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Bericht_23_07_04.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 ist nichts bekannt zu geben. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Mittlere Breite 2. Änderung" für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 Der Bauherr möchte auf seiner Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche hin einen Mattenzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichten. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite 2. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen in der Höhe auf 0,7 m über Fahrbahn beschränkt und müssen mindestens 1,0 m vom Fahrbahnrand abrücken. Deshalb ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Maschenzauns und den nicht eingehaltenen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche wird erteilt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohngebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Innere Breite, 7. Änderung" für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. Die Bauherrin möchte auf dem Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 auf der Westseite des Wohngebäudes eine Dachgaupe errichten, um die Wohnfläche im Dachgeschoss zu vergrößern. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfen Dachaufbauten nur 1/3 der Trauflänge betragen. Eine bestehende Gaupe mit 3,25 m und die nun beantragte Gaupe mit 3,50 m entsprechen insgesamt ca. 41% der Trauflänge. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ für die Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Um mit Wohnräumen nicht näher an den landwirtschaftlichen Betrieb des Nachbarn zu kommen, wurde die schutzbedürftige Nutzung Zimmer in der Erweiterung EG zu einem Abstellraum deklariert. Somit ändert sich an der Schutzbedürftigkeit des Nachbarbetriebes nichts. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da aus den Antragsunterlagen nicht hervorgeht, ob die Immissionsbelastung aus dem eigenen Betrieb des Antragstellers kommt, welche vom Betriebsleiter hinzunehmen wären, oder von einem Fremdbetrieb auf dem Hofgelände. 2. Um eine differenzierte Beurteilung vornehmen zu können, ist ein Geruchsgutachten vorzulegen, welches nach eigenen und fremden Gerüchen unterscheidet. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von fünf Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Weil die neue schutzbedürftige Nutzung näher an den milchviehhaltenden Nach- barbetrieb heranrückt, würde die Geruchssituation des Nachbarbetriebes weiter verschärft werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da von einer Überschreitung des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots auszugehen ist. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Estricharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist bereits entkernt. Die beiden Treppenhäuser sind fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Das Gewerk Estricharbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.05.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 06.06.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Estricharbeiten werden an die Firma Meschenmoser GmbH aus Salem mit einer Bruttoangebotssumme von 169.603,27 € vergeben. Anfragen und Verschiedenes Wendeplatte im Gewerbegebiet Mehlis: Da häufig auf der Wendeplatte unerlaubterweise geparkt wird, wird auf Hinweis eines Gemeinderates eine Parkverbotsschild aufgestellt. Hecken- und Sträucherschnitt: Auf Empfehlung des Gemeinderats wird die Verwaltung zukünftig wieder verstärkt darauf hinweisen, dass AnwohnerInnen ihre Hecken und Sträucher am Gehweg auf dem eigenen Grundstück regelmäßig zurückschneiden müssen. Dies dient dem Zweck, allen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Nutzung des Gehweges zu ermöglichen. Sportanlagen (Roter Hartplatz): Die Verwaltung wird von Seiten eines Gemeinderates darauf hingewiesen, dass im Gremium noch vor der Sommerpause eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem roten Hartplatz zu treffen ist. Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße: Es wurde nachgefragt, ob die Tannen am Rand des Baugebiets Bühl trotz der Verlegung der Leitungen stehen bleiben können. Die Verwaltung erklärt, dass es nicht möglich sein wird, diese Tannen zu erhalten. Personalsituation Kindergarten: Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass derzeit keine weiteren Personalstellen im Kindergarten besetzt werden müssen und zum Beginn des neuen Kindergartenjahres alle Stellen voll besetzt sein werden.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 03.08.2023
    Amtsblatt_2022_12_23_KW51.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 23. Dezember 2022 Nummer 51/52 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Liebe Bürgerinnen und Bürger, ein forderndes und anstrengendes Jahr neigt sich dem Ende zu und Weihnachten steht vor ein forderndes und anstrengendes Jahr neigt sich dem Ende zu und Weihnachten steht vor der Tür. Von Herzen spreche ich unseren Baindterinnen und Baindtern meinen Dank und meine der Tür. Von Herzen spreche ich unseren Baindterinnen und Baindtern meinen Dank und meine Anerkennung für deren vielfältigen Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde aus. Die zupackende Anerkennung für deren vielfältigen Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde aus. Die zupackende Art, das füreinander Einstehen unserer Bürgerinnen und Bürger, macht Baindt sehr besonders Art, das füreinander Einstehen unserer Bürgerinnen und Bürger, macht Baindt sehr besonders und erst richtig heimelig. und erst richtig heimelig. Im Namen des Gemeinderates, der gesamten Gemeindeverwaltung und ganz persönlich Im Namen des Gemeinderates, der gesamten Gemeindeverwaltung und ganz persönlich wünsche ich Ihnen ein frohes, gesegnetes und lichtreiches Weihnachtsfest im Kreise lieber wünsche ich Ihnen ein frohes, gesegnetes und lichtreiches Weihnachtsfest im Kreise lieber Menschen und ein gesundes und glückliches neues Jahr!Menschen und ein gesundes und glückliches neues Jahr! Seien Sie herzlich gegrüßtSeien Sie herzlich gegrüßt IhreIhre Simone RürupSimone Rürup BürgermeisterinBürgermeisterin Sonnenaufgang Richtung Baindter Bädle von Stefan MüllerSonnenaufgang Richtung Baindter Bädle von Stefan Müller Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Basarteam Kirchenchor Baindt Bi-Ba-Butzemann Klosterwiesenschule Baindt Blutreitergruppe Kreativer Montag Böllergruppe Kunstkreis Baindt e.V. Bündnis ´90/Die Grünen Landfrauen Baindt e.V. CDU-Ortsverband Landjugend Baindt e.V. DLRG Baienfurt Lebensräume Jung+Alt DRK Baienfurt-Baindt Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt Elternbeirat Klosterwiesenschule Motorsportgruppe Evangelische Kirchengemeinde Musikverein Förderverein Altenzentrum Sel. Irmgard Nachbarschaftshilfe Förderverein Fußball Narrenzunft Raspler Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Ortsbauernverband Förderverein Landjugend Baindt e.V. Powerfrühstück Förderverein Musikverein Radfahrverein Förderverein Schalmeien Reitergruppe Förderverein Waldorfpädagogik SBBZ Freiwillige Feuerwehr Schalmeienkapelle Baindt FWV-Ortsverband Schützengilde Helferkreis Seniorentreff Helfer vor Ort-Gruppe Baindt Singkreis Hospizbewegung Weingarten - Soldatenkameradschaft Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Sozialverband VdK Human-Table-Soccer-Verein SPD-Ortsverein Baienfurt-Baindt Hundefreunde Baindt e. V. Sportverein Impulse - Erwachsenenbildung Stiftung St. Franziskus Altenzentrum Sel. Irmgard Jagdgenossenschaft Taekwondo Jugendfeuerwehr Baindt Tennisclub Kapellengemeinschaft Schachen Verein für Sehgeschädigte Kapellengemeinschaft Sulpach Volleyball LJ Baindt Katholische Junge Gemeinde (KJG) Waldorfkindergarten Katholische Kirchengemeinde Wasserverein Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Kindergarten „St. Martin“ Wohl-Fühl-Treff Kinder- und Jugendchor Baindt Alle Baindter Vereine, Institutionen und Einrichtungen wünschen ihren Mitgliedern, Freundinnen und Freunden ein gesegnetes Weihnachtsfest mit vielen frohen Stunden und für das Neue Jahr Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit! Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Landjugend Baindt Die Legendäre Party in Baindt Jetzt wirds wild... WEIHNACHTSTANZ 26. Dezember 2022 Schenk-Konrad-Halle in Baindt Einlass: 19:30 Uhr - Eintritt: 8 € Begrenzte Karten für unter 18 Stellenausschreibungen Die Gemeinde Baindt sucht für Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt eeiinnee EEiinnrriicchhttuunnggsslleeiittuunngg (m/w/d) in Teilzeit (min. 75 %) oder Vollzeit Wir bieten > eine Vergütung nach TVöD – SuE S 11 bzw. SuE S 13 – je nach Haus > ein attraktives Arbeitsumfeld Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 15.01.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für KITA-Profis Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 52/2022-01/2023 Winterpause. Nächste Veröffentlichung: 13.01.2023 Redaktionsschluss: 10.01.2023, 21:00 Uhr Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag WinterpauseWinterpause in Baindtin Baindt Wir suchen für unser Bauamt Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Unser Angebot an Kindertagesbetreuung wird derzeit durch 3 Träger mit zusammen 5 Kindertageseinrichtungen und die Schulkindbetreuung gestaltet. Wir suchen ab sofort eine Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung (m/w/d) zur Neuordnung/zum Aufbau dieses Aufgabenbereichs mit der Gewährleistungsverantwortung für die Gemeinde und die Trägerverantwortung für die drei kommunalen KiTas und die Schulkindbetreuung. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere • den rechtssicheren Betrieb unserer drei Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung in Kooperation mit den Hausleitungen vor Ort zu verantworten • die Weiterentwicklung vergleichbarer pädagogischer und betrieblicher Qualitätsstandards auf unserem Kinder-Bildungs-Campus in Kooperation mit den päd. Fachkräften unter Beachtung der Umsetzung des Orientierungsplans und aller gesetzlicher Vorgaben • Fortschreibung der Rahmenkonzeption, Pflege des Qualitätsmanagements und die Gestaltung von Fachtagen, Inhouse-Fortbildungen und anderen geeigneten Formaten • Dienst- und Fachaufsicht über die leitenden Mitarbeitenden im Bereich Bildung und Betreuung und die Gesamtverantwortung über die Mitarbeitenden in diesem Fachbereich • Verantwortung der Personalgewinnung und Personalentwicklung • Kooperation mit allen angrenzenden Sachgebieten der Gemeinde Baindt, die in den Betrieb der Kindertagesbetreuung involviert sind • Rechtssichere Ausführung aller Aufgaben in der Gewährleisterrolle der Gemeinde Baindt • Erstellung der jährlichen örtlichen Bedarfsplanung mit Einbezug verschiedener Erhebungsinstrumente u.a. einer onlinebasierten Anmeldeplattform • Einführung dieser Anmeldeplattform • Kooperation mit den freien Trägern; Pflege der Betriebskostenvereinbarung • Sie beraten die Gemeinde Baindt und ihre Gremien in rechtlichen, konzeptionellen und betrieblichen Aspekten und führen die Geschäfte des Kinderausschusses; Sie vertreten den Träger in einschlägigen Fachgremien auf Landkreisebene und bei Kooperationspartnern wie Fachschulen, Frühförderung u.ä. • Sie sind zentraler Ansprechpartner für die Eltern und verantworten das Qualitätsmanagement • Sie verantworten gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereichs • Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Schulkindbetreuungsplatz erweitern Sie in naher Zukunft Ihren Verantwortungsbereich um die Schulkindbetreuung (mit einer Erweiterung Ihres Tätigkeitsumfangs) eine stellvertretende Leitung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Ein- wohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Struktu- ren andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellver- tretende Leitung für das Bauamt (m/w/d). In den nächs- ten Jahren stehen mehrere große Hochbauprojekte in der Gemeinde an. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmög- lichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören • Bearbeitung von Bauanträgen und Bauanzeigen • Koordinierung und Betreuung der Bauleitplanung • Überwachung der Bewerberlisten für Bau – und Gewer- begrundstücke • Stellungnahme der Gemeinde zu überregionalen Planun- gen • Bauberatung für Bauherren bzw. Erteilung von Auskünften zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen • Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken • Koordinierung und Betreuung kommunaler Bauprojekte bei Neu-/Erweiterungs-/Sanierungsund Umbaumaßnah- men öffentlicher Gebäude • Projektentwicklung, Projektsteuerung und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion sowie die Betreuung von externen Planungsbüros Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Ar- chitektur, Stadtplanung bzw. Bauingenieurwissenschaft oder über einen Abschluss als Diplom-VerwaltungswirtIn bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation. • Erfahrungen im Projektmanagement, im Bereich Stadt- planung bzw. Bauordnung, Erfahrung in der Führung von MitarbeiterInnen und Berufserfahrung und Fach– und Rechtskenntnisse in den Leistungsphasen nach HOAI, dem öffentlichen Bauplanungs– und Umweltrecht und im Ver- gaberecht (BauGB/LBO BW, VOB, HOAI) sind wünschens- wert jedoch nicht Grundvoraussetzung. • eigenverantwortliche, strukturierte und wirtschaftliche Arbeitsweise • Durchsetzungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Be- lastbarkeit • Fähigkeit zur Steuerung und Koordinierung komplexer Planungen sowie zu strategischem Denken • flexible Aufgabenwahrnehmung, insbesondere für Gremi- umssitzungen in den Abendstunden Wir bieten • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Aufgabengebiet sowie Gestaltungsmöglichkeiten • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit • vorbehaltlich der persönlichen bzw. laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind Aufstiegsmöglichkeiten und Pers- pektiven bis Besoldungsgruppe A 13 oder entsprechende EG 12 TVöD möglich. • breit gefächerte und aufgabenspezifische Fortbildungen • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Da die Bauamtsleiterin Ende 2026 in den Ruhestand geht, wird bei Bewährung die Bauamtsleiterstelle in Aussicht gestellt. Sind Sie interessiert Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tä- tigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitar- beiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31.01.2023 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Bauamtsleite- rin Petra Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51) oder Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Amtliche Bekanntmachungen Die Gemeindeverwaltung bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Gemeinsam haben die fünf Kommunen des Gemein- deverbands Mittleres Schussental festgelegt, aufgrund der angespannten Versorgungslage und den hohen Energiepreisen, im Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr, von Dienstag, 27. Dezember 2022 bis einschließlich Freitag, 30. Dezember 2022, die Ge- meindeverwaltungen zu schließen. Somit bleibt das Baindter Rathaus in dieser Zeit geschlossen. Im Falle eines Sterbefalles erreichen Sie uns unter: 0160 / 5386706. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Wechsel bei dem Austräger des Amtsblattes im Bereich des Bezirks 4 Unsere Austrägerin Svenja Hermann trägt das Amtsblatt diese Woche zum letzten Mal aus. Sie hat das Amtsblatt seit über zwei Jahren in ihrem Bezirk 4 zur Zufriedenheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Na- men der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 13. Januar 2023 übernimmt Franka Hermann den Bezirk von Svenja. Wir wünschen ihr viel Freude beim Austragen. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Wechsel bei dem Austräger des Amtsblattes im Bereich des Bezirks 7 Unsere Austrägerin Lea Svoboda trägt das Amtsblatt diese Woche zum letzten Mal aus. Sie hat das Amtsblatt seit zwei Jahren in ihrem Bezirk 7 zur Zufriedenheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 13. Januar 2023 übernimmt Benjamin Stiefva- ter den Bezirk von Lea. Wir wünschen ihm viel Freude beim Austragen. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 24. Dezember und Sonntag, 25, Dezember AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Montag, 26. Dezember Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 Samstag, 31. Dezember und Sonntag, 01. Januar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Freitag, 06. Januar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 Samstag, 07. Januar und Sonntag, 08. Januar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. Dezenber Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Sonntag, 25. Dezember Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnanger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Montag, 26. Dezember Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Samstag, 31. Dezember Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sonntag, 01. Januar Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weiße- nauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Freitag, 06. Januar Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Samstag, 07. Januar Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 08. Januar Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gott- lieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum? Ihren ausgedienten Weihnachtsbaum können Sie bei der Grüngutannahmestelle „Hofstelle Wöhr“ in der Friesen- häusler Straße zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos abgeben. Bitte beachten Sie: Der Baum muss vollständig abdeko- riert und frei von jeglichem Baumschmuck sein. Die „Hofstelle Wöhr“ ist freitags von 15.00 – 18.00 Uhr geöffnet! Ihre Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Der Wertstoffhof ist zum Jahresende an folgenden Ter- minen geöffnet: - Freitag, 23.12.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag, 30.12.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Samstag, 07.01.2023 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Danach gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten des Wertstoffhofs. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit Am 21.12.2022 feierten die Eheleute Charlotte und Wolfgang Buchholz das Fest der Diamantenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Dezember 24.12. Musikverein Vorspielen DP 26.12. Landjugend Weihnachtstanz SKH 31.12. Silvesterschießen Böllergruppe WSP Januar 07.01. Maskenbefreien Raspler DP/SKH 19.01. FV Waldorfkindergarten e.V. Waldorf- Infoabend kindergarten 21.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 24.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 28.01. Narrenbaumstellen DP 29.01. Narrensprung Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebbücherei ist in den Weihnachts- ferien vom 21.12.2022 bis zum 06.01.2023 ge- schlossen. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Ordnungsamt - Asylbetreuung - Kindergarten Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Land- kreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Ge- meinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminver- einbarung ist nicht notwendig. Die erste Sprechstunde im neuen Jahr 2023 findet am 10. Januar statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, sei- nes Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. Dezember 2022 - 15. Januar 2023 Gedanken zur Woche Ich bin als Licht in die Welt gekommen, damit jeder, der an mich glaubt, nicht in der Finsternis bleibt. Joh 12,46 „Die größten Ereignisse, das sind nicht unsere lautes- ten, sondern unsere stillsten Stunden.“ - Friedrich Nietzsche – So war es vor 2000 Jahren, so ist es noch heute. Der Weltmeister von 2022 ist nächstes Jahr schon Schnee Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 von gestern. Ich wünsche uns, dass wir im Lärm der täg- lich wechselnden Schlagzeilen etwas von der Stille von damals vernehmen und daraus Kraft und Mut schöpfen für das Kommende. Gesegnete Weihnacht und Gottes Begleitung im neuen Jahr, Bernhard Staudacher, Pfarrer Samstag, 24. Dezember - Heiligabend 16.00Uhr Baindt – Krippenspiel, dazu dürfen alle an- deren Kinder als Hirten, Engel oder Schaf ver- kleidet kommen Miniatranten: Lena Himpel, Noemi Oelhaf, Ma- teo Oelhaf, Alexandra Schnez 16.00 Uhr Baienfurt - Krippenspiel 22.00 Uhr Baindt - Christmette mit dem Kirchenchor Alle Ministranten Adveniat - Kollekte 22.00 Uhr Baienfurt – Christmette mit der JuKa Sonntag, 25. Dezember – Weihnachten 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst (Pfarrer i. R. Heinz Leuze) Alle Ministranten Adveniat - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst Montag, 26. Dezember – 2. Weihnachtstag – Hl. Stepha- nus 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst mit Aussendung der Sternsinger, Kindersegnung und Segnung „Johanniswein“ Alle Ministranten Adveniat - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst mit Kinderseg- nung und Segnung „Johanniswein“ Dienstag, 27. Dezember Baindt kein Schülergottesdienst (Ferien) Mittwoch, 28. Dezember 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 29. Dezember Baienfurt kein Schülergottesdienst (Ferien) Freitag, 30. Dezember 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 31. Dezember - Silvester 17.30 Uhr Baindt – Jahresschlussgottesdienst Ministranten: Benjamin Michelberger, Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Theresa Henzler, Tomas Henzler († Ida und Georg Selensky, Sieglinde Kösler) 18.00 Uhr Baienfurt – Jahresschlussgottesdienst (Wort-Gottes-Feier) Sonntag, 01. Januar - Neujahr 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Afrika Kollekte Dienstag, 03. Januar Baindt kein Schülergottesdienst (Ferien) Mittwoch, 04. Januar 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 05. Januar Baienfurt kein Schülergottesdienst (Ferien) Freitag, 06. Januar - Dreikönig 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (Pfarrer i. R. Leuze) mit den Sternsingern, Segnung des Dreikönig- wassers, Kreide, Salz und Fleisch Ministranten: Sternsinger († Roas Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam- mit Aneghörigen, Ida und Pius Wolf) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit den Stern- singern und dem Kirchenchor, Segnung des Dreikönigwassers, Kreide, Salz und Fleisch Samstag, 07. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Benjamin Stiefvater, Marisa Pfis- ter, Lisa Schad, Leana Neb, Alexandra Schnez, Jakob Spähn, Mona Stiefvater Sonntag, 08. Januar 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Ronja Dienstag, 10. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 11. Januar 14.00 Uhr Baienfurt – Gottesdienst mit Krankensalbung (Katholischer Seniorenkreis) 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier Donnerstag, 12. Januar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 13. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 14. Januar 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Kai 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 15. Januar 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Laura Kurz, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Karl Bohner) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amelie Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Unser Pfarrbüro bleibt vom 27. Dezember 2022 bis zum 06. Januar 2023 geschlossen. Wir sind wieder ab dem 10. Januar erreichbar. Öffnungszeiten Dienstag, 10. Januar 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 12. Januar 15.00 – 18.00 Uhr Freitag, 13. Januar 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halb- jahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Bitte beachten: Das Pfarrbüro ist vom 27. Dezember – 06. Januar geschlossen. An Heiligabend findet um 16 Uhr in unserer Kirche in Baindt die Krippenfeier statt. Die Kommunionkinder spielen die Weihnachtsgeschichte vor. Dazu dürfen alle anderen Kinder als Hirten, Engel oder Schaf ver- kleidet kommen. Wir freuen uns auf euch. Das Krippenspielteam Sternsingeraktion vom 02. – 05.01.2023 in Baindt „Kinder stärken, Kinder schützen – in Indonesien und weltweit!“ Unter diesem Motto bringen die Sternsinger vom 02. – 05.01.2023 den Neujahrs- Segen in die Häuser und sammeln Spenden für Kinder in Not. Im Mittelpunkt der kommenden Sternsingeraktion steht der Kinderschutz. Der Schutz von Kindern und die Wahrung Ihrer Rechte ist ein wichtiges Thema, das in weiten Teilen der Welt verbesserungswürdig ist. Das Kindermissionswerk fördert Projekte, die sich dieser Problematik annehmen und sich für den Schutz von Kindern einsetzen. Beispielsweise werden in Indonesien Projekte unterstützt, die mithilfe von Bildung und Aufklärung Kinder stärken, so dass sie um Ihre Rechte wissen und für sie eintreten können. Die kommende Sternsingeraktion in Baindt Der Wandel der Zeit macht auch vor den Sternsingern nicht halt und die Durchführung der Aktion muss an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Unsere Gemeinde ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und viele Haushalte sind neu hinzugekommen. Dieser Umstand hat direkte Auswirkungen auf unsere Sternsingeraktion. Die logistische Herausforderung wird immer größer und es ist zwischenzeitlich mit den vorhandenen Ressourcen kaum mehr machbar, alle Haushalte in der Zeit zwischen Neujahr und dem Dreikönigstag zu besuchen. Aus diesem Grund werden persönliche Besuche der Sternsinger nur noch nach vorheriger Anmeldung stattfinden. Wenn Sie einen Besuch der Sternsinger wünschen, werden die Kinder Sie besuchen, Ihre Lieder singen und den Segen bringen. Alle anderen Haushalte erhalten wie in den vergangenen zwei Jahren ein Segenspaket. Dieses enthält Informationen über die Aktion, Spendenmöglichkeiten und den aktuellen Segensaufkleber. Wir hoffen durch diese Neuerung den veränderten Anforderungen gerecht werden zu können und freuen uns auf viele Anmeldungen! Auf Wunsch kommen die Sternsinger auch zu Ihnen! Wenn Sie den Besuch der Sternsinger wünschen, können Sie diesen wie folgt anmelden: - Telefonisch im Pfarrbüro unter Tel. 1349 (ab 23.12.2022 erfolgt eine Weiterleitung auf einen Anrufbeantworter) - Per E-Mail an sternsinger-baindt@gmx.de (Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an). - Mit unten angefügtem Anmeldeformular. Dieses kann - im Pfarrbüro - bei unserem hölzernen Sternsinger in der Kirche - oder persönlich bei den Mitgliedern des Orgateams abgegeben werden. Sternsingeraktion vom 02. – 05.01.2023 in Baindt „Kinder stärken, Kinder schützen – in In- donesien und weltweit!“ Unter diesem Motto bringen die Sternsinger vom 02. – 05.01.2023 den NeujahrsSegen in die Häuser und sammeln Spenden für Kinder in Not. Im Mit- telpunkt der kommenden Sternsingeraktion steht der Kin- derschutz. Der Schutz von Kindern und die Wahrung Ihrer Rechte ist ein wichtiges Thema, das in weiten Teilen der Welt verbesserungswürdig ist. Das Kindermissionswerk fördert Projekte, die sich dieser Problematik annehmen und sich für den Schutz von Kindern einsetzen. Beispiels- weise werden in Indonesien Projekte unterstützt, die mit- hilfe von Bildung und Aufklärung Kinder stärken, so dass sie um Ihre Rechte wissen und für sie eintreten können. Die kommende Sternsingeraktion in Baindt Der Wandel der Zeit macht auch vor den Sternsingern nicht halt und die Durchführung der Aktion muss an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Unsere Ge- meinde ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und viele Haushalte sind neu hinzugekommen. Dieser Umstand hat direkte Auswirkungen auf unsere Sternsin- geraktion. Die logistische Herausforderung wird immer größer und es ist zwischenzeitlich mit den vorhandenen Ressourcen kaum mehr machbar, alle Haushalte in der Zeit zwischen Neujahr und dem Dreikönigstag zu besu- chen. Aus diesem Grund werden persönliche Besuche der Sternsinger nur noch nach vorheriger Anmeldung statt- finden. Wenn Sie einen Besuch der Sternsinger wünschen, werden die Kinder Sie besuchen, Ihre Lieder singen und den Segen bringen. Alle anderen Haushalte erhalten wie in den vergangenen zwei Jahren ein Segenspaket. Die- ses enthält Informationen über die Aktion, Spendenmög- lichkeiten und den aktuellen Segensaufkleber. Wir hoffen durch diese Neuerung den veränderten Anforderungen gerecht werden zu können und freuen uns auf viele An- meldungen! Auf Wunsch kommen die Sternsinger auch zu Ihnen! Wenn Sie den Besuch der Sternsinger wünschen, können Sie diesen wie folgt anmelden: - Telefonisch im Pfarrbüro unter Tel. 1349 (ab 23.12.2022 erfolgt eine Weiterleitung auf einen Anrufbeantworter) - Per E-Mail an sternsinger-baindt@gmx.de (Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an). - Mit unten angefügtem Anmeldeformular. Dieses kann - im Pfarrbüro - bei unserem hölzernen Sternsinger in der Kirche - oder persönlich bei den Mitgliedern des Orgateams abgegeben werden Gerne können Sie Ihren Besuchswunsch auch bereits für die kommenden Jahre festlegen. Die Sternsinger sind wie folgt unterwegs: 02.01.23 Dorfplatz, Marsweiler (Marsweilerstraße, Bronnenstubenweg, Thumbstraße, Blumenstraße, Dahlienstraße, Lilienstraße, Tulpenstra- ße, Krokusweg, Lavendelstraße, Kornblumenstraße, Ro- senstraße, Nelkenstraße, Zeppelinstraße, Fliederstraße, Veilchenstraße, Höfe) 03.01.23 Innere Breite, Grünenberg, Annaberg (Ziegelstraße, Innere Breite, Küferstraße (außerhalb Dorfplatz), Gartenstraße, Sonnenstraße, Annabergstra- ße, Storchenstraße, Lerchenstraße, Ziegelhalde, Im Vo- ken, Sperlingweg, Grünenbergstraße, Jägerweg, Stöck- lisstraße) 04.01.23 Friesenhäusle, Bifang, Geigensack (Friesenhäuslerstraße, Hirschstraße (Baindt), Dachs- straße, Rehstraße, Froschstraße, Fuchsstraße, Igelstra- ße, Boschstraße, Daimlerstraße, Dornierstraße, Röntgen- straße, Benzstraße, Liebigstraße, Siemensstraße) 05.01.23 Sulpach, Schachen, Grenze Baienfurt Hirschstraße (Sulpach), Reishaufen, Merkenmoos, Greut, Riedsenn, Wickenhauserstraße, Thomas-Dachserstraße, Schachener Straße, Am Föhrenried, Am Umspannwerk, Baienfurter Straße, Eschenstraße, Eichenstraße, Erlen- straße, Buchenstraße, Birkenstraße, Kiesgrubenstraße, Schönblick Die Besuche werden voraussichtlich zwischen 14:30 und 18:00 Uhr stattfinden. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2023 und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit! Das Orga-Team der Sternsingeraktion in Baindt Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 ✄ Anmeldung für den Besuch der Sternsinger vom 02.- 05.01.2023 Wir wünschen einen persönlichen Besuch der Sternsinger Name: .......................................................................................................................... Adresse: ..................................................................................................................... ............................................................................................................................................. Telefon (optional): ............................................................................................. Wir möchten auch in den kommenden Jahren von den Sternsingern besucht werden. ✄ ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 22. Januar 2023 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit. Joh 1,14a Samstag, 24. Dezember Heiligabend 16.00 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Kirchenchor in der Ev. Kirche Sonntag, 25. Dezember Christfest I 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Montag, 26. Dezember Christfest II 10.30 Uhr Baienfurt Weihnachtslieder-Singgottes- dienst in der Ev. Kirche Samstag, 31. Dezember Altjahresabend 17.00 Uhr Baienfurt Jahresabschlussgottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Sonntag, 01. Januar Neujahrstag 19.00 Uhr Baindt Gottesdienst zur Jahreslosung 2023 im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Freitag, 06. Januar Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 08. Januar 1. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 09. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 10. Januar 14.30 Uhr Baienfurt Seniorennachmittag mit Pfarrer Schöberl 19.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Dekan Dr. M. Hauff im Rahmen der Allianzge- betswoche 2023 in der Ev. Kirche Mittwoch, 11. Januar 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 15. Januar 2. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Wochenspruch „Das Wort ward Fleisch und zeltetet unter uns“ Mittwoch, 11. Januar 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 15. Januar 2. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch „Das Wort ward Fleisch und zeltetet unter uns“ Das Wort, das am Anfang aus dem Nichts dieses wunderbare Gebilde hat entstehen lassen, welches wir „Universum“ nennen, der kreative Ruf ins Dasein für jede Kreatur auf dieser Welt, ist eingefleischter Mensch geworden, einer von uns. Was keine Philosophie, noch irgendeine Religion sich überhaupt ausmalen konnte, hat Gott uns geschenkt: Er „zeltete“ mitten in seiner Schöpfung – schafft dadurch einen Ort der Begegnung mit ihm: in Person, mit Herzschlag und Atem, mit Hand und Fuß. Wen sollte das kalt lassen? – Nichts, wirklich nichts hält der Schöpfer zurück, wenn er sich in Jesus in unsere Hände begibt, als hilfsbedürftiger Säugling – wen wundert’s da, dass wir in jedem Neugeborenen den Eindruck haben, Gott wieder auf frischer Tat zu ertappen? Weihnachten fordert heraus, auf diese Zuwendung Gottes zu antworten. Gottes Segen dazu und ein frohes Christfest! Martin Schöberl, Pfarrer Das Wort, das am Anfang aus dem Nichts die- ses wunderbare Gebilde hat entste- hen lassen, welches wir „Universum“ nennen, der kreative Ruf ins Dasein für jede Kreatur auf dieser Welt, ist eingefleischter Mensch geworden, einer von uns. Was keine Philosophie, noch irgendei- ne Religion sich überhaupt ausmalen konnte, hat Gott uns geschenkt: Er „zeltete“ mitten in seiner Schöpfung – schafft dadurch einen Ort der Begegnung mit ihm: in Person, mit Herzschlag und Atem, mit Hand und Fuß. Wen sollte das kalt lassen? – Nichts, wirklich nichts hält der Schöpfer zurück, wenn er sich in Jesus in unsere Hände begibt, als hilfsbedürftiger Säugling – wen wundert’s da, dass wir in jedem Neugeborenen den Eindruck haben, Gott wieder auf frischer Tat zu ertappen? Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Weihnachten fordert heraus, auf diese Zuwendung Gottes zu antworten. Gottes Segen dazu und ein frohes Christfest! Martin Schöberl, Pfarrer Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Allianzgebetswoche 2023 Joy – «damit meine Freude sie ganz erfüllt» Freude an der Schöpfung, Freude an Jesus Christus, Freude als Frucht des Heiligen Geistes, zur Freude geschaffen, Freude im Miteinander, Freude über die Erlösung, Freude im Leid und schließlich: ewige Freude! Die Ev. Kirchengemeinde lädt herzlich zum Gottesdienst am 10. Januar um 19.30 Uhr in die Ev. Kirche ein. Dekan Dr. M. Hauff wird mit uns zusammen den Gottesdienst feiern. Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Allianzgebetswoche 2023 Joy – «damit meine Freude sie ganz erfüllt» Freude an der Schöpfung, Freude an Jesus Christus, Freude als Frucht des Heiligen Geistes, zur Freude geschaffen, Freude im Miteinander, Freude über die Erlösung, Freude im Leid und schließlich: ewige Freude! Die Ev. Kirchengemeinde lädt herzlich zum Gottesdienst am 10. Januar um 19.30 Uhr in die Ev. Kirche ein. Dekan Dr. M. Hauff wird mit uns zusammen den Gottesdienst feiern. Allianzgebetswoche 2023 Joy – «damit meine Freude sie ganz erfüllt» Freude an der Schöp- fung, Freude an Jesus Christus, Freude als Frucht des Heiligen Geis- tes, zur Freude geschaffen, Freude im Mitei- nander, Freude über die Erlösung, Freude im Leid und schließlich: ewige Freude! Die Ev. Kirchengemeinde lädt herzlich zum Gottesdienst am 10. Januar um 19.30 Uhr in die Ev. Kirche ein. Dekan Dr. M. Hauff wird mit uns zusammen den Gottesdienst feiern. Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Allianzgebetswoche 2023 Joy – «damit meine Freude sie ganz erfüllt» Freude an der Schöpfung, Freude an Jesus Christus, Freude als Frucht des Heiligen Geistes, zur Freude geschaffen, Freude im Miteinander, Freude über die Erlösung, Freude im Leid und schließlich: ewige Freude! Die Ev. Kirchengemeinde lädt herzlich zum Gottesdienst am 10. Januar um 19.30 Uhr in die Ev. Kirche ein. Dekan Dr. M. Hauff wird mit uns zusammen den Gottesdienst feiern. Aufruf zur 64. Aktion Brot für die Welt Eine Welt. Ein Klima. Eine Zukunft. In weiten Teilen Europas vertrocknen Wälder und Wiesen ‒ in Bangladesch muss fruchtbares Ackerland immer stärker vor Überflutung und Versalzung geschützt werden. Heftiger Starkregen hat auch in Deutschland zu Hochwasserkatastrophen geführt, und der Wiederaufbau beschäftigt die Menschen viele Jahre. In Burkina Faso wird es von Jahr zu Jahr schwieriger, eine Ernte einzubringen, die die Familien ernährt: Denn vielerorts sind die Böden ausgelaugt, staubig und steinhart. Der Klimawandel ist eine globale Bedrohung ‒ er zeigt sich vor Ort jedoch in unterschiedlicher Weise. Zu viel oder zu wenig Wasser ‒ es sind zwei Gesichter derselben Krise. Beide offenbaren schmerzhaft, dass die sensiblen Grundrhythmen unserer Einen Welt aus dem Takt geraten. Mehr denn je spüren wir, dass wir auf unserem Planeten nur gemeinsam eine Zukunft haben. Die Klimakrise betrifft uns alle, aber sie trifft nicht alle gleich: Diejenigen, die am wenigsten dazu beigetragen haben, leiden am meisten unter ihr. Es sind die Ärmsten, deren Felder vertrocknen oder überschwemmt werden. Es sind die Schutzlosen, die von Wetterextremen am heftigsten betroffen sind. Brot für die Welt hat den Einsatz für Klimagerechtigkeit daher zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Unsere Partner in Bangladesch, Burkina Faso und in vielen anderen Ländern unterstützen Menschen dabei, mit Wetterextremen besser zurechtzukommen: Wenn Kleinbauernfamilien robustes traditionelles Saatgut verwenden, können sie Phasen der Trockenheit überstehen. Mit Steinwällen wird die Konservierung von Feuchtigkeit im Boden unterstützt. In von Überflutung bedrohten Gebieten sichern veränderte Anbaumethoden die Ernten und ermöglichen dadurch eine vielfältige Ernährung. Auf diese Weise entstehen Oasen des Lebens in verwüsteten Regionen. Eines steht jedoch fest: Klimagerechtigkeit erreichen wir nur, wenn sich auch bei uns vieles verändert. Deshalb fordern wir ‒ gemeinsam mit unseren Partnern ‒ von der Politik konkrete Schritte hin zu einer klimagerechten Gesellschaft. Diese Schritte beginnen bei uns selbst mit einer Lebensweise, die Ressourcen in jeder Hinsicht schont. Sie führen weiter in aktives Engagement und in gelebte Solidarität mit den Menschen im Globalen Süden. Wir bitten Sie daher, sich mit uns für Klimagerechtigkeit einzusetzen: durch Ihren eigenen Lebensstil, durch Spenden für die wichtige Arbeit unserer Projektpartner, die an der Seite der Ärmsten stehen ‒ und mit dem Gebet für das tägliche Brot in der Einen Welt. Für Ihren Beitrag und Ihr Vertrauen danken wir Ihnen von Herzen! Präse Pastor Dr. h. c. Annette Kurschus Pfarrerin Dr. Dagmar Pruin Christoph Stiba Vorsitzende des Rates der Evangelisches Werk für Generalsekretär der Vereinigung Evangelischen Kirche in Deutschland Diakonie und Entwicklung e. V. Evangelischer Freikirchen Präsidentin Aufruf zur 64. Aktion Brot für die Welt Aufruf zur 64. Aktion Brot für die Welt Eine Welt. Ein Klima. Eine Zukunft. In weiten Teilen Europas vertrocknen Wälder und Wiesen ‒ in Bangladesch muss fruchtbares Ackerland immer stärker vor Überflutung und Versalzung geschützt werden. Heftiger Starkregen hat auch in Deutschland zu Hochwasserkatastrophen geführt, und der Wiederaufbau beschäftigt die Menschen viele Jahre. In Burkina Faso wird es von Jahr zu Jahr schwieriger, eine Ernte einzubringen, die die Familien ernährt: Denn vielerorts sind die Böden ausgelaugt, staubig und steinhart. Der Klimawandel ist eine globale Bedrohung ‒ er zeigt sich vor Ort jedoch in unterschiedlicher Weise. Zu viel oder zu wenig Wasser ‒ es sind zwei Gesichter derselben Krise. Beide offenbaren schmerzhaft, dass die sensiblen Grundrhythmen unserer Einen Welt aus dem Takt geraten. Mehr denn je spüren wir, dass wir auf unserem Planeten nur gemeinsam eine Zukunft haben. Die Klimakrise betrifft uns alle, aber sie trifft nicht alle gleich: Diejenigen, die am wenigsten dazu beigetragen haben, leiden am meisten unter ihr. Es sind die Ärmsten, deren Felder vertrocknen oder überschwemmt werden. Es sind die Schutzlosen, die von Wetterextremen am heftigsten betroffen sind. Brot für die Welt hat den Einsatz für Klimagerechtigkeit daher zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Unsere Partner in Bangladesch, Burkina Faso und in vielen anderen Ländern unterstützen Menschen dabei, mit Wetterextremen besser zurechtzukommen: Wenn Kleinbauernfamilien robustes traditionelles Saatgut verwenden, können sie Phasen der Trockenheit überstehen. Mit Steinwällen wird die Konservierung von Feuchtigkeit im Boden unterstützt. In von Überflutung bedrohten Gebieten sichern veränderte Anbaumethoden die Ernten und ermöglichen dadurch eine vielfältige Ernährung. Auf diese Weise entstehen Oasen des Lebens in verwüsteten Regionen. Eines steht jedoch fest: Klimagerechtigkeit erreichen wir nur, wenn sich auch bei uns vieles verändert. Deshalb fordern wir ‒ gemeinsam mit unseren Partnern ‒ von der Politik konkrete Schritte hin zu einer klimagerechten Gesellschaft. Diese Schritte beginnen bei uns selbst mit einer Lebensweise, die Ressourcen in jeder Hinsicht schont. Sie führen weiter in aktives Engagement und in gelebte Solidarität mit den Menschen im Globalen Süden. Wir bitten Sie daher, sich mit uns für Klimagerechtigkeit einzusetzen: durch Ihren eigenen Lebensstil, durch Spenden für die wichtige Arbeit unserer Projektpartner, die an der Seite der Ärmsten stehen ‒ und mit dem Gebet für das tägliche Brot in der Einen Welt. Für Ihren Beitrag und Ihr Vertrauen danken wir Ihnen von Herzen! Präse Pastor Dr. h. c. Annette Kurschus Pfarrerin Dr. Dagmar Pruin Christoph Stiba Vorsitzende des Rates der Evangelisches Werk für Generalsekretär der Vereinigung Evangelischen Kirche in Deutschland Diakonie und Entwicklung e. V. Evangelischer Freikirchen Präsidentin Eine Welt. Ein Klima. Eine Zukunft. In weiten Teilen Europas ver- trocknen Wälder und Wie- sen ‒ in Bangladesch muss fruchtbares Ackerland im- mer stärker vor Überflutung und Versalzung geschützt werden. Heftiger Starkregen hat auch in Deutschland zu Hochwasserkatastrophen geführt, und der Wiederaufbau beschäftigt die Menschen viele Jahre. In Burkina Faso wird es von Jahr zu Jahr schwieriger, eine Ernte einzu- bringen, die die Familien ernährt: Denn vielerorts sind die Böden ausgelaugt, staubig und steinhart. Der Klimawandel ist eine globale Bedrohung ‒ er zeigt sich vor Ort jedoch in unterschiedlicher Weise. Zu viel oder zu wenig Wasser ‒ es sind zwei Gesichter derselben Krise. Beide offenbaren schmerzhaft, dass die sensiblen Grundrhythmen unserer Einen Welt aus dem Takt geraten. Mehr denn je spüren wir, dass wir auf unserem Planeten nur gemeinsam eine Zukunft haben. Die Klimakrise betrifft uns alle, aber sie trifft nicht alle gleich: Diejenigen, die am wenigsten dazu beigetragen haben, leiden am meisten unter ihr. Es sind die Ärmsten, deren Felder vertrocknen oder überschwemmt werden. Es sind die Schutzlosen, die von Wetterextremen am hef- tigsten betroffen sind. Brot für die Welt hat den Einsatz für Klimagerechtigkeit daher zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Unsere Partner in Bangladesch, Burkina Faso und in vielen anderen Ländern unterstützen Men- schen dabei, mit Wetterextremen besser zurechtzukom- men: Wenn Kleinbauernfamilien robustes traditionelles Saatgut verwenden, können sie Phasen der Trockenheit überstehen. Mit Steinwällen wird die Konservierung von Feuchtigkeit im Boden unterstützt. In von Überflutung bedrohten Gebieten sichern veränderte Anbaumethoden die Ernten und ermöglichen dadurch eine vielfältige Er- nährung. Auf diese Weise entstehen Oasen des Lebens in verwüsteten Regionen. Eines steht jedoch fest: Klimagerechtigkeit erreichen wir nur, wenn sich auch bei uns vieles verändert. Deshalb fordern wir ‒ gemeinsam mit unseren Partnern ‒ von der Politik konkrete Schritte hin zu einer klimagerech- ten Gesellschaft. Diese Schritte beginnen bei uns selbst mit einer Lebensweise, die Ressourcen in jeder Hinsicht schont. Sie führen weiter in aktives Engagement und in gelebte Solidarität mit den Menschen im Globalen Süden. Wir bitten Sie daher, sich mit uns für Klimagerechtigkeit einzusetzen: durch Ihren eigenen Lebensstil, durch Spen- den für die wichtige Arbeit unserer Projektpartner, die an der Seite der Ärmsten stehen ‒ und mit dem Gebet für das tägliche Brot in der Einen Welt. Für Ihren Beitrag und Ihr Vertrauen danken wir Ihnen von Herzen! Für die Evangelische Für die Frei- und Für Brot für Kirche in Deutschland altkonfessionellen die Welt Kirchen Präsidentin Präse Pastor Dr. h. c. Pfarrerin Christoph Stiba Annette Kurschus Dr. Dagmar Pruin Generalsekretär Vorsitzende des Evangelisches Werk für der Vereinigung Rates der Diakonie und Evangelischer Evangelischen Entwicklung e. V. Freikirchen Kirche in Deutschland Ihr wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und freut sich schon darauf Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Weihnachts- spielen an Heiligabend Nach unserem gelungenen Konzert kön- nen wir uns dieses Jahr auch wieder zum traditionellen Weihnachtsspielen am 24.12.2022 um 13:15 Uhr auf dem Dorfplatz treffen. Dort spielen alle Musikerinnen und Musiker gemeinsam Weih- nachtslieder. Kommen Sie gerne vorbei und genießen die Einstimmung auf ein wunderschönes Weihnachtsfest. Anschließend werden wieder verschiedene Kleingruppen in Baindt unterwegs sein, um alle Baindter in Weihnachts- stimmung zu bringen. Wir laden Sie ein, mit uns den Heiligabend in vorweih- nachtlicher Atmosphäre zu feiern und bieten Ihnen als Treffpunkt der Begegnung mit Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten folgende Möglichkeiten an. Die angegebenen Uhrzeiten sollen jedoch nur als ein grobes Zeitraster verstanden werden, Abweichungen sind situationsbedingt möglich. Gruppe Gartenstraße/Annaberg 13.45 Uhr Innere Breite Baindt (Platz vor Fa. Kling) 14.10 Uhr Gartenstraße / Küferstraße 14.15 Uhr Sonnenstraße (vor Haus Nr.15) 14.35 Uhr Innere Breite ( Ecke Haus Nr.24) 14.45 Uhr Eschenstraße (vor Haus Nr. 13) 14:50 Uhr Birkenstraße 15:00 Uhr Buchenstraße (Im Hof Haus Nr.16) 15:10 Uhr Erlenstraße 16.10 Uhr Annabergstraße (vor Haus Nr. 27) 17.05 Uhr Amselstraße 17.10 Uhr Ecke Thumbstraße / Storchenstraße 17.25 Uhr auf dem Friedhof (1 Strophe „Stille Nacht“) 17.40 Uhr Jägerweg 17.45 Uhr Grünenbergstraße 51 Gruppe Außenbereich und Teilorte 13.45 Uhr Friesenhäusle (Hof Konzett) 14.05 Uhr Kapelle im Schachen 14.20 Uhr Schachen (vor Baienfurterstr.17) 15.00 Uhr Sandhäusle 15.15 Uhr Wickenhaus (Hof Bohner) 15.30 Uhr Merkenmoos 15.45 Uhr Sulpach (Hof Elbs) 16.30 Uhr Sulpach Stachus 16.50 Uhr Friesenhäusle (Hof Wöhr) 17.10 Uhr Neubaugebiet Voken (Bereich Haus Nr.25) Gruppe Richtung Marsweiler (• teilweise in 2 Gruppen) 13.45 Uhr Gruppe A: Mühleparkplatz Gruppe B: Marsweilerstraße (unten) 14.00 Uhr Gruppe A: Thumbstraße/Kirche Gruppe B: Bischof-Sproll-Saal 14.15 Uhr Gruppe A: Kreuzung Lilien - Dahlienstraße Gruppe B: untere Blumenstraße 14.30 Uhr Blumenstraße Wendeplatte 14.45 Uhr Lilienstraße (oben) Wendeplatte 15.15 Uhr Lavendelstraße 15.45 Uhr Marsweiler 16:45 Uhr Obere Rosenstraße 17.00 Uhr Rosenstraße / Ecke Veilchenstraße 17.15 Uhr Nelkenstraße 17.30 Uhr Kornblumenstraße Gruppe Richtung Bifang 13.45 Uhr Daimlerstraße 14.10 Uhr Dornierstraße (Wendeplatte) 14.35 Uhr Boschstraße (Wendeplatte) 15.10 Uhr Kreuzung Hirschstraße / Benzstraße 15.35 Uhr Siemensstraße (Wendeplatte) 16.10 Uhr Rehstraße 16.40 Uhr Eichhorngasse (Kreuzung) 17.10 Uhr Kreuzung Fuchsstraße / Hirschstraße 17.40 Uhr Froschstraße (Wendeplatte) Wir wünschen allen Baindter Bürgern und Gönnern des Musikvereins schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Für jede Art der Unterstützung in unserem Jubilä- umsjahr möchten wir uns nochmals bei allen recht herz- lich bedanken! Ihr Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. Liebe Baindterinnen und Baindter, liebe Mitglieder, nachdem wir auch 2022 aufgrund der Pandemie auf unsere geliebte Fasnet fast komplett verzichten mussten, schauen wir optimis- tisch auf die kommende Fasnetssaison 2023. Auch die Planungen für unseren 15. Baindter Narrensprung am Sonntag, 29.01.2023, sind weit fortgeschritten und es wird bestimmt wieder ein toller Tag. Weitere Informationen über unsere Aktivitäten in der Fasnet 2023 werden wir euch in den ersten Amtsblättern im neuen Jahr mitteilen. Da das nächste Amtsblatt erst am 13.01.2023 erscheint, möchten wir euch bereits heute zu unserem traditionellen Maskenbefreien, am Samstag, den 07.01.2023 um 19:00 Uhr auf dem Dorfplatz einladen. Anschließend gibt es in der Schenk-Konrad-Halle ein ab- wechslungsreiches Programm mit Auftritten der Lumpen- kapelle und der Schalmeienkapelle, sowie unserer Ju- gend-, unserer Mädels- und unserer Männer-Tanzgruppe. Dazwischen werden wir unter anderem auch unser neues Spiel für die Zunftmeisterempfänge vorführen und unser traditionelles Narrenblättle vorstellen. Wir laden euch hierzu recht herzlich ein und würden uns freuen euch am 07.01.2023 beim Fasnetsauftakt 2023 auf dem Dorfplatz und in der Schenk-Konrad-Halle begrüßen zu dürfen. Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Für die Unterstützung unserer Narrenzunft während des ganzen Jahres möchten wir uns bei allen Baindterinnen und Baindtern, der Gemeindeverwaltung, allen Mitglie- dern und Gönnern recht herzlich bedanken. Es grüßt euch mit einem kräftigen Raspler - Ratsch, Ratsch. Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt 40 Jahre Landfrauen Baindt, ... ein Grund zum Feiern. Deshalb trafen wir uns am Sonntag, 11. Dezember 2022 mit unseren Mitgliedern im Bi- schof-Sproll-Saal zu einer Jubiläumsfeier. Nach dem Sektempfang begrüßte unsere Vorständin Doris Sonn- tag die anwesenden Mitglieder und Gäste. Im Anschluß gab es ein leckeres Essen und köstliche Nachtischkreatio- nen. Als nächstes folgten die Gruß- und Dankesworte von Frau Bürgermeisterin Simone Rürup sowie unserer Kreis- vorständin Gisela Eisele. Für Unterhaltung war natürlich ebenfalls gesorgt. Das Duo AH und BE aus Weingarten zeigte uns ihr Bühnenprogramm „Lachen macht schee“. Und dabei wurde viel gelacht. Für die musikalische Um- rahmung und weihnachtliche Einstimmung sorgte Michael Spähn mit seinen Musikern aus Baienfurt. Die Bewirtung übernahmen für uns Mitglieder der Musikkapelle Baindt. Zu guter Letzt kam sogar noch der Nikolaus mit Ruprecht zu den Landfrauen in den Bischof-Sproll-Saal und hatte noch ein kleines Geschenk für alle Mitglieder dabei. Herzlichen Dank an alle, die zum Gelingen des tollen Abends beigetragen haben. Wir wünschen euch allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Stephansritt am 26.12.2022 Wir treffen uns um 12 Uhr bei Familie Sonntag in der Wickenhauser Straße. Anschließend werden wir eine schöne Runde durch das Ried reiten. Zum Abschluss nach dem Ritt (ohne Pferd) hat Jutta Schnez zu sich eingeladen. Wir freuen uns darauf den Traditionsritt wieder durch- führen zu können und bedanken uns herzlich bei den Gastgebern für ihre Einladung. Schützengilde Baindt Als Böllerreferend des Schützenkreises Ravensburg, rufe ich in diesem Jahr alle Vorstände, Mitglieder, Böllerschützen des Kreises Ra- vensburg auf sich in Baindt zum traditio- nellen Silvesterböllern am 31.12.2022 zu treffen, und in gemütlicher Runde unter Freunden, Bekannten und kra- chenden Böllerschüssen den zu Jahresausklang zu feiern. Auch Freunde des Böllern’s, Bürger, Interessenten aus dem Volke von nah und fern laden wir hierzu gerne ein. Wir würden uns freuen euch beim Umtrunk, einem Würst- chen oder angeregten Gesprächen zu sehen. Danach werden wir sie mit einem guten Rutsch und den besten Wünschen auch gerne wieder zum Silvesterabend ihrer Wahl entlassen. Böllergruppe Baindt Einladung zum Silversterböllern in Baindt Für Freunde des Böllerschießen und Böllerschützen Treffpunkt: Baindt beim Waldspielplatz. Wann: An Silvester 31.12.2022 ab 13.00 Uhr Schießzeiten: Achtung Neu Gemeinsames Böllern 14:00 Uhr ca. 10 Schuss. Anschließend „Wer kann der darf“ Bei Interesse freies Böllern 15:00/15:30 Uhr Kontakt: Werner Weissenberg boellerbaindt@web.de Anmeldung vor Ort! Den Weisungen des Schießleiters ist Folge zu leisten. Voraussetzung einen gültigen Böllerschein §27 und ak- tuell gültigen Beschuss auf den Böllergeräte. Jeder Böl- lerschütze haftet für sein Schießen selbst. Die Schützengilde Baindt wünscht allen Mitglieder, Freunden und Gönnern ein Frohes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr 2023. Bleibt alle gesund. Beim letzten Rundenwettkampf musste sich unsere Mannschaft leider dem SV Fenken 3 mit 1393:1400 Rin- gen knapp geschlagen geben. Pfau Arthur: 336 Ringe Pfau Patrick: 374 Ringe Schnez Stefan: 347 Ringe Schmidt Hans Martin: 336 Ringe Blutreitergruppe „Besuch des Bauerntheaters in Zie- gelbach, Dorfstadel, am Freitag, den 06.01.2023“ Die Reitergruppe und die Blutreitergruppe besuchen am Freitag, den 06.01.2023 um 20.00 Uhr, das Bauerntheater in Ziegelbach. Gespielt wird ein Lustspiel in drei Akten „Wia wird des no enda?“ von Xaver Wölfle, Regie: Charly Glaser. Verbindliche Kartenbestellung sind bei Werner Elbs, Tel. 07502-911515 oder E-Mail: werner.elbs@hotmail.de bis zum 25.12.2022 möglich. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Im dritten Teil unserer kleinen Kampagne zur Helfer-vor- Ort Gruppe des DRK Baienfurt-Baindt dürfen wir Ihnen die Frage beantworten, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn die Helfer-vor-Ort Ihnen in einem medizinischen Notfall zur Seite stehen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Da die Helfer-vor-Ort ihre Arbeit ehrenamtlich und in ihrer Freizeit verrichten, entstehen für Patient:innen und deren Versicherungen keine Kosten durch einen Einsatz unserer Schutzengel. Möglich wurde die Einrichtung der HvO-Gruppen nur durch das Engagement und die Be- reitschaft der einzelnen Helfer:innen, sowie die finanziel- le Unterstützung durch die jeweilige Gemeinde. Sowohl die Gemeinde Baienfurt, als auch die Gemeinde Baindt haben die Kosten für sieben Erstausrüstungen übernom- men. Weiteres Material, wie die AED Geräte, wurden durch Spenden und Eigenleistungen des DRK Baienfurt-Baindt finanziert. Sämtliche Folgekosten (Ersatz von Verband- und sons- tigem Einwegmaterial, Neuanschaffungen aufgrund von Verschleiß, teils jährlich anstehende TÜV-Überprüfungen, Ausbildung von neuen Helfer:innen usw.) werden vom DRK Baienfurt-Baindt getragen. !!! Bitte melden Sie einen medizinischen Notfall immer über die Notrufnummer 112 !!! Sollten Sie Fragen rund um die Helfer vor Ort haben, freu- en wir uns über Ihre Nachricht. Weitere Informationen, wie Kontaktdaten, finden Sie unter: hvo.drk-baienfurt-baindt.de. Jahresabschluss des JRK Baienfurt-Baindt Am 15.12. 2022 feierte das Jugendrotkreuz seine Weih- nachtsfeier. Das erstemal seit langer Zeit konnten wir wieder in Präsenz und dann auch noch gemeinsam mit den Eltern feiern. Bei leckerem Punsch und Gebäck, ha- ben wir gemeinsam das Jahr Revue passieren lassen und uns gefreut, in großer Runde zusammenzukommen. So wie jedes Jahr bekamen die Kinder ein kleines Weih- nachtsgeschenk. Hierfür wurden wir vom Rewe Markt Baienfurt unterstützt. Rainer Hahn hat uns die Schoko- ladennikoläuse für die Säckchen gespendet. Vielen Dank dafür, unser Nachwuchs hat sich riesig gefreut! Des weiteren haben wir Leon Lorenz verabschiedet. Er wird im neuen Jahr voll in die Bereitschaft übertreten. Du bist uns trotzdem jederzeit willkommen Nun wünschen wir allen Familien und Freunden ein ge- segnetes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins Jahr 2023 und hoffentlich sehen wir uns gesund und munter in 2023 wieder :) Euer JRK Baienfurt-Baindt Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Nachtrag zum Schachener Dorffest am 12. Juni 2022 Der Luftballonwettbewerb war wieder ein voller Erfolg. Bis weit ins Allgäu hinein flogen die Bal- lone. Die 9 Gewinner wurden von uns benachrichtigt und er- hielten bereits ein kleines Präsent! Herzlichen Dank an Willi Bentele und seiner Familie für die Organisation und Durchführung. __________ Information zur Mitgliederversammlung 2023: Unsere jährliche Mitgliederversammlung wird nicht wie bisher im Januar, sondern am Mittwoch, 08. März 2023 stattfinden. Die Einladung dazu erfolgt rechtzeitig im neuen Jahr. Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Frohe Weihnachten und alles Gute für 2023 Wir wünschen Ihnen allen ein besinnliches Weihnachts- fest und bedanken uns im Namen unserer Mitglieder für die Treue im nun ablaufenden Jahr 2022. Das Jahr 2022 brachte große Herausforderungen in allen Lebensbereichen und wird unser Miteinander sicherlich nachhaltig prägen. Nur gemeinsam schaffen wir es, die Krise hinter uns zu lassen und mit Mut, Zuversicht und Schaffenskraft wird das Licht am Ende des Tunnels bald größer. Wir freuen uns, Sie auch im kommenden Jahr als Kun- den bei uns begrüßen zu dürfen und freuen uns auf Ihre Unterstützung für das lokale Gewerbe. Bleiben Sie gesund, auf ein gutes neues Jahr 2023. Der WBB hilft - Stromgeneratoren für die Ukraine Der WBB hilft mit zwei mobilen Stromgeneratoren für die Ukraine. Nach der Zerstörung der Energieinfrastruktur sollen die beiden Generatoren punktuell helfen das Leid zu lindern und den Menschen zumindest zeitweise wie- der Strom liefern. Vielen herzlichen Dank an alle Unterstützer dieser Hilfe. Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Nachruf Tief betroffen müssen wir Abschied nehmen von Uwe Nehls der am 14. Dezember 2022 verstorben ist. Als Gemein- derat der CDU setzte er sich mit großem Engagement 10 Jahre lang für das Wohl der Gemeinde und der Bür- ger ein. Seine fachkundigen Beiträge und Anregungen waren immer wertvolle Entscheidungshilfen. Ob in der Gestaltung von Friedhof, Schulbereich oder Kindergar- ten, seine Spuren hat er überall hinterlassen. Für seinen Einsatz sind wir dankbar und behalten ihn so in Erinnerung. Seiner Familie gilt unser Mitgefühl. Für den CDU-Ortsverband Dr. Anton Eberle Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Januar geboren sind, wünscht die Vorstand- schaft des Sozialverbandes VdK Orts- verband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Einladung zum Heiligabend-Singen Es ist schon gute Tradition, dass der Männerchor des Lie- derkranzes am Heiligabend Weihnachtslieder auf dem Friedhof in Baienfurt singt. Beginn: 17.30 Uhr Rückblick: Männerchor sang am 11. Dezember in Bai- enfurt Im Gottesdienst in der kath. Kirche in Baienfurt sang der Männerchor des Liederkranzes unter Leitung von Irene Streis. Pfarrer Staudacher und die Gottesdienstbesucher bedankten sich gerne für den gesanglichen Beitrag mit adventlichen Liedern. Wir wünschen allen interessierten Zuhörern und deren Familien ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2023. Unseren Gännern und Freun- den danken wir für die Treue zum Verein. Am Lebensende zuhause – Information über das Ambulante Hospizangebot Gerade in Zeiten schwerer Krankheit wün- schen wir uns, in vertrauter Umgebung sein zu können. Ambulante Hospizarbeit will dies gemeinsam mit anderen Diensten ermöglichen. Durch unser Engagement können wir Entlastung anbieten. Wir informieren Sie über unser Angebot, wer wir sind und was wir tun. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Mittwoch, 11.01.2023, 19 Uhr Referent*innen: Mitarbeiter*innen des Ambulanten Hos- pizdienstes Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Landratsamt Ravensburg Online-Vortrag am 10.01.23: Gicht und Ernährung Erhöhte Harnsäurewerte sind oft der Beginn einer Gicht. Daher bietet das Ernährungszentrum Bodensee-Ober- schwaben am Dienstag, 10. Januar um 17.30 Uhr einen Online-Vortrag zu diesem Thema an. Beim Vortrag erfah- ren die Teilnehmenden Interessantes über die Krankheit wie beispielsweise Ursachen, Symptome und vor allem die Therapie durch eine ausgewogene Ernährung. Diätassistentin Katja Sontheimer erläutert, welche Le- bensmittel einen hohen Harnsäuregehalt haben und wel- che Lebensmittel sonst noch Einfluss auf die Erkrankung haben. Durch die praktischen Tipps lässt sich eine puri- narme Ernährung zu Hause gut in den Alltag integrieren. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 5. Januar unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Hallenbad Baienfurt - Ferienöffnungszeiten An den Feiertagen hat das Hallenbad Baienfurt geschlos- sen. Es gelten die Ferienöffnungszeiten. Fr 23. Dez 06:30 - 21:00 Sa 24. Dez Feiertag - geschlossen So 25. Dez Feiertag - geschlossen Mo 26. Dez Feiertag - geschlossen Di 27. Dez 14:00 - 21:00 Mi 28. Dez 14:00 - 21:00 Do 29. Dez 07:30 - 21:00 Fr 30. Dez 06:30 - 21:00 Sa 31. Jan Feiertag - geschlossen So 01. Jan Feiertag - geschlossen Mo 02. Jan geschlossen Di 03. Jan 14:00 - 21:00 Mi 04. Jan 14:00 - 21:00 Do 05. Jan 07:30 - 21:00 Fr 06. Jan Feiertag - geschlossen Sa 07. Jan 13:00 - 18:00 So 08. Jan 07:30 - 18:00 Ab Dienstag, 10. Januar gelten wieder die regulären Öff- nungszeiten. Wir wünschen unseren Gästen Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51 JAHREWir feiern noch Jubiläum. Feiern Sie mit! Jetzt noch schnell abschließen und bis zu 264,- € sparen! (Am Beispiel TeleData FIBER 500) Nur noch bis zum 31.12.2022 buchbar. 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Schöne Nordmanntannen aus eigener Kultur, kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur! Verkauf täglich, auch sonntags, bei Familien Lebherz und Binder, Straß 1 in 88276 Berg, Tel. 0 75 04 9714 71 oder 075 04 2 95 Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen !!! ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN Mo-Mi ab 14 Uhr, Do-So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhattsApp 0152 03116060, bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) • Baukranführer • Vorarbeiter • Facharbeiter Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Fleischwangen, 0 75 05/9 57 40, simone@wohlwender.de, www.wohlwender.de Wir sind eine Gemeinschaftspraxis in Baienfurt. Mit individuellen Prophylaxeangeboten und minimalinvasiven Behandlungsstrategien streben wir Zahnerhalt und damit Lebensqualität bis ins hohe Alter an. 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Danke für Ihr Vertrauen, Ihr Haller Team. 24.12 und 31.12 geschlossen www.haller-raumgestaltung.de ab 27.12 Inventurverkauf © d vw Geruhsame Weihnachtstage und ein gesundes Neues Jahr Wir wünschen Ihnen gesegnete Weihnachten und ein gesundes neues Jahr 2023! Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit AUTOHAUS GmbH Der im Schussental Gaußstr. 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 · www.ah-hecht.de © dvw Fröhliche Weihnachten und einen tollen Start in das Jahr 2023 Unsere Werkstatt bleibt vom 23.12.22 bis 05.01.23 geschlossen. In dieser Zeit können Sie uns in Notfällen über unsere Festnetznummer erreichen. Edelstahlkamine – Kaminsanierung – Kaminservices Kaminarbeiten rund um den Kaminkopf Unser Mitarbeiter in Ihrer Nähe: Florian Thoma Mobil: 01522 296 96 55 Mail: kontakt@weber-kaminbau.de Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen ein gesundes 2023! 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Januar 2023 Messe Friedrichshafen Internationale Messe für Erwerbsobstbau, Destillation und Agrartechnik Erntezeit für frische Ideen • 310 Aussteller aus den Bereichen Erwerbsobstbau, Destillation, Agrartechnik, Fruchtsaftherstellung, Smart Farming und viele mehr • Sonderbereiche: „Mein Hofladen“, Start-Up Area und Bildungsbereich • 41. Bodensee-Obstbautage mit Fachvorträgen www.fruchtwelt-bodensee.de VERANSTALTUNGEN Weihnachten 2022 Ein herzliches Dankeschön für Ihr Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit. Für das Weihnachtsfest wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie eine schöne, geruhsame Zeit und ein glückliches, gesundes neues Jahr. Für das Team von Katharina Härtel Geschäftsleitung Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt Wir wünschenWir wünschenWir wünschen iedliche Weihnacht iedliche Weihnacht © dvw Bautenschutzsysteme GmbH Ihr Fassadenspezialist Alfons Schefold Staatl. gepr. Bautechniker Tel.: 07505 957730, Fax 07505 957731 Mobil: 0170 141 78 96, E-Mail: alfons-schefold@t-online.de Die Welt ist BUNT, wie unsere Meinungen und unser Denken. Danke für die friedvolle und harmonische Zusammenarbeit. Danke für die entgegengebrachte Geduld. Danke für ein gutes Miteinander. Wir sind dankbar Kunden wie Sie zu haben. Ihre Schützbach Bauunternehmung W E IH N A C H T S S C H M U C K — de r F R IE D E N — W E IH N A C H T E N — F A R B E N — ID E E N — G E D A N K E N — d ie W e lt — BUNT sind unsere: MEINUNGEN — WEIHNACHTEN IST BUNT Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten! Dr. med.dent. tra S. Willburger-Königj chzahnärztin für Kieferorthopädiej h lade Sie herzlich zum g der offenen Tür eptember 2019 von 14:00 – 17:00 Uhr ein. lich kennen und erhalten Sie einen Einblick die neuen Praxisräume. . Petra S. Willburger-König DR. WILLBURGER Fachzahnärztin für Kieferorthopädie St.-Konrad-Straße 43 88250 Weingarten Telefon 0751 766 985 95 www.willburger-kieferorthopaedie.de Dr. med.dent. Petra S. Willburger-Königj Fachzahnärztin für Kieferorthopädiej Ich lade Sie herzlich zum Tag der offenen Tür eitag, den 27. September 2019 von 14:00 – 17:00 Uhr ein. Sie uns persönlich kennen und erhalten Sie einen Einblick in die neuen Praxisräume. Dr. Petra S. Willburger-König DR. WILLB Fachzahnärztin für Kieferortho St.-Konrad-Straße 88250 Weingarten Telefon 0751 766 www.willburger-kieferorthopae Dr. med.dent. . Willburger-Königj ärztin für Kieferorthopädiej herzlich zum offenen Tür 2019 von 14:00 – 17:00 Uhr ein. en und erhalten Sie einen Einblick Praxisräume. llbu -König DR. WILLBURGER Fachzahnärztin für Kieferorthopädie St.-Konrad-Straße 43 88250 Weingarten Telefon 0751 766 985 95 www.willburger-kieferorthopaedie.de www.willburger-kfo.de Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © dvw Wir wünschen frohe Weihnachten Wir wünschen frohe WEIHNACHTEN und ein gesundes 2023 © dvw und ein gesundes 2021 Weihnachtsfest F wünscht Ihnen Ihr Baindter Beck Harald und Doris Schmidt mit Team © d vw Fröhliche WeihnachtenFröhliche Weihnachten und einen gelungenen Start in das neue Jahr. Fröhliche Weihnachten !}und einen guten Rutsch t-1_ l} ins neue Jahr. 0 !} Karin Schuler F ris ö r Schachenerstr. 88 1 88255 Baindt/Schachen Fon: 0 75 02 / 94 20 30 (Termine nach Vereinbarung) 1 Fröhliche Weihnacht d e glücklich neu Jahr w sch w a K d , Fre d d Bek nt . © dvw Vielen Dank für Ihre Treue im Jahr 2022. Wir wünschen allen unseren Freunden, Bekannten und Kunden ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes, neues Jahr!! Angelikas Wäscheservice GmbH Jahnstr. 2-4, 88255 Baienfurt Achstüble Achstr. 29, 88255 Baienfurt Sanitär- Bauaschnerei Walter Geßler Achstr. 29, 88255 Baienfurt Die Wagenpraxis Naturheilverfahren Klangbehandlung Lebensberatung wünscht ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr Am Föhrenried 5/1 88255 Baienfurt www.wagen-praxis.de Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt Das Team von wünscht frohe Weihnachtsfeiertage und einen gesunden Start ins Jahr 2023! Sarah Vogt Janine Walter Silvia Lau Silke Kaser Anzeigenverkauf Michaela YildirBrigitte Voigt Vertrieb Brigitte Roth Patrizia Eranzi Katharina Härtel Geschäftsführung Andrea StarzMonika Schubert Katja Hoffmann Karin ReichertMelanie Stefano-Lux Melek KumasEdyta Zito Sybille Koblitz Desiree Oliveira Désirée Schu Produktion Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © dvw Wir wünschen frohe Weihnachten Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Dankeschön für Ihr Vertrauen. Ihr Rainer Gernsbeck Wir haben das Ziel erreicht! Wir bedanken uns bei unserer Familie und unseren Mitarbeitern für Ihre Unterstützung, bei unseren Kunden für Ihre Treue und das schnelle Bezahlen der Rechnungen, bei unseren Geschäftspartnern für die gute Zusammenarbeit, bei unseren Freunden für Ihr Verständnis, wenn wir mal wieder keine Zeit hatten… Dies alles wünschen wir auch unserem Nachfolger Herrn Hoppe und seinem Team. Die Telefonnummer und das Team bleiben, der Firmenname und der Chef ändern sich. Ihnen allen wünschen wir ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für die Zukunft. Erich und Birgit Haußmann Ihr Fachmann für Heizung | Bad | Solar Am Umspannwerk 25, 88255 Baindt Tel. 07502-4162 Wir wünschen allen unseren einsendenden Praxen und Kliniken eine besinnliche & gesunde WEIHNACHTSZEIT Frohe Weihnachten Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt Geruhsame Weihnachtstage und ein gesundes Neues Jahr © dvw und ein gesundes Neues Jahr Schöne Festtage und ein gesundes neues Jahr © d vw Frisör GengFrisör Geng Inh.: Markus Geng Adlergasse 1 ∙ 88255 Baienfurt Telefon: 0751/44451 © dvw Wir wünschen frohe Weihnachten Gartenstr. 35, Baindt Tel: 01 60/97 74 16 11 © dvw Tabakshop Lotto Baindter Straße 8 88255 Baienfurt KÖHLER Wir wünschen frohe Fes age und ein gutes neues Jahr 2023 © dvw Friedliche WeihnachtenFriedliche WeihnachtenFriedliche Weihnachtenund einen gelungenen Start in das neue Jahrund einen gelungenen Start in das neue Jahr © dvw Wir wünschenWir wünschenWir wünschenWir wünschen iedliche Weihnacht iedliche Weihnacht © dvw J.F. Maschinen GmbH & Co. KG Mehlisstraße 16 • 88255 Baindt/Schachen www.JF-Maschinen.de info@jf-maschinen.de Telefon 07502 9448835 © d vw SchöneSchöne Festtage Festtage und ein gesundesund ein gesundes neues Jahr neues Jahr Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © d vw Wir wünschen unseren Kunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2023! ics Personalservice Gartenstr. 14/1 | 88250 Weingarten 0751 76879631 | www.ics-personalservice.com Ihr zuverlässiger Partner bei der Personal- und Jobsuche Geruhsame Weihnachtstage und ein gesundes Neues Jahr © dvw Marsweilerstraße 88, 88255 Baindt Tel.: 07502 9439688, E-Mail: steinhauser@steinhauser-shk.de Weihnachten Frohe und ein gutes neues Jahr wünschen wir Ihnen Kornstraße 22 88273 Fronreute-Fronhofen Telefon 07505/9565726 locher-malerbetrieb.de Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © d vw Wir wünschen unseren Kunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2023! Die Praxis bleibt vom 27.12.2022 bis 06.01.2023 geschlossen. Wolpertswende Heizöl Diesel Kraftstoffe © dvw© dvw © d vw Fröhliche WeihnachtenFröhliche Weihnachten und einen gelungenen Start in das neue Jahr. NATURWERK - Der Blumenladen Friedhofstr. 15, 88255 Baienfurt Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.00 - 12.30 / 14.00 - 18.00 Uhr Sa. 9.00 - 13.00 Uhr Mittwoch Nachmittag geschlossen Tel.: 0751-44859 E-Mail: naturwerk.waldburg@web.de © d vw Das Jahr geht zu Ende. Es ist Zeit, allen ein herzliches Dankeschön zu sagen. Für Ihre Treue, Ihr Vertrauen und die hervorragende Zusammenarbeit bedanken wir uns bei Ihnen, unseren Kunden, unseren Ärzten, Heimen und Sozialstationen vor Ort. Alles Gute wünscht Ihnen Ihr Team Wir wünschenWir wünschenWir wünschenWir wünschen öhliche Weihnacht © dvw Marsweilerstr. 120 · 88255 Baindt · Tel.: 0176 445 318 13 · philipp.haefele@gmx.de[mehr]

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      Zuletzt geändert: 23.12.2022
      Satzung_ueber_die_Benutzung_der_Obdachlosen-_und_Asylbewerberunt.pdf

      Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 04.11.2014 folgende Satzung beschlossen: I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft ist eine öffentliche, gemeinnützige Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Bestimmung eines Gebäudes oder einzelner Räume eines Gebäudes als Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft erfolgt durch die Verwaltung. (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Gemeinde Baindt bestimmten Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. Als Obdachlosen- unterkünfte gelten dabei auch die Unterkünfte für anerkannte oder rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende. (3) Asylbewerberunterkünfte sind die zur Unterbringung von Asylbewerbern von der Gemeinde Baindt bestimmten Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. (4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Regel der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten. Die Verpflichtung für Asylbewerber, eine von der Gemeinde zugewiesene Unterkunft zu beziehen (§ 20 Abs. 2 AsylVfG), bleibt davon unberührt. II. Gemeinsame Bestimmungen über die Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 2 Benutzungsverhältnis (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. Verlegungen innerhalb der Unterkünfte gelten als innerbetriebliche Maßnahmen der Verwaltung. (2) Ohne Einwilligung des Benutzers ist dessen Umsetzung in eine andere Wohnung möglich, wenn 1. die bisherige Wohnung im Zusammenhang mit Umbau-, Erweiterungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen geräumt werden muss, 2. bei Wohnungen nach § 13 das Miet- oder Nutzungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Vermieter beendigt wird, 3. die bisherige Wohnung nach Auszug oder Tod von Haushaltsangehörigen unterbelegt ist (der Auszug von Haushaltsangehörigen ist der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen), 4. der Benutzer Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung von Hausbewohnern und Nachbarn führen und die Konflikte auf andere Weise nicht zu beseitigen sind, 5. der Benutzer mit mehr als 2 Monatsbeträgen der Benutzungsgebühr oder Nebenkosten im Rückstand ist. In diesem Falle kann er in eine Wohnung mit geringerer Größe und einfacherer Ausstattung umgesetzt werden. § 3 Beginn und Ende der Nutzung (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Benutzer mit Zustimmung der Gemeinde Baindt die Unterkunft bezieht. (2) Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der Gemeinde Baindt Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung. § 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung Instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck kann die Verwaltung ein Übernahmeprotokoll aufnehmen, welches vom Eingewiesenen zu unterschreiben ist. (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Gemeinde Baindt unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume an der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Baindt, wenn er 1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei denn es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch), 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will, 3. ein Schild, ausgenommen übliche Namensschilder, eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will, 4. ein Tier in der Unterkunft halten will, 5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will, 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will. (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die Gemeinde Baindt insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt. (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmungen der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten. (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden. (8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die Gemeinde Baindt diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme). (9) Die Beauftragten der Gemeinde Baindt sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde Baindt ein Wohnungsschlüssel zurückbehalten. § 5 Instandhaltung der Unterkünfte (1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen. (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benutzer dies der Gemeinde Baindt unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Gemeinde Baindt auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen (Ersatzvornahme). (4) Die Gemeinde Baindt wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Gemeinde Baindt zu beseitigen. § 6 Räum- und Streupflicht Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung). § 7 Hausordnungen (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung der einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -räume bestimmt werden, erlassen. § 8 Schönheitsreparaturen, Bagatellschäden (1) Schönheitsreparaturen kann der Benutzer auf eigene Kosten durchführen. Sie müssen fachgerecht ausgeführt werden. Eine Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht nicht. (2) Zu den dem Benutzer entstehenden Kosten für Schönheitsreparaturen kann die Gemeinde einen Zuschuss gewähren. (3) Kleinere Reparaturen und Erneuerungen innerhalb der Wohnung, die durch die natürliche Abnützung bedingt sind, sowie der Ersatz von Fensterscheiben hat der Benutzer auf eigene Kosten bis zum Betrag 125,00 € jährlich fachgerecht auszuführen. § 9 Rückgabe der Unterkunft (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer selbst nachgemachten, sind der Gemeinde Baindt bzw. ihrem Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde Baindt kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. (3) Hat der Benutzer bauliche Veränderungen in der Wohnung vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, ist er auf Verlangen der Gemeinde verpflichtet, bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Kommt der Benutzer einer solchen Aufforderung nicht nach, kann die Gemeinde Baindt auf Kosten des Benutzers die erforderlichen Arbeiten veranlassen (Ersatzvornahme). (4) Die Gemeinde kann zurückgelassene Sachen auf Kosten des bisherigen Benutzers räumen und in Verwahrung nehmen. Werden die in Verwahrung genommenen Sachen spätestens drei Monate nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses nicht abgeholt, wird unwiderleglich vermutet, dass der Benutzer das Eigentum daran aufgegeben hat. Soweit die Sachen noch verwertbar sind, werden sie durch die Gemeinde Baindt einem gemeinnützigen Zweck zugeführt. § 10 Haftung und Haftungsausschluss (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. (2) Die Haftung der Gemeinde Baindt, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Gemeinde keine Haftung. § 11 Personenmehrheit als Benutzer (1) Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen gemeinsam begründet, so haften diese für alle Verpflichtungen aus diesem als Gesamtschuldner. (2) Erklärungen, deren Wirkungen eine solche Personenmehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern abgegeben werden. (3) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. § 12 Verwaltungszwang Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2 Satz 1). III. Anwendung bei Inanspruchnahme gemeindeeigener, angemieteter oder sonstiger in Anspruch genommener Wohnräume und Wohnungen, die nicht als Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte gewidmet sind § 13 Die Bestimmungen dieser Satzung finden entsprechende Anwendung auf Benutzungsverhältnisse über gemeindeeigene, angemietete oder sonstige in Anspruch genommene Wohnräume und Wohnungen, die nicht der ständigen Unterbringung von Obdachlosen bzw. Asylbewerbern gewidmet sind, die im Einzelfall jedoch von der Ortspolizeibehörde für diesen Zweck in Anspruch genommen werden. IV. Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 14 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner (1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften in Anspruch genommene Räume werden Gebühren erhoben. (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner. § 15 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe Personenbezogene Gebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Benutzungsgebühr beträgt je Person und Monat 279,00 €. (3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Monat 272,00 €. (4) Bei der Errechnung der Gebühren nach Absatz 2 und 3 nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt. (5) Bei Selbstzahlern gilt folgende Regelung: - Der personenbezogene Gebührensatz für die Mietkosten beträgt 200,00 €/mtl.(1. Person ) - Der personenbezogene Gebührensatz für die Nebenkosten beträgt 170,00 €/mtl. (1. Person ) - Für jede weitere familien- bzw. familienähnliche Person werden je 80,00 € /mtl. für Miete und 80,00 €/mtl. für Nebenkosten angesetzt. - Für die 6. und jede weitere Person einer Familie unter 25 Jahren entfallen die Gebühren. § 16 Entstehung der Gebührenschuld, Beginn und Ende der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug bzw. dem Tag der Einweisung in die Unterkunft und endet mit dem Tag der Räumung und Rückgabe der Räumlichkeiten. (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest des Kalendermonats mit dem Tag des Einzugs. § 17 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühr für die Inanspruchnahme der Unterkunft ist monatlich im Voraus fällig und jeweils am 3. Tage nach dem Einzug in die Obdachlosenunterkunft und in der Folgezeit spätestens bis zum 3. Werktag des laufenden Monats an die Gemeindekasse zu entrichten. (2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt Abs. 1 Satz 2. (3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten. V. Schlussbestimmungen § 18 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zuletzt geändert am 12.12.2017, öffentliche Bekanntmachung am 09.02.2018, Inkrafttreten am 01.01.2017 Zuletzt geändert am 01.10.2019, öffentliche Bekanntmachung am 18.10.2019, Inkrafttreten am 01.10.2019 Zuletzt geändert am 08.11.2022, öffentliche Bekanntmachung am 11.11.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023[mehr]

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        Satzung_ueber_die_Benutzung_der_Obdachlosen-_und_Asylbewerberunt.pdf

        Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 04.11.2014 folgende Satzung beschlossen: I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft ist eine öffentliche, gemeinnützige Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Bestimmung eines Gebäudes oder einzelner Räume eines Gebäudes als Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft erfolgt durch die Verwaltung. (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Gemeinde Baindt bestimmten Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. Als Obdachlosen- unterkünfte gelten dabei auch die Unterkünfte für anerkannte oder rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende. (3) Asylbewerberunterkünfte sind die zur Unterbringung von Asylbewerbern von der Gemeinde Baindt bestimmten Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. (4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Regel der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten. Die Verpflichtung für Asylbewerber, eine von der Gemeinde zugewiesene Unterkunft zu beziehen (§ 20 Abs. 2 AsylVfG), bleibt davon unberührt. II. Gemeinsame Bestimmungen über die Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 2 Benutzungsverhältnis (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. Verlegungen innerhalb der Unterkünfte gelten als innerbetriebliche Maßnahmen der Verwaltung. (2) Ohne Einwilligung des Benutzers ist dessen Umsetzung in eine andere Wohnung möglich, wenn 1. die bisherige Wohnung im Zusammenhang mit Umbau-, Erweiterungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen geräumt werden muss, 2. bei Wohnungen nach § 13 das Miet- oder Nutzungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Vermieter beendigt wird, 3. die bisherige Wohnung nach Auszug oder Tod von Haushaltsangehörigen unterbelegt ist (der Auszug von Haushaltsangehörigen ist der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen), 4. der Benutzer Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung von Hausbewohnern und Nachbarn führen und die Konflikte auf andere Weise nicht zu beseitigen sind, 5. der Benutzer mit mehr als 2 Monatsbeträgen der Benutzungsgebühr oder Nebenkosten im Rückstand ist. In diesem Falle kann er in eine Wohnung mit geringerer Größe und einfacherer Ausstattung umgesetzt werden. § 3 Beginn und Ende der Nutzung (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Benutzer mit Zustimmung der Gemeinde Baindt die Unterkunft bezieht. (2) Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der Gemeinde Baindt Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung. § 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung Instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck kann die Verwaltung ein Übernahmeprotokoll aufnehmen, welches vom Eingewiesenen zu unterschreiben ist. (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Gemeinde Baindt unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume an der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Baindt, wenn er 1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei denn es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch), 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will, 3. ein Schild, ausgenommen übliche Namensschilder, eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will, 4. ein Tier in der Unterkunft halten will, 5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will, 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will. (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die Gemeinde Baindt insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt. (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmungen der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten. (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden. (8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die Gemeinde Baindt diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme). (9) Die Beauftragten der Gemeinde Baindt sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde Baindt ein Wohnungsschlüssel zurückbehalten. § 5 Instandhaltung der Unterkünfte (1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen. (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benutzer dies der Gemeinde Baindt unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Gemeinde Baindt auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen (Ersatzvornahme). (4) Die Gemeinde Baindt wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Gemeinde Baindt zu beseitigen. § 6 Räum- und Streupflicht Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung). § 7 Hausordnungen (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung der einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -räume bestimmt werden, erlassen. § 8 Schönheitsreparaturen, Bagatellschäden (1) Schönheitsreparaturen kann der Benutzer auf eigene Kosten durchführen. Sie müssen fachgerecht ausgeführt werden. Eine Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht nicht. (2) Zu den dem Benutzer entstehenden Kosten für Schönheitsreparaturen kann die Gemeinde einen Zuschuss gewähren. (3) Kleinere Reparaturen und Erneuerungen innerhalb der Wohnung, die durch die natürliche Abnützung bedingt sind, sowie der Ersatz von Fensterscheiben hat der Benutzer auf eigene Kosten bis zum Betrag 125,00 € jährlich fachgerecht auszuführen. § 9 Rückgabe der Unterkunft (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer selbst nachgemachten, sind der Gemeinde Baindt bzw. ihrem Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde Baindt kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. (3) Hat der Benutzer bauliche Veränderungen in der Wohnung vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, ist er auf Verlangen der Gemeinde verpflichtet, bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Kommt der Benutzer einer solchen Aufforderung nicht nach, kann die Gemeinde Baindt auf Kosten des Benutzers die erforderlichen Arbeiten veranlassen (Ersatzvornahme). (4) Die Gemeinde kann zurückgelassene Sachen auf Kosten des bisherigen Benutzers räumen und in Verwahrung nehmen. Werden die in Verwahrung genommenen Sachen spätestens drei Monate nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses nicht abgeholt, wird unwiderleglich vermutet, dass der Benutzer das Eigentum daran aufgegeben hat. Soweit die Sachen noch verwertbar sind, werden sie durch die Gemeinde Baindt einem gemeinnützigen Zweck zugeführt. § 10 Haftung und Haftungsausschluss (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. (2) Die Haftung der Gemeinde Baindt, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Gemeinde keine Haftung. § 11 Personenmehrheit als Benutzer (1) Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen gemeinsam begründet, so haften diese für alle Verpflichtungen aus diesem als Gesamtschuldner. (2) Erklärungen, deren Wirkungen eine solche Personenmehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern abgegeben werden. (3) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. § 12 Verwaltungszwang Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2 Satz 1). III. Anwendung bei Inanspruchnahme gemeindeeigener, angemieteter oder sonstiger in Anspruch genommener Wohnräume und Wohnungen, die nicht als Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte gewidmet sind § 13 Die Bestimmungen dieser Satzung finden entsprechende Anwendung auf Benutzungsverhältnisse über gemeindeeigene, angemietete oder sonstige in Anspruch genommene Wohnräume und Wohnungen, die nicht der ständigen Unterbringung von Obdachlosen bzw. Asylbewerbern gewidmet sind, die im Einzelfall jedoch von der Ortspolizeibehörde für diesen Zweck in Anspruch genommen werden. IV. Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 14 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner (1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften in Anspruch genommene Räume werden Gebühren erhoben. (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner. § 15 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe Personenbezogene Gebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Benutzungsgebühr beträgt je Person und Monat 279,00 €. (3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Monat 272,00 €. (4) Bei der Errechnung der Gebühren nach Absatz 2 und 3 nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt. (5) Bei Selbstzahlern gilt folgende Regelung: - Der personenbezogene Gebührensatz für die Mietkosten beträgt 200,00 €/mtl.(1. Person ) - Der personenbezogene Gebührensatz für die Nebenkosten beträgt 170,00 €/mtl. (1. Person ) - Für jede weitere familien- bzw. familienähnliche Person werden je 80,00 € /mtl. für Miete und 80,00 €/mtl. für Nebenkosten angesetzt. - Für die 6. und jede weitere Person einer Familie unter 25 Jahren entfallen die Gebühren. § 16 Entstehung der Gebührenschuld, Beginn und Ende der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug bzw. dem Tag der Einweisung in die Unterkunft und endet mit dem Tag der Räumung und Rückgabe der Räumlichkeiten. (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest des Kalendermonats mit dem Tag des Einzugs. § 17 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühr für die Inanspruchnahme der Unterkunft ist monatlich im Voraus fällig und jeweils am 3. Tage nach dem Einzug in die Obdachlosenunterkunft und in der Folgezeit spätestens bis zum 3. Werktag des laufenden Monats an die Gemeindekasse zu entrichten. (2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt Abs. 1 Satz 2. (3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten. V. Schlussbestimmungen § 18 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zuletzt geändert am 12.12.2017, öffentliche Bekanntmachung am 09.02.2018, Inkrafttreten am 01.01.2017 Zuletzt geändert am 01.10.2019, öffentliche Bekanntmachung am 18.10.2019, Inkrafttreten am 01.10.2019 Zuletzt geändert am 08.11.2022, öffentliche Bekanntmachung am 11.11.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023[mehr]

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          Amtsblatt_2023_07_28_KW30.pdf

          Herzlichen Dank an die Feuerwehr Baindt für ihren Einsatz in der Sturmnacht In der Nacht von Dienstag, 11. Juli 2023 auf Mittwoch, 12. Juli 2023 wurde der ganze Landkreis Ravensburg von heftigen Windböen und starkem Regen heimgesucht. Die Auswirkungen waren extrem und hinter- ließen große Sachschäden. Glücklicherweise wurden keine Personen verletzt. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt war in dieser Nacht durchgehend im Einsatz, um umgestürzte Bäume zu beseitigen, Straßen zu räumen und Gefahrenstellen zu sichern. Sie konnten dadurch Schlimmeres verhindern und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde gewährleisten. Insgesamt rückte unsere Feuerwehr zu 31 Einsätzen im gesamten Gemeindegebiet aus. Das Feuerwehrhaus war mit einer Führungsgruppe be- setzt und eintreffende Meldungen konnten auf die einzelnen Fahrzeuge disponiert werden. Die Einsätze kamen dabei von der Leitstelle, direkt per Telefon von den Anwohnerinnen und Anwohnern oder wurden selbst von Mitgliedern der Feuerwehr mit dem Auto erkundet. Die Wichtigkeit der Freiwilligen Feuerwehr sowie deren ehrenamtliches Engagement kann nicht genug betont werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Baindt verdient unsere höchste Anerkennung und Dankbarkeit. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gemeinschaft. Diese Sturmnacht hat uns er- neut vor Augen geführt, wie wichtig es ist, eine gut ausgebildete und einsatzbereite Feuerwehr in der Ge- meinde zu haben. Ebenso möchte ich mich bei allen Mit- arbeitenden unseres Bauhofs bedan- ken. Auch der Bauhof ist noch Tage nach dem Sturm, neben der täglichen Arbeit, damit beschäftigt, die Sturmschäden nach und nach zu beseitigen. In den letzten Jahren haben wir ver- mehrt beobachtet, wie sich das Wet- ter verändert und extreme Ereignis- se zunehmen. Ob Stürme, Hitzewellen, Überschwemmungen oder Dürren - die Auswirkungen des Klimawandels sind offensichtlich. Stürme, die in ihrer Inten- sität und Häufigkeit zunehmen, hinter- lassen eine Spur der Verwüstung. Um- gestürzte Bäume, beschädigte Gebäude und Stromausfälle sind nur einige der Folgen, mit denen wir konfrontiert wer- den. Der Klimawandel stellt eine globa- le Herausforderung dar, die jeden von uns betrifft. Es ist an der Zeit, dass wir gemeinsam handeln und entgegensteuern, um eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen zu sichern. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 28. Juli 2023 Nummer 30-32 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Foto: Freiwillige Feuerwehr Baindt; umgestürzter Baum in der Gartenstraße Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 8. August 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 15.08.2023 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2023 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2023 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Grundsteuerreform Vereinbarkeit der zugrundeliegenden Einheitsbewertung mit dem Grundgesetz Durch die Reform soll die Grundsteuer im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und da- mit mit dem Grundgesetz neu geregelt werden. Durch die Neuregelung soll die Grundsteuer außerdem gerecht sein. Dabei ist Aufkommensneutralität ein gesetztes Ziel, das heißt die Kommunen erzielen durch die Gesetzesände- rung nicht mehr Einnahmen im Bereich der Grundsteuer, da die Gesamtsumme der Grundsteuer ungefähr gleich- bleiben soll. Dies geschieht vor allem durch die Neube- rechnung der Hebesätze. Der Gemeinderat wird voraussichtlich erst Ende 2024 die neuen Grundsteuer-Hebesätze beschließen. Vorausset- zung hierfür ist, dass die Summe der neuen Grundsteuer- Aktion Stadtradeln vom 24. Juni bis zum 14. Juli 2023 erfolgreich beendet – 26.892 zurückgelegte Kilome- ter und 103 Radelnde in der Gemeinde Baindt Insgesamt drei Wochen beteiligte sich die Gemeinde Baindt an der Aktion Stadtradeln 2023 und leg- te dabei insgesamt 26.892 Kilometer zurück. Im Vergleich dazu wurden bei der Aktion im Vorjahr 31.084 Kilometer zurückgelegt. Zwölf Baindter Teams nahmen in diesem Jahr teil und erzielten tolle Ergebnisse. Das Team „NZ Raspler“ legte mit 32 aktiven Radelnden 7.831 Kilometer zurück und belegt damit den ersten Platz. Auf den zweiten Platz radelte der „TC Baindt“ mit 19 akti- ven Radelnden und 5.780 Kilometern. Der „Kunstkreis Baindt“ erreichte mit 3.663 Kilometern und zehn aktiven Radelnden den dritten Platz. Eine Auswertung aller Baindter Teams ist unter www.stadtradeln.de/baindt oder über den QR-Code zu finden. In diesem Jahr gab es erstmals eine Schnitzeljagd als Auftakt für das Stadtradeln 2023. Das Überraschungspaket der Gemeinde geht an Herrn Stephan Magg, der mit seinen Kindern Sanja und Elias die kleine Schnit- zeljagd erfolgreich absolviert hat. Vielen Dank für die Teilnahme und wir hoffen, dass es Spaß gemacht hat! Wir bedanken uns herzlich bei allen aktiven Baindter Radelnden für die Teilnahme am diesjährigen Stadtradeln und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 messbeträge für das Gemeindegebiet Baindt feststehen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der He- besatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grundsteueraufkommen zu erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nö- tig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu errei- chen. Daher können auch Beispielberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen. Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksar- ten und -lagen zu Belastungsverschiebungen kommen. Das heißt es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichts aus dem Jahr 2018 die zwangsläufige Folge der Reform. Ihr Steueramt Baindt Einladung zur Gemeinderatssitzung am 1. August 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 1. August 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunter- kunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäus- lerstraße 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 06 Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziege- leistraße 38 07 Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schul- gelände und Planung eines Kunstrasenplatzes 08 Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt 09 Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. 10 Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 11 Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung 12 Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Ab- wasserbeseitigung 13 Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall 14 Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 ist nichts bekannt zu geben. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „Mittlere Breite 2. Änderung“ für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grundstücks- grenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 Der Bauherr möchte auf seiner Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche hin einen Mattenzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichten. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite 2. Än- derung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Einfrie- dungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen in der Höhe auf 0,7 m über Fahrbahn beschränkt und müssen mindestens 1,0 m vom Fahrbahnrand abrücken. Deshalb ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Maschenzauns und den nicht eingehalte- nen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche wird erteilt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohn- gebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der er- forderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Breite, 7. Änderung“ für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. Die Bauherrin möchte auf dem Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 auf der Westseite des Wohngebäudes eine Dachgaupe errichten, um die Wohnfläche im Dachgeschoss zu ver- größern. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Be- bauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfen Dachaufbauten nur 1/3 der Trauflänge betragen. Eine bestehende Gaupe mit 3,25 m und die nun beantragte Gaupe mit 3,50 m entsprechen insgesamt ca. 41% der Trauflänge. Hierfür ist eine Befrei- ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforder- liche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Innere Breite 7. Änderung“ für die Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Ein- vernehmen erteilt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Be- triebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirsch- str. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zim- mern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirt- schaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Um mit Wohnräumen nicht näher an den land- wirtschaftlichen Betrieb des Nachbarn zu kommen, wurde die schutzbedürftige Nutzung Zimmer in der Erweiterung EG zu einem Abstellraum deklariert. Somit ändert sich an der Schutzbedürftigkeit des Nachbarbetriebes nichts. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da aus den Antragsunterlagen nicht hervorgeht, ob die Immissionsbelastung aus dem eigenen Betrieb des Antragstellers kommt, welche vom Betriebsleiter hin- zunehmen wären, oder von einem Fremdbetrieb auf dem Hofgelände. 2. Um eine differenzierte Beurteilung vornehmen zu kön- nen, ist ein Geruchsgutachten vorzulegen, welches nach eigenen und fremden Gerüchen unterscheidet. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunen- teil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheu- nenteils den Einbau von fünf Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, wel- cher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt wer- den soll. Weil die neue schutzbedürftige Nutzung näher an den milchviehhaltenden Nach-barbetrieb heranrückt, würde die Geruchssituation des Nachbarbetriebes weiter verschärft werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da von einer Überschreitung des gegensei- tigen Rücksichtnahmegebots auszugehen ist. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Estricharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Be- standsgebäude ist bereits entkernt. Die beiden Treppen- häuser sind fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Das Gewerk Estricharbeiten wurde europaweit ausgeschrie- ben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzei- ger fand am 04.05.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 06.06.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Estricharbeiten werden an die Firma Meschenmoser GmbH aus Salem mit einer Bruttoangebotssumme von 169.603,27 € vergeben. Anfragen und Verschiedenes Wendeplatte im Gewerbegebiet Mehlis Da häufig auf der Wendeplatte unerlaubterweise geparkt wird, wird auf Hinweis eines Gemeinderates eine Parkver- botsschild aufgestellt. Hecken- und Sträucherschnitt: Auf Empfehlung des Ge- meinderats wird die Verwaltung zukünftig wieder ver- stärkt darauf hinweisen, dass AnwohnerInnen ihre Hecken und Sträucher am Gehweg auf dem eigenen Grundstück regelmäßig zurückschneiden müssen. Dies dient dem Zweck, allen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Nut- zung des Gehweges zu ermöglichen. Sportanlagen (Roter Hartplatz): Die Verwaltung wird von Seiten eines Gemeinderates darauf hingewiesen, dass im Gremium noch vor der Sommerpause eine Ent- scheidung über den weiteren Umgang mit dem roten Hartplatz zu treffen ist. Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße: Es wurde nachgefragt, ob die Tannen am Rand des Baugebiets Bühl trotz der Verlegung der Leitungen stehen bleiben können. Die Verwaltung erklärt, dass es nicht möglich sein wird, diese Tannen zu erhalten. Personalsituation Kindergarten: Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass derzeit keine weiteren Personal- stellen im Kindergarten besetzt werden müssen und zum Beginn des neuen Kindergartenjahres alle Stellen voll besetzt sein werden. Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Nächste Veröffentlichung: 18.08.2023 Redaktionsschluss: 15.08.2023, 21:00 Uhr Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sommerpause in Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. Juli und Sonntag, 30. Juli Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Samstag, 5. August und Sonntag, 6. August Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Sonntag, 12. August und Sonntag, 13. August Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. Juli Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstr. 7, 88213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 17 85 Sonntag, 30. Juli Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstr. 51, 88214 Ravensburg, Tel.: 0751 - 3 62 15 84 Samtstag, 5. August Land Apotheke Horgenzell, Kornstr. 16, 88263 Horgenzell, Tel.: 07504 - 9 13 35 Sonntag, 6. August Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 3, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 2 21 21 Samstag, 12. August Schussen-Apotheke Mochenwangen, Kirchstr. 12, 88284 Wolpertswende (Mochenwangen), Tel.: 07502 - 9 43 79 00 Sonntag, 13. August Apotheke im real Weingarten, Franz-Beer-Str. 108, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 7 64 55 08 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Veranstaltungskalender Juli 29. - 30.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 01.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.08. Sommerfest VDK Weingarten 26. - 27.08. Reitturnier Reitplatz 31.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 02.09. Herbstausflug VDK 12.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Unser Zaun soll schöner werden Unter diesem Motto startete die Regenbo- gengruppe des Kinderartens Sonne Mond und Sterne ihr Zaunprojekt. Sämtliche Kinder und Eltern haben sich daran beteiligt. Für das Projekt mussten über einen langen Zeitraum Deckel von PET-Flaschen gesam- melt, gewaschen und dann sortiert werden. Das Sortie- ren haben die Kinder mit großer Freude und mit Stolz ausgeführt. Über die Sägerei in Reute wurden günstige Holzplatten besorgt. Nachdem die Motive aufgemalt wa- ren, durfte jede Familie mindestens eine große Holzplatte zum Aussägen mit nach Hause nehmen. So wurde dann in Garagen oder Kellerräumen ausgesägt und geschliffen. Auch Opas wurden für die Holzarbeiten herangezogen. Als alle Holzfiguren ausgesägt waren, ging es ans Anma- len und anschließend ans Lackieren. Endlich war dann alles so weit vorbereitet, dass die Plastikdeckel ange- bracht werden konnten. Doch nach einigen Versuchen mit verschiedenen Klebern musste die Regenbogengruppe kapitulieren. Es gab keinen Kleber, der die Deckel dau- erhaft an den Holplatten haften ließ. Dadurch wurde das begonnene Projekt um einiges aufwendiger! Jeder einzelne Deckel musste angeschraubt werden. Und um Wassereintritt an den Holzfiguren zu verhindern, wurde zwischen Deckel, Schrauben und Holzfigur jeweils Silikon angebracht. Nach 1 ½ Projektjahren konnte letzte Woche endlich ein großes Teilstück eingeweiht werden. Ans Abschlusspick- nick der Regenbogengruppe wurde ein Zaunfest integ- riert. Als Dankeschön durfte sich jede Familie eine kleine Überraschung vom Zaun abhängen. Die Freude über den schönen bunten Zaun und über das Geschenk war riesengroß. Ganz besonders möchte sich das Team der Regenbo- gengruppe bei allen helfenden Händen bedanken. Hier- zu zählen nicht nur die Kinder, Eltern, Großeltern und Freunde, sondern auch die Mitarbeiter des Bauhofs der Gemeinde Baindt, allen voran Herr Kaplan, der uns mit Rat und Tat und zum Anbringen der Holzfiguren an den Zaun zur Seite stand. Ebenso bedankt sich das Team bei der Firma Mineralbrunnen Krumbach GmbH, die mit einer großzügigen Deckelspende ausgeholfen hat, als bestimmte Farbtöne fehlten. Auch an die Spender von Farbe und Schrauben geht ein herzliches Dankeschön! Alles in Allem war und ist es ein sehr schönes Projekt, welches noch weiterwachsen wird und sicherlich einen Spaziergang wert ist. Und sollten Sie liebe Leser, zufällig goldene Deckel zu Hause haben oder demnächst haben werden, so dürfen Sie diese gerne bei Ihrem Spaziergang in den Briefkasten des Kindergarten Sonne Mond und Sterne einwerfen. Es gibt noch Holzteile, die genau auf diese Farbe warten. Unterwasserwelt Frosch Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sonne Kindergarten St. Martin Vorschulausflug nach Friedrichshafen Zum Abschluss der Kindergartenzeit ver- brachten unsere Vorschüler und einige Erzieherinnen einen wunderschönen ge- meinsamen Tag in Friedrichshafen. Los ging es mit einer Busfahrt von Baindt nach Ravensburg. Das war ganz schön aufregend, weil manche Kinder bis jetzt noch nie mit einem Bus gefahren sind. Am Bahnhof angekommen stiegen wir in die Bob-Bahn ein, die uns nach Friedrichs- hafen zum Flughafen brachte. In der Eingangshalle des Flughafens wurden wir von Herrn Mayer-Reinhardt in Empfang genommen, der uns das Flughafengelände zeigen wollte. Wir bekamen Warn- westen und Besucherausweise zum Umhängen. Als ers- tes zeigte Herr Mayer-Reinhardt uns den Schalter für die Gepäckaufgabe. Ein paar Kinder durften sich auf der Kofferwaage wiegen. Das war sehr lustig! Weiter ging es durch das Gate der Abflugkontrolle und den Gepäckraum mit den Kofferbändern. Mit dem Shuttlebus fuhren wir über das Flughafengelände und sahen viele Flugzeuge und Fahrzeuge an. Ganz besonders durften wir die Flughafenfeuerwehr unter die Lupe nehmen. Extra für uns hieß es „Wasser marsch“... Wir konnten die verschiedenen Spritzdüsen des Feuerwehrautos hautnah miterleben und auch sogar hi- neinsitzen. Es war richtig spannend! Gegenüber konnten wir die Zeppeline beim Start und Landung beobachten. Nach einer wirklich spannenden Führung ging es für uns erst einmal zur 1. Pausenstation. Auf dem Gelände des Dorniermuseums hatten wir Zeit zum Essen und Spielen. Anschließend ging es weiter an den wunderschönen Bo- densee. Gemeinsam verbrachten wir den Nachmittag am Hafen: Planschen im Wasser, ein leckeres Eis und einen Spielplatzbesuch. Schön war`s! Zurück in Baindt wurden wir von Eltern unserer Vorschü- ler schon erwartet: mit Pizza und Getränken ließen wir den Ausflugstag ausklingen. Die Kinder und ihre Eltern überreichten das Abschlussgeschenk an Erzieherinnen: das bunte Windrad fürs draußen, eine Collage in ähnli- cher Form mit Fotos und Namen der Kinder für unsere Fotowand und einen Geschenkkorb. Wir bedanken uns von ganzem Herzen dafür! Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Segnung der Vorschüler „Viele viele Menschen haben sich versammelt. Viele viele Menschen sind jetzt da“ Mit diesem Lied begann unsere jährliche Tradition „Segnung aller Kinder und Erzieherin- nen“, die am vergangenen Dienstag in der Bewegungs- baustelle unseres Kindergartens stattfand. Frau Regina Willmes verwandelte diesen Raum durch das Anlegen ihres Gewandes für kurze Zeit in einen Gottesdienstraum. Einen ganz besonderen Einzelsegen wurde den Vorschul- kindern, sowie der pädagogischen Fachkraft Frau Chris- tine Sachse zuteil, die bald den Kindergarten verlassen werden. Frau Willmes bedachte sie mit allerbesten Wün- schen für den neuen Lebensabschnitt. Auch wir, das Kindergartenteam, wünschen den Vorschul- kindern viel Freude, sowie gutes Gelingen in der Schule! Frau Sachse danken wir für die tolle Zusammenarbeit und wünschen ihr eine schöne Zeit in ihrer Heimat! In diesem Sinne möchten wir uns für dieses Kindergar- tenjahr auch von Ihnen, liebe Gemeindemitglieder verab- schieden. Herzlichen Dank an alle, die unsere Arbeit das ganze Jahr über unterstützt haben. Wir wünschen Ihnen eine wunderschöne und erholsame Ferienzeit! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in den Som- merferien Die Gemeindebücherei ist an folgenden Montagen von 15.00 - 16.00 Uhr geöffnet. Montag, den 31.7.23, geöffnet Montag, den 07.8.23, geöffnet Montag, den 14.8.23, geöffnet Montag, den 04.8.23, geöffnet An den anderen Öffnungstagen ist die Gemeindebüche- rei geschlossen. Nach den Sommerferien gelten ab Montag, den 11.9.23, die regulären Öffnungszeiten. Zur Information TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 10.08., 14.09., 12.10., 9.11., 14.12.2023, jeweils 14 - 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten ist da! Viele abwechslungsrei- che und interessante Ange- bote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Semester an. Die Homepage der VHS Wein- garten (www.vhs-weingarten. de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hau- se aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten im Rathaus Baindt, in der Huber- tus-Apotheke, in der Kreissparkasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 18.09.2023 Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 In Baindt werden folgende Kurse angeboten: Nr. X3031-01W3 Neu Rückenfit Alexandra Zimoch Gemeinsam wollen wir unseren Rücken stärken. Dabei ler- nen wir, wie die Haltung verbessert werden kann. Zudem werden in jeder Stunde Ansätze zur Rückenentspannung praktiziert. Der Rückenfitkurs mit Wirbelsäulengymnastik hilft uns, die Beweglichkeit und Koordination zu verbes- sern, was zu einer besseren Körperwahrnehmung führt. Am Ende steht das Ziel, auch im Alltag einen rücken- freundlichen und wirbelsäulenschonenden Bewegungs- ablauf zu erlernen. Bitte mitbringen: Isomatte und bequeme Kleidung. 7 - 8 Personen 10 Abende, 19.09.2023 - 05.12.2023 Dienstag, 19:00 - 20:00 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 88,70 € (keine Ermäßigung) Nr. X3012-04W3 Yoga - Energie tanken und aufatmen Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Yoga werden ergänzt um einige kräftigende Asanas (Kör- perhaltungen). Jede Übungseinheit beinhaltet eine An- fangs- und eine Schlussentspannung. Yoga in der Tradi- tion von Swami Sivananda wirkt ganzheitlich, auf Körper, Geist und Seele. Es ist für Menschen unterschiedlichen Alters und Beweglichkeit, auch für Anfänger*innen oder Wiedereinsteiger*innen, gut geeignet. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen (Blöcke, falls vorhanden) sowie bei Bedarf ein Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Abende, 21.09.2023 - 19.10.2023 Donnerstag, wöchentlich, 18:00 - 19:15 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 46,70 € (keine Ermäßigung) Nr. X3012-03W3 Asian Balanced Workout Marlies Schmid Mit Taekwondo-Elementen und Yoga das eigene Wohl- befinden steigern. Dieser Kurs richtet sich an alle, die ihre Wahrnehmung und Koordination schulen, die Muskulatur kräftigen und die Beweglichkeit erhöhen wollen. Und am Ende wartet dann die verdiente Entspannung. Für Anfänger geeignet. Ziele des Kurses: • Beweglichkeit erhöhen • Fitness-Level steigern: leichte Einheiten zum Muske- laufbau • Koordination verbessern • Entspannen Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 7 - 8 Personen 5 Abende, 21.09.2023 - 19.10.2023 Donnerstag, wöchentlich, 19:30 - 20:45 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 52,50 € (keine Ermäßigung) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Landratsamt Ravensburg Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg bietet je- den ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 1. August 2023 statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Kindern ein Zuhause bieten - der Landkreis Ravens- burg sucht Pflegeeltern Kinder haben das Recht, sicher und beschützt aufzuwach- sen. Es gibt anderseits vielfältige Gründe, weshalb ein Kind nicht zu Hause aufwachsen kann. Eltern erhalten durch das Jugendamt die notwendige Unterstützung und Hilfe und dennoch kann es sein, dass für ein Kind ein neues und sicheres Zuhause gebraucht wird. Sie haben Platz und Zeit sowie Freude am Zusammen- leben mit einem Kind? Sie wollen die Entwicklung eines jungen Menschen fördern und ihm feste Strukturen bie- ten? Sie können die Wurzeln und die Familie des Kindes wertschätzen? Dann würden wir Sie gerne kennenlernen! Es ist uns wichtig zu betonen, dass Pflegeeltern Menschen mit allen Familienständen und Lebenssituationen sein können - Singles, Paare mit oder ohne Kind, gleichge- schlechtliche Paare oder Menschen mit Migrationshinter- grund. Bedeutsam ist, dass sie eine liebevolle und stabile Umgebung bieten können. Nach einem ausführlichen Vorgespräch qualifiziert das Jugendamt Ravensburg Sie in einem Vorbereitungsse- minar. Vor, während und nach der Aufnahme eines Pfle- gekindes werden Sie in allen Erziehungsfragen vom Ju- gendamt begleitet und beraten. Daneben erhalten Sie ein steuerfreies Pflegegeld, das den notwendigen Unterhalt und die Kosten der Erziehung deckt. Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann nehmen Sie Kon- takt zu uns auf: Vera Kaufmann 0751/853395 und Carolin Höning-Steinmann 07522/9963725. Weitere Informatio- nen finden Sie unter www.rv.de/pflegeeltern. Achtalschule Baienfurt Der Schüler Mitja Sijanec aus der Gemeinde Baindt erhielt an der Achtalschule das Hauptschulabschlusszeugnis. Folgende Schüler aus der Gemeinde Baindt haben die Abschlussprüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Matthew Bockstart, Silas Petschulat und John Züchler (Belobigung). Zur bestandenen Prüfung gratulieren wir recht herzlich und wünschen alles Gute, Glück und Erfolg für die Zukunft. Schulleitung und Kollegium Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Schulabschluss Allen unseren Baindter Schülerinnen und Schülern der verschiedenen Schuleinrichtungen gratuliere ich im Na- men des Gemeinderats und ganz persönlich sehr herzlich zum bestandenen Schulabschluss und wünsche für die Zukunft viel Erfolg und alle Gute. Ihre Simone Rürup Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommer- ferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Fe- rienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsver- hältnis es sich handelt, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Ar- beitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die soge- nannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Brutto- lohn von rund 1.150 Euro wirken entsprechende Freibeträ- ge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversiche- rung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage um- fasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Mona- te überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst aus- geübt werden, sind versicherungspflichtig. Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden, erklärt der baden-württember- gische Steuerzahlerbund. Hier darf der Schüler maximal 520 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Ein kostenloser Steuertipp zum Thema Ferienjob kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 76 77 78 angefordert werden. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Kinderzuschlag: Familien profitieren von der zweiten Stufe der Bürgergeldreform Die zweite Stufe der Bürgergeldreform schafft u.a. für Familien weitere Entlastung – so kann sich ein Anspruch auf Kinderzuschlag erhöhen oder sogar erstmals ent- stehen. Schülerinnen und Schüler dürfen sich etwas da- zuverdienen. Der Kinderzuschlag soll Familien mit geringem und mitt- lerem Einkommen entlasten. Familien, die bisher keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf Kinderzuschlag hatten, können durch höhere Freibeträge profitieren. Das bedeutet, dass Familien, die in der Vergangenheit wo- möglich wegen eines zu hohen Einkommens eine Ableh- nung erhalten haben, anspruchsberechtigt sein können, oder der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags bei einem Folgeantrag höher ausfallen kann. Folgende Änderungen können sich positiv auf die Berech- nung des Kinderzuschlags auswirken: - Einnahmen aus Ferienjobs werden nicht mehr als Ein- kommen berücksichtigt. - Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubil- dende unter 25 Jahren dürfen außerhalb der Ferienzeit bis zu 520,00 Euro monatlich anrechnungsfrei dazuver- dienen. - Für Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren gilt der erhöhte Freibetrag von 520,00 Euro ebenfalls für Ein- kommen aus einem Freiwilligendienst nach dem Bun- desfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilli- gendienstgesetz. - Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwi- schen 520,00 und 1.000,00 Euro ist ein Freibetrag in Höhe von 30 % (statt bisher 20 %) anzusetzen. - Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz wird nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. - Die sogenannte Übungsleiterpauschale, also Aufwands- entschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuf- licher Tätigkeit nach dem Einkommenssteuergesetz, werden bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro kalen- derjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Für Familien, die noch keinen Kinderzuschlag beziehen, oder bereits einmal wegen zu hohem Einkommen eine Ablehnung erhalten haben, kann es sich daher lohnen, einen Antrag zu stellen. Mit einem digitalen Personalaus- weis (eID) geht das vollständig papierlos. Bei Fragen zu diesem Thema ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die richtige Ansprechpartnerin und rund um die Uhr online erreichbar. Außerdem berät und unterstützt sie Familien fachkundig, modern und an- schaulich beim Ausfüllen des Antrages mittels Videobe- ratung, Vor-Ort-Beratung oder mit Hilfe des Online-Selb- stinformationstools „KiZ-Lotse“. Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen finden Sie online unter www.famili- enkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de. Folgen Sie uns auf Twitter. Karriere Kick: Die spielerische Lösung zur Bekämpfung des Fachkräf- temangels im Landkreis Ravensburg Mit dem Karriere Kick gewinnt man heute im Landkreis Ravensburg die Fachkräfte von morgen! Das bundesweite Erfolgsformat „Karriere Kick“ findet am 14.09.2023 in der Oberschwabenhalle Ravensburg statt. Hier treten Unter- nehmensvertreter:innen und Schüler:innen spielerisch am Kickertisch in Kontakt und können in lockerer Atmosphä- re über Themen wie Ausbildung und Beruf sprechen. Der Kickertisch schafft einen sehr niederschwelligen Einstieg und lässt sich in nur wenigen Minuten die Soft-Skills der potenziellen Bewerber:innen erkennen. Die Veranstalter des Karriere Kicks, Alexander Ernst, Flo- rian Dismann und die Wirtschafts- und Innovationsför- derungsgesellschaft des Landkreis Ravensburg, möchten die regionalen Unternehmen und Arbeitgeber bei der Ausbildungsvermittlung auf nachhaltige und spielerische Weise unterstützen und echte Begegnungen wieder mög- lich machen. Die Veranstaltung ist eine der Rahmenver- anstaltungen, die anlässlich des 50. Jubiläums des Land- kreis Ravensburg stattfinden und soll die Potenziale der kreisansässigen Arbeitgeber für junge Menschen sicht- bar machen. Folgende Teilnehmer und Sponsoren haben die Vorteile des Konzepts erkannt und werden auf dem Karriere Kick vertreten sein: Stiftung KBZO, IHK, Dachser, Agentur für Arbeit, AOK, ZfP Südwürttemberg, Coperion, Kreisspar- kasse Ravensburg, fpt robotics, und viele mehr. Möchten Sie Ihre Mannschaftsaufstellung in deutlich we- niger als 90 Minuten optimieren? Dann sichern Sie sich jetzt einen der limitierten Startplätze unter www.karrie- re-kick.de/in/ravensburg/aussteller/. Interessierte Schü- ler:innen und Schulen erhalten weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten unter: www.karriere-kick.de/in/ ravensburg/schueler/. Bei Fragen können Sie sich auch gerne direkt per E-Mail an ravensburg@karriere-kick.de wenden. Weitere Infor- mationen gibt es auch bei der Wirtschafts- und Innovati- onsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg (E-Mail: info@wir-rv.de). Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft rät Bei- tragsbescheid für 2022 aufbewahren Bis Anfang August verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Bei- tragsbescheide der Landwirtschaftlichen Berufsgenos- senschaft (LBG) für 2022. Im Mitgliedermagazin „LSV kompakt“ und auf ihrer Internetseite www.svlfg.de gibt die SVLFG Informationen zu den Eckpunkten. Auch nach- dem der Beitrag bezahlt wurde, empfiehlt die SVLFG, den Bescheid aufzubewahren. Der Beitragsbescheid der LBG wird inzwischen in un- terschiedlichen Bereichen als Nachweis der Anmeldung und Mitgliedschaft anerkannt. Das gilt zum Beispiel für den Antrag auf das „grüne Nummernschild“ oder andere Vorteile, die nur für aktive Landwirte bestimmt sind. Seit 2023 wird damit auch der „Aktive Betriebsinhaber“ beim jährlichen Förderantrag nachgewiesen. Allein im Zusammenhang mit den Förderanträgen wur- de die SVLFG von den Landwirten in etwa 50.000 Fällen gebeten, den letzten Beitragsbescheid erneut zu über- senden. Nicht selten geschah dies unter Zeitdruck, da das Fristende nahte. Der SVLFG wurde in diesem Zusam- menhang zwar keine Aufgabe übertragen, gleichwohl wurden die Wünsche im Interesse der Mitglieder erfüllt. Allerdings wird diese Aufgabe nicht jedes Jahr erneut bewältigt werden können. Die SVLFG rät daher, den letzten Beitragsbescheid aufzu- bewahren oder sich eine Kopie zu machen, wenn dieser zum Beispiel an den Steuerberater gegeben wird. Dann Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 ist der Bescheid für andere Zwecke stets zur Hand. Noch besser ist die Anmeldung zum Versichertenportal „Mei- ne SVLFG“ unter https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/login und die Nutzung des digitalen Postfaches. Auch ältere Dokumente stehen dort zur Verfügung oder können an- gefordert werden. Dadurch werden der eigene Aufwand sowie der für die Verwaltung verringert und die Verwal- tungskosten entlastet. SVLFG Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Landratsamt Ravensburg Vorläufige Unterbringung von Geflüchteten: Nutzung einer Leichtbauhalle Der Landkreis Ravensburg wird im August 2023 auf dem Fußballplatz der Humpis-Schule auf der Burachhöhe in Absprache mit der Stadt Ravensburg eine Leichtbauhalle zur vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten errichten. „Die wachsenden Zugangszahlen zwingen uns zum kurz- fristigen Aufbau weiterer Unterbringungsplätze. Gleich- zeitig halten wir uns an unsere Zusage, dass alle Turn- und Sporthallen zu Beginn des neuen Schuljahres wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen werden. In der Kombination ist das ein echter Kraftakt“ berichtet der Erste Landesbeamte und stellvertretende Landrat Dr. Andreas Honikel-Günther. „Leichtbauhallen sind bereits in anderen Landkreisen im Einsatz. Sie können schneller und kostengünstiger als Massivbauten errichtet werden“ so Dr. Honikel-Günther weiter. Die Leichtbauhalle soll auf dem Fußballplatz der Hum- pis-Schule Ravensburg errichtet werden und kann bis zu 300 Personen aufnehmen. Eigentümer des Grund- stückes ist der Landkreis. Die Aufbauarbeiten beginnen voraussichtlich am 07.08.2023 und werden Anfang Okto- ber 2023 abgeschlossen sein. Stand heute wird mit einer Betriebsdauer bis mindestens Mitte 2024 geplant. Die Betriebsdauer ist aber ganz wesentlich von der weiteren Zugangsentwicklung abhängig. Der Zugang von ukrainischen Geflüchteten in den Land- kreis Ravensburg hat sich in den letzten Monaten auf vergleichsweise niedrigem Niveau stabilisiert und liegt bei monatlich 40-60 Personen. Jedoch steigen die Zugangs- zahlen von Geflüchteten aus Drittstaaten wie Syrien, Af- ghanistan und der Türkei nach einem vorübergehenden Rückgang zu Beginn des Jahres 2023 bundesweit wieder signifikant an. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 wurden dem Landkreis Ravensburg 463 Asylbewer- ber/innen zugewiesen. Im gleichen Zeitraum wurden 2022 264 und 2021 156 Asylbewerber/innen zugewiesen. Laut einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist im Monat August bereits mit weiteren 124 Zuweisungen in den Landkreis zu rechnen. Aufgrund dieser extrem dynamischen Entwicklung muss- te die Zugangsprognose sowie die darauf basierende Planung der Unterbringungsplätzen angepasst werden. Es zeigt sich, dass die bisherige Kapazitätsplanung, wel- che unter anderem die sukzessive Errichtung von acht Containeranlagen (ca. 370 Plätze) bis Frühjahr 2024 um- fasst, den zu erwarteten Zugang an Asylbewerbern/in- nen über die Wintermonate bis zum Frühjahr 2024 nicht abdecken kann. „Ich bin der Stadt Ravensburg sehr dankbar, dass wir in enger Abstimmung eine kurzfristige Alternative für die Unterbringung von Geflüchteten erarbeiten konnten“ er- klärt Dr. Honikel-Günther. „Weiterhin gilt mein Dank dem DRK-Kreisverband Ravensburg e.V., welcher die Betreu- ung der neuen Unterkunft übernehmen wird sowie den angrenzenden Schulen und Einrichtungen“ informiert Dr. Honikel-Günther weiter. In Kürze erfolgt die Einladung der Bevölkerung zu einer Informationsveranstaltung. Hier be- steht die Möglichkeit Fragen zum Bau und zum Betrieb der Unterkunft zu stellen. Wie die Burachhalle ist diese Unterkunft nicht als Selbst- versorgerunterkunft konzipiert. Die Alltagsbetreuung so- wie die Sozialarbeit werden vom DRK-Kreisverband Ra- vensburg e.V. übernommen, während der Landkreis für die Bereiche Wohnheimverwaltung sowie die Hausmeis- terei zuständig ist. Der Landkreis Ravensburg wird wie in allen vorläufigen Unterkünften einen Sicherheitsdienst beauftragen. Klima-Spartipp des Monats Juli /August: Ein Topf ohne Deckel, ist wie ein Fass ohne Boden Wird Essen auf dem Herd in einem Topf ohne Deckel erhitzt, dauert es sehr viel länger bis dieses warm wird. Durch die längere Zeit des Erhitzens, wird so deutlich mehr Energie benötigt. Am offensichtlichsten wird dieser Effekt beim Erhitzen von Nudelwasser, denn ohne Deckel auf dem Topf, geht es eine halbe Ewigkeit, bis das Wasser endlich zu kochen beginnt. Außerdem ist es auch wichtig, dass die Topfgröße und die Größe der Herdplatte zuei- nander passen. Wer einen für die Herdplatte zu großen oder zu kleinen Topf verwendet, braucht ebenfalls un- nötig viel Energie. Beim Beachten des Dreiklangs aus größenmäßig zuein- ander passender Herdplatte, Topf und Deckel, wird laut KEA BW bis zu zwei Drittel weniger Energie beim Kochen benötigt. Bei einem Elektroherd lassen sich so schwupp- diwupp bis zu 200 kWh Strom im Jahr einsparen. Es heißt ja schließlich auch nicht ohne Grund, auf jeden Topf passt ein Deckel. Noch passender wäre hier allerdings die Formulierung, auf jede Herdplatte passt ein Topf und auf jeden Topf ein Deckel. Für ein Sprichwort wäre dieser Text aber vermut- lich doch etwas arg kompliziert und lang. Weitere Energie beim Kochen lässt sich bei einem Elekt- roherd sparen, wenn beim Kochen bereits einige Minuten vor Ende der Kochzeit der Herd ausgeschaltet und die Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Restwärme genutzt wird. Beim Herausfinden des opti- malen Ausschaltzeitpunkts gilt das Motto: Probieren geht über Studieren. Übrigens der Klima-Spartipp macht nun eine Pause, wes- halb der nächste Tipp erst im September erscheint. Eine schöne Urlaubszeit wünscht Ihnen allen Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. Juli - 20. August 2023 Gedanken zur Woche: Lebensweisheit Die meisten Menschen wissen gar nicht, wie schön die Welt ist und wie viel Pracht in den kleinsten Dingen, einer Blume, einem Stein, einer Baumrinde oder einem Birken- blatt sich offenbart. Rainer Maria Rilke Samstag, 29. Juli 13.30 Uhr Baienfurt - kirchliche Trauung von Elena und Michael Wöllhaf 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 30. Juli - 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Michelberger, Jakob Spähn, Alina Michelberger, Anton Pink, Marian Schäfer, Robin Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach, Mona Stiefvater, Marlene Stör, Johanna Zentner († Ludmilla und Rochus Illenseer, Theresia und Baptist Elbs mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Harro Krezdorn mit Ange- hörigen, Jahrtag: Margarete Vollmer, Anton Elbs Dienstag, 01. August Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 02. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 03. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 04. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Julie und Hermann Thurn, Viktoria und Kreszentia Demuth) Samstag, 05. August 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Magdalena 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Familie Gisi, Familie Merk, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, Mara Henzler, Jahrtag. Erich Henzler) Sonntag, 06. August - Verklärung des Herrn 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 08. August Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 09. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 10. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 11. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Kein Gottesdienst Samstag, 12. August 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 13. August 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Kräutersegnung Ministranten: alle Ministranten die da sind († Pia und Alsfons Häfele, Hans Elbs, Theresia und Baptist Elbs mit Angehörigen, Fami- lie Schnell, Familie Kienhöfer, Mathilde Elbs, Johann Germann, Jahrtag: Elisabeth Schmid) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Finn Dienstag, 15. August - Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung Mittwoch, 16. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 17. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 18. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rolf Dorn, Helga Mattenschlager) 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 19. August 15.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung Stefanie Hertkorn und Norbert Müller 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Ludmilla und Rochus Illenseer, Klementine und Eduard Gelzenlichter, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Josef Jerg Jahrtag: Martin Kränkle, Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 20. August 20 Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Patrozinium Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt - Konzert zum Patrozinium „Trom- posi Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 31. Juli bis zum 25. August 2023 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 29. August 2023. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung Wir treffen uns am Samstag, 12.08.2023, um 9:00 Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräutersäule für das Hochfest Maria Himmelfahrt. Wir würden uns freuen auf viele Helferinnen und Material von Kräutern/Blumen. Gottesdienst Hochfest Maria Himmelfahrt mit Kräuter- segnung findet am Sonntag, 13.08.2023 statt. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahr- heit. Eph 5,8b.9 Sonntag, 30. Juli 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus Während der Ferien (30. Juli - einschließlich 10. Sep- tember) findet keine Kinderkirche statt. Donnerstag, 03. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch - Johan- nes-Evangelium“ im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 06. August 9. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Donnerstag, 10. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch - Johan- nes-Evangelium“ im Ev. Gemein- dehaus Freitag, 11. August 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 13. August 10. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahl-Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 20. August 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Das Sonnenlicht, das uns in dieser Jahreszeit so reichlich verwöhnt, ist schon in der Bibel ein starkes Motiv für Gottes Zuwendung zu seiner Schöpfung. Jesus greift das Bild auf und sagt: „Ich bin das Licht der Welt, wer mit mir lebt, muss nicht im Dunkeln heru- mirren, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ Dieses Versprechen hören wir jedes Mal, wenn ein Kind getauft und damit für alle sichtbar in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird. Unser Wochenspruch ermutigt uns, im Alltag aus dieser Verbindung mit dem Licht der Welt zu leben, seinen guten Willen für die Welt durchzubuchstabieren und dadurch die Welt heller und freundlicher zu machen. Die „Früchte“, die so ein gott-ver- bundenes Leben bringt, sind das, wonach wir uns im Mit- einander sehnen: eine wohlwollende Haltung, ein Verhal- ten, das die Gemeinschaft stärkt und eine wahrhaftige Kommunikation, auf die man sich auch verlassen kann. Diese Früchte des Lichts im Miteinander schenke uns Gott auch in dieser Sommer-Ferien-Zeit. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Herzliche Einladung zum Gottes- dienst im Grünen unterm neuen Sonnenschirm im Gemeindehaus- garten 7x7 m ist unser neuer Sonnenschirm im Ev. Gemeindehausgarten in Bai- enfurt groß. Er bietet künftig bei Festen des Kindergartens- und der Krippe Schatten und ein sonnengeschütztes Setting für Gottesdienste im Grünen. Mit einem Gottesdienst im Freien unter dem Motto „Wer unterm Schirm des Höchsten sitzt“ wollen wir den Son- nenschirm am 30. Juli um 10.30 Uhr ganz offiziell in Dienst nehmen. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Wir freuen uns, von nun an die Gottesdienste im Gemein- dehausgarten auch bei starker Sonneneinstrahlung oder leichtem Regen verlässlich im Freien feiern zu können. Nach dem Gottesdienst laden wir zu einem kleinen Kirch- café mit Hefezopf, Kaffee und kalten Getränken ein. Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meineSituation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannesevangelium ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evan- geliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Sprachcafé in Baienfurt: Mitar- beitende gesucht In Kooperation mit der Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Bodensee sowie der Kommune Baienfurt soll ab dem 13. Oktober ein Sprachcafé in den Räumen der X-Zone starten. Das Sprachcafé für Menschen, die ihre Deutschkenntnis- se verbessern wollen, öffnet dann immer freitags von 9 bis 11 Uhr. Wenn Sie sich vorstellen können, daran mitzuarbeiten, dass die Atmosphäre gastfreundlich gestaltet wird, in- dem Kaffee und süße Stückle mit ein paar freundlichen Worten angeboten werden, dann suchen wir genau Sie. Melden Sie sich gerne im Evangelischen Pfarramt, Ösch- weg 32, 0751/43656. --- Verliebt - verlobt - und dem- nächst verheiratet? Dann seid ihr genau richtig bei unserem Ehe-Vorberei- tungskurs, den wir für März 2024 planen. Er will Paare da- bei unterstützen, im Gespräch zu zweit, tragfähige Grundlagen für eine gemeinsame Zukunft zu entwickeln, effektiv miteinander zu kommu- nizieren, mit unterschiedlichen Bedürfnissen umzugehen und sich über gemeinsame Ziele, Werte und Lebensträu- me auszutauschen. Neben eingespielten Impulsen bleibt viel Zeit für den Aus- tausch zu zweit und sogar für ein kleines, gemeinsames Abendessen. Meldet euch bei Interesse einfach kurz im Ev. Pfarramt: entweder telefonisch unter 0751/43656 oder per E-Mail unter martin.schoeberl@elkw.de „Wenn die Ernte ausbleibt“ lautet das Motto des Offenen Bibeltreffs am Sonntag, 30. Juli, um 18.00 Uhr in der evang. Stadtkir- che in Weingarten. Gastreferent ist Hermann Bauer, Ge- meinschaftspastor des evang. Gemeinschaftsverbandes Württemberg. Er wird über Jesajas Lied „vom unfrucht- baren Weinberg“ (Kapitel 5, 1-7) sprechen. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landes- kirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. Der Kreative Montag bietet an Juli: 30.07. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany August: 07.08. B. Schwartz-Glonnegger: „Urlaubsträume „ Aquarell 14.08. I. Schwarzat: „Inchees“ 21.08. G. Loidol: „Wandelbare LED-Lampe au Papier- streifen“ 28.08. C. Welle-Lebherz: „Reduziertes Aquarell - Blumen und Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Vereinsnachrichten SVB zieht in die 2. Runde ein SV Baindt - SV Sulmetingen 2:1 (1:0) Nach dem ersten Testspielsieg gegen die A-Jugend des FV Ravensburg (2:0) und dem Gewinn des Schussenpokals in Horgenzell wartete auf den SVB im WFV-Pokal mit dem SV Sulmetin- gen der erste echte Gradmesser. In der Folge eines „mun- teren Abtastens“ (O-Ton Tobias Fink) kreierte der Gast die gefährlicheren Chance ohne jedoch daraus Kapital schla- gen zu können. Der Bezirksliga-Aufsteiger wurde nach der Trinkpause allerdings deutlich stärker, ging durch Boenke eiskalt in Führung (36.) und hätte durch Dischl, Boenke und Fischer sogar noch vor der Pause erhöhen können. Walser verhinderte auf der Gegenseite aber auch den zwischenzeitlichen Ausgleich per reaktionsschneller Fuß- abwehr im Stile eines Handballtorwarts. Auch zu Beginn des zweiten Durchgangs präsentierte sich der Gastgeber etwas stärker und erhöhte wiederum durch Boenke auf 2:0 (64.), vorausgegangen war ein cleverer langer Schlag von T.Szeibel. Im Nachgang deutete alles auf einen unge- fährdeten Baindter Sieg hin, der SVS kam durch ein ab- seitsverdächtiges Tor von Pohl allerdings nochmal auf 2:1 ran (75.). Der Ausgleich blieb gegen eine insgesamt sou- veräne Baindter Abwehr schlussendlich aber aus. Damit zieht der SVB in die zweite Runde des WFV-Pokals ein, muss jedoch noch bis Mittwoch auf seinen Gegner war- ten. Dieser wird zwischen dem TSV Riedlingen und dem TSV Harthausen/Scher ermittelt. Die Zweitrunden-Partie des SVB findet dann am kommenden Samstag auswärts um 15:30 Uhr statt. Es spielten: Benjamin Walser - Tobias Szeibel, Michael Brugger, Marc Bolgert, Lukas Walser (81. Baba Camara) - Jan Fischer, Mika Dantona, Kisanthan Nagarasa (64. Daniele D‘Ercole), Tobias Fink - Philipp Boenke (89. Kevin Fischer), Jonathan Dischl TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende fanden die letzen Spiele der diesjährigen Verbands- runde statt. Fazit: teilweise sehr große Hitze, viele span- nende Spiele, Siege und Niederlagen, einige Aufstiege, keine Abstiege, nette Gegner, gemütliches Mit- einander bei gutem Essen und kühlen Getränken. Ein herzliches Dankeschön an alle Spieler*innen, Mann- schaftsführer*innen, Zuschauer und Helfer in der Küche. Junioren U18 Kreisstaffel: TC Baindt - TA SV Eberhardzell 5:1 Am vergangenen Samstag hatte unsere U18 Mannschaft ihr letztes Heimspiel dieser Saison. Nachdem bisher alle Spiele gewonnen wurden, würde einem Sieg gegen den SV Eberhardzell die Meisterschaft und den Aufstieg be- deuten. Bei schönem Wetter trafen die Eberhardzeller pünktlich um 8:30 Uhr bei uns auf der Anlage ein. Einem Spielstart auf 4 Plätzen um kurz vor 9 Uhr stand nichts im Weg, los ging der letzte Schritt zum Aufstieg. Schon nach kurzer Zeit war abzusehen, wie die Mission Meisterschaft Wirklichkeit werden sollte. Die drei Jungs, Tim Pantoffelmann, Lukas Zöschinger und Johannes Neubauer gingen schnell in Führung. Am Ende gewann Lukas sein Einzel glatt mit 6:0 6:0. Johannes und Tim ge- währten ihren Gegnern am Ende noch einen Ehrenpunkt und gewannen beide mit 6:0 6:1. Dann begann das lange Fiebern. Silja Amm hatte einen Gegner auf Augenhöhe. Sie verlor den ersten Satz mit 3:6, konnte im zweiten Satz aber ihr Spiel etwas sicherer gestalten und gewann diesen mit 6:4. Der Match-Tie-Break musste entscheiden. Silja hat- te den besseren Start und sah beim Stand von 9:5 mit 4 Matchbällen schon wie die Siegerin aus. Der Gegner spiel- te plötzlich etwas lockerer auf und Silja konnte den Sack leider nicht zu machen. Am Ende verlor sie das Match denkbar knapp im Match-Tie-Break mit 3:6 6:4 10:12. Nach einer kleinen Pause ging es in die Doppel. Wie immer spielten die Vier mit ihren eingespielten Partnern. Tim und Lukas zeigten erneut ihr Können und gewannen wieder deutlich mit 6:0 6:1. Silja und Johannes ließen auch keinen Zweifel am Sieg. Lediglich Mitte des zweiten Satzes hat- ten sie eine kurze Schwächephase. Plötzlich wurde aus einer 2:0 Führung ein 2:3 Rückstand. Die beiden fanden dann aber wieder in die Spur und konnten ihr Doppel mit 6:2 6:3 gewinnen Damit stand der 5:1 Sieg fest und die U18 Mannschaft wird Meister der Kreisstaffel 1. Damit steigen sie auf und spielen nächstes Jahr in der Bezirksstaffel 2. Diese Saison spielten in der U18 Tim Pantoffelmann, Tim Raubald, Lukas Zöschinger, Silja Amm, Johannes Neu- bauer und Maurice Zimmermann. Wir gratulieren allen Spielern der U18 ganz herzlich zum Aufstieg. Herren Kreisstaffel 1: TC Baindt - TA SC Ebenweiler 4:2 Abartige Hitzewelle über Baindt! Sonntag, 9:00 Uhr und der Aufstieg lag in der Luft. Die Herren des TC Baindt traten vergangenen Sonntag ihr letztes Spiel der Saison an. An erstem Platz der Tabelle und bisher ungeschla- gen traten die Baindter Kugelpeitscher auf den Platz. Da die Herren 30 ebenfalls auf der Anlage vertreten waren, konnten die Herren nur auf 2 Plätzen spielen. Somit be- gannen Max Schäfer auf 2 und Tim Raubald auf 4 mit den Einzeln. Nach einer umstrittenen Führung im ersten Satz, mussten leider beide das Spiel abgeben. Unbeha- gen lag in der Luft. Nach den ersten Einzeln lag der TCB 0:2 hinten. Nachdem es mittlerweile ca. 45 Grad hatte, starteten Moritz Lang und David Schäfer, besser bekannt als Konstanze ihre Einzel. Beide konnten ihr Einzel sou- verän für sich entscheiden. Das war der Ausgleich. Da es um den Aufstieg ging, gab es lange Taktik Diskussionen um die Doppelaufstellung. Nach ca. 2,5h stand die Auf- stellung fest. Moritz und David im 1er Doppel und Aaron Schäfer und Daniel Gertler im 2er Doppel. Moritz und David gewannen ihr Doppel souverän, als hätten sie nie was anderes getan. Aaron und Daniel hatten anfangs Schwierigkeiten ins Spiel zu finden, weshalb der erste Satz hergegeben wurde. Ab dem zweiten Satz lief es allerdings hervorragend, nach einem eindeutigen zweiten Satz(6:1) und einem knappen MTB(10:0) konnten die Baindter doch Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 noch ungeschlagen bleiben. Ich stelle Ihnen hiermit die Meister der Gruppe 026 vor: die Herren des TC Baindt! Unsere Aufsteiger U 18 - Mannschaft Herren-Mannschaft Herren 50/1 Bezirksoberliga: TC Sigmaringen – TC Baindt 6:3 Zu unserem letzten Spieltag in dieser Saison fuhren wir zum uneinholbaren Tabellenführer nach Sigmaringen. Siege nach den Einzel konnten uns Peter Schmitt, Stefan Schäfer und Rafael Grabherr sichern. Gerhard Reich, Vol- ker Hillebrand und Roland Futterer mussten leider ihren Gegnern gratulieren. Wir hatten ehrlich nicht damit gerechnet, dass wir, bei den starken Gegnern, drei Einzelsiege für uns verbuchen können und nun wäre es sogar möglich noch den Ta- gessieg einzufahren. Peter und Stefan machten ein star- kes Spiel, jedoch Fehler bei den entscheidenden Punkten führten zum Verlust dieses Matches. Gerhard und Roland mussten ihr Match leider auch abgeben und Volker und Rafael leider auch. Auch wenn wir den Tagessieg nicht erreicht haben, waren wir trotzdem mit dem Ergebnis zufrieden. Den Klassenerhalt haben wir geschafft. Dritter Platz in einer 6er-Gruppe. Wir bedanken uns bei Rafael und Ro- land, dass sie an dem Tag bei uns ausgeholfen haben. Herren 50/2 Bezirksklasse: TC Baindt – TC Isny 9:0 Am Samstag hatten wir unser letztes Spiel gegen den TC Isny. Nach den Einzeln lagen wir bereits mit 6:0 in Führung. Alle gewannen ihre Einzel glatt in 2 Sätzen. Es spielten Thomas Schäfer, Sepp Spöri, Michael Schäfer, Karl-Heinz Blank, Harry Wetzel und Harald Steinmeier. Im Doppel kamen noch Jürgen Auer, Roland Maier und Christof Lang dazu: Doppel 1 Thomas Schäfer/ Christof Lang, Doppel 2 Juergen Auer/ Karlheinz Blank, Doppel 3 Harry Wetzel/ Roland Maier. Auch hier ließen wir nichts anbrennen und gewannen alle 3 Doppel. Somit stand ein 9:0 fest und wir sind aufgestiegen. Danke noch an Andi Münst für die Bewirtung den ganzen Tag. Anschließend feierten wir noch ein wenig. Nochmals Danke an alle , die zur Meisterschaft beigetragen haben. Herren 65 Verbandsstaffel: TC Baindt – TC Ravensburg 6:0 Auch im letzten Verbandsspiel der Saison 2023 setzten die Herren 65 ihre „6:0“ Siegesserie fort und steigen mit einer Bilanz von 5:0 Siegen und einer Matchausbeute von 29:1 überlegen in die Oberligastaffel auf. Besonders zu erwähnen ist dabei, dass dieser Erfolg mit nur 5 eingesetzten Spielern erzielt wurde. Dabei zeigt sich was zu erreichen ist, wenn jeder voll dabei ist und sich in den Dienst der Mannschaft stellt. Dazu gehört auch bei den Heimspielen die organisatorische Unterstützung (Bewirtung u.a). Herzlichen Dank dafür an „Charly“ Mar- schner. Da „nach der Verbandsrunde“ vor der Verbandsrunde ist, werden wir uns bis Ende der Tennissaison 2023 auch weiterhin regelmäßig zum Training treffen. Im letzten Spiel im Einsatz: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf im Einzel sowie in den Doppeln Erwin Feurle / Werner Graf und Leo Reich / Max Reich. Damen 40 Staffelliga: TC Baindt – TA SV Dettingen/Iller 2:4 Finaltag: Heute besuchte uns der Tabellenführer. Wie wir es ja in den vergangenen Spielen gewohnt waren, wurde es wieder eng. Marion und Steffi mussten leider ihre Spiele im MTB abgeben. Auch Silvi konnte sich nicht durchsetzen. Babsi holte den einzigsten Punkt im Einzel. Im Doppel kam Regine dazu und ersetzte Marion. Leider verloren sie und Silvi. Bei Babsi und Steffi musste wieder der MTB entscheiden. Diesmal aber hatten unsere Mä- dels mehr Geduld und Power. Somit ein Endstand von 2:4 für Dettingen. Unser Ziel vom Klassenerhalt konnten wir mit einem hervorragenden 2. Platz erreichen. Es spielten: Babsi, Steffi, Marion, Silvi und Regine. Damen 60 Staffelliga: SPG Berg/Blitzr./Ösch – TC Baindt 5:1 Unser letzter Spieltermin führte uns nach Weingarten. Sehr starke Gegnerinnen erwarteten uns dort und leider konnten wir nur einen Punkt einfahren. Eve war unsere Match-Winnerin im Einzel. Ein großes Lob an unsere Geg- nerinnen, die uns sehr gut bewirtet und umsorgt haben. In dieser Saison waren im Einsatz: Sibylle, Inge, Co, Andrea, Conny und Eve. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Weitere Aufsteiger Herren 50/2 Herren 65 Nach der Urlaubszeit stehen dann noch einige Aktvitä- ten an: Einzelmeisterschaft mit Senioren-Doppel, Mixed, Mannschaftsabschluss, Abschlussbändelesturnier und Saisonabschluss. Nähere Infos gibt es zu gegebener Zeit am Vereinsheim. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Montag, 18. September 2023 findet unser Halbtagesausflug statt. Wir starten um 13.00 Uhr am Parkplatz Tennishalle Baindt (Achtung, geändert, da am Dorfplatz künftig eine Baustelle ist). Wir fahren mit der Busfirma Kretzer zuerst ins Deggenhausertal zur Fa. Sonett zu einer Betriebsbesichtigung. Anschließend geht die Fahrt weiter zum Hopfengut nach Tettnang, ebenfalls zu einer Betriebsbesichtigung und einer kleinen Bierver- kostung. Im Anschluß fahren wir nach Rossberg. Dort werden wir im Bräuhaus zu einer gemütlichen Einkehr erwartet. Hierzu laden wir alle, auch gerne mit Freund/ Freundin oder Partner ein. Bitte um sofortige Anmel- dung, bei Doris Sonntag, Tel. 07502/3851; Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953; Bärbel Schad, Tel. 07502/911783, damit wir wegen der Busbelegung besser planen können. Wir freuen uns auf einen schönen Ausflug mit Euch. Die Vorstandschaft Voranzeige: Am Dienstag, 12.09.2023, 18.30 Uhr kommt Frau Rosi Fugunt zu uns in den Bischof-Sproll-Saal mit Anleitungen zu Herbstdekorationen. Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Mitte Juli fanden die Reitertage des RC Bergatreute statt. Mit Wallach Campino platzierte sich Juli- us Esenwein im Dressurwettbewerb Kl. A an zweiter Stelle. Theresa Henzler erritt mit Bonne Diamond im Dressur- wettbewerb Kl. E den dritten Platz. Den Reiterwettbewerb konnte das Paar sogar gewinnen. Herzlichen Glückwunsch an Julius und Theresa! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2023 - Wir ziehen um Nach dem unser Weinfest nach zweijähri- ger Pause letztes Jahr wieder wie gewohnt stattfinden konnte, ziehen wir dieses Jahr, aufgrund von Bauarbeiten, vom Dorfplatz auf den Schulhof vor die Sporthalle. Der neue Ort gibt uns auch einen neuen Rahmen zur Ge- staltung des Weinfestes; Der Freitagabend wird dieses Jahr ausfallen. Dafür starten wir am Samstag 29. Juli um 18:00 Uhr mit der Rock-Coverband „Self Control- the 80´s Band“, die Band, welche die 80er wieder auf erleben lässt. Der Eintritt ist dieses Jahr frei und natürlich gibt es auch am Samstagabend den berühmten Schalmeienbecher, Im- biss, unseren beliebten Beerenweinstand und was natür- lich nicht fehlen darf, der Weinstand. Am Sonntag den 30. Juli eröffnet die Böllergruppe Baindt um 10:30 Uhr das Frühshoppen und der MV Baindt sorgt für beste Frühshoppen Stimmung. Genauso startet dann auch die große Tombola, das Kin- derprogramm, die Oldtimer werden einfahren und wieder ein tolles Bild abgeben mit den schönen Pkw, Traktoren und Motorrädern. Ab 11:30 Uhr gibt es wieder unseren beliebten Mittagstisch, an dem ihr euch wieder vielseitig kulinarisch verwöhnen lassen könnt. Nach dem Mittag um 13:30 Uhr startet der imposan- te Fahrzeugkorso mit anschließender Ausfahrt durchs Ländle. Ab 14:30 Uhr dürfen wir die BANALOS Big Band begrüßen, die für ordentlich Stimmung sorgen wird. Bevor dann die Oldtimer von ihrer schönen Überlandfahrt zurück kom- men werden und nochmal für reichlich „Benzingespräche“ sorgen werden. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Gegen 15.45 Uhr findet dann unsere große Tombola Ver- losung statt, bei der es wieder Chancen auf großartige Hauptpreise geben wird. Viel Glück! Um 17:00 Uhr geht es dann fließend in die Abendunter- haltung mit der Band „RoyBlech“ für einen schönen Wein- festausklang, selbstverständlich mit reichlich Verpflegung am Wurst und Getränkestand. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in neuer Form in der Schenk-Kon- rad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 23. September 2023 statt. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 22.09.2023 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 23.09.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab -Vorab- Einkauf am Freitagabend -statt 6€ nur 1€(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - Einladung zur Jahres- hauptversammlung am 09.09. Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 09.09.2023 um 17:30 Uhr, la- den wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnungspunkte: • Begrüßung • Rückblick • Berichte der Ausschußmitglieder • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandmitglieder • Wahlen • Vorsitzende/r • Sportwart/in • Snowboardvetreter/in • Wanderwart/in • Jugendvertreter • Vorstellung des neuen Winterprogramms • ggf. Anträge • Danksagungen • Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter vorsitz-alpinteam@ svbaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Jugendrotkreuz - Landesentscheid Wie nach dem Kreisentscheid schon angekündigt, fand nun am Samstag den 22.07. endlich der lang ersehnte Landesentscheid in Aulendorf statt. Starke 19 Gruppen sind an den Start gegangen. Von Rot Kreuz Wissen, Erste Hilfe Aufgaben bis Sport und Spiel war wieder alles dabei. Unsere Jugendlichen haben sich super geschlagen und einen grandiosen 5 Platz erreicht. Die Jungs und Mädels können wirklich stolz auf sich sein! Wir sind jedenfalls sehr stolz so einen engagierten Nach- wuchs zu haben. Nun verabschieden wir uns erstmal in die Sommerpause und starten im September wieder mit unseren Gruppenstunden. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wilde Tobel bei Heiligenberg Vom Parkplatz Rickenwiesen geht es auf schattigen Wald- wegen steil aufwärts und weiter durch den Wald bis zu den Freundschaftshöhlen. Am Bellevueplatz im Friedwald Heiligenberg machen wir Rast. Über einen kleinen Pfad und danach wieder steil nach unten zum wilden Tobel gelangen wir zum Ausgangspunkt zurück. Treffpunkt Dienstag 08.08.2023 um 9.00 Uhr Festplatz Weingarten (Fahrgemeinschaften) Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit ca. 4 Stunden, 8 km, 250 hm (30 Min. steil bergauf). Fahrpreis 11 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wande- rung in Heiligenberg. Anmeldung ab 31.07.2023 T. 0163-9651218 oder E-Mail: wan_ja@web.de oder T. 0151-12952100 (Anrufbeantwor- ter) Wanderführung Petra Junginger (in Vertretung von Ar- nold Methner). Trinken. Vesper, gutes Schuhwerk, Stöcke erforderlich und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info ggf. Im Ansagetext ab 20 Uhr am Vorabend T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Von Weingarten fahren wir über Weiler nach bergauf nach Zogenweiler und auf Nebenstraßen kommen wir wieder zurück. Radtour (E-Bike) Weingarten über Horgenzell nach Oberzell Die witterungsbedingte Absage der Radtour (E-Bike) von Weingarten über Horgenzell nach Oberzell versuchen wir am 01.082023 zu fahren. Treffpunkt: Dienstag 01.08.2023 um 10.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 14.00 Uhr. Fahrzeit ca. 2,5 Stunden, 43 km, 380 hm. Einkehr: Mittagessen voraussichtlich im Schussental. Anmeldung ab 28.07.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 0751/46672 Tourenleiter: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Sonstiges: Trinken (mind. 1/2 l) Wir fahren mit Fahrrad- helm. Bei schlechtem Wetter ggf Info im Ansagetext T. 0151- 12998910 ab 20 Uhr am Vorabend. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im August und September geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Achtung: Unser VdK-Kaffeetreff fällt am 20.September 2023 aus. Unser VdK-Frühschoppen findet am 20.August 2023 ab 11:00 Uhr im Gasthaus Rössle in Weingarten statt. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Italienisches Sommerfest Bei hochsommerlichen Temperaturen feierten der Män- nerchor und die CHORifeen & Friends am Montag, den 17. Juli ihr Sommerfest vor dem Vereinsheim. Nach dem Marktplatzkonzert und dem Auftritt bei der Ehrung der „ehrenamtlichen Tätigen und Blutspendern“ in der Ge- meindehalle am Wochenende vorher, war dieser Abend eine schöne entspannende Gelegenheit mit den Sängern, Sängerinnen und Chorleitern zu feiern, ins Gespräch zu kommen und unbeschwert zu singen. Peter Fuchs, der Leiter der CHORifeen hatte den Dirigentenstab mit der Grillzange vertauscht, es gab auch an dieser Tätigkeit nichts auszusetzen. Claus Lichtner als weiterer Grillmeister sorgte dafür, dass die „Roten Würste“, richtig angeschnit- ten und gegrillt wurden. Ein Salatbüfett mit Nachtisch der besonderen Klasse hatten die Sängerinnen angerichtet. Bis zum sehr schmackhaften selbstgebackenen Brot war alles angeboten. Die Getränke waren bei dieser Wetter- lage von den Sängern nicht umsonst gekühlt. So ließ sich der Abend genießen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. In neun Monaten zum Berufsabschluss Die Akademie der Maschinenringe bietet in einem Lehr- gang die Ausbildung zur Hauswirtschafterin an. Start ist am 18. September. Für Teilnehmerin Bettina Stäudle bildet die Qualifizierung ein sicheres Standbein. Wer sich selbst oder seine Mitarbeiter als Hauswirtschaf- ter/in ausbilden lassen will, ist bei der Akademie der Ma- schinenringe richtig aufgehoben. Am 18. September star- tet der Lehrgang „Vorbereitung auf die Externenprüfung zum/zur Hauswirtschafter/in in Teilzeit nach § 45.2 BBIG“. Die Teilnehmer können sich aus dem gesamten Bundes- gebiet anmelden und erwerben binnen zehn Monaten Blockunterrichts einen anerkannten Berufsabschluss. „Es ist sehr intensiv“ Bettina Stäudle vom Maschinenring vom Maschinenring Crailsheim hat die Ausbildung im August 2022 in Angriff genommen und die Teilnahme nicht bereut – auch wenn sie Interessierten schon vorab mitgibt: „Es ist sehr inten- siv.“ Die gelernte Konditorin begann vor einem Jahr beim Maschinenring zu arbeiten und erfuhr dort schnell von der Qualifizierungsmaßnahme. „Die Themen sind sehr inter- essant, man behandelt jeden wichtigen Bereich“, sagt sie. Ausgebildete Hauswirtschafter/innen kennen sich mit ge- sunder Ernährung und der Speisenzubereitung aus, mit Hygiene, Reinigung und Umweltschutz. Sie übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Personen in privaten Haushalten, sozialen Einrichtungen oder Unternehmen. „Die Online-Unterrichtsblöcke sind sehr familienfreundlich und die Praxisblöcke sehr gut organisiert“ sagt die 44-Jährige. Dennoch müsse jedem Teilnehmer klar sein, dass der Lern-Aufwand hoch und auch die einwöchige Prüfungsphase in Präsenz anstren- gend sei. „Wer sich dazu entschließt, dem muss klar sein, dass es sich um einen Intensivkurs handelt. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Chancen auch für Maschinenringe Die Qualifizierung „Vorbereitung auf die externe Prüfung zum/zur Hauswirtschafter/in“ bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, einen schulischen Abschluss zu erwer- ben, ohne den Bildungsgang an einer Schule besucht zu haben. Denn die Voraussetzungen für die Zulassung zur Externenprüfung und die Anforderungen in der Prüfung selbst entsprechen denen der regulären Bildungsgänge. Mit dem Abschluss finden Hauswirtschafter/innen Be- schäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben, aber eben auch bei den Maschinenringen. Alexander Hemming, Geschäftsführer im Maschinenring Crailsheim, der Bettina Stäudle beschäftigt, sieht in der Qualifizierung eine große Chance, die drohenden Lücken beim hauswirtschaftlichen Nachwuchs zu schließen. „Wir würden gern mehr Quereinsteigerinnen beschäftigen“, sagt er, aber ohne passenden Abschluss sei das kaum möglich, weil die Sozialversicherungsträger für ungelern- te Kräfte unwirtschaftlich niedrige Stundensätze zahlten. Die Qualifizierung ermögliche es den Bewerberinnen da- gegen, als Fachkräfte beim Maschinenring einzusteigen. Der Lehrgang findet zum größten Teil in einem virtuel- len Klassenraum statt. So können die Teilnehmer/innen ortsunabhängig am Unterricht teilnehmen. Der Lehrgang findet in ganztägigen Blöcken statt. Dazu gehören auch zwölf Praxistage, an denen die Teilnehmer das Gelernte direkt anwenden. Ihre Prüfung legen die Teilnehmer im Juni 2023 in Kempten ab. Staatliche Förderung möglich Um an dem Online-Lehrgang teilnehmen zu können, müssen die Interessenten mindestens viereinhalb Jah- re hauswirtschaftliche Tätigkeit im eigenen oder ei- nem Fremdhaushalt nachweisen können und über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Außer- dem sollten sie bereits bei einem Maschinenring arbeiten oder nach dem Lehrgang beschäftigt werden. Lehrgangsstart ist der 18. September, die Ausbildung läuft in zehn Online- und drei Praxisblöcken bis Juni 2024. Der Lehrgang ist zertifiziert und kann staatlich gefördert wer- den. Die Förderung liegt zwischen 50 und 100 Prozent. Wer sich für das Angebot der Akademie der Maschinen- ringe interessiert, findet weitere Informationen zur Anmel- dung und zu Fördermöglichkeiten im Netz unter https:// akademie.maschinenring.de/kurs/hauswirtschaft2023/. Hier können auch individuelle Beratungstermine verein- bart werden. Weitere Informationen zur Ausbildung und Arbeit von Hauswirtschafter/innen finden sich im Video „Unschein- bare Heldinnen“ im Youtube-Kanal der Maschinenringe Deutschland unter https://www.youtube.com/watch?v= Go8VZBah-50 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Familien- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Auskunft und Beratung: Ulrike Reiter, Telefon 07585/9307-11 oder E-Mail u.reiter@mr-ao.de Wir suchen zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n Kindergartenleiter/in (w/m/d) für unseren Kindergarten Zauberturm 100 %, 5-Tage-Woche, unbefristet S 13 TVöD-SuE Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-vogt.de Sie haben Interesse? Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung bis zum 02.09.2023 an: Bürgermeisteramt Vogt, Kirch- straße 11, 88267 Vogt oder gerne per E-Mail an: dreher@ gemeinde-vogt.de Besuchen Sie unseren Kindergarten Zauberturm auf sei- ner Homepage: https://zauberturm2015.jimdofree.com/ © DEIKE PRESS 751R66S4 Skataufgabe Nr. SK 0421 Kartenabbild: Kreuz-Bube, Pik-Bube, Herz-Bube, Karo-Bube; Kreuz-König, -Dame, -8; Pik-Ass, -10, -Kö- nig So oder so Frand Hand platt Ein Spieler in Vorhand sagt mit dem abgebildeten Blatt – geblendet von einem derart warmen Regen – spontan Grand Hand an. Er spekuliert dabei sogar auf die Gewinnstufe Schneider. Also spielt er sofort Kreuz-8 an – und hat im Handumdrehen, nämlich schon nach dem dritten Stich, verloren. 60! Sagt der Kartengeber: „Hättest Kreuz-Dame anspielen müs- sen.“ Darauf Hinterhand: „Auch da hätte ich ihn ge- packt!“ Frage: Wie beweist Hinterhand bei welcher Kar- tenverteilung die Richtigkeit ihrer Behauptung? Lösung: Vorhand (V): siehe Kartenabbild Mittelhand (M): Kein Kreuz, aber unter anderem Herz-Ass, Karo-Ass und eine dazugehörige Zehn Hinterhand (H): Alle übrigen Karten in Kreuz (Ass, 10, 9, 7) und die noch fehlende Zehn in Herz oder Karo Skat: Zwei beliebige Restkarten Bei diesem Spielverlust ist offenkundig, dass Hinterhand im ersten Stich mit Kreuz-9 übernimmt, Ass und Zehn dazu nachzieht (21 Augen), also König und Dame (7 Augen) des Alleinspielers ab- holt, worauf der Partner seine beiden Asse und die Zehn (32 Augen) schmiert. 60! Auf die Empfeh- lung des Kartengebers hat Hinterhand diesen Verlustweg gesehen: 1. Kreuz-Dame M ein Ass H Kreuz-Ass (–25) 2. H Zehn (Herz/Karo) V ? Schon steht der Alleinspieler im Regen. Er kann sich ein Weglassen nicht leisten, muss stechen. Der Rest ist so früher oder später reine Formsache: V Kreuz-8 M ein Ass H Kreuz-9 (–11) H Kreuz-10 V Kreuz-König M Zehn (–24) (–60) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Seniorenhilfe f. Haus + Garten inkl. Fahrdienste Gegen preisw. Einliegerwohnung Netter Herr (62 J.) alleinst. Tel: 0170 - 827 8388 ARBEITEN BEI MAIER Wir suchen Dich! Restaurantleiter:in, Sommelier/ière, Chef de rang (m/w/d), Mitarbeiter:in im Frühstücksservice, Auszubildende im Hotelfach und in der Küche Wir bieten: Übertarifliche Bezahlung | Zwei zusätzliche Urlaubstage | Zusätzlicher Urlaubstag im Ehrenamt | kostenfreie Verpflegung | Zugang zu Corporate Benefits | Vergünstigungen bei 200 Partnerhotels | Jährliche Bodensee Card Plus für drei Tage und noch vieles mehr... Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! bewerbung@hotel-maier.de Hotel Maier | Poststraße 3 | 88048 Friedrichshafen | T+49 (0) 7541 404-0 | www.hotel-maier.de Du liebst Brot? Dann komm in unser Team! Der Brotstand im Bauernmarkt RV sucht für vorwiegend Samstag eine Verkäuferin (m/w/d) (Minijob/TZ). Bei Interesse Mail an: susanne.pfisterer@web.de STELLENANGEBOTE Zu einer Bewerbung gehören immer Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse! 7 6 5 2 5 9 3 8 9 9 8 7 3 7 1 1 2 4 6 1 3 4 2 7 1 3 2 6 5 4 8 9 6 4 9 8 3 1 2 7 5 2 8 5 7 9 4 3 6 1 4 2 7 6 1 8 5 9 3 1 5 6 9 2 3 8 4 7 9 3 8 4 5 7 1 2 6 8 9 1 3 7 2 6 5 4 5 6 2 1 4 9 7 3 8 3 7 4 5 8 6 9 1 2 Sudoku schwer Die Zahlen von 1 bis 9 sind so einzutragen, dass sie in jedem Neunerblock, jeder Reihe und jeder Spalte genau ein Mal vorkommen. Lö su ng : © DEIKE PRESS 740R28R2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Mitarbeiter im Lager (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 520-€-Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an: Hall Tabakwaren KG Julius Braun ▪ Borsigweg 2 ▪ 88255 Baienfurt julius.braun@halltabakwaren.de www.halltabakwaren.de Telefon: 0751/5603114 » Aushilfen für die Produktion (m/w/d) weitere Infos: hans-hall.com Krügerstr. 11 | 88250 Weingarten 0751 56143-0 | info@hans-hall.com Wir suchen ab sofort Unterstützung: Gerne Studenten Frührentner Rentner Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus „Küchen vom Fachmann zu attraktiven Preisen“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Angebot in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 31.08.2023, nur solange der Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. beige (2124153) grau (2124156) hellgrau (2124157) mokka (2124158) Immer ein gutes Baugefühl Kontaktieren Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin: Laura Kempf Fachberaterin Fliese Mooswiesen 14 88214 Ravensburg Tel.: 0751 36324-79 laura.kempf@baywa.de Bodenfliese „HERA“ Feinsteinzeug Format: 30 x 60 cm R10/B, matt rektifiziert 1 Pack = 7 Stück = 1,25 m² Besuchen Sie unsere große Ausstellung für Bodenbeläge! m² 24,95 Angebot in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 31.08.2023, nur solange der Vorrat reicht, nur persönliche Ansprechpartnerin: Fachberaterin Fliese Tel.: 0751 36324-79 laura.kempf@baywa.de m² Unsere Werkstatt bleibt vom 07.08.23 bis 18.08.23 geschlossen, ab 21.08.23 sind wir wieder für Sie da. Neu-, Jahres-, Gebraucht- u. Unfallfahrzeughandel EU-Neufahrzeuge, Karosserie- u. Kfz-Reparaturwerkstatt Kfz-, Karosserie-Meisterbetrieb, Kfz-Lackierungen Wickenhauser Str. 92/1 | 88255 Baindt Tel. 07502 - 1649 | info@konzett-kfz.de Montag 14.08.23 Donnerstag 17.08.23 Dienstag 15.08.23 Freitag 18.08.23 Tel. 0751/5069440 Tel. 07502/911035 Schutzgebühr 3 € Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin! Wir laden Sie ein zur Venen-Messaktion www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Telefon: 07502- 9113 178 . www.hofladen-vorsee.de Familie Knam . Vorsee 81 . 88284 Wolpertswende Besuchen Sie uns: Dienstag - Samstag: 9 - 18 Uhr Sonntag & Feiertag: 13 - 18 Uhr KFZ-MARKT GESUNDHEIT AUS DER LANDWIRTSCHAFT[mehr]

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            Einladung zur Gemeinderatssitzung am 4. April 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 4. April 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen 05 Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 06 Bauantrag für die Erstellung eines Aussenpools auf dem Flst. 901, Sulpacher Straße 125/1 07 Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt 08 Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss 09 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten 10 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten 11 Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz 12 Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 01.01.2023 13 Belagserneuerung DFB Minispielfeld 14 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 15 Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg 16 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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              Einladung zur Gemeinderatssitzung am 4. April 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 4. April 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen 05 Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 06 Bauantrag für die Erstellung eines Aussenpools auf dem Flst. 901, Sulpacher Straße 125/1 07 Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt 08 Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss 09 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten 10 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten 11 Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz 12 Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 01.01.2023 13 Belagserneuerung DFB Minispielfeld 14 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 15 Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg 16 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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                Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. Juni 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 13. Juni 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 05 Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 06 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 07 Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 09 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 10 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 11 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz 12 Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental -Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung -Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans 13 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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                  Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. Juni 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 13. Juni 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 05 Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 06 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 07 Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 09 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 10 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 11 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz 12 Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental -Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung -Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans 13 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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                    Klimaspartipp_des_Monats_Oktober.pdf

                    (Klima-) Spartipp des Monats Oktober: Das sind nie 20 Zentimeter! Mit dieser Aussage lässt sich exakt beschreiben, wie die Situation in der Umgebung vieler Heizkörper und Heiznischen ist. Denn in der Tat sind viele Heizkörper und Heiznischen zugedeckt und zugestellt. Gerade bei den teils sehr niedrigen Heiztemperauren im kommenden Winter tut dies gleich doppelt weh. Auf der einen Seite ist es so, dass in solchen Fällen die warme Luft nicht ausreichend im Raum zirkulieren kann, weshalb dieser nur zu einem sehr kleinen Teil wirklich beheizt ist. Außerdem wird hier natürlich auch mehr Energie benötigt, da wir hier natürlich mehr frieren und sofern möglich, den Heizregler dann auch höher drehen. Als „Faustregel“ (dies hat übrigens weder etwas mit einer der wohl bekanntesten literarischen Figuren von Goethe, noch mit irgendwelchen Bud Spencer-Filmen zu tun) gilt: Möbel, Unterlagen, Blumentöpfe, etc. sind mindestens 20 Zentimeter vom Heizkörper entfernt aufzustellen und aufzubewahren. Sonst wird der Heizkörper zugestellt und damit die Warmluftzirkulation massiv beeinträchtigt. Als Merksatz gilt hier: Kann die von Heizung erwärmte Luft nicht zirkulieren, muss ein Großteil des Raumes sehr arg frieren. Aber wie viel sind denn eigentlich diese ominösen 20 Zentimeter in der Praxis? Wer sich diese Frage stellt und sich mit dem Abschätzen von Abständen genauso schwertut, wie dies bei mir der Fall ist, dem habe ich hier eine praktische Hilfe: Ein einfaches Messinstrument aus dem Alltag, dass so gut wie überall vorhanden sein dürfte, ist ein normales DIN A4-Blatt, da dessen Breite knapp über 20 Zentimeter beträgt. Also ganz einfach einen DIN A4-Block querhalten und schon ist dies der perfekte Meterstab zum Abstandmessen zwischen Heizkörpern und Möbeln oder Gegenständen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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