Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
schneebedecktes Rathaus
schneebedecktes Ortsschild Baindt
eingeschneite Straße nach Schachen
verschneite Bäume mit Bach
Kirche bei Nacht mit Sternen

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "*".
Es wurden 3362 Ergebnisse in 16 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 521 bis 530 von 3362.
Bericht_25_04_08.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. April 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Ampelanlage Marsweilerstraße Die nach Ansicht der Verkehrsbehörde notwendige Verkehrszählung wurde durchgeführt und bestätigt die erforderlichen 200 Fahrzeuge pro Tag. Ziel der Gemeinde ist ein beleuchteter, barrierefreier Zebrastreifen. Vorteil eines Zebrastreifens ist unter anderem, dass 100 m vor dem Überweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h angeordnet werden kann. Ein Ortstermin mit Verkehrsbehörde und Polizei ist zeitnah geplant. Wirtschaftsplan Zweckverband IGMS Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands IGMS wurde durch das Regierungspräsidium genehmigt. Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zum Umgang mit Streuobstbäumen Bei Vorhaben mit Eingriffen in Streuobstbestände sind frühzeitig die Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde zu beachten. Windpark Altdorfer Wald Eine Informationsveranstaltung zum Windpark Altdorfer Wald findet am 20.05.2025 im Kultur- und Kongresszentrum in Weingarten statt. Weitere Informationen folgen. Neuvergabe des Gaskonzessionsvertrages - Konzessionsvertrag Gas vom 12.09.2027- 11.09.2047 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet mit der TWS Netz GmbH als Konzessionärin für die Zeit an dem 12.09.2027 bis 11.09.2047 auf Grundlage des Vertragsentwurfs wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag gemäß § 108 der Gemeindeordnung zur Bestätigung bei der zuständigen Rechtsaufsichts-behörde vorzulegen. 3. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt nach Bestätigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehörde den Konzessionsvertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen und sämtliche notwendigen Schritte zur Umsetzung des Vertragsabschlusses einzuleiten. Neuvergabe des Stromkonzessionsvertrages - Konzessionsvertrag Strom 01.01.2028- 31.12.2047 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet mit der Netze BW GmbH als Konzessionärin für die Zeit an dem 01.01.2028 bis 31.12.2047 auf Grundlage des Vertragsentwurfs wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag gemäß § 108 der Gemeindeordnung zur Bestätigung bei der zuständigen Rechtsaufsichts-behörde vorzulegen. 3. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt nach Bestätigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehörde den Konzessionsvertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen und sämtliche notwendigen Schritte zur Umsetzung des Vertragsabschlusses einzuleiten. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2025 zu. Bauantrag zum Neubau einer Strohbergehalle und zwei Getreidesilos auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Antrag auf Befreiung für das Bauen im Überschwemmungsgebiet für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 nach § 36 BauGB wird erteilt. 2. Die Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot in Überschwemmungsgebieten gem. § 65 Abs. 3 Wassergesetz BW (WG) i.V.m. § 84 Abs. 2 WG zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 wird erteilt. Erneute Beratung zum Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird nicht erteilt. Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt für die Überschreitung der maximalen Größe von 5 ha pro Anlage wird im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" zugestimmt. Auftragsvergabe für eine neue Enthärtungsanlage für das gesamte Schulareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Einbau einer neuen Enthärtungsanlage für das Schulareal wird an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 28.760,88 € brutto vergeben. Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Als Vertreter in den Aussichtsrat der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH werden gewählt Vertreter Persönlicher Stellvertreter Simone Rürup Stefan Konzett Jürgen Schad Yvonne Jaudas Johannes Kreutle Michael Spiegel Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 153,82 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 15.04.2025
    Bericht_25_07_01.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01.07.2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Baugebiet Lilienstraße – Festlegung der Kriterien zur Bauplatzvergabe nach Einheimischenmodell und Höchstgebotverfahren Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Vergabe der Bauplätze nach dem „Einheimischenmodell“ erfolgt auf Grundlage der in Anlage 2 definierten Kriterien. 2. Die Vergabe der Bauplätze nach dem „Höchstgebotsverfahren“ erfolgt auf Grundlage der in Anlage 3 definierten Kriterien. 3. Die aus der ersten Vergaberunde im „Einheimischenmodell“ verbleibenden Bauplätze werden in einer späteren zweiten Vergaberunde wieder nach dem „Einheimischenmodell“ vergeben. 4. Die aus der ersten Vergaberunde im „Höchstgebotsverfahren“ verbleibenden Bauplätze werden in einer späteren zweiten Vergaberunde ebenfalls nach dem „Höchstgebotsverfahren“ vergeben. 5. Das Vergabeverfahren wird wie beschrieben durchgeführt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube, Aufstockung und Anbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit gemeinsam genutztem Gästezimmer und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Grünenberg-Erweiterung" auf Flst. 93/7, Jägerweg 32 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Grünenberg Erweiterung“ - der Überschreitung der Baugrenze im Norden, - der Überschreitung der Grundflächenzahl (0,28 statt 0,25), - und der Überschreitung der Geschossflächenzahl (0,48 statt 0,40), - sowie der Überschreitung der Wandhöhe um 15 % wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Jahresabschlüsse 2024 der Gemeinde Baindt, des EB Wasserversorgung sowie des EB Abwasserbeseitigung werden beschlossen. Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz + Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung für die Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach ausgehend von vier Meter Straßenbreite und einem Durchmesser von 160. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 100,55 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 10.07.2025
      _Klima-__Spartipp_des_Monats_März_2025.pdf

      Klima-Spartipp des Monats März: Etwas schwarz auf weiß zu haben, kann nie schaden Generell ist Farbe im Leben wichtig, denn ohne sie wäre die Welt nur halb so schön. Mit dem beginnenden Frühling wird es draußen nun auch wieder täglich bunter. Manchmal ist es aber besser, etwas schwarz auf weiß zu haben, also die Tinte auf dem Papier. Denn beim Drucken von Schriftstücken und Rechnungen ist Schwarzweißdruck zumeist völlig ausreichend. Ansonsten reicht bereits ein winziges Logo aus, dass der Drucker bei Farbdruck- oder Automatikeinstellung alles farbig druckt. Die Farbherstellung für Drucker ist aufwendig und benötigt mehr Rohstoffe als bei schwarzer Farbe, welche meist aus Rußpartikeln besteht. Für den Vierfarbdruck werden neben Schwarz die Farben Blaugrün (Cyan), Purpur (Magenta) und Gelb (Yellow) verwendet. Aus Umwelt- und Kostensicht ist schwarz zu drucken daher besser als alle anderen Farbtöne. Die geringeren Kosten gegenüber dem Farbdruck liegen daran, dass sich die meisten Farben aus den vier Grundfarben zusammensetzen. Wenn also beispielsweise eine grüne Fläche dargestellt wird, werden Cyan und Gelb übereinander gedruckt. Bei dunklen Farben kommt auch noch Schwarz dazu, weshalb letztlich deutlich mehr Toner verbraucht wird. Auch der Graustufenmodus ist nicht der Hit, denn hier versucht der Drucker, ein Farbbild mit allen verfügbaren Druckfarben in Grau darzustellen, weshalb gewisse Mengen Cyan, Magenta und Yellow benötigt werden. Wer clever druckt, der weiß genau, schwarzweiß schlägt Farbe und auch grau, bei der Umwelt und beim Preis, denn der ist nur beim Schwarz(weiß)druck heiß. Generell gilt es, sich beim Drucken stets zu fragen, ob es den Ausdruck wirklich braucht oder ob dieser kurze Zeit später wieder ohnehin im Altpapier landet. Manche Dokumente werden natürlich in ausgedruckter Form benötigt und gerade Abbildungen auch zumeist in Farbe. Ansonsten reicht schwarzweiß aber fast immer aus. Damit Tintenpatronen und Druckerdüsen selten benutzter Druckergeräte nicht eintrocknen, sind ab und an doch Farbdrucke nötig. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 28,18 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 19.03.2025
        Wasseranalyse_2025_03.pdf

        Eurofins Institut Jäger GmbH - Ettishofer Str. 12 - DE-88250 Weingarten ZV WV Baienfurt-Baindt Rathaus 88255 Baienfurt Titel: Prüfbericht zu Auftrag 22508524 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Auftragsbezeichnung: Untersuchung gemäß TrinkwV Parametergruppe B Probenahmeort: NZ / Baienfurt Anzahl Proben: 1 Probenart: Trinkwasser Probenahmedatum: 11.03.2025 Probenehmer: Eurofins Institut Jäger GmbH, Mark-Andre Meilinger Probeneingangsdatum: 11.03.2025 Prüfzeitraum: 11.03.2025 - 28.03.2025 Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Sofern die Probenahme nicht durch unser Labor oder in unserem Auftrag erfolgte, wird hierfür sowie für die Kundenangaben oder darauf basierende Berechnungsergebnisse keine Gewähr übernommen. Die Ergebnisse gelten dann für die Probe, wie erhalten. Dieser Prüfbericht enthält eine qualifizierte elektronische Signatur und darf nur vollständig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Änderungen bedürfen in jedem Einzelfall der Genehmigung der EUROFINS UMWELT. Es gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB), sofern nicht andere Regelungen vereinbart sind. Die aktuellen AVB können Sie unter http://www.eurofins.de/umwelt/avb.aspx einsehen. Das beauftragte Prüflaboratorium ist durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage (D-PL-14201-01-00) aufgeführten Umfang. Anhänge: XML_Export_AR-25-VU-001505-01.xml Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 1 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 Birgit Bender Niederlassungsleitung Weingarten +49 7515688750 Digital signiert, {{SIGNATURE_DATE}} {{SIGNATURE_BY}} {{SIGNATURE_TITLE}} Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 2 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 28.03.2025 Sven Eschenbach Department Manager Analytical Service Management Parameter Lab. Akkr. Methode Probenahme Probenahme Trinkwasser VU NG DIN ISO 5667-5 (A14): 2011-02 Angabe der Vor-Ort-Parameter Chlor (Cl2), frei VU NG DIN EN ISO 7393-2: 2019-03 Sauerstoff (O2) VU NG DIN EN ISO 5814: 2013-02 Wassertemperatur VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 pH-Wert VU NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Leitfähigkeit bei 25°C VU NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil I Benzol JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bor (B) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Bromat JT NG DIN EN ISO 15061: 2001-12 Chrom (Cr) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cyanide, gesamt JT NG DIN EN ISO 14403-2: 2012-10 1,2-Dichlorethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Fluorid JT NG DIN 38405-4 (D4): 1985-07 Nitrat (NO3) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Quecksilber (Hg) JT NG DIN EN ISO 17852 (E 35): 2008-04 Selen (Se) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Tetrachlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Trichlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trichlorethen, Tetrachlorethen JT berechnet Uran (U) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Perfluorhexansäure (PFHxA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansäure (PFHpA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansäure (PFOA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansäure (PFNA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansäure (PFDeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundekansäure (PFUnA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodekansäure (PFDoA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansäure (PFBA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,3 4) 6,5 - 9,5 2790 0,001 1 0,01 0,025 5) 0,05 0,003 1,5 50 6) 0,001 0,01 0,01 0,01 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,05 mg/l 0,1 mg/l °C °C 5,0 µS/cm 0,00025 mg/l 0,02 mg/l 0,0025 mg/l 0,0005 mg/l 0,005 mg/l 0,0005 mg/l 0,15 mg/l 1,0 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0001 mg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 X < 0,05 9,9 9,0 7,79 10,6 488 < 0,00025 < 0,02 < 0,0025 0,0010 < 0,005 < 0,0005 < 0,15 11 < 0,0001 < 0,001 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) 0,0014 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 3 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Perfluorpentansäure (PFPeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansäure (PFTrA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansulfonsäure (PFHpS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorpentansulfonsäure (PFPeS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansulfonsäure (PFNS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundecansulfonsäure (PFUnS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodecansulfonsäure (PFDoS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansulfonsäure (PFTrDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansulfonsäure (PFDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Summe PFAS (20) exkl. LOQ JT berechnet Summe PFAS 4 Parameter exk. LOQ JT berechnet Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe Atrazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desisopropyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metazachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metolachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Simazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Summe Pestizide (8 Parameter) JT berechnet Ver- gleichs- werte Grenz- werte 7) 8) 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0005 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l mg/l mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 (n. b.) 1) (n. b.) 1) < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 (n. b.) 1) Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 4 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil II Antimon (Sb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Arsen (As) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Blei (Pb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cadmium (Cd) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kupfer (Cu) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nickel (Ni) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nitrit (NO2) JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Benzo[b]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[k]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[ghi]perylen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Indeno[1,2,3-cd]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Summe PAK 4 JT berechnet Benzo[a]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Chloroform (Trichlormethan) JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bromdichlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Dibromchlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Tribrommethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trihalogenmethane JT berechnet Bisphenol A AN/f L8 DIN EN ISO 18857-2: 2012-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,005 0,01 9) 0,01 10) 0,003 2 11) 0,02 11) 0,5 12) 0,0001 13) 0,00001 0,05 0,0025 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,01 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l mg/l 0,000001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0005 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,0001 0,009 < 0,001 < 0,01 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 (n. b.) 1) < 0,000001 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) < 0,0005 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 5 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Indikatorparameter gem. TrinkwV Anlage 3, Teil I Aluminium (Al) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ammonium JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Chlorid (Cl) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Eisen (Fe) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Leitfähigkeit bei 25°C JT NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Mangan (Mn) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Natrium (Na) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 TOC JT NG DIN EN 1484 (H3): 2019-04 Sulfat (SO4) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 pH-Wert JT NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcitlösekapazität (ber.) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,2 0,5 14) 250 0,2 2790 0,05 200 250 6,5 - 9,5 5 15) Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,005 mg/l 0,01 mg/l 1,0 mg/l 0,005 mg/l 5,0 µS/cm 0,001 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 1,0 mg/l °C mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,005 < 0,01 5,8 < 0,005 478 2) < 0,001 3,7 0,3 14 7,69 2) 18,5 2) -19 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 6 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Ergänzende Untersuchungen Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38409-7 (H7-4): 2005-12 Basekapazität bis 8,2 (berechnet) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Temperatur Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 4,3 (m-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-2): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 4,3 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 8,2 (p-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-1): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcium (Ca) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kalium (K) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Magnesium (Mg) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Carbonathärte JT DEV D 8: 1971 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Härtebereich JT berechnet Sättigungsindex JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Sättigungs-pH-Wert nach Einstellung mit Calcit JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S1 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S JT NG DIN EN 12502-2: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S2 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 pH-Wert bei Bewertungstemperatur JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Hydrogencarbonat (HCO3) JT DEV D 8: 1971 Phosphor (P) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Phosphat (ber. als PO4) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,1 mmol/l mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,05 mmol/l 0,04 °dH 0,01 mmol/l 3,00 mg/l 0,2 mg/l 0,6 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 n.u. 3) 0,187 n.u. 3) 4,9 18,5 < 0,1 18,5 68,3 1,0 19,9 2,45 14,1 2,52 hart 0,37 7,49 0,129 34,4 2,44 7,778 299 < 0,2 < 0,6 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 7 von 10 Erläuterungen BG - Bestimmungsgrenze Lab. - Kürzel des durchführenden Labors Akkr. - Akkreditierungskürzel des Prüflabors X - durchgeführt Kommentare zu Ergebnissen 1) nicht berechenbar 2) Die Analyse erfolgte nach Probentransport ins Labor. Das Ergebnis kann aufgrund einer erhöhten Messunsicherheit von dem gegebenenfalls bei der Probenahme ermittelten Wert abweichen. 3) nicht untersucht Die mit AN gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Umwelt West GmbH (Vorgebirgsstrasse 20, Wesseling) analysiert. Die Bestimmung der mit L8 gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 DAkkS D-PL-14078-01-00 akkreditiert. Die mit JT gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ernst-Simon-Strasse 2-4, Tübingen) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. Die mit VU gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ettishofer Str. 12, Weingarten) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. /f - Die Analyse des Parameters erfolgte in Fremdvergabe. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 8 von 10 Erläuterungen zu Vergleichswerten Untersuchung nach TrinkwV (Stand 2023-06). TrinkwV: Trinkwasserverordnung TMW: Technischer Maßnahmenwert GOW: Gesundheitliche Orientierungswerte TWLW: Trinkwasserleitwert MF: Membranfiltrationsansatz DA: Direktansatz Bitte informieren Sie bei Erreichen des Grenzwertes bzw. des technischen Maßnahmewertes Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Auch wenn für Proben der technische Maßnahmewert laut Trinkwasserverordnung nicht erreicht ist, können in Hochrisikobereichen beim Nachweis von Legionellen Maßnahmen erforderlich sein. Wir weisen darauf hin, dass beim Erreichen des technischen Maßnahmewertes nach Anlage 3 Teil II der TrinkwV im Rahmen einer systemischen Untersuchung nach § 31 eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt gemäß § 53 bereits durch die Untersuchungsstelle erfolgt. 4) Entsprechend der aktuellen durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach §20 TrinkwV (2023-06). Gehalte bis 0,6 mg/l freies Cl2 nach der Aufbereitung bleiben außer Betracht, wenn anders die Desinfektion nicht gewährleistet werden kann oder wenn die Desinfektion zeitweise durch Ammonium beeinträchtigt wird. 5) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2030. Ab dem 12. Januar 2030 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. 6) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein 7) Ab dem 12.01.2026 gilt der Grenzwert 0,00010 mg/l. 8) Ab dem 12.01.2028 gilt der Grenzwert 0,000020 mg/l. 9) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Der Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die vor dem 12. Januar 2028 in Betrieb genommen worden sind, bis zum Ablauf des 11. Januar 2033. Ab dem 12. Januar 2033 gilt für alle Wasserversorgungsanlagen der Grenzwert 0,0040 mg/l. Dieser Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die ab dem 12. Januar 2028 neu in Betrieb genommen werden, bereits ab dem 12. Januar 2028. 10) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Ab dem 12. Januar 2028 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. Er gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 11) Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 12) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein. Am Ausgang des Wasserwerks darf der Wert von 0,10 mg/l für Nitrit nicht überschritten werden. 13) Summe der nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten nachfolgenden Stoffe: Benzo-(b)-fluoranthen, Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-(ghi)-perylen und Indeno-(1,2,3-cd)-pyren. Messwerte für die Einzelsubstanz, die unterhalb der Bestimmungsgrenze des jeweiligen Untersuchungsverfahrens liegen, werden bei der Summenbildung nicht berücksichtigt. 14) Die Ursache einer plötzlichen oder kontinuierlichen Erhöhung der üblicherweise gemessenen Konzentration ist zu untersuchen. 15) Die Anforderung gilt für Wasserversorgungsanlagen und dezentrale Wasserversorgungsanlagen. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn der pH-Wert am Wasserwerksausgang ≥ 7,7 ist. Hinter der Stelle der Mischung von Trinkwasser aus zwei oder mehr Wasserwerken darf die Calcitlösekapazität im Verteilungsnetz den Wert von 10 mg/l nicht überschreiten. Für Eigenwasserversorgungsanlagen wird seitens des UBA empfohlen, sich nach dieser Anforderung zu richten, wenn nicht andere Maßnahmen zur Berücksichtigung der Aggresivität des Trinkwassers gegenüber Werkstoffen getroffen werden. Bei der Darstellung von Vergleichswerten im Prüfbericht handelt es sich um eine Serviceleistung der EUROFINS UMWELT. Die zitierten Vergleichswerte (Grenz-, Richt- oder sonstige Zuordnungswerte) sind teilweise vereinfacht dargestellt und berücksichtigen nicht alle Kommentare, Nebenbestimmungen und/oder Ausnahmeregelungen des entsprechenden Regelwerkes. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 9 von 10 Abgleich mit Vergleichswerten Der Abgleich bezieht sich ausschließlich auf die in AR-25-VU-001505-01 aufgeführten Ergebnisse und erfolgt auf Basis eines rein numerischen Vergleichs des erhaltenen Messwertes mit den entsprechenden Vergleichswerten. Die Messunsicherheiten der Analyse- und Probenahmeverfahren werden hierbei gemäß den Vorgaben der TrinkwV berücksichtigt. Die im Prüfbericht AR-25-VU-001505-01 enthaltenen Proben weisen keine Überschreitung bzw. Verletzung eines Vergleichswertes der Liste TrinkwV (Stand 2023-06) auf. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 10 von 10 2025-03-28T15:43:41+0100 Eurofins Institut Jäger GmbH Validated by: Sven Eschenbach[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 342,25 KB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 07.04.2025
          Wasseranalyse_2025_03.pdf

          Eurofins Institut Jäger GmbH - Ettishofer Str. 12 - DE-88250 Weingarten ZV WV Baienfurt-Baindt Rathaus 88255 Baienfurt Titel: Prüfbericht zu Auftrag 22508524 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Auftragsbezeichnung: Untersuchung gemäß TrinkwV Parametergruppe B Probenahmeort: NZ / Baienfurt Anzahl Proben: 1 Probenart: Trinkwasser Probenahmedatum: 11.03.2025 Probenehmer: Eurofins Institut Jäger GmbH, Mark-Andre Meilinger Probeneingangsdatum: 11.03.2025 Prüfzeitraum: 11.03.2025 - 28.03.2025 Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Sofern die Probenahme nicht durch unser Labor oder in unserem Auftrag erfolgte, wird hierfür sowie für die Kundenangaben oder darauf basierende Berechnungsergebnisse keine Gewähr übernommen. Die Ergebnisse gelten dann für die Probe, wie erhalten. Dieser Prüfbericht enthält eine qualifizierte elektronische Signatur und darf nur vollständig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Änderungen bedürfen in jedem Einzelfall der Genehmigung der EUROFINS UMWELT. Es gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB), sofern nicht andere Regelungen vereinbart sind. Die aktuellen AVB können Sie unter http://www.eurofins.de/umwelt/avb.aspx einsehen. Das beauftragte Prüflaboratorium ist durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage (D-PL-14201-01-00) aufgeführten Umfang. Anhänge: XML_Export_AR-25-VU-001505-01.xml Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 1 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 Birgit Bender Niederlassungsleitung Weingarten +49 7515688750 Digital signiert, {{SIGNATURE_DATE}} {{SIGNATURE_BY}} {{SIGNATURE_TITLE}} Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 2 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 28.03.2025 Sven Eschenbach Department Manager Analytical Service Management Parameter Lab. Akkr. Methode Probenahme Probenahme Trinkwasser VU NG DIN ISO 5667-5 (A14): 2011-02 Angabe der Vor-Ort-Parameter Chlor (Cl2), frei VU NG DIN EN ISO 7393-2: 2019-03 Sauerstoff (O2) VU NG DIN EN ISO 5814: 2013-02 Wassertemperatur VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 pH-Wert VU NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Leitfähigkeit bei 25°C VU NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil I Benzol JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bor (B) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Bromat JT NG DIN EN ISO 15061: 2001-12 Chrom (Cr) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cyanide, gesamt JT NG DIN EN ISO 14403-2: 2012-10 1,2-Dichlorethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Fluorid JT NG DIN 38405-4 (D4): 1985-07 Nitrat (NO3) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Quecksilber (Hg) JT NG DIN EN ISO 17852 (E 35): 2008-04 Selen (Se) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Tetrachlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Trichlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trichlorethen, Tetrachlorethen JT berechnet Uran (U) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Perfluorhexansäure (PFHxA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansäure (PFHpA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansäure (PFOA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansäure (PFNA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansäure (PFDeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundekansäure (PFUnA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodekansäure (PFDoA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansäure (PFBA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,3 4) 6,5 - 9,5 2790 0,001 1 0,01 0,025 5) 0,05 0,003 1,5 50 6) 0,001 0,01 0,01 0,01 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,05 mg/l 0,1 mg/l °C °C 5,0 µS/cm 0,00025 mg/l 0,02 mg/l 0,0025 mg/l 0,0005 mg/l 0,005 mg/l 0,0005 mg/l 0,15 mg/l 1,0 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0001 mg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 X < 0,05 9,9 9,0 7,79 10,6 488 < 0,00025 < 0,02 < 0,0025 0,0010 < 0,005 < 0,0005 < 0,15 11 < 0,0001 < 0,001 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) 0,0014 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 3 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Perfluorpentansäure (PFPeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansäure (PFTrA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansulfonsäure (PFHpS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorpentansulfonsäure (PFPeS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansulfonsäure (PFNS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundecansulfonsäure (PFUnS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodecansulfonsäure (PFDoS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansulfonsäure (PFTrDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansulfonsäure (PFDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Summe PFAS (20) exkl. LOQ JT berechnet Summe PFAS 4 Parameter exk. LOQ JT berechnet Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe Atrazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desisopropyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metazachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metolachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Simazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Summe Pestizide (8 Parameter) JT berechnet Ver- gleichs- werte Grenz- werte 7) 8) 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0005 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l mg/l mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 (n. b.) 1) (n. b.) 1) < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 (n. b.) 1) Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 4 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil II Antimon (Sb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Arsen (As) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Blei (Pb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cadmium (Cd) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kupfer (Cu) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nickel (Ni) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nitrit (NO2) JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Benzo[b]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[k]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[ghi]perylen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Indeno[1,2,3-cd]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Summe PAK 4 JT berechnet Benzo[a]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Chloroform (Trichlormethan) JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bromdichlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Dibromchlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Tribrommethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trihalogenmethane JT berechnet Bisphenol A AN/f L8 DIN EN ISO 18857-2: 2012-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,005 0,01 9) 0,01 10) 0,003 2 11) 0,02 11) 0,5 12) 0,0001 13) 0,00001 0,05 0,0025 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,01 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l mg/l 0,000001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0005 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,0001 0,009 < 0,001 < 0,01 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 (n. b.) 1) < 0,000001 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) < 0,0005 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 5 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Indikatorparameter gem. TrinkwV Anlage 3, Teil I Aluminium (Al) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ammonium JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Chlorid (Cl) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Eisen (Fe) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Leitfähigkeit bei 25°C JT NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Mangan (Mn) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Natrium (Na) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 TOC JT NG DIN EN 1484 (H3): 2019-04 Sulfat (SO4) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 pH-Wert JT NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcitlösekapazität (ber.) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,2 0,5 14) 250 0,2 2790 0,05 200 250 6,5 - 9,5 5 15) Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,005 mg/l 0,01 mg/l 1,0 mg/l 0,005 mg/l 5,0 µS/cm 0,001 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 1,0 mg/l °C mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,005 < 0,01 5,8 < 0,005 478 2) < 0,001 3,7 0,3 14 7,69 2) 18,5 2) -19 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 6 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Ergänzende Untersuchungen Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38409-7 (H7-4): 2005-12 Basekapazität bis 8,2 (berechnet) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Temperatur Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 4,3 (m-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-2): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 4,3 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 8,2 (p-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-1): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcium (Ca) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kalium (K) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Magnesium (Mg) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Carbonathärte JT DEV D 8: 1971 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Härtebereich JT berechnet Sättigungsindex JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Sättigungs-pH-Wert nach Einstellung mit Calcit JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S1 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S JT NG DIN EN 12502-2: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S2 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 pH-Wert bei Bewertungstemperatur JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Hydrogencarbonat (HCO3) JT DEV D 8: 1971 Phosphor (P) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Phosphat (ber. als PO4) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,1 mmol/l mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,05 mmol/l 0,04 °dH 0,01 mmol/l 3,00 mg/l 0,2 mg/l 0,6 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 n.u. 3) 0,187 n.u. 3) 4,9 18,5 < 0,1 18,5 68,3 1,0 19,9 2,45 14,1 2,52 hart 0,37 7,49 0,129 34,4 2,44 7,778 299 < 0,2 < 0,6 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 7 von 10 Erläuterungen BG - Bestimmungsgrenze Lab. - Kürzel des durchführenden Labors Akkr. - Akkreditierungskürzel des Prüflabors X - durchgeführt Kommentare zu Ergebnissen 1) nicht berechenbar 2) Die Analyse erfolgte nach Probentransport ins Labor. Das Ergebnis kann aufgrund einer erhöhten Messunsicherheit von dem gegebenenfalls bei der Probenahme ermittelten Wert abweichen. 3) nicht untersucht Die mit AN gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Umwelt West GmbH (Vorgebirgsstrasse 20, Wesseling) analysiert. Die Bestimmung der mit L8 gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 DAkkS D-PL-14078-01-00 akkreditiert. Die mit JT gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ernst-Simon-Strasse 2-4, Tübingen) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. Die mit VU gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ettishofer Str. 12, Weingarten) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. /f - Die Analyse des Parameters erfolgte in Fremdvergabe. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 8 von 10 Erläuterungen zu Vergleichswerten Untersuchung nach TrinkwV (Stand 2023-06). TrinkwV: Trinkwasserverordnung TMW: Technischer Maßnahmenwert GOW: Gesundheitliche Orientierungswerte TWLW: Trinkwasserleitwert MF: Membranfiltrationsansatz DA: Direktansatz Bitte informieren Sie bei Erreichen des Grenzwertes bzw. des technischen Maßnahmewertes Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Auch wenn für Proben der technische Maßnahmewert laut Trinkwasserverordnung nicht erreicht ist, können in Hochrisikobereichen beim Nachweis von Legionellen Maßnahmen erforderlich sein. Wir weisen darauf hin, dass beim Erreichen des technischen Maßnahmewertes nach Anlage 3 Teil II der TrinkwV im Rahmen einer systemischen Untersuchung nach § 31 eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt gemäß § 53 bereits durch die Untersuchungsstelle erfolgt. 4) Entsprechend der aktuellen durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach §20 TrinkwV (2023-06). Gehalte bis 0,6 mg/l freies Cl2 nach der Aufbereitung bleiben außer Betracht, wenn anders die Desinfektion nicht gewährleistet werden kann oder wenn die Desinfektion zeitweise durch Ammonium beeinträchtigt wird. 5) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2030. Ab dem 12. Januar 2030 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. 6) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein 7) Ab dem 12.01.2026 gilt der Grenzwert 0,00010 mg/l. 8) Ab dem 12.01.2028 gilt der Grenzwert 0,000020 mg/l. 9) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Der Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die vor dem 12. Januar 2028 in Betrieb genommen worden sind, bis zum Ablauf des 11. Januar 2033. Ab dem 12. Januar 2033 gilt für alle Wasserversorgungsanlagen der Grenzwert 0,0040 mg/l. Dieser Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die ab dem 12. Januar 2028 neu in Betrieb genommen werden, bereits ab dem 12. Januar 2028. 10) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Ab dem 12. Januar 2028 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. Er gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 11) Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 12) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein. Am Ausgang des Wasserwerks darf der Wert von 0,10 mg/l für Nitrit nicht überschritten werden. 13) Summe der nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten nachfolgenden Stoffe: Benzo-(b)-fluoranthen, Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-(ghi)-perylen und Indeno-(1,2,3-cd)-pyren. Messwerte für die Einzelsubstanz, die unterhalb der Bestimmungsgrenze des jeweiligen Untersuchungsverfahrens liegen, werden bei der Summenbildung nicht berücksichtigt. 14) Die Ursache einer plötzlichen oder kontinuierlichen Erhöhung der üblicherweise gemessenen Konzentration ist zu untersuchen. 15) Die Anforderung gilt für Wasserversorgungsanlagen und dezentrale Wasserversorgungsanlagen. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn der pH-Wert am Wasserwerksausgang ≥ 7,7 ist. Hinter der Stelle der Mischung von Trinkwasser aus zwei oder mehr Wasserwerken darf die Calcitlösekapazität im Verteilungsnetz den Wert von 10 mg/l nicht überschreiten. Für Eigenwasserversorgungsanlagen wird seitens des UBA empfohlen, sich nach dieser Anforderung zu richten, wenn nicht andere Maßnahmen zur Berücksichtigung der Aggresivität des Trinkwassers gegenüber Werkstoffen getroffen werden. Bei der Darstellung von Vergleichswerten im Prüfbericht handelt es sich um eine Serviceleistung der EUROFINS UMWELT. Die zitierten Vergleichswerte (Grenz-, Richt- oder sonstige Zuordnungswerte) sind teilweise vereinfacht dargestellt und berücksichtigen nicht alle Kommentare, Nebenbestimmungen und/oder Ausnahmeregelungen des entsprechenden Regelwerkes. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 9 von 10 Abgleich mit Vergleichswerten Der Abgleich bezieht sich ausschließlich auf die in AR-25-VU-001505-01 aufgeführten Ergebnisse und erfolgt auf Basis eines rein numerischen Vergleichs des erhaltenen Messwertes mit den entsprechenden Vergleichswerten. Die Messunsicherheiten der Analyse- und Probenahmeverfahren werden hierbei gemäß den Vorgaben der TrinkwV berücksichtigt. Die im Prüfbericht AR-25-VU-001505-01 enthaltenen Proben weisen keine Überschreitung bzw. Verletzung eines Vergleichswertes der Liste TrinkwV (Stand 2023-06) auf. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 10 von 10 2025-03-28T15:43:41+0100 Eurofins Institut Jäger GmbH Validated by: Sven Eschenbach[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 342,25 KB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 07.04.2025
            Anlage_2_Gebühentabelle_für_die_Betreuung_in_den_Kindergärten_in_Baindt_ab_01.09.2025_geändert_08_04_2025.pdf

            Modul Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 517 € 385 € 261 € 105 € 1A Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 351 € 271 € 187 € 65 € 1A Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 177 € 137 € 95 € 34 € 1B Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 633 € 471 € 319 € 128 € 1B Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 429 € 331 € 129 € 79 € 1B Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 216 € 167 € 116 € 41 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 30 Std. 178 € 138 € 96 € 35 € Mo + Do 14:00 - 16:30 3B Kiga ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 40 Std. 259 € 201 € 139 € 50 € 14:00 - 16:30 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 515 € 397 € 275 € 97 € Fr 07.00 - 14.00 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 260 € 201 € 140 € 51 € Fr 07.00 - 14.00 Mo - Do 07:00 - 16:30 45 Std. 292 € 226 € 155 € 56 € Fr 07.00 - 14:00 Anlage_2_Gebuehrentabelle_ für_ den_Kindergarten_Sonne_Mond_und_Sterne_ ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025 Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Inklusive Portfolio- bzw Projektbeitrag. 3D Kiga ab 3 Jahren ja 3C Kiga ab 3 Jahren ja zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do 3C Kiga ab 2 Jahren ja 2A Kiga ab 3 Jahren nein Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit…[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 84,60 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 19.05.2025
              Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_Kigat_ab_01.05.2025.pdf

              Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 17.09.2024 mit Änderungen folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12. und zum 01.03. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kindern über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase wird für Kinder bis zu vier Jahren im Aufnahme- monat der hälftige Montagsbeitrag gemäß der Anlage 1 in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine weitere Vergünstigung. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (6) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag erho- ben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Re- duzierung erfolgt. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Preisänderungen seitens des Lieferanten für das Mittagessen führen zu einer Anpas- sung der Kosten. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.05.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 08.04.2025 Bürgermeisterin Die 1. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2015 in Kraft Die 2. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2016 in Kraft Die 3. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2017 in Kraft Die 4. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2018 in Kraft Die 5. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2019 in Kraft Die 6. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2020 in Kraft Die 7. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft (geändert am 06.07.2021) Die 8. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2022 in Kraft (geändert am 05.07.2022) Die 9. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2023 in Kraft (geändert am 07.03.2023) Die 10. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2024 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 11. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2025 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 12. Satzungsänderung tritt zum 01.05.2025 in Kraft (geändert am 08.04.2025)[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 25,16 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 19.05.2025
                Benutzungs-_und_Gebuehrenordnung_Betreuungsangebote_Klosterwiese_2025.pdf

                Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG sowie für die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 06.05.2025 folgende Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in Wahlform sowie die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt beschlossen. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung vom 30.11.2021 außer Kraft. § 1 Angebotsformen Das Betreuungsangebot der Gemeinde Baindt an der Klosterwiesenschule umfasst ergänzend zum Pflichtunterricht die Ganztagesschule, die Schulkindbetreuung sowie die Ferienbetreuung. 1. Ganztagesschule in Wahlform Die Klosterwiesenschule Baindt ist eine Ganztagsgrundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG. An drei festgelegten Wochentagen – Montag, Dienstag und Donnerstag – finden ergänzende Bildungsangebote statt. Die Entscheidung über die Teilnahme als Ganztagsschülerin oder Ganztagsschüler liegt bei den Sorgeberechtigten und erfolgt zu Beginn des Schuljahres. Die Anmeldung zu den Bildungsangeboten ist verbindlich und gilt für die Dauer des gesamten Schuljahres. An den drei Tagen mit Ganztagsangebot besteht die Möglichkeit, das Kind zum Mittagessen anzumelden. Die Kosten hierfür tragen die Sorgeberechtigten. 2. Schulkindbetreuung Die Schulkindbetreuung findet unmittelbar vor und nach dem Pflichtunterricht statt. 3. Die Ferienbetreuung Die Gemeinde bietet in den Schulferien eine Betreuung an, sofern mindestens fünf Kinder angemeldet sind. Bei geringerer Nachfrage wird eine Kooperation mit der Gemeinde Baienfurt geprüft. Lässt sich auch dadurch keine ausreichende Gruppengröße bilden, findet keine Betreuung statt. § 2 Anmeldung und Aufnahme 1. Die Anmeldung zur Ganztagesschule erfolgt über die Schulleitung. 2. Die Anmeldung zur Schulkindbetreuung erfolgt über die Gemeinde. 2.1 Vorrangig aufgenommen werden Kinder • deren alleinerziehende Sorgeberechtigte berufstätig sind oder • deren beide Sorgeberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Erwerbstätigkeit muss eine Betreuung erforderlich machen und ist durch geeignete Nachweise (z. B. Arbeitgeberbescheinigung) zu belegen. Gleichgestellt sind berufliche Bildungsmaßnahmen, Schulausbildungen oder ein Studium. 2.2 Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular der Gemeinde. Mit der Anmeldung erkennen die Sorgeberechtigte die Benutzungs- und Gebührenordnung sowie die Konzeption der Schulkindbetreuung an. 2.3 Die Anmeldung wird durch die Aufnahmebestätigung der Gemeinde wirksam. 2.4 Eine Aufnahme ist jeweils zum Schuljahresbeginn oder zum Halbjahr im Rahmen der verfügbaren Plätze möglich. 2.5 Im Anmeldeformular sind alle Angaben zum Entwicklungsstand und zum gesundheitlichen Zustand des Kindes wahrheitsgemäß anzugeben. Erhält das Kind therapeutische oder medikamentöse Unterstützung, ist dies bei der Anmeldung zu vermerken. Auch chronische Erkrankungen sind mitzuteilen. Diese Informationen sind erforderlich, damit das Betreuungspersonal die Bedürfnisse des Kindes im Betreuungsalltag angemessen berücksichtigen kann. 3. Eine Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt über ein separates Anmeldesystem. § 3 Benutzungsausschluss 1. Bei Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber kann das Kind nicht betreut werden. Die Kinder sind von den sorgeberechtigten Personen abzumelden bzw. abzuholen. 2. Bei einer meldepflichtigen ansteckenden Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitglieds (z. B. Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankungen, Gelbsucht, übertragbare Augen- oder Hautkrankheiten sowie Kopfläusebefall) ist die Schule und die Betreuung unverzüglich, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag, zu informieren. In diesen Fällen ist der Besuch der Schule und der Betreuung ausgeschlossen. Vor einer Wiederaufnahme – auch bei Erkrankungen innerhalb der Familie – ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. 3. Kinder, die den geordneten Ablauf der Betreuungseinrichtung dauerhaft stören – z. B. durch Belästigung oder Gefährdung anderer Kinder oder durch wiederholte Missachtung der Anweisungen des Betreuungspersonals – können nach vorheriger Abmahnung gegenüber den Sorgeberechtigten zeitweise oder dauerhaft von der Betreuung ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn ein Kind Verhaltensweisen zeigt, • die den Rahmen und die Möglichkeiten der pädagogischen Betreuung übersteigen. • die eine erhebliche Belastung für die Gruppe darstellen. • durch die es sich selbst oder andere gefährdet. Bei akuter Gefährdung der Gesundheit anderer Kinder kann ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Abmahnung erfolgen. 4. Ein Ausschluss von der Betreuung erfolgt, wenn trotz schriftlicher Mahnung Zahlungsrückstände in Höhe von zwei Monatsbeiträgen bestehen. 5. Ein Ausschluss erfolgt, wenn die in dieser Benutzungsordnung festgelegten Bestimmungen von den Sorgeberechtigten wiederholt und beharrlich missachtet werden – trotz schriftlicher Aufforderung zur Einhaltung. 6. Werden bei der Anmeldung eines Kindes falsche Angaben gemacht, die für die Aufnahmeentscheidung relevant gewesen wären, kann das Kind von der Betreuung ausgeschlossen werden. § 4 Benutzung der Einrichtung und Haftung 1. Die Betreuungskräfte sind während der Öffnungszeiten für die angemeldeten Kinder verantwortlich und ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Schaden von den Kindern abzuwenden. 2. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen des Betreuungsraums durch das Kind. Bei Spielangeboten im Freien oder bei Ausflügen erstreckt sich die Aufsichtspflicht auf die gesamte Dauer der jeweiligen Aktivität. Der Weg von und zum Betreuungsangebot fällt nicht unter die Aufsicht der Betreuungskräfte. 3. An Schulunterrichtstagen sind die Kinder durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Für die Betreuung während der Ferien wird der Abschluss einer zusätzlichen Schülerunfallversicherung empfohlen. 4. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Garderobe, Wertsachen oder andere persönliche Gegenstände. 5. Mit dem Anmeldeformular teilen die Sorgeberechtigten der Gemeinde mit, zu welchen Zeiten ihr Kind betreut werden soll. Ist ein Kind verhindert, informieren die sorgeberechtigten Personen die Betreuungskraft. Umgekehrt informiert die Betreuungskraft diese, wenn ein Kind unentschuldigt nicht zu den vereinbarten Betreuungszeiten erscheint. § 5 Gebühren 1. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Regelung des Gemeinderats und werden für jedes angemeldete Kind erhoben. Für den Monat August wird keine Gebühr erhoben. Für das Schuljahr 2025/2026 beträgt die Gebühr 1,20 € pro gebuchter Betreuungsstunde im Monat. Die Monatsgebühr ergibt sich aus der Anzahl der wöchentlich gebuchten Betreuungsstunden, multipliziert mit vier. Eine Änderung der gebuchten Stunden und damit eine Neuberechnung der Gebühr ist nur zum Beginn des Schuljahres und zum Halbjahr möglich. 2. Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats der Aufnahme des Kindes und endet mit dem Ende des Austrittsmonats. 3. Die An- und Abmeldung von den Betreuungsangeboten ist nur zum Beginn des Schuljahrs und zum Halbjahr möglich. 4. Für die Abmeldung ist die Schriftform erforderlich. 5. Die jeweilige Gebühr wird im Voraus zum Fünften des Monats fällig. 6. Die Gebühr der Schulkindbetreuung enthält nicht die Beiträge der Ferienbetreuung. Diese Gebühr wird separat fällig und abgerechnet. 7. Für das Mittagessen entsteht eine zusätzliche Gebühr, welche pro Kind und Tag berechnet wird. § 6 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 01.09.2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die frühere Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG sowie für die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt, die dieser Satzung entsprechen oder widersprechen, außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 06.05.2025 Simone Rürup Bürgermeisterin 07502940640 2025-05-14T15:28:24+0200 Baindt,14.05.2025 15:30 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 187,49 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 26.05.2025
                  _Klima-__Spartipp_des_Monats_Juni.pdf

                  Klima-Spartipp des Monats Juni: Clever fahren, Bares sparen Ob zu privaten Anlässen, dem Weg zur Arbeitsstätte oder auf dem Weg zu beruflichen Terminen, am meisten Geld lässt sich sparen, wenn diese Strecken zu Fuß, oder mit dem Rad zurückgelegt werden, was ganz nebenbei auch noch besonders klimaschonend ist. Da nun mal nicht alle einen Marathon in knapp zwei Stunden laufen oder bei einem Radrennen wie der Tour de France dem Peloton davonstürmen, braucht es bei denjenigen Personen, die öfters längere Wegstrecken unterwegs sind, zumeist aber doch eben auch andere Verkehrsmittel wie den Bus, die Bahn und das Auto. Da mit dem Auto in vielen Fällen noch immer die meisten und oftmals auch sehr lange Strecken zurückgelegt werden, geht es dieses Mal ums Thema sparsames Fahren, denn dort gilt: Bei cleverer Fahrt, wird reichlich g’spart! Ob reines Verbrennerfahrzeug, Hybrid- oder Elektroauto, bei angepasster Fahrweise kann der Verbrauch erheblich gesenkt werden. Um dies zu erreichen hilft ein Beherzigen der nachfolgenden glorreichen sieben Tipps: Tipp 1) Bei Verbrennerfahrzeugen gilt: Rasch hochschalten und niedertourig fahren Entscheidend für den Kraftstoffverbrauch und den Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs, ist vor allem die Drehzahl des Motors. Im dem für das jeweilige Tempo höchstmöglichen Gang zu fahren, ist daher elementar für sparsames Fahren. Nach dem Anfahren gilt es daher schnell zu beschleunigen und dabei möglichst zügig hochzuschalten, also rasch in die höheren Gänge zu kommen und anschließend mit niedrigen Drehzahlen die Geschwindigkeit beizubehalten. Tipp 2) Kurzstrecken bei Fahrten weitgehend vermeiden Auch ein Verzicht auf kurze Fahrten unter fünf Kilometern, mit dem PKW trägt mit zum Sparen bei, denn Strecken dieser Länge können oftmals zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Nur mal zur Einordnung, es ist so, dass Motoren im Kaltzustand am meisten verbrauchen, weshalb der Durchschnittsverbrauch bei einem Verbrenner auf den ersten hundert Metern bei bis zu 30 Litern pro 100 Kilometer liegen kann. Erst wenn der Motor nach einigen Kilometern seine normale Betriebstemperatur erreicht hat, kann sich ein guter Spritverbrauch einstellen. Tipp 3) regelmäßig Reifendruck überprüfen Auch ein korrekter Reifendruck, wie vom Hersteller empfohlen, wirkt wahre Wunder und damit positiv auf den Verbrauch. Tipp 4) Vorausschauend fahren Durch vorausschauendes Fahren wird häufigeres Abbremsen und wieder Gas geben vermieden und der Schwung während der Fahrt bestmöglich ausgenutzt, was das Autofahren somit ökonomischer macht. Kurzfristige Temposchwankungen können ausgeglichen werden, indem ganz einfach der Fuß vom Gaspedal genommen wird, statt zu bremsen und anschließend wieder beschleunigen zu müssen. Bei ausreichendem Abstand des eigenen Autos zum vorausfahrenden Fahrzeug, reicht oftmals ein Nutzen der Motorbremswirkung völlig aus, egal ob an der Ampel oder dem Ortseingang. Und sicherer ist dies obendrein, falls das vorausfahrende Fahrzeug doch einmal unvermittelt abbremst. Tipp 5) Unnötigen Luftwiderstand und unnötige Gewichte vermeiden Unnötiges Gewicht im Auto lässt sich beispielswiese vermeiden, indem der Kofferraum nach jedem Einkaufen daheim direkt ausgeräumt wird. Neben gefüllten Kofferräumen, sorgen auch nicht (mehr) benötigte Dachaufbauten wie Dachgepäckträger für ein höheres Fahrzeuggewicht und erhöhen zusätzlich den Luftwiderstand des Fahrzeugs. Tipp 6) Ungenutzte Stromfresser wie Klimaanlage ausschalten Auch elektrische Funktionen des Autos wie Klimaanlage, Heckscheiben- oder Sitzheizung und viele weitere, beeinflussen den Verbrauch negativ. Je mehr elektronische Funktionen eines Autos angeschaltet sind, umso höher ist letztlich dessen Verbrauch. Heizungen, Klimaanlagen, und Co. sollten daher nur eingeschaltet sein, wenn diese wirklich benötigt werden. Tipp 7) Motor bei längeren Stopps abschalten Bei längeren Stopps ab 30 Sekunden, zum Beispiel an einer Bahnschranke oder einer Ampel im innerörtlichen Stop-and-go-Verkehr, lohnt es sich den Motor auszuschalten, denn auch im Leerlauf verbraucht dieser weiterhin Sprit. Neuere Autos sind zumeist bereits serienmäßig mit einer Start-Stopp-Automatik ausgerüstet, die dies von alleine machen, also den Motor bei längeren Stopps automatisch ausschalten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 60,20 KB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 27.06.2025
                    _Klima-__Spartipp_des_Monats_Juli.pdf

                    Klima-Spartipp des Monats Juli: Einfach nur Abkühlen Ein Patentrezept gegen Hitze in Gebäuden gibt es leider nicht, denn jedes Gebäude ist hinsichtlich Gebäudehülle und Fensterausrichtung, Lüftungstechnik und Klimatisierung doch sehr unterschiedlich. Hier zwei Tipps für „coole“ Gebäude an heißen Tagen: Richtig lüften sorgt für Abkühlung Im Sommer ist es wichtig, nur in den frühen Morgen- und späten Abendstunden zu lüften, also dann, wenn die Außentemperatur kühler ist als die Temperatur im Gebäudeinneren. Tagsüber, wenn es draußen wärmer ist als drinnen, sollten die Fenster geschlossen bleiben, um die aufgeheizte Außenluft möglichst lange draußen zu halten. Wichtig ist beim Lüften, dass die Fenster nicht nur gekippt, sondern ganz geöffnet werden. Und dies idealerweise für mindestens 20 Minuten, denn nur in dieser Zeit findet die volle Dröhnung Luftaustausch statt. Anschließend ist es wichtig, alle Fenster zu schließen, da sonst im Tagesverlauf die heiße Luft in die Räume gelangt. Und zu viel heiße Luft ist bekanntlich selten gut. Wenn sich Fenster gegenüberliegen, aber nur bei nicht übermäßig feuchten Räumen, ist Querlüften perfekt. Dadurch entsteht ein heftiger Luftzug, durch den sich Raum- und Außenluft auf schnellstem Wege austauschen können. Wichtig ist dabei sicherzustellen, dass die Fenster nicht zuknallen können, denn sonst wird ganz schnell aus einem Glashaus ein Scherbenmeer. Räume verdunkeln, hilft die Hitze draußen zu lassen Wer daheim oder im Geschäft einen Rollladen oder Fensterläden hat, ist im Vorteil, denn werden diese nach dem morgendlichen Lüften tagsüber heruntergelassen bzw. geschlossen, bleibt die Hitze weitgehend draußen. Jetzt geht’s für den Spartipp in die Sommerpause. Neue Tipps bzw. alte Tipps in neu verföhnter Fassung gibt es wieder ab September. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 56,00 KB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 23.07.2025

                      Infobereiche