Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Kreisverkehr mit blühenden Tulpen
Ortsschild Baindt im Sommer
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "stellen".
Es wurden 1407 Ergebnisse in 2 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 41 bis 50 von 1407.
2025-11-05_Energietipp_6_Stosslueften_statt_Kippfenster.pdf

Ansprechpartner Energieagentur Oberschwaben gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@ea-obs.de www.ea-obs.de Energietipp der Energieagentur Oberschwaben und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Ravensburg, 06. November 2025 Energietipp: Stoßlüften statt Kippfenster Stoßlüften ist der effektivste Weg, Schimmelbildung vorzubeugen. Öffnen Sie alle Fenster für 5–10 Minuten weit, damit die verbrauchte Luft und überschüs- sige Feuchtigkeit schnell entweichen können. Dies sollten Sie mehrmals täglich tun, insbesondere nach dem Kochen, Duschen oder Wäschewaschen. Vermei- den Sie hingegen Dauer-Kipplüften: Es kostet mehr Energie und tauscht die Luft nur unzureichend aus. Ein Hygrometer hilft, die Luftfeuchtigkeit im optima- len Bereich von 40–60 Prozent zu halten Haben Sie Fragen zu Feuchtigkeit oder Schimmel? Die Energieagentur Ober- schwaben und die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg bieten Ihnen eine kostenlose Beratung, online, telefonisch oder vor Ort. Terminvereinbarung unter 0751/764 70 70 oder unter 0800 809 802 400 (kos- tenfrei).[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 120,84 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 07.11.2025
    2026-03-05_Energietipp_1_Schimmel_vorbeugen_Mehrmals_täglich_lüften.pdf

    Ansprechpartner Energieagentur Oberschwaben gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@ea-obs.de www.ea-obs.de Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. www.vz-bw.de presse@vz-bw.de Tel: (0711) 66 91 73 Energietipp der Energieagentur Oberschwaben und der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Ravensburg, 05. März 2026 Schimmel vorbeugen – einfache Tipps für den Alltag Mehrmals täglich richtig lüften Regelmäßiges Lüften bringt die feuchte Innenluft nach draußen und ist eine der effektivsten Maßnahmen gegen Schimmel. Besonders wichtig ist dies nach dem Duschen, Kochen oder Schlafen: Öffnen Sie mehrmals täglich die Fenster weit für kurze Zeit (Stoßlüf- ten) – in der Heizperiode reichen bereits 3–5 Minuten bei geöffnetem Fenster aus, in der Übergangszeit 5-10 Minuten und im Sommer darf es auch länger sein. Achten Sie auf Anzeichen hoher Luftfeuchte: Kondenswasser an Fens- terscheiben oder eine Luftfeuchte über 50 % sind Hinweise, sofort zu lüf- ten. Ein Thermo-Hygrometer hilft, Temperatur und Luftfeuchte zu kon- trollieren. Für noch mehr Tipps: Die Energieagentur Oberschwaben und die Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg beraten Sie kostenlos und per- sönlich. Termine können direkt bei der Energieagentur Oberschwaben unter 0751 764 70 70 oder bei der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg unter 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 170,26 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 06.03.2026
      Bericht__25_11_18.pdf

      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. November 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung vom 17.11.2025 wird Folgendes bekannt gegeben: Der Bauausschuss beschließt das Angebot der Firma Pfrommer zur Erneuerung der Lade- und Schaltgeräte inklusive Batterie für die Notbeleuchtung zum Angebotspreis von 9.214,88 Euro. Der Bauausschuss entscheidet sich für die LED Leuchtmittel der Firma Eulig GmbH zum Angebotspreis von 33.412,88 Euro. Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Die Arbeiten an der Fassade des Rathauses sind abgeschlossen. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle: Die Montage der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle ist fertiggestellt. Aktuell entsteht das Gestell für die Wechselrichter. Der Einbau des Elektroschranks erfolgt im Januar 2026. Der Umschluss an das Netz ist voraussichtlich in den Fasnetsferien 2026 vorgesehen. Parkplätze Schule neben Skaterplatz: Der Bauausschuss einigt sich darauf, den vorhandenen Maschendrahtzaun beim Parkplatz an der Schule neben dem Skaterplatz zu reparieren. Ausgewählte längere Parkplätze werden mit Kies aufgeschüttet, damit Fahrzeuge mit größerem Radstand dort problemlos parken können. Bei Bedarf wird ein Radanschlag ergänzt. Auf der gegenüberliegenden Seite entstehen zusätzliche Parkplätze, die kostengünstig und ohne großen Aufwand angelegt werden. Der anfallende Boden wird hinter den Parkplätzen als Erdwall modelliert, sodass keine Entsorgung erforderlich ist. Die Parkplätze werden als Schotterrasen ausgeführt. Der Erdwall wird mit geeignetem Saatgut oder mit Büschen bepflanzt. Auswahl eines Architekturbüros für die Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Architekturbüro Sauer Baumanagement GmbH mit der Planung und Umsetzung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude zu beauftragen. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 22.07.2025 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 15.10.2025. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. § 4a BauGB sieht vor, dass Stellungnahmen nicht erneut einzuholen sind, wenn die Änderung oder Ergänzung offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Vorliegend sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" in der Fassung vom 15.10.2025 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Flst. 586, Schachener Straße 95 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Veränderte Ausführung des Neubaus Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ - Sanierung Sportstätte in Baindt Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Projektaufruf 2025/2026). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektskizze im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (Phase 1) bis zum 15. Januar 2025 einzureichen. 3. Sollte das Projekt in Phase 1 ausgewählt werden, wir die Verwaltung beauftragt, den Zuwendungsantrag (Phase 2) für die Förderung des Projekts zu stellen. Stellenbesetzung der Leitung Bauamt Beschluss: Der Gemeinderat trifft nach Vorstellung der Bewerberin die Entscheidung über die Besetzung der Leitung des Bauamts zum 01. Mai 2026 und beschließt, die Stelle mit Frau Nicole Brauchle zu besetzen. Gleichzeitig nimmt er die geplante Übergabe- und Einarbeitungsphase mit Frau Jeske zur Kenntnis. Darlehensaufnahme des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung - Gewährung eines Trägerdarlehens an den EB Abwasserbeseitigung Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ab 01.12.2025 ein Trägerdarlehen in Höhe von 200.000 € zu 3,25 % (Jährliche Tilgung 4.000 €, Zinsanpassung 01.12.2030). 2. Der Gemeinderat stimmt der Trägerdarlehensgewährung an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung außerplanmäßig zu. Haushaltsplan 2026 - Ausblick nach der Herbststeuerschätzung Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Haushaltsplan 2026 zur Kenntnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 157,07 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 20.11.2025
        _Klima-__Spartipp_des_Monats_Oktober_2025.pdf

        Klima-Spartipp des Monats Oktober: Alle Jahre wieder Keine Panik auf der Titanic, denn es geht nicht um den alljährlichen Stress mit dem Geschenke besorgen für Weihnachten. Vielmehr geht es um das Energiethema einer jeden Herbst- und Winterzeit: das Heizen. Nach dem Motto "gleicher Inhalt - neu verföhnt" gibt‘s die Tipps zum cleveren und energiesparenden Heizen in Form eines Gesprächs zwischen "Heizi", dem Sparfuchs und "Nicht Zuviel", dem Experten zum Thema energiesparenden Heizen. In Teil 1 geht es dabei um die Heiztemperatur. Heizi: Wie stelle ich eigentlich die Heiztemperatur richtig ein, so dass ich einerseits nicht frieren muss und anderseits Energie einsparen kann? Nicht Zuviel: Das ist gar nicht schwer, denn für ein angenehmes Raumklima reichen schon 20 Grad völlig aus. Dazu musst du einfach deinen Heizregler (Thermostat) auf Stufe 3 einstellen. Übrigens schon ein Grad weniger spart etwa sechs Prozent Energie. Heizt du nur auf 20 Grad, hast du damit viel gespart, gegenüber drei Grad mehr – sparen ist meist gar nicht schwer. Natürlich müssen nicht alle Räume gleich warm sein. Im Schlafzimmer und allen weniger genutzten Räumen, reichen 16 bis 18 Grad völlig aus. Dies gilt auch für die Küche, wo die Abwärme beim Kochen zumeist ohnehin für ausreichend Wärme sorgt. Wenn niemand zu Hause ist, beispielsweise während der Arbeitszeit, kannst du die Heiztemperatur problemlos weiter absenken. Dies geht entweder über ein manuelles Zurückdrehen des Heizreglers oder über die Einstellung eines entsprechenden Zeitprogramms. Zudem empfehle ich eine Nachtabsenkung der Temperatur auf 16 Grad. Um morgens allerdings nicht frösteln zu müssen, solltest du die Heizung circa eine Stunde vor der üblichen Aufstehzeit wieder hochheizen lassen. Heizi: Vielen Dank für die Tipps zur Heiztemperatur. Dann mache ich mich gleich ans Werk. Nicht Zuviel: Freut mich. Gerne gebe ich dir demnächst noch weitere Tipps hierzu. Fortsetzung folgt. Kleiner Nachtrag: Ein Nachmachen dieser Tipps ist nicht nur erlaubt, sondern sogar ausdrücklich erwünscht. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 105,96 KB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 17.10.2025
          Exposé_BF1_BA1_2025_11_05.pdf

          Fischerareal – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Vermarktung der Grundstücke in offener Konzeptvergabe 05.11.2025 Exposé Abbildung und Fotos: oben: Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Architekten Tübingen links: Dorfmitte Baindt, Foto Gemeinde Baindt; rechts: gemeinschaftlicher Innenhof Alexanderpark Tübingen, Foto W. Gerber, Gomaringen Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 2 von 14 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand dieses Dokuments ...............................................................................................4 2. Allgemeine Informationen ......................................................................................................4 2.1 Die Gemeinde Baindt ..........................................................................................................4 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ ....................................................................................................5 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ .........................................................................................5 2.4 Städtebau ...........................................................................................................................6 a. Ziele der Entwicklung ..........................................................................................................6 b. Anbindung und verkehrliche Erschließung ..........................................................................6 c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume .........................................................................7 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin .................................7 a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen .......................................................................7 b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten.........................................................................7 c. Verschiedene Akteure .........................................................................................................7 d. Wohnungspolitische Zielsetzungen .....................................................................................8 2.6 Bauabschnitte .....................................................................................................................9 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 1 und Stellplatzschlüssel ............................................9 3. Grundstücksveräußerung ..................................................................................................... 10 3.1 Grundstücksverkäuferin .................................................................................................... 10 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise ................................................................................ 10 3.3 Kaufpreisbestandteile ....................................................................................................... 11 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen ......................................................................................... 11 3.5 Auswahl im Einzelnen ....................................................................................................... 12 3.6 Qualitätssicherung ............................................................................................................ 12 3.7 Terminplanung .................................................................................................................. 12 Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 3 von 14 3.8 Interessentenkartei und Newsletter ................................................................................. 12 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ ............................................................................................ 13 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt ....................... 13 4.2 Ver- und Entsorgung ......................................................................................................... 13 4.3 Informationen zum Bauen ................................................................................................ 14 5 Anlagen und Downloadlinks ................................................................................................. 14 5.1 Anlagen ............................................................................................................................. 14 5.2 Downloads ........................................................................................................................ 14 Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 4 von 14 1. Gegenstand dieses Dokuments Die Gemeinde Baindt beabsichtigt, verschiedene Grundstücke des neuen Wohngebiets „Fischerareal“ in einem zweiten Bauabschnitt im Wege einer offenen Konzeptvergabe zu veräußern. Dieses Dokument dient der Information der Kaufinteressenten und beinhaltet die Verfahrensregeln für die Grundstücksvergaben. Es umfasst: • Allgemeine Informationen (> 2.). • Informationen zur Grundstücksveräußerung (> 3.) • Informationen zum Bauen im Gebiet „Fischerareal“ (> 4.). • Übersicht der Anlagen und Downloadlinks (> 5.). Die genannten Unterlagen bilden den Rahmen für den ersten Bauabschnitt des Baufelds 1 im „Fischerareal“. 2. Allgemeine Informationen 2.1 Die Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt mit derzeit rd. 5.300 Einwohnern zeigt sich als attraktiver Wohn- und Gewerbeort, liegt im nördlichen Schussental und ist ein Vorort zum Oberzentrum Ravensburg/ Weingarten/ Friedrichshafen. Erste urkundliche Erwähnung findet Baindt im Jahre 1240 im Zusammenhang mit der Stiftung des Zisterzienserinnen-Klosters durch Schenk-Konrad von Winterstetten. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen und Flächen andererseits zeichnen die Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Mit einer Fläche von 23,07 km² ist die Gemeinde Baindt Teil des Siedlungsgebiets „Mittleres Schussental“, das sich von Eschach (südliche Ortschaft Ravensburgs) über die beiden Städte Ravensburg und Weingarten bis nach Baienfurt und Baindt im Norden erstreckt. Sie befindet sich unmittelbar am Rande des Altdorfer Waldes an einem kleinen nordöstlichen Zufluss der Schussen, die ein nördlicher Bodensee- bzw. Rhein-Zufluss ist. Die räumliche Nähe zu den Nachbargemeinden des Schussentals bietet eine breitgefächerte Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. So etwa im „Gemeindeverband Mittleres Schussental“ und in den Zweckverbänden „Wasserversorgung“, „Breitbandversorgung“, im „Abwasserzweckverband Mittleres Schussental" oder auch in der Erwachsenenbildung. Eine gut ausgebaute Infrastruktur für alle Generationen und ein reges Vereinsleben zeichnen die Gemeinde ebenso aus, wie die Stadtnähe und die naturnahen Lebensräume. Ebenso wird Bürgernähe in der Gemeinde großgeschrieben. So stellen BürgerInnen und Gemeinderat gemeinsam die Weichen für ihre Zukunftsfähigkeit und eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Den Herausforderungen in Folge des demographischen Wandels in den Bereichen Bildung, Betreuung und Kultur, des ökonomischen Strukturwandels, sowie den ökologischen Erfordernissen in den Bereichen Energie, Klima und Umweltschutz soll frühzeitig begegnet und aktiv vor Ort eine nützliche Entwicklung gestaltet werden. Baindt hat nach wie vor ein starkes Zuzugspotenzial. Hier gilt es ökologische Infrastruktur zu erhalten und zu stärken. Die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Ortskerns ist deshalb zentrale Aufgabe für die städtebauliche Entwicklung Baindts. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Entwicklung des „Fischerareals“. Dieses etwa 2 ha große Gelände wurde bereits im Jahr 2014 von der Gemeinde erworben. Der Innenentwicklung ist gegenüber der Entwicklung der Außenbereiche Vorrang einzuräumen, um den Innenbereich als lebendiges Zentrum und Ort zum Wohnen, Leben und Arbeiten zu festigen. Mit Maßnahmen, wie der im April 2025 fertiggestellten Umgestaltung des Dorfplatzes, soll nun die erfolgreiche Stärkung und Aufwertung des zentralen Innerortsbereichs fortgeführt werden. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 5 von 14 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ Das neue Baugebiet „Fischerareal“ bezeichnet die vormals landwirtschaftlich genutzte „Fischerwiese“ direkt südwestlich angrenzend an die Ortsmitte von Baindt. Nach Beschluss des Gemeinderats soll das Gebiet für moderat verdichteten Geschoßwohnungsbau genutzt werden. Abbildung 1: Luftbild Fischerareal und dem umgestalteten Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ Das „Fischerareal“ ist in den nächsten Jahren eine der bedeutendsten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde Baindt in zentraler Lage. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte bereits im November 2021. Ein Lebensmittelmarkt westlich des Baugebiets ist fertig gestellt, die Offenlegung des Sulzmoosbaches ist auch erfolgt. Die Erneuerung des Dorfplatzes ist abgeschlossen, der Baubeginn der ersten Wohngebäude im „Fischerareal“ steht vor der Tür. Das neue Baugebiet soll als neuer Teil von Baindt in zentraler Lage in die Gemeinde integriert werden. Ziel ist es, den formulierten Anspruch nach einem Neubaugebiet mit eigener Prägung und der Möglichkeit vielfältige Wohnmodelle umzusetzen und mit einer typologischen Vielfalt und kreativen Ideen zu verbinden. Daher werden als Bauherren eine Mischung aus traditionellen Bauträgern, genossenschaftlichen Zusammenschlüssen, Baugemeinschaften und privaten oder institutionellen Bauherren gesucht. Der Vermarktung der Baufelder kommt aufgrund dieser Zielsetzungen eine wichtige Rolle zu. Um die typologische Vielfalt mit einheitlichem Rahmen zu erreichen und die Bauvorhaben eines Baufeldes aufeinander abzustimmen und gemeinsam zu erarbeiten, wurde dieses individuelle, auf das „Fischerareal“ angepasste Vergabeverfahren entwickelt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand von Konzepten. Mehrere Parteien entwickeln ein Baufeld aus einzelnen, individuellen Hochbauprojekten. Dieses Vorgehen wurde bereits bei Projekten „Alte Weberei“ in Tübingen, „Steingauquartier“ in Kirchheim unter Teck oder „Bahnhofsareal“ in Schwäbisch Hall erfolgreich angewendet und nun individuell auf das „Fischerareal“ angepasst. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 6 von 14 2.4 Städtebau a. Ziele der Entwicklung Das „Fischerareal“ ist als ein neues, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte konzipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für unterschiedliche Menschen entstehen, als preisreduzierten Mietwohnungen, als inklusive Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen, als Wohnen für Ältere und als Kombinationen aus Wohnen und Arbeiten. Denkbar sind sogar Stadthäuser für Familien. Es können – neben Wohnungen für etwas über 200 Bewohnerinnen und Bewohner – auch wohnverträgliches Gewerbe oder Dienstleistungsangebote realisiert werden. Sie sollen jedoch die in der Umgebung vorhandenen Angebote ergänzen und nicht in Konkurrenz mit ihnen treten. Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumgestaltung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz, der Fischerstraße und den unterschiedlichen Wegeverbindungen bis an den renaturierten Sulzmoosbach auf. Ein Angebot für die Kommunikation aller Bewohnerinnen und Bewohner ist der zentrale Nachbarschaftsplatz mit seinen schattenspendenden Bäumen. Auch die privaten Freiflächen ermöglichen eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen. Im östlichen Baufeld 2 wird dieses durch eine ausreichende Erdüberdeckung auf der Tiefgarage erreicht. Für das neue Wohngebiet ist die Gestaltung der gemeinschaftlichen Innenhöfe von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Hofbebauungen. Die gemeinsamen Spielplätze sind Anziehungspunkte für die Kinder aller umliegenden Gebäude. In den Höfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Freiraumgestaltung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Hofes erarbeitet wird. Es gibt auch Gebäude, die nicht an gemeinschaftliche Freiflächen angrenzen, damit wird eine weitere Differenzierung des Wohnangebots erzeugt. Es soll ein vielfältiges Wohngebiet für unterschiedliche Menschen entstehen, was sich allerdings nur bedingt planen lässt. Daher werden die Grundstücke zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“. Dieser Nutzen lässt übergeordnet in bauliche und soziale Kriterien unterteilen, die Nutzungsmischung ist ein weiterer Aspekt. So stehen Gesichtspunkte wie besondere Gestaltung, ökologische Bauweise, einen hohen Anteil an solarer Stromerzeugung, Wohnen für Ältere, Wohnen für Familien, Eigentum für Schwellenhaushalte, preisreduzierter Mietwohnraum, Kombination von Arbeiten und Wohnen, Nutzungen mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum, Kleinteiligkeit und noch viele andere Aspekte, die die unterschiedlichen Akteure durch ihre Bewerbungen einbringen werden, gleichberechtig nebeneinander. Die geplante Entwicklung ermöglicht individuelles und gemeinschaftliches Engagement auf den unterschiedlichsten Ebenen. Dabei ist es selbstverständlich, dass jedes Projekt seine Schwerpunkte hat. Im Zusammenspiel aller ausgewählten Projekte wird das Fischerareal zu einem Wohngebiet mit hoher gestalterischer Vielfalt und einem lebendigen sozialem Leben. b. Anbindung und verkehrliche Erschließung Das Fischerareal wird durch eine neue Wohnstraße, der „Fischerstraße“ erschlossen. Sie verbindet die nördlich liegende Marsweiler Straße mit der Ziegelleistraße. Entlang der neuen Fischerstraße durch das neue Baugebiet sowie an der Ziegeleistraße werden einige wenige Kurzzeit-Stellplätze entstehen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 7 von 14 Die Parkierung der Bewohner der neuen Gebäude erfolgt im Baufeld 1 auf offenen Stellplätzen sowie in Carports bzw. Einzelgaragen, die sich gegenüber der offenen Parkierung befinden. Sie wird von der Fischerstraße erreicht. Im Baufeld 2 wird eine Tiefgarage mit einer Zufahrt auch von der Fischerstraße entstehen. Die Gebiete östlich der Küferstraße werden durch einen Fußweg in Ostwest-Richtung mit dem neuen Lebensmittelmarkt verbunden. c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumplanung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz und die privaten Innenhöfe und Freianlagen auf. Der zentrale Nachbarschaftsplatz ist ein Angebot für Aufenthalt und Kommunikation aller Bewohner/innen. Die Gestaltung der privaten Freianlagen mit gemeinschaftlichen Innenhöfen ist für das neue Baugebiet von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohner/innen der jeweiligen angrenzenden Bebauungen. Insbesondere gemeinsame Spielplätze nach Landesbauordnung sind ein Anziehungspunkt für die Kinder der umliegenden Gebäude. In den Innenhöfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die in der Regel ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder durchgehende abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Planung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Bauabschnitts erarbeitet wird. Angebote für verschiedene Altersgruppen werden neben der Ausstattung des Spielplatzes innerhalb dieses Prozesses bestimmt. Eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen ist auch auf der Tiefgarage im Baufeld 2 realisierbar, da ein Aufbau mit einer Schichtdicke von mindestens 60 cm vorgesehen ist. Durch diese hohe gestalterische Qualität und das soziale Leben in den gemeinschaftlichen Innenhöfen und Freianlagen kann für Menschen die Wohnung im Fischerareal zur Alternative zum eigenen Haus werden. 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen Es soll ein kleinteiliges und vielfältiges Quartier entstehen, was sich ohne die konkreten Projekte allerdings nur bedingt planen lässt. Es sind ggf. auch Bewerbungen auf Teile von Baukörpern möglich Daran anschließende Projekte anderer Akteure müssen dann jedoch noch sinnvoll realisierbar sein. Im Rahmen der Vergabe eines Baukörpers an die unterschiedlichen Akteure entsteht die Parzellierung, die Grundstücke werden erst anschließend gebildet. b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten Es ist explizites Ziel der Grundstücksverkäuferin, eine gewisse Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Arbeiten zu realisieren. Das Gebiet soll „lebendig“ sein. Der Bebauungsplan lässt hierfür hinreichenden Gestaltungsspielraum. c. Verschiedene Akteure Das Vergabeverfahren richtet sich an die unterschiedlichsten Akteure: An Bauträger und Wohnungsbauunternehmen sowie an Investoren, Genossenschaften und Privatleute. Bauherren können sich beispielsweise in einer Baugemeinschaft zusammenschließen und gemeinsam ein Gebäude mit individuellen Wohnungen erstellen oder alleine ein Stadthaus realisieren. Es sind keine speziellen Grundstücksbereiche für bestimmte Akteure vorgesehen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 8 von 14 Abbildung 2: Benennung der Baukörper des zweiten Bauabschnitts (braun = vergeben, Bauanträge eingereicht; gelb = Gegenstand dieser Ausschreibung) d. Wohnungspolitische Zielsetzungen Im „Fischerareal“ soll eine möglichst große Bandbreite an unterschiedlichen Bewohner/innen ihr neues Zuhause finden: Menschen mit geringen bis hohen Einkommen, Singles und Familien, junge und alte Menschen, unterschiedliche Gruppen von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt und auch Menschen mit Einschränkungen. Es sollen auch Wohnungen im Rahmen des Förderprogramms der Mietwohnungsfinanzierung Baden-Württemberg umgesetzt werden, auch andere Angebote von angemessenen und stabilen Mietpreisen sind möglich und erwünscht. In größeren Projekten ist eine Durchmischung von unterschiedlichen Wohnformen für verschiedene soziale Gruppen sowie eine Mischung von Miet- und Eigentumswohnungen erstrebenswert. Neben der sozialen Durchmischung des Quartiers sollen Projekte realisiert werden, die die Preisentwicklung des Wohnungsmarkts dämpfen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 9 von 14 2.6 Bauabschnitte Das „Fischerareal“ wird in mehreren Bauabschnitten realisiert werden. Im ersten Abschnitt werden die südlichen Teile des Baufelds 2 (Baukörper C und D) bebaut. Anschließend sollen die nördlichen Teile des Baufeldes 1 (Baukörper A und B) bebaut werden. Diese beiden sind Gegenstand dieser Ausschreibung. In voraussichtlich zwei weiteren Bauabschnitten werden die restlichen Gebäude des Fischerareals gebaut. Der endgültige Ausbau der öffentlichen Räume wird erst nach vollständigem Abschluss der Baumaßnahmen aller Baukörper auf den Baufeldern 1 und 2 erfolgen. 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 1 und Stellplatzschlüssel Das Baufeld 1 mit einer Größe von rund 5.600 m² bietet Raum für etwa 46 bis 52 Wohneinheiten. Es können rund 5.500 m² Bruttogeschossfläche (BGF) realisiert werden. Die Baukörper A und B können mit drei Vollgeschossen und teilweise mit einem zusätzlichen Dachgeschoss bebaut werden. Der zweite Rettungsweg muss baulich gelöst werden, da ein Hubrettungsfahrzeug nicht in der vorgeschriebenen Zeit vor Ort sein kann. Zusätzlich ist jeweils ein Baufenster für Nebenanlagen vorgesehen. Die Parkierung wird im Baufeld 1 oberirdisch gelöst. Teilweise in Form von offenen Stellplätzen an der westlichen Grundstücksgrenze, teilweise in möglichen Carports oder Garagen im Bereich der eingeschossig bebaubaren Baufenster und integriert in die mehrgeschossigen Baukörper. Kfz-Stellplatzschlüssel für das Fischerareal: Wohnungen bis 55 m²: 1,00 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 55 m² bis 85 m²: 1,50 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 85 m²: 2,00 Stellplätze je Wohneinheit Um die baurechtlich notwendige Anzahl an Stellplätzen auf den Grundstücken unterbringen zu können, ist darauf zu achten, dass durch die geplanten Wohnungsgrößen nicht eine zu hohe Anzahl an Stellplätzen entsteht (beispielsweise Wohnungen mit 56 m² Wohnfläche). Die südlichen Baukörper im Baufeld 1 werden ihre Stellplätze in identischer Form realisieren. Für die Zufahrt werden entsprechende Dienstbarkeiten in den Kaufverträgen gesichert. Die Realisierung der Freianlagen der Baukörper A und B erfolgt auf Grundlage einer gemeinsamen Planung. Stehen die zukünftigen Bewohnenden zu diesem Zeitpunkt fest, sind sie am Planungsprozess zu beteiligen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 10 von 14 Abbildung 3: Auszug aus der Flurkarte 3. Grundstücksveräußerung 3.1 Grundstücksverkäuferin Grundstücksverkäuferin ist die Gemeinde Baindt. Die Grundstücke aller Baufelder im Baugebiet „Fischerareal“ befinden sich in ihrem Eigentum. Sie werden nach einer Reservierungsphase als erschlossene Baugrundstücke veräußert (siehe hierzu Kapitel 3.2). 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise Gegenstand der anstehenden Verfahren ist der Verkauf von Grundstücken im ersten Bauabschnitt des Baufelds 1 (> Abbildung 2, gelbe Baukörper). Die Grundstücke werden zum Verkehrswert zum Veräußerungszeitpunkt verkauft. Zur Ermittlung der Grundstückspreise wurde ein Verkehrswertgutachten vom Sachverständigenbüro Harald Bohner erstellt. Die Verkaufspreise wurden auf dieser Basis vom Gemeinderat wurden von 430 €/m² für das Baufeld 1 festgelegt. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 11 von 14 Zu den Grundstückskosten kommen noch die Anschlussbeiträge an das Nahwärmenetz. Sie betragen 57,83 €/m² (netto) bezogen auf die Fläche des Grundstücks zzgl. MwSt., bei 19 % MwSt. entspricht es einem Betrag von 68,82 €/m². Vor Verkauf der Grundstücke werden die ermittelten Werte mit Blick auf die Entwicklungen des Marktes überprüft und bei Bedarf angepasst. Bei den Grundstückspreisen handelt es sich um Festpreise. Die Auswahl der Grundstücksvergaben erfolgt ausschließlich durch die vergleichende Bewertung der Projektkonzepte (> Anlage Auswahl). Die jeweiligen konkreten Grundstücksflächen werden anteilig über die Geschossfläche (GF) ermittelt. Grundlage hierfür ist die nach Bebauungsplan zulässige Grundfläche innerhalb des Baufensters multipliziert mit der Anzahl der Geschosse. Maßgebend ist ausschließlich der Bebauungsplan, unabhängig davon was tatsächlich gebaut wird. Balkone, Erker oder Rücksprünge werden nicht berücksichtigt. 3.3 Kaufpreisbestandteile Mit dem Kaufpreis werden neben dem Erwerb des Grundstückseigentums folgende Positionen abgedeckt: • Erschließungsbeiträge • Anschlusskostenbeitrag Wasser • Anschlusskostenbeitrag Abwasser • Grundstücksvermessungskosten für die Baufelder im Ganzen, nicht für die entstehenden Einzelgrundstücke Nicht enthalten sind: • Anschlussbeiträge Nahwärme • etwaige Kosten für den Anschluss an die Stromversorgung • etwaige Kosten für den Anschluss an Telefonnetz und Internet • Vermessungskosten für das Einzelgrundstück • Notar- und Grundbuchkosten • Grunderwerbssteuer 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen Des Weiteren werden voraussichtlich unter anderem folgende Bedingungen Bestandteil der Kaufverträge sein: a) Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. b) Der Käufer trägt die Kosten der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und des Vollzugs im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer. c) Es wird eine angemessene Regelung zur Sach- und Rechtsmängelhaftung getroffen. Die Gemeinde wird darauf achten, dass die Bewerbungsinhalte samt allen Zusagen im Rahmen des rechtlich Möglichen durch geeignete Regelungen gesichert werden. Hierzu werden voraussichtlich insbesondere folgende Bestimmungen aufgenommen: d) Die Gemeinde Baindt ist zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb (zum Veräußerungspreis) berechtigt, wenn die in der Bewerbung vorgesehenen Baumaßnahmen Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 12 von 14 nicht innerhalb von drei Jahren nach Besitzübergang abgeschlossen sind und die Gebäude bestimmungsgemäß genutzt werden. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. e) Der Erwerber darf das Grundstück während eines noch bestimmenden, angemessenen Zeitraums nicht anders nutzen, als er es in seiner Bewerbung angegeben hat. Andernfalls ist die Gemeinde Baindt zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb zum Veräußerungspreis berechtigt. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. f) Im Falle eines Verstoßes gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Obliegenheiten sieht der Vertrag als Sanktion ein Rücktrittsrecht oder Rückerwerbsrecht zum Veräußerungspreis der Gemeinde Baindt oder ggfs. die Verpflichtung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe vor. 3.5 Auswahl im Einzelnen Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt trifft die Auswahlentscheidungen für die jeweiligen Projekte in öffentlicher Sitzung. Dies geschieht jeweils auf Vorschlag eines nicht öffentlich tagenden Beratungsausschusses, welcher seinerseits mit den Mitgliedern des Gemeinderats besetzt ist. Die Einzelheiten der Auswahlverfahren sind in der Anlage Auswahl dargestellt, auf die insoweit verwiesen wird. In dieser Anlage sind unter anderem die Anforderungen an die Bewerbungen beschrieben. Für das Bewerbungsschreiben ist jeweils ein Formblatt zu verwenden, das ebenfalls als Anlage Bewerbungsschreiben beigefügt ist. 3.6 Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung werden alle vergaberelevanten Punkte der Bewerbungen in die Reservierungsvereinbarung (> Anlage Auswahl, Nr. 5) aufgenommen. Bis zum Grundstückskauf finden Statusgespräche mit allen Projekten statt. Neben dem Planungsstand werden die Inhalte des Projektes mit den vergaberelevanten Punkten abgeglichen. Falls ein Projekt die Bewerbungsinhalte nicht umsetzen kann, kann die Reservierungsvereinbarung widerrufen werden. Die maßgeblichen Gesichtspunkte werden vertraglich und – nach Möglichkeit – dinglich gesichert. 3.7 Terminplanung Termine Datum und ggf. Zeit Frist für Rückfragen Freitag, 12.12.2025,11:00 Uhr Abgabe der Erstbewerbung Montag, 12.01.2026, 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 4. KW 2026 Abgabe der finalen Bewerbung Mittwoch, 04.02.2026, 11:00 Uhr Entscheidung Gemeinderat Ende Februar 2026 Bekanntgabe der Reservierungsvereinbarung Anfang März 2026 Dauer Reservierungsvereinbarung bis einschließlich November 2026 3.8 Interessentenkartei und Newsletter Die Gemeinde Baindt legt eine Interessentenkartei für das „Fischerareal“ an, es gibt die beiden Kategorien „Suche“ und „Biete“. Personen oder Institutionen, die sich in die Kartei eintragen lassen, stimmen zu, dass die Angaben zweckgebunden registriert und an interessierte Akteure weitergegeben werden. Zusätzlich wird über einen E-Mail-Newsletter in unregelmäßigen Abständen über das „Fischerareal“ informiert. Es ist jederzeit möglich, sich aus der Interessentenkartei oder dem Verteiler des Newsletters löschen zu lassen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 13 von 14 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt Die Gestaltung des Hochbauprojektes ist mindestens einmal mit der Gemeinde Baindt vor Eingabe des Bauantrages abzustimmen. Die Gemeinde Baindt behält sich vor, externe Fachleute als Berater hinzuzuziehen. 4.2 Ver- und Entsorgung Nahwärmeanschluss Im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes soll dieses Gebiet mit Nahwärme aus einer vorwiegend regenerativen Anlageversorgt werden. Auf diese Weise lassen sich Emissionen aus der Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser für die geplanten Bauvorhaben vermindern. Des Weiteren erfüllt diese Wärmeversorgung die Kriterien des „Gebäudeenergiegesetzes“ (GEG). Mit der Aufgabe der Nahwärmeversorgung ist die Gemeindeverwaltung als Regiebetrieb beauftragt. Die Nahwärmeversorgung wird zur öffentlichen Benutzung bereitgestellt; sie umfasst die Versorgung mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung. Der Primärenergiefaktor wird bei 0,4 oder darunter liegen. Mit dem Kaufvertrag ist ein Wärmeliefervertrag abzuschließen in dem Grund- und Arbeitspreis festgeschrieben werden. Auf den angeschlossenen Grundstücken ist grundsätzlich die Errichtung und die Benutzung von Heizungsanlagen zum Betrieb mit fossilen Einsatzstoffen und/oder Biomasse, die Rauch oder Abgase entwickeln können, sowie die Errichtung und der Betrieb von elektrischen Direktheizungen und Wärmepumpen nicht gestattet. Ebenso sind Kollektor-Anlagen zur solaren Erwärmung von Brauchwasser und zur Heizungsunterstützung unzulässig. Gasanschluss Es besteht keine Möglichkeit für einen Gasanschluss. Elektroanschluss und E-Mobilität Der Elektroanschluss wird von der NetzeBW GmbH hergestellt. Die Möglichkeit, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu erstellen ist grundsätzlich möglich, bei Mehrfamilienhäusern wird empfohlen ein Lastmanagement vorzusehen. Internet- und Telefonanschluss Die Vodafone GmbH sowie die TeleData GmbH werden voraussichtlich das Gebiet per Glasfaserkabel versorgen. Die Anschlüsse sind bei dem jeweiligen Versorger rechtzeitig zu beantragen, damit die Zuleitungen im Zuge des Anschlusses mitverlegt werden können. Wasseranschluss Der Wasseranschluss wird vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hergestellt. Abwasseranschluss Im Gebiet erfolgt die Abwasserentsorgung im Trennsystem. Bei der Rückstauebene ist von der Straßenoberkante auszugehen. Entwässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen Eine Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken ist in der Regel nicht möglich. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 14 von 14 Niederschlagswasser auf dem Grundstück einschließlich des Überlaufs von evtl. vorhanden Zisternen und Versickerungsanlagen ist über den bereitgestellten Hauskontrollschacht an die öffentliche Regenwasserkanalisation zu übergeben, Die Leitungen von der Haupttrasse in der Straße bis hinter die Grundstücksgrenze werden von der Gemeinde hergestellt und enden auf dem Grundstück mit einem Hauskontrollschacht. Vorbereitung der Anschlüsse bei den Erschließungsarbeiten Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden je Baukörper 1 Kontrollschacht für Schmutz- und Regenwasser gesetzt. Neben die Kontrollschächte werden die Anschlussleitungen Fernwärme, Trinkwasser und in der Regel Breitband und Strom vorgestreckt. Zusätzliche Grundstücksanschlüsse sind nur in Ausnahmefällen gegen vollständige Kostenerstattung möglich. Arbeiten im öffentlichen Straßenraum dürfen ausschließlich durch die Gemeinde Baindt bzw. ihren Beauftragen ausgeführt werden. 4.3 Informationen zum Bauen Baugrund Ein von der Gemeinde beauftragtes geotechnisches Gutachten wird den Bewerbern als Download-Link zur Verfügung gestellt und kann zu einer ersten Orientierung dienen. Es ersetzt nicht eigene geotechnische Untersuchungen und eine Baubegleitung durch einen Geologen. Die Fläche im Bereich der nördlichen Baufelder wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt im Altlastenkataster in die B-Entsorgungsrelevanz eingestuft. Der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden. Gegebenenfalls wird hier von Seiten des Landratsamtes eine Baubegleitung durch einen Fachbauleiter Altlasten vorgeschrieben werden. Kampfmittel Die Kampfmittelfreiheit wurde bestätigt, damit sind diesbezüglich keine weiteren Untersuchungen zu veranlassen. 5 Anlagen und Downloadlinks 5.1 Anlagen Anlage Städtebaulicher Entwurf Anlage Auswahl Anlage Bewerbungsschreiben 5.2 Downloads Downloadlink 1 – Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften (Textteil, zeichnerischer Teil und Begründung) Downloadlink 2 – geotechnisches Gutachten[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 1,37 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 04.11.2025
            Bericht_vom_20.01.2026.pdf

            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2026 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02. Dezember 2025 wird folgendes bekannt gegeben: Der Gemeinderat beschließt, die Stabsstelle zur politischen Steuerung und Unterstützung im Bauamt, die in der Besoldungsgruppe A 11 bewertet ist, mit Herrn Pascal Schuppan zum 01. April 2026 zu besetzen. Bericht der Bürgermeisterin Jahresrückblick: Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnet mit einem kurzen Rückblick in Zahlen auf das Jahr 2025. Zum Jahresende 2025 hat Baindt 5493 Einwohner mit Hauptwohnsitz und 63 mit Nebenwohnsitz. Im Jahr 2025 gab es 48 Geburten von Baindtern, eine davon in Baindt. 38 Personen aus Baindt sind verstorben, darunter 12 in Baindt. Es fanden 28 Eheschließungen statt, davon 16 in Baindt. Aus der Kirche traten 49 Personen aus. Insgesamt verzeichnet Baindt 405 Zuzüge und 339 Wegzüge. Darüber hinaus wurden 22 Baugenehmigungen erteilt, darunter 1 im Kenntnisgabeverfahren. Zudem wurden 1 Befreiungen gewährt. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Einreichung von Bauanträgen ausschließlich digital möglich, Ausnahmen sind nicht möglich. Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz – Sammelanträge der Gemeinde: Der Gemeindetag informierte über die Möglichkeit, Sammelanträge nach dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz zu stellen. Diese Sammelanträge ermöglichen es der Gemeinde, administrative Pflichten zu reduzieren und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Gemeinde hat dabei folgende Anträge auf Befreiung eingereicht: • § 18 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW): • § 4 Nr. 5 Agrarstrukturverbesserungsgesetz Baden-Württemberg (ASVG): • § 33a Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG): • Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO): Gründungstreffen „Repair-Cafe“ : Am Freitag, den 09.01.2026 fand im Grünen Gebäude gegenüber der Sporthalle das Gründungstreffen „Repair-Café“ statt. Das Projekt wird interkommunal gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern aus Baienfurt initiiert. Weitere Informationen folgen. Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben auf Flst. 732, Rosenstraße 5 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf Flst. 579, 625 und 626, Schachener Straße 102 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag auf Sanierung Wohnhaus mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 Beschluss: Der Gemeinderat versagt die Zustimmung nach § 36a BauGB für das Bauvorhaben. Das Vorhaben liegt in einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO) und verletzt das Mindestverhältnis von 50 % Gewerbe zu 50 % Wohnen. Die Zustimmung kann derzeit nicht erteilt werden, da die Kriterien für Bauturbo-Vorhaben noch nicht festgelegt sind. Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung einer ersten Kostenschätzung für die Sanierung des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne (Altbau) Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, ein geeignetes Planungsbüro ausschließlich mit der Bestandsaufnahme und Erstellung einer ersten Kostenschätzung für den Kindergarten (Altbau) zu beauftragen. Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus sowie zur Wohnraumsicherung ("Bau- Turbo") - Beratung über das weitere Vorgehen Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Informationen zum „Bau-Turbo“-Gesetz zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Kriterienkatalog zur städtebaulichen Prüfung und Zustimmung von „Bau-Turbo“-Vorhaben bis Ende März 2026 auszuarbeiten und diesen dem Gemeinderat vorzustellen. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) - Neukalkulation und Beschluss einer neuen Mustersatzung Beschluss: 1. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. 2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt. 3. Bei den ermittelten Gebührensätzen handelt es sich um Gebührenobergrenzen. Zugunsten der Verwaltungspraktikabilität sollen diese Sätze abgerundet werden. 4. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Verwaltungsgebühren, wie in der Kalkulation vorgeschlagen, festgesetzt und in der Verwaltungsgebührensatzung entsprechend aufgenommen. 5. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt vom 16.12.2025 einschließlich des Gebührenverzeichnisses. Die Satzung tritt mit Bekanntmachung zum 01.02.2026 in Kraft. Bildung von Ermächtigungsresten für das Haushaltsjahr 2025 und Übertragung dieser in das Haushaltsjahr 2026 Beschluss: 1. Der Übertragung der dargestellten Ermächtigungsreste des Haushaltsjahres 2025 im Finanzhaushalt wird zugestimmt. 2. Die Übertragung der dargestellten Rückstellungen im Ergebnishaushalt werden zur Kenntnis genommen. Annahme von Spenden und Zustiftungen durch die Gemeinde Beschluss: 1. Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der in der erstellten Übersicht wird erteilt. 2. Die Zustimmung über die Zustiftungen zugunsten der Bürgerstiftung Baindt entsprechend der in erstellten Übersicht wird ebenso erteilt. Anfragen und Verschiedenes Pilotprojekt medizinische Versorgung: Bürgermeisterin Frau Rürup berichtet, dass die Gemeinde Baindt am Pilotprojekt zur Sicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum teilnimmt. Das Projekt wird interkommunal gemeinsam mit den Nachbargemeinden durchgeführt. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 157,02 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 21.01.2026
              Verwaltungsgebühren_Gebührenverzeichnis_Jan_2026.pdf

              Gebührenverzeichnis Gemeinde Baindt Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 20.01.2026 Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, angebrochene Zeiteinheiten über der Hälfte (ab 7:31 Min.) werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 1.1 unter anderem (je Zeiteinheit von 15 Minuten): Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung) - bei Unzuständigkeit gebührenfrei Zurücknahme eines Antrags Auskünfte insbesondere aus Akten, Büchern und dem Archiv oder Einsichtnahme in solche (mündliche Auskünfte sind gebührenfrei) Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 19,00 € / ZE 1.2 PartyPass - Abwicklung und Rückgabe 20,00 € 2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen 2.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften gem. Nr. 25101 GNotKG 2.2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen unter anderem: Amtliche Beglaubigung / Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung sw (je Seite) 2,00 € o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung in Farbe (je Seite) 3,00 € 2.3 Auskunft über die Steuer-ID 5,00 € 2.4 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 37,00 € 2.5 Bescheinigung über gezahlte Gebühren 20,00 € 2.6 Unbeglaubigter Grundbuchauszug gem. Nr. 17000 GNotKG 3 Fotokopien und Ausdrucke 3.1 Fotokopien, Ausdrucke (Scannen, Mailen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. 3.1.1 Fotokopien Bei einem Format bis zu DIN A 4 je Seite Bei einem größeren Format je Seite sw 1,00 € Farbe 2,00 € A3: sw 2,00 € Farbe 3,00 € A2: sw 10,00 € Farbe 16,00 € A1: sw 20,00 € Farbe 32,00 € A0: sw 40,00 € Farbe 64,00 € 3.1.2 Falten der Pläne (A2/A1/A0) 9,00 € 3.1.3 Plan gescannt und auf Cloud bzw. E-Mail Versand A2/A1/A0:9,00 € A4/A3: 2,50 € 4 Melderecht 4.1 Auskünfte aus dem Melderegister 4.1.1 einfache Auskunft (§ 44 Abs. 1 BMG) 12,00 € 4.1.2 elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal (§ 49Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 4 BW AGBMG) ***Die Gebühren werden direkt über Rathaus online erhoben*** 6,00 € 4.1.3 erweiterte Auskunft (§ 45 Abs. 1 BMG) 16,00 € 4.1.4 Gruppenauskunft an Parteien gem. § 50 Abs. 1 BMG (§ 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 40,00 € 4.2 schriftliche Meldebescheinigung 4.2.1 einfach (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BMG) 10,00 € 4.2.2 erweitert (§ 18 Abs. 2 BMG) 12,00 € 4.2.3 in fremder Sprache 20,00 € 4.3 Lebensbescheinigung für private oder gesetzliche Renten- und Pensionszwecke 10,00 € 5 Fischereischeine Die Fischereiabgabe nach den aktuell gültigen Vorschriften wird neben der Verwaltungsgebühr für Fischereischeine erhoben. 5.1 Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen (§§ 31,32 FischG) 5.1.1 Jahresfischereischein 12,00 € 5.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit 5 / 10 Jahre 40,00 € 5.1.3 Jugendfischereischein 10,00 € 5.2 Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (§§ 35, 36 FischG) (die erstmalige Einziehung ist bei der Erteilung des Fischereischeins enthalten) 12,00 € 6 Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder 6.1 bei Sachen bis zu 50 € Wert 2,50 € 6.2 bei Sachen über 50 € Wert 10,00 € Bei Fahrrädern und Schlüssel für Schließanlagen, Eingangstüren und Kraftfahrzeuge wird unabhängig vom Wert die Gebühr nach Nr. 6.2 erhoben. 7 Bestattungsrecht 7.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 24,00 € 7.2 Ausstellung einer Urnenanforderung 20,00 € 7.3 Anordnung der Bestattung (je ZE 15 Min.) (§ 31 BestattG) 20,00 € / ZE 7.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 20,00 € 8 Personenstandswesen öffentliche Leistung im Kirchenaustrittsverfahren 42,00 € / Person 9 Gewerbe- und Gaststättenrecht 9.1 Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO) 9.1.1 Gewerbeanmeldung 15,00 € 9.1.2 Gewerbeabmeldung 15,00 € 9.1.3 Gewerbeummeldung 15,00 € 9.1.4 Zweitschriften An-/Um-/Abmeldung 5,00 € 9.2 Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§15 Abs. 1 GewO) 7,00 € 9.3 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister 9.3.1 einfache Auskunft 12,00 € 9.3.2 erweiterte Auskunft 16,00 € 9.4 Spiele unter anderem: Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 650,00 € 9.5 Gestattungen (§ 12 GstG) 9.5.1 Sperrzeitverkürzung 24,00 € 10 Baurecht 10.1 Erklärung der Gemeinde über möglicherweise bestehende Beitragspflicht 47,00 € 10.2 Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster 25,00 € 11 Umweltinformationen Zurverfügungstellung von Umweltinformationen nach UVwG (einschließlich Vorbereitungsarbeiten) durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem Weg 20,00 € / ZE max. 500,00 € 12 Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Bei Kosten von über 200 € ist der Antragsteller vorab gebührenfrei zu informieren, damit dieser ggf. die Weiterverfolgung des Antrags erklärt. 20,00 € / ZE max. 500,00 € 13 Polizei- und Ordnungsrecht 13.1 Allgemeine öffentliche Leistung im Polizei- und Ordnungsrecht unter anderem: Verfügungen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Erteilung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten Erteilung von Auflagen bei Prüfung von polizeirechtlich relevanten Veranstaltungen Ausnahmen vom Schutz der öffentlichen Sicherheit gegen umweltschädliches Verhalten Entfernung, Verwahrung und Verwaltung von Fahrzeugen, die nicht ordnungsgemäß aufgestellt, insbesondere abgemeldet sind Maßnahmen nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde öffentliche Leistung nach dem Sprengstoffgesetz 20,00 € / ZE 13.2 Straßenrechtliche Sondernutzung Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeindegebrauch hinaus 20,00 € / ZE 13.3 Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung 35,00 € 14 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, den 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 89,61 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 21.01.2026
                Verwaltungsgebühren_Gebührenverzeichnis_Jan_2026.pdf

                Gebührenverzeichnis Gemeinde Baindt Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 20.01.2026 Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, angebrochene Zeiteinheiten über der Hälfte (ab 7:31 Min.) werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 1.1 unter anderem (je Zeiteinheit von 15 Minuten): Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung) - bei Unzuständigkeit gebührenfrei Zurücknahme eines Antrags Auskünfte insbesondere aus Akten, Büchern und dem Archiv oder Einsichtnahme in solche (mündliche Auskünfte sind gebührenfrei) Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 19,00 € / ZE 1.2 PartyPass - Abwicklung und Rückgabe 20,00 € 2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen 2.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften gem. Nr. 25101 GNotKG 2.2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen unter anderem: Amtliche Beglaubigung / Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung sw (je Seite) 2,00 € o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung in Farbe (je Seite) 3,00 € 2.3 Auskunft über die Steuer-ID 5,00 € 2.4 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 37,00 € 2.5 Bescheinigung über gezahlte Gebühren 20,00 € 2.6 Unbeglaubigter Grundbuchauszug gem. Nr. 17000 GNotKG 3 Fotokopien und Ausdrucke 3.1 Fotokopien, Ausdrucke (Scannen, Mailen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. 3.1.1 Fotokopien Bei einem Format bis zu DIN A 4 je Seite Bei einem größeren Format je Seite sw 1,00 € Farbe 2,00 € A3: sw 2,00 € Farbe 3,00 € A2: sw 10,00 € Farbe 16,00 € A1: sw 20,00 € Farbe 32,00 € A0: sw 40,00 € Farbe 64,00 € 3.1.2 Falten der Pläne (A2/A1/A0) 9,00 € 3.1.3 Plan gescannt und auf Cloud bzw. E-Mail Versand A2/A1/A0:9,00 € A4/A3: 2,50 € 4 Melderecht 4.1 Auskünfte aus dem Melderegister 4.1.1 einfache Auskunft (§ 44 Abs. 1 BMG) 12,00 € 4.1.2 elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal (§ 49Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 4 BW AGBMG) ***Die Gebühren werden direkt über Rathaus online erhoben*** 6,00 € 4.1.3 erweiterte Auskunft (§ 45 Abs. 1 BMG) 16,00 € 4.1.4 Gruppenauskunft an Parteien gem. § 50 Abs. 1 BMG (§ 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 40,00 € 4.2 schriftliche Meldebescheinigung 4.2.1 einfach (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BMG) 10,00 € 4.2.2 erweitert (§ 18 Abs. 2 BMG) 12,00 € 4.2.3 in fremder Sprache 20,00 € 4.3 Lebensbescheinigung für private oder gesetzliche Renten- und Pensionszwecke 10,00 € 5 Fischereischeine Die Fischereiabgabe nach den aktuell gültigen Vorschriften wird neben der Verwaltungsgebühr für Fischereischeine erhoben. 5.1 Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen (§§ 31,32 FischG) 5.1.1 Jahresfischereischein 12,00 € 5.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit 5 / 10 Jahre 40,00 € 5.1.3 Jugendfischereischein 10,00 € 5.2 Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (§§ 35, 36 FischG) (die erstmalige Einziehung ist bei der Erteilung des Fischereischeins enthalten) 12,00 € 6 Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder 6.1 bei Sachen bis zu 50 € Wert 2,50 € 6.2 bei Sachen über 50 € Wert 10,00 € Bei Fahrrädern und Schlüssel für Schließanlagen, Eingangstüren und Kraftfahrzeuge wird unabhängig vom Wert die Gebühr nach Nr. 6.2 erhoben. 7 Bestattungsrecht 7.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 24,00 € 7.2 Ausstellung einer Urnenanforderung 20,00 € 7.3 Anordnung der Bestattung (je ZE 15 Min.) (§ 31 BestattG) 20,00 € / ZE 7.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 20,00 € 8 Personenstandswesen öffentliche Leistung im Kirchenaustrittsverfahren 42,00 € / Person 9 Gewerbe- und Gaststättenrecht 9.1 Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO) 9.1.1 Gewerbeanmeldung 15,00 € 9.1.2 Gewerbeabmeldung 15,00 € 9.1.3 Gewerbeummeldung 15,00 € 9.1.4 Zweitschriften An-/Um-/Abmeldung 5,00 € 9.2 Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§15 Abs. 1 GewO) 7,00 € 9.3 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister 9.3.1 einfache Auskunft 12,00 € 9.3.2 erweiterte Auskunft 16,00 € 9.4 Spiele unter anderem: Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 650,00 € 9.5 Gestattungen (§ 12 GstG) 9.5.1 Sperrzeitverkürzung 24,00 € 10 Baurecht 10.1 Erklärung der Gemeinde über möglicherweise bestehende Beitragspflicht 47,00 € 10.2 Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster 25,00 € 11 Umweltinformationen Zurverfügungstellung von Umweltinformationen nach UVwG (einschließlich Vorbereitungsarbeiten) durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem Weg 20,00 € / ZE max. 500,00 € 12 Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Bei Kosten von über 200 € ist der Antragsteller vorab gebührenfrei zu informieren, damit dieser ggf. die Weiterverfolgung des Antrags erklärt. 20,00 € / ZE max. 500,00 € 13 Polizei- und Ordnungsrecht 13.1 Allgemeine öffentliche Leistung im Polizei- und Ordnungsrecht unter anderem: Verfügungen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Erteilung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten Erteilung von Auflagen bei Prüfung von polizeirechtlich relevanten Veranstaltungen Ausnahmen vom Schutz der öffentlichen Sicherheit gegen umweltschädliches Verhalten Entfernung, Verwahrung und Verwaltung von Fahrzeugen, die nicht ordnungsgemäß aufgestellt, insbesondere abgemeldet sind Maßnahmen nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde öffentliche Leistung nach dem Sprengstoffgesetz 20,00 € / ZE 13.2 Straßenrechtliche Sondernutzung Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeindegebrauch hinaus 20,00 € / ZE 13.3 Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung 35,00 € 14 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, den 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 89,61 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 21.01.2026
                  2025-10-16_Energietipp_5_Heizthermostat_richtig_einstellen.pdf

                  Ansprechpartner Energieagentur Oberschwaben gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@ea-obs.de www.ea-obs.de Energietipp der Energieagentur Oberschwaben und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Ravensburg, 16. Oktober 2025 Energietipp: Heizthermostat richtig einstellen Mit dem Heizthermostat können Sie ganz einfach Energie sparen und für ein angenehmes Raumklima sorgen. Jede Stufe steht für eine ungefähre Tempera- tur: Stufe 3 entspricht etwa 20 °C – ideal fürs Wohnzimmer. Schlafzimmer? Hier reichen 16-18 °C, also Stufe 2-2,5. Wichtig: Drehen Sie die Heizung nicht voll auf, um schneller zu heizen. Das bringt nichts, da die Temperatur immer gleich langsam steigt – dafür verbrauchen Sie unnötig viel Energie. Nutzen Sie bei längerer Abwesenheit die Absenkfunktion (z. B. Stufe 1). So vermeiden Sie Wärmeverlust, ohne auszukühlen. Mit der richtigen Einstellung sparen Sie Heiz- kosten und schonen die Umwelt! Übrigens: Die Energieagentur Oberschwaben und Energieberatung der Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg bieten kostenlose Tipps zum Energiespa- ren an. Terminvereinbarung unter 0751 764 70 70 oder unter 0800 809 802 400 (kostenfrei). Einfach nachfragen und doppelt sparen – für den Geldbeutel und die Umwelt![mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 117,79 KB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 17.10.2025
                    _Klima-__Spartipp_des_Monats_November_25.pdf

                    Klima-Spartipp des Monats November: Alle Jahre wieder (Teil 2) Nachdem sich Sparfuchs „Heizi“ und Heizexperte „Nicht Zuviel“ bereits über richtiges Einstellen der Heiztemperatur und korrektes Lüften ausgetauscht haben, gibt es nun weitere Tipps, wie sich mühelos beim Heizen viel Energie einsparen lässt. Heizi: Ich habe deine Tipps jetzt befolgt und merke schon deren positive Wirkung. Da geht aber sicher noch mehr. Nicht Zuviel: Stimmt, natürlich habe ich noch weitere Tipps auf Lager. Weißt du, wie sich Wärmestaus bei Heizungen vermeiden lassen? Das ist ganz einfach. Als Merkhilfe hilft hier der Text: „Das sind nicht 20 Zentimeter“, denn oftmals werden Heizkörper einfach zugestellt. Wer hingegen die Heizkörper nicht mit Möbeln und Gegenständen zustellt – sondern die 20 Zentimeter Regel einhält, der kann sich stauende Wärme vermeiden. Wird dies ignoriert, so führen Wärmestaus dazu, dass sich die warme Luft nicht gut im Raum verteilen kann und übermäßig viel Energie benötigt wird. Staus reichen mir persönlich schon im Straßenverkehr, die brauche ich nicht zusätzlich noch zu Hause. Heizi: Mir kam vor Kurzem zu Ohren, dass ich regelmäßig die Heizkörper entlüften soll. Bringt das denn etwas? Nicht Zuviel: Ja, sogar richtig viel. Laut „Zukunft Altbau“ spart regelmäßiges Entlüften der Heizkörper zwischen fünf und 15 Prozent Energie. Wenn du das bisher nicht gemacht hast, dann heißt‘s jetzt ran ans Werk und baldmöglichst alle Heizkörper entlüften. Denn Heizkörper, die viel Luft enthalten, heizen schlechter. Spätestens wenn Heizkörper komisch gluckern, ist ein Entlüften dringend nötig. Heizi: Vielen Dank für die tollen Tipps. Dann mache ich mich erneut ans Werk. Nicht Zuviel: Super, freut mich, dass ich helfen konnte. Viel Erfolg beim Sparen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 72,21 KB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 20.11.2025

                      Infobereiche