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DRK

Deutsches Rotes Kreuz – Helfer vor Ort (HvO) Baindt Ihre DRK Bereitschaft Baienfurt-Baindt ist in folgenden Schwerpunkten ehrenamtlich aktiv: Blutspende Erste-Hilfe Ausbildungen Sanitätsdienste Katastrophenschutz Jugendrotkreuz Schnelleinsatzgruppe (SEG) Helfer vor Ort (HvO) Rettungsdienst und Krankentransport Nikolausbesuche DRK Helfer Treffen zur Aus- und Fortbildung finden in regelmäßigen Dienst- und Übungsabenden, donnerstags gegen 19:30 Uhr , im Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1 (Baindt), statt. Für Kinder ab 6 Jahren finden die Gruppenstunden des Jugendrotkreuz 14-tätig mittwochs von 18:00 - 19:30 Uhr oder donnerstags von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Angeboten werden Erste-Hilfe, Basteln, Spiele, Theater, Wanderungen und Zeltlager. Wir ermöglichen nach Interessenslage auch gerne projektbezogene Mitarbeit. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und unsere Schwerpunkte einfach auf unserer Homepage unter www.drk-baienfurt-baindt.de oder melden Sie sich unverbindlich. Helfer vor Ort Die Helfer vor Ort (HvO) sind ehrenamtliche Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes, welche in Baindt wohnen oder arbeiten. Ereignet sich in Baindt ein medizinischer Notfall, wie beispielsweise ein Herzinfarkt oder ein Verkehrsunfall, erfolgt durch die Rettungsleitstelle (Notruf: 112) die Alarmierung des Rettungsdienstes und der Helfer vor Ort Baindt. Da der Rettungswagen aus Ravensburg je nach Verkehrslage einige Minuten nach Baindt benötigen kann, treffen die Helfer vor Ort schon deutlich früher beim Patienten ein und können so die Zeit vom Notfallereignis bis zum Eintreffen des regulären Rettungsdienstes überbrücken. Dieses „therapiefreie Intervall“ so kurz wie möglich zu halten, ist bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand besonders wichtig: hier sinkt die Überlebenschance mit jeder Minute dramatisch! Hier können den Patienten nur sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen durch Angehörige oder die Helfer vor Ort retten! Um bei solchen Notfällen schnell reagieren zu können, werden die Helfer vor Ort über Alarmgeber („Piepser“) zum Einsatz gerufen. Neben ihren Alarmgebern sind dabei alle Einsatzkräfte der HvO Baindt mit Einsatzbekleidung, einem Notfallrucksack mit medizinischer Ausrüstung und einem Dachaufsetzer für ihr eigenes Auto ausgerüstet. Da die Helfer vor Ort aus Baindt diesen Dienst ehrenamtlich und in ihrer Freizeit verrichten, entstehen für die Patienten und deren Versicherungen keine Kosten für den HvO-Einsatz. Sämtliche Kosten für den Ersatz von (sterilem) Verbrauchsmaterial und von Neuanschaffungen (beispielsweise aufgrund von Verschleiß) werden ausschließlich über Spenden finanziert. Sie haben Fragen zu den Helfern vor Ort des Deutschen Roten Kreuzes? Sie möchten die Baindter Helfer vor Ort unterstützen? Haben wir Ihr Interesse geweckt – Sie könnten sich vorstellen selbst Helfer vor Ort in Baindt zu werden? Natürlich können Sie sich jederzeit sehr gerne und völlig unverbindlich direkt an die Baindter Helfer vor Ort oder an das DRK Baienfurt-Baindt wenden. Weitere Infos sind auch auf unserer Homepage oder auf Instagram oder unserer Facebookseite zu finden.[mehr]

Zuletzt geändert: 28.04.2025
Kontaktbörse

Kontaktbörse Wie kann man eine geeignete Baugemeinschaft finden? Viele Interessierte wissen zunächst nicht genau, wie sie eine Gruppe Bauwilliger mit gleichen Interessen finden können und welche Form (Baugemeinschaft, Genossenschaft etc.) dabei die richtige ist. Sie haben aus diesem Grund die Möglichkeit in dieser Rubrik sich selbst und ihre Suche in einem Online-Steckbrief vorzustellen. Außerdem können Sie bestehende Gruppen, die noch auf der Suche nach Mitgliedern sind, finden und kontaktieren oder einen Aufruf zur Gründung einer neuen Gruppe starten. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an Frau Gerhardt, n.gerhardt(@)baindt.de , mit den notwendigen Informationen: Ihr Name Ihre Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Handynummer usw.) Bevorzugte Kontaktaufnahme (z.B. E-Mail, Telefon, WhatsApp usw.) Ich bin / Wir sind… (z.B. ein privater Bauherr, eine Baugruppe, eine Genossenschaft oder ähnliche Rechtskonstruktion, eine Kommanditgesellschaft, Planender / Architekt:in, Baugruppenmoderator:in / Projektsteuerer, etc.) Ich suche / Wir suchen… (z.B. private Bauherren, die unserer Baugruppe beitreten möchten; eine bestehende Baugruppe, die noch Mitglieder aufnehmen kann; eine Genossenschaft oder ähnliche Rechtskonstruktion, die noch Mitglieder aufnehmen kann; private Bauherren, die mit uns eine neue Gruppe gründen möchten; private Investoren für unser bestehendes Projekt; einen Planer / Architekt; einen Baugruppenmoderator / Projektsteuerer; Anlagemöglichkeiten in einem bestehenden Projekt; Sonstiges _____) Beschreiben Sie kurz, worauf Sie besonders Wert legen.[mehr]

Zuletzt geändert: 13.05.2025
Blühender Landkreis für Biologische Vielfalt

Die Mitmachaktion „Blühender Landkreis“ startet in die Gartensaison 2023! Die große Blühkampagne im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bietet die Möglichkeit, den eigenen Garten zum Blühen zu bringen und damit einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt vieler Insekten zu leisten. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg haben ab sofort wieder die Möglichkeit, eine Blüh- und/oder eine Gemüsemischung kostenfrei zu bestellen. Unterstützung erhalten Sie durch Onlineveranstaltungen und detaillierte Pflanzanleitungen. Die diesjährige Auftaktveranstaltung findet online am Donnerstag, den 09.03.2023 um 19.00 Uhr statt. Bestellungen sowie weitere Informationen zur diesjährigen Blühkampagne des Landkreises sind auf der Kampagnen-Website www.bluehender-landkreis.org zu finden. Helfen Sie auch dieses Jahr wieder mit, unsere Landschaft bunter und wertvoller zu machen![mehr]

Zuletzt geändert: 28.07.2023
Klimamobilitätsplan im GMS

Klimamobilitätsplan im GMS, Im wirtschaftlich starken Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) mit den Gemeinden und Städten Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg wurden die ersten Schritte für die Mobilität der Zukunft beschlossen. Der vollständige Endbericht mit zahlreichen Maßnahmen zur Senkung des von Fahrzeugen verursachten CO2-Ausstoßrd im GMS-Gebiet, ist hier zum Download abrufbar: https://gmschussental.de/klimamobilitaetsplan/ Der Klimamobilitätsplan (KMP) ist ein gemeindeübergreifendes Mobilitätskonzept zur Erstellung nachhaltiger Fortbewegungsmöglichkeiten. Der GMS ist der erste Gemeindeverband im ländlichen Raum, der den KMP gemeindeübergreifend betrachtet und damit eine Vorreiterrolle im Bundesland Baden-Württemberg einnimmt. Seit März 2022 arbeiten alle fünf Mitgliedskommunen an einem gemeinsamen Ziel: Mit verschiedenen Maßnahmen soll eine 40-prozentige CO2-Reduzierung im Verkehrssektor bis 2030 (ggü. 2010) erreicht und damit die Lebensqualität in den Gemeinden verbessert werden. Zu den Kernmaßnahmen gehören beispielsweise die Einrichtung einer Radschnellverbindung und eines lückenlosen Radverkehrsnetzes, die Neuaufteilung des Verkehrsraumes für die gleichberechtigte Begegnung aller Verkehrsarten, der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mit neuen Buslinien für eine Mobilitätsgarantie und die Förderung der Elektromobilität. Im Vorfeld gab es bereits mehrere Beteiligungsformate: eine Austauschrunde für betroffene Personen, ein Workshop mit zufällig ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern, eine Online-Beteiligung mit über 2.000 Teilnehmern und die Auslegung des Klimamobilitätsplans, bei der verschiedene Akteure eine Stellungnahme abgeben konnten. Nun liegt der Endbericht vor und es geht an die Umsetzung. Zunächst werden die einzelnen Konzepte weiter konkret gemacht und nach Prioritäten und Finanzierbarkeit aufbereitet. Die Umsetzung der Ergebnisse soll transparent stattfinden und bei Bedarf optimiert werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen erhält der GMS einen erhöhten Regelfördersatz von 75 Prozent statt 50 Prozent für konkrete Projekte . Damit können die fünf Mitgliedskommunen gemeinsam viel mehr erreichen. Für alle, denen der vollständige Bericht doch etwas zu lang ist, ist hier auch eine Kurzübersicht abrufbar.[mehr]

Zuletzt geändert: 29.01.2024
Schulzeugnis ausstellen

Schulen dokumentieren die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sowie die damit gegebenenfalls verbundenen Entscheidungen (zum Beispiel Versetzungsentscheidung), Qualifikationen und Abschlüsse in der Regel in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs-, Abschluss- und Prüfungszeugnissen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen

Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig. Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie in Länder außerhalb der EU reisen wollen Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Immissionsschutz - Betriebseinstellung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG anzeigen

Stilllegungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen sind, sobald der Betreiber einen dahingehenden Entschluss gefasst hat, nach § 15 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen

Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass schnellstmöglich der Passbehörde vorlegen. Denn ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig. Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie in Länder außerhalb der EU reisen wollen Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gebäudeenergiegesetz 2024

Geltungsbereich GEG, Im neuen Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG), welches seit 01. Januar 2024 gilt, wird vorgeschrieben, dass bei Neubauten in Neubaugebieten die Heizung mit mind. 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt diese Vorgabe allerdings erst ab dem 30. Juni 2028 . Bei Bestandsgebäuden ist, sofern die Heizung noch funktioniert oder sich noch reparieren lässt, vorerst kein Heizungstausch notwendig. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder aber älter als 30 Jahre ist (bei einem Konstanttemperaturkessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen, mehrjährige Übergangsfristen sowie entsprechende Härtefallregelungen. Gibt es in Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können jedoch frühere Fristen greifen. Um den erforderlichen Anteil von mind. 65 Prozent Erneuerbaren Energien bei Heizungen erfüllen zu können, gibt es laut den Vorgaben des neuen GEG folgende denkbaren Erfüllungsoptionen: a) Wärmepumpe : Die priorisierte Lösung für viele Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser ist der Einbau einer Wärmepumpe. Die Technologie der Wärmepumpe nutzt zum großen Teil kostenlose und erneuerbare Umweltwärme (aus dem Boden, der Luft oder dem Wasser/Abwasser) und erfüllt damit die Vorgabe des GEG, wonach die Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. b) Solarthermie-Heizung : Lässt sich der komplette Wärmebedarf des Gebäudes, also Heizung und Warmwasserbereitung, damit decken, ist der Einbau bzw. die Nutzung einer Solarthermie-Heizung eine Erfüllungsoption der Vorgaben. c) Solarthermie-Hybrid-Heizung : Auch eine Kombination aus einer solarthermischen Anlage und einer Heizungsanlage zur Wärmeerzeugung aus flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen kann als Erfüllungsoption eingesetzt werden. Wenn bestimmte Mindestflächen eingehalten werden, kann ohne einen rechnerischen Nachweis angenommen werden, dass die solarthermische Anlage mit 15 Prozent zur Wärmeerzeugung beiträgt. d) Stromdirektheizung : In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf kann eine Stromdirektheizung genutzt werden, da bereits jetzt fast 50 Prozent des Netzstroms aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird. Bis 2035 soll Netzstrom in Deutschland vollständig aus Erneuerbaren Quellen kommen. e) Biomasseheizung (Holz-, Hackschnitzel, Pellets) : Eine Biomasseheizung, die unter anderem mit Holz, Holzhackschnitzeln oder Pellets gespeist wird, erfüllt ebenfalls die Vorgabe, die Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu betreiben. f) Hybridheizung : Grundsätzlich kann eine Wärmepumpe auch mit einem Spitzenlastkessel in Form einer fossilen Öl-/Gasheizung oder einer Biomasseheizung kombiniert bzw. ergänzt werden. Um einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbare Energien beim Heizen zu erreichen, muss hier die Wärmebereitstellung größtenteils über die Wärmepumpe erfolgen. g) Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt : In diesem Fall muss für die Wärmeversorgung zu mindestens 65 Prozent Biomasse, zum Beispiel nachhaltiges Biomethan bzw. biogenes Flüssiggas oder aber grüner oder blauer Wasserstoff verwendet werden. Allerdings ist Biomasse nur begrenzt verfügbar und die Kosten für Biomethan und Wasserstoff sind derzeit sehr hoch. h) Anschluss an ein kommunales Wärmenetz: Welche Gebäude zukünftig voraussichtlich an ein Wärmenetz (Nah- oder Fernwärme) angeschlossen werden, zeigt die kommunale Wärmeplanung. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen diese bis spätestens Mitte 2028 vorlegen. Bisher gibt es in der Gemeinde noch keine genaueren Überlegungen zur Erstellung eines Wärmeplans . Hat ein Wärmenetzbetreiber vertraglich den Anschluss an ein Wärmenetz zugesichert, können Heizungen noch bis zu zehn Jahren ohne weitere Anforderungen betrieben werden. Weitere Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz 2024, den geltenden Übergangsfristen und zu möglichen Förderungen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen In den nächsten Monaten wird die Energieagentur Ravensburg außerdem auf ihrer Internetseite weitere Details informieren. https://www.energieagentur-ravensburg.de/energieagentur/aktuelles.html[mehr]

Zuletzt geändert: 15.01.2024

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