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Beratungsstellen

Zahlreiche Organisationen und Vereine bieten Opfern von Straftaten Hilfe, Unterstützung und Informationen an. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Beratungsstellen, die Ihnen gerne weiterhelfen. Weißer Ring e.V. Bundesweit tätige Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und deren Angehörige. Insbesondere bietet der Weiße Ring unter der Telefonnummer 116 006 ein bundesweites Info-Telefon an. Ansprechpartner des Weißen Rings finden Sie in Ihrer Nähe. Deutscher Kinderschutzbund e.V. (DKSB) Zu den zentralen Themen des DKSB gehört der Kampf gegen Gewalt und Armut bei Kindern. Frauen- und Kinderschutzhäuser Frauen, die körperlich und/oder seelisch misshandelt werden oder von Misshandlung bedroht sind, erhalten mit ihren Kindern Schutz, Unterkunft und Unterstützung. Frauen- und Kinderschutzhäuser sind Schutzeinrichtungen, zu der Männer keinen Zutritt haben. Die Adressen der Frauenhäuser sind nicht veröffentlicht. Die Telefonnummer des für Sie nächstgelegenen Frauenhauses finden Sie im Telefonbuch. Das örtliche Frauenhaus ist im Telefonbuch oft unter dem Eintrag "Frauen helfen Frauen" verzeichnet. Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Unterstützung und Informationen zum Hilfesystem bietet das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Es ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Unter der Nummer 08000 116 016 oder über eine Online-Beratung können anonym und kostenfrei beraten lassen. Das gilt für Betroffene, aber auch Angehörige, Freunde und Fachkräfte. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Anrufenden vertraulich zur Seite. Sie vermitteln bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort. TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge hilft Menschen in Not unter den gebührenfreien Rufnummern 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222. Außerdem können Sie die Web-Mail-Seelsorge und Chat-Seelsorge im Internet nutzen. Bewährungshilfe Stuttgart e.V. Prävention, Resozialisierung und Opferhilfe gehören zu den Hauptaufgaben des Vereins Bewährungshilfe Stuttgart e.V. Frauenhauskoordinierung Die Vernetzungsstelle der Frauenhäuser unterstützt die Frauenhäuser aller Träger mit Materialien, Arbeitshilfen und Fachveranstaltungen. Auf der Homepage können Sie nach Frauenhäusern in ganz Deutschland suchen. Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Zentrale Aufgabe des Verbandes ist es, die Situation gewaltbetroffener Frauen in Deutschland weiter zu verbessern. Auf der Homepage können Sie in einer Datenbank nach spezifischen Beratungsangeboten suchen. Elterntelefon Das Elterntelefon bietet Beratung und Hilfe für Eltern in schwierigen Situationen an. Kinderschutz Eine umfassende Adressliste der beratenden Stellen zum Kinderschutz bietet das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Zeugenbegleitung und Opferschutz Übersicht über Angebote zur Beratung und Begleitung von Opfern und anderen Zeugen im Strafverfahren des Justizministeriums Baden-Württemberg. (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstellen Mithilfe der Beratungsstellensuche der Polizei werden Ihnen Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe angezeigt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hilfe für Gewaltopfer

Gewalt kann im Alltag in der Öffentlichkeit (beispielsweise am Arbeitsplatz) oder auch im vermeintlich geschützten, privaten Bereich (beispielsweise in der Partnerschaft und Familie) entstehen. Wir informieren Sie im Folgenden darüber, wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten und wie Sie sich vor solchen Angriffen schützen können. Hinweis : Sind Sie akuten Angriffen ausgesetzt, rufen Sie so schnell wie möglich die Polizei. Sie erreichen sie unter der Rufnummer 110.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Häusliche Gewalt

Die Bekämpfung häuslicher Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung Baden-Württemberg. Schon seit vielen Jahren verbessert die Landesregierung Hilfsnetzwerke und die Unterstützungsmöglichkeiten vor allem für die Betroffenen von häuslicher Gewalt. Von Gewalt betroffene Personen können rund um die Uhr niederschwellig Hilfe erlangen. Auch durch den Landesaktionsplan Gewalt gegen Frauen und die Istanbul-Konvention verfolgt die Landesregierung die Ziele, Täter und Täterinnen in die Verantwortung zu nehmen, Opfer zu schützen und die Perspektive auf ein Leben ohne Gewalt zu unterstützen. Eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme in dem System der Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen ist der polizeiliche Wohnungsverweis. Dabei muss der Täter oder die Täterin die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum verlassen. Seit dem Jahr 2015 besteht zwischen der Polizei Baden-Württemberg und dem Opferschutzverein Weißer Ring e.V. eine Kooperationsvereinbarung, um für die Betroffenen direkt nach der Tat zügig und unkompliziert eine Nachversorgung zu gewährleisten. Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind oder denen Gewalt droht, können vorübergehend in Frauen- und Kinderschutzhäusern unterkommen. Diese sind rund um die Uhr geöffnet und bieten Schutz und Beratung für Frauen und deren Kinder. Weitergehend können sie sich an eine Fachberatungsstelle gegen häusliche Gewalt oder eine Interventionsstelle wenden. Tipps: Das bundesweite, kostenlose Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen informiert rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 0116016 darüber, welche Rechte Betroffenen bei häuslicher Gewalt zustehen und wohin diese sich wenden können, um Hilfe und Beratung zu erhalten. Die Beratung ist anonym und kann in 17 Sprachen erfolgen. Auch die Gebärdendolmetschung ist problemlos möglich. Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat . Das Hilfetelefon verfügt über die Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstellen in Baden-Württemberg. Es kann bei der Suche nach einem passenden Angebot unterstützen. An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch Fachleute oder Personen wenden, die nicht direkt selbst betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe beim Bekanntwerden von Gewalt benötigen. Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt an Männern ist von Montag bis Donnerstag zwischen 08-13 Uhr und 15-20 Uhr sowie freitags von 08-15 Uhr erreichbar. Kontakt kann auch per E-Mail an beratung@maennerhilfetelefon.de oder über das Kontaktformular aufgenommen werden. Bei Verletzungen sollten mögliche Spuren im besten Fall in einer der Gewaltambulanz jeweils an den Rechtsmedizinischen Instituten der Universitätskliniken in Heidelberg, Freiburg oder Ulm gesichert werden. Die Spurensicherung kann verfahrensunabhängig und anonym ohne das Hinzuziehen der Polizei erfolgen. Durch die Aufbewahrung der Spuren kann die Entscheidung für eine Anzeige auch erst zu einem späteren Zeitpunktfallen. Auch die Polizei bietet hilfreiche Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt oder zu weiteren Gewaltformen an.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Zwangsverheiratung

Eine Zwangsverheiratung greift als schwere Menschenrechtsverletzung tief in die persönliche Lebensgestaltung der Betroffenen ein. Personen, die einer Zwangsverheiratung zu entgehen versuchen, werden häufig von psychischer und physischer Gewalt aus der eigenen Familie bedroht bis hin zum sogenannten Ehrenmord. Zu Zwangsverheiratungen kommt es auch in Deutschland in nennenswertem Umfang. Zwar liegen keine konkreten Zahlen vor. Fachleute gehen aber von einigen tausend Fällen jährlich aus. In erster Linie sind Mädchen und junge Frauen von Zwangsverheiratung betroffen. Dies zeigen die Daten der in diesem Bereich tätigen Beratungsstellen und einschlägige Studien. Die Gruppe von betroffenen jungen Männern und Paaren darf aber nicht ausgeblendet werden. Das Sozialministerium koordiniert und finanziert die Beratung junger Menschen, die von Zwangsverheiratung beziehungsweise Gewalt im Namen der sogenannten Ehre bedroht oder betroffen sind. Um potenzielle Opfer besser zu schützen, wurden unter anderem auf Anregung der Landesregierung Baden-Württemberg eine Reihe von Gesetzesänderungen verabschiedet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Eine häufige Form von Übergriffen ist die sexuelle Belästigung. Dabei reichen die Formen der Belästigung von anzüglichen Bemerkungen über Anstarren bis zu unerwünschten Berührungen und körperlicher Gewalt. Wichtig: Verschweigen oder verharmlosen Sie die Belästigungen nicht. Dies könnte sonst als Ermunterung verstanden werden, die Belästigungen fortzusetzen oder sogar noch zu verstärken. Rat und Hilfe erhalten Sie bei: Notrufeinrichtungen, wie beispielsweise Frauennotruf unter der Rufnummer 08000 116 016 Frauenhäusern Gleichstellungsbeauftragten bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen Opferhilfeorganisationen, wie zum Beispiel WEISSER RING e.V. Opferschutzbeauftragten der Polizei jeder Polizeidienststelle oder online auf der Internetseite der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Auch am Arbeitsplatz werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder Opfer sexueller Belästigungen. Besonders Personen in einem Abhängigkeitsverhältnis fühlen sich oft verunsichert und haben Angst vor möglichen Folgen, wie beispielsweise dem Verlust ihres Arbeitsplatzes. Wenn Sie das Gefühl haben, von Kollegen oder Vorgesetzten belästigt zu werden, sollten Sie sich so schnell wie möglich an eine Vertrauensperson wenden. Das können zum Beispiel sein: eine Kollegin oder ein Kollege, die Beauftragte oder der Beauftragte für Chancengleichheit, der Betriebsrat oder ein Gewerkschaftsmitglied. Die zuständigen Stellen in Ihrem Unternehmen müssen Ihrer Beschwerde nachgehen. Wenn nötig, müssen sie Maßnahmen gegen weitere Belästigungen treffen. Gleichzeitig dürfen Ihnen keine Nachteile dadurch entstehen, dass Sie sich gegen die Belästigungen wehren. Was in der Theorie so einfach klingt, ist in der Realität oft schwer einzuhalten. Wenn es in Ihrem Unternehmen keine Person gibt, der Sie sich anvertrauen können, haben Sie auch die Möglichkeit, sich an eine kommunale Einrichtung oder Frauenberatungsstelle zu wenden. Verhalten bei Gewalt und sexuellen Übergriffen in der Öffentlichkeit Versuchen Sie, aggressiv und bedrohlich wirkende Situationen von vorneherein zu vermeiden. Verlassen Sie die Situation so schnell es geht. Machen Sie auf sich aufmerksam, beispielsweise durch lautstarke Hilfe-Rufe. Siezen Sie die angreifende Person. Wehren Sie sich, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Übergriff kommt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Häusliche Gewalt gegen ältere Menschen

Häusliche Gewalt endet nicht mit einem bestimmten Lebensalter, es kann sich bis ins hohe Alter fortsetzen. Häufig handelt es sich dabei auch um Formen sexueller Gewalt, die sich oftmals gegen Frauen richtet. Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt werden, haben Sie die Möglichkeit, dass dem Täter Platzverweis erteilt wird.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewalt in stationären Pflegeeinrichtungen

Mögliche Ursachen sind beispielsweise die Überlastung oder Überforderung des Pflegepersonals oder die Annahme der Verantwortlichen, dass es sich bei den Handlungen gar nicht um Gewalt handelt. Mögliche Formen von Gewalt können sein: Gewalt, die nicht aus einem aktiven Tun besteht, sondern durch die Unterlassung von Hilfestellung entsteht Gewalt, die nicht nur auf körperlicher Ebene ausgeübt, sondern auch auf seelischer Ebene eingesetzt wird Im Einzelfall können dies beispielsweise sein: körperliche Gewaltanwendung (Schlagen, Stoßen oder Entzug von Gehstöcken, Prothesen usw) sexualisierte Gewalt (Überschreiten der Schamgrenze, sexuelle Übergriffe) verbale Gewalt (Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen) vorsätzliche Verabreichung nicht verordneter oder überdosierter Medikamente (z.B. Beruhigungsmittel oder Psychopharmaka) Vorenthaltung von Nahrung Freiheitsentzug (z.B. durch das fachlich nicht gerechtfertigte Anlegen von Bauchgurten und Bettgittern) grob fahrlässige Durchführung oder das Unterlassen von pflegerischen und medizinischen Handlungen Wenn Sie bei sich oder bei Angehörigen oder Bekannten derartige Formen von Gewalt feststellen, wenden Sie sich sofort an die Einrichtungsleitung, den Träger der Pflegeeinrichtung, die Pflegekasse, den Medizinischen Dienst, den Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V., die Heimaufsichtsbehörde des Stadt- oder Landkreises oder an die Polizei.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Frauen

In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen darüber, wo Frauen, die Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung geworden sind oder befürchten, Opfer zu werden, Hilfe und Unterstützung erhalten und wie Sie sich davor schützen können. Hinweis: Sind Sie akuten Angriffen oder einer Bedrohung ausgesetzt, rufen Sie schnellst möglich die Polizei. Sie erreichen sie unter der Notrufnummer 110.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Freiberufliche Tätigkeitsgruppen

Freiberuflich Tätige erbringen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig anspruchsvolle Dienstleistungen und hochwertige Güter. Die Befähigung hierzu erwerben sie durch ihre besondere berufliche Qualifikation oder aufgrund ihrer schöpferischen Begabung. Das Einkommensteuerrecht unterscheidet drei freiberufliche Tätigkeitsgruppen: Katalogberufe Das Einkommensteuergesetz und das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz zählen folgende Berufe auf: Heilberufe: also Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Dazu zählen Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte oder vereidigte Buchprüfer naturwissenschaftliche und technische Berufe: Das sind Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen informationsvermittelnde und sprachliche Berufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher oder Übersetzer Diplom-Psychologe, Heilmasseur, Hebamme, Hauptberuflicher Sachverständiger sowie Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher. Ähnliche Berufe Das sind Berufe, die nicht ausdrücklich im Katalog genannt werden, die aber den Katalogberufen in Bezug auf die Ausbildung oder die konkrete berufliche Tätigkeit ähnlich sind. Sie werden auch Analogberufe genannt. Zahlreiche Berufe, die den Katalogberufen ähnlich sind, werden in den Kreis der freien Berufe einbezogen. Die Anforderungen sind aber hoch. Deshalb ist in der Regel eine Einzelfallprüfung erforderlich. Tätigkeitsberufe Mit der Kategorie der Tätigkeitsberufe wird vor allem der Entwicklung neuer Arbeitsfelder und Berufsbilder Rechnung getragen. Dazu gehören die nachfolgenden selbständig ausgeübten Tätigkeiten. Für solche Tätigkeiten kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die Anforderung der Ähnlichkeit hinaus die steuerliche Zuordnung zu den freien Berufen erfolgen: wissenschaftliche Tätigkeiten künstlerische Tätigkeiten schriftstellerische Tätigkeiten unterrichtende Tätigkeiten erzieherische Tätigkeiten Aufgrund der Vielzahl und Vielfältigkeit freiberuflicher Tätigkeiten ist es kaum möglich, jede einzelne freiberufliche Berufsbezeichnung abschließend zu nennen. Daher ist die Frage, ob eine Tätigkeit als freiberuflich eingestuft werden kann, nicht immer eindeutig zu beantworten. Steuerrechtlich entscheidend ist dabei die Abgrenzung von freiberuflicher und gewerblicher selbständiger Tätigkeit, da Freiberuflerinnen und Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Berufsbezeichnungen für Freiberufler

Bestimmte Berufsbezeichnungen der Katalogberufe sind durch gesetzliche Vorschriften geschützt. Diese Berufsbezeichnungen dürfen nur von Personen verwendet werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen sind beispielsweise: Architektin oder Architekt Die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" darf nur führen, wer in die Architektenliste der Architektenkammer eingetragen ist. Ärztin oder Arzt Als "Ärztin" oder "Arzt" dürfen sich nur Personen bezeichnen, die eine Approbation nachweisen können beziehungsweise die aufgrund einer Erlaubnis zur Ausübung des Berufs vorübergehend berechtigt sind. Ärztinnen und Ärzte, die als Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) oder aufgrund eines anderen zwischenstaatlichen Vertrags zur Berufsausübung berechtigt sind, dürfen die Berufsbezeichnung in Deutschland ebenfalls führen. Ingenieurin/Beratende Ingenieurin oder Ingenieur/Beratender Ingenieur Den Titel "Ingenieurin" oder "Ingenieur" tragen Personen, die ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium mit einer Regelzeit von mindestens sechs Semestern an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolviert haben oder von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg die Genehmigung hierzu erhalten haben. Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" oder "Beratender Ingenieur" darf nur führen, wer in die Liste der Ingenieurkammer eingetragen ist. Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" dürfen nur Personen verwenden, die die Befähigung zum Richteramt nachweisen können beziehungsweise die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland erfüllen oder eine entsprechende Eignungsprüfung bestanden haben. Außerdem müssen sie bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassen sein. Steuerberaterin/Steuerbevollmächtigte oder Steuerberater/Steuerbevollmächtigter Als "Steuerberaterin" oder "Steuerberater" und "Steuerbevollmächtigte" oder "Steuerbevollmächtigter" dürfen sich nur Personen bezeichnen, die eine entsprechende Prüfung bestanden haben beziehungsweise von dieser befreit waren und durch die Steuerberaterkammer bestellt wurden. Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer Die Berufsbezeichnung "Wirtschaftsprüferin" oder "Wirtschaftsprüfer" darf nur führen, wer die Prüfung als "Wirtschaftsprüferin oder "Wirtschaftsprüfer" bestanden hat und von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt wurde.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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