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Wenn Sie ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen, sollten Sie sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, welches Unternehmen Sie konkret suchen. Die Klärung beispielsweise folgender Fragestellungen kann Ihnen dabei helfen: In welcher Branche suchen Sie ein Unternehmen? Orientieren Sie sich an der Branche, in der Sie bereits berufliche Erfahrungen gesammelt haben. Stellen Sie fest, ob Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die möglicherweise für die Führung eines Betriebs notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise die bestandene Meisterprüfung im Handwerk, Fachkundeprüfungen für Bewachungsdienste oder spezielle Kammerzulassungen für freiberuflich Tätige, wie z.B. Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Architektinnen und Architekten. Wo soll der Standort des zu übernehmenden Unternehmens sein? Um gezielt nach einem Unternehmen suchen zu können, sollten Sie klären, ob es sich am oder zumindest in der Nähe Ihres eigenen Wohnortes befinden soll. Beziehen Sie auch mögliche Konsequenzen mit in Ihre Überlegungen ein (z.B.: Sind Sie bereit umzuziehen? Wie steht Ihre Familie zu einem Umzug?). Wie hoch darf der Kaufpreis für Ihr neues Unternehmen sein? Machen Sie sich einen Überblick über Ihre eigenen Finanzen und über öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten. Fragen Sie sich, welche finanziellen Risiken Sie mit der Unternehmensübernahme eingehen wollen. Klären Sie mithilfe von Expertinnen und Experten ab, welche Sicherheiten (z.B. eigener Grundbesitz oder Kapital) Sie in die Übernahme einbringen wollen. Soll es sich um einen Kleinbetrieb oder ein mittleres Unternehmen handeln? Die Frage nach der Unternehmensgröße stellt Sie vor die Entscheidung, ob Sie sich eher die Führung eines Unternehmens mit fünf bis zehn Beschäftigten zutrauen oder der Meinung sind, ein Unternehmen mit über 50 oder Beschäftigten leiten zu können. Um ein Unternehmen zu finden, können Sie über Unternehmens- oder Nachfolgebörsen im Internet erste Kontakte knüpfen. Übergabewillige Unternehmerinnen und Unternehmer stellen hier ihre Betriebe vor, um kompetente Nachfolgerinnen oder Nachfolger zu finden. Sie können sich ebenfalls als mögliche Nachfolgerin oder möglicher Nachfolger präsentieren. Die Einträge sind meist anonym. Den direkten Kontakt stellen die Betreiber der Börsen her beziehungsweise finden Sie die Kontaktadressen direkt in den Börsen. Hinweis: Wenn Sie das für Sie richtige Unternehmen gefunden haben, verschaffen Sie sich einen detaillierten Überblick über alle wichtigen Faktoren des zu übernehmenden Unternehmens und prüfen Sie Ihre Ergebnisse zusammen mit Steuer-, Rechts-, Wirtschafts- und Unternehmensberaterinnen oder -beratern. Damit können Sie Fehleinschätzungen (z.B. zum Kapitalbedarf) von vornherein vermeiden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Handwerk

Die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist in der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder dem Marktverkehr zuzurechnen ist. Eine gewerbliche Niederlassung ist nicht Voraussetzung. Die Handwerks-Branche bietet eine Vielzahl an Berufsfeldern. Innerhalb der verschiedenen Gewerbe gibt es zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke. Zulassungspflichtiges Handwerk Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen Sie nur betreiben, wenn Sie in die Handwerksrolle eingetragen sind. Dafür benötigen Sie üblicherweise einen Meisterbrief oder eine entsprechende Qualifikation. Sind Sie einmal in die Handwerksrolle eingetragen, können Sie auch eine Ausübungsberechtigung für ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Teile eines zulassungspflichtigen Handwerks erhalten. Voraussetzung ist der Nachweis entsprechender Kenntnisse. Zulassungsfreies Handwerk und handwerksähnliches Gewerbe In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich im Gegensatz zu den zulassungspflichtigen Handwerken ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Zu den handwerksähnlichen Gewerben zählen einfache Tätigkeiten aus dem Handwerksbereich. In diesen gibt es meist keine Möglichkeit einen Meisterbrief zu erwerben. Sie müssen ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe sofort der Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzeigen. Die Handwerkskammer trägt Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das Verzeichnis der Inhaberinnen und Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ein. Beratung für Existenzgründer im Handwerk Das Wirtschaftsministerium fördert kostengünstige Kurzberatungen. Das Team der Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM GmbH) ist Ansprechpartner für Handwerk und Mittelstand bei Gründung oder Übernahme von Betrieben. Das Angebot reicht von der allgemeinen Gründungsberatung über Businessplan-Erstellung bis hin zur kompletten Begleitung einer Betriebsübernahme. Die Basisberatung erfolgt kostenlos über die Starter-Center der baden-württembergischen Handwerkskammern. Bei vertiefenden Fragen und der Realisierung steht die BWHM GmbH Gründern und Gründerinnen wie auch Übernehmerinnen und Übernehmern mit einer zweiphasigen, geförderten Intensivberatung zur Seite.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Dienstleistungen

Dienstleistungen haben in Baden-Württemberg einen entscheidenden Anteil an wirtschaftlichem Wachstum, Beschäftigung und Innovation. Positiv auf die Entwicklung der Dienstleistungswirtschaft wirken sich Zukunftstrends wie beispielsweise die Digitalisierung als Querschnittstechnologie und die Internetwirtschaft im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft aus. Darüber hinaus löst der demografische Wandel wesentliche Impulse vor allem auf die Betreuungs- und Gesundheitsdienstleistungen (Gesundheitswirtschaft) aus. Die Dienstleistungszukunftsfelder mit hohen Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotenzialen liegen unter anderem in folgenden Bereichen: unternehmensnahe Dienstleistungen, vor allem Dienstleistungen im Bereich der Technik und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie produktbegleitende Dienstleistungen Logistik und Mobilitätsdienstleistungen Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft, vor allem Software/Spiele, Architektur und Design Gesundheitswirtschaft (Gesundheitsdienstleistungen einschließlich Pflege) Bildung (vor allem Fort- und Weiterbildung) sowie Kinderbetreuung Planungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie Beratungs- und Informationsdienste im Zukunftsfeld "nachhaltiges Wirtschaften" (z.B. im Bereich der Energieeffizienz) Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie Sport haushaltsnahen Dienstleistungen Um die Chancen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu verbessern, wurde die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt, unter anderem durch die Einrichtung sogenannter "Einheitlicher Ansprechpartner" als Anlaufstelle für Informationen und die Abwicklung formaler Unternehmensgründungsprozesse.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Land- und Forstwirtschaft

Eine Unternehmensgründung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft müssen Sie beim Finanzamt anzeigen und die Einkünfte versteuern. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht erforderlich. Zur Ausübung der Land- und Forstwirtschaft benötigen Sie keinen besonderen Berufsabschluss. Trotzdem müssen Sie vielfältige rechtliche Vorgaben wie beispielsweise Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beachten. Landwirtinnen und Landwirte können unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichsleistungen und Direktzahlungen erhalten. Auskunft erhalten Sie bei den unteren Landwirtschaftsbehörden bei den Landratsämtern. Im Gegensatz zu anderen selbständigen Berufen besteht in der Land‑ und Forstwirtschaft eine eigenständige soziale Sicherung. Wenden Sie sich für nähere Informationen an die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger in Baden-Württemberg und die Kreisstellen der Bauernverbände. In steuerlichen Fragen und ähnlichen Dienstleistungen können Ihnen Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sowie Landwirtschaftliche Buchstellen weiterhelfen. Auch die Bauernverbände unterhalten solche Buchstellen. Landwirtschaftliche Buchstellen bieten neben den Kernbereichen Buchführung und Steuerberatung auch Hilfen im Bereich Gesellschaftsgründungen, Betriebsübergaben, Nachfolgeregelungen und Hofübergaben an.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Zulassung zum Studienplatz

An baden-württembergischen Hochschulen gibt es Studiengänge mit und ohne Zulassungsbeschränkung. Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung Studiengänge sind zulassungsfrei, wenn jeder, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, einen Studienplatz erhält. Meistens gibt es bestimmte Fristen für die Einschreibung. Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge Zulassungsbeschränkungen für Studiengänge bestehen in der Regel, wenn zu erwarten ist, dass die Zahl der Einschreibungen an einer Hochschule in einem Studiengang die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt. Örtlich bedeutet dabei, dass die Zulassungsbeschränkungen für diesen Studiengang nicht an allen Hochschulen gelten. Es kann passieren, dass der Studiengang X an einer Hochschule frei, an der anderen Hochschule zulassungsbeschränkt ist. Auch können die Zulassungsbeschränkungen für einen Studiengang von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Insgesamt sind ca. 80% der Studiengänge in Baden-Württemberg zulassungsbeschränkt. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen die Hochschulen die Studierenden nach bestimmten Kriterien auswählen. Dies wird in den Auswahlsatzungen des jeweiligen Studiengangs geregelt. Bei den Auswahlkriterien handelt es sich nicht nur um die Abinote, sondern es müssen schulische und außerschulische Kriterien vorliegen. Darunter fallen beispielsweise Praktikum, Berufserfahrung, Freiwilligendienst, Motivationsschreiben, Essay, Studierfähigkeitstest, Auswahlgespräch. So können die Fristen für Studierfähigkeitstests vor der Bewerbungsfrist für das Studium liegen. Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge Für eine Reihe weniger Studiengänge gibt es bundesweite Zulassungsbeschränkungen. Aktuell sind das Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin. Für diese Studiengänge muss man sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Beachten Sie auch die Fristen. So liegt zum Beispiel die Frist für den Medizinertest vor der Bewerbungsfrist für das Medizinstudium. Studiengänge mit besonderen Anforderungen Neben den üblichen Bewerbungs- und Zulassungsverfahren der Hochschulen gibt es auch besondere Bewerbungs-, Zugangs- und Zulassungsregeln und -verfahren für Kunst- und Musikhochschulen (KMHs), Film- und Popakademie, Akademie für Darstellende Kunst und für die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Zur Aufnahme an diesen Hochschulen und Akademien müssen Sie in der Regel eine Aufnahmeprüfung bestehen oder sich bei einem in den Studienprozess eingebundenen Unternehmen bewerben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Nachweis der Kranken- und Pflegeversicherung

Während des Studiums besteht für Sie eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Einen Nachweis darüber müssen Sie bei der Immatrikulation vorweisen. Bis zum Alter von 25 Jahren können Sie beitragsfrei in der Krankenkasse eines Elternteils mitversichert sein. Das gilt auch - allerdings ohne eine Altersgrenze - für eine Mitversicherung bei Ehegatten oder Lebenspartner beziehungsweise bei der Lebenspartnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ihr Einkommen darf bei der Mitversicherung monatlich 485,00 Euro nicht übersteigen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) beträgt das zulässige Gesamteinkommen 520,00 Euro. BAföG-Leistungen werden nicht als Einkommen angerechnet. Ab dem Alter von 25 Jahren müssen Sie sich selbst versichern und können Ihre Krankenkasse frei wählen. Diese Versicherungspflicht besteht längstens bis Sie 30 Jahre alt sind. Danach können Sie sich zu einem höheren Beitrag freiwillig weiterversichern. Dabei sind Fristen zu beachten. Wenn Sie im Rahmen der Krankenversicherung der Studenten – KVdS versichert sind, wird als beitragspflichtige Einnahme der monatliche Bedarfssatz nach der entsprechenden Regelung im BAfÖG für nicht bei den Eltern wohnende Studierende herangezogen. Seit dem Wintersemester 2022/2023 beträgt der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten (KVdS) 82,99 Euro zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Dieser Beitrag ergibt sich aus den maßgeblichen Bedarfssätzen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz, die als Beitragsbemessungsgrundlage dienen (in der Summe 812 Euro) und aus dem aktuellen Beitragssatz von 10,22 % (= 7/10 v. 14,6 %). Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt ab 01.07.2023 27,61 Euro (Beitragssatz 3,4 %; ggfs. geringer durch weitere Beitragsabschläge für Eltern) und für Kinderlose 32,48 Euro (Beitragssatz 4,0 %). Empfänger und Empfängerinnen von BAföG-Leistungen erhalten als gesetzlich Kranken- beziehungsweise Pflegeversicherte einen Zuschuss. Dieser beträgt für die Krankenversicherung 94 Euro und für die Pflegeversicherung 28 Euro. Hinweis: Hinweis: Studierende der Dualen Hochschulen müssen einige Besonderheiten beachten. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten. Auch Studierende müssen bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Studienorientierungsverfahren

Als zukünftige Studierende oder Studierender der Hochschulen in Baden-Württemberg müssen Sie einen Nachweis über ein abgelegtes Orientierungsverfahren vorlegen. Dieses Verfahren soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich über passende Studienfächer zu informieren und Sie bei der richtigen und passenden Studienwahl unterstützen. Besonderes Augenmerk wird auf die eigenen Interessen und Fähigkeiten sowie das Zusammenspiel mit entsprechenden Studienfächern gelegt. Es gibt verschiedene Orientierungsverfahren wie beispielsweise (Online-) Tests oder Beratungsgespräche. Die Durchführung eines Orientierungsverfahrens ist für Studienbewerberinnen und Studienbewerber in Baden-Württemberg verpflichtend. Das Wissenschaftsministerium bietet den Online-Orientierungstest der Hochschulen des Landes an. Nach Abschluss des Tests erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat ohne inhaltliche Testergebnisse, Interessen- oder Fähigkeitsprofile, das Sie der Studienplatzbewerbung bzw. Immatrikulation beilegen. Hinweis : Erkundigen Sie sich bei Ihrer zukünftigen Hochschule oder auf deren Internetseiten, welche weiteren Verfahren als Nachweis der Durchführung des Orientierungsverfahrens anerkannt sind. Für zukünftige Lehramtsstudierende gibt es zur Studienorientierung einen speziellen Orientierungstest, der die Anforderungen des Lehrberufs berücksichtigt. Das Orientierungsverfahren, das mithilfe dieses Tests durchgeführt wird, ist für alle Studienbewerberinnen und -bewerber für das Lehramt verpflichtend.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Studienabschlüsse

Der europäische Hochschulraum bietet ein vielfältiges Studienangebot bei einer gestuften Studienstruktur und den gemeinsamen Abschlüssen Bachelor und Master. Zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums müssen Sie in der Regel eine Hochschulprüfung, eine staatliche oder eine kirchliche Prüfung bestehen. Als Absolventin oder Absolvent erhalten Sie je nach Studienform einen Hochschulgrad, z.B. Bachelor oder Master, ein Zeugnis beziehungsweise Zertifikat oder eine staatliche Abschlussbezeichnung. Welcher Hochschulgrad oder welche Berufsbezeichnung nach erfolgreichem Abschluss eines Studiengangs verliehen werden kann, können Sie der entsprechenden Prüfungsordnung der Hochschule entnehmen. Abschluss mit Hochschulgrad Bachelor Master Lizentiat Konzertexamen/Solistenexamen künstlerische Abschlussprüfung früher: Diplom, Magister (z. B. Legum, Scientarium, Theol.) Abschluss mit staatlicher Bezeichnung Staatsexamen Abschluss mit kirchlicher Bezeichnung kirchliche Prüfung Anderer Abschluss Zeugnis Zertifikat ohne Abschlussprüfung (einige Studiengänge der freien Kunst)[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hochschulformen

Die Nachfrage nach akademisch ausgebildeten Fachkräften ist weiterhin hoch. Zudem sind in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe neuer Berufsbilder entstanden. Dementsprechend bieten die Hochschulen ein weit gefächertes Angebot unterschiedlicher akademischer Ausbildungsmöglichkeiten und Studienabschlüsse an. Baden-Württemberg verfügt über eine einzigartige und ausdifferenzierte Hochschullandschaft mit 9 Universitäten, 6 Pädagogischen Hochschulen, 23 Hochschulen für angewandte Wissenschaften, 8 Kunst- und Musikhochschulen, einer Dualen Hochschule mit 9 Studienakademien, 3 Campussen und einer Masterstudieneinrichtung, der Popakademie, der Filmakademie, der Akademie für Darstellende Kunst und 23 Hochschulen und Universitäten in freier Trägerschaft (2 private Universitäten, eine wissenschaftliche Hochschule, 14 private und 3 kirchliche Fachhochschulen sowie 3 Hochschulen für Kirchenmusik). Universität Aufgaben: Pflege und Entwicklung der Wissenschaften in der Verbindung von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung methodisch und theoretisch fundierte Ausbildung breitestes Fächerspektrum Vorbereitung der Studierenden auf eine berufliche Tätigkeit Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Zusammenarbeit mit Arbeitgebern zur Unterstützung der Studierenden bei der Durchführung von Praktika Kennzeichen: Im Studium liegt der Schwerpunkt auf der fundierten Vermittlung von Theorie und Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens. Studierende eignen sich vordergründig Grundlagenwissen und Methoden in einem bestimmten Fach an. Das Studium erfordert bei der Planung und Durchführung ein hohes Maß an Selbständigkeit von den Studierenden. Die Regelstudienzeit beträgt für ein Bachelor-Studium sechs bis acht Semester und für ein Masterstudium zwei bis vier Semester. Studierende betreiben bereits Grundlagenforschung. Abschluss: Bachelor Master Staatsexamen kirchliche Prüfung Pädagogische Hochschulen Aufgaben: Lehrerbildende und auf außerschulische Bildungsprozesse bezogene wissenschaftliche Studiengänge; im Rahmen dessen betreiben Sie Forschung und Weiterbildung Ausbildung der Lehrkräfte für das Lehramt Grundschule, Sekundarstufe I und Sonderpädagogik Ausbildung der Lehrkräfte für das Höhere Lehramt an beruflichen Schulen, auch in Zusammenarbeit mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (nicht an allen pädagogischen Hochschulen) Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Beteiligung an Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung im Rahmen der staatlichen Lehrkräftefort- und -weiterbildung Kennzeichen: Theoretisches und praxisorientiertes Studium Die Regelstudienzeit beträgt für ein Bachelorstudium sechs Semester und für ein Masterstudium zwei bis vier Semester. Abschluss: Bachelor Master Kunst- und Musikhochschulen Aufgaben: Pflege der Künste auf den Gebieten der Musik sowie der darstellenden und bildenden Kunst Entwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel Vermittlung künstlerischer Kenntnisse und Fähigkeiten Vorbereitung auf kulturbezogene und künstlerische sowie kunstpädagogische Berufe Forschung im jeweiligen Fachbereich Kennzeichen: Das Studium ist sowohl theoretisch als auch praktisch geprägt. Die Regelstudienzeit beträgt je nach Abschluss zwischen sechs und zwölf Semester. Abschluss: Bachelor Master Diplom Magister Konzertsolist/Konzertsolistin Künstlerische Abschlussprüfung Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) Aufgaben: Vermittlung von theoretischen Kenntnissen und praktischen Kompetenzen durch anwendungsbezogene Lehre und Weiterbildung Anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung Vorbereitung der Studierenden auf eine berufliche Tätigkeit Kennzeichen: Die Ausbildung bietet vielfältigen Praxisbezug und berufsnahe Wissenschaft. Praxissemester sind in das Studium integriert. Die Regelstudienzeit beträgt für Bachelorstudiengänge meist sieben, für Masterstudiengänge meist drei Semester. Abschluss: Bachelor Master Duale Hochschule Baden-Württemberg Aufgaben: Verbindung des Studiums an der Studienakademie mit den Praxisphasen bei dualen Partnern Vermittlung der Fähigkeit zu selbstständiger Anwendung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Berufspraxis Forschung entsprechend der Erfordernisse des dualen Studiums im Zusammenwirken mit dualen Partnern (kooperative Forschung) Weiterbildung im Rahmen ihrer Aufgaben Kennzeichen: Durch den Wechsel zwischen Theorie- und Praxisphasen im dreimonatigen Rhythmus erwerben die Studierenden neben fachlichem und methodischem Wissen praktisches Erfahrungswissen. Die im Berufsalltag erforderliche Handlungs- und Sozialkompetenz wird ebenfalls vermittelt. Die dualen Partner wählen die Studierenden selbst aus, schließen mit ihnen einen dreijährigen Studienvertrag und bieten ihnen über die gesamte Studiendauer hinweg eine monatliche, fortlaufende Vergütung. Semesterferien werden durch den festgelegten Jahresurlaub ersetzt, während der Theorie- und Praxisphasen besteht Anwesenheitspflicht. Theorie- und Praxisinhalte sind dabei eng aufeinander abgestimmt und beziehen aktuelle Entwicklungen in Wirtschaft, Technik und Gesellschaft in die Lehrpläne mit ein. Die in den Praxisphasen erbrachten Leistungen sind integrativer Bestandteil des in der Regel dreijährigen Studiums. Sämtliche Studiengänge der DHBW sind als Intensivstudiengänge anerkannt und mit 210 ECTS-Punkten bewertet Abschluss: Bachelor Master[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Studium in Baden-Württemberg

Entscheidungshilfen, wie Sie den zu Ihnen passenden Studiengang finden und welche Studienform Ihren Vorstellungen am besten entgegenkommt, erhalten Sie über das Portal www.studieren-in-bw.de beziehungsweise durch Beratungsgespräche an den Studienberatungsstellen der Hochschulen oder bei einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater der Agentur für Arbeit. Der landesweite Orientierungstest der Hochschulen des Landes Baden-Württemberg bietet Studieninteressierten Unterstützung bei der Studienwahl. Für Lehramtsstudierende gibt es bereits einen speziell auf den Lehrerberuf ausgerichteten Onlinetest. Sie finden die Links zu den Testangeboten in den vertiefenden Informationen. Hinweis: Diese Tests dienen als Nachweis für die Durchführung des Studienorientierungsverfahrens und werden der Bewerbung um einen Studienplatz beigelegt. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob die Hochschule, bei der Sie sich bewerben, das Teilnahmezertifikat des Orientierungstests als Nachweis akzeptiert. Tipp: Einen Überblick über die Studienlandschaft in Baden-Württemberg können Sie sich auch online unter www.studieren-in-bw.de verschaffen. Adressen von Beratungsstellen, Broschüren und weiterführende Informationen außerhalb Baden-Württembergs finden Sie außerdem auf den Internetseiten "Studien- und Berufswahl", dem gemeinsamen Onlineauftritt der Länder und der Bundesagentur für Arbeit sowie im Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz. Das Land Baden-Württemberg bietet: 9 Universitäten 6 Pädagogische Hochschulen 23 Fachhochschulen, davon 4 verwaltungsinterne Fachhochschulen 5 Musikhochschulen 3 Hochschulen für Kirchenmusik 2 Kunstakademien 1 Hochschule für Gestaltung 1 Duale Hochschule mit 9 Standorten und 3 Außenstellen 1 Filmakademie 1 Popakademie 1 Akademie für Darstellende Kunst 26 private Hochschulen mit staatlicher Anerkennung Innerhalb dieser Einrichtungen wird eine moderne Ausbildung in zahlreichen Studienfächern und Studienbereichen von A wie Archäologie bis Z wie Zahnmedizin angeboten. Die Theorie- oder Praxisanteile im Studium variieren je nach Studiengang und dementsprechend werden in den verschiedenen Studiengängen unterschiedliche Abschlüsse verliehen. Ausländische Studieninteressierte finden Informationen über die Hochschullandschaft und Studienbedingungen in Baden-Württemberg im Onlineauftritt "Study-Guide".[mehr]

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