen, Frau Anna Dorn und Frau Sylvia Denelle, sogar 2 Narrenorden vergeben. Selbst unsere Bewohnerinnen, welche die Zimmer nicht verlassen konnten, wurden nicht vergessen und bekamen Besuch einer kleinen „Raspler-Abordnung“ worüber sie sich sehr freuten. Besonders schön war die W i e d e r s e - hens f reude bei unseren Bewohnern , wenn unter den Rasplern Bekannte ent- deckt wurden und schnell ent w icke l te sich eine nette Unterhaltung. Als Dank für d ie große Freude, wel- che sie unse- ren Bewohnern und Mitarbeitern gemacht haben, wurden die Raspler im Anschluss mit Getränken und Schmalzge- bäck versorgt und mit einem 3-fachen „Raspler – Ratsch, Ratsch“ von uns bis zum nächsten Jahr verabschiedet. Ein herzliches „Vergelts Gott“ nochmal an die Vorstand- schaft und alle Raspler! Bromeler Freitag Am nächsten Tag ging es gleich weiter und die Schal- meiengruppe Baindt mit ihrem musikalischen Leiter Mar- tin Stauber begrüßte uns mit ihrem „Einer für alle – alle für einen– Ruf“. Dank des milden Wetters hatten sich unsere Bewohner- innnen und Bewohner schon vor dem Altenzentrum und auf den Balkonen die besten Plätze in erster Reihe ge- sichert, um die ca. 30 Musikanten und ihre fetzigen Me- lodien gut zu sehen und zu hören. Strahlend klatschten und schunkelten sie mit, ganz besonders, wenn auch hier bekannte Gesichter dabei waren und sich angeregte Ge- spräche entwickelten. Auch bei den Schalmeien bedankten wir uns mit Geträn- ken und Fasnetsgebäck und nach der gewünschten Zu- gabe schallte ihnen beim Abschied ein kräftiges „Einer für alle – alle für einen“ hinterher mit der Hoffnung auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr. Herzlichen Dank nochmal an die Vorstandschaft und alle Schalmeien! Rosenmontag Damit nicht genug gab es am Rosenmontag noch eine schöne Überraschung für unsere Bewohnerinnen und Be- wohner und es zog ein herrlicher Duft durchs ganze Haus: Unsere Heimbeirätin Frau Elli Baumeister kam mit ihrer Freundin Frau Sieglinde Lauriola und zusammen haben sie für uns alle frische Waffeln gebacken. Diese leckeren, warmen Waffeln konnten unsere Bewoh- nerinnen und Bewohner zum Kaffee genießen, was sie auch reichlich taten und es wurde mehrfach Nachschlag verlangt. Gibt es ein schöneres Kompliment für unsere ehrenamtlichen Waffelbäckerinnen? Auch hier ein ganz herzliches „Vergelts Gott“ für dieses Engagement und diese tolle Aktion! Altenzentrum Selige Irmgard Sylvia Denelle, Mitarbeiterin der Betreuung Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Denkmalschutzpreis für private Eigentümer ausgeschrieben Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Ba- dische Heimat loben zum 38. Mal den Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg aus. Dieser stellt die denkmalge- rechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger werden mit ei- nem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro belohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt. Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Ge- bäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nicht zwingend unter Denk- malschutz stehen Der Preis unter der Schirmherrschaft von Frau Staatssekretärin Andrea Lindlohr, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, will die Vielfalt und Besonderheiten der Baukultur in Baden-Württemberg sowie das Engagement zu deren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittel- alterlichen Gebäuden bis zu stilprägenden Bauten des 20. Jahrhunderts. „Die Jury würdigt Maßnahmen, bei denen die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie möglich bewahrt wurde. Das schließt zukunftsweisende und beispielhafte Umnut- zungen oder moderne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht einfügen“, betont Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes und Mitglied der Fachjury. Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 30. Ap- ril 2024. Weitere Informationen sowie die Broschüre mit allen notwendigen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2025 statt. Frühlingsboten in Baindt Mit den steigenden Temperaturen zeigen sich erste Insekten an Frühblühern Schillernder Besuch auf den naturnahen Flächen in Baindt: Die Blauschwarze Holzbiene (Xylocopa violacea) ist „Wild- biene des Jahres“ 2024 und ist bereits im Vorfrühling auf den naturnahen Flächen zu beobachten. Frühblüher wie Blaustern, Krokus und Winterling bieten ihr ein wichtiges Nahrungsangebot, wenn sonst noch wenig blüht. „Die Männchen der Wildbiene des Jahres schwirren bei wärmeren Temperaturen schon im Februar aus ihren Winterquartieren und suchen nach Weibchen. Geduld ist gefragt, denn die Weibchen verlassen erst etwas später ihre Kinderstuben“, so Martin Klatt, NABU-Wildbienenex- perte und Leiter des NABU-Projekts „Natur nah dran“. Die Weibchen der Blauschwarzen Holzbiene zählen mit zwei bis drei Zentimetern zu den größten Wildbienen in Deutschland und fallen durch ihre bläulich glänzenden Flügel auf. Ihr Überwinterungsquartier sucht sich die Blauschwarze Holzbiene in Hohlräumen von Lehm- und Lößwänden oder in Spalten zwischen Mauersteinen. Für die Aufzucht der Jungen nagen Holzbienen dagegen ihre Nester in Holzstämme oder Balken. Dafür sind geeignete Niststruk- turen unabdingbar. Falls sich die Wildbiene des Jahres in unserem Wohnumfeld ein Nest baut, braucht man sich keine Sorgen zu machen: Die mächtige Erscheinung und das laute Brummen können Respekt einflößen, aber die Tiere sind harmlos. Wildbiene des Jahres 2024 ist kein Gourmet Beim Blütenbesuch ist die Blauschwarze Holzbiene nicht sehr wählerisch. Während manche Wildbienen sich auf ganz bestimmte heimische Pflanzen spezialisiert haben, sammelt die Wildbiene des Jahres 2024 Pollen an über zehn Pflanzenfamilien. In Siedlungen findet man sie be- sonders häufig an Fassaden mit Blauregen oder Geißblatt sowie an Beeten mit Muskateller-Salbei, Aufrechtem Ziest oder Großblütigen Platterbsen. Seit 2020 gibt es diese Arten auch in Baindt. Die Gemeinde hat im Rahmen des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ des NABU und des Umweltministeriums Baden-Württemberg 5 Grünflä- chen in wertvolle Biotope mit Wildpflanzen umgewandelt. Hintergrund: Das Kuratorium „Wildbiene des Jahres“ wählt seit 2013 jährlich eine besonders interessante Wildbienenart aus, um an ihrem Beispiel die spannende Welt dieser Tiere bekannter zu machen. Zugleich soll die Wildbiene des Jahres dazu ermuntern, in die Natur zu gehen und das Tier in seinem Lebensraum zu beobachten. Damit wirkt die Initiative auch im Sinne einer Wissenschaft für alle (Ci- tizen Science) und bringt mehr Klarheit über das aktuelle Vorkommen der Wildbiene des Jahres. Das Kuratorium „Wildbiene des Jahres“ ist beim Arbeits- kreis Wildbienen-Kataster Baden-Württemberg angesie- delt, einer Sektion des Entomologischen Vereins Stuttgart 1869 e.V. am Naturkundemuseum Stuttgart. Die Initiative Wildbiene des Jahres: Mit der Blauschwarzen Holzbiene wurde zum zwölften Mal die Wildbiene des Jahres gewählt. Dem Kuratorium war es stets ein Anliegen, mit der „Jahresbiene“ einen Einblick in die spannende Welt dieser wichtigen Blüten- bestäuber zu gewähren. Der NABU Baden-Württemberg unterstützt die Initia- tive „Wildbiene des Jahres“. Die Flyer zu den Wildbienen der Jahre 2013 bis 2024 können unter der Homepage des Wildbienen-Katasters heruntergeladen werden: www.wildbienen-kataster.de. Der neue Flyer zur Blauschwarzen Holzbiene kann un- ter bdj@wildbienen-kataster.de in gedruckter Form bestellt werden. Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: • Ambulant Betreutes Wohnen • Betreutes Wohnen in Familien • Familienunterstützender Dienst • Persönliches Budget • Urlaubsreisen • Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ ambulante-dienste Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Liebe Musikfreunde, das diesjährige Preisträgerkonzert der Musikschule Ravensburg e.V. findet am Sonntag, 03. März 2024, 17.00 Uhr, in der Gemeindehalle Baienfurt statt. Die Preisträger des Regionalwettbewerbs “Jugend musi- ziert“ tragen solistisch die Musikstücke des Wettbewerbs mit Streich- und Blasinstrumenten sowie am Klavier vor und bekommen ihre Urkunde des Wettbewerbs über- reicht. Zu diesem Konzert laden wir recht herzlich ein. Der Eintritt ist frei. Am Ende der Veranstaltung ist Kollekte für die Arbeit der Musikschule. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Februar - 03. März 2024 Gedanken zur Woche: Fastenzeit mal anders: 40 Tage nicht jammern, meckern oder kritisieren, mal alles positiv sehen. Samstag, 24. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Caritas Fastenopfer Sonntag, 25. Februar - 2. Fastensonntag - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionkinder Ministranten: Linus Kaplan, Rafael Dorn, Nele Gründler, Silias Kaplan (Agathe und Adam Zimmermann, Elisabeth, Engelbert und Franz Schützbach, Angela und Hygienius Thomalla) Caritas Fastenopfer Dienstag, 27. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 28. Februar 14.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Krankensal- bung 18.30 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier († Zita Maurer, Familie Kesenheimer) Donnerstag, 29. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 16.00 Uhr Baindt - Erstbeichte der Erstkommunionkinder Gruppe 1 und Gewandausgabe Freitag, 01. März 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde der Erstkommuni- onkinder im Bischof-Sproll-Saal 19.00 Uhr Baienfurt - Weltgebetstag der Frauen in der evangelischen Kirche anschließend Treffen im katholischen Gemein- dehaus Samstag, 02. März Ab 08.00 Uhr Aktion Hoffnung Altkleidersammlung 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Romy 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Ministrantenauf- nahme Ministranten: Laureen Hartmann, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim, Leana Neb († Kurt Bugger) Sonntag, 03. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - 2. Gottesdienst der Erstkommuni- onkinder mit der JuKa 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Nele und Viola Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erst- kommunionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss ein- malig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Am Sonntag, 25. Februar 2024 um 10.00 Uhr laden wir die Gemeinde recht herzlich zu unserem Vorstellgottes- dienst ein. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoff- nung“ liegen zur Abholung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Klei- dersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. März sein. Altkleidersammlung, Samstag, 02. März, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 02. März wird wieder eine Sammlung gebrauchter Kleidung zuguns- ten der Katholischen Hilfsorganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sammeltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben Gerüst an der Kirche - Was ist los? An der Kirche steht seit dieser Woche ein Gerüst. Was ist los? Ganz einfach: Der Dachstuhl wurde 1279 aufge- richtet. Zwischen 1802 und 1869 kümmerte sich niemand um den Erhalt der Kirche. Wasser drang ein und die En- den der Balken sind abgefault. Die fürstliche Herrschaft Salm-Reifferscheidt machte die Kirche der Pfarrei zum Geschenk mit der Auflage, sie zu sanieren. 1870 hatte man die Fehlstellen überbrückt, ebenso noch einmal in den 50ern. Das Denkmalamt verlangt nun eine Untersu- chung und Aufmaß der Schäden am Gebälk. Bis Ostern sollten die Arbeiten abgeschlossen sein. Bis Mai haben wir dann Zeit, eventuelle Maßnahmen beim Ordinariat und Denkmalamt anzumelden. Genehmigung und Mittel- zuweisung frühestens 2025. Warten wir’s ab. Eine akute Gefahr besteht nicht. Sobald erste Ergebnisse vorliegen, gibt es weitere Infos. B. Staudacher Wilde Müllablage an der Villa Wieder wurde ein ausgedien- te Couch-Garnitur bei der Vil- la abgestellt. Die Ministranten benötigen keine solche. Diese, vielleicht gut gemeinte „Ent- sorgung“ verursacht unnötige Arbeit und Kosten. Das Abladen von Sperrmüll bei der Villa ist verboten. Zuwiderhandlungen werden künftig angezeigt. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zum Got- tesdienst am Mittwoch, 6. März 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Spro- ll-Saal. Herr Pfarrer Staudacher wird Ihnen im Rahmen des Gottesdienstes die Krankensalbung spenden. Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit. Im Anschluss freuen wir uns auf ein gemütliches Beisam- mensein mit guten Gesprächen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Donnerstag, 29.2.2024 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frau- en jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Auch Nichtmitglieder sind willkommen. Begegnungstag am Freitag 1.3.2024 Miteinander - Füreinander-Begegnung ist Leben in RV-Weststadt, Dreifaltigkeitskirche 09.00 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Hübschle 10.00 Uhr zu dem o g. Thema spricht Josef Epp, Klinik- seelsorger aus Bad Grönenbach, im Gemein- desaal Dreifaltigkeit Weststadt Mittagessen jeder wo er will 14.00 Uhr Leichter leben - Ballast abwerfen und sich neu entfalten es spricht Nicole Weiß, Ordnungscoach 16.00 Uhr Ende der Veranstaltung Leitung: Marlies Rothenhäusler, Taldorf Christina Längle, Horgenzell Kostenbeitrag: 5,00 Euro Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Einladung zum Weltgebetstag Am Freitag, 01. März 2024 19.00 Uhr in der ev. Kirche in Baienfurt Anschließend feiern wir im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Unter dem Motto „durch das Band des Friedens“ haben palästinensische Christinnen die Gottesdienstordnung für den diesjährigen Weltgebetstag vorbereitet. Ein Gebet wandert 24 Stunden lang um den Erdball und verbindet Frauen in mehr als 150 Ländern der Erde. (siehe Artikel im „engagiert“ des KDFB vom Febr./März 2024) Einladung Mittwoch, 13.03.2024 14.00 Uhr im „Neunerbeck“, Weingarter Str. 2. Herr Artur Kopka wird uns im Kardel- und Zunftmuseum eine Führung geben. Anschließend bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf Ihr Interesse an der Baienfurter Orts- geschichte. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 25. Februar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirche Baienfurt 1. März 2024 19.00 Uhr anschließend Beisammensein im Katholischen Gemeindehaus St. Anna Ein Hoffnungszeichen gegen Gewalt und Hass „... durch das Band des Friedens“ Zum Weltgebetstag 2024 aus Palästina Die Gottesdienstordnungen für den Weltgebetstag am ersten Freitag im März haben lange Entstehungsge- schichten. In Deutschland war diese mit der Veröffentli- chung der Liturgie im September 2023 zunächst abge- schlossen. Angesichts der dramatischen Ereignisse in Israel und Pa- lästina seit dem 7. Oktober hat das deutsche WGT-Ko- mitee eine aktualisierte Version der Gottesdienstordnung erarbeitet und im Januar 2024 herausgegeben. Diese dient bundesweit als Grundlage für tausende von ökume- nischen Gottesdiensten zum Weltgebetstag. „Angesichts von Gewalt, Hass und Krieg in Israel und Palästina ist der Weltgebetstag mit seinem diesjährigen biblischen Motto aus dem Brief an die Gemeinde in Ephesus ´...durch das Band des Friedens` so wichtig wie nie zuvor“, betont die evangelische Vorstandsvorsitzende des WGT, Brunhilde Raiser. „Der Terror der Hamas vom 7. Oktober jedoch und der Krieg in Gaza haben die Bereitschaft vieler Men- schen in Deutschland weiter verringert, palästinensische Erfahrungen wahrzunehmen und gelten zu lassen. Die neuen Erläuterungen sollen dazu beitragen, die Worte der palästinensischen Christinnen trotz aller Spannungen hörbar zu machen.“ Auch das Plakat und die Postkarten wurden geändert, ein Zweig eines Olivenbaums ist jetzt dargestellt. Die biblischen Texte der Gottesdienstordnung, besonders Psalm 85 und Eph 4,1-7 können in der aktuellen Situati- on tragen. Mit ihnen kann für Gerechtigkeit, Frieden und die weltweite Einhaltung der Menschenrechte gebetet werden. Die Geschichten der drei Frauen in der Gottes- dienstordnung geben einen Einblick in Leben, Leiden und Hoffnungen in den besetzten Gebieten. Sie sind Hoff- nungskeime, die deutlich machen, wie Menschen aus ih- rem Glauben heraus Kraft gewinnen, sich für Frieden zu engagieren. Ihre Erzählungen sind eingebettet in Lieder und Texte, die den Wunsch nach Frieden und Gerechtig- keit und vor allem die Hoffnung darauf ausdrücken. Gaza, Hamas, Israel und Palästina sind aktuell Themen der Nachrichten. Wie die Situation zum 1. März sein wird, ist nicht absehbar. Wird weiterhin Krieg herrschen, wird es zumindest eine Waffenruhe geben oder wird ein Weg gefunden für eine sichere und gerechte Lebensmöglich- keit der Menschen in Israel und Palästina? Am 1. März 2024 wollen Christ*innen weltweit mit den Frauen des palästinensischen Komitees beten, dass von allen Seiten das Menschenmögliche für die Erreichung eines gerechten Friedens getan wird. Schließen auch Sie sich über Länder- und Konfessions- grenzen hinweg zusammen, um auf die Stimmen von Frauen aus Palästina und ihre Sehnsucht nach Frieden in der Region zu hören und sie zu teilen. So kann der Weltgebetstag 2024 in dieser bedrückenden Zeit dazu beitragen, dass - gehalten durch das Band des Friedens - Verständigung, Versöhnung und Frieden eine Chance bekommen, in Israel und Palästina, im Nahen Osten und auch bei uns in Deutschland. Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e. V. Ökumenischer Singkreis Wir treffen uns am Mittwoch, den 28. Februar 2024 um 20.00 Uhr im Kirchenchorraum, Klosterhof 5 zur nächs- ten Probe. Interessierte Sängerinnen und Sänger sind jederzeit herz- lich willkommen. Wir treffen uns einmal im Monat um gemeinsam religiöse und weltliche Lieder zu singen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Röm 5,8 Freitag, 23. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sonntag, 25. Februar Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 19:00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 26. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 28. Februar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 29. Februar 19.00 Uhr Baindt Konfirmations-Elternabend, Die- trich-Bonhoeffer-Saal Freitag, 01. März 19.00 Uhr Baienfurt Weltgebetstag Palästina, Ev. Kir- che, anschließend Beisammen- sein im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Sonntag, 03. März Okuli 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schö- berl), anschließend Kirchenkaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Wie du mir - so ich dir. - Die- ses Sprichwort ist wohl der Normalfall unserer Erfahrun- gen im Alltag. - Gott sei Dank, dass es bei IHM nicht so ist. Selbst als wir noch nicht mal an ihn denken konnten, als wir unsere eigenen Wege ge- gangen sind, uns nur um uns selbst gedreht haben, ist ER aus Liebe zu uns den Weg gegangen, dem wir in diesen Wochen vor Ostern nachsinnen. Es ist gut, wenn wir - mit Gottes Hilfe - auch selbst immer wieder anders reagieren, als es uns spontan in den Sinn kommen würde, wenn uns mal wieder jemand so richtig auf die Nerven geht. - In Liebe reagieren ... - wie kann das ganz praktisch aussehen, mitten im Alltag? Gottes Segen beim Ausprobieren! - Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Jetzt kommt die Abschluss-Staffel zum Johannesevan- gelium. Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin - Zusammen über das Johannesevangeli- um ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekann- ten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Auch für die letzten Termine in dieser Reihe laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsamen Lesen, Dis- kutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne donnerstagsabends um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 7. März + 14. + 21. März 2024. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Fundsachen Folgende Fundsachen können zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros abgeholt werden: - Grüne Trinkflasche - Tuch - Bunt geringelte Handschuhe - 1 Brille - 1 einzelner schwarzer Handschuh - 1 Kerze Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Dienstag 07.00 - 9.00 Uhr + 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr Neues aus dem Kreativen Montag. Wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein März 11.03. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spie- gel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Vereinsnachrichten Sportverein Baindt 1959 e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: Begrüßung und Totenehrung 1. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 2. Bericht des Kassierers 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Feneberg Sie- & Er-Turnier - SGM Baindt- Fronreute siegt bei drei von vier Turnieren Am vergangenen Wochenende stand mit dem 8. Feneberg Sie- & Er-Turnier in der Baindter Sporthalle wieder ein sportliches Highlight an, das mittlerweile über die Orts- grenzen hinaus bekannt ist. Vier Jugenden (E, D, C, B), 26 Mädchen- und 26 Jungsmannschaften, mit über 520 Spielerinnen und Spielern traten am Samstag und Sonn- tag gegeneinander an. Unsere heimische SGM Baindt/ Fronreute trat in der E/D/B mit je einer Mannschaft und in der C gar mit zwei Mannschaften an und errang in drei von vier Turnieren den Turniersieg. Da ja Ergebnisse von Jungen und Mädchen zusammengezählt wurden, zeigte sich in allen Turnieren, wie mit zunehmender Turnierdauer die Mannschaftsteile aus Jungen und Mädchen zusam- menwuchsen, sich gegenseitig anfeuerten und gemein- sam den Sieg erringen wollten. Samstagvormittag begannen die D-Juniorinnen/Juni- oren und unsere heimische SGM Baindt/Fronreute er- öffnete das Turnier. Eigentlich geschwächt, weil einige Spielerinnen im Verbandspokal im Einsatz waren, hielten die Mädels mit geschicktem Spiel und viel Einsatz einen knappen Rückstand, den die Jungs jedoch in einen Sieg drehen konnten. In ähnlichem Stil ging es weiter und die beiden Gruppenersten, TSV Schwaben Augsburg/Schwa- bmünchen, die souverän durch das Turnier liefen, und un- sere SGM Baindt/Fronreute standen sich dann im Finale gegenüber. Hier hielten unsere Mädchen dann nach tol- ler Taktik der Trainerin Rebecca und mit extremem Ein- satz ein 1:1, dass die Jungs dann in einen Sieg ausbauen konnten. Somit gewann die SGM Baindt/Fronreute das Turnier, gefolgt von 2. TSV Schwaben Augsburg, 3. SV Deuchelried, 4. SV Deggenhausertal, 5. TSB Ravensburg, 6. SpVgg Lindau, 7. SGM Dietmanns/Hauerz, 8. SV Mai- erhöfen-Grünenbach Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Samstagnachmittag waren dann die B-Juniorinnen/Ju- nioren dran. Unsere heimische Mannschaft zusammen mit den B-Junioren der SGM FFB bestritt die Vorrun- de souverän. doch leider konnte ein 4:0 Vorsprung der Mädels im Halbfinale gegen eine überragende Jungs- mannschaft aus Maierhöfen nicht gehalten werden, so dass im 9-Meterschießen die Partie verloren wurde. Am Ende gewann der SV Maierhöfen-Grünenbach, der sich im Endspiel gegen SV Immenried/SG Kisslegg durchsetz- te. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. FV Bad Saulgau 4. SGM Fronreute-Baindt, 5. SGM Eglofs/Heimenkirch, 6. FV Bad Waldsee Der zweite Turniertag begann Sonntagmorgen mit dem Turnier der E-Jugend, in dem es die heimischen Spiele- rinnen und Spieler der SGM Baindt-Fronreute mit tollen Spielen beider Mannschaftsteile bis ins Endspiel brachten. Dort stand man den orangen Kickerinnen und Kickern der neuen Union MBK gegenüber, die jedoch souverän geschlagen werden konnten. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. SV Deuchelried, 4. TSB Ravensburg, 5. FC Schei- degg, 6. SV Immenried/SG Kisslegg Zum Abschluss traten dann die Jungs und Mädels der C-Jugend gegeneinander an, wobei unsere SGM gar mit zwei Mannschaften antrat. Nachdem die SGM Baindt/ Fronreute II erst im Spiel um Platz 5 nach einem herrlichen Schuss in den Winkel zum 4:3 ihren ersten Sieg einfahren konnte, marschierte die SGM Baindt/Fronreute I souverän durch die Vorrunde und gewann im ersten Spiel gar mit 12:0, neuer Turnierrekord! Im Halbfinale wartete dann mit der SGM Aichstetten/Aitrach/Unterzeil die vermeintlich stärkste Mannschaft, doch auch hier gewannen sie ohne Probleme. Im Finale legten die Mädchen mit herrlichem Kombinationen und konsequenter Chancennutzung ge- gen den TSB Ravensburg wieder vor und die Jungs brach- ten mit einer ebenfalls sehr guten spielerischen Leistung den Turniersieg nach Hause. Auf den Plätzen folgten 3. SGM Aichstetten/Aitrach/Unterzeil, 4. FV Bad Waldsee, 5. SGM Baindt/Fronreute II, 6. RW Salem Am Ende eines jeden Turniers gab es natürlich für alle Mannschaften auch Preise. An zwei Tagen hatten wir vier Turniere, die in ihrer Ein- zigartigkeit und damit dem besonderen Teamspirit durch das Zusammenspiel von Jungen und Mädchen in einer Mannschaft, nahtlos an die Turniere der Vergangenheit anknüpfen konnte und allen Beteiligten einen Riesenspaß bescherte. Danken möchten wir einer tollen Elternschaft, allen Ku- chenbäckerInnen sowie allen Helferinnen und Helfern vor Ort, im Verkaufsstand, der Küche oder Regie, die in verschiedenen Schichten über die beiden Tage die Durch- führung des Turniers erst ermöglicht haben - vielen Dank! Ferner möchten wir ganz besonders unseren Sponsoren danken, allen voran dem Hauptsponsor und Namensge- ber des FENEBERG Sie- & Er-Turniers. Ebenso den Spen- dern der vielen Sachpreise, McDonalds Ravensburg, Mc- Donalds Weingarten, Subway RV-Weingarten, Metzgerei Bendel Bergatreute, Bäckerei Schmid Baindt, Jako Shop Tobi Kutter Baindt. Vielen Dank, ohne Sie alle könnten wir das Turnier nicht in diesem Maße durchführen! Leistungsgerechtes Unentschieden der Herren 1 SV Rissegg - SV Baindt 8:8 In den Eingangsdoppeln konnte nur unser bewährtes Dreierdoppel Wolfgang und Tho- mas überzeugen und gewinnen. Marcel und Tobias hatten gegen das starke Einserdoppel der Rissegger das Nach- sehen und Philipp und Nico kamen überhaupt nicht in die Partie. Sie verloren verdient gegen das nominell schwä- chere Zweierdoppel der Gegner. In den Einzelpartien schaffte es Philipp, seinen aggressiv spielenden Gegner vor allem mit guten Aufschlägen in Schach zu halten und war in den entscheidenden Mo- menten hellwach. Marcel war gegen den Abwehrspieler Stephan Thiel spielerisch überlegen und hatte zudem noch das Glück auf seiner Seite, sodass sein 3:0 Erfolg ungefährdet war. Tobias ging bei seiner 5-Satz-Niederlage etwas die Puste aus und Wolfgang konnte die knappen Sätze nicht gewinnen und verlor mit 1:3. Thomas wurde vom starken Michael Strebl nach knappem ersten Satz schlichtweg überspielt und verlor 0:3. Umso wichtiger war der Sieg von Nico, der uns zur Halbzeit mit 4:5 im Spiel hielt. Nicht einkalkuliert war die 1:3 Niederlage von Marcel, der ebenfalls die knappen Sätze nicht zu seinen Gunsten entscheiden konnte. Philipp setzte sich danach mit 3:0 durch, am Nebentisch konnte sich Wolfgang bei vielen langen und spannenden Ballwechseln gegen Si- mon Schreiner leider nicht durchsetzen und unterlag mit 1:3. Tobias machte es nach 2:0 Führung unnötigerweise nochmals spannend, blieb im 5. Satz aber siegreich. Im hinteren Paarkreuz konnte Nico nicht mehr zulegen und verlor mit 1:3, Thomas hingegen nahm das Heft in die Hand und bezwang Marco Herzhauser mit druckvol- lem Spiel mit 3:0. Beim Spielstand von 7:8 musste unser Schlussdoppel Philipp und Nico um das Unentschieden kämpfen. Im Gegensatz zum Eingangsdoppel spielten die beiden taktisch klug, vermieden einfache Fehler und setzten ihre Konkurrenten Michael Aßfalg/Stephan Thiel permanent unter Druck. Für diese herausragende Leis- tung belohnten sie sich mit einem 3:0 Erfolg und setzten somit den letzten Punkt zu diesem gerechten und fairen 8:8 Unentschieden, mit dem beide Mannschaften zufrie- den sein können. Am kommenden Samstag, 24.02. um 18 Uhr kommt der Tabellenführer aus Laupheim zu uns nach Baindt. Zeit- gleich ist auch die zweite Mannschaft beim Heimspiel gegen die Spielgemeinschaft Blitzenreute-Wolpertswen- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 de gefordert. Über Fans und Zuschauer freuen wir uns! Es spielten: Marcel Brückner (1:1), Philipp Schwarz (2:0), Wolfgang Assfalg (0:2), Tobias Nowak (1:1), Nico Scheffold (1:1) und Thomas Nowak (1:1) Volleyball LJ Baindt Nachholspiel erfolgreich gemeistert Punkte - PUNKTE! Und davon gleich drei für die Tabelle gab es am vergangenen Donnerstag im Nachholspiel gegen die TSG Leutkirch. Die Volleyball Landjugend Baindt 1 war von Anfang an stark aufgestellt. Zunächst lagen die Baind- ter immer etwa zwei Punkte hinten und konnten nur re- agieren. Doch dann packte Matze einige Angriffe aus, die nicht nur in den Dreimeterraum einschlugen. Gäbe es einen „Halbenmeterraum“, wären sie sogar dort gelandet (25:22). Das dominante Spiel hielt auch im zweiten Satz an und führte am Ende zu weiteren Punkten (25:23). Damit schiebt sich die VLJ Baindt aktuell auf den vierten Platz in der Gesamttabelle. Am kommenden Sonntag geht es zum vorletzten Spieltag nach Ulm. Wir hoffen, dass auch gegen den SV Jedesheim (Tabellenzweiter) und den VfB Ulm (nur ein Punkt vor der VLJ Baindt 1) einige Punkte zu holen sind. Veranstaltung zu „Zukunft des ÖPNV im Schussental“ Der Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen Weingar- ten-Baienfurt-Baindt lädt ein zur Veranstaltung „Zukunft des ÖPNV im Mittleren Schussental“ über das geplante ÖPNV-Konzept des Gemeindeverbands - am 28. Februar ab 19:30 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Weingar- ten. Ziel des Konzepts ist es, den ÖPNV zukunftssicher zu machen und durch Verbesserungen in Linienführung und Taktung einen Beitrag zu leisten zur stärkeren Nut- zung des ÖPNV. Zudem wird damit eine Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr nach dem Klimamobilitäts- plans des GMS erreicht. Das Konzept sieht die Umwandlung des bisher privatwirt- schaftlich organisierten Stadtbusses in eine gemeinwirt- schaftliche Struktur vor. Der ÖPNV soll dann von den be- teiligten Kommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Baindt gestaltet und finanziert werden. Das erfordert deshalb eine enge Absprache und Zusammenarbeit vor dem Hintergrund der Frage, wieviel Geld die einzelnen Kommunen in den neuen ÖPNV zu dessen Stabilisierung und Verbesserung stecken wollen und können. Wie kann das Geld effektiv eingesetzt werden, um mehr Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu motivieren? Welche Ver- änderungen vor allem in den Linienführungen und der Taktung sind geplant oder wären sinnvoll? Die Planung wird vorgestellt von einem Vertreter des Gemeindever- bands. Neben der Information gibt es Raum für Fragen und Diskussion. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Auf Umwegen von Gornhofen nach Liebenau Es geht mit der Buslinie 3 nach Gornhofen, anschließend wandern wir über Madenreute und Berg nach Liebenau. Dort Besuch Liebenauer Landleben mit Einkehr. Über Hegenberg geht es nach Obereschach und mit dem Bus zurück nach Ravensburg. Treffpunkt: Dienstag 27.02.2024 um 10.50 Uhr Charlotten- platz Weingarten oder 11.15 Uhr Busbahnhof RV, Bussteig 8. Rückkehr 17.00 - 18.00 Uhr. Gehzeit 2,5 Stunden, 8 km, 150 hm steil bergab, 50 hm hinauf. Mitbringen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk. Anmeldung ab 23.02.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Wanderführung: Ingrid Frank, E-Mail: ingridfrank.rv@web. de, T. 0176-84205030. Sonstiges: Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat, zu welchem Treffpunkt man kommt und ob man bei Wanderabsage am Schlechtwetterpro- gramm teilnimmt. Angeboten wird: Besuch der Ausstel- lung „Alexej von Jawlensky“ im Kunstmuseum Ravens- burg, Burgstr. 9, Treffpunkt um 14.00 Uhr. Eintritt 5,00 Euro. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Auf dem Jakobusweg von Ravensburg nach Brochenzell Gemeinsame Wanderung mit der Ortsgruppe Ravens- burg. Treffpunkt: Sonntag 25.02.2024 um 9.30 Uhr bei der Mühl- bruckkapelle RV Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 13 km, Aufstieg 48 hm, Abstieg 60 hm. Rucksackvesper / Einkehr im Gasthaus Schloss in Bro- chenzell. Rückfahrt 15.12 Uhr oder später. Unkostenbeitrag 6,00 €, für Mitglieder 4,00 €. Anmeldung: Bis Samstag 24.02.2024, 17.00 Uhr. Wanderführer: Günther Tönnessen, Tel. 0751-15774 Gäste sind immer herzlich willkommen! Wanderreise Schladming 26.06. - 30.06.2024 Nähere Informationen zu Programm, Preisen und Anmel- dung finden Sie auf unserer Homepage Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Weingarten https:/weingarten.albverein.eu oder in unserem Schaukasten in der Marktgasse - zwischen Kaufland und Finanzamt. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Was sonst noch interessiert MV Vogt Bockbierfest in Vogt mit der Liveband „Falschspieler“ am Freitag, 01.03.2024 Am Freitagabend, 01.03.2024 ist es wieder soweit: Wir veranstalten unser BOCKBIERFEST in der Sirgenste- inhalle VOGT. Hierzu möchten wir euch recht herzlich ab 19:30 Uhr ein- laden. Der Eintritt zum Fest ist frei. Bei fetziger Musik von der Liveband „Falschspieler“, defti- ger Brotzeit und Getränken aller Art, vor allem einer Aus- wahl an verschiedenen (Bock-)Bieren, veranstalten wir an diesem Abend auch wieder unsere Bockbierfest-Wett- kämpfe. Hierbei werden wieder Kräfte sowie Geschicklich- keit getestet und gemessen. Anmeldungen zu den Spielen können am 01.03.24 ab 19:30 Uhr vor Ort abgegeben wer- den. Los geht es mit den Wettkämpfen ab ca. 20:30 Uhr. Wir freuen uns auf euch! Feuerwehr Ziegelbach Bockbierfest Samstag, 02. März 20 Uhr Showprogramm der Musikkapelle Ziegelbach Sonntag, 03. März 11 Uhr Frühschoppen mit der Musikkapelle Diepoldshofen Landratsamt Ravensburg Kreisarchiv Ravensburg gibt Einblick in sein Archiv- magazin Das Kreisarchiv Ravensburg nimmt auch in diesem Jahr wieder am bundesweiten Tag der Archive teil. Am Sonn- tag, 3. März von 13 bis 17 Uhr, erhalten Interessierte in der Sauterleutestraße 11 in Weingarten spannende Einblicke in einen Ort, der sonst vielen verschlossen bleibt. Es gibt ein vielfältiges Programm, dass sich auch für ei- nen kleinen Familienausflug eignet. Um 14:00 Uhr haben kleine und große Forschende die Möglichkeit bei einer Mitmachführung eine Akte auf ihrem Weg durchs Archiv - von der Restaurierungswerkstatt bis zu ihrem endgül- tigen Platz im Magazin - zu begleiten. Jeder darf dabei Fingerspitzengefühl und Lesekunst beweisen. Für alle anderen gibt es um 15:30 Uhr die Möglichkeit mit Archi- vleiter Ulrich Kees das Archivmagazin zu erkunden und dabei besondere Archivalien in Augenschein zu nehmen. In der Schreibwerkstatt können Besuchende die alte Schrift lesen lernen und mit Tinte und Feder selbst eine historische Postkarte beschreiben. Außerdem wird eine kleine Archivalienschau zum diesjährigen Motto „Essen und Trinken“ zu sehen sein. Ebenso ein Ausschnitt aus dem neuen archivpädagogischen Modul des Kreisarchivs. In diesem geht es um die Veränderungen in der Landwirt- schaft und dem vielzitierten „Höfesterben“. Ein Thema, das angesichts der aktuellen Bauernproteste sicherlich eine Grundlage für spannende Diskussionen sein kann. Agentur für Arbeit Offene Sprechzeiten der Berufsberatung im Erwerbsle- ben an der VHS Wangen Ab dem 01. März bietet die Berufsberatung im Erwerbsle- ben der Agentur für Arbeit einmal pro Monat eine offene und kostenfreie Sprechzeit an der Volkshochschule (VHS) in Wangen an. Die Beraterinnen und Berater beantworten während der Sprechzeiten alle Fragen rund um das The- ma Weiterbildung, berufliche Umorientierung, Förderung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Berufswegepla- nung und Wiedereinstieg. Im Anschluss an das Gespräch können Beratungstermine vereinbart werden. Offene Sprechzeiten der Berufsberatung im Erwerbs- leben an der VHS in Wangen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Jeder 1. Montag ab März jeweils 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Volkshochschule in Wangen, Raum Minze, Zunft- hausgasse 4: 04.03.2024 08.04.2024 (der 01.04. ist Ostermontag) 06.05.2024 03.06.2024 01.07.2024 Mehr zur Berufsberatung im Erwerbsleben: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiter- bildung/berufsberatung-im-erwerbsleben Link zur Veranstaltung bei der VHS: https://www.vhs-wangen.de/kurssuche/kurs/Of- fene-Sprechzeiten-Berufsberatung-im-Erwerbsle- ben/241-50600 16. Radbörse der Schalmeien Vogt e.V. „Alles was rollt...“ Am Samstag, den 09.03.2024 findet wieder die Radbörse in der Sirgensteinhalle in Vogt statt. Kaufen und verkaufen von Fahrrädern aller Art, Anhän- ger, Kettcars, Laufräder, etc.! E-Bikes ausschließlich Selbstverkauf mit Standgebühr von 30,- EUR. Annahme ist von 10:00 bis 12:45 Uhr, Annahmegebühr: 1,- EUR pro Teil. Verkauf: 13:00 bis 14:30 Uhr. Abholung des Verkaufserlös oder nicht verkaufter Artikel von 15:00 bis 16:00 Uhr. Bei Verkauf werden 15% Provision (max. 30,- EUR) vom Verkaufspreis einbehalten. Kaffee und Kuchen, auch zum mitnehmen. Weitere Infos unter Whatsapp 0176 54149516 oder 1.vor- stand@schalmeien-vogt.de Frühstücks-Treffen für Frauen Herzliche Einladung zum Frühstückstreffen für Frauen Thema: „Unterwegs mit leichtem Gepäck - versöhnt mit der Vergangenheit leben“ Referentin: Dr. Elke Holler, Stockach Freitag, 08. März 2024, 19:30 - 22.00 Uhr Eintritt ohne Essen und Getränke: 10,00 € Samstag, 09. März 2024, 09.00 - 11.30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffett: 20,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37-39, 88250 Weingarten. Info & Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 07529/2409 (Fr. Stiller) oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluß: 06. März 2024 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Alte Kirche Mochenwangen InCanto italiano mit Sandra Dell’Anna und Salvo Da Ferrera Eine Reise durch die italienische Musik in der Alten Kirche Sandra Dell’Anna & Salvo La Ferrera spielen am Freitag, 1. März 2024 um 20 Uhr in der Alten Kirche Mochenwan- gen „InCanto italiano“. Das Konzert verspricht eine genreübergreifende Darbie- tung aus Pop bis zu Musica Brasileira, von Tango bis zur Avantgarde mit Einflüssen aus Jazz und Weltmusik, die mit dem Charme der italienischen Künstler einhergeht. Sandra Dell’Anna verzaubert mit ihrer kraftvollen Stimm- farbe und ihren apulischen Wurzeln, während Salvo La Ferrera mit seinem virtuosen Akkordeon- und Klavier- spiel die Lyrik und Stimmung der Lieder unterstreicht. Gemeinsam schaffen sie faszinierende Klangwelten, die sich zwischen mediterranem Songwriting und experi- menteller Instrumentierung bewegen. Das gelingt dem Duo mit eigenen, bereits preisgekrönten Kompositionen ebenso, wie mit Welthits. An diesem Abend streifen die beiden durch erstklassige Interpretationen und individu- elle Arrangements, und dabei wird ganz viel italienisches Temperament versprüht. Weitere Informationen: www.sandra-dellanna.com Freitag, 1. März 2024 Alte Kirche Mochenwangen Beginn: 20.00Uhr Einlass: 19.15 Uhr, freie Platzwahl Eintrittskarten im Vorverkauf und an der Abendkasse: 15 € Schüler und Studierende: 13 € Kartenvorverkauf im Onlineticketshop unter www.alte-kirche-mochenwangen.de Regierungspräsidium Tübingen Besucherlenkung zum Schutz der Märzenbecher im Naturschutzgebiet Schenkenwald Der Märzenbecher verwandelt den Waldboden im Schen- kenwald im Landkreis Ravensburg von Februar bis April in ein weißes Blütenmeer und kündigt den bevorstehenden Frühling an. Ab diesem Jahr werden die Besucherinnen und Besucher auf einem attraktiven Rundweg durchs Naturschutzgebiet geleitet, um den Lebensraum der Mär- zenbecher zu schonen. Das Blütenmeer der zahlreichen Märzenbecher lockt all- jährlich viele Naturfreunde in den Schenkenwald. Nicht selten hinterlassen die Besucherinnen und Besucher da- bei ihre Spuren: So sind in den letzten Jahren zahlreiche Trampelpfade entstanden, die inzwischen den Lebens- raum des Märzenbechers deutlich beeinträchtigen. Daher hat die zuständige Naturschutzverwaltung zusammen mit Forst Baden-Württemberg und in Abstimmung mit der unteren Forstbehörde, der Gemeinde Fronreute und Vertretern von Naturschutzverbänden Maßnahmen zur Besucherlenkung umgesetzt. Ein attraktiver Rundweg wurde durch das Gebiet ausgeschildert, von dem aus der Märzenbecher sehr gut erlebt werden kann. Zudem wurde die Querung des Merkenmoosgrabens durch einen Holz- steg erleichtert. Im Gegenzug sind alle nicht zugelassenen Trampelpfade sichtbar gesperrt, um die Trittbelastung so gering wie möglich zu halten. Der weiß blühende Märzenbecher gehört zu den seltenen und bedrohten Pflanzen. Die Art ist nach Bundesnatur- schutzgesetz besonders geschützt und in der Roten Liste Baden-Württemberg auf der Vorwarnliste geführt. Daher ist es wichtig, dass seine Lebensräume gesichert werden. Gästeführerinnen und Gästeführer der Gemeinden Fron- reute und Wolpertswende bieten regelmäßig Führungen für interessierte Besucherinnen und Besucher an. Sie in- formieren über den Märzenbecher, seine Lebensraum- ansprüche und die Besucherlenkungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet. Informationen hierzu sind bei der Ge- meinde Fronreute und auf der Internetseite https://www. zwischenschussenundseen.de erhältlich. Hintergrundinformationen: Der Märzenbecher wird auch Frühlings-Knotenblume, Märzglöckchen oder Großes Schneeglöckchen genannt und gehört zur Familie der Narzissengewächse. Seine Blü- ten ähneln dem Schneeglöckchen sind aber deutlich grö- ßer und unterscheiden sich durch die markanten grünen Tupfen auf den Blütenblättern. Der Märzenbecher zählt zu den Frühblühern die austreiben, wenn der Wald noch kaum Laub hat und viel Licht auf den Boden fällt. Den Rest des Jahres überdauert die Pflanze als Zwiebel und ist auf dem Waldboden nicht zu sehen. Wie bei anderen sogenannten „Geophyten“ auch, speichert die Zwiebel die Energie für das zeitige Austreiben im Frühjahr. DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Auf Glücks- Mission „Noch einmal etwas ganz Besonderes erleben“, das ist wohl der Wunsch vieler Menschen, die unter gesundheit- lichen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden. Die DRK-Glücksbringer helfen immer dann, wenn Menschen lebenslimitierend erkrankt sind und ein Her- zenswunsch ohne fremde Hilfe nicht zu ermöglichen ist. Denn häufig sind es kleine Wünsche, die am Lebensen- de wirklich wichtig werden. Gemeinsam wertvolle Zeit verbringen, sich an Erlebtes erinnern und noch einmal glücklich sein. Der Kreisverband Ravensburg e.V. macht dies Menschen, die im Altkreis Ravensburg wohnen, kostenfrei möglich. Ob es ein Tagesausflug in die Basilika, zum Fußballturnier, Konzertbesuch oder eine Bootstour auf dem Bodensee sein soll, wir werden da ein, um diesen Wunsch in die Tat mit unsere freiwilligen Helfer:innen umzusetzen. Angehörige sollen an diesen Fahrten, abhängig von den Platzressourcen im Auto, ebenfalls teilnehmen können. Die Kosten im Rahmen einer Fahrt mit „Glücksbringer“ wie bspw. Verpflegung des Wünschenden, seiner Angehöri- gen sowie der Begleitpersonen, Eintrittskarten, Fahrtkos- ten werden vollumfänglich durch den DRK-Kreisverband übernommen. Sollten sie für sich oder für ihre Angehörigen einen Wunsch erfüllt sehen möchten, dann melden sie sich bei beim DRK. Kontakt: DRK- Kreisverband Ravensburg e.V. Telefon: 0751 560610 E- Mail: gluecksbringer@rotkreuz-ravensburg.de Ravensburger Spieleland Ravensburger Spieleland sucht Nachwuchskünstler Das Ravensburger Spieleland sucht Nachwuchskünstler, die Lust haben sich kreativ zu entfalten. Die Bilder oder Figuren sollten unter dem Thema „Lotti Karotti zieht ins Spieleland ein“, gezeichnet oder gebastelt werden. Wie stellen sich die Kinder den Einzug des Häschens aus dem bekannten Kinderspiel vor? Welche Farbe hat der Hase? Wo zeigt er sich im Park? Gefragt sind hierbei Kreativität und Fantasie. Fünf- bis zwölfjährige Mädchen und Jungen sind aufge- rufen, Bilder zu malen oder Kunstwerke zu basteln und Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 STELLENANGEBOTE in Kooperation mit Rechtsanwälte Volz • Angelstorf Manok • Lehmann & Partner mbB Hähnlehofstraße 22 88250 Weingarten T 07 51 3 61 65-0 F 07 51 3 61 65-50 info@stb-strobel.de www.stb-strobel.de/jobs Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine motivierte und engagierte Auszubildende zur Bürokauff rau (m/w/d) und Auszubildende als Steuerfachangestellte (m/w/d) für unser Unternehmen. Wir bieten dir eine fundierte Ausbildung in einem dynamischen Arbeitsumfeld sowie die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu arbeiten und dich persönlich weiterzuentwickeln. Schick uns deine Bewerbung per E-Mail an info@stb-strobel.de oder bewirb dich per Post. Wir freuen uns Dich kennenzulernen. Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Zuverlässige Hilfe in 2 Personenhaushalt für wöchentlich 2 Stunden bei bester Bezahlung gesucht. 07502/4327 GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN zu zeigen, wie sie sich das Häschen aus „Lotti Karotti“ im Spieleland vorstellen. Der Hase aus dem Spieleklassiker zieht in der Saison 2024 als Maskottchen in den Frei- zeitpark am Bodensee ein und wird dann täglich für die Besucher vor Ort sein. Für die Darstellungen der Kinder gibt es keine Einschränkungen. Erlaubt ist alles, was die Kreativität zulässt. Mit dieser Aktion möchte das Spiele- land die Kreativität der Kinder anregen und die Fantasie ankurbeln. Dankeschön sichern Eine Jury wählt aus allen eingereichten Kunstwerken in den Kategorien „Malen“ und „Basteln“ je drei Gewinner aus. Die kleinen Künstler und Künstlerinnen, die es aufs Treppchen schaffen, dürfen sich auf ein exklusives Meet & Greet mit dem Maskottchen freuen - Eintritt in den Park für das Kind und eine Begleitperson inklusive. Eine Einreichung ist bis zum 11. März 2024 unter dem Stich- wort „Mal- und Bastelwettbewerb“ an das Ravensbur- ger Spieleland möglich: Ravensburger Spieleland, Team Kommunikation, Am Hangenwald 1, 88074 Meckenbeuren oder als Anhang per E-Mail an gewinnspiel@spieleland. de. Bei der Einreichung sollten der Vor- und Nachname, sowie das Alter des Kindes und eine E-Mail-Adresse mit angegeben werden. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Die Therapiepraxen Physio S7 & Physio M7 in Weingar- ten starten mit Verstärkung in Form von zwei neuen Therapeu- ten ins neue Jahr. Dadurch hat vor allem die Therapiepraxis Physio M7 in der Maybachstraße 7 in Weingarten wieder mehr Kapazitäten für Ihre Behandlung, unter anderem auch für Hausbesuche im Umkreis. Termine zur Physiotherapie können Sie telefonisch unter 0751/5574976 (Physio M7) oder unter 0751/56931010 (Physio S7) vereinbaren, alternativ auch per Mail an info@ physio-m7.de oder info@physio-s7.de Außerdem finden Sie weitere Behandlungsmöglichkeiten so- wie unsere Therapeuten auf folgender Website: www.physio- s7.de. Ihre Therapiepraxen Physio S7 & Physio M7 Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • Bauleiter mit Erfahrung in Aufmaß, Abrechnung- und Bauleitung • Maschinist bzw. Baggerfahrer mit FS-KL CE • Kranführer • Lagerist auf 538,- € Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de Elektroniker (m/w/d) Automatisierungstechnik Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 42930 Sie sorgen für die Instandhaltung und Optimierung technischer Anlagen mit Steuerungssystemen sowie elektrotechnischer Gebäudeinstallationen. (Junior) MBR-Designer (m/w/d) Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 42956 Sie arbeiten an Digitalisierungsprojekten, verantworten nach der Einarbeitung erste Arbeitspakete und unter- stützen unsere Fachbereiche bei der Prozessoptimierung. Teamleiter (m/w/d) Automatisierte Optische Kontrolle Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 43168 Sie bringen Ihr Know-how ein und fördern die Entwicklung unserer Mitarbeitenden, setzen pharmazeutische Stan- dards um und stellen deren Einhaltung sicher. Rely on us. Bei Vetter gibts Jobs mit Perspektiven. Darauf ist Verlass. Wertvolle Arbeit verdient wertvolle Vorteile: Attraktive Vergütung • 30 Tage Urlaub und Urlaubsgeld • Modernes Arbeitsumfeld • Kostenlose betriebliche Kranken- zusatzversicherung • Betriebliche Altersvorsorge Jetzt bewerben vetter-pharma.com/karriere Noch Fragen? Dann rufen Sie uns an: +49 751 3700 6322 Wirtschaftsprüfer · Steuerberater www.wkh-rv.de _Noch keinen Ausbildungsplatz? _Sichere Branche wünschenswert? Zum Herbst 2024 bieten wir einen: _ Ausbildungsplatz zum Steuerfachangestellten (m/w/d) Wenn es Sie reizt, eigenverantwortlich und selbstständig unsere Teams qualifiziert und engagiert zu verstärken, dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige schriftliche oder elektronische Bewerbung. Walser_Kübel_Haußmann GbR Johannes Linder, Goetheplatz 7, 88214 Ravensburg johannes.linder@wkh-rv.de, www.wkh-rv.de STELLENANGEBOTE BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIENBAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. ab Besuchen Sie unsere große Garagentor-Ausstellung! Hausmesse Tore & Antriebe Freitag, 1. März von 10:00 - 17:00 Uhr Samstag, 2. März von 10:00 - 17:00 Uhr • Messepreise für Neutore und kostenlose Fachberatung • Sonderangebote bei Lager- & Ausstellungstoren Kipptorstraße 1 – 3 Ortsteil Aach-Linz 88630 Pfullendorf Telefon: 07552 2602-0 Bauen mit Durchblick Glas bietet vielfältige Möglichkeiten für das moderne Wohnen (djd). Glas ist ein unverzichtbarer und vielseitiger Werkstoff in der zeitgemäßen Architektur. Groß dimensionierte Scheiben und Schie- betüren lassen den Wohnbereich und den Garten ießend ineinan- der übergehen, Räume wirken heller und freundlicher. Aber auch für den Innenausbau bietet Glas viele Möglichkeiten - von Trep- pen und Türen bis zu Duschkabinen oder Möbelstücken. Raumtren- ner und Schiebetüren strukturieren den Wohnbereich und schaffen gleichzeitig ein Gefühl der Offenheit. Ganzglasduschen wiederum verbinden barrierefreien Komfort mit einem hohen Maß an Hygie- ne. Die hochwertigen Konstruktionen werten das Wellnessbad op- tisch auf und sind dabei langlebig sowie p egeleicht. Weitere Ide- en für die eigene Planung nden sich etwa unter www.uniglas.de oder bei Fachbetrieben vor Ort. Glas ist ein prägendes Element moderner Architektur. Innen- und Außenbereich gehen so ießend ineinander über. Foto: DJD/Unig- las/Jan Marc Specklin Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 MIETANGEBOTE „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 – „Hotel Gerbe“ Friedrichshafen/Ailingen „Wohlfühltag für alle Sinne“ www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus und präsentieren unser neues, frisches Planzen-Sortiment für Ihren Garten und Balkon. Ab 1. März sind wir wieder für Sie da g är t en Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98 (Zufahrt über DRK) 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de | pflanzen@garten-mueller.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Mi geschlossen, Sa 8.30 - 14.00 Uhr Bitte Termin vormerken: FrühlingsLust Sa, 23.03.2024 | 9.00 -17.00 Uhr Neu renovierte 5 Zimmer Doppelhaushälfte In Unterankenreute zum 1.5.2024 zu vermieten 125 m² Wohnfläche 680 m² Grundstück Kaltmiete1550 € Nähere Infos unter:lemmy10@t- online.de GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT VERANSTALTUNGEN[mehr]

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    Zuletzt geändert: 22.02.2024
    Sperrzeiten

    Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Dauer einer Sperrzeit. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben haben (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe), eine zumutbare Beschäftigungsmöglichkeit abgelehnt oder die Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses verhindert haben, die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen, sich geweigert haben, an einer Maßnahme der beruflichen Eingliederung - auch Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen - teilzunehmen oder eine solche abbrechen oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für den Ausschluss aus einer Maßnahme geben, sich geweigert haben, an einem Integrationskurs oder an einem Kurs der berufsbezogenen Deutschsprachförderung - teilzunehmen oder einen solchen abbrechen oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für den Ausschluss aus einem dieser Kurse geben, einer Meldeaufforderung oder Aufforderung zum Erscheinen bei einem Untersuchungstermin der Agentur für Arbeit nicht nachkommen, sich verspätet Arbeit suchend melden. Hinweis zu Sperrzeiten bei Arbeitsaufgabe: Entscheidend ist, dass Sie durch aktives Zutun oder passives Zulassen zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses beigetragen haben und deswegen Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Liegt ein wichtiger Grund für Ihr Verhalten vor, tritt keine Sperrzeit ein. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Ihnen, bei objektiver Beurteilung, die Weiterbeschäftigung nicht mehr zuzumuten ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn Sie schwerwiegende gesundheitliche Probleme haben, die eine Aufgabe des Arbeitsverhältnisses notwendig machen. Auch besondere familiäre Umstände können einen wichtigen Grund darstellen. Grundsätzlich wird erwartet, dass Sie einen angemessenen Versuch unternommen haben, einen möglichen wichtigen Grund zu beseitigen. Ob ein wichtiger Grund gegeben ist, wird individuell geprüft. Auch bei den anderen genannten Sperrzeitanlässen prüft die Agentur für Arbeit ob ein wichtiger Grund vorliegt. Die Sperrzeit beginnt grundsätzlich an dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet. Bei einer Arbeitsaufgabe ist dies in der Regel der Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Dauer der Sperrzeit ist unter anderem abhängig von dem Anlass, der zu ihrem Eintritt geführt hat. Sie beträgt zwischen einer Woche (z.B. bei Meldeversäumnis) und kann bis zu 12 Wochen beziehungsweise ein Viertel Ihrer Gesamtanspruchsdauer (z.B. wegen Arbeitsaufgabe) andauern. Der Eintritt einer Sperrzeit bewirkt, dass Ihnen Arbeitslosengeld für die Dauer der Sperrzeit nicht gezahlt wird. Außerdem vermindert sich die Anspruchsdauer um die Tage der Sperrzeit. Bei einer einwöchigen Sperrzeit werden von der Anspruchsdauer also sieben Tage abgezogen. Achtung: Ihr gesamter Leistungsanspruch erlischt, wenn Sie Anlass zum Eintritt von Sperrzeiten mit einer Gesamtdauer von 21 Wochen oder mehr geben. Auch für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II sind Sanktionen für die Ablehnung zumutbarer Arbeit vorgesehen. Diese sind für Personen unter 25 Jahren sogar etwas drastischer. Arbeitsaufgabe Bei einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe ruht der Anspruch und Ihre Anspruchsdauer vermindert sich außerdem um die Tage der Sperrzeit. Die Dauer der Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe beläuft sich auf 12 Wochen, mindestens jedoch ein Viertel Ihrer Gesamtanspruchsdauer (bei einer Anspruchsdauer von 18 Monaten würde sich diese also um 4,5 Monate vermindern, statt um 3 Monate). In bestimmten Ausnahmefällen (wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs oder zwölf Wochen ohnehin geendet hätte beziehungsweise nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Umständen eine besondere Härte vorliegt) tritt jedoch eine kürzere Sperrzeit ein. Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigungsmöglichkeit Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund eine Ihnen von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten oder durch Ihr Verhalten das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses verhindern. Das Gleiche gilt auch für "vorübergehende" Beschäftigungen. Die Dauer einer solchen Sperrzeit staffelt sich danach, wie oft eine Arbeit abgelehnt wurde (drei, sechs und zwölf Wochen). Unzureichende Eigenbemühungen Eine Sperrzeit von zwei Wochen tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen bei der Arbeitsuche nicht nachweisen. Ablehnung oder Abbruch einer Maßnahme der beruflichen Eingliederung Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie sich ohne wichtigen Grund weigern, an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahme, Maßnahme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung oder einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen teilzunehmen. Ferner tritt eine Sperrzeit ein, wenn Sie die Teilnahme an einer entsprechenden Maßnahme abbrechen oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für den Ausschluss aus einer Maßnahme geben. Die Dauer einer solchen Sperrzeit beträgt zwischen drei, sechs und zwölf Wochen, was von der Häufigkeit der Ablehnung beziehungsweise des Abbruchs abhängt. Ablehnung oder Abbruch einer Maßnahme der beruflichen Eingliederung Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie sich ohne wichtigen Grund weigern, an einem Integrationskurs oder einem Kurs der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, der nach Entscheidung der Agentur für Arbeit für die dauerhafte berufliche Eingliederung notwendig ist, teilzunehmen. Ferner tritt eine Sperrzeit ein, wenn Sie die Teilnahme an einer entsprechenden Maßnahme abbrechen oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für den Ausschluss aus einer Maßnahme geben. Die Dauer einer solchen Sperrzeit beträgt zwischen drei, sechs und zwölf Wochen, was von der Häufigkeit der Ablehnung beziehungsweise des Abbruchs abhängt. Meldeaufforderung und andere Einladungen Einer Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, ist Folge zu leisten. Sollten Sie der Einladung trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht oder nur verspätet nachkommen (ohne hierfür einen wichtigen Grund zu haben), müssen Sie mit einer Sperrzeit von einer Woche rechnen. Verspätete Arbeitsuchendmeldung Für die Pflicht, sich frühzeitig Arbeit suchend zu melden, gilt eine einheitliche Frist von drei Monaten vor Beendigung des Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnisses. Dies gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse, nicht jedoch für betriebliche Ausbildungsverhältnisse. Erfahren Sie erst später von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gilt eine Frist von drei Tagen, ab Kenntnisnahme. Melden Sie sich nicht rechtzeitig, tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Altersvorsorge und Ruhestand

    Sie möchten sich bewusst auf den Ruhestand vorbereiten? Hier haben wir die wichtigsten Aspekte dieses neuen Lebensabschnitts für Sie zusammengestellt. Für eine persönliche Beratung über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle Ihrer Rentenversicherung.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Vergabe öffentlicher Aufträge

    Sie wollen sich um öffentliche Aufträge bewerben? Wir haben für Sie die Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens zusammengestellt. In diesem Portal können Sie im Bereich "Öffentliche Ausschreibungen" kostenlos die Ausschreibungsveröffentlichungen der betreffenden Vergabestellen des Landes Baden-Württemberg einsehen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Einheitlicher Ansprechpartner/Einheitliche Stelle

    Als zentrale Stelle begleitet Sie der Einheitliche Ansprechpartner bei den erforderlichen Verwaltungsverfahren und kann sich in Ihrem Auftrag um die weitere Kommunikation mit allen beteiligten Behörden kümmern. Er informiert Sie über alle Formalitäten, die Sie bei der Ansiedlung, Existenzgründung oder Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit berücksichtigen müssen und stellt Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Nachweis der Geeignetheit - Ort für Spielgeräte

    Wenn Sie Spielgeräte gewerblich aufstellen möchten, benötigen Sie einen Nachweis, dass der Aufstellungsort dafür geeignet ist. Nähere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren. Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen .[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Rechte und Pflichten des Pflegers

    Das Gericht bestellt einen Ergänzungspfleger, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, aber die Eltern oder der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind. Dies ist der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Pflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Ernährung

    Als erstes Land in Deutschland verabschiedete Baden-Württemberg eine Ernährungsstrategie. Sie bildet den Rahmen für alle Maßnahmen der Ernährungsbildung. Außerdem soll darüber eine nachhaltige Außer-Haus-Verpflegung gesichert werden. Mit dem ressortübergreifenden Vorgehen setzt Baden-Württemberg starke Impulse für eine bewusste, ausgewogene und nachhaltige Ernährung im Land. Grundlage für die Umsetzung der Ernährungsstrategie sind neun Leitsätze. Landesweiter Ansprechpartner für eine nachhaltige, genussvolle und gesundheitsfördernde Ernährung in Baden-Württemberg ist das Landeszentrum für Ernährung - LErn BW. Arbeitsschwerpunkte sind „Ernährungsinformation und -bildung“ sowie „Gemeinschaftsverpflegung“. Die praktische Umsetzung erfolgt durch die 35 unteren Landwirtschaftsbehörden und fünf Kompetenzzentren für Ernährung. Ernährungsinformation und -bildung Informationen und praktische Tipps, Veranstaltungen und Mitmachangebote laden jede und jeden dazu ein, den persönlichen Weg des guten Essens zu entdecken. Dabei finden Aspekte zu ausgewogener und abwechslungsreicher Ernährung ebenso Beachtung, wie die Themen „Genuss“ und „Nachhaltigkeit“ – zu Hause und außer Haus. Nachhaltigkeit und insbesondere die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung sind Schwerpunktthemen der unteren Landwirtschaftsbehörden, der Landkreise und der fünf Kompetenzzentren für Ernährung in Baden-Württemberg. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor allem junge Erwachsene und Berufstätige, einen wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln zu vermitteln und sie bei einer nachhaltigen und ausgewogenen Ernährung zu unterstützen - trotz Alltagsstress und Hektik. Dazu werden landesweit zahlreiche Workshops, Vorträge und Ausstellungen angeboten. Die Landesinitiative BeKi – Bewusste Kinderernährung vermittelt ausgewogenes Essen und Trinken mit allen Sinnen und stellt Freude und Genuss bei den Mahlzeiten in den Mittelpunkt. Das Angebot richtet sich an Kinder, Eltern, pädagogische und hauswirtschaftliche Fachkräfte in Kitas und Lehrkräfte an Schulen (bis einschließlich Klasse 6) sowie an Tagespflegepersonen. Es umfasst Informationsveranstaltungen, Unterricht, Broschüren, Arbeits- und Informationsmaterialien zum kostenlosen Download, eine Vielzahl an praxisnahen (Online-)Fortbildungen (zum Beispiel zum Ernährungsführerschein) für pädagogische Fachkräfte in Kitas und Lehrkräfte an Schulen sowie das Coaching zum BeKi-Zertifikat. Mit dieser Auszeichnung zeigen baden-württembergische Kitas, dass ihnen ein genussvolles und ausgewogenes Essverhalten sowie eine nachhaltige und alltagsnahe Ernährungsbildung der Kinder wichtig sind und diese gelebt werden. Baden-Württemberg beteiligt sich seit dem Jahr 2017 am EU-Schulprogramm. Im Rahmen des Programms erhalten die Kinder in den teilnehmenden Grundschulen und Kitas über das Schuljahr verteilt Gemüse, Obst, Milch und Milchprodukte. Alle teilnehmenden Einrichtungen sind verpflichtet, das Angebot pädagogisch zu begleiten. Dadurch lernen die Kinder nicht nur den Geschmack der Früchte und der Milchprodukte kennen, sondern erfahren zudem, wann und wie diese erzeugt werden, wie sie die Lebensmittel selbst verarbeiten können und warum Gemüse, Obst und Milcherzeugnisse für eine ausgewogene Ernährung wichtig sind. Die Landesinitiative BeKi bietet hierzu Lehrkräfte-Fortbildungen und Arbeitsmaterialien sowie Unterstützung durch einen Besuch einer BeKi-Referentin oder eines BeKi-Referenten in der Grundschule oder Kita an. Schülerinnen und Schüler der Klassen 7-9 haben die Möglichkeit, sich zu Schülermentorinnen und Schülermentoren „Nachhaltig essen“ ausbilden zu lassen, um an ihrer Schule den Essalltag nachhaltig mitzugestalten. Mit #easyfoodbw – ein außerschulisches Ernährungsbildungsangebot – werden besonders junge Erwachsene in der Berufsausbildung und im Studium angesprochen, um sie in diesem neuen Lebensabschnitt für eine nachhaltige, genussvolle und gesundheitsfördernde Ernährung zu sensibilisieren. Mit der landesweit etablierten Kampagne „Lebensmittelretter - neue Helden braucht das Land“ setzt sich das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit seinen Kooperationspartnern für mehr Lebensmittelwertschätzung und einen bewussteren Umgang mit Lebensmitteln ein. Denn noch immer landen viele noch genießbare Nahrungsmittel im Müll. Ergänzend dazu bieten die Landratsämter Workshops (auch online) oder Vorträge zu diesem wichtigen Thema an. Die Volkshochschulen und Familienbildungsstätten in Baden-Württemberg unterstützen mit ihren Bildungsangeboten rund um nachhaltiges Essen und Trinken, regionale Lebensmittel und die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung die Ziele der Ernährungsstrategie. Die Vorträge und Workshops geben Orientierung für ein nachhaltiges gesundheitsförderndes Essen und Trinken im Alltag. Im Alter wird die Zusammensetzung des Essens immer wichtiger. Im Allgemeinen sinkt mit dem Alter zwar der Energie-, aber nicht der Nährstoffbedarf. Eine gesundheitsfördernde und bedarfsgerechte Ernährung im Seniorenalter trägt daher zum Erhalt und zur Steigerung der Gesundheit, des Wohlbefindens, der Selbstständigkeit und der Lebensqualität bei. Dies betrifft sowohl die Mahlzeiten, die zu Hause in Eigenverantwortung oder durch pflegende Angehörige zubereitet werden, als auch die Angebote der Gemeinschaftsverpflegung, zum Beispiel stationärer Pflegeeinrichtungen, mobiler Menüdienste und kommunaler Mittagstische. Der „Schwerpunkt Seniorenernährung“ am LErn BW informiert rund um das Thema Essen und Trinken im Alter und bietet zum Beispiel Austauschformate, Tagungen und Fortbildungen für Fachkräfte an. Rund um den Tag der Seniorenernährung am 1. Oktober gibt es regelmäßig auch Informations- und Mitmachangebote für alle Seniorinnen und Senioren. Gemeinschaftsverpflegung In der Gemeinschaftsverpflegung sollen Essen und Trinken in allen Lebenswelten außer Haus nachhaltig verankert und die Qualität des Essens verbessert werden. Fortbildungen, Austauschmöglichkeiten, Informationsmaterialien und Coaches unterstützen die Akteurinnen und Akteure. Modellprojekte zur Verbesserung der Gemeinschaftsverpflegung und umfangreiche Informations- und Schulungsangebote für alle Interessierten werden vom LErn BW durchgeführt. Neben Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Schul- und Hochschulmensen sowie Landeskantinen werden Betriebe, Reha-Einrichtungen, Kliniken und Senioreneinrichtungen dabei unterstützt, ihre Verpflegung zu verbessern. Da vor allem öffentliche Einrichtungen eine wichtige Vorbildfunktion besitzen, wurde auf Grundlage des Koalitionsvertrags eine Verwaltungsvorschrift für Landeskantinen auf den Weg gebracht. Diese umfasst die Kantinen der Ministerien und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen. Hauptziel der neuen Verwaltungsvorschrift ist es, stufenweise bis 2030 einen bio-regionalen Anteil von mindestens 40 Prozent sowie einen regionalen Anteil von 75 Prozent der Lebensmittel in Landeskantinen zu erzielen. Mit dem Projekt „Bio gemeinsam genießen – Regionales Bio in Kantine, Mensa & Co.“ werden gezielt Einrichtungen, Betriebe und Caterer dabei unterstützt, ein gesundheitsförderndes, nachhaltiges und genussvolles Verpflegungsangebot zu etablieren. Die Projektbeteiligten engagieren sich für mehr regionales Bio auf ihren Tellern, stellen ihre Speisepläne nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) um und tun viel dafür, ihre Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Damit leisten die Küchen einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und stärken gleichzeitig die regionale Wertschöpfung.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Kündigung durch den Arbeitgeber

    Ausspruch der Kündigung Die Kündigung kann gegen den Willen des Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Sie muss schriftlich erfolgen, es muss dem Arbeitnehmer ein Schriftstück mit eigenhändiger Unterschrift des Kündigungsberechtigten zugehen. Wird eine "Kündigung" zum Beispiel mündlich, per Email oder Textnachricht erklärt, ist sie also unwirksam. Wird die Kündigung von einem Vertreter unterzeichnet, muss grundsätzlich die ebenfalls schriftliche Vollmachtsurkunde im Original der Kündigung beigelegt werden. Die Kündigung ist zugegangen, wenn der Arbeitnehmer von der Kündigung Kenntnis genommen hat oder unter gewöhnlichen Umständen von der Kündigung Kenntnis hätte nehmen können. Unter Abwesenden ist das grundsätzlich dann der Fall, wenn das Kündigungsschreiben im Original im Hausbriefkasten eingeworfen wurde (Vorsicht: erfolgt der Einwurf erst nach den regelmäßigen Postzustellzeiten, geht das Schreiben erst am folgenden Tag zu, was für die Einhaltung von Kündigungsterminen sehr entscheidend sein kann). Um den Zugang des Kündigungsschreibens beweisen zu können, kann es sinnvoll sein, bei der Übergabe eine Empfangsquittung unterzeichnen zu lassen, die Kündigung unter Zeugen zu übergeben oder das Kündigungsscheiben durch einen Zeugen in den Briefkasten einwerfen zu lassen, der den Inhalt des Schreibens selbst gelesen hat. Ein Einwurfeinschreiben genügt nicht als Beweis, von einem Einschreiben mit Rückschein ist ebenfalls abzuraten. Vorherige Anhörung des Betriebsrats Besteht ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber ihn vor Ausspruch jeder einzelnen Kündigung anhören. Will er mehrere Kündigungen aussprechen, ist der Betriebsrat also zu jeder dieser Kündigungen anzuhören. Tut er das nicht, ist die Kündigung schon deswegen unwirksam. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Der Betriebsrat kann der Kündigung ausdrücklich zustimmen. Äußert er seine Bedenken gegen die Kündigung bei einer ordentlichen Kündigung nicht innerhalb von 1 Woche, bzw. bei einer außerordentlichen Kündigung nicht unverzüglich spätestens innerhalb von 3 Tagen, gilt die Zustimmung als erteilt. Äußert der Betriebsrat innerhalb der genannten Fristen schriftlich seine Bedenken gegenüber dem Arbeitgeber, darf der Arbeitgeber trotzdem kündigen. Er muss aber eine Abschrift der Begründung des Betriebsrats mit der Kündigung mitschicken. Es werden verschiedene Arten von Kündigungen unterschieden. In der Praxis kommt es vor, dass wegen eines Vorgangs zugleich mehrere Kündigungen ausgesprochen werden (z.B. eine außerordentliche und hilfsweise eine ordentliche Kündigung), oder wegen mehrerer Vorgänge unterschiedliche Kündigungen ausgesprochen werden (z.B. wegen mehrerer unterschiedlicher Pflichtverletzungen). Ordentliche Kündigung Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn mindestens mit der vorgeschriebenen Kündigungsfrist zum vorgesehenen Termin gekündigt wird. Die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin können sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anzuwendenden Tarifvertrag oder dem Gesetz ergeben. Nach der gesetzlichen Regelung beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber verlängert sich diese Kündigungsfrist je nach Dauer der Beschäftigungszeit. Oft finden sich in Arbeitsverträgen Regelungen, nach denen sich die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer entsprechend verlängert. Tarifverträge können teilweise erheblich von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Allgemein darf für die Kündigung durch den Arbeitnehmer keine längere Kündigungsfrist als für den Arbeitgeber gelten. Außerordentliche Kündigung Eine außerordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn ein schwerwiegender Pflichtenverstoß vorliegt und kein milderes Mittel wie z.B. eine Abmahnung zur Verfügung steht. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Bei ihr wird die im Arbeitsvertrag vereinbarte oder gesetzlich beziehungsweise tarifvertraglich vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht oder nicht vollständig eingehalten. Außerordentliche Kündigungen sind daher in vielen Fällen zugleich auch fristlose Kündigungen. Stellt sich heraus, dass die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung nicht vorgelegen haben, weil die Gründe hierfür nicht ausreichend sind, kann diese im Nachhinein als ordentliche Kündigung angesehen werden. Die Kündigungsfristen laufen dann ab der Bekanntgabe der Kündigung. Änderungskündigung Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig ein neues Arbeitsverhältnisses zu veränderten Arbeitsbedingungen angeboten wird z.B. reduziertes Gehalt, veränderte Arbeitszeit, veränderte Tätigkeit. Sie wird meist als ordentliche Kündigung ausgesprochen. Der Arbeitnehmer kann die Änderungskündigung nur innerhalb von drei Wochen annehmen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber eine kürzere Annahmefrist gesetzt hat. Will der Arbeitnehmer Klage erheben bleiben ihm auch bei der Änderungskündigung 3 Wochen Zeit. Kündigung während der " Probezeit " Es handelt sich um keinen Sonderfall der oben genannten Kündigungen. Da es im Zusammenhang mit Kündigungen "in der Probezeit" jedoch häufig zu Missverständnissen kommt, sollen diese kurz ausgeräumt werden: Die Vereinbarung einer "Probezeit" führt nur dazu, dass die gesetzliche Kündigungsfrist - sofern sie Anwendung findet - verkürzt wird (2 Wochen zu jedem beliebigen Termin, anstelle von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats). Dass das Kündigungsschutzgesetz in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses keine Anwendung findet (sog. Wartezeit), hängt aber nicht mit der Vereinbarung einer "Probezeit" zusammen. Das ist schon gesetzlich so geregelt. Besteht ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch bei einer "Probezeitkündigung" anhören. Kündigungsschutz Die Kündigung kann gegen den Willen des Arbeitnehmers erklärt werden. Der sozial schützwürdigere Arbeitnehmer wird durch verschiedene rechtliche Regelungen vor Kündigungen geschützt (allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz, sonstige Unwirksamkeitsgründe). Der allgemeine Kündigungsschutz wird durch das Kündigungsschutzgesetz vermittelt. Es ist grundsätzlich jedoch nur anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate bestanden hat (Wartezeit, s.o.) und der Arbeitgeber im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. In diesen Fällen ist eine ordentliche Kündigung nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das wäre der Fall, wenn die Gründe für die Kündigung in der Person (z.B. Krankheit, Beschäftigungsverbote, Verdacht einer Pflichtverletzung) oder dem Verhalten des Arbeitnehmers (z.B. Arbeitsverweigerung, Straftaten gegen den Arbeitgeber oder Kollegen, Konkurrenztätigkeit) liegen. Es können auch betriebliche Gründe sein. In allen Fällen muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass die vorgetragenen Gründe die Kündigung rechtfertigen und keine milderen Mittel denkbar waren. Daneben gibt es den besondere Kündigungsschutz für Personengruppen, die als besonders schutzwürdig gelten. Dazu zählen etwa Auszubildende, Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, Betriebsratsmitglieder, Initiatoren einer Betriebsratswahl und Mitglieder des Wahlvorstandes, verschiedene betriebliche Beauftragte. Die Voraussetzungen für den Kündigungsschutz sind in den unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Schließlich gewähren manche Tarifverträge einen besonderen Kündigungsschutz, z.B. für langjährig beschäftigte Arbeitnehmer. Der besondere Kündigungsschutz ist immer vorrangig vor dem allgemeinen. Im Übrigen sind Kündigungen unwirksam, die sittenwidrig, treuwidrig oder diskriminierend sind oder gegen sonstige gesetzlichen Kündigungsverbote verstoßen (insbesondere darf nicht zur Maßregelung gekündigt werden oder aus Anlass eines Betriebsübergangs).[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Bericht_23_07_04.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 ist nichts bekannt zu geben. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Mittlere Breite 2. Änderung" für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 Der Bauherr möchte auf seiner Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche hin einen Mattenzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichten. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite 2. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen in der Höhe auf 0,7 m über Fahrbahn beschränkt und müssen mindestens 1,0 m vom Fahrbahnrand abrücken. Deshalb ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Maschenzauns und den nicht eingehaltenen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche wird erteilt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohngebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Innere Breite, 7. Änderung" für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. Die Bauherrin möchte auf dem Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 auf der Westseite des Wohngebäudes eine Dachgaupe errichten, um die Wohnfläche im Dachgeschoss zu vergrößern. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfen Dachaufbauten nur 1/3 der Trauflänge betragen. Eine bestehende Gaupe mit 3,25 m und die nun beantragte Gaupe mit 3,50 m entsprechen insgesamt ca. 41% der Trauflänge. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ für die Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Um mit Wohnräumen nicht näher an den landwirtschaftlichen Betrieb des Nachbarn zu kommen, wurde die schutzbedürftige Nutzung Zimmer in der Erweiterung EG zu einem Abstellraum deklariert. Somit ändert sich an der Schutzbedürftigkeit des Nachbarbetriebes nichts. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da aus den Antragsunterlagen nicht hervorgeht, ob die Immissionsbelastung aus dem eigenen Betrieb des Antragstellers kommt, welche vom Betriebsleiter hinzunehmen wären, oder von einem Fremdbetrieb auf dem Hofgelände. 2. Um eine differenzierte Beurteilung vornehmen zu können, ist ein Geruchsgutachten vorzulegen, welches nach eigenen und fremden Gerüchen unterscheidet. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von fünf Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Weil die neue schutzbedürftige Nutzung näher an den milchviehhaltenden Nach- barbetrieb heranrückt, würde die Geruchssituation des Nachbarbetriebes weiter verschärft werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da von einer Überschreitung des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots auszugehen ist. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Estricharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist bereits entkernt. Die beiden Treppenhäuser sind fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Das Gewerk Estricharbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.05.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 06.06.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Estricharbeiten werden an die Firma Meschenmoser GmbH aus Salem mit einer Bruttoangebotssumme von 169.603,27 € vergeben. Anfragen und Verschiedenes Wendeplatte im Gewerbegebiet Mehlis: Da häufig auf der Wendeplatte unerlaubterweise geparkt wird, wird auf Hinweis eines Gemeinderates eine Parkverbotsschild aufgestellt. Hecken- und Sträucherschnitt: Auf Empfehlung des Gemeinderats wird die Verwaltung zukünftig wieder verstärkt darauf hinweisen, dass AnwohnerInnen ihre Hecken und Sträucher am Gehweg auf dem eigenen Grundstück regelmäßig zurückschneiden müssen. Dies dient dem Zweck, allen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Nutzung des Gehweges zu ermöglichen. Sportanlagen (Roter Hartplatz): Die Verwaltung wird von Seiten eines Gemeinderates darauf hingewiesen, dass im Gremium noch vor der Sommerpause eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem roten Hartplatz zu treffen ist. Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße: Es wurde nachgefragt, ob die Tannen am Rand des Baugebiets Bühl trotz der Verlegung der Leitungen stehen bleiben können. Die Verwaltung erklärt, dass es nicht möglich sein wird, diese Tannen zu erhalten. Personalsituation Kindergarten: Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass derzeit keine weiteren Personalstellen im Kindergarten besetzt werden müssen und zum Beginn des neuen Kindergartenjahres alle Stellen voll besetzt sein werden.[mehr]

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      Zuletzt geändert: 03.08.2023

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