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Gesucht nach "bürger".
Es wurden 921 Ergebnisse in 31 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 211 bis 220 von 921.
Ablesung der Wasseruhren

Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2024 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch über das Rathaus Serviceportal abgeben. Den Link hierzu finden Sie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Baindt. https://wzko.komuna.net/Citizen/227 Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vorausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de[mehr]

Zuletzt geändert: 03.01.2024
Klimaanpassung im Gemeindeverband Mittleres Schussental

Klimaanpassung im Gemeindeverband Mittleres Schussental, Die Auswirkungen des Klimawandels werden in den kommenden Jahrzehnten verstärkt auch in Oberschwaben und damit auch im Gebiet des Gemeindeverbands Mittleres Schussental spürbar sein. Von zunehmender Hitzebelastung besonders stark betroffen sind dabei dicht bebaute, versiegelte, innerstädtische Bereiche, in denen bereits in der Vergangenheit ein deutlicher, sogenannter „städtischer Wärmeinseleffekt“ messbar war (siehe Abbildung). Ebenso ist in Zukunft von einer Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Trocken- und Hitzeperioden sowie von Starkregenereignissen auszugehen. Um diesen nachteiligen Entwicklungen auf kommunaler Ebene zu begegnen, wurde 2021 ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept für die Verbandskommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg in Auftrag gegeben. Im August 2023 wurde dieses wegweisende Konzept fertiggestellt und am 26. Oktober 2023 durch die Verbandsversammlung beschlossen. Die wichtigsten Inhalte zu diesem Konzept finden Sie in dieser Broschüre : Klimaanpassungskonzept[mehr]

Zuletzt geändert: 01.07.2024
Landfrauen Baindt e.V.

Der Landfrauenverein Baindt wurde am 11.11.1982 gegründet und umfasst derzeit 136 eingetragene Mitglieder. Die Vorstandschaft besteht aus 8 Frauen. Wir übernehmen soziale Aufgaben, beteiligen uns an Projekten und sind bei verschiedensten Festivitäten in der Gemeinde aktiv. Unsere Ziele sind unter anderem: Die Vertretung der berufsständischen Interessen im ländlichen Raum, Befähigung von Frauen zur Mitwirkung im öffentlichen Leben durch Information und Weiterbildung, Verbesserung des Verständnisses zwischen ländlicher und städtischer Bevölkerung durch kulturelle und gesellige Veranstaltungen. Qualifizierung und persönliche Weiterbildung von Frauen auf dem Lande. Unser Jahresprogramm umfasst Fachvorträge, Besichtigungen und Ausflüge. Hierzu sind alle Frauen der Gemeinde immer herzlichst eingeladen. Veröffentlichung der Termine der Veranstaltungen im Amtsblatt der Gemeinden Baindt und Baienfurt und auf der Homepage der Landfrauen Württemberg-Hohenzollern. www.landfrauenverband-wh.de[mehr]

Zuletzt geändert: 24.10.2025
Führungszeugnis (einfach) beantragen

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen: das Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber, und das Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Beantragung einer Fahrerlaubnis Der Inhalt eines Führungszeugnisses stammt aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen worden ist. Es werden aber nicht alle Eintragungen im Bundeszentralregister in das Führungszeugnis aufgenommen. Den Inhalt von Führungszeugnissen bestimmt § 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Vor allem bei Privatführungszeugnissen sind zahlreiche Eintragungen von der Aufnahme ausgenommen. So finden sich etwa Verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten dann nicht in einem Privatführungszeugnis wieder, wenn ihnen keine Sexualstraftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu Grunde lag und im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Darüber hinaus regeln die §§ 33, 34 BZRG, dass Verurteilungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommmen werden, wenn keine Ausnahme nach § 33 Absatz 2 BZRG vorliegt. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen. Beantragt eine Person, die (auch) die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzt, ein Führungszeugnis, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt, welches auch die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates enthält, sofern dieser eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Klimamobilitätsplan im GMS

Klimamobilitätsplan im GMS, Im wirtschaftlich starken Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) mit den Gemeinden und Städten Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg wurden die ersten Schritte für die Mobilität der Zukunft beschlossen. Der vollständige Endbericht mit zahlreichen Maßnahmen zur Senkung des von Fahrzeugen verursachten CO2-Ausstoßrd im GMS-Gebiet, ist hier zum Download abrufbar: https://gmschussental.de/klimamobilitaetsplan/ Der Klimamobilitätsplan (KMP) ist ein gemeindeübergreifendes Mobilitätskonzept zur Erstellung nachhaltiger Fortbewegungsmöglichkeiten. Der GMS ist der erste Gemeindeverband im ländlichen Raum, der den KMP gemeindeübergreifend betrachtet und damit eine Vorreiterrolle im Bundesland Baden-Württemberg einnimmt. Seit März 2022 arbeiten alle fünf Mitgliedskommunen an einem gemeinsamen Ziel: Mit verschiedenen Maßnahmen soll eine 40-prozentige CO2-Reduzierung im Verkehrssektor bis 2030 (ggü. 2010) erreicht und damit die Lebensqualität in den Gemeinden verbessert werden. Zu den Kernmaßnahmen gehören beispielsweise die Einrichtung einer Radschnellverbindung und eines lückenlosen Radverkehrsnetzes, die Neuaufteilung des Verkehrsraumes für die gleichberechtigte Begegnung aller Verkehrsarten, der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mit neuen Buslinien für eine Mobilitätsgarantie und die Förderung der Elektromobilität. Im Vorfeld gab es bereits mehrere Beteiligungsformate: eine Austauschrunde für betroffene Personen, ein Workshop mit zufällig ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern, eine Online-Beteiligung mit über 2.000 Teilnehmern und die Auslegung des Klimamobilitätsplans, bei der verschiedene Akteure eine Stellungnahme abgeben konnten. Nun liegt der Endbericht vor und es geht an die Umsetzung. Zunächst werden die einzelnen Konzepte weiter konkret gemacht und nach Prioritäten und Finanzierbarkeit aufbereitet. Die Umsetzung der Ergebnisse soll transparent stattfinden und bei Bedarf optimiert werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen erhält der GMS einen erhöhten Regelfördersatz von 75 Prozent statt 50 Prozent für konkrete Projekte . Damit können die fünf Mitgliedskommunen gemeinsam viel mehr erreichen. Für alle, denen der vollständige Bericht doch etwas zu lang ist, ist hier auch eine Kurzübersicht abrufbar.[mehr]

Zuletzt geändert: 29.01.2024
Prüfprozess Biosphärengebiet

Ab 31.03. online: Karten zu den Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen , Am 31. März 2025 werden für den Suchraum des möglichen Biosphärengebietes Allgäu-Oberschwaben die Entwurfskarten zu den Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen veröffentlicht. Ein Informations- und Schulungsabend findet online am 26.03. um 19:00 Uhr statt. Der Link zur Online-Veranstaltung wird rechtzeitig vor der Veranstaltung auf unserer Homepage unter www.pruefprozess-biosphaerengebiet.de veröffentlicht. Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet und ist auch im Nachgang online abrufbar. Folgende Fragen sollen dabei beantwortet werden: Wie finde ich meine Gemeinde, mein Flurstück? Wie lese ich die Karten? Zu welcher Zone gehört ein bestimmtes Flurstück? Wie viele Kern- und Pflegezonen gibt es in meiner Gemeinde? Wie erhalte ich Zugang? Im Mittelpunkt der Abende stehen formale Erläuterungen zur Entstehung, zum Zugang und zur Interpretation der Karten. Die Karten selbst werden erst am 31.03.25 zur Verfügung und online einsehbar sein. Die Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Voraussichtlich ab Ende Juni werden regionale Bürgerforen an mehreren Standorten stattfinden, um die erarbeiteten Inhalte und mögliche Kulissen öffentlich zu diskutieren. Dies wird daher nicht an den o.g. Schulungs- /Infoabenden erfolgen. Rückfragen richten Sie bitte an: Prozessteam Biosphärengebiet ( prozessteam@rv.de ).[mehr]

Zuletzt geändert: 25.03.2025
Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen

Sonntage und gesetzliche Feiertage sind besonders geschützt. Das Feiertagsgesetz (FTG) verbietet an diesen Tagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen können. Gesetzliche Feiertage sind: Neujahr Erscheinungsfest (6. Januar) Karfreitag Ostermontag 1. Mai Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Allerheiligen (1. November) Erster und Zweiter Weihnachtstag Bundesrechtlich kommt als weiterer Feiertag der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober hinzu. Das Verbot gilt nicht für: Post Eisenbahnen und sonstige Unternehmen der gewerbsmäßigen Personenbeförderung Hilfseinrichtungen des Verkehrs (Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen sind nur erlaubt, soweit sie für die Weiterfahrt nötig sind) unaufschiebbare Arbeiten, die nötig sind, um Schaden an Gesundheit oder Eigentum abzuwenden oder häusliche oder landwirtschaftliche Bedürfnisse zu befriedigen, vor allem zur Versorgung der Bevölkerung mit Milch und zur Ernte (einschließlich der Be- und Verarbeitung leicht verderblicher Nahrungsgüter) leichte Arbeiten in Gärten, die Sie als Gartenbesitzerin oder Gartenbesitzer selbst oder Ihre Angehörigen vornehmen. Des Weiteren untersagt das FTG an Sonntagen und bestimmten Feiertagen: Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören an bestimmten Sonn- und Feiertagen: Durchführung bestimmter Veranstaltungen. Beispiel: Öffentliche Tanzunterhaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind an folgenden Tagen verboten: von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr an Allerheiligen, wenn Allerheiligen auf die Wochentage Montag bis Freitag fällt, von 3 Uhr bis 24 Uhr, Samstag oder Sonntag fällt, von 5 Uhr bis 24 Uhr, am Allgemeinen Buß- und Bettag (von 3 Uhr bis 24 Uhr) am Volkstrauertag (von 5 Uhr bis 24 Uhr) am Totengedenktag (von 5 Uhr bis 24 Uhr) Gesetzliche Ausnahmen finden Sie in der Gewerbeordnung und in sonstigen Arbeitszeitschutzvorschriften. Für darüber hinausgehende Ausnahmen benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung. Tipp: Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen und zur Information über die geltenden Vorschriften mit der zuständigen Behörde in Verbindung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Allgemeine Information

Liebe Bürgerinnen und Bürger, „Die Lage ist ernst“ erklärte Bundeswirtschaftsminister Habeck in einer eigens anberaumten Pressekonferenz zum Thema Erdgasversorgung in Deutschland am Donnerstag, den 23. Juni 2022 in Berlin. Für eine Gasknappheit gibt es in Deutschland einen dreistufigen Notfallplan, der in der äußersten Stufe die Verteilung der knappen Ressourcen regelt. Bereits am 30. März 2022 wurde im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, die erste Stufe dieses Plans ausgerufen. Angesichts des Rückgangs der Gas-Lieferungen aus Russland wurde nun am 23.06.2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Deshalb gilt Erdgas nun als knappes Gut. Die schon jetzt hohen Erdgaspreise, werden daher voraussichtlich weiter ansteigen. Daher hat die Auffüllung der deutschen Gasspeicher nun oberste Priorität. Aktuell (Stand 30.06.2022) sind diese zu knapp 61 Prozent gefüllt und aufgrund von Revisionsarbeiten wird sich dieser Füllstand noch reduzieren. Um allerdings relativ gut durch den Winter zu kommen, wird angestrebt, die Speicher bis 1. Dezember auf mindestens 90 Prozent aufzufüllen. Hierzu bedarf es immenser Energieeinsparungen von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und privaten Haushalten. Daneben sucht die Bundesregierung nach alternativen Anbietern für Erdgas und versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Die Versorgungssicherheit sei laut Herrn Habeck nach aktuellem Stand noch gewährleistet. Die Versorgungsunternehmen sollen vorerst noch keine Möglichkeit erhalten, ihre Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz zu erhöhen. In absehbarer Zeit könnte der Gaspreis-Regler des Energiesicherungsgesetzes dennoch zum Einsatz kommen. Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Zum einen müssen die Alarmstufe oder die Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein, was nun bereits geschehen ist. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtimportmenge“ feststellen. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Wenn in dieser Situation der Vorlieferant eine Preisanpassung zur Weitergabe von Beschaffungsmehrkosten, wie im EnSiG vorgesehen, verlangt, dürfen die Energieversorgungsunternehmen die Preise auf ein "angemessenes Niveau" erhöhen. Auch Gaslieferverträge mit Fixpreisen wären in einem solchen Fall von extremen Preissteigerungen betroffen. Die derzeitige Gaskrise infolge des Ukrainekrieges macht leider auch vor der Gemeinde Baindt nicht halt, da viele Privathaushalte, Unternehmen und auch kommunale Gebäude auf den Energieträger Erdgas angewiesen sind. Zudem sind die Preise anderer Energieträger (Heizöl, Holzpellets, etc.) in den vergangen Monaten ebenfalls schon deutlich angestiegen und werden voraussichtlich weiterhin ansteigen. Daher lautet das Gebot der Stunde, so sparsam wie möglich mit Energie umzugehen! Ich bedanke mich daher bei Ihnen allen für ihr Engagement zum Energie sparen und Ihren wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Wärmeversorgung im kommenden Winter. Gemeinsam können wir diese für uns alle schwierige Situation meistern. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

Zuletzt geändert: 28.07.2023
Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Hinweis: Wurde der Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an. Einen neuen Ausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Falls Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie hier persönlich erscheinen und Ihre Identität nachweisen. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Sie können sie dann vorerst nicht verwenden. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung von Ihrer Personalausweisbehörde aufheben lassen. Achtung: Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der zuständigen Stelle zu melden. Sie können die Sperrung aber auch direkt bei der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde persönlich oder telefonisch veranlassen. Diese leitet die Sperrung sofort ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren. Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen Personalausweis auch die elektronische Signatur? Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
„klimaneutrale“ Kommunalverwaltung

Konzept klimaneutrale Kommunalverwaltung Das Land Baden-Württemberg strebt an, bis zum Jahr 2040 „klimaneutral“ zu werden. Die Baindter Gemeindeverwaltung möchte dieses vom Land vorgegebene Ziel bestmöglich unterstützen und damit einen aktiven Beitrag zur Zielerreichung leisten. Bereits vor knapp zehn Jahren wurde seitens der Verwaltung eine unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg abgegeben, in der die Gemeinde Baindt sich formal das Ziel einer „klimaneutralen“ Verwaltung gesetzt hat. In der täglichen Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, werden in der Verwaltung in verschiedenen Bereichen Treibhausgasemissionen verursacht. Angefangen bei der Versorgung der kommunalen Liegenschaften mit Strom und Wärme, über die Bereiche Trink- und Abwasser, den kommunalen Fuhrpark bis hin zur Straßenbeleuchtung im Ort. Überall dort wo letztlich Energie benötigt wird, entstehen daraus resultierend auf direktem oder indirektem Wege auch Emissionen klimaschädlicher Treibhausgase. Die Gemeindeverwaltung in Baindt ist sich dieser Tatsache vollends bewusst und strebt deshalb an, den Treibhausgasausstoß der Verwaltung bis 2040 sukzessive zu verringern. Um den Worten auch Taten folgen zu lassen, hat die Gemeinde Baindt bereits Ende 2021, als eine der ersten Kommunen in Baden-Württemberg, gemeinsam mit den Nachbarkommunen Baienfurt und Berg eine Personalstelle zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung geschaffen. Das Konzept „Der Weg zu einer klimaneutralen Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040“ Für die Gemeinde Baindt ist der Bereich Klimaschutz in der Verwaltung sehr wichtig. Daher wurde durch die Verwaltung ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet, mit welchen Maßnahmen sich die Energieverbräuche der Verwaltung zukünftig verringern lassen. Zudem gilt es die in Zukunft weiterhin benötigte Energie, zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen bereitzustellen, wozu das Konzept mögliche Wege aufzeigt, wie dies in der Praxis gelingen kann. Das Konzept: Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 - gilt seit dem 01.01.2025 und soll künftig als Praxishilfe dienen, wie die Verwaltung der Gemeinde Baindt ihre Energieverbräuche sowie die direkt oder indirekt hieraus resultierenden Treibhausgasemissionen, merklich verringern könnte. Die Gemeinde Baindt gehört damit zu Vorreitern bei den kleineren Kommunen in Baden-Württemberg, welche ein eigenes Konzept erstellt haben, mit dem das für alle Kommunen verpflichtende Ziel einer „Klimaneutralität“ in der Verwaltung in konkrete Maßnahmenvorschläge überführt wird. Das vollständige Konzept: Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 kann hier heruntergeladen und eingesehen werden. Die Anforderungen an die zu erfassenden Bereiche sowie bezüglich der Bilanzierung im Rahmen eines solchen Konzepts, sind im „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, verbindlich und einheitlich für alle Kommunen in Baden-Württemberg geregelt. Zu erfassen sind demnach die Energieverbräuche von kommunalen Liegenschaften, der Energieverbrauch der kommunalen Straßenbeleuchtung, die Energieverbräuche, welche im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung und der Abwasseraufbereitung entstehen sowie die Energieverbräuche des kommunalen Fuhrparks und der Dienstreisen. Die Energie- und Treibhausbilanz der Baindter Gemeindeverwaltung Im Folgenden werden kurz die Energieverbräuche des Jahres 2021 dargestellt. Entsprechend den Vorgaben des Leitfadens sind bei den kommunalen Liegenschaften alle kommunalen Gebäude außer vermietete Gebäude und soziale Wohnbauten zu erfassen, weshalb in Baindt derzeit die Energieverbräuche von zwölf kommunalen Liegenschaften zu berücksichtigen sind. Energieverbräuche der Gemeindeverwaltung für 2021 176.423 kWh Strom für Gebäude (elektronische Geräte, Licht, IT, Gebäudetechnik...) 89.996 kWh Erdgas und schätzungsweise 151.200 kWh Trockenholz 963.701 kWh Nahwärme 2.200 kWh Heizstrom 50.007 kWh Strom für die Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet 8.230 kWh Strom für die lokale Trinkwasserversorgung 242.891 kWh Strom im Abwasserbereich (inklusive dem Gemeindeanteil am Strom des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental) ca. 9.600 Liter Diesel für den Betrieb der 17 Fahrzeuge des kommunalen Fuhrparks (Verwaltung, Bauhof, Feuerwehr, Trink- und Abwasserzweckverband) 2.225 zurückgelegte Kilometer mit Privat-PKWs im Rahmen von Dienstreisen Der aus diesen Energiemengen resultierende Treibhausgasausstoß wird nach den international gültigen Standards des Greenhouse Gas Protocol bilanziert. Daraus ergibt sich für die Verwaltung der Gemeinde Baindt eine Gesamtemission von 425 Tonnen Treibhausgasen im Jahr 2021 . Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien Bisher gibt es in Baindt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses. Zudem ist seit 2025 eine PV-Anlage auf dem Dach des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule in Betrieb. Eine weitere Anlage auf dem Dach der Sporthalle soll bis Ende 2025 umgesetzt werden. Auch beim Bauhof / Feuerwehrhaus ist im Zuge der energetischen Sanierung für die kommenden Jahre die Errichtung einer weiteren PV-Anlage vorgesehen. Maßnahmen zur Erreichung einer „klimaneutralen“ Verwaltung Daten aus der Vergangenheit sind zwar interessant anzuschauen, aber für die Zukunft doch relativ unwichtig. Entscheidend ist viel mehr, mit welchen Mitteln die Energieverbräuche der Verwaltung zukünftig erheblich verringert werden können. Daneben gilt es künftig, die weiterhin benötigte Energie zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen wie Sonnenenergie, Erdwärme, Wärme aus der Umgebungsluft, Wärme aus Grundwasser, Holz, vorhandener Abwärme und weiteren Quellen, bereitzustellen. Der Großteil des vorliegenden Konzepts widmet sich in Form von Maßnahmensteckbriefen denkbaren Maßnahmen, mit denen sich innerhalb der fünf Kernbereiche Energie einsparen lässt und Treibhausgase vermeiden lassen. Besonders wichtige Maßnahmen und angedachte Maßnahmen der kommenden Jahre werden dort zudem separat dargestellt. Entscheidend ist nämlich stets die praktische Umsetzung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen und nicht die „graue“ Theorie. Zu den besonders wichtigen Maßnahmen zählen energetische Sanierungen von Gebäuden mit Fokus auf Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung Umrüstung der Innenbeleuchtung aller kommunalen Gebäude auf LED Umstellung vom Energiemix des kommunalen Nahwärmenetzes von fossilem Erdgas auf Mix mit hohem Anteil regenerativer Energiequellen Errichtung neuer Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern Sensibilisierung von Nutzerinnen und Nutzern kommunaler Gebäude zu einem bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Energie[mehr]

Zuletzt geändert: 12.06.2025

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