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Ein Kind adoptieren

Lassen Sie sich von der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes beraten. Sollten Sie sich für eine Bewerbung als Adoptiveltern entscheiden, müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, den Sie im Beratungsgespräch erhalten. Diesen müssen Sie zusammen mit verschiedenen Unterlagen bei der Adoptionsvermittlungsstelle abgeben. Sie prüft Ihre Bewerbung sorgfältig. Dabei spielen neben den rechtlichen Aspekten auch soziale Faktoren eine sehr wichtige Rolle. Auf die Feststellung der Eignung haben Sie keinen Rechtsanspruch, nur auf die Überprüfung der Eignung. Wird Ihre Eignung festgestellt, bedeutet dies nicht, dass Sie ein Kind adoptieren werden, da es mehr geeignete Bewerber als Adoptivkinder gibt. Die Adoptionsvermittlungsstelle orientiert sich jeweils daran, welche Bewerber für das zu vermittelnde Kind als Adoptiveltern am besten geeignet sind. Sie müssen warten, bis sich die Adoptionsvermittlungsstelle mit einem Kindervorschlag bei Ihnen meldet. Der Kindervorschlag enthält in der Regel alle bekannten Informationen über das Kind und ein Foto. Sie haben dann die Gelegenheit, sich in Ruhe zu entscheiden, ob Sie das Kind kennenlernen wollen. Sollten Sie sich dafür aussprechen, findet ein Treffen statt. Bei älteren Kindern werden in der Regel mehrere Begegnungen organisiert. Wenn Sie das Kind schließlich bei sich aufnehmen, beginnt die Zeit der Adoptionspflege. Deren Dauer orientiert sich am Alter des Kindes. Je älter das Kind ist, desto länger sollte die Adoptionspflegezeit sein. Während der Adoptionspflegezeit stellen Sie einen Adoptionsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht. Dieser Antrag muss notariell beurkundet werden. Wenn die Einverständniserklärungen der leiblichen Eltern und gegebenenfalls des Kindes vorliegen, kann das Familiengericht nach Beteiligung unter anderem der Adoptionsvermittlungsstelle über den Adoptionsantrag entscheiden. Wird die Adoption befürwortet und der Adoptionsbeschluss rechtskräftig, erhält das Kind die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind und trägt Ihren Familiennamen. Die neu ausgestellte Geburtsurkunde weist Sie als Eltern aus. Bei der offenen Adoption lernen sich Herkunfts- und Adoptivfamilie kennen. Dies ist bei der Inkognitoadoption nicht der Fall.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Technische und organisatorische Maßnahmen

Unternehmen, die selbst oder im Auftrag anderer personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Daten wirksam zu schützen. Grundsätzlich gilt es dem Datenschutz durch Technikgestaltung (data protection by design) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (data protection by default) nachzukommen. Das fordert die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) im Artikel 25 und im Erwägungsgrund 78. Folgende Anforderungen sind immer zu betrachten und geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen anzuwenden, um ein dem Risiko bei der Verarbeitung personenbezogener Daten angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten: Zutrittskontrolle Nur befugte Personen dürfen Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen haben. Zugangskontrolle Unbefugte dürfen keine Möglichkeit haben, die Datenverarbeitungsanlagen zu nutzen. Bei einem Wechsel der Zuständigkeit oder einem Ausscheiden von Mitarbeitern sind die Zugangsberechtigungen zu prüfen. Zugriffskontrolle Personen, die zur Benutzung der Datenverarbeitungsanlagen berechtigt sind, dürfen nur auf solche Daten zugreifen können, die ihrer jeweiligen Zugriffsberechtigung unterliegen. Zusätzlich darf es nicht möglich sein, dass personenbezogene Daten nach dem Speichern unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Weitergabekontrolle Personenbezogene Daten dürfen während der elektronischen Übertragung oder während eines Transports nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Es muss nachvollziehbar und überprüfbar sein, an welche Stellen Daten übermittelt werden. Bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 DS-GVO ist bei einer Übermittlung oder Weitergabe für andere Zwecke durch spezifische Verfahrensregelungen die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen. Eingabekontrolle Es muss nachträglich überprüft werden, von wem personenbezogene Daten eingegeben, verändert oder entfernt wurden. Auftragskontrolle Werden personenbezogene Daten im Auftrag von Dritten verarbeitet, darf dies nur den Anweisungen des Auftraggebers folgend geschehen. Verfügbarkeitskontrolle Die Daten müssen gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sein. Die Daten müssen nach einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederhergestellt werden können. getrennte Verarbeitung Zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten müssen grundsätzlich auch getrennt verarbeitet werden können. Pseudonymisierung Personenbezogene Daten sollten so schnell wie möglich pseudonymisiert werden. Die zur Rückführung der Pseudonyme, in die ursprünglichen personenbezogenen Daten, notwendigen Daten sollten getrennt gespeichert werden. Datenminimierung Dazu gehören die Menge der erhobenen personenbezogenen Daten, der Umfang der Verarbeitung, die Speicherfrist und die Zugänglichkeit für natürliche Personen. Transparenz Die Funktionen und die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte möglichst Transparent für die betroffenen Personen erfolgen. Überwachung Den betroffenen Personen sollte die Möglichkeit gegeben werden, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten überwachen zu können. Vertraulichkeit Personenbezogene Daten sollten immer verschlüsselt gespeichert und übertragen werden. Auch ein unbefugtes Mitlesen bspw. auf Reisen sollte verhindert werden. Auch an der Verarbeitung beteiligte Personen können ggf. auf Vertraulichkeit verpflichtet werden. Aktualisierung und Patch-Management Insbesondere Sicherheitsupdates sollten möglichst rasch installiert werden. Aber auch Herstellerhinweise und Hinweise aus sonstigen Quellen sollten verfolgt und zeitnah umgesetzt werden. Sensibilisierung und Schulung Die an den Verarbeitungsvorgängen Beteiligten müssen geschult und sensibilisiert werden. Verfahrensregelungen bei einer Verarbeitung für andere Zwecke Bei einer Übermittlung oder Verarbeitung für andere Zwecke sollte die Einhaltung der DS-GVO durch Verfahrensregelungen sichergestellt werden. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sollten regelmäßig überprüft, bewertet und evaluiert werden. Hinweis: Diese Maßnahmen werden üblicherweise von der oder dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens sichergestellt und überwacht. Bei Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, Datenschutzbeauftragte zu bestellen, muss die Unternehmensleitung sicherstellen, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Falls Sie automatisierte Verarbeitungen anwenden, die eine Vorabkontrolle nötig machen, ist die Bestellung von Datenschutzbeauftragten immer Pflicht. Vorabkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten Wenn durch Verarbeitungen die Rechte und Freiheiten der Betroffenen voraussichtlich einem hohen Risiko ausgesetzt sind, muss vor Beginn der Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung stattfinden. Dies gilt vor allem für umfangreiche Verarbeitungen und wenn neue Technologien oder neuartige Verarbeitungen zum Einsatz kommen. besondere Arten personenbezogener Daten (Angaben über rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische/weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische bzw. biometrische Daten, Gesundheit oder Sexualleben, strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten) umfangreich verarbeitet werden. die Datenverarbeitung das Ziel hat, die Persönlichkeit, Leistungen, Fähigkeiten oder das Verhalten der Betroffenen zu bewerten. Insbesondere wenn diese als Grundlage für weitere Entscheidungen dient, die Rechtswirkung entfalten oder in ähnlicher Weise beeinträchtigend sind. eine systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche stattfindet. Eine Liste mit Verarbeitungsvorgängen, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, findet sich online auf den Seiten des LfDI („Liste von Verarbeitungsvorgängen nach Artikel 35 Absatz 4 DS-GVO“). Die Datenschutz-Folgenabschätzung hat zumindest folgendes zu enthalten: eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung, eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf deren Zweck, eine Bewertung der Gefahren für die Rechtsgüter der betroffenen Personen und die Maßnahmen, mit denen bestehenden Gefahren abgeholfen werden soll, einschließlich der Garantien, der Sicherheitsvorkehrungen und der Verfahren, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachgewiesen werden sollen. Der Verantwortliche hat ggf. eine (regelmäßige) Überprüfung durchzuführen, ob die Verarbeitung den Maßgaben aus der Datenschutz-Folgenabschätzung folgt. Wenn sich aus der Folgenabschätzung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen ergibt und keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos getroffen werden (können), muss vor der Verarbeitung die Aufsichtsbehörde konsultiert werden. Von der Datenschutz-Folgenabschätzung darf nur abgesehen werden, wenn eine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, die Verarbeitung im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Dies gilt nur, wenn der oder die konkreten Verarbeitungsvorgänge durch Rechtsvorschriften geregelt sind und bereits eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfolgte.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ausschreibungspublikationen

EU-weite Ausschreibungen sowie Ausschreibungen des Bundes, der Länder und der Kommunen werden in der Regel elektronisch auf speziellen Ausschreibungsportalen bekannt gegeben. Ausschreibungsportal EU Tenders Electronic Daily (TED) TED ist die Onlineversion des Supplements zum Amtsblatt der EU. Auf diesen Seiten finden Sie alle Ausschreibungen der EU-Mitgliedstaaten, die ab den EU- Schwellenwerte n liegen. Auch erhalten Sie Informationen über beabsichtigte Vergabeverfahren oder über vergebene Aufträge. Länderübergreifende Ausschreibungsportale Portal "e-Vergabe" Die Vergabeplattform des Bundes informiert Sie über alle Ausschreibungen des Bundes sowie der teilnehmenden Länder und Kommunen. Sie haben die Möglichkeit, Vergabeunterlagen in elektronischer Form kostenfrei anzufordern und an Vergabeverfahren auf elektronischem Wege teilzunehmen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Portal "bund.de - Verwaltung online" Das Portal "bund.de" bietet für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen unter anderem Informationen zu Ausschreibungen der Vergabestellen der öffentlichen Verwaltung und ausgewählter Vergabeplattformen (Kooperations- und Schnittstellenpartner). Auch elektronische Vergabeverfahren, die über die E-Vergabe-Plattform des Bundes abgewickelt werden, sind auf "bund.de" sichtbar. Portal "Vergabe24" Vergabe24 ist eine gemeinsame Plattform der Staatsanzeiger und Ausschreibungsdienste von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, des Deutschen Ausschreibungsblattes und der bi medien. Auch hier können Sie nach öffentlichen Ausschreibungen suchen, Ausschreibungsunterlagen anfordern und Informationen zum öffentlichen Auftragswesen erhalten. Elektronischer Bundesanzeiger Der Elektronische Bundesanzeiger ist die Plattform für zentrale Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und rechtlich relevante Unternehmensnachrichten der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH. Im Bereich "Verschiedene Bekanntmachungen" finden Sie publizierte Ausschreibungen. Ausschreibungsportale in Baden-Württemberg Im Modul " Öffentliche Ausschreibungen " dieses Portals werden Vergabebekanntmachungen der Vergabestellen des Landes veröffentlicht. Sie können hier kostenlos die Ausschreibungsveröffentlichungen einsehen. Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) In der Landesverwaltung Baden-Württemberg beschafft grundsätzlich jede Dienststelle des Landes die von ihr benötigten Waren und Dienstleistungen selbst. Größte und wichtigste Beschaffungsstelle ist das LZBW. Es beschafft Ausrüstungsgegenstände der Polizei und Justiz sowie des Straßen- und Wasserbaus und Bedarfsgegenstände für die Landeseinrichtungen wie zum Beispiel Personenkraftwagen, Büromaterial, Büroeinrichtung, Schulungsraumausstattung, technisches Zubehör, EDV-Zubehör, Multifunktionsgeräte, Informationstechnik und Verbrauchsmaterial, drucktechnische Leistungen, Leuchtmittel, Kraftstoffe, Büro- und Reinigungsmaschinen sowie verschiedene weitere Artikel, die innerhalb der Landesverwaltung von zahlreichen Dienststellen in größeren Mengen benötigt werden. Außerdem unterhält das LZBW einen Vergabeservice, der für die Vergabestellen Ausschreibungsverfahren mittels moderner elektronischer Ausstattung rationell durchführen kann. Staatsanzeiger-Verlag Auf den Internetseiten des Staatsanzeiger-Verlags finden Sie Links zu Ausschreibungspublikationen in Baden-Württemberg und weitere Informationen zum öffentlichen Auftragswesen. IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg Der Internetauftritt der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg bietet aktuelle Informationen zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Auch können Sie hier nach Ausschreibungen suchen. Landratsämter und Gemeinden Viele Landratsämter und Gemeinden geben öffentliche Ausschreibungen bereits auf der eigenen Homepage bekannt. Hinweis: Im Übrigen wird auf die Vielzahl sonstiger (auch privater) Ausschreibungsdienstleister in elektronischer Form oder in Printform verwiesen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Marketing, Kommunikation

Im Fachbegriff "Marketing" steckt das Wort "Markt". Marketing umfasst jedes unternehmerische Planen und Handeln, das sich am Markt orientiert und den Absatz fördert. Es hilft, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens kundenorientiert zu gestalten und möglichst erfolgreicher als die Konkurrenz zu verkaufen. Marketing ermöglicht auch, erfolgreiche Produkte oder Dienstleistungen überhaupt zu entwickeln und Chancen am Markt früher als andere zu erkennen. Ein eigener Marketingplan hilft Ihnen, Ihr Unternehmen auf "seinem" Markt zu positionieren. Um Marketing zu betreiben, brauchen Sie nicht unbedingt wissenschaftliche Methoden zu kennen. Vieles geschieht mithilfe genauer Beobachtung und indem Sie sich in Ihre zukünftige Kundschaft hineinversetzen. Der Leitgedanke des Marketing lautet: "Der Kunde ist König!". Das Marketing setzt sich bei allem, was im Unternehmen geschieht, mit zwei zentralen Fragen auseinander: Wo liegt der Nutzen für die Kundschaft? Wo liegt der Nutzen für das Unternehmen? Marketing ist mehr als Werbung Werbung gehört zum Marketing, doch erfolgreiches Marketing beginnt viel früher. Marketing muss zuerst folgende Fragen beantworten: Wie kann Ihr Unternehmen Kundenwünsche durch entsprechende Produkte oder Dienstleistungen erfüllen? Welche Eigenschaften muss Ihr Produkt beziehungsweise Ihre Dienstleistung haben, um erfolgreich zu sein? Ihr Angebot muss unter verschiedenen Gesichtspunkten (Kernprodukt, Design, Verpackung, Service) eine marktgerechte Lösung anbieten. Mit welchen Marktbedingungen (Kundinnen und Kunden, Konkurrenz) müssen Sie rechnen? Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung sollte anders (zum Beispiel besser, günstiger) als das Angebot der Konkurrenz sein. Welchen Preis können oder wollen Sie verlangen? Der Preis muss exakt auf Ihr Produkt beziehungsweise Ihre Dienstleistung und Ihre Kundschaft ausgerichtet sein. Wie wollen Sie mit Ihrem Produkt beziehungsweise Ihrer Dienstleistung die Kundinnen und Kunden erreichen (Vertrieb beziehungsweise Verkauf)? Der Vertrieb muss den Kundinnen und Kunden das Produkt leicht zugänglich machen. Niemand wird auf Dauer kaufen, wenn es kompliziert ist, Ihr Angebot wahrzunehmen. Mit welchen Mitteln der Werbung und Kommunikation wollen Sie den Kundinnen und Kunden die Vorteile Ihres Produkts beziehungsweise Ihrer Dienstleistung vermitteln? Niemand kann und wird etwas Unbekanntes kaufen. Nur wenn das Image Ihres Angebots und Ihres Unternehmens positiv ist, können Sie langfristige Kundenbeziehungen aufbauen. Fehler im Marketing Bei der Überprüfung von Gründungskonzepten stellen Fachleute immer wieder fest: Gründerinnen und Gründer sind oft Meister ihres Faches - bei der Herstellung eines Produktes oder bei der Arbeit im Rahmen einer Dienstleistung. Gleichzeitig fehlen in vielen Konzepten aber Informationen darüber, ob das Produkt oder die Dienstleistung vom Markt überhaupt gewünscht sind und wie diese verkauft werden sollen. Unternehmen verstehen sich oft nur als Produkt- oder Dienstleistungsanbieter. Sie übersehen, dass sie von den Kundinnen und Kunden nie allein, sondern als "komplexes Ganzes" gesehen werden. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung Ihres Unternehmensauftrittes. Wichtig ist, dass Sie dem Unternehmen so schnell wie möglich ein "Gesicht" geben und diese Identität systematisch und einheitlich kommunizieren. Beachten Sie besonders die folgenden fehleranfälligen Aspekte im Marketing: sinnvolle Namensgebung und Corporate Identity Entwickeln Sie ein aussagekräftiges Logo und einheitliche, für das Unternehmen repräsentative Geschäftspapiere (von der Visitenkarte bis hin zur Imagebroschüre). Ohne einheitliches "Unternehmensgesicht" können Sie bei den Kundinnen und Kunden keinen Wiedererkennungseffekt erreichen. andauernde Öffentlichkeitsarbeit Mit einer einmaligen, noch so schwungvollen Eröffnungsaktion zum Unternehmensstart sollte Ihre Öffentlichkeitsarbeit keinesfalls erledigt sein. Ihre Firma bekannt zu machen und zu erhalten ist eine dauerhafte Aufgabe. Werbekiller "Tagesgeschäft" Auch wenn das Tagesgeschäft Sie sehr in Anspruch nimmt: Vernachlässigen Sie nicht Ihren Außenauftritt und Ihre Werbeanstrengungen. Stellen Sie einen Vertriebs- und Werbemaßnahmenplan auf. zielgruppengenaue Kundengewinnungsmaßnahmen Sehr häufig müssen Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer nach einer erfolgreichen Startphase registrieren, dass Auftragseingang und Verkauf stillstehen. Gleichzeitig sind nur wenige neue Kundinnen und Kunden hinzugekommen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Maßnahmen zur Kundengewinnung auch bei hoher Arbeitsbelastung weiterhin ausbauen und zielgruppengenau gestalten. Low Budget Marketing Es gibt diverse Möglichkeiten im Marketing Kosten einzusparen, ohne dabei an Qualität einbüßen zu müssen. Hier einige Tipps: Geschäftspapiere Man sollte sich von der Druckerei nur Briefbögen mit Logo und ggf. dem Unternehmensslogan drucken lassen. Alle veränderlichen Angaben auf dem Briefbogen wie Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer usw. druckt man am besten selbst, indem man im Textverarbeitungsprogramm eine Vorlage erstellt und abspeichert. Prospekte Man sollte für alle Prospekte ein Basislayout entwerfen, nach denen Texte und Bilder angeordnet werden. Das erhöht den Wiedererkennungseffekt für den Kunden und spart ständig neue Entwurfskosten. Zudem ist es wichtig, sich von der Druckerei die zur Prospekterstellung notwendigen Text-, Layout- und Bilddaten aushändigen zu lassen und diese aufzubewahren. So lassen sich Kosten bei unveränderten Nachdrucken oder künftigen Aktualisierungen der Drucksachen sparen. Man sollte sich den Prospekt auch immer im PDF-Format geben lassen. So kann dieser bei Bedarf selbst gedruckt und auf die Homepage ins Internet gestellt werden, wo Interessenten diesen jederzeit kostenfrei downloaden können. Anzeigenwerbung Ein allgemeiner Anzeigenrahmen hilft dabei Kosten zu sparen. Einmal entworfen, kann dieser ständig aktualisiert werden. Dabei sollte man die Aktualisierungen der Anzeige vom dem jeweiligen Verlag vornehmen lassen - die meisten Verlage bieten diesen Service kostenlos an. Zudem bieten unterschiedliche Internet-Anzeigenmärkte eine kostenfreie Veröffentlichung von Anzeigen an. Messeteilnahmen Um das Unternehmen bekannt zu machen und potentielle Kunden kennen zu lernen, besteht oft die Möglichkeit als so genannter Mitaussteller an einer Messe teilzunehmen. Hierbei teilt man sich z.B. mit anderen Unternehmen aus der Region einen Gemeinschaftsstand und die Kosten. Es ist außerdem ratsam, leicht zu transportierende und variable Faltdisplays (Roll-Ups) anstelle starrer Messewände einzusetzen, da diese weniger Kosten bei Auf- und Abbau verursachen. Außenwerbung Falls vor dem Ladengeschäft oder dem Unternehmen genügend Platz vorhanden ist, kann beispielsweise eine Plakatwand aufgestellt werden. Man gewinnt dadurch eine Aufmerksamkeit erregende Fläche, die das ganze Jahr nahezu kostenfrei genutzt werden kann. Meist ist dafür eine behördliche Genehmigung erforderlich. Zusammenarbeit mit Werbeagenturen Das Briefing dient der Information aller Beteiligten und damit auch der Identifikation mit der Sache. Es sollte alle Basisdaten zum Unternehmen, zum Produkt, zum Markt, zum Vertrieb, zu den Zielgruppen und zu den Wettbewerbern enthalten und somit gleich zu Anfang Missverständnisse beseitigen. Internet Das Unternehmen sollte mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten sein. Je nach Branche kann dabei ein einfacher Internetauftritt über ein Baukastensystem bereits ausreichen. Eine Anmeldung der Homepage in relevanten Webkatalogen und Suchmaschinen ermöglicht es, Interessenten und Kunden das Unternehmen schnell und unkompliziert zu finden. Werbeprospekte sollten den Kunden als PDF zum Download zur Verfügung stehen. So können sich diese bei Interesse rund um die Uhr über das Unternehmensangebot informieren. Social Media & co: Je nach Produkt und Dienstleistung können Sie Social Media Auftritte bei Facebook, Twitter, Youtube und ähnliches zu Werbezwecken nutzen und so Ihre bestehenden Kunden über aktuelle Themen informieren und neue Kunden gewinnen. Zudem kann man über Netzwerkplattformen, wie zum Beispiel www.xing.de, Geschäftskontakte pflegen und das Unternehmen einer breiten Netzwerk-Community präsentieren. Vier wichtige Regeln für das Marketing Zielgruppen- und Marktanalyse Man sollte ganz genau ermitteln, welche Zielgruppe(n) man ansprechen will und welches Potenzial der jeweilige Markt bietet. Sind die angebotenen Produkte und Dienstleistungen für den Markt und die Zielgruppe interessant? Besteht hier genügend Nachfrage? Wo bestehen besondere Bedürfnisse? Corporate Identity und Corporate Design Der Unternehmensauftritt sollte einheitlich gestaltet werden und unverwechselbar sein. Es muss darauf geachtet werden, dass sämtliche Marketingunterlagen „aus einem Guss“ sind. Werbe- und Marketingplan In Sachen Marketing sollte man systematisch vorgehen und einen Werbe- und Marketingplan erstellen. Dieser hilft dabei den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass alle Aktivitäten im Bereich "Werbung und PR" genau auf die Zielgruppe(n) abgestimmt sind. So spart man sowohl Zeit als auch Geld. Speziell Existenzgründer können PR-Arbeit gezielt nutzen. Bei einem Vertrieb ins Ausland sollte gezielt eine PR-Arbeit für das Auslandsgeschäft durchgeführt werden. Kundenbindung Den Kreis der Kunden auszuweiten und stetig neue hinzu zu gewinnen, ist wichtig. Darüber hinaus sollte man aber die Pflege und Bindung bestehender Kunden nicht vergessen. Die Möglichkeiten von Folgeaufträgen und Empfehlungen sollte nicht unterschätzt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Filmförderung

Wenn Sie an der Herstellung und dem Vertrieb deutscher Kinofilme beteiligt sind, haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Vorhaben Förderhilfen bei der Filmförderungsanstalt (FFA) zu beantragen. Die Filmförderungsanstalt fördert sämtliche Entwicklungsstufen eines Films: vom Drehbuch über die Herstellung bis zur Auswertung des Films im Kino oder auf DVD und Videoplattformen im Internet. Förderhilfen im Rahmen der sogenannten Projektfilmförderung können dann gewährt werden, wenn die Förderkommission der FFA Ihr Vorhaben für geeignet hält, die Qualität und Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern. Neben der Projektfilmförderung gibt es noch die Referenzfilmförderung. Auf diese haben diejenigen Produzenten Anspruch, die in der Vergangenheit bereits erfolgreiche Filme herstellen konnten. Dabei richtet sich die Höhe der Förderung in erster Linie nach dem Besucheraufkommen und den Festivalerfolgen bzw. Preisen für zuvor hergestellte Filme, für die ein Produzent eine bestimmte Anzahl an Punkten erwerben kann, die sich auf die Höhe der Referenzfilmförderung auswirken. Das bedeutet, je mehr Zuschauer oder je erfolgreicher ein Film auf Festivals, desto höher die Förderung für ein nachfolgendes Projekt. Die FFA fördert aber nicht nur die Herstellung der Filme. Auch Drehbuchautoren können für die Erstellung eines erfolgversprechenden Drehbuchs Förderhilfen erhalten. Daneben wird auch die Auswertung eines Films im Kino und im Online-/DVD-Bereich gefördert. Dazu zählt auch die Digitalisierung von alten Filmen, die sonst nur analog auf Filmrollen oder Videokassetten vorhanden sind. Nicht zuletzt können auch Kinobetreiber für die Modernisierung ihres Kinos – beispielsweise für eine neue Bestuhlung oder die Erneuerung der Leinwand – Förderhilfen erhalten. Die umfangreichen allgemeinen Fördervoraussetzungen finden sich im Filmförderungsgesetz (FFG). Dazu kommen in den entsprechenden Kapiteln des FFG geregelte besondere Fördervoraussetzungen in den jeweiligen Förderbereichen. Zum Nachweis der Fördervoraussetzungen stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf Antrag des Produzenten eine Bescheinigung oder eine vorläufige Projektbeschreibung über das Vorliegen der allgemeinen Fördervoraussetzungen nach §§ 41 ff. FFG aus, die bei Antragstellung vorgelegt wird.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Auftragsberatungsstellen

Die Auftragsberatungsstellen gehören zu den Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft. Einerseits unterstützen sie Unternehmen beim Zugang zu nationalen und internationalen öffentlichen Märkten, auf der anderen Seite helfen sie Behörden bei der Ausschreibung vergaberechtskonformer Aufträge. In Baden-Württemberg werden Unternehmen und öffentliche Auftraggeber vorrangig bei VOL-Ausschreibungen durch die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg beraten. Das Serviceangebot umfasst unter anderem: Beratung und Informationen zu den Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens sowie zu den Rechtsschutzmöglichkeiten bei Vergabeverfahren Registrierung und Benennung: kostenlose Aufnahme von Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung in die IHK-Bieterdatenbank Geeignete Bewerber um beschränkte Ausschreibungen oder freihändige Vergaben werden durch die Auftragsberatungsstelle auf Anfrage der öffentlichen Hand vermittelt. Die Präqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) von Unternehmen Vorträge, Schulungen und Seminare für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens Newsletter-Service: Kurzinformationen zu Ausschreibungen aus dem Staatsanzeiger, dem Bundesanzeiger sowie der Germany Trade and Invest, Gesellschaft für Außen-wirtschaft und Standortmarketing mbH (gtai) Monatliche Ausgabe von "Auftragswesen Aktuell" mit Wissenswertem über Recht, Internationales, Baden-Württemberg und Veranstaltungen zum Vergabewesen. Ausschreibungsrecherche-Service: Suche nach öffentlichen Aufträgen für Unternehmen in regionalen, nationalen und internationalen Veröffentlichungsmedien (kostenpflichtig) Das Angebot der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg ist auf den Einstieg in das öffentliche Auftragswesen ausgerichtet, ebenso unterstützt es Unternehmen, die bereits mit öffentlichen Auftraggebern in Kontakt stehen. In den Informationsveranstaltungen der IHK Auftragsberatungsstelle werden aktuelle Themen des Vergabewesens behandelt, die den jeweiligen Stand der Teilnehmer berücksichtigen. Hinweis: Die Auftragsberatungsstellen arbeiten bundeslandübergreifend im Rahmen der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen (StKA) zusammen. Eine Übersicht über alle Auftragsberatungsstellen in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten der StKA.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Weitere Informationen und Links

Wer Opfer einer Straftat, eines Unfalls oder eines sonstigen Unglücks geworden ist, fühlt sich oft hilflos und allein gelassen. Deshalb finden Sie nachfolgend für jede Situation die richtigen Hilfsangebote und kompetente Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen. Wichtige Informationen für Opfer von Straftaten enthält die Opferfibel des Bundesministeriums der Justiz. Die Broschüre "Opferschutz - Tipps und Hinweise Ihrer Polizei" informiert über den Verlauf des Strafverfahrens und gibt praktische Hinweise, wo Opfer oder Angehörige, zum Beispiel nach einem Wohnungseinbruch oder einem Gewaltdelikt, Informationen und Hilfe erhalten können. Der WEISSE RING e.V. hilft Opfern von Straftaten ungeachtet des Alters, Geschlechts, der Nationalität und der Art der Straftat. Das Merkblatt "Was heißt Opferhilfe?" des Oberlandesgerichts Karlsruhe gibt umfangreiche Informationen für Opfer einer Straftat. Prävention von Gewalt unter Jugendlichen und an Schulen Die Stiftung Hänsel und Gretel bietet Informationen über Beratungsstellen und Organisationen, die sich in Deutschland für den Kinderschutz, die Prävention, die Betreuung und Nachsorge von Kindern einsetzen. Das Beratungsangebot für Jugendliche der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke) bietet Kindern und Jugendlichen Unterstützung bei Problemen mit den Eltern, Freunden oder in der Schule - unter anderem werden Gruppenchats für Jugendliche angeboten. Das Kultusministerium Baden-Württemberg stellt auf seinen Internetseiten zahlreiche Projekte zur Gewaltprävention für Jugendliche vor. Vor allem das Kontaktbüro Gewaltprävention informiert über Maßnahmen zur Gewaltprävention. Die Polizei Baden-Württemberg bietet die Broschüre "Wege aus der Gewalt" und die Broschüre "Herausforderung Gewalt" an. Das Faltblatt "Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Kinder - Kritisch hinsehen und bewusst auswählen" bietet Informationen, wie Kinder sich selbst schützen und besser behaupten können. Herausgeber: Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg, Landeskriminalamt Baden-Württemberg und LandesArbeitsGemeinschaft feministischer Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen in Baden-Württemberg. Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) informiert über Erscheinungsformen von Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung. Portal " Polizei für dich " - Internetauftritt der Polizei für Kinder und Jugendliche Informationen für Senioren Die vom Programm Polizeiliche Kriminalprävention herausgegebenen Broschüren " Sicher leben " und " Sicher zu Hause " sind Ratgeber für Ältere und Junggebliebene. Sie bieten Hilfe und Tipps zu den Themen Betrug, Computer-/Internetkriminalität, Diebstahl, Opferschutz und Zivilcourage. Die Broschüre "Ihre Rechte als Heimbewohnerinnen und Heimbewohner" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über die verschiedenen Aspekte des Heimlebens. In der Broschüre "Hilfe für Opfer von Gewalttaten" werden die Hilfsmöglichkeiten und Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes dargestellt, auf die Opfer von Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland Anspruch haben. Der Arbeitskreis der Opferhilfen bietet Beratungen für Kriminalitätsopfer an. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe informiert in zahlreichen Broschüren sowie in einer eigenen Zeitschrift über das Thema "Alter". Die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V. (BaS) hat es sich zur Aufgabe gemacht, das freiwillige Engagement älterer Menschen im Rahmen der Seniorenbüros zu fördern und zu qualifizieren. Die Deutsche Seniorenliga vertritt die Interessen von Senioren und stellt umfangreiches Informationsmaterial zu seniorenspezifischen Themen zur Verfügung. Informationen für Frauen Das Ministerium für Soziales und Integration beantwortet im Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen zahlreiche Fragen von betroffenen und interessierten Personen und nennt zahlreiche Anlaufstellen für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind. Die Broschüre "Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt" des Sozialministeriums Baden-Württemberg gibt Informationen zum Platzverweis bei häuslicher Gewalt, Tipps zur Beratung und zum Strafverfahren. Die Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt" des Bundesjustizministeriums gibt ausführliche Informationen zum Gewaltschutzgesetz und zeigt betroffenen Personen Handlungsmöglichkeiten auf. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hat es sich zur Hauptaufgabe gemacht, die Situation gewaltbetroffener Frauen in Deutschland weiter zu verbessern. Das Diakonische Werk bietet Adressen von Frauenhäusern . Allgemeine Informationen Die Gemeinsame Zentralstelle Kommunale Kriminalprävention (Gez KKP), angesiedelt beim Innenministerium Baden-Württemberg , bietet unter anderem Informationen zur kommunalen Kriminalprävention . Das Deutsche Forum für Kriminalprävention bietet zahlreiche Links zu Organisationen und Vereinen, die sich mit dem Thema "Kriminalprävention" beschäftigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Die Wahlorgane

Die Wahlorgane bei der Landtagswahl sind: die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für das Land eine Kreiswahlleiterin oder ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk mindestens eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für die Briefwahl (Briefwahlvorstand) für jeden Wahlkreis Zu Mitgliedern der Wahlausschüsse dürfen nur Wahlberechtigte, zu Mitgliedern der Wahlvorstände nur Wahlberechtigte und Gemeindebedienstete berufen werden. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Bewerberinnen und Bewerber um einen Landtagssitz und Vertrauensleute für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden. Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und die Schriftführerinnen oder Schriftführer sind unabhängig. Sie sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amts und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter Die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter werden vom Innenministerium berufen. Die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter ist Vorsitzende oder Vorsitzender des jeweiligen Landeswahlausschusses. Landeswahlausschuss Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter, zwei Richtern des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sowie vier bis zehn Beisitzerinnen und Beisitzern. Bei der Berufung der Beisitzerinnen und Beisitzer werden die im Land bestehenden Parteien angemessen berücksichtigt. Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter und ihre Stellvertretungen werden vom Innenministerium berufen. Die Kreiswahlleiterin oder der Kreiswahlleiter ist Vorsitzende oder Vorsitzender des jeweiligen Kreiswahlausschusses. Kreiswahlausschuss Der Kreiswahlausschuss besteht aus der Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter und vier bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern, die von der Kreiswahlleiterin oder vom Kreiswahlleiter berufen werden. Bei der Auswahl der Mitglieder werden die im Wahlkreis bestehenden Parteien sowie die Vertretung der einzelnen Gebiete berücksichtigt. Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft für jeden Wahlbezirk der Gemeinde eine Wahlvorsteherin oder einen Wahlvorsteher und ihre Stellvertretungen. Sie sind Vorsitzende oder Vorsitzender des Wahlvorstandes. Wahlvorstand Der Wahlvorstand besteht je nach Größe des Wahlbezirks aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher als Vorsitzende oder als Vorsitzendem, deren Stellvertreterin oder Stellvertreter und mindestens drei weiteren Beisitzerinnen oder Beisitzern, die ebenfalls durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister berufen werden. Auch hier wird auf eine angemessene Zusammensetzung aus allen Parteien geachtet. Hinweis: Sollten Sie eine derartige ehrenamtliche Tätigkeit in Erwägung ziehen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf. Die Mitglieder des Wahlvorstandes leiten und überwachen die Wahlhandlung und ermitteln nach Schließung der Wahllokale das Wahlergebnis des Wahlbezirks.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Produktsicherheit, -haftung und -verantwortung

Werden in Ihrem Unternehmen Produkte hergestellt, müssen Sie eine Reihe von Vorschriften beachten. Diese Vorschriften der Europäischen Union (EU) gelten europaweit einheitlich. Sie dienen sowohl dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Umwelt. Sie sollen einen freien Warenverkehr Ihrer Produkte im gesamten europäischen Binnenmarkt ermöglichen. Produktsicherheit Alle Produkte dürfen vom Wirtschaftsakteur anderen bereitgestellt werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher sind und den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen genügen. Wirtschaftsakteure sind Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer oder Händler. Die Vorschriften der EU schreiben für bestimmte Produkte wie zum Beispiel Maschinen, Spielzeuge oder elektrische Geräte die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen, auch CE-Kennzeichnung genannt, vor. Mit diesem CE-Zeichen erklärt der Hersteller beziehungsweise sein Bevollmächtigter, dass das Produkt nach den geltenden europäischen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen hergestellt wurde. Das CE-Zeichen muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein. Für besondere Produktgruppen besteht unter Umständen auch die Verpflichtung, dass der Hersteller eine benannte Stelle beteiligt, die das Produkt unabhängig prüft. Zu diesen Produktgruppen zählen zum Beispiel Aufzüge, bestimmte Maschinen oder bestimmte persönliche Schutzausrüstungen. . Eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit der Produktsicherheit ist als hoheitliche Aufgabe der Länder die Marktüberwachung. Diese Aufgabe soll gewährleisten, dass die jeweiligen Anforderungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der sicheren Verwendung des Produktes, durch die einzelnen Wirtschaftsakteure erfüllt werden. Die Marktüberwachungsbehörden prüfen dazu stichprobenartig Produkte und gehen im Falle von Mängeln auf die betroffenen Wirtschaftsakteure zu. Produkthaftung Sollte trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Prüfungen ein Produkt fehlerhaft in Verkehr gebracht worden sein, müssen Sie gegebenenfalls dafür haften. Produktverantwortung Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Produktverantwortung. Das bedeutet, dass Sie als Hersteller für die gesamte "Lebensdauer" eines Produktes - also vom ersten Entwurf bis zur umweltgerechten Entsorgung - verantwortlich sind. In Deutschland werden die entsprechenden EU-Vorschriften beispielsweise durch die Elektrostoff-, Verpackungs-, Altfahrzeug- oder Altölverordnung sowie das Elektro- und Elektronikgesetz und das Batteriegesetz umgesetzt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Baden-Württemberg fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung. Er beobachtet und bewertet, wie sich die Lebens- und Umweltbedingungen auf die Gesundheit auswirken. Der Fokus der Gesundheitsbehörden liegt in der planerischen, konzeptionellen und beratenden Tätigkeit und bei bevölkerungsmedizinischen Fragestellungen. In den vergangenen Jahren haben sich die Aufgabenschwerpunkte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes etwas verlagert. Die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens wird zunehmend wichtig. Medizinische und pflegerische Versorgungsfragen sowie das Thema Gesundheitsförderung und Prävention rücken stärker in den Vordergrund. Die Gesundheitsämter auf der unteren Verwaltungsebene, die eine zentrale Rolle im ÖGD einnehmen, stehen in einem wichtigen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Kernaufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und damit der Gesundheitsämter sind: Gesundheitsplanung und -berichterstattung Aufklärung, Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention Gesundheitshilfen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie besondere Personengruppen, Sozialmedizinische Fragestellungen Infektionsschutz, Hygiene, umweltbezogener Gesundheitsschutz Die Gesundheitsämter und die medizinischen Gutachtenstellen in Baden-Württemberg nehmen in einem begrenzten Umfang auch Aufgaben der amtsärztlichen Untersuchung und Begutachtung wahr, beispielsweise in beamtenrechtlichen Zurruhesetzungsverfahren, in Beihilfeverfahren oder in begründeten Einzelfällen zur Feststellung einer Prüfungsfähigkeit nach Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Sie sind zuständig wenn dies durch ein Gesetz, eine Rechtsverordnung oder eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist. Sie sind nicht mehr zuständig für Einstellungsuntersuchungen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg ist oberste Gesundheitsbehörde und Fachaufsicht für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Das Landesgesundheitsamt wurde zum 1. Januar 2022 in das Sozialministerium eingegliedert und ist als zusätzliche Abteilung Teil der dortigen Organisationsstruktur. Damit wird der Öffentliche Gesundheitsdienst in seiner bisherigen Form neu strukturiert und nachhaltig gestärkt, Zuständigkeiten zusammengeführt und Synergieeffekte geschaffen und die Weichen für eine Stärkung und Neustruk­turierung der fachlichen Expertise im Gesundheitsbereich gestellt. Die Regierungspräsidien Baden-Württembergs sind die höheren Gesundheitsbehörden. Die 38 Gesundheitsämter als untere Gesundheitsbehörden in den Stadt- und Landkreisen sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und Schnittstelle zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens. Für besondere amtsärztliche Begutachtungen gibt es in den Gesundheitsämtern der Landkreise Karlsruhe, Breisgau-Hochschwarzwald, Ludwigsburg und Reutlingen sogenannte medizinische Gutachtenstellen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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