Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
schneebedecktes Rathaus
Märzenbecher im Schenkenwald
Baindter Narrenzunft Raspler

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "*".
Es wurden 3205 Ergebnisse in 18 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 1831 bis 1840 von 3205.
Flugplätze

Die drei Verkehrsflughäfen in Baden-Württemberg sind: Landesflughafen Stuttgart Regionalflughafen Karlsruhe/Baden-Baden Regionalflughafen Friedrichshafen Außerdem gibt es weitere 18 Verkehrslandeplätze, die insbesondere dem regionalen Taxi-, Geschäfts- und Werksluftverkehr dienen. Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl weiterer Flugplätze. Darunter ungefähr 50 Segelfluggelände, 60 Sonderlandeplätze, 80 Hubschraubersonderlandeplätze. In den zugehörigen Leistungen können Sie nachlesen, wie Sie eine Genehmigung für den Massenaufstieg von Kinderluftballons erhalten, was Sie bei der Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen beachten müssen und in welchen Fällen und wie Sie eine Außenstart- und landeerlaubnis beantragen können.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Schifffahrt und Häfen

Für den Güterverkehr in Baden-Württemberg ist die Binnenschifffahrt von erheblicher Bedeutung. Ihr Anteil am Gesamtaufkommen im Güterverkehr lag im Jahr 2019 bei rund 7 Prozent. Die Gewässer werden außerdem für zahlreiche Freizeitaktivitäten genutzt. Besondere Bedeutung für Seglerinnen und Segler sowie Motorbootfahrerinnen und Motorbootfahrer hat der Bodensee. Auf den Wasserstraßen ist die Schifffahrt im Rahmen der geltenden Vorschriften zulässig. Wasserstraßen sind die Bundeswasserstraßen mit einer Gesamtlänge von rund 530 km (Rhein von Basel bis Mannheim, Neckar und Main) und die Landeswasserstraßen (Rhein zwischen Neuhausen am Rheinfall bis Basel, zahlreiche Nebengewässer des Rheins, die obere Donau bei Ulm sowie der Bodensee mit dem Rhein bis Schaffhausen). Die Häfen sind wichtige Standorte für die Industrie und den Güterumschlag. Im länderbezogenen Vergleich der Binnenhäfen stehen die Binnenhäfen in Baden-Württemberg beim Güterumschlag bundesweit auf Platz 2.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Radverkehr

Zentrale Projekte des Landes sind die Radstrategie, das landesweite Radnetz und die Initiative Radkultur, Radschnellwege und die Förderung kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur. Radstrategie Mit der Radstrategie sollen die Chancen erfolgreicher Radverkehrsförderung genutzt werden: weniger Lärm und Feinstaub, mehr Lebensqualität in den Städten und Gemeinden, mehr Gesundheit durch aktive Bewegung, besserer Klimaschutz, hohe wirtschaftliche Potenziale durch eine hochinnovative Wachstumsbranche und mehr Mobilität für alle. Das Dokument benennt Hintergründe, Handlungsfelder, Maßnahmen, Ziele, Fristen und Akteure der Radverkehrsförderung in Baden-Württemberg. Damit zeigt die Radstrategie den Weg zu einer neuen Radkultur in Baden-Württemberg auf. Die Radstrategie richtet sich an alle Akteure der Radverkehrsförderung. Die Kommunen haben dabei eine zentrale Rolle. Das Land sieht sich als Partner der Kommunen und unterstützt diese vielfältig bei der Aufgabenwahrnehmung. Radnetz Baden-Württemberg Das Ziel des Radnetz Baden-Württemberg: ein flächendeckendes, durchgängiges Netz alltagstauglicher Fahrradverbindungen zwischen Mittel- und Oberzentren entlang der wichtigsten Siedlungsachsen im Land. Das Radnetz hat eine Länge von etwa 8.000 Kilometern. Etwa 700 Kommunen sind angeschlossen. Auch die Landesradfernwege sind integriert. Bei der Auswahl der Strecken wurden vor allem die Bedürfnisse der Alltagsradlerinnen und -radler berücksichtigt und auf eine sichere Führung geachtet. Ergänzt wird das Radnetz Baden-Württemberg durch die Radverkehrsnetze der Landkreise sowie der Städte und Gemeinden. Das Radnetz wird Schritt für Schritt nach einheitlichen Qualitätsstandards ausgebaut und ertüchtigt. Wichtigste Partner sind dabei die Städte, Gemeinden und Landkreise. Das Ziel sind direkte, sicher und komfortabel zu befahrende sowie mit durchgehend einheitlicher Wegweisung versehene Radwege. Bis 2030 soll das gesamte RadNETZim Zielstandard umgesetzt sein. Dieses Ziel unterstützt auch der 2023 veröffentliche Bedarfsplan für Radwege. Der Befarfsplan legt die Maßnahmen für den Neu- und Ausbau von Radwegen in der Baulast des Bundes und des Landes. Für den Ausbau von Radwegen im RadNETZ in Baulast der Kommunen bietet das Land umfassende Förderung und Unterstützung. I nitiative Radkultur Die Initiative Radkultur macht die Begeisterung des Radfahrens vor Ort erlebbar, fördert den Spaß am Fahren und motiviert die Menschen, in ihrem Alltag ganz selbstverständlich aufs Rad zu steigen. Sie zeigt den Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile des Fahrrads als unkompliziertem Verkehrsmittel im Alltag auf und möchte so zur dauerhaften Veränderung des Mobilitätsverhaltens beitragen. Gemeinsam mit den vom Land geförderten Radkultur-Kommunen, Arbeitgebern und weiteren Partnern bietet sie ein vielfältiges Programm: Wettbewerbe, Veranstaltungen, Mitmach-Aktionen und nützliche Service-Angebote in ganz Baden-Württemberg Radschnellwege Radschnellwege bieten Radfahrerinnen und Radfahrern eine attraktive Möglichkeit, längere Strecken zügig und sicher zurückzulegen. Sie führen den Radverkehr möglichst kreuzungsfrei und getrennt von anderen Verkehrsmitteln. In den Niederlanden sind die schnellen Direktverbindungen für den Radverkehr ein Erfolgsmodell - vor allem im Berufsverkehr, wo sie entscheidend dazu beitragen, den Verkehr vom Auto aufs Rad zu verlagern. In Baden-Württemberg sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 20 neue Radschnellwege entstehen. Förderung Rad-und Fußverkehrsinfrastruktur Das Land möchte das bestehende lückenhafte Radverkehrsnetz attraktiver und sicherer gestalten und flächendeckend ausbauen. Das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur im gesamten Land. Als Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsbehörde sind die Regierungspräsidien die zentralen Ansprechpartner bei Fragen rund um die Förderung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gefahrguttransporte auf der Straße

Wer in Deutschland gefährliche Güter mit Lkws befördert, muss weitere Bestimmungen beachten. Das gilt vor allem in Bezug auf Verpackung und Kennzeichnung der Ladung. Darüber hinaus benötigen Fahrer und Fahrerinnen von Gefahrgut eine ADR-Bescheinigung, um einen entsprechend beladenen Lkw fahren zu dürfen. Die ADR-Bescheinigung stellen die Industrie- und Handelskammern (IHK) nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung und anschließend bestandener Prüfung aus. Diese ist in der Regel fünf Jahre gültig. Die ADR-Bescheinigung benötigen Gefahrgutfahrer aufgrund des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Vor allem finden Sie in den Vorschriften des ADR die unterschiedlichen Kennzeichnungen, die für Gefahrguttransporte vorgeschrieben sind. Näheres für Deutschland regelt außerdem die "Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)". Diese Verordnung führt die Bestimmungen des ADR für Deutschland weiter aus und legt insbesondere fest, welche Ausnahmen für Gefahrguttransporte möglich sind, wer für die Einhaltung und Kontrolle der Vorschriften zuständig ist, welche Vorschriften für den Transportweg gelten, welche Pflichten sowohl der Absender als auch der Empfänger von gefährlichen Gütern haben, welche Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für den Transport gefährlicher Güter der Klasse 2 (entzündliche Gase) und der Klasse 3 (entzündliche Stoffe) gelten besondere Regelungen bezüglich des Transportweges. Diese sind in der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Verkehr zur Fahrwegbestimmung für die Beförderung von Gefahrgütern nach § 35a Absatz 3 GGVSEB festgelegt. Zusätzlich aktualisiert das Bundesverkehrsministerium zusammen mit den Bundesländern alle zwei Jahre die Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (RSEB).[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gefahrgut

Als gefährliche Güter werden im Allgemeinen alle Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die während ihres Transports aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Zustands eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen oder Gesundheit und Leben von Menschen, die Natur oder Sachen schädigen können. Um während des Transports, aber auch beim Be- und Entladen größtmögliche Sicherheit zu gewähren, gelten für Gefahrguttransporte besondere Regelungen. Beispielsweise müssen Unternehmen, die gefährliche Stoffe oder Gegenstände verpacken, be- und entladen, transportieren oder daran beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in der Leistungssbeschreibung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Förderung Elektromobilität

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert mit verschiedenen Förderprogrammen die Anschaffung von E-Fahrzeugen und die Installation von Ladeinfrastruktur. Aktuelle Informationen zur Elektromobilitätsförderung finden Sie über den untenstehenden Link Für einige Förderprogramme hat das Ministerium für Verkehr zur Abwicklung die L-Bank Baden-Württemberg beauftragt. Richten Sie in diesen Fällen Fragen zu den Förderprogrammen an die L-Bank Baden-Württemberg.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Schülerbeförderung

Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Nähe ihrer Schule wohnen, sind oft darauf angewiesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Unterricht zu kommen. Für die Schülerschaft und Eltern Die jeweiligen Stadt- oder Landkreise erstatten die notwendigen Kosten der Beförderung nach Abzug eines Eigenanteils oder sie gewähren einen Zuschuss zu den Kosten. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen und privater Ersatzschulen, für die das Kultusministerium oberste Schulaufsichtsbehörde ist. Nicht anspruchsberechtigt sind Schüler der Fachschulen. Die weiteren Einzelheiten (z.B. Voraussetzungen, Höhe des Eigenanteils beziehungsweise Zuschusses, Verfahren, Abgrenzung der Kosten, Mindestentfernungen) werden von den Stadt- und Landkreisen in eigener Zuständigkeit geregelt. Erkundigen Sie sich bei Fragen zur Schülerbeförderung oder zur Kostenerstattung bei der jeweiligen Schule, dem Schulträger oder dem Landratsamt. Achtung: Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots besteht nicht. Für Schulträger Für die Organisation der Schülerbeförderung sind die Schulträger zuständig. Unterrichtsbeginn und -ende sollten mit den Fahrplänen der Verkehrsunternehmen abgestimmt sein, um einerseits unnötige Wartezeiten zu vermeiden und andererseits eine bestmögliche Auslastung der Verkehrsmittel zu gewährleisten. Für den Fall, dass keine geeigneten öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich, mit dem zuständigen Stadt- oder Landkreis zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für den Einsatz von Schulbussen erstattet werden. Für Verkehrsunternehmen Verkehrsunternehmen, die Schülerbeförderung im Linienverkehr durchführen und rabattierte Fahrscheine ausgeben, können Leistungen nach § 15ff ÖPNVG über den zuständigen Aufgabenträger erhalten. Verkehrsunternehmen, die Schülerbeförderung auf vertraglicher Basis durchführen, wird empfohlen, die Details mit dem Schulträger beziehungsweise dem jeweils zuständigen Stadt- und Landkreis zu klären.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Fahrrad und Öffentlicher Personennahverkehr

Radfahren ist schnell und flexibel, entlastet die Straßen, fördert die Gesundheit und schont die Umwelt. Auf vielen kurzen Alltagsstrecken ist das Fahrrad ein unschlagbares Verkehrsmittel für individuelle Mobilitätsbedürfnisse. Das Fahrrad ist für den Weg vom Wohnort zur Haltestelle und umgekehrt eine optimale Ergänzung zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch für mittlere und lange Strecken ist die Verknüpfung von öffentlichem Verkehr und Fahrrad eine leistungsstarke Alternative zum Auto, gerade auch mit der zunehmenden Beliebtheit der Pedelecs/E-Bikes. Durch Fahrräder mit Antrieb können noch weiter entfernte Haltestellen leichter und schneller angefahren werden und so gewünschte (Direkt)verbindungen von Bus und Bahn benutzt werden.Die einfachste und wichtigste Form dieser Verknüpfung sind Bike+Ride-Anlagen (kurz: B+R). Das sind sichere, witterungsgeschützte Fahrradabstellmöglichkeiten an Haltestellen und Bahnhöfen. Mit der RadSTRATEGIE und dem Koalitionsvertrag verfolgt das Land das Ziel, 100.000 Fahrradabstellplätze zusätzlich bis zum Jahr 2030 zu realisieren. Um dieses Ziel mit den Akteuren vor Ort erreichen zu können, hat das Land einen Leitfaden zum Thema B+R veröffentlicht. Zur weiteren Unterstützung für die Kommunen, Landkreise und Verbünde hat das Land die Beratungsstelle Bike+Ride eingerichtet. Auch an die finanziellen Aspekte wird gedacht - bis zu 90% Förderung sind derzeit für B+R Maßnahmen möglich. Es ist auch möglich, Fahrräder im Nahverkehr und in vielen Fernverkehrszügen mitzunehmen. Auf den meisten Strecken in Baden-Württemberg ist die Fahrradmitnahme außerhalb der Hauptverkehrszeit in den Zügen kostenlos möglich. Die Mitnahmeregelungen wurden in allen Verkehrsverbünden harmonisiert. Um Radfahren in Kombination mit Bus und Bahn noch attraktiver zu machen, gibt es im Öffentlichen Personennahverkehr somit verschiedene Erleichterungen und Angebote. Ziel ist, so nachhaltige individuelle Reiseketten zu ermöglichen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es aktuell 19 Tarif- und Verkehrsverbünde. Manche umfassen nur einen Landkreis, wie etwa der Kreisverkehr Schwäbisch Hall, andere erstrecken sich über mehrere Bundesländer und eine große Zahl von Land- und Stadtkreisen, wie der Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Während es unterschiedliche Organisationsformen gibt, ist es allen Verbünden gemein, dass in ihnen die vor Ort tätigen Verkehrsunternehmen und die kommunalen Aufgabenträger eng zusammenarbeiten. Bei jedem der 19 Tarif- und Verkehrsverbünde können Sie Fahrkarten für Ihren Verkehr vor Ort erwerben, gültig für alle Verkehrsmittel des Nahverkehrs. Für Fahrten über das Gebiet ihres Verbundes hinweg steht Ihnen der bwtarif, das Deutschlandticket und das Deutschlandticket JugendBW zur Verfügung. Außerdem bieten Ihnen die Internetauftritte der Verkehrsverbünde umfassende Informationen zu den Preisen von Fahrkarten, zu Fahrplänen und in Zusammenarbeit mit der Elektronischen Fahrplanauskunft EFA BW können Sie dort auch Ihre regionale Reisekette planen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Durch das Gesetz werden Vorhaben in den Bereichen öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Rad- und Fußverkehr und Straßenbau, Maßnahmen des Lärmschutzes, der Luftreinhaltung und der Wiedervernetzung von Lebensräumen sowie die Errichtung von Schnittstellen des Güterverkehrs gefördert. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität. Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Vorhabenträger des ÖPNV/SPNV und sonstige Verkehrsunternehmen Höhe und Umfang der Förderung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten . Bei folgenden Vorhaben kann eine erhöhte Förderung in Höhe vonbis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gewährt werden: Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV Vorhaben im Interesse eines Aufgabenträgers des SPNV Vorhaben, die einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten Welche Kosten zuwendungsfähig sind, ist in einer Verwaltungsvorschrift geregelt; für Planungskosten mit Vorhabenbezug wird eine Planungskostenpauschale gewährt. Die Planungskostenpauschale beträgt 10 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten; bei Anträgen, die bis zum 31.12.2021 gestellt werden, wird eine Pauschale in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gewährt. Bei erheblichen Kostensteigerungen in Härtefällen ist eine Nachbewilligungen möglich. Zuständige Behörde: das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Bewilligungsstelle) Verfahren: Für eine Förderung muss das Vorhaben zunächst in ein vom Verkehrsministerium mindestens jährlich aufgestelltes Förderprogramm aufgenommen worden sein. Anmeldefrist für die Aufnahme beim zuständigen Regierungspräsidium: 31.10. in den Bereichen ÖPNV und Straßenbau 30.09. im Bereich Rad- und Fußverkehr Seit 2020 besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer unterjährigen Programmaufnahme. Nach Aufnahme in das Landesprogramm kann auf Antrag eine Zuwendung gewährt werden. Die Einzelheiten des Förderverfahrens unterscheiden sich in den verschiedenen Förderbereichen und werden untergesetzlich in einer Verwaltungsvorschrift geregelt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

Infobereiche