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Ausschreibung-Kulturlandschaftspreis2026.pdf

Jugend-Kulturlandschaftspreis Der 2014 ins Leben gerufene Jugend-Kulturland- schaftspreis richtet sich an Kinder, Schüler und Ju- gendliche. Einen Hauptpreis können in diesem Fall auch Maß- nahmen erlangen, die innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden. Bewerbungen als Ein- zelpersonen wie auch in kleinen oder größeren Gruppen sind möglich. Die Teilnahme von Erwachsenen ist nicht ausge- schlossen, das beispielgebende Engagement der jungen Menschen muss aber im Vordergrund stehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger der vergangenen Jahre haben herausragende Leistun- gen erbracht bei der Erhaltung und Weiterentwicklung „ihrer“ Kulturlandschaft. Ihr Engagement wirkt beispiel- gebend in die ganze Gesellschaft hinein und hat seit 1991 zu mittlerweile weit über 200 Auszeichnungen geführt. Dies alles ist dokumentiert im Online-Archiv unter www.schwaebischer-heimatbund.de/klp-archiv Der Kulturlandschaftspreis. Bewahren, schützen und pflegen im Einklang mit der Natur. Der Schwäbische Heimatbund, die Sparkassen-Fi- nanzgruppe Baden-Württemberg und die Sparkassen- stiftung Umweltschutz setzen sich dafür ein, dass die durch Menschenhand in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft mit ihrer Flora und Fauna geschützt sowie die Artenvielfalt und Schönheit der heimischen Fluren bewahrt werden. Der unersetzliche Reichtum verschiedenartiger und zugleich unverwechselbarer Landschaftsbilder als ge- Wer kann sich bewerben? Bewerbungen für den Haupt- und die beiden Sonder- preise müssen aus dem Vereinsgebiet des Schwä- bischen Heimatbundes kommen, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Landes- teilen einschließlich der angrenzenden Gebiete. Bewerbungen und Vorschläge 2026 sind in DIN A4 mit aussagekräftigen Texten und Fotos einzureichen und ausschließlich per Post bis zum 30. April 2026 an den Schwäbischen Heimatbund zu senden. Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Tel. (0711) 23942-0 post@kulturlandschaftspreis.de www.kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer-heimatbund.de 5.882,35 Kulturlandschaftspreis Ausschreibung 2026 wachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kom- menden Generationen erhalten bleiben. Ausgezeich- net werden Ausschnitte unserer Kulturlandschaft, in denen eine traditionsbewusste, nachhaltige Nutzung der Landschaft unter Berücksichtigung der naturge- gebenen Voraussetzungen, der Ökologie, der Charak- termerkmale der Landschaft und der Ästhetik erfolgt. Preiswürdig sind insbesondere auch solche Ansätze, mit denen Kulturlandschaften, die durch historische Nutzungsweisen entstanden sind, auch unter den ge- änderten Rahmenbedingungen moderner Landnut- zung erhalten werden können. Waldweide schafft Artenvielfalt Uralte Bogenbrücke restaurieren Mühlkanal schützen und pflegen Ein Moor vor dem Verwachsen retten Altes Handwerk bewahren Steillagen nicht brachfallen lassen Sehr geehrte Damen und Herren, der seit 1991 vom Schwäbischen Heimatbund verlie- hene Kulturlandschaftspreis wird seit 1995 in Zusam- menarbeit mit der Sparkassen-Finanzgruppe vergeben. Diese unterstützt gemeinsam mit der Sparkassenstif- tung Umweltschutz den Preis finanziell und stellt das Preisgeld zur Verfügung. Mit dem Preis werden herausragende Verdienste um die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Kul- turlandschaften gewürdigt. Mit dem Jugendpreis soll frühes Engagement besonders belohnt werden. Wenn Sie als Einzelperson, Gruppe oder Verein eine Kulturlandschaft betreuen und pflegen, so fordern wir Sie auf, sich um diesen Preis zu bewerben. Die Preis- verleihung findet im Herbst in einer öffentlichen Veran- staltung statt. Stuttgart, im Januar 2026 Andreas Felchle Vorsitzender Schwäbischer Heimatbund e.V. Dr. Matthias Neth Präsident Sparkassenverband Baden-Württemberg • die Umsetzung von Betriebskonzepten, mit denen Weidelandschaften von hohem Naturschutzwert wirtschaftlich gesichert werden • die Pflege oder Neuanlage größerer Obstwiesen am Ortsrand oder in traditionellen Lagen • die Pflege oder Wiederherstellung von Zeugnissen der Flößerei und des historischen Waldgewerbes • das bewusste Belassen und die Pflege von Acker- rainen, breiten Randstreifen für Ackerwildkräuter, Viehtrieben usw. oder das Bewahren alter bäuer- licher Strukturen und Bewirtschaftungsweisen auf andere Art • die erfolgreiche Vermarktung von Erzeugnissen aus Streuobstwiesen, Steillagenweinbergen usw. • Landschaftspflege und Verwertung auf ökologische und ökonomische Weise Nicht zum Wettbewerb eingereicht werden können: • geplante und kurzfristige Maßnahmen unter drei Jahren • Maßnahmen von Gemeinden. Diese mögen örtliche Vereine zum Mitmachen animieren und zur Bewer- bung auffordern schichte widmet oder wer sich sonst mit Rat und Tat der Kleindenkmale annimmt. Auch moderne, qualitätvolle Wegmarken können aus- gezeichnet werden, die an Stelle eines untergegange- nen oder nicht restaurierbaren Kleindenkmals oder anlässlich einer Flurneuordnung errichtet wurden. Diesen Sonderpreis erhalten Eigentümer, Einzelperso- nen oder Gruppen, die Kleindenkmale betreuen. Sonderpreis Kleindenkmale Der Schwäbische Heimatbund hat 2001 gemeinsam mit dem Schwäbischen Albverein, dem Schwarzwald- verein und dem Landesamt für Denkmalpflege eine Initiative zur Dokumentation und zum Schutz von Kleindenkmalen gestartet: Das besondere Augenmerk gilt Feld-, Weg- und Sühnekreuzen, steinernen Ruhe- bänken, Gedenksteinen, Trockenmauern, Bildstöcken, Wegweisern, Stundensteinen, Unterständen, Natur- steinbrücken usw. Sie alle prägen seit Jahrhunder- ten Kulturlandschaft, sind aber heute sehr gefährdet. Deshalb fördern wir Maßnahmen zur Erhaltung dieser Flurdenkmäler. Angesprochen ist, wer sich um Kleindenkmale küm- mert, wer sie schützt, renoviert und pflegt, wer eines vor dem Untergang rettet, wer sich ihrer Kulturge- Preiswürdig sind... Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, die bewir- ken, dass sich Kulturlandschaft lebendig, landschafts- prägend und nachhaltig weiterentwickelt. Beispiele • die traditionelle Bewirtschaftung von Mähdern der Albhochfläche • die Erhaltung und Pflege von Wacholderheiden • die sachgerechte, längerfristige Pflege von Hecken- landschaften • die Sicherung und fachgerechte Instandsetzung von Trockenmauern in Weinbergen oder ehemali- gen Weinbergen • Erhalt und Pflege von blütenreichen Wiesen • die Pflege und Aufrechterhaltung von Stau- wehren, Mühlkanälen, Wiesenwässersystemen, Hülben usw. • die sachgerechte Pflege von Wegalleen und Baum- gruppen in der freien Landschaft • die Bewahrung und Pflege alter geschichtsträchti- ger Wege • die Bewirtschaftung eines Privatwaldes als Hude- wald, als Nieder- oder Mittelwald Streuobstwiesen: Die Arbeit lohnt sich! Beweidung schützt Heidelandschaften Kleindenkmale nicht vergessen Weil’s um mehr als Geld geht. Sinn stiften liegt in unserer Natur. Weil echte Nachhaltigkeit allen etwas bringt. Deshalb unterstützen 760 gemeinnützige Stiftungen der Sparkassen-Finanzgruppe viele wichtige Projekte. Regional verbunden und bürgernah: Wir stiften mehr Sinn in unserer Gesellschaft. S_Anzeige_Kulturlandschaftspreis_100x210mm_3mm_Beschnitt.indd 1S_Anzeige_Kulturlandschaftspreis_100x210mm_3mm_Beschnitt.indd 1 15.12.25 15:3915.12.25 15:39[mehr]

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    Bestellschein_Amtsblatt_ab_01012026_-_Allgemeine_Geschaeftsbedin.pdf

    Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 28 Euro – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer ___ PLZ, Ort Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes 1. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für zwei Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 28 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 01.01.2026[mehr]

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      Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 28 Euro – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer ___ PLZ, Ort Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes 1. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für zwei Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 28 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 01.01.2026[mehr]

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        Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 12. Mai 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule 05 Weiterentwicklung der Ferienbetreuung für Schulkinder der Klosterwiesenschule aufgrund des Rechtsanspruchs 06 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zum 01.09.2026 und 01.09.2027 07 Sachstandsbericht Erweiterung Heizzentrale sowie Austausch des bestehenden BHKW 1 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Spielmann" zur Errichtung eines Carports in der Vorgartenzone auf Flst. 734/6, Nelkenstraße 8 09 Bau des Radschnellwegs RS9 in der Gemeinde Baindt – Kostenbeteiligung der Gemeinde Baindt 10 Vorstellung Kanalsanierung Z-Sammler vom RÜB Schachen bis Baienfurt 11 Verkehrsschau 2026 - Bericht der Ergebnisse 12 Druck von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen im Wege der Digitalisierung - Bereitstellung ausschließlich per PDF 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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          Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 12. Mai 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule 05 Weiterentwicklung der Ferienbetreuung für Schulkinder der Klosterwiesenschule aufgrund des Rechtsanspruchs 06 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zum 01.09.2026 und 01.09.2027 07 Sachstandsbericht Erweiterung Heizzentrale sowie Austausch des bestehenden BHKW 1 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Spielmann" zur Errichtung eines Carports in der Vorgartenzone auf Flst. 734/6, Nelkenstraße 8 09 Bau des Radschnellwegs RS9 in der Gemeinde Baindt – Kostenbeteiligung der Gemeinde Baindt 10 Vorstellung Kanalsanierung Z-Sammler vom RÜB Schachen bis Baienfurt 11 Verkehrsschau 2026 - Bericht der Ergebnisse 12 Druck von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen im Wege der Digitalisierung - Bereitstellung ausschließlich per PDF 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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            Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 20. Januar 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben auf Flst. 732, Rosenstraße 5 05 Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf Flst. 579, 625 und 626, Schachener Straße 102 06 Bauantrag auf Sanierung Wohnhaus mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 07 Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung einer ersten Kostenschätzung für die Sanierung des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne (Altbau) 08 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus sowie zur Wohnraumsicherung ("Bau- Turbo") - Beratung über das weitere Vorgehen 09 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) - Neukalkulation und Beschluss einer neuen Mustersatzung 10 Bildung von Ermächtigungsresten für das Haushaltsjahr 2025 und Übertragung dieser in das Haushaltsjahr 2026 11 Annahme von Spenden und Zustiftungen durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 20. Januar 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben auf Flst. 732, Rosenstraße 5 05 Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf Flst. 579, 625 und 626, Schachener Straße 102 06 Bauantrag auf Sanierung Wohnhaus mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 07 Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung einer ersten Kostenschätzung für die Sanierung des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne (Altbau) 08 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus sowie zur Wohnraumsicherung ("Bau- Turbo") - Beratung über das weitere Vorgehen 09 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) - Neukalkulation und Beschluss einer neuen Mustersatzung 10 Bildung von Ermächtigungsresten für das Haushaltsjahr 2025 und Übertragung dieser in das Haushaltsjahr 2026 11 Annahme von Spenden und Zustiftungen durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 21. April 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Betrauung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). 05 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten 06 Orientierungshilfe zur Beurteilung von "Bau-Turbo"-Vorhaben 07 Bauantrag auf Sanierung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 08 Bauantrag zum Neubau eines Heulagers auf Flst. 907, Sulpacher Straße 123 09 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes im Zuge einer Nachverdichtung auf Flst. 50/3, Boschstraße 16/1 10 Kostenzusammenstellung Sanierung Feuerwehrhaus / Bauhof 11 Kostenzusammenstellung Sanierung Klosterwiesenschule 12 Erneuerung der Gebäudeleittechnik im Rathaus Beauftragung eines Planungsbüros 13 Vergabe der Rückbauarbeiten Schadstoffe, Wanddurchbrüche und Schließungen für die Heizzentrale im roten Gebäude 14 Antrag Waldorfkindergarten Voruntersuchung Gebäude 15 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis 2025 - Finale gebührenrechtliche Ergebnisse 2023 und 2024 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                  Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 21. April 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Betrauung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). 05 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten 06 Orientierungshilfe zur Beurteilung von "Bau-Turbo"-Vorhaben 07 Bauantrag auf Sanierung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 08 Bauantrag zum Neubau eines Heulagers auf Flst. 907, Sulpacher Straße 123 09 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes im Zuge einer Nachverdichtung auf Flst. 50/3, Boschstraße 16/1 10 Kostenzusammenstellung Sanierung Feuerwehrhaus / Bauhof 11 Kostenzusammenstellung Sanierung Klosterwiesenschule 12 Erneuerung der Gebäudeleittechnik im Rathaus Beauftragung eines Planungsbüros 13 Vergabe der Rückbauarbeiten Schadstoffe, Wanddurchbrüche und Schließungen für die Heizzentrale im roten Gebäude 14 Antrag Waldorfkindergarten Voruntersuchung Gebäude 15 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis 2025 - Finale gebührenrechtliche Ergebnisse 2023 und 2024 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                    Neues Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg – Umstellung von Erlaubnis- auf Anzeigeverfahren Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg das novellierte Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Kern der Reform ist der Übergang vom bisherigen Erlaubnis- und Gestattungsverfahren zu einem einheitlichen Anzeigeverfahren, das für stehende Gaststättengewerbe, vorübergehende Betriebe sowie reisegastgewerbliche Tätigkeiten gilt. Die Neufassung des Gesetzes ist Ergebnis der Arbeiten der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, die gaststättenrechtlichen Vorgaben zeitgemäß, unbürokratisch und praxisnah auszugestalten. Im Bereich des stehenden Gaststättengewerbes ist ab dem 1. Januar 2026 die Frage des Alkoholausschanks für die Anwendung der gaststättenrechtlichen Vorschriften nicht mehr maßgeblich. Für alle Gastgewerbetreibenden, die ab diesem Zeitpunkt ein stehendes Gaststättengewerbe neu betreiben möchten, gilt die Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 1 LGastG. Die Gewerbeanmeldung oder -ummeldung nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn des Betriebs bei der jeweils zuständigen Betriebssitzgemeinde einzureichen. Dabei sind die Betriebsart sowie eine gegebenenfalls geplante Außenbewirtschaftung anzugeben. Zudem ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung oder über eine einschlägige berufliche oder wissenschaftliche Ausbildung im lebensmittelrechtlichen Bereich gemäß § 3 LGastG bei der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Für vorübergehende Gaststättengewerbe (bisherige Gestattung) sowie für reisegastgewerbliche Tätigkeiten aus besonderem Anlass besteht ab dem 1. Januar 2026 eine Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 2 LGastG. Personen, die ab diesem Zeitpunkt aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben und dabei gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen anbieten, haben der zuständigen Gemeinde Name, ladungsfähige Anschrift sowie Ort und Zeitpunkt des besonderen Anlasses anzuzeigen. Die Anzeige ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn des vorübergehenden Betriebs bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, anschließend wird sie an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Anzeigepflicht gilt für alle Gaststättenbetriebe gleichermaßen, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Vereine sind nur dann anzeigepflichtig, wenn sie alkoholische Getränke ausschenken. Weitere Informationen stehen auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unter folgendem Link zur Verfügung: https://wm.baden- wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht[mehr]

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