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Tipps zur Bewerbung

Ob Sie einen neuen Arbeitsplatz bekommen, hängt stark davon ab, wie Sie sich in Ihrer Bewerbung präsentieren. In der Regel erwarten Unternehmen eine schriftliche Bewerbung. Um aus der großen Zahl von Bewerbungen die "passende" herauszufinden, führen die meisten Betriebe eine Vorauswahl der eingereichten Bewerbungsunterlagen durch. Folgende Unterlagen sollten Sie – soweit in der Stellenausschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt wird – in dieser Reihenfolge zu einer vollständigen schriftlichen Bewerbung zusammenstellen: Bewerbungsschreiben tabellarischer Lebenslauf gegebenenfalls mit Lichtbild Kopien Ihrer letzten Arbeitszeugnisse gegebenenfalls Kopien der Abschlusszeugnisse Ihrer Berufsausbildung (z.B. Gesellen- oder Meisterbrief, Diplomzeugnis) gegebenenfalls das Abschlusszeugnis der Schule gegebenenfalls Nachweise über Praktika oder Zusatzqualifikationen Einige Unternehmen sind dazu übergegangen, anonyme Bewerbungen zu verlangen oder auf Angaben wie Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort oder ein Lichtbild zu verzichten. Dies sollten Sie beachten. Worauf sollten Sie achten? Schreiben Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit dem Computer, achten Sie darauf, dass der linke Rand ausreichend ist, um die Bewerbung auch in einer Mappe lesen zu können (etwa 2,5 cm). Verwenden Sie ein ansprechendes Foto vom Fotografen, möglichst kein Automatenfoto! Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift auf die Rückseite des Fotos und befestigen Sie es auf dem Lebenslauf. Achten Sie auf die Rechtschreibung und auf ordentliche Unterlagen ohne Flecken und Knicke. Reichen Sie das Bewerbungsschreiben und den Lebenslauf immer im Original ein, Zeugnisse oder Bescheinigungen als gut lesbare Kopie. Kontrollieren Sie, ob Ihre Daten und persönlichen Angaben im Bewerbungsschreiben mit denen im Lebenslauf übereinstimmen. Lassen Sie Ihre Unterlagen von einem Bekannten überprüfen, ob sie klar, deutlich und fehlerfrei geschrieben sind und Sie sich positiv darstellen. Machen Sie von Ihrem Bewerbungsschreiben eine Kopie, damit Sie noch wissen, was Sie geschrieben haben, wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Legen Sie die Unterlagen in eine handelsübliche Bewerbungsmappe oder einen Clip-Hefter und achten Sie auf die Reihenfolge: Lebenslauf mit Foto, Zeugniskopien in zeitlicher Abfolge, das aktuellste zuerst. Das Bewerbungsschreiben legen Sie lose ein. Verschicken Sie alles in einem großen stabilen Briefumschlag (nicht knicken). Vergessen Sie nicht, auch auf den Umschlag Ihren Namen und Ihre Adresse und den richtigen Empfänger zu schreiben. Achten Sie außerdem auf ausreichendes Porto und bringen Sie den Umschlag am besten persönlich zur Post. Für Onlinebewerbungen ist es erforderlich, dass Sie Ihre Bewerbungsunterlagen digital zur Verfügung haben. Ihre Unterlagen und Zeugnisse sollten Sie am besten in Form von PDF-Dateien verschicken. Häufig wird der Prozess über Bewerbungsportale der Unternehmen geführt. Vorstellungsgespräch Erscheinen Sie pünktlich und achten Sie auf eine freundliche Begrüßung. In der Regel beginnt der Arbeitgeber das Gespräch. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich auf die Stimmung einzustellen. Nach Ihrer persönlichen Vorstellung und einigen Informationen zu Ihrer Ausbildung sollten Sie deutlich machen, warum Sie sich gerade auf diese Stelle bewerben. Zeigen Sie, dass Sie Interesse an der Stelle haben, kompetent und motiviert sind. Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand müssen Sie grundsätzlich wahrheitsgemäß beantworten, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an Informationen über eine Erkrankung oder eine Krankheitsgefährdung hat und diese einen Bezug zum einzugehenden Arbeitsverhältnis hat. Stellen Sie Fragen zu Ihrer späteren Tätigkeit. Versuchen Sie zum Abschluss Ihres Gesprächs einen Termin auszumachen, an dem Sie sich entweder selbst oder sich das Unternehmen bei Ihnen meldet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ausschreibungspublikationen

EU-weite Ausschreibungen sowie Ausschreibungen des Bundes, der Länder und der Kommunen werden in der Regel elektronisch auf speziellen Ausschreibungsportalen bekannt gegeben. Ausschreibungsportal EU Tenders Electronic Daily (TED) TED ist die Onlineversion des Supplements zum Amtsblatt der EU. Auf diesen Seiten finden Sie alle Ausschreibungen der EU-Mitgliedstaaten, die ab den EU- Schwellenwerte n liegen. Auch erhalten Sie Informationen über beabsichtigte Vergabeverfahren oder über vergebene Aufträge. Länderübergreifende Ausschreibungsportale Portal "e-Vergabe" Die Vergabeplattform des Bundes informiert Sie über alle Ausschreibungen des Bundes sowie der teilnehmenden Länder und Kommunen. Sie haben die Möglichkeit, Vergabeunterlagen in elektronischer Form kostenfrei anzufordern und an Vergabeverfahren auf elektronischem Wege teilzunehmen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Portal "bund.de - Verwaltung online" Das Portal "bund.de" bietet für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen unter anderem Informationen zu Ausschreibungen der Vergabestellen der öffentlichen Verwaltung und ausgewählter Vergabeplattformen (Kooperations- und Schnittstellenpartner). Auch elektronische Vergabeverfahren, die über die E-Vergabe-Plattform des Bundes abgewickelt werden, sind auf "bund.de" sichtbar. Portal "Vergabe24" Vergabe24 ist eine gemeinsame Plattform der Staatsanzeiger und Ausschreibungsdienste von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, des Deutschen Ausschreibungsblattes und der bi medien. Auch hier können Sie nach öffentlichen Ausschreibungen suchen, Ausschreibungsunterlagen anfordern und Informationen zum öffentlichen Auftragswesen erhalten. Elektronischer Bundesanzeiger Der Elektronische Bundesanzeiger ist die Plattform für zentrale Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und rechtlich relevante Unternehmensnachrichten der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH. Im Bereich "Verschiedene Bekanntmachungen" finden Sie publizierte Ausschreibungen. Ausschreibungsportale in Baden-Württemberg Im Modul " Öffentliche Ausschreibungen " dieses Portals werden Vergabebekanntmachungen der Vergabestellen des Landes veröffentlicht. Sie können hier kostenlos die Ausschreibungsveröffentlichungen einsehen. Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) In der Landesverwaltung Baden-Württemberg beschafft grundsätzlich jede Dienststelle des Landes die von ihr benötigten Waren und Dienstleistungen selbst. Größte und wichtigste Beschaffungsstelle ist das LZBW. Es beschafft Ausrüstungsgegenstände der Polizei und Justiz sowie des Straßen- und Wasserbaus und Bedarfsgegenstände für die Landeseinrichtungen wie zum Beispiel Personenkraftwagen, Büromaterial, Büroeinrichtung, Schulungsraumausstattung, technisches Zubehör, EDV-Zubehör, Multifunktionsgeräte, Informationstechnik und Verbrauchsmaterial, drucktechnische Leistungen, Leuchtmittel, Kraftstoffe, Büro- und Reinigungsmaschinen sowie verschiedene weitere Artikel, die innerhalb der Landesverwaltung von zahlreichen Dienststellen in größeren Mengen benötigt werden. Außerdem unterhält das LZBW einen Vergabeservice, der für die Vergabestellen Ausschreibungsverfahren mittels moderner elektronischer Ausstattung rationell durchführen kann. Staatsanzeiger-Verlag Auf den Internetseiten des Staatsanzeiger-Verlags finden Sie Links zu Ausschreibungspublikationen in Baden-Württemberg und weitere Informationen zum öffentlichen Auftragswesen. IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg Der Internetauftritt der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg bietet aktuelle Informationen zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Auch können Sie hier nach Ausschreibungen suchen. Landratsämter und Gemeinden Viele Landratsämter und Gemeinden geben öffentliche Ausschreibungen bereits auf der eigenen Homepage bekannt. Hinweis: Im Übrigen wird auf die Vielzahl sonstiger (auch privater) Ausschreibungsdienstleister in elektronischer Form oder in Printform verwiesen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hochwasser- und Georisiken

In einer von Hochwasser bedrohten Wohnlage können Sie selbst durch gezielte Vorsorge zur Schadensbegrenzung beitragen. Dies betrifft beispielsweise Vorbereitungen wie: Abdichtung von Hauseingängen und Fenstern (zum Beispiel durch wasserfeste Bretter oder Sperrholzplatten) Sicherung von Heizöltanks gegen Aufschwimmen Auslagerung von Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen in gefährdeten Räumen Planung der Evakuierung. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Kapitel " Hochwasser " der Lebenslage " Umwelt und Naturgefahren ", in den Leistungsbeschreibungen " Hochwasservorhersage abrufen “ und „ Hochwassergefahrenkarten nutzen " sowie auf dem Hochwasserportal Baden-Württemberg . Tipp: In dem Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie Anregungen, wie Sie sich auf Hochwasser vorbereiten können und was Sie nach einem Hochwasser beachten müssen. In den Hochwassergefahrenkarten ist ersichtlich, ob und in welchem Ausmaß Häuser, Wohnungen und Industriestandorte von Hochwasser betroffen sein können. Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg bietet Ihnen im Fall von steigenden Pegeln von Flüssen und vom Bodensee immer aktuelle Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten sowie Hochwasservorhersagen. Georisiken Durch Georisiken, wie beispielsweise durch gravitative Massenbewegungen (Fels-, Bergstürze, Erdrutsche, Murgänge und so weiter) oder auch durch spontan auftretende Verkarstungsstrukturen wie Erdfälle können katastrophenartige Gefährdungen für Straßen, Schienen oder auch Siedlungen (zum Beispiel Gebäudeschäden) entstehen. Auch wichtige Versorgungsleitungen wie beispielsweise Strom-, Gas- oder Wasserversorgungsleitungen können beschädigt werden. Gravitative Massenbewegungen entstehen in Gebieten mit ausreichender Reliefenergie und können durch Extremwetterlagen wie Starkregen und Hochwasser, Erdbeben oder menschliche Eingriffe ausgelöst werden. In Baden-Württemberg sind beispielsweise folgende Bereiche von gravitativen Massenbewegungen verstärkt betroffen: Bekannte Felssturzgebiete: canyonartig eingeschnittene Täler des Südschwarzwalds (zum Beispiel Wehratal, Schlüchttal, Albtal, Höllental) tief eingeschnittene Täler des Oberjuras (zum Beispiel Oberes Donautal) tief eingeschnittene Täler des Albtraufs (zum Beispiel an den "Albsteigen") sonstige sehr steile Täler (zum Beispiel Oberes Neckartal, Wutachgebiet, Kochertal, Jagsttal) Bekannte Rutschgebiete: Tertiäre Gesteine im südlichen Oberrheingraben (zum Beispiel im Markgräfler Land und bei Lörrach) Tertiäre Gesteine des Molassebeckens (zum Beispiel bei Bodman oder Sipplingen) Grenzbereich des Mittel-/Oberjuras am Trauf der Schwäbischen Alb (zum Beispiel bei Mössingen) Opalinuston-Formation (zum Beispiel am Fuße des Albtraufs) Trossingen-Formation (ehemals Knollenmergel, zum Beispiel bei Göppingen oder bei Schwäbisch Gmünd) Mittelkeuper (zum Beispiel Heilbronner Raum oder Stuttgarter Raum, bei Murrhardt) Wutachtal Grenzbereich des Mittleren zum Oberen Muschelkalk (zum Beispiel im Kochertal oder Jagsttal) Verkarstungsstrukturen entstehen vor allem im Verbreitungsbereich von sulfathaltigen Gesteinen (Sulfatkarst) des Mittleren Muschelkalks sowie der Grabfeld-Formation (ehemals Gipskeuper) beziehungsweise von Karbonatgesteinen (Unterer und Mittlerer Muschelkalk, Oberjura). In Baden-Württemberg sind vor allem folgende Georegionen von Verkarstungsstrukturen betroffen: Schwäbische Alb (Karbonatkarst) Gäulandschaften (Sulfat- und Karbonatkarst) Den Verkarstungsstrukturen ähnliche Erscheinungsformen können in Arealen mit Altbergbau entstehen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg, Fachbereich Landesingenieurgeologie , sind sowohl in der Schadensprävention als auch im Rahmen von Sofortmaßnahmen tätig und werden im Bedarfsfall über die Alarmpläne der Landkreise kontaktiert.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Standortwahl

Die Wahl des richtigen Standorts kann für den Erfolg eines Unternehmens entscheidend sein. Für Handelsgeschäfte spielen beispielsweise die Lage oder die gute Infrastruktur wie Straßenanschluss oder Parkplätze eine große Rolle. Für technologieorientierte Gründungen sind Nähe zur möglichen Kundschaft oder auch ein Potenzial an hochqualifizierten Arbeitskräften im Einzugsgebiet wichtiger. Eines der wichtigsten Kriterien sind die Kosten. Sparen Sie am falschen Ende, kann Sie ein ungünstiger Standort aber viel Zeit und Mühe kosten. Daher ist es bereits in der Existenzgründungsphase sinnvoll, eine Standortanalyse durchzuführen. Überlegen Sie, welche Standortfaktoren für Ihr Geschäftsziel wichtig sind. Ohne genaue Markt- und Konsumkenntnisse ist es schwierig, die Standortfrage zu entscheiden. Vorab durchgeführte Marktforschungsmaßnahmen können Ihnen dabei helfen. Meist haben Sie mehrere Standorte zur Auswahl. Vergleichen Sie diese nach objektiven Kriterien miteinander. Tipp: Überlegen Sie, wie Sie Synergieeffekte nutzen können, beispielsweise über die Technologie- und Gründerzentren der Regionen und Kommunen. Die örtlichen Wirtschaftsförderer können Ihnen Auskunft darüber geben, ob ein solches Zentrum in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde besteht. Neben diesen Zentren können auch Wirtschaftsförderer der Kommunen, Makler, Hausverwaltungen oder Bauträger bei der Standortsuche helfen. Zudem können Unternehmen durch einen Verbund in Form eines Clusters einander stärken. Beziehen Sie folgende Standortfaktoren in Ihre Überlegungen mit ein: Lage Muss Ihr Standort zentral gelegen sein oder kann er am Rande oder völlig außerhalb einer Stadt beziehungsweise eines Ballungszentrums liegen? Je unabhängiger Sie in der Ansiedlung Ihres Unternehmens sind, desto besser sind die Chancen, auf regional günstige Gegebenheiten reagieren zu können. Gute Verkehrsanbindung, niedrige Gewerbesteuer, kommunale Existenzgründer-Förderprogramme, günstige Grundstücke oder Gewerbemieten - diese Faktoren können Jungunternehmen den Start erleichtern. Grundstück Größe und Qualität der zukünftigen Geschäftsräume werden unter anderem durch die Höhe der Grundstückskosten, den Hebesatz der Gewerbesteuer, Entsorgungskosten, Energiepreise und Lärmschutzbestimmungen beeinflusst. Möglicherweise müssen Sie auch Sicherheitsauflagen und Unfallschutzvorkehrungen beachten. Prüfen Sie vorab, ob Sie das Betriebsgelände bei Bedarf erweitern können. Behördliche Auflagen Es gibt viele gewerbe- und baurechtliche Gesetze und Verordnungen. Erkundigen Sie sich daher bei der für Sie zuständigen Gemeinde (Baurechtsplanungsamt), wie das von Ihnen in Aussicht genommene Grundstück/Objekt/Mietobjekt im Bebauungsplan ausgewiesen ist. Liegt der zukünftige Standort in einem Gewerbe- oder Industriegebiet, steht einer Ansiedlung aufgrund baurechtlicher Bestimmungen meist nichts entgegen. Liegt der geplante Standort hingegen in einem Wohn- oder Mischgebiet, sollten Sie das Ansiedlungsvorhaben genau prüfen. Kundennähe Beliefern Sie Ihre Kundschaft oder kommen die Kundinnen und Kunden zu Ihnen? Sind Sie auf Laufkundschaft angewiesen? Konkurrenz Spielt die örtliche Konkurrenz für Ihr Geschäftsvorhaben eine Rolle? Und wenn ja, wie stark ist sie? Verkehrsanbindung Können Kundschaft, Lieferanten sowie Beschäftigte problemlos zu Ihnen kommen? Benötigen Sie eine Flugzeug-, Bahn- und/oder Autobahnanbindung? Sind genügend Parkplätze vorhanden? Versorgung Wie ist die Versorgung mit Rohstoffen, Waren, Verbrauchsgütern, Energie? Arbeitskräfte Finden Sie in der Nähe geeignetes Personal? Ist der Standort für Fach- und Führungskräfte, die Sie von auswärts anwerben müssen, attraktiv? Wie ist das kulturelle Angebot und wie hoch ist der Freizeitwert des Standortes? Kosten Wie hoch sind die Kosten für den Erwerb, die Mieten und Nebenkosten, beispielsweise für die Ausstattung, Anbindung, behördlichen Auflagen? Gibt es öffentliche Fördermittel? Technologie- und Gründerzentren Technologie- und Gründerzentren bieten viele Infrastrukturvorteile. Gibt es solche Zentren an dem gewünschten Standort? Besteht die Möglichkeit, sich dort niederzulassen? Information Welche öffentlichen und privaten Beratungseinrichtungen sind vorhanden? Gibt es Hochschulen, mit denen sich ein Informationsaustausch oder andere Formen der Zusammenarbeit anbieten? Tipp: Die Wirtschaftsförderer der Land- und Stadtkreise sowie die regionalen und kommunalen Wirtschaftsfördergesellschaften vor Ort können Sie bei der Standortsuche unterstützen. Sie helfen auch bei der Suche nach maßgeblichen Ansprechpersonen in den Wirtschaftsfördereinrichtungen und in der Verwaltung. Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg haben ein Standort- und Firmeninformationssystem erstellt, mit dem Sie aktuelle Angebote an Gewerbeflächen finden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gesundheit im Alter

Wer gesund ist und bleibt, kann den Ruhestand richtig genießen. Erste Anlaufstellen bei allen Fragen rund um die persönliche Gesundheit sind die Hausärztin oder der Hausarzt und Ihre Krankenkasse. Wer übernimmt aber die Kosten für die Untersuchungen und auch die Kosten im Krankheitsfall? Kranken- und Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner Wenn Sie bestimmte Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung erfüllen - egal ob versicherungspflichtig, freiwillig oder familienversichert - und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen (zum Beispiel Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Hinterbliebenenrente), sind Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner beträgt derzeit einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent. Hiervon tragen Sie und Ihr Rentenversicherungsträger die Hälfte. Kommt Ihre Krankenkasse mit den Mitteln, die sie aus dem Gesundheitsfonds erhält, nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrags wird von jeder Krankenkasse selbst festgelegt und in Prozent ausgedrückt. Auch an dem von Ihrer Krankenkasse erhobenen individuellen Zusatzbeitrag beteiligt sich Ihr Rentenversicherungsträger zur Hälfte. In der Pflegeversicherung ist der Beitragssatz ebenfalls gesetzlich festgelegt und für alle Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher gleich hoch. Aktuell beträgt er 3,4 Prozent. Den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Sie alleine tragen. Kinderlose Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, die nach 1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, zahlen einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 Prozent . Für sie beträgt der Beitragssatz somit 4,0 Prozent. Als Kinder zählen hier Ihre leiblichen Kinder sowie Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder. Für Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren haben, gilt ab dem 01. Juli 2023 ein um einen Abschlag reduzierter Beitragssatz. Für sie wird sich der Beitragssatz von 3,4 Prozent ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte vermindern. Einen Antrag müssen Sie nicht stellen, die Berücksichtigung erfolgt automatisch. Hierzu soll bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren aufgebaut werden. Die zu viel gezahlten Beiträge werden spätestens bis Ende Juni 2025 zurückgezahlt. Das gilt rückwirkend für die Zeit ab 1. Juli 2023. Für die Beitragszahlung ist Ihr Rentenversicherungsträger zuständig. Er behält die Pflichtbeiträge einschließlich des Zusatzbeitrages aus Ihrer Rente ein und leitet sie zusammen mit dem vom Rentenversicherungsträger zu tragenden Anteil an den Gesundheitsfond weiter. Falls Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beziehungsweise bei einem Krankenversicherungsunternehmen privat krankenversichert sind, erhalten Sie auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Ein Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung wird nicht gewährt. Diesen Beitrag zahlen Sie selbst an Ihre Krankenkasse. Hinweis: Beitragspflichtig sind darüber hinaus sogenannte Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit. Beispielsweise ist bei der Beurteilung, ob Betriebsrenten oder Lebensversicherungen (sogenannte Versorgungsbezüge) ebenfalls der Beitragspflicht unterliegen, zu unterscheiden zwischen: Einkünfte, die an eine (frühere) Erwerbstätigkeit anknüpfen und damit beitragspflichtig sind und Einkünfte, die nicht im Zusammenhang mit dem Erwerbsleben stehen (private Eigenvorsorge). Diese sind beitragsfrei (zum Beispiel Riester-Rente). Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten. Angebote der Krankenkassen Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Nehmen Sie die von Ihrer Krankenkasse angebotenen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen sowie von Krebserkrankungen regelmäßig wahr. Darüber hinaus kommt Ihre Krankenkasse in bestimmten Fällen auch für Aufenthalte in Rehabilitationseinrichtungen auf. Gesunde Ernährung Um bis ins hohe Alter gesund und aktiv zu bleiben, ist eine gesunde und ausgewogene Ernährung ebenso wichtig wie die körperliche und geistige Fitness. Sport und Bewegung Neben einer guten Ernährung sind auch Sport und Bewegung wichtig für das Wohlbefinden im Alter. Viele Sportvereine haben Angebote für Seniorinnen und Senioren oder für Menschen mit gesundheitlichen Problemen im Programm. Geistige Fitness Nutzen Sie bestimmte Methoden des Gedächtnistrainings. Der Bundesverband Gedächtnistraining e.V. bemüht sich um die Entwicklung, Förderung und Verbreitung eines ganzheitlichen Gedächtnis- und Hirnleistungstrainings. Pflege Allgemeine Informationen über verschiedene Formen der Pflege, Kosten und finanzielle Hilfen finden Sie in den auf der Internetseite des Sozialministeriums veröffentlichten Hinweisen. Für Kosten, die nicht durch die soziale Pflegeversicherung gedeckt werden, können Sie gegebenenfalls Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
2022-10-26_TEXT_vBP_Reithalle_endg__003_.pdf

G em ei n d e B a in d t V o rh a b en b ez o g en er B e b a u u n g sp la n " R ei th a lle " u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 26.10.2022 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 10 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 15 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 16 6 Hinweise und Zeichenerklärung 17 7 Satzung 25 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 27 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 35 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 66 11 Begründung – Sonstiges 67 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 70 13 Begründung – Bilddokumentation 71 14 Verfahrensvermerke 72 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBI. I S. 674) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. S. 2022 S.1, 4) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3908) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 4 Reithalle 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zu- lässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 2.1 "Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung ("Reithalle")"; der gekennzeichnete Bereich dient grund- sätzlich der Unterbringung von Gebäuden und Anlagen der "Reit- halle". Zulässig sind: − eine Reithalle für Reitstunden, Training, Lehrgänge, Turnierver- anstaltungen, Pferdeschauen − ein Sozialtrakt mit Schulungs- sowie Aufenthaltsraum für Theo- rieunterricht, Ausschusssitzungen, Jahreshauptversammlung, sonstige Vereinsveranstaltungen, WC, Umkleide, Lager- und Technikraum für den Betrieb der Reithalle − ein Vereinsheim "Reiterstüble" mit kleiner Küchenzeile, integriert in den Aufenthaltsraum zur ausschließlichen Nutzung durch den Verein (eine öffentliche, gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig) − Pferdevorbereitungs- und Lagerflächen − Parkplatz- und Zufahrtsflächen (siehe Planzeichnung) 2.2 GR .... m² Maximal zulässige Grundfläche bezogen auf die überbaubare Grundstücksfläche. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,90, überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt genannten Überschreitung ausschließlich um Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 5 nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versie- gelte Zufahrten handelt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN; die Höhe sämtlicher Bauteile von Gebäuden (mit Ausnahme von untergeord- neten Bauteilen, wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Lüftungsanla- gen etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe siehe Planzeichnung) 2.5 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 Bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksfläche Im Geltungsbereich sind außer den unter "Für die Bebauung vorge- sehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung ("Reithalle")" genannten Nutzungen auch untergeordnete Nebenanlagen und Ein- richtungen, die dem Nutzungszweck des Vorhabens dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen, zulässig (z.B. Terrassen, Stell- plätze, Zufahrten, Wege). Diese Anlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.7 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Auf der für die Bebauung vorgesehenen Fläche ist Niederschlags- wasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächen- versickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Versickerung von Niederschlagswasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Die Ab- leitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu be- schränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 6 Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoffbeschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 6,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es ist eine Beleuchtungsstärke von max. 10 Lux (Beleuchtungsstärke von Parkplätzen) und eine Farbtemperatur von max. 3000 Kelvin zu- lässig. Flutlichtanlagen sind unzulässig. Es sind nur Photovoltaikmodule zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.9 Bodenbeläge auf den für die Bebauung vorgese- henen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.10 Zu pflanzender Baum, variabler Standort innerhalb des Geltungs- bereiches; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 7 "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förderung der Biodiversität" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu er- setzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb des Gel- tungsbereiches; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förderung der Biodiversität" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Pflanzungen im Gel- tungsbereich des vorha- benbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förde- rung der Biodiversität Pflanzungen: − Für die Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 8 Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 9 2.13 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Vorhaben- und Er- schließungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reithalle" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 10 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsmaßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ausgleichsflächen/-maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsflächen/-maßnahmen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 175/8, 188 (Teilflächen) und 376 der Gemarkung Baindt. Der Planung werden von den Maßnahmen 64.684 Ökopunkte zugeordnet (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Gesamtkonzept handelt, das im Rahmen der Planung erarbeitet wurde. Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des wei- teren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungsbeschluss fest- gesetzt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 11 Planskizze Fl.-Nrn. 185/8 und 188 (Teilflächen) Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Lage der Ausgleichsflächen/-maßnahmen Ausganszustand: – Grünland, Rasenreitplatz Maßnahmen: – Pflanzung von Einzelbäumen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 12 – Extensivierung des Grünlandes zur Entwicklung einer artenreichen Fettwiese auf Fl.-Nr. 185/8 Herstellung: Gehölzpflanzungen – Ausschließliche Verwendung von Arten der Pflanzliste unter Ziffer 2.12 – Zur Erhöhung der Artenvielfalt sind mindestens drei verschiedene Baumar- ten zu pflanzen Grünlandextensivierung – Das Grünland ist in den ersten 5 Jahren durch 3 bis 4-schürige Mahd aus- zuhagern. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzen- schutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung/Pflege: Gehölzpflanzungen – Abgehende Gehölze sind durch eine Neupflanzung zu ersetzen Grünlandextensivierung – Nach Ablauf der ersten 5 Jahre ist das Grünland durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzich- ten. Mögliche Anpassungen: – Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. Planskizze Fl.-Nr. 376 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 13 Ausganszustand: – Acker Maßnahmen: – Umwandlung von Acker in artenreiches Intensivgrünland – Entwicklung einer Hochstaudenflur – Pflanzung einer naturnahen Feldhecke Herstellung: Umwandlung Acker in Grünland – Zur Etablierung von Grünland ist bevorzugt die Methode der Mahdgutüber- tragung von lokalen Spenderflächen anzuwenden. Hierbei ist eine der bei- den nachfolgenden Varianten anzuwenden: – 1. Sofern im gleichen Naturraum der Ausgleichsflächen geeignete Spenderflächen vorhanden sind, kann eine Mahdgutübertra- gung durchgeführt werden. Die Abstimmung geeigneter Spen- derflächen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landrats- amt Ravensburg durchzuführen. Sofern geeignete Spenderflä- chen kleiner als die Ausgleichsflächen ausfallen, ist die Mahd- gutübertragung so oft durchzuführen, bis die gesamten Aus- gleichsflächen mit dem zu übertragenden Mahdgut abgedeckt wurden. 2. Sollte keine Mahdgutübertragung möglich sein, ist in begründe- ten Fällen das Verwenden von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 20 verschiedenen krautigen Pflanzenarten (Ein- jährige, Zweijährige, Gräser) zulässig. Voraussetzung für die Ver- wendung von autochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Po- sitivliste für das Ursprungsgebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Entwicklung Hochstaudenflur – Einsaat von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 15 verschie- denen krautigen Pflanzenarten. Voraussetzung für die Verwendung von au- tochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungs- gebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Natur- schutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Pflanzung Feldhecke – Pflanzung standortheimischer Sträucher (dreireihig) in einer angemessenen Durchmischung. – Zwischen den Reihen und den zu pflanzenden Sträuchern innerhalb einer Reihe ist ein Pflanzabstand von 1 m einzuhalten. Die Anordnung der zu pflanzenden Sträucher kann dabei zur Erreichung eines naturnahen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 14 Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struktur abweichen. Aus Grün- den der Artenvielfalt sind mindestens acht verschiedene Straucharten in ei- nem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze müs- sen gemäß Herkunftsnachweis gebietsheimisch sein. Entwicklung/Pflege: Umwandlung Acker in Grünland – Das Grünland ist durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd- Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung Hochstaudenflur – Die Hochstaudenflur ist durch einmalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt ist im Herbst durchzuführen (frühestens Mitte Oktober). Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Pflanzung Feldhecke – Die zu bepflanzende Fläche der Feldhecke ist in fünf etwa gleichgroße Ab- schnitte einzuteilen. Erstmalig nach 10 Jahren sind diese Abschnitte jähr- lich abwechselnd durch Auf-den-Stock-setzen zu pflegen. – Einzelne Gehölze können als Überhälter von der Pflege ausgenommen wer- den. – Totholz ist wo immer möglich in der Fläche zu belassen. Mögliche Anpassungen: – Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Materialien für die Dachdeckung Als Dachdeckung für das Dach des Hauptgebäudes sind alle Materi- alien mit Ausnahme von blanken Metalloberflächen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflä- chen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 16 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches"; die Beschriftung in der Planzeichnung liegt außer- halb der Risikoflächen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 17 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeterhö- henschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 6.5 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 6.6 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie und Geothermie wer- den empfohlen. Gärtenflächen sollten möglichst durchgängig mit heimischen und standortgerechten Pflanzen begrünt sein. Eine Dachbegrünung bei Dächern mit einer Dachneigung bis 15 ° und/oder eine Fassaden- begrünung wird empfohlen. 6.7 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Gartenflächen 459.000 459.500 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 18 Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auffang- becken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser ge- füllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung so- wie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.8 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Flä- che entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzen- schutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.9 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgen (siehe auch Punkt "Vorhandene Gehölze" unten). − Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fach- gutachten vom 17.06.2021. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 19 6.10 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft; Aus- gleichsfläche/Ausgleichsmaßnahme; außerhalb des Geltungsbe- reiches, Beschreibung der Maßnahme siehe Kapitel 3 "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)" (siehe Plan- zeichnung) 6.11 Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. − Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wagenstedter Schnapspflaume. 6.12 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 20 Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen". http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA- RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz-beim-Bauen.pdf Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bo- denhorizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Unter- grundmaterial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinan- der zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwurzelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wiederverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden mög- lichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wie- derherstellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 21 Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Erstein- saat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.13 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Un- ternehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.14 Grundwasser und Drainagen Grundwasser darf nicht abgeleitet werden. Drainagenwässer dürfen nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. 6.15 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.16 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 22 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverord- nung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit zu Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen ist ein zwei- ter baulicher Rettungsweg herzustellen, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.17 Überflutungsschutz Unter anderem bei Starkregen kann es aus verschiedenen Gründen (Kanalüberlastung, Oberflächenabflüsse an Hanglagen, etc.) zu wild abfließenden Oberflächenabflüssen kommen. Um Überflutun- gen von Gebäuden zu vermeiden bzw. das Überflutungsrisiko zu re- duzieren sind entsprechende (Schutz-)Vorkehrungen zu treffen. Ins- besondere ist auf die Höhenlage der Lichtschächte, Lichthöfe und des Einstiegs der Kellertreppen o. Ä. zu achten. Sie sollten so hoch liegen, dass kein Wasser zufließen kann. Maßnahmen zur Verbes- serung des Überflutungsschutzes sind auch in die Gartengestaltung integrierbar. Bei der Gartenanlage ist darauf zu achten, dass das Wasser weg von kritischen (Gebäude-)Stellen fließt. Obige Anre- gungen gelten insbesondere für Tiefgaragenzufahrten und für Grundstücke in oder unterhalb von Hanglagen oder in Senken. Lichthöfe unterhalb von Dachrinnen sind potenzielle Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 23 Überflutungsrisiken – Dachrinnen können überlaufen. Es wird auf die Vorgaben des § 78b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verwiesen. 6.18 Denkmalschutz Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologi- sche Funde (bspw. Steinwerkzeuge, Keramikreste, Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (bspw. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen) entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 Denkmalschutzgesetzes (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) oder der Gemeinde anzuzeigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen, so- fern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumenta- tion und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des DSchG). Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. 6.19 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Juni 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich Hasenweiler-Schotter unbe- kannter Mächtigkeit. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 24 Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planun- gen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshori- zonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objekt- bezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkeller- ten Gebäuden angelegt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 25 7 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBI. I S. 674), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauord- nung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. S. 2022 S.1, 4), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.11.2022 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Reithalle" und der örtlichen Bau- vorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischen Teil vom 26.10.2022. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 26.10.2022 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom April 2022. Zum Vorhaben- und Erschließungsplan gehören die Pläne Nr. 1 (Reithalle Baindt Stand 2022-04), Nr. 2 (Reithalle_2022-04 Gastro), Nr. 3 (Ansicht: Reithalle_2022-04 Ost-West) sowie Nr. 4 (An- sicht: Reithalle_2022-04 Sued-Nord). Außerdem werden jene Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung vom April 2022. Be- standteil der Satzung, die die Grundzüge, das heißt die Grund- und Umrisse, die Dachform (einschließlich Dachneigung), die Gebäudehöhen des Vorhabens, die Fassadengestaltung und -gliederung in den wesentli- chen Zügen abbilden. Die bestehende Differenz zwischen der im Bebauungsplan festgesetzten Höhen und der Höhen aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan dient als Puffer für etwaige Messungenauigkeiten bzw. nicht zu vermeidende Abweichungen im Rahmen der Bauausführung. Die bestehende Differenz zwischen der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und der Situierung der Gebäude im Vorhaben- und Erschließungs- plan dient als Puffer für spätere Anpassungen der Gebäudesituierung im Rahmen der Bauausführung. Inhalte, die Details u.a. der inneren Raumaufteilung und der Gliederung der Fassade betreffen, werden nicht zum Bestandteil der Satzung. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Be- gründung vom 26.10.2022 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 26 § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000 ,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vor- schriften − zu Materialien für die Dachdeckung − zu Farben nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 27 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1.1 Allgemeine Angaben 8.1.2 Zusammenfassung 8.1.2.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 8.1.3 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 8.1.3.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich etwa 500 m westlich der Gemeinde Baindt auf freier, landwirtschaftlich geprägter Fläche. Südlich sowie östlich des Plangebiets befinden sich ein Sand- bzw. Rasenplatz, die ebenfalls zum Reitverein gehören. Nördlich der geplanten Reithalle befindet sich in etwa 300 m Entfernung der Sulzmoosbach. 8.1.3.2 Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie 8.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. 8.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. 8.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist keine Steigung auf. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. 8.2.2 Erfordernis der Planung 8.2.2.1 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Schaffung der Voraussetzung zur Errichtung einer Reithalle. Auf der dafür vorgesehenen Fläche soll die planungsrechtliche Art der Nutzung "Reithalle" zulässig sein. Auf dem Gelände des Reitvereins Baindt existieren bereits ein Sand- und ein Rasenplatz. Durch die geplante Reithalle soll ein witterungsunabhängiger Trai- ningsplatz geschaffen werden. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorha- bens herzustellen, ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Planungen des beauftragten Planers sind soweit fortgeschritten, dass ein Vorhaben- und Erschließungsplan vorhanden ist. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungs- plan. Es wird bewusst ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, um Baurecht nur für den Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 28 Vorhabenträger und nur für dieses konkrete Vorhaben entstehen zu lassen. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben 8.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 29 dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − 5.1.3 Zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen wer- den in den Regionalplänen Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und Schutzbe- dürftige Bereiche ausgewiesen. Sie konkretisieren und ergänzen die überregi- onal bedeutsamen naturnahen Landschaftsräume im Freiraumverbund. − Regionale Grünzüge sind größere zusammenhängende Freiräume für unter- schiedliche ökologische Funktionen, für naturschonende, nachhaltige Nutzun- gen oder für die Erholung; sie sollen von Besiedlung und anderen funktions- widrigen Nutzungen freigehalten werden. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. 8.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 30 Entwicklungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren. − − 2.2.3 /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.- (Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meß- kirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Weingarten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. − 3.2.2/Raumnut- zungskarte Regionaler Grünzug. Regionale Grünzüge (regionale Freihalteflächen) sind von Bebauung freizuhalten. […] 8.2.3.3 Die Planung steht in teilweisem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Das geplante Vorhaben liegt gemäß des rechtsverbindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwa- ben 1996 innerhalb eines regionalen Grünzuges (Plansatz 3.2.2 Regionalplan Bodensee-Ober- schwaben) außerdem ist das "Anbindegebot" (Plansatz 3.1.9 LEP 2002) nicht gegeben. Somit stehen der Planung derzeit Ziele der Raumordnung entgegen. 8.2.3.4 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Von einem solchen Ziel kann nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG auf Antrag abge- wichen werden. Am 15.11.2017 wurde ein Antrag auf Zielabweichung mit den Planunterlagen beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Erforderlichkeit der Zielabweichnung begrün- det sich im öffentlichen Interesse am Bau der Reithalle sowie der Realisierbarkeit am geplanten Standort unter raumordnerischen Aspekten. Der Gemeinderat beschloss am 06.02.2018 das Ziel- abweichungsverfahren ruhen zu lassen, um die Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Ober- schwaben abzuwarten. Am 07.05.2019 nahm der Gemeinderat nach einer Besprechung der Ver- waltung im Regierungspräsidium Tübingen das Zielabweichungsverfahren wieder auf. Ein Abwar- ten auf die Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben kam für die Gemeinde nicht mehr in Betracht, da auf Grund von zahlreichen Konfliktlagen nicht absehbar war, wann der Regionalplan im Zuge der Fortschreibung geändert wird. Infolge des Zielabweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG mit Anträgen vom 15.11.2017, 15.02.2018 und 18.12.2019 und dem Entscheid des Regierungsrpräsidiums Tübingen vom 03.12.2020 ist eine Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 31 Abweichung von dem Ziel des regionalen Grünzuges sowie des Anbindegebots, unter Berücksichti- gung der im Entscheid dargestellen Maßgaben, zulässig. 8.2.3.5 Andere Vorbehalts- oder Schutzgebiete sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 8.2.3.6 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplante Fläche wird hierin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Ände- rung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) und wird durch den Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental durchgeführt. 8.2.3.7 Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich kei- ne konkreten Aussagen. 8.2.3.8 Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 8.2.4.1 Im Zuge des Zielabweichungsverfahrens wurden alternative Standorte geprüft. Die Prüfung ergab, dass sich andere Standorte nicht für die Umsetzung der Reithalle eignen. Die geplante Reithalle ist nur in direkter Angrenzung an den bestehenden Sand- und Rasenplatz des Reitvereins sinnvoll. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, einen witterungsunabhängigen Trainingsplatz zu schaf- fen sowie einen Aufenthaltsraum mit Küche und Lagerflächen in direkter Umgebung der Anlagen des Reitvereins zu errichten. 8.2.4.2 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungstermines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Nähe zum FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" sowie auf die allgemeinen planungsrechtlichen Belange im Bebauungsplanverfahren sowie im Parallelver- fahren der Flächennutzungsplanänderung hingewiesen. 8.2.4.3 Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB wurde von der Verwaltung geprüft. Da die Nähe der geplanten Reithalle zu den übrigen Plätzen und Einrichtungen des Reitvereins essenziell ist, stellen andere Standorte keine Alternative zur Planung dar. 8.2.4.4 Die Systematik des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entspricht in Verbindung mit dem Vorha- ben- und Erschließungsplan den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Be- reich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 32 geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). 8.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des vorhabenbezogenen Bebauungsplans leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 8.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelehnt. Durch die Festsetzung des Nutzungszweckes "Reithalle" soll eine dem Allge- meinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgegeben werden. Die Definition der Art der Nutzung erfolgt nicht auf der Grundlage des § 9 BauGB in Verbindung mit den Vorschriften der Baunut- zungsverordnung (BauNVO), sondern als andere Bestimmung zur Zulässigkeit des Vorhabens (§ 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Diese Vorgehensweise macht es möglich, dass die Festsetzungen sehr stark auf das konkrete Vorhaben zugeschnitten werden. Hierdurch wird auch der erforderliche fachliche Prüfungs- und Abstimmungsaufwand erheblich reduziert. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orien- tiert sich an der Systematik der Zulässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO werden die Zulässigkeiten anhand einer Positivliste definiert. Diese Liste regelt die Zuläs- sigkeiten innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschlie- ßend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehrschluss nicht zulässig. Die Reithalle soll als Raum für Reit- und Trainingsstunden, Lehrgänge, Turnierveranstaltungen so- wie Pferdeschauen dienen. Der "Sozialbereich" wird in Schulungsraum, Aufenthaltsraum, Lager- und Technikraum, WC sowie Flur unterteilt. Im Aufenthaltsraum werden das Vereinsheim mit klei- ner Küchenzeile untergebracht, das ausschließlich zur Nutzung durch den Verein zulässig ist. Eine gewerbliche Nutzung des Vereinsheims ist nicht zulässig. Der Schulungs- sowie Aufenthaltsraum wird für Theorieunterricht, Ausschusssitzungen, Jahreshauptversammlungen und weitere Vereins- veranstaltungen wie Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern genutzt werden. Außerhalb der Reithalle sollen Pferdevorbereitungs- und Lagerflächen zulässig sein. Des Weiteren sind Parkplatz- und Zu- fahrtsflächen zulässig, die für den Betrieb der Reithalle sowie Veranstaltungen notwendig sind. 8.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer maximal zulässigen Grundfläche bezogenen auf die überbaubare Grundstücksfläche sowie den Gesamtbaukörper (Hauptgebäude) wird eine von der Grundstücks- größe unabhängige Zielvorgabe getroffen und die mögliche Versiegelung auf das im Vorhaben- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 33 und Erschließungsplan dargestellte Maß beschränkt. Das Vorhandensein eines konkreten Bau- vorhabens lässt diese eindeutige Regelung zu. Durch die Festsetzung der maximal zulässigen Grundfläche kann die mögliche Versiegelung am exaktesten beschrieben werden. Der angege- bene Wert von 1.800 m² ist notwendig damit für den geplanten Hauptbaukörper ausreichend Raum geschaffen werden kann. Die theoretisch mögliche Festsetzung einer Grundflächenzahl würde dem bereits vorhandenen Detailierungsgrad des Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht gerecht werden. − Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für den begrenzten Bereich der Planung nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Ter- rassen, etc.). Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Park- plätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu opti- mieren. Die Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche bis 0,90 ist verträglich, da der überplante Bereich lediglich einen Teil des Gesamtgebietes des Reitvereins Baindt darstellt. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NHN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung des geplanten Vorhabens. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Der erzielbare Rauminhalt des Gebäudes wird auf ein konkretes und den Erfordernissen der Nutzung als Reithalle entsprechen- des Maß festgesetzt. 8.2.5.3 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der zulässigen Grundfläche geringfügig hinausgehen, sich aber eng am Vorhaben- und Erschließungsplan orientieren. Eine über die im Vorhaben- und Erschließungs- plan dargestellte hinausgehende Bebauung des Plangebietes mit Hauptgebäuden ist durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen nicht möglich. 8.2.5.4 Für den überplanten Bereich wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche verbindlich geregelt. Außerhalb des Geltungsbereiches sind lediglich Nut- zungen, die dem Nutzungszweck des Vorhabens dienen und die seiner Eigenart nicht widerspre- chen, zulässig. 8.2.6 Infrastruktur 8.2.6.1 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 8.2.6.2 Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 34 8.2.7 Verkehrsanbindung 8.2.7.1 Das auszuweisende Baugebiet ist ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über den südlich verlaufenden Feldweg besteht eine Anbindung an die Kreisstraße K 7951. Der Feldweg, der das Plangebiet an die K 7951 anbindet, hat eine Breite von ca. 3 m und ist bis zur benachbarten land- wirtschaftlichen Hofstelle asphaltiert. Es handelt sich um einen öffentlichen Weg, der so ausgebaut ist, dass auch schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge darauf fahren können. Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin des Weges und auch für die Räumpflicht zuständig. Abwasser und Wasser liegen auf dem Flst. 188, an das auch die Landwirtschaft anschließt. 8.2.7.2 Die innere Erschließung des überplanten Bereiches erfolgt über eine bestehende Zufahrt zum süd- lich verlaufenden Feldweg. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 35 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes "Reithalle" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1.1 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Sondergebiet "Reithalle" südwestlich der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 9.1.1.2 Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland südwestlich der Gemeinde Baindt. Das überplante Gebiet befindet sich angegliedert an die bestehenden Reitplätze des Reitvereins, westlich der Kreis- straße K 7951, südlich des Sulzmoosbaches sowie nördlich der Schachener Straße. 9.1.1.3 Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt als Flä- chen für die Landwirtschaft dargestellt. Der in den Flächennutzungsplan integrierte und in Überar- beitung befindliche Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Gemäß des rechtsverbindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben 1996 liegt das Vorhaben innerhalb eines regionalen Grünzuges (Z); ein Zielabweichungsverfahren wurde jedoch genehmigt (siehe auch 8.1.2.1). Der gewählte Standort ist aufgrund der angrenzenden Nutzung durch den Reitverein, sowie wegen der ebenen Lage und der Entfernung zu schützenswerter (Wohn-)Bebau- ung für ein Sondergebiet "Reithalle" in hinreichendem Maß geeignet. 9.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung und zum Betrieb einer Reithalle. 9.1.1.5 Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzungen des Sondergebietes "Reit- halle" mit einer maximal zulässigen Grundfläche (GR) von 1.800 m², einer maximalen Gebäude- höhe von etwa 8,8 m und Pflanzgeboten. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften wer- den die Materialen für die Dachedeckung sowie die Farben geregelt. Als Dachform wird das Sattel- dach mit einer Dachneigung von 15 ° vorgegeben. 9.1.1.6 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts geht zur Betrach- tung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete, Landschaftsbild und Mensch über das Plan- gebiet hinaus. Für die Bereiche Arten/Lebensräume, Boden/Geologie, Wasser und Wasserwirt- schaft, Klima, Kulturgüter und Erneubare Energienist das Plangebiet als Untersuchungsraum Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 36 ausreichend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der daraus resultierenden Trennwirkung. 9.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 0,34 ha, welche vollständig als Sondergebiet "Reithalle" ausgewiesen werden. 9.1.1.8 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 64.684 Ökopunkten erfolgt über den Erwerb von Ökopunkten. 9.1.1.9 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 64.684 Ökopunkten erfolgt vollständig auf externen Flächen der Gemarkung Baindt (Fl.-Nrn. 175/8, 188 (Teilflächen) und 376). 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.2.1 Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben 1996 liegt das Plangebiet innerhalb eines regionalen Grünzuges (Z). Dieser Bereich ist gemäß Plansatz 3.2.2 von Bebauung freizuhal- ten. Damit steht dem Bau der Reithalle ein Ziel der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB entge- gen. Von einem Ziel der Raumordnung kann im Einzelfall nach § 24 Satz 1 LplG abgewichen wer- den, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grund- züge der Planung nicht berührt werden. Infolge des Zielabweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG mit Anträgen vom 15.11.2017, 15.02.2018 und 18.12.2019 und dem Entscheid des Regierungsrpräsidiums Tübin- gen vom 03.12.2020 ist eine Abweichung von dem Ziel des regionalen Grünzuges, unter Berück- sichtigung der im Entscheid dargestellen Maßgaben, zulässig. Im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans ist vorgesehen, den Regionalen Grünzug für den besagten Bereich etwas zurückzunehmen, sodass keine in Aufstellung befindlichen Ziele der Raum- ordnung betroffen sind. 9.1.2.2 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 11.12.2004, in Teilen ergänzte Fassung vom 01.12.2012): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverband Mitt- leres Schussental als "Flächen für die Landwirtschaft" dargestellt. Da die im Bebauungsplan ge- troffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennut- zungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 37 Der in den Flächennutzungsplan integrierte und in Überarbeitung befindliche Landschaftsplan (Fas- sung von 1991) trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. 9.1.2.3 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nördlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 165 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Bei dem FFH- Gebiet handelt es sich um ein Mosaik aus einem zusammenhängenden Fließgewässersystem mit naturnahen und ausgebauten Bach- und Flußabschnitten, Waldmeister-Buchenwald, naturnahem Schlucht- und Hangmischwald, unterschiedl. Grünlandgesellschaften, Stillgewässern und Nieder- moorkomplexen. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprü- fung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimie- rungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaikanlagen) sind erhebli- che Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021). Eine weitere Ver- träglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. 9.1.2.4 Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südosten befindet sich das gem. § 33 NatSchG kartierte Biotop "Straßenhecke Baindt". − Weitere Schutzgebiete und Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 9.1.2.5 Biotopverbund: − Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Biotopverbundes. Etwa 190 m südwestlich befindet sich eine Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte. Hierbei handelt es sich um einen Streuobstbestand. 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 38 − Beim Plangebiet handelt es sich um intensiv genutztes Grünland. Im Süden grenzt ein einge- grünter Sandreitplatz an. Richtung Norden, Nordosten und Westen grenzt Grünland an. Im Os- ten befindet sich ein weiterer Dressurplatz. − Gehölze kommen auf der Planfläche selbst nicht vor. Entlang des vorhandenen, östlich angren- zenden Weges und des südlich angrenzenden Dressurplatzes sind Gehölze vorhanden, welche von der Plannung nicht beeinflusst werden. Es gelangen durch die avifaunistischen Kartierungen jedoch keine Nachweise der Feldlerche. Im Bereich des 165 m nördlich liegenden Sulzmoosba- ches ist mit einem erhöhten Vorkommen nachtaktiver Insekten zu rechnen. − Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoff- eintrags ist die Artenvielfalt der Fläche begrenzt. − Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten − Geringe Vorbelastung aufgrund von Lärm und optischen Störungen/Irritationen durch den Ver- kehr (u.a. Kreisstraße im Osten). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und die östlich der Kreisstraße bestehende Bebauung lassen die Flächen v. a. für störungsempfindliche Tiere als eher ungeeignet erscheinen. − Eine botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf be- sondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regi- onal bedeutsame Arten) gibt und diese aufgrund der intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastun- gen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Eine faunistische Bestandsaufnahme durch die Sieber Consult GmbH erfolgte an fünf Terminen (16.04., 03.05., 19.05., 01.06. und 17.06.2021. Innerhalb des Plangebietes sowie dessen Umfeld (innerhalb der Effektdistanz der Feldlerche) gelangen keine Nachweise der Art. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000) sind im Untergrund Sedimente der Hasenweiler-Formation aus dem Vorstoß des Rheingletschers zur Inneren Jungendmoräne und dem späteren Eiszerfall zu erwarten (Dia- mikte, Schotter, Sande und Feinsedimente). Aus den würmzeitlichen, schluffig-lehmigen Be- ckensedimenten, oberflächennah verbreitet mit spätglazialer Einmischung von Lösslehmen, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 39 haben sich laut Bodenkarte (M 1: 50.000) als vorherrschender Bodentyp Gleye aus schluffig- lehmigen Beckensedimenten entwickelt. − Gemäß der Bodenkarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000) zeigt der Standort eine hohe Bewertung als Standort für naturnahe Vegetation. − Gemäß ALKIS Daten hat der vorherrschende Boden eine mittlere ("Stufe 2") Bewertung seiner natürlichen Bodenfruchtbarkeit und eine hohe ("Stufe 3") Bewertung in seiner Funktion als Ausgleichskörper om Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe. − Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. − Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerech- net werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor. − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbindung zur Trinkwasserversorgung. − Das überplante Gebiet liegt teilweise innerhalb von Hochwassergefahrenflächen für extreme Hochwasserereignisse (HQextrem). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 40 9.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt in der Gemeinde Baindt bei etwa 14°C. Die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge liegt bei etwa 1.381 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Lokale Luftströ- mungen und Windsysteme können sich aufgrund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimati- schen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). Gehölze, welche zur Frischluftproduktion beitragen, befinden sich nicht innerhalb der Planfläche. − Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Die Luftqualität wird von den Geruchs-Emissionen, die von der landwirtschaftlichen Hofstelle im Westen ausgehen, beeinträchtigt − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Baindt liegt innerhalb des Naturraums "Bodenseebecken". Beim Plangebiet selbst handelt es sich um eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche im Westen der Gemeinde Baindt. Sie wird geprägt durch die Nutzung der angrenzenden Flächen des Reitvereines und der in der Umgebung vorhanden landwirtschaftlich genutzten Flächen. − Südlich der Planfläche besteht durch die Gehölze entlang des Dressurplatzes auch eine Eingrü- nung der Planfläche. Zudem wird durch die im Südosten angrenzende Gehölzgruppe eine ein- grünende Wirkung erzielt. − Das Plangebiet ist von Norden, Osten und Westen her gut einsehbar, jedoch nicht exponiert. Der Bereich besitzt eine durchschnittliche Erholungseignung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Es besitzt geringfügige Naherholungsfunktion. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 41 − Westlich des überplanten Bereiches befindet sich eine landwirtschaftliche Hofstelle. Von dieser gehen Lärm- und Geruchsemissionen aus. − Vor allem der Reitverein selbst besitzt in dem Bereich eine hervorzuhebende Bedeutung für Sport und Naherholung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend, ausgenommen dem Reitsport, eine geringe Bedeu- tung für das Schutzgut zu. 9.2.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Mes- sungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung 1.153 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Voraussetzungen für die Ge- winnung von Solarenergie gut. − Gemäß Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) liegt der Bereich innerhalb des nach den Wasserschutzgebietskarten der Umweltverwaltung (Stand Juni 2015, ergänzt um die vom RPF/LGRB hydrogeologisch abgegrenzten Wasser- und Heil- quellenschutzgebiete) innerhalb eines rechtskräftigen oder geplanten Wasserschutzgebietes oder Schutzgebietes für eine staatlich anerkannte Heilquellen. Nach den Ausführungen im "Leit- faden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden" des Umweltministeriums Baden-Würt- temberg ist der Bau einer Erdwärmesonde an diesemStandort aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt. Gemäß LUBW liegt das Plangebiet jedoch nicht innerhalb, aus wasserschutzrecht- licher Sicht, schutzbedürftiger Bereiche. 9.2.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Die vielfältigen Einwirkungen des Menschen auf die anderen Schutzgüter wurden bereits im Rah- men der Ermittlung von Vorbelastungen beschrieben (z. B. Eintrag von Pflanzenschutzmitteln aus Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 42 dem Obstbau, Lärmbelastungen durch den Durchgangsverkehr, Geruchsbelastungen durch die Klär- anlage usw.). 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.2.1 Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das intensiv genutzte Grünland als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luft- qualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unver- ändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Das Natura 2000-Gebiet ("Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute"), sowie die Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben un- verändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wech- selwirkungen erfahren keine Veränderung. 9.2.2.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.3.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum der im Bereich des Intensivgrünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Pflanzungen in dem Sonder- gebiet) kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Auf dem Baugrundstück dienen Gehölzpflanzungen der Eingrünung und damit auch der Verbesserung des Lebensraum- wertes des Baugebietes. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 43 heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraumangebot vor allem für Klein- lebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtenty- pen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED- Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 6,00 m verwendet werden dürfen. Zudem gelten Einschränkungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. − Dem geplanten Nutzungskonzept zufolge handelt es sich bei der Hallenbelegung im Normal- betrieb weitesgehend um Kleingruppen. Zudem sind drei Versammlungen, beschränkt auf Ver- einsmitgleider sowie ein Reittunier mit bis zu etwa 800 Startern geplant. Durch die vorhande- nen Parkplätze sowie die im Rahmen der Planung zu realisierenden Parkplätzen ist ein Auswei- chen auf angrenzendes Grünland, als Parkplatz und Abreitplatz während des Turniers, maximal einmalig im Jahr anzunehmen. − Durch die Nutzung der Halle im Innenbereich bis maximal 22 Uhr ist die Entwicklung von Lärm- und Lichtemmissionen und der Einfluss auf in der Hinsicht empfindliche Tierarten beschränkt. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer bis mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Gehölzpflanzungen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Ausübung des Reitsports u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 44 9.2.3.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Die durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kultur- pflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen wer- den. Bei einer festgesetzten GR von 1.800 m2 und den zulässigen Überschreitungen können bis zu etwa 3.083 m2 des Plangebietes neu versiegelt werden. Da es sich um die Errichtung eines Einzelgebäudes handelt, ist der Versiegelungsgrad und damit auch die Eingriffsstärke eher ge- ring. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähig- keit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen wer- den Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsorgen. Dabei ist eine wei- testgehende Verwertung anzustreben. − Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträch- tigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke als hoch zu bewerten. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 45 betriebsbedingt Verkehr, Ausübung des Reitsports Eintrag von Schadstoffen – 9.2.3.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante Reithalle hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versicke- rungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen in geringem Umfang ab, da Flächen versiegelt werden. Die Versiegelung wird insgesamt nicht mehr als etwa 0,31 ha offenen Boden betreffen, so dass der Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung nicht in erheblichem Maße verändert werden. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser, dadurch bei vegetationsfreiem Boden u.U. Verschmutzung von benachbarten Gewäs- sern – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Nutzung durch Reitverein Schadstoffeinträge – 9.2.3.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Das Entwässerungskonzept sieht vor, das auf den Dach- und Hof- flächen anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone vor Ort versickert werden soll. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 46 − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindlichen Leitun- gen. − Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb von Hochwassergefahrenflächen für extreme Hochwas- serereignisse (HQextrem). Zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserschäden sind die Vorgaben des § 78b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für "Risikogebiete außerhalb von Über- schwemmungsgebieten" einzuhalten. 9.2.3.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Aufgrund der geringen Anzahl an Baukörpern und der Gehölzpflanzungen entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine wesentliche Beeinträchtigung. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkun- gen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Vorbelastung umliegender Gebiete durch Abgase des Anliegerverkehrs ist nicht zu erwarten, da angrenzende Dressurplätze bereits durch den Reitverein genutzt werden. − Aufgrund der Kleinräumigkeit des Plangebietes entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine Be- einträchtigung. − Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Emission von Treibhausga- sen, das sind Wasserdampf, Kohlendioxid, Ozon, Methan, Distickstoffoxid, Fluorchlorkohlen- wasserstoffe): Eine Verschlechterung der Luftqualität ist aufgrund der begrenzten Größe des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. − Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu erwarten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu re- duzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonneneinstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen sowie zu Bodenbelägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeabstrahlung) abgemildert. − Auch im neuen Baugebiet kann die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchsbelastungen oder zu Staubeinträgen führen. Die vom landwirtschaftlichen Be- trieb ausgehenden Geruchsbelastungen bleiben unverändert. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 47 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Gehölzpflanzungen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Nutzung durch den Reit- verein Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen – 9.2.3.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil die weithin einsehbare, das Landschaftsbild prägende Grünlandfläche verloren geht. − Die Pflanzbeschränkung von Hecken auf Laubgehölze im Übergangsbereich zur freien Land- schaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen dient gestalterischen/land- schaftsästhetischen Gründen, um mit Hilfe standortgerechter und heimischer Pflanzenarten eine Anbindung an die Landschaft zu erreichen. Pflanzungen von nicht in der Pflanzliste festgesetz- ten Sträuchern sind auf max. 5 % der Grundstücksfläche beschränkt, um Fehlentwicklungen hinsichtlich landschaftsästhetischer Belange zu verhindern und um die privaten Freiflächen möglichst naturnah zu gestalten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer bis mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Zusätzlicher Baukörper im Bereich der freien Landschaft, Blickbeziehungen jedoch durch öst- lich angrenzende Gehölzgruppe und westlich 0 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 48 angrenzende landwirtschaftliche Hofstelle nicht wesentlich beeinträchtigt betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – 9.2.3.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Planung eine Reithalle ermöglicht, welche den Reitsport fördert und eine Ausübung in den Wintermona- ten ermöglicht. Die Fußwegeverbindung in die freie Landschaft bleibt dadurch erhalten. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper eine gering- fügige Beeinträchtigung. Durch die Kleinräumigkeit des überplanten Bereiches wird die Naher- holungsfunktion nur geringfügig beeinträchtigt. Die Naherholungsfunktion wird durch die För- derung des Sportbetriebes gestärkt. Dies wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche und touristi- sche Situation der Gemeinde aus. − Aufgrund der Lage abseits von Wohnbebauung und der Förderung des Reitsports verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Förderung des Reitsports ++ betriebsbedingt Verkehr, Ausübung des Reitsports Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – 9.2.3.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich und in der Umgebung nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbeson- dere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Gründung und Fundamenten Funde (beispiels- weise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu be- nachrichtigen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 49 9.2.3.9 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erheb- liche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindli- chen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch die Heizanlage im Bereich des Sozialtraktes möglich. Da in dem Vorhabengebiet der Reitsport bereits ausgeübt wird, ist vor allem in den Sommermonaten kein zusätzliches Ver- kehrsaufkommen zu erwarten. Durch die Ermöglichung der Nutzung des Gebietes in den Win- termonaten, kann es hier zu einem veränderten Verkehrsaufkommen kommen. Die Reithalle selbst wird nicht beheizt, sodass nur eine Heizanlage für die kleinflächige Beiheizung der Sozi- alräume notwendig wird. Durch die Flächenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". − Eine nächtliche Außenbeleuchtung der Reithalle ist nicht geplant. Um trotzdem mögliche Lich- tabstrahlungen in die freie Landschaft zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkör- per). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der landschaftsästhetischen Situation oder licht- empfindlicher Tierarten kommt. − Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. 9.2.3.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 50 ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravens- burg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts empfohlen. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". 9.2.3.11 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lagerung ge- wässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich ein- gestuft werden. − Für die Anlage der Gebäude und Außenanlagen (Zufahrten, Stellplätze usw.) werden voraus- sichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägi- gen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. 9.2.3.12 Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu- relle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. 9.2.3.13 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost- West-Ausrichtung ist aufgrund des voraussichtlichen Grundstückszuschnittes nicht möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. 9.2.3.14 Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichti- gung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 51 spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach der- zeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkun- gen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. 9.2.3.15 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. − Die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Landschaft erfahren eine Veränderung von der touristischen Nutzung des Landschaftsbildes hin zu einer touristischen Nutzung als Reithalle. − Wenn im Zuge der Baumaßnahmen Bodenbereiche verdichtet werden, auf denen später Grün- flächen angelegt werden, kann es zu einer Beeinträchtigung der später dort wachsenden Pflan- zen kommen, da durch die Bodenverdichtung die Durchwurzelung des Bodens erschwert und die Zufuhr von Wasser und Nährstoffen unter Umständen reduziert wird. Auch für Bodenbewoh- nende Tiere können durch die Verdichtung Lebensräume verloren gehen (Wechselwirkung Bo- den-Arten). − Die Beseitigung der Vegetation im Zuge des Gebäude- und Straßenbaus stellt nicht nur einen Verlust für die Artenvielfalt dar, sondern reduziert auch die Fähigkeit der betroffenen Böden, Wasser zu speichern und zu filtern. − Der veränderte Bodenwasserhaushalt beeinflusst auch die zukünftig noch im Plangebiet vor- kommenden Pflanzen. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 9.2.4.1 Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. 9.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 52 minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung des Gebietes mit Gehölzpflanzungen innerhalb und außerhalb des Geltungsberei- ches (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Land- schaftsbild) − Naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Beschränkung auf Hecken aus Laubgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutz- gut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehun- gen (Hinweise, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Für weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutzgut Boden siehe Hinweis zum "Bodenschutz" unter Ziffer 6.12. 9.2.4.3 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung ge- genübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 53 Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, son- dern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese 2.911 10 29.110 60.24 Unbefestigter Weg 515 3 1.545 Summe Bestand 3.426 30.655 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen in dem Sondergebiet (GR plus ge- setzlich zulässige Überschreitung) 1.800 1 1.840 60.22, 60.23 mit teilversiegelten Belägen zusätzliche überbaubare Flächen 1.283 2 2.567 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflä- chen, Privatgärten bzw. unversiegelte Außenanlagen) 343 6 2.056 45.30b Bäume auf privaten Baugrundstücken (mittlerer Bio- toptyp), Neupflanzung, 3 St., prognostizierter Stamm- umfang nach 25 Jahren 70 cm 6 1.260 Summe Planung 3.426 7.682 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 7.682 Summe Bestand 30.655 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 22.973 9.2.4.4 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 22.973 Ökopunkten. 9.2.4.5 Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 54 Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Lan- desamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 9.2.4.6 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den ande- ren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffe- nen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 2,166, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. 9.2.4.7 Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − in der Baufläche "Reithalle" vollständig versiegelbare Fläche (GR plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 1.800 m² − gemäß Festsetzung 2.3 zusätzlich zulässige Überschreitung der festgesetzten Grundfläche mit teilversiegelten Belägen um weitere 50 %: 1.283m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 3.083 m². Fläche (Bestand) Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Unversiegelte Fläche 2.911 3-3-2 (2,666) 10,66 31.031 Teilversiegelte Fläche (Un- befestigter Weg) 515 0-1-0 (0,333) 1,33 685 Summe 3.426 31.716 Fläche (Planung) Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Vollversiegelte Flächen 1.800 0-0-0 (0) 0 0 Teilversiegelte Fläche 1.283 0-1-0 (0,333) 1,33 1.707 Unversiegelte Fläche 343 3-3-2 (2,666) 10,66 3.652 Summe 3.426 5.359 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 55 Summe Planung 5.359 Summe Bestand 31.716 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 26.357 9.2.4.8 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 26.357 Ökopunkten. 9.2.4.9 Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffstyp 3 (Sondergebiet) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirkzo- nen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500- 2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 56 − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste der beiden Raumeinheiten umfasst die im Wirkraum vorhanden Schutzgebiete (siehe u. a. Karte). Hierbei handelt es sich v.a. um die Be- reiche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute ", gem. § 30 BNatSchG bzw § 33 NatSchG und dem Naturschutzgebiet "Annaberg". Die landschaftsästheti- sche Bedeutung dieses Bereichs wird mit "4" eingestuft. Die besiedelten Flächen werden mit der Raumeinheit "2" dargestellt. Der verbleibende Teil der Wirkzonen wird in Bezug auf seine Bedeutung für das Landschaftsbild mit "3" bewertet, da es sich um nur spärlich besiedelte, von landwirtschaftlicher Nutzung, einzelnen Hofstellen sowie Gehölzgruppen und Waldbeständen geprägte Flächen handelt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 57 − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Da lediglich ein neues Gebäude angrenzend an eine land- wirtschaftliche Hofstelle errichtet und zur Einbindung in das Landschaftsbild außerhalb des Gel- tungsbereiches Einzelbäume gepflanzt werden und bereits eine Eingrünung durch vorhandene Bäume besteht, wird von einem Eingriff geringer Wirkintensität ausgegangen, der Erheblich- keitsfaktor liegt damit bei 0,3. − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt der Koeffizient für die Wirkzone I prinzipiell bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Da aufgrund der vorhandenen Bäume und den zusätzlichen Baumpflanzungen außerhalb des Gel- tungsbereiches die Fernwirkung stark reduziert wird und der Bereich bereits durch den Reitsport und die angrenzende Hofstelle vorbelastet ist, wird hier ein Koeffizient von 0,1 für Wirkzone I und 0,05 für Wirkzone II angenommen. − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 58 − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 681.823 3 23.077 4 0,3 0,1 0,1 6.413 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 1.922.564 3 48.209 4 0,3 0,05 0,1 8.941 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 15.354 Ausgleichsbedarf Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 22.973 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 26.357 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 15.354 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung – 64.684 9.2.4.10 Es entsteht ein Ausgleichsbedarf von insgesamt 64.684 Ökopunkten. 9.2.4.11 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen des geplanten Vorhabens werden auf nördlich bzw. nordöstlich des Geltungsbereiches liegenden Ausgleichsflächen (Teilflä- chen der Fl.-Nrn. 185/8 und 188, Gemarkung Baindt) sowie auf einer Ausgleichsfläche nordwest- lich von Baindt (Fl.-Nr. 376, Gemarkung Baindt) ausgeglichen. Die Fläche der Fl.-Nr. 185/8 wird zurzeit als Grünland, die Fl.-Nr. 188 als Rasenreitplatz und die Fl.-Nr. 376 wird momentan als Acker genutzt. Die vorgesehenen Maßnahmen sind unter Ziffer 3 "Zuordnung von Flächen und/oder beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungsko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 59 Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)" beschrieben. 9.2.4.12 Die o. g. Ausgleichsflächen, die dem vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet werden, sind im Be- stand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert Ausgleichsfläche 1 (Fl.-Nr. 185/8) 33.41 Fettwiese (Beeinträchtigung durch Düngung und häufigen Schnitt) 1.313 10 13.313 Ausgleichsfläche 2 (Fl.-Nr. 188) 60.23 Platz mit wassergebundener Decke (Rasenreitplatz) 348 2 696 Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) 37.11 Acker mit frag. Unkrautvegetation 20.451 4 81.804 Summe Bestand 22.112 95.813 Bestand - Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 60 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert Ausgleichsfläche 1 (Fl.-Nr. 185/8) 33.41 Extensivgrünland (Fettwiese mittlerer Standorte) 1.313 13 17.303 45.30b 13 Einzelbäume auf mittelwertigem Biotoptyp, prognosti- zierter Stammumfang in 25 Jahren 77 cm 6 5.460 Ausgleichsfläche 2 (Fl.-Nr. 188) 60.23 Platz mit wassergebundener Decke (Rasenreitplatz) 348 2 696 45.30b 3 Einzelbäume auf geringwertigem Biotoptyp, prognosti- zierter Stammumfang in 25 Jahren 77 cm 8 1.680 Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 18.206 13 236.678 35.42 Hochstaudenflur 734 19 13.946 41.20 Feldhecke mittlerer Standorte 1.511 14 21.154 Summe Planung 22.112 296.917 Planung - Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 61 Summe Planung 296.917 Summe Bestand 95.813 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung) +201.104 9.2.4.13 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 22.973 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 26.357 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 15.354 Aufwertung durch die externen Ausgleichsmaßnahmen auf der zugeordneten Teilfläche der Fl.-Nrn. 185/8, 188 und 376 +201.104 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung +136.420 9.2.4.14 Ergebnis: Die Maßnahme ergibt einen Überschuss von 136.420 Ökopunkten. Der angegebene Überschuss steht der Gemeinde Baindt für weitere Maßnahmen zur Verfügung. Zur Sicherung der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 62 o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nutzungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungs- plan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. Zusätzlich sind vertragliche Vereinbarungen auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BauGB (Durchfüh- rungsvertrag) zu treffen. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.5.1 Für den überplanten Bereich bestanden von Seiten der Grundstückseigentümer konkrete Anfragen. Um die Verwirklichung dieser Bauvoranfragen zu ermöglichen, kommt daher kein anderer Standort in Betracht. Vorteile des gewählten Standortes sind zudem die bereits vorhandene Nutzung der angrenzenden Flächen durch den Reitverein sowie der vorhandene Weg, weshalb keine weiteren aufwändigen Erschließungsmaßnahmen notwendig sind. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.6.1 Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.1.1 Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 63 9.3.1.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zu den geologischen und hydrologischen Ge- gebenheiten sowie zur Beschaffenheit des Baugrunds vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 9.3.2.1 Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Vorhabenträger als Über- wachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.3.1 Durch den Bebauungsplan wird ein Sondergebiet "Reithalle" westlich der Gemeinde Baindt ausge- wiesen. Der überplante Bereich umfasst 0,34 ha. 9.3.3.2 Das Plangebiet grenzt im Westen an eine landwirtschaftliche Hofstelle. Im Osten und Süden grenzt das Vorhabengebiet an Gehölzgruppen und durch den Reitverein genutzte Flächen, sowie darüber hinaus an die freie Landschaft an. Diese Flächen sind vor allem landwirtschaftlich genutzt. Weiter nördlich befindet sich der Sulzmoosbach. Innerhalb des Plangebietes handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe bis mittlere Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu. 9.3.3.3 Innerhalb sowie im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Schutzge- biete oder Biotope, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Etwa 165 m nördlich des Plangebietes beginnt das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 822-3311). Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Außenbeleuchtung und Photovoltaikanlagen führt die Planung zu keinen erhebli- chen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes. 9.3.3.4 Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die großflächige Versiegelung und beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Bebauung in der freien Landschaft, welche jedoch Richtung Osten und Westen nur bedingt einsehbar ist. Zur Eingriffsminimierung in das Schutzgut Boden werden die Versiegelungen auf das nötigste Maß beschränkt und soweit möglich auf wasserdurch- lässige Belege beschränkt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 64 9.3.3.5 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungs- modell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verblei- bende Ausgleichsbedarf von 64.684 Ökopunkten wird auf externen Ausgleichsflächen auf den Fl.- Nr. 185/8, 188 und 376 der Gemarkung Baindt kompensiert. Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind auf den Flächen vorgesehen: Aufwertung der Flächen für den Naturhaushalt durch Extensivie- rung des vorhandenen Intensivgrünlandes (auf Fl.-Nr. 185/8); Einzelbaumpflanzungen (auf Fl.- Nrn. 185/8 und 188); Entwicklung einer Hochstaudenvegetation, Umwandlung des Ackers in Fett- wiesen und Pflanzung einer Feldhecke (auf Fl.-Nr. 376). Die Maßnahmen ergeben einen Ökopunkteüberschuss von 136.420 Ökopunkten, welche der Ge- meinde Baindt zur weiteren Nutzung zur Verfügung stehen. 9.3.3.6 Bei Nichtdurchführung der Planung, wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirt- schaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähnli- chem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. 9.3.3.7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbericht lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrundlagen zu den geologischen und hydrologi- schen Verhältnissen sowie zur Beschaffenheit des Baugrunds gibt. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.4.1 Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydroge- ologie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landes- amts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg 9.3.4.2 Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 65 − Luftbilder (Google, Gemeinde Baindt) − Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Gemeindeverband Mittleres Schussental − Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau (Stand 2021) − Ergebnisvermerk des virtuellen Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 14.04.2021 (ergänzter Vermerk vom 07.06.2021) mit umweltbezogenen Stellung- nahmen des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern, Natur- und Artenschutz, Ge- wässer, Abwasser und Grundwasser − Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Ge- otechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zu Landwirtschaft, Hochwasserschutz und Na- turschutz) des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Regionalen Grünzug), des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Naturschutz, Artenschutz, Oberflächengewäs- ser, Bodenschutz, Abwasser, Grundwasser, Gewerbeabwasser Landwirtschaft, des Landesnatur- schutzverbandes BW, des NABU − Umweltbezogene Informationen aus der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit der Entwurfsfassung vom 06.07.2021 mit Stellungnahmen des Regierungspräsidi- ums Tübingen (zum Zielabweichungsverfahren), des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geo- technik), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Regionalen Grünzug und Ziel- abweichungsverfahren), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zum Über- schwemmungsgebiet HQ100 und HQextrem, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zur Beurteilung der Eingriffsstärke, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach und deren Bilanzierung) und des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum Artenschutz, zur FFH-Vor- prüfung, zum Umweltbericht und der abweichenden Darstellung im Flächennutzungsplan, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach und deren Bilanzierung, zum Minimierungsgebot, zur Sicherung der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen und zu allgemeinen Artenschutzmaß- nahmen) − FFH-Vorprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 − Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 17.06.2021 (zu dem Anlass und der Aufgabenstellung, den rechtlichen Voraussetzungen, der Methodik und dem Untersuchungsumfang, den örtlichen Gegebenheiten, Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 66 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungskonzept und Umfang der getroffenen Vorschriften 10.1.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften beschränken sich auf die Vorschrift zu Materialien für die Dachde- ckung und Farben. Die zulässige Dachform und -neigung richtet sich entsprechend nach dem Vor- haben- und Erschließungsplan. Als Materialien für die Dachdeckung sind alle Materialien, außer blanker Metalloberflächen sowie glänzender bzw. spiegelnder Oberflächen zulässig. Es wurde be- wusst von einer ausschließlichen Zulässigkeit kleinteiliger Dachplatten abgesehen, da diese Dach- deckung für eine derartige Halle nicht sinnvoll erscheint. Als Farben sind für die geplante Reithalle rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, so dass sich die Reithalle in die Umgebung einfügt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 67 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 11.1.1.1 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen 11.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Fläche nicht erkennbar. 11.1.3 Durchführungsvertrag 11.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfristen sowie zur Kosten- übernahme getroffen. Die Durchführungsfrist beträgt 2 Jahre ab Bekanntmachung des Satzungs- beschlusses. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte 11.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,34 ha 11.2.2 Erschließung 11.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an den gemeindlichen Mischwasserkanal. 11.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung. 11.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 11.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. 11.2.2.5 Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. 11.2.2.6 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" sind keine weiteren Erschließungsmaß- nahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitun- gen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 68 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen 11.3.1.1 Bei der Planänderung vom 21.06.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.06.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.07.2022 enthalten): − Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Reduzierung auf die geplante Reithalle sowie detaillierte Darstellung des Sozialtrakts) − Reduzierung der Größe der geplanten Reithalle im Vorhaben- und Erschließungsplan − Anpassung der Baugrenze auf das aktualisierte Vorhaben − Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozialtrakts − Ergänzung des "Reitersübles" mit kleiner Küchenzeile als zulässige Nutzung der "Reithalle" un- ter Ziffer 2.1 sowie klarstellender Ausschluss der gewerblichen Nutzung − Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" unter Ziffer 2.8 − Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen − Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsbereiches eines HQextrem in Plan- und Textteil − Ergänzungen bei den Hinweisen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − Aktualisierung der Rechtsgrundlagen 11.3.1.2 Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.10.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 69 sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2022 enthalten): − Herausnahme der Hinweise zum Denkmalschutz aus den ergänzenden Hinweisen in einen se- paraten Hinweis zum Denkmalschutz und Ergänzung dieses Hinweises − Aufnahme eines Hinweises zum Überflutungsschutz − Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme zum Überschwemmungsbereich eines HQextrem- Ereignisses − Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzie- rung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 70 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Fläche für die Landwirt- schaft" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 71 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Norden auf den beste- henden Rasenplatz (östlich) und die Fläche der geplanten Reit- halle (westlich) Blick von Süden auf den beste- henden Sandplatz und dahinter- liegend die Fläche der geplanten Reithalle Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, den Sand- und Ra- senplatz sowie die bestehende Wohnbebauung im Hintergrund Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 72 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021. Der Beschluss wurde am 19.03.2021 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 (Billigungsbeschluss vom 06.07.2021; Entwurfsfassung vom 06.07.2021; Bekanntmachung am 23.07.2021) sowie in der Zeit vom 29.08.2022 bis 12.09.2022 (Billigungsbeschluss vom 21.06.2022; Entwurfsfas- sung vom 21.06.2022; Bekanntmachung am 19.08.2022) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung- nahmen wurden ausgelegt. 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 14.04.2021 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 28.07.2021 (Entwurfsfassung vom 06.07.2021; Billigungsbeschluss vom 06.07.2021) sowie mit Schreiben vom 19.07.2022 (Ent- wurfsfassung vom 21.06.2022; Billigungsbeschluss vom 05.07.2022) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 über die Entwurfs- fassung vom 26.10.2022. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 73 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.11.2022 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezo- gene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft ge- treten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 74 Plan aufgestellt am: 06.07.2021 Plan geändert am: 21.06.2022 Plan geändert am 26.10.2022 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Roman Adler Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Stefan Böhm Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Roman Adler) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 13.01.2023
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    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 4. Oktober 2024 Nummer 40 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Weltrekordversuch von Daniel Steinhauser im Sportpalast Bad Waldsee – Gemeinsam Gutes tun! Am 12. und 13. Oktober 2024 findet im Sportpalast Bad Waldsee ein besonderes Highlight statt: Daniel Steinhauser wird versuchen, den Guinness World Record für die längste auf ei- nem Indoortrainer gefahrene Strecke zu brechen. Sein Ziel ist es, den bestehenden Rekord von 952,12 Kilometern zu übertreffen – eine unglaubliche Herausforderung! Auf der größ- ten virtuellen Plattform Zwift wird er 24 Stunden ununterbrochen in die Pedale treten, ohne dabei auch nur einen realen Meter zurückzulegen. Doch der sportliche Rekord ist nur ein Teil des Anlasses. Es handelt sich um ein Event für den guten Zweck! Der eigentliche Be- weggrund dieses außergewöhnlichen Events ist der Erhalt des „Bädle“- Therapiebeckens, das ohne dringend notwendige Modernisierungen vor der Schließung steht. Damit wäre es nicht mehr möglich, dort Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderungen therapeutisch zu betreuen. Ziel des Events ist es, Spenden für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugend- liche des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) Sehen in Baindt zu sammeln. Mit dieser Veranstaltung soll also nicht nur ein Weltrekord aufgestellt werden, sondern auch die Lebensqualität dieser Kinder nachhaltig verbessert werden. Der gesamte Erlös der Veranstaltung wird dem Projekt zugutekommen, und alle Beteiligten – einschließ- lich des Caterers – arbeiten ehrenamtlich. Der Eintritt zum Event ist frei, lediglich Speisen und Getränke kosten extra. Jeder gespendete Euro wird direkt in die Modernisierung des Therapiebeckens in Baindt investiert. Es wird folgende Programm-Highlights geben: Samstag, 12.10.2024: • Kinderklettern mit drei Klettertrainern • Taekwondo-Vorführung und Kurs • Podiumsdiskussionen • Karatekurs für Kinder mit der Karate-Weltmeisterin Johanna Kneer • Aerial-Yoga-Vorführung und Kurs • Das Soundwerk lädt Kinder ein, verschiedene Instrumente auszuprobieren • Kinder-Disco • Livebands ab 20:00 Uhr (bis 02:00 Uhr) Sonntag, 13.10.2024, ab 09:00 Uhr: • Klassischer Frühschoppen mit musikalischer Begleitung der Stadtkapelle Bad Waldsee • Fußballprofi Nicolas Jann, live auf der Bühne und an der Seite von Daniel Steinhauser auf dem Rad • Auftritt der inklusiven 10-köpfigen Band „Die bunten Hunde“ aus Wangen • Kinderschminken Den vollständigen Veranstaltungskalender finden Sie unter www.daniel-stein- hauser.de/gwr oder über den nebenstehenden QR-Code. Seien Sie dabei, wenn Sport, Spaß und Wohltätigkeit aufeinandertreffen – ge- meinsam können wir Großartiges bewirken! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Anmeldung zum diesjährigen Nikolausmarkt Noch einmal wird der Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof stattfinden, bis er wieder auf dem Dorfplatz in der Ortsmitte durchgeführt werden kann. Anmeldungen zur Teilnahme finden Sie auf der nachfolgenden Seite. Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 30. November von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2024 per E-Mail mit dem voll- ständig ausgefüllten Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@ baindt.de anzumelden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Gerhardt (07502 94 06 26, n.gerhardt@baindt.de). Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Ihre Gemeindeverwaltung Baustellenbesichtigung am Freitag, den 11. Oktober 2024 um 15:00 Uhr Am Freitag, den 11. Oktober 2024 besteht für interessierte Bürgerin- nen und Bürger die Möglichkeit, die Baustelle in unserer Ortsmit- te zu besichtigen. Treffpunkt ist um 15:00 Uhr bei den Parkplätzen hin- ter der Bushaltestelle. Bürgermeiste- rin Simone Rürup und Ortsbaumeis- ter Florian Roth werden gemeinsam mit Herrn Seng, Planungsbüro 365° freiraum + umwelt über den aktuel- len Stand und die Entwicklungen der Baumaßnahme berichten. Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf zahlrei- che Teilnehmerinnen und Teilnehmer! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2024 Anmeldung bis 31.10.2024 Name, Vorname: Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ….. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben. Heizlüfter sind nicht gestattet! Hinweis: Es dürfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Besuch des Regierungspräsidiums sowie des Ministeriums Am Montag, den 23. September 2024 besuchten Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen sowie des Mi- nisteriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg unsere Gemeinde, um sich ein Bild der Baumaßnahme in unserer Ortsmitte zu machen. Die Umgestaltung der Ortsmitte profitiert zum großen Teil von der Förderung Städtebaulicher Erneuerung. Dabei stehen städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen inner- halb eines Sanierungsgebiets von Kommunen im Fokus. Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ in Baindt, beinhaltet die städtebauliche Entwicklung des Fischerareals, des Ortseingangsbereiches (Dorfplatz) sowie die Neuschaffung eines Kreisverkehrs als Verbindung von der Kreisstraße zur Gemeinde. Das Aufnahmejahr in die Ortskernsanierung war bereits 2014. Nach anfänglicher Basis- und Planungsarbeit wurde der Kreisverkehr am Ortseingang 2019 in Betrieb genommen und ist nicht mehr wegzudenken. Der Sulzmoosbach im Bereich des Fischerareals ist offengelegt und bietet bereits jetzt deutlich mehr Aufenthalts- qualität. Der Lebensmittelmarkt Feneberg wird gerne angenommen und trägt einen großen Teil zur örtlichen Versorgung der Bevölkerung bei. Außerdem konnte die Fischerstraße im Mai 2023 fertiggestellt werden. Da- rüber hinaus wird im Fischeraral Wohnraum in zentraler Lage geschaffen . von links nach rechts: Herr Weng, Herr Adler (beide Regierungsprä- sidium Tübingen), Herr Schmeißer (Ministerium für Landesentwick- lung und Wohnen Baden-Württemberg), Frau Rürup (Bürgermeiste- rin), Herr Matzek und Frau Bader (Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH) Wenn zum Jahresende dann auch der größte Teil der Erneuerungs- und Sanie- rungsmaßnahme rund um den Dorf- platz fertiggestellt ist, hat Baindt eine zukunftsfähige Ortsmitte mit hervorra- gender Aufenthaltsqualität. Das Land Baden-Württemberg hat unsere Ge- meinde mit der Aufnahme in das Städ- tebauförderprogramm bisher sehr gut unterstützt. So hoffen wir darauf, dass auch unser Aufstockungsantrag Wohl- wollen findet. Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass der Einweihungstermin neu gestalteten Ortsmitte der 30. April 2025 sein wird. Ihre Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch an unseren neuen Gemeinderat! Wir beglückwünschen die neu gewähl- ten Mitglieder unseres Gemeinderats zur erfolgreichen Wahl am 9. Juni 2024 und wünschen viel Erfolg bei der anstehenden Gremienarbeit. Gemeinsam zukunftsorien- tiert zu handeln und innovative Ansätze zu entwickeln, wird entscheidend sein, um die Lebensqualität in unserer Gemeinde nach- haltig zu gestalten . Ihre Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Stellenanzeigen KITA-Profis Die Gemeinde Baindt sucht Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) 80-100 % • Integrationsfachkraft (Fachkräftekatalog KiTaG §7) mit 30 h Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung bis S 8a /S4 TVöD > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für Amtliche Bekanntmachungen Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsie- gelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/rat- haus-buergerservice/rathaus-online - Rubrik Wasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406- 21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 10. September 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Sep- tember 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse be- kannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin - Baugebiet Lilienstraße: Die Erschließungsarbeiten ha- ben Ende August begonnen. Mit einem Abschluss der Arbeiten wird Ende November gerechnet. - Baustelle Ortsmitte: Der viele Regen brachte den über- gangsweise über ein Rohrsystem umgeleiteten Sulz- moosbach zum Überlaufen, da die Pumpe das Wasser nicht schnell genug abführen konnte. Es wurde eine leistungsfähigere Verrohrung errichtet. Zwischen 16.09. und 18.09. wird in der Küferstraße und in der Straße zwischen Dorfplatz und CAPMarkt asphaltiert. Nach Abschluss der Asphaltierungsarbeiten sind wieder alle Stellplätze am Dorfplatz nutzbar. Ab Ende September bis Mitte Oktober können dann auch die Bushaltestellen für den Betrieb wieder freigegeben werden. Der Niko- lausmarkt wird wegen der Umfänglichkeit der Arbeiten am Bach, der Lieferung der Brücke, die daran anschlie- ßende Pflasterung und der Notwendigkeit, dass Strom und Infrastruktur funktionieren müssen, nicht auf dem Dorfplatz stattfinden. Er wird wie im vergangenen Jahr auf dem unteren Schulhof durchgeführt. - Infoterminal: Im Eingangsbereich des Rathauses ist das Anbringen eines Bildschirms geplant, der als Wer- beplattform für die örtlichen Gewerbetreibenden und Vereine gedacht ist. Die Pilotphase soll zwei bis drei Monate dauern. Das Infoterminal ist für die Gemeinde kostenfrei. Sitzordnung des neuen Gemeinderates Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die zu Beginn der Sitzung durch die Fraktionen gebildete Sitzordnung wird für die Legislaturperiode festgehalten. Sie ergibt sich aus dem in der Sitzung erstellten Sitzplan. Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemein- deratsmitglieder Die Bürgermeisterin verpflichtete die Mitglieder des Ge- meinderates auf folgende Formel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbeson- dere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Baindt gewis- senhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwoh- nerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Diese Verpflichtung gingen alle Mitglieder des Gemeinderates per Handschlag ein. Wahl der stellvertretenden Bürgermeister Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Es werden zwei Stellvertreter der Bürgermeisterin gewählt. Als erster stell- vertretender Bürgermeister wird Gemeinderat Stefan Konzett gewählt. Als zweiter stellvertretender Bürgermeister wird Gemein- derat Dieter Herrmann gewählt. Benennung der Fraktionsvorsitzenden Die Fraktionen haben folgende Vorsitzende benannt: Herr Jürgen Schad (FVW), Herr Dieter Herrmann (CDU), Herr Michael Spiegel (Grüne) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat beschließt die Satzungsänderung zur Hauptsatzung. Besetzung der Ausschüsse Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder und per- sönliche Stellvertreter in den beschließenden Bauausschuss: Vertreter Persönliche Stellvertreter Jürgen Schad Yvonne Jaudas Stefan Konzett Bernhard Berle Michael Alber Marius Maucher Florian Kränkle Mladen Renic Stefan Müller Johannes Kreutle Michael Spiegel Doris Graf Der Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder und per- sönliche Stellvertreter in den beratenden Sozialausschuss: Vertreter Persönliche Stellvertreter Yvonne Jaudas Michael Alber Mladen Renic Marius Maucher Volkher Lins Johannes Kreutle Doris Graf Michael Spiegel Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Ge- meinde Baindt in die Zweckverbände und andere In- stitutionen Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemein- deverbands Mittleres Schussental (GMS) werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Michael Spiegel Volkher Lins 2. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Stefan Konzett Michael Alber Stefan Müller Johannes Kreutle Doris Graf Michael Spiegel 3. Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweck- verband Wasserversorgung BaienfurtBaindt werden ge- wählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Jürgen Schad Bernhard Berle Dieter Herrmann Volkher Lins Michael Spiegel Doris Graf 4. Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussen- tal IKGMS Als Vertreter des Interkommunales Gewerbegebiets Mitt- leres Schussental werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Florian Kränkle Mladen Petar Renic Marius Maucher Jürgen Schad Dieter Herrmann Stefan Müller 5. Musikschule Ravensburg Als Vertreter bei der Mitgliederversammlung der Musik- schule Ravensburg werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Bernhard Berle Yvonne Jaudas Johannes Kreutle - Auftragsvergabe Waldspielplatz Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Arbeiten Waldspielplatz wird an die Firma Garten- bau Müller, Weingarten mit einer Angebotssumme von 97.121,14 € brutto erteilt. Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breit- bandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Ge- meinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Im Baugebiet Lili- enstraße wird eine gemeindeeigene Breitbandleerrohrstruktur mitverlegt. Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausneubau auf dem Flst. 573/2 wird vorbehaltlich der Unterzeichnung der Baulasten mit gegenseitigem Anbaubaurecht erteilt. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilien- hauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baien- furter Str. 21 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung wird erteilt. Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbe- treuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2024/2025 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozi- alausschuss vor. 3. Maßnahmen zur Unterstützung von Tagesmüttern und der Großtagespflege arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. 4. Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung des Fach- kräftemangels arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Anfragen und Verschiedenes - Thumbstraße: Das Gremium erkundigte sich nach den erneuten Asphaltarbeiten Anfang August in der Thumbstraße. Die Gemeinde hatte Beanstandungen, diese wurden von Seiten der Firma behoben. - Verpflegung Schule: Das Gremium fragte nach dem Sachstand bzgl. der Preiserhöhungen für das Essen im Kindergartenbereich. Dies wird in der nächsten Gemein- deratssitzung thematisiert. Im September werden die Mehrkosten von der Gemeinde übernommen. - Bundesstraße 30: Es kam die Frage auf, warum die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h nicht für den gesamten Streckenabschnitt umgesetzt wurde. Die Verkehrsbehörde hält die jetzige Beschränkung für aus- reichend. - Storchennest: Es wurde über ein abgebautes Storchen- nest im Voken berichtet. Es handelt sich hierbei um Pri- vatbesitz, die Gemeinde ist nicht zuständig. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Donnerstag, 03. Oktober 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Samstag, 05. Oktober und Sonntag, 06. Oktober 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. Oktober 2024 Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 4 35 13 Sonntag, 06. Oktober 2024 Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 17 85 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Wir gratulieren unseren Jubilaren Am 05. September feierten Ingelore und Helmut Lang ihre Diamantene Hochzeit und somit 50 gemeinsame Ehejahre. Herr Heinz Hermann Kapitzke feierte am 11. September seinen 95. Geburtstag. Auch Herr Gernot Seibt hatte am 17. September einen besonderen Ge- burtstag zu feiern, ebenso wie Frau Luise Hobe am 26. September, beide wurden 85 Jahre alt. Darüber hinaus wurde Frau Brigitte Forderer am 26. Septem- ber 80 Jahre alt. Die Gemeinde Baindt wünscht Ihren Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Wenn gewünscht, wurde den Jubilaren ein Besuch abgestattet und ein Präsent der Gemeinde überreicht. Gemeindeverwaltung Baindt Veranstaltungen Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 11.10. Baustellenbesichtigung Dorfplatz 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirche Kath. Kirchengemeinde Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus Nachbarschaftshilfe Nachbarschaftshilfe Lohnt sich das sagt der Kopf, es tut so gut sagt der Bauch. Sehen Sie bitte nicht die Probleme, sondern sind Teil der Lösung. Die Nachbarschaftshilfe Baindt benötigt Men- schen die sich in unserer Gemeinde einbringen. Für Ihre Tätigkeit in der Nachbarschaftshilfe erhalten Sie: Einen Austausch mit Menschen der Gemeinde Wertschät- zung und Anerkennung der Person die Sie besuchen und deren Angehörigen Einblicke in die Lebensgestaltung anderer Menschen Einblick wie es ist älter zu sein eine Pauschale für Ihre Tätigkeit im Rahmen des Übungs- leiterfreibetrages Interessante Workshops und Vorträge Was Sie dafür tun: 1- bis 2-mal in der Woche für 1-2 Stunden sich auf einen anderen Menschen einlassen, IHM zu hören, IHM was er- zählen. Ihm Ihr wertvollstes Schenken IHRE ZEIT. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail Petra Maucher 07502/621098 pemau96@web.de Bücherei Liebe Leserinnen und Leser Die Gemeindebücherei bleibt am Freitag, 4. Oktober 2024 geschlossen. Ab Montag, 7. Oktober gelten die normalen Öffnungszeiten. Zur Informationi TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 10.10., 14.11., 5.12.2024, jeweils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Das Hospizlicht - Sterben ist eine Zeit des Lebens Aktion zum Welthospiztag am 12.10.2024 Die Aktion „Das Hospizlicht – Sterben ist eine Zeit des Le- bens“ findet anlässlich des Welthospiztages am 12.10.2024 statt. Dieser Tag wird weltweit begangen, um auf die Hos- pizidee aufmerksam zu machen. Hospiz- und Palliativar- beitet bedeutet vor allem schwerkranke Menschen und deren An- und Zugehörige in ihrer verbleibenden Zeit gut zu begleiten und zu einer bestmöglichen Lebensqualität beizutragen. An diesem Tag sollen bewusst Zeichen der Solidarität gesetzt werden: mit Schwerkranken und Sterbenden so- wie deren Zugehörigen, die sich zu Hause, in Kranken- häusern, Pflegeheimen oder Hospizen auf ihren nahen Tod vorbereiten. Sie sollen daran erinnert werden, dass sie nicht allein sind und auf Unterstützung aus der Ge- sellschaft zählen können. Deswegen freuen wir uns, wenn in möglichst vielen Fens- tern am Abend des 12.10.2024 ein „Hospizlicht“ brennt. Diese Kerze trägt den Aufdruck: „Gegen die Nacht können wir nicht ankämpfen, aber wir können ein Licht anzünden.“ (Franz von Assisi) Die Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. verteilt die Kerzen kostenlos an folgenden Stellen: - Hospiz Ambulant, Vogteistraße 5, Weingarten - Wochenmarkt Weingarten am 09.10.2024 - Bioladen Kornblume, Broner Platz, Weingarten Natürlich sind sie auch bei den ehrenamtlichen Hospiz- begleiter*innen erhältlich. Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Stiftung St. Franziskus Grillfest auf der neuen Terrasse Am Mittwoch, den 4. September fand in der Seligen Irmgard ein Grillfest für die Bewohner des 1. OG statt. Gerade eine Woche zuvor wurde die neue, vergrößerte Tereasse fertig gestellt. Wir freuten uns sehr über die vielen Angehörigen, die mit ihren Bewohnern bei herrlichem Wetter kulinarisch vom Grill, mit Fleisch und Würsten und frischen Salaten verwöhnt wurden. Musika- lisch wurden wir von Herrn Rudi Kränzler am Keyboard unterhalten. Es herrschte eine ausgelassene Stimmung und es wurde gesungen und getanzt. Gegen 20 Uhr gin- gen die letzten Bewohner nach oben auf ihren Wohnbe- reich. Es war ein gelungenes Fest. Gleich einen Tag später, am 5. September konnten die Be- wohner vom 2. OG mit ihren Angehörigen, ebenfalls ein schönes Grillfest feiern. Eine kleine Abordnung von 8 Perso- nen des Musikverein Baindt un- terhielt uns an diesem Tage musikalisch. Der Wettergott hatte ein Einsehen mit uns, denn als gegen 19.30 Uhr alle Bewohner auf ihrem Wohnbe- reich waren und die Reste des Festes aufgeräumt waren, be- gann es in Strömen zu regnen. Auch an diesem Tag, war es ein gelungenes Fest. Hervorheben möchten wir noch, dass alle den leckeren Kartoffelsalat von Frau Doris Sonntag lobten. Ein herzliches Danke- schön. Ebenfalls ein herzliches Dankeschön an den Mu- sikverein Baindt, Herrn Rudi Kränzler und allen, die zu diesen gelungenen Grilltagen beigetragen haben. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Patrozinium 2024 – Veränderung als Chance Das diesjährige Patrozinium der Seligen Irmgard stand ganz im Zeichen des Themas „Veränderung“. Bei strah- lendem Sonnenschein und angenehmen Temperaturen fanden sich zahlreiche Gäste ein, um gemeinsam diesen besonderen Tag zu feiern. Auch in diesem Jahr hielt Herr Pfarrer Staudacher die Pre- digt und widmete sich dabei ausführlich dem Leben der Seligen Irmgard. Er ließ ihre Geschichte lebendig werden und zeigte auf, wie Irmgard immer wieder mit tiefgreifen- den Veränderungen in ihrem Leben umging – und dabei dennoch eine Quelle der Kraft und Inspiration für andere blieb. Ein besonderer Dank gilt dem Baindter Kirchenchor unter der Leitung von Reiner Strobel, der die Feierlichkei- ten musikalisch bereicherte. Einrichtungsleiter Johannes Linse griff in seiner Rede das Thema „Veränderung“ auf und betonte, wie wichtig es ist, Wandel nicht als Bedrohung, sondern als Chance zu verstehen. Er erinnerte daran, dass Veränderungen, so herausfordernd sie auch sein mögen, häufig neue Wege eröffnen und uns die Möglichkeit geben, zu wachsen und uns weiterzuentwickeln. Sein Dank galt den vielen Helfe- rinnen und Helfern, die das Patrozinium zu einem gelun- genen Fest machten. Volkher Lins, 1. Vorstand des Fördervereins der Seligen Irmgard und ein Vorbild für ehrenamtliches Engagement, bedankte sich ebenfalls bei allen Beteiligten für ihre tat- kräftige Unterstützung. Haben auch Sie Interesse, sich ehrenamtlich zu engagie- ren? Rufen Sie uns gerne an unter Tel. 07502 9408 50 – werden Sie Teil einer lebendigen Gemeinschaft. Im Anschluss an den Gottesdienst und die Ansprachen fand auf der neu gestalteten Terrasse ein Sektempfang statt. Die Gäste genossen bei herrlichem Wetter leckere Häppchen und die Gelegenheit zum Austausch. Dabei bot sich auch die Möglichkeit, die frisch renovierte Fassade des Hauses zu bewundern. Auch in diesem Jahr zeigte sich wieder, wie wichtig Ge- meinschaft und Zusammenhalt sind – Werte, die uns die Selige Irmgard vorgelebt hat und die wir heute in unse- rem Haus weitertragen. Altenzentrum Selige Irmgard Johannes Linse, Einrichtungsleitung Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 05. Oktober – 13. Oktober 2024 Gedanken zur Woche: Die besten und schönsten Dinge der Welt können wir nicht sehen, ja nicht einmal berühren. Wir müssen sie mit dem Herzen fühlen. Helen Keller Samstag, 05. Oktober 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Ben 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 06. Oktober – 27. Sonntag im Jahreskreis - Erntedank 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Erntedank Ministranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Frida Rapp, Noah Himpel, Pia Kreutle, Anna Renner, Emil Schützbach, Max Schützbach, († Maria Ungemach, Johannes Merk, Familie Schimanowski, Johann Germann, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Klara Merk) Dienstag, 08. Oktober 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 09. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier- Erntedank († Erna und Franz Kränkle, Maria Bentele geb. Hartmann, Gebhard und Klara Sonntag, Eli- sabeth Davis, Baltasar, Maria und Werner Wanner, Pia und Georg Späth, Hans Humm- ler, Hedwig Kuch) Donnerstag, 10. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Freitag, 11. Oktober 08.30 Uhr Baindt – Probe für die Firmung am Samstag. Der Rosenkranz entfällt ausnahmsweise. Der Gottesdienst beginnt eine halbe Stunde später 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 12. Oktober 10.30 Uhr Baindt – Firmung der Schüler aus dem SB- BZ-Sehen Baindt mit Pfarrer Staudacher in der Kirche. Die Gemeinde ist zur Mitfeier herz- lich eingeladen. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sonntag, 13. Oktober – 28. Sonntag im Jahreskreis – Heilig Leiber Fest 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Chor Ministranten: Marisa Pfister, Lisa Schad, Fran- ziska Joachim, Dominik Klein, Sophia Röß- ner, Johanna Rößner, Lenny Sonntag, Anton Strehle († Leokadia und Josef Malsam mit Angehöri- gen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Hans Späth, Maria und Georg Konzett) Anschließend Stehempfang vor der Kirche mit Kuchen, Snack und Getränken (Jugend- chor) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Kirchweihfest 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Phileas 17.00 Uhr Binningen – Erntedank - Andacht Firmung 2024 in Baindt Am Samstag, den 12. September firmt Pfarrer Stauda- cher im Auftrag von Diözesanadminstrator Dr. Clemes Stroppel sechs Schüler aus dem SBBZ – Sehen in Baindt. Gefirmt werden: Fabio, Felix, Jonathan, Paul und Selina. Die Kirchengemeinde gratuliert zu diesem Fest den Neu- gefirmten und ihren Familien ganz herzlich. Die Gemeinde ist zur Mitfeier herzlich eingeladen. Heilig-Leiber-Fest 2024 Der Kirchenchor bereichert den Festgottesdienst zum Heilig-Leiber-Fest 2024 mit „Neuen Liedern“. Im Anschluss bietet der Jugendchor Kuchen, Snacks und Getränke an und lädt zu einem Stehempfang ein. Gemeinsam wollen wir den Gottesdienst im Miteinander ausklingen lassen. Herzliche Einladung. Feiern Sie mit uns! Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Frauenbund Baienfurt entdecken und erleben Sie die Land- frauenvereinigung des KDFB e.V. Ausstellung und Präsentation Die Landfrauenvereinigung engagiert sich schon seit über 100 Jahren im KDFB für Frauen im ländlichen Raum. Besuchen Sie unsere Präsentation und lernen Sie uns und unsere Themen bei Kaffee und Kuchen kennen! Wir informieren Sie über interessante Themen: Gemeindezentrum St. Martin, Kirchplatz 3-4, 88400 Biberach Termin: Freitag, 25. Oktober 2024, 14 bis 18 Uhr Veranstalter: Landfrauenvereinigung des KDFB e.V. Kosten: Keine Teilnahmekosten Anmeldung: bei Agathe Locher Tel. 41502 oder oder per mail an: landfrauenvereinigung@blh.drs.de bis zum 21.10. Mittwoch, 16.10.2024 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Mittwoch, 16.10.2024 19.00 Uhr Vortrag Im kath. Gemeindehaus in Baienfurt. Der Bienen König, Michael Ondrejcik aus Baienfurt, lädt zusammen mit dem Frauenbund Baienfurt ein zu Einem kurzen Film über das Leben der Bienen als Input und im Gespräch versucht H. Ondrejcik verschiedene Fragen zu beantworten. Ergänzt mit verschiedenen Er- lebnissen und Erfahrungen mit den Bienen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino 11. Oktober 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt »„Zwingli – Der Reformator“ punk- tet mit Glaubwürdigkeit und er- zählt von den Schwierigkeiten je- der Reformation oder Revolution. Absolut sehenswert!« Deutschlandfunk »Ein großes Historiendrama.« Luzerner Zeitung Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film- Abend in der Ev. Kirche in Bai- enfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchenge- meinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Ingrid Koch mit „Mi frôgt jô koiner“ Ingrid Koch möchte mit Ausschnitten aus ihrem neu- en Buch keineswegs den Eindruck erwecken, dass die Welt in Ordnung wäre, wenn man nur auf sie hören würde. „Mi frogt jo koiner“ nutzt sie lediglich als Mittel, um ihre eigene „Siebegscheidheit“ selbstironisch zu kommentieren. In Schwäbisch gereimten Geschichten betrachtet sie Gesehenes, Gehörtes, Erlebtes sowie Menschliches und Menschelndes und bringt uns damit sicher mindestens zum Schmunzeln. Wir laden herzlich ein zu diesem Vortrag, interessanten Gesprächen mit anderen Frauen und unserem reich- haltigen, leckeren Frühstücksbuffet. Freitag, 18.10.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 14.10.2024 bei Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aller Augen warten auf dich, und du gibst ihnen ihre Speise zur rechten Zeit. Ps 145,15 Samstag, 05. Oktober 13.00 – 14.00 Uhr Baienfurt Abgabe von Erntedankga- ben an der Ev. Kirche Sonntag, 06. Oktober Erntedank Keine Kinderkirche 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Begrü- ßung der Konfi-3-Kinder & Kirchenchor (Pfr. Schöberl) Montag, 07. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 09. Oktober 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Ge- meindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemein- dehaus Freitag, 11. Oktober 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino Ev. Kirche à Zwingli – der Reformator) Näheres unter Ökumene Sonntag, 13. Oktober Keine Kinderkirche 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst mit unseren Kindergärten (Pfr. Schöberl) Kinderkirche Am 06. und am 13. Oktober findet keine Kinderkirche statt. Wir laden alle Kinder herzlich zu den Familiengottesdiens- ten um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche in Baienfurt ein. Gedanken zum Wochenspruch: Erwartungsvolle Augen – wer kennt sie nicht von eigenen Haustieren – doch nicht nur von denen. Wer so wartet, ist ganz aus- gerichtet auf das, was erwar- tet wird. Wie groß ist da die Freude, wenn sich diese Spannung endlich auflöst, und das Geschöpf bekommt, was es wirk- lich zum Leben braucht. Ich frage mich, ob die Stimmung bei so Vielen im Land so angespannt ist, obwohl ihr Bauch voll ist, weil sie sich nach einer anderen Nahrung sehnen, ohne es zu wissen. Der Psalmbeter erwartet weder von einem Politiker noch von einer Führungs-persönlichkeit Hilfe, sondern von Gott, mit dem er im Gespräch ist. Augustinus hat es mal so auf den Punkt gebracht: „Mein Herz ist unruhig, bis es Ruhe findet in dir, o Herr.“ Gottes Segen für diese Entdeckung! – Ihr Pfarrer M. Schöberl Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Pfarrbüro geschlossen Vom 17.10. – 28.10. ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bit- ten um Beachtung. Vielen Dank Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 05. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! Frauenkreis am MITTWOCH, den 7. 10. 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. 500 Jah- re evangelisches Gesangbuch – eine Erfolgsgeschichte Beate Stein wird mit uns über die Frauen im Evangeli- schen Gesangbuch sprechen. Das wird sicher ein inter- essanter Abend. Eure Petra Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ket- ten oder Armbänder selbst gestalten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch So kreativ kann Schmuck gestaltet werden Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Turnen Sportverein Übungsangebot Abteilung Turnen Mit dem Ende der Sommerferien hat bei uns das neue Sportjahr begonnen und wir bieten euch folgendes Übungsangebot an. Sportbegeisterte und Interessierte dürfen sehr gerne bei uns in der Sporthalle vorbeischau- en. Weitere Informationen erhalten sie unter www.sv- baindt.de. Pampersflitzer (ab 1 Jahr mit Eltern) Mittwoch - 16-17 Uhr ÜL: Nathalie Rinczi Eltern-Kind-Turnen (2-/3-jährige mit Eltern) Dienstag – 15:30-16:30 Uhr ÜL: Steffi Remy Turnzwerge (4-/5-jährige ohne Eltern) Freitag – 14-15 Uhr ÜL: Khim Borns, Andreas Butzenlechner, Angelika Federau Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Speedys (Grundschüler) Freitag – 15-16 Uhr ÜL: Nadja Becher Sportys (Klasse 5 bis 7) Freitag – 16-17 Uhr ÜL: Inken Lottermoser, Nina Assanti Athletik-/Fitnesstraining (ab 16 Jahre) Montag – 20:30-22 Uhr ÜL: Christian Staud Fun & Fit (ab 30 Jahre, gemischt) Dienstag – 18:30-20 Uhr ÜL: Karin Halder Frauensport (ab 40 Jahre, Frauen) Montag – 19:15-20:15 Uhr ÜL: Nina Assanti Jedermann-Sport (Männer) Mittwoch – 20-21:30 Uhr ÜL: Heiner Kern Zumba Donnerstag – 17:30-18:30 Uhr ÜL: Angela Tanner Frauenfußball SGM Fronreute-Baindt : TSV Schlachers 3:2 Eswas unglücklich starteten unsere Frau- en gegen den TSV Schlachters in das Spiel, denn bereits in der zweiten Minute konnte der Gast per Strafstoß in Führung gehen. Durch zwei Tore von Lynn Veser und Frederike Tholl konnte die SGM das Spiel zunächst drehen, doch noch vor der Pau- se glich Schlachters wieder aus. In der 66. Minute war es dann Jule Trotzki, die zum viel umjubelten Siegtor traf. Es spielten: Lena Zillner (T), Anna-Lena Eibler, Scarlett Pogrzeba, Nicole Kühny, Frederike Tholl, Fabienne Mül- ler, Christina Rimmele, Martha Stöhr, Lynn Veser, Hanna Steidle, Tracy Lehmann, Jule Trotzki, Leonie Rist, Rebecca Butsch, Mariella Pedrazzoli Vorschau: am kommenden Sonntag 6.10.24, 10:30 Uhr treten die Frauen der SGM beim SV Achberg an. SVB geht in Mochenwangen unter SV Mochenwangen - SV Baindt 5:1 (2:0) Sieben Tage nach dem ersten Baindter Saisonsieg gegen den FC Scheidegg, gastierte Weilands Mannschaft am Sonntagnachmittag im benachbarten Mochenwangen. Der SVM rangierte vor der Partie mit einem Spiel und einem Punkt mehr auf dem elften Tabellenplatz, wobei wie immer in den vergangenen Jahren ein umkämpftes Match zwischen den beiden Teams zu erwarten war. Den Kampf anzunehmen, schien in der ersten Halbzeit aber nur der Gastgeber aus Mochenwangen: die Baind- ter Mannschaft wirkte schläfrig in ihrem Positions-und Ballbesitzspiel und verlor nahezu jeden Zweikampf in entscheidenden Räumen. Fast schon folgerichtig ging der SVM nach zehn Minuten in Führung, als Spieß begüns- tigt von einem misslungenen Baindter Klärungsversuch aus halbrechter Position zum 1:0 einschieben konnte (11.). Der frühe Rückstand brachte zumindest das Baindter Offensivspiel langsam in Gang, wobei Fink, Fischer und Dischl aussichtsreiche Chancen ausließen. Die Baindter Hintermannschaft zeigte sich jedoch weiterhin viel zu fehleranfällig: Einen simplen Befreiungsschlag von Jar- ju, erlief Spieß ohne größere Probleme, umkurvte Walser und schob zum 2:0 ein (22.). Auch in der Folge blieb der SVB offensiv zwar nicht ungefährlich, traf jedoch oft die falschen Entscheidungen und verpasste so einen mög- lichen Anschlusstreffer. Neben dem SVB erwischte auch Schiedsrichter Mildenberger keinen guten Tag, welcher Caltabianos Sturz auf den Ball einen halben Meter außer- halb des Spielfeldes fälschlicherweise als Handelfmeter interpretierte. Der bekannte Spruch aus dem Basketball „ball don‘t lie“ (zu deutsch: Der Ball lügt nie) traf diesmal aber auch im Fußball zu, da Spieß den unberechtigten Handelfmeter im Wegrutschen mit dem Standbein über das Tor bugsierte (40.). Auch zu Beginn der zweiten Halbzeit war der SVB zu- nächst vermehrt in der Defensive beschäftigt, wobei Brugger und wenig später L.Walser mit Klärungsaktio- nen auf der Torlinie die Vorentscheidung verhinderten. So blieb die Baindter Mannschaft zunächst im Spiel und vergab einige Minuten später die große Chance auf den Anschlusstreffer: nach einem schönen Angriff über links, tauchte Lang plötzlich freistehend vor seinem ehemali- gen Teamkollegen Hagel im Strafraum auf, scheiterte aus kurzer Distanz jedoch an diesem. Der Landesliga-Abstei- ger wurde zunehmend drückender, nahm sich dann aber selbst aus dem Spiel: Thoma zog sein zweites taktisches Foul und verließ mit der Ampelkarte den Platz (69.). Spieß, nach erneutem langen Ball (78.) und direktem Eckstoß (90+1.), und Oancea, mit einem platzierten Abschluss von halbrechts (86.), nutzten die Mochenwangener Überzahl eiskalt aus und schraubten das Ergebnis auf 5:1; Fink gelang nach tollem Solo von Camara lediglich noch der zwischenzeitliche Ehrentreffer (90.). Der SVB ließ am Sonntagmittag in vielen Phasen des Spiels die nötigen Grundtugenden wie Zweikampfhär- te und Laufbereitschaft vermissen und verliert dadurch auch in der Höhe verdient mit 1:5 gegen den Nachbarn aus Mochenwangen. Die Chance ein anderes Auftreten an den Tag zu legen, bietet sich bereits am kommenden Donnerstag im Duell der beiden abgeschossenen Teams des Wochenendes gegen den SV Weingarten (1:7 gegen den SV Kressbronn). SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel (46. Lukas Walser), Lukas Zweifel, Philipp Tho- ma, Jan Fischer (75. Baba Camara), Mika Dantona, Kevin Lang, Sandro Caltabiano, Jonathan Dischl, Tobias Fink - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Marc Mildenberger (Friedrichshafen) Tore: 1:0 Andreas Spieß (11.), 2:0 Andreas Spieß (22.), 3:0 Andreas Spieß (78.), 4:0 Gabriel Oancea (86.), 4:1 Tobias Fink (90.), 5:1 Andreas Spieß (90.+1) Gelb-Rot: Philipp Thoma (69./SV Baindt) Besondere Vorkommnisse: Andreas Spieß (SV Mochen- wangen) verschießt Handelfmeter(40.) Vorschau: Sonntag 06.10 13.15 Uhr: SV Kressbronn II - SV Baindt 15.00 Uhr: SV Kressbronn - SV Baindt Jugendfußball Juniorinnen B-Juniorinnen FC Blau-Weiß Bellamont : SV Baindt 3:1 Nach zahlreichen Ausfällen fuhren wir mit einer stark de- zimierten Mannschaft und zwei recht jungen Spielerinnen auf der Bank, zum Auswärtsspiel nach Bellamont. Die ers- te Halbzeit fanden wir nicht richtig ins Spiel und obwohl wir tapfer kämpften, war der Gegner immer einen Schritt vor uns am Ball. So mussten wir in der ersten Halbzeit drei durchaus vermeidbare Tore hinnehmen. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 In der Pause analysierten wir die Fehler und so kamen wir in der zweiten Halbzeit deutlich besser ins Spiel und drücken nun auf das erste Tor. Wir waren jetzt sehr häufig in der gegnerische Hälfte, erarbeiteten uns einige Chan- cen durch Lea, Lena-Marie, Victoria und Sarah, aber lei- der noch nicht zwingend genug vor dem Tor, um die gute gegnerische Abwehr oder die Torfrau zu überwinden. Kurz vor Schluss war es dann endlich soweit und Lena-Marie gelang das verdiente erste Saisontor. Auch wenn wir in Summe das Spiel verloren, die zweite Halbzeit ging an uns und auf dieser Leistung können wir jetzt aufbauen, um künftig wieder zu siegen. Es spielten: Sara Jukic (T), Lena Füssel, Vivienne Pog- rzeba, Philina Ziegler, Sarah, Schmid, Carla Schmidt, An- nemarie Hoffmann, Sophie Heilmeier, Amelie Gessler, Victoria Wertmann, Maylin Kretzer, Lena-Marie Alber, Lea Busam C-Juniorinnen SV Immenried : SGM Baindt-Fronreute 1:7 Im Nachholspiel gegen den SV Immenried hatten wir kei- nerlei Probleme und unsere Juniorinnen konnten nach Belieben kombinieren. Tore von Maylin Kretzer (2), Lena Pfleghar (3), Melina Leyh (2) sicherten einen ungefährdeten Sieg. D-Juniorinnen FV Bad Waldsee : SGM Baindt-Fronreute 0:11 Bei regnerischem Wetter fuhren wir trotzdem gut gelaunt zum Spiel nach Bad Waldsee und zeigten von Beginn an eine überlegene Leistung. Da die Gegnerinnen jedoch gut verteidigten dauerte es bis zur 10. Minute bis Lena das ers- te Tor erzielen konnte..Noch in der ersten Halbzeit, legten Greta (2) und Lea zum 4:0 Pausenstand nach. In der zweiten Hälfte, die kurz nach Wiederanpfiff we- gen Starkregens nochmal unterbrochen werden musste, legten die Mädels dann richtig los und trafen durch Tore von Lea (3), Lena, Greta, Hanna, Jule (2) zum zweistelli- gen Endstand. E-Juniorinnen SV Immenried : SGM Baindt-Fronreute 2:9 Freitagabend, Zeit für schöne Spiele unserer E-Juniorin- nen. Bereits nach vier Minuten traf Pia zum ersten mal bevor Hanna mit einem lupenreinen Hattrick den 4:0 Halbzeitstand herstellte. Nach zwei Gegentoren, war es nach der Pause abermals Pia, die den Torreigen auf un- serer Seite eröffnete und gleich zwei nachlegte. Ebenso trafen Daniela und Frieda, die damit den souveränen Sieg unserer jüngsten Mädels sicherstellten. Jungs-Team holt den ersten Punkt SV Baindt – TTC-74 Tettnang 5:5 Im zweiten Spiel unserer Jungs in der Be- zirksklasse konnte der erste Punkt ergat- tert werden. Die Doppel waren mit zwei Niederlagen leider nicht der erhoffte Start in das Match. Doch Jona und Fabian konnten mit zwei starken Siegen wieder zum 2:2 ausgleichen. Valentin spiel- te zu fehleranfällig und musste seine erste Partie abge- ben. Felix kam nach zwei schwächeren Sätzen besser in die Partie, gewann den 3. Satz und hätte sicherlich auch im 5. Satz gute Chancen gehabt, verlor jedoch bereits im 4. Satz knapp mit 9:11. Abermals Jona und Fabian, die an diesem Tag beide taktisch hervorragend spielten, konnten mit zwei weiteren überzeugenden Siegen zum 4:4 ausgleichen. Felix stand in seinem zweiten Einzel auf verlorenem Posten und musste sich mit 0:3 geschlagen geben. So musste das letzte Einzel von Valentin über Unentschieden oder Niederlage entscheiden. In einem ausgesprochen spannenden Spiel konnte Valentin im 4. Satz einen Matchball gegen sich abwehren, um im 5. Satz dann mit 11:9 zu gewinnen. Nach diesem Krimi standen das 5:5 Unentschieden und der verdiente Punktgewinn fest. Herren 1 mit perfektem Saisonstart SV Baindt – SV Weiler 9:1 Den 3. Sieg im 3. Spiel konnten die Herren 1 am vergan- genen Samstag bejubeln. Auch ohne den verhinderten Philipp Schwarz wurde ein überraschend deutlicher Sieg gegen den Aufsteiger aus Weiler eingefahren. Knackpunkt war die mentale Stärke der Baindter, die alle 5-Satz-Spiele für sich entscheiden konnten. Bereits in den Doppeln, die allesamt mit 3:2 gewonnen werden konnten, wurde der Grundstein für den Heimsieg gelegt. Besonders hervorzuheben ist die Leistung unseres 3er-Doppels mit Wolfgang Assfalg und Ersatzmann Oli- ver Rückert, die noch nie zusammen gespielt haben, mit Außenseiterchancen in das Match gingen und es schaff- ten, als Sieger die Platte zu verlassen. In den Einzeln hatte Marcel Brückner bei seinem 3:0 kei- ne Schwierigkeiten und Tobias Nowak, der ins vordere Paarkreuz aufrücken musste, konnte gegen die Nummer 1 der Gegner einen umkämpften 3:2 Erfolg feiern. Wolf- gang schaffte es, sich nach verlorenem ersten Satz und 5:9 Rückstand im zweiten Satz zu sammeln und neu zu konzentrieren. Damit gelang ihm die Wende und er konnte am Ende sehr überzeugend mit 3:1 gewinnen. Gesundheit- lich angeschlagen spielte Nico Scheffold kräftesparend nah am Tisch und schaffte es besser als zuletzt, eigene Fehler zu vermeiden und mit viel Rotation zu spielen. Das Ergebnis war ein glatter 3:0 Erfolg, der ihm neues Selbst- vertrauen geben sollte. Im hinteren Paarkreuz spielte Roman Buck gegen den starken Simon Kleinhans her- vorragendes Tischtennis, es gab lange und intensive Ball- wechsel und in der Verlängerung des 5. Satzes konnte die Spannung kaum höher sein. Mit 14:12 setzte sich Roman am Ende eines tollen Spiels durch. Unser Ersatzmann Oli- ver hätte beinahe für die größte Überraschung gesorgt, er führte in allen Sätzen gegen seinen 300 Punkte bes- ser eingestuften Gegner, doch zum Satzende hin fehlte ihm die Kaltschnäuzigkeit, den Satz zu zumachen. Seine Niederlage bedeutete den Ehrenpunkt für Weiler, da im Anschluss Marcel mit seinem zweiten Sieg die Partie mit 9:1 für uns entschied. Im nächsten Heimspiel am 12.10. um 18 Uhr gegen die ebenfalls verlustpunktfreie TSG Leutkirch kommt es zum Spitzenspiel der Landesklasse. Über zahlreiche Zuschauer und Unterstützung der Fans freut sich die erste Herren- mannschaft sehr! TC Baindt e.V. Abschuss-Bändelesturnier kommenden Sonntag Es „herbstelet“, die Tennis-Freiluftsaison geht dem Ende zu. Daher laden wir euch am Sonntag, den 6. Oktober 2024 um 13 Uhr recht herzlich zum Bändelesturnier ein. Bunt ge- mischt wollen wir ein paar Doppel spielen und danach den Tag mit einem gemütlichen Hock im Vereinsheim ausklingen lassen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Alle Spieler*innen jeden Alters und jeder Spielstärke sind eingeladen. Anmeldeschluss ist Samstag, 5. Oktober um 16 Uhr. Eine Anmeldeliste hängt am Vereinsheim aus. Auf rege Teilnahme freut sich die Vorstandschaft. Barbara Blattner Breitensportwartin Narrenzunft Raspler e.V. Bonjour Strasbourg – Raspler Aus- flug 2024 Der diesjährige Raspler- Ausflug führte uns zuerst inmitten des Nord- schwarzwaldes. Im idyllischen Städt- chen Alpirsbach hieß es KOMMEN. BLEIBEN. GENIESSEN. Wie schön es doch ist, wenn die Besichtigung der Klos- terbrauerei durch einen Baindter geleitet wird. Herzlichen Dank an Berthold Bader für die spannende Vermittlung von Informationen rund ums Bierbrauen. Nachdem der Wissensdurst fürs erste gedeckt war, ging es zur kulinarischen Verköstigung in den Brauerrei-Gast- hof „Löwen-Post“, bevor wir das letzte Teilstück der An- fahrt in Angriff zu nahmen. Und weil wir Raspler wie Engel reisen, war es nicht ver- wunderlich, dass die ersten Sonnenbrillen gezückt wur- den, ehe wir an Bord eines Ausflugschiffes über die his- torischen Schätze und das Kulturerbe der europäischen Hauptstadt informiert wurden. Klar, dass diese erneute Informationsflut verdaut werden muss. Grund dessen führte unser Weg in ein elsässisches Brasserie-Restaurant, nur einen Steinwurf der Kathedra- le entfernt. Die einen tauchten danach ins Strassburger Nachtleben ein und die anderen fuhren nach einem an- strengenden Tag zurück ins Hotel, um spätestens nach dem ein oder anderen Absacker ebenfalls einzutauchen, allerdings ins Kopfkissen. Ab 7 Uhr gab es am Sonntag Frühstück und um 10 Uhr ein Wissensupdate in Form einer Stadtrundfahrt für unsere teils noch müden Köpfchen. Wie war das noch gleich mit Europarat, Europaparlament und Europäischen Gerichts- hof für Menschenrechte... Definitiv spannend was wir alles über die Geschichte rund um Strassburg erfahren durften. Nach dem Gruppenbild vor dem Münster und einem letzten Flammkuchen, ging es rasant zur Sommerrodel- bahn nach Gutach! Mit knapp über 40km/h sausten die schnellsten Raspler durch die 1150m lange Bahn. Gesund und vollzählig erreichten wir, nach zwei span- nenden und lustigen Tagen unser geliebtes Baindt. Unser Zunftmeister Role bedankte sich bei über 50 Rasplern für einen Mega-Ausflug, sowie bei unserem Günter für die tolle Reiseleitung und bei unserem Busfahrer Mathias für eine unfallfreie Reise. Sicherlich ein sehr schöner Ausflug und man darf ge- spannt sein, wohin es 2026 geht, wenn es mit einem RAS- PLER – RATSCH RATSCH wieder heißt: Einsteigen zum Rasplerausflug !!! Euer Zunftrat Gruppenbild in Alpirsbach Vor dem Strassburger Münster Raspler on Tour Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Der Herbst ist da..... Am Dienstag, 08.10.2024 treffen wir uns um 19.30 Uhr im Bischof-Spro- ll-Saal in Baindt. Frau Elisabeth Eble wird mit uns Kürbisse verzieren, mit allerlei herbstlichen Materialien. Wer Kür- bisse, Hortensienblüten, Lampionblüten, etc. im Garten hat, kann diese sehr gerne mitbringen, wir freuen uns über vielerlei Dekomaterial. (Bitte Heißklebepistole und Zwickschere mitbringen) Im Anschluss Besprechung der Oberschwabenschau. Die Landfrauen Baindt werden am Donnerstag, 17. Oktober Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 wieder die Besucher am Stand im Grünen Pfad mit aller- lei Köstlichkeiten verwöhnen. Dazu benötigen wir wieder Kuchenspenden und natürlich viele fleißige Hände. Herzliche Einladung, wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Vorschau: Oberschwabenschau vom 16.-20.10.2024 Dienstag, 05.11.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal. Fach- vortrag: Darm gut - alles gut, Referentin: Bettina Schmidt. Dienstag, 03.12.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Ein- stimmung in den Advent Schützengilde Baindt Erster Rundenwettkampf Luftgewehr Am 24.09.2024 bestritt die Luftge- wehr-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren ersten Rundenwettkampf. Dabei unterlag sie den Gästen aus Vogt (2. Mannschaft) mit 1359:1421. Wertung Baindt: P. Pfau: 374 H. Schmidt: 335 A. Sill: 326 S. Schnez: 324 Wertung Vogt 2: C. Sonntag: 367 H. Hügle: 362 L. Baumann: 351 U. Flamm: 341 Baden-Württembergischer Blasrohr-Meister kommt aus Baindt Werner Weißenberg erreichte bei der Baden-Württem- bergischen Meisterschaft 2024 in der Disziplin Blasrohr SH1/AB1 den Meistertitel. Mit einer Ringzahl von 539 Ringen (von 600 möglichen) stellte er außerdem einen neuen Landesrekord in seiner Klasse auf. Herzlichen Glückwunsch zu dieser sportlichen Leistung! Einladung zur Siegerehrung Ortsmeisterschaft Die Schützengilde Baindt lädt zur Siegerehrung und Preis- verleihung der Ortsmeisterschaft 2024 am 26.10.24 um 19 Uhr im Schützenhaus ein. Die Vorstandschaft freut sich auf rege Teilnahme und einen geselligen Abend. Volleyball LJ Baindt Blitzturnier und Volleyballhütte Zum ersten Blitzturnier in Oberteuringen trat die VLJ Baindt 1 am Dienstag, den 24.09.24 zwar nicht in kompletter Vollbe- setzung an, konnte aber dennoch eini- ge neue Spielzüge ausprobieren. Ob Libero oder Läufer, schnelles Zuspiel oder Monsterblöcke – es war einiges geboten an diesem Dienstagabend. Im Finale putzten die Baindter die Gastgeber dann richtig weg und gewannen das erste Oberteuringer Blitzturnier. Am vergangenen Wochenende ging es gemeinsam zur Volleyballhütte nach Laterns. Traditionell ging es los mit Wurstsalat und saurem Käs. Bei einer kürzeren Wande- rung sorgte das Wetter dafür, dass wir die Dichtigkeit unsrer Wanderschuhe und die Regensäulen der Jacken testen konnten. Doch der Stimmung tat das keinen Ab- bruch. Zum Ausklang des Abends gab es allerlei Spiele bei denen sich die kompetitiven Volleyballer messen konnten. Am Sonntag ließ sich dann zum Abschied auch noch die Sonne blicken und lässt auch dieses Hüttenwochenende in strahlender Erinnerung zurück. Ausblick: Die Saisonvorbereitung im Training der beiden Mannschaften der Volleyball Landjugend Baindt hat be- reits begonnen und es wird fleißig auf die ersten Spieltage hingearbeitet. Ernst wird es parallel für beide Mannschaf- ten am Sonntag, 20.10.24. Die Sieger des ersten Oberteuringer Blitzturniers Gute Laune in Laterns Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Bereitschaftsausflug zum Skywalk Scheidegg und zur Brauerei Meckatzer Unser diesjähriger Bereitschaftsausflug führte uns zu- nächst zum Skywalk nach Scheidegg. Bereits morgens um 9 Uhr starteten wir mit unseren Familien und mach- ten uns gemeinsam auf den Weg ins Allgäu. Wir hätten uns gerne besseres Wetter gewünscht, den Skywalk ha- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 ben wir dennoch erkundet. Vor allem für die Kinder war es ein spannendes Erlebnis. In luftigen Höhen hatten wir viel Spaß und lockere Gespräche. Nach einer Stärkung ging es weiter nach Meckatz. In der dortigen bekannten Brauerei erhielten wir eine Führung durch die Produktion und lernten, wie das „Meckatzer Löwenbräu“ zu seinem Namen kam, was das Besondere am Meckatzer Weißgold ist und worauf die Brauer bei der Produktion des Biers besonderen Wert legen. Natürlich durfte auch die Verkostung nicht fehlen. Abgerundet wurde der Tag mit einem gemeinsamen Gril- len bei uns im Bereitschaftsheim. Alles in allem war es ein toller Tag mit einer tollen Gruppe, bei dem viel gelacht wurde und wir viel Spaß hatten. Einsatz für unsere Einsatzgruppe der Bereitschaft (EGB) Die letzten Helferinnen und Helfer haben nach unserem Ausflug noch im Bereitschaftsheim aufgeräumt, da klin- gelten unsere Piepser und wir wurden zu einem Garagen- brand in Baienfurt alarmiert. Sofort konnten wir mit unse- ren Fahrzeugen und 6 Helferinnen und Helfern ausrücken. Vor Ort sicherten wir die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Baienfurt für den Fall der Fälle ab. Bereits nach kurzer Zeit konnten wir jedoch die Einsatzstelle wie- der verlassen und zu unserem Heim zurückkehren. Herzliches Dankeschön an die Feuerwehr Baienfurt und die Kollegen von der DRK-Rettungsdienst Boden- see-Oberschwaben gGmbH für die wie immer super Zu- sammenarbeit. DRK Baienfurt-Baindt erhält Nachhaltigkeitspreis „Preisgekrönt“ der Stiftung elobau, der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg und des Kreisjugendrings Am 27. September fand die Preisverleihung des Wettbe- werbs „Preisgekrönt“ auf der Landesgartenschau in Wangen im Landkreis-Pa- villon statt. Mit unserem Projekt „Doppelt Gutes tun – ein Baum für jede*n Erstspender*in“, bei dem wir nach un- serer Blutspendeaktion in Baindt am 14. März stolze 30 Bäume bei uns in Baindt gepflanzt hatten, haben wir dort einen Preis gewonnen und erhalten ein kleines Preisgeld, worüber wir uns bei starker Konkurrenz sehr freuen. Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmals herzlich bei der Gemeinde Baindt und dem DRK-Blutspendedienst Baden Württemberg-Hessen für die tolle Zusammenarbeit und die Unterstützung bei diesem Projekt. Genaueres zu un- serem Projekt und die Links zu den TV-Beiträgen finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de. Es war beeindruckend zu sehen, welche tollen Ideen bei den über 30 eingereichten Projekten im Wettbewerb da- bei waren. Unter den Preisträgern waren auch weitere Gruppen aus Baienfurt und Baindt. Wir freuen uns mit den Hauptpreisträgern, unter anderem der Achtalschule Baienfurt mit ihrer Klima-AG, und werden auch weiterhin die Idee, eine Blutspendeaktion so nachhaltig wie möglich durchzuführen, verfolgen. Grüner Ortsverband Weingar- ten-Baienfurt-Baindt lädt ein Zur Mitgliederversammlung am 9. Oktober um 19 Uhr lädt der Ortsverband Bündnis 90/ Die Grü- nen. Weingarten-Baienfurt-Baindt herzlich alle Mitglieder und Interessierte ins Neunerbeck nach Baienfurt, Weingarterstr. 2, ein. Der junge Ortsver- band blickt auf das erste Jahr interkommunaler Arbeit. Zudem finden Wahlen im Vorstand statt. Im Anschluss berichtet Katrin Bächle vom Kreisjugendrin- gring Biberach von ihrer Arbeit unter dem Motto: “Zuver- sichtlich bleiben - Jugend stärken für die Demokratie“. Denn die zurückliegenden Wahlen haben gezeigt, dass antidemokratische Gedanken auch die Jugend erreichen und dies in Oberschwaben ein wichtiges Thema ist, dem sich der Grüne Ortsverband verpflichtet fühlt. Mit den Fragen: „Wie damit umgehen, wenn die Sprache verroht, wenn simple Antworten gegenüber menschlichen, demo- kratischen Grundwerten bevorzugt werden?“ wollen wir diskutieren und freuen uns auf reges Interesse. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Waldburger Runde Wir machen eine kleine Wanderung vom Schulparkplatz in Waldburg zur Straußenfarm wo zur Zeit viele junge Strauße zu sehen sind. Um 15 Uhr startet die 1,5 Stunden dauernde Führung mit anschließender kleiner Verkösti- gung frischer Straußenwurst und Räucherspezialitäten. Auch der schöne Hofladen hat geöffnet. Wann: Dienstag, 08.10.2024. Treffpunkt: um 12.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 17.00 Uhr. Gehzeit / Km / Hm : ca. 2 Stun- den, 4 km, 40 hm. Fahrpreis: 2,50 Euro (Fahrgemeinschaften). Einkehr: nicht vorgesehen. Kosten der Führung 9,90€, ab 20 Teilnehmer 8,50€ / Person. Anmeldung: ab 3.10. - 6.10./18.00 Uhr - Tel. 07529/1419 (Anrufbeantworter) Wanderführung: Frowin Riedmayer Mitbringen: Rucksackvesper, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke und Wechselschuhe Bei schlechtem Wetter treffen wir uns um 14.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten und fahren direkt zur Strau- ßenfarm, wo um 15 Uhr die Führung beginnt. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Verführerische Kombinationen: Bier & Partner Versuchung in der Brauerei Clemens Härle Am 11. Oktober 2024 lädt die Brauerei Clemens Härle im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg zu einem außergewöhnlichen Abend ein, der ganz im Zei- chen der Geschmacksvielfalt steht. Von 18:00 bis 22:00 Uhr haben die Gäste die einmalige Gelegenheit, verschie- dene Härle Biere zu verkosten und diese mit passenden Speisen zu kombinieren. Unter dem Motto „Bier & Part- ner Versuchung“ werden Ihre Geschmacksknospen auf die Probe gestellt. Datum: 11. Oktober 2024 Uhrzeit: 18:00 bis 22:00 Uhr Ort: Brauerei Clemens Härle, Am Hop- fengarten 5, Leutkirch im Allgäu, Deutschland Teilnahmegebühr: 30 € pro Person im Kartenvorverkauf (keine Abendkasse!) Anmeldung bis 09.10.2024 an: info@haerle.de Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Weingarten erweitert mit neuem twsRad-Standort die betriebliche Mobilität - Platz für neun Elektrofahrräder am Rathaus In Weingarten gibt es nun einen weiteren Standort für das Elektro-Fahrradverleihsystem twsRad der Technischen Werke Schussental (TWS): Die Anlage vor dem Rathaus, an der Ecke Zeppelinstraße/Kirchstraße, ist seit dem 24. September offiziell in Betrieb. Weingartens Bürger- meister Alexander Geiger, TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm und Jenny Jungnitz, Abteilungs- leiterin Verkehrs- und Mobilitätsdienstleistungen bei der TWS, haben es sich nicht nehmen lassen, diese persönlich einzuweihen. Alexander Geiger freut sich, dass die Mitar- beitenden der Stadtverwaltung schnell und auf kurzem Weg das klimaneutrale Rad für innerstädtische Dienst- fahrten nehmen können: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Leihfahrräder von twsRad im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements mit ihrem Dienstaccount nutzen. Das ist ein wichtiger Bau- stein auf dem Weg zur Klimaneutralität der Stadt.“ Die Stadt Weingarten hat bereits – wie auch die Stadt Ra- vensburg, die TWS und weitere Firmen – ihr betriebliches Mobilitätsmanagement in die Plattform twsMobil integ- riert. Dort sind alle Mobilitätsangebote im Schussental vernetzt, nicht nur das twsRad-Verleihsystem. Der neue Standort an der Ecke Zeppelinstraße/Kirchstraße bietet Platz für neun Elektrofahrräder. Geladen werden sie mit Ökostrom der TWS. Leihelektrofahrräder sind offen für alle Jenny Jungnitz erklärt, dass das gemeinsame Engage- ment der Städte Weingarten und Ravensburg mit der TWS die Mobilitätswende im Schussental voranbringe. Die Stadt Weingarten zum Beispiel übernimmt die neue Anlage in ihrer Funktion als betrieblicher Mobilitätskunde der TWS. Schön findet sie, dass diese jedoch offen sei für jedermann, der die App twsMobil nutze. „Auf die Fahrrad- flotte können alle zugreifen“, betont sie und ergänzt: „Die dort ausgeliehenen E-Bikes können an jedem beliebigen twsRad-Standort abgeben werden. Das macht die Nut- zung komfortabel.“ Aktueller Hinweis Durch ein laufendes Insolvenzverfahren des twsRad-Part- ners Velocity Mobility GmbH kann es momentan zu Ein- schränkungen im Verleihbetrieb kommen, da das Un- ternehmen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllen kann. Die TWS arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung und sondiert im Moment die verschiedenen Mög- lichkeiten am Markt. Dennoch setzt das Energieunter- neh-men die bereits beschlossenen Pläne, wie an der Ecke Zeppelinstraße/Kirchstraße in Weingarten, weiterhin um. Über twsRad Das Elektro-Fahrradverleihsystem twsRad bietet in Ra- vensburg und Weingarten Zugang zu den schnellen und klimafreundlichen Elektrorädern. Nutzen können diese Privatpersonen ab 18 Jahren wie auch Unternehmen. Das Tarifsystem belohnt Vielfahrer, zudem gibt es einen besonders günstigen Tarif für Kunden, die twsÖkostrom beziehen. Der Zugang erfolgt über die twsMobil-App, in die auch die Bezahlfunktion integriert ist. Zusätzlich hat die TWS die App um Optionen für eCarsharing und ÖP- NV-Ticketing erweitert. Damit ist inzwischen ein System entstanden, das verschiedene Module der Mobilität ein- fach kombiniert. Denn die App kennt auch Busfahrpläne, Verspätungsinformationen und die Verfügbarkeit von Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 E-Rädern, so dass ein Ziel durch den nahtlosen Umstieg auf dem schnellsten Weg erreicht wird. Eine Übersicht über alle aktuellen Standorte sowie Infor- mationen zur Nutzeranmeldung und den Tarifen gibt es unter mobil.tws.de. Frauenwirtschaftstage 2024 – Wiedereinstieg und akademische Wei- terbildung angehen, Selbstwirksamkeit stärken, Sichtbarkeit erhöhen, Kommu- nikationsfähigkeiten weiterentwickeln, Potenzial entfachen, Gründen mit 50+ Die Landesregierung von Baden-Württemberg will durch eine aktive Gleichstellungspolitik die gleichberechtigte Be- teiligung von Frauen am Erwerbsleben und in der Wirt- schaft unterstützen. Auch in der Region Bodensee-Ober- schwaben ist uns das ein Anliegen, daher können Sie sich wieder auf ein vielfältiges Programm mit Workshops und Vorträgen zu verschiedenen Themen freuen. Die Veranstaltungen, die in Präsenz oder online stattfin- den, werden von einem Zusammenschluss verschiedener Kooperationspartnerinnen organisiert. Neben der Kon- taktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Ober- schwaben sind dies IHK Bodensee-Oberschwaben, Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, die Hochschule Ravensburg-Weingarten, die Gleichstellungsbeauftrag- ten der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis sowie der Städte Ravensburg und Friedrichshafen, das Regi- onalbüro für berufliche Fortbildung Bodenseekreis und Ravensburg und die VHS Friedrichshafen. Die FrauenWirtschaftsTage 2024 werden am Donners- tag, 10. Oktober um 18:15 Uhr in den Räumen der Zep- pelin Universität im Fallenbrunnen in Friedrichshafen eröffnet. Katharina Krentz, Co-Gründerin und CEO von Connecting Humans und Begründerin der WOL-Be- wegung in Deutschland, erläutert in ihrer Keynote, wie Frauen die eigene Selbstwirksamkeit über Netzwerke stärken und so ihr Leben aktiv gestalten und Herausfor- derungen mit Zuversicht meistern können. Auch für die Auftaktveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Weiter geht es am Mittwoch, 16. Oktober von 9:00 bis 11:00 Uhr im Jobcenter Landkreis Ravensburg mit Tipps und Tools für Berufsrückkehrerinnen. Ebenfalls am Mittwoch von 16:00 bis 17:00 Uhr informiert die Hochschule Ravensburg-Weingarten in ihren Räumen über Karriere in Wissenschaft, Lehre und Forschung, über akademische Weiterbildung und Qualifizierung durch Zusatzstudium oder Promotion. Am selben Tag von 14:00 bis 17:30 Uhr lernen Frauen im kup. Ravensburg von Stimm- und Sprechtrainerin Meike Schmidt den bewussten Umgang mit ihrer Stimme um sichtbar zu werden und sich Gehör zu verschaffen. Am Donnerstag, 17. Oktober von 9:00 bis 12:00 Uhr er- fahren Frauen, die schon seit vielen Jahren im Berufsle- ben stehen und den Traum haben, sich selbstständig zu machen, durch welche Strategien dies möglich ist. Ebenfalls am Donnerstag von 9:00 bis 12 Uhr erläutern die Agentur für Arbeit und der Jobcenter im Landrat- samt in Friedrichshafen Angebote und Hilfen für einen erfolgreichen Wiedereinstieg. Ein interaktiver Online-Workshop findet am Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr statt. Hier lernt frau ihre Kom- munikationsfähigkeiten zu verbessern, um männlichen Kollegen besser Paroli bieten zu können. Referentin ist Führungskräftetrainerin Romy Baur. „Overthinking – das Gedankenkarussell stoppen“ heißt es am Freitag, 18. Oktober von 9:00 bis 16:00 Uhr in der VHS in Friedrichshafen mit Resilienz-Trainerin Elke Haußer. Am Samstag, 19. Oktober von 9:15 bis 13 Uhr geht es im kup. Ravensburg darum Top-Stärken zu identifizie- ren und eine Strategie zu entwickeln wie diese im Beruf gelebt und weiter veredelt werden können. Referentin ist Businesscoachin Carmen Hodek. Den Abschluss der diesjährigen FrauenWirtschaftsTage und zugleich den Auftakt eines neuen Formats erleben Frauen am Montag, 21. Oktober von 9:30 bis 11:00 Uhr auf dem Gelände der Landesgartenschau Wangen. Bei „Walk & Talk – Berufliche (Um-) Orientierung läuft“ gibt es die Möglichkeit ganz unkompliziert mit Beraterinnen von der Kontaktstelle Frau und Beruf, Agentur für Arbeit und dem Regionalbüro für berufliche Fortbildung zu- künftige Berufswege zu überdenken und zu besprechen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmel- dung zu den einzelnen Veranstaltungen gibt es unter www.frauenwirtschaftstage-sued.de. Spannende Herbstferien sind garantiert: Der Kartenvorverkauf für den Ravensburger Kinderherbst beginnt Der Ravensburger Kinderherbst geht in die 11. Runde. Von Samstag, 26. Oktober bis Sonntag, 3. November wird eine Woche voller Kultur für Kinder angeboten. Unter der Organisation des Kulturamts und durch den Zusammenschluss von Kulturveranstaltern aus Ravens- burg wird Kindern ab 3 Jahren ein abwechslungsreiches Kulturprogramm in den Herbstferien geboten. Erhältlich sind die Karten ab sofort im Vorverkauf in der Tourist Information Ravensburg und allen reservix-Vor- verkaufsstellen sowie online unter www.reservix.de. Für manche Veranstaltungen muss man sich direkt beim Ver- anstalter anmelden. Der Hinweis steht im Programmheft bei den jeweiligen Veranstaltungen. Auch die Familiengut- scheine der Stadt Ravensburg im Wert von 2 € sind für die Veranstaltungen einlösbar. „Die meisten Veranstaltungen waren im letzten Jahr ausgebucht. Daher lohnt es sich, die Karten im Vorverkauf zu ergattern oder sich gleich für einen der Workshops anzumelden.“, rät Verena Müller, Kulturamtsleiterin der Stadt Ravensburg. Auf dem Programm stehen zwei Kinderkonzerte vom Stadtorchester und der Zehntscheuer, die zum Lauschen, Tanzen und Mitsingen einladen. Wer das Geschehen auf der Bühne lieber beobachten will, kann zum Theater oder Tanztheater ins Theater Ravensburg sowie zu Aufführun- gen in Ottokar‘s Puppentheater kommen. Spannenden Geschichten lauschen kann man bei den Vorlesungen im Figurentheater, der Stadtbücherei und dem Caritas Fami- lienzentrum. Um seiner Kreativität freien Lauf zu lassen kann man Workshops im Museum Ravensburger, bei der Humpisgesellschaft und im Lebenshilfehaus besuchen. In der Stadtbücherei gibt es zudem spannende Workshops zum Thema Film und Computer. Und wer schon immer mal auf der Bühne stehen wollte, kann zum Theater- workshop oder Zirkuskurs im Theater Ravensburg gehen. Eine informative Kinderstadtführung mit entsprechender Ausrüstung um die Stadt zu verteidigen und Führungen sowie eine Museumsrallye im Museum Humpis-Quartier zur Stadtgeschichte werden während der ganzen Woche angeboten. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Weitere Informationen sowie das Programmheft sind auf der Homepage der Stadt Ravensburg unter www.ravens- burg.de/kinderherbst. Ravensburger Kinderherbst Samstag, 26.10. bis Sonntag, 03.11.2024 diverse Veranstal- tungsorte Kartenvorverkauf ab Montag, 23. September in der Tourist Information Ravensburg, allen bekannten reservix-Vorverkaufsstellen und online unter www.re- servix.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Samstag, 5. Oktober 2024 Fahrradtour: Vom Hatzenturm Wolpertswende zum Römerturm Fronhofen Gästeführer: Manfred Traub Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Diese besondere Tour führt uns vom Hatzenturm, einer ehemaligen Wehrturmburg bei Wolpertswende, errichtet von den Welfen vor mehr als 900 Jahren zur nahezu iden- tischen Turmruine in Fronhofen. Unterwegs in Richtung Bruggen uns Vorsee werfen wir in Mettis einen Blick auf ein nachempfundenes Kalenderbauwerk aus grauer Vor- zeit. Und weiter geht’s, vorbei am großen Schreckensee, bevor wir bei Möllenbronn den jüngsten See der Blitzen- reuter Seenplatte, den Baggersee, erspähen. Nun ist es nicht mehr weit, bis in Fronhofen der Rö- merturm bestiegen werden kann. Der Rückweg führt über Weiherhaus und Wielatsried zum wunderschönen Bibersee. Vorbei am Buchsee und Häcklerweiher errei- chen wir schließlich das Häcklerried und bald darauf un- seren Ausgangsort in Wolpertswende. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Radwan- derung begrüßen zu dürfen. www.zwischenschussenundseen.de SoLaWi Ravensburg lädt zum Erntedankfest ein Die SoLaWi Ravensburg lädt am 6. Oktober 2024 um 14:30 Uhr zum Erntedankfest ein. Es sind alle herzlich will- kommen, sich für die Ernte zu bedanken und gemütlich zusammenzukommen. Seit es den Ackerbau gibt, ist das Erntedankfest der An- lass, um sich für die Ernte zu bedanken. Sie SoLaWie Ra- vensburg möchte im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg diese Tradition weiterführen, die Ernte feiern und daran erinnern, dass das „Ernten“ keine Selbstverständlichkeit ist. Für das gemeinsame Buffet ist jeder eingeladen, Speisen – süß oder salzig – mitzubringen. Für Kürbissuppe und Getränke ist gesorgt. Geschirr und Besteck muss selbst mitgebracht werden. Ebenso sind wettergerechte Klei- dung und Schuhe wichtig, die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Datum: 6. Oktober 2024 Uhrzeit: 14:30 Uhr Ort: SoLaWi Ravensburg, Hübscher 1, 88213 Ravensburg Anmeldung um Anmeldung wird gebeten, per Mail an david.steyer@solawi-ravensburg.de Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Jetzt wird`s „Echt digital“: Volksbank Bodensee-Oberschwaben ruft zur Teilnahme am 55. Internationalen Jugendwettbewerb jugend creativ auf Die Digitalisierung nimmt rasant an Fahrt auf und durch- dringt alle Bereiche unseres Lebens – von der Kommuni- kation über die Bildung bis hin zur Arbeitswelt. Wie gehen junge Menschen damit um? Welche Chancen und Risiken sehen sie? Der 55. Internationale Jugendwettbewerb ju- gend creativ startet am 1. Oktober 2024 unter dem Mot- to „Echt digital“ und bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich mit Fragen wie diesen kreativ ausein- anderzusetzen. Schirmherr dieser Wettbewerbsrunde ist Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck. Die Volksbank Bodensee-Oberschwaben lädt Kinder und Jugendliche ein, sich in den Kategorien Bildgestaltung oder Kurzfilm am Wettbewerb zu beteiligen. Am Wettbe- werb teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der 1. bis 13. Klasse sowie Jugendliche bis 20 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Abgabeschluss für alle Beiträge ist der 13. Februar 2025. „Die Kinder und Jugendlichen von heute sind wahre Digital Natives. Sie wachsen in einer Welt auf, in der soziale Medien und Technologien wie Künstliche Intelligenz selbstverständlich sind. Der Wettbewerb ‚Echt digital‘ fordert sie heraus, diese digitale Realität künstle- risch zu erforschen und ihre eigene, visionäre wie auch kritische Sicht auf die digitale Zukunft zu entwickeln“, so Thomas Stauber, Vorstandsvorsitzender der Volksbank. Bereits auf Orts- und Landesebene gibt es eine Vielzahl an Preisen zu gewinnen. Alle Schulklassen, die mit ihrer ganzen Klasse am Wettbewerb teilnehmen, erhalten eine Spende in die Klassenkasse. Außerdem organisiert die Volksbank eine Ausstellung der Preisträger-Bilder. Die Siegerinnen und Sieger auf Bundesebene werden zur exklusiven Bundespreisträgerakademie eingeladen, die Anfang August 2025 in Neukirchen (Bayern) stattfindet. Die Teilnahmeunterlagen sowie alle weiteren Informatio- nen sind ab 1. Oktober 2024 online abrufbar unter www. vb-bo.de/jugendcreativ. Kunstausstellung ,,Blaue und Graue Tage“ von Claudia Thoelen Die Gemeinde Baienfurt lädt herzlich ein zur Ausstellungs- eröffnung und zum Besuch der Ausstellung der Künstlerin Claudia Thoelen. Vernissage: 11. Oktober 2024, 19 Uhr Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Laudatio: Bürgermeister Günter A. Binder und Inge Munz Demenz, ein Wort das Angst hervorruft. Die Künstlerin Claudia Thoelen, aus Hamburg, hat diesem Krankheitsbild Namen und Gesichter gegeben. Sie hat Vier Paare, von denen jeweils einer Alzheimer hat, begleitet, um diese unendlichen Emotionen in Bildern festgehalten. Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses bis November zu sehen. Zur Vernissage und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Günter A. Binder Bürgermeister Konstantin Hummel Leiter Kulturbeirat Zwei klassische Konzerte in Schloss Achberg Am 12. Oktober 2024 um 19 Uhr (30/22 €) nimmt das Rubin Quartett die Zuhörenden im Rittersaal Schloss Achberg mit zu den Handschriften des Lebens. Die vier Musikerinnen spielen Komponistinnen im Spiegel der Zeit. Angefangen im 19. Jh. bei Emilie Mayer, die von Zeit- genossen „weiblicher Beethoven“ genannt wurde. Über Fanny Hensel, der es zeitlebens als Frau verwehrt wurde, ihre Musik zu Professionalisieren. Hin zu Sofia Gubaidulina, einer der bekanntesten zeitgenössischen Komponistinnen Russlands. Den Abschluss bildet Beethovens Werk Opus 95. Das außergewöhnliche Werk sei aufgrund einer un- glücklichen Liebe entstanden. Alle Komponist/innen zei- gen: musikalische Werke sind Handschriften des Lebens. Zum Abschluss der Konzertreihe bringt das Rubin Quar- tett mit dem Schauspieler Uwe Kosubek im Kinderkon- zert Beethoven | Das Genie, der Rebell, der Taube am 13. Oktober 2024 um 15 Uhr (Eintritt 9 €, ab 6 Jahren) Kindern und Erwachsenen sowohl das kompositorische Schaffen als auch das Leben dieses großen Künstlers nahe. Wer war derjenige, der auf Gemälden meist grim- mig auf einen herabschaut? Wer war das Kind, das schon frühzeitig brillant Klavier spielte? Wie war es für den jun- gen Beethoven, Mozart als Vorbild zu haben – vom Vater stets mit diesem verglichen. Und wie hat Beethoven, als er nach und nach taub wurde, noch so großartige Musik schreiben können? All dem geht das Damen-Ensemble auf die Spur. Dabei hilft ihm Beethovens Schicksalsmo- tiv (Ta-ta-ta-taaaa), die wohl berühmteste Tonfolge der Musikgeschichte aus Beethovens 5. Sinfonie. Gemeinsam zieht man dann (hier nun vor allem anhand seiner Quar- tettkompositionen) durch die verschiedenen Epochen seines Schaffens – zwanglos, heiter und anrührend, Mit- machangebote inklusive. Die Ausstellung „Schwäbische Impressionistinnen“ ist noch bis 13. Oktober zu sehen, immer freitags 14-18 Uhr, sams- tags, sonntags und feiertags 11-18 Uhr. Was sonst noch interessiert Heimisches Gehölz: Grundvoraussetzung für artenreiche Lebensgemeinschaften - Katalog mit gebietseigenem Gehölz von LUBW erstellt Kommunen und Straßenmeistereien sind gesetzlich ange- halten, in der freien Natur nur noch gebietseigene Gehölze zu pflanzen. Das gilt auch für private Grundstücke außer- halb der Kommunen. Heimisches Gehölz schützt und er- möglicht artenreiche Lebensgemeinschaften. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter- stützt bei der Auswahl von standortgerechtem Pflanzgut mit der nun veröffentlichten Publikation: „Gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg – Vorkommensgebiete, Erntebestände und Empfehlungen zu geeigneten Arten.“ Gesetzliche Grundlage legen den Rahmen Der Schutz gebietseigener Gehölze wurde im März 2020 durch § 40 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbessert. Nach Ablauf einer zehnjährigen Übergangs- frist darf in der freien Natur genehmigungsfrei nur noch sogenanntes gebietseigenes Pflanzgut ausgebracht wer- den. Eine Ausnahme gilt für den Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft (§ 40 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 BNat- SchG). Gebietseigen bedeutet, dass die genetische Her- kunft des Pflanzmaterials im selben Vorkommensgebiet der Pflanzung liegt. Ziel: Schutz von Lebensgemeinschaften „Eine gezielte Auswahl von standort- und naturraumtypi- schen Gehölzen wirkt der fachsprachlichen ‚Florenverfäl- schung‘ entgegen, also der unerwünschten Veränderung der Pflanzenwelt durch das Anpflanzen gebietsfremder Arten“, erläutert Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Typische regionale Artengemeinschaften in Feldge- hölzen, Gebüschen und Feldhecken werden mit dieser Maßnahme geschützt. So werden die Eigenarten unserer facettenreichen Landschaft, Lebensräume und Lebens- gemeinschaften erhalten.“ LUBW-Broschüre listet Gehölz gebietsscharf auf Die LUBW-Broschüre stellt prinzipiell geeignete Gehölzar- ten für Baden-Württemberg in Kurzporträts vor. Ergän- zend sind für jede Gemeinde und Stadt die Baum- und Straucharten aufgelistet, die entsprechend des natur- räumlichen Potenzials gepflanzt werden können. Alle können mithelfen, heimische Arten zu stärken „Für Gartenbesitzerinnen und -besitzer, die Verantwor- tung für heimische Arten übernehmen möchten, ist die Broschüre genauso ein wertvoller Wegweiser, wie für Baumschulen, die geeignete Gehölze für ihre Region an- bieten möchten. Auch landwirtschaftliche oder forstliche Betriebe, die heimische Arten in ihren Feld- und Waldhe- cken stärken wollen, finden hier Hinweise für ihre Region“, ergänzt Maurer. Zudem unterstütze eine an die Boden- und Standortverhältnisse angepassten Artenauswahl den Pflanzerfolg. Wurde eine Gehölzart nicht standortgerecht ausgewählt, zeigen sich die negativen Folgen rasch: Die Pflanzen wachsen schlecht an, kümmern, benötigen einen hohen Pflegeaufwand oder sterben ab. So ist es beispielsweise nicht sinnvoll, eine Gehölzart trockener basenreicher Bö- den wie die Elsbeere auf einem bodensauren, feuchten Standort zu pflanzen. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Wertholz- und Wildobstwiesen als Alternative zu Streuobstbestände In zahlreichen Gemeinden können die pflegeintensiven Streuobstwiesen nicht mehr ausreichend gepflegt werden. Sie sind jedoch Kleinode der Artenvielfalt. Ihr Rückgang ist ein herber Verlust für die Biodiversität. Die Broschüre stellt Wertholz- und Wildobstwiesen als Alternativen vor. Gebietsfremde Arten und ihre Folgen Gebietsfremde Arten sind Pflanzen oder Tiere, die in einer bestimmten Gegend ursprünglich nicht vorkommen. Oder sie wurden vor weniger als 100 Jahren dort eingeführt. Ein Beispiel ist der Wollige Schneeball. Er wächst häufig auf trockenen Böden im Süden von Baden-Württemberg. Im Nordosten gibt es ihn aber nur selten, obwohl dort ähn- liche Standorte vorkommen. In der Vergangenheit haben falsche Pflanzungen ur- sprüngliche Gemeinschaften stark verändert. Ein Beispiel dafür ist die Spätblühenden Traubenkirsche, sie stammt ursprünglich aus Nordamerika. Sie hat das Ökosystem unserer Auen stark beeinflusst. Diese Pflanze ist so kon- kurrenzstark, dass sie gebietsansässige Pflanzen wie die heimische Traubenkirsche oder junge Eichen verdrängt. Das hatte Auswirkung auf die biologische Vielfalt, Leis- tungs- und Regenerationsfähigkeit der Auenlandschaft. Zahlreiche Insektenarten sind auf die heimische Trauben- kirsche und Eichen angewiesen. Die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen, für die Zukunft ist gesorgt Mit nicht standortgerechten Pflanzungen können die im Bundesnaturschutzgesetz des § 1 Abs. 1 festgelegten Schutzziele nicht erreicht werden: Erhalten der biologi- schen Vielfalt, Leistungs- und Funktionsfähigkeit inklusive der Regenerationsfähigkeit der Naturgüter sowie Vielfalt und Eigenart von Natur und Landschaft. Im Verbund mit der neuen Gesetzeslage helfen die Zu- sammenstellungen der neuen LUBW-Broschüre, die Feh- ler der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Alles in allem ist sie ein wichtiger Baustein für den Biodiversitätsschutz. Wenn Du nicht zu uns kommen kannst, dann kommen wir zu Dir – Ein digitales Gruppenangebot für Kinder mit sozialem Rückzugsverhalten. Eine immer größer werdende Zahl von Kindern zieht sich zurück, sie gehen kaum noch aus dem Haus und haben wenig soziale Kontakte. Sie verbringen Zeit in ihren Zim- mern und in virtuellen Welten. Für Aktivitäten und Be- ratungsangebote sind sie nicht zugänglich, manchmal ist sogar kein regelmäßiger Schulbesuch mehr möglich. Viele Eltern und Pädagog*innen sind in Sorge um sie. Sie wünschen sich, dass die Kinder ihr Potential entfalten können und wieder in Kontakt mit sich selbst und an- deren kommen und dass sie den Mut finden wieder aus dem Haus zu gehen. Im Oktober startet in der Psychologischen Beratungs- stelle der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee ein digitales Angebot für Kinder im Rückzug zwischen 11 und 14 Jahren. Mit Hilfe eines Brettspiels, das alle Teilneh- mer*innen zu Beginn zugeschickt bekommen, wollen wir uns gemeinsam auf den Weg machen, die Stärken und Ressourcen zu erkunden. Die Gruppe wird von einer Heilpädagogin geleitet. Das Angebot findet ab dem 15.10.2024 8-mal am Diens- tag von 15:30 – 17:00 Uhr digital statt. Die beiden letz- ten Treffen sind in Präsenz geplant. Falls Sie sich für unser Angebot interessieren, können Sie sich unter 0751 95233070 oder per Mail unter pbs@ diakonie-oab.de anmelden. Dieses Angebot wird finanziert durch die Unterstützung der Siloah-Waisenhaus-Stiftung. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Verhaltener Arbeitsmarkt nach der Sommerpause Im September ist die Arbeitslosigkeit im Bezirk der Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg geringfügig zurück- gegangen. Insgesamt waren 16.770 Männer und Frauen arbeitslos gemeldet, das waren 0,9 Prozent weniger als im August. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Punkte auf 3,6 Prozent. „Mit dem Ende der Urlaubs- und Ferienzeit geht üblicherweise die Arbeitslosigkeit zurück. In diesem Jahr fiel dieser Effekt sehr moderat aus. Die schwache Konjunktur hinterlässt ihre Spuren am Arbeitsmarkt“, er- klärt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Auch am Stellenmarkt machte sich die konjunkturelle Entwicklung bemerkbar. So war die Zahl der im Septem- ber bei der Agentur für Arbeit neu gemeldeten Stellen mit 1.030 vergleichsweise gering. Gleichwohl gibt es in der Region weiterhin nicht wenige Betriebe, die zum Teil händeringend nach Personal suchen. Gesucht werden vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte, viele der aktuell Arbeitsuchenden gelten jedoch als gering quali- fiziert. Mathias Auch rät: „Erfüllt ein Bewerber nicht alle geforderten Kriterien, empfehle ich Arbeitgebern den Ar- beitgeber-Service der Arbeitsagentur zu kontaktieren. Die Fördermöglichkeiten bei der Einarbeitung und Qualifizie- rung von arbeitslosen Menschen sind sehr umfangreich“. Viele Unternehmen setzen überdies nach wie vor auf Fachkräftenachwuchs aus den eigenen Reihen. Gut zu wissen: „Auch wenn das neue Ausbildungsjahr offiziell be- reits begonnen hat, können im jetzt laufenden Nachver- mittlungszeitraum zum Teil bis weit in den Herbst hinein Ausbildungsplätze nachbesetzt werden. In der ganzen Region Bodensee-Oberschwaben gibt es noch offene Ausbildungsstellen in nahezu allen Bereichen“, erklärt Mathias Auch. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Sep- tember 16.770 Menschen ohne Arbeit, 7.755 Frauen und 9.015 Männer. Zum Vormonat sank die Zahl um 144 Per- sonen bzw. 0,9 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.462 Personen bzw. 9,6 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 7.545 Menschen zum Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung). Das waren 436 oder 5,5 Prozent weniger als vor einem Monat und 1.080 oder 16,7 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 9.225 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies ist eine Zunahme um 292 oder 3,3 Prozent zum Vormonat und eine Zunahme um 382 oder 4,3 Prozent zum September des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im Sep- tember 5.112 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit gemeldet, 2.175 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.904 erwerbsfähige Personen gemeldet, von denen 1.467 ar- beitslos waren. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im Septem- ber über 1.030 neue, offene Stellen, das sind 175 weniger Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 als im Vormonat. Im September des Vorjahres waren es 1.321 Neumeldungen. Dies ist im langjährigen Vergleich ein für den Monat September schwacher Wert. Im gesamten Agenturbereich waren 6.638 offene Stellen gemeldet. Das waren 46 mehr als im August und 82 oder 1,2 Prozent weniger als im September 2023. Gesucht wer- den vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte, viele der Arbeitsuchenden verfügen jedoch über keine oder nur eine geringe Qualifikation. Kurzarbeit Die Nachfrage nach Kurzarbeit hat im September wieder zugenommen. Betroffene Branchen sind insbesondere der Maschinen- und Werkzeugbau, der Bereich Sonder- maschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Im September sind bis zum 24. des Monats bei der Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 64 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 1.230 Beschäftigte eingegangen. Ausbildungsmarkt Nach dem Start des neuen Ausbildungsjahres sind in der Region Bodensee-Oberschwaben zahlreiche Aus- bildungsplätze unbesetzt. Freie Lehrstellen gibt es noch in nahezu allen Bereichen und können im Rahmen der Nachvermittlung noch bis weit in den Herbst hinein nach- besetzt werden. Wer dieses Jahr in der Entscheidungsfindung noch nicht soweit ist, kann sich auf den kommenden großen Aus- bildungsmessen wie z. B. der „M.A.R.S.“-Messe am 14. No- vember im Bodenseeforum in Konstanz oder der „Berufe am See“ am 28. November im Kursaal in Überlingen für das nächste Jahr informieren. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt junge Menschen bei der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz. Mehr Informationen und Termine un- ter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz- ravensburg/berufsberatung Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis blieb die Arbeitslosenquote mit 3,5 Prozent gleich wie im Vormonat. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,3 Prozent. Mit 4.468 Frauen und Männern waren 17 oder 0,4 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bo- denseekreis 1.949 Menschen (minus 97), das Jobcenter betreute 2.519 Frauen und Männer (plus 114). Im Landkreis Konstanz waren 7.033 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.079) oder das Jobcen- ter (3.954) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstel- le. Das sind 71 Menschen oder 1 Prozent weniger als im August. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Punkte auf 4,2 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 3,8 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.269 Menschen über die Arbeitsagentur (2.517) und das Jobcenter (2.752) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 90 Personen oder um 1,7 Prozent ab. Die Arbeitslosenquote sank auf 3,1 Prozent und liegt damit 0,1 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Bund der Steuerzahler unterstützt Forderung der Bauwirtschaft nach Senkung der Grunderwerbsteuer - Bauen und Wohnen muss wieder erschwinglicher werden Der baden-württembergische Steuerzahlerbund be- grüßt die durch eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) gestützte Forderung der Bauwirtschaft Baden-Württemberg (BBW) nach einer Absenkung der Grunderwerbsteuer. Der BdSt Baden-Württemberg fordert eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer ebenfalls schon seit Langem. „Auch wir sind der Meinung, dass eine Absenkung von 5 Prozent auf wenigstens das ursprüngliche Niveau von 3,5 Prozent den Wohnungsneubau deutlich voranbringen würde“, macht der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller deutlich und verweist auf die aktuelle Studie im Auftrag der Bauwirtschaft Baden-Württemberg. „Laut dieser Stu- die würde eine Halbierung der Grunderwerbsteuer auf 2,5 Prozent zu 9 Prozent mehr Baugenehmigungen füh- ren“, sagt Möller und sieht wie die BWW in dem dann zu erwartenden Anstieg von Neubauten für das Land eine kostengünstigere Alternative zum direkten staatlichen Wohnungsbau. Letztlich würde das Land von einer Sen- kung der Grunderwerbsteuer sogar profitieren. Der Vorsitzende des baden-württembergischen Steuer- zahlerbundes fordert die Landesregierung dazu auf, ihre Haltung beim Thema Grunderwerbsteuer zu überdenken. „Es muss schließlich auch im Sinne der Landespolitik sein, dass die Bürger in Baden-Württemberg Wohneigentum bilden können – auch mit Blick auf die Alterssicherung und die Chancengleichheit“, sagt Möller und erinnert daran, dass der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer Länder- sache ist. „Damit ist eine Absenkung eine unbürokratische Maßnahme, die sofort umsetzbar wäre und die sowohl der kriselnden Bauwirtschaft als auch bei der Bildung von dringen benötigtem Wohneigentum helfen würde“, stellt Möller klar und verweist darauf, dass sich vier der fünf im Landtag vertretenen Parteien wiederholt für Entlastun- gen bei der Grunderwerbsteuer ausgesprochen haben. Alternativ zu einer Reduzierung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer sieht der Bund der Steuerzahler Mög- lichkeiten beim Ersterwerb einer Immobilie. „Ganz ge- zielt beim Ersterwerb eines Hauses oder einer Wohnung könnte man beispielsweise über das Einführen von Frei- beträgen bei der Grunderwerbsteuer dafür sorgen, dass die Belastung weniger hoch ausfällt. Dies würde gerade jungen Familien entgegenkommen, für die die Grunder- werbsteuer oftmals eine große finanzielle Belastung dar- stellt und einem Immobilienkauf im Wege steht“, ist sich der BdSt-Landesvorsitzende sicher. „Baden-Württemberg sollte über den Bundesrat Druck machen, damit der be- reits im Koalitionsvertrag der Berliner Ampel vereinbarte Kompromiss, den Ländern beim Immobilienersterwerb Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer zu wählen, end- lich umgesetzt wird“, fordert Möller. Wechsel an der Spitze - Neue Vorsitzende von Vorstand und Vertreterversammlung Der Vorsitz in den Selbstverwaltungsorganen der Deut- schen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) wechselt jährlich am 1. Oktober zwischen der Gruppe der Versicherten- und der Gruppe der Arbeitgebervertre- terinnen und -vertreter. Den Vorstandsvorsitz übernimmt zum 1. Oktober Kai Bur- meister. Der gebürtige Norddeutsche vertritt bei der DRV BW die Interessen der Versicherten. „Eine starke gesetzliche Rentenversicherung braucht eine selbstbewusste Selbstverwaltung. Ich freue mich darauf, den Vorstand in den nächsten zwölf Monaten zu führen. Unser regionaler Fokus richtet sich auch darauf, noch mehr Beschäftigte für Präventions- und Rehabilitations- Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 maßnahmen zu gewinnen. Denn die guten Angebote der DRV Baden-Württemberg bieten ortsnah alles, was es braucht, damit Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer möglichst lange am Erwerbsleben teilnehmen können“, sagt Burmeister. Mit Blick nach Berlin mahnt Burmeister, dass eine starke gesetzliche Rentenversicherung nicht durch bundespoli- tische Entscheidungen geschwächt werden dürfe, indem man sich immer öfter an deren Finanzmittel bediene und große Beträge in versicherungsfremde Leistungen abfließen lässt. Hauptberuflich ist Kai Burmeister Vorsitzender des Deut- schen Gewerkschaftsbundes Baden-Württemberg. Als Vertreter der Versicherten löst er turnusmäßig die Ver- treterin der Arbeitgeberseite Karoline Bauer ab, die damit in die Position der Stellvertreterin wechselt. Wechsel an der Spitze der Vertreterversammlung Auch in der Vertreterversammlung der DRV BW wechselt der Vorsitz: Hier steht ab Oktober Hans-Michael Diwisch an der Spitze. Der langjährige Personalleiter eines inter- nationalen mittelständischen Unternehmens der Kfz-Zu- lieferindustrie vertritt die Arbeitgeberseite und übernimmt den Vorsitz von Uwe Hildebrandt, der ebenfalls auf die Position des Stellvertreters wechselt. „Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung ist mir sehr wichtig. Mit Blick auf die Demographie in der Gesell- schaft braucht die Wirtschaft im Land starke Partner. Der Schlüssel liegt neben der internationalen Fachkräftesuche durch THE LÄND in Baden-Württemberg vor allem darin, die Menschen möglichst lange gesund im Unternehmen zu halten“, sagt Diwisch. Auch Diwisch mahnt, dass die gesamtstaatliche Verant- wortung der gesetzlichen Rentenversicherung Grenzen habe. Die Rentenversicherung erbringe inzwischen zu hohe Leistungen, denen keine vorherige Beitragszahlung zugrunde liegt. Anmerkung für die Redaktion Das Prinzip der Selbstverwaltung Die DRV BW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die nach dem Prinzip der Selbstverwaltung arbeitet. Ver- sicherte, Rentner und Arbeitgeber haben über ihre ge- wählten Repräsentanten in der Vertreterversammlung und im Vorstand ein maßgebliches Mitspracherecht und gestalten die Arbeit des Rentenversicherungsträgers ge- meinsam. Sie entscheiden mit, wofür Sozialversicherungs- beiträge verwendet werden. Sie treffen grundlegende Entscheidungen in den Bereichen Rehabilitation, Finanzen, Organisation, Personal und Bau. Der Vorstand der DRV BW besteht aus je acht Versicherten- und Arbeitgeber- vertreterinnen und -vertretern. Er entscheidet unter an- derem über Personal- und Vermögensangelegenheiten, kostenintensive Baumaßnahmen und Investitionen so- wie über Grundsätze der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Der Vertreterversammlung gehören als oberstes Selbstverwaltungsorgan je 15 Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber an. Sie beschließt unter anderem die Satzung, wählt die Mit- glieder des Vorstands, verabschiedet den Haushaltsplan, nimmt die Jahresrechnung ab und wählt auf Vorschlag des Vorstands die Mitglieder der Geschäftsführung. Fotos zum Download finden Sie bei den Pressemittei- lungen und Nachrichten unter www.drv-bw.de. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Die DRV BW ist als Trägerin der gesetzlichen Rentenver- sicherung im Land Ansprechpartnerin in Sachen Präven- tion, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente für rund 7 Millionen Versicherte sowie rund 200.000 Unternehmen und als Verbindungsstelle zu Griechenland, Zypern, Liech- tenstein und Schweiz auch bundesweit. Sie betreut rund 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner im In- und Ausland und hat ihre Hauptverwaltung in Karlsruhe und einen Sitz in Stuttgart. Sie ist kundennah vor Ort mit Regionalzent- ren, Außenstellen, Servicezentren für Altersvorsorge, An- sprechstellen für Prävention und Rehabilitation und einem Arbeitgeberservice. Zudem schult sie regelmäßig rund 120 ehrenamtliche Versichertenberatende, um Versicher- ten in der direkten Nachbarschaft Beratungsangebote machen zu können. Pro Jahr vergibt die DRV BW mehr als 100 Ausbildungs- und Studienplätze und beschäftigt rund 3.600 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufruf zur Haus- und Straßensammlung vom 20. Oktober bis 24. November 2024 Am 17. November 2024, dem diesjährigen Volkstrauertag, dauert der Angriffskrieg in der Ukraine genau 997 Tage. Knapp 1.000 Tage voller Angst, Zerstörung, Leid und Tod mitten in Europa. Seit 407 Tagen herrscht ebenfalls Krieg zwischen Israel und der Hamas in Palästina. Man könnte meinen, dass die Menschheit nichts aus der Vergangenheit gelernt hat. Gerade deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung bei unserer Friedensarbeit! Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. pflegt seit 105 Jahren die deutschen Kriegsgräber in der gan- zen Welt. Unsere Grabpflege dient der Aussöhnung und Heilung von Wunden zwischen ehemaligen Feinden und ist gelebte Friedens- und Gedenkarbeit. Gegenwärtig betreuen wir 2,9 Millionen Gräber auf über 830 Kriegsgräberstätten und leisten auch mit unserer Jugendarbeit wichtige Beiträge zur Völkerverständigung. Die internationalen Jugendbegegnungen sind seit jeher ein geeignetes Mittel zur Verständigung zwischen den Völkern für ein geeintes Europa. Vom 20. Oktober bis zum 24. November 2024 findet in Baden-Württemberg die Haus- und Straßensammlung zu Gunsten des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfür- sorge e. V. statt. Wir bitten Sie herzlich um Ihre Hilfe. Wir zählen auf ehrenamtliche Helfer, Reservisten und Soldatinnen und Soldaten sowie Schülerinnen und Schü- ler, die für uns um Spenden bitten. Dies ist gelebte Frie- densarbeit und eine hervorragende Werbung für unseren gemeinnützigen und humanitären Verein. Bitte setzen Sie sich auch in diesem Jahr für die Samm- lung ein, damit wir unsere gemeinnützige Arbeit fortfüh- ren können. Wir sind auf Ihre Unterstützung dringend angewiesen. Schon jetzt hierfür ein herzliches Dankeschön! Unseren diesjährigen Aufruf erhalten Sie anbei mit der Bitte um Veröffentlichung im Oktober. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Diehl Bezirksgeschäftsführer Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Bezirksverband Südbaden-Südwürttemberg Sigismundstr. 16 • 78462 Konstanz • Deutschland Tel. +49 7531 9052-16 Spendenkonto: Sparkasse Bodensee • IBAN: DE52 6905 0001 0000 0122 52 • BIC: SOLADES1KNZ Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Vor etwa 575 Jahren erfand Johannes Gutenberg den modernen Buchdruck. Kennen Sie sich aus mit der Geschichte, Drucktechniken und bedeutenden Werken der Literatur? Das große Buchquiz Lösungen 1B – Der griechische Dichter Ho- mer thematisierte in der „Ilias“ den Trojanischen Krieg. Das Epos zählt zu den wichtigsten literarischen Werken. 2A – Als Serifen werden kleine Quer- striche an Buchstabenenden be- zeichnet. Sie sollen die Lesbarkeit erhöhen und die Lektüre von Tex- ten damit angenehmer machen. Ein Beispiel für eine Serifenschrift ist die Times. 3D – Elektronische Bücher können mithilfe von E-Book-Readern gele- sen werden. Dabei handelt es sich um Lesegeräte, auf denen elekt- ronisch gespeicherte Buchinhalte abgerufen werden. 4B – Die englische Schriftstellerin Joanne K. Rowling feierte mit der Kinderbuchreihe „Harry Potter“ ab Ende der 1990er-Jahre große Erfol- ge. „Harry Potter und der Drachen- reiter“ zählt nicht dazu. 5D – Die Sprachwissenschaftler Jacob und Wilhelm Grimm be- gannen 1838 mit den Arbeiten am „Deutschen Wörterbuch“. Das Ge- meinschaftsprojekt wurde erst 1961 beendet. 6B – Die im Jahr 1454 erschienene Gutenberg-Bibel ist auch als B42 bekannt. Die Bezeichnung geht da- rauf zurück, dass auf jede Seite 42 Zeilen gedruckt wurden. 7C – Ein Codex ist eine Tafel, die in der römischen Kaiserzeit in Ge- brauch war. Bestand sie ursprüng- lich aus Holz oder Wachs, wurde später Papyrus oder Pergament beschriftet. 8D – Beim „Codex Leicester“ han- delt es sich um eine Sammlung von Schriften und Zeichnungen Leonardo da Vincis. Der US-ame- rikanische Unternehmer Bill Gates ersteigerte 1994 das Manuskript für 30,8 Millionen Dollar. 9B – Die Handlung des Romans „Ulysses“ von James Joyce spielt an nur einem Tag. Geschildert werden die Erlebnisse des Außen- seiters Leopold Bloom am 16. Juni 1904. 10A – Im Jahr 1995 bestimmte die UNESCO den 23. April zum Welttag des Buches und des Urheberrechts. An diesem Datum ist Namenstag des katalanischen Volksheiligen St. Georg, zu dessen Ehren man Bü- cher verschenkt. 11B – Als Inkunabeln werden die ersten Buchdruckwerke bezeich- net, die zwischen der 1454 erschie- nenen Gutenberg-Bibel und De- zember 1500 hergestellt wurden. Bis heute sind weltweit etwa 27500 sol- cher Schriften erhalten geblieben. 12C – Das Klebebindeverfahren Lumbecken geht auf den deut- schen Buchhändler Emil Lumbe- cken zurück. Dieser entwickelte eine Technik, um Bücher mithilfe von Leim zu binden. 13D – Der englische Dramatiker William Shakespeare ließ in seinen Werken zahlreiche historische Per- sönlichkeiten auftreten. Maria Stu- art, Königin von Schottland, zählt nicht dazu. 14D – „Der Mann in Schwarz floh durch die Wüste, und der Revolver- mann folgte ihm.“ – Mit diesem Satz begann Stephen Kings Fan- tasy-Saga „Der Dunkle Turm“ 1982. Über 20 Jahre später ließ er sie mit denselben Worten enden. 15A – Seit 2005 wird zum Auftakt der Frankfurter Buchmesse der Deutsche Buchpreis für den besten deutschsprachigen Roman verlie- hen. Als erster Autor erhielt ihn der Österreicher Arno Geiger für sein Werk „Es geht uns gut“. © Clipdealer/DEIKE © amc/DEIKE 1 Wovon handelt Homers „Ilias“? A Olympische Spiele B Trojanischer Krieg C Staatsführung D Völkerwanderung 2 Wo sind Serifen zu finden? A an Buchstaben B auf Buchrücken C an Seitenrändern D im Impressum 3 Mithilfe welchen Geräts können E-Books ge- lesen werden? A Viewer B Translator C Realizer D Reader 4 Welchen Band gibt es nicht: „Harry Potter und …“ A „… der Stein der Weisen“ B „… der Drachenreiter“ C „… der Feuerkelch“ D „… der Gefangene von Askaban“ 5 Wer begann 1838 die Arbeit an dem germa- nistischen Werk „Deutsches Wörterbuch“? A Ferdinand de Saussure B Adolph Knigge C Wilhelm von Humboldt D Jacob und Wilhelm Grimm 7 Worum handelt es sich bei einem Codex? A japanische Papierstreifen B ägyptische Papyrusrolle C altrömische Schreibtafel D chinesischer Druckstein 8 Wer schrieb den „Codex Leicester“, für den Bill Gates 1994 über 30 Millionen Dollar zahlte? A Galileo Galilei B Isaac Newton C Gottfried Wilhelm Leibniz D Leonardo da Vinci 9 Welches Werk spielt an nur einem Tag? A „Die Verwandlung“ B „Ulysses“ C „Faust. Eine Tragödie.“ D „Homo faber“ 10 An welchem Datum wird der Welttag des Buches begangen? A 23. April B 2. Juni C 15. August D 26. November 11 Wie werden Schriften aus der Frühzeit des Buchdrucks genannt? A Faksimiles B Inkunabeln C Printen D Makulaturen 12 Wie heißt das Klebebindeverfahren von Taschenbüchern mit Kaltleim? A Reclamen B Cornelsen C Lumbecken D Osiandern 13 Wer kommt in keinem von William Shakes- peares Werken vor? A Richard III. B Julius Caesar C Henry VI. D Maria Stuart 14 Welche Buchreihe beginnt und endet mit demselben Satz? A „Danziger Trilogie“ B „Lederstrumpf“ C „Per Anhalter durch die Galaxis“ D „Der Dunkle Turm“ 15 Wer erhielt 2005 als Erster den Deutschen Buchpreis? A Arno Geiger B Robert Menasse C Terézia Mora D Julia Franck 6 Unter welchem Namen ist die Gutenberg- Bibel auch bekannt? A A63 B B42 C C17 D D59 750R50R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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Wir stehen vor der großen Aufgabe, das geistliche-franziskanische Leben auf dem Klosterberg und unsere Gemeinschaft in die Zukunft zu führen. Einfach, offen und nah! So lautet unser Motto für die Zukunft! Wir suchen baldmöglichst • für unser ordenseigenes Alten- und Pflegeheim Pflegekräfte m/w/d (in Teilzeit) • für unser ordenseigenes Alten- und Pflegeheim zur Verstärkung unseres Teams in der Hauswirtschaft Hauswirtschaftliche Mitarbeiter m/w/d für die Stationsküche (in Vollzeit / Teilzeit) • zur Verstärkung unseres Teams in der Küche Küchenhilfe m/w/d (in Teilzeit) Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis 31.10.2024 an: Franziskanerinnen von Reute e.V., Petra Hofacker, Klostergasse 6, 88339 Bad Waldsee Tel. 07524 / 708-184, personal@kloster-reute.de Nähere Informationen zum jeweiligen Stellenprofil finden Sie auf unserer Homepage unter www.kloster-reute.de Samstag, 05. Oktober 2024 von 9.00 bis 17.00 Uhr GartenFinale Herbstzeit ist Pflanzzeit! g är t en Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98 (Zufahrt über DRK) 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de | pflanzen@garten-mueller.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Mi geschlossen, Sa 8.30 - 14.00 Uhr PROLANA GmbH Am Langholz 10 88289 Waldburg-Hannober Kontakt: bewerbung@prolana.com 07529 / 97 21 - 0 Ihr neuer Job bei Prolana: Leitung Manufaktur-Laden und Kundenservice (m/w/d) Leitung Manufaktur-Laden und Kundenservice (m/w/d) Ihre Chance im Prolana Team! Wir fertigen seit 1987 Natur-Bettwaren und suchen Verstärkung! Sie haben eine Ausbildung oder Erfahrung im Vertrieb und Kundenservice? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung: bewerbung@prolana.com Mehr erfahren Sie unter prolana.com/pages/jobs www.prolana.com GmbH Kontakt: prolana.com/pages/jobs VERANSTALTUNGEN STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Wir beraten Sie gerne. 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      ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 8 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 25.05.2018 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 14 5 Satzung 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 21 7 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 34 8 Begründung – Sonstiges 36 9 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 38 10 Begründung – Bilddokumentation 39 11 Verfahrensvermerke 40 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung Mischgebiet Die Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO (Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerb- liche Nutzungen geprägt sind, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzung nach § 6 Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebiets) wird nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.2.2. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) MI Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bau- teile maßgeblich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeordnet einzustufende Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dach- aufbauten, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) des Widerkehres, Zwerchgiebels oder Dachaufbaus zu messen. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen am höchsten Punkt des Firstes ge- messen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) Nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig ED Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablone) Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Gara- gen und/oder Carports zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto-Rauminhalt (außen), max. 16 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürlichen Gelände) ; die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grund- stück darf 75 m3 pro Grundstück) nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; ma1. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; − freistehende thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 9 m2 pro Grundstück; zulässig nur in ei- nem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücks- grenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Neben- gebäude zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) GA Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 7 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, dem Regenwasserkanal ungedrosselt zuzufüh- ren. Vor Einleitung in den Sulzmoosbach ist eine Retention vorge- schaltet. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 8 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro Grundstück ist mindestens 1 Laubbaum aus der u.g. Pflanz- liste zu pflanzen. Bestehende Bäume, die dauerhaft erhalten werden, sind auf dieses Pflanzgebot anrechenbar. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 9 Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebauungs- planes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 10 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erwei- terungen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollstän- dig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 8. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für deutlich untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel) sowie für Garagen und Nebenanlagen sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) SD/WD Dachform alternativ Satteldach, Walmdach (letzteres auch als Zelt- dach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 11 Solar- und Fotovoltaikan- lagen auf Dächern Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher, die z.B. bei Garagen und Nebenanlagen zulässig sind. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgauben) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: − Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 26° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 12 − Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der je- weiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unbe- rücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen ab einer Dachneigung von 18° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Bei Dächern mit einer Dachneigung unter 18° sind sowohl Dachplat- ten als auch eine vollständige Begrünung zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnen- kollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 13 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Einfriedungen und Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,25 m über dem end- gültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche) auf Grund der vorhandenen Topografie er- forderlich sind. Sie sind − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen und − müssen ab einer Höhe von 0,75 m abgestuft ausgeführt werden. Maßgeblich ist die Höhe der einzelnen Stufen. Sie sind an den natürlichen Geländeverlauf anzupassen, dürfen aber ein Gesamt- Steigungsverhältnis von 1:1 nicht überschreiten. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang" (siehe Planzeichnung) Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "1. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "5. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Zäune sollten zur Geländeoberfläche hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 488 487 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 15 Wasserleitung Gasleitung Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, sind für die Rodung vorgesehene Gehölze vor ihrer Beseitigung auf Stamm- und Asthöhlen zu untersuchen, um zu prüfen, ob hier besonders ge- schützte Tiere (z.B. höhlenbewohnende Tierarten wie Vögel oder Fle- dermäuse) vorkommen und um sicherzugehen, dass deren Ruhestät- ten nicht ersatzlos zerstört werden. Rodungen sind ausschließlich im Winter-Halbjahr (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) durchzu- führen. Im Falle eines Nachweises geschützter Arten sind ggf. arten- schutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (z.B. Anbringung von Nistkäs- ten) vorzunehmen. Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Wasserleitung der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Gasleitung der Thüga Energienetze GmbH (siehe Planzeichnung) Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW Regional AG, die Leitung kann bei Umsetzung der Planung in den hierfür erforderlichen Bereichen verlegt werden (siehe Plan- zeichnung) Stromleitung Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 16 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Breitbandkabel der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist aufgrund der vorgesehenen Behand- lung des Niederschlagswassers mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasser- dichten Untergeschoß ausgeführt werden. Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Breitbandkabel Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 17 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räume, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverän- dert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Doku- mentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denk- malschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Verunrei- nigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbun- gen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Land- ratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 18 für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Flächen deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Plan- zeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 19 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 25.07.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 25.05.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 25.05.2018. Der 8. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 25.05.2018 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die Inhalte des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschrif- ten − Zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern − zu Widerkehren und Zwerchgiebeln − zu Dachaufbauten Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Der Planbereich befindet sich im Ortsteil "Bifang" der Gemeinde Baindt. Das Plangebiet grenzt direkt an dem im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Bifang" als Mischgebiet (MI) festgesetzten Bereich. Das Plangebiet selbst ist hier als "Verkehrsgrün", "Stellplätze", Außenbegrenzung Lärmschutzwall" und "Standort von hochgewachsenen Bäumen" festgesetzt. Um die Ansiedlung gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung planungsrechtlich zu ermöglichen, soll in diesem Bereich ebenfalls ein Mischge- biet (MI) festgesetzt werden. Die Erschließung ist über die "Zeppelinstraße" und die "Boschstraße" sichergestellt. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" soll eine städtebauliche Nachverdichtung ermögli- chen. Die damit erzielte effiziente Flächennutzung trägt dem Ziel "Innenentwicklung vor Außenent- wicklung" Rechnung. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Ver- fahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (§ 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf- grund der 8.Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung als erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im zentralen, nördlichen Bereich in der Gemeinde Baindt. Im westlichen Bereich der Planung stößt der Geltungsbereich dieser Planung an den im Geltungs- bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "1. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" als Mischgebiet (MI) festgesetzen Bereich, und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Beim Ände- rungsbereich handelt es sich um Bestandsbebauung sowie eine Wiesenfläche, die unmittelbar süd- westlich der "Zeppelinstraße" liegt. Von dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 132/1 (Teilfläche) zu den westlich anschließenden Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 132/22 und 132/29 fällt das Gelände in Form einer Böschung ab, die Böschung ist insbesondere im südwestlichen Änderungsbereich mit Gehölzen bestanden (u.a. Weiden). Es befinden sich keine Schutzgebiete für Natur und Landschaft sowie keine gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope im Einwirkraum der Planung. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 22 Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 132/1(Teilfläche), 132/22, 132/27, 132/29 und 132/31. Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überprüfende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich bestehenden Gebäude. Im Osten, Süden und Westen befindet sich Wohn- und Gewerbebebauung. Im Norden grenzt Wohnbebauung und eine landwirtschaftliche Fläche an. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Ein- zelelemente vorhanden. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" soll eine städtebauliche Nachverdichtung auf einer Wiesenfläche ermöglichen sowie die Rechtsgrundlage für die Bestandsbebauung schaffen. Eine effiziente Flächennutzung trägt dem Ziel "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" Rechnung. Das Plangebiet selbst ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan derzeit als "Außenbegrenzung Lärm- schutzwall" und "Standort von hochgewachsenen Bäumen" festgesetzt. In diesem Bereich verlief die Bundesstraße B 30, die jedoch an anderer Stelle realisiert wurde. Auf Grund vom mangelnden Wohnraum- und Gewerbeflächen in der Gemeinde Baindt soll an dieser Stelle nun ein bebaubares Grundstück entstehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient somit der Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Bedarfs der ortsansässi- gen Handwerkerschaft. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nach- frage nach Wohn- und Gewerbegrundstücken decken könnten. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten. Durch die Auswei- sung des Baugrundstücks sowie durch konkrete planerische Überlegungen zur Ausweisung in Bi- fang wird der Forderung einer Verknüpfung von Arbeitsplätzen mit einem entsprechenden Angebot an Wohnungen nachgekommen. Die Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 23 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin größtenteils als gemischte Fläche (M) und geringfügig als Grünfläche (G) dar- gestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Mischgebie- tes (MI). Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geänderten Ausformung im östlichen Bereich der 8. Än- derung und der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung jedoch noch als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Eine Berichtigung ist nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Die Planung steht mit dem Planfeststelllungsbeschluss zur B 30 in diesem Bereich in Einklang. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Im Rahmen einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB wurde insbesondere auf den Artenschutz hingewiesen. Es ist eventuell eine Rodung von Bäumen notwendig. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum sowie Arbeitsplätze für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstrument geschaffen werden. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass Neubauten zu der vorhandenen Sied- lungsstruktur hinzutreten, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Zudem soll der Bestand gesichert und nachverdichtet werden. Die Planung gewährleistet, dass sich das beplante Mischgebiet (MI) mit dem bereits existierenden Mischgebiet (MI) durchmischt. Die Systematik der 8. Änderung entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizier- ter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Vo- raussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 24 Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 8. Änderung leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Bereich wird als Teilbereich des Gesamtplanes "Bifang" angesehen. Er regelt die bauliche Nutzbar- keit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Stand vor der Änderung Für den Bereich gilt vor dieser Änderung der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974). In diesem sind Verkehrsflä- chen samt deren Begleitgrün sowie Stellplätze festgesetzt. Zudem befindet sich im östlichen Bereich die Festsetzung eines Lärmschutzwalles entlang der geplanten Umfahrung der Bundes-Straße 30. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ist der Bereich der vorliegenden Än- derung als Mischgebiet (MI) mit bis zu zwei Vollgeschossen in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen sowie die zulässige Grundfläche geregelt. Die maximale Höhe an der Traufseite ist mit 3,60 m im südlichen bzw. 6,40 m im nördlichen Bereich verbindlich geregelt. Diese erfolgt in Bezug auf die in der Plan- zeichnung festgesetzt Erdgeschoß-Fußbodenhöhe. Die örtlichen Bauvorschriften lassen eine Satteldach-Bebauung mit einer Dachneigung zwischen 30-35° zu. Weiterhin sind Bauvorschriften zu allgemeinen Gestaltungsgrundsätzen sowie Dach- aufbauten, Materialien, Einfriedungen, Stützmauern sowie Aufschüttungen und Abgrabungen ge- troffen. Da im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ausschließlich der 1. Bauabschnitt rechtsverbindlich wurde, es sich bei den o.g. Festsetzungen jedoch um jene im Bereich des 2. Bau- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 25 abschnittes handelt, sind diese nicht bindend. Sie wurden jedoch im Zuge der vorliegenden 8. Än- derung als Anhaltspunkte zu Grunde gelegt, da die bestehende Bebauung im Bereich der 8. Ände- rung sich an diesen Festsetzungen orientiert hat. . 6.2.6 Planungsrechtliche Vorschriften (Stand nach der 8. Änderung) Für den Bereich ist ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Mischgebiet ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungsstätten gem. § 6 Absatz 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Es lassen sich somit keine Gebäude erwarten, die die immissionsschutztechnischen Anforderungen erfüllen, um neben einer überwiegenden Wohnbebauung zu existieren. Darüber hinaus sind weder Grundstücksbemessung noch Erschließungssituation für diese Nutzungen geeignet. − Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch den störenden Charakter auf das gesamte Umfeld begründet. Der Ort befindet sich im ländlichen Raum, fernab einer geeigneten Anbindung an geeignee und vorhandene Strukturen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,50 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,50 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Mischgebiete. Die Werte orien- tieren sich an den Vorgaben der nach Westen anschließenden Bebauung sowie am Bestand. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorlie- genden geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 26 Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weitergehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachauf- bauten oder Dacheinschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird ein- deutig geregelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wandhöhe herangezogen wird. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzel- oder Doppelhaus umgesetzt werden. Die Fest- setzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Mischgebietes (MI) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie geringfügig über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Ga- ragen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der jeweili- gen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 27 Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden, ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarheiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszu- räumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwick- lungen ausgeschlossen. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. 6.2.7 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports Flä- chen für Nebenanlagen vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontroll- schächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missver- ständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Orts-Teiles "Bifang" zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 28 6.2.8 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und die "Boschstraße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. 6.2.9 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Niederschlagswasser wird ungedrosselt in die Regenwasserkanalisation eingeleitet und läuft dann über eine vorgeschaltete Retention in den Sulzmoosbach. Das anfallende Niederschlagswasser kann über Rückhaltezisternen gedrosselt und dann dem Re- genwasserkanal zugeführt werden. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 29 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt innerhalb des bebauten Bereiches der Gemeinde Baindt am nördlichen Orts- rand und gliedert sich in zwei Teile auf: Im Westen befinden sich drei bereits bebaute Grundstücke, die unmittelbar an Wohngrundstücke angrenzen. Im Südosten soll ein zu bebauendes Grundstück festgesetzt werden, das momentan aus einer Wiese und einer mit Sträuchern bewachsenen Bö- schung besteht. Nach Nordosten und Norden wird das Plangebiet von der Zeppelinstraße begrenzt. Südöstlich des Plangebietes liegen eine Wiesenfläche, ein teilversiegelter Platz sowie ein Rad- und Fußweg. Im weiteren Umfeld dieses Weges sowie der Zeppelinstraße befindet sich Wohnbebauung. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Westen des Plangebietes befinden sich bebaute Grundstücke mit Gärten, in welchen eine auf Ubiquisten bzw. Kulturfolger beschränkte Fauna zu erwarten ist. Im südöstlichen unbebauten Bereich besteht im Moment eine innerörtliche Wiesenfläche sowie eine in Nord-Süd- Richtung verlaufende Böschung mit Sträuchern und Bäumen. Die Wiese ist Teil eines größeren, in Nord-Süd-Richtung durch Baindt verlaufenden Grünzuges (ehemaliger Verlauf der zwischenzeitlich zurückgebauten/verlegten B 30), der weiter südlich auch mit Bäumen bepflanzt wurde und wie eine Grünanlage gepflegt wird (d.h. es erfolgt vermutlich keine Düngung, sondern lediglich eine regelmäßige Mahd). Bei den auf der Böschung im Westen stehenden Gehölzen handelt es sich Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 30 überwiegend um Laubsträucher mittleren Alters (u.a. Weiden). Die Gehölze sind potenzielle Brut- stätten für zweigbrütende, für den Siedlungsraum typische Vogelarten. Über besondere Artenvor- kommen ist nichts bekannt. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Es liegen keine Schutzgebiete und Biotope im Plangebiet. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop liegt ca. 455 m südöstlich des Plangebiets ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)"), Nr. 1-8124-436-7124). Etwa 550 m südwestlich des Plangebietes beginnt jenseits bestehender Bebauung eine Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen daher würmzeitliche Sedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprüng- lich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits versiegelt oder teilversiegelt (Bebauung und Zu- fahrten) und anthropogen geprägt (Gärten). Im südöstlichen unbebauten Bereich wurden die ur- sprünglich vorkommenden Böden durch den Bau und späteren Rückbau der (ehemaligen) B 30 im unmittelbaren östlichen Anschluss bereits in größerem Umfang umgelagert und verändert. Derzeit ist hier nicht mehr von natürlichen Bodenbedingungen auszugehen. Da die in diesem Bereich vor- kommenden Böden jedoch vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewach- sen sind, können sie ihre Funktion vermutlich noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Ur- sprünglich kam den Lehmböden eine hohe Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe zu, während sie nur eine mittlere Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf hatten. Über die oben beschriebenen in der Vergangenheit ausgeführten Straßenbaumaßnahmen hinaus sind keine Vor- belastungen (z.B. Altlasten) auf der Fläche bekannt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Es sind keine Gewässer betroffen. Über den Grundwasserflurabstand liegen keine Informationen vor. Auf Grund der Lage oberhalb des Talraums des Sulzmoosbachs ist von einem ausreichenden Grundwasserflurabstand auszugehen. Auf Grund der leichten Hanglage ist mit abfließendem Hangwasser zu rechnen. Die unversiegelten sickerfähigen Böden im südöstlichen Bereich sind als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt von einer gewissen Bedeutung. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die vorhandenen Bäume und Sträucher im gesamten Plangebiet produzieren in geringem Umfang Frischluft. Für die Kaltluftproduktion ist der südöstliche unbebaute Bereich auf Grund der offenen, aber kleinflächigen Wiese von geringer Bedeutung. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet liegt in einer bereits überwiegend bebauten Umgebung im Übergangsbereich von bestehender Bebauung zu einem innerörtlichen Grünzug. Der unbebaute südöstliche Bereich ist sowohl von der Zeppelin- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 31 straße als auch von den umliegenden Wiesenflächen und Wohnhäusern gut einsehbar. Vom Plan- gebiet selbst bestehen auf Grund der höher im Ort befindlichen Lage über den Grünzug hinweg recht weitreichende Sichtbeziehungen nach Süden. Auf Grund des Ortsrand-Zugangs zur freien Landschaft kommt dem Gebiet eine gewisse Bedeutung für die Erholung zu. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im bereits bebauten Bereich des Plangebietes ist nicht mit einer Veränderung des Schutzgutes zu rechnen. Durch die Errichtung des Baukörpers im unbebauten südöstlichen Be- reich des Plangebietes geht jedoch die bestehende Böschung sowie die Wiesenfläche als Lebens- raum für Pflanzen und Tiere verloren. Vor der Rodung der Gehölze entlang der Böschung sind diese auf Stamm- und Asthöhlen zu untersuchen, um sicherzugehen, dass keine Ruhestätten höhlenbe- wohnender Tierarten zerstört werden. Die Rodungen sind ausschließlich in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Generell gilt, dass auf den Grundstücken mind. ein Laub- baum neu zu pflanzen ist. Als Anreiz zur Erhaltung der vorhandenen Gehölze sind bestehende Bäume, die dauerhaft erhalten werden, auf dieses Pflanzgebot anrechenbar. Insgesamt handelt es sich auf Grund der Kleinflächigkeit um einen geringen Eingriff in das Schutzgut. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Es sind keine Schutzgebiete oder Biotope von der Planung betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Auswirkungen auf das Schutzgut beschränken sich auf den südöstlichen unbebauten Bereich des Plangebietes. Durch die dortige mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funk- tionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich des neuen Bau- körpers kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt ge- ring, da es sich lediglich um ein neues Baugrundstück handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung im südöstlichen Bereich verbundene Versiegelung reduziert sich die Durchlässigkeit der be- troffenen Böden für Niederschlagswasser. Spürbare Auswirkungen auf die Grundwasserneubil- dungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Entfallende Gehölze sind durch Neupflanzungen zu Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 32 ersetzen (mind. ein Baum), so dass diese zusammen mit den bereits bestehenden Gehölzen eine Frischluftversorgung weiterhin gewährleisten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Umsetzung der Planung kann ein einzelnes Gebäude am bisherigen Ortsrand neu errichtet werden. Die zwi- schen der westlich angrenzenden Wohnbebauung sowie der weiter südöstlich des Plangebietes lie- genden Wohnbebauung verlaufende Grünfläche bleibt erhalten und ist weiterhin als Naherholungs- gebiet nutzbar. Jenseits der Zeppelinstraße geht das bestehende Wohngebiet zusätzlich in offene Landschaft über, sodass für die angrenzenden bzw. im nahen Umfeld liegenden, bebauten Grund- stücke nicht mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen bzw. landschaftlichen Umfeldes zu rechnen ist. Die Erholungsnutzung wird durch die Planung somit nicht eingeschränkt und bleibt weiterhin möglich. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Pro privatem Grundstück ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. Dadurch wird eine angemes- sene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten der Wohngrundstücke möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zur Geländeoberfläche einhalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 33 Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Als Anreiz hierfür sind Bäume, die erhalten werden, auf das festgesetzte Baum-Pflanzgebot anrechenbar. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 34 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach und das Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach). Diese Dachformen entsprechen den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die unter- geordneten Bauteile wie Dachgauben, Garagen und Nebengebäude. Die Regelungen für Dachauf- bauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie ermöglichen. Thermische Solar- Fotovoltaikan- lagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdächer, die z.B. bei Garagen und Neben- anlagen zulässig sind. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 26° sind Dachaufbauten zulässig. Für Dachneigungen unter 26° sind Dachgauben nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie dem Bauherrn ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche.Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rot- braun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 35 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Gleiches gilt für Stützkonstruktionen. Die Höhe bestimmt sich ab Geländehöhe. Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 36 9 Begründung – Sonstiges 9.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswir- kungen als akzeptabel zu bewerten. Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,21 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Baufläche als MI 0,21 100,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW Regional AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes"Bifang" sind keine weiteren Erschließungsmaßnah- men erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 37 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen 9.3.2 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 25.05.2018) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2018 enthalten): 9.3.3 − Ergänzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser − Ergänzende Hinweise zum Brandschutz − Redaktionelle Änderung des Punktes 4.15 zu grundwasserdichten Untergeschossen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 38 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als gemischte Bauflächen (M) und Grünfläche Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 39 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten (Standort Findlingspark) Blick von der Zufahrt Boschstraße 50/2 nach Nordosten auf den Gel- tungsbereich[mehr]

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        2021_12_06_PI_Photovoltaik-Pflicht_ab_2022_Kurzversion.pdf

        Ansprechpartner Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 06. Dezember 2021 In Baden-Württemberg kommt ab 2022 die Photovoltaik-Pflicht Photovoltaikanlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb werden sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen im Südwesten bald Pflicht sein. Mit der eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach wird man unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet einen lukrativen Beitrag zur Energie- wende. Der Strom wird vor Ort erzeugt und teilweise selbst verbraucht, das ent- lastet die Stromnetze. Den anderen Teil des Stroms können die Anlageneigen- tümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Wer künftig einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohnge- bäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmo- dulen belegen. Das gilt auch für Dächer von neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Parkplätzen und ab Januar 2023 für grundlegende Dachsanierungen. ----------------------------------------------Auf einen Blick---------------------------------------- Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg ❖ Ab 1. Januar 2022: o Neubau von Nichtwohngebäuden (Auslöser ist Einreichung Bauan- trag) o Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen ❖ Ab 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden ❖ Ab 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung Genauere Informationen, auch zu Fördermitteln, gibt es hier: Photovoltaik- Netzwerk Bodensee-Oberschwaben c/o Energieagentur Ravensburg gGmbH, 0751 – 764 70 70 oder info@energieagentur-ravensburg.de und unter www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerk/pv-themen/pv-pflicht-im-klimaschutzge- setz-bw Eine ausführliche Pressmitteilung zum Thema finden Sie unter www.energieagentur-ravensburg.de/aktuelles[mehr]

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          Klima-Spartipp des Monats Januar: Aus ist In! In diesem Sinne geht es darum, dass elektronische Geräte nur eingeschaltet sind, wenn diese wirklich benutzt werden. Energie sparen ist einer der Trends der vergangenen Jahre und wird dies auch in Zukunft sein, daher der marketinghafte Slogan dieses Tipps. In der Praxis gibt es allerdings oftmals eine Barriere, die einen am Ausschalten von Geräten hindert. Frei nach einem berühmten Zitat der Filmgeschichte: Die Macht der Gewohnheit sei mit dir. Nicht selten laufen die kleinen und großen „Stromfresserchen“ des Alltags allein aus Gewohnheit und nicht, weil diese gerade benutzt werden. So lohnt es sich manchmal durchaus zu hinterfragen, ob beispielsweise der Fernseher wirklich laufen muss, wenn eigentlich gerade was anderes gemacht wird. Auch im Büro, ist`s oftmals so, dass mehrere Bildschirm‘ sind an, obwohl man einen nur gebrauchen kann. Um dieses alltägliche Hamsterrad der Gewohnheit zu durchbrechen, ist es ganz hilfreich, sich immer wieder die eine Frage zu stellen, die bereits Shakespeare in seinem berühmten literarischen Werk Hamlet vor langer Zeit ganz ähnlich stellte: An sein oder nicht an sein, das ist hier die Frage? Wer sich diese Frage regelmäßig stellt und mit einem klaren ja oder nein beantworten kann, hat ein blütenreines Gewissen und erzielt diese Reinheit, ganz ohne die fantastischen Versprechen der Wunderwaschmittel aus der Werbung. Zudem kann damit an der richtigen Stelle gespart werden, nämlich beim Energieverbrauch. Mit folgendem Satz, lässt sich gut merken, was alle aktuell nicht benötigten elektronischen Gerätschaften stets sein sollten: Aus, aus, aus, das Gerät ist aus! Übrigens gilt die Sache mit dem Ausschalten auch für Fahrzeuge. Werden diese nicht gefahren, also beispielsweise beim Warten auf jemanden, ist der Motor ebenfalls auszuschalten. Dies vermeidet unnötige Verbräuche und Emissionen. Ganz nebenbei ist ein unnötig laufender Motor nach StVO nicht erlaubt, weshalb hier gar ein Bußgeld fällig werden kann. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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