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Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen

Die Gemeinden erheben für die erstmalige endgültige Herstellung von einzelnen nicht leitungsgebundenen Anlagen (z.B. öffentliche Straßen, Wege, Parkflächen, Grün- und Lärmschutzanlagen) Erschließungsbeiträge. Diese richten sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten. Die Einzelheiten regeln die Gemeinden in Satzungen. Schon mit Beginn der Herstellung kann die Gemeinde von Ihnen eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag verlangen. Außerdem muss Ihr Bauvorhaben an die öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen angeschlossen sein. Daher müssen Sie zusätzlich folgende Kosten einplanen: Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Mit den Gebühren für Trinkwasser und Abwasserbeseitigung werden die Herstellung und der Betrieb öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen finanziert. Dazu gehören z.B. Brunnen, öffentliche Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken. Die Höhe der Gebühren ist in den jeweiligen kommunalen Satzungen geregelt. Für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ihres Grundstückes ist das örtliche Versorgungsunternehmen, meist ein städtischer Tochterbetrieb oder die Gemeinde selbst, zuständig. Den Namen und die Anschrift des Unternehmens erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Kanalhausanschlusskosten Von Ihrem Wohnhaus muss ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation gelegt werden. Die dabei anfallenden Kosten müssen Sie als Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerin tragen. Wasser-, Gas- und Stromleitungen sowie deren Hausanschlusskosten Diese Leitungen liegen in der Regel in den Straßen, von wo aus die einzelnen Hausanschlüsse abgehen. Die Kosten der Erstellung einer Hauptleitung und die einzelnen Anschlüsse werden in der Regel durch eine Umlage finanziert. Nachdem Sie an das Netz angeschlossen sind, können Sie Strom und Gas über entsprechende Versorgungsunternehmen beziehen. Mit diesen schließen Sie einen individuellen Vertrag. Genaue Informationen erhalten Sie von den Energieversorgungsunternehmen. Telefonanschluss und Kabelfernsehen Die Telefonleitungen und die Leitungen für das Kabelfernsehen müssen eventuell neu verlegt werden. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrem Telefon- beziehungsweise Kabelanbieter, welche Kosten Ihnen entstehen. Die Telefonleitung wird in der Regel kostenlos zu Ihrem Haus verlegt. Sie müssen nur die Kosten für die Anschlüsse im Gebäude tragen. Für die Verlegung der Leitungen für das Kabelfernsehen müssen in der Regel Sie die Kosten tragen. Abfallgebühren Die Abfallgebühren setzen die Stadt- und Landkreise durch Satzung fest. Einen Überblick über die Abfallgebühren, die von Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich ausfallen können, bietet die jährliche Abfallbilanz des Umweltministeriums Baden-Württemberg.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Deutsche Vertretungsbehörden im Ausland

Es gibt folgende Arten von Vertretungsbehörden: Botschaften Konsulate Honorarkonsulate Hinweis: Honorarkonsulate haben meist nicht dieselben Befugnisse wie Botschaften oder Konsulate (z.B. können sie keine Reisedokumente ausstellen) und sind meist nicht im selben zeitlichen Ausmaß erreichbar. Tipp: Informieren Sie sich bereits vor der Reise, wo in Ihrem Urlaubsland die deutsche Vertretungsbehörde ihren Sitz hat und legen Sie die Kontaktdaten zu Ihren Reiseunterlagen. So wissen Sie im Notfall gleich, wohin Sie sich wenden können. Bei akuten Notlagen im Ausland können Sie sich auch jederzeit an die zentrale Notrufnummer +49 30 5000 2000 des Auswärtigen Amtes wenden. Die deutschen Vertretungsbehörden unterstützen Sie in Notfällen folgendermaßen: Sie können Ihnen Ersatzreisedokumente bei Passverlust ausstellen (entweder einen Reiseausweis, der nur zur Einreise nach Deutschland berechtigt und für höchstens einen Monat gültig ist, oder einen vorläufigen Reisepass). Bei Problemen mit Behörden des Urlaubslandes werden die Vertretungsbehörden vermittelnd tätig. Wenn nötig, können sie Ihnen Ärzte, Anwälte, Dolmetscher oder andere Personen, deren Hilfe Sie benötigen, vermitteln (z.B. wenn Sie verhaftet wurden). Die Kosten für diese Dienste müssen Sie jedoch selbst beziehungsweise Ihre Angehörigen tragen. Wenn Sie verhaftet wurden, kann Sie der Konsularbeamte im Gefängnis besuchen und mit Ihnen korrespondieren. Er wird auch überprüfen, ob die Bedingungen Ihrer Haft korrekt sind und ob Sie ausreichend versorgt werden. Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten, helfen Ihnen die Vertretungsbehörden bei der Beschaffung von Geldmitteln (z.B. durch Überweisungen von Angehörigen). In Ausnahmefällen können sie Ihnen auch ein Darlehen zur Heimreise gewähren. Dieses muss aber auf jeden Fall von Ihnen zurückgezahlt werden. Auf Ihren Wunsch verständigen die Vertretungsbehörden Ihre Angehörigen auf offiziellem Weg (z.B. wenn Sie diese nicht direkt erreichen können). Bei Todesfällen erhalten Sie Hilfe bei den Formalitäten der Überführung. Deutsche Auslandsvertretungen dürfen aber nicht Rechnungen für Sie bezahlen (z.B. für Krankenhauskosten, Bußgelder, Rettungsaktionen, Überführungen bei Todesfällen) oder Ihnen ein Darlehen zur Fortsetzung des Urlaubes gewähren, Führerscheinersatzpapiere ausstellen oder Ihre anwaltliche Vertretung vor Gericht übernehmen oder in laufende Gerichtsverfahren eingreifen. Wie Sie vorgehen, wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, lesen Sie in der Leistung. Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, ist die Neuausstellung nur in Deutschland möglich. Als Führerscheinersatz für die Heimreise reicht aber die Verlust- oder Diebstahlsanzeige aus.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Verein als Arbeitgeber

Vereine, die Arbeitnehmer beschäftigen und somit Arbeitgeber sind, müssen sich an das Lohnsteuer- und der Sozialversicherungsrecht halten Arbeitnehmer im Verein Arbeitnehmer des Vereins sind alle Personen, die zu dem Verein in einem Dienstverhältnis stehen und daraus Arbeitslohn beziehen. Maßgebend für die Einstufung als Arbeitnehmer sind die Vertragsgestaltung und die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses. Die Bezeichnung des Vertrages oder der Zahlungen sind grundsätzlich nicht entscheidend. Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn die oder der Beschäftigte dem Verein die Arbeitskraft schuldet, in den geschäftlichen Organismus eingegliedert ist und somit den ihm gegebenen geschäftlichen Weisungen über Art, Ort und Zeit der Beschäftigung folgen muss. Das Gewähren von Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sprechen für eine nicht selbstständige Tätigkeit (nichtselbständige Arbeit nach § 19 Einkommensteuergesetz – EStG). Auf die Dauer der Beschäftigung kommt es grundsätzlich nicht an. Auch Personen, die nur eine Aushilfs- oder Nebentätigkeit ausüben, können deshalb Arbeitnehmer sein. Bei einer Beschäftigung von durchschnittlich mehr als sechs Stunden wöchentlich für den Verein wird grundsätzlich von einer nicht selbstständigen Tätigkeit ausgegangen. Die beschäftigte Person wird steuerlich als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer angesehen, die Vergütungen unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Selbstständige im Verein Eine selbstständige Tätigkeit liegt in der Regel vor, wenn die oder der Beschäftigte selbst entscheiden kann über: Ort der Tätigkeit Art der Tätigkeit Zeit der Tätigkeit Zudem schulden Selbstständige dem Verein nicht die Arbeitskraft, sondern einen Arbeitserfolg. Vergütungen, die an selbstständig Tätige gezahlt werden, unterliegen nicht der Lohnsteuer. Diese Zahlungen – sowie die mit der Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen – sind von Selbstständigen in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Amateursportlerinnen und Amateursportler Erhält eine Amateursportlerin oder ein Amateursportler Entschädigungen oder Zahlungen vom Verein oder von dritter Seite, die über die nachgewiesenen Auslagen hinausgehen (z.B. Fahrtkosten zu Spielen in Anlehnung an das steuerliche Reisekostenrecht mit 30 Cent bewertet), so sind die einkommensteuerlichen/lohnsteuerlichen Pflichten der Amateursportlerin oder des Amateursportlers bzw. des Vereins zu beachten. Die Sozialversicherungsträger haben zur versicherungsrechtlichen Beurteilungen bei Zahlungen der Vereine an ihre Amateursportlerinnen und Amateursportler entschieden, dass bis zur Höhe von 249,99 Euro keine wirtschaftliche Gegenleistung anzunehmen ist und diese Beiträge deshalb nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Aufgrund dieser widerlegbaren Vermutung üben die Amateursportlerinnen und Amateursportler keine beitragsrechtliche relevante Beschäftigung aus. Diese Grenze orientiert sich in Anlehnung an den Freibetrag für Übungsleiterinnen und Übungsleiter nach § 3 Nr. 26 EStG. Es handelt sich hier um eine Freigrenze und keinen Freibetrag. Die sozialversicherungsrechtliche Grenze im Amateursportbereich hat für die steuerliche Beurteilung allerdings keine Bedeutung. Das bedeutet, dass eine Amateursportlerin oder ein Amateursportler der 200 Euro vom Verein erhält, dieser Betrag zwar nicht der Sozialversicherungspflicht aber der Besteuerung unterliegt. Die unterschiedlichen Regelungen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes sind vom Verein zu beachten. Ob allerdings ein lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis oder eine Selbstständigkeit zwischen Verein und der Amateursportlerin oder des Amateursportlers vorliegt, ist anhand aller Umstände des Einzelfalles zu unterscheiden. In der Regel liegt zwischen dem Amateurverein als Arbeitgeber und der bezahlten Amateursportlerin des bezahlten Amateursportlers ein beitrags- und steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis vor, dass entweder pauschal (Minijob) oder nach den individuellen Merkmalen (Steuerklasse) versteuert werden kann. Entsprechende Kosten (Fahrtkosten, Auslagenersatz etc..) können im Rahmen eines Arbeitsverhältnis steuerfrei ausgezahlt werden. Sportvereine verfolgen in der Regel wegen der Förderung des Sports nach § 52 Absatz 2 Nummer 21 Abgabenordnung gemeinnützige Zwecke, die die Finanzbehörden regelmäßig überprüfen. Führt die Prüfung des Finanzamtes zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nicht mehr vorliegen (z.B. aufgrund Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit), ist dem Verein ggf. die Gemeinnützigkeit zu versagen. Es empfiehlt sich daher bei Bezahlung von Spielerinnen und Spieler im Amateurbereich Kontakt mit dem Steuerberater, dem Sozialversicherungsträger und dem Finanzamt aufzunehmen. Die steuerfreie Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26 EStG von 3.000 Euro (bis 31.12.2021 2.400 Euro) kann bei Bezahlung von Amateursportlerinnen und Amateursportler für ihre Spieltätigkeit nicht angewendet werden. Hilfeleistungen von Vereinsmitgliedern / Ehrenamt Vereinsmitglieder, deren Tätigkeit bei besonderen Anlässen eine bloße Gefälligkeit oder gelegentliche Hilfeleistung darstellt, die aufgrund der persönlichen Verbundenheit und nicht zu Erwerbszwecken erbracht wird, sind insoweit keine Arbeitnehmer. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Vereinsmitglieder bei einer Vereinsfeier für bestimmte Arbeiten zur Verfügung stellen oder bei sportlichen Veranstaltungen als Helfer einspringen und dafür eine Vergütung erhalten, die nicht mehr als eine Abgeltung entstandener Aufwendungen darstellt. In gleicher Weise begründet die unentgeltliche Ausführung eines Ehrenamtes (zum Beispiel als Vereinsvorsitzender) kein Dienstverhältnis im steuerlichen Sinne, wenn der oder dem ehrenamtlich Tätigen nur die tatsächlich entstandenen steuerlich abziehbaren Kosten – wie beispielsweise Reisekosten, Porto und Telefongebühren – ersetzt werden. Ehrenamtliche erzielen mit Aufwandsentschädigungen grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn, da es an einer sogenannten Überschusserzielungsabsicht fehlt. Überschuss entsteht dann, wenn die Einnahmen größer sind als die abziehbaren tatsächlichen Aufwendungen. Ehrenamtliche können einen Überschuss von bis zu 256,00 Euro im Kalenderjahr erzielen, ohne dass ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt. Wird diese Freigrenze jedoch überschritten, handelt es sich bei den Vergütungen in voller Höhe um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Bei einem pauschalen Aufwendungsersatz, der die tatsächlichen Kosten nicht nur unwesentlich übersteigt, handelt es sich dagegen regelmäßig um steuerpflichtige Einnahmen. Davon können aber im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des ehrenamtlich Tätigen die tatsächlich entstandenen steuerlich abziehbaren Aufwendungen abgezogen werden. Der Verein als Arbeitgeber Einbehaltung, Anmeldung und Abführung von Lohnsteuer Ist die Tätigkeit für den Verein als nicht selbstständig (Dienstverhältnis) anzusehen und kommt keine Steuerbefreiung der Einnahmen (zum Beispiel Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale) in Betracht, hat der Verein als Arbeitgeber die Pflicht, vom Arbeitslohn einzubehalten, beim Finanzamt anzumelden und dorthin abzuführen: Lohnsteuer Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (Zuschlagsteuern) In bestimmten Fällen (zum Beispiel bei Minijobs bis 538,00 Euro (2023: 520,00 Euro) oder bei kurzfristigen Beschäftigungen) kann der Verein die Lohnsteuer mit einem vorgeschriebenen Steuersatz berechnen (pauschalieren). Der Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ist dazu nicht erforderlich. In diesem Fall sind die Steuerbeträge aber – anstatt sie vom Arbeitslohn einzubehalten – zusätzlich zum Arbeitslohn vom Verein zu übernehmen. Ob der Verein die Pauschsteuern auf den Arbeitnehmer abwälzen kann, hängt insbesondere von den Regelungen im Arbeitsvertrag ab. Lohnkonto und Lohnsteuerbescheinigung Der Verein muss für jeden Arbeitnehmer für das jeweilige Kalenderjahr ein Lohnkonto führen. Darin sind zum Beispiel die Art und Höhe des Arbeitslohns, steuerfreie Bezüge und die persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers laut den abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) aufzuzeichnen. Das Lohnkonto ist am Ende des Kalenderjahres oder bei unterjähriger Beendigung des Dienstverhältnisses abzuschließen. Aufgrund der Eintragungen im Lohnkonto muss der Verein der Finanzverwaltung grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermitteln. Dies gilt nicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die der Verein Lohnsteuer ausschließlich pauschal erhebt (Pauschalierung der Lohnsteuer); hierfür ist keine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen. Die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung hat durch Datenfernübertragung über die amtlich bestimmte Schnittstelle authentifiziert zu erfolgen. Der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer ist ein nach amtlichem Muster gefertigter Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Anrufungsauskunft Im Rahmen einer sogenannten Anrufungsauskunft können sich sowohl die Arbeitnehmer als auch der Verein als Arbeitgeber mit einer Anfrage an das zuständige Finanzamt wenden. Das Finanzamt wird zu dem dargelegten Sachverhalt Auskunft über die lohnsteuerliche Behandlung erteilen. Zuständig ist das Finanzamt, an das auch die Lohnsteuer abgeführt wird. Der Verein haftet für nicht oder nicht vorschriftsmäßig einbehaltene Lohnsteuer. In Zweifelsfällen ist es daher ratsam, sich an das Finanzamt zu wenden. Prüfung durch das Finanzamt Das Finanzamt überwacht die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch eine Prüfung (Außenprüfung) der Arbeitgeber, die in gewissen Zeitabständen stattfindet. Solchen Prüfungen unterliegen auch Vereine. Sie sind daher verpflichtet, den mit der Nachprüfung beauftragten Bediensteten des Finanzamtes das Betreten der Geschäftsräume zu den üblichen Geschäftszeiten zu gewähren, Einsicht in die Lohnkonten und Lohnbücher zu gewähren und Einsicht in die übrigen Geschäftsunterlagen zu gewähren. Sozialversicherungspflicht Für Ihre Mitarbeiter müssen Sie neben der Lohnsteuer auch Sozialversicherungsbeiträge abführen. Im Zusammenhang damit bestehen gesetzliche Meldepflichten. Auskünfte darüber erhalten Sie bei den gesetzlichen Sozialversicherungen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bericht_24_02_27.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. Januar 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin - Wohncontainer Friesenhäusler Straße: Die Belegung ist im Februar 2024 erfolgt. 50 Männer zwischen 20 und 60 Jahren sind eingezogen. - Dorfplatz: Insgesamt 13 neue Parkplätze im Bereich der barrierefreien Bushaltestelle und entlang der Küferstraße entstehen. Dies entspricht der gleichen Anzahl an Parkplätzen, die bisher gegenüber der Kreissparkasse vorhanden sind. Geruchsgutachten Sulpach Im Gremium wurde das Gutachten vorgestellt. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchsmodells Sulpach“ gleichzeitig auch die Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. Sobald das Geruchsgutachten vorhanden ist, wird es auf die Homepage der Gemeinde eingestellt. Sanierung der Klosterwiesenschule Es wurde der aktuelle Stand der Sanierung vorgestellt. Der Gemeinderat nimmt den geänderten Bauzeitenplan sowie die erforderlichen Nachtragsvereinbarungen zur Kenntnis. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung auf Flst. 115/16, Lavendelstraße 17 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung und die dafür erforderliche Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Breite mit 1. Änderung" zum Neubau eines Carports mit PV-Dach auf Flst. 209/5, Birkenstraße 6 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Breite mit 1.Änderung“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist ein Mindestabstand von 1,00 m zur Grundstücksgrenze in Richtung Straße zu wählen (Variante 1). Bauantrag zum Umbau und Erweiterung Erdgeschoss auf Flst. 111/11, Lilienstraße 40 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 4. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 4. Änderung“ für die Überschreitung der Geschossflächenzahl und der Baugrenze durch die Terrasse und die Verlängerung des Vordaches wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zur Fassadensanierung eines Bürogebäudes mit Vergrößerung des Windfangs und Erstellung einer Terrasse mit Überdachung auf Flst. 562/7, Am Föhrenried 7 und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis 3. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Überschreitung der Baugrenze wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Flst. 701, Tulpenstraße 16 mit erforderlicher Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Gehöft Schachener Straße 100 wird zur erhaltenswerten Bausubstanz erklärt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Gebäude Schachener Straße 100 ist als besonders erhaltenswerte Bausubstanz einzustufen. Städtebaulich-räumliches Leitbild mit Zielbild Räumliche Entwicklung als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Verbandsversammlung des GMS: Das städtebaulich-räumliche Leitbild mit dem Zielbild für die räumliche Entwicklung wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung im Gemeindeverband mit der konkretisierenden Ausarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans. Das landschaftsplanerische Leitbild wird beschlossen als Grundlage für die weitere landschaftsplanerische Entwicklung im Gemeindeverband. Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.04.2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung und Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Beiträge für ihre öffentlichen Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung. 2. Die Globalberechnung für den Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeitrag wird sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf einen Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2035 ausgerichtet. Anfragen und Verschiedenes - Bauvorhaben Marsweilerstraße 18: Beim geplanten Bauvorhaben mit zwei Mehrfamilienhäusern wird vorerst nur eines der zwei Gebäude errichtet werden. - Spielplatz Kirche: Es wurde festgestellt, dass die Fläche des neuen Sinnesgartens bei der Kirche stark versiegelt ist. Die Gemeinde wird sich die Situation anschauen.[mehr]

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    Pressemitteilung_Bündnis_Junge_Kommunalwahl__24.pdf

    PRESSEMITTEILUNG Stuttgart, den 18. September 2023 Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ will junge Wählerinnen und Wähler mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten mobilisieren Junge Wählerinnen und Wähler für ihr demokratisches Recht auf Teilhabe zu gewinnen – mit diesem gemeinsamen Ziel haben sich 14 Organisationen in Baden-Württemberg zum Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ zusammengeschlossen. Das Netzwerk möchte dazu beitragen, dass sich möglichst viele junge Wählerinnen und Wähler ab 16 Jahren an den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 beteiligen. Mit gezielten Angeboten und Aktivitäten wollen die Mitglieder, die dem Bündnis bisher beigetreten sind, die Zeit bis zum Wahltermin nutzen, um junge Menschen über Möglichkeiten der Mitgestaltung im unmittelbaren Umfeld sowie über ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen zu informieren. Erstmals können im Juni 2024 auch Minderjährige ab 16 Jahren als Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreistage sowie für die Verbandsversammlung der Region Stuttgart antreten. Stimmberechtigt sind junge Menschen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, bei Kommunalwahlen im Land bereits seit 2014. „Noch nie gab es so viele Möglichkeiten für junge Menschen, sich zu beteiligen und vor Ort politisch etwas zu bewegen. Das Bündnis will ihnen helfen, sie zu nutzen“, so Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. „Wir möchten möglichst alle wahlberechtigten jungen Menschen dafür begeistern, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und so ihre Kommune und ihren Lebensraum aktiv mit zu gestalten“, ergänzt Karoline Gollmer von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg. Entscheidungen auf kommunaler Ebene haben unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag der Menschen vor Ort: in der Gemeinde, der Stadt oder im Landkreis. Für junge Menschen sind das vor allem Entscheidungen, die die Freizeitgestaltung betreffen: Wie sehen Treffpunkte im öffentlichen Raum aus? Wie gut sind Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Jugendverbände und weitere Angebote für junge Menschen vor Ort ausgestattet? Umso wichtiger also, dass auch junge Stimmberechtigte im Juni 2024 ihr Wahlrecht nutzen. Für junge Menschen haben die Bündnismitglieder im ganzen Land unterschiedliche Angebote rund um die Kommunalwahlen entwickelt. Dazu gehören: 1. Aktionstage und Workshops in außerschulischen Settings, bei denen junge Menschen unkompliziert die Grundlagen von Kommunalpolitik und die Instrumente der Kommunalwahlen kennenlernen, plant die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Außerdem ist ein enger Austausch mit Gemeinden vorgesehen, die auf Kandidatinnen- und Kandidaten-Suche sind. Mehr Infos finden sich in Kürze unter www.kinder-jugendbeteiligung- bw.de. 2. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bietet kostenlose Aktionstage, Planspiele, Begegnungsformate sowie Workshops zum 1 x 1 der Kommunalwahlen an. Die http://www.kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ http://www.kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ Angebote der LpB-Außenstellen in den vier Regierungsbezirken richten sich insbesondere an Schulen: www.lpb-bw.de/politische-tage. Auf der Homepage informiert die LpB umfassend über die Kommunalwahlen und über Angebote zum Thema: www.kommunalwahl-bw.de. 3. Workshops für Erstwählerinnen und Erstwähler für die kommenden Kommunalwahlen bietet das Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement an. Neben diesen Angeboten sind unter www.erste-wahl-bw.de auch Formate für Erwachsene zu finden. Informationen zu den Angeboten finden sich in Kürze auch auf der Homepage des Bündnisses: https://jungekommunalwahl24.de. Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024 Gewählt werden: Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden, Ortschaftsräte in 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung sowie Kreistage in 35 Landkreisen; in der Region Stuttgart zudem die Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart. Das Kommunalwahlrecht ermöglicht eine gezielte, listenunabhängige Auswahl von Personen und gewährt damit einen weitreichenden Einfluss auf die Zusammensetzung des Gremiums. Mit der Änderung des Kommunalwahlrechts, die der baden-württembergische Landtag am 29. März 2023 beschlossen hat, wurde nicht nur das passive Wahlalter für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von 18 auf 16 Jahre, sondern auch das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bürgermeisterin oder Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre abgesenkt. Über das Bündnis Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ’24“ ist eine Initiative der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg und der Landeszentrale für politische Bildung Baden- Württemberg (LpB). Es hat sich am 19. Juli 2023 konstituiert. Die Bündnispartner Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg (AGJF) Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (Institut für Angewandte Sozialwissenschaften) Gemeindetag Baden-Württemberg Internationales Forum Burg Liebenzell Jugendstiftung Baden-Württemberg Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (LAG JSA) Landesjugendring (LJR) Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Landkreistag Baden-Württemberg Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg Projektfachstelle Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit http://www.lpb-bw.de/politische-tage http://www.kommunalwahl-bw.de/ http://www.erste-wahl-bw.de/ https://jungekommunalwahl24.de/ Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg (Stand: 12. September 2023) Das Bündnis wird unterstützt von der Baden-Württembergischen Sportjugend, dem Dachverband der Jugendgemeinderäte, der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork, der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung (LAGO) und dem Netzwerk Schulsozialarbeit. Wenn Ihre Organisation dem Bündnis beitreten möchte, wenden Sie sich bitte an Karoline Gollmer (E-Mail: gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de). Weitere Informationen finden Sie hier: https://jungekommunalwahl24.de. Kontakt Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg Karoline Gollmer Siemensstraße 11, 70469 Stuttgart Tel. 0711 16447-42 gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Prof. Dr. Michael Wehner Abteilungsleiter „Regionale Arbeit“ Leiter der Außenstelle Freiburg Bertoldstr. 55, 79098 Freiburg Tel. 0761/20773-0 michael.wehner@lpb.bwl.de www.lpb-bw.de | www.lpb-freiburg.de mailto:gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://jungekommunalwahl24.de/ tel:0711%2016447-42 mailto:gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ mailto:michael.wehner@lpb.bwl.de http://www.lpb-bw.de/ http://www.lpb-freiburg.de/ Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024 Über das Bündnis Kontakt[mehr]

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      Zuletzt geändert: 19.10.2023
      Schulwegeplan_2023.pdf

      Schulwegeplan Baindt Liebe Eltern, liebe Kinder, der gemeinsame Schulweg zu Fuß ist für die Kinder ein erster Schritt zur Selbstständigkeit und eine Gruppenerfahrung mit ihren Schulfreunden. Allerdings ist der Schulweg nicht immer der verkehrssicherste Weg. Dieser Schulwegeplan weist auf Gefahrenstellen hin und zeigt, wie man diese sicher überqueren kann. Die Kinder sollen darauf gut vorbereitet werden. Auch das Verhalten in verschiedenen Situationen muss mit ihnen besprochen und trainiert werden. Ein herzliches Dankeschön geht an die Anlaufstellen, die den Kindern bei Fragen auf dem Schulweg weiterhelfen. Derzeit wird unsere Ortsmitte umgestaltet. Während der Baumaßnahme kommt es zu ganz unterschiedlichen Einschränkungen. Neben der allgemeinen Übersicht der Schulwege finden Sie anbei einen Plan für den sicheren Schulweg um den Dorfplatz zur Schule. Aktuelle Informationen zum Baufortschritt, Umleitungsstrecken oder auch Ersatzhaltestellen werden im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.baindt.de/gemeinde- baindt/dorfplatz/aktuelle-informationen Ihre Amelie Heberling, Schulleiterin, und die Gemeindeverwaltung Baindt Anlaufstellen: Die Anlaufstellen sollen Ihnen und den Kindern die Sicherheit geben, dass auf dem Schulweg stets Ansprechpartner für kleine Notfälle zu finden sind. Die Anlaufstellen haben zu den Schulzeiten geöffnet. 1 Bäckerei Schmidt, Storchenstraße 4 2 Bäckerei Hamma, Dorfplatz 1 3 Rathaus Baindt, Marsweilerstraße 4 4 Friseursalon „Hair & Style“, Marsweilerstraße 37 5 Friseursalon „Haarschneiderei“, Gartenstraße 39 Vorsicht: 1 Gartenstraße In Richtung Schule auf der linken Seite der Gartenstraße gehen, da die Kinder nur hier sicher zum Zebrastreifen des Kreisverkehrs gelangen. 2 Gartenstraße -Ziegeleistraße Vorsicht beim Überqueren: Aus der Ziegeleistraße fahren Autos auf die Gartenstraße. 3 CAP-Markt - Parkplatz Hier findet viel Kundenverkehr statt. Auf an- und abfahrende Autos achten. Der Platz sollte möglichst gemieden werden. 4 Kreisverkehr Rathaus Es gibt dort zwei Zebrastreifen. Bitte diese unbedingt benutzen. 5 Zebrastreifen Schule Neben dem Zebrastreifen an der Schule befindet sich die Ein- und Ausfahrt zum Schulparkplatz. Liebe Eltern - bitte achten Sie besonders auf die Kinder am Zebrastreifen. 6 Kreuzung Boschstraße - Zeppelinstraße Die Linkskurve der Boschstraße ist schlecht einsehbar. Bitte die Straße unterhalb der Bushaltestelle überqueren. 7 Kindergarten St. Martin Zu Bring- und Abholzeiten der Kinder des Kindergartens herrscht hier reger Verkehr. Bitte aufmerksam sein. 8 Thumbstraße/ Annabergstraße/ Storchenstraße Die Straße in Richtung Schule am gekennzeichneten Fußgängerüberweg überqueren und über den nachfolgenden aufgezeichneten Weg den Weg zur Schule gehen. Impressum: Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt 07502 / 9406 - 0 Elternbeirat der Klosterwiesenschule Baindt 2023 Schulwegeplan https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/dorfplatz/aktuelle-informationen https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/dorfplatz/aktuelle-informationen 1 2 3 4 5 7 8 6 Schulweg[mehr]

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        Aufstellungsbeschluss_1._Änderung_2._Erweiterung_Gewerbegebiet_Mehlis.pdf

        Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn.: 1014/2 und 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 29.02.2024 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.[mehr]

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          Amtsblatt_2024_02_09_KW06.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 9. Februar 2024 Nummer 6 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Raspler - ratsch, ratsch Maskenvertreiben mit Narrengericht2024 Dienstag, 13.02.2024 ab 19 Uhr auf dem Mühleparkplatz in Baindt anschließend Kehraus in der Schenk-Konrad-Halle Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 SBBZ Sehen in Baindt erhält großzügige Spende von Protestaktion Mit der Geldspende will die Einrichtung neue Spielgeräte für den Sinnesgarten anschaffen Am frühen Nachmittag des 1. Februar rollten fünf große Traktoren und mehrere Transporter laut hupend auf das Gelände des SBBZ Sehen in Baindt. Dort wurden sie bereits von der Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt, Simone Rürup, von Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt, sowie von einigen Schülerinnen und Schülern der Einrichtung für Kinder mit Sehbehinderung freudig erwartet. Schwungvoll sprangen Thomas Müller, Armin Hagel und Matthias Heilig von ihren Traktoren. Sie kamen mit weiteren Landwirten, um dem SBBZ Sehen in Baindt offiziell einen Spendenscheck mit einer Spendensumme von knapp 2.200 Euro zu überreichen. Die Männer sind drei der vielen Landwirte und mittelständischen Unternehmer aus der Region, die an den Protes- taktionen, die in den vergangenen Wochen auch im Kreis Ravensburg stattgefunden hatten, aktiv teilnahmen. Am 15. Januar führten sie am Kreisverkehr an der B30, Ausfahrt Mochenwangen, eine eigens organisierte Protestaktion durch: ein Mahnfeuer wurde entzündet. Dort gab es Getränke und Wurstwecken, die gegen eine freiwillige Spende verteilt wurden. „Es waren schätzungsweise 800 Personen anwesend, die die Protestaktion unterstützten und so kam eine schöne Spendensumme von knapp 2.200 Euro zusammen. Wir haben uns entschieden, die Summe dem SBBZ Sehen in Baindt, einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung, zukommen zu lassen. So bleibt die Unterstützung in der Region und sie kommt auch an der richtigen Stelle an“, meinen die drei Organisa- toren. Mit der Spende, so sagen sie, solle nachhaltig etwas Gutes bewirkt werden. Dr. Marcus Adrian ist über die großzügige Spende sehr erfreut. Mit der Summe sollen neue Spielgeräte für den Sin- nesgarten der Einrichtung angeschafft werden. „Die Proteste haben Spuren in der Region hinterlassen. Es betrifft unsere regionale Landwirtschaft und unseren Mittelstand. Wir verstehen und unterstützen daher die Menschen, die sich diesbezüglich engagieren“, so der Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Auch Bürgermeisterin Simone Rürup äußert sich anerkennend über die Spende. Es sei schön zu sehen, wie man sich in der Region gegenseitig stärke und unterstütze. Stiftung St. Franziskus - SBBZ Sehen in Baindt Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt, Simone Rürup (r.) gratuliert zur Spendenscheckübergabe am 1. Februar. (Bild: Stefanie Keppeler) Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 ZUM WOHLE DER UMWELT - EIGENEN BECHER MITBRINGEN Amtliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten Hauptfasnet - Rathaus geschlossen Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gum- pigen Donnerstag, den 08.02.2024, der Rathaussturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narren- zunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Donnerstag, den 08.02.2024, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 09.02.2024, erreichen Sie uns zu den ge- wohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosenmontag, den 12.02.2024, ganz- tägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bür- gerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Ferienbetreuung in den Osterferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Oster- ferien vom 02.04. bis 05.04.2024 eine Ferienbe- treuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmel- den. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemein- de Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 09.02.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Offene Konzeptvergabe - Gehöft Schachen Die Gemeinde Baindt beabsichtigt die Gebäude eines ehe- maligen Bauerngehöfts, Schachener Straße 100 in 88255 Baindt, mit Nebengebäuden und Grundstück in einer of- Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 fenen Konzeptvergabe zu veräußern. Das Gehöft, das am Ortseingang des Baindter Ortsteils Schachen liegt, soll in seinem Erscheinungsbild erhalten werden und so als Zeitzeugnis für die ländlichen Bauten Anfang des letzten Jahrhunderts in Oberschwaben bestehen bleiben. Für die Bestandsgebäude des Gehöfts, schräg gegenüber einer historischen Kapelle, sollen daher neue Nutzungen ge- funden werden. Das Gehöft ist nicht denkmalgeschützt. Die Gemeinde Baindt vergibt das Grundstück mit einer Größe von ca. 2.470 m² mit den Gebäuden zum Festpreis im Wege einer offenen Konzeptvergabe. Maßgeblich ist die Konzeptqualität. Die Gemeinde Baindt schließt mit dem ausgewählten Be- werbenden zunächst eine Reservierungsvereinbarung. In der sich anschließenden Reservierungsphase wird die Planung in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung zur Genehmigungsplanung weiterentwickelt. Nähere Informationen zum „Gehöft Schachen“ und zu den Rahmenbedingungen der offenen Konzeptvergabe können auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gehoeft-schachen abgerufen werden. Alle Personen und Unternehmen, die sich für das Gehöft bewerben wollen, werden hiermit ge- beten, die in deutscher Sprache abzufassende Bewerbung spätestens bis zum 04.06.2024 um 11:00 Uhr schriftlich im Original und unter Beifügung von zwei gebundenen Kopi- en sowie in elektronischer Form auf USB-Stick persönlich oder postalisch bei der verfahrensleitenden Stelle Gemeindeverwaltung Baindt Frau Petra Jeske / Frau Nicole Gerhardt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Tel. 0 75 02-94 06-51 / -26 E-Mail p.jeske@baindt.de / n.gerhardt@baindt.de einzureichen. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewer- bungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlichten Verfahrensunterlagen sind zu beachten. Simone Rürup Bürgermeisterin Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiege- lung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rat- haus-online - Rubrik Wasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406- 21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.02.2024 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2024 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2024 Hundesteuer 2024 15.02.2024 Gebühr Mitteilungsblatt 2024 12.03.2024 Abrechnung Wasser- und Abwassergebüh- ren 15.03.2024 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 23. Januar 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2023 wird bekannt gegeben, dass Frau Lina Heilig zum 01. Januar 2024 als stellvertretende Hauptamtsleiterin bestellt wird. Bericht der Bürgermeisterin - Wohncontainer Friesenhäusler Straße: Eine Bele- gung wird voraussichtlich im Februar 2024 erfolgen. Die Besichtigung zusammen mit dem Landratsamt hat am Montag, 08. Januar 2024 stattgefunden. - Geschwindigkeitsbegrenzung B30: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird in Fahrtrichtung Süden auf 120 km/h in Verbindung mit einem Gefahrzeichen 101 gemäß StVO und dem Zusatzzeichen „Unfallhäu- fungsstelle“ begrenzt. In Richtung Norden wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung abgelehnt. Vorausschau auf das Jahr 2024 Frau Rürup gibt dem Gremium einen Ausblick auf das Jahr 2024 und die anstehenden Projekte und Aufgaben. Bebauungsplans Bühl - Heilung im ergänzenden Ver- fahren Angesichts der nun klaren Rechtslage bzgl. der Folgen des Urteils zu § 13b BauGB soll die Heilung des B-Plans Bühl im ergänzenden Verfahren erfolgen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1) Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Sieber Consult die Heilung des Bebauungsplans Bühl im ergänzenden Verfahren vorzunehmen. 2) Der Satzungsentwurf ist dem Gremium bis spätestens 31.12.2024 zur Beschlussfassung vorzulegen. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schache- ner Straße 100 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1) Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Konzept- verfahrens zur Vermarktung des Gebäudes Schache- ner Straße 100 zu. 2) Die Verwaltung wird beauftragt die Unterlagen zur Konzeptvergabe öffentlich bekannt zu geben. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus dem Gesamtge- meinderat zusammen. Neuanlage Waldspielplatz Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1) Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Waldspielplatzes auf Grundlage der vom Büro 365° freiraum + umwelt vorgestellten Variante 1C (zunächst ohne Seilbahn und Königinnenschaukel) zeitnah um- zusetzen. 2) Das Büro 365° freiraum + umwelt wird beauftragt, die Leistungen auszuschreiben. 3) Die Verwaltung wird beauftragt die aktuelle Planung mit dem ForstBW abzustimmen und einen Gestat- tungsvertrag für die Nutzung der Wiesenfläche als Spielplatz abzuschließen. Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalles und eines Kälberstalles auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeind- liche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zum Umbau EG und Ausbau DG mit Errich- tung einer Dachgaupe auf Flst. 141/30, Rehstraße 18 und der erforderlichen Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Geigensack“ für den Dachaufbau Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforder- liche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Geigensack“ für die Errichtung einer Dachgaupe wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Bestel- lung des Gemeindewahlausschusses Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeindewahlausschuss setzt sich aus den folgen- den Personen zusammen: Vorsitzende: Franka Maurer Stellvertretender Vorsitzender: Robert Müller Beisitzer: Martina Brei Peter Mohring-Landsberger Stellvertretende Beisitzer: Katharina Nowak Tatjana Ziegler Schriftführerin: Lina Heilig Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt das Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt gemäß Anlage 1. (Die vollständigen Sitzungsvorlagen sowie die entsprechen- den Anlagen sind online im Ratsinformationssystem ein- sehbar.) Annahme von Spenden durch die Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der in der Anlage erstellten Übersicht wird erteilt. Anfragen und Verschiedenes - Verkehrsführung: Das Gremium erkundigte sich nach der Verkehrsführung für Radfahrer von der Marswei- lerstraße kommend Richtung Feneberg. Autos hätten hier eine schlechte Sicht auf den Radweg. Ebenfalls wurde gefragt, ob vom Cap Markt kommend Rich- tung Küferstraße ein Schild „rechts vor links“ fehlt. Die Verwaltung wird die Situation im Auge behalten. Eine endgültige Lösung kann erst mit Fertigstellung der Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ortsmitte erfolgen, da dann komplett neu markiert werden muss. Bericht zur Jahreshauptversammlung Kommandant Roland Bucher begrüßte zur Hauptver- sammlung am Freitag, dem 02.02.2024 die Einsatzabtei- lung, die Altersabteilung, die Jugendfeuerwehr, Vertreter des DRK, unsere Bürgermeisterin Simone Rürup sowie Bürgermeister a.D. Edgar Schaz und Ehrenkommandant Erich Brei. Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde in einer Schweigeminute den verstorbenen Kameradinnen und Kameraden gedacht. Andreas Joachim verlas an- schließend den Jahresbericht 2023, verbunden mit di- versen Bildern und Erläuterungen von Roland Bucher. Kommandant Roland Bucher berichtete von rund 69 Einsätzen sowie 25 Übungen, 62 Sonderübungen sowie 34 Lehrgängen im Jahr 2023. Vor allem Unwetterereig- nisse forderten die Einsatzkräfte. Der Personalstand hat sich leicht auf 36 reduziert. Herausfordernd bleibt nach wie vor die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte während der Arbeitszeit. Im Ausblick auf die kommenden Jahre stellte Roland Bucher die geplanten Lehrgänge und Anschaffungen vor. Im Fokus steht dabei der Anbau sowie die Renovie- rungsmaßnahmen am Feuerwehrhaus, die aktuell in der Planung sind. Die Fachbereichsverantwortlichen gaben zudem einen kurzen Einblick in ihren jeweiligen Bereich. Ein Highlight im Jahr 2024 wird die Fahrzeugsegnung des neuen Löschfahrzeugs sowie des MTWs sein, 2025 steht dann die 150-Jahr-Feier der Feuerwehr Baindt an. Philip Bucher folgte, in Vertretung des Jugendwarts Mar- kus Striegel, mit dem Bericht über die Jugendfeuerwehr. Bei 54 Übungen und Aktionen waren Tim Streubel und Noel Hartmann die fleißigsten Teilnehmer. Die Höhepunk- te im Jahr 2023 waren das Kreiszeltlager sowie der Hilfs- organisationstag zusammen mit dem DRK. Benjamin Knecht schied nach vielen Jahren als Mitglied und an- schließend als Betreuer aus der Jugendfeuerwehr aus und wurde mit einem kleinen Präsent verabschiedet. Kassierer Peter Mohring berichtete von einem nahezu unveränderten Kassenverlauf des letzten Jahres und die Kassenprüfer bestätigten eine einwandfreie Kassenfüh- rung und lobten die ausgezeichnete Buchführung. Bürgermeisterin Rürup dankte der Feuerwehr und im besonderen Kommandant Roland Bucher für deren Ein- satz und die unkomplizierte Zusammenarbeit. Janina von Watzdorf überbrachte die Grüße des DRK Baien- furt-Baindt und dankte ebenfalls für die gute Zusammen- arbeit, sei es bei Einsätzen, Proben oder der Jugendarbeit. Im Anschluss der Grußworte folgten die Beförderungen. Zum Feuerwehrmann wurden befördert: Johannes Haug und Jakob Mohring. Zum Hauptfeuerwehrmann wurden befördert: Philip Bucher und Fabian Schnez. Christian Schmid wurde zum Löschmeister befördert. Aus dem Einsatzdienst verabschiedet wurden Luis Bürck, Nico Bührer und Benjamin Knecht. Auch Peter Mohring-Landsberger wurde nach über 30 Jahren ver- abschiedet, davon viele Jahre als Kassierer und Grup- penführer. Mit einem Gutschein für das Feuerwehrhotel in Titisee und langanhaltendem Applaus wurde er „in die Ob- hut der Altersabteilung übergeben“. Neu aufgenommen in die Einsatzabteilung wurde Stefan Mohring-Landsberger. Da nun ein Platz im Ausschuss neu besetzt werden muss- te, folgte im Anschluss noch die erforderliche Wahl unter der Wahlleitung von Simone Rürup. Fabian Stach wurde dabei einstimmig in den Ausschuss gewählt und wird dort das Amt des Kassierers übernehmen. Mit einem positiven Ausblick auf das Jahr 2024 schloss Kommandant Bucher gegen 22:30 die Hauptversamm- lung und leitete in den gemütlichen Teil des Abends über. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 10. Februar und Sonntag, 11. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. Februar Schussen-Apotheke Mochenwangen, Kirchstr. 12, 88284 Wolpertswende (Mochenwangen), Tel.: 07502 - 9 43 79 00 Sonntag, 11. Februar Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Str. 355, 88214 Ravensburg (Oberhofen), Tel.: 0751 - 6 52 75 50 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 09.02.2024 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof da- für am Fasnetssamstag, den 10.02.2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Georg Schoppel feierte am 04. Februar 2024 sei- nen 95. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Herr Schoppel ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Februar 11.02. Narrenmesse Raspler Kath. Kirche Baindt 11.02. Schalmeienball SKH 13.02. Maskenvertreiben SKH 14. + 15.02. Skikurs Alpinteam 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17. + 18.02. Skikurs Alpinteam 17. + 18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Elternbeirat und Förderverein Klosterwiesenschule Baindt Die Fasnetszeit ist wieder da - Der Baindter Kinderball Endlich war es wieder soweit: Der Baindter Kinderball öff- nete auf Einladung des Elternbeirats und Fördervereins der Klosterwiese nschule am 2. Februar 2024 wider sei- ne Türen! Dies konnten viele kaum erwarten und so war eine halbe Stunde nach Beginn die Schenk-Konrad-Halle schon gut gefüllt. Das diesjährige Motto lautete „Zimmermann“ und die beiden Moderatorinnen, Frau Staudacher-Rall und Frau Schreiber haben jedes Programmunkt mit dem Thema wunderbar und richtig lustig eingeleitet. Das P rogramm begann gleich mit einer überraschenden Tanzeinlage der Erstklässler der Klosterwiesenschule, gefolgt von einer fantastischen Polonaise durch die ganze Halle. Es blieb kaum Zeit zum Durchatmen und schon startete der Auf- tritt der Aerobic AG, geleitet von Frau Schreiber, gefolgt vom Auftritt der Theater AG, geleitet von Frau Pechar. Die Kinder waren einfach phänomenal und der Applaus blieb nicht aus. Die „Sahne auf der Torte“ waren dann die Jumpkids: 29 Kinder rockten unter der Leitung von Selina die Bühne auf den Trampolinen! Wer sich von diesem Programm losreißen konnte, fand im Vorraum dieses Jahr eine Malecke. Nebenan am Me- morystand konnten die Kinder sich, wenn man seinem Memory-Partner gefunden hatte, Süssis abholen und für die Verlosung von vielen Gesellschaftsspielen und Puzzles am Ende des Kinderballs eintragen lassen. Musikalisch begleitete uns dieses Jahr wieder DJ Dominik und fand fetzige Fasnet-Hits für die diversen Tanzalarme, bei denen die Kinder jedes Mal begeistert die Bühne stürmten. Später sprangen dann unter Leitung von Karin Pink die Raspler mit dem Jugendfanfarenzug Baienfurt ein, um auch mit allen Kindern zu tanzen, gemeinsam das Narrenlied zu singen und einen Gutsle-Regen zu veran- stalten. Im Anschluss gab es wieder mal eine wunderbare Aufführung der Tanzgruppe der Jungraspler, die von den Kindern sehr bestaunt und beklatscht wurde, bevor dann die Lumpenkapelle Baindt-Baienfurt den musikalischen Abschluss bildete. Allen Hästrägern, Musikgruppen, dem Hausmeister, Mar- kus Striegel für das Programmieren und Einrichten der Kassen, Wiltrud Kutter für das wieder tolle Einladungs-Pla- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 kat, den Lehrerinnen, den Eltern, Großeltern und anderen Verwandten, die unermüdlich gebacken, Fingerfood her- gestellt und am Donnerstag und am Freitag mitgearbeitet haben und dem gesamten großartigen Kinderballteam an dieser Stelle ein herzliches: „Danke schön!“ Ohne Sie alle wäre dieser Kinderball nicht möglich! Von den Einnahmen des Kinderballs wird wieder allerlei Gutes für die SchülerInnen der Klosterwiesenschule be- wirkt werden. Und natürlich können auch die Ausflüge einzelner Klasse zu Museen und Veranstaltungen immer wieder bezuschusst werden, so dass mehr Unternehmun- gen in der Schule möglich sind. Wir hoffen deshalb, auch im nächsten Jahr auf Sie zählen zu können. In diesem Sinne: Raspler - ratsch, ratsch! Der Elternbeirat und Förderverein der Klosterwiesen- schule Zur Information Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Mehr Arten im Garten: Der große Blühflächenwettbe- werb für Belegschaften 2024 im Landkreis Ravensburg Einladung zur Firmenteilnahme an der Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg - Wettbewerb der Belegschaften Der Blühende Landkreis Ravensburg ruft Unternehmen, Institutionen und Organisationen dazu auf, sich aktiv am großen Blühflächenwettbewerb für Belegschaften 2024 zu beteiligen. Die Aktion, im Rahmen der Biodiversitäts- strategie des Landkreises, bietet die Möglichkeit, arten- reiches und heimisches Saatgut kostenfrei zu bestellen, um bunte und insektenfreundliche Blühflächen im Garten der Mitarbeitenden entstehen zu lassen. „Wir finden es toll, dass die Aktion dazu beiträgt, ganze Belegschaften im Wettbewerb dazu zu motivieren, sich verstärkt für mehr Artenvielfalt in ihren Privatgärten ein- zusetzen“, freut sich Dr. Patrick Kuchelmeister, stv. Vor- standsvorsitzender der Kreissparkasse Ravensburg, die das Saatgut für diese Firmenaktion kostenfrei zur Ver- fügung stellt. Im Fokus des diesjährigen Wettbewerbes steht die Frage: Welches Unternehmen oder welche Organisation gene- riert die größte Blühfläche durch die Bestellungen seiner Mitarbeitenden? Aufgrund der großzügigen Unterstüt- zung der Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg ist es uns möglich, das ökologisch hochwertige Saatgut kostenlos an die jeweiligen Firmen zu senden. Neben der exklusiven Firmenaktion in 2024, haben Privathaushalte im Landkreis ab dem 19.02. die Möglichkeit, wie gewohnt kostenloses Saatgut auf der Kampagnenseite zu bestel- len. Gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden haben Unterneh- men die Möglichkeit, die größte Blühfläche im Landkreis Ravensburg zu gestalten und damit zu zeigen, dass sich Firmen in der Region aktiv für eine blühende Zukunft einsetzen. Die Teilnahme am Projekt für Unternehmen und Orga- nisationen erfordert lediglich eine einmalige Registrie- rung bis zum 16. Februar 2024 unter www.bluehender- landkreis.org/firmenaktion. Ab der Öffnung der Bestellphase ab dem 19.2.2024 wer- den die Bestellzahlen der Belegschaften über einer Blüh- flächenticker auf der Kampagnenwebsite laufend aktua- lisiert. Das Unternehmen, welchem es gelingt die meisten Mitarbeitenden für eine Bestellung zu mobilisieren, wird im Rahmen eines bunten Abends auf der Landesgarten- schau im Mai 2024 öffentlich geehrt. Der erstplatzierten Belegschaft winken außerdem attraktive Gewinne, die ganz im Zeichen der Nachhaltigkeit stehen. Kirchliche Sozialstation Schussental Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Landratsamt Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet für Sachkundige im Pflanzenschutz Fortbildungen an. Die 2-stündigen Veranstaltungen finden statt am: - Donnerstag, 15.02.2024 von 13:30 - 15:30 Uhr, online via Webex - Montag, 19.02.2024 von 19:30 - 21:30 Uhr, online via We- bex Das Tagungsprogramm der beiden Termine ist deckungs- gleich. Der Schwerpunkt der Veranstaltungen liegt beim Pflanzenschutz im Ackerbau. Frau Maria Koch und Herr Markus Kreh vom Landwirtschaftsamt referieren zu den Themen Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen, erweiterte Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes und Empfehlungen für die Frühjahrsbehandlungen. Frau Kerstin Hüsgen vom LTZ Augustenberg stellt bedeuten- de Getreide-Krankheiten und zugehörige Bekämpfungs- strategien vor. Jede/r Sachkundige im Pflanzenschutz ist dazu verpflich- tet in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stun- den Fortbildung nachzuweisen. Der aktuelle Fortbildungs- zeitraum der „Altsachkundigen“ erstreckt sich über die Jahre 2022 bis 2024. Anmeldungen werden angenommen per E-Mail an la@ rv.de. Der Teilnahmelink wird wenige Stunden vor Veran- staltungsbeginn per E-Mail an die angegebene E-Mail-Ad- resse versendet. Zur Erstellung der Teilnahmebescheini- gungen ist eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum zwingend erforderlich. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 10. Februar - 18. Februar 2024 Gedanken zur Woche: Lebensfreude Das Leben ist eine Chance - nutze sie. Das Leben ist Schönheit - bewundere sie. Das Leben ist Seligkeit - genieße sie. Das Leben ist ein Traum - verwirkliche ihn. Das Leben ist eine Herausforderung - stelle sich ihr. Mutter Teresa Samstag, 10. Februar Keine Vorabendmesse in Baienfurt Sonntag, 11. Februar - 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Fasnetsgottesdienst mit den Narren- zünften von Baindt und Baienfurt Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Lena Himpel, Alina Michelberger, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Mona Stiefvater, Marlene Stör († Wilma Hoffmann, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Boris Schi- manowski) Dienstag, 13. Februar Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 14. Februar - Aschermittwoch 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes Ministranten: Marisa Pfister, Benjamin Zentner, Benedikt Heilig, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Johanna Zentner († Pia und Alfons Häfele) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes Donnerstag, 15. Februar Kein Schülergottesdienst - Ferien Freitag, 16. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 17. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Klara und Johannes Merk, Veronika und Wilhelm Michl, Theresia und Baptist Elbs, Eu- gen und Anton Elbs, Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 18. Februar - 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 13. Februar geschlossen Donnerstag, 15. Februar geschlossen Freitag, 16. Februar geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Narrenmesse Mach es wie ein Luftballon Schick deine Sorgen mit ihm davon Fasnetssonntag, 11.02.2024, 10 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen ab 20. Februar zur Abholung im Pfarr- büro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. März sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 25. Feb- ruar 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Sonntag, 11. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant Dr. D. Widmann) Montag, 12. Februar Keine Kirchenchorprobe Mittwoch, 14. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 18. Februar nvokavit 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Kir- chenchor, Ev. Kirche (Pfr. M. Schö- berl) Gedanken zum Wochenspruch Jesus wendet den Blick der Menschen, die ihm nachfolgen nach vorne. Der Weg nach Jerusalem wird für ihn keine ge- wöhnliche Pilgerreise. Er geht den Weg aus Liebe zu Gott und den Men- schen. Wer sich nicht nur Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 „christlich“ nennen, sondern auch mit Jesus leben will, tut gut daran, sich wie er immer wieder den Erwartungen anderer zu entziehen und auf das zu schauen, was jetzt dran ist, auf DEN zu hören, der mir das Wort des Lebens sagt. Gottes Segen dazu - in diesen Tagen der Passions- und Fastenzeit! Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Die letzte Runde startet. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemeinsamen Lesen, Diskutieren und Entdecken. Wir laden wieder alle herzlich ein, an folgenden Donnerstagabenden um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt: 22.02. + 07.03.+ 14.03. + 21.03. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in der kommenden Runde! M. Schöberl, Pfarrer --- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Evangelische Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI 23. Februar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Diese Dokumentation feiert die Schöp- fung, die Natur, unsere Tiere, in wunder- schönen Bildern. Moderator Dr. Gordon Wilson betrachtet die Welt humorvoll und liebevoll aus bib- lischer Sicht und bringt uns die Erde und ihre Bewohner sehr eindrücklich näher. Der Film lädt dazu ein, gewohnte Sichtweisen zu hinterfra- gen und ganz neu Gottes Spuren in der Welt zu entdecken Fundsachen Folgende Fundsachen können zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros abgeholt werden: - Grüne Trinkflasche - Tuch - Bunt geringelte Handschuhe - 1 Brille - 1 einzelner schwarzer Handschuh - 1 Kerze Öffnungszeiten: Dienstag 7.00 - 9.00 Uhr + 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr --- Frauenkreis am MITTWOCH, den 14. Februar 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Am Mittwoch, den 14.2.2024 um 19:00 Uhr begrüßen wir Paul Sägmüller aus Bergatreute, der uns mit seinen hu- morvollen Geschichten den schwäbischen Aberglauben nach Baienfurt bringen will. Wir freuen uns schon auf ei- nen unterhaltsamen und anregenden Abend. --- Der Kreative Montag bietet an: Wir bieten sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot an. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Februar 12.02. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aquarell März 11.03. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@ svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Vorbereitungsstart SV Baindt In dieser Woche startete die Vorbereitung des SV Baindts auf die Rückrunde der Landesli- ga-Saison 2023/24, für welche es einige per- sonelle Veränderungen gibt. Sommer-Neu- zugang Kisanthan Nagarasa verließ den Verein bereits wieder im Winter (Ziel unbekannt) und Manuel Brugger pausiert vorerst. Aus der zweiten Mannschaft verabschiedeten sich Rabie Akaiber und Evans Obani (beide TSB Ravensburg). Neu zur ersten Mannschaft stoßen Marlon Brunner (SV Weingarten A-Jugend), welcher in der Jugend bereits in der SGM Baindt/Baienfurt aktiv war, und Michele Carbone (zuletzt FV Bad Saulgau). Wir begrüßen beide recht herz- lich beim SVB und wüschen ihnen viel Erfolg im Baindter Trikot. Vorbereitungsspiele: Samstag, 10.02 12 Uhr: SGM Unterzeil/Seibranz - SV Baindt (Kunstrasen- platz Leutkirch) Samstag, 17.02 12:30 Uhr: FC Lindenberg 1907 II - SV Baindt II 15.00 Uhr: FC Lindenberg - SV Baindt Samstag, 24.02 14.00 Uhr: SV Kressbronn II - SV Baindt II Sonntag, 25.02 17.00 Uhr: SV Baindt - SV Vogt (Kunstrasenplatz Wein- garten) Samstag, 02.03 14.00 Uhr: SV Weingarten - SV Baindt Sonntag, 03.03 10.30 Uhr: SV Baindt II - SV Immenried Sonntag, 09.03 15.00 Uhr: VfB Friedrichshafen - SV Baindt (Rückrun- denauftakt) Taekwondo Baindt e.V. Hauptversammlung Hallo liebe Mitglieder, zu unserer Hauptversammlung am 21.03.2024 ab 19.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Berichte a) des Vorsitzenden b) des Kassiers c) der Kassenprüfer Entlastung des Vorstands 4. Satzungsänderung § 3 Mitgliedschaft – Punkt 4: Streichung der Mindest- dauer der Mitgliedschaft § 9 Vorstand – Punkt 2: Einzelvertretung Vorstands- vorsitzender und dessen Stellvertreter § 10 Kassenprüfer/-in – Punkt 1: Änderung der Amts- dauer in 1 Jahr § 12 Auflösung – Punkt 4: Aktualisierung Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 5. Wahl des Wahlvorstands Wahl eines Schriftführers für die Protokollierung der Neuwahl 6. Neuwahl a) des Vorsitzenden b) des Stellvertreters c) des Kassiers d) des Schriftführers e) des Beisitzers f) der Kassenprüfer 7. Anträge 8. Verschiedenes 9. Schlusswort des Vorsitzenden Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 07.03.2024 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Alfred Manthei, Ziegeleistr. 57, 88255 Baindt einzureichen. E-Mail: Info@ tkd-baindt.de Wir bitten um Anmeldung der Teilnahme an der Haupt- versammlung bis zum 07.03.2024. Spätere Anmeldungen können eventuell nicht mehr be- rücksichtigt werden. Wir würden uns freuen, Euch bei uns begrüßen zu dürfen. Alfred Manthei 1. Vorsitzender TKD Baindt e. V. Narrenzunft Raspler e.V. Auch in der Hauptfasnet sind wir natürlich wieder jeden Tag unter- wegs und auf den Straßen zu fin- den. Am heutigen Freitag, 09.02.2024 sind wir in Rötenbach mit der Laufnummer 5. Umzugsbeginn ist um 11:11 Uhr (Busabfahrt: 10:00 Uhr an der Tennishalle) Am Mittag sind wir in Vogt mit der Laufnummer 9. Um- zugsbeginn ist um 14:00 Uhr (Busabfahrt: 12:45 Uhr an der Tennishalle) Ebenfalls sind wie jedes Jahr unsere Holzhändler unter- wegs und stimmen die Hauptfasnet auch in den Baindter Häusern an. Am Samstag, den 10.02.2024 sind wir Raspler im Nachba- rort Baienfurt mit der Laufnummer 29. Umzugsbeginn ist um 14:00 Uhr (Treffpunkt: 13:45 in der Friedhofstraße) Der Narrengottesdienst findet dieses Jahr am Sonn- tag, 11.02.2024 wieder zusammen mit der Narrenzunft Baienfurt in der Kirche St. Johannes Baptist Baindt statt. Beginn ist um 10:00 Uhr. Gleich im Anschluss geht die Hauptfasnet in Bergatreu- te mit der Laufnummer 7 weiter. Umzugsbeginn ist um 14:00 Uhr (1. Busabfahrt: 12:15, 2. Busabfahrt: 13:00 Uhr) Am Montag, 12.02.2024 sind wir in Ravensburg mit der Laufnummer 14. Umzugsbeginn ist um 10:00 Uhr (Treff- punkt: 09:45 Uhr) Am Mittag geht es gleich weiter nach Wangen mit der Laufnummer 45. Umzugsbeginn ist um 14:00 Uhr (Busab- fahrt in Baindt an der Tennishalle: 12:30 Uhr, Busabfahrt Busbahnhof Ravensburg: 12:45 Uhr) Mit dem Umzug am 13.02.2024 in Isny, endet die Fasnet 2024. Der letzte Sprung mit der Laufnummer 5 beginnt um 13:33 (Busabfahrt an der Tennishalle: 11:30 Uhr) Am Abend findet das Maskenvertreiben auf dem Mühle- parkplatz statt. Beginn ist hier um 19:00 Uhr mit anschlie- ßendem Abschluss in der Schenk-Konrad-Halle Der Zunftrat Schalmeienkapelle Baindt e.V. Die Nacht der Musketiere - Schal- meienball 2024 EINER FÜR ALLE – ALLE FÜR EINEN! Hört man es bereits seit Wochen wieder durch das Schus- sental hallen. Das bedeutet es ist wieder so weit, „DIE NACHT DER MUSKETIERE“ am 11.02.2024 um 19:30 Uhr natürlich wieder in der Schenk-Konrad-Halle. Genau richtig um sich in der Haupt- fasnet mal wieder richtig zu stärken, bevor es in die Endphase geht. Für das musikalische Partypro- gramm mit Alpenstimmung sorgt un- ser geschätzter Freund Marco Mzee, der DJ aus den Bergen. Von Party- klassikern bis hin zu den neuesten Hits aus Allerwelt, wird wieder alles dabei sein. Natürlich dürfen unsere Freunde aus Baindt und Umgebung nicht fehlen, daher wieder mit da- bei der FZ Ankenreute, der FZ Oberzell, die LK Baindt-Bai- enfurt und natürlich der FZ Baienfurt. Mit diesen Showeinlagen ist der Abend bestens gefüllt. Erstmals gibt’s es U18 Karten an der Abendkasse, hier müsst ihr schnell sein, diese sind limitiert und nur bis 21 Uhr erhältlich, denkt bitte an den benötigten Partypass. Die Karten kosten 8€ und gibt es im Vorverkauf bei je- dem Spieler, Gaststätte „Grüner Berg“, ´salon schreiber by björn´ in Ravensburg und Frisör Geng in Baienfurt. Also sichert euch noch schnell eure Karten, bevor es kei- ne mehr gibt. Wir freuen uns schon sehr die Nacht der Musketiere mit euch feiern zu dürfen. www.schalmeien-baindt.de Volleyball LJ Baindt Auswärtsklatsche in Illerrieden Mit viel Elan und Tatendrang reiste die erste Mannschaft der Volleyball Landju- gend Baindt am vergangenen Samstag nach Illerrieden. Nachdem der Gastgeber den bisherigen Tabellenersten aus Kressbronn ordentlich in dessen Schranken verwiesen hatte (2:0), stand auch den Baindtern nichts im Wege – sollte man meinen. Zu- nächst war man noch frohen Mutes und angesteckt von der guten Stimmung aus dem ersten Spiel. Leider dau- erte es aber zu lange, bis die Mannschaft tatsächlich ins Spiel gegen die „erfahrenen Hasen“ aus Kressbronn fand (16:25). Im zweiten Satz fanden die Baindter sich etwas besser zurecht, schafften aber leider auch hier nur einen Endstand von 22:25. Fast wie ausgewechselt stellte man sich dann im nächs- ten Spiel gegen die Gastgeber aus Illerrieden auf und erkämpfte sich einen guten Vorsprung. Ein kleiner Durch- hänger reichte jedoch aus und ließ die SF Illerrieden da- vonziehen (25:20). Im zweiten Satz kamen die Baindter zunächst in einen ordentlichen Rückstand von 20:9. Trotz Aufholjagd und starkem Willen konnten zwar noch eini- ge Punkte erkämpft werden, am Ende reichte es jedoch leider nur zu 25:18. Die nächste Chance auf Punkte gibt es am 15.02.2024 beim Nachholspiel gegen die TSG Leutkirch in der hei- mischen Sporthalle und am 25.02.2024 auswärts gegen die SV Jedesheim und den VfB Ulm. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwie- senschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Bündnis 90/ Die Grünen Baindt nominiert Liste für die Kommunalwahl Zur Orchideenschau nach Neu-Ulm Acht Frauen und vier Männer aus Baindt stellen sich für Bündnis 90/Die Grünen am 9. Juni zur Wahl in den Ge- meinderat. Auf der Liste sind alle Generationen vertreten und sie repräsentiert die Themenvielfalt, die auch in einer kleineren Kommune wichtig ist: regenerative Energien, sozialer Zusammenhalt, Digitalisierung, Naturschutz und Bildung. Durch die persönliche Vorstellung der einzelnen Kandidierenden wurde die große Bereitschaft zum En- gagement sichtbar. Alle wollen sich einsetzen für eine Po- litik, die Baindt nachhaltig und als offene, sorgende Dorf- gemeinschaft gestaltet: Doris Graf, Michael Spiegel, Antje Claßen, Dirk Gutzeit, Anna Gutzeit, Bernhard Widmann, Daniela Böhner, Joachim Kunstmann, Barbara Lyszus, Rebecca Gutzeit, Julia Kommerell und Angelika Federau. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zur Orchideenschau nach Neu-Ulm Treffpunkt: Samstag 10.02.2024 um 9.30 Bahnhof Ra- vensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Fahrpreis 9,00 Euro, Eintritt Orchideenschau 8,00 Euro. Bitte bei der Anmeldung angeben ob ein Deuschlandti- cket o.ä.vorhanden ist. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Der Ausflug findet bei jedem Wetter statt. Anmeldung und Wanderführung bei Ulla Vehe-Berg- mann, Tel. 0751/93442. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert KLIMAFASTEN 2024 Die diesjährige Fastenaktion befasst sich mit der Frage nach dem richtigen Maß. Mit einer Auftaktveranstaltung am 15. Februar um 18 Uhr im Seminarraum in der Allmand- str. 10 in Ravensburg (und online) laden wir Sie ein, mitzu- machen und Teil einer Gemeinschaft zu werden, die sich für eine Veränderung unserer Gesellschaft hin zu mehr Klimaschutz und Klimagerechtigkeit einsetzt. Die KAB Ravensburg & Ulm in Kooperation mit vielen Partnern, bieten in diesem Jahr verschiedene Aktions- gruppen an, die sich jeweils mit einem Thema zum Kli- mafasten beschäftigen. Mit einer gemeinsamen Auf- taktveranstaltung, Vorträgen, Gruppentreffen und der Gestaltung von „Handabdruck“ Aktionen, wollen wir wirk- sam werden, auch über die Fastenzeit hinaus. Informieren Sie sich bei der Auftaktveranstaltung! Anmeldung zur Auftaktveranstaltung unter www.kab-drs.de/nachhaltigkeit Landratsamt Ravensburg 5 Tage - 5 Berufe - 5 Unternehmen Ab dem 15. März 2024 bieten regionale Betriebe Schü- lerinnen und Schülern für 4 Wochen erneut die Chance, unkompliziert Einblicke in verschiedene Berufsbilder und Ausbildungsbetriebe zu gewinnen - vielleicht sogar die zukünftige Ausbildungsstelle kennenzulernen. Über die Plattform www.praktikumswoche.de/ravensburg kön- nen interessierte Jugendliche und attraktive Unterneh- men zusammenfinden. Im Landkreis Ravensburg stehen zahlreiche ausbildende Unternehmen unterschiedlicher Branchen bereit, jungen Menschen für einen Tag echte Praxiserfahrungen zu ermöglichen und die Begeisterung für einen bestimmten Ausbildungsberuf zu wecken. Bei dieser Gelegenheit können die Jugendlichen in den Be- trieben auch mit den Ausbildern und Ausbilderinnen ins Gespräch kommen. Ausgehend von den persönlichen Interessen können sich die Jugendlichen ihre individuelle Praktikumswoche oder auch einzelne Tage zusammenstellen. Schülerinnen und Schüler können ab dem Alter von 15 Jahren die für sie interessantesten Berufsfelder auswählen und konkrete Termine mit den Unternehmen vereinbaren. Sie müssen keine Bewerbungsunterlagen einreichen. Für Jugendliche, die noch keine Ausbildungsplatz-Zusage haben, kann die Praktikumswoche in den Osterferien eine willkommene Chance sein, sich in einem Unternehmen zu präsentieren und dadurch ein Ausbildungsangebot zu erhalten. Zur Attraktivität der beruflichen Ausbildung informiert auch die Homepage www.gutausgebildet.de. Noch nicht registrierte Unternehmen können ihr Prak- tikumsangebot über dieselbe Plattform ohne bürokra- tischen Aufwand melden. Dies kann eine Chance sein, unbesetzte Ausbildungsstellen mit interessierten Jugend- lichen zu besetzen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, die Bun- desagentur für Arbeit, der Arbeitgeberverband Süd- westmetall, die Industrie- und Handelskammer Boden- see-Oberschwaben, die Handwerkskammer Ulm und Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 SCHULEWIRTSCHAFT Baden-Württemberg veranstalten gemeinsam die Praktikumswochen. Arkade e.V. Inklusion ist auch zuhause möglich - werden Sie Gast- familie Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags häufig Anleitung und Unterstützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Le- bensgemeinschaften und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. 1.300,- €. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie zuverlässig in al- len Fragen des Zusammenlebens. Derzeit betreuen wir in den Regionen Oberschaben und Bodensee 75 Menschen mit einer psychischen Beein- trächtigung in Gastfamilien. Die Verweildauer kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren sein. Unsere Gastfamilien erleben das Zusammenleben oft als Be- reicherung und für die Bewohner:innen ist dadurch ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemein- schaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751.36655-80 Telefon Friedrichshafen: 07541.3746963 E-Mail: dieter.weisser@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de MIETGESUCHE Suchen Sie einen ruhigen und zuverlässigen Mieter für Ihre 2-3 Zi.-Whg. ab 45 m² im Raum RV, WGT, Meckenbeuren und TT? Mein Name ist David, ich bin 37 Jahre alt, Angestellter im öf- fentlichen Dienst bei der Stadt Tettnang und würde mich über Ihr Wohnungsangebot sehr freuen. 0160/97769158 Nonogramm Schwärzen Sie einige der Felder im Diagramm! Die Zahlen am Rand geben dabei in der richtigen Rei- henfolge an, wie viele aufeinanderfolgende Felder in der entsprechenden Zeile oder Spalte zu schwärzen sind. © B er nh ar d Se ck in ge r/ D EI KE Lösung: 2 1 3 3 2 3 3 2 3 1 2 3 2 6 2 2 2 3 2 5 3 3 5 2 2 12 7 7 4 2 2 3 5 3 3 12 4 3 2 1 2 2 2 7 8 1 17 4 6 7 3 1 3 3 2 2 3 5 2 7 7 1 5 4 4 5 5 2 2 2 2 17 14 5 3 1 3 1 1 4 3 1 3 1 3 2 5 2 2 2 1 2 2 2 1 2 1 3 2 1 5 4 2 2 7 2 3 7 2 4 10 1 4 10 2 1 12 2 4 2 13 3 16 8 23 3 11 2 12 6 3 4 6 4 4 10 2 4 2 2 3 1 4 3 4 1 2 5 4 4 2 3 3 4 3 2 4 2 1 73 4R 37 R5 Konto DE78 3705 0198 1994 1994 10 Unser Ziel: Kein Kind soll auf der Straße enden! 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Besonders betroffen sind ältere Menschen. Daher emp ehlt es sich, für einen sicheren und entspannten Ruhestand mit einer möglichst barrierefreien Einrichtung vorzusorgen. Hilfreich sind oft bereits einfache Maßnahmen. Allzu glatte Fliesenböden zum Beispiel verlieren mit Antirutschmaterialien wie Super- Grip ihren Schrecken. Die Ober äche bleibt unverändert, eine Einwirkzeit des Materials von einer halben Stunde reicht aus, um den Belag trittsi- cher zu machen. Unter www.supergrip.de etwa gibt es mehr Informationen. Entspannt den Ruhestand genießen: Eine barrierefreie Einrichtung, bis hin zu trittsicheren Böden, trägt zum Wohlfühlen in den eigenen vier Wänden bei. Foto: djd/Supergrip Antirutsch/Yakobchuk Olena - stock.adobe.com Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. 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            Zuletzt geändert: 09.02.2024
            Klimamobilitätsplan.pdf

            Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Der Klima- mobilitäts- plan Das wichtigste in Kürze Baienfurt • Baindt • Berg • Ravensburg • Weingarten Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Unser Ticket Richtung Zukunft im Mittleren Schussental Sowohl die Einwohnerzahlen als auch die Wirtschaftskraft im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS), zu dem die Gemeinden und Städte Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten gehören, sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. Um auch weiterhin als attraktive Region wahrgenommen zu werden, müssen wir also unser Handeln kontinuierlich anpassen. Im Vergleich zu Baden-Württemberg insgesamt ist die Entwicklung des GMS überdurchschnittlich: In den Jahren 2011 bis 2022 stiegen die Einwohnerzahlen um rund acht Prozent. Die Kaufkraft wuchs zwischen 2011 und 2017 um mehr als 15,32 Prozent, das sind 0,4 Prozent mehr als im gesamten Bundesland. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 20 Prozent, in gesamt Baden-Württemberg waren es rund fünf Prozent weniger. Das bedeutet jedoch auch mehr Verkehr und neue Herausforderungen. Seit 2017 pendeln 17.700 Menschen in den GMS, das sind 20 Prozent mehr als in den Jahren davor. Das heißt, nicht nur bei den Themen Soziales und Ökonomie nachhaltig zu handeln, sondern auch beim Thema Verkehr, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Daher hat der GMS einen Klimamobilitätsplan erstellt mit dem Ziel, bis 2030 den von Fahrzeugen verursachten CO 2 -Ausstoß im GMS gegenüber 2010 um 40 Prozent zu reduzieren und nachhaltige Mobilitätsalternativen zu schaffen. Hierzu wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt, dessen Umsetzung nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz ist. Mit der Mobilitätswende haben wir die einmalige Chance, auch Veränderungen vorzunehmen, die sich viele Bürgerinnen und Bürger wünschen, etwa eine Umverteilung des öffentlichen Raums, um neuen Platz für eine höhere Lebens- und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Mit dem Klimamobilitätsplan nimmt der GMS eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg ein. Viele engagierte Akteurinnen und Akteure waren an dem Prozess beteiligt, um wichtige Verbesserungen und neue Mobilitätslösungen auf den Weg zu bringen. Der politische Beschluss hat auch einen ökonomischen Vorteil: Dadurch sichern wir uns bei der Beantragung von Fördermitteln die Möglichkeit auf einen Klimabonus, da einige der Maßnahmen einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Klimabonus bedeutet die Erhöhung der Förderquote von 50 auf 75% für ausgewählte Maßnahmen. Selbstverständlich können nicht alle Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. Folgend finden Sie – übersichtlich dargestellt – unsere obersten Prioritäten, die TOP 5-Maßnahmen sowie eine Zusammen- fassung der geplanten innovativen Vernetzung unserer Kommunen, mit denen Orte auf dem Land an den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) angebunden werden können. Der Klimamobilitätsplan inklusive Offenlage-Prozess ist nun abgeschlossen, die Ergebnisse können Sie detailliert im Endbericht nachlesen. Inhaltsverzeichnis Die Top -Themen im Überblick • Einrichtung der Hauptradroute – Radschnellverbindung RS9 • Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS • Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes • Neue Aufteilung des Verkehrsraums • Förderung der Elektromobilität • Multimodalität und Intermodalität Klima- freundlich unterwegs Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Schnell ans Ziel 2. Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS Ziele & Effekte: Infrastruktur • Lückenloses Radwegenetz herstellen • Verbesserung der Bevorrechtigung des Radverkehrs an Einmündungen und Zufahrten • Sofortmaßnahme: Gefahrenstellen beseitigen • Fahrbahnbeläge und Beleuchtung verbessern Service • Ausreichend Radabstellanlagen • Attraktive Sharing-Angebote & Radservicestationen • Bessere Verknüpfung mit dem ÖPNV • Winterdienst und Instandhaltung Information • Wegweisende Beschilderung • Radkarten • Radschulwegpläne • Touristische Informationen Kommunikation • Pressearbeit • Kampagnen • Veranstaltungen i Dran bleiben Über 1.000 Infrastrukturmaßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs gilt es in den nächsten Jahren umzusetzen. Vorrangiges Ziel ist ein durchgängiges, sicheres Radwegenetz. Das Radverkehrskonzept ist in die vier Bereiche Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation gegliedert. Top 5 Maßnahme Ein gutes Radverkehrsangebot fördert die Verkehrsverlagerung vom Auto weg hin zum Fahrrad. Mit Umsetzung aller Maßnahmen sowie dem Radschnellweg kann das Radverkehrsauf- kommen um bis zu 25% gesteigert werden. Dadurch wird der C0 2 -Ausstoß weiter reduziert. Stand: 12.2023 Dran bleiben 3. Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes Mobilität für alle Das Konzept für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des GMS steht. Es komplettiert den Umweltverbund und spielt eine Schlüsselrolle bei der Lösung verkehrlicher Probleme sowie bei der Sicherung der Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger. Nun gilt es, die geplanten Maßnahmen umzusetzen. Dabei müssen sie ineinandergreifen, um den ÖPNV zu stärken. Verbesserung Nacht- und Veranstaltungsverbindungen Taktverdichtung und Einführung Expressbus Beschleunigung des Busverkehrs Einführung flexibler On-Demand-Verkehr MH Einrichtung zentraler Um- steigepunkte/Mobility Hub Top 5 Maßnahme Anpassungen Liniennetz und Fahrtenangebote Ziele & Effekte: Die Verbesserungen im ÖPNV-Angebot führen zu einer deutlichen Steigerung der Fahrgastzahlen. Gegenüber dem Bestand kann bei Umsetzung aller Maßnahmen nahezu eine Verdopplung (Zunahme der ÖPNV-Wege um 90%) erreicht werden. Dadurch wird das Aufkommen an Pkw sowie der C0 2 -Ausstoß weiter reduziert. Stand: 12.2023 Mobilität für alle 4. Neue Aufteilung des Verkehrsraums Der GMS gibt die Richtung vor: Durch verkehrsberuhigte Zonen sowie die Umgestaltung von Straßen und Plätzen möchte der GMS eine bessere Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Gemeinden erreichen. Zudem sollen Fahrspuren des MIV zugunsten des Radverkehrs neu aufgeteilt werden. Mit Hilfe dieser Maßnahmen begegnen sich die unterschiedlichen Verkehrsarten künftig nahezu gleichberechtigt. Gleichberechtigt miteinander Bereits bei der Straßenraumgestaltung müssen Fuß- und Radverkehr mitberücksichtigt werden. Schlagworte sind hier: Querungshilfen, Radverkehrs- führungen und Barrierefreiheit. Zudem gilt es Fahrspuren des MIV, Kfz-Stellplätze und Gehweg- parken zu reduzieren. Runter vom Gas Weniger Geschwindigkeit bedeutet mehr Sicherheit und eine verbesserte Lebens- und Aufenthalts- qualität durch Lärmreduzierung. In Wohnvierteln und auf Hauptachsen müssen Geschwindigkeits- reduzierungen individuell geprüft werden. Diese Maßnahme hat Dominoeffekte in verschiedenen Bereichen zur Folge: Mehr Personen steigen vom Motorisierten Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Rad um. Die hieraus resultierenden Effekte sind bereits im Radverkehr und ÖPNV enthalten. Vorher Nachher Raum für alle Top 5 Maßnahme Ziele & Effekte: Stand: 12.2023 Raum für alle 5. Förderung der Elektromobilität Emissionsarme Mobilität braucht die Förderung und Stärkung von Elektromobilität - im Individual- verkehr, aber auch bei der städtischen Flotte sowie im ÖPNV. Hierdurch wird die Antriebswende weiter vorangetrieben und gestärkt. Lokal bedeutet dies eine deutliche Reduktion der Umwelt- belastungen sowie Lärmbelästigungen. Darüber hinaus sollen klimafreundliche Stadtgebiete einen wichtigen Beitrag leisten. Der Fokus liegt hier auf Neubauquartieren. Emissionsfrei in die Zukunft Den Rahmen schaffen • Ausbau der Ladeinfrastruktur • Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte und Taxis • Förderung der privaten E-Mobilität • Ausbau der emissionsfreien Busflotte Top 5 Maßnahme Ziele & Effekte: Durch eine Steigerung des Elektromobilitätsanteils kann der CO 2 -Ausstoß zusätzlich reduziert werden. Weniger Fahrten mit dem Pkw werden dadurch allerdings nicht erwartet. Stand: 12.2023 Emissionsfrei in die Zukunft Multimodalität und Intermodalität Mobilitätsstationen verbessern die Umsteigemöglichkeiten zwischen einzelnen Verkehrsmitteln. Die zentralen Punkte, die in einem engmaschigen Netz errichtet werden sollen, verknüpfen Sharing-Angebote mit und ohne Elektroantrieb mit dem ÖPNV. Das stärkt die Multi- und Intermodalität und fördert den Umstieg vom Auto auf alternative Verkehrsmittel. Innovative Vernetzung Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Mobilitätsstationen Abhängig von ihrer Größe beinhalten die Mobilitäts- stationen verschiedene Serviceangebote. Die Kern- elemente: P+R, Sharingangebote, sichere Abstell- möglichkeiten für Fahrräder (B+R), E-Ladestationen, Paketstationen und Umsteigemöglichkeiten auf Bus, Bahn oder On-Demand-Fahrdienste. Mobilitätsdrehscheiben Hier wird ein umfangreiches Mobilitätsangebot mit vielseitigen Dienstleistungen wie Einkaufs- möglichkeiten und Cafés vereint. Somit kann die Umsteigezeit genutzt werden, Dinge zu erledigen, für die ansonsten zusätzliche Wege erforderlich gewesen wären. Carsharing Fahrradverleih Abstellstationen E-LadestationenOn-Demand Bus oder Bahn Flexibel unterwegs Park & Ride Bike & Ride P+R B+R Stand: 12.2023 Multimodalität und Intermodalität Mobilitätsstationen verbessern die Umsteigemöglichkeiten zwischen einzelnen Verkehrsmitteln. Die zentralen Punkte, die in einem engmaschigen Netz errichtet werden sollen, verknüpfen Sharing-Angebote mit und ohne Elektroantrieb mit dem ÖPNV. Das stärkt die Multi- und Intermodalität und fördert den Umstieg vom Auto auf alternative Verkehrsmittel. Innovative Vernetzung Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Mobilitätsstationen Abhängig von ihrer Größe beinhalten die Mobilitäts- stationen verschiedene Serviceangebote. Die Kern- elemente: P+R, Sharingangebote, sichere Abstell- möglichkeiten für Fahrräder (B+R), E-Ladestationen, Paketstationen und Umsteigemöglichkeiten auf Bus, Bahn oder On-Demand-Fahrdienste. Mobilitätsdrehscheiben Hier wird ein umfangreiches Mobilitätsangebot mit vielseitigen Dienstleistungen wie Einkaufs- möglichkeiten und Cafés vereint. Somit kann die Umsteigezeit genutzt werden, Dinge zu erledigen, für die ansonsten zusätzliche Wege erforderlich gewesen wären. Carsharing Fahrradverleih Abstellstationen E-LadestationenOn-Demand Bus oder Bahn Flexibel unterwegs Park & Ride Bike & Ride P+R B+R Stand: 12.2023 Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Impressum Gemeindeverband Mittleres Schussental Marienplatz 26 88212 Ravensburg Auftraggeber experience consulting Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit Herzog-Heinrich-Straße 32 80336 München Julia Münsch Marianne Pfaffinger experience-consulting.de Plan:mobil ÖPNV-Konzept Ludwig-Erhard-Straße 14 34131 Kassel Frank Büsch Christian Kühn plan-mobil.de Bernard Gruppe ZT GmbH Verkehrsmodellierung Ulmer Str. 68 73431 Aalen Dirk Kopperschläger Claudia Zimmermann bernard-gruppe.com Stand: 12.2023 Gefördert wurde der Klimamoblitätsplan vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg.[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 16. Februar 2024 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Basarlino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwiesenschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 ZUM WOHLE DER UMWELT - EIGENEN BECHER MITBRINGEN Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 20. Februar 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Schreitmüller, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail m.schreitmueller@baindt.de entgegen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Tierarzt Samstag, 17. Februar und Sonntag, 18. Februar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. Februar Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Str. 35, 88250 Wein- garten, Tel.: 0751 - 5 61 11 10 Sonntag, 18. Februar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Lothar Braun feierte am 12. Februar 2024 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Herr Braun ein klei- nes Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Veranstaltungskalender Februar 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17.+18.02. Skikurs Alpinteam 17.+18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Zwei Vormittage voller Musik, Tanz und guter Laune Sich zu verkleiden, schminken und mit Freun- den zur Musik zu tanzen ist für die Kinder einfach das Schönste in der Fasnetszeit. Zwei Wochen lang konnte jedes Kind nach Lust und Laune in unseren Kindergarten verkleidet kommen und stolz das Kostüm seinen Freunden präsentieren. Ein Höhepunkt der Hauptfasnetswoche war unser tradi- tioneller Kinderball. An diesem Tag kamen auch die Er- zieher/-innen verkleidet. Zur flotten Musik tanzten sie ge- meinsam mit den Kindern in der Kinderdisco. Außerdem gab es noch eine Schminkecke, in der einige Erziehrinnen mit der Schminkfarbe tolle Motive auf den Gesichtern der Kinder gezaubert haben. Große Freude bereitete auch das Dosenwerfen, bei dem die Kinder ihre Treffsicherheit un- ter Beweis stellten. Als Krönung dieses Vormittags führte jede Gruppe etwas aus ihrem Fasnetsprojekt vor: einen Hexentanz zum Lied „Morgens früh um sechs kommt die kleine Hex“, ein Fingerspiel “An der Fasnet wird es bunt“ und ein Bewegungsspiel „Hurra, Ihr Kinder, es ist so weit. Jetzt beginnt die Fasnetszeit“. Gleich am nächsten Tag ging es weiter mit Tanzen und Singen. Als Unterwassertiere verkleidet begrüßten wir in unserem Garten zahlreiche Raspler-Hästräger. „Raspler- Ratsch-ratsch“ ertönte es überall. Zur Musik der Schal- meien sangen wir gemeinsam das „Baindter Narrenlied“. Viele mutigen Kinder tanzten mit einigen Rasplern eine Polonaise. Begeistert halfen die Kinder dem Zunftrats- meister beim Erzählen der Raspler-Geschichte. Zur gro- ßen Freude der Kinder bedankten sich die Raspler für all das mit einem Guetsle-Regen. Danach stärkten sich die Schalmeien und Raspler mit leckerem Fingerfood für ih- ren weiteren Weg. Hierfür sagen wir ein herzliches Dan- keschön an die Eltern für das Zubereiten der Häppchen. Mit einem dreifachen Unter – Wasser verabschiedeten wir uns von der Fasnetszeit und freuen uns schon heute auf das nächste Jahr! Zur Information Kostenfreie Beratung durch Photovoltaik-Scouts im Landkreis Ravensburg Sie haben noch keine Photovoltaik-Anlage und fragen sich, ob eine Stromerzeugung durch die Sonne für Ihr Zuhause geeignet ist? Dann lassen Sie sich jetzt kosten- frei und unverbindlich beraten! Dafür hat der Landkreis Ravensburg zusammen mit dem Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V. ein Netzwerk aus ehrenamt- lichen PV-Scouts aufgebaut. Ein geschulter PV-Scout be- urteilt Ihr Dach oder Balkon, berichtet aus eigenen Erfah- rungen und gibt Tipps und Informationen weiter. Bereits über 300 Haushalte im Landkreis haben das Be- ratungsangebot von Bürgerinnen und Bürgern für Bür- gerinnen und Bürger angenommen. Für den schnellen Einstieg in Ihr eigenes Photovoltaik-Pro- jekt, wenden Sie sich an das Energiebündnis, entweder per Mail an: info@eb2bw.de oder über das Anfrage-Formular unter: www.eb2bw.de/ pv-scouts Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Herzliche Einladung zum Frühlingskaffee am Mittwoch, den 13.03.2024 von 14:00-17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit le- ckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Für einen kleinen Frühlingsmarkt haben wir wieder gebacken und Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 gebastelt. Wir wollen den Frühling begrüßen und freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewohnerpro- jekten zugute. Informationsveranstaltung für PV-Anlagenbetreiber Der Ausbau der erneuerbaren Energien rückt immer mehr in den Fokus. Steigende Stromnachfragen durch Elektrifi- zierung von Prozessen in Betrieben, sowie die steigende Anzahl von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen ma- chen den Ausbau erneuerbarer Energien notwendig. Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Insgesamt muss dazu nochmals rund die dreifache Menge an Photovol- taikleistung installiert werden wie zum aktuellen Zeitpunkt. Die IHK Bodensee-Oberschwaben bietet in Zusammen- arbeit mit dem Photovoltaiknetzwerk Bodensee-Ober- schwaben eine kostenlose Informationsveranstaltung für Betreiber von Photovoltaikanlagen an. 26. Februar 2024 von 16:00 Uhr – 17:45 Uhr bei der IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten Neben den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen werden vom Finanzamt Ravensburg auch die steuer- lichen Vereinfachungen bei Umsatz- und Einkommen- steuer beim Betrieb von Photovoltaikanlagen genauer beleuchtet. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter www.ihk.de/bodensee-oberschwaben, Dokumen- tennummer 3.PV.24.1. Anmeldeschluss ist der 21. Februar 2024. Informationstag der Schule am Schlosspark Aulendorf Realschule und Werkrealschule Am Freitag, 23. Februar 2024 von 16.00 bis 19.00 Uhr findet unser diesjähriger Informationsnachmittag statt. Wir sind eine Verbundschule mit eigenständiger Real- schule und Werkrealschule. Dies hat den Vorteil, dass bei Bedarf ein Wechsel zwischen den Schularten ohne große Eingewöhnungszeit möglich ist. So können alle unsere Schülerinnen und Schüler den für sie passenden Schulabschluss erreichen. Wir bieten sowohl den Real- schulabschluss, den Werkrealschulabschluss und den Hauptschulabschluss an. Eine verbesserte Busverbindung von Baindt nach Au- lendorf und zurück ermöglicht es auch Baindter Schülern, die Schule am Schlosspark in Aulendorf zu besuchen. Machen Sie sich ein Bild von unserer Schule und erhalten Sie sich wichtige Informationen zu unserem pädagogi- schen Konzept, der freiwilligen Ganztagesschule, dem Lernen mit neuen Medien, unserem Musik- und Sport- profil, sowie zu unserem besonderen Lernkonzept in der Realschule und Werkrealschule. 16.00 Uhr Begrüßung durch unseren Bürgermeister Matthias Burth 16.30 Uhr Schulhausführung für Eltern mit der Schullei- tung Schulhausrallye für Schüler von Schülern 17.45 Uhr Präsentation unseres Schulkonzeptes Wünschen Sie eine persönliche Beratung oder eine Schul- hausführung an einem anderen Tag? Unser Schulleiter Christof Lang nimmt sich gerne Zeit für Sie. (07525 92381-02 oder info@schuleamschlosspark.de. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. Februar - 25. Februar 2024 Gedanken zur Woche: Träumen Nenne dich nicht arm, wenn deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind, wirklich arm ist nur der, der nie geträumt hat. Marie von Ebner-Eschenbach Samstag, 17. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Klara und Johannes Merk, Veronika und Wilhelm Michl, Theresia und Baptist Elbs, Eu- gen und Anton Elbs, Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 18. Februar - 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 20. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 21. Februar 09.00 Uhr Baienfurt - Friedensmesse 16.30 Uhr Baindt - Sing- und Sprechprobe für die Erst- kommunionkinder 18.30 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Martin Kränkle, Erna und Franz Kränkle) Donnerstag, 22. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 23. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Elisabeth und Theo Schuler) 11.15 Uhr Baindt - Gottesdienst in der Blindenschule 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde der Erstkommuni- onkinder im Bischof-Sproll-Saal 16.00 Uhr Baindt -Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 24. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 25. Februar - 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionkinder Ministranten: Linus Kaplan, Rafael Dorn, Nele Gründler, Silias Kaplan, Leopold Koch, Louisa Möhrle, Marian Schäfer, Emilia Stotz, Mona Stiefvater Caritas - Kollekte († Agathe und Adam Zimmermann, Elisabeth, Engelbert und Franz Schützbach, Angela und Hygenius Thomalla) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Termin für Erstkommunionkinder Am Mittwoch, 21. Februar 2024 findet die Sing- und Sprechprobe für unseren Vor- stellgottesdienst statt. Wir treffen uns um 16.30 Uhr an der alten Schule. Am Sonntag, 25. Februar 2024 um 10.00 Uhr laden wir die Gemeinde recht herzlich zu unserem Vorstellgottesdienst ein. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoff- nung“ liegen ab 20. Februar zur Abho- lung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. März sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Altkleidersammlung, Samstag, 02. März, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 02. März wird wieder eine Sammlung gebrauchter Kleidung zuguns- ten der Katholischen Hilfsorganisation „Ak- tion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sammeltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Helfen Sie Menschen - hier und jetzt. Caritas-Fastenopfer 24./ 25. Februar 2024 Spenden Sie online unter: www.caritas-spende.de Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. Spendenkonto IBAN DE31 6005 0101 0002 6662 22 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 25. Februar 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Weltgebetstag Palästina durch das Band des Friedens Evangelische Kirche Baienfurt 1. März 2024, 19.00 Uhr anschließend Beisammensein im Katholischen Gemein- dehaus St. Anna Ein Hoffnungszeichen gegen Gewalt und Hass „... durch das Band des Friedens“ Zum Weltgebetstag 2024 aus Palästina Die Gottesdienstordnungen für den Weltgebetstag am ersten Freitag im März haben lange Entstehungsge- schichten. In Deutschland war diese mit der Veröffentli- chung der Liturgie im September 2023 zunächst abge- schlossen. Angesichts der dramatischen Ereignisse in Israel und Pa- lästina seit dem 7. Oktober hat das deutsche WGT-Ko- mitee eine aktualisierte Version der Gottesdienstordnung erarbeitet und im Januar 2024 herausgegeben. Diese dient bundesweit als Grundlage für tausende von ökume- nischen Gottesdiensten zum Weltgebetstag. „Angesichts von Gewalt, Hass und Krieg in Israel und Palästina ist der Weltgebetstag mit seinem diesjährigen biblischen Motto aus dem Brief an die Gemeinde in Ephesus ´...durch das Band des Friedens` so wichtig wie nie zuvor“, betont die evangelische Vorstandsvorsitzende des WGT, Brunhilde Raiser. „Der Terror der Hamas vom 7. Oktober jedoch und der Krieg in Gaza haben die Bereitschaft vieler Men- schen in Deutschland weiter verringert, palästinensische Erfahrungen wahrzunehmen und gelten zu lassen. Die neuen Erläuterungen sollen dazu beitragen, die Worte der palästinensischen Christinnen trotz aller Spannungen hörbar zu machen.“ Auch das Plakat und die Postkarten wurden geändert, ein Zweig eines Olivenbaums ist jetzt dargestellt. Die biblischen Texte der Gottesdienstordnung, beson- ders Psalm 85 und Eph 4,1–7 können in der aktuellen Situation tragen. Mit ihnen kann für Gerechtigkeit, Frie- den und die weltweite Einhaltung der Menschenrechte gebetet werden. Die Geschichten der drei Frauen in der Gottesdienstordnung geben einen Einblick in Leben, Lei- den und Hoffnungen in den besetzten Gebieten. Sie sind Hoffnungskeime, die deutlich machen, wie Menschen aus ihrem Glauben heraus Kraft gewinnen, sich für Frieden zu engagieren. Ihre Erzählungen sind eingebettet in Lieder und Texte, die den Wunsch nach Frieden und Gerechtig- keit und vor allem die Hoffnung darauf ausdrücken. Gaza, Hamas, Israel und Palästina sind aktuell Themen der Nachrichten. Wie die Situation zum 1. März sein wird, ist nicht absehbar. Wird weiterhin Krieg herrschen, wird es zumindest eine Waffenruhe geben oder wird ein Weg gefunden für eine sichere und gerechte Lebensmöglich- keit der Menschen in Israel und Palästina? Am 1. März 2024 wollen Christ*innen weltweit mit den Frauen des palästinensischen Komitees beten, dass von allen Seiten das Menschenmögliche für die Erreichung eines gerechten Friedens getan wird. Schließen auch Sie sich über Länder- und Konfessions- grenzen hinweg zusammen, um auf die Stimmen von Frauen aus Palästina und ihre Sehnsucht nach Frieden in der Region zu hören und sie zu teilen. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 So kann der Weltgebetstag 2024 in dieser bedrückenden Zeit dazu beitragen, dass - gehalten durch das Band des Friedens - Verständigung, Versöhnung und Frieden eine Chance bekommen, in Israel und Palästina, im Nahen Osten und auch bei uns in Deutschland. Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e. V. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. (1. Johannes 3,8b) Sonntag, 18. Februar Invokavit (Auftakt der Passionszeit) 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kir- che (Pfr. Schöberl) Montag, 19. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 21. Februar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi8-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 22. Februar 19:00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus Freitag, 23. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 25. Februar Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 19:00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Gedanken zum Wochenspruch In herausfordernden Zei- ten dichtet der Reformator Martin Luther das Lied „Ein feste Burg ist unser Gott“. - Trotz aller Bedrohung schreibt er zuversichtlich, wie unser Wochenspruch: „Und wenn die Welt voll Teufel wär, und wollt uns gar verschlingen, so fürchten wir uns nicht so sehr, es soll uns doch gelingen. Der Fürst dieser Welt, wie sau’r er sich stellt, tut er uns doch nicht; das macht, er ist gericht‘: Ein Wörtlein kann ihn fällen.“ - Gottes Wort wurde in Jesus Mensch, damit jeder, der sich ihm anvertraut ein Leben hat, das man zu Recht „ewig“ nennen kann, weil es zu seiner Bestimmung kommt und un-getrennt von Gott ist und bleibt. Die Mächtigen dieser Welt, die Angst verbreiten, sind im Gehen begriffen. - Unser Herr kommt. Aus dieser Haltung Gottes reichen Segen für Ihre persön- lichen Herausforderungen! - Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Wir laden wieder ein zur letzten Staffel: gemeinsam Le- sen, Diskutieren und Entdecken. Immer donnerstags um 19.00 Uhr im Ev. Ge- meindehaus in Baienfurt: 22.02. + 07.03.+ 14.03. + 21.03. Die Abende können auch einzeln gewinn- bringend besucht werden. Ich freue mich auf alle Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Evangelische Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI 23. Februar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Diese Dokumentation feiert die Schöp- fung, die Natur, unsere Tiere, in wunder- schönen Bildern. Moderator Dr. Gordon Wilson betrachtet die Welt humorvoll und liebevoll aus bib- lischer Sicht und bringt uns die Erde und ihre Bewohner sehr eindrücklich näher. Der Film lädt dazu ein, gewohnte Sichtweisen zu hinterfra- gen und ganz neu Gottes Spuren in der Welt zu entdecken --- Fundsachen Folgende Fundsachen können zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros abgeholt werden: - Grüne Trinkflasche - Tuch - Bunt geringelte Handschuhe - 1 Brille - 1 einzelner schwarzer Handschuh - 1 Kerze Öffnungszeiten: Dienstag 07.00 - 09.00 Uhr + 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr Wir wünschen allen ein kreatives Jahr Neues aus dem Kreativen Montag. Wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiter- verfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein März 11.03. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Fenster“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Sportverein Baindt 1959 e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Jugend 1 mit zweitem Sieg im zweiten Spiel TSG 1861 Bad Wurzach - SV Baindt 4:6 Nach einem zunächst unglücklichen Start mit einer knappen 2:3 Niederlage im Doppel und zwei weiteren umkämpften Einzeln von Va- lentin und Jona lag unser Team unverhofft mit 0:3 im Rückstand. Es hätte durchaus auch 3:0 für uns stehen können, aber in den engen Situationen waren die Gegner etwas abgeklärter. Doch dann starteten die Baindter durch und gewannen die folgenden sechs Partien allesamt. So änderte Fabians abschließende Niederlage nichts mehr am schlussendlich verdienten Auswärtssieg unseres Jugendteams. Mit 4:0 Punkten stehen wir an der Tabellenspitze und möchten diesen Platz so lange es geht verteidigen. Es spielten: Jona Klein (2:1), Valentin Koch (2:1) und Fa- bian Striegel (2:1) 2:8 Niederlage für die 2. Jugendmannschaft TT Blitzenreute-Wolpertswende II - SV Baindt II 8:2 Unsere 2. Jugendmannschaft hat beim Auswärtsspiel in Blitzenreute leider keinen Sieg einfahren können. Pia und Felix konnten jeweils eine Partie für sich entschei- den, Jonas sammelte bei seinem erst 2. Einsatz weiter wichtige Erfahrungen im Ligaspielbetrieb. Aktuell belegt das Team den 7. Tabellenplatz, könnte sich aber schon mit einem Sieg beim nächsten Spiel in Reute am 24.02. nach oben arbeiten. Es spielten: Felix Haller (1:2), Pia Kreutle (1:2) und Jonas Hell (0:3) Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwie- senschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, 27.02.2024 im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnungspunkt: Beschluss der Neufassung der Vereinssatzung der Land- Frauen Baindt e.V. Im Anschluss hält Frau Sigrun Kienle-Hohwy einen Im- pulsvortrag zum Thema: Resilienz und Beweglichkeit, neue Energie und Kraft tanken, stark sein für den Alltag. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung an diesem Abend und laden alle Interessierten herzlich dazu ein. Die Vorstandschaft Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Unsere jährliche ordentliche Mitgliederver- sammlung findet statt am Mittwoch den 13. März 2024 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bereits um 19:00 Uhr ist Hl. Messe in der Kapelle in Scha- chen. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahl der Vorstandschaft für die Dauer von 2 Jahren: - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - Kassierer - Schriftführer 8. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder - Kassenprüfer - Festausschuss 9. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Hans Peter Späth, 1. Vorsitzender Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das naturnahe Steinacher Ried Treffpunkt: Sonntag 18.02.2024 um 11.00 Uhr Festplatz Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9,5 km. Fahrpreis für Mitglieder 5,00 €. Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe. Keine Einkehr vorgesehen. Wan- derführung: Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@ gmx.de. Anmeldung ab 13.02.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Garten-und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Liebe Gartenbesitzer, wundern Sie sich nicht auch oft, dass die Blumen und Pflanzen in den Gärtnereien und Baumärkten kräftiges Laub und schöne Blüten haben? Wir bieten auch in diesem Jahr wieder aus der Fuchsi- en-Gärtnerei Himmelreich unseren Mitgliedern eine Pflan- zerde und Dünger an, die genau den Ansprüchen von sinnvollem Gärtnern entsprechen und die im normalen Handel nicht zu kaufen sind, zu einem Vorteilspreis an. Diese Erde und Dünger werden in der Gärtnerei selbst mit verwendet. Auch Nichtmitglieder können gegen einen kleinen Auf- preis eine Bestellung aufgeben. Blattdünger: Stickstoff ist für die Blattgrünbildung wichtig. Bilden sich zum Beispiel gelbe Blätter, ist die ein Zeichen, dass Stick- stoff fehlt. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Blütendünger: Hier ist der Phosphatgehalt für die Blütenbildung maß- geblich. Der hohe Kaliumgehalt sorgt dafür, dass das Holz gut ausreifen kann, was insbesondere im Herbst, wenn die Pflanzen ins Winterquartier gehen, maßgeblich ist. Ein Vorteil dieses Düngers ist, dass gezielt gedüngt werden kann. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Beide Dünger können auch für sämtliche Zimmerpflan- zen eingesetzt werden. Langzeitdünger Die im Handel angebotenen Langzeitdünger mit Plasti- kummantelung reagieren meist auf Wärme und Wasser, was jedoch nicht kontinuierlich zur Verfügung steht. Das heißt sie können sich sehr schnell oder gar nicht auflösen. Für den Verbraucher ist es damit schwer zu kontrollieren. Den Langzeitdünger aus der Gärtnerei gibt es auch in Granulat-Form, mit einer Wirkungsdauer bis zu 6 Wo- chen, je nach Witterung. Hier sieht man jedoch, wenn er sich aufgelöst hat und hat somit die Möglichkeit wieder nach zu düngen. 1 kg für 12,00 €, Nichtmitglieder 12,50 € Pflanzen-Blumenerde im Sack zu 70 L für 17 €, Nichtmitglieder für 18 € Bei den sonst angebotenen Blumenerden wird oft ein hoher Anteil an Kokospflanzen mit vermischt. Auch soll- te das Problem mit Insektiziden und Pestiziden sowie die Umweltschädigung durch Rodung von Urwäldern mit beachtet werden. Sehr oft wird auch Klärschlamm mit Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 beigemischt, welcher bekanntermaßen mit Rückständen von Medikamenten belastet ist. Bei der Blumenerde von FlorBest ist der Torfanteil stark reduziert und durch Holzteile und Tonmineralien ersetzt worden. Diese Blumenerde von FlorBest kann sowohl bei der Anzucht und der Vermehrung von Setzlingen, beim Umtopfen in größere Blumentöpfe, aber auch beim Hoch- beet verwendet werden. Haben wir auch ihr Interesse geweckt? Nähere Informati- onen zur Anwendung des Düngers und den Bestellschein erhalten sie auf unserer Homepage des Vereins: www.gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com oder di- rekt bei Bernhard Kohler: E-Mail.: kohler.bernhard@gmx.de Bitte beachten: Bestellende für Sammelbestellung ist be- reits der 29.02.2024, da nur ein begrenztes Kontingent an Erde uns zur Verfügung steht. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Lieferungen frei Haus nur gegen einen kleinen Aufpreis stemmen können. Die bestellte Ware kann ohne Mehrkosten bei Fam. Rittler bis Ende März abgeholt werden. Ihre Bestellung können Sie gerne per Post, als E-Mail sen- den oder auch direkt in den Briefkasten bei Fam. Kohler, Höhenweg 13, 88255 Baienfurt oder bei Gertrud Rittler, Waldseerstr. 32, 88255 Baienfurt einwerfen. Für Rückfragen zur Anwendung erreichen Sie Herrn Koh- ler unter Tel.-Nr.: 0751/18054214 oder per E-Mail: kohler. bernhard@gmx.de Wir freuen uns nun über Ihre Bestellung und grüßen herz- lich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg Baumschneideseminartag Datum: 02.03.2024 Uhrzeit: 9:00 - 16:00 Uhr Ort: LAZBW Aulendorf Teilnahmegebühr inkl. Verpflegung und Lehrgangsun- terlagen: 60,00 € Online-Anmeldung bis zum 24.02.2024 erforderlich unter: www.lazbw.de Inhalt der Veranstaltung: Im März ist die beste Schnittzeit für Gehölze. Deshalb bietet die LAZBW auch in diesem Jahr ein Seminartag zum Schneiden von Obstbäumen an. Inhalte sind der fachgerechte Erziehungsschnitt an Jungbäumen sowie Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung alter Obstbaum- bestände. Dass die Theorie nicht zu kurz kommen darf, das erfahren die Teilnehmenden zur Einführung vormit- tags, was bedeuten Wachstums- und Schnittgesetze für den erfolgreichen Obstbau und wie pflanzt man richtig einen Jungbaum? Nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis ler- nen die Teilnehmenden die richtigen Techniken für den Schnitt an Jung- und Altbäumen, an Obstbaumhochstäm- men, sowie an Obstbaum-Neupflanzungen kennen. Zu- sätzlich vermittelt der Kurs Hintergrundwissen zur Kunst des Baumschneidens. Am Beispiel der Obstpflanzungen entlang des Atzenberger Wegs wird verdeutlicht, welche Bedeutung der Streuobstbau für den Erhalt des Land- schaftsbilds und den Schutz der Umwelt einnimmt. Angeleitet werden die Teilnehmenden von dem erfahre- nen Obstbauprofi, Alexander Ego. Kleiderbörse Vogt Anmeldungen sind ab jetzt möglich! Frühjahrsbörse am 16.03.2024 von 11 - 13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt Seit dem 05.02. sind die Anmeldungen zum Basar über Basarlino möglich. Wer also Lust hat seine Sommerware zu verkaufen oder auch das Team als Helfer zu unterstützen, kann sich ab jetzt registrieren. https://basarlino.de/5151 Sollten noch Fragen über Basarlino und die Anmeldung bestehen, meldet euch gerne bei uns über die E-Mail-Ad- resse: kleiderboerse-vogt@gmx.de oder schaut auf un- seren Social Media Kanälen und der Homepage vorbei. Dort findet ihr auch Erklärvideos und Anleitungen. Euer Kleiderbörse-Team Maschinenring Alb-Oberschwaben Infoveranstaltung MeinAcker Die Digitalisierung macht auch vor uns Landwirten kei- nen Halt. Neben Dokumentationsvorgaben bei der Be- wirtschaftung der Flächen, müssen auch Abrechnung von Lohnarbeiten und das Agrarbüro verwaltet und do- kumentiert werden. Um dabei alles aus einer Hand zu haben, hat der Bundesverband der Maschinenringe in den letzten Jahren in das Digitalisierungsprojekt „Mei- nAcker“ investiert. Wir möchten Ihnen unter anderem die Ackerschlagkartei und das Digitale Büro bei einem Präsenztermin vorstellen. Wann: Donnerstag, 22.03.2024 19:30 Uhr Wo: Sitzungssaal Volksbank Ostrach Hauptstraße 15 88356 Ostrach Wir bitten um Anmeldung bis Mittwoch, den 21.02.2024 unter Tel.: 07585/9307-0 oder per E-Mail: infor@mr-ao.de DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Die Rotkreuzdose: Kleine Dose, große Hilfe Wenn der Rettungsdienst kommt, stellt er viele, oft le- benswichtige Fragen - aber was, wenn man diese Fragen selbst gar nicht mehr beantworten kann? Wenn in dem Moment keine Angehörigen vor Ort sind, kann es kritisch werden. Abhilfe schafft hier die Rotkreuzdose, die alle wichtigen Informationen für Notlagen bereithält. Die Dose beinhaltet ein Datenblatt, auf dem man schon im Vorfeld seine Gesundheitsdaten, Medikamentenpläne und auch die Kontaktdaten des Hausarztes oder Pfle- gedienstes notiert. Ebenfalls können Hinweise zu einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht oder Notfallkon- taktdaten hinzugefügt werden. Durch Hinweisaufkleber an der Wohnungstür sowie am Kühlschrank wird dem Helfer signalisiert, dass wichtige Informationen schon im Vorfeld zusammengetragen wurden. Da der Kühlschrank in jeder Wohneinheit problemlos zu finden ist, wird dort die Dose aufbewahrt. Datenblatt und Aufkleber können bei Bedarf nachgedruckt bzw. nachbestellt werden. Für die Idee der Rotkreuzdose gibt es viele Namen, der Grundgedanke ist jedoch immer derselbe. Unkompliziert sollen Helfern in Notsituationen Informationen über ei- nen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Die Idee, welche ursprünglich aus Großbritannien stammt und dort tausendfach Anwendung findet, ist so einfach und doch genial. Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. greift den Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ansatz, in Kooperation mit dem Kreisseniorenrat Ravens- burg e.V. sowie dem Pflegestützpunkt Landkreis Ravens- burg auf, um die Bürgerinnen und Bürger in der Notfall- vorsorge zu unterstützen. Ausgegeben werden die Rotkreuzdosen zum Preis von 4,50 € beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ra- vensburg e.V. vormittags in der DRK-Geschäftsstelle, Ul- mer Straße 95 in Ravensburg. Man muss keinen Termin zur Abholung ausmachen. Mit dem Erlös unterstützt man zugleich das Projekt „DRK-Glücksbringer“. Dieses Projekt erfüllt sterbenden Menschen in der Region einen letzten Herzenswunsch. Weitere Informationen erhalten Sie über info@drk-rv.de und unter Tel: 0751 56061-0. PUTENSTEAK MIT THUNFISCHCREME Zutaten für 4 Personen: 8 kleine Putensteaks (800–1000 g) Salz, schwarzer Pfeffer 200 g Thunfisch in Öl 3 in Öl eingelegte Sardellen 2 EL Kapern Saft von 1 Zitrone 200 g saure Sahne 4 EL Olivenöl 2 Frühlingszwiebeln 1 EL gehackte Petersilie, glatt © Schorten/DEIKE 751U32U1 © Z im m er /D EI KE Französisches rezept Zubereitungszeit: ca. 30 Minuten Zubereitung: Die Putensteaks waschen, trocken tupfen, mit Salz und Pfeffer würzen. Den Thunfisch und die Sardel- len abtropfen lassen und zusammen mit den Kapern, der sauren Sahne, dem Zitronensaft und 2 EL Olivenöl mit dem Stabmixer fein pürieren. Mit Salz und Pfeffer abschmecken. Die gewaschenen und geputzten Frühlingszwiebeln in Röllchen schneiden. 2 EL Olivenöl in einer beschichteten Pfanne erhitzen und die Putensteaks darin auf jeder Seite etwa 2–3 Minuten kräftig braten. Auf einer Platte anrichten und mit Frühlingszwiebeln und Petersilie bestreuen. Die Thunfischsoße dazu reichen. Dazu passen frisches Baguette, Oliven, Tomatensalat und ein gekühlter Weißwein. 753U39W3 Jetzt spenden. Beenden Sie Hunger und spenden Sie eine Ziege! Spendenkonto: ora Kinderhilfe international e. V. Postbank Frankfurt/M. IBAN: DE33 5001 0060 0000 0506 09 BIC: PBNKDEFFXXX Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 23.–25. Februar 2024 Messe Friedrichshafen Internationale Messe für Erwerbsobstbau, Destillation und Agrartechnik • Ausstellende aus den Bereichen Erwerbsobstbau, Destillation, Agrartechnik, Fruchtsaftherstellung, Smart Farming u.v.m. • Sonderbereiche: Mein Hofladen, Start-Up Area, Forschung + Entwicklung und Bildungsbereich • 42. Bodensee-Obstbautage mit Fachvorträgen und umfangreiches Rahmenprogramm zu den Themen Birnen, Bio, Photovoltaik, Brennerei sowie Digitalisierung und Automatisierung www.fruchtwelt-bodensee.de Online-Tickets sichern: Jetzt bewerben auf omira.de/karriere/stellenangebote Wir suchen ab sofort in unbefristeter Festanstellung Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) Du prüfst und behebst aktiv Störungen an elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräten. Du bist bei geplanten Umbau- und Erweiterungsarbeiten unserer Anlagen mit dabei und unterstützt bei notwendigen Prozessoptimierungen an unseren Systemen. Willkommen bei OMIRA. Eine Welt voller Möglichkeiten. OMIRA ist ein zukunftssicherer Arbeitgeber, der Dir Flexibilität, vielfältige Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und eine attraktive Vergütung bietet. Wir freuen uns auf Dich! STELLENANGEBOTE VERANSTALTUNGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! 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                Zuletzt geändert: 15.02.2024

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