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Gesucht nach "bürger".
Es wurden 763 Ergebnisse in 17 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 311 bis 320 von 763.
Frau Bürgermeisterin Simone Rürup

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Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)

Das passive Wahlrecht ist bei den Kommunalwahlen das Recht, als Bewerberin oder Bewerber für eine Kommunalvertretung auftreten zu können. Wählbar sind Personen, die mindestens 16 Jahre alt und wahlberechtigt sind. Das sind bei den Gemeindewahlen: die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde der Wahl der Kreisräte: die wahlberechtigten Kreiseinwohnerinnen und -einwohner. Nicht wählbar sind dagegen die Personen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Unionsbürger sind bei Kommunalwahlen darüber hinaus nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen (Kandidatenlisten). Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden, wobei jede Partei oder Wählervereinigung nur einen Wahlvorschlag, bei der Wahl der Kreisräte nur einen Wahlvorschlag für jeden Wahlkreis, einreichen kann. Die Aufstellung der Wahlvorschläge erfolgt in einem Wahlverfahren durch die wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder Wählervereinigung. Für die Wahl der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte darf jeder Wahlvorschlag höchstens so viele Bewerber enthalten wie Räte zu wählen sind. Davon gibt es zwei Ausnahmen: In Gemeinden und Ortschaften mit nicht mehr als 5.000 Einwohnern, in denen keine unechte Teilortswahl stattfindet, darf der Wahlvorschlag höchstens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten, wie Räte zu wählen sind. Bei unechter Teilortswahl darf der Wahlvorschlag für jeden Wohnbezirk, für den nicht mehr als drei Vertreter zu wählen sind, eine Bewerberin oder einen Bewerber mehr enthalten. Für die Wahl zum Kreistag wird jeder Landkreis in Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens eineinhalbmal so viele Bewerber enthalten wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Für jeden Wahlkreis sind besondere Wahlvorschläge einzureichen. Bewerbende dürfen sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. Eine Kandidatur für unterschiedliche Wahlen, beispielsweise sowohl für die Gemeinderats- als auch für die Kreistagswahl, ist aber möglich. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats und die Wahl der Kreisräte, die von Parteien stammen, die nicht im Landtag Baden-Württemberg vertreten sind oder nicht bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten waren, müssen von einer bestimmten Anzahl wahlberechtigter Personen unterzeichnet sein. Eine Person kann für dieselbe Wahl nicht mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen. Für die Gemeinderatswahl ist folgende Anzahl von Unterschriften erforderlich: für Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern: 10 für Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern: 20 für Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern: 50 für Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern: 100 für Gemeinden mit bis zu 200.000 Einwohnern: 150 für Gemeinden mit über 200.000 Einwohnern: 250 Für die Ortschaftsratswahl gelten die gleichen Zahlen, wobei sich die Einwohnerzahlen hier auf die Einwohner der Ortschaft beziehen. Die unterzeichnenden Personen müssen in der jeweiligen Ortschaft wohnen. Für die Kreistagswahl sind für jeden Wahlkreis 50 Unterschriften von Personen erforderlich, die zur Kreistagswahl in einer Gemeinde dieses Wahlkreises wahlberechtigt sind. Zusammen mit dem Wahlvorschlag muss eine Erklärung jedes Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat, eingereicht werden. Diese schriftliche Erklärung muss vom Bewerber unterschrieben sein. Danach kann er seine Zustimmung nicht widerrufen. Sich bewerbende Personen, die Unionsbürger sind, müssen zusätzlich gegenüber dem Vorsitzenden des zuständigen Wahlausschusses an Eides statt versichern, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. Diese Erklärung muss ebenfalls zusammen mit dem Wahlvorschlag eingereicht werden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Versicherung an Eides statt, muss der Bewerber eine Bescheinigung seines Herkunftsmitgliedstaates darüber vorlegen. In jedem Wahlvorschlag sollen zudem zwei Vertrauensleute bezeichnet werden. Diese sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen vom Wahlorgan entgegenzunehmen. Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am 73. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr beim Vorsitzenden des jeweiligen Wahlausschusses schriftlich eingereicht werden. Der jeweilige Wahlausschuss prüft anschließend die Gesetzmäßigkeit der Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung. Die Entscheidung über die Zulassung trifft der jeweilige Wahlausschuss bis spätestens zum 59. Tag vor der Wahl. Der Vorsitzende des jeweiligen Wahlausschusses lädt die Vertrauensleute der Wahlvorschläge zu der Sitzung ein, in der die Entscheidung über die Zulassung gefällt wird. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden anschließend öffentlich bekannt gemacht.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Weitere Formen der Bürgerbeteiligung

Neben der Möglichkeit, aktiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler Ebene und auf Landesebene offen. Ein Bürgerentscheid kommt für Angelegenheiten innerhalb des Wirkungskreises Ihrer Gemeinde infrage. Sie können ihn zusammen mit anderen Bürgern mit einem Bürgerbegehren einleiten. Eine weitere Möglichkeit zur Eigeninitiative auf Gemeindeebene ist der Einwohnerantrag. Mit dem können Sie die Behandlung einer bestimmten Angelegenheit im Gemeinderat beantragen. Möchten Sie die Bevölkerung über ein Landesgesetz für Baden-Württemberg abstimmen lassen (Volksabstimmung), können Sie ein Volksbegehren einleiten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bericht_24_05_14.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht Bürgermeisterin Das Lastenrad kann ab sofort wieder im Rathaus ausgeliehen werden. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe von Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Falttoren, Estricharbeiten, Gipserarbeiten, Gerüstarbeiten, Flaschner- und Abdichtungsarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Zimmerer- und Holzbauarbeiten werden an die Firma Konzett GmbH aus Baindt mit einem Auftragswert von 225.942,43 € vergeben. 2. Die Falttore werden an die Firma Bauer GmbH aus Dauchingen mit einem Auftragswert von 87.073,49 € vergeben. 3. Die Estricharbeiten werden an die Meschenmoser Fußbodentechnik aus Salem mit einem Auftragswert von 8.325,45 € vergeben. 4. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 26.725,34 € vergeben. 5. Die Gerüstarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 7.043,85 € vergeben. 6. Die Flaschner- und Abdichtungsarbeiten werden an die Firma Wiest Installations- und Heizungsbau aus Bad Waldsee mit einem Auftragswert von 77.694,38 € vergeben. 7. Die Fensterbauarbeiten werden an die Firma Schreinerei und Fensterbau Thaler GmbH aus Aulendorf mit einem Auftragswert von 11.162,20 € vergeben. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 04.04.2024. Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe fortgeführt wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Bauantrag zum Neubau eines Carports und einer Pergola auf Flst. 670/5, Lerchenstraße 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Balkons auf Flst. 270, Thumbstraße 26 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Dach des Carports soll begrünt werden. 2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Die Gemeinde macht sich die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde nicht zu eigen. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Vergabe der Möbel für Lehrer, Sozialarbeit und Schulverwaltung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt Möbel für das Lehrerzimmer, das Rektorat, das Sekretariat, das Zimmer der Schulsozialarbeiterin, das Lehrerarbeitszimmer und das Besprechungszimmer bei Firma Bihler bis zu einer Summe von brutto 50.000 € zu beschaffen. Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prüfung der Bauausgaben 2017 – 2022 sowie Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeindeverwaltung nimmt die Unterrichtung der Prüfungsfeststellungen aus dem GPA-Prüfungsbericht vom 7. März 2024 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der dargestellten Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zu den Prüfungsfeststellungen des GPA-Prüfungsberichts vom 07.März 2024 zu und macht sich diese Stellungnahme zu eigen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem Abschluss und der Erledigung der Aufgaben aus dem Prüfungsbericht und dem Versand der Stellungnahme an die GPA und die Rechtsaufsicht (Kommunalamt des Landkreises Ravensburg). Integrationsmanagement in Baindt - Fortführung ab 01.01.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Integrationsmanagement in Baindt wird ab 01.01.2025 umgesetzt über die Beauftragung des freien Trägers Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 2. Der Stellenumfang wird jährlich neu beschlossen in Abhängigkeit der Fördersumme durch die VwV Integrationsmanagement. 3. Der Stellenumfang für 01.01.2025 beträgt 80 Prozent für das Integrationsmanagement in Baindt. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2024 und ab dem 01.09.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2024 und zum 01.09.2025 zu. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz Auf Nachfrage zur Umsetzung des Waldspielplatzes wird zugesagt, mit dem Planungsbüro in Kontakt zu treten, damit zügig begonnen werden kann. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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    Zuletzt geändert: 25.06.2024
    Patientenrechte

    Wenn Sie sich ärztlich behandeln lassen, haben Sie keine Garantie auf Heilung. Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf Heilung, da diese in einigen Fällen auch mit der besten Behandlung nicht erreicht werden kann. Sie haben als Patientin oder Patient aber das Recht auf eine qualifizierte und sorgfältige Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft und auf die Einhaltung fachlicher Standards in der Patientenversorgung. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet Auskünfte für alle Bürgerinnen und Bürger, die Rat und Hilfe zur gesundheitlichen Versorgung benötigen. Sie versteht sich in erster Linie als Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem und ist zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. Die UPD wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen und vom Verband der Privaten Krankenversicherung finanziert. Die Beratungsleistungen sind kostenfrei. Um die Arbeit der UPD zu verstetigen, wurde die UPD zum 1. Januar 2024 in eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts umgewandelt. Sie wird die Beratungen fortführen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    ZOB_2024-Turnfest.pdf

    ZOB Linienbelegung Landesturnfest 30.05–02.06.2024 ZOB Übersichtsplan Gültig während des Landesturnfestes Linien- und Bussteigübersicht WC Radhaus C h arlo tten straß e Richtung UlmRichtung Friedrichshafen Sch u ssen straß e R70 11 31 S30 20 21 7A 3 Bussteig 5 Bussteig 4 5 75357537700 7534 Bahnhof Ravensburg Mobilitäts- zentrale Am Alten Gaswerk Bussteig 12Bussteig 11 Bussteig 13 Bussteig 14 W eststad t/Sch m aleg g W ein g arten /B ain d t B u sste ig 2 B u sste ig 1 Taxi B u sste ig 1 0 n u r A u sstieg SEV R30 S40 R40 R65 R45 4 Weingarten – Baienfurt – Baindt Marsweiler Weststadt – Hofgut – Schmalegg RegioBus: Bad Waldsee Bergatreute – Wolfegg Mochenwangen – Wolpertswende Knollengraben – Grünkraut – Bodnegg Grünlandsiedlung – Weißenau – Oberzell Weingarten Lerchenfeld – Baienfurt Schacherösch Weißenau – Eschach (Oberzell) – Hegaustraße Nachtbus: Tettnang – Friedrichshafen RegioBus: Wangen – Isny Schornreute, St. Christina RegioBus: Berg – Fronhofen – Fleischwangen RegioBus: Blitzenreute – Bad Saulgau RegioBus: Tettnang – Friedrichshafen Rundkurs Sportzentrum Rechenwies, Meersburger Brücke, Hallenbad Nur Ausstieg RegioBus: Markdorf – Meersburg – Konstanz Ankenreute – Wolfegg – Bad Wurzach Bavendorf – Markdorf – Meersburg RegioBus: Horgenzell – Wilhelmsdorf – Illmensee Schlier – Waldburg – Vogt P+R Eissporthalle, Frauentor Flappach-Badebus Schienenersatzverkehr Sonderfahrten Bussteig 1 Bussteig 2 Bussteig 3 Bussteig 4 Bussteig 5 Bussteig 6 Bussteig 7 Bussteig 8 Bussteig 9 Bussteig 10 Bussteig 11 Bussteig 12 Bussteig 13 Bussteig 14 1 1 31S30 R30 S40 R40 R45 SEV R70 20 21 3 4 700 7534 7537 7A 5 7535 R65R60 N3 N3 Bussteig 6Bussteig 7 Bussteig 3 Bussteig 9 R60 Bussteig 8 50 57 59 59 57 50 Unsere Sonderlinien 50,57,59 Hier geht`s zu den Sonderfahrplänen[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 143,87 KB
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      Zuletzt geändert: 14.05.2024
      Der Ortschaftsrat

      In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen können interne Gebietsaufgliederungen in Form von Ortschaften vorgenommen werden. In diesen Ortschaften werden Ortschaftsräte gebildet und es kann eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden, um mehr Bürgernähe zu erzielen. Die Ortschaftsräte werden in direkten Wahlen von den in den Ortschaften wohnenden Bürgern gewählt. Wahlgebiet ist die jeweilige Ortschaft. Die Ortschaftsratswahlen werden gemeinsam mit den Gemeinderats- und Kreistagswahlen durchgeführt. Der Gemeinderat bestimmt durch die Hauptsatzung die Anzahl der von der Bürgerschaft zu wählenden Ortschaftsräte. Den Vorsitz im Ortschaftsrat hat die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher. Aufgabe des Ortschaftsrates ist es, die örtliche Verwaltung zu beraten. Betreffen wichtige Angelegenheiten die Ortschaft, muss er dazu angehört werden. Zudem hat er ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Der Gemeinderat kann dem Ortschaftsrat durch die Hauptsatzung auch Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen, wenn diese die Ortschaft betreffen. Die Ortschaftsräte sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz. Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Wohnen im Alter

      Umfrage Wohnen im Alter Mitte Mai 2021 (KW 19) wurde der Fragebogen von den Austräger:innen des Amtsblattes von der Gemeinde an circa 2100 Haushallte in der Gemeinde Baindt verteilt. Den Bürger:innen wurde bis zum 04. Juni 2021 die Möglichkeit zur Beantwortung gegeben. Insgesamt haben 400 Bürger:innen von Baindt den Fragebogen fristgerecht eingereicht. Die Rücklaufquote von über 19 Prozent ist zufriedenstellend und aussagekräftig. Fragebogen (PDF-Dokument, 199,54 KB, 24.09.2021) Auswertung (PDF-Dokument, 460,35 KB, 24.09.2021)[mehr]

      Zuletzt geändert: 04.03.2024
      Inhalt

      Das Inhaltsverzeichnis der Homepage Das Inhaltsverzeichnis ist eine stichwortartige Übersicht zum Inhalt, das alle Seiten des inhaltlichen Teils der Website auflistet. Die Hierarchie der Menüpunkte ist durch Einrückungen sichtbar gemacht. Gemeinde Baindt Grußwort Bürgerstiftung Dorfplatz Aktuelle Informationen Teilabschnitt 1 (Juli bis Dez. 2023) Teilabschnitt 2 (Jan. bis Mai 2024) Ansprechpartner Baufortschritt Fischerareal Fischerareal Informationen und Unterlagen FAQ Veranstaltungen Kontaktbörse Kontaktbörse Gruppe sucht Person Person sucht Gruppe Geschichte Baindter Geschichte Lage & Anfahrt Geoportal Anfahrt Nahverkehr Ortsplan Aktuelles Statistiken der Gemeinde Baindt Veranstaltungen Schenk-Konrad-Halle Wirtschaft Firmen in Baindt Wirtschaftsverbund Gewerbedatenblatt Impressum & Service Suche Inhalt Impressum Datenschutz Erklärung zur Barrierefreiheit Gebärdensprache Leichte Sprache Rathaus & Bürgerservice Rathaus online Amtsblatt Reform der Grundsteuer Öffentliche Bekanntmachungen Gemeindeverwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Mitarbeiter Standesamt Dienstleistungen Lebenslagen Steuern, Abgaben & Gebühren Finanzen der Gemeinde Stellenausschreibungen Gemeinderat Mitglieder Zusammensetzung Gremien Ratsinformationssystem Sitzungstermine Sitzungsberichte Satzungen Bauhof Ausschreibungen Abfallentsorgung Allgemeines zur Abfallentsorgung Abfalltermine Grüngutannahme Wertstoffhof Gelbe Tonne Hundetoiletten Problemstoffsammlung Wasser und Abwasser Gesplittete Abwassergebühr Wasserversorgung & Gebühren Befüllen und Entleeren von Pools Wahlen Digitaler Gewerbesteuerbescheid Helferkreis Asyl Leben & Wohnen Bauen & Wohnen Bebauungspläne Gewerbebauplätze Wohnen im Alter Wohnbauplätze Bodenrichtwerte Geoportal Mietspiegel Breitbandversorgung Geruchsmodell Sulpach Bürgerplattform DRK Feuerwehr Freizeit Landesturnfest Landesgartenschau Wasserhüterinnen Sportanlagen Vereine Spielplätze Bücherei Friedhof Allgemeine Informationen Erdbestattungen Feuerbestattungen Was ist im Todesfall zu beachten Kontakte Gastronomie Gesundheit & Soziales Arztpraxis Ärzte & Apotheken Notruftafel Soziale Einrichtungen Sozialatlas Hilfedienste für Senioren Kindertageseinrichtungen Bedarfsplanung Vormerkung und Vergabekriterien Kindertageseinrichtungen Kindergarten Sonne, Mond & Sterne Kindergarten St. Martin Waldorfkindergarten Kindertagespflege Kirchen Evangelische Kirchengemeinde Katholische Kirchengemeinde Schulen Klosterwiesenschule - Grundschule Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ Sehen mit Internat) Volkshochschule Umwelt & Verkehr Baumaßnahmen Breitbandausbau Dorfplatz Fischerareal Hochwasserschutzmaßnahme Igelstraße E-Lastenrad Elektromobilität Umsetzung in der Gemeinde E-Carsharing Öffentliche Ladesäulen Energie- und Klimaschutzkonzept KLAK - das Klimaanpassungskonzept Allgemeines „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung Solaratlas Freiflächen-Photovoltaik Energieagentur Ravensburg Klimasparbuch Mittleres Schussental Nützliche Tipps und Publikationen European Energy Award Hochwasser/Starkregen Mitfahrplattform Stadtradeln Streuobst Nahwärmeversorgung Regenerative Energien Netzmonitor Windpark Altdorfer Wald Strom-Blackout Verkehrsplanung Wetterstation[mehr]

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      Bericht_24_09_17.pdf

      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. September 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin - Ortsmitte: Die Einweihung der neu gestalteten Ortsmitte wird nun am 30. April 2025 mit anschließendem Maibaumstellen stattfinden. - Trimm-Dich-Pfad: Der Trimm-Dich-Pfad am Waldspielplatz, der von Seiten des Forstes errichtet wurde, wird, da er weder konzeptionell noch baulich dem heutigen Standard entspricht, von Seiten des Forstes zurückgebaut. Der Bauhof kann die Betreuung und Instandhaltung nicht übernehmen. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Innentüren und Sanitärtrennwände, sowie der Feuerwehrspinde und Umkleidespinde für den Bauhof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Innentüren und Sanitärtrennwände werden an die Schreinerei Guido Abt aus Essenhausen mit einem Auftragswert von 17.332,54 € vergeben. 2. Die Feuerwehrspinde und die Umkleidespinde für den Bauhof werden an die Firme Kessler & Söhne aus Stuttgart mit einem Auftragswert von 19.599,30 € vergeben. Neugestaltung Dorfplatz: Auftragsvergabe der Schlosserarbeiten für die Geländer Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Schlosserarbeiten für die Neugestaltung Dorfplatz wird an die Firma Oschwald GmbH aus Meßkirch mit einer Angebotssumme von 62.750,84 € brutto erteilt. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Vergabe der Klassenzimmermöbel Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Klassenzimmermöbel wird an die Firma flex-i GmbH aus Untergruppenbach mit einem Auftragswert von 150.911,04 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Information zum Bautenstand und zur Kostenentwicklung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die final geprüften Nachträge bei den Gewerken Zimmerer, Trockenbau, Putzarbeiten, Lüftung und Elektro werden genehmigt. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 04.04.2024 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.08.2024. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.08.2024 werden gemäß dem Satzungstext als Satzungen beschlossen. Weiteres Vorgehen Mittagessen Klosterwiesenschule und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Ein Wechsel des Catering erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt an den Dornahof. 2. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Kindergartenkinder bis zum 01.10.2024. 3. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt gemäß mit Wirkung zum 01.10.2024 zu. 4. In die Vertragsgestaltung ist aufzunehmen, dass Änderungen bei den Preisen der Gemeinde drei Monate vor dem Wechsel mitzuteilen sind. Beginn des Konzessionsverfahrens nach § 47 EnWG für die Strom- und Gasversorgung in Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Bekanntmachungen über das Auslaufen der bestehenden Gas- und Elektrizitätskonzessionsverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und damit die gesetzlich vorgeschriebenen Konzessionsverfahren einzuleiten. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung zur Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit mit Wirkung zum 01. Oktober 2024. Vereinszuschüsse 2025/2026 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts denselben Zuschuss wie im Vorjahr. 2. Darüber hinaus wird folgenden Einzelzuschüssen zugestimmt: a. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.435,00 Euro einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung und Ersatzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. b. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.180,00 Euro auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.000,00 Euro gewährt. c. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 260,00 Euro ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Kinder- und Jugendhäsern, Ausstattung Zunftratshäsern, Pavillon, Biertischerhöhungen und Biertische, Ausstattung Musikteam für das Jahr 2025 und für das Jahr 2026 für Reparatur- und Instandhaltungsmaterial für unsere Zunfträumlichkeiten, Ausstattung für den Umzug sowie für Nähmaschinen (voraussichtlich 2 Stück) jeweils in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro pro Jahr. d. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 515,00 Euro ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. e. Das DRK Baienfurt – Baindt erhält einen Zuschuss für ein neues Fahrzeug inkl. Ausbau, Beklebung und Signalanlage für ein Jahr in Höhe von einem Drittel (33 Prozent) der Gesamtsumme der Neuanschaffung, maximal jedoch 25.000 EUR. f. Die Schützengilde Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 435,00 Euro einen Investitionszuschuss für eine elektronische Schießanlage in Höhe von 4.000 Euro. g. Die Landjugend Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 500,00 Euro einen Investitionszuschuss für neue T-Shirts zum Jubiläum in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. h. Die Landfrauen erhalten zukünftig einen Regelzuschuss in Höhe von 200,00 Euro und jährlich einen Zuschuss für die Übernahme der Saal- und Küchenmiete für Landfrauenabende und andere Veranstaltungen im Bischof-Sproll-Saal mit einer Obergrenze von 500,00 Euro. 3. Die Kosten, die den Vereinen für die Anmietung eines Geschirrmobil bei Vereinsveranstaltungen anfallen, werden zu 80 Prozent bezuschusst. Anfragen und Verschiedenes - Weihnachtsbeleuchtung: Im Rahmen der Ortsbildverschönerung erteilte das Gremium seine Zustimmung, das Rathaus und die Gaststätte zur Mühle weihnachtlich zu beleuchten. - Klosterwiesenschule: Das Gremium wünscht sich, auch im Zuge des Neubaus der Klosterwiesenschule, dass die Schulleitung die geplanten Neuerungen in der Schule und darüber hinaus, die konzeptionelle Arbeit dem Gemeinderat bei Gelegenheit vorstellt.[mehr]

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