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Amtsblatt_KW_15_16_04_2021.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 16. April 2021 Nummer 15 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. In Baindt wird geimpft! Die Corona-Schutzimpfung, dass wichtigste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie! Um diesen Weg auch für hochbetagte Baindterinnen und Baindter zu ermöglichen, welche nicht beziehungsweise nur sehr schwer das Kreisimpfzentrum in Ravensburg erreichen können, wurde die Aktion „Auswärtige Impftage in den Kommunen“ ins Leben gerufen. Diese Aktion ermöglicht es insgesamt 36 impfberechtigten Baindterin- nen und Baindtern in der Schenk-Konrad-Halle mit der Erst- und Zwei- timpfung versorgt zu werden. Ein mobiles Impfteam aus Ravensburg verabreicht die Impfungen mit dem Impfstoff „BioNTech“. Um einen barrierefreien Zugang zur Impfung zu ermöglichen, steht der Parkplatz hinter dem Rathaus sowie der Hintereingang der Schenk-Konrad-Halle zur Verfügung. Der erste Impftermin in Baindt fand bereits im März statt. Dabei wurden 12 Baindterinnen und Baindter, darunter eine hundertjährige Baindterin, vom mobilen Impfteam mit der Erstimpfung versorgt. Der Ablauf der Impfungen verlief reibungslos. In einer angenehmen Atmosphäre wurden die eingeladenen Personen über die Impfung auf- geklärt, geimpft und blieben zur Nachbeobachtung. Am kommenden Montag und im Mai werden jeweils weitere 12 Erstimpfungen in Baindt stattfinden. Die Freude und die Erleichterung sind bei allen zur Impfung eingeladenen Personen sehr groß. Seit der vergangenen Woche wird auch in den Baind- ter Hausarztpraxen geimpft. So konnten in der Pra- xis der Ärzte Hartmann und Dr. Kempenich sowie in der Praxis von Dr. Skamira bereits über 50 Personen geimpft werden. Diese Impfdosen waren auch für die- se Woche geplant. Von Seiten der Hausärzte werden die PatientInnen angerufen, sorgsam nach Alter und Bedarf. Zwar nimmt nach dem Impfstart in den Haus- arztpraxen die Zahl der geimpften Personen deutlich zu, doch ist nach wie vor Geduld von Nöten, um einen Termin zu bekommen. Dabei gilt es zu beachten, dass derzeit immer noch die Impfung im Kreisimpfzentrum in Ravensburg an erster Stelle steht. Bitte haben Sie diese Geduld und lassen Sie sich, wenn es dann möglich ist, impfen! Alle Impfstoffe, die zur Verfügung stehen sind gut, keine Schutzimpfung ist vollständig frei von Nebenwirkungen, doch ist das Risiko ohne Impfung schwer zu erkranken deutlich höher als mit. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg aus der Pandemie gehen und bleiben Sie gesund! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ Der individuelle Geschosswohnungsbau, realisiert mit einer Baugemeinschaft, ist für eine größer werden- de Anzahl von Menschen eine sehr gute Alternative zum Einfamilienhaus: Junge Familien – insbesondere bei der Berufstätigkeit beider Eltern – können ihren Lebensalltag viel besser in einer nach individuellen Bedürfnissen geplanten Wohnung gestalten, für ihre Kinder sind die vielen Nachbarkinder aus dem Quar- tier und die gemeinschaftlichen Freianlagen eine sehr attraktive Lebenswelt. Sogenannte „Silver Ager“ se- hen in einer altersgerechten Wohnung die Möglich- keit, lange selbstbestimmt leben zu können. In einer Baugemeinschaft können die späteren NutzerInnen die eigenen vier Wänden selbst planen und auch am gemeinsamen Ganzen mitgestalten: am Freiraum ums Haus, der Solaranlage auf dem Dach oder an gemeinschaftlichen Räumen. Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Kon- zeptvergabeverfahren anbieten und hat hier auch explizit Baugemeinschaften im Auge. Die Veranstaltung gibt Interessierten einen umfassenden Überblick über das Modell der Bauge- meinschaft. Bei der Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ am Montag, 19.04.2021, um 18:30 Uhr sprechen die baugemeinschaftserfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow. Aufgrund der aktuellen Corona Situation findet die Veranstaltung als Online-Informations- veranstaltung in Form eines Webex-Meetings statt. Den angemeldeten Personen werden wir am Montag, 19.04.2021 bis 12:00 Uhr einen Link zur Teilnahme versenden. Bei Nachfragen zum Online-Meeting stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: 07502 9406-40 oder f.maurer@baindt.de. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Am Mittwoch, den 21.04.2021 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle wieder die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Aktuelle Informationen zur Testung in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit sei- nem Team bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Fassung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmen- satzung), Neufassung der Feuerwehrsatzung sowie Änderung der Feuerwehrentschädigungs- satzung und Feuerwehrkostenersatzsatzung Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 wurde eine Fassung der Satzung über die Erhebung von Kosten- erstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung), die Neufassung der Feuerwehrsatzung sowie eine Änderung der Feuer- wehrentschädigungssatzung und Feuerwehrkostener- satzsatzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Die öffentliche Wasserversorgung wird entsprechend der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in regelmäßigen Zeitabständen untersucht. Auszug der Ergebnisse der Wasseranalyse vom 18.03.2021 Wasserqualität Untersuchungs- Grenzwert ergebnis mg/l mg/l Chrom < 0,0011 nicht nachweisbar 0,05 Cyanid < 0,042 nicht nachweisbar 0,05 Fluorid < 0,15 1,5 Nitrat 11 50,0 Quecksilber < 0,0001 nicht nachweisbar 0,001 Uran 0,0014 0,01 Arsen < 0,001 nicht nachweisbar 0,01 Blei < 0,001 nicht nachweisbar 0,01 Cadmium < 0,0001 nicht nachweisbar 0,003 Nickel < 0,001 nicht nachweisbar 0,02 Nitrit < 0,01 nicht nachweisbar 0,5 Chlorid 4,9 250 Eisen < 0,005 nicht nachweisbar 0,2 Natrium 4,3 200 Sulfat 13,0 250 Calcium 70,0 -- Magnesium 18,8 -- Kalium 1,2 -- pH-Wert bei 7,7° C 7,64 6,5 - 9,5 Die Grenzwerte der derzeit gültigen Trinkwasserverord- nung sind für die untersuchten Parameter eingehalten. Wasserhärte: Die Gesamthärte des Wassers beträgt 2,52 mmol/l, > 14,0 °dH (14,5 Grad deutscher Härte). Ge- mäß dem „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ ist das Wasser dem Härtebereich „hart“ zuzuordnen (früherer Härtebereich 4). Toxische Schwermetalle wie beispielsweise Uran, liegen weit unterhalb der Grenzwerte. Hygienisch-chemisch ist keine Beeinträchtigung des Was- servorkommens zu erkennen. Grenzwertüberschreitun- gen sind nicht aufgetreten. Pflanzenschutzmittel sind im Wasser nicht nachweisbar. Die Mitarbeiter des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sorgen durch Ihre Tätigkeiten für eine Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser. Sie stellen sicher, dass wir täglich sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge haben. Trinkwas- ser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das besonders geschützt werden muss. Regelmäßige Untersuchungen gewährleisten ein Trinkwasser in gleichbleibend hoher Qualität. Das ausführliche Untersuchungsergebnis der Wasserana- lyse zum Download unter www.baindt.de unter Rathaus&- Bürgerservice - Wasser-und-Abwasser -Wasserversor- gung für Sie bereit. Für weitere Rückfragen steht Ihnen der Technische Leiter Herr Schiedel, Telefon 0751/4000-40 jederzeit gerne zur Verfügung. Die Analyse bestätigt erneut die gute Wasserqualität des Trinkwassers, welches der Zweckverband seinen Bürgern zur Verfügung stellt. Baindt, 16.04.2021 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: April 2021: Silberkette mit Ring als Anhänger, hellgraue Brille, verschiedene Schlüssel, weiß-schwarzes Montain- bike (Bulls), Montainbike (Kona), Rosenkranz März 2021: Armbanduhr (HUAWEI Smart Watch), Lese- brille, Schlüsselbund an orangefarbenen Band Februar 2021: I-Phone, Handtasche (mit Kette zum Um- hängen), Mütze mit Häkelblume, Schlüsselmäppchen mit 8 Schlüsseln Januar 2021: Cityroller, rotgemusterte Babybrille, Schlüs- selbund mit Flaschenöffner und Namensgravur Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 20. April 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Rezertifi- zierung am 21.02.2021 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung regenera- tive Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Ener- gieformen 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungs- phasen 4-8 im EU-Verfahren für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufsstandes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 17. April/Sonntag, 18. April Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. April Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Sonntag, 18. April Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Die neuen Filtermatten für die Biotonnen kommen! Ab 19. April kreisweite Verteilaktion In der Zeit vom 19. April bis 12. Mai werden mit der Lee- rung der Biotonnen auch Beutel mit neuen Filtermatten an die bereitgestellten Biotonnen angehängt. Wer am Leerungstag seine Biotonne geleert, aber noch ohne Beutel mit Filtermatten vorfindet, der sollte die Ton- ne mindestens noch einen weiteren Tag am Bereitstel- lungsort stehen lassen, rät das Landratsamt, da das zu- ständige Müllunternehmen die vollständige Auslieferung nachkontrolliert und gegebenenfalls entsprechend nach- liefert. Mit in dem Beutel befindet sich neben den Filter- matten auch eine Betriebsanleitung für den richtigen Einbau. Das Abfallwirtschaftsamt weist in diesem Zusam- menhang darauf hin, dass die Kappe des Filterdeckels nach dem Wechseln der Filtermatten hörbar einrasten muss, da sie ansonsten bei der nächsten Leerung in das Müllfahrzeug fällt. Bei den großen 240 Liter-Biotonnen ist zu beachten, dass sich die Kappe im Deckel nicht per Klick öffnen lässt, sondern für den Wechsel aufgeschraubt werden muss. Ein Video-Clip, wie der Wechsel der Filter- matten funktioniert, kann unter www.rv.de in der Rubrik Abfallwirtschaft abgerufen werden. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Anton Kuch feierte am 10.04.2021 seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag Am 9. April 2021 konnte Herr Michael Koscher seinen 90. Geburtstag feiern. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubilar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Veranstaltungskalender April 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ online „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ online Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Ostern im Kindergarten St. Martin Liebe Familien, bevor wir die Kinder und auch Sie in die „Osterferien“ verabschieden durften fei- erten wir zusammen das Osterfest. Ge- meinsam teilten wir Brot und „Wein“, um uns Jesus nah zu fühlen. Auch den Erzählungen um seine Kreuzigung und seine Auferstehung lauschten die Kinder aufmerk- sam. Insbesondere in diesem Jahr konnten sie anhand verschiedener Besuche in unserer Osterausstellung die Geschichten hautnah miterleben. „Und so ein schweres Kreuz musste der tragen!“, waren alle erstaunt und mit- fühlend. „Zum Glück ist Jesus aber wieder auferstanden, jetzt bringt er Frieden und Licht in die Welt“. Genau mit diesem Licht und bei strahlendem Sonnen- schein ging es für die Kinder später in den Garten zum Ostereier suchen. Blitzschnell waren schon die ersten kleinen „Nester“ gefunden. Die Freude darüber war rie- sengroß! „Da musste der Osterhase aber viel schleppen!“, so ein 4- jähriges Mädchen. Wir hoffen auch Sie konnten im kleinen Kreise das Oster- fest mit der Familie verbringen und die freie Zeit genießen! Ihr Kiga - Team St. Martin Zur Information Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Arkade e.V. Famileinanschluss gesucht! Wir suchen - auch während der Coronazeit - Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinlebende, die Menschen bei sich zu Hause im Alltag begleiten und unterstützen möchten. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und zuverlässige Begleitung durch unseren Fachdienst. In dieser besonderen Wohn- und Betreuungsform leben insgesamt 80 seelisch behinderte Menschen in Gemein- den der Regionen Oberschwaben und Bodensee. Die Gastfamilien empfinden das Zusammenleben als bereichernd und für die Bewohner*innen ist so ein selbst- Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 bestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg, Tel. 0751.3665580 Telefon Friedrichshafen, Tel. 07541.3746963 E-Mail: info-bwf@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Digitale Schnitzeljagd am Girls‘ Day Bis zum 19. April anmelden und mitmachen Mädchen in Deutschland verfügen über eine sehr gute Schulbildung. Trotzdem ist ihre Berufswahl oft einge- schränkt und konzentriert sich auf die klassischen „Frau- enberufe“. Unter den 10 beliebtesten Ausbildungsberufen junger Frauen ist kein einziger aus dem technisch-natur- wissenschaftlichen Bereich zu finden. Der Mädchen-Zu- kunftstag will den Blickwinkel erweitern und neue beruf- liche Perspektiven zeigen. Erstmalig haben Schülerinnen ab Klasse 5 in diesem Jahr die Gelegenheit, sich der Girls‘ Day Challenge Boden- see-Oberschwaben zu stellen. Im Rahmen einer digita- len Schnitzeljagd lösen die Mädchen Rätsel, beantworten Fragen zu Videoclips und führen eigene kleine Experi- mente durch. Auf diese Weise entdecken sie Station für Station viele Anregungen für den ganz eigenen Weg zum Traumberuf. Pünktlich zum Girls‘ Day am 22. April wird den Schüle- rinnen der Zugangscode für die Aktion zugeschickt. Sie haben dann eine Woche Zeit, die Schnitzeljagd zu absol- vieren. Jede erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Be- rufsinformations-Paket belohnt. Außerdem werden viele weitere tolle Sachpreise verlost. Anmeldung und Teilnah- me sind kostenlos. Für die Schnitzeljagd wird ein internet- fähiges Smartphone mit QR Scanner und die ebenfalls kostenfreie App Actionbound benötigt. Anmeldung sind bis zum 19. April möglich unter www.girls-day.de oder direkt bei der Agentur für Arbeit, Katharina Franken, Tel. 07541/309-43, Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Die digitale Schnitzeljagd ist eine gemeinsame Aktion der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, der Kon- taktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Ober- schwaben und Südwestmetall. Unterstützt wird die Aktion zudem von der RWU Hochschule Ravensburg-Weingar- ten und dem Jobcenter Landkreis Ravensburg. Am bundesweiten Girls´ Day beteiligen sich eine Vielzahl von Unternehmen, Schulen, Hochschulen und Institutionen mit jeweils eigenen Angeboten. Der Aktionstag steht für Vielfalt und Chancengleichheit. Er soll unabhängig von Geschlechterklischees Perspektiven eröffnen und erwei- tern, je nach Talent und Neigung. Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Blühender Landkreis RV – über 5.500 teilnehmende Haushalte Die Kampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ entwi- ckelt sich zu einer der größten Mitmachaktionen dieser Art in Deutschland. Mit 5.500 teilnehmenden Haushalten wur- de die Quote des Vorjahres nochmal deutlich übertroffen. „Es ist sehr schön zu sehen, dass so viele Menschen sich aktiv beteiligen und in ihrem Garten mit etwas Mühe eine ökologisch wertvolle Blühfläche anlegen, freut sich Peter Aulmann, Vorstand der elobau Stiftung, die das Projekt gemeinsam mit dem Landkreis und dem Landschaftser- haltungsverband organisiert und durchführt. Den Machern der Kampagne geht es um mehr als nur um die Verteilung des Saatguts. „Wir wollen den Menschen Informationen rund um das Thema Biodiversität bieten und natürlich auch über verschiedenste Kanäle dabei unterstützen, dass die nicht ganz einfache Anlage von Blühflächen auch gelingt“ erklärt Moritz Ott, der Manager der Biodiversitätsstrategie des Landreises Ravensburg. Die Nachfrage nach diesen Angeboten gibt dem Orga- nisationsteam recht: Über 550 Zuschauerinnen und Zu- schauer verfolgten das Auftaktwebinar im Februar, rund 400 waren es bei einem virtuellen Bildervortrag über ei- nen großen wilden Garten im März und 12 Termine mit geführten Kräuterwanderungen waren rasch ausgebucht. Wer sich für das spannende und professionell umgesetz- te Projekt interessiert, auf der Homepage www.bluehen- der-landkreis.org sind alle Informationen über das Saat- gut, Anleitungen, Tipps und Tricks, ein Medienarchiv sowie der Veranstaltungskalender zu finden. Wer künftig nichts mehr verpassen möchte, dem sei der kostenfrei abonnierbare Newsletter zu empfehlen. Die Kampagne Blühender Landkreis ist ein tolles Bei- spiel für gelingende Bürgerbeteiligung. Der Erhalt unse- rer Umwelt geht uns alle an. Schön zu sehen, dass diese Mitmachgelegenheit von so vielen Menschen so engagiert wahrgenommen wird. Luca-App jetzt auch im Landkreis Ravensburg freigeschaltet Im Landkreis Ravensburg steht für die Kontaktpersonen- nachverfolgung ab sofort auch die Luca-App zur Ver- fügung. Diese ermöglicht die digitale Übermittlung von Kontaktdaten u.a. im Einzelhandel, der Gastronomie oder anderen Einrichtungen und kann überall dort eingesetzt werden, wo Menschen zusammenkommen. Nach dem Herunterladen der App ist eine einmalige Ein- gabe der persönlichen Kontaktdaten nötig. Die App er- stellt dann einen QR-Code, der bei der Teilnahme an einer Veranstaltung oder beim Besuch im Restaurant vom Ver- anstalter bzw. Betreiber gescannt wird. Der Datensatz mit den persönlichen Kontaktdaten wird dann unlesbar und zweifach verschlüsselt gespeichert und spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Wird eine Person später positiv auf das Corona-Virus getestet, kann diese den Verlauf ihrer App für das Gesundheitsamt freigeben und so mitteilen, wo und wann Treffen mit anderen Personen stattgefun- den haben. Die betroffenen Veranstalter und Betreiber werden vom Gesundheitsamt informiert und gebeten, die relevanten Check-ins im luca-System freizugeben. Erfolgt eine Freigabe, kann nur das Gesundheitsamt die QR-Code entschlüsseln und die Kontaktpersonen ermit- teln. Die Luca-App kann auch für private Veranstaltungen genutzt werden. Damit ist das Ausfüllen von Kontaktfor- mularen in Papierform nicht mehr nötig. „Leider lässt das Infektionsgeschehen in unserem Land- kreis derzeit den Besuch von Restaurants oder die private Grillparty im Freundeskreis nicht zu. Deshalb sind die Ein- satzmöglichkeiten der Luca-App vorerst noch begrenzt. Gleichwohl wollen wir vorbereitet sein und freuen uns, dass die Luca-App nun auch für unseren Landkreis frei- geschaltet ist“, so Dr. Andreas Honikel-Günther, Gesund- heitsdezernent und Erster Landesbeamter des Landkrei- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 ses Ravensburg. „Unser Gesundheitsamt ist seit Jahren volldigitalisiert und bewältigt so auch die Corona-Pande- mie. Von der Übernahme von Labormeldungen, über das Contact-Tracing bis zur Erfüllung der Meldepflicht – das alles erfolgt bei uns mit gut funktionierender Software von Pandemie-Beginn an digital“, ergänzt Dr. Honikel-Günther. Weitere Informationen zur App unter www.luca-app.de Die Luca-App gibt es für Android und iOS-Geräte. Liebe Sportvereine, die Anerkennung, Auszeichnung und Förderung des viel- fältigen bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis Ravensburg ist eine der Aufgaben, denen sich die Bür- gerstiftung Kreis Ravensburg verschrieben hat. Im Rah- men des jährlichen Wettbewerbes „Preisgekrönt“ stärkt und würdigt sie besonderes Engagement ehrenamtlich Aktiver aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Berei- chen unter Berücksichtigung aktueller Bedarfe und He- rausforderungen. In Kooperation mit dem Sportkreis Ravensburg e. V. sollen in diesem Jahr die Sportvereine, die wie viele zivilgesell- schaftliche Organisationen die Folgen der Corona-Krise bewältigen müssen, in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Herausforderungen sind komplex und vielfältig und reichen vom Zusammenhalt einer Sportgruppe unter Abstandsregeln, über die Mitgliedergewinnung bis hin zur Digitalisierung. Hier setzt unser Wettbewerb „Preisgekrönt 2021“ an und möchte die Bemühungen der Sportvereine hervorheben, die in diesen Zeiten den Mut und die Kreativität hatten, neue Wege zu beschreiten oder gerade dabei sind, sich mit guten und innovativen Ideen auf den Weg zu machen. Die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg lobt ein Preisgeld im Gesamtwert von 10.000 Euro aus, um alternative, in- novative, interaktive und nachhaltige Sport-Konzepte und -Projekte auszuzeichnen und weiterzuentwickeln. Die ausgezeichneten Projekte und Konzepte sollen da- rüber hinaus anderen Sportvereinen als gutes Beispiel dienen und können ein Anreiz sein, um ebenfalls neue Wege zu begehen, um mit den Mitgliedern in Kontakt zu bleiben und Sportangebote aufrechtzuerhalten. Details zur Ausschreibung und zum Bewerbungsprozess kannst Du auf der Homepage des Sportkreises unter www.sportkreis-ravensburg.de einsehen. Der Sportkreis und die Bürgerstiftung freuen sich auf Deine Einreichungen! Bei Fragen, Wünschen und Anregungen steht Anja Beicht von der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg gerne unter 0751-35 912 943 oder anja.beicht@bskrv.de zur Verfügung. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Neue Seminare zur Sozialversicherung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg bietet in diesem Jahr ihre Seminare für Arbeit- geberinnen und Arbeitgeber ausschließlich in einem di- gitalen Format an. Die Präsentationen zu Fragen des Sozialversicherungsrechtes wurden dafür in einzelne Themenbereiche gegliedert und dann mit gesproche- nen Erläuterungen verfilmt. Die Filme werden vom 12. April bis zum 28. Mai 2021 auf der Homepage der DRV Baden-Württemberg unter www.drv-bw.de/arbeitgeber- seminare abrufbar sein. Das kostenfreie Angebot richtet sich an alle Arbeitgeber sowie an Beschäftigte aus den Bereichen Personalma- nagement und Steuerberatung. In den Seminaren werden wieder praxisbezogene Sachverhalte und die gesetzlichen Änderungen erläutert. Folgende Themen werden online angeboten: »Arbeitszeitregelungen und ihre sozialversicherungs- rechtlichen Auswirkungen« »Arbeit auf Abruf« »Auswirkungen des Steuerrechts auf die Sozialversi- cherung / Beschäftigung innerhalb der GmbH« Darüber hinaus gibt es ein Video zum Thema »elektro- nisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)« und ein wei- teres zum Firmenservice der DRV Baden-Württemberg. Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. April – 25. April 2021 Gedanken zur Woche Das schöne finden Und wenn wir die ganze Welt durchreisten, um das Schöne zu finde: Wir müssen es in uns tragen, sonst finden wir es nie. Ralph Waldo Emerson Samstag, 17. April 18.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Rolf Feldbrügge, Jahrtag: Julius Malsam, Käthe Baur) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 18. April – 3. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Vorstellungsgottesdienst zur Erst- kommunion (nicht öffentlich) Dienstag, 20. April Baindt – Schülergottesdienst entfällt Mittwoch, 21. April 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 16.30 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Fire“ 17.15 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Heaven“ 18.00 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Sunshine“ 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 22. April Baienfurt – Schülergottesdienst entfällt 17.30 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Earth“ 18.30 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Water“ Freitag, 23. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 18.00 Uhr Baienfurt – Firmung für die Gruppe 2 „Fire“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) Samstag, 24. April 10.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 5 „Earth“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 14.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 4 „Water“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 3 „Heaven“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 25. April – 4. Sonntag der Osterzeit – Hl. Mar- kus, Evangelist 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 1 „Sunshine“ mit Prälat Brock (nicht öffentlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Informationen zur Firmung Proben für die Firmgottesdienste: jeweils in der Kirche) Mittwoch 21. April: 16.30 Uhr Gruppe „ Fire“ 17.15 Uhr Gruppe „ Heaven“ 18.00 Uhr Gruppe „ Sunshine“ Donnerstag 22. April: 17.30 Uhr Gruppe „Earth“ 18.30 Uhr Gruppe „Water“ Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis. Die Firmpaten sitzen in den beiden ersten Bän- ken mit Abstand dahinter. Jede Familie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 11 oder 12 Sitzplätzen, dazu je noch Gottesdienst 1-3 Einzelkarten in den hinteren Bänken. Für die Abstände in der zugewiesenen Bank sind die Familie selber verantwortlich. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze kommen die Firmlinge an den Proben. Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de 8 Wochen Farbimpulse liegen hinter uns und wir hoffen, dass man mit unseren Impulsen entdecken konnte, dass Gott mitten im Alltag gegenwärtig ist. Wer Lust hat, kann diese einfache geistliche Übung weiter in sein Leben integrieren: Vielleicht begleitet dich eine Farbe und eine Zusage noch weiter? Welche Farbe willst du dir aussuchen? Und welche Zusage verbindest du dann damit? „Gott ist treu“, „Ich bin geliebt“, „Fürchte dich nicht“, „Gott sagt JA zu mir!“… Und immer wenn du dann im Alltag diese Farbe begegnet, dann erinnere ich daran! Und feiere Gottes Liebe zu dir. Wir möchten uns an dieser Stelle für die rege Teilnahme an unserer Aktion bedanken. Nahezu 100 to go Päckchen wurden wöchentlich abgeholt. Es hat uns sehr große Freude bereitet und die positiven Rückmeldungen, egal ob persönlich, über whats app oder E-Mail haben uns riesig gefreut! 8 Wochen Farbimpulse liegen hin- ter uns und wir hoffen, dass man mit unseren Impulsen entdecken konnte, dass Gott mitten im Alltag gegenwärtig ist. Wer Lust hat, kann diese einfache geistliche Übung weiter in sein Leben integrieren: Vielleicht begleitet dich eine Farbe und eine Zusage noch weiter? Wel- che Farbe willst du dir aussuchen? Und welche Zusage verbindest du dann damit? „Gott ist treu“, „Ich bin geliebt“, „Fürchte dich nicht“, „Gott sagt JA zu mir!“... Und immer wenn du dann im Alltag diese Farbe begegnet, dann erinnere ich daran! Und feiere Gottes Liebe zu dir. Wir möchten uns an dieser Stelle für die rege Teilnahme an unserer Aktion bedanken. Nahezu 100 to go Päck- chen wurden wöchentlich abgeholt. Es hat uns sehr gro- ße Freude bereitet und die positiven Rückmeldungen, egal ob persönlich, über whats app oder E-Mail haben uns riesig gefreut! Bericht aus der Online-Kirchengemeinderatssitzung vom 25.03.2021 Dieses Jahr wird auf den Großputz im Gemeindehaus verzichtet, die Fensterreinigung wird gemeinsam mit dem Kindergarten wieder extern vergeben, Für den Kinder- garten soll eine zweite Platane als Schattenspender für den Sandkasten angeschafft werden. Im Kindergarten werden die 3 defekten Fenstermotoren an Dachfenstern ausgetauscht. Im Pfarrbüro, Pfarrhaus und Villa wird eine regelmäßige Heizungswartung durchgeführt. Für das Pfarrbüro im Homeoffice soll ein Notebook angeschafft werden – ein Angebot wird eingeholt. Die Präsenz-Got- tesdienst-Angebote an Ostern, das Projekt „Klimafasten“ und „Ostergarten“ wurden besprochen. Berichte aus verschiedene Ausschüssen: Der Verwal- tungs-Ausschuss hat den neuen Haushaltsplan beschlos- sen, der Kinder/Jugend-Ausschuss hat eine neue Sitzung geplant. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich bin der gute Hirte. Meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben. Joh 10,11a.27–28a Quasimodogeniti – „wie die Neugeborenen“ – so heißt dieser Sonntag, der im Volksmund auch als „wei- ßer Sonntag“ bekannt ist. Das kommt daher, dass die an Ostern getauften Chris- tenmenschen eine Woche lang ihre weiße Taufkleidung getragen haben als Zeichen, dass im Glauben an Jesus, im Unterwegssein mit ihm ein neues Leben in Gottes Licht und Gegenwart anfängt. Dafür ist die Taufe ein Auftakt. Der Wochenspruch ruft uns dieses große Geschenk in der Taufe ins Gedächtnis, dass die meisten von uns tatsächlich als Säuglinge „er- lebt“ haben. Aber auch wenn unsere Erinnerung daran nicht vorhanden ist, gilt doch das, was Gott uns zugesagt hat ohne Einschrän- kungen: Du bist mein geliebtes Kind – du gehörst zu mir – im Unterwegssein mit mir kommt dein Leben an sein Ziel. Wenn das mal kein Grund ist, Gott zu danken und die Barmherzigkeit, die er uns geschenkt hat im Alltag an andere weiterzu- geben! Wir sind dazu berufen, mit unserem Leben eine lebendige Hoffnung mitten in dieser Welt zu sein, die auch zur Zeit wieder von so viel Sorge und Angst geprägt ist. Doch mit Gottes Hilfe, mit Ausdauer und mit konsequen- ter Nächstenliebe werden wir auch diese Krise meistern. Gottes Segen! – Euer Pfarrer Martin Schöberl Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz als auch online per Lives- tream statt. Achten Sie bitte auf aktuelle Hinweise und Links auf unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Sonntag, 18. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Mittwoch, 21. April 15.30 Uhr - 16.30 Uhr: Konfi-Gruppe-1: online 16.30 Uhr - 17.30 Uhr: Konfi-Gruppe 2: online Sonntag, 25. April 09.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 (Mit verbindlicher Voran- meldung bis spätestens 24.4.!) 10.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 (Mit verbindlicher Voran- meldung bis spätestens 24.4.!) _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz- Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfar- rer Martin Schöberl zum aktuellen Wochen- spruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Seit Gründonnerstag können die Gottes- dienste in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal ab- rufbar. _________________________ Hinweis zu den aktualisierten Quarantäne-Vorgaben des RKI: Während der Gottesdienste beachten wir als Kirchengemeinde höchste Sicher- heitsvorkehrungen zu Ihrem Gesund- heitsschutz. Dazu gehören unter anderem Abstandhalten, Desinfektion, medizinische Masken, die Überwachung von möglicher Aerosolbildung durch ein CO-2-Messgerät und das Beachten aller Empfehlungen zum Heizen und Lüften unter Pandemiebedingungen. Unabhängig davon weisen wir Sie darauf hin, dass lt. jüngst aktualisierten Quarantänevorgaben des RKI an die Gesundheitsämter auch bei Einhalten des Mindest- abstands und beim Tragen von medizinischen Mund-Na- sen-Bedeckungen Quarantäneanordnungen getroffen werden, wenn sich mehrere Personen und eine infizierte Person länger als 10 Minuten in einem geschlossenen Raum aufhalten. Wer dieses Quarantäne-Risiko vermeiden will, kann un- sere Gottesdienste per Live-Stream über unsere Home- page: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de mitfeiern. Die Gottesdienste bleiben auch danach mehrere Tage auf YouTube eingestellt. Außerdem werden wir, wenn es die Witterung erlaubt, auch Gottesdienste im Freien feiern, worauf sich diese ver- schärften Quarantäne-Vorgaben des RKI nicht beziehen. Der Kirchengemeinderat________________________ Liebe Kreative. Leider läßt die der- zeitige Lage der Pandemie noch keine Treffen im Bonhoeffer-Saal zu, so dass es uns nur bleibt durchzuhalten und daheim krea- tiv tätig zu sein. Hier zeigt uns Irmgard Schwarzat ein Kunstwerk, das sie in einer interessanten Mischtechnik hergestellt hat. Es basiert auf einer Collage und hat den Titel: Das Liebes- leben der Schuhe (wenn schon die Menschen sich nicht näher kommen dürfen). Habt Ihr auch gestalterische Ideen? Dann sendet sie gern an: p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Absage Jahreshauptversammlung Liebe Musikfreunde, aufgrund der aktuellen Corona-Situ- ation sagen wir unsere Jahreshaupt- versammlung, welche für den Sonntag, 16.05.2021 geplant war, leider ab. Den neuen Termin wer- den wir rechtzeitig bekannt geben. Musikalische Grüße und bleiben Sie gesund! Ihr Musikverein Baindt e.V. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Reitergruppe Baindt Ordentliche Mitgliederversammlung Lieber Mitglieder, der angekündigte Termin unserer Or- dentlichen Mitgliederversammlung am 24.04.2021 muss leider verscho- ben werden. In der aktuellen Situation kann unsere Versammlung nicht abgehalten werden. Wir hoffen nun ganz stark dass sich die Lage bis in den Juni beruhigt, sodass wir am Samstag, 12.06.2021 unse- re Versammlung in der Schenk-Konrad-Halle abhalten können. Weitere Infos folgen zu gegebener Zeit. Informationspfad zum Reithallenbau Liebe Mitglieder, wir laden Euch am Sonntag, 25.04.2021 zu einer kleinen Wanderung ein. Auf einer ca. 3 km langen Strecke möchten wir Euch über den Stand des Reithallenbaus informieren. Ebenso gibt es unterwegs einen Getränkestand sowie ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit. Der Weg kann von 09.30 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr abgelaufen, geritten oder gefahren werden. Gestartet wird in 15-minütigem Abstand. Bitte meldet Euch bis zum 23.04.2021 bei Lena Steinhauser (01575 5402371) unter Angabe der Personenanzahl an. Wir verweisen dabei auf die derzeit gültige Coronaver- ordnung und bitten um Beachtung. Blutreitergruppe Jahreshauptversammlung der Blutrei- tergruppe Baindt Die im Rahmenterminkalender angekün- digte Jahreshauptversammlung am Frei- tag, den 23. April 2021, muss leider ver- schoben werden. In der aktuellen Situation kann die Versammlung in Präsenz nicht abgehalten wer- den. Wir informieren Sie deshalb bis auf weiteres über das Gemeindeblatt der Gemeinde Baindt. Georgsritt und Georgsfest in Bergatreute Gwigg Wie uns die Blutfreitagsgemeinschaft Bergatreute e.V. mitteilt, ist der Georgsritt und das Georgsfest am Sonn- tag, den 25. April 2021, abgesagt. H.H. Pfarrer Stegmaier wird aber für die bisherigen Teilnehmer des Georgsrittes in der Wallfahrtskirche Bergatreute um 09.00 Uhr einen Gottesdienst feiern. Eine Anmeldungen zum Gottesdienst kann nur über das Pfarrbüro in Bergatreute erfolgen. Blutfreitag in Weingarten Anschließend an den Gottesdienst am Ostermontag wur- den die Gruppenführer in der Basilika in Weingarten über die Planung des Blutritts informiert. Nach derzeitigem Stand hat der „Arbeitskreis Blutritt“ beschlossen eine Reiterprozes sion im kleineren Rahmen stattfinden zu lassen. Wie im vergangenen Jahr soll es einen Online-Livestream geben, aber 2021 sollen auch zwei Vertreter pro Reitergruppe vor Ort teilnehmen kön- nen - in der Summe also bis zu 200 Reiter. Sie alle müssen einen negativen Corona-Test mit maximal 48 Stunden Vorlaufzeit vorweisen. Möglich ist das, weil der Blutritt in Absprache mit dem Ordnungsamt und der Polizei als Gottesdienst im Freien stattfindet. Die Prozession führt erneut nur durch den Ösch, die genaue Route mit ihren Vier Altären bleibt aber geheim, um möglichst wenige Zuschauer anzulocken. Auch der Gottesdienst am Vorabend soll im Freien auf dem Vorplatz der Basilika stattfinden, am besten eben- falls mit 200 angemeldeten Teilnehmern. Als prominen- ter und altbekannter Gast für den Donnerstagabend und den Freitag hat sich Bischof Gebhard Fürst bereits angekündigt. Das Vorhaben ist allerdings an ein großes „Wenn“ gebun- den - nur, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in Weingarten am 07. Mai (also eine Woche vorher) unter 100 liegt, findet der Blutritt in dieser Form statt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Den Termin für die Jahreshauptversamm- lung am 24. April 2021 müssen wir nun wie- derholt verschieben. Sobald es die Corona-Verordnung zulässt, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren. Bleiben Sie bis dahin gesund Ihr Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Gemeinsame Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie Dass die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie nicht ständig „Lockdown“ heißen kann, ist vermutlich allen klar. Diverse Konzepte mit flächendeckenden Testungen zei- gen, wie wichtig auch diese Maßnahme ist. Und nicht zuletzt das schnelle und flächendeckende Impfen weckt Zuversicht. Einige Firmen testen bereits heute ihre Mitarbeiter, um Geschäftsrisiken zu kontrollieren und mögliche Infekti- onsketten im Unternehmen so früh als möglich zu un- terbinden. Vermutlich wird aber die Testpflicht für alle Unternehmen in Kürze kommen. Deshalb möchten wir bereits heute aktiv werden. Den Vorteil unserer großen Gemeinschaft nutzen wir da- bei, und bieten allen Unternehmen in unseren Gemein- den, die sich hier anschließen möchten, eine gebündelte Bestellung, sowie fachliche Unterstützung und Beratung von Schnelltests und ihre Anwendungen an. Dies ist in der Gemeinschaft möglich, da nur große Abnahmemengen zu besten Preisen führen. Es können sich alle Firmen be- teiligen, auch Nichtmitglieder. Die gesamte Aktion wird unterstützt von unseren bei- den Bürgermeistern Simone Rürup und Günter A. Bin- der, unserem gemeinsamen Apotheker Dr. Jens Scheib- ner, unseren Ärzten und von allen WBB Firmen, die in der Lage sind, solche Tests in ausreichender Stückzahl und zu besten Preisen, zu besorgen. Zudem sind weitere Teststationen für die Mitarbeiter der Unternehmen und der Bürger geplant. Die ersten Stationen gibt es bereits durch die Apotheke in Baienfurt und dem DRK in Baindt. Weitere Angebote, von Gemeindeseite für die Bürger folgen und ebenfalls in Planung sind Teststationen für Firmen und Bürger, in Form eines „Drive-in“, z.B. im Ge- werbegebiet Mehlis oder auf dem Gelände des Hofthe- ater in Baienfurt. Firmen die Interesse haben oder sich beraten lassen möchten, können ihre Mitarbeiter auch im Unternehmen durch Dr. Scheibner testen oder schulen lassen. Bei Interesse melden Sie sich einfach unter info@ wbb-schussental.de oder direkt bei Dr. Jens Scheibner in Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 der Achtalapotheke (Baienfurt) oder Huberus Apothek (Baindt). Weitere Infos zu den verschiedenen Angeboten und Teststationen folgen. Sie finden auch alle Informationen wie immer unter www.wbb-schussental.de Was sonst noch interessiert Regierungspräsidium Tübingen B 32, Ortsumgehung Ravensburg (Molldiete) Verkehrserhebung in der kommenden Woche Das Regierungspräsidium Tübingen treibt die Planungen der Ortsumgehung Ravensburg im Zuge der B 32 wei- ter voran. Nachdem vor Kurzem die Kartierungen zur Erfassung von Biotopen, Pflanzen und Tieren begonnen haben, folgen in der kommenden Woche großräumige Verkehrserhebungen. Unter Sicherstellung des Datenschutzes werden für das Verkehrsgutachten Kenndaten wie Verkehrsmengen und Abbiegebeziehungen erhoben. Der Untersuchungsraum umfasst die Hauptverkehrsstraßen B 30, B 32, B 33 und das Landesstraßennetz rund um Ravensburg sowie meh- rere Knotenpunkte im Innenstadtbereich. Darüber hinaus werden auch großräumige Verkehrsströme auf der A 96 und der B 31 betrachtet. Die Verkehrserhebungen erfolgen mit Kameras, welche an ausgewählten Standorten installiert werden. Die erho- benen Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken im Rahmen der Verkehrsuntersuchung. Durch die mo- derne Kameratechnik kann auf die früher notwendigen Verkehrsbefragungen verzichtet und so Verkehrsbehin- derungen vermieden werden. Auf Basis der erhobenen Daten und unter Berücksich- tigung der aktuellen Coronasituation werden anschlie- ßend die zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen prognostiziert. Das Verkehrsmodell berücksichtigt die vo- raussichtliche allgemeine Verkehrsentwicklung, die Struk- turentwicklung der Raumschaft sowie die verkehrlichen Maßnahmen im Untersuchungsraum, die sich noch in Planung oder im Bau befinden. Mit den Prognosezahlen können später die verschiedenen denkbaren Trassen- varianten auf ihre verkehrliche Wirksamkeit hin beurteilt werden. Darüber hinaus sind die Zahlen Grundlage für viele weitere Untersuchungen wie Lärm- und Schadstoff- gutachten sowie die technische Planung der Trassenva- rianten. Hintergrundinformationen: Das Regierungspräsidium Tübingen hat gemäß der Prio- risierung der Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Ende 2019 mit der Planung der Ortsumgehung Ravensburg (Molldiete) im Zuge der B 32 begonnen. Zur Entlastung der Kernstadt soll eine neue Straßenver- bindung zwischen der Hauptachse B 30 im Westen von Ravensburg und der B 32 im Osten geschaffen werden. Die bisherigen Planungen aus den 1990er Jahren sehen vor, den Höhenzug Molldiete zwischen dem Knoten B 33 / B 30 südwestlich der Kernstadt und der B 32 bei Knol- lengraben in einem rund zwei Kilometer langen Tunnel zu unterqueren. Da sich seitdem jedoch die rechtlichen und fachlichen Vorgaben geändert haben, müssen die relevanten Gutachten und Unterlagen zur Vorplanung aktualisiert und plausibilisiert sowie alternative Strecken- führungen betrachtet und bewertet werden. Das Planungsteam des Regierungspräsidiums hat hierzu bereits wichtige Planungsaufträge an Planungs- und In- genieurbüros vergeben. Dazu zählen u.a. die Kartierungen für Fauna und Flora sowie die Verkehrsuntersuchung. Mit der Stadt Ravensburg als hauptbetroffenem Akteur steht das Planungsteam in regelmäßigem Austausch, um den Planungs- und Beteiligungsprozess zu koordinieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Projektseite B 32 Ravensburg Landratsamt Ravensburg Neuer Fall von Geflügelpest im Landkreis Ravensburg in Bad Wurzach bestätigt Am 4. April wurde ein neuer Fall von Geflügelpest im Land- kreis Ravensburg in Bad Wurzach bestätigt. Bei einem privaten Geflügelhalter verendeten vier erkrankte Hühner. Der Restbestand von acht Hühnern und zwei Gänsen wur- de getötet. Es besteht keine Verbindung zum Junghen- nen-Aufzuchtbetrieb in Nordrhein-Westfalen, der in Zu- sammenhang mit den bestätigten Geflügelpest-Fällen in Kleinbeständen Nähe Isny steht. Daher muss davon ausgegangen werden, dass ein Eintrag des Virus durch Wildvögel stattgefunden hat. Aufgrund des bestätigten Falls in Bad Wurzach erweitert der Landkreis Ravensburg in Kürze seine Allgemeinver- fügung zum Schutz vor der Geflügelpest in Bezug auf die Restriktionsgebiete. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnahmen treffen, unter anderem die Aufstallung (Stallpflicht) des Geflügels. Alle geltenden Re- gelungen sowie eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung zu finden, die unter www.rv.de veröffentlicht und abrufbar ist. Das Einhalten der Biosi- cherheitsmaßnahmen ist entscheidend um einen Seuche- neintrag in Geflügelbestände zu verhindern. Weiterhin gilt: Geflügelhalter, die ab 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheitliche Auf- fälligkeiten auftreten, werden eindringlich gebeten, sich beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt zu melden, da auch hier Infektionen nicht auszuschließen sind. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch Kleinstbe- stände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinär- behörde bekannt sein müssen und verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich unter www.rv.de Sachspenden wegen Corona-Krise erleichtert Umsatzsteuer entfällt bis Jahresende bei Spenden Viele Einzelhändler bleiben wegen des Lockdowns aktuell auf ihrer Saisonware sitzen. Einige Unternehmer würde ihre teils unverkäufliche Ware gerne spenden. Doch das ist oft teurer als sie zu vernichten. Nach breiter Kritik hat die Politik nun reagiert: Auf gespendete Saisonware wird vorübergehend keine Umsatzsteuer erhoben. Die neu- en Regelungen erklärt der Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg. Händler, die Sachwerte aus ihrem Unternehmen spenden, müssen darauf in der Regel Umsatzsteuer zahlen, wenn das Spendengut mit Vorsteuerabzug eingekauft wurde. Damit bewertet der Fiskus Spenden wie einen Umsatz. Die Folge ist, dass Wegwerfen häufig billiger ist als zu spenden. Denn auf Ware, die den Endverbraucher nicht erreicht, weil sie vernichtet wird, fällt keine Umsatzsteuer Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 an. Hintergrund ist das EU-Recht, konkret die Mehrwert- steuersystemrichtlinie, die eine steuerfreie Weitergabe neuwertiger Ware erschwert. Vor dem Hintergrund der Corona-Situation hat dies für viel Unmut gesorgt. Das Bundesfinanzministerium kommt Händlern und Hilfs- organisationen nun entgegen: Der Fiskus verzichtet vo- rübergehend auf die Umsatzsteuer für gespendete Sai- sonware, so ein neuer Erlass vom 18. März 2021. Demnach kann Saisonbekleidung, die aufgrund von Corona nicht verkauft werden kann, an gemeinnützige Organisatio- nen gespendet werden, ohne dass darauf Umsatzsteuer anfällt. Zunächst gilt die so genannte Billigkeitsregelung bis zum Jahresende und kann bereits für Spenden rück- wirkend angewendet werden, die seit dem 1. März 2020 getätigt wurden. Bereits seit 2012 gilt eine solche Ausnahme auch für Lebens- mittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum bald erreichen, sowie für Frischwaren wie Obst und Backwaren. Ebenfalls keine Umsatzsteuer müssen Händler bezahlen, wenn sie Kosmetika, Drogerieartikel und Tierfutter, Medikamente oder Blumen an wohltätige Organisationen spenden, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Wird hin- gegen ein Gegenstand lediglich weit unter dem ursprüng- lichen Einkaufswert verkauft, stellt dies keine umsatzsteu- erfreie Sachspende dar, stellt der Steuerzahlerbund klar. Tierschutzverein RV-Weingarten u. Umgebung: Warnung vor illegalem Tierhandel Ein Haustier bedeutet auch Verantwortung! Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. warnt mit Blick auf den aktuellen Haustierboom vor illegalem Tierhandel Berg – Im ersten Corona-Jahr haben sich viele Men- schen den Wunsch nach einem Haustier erfüllt, da im Zuge von Homeoffice mehr Zeit zur Verfügung steht und durch Ausgangs-, Reise- und Kontaktbeschränkungen die (Kuschel-) Kontaktbedürfnisse zunehmen. Der Deutsche Tierschutzbund hat vor kurzem veröffentlicht, dass Ende 2020 fast eine Million mehr Haustiere in Deutschland lebten als noch ein Jahr zuvor. Da Deutschlands Tierheime die gestiegene Nachfrage nicht ausreichend bedienen konnten und können, boomt der illegale Tierhandel – vielfach übers Internet. Die Zahl der entdeckten illegalen Tiertransporte hat sich im vergan- genen Jahr verdoppelt. Die Dunkelziffer liegt weit höher. „Leider machen sich viele Menschen in ihrem Wunsch nach einem Fellknäuel nur wenig Gedanken über die Her- kunft der Welpen“, sagt Martina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutzvereins Ravensburg-Wein- garten u. Umgebung e.V., und warnt mit Blick auf den illegalen Welpenhandel zur Vorsicht. Die gewieften Händ- ler wüssten sehr wohl, wie sie unangenehmen Fragen ausweichen können. Oftmals würden die Tiere für die Übergabe auch „prepariert“, damit Probleme nicht gleich erkennbar sind. Das Leiden der „Vermehrerhunde“, männ- lich wie weiblich, ist enorm. Sie leben meist in engen, dreckigen Verschlägen und sind medizinisch unversorgt, da Medikamente Geld kosten und den Gewinn schmälern. „Die Tiere erleben Jahr für Jahr einen nie enden wollenden Kreislauf zwischen Zwangs- besamung, Trächtigkeit und Werfen. Der Tod ist vielfach eine Erlösung für sie“, so Martina Schweitzer. Oft schon im Alter von vier bis sechs Wochen werden il- legale Welpen der Mutter entrissen, normalerweise sind Jungtiere mindestens acht Wochen bei ihr. Auch auf den Transporten bleiben sie nicht selten unversorgt und wer- den mit falschen Papieren, ungeimpft und mit Krankheits- erregern aus ihrem Herkunftsland befallen, weitergereicht und verkauft. „Der neue Besitzer hat dann schnell Tier- arztkosten, und wenn es ganz schlimm kommt, muss das heiß ersehnte Fellknäuel eingeschläfert werden.“ Seien die Tierarztkosten zu hoch oder zeige das Tier zu einem späteren Zeitpunkt durch die frühe Trennung von seiner Mutter und andere traumatische Erfahrungen bedingte Verhaltensauffälligkeiten, werde das Tier nicht selten im Tierheim abgegeben. „Die Anschaffung eines Haustieres bedeutet Verantwor- tung und muss zu jeder Zeit gut überlegt sein“, betont Martina Schweitzer. Der Zeitaufwand, die täglichen Kosten sowie zusätzliche Ausgaben für regelmäßige Arztbesu- che, Impfungen und im Krankheitsfall unter Umständen OP-Kosten oder auch eventuelle Pensionskosten, falls eine Urlaubsreise ansteht, sollten unbedingt vor der An- schaffung bedacht werden. Und natürlich sollte man auch das Älterwerden eines Tieres im Blick haben: Je nach Rasse können Hunde zum Beispiel zwischen acht und 15 Jahre alt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter: www.tierheim-berg.de. Interaktive Online-Vortragsreihe „Women change IT“ Fachkräfte in der IT-Branche sind nach wie vor gesucht und viele Unternehmen fragen sich, wie sie den Frau- enanteil im IT-Bereich erhöhen können. Diesem Thema widmet sich die Veranstaltungsreihe „Women change IT“ mit je zwei Veranstaltungen im Frühjahr 2021 und im Herbst 2021. Hervorgegangen ist der Programmschwer- punkt aus der Kooperation von Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg - Bodensee-Oberschwaben mit der Frauen- und Familienbeauftragten des Bodenseekrei- ses sowie mit den Wirtschaftsförderungsgesellschaften des Bodenseekreises und des Landkreises Ravensburg. Den Auftakt macht am Dienstag, 20. April 2021 um 16:00 Uhr der Online-Vortrag „Frauen gewinnen und binden – wie Sie IT-Fachkräfte finden“. Prof. Dr. Nicola Marsden ist Professorin an der Hochschule Heilbronn und geht der Frage nach, wie Frauen für das Berufsfeld IT begeistert und dort auch gehalten werden können. Marsden ist au- ßerdem Leiterin des Verbundprojektes GEWINN, einem Netzwerk zum Forschungstransfer des interdisziplinären Wissens zu Gender und Informatik. Ihr Online-Vortrag richtet sich an Unternehmensvertreterinnen und -ver- treter, Verantwortliche von IT-Abteilungen sowie an in- teressierte Frauen. „Digital Woman – wie berufliche Wege und Vernetzung in der IT gelingen“, heißt es am Dienstag, 4. Mai 2021 um 18:00 Uhr im Online-Vortrag mit Maren Heltsche, Pro- grammiererin bei der Klimaschutzstiftung myclimate und Vorstand des Digital Women e. V. Die Mitgründerin von Speakerinnen.org und Sonderbeauftragte des Deutschen Frauenrats für das Thema Digitalisierung zeigt die Chan- cen auf, die in der Softwareentwicklung liegen. Heltsche beschäftigt sich zudem mit den beruflichen Gestaltungs- möglichkeiten, welche die Auseinandersetzung mit den neuen Technologien auch für Nicht-Programmiererinnen und -Programmierer bieten. Nähere Informationen und Anmeldung zu den kosten- freien Veranstaltungen: Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben c/o WiR GmbH, Tel.: 0751/35906-63, E-Mail: info@frauundberuf-rv.de, www.frauundberuf-rv.de. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zusätzliche Infrastruktur für E-Mobilität Bau- und Sparverein schafft mit TWS neue Ladepunkte im Süden Ravensburgs – Schritt für Klimaschutz und Luftreinhaltung Energie für Elektrofahrzeuge gibt es ab sofort an zwei zusätzlichen Ladepunkten in der Ravensburger Südstadt. Das ermöglicht der Bau- und Sparverein Ravensburg (BSV) im Gebhard-Fugel-Weg 38 mit einer neuen öf- fentlichen Ladestation. „Wir stellen Platz auf unserem Grundstück zur Verfügung und übernehmen einen Teil der Kosten. Denn es braucht Signale, damit die Mobili- tätswende Fahrt aufnimmt“, erläutert Jörg Seiffert, seit Jahresbeginn Vorstand beim BSV. Als Partner vor Ort hat sich die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) um die Organisation der Ladeinfrastruktur so- wie die Gesamtfinanzierung einschließlich Fördermitteln gekümmert. „Jeder zusätzliche Ladepunkt unterstützt die Bereitschaft der Gesellschaft, sich auf ein Umdenken im Verkehr einzulassen. Mit unserem Engagement für Ökostrom, nachhaltiges Handeln und regionale Nähe möchten wir ein Zeichen setzen. Das sind wir dem Klima und den Menschen hier in der Region schuldig“, umreißt TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm die Grund- haltung des Unternehmens. So stehen die beiden Lade- punkte mit jeweils 22 Kilowatt Leistung allen Interessier- ten zur Verfügung – ob Anwohnerinnen und Anwohnern im Quartier, Reisenden oder Menschen, die zum Einkau- fen in die nahegelegenen Einkaufsmärkte kommen. Der Gebhard-Fugel-Weg verläuft parallel zur Hindenburgs- traße und befindet sich hinter dem Kaufland. Bewährte Partnerschaft Die Standortentscheidung ist das Resultat einer internen Prüfung des BSV, wo Lademöglichkeiten den bestmöglichen Nutzen stiften. „Dabei haben wir uns eng mit unserem Part- ner abgestimmt. Denn mit der TWS setzten wir auch andere zukunftsträchtige Themen um wie das Mieterstromprojekt im Gebiet Galgenhalde“, erläutert Lothar Reger als langjähriger BSV-Vorstand und unterstreicht dabei die Notwendigkeit der CO2-Reduzierung – ob im Verkehr oder durch das Bereitstel- len von Solarstrom vom eigenen Dach. Gespeist wird die neue Ladesäule mit twsNaturstrom, dessen hoher Nutzen für die Energiewende durch das ok-power-Label belegt ist. Bezahlen können E-Mobilisten den Ladevorgang kontaktlos mit allen gängigen Kredit- und Girokarten und ab Ende April auch mit der twsMobil-Ladekarte. Nicht möglich ist der Einsatz ande- rer Ladekarten, das schließt der Ladesäulenhersteller aus eichrechtlichen Gründen aus. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Investieren in Betongold: Steuern rund ums Haus Kostenloser Ratgeber für Immobilieneigentümer und solche, die es werden wollen In Zeiten unveränderter Niedrigzinsen sind Immobilien eine attraktive Wertanlage. Viele Steuerzahler haben bereits in „Betongold“ investiert oder planen den Erwerb einer Immo- bilie. Mit dem Immobilienbesitz sind allerdings weitreichende steuerliche Folgen verbunden. Daher benötigen alle Eigen- tümer sowie auch angehende Bauherren oder Käufer kom- petente und verständliche Informationen. Denn nur wer sich auskennt, schenkt dem Finanzamt kein Geld. Um zu erfah- ren, was wirklich wichtig ist, bietet der Bund der Steuerzah- ler Baden-Württemberg daher einen kostenlosen Helfer an: Den neu aufgelegten Ratgeber „Steuern rund ums Haus“. Wie setzt man die Kosten für eine energetische Sanierung steuerlich ab? Wie und in welcher Höhe können Handwer- kerleistungen und andere haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden? Welche gesetzlichen Änderungen gibt es bei der sogenannten verbilligten Ver- mietung? Wie kann man bei einer Immobilienübertragung innerhalb der Familie Erbschaft- und Schenkungsteuer spa- ren? Angefangen beim Erwerb, über die Selbstnutzung, Ver- mietung und Sanierung bis hin zur Veräußerung oder dem Vererben der Immobilie beantwortet der überarbeitete Rat- geber zentrale steuerlichen Fragen auf leicht verständliche Art und Weise mit vielen Beispielen. Der Leser erhält mit diesem Ratgeber einen praktischen Leitfaden, der das Dickicht der steuerlichen Regelungen rund ums Haus verständlich und detailliert lichtet. Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Steuern rund ums Haus“ über die gebührenfreie Bestellhotline 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 IMMOBILIENMARKT MIETGESUCHE Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Suchen Haus, Hofstelle oder Grundstück im Grünen zur Miete, Erbpacht oder Kauf. Wir sind ein Paar mittleren Alters mit finanzieller Sicherheit. Zeitlich sind wir flexibel.Tel. 0178 4567224 oder Mail: naturundzuhause@web.de Alleinerziehende mit 1 Ki (5) sucht dringend Wohnung (2-3 Zi, ca. 60qm). Wohnberechtigungsschein vorhanden. Tel: 015774981195 Suche 2- bis 3-Zimmer-Wohnung weiblich, Nichtraucherin, keine Haustiere Chiffre Z001/9453 STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Beratungsstellenleiter Vorname Name Straße, PLZ Ort Telefonnummer Mail / Internet Manfred Werner Wagnerstraße 16, 88250 Weingarten Tel. 0751 5691702 manfred.werner@vlh.de RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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Wiedererö nung, nach Umbau. Ihr Dorfmarkt in Baindt hat ein neues Gesicht. Dienstag, 20.04.2021 um 8 Uhr. CAP-Markt Dorfplatz 2 88255 Baindt AUTOMATIKTÜREN - SERVICE - WARTUNG e.K. Wir sind seit über 40 Jahren Hersteller von automatischen Schiebetüren und betreuen unsere Kunden bundesweit. Für unsere Werkstatt Standort Bad Wurzach sowie für die Montage suchen wir einen engagierten und flexiblen Mitarbeiter als Facharbeiter / Monteur m/w/d gerne auch Quereinsteiger z.B. Mechaniker m/w/d oder Kfz-Mechaniker m/w/d Erfahrungen im elektrischen sowie mechanischen Bereich sind von Vorteil. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an:. DoorMaster e.K., Riedhofstr.8-10, 88410 Bad Wurzach 0 75 64 / 94 864-19 oder per E-mail an : e.hoerberger@doormaster.de GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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    Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 2 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ..................................................................................... 3 2. Start des Geoportals ................................................................. 4 3. Die Bedienoberfläche ............................................................... 5 4. Suche nach............................................................................... 6 5. Das Themenauswahl-Menü ...................................................... 7 6. Die Symbolleiste / Anmeldung. ................................................ 12 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 4 1. Vorwort Unser Geoportal ermöglicht es der Öffentlichkeit, rund um die Uhr kom- munale Geodaten des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental abzurufen. Diese Anleitung erläutert Ihnen die wichtigsten Funktionen und Anwen- dungsbeispiele sowie die verfügbaren Karteninhalte. Bitte beachten Sie, dass der Service „Geoportal“ als Erstinformation dient, jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft ersetzt (insbesondere bezüglich Grundkarte oder Bebauungsplan). Bitte wenden Sie sich für konkrete Anfragen an die jeweils zuständige Stelle. Es wird auch darauf hingewiesen, dass weder die Vollständigkeit der Informationen im Geoportal noch die Aktualität garantiert werden kann. Wir bemühen uns jedoch, Änderungen zeitnah im System einzupflegen, sofern die Pflege der Daten in unserem Zuständigkeitsbereich liegt und nicht ausschließlich durch Dritte erfolgt. Bitte beachten Sie auch, dass über unser Geoportal einige Fachdaten lediglich für das Gemeindegebiet Baindt abrufbar sind. Manche Fachdaten erhalten Sie hingegen für das gesamte Gemeindeverbands- gebiet Mittleres Schussental. Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt der Stadt Ravensburg (GMS) Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Tel.: 0751/82-435 E-Mail: stadtplanungsamt@ravensburg.de mailto:stadtplanungsamt@ravensburg.de Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 5 2. Start des Geoportals Das Geoportal des Gemeindeverbands Mittleres Schussental für das Gemeindegebiet Baindt erreichen Sie unter der Internetadresse https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,2583 2,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte Der Startbildschirm zeigt die am häufigsten benötigten Karten und Themen in Form von Schaltflächen. Durch Anklicken des gewünschten Themas wird das Geoportal geöffnet und die gewünschte Karte geladen. Im Geoportal können Sie dann über das Themenauswahl-Menü auch direkt zwischen den Karten/Themen wechseln und müssen nicht zuerst wieder den Startbildschirm aufrufen. Das Themenauswahl-Menü sowie einzelne Karten/Themen werden später nochmals in Kapitel 5 näher erläutert. https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,25832,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,25832,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 6 3. Die Bedienoberfläche Die Bedienoberfläche ist wie folgt gegliedert: Symbolleiste (Funktionen zur Navigation, Drucken, Zeichnen, Messen etc.) Themenauswahl-Menü (Ein-/Ausschalten von Themen/Karten mit Infos) Übersichtskarte (kann auch zur Schnellnavigation genutzt werden) Aktionen/Suche (Abruf von z.B. Legenden; Suche nach Straßen/Flurstücken) Ergebnisliste (zeigt die Ergebnisse von Suchfunktionen an) Kartenfenster (Darstellung der ausgewählten Bereiche bzw. Themen) Anmeldung (hier wird für Benutzergruppen eine Anmeldemöglichkeit eingerichtet) Das Themenauswahl-Menü 2 sowie Aktionen/Suche ein- bzw. ausgeblendet werden. können durch Anklicken Einzelne Elemente der Bedienoberfläche (Suche nach, Themenauswahl-Menü, Symbolleiste) werden in den folgenden Kapiteln nochmals näher erläutert. 1 2 3 4 5 6 7 4 1 2 3 4 5 6 7 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 7 4. Aktionen/Suche Bei Aktionen finden Sie je nach Thema beispielsweise Legenden. Unter „Suche nach…“ haben Sie die Möglichkeit, sich beispielsweise ein konkretes Grundstück durch Eingabe von Straße und ggf. Hausnummer oder Flurstücksnummer) direkt anzeigen zu lassen. Wenn Sie gleichzeitig beim Themenauswahl- Menü ein entsprechendes Thema ausgewählt haben, können Sie gleich erkennen, ob es in diesem Bereich beispielsweise einen Bebauungsplan gibt. Hinweise zur Suche nach Straße/Hausnummer: Es ist ausreichend, lediglich den Anfang des Straßennamens einzuge- ben. Werden mehrere Einträge dazu gefunden, werden diese in einem Auswahlfenster aufgelistet und Sie müssen den gewünschten Eintrag auswählen. Anschließend können Sie die Hausnummer eingeben oder sich die möglichen Hausnummern der Straße anzeigen lassen (durch ei- nen Klick auf „Suchen“). Anschließend können Sie eine Auswahl treffen. Kürzen Sie Straßennamen nicht mit „Str.“ ab und achten Sie auf die kor- rekte Eingabe des Namenanfangs. Bei der Suche über die Flurstücksnummer geben Sie bitte die entspre- chende Nummer ein und wählen anschließend das Suchergebnis mit der richtigen Gemarkung aus. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 8 5. Das Themenauswahl-Menü Das Themenauswahl-Menü links im Geoportal zeigt an, welche Themen bzw. Karten oder Pläne durch einen Klick in das jeweilige Kästchen aus- gewählt / eingeschaltet somit angese- hen werden können. Eingeschaltete Themen erkennen Sie an dem Häk- chen im Kästchen: Unterthemen können Sie sich durch Klick auf das Symbol einblenden bzw. über ausblenden. Durch Klick auf das Info-Symbol rechts bei den einzelnen Themen erhalten Sie weitere Informationen inkl. zuständiger Ansprechpartner. Sie können das Themenauswahl-Menü dauerhaft einblenden, indem Sie auf das Symbol rechts von der Themenauswahl klicken. Auf den folgenden Seiten sehen Sie Themenbeispiele und deren Darstellungen. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 9 Grundkarte Die Grundkarte stellt insbesondere Grenzen und Gebäude dar und ent- hält Informationen wie Orts- und Straßennamen sowie Hausnummern. Amtliche Katasterauszüge erhalten Sie beim Vermessungsamt (Landratsamt Ravensburg) bzw. über ein Vermessungsbüro. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 10 Orthofotos Die Aktualität der Orthofotos (Luftbildaufnahmen) können Sie über das Infosymbol in Erfahrung bringen. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 11 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwick- lung im Gemeindeverband Mittleres Schussental in den Grundzügen, also beispielsweise als Mischbauflächen (M), Wohnbauflächen (W), ge- werbliche Bauflächen (G) oder auch als Grünflächen dargestellt. Über das Info-Symbol erhalten Sie weitere Informationen und kön- nen insbesondere auch den aktuellen Übersichtsplan sowie die Le- gende (Planzeichenerklärung) als pdf abrufen. . Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 12 6. Die Symbolleiste / Anmeldung Die Symbolleiste finden Sie oben links und die Anmeldung oben rechts auf der Bedienoberfläche. Wenn Sie mit dem Mauszeiger kurz über die Symbole fahren, erscheint die Bezeichnung bzw. Funktion der Schaltfläche. Objektinfo Hiermit können Sie Fachdaten (z.B. Informationen zum Grund- stück oder zum Bebauungsplan) ansehen oder den Ausschnitt verschieben. Hineinzoomen oder Ausschnitt wählen Vorheriger/Nächster Kartenausschnitt Drucken (Hinweis: Um eine maßstäbliche Druckausgabe zu erhalten, bitte nur diese Funktion verwenden und nicht die Druckfunktion des Browsers) Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 13 Objektauswahl Hiermit können Sie Fachdaten (z.B. Informationen zum Grundstück oder zum Bebauungsplan) Ihrer Objektauswahl ansehen. Hier können Sie z. B. Texteinträge vornehmen. Messen Über die Messfunktionen können Sie beispielsweise Längen oder Flächen herausmessen. Neues Lesezeichen anlegen Aktuellen Standort anzeigen (Hinweis: z.B. nur bei eingeschalteter GPS-Funktion möglich?) Feedback Hier können Sie uns ein Feedback geben (Lob, Kritik, Fehler- meldungen). Hier wird für Benutzergruppen eine Anmeldung eingerichtet. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 14 Impressum Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon (07502) 9406-0 www.baindt.de info@baindt.de Stand: 18.05.2022 Fotos: Gemeinde Baindt mailto:stadtplanungsamt@ravensburg.de[mehr]

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      Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. März 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Weiteres Vorgehen bei der Bauplatzvergabe im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Es werden zur Zeit keine Gewerbebauplätze verkauft. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin teilt folgendes mit: a) Ukraine-Krise Inzwischen sind 29 Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt untergebracht – 5 davon in kommunalen Einrichtungen. Beim sogenannten „Drehscheibenmodell“ gibt es noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuweisung der geflüchteten Personen in die Städte und Gemeinden des Landreises. b) DRK-Begegnungscafé Das DRK-Begegnungscafé in der Baindter Straße 48 hat jeden Dienstag ab 15 Uhr geöffnet. Eingeladen sind alle Geflüchteten mit ihren Kindern sowie deren Gastfamilien. c) Streuobstprogramm Im Rahmen des Streuobstprogramms „Jungbäume fürs Oberland“ wurden die Pflanzschnitte Ende März von einer geprüften Fachwirtin für Obst- und Gartenbau durchgeführt. d) Bürgerinformationsveranstaltung Am 26.04.2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt im vergangenen Jahr statt. TOP 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Landschaftserhaltungsverband (LEV) Herr Ott vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg stellt die Biodiversitätsstrategie im Landkreis Ravensburg ausführlich vor. Die Ziele dieser Biodiversitätsstrategie und unter anderem der Erhalt und die Entwicklung von Ökosystemen als Lebensgrundlage für die heimische Flora und Fauna, die Aufwertung strukturverarmter Flächen und die stärkere Vernetzung von Biotopen. TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 455/4 in der Hirschstraße 32 soll die bestehende Terrasse mit einem flach geneigten Glasdach überbaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ und ist nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen (B-Plan rechtskräftig 18.09.1975). Terrassenüberdachungen sind nach der LBO von BW im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei zu erstellen. Somit ist die geplante Überdachung zwar verfahrensfrei, entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da sie außerhalb des Baufeldes liegt. Deshalb ist eine Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Terrassenüberdachungen erteilt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung für die Terrassenüberdachung in der nicht überbaubaren Fläche wird erteilt. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mehlisstraße beim Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Abbruch der bestehenden Gebäude auf den Flst. Nrn, 579, 625 und 626. Auf dem Gesamtgrundstück sollen 2 Mehrfamilienhäuser mit 17 Wohneinheiten mit Tiefgarage und 17 Stellplätzen entlang der Schachener Straße gebaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Mehlisstraße und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich: • Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um 209 m², entspricht 20% • Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) um 42 m², entspricht 4% • Überschreitung des Baufeldes um 2,13 m² • Überschreitung der Wandhöhe mit den Vorbauten um 2,39 m Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Im Bebauungsplan werden für den Bereich, in dem das Baugrundstück liegt 2 Stellplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben. Dies führt dazu, dass 17 Stellplätze entlang der Schachner Straße aufgereiht werden sollen. Die Baurechtsbehörde teilte dem Bauherrn bereits mit, dass die Stellplätze 17 bis 19 im Kreuzungsbereich Schachener Straße / Baienfurter Straße liegen, das Sichtdreieck zwar freigehalten wird, aber das Ein- und Ausparken im Kreuzungsbereich eine Gefahr darstellt. Der Kreuzungsbereich ist von Stellplätzen frei zu halten. Durch die Überschreitungen im dargestellten Maß sind die Grundzüge der Planung nach Ansicht der Verwaltung beeinträchtigt und die Abweichungen sind städtebaulich nicht vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den beim vorliegenden Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Betriebsgebäudes. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80% der Grundstücksfläche überbaut sein darf. Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erforderlichen Abstandsflächen (2,50m) sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Betriebsleiterwohnung eingeplant. Der Bebauungsplan sieht im Textteil unter Punkt 2.1 vor, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zulässig sind. (§ 31 Abs. 1 BauGB) Im gesamten Gewerbegebiet wurde noch keine Befreiung von der GRZ erteilt. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar. Nach § 31 Abs. 1 BauGB können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung sieht diese Ausnahme (Betriebsleiterwohnung) vor, weshalb aus Sicht der Verwaltung der Ausnahme zugestimmt werden kann. Beschluss: a. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, 1. Überschreitung der Grundflächenzahl 2. Überschreitung der Baugrenze mit der außenliegenden Treppenanlage wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes nicht erteilt. b. Das gemeindliche Einvernehmen für die Ausnahme, Ausführung einer Betriebsleiterwohnung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes erteilt TOP 08 Vertagt: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "2. Änderung Marsweiler Ost II" beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendelstr. 9 Dieses Bauvorhaben wird auf Grund einer Planänderung von der Tagesordnung abgesetzt und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Am 21.03.2022 wurde das Baugesuch für die Vollsanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule mit Aufstockung um ein Geschoss und Anbau von 2 Treppenhäusern bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt eingereicht. Das Gebäude liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nachtweiden II“ aus dem Jahr 1985. An das aufgestockte Gebäude mit dann 3 Vollgeschossen müssen vor allem aus Brandschutzgründen 2 Treppenhäuser angebaut werden. Das Treppenhaus nördlich des Gebäudes ragt über die Baugrenze hinaus. Im Bebauungsplan ist die Fläche außerhalb des Baufeldes als öffentliche Grünfläche eingetragen, weshalb auch hierfür eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 4. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 5. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 6. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen: 1. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit Teilen des geplanten nord-westlichen Treppenhauses 2. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Verletzung des Grüngebots von öffentlichen Grünflächen mituntergeordneten Teilen des geplanten nord- westlichen Treppenhauses wird erteilt. TOP 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussgebervertrags Bürgermeisterin Rürup berichtet: 1. Ausgangslage Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (nachfolgend „BOB“) betreibt den gegenständlichen Schienenpersonennahverkehr seit dem 1. Juni 1997 zwischen den Bahnhöfen Friedrichshafen-Hafen und Aulendorf. Die BOB ist als GmbH & Co. KG ausgestaltet. Kommanditisten sind die Technische Werke Friedrichshafen GmbH (nachfolgend „TWF“), die Stadt Ravensburg, der Landkreis Bodenseekreis, der Landkreis Ravensburg und die Gemeinde Meckenbeuren. Erstere ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Friedrichshafen. Komplementärin der BOB ist die Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs-GmbH. Die Leistungen der BOB konnten in der Vergangenheit nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden und auch künftig ist dies nicht zu erwarten. Bereits am 7. März 1996 wurde zwischen den Gesellschaftern der BOB, dem Land Baden-Württemberg und der BOB ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der nach den Vorgaben der VO 1370/2007 als öffentlicher Dienstleistungsauftrag anzusehen ist. Gegenstand des Rahmenvertrags war die Finanzierung der erheblichen Verbesserung des damaligen Schienenverkehrs. Das Land und die übrigen Vertragspartner waren sich einig, dass die Verbesserungen nicht durch das Land allein finanziert werden können und daher auch die übrigen Partner die entstehenden Verluste auszugleichen haben. Für die Finanzierung der SPNV-Leistungen ist in erster Linie das Land zuständig. Allerdings besteht für Gemeinden und Landkreise nach dem ÖPNVG BW die (ergänzende) Möglichkeit, ebenfalls die Verkehrsleistungen zu fördern. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (Betrauung) der Behördengruppe aus dem Jahr 2016 ergänzt den Rahmenvertrag sowie die SPNV-Verträge zwischen dem Land und der BOB hinsichtlich der beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung der Finanzierung durch die Behördengruppe. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn hat ihren Betrieb am 1. Juli 1993 zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravensburg aufgenommen. Aufgrund des verkehrswirtschaftlichen Erfolges wurde das Bedienungsgebiet ab dem 1. Juni 1997 im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen-Hafen erweitert. Voraussetzung hierfür waren finanzielle Beteiligungen der von der Ausweitung begünstigten Gebietskörperschaften. Für das Nordgebiet (Ravensburg-Aulendorf) trifft dies auf eine Zuschussgebergemeinschaft, bestehend aus Landkreis Ravensburg, den Städten Ravensburg, Weingarten und Aulendorf sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Wolpertswende und - aufgrund einer besonderen vertraglichen Regelung - auf die Gemeinde Fronreute zu. Für den Abschnitt Friedrichshafen Stadt – Friedrichshafen-Hafen besteht eine entsprechende vertragliche Regelung mit der Stadt Friedrichshafen, die in das Vertragswerk mit den Zuschussgebern im Nordgebiet integriert werden soll. Erfreulicherweise wurden die prognostizierten Fahrgastzahlen im „Altgebiet" wie auch in den Erweiterungsgebieten bis zum Ausbruch der „Corona-Pandemie“ deutlich übertroffen. Das Fahrgastaufkommen ist über die Jahre kontinuierlich angestiegen. Der Zuschussgebervertrag wurden daher wiederholt verlängert und angepasst, so für die Nordgemeinden durch die Nachträge 1, 2 und 3. Aktuell wird eine erneute Anpassung und Verlängerung durch den angehängten Nachtrag 4 erforderlich. 2. Aktuelle Rahmenbedingungen und Notwendigkeit der Verlängerung und Anpassung des Zuschussgebervertrags Seitens der Gesellschaft gibt es ein großes Interesse daran, die seit vielen Jahren positive Zusammenarbeit mit den beteiligten Gebietskörperschaften auch in der Zukunft fortzusetzen. Gerade die regionale Nähe und die Identität der Bevölkerung mit ihrer „Geißbockbahn" sind die entscheidenden Eckpfeiler für den Erfolg und die Akzeptanz dieses Verkehrssystems. Selbstverständlich sind auch die finanziellen Beiträge der Zuschussgeber ein wichtiger Baustein für die Durchführung des Verkehrs und auch entscheidend für die Beibehaltung des Verkehrs in der bestehenden Form in den kommenden Jahren. Nach § 12 Abs. 4 des Zuschussgebervertrags der Nordgemeinden (Nachtrag 3) verständigen sich die Vertragspartner spätestens mit dem Ablauf des Fahrplanjahres 2020/21 (also bis Dezember 2021) darauf, ob und zu welchen Bedingungen die Laufzeit dieses Vertrages verlängert wird oder ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden soll. Die Verständigung erfolgte in Form einer Abstimmungsrunde mit den kommunalen Vertretern am 21. Oktober 2021. In diesem Rahmen stellte die BOB ihren Vorschlag zur Anpassung der Zuschüsse mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 1. Oktober 2022) vor, der im Grundsatz nicht abgelehnt wurde. Die BOB stellte insbesondere ihre Wirtschaftsplanung für die kommenden Geschäftsjahre dar und verdeutlichte die Notwendigkeit der Anpassung des Betriebskosten-Zuschusses der Nordgemeinden, auch angesichts der unsicheren Entwicklung der Energiepreise und um über den Planungszeitraum bis ca. 2026 ein insgesamt ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können. Der Vorschlag bezifferte konkret die Anpassung des Zuschusses in dem Jahr 2022 um ca. 35 % und die Anpassung in den Folgejahren nach den bisherigen Indexierungsbestimmungen ergänzt um die Stromkosten. Die Erforderlichkeit der Änderungen ergibt sich insbesondere aus der Elektrifizierung des Verkehrsbetriebs (Südbahn). Die Elektrifizierung ist als Antriebsart in den Vertrag einzubeziehen. Die Verpflichtung zum Betrieb elektrischer Triebfahrzeuge folgt bereits aus dem öDA aus dem Jahr 2016 sowie ab Dezember 2021 aus dem Verkehrsvertrag zwischen dem Land und der BOB. Sie führt zu steigenden Kosten für die Beschaffung der elektrischen Triebfahrzeuge, die Stromzuführung und -bereitstellung (Fahrleitungen, Unterwerke, Speiseleitungen u. a.) sowie für das Zugpersonal. Geändert werden sollen daher: • Der Einsatz auch von Elektro-Triebfahrzeugen sowie der ZugKM-Satz für Elektro- Triebfahrzeuge sollen zur Konkretisierung der Verpflichtungen aufgenommen werden. • Der Zuschuss-Betrag muss aufgrund der Kostensteigerung um ca. 35% mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 01.10.2022) angepasst werden. • Die Laufzeit des Zuschussvertrags soll dementsprechend bis zum 6. März 2026 angepasst werden. • § 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 des Zuschuss-Vertrags (Nachtrag 3) enthält änderungsbedürftige Zuschussänderungsbestimmungen, da sie sich ausdrücklich an Diesel-Preisen orientieren und keine andere Energieform wie Elektrizität einbeziehen. Der Entwurf des Nachtrages 4 ist als Anlage 1 beigefügt. Aus Sicht der Gesellschaft stellt dies ein faires Angebot dar, welches sowohl die Belange der Gesellschaft und deren Gesellschafter, die letztlich die Risiken aus ihrem Eisenbahnbetrieb in vollem Umfang tragen, als auch jene der Zuschussgeber angemessen berücksichtigt. 3. Weiteres Vorgehen Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind nur dann realisierbar, wenn sämtliche Zuschussgeber zur Fortsetzung der Solidargemeinschaft bereit sind. Um die entsprechenden Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wäre es erforderlich, dass die Zuschussgeber spätestens bis 30.06.2022 verbindlich ihre Zustimmung zur Vertragsverlängerung erklären. In diesem Fall wäre die Vertragsunterzeichnung noch im Jahr 2022 möglich und könnte der Vertrag dann rückwirkend ab dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 in Kraft treten. Die BOB-Bahn ist ein Erfolgsmodell kommunaler Zusammenarbeit, auch wenn Zeiten wie Corona, die Fahrgastzahlen geringer ausfallen ließen. Diese Verkehrsverbindung stellt ein attraktives Nahversorgungsangebot dar, dass in Zukunft, auch wenn die Aufgaben groß sind, sicher immer größere Bedeutung haben wird. Die Erhöhung des individuellen Zuschusses je Gebietskörperschaft ab dem 01.10.2022 beträgt für Baindt 1.558,91 €. Bisher bezahlen wir einen Zuschuss von 4.341,09 und künftig beläuft sich der Zuschuss auf 5.900 €. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt des Landkreises Ravensburg beschließt: 1. Die Gemeinde Baindt stimmt der Vertragsänderung zu. 2. Die Verwaltung wird angewiesen und ermächtigt, die für die Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Schritt zu ergreifen. TOP 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vorgehen Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchzuführenden EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elektrotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Geplant ist der Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude dieses Jahr nach den Sommerferien. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bauzeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. In der Sitzung des Gemeinderats am 15.03.2022 wurde das vom Architekturbüro mlw aus Ravensburg vorgeschlagene Materialkonzept beschlossen. Angesichts der Entwicklung im Bausektor wollte man bis zur Aprilsitzung abwarten, wie sich die Lage entwickelt und dann entscheiden, ob die ersten Gewerke (Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage) wie geplant am 11.04.2022 national ausgeschrieben werden sollen. Wenn nach den Sommerferien mit dem Abbruch anfangen werden soll, muss der Ausschreibungstermin dringend eingehalten werden. Beschluss: 1. Das Architekturbüro mlw wird mit der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI beauftragt. 2. Das Architekturbüro mlw wird mit der Ausschreibung der Gewerke Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage beauftragt. TOP 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde beschlossen, die Bushaltestellen in der Gemeinde Zug um Zug umzubauen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten werden. Die Gemeinde Baindt erhält eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von maximal 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravensburg beträgt je Haltestelle 4.000,00 €. Für das Buswartehäuschen beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. In der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 wurde das Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein, Tettnang beauftragt die Arbeiten auszuschreiben. Am 07.02.2022 wurde die beschränkte Ausschreibung an 9 Firmen versandt. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief- und Straßenbauarbeiten: - Fundamentherstellung für Buswartehäuschen - Erstellung Blindenleitsystem - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Belagserneuerung - Optimierung der Zufahrtsradien - Einbau eines Busbordsteines „Kasseler Sonderbord“ Höhe 18 cm. Zur Submission am 10.03.2022 gingen 5 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 109.707,48 € brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 156.309,57 € brutto (=142,5%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Beller GmbH aus Herbertingen abgeben mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto. Im Vergleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis (LV) liegt der günstigste Bieter bei 98,1 %. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Die Arbeiten für den Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße wird an die Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto erteilt. TOP 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncontainern Kämmerer Abele berichtet: Der Krieg in der Ukraine hat eine Fluchtwelle ausgelöst. Die Zahlen der geflüchteten Personen, die nach Deutschland kommen, überschlagen sich tagtäglich. Doch Wohnraum für Geflüchtete ist knapp. Die Gemeinde Baindt appelliert an die Bevölkerung, Unterkünfte anzubieten. Immobilienbesitzer und Vermieter werden aufgefordert, sich bei der Gemeinde zu melden, falls sie freien Wohnraum zur Verfügung stellen können. Es ist bereits jetzt klar zu erkennen, dass sich die aktuelle Flüchtlingswelle mit dem Flüchtlingsstrom aus den Jahren 2015/16 vergleichen lässt. Die Hilfesuchenden erreichen Deutschland und die Nachbarländer in einer deutlich höheren Anzahl und innerhalb kürzester Zeit. Es geht nicht darum zu entscheiden „ob“ gehandelt werden muss, sondern darum „wie“ gehandelt werden muss. Es geht darum gemeinschaftlich und im Schulterschluss mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis Ravensburg, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Derzeit sind die Kapazitäten der Gemeinde Baindt zur Unterbringung von geflüchteten Menschen nahezu vollständig ausgeschöpft. Aus der Ukraine haben derzeit 29 Personen in Baindt Platz gefunden. Stand 28.03.2022 sind in der Gemeinde Baindt 131 Personen in der Anschlussunterbringung. 6 dieser 131 Personen gehören nicht zum Bereich der Anschlussunterbringung, sondern sind aufgrund anderweitiger unfreiwilliger Obdachlosigkeit ordnungsrechtlich untergebracht. Die Gemeinde Baindt ist im Landkreis Ravensburg dem Knotenpunkt Bad Waldsee zugeordnet. Knotenpunkte sind die Orte zur Unterbringung in privatem Wohnraum. Der Knotenpunkt gibt an, wohin die angekündigten geflüchteten Personen mit einem Bus von Ravensburg aus gebracht werden. Der weitere Transport ist dann vom Knotenpunkt mit den aufnehmenden Gemeinden der Region zu klären. Da der Wohnungsmarkt gegenwärtig sehr angespannt ist, fällt es vielen der bereits aus anderen Gründen bei uns untergebrachten Personen zudem sehr schwer, auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung anzumieten. Sie bleiben daher trotz großer Bemühungen längerfristig in den gemeindeeigenen Unterkünften und belegen damit die Plätze für weitergehende Bedarfe. Aufgrund der ansteigenden Zuzugszahlen geflüchteter Menschen nach Deutschland und Baden-Württemberg, der begrenzten bzw. ausgeschöpften Kapazitäten der Gemeinde Baindt bzgl. der Unterbringung geflüchteter Menschen sowie des weiterhin angespannten Wohnungsmarkts ist es daher dringend notwendig, weitere Wohnraumkapazitäten zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden können: 1. Anmietung von privatem Wohnraum durch die Gemeinde Baindt sofern Angebote vorhanden. - Im Amtsblatt, auf der Homepage und in den sozialen Medien werden Pressemitteilungen platziert. 2. Hilfe zur Selbsthilfe / Unterstützung bei Wohnraumsuche • Die Gemeinde Baindt, die Integrationsbeauftragte Frau Schnell vermitteln und unterstützen Geflüchtete sowie bereits anschlussuntergebrachte Personen bei der Suche nach privatem Wohnraum. 3. Aufstellen von Wohncontainern • Schnellste bauliche Variante (ca. sechs Monate Vorlaufzeit). • Nutzbare Fläche und evtl. Bauantrag erforderlich. • Vorstellbare Flächen: Gewerbebauplatz im GE Mehlis Erweiterung, alternativ Baugebiet Grünenberg. Neben den kurz- bis mittelfristig umsetzbaren Möglichkeiten (s.o.), sollten auch längerfristige Lösungen ins Auge gefasst werden, um Wohnraum zur Unterbringung zu schaffen. Es ist selbstverständlich, dass die Gemeinde Baindt einen Beitrag dazu leistet, Menschen zu helfen, die unverschuldet durch Krieg aus ihrer Heimat flüchten müssen. Ziel der Gemeinde ist es eine Hallenbelegung zu vermeiden und möglichst viel privaten als auch öffentlichen Wohnraum anzubieten. Derzeit wird die Gemeinde eine Dachwohnung im Klosterhof 4 und vier Zimmer in der Friesenhäusler Str. 12 belegen. Ein Container in der Boschstraße 1/5 kann zusätzlich belegt werden. Die Finanzverwaltung wird die Fördertöpfe für die Errichtung von Asyl- und Obdachlosenunterkünften im Auge behalten. Jedoch ist die Standortsuche schwierig. Die neu und kurzfristig zuerrichtenden Container könnten langfristig die Container in der Boschstraße 1/5 ersetzen. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, o.g. kurzfristige Maßnahmen 1-2 (Anmietung Privatwohnraum, Unterstützung bei der Wohnraumsuche zu prüfen und ggfs. umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bzgl. der Aufstellung von Wohncontainern (Ziff. 3) entsprechende Angebote einzuholen und nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden zu vergeben. 3. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von 5-7 Container im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe zu. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere mögliche Standorte zu untersuchen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Ehrenamtsfest Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass das Ehrenamtsfest am 16.09.2022 in der Schenk-Konrad-Halle stattfinden soll. b) Integrationsmanagement – Verlängerung der Förderung Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass die Förderung der Stelle der Integrationsmanagerin noch bis 14.01.2023 läuft. Die Förderung kann nun 1 Jahr verlängert werden. Beschluss: Der Verlängerung der Förderung des Integrationsmanagements um 1 Jahr wird zugestimmt. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Ein Gremiumsmitglied hat bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 15.03.2022 nachgefragt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Darüber hinaus hat er angefragt, in wie weit dieser Erdhügel die Planung des Dorffestes beeinträchtigt. Bürgermeisterin Rürup bringt zum Ausdruck, dass es sich bei dem Erdaushub um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser bis voraussichtlich August dort zwischengelagert wird. Mitte April findet ein Gespräch mit Vertretern des Musikvereins statt, bei dem auch dieser Erdhügel thematisiert wird. Es steht dabei außer Frage, dass das Festzelt ohne Beeinträchtigungen aufgebaut werden kann. d) Dorfplatz – Außenbestuhlung Bäckerei Hamma Es wurde angesprochen, dass die Bäckerei Hamma mit seiner Außenbestuhlung bei Vereinsfesten auf dem Dorfplatz nicht in Konkurrenz zu den jeweiligen Vereinen tritt. Bürgermeisterin Rürup wird mit den Verantwortlichen das Gespräch suchen. e) Baindter Hof Baumaßnahme Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob die Baumaßnahme abgeschlossen ist. Nach wie vor fehlen die Doppelparker. Bauamtsleiterin Jeske erkundigt sich beim Landratsamt Ravensburg . f) Rathaus Gemeinde Baindt Ab dem 19.04.2022 ist das Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger wieder ohne Terminvereinbarung geöffnet. Für die Bürgerinnen und Bürger war dies nach Ansicht eines Gemeinderates eher belastend. g) Ukrainekonflikt Aufgrund des Ukrainekrieges fällt die Ukraine als Kornspeicher aus. Nach Meinung eines Gemeinderates sollte man mit den Baindter Landwirten das Gespräch suchen, dass anstatt Mais vielmehr Weizen angebaut wird.[mehr]

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        ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hauptsatzung Gemeinde Baindt 01.01.2002 Seite 1 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg –GemO- hat der Gemeinderat am 04.12.2001 folgende Satzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung § 1 Gemeinderatsverfassung Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und die Bürgermeisterin. II. Gemeinderat § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder der Bürgermeisterin bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder die Bürgermeisterin kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch die Bürgermeisterin. § 3 Zusammensetzung Der Gemeinderat besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäten). Für die Zahl der Gemeinderäte ist die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe gem. § 25 Abs. 2 Gemeindeordnung maßgebend. § 3a Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum Nach Entscheidung der Vorsitzenden können unter den in § 37a GemO festgelegten Voraussetzungen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. III. Ausschüsse des Gemeinderats § 4 Beschließender Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Es wird folgender beschließender Ausschuss gebildet: - der Bauausschuss (2) Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. (3) Für die weiteren Mitglieder des Bauausschusses werden Stellvertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten. § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses erhält folgende Fassung (1) Der beschließende Ausschuss entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinderats. (2) Dem beschließenden Ausschuss wird das in § 7 bezeichnete Aufgabengebiet zur dauernden Erledigung übertragen. (3) Der beschließende Ausschuss ist innerhalb seines Geschäftskreises zuständig für: ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hauptsatzung Gemeinde Baindt 01.01.2002 Seite 2 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 35.000 € im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 3.000 €, aber nicht mehr als 3.500 € im Einzelfall. (4) Soweit sich die Zuständigkeit des beschließenden Ausschusses nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahrestag. § 6 Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließendem Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonderer Bedeutung ist, kann der Ausschuss die Angelegenheit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. (2) Der Gemeinderat kann dem beschließenden Ausschuss allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse des beschließenden Ausschusses, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung im dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag der Vorsitzenden oder eines Fünftel aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen. (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die das Aufgabengebiet des beschließenden Ausschusses berührt, selbst erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder des beschließenden Ausschusses gehört. (5) entfällt § 7 Bauausschuss (1) Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.1 Bauwesen ( Hoch- und Tiefbau, Vermessung) 1.2 Versorgung und Entsorgung 1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark 1.4 Verkehrswesen 1.5 technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude 1.6 Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen 1.7 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 35.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 § 8 Beratender Ausschuss - Sozialausschuss IV. Bürgermeisterin § 9 Rechtsstellung Die Bürgermeisterin ist hauptamtliche Beamtin auf Zeit. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hauptsatzung Gemeinde Baindt 01.01.2002 Seite 3 § 10 Zuständigkeiten (1) Die Bürgermeisterin leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Sie ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Die Bürgermeisterin erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihr sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt die Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die aufgrund einer Anordnung oder zuständigen Behörde geheim gehalten ist. (2) Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan zum Betrag vom 15.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 3.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 3.000,- € im Einzelfall 2.3 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten bis A 8, die Einstellung von Beschäftigten bis TVöD EG 9 bzw. bis TVöD-SuE 8a 2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von Arbeiterdarlehen im Rahmen der Richtlinien 2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 2.500 EURO im Einzelfall 2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall 2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe 2.6.2 von mehr als 3 Monaten bis zu einem Betrag von 6.000 EURO 2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder beim Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500 EURO beträgt. 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschl. der Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 2.500 EURO im Einzelfall (bis zu einer Dauer von max. 3 Jahren) 2.10 die Veräußerung von beweglichen Vermögen bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.11 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt 2.12 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beschließenden und beratenden Ausschüssen 2.13 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz 2.14 die Übernahme von Ausfallbürgschaften im Rahmen der Wohnungsbauförderung V. Schlussbestimmungen § 11 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hauptsatzung Gemeinde Baindt 01.01.2002 Seite 4 Ausgefertigt Baindt, den 04. Dezember 2001 Bürgermeisteramt Baindt geändert am 07.02.2006, geändert 02.08.2019, geändert am 24.11.2020, geändert am 14.02.2023, zuletzt geändert am 01.08.2023.[mehr]

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          ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hauptsatzung Gemeinde Baindt 01.01.2002 Seite 1 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg –GemO- hat der Gemeinderat am 04.12.2001 folgende Satzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung § 1 Gemeinderatsverfassung Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und die Bürgermeisterin. II. Gemeinderat § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder der Bürgermeisterin bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder die Bürgermeisterin kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch die Bürgermeisterin. § 3 Zusammensetzung Der Gemeinderat besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäten). Für die Zahl der Gemeinderäte ist die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe gem. § 25 Abs. 2 Gemeindeordnung maßgebend. § 3a Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum Nach Entscheidung der Vorsitzenden können unter den in § 37a GemO festgelegten Voraussetzungen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. III. Ausschüsse des Gemeinderats § 4 Beschließender Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Es wird folgender beschließender Ausschuss gebildet: - der Bauausschuss (2) Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. (3) Für die weiteren Mitglieder des Bauausschusses werden Stellvertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten. § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses erhält folgende Fassung (1) Der beschließende Ausschuss entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinderats. (2) Dem beschließenden Ausschuss wird das in § 7 bezeichnete Aufgabengebiet zur dauernden Erledigung übertragen. (3) Der beschließende Ausschuss ist innerhalb seines Geschäftskreises zuständig für: ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hauptsatzung Gemeinde Baindt 01.01.2002 Seite 2 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 35.000 € im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 3.000 €, aber nicht mehr als 3.500 € im Einzelfall. (4) Soweit sich die Zuständigkeit des beschließenden Ausschusses nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahrestag. § 6 Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließendem Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonderer Bedeutung ist, kann der Ausschuss die Angelegenheit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. (2) Der Gemeinderat kann dem beschließenden Ausschuss allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse des beschließenden Ausschusses, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung im dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag der Vorsitzenden oder eines Fünftel aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen. (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die das Aufgabengebiet des beschließenden Ausschusses berührt, selbst erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder des beschließenden Ausschusses gehört. (5) entfällt § 7 Bauausschuss (1) Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.1 Bauwesen ( Hoch- und Tiefbau, Vermessung) 1.2 Versorgung und Entsorgung 1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark 1.4 Verkehrswesen 1.5 technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude 1.6 Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen 1.7 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 35.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 § 8 Beratender Ausschuss - Sozialausschuss IV. Bürgermeisterin § 9 Rechtsstellung Die Bürgermeisterin ist hauptamtliche Beamtin auf Zeit. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hauptsatzung Gemeinde Baindt 01.01.2002 Seite 3 § 10 Zuständigkeiten (1) Die Bürgermeisterin leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Sie ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Die Bürgermeisterin erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihr sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt die Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die aufgrund einer Anordnung oder zuständigen Behörde geheim gehalten ist. (2) Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan zum Betrag vom 15.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 3.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 3.000,- € im Einzelfall 2.3 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten bis A 8, die Einstellung von Beschäftigten bis TVöD EG 9 bzw. bis TVöD-SuE 8a 2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von Arbeiterdarlehen im Rahmen der Richtlinien 2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 2.500 EURO im Einzelfall 2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall 2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe 2.6.2 von mehr als 3 Monaten bis zu einem Betrag von 6.000 EURO 2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder beim Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500 EURO beträgt. 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschl. der Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 2.500 EURO im Einzelfall (bis zu einer Dauer von max. 3 Jahren) 2.10 die Veräußerung von beweglichen Vermögen bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.11 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt 2.12 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beschließenden und beratenden Ausschüssen 2.13 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz 2.14 die Übernahme von Ausfallbürgschaften im Rahmen der Wohnungsbauförderung V. Schlussbestimmungen § 11 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hauptsatzung Gemeinde Baindt 01.01.2002 Seite 4 Ausgefertigt Baindt, den 04. Dezember 2001 Bürgermeisteramt Baindt geändert am 07.02.2006, geändert 02.08.2019, geändert am 24.11.2020, geändert am 14.02.2023, zuletzt geändert am 01.08.2023.[mehr]

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            1 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO - hat sich der Gemeinderat am 10. September 2019 (zuletzt geändert am 08.12.2020) folgende Geschäftsordnung gegeben. I. Allgemeine Bestimmung § 1 Zusammensetzung des Gemeinderats, Vorsitzender (1) Der Gemeinderat besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte). (2) Bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung der Bürgermeisterin führt (führen) ihr(e) Stellvertreter im Sinne des § 48 GemO den Vorsitz. § 2 Mitgliedervereinigungen (1) Die Gemeinderäte können sich zu Mitgliedervereinigungen (Fraktionen) zusammenschließen. Eine Fraktion muss einschließlich etwaiger ständiger Gäste aus mindestens zwei Gemeinderäten bestehen. (2) Jede Fraktion teilt ihre Gründung, Bezeichnung, Mitglieder, ständige Gäste, die Namen des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sowie ihre Auflösung der Bürgermeisterin mit. (3) Die Bestimmungen des § 6 über die Pflicht zur Verschwiegenheit gelten für Fraktionen entsprechend. II. Rechte und Pflichten der Gemeinderäte und der zur Beratung zugezogenen Einwohner und Sachverständigen § 3 Rechtsstellung der Gemeinderäte (1) Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. (2) Die Bürgermeisterin verpflichtet die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. (3) Die Gemeinderäte entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden. - 32 Abs. 1 bis 3 GemO - 2 § 4 Unterrichtungsrecht, Akteneinsicht, Anfragerecht der Gemeinderäte (1) Ein Vierteil der Gemeinderäte kann in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, dass die Bürgermeisterin den Gemeinderat unterrichtet, und dass diesem oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt wird. In diesem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein. (2) Jeder Gemeinderat kann an die Bürgermeisterin schriftliche oder in einer Sitzung mündliche Anfragen im Sinne des Absatzes 1 stellen. Mündliche Anfragen, die mit keinem Punkt der Tagesordnung in Verbindung stehen, sind erst nach Erledigung der Tagesordnung zulässig. (3) Schriftliche Anfragen sind, sofern es der Gegenstand der Frage zulässt, innerhalb von 4 Wochen zu beantworten. Sie können auch am Ende einer Sitzung des Gemeinderats von der Bürgermeisterin mündlich beantwortet werden; können mündliche Anfragen nicht sofort beantwortet werden, teilt die Bürgermeisterin Zeit und Ort der Beantwortung mit. (4) Für Anfragen und Antworten, die wegen des öffentlichen Wohls oder wegen berechtigter Interessen Einzelner im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ist eine die Verschwiegenheit gewährleistete Form zu wahren. (5) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht bei den nach § 44 Abs. 3 Satz 3 GemO geheim zu haltenden Angelegenheiten. - § 24 Abs. 3 bis 5 GemO - § 5 Amtsführung Die Gemeinderäte und die zur Beratung zugezogenen Einwohner müssen ihre Tätigkeit uneigennützig und verantwortungsbewusst ausüben. Sie sind verpflichtet, an den Sitzungen des Gemeinderats teilzunehmen. Bei Verhinderung oder wenn es erforderlich ist, die Sitzung vorzeitig zu verlassen, ist der Vorsitzende unter Angabe des Grundes rechtzeitig vor der Sitzung zu verständigen. Ist die rechtzeitige Verständigung des Vorsitzenden infolge unvorhergesehener Ereignisse nicht möglich, so kann sie nachträglich erfolgen. - §§ 17 Abs. 1, 34 Abs. 3 GemO - § 6 Pflicht zur Verschwiegenheit (1) Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten sind die Gemeinderäte und die zur Beratung zugezogenen Einwohner so lange zur Verschwiegenheit verpflichtet, bis sie die Bürgermeisterin von der Schweigepflicht entbindet. Dies gilt nicht für Beschlüsse, soweit sie nach § 9 Abs. 3 bekannt gegeben worden sind. (2) Gemeinderäte dürfen die Kenntnis von geheim zu haltenden Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten. Gegen dieses Verbot verstößt insbesondere, wer aus der Kenntnis geheim zu haltender Angelegenheiten für sich oder Dritte Vorteile zieht oder ziehen will. - §§ 17 Abs. 2, 35 Abs. 2 GemO - 3 § 7 Vertretungsverbot (1) Die Gemeinderäte dürfen Ansprüche und Interessen eines anderen gegen die Gemeinde nicht geltend machen, soweit sie nicht als gesetzliche Vertreter handeln. Ob die Voraussetzungen dieses Verbots vorliegen, entscheidet der Gemeinderat. Insbesondere darf ein dem Gemeinderat angehörender Rechtsvertreter ein Mandat gegen die Gemeinde nicht übernehmen. (2) Auf die zur Beratung zugezogenen Einwohner finden die Bestimmungen des Abs. 1 Anwendung, wenn die zu vertretenden Ansprüche oder Interessen mit der ehrenamtlichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet der Bürgermeister. - § 17 Abs. 3 GemO - § 8 Ausschluss wegen Befangenheit (1) Ein Gemeinderat oder ein zur Beratung zugezogener Einwohner darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann: 1. dem Ehegatten 2. einem in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad Verwandten oder einem durch Annahme an Kindes statt Verbundenen, 3. einem in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad Verschwägerten, solange die die Schwägerschaft begründende Ehe fortbesteht oder 4. einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person. (2) Dieses Mitwirkungsverbot gilt auch, wenn der Gemeinderat oder der zur Beratung zugezogene Einwohner 1. gegen Entgelt bei jemand beschäftigt ist, dem die Entscheidung der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann, es sei denn, dass nach den tatsächlichen Umständen der Beschäftigung anzunehmen ist, dass sich der Gemeinderat deswegen nicht in einem Interessenwiderstreit befindet. 2. oder dessen Ehegatte, Kinder, Eltern, Gesellschafter einer Handelsgesellschaft oder Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs eines rechtlich selbstständigen Unternehmens sind, denen die Entscheidung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Ist der Gemeinderat oder der zur Beratung hinzugezogene Einwohner als Vertreter der Gemeinde oder auf Vorschlag der Gemeinde Organmitglied im Sinne des Satzes 1, besteht kein Mitwirkungsverbot. 3. Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann und die nicht Gebietskörperschaft ist, sofern er diesem Organ nicht als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde angehört, oder 4. in der Angelegenheit in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist. (3) Diese Vorschriften gelten nicht, wenn die Entscheidung nur die gemeinsamen Interessen einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe berührt. Sie gelten ferner nicht für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit. 4 (4) Der Gemeinderat und der zur Beratung zugezogene Einwohner, bei dem ein Tatbestand vorliegt, der Befangenheit zur Folge haben kann, hat dies vor Beginn der Beratung über diesen Gegenstand dem Vorsitzenden mitzuteilen. Entsprechend gilt, wenn Anhaltspunkte dieser Art während der Beratung erkennbar werden. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheiden in Zweifelsfällen in Abwesenheit der Betroffenen bei Gemeinderäten der Gemeinderat, sonst die Bürgermeisterin. (5) Wer wegen Befangenheit an der Beratung und Entscheidung nicht mitwirken kann, muss die Sitzung verlassen. Bei öffentlicher Sitzung muss er sich in den für die Zuhörer bestimmten Bereich des Sitzungsraumes begeben, bei nichtöffentlichen Sitzungen muss er auch den Sitzungsraum verlassen. - § 18 GemO - III. Sitzungen des Gemeinderats § 9 Öffentlichkeitsgrundsatz, Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nicht öffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. (2) Zu den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats hat jedermann Zutritt, soweit es die Raumverhältnisse gestatten. (3) In nichtöffentlicher Sitzung nach Abs. 1 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. - § 35 GemO – (4) Bei öffentlichen Sitzungen, die als Videokonferenz oder in vergleichbarer Weise durchgeführt werden, muss die Möglichkeit bestehen, die Verhandlungen des Gemeinderates gemäß §37a Abs. 1 Satz 4 GemO als Zuhörer und Zuseher – der jeweiligen Notsituation angepasst – zu verfolgen. § 10 Verhandlungsgegenstände (1) Der Gemeinderat verhandelt über Vorlagen der Bürgermeisterin, der Gemeinderäte, der Ausschüsse und über die dazu gestellten Anträge. (2) Ein durch Beschluss des Gemeinderats erledigter Verhandlungsgegenstand wird erst erneut behandelt, wenn neue Tatsachen oder neue wesentliche Gesichtspunkte dies rechtfertigen. § 11 Sitzordnung Die Gemeinderäte sitzen nach ihrer Fraktionszugehörigkeit. Kommt keine Einigung zustande, bestimmt die Bürgermeisterin die Reihenfolge der Fraktionen unter 5 Berücksichtigung ihrer zahlenmäßigen Stärke im Gemeinderat. Die Sitzordnung innerhalb der Fraktionen wird von deren Vertretern im Gemeinderat festgelegt. Gemeinderäten, die keiner Fraktion angehören, weist die Bürgermeisterin den Sitzplatz an. § 12 Einberufung (1) Der Gemeinderat ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert; er soll jedoch mindestens einmal im Monat einberufen werden. Der Gemeinderat muss unverzüglich einberufen werden, wenn es ein Viertel der Gemeinderäte unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt. Die Verhandlungsgegenstände müssen zum Aufgabengebiet des Gemeinderats gehören. (2) Die Bürgermeisterin beruft den Gemeinderat zu Sitzungen schriftlich und grundsätzlich bei Nutzung des Digitalen Gremiendienstes durch Abruf über das Ratsinformationssystem (RIS) in der Regel 7 Tage vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnung (§ 13) ein. In der Einladung ist die Zeit, der Ort und die Tagesordnung der Sitzung anzugeben. Die Beratungsunterlagen sind über das RIS abrufbar oder werden beigefügt. (3) Wird zur Erledigung der Tagesordnung eine Sitzung am nächsten Tag fortgesetzt, so genügt die mündliche Bekanntgabe durch die Bürgermeisterin als Einladung. Gemeinderäte, die bei Unterbrechung der Sitzung nicht anwesend waren, sind unverzüglich zu verständigen. (4) Zeit, Ort und Tagesordnung öffentlicher Sitzungen sind rechtzeitig ortsüblich (auf der Homepage unter der Rubrik Bekanntmachungen und zusätzlich im Amtsblatt) bekannt zu geben.- § 34 Abs. 1 und 2 GemO – (5) Die Bürgermeisterin kann im Einzelfall notwendige, ordentlich einberufene Sitzungen als auch sog. „Notfallsitzungen“ (§ 34 Abs. 2 GemO) in Form von Videokonferenzen oder auch anderen bzw. neueren technischen Verfahren, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, gemäß § 37a GemO anberaumen. Hybridsitzungen, bei der nur ein Teil der Ratsmitglieder anwesend und die übrigen Mitglieder über Videozuschaltung dabei sind, sind dadurch grundsätzlich ebenfalls möglich. Eine Sitzung ohne Bildübertragung ist allerdings nicht zulässig. § 13 Tagesordnung (1) Die Bürgermeisterin stellt die Tagesordnung für die Sitzungen auf. (2) Auf Antrag eines Viertels der Gemeinderäte oder einer Fraktion ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung zu setzen. Die Verhandlungsgegenstände müssen zum Aufgabengebiet des Gemeinderats gehören. Satz 1 gilt nicht, wenn der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat. (3) Die Tagesordnung enthält Angaben über Beginn und Ort der Sitzung sowie die zur Beratung vorgesehenen Gegenstände, unterschieden nach solchen, über die in öffentlicher und solchen, über die in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln ist. (4) Die Bürgermeisterin ist berechtigt, Verhandlungsgegenstände bis zum Beginn der Sitzung unter Angabe des Grundes von der Tagesordnung abzusetzen. Dies gilt nicht für Anträge nach Abs. 2. - § 34 Abs. 1, § 35 Abs. 1 GemO - 6 § 14 Beratungsunterlagen (1) Der Einberufung nach § 12 fügt der Bürgermeister die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen bei, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Die Vorlagen sollen die Sach- und Rechtslage darstellen und möglichst einen Antrag enthalten. (2) Die Beratungsunterlagen sind grundsätzlich am Tage der Einladung in das Ratsinformationssystem einzustellen. Im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Beratungsunterlagen im Ratsinformationssystem können Gemeinderäte auf eine schriftliche Zustellung von Drucksachen verzichten. Nichtöffentliche Beratungsunterlagen sind nur für die Gemeinderäte bestimmt. Sie dürfen von den Gemeinderäten ohne Zustimmung der Bürgermeisterin nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Bis zur öffentlichen Verhandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte ist generell Verschwiegenheit gem. § 6 zu wahren ( § 34 Abs. 1 GemO). § 15 Verhandlungsfähigkeit und Verhandlungsleitung (1) Der Gemeinderat kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. (2) Die Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Verhandlungen des Gemeinderats. Die Sitzung wird geschlossen, wenn sämtliche Verhandlungsgegenstände erledigt sind oder wenn die Sitzung wegen Beschlussunfähigkeit des Gemeinderats oder aus anderen dringenden Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss. Die Sitzung soll grundsätzlich nicht länger als 22:00 Uhr dauern. - § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 1 GemO - § 16 Handhabung oder Ordnung, Hausrecht (1) Die Vorsitzende handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus. Er kann Zuhörer, die den geordneten Ablauf der Sitzung stören, zur Ordnung rufen und erforderlichenfalls aus dem Sitzungsraum weisen. (2) Gemeinderäte können bei grober Ungebühr oder bei wiederholten Verstößen gegen die Ordnung vom Vorsitzenden aus dem Beratungsraum verwiesen werden; mit dieser Anordnung ist der Verlust des Anspruchs auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung verbunden. Bei wiederholter großer Ungebühr oder wiederholten Verstößen gegen die Ordnung kann der Gemeinderat ein Mitglied für mehrere, höchstens jedoch für sechs Sitzungen ausschließen. Entsprechendes gilt für sachkundige Einwohner, die zu den Beratungen zugezogen sind. - § 36 Abs. 1 und 3 GemO - § 17 Verhandlungsablauf, Änderung der Tagesordnung durch den Gemeinderat (1) Die Gegenstände werden in der Reihenfolge der Tagesordnung verhandelt, sofern der Gemeinderat im Einzelfall nichts anderes beschließt. (2) Die nachträgliche Aufnahme von Gegenständen in die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ist, von Notfällen abgesehen, während der Sitzung nicht möglich. In nichtöffentlichen 7 Sitzungen kann ein Verhandlungsgegenstand, von Notfällen abgesehen, nur durch einstimmigen Beschluss aller Mitglieder des Gemeinderats nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. (3) Der Gemeinderat kann auf Antrag die Verhandlung über einen Gegenstand vertagen. Wird ein solcher Antrag angenommen, so finden eine zweite Beratung und die Beschlussfassung in einer anderen Sitzung statt. (4) Die Beratung ist beendet, wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen. (5) Der Gemeinderat kann auf Antrag jederzeit die Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand schließen (Schlussantrag). Wird ein solcher Antrag angenommen, ist die Aussprache abzubrechen und Beschluss zu fassen. Über einen Schlussantrag kann erst abgestimmt werden, wenn jede Fraktion und die keiner Fraktion angehörenden Gemeinderäte Gelegenheit hatten, zur Sache zu sprechen. (6) Wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder während der Beratung und vor der Abstimmung eine zweite Beratung beantragt, muss diesem Antrag stattgegeben werden. Dies hemmt jedoch die weitere Beratung nicht. § 18 Vortrag, beratende Mitwirkung im Gemeinderat (1) Den Vortrag im Gemeinderat hat die Vorsitzende. Sie kann den Vortrag einem Beamten oder Angestellten der Gemeinde oder anderen Personen übertragen. (2) Der Gemeinderat und die Bürgermeisterin kann sachkundige Einwohner und Sachverständige zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten zuziehen. (3) Die Vorsitzende kann, auf Verlangen des Gemeinderats muss sie, Beamte oder Angestellte der Gemeinde zu sachverständigen Auskünften zuziehen. - §§ 33, 71 Abs. 4 Gemo - § 19 Redeordnung (1) Die Vorsitzende eröffnet die Beratung nach dem Vortrag (§ 18 Abs. 1). Er fordert zu Wortmeldungen auf und erteilt das Wort grundsätzlich in der Reihenfolge der Meldungen. Bei gleichzeitiger Wortmeldung bestimmt sie die Reihenfolge. Ein Teilnehmer an der Verhandlung darf das Wort erst ergreifen, wenn es ihm von der Vorsitzenden erteilt ist. (2) Außer der Reihe wird das Wort erteilt zur Stellung von Anträgen zur Geschäftsordnung (§ 21) und zur Berichtigung eigener Ausführungen. (3) Kurze Zwischenfragen an den jeweiligen Redner sind mit dessen und des Vorsitzenden Zustimmung zulässig. (4) Die Vorsitzende kann nach jedem Redner das Wort ergreifen; er kann ebenso dem Vortragenden oder zugezogenen sachkundigen Einwohner und Sachverständigen jederzeit das Wort erteilen oder sie zur Stellungnahme auffordern. (5) Für die Beratung eines bestimmten Gegenstandes kann der Gemeinderat die Dauer der Beratung und die Redezeit beschränken. (6) Ein Redner darf nur von der Vorsitzenden und nur zur Wahrnehmung seiner Befugnisse unterbrochen werden. Die Vorsitzende kann den Redner zur Sache verweisen 8 oder zur Ordnung rufen. Bei weiteren Verstößen kann ihm die Vorsitzende das Wort entziehen. § 20 Sachanträge (1) Anträge zu einem Verhandlungsgegenstand der Tagesordnung (Sachanträge) sind vor Abschluss der Beratung über diesen Gegenstand zu stellen. Die Vorsitzende kann verlangen, dass Anträge schriftlich abgefasst werden. (2) Anträge, deren Annahme das Vermögen, den Schuldenstand oder den Haushalt der Gemeinde nicht unerheblich beeinflussen (Finanzanträge), insbesondere eine Ausgabenerhöhung oder eine Einnahmesenkung gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplans mit sich bringen würden, müssen einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Aufbringung der erforderlichen Mittel enthalten. § 21 Geschäftsordnungsanträge (1) Anträge „Zur Geschäftsordnung“ können jederzeit, mit Bezug auf einen bestimmten Verhandlungsgegenstand nur bis zum Schluss der Beratung hierüber, gestellt werden. (2) Geschäftsordnungsanträge unterbrechen die Sachberatung. Außer dem Antragsteller und der Vorsitzenden erhält je ein Redner der Fraktionen und die keiner Fraktion angehörenden Gemeinderäte Gelegenheit, zu einem Geschäftsordnungsantrag zu sprechen. (3) Geschäftsordnungsanträge sind insbesondere a) der Antrag, ohne weitere Aussprache zur Tagesordnung überzugehen, b) der Schlussantrag (§ 17 Abs. 5) c) der Antrag, die Rednerliste zu schließen d) der Antrag, den Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt in derselben Sitzung erneut zu beraten e) der Antrag, die Beschlussfassung zu vertagen f) der Antrag, den Verhandlungsgegenstand an einen Ausschuss zu verweisen. (4) Ein Gemeinderat, der selbst zur Sache gesprochen hat, kann Anträge nach Abs. 3 Buchst. b. (Schlussantrag) und c. (Schluss der Rednerliste) nicht stellen. (5) Für den Schlussantrag gilt § 17 Abs. 5 (6) Wird der Antrag auf „Schluss der Rednerliste“ angenommen, dürfen nur noch diejenigen Gemeinderäte zur Sache sprechen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Rednerliste vorgemerkt sind. § 22 Beschlussfassung, Beschlussfähigkeit (1) Im Anschluss an die Beratung wird über die vorliegenden Sachanträge Beschluss gefasst. Der Gemeinderat beschließt durch Abstimmungen (§ 23) und Wahlen (§ 24). (2) Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. 9 (3) Bei Befangenheit von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist der Gemeinderat beschlussfähig, wenn mindestens ein Vierteil aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. (4) Ist der Gemeinderat wegen Abwesenheit oder Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, muss eine zweite Sitzung stattfinden, in der er beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind; bei der Einberufung der zweiten Sitzung ist hierauf hinzuweisen. Die zweite Sitzung entfällt, wenn weniger als drei Mitglieder stimmberechtigt sind. (5) Ist keine Beschlussfähigkeit des Gemeinderats gegeben, entscheidet die Bürgermeisterin an Stelle des Gemeinderats nach Anhörung der nicht befangenen Gemeinderäte. Ist auch die Bürgermeisterin befangen, findet § 124 GemO entsprechende Anwendung; dies gilt nicht, wenn der Gemeinderat ein stimmberechtigtes Mitglied für die Entscheidung zum Stellvertreter der Bürgermeisterin bestellt. (6) Bei der Berechnung der „Hälfte bzw. des Viertels aller Mitglieder“ nach den Absätzen 2 und 3 ist von der Zahl der tatsächlich besetzten Sitze auszugehen. Diese Zahl ergibt sich dadurch, dass von den gesetzlichen Mitgliedern bzw. der Zahl der in der Hauptsatzung festgelegten Mitglieder zuzüglich der Bürgermeisterin (§ 25 GemO) die Zahl der bei der Wahl nicht besetzten Sitze (§ 26 Abs. 4 KomWG) sowie die Zahl der Sitze, die nach Ausscheiden eines Gemeinderats durch Nachrücken nicht mehr besetzt werden können, abgezogen wird. (7) Der Vorsitzende hat sich vor der Beschlussfassung über jeden Verhandlungsgegenstand zu überzeugen, ob der Gemeinderat beschlussfähig ist. - § 37 GemO – (8) Bei einer gemäß § 37a GemO einberufenen Sitzung muss ein gegenseitiger Austausch der Ratsmitglieder bei der Beratung und Beschlussfassung gewährleistet sein. § 23 Abstimmungen (1) Anträge sind positiv und so zu formulieren, dass sie als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden können. Wird ein Antrag in eine Frage gekleidet, ist sie so zu stellen, dass sie mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Über Anträge zur Geschäftsordnung (§ 21) wird vor Sachanträgen (§ 20) abgestimmt. Bei Geschäftsordnungsanträgen wird über diejenigen, die der sachlichen Weiterbehandlung am meisten entgegenstellen, zuerst abgestimmt. Über Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Sache wird vor dem Hauptantrag abgestimmt. Als Hauptantrag gilt der Antrag des Vortragenden (§ 18 Abs. 1) oder eines Ausschusses. Liegen mehrere Änderungs- und Ergänzungsanträge zu der gleichen Sache vor, so wird jeweils über denjenigen zunächst abgestimmt, der am weitesten von dem Hauptantrag abweicht. (2) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung der Mehrheit nicht berücksichtigt. Die Bürgermeisterin hat Stimmrecht; bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. (3) Der Gemeinderat stimmt in der Regel offen durch Handhebung ab. Die Vorsitzende stellt die Zahl der Zustimmungen, der Ablehnungen und der Stimmenthaltungen fest. Bestehen über das Ergebnis der Abstimmung Zweifel, kann die Vorsitzende die Abstimmung wiederholen lassen. Ist namentliche Abstimmung beschlossen, geschieht sie durch Namensaufruf der Stimmberechtigten in der Buchstabenfolge. Der Aufruf beginnt bei jeder namentlichen Abstimmung mit einem anderen Buchstaben des Alphabets. 10 (4) Der Gemeinderat kann auf Antrag beschließen, dass ausnahmsweise geheim mit Stimmzetteln abgestimmt wird. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen in § 24 Abs. 2. - § 37 Abs. 6 GemO - § 24 Wahlen (1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gemeinderats widerspricht. Die Bürgermeisterin hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, findet im Falle des Satzes 4 ein zweiter Wahlgang statt, für den Satz 3 gilt. Der zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden. (2) Die Stimmzettel sind von der Vorsitzenden bereitzuhalten. Sie werden verdeckt oder gefaltet abgegeben. Die Vorsitzende ermittelt unter Mithilfe eines vom Gemeinderat bestellten Mitglieds oder eines Gemeindebediensteten das Wahlergebnis und gibt es dem Gemeinderat bekannt. (3) Ist das Los zu ziehen, so hat der Gemeinderat hierfür ein Mitglied zu bestimmen. Die Vorsitzende oder in ihrem Auftrag der Schriftführer stellt in Abwesenheit des zur Losziehung bestimmten Gemeinderats die Lose her. Der Hergang der Losziehung ist in die Niederschrift aufzunehmen. - § 37 Abs. 7 GemO – (4) In Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum nach § 37a GemO können generell keine Wahlen durchgeführt werden. Damit können in solchen Sitzungen auch keine Personalentscheidungen getroffen werden. § 25 Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten (1) Der Gemeinderat entscheidet im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten; das Gleiche gilt für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit bei einem Angestellten oder Arbeiter sowie für die Festsetzung der Vergütung oder des Lohnes, sofern kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages besteht. Kommt es zu keinem Einvernehmen, entscheidet der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder allein. Der Bürgermeister ist zuständig, soweit der Gemeinderat ihm die Entscheidung überträgt oder diese zur laufenden Verwaltung gehört. (2) Über die Ernennung und Anstellung der Gemeindebediensteten ist durch Wahl Beschluss zu fassen; das Gleiche gilt für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit bei einem Angestellten oder Arbeiter. - § 24 Abs. 2 § 37 Abs. 7 GemO - § 26 Persönliche Erklärungen (1) Zu einer kurzen „persönlichen Erklärung“ erhält das Wort a) jedes Mitglied des Gemeinderats, um seine Stimmabgabe zu begründen. Die Erklärung kann nur unmittelbar nach der Abstimmung abgegeben werden. 11 b) wer einen während der Verhandlung gegen ihn erhobenen Vorwurf abwehren oder wer eigene Ausführungen oder deren unrichtige Wiedergabe durch andere Redner richtig stellen will. Die Erklärung kann nach Erledigung eines Verhandlungsgegen- standes (Beschlussfassung, Vertagung, Übertragung zur Tagesordnung) abgegeben werden. (2) Eine Aussprache über „persönliche Erklärungen“ findet nicht statt. § 27 Fragestunde (1) Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO können bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde). (2) Grundsätze für die Fragestunde: a) Die Fragestunde findet am Beginn jeder öffentlichen Sitzung statt. Ihre Dauer soll 15 Minuten nicht überschreiten. b) Jeder Frageberechtigte im Sinne des Absatzes 1 darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. c) Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt die Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Ist dies nicht möglich, teilt die Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Hiervon wird der Gemeinderat nachrichtlich in Kenntnis gesetzt. Die Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des § 35 bs. 1 Satz 2 GemO von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung. - § 33 Abs. 4 GemO - § 28 Anhörung (1) Der Gemeinderat kann betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung im Gemeinderat vorzutragen (Anhörung). Über die Anhörung im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, eines Gemeinderats oder betroffenen Personen und Personengruppen. (2) Die Anhörung ist öffentlich. Unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO kann die Anhörung nichtöffentlich durchgeführt werden. Der Gemeinderat kann die Anhörung auch in Angelegenheiten, für die er zuständig ist, einem Ausschuss übertragen. (3) Die Anhörung findet vor Beginn einer Sitzung des Gemeinderats oder innerhalb einer Sitzung vor Beginn der Beratung über die Anzuhörenden betreffende Angelegenheit statt. Hierüber entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall. (4) Ergibt sich im Laufe der Beratungen des Gemeinderats eine neue Sachlage, kann der Gemeinderat eine erneute Anhörung beschließen. Die Beratung wird zuvor unterbrochen. - § 33 Abs. 4 GemO- 12 IV. Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren und durch Offenlegung § 29 Schriftliches Verfahren Über Gegenstände einfacher Art kann im schriftlichen Verfahren beschlossen werden. Der Antrag, über den im schriftlichen Verfahren beschlossen werden soll, wird gegen Nachweis und mit Angabe der Widerspruchsfrist allen Gemeinderäten entweder nacheinander in einer Ausfertigung oder gleichzeitig in je gleich lautenden Ausfertigungen zugeleitet. Er ist angenommen, wenn kein Mitglied widerspricht. - § 37 Abs. 1 GemO- § 30 Offenlegung (1) Über Gegenstände einfacher Art kann im Wege der Offenlegung beschlossen werden. Die Offenlegung kann in einer Sitzung und außerhalb einer solchen geschehen. (2) Bei Offenlegung in einer Sitzung sind die zur Erledigung vorgesehenen Gegenstände in einem besonderen Abschnitt der Tagesordnung aufzuführen. Ein Antrag ist angenommen, wenn ihm während der Sitzung nicht widersprochen wird. (3) Bei Offenlegung außerhalb einer Sitzung sind die Gemeinderäte darauf hinzuweisen, dass die Vorlage auf dem Rathaus aufliegt; dabei ist eine Frist zu setzen, innerhalb der dem Antrag widersprochen werden kann. Wird fristgerecht kein Widerspruch erhoben, ist der Antrag angenommen. - § 37 Abs. 1 GemO- § 30a Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum 1. Über Gegenstände einfacher Art kann in einer als Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchgeführte Sitzung beraten und beschlossen werden (§ 37a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GemO). 2. Anders als beim Offenlegungs-, schriftlichen oder elektronischen Verfahren gelten jedoch hinsichtlich Beschlussfähigkeit und Öffentlichkeit die normalen Geschäftsbestimmungen der Gemeindeordnung. V. Niederschrift § 31 Inhalt der Niederschrift (1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderats ist eine Niederschrift zu fertigen; sie muss insbesondere Tag, Ort, Beginn und Ende der Sitzung, den Namen der Vorsitzenden, die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesenden Gemeinderäte unter Angabe des Grundes der Abwesenheit, die Gegenstände der Verhandlungen, die Anträge, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und den Wortlaut der Beschlüsse enthalten. (2) Bei Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren (§ 29) oder durch Offenlegung (§ 30) gilt Absatz 1 entsprechend. 13 (3) Der Vorsitzende und jedes Mitglied können im Einzelfall verlangen, dass ihre Erklärung oder Abstimmung in der Niederschrift festgehalten wird. - § 38 Abs. 1 GemO- § 32 Führung der Niederschrift (1) Die Niederschrift wird vom Schriftführer geführt. Sofern die Bürgermeisterin keinen besonderen Schriftführer bestellt, ist sie Schriftführerin. (2) Die Niederschriften über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen sind getrennt zu führen. (3) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, von zwei Gemeinderäten, die an der Verhandlung teilgenommen haben, und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Ist kein besonderer Schriftführer bestellt, so unterzeichnet die Bürgermeisterin als „Vorsitzende und Schriftführerin“. - § 38 Abs. 2 GemO- § 33 Anerkennung der Niederschrift Die Niederschrift ist in der Regel in der nächsten Sitzung, spätestens innerhalb eines Monats, durch Auflegen zur Kenntnis des Gemeinderats zu bringen. Über hierbei gegen die Niederschrift eingebrachte Einwendungen entscheidet der Gemeinderat. - § 38 Abs. 2 GemO- § 34 Einsichtnahme in die Niederschrift (1) Die Gemeinderäte können jederzeit in die Niederschrift über die öffentliche und über die nichtöffentliche Sitzungen Einsicht nehmen. (2) Die Einsichtnahme in die Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen ist auch den Einwohnern gestattet. Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen werden 4 Wochen lang auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. - § 38 Abs. 2 GemO – VI. Geschäftsordnung der Ausschüsse § 35 Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Die Geschäftsordnung des Gemeinderats findet auf die beschließenden und beratenden Ausschüsse mit folgender Maßgabe Anwendung: a) Vorsitzende der beschließenden Ausschüsse ist die Bürgermeisterin. Sie kann einen ihrer Stellvertreter oder, wenn alle Stellvertreter verhindert sind, ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit seiner Vertretung beauftragen. b) Den Vorsitz in den beratenden Ausschüssen führt die Bürgermeisterin. Sie kann einen ihrer Stellvertreter oder ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit ihrer Vertretung beauftragen. 14 c) In die beschließenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder berufen werden; sie sind ehrenamtlich tätig, ihre Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. d) In die beratenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder berufen werden; sie sind ehrenamtlich tätig, ihr Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. e) Sitzungen der beschließenden Ausschüsse, die der Vorberatung von Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, dienen, und Sitzungen der beratenden Ausschüsse sind in der Regel nichtöffentlich. f) Wird ein beschließender Ausschuss wegen Befangenheit beschlussunfähig, entscheidet an seiner Stelle der Gemeinderat. Wird ein beratender Ausschuss aus demselben Grund beschlussunfähig, entscheidet der Gemeinderat ohne Vorberatung. g) Die an der Teilnahme an der Sitzung verhinderten Mitglieder von Ausschüssen haben ihre Stellvertreter rechtzeitig zu verständigen und ihnen Einladung und Tagesordnung zur Sitzung zu übergeben. Haben sich Mitglieder der Ausschüsse krank oder in Urlaub gemeldet, sorgt der Vorsitzende für die Einladung der Stellvertreter. - §§ 39 Abs. 5, 40, 41 GemO- VII. Schlussbestimmung § 36 In-Kraft-Treten Diese Geschäftsordnung tritt am 4. Oktober 2019 in Kraft. § 37 Außer-Kraft-Treten bisheriger Bestimmungen Mit In-Kraft-Treten dieser Geschäftsordnung tritt die Geschäftsordnung vom 21. September 2004 außer Kraft. Baindt, den 10. September 2019 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 21.04.2020 – Inkrafttreten 01.10.2020 zuletzt geändert am 08.12.2020 – Inkrafttreten 01.01.2020[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 12. März 2021 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Landtagswahl am Sonntag den 14. März 2021 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, am 14. März findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Sie entscheiden mit, welche politischen Vertreterinnen, Vertreter und Parteien in den nächsten fünf Jahren das Land Baden-Württemberg repräsentieren und regieren. Machen Sie deshalb von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Aufgrund der Corona Pandemie findet diese Wahl unter besonderen Umständen und ver- änderten Bedingungen statt. Die Wahllokale sind von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet und stehen Ihnen unter Einhaltung von hygienischen Standards zur Verfügung. Zur Wahl bringen Sie bitte, wie gewohnt, Ihre Wahl- benachrichtigung mit. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihren eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen Ihres Stimmzettels zu verwenden. Tragen Sie beim Betreten der Wahllokale eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske). Darüber hinaus nutzen Sie bitte beim Eingang zum Wahlraum die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Aufgrund der Pandemie wurden die Wahllokale in Baindt wie folgt geändert: - Wahlbezirk 01: Schule für Blinde und Sehbehinderte - Sporthalle - Wahlbezirk 02: Klosterwiesenschule - Aula - Wahlbezirk 03: Schenk-Konrad-Halle (bisher Dietrich-Bonhoeffer-Saal) Wählerinnen und Wähler, die kurzfristig erkranken oder für die Quarantäne angeordnet ist, können die Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 15 Uhr beantragen. Ihr Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 14. März um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Zu beachten sind in jedem Fall die Angaben auf der Wahlbenachrich- tigung und spezielle Hinweise des Wahlamtes. Ich freue mich über eine rege Wahlbeteiligung! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Klimasparbuch mit praktischen Tipps und Gutscheinen jetzt erhältlich „Wussten Sie, dass Sie übrig gebliebene Lebens- mittel auf foodsharing.de verschenken können? Und dass Sie Geld sparen und das Klima scho- nen, indem Sie Leitungswasser statt Flaschen- wasser trinken?“ Diese und viele weiteren Tipps für ein nachhaltigeres Leben können Sie im Kli- masparbuch entdecken. Es gibt u. a. auch ein kostenloses Vesper, ein Gartenpaket des NABU, eine kostenfreie Stromsparberatung und Rabat- te auf ökofaire Kleidung und Biolebensmittel. Die im Buch enthaltene „Karte von Morgen“ zeigt Ih- nen, wo die Geschäfte und Initiativen für klima- schonende und zukunftsfähige Mobilität, Ernäh- rung, Wohnen etc. im Schussental zu finden sind. Unterstützen auch Sie durch kleine, alltägliche Schritte und einem nachhaltigeren Leben den Klimaschutz. Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden so- wie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie die digitale Version des Klimasparbuchs finden Sie unter gmschussental.de. 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Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie die digitale Version des Klimasparbuchs finden Sie #Nachhaltigkeitlohntsich Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden so- wie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Das Klima-Team der GMS-Gemeinden freut sich sehr über das gelungene Klimasparbuch. Das Klima-Team der GMS-Gemeinden freut sich sehr über das gelungene Klimasparbuch. Klimasparbuch mit praktischen Tipps und Gutscheinen jetzt erhältlich "Wussten Sie, dass Sie übrig gebliebene Lebensmittel auf foodsharing.de verschenken können? Und dass Sie Geld sparen und das Klima schonen, indem Sie Leitungswasser statt Flaschenwasser trinken?“ Diese und viele weiteren Tipps für ein nachhaltigeres Leben können Sie im Klimasparbuch entdecken. Es gibt u. a. auch ein kostenloses Vesper, ein Gartenpaket des NABU, eine kostenfreie Stromspar-beratung und Rabatte auf ökofaire Kleidung und Biolebensmittel. Die im Buch enthaltene "Karte von Morgen", zeigt Ihnen wo die Geschäfte und Initiativen für klimaschonende und zukunftsfähige Mobilität, Ernährung, Wohnen etc. im Schussental zu finden sind. Unterstützen auch Sie durch kleine, alltägliche Schritte und einem nachhaltigeren Leben den Klimaschutz. Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden sowie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie die digitale Version des Klimasparbuchs finden Sie unter gmschussental.de. #Nachhaltigkeitlohntsich Das Klima-Team der GMS-Gemeinden freut sich sehr über das gelungene Klimasparbuch. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Erste digitale Online-Bürgerinformations- veranstaltung der Gemeinde Baindt mit sehr guter Resonanz Am vergangenen Donnerstag, 04. März 2021, fand im Di- gitalen Zukunftszentrum in Leutkirch die erste rein digitale Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bür- ger der Gemeinde Baindt statt. Thema der Veranstaltung war die Entwicklung des Fischerareals sowie die Gestal- tung der Ortsmitte in Baindt. Im Vorfeld hatte die Verwaltung über das Amtsblatt, die Homepage und die App aufgerufen aktiv daran teilzunehmen. Für die positiven Rückmeldungen und das konstruktive Feedback bedankt sich die Verwal- tung herzlich. Das Video des Abends bleibt auch weiterhin abrufbar und für den Download verfügbar. Den Link und die Präsentation finden Sie auf der Home- page der Gemeinde Baindt (www.baindt.de). An der Online- Bürgerinfoveranstaltung haben sich durch- gehend ca. 70 Personen per Webex beteiligt. Während der Sendung gab es zusätzlich rund 140 Aufrufe auf YouTube. Inzwischen wurde das Video auf YouTube knapp 600-mal aufgerufen. Über den gesamten Sendungszeitraum von gut 120 Minuten gab es Live-Fragen sowie Kommentare der Interessierten. Im ersten Teil ging es um die Entwicklung des Fische- rareals und die Konzeptvergabe. Nachdem die Fischer- wiese am Ortseingang schon viele Jahre interessant für die Gemeindeentwicklung war, gelang es diese im Jahr 2014 zu erwerben. In diesem Zusammenhang wurde das Areal in das Ortskernsanierungsgebiet II aufge- nommen. Dieses Gebiet umfasst neben dem Fischera- real, die Ortsmitte und den Dorfplatz. Von Anfang an war der Wunsch des Gemeinderats, dass der Ortsein- gang von Baindt ein zukunftsfähiges Erscheinungsbild erhält. In der Vergangenheit gab es hierzu schon einige Bürgerveranstaltungen in denen über die Stärken und Schwächen der Ortsmitte diskutiert und in Planungen eingebunden wurde. Im Dezember 2020 beschloss der Gemeinderat dann den städtebaulichen Entwurf mit dem Ziel, ein lebendiges und vielfältiges Quartier zu entwickeln in dem alle Generationen gut leben können. Dieser städtebauliche Entwurf ist Grundlage für das Konzeptvergabeverfahren. Im zweiten Teil der Online-Bürgerinformationsveranstal- tung stand die Gestaltung der Ortsmitte auf dem Pro- gramm. Ebenso lange wie mit dem Fischerareal befasst sich der Gemeinderat mit der Frage, wie die Ortsmitte op- timal und vor allem zukunftsfähig gestaltet werden kann. Ziel ist es, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger wohl fühlen. Die Ortsmitte muss eine gute Aufenthaltsqualität bieten. Sie soll zu einem Raum der Begebung werden. Die Baindter Vereine sollen weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Feste, die für das Baindter Gemeinwesen elementar wichtig sind, dort durchzuführen. Es muss jedoch darüber hinaus auch das ganze Jahr über einen Grund geben in die Ortsmitte zu gehen. Damit die bisherige Fläche auch zu einem Platz mit Auf- enthaltsqualität wird, wäre es optimal, wenn ein neues Gebäude eine Raumkante bilden würde. Bisher gab es jedoch keine Nutzung für das Gebäude, die einen Mehr- wert für die Gemeinde gehabt hätte. Nun besteht der Wunsch von Apotheke und Ärzten sich in der Ortsmitte in einem neuen Gebäude anzusiedeln. Somit gibt es eine Nutzung für das Gebäude auf einem Teil des Parkplatzes angrenzend an den Dorfplatz, dass die Infrastruktur von Baindt stärkt. Die weitere Platzgestaltung ist noch völlig offen. In einer Bürgerwerkstatt haben unsere interessier- ten Bürgerinnen und Bürger und auch unsere Vereine die Möglichkeit, sich einzubringen und zu diskutieren, was für Baindt in Zukunft wichtig ist und darüber hinaus, was benötigt wird, dass die Feste der Schalmeienkapelle und der Raspler auch künftig stattfinden können. Mit einem Gebäude an dieser Stelle erhält Baindt eine erlebbare Ortsmitte für unsere Bürgerinnen und Bürger, für Vereine, für Jung und Alt. Darüber hinaus stellt sich die Gemeinde zukunftsfähig auf und erhält einen subs- tantiellen Mehrwert. Die Infrastruktur wird gestärkt, die Existenz bestehender Ladengeschäfte gesichert. Wir sind eine attraktive Gemeinde für alle Generationen, von ei- nem Gebäude mit dieser Nutzung profitieren Familien, wie alte Menschen. Spricht man so oft darüber, dass es möglich sein muss möglichst lange in seinen eigenen vier Wänden zu wohnen und in der vertrauten Gemeinde alt zu werden, dann ist ein wichtiger Baustein, dass dies gelingen kann eine gute Versorgung mit medizinischen Dienstleistern. Nicht jede Generation hat die Chance eine Ortsmitte ent- wickeln zu dürfen, dass passiert nie oder alle 100 Jahre. Baindt hat jetzt die Chance sich für die Zukunft zu rüsten. Die Details zu den Entwicklungen im Fischerareal und zur Konzeptvergabe sowie zur Gestaltung der Ortsmitte entnehmen Sie bitte dem YouTube Video. Frau Bürgermeisterin Rürup sagte im Anschluss an die Veranstaltung: „Wenn derzeit schon keine Infoveranstal- tungen in Präsenz möglich sind, war dies ein sehr gutes Format, um unsere Bürgerinnen und Bürger mitzuneh- men und zu informieren. Sicher werden wir das auch in Zukunft bei Bedarf wiederholen, vor allem wenn es um Themen geht, die die Gemeinde interessiert.“ Wir laden Sie bereits jetzt ein, an den weiteren Termi- nen für die Konzeptvergabe im Fischerareal und zur Ge- staltung der Ortsmitte teilzunehmen. Lassen Sie uns ge- meinsam die Chance zur Gestaltung unserer Gemeinde ergreifen. Für die Konzeptvergabe im Fischerareal wird es fol- gende Termine geben: • 29. März 2021, 18:30 Uhr Informationsveranstaltung “Baugemeinschaft: Was ist das? Wie geht das?“ - Ak- tuell wird diese Infoveranstaltung in Präsenz geplant, jedoch kann diese Veranstaltung auch online stattfin- den. • Ende April / Anfang Mai 2021 Vermarktungsauftakt - 1. Bauabschnitt Fischerareal Für die Gestaltung der Ortsmitte in Baindt wird es fol- gende Termine geben: • nach Pfingsten 2021: Bürgerwerkstatt - Platzgestaltung unter Berücksichtigung von Ideen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger • bis Ende 2021: Entwurf Dorfplatz Ihre Gemeindeverwaltung ________________ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Corona-Impfangebot für „Härtefälle“ ab dem 85. Lebensjahr in Baindt Am Montag, 29. März 2021 startet der Landkreis Ra- vensburg und die Gemeinde Baindt ein Impfangebot für über 85-jährige Baindter Bürgerinnen und Bürger, denen es nicht möglich ist in das Kreis- oder Landes- impfzentrum zu kommen. Die zunächst 12 Impfungen pro Woche finden in der Schenk-Konrad-Halle statt. Im weiteren Verlauf soll das Angebot auf 12 Erst- und 12 Zweitimpfungen ausgeweitet werden. Das Impfangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Ein ähn- liches Angebot wird aber derzeit von weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis für ihre Bürgerinnen und Bürger vorbereitet. In einer ersten Phase sind nur Anmeldungen für Menschen ab dem 85. Lebensjahr möglich, die noch alle bis zum 16. März 2021 persönlich angeschrieben werden. Später wird dies auch für Menschen ab 80 Jahren möglich sein. Das Angebot ist ausdrücklich kein Ersatz für die Impfangebote in den Impfzent- ren und wird nur für Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität angeboten, die nicht nach Ravens- burg oder zu einem anderen Impfzentrum kommen können. Anmeldungen sind ab Mittwoch, 17. März 2021 ab 08.30 Uhr per Telefon unter der Nummer 07502/9406-25, per Mail unter helfen@baindt.de und auf dem Postweg: Ge- meinde Baindt Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt möglich. Im Rahmen der Anmeldung werden unter anderem Kontaktdaten, das Alter, der Pflegegrad – sofern vor- handen – und der Grund, warum ein Impfzentrum nicht erreicht werden kann, abgefragt. Wer sich angemeldet hat, wird dann über den weiteren Ablauf direkt von der Gemeindeverwaltung informiert. Die Vor-Ort-Impfungen in Baindt sind zunächst immer montags vorgesehen. „Ich bin sehr froh, dass wir nun sehr schnell ein Imp- fangebot für alle Härtefälle direkt in Baindt bereitstel- len können. Wir wollten nicht warten, bis alles perfekt organisiert ist, sondern gleich am 29. März 2021 mit den ersten 12 Impfungen beginnen“, so Bürgermeisterin Simone Rürup. Corona News ab 08.03.2021 Weitere Änderungen zum Einzelhandel, Arbeiten, Gesundheit und Soziales, Dienstleistungen, Gastronomie, Religi- onsausübung, Veranstaltungen, Reisen, Ausgangsbeschränkungen, Sport, Kultur- und Freizeitgestaltung finden Sie auf unserer Homepage: gemeinde-baindt.de unter „Informationen zum Coronavirus“. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Corona-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Terminvereinbarung für ihre Corona- Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Coro- na-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Termin- vereinbarung für ihre Corona-Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Verein- barung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorhe- riger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbst- verständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Donnerstag, 18.03.2021 bis Dienstag, 23.03.2021 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hinder- nisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum ver- sperren. Bürgermeisteramt Brennholzverkauf durch die Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt verkauft Brennholz (Eschenholz) entlang des Badwegs. Dort kann das Holz auch besich- tigt werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Schaaf, ForstBW, E-Mail: c.schaaf@rv.de . Sollte es den Bewerbern nicht möglich sein sich Online zu bewerben, kann auch telefonisch Kontakt aufgenommen werden unter Tel.: 0175 180 47 95. Gemeindeverwaltung Baindt Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: März 2021: Armbanduhr (HUAWEI Smart Watch), Lesebrille, Schlüs- selbund an orangefarbenen Band Februar 2021: I-Phone, Handtasche (mit Kette zum Um- hängen), Mütze mit Häkelblume, Schlüsselmäppchen mit 8 Schlüsseln Januar 2021: Cityroller, rotgemusterte Babybrille, Schlüsselbund mit Flaschenöffner und Namensgravur Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. März/Sonntag, 07. März Samstag, 13. März/Sonntag, 14. März Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. März Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Sonntag, 14. März Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Veranstaltungskalender März 14.03. Landtagswahl 18.03. WBB Jahreshauptversammlung wird verschoben 21.03. DRK Erste-Hilfe-Kurs DRK Baienfurt 28.03. Beginn Sommerzeit 29.03. Informationsveranstaltung „Baugemeinschaft: Was ist das? Wie geht das?“ online April 20.04. Gemeinderatssitzung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Palmverkauf an Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, auch in diesem Jahr können Sie unsere Pal- men für 4,50 € wieder käuflich erwerben. Unser Elternbeirat bastelt in diesem Jahr auf Vorbestel- lung die Palmen. Ihren Palmen erhalten Sie entweder nach dem Gottesdienst oder Sie können Ihn am Montag zwischen 08:00 - 16:00 Uhr im Kindergarten St. Martin im Garten abholen. Wie der weitere Verkauf in diesem Jahr aussehen könnte bzw. ob dieser stattfinden kann, ist un- ter den gegebenen Umständen zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar. Nutzen Sie die Gelegenheit und bestellen Sie Ihren Palme bei Anja Steinhauser, Tel. 07502/9124220 oder bei Melanie Sonntag, Tel. 07502/9124478. Der Erlös kommt den Kindergartenkindern zu Gute. Herzlichen Dank! Wir suchen dringend Zweige zum Palmbasteln Liebe Gemeindemitglieder, unser Elternbeirat bastelt auch in diesem Jahr Palmen, die am Palmsonntag und danach auf Vorbestellung verkauft werden. Dafür benötigen wir bis zum 19. März 2021 eine gro- ße Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Wer von Ih- nen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten helfen? Möglich sind: Thuja, Buchs, Loorbeer, Efeu, Weidenkätz- chen oder andere Koriferen. Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen (Tel. 07502-2678) oder Ihre Spende im Kindergarten bis zum 19.03.2021 vorbeibringen. Schon jetzt ein herzliches „Vergelt´s Gott“ für Ihre Unter- stützung. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 FAX (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Michelberger 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Fr. Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeiterin Fr. Oßwald 94114-172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bücherei Endlich wieder Bücherei, mit Einschrän- kung, aber möglich ... Seit Montag, 08.03.2021, gilt die Coro- na-Verordnung vom 07.03.2021. Somit wird das schon vorhandene „Click+Col- lect“ durch das „Click+Meet“ erweitert. Das bedeutet, in unserer Gemeindebücherei dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten. Dabei zäh- len Kinder ab 6 Jahren als eine Person. Jüngere Kinder dürfen in Begleitung eines Elternteils in die Bücherei. Die maximale Aufenthaltsdauer ist auf 10 Minuten begrenzt. Natürlich bleibt das Angebot Bücher vorzubestellen und zu den Öffnungszeiten abzuholen, weiterhin bestehen. Bei aller Freude über die Lockerung der Maßnamen, soll- ten trotzdem die Abstandsregeln eingehalten und selbst- verständlich eine FFP2- oder OP-Maske getragen werden. Die Online- Vormerkung von Büchern besteht weiterhin über die kostenlose App BibKat aus dem App-Store oder unter dem Link/www.eopac.net . Die Anmeldung erfolgt über die Lesernummer. Das Passwort sind die ersten drei Buchstaben des Nachnamens und dann das Geburtsda- tum. (Tag.Monat.Jahr) Zur Information VHS Weingarten Außenstelle Baindt Verschiebung des Semesterstarts Aufgrund der zum 8. März 2021 aktualisierten Corona-Ver- ordnung des Landes Baden-Württemberg ist weiterhin kein Kursbetrieb in Präsenz an den Volkshochschulen möglich. Das heißt für uns, dass wir nicht wie geplant am 15.03.2021 mit unserem Frühjahrs- und Sommerse- mester starten können. Ausgenommen hiervon sind rei- ne Online-Veranstaltungen, die wie geplant durchge- führt werden dürfen sowie vereinzelte Kurse aus dem Deutschbereich. Im Moment müssen wir somit den Start unseres Früh- jahrssemesters, bis auf die oben erwähnten Ausnah- men verschieben. Wir hoffen, dass wir unser Frühjahrs- und Sommersemes- ter in Präsenz dann möglichst bald beginnen können. Dies wird aber natürlich weiterhin von den Vorgaben des Lan- des Baden-Württemberg abhängen. Sobald wir nähere Informationen haben, wann wir unseren Präsenzbetrieb starten können, werden wir Sie darüber informieren. Anmeldungen zu unseren vielfältigen Angeboten im Früh- jahrs- und Sommersemester sind aber dennoch möglich. Sichern Sie sich Ihren Kursplatz durch eine rechtzeitige Anmeldung! Wir freuen uns, wenn wir Sie hoffentlich bald wieder an der VHS Weingarten begrüßen dürfen! Kreisforstamt Ravensbur Seit Beginn der Corona-Krise deutlich erhöhtes Rad- fahrer-Aufkommen im Wald Das Kreisforstamt Ravensburg verzeichnet seit Beginn der Corona-Pandemie im letzten Jahr ein deutlich erhöh- tes Aufkommen von Radfahrern im Wald. Nicht immer verhalten diese sich regelkonform. Beim Kreisforstamt Ravensburg kommt es immer wie- der zu Beschwerden über Radfahrer, welche abseits der Wege unterwegs sind. Das Phänomen ist nicht neu. Al- lerdings verzeichnet das Forstamt seit Beginn der Coro- na-Pandemie ein erhöhtes Aufkommen von Meldungen wegen illegalen Radfahrens im Wald abseits von Wegen. Das Radfahren ist im baden-württembergischen Wald- gesetz streng geregelt. Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten, worunter im weiteren Sinne auch das Befahren mit Rädern zählt. Allerdings ist das Radfah- ren nur auf Wegen gestattet, welche eine Mindestbreite von zwei Metern aufweisen. Gänzlich verboten ist das Fahren auf Sport- und Lehrpfaden. Jeder Waldbesucher hat das Recht die Natur und Ruhe im Wald zu genießen oder im Wald Sport zu treiben. Es wird jedoch vergessen, dass hier in der Regel fremdes Eigentum benutzt wird, welches durch das Fahren ab- seits von Wegen beeinträchtigt werden kann. Wildtiere nehmen Menschen, die auf Wegen unterwegs sind, sel- ten als Gefahr wahr. Begegnungen mit Waldbesuchern abseits von Wegen lösen häufig Fluchtreflexe aus, was zu einem gesteigerten Energieverbrauch führt. Dies kann für Wildtiere insbesondere im Winter bedrohlich werden. Zudem gibt es immer wieder Konfliktsituationen zwischen verschiedenen Nutzergruppen, insbesondere Radfahrern, Reitern und Wanderern. Das Forstamt appelliert daher an alle Waldbesucher, sich rücksichtsvoll zu verhalten. Im Landkreis Ravensburg stehen Mountainbikern bereits heute mehrere legale Trails zur Verfügung, auf denen sie auch abseits befestigter Wege ihr Können unter Be- weis stellen können. Die Ausweisung weiterer Trails ist in Planung, sodass sowohl Einheimische als auch Touristen demnächst ein weiteres Netz an Trails unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade nutzen können. Das Forstamt bittet die Radfahrer sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Arkade e.V. Famileinanschluss gesucht! Wir suchen - auch während der Coronazeit - Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinlebende, die Menschen bei sich zu Hause im Alltag begleiten und unterstützen möchten. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und zuverlässige Begleitung durch unseren Fachdienst. In dieser besonderen Wohn- und Betreuungsform leben insgesamt 80 seelisch behinderte Menschen in Gemein- den der Regionen Oberschwaben und Bodensee. Die Gastfamilien empfinden das Zusammenleben als bereichernd und für die Bewohner*innen ist so ein selbst- bestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg, Tel. 0751.3665580 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Telefon Friedrichshafen, Tel. 07541.3746963 E-Mail: info-bwf@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Landkreis Ravensburg Ehrenamtliche Patientenfürsprecher/innen gesucht Der Landkreis Ravensburg sucht für die persönliche Be- ratung und Vertretung der Interessen psychisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen ehrenamtliche Patien- tenfürsprecher/innen Patientenfürsprecher/innen sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen und den versorgenden In- stitutionen. Sie bieten Beistand in schwierigen Situationen und informieren Patientinnen und Patienten über ihre Rechte. Ziel dieser unabhängigen Interessensvertretung ist es, unkompliziert zu helfen und neutral zu beraten. „Eine wertvolle Erfahrung ist für mich im Kleinen etwas zu be- wirken, oftmals im Rahmen von Gesprächen und durch Zuhören, ohne Wertung.“ beschreibt Andrea Mourlas, Patientenfürsprecherin im Raum Wangen, ihre Tätigkeit. Neben vertrauensvoller persönlicher Beratung nehmen Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher An- liegen, Wünsche und Beschwerden auf. „Als Ansprech- personen auf Augenhöhe tragen sie zur Klärung und Entschärfung von Konflikten bei und vermitteln zwischen den Beteiligten“, bekräftigt Reinhard Friedel, Sozialdezer- nent des Landkreises, die Bedeutung des Ehrenamtes. Die Patientenfürsprecher/innen werden für jeweils vier Jahre vom Kreistag bestellt und erhalten für ihre ehren- amtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Neben Lebenserfahrung sind Kommunikationsfreude, die Fähigkeit des geduldigen Zuhörens, ein sicheres Auf- treten, Engagement, Einfühlungsvermögen für die Sor- gen und Probleme anderer Menschen (vor allem älterer Menschen mit Unterstützungsbedarf) und die Fähigkeit zur Vermittlung in Konfliktfällen, Eigenschaften, die ein/e Patientenfürsprecher/in mitbringen sollte. Von Vorteil sind außerdem grundlegende Kenntnisse über das Gesund- heitswesen, über Patientenrechte, über die Abläufe in ei- nem Krankenhaus sowie Kenntnisse über Behandlungs- und Versorgungssysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, bewerben Sie sich gerne bis zum 21. März 2021 bei Sabrina Wangenheim, Landkreis Ravensburg, Dezernat für Arbeit und Soziales, Stabsstelle Sozialplanung, Tel. 0751/85-3123, E-Mail: s.wangenheim@rv.de. Frau Wangenheim erteilt Ihnen auch gerne weitere Aus- künfte zum Bewerbungsverfahren. Informationen zur Tätigkeit erteilen Ihnen gerne die Pati- entenfürsprecherin Frau Mourlas, Tel. 0160/7074250 und der Patientenfürsprecher Herr Eisele, Tel. 0751/7601-2709. Deutsche Bahn Bahnstrecke zwischen Ravensburg und Aulendorf ab 7. März gesperrt Busse als Ersatz - BOB fährt halbstündlich zwischen Friedrichshafen und Ravensburg - Fahrscheine vor der Fahrt kaufen Schlussspurt bei den Bauarbeiten auf der Südbahn: Von 7. März bis einschließlich 1. April ist die Bahnstrecke Ravensburg - Aulendorf gesperrt. Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) und Deutsche Bahn gemeinsam haben für die Fahrgäste auf dieser Strecke einen Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet. Auch zwischen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen verkehren in diesem Zeitraum keine Züge. Auf der Strecke zwischen Friedrichshafen Stadt und Ra- vensburg verkehrt die BOB dafür zweimal pro Stunde. Jede Stunde besteht ein schlanker Anschluss in Ravens- burg zu und von den SEV-Bussen Richtung Aulendorf. Busse, die BOB-Züge ersetzen, bedienen auch alle Unter- wegsstationen. In Ravensburg fahren die SEV-Busse auf der Westseite des Bahnhofs beim P&R-Parkplatz Escher- Wyss-Straße ab. Weitere Haltestellen sind: Weingarten: Charlottenplatz, Baienfurt: Niederbiegen Schussentalstra- ße, Mochenwangen: Alte Kirche. Zusätzlich verkehren Di- rektbusse ohne Halt zwischen Ravensburg und Aulendorf. Fahrgäste müssen ihre Fahrscheine vor Fahrtantritt kau- fen, in den SEV-Bussen ist kein Kauf möglich. Auch der Check In/Check Out mit der bodo eCard ist nur direkt an den Bahnhöfen/Bahnsteigen möglich. Die Verkehrsunter- nehmen empfehlen als Alternative das bodo-HandyTi- cket oder den Kauf über den DB Navigator. Bei beiden Varianten erhalten bodo-Fahrgäste jeweils zehn Prozent Nachlass auf Einzeltickets. Die Fahrzeiten der Busse und Züge sind online auf bahn. de und bob-fn.de, im DB Navigator sowie als Flyer erhält- lich. Nähere Informationen zu den Haltestellen finden Sie in der Broschüre unter bauinfos.deutschebahn.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bis 31. März freiwillige Rentenbeiträge zahlen Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, kön- nen in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2020 noch bis 31. März 2021 rückwirkend gezahlt wer- den. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Freiwillig einzahlen können zum Beispiel selbstständig Tä- tige, Beamtinnen und Beamte sowie Hausfrauen/-männer. Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt man selbst: mindestens 83,70 Euro und höchstens 1.283,40 Euro pro Monat sind zahlbar, wenn die Beiträge für 2020 gelten sollen. Höchstens 1.320,60 Euro, wenn sie für 2021 entrichtet werden. Aber auch pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 können mit zusätzlichen Einzah- lungen Abschläge ausgleichen und ihre Rente damit erhö- hen. Wie hoch in diesem Fall die Einzahlungen sein müssen, berechnet auf Wunsch der Rentenversicherungsträger. Für die Einzahlungen erhält man Ansprüche auf Rehabili- tationsleistungen und Schutz für Hinterbliebene. Darüber hinaus erhöht man den Anspruch auf eine Altersrente und unter besonderen Voraussetzungen auch die Anwart- schaft auf eine Erwerbsminderungsrente. Aber auch die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung kann sich sehen lassen: Für Abschlagseinzahlungen zum Beispiel in Höhe von 5.000 Euro schreibt die DRV derzeit Ansprüche von 22,12 Euro monatlich brutto gut. Allerdings sollten Interessierte vor der Einzahlung beach- ten, dass man sich im Gegensatz zu vielen privaten Vor- sorgeformen bei der gesetzlichen Rente das eingezahlte Kapital nicht vorzeitig wieder auszahlen lassen kann. Bei Tod besteht jedoch in der Regel für die Eheleute oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partner ein An- spruch auf eine Hinterbliebenenrente. Auch Kinder im Al- ter unter 27 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, sind durch Waisenrenten abgesichert. Aus steuerlichen Gründen können die zusätzlichen Ein- zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung eben- falls interessant sein. Sie können als Altersvorsorgeauf- wendungen steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss die Rente im Alter versteuert werden. Ebenso zahlen Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Rentnerinnen und Rentner Kranken- und Pflegeversiche- rungsbeiträge aus den Einnahmen. Da derzeit pandemiebedingt keine persönlichen Beratun- gen in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg stattfinden können, sollten sich In- teressierte entweder per Video beraten lassen oder sich telefonisch an die DRV wenden (Kontaktdaten unter www. deutsche-rentenversicherung-bw.de). Mehr Informationen rund um die freiwilligen Beiträge enthält die kostenlose Broschüre »Freiwillig rentenver- sichert: Ihre Vorteile«. Die Broschüre »Flexibel in den Ru- hestand« beschreibt die freiwillige Beitragszahlung für Arbeitnehmer ab 50. Weitergehende Informationen zum Thema Steuern finden Interessierte in »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Die Broschüren können von der Internetseite www.deutsche-rentenver- sicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversi- on bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Kreisverkehrswacht Ravensburg Ab 10. April 2021: Sicherheitstrainingskurse und Ener- giesparkurse im Landkreis Ravensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder verschie- dene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fahren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen ei- ner Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die überwiegend an Samstagen stattfinden, bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Baienfurt-Niederbiegen durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 16 Sicherheitstrainings- kursen sind am 10. April, 24. April, sowie am 08. Mai. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betra- gen 60,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 30,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte, zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 - 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreisver- kehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular gibt es beim Landratsamt Ravensburg, Telefon 0751 85-5210, und auch auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg https://www.rv.de/Politik+_+Verwaltung/Landratsamt/ verkehrsamt und bei der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Möttelinstr. 23 in 88212 Ravensburg. Dort erhalten Sie sind unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Don- nerstag, 10:00 - 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. http://www.kreisverkehrswacht-ravensburg.de/kurse.htm LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg EnBW-Förderprogramm „Impulse für die Vielfalt“: Förderrunde 2021 startet - Jetzt mitmachen! 04.03.2021 125 Schutzprojekte für Amphibien und Reptilien wur- den in den vergangenen zehn Förderjahren mithilfe des EnBW-Förderprogramms „Impulse für die Vielfalt“ un- terstützt und erfolgreich umgesetzt. Diese positive Bi- lanz spornt an weiterzumachen, und so fördert die EnBW Energie Baden-Württemberg AG auch in diesem Jahr Maßnahmen für Frösche, Kröten und Co. Von Beginn an unterstützt die LUBW Landesanstalt für Umwelt Ba- den-Württemberg das Programm mit ihrer fachlichen Expertise. Bis zum 14. Mai 2021 können Anträge eingereicht werden Wer eine Schutzmaßnahme plant oder ein Konzept hat, kann bis zum 14. Mai 2021 einen Förderantrag bei der LUBW einreichen. Gefördert werden Maßnahmen, die Lebensbedingungen der heimischen Frösche, Eidechsen und Schlangen verbessern und dazu beitragen, dass sich die Bestände mittel- bis langfristig positiv entwickeln. Antragsunterlagen und alle Informationen zum Förder- programm erhalten Sie über die Webseite des Förder- programms. Realisierung der Maßnahmen 2021: vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember Egal ob beispielsweise ein Eiablageplatz für wärmelie- bende Eidechsen oder Laichgewässern für Unken oder Frösche angelegt werden, Landlebensräume mit locke- ren Sandböden oder anderen Versteckmöglichkeiten für Geburtshelferkröten gestaltet werden, die förderfähige Maßnahmen müssen im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 umgesetzt werden. Ein Fachgremium aus Expertinnen und Experten für Am- phibien- und Reptilien sowie Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, der Regierungspräsidien und der LUBW bewerten die eingereichten Projektideen. 10 Jahre praktischer Schutz für Amphibien und Reptilien in Baden-Württemberg Das landesweite Förderprogramm der EnBW für Am- phibienschutz „Impulse für die Vielfalt“ startete im Jahr 2011. Es wurde im Rahmen der Initiative des Landes Ba- den-Württemberg „Aktiv für die Biologische Vielfalt“ ge- meinsam von der LUBW und der EnBW ins Leben gerufen. Das Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag, um die Lebensräume heimischer Amphibienarten landesweit zu verbessern und den Amphibienbestand mittel- bis langfristig positiv zu entwickeln. Im Jahr 2016 wurde die Förderung auf Projekte für Reptilien erweitert. Jeweils zu Jahresbeginn können Anträge für das laufende Jahr gestellt werden. Ein Fachgremium bewertet die eingegan- genen Vorschläge. Die ausgewählten Projekte erhalten dann Zuschüsse für das laufende Jahr. Die EnBW finan- ziert das Programm als Ergänzung zu ihren bestehenden Umweltschutzmaßnahmen. „Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht!“ Schauspieler Ewald Balser Setzen Sie auf Solidarität! Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. März 2021 – 21. März 2021 Gedanken zur Woche Nichts soll dich ängstigen, nichts dich erschrecken. Alles vergeht, Gott bleibt derselbe. Teresa von Ávila Samstag, 13. März 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Elbs mit Angehörigen, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Erwin, Josef und Anna Fässler) Sonntag, 14. März - 4. Fastensonntag (Laetare) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Misereor-Fastenaktion Dienstag, 16. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 17. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 18. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 11.00 Uhr Baindt - Selige Irmgard, Eucharistiefeier Freitag, 19. März - Hl. Josef, Bräutigam der Gottes- mutter 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier, Fest des hl. Josef (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkar- ten) Samstag, 20. März 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 21. März - 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Niko- laus Linkov, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Stephan) Misereor-Fastenkollekte Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Bußgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt Samstag, 20. März 2021 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baienfurt Sonntag, 21. März 2021 10.00 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baindt Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Fasten mit Corona (4) Die Hoffnung stirbt zuletzt Wir hoffen auf den Impfstoff, wir hoffen auf eine Locke- rung der Einschränkungen, wir hoffen ... Hoffnung ist Le- ben und Leben ist Hoffnung. Indem wir hoffen sind wir zutiefst lebendig. Auf diese Weise bekommt die bekannte Redewendung „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ ihren eigentli- chen Sinn. Hoffnung ist ein Verweis auf das, was auf mich zukommt. Hoffnung ist zukunftweisend. Corona zeigt uns überdeutlich, es gibt Situationen, wo es keine Hoff- nung auf Besserung gibt. Jetzt braucht die Hoffnung eine neue Basis, denn schließlich stirbt ja die Hoffnung zuletzt. Waclav Havel hat dies treffend formuliert: Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, son- dern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. Woher nehme ich diese Gewissheit? Die Bot- schaft von Tod und Auferstehung ist meine Antwort aus dem Glauben. Mit ihr kann ich leben, hoffen und hoffent- lich auch sterben, um zu leben. Pfarrer Staudacher Herzliche Einladung zu Teil 3 der virtuellen Kreuzwe- gandacht mit den Kreuzwegstationen 7 bis 9. Die Auf- zeichnungen hierzu erfolgten in unserer Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt. Nach einem Impuls durch Pfarrer Bernhard Staudacher führt die Jugendkantorei Baienfurt mit Bibelstellen, Me- ditationen und Musikteilen durch die Kreuzwegandacht angelehnt an Gotteslob Nr. 683. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de - unter Start- seite / YouTube Videos oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit ab Freitag 12. März abruf- bar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen empfiehlt es sich den YouTube Kanal zu abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST - Klimafasten 2021 Pfarrer Sebastian Kneipp Die Kneippsche Lehre beruht auf den fünf Säulen Was- ser, Ernährung, Bewegung, Lebensordnung und Heil- pflanzen. Die Fastenzeit lässt uns innehalten und nach- spüren: Ist es Zeit, mein Leben neu zu ordnen? Ernähre ich mich gesund? Bewege ich mich ausreichend? Lebe ich im Einklang mit mir und der Schöpfung? Be- finden sich mein Körper, meine Seele und mein Geist im Gleichgewicht? Wonach will ich mich ausrichten? Sebastian Kneipp lädt uns ein, die Fülle der Natur für unser Wohlbefinden unterstützend zu nutzen. In der Schöpfung finden sich viele Arten an Heilkräu- tern, mit denen wir uns Gutes tun können. Er bezeichnet den Kräutertee als das älteste Heilmittel der Mensch- heit. Holen Sie sich in der Kirche ein paar Anregungen von Pfarrer Sebastian Kneipp. Wir laden Sie ein, eine kleine Wegzehrung für zu Hause mitzunehmen. Jahresrechnung 2019 Die Jahresrechnung 2019 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 08. März - 22. März 2021 jeweils zu den Bürozeiten. Osterkerzenbasteln in der Familie Die Familien haben die Möglichkeit die Osterkerze in den Familien zu gestalten. Die Kommunionkinder brauchen kein Verzierwachs abzuholen, da sie ein extra Päckchen erhalten. Für die anderen Familien gilt: Eine Kerze dafür können Sie in den Drogerie- und Supermärkten kaufen. Ab Sams- tag 13. März wird in der Kirche beim Schriftenstand ein Schachtel mit abgepackten Päckchen stehen. Darin ent- halten sind Verzierwachsteile, eine Erklärung und Anlei- tung für das Verzieren der Osterkerze. Diese können Sie mit ihren Kindern gestalten. Ebenso können Sie mit den Kindern ein Lämmchen backen. Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 _________________________ Keine halben Sachen Der Wochenspruch lässt keinen Zweifel: Wenn es ums Miteinander geht, um ganz praktische Liebe zu Gott und zum Mitmen- schen, dann heißt es: Schau dorthin, wo du hin willst! Es hilft nichts, nur an die gute alte Zeit zurück zu denken. Die verheißungsvolle Zukunft liegt vor uns. Gott streckt uns in Jesus die Hand entgegen und lädt uns ein: Trau dich - geh mit mir voran. So kann ich auch in Krisen-Zeiten den Blick vorwärts rich- ten. Ich setze mich fürs Miteinander ein. Ich bleib nicht einfach stumm, wenn Menschen das in Fra- ge ziehen, was unsere Demokratie zusammenhält, was die Würde anderer Menschen ausmacht. Ich schau nach vorne und gehe die Herausforderungen an: den Klimawandel und den Klima-Wandel im Mitein- ander, die soziale Schere, die immer weiter auseinander- klafft, dass Menschen abgehängt werden - links liegen gelassen. Das kann nicht sein! Keine halben Sachen! - Jesus nachfolgen heißt, den Pflug fest in beiden Händen zu behalten. Nach vorne zu schauen: Über Verantwortliche in Politik und Gesellschaft nicht nur zu schimpfen, sondern für sie zu beten, am Sonntag wählen zu gehen und mich aktiv für unsere Demokratie einzusetzen. Nicht halbherzig, sondern so, dass darin etwas von Got- tes Da-Sein erlebbar wird. Hier und jetzt. Dass mitten auf dem Acker, den ich pflüge etwas aufgeht und wächst, was Menschen satt macht an Leib und Seele. Keine halben Sachen, denn dafür ist das Leben zu kost- bar. - Gottes Segen! Ihr Pfarrer Martin Schöberl Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 ge- meinsam online!!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche _________________________ Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Ostergarten unterwegs – zum Vormerken und Vorfreuen Vom 22. März bis 4. April können Groß und Klein den „Ostergarten unterwegs“ erleben. An verschiedenen Stationen in Baindt werden in dieser Zeit faszinierende Szenen aus dem Leben von Jesus installiert sein. Interessierte können – so, wie es eben grad möglich ist – allein, mit der Familie oder mit Freunden auf diesem Weg entdecken, was Ostern mit dem eigenen Leben hier und heute zu tun hat. Nähere Infos dazu folgen nächste Woche in den Amtsblättern, auf unserer Homepage und in den Schaukästen an der Kirche und am Dietrich-Bonhoeffer-Saal. --- Ostergarten unterwegs - zum Vormerken und Vorfreuen Vom 22. März bis 4. April können Groß und Klein den „Ostergarten un- terwegs“ erleben. An verschiedenen Stationen in Baindt werden in dieser Zeit faszinierende Szenen aus dem Leben von Jesus in- stalliert sein. Interessierte können - so, wie es eben grad möglich ist - allein, mit der Familie oder mit Freunden auf diesem Weg entdecken, was Ostern mit dem eige- nen Leben hier und heute zu tun hat. Nähere Infos dazu folgen nächste Woche in den Amtsblättern, auf unserer Homepage und in den Schaukästen an der Kirche und am Dietrich-Bonhoeffer-Saal. _________________________ Ostergarten unterwegs – zum Vormerken und Vorfreuen Vom 22. März bis 4. April können Groß und Klein den „Ostergarten unterwegs“ erleben. An verschiedenen Stationen in Baindt werden in dieser Zeit faszinierende Szenen aus dem Leben von Jesus installiert sein. Interessierte können – so, wie es eben grad möglich ist – allein, mit der Familie oder mit Freunden auf diesem Weg entdecken, was Ostern mit dem eigenen Leben hier und heute zu tun hat. Nähere Infos dazu folgen nächste Woche in den Amtsblättern, auf unserer Homepage und in den Schaukästen an der Kirche und am Dietrich-Bonhoeffer-Saal. --- _________________________ Was haben Nähmaschinen mit Sozialpolitik zu tun? In Griechenland, genauer in Thessaloniki, finden sich Ant- worten auf diese Fragen. Denn mit Nähmaschinen kann den dort gelandeten Geflüchteten über Lehre und Arbeit eine Perspektive für die Zukunft gegeben werden, wie das Hilfsprojekt NAOMI sehr anschaulich zeigt. Bei einem Online-Gespräch unter dem Thema „Nähmaschinen für Thessaloniki - Sozialpolitisches Engagement in Krisenzei- ten am Beispiel NAOMI“ am Donnerstag, 25. März, 19 Uhr, erläutert die zugeschaltete Pfarrerin Dorothee Vakalis von der Deutschen Diasporagemeinde in Thessaloniki und Vorsitzende von NAOMI unter anderem, wie es zur Gründung dieses Projektes kam. Die durch Corona noch verschlimmerte Situation vor Ort, die Reaktionen von grie- chischer Regierung und Gesellschaft auf die Flüchtlinge, die Haltung Europas und die dringend benötigten Hilfen - um alle diese Themen soll es in der Gesprächsrunde gehen, die von Ralf Brennecke, Geschäftsführer des Di- akonischen Werks Oberschwaben - Allgäu - Bodensee, und von Brunhilde Raiser, Geschäftsführerin des Evange- lischen Bildungswerks Oberschwaben, moderiert wird. Ein weiterer zugeschalteter Experte ist Pétjur Thorsteinsson vom Referat Hoffnung für Osteuropa im Diakonischen Werk Württemberg, Abteilung Migration und Internatio- nale Diakonie. Er zeigt unter anderem an Beispielen von Ulm und Alttann bei Wolfegg, wie jeder Einzelne durchaus zur Linderung der Not beitragen kann. Wer an dem Gespräch teilnehmen möchte, sollte sich anmel- den bei info@ebo-oab.de oder t.stuebing@diakonie-oab.de. Anmeldeschluss ist der 22. März 2021 Bitte bei Anmeldung den vollständigen Namen und Be- treff „Nähmaschinen für NAOMI“ angeben. Die Teilneh- menden erhalten dann per E-Mail am 24. März nachmit- tags den Link zur Veranstaltung, die über ZOOM Online gestellt wird. Der Zugang wird am Veranstaltungstag, 25. März, ab 18.30 Uhr freigeschaltet. Weitere Informationen bei Thaddiana Stübing, t.stue- bing@diakonie-oab.de, Koordinatorin Kirchlich-Diakoni- sche Flüchtlingsarbeit. _________________________ Liebe Kreative Kreativ betätigt hat sich hier Frau Ingrid Allkemper aus Baienfurt, die sich von Paul Klee hat inspi- rieren lassen und dieses wunder- schöne Bild gemalt hat. Ist das nicht eine Anregung für uns alle? Dann können wir noch vor Ostern unserer Woh- nung ein völlig neues Flair geben. Bringt Farbe in unser Leben, wenn auch sonst nicht viel geht. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Nachruf Völlig überraschend für uns alle und voller Trauer neh- men wir Abschied von unserer Musikantin Conny Halder die am 21.02.2021 im Alter von 57 Jahren so plötzlich ver- storben ist. 44 Jahre hat sie dem Musikverein als aktive Musikerin die Treue gehalten und spielte mit Leidenschaft die Klarinette. Sie war fester Bestandteil des Musikvereins und trug mit Stolz ihre Tracht – stets vorne links in der ersten Reihe. Sie war Bindeglied zu vielen anderen Vereinen, als Musi- kerin und Freundin genoss sie ein hohes Maß an Ansehen. Wir nehmen Abschied von einem wertvollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung behalten werden. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie. Musikverein Baindt e.V. Musikverein nimmt Abschied von einer Musikantin Völlig überraschend für uns alle ist unsere Musikantin Conny Halder am 21.02.2021 verstorben. Conny war 44 Jahre lang aktiv im Musikverein Baindt tä- tig und spielte mit Leidenschaft die erste Klarinette. Die Musik war neben dem Skifahren ihre zweite Leidenschaft und so war sie nicht nur dabei, sondern mittendrin und das stets mit ganzem Herzen. Es war ihr immer wichtig, an unseren Auftritten mitzu- spielen und den Musikverein mit zu repräsentieren war für sie nicht nur eine Verpflichtung sondern eine Selbst- verständlichkeit. Ihr Stammplatz beim Marschieren war stets vorne links in der ersten Reihe – eine Lücke wird auf jeden Fall bleiben! Sie war viele Jahre lang Trachtenwartin im Verein da ihr unsere oberschwäbische Tracht sehr am Herzen lag und sie war sehr stolz darauf, dass sie bis zuletzt noch die Ursprungs-Damentracht getragen hat, die erst im Jubi- läumsjahr 1986 eingeführt wurde. Sie war außerdem maßgeblich an der Festschrift zum Jubiläumsjahr 2001 beteiligt sowie die treibende Kraft, als es um die Neuausrichtung unseres Fasnetshäses im Jahr 2008 ging. Kameradschaft war ihr äußerst wichtig und so war sie Bindeglied zu vielen anderen Vereinen und Musikanten und pflegte sehr die Freundschaft zu ihnen. Die Auftritte im vergangenen Jahr hatte sie schwer ver- misst! Sie war bis zum Schluss bei den Proben, die wir noch bis zum Oktober abhalten durften und war so bis zuletzt dem Musikverein in der Seele sehr verbunden. Freud und Leid liegen im Musikverein sehr nahe beiein- ander. Besonders in solchen Situationen wie diese zeigt sich wieder, was der Verein und eine Gemeinschaft wie die Musikkapelle ausmacht. Es geht nicht nur um gemeinsa- me Auftritte, Veranstaltungen oder Feiern und Musizieren sondern auch um das Teilen von Trauer und Erinnerun- gen. Gerade wenn es die aktuelle Zeit nicht zulässt, sich ausgiebig zu treffen und auszutauschen und seine Trauer zu zeigen und sich gegenseitig zu trösten, tut es gut, mit seinen Gedanken nicht allein zu sein und in der Gemein- schaft Abschied nehmen zu können. So haben wir vergangenen Samstag in einem vom Mu- sikverein gestalteten Gedenkgottesdienst zusammen mit ehemaligen Musikanten und den Angehörigen Abschied von Conny genommen. Conny hat den Musikanten mit ihrem Instrument, ihrer Kameradschaft und ihrer großen Hilfsbereitschaft viel Freude bereitet. Dafür danken wir ihr von Herzen und werden die Erinnerung an sie bewahren. Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wie jedes Jahr würde bald unsere alljähr- liche Jahreshauptversammlung stattfin- den, was uns durch die aktuelle Lage lei- der erschwert wird. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen diese auf Ende April/ Anfang Mai zu verlegen. Wir hoffen dar- auf, dass sie dann, zwar unter Corona Vorschriften, aber in Präsenz stattfinden kann. Reitergruppe Baindt Was lange währt wird endlich gut... Liebe Mitglieder, so langsam tut sich etwas. In der letzten Woche haben wir die groben Außenma- ße der geplanten Reithalle auf dem Reit- gelände abgesteckt. Das sind die ersten Schritte, um die Position der Reithalle zu bestimmen. Nun muss ein vorhabensbezogener Bebauungsplan er- stellt und im Anschluss eine Baugenehmigung beantragt werden. Wir freuen uns, dass nun endlich Bewegung in unser Vor- haben kommt. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Ehrung langjähriger Mitglieder: Im Januar, Februar und März 2021 konnten 5 Mitglieder vom Sozial- verband VdK OV Weingarten geehrt werden: Für 70 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und großes golde- nes Treueabzeichen mit Brillant und Präsent) 1 Mitglied für 25 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 2 Mitglieder für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 2 Mitglieder. Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für soviele Jahre treuer Mitgliedschaft Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 im Sozialverband VdK Baden-Wüttemberg, vom Lan- desverbandsvorsitzenden Herrn Hotz und Stellvertretern unterschrieben und über den VdK OV Weingarten we- gen der Corona Pandemie an die Jubilare per Post zu- geschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im März geboren sind, wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesund- heit. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Auslieferung bestellte Gartenerde und Dünger Liebe Gartenfreunde, unsere Sammelbestellung von Gartenerde und Dünger ist nun abgeschlossen. Vielen Dank für Ihre zahlreichen Bestellungen. Wir werden die Artikel am Samstag, 13. März im Laufe des Tages an Sie ausliefern. Mit der Lieferung erhalten Sie eine Rechnung überreicht, damit Sie den fäl- ligen Betrag dann überweisen können. Wir wünschen Ihnen damit ein erfolgreiches Garten-Jahr und freuen uns über Ihre schönen Bilder, die wir gerne - mit Ihrem Einverständnis - auf unserer Homepage ver- öffentlichen werden. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Steuererklärung: Finanzämter starten im März mit der Bearbeitung Zügige Abgabe der Erklärung kann sich lohnen Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2020 begonnen. Sollten Sie also Ihre Erklärung schon eingereicht haben, dann können Sie ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes oder gar mit der Zustellung des Steuerbescheids rechnen. Wer eine Rückzahlung vom Fiskus erwartet, sollte die Steuererklärung möglichst früh einreichen, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn wer seine Einkommensteuererklärung früher abgibt, bekommt im Regelfall auch schneller seine Erstattung. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung mehr als 1.000 Euro an Steuern vom Finanzamt zurück. Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung ver- pflichtet sind, müssen aber in jedem Fall ihre Einkommen- steuererklärung für das Jahr 2020 bis zum 2. August 2021 beim Finanzamt abgegeben haben, andernfalls drohen Verspätungszuschläge. Steuerzahler, die steuerlich be- raten werden, haben länger Zeit. In diesem Fall muss die Steuererklärung erst am 28. Februar 2022 beim Finanz- amt sein, erklärt der Steuerzahlerbund. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen mehr Steuerzah- ler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Steuerzahler, die in 2020 Lohnersatzleistungen wie z. B. Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Grund: diese Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, fallen aber unter den sog. Progressionsvorbehalt – d.h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen. Ob es aber wirklich zur Nachzahlung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall sollten sich die Steuerzahler informieren, welche Ausgaben sie zur Min- derung der Steuerlast geltend machen können. Worauf Sie bei der Einkommensteuererklärung in die- sem Jahr besonders achten sollten, erläutert der Bund der Steuerzahler im „BdSt INFO-Service Nr. 3 Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2020“. Die Checkliste kann telefonisch bei der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Außerdem bietet der Bund der Steuerzahler kostenlose Online-Seminare mit dem Titel „Steuererklärung für Arbeitnehmer“ an. Weitere Informationen hierzu sowie zur Anmeldung für die begrenzten Plätze finden Sie auf unserer Home- page www.steuerzahler-bw.de. Steuerzahler erhalten vom Finanzamt Post mit korrigierten Bescheiden Manch ein Steuerzahler mag sich verwundert die Augen reiben. Denn von den Finanzämtern werden in diesen Ta- gen massenweise sog. Abrechnungsbescheide über die Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag zur Ein- kommensteuer verschickt. Dabei ist für viele Steuerzahler der Solidaritätszuschlag seit diesem Jahr weggefallen. Dennoch enthielten zahlreiche Vorauszahlungsbescheide fälschlicherweise den Zuschlag weiterhin, wie die Finanz- verwaltung inzwischen auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler eingeräumt hat. „Wir fordern die Finanzver- waltung auf, dieses Chaos schnellstmöglich zu beseitigen. Der Schaden für die Steuerzahler in Form von zusätzlichem und unnötigem Verwaltungsaufwand ist aber bereits ange- richtet“, macht Zenon Bilaniuk, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, deutlich. Betroffen von den veralteten und falschen Bescheiden sind Steuerzahler, bei denen sich die Höhe der Einkom- mensteuervorauszahlungen im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert hat, wie z.B. auch Rentner. Das Problem: Weil die Vorauszahlungen nicht geändert wurden, wurde auch der alte Soli fälschlicherweise wieder festgesetzt und nicht an die neue Rechtslage angepasst. Nun drängt die Zeit, da die Steuervorauszahlungen zum 10. März bereits fällig sind. Zu wenig Zeit wohl für die ba- den-württembergische Finanzverwaltung, um geänderte Vorauszahlungsbescheide zu erlassen. So wurde nun ein Zwischenschritt eingefügt, der bei vielen Steuerzahlern zu Fragen führen dürfte, da den nun massenweise ver- sandten Abrechnungsmitteilungen nicht zu entnehmen ist, weshalb diese erstellt wurden. Die Erklärung findet sich erst nach einiger Recherche auf der Homepage der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) mit der sperrigen Formulierung: „Verwaltungstechnische Umsetzung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“. Hier führt die OFD aus, dass in einem ersten Schritt sämt- liche Vorauszahlungen für den Soli auf 0 Euro herabge- setzt werden. In einem zweiten Schritt erfolgt bei den Steuerzahlern, die vom Abbau des Solis profitieren, eine förmliche Neufestsetzung der Soli-Vorauszahlungen. Von Anfragen bittet die Finanzverwaltung abzusehen. Einen Tipp gibt die OFD den Steuerzahlern auf den Weg: Steuer- zahler, die ihre Vorauszahlungen per Überweisung zahlen, sollen den Eingang der Abrechnungsmitteilung abwar- ten, damit sie nicht zu viel Vorauszahlungen überweisen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Chronische Schmerzen seelisch besser bewältigen Rund 3,4 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter schweren chronischen Schmerzen. Mit dem On- line-Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“ un- terstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) betroffene Versicherte dabei, diese Situation seelisch besser zu bewältigen. Auf ihr digitales Gesundheitsangebot macht die SVLFG anlässlich des Deutschen Schmerz- und Palliativtages aufmerksam, der vom 9. bis 13. März als virtuelle Ver- anstaltung stattfindet. Das Online-Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“ wird in Kooperation mit dem GET.ON-Institut angeboten. Es beinhaltet sieben Lekti- onen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Online-Ge- sundheitstrainings bieten den Vorteil, dass Betroffene sie zeitlich und örtlich unabhängig in Anspruch nehmen können. Auch für Menschen, denen es schwer fällt, um Hilfe zu bitten oder die anonym bleiben wollen, können Online-Trainings eine Lösung sein. Infos unter www.svlfg. de/gleichgewicht. oder telefonisch unter 0561 785-10512. Infos zum virtuellen Deutschen Schmerz- und Palliativ- tag stehen im Internet unter www.dgschmerzmedizin.de. Kreisjugendring Ravensburg: Handyfilme selber drehen – Online Workshop Du wolltest schon immer mal einen Film mit oder über deine Jugendgruppe machen? In diesem Onlineseminar am 30. März 21 von 19:00-21:30 Uhr lernst du, wie du aus deiner Handy-Kamera das Beste rausholst und ohne viel Schnick-Schnack gute Filme drehst. Gemeinsam testen wir die Tipps und Tricks der Profis im Low-Budgetbereich und durchlaufen den Prozess von Drehbuch bis hin zum fertigen Film. Außerdem zeigen wir dir einige kostenlose Programme, welche dir das Schneiden und Bearbeiten von Filmen vereinfachen. Für das Seminar benötigst du lediglich ein Smartphone oder ein Tablet. Nach der Anmel- dung folgt ein Link für den Zoom Zugang. Anmeldungen bis spätestens 23. März 21 online unter www.jukinet.de. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ravensburg e. V., Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: info@kreisjugendring-rv.de Reisen in der Pandemie Tipps für die Urlaubsplanung • Ob Reisende in der Pandemie kostenfrei stornieren können, hängt von Details ab. • Wer kurz vor Reisebeginn bezahlt, verringert das fi- nanzielle Risiko. • Bei Pauschalreisen ist der Preis über eine Versicherung abgesichert. Reiseplanung in Corona-Zeiten ist eine Herausforderung. Wenn die gebuchte Reise ausfällt, ist es für Verbrau- cher:innen schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Viele haben schlechte Erfahrungen mit Reiseunternehmen gemacht und wollen sich jetzt besser absichern, denn gerade in der Reisebranche sind Vorauszahlungen an der Tagesordnung. Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2021 informieren die Verbraucherzentralen darüber, worauf Verbraucher:innen achten sollten, wenn sie während der Pandemie eine Reise buchen. Auf einer Website haben die Verbraucherzentralen umfassende Informationen zusammen gestellt. Die Ver- braucherzentralen informieren zudem in Online-Vorträgen. Kurz vor der ersten Urlaubssaison sind Verbraucher:in- nen in der Zwickmühle. Nach einem Jahr voller Ein- schränkungen ist die Reiselust groß, aber schlechte Erfahrungen und Unsicherheit über die weitere Ent- wicklung der Corona-Pandemie machen die Entschei- dung schwierig. In der Pandemie haben viele Reiseunternehmen beim Krisenmanagement versagt. Die Folge: Kunden mussten nach dem Ausfall ihrer gebuchten Reisen bis zu ein Jahr auf die Erstattung ihrer Vorauszahlungen warten. Etliche haben bis heute keine Rückzahlung erhalten. Die Pande- mie hat deutlich gemacht, dass die Reise- und Flugbran- che strukturelle Mängel aufweist. Rechtliche Lage ist undurchsichtig „Die rechtliche Situation der Verbraucher gegenüber Rei- seunternehmen ist kompliziert und in vielen Punkten un- geklärt. So sind Urlauber beispiels weise bei einer Pau- schalreise besser abgesichert als bei einzeln gebuchten Flügen oder Übernachtungen“, erläutert Oliver Buttler, Experte für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg. Ob Reisende in der Pandemie kosten- frei stornieren können, hängt von Details ab. Reisewar- nungen des Auswärtigen Amtes spielen dabei eine Rolle, ebenso Tarifbedingungen von Fluggesellschaften oder der Unternehmens sitz des Vertragspartners. Bei der Pla- nung und Buchung von Reisen in der Pandemie können sich Verbraucher:innen gegen Verluste besser absichern, wenn sie Einzelheiten beachten. Vorauszahlungen vermeiden Wer spontan bucht und kurz vor Reisebeginn bezahlt, ver- ringert das finanzielle Risiko. Wichtig dabei ist eine klare schriftliche Regelung für den Fall, dass die Reise durch Einschränkungen unmöglich oder stark erschwert wird – zum Beispiel bei Lockdown, Beherbergungsverboten oder Ausgangssperren am Reiseziel. Viele Betroffene hatten sich im ver gangenen Jahr beschwert, weil Ferienhaus- anbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 100 Prozent des Mietpreises verlangten. Pauschalreisen bieten mehr Sicherheit Bei Pauschalreisen ist der Preis über eine Versicherung des Reiseveranstalters abgesichert. Dies muss das Un- ternehmen mit einem Sicherungsschein bei der Buchung nachweisen. Erst dann dürfen Veranstalter oder Reisebü- ros eine Anzahlung verlangen. Für Individualreisen gibt es diesen gesetzlichen Insolvenzschutz nicht. „Wer nur einen Flug buchen will, tut das am besten direkt bei der Airline und zahlt per Kreditkarte. Falls die Airline Insolvenz an- meldet, besteht so eine größere Chance auf Erstattung“, empfiehlt Buttler. Voraussetzung ist, dass die Kreditkar- tengesellschaft ein Chargeback-Verfahren anbietet. Wichtige Fragen vor der Buchung klären Vor einer Reisebuchung sollten Urlauber wissen, wie die Situation am Urlaubsziel in der Pandemie aussieht. Ist das Reiseziel als Risikogebiet eingestuft, gelten Einschränkun- gen? Hilfreich bei der Vorbereitung sind die Reisehinweise und die App ‚sicher reisen‘ des Auswärtigen Amtes. Wichtig ist außerdem der Überblick, wann welche Vorauszahlungen fällig werden und welche Stornierungsmöglichkeiten im Vertrag festgehalten sind. Bei diesen wichtigen rechtlichen Fragen sollten sich Verbraucher:innen nie auf mündliche Zusagen verlassen. Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Informationen für Verbraucher:innen Die Verbraucherzentralen haben auf ihrem Online-Por- tal umfassende Informationen und Tipps zu Reisen in der Pandemie zusammengestellt, zu finden unter www. vz-bw.de/node/56846. In kostenfreien Online-Vorträgen informieren die Verbraucherzentralen bundesweit über das Thema „Reisen in der Pandemie“. Am 10.3.2021 fin- det außerdem die Onlineveranstaltung „Vorkasse - Ver- braucher ohne Schutz beim Reisen“ statt. Mehr Infos und finden Sie auf vz-bw.de/vorkasse. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Sicherheit auf Knopfdruck. Der Johanniter-Hausnotruf. Jetzt 4 Wochen gratis testen und bis zu 100 € Preisvorteil sichern!* johanniter.de/hausnotruf-testen 0800 32 33 800 (gebührenfrei) *gültig vom 15.02.-31.03.2021 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 6. Mai 2022 Nummer 18 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Dorfputzete am 07. Mai 2022 Am Samstag, den 07. Mai 2022, findet in Baindt nach einer zweijährigen pandemiebedingten Pause wieder die traditionelle Dorfputzete statt! Bei schlechtem Wet- ter gibt es einen Ersatztermin am Samstag, den 14. Mai 2022. Ob alleine, mit Freunden oder mit Ihrem Verein, über jede Hilfe freuen wir uns. Nutzen Sie die Chance, miteinander das Umweltbewusstsein zu stärken. Wir treffen uns um 09.00 Uhr am Bauhof, hier werden dann die Teams gebildet und die Strecken und Gebiete, die zu säubern sind, besprochen sowie zugeteilt. Gegen 11.00 Uhr treffen wir uns wieder zur Lagebesprechung bei einem kleinen Imbiss am Bauhof. Mitzubringen sind idealerweise Arbeitshandschuhe, Warnwesten und festes Schuhwerk. Um möglichst viel Müll einzusammeln sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Über viele engagierte Bür- gerinnen und Bürger freuen wir uns sehr! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Große Spendenbereitschaft in Baindt für ukrainische Geflüchtete Die Resonanz auf den Spendenaufruf der Gemeinde war und ist groß und überwältigend. Insgesamt haben Baind- ter Bürgerinnen und Bürger über 4600 Euro für die schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine gespendet. Das Geld wird vor allem für die notwendige Grundausstattung, wie Handtücher, Bettwäsche, Geschirr, Matratzen usw., verwendet. Vielen Dank für Ihre Großzügigkeit und Ihre Unterstützung! In der letzten Sprechstunde der Bürgermeisterin, haben nun drei Baindter Mädels einen Termin vereinbart. Sie über- gaben höchstpersönlich ihre Spende in Höhe von 60 Euro für geflüchtete Kinder aus der Ukraine. Durch den Ver- kauf selbst gebackener Muffins und Pizzaschnecken kam dieser Betrag zusammen. Frau Rürup war begeistert von dieser Aktion und bedankte sich für die Geldspende. Den Spenderinnen ist es ein Anliegen, dass mit ihrem Beitrag Spielmaterialien für die geflüchteten Kinder gekauft werden. Vielen Dank für diese beherzte Aktion! Foto: Bürgermeisterin Simone Rürup mit Lisa Koglin, Ida Buchmüller und Charlotte Speidel Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Welche Vorsorgemaßnahmen sind bei Starkregen und Hochwasser zu treffen? - Möglichkeit zur Bestellung von Sandsäcken - Wenn das Wetter verrücktspielt, können sich alle, Bürgerinnen und Bürger sowie Feuerwehrleute und Bauhof, auf arbeitsintensive Stunden gefasst machen. Sich aufstauendes Wasser kann schnell Straßen oder Keller überflu- ten und Wege unterspülen. In den vergangenen Jahrzehnten wurde eine Zunahme von Starkregenereignissen in Deutschland beobachtet. Von einer Fortsetzung dieses Trends ist im Zusammenhang mit dem Klimawandel auszugehen. Folgen können fatal sein, wenn Sie keine Vorkehrungen treffen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich informieren und ihr Umfeld durch Schutzmaßnahmen sichern. Jede Person ist dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvor- sorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Vorsorge ist auch dann notwendig, wenn Sie sich durch techni- sche Maßnahmen der Gemeinde, wie zum Beispiel Kanäle, geschützt fühlen. Besonders Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal sind durch abströmendes bzw. sich aufstauendes Wasser gefährdet. Es ist zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Nachbargrundstücke wichtig, dass auf Ihrem eigenen Grundstück eine ordnungsgemäße Entwässerung stattfindet. Grundsätzlich ist Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen. Insbesondere Dachflächen sollten korrekt an die Regenentwässerung angeschlossen werden, da ab- strömendes Wasser ansonsten auf benachbarte Grundstücke abfließen und deren Entwässerungssystem sowie Kanäle in naher Umgebung überfordern kann. Dachrinnen und Fallrohre müssen die passenden Abmessungen haben, sonst kann die Dachentwässerung Starkregen nicht richtig aufnehmen. Die Abführung von Regenwasser durch dünnere Plastikschläuche anstelle von Fallrohren reicht nicht aus. Bedenken Sie, 100-prozentige Sicherheit vor einem Hochwasser gibt es nicht, Vorsicht und persönliche Vorsorge helfen jedoch Risiko und Schadenspotential zu minimieren. Wir empfehlen Ihnen folgende Maßnahmen umzu- setzen: • Schützen Sie Ihr Gebäude durch eine Rückstauklappe, diese verhindert bei extremen Regenmengen, die die Kanalisation überfordern können, dass Oberflächen- und Abwasser über Sanitäranlagen zurückströmen. • Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Wetter- und Starkregenwarnungen. Diese finden Sie unter an- derem auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de). • Bei hochwassergefährdeten Stockwerken darauf achten, dass hier keine wertvollen Gegenstände gelagert werden. • Beschaffen Sie sich, wenn notwendig, mobile Schutzelemente für Fenster, Garagen und Türen (z.B. Sandsäcke). • Sichern Sie sich finanziell ab. Schnell können finanziellen Schäden durch ein starkregenbedingtes Hochwasser private Rücklagen sprengen. Eine Elementarschadensversicherung schützt Sie hier vor den finanziellen Folgen. • Verzichten Sie auf eine großflächige Versiegelung. Eine Versickerung intensiver Niederschläge ist nur bei durch- lässigem Untergrund möglich. Die Gemeinde ist bemüht, alles Erforderliche zu tun, um die in Starkregensituationen entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten und vor allem vorzubeugen. So unterstützte die Gemeinde und die Freiwillige Feu- erwehr in der Vergangenheit Bürgerinnen und Bürger, deren Häuser und Grundstücke bereits von Starkregen betroffen waren, mit der Beschaffung von Sandsäcken. Sandsäcke sind jedoch nur geeignet, wenn Sie schon vorher verlegt wurden. Ebenso können beim Hochwasser verwendete Sandsäcke wiederverwendet werden, hierzu müssen sie gut getrocknet und mehrmals gewendet werden. Durch den gemeinsamen Einsatz von Freiwilliger Feuerwehr und Bauhof konnte bisher die Lage gut kontrolliert werden und unseren Baindterinnen und Baindtern wurde schnellstmöglich geholfen. Ein großer Dank geht an dieser Stelle an alle Helferinnen und Helfer bei der Feuerwehr sowie der Jugendfeuerwehr, beim Bauhof und auch bei der Bevölkerung! Um für die Zukunft noch besser gerüstet zu sein, wird die Jugendfeuerwehr Sandsäcke mit einer Sandfüll- maschine befüllen. Zum Selbstkostenpreis von 3 Euro pro gefüllten Sandsack werden die Sandsäcke an Bür- gerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt ausgegeben. Die Sandsäcke haben eine Größe von 30 x 60 cm. Bitte melden Sie bis zum 22. Mai 2022 Ihren Bedarf (Anzahl) von Sandsäcken an Frau Stephan (E-Mail: m.stephan@baindt.de oder Tel. Nr. 07502 9406-59). Weitere Informationen zur Ausgabe und Abwicklung erhalten Sie zeitnah. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Stellenausschreibungen Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt sucht für den Bauhof zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d). eine bis Oktober 2022 befristete Stelle auf 450 € Basis. n dabei hauptsächlich Pflegearbeiten im Grünbereich übernehmen. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und kann an einem bzw. zwei Tagen pro Woche geleistet werden. Der Besitz des Führerscheins - Klasse B - ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Für Fragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg für ein persönliches Gespräch oder telefonisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 29.04.2022 an die ndeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt sucht für den Bauhof zum nächst- möglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d). Es handelt sich um eine bis Oktober 2022 befristete Stelle auf 450 € Basis. Sie werden dabei hauptsächlich Pflegearbeiten im Grünbereich übernehmen. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und kann an einem bzw. zwei Tagen pro Woche geleistet werden. Der Besitz des Führerscheins - Klasse B - ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Für Fragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Wal- ter Plangg für ein persönliches Gespräch oder telefo- nisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 29.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 10. Mai 2022 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post DRK- Begegnungscafé für Geflüchtete aus der Ukrai- ne findet jeden Dienstag statt Das Deutsche Rote Kreuz in Baienfurt und Baindt lädt weiterhin alle Geflüchtete, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind, zu ihrem wöchentlichen DRK-Begeg- nungscafé ein. Dieses findet immer dienstags um 15:00 Uhr im Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1 statt. Wer gerne mitwirken und/oder dafür einen Kuchen backen möchte, wendet sich bitte an das DRK Baien- furt - Baindt, Tobias Nestle: Tobias.nestle@drk-baien- furt-baindt.de Activity-Board: Freizeitangebote für Geflüchtete Darüber hinaus gibt es ein Activity-Board beim DRK-Be- gegnungscafé. Der Gedanke dahinter: Baienfurter und Baindter Bürger:innen, aber auch gerne Menschen aus anderen Städten, unternehmen gemeinsam mit den neuen Mitbürgerinnen und ihren Kindern etwas. Dabei sind die Möglichkeiten vielfältig, z.B. ein gemeinsamer Spieleabend, Hallenbadbesuch oder gemeinsamer Aus- flug. Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine In der X-Zone in Baienfurt kommen viele Ukrainerinnen mit ihren Kindern auch aus den Nachbargemeinden an und bitten um Unterstützung. Seit letzter Woche gibt es fast keine Grundnahrungsmittel mehr. Konkret fehlen Teigwaren, Reis, Mehl, Zucker, Salz, Konserven, Sup- pen, Snacks etc.. Ebenso werden Babynahrung Gläser, Ersatzmilch, Pulvermilch benötigt. Darüber hinaus auch Hygieneartikel und Toilettenpapier. Die Sachspenden können dienstags von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Ju- gendhaus X-Zone, Ravensburger Straße 20, Baienfurt abgegeben werden. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Landratsamt Ravensburg Gemeinsamer Antrag 2022 – Abgabefrist 16. Mai 2022 Die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag endet am 16.05.2022. Bis zu diesem Datum müssen die Anträge elektronisch in FIONA über den Menüpunkt „Antrag ein- reichen“ abgesendet werden. Erforderliche Nachweise sind wie bisher in Papierform beim Landwirtschaftsamt einzureichen. Eine Übersicht der erforderlichen Nachweise ist in der Eingangsbestätigung, die Sie in der Dokumen- tenablage in FIONA finden, hinterlegt. Die Ökobescheinigung für Biolandwirte/-innen und die Milchgeldabrechnung für die FAKT-Maßnahmen Heumilch und Sommerweide müssen bis spätestens 16.05.2022 beim Landwirtschaftsamt eingehen. Die Nachmeldung von einzelnen Flächen ist noch bis 31.05.2022 ohne Abzug möglich. Die Vorabprüfungsphase läuft bis 22.06.22. Während dieser Zeit können beispiels- weise Überlappungen mit Angrenzern korrigiert werden. Bei Fragen in Zusammenhang mit der Erstellung des Ge- meinsamen Antrages steht Ihnen Ihr zuständiger Sach- bearbeiter im Bereich Gemeinsamer Antrag oder die FIONA-Hotline bei den Dienststellen Ravensburg (0751- 85 6666) und Leutkirch (0751-9820 6699) zur Verfügung. Windenenergie im Altdorfer Wald – Infoveranstaltung am 23. Mai 2022 in Vogt Im Ausschreibungsverfahren für die landeseigenen Flä- chen (Staatswald) im Altdorfer Wald haben die Stadt- werke Ulm, gemeinsam mit dem Projektentwickler iTerra Wind, den Zuschlag erhalten. Diese stehen aber erst ganz am Anfang ihrer Projektentwicklung. Dennoch wollen die angrenzenden Gemeinden frühzeitig über den aktuellen Projektstand und den weiteren Zeitplan informieren. Am Montag, 23.05.2022 findet deshalb eine Informations- veranstaltung in der Sirgensteinhalle in Vogt statt. Es wird über den aktuellen Projektstand informiert und an einem vorgeschalteten Infomarkt präsentieren sich unterschied- liche Akteure und Interessensgruppen mit ihren Anliegen. Veranstaltungsbeginn ist um 18 Uhr, voraussichtliches Ende ca. 21.00 Uhr. Neben den Stadtwerken Ulm/iTerra Wind werden auch die Naturschutzverbände und die lo- kalen Bürgerinitiativen mit einem Infostand vertreten sein. Landrat Harald Sievers wird die Veranstaltung eröffnen und seitens der Landesregierung wird Andre Baumann, politischer Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, die Haltung der Landesre- gierung erläutern. Veranstalter sind das Forum Energie- dialog Baden-Württemberg und der Landkreis Ravens- burg in Kooperation mit den angrenzenden Gemeinden. Teilnehmen können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg. Die Zuschauer- zahl ist begrenzt und eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Zusätzlich wird ein Livestream auf Youtube die Veranstaltung senden. Nähere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldeverfahren folgen in einem Einladungsflyer, welcher den Gemeindeblättern nächste Woche beigelegt bzw. veröffentlicht wird. Landesturnfest 2024: Mitmachen bei der Mottowahl Vom 30. Mai bis zum 02. Juni 2024 stehen bei uns alle Zeichen auf Sport! Aktuell starten die Vorbereitungen für das Landes- turnfest 2024, die größte Breitensportveranstaltung Baden-Württembergs. Dabei wird der Gemeindever- band Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baien- furt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten zum Schauplatz für zahlreiche sportliche Wettkämpfe, Mit- machangebote und Vorführungen. Doch nicht nur Turnen und Leichtathletik sind geboten! Viele spannende und außergewöhnliche Sportarten wie Faustball, Rope Skipping, Indiaca, Orientierungs- läufe oder Fußball-Tennis bereichern das Angebot des Events. Und auch das Feiern darf nicht zu kurz kom- men: Ob bei ausgelassenen Partys, lustigen Mitter- nachtsturnieren oder bei einem der vielen Freizeit- und Funsportangebote. Wenn in zwei Jahren ca. 15.000 Sportlerinnen und Sportler sowie 100.000 Besucherinnen und Besucher zu uns kommen, wollen wir ein unvergessliches Ge- meinschaftserlebnis bieten. Dazu benötigen wir die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger. Beteiligen Sie sich bereits jetzt und helfen Sie mit bei der Mottofindung, stimmen Sie ab oder teilen Sie uns Ihr eigenes aussagekräftiges Motto für das Landes- turnfest 2024 mit. Das Abstimmen und Einbringen ei- gener Vorschläge ist möglich bis zum 8. Mai 2022. Zur Abstimmung kommen Sie über den QR-Code oder über https://www.ravensburg.de/ Sportliche Grüße, das Landesturnfest-Team Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www. baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öf- fentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann während der Sprechzei- ten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kos- tenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 03.05.2022 wurde eine Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsord- nung und Bestattungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buerger- service/oeffentliche-bekanntmachungen Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/rathaus-online Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: April 2022: Halskette silber mit Kreuz, Armkette/Fußket- te gold mit Anhängern in Form der Hand von Fatima, einzelner Hausschlüssel, Kinder-Sitzerhöhung schwarz, Kinder-Schildmütze schwarz mit Tieren März 2022: Damengeldbörse weiß/gold mit Schlüssel, Hörgerät schwarz, Sonnenbrille, Herrenfahrrad (Marke corratec rot), Februar 2022: Rucksack VAUDE grün, Schülermonats- karte, Geldbörse schwarz, Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Ferienprogramm Ferienbetreuung in den Pfingstferien Liebe Eltern, auch in den Pfingstferien, vom 07.06.-10.06.2022 bie- tet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler eine Ferienbetreuung in den Räumen der Klosterwiesenschule an. Die Anmeldung über reservix.de ist auch für die Sommer- und Herbstferien bereits frei- geschalten. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist am 17.05.2022. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext auf reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 07. Mai und Sonntag, 08. Mai Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 07. Mai St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: 0751/79 12 20 Sonntag, 08. Mai Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Un- terstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0 Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 4. Mai 2022 gratuliere ich im Namen der Gemeinde Herrn Kurt Müller herzlichst. Der Jubilar erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Mai 07.05. Dorfputzete Bauhof 08.05. Blutreiter Georgsritt in Ochsenhausen 13.05. Raspler JHV SKH 14.05. Flohmarkt „Rund ums Kind“ KWS 15.05. Konfirmation I Kath. Kirche Bft. 15.05. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute 18.05. Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 20.05. Blutreiter JHV BSS 20.05. Impulse Frauenfrühstück BSS 22.05. Konfirmation II Kath. Kirche Bft. 22.05. Tag der offenen Tür vom Kunstkreis, DRK und DLRG ab 14 Uhr, Wo: Containeranlage Baindterstr. 48/1 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Schulnachrichten SBBZ Sehen FITNESS FÜR EINEN GUTEN ZWECK: OUTDOOR-GYMNASTIK mit Barbara Lyszus für das SBBZ Sehen in Baindt Jeden Mittwochabend bieten wir in Baindt professionelle Ausgleichsgymnastik unter freiem Himmel. In zwei auf- einanderfolgenden Gruppen schwitzen Einsteiger und Freizeitsportler an der frischen Luft und tun Gutes dabei: Der Erlös geht an den Förderverein des SBBZ! Der nächste Kurs startet am 4. Mai 2022. Ein Einstieg in den laufenden Kurs ist jederzeit möglich. Infos und Anmeldung unter: 0751/5615020 Klosterwiesenschule Baindt Demokratieprojekt der Klassen 4: „Wir bestimmen mit“ Zum Tag der Kinderrechte im November haben die SchülerInnen der Klasse 4, viel über die verschiedenen Kinderrechte gesprochen. Sie ha- ben tolle und kreative Plakate gestaltet, die im Rathaus und in der Schule ausgestellt wurden. Gemeinsam mit der Kinderstiftung Ravensburg wird es nun am 4./5. Mai einen Workshop in den Klassen geben, um das „Recht auf Beteiligung“ einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Ein paar Tage später findet dann am 18. Mai der erste Kindergipfel in Baindt für die 4. Klassen in der Turnhalle statt. Gemeinsam mit dem Kreisjugendring Ravensburg und dem Bundesprogramm „Demokratie Leben“ werden die SchülerInnen an verschiedenen Stationen Beteiligung live erleben. Im Anschluss können die Kinder mit der Bür- germeisterin Frau Rürup ins Gespräch kommen. D.h. sie stellen ihre Arbeit aus den Stationen vor und können ihre Fragen an Frau Rürup stellen. Am 25. Mai ist dann ein „Meet and greet“ mit Frau Brugger (Bundestagsabgeordnete, Bündnis 90/ Die Grünen) und mit Herrn Strasser (Bundestagsabgeordneter, FDP) in den 4. Klassen für eine Schulstunde geplant. Hier erleben die Kinder einen BerufspolitikerIn zum Anfassen. Im Vorfeld haben die Kinder im Januar an diese beiden einen Brief mit ihren Fragen und Anliegen geschickt. Zum Abschluss findet ein Kindergipfel am 2. Juli im Land- tag in Stuttgart statt. Wer von den Schülern Lust und Zeit hat, darf gerne mit Frau Nandi die Reise nach Stuttgart antreten. Nun freuen wir uns auf ein gelungenes Projekt und ich danke im Vorfeld allen KooperationspartnerInnen. Stefanie Nandi, Schulsozialarbeit Klosterwiesenschule Baindt Zur Information Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Wir sind für Sie und Ihre Familie da Familienservice - Betreuungshilfe Haushaltshilfe für Angehörige - Entlastung der betreu- enden Person Wir, der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. unter- stützen mit Kompetenz Familien, die sich in familiären Notsituationen befinden, z.B. bei • Krankenhaus- und Kuraufenthalt • Schwangerschaft und Entbindung • Betreuung von Kindern und zu pflegenden Ange- hörigen Unsere Hauswirtschafterinnen übernehmen die alltäg- lichen Aufgaben des Halthalts, um einen strukturierten Tagesablauf zu sichern. Die Kosten übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Pflegekasse, das Sozial- oder Jugendamt (§20 SGB VIII) oder sonstige Beihilfeträger. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie unbürokratisch und schnell. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 oder E-Mail: u.reiter@mr-ao.de Maschinenring Alb-Oberschwa- ben e.V., Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Die Tafel sagt Danke Einer unserer Werte in der Gemeinschaft Zion /Vineyard Ravensburg ist, die Menschen am Rande der Gesell- schafft zu unterstützen. Durch unser langes Engagement im Carisatt ist ein guter Kontakt zum Tafelladen in Wein- garten entstanden. Wie schon in der schwäbischen Zei- tung mehrfach zu lesen war, haben sie gerade größere Schwierigkeiten, gespendete Lebensmittel in ausreichen- der Menge zu erhalten. Daraus entwickelte sich bei uns die Idee, in unseren Gemeinden vor Ort aktiv zu werden. Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Wir setzten ein kleines Schreiben auf, doch bitte Lebens- mittel, die gespendet werden möchten, bei uns vorbeizu- bringen. An dieser Stelle ein herzliches Danke an alle Schachener Bürger*innen, die so viele Lebensmittel vorbeigebracht haben!! Mit einem Kofferraum voller Kisten fuhren wir nach Wein- garten. Der Mitarbeiter der Tafel war sehr berührt, von solch einer Spendenbereitschaft. In seinem Namen und im Namen aller Menschen, die gerade bedingt durch die- se schwierigen Zeiten in Not geraten sind, ein herzliches Vergelt`s Gott. Wir, die Familie Lang aus Schachen, möchte die Aktion gerne weiterlaufen lassen. Wenn Sie Lebensmittel spen- den möchten: Vor unserem Haus in der Schachener Str, 116 steht am Seiteneingang, zu erreichen über die Mehlistraße, eine Kiste vor der Tür. Dort können Sie ihre Lebensmittel ab- legen. Die Kiste wird jeden Abend geleert. Bitte bedenken Sie, dass es haltbare Dinge sein sollten. Alkohol darf nicht angenommen werden. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei uns: Irene und Manfred Lang, Schachener Str. 116 07502/3110 remalang@t-online.de Autofreies Lauratal am 7. + 8. Mai Der Frühling ist da und damit steigt auch wieder die Lust aufs Fahrrad zu steigen oder die Wanderstiefel zu schnü- ren. Um unseren Forderungen nach mehr Platz und Si- cherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu un- terstreichen, über alternative Verkehrsmöglichkeiten zu informieren und mit Bürger*innen ins Gespräch zu kom- men, organisiert das Aktionsbündnis an insgesamt 3 Wo- chenenden im Autofreien Lauratal verschiedene Aktionen. Für das 1. Wochende am 7. + 8. Mai 2022 laden wir Sie zu folgenden Veranstaltungen ein: Samstag 7. Mai: 17 Uhr: Raddemonstration durch Weingarten, Start am Münsterplatz über mehrere Stationen zum Lauratal, 18 Uhr Abschlusskundgebung kurz hinter dem Ortsschild Weingarten im Lauratal mit Beiträgen von ADFC, Critical Mass, Grüne Weingarten sowie weiteren Gästen Das Kulturzentrum Linse in Weingarten bietet am Sams- tag alle „Radler“-Getränke für 1,50 € an. Sonntag 8. Mai: 10 Uhr: gemeinsame Radtour: Start in Weingarten, kurz hinter Ortsschild Weingarten im Lauratal - Fahrt durchs Lauratal nach Schlier / Dorfplatz - Eingeladen sind alle Bürger*innen 10.30 Uhr: Treffen mit den Schlierer GemeiderätInnen / Bürger*innen auf dem Dorfplatz mit Redebeiträgen zum Radverkehr, um 11 Uhr gemeinsame Radtour zurück durchs Lauratal nach Weingarten 11 - 16 Uhr: Lastenräder des BUND und TWS Leihräder: Information zum Leihsystem sowie Möglichkeit, diese auszuprobieren, das Spielmobil lädt zum Verweilen mit Kindern ein. Infostand Ortsausgang Weingarten 14 Uhr: Nabu Weingarten: Botanische Exkursion im Lau- ratal, Treff Ortsausgang Weingarten am Infostand Das Lauratal ist an diesem Wochenende durchgehend von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 20 Uhr für den KFZ Ver- kehr gesperrt, nutzen Sie die Möglichkeit, entspannt das Lauratal für Wanderungen, Spaziergänge und Radtouren zu nutzen. Es lohnt sich! Autofreies Lauratal mit verschiedenen Angeboten und Aktionen finden am 25. + 26. Juni (Beginn Stadtradeln) so- wie 24. + 25. September statt, nähre Informationen folgen. Aktionspartner: Grüne Weingarten, ADFC, Critical Mass, BUND, Nabu, TWS Weitere Informationen gerne bei Hermine Städele h.staedele@gmx.de 0176-97501523 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Corona-Pandemie DRK bietet Corona-Antikörpertests an Die Corona-Pandemie scheint angesichts anderer ak- tueller Krisen, wie dem Krieg in der Ukraine und dessen Folgen in den Köpfen der Menschen an Bedeutung zu verlieren. Dennoch befindet sich die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland auf einem hohen dreistelligen Niveau und die täglichen Todeszahlen sprechen gegen ein jähes Ende der Pandemie. Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. bietet am Stand- ort Ulmer Straße 97, 88212 Ravensburg interessierten Bür- gerinnen und Bürger nach vorheriger Terminanmeldung die Möglichkeit Ihren aktuellen Titer Neutralisierender An- tikörper (NAb) gegen das Corona-Virus zu bestimmen an. Die Kosten für den Test belaufen sich auf 30€ und müssen vor Ort bar bezahlt werden. Nach ca. 20 Minuten erhalten Sie Ihr quantitatives Testergebnis als analogen Ausdruck. Detaillierte Information sowie die Terminbuchung finden Sie auf der DRK-Homepage: www.drk-rv.de/antikoerpertest. Nach einer Impfung gegen das Coronavirus oder einer In- fektion mit SARS-CoV-2 dem Erreger bildet der Körper als Immunantwort unter anderem Antikörper. Die Antikörper sind Teil der Immunabwehr und können dazu beitragen, dass der Krankheitsverlauf gemildert wird. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Mit einem Analysegerät können die Neutralisierende An- tikörper (NAb) im Blut bestimmt werden. So kann ermit- telt werden, ob und in welcher Konzentration Antikörper vorhanden sind. Zur Durchführung des Antikörper-Schnelltest auf Neut- ralisierende Antikörper gegen SARS-CoV-2 werden 10 µl Blut (ca. 2 - 3 Tropfen) aus der Fingerbeere benötigt. Die Entnahme der Probe und die anschließende Analyse er- folgt durch geschultes DRK-Personal. Regierungspräsidium Tübingen Gewässerschau an der Schussen Das Regierungspräsidium Tübingen überprüft am 11. Mai 2022 im Stadtgebiet Ravensburg den Zustand der Schussen Ein zuverlässiger Hochwasserschutz erfordert eine regel- mäßige Überprüfung. Nur so können mögliche Problem- oder Gefahrenstellen in und an der Schussen frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Der beim Regierungsprä- sidium Tübingen angesiedelte Landesbetrieb Gewässer führt daher am 11. Mai 2022 zusammen mit dem Land- ratsamt Ravensburg im Stadtgebiet Ravensburg eine Gewässerschau durch. Im Rahmen der Gewässerschau werden die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Gewässer das Ufer der Schussen im Stadtgebiet Ravensburg begehen. Sie dokumentieren und veranlassen die Beseitigung mög- licher Gefahrenquellen wie Ablagerungen von Holz, Kom- post oder anderem losen Material, das bei Hochwasser mitgerissen werden könnte. Daneben liegt der Fokus auch auf wassergefährdenden Stoffen, welche die ökologische Funktion der Schussen möglicherweise beeinträchtigt. Außerdem werden Anlagen erfasst, die im Überschwem- mungsgebiet illegal errichtet wurden. Zur ordnungsgemäßen Durchführung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Das Regierungsprä- sidium Tübingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger daher um Verständnis. Hintergrundinformation: Der Landesbetrieb Gewässer ist als Träger der Unterhal- tungslast nach § 32 Absatz 6 des baden-württembergischen Wassergesetzt dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abstän- den eine Gewässerschau an der Schussen durchzuführen. Gemäß § 101 des Wasserhaushaltsgesetzes ist der Träger der Unterhaltungslast auch dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Landratsamt Ravensburg Vollsperrung der Kreisstraße 7949 zwischen Weingar- ten-Trauben und Baienfurt-Köpfingen von 9. Mai bis 3. Juni 2022 Die Kreisstraße 7949 zwischen Weingarten-Trauben und Baienfurt-Köpfingen wird wegen Straßenbauarbei- ten vom Montag, 9. Mai 2022 bis voraussichtlich Freitag, 3. Juni 2022 in beide Fahrtrichtungen gesperrt. Wie das Landratsamt mitteilt, wird der Fahrbahnbelag erneuert und es werden Arbeiten an der Straßenentwässerung sowie den Randeinfassungen durchgeführt. Auch auf dem parallel zur K 7949 verlaufenden Rad- und Gehweg wird der schadhafte Fahrbahnbelag saniert. In dieser Zeit ist der Rad- und Gehweg ebenfalls voll gesperrt. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert und führt von Baienfurt - L 313 - Weingarten - L 317 in Richtung Unter- ankenreute sowie umgekehrt. Für Behinderungen, welche durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die betroffenen Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de Tipp 22: Bestellen und behalten Beim Bestellen kommt's drauf an, ob die Waren zurückgeschickt werden. Konto einer Waren-Rücksendung gehen 370 g CO2. Eine Online Schuhen inklusive Retoure verursacht rund 1 kg CO2. Daher: bestellen, was man auch behalten möchte. Wenn schon online, dann am besten Sammelbestellungen tätigen, keine Einzellieferungen. Die Umweltwirkung der Retouren belief sich 2018 geschätzt auf 238 000 Tonnen CO2 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunika- tion, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schus- sentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 25: Mitfahren statt Alleinfahren Klima und Geldbeutel entlasten - Mit Fahrge- meinschaften ist man klimafreundlich mobil und schützt die Umwelt auf gleichem Wege. Ein Auto, ein Ziel, fünf Plätze: Wenn das Auto von fünf Personen gemeinsam und nicht alleine genutzt wird, bringt das eine CO2-Reduktion auf etwa ein Fünf- tel. Somit können Autofahrerinnen und Autofahrer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Außerdem gibt es dann weniger Parkplatznot! Kreisjugendring Ravensburg Wenig Köche - viel Brei Großküchen Knowhow inklusive Hygiene Erstbelehrung Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet von Sams- tag 14. Mai 2022 von 9 - 13 Uhr eine Fortbildung für eh- renamtliche Jugendleiter*innen im Landwirtschaftsamt Leutkirch an. Ob daheim in der kleinen Küche für eine Familie gekocht wird oder für richtig große Gruppen bei Veranstaltungen - das ist ein großer Unterschied! Hier gibt es Tipps, wie man für viele Menschen kocht und was dabei zu beach- ten ist. Vorab gibt es die Hygiene-Erstbelehrung (Pflicht!) durch das Gesundheitsamt, danach die Einführung in das `Kochen für viele´, inklusive eines Workshops in der Lehr- küche. Damit habt ihr beides: Die gesetzlich vorgeschriebene Hygiene-Erstbelehrung und das notwendige Know-How zum Kochen. Achtung! Die reine Hygiene- Erstbelehrung (9:00-10:00 Uhr) kann auch einzeln gebucht werden. In Kooperation mit dem Gesundheitsamt Ravensburg und dem Ernährungs- zentrum Bad Waldsee. Die Anmeldung ist möglich bis spätestens 9. Mai 2022 ausschließlich und verbindlich über www.jukinet.de Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Fachtag für selbstverwaltete Jugendhäuser und Aktivenräte Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet von Samstag 14. Mai 2022 von 10 - 15 Uhr einen Fachtag für Leitungs- teams an. Dieser Tag bietet Leitungsteams, Aktivitäten und Vorstän- den in selbstverwalteten Jugendtreffs und Jugendhäu- sern die Gelegenheit zum Kennenlernen und Austausch zu folgenden Themen: Wie funktioniert ein selbstverwalteter Jugendtreff? Was müssen wir beachten? Welche Prob- leme können auftreten? Wie funktionieren die anderen Treffs so? Wo gibt es Hilfe und Unterstützung? Wie gelingt Beteiligung und was brauchen wir dazu? All dies und vieles mehr möchten wir gerne an diesem Tag mit euch ange- hen. In Kooperation mit dem Team Jugendhaus Leutkirch. Die Anmeldung ist möglich bis spätestens 9. Mai 2022 ausschließlich und verbindlich über www.jukinet.de Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Exkursionsprogramm von der Biodiversitätsstrategie Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bietet dieses Jahr ein spannendes Programm für Natu- rinteressierte und Fans der regionalen Landschaft. Wer etwa anderthalb Stunden Zeit mitbringt, kann sich auf vier verschiedenen Exkursionen weiterbilden und die Natur hautnah erleben. Alle Exkursionen sind durch die großzügige Unterstützung der Kreissparkasse Ravensburg kostenlos. Am 31.05. bildet eine Kräuterwanderung in Ravensburg den Auftakt mit Heike Schwendinger, die uns Wildkräuter und ihre vielseitige Verwendung erklärt. Weiter geht es am 15.07. in Vogt mit spannenden Infor- mationen zur Flora und Fauna unserer heimischen Wie- sen, ein Spaziergang mit Robert Bauer. Ebenfalls von Robert Bauer geleitet ist die Exkursion „Blau, blau, blau blüht der Enzian“ am 02.09. in Vogt, wo wir viel über die Blütenpracht der Allgäuer Streuwiesen lernen. Die letzte Veranstaltung ist ein Crashkurs zum Obst- baumschnitt in Bodnegg, der am 12.11. von Dominike Bühler geleitet wird und etwa 3 - 4 Stunden dauert. Anmelden können Sie sich auf der Website der Biodi- versitätsstrategie unter naturvielfalt-rv.de, in der Rubrik Veranstaltungen. Danach erhalten Sie genauere Informationen, wie den jeweiligen Treffpunkt. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne. Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg 0751/859610, info@lev-ravensburg.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Mit den Inklusionstagen 2022 soll im Landkreis Ravensburg die Auseinandersetzung mit Themen rund um Inklusion und Vielfalt befördert werden. Im Aktionszeitraum vom 5. bis 15. Mai 2022 erwarten Sie daher viele spannende Veranstaltungen. Sie können zum Beispiel an Vorträgen, Mitmach-Angeboten, Lesungen oder Podiumsdiskussionen teilnehmen, die im gesamten Landkreis in Präsenz oder online stattfinden. Die Inklusionstage 2022 sind eine Initiative des Landratsamtes Ravensburg (Stabsstelle Sozialplanung) und INIOS (Netzwerk Inklusion in Oberschwaben). Alle Veranstaltungen werden nach den zum Zeitpunkt geltenden Corona-Regeln durchgeführt. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite oder direkt beim Veranstalter. Gerne können Sie sich für die Anmeldung zu den Veranstaltungen auch an unser Verwaltungssekretariat wenden. 0751 85-3010 0751 85-3110 Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr GEMEINSAM INKLUSION GESTALTEN MACHEN SIE MIT! Mit den Inklusionstagen 2022 soll im Landkreis Ravens- burg die Auseinandersetzung mit Themen rund um In- klusion und Vielfalt befördert werden. Im Aktionszeitraum vom 5. bis 15. Mai 2022 erwarten Sie daher viele spannende Veranstaltungen. Sie können zum Beispiel an Vorträgen, Mitmach-Angebo- ten, Lesungen oder Podiumsdiskussionen teilnehmen, die im gesamten Landkreis in Präsenz oder online stattfinden. Die Inklusionstage 2022 sind eine Initiative des Landrat- samtes Ravensburg (Stabsstelle Sozialplanung) und IN- IOS (Netzwerk Inklusion in Oberschwaben). Alle Veranstaltungen werden nach den zum Zeitpunkt geltenden Corona-Regeln durchgeführt. Bitte informie- ren Sie sich auf dieser Seite oder direkt beim Veranstalter. Gerne können Sie sich für die Anmeldung zu den Veran- staltungen auch an unser Verwaltungssekretariat wenden. Tel. 0751 85-3010 l Tel. 0751 85-3110 Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr Gemeinsam Inklusion gestalten Machen Sie mit! Fotoausstellung - Mit anderen Augen sehen Datum und Uhrzeit 05.05.2022 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 06.05.2022 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Adresse SBBZ Sehen Baindt, Klosterhof 1, 88255 Baindt Link: https://pretix.eu/inklusionstage/01/ Eine von Aktion Mensch geförderte inklusionsorientierte Fo- toausstellung mit Portraits sehbehinderter / blinder Schü- ler*innen. Ziel ist eine Auseinandersetzung des Besuchers mit dem eigenen Sehen, mit Sehbehinderung und Blindheit, mit Barrieren im Alltag und mit Hilfestellungen. Die Bilder sind mehrschrittig aufgebaut, so dass Selbstwahrnehmung und Selbsterfahrung möglich sind. Eine VR-Brille simuliert Sehbehinderungen in Alltagssituationen im 360 Grad-Raum. Zusätzlich bieten wir einen Dunkelgang an, in dem die Wahrnehmung als blinder Mensch simuliert werden kann. Inklusionstage Ravensburg 2022 Programmauszug Veranstaltungen der Ergänzenden unabhängigen Teil- habeberatung EUTB RV-SIG Inklusive Kurzwanderung am stillen Bach in Weingar- ten Herzliche Einladung zu un- serer inklusiven und roll- stuhlgerechten Kurzwanderung (Dauer ca. 1 Stunde) für Menschen mit und ohne Behinderung am Stillen Bach in Weingarten. Wanderführer sind Stefan Reichle, EX-IN Genesungsbegleiter und Thomas Miehle, Rollstuhlfahrer. Nach der Wanderung findet ein gemeinsamer Ausklang am Grillplatz in Nessenreben/Weingarten statt. Bitte brin- gen Sie dazu ihr eigenes Grillgut und Getränke mit und bei Unterstützungsbedarf ihre Begleitperson oder Assistenz. Treffpunkt ist am Parkplatz Nessenreben (beim Eingang Freibad), Nessenreben 3, 88250 Weingarten Zeit: Samstag, 07.05.2022, 14 - 17 Uhr Anmeldung erbeten unter https://pretix.eu/inklusionstage/10/ Was macht eigentlich die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung EUTB Interview mit EUTB-Mitarbeiter Bastian Angele, EUTB RV- SIG und Corinna Mader EUTB Wgt. Unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behin- derung und ihre Angehörigen? Wie ist das zu versehen? Wer kann sich an die EUTB enden? Wie sieht eine Bera- tung aus? Kostet die Beratung etwa? Wie kann man die EUTB erreichen? Diese und weitere Fragen beantwortet die Informationsveranstaltung die die beiden EUTB Bera- tungsstellen in Weingarten und Ravensburg gemeinsam durchführen. Im Gespräch mit Moderator Rainer Deschler werden diese und die Fragen der Gäste beantwortet. Ort: Gartenstr.3, 88212 Ravensburg, Beginn 14.30 Uhr Anmeldung erbeten unter https://pretix.eu/inklusionstage/11/ Psyche und Genesungsbegleitung Gesprächsrunde mit Stefan Reichle, EX-IN Genesungs- begleiter, Christina Erdmann (IPERA), Uwe Hammerle (IPEBO) und H. Göppert/ H. Höninger, IBB+Patientenfür- sprecher Lkr. RV Was ist Genesungsbegleitung bei psychischer Erkran- kung? Wo und wie kann man als Betroffener eine EX-IN-Genesungsbegleiter-Ausbildung machen und was kostet sie? Für wen kommt sie in Frage? Was kann man damit machen? Wo kann man sich als Mensch mit psy- chischer Erkrankung organisieren? Vertreter der Initiative Psychiatrieerfahrener Ravensburg (IPERA) und Bodensee (IPEBO) stellen sich im Interviewgespräch ebenso vor wie Vertreter der Informations-, Beratungs- und Beschwer- destelle (IBB) Ravensburg. Ort: Gartenstr. 3, 88212 Ravensburg, Beginn: 16.30 Uhr Anmeldung erbeten unter https://pretix.eu/inklusionstage/12 oder 0751 85-3010 oder 85-3110 Bei den Veranstaltungen am 12.05.2022 gilt die 3G-Re- gelung. Weitere Veranstaltungen der Inklusionstage finden Sie unter www.rv.de/inklusionstage+2022 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Neue Seminare zur Sozialversicherung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg bietet auch in diesem Jahr ihre Seminare für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausschließlich in ei- nem digitalen Format an. Die Präsentationen zu Fragen des Sozialversicherungsrechtes wurden dafür in einzelne Themenbereiche gegliedert und verfilmt. Die Filme sind bis zum 1. Juli 2022 auf der Homepage der DRV Ba- den-Württemberg unter www.drv-bw.de/arbeitgeberseminare abrufbar. Das kostenfreie Angebot richtet sich an alle Arbeitgebe- rinnen und Arbeitgeber sowie an Beschäftigte aus den Bereichen Personalmanagement und Steuerberatung. In den Seminaren werden wieder praxisbezogene Sachver- halte und die gesetzlichen Änderungen erläutert. Folgen- de Themen werden online angeboten: • Beschäftigung bei Rentenbezug • Führung von Entgeltunterlagen (Befreiung und Fristen) • Statusfeststellungsverfahren ab 1. April 2022 • Zusätzlichkeitserfordernis im Beitragsrecht der Sozi- alversicherung • Änderungen in den Geringfügigkeitsrichtlinien Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Darüber hinaus gibt es beim Thema »Führung von Ent- geltunterlagen« ein Video zur »elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP)« und ein weiteres zur Daten- austauschplattform »Cryptshare«. Diese ermöglicht eine rechtssichere Kommunikation mit dem Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung. Weitere Informationen können Sie auf unserer Internet- seite unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Kreisjugendring Ravensburg e.V. Juleica Aufbaumodul Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet von Sams- tag, 25. Juni bis Sonntag, 26. Juni von 9 - 19 Uhr Uhr eine Schulung für ehrenamtliche Jugendleiter*innen in Bad Waldsee an. Dieses Kompaktwochenende mit 20 UE ist der Aufbau unserer Jugendleiter*innenausbildung. Auf abwechs- lungsreiche Weise werden wir uns praxisnah mit The- men beschäftigen wie Kinderschutz, §72a), Suchtpräven- tion, Medienpädagogik, Projektarbeit, Interkulturalität und Schubladendenken, hate spe- ech, fake news usw. Während der Seminarzeit ist die Verpflegung kostenfrei gestellt. Wir bieten Raum für euren Erfahrungsaustausch, denn ihr sollt voneinander profitieren. In kleinen Gruppen werden Projekte für die eigene Gruppenstunde vor Ort ausgearbeitet. Wer das dazu gehörende Juleica-Basis- modul nicht besucht hat, kann hier teilnehmen, sofern schon erste Erfahrungen in der Jugendarbeit gemacht wurden. Das Seminar findet zu den dann gültigen Richt- linien an einem Samstag und Sonntag statt In Kooperation mit dem Kreisjugendring Biberach Die Anmeldung ist möglich bis spätestens 10. Juni 2022 ausschließlich und verbindlich über www.jukinet.de statt. Die Teilnehmer*innenzahlen sind begrenzt. Weitere Infos zur Juleica findest du auf den Homepages www.kjr-biberach.de und www.jukinet.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 07. Mai - 15. Mai 2022 Gedanken zur Woche Nicht der Himmel bringt das Glück; der Mensch bereitet sich sein Glück und spannt seinem Himmel selber in der eigenen Brust. Otto Ludwig Samstag, 07. Mai 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Alexander 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Segnung religi- öser Gegenstände († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Johan- nes und Anton Gisi, Anton Nachbauer, Jahr- tag: Margarete Veeser, Johann Germann, Adalbert Berger) Sonntag, 08. Mai - 4. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baienfurt - Familiengottesdienst mit dem Kin- dergarten St. Josef 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Sarah 18.00 Uhr Baindt - Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt - ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Dienstag, 10. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 11. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 12. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 13. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 14. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 15. Mai - 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Brunhilde Dre- her, Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Paula und Rupert Gross mit Ange- hörigen, Walter Fri, Anton Ortner, Margarete Vollmer, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Leo Schimanowski) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Amalia 18.30 Uhr Baienfurt - Marienlob mit dem Kirchenchor bei „Maria an der Eiche“ Köpfingen Corona-Beschränkungen aufgehoben! - So wollen wir verfahren Das bischöfliche Ordinariat Rottenburg hat weitgehend alle Einschränkungen aufgehoben. Ab sofort gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstands- regeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der bisherigen Ordnung mit markierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Diese Plätze sind gedacht für alle, die sich besonders schützen wollen oder müssen. Denn mit der Aufhebung der Einschränkungen ist das Virus selbst noch nicht aus der Welt geschafft. Wir heißen sie herzlich willkommen und freuen uns, wieder unbeschwert Gottes- dienst feiern zu können. Festordnung Mai/Juni - Vorankündigung Donnerstag, 26. Mai, 8.30 Uhr - Fest Christi Himmelfahrt mit Prozession Freitag, 27. Mai, 5.30 Uhr - Blutfreitag, Abritt Klosterhof Sonntag, 12. Juni, 10.00 Uhr - Dreifaltigkeit, Festgottes- dienst bei der Kapelle in Schachen mit Weihbischof Dr. Johannes Kreidler (Patrozinium und 201 Jahre Kapelle Schachen), anschließend Kapellenfest Donnerstag, 16. Juni, 9.00 Uhr - Fronleichnam mit Pro- zession und anschließendem Gemeindefest beim kath. Gemeindehaus Dazu laden wir heute schon ganz herzlich ein. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Dankeschön für den Weg der Erstkommunion 30 Kinder machten dich auf den Weg zur Erstkommuni- on. Auch im letzte Jahr im Herbst war wieder die Frage: Was ist im Winter möglich? Welche Einschränkungen wird es geben. Und wie können wir die Vorbereitung planen? Ein Team von Eltern hat die Entscheidung getroffen: Der sicherste Weg sind die Gottesdienste am Freitag. Und wir werden die Kommunion in 2 Gottesdiensten feiern. Frau Alber, Frau Elbs, Frau Stehle, Frau Stotz ein Danke- schön für das Suchen des Themas, die praktische Umset- zung des Vorbereitungsgottesdienste und der Erstkom- munion, und für rauchende Köpfe an manchen Abenden, Frau Dreher für die Unterstützung bei den Gottesdiensten. Für die Freitagsgottesdienste haben sich Gedanken zum Inhalt und zur Praxis gemacht: Frau Bogenrieder, Frau Dreher, Frau Henzler, Frau Multeter, Frau Oelhaf, Frau Stiefvater, Frau Sonntag und Frau Zenker. Den Ordnerdienst dafür übernahmen Familie Busam, Frau Assfalk, Frau Strehle, Frau Damoune, Frau Kreutle, Frau Rinci, Herr Schnez. Die Stellwand aufgestellt und kreativ gestaltet haben Herr Schnez, Frau Gründler und Frau Damoune. Ideen und Umsetzung der Dekoration kam von Frau Neb und Frau Assanti. Die Gewänder wurden hergerichtet und ausgegeben von Frau Lott, Frau Schäfer und Frau Oelhaf. Das Brot und das Schaubrot wurde gebacken von Herrn Assanti. Für die gedruckten Liedhefte zeichnet sich Frau Zenker verantwortlich. Der Ausflug nach Reute wurde von Frua Neb organisiert und auch Fahrerinnen und Fahrer wurden dankenswer- ter Weise gefunden. Vielen Dank an die vielen ungenannten Menschen, die ei- nen Dienst übernommen und die Kinder auf diesem nicht immer einfachen und planbaren Wegbegleitet haben. Unsere Mesnerin Frau Bohnert begleiteten die Gottes- dienste der Kinder mit ihrem Dasein und Herrichten. Der Kinder und Gottesdienste wurden auf Fotos festge- halten. Herzlichen Dank dafür. Die weitere musikalische Gestaltung dieses Weges über- nahmen der Jugendchor und einzelne Sängerinnen unter der Leitung von Frau Kapler Unsere Organist Herr Stro- bel begleitete sie. Ein Dankeschön die schönen Stimmen bei der Kommunion. Liebe Ministranten, für Eurer Dasein und Eure Mitwirkung herzlichen Dank. Der Musikkapelle, die die Kinder und die Familien zwei Mal mit ihrer Musik begleitet und auf den Gottesdienst eingestimmt haben, sei ebenfalls herzlichen Dank gesagt Danke an alle, die die Kinder und ihre Familien durch ihr Gebet begleitet haben und alle, die bei den Gottesdiens- ten mitgebetet und mitgesungen haben. Pfarrer Bernhard Staudacher und Silvia Lehmann Einladung Liebe Erstkommunionkinder, Liebe 4. Klässler/-innen! Wir laden euch alle recht herzlich zu einem gemeinsamen Nachmittag mit den Minis ein. Vielleicht kennst du ja auch schon jemanden, der bei den Ministranten ist. Wir Ministranten sind nicht nur in der Kirche zu sehen, sondern machen auch regelmäßig Gruppenstunden und Ausflüge. Um uns besser kennenzulernen, treffen wir uns an der Villa Kunterbunt und verbringen dort gemeinsam den Nachmittag. Für Essen und Getränke ist gesorgt Wir freuen uns, euch alle kennenzulernen! Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Minis Baindt Wann: Sonntag, 15.05.2022 Uhrzeit: 14.00 - 17.00 Uhr Wo: Villa Kunterbunt Anmeldeschluss: Mittwoch, 11.05.2022 Helferkreis Einladung zur Maiandacht am 11.05.2022 14:00 Uhr in der Sebasti- anskapelle bei Haisterkirch. Treffpunkt Kirchenparkplatz Baindt um 13:30 Uhr Fahrgemeinschaften. Anschließend ist Einkehr beim Mostbauer Waggershauser in Ringers 1 Bad Waldsee. Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 28.04.2022 Ein Team der Ministranten hat über den Stand der Re- novierungsarbeiten in der Villa berichtet. Diese sind noch nicht ganz abgeschlossen. Außerdem wurde darauf hin- gewiesen, dass noch weitere gebäudeerhaltende Maß- nahmen durchgeführt werden müssen. Im Innenbereich fehlen noch Ausstattungsgegenstände wie z.B. Schrän- ke, Regale, Stühle, Sitzkissen sowie Haushaltswaren für die Küche. Katharina Stephan wird den Ministranten als Ansprechpartnerin zur Seite stehen. Volkher Lins bleibt weiterhin Ansprechpartner der KJG. Am 08.05.22 wird um 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt ein Friedensgebet stattfinden. Pfarrer Staudacher informiert über ein Gespräch mit Frau Maucher. Dem Antrag des Dekanats auf Kostenbeteili- gung bei der Schaffung einer 100% Stelle zur Beratung und Fortbildung für die Nachbarschaftshilfe bei der Ca- ritas wurde zugestimmt. Des Weiteren wurde über den Ortstermin zum Kirchen- dach mit der Architektin aus Rottenburg informiert. Aufgrund der Änderung der Corona Verordnung wird das Gemeindehaus ab 01.05.2022 wieder ohne Einschränkun- gen geöffnet. Auch bei den Gottesdiensten in der Kirche werden die Maßnahmen angepasst. Die Kirche wird ab 02.05. in zwei Bereiche aufgeteilt In der vorderen Hälfte gelten weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drit- tel halten wird dagegen an der bisherigen Ordnung mit markierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen festgehalten. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Das Gotteslob sowie die Kinderbücher werden wieder ausgelegt. Die Ordnerdienste bleiben bis auf weiteres bestehen. Das Gemeindefest wird am 16.06.2022 (Fronleichnam) stattfinden. Einladung zum Seniorenausflug nach Irsee und Bad Wörishofen Wir laden Sie ganz herzlich ein zu unserem Seniorenausflug nach Irsee und Bad Wörishofen am Mittwoch, 18. Mai 2022. Die Abfahrt ist um 9.00 Uhr direkt vor dem Gasthaus Mühle. In der Klosterkirche St. Peter und Paul in Irsee haben wir für Sie eine kurze Kirchenführung gebucht. Im Anschluss feiern wir dort mit Herrn Pfarrer Staudacher eine Maiandacht. Wir bleiben im Klosterviertel, das geprägt ist von der groß- zügigen Pracht des Barocks und werden im Braugasthof das Mittagessen einnehmen. Dazu gehört das ursprünglich gebraute, mildwürzige, dunkle Klosterbier. Unser nächstes Ziel ist die Kurstadt Bad Wörishofen, bekannt durch Pfar- rer Kneipp. Hier haben Sie Gelegenheit den wunderschö- nen Kurpark zu besuchen oder Sie entscheiden sich für einen Stadtbummel. Zum Kaffeetrinken wird der Bus Sie zum Cafe Schwermer bringen, wo eine Vielfalt an Kuchen und Torten aus der hauseigenen Konditorei auf Sie wartet. Preis für Fahrt und Kirchenführung 20,00 Euro. Wenn Sie mitgehen möchten, dann melden Sie sich bit- te bis zum Sonntag, 15. Mai 2022 bei Erika Steinhauser, Telefon: 1347. Wir freuen uns auf einen Ausflugstag mit Ihnen ins schö- ne Allgäu. Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Auf den Spuren von Madeleine Delbrel: Spirituelle Reise nach Paris für Frauen zwi- schen 30 und 50 Vom Dienstag, 6.09. bis Samstag, 10.09.2022 Anmeldung bis zum 15.05.22 über Diözesesanpilgerstelle Caritasverband der Diözese Rottenburg Stuttgart Nähere Infos liegen in der kath. Kirche in Baienfurt aus. Ferner laden wir Sie herzlich ein am Mittwoch, 25.05.22 zur Maiandacht in der Wallfahrtskirche Michelwinnaden, Kirche St. Johannes Evangelist „Maria auf der Saul“ Abfahrt in Baienfurt an der Kirche 14.00 Uhr Maiandacht in Michelwinnaden um 14.30 Uhr. Anschließend ist Einkehr beim „Mostbauer“ Waggershau- ser in Ringers 1, (Bad Waldsee) vorgesehen. Anmeldungen bitte bei Elisabeth Muschel, Tel. 52720 oder unter wmuschel@t-online.de bis zum 12.5.22! Nicht- mitglieder sind herzlich willkommen! Kosten für die Mitfahrgelegenheit 3,50 Euro p./P. Kosten für das Vesper 8,50 Euro (ohne Getränke) ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse lädt ein zum Baindter Frauenfrühstück impulse lädt ein zum Baindter Frauenfrühstück Zu jedem guten Werk bereit Pater Johannes Baptist Schmid Baindter Frauenfrühstück Zu jedem guten Werk bereit Pater Johannes Baptist Schmid Am Freitag, 20.05.2022, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 5 € inkl. Kaffee u. Butterbrezel Anmeldung bis 17.05.2022 bei Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Ökumenisches Friedensgebet am Muttertag – in Solidarität Sonntag, 08. Mai, 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet am Muttertag - in Solidarität Sonntag, 08. Mai, 19.00 Uhr auf dem Markt- platz in Baienfurt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist gewor- den. 2. Kor 5,17 Sonntag, 08. Mai Jubilate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl im Freien mit Konfirmanden (bei Re- gen in der Ev. Kirche) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Dienstag, 10. Mai 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis im Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 11. Mai 15.30 Uhr- Baienfurt Generalprobe Konfirmation I 16.30 Uhr in der Kath. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 15. Mai Kantate 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation I in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Gedanken zum Muttertag 2022 Seit dem 8. Mai 1914 wird der zweite Sonntag im Mai, zu- nächst in den USA, ganz offiziell als Muttertag gefeiert. Die methodistische Initiatorin des „Ehrentags der Mütter“, Anna Marie Jarvis, bereut mit zunehmender Kommerziali- sierung, was aus ihrer Idee im Laufe der Zeit geworden ist. Leider immer noch hochaktuell muten auch die Initiativen der Frauenbewegung im 19. Jahrhundert an, die sich für mehr Frauenrechte, bessere Bildungschancen für Mäd- chen und für den Frieden einsetzten, weil in diesen Be- reichen weltweit immer noch große Defizite herrschen. Wie das „Komitee der russischen Soldatenmütter“ heute, hatten schon damals Initiatorinnen eines Mütter-Friedens- tags zum Ziel, dass ihre Söhne nicht mehr in Kriegen ihre Leben lassen sollten. Unzählige Mütter müssen in diesem Jahr ihren Ehrentag in der Fremde feiern. Wir wollen diesen Tag mit ihnen auf dem Baienfurter Marktplatz feiern und ganz im Sinne der frühen Frauenrechtsbewegung für den Frieden beten, am Schicksal Anderer Anteil nehmen und unsere Solidarität in der Mitte unserer Kommune zum Ausdruck bringen. Herzliche Einladung dazu: am Sonntag, 8. Mai, um 19 Uhr auf dem Baienfurter Marktplatz. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de _________________________ Seniorenkreis Wir freuen uns sehr, dass wir uns end- lich wieder treffen können am 10. Mai um 14.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt. _________________________ Unglaubliche Begegnungen In der Kinderkirche hören und sprechen wir über das unglaubliche Erlebnis das Maria Magdalena, Petrus, Thomas und die Jünger gehabt haben. Sie alle sind Jesus nach der Auferstehung begegnet. Am Samstag haben wir Maria Magdalenas Erlebnis kennengelernt. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wenn ihr auch mehr erfahren wollt, kommt einfach am Sonntag um 10.30 Uhr in die Kinderkirche dazu (Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30). _________________________ Gottesdienst anders - kreativ - zum Staunen Auf tiefgehende Momente des Stau- nens über die Schöpfung ließen sich die Besucher des „Gottesdienst kreativ“ am Samstag- abend im voll besetzten Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Angeregt wurde ihr Staunen über die Schöpfung durch wunderschöne Stücke von Franz Schubert zu den Schöp- fungstagen, gespielt vom renommierten Pianisten Dan Mărginean und der Flötistin der Berner Philharmonie Johanna Schwarzl. Der besondere Gottesdienst fand im Rahmen einer Aus- stellung des Künstlers Hans Meinert über die Schöpfungs- tage statt, der mit seinen farbkräftigen, ausdrucksstar- ken Bildern in unserer Region schon so viele Betrachter fasziniert hat. Allen am Gottesdienst, der Vor- und Nachbereitung Betei- ligten ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ und uns allen -mitten in einer Zeit der Krisen -weiterhin Momente des Staunens und des Kraft Schöpfens aus dem, was uns der Schöpfer anvertraut hat. Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Frauenkreis am MITT- WOCH, den 11. Mai 2022 um 19:00 Uhr im Evangeli- schen Gemeindehaus Öschweg Große Frauen der Bibel Ganz herzlich laden wir zu einem besonderen Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Der Künstler Hans Meinert wird uns anhand eines Bilderzy- klus Große Frauen der Bibel vorstellen und mit uns über sie ins Gespräch kommen. Wir dürfen ihn über alle Bilder befragen, z. B. warum, wie, wieso usw. Dadurch verstehen wir vielleicht auch die dargestellten Frauen und deren Si- tuation besser und finden durch angeregte Gesprächen untereinander interessante Positionen. Ich freue mich schon auf diesen ganz besonderen Abend. Euer Frauenkreis-Team _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 09.05. - Annemarie Weber:“ Ein besonderer Schmuck zum Sommerkleid: alles gestrickt!“ So hübsch könnten auch Sie sich schmücken, einfach bei uns vorbeischauen und mitmachen 16.05. - Elli Duelli: „Blühende Bäume“ 23.05. - 30.05. - M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen“ Enkaustik 06.06. - Kein KM (Pfingstmontag) 13.06. - K. Drescher: „Wir fotografieren digital“ - Farbig oder schwarz-weiß? 26.06. - H. Gärtner: „Menschen in der Stadt“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball E-Juniorinnen: TSB Ravensburg - SGM Baindt-Fronreute 1:3 Zu Beginn der Rückrunde mussten wir zum TSB Ravensburg, einem der schwersten Gegner unserer Gruppe. Doch von der ersten Minute an waren die Mädels hellwach und insbesondere das Duo Haifa und Greta nahmen die stärkste Spielerin der Ra- vensburger nahezu komplett aus dem Spiel und schafften es trotzdem mit Umsicht ein gutes Passspiel nach vorne einzuleiten. Aber auch die Arbeit der Mittelfeldspielerinnen nach hinten sowie das Umschalten nach vorne klappte hervorragend, so dass Lena-Marie nach Zuspielen u. a. von Lena immer wieder in Szene gesetzt werden konnte und noch vor der Pause zweimal für uns erfolgreich war. In der zweiten Hälfte hielten wir die Konzentration weiter hoch und bereits 10 Minuten nach Wiederanpfiff konnte unsere Debütantin Fiona nach Zuspiel von Lena-Marie das entscheidende 3:0 erzielen. Ravensburg erhöhte nun den Druck nochmals und in der 40. Minute gelang ihnen zwar noch ein Treffer, aber wir blieben weiterhin stabil und insbesondere unsere Neu-Torfrau Carla konnte sich mit der ein oder anderen guten Reaktion noch auszeichnen. Kurz vor Schluss ließ Leonie dann noch zwei gegnerische Spielerinnen gekonnt aussteigen und prüfte die gegneri- sche Torspielerin mit einem starken Schuss. Mit einer phantastischen und einer für die E-Jugend au- ßergewöhnlich disziplinierten und durchdachten takti- schen Leistung in allen Mannschaftsteilen, haben unse- re Mädels den Favoriten aus Ravensburg geschlagen. Glückwunsch, das lässt auf eine tolle Rückrunde hoffen. Es spielten: Carla Seitner Greta Heilmaier, Haifa Alosh, Hanaa Alosh, Lena Marie Alber, Taneesha Mahler, Lena Pfleghaar, Lea Busam, Leonie Ziegler, Fiona Maier, D-Juniorinnen: PSG Friedrichshafen - SGM Baindt-Fronreute 2:5 Während in zu Hause Regen und teilweise sogar Hagel vom Himmel kam, ging es für unsere D zum Auswärts- spiel ins sonnige Friedrichshafen. Unsere Begleiter(innen) und gönnten sich auf der Sonnen- terasse am Sportplatz ein Getränk und hatten von dort aus, das Geschehen auf dem schönen, kleinen Sportplatz direkt am See, gut im Blick. Mit Svenja Neugebauer leitete eine Oberligaschiedsrich- terin das Spiel. Dies war auch gut so, da das Heimteam sehr körperbetont spielte und oftmals die Grenzen des Erlaubten überschritt. Leider konnten unsere Mädels aus den Standartsituationen keinen Torerfolg verzeichnen. Die zwei ersten Treffer für unser Team waren baugleich, von Jana über außen eingeleitet und von Sophie klasse abgeschlossen. Dazwischen traf das Heimteam nach ei- nem Eckball zum zwischenzeitlichen 1:1. Mit einem Tref- fer von Vivienne ging es mit 1 : 3 in die Pause. Es wurde Mitte der 2.Halbzeit nochmal spannend, nachdem dem Heimteam nach einem Konter, der etwas glückliche An- schlusstreffer gelang, doch unsere an diesem Spieltag überragende Jana stellte dann aber mit einem klasse Schuss von der Strafraumkante, sowie einem weiteren Treffer nach Eckball auf 2 : 5. , Diesen Spielstand hätten unsere Mädels danach durch Chancen von Leni, Hedda und Vivienne sogar noch ausbauen können. Letztlich ein guter Saisonstart unserer D mit einem verdienten Aus- wärtserfolg am Bodensee. Es spielten Sara Jukic, Lena Füssl, Viktoria Wertmann, Hedda Said, Jana Eiberle, Vivienne Pogrzeba, Sophie Heilmeier, Malena Kaletta, Luisa Weber und Leni Sorg. B-Juniorinnen: SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) - SV Deuchelried 2:3 Knappe Niederlage nach Verletzungspech Im Spiel gegen den Tabellennachbarn aus Deuchelried legten wir gut los und spielten nach Ballgewinn zügig und passgenau nach vorne. So kombinierten Mona und Laura sich schön nach vorne durch und Laura schoss mit einem herrlichen Fernschuss aus halbrechter Position den Ball bereits in der 8. Minute passgenau in den Winkel des gegnerischen Tores. Unser gutes Passspiel im Mittelfeld und der Druck nach vorne hielten an und bereits in der 14. Minute traf dann Hanna, nach guter Flanke von Laura zum verdienten 2:0. Unglücklicherweise verletzte sich zwei Minuten später dann unsere Mittelfeldregisseurin Mona am Sprunggelenk und wir waren durch die Auswechse- lung zur Umstellung gezwungen, die aber leider unseren Schwung nach vorne deutlich hemmte. Die Gegnerinnen kamen nun näher vor unser Tor und erzielten dann auch in der 22. Minute den Anschlusstreffer. Wir hatten durch Hanna, nach Zuspiel von Martha, zwar noch ein weiteres Mal die Möglichkeit zu erhöhen, konnten diese gute Chan- ce aber leider nicht nutzen. Zu allem Überfluss bescherten wir dann nach einer Ecke, durch ein unglückliches Eigen- tor, den Gegnern auch noch den Ausgleich. Mit der letzten Aktion vor der Pause verletzte sich unsere Torfrau Tabea bei einer Rettungstat, nachdem ihr die gegnerische Stür- merin übel aufs Knie stieg, so stark, dass sie eigentlich hätte ausgewechselt werden müssen, doch sie biss auf die Zähne und hielt, auch mangels Wechseloptionen, bis zum Spielende durch. In der zweiten Halbzeit verlagerte sich das Spiel stärker in unsere Hälfte, da wir kaum noch Druck nach vorne Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 entfachten und so gerieten wir nach einer Ecke, die bei nassem Rasen an allen vorbeirutschte und dann eher zufällig bei einer gegnerischen Spielerin landete, sogar in Rückstand. Wir versuchten dann wieder stärker nach vorne zu agieren, was hinten dann zwangsläufig Räume bot, aber die Abwehr um Scarlett und Lorena räumte al- les weg und Tabea hielt uns mit drei Superparaden trotz Verletzung immer noch im Spiel. In der Schlussoffensive kamen wir so noch ein paarmal vors gegnerische Tor, aber der Ausgleichstreffer sollte nicht mehr gelingen. Ein Spiel mit tollem Beginn, der mit etwas weniger Verlet- zungspech durchaus zu einem Sieg hätte führen können. Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Lorena Bürk, Vivienne Wertmann, Marie Strobel, Laura Bauhofer, Marta Stöhr, Hanna Steidle, Mona Eiberle, Emma Gießler, Nora Lüttmann, Alina Braun, Julia Eberlen, Emma Bohmeier Baindter Mannschaften weiter in Torlaune SV Baindt - SV Ankenreute 11:1 (6:0) Nach zwei Auswärtspartien in Folge, durfte der SVB am Sonntagnachmittag den SV Ankenreute auf der Kloster- wiese begrüßen. Das Team von Trainer Mike Gleich ran- gierte vor der Partie auf dem 13.Tabellenplatz und kämpft somit um den Klassenerhalt, wodurch die Baindter Mann- schaft sich erneut auf eine tiefstehende und konternde Mannschaft einstellen durfte. Aus personeller Hinsicht kehrten Michael Brugger und Phillip Thoma in die Startelf zurück und Michael Gauder wurde von Timo Geggier an der Seitenline vertreten, der aufgrund einer Kommunion verhindert war. Wie vor dem Spiel gefordert, startete die Baindter Elf mit viel Energie und Seriosität in das Heimspiel und durfte bereits nach fünf Minuten das erste mal Jubeln. Nach einer butterweichen Flanke von Mika Dantona, setzte sich Thoma im Kopfballduell entscheidend durch und markierte das 1:0 ein. Dieses frühe Gegentor spielte dem Tabellenführer natürlich in die Karten, wobei der SVA auf der Gegenseite hingegen kaum in entscheidende Zwei- kampfduelle kam. So wurde Nico Geggier wenig später im Mittelfeld zu viel Platz gelassen, sodass dieser einen Versuch aus der zweiten Reihe wagen konnte. Sein Ab- schluss fälschte der Innenverteidiger der Gäste dabei un- haltbar ins eigene Tor ab - 2:0. (17.) Jonathan Dischl, mit einem strammen Flachschuss von der Strafraumkante, und erneut Thoma, der nach einem „Querschläger“-Pass von Brugger aus ähnlicher Position traf, schraubten das Ergebnis bis zur 25.Minute auf 4:0. Vor allem Kapitän Thoma zeigte auf der rechten Mittelfeldseite eine starke Leistung und überwand in der 40.Minute aus spitzem Win- kel den Torwart der Gäste. Mit dem Pausenpfiff machte „Zauberfloh“ Dantona dann das halbe Dutzend voll und unterstrich seine starke Leistung mit drei Vorlagen und einem Treffer. Wie schon in der Vorwoche gegen Hauerz, ließ der SVB auch gegen den SVA zu Beginn der zweiten Halbzeit et- was nach und Rief schloss einen Konter der Gäste sehens- wert zum 6:1 ab. Durch einige Wechsel kam jedoch wieder frischer Wind ins Baindter Offensivspiel und der einge- wechselte Yannick Spohn erzielte mit einem sehenswerten Schuss unter die Latte das 7:1. (70.) Nur eine Minute später folgte dann bereits das 8:1 - nachdem Dischl am Torwart der Gäste noch gescheitert war, konnte Thoma den Ab- praller unbedrängt über die Linie köpfen. Der ebenfalls eingewechselte Philipp Kneisl erhöhte im Anschluss mit einem traumhaften Schlenzer in den Winkel auf 9:1 (73.) und legte vier Minuten später selbst auch noch das 10:1 nach. In der 81.Minute durfte sich dann nochmal Dischl in die Torschützenliste eintragen, nachdem er zuvor von Geggier entscheidend freigespielt wurde. Dank einer effizienten Chancenverwertung zeigte der SVB ein furioses Heimspiel mit insgesamt zwölf Toren und fährt die nächsten drei wichtigen Punkte für das Ziel Meisterschaft ein. Sowohl der überraschende Viererpack von Thoma als auch die drei Jokertreffer von Spohn und Kneisl unterstrichen dabei mal wieder die enorme Breite des diesjährigen Kaders. Am kommenden Sonntag wartet mit der SG FV Waldburg /Grünkraut allerdings eine nicht zu unterschätzende Auswärtsaufgabe auf das Team von Michael Gauder, die sich nach ihrem Trainerwechsel ein Remis gegen den Tabellenzweiten aus Vogt erkämpfen konnten. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser, Michael Brugger, Marko Szeibel, Sebastian Saile (46. Tobias Szeibel) - Jan Fischer (57. Ylber Xhafa), Nico Geggier, Mika Dantona (66. Philipp Kneisl), Phillip Thoma - Jonathan Dischl, Philipp Boenke (60. Yannick Spohn) SV Baindt II - SV Ankenreute II 7:0 (2:0) Auch der SVB II war am Sonntagnachmittag gegen den Tabellenvorletzten aus Ankenreute klarer Favorit und wur- de dieser Rolle bereits nach drei Minuten gerecht. Niklas Späth fand mit einem tollen Steckpass Mittelstürmer Max Schmidt, der zum frühen 1:0 einschob. Eine der weiteren vielen guten Möglichkeiten nutzte Pascal Reich, der nach Flanke von Marco Reinhardt per Kopf auf 2:0 erhöhte. In der zweiten Halbzeit stellte der SVB II dann innerhalb von vier Minuten die Weichen auf Heimsieg. Erst traf Rou- tinier Dennis Hecht nach Vorlage von Reich (57.), dann bediente Hecht Späth zum 4:0 (58.) und nur drei Minuten später war es erneut Schmidt, der nach Zuspiel von Mo- ritz Gresser, das 5:0 markierte (61.). Schmidt sollte nach seinen zwei Tagestreffern weiter im Fokus bleiben - per Foulelfmeter (71.) und einem anschließend gekonntem Abschluss (73.) erzielte er seine Saisontreffer 12 und 13. In der 75.Minute flog er dann allerdings mit Gelb-Rot we- gen Maulen vom Platz, was Kassenwart Manuel Brugger bestimmt ein kleines Schmunzeln aufs Gesicht zauberte. Mit einem Torverhältnis von 23:0 aus den letzten drei Par- tien, fährt das Team von Timo Geggier mit breiter Brust zum kommenden Auswärtsspiel nach Waldburg und wird gewillt sein, gegen den starken Tabellendritten an die gu- ten Leistungen aus den Vorwochen anzuknüpfen. Es spielten: Jan Mohring - Niklas Hugger, Florian Voll- mer, Patrick Späth, Kai Kostka (63. Kai Kaspar) - Dennis Hecht, Moritz Gresser, Niklas Späth (60. Julian Keppeler), Marco Reinhardt - Pascal Reich (63. Tobias Trautwein), Max Schmidt Vorschau: Sonntag, 08.05.2022 12.45 Uhr SG FV Waldburg/Grünkraut II - SV Baindt II 15.00 Uhr SG FV Waldburg/Grünkraut - SV Baindt Ergebnisse Jugendfußball A-Junioren - Bezirksstaffel SGM Baindt/Baienfurt - SGM Reute/Bad Waldsee 5:1 (1:1) Nach der Niederlage am ersten Spieltag in Kressbronn wollte unsere U19 das erste Heimspiel gegen die SGM Reute/Bad Waldsee erfolgreich gestalten und den ers- ten Sieg einfahren. Doch von Beginn an zeigten sich die Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Gäste aus Reute stärker und dominierten das Spiel. Un- sere A-Junioren selbst konnten sich nur sehr selten aus der eigenen Spielhälfte befreien und fanden offensiv gar nicht statt. Lediglich die stark spielende Verteidigung um Kevin Fischer und einen stark haltenden Torspieler Jonathan Ströble verhinderten lange Zeit den zu dem Zeitpunkt verdienten Führungstreffer für Reute. In der 27. Spielminute passierte dann das, was sich angedeutet hat- te und die Gäste erzielten das 0:1. Doch der Gegentreffer zeigte Wirkung bei unserer U19 und in der Folge fanden die A-Junioren besser ins Spiel. Ein toller Spielzug über die rechte Seite und einer schönen Flanke in den Straf- raum der Gäste schloss Gabriel Braig aus abseitsver- dächtiger Position zum 1:1 Ausgleich ab (39. Minute). Das Abseits sollte auch in der Folge des Spiels immer wieder im Vordergrund stehen. Nur ein paar Minuten nach dem Ausgleich zappelte der Ball wieder im Tor der Gäste, dies- mal erkannte der Schiedsrichter aber fälschlicherweise ein Abseits, weshalb mit einem 1:1 in die Halbzeit ging. In der Halbzeit schien das Trainerteam unserer A-Junioren die richtigen Worte gefunden zu haben, denn was in der zweiten Halbzeit unsere U19 für Fußball zeigte, war nach den ersten 45 Minuten nicht zu erwarten. Gerade einmal wenige Sekunden waren gespielt, als der an dem Tag stark spielende Daniel Kronenberger den Ball wuchtig zum 2:1 Führungstreffer vollendendete. Im Rausch des Führungstreffer kannte das Spiel in der zwei- ten Halbzeit nur eine Richtung, in die des Tors der Gäste aus Reute und keine zwei Minuten nach der Führung er- höhte Bledon Beluli bei seinem Comeback nach langer Verletzungspause zum 3:1 (48.). In der Folge kontrollierte unsere U19 das Spiel, ließ defensiv nichts mehr anbrennen und erhöhte durch Tore von Adnan Kale und Leon Geng noch auf 5:1. Am Ende stand nach einer starken zweiten Halbzeit ein verdienter 5:1 Sieg über den SV Reute da, welcher die ersten drei Punkte für unsere A-Junioren im Kampf um den Klassenerhalt bedeuteten. Es spielten: Jonathan Ströble, Sven Merz, Ahmad Al Mohamed, Gab- riel Braig, Kevin Fischer, Leon Elsas, Daniel Kronenberger, Leon Geng, Adnan Kale, Wasem Mahjoub, Tim Scheffler, Mohamed Raygal, Bledon Beluli, Manuel Oehler, Lorat Shala B-Junioren - Leistungsstaffel SGM Baindt/Baienfurt - FC Isny 0:0 Im zweiten Spiel ging es für die B-Junioren zuhause gegen den FC Isny um Punkte. In einem ausgeglichenen Spiel trennten sich beide Mannschaften torlos, wodurch unsere U17 mit einem Sieg und einem Unentschieden erfolgreich in die Leistungsstaffel startet. Es spielten: Magnus Fricker, Raphael Kaiser, Nico Spörkle, Fayaz Sa- dat, Salvatore Di Maggio, Lennard Schwarz, Patrik Mes- zaros, Zuhdija Silic, Mohamed Rajgal, Enes Demiryürek, Enrico Laratta, Berkant Tastan, Wasem Mahjoub, Tim Schellhorn C-Junioren - Leistungsstaffel SGM Baindt/Baienfurt - FV Bad Waldsee 1:5 (1:3) Gegen stark spielende Gäste aus Bad Waldsee gab es unter der Woche nichts zu holen. Einzig ein Tor von Abel Lechli zum zwischenzeitlichen 1:2 brachte für einen kurzen Moment etwas Spannung rein. Es spielten: Josua Kapler, Benjamin Stiefvater, Eduard Ionescu, Felix Singler, Lennard Schwarz, Lars Präg, Amar Ajdarpasic, Enrico Laratta, Zuhdija Silic, Laurin Wösle, Abel Lechli, Joel Mazuka C-Junioren - Leistungsstaffel SGM Baindt/Baienfurt - SGM Eschach/Weissenau 2:4 (0:1) Nach der Niederlage unter der Woche gegen Bad Wald- see wollte sich die U15 im Spiel gegen die SGM Eschach/ Weissenau stark verbessert zeigen, was teilweise auch gelang. Nach einer ausgeglichenen ersten Halbzeit ging es mit einem knappen 0:1 Rückstand in die Halbzeitpau- se. In der zweiten Hälfte zeigten sich die Gäste stark ver- bessert und erhöhten kurz nach dem Seitenwechsel mit einem Doppelschlag auf 0:3. Das zwischenzeitliche 1:3 durch Abel Lechli zum 1:3 sollte am Spielverlauf nicht mehr viel verändern und spätestens mit dem 1:4 von Eschach/ Weissenau drei Minuten vor Schluss war die Niederlage für unsere C-Junioren besiegelt. Das 2:4 von Enrico Larat- ta in der Schlussminute war nur noch Ergebniskosmetik. Es spielten: Josua Kapler, Benjamin Stiefvater, Eduard Ionescu, Felix Singler, Lennard Schwarz, Lars Präg, Amar Ajdarpasic, Magdalena Dittmann, Enrico Laratta, Zuhdija Silic, Abel Lechli, Redon Shala, Laurin Wösle, Muhammed Yildirim C2-Junioren - Kreisstaffel SGM Baindt/Baienfurt II - SGM Eschach/Weissenau II 0:2 (0:1) Das erste Spiel in der Rückrunde für unsere C2 gegen Eschach/Weissenau war gleichzeitig das erste Pflichtspiel auf das 11er-Spielfeld für die Jungs. Auch wenn die Gäs- te spielerisch überlegen waren, konnten sie sich gegen unsere C2 nur wenige Torchancen herausspielen, wäh- rend die U15 mit Kontern immer wieder für Gefahr sorg- te. Nach einer starken kämpferischen Leistung musste man sich am Ende knapp mit 0:2 geschlagen geben. Die beste Chance auf ein Tor für die Gastgeber hatte Jakob Murr, als er nach einem großartigen Distanzschuss den Ball nur an den Außenpfosten setzte. Es spielten: Cosmin Atanasof, Simon Traudt, Nico Reck, Marvin Bur- ger, Maximilian Remsch, Kevin Wendt, Hassan Khanafer, Yosef Issac Abeselom, Daniel Justus, Nderim Lama, Ja- kob Murr, Paul Großmann, Filip Mitevski, Philipp Weber D-Junioren - Leistungsstaffel SV Weingarten II - SGM Baindt/Baienfurt 0:1 (0:0) Im Derby gegen den SV Weingarten wollte unsere D1 nach dem 0:0 in der Vorwoche gegen Grünkraut den ersten Sieg einfahren. Mit einer couragierten Leistung wurde die U13 am Ende mit einem knappen Sieg belohnt, bei dem Linus Kaplan den viel umjubelten Siegtreffer Mitte der zweiten Halbzeit erzielte. Damit starten unsere D1 nach dem Aufstieg mit einem Sieg und einem Unentschieden erfolgreich in die Leistungsstaffel. Zu erwähnen ist, dass die Defensive um Torspieler David Nidens noch keinen Gegentreffer hinnehmen musste. Es spielten: David Nidens, Benjamin Zentner, Simon Stiefvater, Jakob Spähn, Niklas Alber, Matthias Waßmer, Timo Kutter, Ole Buchmüller, Linus Kaplan, Aulon Maloku, Enrico Lupoli, Julian Kutter, Miran Kalin D2-Junioren - Kreisstaffel SGM Baindt/Baienfurt II spielfrei Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 D3-Junioren - Kreisstaffel SGM Baindt/Baienfurt III - FV Bad Waldsee II 3:0 Nach Nichtantritt der Gäste aus Bad Waldsee wurde das Spiel für unsere D3 mit 3:0 gewertet. E-Jugend - Kreisstaffel SV Baindt - SGM Haisterkirch/Molpertshaus 20:1 (11:1) In einem torreichen Heimspiel gegen die SGM Haisterkirch konnte unsere E-Jugend am Ende mit einem 20:1 als Sie- ger vom Platz gehen. Mit tollem Kombinationsspiel, be- eindruckenden Dribblings und traumhaften Toren durfte unsere U11 am Ende einen verdienten Sieg feiern. Zudem konnte sich Torspieler Matteo mit großartigen Paraden auszeichnen und weitere Gegentore verhindern. In die Torschützenliste eintragen durften sich Anton (4), Ben (3), Leon (4), Lucca (2), Giulio (4), Dominik und Benedikt. Es spielten: Matteo, Yigit, Rafael, Ben, Anton, Leon, Giulio, Benedikt, Max, Dominik, Lucca Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 06.05 16:30 Uhr E-Jugend: SGM Wolpertswende/Mochenan- gen. - SV Baindt 17:00 Uhr E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - TSB Ravensburg II (Spielort Staig) Samstag, 07.05 10:00 Uhr G-Jugend: Spieltag in Bad Wurzach 10:00 Uhr F-Jugend: Spieltag in Eschach 11:15 Uhr D-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - SV Bergatreute (Spielort Staig) 13:00 Uhr C1-Junioren: VfB Friedrichshafen II - SGM Baindt/Baienfurt 13:15 Uhr D3-Junioren: SGM Vogt/Karsee II - SGM Baindt/Baienfurt III 14:00 Uhr D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SG Ar- gental (Spielort Baindt) 14:30 Uhr C2-Junioren: FG Wilhelmsdorf - SGM Baindt/ Baienfurt II 15:30 Uhr D2-Junioren: SGM Vogt/Karsee - SGM Baindt/ Baienfurt II 16:00 Uhr B-Juniorinnen: SV Nufringen - SV Baindt 17:00 Uhr A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SV Kehlen (Spielort Baienfurt) Sonntag, 08.05 11:00 Uhr B-Junioren: SGM Maierhöfen-Gr. - SGM Baindt/ Baienfurt Frauenfußball TSV Grünkraut - SV Baindt Damen 2:1 Die Baindter Damen liefen letzten Sonntag mit viel Elan auf den Platz in Grünkraut. Zunächst spielten beide Mann- schaften sehr konzentriert. So gelang es den Baindter Da- men schon zur Mitte der ersten Halbzeit durch ein Tor von Ana Montero Schäfer in Führung zu gehen. Diese Führung hatte aber nicht lange Bestand, denn nur vier Minuten später erzielte Grünkraut den Ausgleich zum 1:1. Danach verlor der SV Baindt zunehmend den Kämpfergeist und ließen den Druck nach vorne vermissen, wodurch die gegnerische Mannschaft sich zunehmend Chancen ein- räumen konnte. So gkonnte der TSV Grünkraut in der 60. Minute sogar noch in Führung gehen, die die Damen des SV Baindts leider nicht mehr ausgleichen konnten, so dass sie abermals ohne Punkte nach Hause fahren mussten. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Kesenheimer, Muriel Zumbrock, Lisa Meschenmoser, Mariella Pedrazzoli, Ana Montero Schäfer, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Lara Herde, Lena Schäfer, Andrea Schaz Diesen Sonntag, den 08.05. spielen die Damen gegen den TSV Schlachters in Baindt. Final Four der Pokalspielklassen Am Samstag, 30.04.2022 fand das Final Four der Pokalspielklassen in Aulendorf statt. Wir haben uns durch zwei knappe Siege gegen die SG Christazhofen (4:3) und die TSG Leutkirch (4:2) qualifizieren können. Damit hatten wir die Chance nach der Meisterschaft in der Liga nun mit zwei weiteren Siegen auch den Bezirkspokal II zu gewinnen. Leider er- krankte unsere Nummer 1 Philipp Schwarz und musste seine Teilnahme absagen. Zu allem Überfluss konnten wir keinen Ersatzspieler finden, sodass Nico Scheffold und Frank Markwart zu zweit gegen alle anderen 3er Teams spielen mussten. Im Halbfinale mussten die beiden gegen den 1. TTC Wan- gen II antreten und zeigten dabei eine schwache Leistung. Lediglich Nico konnte ein Einzel gewinnen, die weiteren Spiele gingen verloren. Im Doppel war ein Sieg möglich (im 5. Satz 9:11 verloren), doch dann hätte das zweite kampflos verlorene Spiel den Wangenern den Sieg be- schert. Beim Spiel um Platz 3 gegen die Sportfreunde Friedrichs- hafen starteten Nico und Frank viel besser und konnten beide Auftakteinzel für sich entscheiden. Überragend agierte dabei Frank, der seinen beinahe 180 Punkte stär- keren Konkurrenten in einem überaus knappen und span- nenden Spiel besiegen konnte. Im Doppel legten die bei- den nochmal nach und konnten auch dieses Spiel für sich entscheiden. So stand es vor dem Spitzeneinzel 3:1 für uns und Nico hatte die Chance, mit einem Sieg das Spiel zu beenden, was ihm mit einem relativ knappen 3:1 auch gelang. Somit belegten die beiden einen unter diesen Vorzeichen nicht erwarteten 3. Platz und durften zurecht ein bisschen feiern. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank fürs Durchzie- hen!!! TC Baindt e.V. Start in die Verbandsrunde Noch vor den Pfingstferien beginnt für einige unserer Mannschaften die dies- jährige Verbandsrunde. Montag, 9.5.: Herren 65 - TC Ostrach (Doppelrunde) Freitag, 13.5.: Junioren U15 - SG Baienfurt Tennis 1976 Samstag, 14.5.: Junioren U18 - TC Ravensburg Sonntag, 15.5.: Herren 30 - TC Bad Saulgau Montag, 16.5.: TC Bad Saulgau - Herren 65 (Doppelrunde) Samstag, 21.5.: SG Baienfurt Tennis - Junioren U18 Damen 50 - SPG TA SSV Ulm/1846 TK Ulm Herrn 50/2 - TC Schmalegg Wir freuen uns über zahlreiche Fans auf unserer Anlage, denn sicherlich wird es spannende Spiele zu sehen ge- ben. Allen unseren Mannschaften wünschen wir eine ver- letzungsfreie Saison mit fairen Spielen, netten Gegnern, viel Spaß und viel Erfolg! Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Natürlich stehen auch vereinsinterne Aktivitäten an: - Samstag, 7.5.22: Jugendsaisoneröffnung mit Bände- lesturnier ab 14.00 Uhr - Samstag, 14.5.22: Vereinsmeisterschaften im Doppel. Weitere Infos am Tennisheim beachten. - Auch unsere Vereinsmeisterschaften im Einzel werden dieses Jahr wieder gestartet. Infos und Listen hängen bereits am Vereinsheim aus. Wir freuen uns über viele Teilnehmer! Sibylle Boenke Erste-Hilfe-Fresh-up-Kurs für TC-Mitglieder Wie handle ich richtig, wenn sich ein*e Spieler*in wäh- rend eines Tennisspiels verletzt, ein medizinischer Notfall auf dem Tennisplatz auftritt, das vereinseigene Defi-Ge- rät zum Einsatz kommen muss ...? Im Auffrischungskurs, durchgeführt vom DRK Ravensburg, hatten wir Mitglie- der die Möglichkeit, unsere Kenntnisse für solche Vorfälle aufzufrischen und zu erweitern. Informativ und praxisnah, abgestimmt auf den Tennissport, konnten wir diverse (Not-)situationen üben. Gut gerüstet, aber in der Hoffnung, die neuen Kenntnisse, nicht anwenden zu müssen, gingen wir raus aus dem Kurs. Die Kosten für den mehrstündigen Kurs hat der Verein übernommen. Vielen Dank dafür! Inge Fink-Spöri im Namen der Vorstandschaft Taekwondo Baindt e.V. TKD-Gürtelprüfung Nach monatelangem Training galt es für die Taekwondoka aus Baindt an der Gürtelprüfung das Gelernte zu zeigen. Für die Kids ist es die erste Prüfung. Alle Teilnehmer haben die Prüfung bestanden, wir gra- tulieren Ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen wei- terhin viel Spaß beim Training: Dick Alex, Eppler Maxim, Hermann Pia, Dick Dana, Eppler Samuel, Strehle Julian, Gaevski Sophia, Bolinger Fiona, Volkmann Hannah, Calik Amelie, Eppler Liana. Trainer Helmut Dick / Prüfer Alfred Manthei Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zu unserer Maiandacht, am Dienstag, 17.05.2022. 19.00 Uhr, im Pfarrgarten in Baindt, mit der Ge- meindereferentin Frau Lehmann. Bei schlechtem Wetter findet die Andacht in der Kirche statt. Achtung, Termin wurde von Mittwoch auf Dienstag vorverlegt! Die Vorstandschaft Am Montag, 30.05.2022 findet im Dorfgemeinschafts- haus in Boms eine Hygienewiederbelehrung statt. Be- ginn 18.30 Uhr. Es dürfen auch Mitglieder anderer Vereine teilnehmen. Kosten für LandFrauen-Mitglieder 5,00 €, für Nicht-Mit- glieder 10,00 €. Bitte das gelbe oder orange Nachweis- heft mitbringen. Anmeldung bis spätestens 25.05.2022 bei Anita Bayer unter landfrauen-ravensburg@gmx.de oder unter Tel. 07502/3851. Schützengilde Baindt Ortsmeisterschaft 2022 Liebe Mitbürger und Vereinsvorstände, nach langer coronabedingter Pause kön- nen wir dieses Jahr wieder eine Orts- meisterschaft im Schützenhaus veran- stalten. Die aktuellen Trainingszeiten sind mittwochs von 19:00 - 21:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt. Es wird auch ein Trainer vor Ort sein, der euch Tipps und Tricks mitgibt. Außerdem haben wir neue Schießjacken und Luftgewehre angeschafft, so macht das Schießen noch mehr Spaß. Die Ortsmeisterschaft wird vom 29.06.2022 bis 08.07.2022 ausgetragen. Die Siegerehrung wird anschließend am Samstag, 09.07.2022 um 19:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt stattfinden. Genauere Informationen werden zeit- nah im Gemeindeblatt veröffentlicht. Auf Euer Kommen freut sich die Schützengilde Baindt i. A. Stefan Schnez, Sportleiter Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Volleyball LJ Baindt Einzug ins Pokalfinale und Abstiegs- kampf Finale - ohoh - Finale - ohohohoh! Am Donnerstag, 28.04.2022 fand in Baindt der „Pokal Klassiker“ statt: Das Halbfinale im Bezirkspokal zwischen VLJ Baindt 1 und Langenargen Psychos. In den letzten Saisons bedeutete dies für die Baindter meist das Ende im Kampf um den Pokal - nicht aber in diesem Jahr! Mit lautstarker Unter- stützung starteten die Gastgeber in einen gRenatamä- ßigen ersten Satz, der mit 25:17 eindeutig entschieden wurde. Nach kleinen personellen Veränderungen agierten die Baindter auch im zweiten Satz souverän (25:17) und dominierten das Spiel. Von dieser positiven Stimmung getragen, ist es nicht verwunderlich, dass sich die Volley- ball Landjugend den Drei-Satz-Sieg nicht mehr nehmen ließ (25:22). Nun steht es also fest: Die VLJ Baindt steht am 15.05.2022, seit vielen Jahren wieder, im Pokalfinale. Diese Energie wird die erste Mannschaft mitnehmen in die zwei noch ausstehenden Nachholspiele. Am Sonntag, 08.05.2022 gegen Leutkirch und am Montag, 09.05.2022 geht es für die Mannschaft nochmals um alles! Mit zwei himmlischen Siegen könnte ein Abstieg aus der A-Staf- fel noch verhindert werden! Daher freuen wir uns beim Heimspiel am Sonntag, 08.05.2022 ab 16:00 Uhr auf lautstarke Unterstützung! Herzliche Einladung an alle Volleyball-Begeisterten! Basar Baindt Flohmarkt „Rund ums Kind“ am 14.05.2022 von 10 bis 13 Uhr auf dem Schulhof der Klostewiesenschule Baindt. Der Basar findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe läuft bereits und es sind noch Nummern zu vergeben. Den Link dazu und weitere Infos findet Ihr auf Facebook Kinderbasar Baindt. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Jagdgenossenschaft Baindt Jahreshauptversammlung Zu unserer Jahreshauptversammlung am Dienstag, 24. Mai 2022, 20.00 Uhr, im Schulungsraum des Feuer- wehrhauses, lade ich alle Jagdgenossen herzlich ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Geschäftsbericht 3. Kassenbericht 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Vorstellung und Beschluss einer neuen Satzung 6. Wahlen 7. Neuverpachtung von Jagdbogen II 8. Verschiedenes Um zahlreiches Erscheinen der Jagdgenossen wird ge- beten. Der Vorstand Neuverpachtung Die Jagdgenossenschaft Baindt verpachtet Teil II der Baindter Jagd neu. Bei Interesse Auskunft unter 07502-592 Kunstkreis VdK-Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingar- ten, wir starten unsere Kaffeetreffs nach der Corona Pandemie wieder!! Der 1. Kaffeetreff findet am 11. Mai 2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Hotel Best Western im Bistro, Abt-Hyller-37 - 39 in Weingarten. Es würde mich freuen, wenn wieder viele Mitglieder kom- men, es gibt eine Überraschung. Bleiben Sie bis dahin gesund. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vor- standsschaft. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Mai geboren sind, wünscht die Vorstandsschaft vom Sozial- verband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Hauptversammlung am 8. April 2022 Am 8. April fand nach einer Corona bedingten Pause wie- der eine Hauptversammlung statt und erfreulicherweise konnte unser zweiter Vorsitzender Hans Schmid, eine ganz beachtliche Anzahl von Mitgliedern und Interes- sierten begrüßen. In Vertretung von Herrn Bürgermeister Günter A. Binder begrüßte Richard Birnbaum alle Anwe- senden auch im Namen des Baienfurter Musikvereins, mit dem man früher gerne zusammen das Herbstfest gefeiert hat. Nach einer Gedenkminute für unsere ver- storbenen Mitgliedern folgte der Rückblick auf die ver- gangenen zwei Jahre durch den zweiten Vorsitzenden Hans Schmid. Verständlicherweise war dieser Bericht sehr kurz, da aus den bekannten Gründen nahezu nichts veranstaltet werden konnte. Einzig die Aktion Blumener- de und Dünger-Verkauf wurden in den Jahren 2021 und 2022 sehr erfolgreich durchgeführt. Im Kassenbericht, vorgetragen von unserer Kassiererin Bettina Kempter erfuhren wir, dass der Verein verständlicherweise gut gewirtschaftet hat, die Ausgaben hielten sich in Grenzen. Erwartungsgemäß fiel der Bericht der Revisoren Ursula und Herbert Mohring-Landsberg sehr positiv aus, die Belege für die Kassenprüfung wa- ren vollständig vorgelegt worden und die Kassenführung ohne jegliche Beanstandung. Dem Antrag auf Entlastung stimmten alle Mitglieder zu. Die Entlastung des Vorstandes war als nächster Punkt etwas schwierig, da unser erster Vorsitzender Thomas Bernhardt seit Juni 2021 nicht mehr zur Verfügung ge- standen hat. In einem erst am 7. April eingegangen Schrei- ben erklärt er seinen Rücktritt krankheitshalber. Unser Wahlleiter Helmut Steinhauser hält das Wahler- gebnis wie folgt fest: Dem scheidenden Vorsitzenden Thomas Bernhardt wird Entlastung erteilt. Die restlichen Mitglieder der Vorstand- schaft wie zweiter Vorsitzender, Schriftführer, Kassiere- rin, Beisitzer und Revisoren werden einstimmig entlastet. Nun wurde es spannend, weil der Verein ja ohne ersten Vorsitzenden war. Erfreulicherweise hat sich Ionela Atanasof nach einer Vor- stellungsrunde und einstimmiger Wahl bereit erklärt, die Vorstandschaft zu übernehmen. Hierüber freuen wir uns ganz besonders, da sie den Verein somit vor einer unge- wissen Zukunft (der Auflösung) bewahrt hat und Sie au- ßerdem die erste weibliche Vorsitzende der Gartenfreun- de ist. Das Amt der Kassiererin übernimmt ebenso Ionela Atanasof, zunächst noch in enger Zusammenarbeit mit Bettina Kempter, die das Amt aus persönlichen Gründen abgeben möchte. Alle anderen Mitglieder der Vorstand- schaft sowie Beisitzer wurden einstimmig in ihrem Amt bestätigt und alle nahmen die Wiederwahl auch an, damit der Verein mit seinen 178 Mitgliedern wieder den grund- legenden Arbeiten eines Gartenvereins nachgehen kann. Nach der Vorstellung des Haushaltsplanes ergriff unser Mitglied Rainer Goetz das Wort und dankte der Vorstand- schaft ausdrücklich für Ihr Engagement in den nicht leich- ten Zeiten ohne ersten Vorsitzenden, was mit reichlich Beifall bedacht worden ist. Oberste Priorität für die neue Vorstandschaft hat nun die Gestaltung der Themen rund um den Garten, Gemüseanbau, Weitergabe des Wissens an junge Gärtner im Einklang mit der Natur. Um 19.30 Uhr beendet Hans Schmid die Sitzung und dankt allen Anwe- senden für Ihre Treue zu den Gartenfreunden. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressewartin Die neu gewählte Vorstandschaft Die neue Vorständin Ionela Atanasof VHS Weingarten Betriebsbesichtigung Pyroll Germany GmbH in Baienfurt Nahezu schwerelos hängt die riesige Kartonrolle am Kran, gehalten nur durch ein Vakuum, und wird vollautoma- tisch zu den Querschneidern transportiert. Dort passiert eigentlich nicht viel, aus der Rolle werden einzelne Kar- tonbögen geschnitten und auf Paletten nach ganz Europa verschickt. Aber ist es wirklich so einfach wie es scheint? Welche Maschinen werden benötigt, was sin die Heraus- forderungen und für welche Endprodukte wird der Karton dann verwendet? Das sind nur ein paar Fragen, die wir gerne im Rahmen einer Werksbesichtigung in Baienfurt beantworten möchten. Bitte festes Schuhwerk tragen. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Treffpunkt auf dem Parkplatz der Firma Pyroll, Bergatreuter Str. 50, 88255 Baienfurt Freitag, 20.05.2022, 16:00 - ca. 17:30 Uhr Wir laden alle Interessierten herzlich ein. Anmeldungen bitte über die homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 0751 4000 28 Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSV-W) Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebensprak- tische Fähigkeiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobili- tätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über Fairkauf Weltmarkt Am Samstag, den 7. Mai2022 findet der nächste Fair- kauf- Flohmarkt statt. In der Wangenerstr. 170 in Ra- vensburg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trödel stöbern, nach Sammlerstücken su- chen und nebenbei auch einiges Skurriles entdecken. Fairer Handel sowie Informationen über Menschen und andere Kulturen bietet die Aktion FAIRKAUF - WELT- MARKT am 7. Mai 2022 von 14.00 - 17.00 Uhr im Dorfge- meinschaftshaus Blitzenreute. Den Besuchern wird ein breites Warenspektrum, Infor- mationen, Musik und Unterhaltung präsentiert. Um 15:00 Uhr berichten Steffi und Stefan Maurus aus Blitzenreute von ihrem Besuch in der Emmaus Schule in Uganda, einer Schule mit Visionen. Die Referenten werden mit den Besuchern eintauchen in den Alltag des Schulbe- triebs und mitnehmen zu den Familien der Kinder, Schwie- rigkeiten und Herausforderungen beleuchten, aber auch von unbändiger Lebensfreude und Frohsinn berichten. Es erwartet Sie ein kurzweiliger Vortrag aus Bild, Video und Ton mit spannenden Erzählungen. Das Projekt, Emmaus Centre - Primary School wird von der Gemeinschaft Im- manuel Ravensburg unterstützt. Eine Schola des CHOR Cantiamo aus Blitzenreute, unter der Leitung von Lisbeth Ross wird den Nachmittag mu- sikalisch mitgestalten. Wie gewohnt gibt es zu Gunsten der Mission Kaffee und Kuchen und erstmals auch einen BÜCHERFLOHMARKT. Am Stand der KAB wir außerdem eine afrikanische Suppe angeboten. Die KAB/VKL Orts- gruppe Blitzenreute lädt herzlich ein. Kreismedienzentrum Ravensburg Einladung Medien und mehr...! Offener Nachmittag am Kreismedienzentrum RV Mittwoch, 01. Juni 2022 Agenda 14:00 Uhr Ankommen 14:30 - 15:30 Uhr Workshoprunde 15:30 - 16:30 Uhr Information, Austausch 16:30 - 17:30 Uhr Workshoprunde 18:00 Uhr Ende der Veranstaltung Angebote MIT DEM LAPTOP 3D-KONSTRUIEREN MIT TINKERSCHOOL FOTOGRAFIE UND BILDBEARBEITUNG PODCAST, HÖRSPIELE & CO LERNSERVER: DIAGNOSE UND FÖRDERUN TREFFPUNKT "DIREKTER DRAHT" INFOS/ANMELDUNG HTTPS://KREISMEDIENZENTRUM.DE/ MEDIENKOMPETENZTAGE Offener Nachmittag am Kreismedienzentrum RV Mittwoch, 01. Juni 2022 Agenda 14:00 Uhr Ankommen 14:30 - 15:30 Uhr Workshoprunde 15:30 - 16:30 Uhr Information, Austausch 16:30 - 17:30 Uhr Workshoprunde 18:00 Uhr Ende der Veranstaltung Videoproduktion mit dem Laptop 3D-Konstruieren mit Tinkerschool Fotografie und Bildbearbeitung Podcast, Hörspiele & Co. Lernserver: Diagnose und Förderung Treffpunkt „Direkter Draht“ Infos/Anmeldung https://kreismedienzentrum.de/medienkompetenztage MEDIENKOMPETENZTAGE BW 30. Mai - 03. Juni 2022 Alle Angebote im Landkreis Ravensburg Medien und mehr...! Offener Nachmittag KMZ Ravensburg Präsen z Der Lernserver – Rechtschreibleistungendiagnostizieren und fördernKMZ Ravensburg Präsenz HTTPS://MEDIENKOMPETENZTAGE-BW.DE Wie erstelle ich einen Podcast? Schule am Schlosspark Aulendorf online Geschafft! 1:1-Ausstattung mit iPads. Voraussetzungen, Weg und RückblickGMS Argenbühlonline Tatsachen 3D-Konstruieren mit TinkerSchool KMZ Ravensburg Präsenz Fotografie undBildbearbeitung für Anfänger KMZ RavensburgPräsenz Do it yourself - Videoproduktion mit dem Laptop KMZ Ravensburg Präsenz Programmieren in der Grundschule GS Blitzenreute Präsenz Podcast, Hörspiele & Co.:Audioprodukte mit demiPad erstellen KMZ Ravensburg Präsenz 31. Mai 2022 Treffpunkt "Direkter Draht" KMZ Ravensburg Präsenz 01. Juni 2022 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Mo. 16.05.2022 bis einschl. Fr. 27.05.2021 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen Tel. 2616, tel. Voranmeldung! Dr. med. Hartmann, Baindt Tel. 4944 Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi. 29.06.2022 und Do. 30.06.2022 geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 26. März 2021 Nummer 12 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ausbau der Teststrategie in der Gemeinde Baindt Allen Baindter Bürgerinnen und Bürgern stehen erst- mals am 31.03.2021 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle die kostenlosen Schnell- bzw. Selbsttests zur Verfügung. Die Antigen-Schnell- tests werden zunächst immer mittwochs von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle durchgeführt und von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des DRK Bereitschaftsdienstes Baien- furt-Baindt angeleitet. Voraussetzung für den Schnelltest ist eine Anmel- dung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Bitte bringen Sie folgendes zum Test mit: - Ausweis - ausgefüllte Einverständniserklärung (bei Minderjährigen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten) - ausgefülltes Formular für die Bescheinigung, wenn Sie eine Bescheinigung wünschen. ➞ Die Einverständniserklärung und das Formular für die Bescheinigung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/teststrategie Wie geht es nach dem Test weiter? Mit dem POC-Schnelltest steht nach 15 Minuten ein Ergebnis fest, das Ihnen von den HelferInnen des DRK Baienfurt-Baindt umgehend mitge- teilt wird. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden die Daten an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Die betroffene Testperson muss sich mit ihren Haushaltsangehörigen in häusliche Quarantäne begeben und einen Termin für einen PCR Test vereinbaren. Hinweis: Personen mit Symptomen wie Husten, Fieber und Erkältungs- symptomen sollen direkt einen Arzt aufsuchen. Ein Zutritt zur Teststation ist nur für symptomlose Personen möglich. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem negativen Schnelltest-Ergebnis um eine Momentaufnah- me handelt, die keine 100 %ige Sicherheit garantieren kann. Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit für Baindter LehrerInnen sowie ErzieherInnen sich zweimal in der Woche, montags und mittwochs, auf das Coronavirus testen zu lassen. Durchgeführt werden die Tests durch Dr. Jens Scheibner, Apotheker und Inhaber der Hubertus-Apotheke in Baindt und der Achtal-Apotheke in Baienfurt, zu- sammen mit seinem Team. Seit Donnerstag wurde das Angebot um kostenlose Bürgertests ausgeweitet. Jeden Donnerstag können sich Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt auf das Coronavirus testen lassen. Diese Tests werden in der X-Zone, Ravensburger Str. 10, in Baienfurt durchgeführt. Weitere Informationen, auch zur Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 01.04.2021 Redaktionsschluss: 29.03.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Breitbandausbau in der Gemeinde Baindt Die Zuschlagserteilung der ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Umsetzung des FTTx-Ausbaus der Breit- bandversorgung in den Gemeinden Baindt und Fronreute an die Ingenieurgesellschaft PPHT mbH aus Kronach erfolgte am 11.03.2021. Die Gemeinden haben gemeinsam ausgeschrieben, um ein wirtschaftlich sinnvolles Bau- volumen ausschreiben zu können. Somit hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg mittlerweile das dritte große Ausbaupaket erfolgreich auf den Weg gebracht. Das Ingenieurbüro PPHT mbH setzte sich in dem zweistufigen Auswahlverfahren, welches europaweit durchge- führt wurde, durch. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am 16.03.2021 im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute. Sobald diese Planungen abgeschossen sind, wird der Bau des eigentlichen Netzes ausgeschrieben. Für den Breitbandausbau gibt es Bundes- und Landesfördermittel, bei denen die Förderquote des Bundes bis zu 50 % und die des Landes bis zu 40 % der förderfähigen Kosten beträgt. Mit diesem Schritt macht sich die Gemeinde Baindt fit für die Surfgeschwindigkeiten der Zukunft. Die Gemeinde Baindt und der Zweckverband Breitbandversorgung freuen sich auf eine erfolgreiche Zusam- menarbeit. des FTTx-Ausbaus der Breitbandversorgung in den Gemeinden Baindt und Fronreute an die Ingenieurgesellschaft PPHT mbH aus Kronach erfolgte am 11.03.2021. Die Gemeinden haben gemeinsam ausgeschrieben, um ein wirtschaftlich sinnvolles Bauvolumen ausschreiben zu können. Somit hat der Zweckverband Breitband- versorgung im Landkreis Ravensburg mittlerweile das dritte große Ausbaupaket erfolgreich auf den Weg gebracht. Das Ingenieurbüro PPHT mbH setzte sich in dem zweistufigen Auswahlverfahren, welches europaweit durchgeführt wurde, durch. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am 16.03.2021 im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute. Sobald diese Planungen abgeschossen sind, wird der Bau des eigentlichen Netzes ausgeschrieben. Für den Breitbandausbau gibt es Bundes- und Landesfördermittel, bei der die Förderquote des Bundes bis zu 50% und die des Landes bis zu 40% der förderfähigen Kosten beträgt. Mit diesem Schritt macht sich die Gemeinde Baindt fit für die Surfgeschwindigkeiten der Zukunft. Die Gemeinde Baindt und der Zweckverband Breitbandversorgung freuen sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Vertragsunterschrift mit ausreichend Abstand im DGH in Fronreute (von links): Alexander Kubalek, Geschäftsführer PPHT, Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender Zweckverband und BM Fronreute und Simone Rürup, BM Baindt Vertragsunterschrift mit ausreichend Abstand im DGH in Fronreute (von links): Alexander Kubalek, Geschäftsfüh- rer PPHT, Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender Zweckverband und BM Fronreute und Simone Rürup, BM Baindt Beginn der Sommerzeit Bitte beachten Sie: In der Nacht von Samstag, 27. März auf Sonntag, 28. März wird die Uhr von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung (m/w/d) Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Sachbearbeiter (m/w/d) Die Gemeinde Baindt sucht für die Kämmerei einen Sachbearbeiter (m/w/d) in Teilzeit (55%). Die Teilzeitstelle ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören das Anordnungs- wesen, die Mitarbeit in der Anlagenbuchhaltung sowie weitere Tätigkeiten in der Finanzverwaltung. Sie passen am besten zu uns, wenn Sie eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder eine kaufmän- nische Ausbildung haben. Mit Word, Excel sowie an- deren PC-Programmen gehen Sie souverän um. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD (Entgeltgruppe 6). Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, erwarten wir gerne Ihre Bewer- bungsunterlagen spätestens bis zum 09.04.2021. Für Fragen steht Ihnen Kämmerer Herr Abele gerne unter Tel. 07502/9406-20 zur Verfügung. Unsere Anschrift: Gemeinde Baindt, Marsweiler straße 4, 88255 Baindt oder per Mail an wolfgang.abele@baindt.de Wir freuen uns auf Sie! Stellenausschreibung Stellenausschreibung (m/w/d) Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächst- möglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Amtliche Bekanntmachungen Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte • Informationsveranstaltung Bauträger am 19.04.2021 um 15:30 Uhr • Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemein- schaften“ am 19.04.2021 um 18:30 Uhr • Fachseminar “Bauen mit Baugemeinschaften“ für Architekten und Projektsteuerer am 29.04.2021 um 14:00 Uhr • Vermarktungsauftakt - Vorstellung des Städtebaus, des Verfahrens und der Vermarktungsunterlagen am 29.04.2021 um 18:30 Uhr • Rückfragekolloquium für potentielle Anker-Bewer- ber mit vertiefenden Informationen am 11.05.2021 um 15:00 Uhr Nach Möglichkeit finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Weitere Informationen folgen. Auswärtige Impftage in der Gemeinde Baindt Alle Baindter Bürgerinnen und Bürger ab 85 Jahren wur- den von der Verwaltung angeschrieben, um den Bedarf für eine Corona Schutzimpfung vor Ort in Baindt abzu- fragen. Voraussetzung für den Erhalt eines Termines ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher es nicht ermöglicht, nach Ravensburg oder in ein anderes Impf- zentrum zu kommen. Von 140 angeschriebenen Bürgerinnen und Bürgern mel- deten sich insgesamt ca. 50 zurück. Davon gaben 30 Per- sonen einen Bedarf für eine Schutzimpfung in Baindt an. All diesen kann ein Termin in den nächsten Wochen in der Schenk-Konrad-Halle angeboten werden. Weitere 20 Personen meldeten sich zurück mit der Anga- be, keinen Bedarf für einen Impftermin in Baindt zu haben, da sie bereits durch eines der Impfzentren versorgt sind. Die kreisweite Initiative für naturnahe Firmengelände – ein Kooperationsprojekt des Landkreis Ravensburg mit dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bodensee-Stiftung – herzlich zu dieser Online-Veranstaltung ein. Firmengelände dienen vor allem der wirtschaftlichen Aktivität, fast alle Standorte verfügen aber auch über grüne Freiflächen etwa in Form von Randstreifen oder Baulandreserven. Diese Freiflächen werden mitunter als empfunden. Dass und wie sich Grünflächen auf Firmengeländen in bunte, attraktive verwandeln lassen, ist Inhalt der Veranstaltung. Im Vordergrund steht die Notwendigkeit, den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Für die Unternehmen sind aber mit einer naturnahen Gestaltung Ihrer Standorte viele weitere Vorteile verbunden: Die Flächen können für erholsame Pausen oder auch für Besprechungen genutzt werden, naturnah gestaltete Flächen sind pflegearm und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel – und das ohne Einschränkung des Betriebsablaufs Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen durch die kreisweite Initiative möglich sind, ist weiterer Teil der Veranstaltung. Eines der Unternehmen, die im letzten Jahr bereits von einer Erstberatung profitiert hat, ist die Ravensburger Verlag GmbH. Wie diese Beratung ablief und was dadurch in Bewegung gesetzt werden konnte, das erfahren Interessierte im Interview mit Elke Schwabe Ravensburger. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung bei stiftung.org Hintergrund: Initiative im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreis Ökosysteme erhalten und entwickeln, strukturarme Flächen aufwerten und einer breiten Sensibilisierung und Einbindung der Öffentlichkeit. Mit diesen Zielen d übernimmt der Landkreis Ravensburg eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Verlust der Einen der Schwerpunkte setzt der Landkreis bei Unternehmen und deren Firmengeländen. oder vorübergehend wertvolle Lebensräume für die heimische Pflanzen- nebenbei wird dabei die Arbeitsumgebung aufgewertet und letztendlich auch die Wirtschaft im Landkreis im Wettbewerb um die besten Köpfe gestärkt. LIFE-BooGI-BOP Das durch das EU-LIFE-Programm geförderte Projekt „Boosting Urban Green Infrastructure through Biodiversity Oriented Design of Buisness Premises” läuft noch bis Ende 2021. Schwerpunkte des von Partnern in Deutschland, Slowakei, Spanien und Österreich getragenen Projektes, sind die Beratungen von Firmen bezüglich der biodiversitätsfreundlichen Gestaltung ihres Firmengeländes und Liegenschaftsmanagement, die Sensibilisierung des Bau- und Garten- und Landschaftsbausektor u.a. für das Facilitiy Management und Landschaftsgärtner*innen sowie die Bewusstseinsbildung durch Firmengelände für Mensch und Natur Online- Informationsveranstaltungen für Unternehmen am 30. März, 15 - 16 Uhr Die kreisweite Initiative für naturnahe Firmengelände – ein Kooperationsprojekt des Landkreis Ravensburg mit dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bodensee-Stiftung – lädt alle interessierten Unternehmen herzlich zu dieser Online-Veranstaltung ein. Firmengelände dienen vor allem der wirtschaftlichen Aktivität, fast alle Standorte verfügen aber auch über grüne Freiflächen etwa in Form von Randstreifen oder Baulandreserven. Diese Freiflächen werden mitunter als nutzlos empfunden. Dass und wie sich Grünflächen auf Firmengeländen in bunte, attraktive Lebensräume für Mensch und Natur verwandeln lassen, ist Inhalt der Veranstaltung. Im Vordergrund steht die Notwendigkeit, den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Für die Unternehmen sind aber mit einer naturnahen Gestaltung Ihrer Standorte viele weitere Vorteile verbunden: Die Flächen können für erholsame Pausen oder auch für Besprechungen genutzt werden, naturnah gestaltete Flächen sind pflegearm und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel – und das ohne Einschränkung des Betriebsablaufs. Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen durch die kreisweite Initiative im Landkreis Ravensburg möglich sind, ist weiterer Teil der Veranstaltung. Eines der Unternehmen, die im letzten Jahr bereits von einer Erstberatung profitiert hat, ist die Ravensburger Verlag GmbH. Wie diese Beratung ablief und was dadurch in Bewegung gesetzt werden konnte, das erfahren Interessierte im Interview mit Elke Schwabe, Nachhaltigkeitsteam Ravensburger. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung bei daniela.dietsche@bodensee- stiftung.org Hintergrund: Initiative im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreis Ravensburg Ökosysteme erhalten und entwickeln, strukturarme Flächen aufwerten und Biotope vernetzen – begleitet von einer breiten Sensibilisierung und Einbindung der Öffentlichkeit. Mit diesen Zielen der Biodiversitätsstrategie übernimmt der Landkreis Ravensburg eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt. Einen der Schwerpunkte setzt der Landkreis bei Unternehmen und deren Firmengeländen. Hier können dauerhaft oder vorübergehend wertvolle Lebensräume für die heimische Pflanzen- und Tierwelt geschaffen werden. Ganz nebenbei wird dabei die Arbeitsumgebung aufgewertet und letztendlich auch die Wirtschaft im Landkreis im Wettbewerb um die besten Köpfe gestärkt. LIFE-BooGI-BOP Das durch das EU-LIFE-Programm geförderte Projekt „Boosting Urban Green Infrastructure through Biodiversity Oriented Design of Buisness Premises” läuft noch bis Ende 2021. Schwerpunkte des von sieben europäischen Partnern in Deutschland, Slowakei, Spanien und Österreich getragenen Projektes, sind die Beratungen von Firmen bezüglich der biodiversitätsfreundlichen Gestaltung ihres Firmengeländes und – bei entsprechender Größe - im Liegenschaftsmanagement, die Sensibilisierung des Bau- und Garten- und Landschaftsbausektors, Schulungen u.a. für das Facilitiy Management und Landschaftsgärtner*innen sowie die Bewusstseinsbildung durch Firmengelände für Mensch und Natur Online-Informationsveranstaltungen für Unternehmen am 30. März, 15 - 16 Uhr Die kreisweite Initiative für naturnahe Firmengelände – ein Kooperationsprojekt des Landkreis Ravensburg mit dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bodensee-Stiftung – lädt alle interessierten Unternehmen herzlich zu dieser Online-Veranstaltung ein. Firmengelände dienen vor allem der wirtschaftlichen Aktivität, fast alle Standorte verfügen aber auch über grüne Freiflächen etwa in Form von Randstreifen oder Baulandreserven. Diese Freiflächen werden mitunter als nutzlos empfunden. Dass und wie sich Grünflächen auf Firmengeländen in bunte, attraktive Lebensräume für Mensch und Natur Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 verwandeln lassen, ist Inhalt der Veranstaltung. Im Vor- dergrund steht die Notwendigkeit, den dramatischen Ver- lust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Für die Unter- nehmen sind aber mit einer naturnahen Gestaltung Ihrer Standorte viele weitere Vorteile verbunden: Die Flächen können für erholsame Pausen oder auch für Besprechun- gen genutzt werden, naturnah gestaltete Flächen sind pflegearm und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpas- sung an den Klimawandel – und das ohne Einschränkung des Betriebsablaufs. Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen durch die kreisweite Initiative im Landkreis Ravensburg möglich sind, ist weiterer Teil der Veranstaltung. Eines der Unternehmen, die im letzten Jahr bereits von einer Erstberatung profitiert hat, ist die Ravensburger Verlag GmbH. Wie diese Beratung ablief und was dadurch in Bewegung gesetzt werden konnte, das erfahren Inter- essierte im Interview mit Elke Schwabe, Nachhaltigkeit- steam Ravensburger. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung bei daniela.dietsche@bodensee-stiftung.org Hintergrund: Initiative im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreis Ravensburg Ökosysteme erhalten und entwickeln, strukturarme Flä- chen aufwerten und Biotope vernetzen – begleitet von einer breiten Sensibilisierung und Einbindung der Öffent- lichkeit. Mit diesen Zielen der Biodiversitätsstrategie über- nimmt der Landkreis Ravensburg eine Vorreiterrolle im Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt. Einen der Schwerpunkte setzt der Landkreis bei Unternehmen und deren Firmengeländen. Hier können dauerhaft oder vorübergehend wertvolle Lebensräume für die heimische Pflanzen- und Tierwelt geschaffen werden. Ganz neben- bei wird dabei die Arbeitsumgebung aufgewertet und letztendlich auch die Wirtschaft im Landkreis im Wett- bewerb um die besten Köpfe gestärkt. LIFE-BooGI-BOP Das durch das EU-LIFE-Programm geförderte Projekt „Boosting Urban Green Infrastructure through Biodiver- sity Oriented Design of Buisness Premises” läuft noch bis Ende 2021. Schwerpunkte des von sieben europäischen Partnern in Deutschland, Slowakei, Spanien und Österreich getragenen Projektes, sind die Beratungen von Firmen bezüglich der biodiversitätsfreundlichen Gestaltung ihres Firmengeländes und – bei entsprechender Größe – im Lie- genschaftsmanagement, die Sensibilisierung des Bau- und Garten- und Landschaftsbausektors, Schulungen u.a. für das Facilitiy Management und Landschaftsgärtner*innen sowie die Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit. Unternehmen, die entsprechende naturnahe Umgestal- tungen ihrer Firmengelände durchführen, werden in die Datenbank der „guten Beispiele“ aufgenommen und u.a. über die internationale Website einer breiten Öffentlich- keit präsentiert. Nähere Informationen zu der kreisweiten Initiative des Landkreises und der Biodiversitätsstrategie,dem EU-LI- FE Projekt und den Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit der Ravensburger Verlag GmbH finden Sie unter den folgenden Links: - Kreisweite Initiative zu naturnahen Firmengelände im Landkreis Ravensburg: https://www.biodiversity-premises.eu/de/naturna he-firmengelaende-ravensburg.html - Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg: https://www.naturvielfalt-rv.de/startseite www.instagram.com/naturvielfalt.ravensburg - Projekt EU-LIFE BooGI-BOP: www.biodiversity-premises.eu - Ravensburger Verlag GmbH: https://www.ravensburger-gruppe.de/de/ueber- ravensburger/nachhaltigkeit-bei- ravensburger/index. html Kontakt: Bodensee-Stiftung Daniela Dietsche Fritz-Reichle-Ring 4 78315 Radolfzell, Deutschland Tel.: 0 77 32 - 99 95 – 446 Fax: 0 77 32 - 99 95 – 49 E-Mail: daniela.dietsche@bodensee-stiftung.org Website: www.bodensee-stiftung.org Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Januar 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Fahrzeuge Anzahl der Überschrei- tungen Tempolimit km/h Höchstge- schwindig- keit km/h Schachenerstraße 4 0 30 32 Thomas-Dachser- Straße 387 23 70 111 Wickenhauserstraße 222 23 50 77 Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Februar 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Fahrzeuge Anzahl der Überschrei- tungen Tempolimit km/h Höchstge- schwindig- keit km/h Schachenerstraße 33 4 30 43 Thomas-Dachser- Straße 353 14 70 94 Marsweilerstraße 188 7 50 60 Gartenstraße 108 1 50 61 Lieber Auto-, Traktor- und Motorradfahrer! Wir Kinder bitten dich, fahre doch etwas langsamer! Uns zuliebe! DANKE!!! Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 27. März / Sonntag, 28. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. März Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 28. März Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist am Karsams- tag, den 03.04.2021, geschlossen. Ab 9. April 2021 ist die Kompostieranlage erstmals am Freitag geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswe- ge frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2021 Vom 01.04.2021 – 30.11.2021 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten des Wertstoffhofs in der Karwoche Der Wertstoffhof ist in der Karwoche am Mittwoch, den 31.03.2021, von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Aufgrund der aktuellen Lage zum Corona-Virus er- folgt der Betrieb des Wertstoffhofes unter folgenden Bedingungen: • Zutritt nur mit einer medizinischen Maske • Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der des Annahme- personals: Halten Sie bitte Abstand von mind. 1,5 m zu anderen Personen. • Das Annahmepersonal ist berechtigt, die Anzahl der Personen zu begrenzen, die sich zeitgleich auf dem Wertstoffhof aufhalten. Bitte beachten Sie hier in Ihrem eigenen Interesse die Anweisungen des An- nahmepersonals. • Die Annahme von Elektroschrott mit akkubetriebe- nen Geräten wird vorübergehend ausgesetzt. Diese Vorsichtsmaßnahme dient dazu, die Kontakte mit dem Annahmepersonal zu vermeiden, da Akkus von den anliefernden Personen vor dem Einwurf in den Sammelbehälter entfernt und dem Annahmeperso- nal übergeben werden müssen. Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender März 29.03. Mobiles Corona-Impfangebot für über 85-jährige Baindter Bürgerinnen und Bürger Schenk-Konrad-Halle April 13.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ und „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Gemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Briefe an Senioren Besuche in Seniorenheimen sind nach wie vor immer noch sehr schwer mög- lich. So haben wir uns im Kindergarten dazu entschlossen, die Aktion der DAK zu unterstützen und Briefe an die Senioren zu schreiben, die die Kinder mit ihren Bildern verschönerten. Wir erklärten den Kindern, dass es sehr viele alte Men- schen gibt, die jetzt in dieser Zeit oft alleine sind. So ka- men wir während des Malens auch in Gespräche über das „Alt“ sein, über Omas und Opas, die noch leben oder auch schon gestorben sind. Die Kinder reagierten sehr einfühl- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 sam und ließen sich schnell begeistern, ein Bild zu malen. Alle unsere Werke wurden eingesammelt und der DAK übergeben, die diese dann an die Senioren weiterleitet. Das Schöne an dieser Aktion war, dass auch die Kinder etwas daraus lernen konnten: Es ist schön, anderen Menschen eine Freude zu machen. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet wie im letzten Jahr online statt am Mittwoch, 14. April 2021 ab 19:30 Uhr Für die Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder. Tagesordnung: • Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden • Bericht und Anliegen der Kassenwartin • Bericht der Kassenprüferinnen • Entlastung des Vorstands • Wahlen (Vorsitz, Kassenwart, Kassenprüfer, Beisitzer) • Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule • Der Förderverein während der Pandemie • Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Blutspende auch während der Osterzeit dringend benötigt Ferien und Feiertage wirken sich direkt auf den Vorrat von Blut für Therapie und Notfallversorgung aus. Des- halb ruft der DRK-Blutspendedienst dazu auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Die Corona-Pandemie stellt die Blutspendedienste immer wieder vor Herausforderungen. Aufgrund der begrenz- ten Haltbarkeit von Blutpräparaten werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Auch in Zeiten der Corona-Pan- demie und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK dringend um Ihre Blutspende. Donnerstag, dem 08.04.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 88255 BAIENFURT Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/Baien furt-Achtalschule Blutspende nur mit Online-Terminreservierung. Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Ab- stand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende aus- schließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Blutspende. Mit Abstand sicher. Das DRK führt die Blut- spende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene- und Sicher- heitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Spender werden gebeten, nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körper-temperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Bei Fragen rund um die Blutspende steht Ihnen die kos- tenfreie Service-Hotline unter 0800-11 949 11 zur Verfü- gung. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: www.blutspende.de/corona/ Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2021 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Würt- temberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Land- schaftsformen kümmern, können sich um den Kultur- landschaftspreis 2021 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unse- rer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vor- bild und verdient öffentliche Anerkennung.“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Hei- matbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotier- ten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen, be- weidete Wacholderheiden oder die gelungene Rekultivie- rung eines Steinbruchs. Biologischer, nachhaltiger und regionaler Genuss im Osternest Bunte Eier, Schokohasen und andere Naschereien, so sieht das standardmäßige Osternest aus. Doch wo kommen eigentlich die Eier her und wie wurden die Hühner, die sie legten gehalten? Wie wurde der Kakao für die Schokolade angebaut? Sie wissen es nicht? Wie wäre es also mit einem Nest in diesem Jahr, bei dem Sie sich über die Haltung der Hühner und der Herkunft der Produkte sicher sein können? Die Bio-Musterregion Ravensburg setzt sich für die regi- onale Bio-Landwirtschaft im Landkreis Ravensburg und den angrenzenden Gemeinden Meckenbeuren, Tettnang und Neukirch ein und hat im Zuge dessen, das Projekt „Bio-Gschenkle – biologisch, regional, nachhaltig Genuss verschenken“ ins Leben gerufen. Die 14 beteiligten Bio-Hö- fe und Naturkostläden packen Ihnen ein Bio-Nest für Os- tern oder auch ein Geschenk zu jedem anderen Anlass mit besten Bio-Produkten aus der Region und angren- zenden Bio-Muster- und Öko-Modellregionen (Biberach, Bodensee, Oberallgäu-Kempten). Die liebevoll verpack- ten Nester sind nicht nur ein echter Hingucker, sondern auch ein Beitrag zur Unterstützung unserer regionalen Bio-Landwirtschaft und handwerklichen Verarbeitungs- unternehmen, die für unsere Ernährungssouveränität im Landkreis unerlässlich sind. Die Bioland-Eier vom Sonnenhof in Bad Waldsee oder dem Biohof Vetter in Baienfurt schmücken das traditionelle Öko-Neschtle. Die Hühner werden hier in mobilen Hühner- ställen gehalten, erhalten Auslauf und bestes Bio-Futter, dessen Produktion die Böden nicht durch Überdüngung und die Umwelt nicht durch chemisch-synthetische Pflan- zenschutzmittel belastet. Aber nicht nur Eier können den Weg ins Neschtle finden, die Palette an Produkten ist lang! Edwin Bertrand stellt neben Honig auch Apfel-Honig-Bal- samessig, Honig-Birnen-Likör und verschiedene Lippen- pflegeprodukte in seiner Urbach-Imkerei in Bad Waldsee her. Er arbeitet eng mit Familie Hepp vom Sonnenhof und Familie Metzler von Hof Poppenhaus in Wolfegg zusam- men und verpackt in seinen Bio-Gschenkle auch deren Eier und Getreideprodukte wie Mehle und Nudeln. Weitere Balsamessige, wie auch Öle gibt es bei der Adrian Manufaktur in Waldburg. Das Tochterunternehmen der Vom Fass AG hat sich auf die handwerkliche Herstellung von Bio-Essigprodukten spezialisiert und bezieht z.B. die Äpfel von Bio-Streuobstwiesen der Region. Verschiedenste Getreideprodukte gibt es beim Biohof Sigg in Bad Wurzach und Hof Poppenhaus in Wolfegg im Neschtle. Beide Familien haben ihr Herz insbesondere an den Dinkel verschenkt. Familie Metzler hält zudem eine Milchviehherde zur Bio-Milch-Produktion. Familie Abler hat neben den Ge- treideprodukten von Barbara Sigg viele eigene Speziali- täten im Angebot, wie z.B. verschiedene Sirupe, Marmela- den, Essige, Kekse, Müslis und Pestos. Angela Abler-Heilig stellt ihre Produkte alle selbst her. Das Obst und Gemüse sowie die Kräuter, die verarbeitet werden, stammen aus ihrem Bio-Anbau am Hof, den sie nach den Prinzipien der Permakultur betreibt. Eine weitere Besonderheit finden Sie auf dem Knolpershof in Neuravensburg, hier gibt es eine Bio-Rarität: Bio-Gin aus der eigenen Brennerei. Da- neben gibt es eigens hergestellte Nudeln, Salatdressing und Apfelessig. Neben den Verkaufsstellen direkt bei den Erzeugern, gibt es die Bio-Gschenkle auch bei verschie- denen Naturkostläden der Region zu kaufen. Hier kann meist aus einem vielfältigen, regionalen Bio-Sortiment ein Neschtle zusammengestellt werden. In Ravensburg stellen Ihnen Alnatura und der Viktualien- markt das Geschenk Ihrer Wahl zusammen. In Leutkirch finden Sie das passende Geschenk im Dorfla- den der Allgäuer Genussmanufaktur in Urlau und in Me- ckenbeuren beim Liebenauer Landleben. Das Naturwerk Samhof in Wolfegg wird von Familie Speidler geführt und verkauft neben verschiedensten Bio-Produkten auch die Bio-Gschenkle. Je nach Wetter bietet sich an Ostern viel- leicht auch ein Picknick im Freien an. Wie wäre es dafür mit einem Bio-Frühstückskorb der Bäckerei Maier in Horgenzell? Alle Verkaufsstellen versuchen auf Ihre individuellen Wün- sche so gut wie möglich einzugehen. Viele können die Gschenkle auch verschicken oder liefern (mit Aufpreis). Nicht nur für Privatpersonen sollte das Bio-Gschenkle eine nachhaltige Alternative zum Standard-Oster-Nest sein, auch Firmen und Vereine sind eingeladen ihre Mitarbei- ter/innen und Vereinsmitglieder mit liebevollem Genuss aus der Region zu beschenken. „Wir möchten mit dem Bio-Gschenkle die Verbraucher in der Region erreichen und zeigen, wie vielfältig die Produktpalette bei uns ist.“, so Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio-Musterregi- on Ravensburg, die das Projekt initiiert hat. Betriebe und Vereine können dazu beitragen, die regionale Bio-Land- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 wirtschaft durch das Verschenken der Bio-Gschenkle bekannter zu machen und die Erzeugung hochwertiger, nachhaltiger und gesunder Lebensmittel in der Region unterstützen. Ein Osterneschtle mit echtem Mehrwert also. Eine genauere Beschreibung der einzelnen Geschenk- körbe finden Sie auf der Homepage der Bio-Musterre- gion unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg bei den Projekten. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice VORANKÜNDIGUNG Silofolien- und Altreifen-Entsorgung vom 13.-15. April (Dienstag – Donnerstag) 2021 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt…damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice Fiona - Gemeinsamer Antrag 2021 Im Moment läuft die Antragsbearbeitung für den Fiona Antrag. 2021. Persönliche Termine bei uns in der Geschäftsstelle sind unter den CoronaSchutzmaßnahmen möglich. Beachten Sie bitte, dass Beratungen zum Gemeinsamen Antrag nicht angeboten werden – lediglich das Ausfüllen des Online-Antrags und der Schlagskizzen. Ansprechpartnerin Gemeinsamer Antrag: Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 Sammelbestellung Trichogramma-Schlupfwespen Bestellen Sie bei uns Ihren Bedarf bis zum 07. Mai 2021. Gerne können wir Ihnen auch eine Ausbringung mit Mul- tikopter anbieten. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 VORANKÜNDIGUNG Silofolien- und Altreifen-Entsorgung vom 13.-15. April (Dienstag – Donnerstag) 2021 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice VORANKÜNDIGUNG Silofolien- und Altreifen-Entsorgung vom 13.-15. April (Dienstag – Donnerstag) 2021 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt…damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Die Folie wird recycelt...damit gebrauchte Folie Rohstof- fe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., 88356 Ostrach, Tel. 07585/93070 Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen - Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Freizeit und Reisen Fortbildungs-Netzwerk Demenz im Landkreis Ravensburg – Telefonsprechstunde Das Netzwerk Demenz ist ein Angebot des Landrat- samtes Ravensburg sowie des ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau und bietet für pflegende Angehörige sowie Mitwirkende in ehrenamtlichen Diensten im Land- kreis Ravensburg regelmäßig kostenfreie Veranstaltun- gen und Fortbildungen zum Thema „Demenz“ an. Corona-bedingt muss der Start der für das Frühjahr ge- planten Veranstaltungen erneut verschoben werden. Al- ternativ verlängert das Netzwerk Demenz das Angebot seiner Telefonsprechstunde für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Tätige bis Ende Mai 2021. Die Telefons- prechstunde findet immer mittwochs von 9.30 Uhr – 13.00 Uhr statt. Sie erreichen die Ansprechpartnerin, Frau Ma- rion Müller, unter der Rufnummer 0751/7601-2040. Zur Vereinbarung eines Telefontermins per Email wenden Sie sich bitte an: marion.mueller@zfp-zentrum.de. Bei Fragen rund um das Thema Hilfe- und Pflegebedürf- tigkeit stehen ferner die Ansprechpartnerinnen der Pfle- gestützpunkte im Landkreis Ravensburg zur Verfügung: Pflegestützpunkt Schussental: 0751/ 85-3320 oder - 3321 Pflegestützpunkt Altshausen: 0751/ 85-3318 Pflegestützpunkt Bad Waldsee: 07524/ 97483317 Pflegestützpunkt Leutkirch: 07561/9820-3501 Pflegestützpunkt Wangen: 07522/ 996-3667 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Medizin studieren“ Experten-Chat am 24. März 2021 Sie zählen zweifellos zu den Held*innen der Corona-Pan- demie: Mit ihrer Arbeit retten Ärzt*innen täglich Men- schenleben. Grundlage für ihr beherztes Handeln ist ein umfangreiches Medizinstudium. Was man dazu wissen sollte, klärt der nächste abi> > Chat am 24. März von 16 bis 17.30 Uhr. Wer als Ärztin oder Arzt arbeitet, kann sich über Lange- weile nicht beschweren. Nicht selten eilen Mediziner*innen zwischen Schreibtisch und OP-Saal, Praxis und Hausbesu- chen hin und her. Immerhin genießen sie für ihren Einsatz in der Regel eine hohe Wertschätzung: Arzt oder Ärztin ist nach wie vor einer der angesehensten Berufe. Alle Infos rund ums Medizinstudium Sicherlich ist dies eines der Gründe, weshalb viele junge Menschen ein Medizinstudium anstreben. Wenngleich nicht alle von ihnen einen der begehrten Plätze an den Hochschulen ergattern. Insgesamt 98.736 Studierende waren laut Statistischem Bundesamt (Destatis) im Win- tersemester 2019/20 im Fach Medizin eingeschrieben. Aber wie funktioniert eigentlich die Zulassung für einen Medizinstudienplatz? Wie gestaltet sich das Studium? Was muss man dafür mitbringen? Und wie legt man frühzeitig die Basis für einen gelungenen Berufseinstieg? Diese und viele weitere Fragen beantworten die Expert*innen beim nächsten abi> > Chat. Am 24. März dreht sich von 16 bis 17.30 Uhr alles ums Thema „Medizin studieren“. Chatprotokoll mit Fragen und Antworten Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein unter http://chat. abi.de und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann seine Fragen auch gerne vorab an die abi> > Redaktion richten (abi-redaktion@meramo.de) und die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi> > Portal veröffentlicht wird. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Corona-Tests: In welchen Fällen zahlt die Kranken- kasse? Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Co- rona-Tests, wenn ein zugelassener Vertragsarzt ent- scheidet, dass ein Test notwendig ist bzw. durchgeführt werden muss. Dies regelt die seit dem 8. März geltende Corona-Test- verordnung. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt in diesen Fällen die Behandlungs- und Labor- kosten. Versicherten entstehen keine zusätzlichen Kos- ten. Die Leistungen werden über die elektronische Ge- sundheitskarte abgerechnet. Ein kostenloser Test ist auch möglich, wenn die Corona-Warn-App über ein erhöhtes Risiko informiert. Kosten für selbstbeschaffte Schnelltests können von der LKK nicht erstattet werden. Zwei Testverfahren Es gibt aktuell zwei Testverfahren für den Nachweis von Corona-Viren: den PCR-Test und den Schnelltest (Anti- gentest). Mit beiden wird untersucht, ob die Testperson Corona-Viren in sich trägt, die an andere Personen über- tragen werden könnten. Beim PCR-Test wird ein Abstrich aus dem Nasen-Rachen- raum ans Labor geschickt. Dieses Verfahren gilt als sehr genau und zuverlässig. Das Ergebnis gibt es in der Regel nach rund 24 Stunden. Beim Schnelltest wird der Abstrich ebenfalls dem Na- sen-Rachenraum entnommen. Dieser wird in eine Flüs- sigkeit gegeben und auf einen Teststreifen geträufelt. Das Ergebnis gibt es hier bereits nach circa 15 bis 20 Minuten. Kostenlose Schnelltests Allen Bürgerinnen und Bürgern steht mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest inklusive Beschei- nigung des Testergebnisses zu. Sie werden von den Test- zentren der Länder, Kommunen, beauftragten Dritten oder niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Die Kosten hierfür trägt der Bund. Nach einem positiven Schnelltest hat die getestete Person einen Anspruch auf eine bestä- tigende Testung mittels PCR-Test. Diese Kosten werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Selbstbeschaffte Schnelltests Schnelltests können auch über das Internet, im Handel und in Apotheken erworben werden. Die Kosten für selbst- beschaffte Schnelltests kann die LKK nicht übernehmen. Beim Kauf von Selbsttests sollte unbedingt darauf geach- tet werden, dass diese auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte stehen – denn nur solche sind zuverlässig geprüft und entsprechen den Vor- gaben des Paul-Ehrlich-Instituts und des RKI. Mobilitätswende: Region ist bereit! RWU hat analysiert und Menschen befragt – E-Verleih- räder der TWS und Radwegeinfrastruktur unterstüt- zen nachweislich Einen deutlichen Schub hat die Mobilitätswende im Schus- sental in den vergangenen Monaten erfahren. Dazu tra- gen nachweislich das Leihsystem für Elektroräder der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) und besonders die bereits umgesetzten und noch in Bau befindlichen Maßnahmen der Radwege bei, auch das Kli- ma profitiert. Zu diesem Ergebnis kommt die Analyse der Hochschule Ravensburg-Weingarten (RWU). Mitarbeiter des Instituts für Digitalen Wandel werteten dazu verschie- dene Datentöpfe aus, angefangen von den Dauerzähl- stellen entlang der interkommunalen Radvorrangroute, die Nutzungsdaten des E-Rad-Verleihs der TWS und Wet- terdatenbanken und befragten zusätzlich Bürgerinnen und Bürger online zu ihrem Mobilitätsverhalten. Alle Da- tenquellen wurden übereinandergelegt und ausgewertet. „Wir können mit Fug und Recht sagen: beide Angebote führen zu einer Steigerung des Radverkehrsanteils in den beiden Kommunen“, fasst Professor Wolfram Höpken von der RWU zusammen. Dieses Ergebnis freut die Stadtspit- zen. „Die Bevölkerung macht sich nicht nur Gedanken um die Mobilität – viele handeln schon. Das ist ein tolles Sig- nal. Unser Ziel ist eine sicherere und bessere Radwegein- frastruktur“, erklärt Dirk Bastin, Bürgermeister der Stadt Ravensburg. Sein Weingartner Kollege Bürgermeister Alexander Geiger unterstreicht: „Auch die Vernetzung ver- schiedener Verkehrsträger und die optimale Anbindung an das ÖPNV-Angebot wird den Wandel beim Mobilitäts- verhalten unterstützen, diesen Aufgaben stellen wir uns.“ Umwelt profitiert Von der Erhöhung des Radanteils in den beiden Kom- munen ist auch ein positiver Effekt für Umwelt und Klima verbunden: Rein rechnerisch trugen diejenigen, die vom Auto aufs Rad umstiegen dazu bei, dass im Jahr 2020 der CO2-Ausstoß um 34 Tonnen sank. So viel des klima- schädlichen Gases entstehen bei 89.000 Flugkilometern bezogen auf eine Person. Die RWU-Analyse zeigt außerdem, dass die Nutzung des Fahrrads oder E-Rades deutlich abhängig von der Wit- terung ist. Überraschend waren die Daten im Wochen- überblick: Mittwoch ist der beliebteste Tag, um Strecken auf der Radvorrangroute oder mit den Leihrädern zu- rückzulegen, dicht gefolgt vom Dienstag und Donners- tag. Am Wochenende dagegen waren weniger Personen radelnd unterwegs. „Unser Verleihsystem wird auch deshalb so angenom- men, weil es interkommunal funktioniert. Das belegt auch die am meisten passierte Dauerzählstelle am Kranken- haus 14-Nothelfer. Das ist der Lohn für die enge Zusam- menarbeit der Teams aus beiden Städten“, unterstreicht Jenny Jungnitz, Projektsteuerin der TWS. Hauptnutzer des E-Radverleihs ist die Gruppe der 18- bis 35-jährigen; beliebte Ausleihzeiten liegen zwischen 15 und 19 Uhr. Bis zu 1.200 Entleihvorgänge wurden an Spitzentagen in den Monaten Juli und September registriert. „Die Menschen nutzen die Angebote nachweislich, um das Auto zu er- setzen. Unsere Projektidee wird zunehmend Realität“, freut sich TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm. Damit noch mehr Wege im Alltag im Sattel zurückgelegt werden können, wird das Unternehmen gemeinsam mit Partnern weiter investieren und zusätzliche Standorte für das Elektrorad-Verleihsystem schaffen. Die Studie habe belegt, dass die TWS und ihre beiden kommunalen An-Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 teilseigner auf dem richtigen Weg sind und es gelingt, die Menschen mitzunehmen. Hintergrund: Elektrofahrrad-Verleih als Mobilitätsbaustein Öffentlich verfügbare Elektrofahrräder werden schritt- weise Teil einer klimaschonenden Mobilität; inzwischen gibt es 16 Verleihstationen in der Region. Zusätzlich sind Standorte bei Firmen im Aufbau – auch weitere Kom- munen haben Interesse. Die Gemeinde Baienfurt wird ebenfalls zwei Stationen aufstellen. Bereits 2017 hatte die TWS die Idee des gemeindeübergreifenden Elek- trorad-Verleihsystems skizziert und sich gemeinsam mit den städtischen Verbundpartnern Ravensburg und Weingarten um Fördermittel gekümmert. Die nationa- le Klimaschutzinitiative und das Bundesumweltminis- terium gaben Ende 2018 grünes Licht für das Projekt über eine Laufzeit von zwei Jahren und übernehmen mit rund 595.000 Euro rund 70 Prozent der kalkulierten Kos- ten. Durch die Unterstützung von Partnern und Eigen- mittel der TWS wurde das Verleihsystem nun etabliert. Die Verleihstationen stehen entlang der Linie zwischen Schmalegg und Weststadt über Weißenau, Bahnhof, Eissporthalle, am Hähnlehof, Charlottenplatz und an der Hochschule in Weingarten. Eine Übersicht über alle aktuellen Standorte sowie Informationen zur Nutzeran- meldung gibt es unter mobil.tws.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. März 2021 – 05. April 2021 Gedanken zur Woche Sanftmütig reitet Jesus in Jerusalem ein. Die Menschen damals missverstehen diese Sanftmütigkeit in den nächs- ten Tagen. Was bedeutet sie uns heute? Halten wir einen sanftmütigen Menschen für feige? Als wäre ein sanfter Mensch mutlos, armselig, unterwürfig. Schwach ist in Wahrheit der zornige Mensch, denn er kann sich nicht beherrschen. Jesus kennt seine Kräfte und Möglichkei- ten und setzt sie so ein, dass sie etwas Gutes bewirken. Selbststeuerung, kontrollierte Kraft, das ist das Wort, das die Bibel hier für Jesus verwendet. Samstag, 27. März 15.00 Uhr Baienfurt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 17.00 Uhr Baindt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich mit Platzkarten) Sonntag, 28. März – Palmsonntag – Beginn der Som- merzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Marta und Heinrich Adler, Klara Merk, Fami- lie Schimanowski, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Karl Schnell, Jahrtag: Johannes Merk) 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt – kleine Kirche – „Wir feiern Palm- sonntag“ (öffentlich, mit Platzkarten) 17.00 Uhr Baindt – ökumenischer Jugendgottesdienst in der Pfarrkirche in Baindt (Anmeldung über das ev. Pfarramt erforder- lich: Tel: 0751-43656 oder pfarramt.baienfurt@ elkw.de) Dienstag, 30. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch 31. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Trauerfeier für Zita Staudacher (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag 01. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt – Messe vom letzten Abendmahl (öf- fentlich, mit Platzreservierungskarten) Anschließend Gebetsstunde in der Kirche. Der Singkreis lädt dazu recht herzlich ein (öffent- lich ohne Platzreservierungskarten) 19.00 Uhr Baienfurt – Messe vom letzten Abendmahl (öffentlich, mit Platzkarten) 20.00 Uhr Baienfurt – Gebetsstunde gestaltet vom KAB 21.00 Uhr Baienfurt – Gebetsstunde gestaltet von der Gruppe Meile Freitag, 02. April - Karfreitag 11.00 Uhr Baindt – Kinderkreuzfeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.00 Uhr Baindt – Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzreservierungskartenkar- ten) 10.00 Uhr Baienfurt – Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baienfurt – Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzkarten) „Volkslie- derpassion“ v. Erno Seifritz Samstag, 03. April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt – Feier der Osternacht, Weihe des Os- terwassers und Segnung der Osterspeisen 21.00 Uhr Baienfurt - Sonntag, 04. April – Ostersonntag – Hochfest der Auf- erstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt –Oster-Hochamt mit Chorquartett des Kirchenchors (öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Pia und Baptist Heilig, Jahrtag: Adam Zim- mermann) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 09.30 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit dem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Or- gel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt – kleine Kirche – „Wir feiern Ostern“ (öffentlich, mit Platzkarten) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Montag, 05. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt – Oster-Hochamt mit Pfarrer i. R. Leuze mit Chorquartett des Kirchenchors (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Klementine und Eduard Gel- zenlichter mit Angehörigen, Georg Locher, Eli- sabeth Fugunt, Josef Kampka, Josefine und Eugen Knoll) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit dem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Or- gel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) „Kehrt um (wörtlich: denkt um!) und glaubt an das Evangelium! (wörtlich: vertraut der Botschaft vom Heil!) Mk 1,15 Das vatikanische Nein zur Segnung homosexueller Part- nerschaften mag Kenner der römischen Szene vielleicht nicht überraschen. Mir geht das Ganze nach. Mehr noch: Es ärgert mich, macht mich betroffen und traurig, wie meine Kirche auch hier wieder über Menschen urteilt - allen Erkenntnissen der Wissenschaften zum Trotz (als würden sich Menschen ihre sexuelle Orientierung selber aussuchen!). Selbst wenn man den Verantwortlichen den besten Wil- len zutraut - im Sinne des Bewahrens der Lehre: Ist hier nicht vielmehr Umkehr angesagt? Wir alle sind schon in Sackgassen gelandet. In einer solchen Situation hilft es nicht stehen zu bleiben. Hier ist Umkehr (Umdenken, s.o.) angesagt! Und in der Kirche? – predigt man sie lie- ber andern. Nein! Zuerst müssen wir, muss ich sie selber leben! Gerade dazu lädt uns Jesus ein. So sieht für mich Nachfolge aus. Bernhard Staudacher, Pfarrer Danke Sage ich allen für die ganz herzliche Anteilnahme am Heimgang meiner Mutter. Die Worte des Zuspruchs und des Trostes haben gut getan. Danken möchte ich auch für das Gebet und besonders für die musikalische Gestal- tung der Trauergottesdienste. Bernhard Staudacher Ostergarten 2021 in Baindt mit ökumenischem Jugend- gottesdienst an Palmsonntag Noch bis Ostersonntag können sie in Baindt den Oster- garten besuchen. Wann Sie wollen, mit wem sie wollen, können Sie den Weg immer von 8-20 Uhr ganz flexibel erleben. Die Teilnahme ist kostenlos. Für Spenden ist das evangelische Bezirksjugendwerk dankbar. Alle Infos finden Sie im Amtsblatt unter Evangelische Kir- che und auf der Homepage (www.evangelisch-baienfurt-baindt.de). An Palmsonntag findet dazu um 17.00 Uhr ein ökume- nischer Jugendgottesdienst in der Kirche in Baindt statt. (Anmeldung über das ev. Pfarramt erforderlich: Telefon: 0751/43656 oder: pfarramt.baienfurt@elkw.de) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Vom 06. April bis einschließlich 09. April bleibt das Pfarrbüro geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Herzliche Einladung zu Teil 4 der virtuellen Kreuzwegan- dacht mit den Kreuzwegstationen 10 bis 12. Die Aufzeich- nungen hierzu erfolgten in unserer Pfarrkirche Mariä Him- melfahrt. Nach einem Impuls durch Pfarrer Bernhard Staudacher führt die Jugendkantorei Baienfurt mit Bibelstellen, Me- ditationen und Musikteilen durch die Kreuzwegandacht angelehnt an Gotteslob Nr. 683. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Start- seite / YouTube Videos oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit ab Freitag 19. März abruf- bar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen, empfiehlt es sich den YouTube Kanal zu abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST – Klimafasten 2021 Neues Wachsen lassen Auch wenn der Frühling in diesem Jahr lange auf sich warten lässt, spüren wir doch überall die Aufbruchstim- mung in der Natur. Der Tag beginnt früher mit dem Sonnenaufgang, die Vögel zwitschern schon frühmor- gens, in Wald und Garten beginnt es zu sprießen. Wir freuen uns an den aufbrechenden Blüten, werkeln aktiv im Garten und können nach den langen Wintertagen endlich wieder draußen spielen. Nicht mehr lange, dann ist Ostern – das christliche Fest des neuen Lebens. Um das Warten auf Ostern zu verkürzen laden wir besonders die Kinder ein, sich ein kleines Wunder- tütchen in der Kirche abzuholen. Und auch für die Erwachsenen ist gesorgt. Die Gruppe Klimafasten bedankt sich ganz herzlich bei den Schülerinnen und Schülern des SBBZ Sehen für ihre tollen Ideen und die tatkräftige Unterstüt- zung! Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Gott SEI DANK! DIE WELT IST BUNT! Die Liebe zweier Menschen zueinander, -egal ob in he- tero- oder homosexuellen Partner*innenschaften – kann aus unserer Sicht niemals Sünde sein. Als Zeichen der Solidarität haben Ministranten*innen und engagierte Ju- gendliche der Seelsorgeeinheit Baienfurt und Baindt am Wochenende gemeinsam sowohl den Kirchplatz als auch den Innenraum unserer beiden Kirchen in der Seelsorge- einheit in Regenbogenfarben bunt dekoriert. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir widersprechen so aktiv und sichtbar für alle der päpstlichen Aussage, dass homosexuelle Verbindungen in Gottes Plan nicht vorgesehen seien. Unsere Kirche ist BUNT! Wir wünschen uns von allen, dass das Engagement für ALLE Menschen und in Liebe geführ- te Beziehungen mit dem heutigen Tag nicht endet und wir weiter gemeinsam für eine Kirche einstehen, die Segen für die Menschen ist und bringt. Denn: #Loveisnotasin Zusammen mit dem Dachverband „Bund Deutscher Ka- tholischer Jugend“ wollen wir ein Zeichen setzen, dass wir als junge Erwachsene von einer Kirche träumen die nicht diskriminiert sondern offen ist – offen für den Menschen EINLADUNG Halleluja, es ist Ostern! Sonntag, 04.04.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 28.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Bericht Weltgebetstag 5.3.2021 aus Vanuatu Wie überall auf der Welt fand auch in Baien- furt in diesem Jahr der Weltgebetstag der Frauen unter ganz besonderen Umständen, nämlich Corona-Bedingungen statt. Da wir in diesem Jahr nicht in der gewohnten Gemeinschaft beten und feiern konnten, haben wir es ermöglicht, dass jede, die wollte, auch zu Hause den WGT erleben konnte – mit den Liedern, den Gebeten, mit den Informationen und der Freude! In Gedanken waren wir miteinander verbunden! Die Frau- en, die zu Hause feierten, konnten einen Gottesdienst auf Bibel TV verfolgen. Hier in Baienfurt hatten die Frauen jedoch auch die Mög- lichkeit einen Präsenzgottesdienst zu besuchen. Die Frauen aus Vanuatu begrüßten uns auf der Leinwand mit ihrer traditionellen Wassermusik, die Mütter an ihre Töchter weitergeben. Sie ist ein Zeichen ihrer Gemein- schaft und Lebensfreude, die uns einfing und in die Süd- see entführte. Es folgte einleitend eine kleine Beschrei- bung des Inselstaates Vanuatu durch Gabriele Lemke, der durch Bilder verdeutlicht und anschaulich dargestellt wurde. Weltweit erleben wir durch die Corona-Pandemie schwerste Herausforderungen, gleichzeitig zeigt sich der Klimawandel verstärkt in Naturkatastrophen und führt vor allem im globalen Süden zu Tod, Verwüstung und Existenznot. Felsenfester Grund für alles Handeln sollten Jesu Worte sein. Dazu wollen die Frauen aus Vanuatu und auch das Team aus Baienfurt und Baindt in ihrem Gottesdienst zum Weltgebetstag 2021 ermutigen. „Worauf bauen wir?“, ist das Motto des Weltgebetstags aus Vanuatu, in dessen Mittelpunkt der Bibeltext aus Matthäus 7, 24 bis 27 steht. Denn nur das Haus, das auf festem Grund stehe, würden Stürme nicht einreißen, heißt es in der Bi- belstelle bei Matthäus. Dabei gilt es Hören und Handeln in Einklang zu bringen: „Wo wir Gottes Wort hören und danach handeln, wird das Reich Gottes Wirklichkeit. Wo wir uns daran orientieren, haben wir ein festes Funda- ment – wie der kluge Mensch im biblischen Text. Unser Handeln ist entscheidend“, sagen die Frauen in ihrem Gottesdienst. Und die Besucher in der katholischen Kir- che Baienfurt hören zu. Ein Ansatz, der in Vanuatu in Bezug auf den Klimawandel bereits verfolgt wird. Denn die 83 Inseln im pazifischen Ozean sind vom Klimawandel betroffen, wie kein anderes Land, und das, obwohl es keine Industrienation ist und auch sonst kaum CO2 ausstößt. Die steigenden Wasser- temperaturen gefährden Fische und Korallen. Durch de- ren Absterben treffen die Wellen mit voller Wucht auf die Inseln und tragen sie Stück für Stück ab. Steigende Tem- peraturen und veränderte Regenmuster lassen Früchte nicht mehr so wachsen wie früher. Zudem steigt nicht nur der Meeresspiegel, sondern auch die tropischen Wirbel- stürme werden stärker. Die Lieder, die unter normalen Umständen gern mitge- sungen werden, wurden in diesem besonderen Gottes- dienst über Lautsprecher eingespielt (ganz herzlichen Dank an Martina Schmid) und ließen uns Vanuatu süd- lich fröhlich erklingen. Wie gern hätten wir mit einge- stimmt. Drei Frauen (Gabriele Lemke, Mirijam Steinhauser und Claudia Strittmatter) an jeweils eigenen Mikrofonen mit großem Abstand zueinander führten als drei Frauen aus Vanuatu (Jacklynda, Mothy, Retho) durch die Gottes- dienstordnung. Dank auch an Sarah Lemke, die uns das Gesagte bildhaft untermalte und so anschaulich machte. Stehen wir auf und gründen wir unser Zuhause, unsere Nationen und die Welt auf diese Worte Jesu: Tut anderen das, was ihr selbst wollt, dass man euch tut. Das ist unser Fundament und sicherer Grund, so könnte das Fazit des heutigen Abends lauten. Nach dem Schlusslied „Der Tag ist um“ – natürlich aus der Konserve – bebildert von einer Abenddämmerung der Insel aus Flugzeugperspektive Vanuatus konnten die Besucherinnen angeregt mit neuen Impulsen den Weg di- rekt nach Hause antreten. Gabriele Lemke versäumte es aber nicht, die Hoffnung auf eine gemeinsame Feier des Weltgebetstaglandes England in 2022 mit auf den Weg zu geben. Das wünschen wir uns alle fürs nächste Jahr. Herzlichen Dank sagen wir für die in diesem Jahr zusam- mengekommenen Spenden für die Weltgebetstagspro- jekte von sage und schreibe 935,77 €. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht werden, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Was Liebe alles bewirken kann ... ... Freude, Glück, Kummer, Leiden. In dem einen Menschen Jesus Christus kommt das alles zusammen. Doch es bleibt dabei nicht stehen, sondern geht über alles andere hinaus – unfassbar. Obwohl Jesus nach menschlichem Empfinden am Kreuz am Tiefpunkt seines Lebens war, an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis heute aus Liebe Gottes zu uns. Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Michaela Ellwanger _________________________ Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht werden, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Was Liebe alles bewirken kann ... ... Freude, Glück, Kummer, Leiden. In dem einen Menschen Jesus Christus kommt das alles zusammen. Doch es bleibt dabei nicht stehen, sondern geht über alles andere hinaus – unfassbar. Obwohl Jesus nach menschlichem Empfinden am Kreuz am Tiefpunkt seines Lebens war, an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis heute aus Liebe Gottes zu uns. Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Michaela Ellwanger Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornonaverordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt _________________________ A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornona- verordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unse- rer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Sonntag, 28. März Palmsonntag Palmarum 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baindt Jugendgottesdienst in der kath. Kirche mit Voranmeldung!!! (Voranmeldung per Mail oder telefonisch beim Pfarramt in Baienfurt) Mittwoch, 31. März 15.30 Uhr -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 ge- meinsam online !!! Donnerstag, 01. April Gründonnerstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl mit Voranmeldung!!! Freitag, 02. April Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Voranmel- dung!!! Sonntag, 04. April Ostersonntag 06.30 Uhr Baienfurt Osternacht mit Abendmahl mit Vo- ranmeldung!!! 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst mit Voranmel- dung!!! Montag, 05. April Ostermontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe mit Voran- meldung!!! Voranmeldung per Mail oder telefonisch im Pfarrbüro. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ _________________________ Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Vier Abende voller Hoffnung – online Gott und den Menschen begegnen 1. – 4. April Hoffnung ist das, was unseren Blick nach vorne wen- det. In Zeiten, in denen ein Lockdown den anderen ablöst, fragen wir, was das sein kann – Hoffnung. Und wo sich Hoffnung erfüllt, erleben wir nicht selten Gott am Werk. Wir möchten Menschen diese Hoffnung vermitteln. Dar- um veranstalten die Missionarischen Dienste gemeinsam mit proChrist ein „hoffnungsfest em Ländle“ – digital als Stream. An vier Abenden von Gründonnerstag (1. April) bis Ostersonntag (4. April) können Sie dabei zuschauen und mitmachen und online Gott und anderen Menschen begegnen. Im Stream begegnen wir Menschen an verschiedenen Orten. Im Café Fräulein Margot in Esslingen zum Beispiel. Es steht für Stil und Etikette, im Stil der 50-er Jahre lädt es zu einer Tasse Kaffee und köstlichen Torten ein. Hier treffen wir gemeinsam mit Moderatorin Juliane Eva Eber- wein Gesprächspartner aus Stuttgart und darüber hinaus. Dann nehmen uns die Verkündiger Damaris Binder und Johannes Kuhn mit auf eine Reise zu Landmarken und Orten rund um Stuttgart. Gemeinsam denken wir über Hoffnung, Neuanfang und Vergänglichkeit nach. Dazu gibt es Musik und weitere Impulse zum Thema des Abends. Und jede/ jeder kann an jedem Abend ihre/ sei- ne eigenen Erfahrungen machen. Es gibt die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, digitale Begegnungstools mit einem Team am Telefon. 1. April (Gründonnerstag): Neu anfangen ist immer möglich Der Monte Scherbelino, wie der Birkenkopf liebevoll von den Stuttgartern genannt wird, steht wie kaum ein ande- rer Ort für den Neuanfang nach dem Krieg. Damaris Bin- der nimmt uns mit auf den Berg der Stuttgarter. Und Mi- chael Stahl erzählt von seinem persönlichen Neuanfang. 2. April (Karfreitag): Sterben und trotzdem leben Den Stuttgarter Waldfriedhof erkundet Johannes Kuhn. Er geht dieser eigenartigen gleichzeitigen Ausstrahlung von Vergänglichkeit und Leben nach, die ihn hier faszi- niert. – Und Isabelle Dressler lässt uns daran teilhaben, wie nah sich Tod und Leben im Leben ihres Sohnes ge- kommen sind. 3. April (Karsamstag): Gesund sein und heil werden Wir warten aufeinander. Wir warten auf den Zug. Wir war- ten auf den Impfstoff und wir warten aufs Gesundwer- den. Heute warten wir auf Ostersonntag. Johannes Kuhn sucht einen typischen Warteort auf. Über Zwischenzeiten im eigenen Leben erzählt Christoph Zehendner. 4. April (Ostersonntag): Sinn ist, wenn eine Suche ihr Ziel findet Wer von Stuttgart nach Westen wandert, landet irgend- wann im Schönbuch, einem ausgedehnten Waldgebiet. An Dörfern, Mühlen und Bächen entlang erkundet die Schwäbin Damaris Binder hier ihr Ländle bis hin zu ihrem Ziel. Im Café lernen wir die Musikerin Beate Ling von ihrer persönlichen Seite kennen. Rednerin Damaris Binder „Ich wünsche mir, dass dieses Jahr an Ostern bei vielen Menschen in unserem Ländle eine Welle der Hoffnung losge- treten wird.“ Damaris Binder nimmt uns mit auf den Monte Scherbelino und in den Schön- buch. Sie denkt über Neuanfänge nach und über Lebens- sinn. Damaris ist 36 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern in Schönaich. Sie arbeitet als Referentin beim Evangelischen Jugendwerk. Redner Johannes Kuhn „Ich sehne mich danach, dass Menschen Zuversicht und Hoffnung für ihr Leben finden.“ Johannes Kuhn geht mit uns auf den Waldfriedhof und beschäftigt sich mit Fragen nach Gesundheit und dem Le- ben. Johannes ist 41 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Walddorfhäslach und ist als Referent für Medienarbeit im Evangelischen Gemeinschaftsverband Württemberg (Die Apis) unterwegs. So können Sie dabei sein: Rufen Sie an den Veranstaltungstagen ab 19:00 Uhr am Computer oder am SmartTV die Internetadresse www. hoffnungsfest.online auf. Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. _________________________ Rednerin Damaris Binder „Ich wünsche mir, dass dieses Jahr an Ostern bei vielen Menschen in unserem Ländle eine Welle der Hoffnung losgetreten wird.“ Damaris Binder nimmt uns mit auf den Monte Scherbelino und in den Schönbuch. Sie denkt über Neuanfänge nach und über Lebenssinn. Damaris ist 36 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern in Schönaich. Sie arbeitet als Referentin beim Evangelischen Jugendwerk. Redner Johannes Kuhn „Ich sehne mich danach, dass Menschen Zuversicht und Hoffnung für ihr Leben finden.“ Johannes Kuhn geht mit uns auf den Waldfriedhof und beschäftigt sich mit Fragen nach Gesundheit und dem Leben. Johannes ist 41 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Walddorfhäslach und ist als Referent für Medienarbeit im Evangelischen Gemeinschaftsverband Württemberg (Die Apis) unterwegs. So können Sie dabei sein: Rufen Sie an den Veranstaltungstagen ab 19:00 Uhr am Computer oder am SmartTV die Internetadresse www.hoffnungsfest.online auf. Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. --- Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATIONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) begleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link erhalten Sie bei der Anmeldung. Anmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attrak- tiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außer- halb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATI- ONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um 19.00 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link er- halten Sie bei der Anmeldung. Anmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Offene Bibelandacht Am Palmsonntag, 28. März findet um 18 Uhr „Offene Bibelandacht“ zur Passionszeit in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „Der Gottesknecht – Licht für die Völker“ sprechen Prädikant Pfizenmaier und Matthias Geiser über Jesaja 42, 1-9. Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. Offene Bibelandacht Am Palmsonntag, 28. März findet um 18 Uhr eine „Offene Bibelandacht“ zur Passionszeit in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „Der Gottesknecht – Licht für die Völker“ sprechen Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Prädikant Pfizenmaier und Matthias Geiser über Jesaja 42, 1-9. Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. _________________________ NACHRICHTEN AUS UNSEREM DIAKONISCHEN WERK BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Beratungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psychologische Bera- tung in der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg kontinuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung eines Internationalen Familienzentrums und auch der selbständigen Bera- tungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hin- tergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungs- wissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewältigung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ihnen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Ent- wicklung von guten Lösungen zu bestärken: Diesen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvol- len Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brennecke gestaltete Begrüßungsgottes- dienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung NACHRICHTEN AUS UNSEREM DIAKONISCHEN WERK BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Beratungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psychologische Bera- tung in der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg kontinuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung eines Internationalen Familienzentrums und auch der selbständigen Bera- tungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hin- tergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungs- wissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewältigung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ihnen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Ent- wicklung von guten Lösungen zu bestärken: Diesen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvol- len Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brennecke gestaltete Begrüßungsgottes- dienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Bera- tungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psy- chologische Beratung in der Di- akonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg konti- nuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung ei- nes Internationalen Familienzentrums und auch der selb- ständigen Beratungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hintergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungswissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewälti- gung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ih- nen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Entwicklung von guten Lösungen zu bestärken: Die- sen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brenne- cke gestaltete Begrüßungsgottesdienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen NACHRICHTEN AUS UNSEREM DIAKONISCHEN WERK BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. PBS | Neue Leitung im Fachbereich Psychologische Beratung Ein herzliches Grüß Gott, in der Psychologischen Beratungsstelle gibt es seit Kurzem ein neues Gesicht und ich freue mich darüber, mich Ihnen heute vorstellen zu dürfen: Mein Name ist Sandra Weiß und ich habe zum 15.03. die Leitung des Fachbereichs Psychologische Bera- tung in der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee übernommen. Die Beratungsarbeit mit Familien in herausfordernden Lebenssituationen hat mich auf meinem Berufsweg kontinuierlich begleitet und mich im Lauf der Zeit zu Stationen wie den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Leitung eines Internationalen Familienzentrums und auch der selbständigen Bera- tungstätigkeit von Familien, Paaren und Einzelpersonen geführt. Meinen fachlichen Hin- tergrund hierfür bilden sowohl mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) und der Bildungs- wissenschaften (M.A.) als auch die Ausbildung zur Systemischen Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF). Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Bewältigung von Sorgen, Konflikten und Krisen zu begleiten, ihnen Ansprache und Unterstützung zu bieten und sie bei der Ent- wicklung von guten Lösungen zu bestärken: Diesen Grundauftrag der Erziehungsberatung mit Ihnen als Familien und Fachkräften gemeinsam und in einer guten und vertrauensvol- len Zusammenarbeit auszugestalten wird nun meine neue Aufgabe sein. Ich freue mich auf ein baldiges Kennenlernen und möchte Sie direkt auf eine Gelegenheit hinweisen: Am 02.05.2021 findet um 10.00 Uhr in der Stadtkirche Ravensburg der von Herrn Dekan Dr. Langsam und Herrn Pfarrer Brennecke gestaltete Begrüßungsgottes- dienst statt, zu dem wir Sie hiermit sehr herzlich einladen möchten. Auf eine baldige Begegnung und mit den besten Grüßen Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung Sandra Weiß Leitung Fachbereich Psychologische Beratung _________________________ Liebe Kreative heute möchten wir eine Papierar- beit bewundern, die uns von Ger- trud Rittler aus Baienfurt vorge- stellt wird. Kreativ wird hier altes Notenmaterial recycelt und lässt dieses Arrangement nicht nur zur Oster- und Frühlingszeit erblühen. Danke Gertrud Rittler, ich bin begeistert. Vielleicht kann man ja auch alte Finanztamtbescheide so kunstvoll verarbeiten? Oder welche historischen Papiere habt Ihr so zu Hause? Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Was sonst noch interessiert Schmutzige Geschäfte Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Teppichrei- nigern und Polsterern • Verbraucherzentrale registriert wieder vermehrt Be- schwerden über unseriöse Firmen, die Teppichreinigung und ähnliches anbieten • In Flyern und Zeitungsannoncen werben die Unter- nehmen oft mit hohen Rabatten und niedrigen Preisen • Verbraucher:innen sollten sich nicht zu einem vorschnel- len Vertragsabschluss drängen lassen und Preise ver- gleichen Der Frühjahrsputz naht und viele Verbraucher:innen sind motiviert, ihre Wohnung auf Vordermann zu brin- gen. Das versuchen unseriöse Teppichreinigungen der- zeit wieder auszunutzen: Mit niedrigen Preisen ver- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 suchen sie neue Kund:innen zu gewinnen. Doch statt professionell gereinigten Teppichen erhalten sie am Ende oft minderwertige Arbeit zu gesalzenen Preisen. „Auch, wenn sich die Maschen seit Jahren kaum geändert haben, schaffen es unseriöse Teppichreinigungen und Polsterer immer wieder, Verbraucher übers Ohr zu hau- en“, stellt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fest. Erst kürzlich beschwerte sich ein Verbraucher, der nach einer Reinigung 1.100 Euro für Arbeiten zahlen sollte, die höchstens 300 Euro wert waren. In einem weiteren Fall verlangte der Teppichreiniger 4.200 Euro und wollte bei der Übergabe noch nachverhandeln, bevor er die Teppiche rausrückte. Werbung mit falschen Versprechen Doch wie gelingt es den Firmen trotz der Warnungen, immer wieder das Vertrauen von Verbraucher:innen zu gewinnen? „In den Flyern werben die Anbieter mit hohen Rabatten, niedrigen Preisen und kostenlosen Beratungen. Außerdem wird oft jahrelange Erfahrung und der Einsatz hochwertiger Reinigungsmittel betont“, sagt Bauer. Die Gespräche bei den Verbraucher:innen laufen oft noch unverdächtig ab, kritisch wird es oft erst, wenn die Firmen die Teppiche oder Sessel abgeholt haben. „Die Abzocker verlangen dann häufig horrende Summen oder bestehen auf Barzahlung bevor sie die Ware überhaupt zurückge- ben“, berichtet Bauer. Abzocke vermeiden Um nicht auf unseriöse Unternehmen hereinzufallen rät Bauer, vor dem Auftrag mehrere Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen. „Seriöse Unternehmen ge- ben in ihren Flyern außerdem Informationen wie den In- haber, ihre Adresse und ihre Steuernummer an.“ Wenn bereits ein Unternehmen beauftragt wurde und Zweifel an der Seriosität aufkommen, sollten Verbraucher:innen auf eine ordentliche Rechnung bestehen und möglichst nicht per Vorkasse bezahlen. Auch haben Verbrauche- rinnen und Verbraucher bei Geschäften, die außerhalb von Geschäftsräumen stattfinden, ein 14-tägiges Wider- rufsrecht. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn das Un- ternehmen seine Kund:innen korrekt darüber belehrt hat. Das ist gerade bei unseriösen Firmen häufig nicht der Fall. Verbraucher:innen, die an einen zwielichtigen Anbieter geraten sind, sollten daher erst dann von ihrem Wider- rufsrecht Gebrauch machen, wenn sie ihre Teppiche oder Sessel zurückbekommen haben, denn häufig wird bei Pro- blemen die Rückgabe der Ware verweigert. Auch kann es sinnvoll sein, wenn bei der Rückgabe Freunde, Verwandte oder Nachbarn als Zeugen anwesend sind. Weitere Informationen rund um das Thema unseriö- se Teppichreiniger und Polsterer haben wir auf unserer Homepage zusammengestellt: https://www.verbraucher- zentrale-bawue.de/teppichreinigung Landratsamt Ravensburg Tierwohlinitiative im Landkreis Ravensburg startet Der Landkreis Ravensburg hat es sich zum Ziel gesetzt, mit einer gemeinsamen „Tierwohlinitiative Ravensburg“ zur Verbesserung des Wohlbefindens der Nutztiere im Landkreis beizutragen. Die Initiative möchte interessierte Landwirte fit für die Zukunft machen und sie dabei unterstützen, in ihren Stäl- len neueste Tierwohlkriterien umzusetzen. Fachkundige Wissensvermittlung und gezielte Beratung sollen helfen, mögliche Schwachstellen in Haltungssystemen und Her- denführung aufzuspüren und eigene Lösungsansätze zu entwickeln. Wichtigste Zielgruppe dieser freiwilligen Initiative sind Milchvieh- und Rinderhalter, da diese die Landwirtschaft im Kreis Ravensburg besonders prägen. Vor allem Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung ha- ben im Rahmen dieses Projektes die Chance, gezielte Lösungsvorschläge für eine verbesserte Tierhaltung zu bekommen. Auch ältere Laufställe stehen im Blickpunkt, in denen das Tierwohl oft schon durch kleinere Maßnah- men verbessert werden kann. „Ich freue mich über den Start der Tierwohlinitiative und bin stolz, dass unser Landkreis bei diesem wichtigen The- ma vorangeht und vom Land als Pilot gesehen wird“, sagt Landrat Harald Sievers. Das Landwirtschaftliche Zentrum in Aulendorf (LAZBW) und die beiden Milchviehberatungsdienste des Kreises (Beratungsdienst Milchvieh Ravensburg und Agrarbe- ratung Allgäu) sind unterstützende Projektpartner. Das Ministerium für Ländlichen Raum fördert diese Initiative als Pilotprojekt im Landkreis Ravensburg. Die vielseitigen Angebote umfassen Betriebsbesuche ebenso wie Workshops und Vortragsveranstaltungen und werden von kompetenten Fachkräften des Landratsam- tes gemeinsam mit den Projektpartnern umgesetzt. Eine Bestandsaufnahme vor Ort mit Schwachstellenanalyse, die Erarbeitung praxistauglicher Verbesserungsmaßnah- men bis hin zur Begleitung bei deren Umsetzung sind die wichtigsten Maßnahmen. Zudem erhalten alle Interes- sierten umfassende Informationsmaterialien und digitale Hilfen rund ums Tierwohl. Wenn Sie die Vorteile des freiwilligen Förderprojekts wahr- nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Koordinie- rungsstelle Tierwohlinitiative beim Landwirtschaftsamt. Dort stehen Ihnen als Beraterin Linda Weigele (Tel. 0751/85-6010, L.Weigele@rv.de) und Beatrice Ruopp (0751/85-6138, B.Ruopp@rv.de) als Projektleiterin zur Verfügung. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Stressmanagement: Online-Seminare im April und Mai Zwei Pilotseminare, die für SVLFG-Versicherte kostenfrei sind, finden über vier Tage an folgenden Terminen statt: - 12.04., 19.04., 26.04., 03.05. (jeweils von 13.30 bis 17.30 Uhr) - 28.04., 29.04., 05.05., 06.05. Dauerhafter und unbewältigter Stress macht krank. Die- ses Seminar bringt Leben und Arbeit in Balance. Inhalte des Seminars sind: - stressbedingte Unfall- und Krankheitsrisiken vermei- den - mit Belastungssituationen umgehen - Stressauslöser und -reaktionen erkennen - Techniken zur Stressminimierung erlernen - Kraftquellen finden und in den Alltag einbauen - Bewegungs- und Entspannungstechniken zum Stressabbau Diese Online-Variante kann eine gute Alternative zu ei- nem Präsenzseminar sein. Dies gilt besonders für Men- schen, die ein Fortbildungsangebot von zu Hause aus bevorzugen oder die sich dem Thema erst einmal aus der Distanz nähern wollen. Dozentin ist die Diplom-Sozialpädagogin (FH) Regina Eichinger-Schönberger von der SVLFG. Seminar-Anmeldungen nimmt Heike Sprengel unter der Telefonnummer 0561 785-16437 sowie per E.Mail an heike.sprengel@svlfg.de entgegen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 von Tim Bartels (Umweltbriefe) Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 von Tim Bartels (Umweltbriefe) Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Eier „ohne Kükentöten“ Bundesweite Umfrage zeigt Erwartung von Verbrau- cher:innen an Eierkennzeichnung - Mehrheit der Befragten lehnt Kükentöten ab - Nicht alle Label, die Hersteller derzeit verwenden, sind gut verständlich - Befragte wünschen sich mehr Transparenz und Infor- mation Das massenweise Töten männlicher Küken soll ab 2022 ver- boten werden. Schon jetzt gibt es zahlreiche Initiativen, de- ren Betriebe ohne diese Praxis auskommen. Diese Eier sind beispielsweise mit einem Hinweis wie „ohne Kükentöten“ auf dem Karton im Handel erhältlich. In einer repräsentativen Umfrage der GfK ermittelten die Verbraucherzentralen die Einstellungen und Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu dieser Kennzeichnung. Jährlich werden rund 45 Millionen männliche Küken in Deutschland getötet, weil Hähne der Legehennenrassen nicht für die Mast geeignet sind. Das Töten ist aber nicht alternativlos: Erzeugerinnen und Erzeuger können auch Bruderhähne trotz ihres geringen Fleischansatzes auf- ziehen und die Mehrkosten ausgleichen, indem sie die Eier der Schwesterhennen mit einem Preisaufschlag an- bieten. Eine andere Methode ist die Geschlechtsbestim- mung im Brutei mit anschließendem Aussortieren der Eier mit männlichen Embryonen. Im Handel finden sich zahlreiche Label, die Eier aus solchen Produktionsweisen auf dem Karton kennzeichnen. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist jedoch nicht immer nachvollziehbar, was genau sich hinter den Labeln verbirgt“, sagt Sabine Holzäpfel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ziel der Befragung war es daher, das Verständnis der Verbraucher:innen zu den Labeln und ihre Erwartungen daran zu ermitteln. Mehr Information gewünscht In einem Punkt sind die Ergebnisse der im Dezember 2020 durchgeführten Erhebung eindeutig: 85 Prozent der 1003 Befragten lehnen das Töten männlicher Küken ab. Bei der Frage nach der Kennzeichnung ergibt sich hingegen ein heterogenes Bild: 45 Prozent finden den Hinweis „ohne Kü- kentöten“ für beide Alternativen ausreichend. 38 Prozent der Befragten akzeptieren diese Angabe nur, wenn die männlichen Küken tatsächlich aufgezogen und nicht nach der Geschlechtsbestimmung im Brutei aussortiert werden. Bei der Vorlage von vier verschiedenen Eierpackungen mit Labeln zum Thema Kükentöten und Bruderhähne wird die Problematik der verschiedenen Label deutlich: Nur zwei der Label („Huhn & Hahn“ sowie „Hähnlein“) konn- ten immerhin 71 bzw. 68 Prozent der befragten Verbrau- cher:innen richtig einordnen. Die Bedeutung der anderen beiden Label „Bruderhahn-Patenschaft“ (Dein Landei) und „Ohne Kükentöten“ (respeggt) kannten 56 bzw. 30 Prozent nicht. 46 Prozent nahmen an, dass hinter der Aussage „ohne Kükentöten“ eine Bruderhahnmast steckt. Das ist hier jedoch nicht der Fall. „Die Ergebnisse zeigen, dass ein Teil der aktuellen Kenn- zeichnungen nicht verbraucherfreundlich ist, das gilt be- sonders für die alleinige Angabe ‚ohne Kükentöten‘ “, sagt Holzäpfel. „Wir erwarten, dass Hersteller Hühnereier eindeutig kennzeichnen. Neben der eingesetzten Methode (Geschlechtsbestimmung im Brutei oder Bruderhahnauf- zucht) sollte auch transparent gemacht werden, wie und wo Bruderhähne aufgezogen werden.“ Weitere Ergebnisse unter: www.verbraucherzentrale- bawue.de/umfrage-kuekentoeten Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 MIETGESUCHE Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wegen Abrechnung findet am Dienstag, 30.03.2021 und Mittwoch, 31.03.2021 keine Spechstunde statt. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (tel. Voranmeldung) Am Donnerstag, 01.04.2021 sind wir wieder für Sie da. Wir wünschen allen ein schönes Osterfest, bleiben Sie gesund! Ihr Praxisteam Dirk Molder Ich weblich 43, Mitarbeiterin bei Vetter-Pharma mit Festvertrag. Suche eine 2-3 Zi-Whg.mit EBK, Balkon oderTerras- se und Stellplatz. Haustiere Haltung sollte erlaubt sein. Da ich eine kleine , sehr ruhig, stubenrein Hündin habe. Tel:0151/11233159 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir suchen ab sofort Pfl egefachkräfte (mit Examen) Arzthelfer/innen Heilerziehungspfl eger/innen Mit fl exibler Arbeitszeit, je nach Vereinbarung. Gerne auch ab 15:00 Uhr oder nur am Wochenende. Berufsanfänger und/oder Wiedereinsteiger werden eingearbeitet. Wir kommen Ihnen entgegen! Sprechen Sie mit uns! Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung an: Activpfl ege, Tannerstr. 4, 88267 Vogt oder informieren Sie sich unter: 0175 1616166 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 „Haben Sie Interesse an einer seriösen, vertraulichen und diskreten Vermittlung Ihrer Immobilie? Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de „Wer kümmert sich um mich wenn Frauchen nicht mehr ist?“ Bestattungsvorsorge! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. 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Als schnell wachsender und dynamischer Versandhandel sind wir Marktführer für Hobbybrauartikel. Wir sind stets lösungs- orientiert mit dem Ziel, unseren Kunden jederzeit den besten Service zu bieten. Dein Job wird es sein bei der externen und internen Warenannahme die Ware auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Du wirst bei uns mit einem modernen Warenwirtschaftssystem und Handscannern arbeiten. Die entsprechenden Artikel wirst du einbuchen, mit Etiketten auszeichnen und umlagern. Des weiteren sind Chargen zu vergeben, Artikel mit MHD zu überwachen und die ordnungsgemäße Ent- sorgung von Verpackungsmaterialien vorzunehmen. Teamfähigkeit und eine voraus- schauende Denkweise gehören für dich zur Arbeit dazu. Liebst du es mit Menschen zu arbeiten? Packst du gerne an, bist kommunikativ und motiviert? Dann bist du bei uns genau richtig! Für dein Profil wäre es von Vorteil, bereits Berufserfahrung im Bereich Wareneingang und/oder Lagerhaltung gesammelt zu haben. 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                    2023_09_12_PM_GEG_Novelle.pdf

                    Ansprechpartner Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 12. September 2023 Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, um den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Ver- braucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie aktuelle Informationen zur Novelle des GEG Gebäudeenergiegesetz, welches ab 1. Januar 2024 gilt. https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz- fuer-erneuerbares-heizen.html In den nächsten Monaten wird die Energieagentur außerdem auf ihrer Internet- seite über die Details informieren. https://www.energieagentur-ravensburg.de/energieagentur/aktuelles.html[mehr]

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