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Kenntnisgabeverfahren

Sie geben das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis. In der Regel dürfen Sie einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde mit Ihrem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben. In diesem Verfahren können Sie keine Ausnahmen oder Befreiungen erhalten, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Planung des Gebäudes

Sie können selbst entscheiden, welche Art Gebäude Sie bauen wollen: zum Beispiel ein Fertig-, Massiv-, Block-, Bausatz- oder Ausbauhaus. Dies wird in baurechtlichen Vorschriften nicht geregelt. Für Bauvorhaben, die der Baubehörde vorzulegen sind, müssen Sie als Bauherrschaft eine geeignete Person als Entwurfsverfasser oder Entwufsverfasserin beauftragen. Sie sollten überlegen, ob Sie neben der Eingabeplanung weitere Aufgaben einem Architekten, Bauingenieur oder Statiker übertragen wollen. In der Regel ist es die Aufgabe des Architekten beziehungsweise Ingenieurs, Sie als Bauherrn bei der Entwicklung und Planung des Bauvorhabens zu beraten. Der Architekt kann auch folgende Aufgaben übernehmen: Angebote einholen, Hilfe leisten bei der Auswahl von fachkundigen Unternehmen und Handwerkern und im Anschluss daran die Bauaufsicht übernehmen. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass er nach Fertigstellung des Bauvorhabens die Baukosten abrechnet, die Endabnahme protokolliert und bei eventuellen Mängeln für die Nachbesserung sorgt beziehungsweise Gewährleistungsansprüche durchsetzt. Die Kosten für die Tätigkeit sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Die Höhe des Honorars richtet sich insbesondere nach dem Umfang der Leistung, den anrechenbaren Kosten, der Schwierigkeit der Bauaufgabe. Barrierefreies Bauen Barrierefreies Wohnen ermöglicht das selbstbestimmte Wohnen in allen Lebensphasen. Der gebaute Lebensraum soll für alle Menschen und insbesondere für ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, klein- und großwüchsige Menschen sicher und unabhängig von fremder Unterstützung nutzbar sein. Mit der Planung des barrierefreien Bauens und Wohnens leisten Sie einen Beitrag für die Zukunft. In Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses in der Regel barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische barrierefrei nutzbar und mit dem Rollstuhl zugänglich sein.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Beratungs- und Qualifizierungsangebote

Die Agentur für Arbeit steht Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie Ausbildungssuchenden mit kostenlosen Beratungsangeboten zu Seite. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit der Agentur für Arbeit in der Nähe Ihres Wohnortes auf. Die Beratung und Vermittlung erstreckt sich auf sämtliche berufs- und arbeitsplatzbezogene Fragestellungen, die im Laufe des Berufslebens auftreten können. Inhalte der Beratung können beispielsweise Auskunft und Rat in allen Fragen der Arbeitsplatzwahl, der beruflichen Entwicklung, zum Berufs- und Arbeitsplatzwechsel, zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe, zu Ihren individuellen Vermittlungsmöglichkeiten, zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung, zu Leistungen der Arbeitsförderung, zum Erwerb schulischer Abschlüsse oder zur Aufnahme eines Erststudiums oder eines Aufbaustudiengangs sein. Das Beratungsangebot der Agentur für Arbeit soll Ihnen dabei helfen, konkrete berufliche Präferenzen zu erarbeiten, Handlungsperspektiven und -strategien zu entwerfen, Entscheidungskriterien zu entwickeln, den Informationstand zu verbessern und die beruflichen Vorstellungen zu verwirklichen. Die meisten Agenturen für Arbeit bieten einen speziellen Informations- und Beratungsservice für berufsrückkehrende Frauen und Männer an. Die berufliche Weiterbildung kann ebenfalls ein Weg zur Vermeidung der Arbeitslosigkeit beziehungsweise ein Ausweg aus der Arbeitslosigkeit sein.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Arbeiten außerhalb der EU

Die Regelungen bezüglich Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und Sozialversicherung sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Bei Fragen, insbesondere zu Aufenthalts- und Arbeitsrecht im künftigen Gastland, sollten Sie sich in erster Linie an die Vertretung des entsprechenden Landes in Deutschland wenden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Arbeiten im Ausland

Arbeiten im Ausland wird immer attraktiver. Andere Länder sind auf der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften. Viele Stellen werden in Staaten der Europäischen Union angeboten. Auch in Staaten außerhalb der Europäischen Union (z.B. Australien oder Neuseeland) werden Fachleute gesucht. Wenn Sie im Ausland arbeiten möchten, müssen Sie sich zunächst mit Einreise- und Aufenthaltsformalitäten und dem Sozialversicherungssystem des Landes, in dem Sie arbeiten möchten, beschäftigen. Vor allem sollten Sie sich über die Regelungen zur Krankenversicherung und Rente informieren. Hinweis: Auch an eine eventuell notwendige Sprachausbildung zur Vorbereitung auf die Arbeit im nicht deutschsprachigen Raum sollten Sie rechtzeitig denken.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Arbeiten in der EU

Wenn Sie Unionsbürger oder Unionsbürgerin sind, haben Sie das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung auf dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten müssen Sie lediglich im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sein. Überschreitet die Aufenthaltszeit drei Monate, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates anmelden. Die Ausländerbehörde kann verlangen, dass Sie Nachweise für Ihre Freizügigkeitsberechtigung vorlegen. Grundsätzlich können Sie als Unionsbürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat auch eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sei es als Selbständiger oder Angestellter. Arbeitserlaubnis: Unionsbürger und Unionsbürgerinnen benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Angestellte/r oder Selbständige/r zu arbeiten. Die Berufsinformationszentren halten Europamappen bereit, mit deren Hilfe Sie sich einen ersten Überblick über Ausbildungs-, Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem anderen Land der EU verschaffen können. Sie enthalten unter anderem länderbezogene Informationen zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und zur sozialen Sicherung. Das Bundesverwaltungsamt informiert über das europäische Ausland und viele andere Staaten in Form von Broschüren und Beilagen. Darüber hinaus veröffentlicht es Informationsschriften mit allgemeinen Hinweisen für den Auslandsaufenthalt. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch bei den Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes. Sozialleistung und Sozialversicherung: Wer einen Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber im europäischen Ausland unterschreibt, unterliegt in der Regel dem dortigen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit sind innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich ausgestaltet. Um die mit einem Wechsel des sozialen Versicherungssystems verbundenen Nachteile auszugleichen, wurden die nationalen Systeme innerhalb der EU als auch mit bestimmten Ländern (z.B. der Schweiz) durch sogenannte Koordinierungsverordnungen miteinander verbunden. Diese Koordinierung hat beispielsweise für die Rentenversicherung zur Folge, dass einmal erworbene Ansprüche durch eine Zusammenrechnung der in- und ausländischen Versicherungszeiten nicht verloren gehen. Über die Höhe der erzielten Rente im Ausland sollten Sie sich vorher informieren. Auch bei der Krankenversicherung gibt es einiges zu beachten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse und an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Existenzgründung und Selbstständigkeit

Sie denken daran, sich beruflich selbstständig zu machen? Sie möchten Ihr eigener Chef sein? Und trotzdem haben Sie noch Zweifel, ob die Entscheidung richtig ist? Der Weg in die Selbstständigkeit ist eine Chance, der Arbeitslosigkeit zu entgehen und eine Alternative zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Im Rahmen der Orientierungsberatung zur Existenzgründung bietet Ihre örtliche Agentur für Arbeit Beratung und Unterstützung. In Beratungsgesprächen haben Sie die Möglichkeit, sich über gesetzlich verankerte Leistungen beziehungsweise finanzielle Hilfen für Existenzgründer zu informieren. Dazu zählen insbesondere der Gründungszuschuss beziehungsweise das Einstiegsgeld (für Empfänger von Arbeitslosengeld II). Näheres darüber, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie diese Leistungen erhalten, erfahren Sie auch in den nachfolgend aufgeführten Verfahrensbeschreibungen. Darüber hinaus erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit Hinweise auf Qualifizierungsmöglichkeiten sowie auf Förderprogramme innerhalb und außerhalb der Bundesagentur für Arbeit.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Tipps zur Bewerbung

Ob Sie einen neuen Arbeitsplatz bekommen, hängt stark davon ab, wie Sie sich in Ihrer Bewerbung präsentieren. In der Regel erwarten Unternehmen eine schriftliche Bewerbung. Um aus der großen Zahl von Bewerbungen die "passende" herauszufinden, führen die meisten Betriebe eine Vorauswahl der eingereichten Bewerbungsunterlagen durch. Folgende Unterlagen sollten Sie – soweit in der Stellenausschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt wird – in dieser Reihenfolge zu einer vollständigen schriftlichen Bewerbung zusammenstellen: Bewerbungsschreiben tabellarischer Lebenslauf gegebenenfalls mit Lichtbild Kopien Ihrer letzten Arbeitszeugnisse gegebenenfalls Kopien der Abschlusszeugnisse Ihrer Berufsausbildung (z.B. Gesellen- oder Meisterbrief, Diplomzeugnis) gegebenenfalls das Abschlusszeugnis der Schule gegebenenfalls Nachweise über Praktika oder Zusatzqualifikationen Einige Unternehmen sind dazu übergegangen, anonyme Bewerbungen zu verlangen oder auf Angaben wie Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort oder ein Lichtbild zu verzichten. Dies sollten Sie beachten. Worauf sollten Sie achten? Schreiben Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit dem Computer, achten Sie darauf, dass der linke Rand ausreichend ist, um die Bewerbung auch in einer Mappe lesen zu können (etwa 2,5 cm). Verwenden Sie ein ansprechendes Foto vom Fotografen, möglichst kein Automatenfoto! Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift auf die Rückseite des Fotos und befestigen Sie es auf dem Lebenslauf. Achten Sie auf die Rechtschreibung und auf ordentliche Unterlagen ohne Flecken und Knicke. Reichen Sie das Bewerbungsschreiben und den Lebenslauf immer im Original ein, Zeugnisse oder Bescheinigungen als gut lesbare Kopie. Kontrollieren Sie, ob Ihre Daten und persönlichen Angaben im Bewerbungsschreiben mit denen im Lebenslauf übereinstimmen. Lassen Sie Ihre Unterlagen von einem Bekannten überprüfen, ob sie klar, deutlich und fehlerfrei geschrieben sind und Sie sich positiv darstellen. Machen Sie von Ihrem Bewerbungsschreiben eine Kopie, damit Sie noch wissen, was Sie geschrieben haben, wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Legen Sie die Unterlagen in eine handelsübliche Bewerbungsmappe oder einen Clip-Hefter und achten Sie auf die Reihenfolge: Lebenslauf mit Foto, Zeugniskopien in zeitlicher Abfolge, das aktuellste zuerst. Das Bewerbungsschreiben legen Sie lose ein. Verschicken Sie alles in einem großen stabilen Briefumschlag (nicht knicken). Vergessen Sie nicht, auch auf den Umschlag Ihren Namen und Ihre Adresse und den richtigen Empfänger zu schreiben. Achten Sie außerdem auf ausreichendes Porto und bringen Sie den Umschlag am besten persönlich zur Post. Für Onlinebewerbungen ist es erforderlich, dass Sie Ihre Bewerbungsunterlagen digital zur Verfügung haben. Ihre Unterlagen und Zeugnisse sollten Sie am besten in Form von PDF-Dateien verschicken. Häufig wird der Prozess über Bewerbungsportale der Unternehmen geführt. Vorstellungsgespräch Erscheinen Sie pünktlich und achten Sie auf eine freundliche Begrüßung. In der Regel beginnt der Arbeitgeber das Gespräch. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich auf die Stimmung einzustellen. Nach Ihrer persönlichen Vorstellung und einigen Informationen zu Ihrer Ausbildung sollten Sie deutlich machen, warum Sie sich gerade auf diese Stelle bewerben. Zeigen Sie, dass Sie Interesse an der Stelle haben, kompetent und motiviert sind. Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand müssen Sie grundsätzlich wahrheitsgemäß beantworten, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an Informationen über eine Erkrankung oder eine Krankheitsgefährdung hat und diese einen Bezug zum einzugehenden Arbeitsverhältnis hat. Stellen Sie Fragen zu Ihrer späteren Tätigkeit. Versuchen Sie zum Abschluss Ihres Gesprächs einen Termin auszumachen, an dem Sie sich entweder selbst oder sich das Unternehmen bei Ihnen meldet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Arbeitsuche

Bei Ihrer Arbeitsuche möchten wir Sie mit Hinweisen auf Suchplattformen und Vermittlungsmöglichkeiten unterstützen. Für viele Arbeitsuchende spielt die Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit und die Jobcenter eine zentrale Rolle. Die Vermittlung und Betreuung von Arbeitsuchenden und Arbeitslosen steht im Mittelpunkt der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Abfindungen

Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden in der Regel: durch Kündigung seitens des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers oder in gegenseitigem Einvernehmen durch Aufhebungsvertrag. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung besteht nicht, jedenfalls dann nicht, wenn die Kündigungserklärung des Arbeitgebers nicht einen entprechendenen Hinweis enthält. Dies gilt auch, wenn ein bedingtes oder befristetes Arbeitsverhältnis vor Eintritt der Bedingung oder Ablauf der Befristungdurch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet wird. Nicht selten erhält die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses trotzdem eine Abfindung. Bei größeren Personalaubbaumaßnahmen sehen Sozialpläne häufig Abfindungen vor, wenn dies so zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können aber auch selbst außergerichtlich eine Abfindung vereinbaren, etwa im Rahmen eines Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrages. Außerdem können sie nach der Erhebung einer Kündigunsgschutzklage im arbeitsgerichtlichen Verfahren ein Vergleich schließen, der eine Abfindungsregelung enthalten kann. In allen Fällen kann der Anspruch oder die Auszahlung einer Abfindung Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben (insbesondere kann eine Abfindung zu einem Ruhen oder in manchen Situationen auch zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen). Dies sollte im Einzelfall mit der Arbeitsagentur geklärt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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