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Es wurden 709 Ergebnisse in 8 Millisekunden gefunden.
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Patientenrechte

Wenn Sie sich ärztlich behandeln lassen, haben Sie keine Garantie auf Heilung. Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf Heilung, da diese in einigen Fällen auch mit der besten Behandlung nicht erreicht werden kann. Sie haben als Patientin oder Patient aber das Recht auf eine qualifizierte und sorgfältige Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft und auf die Einhaltung fachlicher Standards in der Patientenversorgung. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet Auskünfte für alle Bürgerinnen und Bürger, die Rat und Hilfe zur gesundheitlichen Versorgung benötigen. Sie versteht sich in erster Linie als Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem und ist zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. Die UPD wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen und vom Verband der Privaten Krankenversicherung finanziert. Die Beratungsleistungen sind kostenfrei. Um die Arbeit der UPD zu verstetigen, wurde die UPD zum 1. Januar 2024 in eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts umgewandelt. Sie wird die Beratungen fortführen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Der Ortschaftsrat

In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen können interne Gebietsaufgliederungen in Form von Ortschaften vorgenommen werden. In diesen Ortschaften werden Ortschaftsräte gebildet und es kann eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden, um mehr Bürgernähe zu erzielen. Die Ortschaftsräte werden in direkten Wahlen von den in den Ortschaften wohnenden Bürgern gewählt. Wahlgebiet ist die jeweilige Ortschaft. Die Ortschaftsratswahlen werden gemeinsam mit den Gemeinderats- und Kreistagswahlen durchgeführt. Der Gemeinderat bestimmt durch die Hauptsatzung die Anzahl der von der Bürgerschaft zu wählenden Ortschaftsräte. Den Vorsitz im Ortschaftsrat hat die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher. Aufgabe des Ortschaftsrates ist es, die örtliche Verwaltung zu beraten. Betreffen wichtige Angelegenheiten die Ortschaft, muss er dazu angehört werden. Zudem hat er ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Der Gemeinderat kann dem Ortschaftsrat durch die Hauptsatzung auch Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen, wenn diese die Ortschaft betreffen. Die Ortschaftsräte sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz. Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Amtsblatt_2024_03_01_KW09.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 1. März 2024 Nummer 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Leben retten und gleichzeitig der Natur Gutes tun – Besondere Blutspendeaktion in Baindt am 14. März 2024 Doppelt und nachhaltig helfen – das Le- ben von bis zu drei Menschen retten und gleichzeitig der Natur Gutes tun. Unter diesem Motto steht die nächste Blutspen- deaktion des DRK Baienfurt-Baindt und des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württem- berg Hessen am 14. März 2024 in der Schenk Konrad-Halle. Für jede/n Erstspender/in pflanzen wir einen Baum - regional vor Ort bei uns in Baindt. Somit leisten wir mit die- ser Aktion einen Beitrag zur Aufforstung des regionalen Baumbestandes. Die Idee zu diesem bisher einzigartigen Pilotprojekt in Baden-Württemberg ent- stand durch das Vorhaben des DRK Bai- enfurt-Baindt, Blutspendeaktionen nachhal- tiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Wir bieten die Verpflegung wieder vor Ort an, um durch den Verzicht von Eimalverpa- ckungen, Plastik zu reduzieren. Wasser wird mit einem Sprudelautomat selbst hergestellt und aus Glasflaschen ausgeschenkt. Zudem kaufen wir die Verpflegung bei regionalen Bauern, Supermärkten und Bäckereien ein. Nun wollen wir im nächsten Schritt die Na- tur unterstützen. Nach dem Motto „doppelt Gutes tun“, wird pro Erstspende, die am 14. März 2024 bei uns in der Schenk-Kon- rad-Halle geleistet wird, ein Baum im Häl- dele (bei Grünenberg/Stöcklis) gepflanzt. Seien auch Sie dabei und unterstützen uns bei diesem Vorhaben! Entweder in dem Sie selbst als Erstspender/in bei unserem Ter- min dabei sind, indem Sie Bekannte ani- mieren, zur/zum Erstspender/in zu werden oder indem Sie selbst zum wiederholten Mal zu uns nach Baindt zur Blutspende-Aktion kommen. Wir freuen uns auf Sie! Jetzt anmelden und unter www.blutspende.de/blutspendetermine einen Termin sichern. Ihr DRK Baienfurt-Baindt Do, 14.03.24 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Baindt Schenk-Konrad-Halle Klick auf QR Code Jetzt Termin reservieren! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Aktuelle Informationen zur Neugestaltung unserer Ortsmitte Im Moment erfolgt die Herstellung der südlich gelegenen Parkplätze entlang der Bushaltestelle und Küferstraße (Bereich 1). Diese Parkplätze sind dann im Anschluss für alle Baindterinnen und Baindter wieder nutzbar. Diese Entscheidung ermöglicht es, in einem zweiten Schritt die oberen Parkplätze gegenüber der Kreissparkasse her- zustellen, ohne dass auf Parkmöglichkeiten verzichtet werden muss. Im Anschluss daran, voraussichtlich im März/April, folgen die Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Bereich des Rathausvorplatzes (Bereich 2). Im Juni ist mit den Arbeiten vor den Ladengeschäften zu rechnen. Ein genaueres Zeitfenster kann im Moment nicht benannt werden. Wir werden ca. drei bis vier Wochen vor den Arbeiten auf die Gewerbetreibenden zuge- hen und den genauen Ablauf erläutern. Schließtage der örtlichen Ladengeschäfte sind nach jetzigem Stand nicht notwendig. Die Zugänglichkeit wird an verschiedenen Tagen erschwert und kurzfristig zwischen einer und drei Stunden zum Ausbau der Steine, zur Abdichtung der Tiefgarage und zum Aufbringen des neuen Belages nicht möglich sein, da direkt vor den Eingängen gearbeitet werden muss. An dieser Stelle bitten wir Sie unseren örtlichen Ladengeschäften die Treue zu halten und diese weiterhin tat- kräftig zu unterstützen. Außerdem bedanken wir uns bei unserem Nachbarn Herrn Anton Wucherer für das gute Miteineinander und die großzügige Bereitstellung zusätzlicher Parkmöglichkeiten auf seinem Grundstück! Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmäßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Ihre Gemeindeverwaltung D H 469 .66 4 4 468.30 46 468 .24 7 4 6 8 .4 5 471 .79 471.82 471 .82 471 .80 471 .77 471.87 4 7 2 .2 7 4 7 1 .8 0 4 7 1 .8 1 4 70 .72 470 .17 470 .15 4 7 0 .1 6 470 .87 470.82 4 7 0 .7 1 469 .92 4 6 9 .7 4 470 .82 470 .56 469 .51 471 .83 471 .83 471 .57 471.47 472 .07 472 .53 468 .89 469 .60 469 .61 469 .65 469 .64 469 .65 469 .63 469 .61 469 .65 469 .26 469 .00 469 .24 469 .28 469 .86 470 .16 470 .65 471 .87 472.47 472 .67 472.75 469 .29 469 .40 470 .22 469 .98 469 .83 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471 .97 471 .37 471.08 470 .84 470 .94 4 7 0 .9 6 470 .82 47 .48 470 .10 469.54 469 .89 469 .99 469 .98 470 .01 4 6 9 .8 4 469 .67 4 6 9 .6 8 4 6 9 .6 8 4 6 9 .7 2 4 6 9 .6 5 469 .59 469 .58 469 .59 469 .59 469 .04 468 .87 468 .97 469 .00 469 .02 469 .05 469 .09 472 .87 472.53 472 .70 473 .01 4 7 3 .0 472 .35 472.17 472 .20 472 .90 4 472 .95 472 .88 472.61 0 472 .61 472 .85 473 .01 472 .67 4 7 2 .7 7 472 .83472 .78 470 .21 469 .31 469 .55 469 .93 471 .12 471 .12 .07 469 .57 469 .54 471 .80 471 .90 469 .20 469 .18 470 .08 472.69 466 .54 62/2 57/3 58/12 467.82 7.66 .61 67.56 467.37 467.53 467.87 467.95 467.73 467.70 467.61 467.56 467.27467.20 467.43 469.31 469.16 469.52 466.56 467.07 467.32 470 .03 O ka 471 .32 46 46 0 6 469 .32 4 6 8 .4 5 471 .78 471 .81 471 .78 471 .79 471 .85 4 7 2 .2 7 4 7 1 .7 9 4 7 1 .8 0 470 .85 470 .71470 .72 470 .16 470 .84 470 .81 470 .75 4 7 0 .6 9 469 .86 4 .76 4 6 9 .7 4 470 .82 470 .56 4 7 0 .5 6 471 .83 O K M a 471 .71 471 .87471.69 471.61 471 .52 472 .07 468 .88 469 .64 469 .66 469 .63 469 .61 469 .68 469 .62 469 .69 469 .66 469 .61 469 .42 469 .37 4 469 .07 469 .21 469 .11 471 .21 471 .41 472.19 469 .53 469 .75 470 .15 470 .06 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471 .95 471.46 471.27 470 .99 470 .84 471.01 4 7 0 .3 6 471 36 470 .10 469.57 469.54 469.53 469.57 469 .56 469 .57 469 .61 469 .73 4 6 9 .8 7 4 6 9 .8 4 469 .83 4 6 9 .8 5 4 6 9 .7 0 4 6 9 .6 5 469 .62 469 .60 469 .59 469 .04 469 .11 469 .28 472 .34 4 7 2 .3 4 472 96 472 .53 472 .96 472 .86 469 .29 469 .42 469 .36 469 .51 Whs Ghs 472.05 470 .17 470 .17 470 .80 469.90 471 .73 469 .14 469 .24 470 .09 470 .85 470 .78 469 .67 469 .64 471 .23 473 .27 466 .63 48/4 5 8 468.55 468 467.19 467.25 467.47 467.54 467.53 468.00 467.36 467.29 466.93 466.72 469.53 469.42 466.52 466.48 467.13 467.10 467.13 467.28 470 .01 469.47 469.31 469.13 6 468.46 468.36 468.37 468.50 468.13 468.18 468.19 468.12 467.99 468.10 468.15 468.31 468.37 468.52 467.96 4 467.56 467.76 7 467.59 467.78 467.60 467.81 467.64 467.83 467.66 467.87 467.71 467.92 467.83 468.04 46 468 467.44 467.49 467.51 467.48 8 3 9 79 8 8 58 7 5 4 2 8 4 1 2 467.88 444666 46 666666 1 ,0 0 In se l w g . B u s e tw a s e in kü rze n 468 468.2 468 . 24 30 0 80-99 55-99 9955-99 55-99 55-99 55-99 80-99 8 9 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80 80-99 80-99 80-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-50 55- 0 55 -9 9 55 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 80-99 80-99 0-99 130-99 130-99 130-99 130-99 130-99 155-99 155-99 155-99 155-99 155-99 180-99 180-99 4 4 113300-9999 113300-9999 80-99 4 6 8 .3 7 4 8.35 4 6 8 .4 5 4 6 8 .4 5 4 6 8 4 5 S ta e S tü tze ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML T p M440 (R65) 9/27W M L T y p L T M 4 4 0 (R 6 5 ) 9 /2 7 W BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 20 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) B S T yp E T C 1 2 0 ( E E S ) ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 4W ML Typ LTM440 ( 60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6 0 m PL Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 B S T yp E T C 1 2 0 ( M ) F hrrad- Repar.Station P Typ ZFY230 ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W Leuchte zusätzlich austauschen JF 07.02.2024 T 0 LLLLLLLLLLLLLLPPPPPPHHHHHHHHHHHHHH 666666666666666666 0000000 mmmmm B S 2 0 ) C ) Ty 0 B S T ((( ((C 8800-9999 5555-9999 99995555-9999 800-9999 ML Ty (((CC60) 24W 88 99 8800 999 8800-9999 8800-9999 8800-9999 99 88 8800 99 8800 8800-9999 8800-9999 5555-9999 5555-9999 5555-9999 8800-9999 Ty EWE-Gartenhydrant OK 468,00 EWE-Gartenhydrant OK 467,95 EWE-Gartenhydrant OK 467,76 Unterflurverteiler Rathaus CAP-Markt Bäckerei Schenk- Konrad-Halle Kreis- sparkasse Mühlstraße Marsweilerstraße K ü fe rstra ß e Dorfplatz Bereich 2 | Rathausvorplatz März / April 24 Bereich 1 | Parkplätze Februar / März 24 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Barrierefreie Homepage der Gemeinde Baindt - Projekt „Ifa - Informationen für alle“ Webseiten öffentlicher Einrichtungen müssen nach § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgeset- zes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich sein. Das Projekt „Ifa - Information für alle“ hat zum Ziel, barrierefreie Informationen in den Bereichen Politik, Medi- zinwesen, Kultur und Freizeit, besonders im digitalen Bereich, bereitzustellen. Die Initiative entstand aufgrund des erkannten Bedarfs an umfassenden und verständlichen Informationen für eine uneingeschränkte Teilha- be am gesellschaftlichen Leben. Beispielsweise die Corona-Krise betonte die Relevanz von gut zugänglichen Informationen für alle. Die Zielgruppe umfasst alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderung oder Lernschwierigkeiten, funktionale Analphabeten, Menschen mit nichtdeutscher Erstsprache und Geflüchtete. Ko- operationspartner wie Städte, Gemeinden, Verwaltungen, Kultureinrichtungen und medizinische Einrichtungen wurden gesucht, um ihre Informationen barrierefrei anzubieten. Auch die Gemeinde Baindt nahm an diesem Projekt teil. Unter www.baindt.de erreichen Sie über die oberste Leiste sowohl den Bereich „Leichte Sprache“ als auch die Gebärdenvideos. Das Projekt wird von capito Bodensee unterstützt, indem ausgewählte Informationen übersetzt und über die capito App zugänglich gemacht werden. Die App bietet Informationen in Leichter Sprache nach den GERS-Sprach- stufen A1, A2 und in Einfacher Sprache nach B1. Die App ermöglicht auch Vorlesefunktionen und die Einbindung von Gebärdensprach-Videos, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Alle erstellten Inhalte können über Web- links direkt auf den Webseiten der Partner eingebunden werden. Das Projekt wird über fünf Jahre von der Aktion Mensch gefördert und von der OWB Oberschwäbische Werkstätten gGmbH durchgeführt. Insgesamt soll das Projekt im Rahmen der Inklusion und digitalen Barrierefreiheit und Informationen für alle schaffen. Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auffallen oder sollten Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, dann dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 VHS - Außenstelle Baindt Kurse Baindt Frühjahr/Sommer 2024 Es sind noch Plätze frei!! Nr. Y3031-01W3 Rückenfit Alexandra Zimoch Gemeinsam wollen wir unseren Rücken stärken. Dabei ler- nen wir, wie die Haltung verbessert werden kann. Zudem werden in jeder Stunde Ansätze zur Rückenentspannung praktiziert. Der Rückenfitkurs mit Wirbelsäulengymnastik hilft uns, die Beweglichkeit und Koordination zu verbes- sern, was zu einer besseren Körperwahrnehmung führt. Am Ende steht das Ziel, auch im Alltag einen rücken- freundlichen und wirbelsäulenschonenden Bewegungs- ablauf zu erlernen. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung 7 - 8 Personen 10 Abende, 05.03.2024 - 04.06.2024 Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 88,70 € (keine Ermäßigung) Nr. Y3021-001W3 Nordic Walking Kurs für Anfänger*innen Nadine Buchmüller Nordic Walking ist mehr als nur spazieren gehen mit Stö- cken! Mit Nordic Walking lassen sich sowohl Ausdauer als auch Kraft, Beweglichkeit und Koordination trainieren. In diesem Kurs lernst du die Grundtechniken des Nordic Walking kennen. Daher ist dieser Kurs für Anfänger*innen optimal geeignet. Benötigt werden passende Stöcke, wenn möglich aus dem Fachgeschäft und dem Wetter angepasste Klei- dung und Schuhe. 7 - 15 Personen 10 Abende, 08.04.2024 - 24.06.2024 Montag, 18:00 - 19:00 Uhr Badweg am Waldspielplatz, Nähe Bike Park 45,30 € Zu allen Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestätigung! Notieren Sie sich des- halb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nach- richt, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kund*in sind Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Für Fragen zu den Kursen der Außenstelle Baindt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Frau Brei, Rathaus, Tel. 07502/9406-13). Vorankündigung Dorfputzete Am Samstag, den 23. März 2024 findet unsere jährliche Dorfputzete in Baindt statt. Treffpunkt ist um 09:00 Uhr am Bauhof. Dort werden Teams gebildet und Strecken zugeteilt. Gegen 12:00 Uhr gibt es einen kleinen Imbiss als Dankeschön und Abschluss am Bauhof. In diesem Jahr organisiert die Narrenzunft Raspler e.V. die Dorfputzete. Hier- für bedanken wir uns bereits heute. Wir freuen uns, wenn möglichst viele Mitbürgerin- nen und Mitbürger bei unserer Dorfputzete mithel- fen. Bei schlechtem Wetter wird die Dorfputzete ersatzlos abgesagt. Ihre Gemeindeverwaltung Stellenausschreibungen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglich eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung nach persönlicher Eignung bis EG 8 > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 17.03.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Geänderte Öffnungszeiten des Rathauses Aufgrund von Personalengpässen ist es erforderlich, die Öffnungszeiten unseres Rathauses vorübergehend einzuschränken. Daher gelten ab 04. März 2024 bis auf Weiteres folgende geänderte Öffnungszeiten: Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (nachmittags geschlossen) Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die aktualisierten Öffnungszeiten finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 05. März 2024 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Dienstag, 12.03.2024 bis Freitag, 15.03.2024 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, den angefallenen Wintersplitt von den Gehwegen auf die Straße zu kehren und dafür Sorge zu tragen, dass keine Hindernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Ab dem 01. März ist das Schneiden von Hecken verboten! Vom 01. März bis zum 30. September ist der Hecken- schnitt in Deutschland untersagt. Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen Hecken, Sträucher und lebende Zäune in diesem Zeitraum nicht radikal geschnitten oder gerodet werden. Dieses Gesetz dient dem Schutz nistender Vögel und Insekten. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Form- und Pfle- geschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zu Gesunderhaltung sind jedoch auch im Frühling und Sommer zulässig. Ebenso bleibt der Rückschnitt zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflichten wei- terhin erlaubt. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf § 12 Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg hin- weisen. Demnach müssen Hecken, gemessen ab der Mittelachse, einen Abstand von 0,50 Meter zum Nach- bargrundstück einhalten und dürfen dann nicht höher als 1,80 Meter sein. Höhere Hecken müssen in einem der Mehrhöhe entsprechenden Abstand zurückgesetzt werden. Festsetzungen im Bebauungsplan haben da- bei Vorrang. Ihre Gemeindeverwaltung Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsan- lage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) und Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwas- sersatzung - AbwS) der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 27.02.2024 wurde die Globalberechnung beschlossen und folglich eine Ände- rung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS). Beschlossen und der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Baindt vollzogen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 11.03.2024 - 14.03.2024 eine Übung Jagdkampf Training FwSpezlOp AZSO durch. An der Übung nehmen ca. 80 Soldaten sowie 15 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Rugetsweiler, Steinenberg, Vogt, Wetzisreute, Wolperts- wende Geplante Übungsaktivitäten: Gefechtsübung Jagdkampf Infanterie, Jagdkommando- einsatz verstärkter Fallschirmjägerzug. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 12.03.2024 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2024 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Ausle- gung zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 23.01.2024 den Entwurf zur 1. Än- derung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewer- begebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.10.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. §3 Abs.2 BauGB bestimmt. Gemäß §13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunig- ten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im west- lichen Bereich des Ortsteils „Schachen“ und umfasst fol- gende Grundstücke mit den Flst.-Nrn.1014/2 und 1014/4. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten La- geplan dargestellt. 562/12 562/15 56 2/ 22 562/14 562/23 562/24 562/21 562/17 1014 558 562/19 562/11 562/20562/18 562/16 562/6 562/13 1 19 15 8 24 14 22 12 31 16 23 19 /1 18 1014/3 1014/4 1014/5 1014/6 1014/7 1014/2 Am Umspannwerk 1014/8 Am F öh re nr ie d Geltungsbereich N maßstabslos Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachun- gen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmög- lichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öff- nungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hin- weis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bit- te, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öf- fentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs.4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröf- fentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (T.Hohenhausen@ Baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht recht- zeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Da- ten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, er- halten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 27.02.2024 gez. Simone Rürup -Bürgermeisterin- Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 02. März und Sonntag, 03. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 02. März Huberesch-Apotheke, Rümelinstr. 7, 88213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 77 09 10 Sonntag, 03. März Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstr. 13, 88250 Weingar- ten, Tel.: 0751 - 56 02 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Problemstoff-Sammlung 2024 Am Donnerstag, 21. März 2024 von 11.00 - 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20 Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszu- wählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Kleb- stoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@ remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Berta Schmid feierte am 23.02.2024 ihren 90. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Bernhard Kenner feierte am 28. Februar 2024 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Herr Kenner ein klei- nes Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Lisa und Frank Fischer zur Geburt ihrer Tochter Jolina Alvina Fischer am 25.12.2023 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungskalender März 06.03. Gottesdienst mit Kranken- salbung Seniorentreff BSS 13.03. Frühlingscafe Sel. Irmgard 14.03. Blutspendetermin DRK SKH 15.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum 16.03. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 16. + 17.03. Jugendlager Alpinteam 17.03. Fahrzeugweihe Feuerwehr SKH 19.03. Gemeinderatssitzung Rathaus 21.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 22.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum 22.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 23.03. Dorfputzete 25. - 27.03. Osterschießen Schützengilde Schulnachrichten SBBZ Sehen Feierlicher Funke der Großzügigkeit Wir freuen uns bekannt zu geben, dass am Freitag, dem 23. Februar 2024, die Böllergruppe Baindt uns großzügig einen Scheck in Höhe von 500 Euro über- reicht hat. Die Böllergruppe Baindt versammelt sich jedes Jahr an Silvester am Baindter Bädle, um ein beeindruckendes zen- trales Feuerwerk für die Gemeinde Baindt zu veranstalten. Der Erlös aus der Veranstaltung im Jahr 2023 wurde für die Anschaffung eines iPads verwendet. Diese großzügige Spende wurde durch Herrn Spahlinger initiiert, der bereits 500 Euro für den Kauf des iPads gespendet hatte. Die Böllergruppe Baindt hat nun den noch fehlenden Betrag beigesteuert. Es war eine heitere Atmosphäre, die von der Gemeinschaft der Gruppe ausging. Und inmitten dieses Moments wurde ein Funke der Großzügigkeit entfacht. Wir möchten uns herzlich bei der Böllergruppe Baindt und Herrn Spahlinger für ihre Unterstützung bedanken. Dank ihrer Großzügigkeit konnten wir das iPad erwerben und werden es für gemeinnützige Zwecke nutzen. Wir sind dankbar für die Zusammenarbeit und das Engagement der Böllergruppe Baindt und freuen uns auf weitere er- folgreiche Projekte in der Zukunft. Dankbar nehmen die zwei Baindter SBBZ-Schüler Justin Maier (mit Ipad) und Lars Warneck (mit Spendenscheck) die Spende entgegen. Hinten v. l.: Frau Weissenberger, Herr Bischof und Frau Schmidt Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Ole Buchmüller, Tel.: 62 13 03 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zur Information „Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 06.03.2024, 10.04.2024, 15.05.2024, 12.06.2024, 03.07.2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 05.03.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bescheinigung für Ruheständler wird derzeit verschickt: Hilfe bei der Steuererklärung Grundsätzlich müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschrei- tet. 2023 lag der Freibetrag bei 10.908 Euro für Singles und bei 21.816 Euro für Verheiratete. Hilfe erhalten Ruhe- ständler dabei durch die kostenlose Bescheinigung „In- formation über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Diese Bescheinigung führt alle steuerrechtlich relevan- ten Beträge auf, die die gesetzliche Rentenversicherung automatisch für das Jahr 2023 an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ in der Vergangenheit schon einmal angefragt hat, bekommt sie auch für 2023 wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie hingegen erstmals benötigt, kann sie unter www.deutsche-renten- versicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Als sogenannte eDaten liegen die steuerrechtlich rele- vanten Beträge der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich dem Finanzamt vor und müssen seit 2019 nicht mehr von Hand in die Steuererklärung eingetragen werden. Weitere Informationen enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie kann kostenlos un- ter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Bro- schüre unter „Pressemitteilungen und Nachrichten“ eben- falls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Informationen zur Anmeldung an der Achtalschule in LG 5 für das Schuljahr 2024/2025: Die persönliche Anmeldung für die LG 5 kann ab Diens- tag, 05.03. bis Freitag 08.03.2024 (12:00 Uhr) vorgenom- men werden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mit: - ausgefüllter Aufnahmeantrag (senden wir Ihnen gerne zu, bzw. finden Sie auf der Homepage) - Blatt 3 und 4 der Grundschulempfehlung im Original - Nachweis über den Masernschutz Sie können uns die vollständigen Unterlagen auch bis spätestens 08.03.2024 auf postalischem Weg zusenden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Für die Schulgemeinschaft A. Lehle - Rektor Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 02. März - 25. Februar 2024 Gedanken zur Woche: Ich danke dir für deine Freundschaft, Jesus! Jeden Tag aufs Neue gehst du mit mir. Du bist an meiner Seite, bist treu und gibst Halt - auch und gerade dann, wenn ich es selbst nicht kann. Samstag, 02. März Ab 08.00 Uhr Aktion Hoffnung Altkleidersammlung 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Romy 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim, Leana Neb († Kurt Bugger, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Franz und Eugen Schmidt) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Sonntag, 03. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Gottesdienst mit den Erstkommu- nionkinder mit der JuKa 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Nele und Vida Dienstag, 05. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Mittwoch, 06. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Krankensalbung im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 07. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 16.00 Uhr Baindt - Erstbeichte der Kommunionkinder Gruppe 2 und Gewandausgabe Freitag, 08. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde der Erstkommuni- onkinder im Bischof-Sproll-Saal Samstag, 09. März 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Bußfeier Ministranten: Marisa Pfister, Jakob Spähn, Ric- co Haller, Emil Schützbach, Max Schützbach († Marta und Heinrich Adler, Josef Jerg, Kurt Elbs, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll, Adam und Agathe Zimmermann) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier, Gedenkgottes- dienst mit dem Musikverein Sonntag, 10. März - 4. Fastensonntag (Laetare) 10.00 Uhr Baindt - Familienwortgottesfeier mit dem Kindergarten St. Martin 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst - 50 Jahre Ju- gendkantorei Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Altkleidersammlung, Samstag, 02. März, ab 8.00 Uhr Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sammeltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Stra- ßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zum Gottesdienst am Mittwoch, 6. März 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Herr Pfarrer Staudacher wird Ihnen im Rahmen des Gottesdienstes die Krankensalbung spenden. Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit. Im Anschluss freuen wir uns auf ein gemütliches Beisam- mensein mit guten Gesprächen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Evangelische Kirche Baienfurt 1. März 2024, 19.00 Uhr anschließend Beisammensein im Katholi- schen Gemeindehaus St. Anna Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ein Hoffnungszeichen gegen Gewalt und Hass „... durch das Band des Friedens“ Zum Weltgebetstag 2024 aus Palästina Die Gottesdienstordnungen für den Weltgebetstag am ersten Freitag im März haben lange Entstehungsge- schichten. In Deutschland war diese mit der Veröffentli- chung der Liturgie im September 2023 zunächst abge- schlossen. Angesichts der dramatischen Ereignisse in Israel und Pa- lästina seit dem 7. Oktober hat das deutsche WGT-Ko- mitee eine aktualisierte Version der Gottesdienstordnung erarbeitet und im Januar 2024 herausgegeben. Diese dient bundesweit als Grundlage für tausende von ökume- nischen Gottesdiensten zum Weltgebetstag. „Angesichts von Gewalt, Hass und Krieg in Israel und Palästina ist der Weltgebetstag mit seinem diesjährigen biblischen Motto aus dem Brief an die Gemeinde in Ephesus ´...durch das Band des Friedens` so wichtig wie nie zuvor“, betont die evangelische Vorstandsvorsitzende des WGT, Brunhilde Raiser. „Der Terror der Hamas vom 7. Oktober jedoch und der Krieg in Gaza haben die Bereitschaft vieler Men- schen in Deutschland weiter verringert, palästinensische Erfahrungen wahrzunehmen und gelten zu lassen. Die neuen Erläuterungen sollen dazu beitragen, die Worte der palästinensischen Christinnen trotz aller Spannungen hörbar zu machen.“ Auch das Plakat und die Postkarten wurden geändert, ein Zweig eines Olivenbaums ist jetzt dargestellt. Die biblischen Texte der Gottesdienstordnung, beson- ders Psalm 85 und Eph 4,1–7 können in der aktuellen Situation tragen. Mit ihnen kann für Gerechtigkeit, Frie- den und die weltweite Einhaltung der Menschenrechte gebetet werden. Die Geschichten der drei Frauen in der Gottesdienstordnung geben einen Einblick in Leben, Lei- den und Hoffnungen in den besetzten Gebieten. Sie sind Hoffnungskeime, die deutlich machen, wie Menschen aus ihrem Glauben heraus Kraft gewinnen, sich für Frieden zu engagieren. Ihre Erzählungen sind eingebettet in Lieder und Texte, die den Wunsch nach Frieden und Gerechtig- keit und vor allem die Hoffnung darauf ausdrücken. Gaza, Hamas, Israel und Palästina sind aktuell Themen der Nachrichten. Wie die Situation zum 1. März sein wird, ist nicht absehbar. Wird weiterhin Krieg herrschen, wird es zumindest eine Waffenruhe geben oder wird ein Weg gefunden für eine sichere und gerechte Lebensmöglich- keit der Menschen in Israel und Palästina? Am 1. März 2024 wollen Christ*innen weltweit mit den Frauen des palästinensischen Komitees beten, dass von allen Seiten das Menschenmögliche für die Erreichung eines gerechten Friedens getan wird. Schließen auch Sie sich über Länder- und Konfessions- grenzen hinweg zusammen, um auf die Stimmen von Frauen aus Palästina und ihre Sehnsucht nach Frieden in der Region zu hören und sie zu teilen. So kann der Weltgebetstag 2024 in dieser bedrückenden Zeit dazu beitragen, dass - gehalten durch das Band des Friedens - Verständigung, Versöhnung und Frieden eine Chance bekommen, in Israel und Palästina, im Nahen Osten und auch bei uns in Deutschland. Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e. V. impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachsene und Kinder herzlich dazu ein, unter An- leitung selbst eine Osterkerze zu gestal- ten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund da- für. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen sel- ber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und De- korationsmaterial stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 16.03.2024, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäf- tigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer die Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. Lk 9,62 Freitag, 01. März 19.00 Uhr Baienfurt Weltgebetstag Palästina, Ev. Kir- che, anschließend Beisammen- sein im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Sonntag, 03. März Okuli 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schö- berl), anschließend Kirchenkaf- fee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 04. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 06. März 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 07. März 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemeindehaus Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Freitag, 08. März 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 10. März Lätare 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Diakoniepfarrer R. Brennecke) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Hinweis: Die Predigt vom letzten Sonntag, 25.2. ist auf unserer Homepage abrufbar, da die Gottesdienstüber- tragung wegen einer Störung der Internetverbindung nicht möglich war. --- Gedanken zum Wochenspruch Nichts verpassen zu wollen, kann gefährlich sein, denn es verleitet uns dazu, nie ganz bei der Sache zu sein - im Moment, hier und jetzt. Unser Wochenspruch lädt uns dagegen zur Konzent- ration auf das Wesentliche ein: Gottes gute Herrschaft des gerechten Friedens - ein Zustand, von dem diese Welt nur träumen kann. Und doch ist Gottes Idee für uns ganz real, will ins Leben übersetzt werden, mit dem Blick auf das, was Gott uns jetzt vor Augen stellt und der Zielrichtung: nach vorne, dorthin, wohin er uns führt - in eine gute Zukunft für alle Geschöpfe dieser Erde. Mit Gott zusammen gelingt das Werk und schickt sich in Gottes Reich, das wächst. Denn vom Ende her wird deutlich, dass sich das Pflügen gelohnt hat, weil dadurch reiche Frucht wachsen kann. Gottes reichen Segen dafür! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evange- lium Jetzt kommt die Abschluss-Staffel zum Johannesevangelium. Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meine Situation hin- einspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin - Zusammen über das Johannesevangelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Auch für die letzten Termine in dieser Reihe laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsamen Lesen, Dis- kutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne donnerstagsabends um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 7. März + 14. + 21. März 2024. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Seniorenkreis Am Dienstag, 12. März 2024 treffen wir uns im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Herr Pfarrer Schöberl wird mit uns über „Messianische Juden und ortho- doxe Christen - Begegnung mit Minderheiten im Heiligen Land“ sprechen. Wir laden alle Interessierten herzlich ein. --- Der kreative Montag bietet an: Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein März 11.03. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Fenster“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Sportverein Baindt 1959 e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: Begrüßung und Totenehrung 1. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 2. Bericht des Kassierers 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. 1. Jugendmannschaft weiter auf Erfolgs- kurs SV Baindt - TTF Kißlegg II 7:3 Den 3. Sieg im 3. Spiel der Rückrunde konnte unsere 1. Jugendmannschaft am vergangenen Samstag beim Heimspiel gegen die TTF Kißlegg II feiern. Das Eingangsdoppel von Fabian und Valentin war hart umkämpft und endete mit einem knappen 3:2 Erfolg für unsere Spieler. In den ers- ten beiden Einzeln folgten zwei klare 3:0 Siege von Fa- bian und Jona, bevor die Siegesserie vorerst riss: Ricco und Valentin hatten bei ihren 1:3 Niederlagen jeweils das Nachsehen. Doch die nächsten 4 Partien gingen allesamt an die Gastgeber, wobei besonders Ricco und Jona bei ihren 5-Satz-Siegen mächtig zu kämpfen hatten. Die ab- schließende Niederlage von Fabian fiel beim Stand von 7:2 nicht mehr sonderlich ins Gewicht, der Sieg war be- reits vorher schon unter Dach und Fach. Damit bleiben wir ungeschlagen an der Tabellenspitze der Kreisliga A und haben nun sogar die Chance die Meisterschaft der Rückrunde zu gewinnen. Es spielten: Jona Klein (3:0), Valentin Koch (1:1), Fabian Striegel (1:1) und Ricco Haller (1:1) Herren 1 bleiben gegen Tabellenführer chancenlos SV Baindt - TSV Laupheim 3:9 Gegen die auf allen Positionen stärker besetzten Gäste aus Laupheim hatten wir von Beginn an nichts zu verlie- ren. Dies wurde gleich in den Doppeln sichtbar, als Tobi und Nico völlig unbekümmert groß aufspielten und das bislang ungeschlagene Spitzendoppel der Gäste nach tollen Ballwechseln 3:2 schlagen konnten. Auch Philipp und Marcel harmonierten in ihrem ersten gemeinsamen Doppel gut und gewannen mit 3:0. Unsere Ersatzmänner Frank und Oli spielten in ihrem Doppel sehr gut mit, für mehr als einen Satz reichte es aber leider nicht. In den Einzeln mussten Marcel und Philipp zum ersten Mal seit ihrer Rückkehr zum SV Baindt (vor 4 Jahren) gegen zwei nominell bessere Spieler antreten und ebenfalls zum ersten Mal gingen alle Einzel des vorderen Paarkreuzes verloren. Tobi konnte in seinem ersten Einzel noch souve- rän mit 3:0 gewinnen und beim Stand von 3:3 waren wir noch voll im Spiel. Doch dann folgten 6 Niederlagen in Folge, bei denen wir in keiner Partie echte Gewinnchan- cen hatten. So war der Abend relativ früh beendet und der TSV Laupheim zeigte uns warum sie derzeit zurecht an der Tabellenspitze stehen. Vielen Dank an unsere Ersatzleute Frank und Oli fürs Ein- springen! Für uns stehen nun in den kommenden Wochen drei Auswärtsspiele an, bei denen wir nochmals punkten müssen um nicht noch in den Abstiegskampf der Lan- desklasse verwickelt zu werden. Es spielten: Marcel Brückner (0:2), Philipp Schwarz (0:2), Tobias Nowak (1:1), Nico Scheffold (0:1), Frank Markwart (0:1) und Oliver Rückert (0:1) Abt. Frauenturnen Einladung zur Abteilungsversammlung Unsere Abteilungsversammlung findet am Montag, 04.03.24, nach dem Sport ab ca. 20.30 Uhr im Jugendvereinsheim „Loch“ statt. Wir freuen uns über zahlrei- che Teilnehmerinnen. Musikverein Baindt Jahreshauptversammlung des Musikvereins Baindt Am vergangenen Sonntag, den 25.02.2024, fand unsere Jahreshauptversammlung in der Schenk-Konrad-Halle statt. Die erste Vorsitzende Selina Steinhauser gab der Versammlung einen Überblick über die Anschaffungen und Projekte des MV Baindts im vergangenen Jahr. Im Anschluss folgte der Bericht der Schriftführerin Melanie Brei, die über die Vereinsaktivitäten 2023 informierte. Die Jugendleiterin Natalie Bader berichtete aus der Jugendarbeit und der Kassier Johannes Steinhauser gab Aufschluss über die Finanzen unseres Vereins. Anschließend empfahlen die beiden Kassenprüfer Werner Elbs und Josef Schützbach der Versammlung die Entlastung der Vorstandschaft. Die Vorstandschaft wurde einstimmig entlastet. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Auch dieses Jahr durften wir wieder einige Mitglieder für ihre langjährige Vereinstreue ehren. Für 10-jährige akti- ve Mitgliedschaft wurde Daniel Futterer, Lukas Forde- rer, Raphael Reck, Tobias Schnez und Katharina Strehle geehrt. Alexandra Dasch erhielt die Ehrennadel in Gold mit Urkunde für ihre 30-jährige aktive Mitgliedschaft im Verein. Johannes Schuler wurde in Abwesenheit die Eh- rennadel in Gold mit Diamant für seine 40-jährige aktive Mitgliedschaft verliehen. Außerdem erhielten Martha Elbs und Franz Schnez die Ehrennadel in Gold mit Diamant für ihre 40-jährige fördernde Mitgliedschaft. Martha Elbs und Franz Schnez wurden satzungsgemäß zu Ehrenmitglie- dern des Musikvereins Baindt ernannt. Frau Rürup übernahm dankenswerterweise die Wahllei- tung. Zur Wahl standen dieses Jahr die Ämter des zwei- ten Vorsitzenden, des Schriftführers sowie zwei aktive und ein passiver Beisitzer. Die zweite Vorsitzende Julia Konzett, die Schriftführerin Melanie Brei sowie der passi- ve Beisitzer Werner Späth wurden in ihrem Amt bestätigt und für weitere zwei Jahre gewählt. Katharina Futterer übergab ihr Amt an Jonas Pfister. Für Valentin Schmidt konnte Bernhard Berle als Nachfolger gewonnen werden. Im Anschluss an die Wahlen folgte noch der Bericht des Dirigenten Julius Otto sowie ein Ausblick auf die Termine und Veranstaltungen 2024. Am vergangenen Sonntag fand ebenfalls die Jahres- hauptversammlung des Fördervereins des Musikvereins Baindt statt. Auch hier wurde neu gewählt. Katharina Strehle gab ihr Amt als Kassiererin des Fördervereins an Achim Henzler weiter. Wir bedanken uns recht herzlich bei den ausscheidenden Ausschussmitgliedern des Musikvereins sowie des Förder- vereins Katharina Futterer, Valentin Schmidt und Katha- rina Strehle und wünschen Jonas Pfister, Bernhard Berle und Achim Henzler viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe! Schützengilde Baindt Osterschießen 2024 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölke- rung und Vereine zum alljährlichen Oster- schießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Geschos- sen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Auch ein Start mit der Luftpistole ist möglich, hier wird das Ergebnis (der Teiler) durch drei- geteilt (1/3). Wir bieten auch eine Mannschaftswertung für beide Klas- sen an. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftsmitglieds. Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 06.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 13.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 20.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag, 26.03.2024 von 18:00 - 22:00 Uhr Mittwoch, 27.03.2024 von 18:00 - 22:00 Uhr Donnerstag, 28.03.2024 von 18:00 - 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, 01.04.2024 ab 10:00 beginnt der Frühschop- pen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aussichtsreiche Wanderung bei Heiligenberg Wir wandern vom Parkplatz Elisenruhe zunächst nach Heiligenberg, weiter zum Aussichtspunkt Altheiligenberg. Nach einer Rast geht es weiter zu den Freundschaftshöh- len und auf die Amalienhöhe. Treffpunkt: Sonntag, 10.03.2024 um 9.30 Uhr Festplatz Weingarten (Fahrgemeinschaften) Gehzeit: ca. 5 Stunden, 11 km, 200 hm. Fahrpreis: 11 Euro für Mitglieder. Einkehr: nach der Wanderung im Landgasthaus zur Post, Betenbrunn 17, Heiligenberg Anmeldung: ab 06.03.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung: Petra Junginger, E-Mail: wan_ja@web.de Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Von Schmalegg nach Weingarten Wir fahren mit dem Stadtbus nach Schmalegg und wan- dern über Aulwangen nach Grosstobel. An Rafi vorbei über die Schussen gelangen wir nach Weingarten zur Einkehr. Treffpunkt: Dienstag 12.03.2024 um 9.45 Uhr Bushalte- stelle Charlottenplatz Weingarten. Gehzeit: ca. 10 km, 80 hm. Fahrpreis: 5,00 Euro für Mit- glieder. Anmeldung beim WF Arnold Methner E-Mail: arnometh97@gmail.com. Mitnehmen: Gute Wanderschuhe, Vesper, Getränk und ggf. Stöcke. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch! Unseren Mitgliedern, die im März ge- boren sind, wünscht die Vorstand- schaft vom Sozialverband VdK OV Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Wir wünschen allen ein schönes Osterfest. Liebe Grüße Karin Maucher - Vorsitzende Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Was sonst noch interessiert MOWA Second-Hand-Kleider-Basar Turn- und Festhalle Mochenwangen Samstag, 09. März von 10 bis 13 Uhr Aktuelle, modische Frühjahr-/ Sommerbekleidung für Damen, Herren und für Teens ab Größe 140 Schuhe, Accessoires, Bücher Während des Verkaufs bewirten wir Sie mit belegten See- len, Kaffee und Kuchen. www.second-hand-basar-mochenwangen.de Wir laden euch herzlich ein zum BASAR BLITZENREUTE mit Kinderflohmarkt am 9. März 2024 von 15 Uhr bis 17 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute Es wird Frühjahrs- und Sommerbekleidung für Babys, Kinder und Jugendliche angeboten sowie Umstandsmo- de und Spielzeug. Genießen Sie Kuchen und Torten, Waffeln und Leberkäse in unserer Cafeteria. Tischreservierungen ab sofort unter basarblitzenreute@gmail.com Weitere Informationen auch bei facebook.com/BasarBlitzenreute oder Instagram @basar.blitzenreute WIR FREUEN UNS AUF EUCH! Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mitglieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Versammlung findet am Dienstag, 19. März 2024 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Saulgauer Straße 31 in 88361 Boms statt. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2023 2. Kassenbericht 2023 3. Kassenprüfbericht 4. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 5. Wahlen von Vorstand, Beirat & Kassenprüfer 6. Wünsche, Anträge, Verschiedenes Im Anschluss wünschen wir gute Unterhaltung mit dem Kabarettisten Martin Wangler alias Fidelius Waldvogel Zu Beginn der Veranstaltung laden wir Sie um 19.30 Uhr zu einem Vesper ein und bitten um pünktliches Erschei- nen. Zur besseren Planung bitten wir um vorherige An- meldung bis spätestens 14.03.2024 unter Tel.: 07585/ 9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Musik am Markttag in Weingarten Alle vier Wochen finden sich in der evangelischen Stadt- kirche in Weingarten am Markttag um 12 Uhr bei „Musik und ein Wort auf den Weg“ zahlreiche Besucher ein. Am Mittwoch, den 6. März 2024 übernimmt der Män- nerchor des Liederkranzes Baienfurt unter Leitung ihrer Dirigentin Irene Streis den Musikteil. Geistliche und welt- liche Lieder kommen zu Gehör. Für die Renovierung der Stadtkirche wird um Spenden gebeten. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeens and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnisse freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Vereinsheim, Ravensburger Str. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751 1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich Vereinsheim, Ravensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Jeder der gerne singen mag, kann kommen und eine Probe miterleben. Für eine weitere Unterstützung wür- den wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 712R83K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 697R100R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten und rücken Sie Ihre Botscha bei den Lesern in den Fokus. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0 DAS HANDWERK Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! 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    Zuletzt geändert: 01.03.2024
    Allgemeines zur Abfallentsorgung

    Abfallwirtschaftsamt Zum 01.01.2016 fiel die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung von den Gemeinden an den Landkreis Ravensburg zurück. Alle Informationen rund um das Thema "Abfall" finden Sie auf der Homepage des Landratsamt Ravensburg.[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Wohnen im Alter

    Umfrage Wohnen im Alter Mitte Mai 2021 (KW 19) wurde der Fragebogen von den Austräger:innen des Amtsblattes von der Gemeinde an circa 2100 Haushallte in der Gemeinde Baindt verteilt. Den Bürger:innen wurde bis zum 04. Juni 2021 die Möglichkeit zur Beantwortung gegeben. Insgesamt haben 400 Bürger:innen von Baindt den Fragebogen fristgerecht eingereicht. Die Rücklaufquote von über 19 Prozent ist zufriedenstellend und aussagekräftig. Fragebogen (PDF-Dokument, 199,54 KB, 24.09.2021) Auswertung (PDF-Dokument, 460,35 KB, 24.09.2021)[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Bericht_23_04_04.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wurde nichts bekannt gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.05.2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Im Hinblick auf den Start der Baumaßnahmen in der Ortsmitte und den Entwicklungen im Fischerwerden wird die Verwaltung die Bürgerschaft transparent informieren. Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, sollte ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. So muss in einem öffentlichen Gebäude beispielsweise eine behindertengerechte Toilette vorhanden sein. Nach vielen Abstimmungsgesprächen mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte Anfang März das Baugesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat nimmt die überarbeitete Planung zum Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus und der sich daraus ergebenen Sanierung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 Im Mai letzten Jahres wurden die Entwürfe für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses und der Bauhofräume dem Gremium vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Baugesuchsunterlagen erstellt werden sollen. Das Feuerwehrgebäude liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Innere Breite 8. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. In südlicher Richtung überschreitet das geplante Gebäude die Baugrenze weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Weitere einschränkende Festsetzungen im Bebauungsplan gibt es nicht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zum Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs sowie der Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr erteilt. Bauantrag für die Erstellung eines Außenpools auf dem Flst. 901, Sulpacherstr. 125/1 Die Bauherrin beantragt südlich des Wohngebäudes direkt an die bestehende Garage anschließend ein Schwimmbecken mit 8.0 m auf 4.0m und einer Tiefe von 1,5 m. Die Entwässerung bzw. Entleerung erfolgt laut Planer über die Hausanschlusskanalleitung. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bauvorhaben) im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im § 35 Abs. 3 werden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erläutert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt Im Rahmen des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbands Mittleres Schussental geht es darum, wie der Mobilitätsbereich im Schussental zukünftig nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Mittels der darin enthaltenen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2030 eine erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erfolgen. Eine Maßnahme hieraus ist die Schaffung eines e-Carsharingangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde Baindt bereits ein konkretes Angebot der Firma Deer Mobility, einem Tochterunternehmen der Energie Calw GmbH, vor. Derzeit befinden sich circa 30 Kommunen des Landkreises in Verhandlungen mit dieser Firma. Einige Kommunen im Landkreis haben die Schaffung eines solchen Angebotes bereits beschlossen. Die Gemeinde muss für die Schaffung eines solchen Angebots der Firma über einen Zeitraum von 10 Jahren (Gestattungsvertrag) zwei Parkplätze überlassen, auf denen eine AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit 22kW Ladeleistung errichtet wird. Der zweite Ladepunkt ist dabei vorrangig für öffentliches Laden angedacht, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug belegt ist. Der Strom für den Betrieb der Ladesäulen stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft vom Unternehmen Schwarzwald Energie, sodass die E-Autos im Betrieb nahezu treibhausgasneutral unterwegs sind. Als Standort für das e-Carsharingangebot sind die beiden geplanten vorderen Parkplätze im Neubaugebiet Fischerareal vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Schaffung eines e-Carsharingangebots in der Gemeinde Baindt durch die Firma Deer Mobility wird zugestimmt. 2. Die Gemeinde ist bereit, hierfür zwei öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen und den notwendigen Stromnetzanschluss zu schaffen. Die Rahmen-bedingungen werden in einem entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Fa. Deer Mobility vereinbart. Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss Mit dem Klimamobilitätsplan wurde in den Jahren 2020/2021 ein neues Instrument geschaffen, Maßnahmen zu definieren und in die Umsetzung zu bringen, die zur Erreichung der Klimaziele maßgebend beitragen können. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, eine 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 zu erreichen. Am 15.07.2021 wurde der Verkehrsentwicklungsplan von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Am 07.10.2021 wurde das Radverkehrskonzept von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80 % vom Verkehrsministerium gefördert. Die Erstellung des Klimamobilitätsplanes erfolgt mit einer umfangreichen Beteiligung. Die Kommunen stehen im regelmäßigen Austausch und können sich in insgesamt sechs Projektgruppentreffen über den Bearbeitungsstand informieren und beteiligen. In zwei Politik-Workshops wurden die jeweiligen Fraktionen einbezogen. Mit wichtigen Stakeholdern wurden in einem Workshop Maßnahmen beleuchtet, ergänzt und weiterentwickelt. Die Bürgerschaft wurde mit einer Pop-Up-Aktion auf den jeweiligen Marktplätzen auf das Thema aufmerksam gemacht und die Teilnahme an der dreiwöchigen Online-Umfrage wurde beworben. Die Online-Beteiligung konnte mit einer hohen Teilnehmerzahl und vielen Hinweisen abgeschlossen werden. Zusätzlich fand ein Workshop mit einer gelosten Bürgerschaftsgruppe statt. Alle gesammelten Hinweise sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Der Klimamobilitätsplan muss für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Diese Auslegung ist für Mitte Juli bis Mitte August 2023 vorgesehen. Der Projektabschluss mit dem endgültigen Bericht zum Klimamobilitätsplan ist für Oktober 2023 eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt schließt sich dem Ziel des Landes Baden-Württemberg an, bis zum Jahr 2030 im Verkehrssektor den CO2 – Ausstoß um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit den Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ein Klimamobilitätsplan aufzustellen. Als Grundlage dient der in der Anlage dargestellte Maßnahmenplan. 3. Die technische Verbandsverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren und die Berechnung der CO2 – Minderung auf Basis dieser Maßnahmen durchzuführen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.02.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 09.03.2023. Es gingen 10 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Bei 2 Anbietern mussten Unterlagen nachgefordert werden, die bei einem Anbieter aber nicht fristgerecht eingegangen sind, so dass das Angebot ausgeschlossen werden musste. Das wirtschaftlichste wertbare Angebot ging von der Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt mit einer Angebotssumme von 264.902,33 € brutto ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt, mit einer Vergabesumme von 264.902,33 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zwei Mal europaweit ausgeschrieben. Nachdem auch bei der 2. Ausschreibung nur ein Anbieter mit nicht geänderter Angebotssumme abgegeben hat, wurde vom Gremium beschlossen in das Verhandlungsverfahren mit dem Bieter einzusteigen. Es wurde in verschiedenen Gesprächen nach Möglichkeiten für Einsparungen gesucht. Die Angebotseröffnung war am 28.03.2023. Gegenüber dem bisherigen Leistungsverzeichnis konnten Deckenkonstruktion und Deckenstärken verringert werden. Hinzu kamen Leistungen wie das Verschließen des Deckenlochs in der Geschossdecke EG ins OG in Holz statt als Massivdecke, was aufgrund der Statik erforderlich wurde. Diese Kosten entfallen dafür beim Gewerk Rohbau. Ebenfalls wurde die Unterkonstruktion der Fenstereinfassung (Änderung von Stahl zu Holz) zu den Fassadenarbeiten hinzugenommen und entfallen bei den Fensterarbeiten. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zimmerer- und Fassadenarbeiten werden an die Firma Bernhardt Holzbau GmbH aus Weingarten mit der Ausführung der Fassade in Dura Patina zum Auftragswert von 1.473.636,87 € brutto vergeben. Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz und Ortsmitte In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag die Ausschreibung zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte sowie der beiden Bushaltestellen mit dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Nach zahlreichen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Am 24.01.2023 wurden die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Planung inklusive der Leitungsverlegungen wie Kanal, Nahwärme, Wasser, Breitband und der dazugehörige Kostenrahmen im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten (Juli bis September) ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen werden Ausweichstrecken für Busse und den Kfz-Verkehr geschaffen. Die Fertigstellung der Fischerstraße ist hierfür hilfreich. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000 Euro gerechnet. Eine Bewilligung liegt aktuell noch nicht vor. Ein zusätzlich beantragter Zuschuss für die Bushaltestellen wurde inzwischen in Höhe von 170.000 Euro bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 Euro mehr als erhofft. Im Haushalt 2023/2024 sind für die Dorfplatzneugestaltung 3.850.000 Euro eingestellt. Vergabe Tief-, Landschaft- und Straßenbauarbeiten: Die Ausschreibung wurde am 03.03.2023 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von elf Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot nach § 16 VOB/A wurde von der Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto abgegeben. Vergabe Elektroarbeiten: Parallel wurden die Elektroarbeiten für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Dorfmitte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen angefragt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission ging ein Angebot ein. Das Angebot wurde von der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto abgeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Vergabe Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten: Der Auftrag für Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto erteilt. 2. Vergabe Elektroarbeiten: Der Auftrag für die Elektroarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto erteilt. Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. - Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2023 Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 wurde ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Grundlage dieses Haushaltsansatzes (12.7.2022) war eine Erhöhung der Personalkosten zum 1.1.2023 von 2,5%, eine Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% der pädagogischen Kosten zum 1.1.2023 (Diese Erhöhung war im Koalitionsvertrag angekündigt. Sie konnte jedoch auf Grund der derzeitigen Folgen (Migration) des Ukrainekrieges nicht umgesetzt werden.) sowie eine Schulgelderhöhung um € 1,- je Unterrichtseinheit wurde beschlossen. Darstellung des Defizits im Haushalt 2023: Die Erhöhung der Personalkosten wird mit 4% angenommen, Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% wird im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg nicht vollzogen, Wiederbesetzung von Stellen. Vorschau 2024: Wird eine weitere Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst um weitere 4% in 2024 angenommen, entspricht dies einem weiterem Defizit im Haushalt. Dadurch sind Erhöhungen der kommunalen Zuschüsse und Schulgelder notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt ist Gründungsmitglied der Musikschule und arbeitet in all den Jahren sehr gut und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschule zusammen. So hat unsere Klosterwiesenschule einen Schwerpunkt im Bereich Musik. Eine umfangreiche Förderung findet im Unterricht und darüber hinaus in offenen Angeboten statt. So wird das Flöten- und Gitarrenangebot der Klosterwiesenschule durch die Musikschule abgedeckt. In der 3. und 4. Klasse gibt es Bläserklassen, die ergänzend von den Lehrkräften der Musikschule unterrichtet werden. Auch gibt es für die Viertklässler Perkussionsunterricht, der ebenfalls von Seiten der Musikschule erbracht wird. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und den überall präsenten Fachkräftemangel wird das Angebot der Musikschule mit deren qualifizierten Lehrkräften immer wichtiger. Aktuell gibt es zwei Studierende für das Fach Musik an der PH in Weingarten. Gerade der Mangel an Lehrkräften für das Fach Musik ist eklatant. Anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 15. Februar 2023 ergibt sich für Baindt eine Erhöhung der kommunalen Beiträge zum 1.1.2023 von € 21.468,77 auf € 25.762,52. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: a. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 20% ab 1.1.2023 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. b. Erhöhung des Schulgeldes um durchschnittlich € 3,- ab 1.10.2023 Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. c. Erhöhung des Auswärtigenzuschlags auf € 31,- monatlich Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. d. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 5% ab 1.1.2024 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8.11.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. Belagserneuerung DFB Minispielfeld Im November 2008 wurde das DFB Minispielfeld der Öffentlichkeit übergeben. Von Anfang an wurde das Minispielfeld von unseren Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung angenommen. Nach 15 Jahren Nutzung weißt der Belag starke Abnutzungen auf, an den Stößen gehen die Nähte auseinander, darüber hinaus ist der Belag am Fußballtor verschlissen. Es besteht durch den „abgewetzten“ Kunstrasen immer mehr die Gefahr, dass die darunterliegende Schicht ebenfalls verschlissen wird und somit auch ausgebaut werden muss. Der aktuelle Zustand des Platzes birgt darüber hinaus eine erhebliche Verletzungsgefahr. Für die Belagserneuerung wurden 2 Firmen angefragt. Beide Firmen gaben ein Angebot ab. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt von der Firma Brugger Soccer Systems aus Münster zum Angebotspreis von 17.552,50 € brutto ohne Entsorgung des alten Belags. Die Firma Brugger Soccer Systems hat 2008 das DFB Minispielfeld in Baindt gebaut sowie in der Vergangenheit Vandalismusschäden am Belag behoben. 20.000 € sind für die Erneuerung des Belags im Haushalt 2023/24 eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Belagserneuerung am DFB Minispielfeld wird an die Firma Brugger Soccer Systems zu einem Angebotspreis von 17.552,50 € brutto vergeben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischen und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunalabgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2022 und 2021 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2022-2024 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2021 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2021 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2022 wurden vom Abwasserzweckverband noch keine Abrechnungen vorgenommen. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor 2022 weitere Inlinersanierungen geplant wurden, wurde die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik überprüft. Die Kanalisation wurde im Vorjahr neu vermessen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. 2023 bzw. 2024 könnten folgende Projekte weiterverfolgt werden: Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischen Berechnung, Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband und Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung. Mit diesen Investitionen könnte in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2022 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +43.247,96 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +32.076,63 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -41.807,51 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +58.623,40 €. Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.02.2023 wurde dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ zugestimmt. Die Bestellungszeit der jetzigen Gutachter endet am 01.07.2023, was zeitlich mit dem Start des neuen Gutachterausschusses übereinstimmt. Der Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ wird in 3 Bezirke eingeteilt. Baindt gehört zum Bezirk 1 GMS zusammen mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Berg und Baienfurt. Für den neu zu bildenden Gutachterausschuss sind für die Gemeinde Baindt zwei Personen zu bestellen. Bestellungsvoraussetzung ist, dass Gutachter*innen erfahren und sachkundig in der Immobilienwertermittlung sind. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt schlägt als Gutachter für den Gutachterausschuss westlicher Landkreis folgende Personen vor: Petra Jeske, Stellvertreter Wolfgang Abele; Günter Güls, Stellvertreter Jürgen Schad Anfragen und Verschiedenes Es wurde angefragt wann die Umsetzung des Baus Waldspielplatz erfolgt. Die Verwaltung gibt Auskunft, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, doch aufgrund der Vielfalt der Projekte die Umsetzung nachrangig erfolgt.[mehr]

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      Zuletzt geändert: 19.04.2023
      Inhalt

      Das Inhaltsverzeichnis der Homepage Das Inhaltsverzeichnis ist eine stichwortartige Übersicht zum Inhalt, das alle Seiten des inhaltlichen Teils der Website auflistet. Die Hierarchie der Menüpunkte ist durch Einrückungen sichtbar gemacht. Gemeinde Baindt Grußwort Bürgerstiftung Dorfplatz Aktuelle Informationen Teilabschnitt 1 (Juli bis Dez. 2023) Teilabschnitt 2 (Jan. bis Mai 2024) Ansprechpartner Baufortschritt Fischerareal Fischerareal Informationen und Unterlagen FAQ Veranstaltungen Kontaktbörse Kontaktbörse Gruppe sucht Person Person sucht Gruppe Geschichte Baindter Geschichte Lage & Anfahrt Geoportal Anfahrt Nahverkehr Ortsplan Aktuelles Statistiken der Gemeinde Baindt Veranstaltungen Schenk-Konrad-Halle Wirtschaft Firmen in Baindt Wirtschaftsverbund Gewerbedatenblatt Impressum & Service Suche Inhalt Impressum Datenschutz Erklärung zur Barrierefreiheit Gebärdensprache Leichte Sprache Rathaus & Bürgerservice Rathaus online Amtsblatt Reform der Grundsteuer Öffentliche Bekanntmachungen Gemeindeverwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Mitarbeiter Standesamt Dienstleistungen Lebenslagen Steuern, Abgaben & Gebühren Finanzen der Gemeinde Stellenausschreibungen Gemeinderat Mitglieder Zusammensetzung Gremien Ratsinformationssystem Sitzungstermine Sitzungsberichte Satzungen Bauhof Ausschreibungen Abfallentsorgung Allgemeines zur Abfallentsorgung Abfalltermine Grüngutannahme Wertstoffhof Gelbe Tonne Hundetoiletten Problemstoffsammlung Wasser und Abwasser Gesplittete Abwassergebühr Wasserversorgung & Gebühren Befüllen und Entleeren von Pools Wahlen Digitaler Gewerbesteuerbescheid Helferkreis Asyl Leben & Wohnen Bauen & Wohnen Bebauungspläne Gewerbebauplätze Wohnen im Alter Wohnbauplätze Bodenrichtwerte Geoportal Mietspiegel Breitbandversorgung Geruchsmodell Sulpach Bürgerplattform DRK Feuerwehr Freizeit Landesturnfest Landesgartenschau Wasserhüterinnen Sportanlagen Vereine Spielplätze Bücherei Friedhof Allgemeine Informationen Erdbestattungen Feuerbestattungen Was ist im Todesfall zu beachten Kontakte Gastronomie Gesundheit & Soziales Arztpraxis Ärzte & Apotheken Notruftafel Soziale Einrichtungen Sozialatlas Hilfedienste für Senioren Kindertageseinrichtungen Bedarfsplanung Vormerkung und Vergabekriterien Kindertageseinrichtungen Kindergarten Sonne, Mond & Sterne Kindergarten St. Martin Waldorfkindergarten Kindertagespflege Kirchen Evangelische Kirchengemeinde Katholische Kirchengemeinde Schulen Klosterwiesenschule - Grundschule Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ Sehen mit Internat) Volkshochschule Umwelt & Verkehr Baumaßnahmen Breitbandausbau Dorfplatz Fischerareal Hochwasserschutzmaßnahme Igelstraße E-Lastenrad Elektromobilität Umsetzung in der Gemeinde E-Carsharing Öffentliche Ladesäulen Energie- und Klimaschutzkonzept KLAK - das Klimaanpassungskonzept Allgemeines „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung Solaratlas Freiflächen-Photovoltaik Energieagentur Ravensburg Klimasparbuch Mittleres Schussental Nützliche Tipps und Publikationen European Energy Award Hochwasser/Starkregen Mitfahrplattform Stadtradeln Streuobst Nahwärmeversorgung Regenerative Energien Netzmonitor Windpark Altdorfer Wald Strom-Blackout Verkehrsplanung Wetterstation[mehr]

      Zuletzt geändert: 04.03.2024
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      Warum Windräder in Oberschwaben? Der Energiedialog Altdorfer Wald lädt ein und diskutiert … … Wie beeinflusst uns der Klimawandel? Mit Roland Roth, Meteorologe und Leiter Wetterwarte Süd … Welche Rolle spielen Windräder bei der Energiewende und den Klimazielen? Mit Prof. Dr. Uwe Leprich, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes … Wie nachhaltig sind Windräder im Altdorfer Wald? Mit Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Ertel, RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten 18. Januar | 2024 Gemeindehalle Baienfurt | Beginn 19 Uhr Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Gemeinden. Es ist keine Anmeldung notwendig. Vorträge, Fragen und Diskussion mit Live-Stream auf YouTube www.youtube.com/@forumenergiedialog4961/streams Fo to : J . M ai Der Energiedialog Altdorfer Wald Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regel- mäßig und plant unter anderem Veranstaltungen wie diese. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803.[mehr]

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        Zuletzt geändert: 20.12.2023
        Wahlergebnisse (Sitzverteilung)

        Mit der Auszählung der Stimmen wird unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit begonnen. Zunächst wird das Ergebnis je Wahlbezirk in öffentlicher Sitzung ermittelt und festgestellt. Dabei werden alle in den Wahlurnen beziehungsweise per Briefwahl abgegebenen Stimmzettel ausgewertet. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher meldet die Ergebnisse an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister beziehungsweise an die Kreiswahlleiterin oder den Kreiswahlleiter. Diese ermitteln die Ergebnisse für den Wahlkreis und melden die Stimmenanzahl weiter an die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter. Das endgültige Ergebnis wird für jeden Wahlkreis von den Kreiswahlausschüssen - für das Land vom Landeswahlausschuss - ermittelt und festgestellt. Das endgültige Landesergebnis der Landtagswahl am 14. März 2021 beispielsweise wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg vom 9. April 2021 veröffentlicht. Danach konnte innerhalb eines Monats Einspruch beim Landtag eingereicht werden. Sitzverteilung Nach dem bei der Landtagswahl 2021 angewandten Wahlsystem gehen die ersten 70 Sitze als Direktmandate an die Kandidatinnen und Kandidaten, die in den 70 Wahlkreisen jeweils die meisten Stimmen erreicht haben. Sie werden auch Erst- oder Direktmandate genannt. Die restlichen 50 Sitze des baden-württembergischen Landtags sind die sogenannten Zweitmandate. Um zu ermitteln, welche Bewerberinnen oder Bewerber diese Sitze erhalten, werden nach dem seitherigen Wahlrecht zunächst die für die einzelnen Parteien ermittelten Gesamtzahlen nach einer bestimmten Rechenmethode (Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers) auf die vier Regierungsbezirke (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen) verteilt. Wenn den Parteien nach Abzug der Erstmandate noch Sitze zustanden, kamen bei den Landtagswahlen 2011, 2016 und 2021 die nicht direkt gewählten Bewerberinnen oder Bewerber zum Zug, die innerhalb des Regierungsbezirks die höchsten prozentualen Stimmenanteile erreicht haben (Zweitmandate). Überhangmandate entstehen nach der bisherigen Rechtslage dann, wenn eine Partei in einem der vier Regierungsbezirke mehr Direktmandate erreicht hat, als ihr nach dem prozentualen Gesamtergebnis dort zustehen. Hat eine Partei in einem Regierungsbezirk Überhangmandate erworben, findet in dem betreffenden Regierungsbezirk ein Ausgleich im Verhältnis zu den anderen Parteien statt. Die anderen Parteien erhalten gegebenenfalls sogenannte Ausgleichsmandate. Die Ausgleichsmandate wurden seit der Landtagswahl 2011 an die Bewerberinnen oder Bewerber der betreffenden Partei vergeben, die in dem Regierungsbezirk die höchsten prozentualen Stimmenanteile erreicht haben und bisher noch nicht berücksichtigt wurden. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate beläuft sich die Gesamtzahl der Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag auf derzeit 154.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

        Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" dürfen nur Personen verwenden, die bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassen sind. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass sie in Deutschland die Befähigung zum Richteramt erworben haben. Das Zulassungsverfahren wird auf Antrag bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingeleitet. Für die Bearbeitung des Zulassungsantrags wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Mit der Zulassung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer begründet. In Baden-Württemberg sind die Rechtsanwälte in vier Rechtsanwaltskammern organisiert: Diese befinden sich in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Die Rechtsanwaltskammern erheben von ihren Mitgliedern einen Mitgliedsbeitrag, der jährlich von der Kammerversammlung festgesetzt wird. Beachten Sie, dass Sie als zugelassener Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) ausschließlich Mitglied der Rechtsanwaltskammer beim BGH sind. Diese ist zuständig für die Berufsaufsicht und zuständige Behörde bei Anfragen über die bei ihr zugelassenen Rechtsanwälte. Das heißt, dass Sie während Ihrer BGH-Zulassung keiner der 27 örtlichen Rechtsanwaltskammern angehören. Hinweis: Für die Zulassung als Rechtsanwalt benötigen Sie außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Juristen aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz EU-/EWR-Bürger beziehungsweise Staatsangehörige der Schweiz, die sich in Deutschland als Rechtsanwalt niederlassen möchten und eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf eines Rechtsanwalts (Europäischer Rechtsanwalt) in ihrem Heimatstaat berechtigt, müssen in Deutschland eine Eignungsprüfung ablegen. Mit Bestehen dieser Eignungsprüfung erwerben Sie das Recht, zur deutschen Rechtsanwaltschaft zugelassen zu werden. Mit der Zulassung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer begründet und Sie können die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" führen. Für europäische Rechtsanwälte aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz Bei Europäischen Rechtsanwälten richten sich die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und die Berufsausübung nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG). Wenn Sie als niedergelassener Rechtsanwalt in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz tätig sind, haben Sie die Möglichkeit, sich nach den Bestimmungen des EuRAG ohne Eignungsprüfung in Deutschland dauerhaft niederzulassen und unter der in Ihrem Herkunftsstaat verwendeten Berufsbezeichnung anwaltlich tätig zu sein. Nach mindestens drei Jahren effektiver und regelmäßiger Tätigkeit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zur deutschen Rechtsanwaltschaft zugelassen werden und die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" tragen. Achtung: Rechtsanwälten aus anderen EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, ist die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Rechtsberatung unter der im Herkunftsstaat verwendeten Berufsbezeichnung gestattet. Dies gilt jedoch nicht bei gerichtlichen und behördlichen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten, Straftaten, Dienstvergehen oder Berufpflichtverletzungen, bei denen Anwaltszwang besteht. In diesen Verfahren dürfen europäische Rechtsanwälte nur mit der Zustimmung eines Einvernehmensanwalts (nach der Bundesrechtsanwaltsordnung zugelassener Rechtsanwalt) auftreten.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024

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