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NHN GH 489,40 m ü. NHN Typ 2 WH 486,30 m ü. NHN GH 489,30 m ü. NHN Typ 4 WH 485,60 m ü. NHN GH 488,60 m ü. NHN Typ 4 WH 485,00 m ü. NHN GH 488,00 m ü. NHN Typ 4 WH 484,50 m ü. NHN GH 487,50 m ü. NHN Typ 4 WH 484,00 m ü. NHN GH 487,00 m ü. NHN Typ 4 Typ 4 WH 485,30 m ü. NHN GH 488,30 m ü. NHN Typ 4 WH 487,90 m ü. NHN GH 490,90 m ü. NHN Typ 2 WH 488,30 m ü. NHN GH 491,30 m ü. NHN Typ 3 Typ 2 WH 48 9,6 0 m ü. NHN GH 49 2,6 0 m ü. NHN Typ 2 WH 49 1,4 0 m ü. NHN GH 49 4,4 0 m ü. NHN Typ 1 WH 49 2,4 0 m ü. NHN GH 49 5,4 0 m ü. NHN Typ 1 WH 49 3,3 0 m ü. NHN GH 49 6,3 0 m ü. NHN Typ 1 WH 490,70 m ü. NHN GH 493,70 m ü. NHN Typ 1 WH 490,30 m ü. NHN GH 493,30 m ü. NHN Typ 1 WH 492,90 m ü. NHN GH 495,90 m ü. NHN Typ 1 WH 492,40 m ü. NHN GH 495,40 m ü. NHN Typ 1 WH 491,70 m ü. NHN GH 494,70 m ü. NHN Typ 1 WH 491,10 m ü. NHN GH 494,10 m ü. NHN Typ 1 WH 490,50 m ü. NHN GH 493,50 m ü. NHN Typ 1 WH 490,00 m ü. NHN GH 493,00 m ü. NHN Typ 1 WH 489,60 m ü. NHN GH 492,60 m ü. NHN Typ 1 WH 487,40 m ü. NHN GH 490,40 m ü. NHN 5,7 0 2,50 5,70 5,70 5,70 5,7 0 5,70 2,5 0 2,5 0 2,50 2,50 2,50 R = 11,00 Freileitung 3 3 70 70 Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Typ 4 WH 486,90 m ü. NHN GH 489,90 m ü. NHN Typ 4 WH 486,10 m ü. NHN GH 489,10 m ü. NHN Typ 4 WH 485,30 m ü. NHN GH 488,30 m ü. NHN Typ 4 WH 485,70 m ü. NHN GH 488,70 m ü. NHN WH 4 86 ,80 m ü . N HN GH 4 89 ,80 m ü . N HN Typ 4 WH 4 88 ,10 m ü . N HN GH 4 91 ,10 m ü . N HN Typ 4 WH 485,00 m ü. NHN GH 488,00 m ü. NHN Typ 4 WH 484,30 m ü. NHN GH 487,30 m ü. NHN Typ 4 WH 483,30 m ü. NHN GH 486,30 m ü. NHN Typ 4 WH 482,60 m ü. NHN GH 485,60 m ü. NHN Typ 4 WH 482,80 m ü. NHN GH 485,80 m ü. NHN Typ 4 WH 483,00 m ü. NHN GH 486,00 m ü. NHN WH 488,40 m ü. NHN GH 491,40 m ü. NHN P P P P P P P 2,50 5,00 5,00 3,00 keine baulichen Anlagen 3,00 keine baulichen Anlagen 3,00 10 ,00 Öffentliche Grünfläche 48 7.0 8 48 7.2 2 485 .88 486 .02 484 .68 484 .82 483 .59 48 2.9 7 48 3.1 1 48 2.8 5 48 2.9 9 48 3.0 1 48 3.1 5 48 3.1 7 48 3.3 2 48 3.4 5 48 4.0 0 473.19 473.33 474.72 474.86 476.25 476.39 477.89 478.03 479.70 479.84 481 .51 481 .65 483 .15 483 .42 477.17 477.02 477.48 477.33 478.71 478.57 480.26 480.12 481.08480.93 481.19 481.04 480.86 480.72 480.24 480.10 479.62 479.48 479.00 478.86 478.38 478.24 477.77 477.63 477.58 477.44 477.48477.34 477.38 477.24 477.92477.68 478.65478.51 479.44 479.29 480.22 480.08 480.60 480.45 480.48 480.34 479.46 479.32 48 8.2 5 48 8.1 6 48 8.4 4 48 8.5 8 48 8.1 0 48 8.2 4 48 7.7 0 48 7.8 4 48 7.3 0 48 7.4 4 48 6.9 0 48 7.0 4 48 6.5 0 48 6.6 4 48 6.1 0 48 6.2 4 48 5.7 0 48 5.8 4 A' A M 1: 500 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m0 Be ba uu ng sp la n "B üh l" un d di e ör tli ch en B au vo rs ch rif te n hi er zu Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G em ei nd e Ba in dt N Zur näheren Erläuterung dieser und weiterer Festsetzungen und Vorschriften - siehe Textteil SD/WD/FD/PD Typ 1 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,30 Z II o E3 Wo E Ör tlic he Ba uv ors ch rift en SD/WD/FD/PD Typ 2 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,30 Z II o E3/D2 Wo ED Ör tlic he Ba uv ors ch rift en SD/WD/FD/PD Typ 4 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,40 Z III a E8/D2/H2 Wo Ör tlic he Ba uv ors ch rift enSD/WD/FD/PD Typ 3 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,40 Z II o E3/D2 Wo ED Ör tlic he Ba uv ors ch rift en BP 500 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-2[mehr]

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    G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Entwurf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 36 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 38 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 56 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 92 11 Begründung – Sonstiges 95 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 99 13 Begründung – Bilddokumentation 100 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 102 15 Verfahrensvermerke 103 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2023 (BGBI. I Nr. 344) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 5 2.3 Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erforder- lich sind (z. B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenommen sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z. B. Schornsteine, An- tennen etc.). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 6 Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 7 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 8 Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur An- lagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Ge- ländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zu- lässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 9 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 5,70 P R=11,00 keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 10 2.23 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.24 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Re- genwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich be- findet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich er- folgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässer- baumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhal- tung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal zu ge- währleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.25 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 11 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Der Hinweis zum Naturschutz unter Ziffer 6.16, erster Absatz ist zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Insektenfreundliche Beleuchtung / Photovoltaikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstempera- tur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Bodenbeläge in den privaten Grundstücken / Wasserdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 12 2.32 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanz- liste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entspre- chende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzlisten: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 13 Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 14 Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.36 Pflanzungen in den Baugebieten (private Grundstücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o. g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z. B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den o. g. Pflanzlisten zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 15 durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufent- halt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht be- trägt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedlicher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Ein- gangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachfor- men zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Au- ßenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Einhaltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (ausschließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachnei- gung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie treffen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der beiden Dachflä- chen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Win- kel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte ge- neigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von denen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer gemeinsa- men Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemein- samen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zusam- menhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der ge- samten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptgebäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dachüberstän- den werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flä- chen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sons- tige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Hauptgebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Widerkehre und Zwerchgiebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dachdeckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 19 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den folgen- den Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Ge- lände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Re- tentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Über- flutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig ansteigende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 20 Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwischen- räume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 21 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 4.1 Ausgleichsbedarf Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Mini- mierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokon- tomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbe- schluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 6.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 6.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 1 3 7 / 1 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 24 6.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schotter- gärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Kon- struktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaft- lich zumutbar ist. 6.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 6.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffizi- enz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bau- herren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 25 6.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Windenergie und Geothermie werden empfohlen. Ab 1. Januar 2022 besteht gemäß der §§ 8a und 8b der Novellie- rung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden oder Parkplätzen mit mehr als 35 Stell- plätzen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 auf grundlegende Dachsa- nierungen erweitert. Um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, wird in der vorliegenden Satzung im vorliegenden Bebauungsplan da- her keine Festsetzung zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen ge- troffen. 6.14 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 6.16 Naturschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Extensivwiesen zu fördern, wird empfohlen, eine gebietsheimische Saatgutmischung anzusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 26 des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 27 ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, Anlage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pestizi- den. 6.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 6.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 28 6.20 Standorte für die Straßenbeleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 6.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) 6.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 29 oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bodenhori- zonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrundma- terial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 30 − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z. B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. 6.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserka- nalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 31 6.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 6.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 6.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 6.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) sowie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdberührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 32 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 6.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzu- legen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze be- stimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 33 bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Landes- amtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Ver- witterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezo- gener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 34 Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 35 6.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.36 Lesbarkeit der Planzeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z. B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 36 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 04.04.2024. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 04.04.2024. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 04.04.2024 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 37 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 38 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes" Das Vorhaben wurde zunächst im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt und abgeschlossen. Gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 entspricht das Verfahren des § 13b BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts. Der Gesetzgeber hat daraufhin § 215a BauGB eingeführt, der das Verfahren nach § 13b BauGB mit Einschränkungen bzw. Prüfvorgaben zu Ende führen lässt. Hiervon wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht und das Verfahren wird über § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt. Für die Fortführung des Verfahrens gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umwelt- berichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 39 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 40 − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 41 − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Die Gemeinde Baindt ist als Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum", als Mittelbe- reich Ravensburg/ Weingarten sowie als Siedlungsbereich ausgewiesen. Für den überplanten Be- reich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nachrichtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswirkung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den jeweils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Re- gionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.3.2 Z (1) Ergänzend zu den Landesentwicklungsachsen werden folgende regionale Ent- wicklungsachsen festgelegt und in der Strukturkarte dargestellt: Meßkirch – Pfullendorf – Wilhelmsdorf – Ravensburg – Wangen i.A. – Isny i.A. – (Kempten (Allgäu)) − − 2.4.0 N (3) Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlasten- flächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (PS 3.1.9, LEP 2002). − 2.4.0 G (5) Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 42 − 2.4.1 Z (6) Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.4.2 Z (1) Gemeinden, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll, wer- den als Siedlungsbereiche festgelegt. Die Siedlungsentwicklung ist in den Ge- meindehauptorten sowie in geeigneten Teilorten mit guter Verkehrsanbindung zu konzentrieren. Diese Gemeindehauptorte und Teilorte der verstärkten Sied- lungstätigkeit sind in PS 2.4.2 (2) benannt und in der Raumnutzungskarte durch die Punktsignatur „Siedlungsbereich“ dargestellt. − 2.4.2 G (3) In den Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze sowie ausreichend Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 43 Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 44 (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB galt es im weiteren Verfahren im Besonderen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung wurde gem. § 1a Abs. 2 BauGB abgearbeitet, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus galt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zukünftig umge- widmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasser- rechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflächengewäs- ser") zugestimmt werden. Das wasserrechtliche Verfahren konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlaufenden Graben muss die Ein- haltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten abschätzen zu können, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durch- geführt. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problema- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 45 tik wurde im Umweltbericht ausreichend berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit wurden entsprechende Sichtdreiecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mitaufgenommen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgte im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies war aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 46 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Da das Verfahren des § 13b gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts entspricht, wird das Verfahren über, den vom Ge- setzgeber eingeführten § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 47 Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 48 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 49 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 50 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 51 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 52 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 53 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 54 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 8.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 8.2.11 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 55 − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 56 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Graben begrenzt. Nörd- lich des Grabens sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Für den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 57 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Für den überplanten Bereich sind die Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (Geneh- migung vom 09.09.2023) maßgeblich. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalpla- nes Bodensee-Oberschwaben (siehe Ziffer 8.2.3 der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: - Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. - Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Bio- top-Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. - Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 58 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ba- sisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheb- lich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. - Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland/Acker am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (häufiges Befahren, häufige Mahd, Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, Einsaat von Arten des Dauergrün- lands) ist die pflanzliche Artenvielfalt gering. Der Vegetationsbestand setzt sich überwie- gend aus Futtergräsern und -kräutern zusammen, von denen die meisten als Stickstoff- zeiger gelten. Es gibt demnach keinerlei Hinweise auf besondere oder seltene Artenvor- kommen von Pflanzen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Gehölze kommen lediglich westlich entlang der "Hirschstraße" und im südöstlichen Plan- gebiet vor (zwei größere Sträucher). Diesen kommt aufgrund des geringen Alters und der Umgebungsbebauung keine besondere Bedeutung für den Artenschutz zu. - Das Plangebiet weist aufgrund der Nutzung keine ökologisch hochwertigen Elemente auf. Insbesondere fehlen lineare Biotopstrukturen, welche hinsichtlich des Biotopverbundes von nennenswerter Bedeutung sind (bspw. gewässerbegleitende Gehölze). Unverbaute Verbindungen in die offene Landschaft bestehen in nördliche und nordöstliche Richtung. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend ist kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden. - Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. Die überplanten Flächen werden auch von der angrenzenden Wohnbebauung beeinflusst (Hauskatzen, Spazier- gänger mit Hunden, Freizeitgeräusche z. B. Rasenmäher). - Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkom- men, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe arten- schutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingungen bieten würden, nachgewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 59 Auch am Grabenverlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festge- stellt werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. - Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Frei-burg (M 1: 50.000) liegt das Plangebiet im Übergangsbereich der geologischen Ein- heiten der Hasenweiler-Formation (qHW; zentraler, östlicher und südlicher Bereich) und der Holozänen Abschwemmmassen (qhz; nördlicher und westlicher Bereich). - Hieraus haben sich pseudovergleyte Parabraunerde aus Geschiebemergel (U57; Bereich Hasenweiler-Formation) bzw. Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen (U106; Bereich Holozänen Abschwemmmassen) ausgebildet. - Die Böden im Plangebiet werden landwirtschaftlich als Grünland/Acker genutzt. Die Böden sind vollständig unversiegelt und können ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lie- gen keine genauen Informationen vor. - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich der pseudovergleyten Para- braunerden aus Geschiebemergel wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen Bereich (3,0). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als mittel (2,0) ein- gestuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit sehr hoch bewertet (4,0). - Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation beschreibt die Eignung eines Bodens zur Ansiedlung potenziell natürlicher Pflanzengesellschaften. In diesem Zusammenhang kommt dem Bereich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 60 Somit wird aus Sicht des Naturschutzes von einer eher geringen Wahrscheinlich- keit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutref- fen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,0). - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich des Gley-Kolluvium aus ho- lozänen Abschwemmmassen wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen bis sehr hohen Bereich (3,5). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als hoch (3,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit hoch bewertet (3,0). - Hinsichtlich des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation kommt dem Be- reich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Somit wird aus Sicht des Natur- schutzes von einer eher geringen Wahrscheinlichkeit ausgegangen, im Plange- biet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,17). - Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. - Auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen ist kein Vor- kommen von Altlasten bekannt. - Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypi- schen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss je- doch gerechnet werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. - Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein kleiner namenloser Wassergraben. Ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben muss mindestens der für den Innenbereich geltende 5 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 61 breite Gewässerrandstreifen gemessen ab Gewässerböschungsoberkante eingehalten wer- den. - Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit ober- flächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. - Der Geltungsbereich befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserver- sorgung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. - Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. - Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht bzw. fließt oberflächig über diese ab. - Die im Umfeld vorhandene Bestandsbebauung ist an die gemeindlichen Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. - Aufgrund der Hanglage (Gelände fällt in westliche Richtung hin ab) sind Überflutungs- probleme z. B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. - Die Jahresmitteltemperatur der Gemeinde Baindt liegt bei 8,8°C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.381 mm relativ hoch. Der Föhn, der als Fallwind von den Alpen kommt, kann jedoch vor allem im Winter wärmere Luftmassen herantragen. - Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um Freiflächen am Ortsrand. Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion und tragen aufgrund des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 62 nach Westen abfallenden Geländes zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbebauung bei. - Die wenigen Gehölze produzieren nur geringfügig Sauerstoff und tragen aufgrund der na- hezu unbedeutenden luftfilternden und temperaturregulierenden Wirkung kaum zur Ver- besserung des lokalen Kleinklimas bei. - Das Plangebiet ist nahezu vollständig unversiegelt. Hinsichtlich der Wärmeabstrahlung besteht daher nur eine geringe thermische Belastung für das Kleinklima. - Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plange- biet. Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Wohnbebauung reichern sich Schadstoffe in der Luft an. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezo- gen. - Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft des "Voralpinen Hügel- und Moorlandes" (Nr. 3) und wird innerhalb dieser dem Naturraum "Bodenseebecken" (Nr. 31) zugeordnet. Das Landschaftsbild der Gemeinde ist geprägt durch die im Norden gelegenen Flächen des Altdorfer Waldes. Die zentralen, westlichen und südlichen Bereiche werden dagegen überwiegend intensiv landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. - Beim Plangebiet selbst handelt es sich um Intensivgrünland und Ackerflächen am nördli- chen Ortsrand von Baindt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine öko- logisch hochwertigen oder kulturlandschaftlich bedeutenden Elemente. Das Plangebiet ist infolge der Nutzung ausgesprochen strukturarm. - Im Norden und Nordosten schließt der überplante Bereich an die unbebaute Landschaft an und ist von hier gut einsehbar. In südliche und westliche Richtung ist die Einsehbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 63 aufgrund der Bestandsbebauung und der westlich stockenden Waldflächen stark einge- schränkt. Aufgrund der Ortsrandlage ist das Plangebiet für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. - Das Gelände fällt in westliche Richtung ab, das Plangebiet liegt jedoch nicht exponiert. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. - Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Die Ertragsflächen haben eine Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft. - Im Norden verläuft ein stark bewachsener geschotteter Feldweg (Grasweg). Dieser führt nach Norden bzw. Nordosten in die unbebaute Landschaft und kann von der Anwohner- schaft bspw. für Spaziergänge oder Gassi-Runden genutzt werden. Darüber hinaus sind im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keinerlei Strukturen vorhanden, die für die Erholung und den regionalen oder überregionalen Tourismus von Bedeutung sind. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Es befinden sich keine Kulturgüter oder Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jet- zigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend keine Bedeutung für das Schutzgut zu. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 64 - Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnen- einstrahlung 1.156 kWh/m². Da das Gelände nach Westen abfällt, sind die Voraussetzun- gen für die Gewinnung von Solarenergie gut. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaus- haltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftent- stehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete und Bio- tope im Umfeld bleiben in ihrer Verbundfunktion unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kultur- güter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine zusätzli- chen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 65 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Aufgrund der intensiven Nutzung sind hiervon keine beson- dere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen betroffen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohnbebauung mit deutlichen Störeinflüs- sen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. - Der wenigen vorkommenden Gehölze gehen im Zuge des Vorhabens verloren, werden aber durch umfangreiche Neupflanzungen kompensiert (siehe Aufzählung unten). - Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Gärten, Straßenbegleitgrün, teilversie- gelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoffkonzent- rationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bie- ten die neuen Lebensräume keinen Raum. - Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend kein Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden ist, müssen keine Ab- stände eingehalten werden. - Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Con- sult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchti- gungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlos- sen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Bi- otope sind von der Planung nicht betroffen. - Bei Einhaltung der im artenschutzrechtlichen Kurzbericht der Sieber Consult GmbH ge- nannten Maßnahmen (siehe Ziffern 6 und 7 des Kurzberichtes in der Fassung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 66 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021) ist mit keinen Beeinträchtigungen artenschutz- rechtlich relevanter Arten bzw. Artengruppen zu rechnen. Ein Konfliktpotenzial ist nicht absehbar. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, voll- ständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Tech- nik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Be- triebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 67 - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Acker und Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Wohnnutzung (z. B. Frei- zeitlärm) u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photo- voltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen belastet. - Durch die mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versie- gelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Die versiegelten Flächen können folglich nicht mehr als Standort für Nutzpflan- zen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. - Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. - Landwirtschaftliche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 68 Gemeindefläche auf die Vorrangflurstufe II (97 %). Daher wird durch die vorliegende Pla- nung somit nur ein geringer Teil der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung weiterhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen im Ge- meindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaftlicher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären. - Darüber hinaus besteht gegenwärtig akuter Bedarf an Bauland (siehe hierzu Ziffer 8.2.2). Die Gemeinde muss daher die Belange des Wohnbedarfs denen der Landwirtschaft unter- ordnen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Boden, Geologie und Fläche reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu ent- sorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. - Bodenaushub und -versiegelungen sollen so gering wie möglich ausfallen. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Bodens im Zuge der Baumaßnahmen ist auf einen sorgsa- men, schonenden und fachgerechten Umgang zu achten. Dies kann durch eine boden- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 69 kundliche Baubegleitung gewährleistet werden. Eine Befahrung oder Bearbeitung des Bo- dens bei Nässe sollte unter allen Umständen verhindert werden. Vermischungen der Bo- denhorizonte und Verdichtungen oder Verunreinigungen des Bodens sollen vermieden werden. Besonders künftige Grünflächen sollen vor Bodenbeeinträchtigungen geschützt werden, es empfiehlt sich daher die Bereiche während Baumaßnahmen zum Beispiel durch Bauzäune abzusperren. Überschüssiger Boden soll sinnvoll und möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen beeinträchtigte Bö- den wiederhergestellt oder rekultiviert werden. Informationen zu einem fachgerechten Umgang mit dem Boden finden sich in den DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwer- tung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Boden- arbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbei- ten", die bei der Bauausführung einzuhalten sind. In den Hinweisen unter dem Punkt "Bodenschutz" finden sich weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen. - Auch wenn laut Auskunft der Behörden auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen keine Vorkommen von Altlasten bekannt sind, ist die zuständige Bodenschutzbehörde, sofern bei Aushubarbeiten bzw. weiteren Erkundungen organolep- tische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenver- änderung oder Altlast hindeuten. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein hoher Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 70 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das im Norden verlaufende Gewässer bleibt erhalten und wird als offener Graben in das Vorhaben integriert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m wird eingehalten. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Bestehende oder geplante, öffentliche Trinkwasserschutzgebiete und wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Wasserversorgung sind nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Wasser reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maß- nahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem au- ßerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 71 es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Re- tentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeinde- eigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbaumaßnahme her- zustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigun- gen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittle- rer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außer- halb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu spei- chern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. - Durch die Bebauung fallen künftig Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser wird ge- trennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwasserkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. - Den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 72 - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die öffentliche Trink- wasserversorgung. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. Hierbei kommt es zu keinen Konflikten bei Umsetzung der Planung. - Gebäude sind auch abseits von oberirdischen Gewässern vielfältigen Gefahren durch Was- ser (Starkregen, Sturzfluten, hohe Grundwasserstände) ausgesetzt. Aufgrund des abfal- lenden Geländes nach Westen kann es in Folge von Starkregenereignissen bei lokalen Unwetterereignissen zu oberflächigem Zufluss von Niederschlagswasser kommen. Bei ur- banen Sturzfluten sind keine nennenswerten Vorwarnzeiten möglich. Das bei Starkregen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Be- reich der öffentlichen Grünfläche im Nordosten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflu- tungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. - Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Ge- meindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsemp- fehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. - Um sicherzustellen, dass für die geplanten Gebäude keine Gefährdung durch Hochwasser entsteht, wurden zudem Hinweise zum Überflutungsschutz für Planer und Bauherren auf- genommen, welche bei der Umsetzung der Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Das bedeutet auch, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Be- sonderes Augenmerk ist dabei auch auf die geeignete Planung und Ausführung von Kel- lerabgängen, Kellerfenstern und Lichtschächten, sowie Haus- und Terrasseneingängen zu legen. Tiefgaragenabfahrten sind so auszubilden, dass die Tiefgarage und der Keller nicht durch Starkregen oder hohe Grundwasserstände geflutet werden. Das Erdgeschoß der Ge- bäude sowie Lichtschächte, Öffnungen und Treppenabgänge soll zur Sicherheit vor Was- sergefahren daher deutlich über vorhandenem Gelände bzw. über dem jeweiligen Stra- ßenniveau liegen und alles unter dieser Ebene wasserdicht sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 73 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offen- flächen beschränkt, wodurch sich der Beitrag zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbe- bauung reduziert. - Durch die Rodung der wenigen bestehenden Gehölze entfällt deren luftfilternde und tem- peraturregulierende Wirkung. Aufgrund der festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen (siehe Aufzählung unten) ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Produktion von Frischluft auszugehen. - Durch die Versiegelung wird die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung ein- geschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein ungünstigeres Kleinklima. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die südlich und nördlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen kann es auch weiterhin zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men. Diese sind von der künftigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu er- warten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Klima und Luft reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 74 - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Sonnenschutz/Kühlung an den Gebäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von der privaten Bauherrschaft vorzuse- hen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 75 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil bislang unversiegelte, landwirtschaftliche Nutzflächen in Ortsrandlage verloren ge- hen. Die Bebauung verlagert damit den nördlichen Ortsrand geringfügig weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer ge- ringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Freifläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stel- len jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene Struktur der Ge- meinde einfügt. - Durch die Bebauung werden die Sichtbeziehungen nach Norden und Nordosten in die unbebaute Landschaft beeinträchtigt. In die übrigen Himmelsrichtungen ergeben sich auf- grund der Bestandsbebauung und der vorhandenen Waldbestände keine wesentlichen Verschlechterungen. - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Ökologisch hochwertige oder kulturlandschaftlich bedeutende Elemente sind aufgrund der Strukturarmut im Plangebiet nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Landschaftsbild reduziert werden. Es werden folgende grünordne- rische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 76 - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrandvorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Pflanzung von Gehölzen Reduktion der Auswirkungen durch Eingrünung + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): - Durch das Vorhaben gehen die landwirtschaftlichen Ertragsflächen für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft dau- erhaft verloren. Dafür wird neuer Wohnraum geschaffen. - Die offenen Flächen gehen durch die Überbauung als Kaltluftentstehungsfläche verloren und damit auch deren Rolle für die Abkühlung der angrenzenden, bebauten Bereiche. Erhebliche Auswirkungen auf die damit verbundene Lebensqualität der dort lebenden Menschen sind aufgrund der Lage im ländlichen Raum und der festgesetzten Grünflächen (siehe Aufzählung unten) nicht zu erwarten. - Da das Plangebiet aufgrund der Nutzung selbst keine Erholungseignung besitzt, entstehen diesbezüglich keine Beeinträchtigungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 77 - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die nördlich und nordöstlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstel- len und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es auch weiterhin zeit- weise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. Diese sind von der künf- tigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Mensch reduziert werden. Die oben bei den übrigen Schutzgütern genannten grünordnerischen Festsetzungen dienen direkt oder indirekt auch dem Men- schen. Auf eine erneute Auflistung an dieser Stelle wird daher verzichtet. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsan- sässige Bevölkerung), Erweiterung des Kinder- gartens ++ Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (z. B. Freizeitlärm) Belastung durch Verkehrslärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 78 bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsi- dium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu benachrichtigen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt kein Eingriff in das Schutzgut. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen kön- nen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. - Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fäl- len zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschädigenden Abgasbestandteilen; je nach Verbrennungs- anlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flä- chenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luft- qualität". - Durch die nächtliche Beleuchtung des Plangebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete und in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z. B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leucht- körper). - Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. - Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche, Erschütterungen oder Strahlungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. - In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 79 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Ab- fälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht mög- lich ist, sind sie ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts emp- fohlen. - Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachge- recht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ord- nungsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. - Für den Betrieb der geplanten Gebäude bzw. Anlagen regelt der Bebauungsplan keine bestimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine genauen Anga- ben möglich sind. Aufgrund der Erfahrungen aus der Entwicklung der umliegenden Ge- werbegebiete ist jedoch davon auszugehen, dass auch im vorliegenden Plangebiet nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen ein- schlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Planung begründet kein konkretes Vorhaben, das in der Bau- oder Betriebsphase mit beson- deren Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt verbunden ist. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneu- erbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Ener- giequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energie- versorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 80 insbesondere durch eine kompakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum be- heizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. - Wie unter Ziffer 9.2.1.9 dargelegt, sind die Voraussetzungen im Plangebiet für die Errich- tung von Sonnenkollektoren zur Gewinnung von regenerierbarer Energie sehr gut. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 81 - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträu- cher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar in- sektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufwei- sen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benö- tigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaf- fenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zu- mutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berüh- rung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flasch- nerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 82 - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbau- maßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des ab- zuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzu- lässig. Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertig- keit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Be- wertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zuge- wiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv ge- druckt). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 83 Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen: Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 19.013 8 152.104 35.11 Nitrophytische Saumvegetation 440 12 5.280 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 213 19 4.047 37.11 Acker mit fragm. Unkrautvegetation 24.177 4 96.708 60.25 Grasweg 491 6 2.946 Summe Bestand 44.334 261.085 * Die Abstufung von 13 auf 8 Ökopunkte / m² erfolgt aufgrund der ausgesprochen struktur- und artenarmen Zusammensetzung. Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Extensiv genutzte Fettwiese 11.654 13 151.502 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1, GRZ 0,30)* 4.517 1 4.517 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2, GRZ 0,30)* 1.808 1 1.808 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3, GRZ 0,40)* 1.156 1 1.156 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4, GRZ 0,40)* 11.122 1 11.122 60.21 Völlig versiegelte Straße 5.700 1 5.700 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 84 60.50 Kleine Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) 1.090 4 4.360 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflächen, unversiegelte Außenanlagen) 7.287 6 43.722 45.30a Bäume auf privaten Grundstücken (siehe Ziffer 2.36 dritter Absatz), auf geringwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 56 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 45 cm 2.520 8 20.160 45.30b Bäume auf öffentlichen Grünflächen (siehe Planzeichnung und Ziffern 2.32 und 2.33), auf mittelwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 52 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 3.640 6 21.840 Summe Planung 44.334 265.887 * inklusive zulässiger Überschreitung (siehe Ziffer 2.3) Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 265.887 Summe Bestand 261.085 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) 4.802 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume entsteht ein Überschuss von 4.802 Öko- punkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversiegelter Bö- den. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden an- hand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 85 Die Wirkung des Eingriffs, d. h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den an- deren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff be- troffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktio- nen dar. Aufgrund des Vorkommens von zwei unterschiedlichen geologischen Untergründen und der darauf basierenden unterschiedlichen Bewertung der jeweiligen Bodenfunktionen (siehe Zif- fer 9.2.1.2), wird im vorliegenden Fall jeweils die Hälfte der Fläche des Geltungsbereiches einer dieser beiden Untergründen und damit auch deren Bewertung zugeschlagen. Dies wird als gang- barer Weg gesehen, da keine genaue digitale Abgrenzung der Bodenbewertungen vorliegt und die Größe der Flächen nur schwer geschätzt werden kann. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt im Bereich der pseudovergleyten Parabraunerden aus Geschiebemergel bei 3,0 und im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen 3,17, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1): 4.517 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2): 1.808 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3): 1.156 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4): 11.122 m² − Völlig versiegelte Straße: 5.700 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 24.303 m². Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 114.078 Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 120.542 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.640 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 2.790 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 1.278 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 1.350 Acker 12.088,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 145.062 Acker 12.088,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 153.282 Grasweg 245,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.946 Grasweg 245,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 3.113 Summe 44.334 547.081 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 86 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Extensive Fettwiese 5.827,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 69.924 Extensive Fettwiese 5.827,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 73.886 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 1) 4.517,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 2) 1.808,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 3) 1.156,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 4) 11.122,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Völlig versiegelte Straße 5.700,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 6.540 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 6.911 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 43.722 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 46.200 Summe 44.334 247.183 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 247.183 Summe Bestand 547.081 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 299.898 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 299.898 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt verbal-argumentativ. Gemäß dem Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) ist das Plangebiet eigentlich dem Eingriffstyp 3 zuzuordnen ("Sonstige Baugebiete und Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil- )versiegelten Fläche von 1.000 m², Bagatellschwelle abhängig von der Sensibilität der Landschaft gegenüber dem Bauvorhaben (in begründeten Einzelfällen kann in Abstimmung mit der UNB da- von abgewichen werden)"). Im vorliegenden Fall wird aus nachfolgenden Gründen davon abgewi- chen: - Das Vorhaben liegt am nördlichen Ortsrand von Baindt. Das Gelände fällt nach Westen ab. Die Blickbeziehungen in westliche und südliche Richtung sind durch die Bestandsbe- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 87 bauung und den vorkommenden Waldbestand im Westen stark eingeschränkt. Die Ein- sehbarkeiten aus nördlicher und nordöstlicher Richtung sind aufgrund der hier liegenden unbebauten Landschaft jedoch gut. - Um die Auswirkungen in diese Himmelsrichtungen zu reduzieren, wurden große Flächen des Geltungsbereiches als öffentliche Grünflächen festgesetzt, welche zudem mit stand- ortheimischen Gehölzen zu bepflanzen sind. Durch diese und weitere geeignete grünord- nerische Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß der Auswir- kungen auf das Schutzgut Landschaftsbild deutlich reduziert werden. Hierzu sind festge- setzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein unerheblicher Eingriff in das Schutzgut. Auf einen rechnerischen Ausgleich kann verzichtet werden. Insgesamt ergibt sich folgender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 88 Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Überschuss Schutzgut Arten und Lebensräume + 4.802 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 299.898 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – Differenz Ausgleichsbedarf – 295.096 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume sowie das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem ge- meindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 89 darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand November 2018, 5. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand 2010, 2. Neuauflage) Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht der Markt Buchenberg als Überwa-chungsmaßnahmen vor, die Herstel- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 90 lung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Aus- gleichsmaßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da der Markt darüber hinaus kein ei-genständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entspre-chende Informationen der zuständi- gen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich des Baches sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Land- schaft. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Biotop- Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plan- gebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 91 Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: - Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" - Regionalplan Bodensee-Oberschwaben - Klimadaten von climate-data.org - Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u. a. zu Bergbau, Geo- logie, Hydrogeologie und Boden) - Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: - Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation - Luftbilder (Google, Gemeinde…) - Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt - Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 92 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 93 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 94 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 95 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 96 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 97 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 98 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 99 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Wohnbaufläche im Be- stand" (W) und "Ortsrandeingrü- nung"; darüber hinaus befindet sich innerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV- Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 100 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 101 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 102 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 103 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 215a, § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ………….. zur Planung zu äußern (Bekanntma- chung am ………….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Entwurfs- fassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 104 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom …………. dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 105 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Plan aufgestellt am: 04.04.2024 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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      Bekanntmachung_Ergebnis_Gemeinderatswahl_Baindt_mit_Signatur.pdf

      07502940640 2024-06-10T16:21:50+0200 Baindt, 10.06.2024 16:21 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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        07502940640 2024-06-10T16:21:50+0200 Baindt, 10.06.2024 16:21 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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          Jahresrechnung_2023_-_Bekanntmachung_im_Amtsblatt_21.06.2024.pdf

          1 Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 14.727.214,78 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.882.646,04 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.844.568,74 € 1.4 Außerordentliche Erträge 1.392.922,90 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -1.574,00 € 1.6 Sonderergebnis 1.391.348,90 € 1.7 Gesamtergebnis 3.235.917,64 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 14.527.043,14 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 11.006.604,92 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 3.520.438,22 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 43.551.447,36 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 49.597.604,07 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 6.046.156,71 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 2.525.718,49 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.000.000,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 60.931,33 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 2.939.068,67 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 413.350,18 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen - 38.730,28 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 335.120,55 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 374.619,90 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 709.740,45 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2023 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2023 umfasst eine Bilanzsumme von 62.687.214,26 €. 2 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 18.132,00 € 3.2 • Sachvermögen 42.257.111,96 € 3.3 • Finanzvermögen 20.189.610,04 € 3.4 • Abgrenzungsposten 222.360,26 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 62.687.214,26 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 13.793.895,68 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 12.234.069,93 € 3.11 • Rückstellungen 795.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 3.706.720,56 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 611.422,10 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 62.687.214,26 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 181.484,54 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 13.437.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 2.000.000,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2023; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2023 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2023; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 24.06.2024 bis zum 02.07.2024 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Feststellung der Jahresrechnung 2023 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2023 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 18.06.2024 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe Erträge 537.008,88 1.2 Summe Aufwendungen -610.479,26 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) -73.470,38 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung -23.393,89 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -76.162,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -99.556,18 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -150.406,18 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -15.299,72 3 Bilanzsumme 1.582.175,38 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.260.751,53 € 3.3 • Finanzvermögen 321.423,85 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.582.175,38 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -76.655,23 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 12.500,00 € 4 3.11 • Verbindlichkeiten 962.274,44€ 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 11.098,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.582.175,38 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von 73.470,38 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -76.655,23 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2023; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin 5 Feststellung der Jahresrechnung 2023 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2023 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 18.06.2024 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe Erträge 856.622,09 1.2 Summe Aufwendungen - 938.014,15 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) -81.392,06 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 30.068,72 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 484.307,82 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) - 454.239,10 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 533.239,10 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.558.054,82 6 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 4.930.395,57 € 3.3 • Finanzvermögen 311.090,16 € 3.4 • Abgrenzungsposten 316.569,09 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.558.054,82 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 € 3.8 • Rücklagen 79.124,14 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 2.425.324,51 € 3.11 • Rückstellungen 425.886,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 2.627.720,17 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.558.054,82 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.392,06 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2023; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbericht inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2023 07502940640 2024-06-12T16:29:00+0200 Baindt, 10.06.2024 16:21 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 6. September 2024 Nummer 36 Ortsspaziergang zu den naturnahen Blühflächen in der Gemeinde Die Gemeinde Baindt und die „Naturfreunde Baindt“ veranstalten gemeinsam am Freitag, den 13.09.2024 ab 15.00 Uhr einen Ortsspaziergang zu den naturnahen Blühflächen. Treffpunkt ist bei den Wasserhüterinnen (Ecke Boschstraße / Marsweilerstraße). Zum Spaziergang durch die blühende Gemeinde laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Beim ca. eineinhalb- bis zweistündigen Spaziergang werden verschiedene naturnahe Blühflächen im Gemeindegebiet sowie eine private Streuobstwiese vor Ort angeschaut. Das Gemeindeteam, die „Natur- freunde Baindt“ und der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. werden dabei ihre praktischen Erfahrungen beim Anlegen und der Pflege dieser naturnahen Flächen teilen. Auch das gemeinschaftliche Projekt von Klosterwiesenschule, Bauhof und der „Naturfreunde Baindt“, die Errichtung eines Insektenhotels mit Sandarium sowie Totholzhaufen bei der Schule, wird vorgestellt. Bei einem gemeinsamen Abschlusshock klingt der Spaziergang dann inmitten einer Streuobstwiese aus. Die Teilnahme am Spaziergang ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Über viele interessierte Bürgerinnen und Bürger freuen wir uns! Ihre Gemeindeverwaltung und die „Naturfreunde Baindt“ Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Bundesweiter Warntag am 12. September 2024 – Sirenensignale zur Warnung der Bevölkerung Am Donnerstag, den 12. September 2024 um 11:00 Uhr findet der nächste bundesweite Warn- tag statt. An diesem gemeinsamen Aktionstag wollen Bund und Länder sowie die teilnehmen- den Stadt- und Landkreise sowie die Gemeinden wieder gemeinsam ihre Warnmittel erproben. Auf der einen Seite soll die technische Warninfrastruktur einem Stresstest unterzogen werden, andererseits soll die Bevölkerung erneut sensibilisiert werden. Ablauf der Probewarnung Die Nationale Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) schickt eine zentrale Probewarnung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) in Form eines Warntextes bundesweit an alle Warnmultiplikatoren, welche an MoWaS angeschlossen sind, z.B. Rundfunkanstalten und Medienunternehmen. Über MoWaS werden am Warntag zugleich auch direkt angeschlossene Warnmittel, wie z.B. Warn-Apps und Cell Broadcast ausgelöst. Um 11:45 Uhr wird die Nationale Warnzentrale die zentrale Probewarnung über MoWaS wieder ent- warnen. Über Cell Broadcast erfolgt keine Entwarnung. Test der technischen Warninfrastruktur Beim Test der technischen Warninfrastruktur sollen die Abläufe im Fall einer Warnung mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren erprobt. So müssen die Auslösung sowie der Empfang der Warnmeldung und die Warnmittel selbst erprobt werden. Auf diesem Wege können Heraus- forderungen oder Probleme von den Betreibenden und Verantwortlichen umgehend behoben werden. Zweck des bundesweiten Warntages ist deshalb ausdrücklich auch, Schwachstellen im Warnsystem zu finden, um diese im Nachgang zu beseitigen und das System für den Ernstfall noch stabiler und effektiver zu machen. Sensibilisierung der Bevölkerung Ebenso ist es von zentraler Bedeutung, dass die Bevölkerung weiß, wie die Warnung funktioniert. Je vertrauter die Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema Warnung der Bevölkerung und dessen Akteurinnen und Akteuren sind, umso konkreter kann im Ernstfall von ihnen auf eine Warnung reagiert werden. Denn nur wer eine Warnmeldung versteht und auch richtig einordnen kann, kann sich richtig verhalten und sich und andere bestmöglich schützen. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnah- me in der Ortsmitte - aktueller Stand Ein zweiter Bautrupp der Firma Zwisler hat in dieser Wo- che mit den Arbeiten an der Mittelinsel in der Küferstraße sowie der Fertigstellung der Randsteine begonnen. Auf- grund dieser Maßnahmen wird die Küferstraße halbsei- tig gesperrt, wobei der Verkehr durch eine Ampelanlage geregelt wird. Ab Kalenderwoche 37 wird die Tiefgaragenabfahrt wie- der freigegeben. Die Parkplätze zwischen der Bäckerei Hamma, der Pizzeria Romano und dem Gebäude Dorf- platz 2/1 bzw. dem CAP-Markt werden voraussichtlich in Kalenderwoche 39 nutzbar sein, da sich die Asphaltar- beiten verzögern. Die Abbrucharbeiten am Sulzmoosbach neigen sich dem Ende zu. In dieser Woche beginnt der Bau der neuen Wän- de zur Verbreiterung des Baches. Während dieser Arbei- ten wird der Bach vorübergehend über eine Rohrleitung mit Wasserpumpe umgeleitet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Herbstferien vom 28.10. bis 03.11.2024 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 16.09.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 16.09.2024 - 20.09.2024 eine Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten und fünf Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: 1. FRONHOFEN – BERG – STAIG – BAIENFURT - MOCHEN- WANGEN 2. KÜMMERAZHOFER Forst 3. KÜMMERAZHOFEN – REUTE – DURLESBACH – BAD WALDSEE Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (16.09.- 20.09.2024) mit Orientierungsübung Tag/Nacht am 17./18.02.2024 und 19./20.09.2024 Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung am 10.09.2024 Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 10. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sitzordnung des neuen Gemeinderates 05 Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemein- deratsmitglieder 06 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister 07 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 08 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 09 Besetzung der Ausschüsse 10 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Ge- meinde Baindt in die Zweckverbände und andere In- stitutionen 11 Auftragsvergabe Waldspielplatz 12 Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breit- bandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde 13 Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 14 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilien- hauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienf- urter Str. 21 15 Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 07. September und Sonntag, 08. Septem- ber 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 07. September 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Sonntag, 08. September 2024 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Bereits im Juli hatten einige Bürgerinnen und Bürger besondere Geburtstage. Am 03. Juli 2024 feierte Frau Agathe Rückle ihren 80. Geburtstag, darauf folgte am 05. Juli 2024 der 95. Geburtstag von Frau Elfriede Mayer. Am 14. Juli 2024 feierte Herr Erich Maurer seinen 85. Geburts- tag, ebenso Herr Dietmar Grill am 23. Juli 2024 seinen 85. Geburtstag. Die Gemeinde überbrachte den Jubilaren persönliche Glückwünsche und ein Geschenk. Auch all den Altersjubilaren, die namentlich nicht ver- öffentlicht werden wollten, gratuliert die Gemeinde herzlich zu ihrem Ehrentag und wünscht alles Gute, Glück und Gottes Segen. Gemeindeverwaltung Goldene/Diamantene Hochzeit Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Erika und Eberhard Thoma zu ihrer Eisernen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt und ganz persön- lich gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg Gesundheit, Glück und Gottes Segen. Simone Rürup Bürgermeisterin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 1. I 2. 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Hitzeschutz Sind Sie vorbereitet? Sechs Tipps bei Hitze: Für Abkühlung sorgen. Lüften Sie nur nachts und früh am Morgen; dunkeln Sie die Räume tagsüber ab; nehmen Sie eine In der Klimakrise stehen uns immer mehr heiße Tage bevor – und die stellen in Reihe eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesundheit dar. Hitzewellen können tödlich enden. Das zeigen die hitzebedingten Sterbefälle der Jahre 2018 bis 2020 und 2022. m Jahr 2022 gab es laut dem Fachblatt Nature Medicine in Europa mehr als 60 000 Hit- zetote. Nach Italien (18 010) und Spa- nien (11 324) wies Deutschland mit 8 173 Todesfällen die dritthöchsten hitze- assoziierten Sterblich- keitszahlen auf. Besonders betroffen von einer Hitzewelle – sobald die Temperatur an drei aufeinander- folgenden Tagen über 28 °C liegt und es in der Nacht immer noch 20 °C warm ist, also nicht ausgleichend abkühlt – sind vor allem kranke Menschen, Hochaltrige, Schwange- re und Kleinkinder wegen der verringerten Thermoregulation ihrer Körper. Doch Hitze kann auch einen gesunden Erwachsenen in seinen „besten“ Jahren stark belasten. Bei 26 °C Umgebungstemperatur lässt die Konzentration nach, ab 32 °C fällt die Lei- stung des Körpers deutlich ab. Dann können auch jüngere Menschen Kreislaufprobleme bekommen. Und klar ist, dass der Mensch bei 37 °C und 100 Prozent relativer Luft- feuchte nur kurzfristig überleben kann, weil dann über Schwitzen kei- ne Wärme mehr abgegeben werden kann. Klar ist aber auch, dass sich die ge- sundheitlichen Folgen von Hitze nicht genau an einer bestimmten Temperatur festma- chen lassen. Grund dafür sind viele, viele Faktoren, die dabei eine Rolle spielen: ne- ben der Temperatur, Feuchte, Windbewegung und Sonnenstrahlung auch die Aktivität, Bekleidung, Alter, Gewicht, Geschlecht, Gesundheitsstatus so- wie die Krankheitsgeschichte. Das macht deutlich, wie wichtig kommunale Hitze- schutzpläne und Anpassungsstrategien sind. Die Crux dabei: Trotz guter Vorhersagen und expliziter Warnungen werden Wetterri- siken leicht unterschätzt. Man reagiert nicht angemessen darauf. Die Ursache dafür liegt laut Verhaltensforschern darin, dass Laien die Unsicherheit von Vorhersagen nicht aus- reichend verstehen. Dabei würden „heutzu- tage große Fehler in der Vorhersage immer seltener“, meint der Deutsche Wetterdienst (DWD). Die Meteorologen liegen mittler- weile im Fall der Temperaturvorhersage für den kommenden Tag zu 90 Prozent richtig. Wichtig ist die Kommunikation darüber. Aber auch zu zeigen, dass andere Menschen bereits etwas bewegen und hitzeschützend unterwegs sind: etwa Mannheimer Pflege- kräfte, die beim Hitzeaktionsplan ihrer Stadt mitmachen und wissen, was bei Hitze zu tun ist. In Berlin gibt es eine Hitzehilfe für Ob- dachlose, denen man tagsüber kühle Räume, Getränke und Sonnenschutz anbietet. In Wiesbaden spannt eine Diakonie-Einrich- tung eine LKW-Plane im Hof auf, um Ob- dachlosen Schatten und Essen zu spenden. In anderen Städten sind es Trinkbrunnen, die errichtet wurden. Davon zu erfahren, kann motivieren, selbst etwas zu tun. (tb) Die Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen bietet mit ihrem Medienservice Klima & Gesundheit ein Dossier zum Thema Hitzestress und Extremwetter an: https://medienservice-klima-gesundheit.de/ dossiers/hitzestress-extremwetter/ kühle Dusche; legen Sie eine feuchtkühle Kompresse auf Stirn oder Nacken, eine ge- kühlte Gelmaske auf die Augen oder ver- wenden sie einen Wassersprüher für Gesicht und Dekollté; reiben Sie die Füße mit ge- kühltem Fußbalsam ein; betupfen Sie Schlä- fen und Hals mit kaltem Wasser oder Eis. Ausreichend Flüssigkeit zu sich neh- men. Bei einem Anstieg der Körper- temperatur von einem Grad, wie es z.B. bei Fieber der Fall ist (Körpertemperaturan- stieg von 37 auf 38 Grad Celsius), müssen Sie täglich wenigstens einen halben Liter (Mineral-)Wasser zusätzlich aufnehmen; Meiden Sie Alkohol, Koffein oder Zucker – sie können den Körper austrocknen; mei- den Sie sehr kalte Getränke – sie belasten den Magen. Essen Sie verteilt auf den Tag mehrere kleine, leichte Mahlzeiten. Dafür eignen sich Säfte, Suppen, Brühen sowie wasserreiche Früchte, wie Melonen, Gur- ken, Tomaten, Erdbeeren, Pfirsiche. Luftige Kleidung tragen: z.B. Leinen. Fühlt sich angenehmer auf der Haut an, ermöglicht bessere Luftzirkulation, hält den Körper kühl, reduziert Schwitzen und verhindert Hautreizungen oder Ausschlä- ge. Im Fall der Kleidung ist Leinen bei hei- ßem Wetter von Vorteil: Seine Struktur sorgt dafür, dass er sich von der Haut fern- hält und hohe Luftdurchlässigkeit besitzt. Siesta einführen. Amtsärzte regen für den Sommer die Einführung ei- ner Siesta-Arbeitsweise nach südeuropä- ischem Vorbild an: Früh aufstehen, morgens produktiv arbeiten und mittags Siesta ma- chen, also ruhen. Auf jeden Fall die Mittags- hitze meiden und Aktivität im Freien auf die Morgen- und Abendstunden beschränken. Hitzeaktionsplan lesen. Hitzevor- sorge sei Bestandteil vieler städtischer Klimaanpassungskonzepte, sagt der Deut- sche Städtetag. Schauen Sie auf der Webseite Ihrer Kommune, was sie bei Hitze vorsieht. Newsletter für Hitzewarnung abon- nieren. Darin informiert der Deutsche Wetterdienst (DWD) fortlaufend über be- sonders gesundheitsgefährdende Wetterla- gen und gibt spezielle Hitzewarnungen für Landkreise und Städte. Zur Anmeldung des DWD-Newsletters geht es hier: https://www.dwd.de/DE/service/newsletter/form/ hitzewarnungen/hitzewarnungen_node.html landkreise/index.php.de Fo to :S ilv ia /A do be St oc k Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungen September 10.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.09. Ortsspaziergang bei Wasser naturnahe Blühflächen hüterinnen (Ecke Marsweiler- str./Boschstr.) 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirche Kath. Kirchengemeinde Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS Zur Informationi Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Ka- nons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keiner- lei Vorkenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer Mittwochs, 18.09., 16.10., 13.11., 11.12. 2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. CINEPHILO ‚IVO‘ in der Linse in Weingarten am MITTWOCH, den 11. September 2024, 19 Uhr Der Film gibt einen Einblick in den Alltag einer Palliativ- fachkraft im ambulanten Bereich. Es werden im Film eini- ge diskussionswürdige Aspekte berührt, deswegen freuen wir uns über die Möglichkeit des anschließenden Aus- tauschs mit den Akteuren hier vor Ort. Ivo arbeitet als ambulante Palliativpflegerin und be- sucht täglich verschiedene Haushalte, von Familien über Ehepaare bis zu Alleinstehenden, in unterschiedlichsten Wohnverhältnissen. Ihre pubertierende Tochter und ihr Hund sind aufgrund ihrer langen Arbeitszeiten sehr selbst- ständig geworden. Ivo verbringt viel Zeit in ihrem alten Skoda, der zu ihrem persönlichen Lebensraum geworden ist, wo sie isst, arbeitet, singt, flucht und träumt. Eine enge Freundin und Patientin, Solveigh, und ihr Mann Franz sind Teil ihres Lebens. Ivo pflegt Solveigh und hat gleichzeitig eine Affäre mit Franz. Solveighs Zustand verschlechtert sich und sie wird zunehmend hilfsbedürftig. Sie möchte die letzte Entscheidung über ihr Leben selbst treffen und bittet Ivo, ihr beim Sterben zu helfen, ohne dass Franz davon erfährt. Mit dabei sind: Heike Ott (Clinic Home Interface) Dorothea Baur, Marion Müller (Hospiz Ambulant, Wein- garten-Baienfurt-Baindt-Berg) Thomas Radau (St. Elisabeth-Stiftung Hospiz) Suzan Öngel-Czekalski (Gesundheitsakademie Boden- see-Oberschwaben GmbH) Klima-Spartipp des Monats September: Augen auf beim Technikkauf Um eine dauerhafte Freude an der Technik sicherzustel- len, gilt es bereits beim Kauf elektronischer Geräte auf deren Stromverbrauch zu achten. Einen ersten wichti- gen Anhaltspunkt liefern hier die Energieeffizienzklassen für elektronische Gerätschaften, Leuchtmittel und vieles mehr. Die Energieeffizienzklassenskala reicht dabei von A bis G, wobei A sehr gut und G sehr schlecht ist. Um dies einfacher kenntlich zu machen, werden die einzelnen Abstufungen in den Ampelfarben nach dem jeweiligen Endenergiebedarf von grün bis rot dargestellt. Schon ge- wusst? Das Energieetikett eines jeden Geräts enthält seit einigen Jahren einen QRCode mit zusätzlichen Informa- tionen. Seit 2021 gibt es zudem für den Gerätevergleich eine eigene Internetseite über die sich ganz einfach die Betriebskosten hinsichtlich Strom und Wasser miteinan- der vergleichen lassen. Diese ist über folgenden Link abrufbar: https://tool.label2020.eu/de Zusammen mit dem Kaufpreis wird so deutlich, welches Gerät langfristig günstiger kommt und welches vermeint- liche Schnäppchen, mitunter zum wahren Geldfresser wird. Wichtig ist es beim Kauf außerdem auch keine Äp- fel mit Birnen zu vergleichen. So sind auf den ersten Blick beim Gang durch die Leuchtmittelabteilungen von Bau- märkten LEDs laut Effizienzklassen teils schlechter als andere Leuchtmittel. Dem ist natürlich nicht so, denn mo- derne LEDs benötigen bis zu 80 Prozent weniger Strom, als ältere Glühbirnen. Aber derzeit gibt es eben für ver- schiedene Leuchtmittel jeweils eigene Effizienzklassen, Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 weshalb LEDs nur untereinander verglichen werden, nicht aber mit anderen Leuchtmitteln. Nur wer sich den tatsächlichen Stromverbrauch anschaut, kommt daher zur wahren Erkenntnis über den Strombe- darf verschiedener Elektronikgeräte und Leuchtmittel. Ein flüchtiger Blick auf die Energieeffizienzampel reicht des- halb oftmals nicht aus. Innerhalb der einzelnen Effizienz- klassen gibt es natürlich auch noch gewisse Unterschiede, weshalb ein prüfender Blick auf das Energieetikett beim Technikkauf sehr zu empfehlen ist. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 07. September – 08. September 2024 Gedanken zur Woche: Umwege gehören zum Leben. Sie sind das Salz auf dem Pilgerweg des Lebens. Peter Müller Samstag, 07. September 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 08. September – 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Niklas Alber, Ricco Haller, Lena Himpel, Noah Himpel, Pia Kreutle, Christian Schäfer, Marian Schäfer (+ Adam Zimmermann, Johann Germann, Josef Jerg, Adalbert Berger, Anton und Eu- gen Elbs, Baptist Elbs, Alfons Wüpping, Erwin Fässler, Jahrtag: Agathe Zimmermann, The- resia Elbs) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Cäcilia Dienstag, 10. September 09.00 Uhr Baindt - ökumenischer Schulanfangsgottes- dienst (Klasse 2-4) Mittwoch, 11. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier (+ Hans Späth) Donnerstag, 12. September 08.15 Uhr Baienfurt – ökumenischer Schulanfangsgot- tesdienst (Klasse 2-4) Freitag, 13. September 08.15 Uhr Baienfurt – ökumenischer Schulanfangsgot- tesdienst, Segnung der Schulanfänger 09.00 Uhr Baindt – ökumenischer Schulanfangsgottes- dienst, Segnung der Schulanfänger Samstag, 14. September 15.00 Uhr Baienfurt – Firmauftakt für die Firmung 2024 – Die Firmlinge treffen sich vor der Kirche 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Alina Michelberger, Jo- hanna Rößner, Sophia Rößner, Emilia Stotz, Marie Stotz, Marlene Stör (+ Magdalena und Klemens Braunagel mit An- gehörigen, Lucia, Max und Paula Fischer, Ger- da und August Thurn, Kurt Städele, Frank-Die- ter Schmitt) Sonntag, 15. September – 24. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Mit diesem Motto starten wir am Samstag, 14. September um 15.00 Uhr(!) in die Firmvor- bereitung. Wir treffen uns vor der Kir- che in Baienfurt. Ende gegen 17 Uhr. Es reicht also noch gut für alle, die zu „Sister-Akt“ wol- len. Wir freuen uns auf euch. Euer Firmteam Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälf- te der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kan- didaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt wer- den. (Bitte die aktuellen Öffnungszeiten beachten) Online Spende: www.caritas-spende.de Ihre Hilfe zählt. 21.- 29.09.2024: Caritas-Herbstsammlung Helfen Sie - hier und jetzt! Katholische Kirchenpflege Baindt IBAN: DE4365 0501 1000 7940 0985 Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Der Kirchenchor ist aus der Sommer- pause zurück! Heute, am 06.09.2024, startet der Kir- chenchor voller Energie und Vorfreude in die wöchentlichen Proben. Es gilt, sich intensiv auf das bevorste- hende Heilig-Leiber-Fest am 13.10.2024 vorzubereiten. Denn an diesem Fest wollen die Sänger und Sängerinnen die Gottesdienstbesucher mit neuen, modernen Liedern begeistern und berühren. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unse- rem nächsten Seniorentreff am Mittwoch, den 18. September 2024 um 14.00 Uhr in den Bi- schof-Sproll-Saal. Begrüßen Sie mit uns unsere Gemein- dereferentin Frau Silvia Lehmann, die zum Thema: „Das Sonntagsgebot - ein alter Zopf - oder aktueller denn je?“ sprechen wird. Im Anschluss wird uns der Kinderchor Baindt, unter der Leitung von Frau Doris Kapler, besuchen und uns mit fröhlichen Liedern erfreuen. Nehmen Sie sich Zeit, wir freuen uns, Sie wieder nach der Sommerpause begrüßen zu dürfen. Liebe Grüße Ihr Seniorentream Frauenbund Baienfurt Dienstag, 24.9.2024, Wallfahrt Maria Stein- bach und Bad Grönenbach Wir fahren mit dem Bus nach Maria Stein- bach Start am Feuerwehrhaus (auf der Seite rechts, Bushaltestelle) Abfahrt: 07.45 Uhr Nach der Ankunft ist in Maria Steinbach eine Kirchen- führung und eine hl. Messe zusammen mit Pater Hubert Veser, Maria Steinbach Anschließend Mittagspause in Bad Grönenbach 14.00 Uhr Dorfführung in Bad Grönenbach mit Schloss und Kur- park, danach Zeit zur freien Verfügung, Kaffeepause in Bad Grönenbach Rückkehr nach Baienfurt ca. 18.00 Uhr. Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 22.9.2024. Kosten der Fahrt: 30,00 Euro, (Bus und Führung) Oberschwäbischer Pilgerweg, Samstag, 28. Sept. 2024 Start 10.00 Uhr in Bad Schussenried, Parkplatz: Stadt- halle, Schulstraße 22/ Ecke Friedrich Jahnstraße Ziel: Aulendorf Strecke: ca. 9 km Gehzeit etwa 3 Stunden Zum Abschluss gemütliche Einkehr im Jägerhäusle, Ebisweiler Der Rückweg muss organisiert werden, deswegen bitte rechtzeitig anmelden. Bitte auch an Insektenabwehr denken!!! Sitzunterlagen sind sinnvoll. Ausreichend Getränke einpacken. Anmeldeschluss: Samstag, 21.9.2024, Anmeldungen bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 Die Vorstandschaft Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: „Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches We- sen ans Licht gebracht durch das Evangelium.“ 2. Timotheus 1,10b Sonntag, 08. September 15. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Montag, 09. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 10. September 14.30 Uhr Baienfurt Ausflug Seniorenkreis 20.00 Uhr Baienfurt Anmeldeabend Konfi 3, Ev. Ge- meindehaus Mittwoche, 11. September 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag,12. September 20.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus Freitag, 13. September 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. M. Schöberl) Sonntag, 15. September 16. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch: „Protestleute gegen den Tod“, so hat Christoph Blumhardt uns Christen genannt. Denn wir rich- ten uns nicht im Tod ein, finden uns nicht ab mit dem, wie’s nun mal ist. Im Vertrauen auf den le- bendigen Gott, der in Jesus ein für allemal gezeigt hat, dass sei- ne Liebe stärker ist als jeder Tod, nehmen wir damit den Angstma- chern unserer Tage ihren Stachel. Was hat der Mensch zu fürchten, der weiß, dass ihm ein Leben ge- schenkt ist, schon hier und jetzt – in der Verbindung mit Gott – das ihm nichts und niemand mehr nehmen kann? Diese frohe Botschaft macht uns mutig, zur Wahrheit zu stehen – auch wenn sie mal keine Mehrheit auf ihrer Seite hat – und das zu tun, was dran ist. Gottes Segen dazu, ihr Protestleute für das Leben! – Mar- tin Schöberl, Pfarrer Einladung Am Dienstag, 10.9. findet unser diesjäh- riger Ausflug statt. Unser Ziel ist Bad Waldsee mit der Besichtigung der dor- tigen Kirche (mit Führung). Wir treffen uns am Dienstag, 10.9.2024 um 14.30 Uhr am Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt. Gäste sind herzlich willkommen. Bibel im Gespräch – Monatsspruch im September Text: Lutherbibel, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelge- sellschaft, Stuttgart - Grafik: © Gemeindebrief Druckerei Für jeden Monat im Jahr wählt die Ökumenische Arbeits- gemeinschaft für Bibellesen einen Vers aus, der uns durch den Alltag begleiten kann. Wir schauen drauf, in welcher Situation er ursprünglich in der Bibel steht, und wollen ihn miteinander mit unserem Leben hier und heute ins Gespräch bringen. Herzliche Einladung dazu: am Donnerstag, 12. Septem- ber um 20 Uhr ins Ev. Gemeindehaus Baienfurt! Ich freue mich auf alle Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Einladung Anmeldeabend Konfi3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2024/2025 die 3. Grundschulklasse. Deshalb laden wir Sie als Eltern herzlich ein zum Infor- mations- und Anmeldeabend für Konfi-3, die Konfirmandenzeit in der 3. Klasse, am Dienstag, 10. September 2024 um 20.00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus, Öschweg 30, Baienfurt. In unserer Landeskirche gibt es seit 2007 die zweigeteilte Konfirmandenzeit – in Klasse 3 und Klasse 8. Aus gutem Grund hat sich unser Kirchengemeinderat vor einigen Jahren entschieden, auch in Baienfurt und Baindt die- sen Weg zu gehen, auf dem wir sowohl Kinder als auch Jugendliche begleiten: Im ersten Teil sollen die Kinder auf spielerische und kre- ative Art und Weise mit Kirche, ihrer Gemeinde und dem christlichen Glauben vertraut gemacht werden; Kinder im Grundschulalter sind offen für Neues und aufmerksame Zuhörer bei Erzählungen; sie haben Fragen, die Gott und den Glauben betreffen; sie werden von Symbolen un- mittelbar angesprochen, so dass sie gerade Taufe und Abendmahl ganz anders verstehen können als Jugend- liche (und auch als Erwachsene). An dem Informations- und Anmeldeabend wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen, Einzelheiten und Termine besprechen und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen loszuwerden. Baienfurter Kirchenkino Briefe an Gott ...mit der richtigen Adresse ist alles möglich... Robyn Lively The Mentalist, Psych Bailee Madison Brücke nach Terabitthia Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Tanner Maguire Dr. House, Lost Michael Bolten How I met your mother Nach einer wahren Geschichte Der Kinofilm zum Buch-Bestseller Vom Produzenten von Fireproof & Facing the giants 20. September 2024, 19.30 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Basierend auf einer wahren Geschichte: Der gegen Krebs kämpfende achtjährige Junge Tyler Doherty schreibt be- rührende Briefe an Gott, die seiner Nachbarschaft und jedem, der mit ihnen in Kontakt kommt, Hoffnung geben. Ein argloser Aushilfspostbote wird durch die Lektüre der Briefe dazu inspiriert, für sich selbst und für seinen Sohn, um ein besseres Leben zu kämpfen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss. EINTRITT FREI Ehejubiläum Sie feiern 2024 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir die Daten der kirchli- chen Trauungen nicht vollständig vorliegen haben, sind wir auf Ihre Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. Frauenkreis am MITTWOCH, den 11. September 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Es musste ein Ter- mintausch stattfinden. Wir werden nun mit Steinen kleine perönliche Aufmerksamkeiten mit Bibelsprüchen gestal- ten. Vielleicht sammelt ihr schon ganz flache Steine und bringt sie am Abend mit. Wir freuen uns schon auf euch. Das Frauenkreisteam So könnte ein Ergebnis sein Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 7.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte mei- nen Schmuck selbst“ Neue Ketten oder Armbänder oder Ohrringe selbst gestalten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Vereinsnachrichten Später Ausgleich in Brochenzell VfL Brochenzell - SV Baindt 1:1 (0:1) Bei Temperaturen, welche auch Lust auf einen Badetag am Bodensee gemacht hätten, reiste der SVB am Sonntagmittag zum VfL nach Brochenzell, welcher vor der Partie mit sechs Punkten aus zwei Spielen auf dem zweiten Tabellenplatz rangierte. Bis auf Urlauber Thoma und die verletzen M.Szeibel und Dingeldey konnte Trainer Weiland vor der Partie erstmals nahezu aus dem Vollen schöpfen und veränderte seine Elf dabei auf zwei Positi- onen: Camara und Kneisl ersetzen Boenke und L.Walser. Nach einer etwas holprigen Startphase mit einigen ver- meidbaren Brochenzeller Standardsituationen, riss der SVB nach und nach die Partie an sich und erspielte sich erste gute Möglichkeiten. So bekam Brugger nach einer Ecke nicht genug Druck hinter den Ball und Fink scheiter- te wenig später mit der Hacke am aufmerksamen Beck im VfL-Gehäuse. Einige Minuten später belohnte sich die Baindter Mannschaft dann aber für ihren engagierten Auftritt: Dantona fand mit einem cleveren Vertikalpass Fischer hinter der Brochenzeller Abwehrkette, dessen Hereingabe Fink eiskalt über die Linie drückte (24.). Auch in der Folge blieb der Landesliga-Absteiger die spielbe- stimmende Mannschaft, wobei Fink, der im Fünfer über den Ball trat, und Fischer, dessen Schlenzer an die Latte knallte, hochkarätige Chancen ausließen. Da das wichti- ge 0:2 aber ausblieb, arbeiteten sich die Gastgeber ge- gen Ende der ersten Halbzeit wieder besser in die Partie und waren vor allem über Diagonalbälle auf die rechte Angriffsseite gefährlich. Walser rettete in dieser Phase zweimal stark im 1 gegen 1, wodurch es mit einer knap- pen Baindter Führung in die Halbzeit ging. Aus dieser kam der SVB eher träge zurück und ließ die Spielfreude aus dem ersten Durchgang größtenteils ver- missen. Bei den häufig gewählten langen Bällen befand sich der eingewechselte Dischl oft allein auf weiter Flur und konnte so kaum gefährliche Aktionen initiieren. In der Defensive leistete sich die Baindter Mannschaft zudem hin und wieder kleinere Unkonzentriertheiten, wodurch Gottuk und Amann zu Halbchancen kamen. Da der SVB bis auf einen Freistoß von Dantona kaum noch Chancen auf das vtorentscheidende 0:2 hatte, versuchte Weilands Team das 0:1 mithilfe einer stabilen Abwehr über die Zeit zu bringen. Dieser Plan schien zunächst auch aufzugehen, jedoch nur bis zur 88.Minute: ein langer Halbfeldfreistoß landete mit etwas Dusel vor den Füßen von Hirscher, des- sen noch abgefälschter Schuss im langen Eck einschlug. In der Schlussphase drückte der SVB zwar nochmals auf den erneuten Führungstreffer, doch die vielbeinige Brochenzeller Abwehr ließ nichts Gefährliches mehr zu. Geschockt vom späten Brochenzeller Ausgleichstreffer, verlässt der SVB auch im dritte Saisonspiel den Platz er- neut nur mit einem Remis. Gegen einen Gegner, den man offensiv weitestgehend im Griff hatte, schmerzte dieses Unentschieden umso mehr, jedoch muss sich Weilands Team die Frage gefallen lassen, weshalb man im Laufe des zweiten Durchgangs zunehmend passiver wurde und das Spiel nur noch verwalten wollte. Die Chance es bes- ser zu machen, bietet sich bereits am Donnerstagabend gegen den SV Bergatreute. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Jan Fischer (86. Da- vid Krauter), Mika Dantona, Kevin Lang (63. Nico Geg- gier), Sandro Caltabiano (70. Lukas Zweifel), Tobias Fink (46. Jonathan Dischl), Baba Camara (74. Lukas Walser) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Thomas Wachter Tore: 0:1 Tobias Fink (24.), 1:1 Claudio Hirscher (88.) VfL Brochenzell II - SV Baindt II 1:2 (1:1) Nach dem spielfreien Wochenende gastierte die „Zwoi- te“ beim VfL Brochenzell II und startete sofort aktiv in die Partie, ließ durch Kretzer und Schnez allerdings aussichts- reiche Chancen aus. Etwas aus dem Nichts kam der VfL II in dieser Phase nach einem Eckstoß somit zur Führung, welche der SVB II aber umgehend durch Schnez konterte. In der Folge dominierte Geggiers Mannschaft das Spiel und ging kurz nach der Pause verdientermaßen selbst in Führung, als Schnez einen missglückten Rückpass zu seinem zweiten Tagestreffer nutzte. Der SVB II verpasste es im Anschluss den bekannten Deckel drauf zu machen, wodurch die Partie bis zum Ende spannend blieb. In der Schlussphase ließ die Kraft beider Mannschaften sichtlich nach, wodurch es nach 90 Minuten letztlich beim verdien- ten Baindter Auswärtssieg blieb. Am Freitagabend trifft die Baindter Zweitvertretung dann auf den SV Bergatreute II, welcher nach zwei Spielen ebenfalls noch ungeschlagen ist. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Hug- ger (78. Kai Kostka), Niklas Späth, Moritz Gresser, Julian Keppeler (78. Johannes Heisele), Henry Hosse (82. Mo- ritz Lang), David Krauter (70. Marius Hahn), Johannes Schnez, Jannik Küchler, Max Kretzer (63. Robin Blattner) (88. Niklas Hugger) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Dennis Rist (19.), 1:1 Johannes Schnez (20.), 1:2 Johannes Schnez (47.) Vorschau: Donnerstag, 05.09 18.00 Uhr: SV Baindt - SV Bergatreute Freitag, 06.09 18.00 Uhr: SV Baindt II - SV Bergatreute II HTSV Baindt Baindt bekämpft Blutkrebs Registrierungsaktion am Samstag, 21.09.2024 im Rahmen des 18. Human-Table-Soccer-Turniers DKMS Wir besiegen Blutkrebs Wo? Villa, Marsweilerstraße 24 Wann? 10:00 - 15:00 Uhr Was muss ich tun? Mit einem Stäbchen wird ein Ab- strich im Mund gemacht (das tut nicht weh und geht schnell). Warum? Es gibt nichts Einfacheres, ein Men- schenleben zu retten! Wo erhalte ich Infos? www.dkms.de, eu.ro@web.de, 075026211367, Marco Busam Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Alle 12 Minuten erhält in Deutschland ein Patient die Diagno- se Blutkrebs. Darunter sind auch viele Kinder und Jugend- liche. Die einzige Chance auf Heilung ist eine Stammzel- lenspende. Leider findet jeder zehnte Patient keinen Spender. JEDER KANN DER RICHTIGE SEIN UND EIN MENSCHEN- LEBEN RETTEN! Keine Zeit am Tag der Registrierung? Kein Problem, ruf an und vereinbare einen Termin in der Woche davor. Human-Table-Soccer-Turnier um die zwölfte Deutsche Meisterschaft im Hof der Villa Schaffen die Dachser Allstars die Titelverteidigung? Bleibt der Pott wieder in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Termin: Samstag, 21. September 2024 Beginn: 10 Uhr 20 Meldeschluss: Es gibt noch wenige Startplätze! Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Musikverein Baindt Nachruf Voller Trauer nehmen wir Abschied von un- serem Mitglied und Freund Achim Wucherer. Achim war langjähriges passives Mitglied im Musikverein Baindt. Als Wirt der Gast- stätte „Grüner Berg“ konnten wir uns immer auf Achim verlassen. Egal ob wir beim Dorffest nach Ladenschluss Nachschub an Getränken oder Pommes benötigten oder ob wir spontan auch ohne Öffnungszeiten eine Verpfle- gung für unsere Musikerinnen und Musiker brauchten, war Achim mit seiner humorvollen und sympathischen Art immer zur Stelle und bot uns seine Hilfe an. Mit Achims Tod verlieren wir ein Mitglied sowie einen Freund, der den Musikverein Baindt jederzeit unterstützte und unser Vereinsleben aktiv prägte. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Nach der Sommerpause starten wir am Dienstag, 10.09.2024 mit einem Fachvortrag mit dem Thema „Fermentieren von Gemü- se“. Dazu kommt Frau Tanja Müller zu uns in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Voranzeige: Dienstag, 08.10.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Kür- bisse verzieren mit Elisabeth Eble, im Anschluß Bespre- chung Oberschwabenschau 2024 Oberschwabenschau vom 16.10.-20.10.2024 Dienstag, 05.11.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Fach- vortrag: Darm gut - alles gut, darmgesunde Ernährung. Referentin Bettina Schmidt Dienstag, 03.12.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Ein- stimmung in den Advent. 08.12-09.12.2024 2-tägige Busfahrt Weihnachtsmärkte Chiemsee/Rosenheim. Anmeldungen werden gerne ent- gegengenommen! Reitergruppe Baindt Vereinsausflug CHI Donaueschingen am 14. September Liebe Mitglieder, für alle die sich zum Vereinausflug am 14. September zu den CHI Donaueschin- gen angemeldet haben, aktuelle Informationen: Abfahrt am 14. September ist um 7 Uhr am Parkplatz Tennisplatz (Bitte pünktlich sein damit wir rechtzeitig star- ten können). Wir werden auf der Hinfahrt eine kurze Vesperpause ein- legen (Vesper wird von der Reitergruppe gestellt). -Eine Toilette gibt es im Bus. -Eure Tickets erhaltet ihr vor Ankunft im Bus. Rückfahrt in Donaueschingen planen wir auf 18 Uhr, so- dass wir gegen 20:15 Uhr wieder in Baindt sind. Die Zeiteinteilung für das CHIO ist im Internet bereits einsehbar. Wir freuen uns auf den Tag mit euch und stehen bei Fra- gen gerne zur Verfügung. Nachbericht des 49. Reitturniers vom 24.- 25. August 2024 Von 24. bis 25. August fand das 49. Reitturnier der Rei- tergruppe Baindt e. V. statt. Von den warmen Tempera- turen am Samstag sowie dem vorerst durchwachsenen Wetter am Sonntag ließen sich unsere Reiterinnen und Reiter sowie Besucher nicht abschrecken und freuten sich über ein abwechslungsreiches Programm, einen üp- pigen Mittagstisch und leckere selbstgemachte Kuchen und Torten. Durch den Bau unserer Reithalle hat sich in diesem Jahr eine umfangreiche Neugestaltung unse- res Turnieraufbaus ergeben. Die Veränderungen haben sowohl zur räumlichen Organisation als auch zur Ver- schönerung und Optimierung unserer Reitanlage beige- tragen. Am Samstag begann das Turniergeschehen auf dem Dressurplatz um 8:30 Uhr mit den Jugendprüfun- gen wie dem Dressur-Wettbewerb sowie Reiterwettbe- werb SchrittTrab und Schritt-Trab-Galopp. Es folgte am Nachmittag eine Dressurreiterprüfung der Klasse A, sowie eine Dressurpferdeprüfung Klasse A und als letzte Prü- fung eine Dressurprüfung Klasse L auf Trense. Auf dem Springplatz starteten ab 10:30 Uhr die Jugendprüfungen: Standard-SpringWettbewerb 80cm, Stilspring-Wettbe- werb 70cm und ein Springreiter-Wettbewerb 60cm. Am Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Nachmittag folgte eine Stilspringprüfung Klasse A* 90cm sowie eine Springprüfung Klasse A* 90cm und zum Ab- schluss eine Springprüfung Klasse A* mit Stechen 95cm. Am Sonntagmorgen begann nach dem traditionellen Gottesdienst mit Herrn Pfarrer Staudacher der Sport- betrieb um 11:00 Uhr mit einer Springprüfung Kl. A** mit steigenden Anforderungen gefolgt von einer Springprü- fung der Klasse A**. Auf dem Dressurplatz startete der Turniertag mit einer Dressurprüfung Klasse A** und im Anschluss eine Dressurpferdeprüfung Klasse L. Unser Reiternachwuchs konnte sich am Nachmittag vor vielen Zuschauern in einem Führzügelwettbewerb beweisen. Auf dem Springplatz folgten eine Punktespringprüfung Kl. L mit Joker 110cm sowie eine Springprüfung Klasse L mit Siegerrunde 115cm für den Preis der Gemeinde Baindt. Im Preis der Gemeinde Baindt ging der Sieg an Ellen Müthlein vom Kölner Reitverein mit ihrem Pferd Christa. Besonders gefreut hat es uns, dass unser Mitglied Theresa Henzler mit ihrem Pferd Bonne Diamond die PSK-Meister- schaft der Leistungsklasse 6 gewinnen konnte. Bereits zum zweiten Mal fand in diesem Jahr ein Hobby-Horse-Wett- bewerb als Showprogramm auf dem Plan. 32 Teilnehmer, aufgeteilt in zwei Altersklassen, nahmen am Wettbewerb teil. Die Kinder absolvierten voller Begeisterung auf ihren selbstmitgebrachten Steckenpferden eine Springprüfung welche nach Fehler und Zeit ausgewertet wurde. Dabei wurden sie lautstark vom Publikum angefeuert. Hannah Elbs, RG Baindt, Hobby-Horse-Wettbewerb (Foto: Sophia Grabig Fotografie) Das Highlight auf unserem Dressurplatz war die Dressur- prüfung Kl. M* auf Trense, welche von Nicole Isser, RFV Oberschwaben, mit ihrem Pferd Feuerzauber gewonnen werden konnte. Zum Abschluss konnte in diesem Jahr wieder unser Kegel-Fahr-Wettbewerb für Einund Zwei- spänner durchgeführt werden bei welchem die Gespann- fahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hindernissen bewältigen müssen. Markus Elbs, RG Baindt, Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Einspänner (Foto: Sophia Grabig Fotografie) Zum Ausklang heizten d´Quirlige 5, eine Partyband aus Oberschwaben, im Vorraum unserer Reithalle ein und sorgten so für einen stimmungsvollen Ausklang unseres Turniers. Die Reitergruppe Baindt dankt allen Helferinnen und Helfer, den vielen Kuchenspenden, ohne diese das Turnier so nicht zu stemmen wäre. Für den schönen Got- tesdienst möchten wir Herrn Pfarrer Staudacher, Herrn Rodi und Ehepaaar Winkler sowie den Ministranten und Musikern, welche den Gottesdienst mitgestaltet haben, danken. Für die gute Zusammenarbeit geht unser Dank an die Metzgerei Isser in Weingarten und an den Geträn- kevertrieb Rist in Horgenzell. Wir bedanken uns außerdem herzlich bei nachfolgenden Firmen und Privatleuten, welche uns in Form von Geld- und Sachspenden, durch Überlassung von Maschinen und landwirtschaftlichen Flächen in großzügiger Weise unterstützt haben: Ackermann Spülmaschinen GmbH, Baindt Auer Gruppe GmbH, Ravensburg August Baumgärtner GmbH & Co. KG, Weingarten Autohaus Ebner GmbH, Baienfurt Bäckerei Schmidt, Baindt Baggerbetrieb Johannes Elbs, Baindt Bayer Druck & Verlag GmbH, Weingarten Bistro am Dorfplatz, Baindt Bohmeier GmbH, Weingarten Büro für Deutsche Vermögensberatung, Fronreute Dieter Haug, Baindt Dorn Arbeitssicherheit e.K., Baindt Dreher GmbH, Baindt Elbs GmbH, Baienfurt Fliesen Hage, Baindt Garten Müller GmbH, Weingarten Gemeinde Baindt mit Bauhof Getränkevertrieb Joachim Rist, Horgenzell Giovanni Martello, Baindt Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Baienfurt HAMESO Entner GmbH & Co. KG, Baindt Hiwo Systembau GmbH, Wolfegg Hoppe Heizung, Baindt JF Maschinen GmbH & Co. KG, Baindt Josef Elbs, Schlier Junker Technische Dokumentationen GmbH, Weingarten Kessler Konstruktion & Planung, Baindt Karl-Heinz Wiedemann, Meckenbeuren Kath. Kirchengemeinde, Baindt Kirchner Energie GmbH, Weingarten Kirchner Konstruktionen GmbH, Weingarten Kirchner Solutions GmbH, Weingarten Landjugend Baindt e. V. Landwirt Georg und Berthold Steinhauser, Baindt Landwirt Matthias Heilig, Baindt Landwirt Martin Rude, Baindt Langöhring Angelika, Gomadingen Löffelmühle Martin Schrott & Söhne, Bergatreute Markus Sterk, Weingarten Musikverein Baindt e. V. Martin Ahlfänger GmbH, Wolfegg Natursteine Josef Foret, Baienfurt Philipp Häfele Garten- und Landschaftsbau, Baindt pm-drones Drohnenservice, Baindt Ravensburger Finanz GmbH, Weingarten Reitsport Bentele, Ravensburg REWE Rainer Hahn, Baienfurt Ribo Rinigungs- und Gebäudeservice GmbH, Baindt Ristorante Da Michele, Baindt salon schreiber by björn, Ravensburg Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schalmeienkapelle Baindt Schützbach GmbH, Baindt Sophia Grabig Fotografie Stadtmetzgerei Isser GbR, Weingarten Steinhauser Heizung & Sanitär, Baindt Steuerberater Spahlinger, Baindt SystemWorkX AG, München TK Folien, Baindt TOMOBIL GmbH, Baienfurt TZ Anhängervermietung & Pflegeservice, Baindt Vanessa Gütler Fotografie Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG, Werner Netzer, Kisslegg Zimmerei Heudorfer, Vorsee Turnierergebnisse Reitturnier Baindt Reiterwettbewerb Hannah Elbs mit Dolly, 2. Platz Dressurwettbewerb Theresa Henzler mit Bonne Diamond, 3. Platz Hannah Elbs mit Dolly, 11. Platz Viktoria Köberle mit Michael, 11. Platz Dressurreiterprüfung Klasse A* Theresa Henzler mit Bonne Diamond, 3. Platz Dressurprüfung Klasse A** Theresa Henzler mit Bonne Diamond, 4. Platz Springprüfung Klasse A* mit Stechen 95cm Anna Tratzyk mit Sisko, 2. Platz Springprüfung Klasse A* 90 cm Anna Tratzyk mit Sikso, 7. Platz Standard-Spring-Wettbewerb 80cm Anna Tratzyk mit Sisko, 4. Platz Anna Tratzyk mit Charlton, 6. Platz Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Einspänner Markus Elbs mit Erich (Beifahrer: Simon Elbs), 3. Platz PSK-Meisterschaft Dressur LK6 Theresa Henzler mit Bonne Diamond, 1. Platz Hobby-Horse-Wettbwerb (11-15 Jahre) Hannah Elbs, 5. Platz Soldatenkameradschaft Nachruf In stiller Trauer nehmen wir Abschied von unserm Mitglied, Herrn Achim Wucherer, der im Alter von 63 Jahren unerwartet ver- storben ist. Herr Wucherer war 38 Jahre in unser Kameraschaft und hatte uns, zu unser vollen Zufriedenheit, mit seiner Frau, in seiner Gaststätte bewirtet. Wir haben ihn als freundlichen, engagierten und zuverläs- siges Mitglied schätzen gelernt. Sein Tod hinterläßt eine Lücke, die nicht mehr zu schließen ist. Wir werden ihm immer ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Frau und allen Angehörigen. Im Namen der Soldatenkameradschft Die Vorstandschaft Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des Alpinteams am 07.09.2024 Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 07.09.2024 um 17:30 Uhr, laden wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnungspunkte: • Begrüßung • Rückblick • Berichte der Ausschußmitglieder • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandmitglieder • Wahlen • 2. Vorsitzende/r • Kassierer/in • Schriftführer/in • Ausbildungswart • Jugendvertreter/in weiblich • Vorstellung des neuen Winterprogramms • ggf. Anträge • Danksagungen • Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter vorsitz-alpinteam@ svbaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Das Alpinteam wandert am 15.09. auf die Lachenspitze Das Alpinteam wandert eine wunderschöne Gipfeltour auf die Lachenspitze. Natur pur im wahrsten Sinne des Wortes. Drei klare Bergseen, herrliche Ausblicke, wunder- bare Gipfel so weit das Auge reicht und das Naturjuwel Vilsalpsee. Verstreut auf der ganzen Tour gibts einige Ein- kehrmöglichkeiten, z.B. die Landsberger Hütte. Herrliche Tiroler Schmankerl belohnen diese Tour. Aufstieg: 986 m, Absteig: 986 m, Dauer: 5,5 Stunden Anspruch: mittel bis schwer Abfahrt ist um 6:45 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Wir freuen uns auf alle, die Spaß am Wandern haben. Weitere Infos un- ter unserer Rubrik „Sommerprogramm“. Wetterbedingte Änderungen auf der Homepage des SV Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Bermatingen nach Markdorf Wir wandern von Bermatingen auf aus- sichtsreichen Wegen durch Weinberge nach Markdorf. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Wir treffen uns am Dienstag,10.09.2024 um 9.50 Uhr in Weingarten, Bushaltestelle Charlottenplatz oder 10.20 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Die Rückkehr ist gegen 17 Uhr geplant. Die Gehzeit be- trägt 2,5 Stunden, die Streckenlänge 8 km, ohne größere Steigungen. Der Fahrpreis beträgt 5 Euro für Mitglieder. Am Ende der Wanderung ist eine Einkehr in Markdorf vor- gesehen. Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke. Bei schlechtem Wetter wird ein Schlechtwetterprogramm angeboten (Besuch Auto- und Traktormuseum in Uhldingen-Mühlhofen). Anmeldung ab 06.09.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung: Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaiss- maier@gmail.com Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ti- cket hat und bei schlechtem Wetter ggf. am Besuch des Auto- und Traktormuseums teilnimmt. Bei schlechtem Wetter Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Rückbau des Bahnübergangs in der Mochenwanger Straße (K7946) in Baienfurt Am Montag, 09. September und Dienstag, 10. September wird der ehemalige Bahnübergang in der Mochenwanger Straße (K7946) in Baienfurt zurückgebaut. Für die Arbei- ten muss die Kreisstraße im Bereich des Bahnübergangs komplett gesperrt werden. Der Verkehr wird beidseitig über Schachen – Baindt – Ortsdurchfahrt Baienfurt - Weingarten und umgekehrt umgeleitet. Die Umleitungs- strecke ist vor Ort ausgeschildert. Die Bushaltestelle „Rainpadent“ kann während dieser Zeit beidseitig nicht bedient werden. Folgende Ersatzhaltestel- len werden eingerichtet: Buslinie 7573.1: Die Ersatzhaltestellen werden an den bestehenden Bus- haltestellen „Weidenösch“ in der Schussentalstraße ein- gerichtet. Buslinie 20: Die Ersatzhaltestellen werden in der Niederbieger Stra- ße zwischen dem Kreisverkehr und dem Küchenstudio ausgeschildert. Bitte beachten Sie, das hiervon ebenfalls die Schulbusse o.g. Linien betroffen sind sowie weitere Hinweise direkt vor Ort. Die Umleitungsstrecke sowie einen Lageplan der Er- satzhaltestellen für den Busverkehr finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baienfurt unter https://www. baienfurt.de/de/rathaus-politik/aktuelles-termine/bau- stelleninformationen Die Gemeindeverwaltung Baienfurt Gras braucht Kühe! - Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch zum Thema „Tierhaltung und Klimaschutz“ auf der Landesgartenschau in Wangen am 21.09.24, 10:00 Uhr Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. und die Erzeugergemeinschaft Milch Bodensee Allgäu w.V. laden Sie herzlich zu einem aufrüttelnden Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch, Professor für Tierernährung an der TU München und einer der führenden Experten für Tierer- nährung und Umweltfragen, ein. Prof. Windisch wird die spannende These vertreten, dass Kühe eine Schlüsselrolle im Klimaschutz spielen und dabei unser Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft auf den Kopf stellen können. Erfahren Sie, warum die Rinderhaltung gerade im Allgäu so wichtig ist und was Grünland mit Klimaschutz zu tun hat. Der Vortrag findet am Samstag, den 21. September um 10:00 Uhr auf der Argenbühne der Landesgarten- schau statt. Bei schlechtem Wetter wird es eine Ausweich- möglichkeit in einen Raum auf dem Gartenschaugelände geben. Nutzen Sie die Gelegenheit, im Anschluss an den Vortrag Ihre Fragen zu stellen und an einer lebehaften Diskussion teilzunehmen. Ravensburger Kunstnacht am 20. September Eröffnung 18 Uhr im Museum Humpis-Quartier Markt- straße 45 Info www.ravensburg.de/kunstnacht Zur Ravensburger Kunstnacht am Freitag, den 20. Sep- tember öffnen Museen, Galerien und Ateliers von 18 bis 23 Uhr ihre Türen. 25 Ausstellungsorte, markiert von blauen Leuchtstoffröhren, bieten einen facettenreichen Kunstgenuss. Eröffnet wird die Kunstnacht um 18 Uhr im Museum Hum- pis-Quartier. Im Anschluss lassen sich die Installationen von Gregor Kuschmirz erkunden, der für den Lichthof ei- nen Parcours interaktiver Klangobjekte und kinetischer Installationen entwickelt hat. Im Kunstmuseum Ravens- burg gibt die aktuelle Ausstellung „Die Geschichte einer Sammlung. Peter Selinka zum 100. Geburtstag“ einen Einblick in die Entstehungsgeschichte und Schwerpunkte der hochkarätigen Sammlung. Als besonderes Highlight ist in diesem Jahr die bal- lett-werkstatt Bettina Owczarek mit dabei. Unter dem Titel „In Bewegung – Galerie 21.06 zu Gast“ lassen sich Tänzer*innen von den künstlerischen Arbeiten Elis Vermei- rens inspirieren. Die Tanzperformances finden stündlich ab 19 Uhr statt. Als bekannte Ausstellungsorte sind auch in diesem Jahr vertreten: Die Kreissparkasse Ravensburg, das Kapuzi- ner Kreativzentrum, der Neue Ravensburger Kunstver- ein, das Atelier an der Mühle, das Atelier im Glashaus, die Buchhandlung von Anna Rahm, das Café Charlie´s, die Yoga Lounge & Café, wurm Gesamtplanung und Kunstraum und Atelier: MICA ONE. Darüber hinaus gibt es zahlreiche neue Locations zu ent- decken: Die Arche Ravensburg, das Atelier Möttelin, die Arkade e. V., die Volkshochschule Ravensburg, das Haus 34, die Polsterei vermöbelt, die Stadtwerkstatt, die RIVA Bar & Essen, das Haus der Katholischen Kir- che Ravensburg, die Bewährungs- und Gerichtshilfe Ravensburg und die Galerie in der Caritas. Im Showroom Ravensburg dient die Philosophie des Kaizen Annette Stacheder und Johannes Braig als ge- Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 meinsames Konzept ihrer Ausstellung. Die Swingband „Ännie & Jogs“ wird um 18.30 Uhr, 19.30 Uhr usw. für eine musikalische Untermalung des Abends sorgen. In einer Lesung wird der Künstler Gerhard van der Grinten um 20.30 Uhr seine „Unartigen Geschichten“ dem Publikum präsentieren. An zahlreichen Locations der Kunstnacht sind an die- sem Abend Konzerte, Führungen oder Performances zu erleben. Die jeweiligen Orte und Uhrzeiten sind im Pro- grammheft nachzulesen. Der Besuch der Ravensburger Kunstnacht ist kostenlos. Das Programmheft mit allen Teilnehmer*innen ist ab Sep- tember in der Tourist Information erhältlich, den Ausstel- lungsorten sowie unter www.ravensburg.de/kunstnacht. Erinnern an den Bauernkrieg 1525 | Woran, Warum und Wie? Panel auf der Landesgartenschau am 10.09.2024 Erinnern an den Bauernkrieg 1525 | Woran, Warum und Wie? Gespräch mit Dr. Tanja Kreutzer, Leiterin Bauernhaus-Mu- seum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg und Christoph Engelhard, Leiter Stadtarchiv Memmingen. Moderation: Dr. Maximilian Eiden, Leiter Kulturhäuser Landkreis Ra- vensburg. Am 10. September 2024, 17.30 Uhr im Land- kreispavillon auf der LGS Wangen. Kreis Ravensburg – Woran genau erinnert das Gedenk- jahr „500 Jahr Bauernkrieg“? Warum ist das heute ak- tueller denn je? Wie vermitteln Kulturschaffende dieses Ereignis? Am 10. September geht Dr. Maximilian Eiden diesen Fragen bei einem Gespräch im Landkreispavil- lon auf der LGS Wangen auf den Grund. Dazu hat er zwei Gäste eingeladen: Dr. Tanja Kreutzer und Christoph Engelhard. Beide teilen ihre langjährige Expertise in der historischen Aufarbeitung und Geschichtsvermittlung. Sie geben an diesem Tag einmalige Einblicke hinter die Kulissen: Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben in Wolfegg plant eine Ausstellung, die die Ereignisse und Hintergründe des Bauernkriegs aus regionaler und bäuerlicher Perspektive beleuchtet. In Memmingen, der Stadt der Freiheitsrechte, entsteht zum Gedenkjahr ein umfangreiches Programm, das demokratische Beteili- gungsprozesse anstoßen möchte. Tanja Kreutzer und Christoph Engelhard erläutern den Vorbereitungsprozess, aktuelle Bezüge und ihre ganz individuellen Zugänge zu diesem – weit über die Region Allgäu-Oberschwaben hinaus – identitätsstiftenden Er- eignis. Mitdiskutieren ist erwünscht, denn am Ende der Veranstaltung wird die Gesprächsrunde geöffnet. Der Landkreis Ravensburg und die Stadt Memmingen sind gemeinsam mit 9 weiteren Initiativen, Kultureinrichtun- gen, Städten und Gemeinden im grenzüberschreitenden Kulturraum von Oberschwaben, Allgäu bis Vorarlberg Teil des Interreg-Projektes COURAGE. Das Projekt zum Bauernkriegsgedenkjahr wird im Rahmen des Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein-Programms von der EU kofinanziert. Die Anmeldung zum Gespräch erfolgt per E-Mail an ku@ rv.de. Die ersten 40 Anmeldungen erhalten am Veranstal- tungsabend freien Eintritt auf das Landesgartenschau- gelände. Der Eintritt kostet 19 Euro; ermäßigt 16 Euro. Für die Teilnahme am Gespräch fällt kein separater Eintritt an. Informationen zur Anfahrt, Preisen und einen Gelände- plan gibt es auf https://lgswangen2024.de/ Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR.Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Sonntag, 8. September 2024 Teich- und Seefischerei: Wichtige Wirtschaftszweige in unserer Region, die zur Versorgung der Bevölkerung mit Fisch beitragen Gästeführer: André Kappler und Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:00 Uhr Frischer Fisch - Spannende Einblicke in die Fischwirt- schaft des Klosters Weingarten Welche Fische leben in unseren Weiher, Seen und Bächen und welche Lebensbedingungen brauchen unsere ein- heimischen Fische und andere Wassertiere? Die Blitzen- reuter Seenplatte, ein idyllisches Ensemble aus Seen und Feuchtgebieten, bietet eine beeindruckende Vielfalt an Fischarten, darunter Karpfen, Hechte, Barsche und viele mehr. Wie funktionierte die Weiherwirtschft des Klosters Weingarten und was geschieht heute in unseren Gewäs- sern? Wirken sich die klimatischen Veränderungen auch auf unsere Gewässer aus? Viele spannende Fragen werden bei einer Wanderung auf der Blitzenreuter Seenplatte mit unseren Gästeführern Jürgen Menna und André Kappler aufgeworfen. Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk, Mücken- und Son- nenschutz. „Neue Räume“: Interkulturelle Woche im Landkreis Ravensburg vom 13. September bis 19. Oktober 2024 Kreis Ravensburg – Verfolgung, Krieg, Hunger, die Fol- gen des Klimawandels oder die Sehnsucht nach einem besseren Leben – es gibt viele Gründe, warum Menschen ihre Heimat verlassen, manche kommen zu uns in den Landkreis Ravensburg. Wie aber kann das Zusammenleben in Vielfalt trotz Zu- nahme rechtspopulistischer Positionen gelingen? Ein we- sentlicher Aspekt ist, dass sich Menschen -unabhängig von ihrer Herkunft - kennenlernen, austauschen, einander zuhören und von den Erfahrungen und Lebensweisen der jeweils anderen Seite wissen. Die Interkulturelle Woche schafft Räume für Begegnung, Information, Diskussion und Austausch. Über 40 Kooperationspartner/innen in zehn Orten laden Sie zu einem vielfältigen Programm ein: Ausstellungen mit Führungen, Lesungen, Sing- und Tanzveranstaltungen, ein internationales Picknick, ein Frauenfrühstück und eine Tafel der Kulturen, ein China-Tag, Kochveranstaltungen, eine Theateraufführung, ein Konzert, Einladungen zum Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Tag der offenen Moschee und vieles mehr. Da ist für je- den Menschen etwas dabei. Detaillierte Informationen und das vollständige Pro- gramm finden Sie unter www.rv.de/ikw. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Integrations- beauftrage, Frau Militz, Tel. 0751 85-9863, e.militz@rv.de. Shake it like a Jungdohle! - Gründung Gardetanzgruppe für Mädels und Jungs im Alter von 10 bis 15 Jahren Du hast Spaß am Gardetanz? Du bist zwischen 10 und 15 Jahre alt? Du kommst aus Baienfurt und Umgebung? Dann komm zu uns! Wir suchen Mädels und Jungs für eine neue Gardetanz- gruppe, die ganzjährig trainiert und hauptsächlich in der Fasnet auftritt. Daher schnapp dir deine Freundin/dei- nen Freund und komme am Montag, den 16.09.2024 um 17 Uhr in den Neunerbeck (Weingartener Str. 2 in 88255 Baienfurt) für unser erstes Kennenlernen. Weitere Infos & erste Anmeldung unter: jungdohlen.baienfurt@gmail.com Wir freuen uns auf dich/euch! Anke & Caro Narrenzunft Henkerhaus Baienfurt e.V. Perspektiven für Agri-Photovoltaik im Öko-Betrieb Am 11. September findet in 88281 Schlier, Fohren 28, am Nachmittag ab 13 Uhr eine Veranstaltung zum Thema Agri-Photovoltaik statt. Das Programm: • Begrüßung und Einleitung – Martin Weiß, Bioland-Be- ratung und Katharina Eckel, Bio-Musterregion Ra- vensburg • Regionalverband als politischer Entscheidungsträger – Stand der Umsetzung des Teilregionalplan Energie und Abwägungskriterien für PV-Flächenausweisung - Dr. Wolfgang Heine, Verbandsdirektor Regionalver- band Bodensee Oberschwaben • Definition von Agri-PV und Voraussetzungen für eine Privilegierung von Agri-PV-Anlagen - Maximilian Gröt- zinger, Landwirtschaftsamt Ravensburg • Erfahrungen im politischen Entscheidungsprozess für eine Anlage in Schlier - Severin Batzill, Gemeinderat Schlier • Projektierung von Anlagen – Gabriel Frittrang, Solmo- tion Project GmbH • Erfahrungsberichte aus der landwirtschaftlichen Pra- xis, Agri-PV Schlier und Besichtigung der Anlage in Schlier Die Veranstaltung wird gefördert durch das Bundespro- gramm Ökologischer Landbau, initiiert durch das Bundes- ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) . Es fallen keine Teilnahmegebühren an. Eine Anmeldung ist notwendig unter Bioland e.V. Ge- schäftsstelle Baden-Württemberg, EMail: veranstaltun- gen-bw@bioland.de oder online unter www.bioland.de/ veranstaltungskalender Bioland e.V. / Bioland Beratungsdienst GmbH Beratung Landwirtschaft Was sonst noch interessiert Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen - kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. www.altdorferwald.org Landkreis Ravensburg zeigt „Flagge für Demokratie“ am Internationalen Tag der Demokratie Mitgliedsgemeinden hissen deshalb auch dieses Jahr die „Demokratie leben!“ Fahne. Sie soll gerade in der heuti- gen Zeit daran erinnern, dass Demokratie keine Selbst- verständlichkeit ist. Wir müssen die Demokratie jeden Tag neu mit Leben füllen und es braucht Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Mit dem Förderprogramm „Demokratie leben!“ beziehen die vier Partnerschaften für Demokratie im Landkreis Ravensburg (Städte Ravensburg, Weingarten, Leutkirch-Aitrach-Aichstet- ten und Landkreis Ravensburg) seit vielen Jahren Stellung für Demokratie, Vielfalt und Toleranz. Ein gemeinsames Projekt aller vier Partnerschaften ist das Projekt „Flagge zeigen für Demokratie“. Die vier Partnerschaften präsentieren sich auch gemeinsam am 15. September auf der Landesgartenschau in Wangen im Landkreispavillon. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ravensburg im Rahmen des Bundespro- gramms „Demokratie leben!“. Weitere Informationen zu der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis finden Sie auf der Website https://www.demokratieleben-rv.de/ . Herzforschung rettet Leben! Ihre Spende hilft im Kampf gegen Herzkrankheiten – eines Tages vielleicht auch Ihnen. Unterstützen Sie uns mit einer Spende! DE71 5005 0201 0000 9030 00 Spendenkonto www.herzstiftung.de/spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise Wir wünschen Dir, 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres in Ihrem Mitteilungsblatt. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige online www.duv-wagner.de/privatanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpfl ichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich wähle die Musteranzeige Nr. Text für meine Glückwunschanzeige: Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige und Ihrem Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Besuchen Sie unsere große Garagentor-Ausstellung! Hausmesse Tore & Antriebe Freitag, 13. September von 10:00 - 17:00 Uhr Samstag, 14. September von 10:00 - 17:00 Uhr • Messepreise für Neutore und kostenlose Fachberatung • Sonderangebote bei Lager- & Ausstellungstoren Kipptorstraße 1 – 3 Ortsteil Aach-Linz 88630 Pfullendorf Telefon: 07552 2602-0 GESCHÄFTSANZEIGEN Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V., nehmen Abschied von unserem langjährigen Freund und großen Unterstützer Achim Wucherer der zu früh und überraschend von uns gegangen ist. Wir danken Achim für sein vielseitiges Engagement. Als passives Mitglied stand er uns seit der Gründung mit Rat und Tat zur Seite. Der „Grüne“ war all die Jahre eine zweite Heimat und inoffizielles Vereinsheim von uns. Achim war auch immer ein sehr gern ge- sehener Gast auf unserem Weinfest oder auf Versammlungen. Unsere Gedanken und tiefstes Mitgefühl sind ganz bei Conny und ihren Angehörigen. Achim du wirst nicht nur uns sondern auch ganz Baindt fehlen und wir werden bei so vielen Gelegenheiten an dich denken. Deine Baindter Schalmeien NACHRUFE Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben einen Busch mit samtigen Blüten. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 752R26R6 Lösung: Weidenkaetzchen Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de Sensationelle Preise und Sonderangebote bei unserem Musterküchenabverkauf. WIR MACHEN PLATZ FÜR NEUE KÜCHEN! 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              Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 10. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sitzordnung des neuen Gemeinderates 05 Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder 06 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister 07 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 08 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 09 Besetzung der Ausschüsse 10 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen 11 Auftragsvergabe Waldspielplatz 12 Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde 13 Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 14 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 15 Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 10. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sitzordnung des neuen Gemeinderates 05 Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder 06 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister 07 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 08 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 09 Besetzung der Ausschüsse 10 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen 11 Auftragsvergabe Waldspielplatz 12 Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde 13 Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 14 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 15 Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                  Hoppe Heizung

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                  Zuletzt geändert: 28.08.2023
                  Smoltczyk & Partner GmbH

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                  Zuletzt geändert: 04.09.2023

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