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Jahreszahler_Grundsteuer_02.pdf

Jahreszahler für Grundsteuer Ich bitte um Umstellung des Zahlungstermins bei der Grundsteuer lt. § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz auf einmalige Zahlung am 01.07. eines jeden Jahres. (Der Antrag ist bis zum 30.11. des laufenden Jahres abzugeben) Kassenzeichen: 01/0000-______________________ / ____________ - ____________ ___________________________ Baindt, den _________________ Unterschrift Anschrift ____________________________ Name, Vorname __________________________________ Straße, Hausnummer __________________________________ PLZ, Ort Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zahl: Zahl_2: Unterschrift: Datum: Name, Vorname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Zahl_1:[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 45,05 KB
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    Zuletzt geändert: 11.09.2024
    Klimaspartipp_Mai_2024.pdf

    Klima-Spartipp des Monats Mai: Stoffeinkaufstaschengarderobe Bei nachhaltigen Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln ist der komplette Verzicht auf Verpackungen natürlich unschlagbar. Aber dieser ist teilweise nur schwer möglich. In solchen Fällen ist dann die gute alte Stoffeinkaufstasche sinnvoll, für die eine Art Garderobe mit verschiedenen Taschen für unterschiedliche Waren nützlich sein kann. Ob im Supermarkt, der Bäckerei oder beim Metzger: Häufig werden Lebensmittel nach wie vor in Einkaufstüten aus Papier oder gar aus Plastik verpackt. Natürlich gibt es viele Lebensmittel, die von vornerein verpackt sind und andere, bei denen für den Transport eine entsprechende Verpackung benötigt wird. Aber es gibt zahlreiche Situationen, in denen wiederverwendbare Alternativen genutzt werden können. Speziell bei Backwaren wie Brezeln, Brot und Brötchen, aber auch bei Gemüse ist eine Stofftasche nämlich vollkommen ausreichend. Um diese auch beim klassischen Anwenderbeispiel, dem morgendlichen Bäckereibesuch, nicht zu vergessen, kann es nicht schaden, sich mehrere Stofftaschentaschen in der Nähe von Jacken und Schuhen zu deponieren, also in einer Art Stoffeinkaufstaschengarderobe. In die Haute-Couture hat es das Accessoire der Einkaufstasche bisher zwar noch nicht geschafft - aber was nicht ist, kann ja noch werden. Der clevere Mensch hat sie dabei, die Tasch‘ aus Stoff für allerlei, ob Gemüse, Brötchen, Brot, mit ihr kommst nie in Transportnot. Auch ein klassischer Weidenkorb oder eine Einkaufsbox für größere Einkäufe, die sehr oft wiederverwendet werden können, sind nützliche Alternativen zur Plastik- oder Papiertüte. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 35,88 KB
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      Zuletzt geändert: 27.05.2024
      Standesamt

      Standesamt Das Standesamt nimmt staatliche Pflichtaufgaben wahr. Es beurkundet unter anderem Geburten und Sterbefälle im Standesamtsbezirk, nimmt die Anmeldung zur Eheschließung von Paaren entgegen, die in der Gemeinde leben und führt Eheschließungen durch. Nachfolgend stellen wir unseren Aufgabenbereich im Allgemeinen kurz dar. Ausstellen von Urkunden aus Personenstandsregistern Personenstandsurkunden können selbst oder von Verwandten in gerader Linie angefordert werden. Auch Personen, die ein rechtliches Interesse geltend machen können sich Urkunden ausstellen lassen. Die Register befinden sich unabhängig von Ihrem Wohnort jeweils am Standesamt des Ereignisortes (Geburtsort, Ort der Eheschließung oder Sterbeort). Zur Vorlage der Urkunden bei ausländischen Behörden können internationale (mehrsprachige) Urkunden ausgestellt werden, welche auch im Inland anerkannt sind. Die Urkunden können online unter formular.komuna.net/intelliform/forms/standesamt/baindt/baindt/index bestellt werden. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass Nachweis des rechtlichen Interesses (Schreiben des Nachlassgerichtes o. Ä.) bei Vertretung schriftliche Vollmacht der Person, auf die sich der Eintrag bezieht Kosten: 8,00 bzw. 12,00 Euro (Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei) Kirchenaustritt Den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber dem für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Standesbeamten erklären. Der Kirchenaustritt muss persönlich von Ihnen erklärt werden. Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass wenn möglich Informationen zum Ort der Taufe Kosten: 28,50 Euro service-bw - Kirchenaustritt Beurkundung der Geburt eines Kindes Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. In Baindt können ausschließlich Hausgeburten angezeigt werden. Erforderliche Unterlagen: Anzeigeformular der Hebamme mit den Unterschriften der Inhaber des Sorgerechts eine mündliche Geburtsanzeige muss von einem Elternteil aufgenommen werden Personalausweise, Reisepässe oder Identitätskarten der Eltern (Aufenthaltstitel sind nicht ausreichend) Geburtsurkunden/beglaubigte Geburtsregisterabschriften der Eltern (ggf. mit Übersetzung) sowie die Eheurkunde oder beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Eheregister Ist die Mutter des Kindes nicht verheiratet, muss zur Beurkundung des Vaters eine Vaterschafsanerkennung durchgeführt werden (dies kann auch vor der Geburt erfolgen) und falls die Eltern eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge abgegeben haben, muss ein Nachweis hierzu vorgelegt werden. Das Standesamt kann weitere Unterlagen oder die Hinzuziehung eines Dolmetschers verlangen. Daher empfehlen wir eine vorherige Absprache mit dem Standesamt. Kosten: Für jede benötigte Geburtsurkunde (auch mehrsprachig) fällt eine Gebühr von 12 Euro an. Für die Anträge von Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe (Krankenkasse) wird Ihnen jeweils eine gebührenfreie Urkunde ausgehändigt. Hausgeburt dem Standesamt melden Vaterschaftsanerkennung Eine Vaterschaftsanerkennung kann erfolgen, wenn die Mutter eines Kindes ledig, geschieden oder verwitwet ist. Dies gilt nicht bei Müttern, die verheiratet sind, da der Ehemann der gesetzliche Vater des Kindes ist (Sonderregelung beim Scheidungsverfahren). Anerkennungen von Vaterschaften müssen öffentlich beglaubigt werden, können also vor jedem deutschen Standesbeamten oder anderen zuständigen Urkundsperson (Jugendämter etc.) erklärt werden. Hierzu muss die Anerkennung persönlich vom Vater des Kindes erklärt werden und die Mutter des Kindes persönlich zustimmen. Erforderliche Unterlagen: gültige Personalausweise, Reisepässe oder Identitätskarten der Erklärenden Nachweise zur Geburtsregistrierung der Eltern Aufenthaltsbescheinigung der Eltern, wenn die Erklärung nicht beim Wohnsitz abgegeben wird nach der Geburt des Kindes: Geburtsurkunde des Kindes, wenn die Erklärung nicht im Standesamt des Geburtsregisters erklärt wird Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen. Kosten: Es fallen keine Kosten an. Hinweis: Die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge kann nur vor dem zuständigen Jugendamt abgegeben werden. Die vorherige Anerkennung der Vaterschaft und die Sorgeerklärung müssen zur Beurkundung des Kindes beim Standesamt des Geburtsortes vorgelegt werden. service-bw - Vaterschaftsanerkennung Sterbefallbeurkundung In der Regel stehen die Bestatter in Kontakt mit dem zuständigen Standesamt, zeigen den Sterbefall auf Wunsch an und reichen die erforderlichen Unterlagen zur Beurkundung ein. Eine schriftliche Anzeige erfolgt auch durch Klinik, Alten- und Pflegeheimen, wenn die Person dort verstorben ist. Das Standesamt beurkundet dann den Sterbefall und stellt die notwendigen Dokumente aus. Kosten: 12 Euro für jede benötigte Sterbeurkunde (auch mehrsprachig) Für Rentenzwecke sind die Urkunden gebührenfrei. service-bw - Sterbefall dem Standesamt anzeigen Eheschließung und Lebenspartnerschaft Anmeldung zur Eheschließung Der erste Schritt für die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft ist die Anmeldung beim Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Bei der Anmeldung sollten grundsätzlich beide Partner anwesend sein. Ansonsten ist eine entsprechende Vollmacht nötig. Der Trauort in Baindt ist der Sitzungssaal im Rathaus, Marsweilerstraße 4. Beide Verlobte haben deutsche Staatsangehörigkeit Eine Anmeldung der Eheschließung erfolgt persönlich durch beide Eheschließenden. Erst mit der vollständigen Anmeldung kann die Eheschließung durchgeführt werden. Die Reservierung erfolgt unter Vorbehalt, die Trauung kann erst mit rechtzeitiger Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Die Anmeldung der Eheschließung kann ab 6 Monaten vor der Trauung erfolgen. Nach der Anmeldung können Sie die abschließenden Einzelheiten zur Trauung mit uns besprechen. Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass bei Geburt im Ausland: mehrsprachige Geburtsurkunde oder legalisierte Geburtsurkunde ggf. mit Apostille und Übersetzung eines amtlich vereidigten Dolmetschers bei Geburt im Inland: beglaubigte(r) Ausdruck/Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil nicht älter als 6 Monate (keine Geburtsurkunde) Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist, wenn Sie die Eheschließung außerhalb Ihres Wohnortes anmelden oder durchführen wollen Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen beispielsweise Nachweis über Begründung und Auflösung der vorherigen Eheschließung/Lebenspartnerschaft oder Geburtenregisterabschriften gemeinsamer Kinder Kosten: 40,00 Euro standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 60 Euro standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 30 Euro Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet, eine Eheurkunde ausgestellt werden soll oder ein Stammbuch gewünscht wird. Hinweis: Die Unterlagen können je nach Ihrem Personenstand von dieser Aufzählung abweichen. Gehen dem Standesamt die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig ein, kann die Anmeldung der Eheschließung nicht durchgeführt werden. Daher empfehlen wir eine vorherige Absprache mit dem Standesamt. Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden Mindestens ein Verlobter hat eine ausländische Staatsangehörigkeit Eine Anmeldung der Eheschließung erfolgt persönlich durch beide Eheschließenden und darf frühestens 6 Monate vor dem Trautermin erfolgen. Eine Aufzählung der Unterlagen und notwendiger Zwischenschritte erfolgt hier nicht, da diese aufgrund der unterschiedlichen Regelungen im Heimatrecht von Ihrer Staatsangehörigkeit abhängig sind. Hier empfiehlt es sich, zeitnah telefonischen Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen, da die Beantragung der Dokumente im Ausland oder bei den Konsulaten zeitaufwändig sein kann. Kosten: 80 Euro standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 60 Euro standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 30 Euro Weitere Kosten können je nach Ihren erforderlichen Unterlagen und Anträgen entstehen. Eheschließung mit einer/einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden Umwandlung von bestehenden Lebenspartnerschaften zur Ehe Seit dem 01.10.2017 gilt die „Ehe für alle“. Neue Lebenspartnerschaften können daher im Inland nicht mehr geschlossen werden. Für Paare, die derzeit eine bestehende Lebenspartnerschaft führen welche im Inland begründet wurde, besteht die Möglichkeit, diese auf Antrag in eine Ehe umzuwandeln. Der Antrag kann beim Standesamt Ihres Wohnsitzes gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin. Umwandlung in eine Ehe beantragen Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen Diese Zeugnisse bescheinigen, dass einer Eheschließung im Ausland nach dem deutschen Recht nichts entgegensteht. Sie besitzen eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Hier sind die gleichen Unterlagen vorzulegen wie bei der Anmeldung der Eheschließung. Kosten: 40,00 bzw. 80,00 Euro service-bw - Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis beantragen Standesamtliche Namensänderung Hauptsächlich gibt es folgende standesamtliche, namensrechtliche Erklärungen: Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens wenn noch kein Ehename geführt wird Ablegen des Begleitnamens zum Ehename Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe Erteilung des Familiennamens des nicht sorgeberechtigten Elternteils Änderung der Geburtsnamens gemeinsamer Kinder, wenn die Eltern einen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen oder die gemeinsame Sorge begründen Angleichungserklärungen Kosten: 25,00 Euro Ehenamen bestimmen Behördliche Namensänderung nach dem NamÄndG Behördliche Namensänderungen sind Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde, somit dem Landratsamt Ravensburg zugeordnet. Diese sind bei einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich. Für diese Namensänderungen sind die Behörden des Heimatstaates zuständig. Bitte lassen Sie sich hierzu ausführlich beraten.[mehr]

      Zuletzt geändert: 04.03.2024
      _Klima-__Spartipp_des_Monats_Februar.pdf

      Klima-Spartipp des Monats Februar: Resteküche ist die beste Küche Zugegebenermaßen, die beste Küche trifft vielleicht nicht immer zu, da selbst ein Paul Bocuse unter den Resteessenköchen geschmackstechnisch nicht mehr viel aus einem nicht schmeckenden Basisgericht rausholen kann. Unabhängig vom Geschmack bleiben generell oftmals Essensreste übrig, die zu schade für die Biotonne sind. Um das unnötige Wegschmeißen von Lebensmitteln verhindern zu können und außerdem Kosten für den Kauf letztlich nicht benötigter Lebensmittel zu vermeiden, gibt es nur zwei Auswege. Möglichkeit eins ist, immer nur so viel zu kaufen und zu kochen, wie tatsächlich aufgegessen wird. Dies ist aber speziell bei Mehrpersonenhaushalten in der Praxis teils doch eher schwierig. Helfen kann hier ein Wochenplan, wo zu Wochenbeginn festgelegt wird, was wann gekocht wird und welche Zutaten hierfür benötigt werden. Ein bis zwei Restetage können dabei getrost miteingeplant werden, da im Laufe einer Woche oft Essensreste übrigbleiben. Die zweite Möglichkeit ist kreatives Kochen. Dazu müssen Sie nur im Kühlschrank oder dem Vorratsraum schauen, was an Essensresten da ist und schon lassen sich daraus neue Gerichte zaubern. Dies klappt zwar nicht immer, aber mit etwas Übung doch sehr oft. Und falls Ihnen hier eigene Ideen fehlen, spucken Suchmaschinen im Internet sowie Onlinekochportale mit Sicherheit auch das ein oder andere leicht nachkochbare Restegericht aus. Ob verschiedene Aufläufe, Tiroler Gröstl, Knödelschmarrn und viele weitere Gerichte: Für die kreative Küche mit Resten aus vorangegangenen Mahlzeiten sind kaum Grenzen gesetzt. Ist der Teller leer gegessen, wird’s schöne Wetter einen nicht vergessen, darum vermeidet Essen in der Tonne, nur so scheint draußen wirklich d‘ Sonne. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 55,95 KB
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        Zuletzt geändert: 18.02.2025
        Klimaspartipp_Dezember.pdf

        Klima-Spartipp des Monats Dezember: Weihnachten, die Zeit der Lichter Weihnachten ohne Lichter ist einfach unvorstellbar, speziell da es abends im Dezember immer schon sehr früh dunkel ist. Damit im neuen Jahr der „Kater“ allenfalls von zu vielen alkoholischen Silvestergetränken kommt, nicht aber von der Stromrechnung des Monats Dezember, gilt ganz einfach: Achte stets beim Weihnachtslichterkettenkauf, auf den angegebenen Stromverbrauch. Generell verbraucht LED-Weihnachtsbeleuchtung deutlich weniger Strom. So liegt der Stromverbrauch von Lichterketten oder Lichterschläuchen mit LED-Leuchtdioden gegenüber Lichterketten mit konventionellen Glüh- oder Halogenlampen bei nur etwa einem Fünftel. Wobei es bei den einzelnen LED auch noch immense Unterschiede gibt. So sparen besonders effiziente LED der Energieeffizienzklasse A nochmals bis zu weiteren 60 Prozent gegenüber LED schlechterer Effizienzklassen. Damit sich Hase und Igel aber irgendwann nachts wieder gute Nacht sagen können, sollte die Beleuchtung selbst in der Weihnachtszeit, nicht zu einer unendlichen Geschichte ausufern, sondern nach einer gewissen Zeit wieder ausgeschalten werden. Es empfiehlt sich hier speziell im Freien die Verwendung ein Timer für die Weihnachtsbeleuchtung, sodass diese automatisch nach maximal 6 bis 8 Stunden wieder ausschaltet. Häufig werden solche Timer auch bereits zusammen mit der Lichterkette verkauft. Da Traditionen und Bräuche zu Weihnachten gehören, wie „Dinner for One“ zu Silvester, wird auch der diesjährige Spartipp wieder mit einem selbstverfassten Gedicht beendet: Im Fernsehen läuft der kleine Lord, und ausnahmsweis‘ mal nichts mit Mord, dazu Sissi in Endlosschleife, doch bevor ich nun zu sehr abschweife, wünsch allen ich ein frohes Feste und möglichst wenig Essensreste, dazu noch nette Weihnachtsgäste, sowie ein gutes neues Jahr, auf das die Neujahrswünsche werden wahr. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 84,60 KB
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          Zuletzt geändert: 11.12.2024
          Klimaspartipp_Januar_2025.pdf

          Klima-Spartipp des Monats Januar: Rollladen nicht Rouladen Wem nun nach den Feiertagsessen des vergangenen Monats bei Rollladen Bilder von süßen Erdbeerrouladen oder deftigen Rinderrouladen in den Kopf kommen, keine Panik, es geht nicht schon wieder um Essen. Stattdessen ist das Thema dieses Mal der Rollladen und dessen dämmende Wirkung. Klingt ähnlich, ist es aber nicht. Speziell jetzt in den Wintermonaten, in denen es draußen häufiger kalt ist, empfiehlt es sich, die Rollläden ab Einbruch der Dunkelheit vollständig herunterzulassen. Und dies am Besten im gesamten Haus und nicht nur in einzelnen Räumen, wie dem Schlafzimmer: "Bleibt des nachts der Rollladen zu, hast drinnen vor der Kälte Ruh' und sparst bei den Heizkosten noch dazu." Generell wirkt ein Rollladen wie eine weitere, dämmende, äußere Gebäudehülle. Der Luftraum zwischen Lamellen und Fenster ist durch seine isolierende Wirkung zudem wie ein zusätzlicher Kälteschutz. Bei Rollladen-Lamellen mit zusätzlichem Isolierkern und gedämmtem Rollladenkasten ist diese Wirkung sogar noch besser. Im Sommer verhält es sich natürlich anders, denn wenn es draußen warm ist, sollten die Rollläden tagsüber unten bleiben, um die Hitze draußen zu lassen. Frei nach dem Motto eines oftmals an Geschäften angebrachten Aufklebers: „Hitze im Sommer und Kälte im Winter müssen draußen bleiben“! Rollladen versus Jalousie Ob Rollladen oder Jalousie: Die Verdunklungsgefahr ist bei beiden gewollt hoch. Allerdings sind diese beiden Typen hinsichtlich ihrer Dämmwirkung verschieden wie Tag und Nacht. In der Regel werden Rollläden außen angebracht und Jalousien innen. Ein Rollladen wirkt dabei wie eine zusätzliche äußere Gebäudehülle und schützt daher vor Hitze im Sommer und Kälte im Winter. Bei einer Jalousie geht es dagegen allein um die Lichtschutzwirkung, wie bei einer Art „Sonnencreme“ für die Innenräume. Einen wirksamen Schutz vor Hitze oder Kälte gibt es bei Jalousien kaum. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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            Klimaspartipp_November_2024.pdf

            Klima-Spartipp des Monats November: Aus kaputt mach ganz Das Problem kennen sicherlich Viele: Da wird ein teures Elektronikgerät gekauft und kurz nach Ablauf der Garantie geht es kaputt. Oder das innig geliebte alte Gerät funktioniert einfach nicht mehr. Aber eigentlich sind diese Produkte noch viel zu gut, um entsorgt zu werden. Etwas gut zureden kann hier sicherlich nie schaden, aber meist bringt eine Reparatur der defekten Gerätschaften doch sehr viel mehr. Nicht verzagen, andere fragen, die aus nem‘ defekt‘ Gerät, zeigen dir, wie‘s wieder geht! Helfen können hier zum Beispiel Reparaturcafés. Dort gibt es zumeist einmal im Monat eine Art Selbsthilfewerkstatt zur Reparatur defekter Alltags- und Gebrauchsgegenstände. Wie in einem Cafe üblich, gibt es dort natürlich auch ein kleines Verpflegungsangebot in Form von Kaffee und Kuchen. Vereinfacht gesagt wird einem hier gezeigt und natürlich auch geholfen, wie das kaputte technische Gerät wieder zum Laufen gebracht werden kann. Die Kosten in Form einer kleinen Spende in die Kaffeekasse sind meist überschaubar. Solche Treffs gibt es in vielen Kommunen, unter anderem auch in Ravensburg. Üblicherweise ist dieses Cafe jeden dritten Samstag im Monat geöffnet. Unter www.repaircafe-rv.de/ erhalten Sie nähere Informationen zu diesem Treff. Falls einem im Reparaturcafé einmal nicht weitergeholfen werden kann, gibt es natürlich auch entsprechende Fachwerkstätten, die sich auf die Reparatur bestimmter Gerätschaften spezialisiert haben. Dies kostet zwar mehr, ist aber zum Teil immer noch deutlich günstiger, als Geräte wegzuwerfen und entsprechenden Ersatz zu kaufen. Teils werden bei Geräten auch bewusst Fehler eingebaut, weshalb diese nach einer bestimmten Zeit kaputt sind. Oftmals sind dies aber nur kleine Mängel mit großer Wirkung, die sich mit etwas Fachkenntnissen relativ einfach beheben lassen. Um unnötige Kosten zu vermeiden und weniger Ressourcen zu verschwenden, gilt daher: Reparieren statt Wegwerfen - hilft viel, spart viel! Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de http://www.repaircafe-rv.de/[mehr]

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              Zuletzt geändert: 20.11.2024
              Haeufige_Fragen_zum_Gemeindehaushalt_-_Homepageauftritt_2025_202.pdf

              Häufige Fragen & Antworten zum Gemeindehaushalt 2025/2026? Was versteht man unter einem Doppelhaushalt? Ein Doppelhaushalt umfasst die Planungen einer Kommune für die kommenden zwei Jahre. Der Gemeinderat verabschiedet den nächsten Doppelhaushalt am 14. Januar 2025 für die Jahre 2025 und 2026. Was ist ein Haushaltsplan? Wie in einem privaten Haushalt plant auch eine Kommune, mit welchen Einnahmen und Ausgaben sie in den kommenden Jahren zu rechnen hat. Ein Haushaltsplan hält beispielsweise fest, wie hoch die Erträge aus der Gewerbesteuer voraussichtlich sein werden. Und es wird entschieden, wieviel Geld etwa in die Sanierung der Schule oder der Sportstätten investiert wird. Mit den Planungen setzt eine Kommune die Schwerpunkte für die nächsten zwei Jahre und stellt die Weichen für die Zukunft. Der Haushaltsplan ist eine verbindliche Grundlage für die Verwaltung und den Gemeinderat und teilt sich genau genommen in zwei Haushalte auf: den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. Wie gestalten sich die Haushaltsberatungen? Zunächst erarbeitet die Gemeindeverwaltung – unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen und gesetzlicher Vorgaben – einen Haushalts-planentwurf. Die Bürgermeisterin bringt gemeinsam mit dem Gemeindekämmerer den Haushaltsplanentwurf in den Gemeinderat ein. Der Gemeinderat berät über den Haushaltsplan und beschließt den Haushaltsplan in einer öffentlichen Sitzung. Anschließend genehmigt das Landratsamt Ravensburg den Haushaltsplan. Was ist der Ergebnishaushalt? Der Ergebnishaushalt enthält alle Ertrags- und Aufwandspositionen für die laufende Verwaltungstätigkeit. Dazu gehören Erträge – zum Beispiel aus Grund- und Gewerbesteuer sowie Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich – aber auch Aufwendungen wie etwa Personalkosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leistungen der Bildung und Betreuung. Der Ergebnishaushalt ist vergleichbar mit einem privaten Girokonto, über das monatlich das Gehalt eingeht und Mietkosten, die Stromrechnung oder Einkäufe abgebucht werden. Was ist der Finanzhaushalt? Der Finanzhaushalt deckt neben allen laufenden Ein- und Auszahlungen, alle investiven Vorgänge der Gemeinde ab. Dies sind insbesondere eigene Baumaßnahmen/Investitionen, Zuschüsse an Dritte für deren Investitionen, Aufwendungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen (Fahrzeuge, Betriebsgeräte etc.), Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie Kredittilgungen. Der Finanzhaushalt ist vergleichbar mit einem Tagesgeldkonto, das für Investitionen genutzt wird – wie zum Beispiel den Kauf eines Fahrzeugs oder Investition eines Neubaus. Wie kann ich mich als Bürgerin oder Bürger bei den Haushaltsberatungen einbringen? Die Gemeinde Baindt führt seit Jahren einen Bürgerhaushalt durch. Die Abfrage erfolgte von 20. September bis 07 Oktober 2024. Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung stärken wir das Interesse an der Gestaltung Baindts und wollen das persönliche Engagement wecken. Wir bieten den Bürgern jeweils nach der Vorberatung der Investitionen für den Doppelhaushalt die Möglichkeit, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) (Stand Nov. 2024 wurde bereits 7 Mio. € verfügt) • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € • Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) • Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) • Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) • Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffungen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: • Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinanzierung 1.500.000 €, (Gesamtsumme 3,5 Mio. €) • Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzierung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) • Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) • Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € • Barrierefreie Bushaltestelle Boschstraße – Planung (2026: 25.000 €, 2027: 200.000 €) • Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) • Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schulhof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschussprogramm) • Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfinanzierung 250.000 € • Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Wasserversorgung 100.000 € • Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) • Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. günstige Umsetzung • (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € • Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € • Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: • Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) • Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) • Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) • SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Kauf Bürgerbus: 2025: 50.000 € • Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) • Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) • Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) • Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) • Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € • Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) • Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) • Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV/Wasser u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) • Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) • Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) • Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr • Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließanlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage • SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: • Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € entsprich anteilig 1/3) • Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) • Schützengilde: 2025: 4.000 € • Zuschuss Waldorfkindergarten mit Sperrvermerke. Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2025 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2024 sowie das Ergebnis des Jahres 2023. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 -1.683.150 €. Der komplette Haushaltsentwurf ist unter: www.baindt.de unter der Rathaus Bürgerservice / Verwaltung / Finanzen der Gemeinde / Haushaltsplan Entwurf 2025/2026 einsehbar. http://www.baindt.de/[mehr]

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                Zuletzt geändert: 17.12.2024
                FAQ

                FAQ Rückfragen aller Art können per E-Mail an Frau Jeske, p.jeske@baindt.de, gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokumen (PDF-Dokument, 666,12 KB, 12.08.2022) t (PDF) beantwortet und an dieser Stelle veröffentlicht. Das Dokument wird kontinuierlich fortgeschrieben, damit alle Bewerber:innen denselben Informationsstand haben. FAQ ANLIEGERVERGABE (PDF-Dokument, 666,12 KB, 12.08.2022) (PDF)[mehr]

                Zuletzt geändert: 04.03.2024
                Was ist im Todesfall zu beachten

                Was ist im Todesfall zu beachten: Kontakt mit dem Arzt Rufen Sie einen Arzt, der die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein ausstellt. Kontakt mit dem Bestattungsinstitut Bestellen Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl für die Überführung zum Friedhof und ggf. für die Erledigung weiterer Formalitäten. Dokumente Das Standesamt benötigt je nach Familienstand verschiedene Unterlagen. Nehmen Sie bitte Kontakt zum Standesamt oder zum Bestattungsinstitut auf. Beisetzung Die Trauerfeier kann in der Baindter Aussegnungshalle stattfinden, bevor die verstorbene Person zum Grab geleitet wird. Zeit danach Gerne unterstützen wir Sie auch bei Renten-Angelegenheiten z.B. Witwen- und Waisenrente sowie das Sterbevierteljahr.[mehr]

                Zuletzt geändert: 04.03.2024

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