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Verwaltungsgebühren_Gebührenverzeichnis_Jan_2026.pdf

Gebührenverzeichnis Gemeinde Baindt Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 20.01.2026 Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, angebrochene Zeiteinheiten über der Hälfte (ab 7:31 Min.) werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 1.1 unter anderem (je Zeiteinheit von 15 Minuten): Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung) - bei Unzuständigkeit gebührenfrei Zurücknahme eines Antrags Auskünfte insbesondere aus Akten, Büchern und dem Archiv oder Einsichtnahme in solche (mündliche Auskünfte sind gebührenfrei) Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 19,00 € / ZE 1.2 PartyPass - Abwicklung und Rückgabe 20,00 € 2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen 2.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften gem. Nr. 25101 GNotKG 2.2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen unter anderem: Amtliche Beglaubigung / Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung sw (je Seite) 2,00 € o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung in Farbe (je Seite) 3,00 € 2.3 Auskunft über die Steuer-ID 5,00 € 2.4 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 37,00 € 2.5 Bescheinigung über gezahlte Gebühren 20,00 € 2.6 Unbeglaubigter Grundbuchauszug gem. Nr. 17000 GNotKG 3 Fotokopien und Ausdrucke 3.1 Fotokopien, Ausdrucke (Scannen, Mailen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. 3.1.1 Fotokopien Bei einem Format bis zu DIN A 4 je Seite Bei einem größeren Format je Seite sw 1,00 € Farbe 2,00 € A3: sw 2,00 € Farbe 3,00 € A2: sw 10,00 € Farbe 16,00 € A1: sw 20,00 € Farbe 32,00 € A0: sw 40,00 € Farbe 64,00 € 3.1.2 Falten der Pläne (A2/A1/A0) 9,00 € 3.1.3 Plan gescannt und auf Cloud bzw. E-Mail Versand A2/A1/A0:9,00 € A4/A3: 2,50 € 4 Melderecht 4.1 Auskünfte aus dem Melderegister 4.1.1 einfache Auskunft (§ 44 Abs. 1 BMG) 12,00 € 4.1.2 elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal (§ 49Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 4 BW AGBMG) ***Die Gebühren werden direkt über Rathaus online erhoben*** 6,00 € 4.1.3 erweiterte Auskunft (§ 45 Abs. 1 BMG) 16,00 € 4.1.4 Gruppenauskunft an Parteien gem. § 50 Abs. 1 BMG (§ 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 40,00 € 4.2 schriftliche Meldebescheinigung 4.2.1 einfach (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BMG) 10,00 € 4.2.2 erweitert (§ 18 Abs. 2 BMG) 12,00 € 4.2.3 in fremder Sprache 20,00 € 4.3 Lebensbescheinigung für private oder gesetzliche Renten- und Pensionszwecke 10,00 € 5 Fischereischeine Die Fischereiabgabe nach den aktuell gültigen Vorschriften wird neben der Verwaltungsgebühr für Fischereischeine erhoben. 5.1 Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen (§§ 31,32 FischG) 5.1.1 Jahresfischereischein 12,00 € 5.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit 5 / 10 Jahre 40,00 € 5.1.3 Jugendfischereischein 10,00 € 5.2 Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (§§ 35, 36 FischG) (die erstmalige Einziehung ist bei der Erteilung des Fischereischeins enthalten) 12,00 € 6 Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder 6.1 bei Sachen bis zu 50 € Wert 2,50 € 6.2 bei Sachen über 50 € Wert 10,00 € Bei Fahrrädern und Schlüssel für Schließanlagen, Eingangstüren und Kraftfahrzeuge wird unabhängig vom Wert die Gebühr nach Nr. 6.2 erhoben. 7 Bestattungsrecht 7.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 24,00 € 7.2 Ausstellung einer Urnenanforderung 20,00 € 7.3 Anordnung der Bestattung (je ZE 15 Min.) (§ 31 BestattG) 20,00 € / ZE 7.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 20,00 € 8 Personenstandswesen öffentliche Leistung im Kirchenaustrittsverfahren 42,00 € / Person 9 Gewerbe- und Gaststättenrecht 9.1 Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO) 9.1.1 Gewerbeanmeldung 15,00 € 9.1.2 Gewerbeabmeldung 15,00 € 9.1.3 Gewerbeummeldung 15,00 € 9.1.4 Zweitschriften An-/Um-/Abmeldung 5,00 € 9.2 Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§15 Abs. 1 GewO) 7,00 € 9.3 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister 9.3.1 einfache Auskunft 12,00 € 9.3.2 erweiterte Auskunft 16,00 € 9.4 Spiele unter anderem: Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 650,00 € 9.5 Gestattungen (§ 12 GstG) 9.5.1 Sperrzeitverkürzung 24,00 € 10 Baurecht 10.1 Erklärung der Gemeinde über möglicherweise bestehende Beitragspflicht 47,00 € 10.2 Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster 25,00 € 11 Umweltinformationen Zurverfügungstellung von Umweltinformationen nach UVwG (einschließlich Vorbereitungsarbeiten) durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem Weg 20,00 € / ZE max. 500,00 € 12 Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Bei Kosten von über 200 € ist der Antragsteller vorab gebührenfrei zu informieren, damit dieser ggf. die Weiterverfolgung des Antrags erklärt. 20,00 € / ZE max. 500,00 € 13 Polizei- und Ordnungsrecht 13.1 Allgemeine öffentliche Leistung im Polizei- und Ordnungsrecht unter anderem: Verfügungen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Erteilung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten Erteilung von Auflagen bei Prüfung von polizeirechtlich relevanten Veranstaltungen Ausnahmen vom Schutz der öffentlichen Sicherheit gegen umweltschädliches Verhalten Entfernung, Verwahrung und Verwaltung von Fahrzeugen, die nicht ordnungsgemäß aufgestellt, insbesondere abgemeldet sind Maßnahmen nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde öffentliche Leistung nach dem Sprengstoffgesetz 20,00 € / ZE 13.2 Straßenrechtliche Sondernutzung Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeindegebrauch hinaus 20,00 € / ZE 13.3 Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung 35,00 € 14 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, den 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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    Zuletzt geändert: 21.01.2026
    Amtsblatt_2026_02_27_KW09.pdf

    Jahrgang 2026 Freitag, den 27. Februar 2026 Nummer 9 Amtsblatt Baindter Fasnet 2026 Wir danken unseren örtlichen Vereinen, allen voran unseren Rasplern, der Lumpenkapelle und den Schalmeien für unsere schöne Dorffasnet! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Offenes Singen auf dem Dorfplatz Auf die Stimmen, fertig, los! Alle, die Freude am gemeinsamen Singen haben - jung oder alt, groß oder klein - sind am Mittwoch, den 04. März 2026 um 17:00 Uhr herzlich eingeladen. Geleitet wird das offene Singen von Herrn Michael Pastuschka. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, alle Interessierten sind willkommen. Die Teilnahme ist kostenfrei, über eine freiwillige Spende freut sich die Bürgerstiftung Baindt. Im Anschluss lädt die Gaststätte „Zur Mühle“ zur gemeinsamen Einkehr ein. Bei schlechtem Wetter findet das Singen im Foyer der Schenk-Konrad-Halle statt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen zu singen. Ihre Gemeindeverwaltung Blühender Landkreis für Biologische Vielfalt – Gemüsevielfalt 2026 Die Mitmachaktion „Blühender Landkreis“ startet in die neue Gartensaison 2026 – doch in diesem Jahr anders! Seit 2019 haben sich tausende Haushalte an der Blühkam- pagne beteiligt und gemeinsam ein beeindruckendes Blü- tenmeer im Landkreis geschaffen. Möglich wurde dies auch dank der großzügigen Unterstützung der Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg, durch die hochwertiges Saatgut kostenfrei zur Verfügung gestellt werden konnte. Viele pri- vate Gärten wurden so zu wertvollen Rückzugsräumen für Insekten und andere Tiere. Bisher erfolgte die Teilnahme überwiegend online und per Post – ein bewährter Weg, um Saatgut zu verteilen und Infor- mationen weiterzugeben. Doch eines ist in den vergangenen Jahren deutlich geworden: Das Herzstück der Kampagne ist der persönliche Austausch. Die Begegnungen bei Vorträgen – sei es 2019 beim großen Open-Air oder 2025 beim ersten „GreenPulse Festival“ auf Schloss Achberg – haben gezeigt, wie lebendig die Blüh-Ge- meinschaft ist. Gespräche, Erfahrungen und gemeinsames Staunen machen den besonderen Charakter der Aktion aus. Genau dieses Gemeinschaftsgefühl soll 2026 wie- der stärker in den Mittelpunkt rücken. Auch 2026 erhalten Teilnehmende eine kostenlose hochwertige Gemüsemischung sowie zahlreiche Materialien rund um das erfolgreiche Anlegen einer Blühfläche. Neu ist dabei: · Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen · Kein Postversand mehr · Ausgabe der exklusiven „Gemüsemischung 2026“ direkt im Anschluss an die Vorträge Um weite Wege zu vermeiden, finden die Veranstaltungen in verschiedenen Gemeinden im Landkreis Ravens- burg statt. Als Referentinnen und Referenten wirken unter anderem die bekannte Kräuterexpertin und Autorin Susanne Fischer-Rizzi sowie der Sortendetektiv und Experte für alte regionale Gemüsesorten Patrick Kaiser mit. An vier Terminen im Landkreis werden besondere Vortragsabende angeboten. Nach jeder Veranstaltung besteht die Möglichkeit, die Gemüsemischung 2026 kostenfrei zu erhalten. Voraus- setzung ist die Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung: - Der naturnahe Garten (11. März 2026, 19:30 Uhr, Wolfegg) - Die Welt der Vogelstimmen (19. März 2026, 19:30 Uhr, Aulendorf) - Gartenkultur der Zukunft (26. März 2026, 19:30 Uhr, Ravensburg) - Natur im Garten (02. April 2026, 19:30 Uhr, Leutkirch) - Green Pulse Festival (03. und 04. Juli 2026, ganztägig, Schloss Achberg) Alle Informationen zur Kampagne finden Sie online unter: www.bluehender-landkreis.org Helfen auch Sie wieder mit, unsere Landschaft bunter, vielfältiger und wertvoller zu machen! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditionel- ler Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur land schaftspreis 2026 bewerben. Einsen- dungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kultur­ geschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewuss ten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbilder und verdienen öffent li che Aner ken­ nung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Ge schäftsführer des Schwäbischen Heimat bun des, die Intention des Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Ver mark tung der Produkte und zur Öffent lichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streu obstwiesen, Weinberge in Steil­ lagen oder beweidete Wachol der hei den. Das Preisgeld stellen die Spar kas sen­Finanzgruppe Baden­Württemberg sowie die Spar kas sen stiftung Umweltschutz zur Verfü gung. Der seit 1991 vergebe­ ne Kultur land schafts preis zeichnet Privatleute, Ver­ eine und ehren amt li che Initiativen aus, die sich seit min destens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kultur land schafts preis ist seit 10 Jahren ei­ ner der drei Haupt preise, die mit jeweils 1.500 Euro do­ tiert sind. Be werben können sich Teilnehmer aus dem Vereins gebiet des Schwäbi schen Heimat bun des, also den ehemals würt tem ber gi schen oder hohenzolleri­ schen Teilen des Landes so wie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher, mit 500 Euro belohnter Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein denk malen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe bänke, Feld­ und Wege­ kreu ze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegwei­ ser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge stalt eines Bu­ ches sein. Kontakt: Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Telefon 0711 23942‐0 post@kulturland­ schaftspreis.de www.schwaebischer‐heimatbund.de Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewer­ bungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2026. Kostenlose Broschüren mit den Teil nah me bedin gungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwä­ bischen Heimat bund in Stutt gart sowie bei allen würt­ tembergischen Spar kas sen erhältlich. Die Ver lei hung findet im Herbst 2026 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Amtliche Bekanntmachungen Landtagswahl 2026 - Information zu den Briefwahlunterlagen Die Frist zur Beantragung des Wahlscheines über den QR­Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, bzw. über den Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt (On­ linewahlscheinantrag) endet am Sonntag, 01.03.2026 um 23:59 Uhr. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Anträge noch rechtzeitig bearbeitet werden kön­ nen. Sie können weiterhin bis Freitag, 06.03.2026 um 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl beantragen. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte be­ achten Sie die Postlaufzeiten und beantragen Sie Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig. Schablonen für blinde und sehbehin- derte Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Ba­ den­Württemberg am 08. März 2026 sind alle Wahl­ berechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtags­ wahl bieten die Blinden­ und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzet­ telschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Scha­ blone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusam­ men mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio­CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsübli­ chen CD­Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechen­ de Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio­CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden­ und Sehbehindertenverbän­ den an unter Telefon: 0761/36122. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Gemeinde Baindt Wahlkreis 69 Ravensburg Wahlbekanntmachung 1. Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 01: Schule für Blinde und Sehbehinderte Wahlraum: Schule für Blinde und Sehbehinderte Wahlbezirk 02: Klosterwiesenschule Wahlraum: Klosterwiesenschule Wahlbezirk 03: Schenk-Konrad-Halle Wahlraum: Schenk-Konrad-Halle In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 26.01.2026 bis 15.02.2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in der Marsweilerstraße 4, Sitzungssaal Rathaus zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und zur Identitätsfeststellung ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und gegebenenfalls Ersatzbewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Kreiswahlvorschlägen von Einzelbewerbern außerdem die Angabe Einzelbewerber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Listenbewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine oder dem besonderen Nebenraum darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Ungültig sind Stimmabgaben, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hinweisenden Zusatz enthält oder wenn sich bei der Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag sonst eine derartige Äußerung befindet oder der Stimmzettelumschlag gekennzeichnet ist (§ 42 Absatz 1 Satz 1 Nummern 6 und 7 des Landtagswahlgesetzes). 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 8 Absatz 3 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 8 Absatz 4 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absätze 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ort, Datum Baindt, 20. Februar 2026 Die Gemeindebehörde Simone Rürup, Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Offenland-Biotopkartierung im Land- kreis Ravensburg Erfassung wertvoller Biotope durch die Offenland-Bio- topkartierung 2026 in unserer Gemeinde Baindt Geschützte Biotope gehören zu den Kleinoden unserer Landschaft. Sie sind unersetzbare Lebensräume für zahl- reiche bedrohte Arten und geben unserer schönen Heimat ihr vielfältiges Gesicht. Die Kartierung dieser wertvollen Flächen durch die Offenland-Biotopkartierung zeichnet gleichsam eine Schatzkarte der Natur. Die LUBW Landes- anstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat den gesetz- lichen Auftrag, die geschützten Biotope in regelmäßigem Turnus zu erfassen. Die von der LUBW beauftragten fach- lich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer werden 2026 in Gemeinden in den Kreisen Emmendingen und Ra- vensburg unterwegs sein. Kartiert wird vom Frühling bis in den Herbst im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Dabei werden auch artenreiche Mähwie- sen erfasst, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt. Die Daten werden anschließend digitalisiert und nach umfangreicher Qualitätsprüfung voraussichtlich im November 2027 über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt. Die Kartierung der LUBW hat dabei rein deklaratorischen Charakter: Der Schutz von Biotopen gilt unmittelbar per Gesetz: sobald eine Fläche die charakteristischen Merk- male eines geschützten Biotopes aufweist, ist diese Flä- che geschützt und das Biotop darf nicht erheblich beein- trächtigt oder zerstört werden. Der Schutzstatus wird nicht durch die Kartierung vergeben. Die Daten der Kartierung unterstützen die Betroffenen aber dabei, ihre bestehen- den gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie sind zudem Grundlage für eine landwirtschaftliche Förderung auf diesen Flächen. In unserer Gemeinde Baindt werden 2026 Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offen- land-Biotopkartierung durchgeführt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grund- stücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Na- turschutzgesetz Baden-Württemberg). Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigen- tümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirt- schafterinnen und Bewirtschaftern findet bei der Erfas- sung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Zu Beginn der Kartierungen sind Informationsveranstal- tungen im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Personen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartie- rung gewinnen. Die Veranstaltungen im Kreis Ravensburg werden voraussichtlich am Mittwoch, 10. Juni 2026 am späten Nachmittag im Schussental und am Donnerstag, 11. Juni 2026 vormittags in der Region Allgäu stattfinden. Bei Interesse an der Informationsveranstaltung finden Sie weiterführende Informationen rechtzeitig auf der In- ternetseite der LUBW unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung, Rub- rik „Aktuelles“. Alternativ wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de oder an die zentrale Telefonnummer 0721/5600-0. Termi- ne, Uhrzeiten und Treffpunkte vor Ort werden Ihnen dann rechtzeitig spätestens Ende April mitgeteilt. Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öf- fentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt. Sobald die Daten abrufbar sind, er- folgt eine gesonderte Mitteilung an unsere Gemeinde. Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und- landschaft/offenland-biotopkartierung. In einigen Gemeinden im Kreis finden auf einzelnen Stich- probenflächen weitere Kartierungen statt (Tiere, Pflanzen und Lebensräume). Die betroffenen Gemeinden werden zeitnah gesondert informiert. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Fe- bruar 2026 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2026 wird nichts bekannt gegeben. Bericht der Bürgermeisterin Wirtschaft und Weißwurst: Die Veranstaltung Wirtschaft und Weißwurst für örtliche Gewerbetreibende findet am 25. April 2026 in den Räumlichkeiten der Firma Hoppe Heizung im Gewerbegebiet Mehlis statt. Jubiläum der Kläranlage: Die Jubiläumsveranstaltung der Kläranlage AMS ist für den 19. September 2026 geplant. Bundesförderung Sanierung kommunaler Sportstätten: Für den Projektaufruf 2025/2026 wurde eine Interessens- bekundung abgegeben. Aufgrund der Überzeichnung des Förderprogramms erfolgt eine Entscheidung erst nach Ostern 2026 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bun- destages. Gewässer Egelsee: Der Egelsee wird offiziell als EU Ba- desee abgemeldet. Vergabe der Baukörper A und B im Baufeld 1 im Fi- scherareal Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Abschluss von Reser- vierungsvereinbarungen für die Vergabe der beiden Grundstücke Baukörper A und B des Baufelds 1 im Fi- scherareal mit dem ausgewählten Bewerber. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundstücke nach positiver Beurteilung der eingereichten Bauanträge auf Übereinstimmung mit den vergaberelevanten Kriterien des Konzeptvergabeverfahrens zu veräußern. Umgestaltung des Schulhofs - aktueller Stand Der Gemeinderat nimmt das Ideenkonzept zur Neugestal- tung des Schulhofs der Klosterwiesenschule zur Kenntnis und berät über Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen der Klausurtagung. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude - weiteres Vorgehen Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Sa- nierungsmaßnahmen der kleinen Turnhalle zu. Folgende Varianten bzw. Änderungen werden beschlossen: - die Fenster werden nicht ausgetauscht, lediglich neue Motoren zur Öffnung der Fenster eingebaut - der Bodenbelag wird nicht erneuert Radweg entlang der L314 - Bau des Radweges durch das Land Beschluss: Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Bau des Radweges entlang der L 314 von Bergatreute bis Baienfurt nach wie vor notwendig und dringend ist, um den Radverkehr sicher leiten zu können und den Menschen den Umstieg auf das Fahrrad erleichtern zu können. Da die Grundstücke in einem Teilbereich momentan nicht zur Verfügung stehen, soll in einem ersten Bauabschnitt der Radweg von Bergatreute bis zum Waldbad ohne weitere Verzögerung gebaut werden. Der Gemeinderat fordert die beteiligten Behörden auf, für die Reststrecke, vom Waldbad bis nach Baienfurt, jetzt ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, um den Radweg vollumfänglich bauen zu können. Darüber hinaus sind sich die drei beteiligten Kommunen einig, dass sie für die Unterhaltung und die Verkehrssiche- rungspflicht in gleichem Umfang verantwortlich sind. Dies gilt auch für eine noch zu bauende Teilstrecke Bolanden – Bergatreute entlang der L 314. Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch 2024 – Gemeinde Baindt (§ 18 KlimaG BW) Der Gemeinderat nimmt die Information zu den kommu- nalen Energieverbräuchen 2024 zur Kenntnis. Annahme von Zustiftungen und Spenden der Gemein- de zugunsten der Bürgerstiftung Baindt Beschluss: Die Zustimmung über die weitere Zustiftungen zugunsten der Bürgerstiftung Baindt wird erteilt. Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten - weiteres Vorgehen Die Entscheidung über den Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten wird vertagt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2026/2027 Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie die drei kommunalen Kindergärten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommen- den Kindergartenjahr 2026/2027 je eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommen- den Schuljahr 2026/2027 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. 4. Das Taschengeld beträgt ab dem 01.09.2026 500 Euro monatlich. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunter- lagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den neben- stehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeinde- verwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rat- haus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Be- schreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Dezember 2025: Mountainbike schwarz-weiß mit T-Len- ker; Korrekturbrille braun; Tretroller schwarz-gold; Ein- zelschlüssel Biffar; Kindergeldbörse; Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln AOK-Einkaufswagen Chip. Januar 2026: Schlüsselbund mit Autoschlüssel von BMW und Schlüsselanhänger Eifelturm; Kindergeldbörse; Her- ren-Trekkingfahrrad schwarz mit blauer Aufschrift „Lar- rikin“; Silberohrring mit Perle; Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD).: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) digitale Anlaufstelle der 116117 docdirekt.de Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisa- bethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Tierarzt Samstag, 28. Februar und Sonntag, 01. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Februar 2026 Apotheke Vetter Marienplatz 81 88212 Ravensburg Tel: 0751 35 24 40 5 Sonntag, 01. März 2026 Zeppelin-Apotheke Ravensburg Gartenstr. 24 88212 Ravensburg Tel: 0751 22 58 8 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Die Stelle der Gemeinwesenarbeit ist aktuell nicht be- setzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fragestel- lungen an die Geschäftsstelle unter quartiersarbeit@ stiftung-liebenau.de, Tel. +49 7542 10-1018 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Karl-Heinz Kösler feierte am 31. Januar seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit für die Zukunft. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Februar 27.02. JHV - TC Baindt Vereinsraum 28.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH März 01.03. JHV - Musikverein SKH 04.03. offenes Singen DP 08.03. Landtagswahlen 11.03. Gottesdienst m. Krankensalbung BSS - Seniorentreff 13.03 JHV - Reitergruppe BSS 14.03. Osterkerzen dekorieren - Impulse BSS 15.03. JHV- Kreisjugendfeuerwehr SKH 17.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 18.03. Frühlings-Kaffee Selige Irmgard 20.03. JHV - SV Baindt Vereinsraum 21.03. Dorfputzete 27.03. JHV - Schalmeienkapelle BSS 29.03. JHV Förderverein Selige Irmgard Altenzentrum 30.03. DRK Blutspendetermin Baienfurt 30.03. Osterschießen - Schützengilde Schützenhaus - 01.04. Kindergärten Kindergarten St. Martin Besuch der Vorschüler in der Gemein- debücherei Am 10. Februar besuchten unsere Vorschü- ler die Gemeindebücherei in Baindt. Schon beim Betreten der Bücherei war die Aufregung groß. Zunächst las uns die Leiterin der Bücherei, Frau Lins, eine spannende Geschichte vor. Anhand der Bilder konnten die Kinder aktiv mitlesen und in die Geschichte eintauchen. Das machte allen großen Spaß! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Romahn/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Bolz 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Cichon 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Danach stellte sie den Kindern die Bücherei genauer vor und zeigte die große Auswahl an Büchern: Es gibt Bücher für ältere Kinder, für Leseanfänger und natürlich zahlrei- che Bilderbücher. Seit Kurzem kann man hier auch Tonies für jüngere Hörer ausleihen. So ist für jeden Geschmack und jedes Alter etwas Passendes dabei. Nachdem alle Fragen beantwortet waren, durften die Kinder selbstständig oder gemeinsam mit Freunden in den Regalen stöbern und die Bücher genauer anschauen. Einige Kinder hatten bereits einen Leseausweis dabei und konnten sich direkt ein Buch ausleihen. Die anderen be- kamen ein Formular für einen Lesepass mit nach Hause. Alle Vorschüler bedankten sich herzlich bei Frau Lins für die freundliche Führung durch die Bücherei und die schö- ne Vorlesestunde! Zur Informationi Umzug der Hausarztpraxis Hartmann in die Ortsmitte Ab dem 02. März finden Sie die Praxis unter folgender neuer Adresse: Dorfplatz 1, 88255 Baindt Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathauses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehen- de Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 03. März 2026 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Ihr Ansprechpartner: Frau Gätje Tel. 0751/85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de telefonische Sprechzeiten: Montag 08:00 - 10:00 Uhr Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr Außenstelle Baindt Das neue Semester der vhs beginnt Kurs belegt Rückenmobilisation Isolde Ulbig In diesem Kurs liegt der Fokus auf der Mobilisation und Entspannung der Rückenmuskulatur. Durch gezielte Übungen und sanfte Dehnungen werden Verspannun- gen gelöst, die Beweglichkeit verbessert und die Haltung gestärkt. Wir legen hier einen besonderen Wert auf die Stärkung der Muskulatur rund um den Rücken. Dazu ge- hört der Rumpf, der die Wirbelsäule trägt und somit eine zentrale Rolle für die Stabilität und Haltung spielt. Ebenso werden die Schultern gezielt trainiert, um die Beweglich- keit und Kraft in diesem Bereich zu fördern. Zusätzlich umfasst unser Programm auch die Bauchmuskulatur, die ebenfalls eine wichtige Puffer- und Stützfunktion für den Rücken übernimmt. Durch diese ganzheitliche Her- angehensweise wird die Muskulatur rund um den Rücken effektiv gestärkt, was zu einer verbesserten Haltung, mehr Stabilität und einem insgesamt besseren Körper- gefühl führt. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung. 7 - 12 Personen Kurs 1 Nr. AD3031-01W3 10 Tage, 03.03.2026 - 19.05.2026 Dienstag, 17:30 - 18:30 Uhr Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 56,00 € Es gibt noch freie Plätze Full Body Workout Isolde Ulbig Dieses ganzheitliche Training spricht alle Leistungsni- veaus an und bringt den Körper spürbar in Form. Mit- hilfe von Kleingeräten und dem eigenen Körpergewicht werden funktionelle Übungen für alle Muskelgruppen mit Kraft- und Ausdauer-Elementen kombiniert, die so für eine effektive Kalorienverbrennung und Muskeldefinition sorgen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Schulung der Rückenmuskulatur und der Core-Stabilität gelegt. Ein entspannendes Stretching- und Körperwahr- nehmungs-Programm rundet die Stunde ab. Gelangen Sie so zu mehr Fitness und Ausgeglichenheit im Alltag. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung. 7 - 12 Personen Kurs 1 Nr. AD3021-01W3 10 Abende, 03.03.2026 - 19.05.2026 Dienstag, 18:30 - 19:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 56,00 € Es gibt noch freie Plätze Nr. AD3021-03W3 Stretch & Relax Isolde Ulbig Körper- und Bewegungsgefühl, die Fähigkeit zu entspan- nen sowie die Beweglichkeit der oftmals durch einseiti- ge Alltagsmotorik verkürzten Muskulatur sind wichtige Elemente eines positiven Lebensgefühls. Hier kann prä- ventives Ausgleichstraining helfen, denn es kann chroni- sche Überlastungen verhindern und mehr Bewegungs- sicherheit im Alltag bieten. Auch beim Krafttraining und beim Sport allgemein wird das Dehnen allzu oft zu wenig gepflegt, was zu Muskelverkürzungen, größerer Verlet- zungsanfälligkeit und einer eingeschränkten Beweglich- keit in den Gelenken führt. In diesem Kurs werden wir gezielt sämtliche Muskeln deh- nen und die eigene Körperwahrnehmung schulen, um so die eigene Beweglichkeit und Flexibilität zu fördern. Auch die Entspannung soll dabei nicht zu kurz kommen, damit sie ausgeglichen und entspannt in den Tag star- ten können. Bitte mitbringen: Isomatte, ein großes Handtuch und ein Getränk sowie bequeme Sportkleidung und Turnschuhe. 7 - 12 Personen 8 Abende, 03.03.2026 - 05.05.2026 Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 44,80 € Es gibt noch freie Plätze Nr. AD3012-01W3 Qi Gong der Vier Jahreszeiten „Bewegte Form“ Frühling Rolf Berger Der jedes Jahr zuverlässig wiederkehren- de Kreislauf der Jahreszeiten begleitet uns unser gan- zes Leben und birgt doch immer Neues. Das Qi Gong der Vier Jahreszeiten ist ein modernes Qi Gong, das der chinesische Meister und TCM-Arzt (Traditionelle Chinesi- sche Medizin) Zheng Yi entwickelt hat, um Qi Gong für die westliche Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zu jeder Jahreszeit gibt es eine eigene Bewegungsfol- ge aus 10 Übungen. Bei regelmäßiger Übung können so Stresssymptome abgebaut oder reduziert werden. Dabei werden unsere innere, sowie körperliche Kraft und Lebensenergie (Qi) gestärkt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Die Übungen, welche bis aus der Zeit um ca. 2700-2500 v.Chr. bekannt sind, sind für Menschen jeden Alters geeignet. Bitte bringen Sie bequeme Kleidung, leichte, rutschfeste Schuhe oder Socken und etwas zu trinken mit. 8 - 12 Personen 8 Abende, 05.03.2026 - 07.05.2026 Donnerstag, 19:30 - 20:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1 vhs Raum Gelbes Ge- bäude 42,70 € Altenzentrum Selige Irmgard Jubiläen im Altenzentrum Selige Irmgard Im Altenzentrum Selige Irmgard gibt es in diesem Jahr wieder schöne Gründe zum Feiern. Auch in diesem Jahr dürfen wir wieder mehrere Dienstju- biläen feiern:Zehn Jahre im Haus sind Roswitha Hafner, Chantal Kindu und Fabian Bentele. Seit fünf Jahren dabei sind Daiana Frick, Markus Stein und Annie Laure Djoufack. Gerade in der Pflege ist es nicht selbstverständlich, dass Mitarbeitende über viele Jahre bleiben. Umso mehr freu- en wir uns über Kolleginnen und Kollegen, die unsere Ein- richtung mit aufgebaut, mitgetragen und weiterentwickelt haben. Man kennt sich, man vertraut sich und genau das spüren auch unsere Bewohnerinnen und Bewohner. Aktuell arbeiten 52 Mitarbeitende im Altenzentrum Selige Irmgard. Vor fünf Jahren waren es noch 31. Unser Team ist also deutlich gewachsen und viele von denen, die damals schon dabei waren, sind es heute noch. Diese Mischung aus Erfahrung und neuen Gesichtern sorgt für Stabilität und frischen Schwung zugleich. Wir sagen von Herzen Danke für den Einsatz, die Treue und das tägliche Engagement und freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre. Johannes Linse Einrichtungsleiter des Altenzentrum Selige Irmgard stellv. Bereichsleiter Region Region Neckar-Alb-Ober- schwaben Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Kirchliche Nachrichten 28. Februar - 08. März 2026 Gedanken zur Woche: Pausen Nichts geht mehr. Alles steht still. Pausen der Stille in meinem Leben, ich brauche sie. Sie helfen mir: Kräfte zu sammeln, mich auf das Wesentliche zu besinnen, zu mir selbst zu finden und - Gott zu finden. Anselm von Canterbury Samstag, 28. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - EucharistiefeierCaritas Fastenopfer Sonntag, 01. März - 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder, mitgestaltet vom Kinderchor († Kurt Brugger) Ministranten: Niklas Alber, Franziska Joachim, Pia Kreutle, Elena Mayer, Lilly Romer, Johanna Rößner, Sophia Rößner, Robin Schnez,Caritas Fastenopfer 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Felix Dienstag, 03. März 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Mittwoch, 04. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Freitag, 06. März Kein Gottesdienst in Baindt 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde zur Vorbereitung auf die Erstkommunion im Bischof-Sproll-Saal 19.00 Uhr Baienfurt - Weltgebetstag der Frauen in der Evangelischen Kirche, anschließend Beisam- mensein im katholischen Gemeindehaus St. Anna Samstag, 07. März 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Zoe 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Anton Ortner, Wal- ter Frei, Paula und Rupert Gross mit Ange- hörigen, Anna und Eugen Halder, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Minist- ranten: Hannah Elbs, Jonas Elbs, Ricco Haller, Benedikt Heilig, Daniela Schnez, Alexandra Schnez, Marlene Stör, Johanna Zentner, Sonntag, 08. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Jugendkantorei 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Mariella Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de „Spenden Sie - helfen Sie direkt vor Ort“ Liebe Gemeindemitglieder, am 28.02./01.03.2026 bitten wir Sie von Herzen um eine Spende für Men- schen in Not. Mit Ihrer Spende unter- stützen wir Menschen, die Hilfe brau- chen. Die selbst nicht weiterwissen. Ein Beispiel ist eine alleinerziehende Mutter, ein anderes das ältere Ehe- paar, das von einer bescheidenen Rente leben muss. Oft geraten Men- schen unverschuldet und plötzlich - beispielsweise durch einen Unfall - in große Not. Als Christinnen und Christen können wir schnell und unbü- rokratisch dort gemeinsam und wirkungsvoll helfen, wo die Kraft des Einzelnen nicht reicht. Deshalb bitte ich Sie: Spenden Sie beim Caritas-Fas- tenopfer für den Nächsten in Not. Sie helfen vor Ort: 40 Prozent Ihrer Spende bleibt direkt in unserer Kirchengemeinde, 60 Prozent erhält die Cari- tas unserer Region. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Für Ihre Gabe sage ich Ihnen ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ Pfarrer Bernhard Staudacher Wir bitten um Ihre Spende an die Katholische Kirchen- pflege Baindt IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Spendenbescheinigung ab 300 €, bei Spenden unter 300 € gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung Voranzeige Seniorentreff Unser Herr Pfarrer Stauda- cher und wir laden Sie herz- lich ein am Mittwoch, 11. März 2026 um 14.00 Uhr zum Got- tesdienst mit Krankensalbung in den Bischof-Spro- ll-Saal. Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit. Anschließend gemütliches Beisammensein. Neues und Wichtiges: Wer von zu Hause abgeholt werden möchte, muss sich bis Montag, 9. März telefonisch unter der Telefon-Nr. 07502 - 911515 melden. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wir laden Groß und Klein ein, ihre ganz persönliche Osterkerze zu gestalten. Bei uns können Sie entdecken, welche Bedeu- tungen hinter den traditionellen Symbolen stecken. Außerdem lernen Sie eine kreative und unkomplizierte Methode kennen, Ker- zen individuell und kunstvoll zu verzieren. Alles, was Sie dazu benötigen, ist ein Messer und ein Brettchen – wir kümmern uns um Kerzen und das Dekorationsmaterial. Wann: Samstag, 14.03.2026, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Ökumenischer Weltgebetstag der Frauen Kommt! Bringt eure Last. Weltgebetstag - Frauen laden ein Eine herzliche Einladung an alle, die für Frauen in Nigeria beten möchten, spricht das ökumenische Team des Weltgebetstags aus. Nigeria ist ein Land, in dem Frauen unter vielfältigen Benachteili- gungen und Bedrängnissen leiden. Sie tragen zahlreiche Lasten – körperlich und seelisch, in der Familie und in der Gesellschaft, als Mutter, Tochter oder Ehefrau. Wir möch- ten an diesem Abend die Nöte unserer nigerianischen Schwestern ansehen. Und wir möchten helfen – durch In- formationen, Gebet und Spenden. Jede*r ist willkommen. Am Freitag, den 06. März 2026 beginnt der ökumenische Gottesdienst um 19 Uhr in der Evangelischen Kirche Bai- enfurt. Er wird von nigerianischen Frauen ausgearbeitet und von Frauen aus Baindt und Baienfurt durchgeführt. Anschließend sind alle Teilnehmer*innen zum Länder- abend mit nigerianischen Köstlichkeiten ins katholische Gemeindehaus Baienfurt eingeladen. Wir freuen uns auf Sie! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Röm 5,8 Freitag, 27. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Vortrag Regina Herzer, Ev. Kirche Sonntag, 01. März Reminiszere (2. Sonntag der Passions- zeit) 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 02. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 04. März 15.30 Baienfurt Konfi8-Gruppe 1, - 16.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 16.30 Baienfurt Konfi8-Gruppe 2, - 17.30 Uhr Ev. Gemeindehaus Freitag, 06. März 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst zum Weltgebetstag, Ev. Kirche, anschl. im kath. Gemeindehaus Samstag, 07. März 11.00 Baindt Konfi3, - 13.30 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 08. März Okuli (3. Sonntag der Passionszeit) 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kir- che (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Glaube im Alltag „7 Wochen Ohne“ - Weite Psalm 31,8-9 Ich freue mich und bin fröhlich über deine Güte, dass du mein Elend ansiehst und kennst die Not meiner Seele und übergibst mich nicht in die Hände des Feindes; du stellst meine Füße auf weiten Raum. In mir ist eine große Bandbreite an Gefühlen. Welche er- laube und welche versage ich mir? Oft sind wir zu streng Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 und hart mit uns selbst. Diese Woche entdecken wir, wie weit der Raum ist, auf den Gott uns stellt. (Text-Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Bildquelle: 7wochenohne. evangelisch.de) --- „Zwischen den Zeilen gelesen“ TEXTE, GESCHICHTEN und LYRIK rund um biblische Gestalten Freitag, 27.Februar 19.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr in der ev. Kirche Baienfurt Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, wie Petrus sich fühlte, als er erkannte, dass Jesus seinen Verrat gesehen hatte… Oder wie es Simon von Cyrene erging, als er Jesu Kreuz trug In den Texten und Geschichten dieses Abends kommen die Personen zu Wort, die dabei waren. Seien sie herzlich eingeladen zu hören, was sie zu sagen haben. Es liest: Regina Herzer; Gemeindeleiterin und Religionspädagogin Außerdem gibt es noch Punsch und musikalische Un- termalung Der Eintritt ist frei (Ein Spendenkörbchen wird aufgestellt) --- Der Kreative Montag lädt auch in 2026 wieder zum Mitmachen ein Unsere nächsten Termine 09. März Annemarie Weber Drahthühner Drahtarbeit 13. April Ingrid Allkemper Frühlingsmotive auf Porzellan Porzellan- malerei Mai Birgit Schwartz- Glonnegger Frühlings- landschaft Aquarell Anmeldungen bitte bis 4 Tage vor dem Termin an: Petra Neumann-Sprink E-Mail: p.neumann.sprink@gmx.de oder über Tel.: 0177 406 10 11 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Der SV Baindt lädt alle Mitglieder recht herzlich zu seiner Mitgliederversammlung am 20.03.26 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Mitgliederversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 20.03.2026 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Bosch- str. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen 1. Tischtennis 2. Turnen 3. Fußball 4. Alpin-Team 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen 1. Schriftführer/in (2 Jahr) 2. Frauenvertreterin (2 Jahre) 3. Jugendvertreter/in (2 Jahre) 4. 2 Kassenprüfer (1 Jahr) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Sven Zeller, Boschstr. 1/3, 88255 Baindt oder E-Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Mit- gliederversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Sven Zeller, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Der SV Baindt lädt alle Mitglieder recht herzlich zu sei- ner Mitgliederversammlung am 20.03.26 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Mitgliederversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 20.03.2026 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Bosch- str. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 5. Berichte der Abteilungen a. Tischtennis b. Turnen c. Fußball d. Alpin-Team 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen a. Schriftführer/in (2 Jahr) b. Frauenvertreterin (2 Jahre) c. Jugendvertreter/in (2 Jahre) d. 2 Kassenprüfer (1 Jahr) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vor- sitzenden Sven Zeller, Boschstr. 1/3, 88255 Baindt oder E-Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Mit- gliederversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Sven Zeller, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Abteilung Fußball Fischer entscheidet enges Match TSV Eschach - SV Baindt 0:2 (0:0) In einem engen Spiel setzte Fischer nach starker Balleroberung von Kapitän Thoma in der 56. Minute den ersten Nadelstich und brachte Kellers Mannschaft in Front. Zweifel musste knapp zehn Minuten später dann kurz vor dem Strafraum die Notbremse ziehen, als ein Eschacher alleine auf B. Walser zulief - verhinderte damit aber möglicherweise das 1:1. In Unterzahl verteidigte der SVB weiterhin konse- quent, wobei Fischer in Minute 84 schlussendlich für die Entscheidung sorgte. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Marc Bol- gert, Lukas Zweifel, David Krauter, Philipp Thoma, Marko Szeibel (88. Henry Hosse), Jan Fischer, Mika Dantona (86. Lukas Walser), Kevin Lang (69. Tobias Szeibel), Tobias Fink (82. Max Kretzer) - Co-Trainer: Philipp Boenke - Trainer: Markus Keller Schiedsrichter: Stefania Attilio Tore: 0:1 Jan Fischer (56.), 0:2 Jan Fischer (84.) Rot: Lukas Zweifel (68./SV Baindt/Notbremse) Vorschau: Sonntag, 01.03. 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Dostluk Friedrichshafen (Kunstrasen Baienfurt) 13.00 Uhr: SG Oberstaufen/Stiefenhofen - SV Baindt II (Testspiel!) Jugendfußball Franz Lohr Sie- & Er-Cup - wieder volles Haus beim 10 Jährigen Jubiläum. In diesem Jahr jährte sich das Sie- & Er-Turnier un- ser in der Region einzigartiges Turnier mit Mädels und Jungs zum 10. Mal und abermals konnten wir die Fa. Franz Lohr GmbH als Hauptsponsor gewinnen. Vier Jugenden (E, D, C, B), 27 Mädchen- und 27 Jungs- mannschaften, mit über 500 Spielerinnen und Spielern traten am Samstag und Sonntag gegeneinander an. Un- sere heimische SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute trat mit ins gesamt je sechs Mädchen und Jungsmannschaf- ten an. Da die Ergebnisse der Halbzeit der Jungs und die der Mädchen zusammengezählt wurden, zeigte sich, wie in den letzten Jahren auch, in allen Turnieren, wie mit zu- nehmender Turnierdauer die Mannschaftsteile aus Jun- gen und Mädchen zusammenwuchsen, sich gegenseitig anfeuerten und gemeinsam den Sieg erringen wollten. Samstagvormittag begannen traditionell die D-Junio- rinnen/Junioren, in der neben unseren Mädels, Lindau, RW Weiler, WRZ/Horgenzell sowie unsere beiden D II zusammen mit dem FV Ravensburg bzw. noch mit dem TSV Grünkraut vertreten waren. Unsere D I spielten bis zum vorletzten Spiel ein souveränes Turnier, waren dann im Finale gegen überragende GegnerInnen aus Lindau aber chancenlos. Platzierungen: 1. SpVgg Lindau; 2. SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute 3. RW Weiler 4. TSV Grün- kraut / SV Baindt II 5. SGM Baindt/Fronreute II / U10 FV Ravensburg 6. FG 2010 WRZ / SV Horgenzell Samstagnachmittag waren dann die C-Juniorinnen/Ju- nioren dran. Unsere heimischenMannschaften, der SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute konnte sich souverän in ihrer Gruppe durchsetzen und holte dann auch im Finale gegen SV Immenried/SG Kißlegg den Turniersieg. Platzierungen dahinter: 3. PSG/VFB Friedrichshafen 4. FG 2010 WRZ / SV Horgenzell 5. SV Bergatreute 6. SV Maier- höfen 7. PSG Friedrichshafen/SC Fischbach 8. TSV Tettn- ang 9. SV Deggenhausertal Der zweite Turniertag begann Sonntagmorgen mit dem Turnier der E-Jugend. Unsere heimischen Spielerinnen und Spieler der SGM Baindt-Fronreute bis zum Halbfinale eine sehr gute Leistung, doch leider kamen kamen sie im Finale gegen Vogt/Karsee mit der gegnerischen Spielwei- se nicht zurecht und mussten sich geschlagen geben. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. FG 2010 WRZ / SV Hor- genzell 4. PSG Friedrichshafen/SC Fischbach 5. SV Ber- gatreute 6. SV Immenried Zum Abschluss traten dann die Jungs und Mä- dels der B-Jugend gegeneinander an, wobei unsere SGM hier mit zwei Mannschaften antrat. Während die SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute II mit durchweg jüngeren- Spielerinnen trotz gefälligen Spiels nur einen Punkt errin- gen konnte, setzte sich die Erste bis ins Finale durch und traf dort auf den TSB Ravensburg / FV Ravensburg. In einem spannenden Spiel legten unsere Mädels mit 4:0 vor und die Jungs konnten den Vorsprung in einem extrem spannenden und emotionalen Spiel verteidigen, womit man den Pokal nach Hause holen konnte. Auf den Plätzen folgten 3. FV Bad Waldsee 4. SGM Aulendorf / Blönried Ebersbach 5. SGM Unterzeil/Aichstetten/Aitrach/ Sei- branz 6. SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute II Am Ende eines jeden Turniers gab es einen großen Pokal für die jeweilige Siegermannschaft, für alle Teilnehmen- den sowie einen hochwertigen Ball für jede Mannschaft. An zwei Tagen hatten wir wieder vier Turniere, die bzgl. ih- rer Einzigartigkeit und dem besonderen Teamspirit durch das Zusammenspiel von Jungen und Mädchen in ei- ner Mannschaft, nahtlos an die Turniere der Vergangen- heit anknüpfen konnten und allen Beteiligten einen Rie- senspaß bereiteten. Zu allererst möchten wir ganz besonders unserem Spon- sor und Namensgeber des Turniers Namensgeber, der Franz Lohr GmbH unseren besonderen Dank aus- sprechen, der uns das ganze Turnier in dieser Form erst ermöglicht hat. Danken möchten wir ebenso einer tollen Elternschaft, allen KuchenbäckerInnen sowie allen Helferinnen und Helfern vor Ort, im Verkaufsstand, der Küche oder in der Regie, die in verschiedenen Schichten über die bei- den Tage die Durchführung des Turniers erst ermöglicht haben - vielen Dank! Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Vielen Dank, ohne Sie alle könnten wir das Turnier nicht in diesem Maße durchführen! F-Jugend Turnier in Bergatreute Am Sonntag war unsere F-Jugend in Bergatreute zu Gast. In einer doch recht kleinen Halle wurde auf 2 Spielfeldern gespielt und unsere jungen Kicker Arian, Sebastian, Ma- nuel, Emil, Lars und Lion hatten wieder einmal die Mög- lichkeit ihr Können unter Beweis zu stellen. Unsere Gegner waren diesmal der SV Bergatreute als Gastgeber, unsere Nachbarn die SG Baienfurt, der FV Bad Waldsee und der SV Seibranz. Die ersten 3 Spiele fanden auf dem Funino Feld statt. Da man hier auf 4 Tore spielt ist es nicht immer leicht beide Tore zu verteidigen. Jedoch spielten unsere Jungs gut mit und konnten zahlreiche Tore und Torchancen erzielen. Die letzten 3 Spiele wurden dann auf dem gewohnten Feld 4 gegen 4 ausgetragen. Auch hier gab es Einiges zu bestaunen. Jeder Einzelne gab sein Bestes. Egal ob ver- loren oder gewonnen. Streitigkeiten untereinander gab es keine. Ein Lächeln dafür immer. Weiter so Jungs! Kommenden Sonntag dann in Horgen- zell. Wir freuen uns! Abteilung Tischtennis Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Sportkameraden, wir laden Euch zu unserer Abteilungsver- sammlung am Mittwoch, den 11.03.2026 um 19:00 Uhr im Vereinsraum (Loch) ein. Tagesordnung 1. Bericht Abteilungsleiter 2. Bericht Kassierer 3. Bericht Jugendleiter 4. Entlastungen 5. Wahl Ausschuss • Kassierer • Schriftführer • Sportwart • Jugendleiter 6. Ausblick 2026 und Verschiedenes Anträge zur Abteilungsversammlung sind bis spätestens 09. März 2026 beim Abteilungsleiter bzw. Schriftführerin schriftlich einzureichen. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Erwachsene 1 mit ordentlichen Spielen gegen Spitzen- teams SV Baindt 1 - SSV Ulm II 5:9 SC Staig II - SV Baindt 1 9:5 Gegen die Tabellenführer aus Ulm und Staig war wie er- wartet kein Sieg möglich, dennoch können wir mit der Spielgestaltung zufrieden sein. In beiden Partien stand Philipp trotz Ellenbogenverletzung in der Aufstellung um ein Aufrutschen der Teamkollegen zu vermeiden. Er muss- te allerdings Einzel und Doppel kampflos an die Gegner abgeben. Gegen den Tabellenzweiten aus Ulm konnten Marcel und Flo mit einer starken Leistung ihr Eingangsdoppel gewin- nen und auch im Einzel lief es für beide gut: Marcel konnte Enis Demren und Elias Sahin im vorderen Paarkreuz je- weils mit 3:1 schlagen und punktete teils spektakulär mit seinen harten Angriffsschlägen. Flo konnte in seinem ers- ten Einzel Oliver Thimm mit 3:0 besiegen, musste sich in seinem zweiten Spiel gegen den starken David Hierholz mit 1:3 geschlagen geben. Gegen David war auch Alex in der Mitte chancenlos, doch gegen Oliver konnte sich in einem umkämpften Match mit 3:1 durchsetzen. Roman konnte sich im hinteren Paarkreuz gegen Moritz Fischer einen Satzgewinn erspielen und gegen Felix Fießinger un- terlag er hauchdünn mit 9:11 im entscheidenden fünften Satz. Nachwuchsspieler Jona konnte bei seinem zweiten Einsatz in der ersten Mannschaft weitere Landesligaluft schnuppern, wehrte sich nach Kräften und hätte sich bei- nahe einen Satzgewinn erarbeitet. Eine Woche später stand das Auswärtsspiel beim Ta- bellenführer Staig an und zum ersten Mal in dieser Sai- son konnten wir zwei Doppel gewinnen. Marcel und Tobi spielten toll zusammen und konnten sich verdient mit 3:0 durchsetzen. Flo und Alex harmonierten im Dreierdoppel ebenfalls gut und konnten die beiden ersten Sätze nach Rückstand und abgewehrten Satzbällen jeweils „klauen“. Danach war der Widerstand gebrochen, sodass sie den 3. Satz mit 11:5 nach Hause fahren konnten. Hätten danach Marcel und Flo ihre Spiele gegen Marc Schickler und Fynn Ugowski gewonnen, wäre es unter Umständen eine ganz enge Partie geworden, aber bei- de mussten sich nach guten Leistungen im 5. Satz ge- schlagen geben. Bei Tobi und Roman reichte es nicht für mehr als einen Satzgewinn, sie mussten ihren Gegnern Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Andreas Schill und Philipp Aßfalg gratulieren. Alex schaffte es immer wieder den Ball mit der Rückhand im Spiel zu halten und mit seiner gefährlichen Vorhand zu punkten. So konnte er sich in einem umkämpften Match mit 9:11, 13:11, 12:10 und 11:9 gegen Lukas Aßfalg durchsetzen. In der zweiten Einzelrunde unterliefen Marcel zu viele Fehler und er musste Louis Häußler zu dessen 3:1 Sieg gratulie- ren. Beim Stand von 3:8 drehten Tobi und Flo nochmal auf und konnten beide Partien im mittleren Paarkreuz mit 3:1 gewinnen, eher der im hinteren Paarkreuz noch ungeschlagene Philipp Aßfalg gegen Alex den Siegpunkt für Staig einfuhr. Nun haben wir zwei Wochen Pause in denen sich Philipp hoffentlich wieder erholen kann, bevor es dann am 14. und 15. 03. mit einem Doppelheimspieltag gegen Ellwangen und Unterkochen weitergeht. TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder und Interessierte, wir laden euch zu unserer ordentlichen Jahreshauptversammlung heute am Fr., 27. Februar 2026 um 18:30 Uhr in’s Ver- einsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Ankündigung: 27./28.03. Plätze richten 10.04. ab 13:30 Uhr Frühjahrsputz Vereinsheim Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des MV Baindt Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 01.03.2026 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Dirigenten 7. Bericht des Kassiers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Wahlen : 2. Vorsitzende*r (für 2 Jahre) Schriftführer*in (für 2 Jahre) 2 Beisitzer*innen (für 2 Jahre) 2 Kassenprüfer*innen (für 1 Jahr) 11. Ehrungen 12. Vorschau 2026 13. Anträge und Verschiedenes Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 01.03.2026 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Zu wählen sind: Kassierer*in (für 2 Jahre), Kassenprüfer*in (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2026 8. Anträge und Verschiedenes Reitergruppe Baindt Einladung zur ordentlichen Mitglieder- versammlung 2026 Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitglieder- versammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 13.03.2026 um 20 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal, Marsweilerstraße 3, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinde- rung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreterin zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 1. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Schriftführerin für 2 Jahre • 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2026 10. Anlagennutzung 11. Anträge und Verschiedenes Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 06.03.2026 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs, 1. Vorsitzender Schalmeienkapelle Baindt e.V. Feldzug 2026 - Danke! Nach einem erfolgreichen und ereig- nisreichen Feldzug 2026 ist es an der Zeit, innezuhalten - und vor allem eines zu sagen: Danke! Unser erster und größter Dank gilt unseren Familien. In den vergangenen Wochen wart ihr oft diejenigen, die auf uns verzichten mussten, uns den Rücken freigehalten und jede Probe, jeden Umzug und jeden Ball mitgetragen haben. Ohne euch wäre all das nicht möglich - ihr seid unser Fundament! Ein ganz besonderer Dank geht auch an die Narren- zunft Raspler. Gemeinsam macht die Fasnet nicht nur Spaß - gemeinsam ist sie etwas ganz Besonderes. Kame- radschaft, Zusammenhalt und unzählige unvergessliche Momente verbinden uns weit über diese Saison hinaus. Ebenso möchten wir uns namentlich bei unseren Freun- den und Gönnern bedanken, die uns während der ge- samten Fasnet unterstützt haben. Eure Unterstützung - ob organisatorisch, finanziell oder moralisch - ist für uns von unschätzbarem Wert. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 • Arnold Maschinenfabrik Ravensburg, für die Unter- stützung beim Lasern und Gravieren von unserem neuen Häs • Altenzentrum Selige Irmgard Baindt • Bäckerei Hamma Baindt • Baindter Beck • Bayer Druck & Verlag Weingarten • b-it Barg Baienfurt • Bürgermeisterin Simone Rürup • CAP-Markt Baindt • Fanfarenzug „Löwen“ Baienfurt • Friseur Geng Baienfurt • Gemeinde Baindt • Grieshaber Logistik Weingarten • ICS für automotive Baindt • Kfz-Karosseriebau Konzett Baindt • KiGa Sonne, Mond und Sterne • KiGa St.Martin • KiGa Waldorf • Kling Automaten Baindt • Klosterwiesenschule • Kreissparkasse Baienfurt • Maximilian Bäder • Musikverein Baindt • Natursteine Josef Foret Baienfurt • Pascal Selg Metallverarbeitung Baienfurt • Räuberbande Baienfurt/Baindt • SBBZ Baindt • Schreinerei Elbs Baienfurt • Spedition Dachser Baindt • TOX Pressotechnik Weingarten • Tränkle Autovermietung Weingarten • Waitkus Engineering Weingarten • Zweiradhaus Schützbach Nach vielen Kilometern, langen Nächten und unzähli- gen Märschen gönnen sich die Legionäre nun eine kurze Verschnaufpause. Doch lange währt sie nicht: Ab dem 17.03.2026 steigen wir wieder in die Proben ein - denn nach der Fasnet ist bekanntlich vor der Fasnet. AVE - und bis bald! Blutreitergruppe Vorbereitung und Information für un- sere Jugend Am Freitag, 20. März 2026, 18:30 Uhr wollen wir insbesondere unsere Minist- ranten sowie junge Blutreiterinnen und Blutreiter mit ihren Eltern informieren und laden herzlich ein in den Bischof-Sproll-Saal. Der diesjährige Blutfreitag in Weingarten am 15. Mai rückt bereits näher und es ist wichtig, einmal frühzeitig Vor- bereitungen zu treffen. Auch wollen wir unsere Jugend fördern und begeistern für die Prozessionsritte, die für Einklang von Mensch, Tier, Natur und Glaube stehen. In lockerer Runde möchten wir deshalb mit euch reden über: - Die Bedeutung der Heilig-Blut-Verehrung in Weingar- ten und Bad Wurzach - Ablauf, Ordnung und Gebet bei den Prozessionsritten - Sicherheit, Ausrüstung, Umgang mit dem Pferd und Übungsstunden - Vereinskameradschaft in der Blutreitergruppe - Anprobe der Ministrantengewänder. Über eine rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft: Werner, Berthold, Alexander, Adelbert Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Kleidung Spielzeug Zubehör Samstag, 28. Februar 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr Einlass für Schwangere mit Mutterpass ab 09:30 Uhr, ohne Begleitperson Einlass für Schwangere mit Mutterpass ab 09:30 Uhr, ohne Begleitperson sowie für Betreuungsper- sonen von Kindern ab Pflegegrad 3 Schenk-Konrad-Halle BaindtSchenk-Konrad-Halle Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Auf die Grabener Höhe zur Wallfahrts- kapelle St. Sebastian Wir machen eine einfache Wanderung mit viel Weitsicht, wenn das Wetter mitspielt. Wann: Sonntag, 01.03.2026 um 9.00 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 14.30 Uhr. Gehzeit: 3 Stunden, 8 km, 80 hm. Fahrpreis: 3,80 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Einkehr: vorgesehen, bitte bei Anmeldung mitteilen, ob man mitgeht. Sonstiges: Wir bilden Fahrgemeinschaften. Bitte ange- ben, wenn man auch Fahrer ist. Mitnehmen: Vesper, Trin- ken, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe und Stöcke. Anmeldung: ab 25.02.2026 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung:Margit Strobel, E-Mail: eum@haus-strobel.de. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info ggf. im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wanderst du gerne? Dann komm doch mit! Die Ortsgruppe Weingarten des Schwäbischen Albver- eins hat bei ihrer jüngsten Jahreshauptversammlung die Vorstandschaft einstimmig bestätigt. Im Rückblick auf das vergangene Jahr wurden viele schöne Momen- te lebendig - im Jahresbericht ebenso wie in beeindru- ckenden Bildern unserer gemeinsamen Touren. Auch die Berichte zu Kasse, Wanderprogramm und Wegepflege fanden großen Zuspruch. Ein Thema beschäftigt uns je- doch: Die Mitgliederzahlen gehen zurück. Und genau hier kommst du ins Spiel. Warum du bei uns richtig bist Du wanderst gerne? Dann findest du bei uns Gleichge- sinnte - Menschen, die Natur lieben, gerne draußen sind und offen für neue Bekanntschaften sind. Du möchtest deine Heimat noch besser kennenler- nen?Unsere engagierten Wanderführerinnen und Wan- derführer zeigen dir Oberschwaben, die Schwäbische Alb, das Allgäu und vieles mehr. Du willst mehr erleben? Neben Tageswanderungen bie- ten wir auch Wanderwochen im In- und Ausland an. Du möchtest Vorteile genießen? Als Mitglied bist du bei allen Veranstaltungen versichert, erhältst jährlich eine Wanderkarte und bekommst Vergünstigungen bei der Outdooractive-App. Lust auf Engagement? Du bist junggebliebener Rentner oder einfach jemand, der seine Freizeit sinnvoll gestalten möchte? Dann kannst du dich bei uns einbringen - zum Beispiel in der Pflege der Wanderwege. Oder möchtest du selbst Wanderungen führen? Wir unterstützen dich gerne dabei. Interesse geweckt? Auf unserer Homepage findest du alle Ansprechpartner: https://weingarten.albverein.eu/kontakt/ Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und gemein- sam neue Wege zu entdecken. Schützengilde Baindt Sechster Rundenwettkampf Luftgewehr Am 18.02.2026 bestritt die Luftge- wehr-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren sechsten und letzten Run- denwettkampf in der Kreisklasse LG. Dabei unterlag sie den Gästen aus Zogenweiler mit 1341:1375. Wertung Baindt Patrick Pfau: 355 Arthur Pfau: 346 Hans-Martin Schmidt: 338 Heiko Laske: 302 Aus dem Landkreis Thementag „Sucht in der Familie“ am 4. März 2026 in Weingarten: „BREAK THE SILENCE - Süchtige Eltern und du“, mit Film-Event In Deutschland wächst jedes sechste Kind im Schatten der Suchterkrankung eines Elternteils auf. Aus Scham, Loyalität und Angst isolieren sie sich, übernehmen früh Verantwortung und bleiben mit ihren Belastungen allein. Die Folgen sind gravierend: Diese Kinder haben ein signi- fikant erhöhtes Risiko, später selbst psychisch oder sucht- krank zu werden. Um diese Kinder sichtbar zu machen und das Schweigen zu brechen, findet am Mittwoch, den 4. März 2026, im Kulturzentrum Linse in Weingarten der Thementag „BREAK THE SILENCE - Süchtige Eltern und du“ statt. Im Zentrum steht die Vorführung des autobio- grafisch inspirierten Films „Erinnerungen einer vergesse- nen Kindheit“ und das Gespräch mit dem preisgekrönten Regisseur Lars Smekal. Der Thementag ist in mehrere Blöcke gegliedert, um ver- schiedene Zielgruppen zu erreichen: • Vormittags (09:00 & 11:00 Uhr): Filmvorführungen und Gespräche für Schulklassen ab der 8. Stufe (Teilnahme kostenfrei, Anmeldung erfor- derlich über starkimsturm@zfp-zentrum.de). • Nachmittags (15:00 Uhr): Exklusive Veranstaltung für pädagogische Fachkräfte, Multiplikatoren und Akteure der Sucht- und Familien- hilfe, um den fachlichen Austausch zu fördern (Teil- nahme kostenfrei, Anmeldung erwünscht über starkimsturm@zfp-zentrum.de). • Abends (19:00 Uhr): Öffentliche Filmvorführung mit anschließender Podi- umsdiskussion. Unter der Moderation des Kommu- nalen Suchtbeauftragten Walter Krebs diskutieren Regisseur Lars Smekal und Vertreter/-innen regio- naler Hilfsangebote. Hier haben alle Interessierten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich über Unterstüt- zungsangebote im Landkreis zu informieren (Erwerb eines regulären Tickets in der Linse). Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Kommuna- len Suchthilfeplanung, des Angebots „Kinder psychisch erkrankter Eltern“ des Landratsamts Ravensburg und des Projekts „Stark im Sturm“ des ZfP Südwürttemberg (Weissenau) und findet im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien statt. Nähere Informationen sind verfügbar unter https://sucht-bw.de/break-the-silence-suechtige- eltern- und-du/ Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde Jede/r Sachkundige im Pflanzenschutz ist dazu verpflich- tet, in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stun- den Fortbildung nachzuweisen. Der aktuelle Fortbildungs- zeitraum der „Altsachkundigen“ erstreckt sich über die Jahre 2025 bis 2027. Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg bietet hierzu eine 2-stündige Veran- staltung in Präsenz an. Der Schwerpunkt dieser Veran- staltungen liegt beim Pflanzenschutz im Ackerbau. Herr Markus Kreh und Frau Maria Längle vom Landwirtschaft- samt des Landkreises Ravensburg referieren zu den The- men Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen im Bereich der Dokumentationspflichten und der Schadna- gerbekämpfung. Ergänzend folgen Empfehlungen für den Pflanzenschutz im Frühjahr. Herr Uwe Rölle von der Syngenta Agro GmbH ergänzt das Referententeam. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 31.03.2026 von 19:30 – 21:30 Uhr im Gasthaus Traube in Hasenwei- ler 315, 88263 Horgenzell / Hasenweiler. Anmeldungen werden bis einschließlich Freitag, 28.03.2026 online ent- gegengenommen. Detaillierte Informationen sowie An- meldemöglichkeiten finden Sie unter https://rv.de/veranstaltungen-la Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Arkade e.V. Alltag und Gemeinschaft teilen – werden Sie Wegbe- gleiter Menschen mit psychischer Belastung benötigen für ihre Bewältigung des Alltags Anleitung und Unterstützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensgemeinschaf- ten und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. 1.500,- €. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie kontinuierlich und zuverlässig vor Ort in allen Fragen des Zusammenlebens. Derzeit begleiten wir in den Regionen Oberschwaben und im Bodenseekreis 70 Menschen mit einer psychischen Be- einträchtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner bietet die familiä- re Gemeinschaft ein hohes Maß an persönlicher Freiheit und Lebensqualität. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Sammelbestellung Gartenerde und Dünger Unsere erste Aktion „gute Gartenerde gemeinsam ein- kaufen“ wird aktuell durchgeführt. Als Ausliefer- und Ab- holtermin haben wir den Samstag, 14. März 2026 festge- legt, so dass Sie mit den ersten Arbeiten loslegen können. Am 14. März werden wir die bestellte Ware am späten Vormittag ausliefern oder Sie holen diese von 13.30 - 15.00 Uhr im Bauhof Baienfurt, Ravensburger Str. in Baienfurt ab (je nachdem, was Sie auf dem Bestellformular ange- kreuzt haben). Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e. V. Verein landwirtschaftliche Fachbildung Ravensburg-Waldsee e. V. Jahreshauptversammlung des Vereins landwirtschaftli- cher Fachbildung Ravensburg-Waldsee e. V. am 11. März Der VLF Ravensburg-Waldsee e. V. lädt seine Mitglieder und Interessierte zur diesjährigen ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Mittwoch, 11. März ein. Sie findet im Gasthaus Stern in Bad Waldsee-Reute statt, Beginn ist um 20.00 Uhr. 1. Tagesordnung 2. Begrüßung durch den Vorstand 3. Geschäftsbericht 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung von Vorstand, Geschäfts- und Kassenfüh- rung 7. Wahlen von Vorstands- und Ausschussmitgliedern 8. Anträge von Mitgliedern 9. Verschiedenes Die Veranstaltung wird von der Bauernkapelle Ober- schwaben musikalisch umrahmt. Im Anschluss an den offiziellen Teil folgt ein Fachvortrag von Prof. Dr. Jonas Weber, Leiter des Studiengangs Agrarwirtschaft an der DHBW Ravensburg zum Thema „Ernährung der steigen- den Weltbevölkerung und Klimawandel - Was kommt auf die Betriebe zu?“. Anträge senden Sie bitte bis zum 09. März an die Ge- schäftsstelle beim Landkreis Ravensburg, Landwirtschaft- samt, Frauenstr. 4, 88212 Ravensburg oder an b.ruopp@rv.de Internationaler Frauentag 2026 Kabarett-Matinée zum Weltfrauentag: Inka Meyer auf dem „Highway to Health“ in der Zehnt- scheuer Ravensburg Lachen ist die beste Medizin - das beweist Kabarettistin Inka Meyer am Internationalen Frauentag, 8. März, um 11 Uhr in der Zehntscheuer Ravensburg. In ihrem Programm „Highway to Health“ nimmt sie das Publikum mit auf eine hintersinnige Reise durch die Untiefen des deutschen Ge- sundheitssystems. Mit scharfem Witz und pointierter Ge- sellschaftskritik macht sie aus dem Ärzte-Marathon eine Comedy-Show - ihre Reiseapotheke: Humor pur. „Wenn ihr selbst nichts zu lachen habt, dann lacht wenigstens über mich!“, verspricht Meyer. Den Vormittag eröffnen Vertreterinnen des Bündnisses Internationaler Frauentag Ravensburg mit Statements zu aktuellen frauenpolitischen Themen und Herausforderun- gen - passend zum Tag der Landtagswahl. Es lädt ein das Bündnis Internationaler Frauentag, beste- hend aus 10 Vereinen und Institutionen in Ravensburg. Karten für 7 € gibt es im Vorverkauf in der Tourist Info Ravensburg oder unter Zehntscheuer Ticketshop. Der Internationale Frauentag am 8. März ist ein bedeu- tendes Symbol für den fortwährenden Kampf um die Rechte von Frauen und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Er erinnert daran, dass der Weg zur Gleichstellung noch lange nicht abgeschlossen ist und ruft dazu auf, weiterhin für die Rechte von Frauen welt- weit zu kämpfen. DRK-Kleiderladen Ravensburg Wohin mit dem alten Handy? Handy-Sammlung im DRK-Kleiderladen in Ravensburg In deutschen Haushalten liegen schätzungsweise rund 200 Millionen ungenutzte Mobiltelefone - Tendenz wei- terhin hoch. Dabei enthalten Smartphones zahlreiche wertvolle und teilweise seltene Rohstoffe wie Gold, Silber, Kupfer oder Kobalt, die durch Recycling wiedergewonnen werden können. Angesichts der Rohstoffgewinnung, die weltweit häufig mit erheblichen Umweltbelastungen und teilweise problematischen sozialen Bedingungen verbun- den ist, stellt das Recycling einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz dar. Der DRK-Kleiderladen in Ravensburg unterstützt daher mit einer Handy-Sammlung mittels Sammelbox die Rück- führung alter Geräte in den Rohstoffkreislauf. Die ge- sammelten Handys werden ohne Gegenleistung an den zertifizierten Recyclingdienstleister Interzero in Deutsch- land übergeben. Dort werden wertvolle Rohstoffe zurück- gewonnen und geeignete Geräte - wenn möglich - einer Weiterverwendung zugeführt. Durch Wiederverwendung und Recycling können Ressourcen geschont und Treib- hausgasemissionen reduziert werden. Studien zeigen, dass allein durch die Weiternutzung eines Smartphones erhebliche Mengen an Ressourcen und CO₂ eingespart werden können. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 „Wir haben uns für das Recyclingunternehmen Interzero entschieden“, so Marita Schmid, ehrenamtliche Leiterin des DRK-Kleiderladens, „da für die gespendeten Handys im Gegenzug eine Spende an die Initiative Rote Nasen Clowns erfolgt, die mit ihren Besuchen Freude in Kran- kenhäuser und Pflegeeinrichtungen bringen.“ Hinweise zur Abgabe von Altgeräten Vor dem Einwurf in die Sammelbox sollten persönliche Daten gelöscht sowie SIM- und Speicherkarten entfernt werden. Die Daten lassen sich in der Regel über die Funk- tion „Auf Werkseinstellungen zurücksetzen“ im Geräte- menü löschen. In die Sammelbox dürfen: - Mobiltelefone und Smartphones mit fest verbautem oder intaktem Akku - Geräte, die äußerlich unbeschädigt sind Nicht in die Sammelbox dürfen: - Geräte mit beschädigtem oder aufgeblähtem Akku (Brandgefahr) - stark beschädigte oder deformierte Geräte - lose Akkus oder Batterien - Tablets sowie Zubehör wie Ladegeräte oder Kopfhörer Defekte Geräte mit beschädigten Akkus sowie lose Akkus und Batterien können über den stationären Handel oder die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgt werden. „Die Sammlung gebrauchter Handys entspricht einem zentralen Grundsatz der Kreislaufwirtschaft - Wieder- verwendung vor Verwertung“, so DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. „Mit unseren Angeboten leisten wir seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und können gleichzeitig soziale Projekte unterstützen.“ Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit nationalen Gesellschaften in 191 Ländern die größte humanitäre Organisation der Welt. Caritas Bodensee-Oberschwaben erwei- tert Projekt „Solidarische Gemeinden“ Neue Unterstützung für Vereine und Initiativen im Landkreis Ravensburg Ziel: Bürgerschaftliches Engagement stärken und gute Rahmenbedingungen für ein solidarisches Miteinander schaffen, besonders für ältere Menschen. Kostenfrei: Dank Förderung der Veronika-Stiftung ist die Teilnahme für die Gruppen kostenfrei. Individuell: Die Beteiligten vor Ort bestimmen selbst, was ihnen wichtig ist. Die Caritas Bodensee-Oberschwaben baut ihr erfolgreiches Projekt „Solidarische Gemeinden“ weiter aus. Ab sofort gibt es ein zusätzliches Angebot zur Strategieentwicklung für Vereine und Initiativen in Städten, Gemeinden und Quartie- ren im Landkreis Ravensburg. Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und gute Rahmenbedingungen für ein solidarisches Miteinander - besonders mit Blick auf ältere Menschen - zu schaffen. Das Projekt „Solidarische Gemeinden“ wird seit 2021 gemein- sam mit dem Dekanat Allgäu-Oberschwaben umgesetzt und vom Landkreis Ravensburg sowie der Friedrich Schie- del-Stiftung gefördert. In diesem Rahmen wurden bereits in sechs Kommunen Solidarische Gemeinden entwickelt und neue Beteiligungsformate, generationenübergreifende An- gebote und tragfähige Engagement-Strukturen aufgebaut. Neues Angebot: Strategische Unterstützung vor Ort Der neue Projektbaustein richtet sich gezielt an Vereine, Initi- ativen und lokale Gruppen, die bereits aktiv sind oder Ideen für mehr nachbarschaftliches und generationenübergrei- fendes Engagement haben. Sie erhalten nun die Möglich- keit, sich professionell begleiten zu lassen - von der ersten Standortbestimmung bis zur konkreten Strategie für die Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Verantwortlich für diesen Bereich ist Valerie Hirscher von der Fachstelle Solidarische Gemeinden. Sie bringt langjährige Erfahrung mit und kennt die wachsenden sozialen Herausforderungen im Alltag vie- ler Menschen. Ihr Anliegen ist es, den Blick auf Lösungen zu richten und vorhandene Kräfte vor Ort zu bündeln. Viele En- gagierte hätten gute Ideen, suchten aber nach einer klaren Struktur und einem tragfähigen Plan für die Umsetzung. Workshops, Analyse und konkrete Maßnahmen Das neue Angebot umfasst unter anderem moderierte Workshops und Beteiligungsformate. Gemeinsam werden Bedarfe vor Ort analysiert, Ziele entwickelt und konkrete nächste Schritte geplant. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen aller Generationen sich gegenseitig unter- stützen und wie verlässliche Strukturen des Miteinanders entstehen können. Wichtig dabei: Die Beteiligten vor Ort bestimmen selbst, was für sie sinnvoll und wichtig ist. Dank einer Förderung durch die Veronika-Stiftung ist die fachliche Begleitung durch die Caritas für die teilnehmen- den Initiativen und Vereine kostenfrei. Vom Einstieg bis zur Vernetzung Das Angebot ist flexibel aufgebaut. Gruppen können mit einer Sensibilisierung und Erstberatung starten oder di- rekt in einen begleiteten Strategieprozess einsteigen. Wer möchte, kann sich anschließend mit bestehenden Solida- rischen Gemeinden vernetzen oder in einen umfassen- deren Aufbauprozess einsteigen. So entstehen sowohl kurzfristige Entwicklungsmöglichkeiten als auch lang- fristige Perspektiven. Mit der Erweiterung des Projekts setzt die Caritas Bo- densee-Oberschwaben ein klares Zeichen: Starke Nach- barschaften, engagierte Vereine und vernetzte Initiativen sind entscheidend für den sozialen Zusammenhalt im Landkreis - heute und in Zukunft. Interesse an einer Teilnahme oder Beratung? Vereine, Initiativen, Kommunen und weitere interessierte Akteure können sich unverbindlich melden. Kontakt: hirscher.v@caritas-dicvrs.de oder Telefon: 0176 13625677 Kommissionsbasar Blitzenreute im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute am 28. Februar 2026 von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Einlass für Schwangere (mit Nachweis) bereits ab 9.00 Uhr. Es wird Bekleidung für Babys, Kinder und Jugendliche angeboten sowie Umstandsmode und Spielzeug. Besu- chen Sie gerne auch unsere Cafeteria! Weitere Informationen unter www.facebook.com/BasarBlitzenreute und Instagram @basar.blitzenreute oder basarblitzenreute@gmail.com Nummernvergabe und automatischer Etikettendruck über unser Portal: https://ebasar.net/basar-blitzenreute Blühkampagne geht ins siebte Jahr „Blühender Landkreis Ravensburg“ live in Wolfegg Vortrag: Die Welt der Gemüseraritäten & naturnahe Gärten 11. März 2026 · 19:30 Uhr · Zehnscheuer Wolfegg Es ist wieder soweit! Bereits zum siebten Mal läutet der Landkreis Ravensburg die Gartensaison mit der Mitmach- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 kampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ ein. Um 19:30 Uhr lädt das Team des „Blühenden Landkrei- ses Ravensburg“ (Landschaftserhaltungsverband Ra- vensburg, elobau Stiftung, Landkreis Ravensburg) in die Zehnscheuer zu einem inspirierenden Abend rund um naturnahes Gärtnern und alte Gemüseschätze ein. Die renommierte Landschaftsarchitektin und Autorin Si- mone Kern zeigt in ihrem Vortrag, wie sich ein Garten mit einfachen Mitteln in ein lebendiges Naturparadies ver- wandeln lässt. Die von der Stuttgarter Zeitung als „anti- autoritäre Gärtnerin“ bezeichnete Expertin ist weit über die Landesgrenzen hinaus für ihr fundiertes und zugleich praxisnahes Gartenwissen bekannt. Unterstützt wird sie von Sortendetektiv Patrick Kaiser, der die Besucherinnen und Besucher in die faszinierende Welt alter und regionaler Gemüsesorten entführt. Gemeinsam verbinden sie praktische Gartenideen mit spannenden Hintergründen, Geschichten und einer großen Portion Sortenvielfalt. Im Anschluss an den Vortrag erhalten alle Gäste die ex- klusive Gemüsemischung des „Blühenden Landkreises Ravensburg 2026“ (Tomate, Gurke und essbare Blüten) kostenlos zum Mitnehmen. Ein Saatgutversand findet in diesem Jahr nicht statt. Bitte beachten Sie: Die Veranstaltung am 12. März 2026 ist bereits vollstän- dig ausgebucht. Die Blühkampagne wird nur durch die großzügige fi- nanzielle Unterstützung der Kreissparkasse Ravensburg möglich gemacht. Verbindliche Anmeldung unter www.bluehender-landkreis.org/veranstaltungen Das Team des Blühenden Landkreises freut sich, wenn Sie wieder mit dabei sind und Ihren Garten und Gemüsebeet in ein Blütenmeer verwandeln. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org Deutsches Rotes Kreuz Jetzt Blut spenden und Reise nach Mailand gewinnen Das DRK ruft zur guten Tat auf: Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Unter allen Lebensretter*innen verlost der DRK-Blutspendedienst drei exklusive Reisen in die Modemetropole Mailand. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hes- sen 3000 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspende ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Verlosungsaktion: Blut spenden, Koffer packen und Mai- land genießen. Unter allen Blutspender*innen verlost der DRK-Blutspendedienst vom 23. Februar bis 31. März 2026 drei exklusive Städtereisen für je zwei Personen nach Mailand. So einfach geht’s: Einfach einen Blutspendetermin im Ak- tionszeitraum buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teilnehmen. Alle Informationen und Teilnahmebedingungen finden Interessierte unter: www.blutspende.de/mailand Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur etwa zehn Mi- nuten. Abgenommen werden 500 Milliliter Blut. Gespendet werden darf sogar mehrfach im Jahr im Abstand von 56 Tagen – Frauen dürfen bis zu vier, Männer bis zu sechs Mal innerhalb von 12 Monaten spenden. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 11.03.2026 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/2 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Ausstellung: „Resilienz - Kunst, die bewegt“ Bei der kommenden Ausstellung in der Galerie in der Caritas (GiC) hält der Frühling Einzug. Die deutsch-ka- nadische Künstlerin Claudia Wiebe zeigt farbintensive, expressive Werke in Acryl-Mischtechnik - Kunst, die be- wegt, Kunst, die Betrachter*innen einladen, innezuhalten und ein Stück ihrer eigenen Geschichte darin zu entde- cken. Dynamische Pinselstriche, intensive Farben und vielschichtige Oberflächen erzählen von Widerstands- kraft, Verwundbarkeit, Mut und Transformation. Resilienz - Kunst, die bewegt. Claudia Wiebes Arbeiten zeigen die innere Stärke, die uns trägt, wenn wir auf Herausforde- rungen treffen. Ausstellungsbeginn ist im Rahmen einer Vernissage am Donnerstag, 5. März 2026, um 18 Uhr. Die Ausstellung wird bis zum 15. Mai 2026 zu sehen sein. Öffnungszeiten des Caritas-Zentrums in der Seestraße 44, 88214 Ravensburg sind von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag auch nachmittags von 13.30 bis 16.30 Uhr. Mehr Information auf der Webseite der Künstlerin: Claudia Wiebe - Expressive & Emotional Abstract Art Ausstellung vom 5. März 2026 bis 15. Mai 2026 Galerie der Caritas Seestraße 44 | 88214 Ravensburg Öffnungszeiten: Mo bis Fr | 9 bis 12 Uhr Mo, Mi und Do | 13:30 bis 16:30 Uhr MOWA Second-Hand-Kleider-Basar WO: Turn- und Festhalle Mochenwangen WANN: Samstag, 14. März von 10 bis 13 Uhr WAS: Aktuelle, modische Frühjahr-/ Sommerbekleidung für Damen, Herren und für Teens ab Größe 140 Schuhe, Accessoires, Bücher Während des Verkaufs bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. www.second-hand-basar-mochenwangen.de E-Mail: mowateam@yahoo.de Finanzamt Ravensburg Ausbildung bzw. Duales Studium in der Steuerverwal- tung? Informiert Euch am 04.03.2026 bei unserem Schnup- pernachmittag! Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulrei- fe bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufs- ausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 wollen, am 04.03.2026 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Amtlich was bewegen - Steuern, kann ich auch“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplätze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums. Wir freuen uns auf Euch! Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Bitte beachtet: Da die zur Verfügung stehenden Plätze begrenzt sind, ist für eine Teilnahme am Schnuppertag bis zum 02.03.2026 eine Anmeldung per E-Mail unter Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de erforderlich. Mögliche Rückfragen werden unter der Tel-Nr. 0751/403- 450 gerne beantwortet. Was sonst noch interessiert Katamaran setzt auf bedarfsgerechteres Angebot Neue Fahrzeiten ab 1. April: Ab 1. April 2026 ist der Katamaran zwischen Konstanz und Friedrichshafen mit einem angepassten Fahrplan unterwegs. Hintergrund sind veränderte Rahmenbedin- gungen im Mobilitätsverhalten: Auch mehrere Jahre nach der Pandemie konnte sich der Katamaran nicht voll- ständig vom Corona-Tief erholen. Die Nachfrage liegt weiterhin unter dem Niveau der Vorjahre - 2025 nutzten rund 380.000 Fahrgäste die Verbindung, 2024 waren es 394.000. Veränderte Pendlergewohnheiten durch Homeoffice, neue Arbeitsmodelle und das Deutschlandticket haben das Nutzungsverhalten auch beim Katamaran nachhal- tig verändert. Besonders Fahrten in den Randzeiten sind heute deutlich schwächer ausgelastet als vor 2020. Vor diesem Hintergrund passt die Reederei ihren Fahrplan an, um das Angebot bedarfsgerechter zu gestalten und Ka- pazitäten dort einzusetzen, wo sie am meisten gebraucht werden. Die kaum nachgefragten 6-Uhr-Fahrten entfallen beispielsweise als direkte Folge dieser Anpassung. „Wir reagieren auf veränderte Realitäten“, erklärt Magda- lena Linnig, Geschäftsführerin der Katamaran-Reederei Bodensee. „Unser Anspruch ist es, ein attraktives Angebot für die große Mehrheit unserer Fahrgäste bereitzuhalten - gleichzeitig müssen wir wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln. Fahrten, die dauerhaft nur sehr gering ausge- lastet sind, können wir nicht länger sinnvoll fortführen.“ Der neue Fahrplan ab 1. April im Überblick - Montag - Donnerstag: 07:00 - 18:00 Uhr (stündlich) - Freitag: 07:00 - 20:00 Uhr (stündlich) + 21 Uhr ab Friedrichshafen + 22 Uhr ab Konstanz - Samstag: 09:00 - 20:00 Uhr (stündlich) + 21 Uhr ab Friedrichshafen + 22 Uhr ab Konstanz - Sonn- & Feiertage: 09:00 - 20:00 Uhr (stündlich) Neben der Anpassung der Fahrzeiten setzt die Reederei auch technisch auf Effizienz. „Wir haben den Betrieb un- serer Flotte gezielt optimiert, den Energieverbrauch wei- ter reduziert und den Ressourceneinsatz verbessert“, ergänzt Christoph Witte, Geschäftsführer der Katama- ran-Reederei. „Indem wir Angebot und Nachfrage besser in Einklang bringen, vermeiden wir unnötige ‚Fast-Leer- fahrten‘ und sichern zugleich die langfristige Stabilität unseres Betriebs.“ Der vollständige, neue Fahrplan ab 1. April ist unter www.der-katamaran.de/fahrplan abrufbar. Digitale Elternabende der BA Jugendliche und Eltern erhalten vom 2. bis 15. März bun- desweit Einblicke in Ausbildungs- und Studienmöglichkei- ten - bequem von zu Hause aus. Die Berufswahl zählt zu den wichtigsten Entscheidungen am Ende der Schulzeit - und sie fällt angesichts von rund 450 anerkannten Ausbildungsberufen und tausenden Studiengängen nicht leicht. Orientierung bie- tet die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ihren digitalen Elternabenden, die vom 2. bis 15. März 2026 in die fünfte Runde gehen. Mehr als 80 Großunternehmen und Branchenvertretun- gen informieren in kompakten einstündigen Online-For- maten über Ausbildungswege, duale Studienangebote, Unternehmenskultur und berufliche Perspektiven. Die Veranstaltungen richten sich an Jugendliche kurz vor dem Schulabschluss sowie an ihre Eltern. Berufsorientierung ohne Wege und Wartezeiten An vier Abenden pro Woche - jeweils montags bis don- nerstags zwischen 17:00 und 21:00 Uhr - können sich Fa- milien bequem von zu Hause aus zuschalten. In digitalen Chaträumen besteht die Möglichkeit, direkt Fragen an Personalverantwortliche, Branchenvertretungen sowie Auszubildende und dual Studierende zu stellen. Gerade diese authentischen Erfahrungsberichte aus ers- ter Hand machen das Format besonders praxisnah: Jun- ge Menschen schildern ihren Weg ins Unternehmen, das Bewerbungsverfahren und ihren Ausbildungsalltag. „Die digitalen Elternabende bieten Jugendlichen und El- tern aus unserer Region einen direkten Zugang zu über 80 Unternehmen aus ganz Deutschland - bequem von zu Hause aus. Dieses bundesweite Angebot zeigt die enorme Vielfalt an Karrierewegen auf und ergänzt unsere per- sönliche Beratung vor Ort“, erklärt die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg, Anke Traber. Eine Übersicht aller teilnehmenden Unternehmen sowie das vollständige Programm sind unter www.arbeitsagentur.de/k/digitale-elternabende abruf- bar. Am 12. März um 20:00 Uhr informiert die BA zudem in einer eigenen Veranstaltung über ihre vielfältigen Aus- bildungs- und Studienmöglichkeiten. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bis 31. März noch freiwillige Rentenbeiträge für 2025 einzahlen Wer nicht oder nicht mehr in der gesetzlichen Rentenver- sicherung pflichtversichert ist, sollte sich über die Möglich- keit freiwilliger Rentenbeiträge informieren. Damit kann ein eigener Rentenanspruch erworben, erhöht oder eine schon bestehende Anwartschaft auf Erwerbsminderungs- rente unter bestimmten Voraussetzungen aufrechter- halten werden. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Ren- tenversicherung für 2025 können noch bis zum Stichtag Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 31. März 2026 gezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Wer kann freiwillige Beiträge leisten Grundsätzlich dürfen alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind - unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft - freiwillige Beiträge leisten, sofern sie in Deutschland le- ben und nicht bereits pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Diese Möglichkeit besteht zu- dem für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Auch wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Renten- alters freiwillige Beiträge zahlen. Dies erhöht dann die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Höhe der freiwilligen Beiträge Freiwillige Beiträge sind attraktiv, da sich durch diese die spätere Altersrente erhöht oder gegebenenfalls ein Anspruch auf eine Altersrente erst entsteht. Die Anzahl und Höhe der Beiträge ist innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst bestimmbar: Auf die Anzahl der bis zu 12 Monatsbeiträge kommt es an, wenn Mindestversiche- rungszeiten für einen Rentenanspruch benötigt werden. Hingegen ist die Höhe der Beiträge wichtig, wenn die ei- genen Rentenansprüche gesteigert werden sollen. Die monatliche Beitragshöhe ist beliebig zwischen 112,16 Euro und 1.497,30 Euro wählbar. Antrag erforderlich Wichtig dabei: Vorab sollte jedoch geprüft werden, ob ein Anspruch auf freiwillige Beitragszahlung besteht. Dafür ist ein Antrag (Formular V0060) erforderlich. Dieser kann über die DRV-Online-Services ausgefüllt und verschickt werden. Information Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Anträge auf freiwillige Beitragszah- lungen können über die DRV-Online-Services mit dem Stichwort V0060 unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0060 online gestellt werden. Landespreis für Kleinkunst wird 40 Zum 40. Mal suchen das Land und Lotto Baden-Württem- bergs beste Kleinkünstlerinnen und Kleinkünstler. Bewer- bungen werden bis 31. März entgegengenommen. Kunststaatssekretär Arne Braun sagte: „The Länd ist lus- tig - und tiefsinnig, doppelbödig, albern, kreativ, politisch wortgewandt und musikalisch. Das beweist Jahr für Jahr der Kleinkunstpreis. Gemeinsam mit Toto-Lotto geben wir dieser großen Kunst eine Bühne! Wir fördern künstlerische Qualität, stärken die freie Szene und investieren in die kulturelle Zukunft des Landes. Denn auch die Kleinkunst hat unsere Wertschätzung und Unterstützung verdient. “ Paul Nemeth, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württem- berg sagte: „Die Förderung der Kunst und Kultur durch Lotto Baden-Württemberg hat eine lange Tradition. Der Kleinkunstpreis zeigt eindrucksvoll, wie viele tolle Künst- lerinnen und Künstler im Südwesten ihre Heimat haben. Seit vielen Jahren verleihen wir die Auszeichnung gemein- sam mit dem Land und bieten damit herausragenden Akteurinnen und Akteuren unterschiedlicher Sparten die große Bühne, die sie verdient haben“, sagt Paul Nemeth, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg. Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise in Höhe von 5.000 Euro und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro. Zudem kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Be- reich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dafür stellt die Staatliche To- to-Lotto GmbH Baden-Württemberg zusätzlich 5.000 Euro zur Verfügung. Verleihung im Oktober in Stuttgart Eine ehrenamtliche Jury, bestehend aus Künstlerinnen und Künstlern, Kritikerinnen und Kritikern sowie Veran- stalterinnen und Veranstaltern, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung erfolgt bei einer öffentlichen Veranstal- tung im Oktober in Stuttgart. Weitere Informationen unter www.kleinkunstpreis-bw.de Regierungspräsidium Tübingen Gehölzentnahme noch bis Ende Februar möglich Noch bis Ende Februar können im Regierungsbezirk Tü- bingen Gehölzpflegemaßnahmen durchgeführt werden. Dann endet der gesetzlich zulässige Zeitraum für diese Arbeiten außerhalb des Waldes. Blütenreiche Wiesen, offene Hänge, Moore und Felsland- schaften prägen vielerorts das Landschaftsbild im Regie- rungsbezirk Tübingen. Was viele Menschen nicht wissen: Diese artenreichen Lebensräume sind keine Selbstver- ständlichkeit. Ohne gezielte Pflege würden sie sich im Laufe der Zeit verändern und wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten gingen verloren. Viele dieser Flächen befinden sich auf sogenannten Gren- zertragsstandorten. Das sind Standorte mit nährstoffar- men Böden, steilen Hanglagen oder hoher Feuchtigkeit, deren Bewirtschaftung heute kaum noch rentabel ist. Gerade hier konnte sich über Jahrhunderte eine außer- gewöhnlich hohe biologische Vielfalt entwickeln. Damit diese erhalten bleibt, ist eine regelmäßige Pflege not- wendig. Gehölzentnahme bedeutet daher nicht, Natur zu zerstören, sondern sie gezielt zu erhalten. Sie dient dazu bestimmte Lebensräume offenzuhalten und ihre beson- deren Standortbedingungen zu bewahren. Warum Gehölzpflege je nach Lebensraum notwendig ist: Artenreiche Mähwiesen, Weideflächen und Magerrasen sind auf offene, sonnige Bedingungen angewiesen. Wach- sen dort Gehölze auf, werden diese Flächen beschattet, verbuschen und verlieren ihre Bedeutung als Lebensraum für Insekten, Vögel und viele weitere Tierarten. Darüber hinaus schaffen höhere Gehölze Ansitz- und Beobach- tungswarten für Prädatoren. Viele bodenbrütende Vogel- arten meiden daher solche Bereiche weiträumig. Offene Landschaften bieten ihnen Schutz durch gute Übersicht. Gehölze hingegen können potentielle Gefahren-punkte darstellen. Durch gezielte Gehölzentnahme bleiben blü- tenreiche Offenlandflächen erhalten und störungssen- sible Arten finden wieder geeignete Brutbedingungen. Felsen, Felsköpfe und Steppenheiden gehören zu den trockensten und nährstoffärmsten Standorten. Sie bie- ten Lebensraum für hochspezialisierte, oft seltene Arten. Ohne regelmäßige Pflege würden diese Bereiche verbu- schen, beschattet werden und ihre besondere Artenviel- falt verlieren. Moore und Feuchtgebiete sind auf hohe Wasserstände sowie offene, lichtreiche Bedingungen angewiesen. In naturnahen Mooren gehören waldfreie Flächen natürli- cherweise dazu. Durch menschliche Einflüsse wie Entwäs- serung, Nährstoffeinträge und veränderte Nutzungsfor- men verbuschen ehemals offene Bereiche zunehmend. Gehölze entziehen den Flächen zusätzlich Wasser und Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 verändern die typischen Standortbedingungen. Durch gezielte Gehölzentnahme bleiben Moore offen und kön- nen ihre besondere Rolle als Lebensraum hochspeziali- sierter Arten erfüllen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Gesunde Ernährung kann man lernen - SVLFG unter- stützt Die meisten wissen, dass eine gesunde und ausgewo- gene Ernährung wichtig für Gesundheit und Wohlbefin- den ist. Trotzdem fällt es vielen im Alltag oft schwer, dies umzusetzen. Doch auch gesunde Ernährung kann man lernen, zum Beispiel in Gesundheitskursen, die von den Krankenkas- sen unterstützt werden. Darauf weist die Sozialversiche- rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zum Tag der gesunden Ernährung am 07.03.2026 hin. Die SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bezuschusst Kurse unter anderem zu folgenden Themen: - vollwertige und ausgewogene Ernährung - Gewichtsreduktion - mehr Bewegung im Alltag - Vorbeugung und Verringerung gesundheitlicher Risi- ken Ziel ist es, Krankheiten frühzeitig zu vermeiden. Auf ge- eignete Kurse verweist die SVLFG auf ihrer Internetseite www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Warum Ernährung so wichtig ist Die Ernährung beeinflusst den Verlauf vieler Krankhei- ten, zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Rheuma, Multiple Sklerose oder Erkrankungen des Darms. Doch sie senkt nicht nur das Krankheitsrisiko, sondern steigert auch das allgemeine Wohlbefinden, besonders in Kombination mit Bewegung. Weitere Informationen gibt der Verband für Ernährung und Diätetik e.V. unter www.vfed.de Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Digital, landesweit, transparent: Baden-Württemberg erweitert sein Kompensations- verzeichnis Das Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg wurde neu entwickelt und erweitert: Zusätzlich zu natur- schutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokonto-Maßnahmen werden künftig auch wei- tere naturschutzrelevante Maßnahmen landesweit digital erfasst, etwa aus der Bauleitplanung, dem Artenschutz und Natura-2000. Das sorgt für mehr Transparenz, ver- bessert die Übersicht und hilft, Doppelnutzungen von Flächen zu vermeiden. Digitalisierung der Naturschutzverwaltung „Das neue Kompensationsverzeichnis ist ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung und Modernisierung der Naturschutzverwaltung des Landes“, so Umweltministe- rin Thekla Walker. Welche Maßnahmen in das Verzeichnis einzutragen sind, regelt die neue Kompensationsverzeich- nis-Verordnung, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Übersichtlich dargestellt werden die Maßnahmen in der neu entwickelten Online-Anwendung „Kompensati- onsverzeichnis Baden-Württemberg“ (KompVz BW), die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) bereitgestellt wird. Ausgleich für negative Auswirkungen auf die Natur Seit 2011 gibt es in Baden-Württemberg das Kompensa- tionsverzeichnis. Es hält fest, wie negative Auswirkungen auf die Natur, etwa von Bauprojekten, ökologisch ausge- glichen oder abgemildert werden, um so die biologische Vielfalt und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten. Zunächst diente das Verzeichnis nur der Do- kumentation, Verwaltung und Überprüfbarkeit von na- turschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und von Ökokonto-Maßnahmen. Auf Grundlage der neuen Verordnung wird das Verzeich- nis konsequent zu einem umfassenden, digitalen und transparenten Verzeichnis naturschutzfachlich relevanter Eingriffe ausgebaut. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das Kom- pensationsverzeichnis über den Daten- und Kartendienst der LUBW einsehen. Die öffentliche Plattform ist seit Herbst 2024 abrufbar und wird schrittweise um weitere Maßnahmen ergänzt. Künftig werden dort auch die seit Januar 2026 eintragungspflichtigen Maßnahmen trans- parent dargestellt. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. © Hermenau/DEIKE 761U43W3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Schlaf und Träume Z E I T U M S T E L L U N G S O N N E A F O S M Z R E H E L L D I D U N K E L S T A B I L P U Y U H R M G T L E B E N E E S P A U C T H U S K H A O E T H W G C U K R G D E G F A U L L K L E B Z L M C R E M K O P F K I S S E N E S U U E F U A U A D N A G E D A E C H T N I S P L S S A C T T N Z I T A R E I Z H T A C E T H A L G L K O S D G V O S P L T T E B H U N H A T E N L E N H O R M O N E I E R R T L M G T S U E U P N I C E A M L E R C H E N E N G N E E R P M R H N A S M O N D E H S G A L T E J E N N S T O F F W E C H S E L T S E W N R I H E G E N A D I E R N I M M U N S Y S T E M S M A Z H F R U E H L I N G N M M U A R T D C T T R E C A E K W A E R M E U B L U T D R U C K M T I R H Y T H M U S W N N E R E I R E N E G E R T A A G E S U N D H E I T P W E L L E N N O R Z N S R E G E N Z I R B E L D R U E S E A N I O H H N N N O I S I V I F A N T A S I E L P C N C H T N E U R O N E N S T A N M U S I K A G E S E B A L D R I A N H T Z M E D I T A T I O N Außer dem farbig unterlegten sind hier 74 weitere Begrie zum Thema Schlaf und Traum versteckt, und zwar waagrecht, senkrecht oder diagonal, vorwärts oder rückwärts geschrieben. Die Wörter können sich überschneiden. Die übrig bleibenden Buch- staben ergeben die Lösung. ZEITUMSTELLUNGSONNEAFOS MZREHELLDIDUNKELSTABILP UYUHRMGTLEBENEESPAUCTHU SKHAOETHWGCUKRGDEGFAULL KLEBZLMCREMKOPFKISSENES UUEFUAUADNAGEDAECHTNISP LSSACTTNZITAREIZHTACETH ALGLKOSDGVOSPLTTEBHUNHA TENLENHORMONEIERRTLMGTS UEUPNICEAMLERCHENENGNEE RPMRHNASMONDEHSGALTEJEN NSTOFFWECHSELTSEWNRIHEG ENADIERNIMMUNSYSTEMSMAZ HFRUEHLINGNMMUARTDCTTRE CAEKWAERMEUBLUTDRUCKMTI RHYTHMUSWNNEREIRENEGERT AAGESUNDHEITPWELLENNORZ NSREGENZIRBELDRUESEANIO HHNNNOISIVIFANTASIELPCN CHTNEURONENSTANMUSIKAGE SEBALDRIANHTZMEDITATION Lösung: Gesucht wurde das Zitat von Hermann Hesse „Niemand traeumt was ihn nichts angeht“ Foto: © Clipdealer/DEIKE 760R75K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de WIR FREUEN UNS AUF SIE! Besuchen Sie unsere große Garagentor-Ausstellung! Hausmesse Tore & Antriebe Freitag, 06. März von 10:00 – 17:00 Uhr Samstag, 07. März von 10:00 – 17:00 Uhr • Messepreise für Neutore und kostenlose Fachberatung • Sonderangebote bei Lager- & Ausstellungstoren Kipptorstraße 1 – 3 Ortsteil Aach-Linz 88630 Pfullendorf Telefon: 07552 2602-0 DU BIST MINDESTENS 13 JAHRE ALT DANN WERDE SÜDFINDER ZUSTELLER (M/W/D) DU HAST AM WOCHEN- ENDE ZEIT WIR FREUEN UNS AUF DICH! Merkuria Zustelldienst Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: info@merkuria.de Website: www.merkuria.de GESUNDHEIT STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0 Interesse oder Fragen? Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! 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Gartenbaumschule Müller (Garten Müller GmbH) Ulmer Straße 98 (Zufahrt über DRK) | 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de | pflanzen@garten-mueller.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Mi geschlossen, Sa 8.30 - 14.00 Uhr Wir starten am 02.03.2026 in die Gartensaison! Gratis Power-Paket für starkes Pflanzenwachstum* *in der Eröffnungswoche vom 02.03. - 07.03.2026 Gregor Burgstett 7 LEBEN SIND NICHT GENUG Aufregend. Amüsant. Authentisch. Das Buch „7 Leben sind nicht genug!“ ist, entgegen der Vermutung, es handle sich um einen leichengeschwängerten Krimi über die Untaten eines Serienmörders, lediglich um ein Wortspiel des Autors, in Anlehnung an die sprichwörtlichen „sieben Leben“ einer Katze, welche ihm bis zu seinem 36. Lebensjahr bei weitem nicht aus- gereicht hätten! Erzählt werden einzelne Geschichten des Autors, teils humorvoll, aber auch Ereignisse, die an Dramatik nicht zu überbieten sind. Ein Großteil des Buches ist dem Abrut- schen in die Alkoholsucht gewidmet. Mit all seinen Auswir- kungen und Konsequenzen. Der Inhalt spiegelt den Lebens- und Leidensweg eines Handwerkers wider, der letztendlich den Kampf gegen den Alkohol für sich entschied! Verlag: BoD ∙ Books on Demand GmbH ISBN: 978-3-81929-723-6 Preis: 16,95 € IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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      Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 24. Februar 2026 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vergabe der Baukörper A und B im Baufeld 1 im Fischerareal 05 Umgestaltung des Schulhofs - aktueller Stand 06 Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude - weiteres Vorgehen 07 Radweg entlang der L314 - Bau des Radweges durch das Land 08 Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch 2024 Gemeinde Baindt (§ 18 KlimaG BW) 09 Annahme von Zustiftungen und Spenden der Gemeinde zugunsten der Bürgerstiftung Baindt 10 Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten - weiteres Vorgehen 11 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2026/2027 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 24. Februar 2026 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vergabe der Baukörper A und B im Baufeld 1 im Fischerareal 05 Umgestaltung des Schulhofs - aktueller Stand 06 Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude - weiteres Vorgehen 07 Radweg entlang der L314 - Bau des Radweges durch das Land 08 Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch 2024 Gemeinde Baindt (§ 18 KlimaG BW) 09 Annahme von Zustiftungen und Spenden der Gemeinde zugunsten der Bürgerstiftung Baindt 10 Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten - weiteres Vorgehen 11 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2026/2027 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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          Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2026 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2026 wird nichts bekannt gegeben. Bericht der Bürgermeisterin Wirtschaft und Weißwurst: Die Veranstaltung Wirtschaft und Weißwurst für örtliche Gewerbetreibende findet am 25. April 2026 in den Räumlichkeiten der Firma Hoppe Heizung im Gewerbegebiet Mehlis statt. Jubiläum der Kläranlage: Die Jubiläumsveranstaltung der Kläranlage AMS ist für den 19. September 2026 geplant. Bundesförderung Sanierung kommunaler Sportstätten: Für den Projektaufruf 2025/2026 wurde eine Interessensbekundung abgegeben. Aufgrund der Überzeichnung des Förderprogramms erfolgt eine Entscheidung erst nach Ostern 2026 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Gewässer Egelsee: Der Egelsee wird offiziell als EU Badesee abgemeldet. Vergabe der Baukörper A und B im Baufeld 1 im Fischerareal Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Abschluss von Reservierungsvereinbarungen für die Vergabe der beiden Grundstücke Baukörper A und B des Baufelds 1 im Fischerareal mit dem ausgewählten Bewerber. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundstücke nach positiver Beurteilung der eingereichten Bauanträge auf Übereinstimmung mit den vergaberelevanten Kriterien des Konzeptvergabeverfahrens zu veräußern. Umgestaltung des Schulhofs - aktueller Stand Der Gemeinderat nimmt das Ideenkonzept zur Neugestaltung des Schulhofs der Klosterwiesenschule zur Kenntnis und berät über Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen der Klausurtagung. Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude - weiteres Vorgehen Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Sanierungsmaßnahmen der kleinen Turnhalle zu. Folgende Varianten bzw. Änderungen werden beschlossen: − die Fenster werden nicht ausgetauscht, lediglich neue Motoren zur Öffnung der Fenster eingebaut − der Bodenbelag wird nicht erneuert Radweg entlang der L314 - Bau des Radweges durch das Land Beschluss: Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Bau des Radweges entlang der L 314 von Bergatreute bis Baienfurt nach wie vor notwendig und dringend ist, um den Radverkehr sicher leiten zu können und den Menschen den Umstieg auf das Fahrrad erleichtern zu können. Da die Grundstücke in einem Teilbereich momentan nicht zur Verfügung stehen, soll in einem ersten Bauabschnitt der Radweg von Bergatreute bis zum Waldbad ohne weitere Verzögerung gebaut werden. Der Gemeinderat fordert die beteiligten Behörden auf, für die Reststrecke, vom Waldbad bis nach Baienfurt, jetzt ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, um den Radweg vollumfänglich bauen zu können. Darüber hinaus sind sich die drei beteiligten Kommunen einig, dass sie für die Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht in gleichem Umfang verantwortlich sind. Dies gilt auch für eine noch zu bauende Teilstrecke Bolanden – Bergatreute entlang der L 314. Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch 2024 – Gemeinde Baindt (§ 18 KlimaG BW) Der Gemeinderat nimmt die Information zu den kommunalen Energieverbräuchen 2024 zur Kenntnis. Annahme von Zustiftungen und Spenden der Gemeinde zugunsten der Bürgerstiftung Baindt Beschluss: Die Zustimmung über die weitere Zustiftungen zugunsten der Bürgerstiftung Baindt wird erteilt. Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten - weiteres Vorgehen Die Entscheidung über den Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten wird vertagt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2026/2027 Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie die drei kommunalen Kindergärten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2026/2027 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommenden Schuljahr 2026/2027 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. 4. Das Taschengeld beträgt ab dem 01.09.2026 500 Euro monatlich. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. November 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung vom 17.11.2025 wird Folgendes bekannt gegeben: Der Bauausschuss beschließt das Angebot der Firma Pfrommer zur Erneuerung der Lade- und Schaltgeräte inklusive Batterie für die Notbeleuchtung zum Angebotspreis von 9.214,88 Euro. Der Bauausschuss entscheidet sich für die LED Leuchtmittel der Firma Eulig GmbH zum Angebotspreis von 33.412,88 Euro. Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Die Arbeiten an der Fassade des Rathauses sind abgeschlossen. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle: Die Montage der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle ist fertiggestellt. Aktuell entsteht das Gestell für die Wechselrichter. Der Einbau des Elektroschranks erfolgt im Januar 2026. Der Umschluss an das Netz ist voraussichtlich in den Fasnetsferien 2026 vorgesehen. Parkplätze Schule neben Skaterplatz: Der Bauausschuss einigt sich darauf, den vorhandenen Maschendrahtzaun beim Parkplatz an der Schule neben dem Skaterplatz zu reparieren. Ausgewählte längere Parkplätze werden mit Kies aufgeschüttet, damit Fahrzeuge mit größerem Radstand dort problemlos parken können. Bei Bedarf wird ein Radanschlag ergänzt. Auf der gegenüberliegenden Seite entstehen zusätzliche Parkplätze, die kostengünstig und ohne großen Aufwand angelegt werden. Der anfallende Boden wird hinter den Parkplätzen als Erdwall modelliert, sodass keine Entsorgung erforderlich ist. Die Parkplätze werden als Schotterrasen ausgeführt. Der Erdwall wird mit geeignetem Saatgut oder mit Büschen bepflanzt. Auswahl eines Architekturbüros für die Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Architekturbüro Sauer Baumanagement GmbH mit der Planung und Umsetzung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude zu beauftragen. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 22.07.2025 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 15.10.2025. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. § 4a BauGB sieht vor, dass Stellungnahmen nicht erneut einzuholen sind, wenn die Änderung oder Ergänzung offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Vorliegend sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" in der Fassung vom 15.10.2025 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Flst. 586, Schachener Straße 95 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Veränderte Ausführung des Neubaus Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ - Sanierung Sportstätte in Baindt Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Projektaufruf 2025/2026). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektskizze im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (Phase 1) bis zum 15. Januar 2025 einzureichen. 3. Sollte das Projekt in Phase 1 ausgewählt werden, wir die Verwaltung beauftragt, den Zuwendungsantrag (Phase 2) für die Förderung des Projekts zu stellen. Stellenbesetzung der Leitung Bauamt Beschluss: Der Gemeinderat trifft nach Vorstellung der Bewerberin die Entscheidung über die Besetzung der Leitung des Bauamts zum 01. Mai 2026 und beschließt, die Stelle mit Frau Nicole Brauchle zu besetzen. Gleichzeitig nimmt er die geplante Übergabe- und Einarbeitungsphase mit Frau Jeske zur Kenntnis. Darlehensaufnahme des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung - Gewährung eines Trägerdarlehens an den EB Abwasserbeseitigung Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ab 01.12.2025 ein Trägerdarlehen in Höhe von 200.000 € zu 3,25 % (Jährliche Tilgung 4.000 €, Zinsanpassung 01.12.2030). 2. Der Gemeinderat stimmt der Trägerdarlehensgewährung an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung außerplanmäßig zu. Haushaltsplan 2026 - Ausblick nach der Herbststeuerschätzung Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Haushaltsplan 2026 zur Kenntnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. 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              Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Fassung 15.10.2025 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 13 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 20 6 Satzung 21 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 23 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 32 9 Begründung – Sonstiges 67 1 0 Begründung – Bilddokumentation 69 1 1 Verfahrensvermerke 70 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) 1.2 Baunutzungsverord- nung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverord- nung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189); die im nachfolgen- den Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBl. 2025 Nr. 71) 1.5 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) 1.6 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zuläs- sigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 2.1 "Agri-Photovoltaikanlage" "Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung" (siehe Planzeichnung); der gekennzeichnete Bereich dient grundsätzlich der Unterbringung von Anlagen und Gebäuden zur Er- richtung und Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage: Zulässig sind: − aufgeständerte, drehbare Agri-Photovoltaiktische mit einer maximalen Höhe von 6,00 m über der Oberkante des natürlichen Geländes − Anlagen (Solarspeicher, Elektrolyseur, Transfor- matoren- und Übergabestation sowie Nebenanla- gen) bis max. 4,50 m Höhe über der Oberkante des natürlichen Geländes − max. 530 m² Fläche für, für den Betrieb notwen- dige, Anlagen (Solarspeicher, Elektrolyseur, Transformatoren- und Übergabestation sowie Ne- benanlagen) − Zäune bis max. 2,50 m Höhe über der Oberkante des natürlichen Geländes − Eine Werbeanlage in Form eines Werbeschildes ausschließlich zur Eigenwerbung, das in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Größe von 2 m² Fläche überschreiten darf − ein Überwachungskamera-System sowie eine Wetterstation (insbesondere für die Windmes- sung) auf einem oder mehreren Masten mit einer maximalen Gesamthöhe von 6,00 m über der Oberkante des natürlichen Geländes − Zufahrten (siehe Planzeichnung) Agri-PV Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 5 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH 2.2 Maximaler Flächen- verlust für die Land- wirtschaft Maximaler Flächenverlust für die Landwirtschaft Der Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch Aufbauten und Unterkonstruktionen darf höchstens 15 % der Gesamtprojektfläche ("Für die Bebauung vorgesehene Flächen", 5,20 ha) (Katego- rie II) betragen. Ein Nutzungsartenwechsel der Agri-PV-Anlage im Sinne der DIN SPEC 91434 wird ausgeschlossen. 2.3 H .... m Höhe (Gesamthöhe) der baulichen Anlagen als Höchstmaß bezogen auf die Oberkante des natürli- chen Geländes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.4 Baugrenze; Modulaufstellung für Agri-Photovoltaikan- lagen sind nur in diesem Bereich zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.5 Nebenanlagen und sonstige bauliche An- lagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Nebenanla- gen und sonstige, für den Betrieb notwendige bauli- che Anlagen (z. B. Speichercontainer, Mittelspan- nungs-Twin-Skit, Wechselrichter, etc.) auch außer- halb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.6 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.7 Hauptversorgungsleitung oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH. Eine Unter- bauung der Leiterseile mit PV-Modulen ist zulässig. Leiterseile und Masten müssen zu Kontroll- oder Ar- beitszwecken zugänglich sein. keine bauli- chen Anlagen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 6 Während der Bauphase und zu den errichtenden Ge- bäuden müssen die Mindestabstände zu der Freilei- tungen gemäß VDE 0210 und 0211 eingehalten wer- den. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 Behandlung von Nie- derschlagswasser in den privaten Grund- stücken, Materialbe- schaffenheit gegen- über Niederschlags- wasser Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist Niederschlagswasser auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z. B. Muldenversickerung, Flä- chenversickerung) in den Untergrund zu versickern. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Rammprofile, Einschraubanker) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Ma- terialien (z. B. Pulverbeschichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Zulässig ist auch die Beschichtung mit zinkhaltigen Legierun- gen, die nachweislich unkritische Korrosions- und Abschwemmraten aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.9 Private Grünfläche als Eingrünung ohne bauliche An- lagen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.10 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Land- schaft Es ist keine Beleuchtung der Anlage zulässig, damit keine optischen Wirkungen von der Agri-Photovolta- ikanlage ausgehen. Unterhalb der PV-Module soll im Bereich der Auf- ständerungen ein 1 m breiter Streifen extensiviert werden und eine Grünlandeinsaat erfolgen. Diese Maßnahme dient der Förderung der Artenvielfalt im Bereich der PV-Anlage. Zäune müssen zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,20 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewe- sen aufweisen. Mauern und Palisaden als Einfriedun- gen sind unzulässig. Die Aufständerungen sind reflexionsarm auszuführen (z. B. durch matte Lackierung oder matte Pulverbe- schichtung). Private Grünfläche Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 7 Zur Reinigung der Solarmodule darf ausschließlich Wasser ohne Zusätze verwendet werden. Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbereich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.11 Wasserdurchlässige Beläge Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind Zufahrten und andere untergeordnete Wege mit wasserdurchlässigen Belägen und Materialien herzu- stellen (z. B. Schotterwege). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.12 Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für die Pflanzung einer naturnahen Heckenstruktur als Ein- grünungsmaßnahme der Agri-Photovoltaikanlage. Für die Schaffung von Feldhecken ist die gruppen- weise Pflanzung von standort- und gebietsheimi- schen Sträuchern erforderlich (sog. Cluster). Die An- ordnung der Gehölze kann dabei zur Erreichung ei- nes naturnahen Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struktur abweichen, jedoch ein Abstand von 1 m zwischen den einzelnen Gehölzen einzuhalten ist. Es sind ausschließlich Arten aus der unten ge- nannten Pflanzliste zulässig. Aus Gründen der Arten- vielfalt sind mindestens sechs verschiedene Gehölz- arten aus der unten genannten Pflanzliste in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze sollten gemäß Herkunftsnachweis ge- bietsheimisch sein. Die zu bepflanzende Fläche der zu schaffenden Feldhecken ist in etwa gleichgroße Abschnitte einzu- teilen (Länge pro Abschnitt zwischen 25 bis 50 m). Erstmalig nach 10 Jahren sind diese Abschnitte jähr- lich abwechselnd durch Auf-den-Stock-setzen zu pflegen. Durch Sukzession aufkommende Bäume 1. und 2. Wuchsklasse können dabei als Überhälter stehen bleiben. Abgehende Gehölze sind als Torso in der Fläche zu belassen, um die Etablierung von ste- hendem und liegendem Totholz zu fördern. Bei der Pflanzung von Bäumen ist ein Mindestab- stand von 7,50 m zur Straße einzuhalten. Festgesetzte Pflanzliste: Pflanzung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 8 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Sträucher Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Zeitliche Befristung der Nutzung, Folge- nutzung Die festgesetzte Nutzung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden für die Bebauung vorgesehenen Flächen "Agri-PV-Anlage" ist aus- schließlich für eine Dauer von 40 Jahren ab Inbe- triebnahme der Agri-PV-Anlage zulässig. Nach Ablauf der 40 Jahre sind die Flächen in "Flä- chen für die Landwirtschaft" umzuwandeln und als solche zu nutzen. (§ 9 Abs. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 9 2.14 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-An- lage Feuersberg" der Gemeinde Baindt sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 10 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maß- nahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Aus- gleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichs- fläche/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme au- ßerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zuge- ordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 369/2 der Gemarkung Baindt. Der Planung werden von der Maßnahme 805 Ökopunkte zugeordnet. Der Bodenaushub und die Herstellung des Retenti- onsraumes werden im Rahmen eines anderen Vorha- bens durchgeführt. Die Auwaldpflanzung wird dann zu Teilen der Entfernung des bestehenden Auwalds und zu Teilen als Ausgleich für den durch die Agri- Photovoltaikanlage entstehenden Eingriff verwen- det. Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses wird im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aushub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Aus- gleich für den gerodeten Bereich erschaffen werden. (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB; siehe nachfolgende Planskizze). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 11 Verortung der Aus- gleichsfläche 1 (Fl.- Nr. 369/1, Gemarkung Baindt) Verortung der Ausgleichsfläche (rot umrandet) Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Ge- samtkonzept handelt, dass im Rahmen der Planung erarbeitet wurde. Die genaue Anzahl der zuzuord- nenden Ökopunkte kann sich im Laufe des weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungsbe- schluss festgesetzt. Zur rechtlichen und dauerhaften Sicherung der ex- ternen Ausgleichsfläche/-maßnahme muss zwischen der Gemeinde und dem Privateigentümer der exter- nen Ausgleichsfläche eine schuldrechtliche Verein- barung mit Eintrag einer entsprechenden Grund- dienstbarkeit zu den im Bebauungsplan festgehalte- nen Herstellungs-, Pflege- und Entwicklungsmaß- nahmen getroffen werden. Sulpach vBP "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 12 Planskizze Ausgleichs- fläche (Fl.-Nr. 369/2, Gemarkung Baindt) Lage der Ausgleichsflächen/-maßnahme Maßnahmen: – Es wird im Rahmen einer anderen Planung eine Abgra- bung stattfinden, um einen Überflutungsbereich zu schaffen – Herstellung eines standorttypischen Auwalds im Retenti- onsbereich – Pflanzung von 9 heimischen, standortgerechten Auwald- Bäumen (z. B. Alnus glutinosa, Salix alba) – Entwicklung eines gebietstypischen Strauchunterwuch- ses (z. B. Prunus padus) – Die Jungbäume werden mit geeignetem Verbissschutz ausgestattet, um Schäden durch Rehwild oder Biber zu vermeiden – Belassen abgehender Gehölze zur Entwicklung von Tot- holzhabitaten – Die Fläche sollte nicht „fertig“ bepflanzt werden – Auwäl- der leben von Dynamik. Offenstellen, natürliche Ansied- lung von Weiden oder Erlen über Stecklinge oder Samen sind erwünscht. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 13 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Nebengebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung) 4.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeich- nung, siehe Planzeichnung) 4.5 Artenschutz Gemäß der artenschutzrechtlichen Begutachtung (s. artenschutzrechtliches Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 12.06.2023) sind folgende Maßnahmen er- forderlich, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden: Zur Vermeidung der Störung von gehölzbrütenden Brutvogelarten, insbesondere empfindlicher Arten wie der nachgewiesenen Goldammer, sollte ein Baubeginn nur außerhalb ihrer Brutzeiten, also zwischen Anfang August und Mitte März, erfolgen. Um generell den Artenreichtum und die Naturnähe zu fördern, wird die Umsetzung von Wildbienenhotels, Lesesteinhaufen und Totholzhaufen und Vogelnisthil- fen empfohlen. Weitere Details sind dem Artenschutzrechtlichen Kurzbericht vom 12.06.2023 zu entnehmen. 4.6 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts; hier gem. § 30 BNatSchG geschützte Bi- otope "NSG Schenkenwald S Mochenwangen (Biotop- Nr. 2-8123-436-3419), "Feuchtwald i. NSG Schenken- wald S Mochenwangen" (Biotop-Nr. 2-8123-436- 455 453 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 14 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH 5812), "Gräben nördl. Riedsenn" (Biotop-Nr. 1-8123- 436-0315) außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.7 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts; hier FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) au- ßerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.8 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts, hier Naturschutzgebiet "Schenkenwald" (NSG-Nr. 4.040) außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.9 Fahrbahnrand (außerhalb des Geltungsbereiches, siehe Planzeichnung) 4.10 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Geltungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn- oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.11 Haupt-Versorgungsleitung oberirdisch, hier 20-kV- Freileitung der Netze BW GmbH, außerhalb des Gel- tungsbereiches (siehe Planzeichnung) 4.12 Bodenschutz Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bo- denschutz beim Bauen". (Flyer-LK-Bodenschutz.pdf (rv.de) oder https://www.rv.de/site/LRA RV Respon- sive/get/params E796791605/18658595/Flyer-LK-Bo- denschutz.pdf) Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 ("Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Nach § 2 Abs. 3 Landes-Bodenschutz- und Altlasten- gesetz (LBodSchAG) ist bei geplanten Vorhaben, die auf nicht versiegelte, nicht baulich veränderte oder Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 15 unbebaute Flächen von mehr als 0,5 Hektar einwirken werden, ein Bodenschutzkonzept (BSK) zur Gewähr- leistung des sparsamen, schonenden und haushälteri- schen Umgangs mit dem Boden im Rahmen der weite- ren Vorhabenplanung bzw. -durchführung zu erstellen. Die Inhalte eines Bodenschutzkonzepts sind in der DIN 19639 (Bodenschutz bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben) aufgelistet. Entsprechend § 3 Abs. 3 Landes-Kreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) ist bei der Ausweisung von Bauge- bieten ein Erdmassenausgleich anzustreben. Dabei sollen durch die Festlegung von Straßen- und Gebäu- deniveaus die bei der Bebauung zu erwartenden an- fallenden Aushubmassen vor Ort verwendet werden. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Sollten bei dem vorliegenden Bauvorhaben mehr als 500 m³ Bodenüberschussmassen entstehen, so ist bei dem nach § 3 Abs. 4 LKreiWiG geforderten Abfallver- wertungskonzept auf eine höchstmögliche Verwer- tung nach § 3 Abs. 2 LKreiWiG zu achten, um so die Bodenfunktionen im größtmöglichen Umfang zu erhal- ten. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden abzuschieben und bis zur Wiederverwertung in profi- lierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i. d. R. darunter folgenden Bodenhorizonte kulturfähi- ger Unterboden und unverwittertes Untergrundmate- rial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber vonei- nander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Boden- mieten sind mit tiefwurzelnden Gründüngungspflan- zenarten zu begrünen. Bei einer Wiederverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederherstellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Über- schüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwertigen Verwertung zugeführt werden z. B. Auf- trag auf landwirtschaftlichen Flächen, Gartenbau. Ei- ner Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grund- sätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Bei überschüssigem Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 16 Aushubmaterial sind abhängig vom jeweiligen Entsor- gungsweg die rechtlichen und technischen Anforde- rungen zu berücksichtigen (z. B. §§ 6 und 7 BBodSchV, Ersatzbaustoffverordnung (EBV; zum 01.08.2023 in Kraft getretenen), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG) sowie Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV)). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträchtigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. ein- getretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. ein- getretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z. B. durch Tiefenlocke- rung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Ele- mente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fallrohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfü- gung. 4.13 Grundwasserschutz Zur Reinigung der Agri-Photovoltaikanlage werden keine Reinigungsmittel verwendet. Aufgrund des ge- wählten technischen Konzepts mit einem ausreichen- den Neigungwinkel werden die Solarmodule durch Re- gen gereinigt, sodass keine gesonderte Reinigung not- wendig ist. Sollte eine Reinigung der Solarmodule den- noch notwendig werden, erfolgt die Reinigung aus- schließlich mit Wasser. Das Regenwasser, welches auf die elektrische Anlage fällt, wird nicht belastet und versickert über die belebte Bodenzone. Eine Kontami- nierung des (Grund-)wassers kann ausgeschlossen werden. 4.14 Brandschutz Agri-Photovoltaikanlagen haben i.d.R. eine sehr ge- ringe Brandlast. Die hier geplante Agri-Photovoltaikan- lage besteht im Normalfall aus nicht brennbarer Unter- konstruktion, wie z.B. Stahl, Zink oder Aluminium sowie Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 17 aus Solarmodulen und Kabelverbindungen. Lediglich kleinere Teile der Photovoltaik-Module und der Kabel können als Brandlast angesehen werden. Daher ist eine etwaige Löschwasserversorgung als entbehrlich anzusehen. Für die theoretisch gegebene Möglichkeit eines Flächen- oder Rasenbrandes, sind im Plangebiet entsprechende Fahrgassen und Aufstellflächen für die Feuerwehr freizuhalten. Die örtliche Feuerwehr wird nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage in die Örtlichkeiten und die Anlagentechnik eingewiesen. Zu- dem werden Brand- und Störfallrisiken durch fachge- rechte Installation und Inbetriebnahme der PVA sowie regelmäßige Wartung minimiert. 4.15 Altlasten Im Planungsbereich liegt die Altablagerung „AA ehe- maliger Graben Brunnenwiese“ (Flächen-Nr. 01496- 000). Bodenaushub aus dem Bereich der kartierten Altablagerung ist nicht frei verwertbar: ­ Wird im Zuge der Baumaßnahme Bodenaushub vom Grundstück abgefahren, ist vom Bauherrn für die Aushubdeklaration ein Fachbauleiter Altlasten zu beauftragen ­ Sollte bei Eingriffen in den Untergrund Bo- denaushub zur Entsorgung anfallen, so ist der Fachbauleiter verantwortlich für die Separie- rung von belastetem und unbelastetem Aus- hubmaterial, sowie für die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung entsprechend den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestim- mungen ­ Sollte bei der Bauausführung kein Eingriff in den Untergrund erfolgen, kann von der gut- achterlichen Begleitung durch einen Fachbau- leiter Altlasten abgesehen werden. 4.16 Ingenieurgeologie Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Set- zungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuch- tung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbo- dens ist zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der wei- teren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum ge- nauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 18 Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden ob- jektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingeni- eurbüro empfohlen. 4.17 Blendimmissionen Durch die Agri-Photovoltaikanlage dürfen keine kriti- schen Blendwirkungen auf die angrenzenden Ver- kehrswege verursacht werden. Im Genehmigungsver- fahren ist nachzuweisen, dass kritische Blendwirkun- gen ausgeschlossen werden können. Durch die Dreh- barkeit der Agri-Photovoltaiktische können Blendun- gen durch die Programmierung von Neigungswinkel bzw. Ausrichtung in der sogenannten Harvesting-Po- sition vermieden werden. 4.18 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskata- ster des Landesamtes für Geoinformation und Land- entwicklung Baden-Württemberg, Stand: März 2025. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhensystem DHHN 12. Sofern der Vorhabenträger ein Überwachungskame- rasystem inkl. Aufzeichnungsspeicherung installieren möchte, so hat er dabei sicherzustellen, dass eine Er- fassung von öffentlichen Wegeflächen nicht stattfin- det. Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbei- ten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzei- gen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metall- teile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Grä- ber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfär- bungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werkta- ges nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Zuwider- handlungen werden gem. § 27 DSchG als Ordnungs- widrigkeiten geahndet. Bei der Sicherung und Doku- mentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Aus- führende Baufirmen sollten hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt sind Werbeanlagen nach § 9 Abs. 6 FStrG bzw. § 22 Abs. 5 StrG BW straßenrechtlich zu beurteilen. Dies gilt Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 19 grundsätzlich für Werbeanlagen bis zu einer Entfer- nung 40 m an Bundes- und Landesstraßen, unabhän- gig von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. § 9 Abs. 7 FStrG bzw. § 22 Abs. 6 StrG BW, welcher die Anwendbarkeit der Absätze 1-5 bzw. Absätze 1-4 aus- schließt, sofern ein Bauvorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans entspricht, bezieht die o.g. Re- gelung zu Werbeanlagen ausdrücklich nicht mit ein. Werbeanlagen jeglicher Art in einer Entfernung bis zu 40 m zum nächstgelegenen, befestigten Fahrbahn- rand der Bundes- bzw. Landesstraße ohne die aus- drückliche Zustimmung der Straßenbauverwaltung nicht zugelassen werden dürfen. Entsprechend ist das Regierungspräsidium als Straßenbaubehörde im Bau- genehmigungsverfahren seitens der unteren Verwal- tungsbehörden zu beteiligen. Werbeanlagen können auf den nicht überbaubaren Flächen und innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzun- gen wegen der Beeinträchtigung des Schutzzweckes des § 16 LBO nicht zugelassen werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patentamt archiviert und gesichert hinter- legt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstr. 4 88255 Baindt, eingesehen werden. 4.19 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage erstellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausführungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z. B. unterschiedliche Ausformung der Bereiche für Ein- und Ausfahrten). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 20 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind; hier: auf Flst.-Nr. 1115 /Teilfläche die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese“ (Flächen- Nr. 01496-000). Bei Baumaßnahmen im Bereich der genannten Flä- che sind abhängig von der Flächenbewertung/ dem Handlungsbedarf und der Art der geplanten Nutzung die bodenschutz- und altlastenrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; Nr. 15.12. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 21 6 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189), § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBl. 2025 Nr. 71), der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" in öffentlicher Sitzung am 18.11.2025 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV- Anlage Feuersberg" ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 15.10.2025. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 15.10.2025 sowie dem Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan in der Fassung vom 24.06.2025. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" wird die Begründung vom 15.10.2025 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 22 § 3 Inkrafttreten Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" der Gemeinde Baindt tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ......................... .................................................................. (Simone Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 23 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umwelt- bericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich am westlichen Rand des Gemein- degebiets von "Baindt", nordwestlich des Hauptortes "Baindt". 7.1.2.2 Der Geltungsbereich erstreckt sich zwischen der Bundesstraße "B 30" im Os- ten, der Landesstraße "L 284" ("Mochenwanger Straße") im Westen sowie der "Sulpacher Straße" im Norden. In südliche Richtung wird das Plangebiet von einer landwirtschaftlichen Zufahrt sowie daran anschließend von Sträuchern begrenzt. 7.1.2.3 Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich das Grundstück mit der Flst.- Nr. 1115 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie 7.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Oberschwäbischen Hügelland ge- prägt. 7.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Ge- bäude. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelele- mente vorhanden. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist eine leichte, von Südwesten nach Nordosten verlaufende Steigung auf. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 1,75 %. 7.2.2 Erfordernis der Planung 7.2.2.1 Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Umsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage sind die zunehmenden Klima- und Umweltveränderungen. Den Kommunen erwächst daher das Erfordernis etwas zum globalen Klimaschutz beizutragen. Dies kann im Wesentlichen dadurch erfolgen, dass der CO2-Ausstoß insgesamt verringert wird. Durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleis- tet, den bundesweiten Energiebedarf künftig durch regenerative Energien de- cken zu können. Auch die Gemeinde Baindt möchte deshalb die Entwicklung regenerativer Energien fördern und unterstützen. Die Besonderheit hierbei ist die Errichtung von sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen. Diese ermöglichen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 24 die gleichzeitige Nutzung der Flächen für Landwirtschaft und Stromerzeu- gung. Bei klassischen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ist die Fläche voll- ständig mit nicht drehbaren Modultischen bebaut und für eine landwirtschaft- liche Nutzung nicht mehr geeignet. Bei Agri-Photovoltaikanlagen werden die Module so aufgestellt, dass mindestens 85 % der Fläche weiterhin landwirt- schaftlich nutzbar bleiben. Das Plangebiet eignet sich aufgrund seiner Topo- grafie, seines Zuschnittes und Lage (vorhandene, ausreichende Erschließung) sehr gut für eine Bebauung mit einer Agri-Photovoltaikanlage. 7.2.2.2 Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorhabens herzu- stellen, ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und einer paralle- len Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sollen die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung und Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch die Pla- nung dem Ziel "Z 4.2.2" des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Würt- temberg (LEP 2002) Rechnung getragen. Die Planungen des Vorhabenträgers sind so weit fortgeschritten, dass ein Vorhaben- und Erschließungsplan vor- handen ist. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden vorhabenbezo- genen Bebauungsplan. Es wird bewusst ein vorhabenbezogener Bebauungs- plan aufgestellt, um Baurecht nur für den Vorhabenträger und nur für dieses konkrete Vorhaben entstehen zu lassen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen 7.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwick- lungsplanes 2002 Baden-Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeri- ums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf ei- nen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine ver- stärkte Nutzung regenerativer Energien sowie auf den Ein- satz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wir- kungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiege- winnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versor- gung der Bevölkerung und die energiewirtschaftlichen Vo- raussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu sichern. − − 5.3.2 Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut ge- eigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zent- rale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewah- ren. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 25 − − Karte zu 2.1.1 "Raumkate- gorien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum 7.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nach- richtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswir- kung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den je- weils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.1.2 (N) 1 Zur Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum" gehören in der Region Bodensee-Oberschwaben die Gemein- den Baienfurt, Baindt, Berg, Eriskirch, Immenstaad a.B., Kressbronn a.B., Langenargen, Markdorf, Oberteuringen und Tettnang (Anhang zu PS 2.1, LEP 2002). − 2.1.2 (N) 3 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umwelt- schonende, Flächen und Energie sparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und wohnortnahe Zuordnung von Ver- sorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbeflächen hin- zuwirken (PS 2.3.1.2, LEP 2002). − 2.2.2 (N) 4 Zu den Mittelbereichen in der Region Bodensee-Oberschwa- ben gehören folgende Gemeinden (Anhang zu Kapitel 2.5, LEP 2002): Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fron- reute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 26 Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolperts- wende − 3.1.0 (Z) 2 Gebiete mit den besten landwirtschaftlichen Standorten so- wie Landschaftsräume von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit werden in allen Teilen der Region als Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren gesichert. − 3.1.1 (Z) 1 Regionale Grünzüge: Gem. den in PS 3.1.0 genannten allge- meinen Grundsätzen und Zielen sind im Regionalplan Regio- nale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. 7.2.3.3 Gemäß Regionalplan liegt das Vorhaben vollumfänglich innerhalb eines "Regi- onalen Grünzugs" (PS 3.1.1 Z). Regionale Grünzüge sind von Bebauung freizu- halten (PS 3.1.1 Z (2)). Da die Voraussetzungen nach Plansatz 3.1.1 Z (4) ge- geben sind (kein Wald, kein bester landwirtschaftlicher Standort, kein heraus- ragender Landschaftsraum), ist die Errichtung von Freiflächen- Solaranlagen hier ausnahmsweise zulässig. Gem. 2. Anhörungsentwurf werden Regionale Grünzüge für Freiflächensolar- anlagen unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. In PS 3.1.1 Z (4) des 2. Anhörungsentwurfs zum Teilregionalplan Energie heißt es hierzu: Freiflächensolaranlagen sind in Regionalen Grünzügen unter den folgenden Voraussetzungen zulässig: ­ Es stehen keine sich überlagernden Festlegungen des Regionalplans entgegen. ­ Es handelt sich nicht um Kernflächen oder Kernräume des regionalen und landesweiten Biotopverbundsystems. ­ Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz (PS 3.4.0) werden in ihrer Funktions- und Entwicklungsfähigkeit nachweislich dauerhaft nicht beeinträchtigt. ­ Auf Waldflächen werden die in § 11 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes genannten Voraussetzungen eingehalten. ­ Auf besonders landbauwürdigen Flächen werden nur hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit vorbelastete Flächen in Anspruch ge- nommen oder es handelt sich um Agri-PV-Anlagen, Moor-PV-Anlagen oder nicht raumbedeutsame Freiflächensolaranlagen. Die Vorhabenfläche stellt eine besonders landbauwürdige Fläche (Vorrang- flur) gem. Flurbilanz 2022 (LEL) dar. Nach PS 3.1.1 Z (4), Spiegelstrich 5 des 2. Anhörungsentwurfs ist im Bereich der Vorhabenfläche die Errichtung einer Agri-PV-Anlage zulässig. Zur Konkretisierung der PS 3.1.1 Z (4) und des PS 4.2.2 G (3) werden Agri-PV- Anlagen wie folgt definiert: Bei Agri-PV findet dauerhaft eine kombinierte Nut- zung ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 27 Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer PV-Anlage als Sekun- därnutzung statt. Bei der Nutzung der Solarenergie ist der Stand der Technik einzuhalten. Bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ist eine gute fach- liche Praxis zu gewährleisten. Diese Voraussetzungen sind insbesondere dann erbracht, wenn die Anforderungen der DIN SPEC 91434:2021-05 einge- halten werden. Abweichende Konzepte oder Ausführungsformen können im Einzelfall und in Abstimmung mit den unteren Landwirtschaftsbehörden als Agri-PV gelten, wenn diese zu vergleichbaren Ergebnissen bei der o.g. kom- binierten Nutzung, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung, führen. Anlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB (durch Änderung vom 03.07.2023, BGBI. 2023 I Nr. 176, 214) stellen Agri-PV- Anlagen nach dieser Definition dar. 7.2.3.4 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich rele- vanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Re- gionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.3.5 Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Landschafts- räume mit besonderem Handlungsbedarf zur Sicherung der Regionalen Frei- raumstruktur gem. PS 3.1.0; Darstellung innerhalb des Regionalen Grünzugs. 7.2.3.6 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Des Weiteren ist eine 20kV-Frei- leitung dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennut- zungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungs- planes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 28 7.2.3.7 Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan, Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft sowie 20kV-Freitleitung. 7.2.3.8 Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 7.2.3.9 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vor- gaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Pla- nung 7.2.4.1 Um die Standortwahl einer Agri- Photovoltaikanlage zu vereinfachen, wurde von der Gemeinde Baindt ein Kriterienkatalog erarbeitet. Durch den Kriterien- katalog der Gemeinde wurden die Rahmenbedingungen für die Standortwahl geschaffen. So sollte die gewählte Fläche nicht größer als 5 ha sein, auf die Einhaltung von Mindestabständen zu Naturschutzgebieten sowie zu Wohn- gebäuden muss entsprechend geachtet werden. Das vorliegende Plangebiet eignet sich aufgrund des Flächenzuschnitts innerhalb von drei Verkehrsflä- chen besonders gut für die Umsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage. Die Flä- chengröße übersteigt die Größe von 5 ha in geringem Maße. Die Überschrei- tung resultiert aus der Einbeziehung einer großzügigen Eingrünung entlang der Landesstraße und wird aus diesem Grund von der Gemeinde als zulässig erachtet. 7.2.4.2 Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, durch die Realisierung einer Agri- Photovoltaikanlage einen Beitrag zur umweltschonenden Energiegewinnung zu leisten. Zudem werden die Belange der Landwirtschaft in besonderem Maße gewahrt. 7.2.4.3 Im Rahmen der Behördenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Be- sonderen auf die einzuhaltenden Abstände zur Landes- sowie zur Bundes- straße hingewiesen. Des weiteren wurde auf die einzuhaltenden Ziele des Re- gionalplans Bodensee-Oberschwaben verwiesen. Da sich das Plangebiet so- wohl innerhalb eines "Regionalen Grünzugs" als auch im Bereich von "beson- ders landbauwürdigen Flächen" befindet, wurde darauf verwiesen, dass auf den genannten Flächen nur hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit vorbelastete Flächen in Anspruch genommen werden dürfen oder es sich um Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 29 Agri-PV-Anlagen, Moor-PV-Anlagen oder nicht raumbedeutsame Freiflächen- solaranlagen handeln muss. Da es sich vorliegend um eine Agri-Photovoltaik- anlage handelt, werden die Ziele des Regionalplans erfüllt. Außerdem wurden Stellungnahmen hinsichtlich der Zufahrten zum Plangebiet hervorgebracht. Es wurde angeregt die drei geplanten Zufahrten im Sinne der Verkehrssicherheit auf zwei Zufahrten zu begrenzen. 7.2.4.4 Durch die Wahl des Planungsinstrumentes "Vorhabenbezogener Bebauungs- plan" soll sichergestellt werden, dass die Schaffung von zusätzlichem Bau- recht Zweck gebunden auf die o.g. Erfordernisse hin erfolgt. Eine Umnutzung der Fläche ist damit ausgeschlossen. Dabei wird neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Durchführungsvertrag als Steuerungsinstrument zur Umsetzung des Vorhabens genutzt. 7.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des Vorhabenbezogener Bebauungsplan leitet sich aus der Hierarchie der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 7.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ange- lehnt. Durch die Festsetzung des Nutzungszweckes "Agri-Photovoltaikan- lage" soll eine dem Allgemeinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgege- ben werden. Die Art der baulichen Nutzung wird auf das geplante Vorhaben bezogen fest- gesetzt. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orientiert sich an der Systematik der Zulässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO wer- den die Zulässigkeiten anhand einer Positivliste definiert. Diese Liste regelt die Zulässigkeiten innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschließend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehr- schluss nicht zulässig. Die zulässigen Nutzungen sind insbesondere die drehbaren Agri-Photovolta- ikanlagen sowie Transformatoren- und Übergabestationen zur Einspeisung der produzierten Elektrizität in das öffentliche Stromnetz. Für den Fall, dass in naher Zukunft auch die direkte Speicherung und anschließende Abgabe des erzeugten Stromes vor Ort möglich wird, sind darüber hinaus auch Solarspei- cher als zulässig festgesetzt. Darüber hinaus sind Nebenanlagen zulässig, welche zur Aufbewahrung von bspw. Wartungs-Geräten dienen. Die Errich- tung von baulichen Anlagen, die nicht der Erzeugung von Elektrizität aus so- larer Strahlungsenergie dienen, wird damit auf das notwendige Maß begrenzt. Zudem ist die Errichtung von Zäunen zur Einfriedung der Anlage zulässig. 7.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf diejenigen Größen, die notwendig sind, eine eindeutige Abgrenzung des Vorhabens zu gewährleisten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 30 7.2.5.3 Auf die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) wird verzichtet. Stattdes- sen wird ein maximaler Flächenverlust für die Landwirtschaft festgesetzt. Die- ser orientiert sich an der DIN SPEC 91434, die einen maximalen Flächenverlust von 15 % vorgibt. Dies ergibt einen möglichst großen Spielraum für die Errich- tung einer Agri-Photovoltaikanlage bei gleichzeitig möglichst geringem Ein- griff in das Landschaftsbild. 7.2.5.4 Die Festsetzung einer Gesamthöhe der baulichen Anlagen schafft einen ver- bindlichen Rahmen zur Umsetzung der Agri-Photovoltaikanlage. Die Höhen- festsetzung ist so gewählt, dass die technischen Anforderungen an das Auf- ständern der einzelnen Solarmodule eingehalten werden. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, eine abweichende Bebauung auszuschließen und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu verringern. 7.2.5.5 Die überbaubare Grundstücksfläche ist so gewählt, dass die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage technisch möglich ist und dem Bauherrn eine ausrei- chende Flexibilität hinsichtlich der exakten Positionierung der einzelnen Pho- tovoltaik-Module verbleibt. 7.2.5.6 Um ausreichend Flexibilität zu gewährleiten, sind Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu- lässig. 7.2.5.7 Die Festsetzung des Bereichs ohne bauliche Anlagen erfolgt, um die das An- bauverbot für Hochbauten und bauliche Anlagen sowie Werbeanlagen außer- halb des Erschließungsbereiches von Bundes- und Landesstraßen in einem Abstand bis 20 m vom Fahrbahnrand zu gewährleisten. 7.2.5.8 Die festgesetzte Nutzung des Gebietstyps als "Agri-Photovoltaikanlage" ist auf eine Dauer von 40 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage begrenzt. Diese Festsetzung ist in der Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlage begründet, de- ren Lebensdauer begrenzt ist. Nach dem Ende der Nutzung der Anlage bzw. bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung der Agri-Photovoltaikanlage ist diese vollständig zurückzubauen und zu entsorgen. 7.2.6 Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Altlasten 7.2.6.1 Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über zwei Zufahrten. Im südlichen Bereich kann das Gebiet über die Landesstraße "L 284" angefahren werden. Im nördlichen Bereich erfolgt die Zufahrt über die "Sulpacher Straße". Auf die Festsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt kann verzichtet werden, da alle Bereiche des Plangebiets, die an eine Verkehrsfläche angrenzen mit einer Eingrünung versehen sind. 7.2.6.2 Im Rahmen der Erschließung werden Trafostationen und Wechselrichter zu errichten sein. Auf die Festsetzung entsprechender Flächen für diese Anlagen wird bewusst verzichtet. Trafostationen und Wechselrichter sind im Plange- biet allgemein zulässig, die derzeit geplante Lage kann dem Vorhaben- und Erschließungsplan entnommen werden. 7.2.6.3 Im südöstlichen Bereich des Plangebiets verläuft eine 20kV-Freileitung der Netze BW GmbH. Eine Unterbauung der Leiterseile ist grundsätzlich möglich, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 31 solange die Zugänglichkeit der Leiterseile und Masten zu Kontroll- oder Ar- beitszwecken erhalten bleibt. 7.2.6.4 Für die überplanten und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fachbehörden Altablagerungen „AA ehemaliger Graben Brun- nenwiese“ (Flächen-Nr. 01496-000) zu beachten. Als Voraussetzung für die Nutzung des Bereiches gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes ist eine vollständige und fachgerechte Entsorgung dieser Altlasten durchzu- führen. 7.2.7 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz 7.2.7.1 Durch Photovoltaikanlagen kann es grundsätzlich durch Reflexion von Son- nenlicht an den PV-Modulen zu Blendimmissionen an umliegenden Verkehrs- wegen und Gebäuden mit schützenswerten Nutzungen kommen. Im vorliegenden Fall ist die Errichtung von einachsig schwenkbaren Agri-PV- Modulen vorgesehen. Die Agri-PV-Modultische sind somit entlang der schwenkbaren Achse der Modultische im Bereich des jeweils maximalen Nei- gungswinkels stets senkrecht zum einfallenden Sonnenlicht ausgerichtet. Re- flexionen, die auf die Verkehrsteilnehmer der angrenzenden Verkehrswege treffen können, können daher für einen Großteil des Tages konstruktionsbe- dingt ausgeschlossen werden. Lediglich die möglichen Reflexionen für die je- weils maximalen Neigungswinkel in den frühen Morgen- und den späten Abendstunden sowie die möglichen Reflexionen für die sogenannte "Harves- ting-Position" während der Ernte können zu Blendungen an den Verkehrswe- gen führen. Im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens ist daher nachzu- weisen, beispielsweise im Rahmen eines Blendgutachtens, dass kritische Blendwirkungen ausgeschlossen werden können. Im Textteil ist ein entspre- chender Hinweis hierzu einhalten. Sollten die Berechnungsergebnisse zeigen, dass es bei den standardmäßig verwendeten maximalen Neigungswinkeln sowie der Harvesting-Position zu kritischen Blendungen kommt, so können diese durch eine entsprechende Programmierung der Neigungswinkel sowie der Ausrichtung in der sogenann- ten Harvesting-Position vermieden werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 32 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbei- tung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1.1 Anlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (APV-Anlage) nordwestlich der Gemeinde "Baindt". 8.1.1.2 Der Geltungsbereich liegt innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen auf der Fl.-Nr. 1115, Gemarkung Baindt. Die Fläche grenzt im Norden an die Kreis- straße "Sulpacher Straße", im Osten liegt die Bundesstraße "B 30" und im Wes- ten die Landesstraße "Mochenwanger Straße (L 284)". Südlich des Geltungs- bereiches verlaufen die Bundesstraße und Landesstraße parallel, dazwischen liegt ein schmaler Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich grenzt. 8.1.1.3 Die überplante Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Ge- meindesverbands Mittleres Schussental als Fläche für die Landwirtschaft (Be- stand) dargestellt. Der gewählte Standort ist aufgrund der bereits bestehen- den landwirtschaftlichen Nutzung, der ausreichenden Verkehrsanbindung (keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich) sowie der weitestge- hend ebenen Lage für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage hinrei- chendem Maß geeignet. 8.1.1.4 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Auswei- sung einer Agri-Photovoltaikanlage als Beitrag zum Ausbau von erneuerbaren Energien und zum Klimaschutz. 8.1.1.5 Wesentliche Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind die Festsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage mit einer maximalen Höhe der Modultische von 6 m und der Transformatoren- und Übergabestation von 4,5 m. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit was- serdurchlässigen Belägen und Materialien (z. B. Schotterwege) auszuführen. Es sind ausschließlich insektenfreundliche PV-Module zu verwenden. Weiter- hin ist die Pflanzung einer ein- bzw. zweireihigen Feldhecke im Norden und Westen des Geltungsbereichs festgesetzt. 8.1.1.6 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umwelt- bericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts geht zur Be- trachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Arten, Lebensräume, Biologi- sche Vielfalt, Boden, Geologie, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 33 Mensch und Kulturgüter über das Plangebiet hinaus. Der jeweilige Wirkungs- raum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung so- wie der daraus resultierenden Trennwirkung. 8.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 5,2 ha. 8.1.1.8 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 805 Ökopunkten er- folgt vollständig außerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Agri-PV-Anlage Feuersberg" auf einer externen Fläche der Gemarkung Baindt (Fl.-Nr. 369/2). 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.2.1 Regionalplan: Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (rechtskräftig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigungserteilung im Staatsanzeiger für Baden- Württemberg am 24.11.2023) liegt der Geltungsbereich des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes innerhalb vom "regionalen Grünzug (Vorranggebiet)". Laut Regionalplan Bodensee-Oberschwaben sind Agri-Photovoltaikanlagen auf allen "besonders landbauwürdigen Flächen" innerhalb des Regionalen Grünzug zulässig. Der Geltungsbereich liegt innerhalb einer Vorrangflur mit "besonders landbauwürdigen Flächen" welche "zwingend der landwirtschaft- lichen Nutzung" vorbehalten ist. Durch die Planung bleibt die landwirtschaft- liche Nutzung bestehen und das Ziel der Vorrangflur wird weiterhin erreicht. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich re- levanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 6.2.3. "Übergeordnete Pla- nungen" in der städtebaulichen Begründung) 8.1.2.2 Flächennutzungsplan (Fassung vom 11.12.2004): Die überplanten Flächen sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental als "Flächen für die Landwirt- schaft" dargestellt. Die ackerbauliche Nutzung im Geltungsbereich kann bis zu 85 % erhalten bleiben, sodass die Darstellung im Flächennutzungsplan grundsätzlich übereinstimmt. 8.1.2.3 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt ca. 130 m östlich des Teilbereiches 6 des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Ca. 660 m östlich des Gel- tungsbereiches verläuft der Obere Bampfen (Fließgewässer II. Ordnung), wel- cher mit seinen gewässerbegleitenden Gehölzen ebenfalls Teil des FFH-Ge- bietes ist. Zwischen dem Geltungsbereich und diesem Teilgebiet des FFH- Gebietes verläuft die vierspurig ausgebaute Bundesstraße B 30. Eine FFH- Vorprüfung wurde am 23.11.2023 durch die Sieber Consult GmbH durchge- führt und eine Betroffenheit des FFH-Gebietes konnte aufgrund der Entfer- nung vom Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Durch die Ausweisung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 34 eines Sondergebietes für Agri-Photovoltaikanlagen entstehen keine anlagen- bedingten oder betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Baubedingte Beein- trächtigungen sind temporär. Die Emissionen sind als gering zu bewerten und akustische Wirkungen beschränken sich auf die Tagzeiten, wodurch empfind- liche nachtaktive Arten nicht betroffen sind. 8.1.2.4 Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Westen, ca. 130 m entfernt, befindet sich das Naturschutzgebiet "Schenkenwald" (Nr. 4.040). Das Naturschutzgebiet liegt im Naturraum Bo- denseebecken und besteht größtenteils als Eichen-Hainbuchen-Misch- wald. In Mulden und Rinnen können feuchtere Erlen-Eschen-Auwälder vor- kommen. Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Photovol- taikanlagen entsteht aufgrund der Entfernung keine Betroffenheit des Na- turschutzgebietes. − Westlich des Geltungsbereiches, deckungsgleich mit dem Naturschutzge- biet "Schenkenwald", liegen zwei gem. § 30 BNatSchG kartierte Waldbio- tope. Das gleichnamige Biotop "Schenkenwald S Mochenwangen" (Nr. 2- 8123-436-3419) und das Biotop "Feuchtwald i. NSG Schenkwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436-5812), welches einen Teilbereich der Fläche abdeckt. Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Pho- tovoltaikanlagen entsteht, aufgrund der Entfernung, keine Betroffenheit des Biotopes. − Etwa 35 m südwestlich des Geltungsbereiches liegt das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Gräben nördl. Riedsenn" (Nr. 1-8123-436- 0315). Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Photovoltaik- anlagen entsteht, aufgrund der Entfernung keine Betroffenheit des Bioto- pes. Maßnahmen, wie der Verzicht auf Reinigungsmittel verringern das Ge- fährdungspotential. − Ca. 660 m östlich des Geltungsbereiches liegt das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Oberer Bampfen bei Sulpach" (Nr. 1-8123-436-7013). Auch hier kann aufgrund der Entfernung eine Betroffenheit des Biotopes ausgeschlossen werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 35 8.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu- stands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkom- men geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim Planungsgebiet handelt es sich um intensiv genutztes Ackerland mit geringer Artenvielfalt. Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoffeintrags ist die Artenvielfalt auf der Fläche begrenzt. Der Artenbestand beschränkt sich auf nur wenige ackerbegleitende Unkräuter und primär aus den ausgebrachten Kultur- pflanzen. Die gesamte Fläche ist zusätzlich durch regelmäßiges Befahren mit landwirtschaftlichen Maschinen und Bodenumbruch sowie Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln geprägt. − Das Gebiet wird von Straßen eingefasst: Im Norden grenzt die Fläche an die Kreisstraße „Sulpacher Straße“, im Osten an die Bundesstraße „B 30“ und im Westen an die Landesstraße „Mochenwanger Straße (L 284)“. Süd- lich des Geltungsbereichs verlaufen Bundes- und Landesstraße parallel, getrennt durch einen schmalen Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich anliegt. Entlang der Bundesstraße im Osten befinden sich Gehölze, die an den Geltungsbereich angrenzen. Im Westen trennt eine Baumreihe den Geltungsbereich von der Landesstraße. − Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Be- standteile von Natur und Landschaft. Die nächstgelegenen gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope liegen ca. 130 m westlich des Geltungsbe- reichs ("Schenkenwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436-3419) und "Feuchtwald i. NSG Schenkwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436- 5812)). − Eine detaillierte botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (z. B. Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten) gibt und diese aufgrund der in- tensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder na- turnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Um zu prüfen, ob im zu ändernden Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet im Mai 2023 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 12.06.2023). Dabei wurde der Geltungsbereich und angren- zende Geländebereich auf Habitateignung geprüft. Dabei konnten keine re- levanten Artnachweise gemacht werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 36 − Dem Plangebiet kommt aufgrund der intensiven Nutzung und der umlie- genden Nutzung und Straßen zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kulturpflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskör- per im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bodenprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Beurteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flä- chen für eine Bebauung bewertet. − Das Planungsgebiet befindet sich auf Grundlage der am Landesamt für Ge- ologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (LGRB) vorhandenen Geodaten im Verbreiterungsbereich von Sedimenten des Hasenweiler-Beckensedi- ment. Gemäß der Geologischen Karte des LGRB (M 1:50.000) ist dieser ge- prägt durch fluviale Schotter und/oder Sande alpiner und lokaler Proveni- enz mit gelegentlich eingeschalteten Diamikten (Massenablagerungen). Aus den schluffig-lehmigen Beckensedimenten haben sich laut Bodenkarte (M 1:50.000) als vorherrschende Bodentypen Gleye entwickelt. − Die natürliche Ertragsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Bodens Bio- masse zu produzieren. Böden mit einer hohen oder sehr hohen Ertrags- funktion sollten unbebaut und damit der Nahrungsmittelproduktion vorbe- halten bleiben. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit wird mit mittel (Wertstufe 2) bewertet. − Unversiegelte Böden wirken auf den natürlichen Wasserhaushalt ausglei- chend und vermindern oberflächlichen Abfluss sowie Hochwasserereig- nisse. Als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf kommt den Böden unter landwirtschaftlicher Nutzung eine mittlere Bedeutung (2,0) zu. − Als Filter und Puffer für Schadstoffe, deren Einträge Folge verschiedenster anthropogener Aktivitäten sein können, kommt den Böden eine mittlere bis hohe Bedeutung (2,5) zu. − Die Fläche ist als "Standort für naturnahe Vegetation" mit hoch bewertet (3). − Insgesamt kommt den Böden damit eine mittlere bis hohe Bedeutung (2,5) zu. − Den Boden im Plangebiet kommt keine besondere Bedeutung als natur- oder kulturgeschichtliches Archiv zu. − Geotope kommen im Plangebiet nicht vor. − Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. − Die Böden im Plangebiet werden auf einer Fläche von 5,2 ha landwirtschaft- lich genutzt. Aufgrund des guten Flächenzuschnitts und der hohen Ertrags- fähigkeit handelt es sich um wichtige Ertragsstandorte. − Laut Auskunft der Behörden ist auf den zu ändernden Flächen und den un- mittelbar angrenzenden Flächen ein Vorkommen von Altlasten bekannt. Es Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 37 handelt sich um die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese" (Flächen-Nr. 01496-000). − Dem Plangebiet kommt zusammengefasst eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Natur- nähe der Oberflächengewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasser- neubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlich- keit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vor- haben. − Oberflächengewässer kommen innerhalb und im direkten Umfeld des Gel- tungsbereiches nicht vor. Ca. 660 m östlich des Plangebietes verläuft der "Obere Bampfen" als Fließgewässer II. Ordnung mit gleichnamigem Biotop (Biotop-Nr. 1-8123-436-7013). − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. Das auf den unversiegelten Flächen des Plangebietes auftreffende Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Aufgrund der ebenen Geländelage ist im Falle eines Starkre- genereignisses nicht mit oberflächig abfließendem Hangwasser zu rech- nen. − Die im Plangebiet festgestellten Schadstoffe der Altablagerung "AA ehe- maliger Graben Brunnenwiese" (Flächen-Nr. 01496-000) im Boden können in das Grundwasser eingetragen werden. Bei Durchführung von Boden- haushub sollte ein Fachbauleiter Altlasten einbezogen werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.4 Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ablei- tung bzw. Versickerung von Niederschlagswasser sowie eventuell auftreten- des Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. − Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht. Aufgrund der ebenen Geländelage ist im Falle eines Starkregenereignisses nicht mit oberflächig abfließendem Hangwasser zu rechnen 8.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vor- kommen von Kaltluftentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 38 − Großklimatisch gesehen liegt der Geltungsbereich innerhalb des Klimabe- zirks "Schwäbisches Alpenvorland", welcher generell durch hohe Nieder- schläge und eher niedrige Jahresdurchschnittstemperaturen gekennzeich- net ist. Die Jahresmitteltemperatur liegt bei 7,3 °C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.100 mm bis 1.300 mm relativ hoch. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduk- tion. Lokale Luftströmungen und Windsysteme können sich, aufgrund der die Fläche umgebenden Straßen, schlecht ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimatischen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). − Gehölze kommen innerhalb des Geltungsbereichs nicht vor. Der überplante Bereich hat daher für die Frischluftproduktion keine Bedeutung. Südlich des Geltungsbereichs verlaufen Bundes- und Landesstraße parallel, getrennt durch einen schmalen Gehölzstreifen, der an den Änderungsbereich an- liegt. Entlang der Bundesstraße im Osten befinden sich Gehölze, die an den Geltungsbereich angrenzen. Im Westen trennt eine Baumreihe den Gel- tungsbereich von der Landesstraße. Das Plangebiet ist somit von Gehölzen umgeben, die in geringem Maße zur Frischluftproduktion beitragen. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schön- heit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erho- lungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt innerhalb des Oberschwäbischen Hügellandes. Die Landschaft ist von einem hügeligen Relief mit Waldflächen auf den Hö- hen und Wiesen- bzw. Ackerflächen mit vereinzelten Hofstellen oder klei- neren Weilern in den tiefer liegenden Bereichen geprägt. − Beim Plangebiet selbst handelt es sich um intensiv landwirtschaftlich ge- nutzte Ackerflächen. Kulturhistorisch oder ökologisch bedeutsame Land- schaftselemente kommen innerhalb des überplanten Bereiches nicht vor. − Durch die zahlreichen Straßen, die das Planungsgebiet umgeben, besteht bereits eine negative Beeinflussung des Landschaftsbildes. − Das Plangebiet ist aufgrund der umgebenden Nutzung aus nördlicher, öst- licher und westlicher Himmelsrichtung einsehbar. − Aufgrund des kaum vorhandenen Gefälles von Nordosten nach Südwesten besteht keine Exponiertheit des Plangebietes. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 39 − Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung sind für Flächen für die regio- nale Wirtschaft und zur Produktion regionaler Lebensmittel von gewisser Bedeutung. − Entlang der westlich verlaufenden Landstraße (L 284, Mochenwanger Str.) verläuft ein Rad- und Fußweg. In nördlicher Richtung führt dieser nach Mochenwangen und südlicher Richtung Baienfurt, Weingarten und Ravens- burg. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzi- gem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. − Kulturhistorische bedeutsame Landschaftsteile (bspw. Bildstock, Weg- kreuz, alte Allee, Kreuzweg usw.) sind ebenfalls nicht im Geltungsbereich vorhanden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewin- nung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesan- stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung 1.170 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist leicht nach Südwesten hin abfällt, sind die Voraus- setzungen für die Gewinnung von Solarenergie gut. 8.2.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflan- zen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kul- turgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.2.1 Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt die intensiv genutzte Ackerfläche als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vor- kommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasser- haushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbe- baut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität un- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 40 verändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentste- hung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungs- konflikte. Die Schutzgebiete und Biotope bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. 8.2.2.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Ackernutzung), aus großräumi- gen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prog- nostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde Baindt; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Ver- hinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwa- chungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.3.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch den Bau der Agri-PV Anlage bleibt mindestens 85 % der Fläche wei- terhin landwirtschaftlich nutzbar, die bestehende ackerbauliche Nutzung wird fortgeführt. In diesen Bereichen ändert sich nichts an der biologischen Vielfalt. − Die Reihenabstände der PV-Module betragen etwa 5 m. Durch die Module kommt es zumindest phasenweise zu einer Verschattung unterhalb der Module. Zudem fangen die Module das Niederschlagswasser ab und lassen es einseitig abtropfen. Unterhalb der Module entstehen also Lebensräume, die sich hinsichtlich der Standortbedingungen von denen der weiterhin ackerbaulich genutzten Flächen unterscheiden und daher anderen Pflan- zenarten einen Lebensraum bieten werden. Die Artenvielfalt im Plangebiet wird demnach insgesamt voraussichtlich deutlich zunehmen. − Ein Flächenverlust bzw. eine Versieglung findet nur in geringem Ausmaß im Bereich der Trafostationen und punktuell im Bereich der Fundamente der Modultischständer, statt. In diesen Bereichen geht der Lebensraum der dort vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. − Beeinträchtigungen auf die o. g. geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft im Umfeld der überplanten Fläche können aufgrund des Inhalts der Planung und der Distanz zum Geltungsbereich ausgeschlossen werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Eingrü- nung) kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Die Pflanzung einer naturnahen Heckenstruktur als Eingrünungsmaßnahme der Agri-Photovoltaikanlage ist vorgesehen. Es sind ausschließlich heimische Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 41 Arten zulässig. Aus Gründen der Artenvielfalt sind mindestens sechs ver- schiedene Gehölzarten in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze sollten gemäß Herkunftsnachweis gebietshei- misch sein. Bei Installationen von Zäunen müssen diese einen Abstand von 0,20 m zum Gelände aufweisen, um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu verhindern. Durch die Modulnachführung kann bei Niederschlag die Beregnung über den größten Teil des Bereiches um die Modultische gesteuert werden. Dadurch wird eine einzelne Tropfkante und Erosion im Gegensatz zu fixen Aufständerungen vermieden und mögliche Erosion minimiert − Die im artenschutzrechtlichen Kurzbericht des Büros Sieber Consult GmbH (Fassung vom 12.06.2023) aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen wurden in die Planung einbezogen (Erhalt der Ge- hölze, Verzicht auf Beleuchtung und Bauzeit, Bodenabstand von Zäunen und Mauern). Bei Einhaltung der oben genannten Maßnahmen ist aus gut- achterlicher Sicht das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nicht zu erwarten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Bau- maschinen Belastung durch Lärm und Erschütte- rungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenab- lagerungen, Baustraßen Verlust von Ackerflächen – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlagen Geringer Verlust von Ackerlebens- räumen und potentieller Lebens- räume für Offenlandbrüter – Pflanzung von Sträuchern Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Drehbare Agri-PV-Module u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Reflektion von Photovoltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wassergebundener Insekten – 8.2.3.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Planung gehen landwirtschaftliche Flächen teilweise verloren. Die eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung ist auf die Bereiche unter Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 42 den Modulen (etwa 15 %) beschränkt. Bei Agri-PV-Anlagen können bis zu 85 % der Fläche weiterhin ackerbaulich genutzt werden. − Während der Bauzeit wird ein Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrich- tungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Diese Auswirkungen sind jedoch nur tem- porär auf die Bauphase beschränkt. − Durch die Errichtung von Trafostationen, Nebenanlagen, Stützen, etc. kommt es in geringem Maße zu Bodenabtragungen und -aufschüttungen sowie zu Bodenversiegelungen. Da die Aufständerungen mit Rammfunda- menten ohne Beton ausgeführt werden, minimiert sich der Versiegelungs- grad und der Bodenaushub. Zudem ist ein einfacher Rückbau der Anlage gewährleistet. Die Position der Nebenanlagen (Wechselrichter, Trafosta- tion, Speicher, etc.) wird so gewählt, dass Sie nicht im Waldabstand oder im Bereich der bekannten Altablagerungen „ehem. Graben Brunnenwiese (grün)" auf dem Flst. Nr. 1115, Gmk. Baindt liegen. − Nachteilige Auswirkungen auf tiefere Bodenschichten sind aufgrund des begrenzten Eingriffs durch die Errichtung der Modulgründungen nicht zu erwarten. Die geologischen Verhältnisse werden nicht beeinträchtigt. − Laut Auskunft der Behörden ist im Plangebiet und den unmittelbar angren- zenden Flächen ein Vorkommen von Altlasten bekannt. Es handelt sich um die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese" (Flächen- Nr. 01496-000). − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert wer- den. Für Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind wasserdurchläs- sige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrieben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsor- gen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. Während der Bauarbeiten ist auf einen schonenden Umgang mit dem Boden zu achten und mögliche Bodenverdichtungen zu vermeiden. − Nach Ablauf der 40 Jahre sind die Flächen in "Flächen für die Landwirt- schaft" umzuwandeln und als solche zu nutzen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 43 Lagerung von Baumaterial, Baustel- leneinrichtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Bodentransport stellenweise Bodenverdichtung, Zer- störung des ursprünglichen Boden- profils – – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage und Technikanlagen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Nutzung der Agri-PV-Anlage Keine Auswirkungen auf den Boden 0 8.2.3.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Planung ergeben sich keine Beeinträchtigungen auf Oberflä- chengewässer. Das östlich in einer Entfernung von ca. 660 m befindliche Fließgewässer II. Ordnung "Oberer Bampfen" ist von der Planung aufgrund der Entfernung und der geplanten Nutzung nicht betroffen. − Der Grundwasserstand wird durch die neu entstehende Bebauung auf- grund der geringen Gründungstiefen der PV-Modultische aller Voraussicht nach nicht verändert. Aufgrund der Überdeckung mit Solarmodulen trifft das Niederschlagswasser zukünftig an weniger Stellen konzentriert statt flächendeckend auf. Da der Geltungsbereich jedoch nur punktuell und sehr kleinflächig versiegelt wird, kann das auf der Fläche auftreffende Nieder- schlagswasser auch weiterhin vollständig und ungehindert im Boden versi- ckern. Es entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Grund- wasserneubildungsrate. − Für Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilver- siegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. − Eine Reinigung der PV-Module ist in der Regel nicht notwendig und erfolgt ausschließlich über das auftreffende Niederschlagswasser. Das Regen- wasser, welches auf die elektrische Anlage fällt, wird nicht belastet und versickert über den offenen Boden. Sollte dennoch eine Reinigung nötig sein, erfolgt diese über ausschließlich mit reinem Wasser. Eine Kontamina- tion des Wassers kann somit ausgeschlossen werden. − Sofern ein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stattfindet, ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Trafos, sofern diese ölgekühlt sind. Ölgekühlte Trafos müssen über ausreichend dimensi- onierten Auffangwannen aufgestellt und eingehaust werden, um die Auf- fangwannen vor Niederschlagswasser zu schützen. − Keines der baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Wasser in Be- rührung kommen, sollte aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei bestehen, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 44 sofern es nicht mit geeigneten anderen Materialien dauerhaft gegen Nie- derschlagswasser abgeschirmt ist. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u. U. freilie- gendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustelleneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versi- ckerung und mehr oberflächiger Ab- fluss von Niederschlagswasser – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation durch Flächenversiegelung redu- zierte Versickerung von Nieder- schlagswasser im Gebiet, Verringe- rung der Grundwasserneubildungs- rate – betriebsbedingt Nutzung der Agri-PV-Anlage Keine Auswirkungen auf das Wasser 0 8.2.3.4 Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Auch künftig fallen durch die geplante Agri-PV-Anlage keine Abwässer an. − Aufgrund der Überdeckung mit Solarmodulen trifft das Niederschlagswas- ser zukünftig an weniger Stellen konzentriert statt flächendeckend auf. Da der Geltungsbereich jedoch nur punktuell und sehr kleinflächig versiegelt wird, kann das auf der Fläche auftreffende Niederschlagswasser auch wei- terhin vollständig und ungehindert im Boden versickern. − Der Grundwasserstand wird durch die Planung nicht verändert. − Ein Anschluss an die Wasserversorgung ist nicht erforderlich. 8.2.3.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Geltungsbereich aufgrund der veränderten Wärmeabstrahlung vermindert. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 45 − Durch die Überbauung eines Teils des Geltungsbereiches mit Solarmodulen und die dadurch entstehende Beschattung können lokalklimatische Verän- derungen auftreten (tagsüber reduzierte, nachts erhöhte Temperaturen unterhalb der Module). − Eine Anfälligkeit der Planung gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht erkennbar. Die geplanten PV-Module tragen ihrerseits einen kleinen Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien und damit zur Be- kämpfung des Klimawandels bei. − Geplant ist eine Eingrünung nach Norden und Westen mithilfe einer durch- gehenden, linearen Gehölzstruktur. Die zu pflanzenden Gehölze tragen zur Steigerung der Frischluftproduktion bei und haben eine luftfilternde und temperaturregulierende Wirkung. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Bau- maschinen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Klein- klima – Verlust der Ackerfläche weniger Kaltluft (Ackerland) – Pflanzung von Gehölzen Steigerung Frischluftproduktion, Ver- besserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Weiterhin bestehende Landwirt- schaft Geruchs- oder Staubemissionen blei- ben durch die landwirtschaftliche Nutzung bestehen 0 8.2.3.6 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung der Agri-Photovoltaik-Anlage erfährt das Land- schaftsbild eine Beeinträchtigung. Die Module wirken als landschafts- fremde Elemente in die umliegende Landschaft. Die landschaftsprägends- ten Fernwirkungen entwickelt eine Agri-Photovoltaikanlage aufgrund der Ausrichtung und der lichtreflektierenden Eigenschaften ihrer Module grundsätzlich nach Süden (höhere Helligkeit, abweichende Farbwahrneh- mung). Bei seitlicher Betrachtung reduziert sich die Auffälligkeit der Anlage bereits. In der Rückansicht der Anlage sind die Tragekonstruktionen der Modultische wahrnehmbar. Damit eine Bewirtschaftung unter den Modulen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 46 mit Maschinen möglich ist, werden Agri-PV-Anlagen hoch aufgeständert, was wiederum die Fernwirkung erhöht. Die großen Reihenabstände hinge- gen lockern das Erscheinungsbild auf. − Im Rahmen der Planung sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung festzusetzen, um die Auswirkungen auf das Schutzgut Land- schaftsbild zu reduzieren. Um einer möglichen Fernwirkung entgegenzu- steuern bzw. eine Abschirmung der Solarmodule zu erzielen, ist im Norden und Westen die Pflanzung einer Feldhecke zur Eingrünung vorgesehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbildes v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation auffälliges Bauwerk in der freien Landschaft - Eingrünung des Plangebietes Einbindung der Agri-PV- Anlage in die umgebende Landschaft + betriebsbedingt Reflektionen Lichtreflektionen in die umliegende Landschaft – 8.2.3.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die Agri-PV-Anlage dient der Sicherung einer nachhaltigen Stromversor- gung (erneuerbaren Energien) mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nut- zung. − Die Flächen gehen während der Dauer der Nutzung zur Energiegewinnung für die intensive landwirtschaftliche Nutzung nicht verloren. Die ackerbau- lichen Erträge werden bis zu etwa 85 % im Vergleich zu reiner ackerbauli- cher Nutzung möglich sein. Damit bleibt auch die Bedeutung des Plange- bietes für die regionale Wirtschaft zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Produktion regionaler Lebensmittel von Bedeutung. − Der westlich verlaufende Fuß- und Radweg kann weiterhin genutzt werden. Die Erholungsfunktion des Planungsgebietes wird durch die neu entste- hende Anlage lediglich durch die Veränderung des Landschaftsbildes be- einträchtigt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 47 − Eine Eingrünung in Richtung Norden und Westen, mithilfe einer durchge- henden, linearen Gehölzstruktur ist vorgesehen. − Um die visuellen Auswirkungen für Menschen zu reduzieren, sind die Auf- ständerungen reflexionsarm ausgeführt werden. Dafür kommen beispiels- weise eine matte Lackierung oder eine matte Pulverbeschichtung in Frage. − Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Reflexion kann durch die Verwendung geeigneter Maßnahmen (Blendschutz) verhindert werden. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablagerung von Baumaterial, Betrieb von Baumaschinen Belastung durch Lärm und Erschütte- rungen, Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation Nachhaltige Sicherung der Stromver- sorgung ++ Pflanzung von Gehölzen Einbindung der Agri-PV- Anlage in die umgebende Landschaft + betriebsbedingt Reflektionen, Spiegelung u.U. Beeinträchtigung Erholungssu- chender – 8.2.3.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vor- handen sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauaus- führung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart un- verzüglich zu benachrichtigen. 8.2.3.9 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastun- gen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Bauma- schinen) kommen, die zeitweise die umgebende Landschaft beeinträchti- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 48 gen können. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeit- lich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder aus- schließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nacht- zeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Durch die nicht vermeidbaren Reflexionen der Photovoltaikmodule kann es zu einer Beeinflussung der Lebensweise bzw. Eiablage von Wasserinsekten kommen. − Die geplante Anlage wird nicht beleuchtet. − Wartungs‐ und Reparaturarbeiten sind nur selten durchzuführen. Mit zu- sätzlichen Schadstoffemissionen infolge des gering erhöhten Verkehrsauf- kommens (Kfz-Abgase) ist folglich nicht in nennenswertem Umfang zu rechnen. − Das geplante Vorhaben lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche oder Er- schütterungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld le- bende Tierwelt zu erwarten. 8.2.3.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Es fallen keine Abfälle und Abwässer an. 8.2.3.11 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe ge- währleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße La- gerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. − Für den Betrieb der Agri-PV-Anlage regelt der Bebauungsplan keine be- stimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine ge- nauen Angaben möglich sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entspre- chen. − Für die Trafostation und der Zuwegung (Zufahrten, Stellplätze usw.) wer- den voraussichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik ent- sprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswir- kungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. 8.2.3.12 Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 49 Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Ge- sundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. 8.2.3.13 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des An- teils erneuerbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustre- ben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effizi- ente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kom- pakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolu- men, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Die Planung zielt vorrangig auf die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage ab. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sind Agri-PV-Anlagen als be- sonders innovativ zu beurteilen und werden daher kurzweilig besonders gefördert. Die Effizienz der kombinierten Nutzung von Photovoltaik und Ackerbau liegt bei beiden Nutzungen bei ca. 85 % wodurch die Fläche an- nähernd doppelt genutzt werden kann. Durch die Kombination landwirt- schaftlicher Nutzung und Stromerzeugung wird zudem die Flächenkonkur- renz entschärft. Durch die Errichtung der Anlage wird ein wesentlicher Bei- trag zur Förderung regenerativer Energien auf dem Gebiet der Gemeinde Schlier geschaffen. − Die Nutzung von Erdwärme ist in der Planung nicht vorgesehen, da es sich bei der Planung um eine Agri-Photovoltaik-Anlage handelt. 8.2.3.14 Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plange- biete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Be- zug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Pla- nungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutz- güter zu erwarten. 8.2.3.15 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflan- zen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Na- tura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 50 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 8.2.4.1 Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Erarbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen; Ergebnis. 8.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung der Agri-Photovoltaikanlage, soweit technisch möglich, durch Anlage einer Hecke aus heimischen Sträuchern. − Nichtzulassung von Gehölzen, welche als Zwischenwirt für Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten. − Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens und der Grundwas- serneubildungsrate durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge. − Keines der baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Wasser in Be- rührung kommen, sollte aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei bestehen, sofern es nicht mit geeigneten anderen Materialien dauerhaft gegen Nie- derschlagswasser abgeschirmt ist. − Es ist keine Beleuchtung der Anlage zulässig, damit keine optischen Wir- kungen von der Agri-Photovoltaikanlage ausgehen. − Unterhalb der PV-Module soll im Bereich der Aufständerungen ein 1 m brei- ter Streifen extensiviert werden und eine Grünlandeinsaat erfolgen. Diese Maßnahme dient der Förderung der Artenvielfalt im Bereich der PV-Anlage. − Die Reinigung der PV-Module hat nur mit klarem Wasser zu erfolgen. Sofern ein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stattfindet, ist die Verord- nung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Trafos, sofern diese öl- gekühlt sind. Ölgekühlte Trafos müssen über ausreichend dimensionierten Auffangwannen aufgestellt und eingehaust werden, um die Auffangwannen vor Niederschlagswasser zu schützen. − Einhaltung eines Abstandes mit 0,20 m zum Gelände mit der Zaunanlage (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Befristung der Inanspruchnahme der Fläche. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 51 8.2.4.3 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung Bestandsplan (maßstabslos) 8.2.4.4 Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die Schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand (inkl. planungsrechtlicher Zulässigkeiten) der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwert- liste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 52 Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzie- rung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker 52.021 4 52.021 Summe Bestand 52.021 208.084 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.21 Versiegelte Fläche (Pfosten + Trafostation (mit Erweiterung)) *1.561 1 1.561 41.22 Feldhecke (Ausgleichsmaßnahme, Land- schaftsbild) 2.917 14 40.838 37.11 Acker 39.383 4 157.532 33.60 Grünlandansaat unter Module, extensiv, (nährstoffreich) 8.160 6 48.960 Summe Planung 52.021 248.891 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 248.891 Summe Bestand 208.084 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf bzw. -überschuss) + 40.807 *zur Bestandsermittlung der versiegelten Fläche wird davon ausgegangen, dass ungefähr 3 % der Gesamtfläche versiegelt werden. Dazu zählen vor allem Trafostationen und die Anlage von Wegen. Da die Aufständerungen ohne Fundamente im Boden verankert werden (Pfahlgründung), fällt in diesen Bereichen nur eine äußerst ge- ringe Flächeninanspruchnahme an 8.2.4.5 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume ergibt sich folglich ein Ausgleichsüberschuss von 40.807 Ökopunkten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 53 8.2.4.6 Schutzgut Boden Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neuversiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderli- chen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5- stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des er- forderlichen Ausgleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen ange- wandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeits- hilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden er- folgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 8.2.4.7 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwert- stufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend wer- den die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Öko- punkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 2,166, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behan- delt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteinge- schlossen. 8.2.4.8 Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: Zur Bestandsermittlung der versiegelten Fläche wird davon ausgegangen, dass ungefähr 3 % der Gesamtfläche versiegelt werden. Dazu zählen vor allem Trafostationen und die Anlage von Wegen. Da die Aufständerungen ohne Fun- damente im Boden verankert werden (Pfahlgründung), fällt in diesen Berei- chen nur eine äußerst geringe Flächeninanspruchnahme an. Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 1.561 m². Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 54 Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Ge- samtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Unversiegelte Flä- chen 52.021 2-2,5-2 (2,166) 8,66 450.502 Summe 52.021 450.502 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Ge- samtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Versiegelte Flächen 1.561 0-0-0 (0) 0 0 unversiegelte Flä- chen 50.460 2-2-2,5 (2,166) 8,66 436.984 Summe 47.637 436.984 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 436.984 Summe Bestand 450.502 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) - 13.518 8.2.4.9 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensati- onsbedarf von 13.518 Ökopunkten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 55 8.2.4.10 Schutzgut Landschaftsbild Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den folgenden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffstyp 3 (Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil-)versiegel- ten Fläche von 1.000 m²) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffs- typ sind die Wirkzonen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500-2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzo- nen sind zwei verschiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste und größere der beiden Raumeinheiten umfasst kulturlandschaftlich geprägte Bereiche im 500 m und 2000 m Kreissegment (siehe o. a. Karte). Die land- schaftsästhetische Bedeutung dieses Bereichs wird mit "3" eingestuft, da Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 56 die vorhandene Bebauung und agrarstrukturelle Prägung den anthropoge- nen Einfluss deutlich zeigt und die Nutzung (z. B. Beweidung) die Land- schaftsformen eher verstärkt (Viehgangeln) als verdeckt. Der verbleibende kleinere Teil der Wirkzonen wird in Bezug auf seine Bedeutung für das Landschaftsbild mit "4" bewertet, da es sich um nur spärlich besiedelte, von landwirtschaftlicher Nutzung, einzelnen Hofstellen sowie Gehölzge- säumten Bächen geprägte Flächen mit wenig ausgeprägtem Relief handelt. − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Da der Geltungsbereich in einem ag- rarstrukturellen Gebiet liegt und von drei Straßen umgeben ist und die Blickbeziehung zum größten Teil im Bereich der Kulturlandschaft besteht, wird von einem Eingriff geringer Wirkintensität ausgegangen, der Erheb- lichkeitsfaktor liegt damit bei 0,4. − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Ein- griffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 57 − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 ange- setzt. − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirk- zone ist im Folgenden abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfak- tor Wahrneh- mungskoeffi- zient Kompensati- onsflächen- faktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 623.848 3 - 4 0,4 0,2 0,1 14.972 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfak- tor Wahrneh- mungskoeffi- zient Kompensati- onsflächen- faktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 974.692 3 89.040 4 0,4 0,1 0,1 13.121 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 28.093 8.2.4.11 Für die Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild ergibt sich folglich ein Kom- pensationsbedarf von 28.093 Ökopunkten. 8.2.4.12 Der Kompensationsbedarf summiert sich insgesamt wie folgt: Ausgleichsbedarf Ökopunkte Schutzgut Arten und Lebensräume 40.807 Schutzgut Boden – 13.518 Schutzgut Landschaftsbild – 28.093 Ausgleichsbedarf gesamt - 805 beeinträchtig- ter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtig- ter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungsko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 58 8.2.4.13 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen des ge- planten Vorhabens werden auf einer südöstlich des Geltungsbereichs liegen- den Ausgleichsfläche (Teilfläche der Fl.-Nr. 369/2, Gemarkung Baindt) kom- pensiert. Die Fläche wird derzeit teilweise als Grünland genutzt und liegt zum anderen Teil im FFH-Gebiet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blit- zenreute“ (Gebiets-Nr. 8223-311). Der Standort weist eine artenarme Kraut- vegetation auf, bietet jedoch Potenzial zur Entwicklung auwaldtypischer Strukturen. Folgende Maßnahmen sind auf der Fläche vorgesehen (siehe auch Planskizze unter Punkt „Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB [externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen]“): − Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses im Gemeindegebiet Baindt wird ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Hier wird auf einer Fläche von ca. 400 m² ein Retentionsvolumen von ca. 220 m³ ge- schaffen. − Dieser Retentionsbereich soll als Auwald hergestellt werden und sich so in die bestehenden Vegetation einfügen und als Lebensraum dienen. − Die Pflanzung von heimischen, standortgerechten Auwald-Baumarten soll das Gebiet aufwerten. Als Arten kommen bspw. Schwarz-Erlen (Alnus glu- tinosa) und Silber-Weiden (Salix alba) in Frage. Insgesamt sollen auf einer Fläche von ca. 400 m² neun Bäume gepflanzt werden. Eine lockere Grup- pierung der neun Bäume ist sinnvoll, um Lichtverhältnisse für Strauch- und Krautschicht zu erhalten. − Im Unterwuchs sind gebietstypische Straucharten, wie die gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus) anzusiedeln. − Die Jungbäume sind mit geeignetem Verbissschutz auszustatten, um Schäden durch Rehwild oder Biber zu vermeiden − Abgehende Gehölze sollen in der Fläche belassen werden um als Totholz- habitate zur Verfügung zu stehen. − Auf die Pflanzung von gebietsfremden Arten wird verzichtet. − Die Fläche sollte nicht „fertig“ bepflanzt werden – Auwälder leben von Dy- namik. Offenstellen, natürliche Ansiedlung von Weiden oder Erlen über Stecklinge oder Samen sind erwünscht. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 59 8.2.4.14 Die o. g. Ausgleichsfläche, die dem vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet wird, ist im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.60 Intensivgrünland 111 6 666 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse 175 16 2.800 35.11 Nitrophile Krautschicht 116 10 1.160 Summe Bestand 402 4.626 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse (Re- tentionsausgleich Einfamilienhaus) 270 23 6.210 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse (Agri-Photovoltaikanlage) 123 23 2.829 Summe Planung 402 9.039 Summe Planung 9.246 Summe Bestand 4.626 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich) + 4.413 8.2.4.15 Wie unter Ziffer 8.2.4.13 beschrieben wird im Rahmen einer Planung eines Ein- familienhauses im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aushub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Aus- gleich für den gerodeten Bereich erschaffen werden. In der oben aufgeführten Berechnung werden hierfür die 270 m² Auwaldpflanzung herangezogen. Ab- züglich vom Bestand werden 3.410 Ökopunkte dieser Maßnahme zugeordnet. Die restlichen 1.003 Ökopunkte können als Ausgleich für den durch die Agri- Photovoltaikanlage entstehenden Ausgleich verwendet werden. 8.2.4.16 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Le- bensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die ge- nannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 60 Schutzgut Arten und Lebensräume + 40.807 Schutzgut Boden – 13.518 Schutzgut Landschaftsbild – 28.093 Aufwertung durch die externen Ausgleichsmaßnahmen auf der zugeordneten Teilfläche der Fl.-Nr. 369/2 (Anlage einer Auwald- fläche am "Oberen Bampfen") + 1.003 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (= Ausgleichsüberschuss) + 199 8.2.4.17 Ergebnis: Die Maßnahmen ergeben einen Überschuss von 199 Ökopunkten an Ausgleichsfläche. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nut- zungen sind entsprechende Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. Zusätzlich sind vertragliche Vereinbarungen auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BauGB (Durchführungsvertrag) zu treffen. 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.5.1 Unter Berücksichtigung der internationalen, europäischen und nationalen Kli- maschutzziele und -maßnahmen sollen die Treibhausgasemissionen in Ba- den-Württemberg gem. § 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 % gegenüber dem Stand von 1990 re- duziert werden. Gemäß dem Klimaschutzgrundsatz in § 5 Satz 1 KSG BW kommt u.a. dem Ausbau erneuerbarer Energien eine besondere Bedeutung zu. Zum Erreichen der Klimaschutzziele ist folglich der Ausbau erneuerbarer Ener- gien unerlässlich. Um nicht vermehrt Acker- und Grünlandflächen für den Ausbau von Freiflä- chen-Photovoltaikanlagen zu nutzen, kann die Agri-Photovoltaikanlage einge- setzt werden. Hierbei werden landwirtschaftliche Flächen doppelt genutzt und die vermeintlich entstehende Landnutzungskonkurrenz von Energie- und Nahrungsmittelerzeugung abgemildert. Der geplante Standort wird bereits ackerbaulich genutzt und eignet sich daher zur Errichtung einer Agri-Photo- voltaikanlage. Außerdem ist der Standort bereits ausreichend an das beste- hende Verkehrsnetz angebunden, sodass keine weiteren Erschließungsmaß- nahmen erforderlich sind. Die Fläche kann nach Ablauf der 40 Jahre (Betriebs- dauer), erneut vollumfänglich landwirtschaftlich genutzt werden. Ein dauer- hafter Verlust der Flächen wie bei einem Baugebiet ist folglich nicht gegeben. 8.2.5.2 Planungsalternativen: Das Bebauungsplankonzept wurde so geändert, dass die Eingrünung im Westen verbreitert wird und hier weitestgehend eine zwei- reihige Feldhecke. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 61 8.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.6.1 Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biologische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sach- güter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 62 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Ver- fahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.1.1 Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewertung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Land- kreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewer- ten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (Stand November 2018, 5. Auflage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planun- gen und Gestattungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württem- berg (Stand 2010, 2. Neuauflage) 8.3.1.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z. B. technische Lü- cken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zu den geologischen und hydrologischen Gegebenheiten sowie zur Beschaffen- heit des Baugrunds vor. 8.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 8.3.2.1 Um bei der Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unvor- hergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln, sieht die Ge- meinde in Kooperation mit dem Vorhabenträger als Überwachungsmaßnah- men vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen ein Jahr nach Er- langen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Die Entwicklung der Ausgleichsflächen soll hierbei durch einen Pflanzensoziologen bzw. durch einen Botaniker mit ent- sprechenden Fachkenntnissen erfolgen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf ent- sprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. 8.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.3.1 Anlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (APV-Anlage) nordwestlich der Gemeinde "Baindt". 8.3.3.2 Der Geltungsbereich liegt innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen auf der Fl.-Nr. 1115, Gemarkung Baindt. Die Fläche grenzt im Norden an die Kreis- straße "Sulpacher Straße", im Osten liegt die Bundesstraße "B 30" und im Wes- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 63 ten die Landesstraße "Mochenwanger Straße (L 284)". Südlich des Geltungs- bereiches verlaufen die Bundesstraße und Landesstraße parallel, dazwischen liegt ein schmaler Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich grenzt. 8.3.3.3 Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. Rund 130 m östlich des Plangebiets liegt das FFH-Gebiet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ (Nr. 8223-311, Teilbereich 6). Aufgrund der Distanz und der Trennwirkung der vierspurigen Bundesstraße B 30 sind Beeinträchtigungen durch das Vorhaben auszuschließen. Etwa 660 m östlich verläuft der "Obere Bampfen" als Gewässer II. Ordnung mit seinen uferbegleitenden Gehölzen als weiterer Bestandteil des FFH-Gebiets. Eine Betroffenheit ist nicht gegeben. Westlich des Geltungsbereichs befindet sich das Naturschutzgebiet „Schen- kenwald“ (NSG Nr. 4.040) mit seinen Eichen-Hainbuchen-Mischwäldern und kleinflächigen Erlen-Eschen-Auwäldern. Die Entfernung zum Plangebiet schließt negative Auswirkungen aus. Unmittelbar angrenzend an das NSG liegen die gesetzlich geschützten Bio- tope „Schenkenwald S Mochenwangen“ (Nr. 2-8123-436-3419) und „Feucht- wald im NSG Schenkenwald“ (Nr. 2-8123-436-5812). Durch das Vorhaben ergibt sich keine Beeinträchtigung dieser Biotopstrukturen. 35 m südwestlich befindet sich das ebenfalls nach § 30 BNatSchG geschützte Biotop „Gräben nördlich Riedsenn“ (Nr. 1-8123-436-0315). Eine Beeinträchti- gung ist nicht zu erwarten; durch den Verzicht auf Reinigungsmittel wird das mögliche Gefährdungspotenzial zusätzlich reduziert. Etwa 660 m östlich liegt das Biotop „Oberer Bampfen bei Sulpach“ (Nr. 1-8123- 436-7013). Auch hier bestehen keine Auswirkungen durch das geplante Vor- haben. 8.3.3.4 Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Er- richtung der Agri PV-Module in der freien Landschaft. Um eine Eingliederung der Anlage zu erhalten, werden im Norden und Westen des Geltungsbereichs durchgehenden Heckenstrukturen vorgesehen. 8.3.3.5 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem ge- meinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbei- tung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen verbleibende Ausgleichsbedarf von 805 Ökopunkten wird auf ei- ner externen Ausgleichsflächen auf der Fl.-Nr. 369/2 der Gemarkung Baindt kompensiert. Folgende Ausgleichsmaßnahme ist auf der Fläche vorgesehen: - Südöstlich der Anlage wird entlang des "Oberen Bampfen" eine Auwald- pflanzung durchgeführt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 64 - Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses wird im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aus- hub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Ausgleich für den gero- deten Bereich erschaffen werden 8.3.3.6 Bei Nichtdurchführung der Planung wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirtschaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaus- halt und das Landschaftsbild in ähnlichem Maße bestehen bleiben. Verände- rungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. 8.3.3.7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbe- richt lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrund- lagen zu den geologischen und hydrologischen Verhältnissen sowie zur Be- schaffenheit des Baugrunds gibt. 8.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.4.1 Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Klimadaten von climate-data.org − Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Lan- desanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landes- amtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydrogeologie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regie- rungspräsidium Freiburg 8.3.4.2 Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (UDO, Gemeinde Baindt) − Flächennutzungsplan Gemeindeverband Mittleres Schussental − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umweltbezogene Informationen aus der frühzeitigen Behördenunterrich- tung gem. § 4 Abs. 1 BauGB von April bis Mai 2025 mit schriftlichen Stel- lungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (zu den Themenfeldern geo- logische und bodenkundliche Grundlagen, angewandte Geologie, Landes- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 65 bergdirektion sowie allgemeinen Hinweisen), des Landesamtes für Denk- malpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (zu den Belangen der Bau- und Kunstdenkmalpflege ohne Anregungen oder Bedenken), des Regierungs- präsidiums Tübingen (zu den Belangen der Raumordnung mit Verweis auf die Stellungnahme des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben zum regionalen Grünzug, Teilregionalplan Energie, dem Ausschluss von Freiflä- chen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Vorranggebieten und der expliziten Bezeichnung als Agri-Photovoltaikanlage, zu landwirtschaft- lichen Belangen zur Vorrangflur und der Zulassung von Agri-Photovoltaik- anlagen und zur Vorlage eines verbindlichen Nutzungskonzeptes, zu Be- langen des Straßenwesens und dem Gefährdungspotenzial durch Baum- pflanzungen in unmittelbarer Nähe zu Bundes- und Landesstraßen, zur Blendwirkung und der Erfordernis entsprechender Nachweise bzw. Gut- achten, zur Entwässerung und dem Verbot von Zuführung von Oberflä- chenwasser auf Bundes- bzw. Landesstraßen, zu Belangen des Natur- schutzes ohne Betroffenheit der Höheren Naturschutzbehörde, zu Belan- gen des Klimaschutzes zum öffentlichen Interesse in Bezug auf erneuer- bare Energien und zur Lücke zwischen Produktion erneuerbarer Energie), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, Ravensburg (zur Lage des Änderungsgebietes im regionalen Grünzug, der Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung für die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen, zum Teilregionalplan Energie und zur Bezeichnung als Sondergebiet für Agri-Photovoltaikanlagen), des Polizeipräsidiums Ravensburg (zu den Zu- fahrten, zum Abstand zur Straße gemäß RPS und zur Blendung) und des Landratsamtes Ravensburg mit den Sachgebieten Landwirtschaft (zur ein- geschränkten landwirtschaftlichen Nutzung aufgrund der engen Modulrei- henabstände), Altlasten und Bodenschutz (zur Erfordernis eines Boden- schutzkonzeptes und einer bodenkundlichen Baubegleitung, zu Sicherstel- lung einer fachgerechten und ressourcenschonenden Durchführung der Planung, des Baus, Betriebs und Rückbaus der Agri-PV-Anlage, zu mögli- chen Auswirkungen von Ausgleichsmaßnahmen auf das Schutzgut Boden, allgemeinen Hinweisen und zum Vorkommen von Altlasten im Plangebiet und dem Erfordernis eines Fachbauleiter Altlasten, sofern Bodenaushub anfällt), Forst (zum Ausschluss einer direkten oder indirekten Betroffenheit von Wald), Oberflächengewässer (ohne Betroffenheit), Grundwasser (zum Grundwasserschutz mit der Verwendung von unbelasteten, nicht aus- wasch- oder auslaugbaren Stoffen und Baumaterialien, zum Abstand der Modultische und der Grundwasserneubildung sowie weitere Hinweise), Ab- wasser (zur näheren Erläuterung der Ausgestaltung der Inverter und Batte- riespeicher), Straßenrecht (zur Blendung und zu geeigneten Maßnahmen als Blendschutz), Verkehr (zum Ausschluss einer Beeinträchtigung durch Blendwirkung, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zum Ab- stand zur Straße gem. RPS) und Naturschutz (zum FFH-Gebiet und der Zu- stimmung zur Einschätzung der nicht zu erwartenden Betroffenheit in der FFH-Vorprüfung, zur Berücksichtigung der Maßnahmen des artenschutz- rechtlichen Kurzbericht im Bebauungsplan, zum Erfordernis eines Umwelt- berichtes mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und dem Erfordernis einer Eingrünung der Agri-PV-Anlage Richtung Norden und Osten zur Minimie- rung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 66 − FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 23.11.2023 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das südlich liegende FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute", ins- besondere unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere opti- sche Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinlei- tungen) − Artenschutzrechtliches Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 12.06.2023 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 67 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht er- forderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der vorgesehenen Bebauung (Agri-Photovoltaikanlagen) nicht erkenn- bar. 9.1.3 Durchführungsvertrag 9.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfris- ten sowie zur Kostenübernahme getroffen. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 5,2 ha 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserlei- tungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. 9.2.3 Planänderungen 9.2.3.1 Bei der Planänderung vom 15.10.2025 fanden die Überlegungen und Abwä- gungen aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 15.10.2025) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rah- men der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführ- liche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.11.2025 enthalten): Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 68 − Ergänzung der Festsetzung zu "Maximaler Flächenverlust für die Landwirt- schaft" unter Ziffer 2.2 hinsichtlich des Nutzungsartenwechsels − Ergänzung der Festsetzung zu "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" unter Ziffer 2.10 hinsichtlich der Beleuchtung der Anlage und der Sicherstellung einer Grünlandansaat un- terhalb der PV-Module − Ergänzung zum Ausgleichsbedarf unter Ziffer 3.1. − Ergänzung eines Hinweises zur Ingenieurgeologie unter Ziffer 4.16 − Ergänzung eines Hinweises zu Blendimmissionen unter Ziffer 4.17 − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 69 10 Begründung – Bilddokumentation Blick von nördlicher Richtung Blick von Norden ent- lang der Landesstraße "L 284" Blick von der südlichen Zufahrt in Richtung Plangebiet Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 70 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2025. Der Beschluss wurde am 21.02.2025 ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand am in der Zeit vom 22.04.2025 bis 14.05.2025 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die Veröffentlichung im Internet fand in der Zeit vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 (Billigungsbeschluss vom 22.07.2025; Entwurfsfassung vom 22.07.2025; Bekanntmachung am 15.08.2025) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden um- weltbezogenen Stellungnahmen wurden mit veröffentlicht. 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 11.04.2025 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stel- lungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 25.07.2025 (Entwurfsfassung vom 22.07.2025; Billigungsbeschluss vom 22.07.2025) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 über die Entwurfsfassung vom 15.10.2025. Baindt, den ……………….………….……. …………………………………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" in der Fassung vom 15.10.2025 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 18.11.2025 zu Grunde lag und dem Satzungsbe- schluss entspricht. Baindt, den ………………….………….…. …………………….……………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 71 11.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am ……………….………….……. ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuers- berg" ist damit in Kraft getreten. Er wird mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gege- ben. Baindt, den ………………….………….…. …………………………………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 72 Plan/Entwurf aufgestellt am: 22.07.2025 Plan/Entwurf geändert am: 15.10.2025 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Christina Epping Artenschutz Marc Skubski Verfasserin: ……………………………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingar- ten (i.A. H. Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfas- sungen tragen die Unterschrift der Planerin.[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 28. November 2025 Nummer 48 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Aussteller und Austellerinnen Albrecht, Stefanie Schlüsselbrettchen, Weihnachtsdekoration aus Holz, Zirbenholzsäckchen, Grußkarten, selbstgemachter Schmuck Alpin Team Baindt Glühwein, Glühmost, Kinderpunsch, Bier, Radler, Fanta, Cola, Saitenwurst, Wasserwecken Elternbeirat Klosterwiesenschule Kuchen, Gebäck, Glühwein, Punsch, Kaffee Glasatelier Carina Handgefertigter Glasschmuck, Blumentöpfe, Vasen aus recycelten Flaschen, Quittengelee, Ketten, Blumentöpfe, Vasen Haug, Roland Dekoration Hörsch, Axel Handgravierte Glasware JRK Baienfurt – Baindt Crêpes Jugendfeuerwehr Baindt Glühmost, Punsch, Waffeln, Kartoffelsuppe Katholische Kirchengemeinde „Mission“ Handgestrickte Socken, selbstgemachte Bredla Kiesel, Tabea selbstgemachte Weihnachtsdeko, Stabkerzen ständer, Produkte aus Keraflott, Dekosterne, Holzleisten, Karten Moosmann, Petra Honig, Honigbonbons, Schnaps, Glühmost, Punsch, Bienenwachskerzen, Klorollen Musikverein Baindt Festkonzertkarten, selbstgemachte Liköre aus ess baren Waffelbechern Naturfreunde Baindt Mexikanische Gemüsesuppe mit Brot, Apfelpunsch, Roter Glühmost, Taschen, Kräutersalze, Mildes Würzöl, Futterstation, Teelichthalter, Zitronenver­ bene­Tee, Essbare Wurzeln, Marmelade Reimann, Claudia Selbstgemachte Taschen, Dekoration, Marmelade, Plätzchen, Upcycling, Hot Aperol/ Secco/ Punsch Reitergruppe Baindt e.V. Adventskranz, Bredla, Apfelbrot, Hot Aperol, Crêpes, Ponyreiten Sauter, Lisa Gesteck, Adventskränze, Deko aus Holz & Beton SBBZ Sehen Tannenbäume aus Eierkartons, Räucherbündel, Anzünder, Holzsterne, Wiener Kalk Söll, Irmgard Geschenkverpackung aus Papier SV Baindt Glühwein, Bier, Punsch, Alkoholfreie Getränke, Wurst, Pommes, Schupfnudeln Walddorfkindergarten Baindt e.V. Waffeln, Punsch Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Samstag, den 29. November 2025, findet der diesjährige Nikolausmarkt von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf dem Dorfplatz statt. Wir laden Sie herzlich ein, gemeinsam mit uns in Einladung zum Nikolausmarkt festlicher Atmosphäre die Vorweihnachtszeit zu genießen. Zur Einstimmung folgt nun ein Blick auf die Aussteller und Austellerinnen sowie das Programm. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Programm Dorfplatz 12:00 Uhr Eröffnung des Nikolausmarktes durch die Bläserklasse der Klosterwiesenschule 12:30 Uhr Auftritt des Chors der Klassen 1 + 2 der Klosterwiesenschule 13:00 Uhr Besuch des Nikolauses 13:30 Uhr Auftritt des Musikvereins Baindt 14:00 Uhr Ponyreiten der Reitergruppe Baindt (bis 15:30 Uhr) 15:00 Uhr Weihnachtliche Vorlesestunde im Nebenraum der Gaststätte zur Mühle 16:00 Uhr Besuch des Nikolauses 17:00 Uhr Auftritt des Kindergartens Sonne, Mond &Sterne 18:00 Uhr Auftritt des Musikvereins Baindt Foyer der Schenk-Konrad-Halle 14:30 Uhr Zaubershow mit dem Zauberer Harry Hauber 15:30 Uhr Zaubershow mit dem Zauberer Harry Hauber 16:30 Uhr Zaubershow mit dem Zauberer Harry Hauber Dietrich-Bonhoeffer-Saal 14:00 bis Café der Evangelischen Kirchengemeinde 16:00 Uhr Genießen Sie die festliche Stimmung und die heimelige Atmosphäre unseres Nikolausmarktes! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Amtliche Bekanntmachungen Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2025 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2025. Die Ablesekarten werden am 28. November den Hausei- gentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2026 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neuen Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mitgeteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 finden Sie die Was- serzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2026 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benö- tigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2025 erhalten. Bitte halten Sie diese zur On- line-Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur ein- mal pro Abrechnungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Bolz, Tel. 07502/9406-25, E-Mail c.bolz@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. November und Sonntag, 30. November 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel. 0751 / 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel. 0800 00 22 833, www.aponet.de) Samstag, 29. November 2025 Marien-Apotheke Ravensburg Marktstraße 8, 88212 Ravensburg Tel. 0751 36 25 00 Sonntag, 30. November 2025 Kloster-Apotheke Weingarten Karlstraße 13, 88250 Weingarten Tel. 0751 56 02 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel. 07502 62 10 98 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist bis zum Frühjahr 2026 geschlossen. Über den Öffnungstermin informieren wir Sie rechtzeitig. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesen- häusler Straße 67) Änderung der Öffnungszeiten ab 01.12.2025 Vom 01.12.2025 bis 31.03.2026 ist die Annahmestelle nur noch freitags von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Die Annahmetage Montag und Mittwoch entfallen. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Ernst Brandt feierte am 21. November 2025 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup erhielt Herr Brandt ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen November 29.11. Nikolausmarkt Dorfplatz 30.11. 1. Advent Dezember 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.12. + 06.12. Nikolausbesuche - DRK 07.12. 2. Advent 10.12. 50-jähriges Jubiläum Seniorentreff BSS 11.12. Ehrenamtsfeier Selige Irmgard 13.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. 3. Advent 16.12. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 21.12. 4. Advent 24.12. Heiligabend 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen WSP + Schützengilde Böllergruppe Baindt Winterpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 52/2025 und 01/2026 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 19.12.2025 Abgabeschluss: 16.12.2025, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 09.01.2026 Abgabeschluss: 06.01.2026, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Kindergärten Kindergarten St. Martin Einladung zum Adventscafé im Kindergarten St.Martin Liebe Gemeindemitglieder, die Adventszeit steht vor der Tür. Ganz herzlich laden wir Sie zum gemütlichen Adventscafé in unserem Haus in der Lilienstraße 2 ein! Gemeinsam wol- len wir uns bei Kaffee und Punsch auf die Adventszeit einstimmen. Unser Adventscafe ist in der Woche vom 01.-05. Dezem- ber jeden Vormittag von 07:30 bis 09:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls können Sie gerne am Mittwochnachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr kommen. Lassen Sie sich mit duftenden selbstgebackenen Waffeln und leckeren Kinderbrezeln vom Baindter Beck verwöhnen! Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und das Kindergartenteam! Zur Informationi Sicher unterwegs in der dunklen Jahreszeit In der dunklen Jahreszeit herrschen häufig nur einge- schränkte Sichtverhältnisse im Straßenverkehr. Besonders Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, werden von Autofahrenden oft zu spät oder gar nicht ge- sehen, was das Unfallrisiko deutlich erhöht. Mit der richtigen Kleidung lässt sich die Sichtbarkeit jedoch erheblich verbessern, denn dunkel gekleidete Personen er- kennt man im Schnitt erst aus etwa 25 Metern Entfernung. Helle Kleidung erhöht die Sichtbarkeit hingegen auf rund 40 bis 50 Meter. Reflektierende Materialien machen Personen sogar aus bis zu 140 Metern sichtbar – ein entscheidender Unterschied für die Reaktionszeit der AutofahrerInnen im Straßenverkehr. Tipps für Fußgängerinnen und Fußgänger • Tragen Sie helle oder reflektierende Kleidung. • Vor allem Kinder sollten Reflektoren an Jacken, Schuhen, Schulranzen oder Rucksäcken tragen. • Spezielle Accessoires wie reflektierende Armbänder, Mützen oder Schals erhöhen zusätzlich die Sichtbarkeit. Zusätzliche Tipps für Radfahrende • Prüfen Sie regelmäßig die Beleuchtung am Fahrrad (Vorder- und Rücklicht sowie Front- und Rückreflekto- ren sind gesetzlich vorgeschrieben). • Achten Sie darauf, dass die Reflektoren an den Pedalen und Speichen sauber sind. • Reflektierende Ärmel und Handschuhe sorgen dafür, dass Handzeichen im Straßenverkehr gut sichtbar sind. • Gegenseitige Rücksichtnahme Schlechte Wetterbedingungen wie Regen, Schnee oder Nebel beeinträchtigen die Sicht im Straßenverkehr zu- sätzlich. Alle Verkehrsbeteiligten sollten deshalb ihre Fahrweise und besonders ihre Geschwindigkeit den Wetter- und Sichtverhältnissen entsprechend anpassen. Saubere Scheiben, funktionsfähige Scheinwerfer sowie erhöhte Aufmerksamkeit helfen, andere Personen früh- zeitig zu erkennen. Ob mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß: Geben Sie aufeinander acht und bleiben Sie sicher. Quelle: ADAC Grafik: Gemeindeverband Mittleres Schussental / Datenquelle: ADAC Hospizbewegung Weingar- ten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. TRAUER-SPRECH-ZEIT Besonders wenn der Verlust eines nahen Menschen ganz frisch ist, können Einzelgespräche ent- lastend und hilfreich sein. Aber auch an jeder anderen Stelle im Prozess von Abschied und Trauer kann es gut- tun, darüber zu sprechen. Es kann ausgesprochen entlastend sein, sich die Erinne- rungen, die belastenden Momente, die traurigen Gefüh- le, vielleicht auch Wut und Zorn, von der Seele reden zu können. Trauerbegleitung lässt Trauer nicht einfach verschwinden, doch sie kann helfen, besonders belastende Aspekte an- zusprechen und besser zu verstehen. In einer Zeit, in der für Trauer wenig Raum bleibt und Menschen schnell zur Tagesordnung übergehen müssen, kann es vorkommen, dass Trauernde den Schmerz eher verdrängen, um wieder ‚normal‘ zu erscheinen. Wir bieten Ihnen in der Trauer Sprech Zeit einen geschütz- ten Raum für Ihre Bedürfnisse an. Sie können mit uns zu bestimmten Zeiten einen individu- ellen Termin vereinbaren. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 04.12.2025, jeweils 14, 15 oder 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 / 18056382 oder 0160 / 96207277 Weitere Texte Information Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rat- hauses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 02. Dezember 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten 29. November – 07. Dezember 2025 Gedanken zur Woche: Wer unter der Last bleibt, lernt Lasten tragen. Wer sich unter Lasten bewährt hat, gewinnt Hoffnung – Hoffnung, die verlässlich ist. Unbekannt Samstag, 29. November 17.15 Uhr Baindt – Taufe von Jakob 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Ricco Haller, Dominik Klein, Elena Mayer, Anna Pink, Anton Pink, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Lenny Sonntag (+ Familie Gisi, Familie Merk, Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 30. November – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Selbsthilfegruppe „Sternschnuppe“ 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent 17.00 Uhr Baienfurt – Kirchenchorkonzert - Bach - Weihnachtsoratorium, Kantate 4-6 Dienstag, 02. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 03. Dezember 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara 19.00 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst mit dem Musikverein, anschließend Einladung zu Glühwein und Punsch auf dem Kirchplatz Donnerstag, 04. Dezember 7.45 Uhr Baienfurt – Schülerwortgottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Freitag, 05. Dezember 8.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 06. Dezember 17.30 Uhr Baienfurt – Beichtgelegenheit in der Kirche 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Sonntag, 07. Dezember – 2. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst Ministranten: Niklas Alber, Hannah Elbs, Jonas Elbs, Nel Gründler, Mara Gründler, Jakob Kreutle, Paul Kreutle, Henri Sonntag, Loana Sordon, Niklas Steinhauser, Emily Wenzel, (+ Artur Hernzler, Pia und Alfons Häfele, Anna und Johann Bergen, Luitgard Rist, Luitgrad und Georg Locher mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit dem Kindergarten St. Ulrich 18.00 Uhr Baindt – Nacht der Lichter. Dazu laden ein der Jugendchor und der Kunstkreis Baindt Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt, bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt, Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630), Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Bitte neue Öffnungszeiten beachten! Dienstag 02. Dezember geschlossen Donnerstag 04. Dezember geschlossen Freitag 05. Dezember geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen und in verschiedenen Farben sowie selbstgebackene Bredle. Der Verkauf findet statt am Samstag, 29. November beim Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz in der Neuen Ortsmitte. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Sonntag, 3. Advent 14.12.2025, 16:00Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt Adventliche Einstimmung für Familien „Alle Tiere nah und fern wollen gern zum Weihnachtsstern“ Quelle: Foto Bildkartenset Kamishibai „Alle Tiere nah und fern suchen nach dem Weihnachtsstern“ Es singt der Kinderchor Baindt. Ökumenisches Hausgebet im Advent Die christlichen Kirchen in Baden-Württemberg laden am 8. Dezember 2025 um 19.30 Uhr mit Glockengeläut zum Ökumenischen Hausgebet im Advent ein. Das The- ma lautet: In diese Welt ein Kind setzen. Die Flyer dazu liegen am Schriftenstand zur Mitnahme aus. Helferkreis Einladung zu unserer Adventsfeier am Donnerstag 11. Dezember 2025. Wir beginnen um 18:30 Uhr mit einem Wortgottesdienst in der Kirche. Anschließend feiern wir im Bischoff-Sproll-Saal. Hierzu laden wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht herzlich ein. NNAACCHHTT DDEERR LICHTER NACHT DER LICHTER C Kath.Kirche St. Johannes Baptist Baindt Sonntag, 7.12.2025 18 Uhr anschließend Punsch, Glühwein & Waffeln Seniorentreff Voranzeige Jubiläumsfeier Seniorentreff „50 Jahre Seniorenmittage in Baindt” Herzliche Einladung zu unserer Jubiläumsfeier am Mitt- woch, 10. Dezember 2025. Wir beginnen um 13.30 Uhr mit einer Andacht im Bischof-Sproll-Saal. Anschließend feiern wir mit dem Kirchenchor Baindt und einem Rück- blick in gemütlicher Runde das Jubiläum. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie herzlich. Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt Ein Film aus der Zukunft mit einer Botschaft für heute / FSK: 12 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss Eintritt frei. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Siehe, dein König kommt zu dir, ein Gerechter und ein Helfer. Sach 9,9a Samstag, 29. November 14 – 16 Uhr Baindt beim Nikolausmarkt - Kaffee/ Kuchen im Dietrich- Bonhoeffer-Saal Sonntag, 30. November 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 14 – 16 Uhr Baienfurt Wahlkaffee im Ev. Gemeindehaus Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchenwahl am 30. November 9.00 – 11 Uhr Baindt: im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 – 16 Uhr Baienfurt: im Ev. Gemeindehaus 14 – 16 Uhr Baienfurt Wahlcafé im Ev. Gemeindehaus Montag, 01. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 03. Dezember 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 07. Dezember 2. Advent 9.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich- Bonhoeffer-Saal (Prädikant Dr. J. Stratmann) 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus Glaube im Alltag Adventskranz und Adventskalender „… erst eins, dann zwei, dann drei dann vier …“, der Adventskranz mit seinen vier Kerzen ist aus der Ad- ventszeit nicht wegzudenken. Dabei ist der ursprünglich evangelische Brauch noch gar nicht so alt: 1839 erfand ihn der evangelische Theologe Johann Hinrich Wichern (1808–1881) – eigentlich als eine Art Adventska- lender. Im Betsaal des „Rauhen Hauses“ für bedürftige Kinder in Hamburg ließ er zum ersten Mal einen Kranz aus einem alten Wagenrad mit 24 Kerzen aufhängen: 20 kleine rote für die Werktage bis Weihnachten, vier dicke weiße für die Sonntage. Das tägliche Anzünden der Kerzen bei Weihnachtslie- dern und -geschichten sollte den Kindern das Warten auf Weihnachten verkürzen. Der runde Kranz aus Tannengrün, den wir heute in un- sere Zimmer stellen, versinnbildlicht Harmonie, Ganzheit und Unendlichkeit. Das Grün der Zweige ist ein Zeichen für Hoffnung und Erwartung. Die vier Kerzen weisen auf das Licht hin, das Christus in die Welt gebracht hat: Fins- ternis und Tod haben nicht das letzte Wort. Den Adventskalender, wie wir ihn heute kennen, gibt es erst seit einem guten Jahrhundert: 1903 brachte ein evan- gelischer Verleger aus München den ersten gedruckten „Türchenkalender“ heraus. Auf diesem Weg den Kindern das Warten auf Weihnachten zu erleichtern, später zu versüßen, gewann schnell an Beliebtheit. Heute gibt es Adventskalender in allen erdenklichen Formen und Ge- stalten. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © istockphoto / Frizzantine) Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochak- tuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein kompaktes Zeitfens- ter und eine hervorragen- de Möglichkeit, um intensiv in die Welt der Bibel rauhes.de//bibelwoche- 2025-2026-begleitheft-vom-feiern-und-fuerchten ein- zutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu noch 6 Abenden, jeweils von 20-21 Uhr am: 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinn- bringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl Krippenspiel 2025 Hier die Termine in der Übersicht: Sonntag, 30. November, 10.00 bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 07. Dezember, 10.00 bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Samstag, 13. Dezember, 10.00 bis 12.30 Uhr: Generalprobe in der Ev. Kirche Sonntag, 14, Dezember, 10.30 bis 11.30 Uhr: Krippenspielaufführung in der Ev. Kirche. Wir treffen uns bereits um 10.00 Uhr Einladung Besuchen Sie im Rahmen des Ni- kolausmarktes am 29.11.25 von 14 – 16 Uhr in Baindt im Dietrich- Bonhoeffer-Saal unser Niko- lauscafé. Wir freuen uns auf Sie. Kirchengemeinderatswahl Am 30. November (1. Advent) findet die Kirchenwahl statt. Sehr gerne können Sie ab sofort, wenn Sie Ihre Wahlunter- lagen erhalten haben, die Möglichkeit der Briefwahl nutzen (Wahlbriefkästen Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt und evang. Pfarramt Baienfurt, Öschweg 32, Baienfurt). Gewählt werden kann in Baindt im Dietrich-Bonhoeffer-Saal von 9.00-11.00 Uhr und in Baienfurt im Ev. Gemeindehaus von 11.30-16.00 Uhr. Auch die Wahlbriefkästen werden um 16.00 Uhr das letzte Mal geleert! Bei dieser Wahl werden die Kirchengemeinderäte für un- sere Kirchengemeinde und die Vertreter für die Synode für den Bezirk Ravensburg gewählt. Wahlkaffee Im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt findet während der Wahl ab 14.00 – 16.00 Uhr ein Wahlkaffee statt. Frauenkreis Baienfurt-Baindt trifft sich Der Evangelische Frauenkreis Baien- furt Baindt trifft sich zur Adventsfei- er am 3. 12. 2025 im Evangelischen Gemeindehaus im Öschweg. Wir wollen um 19.00 Uhr bei mitgebrachten Weihnachtsbredle und Tee einen advent- lichen Abend gestalten. Thema: An die Gemeinde in Korinth: Erster Brief, Kapitel 13. Auf einen gemütlichen Abend freut sich das Team. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Der Kreative Montag lädt im Dezember ein 08.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spät. 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink, Tel. 0751/52501, mobil 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB überwintert im Bezirkspokal SV Ankenreute - SV Baindt (3. Runde Bezirkspokal) Durch den umjubelten Last-Minute-Treffer von Edeljo- ker Schnez, der mit 5 Toren in 4 Spielen bei der Ersten besser aushilft als jede Urlaubsvertretung, bezwingt der SVB den A-Ligisten Ankenreute spät mit 2:1 und zieht ins Achtelfinale ein. SV Baindt: Benjamin Walser, Marko Szeibel (65. Leon Geng), Tobias Szeibel, Lukas Zweifel, David Krauter (76. Henry Hosse), Philipp Thoma, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Sandro Caltabiano, Max Kretzer (59. Johan- nes Schnez) - Spielertrainer: Sandro Caltabiano - spie- lender Co-Trainer: Nico Geggier - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Marcel Tischler - Zuschauer: 150 Tore: 0:1 Jan Fischer (68.), 1:1 Patrick Padberg (85.), 1:2 Johannes Schnez (90.+4) Vorschau: Sonntag, 30.11 14.00 Uhr: TSV Eschach II – SV Baindt II (Kunstrasen Weißenau) 14.30 Uhr: SV Baindt – FV Ravensburg II (Kunstrasen Weingarten) Jugendfußball WFV Sparkassen-Junior-Cup Am Samstag, den 15. November hatten wir gleich drei WFV Hallenturniere des Sparkassen-Junior-Cup 2025 bei uns ausgetragen. Morgens standen die E-Juniorin- nen auf dem Programm, hier belegte das Heimteam der SGM Baindt/Blitzenreute/Fronhofen den zweiten Platz hinter dem SV Immenried und ist damit qualifiziert für die nächste Runde. Mittags kamen dann die E2-Junioren an die Reihe. Die hei- mische Mannschaft des SV Baindt landete auf dem zwei- ten Platz hinter dem SV Vogt und qualifizierte sich damit ebenfalls für die nächste Runde. Beim abschließenden Turnier der E1 belegte der SV Baindt den dritten Platz und verpasste damit leider knapp den Einzug in die die nächste Runde. Alles in allem ein gelungenes Turnier. Der Dank gilt vor allem den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die zum Gelingen des Turniers und einer guten Versorgung von Spieler/Innen und Eltern beigetragen haben. Juniorinnenfußball D-Juniorinnen SGM Baindt/Blitzenreute/Fronhofen - TSV Grünkraut 0:3 B1-Juniorinnen SGM Baindt/Blitzenreute/Fronhofen - FC Blau Weiß Bellamont 2:4 B2-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SGM Aichstetten/Aitrach/ Tannheim/Unterzeil 3:3 Im letzten Spiel der Hinrunde trafen unsere B2-Junio- rinnen auf die SGM Aichstetten/Aitrach. Unsere Mädels waren diesmal von Beginn an hellwach und kombinierten sich, oft ausgehend von unserer Mannschaftsführerin Hai- faa ein, ums andere Mal in den gegnerischen Strafraum, konnten jedoch meist kurz vor dem Tor noch abgefangen werden. Zielspielerin war immer wieder Annemarie, die schon im letzten Spiel erfolgreich auf Torejagd gegan- gen war und die auch hier immer wieder durchbrach. Auf schönes Zuspiel von Sophie konnte sie sich in der 20. Minute gut durchsetzen und zum 1:0 Führungstreffer einnetzen. Leider konnten die Gegnerinnen noch vor der Pause ausgleichen, gleichwohl dem Treffer eigentlich ein Stürmerfoul vorangegangen war, das dem Schiedsrichter entgangen war. Kurz nach Anpfiff nutzen die Gegnerinnen zwei Unacht- samkeiten in unserer Hintermannschaft aus und gingen zwischenzeitlich mit 2 Toren in Führung. Doch wir steckten nicht auf und nachdem die gut verteidigende, aber im- mer wieder offensiv agierende Maylin einen Pass genau in den Lauf von Annemarie durchsteckte, konnte diese ihrer Bewacherin davoneilen und den Anschlusstreffer markieren. Nun waren wir on Fire und setzen alles daran, den Ausgleich zu erzielen und nach einem Zuckerpass von Jana auf Lena blieb diese cool und erzielte den viel um- jubelten Ausgleich. In der Schlussphase setze sich dann Melina über links nochmal schön durch und hätte fast den Siegtreffer erzielt, doch die Torfrau konnte den Ball noch Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 gerade so von der Linie kratzen. Am Ende ein schönes und spannendes Spiel mit einer gerechten Punkteteilung. Es spielten: Luisa Kolbaske (T), Haifaa Alosh, Maylin Kret- zer, Greta Heilmeier, Jana Rimmele, Annemarie Hoff- mann, Lena Pfleghaar, Sophie Heilmeier, Melina Leyh, Marlene Roth, Lina Saleh, Anna Poczask Kids Cup 2025 - lauter glückliche Kinder Am 16. November 2025 richteten wir in der Baindter Sport- halle wieder einen Spieltag für unsere jüngsten Kickerin- nen und Kicker aus. Gleich morgens um 9:00 Uhr starteten die Bambinis mit 18 Mannschaften in den Turniertag und traten auf drei Kleinfeldern abwechseln gegeneinander an. Verlierer gab es keine und nach 45 Spielen gingen alle glücklich und zufrieden, mit je einer Medaille um den Hals, nach Hause. Um 12:00 Uhr traten dann die F2 Kicker/-innen gegenei- nander an. Die Spielfelder und Tore wurden dafür gem. Reglement etwas vergrößert und auf den Spielfeldern gab es je Seite entweder ein Handballtor und auf dem an- deren je zwei Bazooka Tore. Es wurde kräftig durchrotiert, so dass alle Mannschaften gleichmäßig auf beiden Fel- dern ihre Fußballkunst und das Toreschießen zeigen konn- ten. In der Mitte war ein Bewegungsfeld mit Turngeräten aufgebaut, und man wunderte sich, wieviel Energie die Kids in dieser Zone in den Pausen zwischen den Spielen noch hatten. Nach 30 Spielen war auch dieses Spektakel vorbei, alle Kinder bekamen eine Medaille und die Kinder gingen gut geschafft, aber überglücklich nach Hause. Einige Trainerinnen und Trainer blieben dann noch zum dritten Akt, denn ab 15:00 Uhr kamen die F1 Spiele, die nach dem gleichen Modus auf zwei Feldern ausgetragen wurden und in den Pausen konnte auf dem Bewegungs- feld getobt werden. Die Kids rannten und kämpften un- ermüdlich und auch hier waren in den Pausen im Bewe- gungsfeld keinerlei Ermüdungserscheinungen erkennbar. Aber auch dieses Turnier endete nach 30 Spielen, alle Kinder wurden als Siegerinnen und Sieger geehrt und mit Medaillen glücklich nach Hause entlassen. Ein wieder großartiges Turnier, wo der Spaß der Kinder und Fußball ohne Druck im Vordergrund stand. Und so gab es am Ende des Tages ausschließlich zufriedene und glückliche Gesichter. Dass so ein Tag nicht ohne viel Unterstützung durch- geführt werden kann, ist klar, deshalb bedankt sich der SV Baindt Jugendfußball ganz besonders bei den vielen Helferinnen und Helfern, die über den Tag im Einsatz waren. Ferner gilt ein großer Dank der Sponsorengrup- pe des Turniers, namentlich den Firmen: Pink Energies, Elektrotechnik und Tankstellen, M. Dreher GmbH Bag- gerarbeiten & Baggerverleih, Dorn Arbeitssicherheit, Schützbach Bauunternehmung, Kirchner Energie, TK Folien und TK Textilien. Vielen Dank, ohne Eure Unterstützung kann ein solches Turnier nicht stattfinden. Abteilung Turnen Abt. Frauenturnen Weihnachtsfeier Unsere Weihnachtsfeier findet am Freitag, 12.12.25, um 18.00 Uhr im Gasthaus „Zur Mühle” statt. Dazu sind auch alle unsere Ehemaligen herzlich eingeladen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Abteilung Tischtennis Erster Sieg in der Landesliga Am Heimspielwochenende hat sich die erste Mannschaft endlich für eine gute Leistung mit zwei Punkten belohnt. Am Samstag gegen die ausgeglichen besetz- te Mannschaft aus Aulendorf reichte es noch nicht ganz für einen Punkt, doch am Sonntag konnte mit einer ge- schlossenen Mannschaftsleistung der erste Sieg bejubelt werden. SV Baindt – SG Aulendorf 5:9 Gegen die SG Aulendorf, die im oberen Bereich der Tabelle stehen, holten Marcel und Tobi den einzigen Doppelpunkt. Philipp / Wolfgang und Florian / Roman mussten ihren Gegnern verdientermaßen zum Erfolg gratulieren. Stark danach der Auftritt von Marcel, der Marius Müller mit sei- nem kompromisslosen Angriffsspiel wenig Chancen ließ und mit 3:1 siegte. Pech hingegen hatte Philipp, der nach dem Doppel über Rückenschmerzen klagte und sich nur eingeschränkt bewegen konnte. Seine Niederlage war so unvermeidbar. Im mittleren Paarkreuz kämpfte Flo seinen nominell besseren Gegner Jannik Schmid mit 11:9 im Entscheidungssatz nieder, während Tobi eine klare 0:3 Niederlage kassierte. In blendender Form befindet sich derzeit Wolfgang, er konnte sich mit 3:1 gegen Ja- kob Gebele durchsetzen. Roman konnte gegen den star- ken Sascha Gaa nur den 3. Satz ausgeglichen gestalten und hatte mit 0:3 das Nachsehen. Beim Spielstand von 4:5 brachte uns Marcel mit einem weiteren starken 3:1 Sieg gegen Nico Arnegger den 5:5 Ausgleich. Doch die SG Aulendorf konterte postwendend mit zwei deutlichen 3:0 Siegen gegen Philipp und Tobi. Das Spiel des Tages lieferten sich danach Flo und Robin Fischer: sehenswerte Ballwechsel, wenig unerzwungene Fehler und extrem ho- hes Tempo gipfelten in einem 15:17 im Entscheidungssatz, Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 leider zu unseren Ungunsten. Parallel kämpfte Wolfgang gegen Sascha bravourös, musste sich aber mit 10:12, 12:10, 10:12 und 3:11 geschlagen geben. So endete wieder einmal ein knappes Spiel mit einer Niederlage, da wir es bislang nicht hinbekommen, dass alle 6 Jungs zeitgleich das zei- gen, was sie spielen können. SV Baindt – SV Deuchelried 9:6 Am Sonntag begrüßten wir den SV Deuchelried zum Nachmittagsspiel in unserer Halle. In den Doppeln sind wir weiterhin auf der Suche nach den richtigen Paarun- gen, abermals konnten sich wieder nur Marcel und Tobi durchsetzen. Die beiden anderen Doppel gingen jeweils über die volle Distanz, aber zu unseren Ungunsten mit 2:3 verloren. Als dann Marcel gegen den immer sicherer werdenden Florian Joos nach 2:0 Satzführung eine bittere Nieder- lage hinnehmen musste, sahen wir unsere Felle schon davonschwimmen. Im zweiten Einzel war Philipp gegen Abwehrass Christoph Dreier krasser Außenseiter, jedoch spielt Philipp sehr gerne gegen Abwehrspieler. Es entwi- ckelte sich ein hochklassiges Duell auf Augenhöhe, bei dem der Baindter endlich mal wieder zeigen konnte, was in ihm steckt. Mit 11:9 im Entscheidungssatz konnte er Christoph seine erst zweite Saisonniederlage zufügen und einen unerwarteten Big Point für sein Team holen. Auch Tobi und Flo im mittleren Paarkreuz spielten starkes Tischtennis und konnten sich jeweils mit 3:0 durchsetzen. Wolfgang behielt gegen die angeschlagenen Anne Duf- ner ebenfalls mit 3:0 die Oberhand und Roman musste sich mit 0:3 gegen Dirk Negelein geschlagen geben. Somit gingen wir zum ersten Mal in dieser Saison mit einer 5:4 Halbzeitführung in die zweite Einzelrunde. Marcel kämpfte gegen Christoph um jeden Ball und hätte sich durchaus einen Entscheidungssatz verdient gehabt, musste sich aber mit 1:3 und 16:18 im vierten Satz geschlagen geben. Philipp erging es wie Marcel in dessen erster Partie, auch er brachte eine 2:0 Satzführung nicht über die Ziellinie und verlor trotz ansprechender Leistung mit 2:3. Tobi hatte im Anschluss Matthias Gruber bei seinem 3:0 Sieg im Griff, während Flo gegen Peter Fuchs mit 11:9 im fünften Satz den Sieg etwas mehr wollte und am Ende mentale Stärke zeigte. Den Abschluss dieses erfolgreichen Nachmittags bildeten zwei solide 3:1 Siege von Wolfgang und Roman, sodass jeder Spieler mindestens einen Punkt zu unserem ersten Saisonsieg beisteuern konnte. Beim letzten Vorrundenspiel am 13.12.25 um 17:45 Uhr in Laupheim haben wir die Chance die rote Laterne im di- rekten Duell an Laupheim abzugeben, vorausgesetzt die Laupheimer punkten in den nächsten zwei Wochen nicht noch doppelt. Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo Prüfung Nach mehreren Monaten intensiven Trai- nings haben wir am 18.11.und 21.11.2025 wieder eine Gürtelprüfung in Baindt ab- gehalten. Neben dem klassischen Formenlauf wurden auch Angriffstechniken, Selbstverteidigung und Grund- schule geprüft. Alle Teilnehmer haben die Prüfung be- standen, wir gratulieren ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen weiterhin viel Spaß beim Training! Trainer Frank Bania / Verena Pau Prüfer Alfred Manthei Stefan Bernhart gelb, Monika Förtsch blau, Mark Kreu- zer gelb, Patricia Avasilcutei gelb, Lukas Kreutzer gelb, Samuel Kreuzer gelb, Emir Can Bolat gelb, Jule Dreher gelb, Mia Wuhrer gelb/grün, Berat Yildiz gelb/grün, Ida Buchmüller gelb/grün Musikverein Baindt Der Kartenvorverkauf startet am 29.11.2025 Am Samstag, den 29. November 2025, be- ginnt der Kartenvorverkauf für unser dies- jähriges Konzert auf dem Nikolausmarkt in Baindt. Si- chern Sie schon dort die besten Plätze. Im Anschluss an Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 den Nikolausmarkt erhalten Sie die Karten ebenfalls im Baindter Rathaus. Das Festkonzert findet dieses Jahr am 13. Dezember 2025 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt statt. Wir arbeiten bereits fleißig an dem abwechslungsreichen Konzertprogramm und freuen uns, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen. Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ihre Freunde und Familie mit und genießen Sie musikalische Highlights, wie die Melodien aus Disney’s „Die Eiskönigin“, „Star Wars“ und vielem mehr. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Wir stimmen uns ein in die Vorweih- nachtszeit, am Mittwoch, 03.12.2025. Lass dich ver- zaubern bei einem gemütlichen Abend in der Hütte am Dorfplatz in Baindt. Wir beginnen um 19.00 Uhr mit musi- kalischer Umrahmung durch eine Bläsergruppe. Fürs leib- liche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Wir freuen uns auf einen besinnlichen Hüttenabend und laden alle recht herzlich dazu ein. Bei schlechtem Wetter findet dieser Abend im Bischof-Sproll-Saal statt. Euer Vorstandsteam Vorschau: Gemeinsame Zugfahrt zum Weihnachtsmarkt nach Biberach am Montag, 08.12.2025. Mit dem Bus von Baindt nach Ravensburg, Treffpunkt Bahnhof Ravensburg 13.00 Uhr, Abfahrt Zug 13.19 Uhr. Rückfahrt 20.08 Uhr in Bi- berach, Kosten 10€, Bahn und Busfahrt . Verbindliche An- meldungen bis Freitag, 05.12.2025 in der WhatsApp-Grup- pe oder telefonisch bei Bärbel Schad, Tel. 07502/911783 oder Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953. Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß’ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder am 5. Dezember besuchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bei Sira Wöhr unter nikolaus.ljbaindt@gmail. com. Ihre Landjugend Baindt Volleyball LJ Baindt Ohne Fans geht‘s einfach nicht! Ihr habt gefehlt! Da konnten am letz- ten Heimspieltag drei Punkte und su- per Energie mitgenommen werden und die Baindter VolleyballerInnen hatten gehofft, das läuft dann in Iller- rieden so weiter. Die VLJ Baindt 1 fühl- te sich am 22.11.2025 bereit, den nächsten Sieg einzufah- ren. Das neue System war fleißig trainiert und so standen die SpielerInnen voller Optimismus auf dem Feld. Nach einem zähen Start gegen die Gastgeber der SF Illerrieden (20:25 und 17:25), brachten weder gRenatas Aufschläge, noch die Spezialwaffe Mo den Sieg. Gegen die TSG Leut- kirch wurde dann umgestellt. Doch auch hier entstand ein gnadenloser Rückstand von zehn Punkten (15:25). „Schu- uu“s Spezialaufschläge machten dem Gegner vor allem im nächsten Satz Druck und Neuling Philipp parierte viele Annahmen, sodass schöne Spielzüge zustande kamen und Patrick vor allem Richtung Ende nochmal einige Bäl- le ordentlich hacken konnte. Trotz toller Einzelleistungen schaffte die VLJ Baindt 1 an diesem Tag leider keinen Sieg (21:25). Und woran lag es nun? Vielleicht am neuen Ball? Nein! Ganz klar: An euch! Ihr habt gefehlt! Wir brauchen euch und eure Unterstützung und hoffen, ihr seid beim nächsten Heimspiel am 07.12.2025 ab 14.00 Uhr in der Sporthalle der Klosterwiesenschule wieder lautstark mit am Start! Ohne euch Fans geht’s einfach nicht! Uuund Hacken! Uli und Schuuu im Monsterblock Reitergruppe Baindt Nikolausmarkt Baindt Am Samstag, den 29. November 2025 ist die Jugend der Reitergruppe Baindt wieder mit einem liebevoll gestalteten Stand auf dem Dorfplatz Baindt vertreten. Von 12 bis 20 Uhr bietet unsere Jugend erneut Advents- kränze, Bredla, Hot Aperol und viele weitere kleine Leckereien und Besonderheiten an. Für die kleinen Besucher gibt es ein ganz besonderes Highlight: Ponyreiten von 14 bis 15.30 Uhr. Wir freuen uns auf viele Gäste und einen stimmungsvol- len, vorweihnachtlichen Tag! Weihnachtsfeier und Jahresabschluss 2025 Bald ist es wieder so weit – die Adventszeit steht vor der Tür, und wir möchten das Jahr gemeinsam mit euch in festlicher Stimmung ausklingen lassen. Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Freitag, den 05. Dezember 2025, ab 18:30 Uhr bei Kirchner Konstruktionen statt. Freut euch auf einen gemütlichen Abend mit einem le- ckeren schwäbischen Buffet, festlicher Atmosphäre und natürlich auf den Besuch des Nikolaus, der bestimmt die ein oder andere Überraschung bereithält. Der Kosten- beitrag beträgt 10 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 5 Euro). Bitte meldet euch bis spätestens 30. November bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161) an. Kutschenabschlussfahrt und Jahresabschlussritt Am darauffolgenden Tag, Samstag, den 06. Dezember 2025, steht für unsere Vereinsmitglieder wieder die tra- ditionelle Kutschenabschlussfahrt sowie der Jahresab- schlussritt auf dem Programm. Die Kutschen und Reiter werden auf unterschiedlichen Strecken unterwegs sein, treffen sich jedoch mittags zu ei- ner gemeinsamen Pause und anschließend zu einem ge- mütlichen Ausklang. Der genaue Ort wird noch bekannt- gegeben. Auch alle Vereinsmitglieder, die nicht mit der Kutsche oder dem Pferd teilnehmen, sind herzlich ein- geladen, im Anschluss dazuzukommen und gemeinsam mit uns den Tag in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Wer am Ritt teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161), und wer lieber mit der Kutsche unterwegs ist, wendet sich an Markus Elbs (Tel.: 0170 9394505). Auch hier bitten wir um Anmeldung bis zum 30. November. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei wunderschöne Tage voller Gemeinschaft, guter Laune und vorweihnachtlicher Stimmung. Neuwahlen und Ehrung bei der Mitgliederversammlung Im Rahmen der Mitgliederver- sammlung konnte der Vorsit- zende des Ortsverbands, Dr. Anton Eberle, eine besondere Ehrung vornehmen: Georg Steinhauser blickt auf 50 Jahre Mitgliedschaft in der CDU zurück. Von 1975 bis 1999 war er Mitglied der CDU-Fraktion im Gemeinderat, seit 2001 ist er Kassenprüfer im Ortsverband. Für diese besondere Verbundenheit wurde ihm von Waldemar Westermayer als Vertreter des Kreisverbands eine Anstecknadel und eine Ehrenurkunde überreicht. Der neue Vorstand: Dieter Herrmann, Peter Strehle, Johannes Kreutle, Mathilde Kaffenberger, Werner Elbs (v.l.) Neu gewählt wurde der Vorstand. Nach 30 Jahren Mit- gliedschaft im Gemeinderat und neun Jahren als Vor- sitzender trat Dr. Anton Eberle nicht mehr zur Wahl an. Ehrung Georg Steinhauser für 50 Jahre Mitgliedschaft durch Dr. Anton Eberle und Waldemar Westermayer (re.) Einstimmig gewählt wurde der neue Vorstand, bestehend aus Johannes Kreutle als Vorsitzendem, Dieter Herrmann als Stellverteter, Werner Elbs als Kassierer, Mathilde Kaf- fenberger als Schriftführerin. Zum Beisitzer gewählt wurde Peter Strehle, als Kassenprüfer bestätigt wurden Georg Steinhauser und Stefan Müller. Waldemar Westermayer berichtete nach dem offiziellen Teil aus dem Kreistag und gab einen Querschnitt über aktuelle Themen aus der Landespolitik. Abschiedsgeschenk für Dr. Anton Eberle. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Adventswanderung Vom Freibad geht es in Richtung Sechser- weg, übers Lauratal, durch den Haslachwald, Franzosenweg runter und zurück zum Freibad. Treffpunkt: Dienstag, 2.12.25, 13 Uhr, P Freibad Weingarten Rückkehr ca. 17 Uhr. Gehzeit: ca. 2,5 Std., 8 km, 100 hm Unkostenbeitrag: Gäste 2,00 Euro Einkehr: 15.30 Uhr im Haus am Mühlbach Mitbringen: Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Vesper. Stöcke und Wechselschuhe Anmeldung: ab 28.11.2025, T. 0151-12952100 (AB) bis 16 Uhr am Vortag Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Wir treffen uns trotzdem im Haus am Mühlbach. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Walking jeden Donnerstag 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Donnerstag, 11.12.2025 um 20 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Gaisbeuren, St.-Leonhard-Str. 7, 88339 Bad Waldsee-Gaisbeuren 19:30 Uhr Einlass 20:00 Uhr Beginn der Versammlung Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Ährengespräche mit Vertretern der Politik (Raimund Haser MdL CDU, Petra Krebs MdL Grüne) 4. Geschäftsberichte 5. Gastvortrag Georg Hutter EDV-Referent beim bayerischen Bauernverband „KI als Turbo fürs Bauernhofbüro: Digitalisierung, die wirklich Zeit spart“ 6. Ehrungen und Verabschiedungen 7. Schlusswort Mit freundlichen Grüßen gez. Franz Schönberger, Vorsitzender gez. Stefan Loderer, Geschäftsführer Führung zum Windrad WKBO und Alterric informieren vor Ort am 5. Dezember – Shuttlebus bringt interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer Windkraftanlage in den Röschenwald Die Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG (WKBO) und die Alterric Deutschland GmbH laden am Freitagnachmittag, 5. Dezember, zu einem weiteren Termin auf dem Gelände des Windparks Röschenwald ein. Der Shuttleservice startet um 13:15 Uhr von Zollen- reute über Wolpertswende und Mochenwangen in den Röschenwald; eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Shuttlebus von Zollenreute, Wolpertswende und Mo- chenwangen Wer Interesse hat, kann sich unter presse.tws.de/events anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Alle angemel- deten Personen fahren gemeinsam mit dem kostenlosen Shuttlebus zum Gelände des Windparks. Der Shuttlebus startet am 5. Dezember um 13:15 Uhr in Zollenreute an der Bushaltestelle Feuerwehrhaus. Um 13:30 Uhr ist der Zustieg in Wolpertswende an der Bushaltestelle am Rat- haus möglich. In Mochenwangen geht es um 13:40 Uhr von der Jahnstraße am Kinderhaus Kleine Strolche wei- ter direkt zur Windkraftanlage. Vom Busausstieg bis zur Windkraftanlage werden etwa 100 Meter zu Fuß zurück- gelegt. Festes Schuhwerk ist empfehlenswert. Nach der Besichtigung erfolgt die gemeinsame Rückfahrt gegen 15 Uhr zu den Abfahrtsorten in Zollenreute, Wolpertswende und Mochenwangen. Parkmöglichkeiten sind nahe den Abfahrtsorten vorhanden. Aus organisatorischen Grün- den ist eine individuelle Anreise mit dem Auto oder dem Fahrrad nicht möglich. Eine vorherige Anmeldung ist er- forderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Zum Schutz aller Beteiligten ist das Gelände nur während der beglei- teten Begehung zugänglich. VLF Leutkirch-Wangen e.V. Vorankündigung: Altbekanntes und Neuerungen im Steuerrecht Der VLF Leutkirch-Wangen e.V. lädt alle Interessierten zu einem Fachvortrag zum Thema „Altbekanntes und Neuerungen im Steuerrecht“ ein. Die renommierte Steu- erkanzlei Rinninger Bay Kadus GmbH & Co.KG aus Isny, die unter anderen für zahlreiche landwirtschaftliche Be- triebe die Buchführung erstellt, kommt am Mittwoch, den 10.12.2025 um 13:30 ins Landwirtschaftsamt nach Leut- kirch, um dort zum Themenkomplex: „Unternehmens-/ Hofnachfolge, Neuerungen im Steuerrecht, zivilrechtliche Vorsorge“ zu referieren. Auch ein Exkurs zum Thema „Ehe- verträge in der Landwirtschaft“ ist angedacht. Zur besseren Planung wird um Anmeldung bis zum 08.12.2025 unter Tel.: 07561/98206610 gebeten. Kunst im Rathaus: ein Fest der Farben Siegfried Kasseckert zieht Bilanz Siegfried Kasseckert ist der Gemeinde Baienfurt seit lan- gem eng verbunden. Mehr als 20 Jahre schrieb er als Mitarbeiter der Schwäbischen Zeitung über die Sitzungen des Gemeinderats, über Kunstausstellungen im Rathaus und über viele andere Ereignisse in unserer Gemeinde. Kasseckert ist aber auch künstlerisch tätig. Schon als 15-Jähriger gehörte er einem Club von Sonntagsmalern an. Ab Freitag, 5.Dezember, zeigt er eine kleine Retros- pektive in unserem Rathaus. Es ist dort schon seine dritte. Kasseckert nennt seine Werkschau „Varia – eine Bilanz“, weil sie –Varia- Arbeiten verschiedenster Art und Stile um- fasst, gegenständliche wie auch völlig abstrakte, konkret, alle in den vergangenen 50 Jahren entstanden. Ein Fest der Farben und der Formen. Der Anlass ist ein Zweifacher. Der Maler und Journalist – Kasseckert leitete bis 2001 die Redaktion der Schwäbi- schen Zeitung Ravensburg/Weingarten und war davor lange Jahre politischer Redakteur der Zentralredaktion – konnte vor kurzem den 85.Geburtstag feiern. Zeit also, die journalistische Arbeit zu beenden. Hin und wieder vielleicht noch ein Artikel, etwa über Kunst, aber keine regelmäßi- ge Berichterstattung mehr. Zweitens: Der 85.Geburtstag bietet allen Anlass, künstlerisch Bilanz zu ziehen. Eine der ältesten Arbeiten der Ausstellung, ein collagierter Clown, entstand im Jahre 1977. Es gibt Landschaftsbilder, Stillleben, Kreuze, Strukturbilder und aus jüngerer Zeit viele „geometrische“ Werke, gemalte „Ordnung“ – quasi ein Gegenpol zu unserer stark aus der Ordnung gerate- nen Welt. „Ich male fast an jedem Tag“, sagt Kasseckert, „dabei vergesse ich die Welt, meditiere, ruhe gleichsam in mir. Ich hüte mich aber seit eh und je davor, einem ein- zigen künstlerischen Stil nachzueifern. Künstler wie Paul Klee, Antoni Tàpies und Piet Mondrian zähle ich zu meinen großen Vorbildern. Das Experiment ist mein Stil“. Im Leben liegen Freude und Trauer nahe beieinander. Die- ser Tage haben wir schmerzhaft erfahren, dass Andrea Arnhold verstorben ist. „Ich habe sie mehr als 20 Jahre im Gemeinderat erlebt, eine gescheite Frau, die sich vor allem auch um die sogenannten kleinen Leute geküm- mert hat, zutiefst human und alles andere als populistisch. Ein Vorbild, unvergessen“, betont Kasseckert. Deswegen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 wolle er diese Ausstellung Andrea Arnhold widmen, der Erinnerung an sie. Vernissage: Freitag, 5.Dezember, 19 Uhr Dauer der Ausstellung: bis 30.Januar 2026 Die Öffnungszeiten des Rathauses: Mo 7.30-12.15 Uhr u. 14-16 Uhr, Di, Mi, Fr 9-12.15 Uhr Do 7.30-12.15 Uhr u. 14-18 Uhr Ein bewährter Ort der Begegnung Die Vesperkirche im Schussental wird 18! Vom 20. Januar bis 8. Februar 2026 findet die Vesperkir- che wieder in der evangelischen Stadtkirche in Ravens- burg statt. Der Blick zurück auf die erste Vesperkirche birgt eine kleine Überraschung: Exakt im gleichen Zeit- raum startete 2009 das Projekt Vesperkirche im Schus- sental. Inzwischen hat sich die Vesperkirche mit bisher rund 200.000 Besuchern fest etabliert. Die erste Pressemitteilung im März 2008, die veröffent- licht wurde, begann mit einem kurzen Satz: Ravensburg bekommt eine Vesperkirche. Die damaligen Initiatoren waren von der Idee überzeugt und sprachen Sätze aus, die auch heute noch für die Vesperkirche stehen und sie tragen: „Die Vesperkirche macht nicht nur satt. Sie bringt uns auch in Kontakt mit Menschen, die sich ihrer Armut schämen und deswegen Beratungs- und Hilfsangebote nicht wahrnehmen.“ Oder: „Im besten Fall hilft sie nicht nur über die kälteste Jahreszeit hinweg, sondern zeigt Menschen Wege auf, wie sie ihr Leben wieder in die Hand nehmen und einen Weg aus der Armutsfalle finden kön- nen.“ Und sie äußerten sich auch zuversichtlich, dass mit der Vesperkirche im Schussental was Gutes wie Dauer- haftes entstehen könne. Die Mitinitiatorin und Pfarrerin Andrea Holm war sich sicher, „dass der Betrieb aufrecht- erhalten werden kann“. Sie sollte recht behalten. Viele tausend Menschen haben mit ihren Besuchen dazu beigetragen, dass die Vesperkir- che im Schussental, die abwechselnd in Ravensburg und Weingarten stattfindet, ein Erfolgsmodell der besonderen Art wurde. In Zeiten, in denen sich immer mehr Menschen von den Kirchen abwenden, bietet die Vesperkirche ein Gegenmodell. Eine Kirche zum Kommen und Bleiben, ein Ort der Begegnung zwischen unterschiedlichen Men- schen, ob wohlhabend oder arm, ob alteingesessen oder hinzugezogen. Viele Schirmherrschaften haben seit 2009 für das Spen- denprojekt Vesperkirche geworben: der Kabarettist Uli Boettcher, Ministerpräsidenten-Gattin Gerlinde Kretsch- mann, Tatort-Schauspielerin Christine Urspruch, Ober- schwabens Barde Barny Bitterwolf oder Käferkünstler Ahmet Yardimci. 2026 übernehmen Jürgen und Tho- mas Allaut-Schlegel die Schirmherrschaft. Jürgen All- aut-Schlegel ist ehemaliger Profitänzer und bekannt aus der TV-Tanzshow Let’s Dance, sein Mann Thomas ist Vorstand der Columbus Holding in Ravensburg. Beide nehmen mit großer Freude ihre Aufgabe an: „Die Ves- perkirche macht aufmerksam auf die sozialen Belange unserer Gesellschaft, auf Menschen, die wir im Alltag nur allzu häufig übersehen und leistet somit einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft innerhalb unserer Stadt und darüber hinaus.“ Die Johannes-Ziegler-Stiftung der Zieglerschen und das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee la- den gemeinsam mit der Kirchengemeinde Ravensburg zur Vesperkirche ein: Essen und Vesper, Gespräche und Tischgemeinschaft, Frisör und Mediziner, Wohltat für Leib und Seele, Andachten und Kultur. Am Montagabend, 19. Januar, wird die Vesperkirche feierlich mit einem Gottes- dienst eröffnet. Das aktuell Orgateam besteht aus Pfar- rer Ralf Brennecke und Diakon Gerd Gunßer (beide vom Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee) sowie Harald Dubyk von der Johannes-Ziegler-Stiftung. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Ravensburg. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-ravensburg.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.ravensburg Tag der offenen Tür/ Informationsabend der Achtalschule Tag der offenen Tür/Informationsabend der Achtalschule Donnerstag, 11. Dezember 2025, 17:00 – 19:30 Uhr (Treffpunkt: Foyer Grundschule in der Ravensburgerstraße18) Wir stellen Ihnen die Arbeitsweise und Inhalte der Gemein- schaftsschule vor und Sie haben die Möglichkeit sich bei den unterrichtenden Lehrkräften vor Ort in den Klassen- räumen zu informieren. Wir freuen uns auf Sie! Wir bitten für diesen Tag um Anmeldung per Mail oder telefonisch! Individuelle Termine und persönliche Gespräche mit der Schul- leitung sind nach Anmeldung ebenfalls jederzeit möglich. Achtalschule Baienfurt, Ravensburgerstr. 18, Tel. 0751/56960-10, kontakt@achtalschule.de Regionale Sternsinger*innen - Aussendung 2026 in Ravensburg Alle Sternsinger Gruppen mit ihren Begleitpersonen sind herzlich zur regionalen Sternsinger*innen-Aussendung am 30. Dezember 2025 in Ravensburg eingeladen. Ab 10 Uhr treffen sich die Teilnehmenden im IFSB, erle- ben Workshops, Gemeinschaft und eine Prozession durch die Innenstadt. Der feierliche Eröffnungsgottesdienst mit Weihbischof Matthäus Karrer findet um 16 Uhr in der St.-Jodok-Kirche statt. Die Veranstaltung steht unter dem Motto: „Schule statt Fa- brik – Sternsingen gegen Kinderarbeit“ und bietet Raum, sich gemeinsam auf die Sternsingerzeit einzustimmen. Anmeldeschluss: 14. Dezember 2025 Weitere Infos und Anmeldung: https://t1p.de/cxc0g Kirche im Kerzenschein Zu einer adventlichen Stunde voller Wärme und Besinn- lichkeit lädt die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) Blitzenreute gemeinsam mit dem deutsch-polni- schen Partnerschaftsverein sowie dem Familienkreis am Dienstag, 2. Dezember, herzlich ein. In der stimmungsvoll mit Hunderten von Kerzen erleuchteten Kirche St. Lau- rentius in Blitzenreute erwarten die Besucherinnen und Besucher um 19.00 Uhr Musik, Stille sowie meditative Tex- te und Gedanken, die zum Innehalten und Nachdenken in der Adventszeit anregen. Für die musikalische Gestaltung sorgt der Chor CANTIAMO unter der Leitung von Lisbeth Ross. Im Anschluss lädt ein gemütliches Beisammensein im Dorfgemeinschaftshaus dazu ein, den Abend in ange- nehmer Atmosphäre ausklingen zu lassen. Der Eintritt ist frei. Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bauerntheater Ziegelbach spielt „TuS 04 Ziegelbach im Showfieber“ Das Bauerntheater Ziegelbach hat mit den Probearbei- ten begonnen und möchte Sie einladen, ein paar lustige und heitere Stunden mit uns im Dorfstadel in Ziegelbach zu verbringen. Wir spielen das Stück „TuS 04 Ziegelbach im Showfieber“ von Beate Irmisch, Regie führt Charly Glaser. Die Auf- führungen sind wie folgt: Fr. 26. Dez., 20 Uhr (Premiere) Sa. 27. Dez., 20 Uhr, So. 28. Dez., 14 Uhr, keine Platzreser- vierung, Sa. 03. Jan., 20 Uhr, So. 04. Jan., 20 Uhr, Mo. 05. Jan., 20 Uhr, Sa. 10. Jan., 20 Uhr. Kartenvorbestellung für die Saison ist täglich von 17 – 19 Uhr und zusätzlich Sa./So. auch von 11 – 12 Uhr unter der Telefon-Nummer 07564 / 94 98 88. An Aufführungstagen ist für Kurzentschlossene und für Än- derungen bei der reservierten Platzzahl das Telefon von 11 - 12 Uhr und von 17-18 Uhr besetzt. Karten sind auch noch an der Abendkasse erhältlich. Für die Mittagsvorstel- lung gibt es keine Platzreservierung. Eintritt 9,- Euro für Erwachsene und 4,00 Euro für Kinder bis 12 Jahre. Über Ihr Kommen freut sich das Bauerntheater Ziegelbach. Weitere Infos unter www.bauerntheater-ziegelbach.de Infoveranstaltung des Vereins Landwirtschaftliche Fachbildung (VLF) zum Thema „Energie speichern – Eigen- strom nutzen“ am 03. Dezember 2025 Der Verein Landwirtschaftlicher Fachbildung Ravens- burg-Waldsee e. V. (VLF) lädt seine Mitglieder und wei- tere Interessierte zu einer Informationsveranstaltung zur Eigenstromnutzung und Energiespeicherung im landwirt- schaftlichen Betrieb ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 3. Dezember 2025 um 20.00 Uhr im Gasthaus Stern in Bad Waldsee-Reute statt. Die Referenten Mathias Harsch vom Landwirtschaftli- chen Zentrum Aulendorf und Tobias Mösle von der Firma SAO Solartechnik werden über Maßnahmen zur Optimie- rung der (Eigen-) Stromnutzung unter den veränderten Rahmenbedingungen und insbesondere auch über den Einsatz von Batteriespeichern berichten und Ihre Fragen dazu beantworten. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Was sonst noch interessiert Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Nein zur Gewalt gegen Frauen DRV BW zeigt Flagge für Frauenrechte und ein gewaltfreies Umfeld Tödliche Gewalt gegen Frauen hat in Deutschland er- schreckende Ausmaße erreicht. Fast jeden Tag findet ein Femizid – also die Tötung von Frauen aufgrund ihres Ge- schlechts – statt. „Gewalt an Frauen ist eine der häufigsten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen der Welt“, er- klärt die neue Gleichstellungsbeauftragte der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW), Ma- ren Elsner. „Gewalt darf kein geduldetes Konfliktmittel sein, aus diesem Grund wehen vom 25. November bis 10. Dezember 2025 vor unseren Dienstgebäuden in Karls- ruhe und Stuttgart die Flaggen für Frauenrechte.“ Regi- onalzentren und Außenstellen setzen mit einem Banner im Wartebereich ein Zeichen. Aktueller Anlass ist der von der UNO ausgerufene jährliche Gedenktag gegen Gewalt an Frauen (Orange Day) am 25. November. Die Organi- sation Terre des Femmes (TDF) begleitet die Aktion mit der Fahne „frei Leben – ohne Gewalt“. Diese steht für ein friedliches Miteinander ohne Gewalt und für den beson- deren Schutz von Mädchen und Frauen. Breite Front gegen „Gewalt gegen Frauen“ „Die DRV BW steht als Arbeitgeberin aktiv für gleiche Rechte von Frauen und Männern und für ein gewaltfreies Umfeld“, sagt Elsner. „Deshalb beteiligen wir uns gemein- sam mit der Stadt Karlsruhe an Aktionen zum Tag der Gewalt gegen Frauen.“ In den DRV-Dienststellen liegen außerdem mehrsprachige TDF-Broschüren zum Thema „Gleiche Rechte für Frauen und Männer“ aus. Schnelle und anonyme Unterstützung in 18 Sprachen bietet das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Rufnummer 08000 116 016. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung Menschen, deren Leben nachhaltig durch eine seeli- sche, geistige oder körperliche Behinderung geprägt ist, brauchen Hilfe und Unterstützung, die weit über Arztbesuche hinausgehen. Hier setzt die Arbeit von Selbsthilfeeinrichtungen ein, denn Integration und Teil- habe sind besonders wichtige Ziele. Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 03.12.2025 betont die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Wichtigkeit von Selbsthilfeeinrichtungen. Diese bieten Betroffenen und ihren Angehörigen viele Vorteile und entlasten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Versi- chertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb unterstützt die SVLFG die Arbeit der Selbsthil- feeinrichtungen ideell und finanziell. Verankert ist diese Förderung auch im Aktionsplan der SVLFG zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Vor allem der Austausch unter Gleichgesinnten ist wich- tig und ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfe. Die Selbsthilfegruppen haben sich ebenso die Lobby-Arbeit zum Ziel gesetzt. So gibt es Landesverbände, die die In- teressen der Betroffenen gegenüber der Politik vertreten oder in Gesprächen mit Vertretern der Ärzteschaft Wege suchen, damit eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderung möglich wird. Damit Selbsthilfe funktioniert, übernehmen Kontaktstel- len deren Koordinierung. Sie sind die erste Anlaufstelle und beraten Menschen über die Möglichkeiten, aber auch über die Grenzen von Selbsthilfe. Außerdem unterstüt- zen sie bei der Suche nach Gleichbetroffenen, vermitteln Kontakte und geben Hinweise auf professionelle Versor- gungs- und Beratungsangebote. Weitere Informationen für Menschen mit Behinderungen gibt es unter: www.svlfg. de/selbsthilfefoerderung, www.bag-selbsthilfe.de, www. deutscher-behindertenrat Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Ab Januar keine Barauszahlung der Rente mehr möglich Die Deutsche Bank wird als Nachfolgerin der Postbank ab Januar 2026 keine Barauszahlungen von Renten mehr anbieten. Umso wichtiger ist es, dass betroffene Versicherte so schnell wie möglich ihrem gesetzlichen Rentenversicherungsträger eine Kontoverbindung mit- teilen, appelliert die Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg (DRV BW). Hintergrund ist die mit dem SGB VI-Anpassungsgesetz geplante Änderung, die ab 2026 nur noch Rentenzahlungen per Überweisung auf ein Bankkonto zulässt. Es fehlen noch Kontoverbindungen von Versicherten Die entsprechenden Rentnerinnen und Rentner wurden seit dem Sommer mehrfach schriftlich über die Einstellung des Barauszahlungsservice informiert. Die Betroffenen können diesen Schreiben alle wichtigen Schritte entneh- men und mit dem beigelegten Formular die Kontover- bindung portofrei an die DRV BW zurücksenden, damit sie ihre Rente auch zukünftig problemlos erhalten. Für diejenigen, die bisher nicht reagiert haben drängt nun die Zeit zum Handeln. Auch online möglich Noch schneller geht die Rückmeldung über die Kontover- bindung online mit dem Antrag „Angaben zum Zahlungs- weg bei Inlandskonto“ (R0985) über die Online-Services der DRV unter www.deutsche-rentenversicherung.de/ eantrag-R0985. Was tun, wenn man noch kein Konto hat? Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger kann ein soge- nanntes Basiskonto mit allen grundlegenden Zahlungs- funktionen bei einer Bank eröffnen. Durch das Zahlungs- kontengesetz (ZKG) sind Kreditinstitute verpflichtet, mit einem berechtigten Verbraucher einen Basiskontovertrag abzuschließen. Nähere Informationen und ein entspre- chendes Antragsformular zur Eröffnung eines Basiskon- tos finden Versicherte auch bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. unter https://www.verbrau- cherzentrale-bawue.de. Wem die Zeit für eine Kontoeröff- nung davonläuft oder die Möglichkeit fehlt, kann sich die Rente auch kostenfrei auf das Konto einer Person seines Vertrauens überweisen lassen. Das Antragsformular für diese Lösung ist das bereits genannte. Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog © dvw Wir wünschen frohe Festtage und einen guten Start ins Jahr 2026 dvwdvw © dvw dvwdvw Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! © d vw © d vw © d vwdvwdvw 109,00 € Größe: 90 x 90 mmGröße: 90 x 90 mm 4 120,00 € Größe: 90 x 100 mm 6 71,00 € Größe: 90 x 55 mm und einen guten Start ins neue Jahr! 8 Weihnachtsgrüße Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 MIETANGEBOTE Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 05.12.25 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Putenverkauf Auf Bestellung laufend frisch geschlachtete Puten zu verkaufen. Gebhard Sonntag, Wickenhaus 80, Baindt, Tel.: 07502/1035. Wir vermieten eine moderne 70 qm große 2-Zimmerwohnung mit Balkon im 2 OG in der Senioren-Wohl- fühlresidenz in Baienfurt. Ab 15.12.25, Miete 890,00 Euro + NK. Mö- bliert oder unmöbliert nach Vereinbarung. 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                  Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 21. November 2025 Nummer 47 3. BAINDTER HOBBYTURNIER > Dienstag, 06.01.26 um 12 Uhr in der Baindter Sporthalle, Hallenöffnung ab 11 Uhr > Teilnahmevoraussetzungen: mind. 16 Jahre alt und nicht in einem Tischtennisverein gemeldet > bitte Hallenturnschuhe und einen Schläger mitbringen; bei Bedarf können Schläger ausgeliehen werden > für das leibliche Wohl wird gesorgt; der Erlös kommt der TT-Jugend zugute > Anmeldungen bis 31.12.25 an: tischtennis@svbaindt.de SV BAINDT - TISCHTENNISABTEILUNG WIR FREUEN UNS AUF VIEL SPASS MIT EUCH! Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zum Zwecke unserer Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt ihr euch damit einverstanden, dass diese zum oben genannten Zweck in verschiedenen Medien, auch im Internet, veröffentlicht werden. NG werden. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Herzliche Einladung zum Adventskaffee am Mittwoch, den 26.11.2025 von 14:00-17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit leckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee! Bei unserem Adventsmarkt erwarten Sie vielfältige Weihnachtsbasteleien und Dekoration sowie Weihnachtsgebäck. Stimmen Sie mit uns in die Vorweihnachtszeit ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewohnerprojekten zugute. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einweihung des „Rieselkiesels“ im Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt Ein einzigartiges Klang- und Tastkunstwerk bereichert den Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt Mit großer Freude und sichtlicher Begeisterung hat das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Sehen in Baindt am Mittwoch, den 12. November, den neu geschaffenen „Rieselkiesel“ feierlich einge- weiht. Das außergewöhnliche Klangobjekt, eine speziell für die Einrichtung angefertigte Sonderanfertigung der Steinmetzin Stefanie Schneider aus Wangen im Allgäu, bereichert ab sofort den Sinnesgarten des SBBZ und eröffnet sehbehinderten Kindern völlig neue haptische und akustische Erfahrungsräume. Der „Rieselkiesel“ ist ein besonderes Kunstwerk: Er besteht aus zwei sorgfältig gestalteten Steinformen, zwi- schen denen eine Aussparung mit feinen Edelstahlstäben – einer Art Klangtreppe – eingearbeitet wurde. Wenn Kies durch diese Konstruktion rieselt, entstehen faszinierende, klare Klänge, die zum Entdecken, Lauschen und Experimentieren einladen. Jede Steinfläche wurde individuell bearbeitet und bietet einzigartige Strukturen. Ein weiteres hervorstechendes Detail ist die integrierte Brailleschrift – eine Besonderheit, für die die Künstlerin ein eigenes Patent angemeldet hat. Die Idee, dieses beeindruckende Objekt an das SBBZ Sehen zu bringen, entstand während der Landesgarten- schau. Dort stieß Sabine Mahler, Lehrerin am SBBZ Sehen in Baindt, auf den Rieselkiesel und erkannte sofort das Potenzial für die pädagogische Arbeit mit sehbehinderten Kindern. Der Kontakt zur Künstlerin war schnell hergestellt, und in mehreren Workshops führte Stefanie Schneider die Kinder in die Bearbeitung von Steinen ein. Diese Begegnungen waren für die Schülerinnen und Schüler ein eindrucksvolles und inspirierendes Erlebnis. Seinen Platz im Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt verdankt der besondere Rieselkiesel der großzügigen Unterstützung der Charity-Organisation Radio 7 Drachenkinder. Die Hilfsinitiative, vertreten durch Ursula Schuh- macher, fördert seit über 20 Jahren kranke, traumatisierte und Kinder mit Behinderungen im Radio 7 Land. Sie ermöglichte dem SBBZ eine maßgeschneiderte Sonderanfertigung des Rieselkiesels – und zwar in einer dop- pelten Ausführung. Durch eine niedrige und eine höhere Version können sowohl Kinder im Rollstuhl als auch stehende Kinder den Klangstein gleichermaßen nutzen. Diese barrierefreie Konzeption macht das Objekt für alle zugänglich und unterstützt die inklusive Ausrichtung des SBBZ auf besonders eindrucksvolle Weise. „Wir sind überwältigt und begeistert von diesem Kunstwerk“, betont Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Se- hen in Baindt. „Die Gestaltungstiefe, die handwerkliche Präzision und die pädagogische Wirkung dieses Unikats sind außergewöhnlich. Wir wissen die große Mühe, die in dieser Sonderanfertigung steckt, sehr zu schätzen. Der Rieselkiesel ist nicht nur ein ästhetisches Objekt, sondern ein wertvolles Lern- und Erfahrungsangebot für unsere Kinder.“ Im Namen der Stiftung St. Franziskus sowie des SBBZ Sehen in Baindt dankt Dr. Marcus Adri- an der Steinmetzin Stefanie Schneider sowie Frau Schumacher der Initiative Radio 7 Drachenkinder für dieses großartige Objekt. Mit der Einweihung des Rieselkiesels setzt das SBBZ Sehen ein starkes Zeichen für innovative Fördermöglich- keiten im Bereich der Sinneswahrnehmung. Die Kombination aus Kunst, Klang und taktilem Erleben eröffnet den Kindern neue Zugänge zur Welt – und macht den Sinnesgarten zu einem Ort, an dem Staunen, Entdecken und Freude im Mittelpunkt stehen. Die Freude über den neuen „Rieselkiesel“ im Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt ist groß: vl. Mathias Rolser, Justin Maier, Fabian Ritter, Dr. Marcus Adrian, Ursula Schuhmacher von Radio 7 Drachenkinder, Walter Geng, Julian Seizer, Sabine Mahler, Steinmetzin Stefanie Schneider, Jan Boschert Bild: SBBZ Sehen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Orange the World – eine Initiative gegen Gewalt an Frauen Die Orange Days finden vom 25. November bis zum 10. Dezember statt. Vom Internationalen Tag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte setzen viele Aktionen im Landkreis ein Zeichen in orange und beteiligen sich an der Kampagne Orange The World. Ein vielfältiges Programm mit Ausstellungen, Vorträgen, Lesungen, Gesprächen, Theater, Büchervorstellungen, und kreativen Angeboten sowie leckeren Mandarinen und Orangen werden in Ravensburg, Bad Waldsee, Aulendorf, Wangen, Leutkirch und Isny angeboten. Hier finden sie Näheres zu den einzelnen Aktionen: www.orangedays-lkrv.de Kommunen, Unternehmen, Schulen, Hochschulen, Kirchen und andere Institutionen hissen die Fahne der Kampagne „Orange The World“ des Landkreises Ravensburg. Zusätz- lich werden öffentliche Gebäude wie das Polizeipräsidium und das Frauentor in Ravensburg orange angestrahlt. Plakate und Flyer machen auf die Kernbotschaft „Frau- enrechte sind Menschenrechte“ oder „Respekt stoppt Gewalt“ aufmerksam. Frauen und Mädchen erleben täglich Gewalt im häusli- chen Umfeld oder in der Öffentlichkeit, in Schule, auf der Straße, am Arbeitsplatz und in der digitalen Welt. Es ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen in un- serem Land. Erste Ansprechpartnerin bei Gewalt gegen Frauen ist die Beratungs- und Interventionsstelle in Ra- vensburg und Wangen mit Sprechstunden in Aulendorf, Bad Waldsee, Leutkirch und Isny. Viele Frauen finden mit ihren Kindern in den Beratungsstellen und im Frauen- und Kinderschutzhaus Hilfe. Genauere Angaben unter: www.frauen-und-kinder-in-not.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen Werde Teil unseres Teams im Bürgeramt! Sachbearbeiter/in (m/w/d) in Teilzeit Mit Baindt liegst du richtig! Die Gemeinde Baindt mit knapp 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet eine perfekte Mischung aus Stadtnähe und idyllischer Umgebung. Hier verbinden sich attraktive Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten mit landschaftlichem Charme. Unsere Gemeinde entwickelt sich stetig weiter – genauso wie unsere Gemeindeverwaltung. Für eine bestehende Position im Bürgeramt suchen wir zum 01. Februar 2026 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Nachfolge in der Sachbearbeitung in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent. Dich erwartet ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld in einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Deine Aufgaben: • Bearbeitung des Pass- und Meldewesens • Unterstützung bei Gewerbeangelegenheiten • Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen für Führungszeugnisse, Personalausweise und Reisepässe • Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Wahlen Die endgültige Aufgabenverteilung erfolgt in Abstimmung. Das erwarten wir von dir: • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation • Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise • Zuverlässigkeit, Flexibilität und hohe Integrität • Freundliches und sicheres Auftreten sowie Teamgeist • Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere MS-Office) • Bereitschaft, bei Bedarf auch am Nachmittag zu arbeiten – insbesondere im Vertretungsfall. Berufserfahrung ist wünschenswert, aber kein Muss – auch Berufseinsteiger sind herzlich willkommen! Das bieten wir dir: • Unbefristete Teilzeitstelle mit Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD und attraktiven Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes • Einen sicheren Arbeitsplatz in einer dynamisch wachsenden Gemeinde • Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und Raum zur persönlichen Entwicklung • Ein wertschätzendes Arbeitsklima mit offener Kommunikation und echter Teamarbeit • Eine betriebliche Altersversorgung für deine Zukunft Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. November 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung vom 17.11.2025 wird Folgendes bekannt gegeben: Der Bau- ausschuss beschließt das Angebot der Firma Pfrommer zur Erneuerung der Lade- und Schaltgeräte inklusive Batterie für die Notbeleuchtung zum Angebotspreis von 9.214,88 Euro. Der Bauausschuss entscheidet sich für die LED Leuchtmittel der Firma Eulig GmbH zum Ange- botspreis von 33.412,88 Euro. Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Die Arbeiten an der Fassade des Rathauses sind abgeschlossen. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle: Die Montage der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle ist fer- tiggestellt. Aktuell entsteht das Gestell für die Wechsel- richter. Der Einbau des Elektroschranks erfolgt im Januar 2026. Der Umschluss an das Netz ist voraussichtlich in den Fasnetsferien 2026 vorgesehen. Parkplätze Schule neben Skaterplatz: Der Bauausschuss einigt sich darauf, den vorhandenen Maschendrahtzaun beim Parkplatz an der Schule neben dem Skaterplatz zu reparieren. Ausgewählte längere Parkplätze werden mit Kies aufgeschüttet, damit Fahrzeuge mit größerem Rad- stand dort problemlos parken können. Bei Bedarf wird ein Radanschlag ergänzt. Auf der gegenüberliegenden Seite entstehen zusätzliche Parkplätze, die kostengünstig und ohne großen Aufwand angelegt werden. Der anfallende Boden wird hinter den Parkplätzen als Erdwall modelliert, sodass keine Entsorgung erforderlich ist. Die Parkplätze werden als Schotterrasen ausgeführt. Der Erdwall wird mit geeignetem Saatgut oder mit Büschen bepflanzt. Auswahl eines Architekturbüros für die Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Architektur- büro Sauer Baumanagement GmbH mit der Planung und Umsetzung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude zu beauftragen. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fas- sung vom 22.07.2025 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorge- nommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat bil- ligt diese Entwurfsfassung vom 15.10.2025. Die Änderun- gen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. § 4a BauGB sieht vor, dass Stellungnahmen nicht erneut einzuholen sind, wenn die Änderung oder Ergänzung offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Vorlie- gend sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Agri-PV-An- lage Feuersberg“ in der Fassung vom 15.10.2025 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Flst. 586, Schachener Straße 95 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Veränderte Ausführung des Neubaus Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kom- munaler Sportstätten“ - Sanierung Sportstätte in Baindt Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am Bun- desprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Projekt- aufruf 2025/2026). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektskizze im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (Phase 1) bis zum 15. Januar 2025 einzureichen. 3. Sollte das Projekt in Phase 1 ausgewählt werden, wir die Verwaltung beauftragt, den Zuwendungsantrag (Phase 2) für die Förderung des Projekts zu stellen. Stellenbesetzung der Leitung Bauamt Beschluss: Der Gemeinderat trifft nach Vorstellung der Bewerberin die Entscheidung über die Besetzung der Lei- tung des Bauamts zum 01. Mai 2026 und beschließt, die Stelle mit Frau Nicole Brauchle zu besetzen. Gleichzeitig nimmt er die geplante Übergabe- und Einarbeitungspha- se mit Frau Jeske zur Kenntnis. Darlehensaufnahme des Eigenbetriebes Abwasser- beseitigung - Gewährung eines Trägerdarlehens an den EB Abwasserbeseitigung Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Ab- wasserbeseitigung ab 01.12.2025 ein Trägerdarlehen in Höhe von 200.000 € zu 3,25 % (Jährliche Tilgung 4.000 €, Zinsanpassung 01.12.2030). 2. Der Gemeinderat stimmt der Trägerdarlehensgewäh- rung an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung au- ßerplanmäßig zu. Haushaltsplan 2026 - Ausblick nach der Herbststeu- erschätzung Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Haushalts- plan 2026 zur Kenntnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Ge- meindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.r is .kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am Dienstag, den 25. November 2025 im Sitzungssaal des Rathauses Baienfurt seine nächste Verbandsver- sammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Verpflichtung von Verbandvertreter 2. Wahl des Verbandspflegers 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 4. Wirtschaftsplan 2026 – Beschluss der Haushaltssat- zung 5. Bericht der technischen Verwaltung des ZV WV BB - Mikrobiologische Belastung der Quellen - Sachstand Mitverlegung Geh- und Radweg – Bolan- den – Waldbad - Trinkwassereinzugsgebiete-Verordnung (TrinkwEGV) - Ergebnisse Masterplan Wasserversorgung 6. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. November 2025 und Sonntag, 23. No- vember 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. November 2025 Apotheke 14 Nothelfer Ravensburger Str. 35 88250 Weingarten Tel: 0751 56 11 11 0 Sonntag, 23. November 2025 Storchen-Apotheke Ravensburg Mittelöschstr. 7 88213 Ravensburg Tel: 0751 91 78 5 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit ist die Kompostieranlage ab 31. Oktober 2025 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage ab 31. Oktober bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 22. No- vember 2025 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen November 26.11. Adventskaffee für Ehrenamtliche Selige Irmgard 29.11. Nikolausmarkt Dorfplatz 30.11. 1. Advent Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Dezember 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.12. + 06.12. Nikolausbesuche - DRK 07.12. 2. Advent 10.12. 50-jähriges Jubiläum Seniorentreff BSS 11.12. Ehrenamtsfeier Selige Irmgard 13.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. 3. Advent 16.12. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 21.12. 4. Advent 24.12. Heiligabend 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen WSP + Schützengilde Bö l le rgruppe Baindt Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Stimmungsvolles St. Martinsfest In den vergangenen Wochen drehte sich im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne alles um das Thema St. Martin. Mit viel Begeisterung tauchten die Kinder in die Geschichten vom heiligen Martin ein. Beim Schattentheater und im Kreis spielten wir das Le- ben von St. Martin nach und setzten uns intensiv mit den Werten auseinander, die der Martinsgedanke vermittelt: füreinander da sein, teilen, helfen und aufmerksam auf- einander schauen. Auch verschiedene Basteleien und das gemeinsame Singen der traditionellen Martinslieder erfüllte bereits vorab die Räu- me des Kindergartens und sorgte für Vorfreude auf das große Fest. Der feierliche Abschluss der Martinszeit war die stimmungs- volle Martinsfeier auf dem Fest- platz in der vergangenen Wo- che. Ein solches Fest ist nur möglich durch das Engage- ment vieler helfender Hände. Ein ganz besonderer Dank gilt dem St. Martin Christian Sonntag mit Familie und Marcel Rubino als Bettler, Herr Müller und Herr Meinusch, die als Sprecher St. Martin und dem Bettler ihre Stimmen verliehen und die Geschichte lebendig machten, Herr Hans-Peter Späth für die Technik, der Jugendfeuerwehr für die Absperrung, die Beleuchtung und das Feuer, sowie den Mitarbeitern des Bauhofs für die geleistete Vorarbeit, die Bläser vom Musikverein Baindt für die musikalische Begleitung, den Schalmeien für die Bewirtung und Frau Willmes für die liebevolle und stimmige Gestaltung der Martinsfeier. Gemeinsam entstand so ein stimmungsvolles Fest, das die Botschaft des Teilens und Füreinanderdaseins leben- dig werden ließ. Kindergarten St. Martin Einladung zum Adventscafé im Kinder- garten St.Martin Liebe Gemeindemitglieder, die Adventszeit steht vor der Tür. Ganz herzlich laden wir Sie zum gemütlichen Adventscafé in unserem Haus in der Lilienstraße 2 ein! Gemeinsam wol- len wir uns bei Kaffee und Punsch auf die Adventszeit einstimmen. Unser Adventscafé ist in der Woche vom 01. - 05. Dezem- ber jeden Vormittag von 07:30 bis 09:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls können Sie gerne am Mittwochnachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr kommen. Lassen Sie sich mit duftenden selbstgebackenen Waf- feln und leckeren Kinderbrezeln vom Baindter Beck ver- wöhnen! Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und das Kindergartenteam! Waldorfkindergarten Die Nacht geht über‘s stille Land… …und mit ihr leuchteten auch in diesem Jahr wieder die bunten Laternen der Kinder durch die Dunkelheit. Das Laternenfest im Waldorf- kindergarten Baindt sorgte schon bei seiner Eröffnung für einen unvergesslichen Gänse- hautmoment. In goldenen Saxophonen spie- gelte sich das letzte Licht des Tages, bevor ihr Klang alle verzauberte und uns beim gemeinsamen Gesang beglei- tete. Nach einem stimmungsvollen Puppenspiel ging es dann auf den Laternenumzug. Im Wechsel von stillem Gehen und fröhlichem Singen konnten die Kinder dabei das har- monische Zusammen- spiel von behütetem Licht und zufriedener Gemeinschaft hautnah erleben. Während noch die Laternchen flacker- ten und die Lieder durch den Abend klan- gen, waren derweil al- lerlei Zwerge in den Garten eingezogen, die für überraschtes und andächtiges Staunen bei der Rück- kehr zum Waldorfkindergarten sorgten. Martinshörnchen wurden eifrig miteinander geteilt, der Punsch wärmte die Bäuchlein und die Zwerge auf ihren weichen Moosbett- chen sorgten mit ihren Lichtern, Edelsteinen und geheim- nisvollen Glitzerspuren für strahlende Kinderaugen. Ein zauberhaftes Erlebnis für Groß und Klein. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Eislauftag und närrischer Auftakt der Fasnet an der Klosterwiesenschule Am Dienstag, den 11. November, durften sich die Dritt- und Viertklässler der Kloster- wiesenschule gemeinsam mit den Kooperationsklassen 1/2 über einen besonderen Ausflug freuen: Es ging nach Ravensburg in die Eishalle. Dort verbrachten die Kinder einen fröhlichen und bewegungsreichen Vormittag auf dem Eis – und für viele verging die Zeit wie im Nu. Mit viel Schwung, Mut und guter Laune drehten die Kinder ihre Runden und unterstützten sich gegenseitig beim Schlitt- schuhlaufen. Währenddessen wurde es auch in der Schule keineswegs langweilig. Die Erst- und Zweitklässler läuteten um 11:11 Uhr ganz traditionell die Fasnet ein – und das mit mindestens genauso viel Begeisterung. Die Schulflure füllten sich mit fröhlichem Kinderlachen, bunten Hüten, Musik und Tanz. Die jungen Narren genossen das bunte Treiben sichtlich und sorgten für ausgelassene Stimmung im ganzen Haus. Ein ganz besonderer Dank gilt dem Elternbeirat und dem Förderverein für die großzügige finanzielle Unterstützung beim Eislauftag. Außerdem danken wir allen Eltern, die uns beim Schlittschuhlaufen tatkräftig unterstützt haben. Andrea Cichon, kommissarische Schulleiterin Bilder: Klosterwiesenschule Baindt Zur Informationi Wohnung gesucht Zuverlässige Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung sucht eine Wohnung in Baindt. Gesucht wird eine 1,5- bis 2-Zimmer-Wohnung. Ein Balkon wäre wünschens- wert. Die Warmmiete kann bis zu 900 Euro betragen. Hinweise können gerne an personal@baindt.de ge- sendet werden. Klima-Spartipp des Monats November: Alle Jahre wieder (Teil 2) Nachdem sich Sparfuchs „Heizi“ und Heizexperte „Nicht Zuviel“ bereits über richtiges Einstellen der Heiztempera- tur und korrektes Lüften ausgetauscht haben, gibt es nun weitere Tipps, wie sich mühelos beim Heizen viel Energie einsparen lässt. Heizi: Ich habe deine Tipps jetzt befolgt und merke schon deren positive Wirkung. Da geht aber sicher noch mehr. Nicht Zuviel: Stimmt, natürlich habe ich noch weitere Tipps auf Lager. Weißt du, wie sich Wärmestaus bei Heizungen vermeiden lassen? Das ist ganz einfach. Als Merkhilfe hilft hier der Text: „Das sind nicht 20 Zentimeter“, denn oftmals werden Heizkörper einfach zugestellt. Wer hingegen die Heizkörper nicht mit Möbeln und Gegenständen zustellt – sondern die 20 Zentimeter Regel einhält, der kann sich stauende Wärme vermeiden. Wird dies ignoriert, so füh- ren Wärmestaus dazu, dass sich die warme Luft nicht gut im Raum verteilen kann und übermäßig viel Energie benö- tigt wird. Staus reichen mir persönlich schon im Straßen- verkehr, die brauche ich nicht zusätzlich noch zu Hause. Heizi: Mir kam vor Kurzem zu Ohren, dass ich regelmä- ßig die Heizkörper entlüften soll. Bringt das denn etwas? Nicht Zuviel: Ja, sogar richtig viel. Laut „Zukunft Altbau“ spart regelmäßiges Entlüften der Heizkörper zwischen fünf und 15 Prozent Energie. Wenn du das bisher nicht ge- macht hast, dann heißt‘s jetzt ran ans Werk und baldmög- lichst alle Heizkörper entlüften. Denn Heizkörper, die viel Luft enthalten, heizen schlechter. Spätestens wenn Heiz- körper komisch gluckern, ist ein Entlüften dringend nötig. Heizi: Vielen Dank für die tollen Tipps. Dann mache ich mich erneut ans Werk. Nicht Zuviel: Super, freut mich, dass ich helfen konnte. Viel Erfolg beim Sparen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Kirchliche Nachrichten 22. November – 30. November 2025 Gedanken zur Woche: Nicht fassen Schön ist, was wir sehen, schöner, was wir erkennen, weit- aus am schönsten aber, was wir nicht fassen können. Niels Stensen Samstag, 22. November 14.00 Uhr Sulpach – Taufe von Carlo 18.30 Uhr Baienfurt – Jugendgottesdienst der Minist- ranten mit Adventsbasar Jugend-Kollekte Sonntag, 23. November – Christkönnigssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pauline Berlin, Simon Elbs, The- resa Henzler, Thomas Henzler, Pia Kreutle, Ali- na Michelberger, Louisa Möhrle, Marie Renner, Mona Stiefvater († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Zita Mau- rer, Hildegard Michel, Franz und Eugen Sch- mitt, Familie Kienhöfer, Familie Schnell) Jugend – Kollekte 11.20 Uhr Sulpach – Taufe von Benno Mittwoch, 26. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 27. November 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 28. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt - Adventsauftaktgottesdienst im SBBZ 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irm- gard Samstag, 29. November 17.15 Uhr Baindt – Taufe von Jakob 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Ricco Haller, Dominik Klein, Elena Mayer, Anna Pink, Anton Pink, Christian Schä- fer, Marian Schäfer, Lenny Sonntag († Familie Gisi, Familie Merk, Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 30. November – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Selbst- hilfegruppe „Sternschnuppe“ 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Ad- vent 17.00 Uhr Baienfurt – Kirchenchorkonzert - Bach - Weihnachtsoratorium, Kantate 4-6 Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Bitte neue Öffnungszeiten beachten! Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00-17.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in verschiedenen Farben so- wie selbstgebackene Bredle. Der Verkauf findet statt am Samstag, 29. November beim Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz in der Neuen Ortsmitte. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung Besuchen Sie im Rahmen des Ni- kolausmarktes am 29.11.25 von 14.00 – 16.00 Uhr in Baindt im Die- trich-Bonhoeffer-Saal unser Ni- kolauscafé. Wir freuen uns auf Sie. Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 23. November 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 23. November 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt „Sterntaler“ Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter brennen. Lk 12,35 Sonntag, 23. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) anschließend Kirchenkaf- fee mit der Möglichkeit, die Kirchengemeinderats- kandidaten kennenzu- lernen 10.45 Uhr Baindt Gottesdienst für Kleine Leute, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Montag, 24. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 26. November 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssit- zung Ev. Gemeindehaus Samstag, 29. November 14.00 – 16.00 Uhr Baindt beim Nikolausmarkt - Kaffee/Kuchen im Die- trich- Bonhoeffer-Saal Sonntag, 30. November 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 14.00 – 16.00 Uhr Baienfurt Wahlkaffee im Ev. Ge- meindehaus Kirchenwahl am 30. November Baindt: 09.00 – 11.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Baienfurt: 11.30 – 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus --- Glaube im Alltag Totengedenken – Kerzenanzünden virtu- elles Gedenkbuch Am Ewigkeitssonntag laden viele Kirchen- gemeinden die Angehörigen der Verstor- benen des zu Ende gehenden Kirchenjahres ein. In einem ruhigen, oft von Kirchenmusik begleiteten Gottesdienst werden die Namen der Toten verlesen und Kerzen für sie angezündet. Oft besteht darüber hinaus noch die Gele- genheit, persönlich für verstorbene Angehörige ein Licht zu entzünden. Manche Gemeinden halten Andacht auf dem Friedhof und hören dort die Botschaft von der Auferstehung. In den letzten Jahren hat sich die Chatandacht zum Ewig- keitssonntag als moderne Form des Totengedenkens eta- bliert. Bis zum Ewigkeitssonntag können Angehörige und Freunde Namen ihrer Verstorbenen in ein Trauerbuch auf trauernetz.de eintragen. Diese Namen werden während der Online-Andacht im Chat eingeblendet und im Gebet vor Gott gebracht. Im Anschluss beten die Chatteilneh- merinnen und –teilnehmer gemeinsam das Vaterunser und bitten um Gottes Segen. Trauernetz, ein Angebot verschiedener Landeskirchen in Deutschland und der VELKD, bietet auch die Möglichkeit, online Gedenkseiten für Verstorbene anzulegen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © istockphoto / mariusFM77) --- Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochaktuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein kompaktes Zeitfenster und eine hervorragende Möglichkeit, um intensiv in die Welt der Bibel einzutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu noch 6 Abenden, jeweils von 20 - 21 Uhr am: 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl rauhes.de/ /bibelwo- che-2025-2026-begleit- heft-vom-feiern-und-fu- erchten --- Krippenspiel 2025 Hier die Termine in der Übersicht: Sonntag, 23. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 30. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 07. Dezember, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Samstag, 13. Dezember, 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr: Generalprobe in der Ev. Kirche Sonntag, 14, Dezember, 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr: Krippenspielaufführung in der Ev. Kirche. Wir treffen uns bereits um 10.00 Uhr --- Kirchengemeinderatswahl Am 30. November (1. Advent) findet die Kirchenwahl statt. Sehr gerne können Sie ab sofort, wenn Sie Ihre Wahlunter- lagen erhalten haben, die Möglichkeit der Briefwahl nutzen (Wahlbriefkästen Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt und evang. Pfarramt Baienfurt, Öschweg 32, Bai- enfurt). Gewählt werden kann in Baindt im Dietrich-Bonhoeffer-Saal von 9.00 - 11.00 Uhr und in Baienfurt im Ev. Gemeindehaus von 11.30 - 16.00 Uhr. Auch die Wahlbriefkästen werden um 16.00 Uhr das letzte Mal geleert! Bei dieser Wahl werden die Kirchengemeinderäte für un- sere Kirchengemeinde und die Vertreter für die Synode für den Bezirk Ravensburg gewählt. Wahlkaffee Im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt findet während der Wahl ab 14.00 – 16.00 Uhr ein Wahlkaffee statt. Wahlunterlagen Sie wohnen in Baindt oder Baienfurt, sind evangelisch und über 14 Jahre haben aber keine Wahlunterlagen erhalten -> dann melden Sie sich bitte einfach im ev. Pfarramt unter 0751 43656 oder per E-Mail pfarramt.baienfurt@elkw.de und wir klären den Grund. Offener Bibeltreff am Sonntag, 23. November um 14.30 Uhr im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus Weingar- ten. Das Motto lautet „Mit Daniel beten lernen“ (Daniel 9 i.A.), es wirken mit: Matthias Geiser und Marc Grünbaum, Ravensburg. Anschließend wird zum Beisammensein mit Kaffee/Tee und Gebäck eingeladen. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. Frauenkreis Baienfurt-Baindt trifft sich Der Evangelische Frauenkreis Baien- furt Baindt trifft sich zur Adventsfeier am 3. 12. 2025 im Evangelischen Ge- meindehaus im Öschweg. Wir wollen um 19.00 Uhr bei mitgebrachten Weihnachtsbredle und Tee einen advent- lichen Abend gestalten. Thema: An die Gemeinde in Korinth: Erster Brief, Kapitel 13. Auf einen gemütlichen Abend freut sich das Team. Der Kreative Montag lädt im Dezember ein 08.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink p.neumann.sprink@gmx.de Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Adventsmarkt Am 22. und 23.11.2025 findet im Hof der Christlichen Brü- dergemeinde ein Adventsmarkt statt. Freuen Sie sich auf festliche Weihnachtslieder, schöne Ad- ventskränze, ein spannendes Kinder-Quiz-Rad und allerlei Schönes und Leckeres – rundherum ein gemütliches und stimmungsvolles Adventsfeeling für die ganze Familie. Der Erlös wird einem wohltätigen Zweck gespendet – gemeinsam Gutes tun und Kindern in Not helfen. „Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, dass Er Seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an Ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern das ewige Leben hat.“ Jo- hannesevangelium 3,16 Öffnungszeiten: Samstag, 22.11.2025 von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr Sonntag, 23.11.2025 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr Programmablauf: 15:00 Uhr Weihnachtslied 16:00 Uhr Kinder Quiz-Rad 16:30 Uhr Weihnachtslied 18:00 Uhr Weihnachtslied 18:30 Uhr Kinder-Quiz-Rad Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Remis in Ailingen TSG Ailingen - SV Baindt 2:2 (2:1) SV Baindt: Benjamin Walser, Tobias Szei- bel (75. Kevin Lang), Marc Bolgert (57. Tobias Fink) (86. Nico Geggier), Lukas Zweifel, David Krauter, Philipp Tho- ma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Caltabiano, Leon Geng (66. Max Kretzer) - Spielertrainer: Sandro Caltabiano - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Felix Goldammer (Rot bei Laupheim ) Tore: 1:0 Janis Sagawe (20.), 2:0 Janis Sagawe (31.), 2:1 Jan Fischer (38.), 2:2 Philipp Thoma (67.) Bittere Niederlage trotz starker Leistung SV Baindt II – SG Aulendorf 1:2 (1:1) Der SV Baindt II trug sein Heimspiel am Sonntag auf dem Kunstrasen in Baienfurt aus. Zu Gast war die SG Aulen- dorf, die als klarer Favorit in die Partie ging. Von Beginn an entwickelte sich ein intensives Spiel, in dem beide Mannschaften sofort auf Tempo gingen und sich kei- nerlei Abtasten leisteten. Die „Zwoite“ störte den ruhigen Spielaufbau der Gäste früh und zwang die SGA immer wieder zu Fehlern. Trotz guter Baindter Anfangsphase ging Aulendorf mit der ersten echten Gelegenheit in Führung: Ein Eckball an den ersten Pfosten konnte nicht ausreichend verteidigt werden, und Moll köpfte aus kurzer Distanz zum 0:1 ein. Baindt ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken und spielte mutig nach vorne. Nach einem Ballgewinn in der eigenen Hälfte schaltete der SVB blitzschnell um. Knisel schickte mit einem langen Ball Schnez auf die Reise, der im Eins-gegen-eins eiskalt blieb und flach ins lange Eck zum 1:1 einschob. Ein ver- dienter Ausgleich in einem nun völlig offenen Spiel, mit dem es auch in die Pause ging. Nach dem Seitenwechsel roch Baindt die Chance auf Punkte gegen den Favoriten – und war das klar besse- re Team. Die SGA, angeführt vom gefährlichen Krenz- ler, tat sich zunehmend schwer, überhaupt Torgefahr zu entwickeln. Die Baindter 3er Kette hatte den Führenden der Torschützenliste abgeschaltet. Auf der anderen Seite drehte Baindts Topstürmer J. Schnez richtig auf, schei- terte aber zweimal in letzter Sekunde an den beherzten Rettungsaktionen der Aulendorfer Defensive. Die „Zwoite“ drückte auf den Führungstreffer, spielte mu- tig und zielstrebig – doch dann folgte ein bittere Moment: eine geblockte Klärungsaktion sprang direkt vor die Füße eines Aulendorfer Spielers, der Daiber frei im Strafraum fand. Dieser musste nur noch einschieben – 1:2 aus dem Nichts. Baindt gab sich nicht geschlagen und startete eine wü- tende Schlussoffensive. Kostka und Gündogdu scheiter- ten jedoch jeweils mit Lattenschüssen, sodass der mehr als verdiente Ausgleich ausblieb. Eine äußerst bittere Niederlage. Mit etwas Glück wären mindestens ein Punkt – vielleicht sogar drei – absolut möglich gewesen. Schade, dass sich die Baindter für diese starke Leistung nicht belohnen konnten. Nächste Woche ist spielfrei, bevor es am Samstag, 29.11., um 14 Uhr in Weissenau gegen die zweite Mannschaft des SV Eschach geht. Dort gilt es, vor der Winterpause nochmal wichtige Punkte einzufahren. Baindt rutscht auf Platz 10 ab, während die SG Aulendorf durch den Sieg auf Rang 5 klettert. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (84. Sebastian Brenner), Tobias Trautwein, Henry Hosse (85. Kai Kostka), Manuel Brugger (52. Moritz Gresser), Kon- stantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Übey- dullah Gündogdu (78. Niklas Hugger), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Daniel Schmidt Schiedsrichter: Michael Schmid Tore: 0:1 Patrick Moll (16.), 1:1 Johannes Schnez (27.), 1:2 Jochen Daiber (64.) TC Baindt e.V. Auch im Winter spielen wir Tennis Die Plätze sind abgeräumt, das Tennisheim liegt im Winterschlaf. Trotzdem spielen wir weiterhin Tennis. Viele unserer Mitglieder halten sich mit Abos in der Baindter Ten- nishalle fit. Zwei unserer Mannschaften haben für die Hallenrunde gemeldet: H 40 und H 50. Beide starten in einer 5er-Gruppe, haben also 4 Spiele. Jeweils 2 davon sind Heimspiele und finden in der Baind- ter Tennishalle statt. Hierzu sind Fans herzlich willkommen. Herren 40: Samstag, 20.12.25: TC Baindt – TC Wolfegg Sonntag, 22.02.26: TC Baindt – TA SV Aichstetten Herren 50: Samstag, 15.11.25: TC Baindt – TC Mochenwangen Samstag, 14.03.26: TC Baindt – TA SV Haisterkirch Wir wünschen den Mannschaften viel Spaß und Erfolg. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Konzert am 13. Dezember 2025 Der Musikverein Baindt lädt Sie herzlich zu unserem Konzert am 13. Dezember 2025 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein. Der Kartenvorverkauf beginnt am 29. November 2025 auf dem Nikolausmarkt in Baindt. Sichern Sie sich schon dort die besten Plätze. Im Anschluss erhalten Sie die Kar- ten im Baindter Rathaus. Wir arbeiten bereits fleißig an dem abwechslungsreichen Konzertprogramm und freuen uns, Sie an diesem Abend Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 begrüßen zu dürfen. Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ihre Freunde und Familie mit und genießen Sie musikalische Highlights, wie die Melodien aus Disney’s „Die Eiskönigin“, „Star Wars“ und vielem mehr. Narrenzunft Raspler e.V. Auftakt 11.11.2025 und Bändelausga- be für 2026 11.11.2025... es ging schon langsam wieder los!!! Und zwar pünktlich um 11:11 Uhr in der Baindter Mühle mit dem ersten RASPLER - RATSCH RATSCH auf die kommende Fasnet 2026. So richtig startet die schwäbisch-alemannische Fasnet jedoch erst mit den traditionellen Brauchtumsveranstal- tungen ab dem Dreikönigstag. Solange bleiben Maske und Häs noch im Schrank! Da wir Raspler uns aber auf die Fasnet einstimmen müs- sen, wurde am Abend des 11.11. durch unseren Zunftmeis- ter Roland Oelhaf und unsere Vizezunftmeisterin Martina Joachim der anstehende Narrenfahrplan verlesen. Neben der Fahrt ins Blaue, die zum zweiten Mal stattfin- det, werden wir altbekannte Ziele ansteuern, uns aber auch in neuen Flecken der Region zeigen. Bei sehr vie- len Umzügen musikalisch begleitet durch die Schalmei- enkapelle Baindt und/oder die Lumpenkapelle Baien- furt-Baindt. Aber auch zu den musikalischen Klängen der Bixxawuahler, des Fanfarenzugs Graf Anton, der Lumpen- musik Wilhelmskirch oder der Lumpenkapelle Prässsäck, werden wir durch die Straßen springen, um närrische Stimmung zu verbreiten. Highlight des Abends war sicherlich die Taufe von ins- gesamt närrischen 11 „Jungrasplern“! Ausgestattet mit Badekappe, Zapfenkette, Nachthemd und Reisigzweig, liebevoll mit Bampfenwasser getauft und durch den le- gendären Raspler-Schnarch-Zapfen-Stempel quasi in die Zunft eingestempelt. In geselliger Runde wurde gefeiert, geschunkelt, getanzt und gelacht. Die Schalmeien und die Lumpenkapelle spiel- ten auf und wir Raspler konnten somit die Grundlage für eine tolle Saison 2026 feiern. Herzlichen Dank an alle Mitglieder, den Täuflingen, unseren beiden örtlichen Ka- pellen und vor allem Robin mit seinem Mühle-Team für die tolle Bewirtung! INTERN und WICHTIG!!! Die diesjährige Bändelausgabe findet am Mittwoch, den 26.11.2025 und Montag, den 01.12.2025 jeweils um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Die Teilnahme an einem dieser beiden Termine ist ver- pflichtend, da es ansonsten keinen Sprungbändel für die Saison 2026 gibt. Falls ein Häs bei der letztmaligen Häskontrolle nicht ge- prüft wurde, muss eine Kontrolle durch unseren Brauch- tumer Werner Späth vor der Bändelausgabe vereinbart werden. Außerdem habt ihr Lust als Oberwaldschrat, Raspler oder Rasplerweib an einem Umzug eurer Wahl unsere Narren- zunft zu repräsentieren? Und ihr habt noch einen lusti- gen Beitrag fürs Narrenblättle 2026? Dann meldet euch ebenfalls bei unserem Brauchtumer Werner Späth. Seine Kontaktdaten findet ihr in der Raspler-App. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Wir stimmen uns ein in die Vorweih- nachtszeit, am Mittwoch, 03.12.2025. Lass dich ver- zaubern bei einem gemütlichen Abend in der Hütte am Dorfplatz in Baindt. Wir beginnen um 19.00 Uhr mit musi- kalischer Umrahmung durch eine Bläsergruppe. Fürs leib- liche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Wir freuen uns auf einen besinnlichen Hüttenabend und laden alle recht herzlich dazu ein. Bei schlechtem Wetter findet dieser Abend im Bischof-Sproll-Saal statt. Euer Vorstandsteam Vorschau: Gemeinsame Zugfahrt zum Weihnachtsmarkt nach Bi- berach am Montag, 08.12.2025. Mit dem Bus von Baindt nach Ravensburg, Treffpunkt Bahnhof Ravensburg 13.00 Uhr, Abfahrt Zug 13.19 Uhr. Rückfahrt 20.08 Uhr in Ulm, Kosten 13 €, Bahn und Busfahrt Verbindliche Anmeldungen bis Freitag, 05.12.2025 in der WhatsApp-Gruppe oder telefonisch bei Bärbel Schad, Tel. 07502/911783 oder Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953. Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß’ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder am 5. Dezember besuchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bei Sira Wöhr unter nikolaus.ljbaindt@gmail.com Ihre Landjugend Baindt Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Reitergruppe Baindt Adventskränze – Vorbestellungen ab so- fort möglich Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, einen handgefertigten Ad- ventskranz zu bestellen. Die Kränze kön- nen ab sofort bei Leni Rapp bis zum 24.11.2025 vorbestellt werden. Schicken Sie dazu einfach eine Nachricht an 0152 31096154 und teilen mit, wie der Kranz gestaltet sein soll (Größe, Farbwünsche oder besondere Dekorationen). Je- der Adventskranz wird individuell gebunden und liebevoll geschmückt. Die Preise liegen zwischen 15 und 25 Euro. Wir freuen uns sehr über jede Bestellung und darauf, Sie mit schönen Adventskränzen in die Vorweihnachtszeit begleiten zu dürfen. Tannenreisig gesucht Für das Binden unserer Adventskränze sind wir auf fri- sches, schönes Tannenreisig angewiesen. Deshalb möch- ten wir alle, die Tannen abgeschnitten haben oder Reisig übrig haben, herzlich um Unterstützung bitten. Wer uns Reisig zur Verfügung stellen möchte, kann sich gerne bei Leni Rapp unter 0152 31096154 melden. Jede Spende hilft uns weiter und wird dankbar angenom- men. Vielen Dank schon jetzt an alle, die uns unterstützen! Bredla backen ist angesagt! Für den Nikolausmarkt braucht unsere Jugend auch die- ses Jahr wieder viele, liebevoll gebackene Bredla in al- len möglichen Varianten und Formen. Egal ob klassisch, kreativ oder ganz besonders, um wieder die beliebten Bredla-Tüten zu verkaufen. Bitte gebt eure Bredla bis Donnerstag, 27.11.25 bei Leni Rapp (Fuchsstraße 12 in Baindt) ab. Also ran ans Backen und jetzt schon ein herzliches Dan- keschön an alle fleißigen Bäcker:innen. Unsere Jugend freut sich auf eure Kreationen! Einladung zum Adventskränze-Kranzen Am Samstag, den 22. November, treffen wir uns um 10 Uhr in der Reithalle, um gemeinsam die Adventskränze zu binden. Für diese Aktion benötigen wir tatkräftige Hilfe und freuen uns besonders über die Unterstützung unserer Jugendli- chen, aber auch über alle weiteren freiwilligen Helferinnen und Helfer, die Zeit und Lust haben, uns zu unterstützen. Weihnachtsfeier und Jahresabschluss 2025 Bald ist es wieder so weit – die Adventszeit steht vor der Tür, und wir möchten das Jahr gemeinsam mit euch in festlicher Stimmung ausklingen lassen. Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Freitag, den 05. Dezember 2025, ab 18:30 Uhr bei Kirchner Konstruktionen statt. Freut euch auf einen gemütlichen Abend mit einem le- ckeren schwäbischen Buffet, festlicher Atmosphäre und natürlich auf den Besuch des Nikolaus, der bestimmt die ein oder andere Überraschung bereithält. Der Kosten- beitrag beträgt 10 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre 5 Euro). Bitte meldet euch bis spätestens 30. November bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161) an. Kutschenabschlussfahrt und Jahresabschlussritt Am darauffolgenden Tag, Samstag, den 06. Dezember 2025, steht für unsere Vereinsmitglieder wieder die tra- ditionelle Kutschenabschlussfahrt sowie der Jahresab- schlussritt auf dem Programm. Die Kutschen und Reiter werden auf unterschiedlichen Strecken unterwegs sein, treffen sich jedoch mittags zu einer gemeinsamen Pause und anschließend zu einem gemütlichen Ausklang. Der genaue Ort wird noch be- kanntgegeben. Auch alle Vereinsmitglieder, die nicht mit der Kutsche oder dem Pferd teilnehmen, sind herzlich eingeladen, im Anschluss dazuzukommen und gemein- sam mit uns den Tag in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Wer am Ritt teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161), und wer lieber mit der Kutsche unterwegs ist, wendet sich an Markus Elbs (Tel.: 0170 9394505). Auch hier bitten wir um Anmeldung bis zum 30. November. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei wunderschöne Tage voller Gemeinschaft, guter Laune und vorweihnachtlicher Stimmung. Alpinteam Baindt Kursangebot Saison 25/26 Der Winter naht – und damit auch unser vielfältiges Kursangebot für Groß und Klein! Unser Wochenendkurs findet im Skigebiet Schetteregg statt, das ideale Bedingungen für jedes Fahrkönnen bietet. Sollte aufgrund von Schneemangel ein Kursbetrieb dort nicht möglich sein, weichen wir kurz- fristig in die Alpenarena Hochhäderich aus. In diesem Fall werden alle Teilnehmer*innen umgehend informiert. Die Vorregistrierung für unsere Ski- und Snowboardkur- se im Januar ist ab dem 22.11.2025 ausschließlich online möglich. Der Zugang erfolgt über den bereitgestellten Link bzw. den QR-Code. https://zfrmz.eu/LMUEpYP8X1X4oOSVq8Gv Bitte beachten: Für die finale Anmeldung ist diese Vor- registrierung zwingend erforderlich. Die endgültige An- meldung findet – wie gewohnt – vor Ort auf dem Niko- lausmarkt in Baindt am Samstag, den 29.11.2025, ab 12 Uhr statt. Die Anmeldung für den Ferienkurs im Februar erfolgt wiederum ausschließlich online über den Link/QR-Code und ist ab dem 07.01.2026 freigeschaltet. Dieser Kurs findet in der Alpenarena Hochhäderich statt; hier ist si- cheres Liftfahren Teilnahmevoraussetzung. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis MACH DICH STARK – Kinderstiftungen rufen zu Solidarität für Kinder auf Mit den „MACH DICH STARK-Tagen” im November ma- chen die Kinderstiftung Ravensburg, die Kinderstiftung Bodensee und die Stiftung Kinderchancen Allgäu auf die Situation benachteiligter Kinder in der Region aufmerk- sam. Unter dem Motto „MACH DICH STARK” rufen die Stiftungen Bürger*innen, Unternehmen und Institutionen dazu auf, sich für benachteiligte Kinder zu engagieren und ein starkes Zeichen für Chancengerechtigkeit zu setzen. Kinderarmut ist in Baden-Württemberg traurige Realität: Jedes fünfte Kind lebt in Armut, viele Kinder gehen ohne Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Frühstück oder Mittagessen zur Schule, können kaum Freunde zu Geburtstagen einladen und haben oft nur begrenzte Möglichkeiten, ihre Potenziale zu entfalten. Besonders Kinder in belasteten Familiensituationen sind betroffen, was langfristig Bildungschancen, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe einschränkt. Die Kinderstiftungen möchten diese Situation nicht hin- nehmen und beteiligen sich regelmäßig gemeinsam an der landesweiten Aktionswoche gegen Kinderarmut, die in diesem Jahr zum sechsten Mal stattfindet – vom 17. bis 23. November 2025. Unter dem Dach der Initiative „MACH DICH STARK” engagieren sich rund 250 Organisationen, Vereine, und Unternehmen im ganzen Land, um das The- ma auf die politische und gesellschaftliche Agenda zu setzen. Dazu gehören kreative Aktionen wie Plakatge- staltungen, die Verteilung der „Starkmacher-Tüten“ oder Beiträge auf Social Media und in der Presse, mit denen alle Interessierten sensibilisiert und motiviert werden sollen. „Uns zusammen stark zu machen heißt für uns, Verant- wortung für Kinder zu übernehmen und Zusammen- halt zu stärken” sagt Maren Dronia, Geschäftsführung der Kinderstiftungen. Die Kinderstiftungen unterstützen Kinder mit eigenen Projekten: Das LUChS-Projekt vermit- telt beispielsweise Lernpatenschaften, die Tüftelei bietet eine Kreativwerkstatt für Kinder, und über die Einzelfall- hilfe erhalten Kinder und Jugendliche Fördergelder für Freizeitangebote und soziale Teilhabe. Die Kinderstif- tungen laden alle Interessierten ein, sich zu beteiligen – sei es durch das Teilen ihrer Inhalte auf Instagram (@kinderstiftung_ravensburg), durch eine Spende oder ehrenamtliches Engagement in einem der Projekte. Ge- meinsam stark gegen Kinderarmut vor Ort: gemeinsam ein sichtbares Zeichen für die Rechte und Chancen aller Kinder setzen. Eine Übersicht der Kooperationspartner und Aktivitäten unter: www.mach-dich-stark.net. Mehr In- fos zur Arbeit vor Ort: www.kinderstiftung-ravensburg.de 63. AULENDORFER WINTERTAGUNG Zukunft Milchviehhaltung - wichtige Impulse für ein erfolgreiches Betriebsmanagement Das Landwirtschaftliche Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg in Aulendorf veranstaltet am Don- nerstag, den 04.12.2025 von 09:30 – 17:00 Uhr die 63. Aulendorfer Wintertagung. Diese wird auch dieses Jahr als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt. Veranstaltungsort: Landwirtschaftliches Zentrum Au- lendorf, Atzenberger Weg 99, 88326 Aulendorf oder On- line-Veranstaltung. Anmeldungen sind bis zum 28.11.2025 (Präsenz) bzw. 02.12.2025 (Online) über die Homepage des LAZBW un- ter www.lazbw.de in der Rubrik „Bildung“ und „aktuelle Kurse“ möglich. Krönender Abschluss der Berufsausbildung Feierliche Lossprechungsfeier der Auszubildenden in der Haus- und Landwirtschaft im Landkreis Ravens- burg 57 Absolventen und Absolventinnen feierten zusammen mit weiteren geladenen Gästen am Mittwoch, den 22. Oktober 2025 im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee ih- ren Ausbildungsabschluss als Hauswirtschafter/-in bzw. Landwirt/-in. Begrüßt wurden die 14 Absolventen/-innen der Hauswirt- schaft und 43 Absolventen/-innen der Landwirtschaft, sowie deren Eltern und Angehörige, Vertreter der Berufs- schulen, Fachschulen und Ausbildungsbetriebe von Tho- mas Lötsch, Landwirtschaftsdezernent des Landkreises Ravensburg. Weitere Grußworte richteten Franz Schöne- berger, Vorsitzender des Bauernverbands Allgäu-Ober- schwaben, Christa Fuchs, Präsidentin des Landfrauenver- bands Württemberg - Hohenzollern sowie Robert Wespel, Vorsitzender des VLF Leutkirch-Wangen e.V aus. Durch das Programm des Abends führten Ulrich Zinser, Ausbildungsberater für die Landwirtschaft und Anne-Kat- rin Peters, Ausbildungsberater/-in für die Hauswirtschaft. Im Festvortrag mit dem Titel „„Mein Weg in die Selb- ständigkeit - Spanferkel to go“ stellte Ellena Rupf aus Äpfingen den Weg zu ihrem Unternehmen „Saubachta- ler Spanferkel“ eindrucksvoll vor. Im Rahmen ihrer Meis- terarbeit entwickelte sie ein Konzept zum Aufbau ihres Unternehmens und konnte nun nach sieben Jahren eine erfolgreiche Bilanz ziehen. Humorvoll ging es weiter mit den Beiträgen der Absolven- ten/-innen. Für die Abschlussklasse der landwirtschaft- lichen Berufsschule Wangen blickten Hannah Tagmann und Fabian Schädler mit einem kurzen Film auf die ge- meinsame Ausbildungszeit zurück und machten deut- lich, dass sich viele Freundschaften gebildet haben. Dies unterstrich auch die Klassenlehrerin Franziska Heine, die in einem selbst verfassten Gedicht die Stärken jedes ein- zelnen Absolventen aus der Abschlussklasse hervorhob. Die Hauswirtschaftsschülerinnen aus dem Qualifizie- rungskurs in Leutkirch stellten ihre Klasse mit einem Kurz- vortrag mit dem Titel „Haushalt im Griff, Herz am Platz - wir, die kompetente Hauswirtschaft“ vor. Den Höhepunkt des Abends bildete die Urkundenüber- gabe mit anschließender Ehrung der jeweils besten Ab- solventen. Musikalisch begleitet wurde die Lossprechungsfeier tra- ditionell vom Saxophon-Quartett der Jugendmusikschule Bad Waldsee unter der Leitung von Thomas Scholz. Landratsamt Ravensburg am 26. November 2025 vormittags geschlossen Das Landratsamt Ravensburg mit allen Außenstellen bleibt am Mittwoch, 26. November 2025 am Vormit- tag wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung ge- schlossen. Am Nachmittag sind die Standorte Ravens- burg und Weingarten ab 13:30 Uhr wieder geöffnet. Die Standorte Bad Waldsee, Wangen und Leutkirch öffnen an diesem Tag ab 14:00 Uhr. Adventsmarkt der Weissenauer Werkstätten Am 27. und 28. November verwandeln sich die Weis- senauer Werkstätten des ZfP Südwürttemberg erneut in ein stimmungsvolles Weihnachtsparadies: Beim Ad- ventsmarkt gibt es Schönes und Nützliches aus Hand- werk, Gärtnerei und Druckerei zu entdecken. Ob Adventskränze, Holzsterne, Tongefäße oder hand- gedruckte Weihnachtskarten – die Mitarbeitenden der Werkstätten haben mit viel Liebe zum Detail eine große Auswahl an dekorativen und praktischen Produkten vor- bereitet. So findet sich für jeden Geschmack etwas Pas- sendes für die Advents- und Weihnachtszeit. In den festlich geschmückten Hallen der Holzwerkstatt sowie der Kreativwerkstatt präsentieren am Donnerstag und Freitag, 27. und 28. November, jeweils von 10 bis 17 Uhr neben den Weissenauer Werkstätten auch das GPZ Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Ravensburg, die Sprungbrett-Werkstätten, der Ravens- burger Weltladen sowie das ZfP Reichenau ihre kreati- ven Arbeiten. Natürlich ist auch für das leibliche Wohl gesorgt: Besuche- rinnen und Besucher dürfen sich auf duftenden Punsch, frisch gebackene Waffeln, Kaffee und Kuchen freuen. Veranstaltungsdaten: Adventsmarkt der Weissenauer Werkstätten Do + Fr, 27. + 28.11.2025 / Täglich 10 – 17 Uhr ZfP Südwürttemberg / Haus 22 Weingartshofer Str. 2 / 88214 Ravensburg-Weissenau Kunst und Kultur rund um Karsee e.V. Der Verein KuK präsentiert den Vortrag „Jakobsweg: Von Porto nach Santiago“ des Fotografen Michael Weinmann. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 25. November um 19.30 Uhr in Karsee (Seestraße 13, 88239 Wangen) im neuen Veranstaltungsraum der alten Schule, der so- genannten „Schatzküche“ statt. Abendkasse 10,- € Bereits im 12. Jahrhundert machten sich Pilger in Portugal auf den 620 km langen Weg von Lissabon durch das Lan- desinnere nach Santiago de Compostela. Seit 2014 gibt es 2 kürzere Varianten dieses bedeutenden Pilgerwegs: von Porto aus entweder weiter durch das Landesinnere oder entlang der Atlantikküste. Sie haben sich inzwischen vom Geheimtipp zum zweitbeliebtesten Jakobsweg nach dem Camino Francés entwickelt. Vor allen auch deshalb, weil sie leicht begehbar und gut markiert sind und somit auch für Anfänger in knapp 2 Wochen erlebbar sind. Der Fotokünstler und erfahrene Jakobspilger Michael Weinmann hat sich inzwischen zweimal auf den Weg ge- macht und berichtet live von seinen berührenden, faszi- nierenden Erlebnissen auf diesen Reisen, die er mit seinen beeindruckenden Fotos von tollen Landschaften, kleinen Fischerdörfern, historischen Gebäuden und liebenswerten Menschen präsentiert. Stiftung Liebenau „Demenz am Lebensende“ – Vortrag mit Dr. Jochen Tenter Das Hospiz im Franziskuszentrum der Stiftung Liebenau lädt am Dienstag, 25. November, um 18 Uhr zu einem Vortrag mit Dr. Jochen Tenter in den Konferenzraum des Franziskuszentrums in Friedrichshafen ein. Unter dem Titel „Demenz am Lebensende“ spricht der erfahrene Nervenarzt, der über drei Jahrzehnte als Che- farzt der Abteilung Alterspsychiatrie und Psychotherapie im Zentrum für Psychiatrie in Weissenau tätig war, über seine langjährige Arbeit mit Menschen mit Demenz und deren Angehörigen. Während in der öffentlichen Diskus- sion häufig frühe pharmakologische Therapien im Vor- dergrund stehen, die nur für einen kleinen Teil der Be- troffenen mit sicher diagnostizierter Alzheimerkrankheit infrage kommen, bleibt der spätere Verlauf der Erkran- kung oft unerwähnt. Da es für keine Form der Demenz eine ursächliche Behandlung gibt, rückt die palliative Versorgung zunehmend in den Mittelpunkt. Dr. Tenter möchte aufzeigen, wie Symptome, wie Angst, Unruhe, Trugwahrnehmungen oder Misstrauen, häufig zu- friedenstellend behandelt werden können, und wie wichtig es ist, den Betroffenen so lange wie möglich selbststän- diges Handeln zu ermöglichen. Er stellt Konzepte vor, die vorhandene Fähigkeiten gezielt fördern, und erläutert, wie Angebote im Verlauf der Erkrankung angepasst werden müssen, um Über- wie Unterforderung zu vermeiden. Im Anschluss an den Vortrag besteht Gelegenheit für Fra- gen und den Austausch eigener Erfahrungen. Der Vortrag richtet sich an Angehörige von Demenzkranken, Mitarbei- tende aus dem Pflegebereich und natürlich an alle Inter- essierten. Der Eintritt ist frei, Spenden für die Hospizarbeit sind willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Vortrag „Demenz am Lebensende“ mit Dr. Jochen Tenter Dienstag, 25. November 2025, 18 Uhr Franziskuszentrum, Franziskusplatz 1, 88045 Friedrichs- hafen Eintritt frei – Spenden sind willkommen Keine Anmeldung erforderlich www.stiftung-liebenau.de/pflege Gospelchor Waldburg Herzliche Einladung Auch im Jubiläumsjahr gibt der Gospelchor Waldburg seine beliebten Adventskonzerte. Wir freuen uns, gemein- sam mit Ihnen, unser 25-jähriges Bestehen zu feiern. Un- ter der bewährten Leitung von Kathrin Moll tritt der Chor insgesamt dreimal auf: Samstag, 22.11. um 18.00 Uhr in Amtzell, Kirche St. Johan- nes und St. Mauritius. Sonntag, 23.11. um 17.00 Uhr in Reute, Kirche St. Peter und Paul. Sonntag, 30.11. um 17.00 Uhr in Waldburg, Kirche St. Ma- gnus. Das Repertoire reicht vom sakralen Spiritual über den tra- ditionellen bis hin zum modernen Gospel. Mit dabei sind Highlights aus den vergangenen 25 Jahren. Afrikanische Rhythmen runden das Programm ab. Die hoffnungsvol- len Texte, die wohlklingenden Harmonien und die mitrei- ßenden Rhythmen sprechen vielen Menschen aus dem Herzen. Erleben Sie zusammen mit dem Chor die Freude und Kraft der Gospelmusik beim gemeinsamen Singen, Klatschen und Tanzen. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Diese ge- hen in diesem Jahr an „Clinic home Interface“, die „Klinik- clowns“ und die Stiftung „Valentina“. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmel- fahrt Baienfurt e.V. Adventskonzert in Baienfurt mit dem Weihnachtsora- torium v. J. S. Bach Der Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baien- furt e.V. lädt herzlich in die Pfarrkirche ein zum Adventskonzert mit Kirchenchor, Jugendkantorei, Solisten und Orchester am Sonntag, 30. November 2025 (1. Advent) um 17 Uhr. Leitung: Maria Hummel. Zur Aufführung kommt das Weihnachtsoratorium Teil IV – VI von Johann Sebastian Bach (1685 - 1750) Als Solisten wirken mit: Leila Trenkmann, Sopran; Raika Lätzer, Alt; Ulf Gloede, Tenor; Marco Vassalli, Bass; Anna Theresa Mikolásek, Violine; Gisela Feifel-Vischi, Oboe; Hermann Ulmschnei- der, Trompete; Christian Beemelmans, Horn; Verena Stei, Violoncello; Wolfgang Baur, Orgel. Der Kartenvorverkauf findet bei „Brillen Jerg“ Baien- furt (vormittags), über Chorsänger/innen oder Wilhelm Muschel (Tel. 0751/52720, E-Mail: wmuschel@nc-online.de) statt. Eintritt: 17,- €, ermäßigt 14,- €; Kinder bis 12 Jahre frei. Abendkasse ab 16 Uhr. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Veranstaltungen des Ernährungs- zentrum Oberschwaben im Dezember Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im Dezember anbietet. Kraut & Köstlich: Sauerkrautvielfalt für Genießer: On- line-Workshop am Donnerstag, 4. Dezember Im Winter ist Sauerkraut eine gute Quelle für Vitamin C. Im Online-Workshop „Kraut & Köstlich: Sauerkrautviel- falt für Genießer“ geht es um die Weiterverarbeitung von Sauerkraut zu schmackhaften Gerichten. Ebenfalls erfahren die Teilnehmenden welche Vorteile das Kochen mit Sauerkraut hat. Der Online-Workshop mit Referentin Katja Sontheimer findet am Donnerstag, 4. Dezember um 17.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmelde- schluss ist drei Tage vor der Veranstaltung. Die Teilneh- menden erhalten eine Woche vor der Veranstaltung die Einkaufsliste, zwei Tage vor der Veranstaltung die Vor- bereitungsliste und den Link für den Online-Workshop. Babys erster Brei: Online-Vortrag am Mittwoch, 10. Dezember Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 10. Dezem- ber um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmelde- schluss ist drei Tage vor der Veranstaltung. Krebsberatungsstelle Oberschwaben/ Allgäu e.V. Kneipp’sche Unterstützungsmöglichkeiten für Kreb- serkrankte Ort: Oberschwabenklinik St. Elisabethen-Klinikum Ra- vensburg, C41 Termin: 1. Dezember 2025 von 15.30 – ca. 18.00 Uhr Individuelle Wasseranwendungen können mit wenig Auf- wand körperliche und seelische Probleme positiv beein- flussen. Die Abwehrkräfte werden gestärkt, der Kreislauf und das Nervensystem angeregt. Unsere Referentin Beate Metzler ist Kneipp Gesund- heitstrainerin (SKA), sie wird Ihnen Anwendungsbeispie- le für den Alltag, Kurzübungen zur Aktivierung und Stres- sreduzierung geben. Anmeldung bei der Krebsberatungsstelle Ravensburg vormittags unter der Telefonnummer: 0751/87-2593 oder unter krebsberatung@oberschwabenklinik.de Was sonst noch interessiert Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkas- senbeitrag 2026 ist der 01.01.2026. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2025 versandt (abweichender Meldebogenversand für Bienen). Sollten Sie bis zum 01.01.2026 keinen Meldebogen erhal- ten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitrags- satzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenos- senschaften) sind zum 1. Februar 2026 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Vieh- verwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2026 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: !!!Achtung Änderung ab 2026!!! Bienenvölker è Stichtag 01.05.2026 (unabhängig von der Mitgliedschaft im Verein) Alle uns bekannten Bienenhalter werden rechtzeitig angeschrieben. Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z. B. Damwild, Wild- schweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s. o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Bei- tragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaft- lichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkas- se muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2026 an HIT zu melden. Die Tierseuchen- kasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebo- gen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht so- wie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf un- serer Homepage unter www.tsk-bw.de. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; In- ternet: www.tsk-bw.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Digitale Arbeitsmarktdrehscheibe - Ein Veranstaltungs- hinweis der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Die Bundesagentur für Arbeit veranstaltet vom 25. – 27.11.2025 unter dem Motto „Von Arbeit in Arbeit“ eine kostenlose digitale überregionale Informationsveran- staltung. Hier stellen sich Unternehmen, die aktuell Per- sonal suchen, in einem kurzen Pitch vor. Zielgruppen der Veranstaltung sind Menschen, die gerade von der Trans- formation am Arbeitsmarkt betroffen sind. Egal, ob Sie sich umorientieren möchten, bereits in einer Transferge- Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 sellschaft sind oder sich über Perspektiven informieren möchten - nehmen Sie teil und lassen Sie sich informieren. Unser Arbeitsmarkt befindet sich in einem Umbruch. Viele Unternehmen stehen vor umfangreichen Veränderungs- prozessen. Einige haben bereits konkrete Abbaupfade ein- geschlagen und setzen Personal frei. Auf der anderen Seite gibt es jedoch Unternehmen, die Arbeitskräfte suchen. In unserer digitalen überregionalen Arbeitsmarktdreh- scheibe - Von Arbeit in Arbeit möchten wir Ihnen kurz- und mittelfristige Perspektiven aufzeigen. Personalsuchende Unternehmen stellen sich in einem kurzen Pitch vor. Sie erhalten Einblicke in • die Unternehmenswerte und Unternehmenskultur, • mögliche Zukunftsperspektiven, • Karrierechancen und Weiterentwicklungsmöglichkei- ten sowie • v in die Bewerbungswege. Nehmen Sie teil und lassen Sie sich inspirieren. Die Teil- nahme ist kostenlos und OHNE Anmeldung unter https:// eveeno.com/233273572 möglich. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Grippeschutz für bestimmte Tierhalter empfohlen Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Perso- nen eine Grippeschutzimpfung, die häufigen Kontakt zu beispielsweise Geflügel, Wildvögeln oder Schweinen haben. In den vergangenen Jahren breiteten sich die Influenza- Viren insbesondere unter Geflügel und Wildvögeln stark aus. Personen mit häufigem Kontakt zu infizierten Tieren können sich unter Umständen gleichzeitig mit saisonal zirkulierenden humanen und zoonotischen Influenza-Viren infizieren. Sol- che sogenannten Ko-Infektionen können dazu führen, dass aufgrund von genetischen Veränderungen ein neuartiges Influenza-A-Virus entsteht. Dieses Virus könnte sich noch schneller von Mensch zu Mensch übertragen und somit eine Influenza-Epidemie verursachen. Auch Schweine können auf umgekehrtem Weg vom Menschen aufs Tier mit humanen Influenza-A-Viren infiziert werden. Auch so können neue gefährliche Viren entstehen. Die STIKO hat daher ihre Imp- fempfehlungen auf Personen erweitert, die häufigen Kontakt (privat oder beruflich) zu den genannten Tieren haben. In- formationen gibt es unter www.rki.de (Suchbegriff Influenza). Eine Grippeschutzimpfung schützt bei Infektion mit Grip- peviren vor einem schweren Krankheitsverlauf. Etwa zehn bis vierzehn Tage benötigt der Körper, um einen ausrei- chenden Schutz vor einer Ansteckung aufzubauen. Imp- fen lässt man sich bestenfalls zwischen Oktober und Mitte Dezember. Da sich die Virenstämme stetig verändern, ist eine jährliche Impfung wichtig. Für folgende weitere Personen empfiehlt die STIKO die Influenza-Impfung: • Menschen ab 60 Jahren • Chronisch Erkrankte, zum Beispiel bei Diabetes, Her- zerkrankungen, Asthma, Leber- und Nierenkrankheiten, neurologischen Erkrankungen sowie Erkrankungen des Immunsystems (ab einem Alter von sechs Monaten) • Gesunde Schwangere ab dem zweiten Schwanger- schaftsdrittel (bei erhöhter gesundheitlicher Gefähr- dung infolge eines Grundleidens auch schon im ersten Schwangerschaftsdrittel) • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflege- heimen • Menschen, die Berufe ausüben, bei denen die Anste- ckungsgefahr hoch ist • Personen, die im selben Haushalt lebende oder von ih- nen betreute Risikopersonen gefährden können • Pflegende Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen. Informationen gibt es unter www.svlfg.de/impfungen. Bezirksleiter Marc Meier 0751 36627-15 marc.meier@lbs-sued.de WIR FREUEN UNS AUF SIE! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de 500€ WILLKOMMENSBONUS * UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! * für neue Paketzusteller und -zustellerinnen, die im Zeitraum 01.08. – 30.11.2025 starten und Vollzeit (100%) angestellt sind * Ausbezahlung nach 6 Monaten im ungekündigten Arbeitsverhältnis * Prämie wird mit dem Gehalt ausbezahlt und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 e .V . LANDEIER Im neuen DGH „Alte Schule“ Rötenbach urige Komödie von Frederik Holtkamp 26., 27., 28. und 30. Dezember 2025 jeweils um 20 Uhr 01., 02., 03., 05., 08., 09. und 10. Januar 2026 jeweils um 20 Uhr 06. Januar 2026 um 14:00 Uhr Familienvorstellung Vorverkauf ab 06.12.25 bei Alfons Milz, Tel 07527 6483 Wir bitten um tel. 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