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Klimaspartipp_Januar_2024.pdf

Klima-Spartipp des Monats Januar: Aus ist In! In diesem Sinne geht es darum, dass elektronische Geräte nur eingeschaltet sind, wenn diese wirklich benutzt werden. Energie sparen ist einer der Trends der vergangenen Jahre und wird dies auch in Zukunft sein, daher der marketinghafte Slogan dieses Tipps. In der Praxis gibt es allerdings oftmals eine Barriere, die einen am Ausschalten von Geräten hindert. Frei nach einem berühmten Zitat der Filmgeschichte: Die Macht der Gewohnheit sei mit dir. Nicht selten laufen die kleinen und großen „Stromfresserchen“ des Alltags allein aus Gewohnheit und nicht, weil diese gerade benutzt werden. So lohnt es sich manchmal durchaus zu hinterfragen, ob beispielsweise der Fernseher wirklich laufen muss, wenn eigentlich gerade was anderes gemacht wird. Auch im Büro, ist`s oftmals so, dass mehrere Bildschirm‘ sind an, obwohl man einen nur gebrauchen kann. Um dieses alltägliche Hamsterrad der Gewohnheit zu durchbrechen, ist es ganz hilfreich, sich immer wieder die eine Frage zu stellen, die bereits Shakespeare in seinem berühmten literarischen Werk Hamlet vor langer Zeit ganz ähnlich stellte: An sein oder nicht an sein, das ist hier die Frage? Wer sich diese Frage regelmäßig stellt und mit einem klaren ja oder nein beantworten kann, hat ein blütenreines Gewissen und erzielt diese Reinheit, ganz ohne die fantastischen Versprechen der Wunderwaschmittel aus der Werbung. Zudem kann damit an der richtigen Stelle gespart werden, nämlich beim Energieverbrauch. Mit folgendem Satz, lässt sich gut merken, was alle aktuell nicht benötigten elektronischen Gerätschaften stets sein sollten: Aus, aus, aus, das Gerät ist aus! Übrigens gilt die Sache mit dem Ausschalten auch für Fahrzeuge. Werden diese nicht gefahren, also beispielsweise beim Warten auf jemanden, ist der Motor ebenfalls auszuschalten. Dies vermeidet unnötige Verbräuche und Emissionen. Ganz nebenbei ist ein unnötig laufender Motor nach StVO nicht erlaubt, weshalb hier gar ein Bußgeld fällig werden kann. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 83,66 KB
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    Zuletzt geändert: 19.01.2024
    Unterhalt

    Die Eheleute verpflichten sich gegenseitig durch die Heirat zu einem angemessenen Unterhalt. Rechtlich stellen die Erwerbstätigkeit und die Haushaltsführung in der Regel gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt dar. Sie regeln selbst, wie Sie die angemessene Versorgung der Familie sicherstellen. Wenn eine Regelung der laufenden Versorgung nicht möglich ist, hat jeder der Eheleute Anspruch auf angemessenen Unterhalt. Was angemessenen ist, hängt von den konkreten Lebensverhältnissen der Eheleute ab. Die Eheleute müssen die Kosten des Haushalts gemeinsam tragen. Der Ehegattenunterhalt ist im Streitfall auch gerichtlich einklagbar (Unterhaltsklage). Nach der Trennung können beide Ehegatten Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Nach der Scheidung soll jeder für sich allein sorgen. In bestimmten Fällen besteht aber ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn kleinere Kinder betreut werden. Unterhaltspflicht gegenüber Kindern Wie und auf welche Art sie ihren minderjährigen Kindern gegenüber Unterhalt leisten, können die Eltern bestimmen. Wenn Kinder zu Hause leben, wird der Unterhalt in der Regel in Form von Unterkunft, Verpflegung und Kleidung geleistet. Leben die Eltern getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, seine Unterhaltspflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil muss entsprechend den Unterhalt durch Geldleistungen erbringen. Lebt das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen (Wechselmodell), sind in der Regel beide Elternteile zu einer Geldzahlung verpflichtet. Mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes erlischt die Pflicht der Eltern zu Pflege und Erziehung. Beide Eltern erbringen ihre Unterhaltspflicht grundsätzlich in Form von Geldleistungen. Hinweis: Nicht nur Eltern sind unterhaltspflichtig. Auch andere Verwandte in gerader Linie wie zum Beispiel Großeltern können zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen können. Zudem sind auch Kinder gegenüber ihren Eltern und Großeltern zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, wenn diese bedürftig sind. Nicht unterhaltspflichtig sind Verwandte der Seitenlinie wie zum Beispiel Geschwister. Dauer der Unterhaltsverpflichtung Eine Altersgrenze, ab der Eltern ihren Kindern keinen Unterhalt mehr schulden, gibt es nicht. Grundsätzlich müssen die Eltern bis zum Abschluss einer ersten angemessenen Berufsausbildung Unterhalt leisten. Achtung: Kinder, die nach dem Schulabschluss keine Ausbildung aufnehmen oder eine bereits seit längerem betriebene Ausbildung ohne Zustimmung der Eltern abbrechen, müssen jedoch grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt sorgen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes. Dazu gehört auch die Pflicht der Eltern, nach ihren Möglichkeiten den Kindern eine Schul- oder Berufsausbildung zu finanzieren, die ihren Neigungen und Begabungen entspricht und geeignet ist, den Kindern eine wirtschaftliche Selbständigkeit zu vermitteln. Das Kind ist neben einer solchen Ausbildung nicht verpflichtet, einen Nebenjob auszuüben. Die Ausbildung muss allerdings zielstrebig und ohne vermeidbare Verzögerungen abgeschlossen werden. Höhe des Unterhalts Die Höhe des in Geld zu leistenden Unterhalts hängt vor allem ab von folgenden Punkten: aktuelles Einkommen der Eltern Alter des Kindes Zahl der Personen, denen Unterhalt zusteht[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Produkthaftung

    Wie Ihnen bereits im Kapitel „ Produktsicherheit " erläutert wird, müssen auf dem Markt bereit gestellte Produkte bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch die Sicherheit gewährleisten. Dennoch kann ein Produkt, das in Ihre Hände gelangt, fehlerhaft sein. Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die Schadenersatzpflicht des Herstellers für ein fehlerhaftes Produkt. Danach muss der Hersteller eines Produkts in der Regel dann haften, wenn durch einen Fehler des Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Auf ein Verschulden des Herstellers kommt es für diese Haftung nicht an (sogenannte Gefährdungshaftung). Der Hersteller muss also dafür einstehen, dass infolge fehlender Sicherheit seines Produkts eine Gefahr für Personen oder deren Eigentum entstanden ist. Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) versteht unter einem Produkt jede bewegliche Sache sowie Elektrizität. Eine Haftung für eine Sachbeschädigung tritt allerdings nur dann ein, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist. Hinweis: Im Fall einer Sachbeschädigung muss die oder der Geschädigte einen Schaden bis zu einer Höhe von EUR 500,00 selbst tragen. Die Ersatzpflicht des Herstellers ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat, nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte, er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat, der Fehler darauf beruht, dass das Produkt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte. Die Beweislast für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt die oder der Geschädigte. Hinweis: Der Hersteller darf die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) im Voraus weder ausschließen noch beschränken. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig. Eine Haftung aufgrund anderer Vorschriften bleibt unberührt. Sollte Ihnen durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden entstanden sein, dann müssen Sie den Schaden gegenüber dem Hersteller geltend machen. Für die Beratung in Fragen der Produkthaftung und für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche steht Ihnen jede Rechtsanwältin oder jeder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zur Verfügung. Für Informationen und Beratung können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wenden. Tipp: Die Europäische Union veröffentlicht auf ihren Seiten unter der Bezeichnung "Safety Gate" wöchentlich eine aktuelle Liste mit Non-Food-Produkten, vor denen gewarnt wird (RAPEX-Meldungen). Darüber hinaus finden Sie auf der Seite auch die Warnmeldungen der letzten Jahre.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Strom- und Gaspreise

    Der Alltag ist ohne 24-stündige Energieversorgung nicht mehr vorstellbar. Das Licht anzuschalten ist ebenso wie Warmwasser oder Heizung im Winter völlig selbstverständlich geworden. Für die flächendeckende Energieversorgung sind die Strom- und Gasversorgungsunternehmen zuständig. Welches Unternehmen Ihnen den Strom liefern soll, können Sie selbst auswählen. Dies ist durch das seit Juli 2005 geltende Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) möglich geworden, das die Trennung von Stromlieferant und Stromnetzbetreiber festgelegt hat. Der Strompreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Kosten für Stromerzeugung Vertrieb Netzkosten Abrechnungs- und Messkosten staatliche Abgaben und Steuern Konzessionsabgaben an die Gemeinden Wie Sie Ihren Stromlieferanten wechseln können und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung. Obwohl der Gasmarkt zur gleichen Zeit wie der Strommarkt liberalisiert wurde, haben die Verbraucherinnen und Verbraucher in den meisten Gebieten Deutschlands immer noch eine sehr geringe Auswahl an alternativen Gasanbietern. Positiv ist aber, dass der Wettbewerb langsam in Schwung kommt. Sie sollten auf jeden Fall einen kostenlosen Gaspreisvergleich vornehmen. Neben dem Wechsel zu einem anderen Versorger bieten auch die lokalen Anbieter häufig günstigere Tarife an. Der Preisvergleich dauert nur wenige Sekunden und kann mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen. Der Gasanbieterwechsel ist genauso einfach und risikofrei wie der Wechsel des Stromanbieters. Der Gaspreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Erdgasförderung, -beschaffung beziehungsweise -vertrieb Netzkosten Abrechnungs- und Messkosten staatliche Abgaben und Steuern Konzessionsabgaben an die Gemeinden Tipp: Sollten Sie Fragen zu Strom- oder Gaspreisen, deren Zusammensetzung oder Ihrer Rechnung haben, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Diese berät Sie auch, wenn Sie den Stromanbieter wechseln möchten. Der Bund der Energieverbraucher informiert auf seinen Seiten ebenfalls ausführlich über Themen rund um die Energieversorgung. Eine aktuelle Preisübersicht mit den Gaspreisen für Baden-Württemberg bietet das Umweltministerium als Landesenergiekartellbehörde auf der Internetseite www.versorger-bw.de an. Haben Sie den Verdacht, dass der Zähler für Strom, Gas, Wasser oder Wärme nicht ordnungsgemäß funktioniert beziehungsweise falsch geeicht ist, können Sie sich beschweren. Wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung. Tipp: Nützliche Tipps, wie Sie im Alltag ohne großen Aufwand Energie sparen können, geben das Energie-Sparbüchle und die Broschüre "Energiesparen im Haushalt" des Umweltministeriums. Die Strom- und Gasnetzbetreiber werden von der Bundesnetzagentur beziehungsweise den Landesregulierungsbehörden kontrolliert. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Vorschriften für den Netzanschluss, das heißt, einen diskriminierungsfreien, angemessenen und transparenten Netzzugang für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten und Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang. Hinweis: Die Bundesnetzagentur beziehungsweise die Landesregulierungsbehörden sind nicht dafür zuständig, Gas- oder Strompreise für Sie als Endverbraucher zu überprüfen. Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Energiepreise müssen Sie mit Ihrem Energieversorger unmittelbar oder durch Klage vor dem Zivilgericht klären. Allerdings unterliegen die Gasendpreise für Haushaltskunden noch der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Tipps zur Bewerbung

    Ob Sie einen neuen Arbeitsplatz bekommen, hängt stark davon ab, wie Sie sich in Ihrer Bewerbung präsentieren. In der Regel erwarten Unternehmen eine schriftliche Bewerbung. Um aus der großen Zahl von Bewerbungen die "passende" herauszufinden, führen die meisten Betriebe eine Vorauswahl der eingereichten Bewerbungsunterlagen durch. Folgende Unterlagen sollten Sie – soweit in der Stellenausschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt wird – in dieser Reihenfolge zu einer vollständigen schriftlichen Bewerbung zusammenstellen: Bewerbungsschreiben tabellarischer Lebenslauf gegebenenfalls mit Lichtbild Kopien Ihrer letzten Arbeitszeugnisse gegebenenfalls Kopien der Abschlusszeugnisse Ihrer Berufsausbildung (z.B. Gesellen- oder Meisterbrief, Diplomzeugnis) gegebenenfalls das Abschlusszeugnis der Schule gegebenenfalls Nachweise über Praktika oder Zusatzqualifikationen Einige Unternehmen sind dazu übergegangen, anonyme Bewerbungen zu verlangen oder auf Angaben wie Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort oder ein Lichtbild zu verzichten. Dies sollten Sie beachten. Worauf sollten Sie achten? Schreiben Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit dem Computer, achten Sie darauf, dass der linke Rand ausreichend ist, um die Bewerbung auch in einer Mappe lesen zu können (etwa 2,5 cm). Verwenden Sie ein ansprechendes Foto vom Fotografen, möglichst kein Automatenfoto! Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift auf die Rückseite des Fotos und befestigen Sie es auf dem Lebenslauf. Achten Sie auf die Rechtschreibung und auf ordentliche Unterlagen ohne Flecken und Knicke. Reichen Sie das Bewerbungsschreiben und den Lebenslauf immer im Original ein, Zeugnisse oder Bescheinigungen als gut lesbare Kopie. Kontrollieren Sie, ob Ihre Daten und persönlichen Angaben im Bewerbungsschreiben mit denen im Lebenslauf übereinstimmen. Lassen Sie Ihre Unterlagen von einem Bekannten überprüfen, ob sie klar, deutlich und fehlerfrei geschrieben sind und Sie sich positiv darstellen. Machen Sie von Ihrem Bewerbungsschreiben eine Kopie, damit Sie noch wissen, was Sie geschrieben haben, wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Legen Sie die Unterlagen in eine handelsübliche Bewerbungsmappe oder einen Clip-Hefter und achten Sie auf die Reihenfolge: Lebenslauf mit Foto, Zeugniskopien in zeitlicher Abfolge, das aktuellste zuerst. Das Bewerbungsschreiben legen Sie lose ein. Verschicken Sie alles in einem großen stabilen Briefumschlag (nicht knicken). Vergessen Sie nicht, auch auf den Umschlag Ihren Namen und Ihre Adresse und den richtigen Empfänger zu schreiben. Achten Sie außerdem auf ausreichendes Porto und bringen Sie den Umschlag am besten persönlich zur Post. Für Onlinebewerbungen ist es erforderlich, dass Sie Ihre Bewerbungsunterlagen digital zur Verfügung haben. Ihre Unterlagen und Zeugnisse sollten Sie am besten in Form von PDF-Dateien verschicken. Häufig wird der Prozess über Bewerbungsportale der Unternehmen geführt. Vorstellungsgespräch Erscheinen Sie pünktlich und achten Sie auf eine freundliche Begrüßung. In der Regel beginnt der Arbeitgeber das Gespräch. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich auf die Stimmung einzustellen. Nach Ihrer persönlichen Vorstellung und einigen Informationen zu Ihrer Ausbildung sollten Sie deutlich machen, warum Sie sich gerade auf diese Stelle bewerben. Zeigen Sie, dass Sie Interesse an der Stelle haben, kompetent und motiviert sind. Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand müssen Sie grundsätzlich wahrheitsgemäß beantworten, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an Informationen über eine Erkrankung oder eine Krankheitsgefährdung hat und diese einen Bezug zum einzugehenden Arbeitsverhältnis hat. Stellen Sie Fragen zu Ihrer späteren Tätigkeit. Versuchen Sie zum Abschluss Ihres Gesprächs einen Termin auszumachen, an dem Sie sich entweder selbst oder sich das Unternehmen bei Ihnen meldet.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Ausschreibungspublikationen

    EU-weite Ausschreibungen sowie Ausschreibungen des Bundes, der Länder und der Kommunen werden in der Regel elektronisch auf speziellen Ausschreibungsportalen bekannt gegeben. Ausschreibungsportal EU Tenders Electronic Daily (TED) TED ist die Onlineversion des Supplements zum Amtsblatt der EU. Auf diesen Seiten finden Sie alle Ausschreibungen der EU-Mitgliedstaaten, die ab den EU- Schwellenwerte n liegen. Auch erhalten Sie Informationen über beabsichtigte Vergabeverfahren oder über vergebene Aufträge. Länderübergreifende Ausschreibungsportale Portal "e-Vergabe" Die Vergabeplattform des Bundes informiert Sie über alle Ausschreibungen des Bundes sowie der teilnehmenden Länder und Kommunen. Sie haben die Möglichkeit, Vergabeunterlagen in elektronischer Form kostenfrei anzufordern und an Vergabeverfahren auf elektronischem Wege teilzunehmen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Portal "bund.de - Verwaltung online" Das Portal "bund.de" bietet für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen unter anderem Informationen zu Ausschreibungen der Vergabestellen der öffentlichen Verwaltung und ausgewählter Vergabeplattformen (Kooperations- und Schnittstellenpartner). Auch elektronische Vergabeverfahren, die über die E-Vergabe-Plattform des Bundes abgewickelt werden, sind auf "bund.de" sichtbar. Portal "Vergabe24" Vergabe24 ist eine gemeinsame Plattform der Staatsanzeiger und Ausschreibungsdienste von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, des Deutschen Ausschreibungsblattes und der bi medien. Auch hier können Sie nach öffentlichen Ausschreibungen suchen, Ausschreibungsunterlagen anfordern und Informationen zum öffentlichen Auftragswesen erhalten. Elektronischer Bundesanzeiger Der Elektronische Bundesanzeiger ist die Plattform für zentrale Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und rechtlich relevante Unternehmensnachrichten der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH. Im Bereich "Verschiedene Bekanntmachungen" finden Sie publizierte Ausschreibungen. Ausschreibungsportale in Baden-Württemberg Im Modul " Öffentliche Ausschreibungen " dieses Portals werden Vergabebekanntmachungen der Vergabestellen des Landes veröffentlicht. Sie können hier kostenlos die Ausschreibungsveröffentlichungen einsehen. Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) In der Landesverwaltung Baden-Württemberg beschafft grundsätzlich jede Dienststelle des Landes die von ihr benötigten Waren und Dienstleistungen selbst. Größte und wichtigste Beschaffungsstelle ist das LZBW. Es beschafft Ausrüstungsgegenstände der Polizei und Justiz sowie des Straßen- und Wasserbaus und Bedarfsgegenstände für die Landeseinrichtungen wie zum Beispiel Personenkraftwagen, Büromaterial, Büroeinrichtung, Schulungsraumausstattung, technisches Zubehör, EDV-Zubehör, Multifunktionsgeräte, Informationstechnik und Verbrauchsmaterial, drucktechnische Leistungen, Leuchtmittel, Kraftstoffe, Büro- und Reinigungsmaschinen sowie verschiedene weitere Artikel, die innerhalb der Landesverwaltung von zahlreichen Dienststellen in größeren Mengen benötigt werden. Außerdem unterhält das LZBW einen Vergabeservice, der für die Vergabestellen Ausschreibungsverfahren mittels moderner elektronischer Ausstattung rationell durchführen kann. Staatsanzeiger-Verlag Auf den Internetseiten des Staatsanzeiger-Verlags finden Sie Links zu Ausschreibungspublikationen in Baden-Württemberg und weitere Informationen zum öffentlichen Auftragswesen. IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg Der Internetauftritt der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg bietet aktuelle Informationen zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Auch können Sie hier nach Ausschreibungen suchen. Landratsämter und Gemeinden Viele Landratsämter und Gemeinden geben öffentliche Ausschreibungen bereits auf der eigenen Homepage bekannt. Hinweis: Im Übrigen wird auf die Vielzahl sonstiger (auch privater) Ausschreibungsdienstleister in elektronischer Form oder in Printform verwiesen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Hochwasser- und Georisiken

    In einer von Hochwasser bedrohten Wohnlage können Sie selbst durch gezielte Vorsorge zur Schadensbegrenzung beitragen. Dies betrifft beispielsweise Vorbereitungen wie: Abdichtung von Hauseingängen und Fenstern (zum Beispiel durch wasserfeste Bretter oder Sperrholzplatten) Sicherung von Heizöltanks gegen Aufschwimmen Auslagerung von Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen in gefährdeten Räumen Planung der Evakuierung. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Kapitel " Hochwasser " der Lebenslage " Umwelt und Naturgefahren ", in den Leistungsbeschreibungen " Hochwasservorhersage abrufen “ und „ Hochwassergefahrenkarten nutzen " sowie auf dem Hochwasserportal Baden-Württemberg . Tipp: In dem Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie Anregungen, wie Sie sich auf Hochwasser vorbereiten können und was Sie nach einem Hochwasser beachten müssen. In den Hochwassergefahrenkarten ist ersichtlich, ob und in welchem Ausmaß Häuser, Wohnungen und Industriestandorte von Hochwasser betroffen sein können. Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg bietet Ihnen im Fall von steigenden Pegeln von Flüssen und vom Bodensee immer aktuelle Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten sowie Hochwasservorhersagen. Georisiken Durch Georisiken, wie beispielsweise durch gravitative Massenbewegungen (Fels-, Bergstürze, Erdrutsche, Murgänge und so weiter) oder auch durch spontan auftretende Verkarstungsstrukturen wie Erdfälle können katastrophenartige Gefährdungen für Straßen, Schienen oder auch Siedlungen (zum Beispiel Gebäudeschäden) entstehen. Auch wichtige Versorgungsleitungen wie beispielsweise Strom-, Gas- oder Wasserversorgungsleitungen können beschädigt werden. Gravitative Massenbewegungen entstehen in Gebieten mit ausreichender Reliefenergie und können durch Extremwetterlagen wie Starkregen und Hochwasser, Erdbeben oder menschliche Eingriffe ausgelöst werden. In Baden-Württemberg sind beispielsweise folgende Bereiche von gravitativen Massenbewegungen verstärkt betroffen: Bekannte Felssturzgebiete: canyonartig eingeschnittene Täler des Südschwarzwalds (zum Beispiel Wehratal, Schlüchttal, Albtal, Höllental) tief eingeschnittene Täler des Oberjuras (zum Beispiel Oberes Donautal) tief eingeschnittene Täler des Albtraufs (zum Beispiel an den "Albsteigen") sonstige sehr steile Täler (zum Beispiel Oberes Neckartal, Wutachgebiet, Kochertal, Jagsttal) Bekannte Rutschgebiete: Tertiäre Gesteine im südlichen Oberrheingraben (zum Beispiel im Markgräfler Land und bei Lörrach) Tertiäre Gesteine des Molassebeckens (zum Beispiel bei Bodman oder Sipplingen) Grenzbereich des Mittel-/Oberjuras am Trauf der Schwäbischen Alb (zum Beispiel bei Mössingen) Opalinuston-Formation (zum Beispiel am Fuße des Albtraufs) Trossingen-Formation (ehemals Knollenmergel, zum Beispiel bei Göppingen oder bei Schwäbisch Gmünd) Mittelkeuper (zum Beispiel Heilbronner Raum oder Stuttgarter Raum, bei Murrhardt) Wutachtal Grenzbereich des Mittleren zum Oberen Muschelkalk (zum Beispiel im Kochertal oder Jagsttal) Verkarstungsstrukturen entstehen vor allem im Verbreitungsbereich von sulfathaltigen Gesteinen (Sulfatkarst) des Mittleren Muschelkalks sowie der Grabfeld-Formation (ehemals Gipskeuper) beziehungsweise von Karbonatgesteinen (Unterer und Mittlerer Muschelkalk, Oberjura). In Baden-Württemberg sind vor allem folgende Georegionen von Verkarstungsstrukturen betroffen: Schwäbische Alb (Karbonatkarst) Gäulandschaften (Sulfat- und Karbonatkarst) Den Verkarstungsstrukturen ähnliche Erscheinungsformen können in Arealen mit Altbergbau entstehen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg, Fachbereich Landesingenieurgeologie , sind sowohl in der Schadensprävention als auch im Rahmen von Sofortmaßnahmen tätig und werden im Bedarfsfall über die Alarmpläne der Landkreise kontaktiert.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Amtsblatt_2024_09_13_KW37.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 13. September 2024 Nummer 37 Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. 18. Baindter um die zwölfte Deutsche Meisterschaft im Hof der Villa Schaffen die Dachser Allstars die Titelverteidigung? Bleibt der Pott wieder in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Termin: Samstag, 21. September 2024 Beginn: 10 Uhr 20 Meldeschluss: Es gibt noch wenige Start- plätze! Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Baumaßnahme in der Ortsmitte Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Baustelle in der Ortsmitte befindet sich in der „heißen Phase“. Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Stand so- wie über den weiteren Verlauf der Baumaßnah- me: Neben der Offenlegung des Sulzmoosbachs, die dazu führt, dass wir für Wasser im Hochwasser- fall und bei Starkregen mehr Platz schaffen und dazu mehr Aufenthalts- qualität für unsere Bür- gerinnen und Bürger, wird vom 16. bis 18.September 2024 der Asphaltbelag in der Küferstraße und in der Straße zwischen Dorfplatz und CAP-Markt sowie auf den Gehwegen in diesem Bereich einge- bracht. Hierfür ist eine Vollsper- rung für den Verkehr erforderlich. Die Umlei- tungsstrecke erfolgt über die Fischerstraße. Die Parkplätze am Dorfplatz müssen in diesem Zeit- raum ebenfalls voll ge- sperrt werden. Als alter- native Parkmöglichkeiten stehen während der Voll- sperrung der Mühlepark- platz und der Parkplatz hinter CAP-Markt und Sparkasse zur Verfügung. Fußläufig sind die Apotheke, die Arztpraxen, die Bäckerei Hamma sowie der Friseursa- lon über den oberen Zugang bei der Pizzeria Romano erreichbar. Dieser Zugang ist nicht barrierefrei! Nach Fertigstellung der Asphaltierungsarbeiten stehen alle Parkplätze in der Ortsmitte wieder zu Verfügung. Auch die barrierefreien Bushaltestellen werden Ende September für den Betrieb freigegeben! Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmäßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung D H 468 .30 468 .24 7 4 6 8 .4 5 471 .79 471.82 471 .82 471 .80 471 .77 471.87 4 7 2 .2 7 4 7 1 .8 0 4 7 1 .8 1 4 70 .72 470 .17 470 .15 4 7 0 .1 6 470 .87 470.82 4 7 0 .7 1 469 .92 4 6 9 .7 4 470 .82 470 .56 469 .51 471 .83 471 .83 471 .57 471.47 472 .07 468 .89 469 .60 469 .61 469 .65 469 .64 469 .65 469 .63 469 .61 469 .65 469 .00 469 .24 469 .28 469 .8 70 1 65 1 87 472.47 472 .67 472.75 469 .29 469 .40 470 .22 469 .98 469 .83 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471 .97 471 .37 471.08 470 .84 470 .94 4 7 0 .9 6 470 .82 47 .48 70 .10 469.54 469 .89 469 .99 469 .98 470 .01 4 6 9 .8 4 469 .67 4 6 9 .6 8 4 6 9 .6 8 4 6 9 .7 2 4 6 9 .6 5 469 .59 469 .58 469 .59 469 .59 469 .04 468 .87 468 .97 469 .00 469 .02 469 .05 469 .09 472 .87 472.53 472 .70 473 .01 4 7 3 .0 472 .35 472.17 472 .20 472 .90 4 472 .95 472 .88 472 .61 472 .85 473 .01 472 .67 4 7 2 .7 7 472 .83472 .78 470 .21 469 .31 469 .55 469 .93 471 .12 471 .12 471 .07 469 .57 469 .54 471 .80 471 .90 469 .20 469 .18 470 .08 472.69 466 .54 2/ 4 62/2 57/3 58/12 467.82 7.66 .61 467.37 467.53 467.87 467.95 467.73 467.70 467.61 467.56 467.27467.20 467.43 469.31 469.16 469.52 466.56 467.07 467.32 470 .03 O K A ttika 471 .32 46 0 469 .32 4 6 8 .4 5 471 .78 471 .81 471 .78 471 .79 471 .85 4 7 2 .2 7 4 7 1 .7 9 4 7 1 .8 0 470 .85 470 .71470 .72 470 .16 470 .84 470 .81 470 .75 4 7 0 .6 9 469 .86 469.75 469.76 4 6 9 .7 4 470 .82 470 .56 4 7 0 .5 6 471 .83 O K M a 471 .71 471 .87471.69 471.61 471 .52 472 .07 468 .88 469 .64 469 .66 469 .63 469 .61 469 .68 469 .62 469 .69 469 .66 469 .61 469 .42 469 .37 469 .07 469 .21 469 .11 472.19 469 .53 469 .75 470 .15 470 .06 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471 471.46 471.27 470 .99 470 .84 471.01 4 7 0 .3 6 471 36 0 .10 469.57 469.54 469.53 469.57 469 .56 469 .57 469 .61 469 .73 4 6 9 .8 7 4 6 9 .8 4 469 .83 4 6 9 .8 5 4 6 9 .7 0 4 6 9 .6 5 469 .62 469 .60 469 .59 469 .04 469 .11 469 .28 472 .34 4 7 2 .3 4 472 96 472 .53 472 .96 472 .86 469 .29 469 .42 469 .36 469 .51 Whs Ghs 472.05 470 .17 470 .17 470 .80 469.90 471 .73 469 .14 469 .24 470 . 9 470 .85 470 .78 469 .67 469 .64 471 .23 473 .27 466 .63 48/4 5 468 467.19 467.25 467.47 468.00 467.36 467.29 466.93 466.72 469.53 469.42 466.52 466.48 467.13 467.10 467.13 467.28 470 .01 469.47 469.31 469.13 68.20 468.46 468.36 468.37 468.50 468.13 468.18 468.19 468.12 467.99 468.10 468.15 468.31 468.37 468.52 467.96 4 467.60 467.81 467.64 467.83 467.66 467.87 467.71 467.92 467.83 468.04 46 468 44 51 467.48 8 3 9 79 8 8 58 7 5 4 2 8 4 1 2 467.88 220002220200088 22888 22...6668888888888888 ....6666888688888888 468 468.2 468 . 24 30 0 80-9 55-99 55-9955-99 55-99 55-99 55-99 80-99 80-99 80-99 0-99 80-99 80 9 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-50 55- 0 55 -9 9 55 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 80 9 80-99 0-99 130-99 130-99 130-99 0-99 130-99 155-99 155-99 155-99 155-99 155-99 180-99 80-99 113300-9999 00-9999 80 9 46 8. 37 468.35 4 6 8 .4 5 46 8. 45 46 8. 45 S tü tze ML Typ LTM440 R65) 9/27W ML Typ (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ M440 (R65) 9/27W M L T yp L T M 4 4 0 (R 6 5 ) 9 /2 7 W BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60 24W ML Typ LTM440 W ML Typ LTM440 (C60) 24W M TM440 (C60) ML Ty M440 (C60) 2 ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ M440 (C60) 2 M ML Typ LTM440 (C60) 24W SL LPH S LP SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m 30 Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 Fahrrad- Repar.Station PL Typ ZFY230 40 W 0 ML Typ LTM440 (R65) 9/27W BS 3 x Entlüftungshaube Wasserspiel Leerrohr "Windsensor" zu Mastleuchte ML Typ LTM (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W Leuchte zusätzlich austauschen JF 07.02.2024 B S T yp E T C 1 20 ( M ) 0 TM440 ((( ((C 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" 21.5 r camp. "Els 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summ 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. nsylv Summit" 21.6 ax. pen sylv. "Summit" 21 6 21 rax. penn ylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.7 | Gled. triac. "Inermis" Ulmus "Lobel" 28 Stück 21.9 | Prunus avium 21.10 | Prunus padus 21.11 | Prunus padus "Tietfurt" 21.11 | Prunus padus "Tietfurt" 21.12 | Sophora jap. 21.13 | Tilia tom. "Brabant" 21.14 | Quercus cerris 21.15 | Acer ginnala 21.15 | Acer ginnala 21.17 | Amel. lamarckii 21.17 | Amel. lamarckii 21.18 | Amel. lamarckii 21.19 | Amel. lamarckii 21.20 | Gled. triac. "Inermis" 21.20 | Gled. triac. "Inermis" 21.21 | Gled. triac. "Skyline" 21.22 | Perrotia persica 21.22 | Perrotia persica 21.6 | Frax. Pflanzung 3/ Ty Gartenhydrant 8,00 EWE-Gartenhydrant OK 467,95 EWE-Gartenhydrant OK 467,76 Unterflurverteiler Rathaus CAP-Markt Schenk- Konrad-Halle Kreis- sparkasse Mühlstraße Marsweilerstraße K üferstraß e Dorfplatz Totalsperrung für KFZ Durchgang Fußgänger Gehweg Küferstraße Fußweg zu Praxen/ Apotheke + Ladengeschäfte mit Einschränkungen möglich. Z u g an g P ra xe n + L ad en g es ch äf te ü b er R am p e Bäckerei Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Baindt bekämpft Blutkrebs Registrierungsaktion am Samstag, 21.09.2024 im Rahmen des 18. Human-Table-Soccer-Turniers Wo? Villa, Marsweilerstraße 24 Wann? 10:00 - 15:00 Uhr Was muss ich tun? Mit einem Stäbchen wird ein Abstrich im Mund gemacht (das tut nicht weh und geht schnell). Warum? Es gibt nichts Einfacheres, ein Menschenleben zu retten! Wo erhalte ich Infos? www.dkms.de, eu.ro@web.de, 075026211367, Marco Busam Alle 12 Minuten erhält in Deutschland ein Patient die Diagnose Blutkrebs. Darunter sind auch viele Kinder und Jugend- liche. Die einzige Chance auf Heilung ist eine Stammzellenspende. Leider findet jeder zehnte Patient keinen Spender. JEDER KANN DER RICHTIGE SEIN UND EIN MENSCHENLEBEN RETTEN! Keine Zeit am Tag der Registrierung? Kein Problem, ruf an und vereinbare einen Termin in der Woche davor. Amtliche Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 10.09.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit Wirkung zum 16.09.2024 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feier- tagen wird das Dienstgebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Sonntag, 15. September 2024 Internationale Tag der Demokratie Gemeindeverwaltung Baindt Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Herbstferien vom 28.10. bis 03.11.2024 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 16.09.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Ferienwohnungen Wir möchten aus aktuellem Anlass darauf aufmerksam machen, dass das Anbieten von Einliegerwohnungen oder Teilen des eigenen, privaten Wohnhauses als Feri- enwohnung auf den einschlägigen Portalen eine gewerb- liche Nutzung darstellt, die bei privaten Wohnhäusern nicht von der Baugenehmigung gedeckt ist. Wenn Sie dennoch Wohnraum für einen begrenzten Zeitraum ver- mieten möchten, müssen Sie in den meisten Fällen eine Nutzungsänderung beantragen. Wer ungenehmigt Feri- enwohnungen betreibt, setzt sich der Gefahr eines bau- aufsichtlichen Verfahrens aus. Herr Hohenhausen vom Bauamt erteilt Ihnen telefonisch unter der 07502/9406- 52 oder per E-Mail unter t.hohenhausen@baindt.de gerne weitere Auskünfte. Herzlich willkommen in der Gemeinde Baindt, Marie Benkel - Ausbildungsstart Die Gemeinde Baindt freut sich, Marie Benkel als neue Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten im Team begrüßen zu dürfen. Am Montag, 02. September hat Ma- rie ihre Ausbildung begonnen und wird in den kommen- den Jahren verschiedene Abteilungen durchlaufen, um umfassende Einblicke in die Arbeit der kommunalen Ver- waltung zu erhalten. Durch ihre Ausbildung wird sie wertvolle Kenntnisse er- werben, die sie gezielt auf ihre zukünftigen Aufgaben vor- bereiten. Wir sind überzeugt, dass Marie ihre Ausbildung mit großem Engagement und Teamgeist absolvieren wird. Gemeinderatssitzung Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 17. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Verga- be der Innentüren und Sanitärtrennwände, sowie der Feuerwehrspinde und Umkleidespinde für den Bauhof 05 Neugestaltung Dorfplatz: Auftragvergabe der Schlos- serarbeiten für die Geländer 06 Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Ver- gabe der Klassenzimmermöbel 07 Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Infor- mation zum Bautenstand und zur Kostenentwicklung 08 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 09 Weiteres Vorgehen Mittagessen Klosterwiesenschule und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne 10 Beginn des Konzessionsverfahrens nach § 47 EnWG für die Strom- und Gasversorgung in Baindt 11 Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt 12 Vereinszuschüsse 2025/2026 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.07.2024 Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. Juli 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Be- schlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2024 ist folgender Beschluss bekanntzugeben: TOP Sonstiges – Baumaßnahme Anbau und Umbau Feuer- wehrhaus und Bauhof: Die Ausschreibungen Elektroins- tallationen, Heizung/Sanitär und Lüftung werden aufge- hoben. Diese werden direkt erneut ausgeschrieben. Bericht der Bürgermeisterin • Sanierung Feuerwehrhaus: Die Gemeinde erhält eine Ausgleichsstockförderung für die Sanierung des Feu- erwehrhauses in Höhe von 330.000 €. Im Haushalt 2025 wurden 242.000 € eingestellt. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Grundsteuerreform: Mit Stand vom 26.06.2024 sind Grundsteuermessbeträge in folgendem Umfang ein- gegangen: - Grundsteuer B: 87,84 % - Grundsteuer A: 70,49 % Die Festlegung des Grundsteuerhebesatzes erfolgt im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen im November oder Dezember 2024. Das Ziel hier- bei ist, trotz einer anstehenden eklatanten Erhöhung der Kreisumlage und einer geringeren Einwohner- zahl aufgrund des Zensus 2022, keine Erhöhung der Grundsteuer. Dennoch werden nach derzeitigem Stand Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit ei- nem Anstieg der Grundsteuer rechnen müssen. Eigentümer von Gewerbegrundstücken und Eigen- tumswohnungen hingegen werden voraussichtlich etwas entlastet. • Zensus 2022: Baindt verliert 117 Personen über den Zensus. Dies stellt einen Verlust von 2,2 % dar. Insge- samt ist in Baden-Württemberg mit -1,2 % ein Bevöl- kerungsrückgang zu verzeichnen, im Landkreis Ra- vensburg sind es -1,5 %. Baindt liegt mit -2,2 % damit über dem Landes- und Landkreisdurchschnitt. Ein Einwohner mit gemeldetem Hauptwohnsitz in Baindt bedeutet für die Gemeinde im kommunalen Finan- zausgleich ca. 1.200 € - 1.500 € jährlich. Die jetzige Einwohnerzahl wird sich diesbezüglich ca. 10 Jahre bis zum nächsten Zensus nicht mehr ändern. Es gibt durchaus auch Kritik an der Vorgehensweise beim Zensus. So sollten bei der Analyse der Genauigkeit der geschätzten Einwohnerzahlen Stichprobenfehler betrachtet werden. Die gemachten Stichproben wer- den hochgerechnet, hierdurch ist mit Ungenauigkeiten zu rechnen. Weiterhin findet kein Datenabgleich mit dem Einwohnermeldesystem statt. Die Polizei, Feuer- wehr und sonstige Behörden greifen damit auf alte Daten zurück. Ein Datenabgleich darf weiterhin nicht vorgenommen werden. Mit dem offiziellen Feststel- lungsbescheid ist im September zu rechnen. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Boden- belagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektro- technik und der Photovoltaikanlage Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Naturwerksteinarbeiten werden an die Firma Flie- sen Röhlich GmbH aus Wendelstein mit einem Auf- tragswert von 1.135,07 € vergeben. 2. Die Fliesenarbeiten werden an die Firma Munz Fliesen aus Ebenweiler mit einem Auftragswert von 29.760,59 € vergeben. 3. Bodenbelagsarbeiten werden an die Raum & Design Mauz aus Immenstaad mit einem Auftragswert von 7.199,80 € vergeben. 4. Die Photovoltaikanlage wird an die Firma Elekt- ro-Fachcenter HAGEN GmbH & Co. KG euronics Ha- gen aus Wilhelmsdorf mit einem Auftragswert von 51.532,15 € vergeben. 5. Die Elektroinstallationen werden an die Firma Elekt- ro-Fachcenter HAGEN GmbH & Co. KG -Filiale Euronics Hagen- aus Wilhelmsdorf mit einem Auftragswert von 146.629,09 € vergeben. 6. Die Lüftungsarbeiten werden an die Firma Kihn aus Fronreute mit einem Auftragswert von 67.001,33 € vergeben. 7. Die Heizung- und Sanitärarbeiten werden an die Fir- ma Kihn aus Fronreute mit einem Auftragswert von 118.445,39 € vergeben. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schache- ner Straße 100 - Vergabe Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Bewerbung „Zwei Familien – ein Hof“ wird aus- gewählt, nach einer Reservierungsphase das Gehöft Schachen zu erwerben. Das „Wohnprojekt Patio“ wird als zweitplatziertes als Nachrücker benannt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem ausgewähl- ten Bewerber eine Reservierungsvereinbarung abzu- schließen. Im Falle eines Rücktritts des ausgewählten Bewerbers kann mit dem Zweitplatzierten eine ent- sprechende Vereinbarung geschlossen werden. Ausschreibung Waldspielplatz – Vorratsbeschluss Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird per Vorratsbeschluss beauftragt, nach erfolgter Ausschreibung der Leistungen für den Waldspielplatz, die Leistungen bis zu einer Summe in Höhe von 96.911,82 € (Kostenberechnung zzgl. 10%) zu vergeben. Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schuppens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiederer- richtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 2. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I mit Änderung“ hinsichtlich des Sichtfens- ters wird -außer für die Schallschutzwand- erteilt. Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Bio- gasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeind- liche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage wird erteilt. Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und der Nutzungsänderung wird vorbehaltlich der Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erteilt. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird vorläufig nicht erteilt. Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Be- triebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirsch- str. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Nutzungsänderung von einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaft- liche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts (mit Planänderung EG vom 23.06.2023) wird erteilt. Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Asphaltend- ausbau wird an die Firma Strabag GmbH, Langenargen zum Angebotspreis von 54.607,72 Euro brutto vergeben. Änderung der Satzung über die Erhebung der Benut- zungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen Der Tagesordnungspunkt wurde auf September vertagt. Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass für die neugewählten Gemeinderäte vom 9. Juni 2024 keine Hinderungsgründe gem. § 29 GemO vorliegen. Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jah- re 2025 und 2026; Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 und Änderung der Wasserversorgungssat- zung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigen- betrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öf- fentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Ge- bührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin der Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Ge- bührenkalkulation von 01.01.2025 bis 31.12.2026 wird zu- gestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversor- gung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) ge- bunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 5. Der ausgewiesene Jahresgewinn 2022 wird in Höhe von +12.840,18 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von -16.025,03 verrechnet. Der Jahresverlust 2023 in Höhe von -73.470,38 € wird mit dem Jahresüberschuss 2024 verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkula- tion werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrund- gebühren für den Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2026 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2025 1,88 € Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2026 1,88 € Die Grundgebühren werden 2025 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/Q3= 4 5,79 NG 7-10 m³/h QN 6/Q3=10 6,47 NG 20 m³/h QN 10/Q3=16 11,55 NG 30 m³/h QN 15/Q3=25 15,21 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/Q3=25 25,52 DN 80 QN 40/Q3=63 25,96 DN 100 QN 40/Q3=63 32,81 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 8. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den An- schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanla- ge und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 3 wird zugestimmt. Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersat- zung – Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Änderung der Hundesteuersatzung wird zugestimmt. Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbe- seitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Ab- wasserbeseitigung ab 01.10.2024 ein Trägerdarlehen in Höhe von 350.000 € zu 3,80 % (Jährliche Tilgung 7.600 €, Zinsanpassung 30.09.2029). 2. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Wasserversorgung ab 01.10.2024 ein Trägerdarlehen in Höhe von 150.000 € zu 3,80 % (Jährliche Tilgung 3.750 €, Zinsanpassung 30.09.2029). 3. Der Gemeinderat stimmt der Trägerdarlehensgewäh- rung an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung außerplanmäßig zu. Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten Ehrung von Gemeinderäten: Gemeinderätin Yvonne Jau- das, Gemeinderat Jürgen Schad und Gemeinderat Johan- nes Kreutle gehörten seit dem 01.07.2014 ununterbrochen dem Gremium des Gemeinderates der Gemeinde Baindt an. In Anerkennung Ihrer Dienste wurden ihnen für ihre 10-jährige kommunalpolitische Tätigkeit die Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg nebst Urkunde und Stehle verliehen. Verabschiedung von Gemeinderäten: Am 9. Juni 2024 fand die Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Baindt statt. Aus dem bisherigen Gremium stellten sich Gemein- derat Heiko Bayer und Gemeinderat Alexander Svoboda nicht mehr zur Wahl. Mit Schreiben vom 27. Juni 2024 hat das Kommunal – und Prüfungsamt des Landratsamts Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ravensburg die Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Baindt für gültig erklärt. Die ausscheidenden Gemeinde- räte und Gemeinderätinnen waren zu verabschieden. Ge- meinderat Heiko Bayer gehörte dem Gremium seit dem 01.12.1999 an. Gemeinderat Alexander Svoboda gehörte dem Gremium seit dem 14.07.2009 an. Gemeinderätin Antje Claßen gehörte dem Gremium seit dem 24.07.2019 an. Diese drei Gemeinderäte wurden verabschiedet. Anfragen und Verschiedenes • Straßenlaternen: Das Gremium bemängelte, dass die Straßenlaternen zu früh ausgeschaltet werden. Zunächst bei Festen wird daher die Straßenbeleuch- tung in Zukunft länger leuchten und die Situation wei- ter beobachtet. Ferienprogramm Vielen Dank an alle Mitwirkenden! Nachdem am 7. September der letzte Programmpunkt durchgeführt wurde, bedankt sich die Gemeinde Baindt bei allen Mitwirkenden recht herzlich, die mit großem Elan, viel Engagement und Begeisterung abwechslungs- reiche Veranstaltungen auf die Beine gestellt haben. Bei den tollen Programmpunkten war für jeden Geschmack etwas dabei, sodass es den Baindter Kindern und Ju- gendlichen auch dieses Jahr in den Sommerferien nicht langweilig wurde. In diesem Sinne auch im Namen aller Kinder und Ju- gendlichen ein herzliches Dankeschön an alle ehren- amtlich Engagierten des Ferienprogramms. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 14. September und Sonntag, 15. September 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 14. September 2024 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 68 66 Sonntag, 15. September 2024 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 2 38 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 11. September 2024 feierte Herr Heinz Hermann Kapitzke seinen 95. Geburtstag. Bürgermeisterin Rürup überbringt Herrn Kapitzke herz- liche Glückwünsche der Gemeinde und darüber hinaus ein kleines Präsent. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur Diamanten Hochzeit Am 05. September 2024 feierten die Eheleute Ingelore und Helmut Lang sowie Hannelore und Erwin Salzer das Fest der Diamanten Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und ganz persön- lich gratuliere ich den Jubelpaaren sehr herzlich und wünsche ihnen für den weiteren gemeinsamen Le- bensweg Gesundheit, Glück und Gottes Segen. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungen September 13.09. Ortsspaziergang naturnahe Blühflächen bei Wasserhü- terinnen (Ecke Marsweilerstr./ Boschstr.) 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 04.10.2024 Redaktionsschluss: 30.09.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Das neue Schuljahr 2024-2025 hat am Mon- tag begonnen und an der Klosterwiesen- schule gibt es einige Neuigkeiten. Unsere Schule: Auch in diesem Schuljahr hat unsere Schule acht Klassen, die jeweils von +/- 21 Schülerinnen und Schülern besucht werden. Insgesamt starten wir mit 173 Schulkindern in das neue Schuljahr. Unser Schulteam: Verabschieden mussten wir uns von unserer Referendarin Frau Jutz. Auch von unserer Leh- rerin Frau Steidle mussten wir Abschied nehmen. Sie wird nun eine erste Klasse an der Grundschule Unteranken- reute übernehmen. Unsere Lehrerin Frau Siegert, die schon in den letzten beiden Jahren abgeordnet war, haben wir endgültig an die Grundschule Blitzenreute verabschiedet. Frau Dittmann begrüßen wir wieder - sie ist an unserer Schule zurück! Wir haben eine neue FSJ, die uns das ganze Schuljahr unterstützen wird: Liana Färber Wir wünschen allen alles Gute für den Start! Unserer diesjährigen Klassenlehrerinnen: 1a Frau Stuberg, 1b Frau Weidlich, 2a Frau Staudacher-Rall, 2b Frau Schreiber, 3a Frau Pechar, 3b Frau Murr, 4a Frau Brugger, 4b Frau Rieger. Unsere diesjährigen Fachlehrerinnen: Frau Cichon, Frau Dittmann, Frau Heberling, Frau Holweger, Frau Schmidt (Referendarin), Frau Lehmann (Gemeindereferentin). Pädagogische Assistentin: Britta Petrino Schulsozialarbeiterin. Frau Nandi Hausmeister: Herr Tasyürek Von 7.45 Uhr bis 12.30 Uhr steht unsere Schulsekretärin Frau Mohring allen mit Rat und Tat zur Seite. Das Betreuungsteam unter der stellv. Leitung von Frau Weiß kümmert sich liebevoll und engagiert um alle ange- meldeten Kinder. Auch das Aula-Team unter der Leitung von Frau Mischkowski freut sich wieder auf viele Kinder zum Mittagessen. Wir wünschen allen ein tolles Schuljahr! Herzliche Grüße Amelie Heberling, Rektorin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Zur Informationi Gras braucht Kühe! - Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch zum Thema „Tierhaltung und Klimaschutz“ auf der Landesgartenschau in Wangen am 21.09.24, 10:00 Uhr Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. und die Erzeugergemeinschaft Milch Bodensee Allgäu w.V. laden Sie herzlich zu einem aufrüttelnden Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch, Professor für Tierernährung an der TU München und einer der führenden Experten für Tierer- nährung und Umweltfragen, ein. Prof. Windisch wird die spannende These vertreten, dass Kühe eine Schlüsselrolle im Klimaschutz spielen und dabei unser Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft auf den Kopf stellen können. Erfahren Sie, warum die Rinderhaltung gerade im Allgäu so wichtig ist und was Grünland mit Klimaschutz zu tun hat. Der Vortrag findet am Samstag, den 21. September um 10:00 Uhr auf der Argenbühne der Landesgarten- schau statt. Bei schlechtem Wetter wird es eine Ausweich- möglichkeit in einen Raum auf dem Gartenschaugelände geben. Nutzen Sie die Gelegenheit, im Anschluss an den Vortrag Ihre Fragen zu stellen und an einer lebehaften Diskussion teilzunehmen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. September – 22. September 2024 Gedanken zur Woche: Sei wie eine Brunnenschale, die erst Wasser in sich sam- melt und dann überfließend weiterschenkt. Bernhard von Clairvaux Samstag, 14. September 15.00 Uhr Baienfurt - Firmauftakt für die Firmung 2024 – Die Firmlinge treffen sich vor der Kirche 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Alina Michelberger, Jo- hanna Rößner, Sophia Rößner, Emilia Stotz, Marie Stotz, Marlene Stör († Magdalena und Klemens Braunagel mit An- gehörigen, Lucia, Max und Paula Fischer, Ger- da und August Thurn, Kurt Städele, Frank-Die- ter Schmitt) Sonntag, 15. September – 43. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 17. September 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 18. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 19. September 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 20. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard, Patrozinium Samstag, 21. September 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 22. September – 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Jakob Kreutle, Robin Schnez, Loana Sordon († Pia und Alfons Häfele, Christina und Wen- delin Fetsch mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Franz und Eugen Schmidt, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Samu Paul Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Mit diesem Motto starten wir am Samstag, 14. September um 15.00 Uhr(!) in die Firmvorberei- tung. Wir treffen uns vor der Kirche in Baienfurt. Ende gegen 17 Uhr. Es reicht also noch gut für alle, die zu „Sister-Akt“ wollen. Wir freuen uns auf euch. Euer Firmteam Hüttenbericht 2024 Antike, Mittelalter, 80er und Zukunft - diese Zeitepochen haben die Minis aus Baienfurt und Baindt auf der diesjäh- rigen Minihütte bereist. In der zweiten Ferienwoche ging es nämlich für 44 Kinder und 22 Teamer sowie vier Küchen- feen auf die legendäre Minihütte zum Thema „Zeitreise“. Mit gepackten Koffern kamen die kleinen und großen Minis am Dienstagmorgen im schönen kleinen Örtchen Spielmannsau bei Oberstdorf an. Dort wurden sie von den Teamern begrüßt, die mit Frack, Lederjacken und geschmückten Hüten als Zeitreisende verkleidet waren. Auch unser Küchenteam – die Zeitforscher – stellte sich vor. Sie zauberten in ihrer Laborküche für uns die leck- ersten Gerichte aus verschiedenen Zeiten. Schon startete die Zeitreise! Alle Minis durften das erste Mal durch die Zeitmaschine gehen, die sich in unserer Hütte befand. Mit einem Video und Lichteffekten rauschte die ganze Gruppe durch die Zeit und wurde in die neue Epoche teleportiert. Dieses Ritual fand jeden morgen vor dem Frühstück statt. Am ersten Tag landeten wir in der Antike, wo wir von an- tiken Göttinnen empfangen wurden. Nach einer Stärkung mit griechischen Spezialitäten haben alle ihre Zimmer be- zogen und sich in der Hütte zurechtgefunden. Der erste Programmpunkt waren die Olympischen Spiele – pas- send zur Antike. Abends haben wir an unserer Feuerstel- le gegrillt, bevor wir uns zur Nachtwanderung an den nahegelegenen Christlessee aufmachten. Nach ein paar gemeinsamen Liedern mit Gitarrenbegleitung und einer Geschichte als „Betthupferle“ traten wir den Weg zurück zur Hütte an und alle fielen müde ins Bett. Am nächsten Morgen wurden die Zeitreisenden natürlich mit lauter Musik geweckt und wir sind mit der Zeitmaschi- ne mitten in einer Gerichtsverhandlung im Mittelalter ge- landet. Nach dem Frühstück starteten die Ritterspiele, bei welchen sich die Kinder in verschiedenen mittelalterlichen Disziplinen beweisen mussten. Mittags bereiteten wir uns mit Quarkmasken, Nägel Lackieren und Frisuren Machen für den bevorstehenden Casinoabend vor. Bei Black Jack, Roulette und am Glücksrad wurde dann fleißig um das Minimoney gezockt. Auch die Bar war immer gut besucht, wo es die leckeren Cocktails „Epochen Elixier“ und „Zeit- reise Zisch“ gab und der Casinoabend wurde mit einem „Betthupferle“ beendet. Am Donnerstag hat die Zeitmaschine uns einfach nicht in die gewünschte Epoche teleportiert, sondern ist zufäl- lig irgendwo im Nirgendwo steckengeblieben. War etwas kaputt?! Auf diesen kleinen Schreck haben wir zum „An- schuggerle“ erstmal Yoga gemacht. Nach dem Frühstück bekamen wir Besuch von Bürgermeisterin Simone Rürup und unserem Pfarrer Staudacher, mit denen wir einen Hüttengottesdienst zum Thema „Zufälle“ feierten. Am Mittag mussten die Kinder anspruchsvolle Rätsel der Zeit- diebe lösen und konnten somit den geklauten Zeitmesser finden und die Zeitmaschine reparieren. Schließlich ha- ben sich die Kinder und Teamer beim Abendprogramm „Schlag den Zeitdieb“ in verschiedenen kleinen Spielen gemessen und mit Eifer, Ehrgeiz und Teamgeist ging der dritte Abend zu Ende. Mit Hits aus den 80ern und Zumba wurden die Kinder am nächsten Tag aus ihren süßen Träumen geweckt. Beim Frühstück mussten sie sich gut stärken, denn es ging auf das allbekannte Geländespiel. In Gruppen wurden ver- schiedene Bergetappen bezwungen und Stationen be- wältigt. Für Bonuspunkte ist auch der ein oder andere in den kalten Bach gesprungen. Erschöpft aber mit vollem Elan kamen alle Gruppen an der Hütte an, wo eine gro- ße Wasserschlacht, Eis und Melone auf alle wartete. Den Abend haben wir am Lagerfeuer mit Marshmellow Grillen und gemeinsamem Singen ausklingen lassen. Am letzten Tag reisten wir mit unserer Zeitmaschine in die Zukunft. Wir haben einen Ausflug zum Baden an den sehr kalten aber wunderschön blauen Christlessee gemacht und sogar fast alle trauten sich in das kalte Kneippwas- ser. Zurück an der Hütte spielten wir Wickingerschach und bekamen den ein oder anderen Witz vom netten Busfahrer zu hören. Abends ging auch schon die Zeitrei- separty los: Gäste aus jeder Epoche haben teilgenommen und die Kinder verkleideten sich gemäß ihren zukünfti- gen Traumberufen. Bei einem tollen Programm, welches wir tagsüber in verschiedenen Workshops vorbereitet hatten, von Minihüttennews über spontane Comedy-Be- werbungsgespräche merkte man gar nicht wie die Zeit verflog. Zum Abschluss der phänomenalen Hütte startete unsere traditionelle Hüttendisco mit Discolicht, Knicklich- tern und toller Musik. Es wurde getanzt und gefeiert, be- vor alle in ihr Bett fielen. Geschlafen wurde in der letzten Nacht zwar wenig, aber das konnte man ja dann wieder zu Hause nachholen. Dann stand auch schon der Abreisetag vor der Tür. Alle wurden noch einmal mit Musik geweckt und wir sind ge- meinsam wieder in die Gegenwart gereist. Nach dem letzten Frühstück galt es, die Hütte aufzuräumen und zu putzen. Und dann hieß es auch schon bald Abschied zu nehmen, doch eine Abschlussrunde und ein letztes Fli-Fly durfte nicht fehlen. Alle waren sich einig: Die Hütte war super und wir sind nächstes Jahr wieder dabei! An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön an... die Eltern, die die kleinen und großen Minis wohlbehalten zur Hütte und nach Hause fuhren. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Kilian Berger für das Fahren des großen Hängers, wo unser ganzes Material Platz fand. Familie Kapler für die Kartoffeln und die Bereitstellung des Kartoffelbusses. Herrn Pfarrer Staudacher für seinen Besuch und die Gestaltung des Hüttengottesdienstes. Frau Rürup für den netten Besuch. Familie Fricker für die leckeren Äpfel. Frank Reinbold für die Keksspende von Kambly. unser Küchenteam mit Paula Hilgert, Felix Müller, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle für euer su- perleckeres Essen mit einfallsreichen und abwechs- lungsreichen Gerichten. Ihr habt wirklich alle satt be- kommen! das ganze Team, zusammengesetzt aus den Minis Bai- enfurt und Baindt, für die gelungene Gestaltung des Programms. Der Spaß kam auf keinen Fall zu kurz. Wir freuen uns, Euch alle auch nächstes Jahr wieder be- grüßen zu dürfen! Schön war‘s! Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt wer- den. (Bitte die aktuellen Öffnungszeiten beachten) Online Spende: www.caritas-spende.de Ihre Hilfe zählt. 21.- 29.09.2024: Caritas-Herbstsammlung Helfen Sie - hier und jetzt! Katholische Kirchenpflege Baindt IBAN: DE4365 0501 1000 7940 0985 Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu un- serem nächsten Seniorentreff am Mittwoch, den 18. September 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Begrüßen Sie mit uns unsere Gemeindereferentin Frau Silvia Leh- mann, die zum Thema: „Das Sonntagsgebot - ein alter Zopf - oder aktueller denn je?“ sprechen wird. Im An- schluss wird uns der Kinderchor Baindt, unter der Leitung von Frau Doris Kapler, besuchen und uns mit fröhlichen Liedern erfreuen. Nehmen Sie sich Zeit, wir freuen uns Sie wieder nach der Sommerpause begrüßen zu dürfen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: „Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches We- sen ans Licht gebracht durch das Evangelium.“ 2. Tim 1,10b Freitag, 13. September 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. M. Schöberl) Sonntag, 15. September 16. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant W. Gross) Montag, 16. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoche, 18. September 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Freitag, 20. September 19.30 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 22. September 17. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Tau- fe, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch Hoffnung einüben „Der Tod hat keine Macht mehr“ – was für ein steiler Satz! Wie wäre es denn, das einmal versuchswei- se anzunehmen? Dazu wage ich ein Experiment: Von Tod höre und lese ich täglich – ob über die Nachrichten oder im privaten Be- reich. Oft blende ich das aus. Heute höre ich aber genau hin und setze in Gedanken hinter jede Hiobsbotschaft: „Das ist nicht das Ende.“ Oder: „Der Tod wird nicht siegen.“ Am Abend schaue ich, was ich erlebt habe: Bin ich kämp- ferischer geworden? Nehme ich nicht mehr alles hin? Ist meine Hoffnung gewachsen? Referat für Kommunikation im Amtsbereich der VELKD Ausflug Begegnungscafé nach Lindau Bevor es in eine zweiwöchige Sommerpause ging, fuhren wir mit dem Begegnungscafé Baienfurt am Freitag, den 16. August ins schöne Konstanz. Wir begannen unsere Reise mit einer 1,5-stündigen Bus- fahrt von Ravensburg bis nach Meersburg und dann über den See mit der Autofähre. In Konstanz angekommen erkundeten wir gemeinsam die Altstadt und hörten vom Streit dreier Päpste und wie dieser im 2-jährigen Konstanzer Konzil beigelegt wurde. Anschließend bestaunten wir den eindrucksvollen Bau des Münsters und auch die Imperia haben wir uns ge- nau angesehen! Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Bei einem schönen Picknick im schattigen Stadtgarten fanden wir Schutz vor der Hitze und stärkten uns für die Heimfahrt. Sie möchten sich vom Begegnungscafé ein persönliches Bild machen? Sich sogar selbst einbringen? Neben dem Sprachangebot steht die X-Zone freitags von 09:00-11:30Uhr allen offen, die einander begegnen und sich austauschen möchten. Kommen Sie einfach vorbei! Kinderbibeltag 2024 Einen abwechslungsreichen Tag unter dem Mot- to „Hey du, hör mir zu“ erlebten die Kinder am Dienstag, 3. September rund ums Evangelische Gemein- dehaus. Mit viel Spaß, kreativen An- geboten, leckerem Essen und spannenden Einblicken in die Bibel rund ums Thema Gebet, bei herrlichstem Wetter. Ein herzliches Dankeschön al- len Mitarbeiterinnen für ihr gro- ßes Engagement und bis zum nächsten Mal – ich freu mich schon drauf! Martin Schöberl, Pfarrer Baienfurter Kirchenkino 20. September 2024, 19.30 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Basierend auf einer wahren Geschichte: Der gegen Krebs kämpfende achtjährige Junge Tyler Doherty schreibt be- rührende Briefe an Gott, die seiner Nachbarschaft und jedem, der mit ihnen in Kontakt kommt, Hoffnung geben. Ein argloser Aushilfspostbote wird durch die Lektüre der Briefe dazu inspiriert, für sich selbst und für seinen Sohn, um ein besseres Leben zu kämpfen. Briefe an Gott ...mit der richtigen Adresse ist alles möglich... Robyn Lively The Mentalist, Psych Bailee Madison Brücke nach Terabitthia Tanner Maguire Dr. House, Lost Michael Bolten How I met your mother Nach einer wahren Geschichte Der Kinofilm zum Buch-Bestseller Vom Produzenten von Fireproof & Facing the giants Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ketten oder Armbänder selbst gestalten Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501, p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Vereinsnachrichten Gewitterfront sorgt für Spielabbruch SV Baindt - SV Bergatreute Abbr. Die Partie zwischen dem SV Baindt und dem SV Bergatreute wurde am Donners- tagabend in der 60.Minute beim Stand von 3:1 (2:1) aufgrund eines Gewitters abgebro- chen. Das Spiel wird voraussichtlich am offiziellen Nach- holspieltag, dem 1.11, erneut angesetzt. SV Baindt II - SV Bergatreute II 2:0 (1:0) Im dritten Saisonspiel, welches wie das Spiel der ersten Mannschaft aufgrund der Hochzeit von Teamkamerad Luca Wetzel vorverlegt wurde, bekam es der SVB II mit dem SV Bergatreute II zu tun, welcher bisher zwei Siege in zwei Spielen einfahren konnte. Die Gäste zeigten auch in der Anfangsphase ihre Stär- ken: ein intensives Zweikampfverhalten und schnelles Umschalten, mit dem die „Zwoite“ zunächst nicht zurecht kam. Nachdem Mohring die Baindter Mannschaft vor dem Rückstand bewahrte hatte, fand Geggiers Mannschaft besser ins Spiel und ging durch einen Distanzschuss von Kretzer (30.) nicht unverdient in Führung. Schnez und Knisel ließen vor der Halbzeit noch aussichtsreiche Chan- cen aus, wodurch es mit einem 1:0 in die Kabine ging. Auch im zweiten Durchgang dominierte der SVB II nun das Spielgeschehen und Schnez erhöhte nach einem se- henswerten Doppelpass mit Knisel auf 2:0 (68.). In der Schlussphase hätte Hosse das Spiel endgültig entschei- den können, sein selbst herausgeholten Elfmeter setzte der Linksaußen aber am Tor vorbei (74.) Da der SVB II in der Folge aber weiterhin konzentriert verteidigte, blieb es bei der weißen Weste für Torhüter Mohring und dem zweiten Sieg in Folge. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (65. Robin Blattner), Niklas Späth, Moritz Gresser, Manuel Brugger (46. Henry Hosse), Konstantin Knisel, David Krauter (80. Moritz Lang), Johannes Schnez, Max Kretzer (74. Lukas Grabhherr) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Max Kretzer (30.), 2:0 Johannes Schnez (68.) Besondere Vorkommnisse: Henry Hosse (SV Baindt II) verschießt Foulelfmeter (74.). Vorschau: Sonntag, 15.09 15.00 Uhr: FV Rot-Weiß Weiler II - SV Baindt II 15.00 Uhr: TSV Tettnang - SV Baindt Viel Spaß beim Ferienprogramm Am Samstag, 07.09.2024 trafen sich 14 Teil- nehmer*innen zwischen 7 und 12 Jahren, um den Tischtennissport näher kennen zu lernen. In der ersten Stunde konnten die Kids ihre Geschicklichkeit mit Schläger und Ball unter Beweis stellen und beim Riesenrundlauf kam man ordentlich ins Schwitzen. Danach startete das große Turnier, bei dem man 2 Sät- ze bis 11 Punkte gewinnen musste, um als Sieger*in von der Platte zu gehen. Nach 6 Runden setzte sich Marian Schäfer vor Jakob Kreutle und Emil Schützbach durch und wurde Turniersieger. Zum Abschluss des Nachmittags zeigten die Trainer beim Schaukampf noch verschiedene Schlagtechniken und die Kinder konnten einen Eindruck von der Geschwindikeit des Spiels erhalten. Unser Kinder- und Jugendtraining findet immer montags von 18:00 - 19:30 Uhr statt, aktuell haben wir für Neuein- steiger noch ein paar Plätze zur Verfügung. Tischtennisabteilung startet in die neue Saison Die Saison 2024/25 steht vor der Tür und die Vorberei- tungen laufen auf Hochtouren. Die Tischtennisabteilung startet mit zwei Herrenmannschaften, einer Jugenmann- schaft und nach langer Zeit wieder mit einer Mädchen- mannschaft in den Ligaspielbetrieb. Die Herren 1 bleiben nach dem letztjährigen 4. Platz der Landesklasse erhalten und wollen wieder um die vorde- ren Plätze mitspielen. Dabei dürfen wir Roman Buck als Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Neuzugang begrüßen, er wird im hinteren Paarkreuz auf Punktejagd gehen. Für ihn rutscht Thomas Nowak als absoluter Spitzenspieler in die zweite Mannschaft und wird dieser hoffentlich neuen Schwung und Auftrieb ver- leihen. Sollte es das Team schaffen, an jedem Spieltag eine schlagkräftige Truppe an die Platten zu schicken, wird unsere 2. Mannschaft ein gewichtiges Wort um die Meisterschaft der Kreisliga C mitreden können. Die erste Jugendmannschaft hat sich mit einer tollen Rückrunde und der Meisterschaft in der Kreisliga A den Aufstieg in die Bezirksklasse redlich verdient. Wir sind gespannt, ob sich das Jungsteam in der höheren Liga etablieren kann. Nach mehr als 10 Jahren nimmt wieder eine Mädchen- mannschaft am Spielbetrieb teil, darauf sind wir sehr stolz. Die Mädels dürfen sich auch gleich in der Bezirksklasse ausprobieren, es war noch ein Startplatz frei, den kein an- derer Verein haben wollte. Nach zwei Jahren mit haupt- sächlich Jungs als Gegner, freuen sich die Mädels nun auf ein Jahr unter sich :). Den Auftakt zur neuen Saison machen die Herren 1 an diesem Samstag, 14.09. um 18 Uhr beim Heimspiel gegen den Aufsteiger TSV Warthausen. Leider muss die Mann- schaft auf seinen terminlich verhinderten Spitzenspieler Marcel Brückner verzichten, wir hoffen dennoch auf ein erfolgreiches Spiel und einen ersten Punktgewinn. TT - V O R S C H A U Erstes Heimspiel der Saison! Samstag 14.09. • 19 Uhr: SV Baindt I - TSV Warthausen Abt. Frauenturnen Unsere Sportstunden beginnen wieder am kommenden Montag, dem 16.9.24. Wir treffen uns immer montags um 19.15 Uhr in der Sporthalle. Neue Teilnehmerinnen sind herzlich willkommen. Schnuppern ist jederzeit möglich. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Das Alpinteam wandert am 15.09. auf die Lachenspitze Das Alpinteam wandert eine wunderschö- ne Gipfeltour auf die Lachenspitze. Natur pur im wahrsten Sinne des Wortes. Drei klare Bergseen, herrliche Ausblicke, wunderbare Gipfel so weit das Auge reicht und das Naturjuwel Vilsalpsee. Verstreut auf der ganzen Tour gibts einige Einkehrmög- lichkeiten, z.B. die Landsberger Hütte. Herrliche Tiroler Schmankerl belohnen diese Tour. Aufstieg: 986 m, Absteig: 986 m, Dauer: 5,5 Stunden Anspruch: mittel bis schwer Ab- fahrt ist um 6:45 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Wir freuen uns auf alle, die Spaß am Wandern haben. Weitere Infos unter unserer Rubrik „Sommerprogramm“. Wetterbedingte Änderun- gen auf der Homepage des SV Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! In die Allgäuer Alpen aufs Wertacher Hörnle (1695m) Wir fahren in Fahrgemeinschaften ca. 1,5 Stunden zum Wanderparkplatz Obergschwend. Dort steigen wir auf ei- nem steilen Weg mit vielen Wurzeln aufs Wertacher Hörn- le und werden unterwegs mit tollen Ausblicken belohnt. Treffpunkt: Sonntag, 22.09.2024 um 8.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 19.30 Uhr. Gehzeit: ca. 3,5 Stunden, 11 km, 600 hm. Fahrpreis für Mitglieder 12 Euro. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Stöcke und Wechselschuhe. Einkehr: am Ende der Wan- derung in der Buchelalpe. Anmeldung ab 15.09.2024 T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter). Wanderführung: Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T - 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herz- lich willkommen! Die Zeit eines Menschen ist von Anfang an begrenzt. Wenn Gefühle und Liebe, Sorge und Aufrichtigkeit deren Inhalt waren, bleibt Unglaubliches zurück Wir trauern um unser Ehrenmitglied Achim Deine Munich Supporters Schwaben Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Gras braucht Kühe! - Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch zum Thema „Tierhaltung und Klimaschutz“ auf der Landesgartenschau in Wangen am 21.09.24, 10:00 Uhr Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. und die Erzeugergemeinschaft Milch Bodensee Allgäu w.V. laden Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Sie herzlich zu einem aufrüttelnden Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch, Professor für Tierernährung an der TU München und einer der führenden Experten für Tierer- nährung und Umweltfragen, ein. Prof. Windisch wird die spannende These vertreten, dass Kühe eine Schlüsselrolle im Klimaschutz spielen und dabei unser Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft auf den Kopf stellen können. Erfahren Sie, warum die Rinderhaltung gerade im Allgäu so wichtig ist und was Grünland mit Klimaschutz zu tun hat. Der Vortrag findet am Samstag, den 21. September um 10:00 Uhr auf der Argenbühne der Landesgarten- schau statt. Bei schlechtem Wetter wird es eine Ausweich- möglichkeit in einen Raum auf dem Gartenschaugelände geben. Nutzen Sie die Gelegenheit, im Anschluss an den Vortrag Ihre Fragen zu stellen und an einer lebehaften Diskussion teilzunehmen. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im September Kreis Ravensburg – Hiermit informieren wir über Ver- anstaltungen zu unterschiedlichsten Themen, die das Ernährungszentrum im September anbietet. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 18. September Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 18. Septem- ber um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor der Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink erhalten die Teilnehmenden rechtzei- tig per E-Mail. Vegetarisch mit Hülsenfrüchten: Workshop am 19. Sep- tember und 22. Oktober, Online-Workshop am 2. Oktober Hülsenfrüchte werden oft als Superfood, als Eiweißpo- wer für Vegetarier/-innen und Veganer/-innen und als klimafreundlich beworben. Zudem sind Linsen, Bohnen, Kichererbsen und Co preiswert und ballaststoffreich. Und trotzdem werden sie viel zu selten zubereitet. Der Workshop findet in Bad Waldsee am Donnerstag 19. September und in Leutkirch am Dienstag, 22. Oktober statt. Zusätzlich wird am 2. Oktober ein Online-Workshop angeboten. Die Workshops beinhalten Rezepte aus dem Workshop aus dem Jahr 2022. Die Workshops starten jeweils um 17.30 Uhr. Bei den Workshops in Bad Waldsee und Leutkirch wird für die eingesetzten Lebensmittel ein Kostenbeitrag von 20 € erhoben. Der Online-Workshop ist kostenfrei. Eine Anmeldung für alle Workshops ist erforderlich un- ter www.ernaehrung-oberschwaben.de Power Food – ein Trend oder mehr? Online-Vortrag am 26. September Über sogenanntes Power- oder Super-Food ist überall zu lesen: in Zeitschriften oder im Prospekt des Supermarkts um die Ecke. Diätassistentin Katja Sontheimer stellt den Trend am Donnerstag, 26. September um 17.30 Uhr vor. Im Vortrag erfahren die Teilnehmenden genaueres über Gojibeeren, Chia-Samen oder Moringa. Eine kleine Re- zeptbroschüre erhalten die Teilnehmenden nach dem Vortrag per Mail. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilneh- menden rechtzeitig per E-Mail. Der Musikverein feiert 150 Jahre Musikkapelle Reute-Gaisbeuren Wenn das kein Grund zum Feiern ist! Der Musikverein Reute-Gaisbeuren feiert am Wochenende vom 21. und 22. September 2024 das 150jährige Bestehen seiner Mu- sikkapelle. Das Festwochende beginnt am Samstag mit einer gro- ßen Party in der Durlesbachhalle. Unter dem Motto „DJ meets Brass“ wird erst die oberschwäbische Band „2 Takt Brass“ für Partystimmung sorgen bevor DJ Maximal die Bühne betritt und den Feiernden einheizt. Am Sonntag heißt es dann: ein „Tag mit Freunden“. Begon- nen wird der Tag mit einem Ökumenischen Gottesdienst in der Durlesbachhalle in Reute. Beim anschließenden Frühschoppen spielt die Musikkapelle Molpertshaus auf, während die Gäste mit leckeren Mittagstisch umsorgt werden. Um 13 Uhr folgt dann der Höhepunkt: 10 Kapellen starten gemeinsam mit einem Sternmarsch und enden in einem imposanten Gesamtchor in dem alle gemein- sam musizieren. Neben Kapellen aus der Nachbarschaft reisen befreundete Vereine aus dem Schwarzwald und bis aus Liechtenstein an. Beim Fahneneinmarsch in der Durlesbachhalle wird dann der Musikverein Fronhofen musikalisch einheizen. Ein wunderbarer Rahmen um auf 150 Jahre Musikkapelle Reute-Gaisbeuren anzustoßen! Der Musikverein lädt herz- lich ein und freut sich auf viele Gäste und Interessierte! Werden Sie zum Bierkenner: Entdecken Sie die Feinheiten der Biere bei der Profi BierVersuchung der Brauerei Clemens Härle Profi BierVersuchung am 20. September 2024 um 18 Uhr in der Brauerei Clemens Härle in Leutkirch. Karten kos- ten 30 € im Vorverkauf (keine Abendkasse!). Anmeldung bitte bis 18. September per Mail an info@haerle.de. Sind Sie schon ein Profi in der Bierverkostung? Die Braue- rei Härle in Leutkirch lädt im Rahmen der Öko-Aktionswo- chen Baden-Württemberg am 20. September 2024 um 18 Uhr alle Bierliebhaber ein, in die Welt der professionellen Bierbewertung einzutauchen. Seien es Schaum, Farbe, Geruch oder Geschmack – wie beschreiben Profis die Far- be des Härle Gold oder den Schaum und das Aroma des Böckle? Jetzt haben Sie die Möglichkeit, es herauszufin- den und Ihr Wissen zu vertiefen. Der Verkostungsbogen führt Sie durch die verschiedenen Aspekte der Verkos- tung und hilft Ihnen, den Charakter und die Qualität der Härle Biere noch besser zu verstehen und zu schätzen. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Ak- tionswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www.öko-aktionswochen-bw.de Gästeführung 15.09.2024 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 15. September 2024 Der Schreckensee: UNESCO Welterbe! Wo und wie leb- ten die ersten Menschen in unserer Gegend? Gästeführer: Fritz Ruess Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2 bis max. 3 Stunden Zielgruppe: Erwachsene und Familien mit Kindern ab 8 Jahren Wir starten am Häcklerweiher-Parkplatz und gehen am Buchsee entlang. Unser Weg führt durch unterschied- liche Bannwälder bis auf die Schreckensee-Halbinsel. Hier wurden bei verschiedenen Ausgrabungen historische Pfahlbauten gefunden. Vielleicht können wir die Lebens- weise der Steinzeitmenschen ein wenig nachempfinden. Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk, Mücken- und Son- nenschutz. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrü- ßen zu dürfen. B 30, Ortsumfahrung Ravensburg, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Anschlussstelle Ravensburg-Nord und Anschlussstelle Weingarten Baubeginn am Montag, 16. September 2024 Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 16. September 2024, die Fahrbahndecke der B 30 zwi- schen der Anschlussstelle Ravensburg-Nord und der An- schlussstelle Weingarten auf rund 3,5 Kilometern Länge erneuern. Durch die Belagsarbeiten werden auf beiden Richtungsfahrbahnen Schäden an der Asphaltfahrbahn wie Risse und Unebenheiten beseitigt. Günstige Witte- rungsverhältnisse vorausgesetzt, ist die Fahrbahndecke- nerneuerung bis voraussichtlich Dienstag, 29. Oktober 2024, abgeschlossen. Ab Montag, 16.September 2024, beginnen die Arbeiten zunächst auf der Fahrbahn in Richtung Ulm. Hierzu wird die Richtungsfahrbahn voll gesperrt und der Verkehr auf die Gegenfahrbahn gelenkt. Die Arbeiten werden bis voraussichtlich Mittwoch, 9. Oktober 2024, andauern. Anschließend werden die Arbeiten auf der Fahrbahn in Richtung Friedrichshafen fortgesetzt. Auf- und Abfahrten an den B 30 Anschlussstellen wäh- rend der ersten Bauphase Der Verkehr der B 30 in Richtung Ulm kann an der An- schlussstelle Ravensburg-Nord weiterhin ausfahren, an der Anschlussstelle Weingarten ist dies nicht möglich. An der Anschlussstelle Ravensburg-Nord bzw. an der Anschlussstelle Weingarten ist die Auffahrt in Richtung Ulm nicht möglich. Der Verkehr mit Ziel Ulm wird zur B 30 Anschlussstelle Baindt geführt. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmen- den um Verständnis für die entstehenden Beeinträchti- gungen. Kosten: Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 4,65 Millionen Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Ausblick auf die zweite Bauphase: Nach Abschluss des ersten Abschnitts beginnen die Arbeiten im Bereich der Richtungsfahrbahn Friedrichshafen voraussichtlich ab Don- nerstag, 10. Oktober 2024. Diese Fahrbahn wird dann vo- raussichtlich bis Dienstag, 29. Oktober 2024, voll gesperrt. Das Regierungspräsidium Tübingen wird die Öffentlich- keit rechtzeitig über den Beginn der jeweiligen Baupha- sen informieren. Hintergrundinformationen: Informationen über die mit dieser Baumaßnahme verbundenen Verkehrsbeschrän- kungen können auch im täglich aktualisierten Baustellen- informationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg im Internet unter www.baustellen-bw.de abgerufen werden. REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Ehrenamtliche für Familien mit Babys gesucht wellcome bietet Informationsveranstaltung für inter- essierte Bürgerinnen und Bürger im Schussental an Mit der Geburt eines Babys wird der Alltag auf den Kopf gestellt. Wenn Eltern keine Unterstützung von Familie oder Freunden haben, springen die Ehrenamtlichen von wellcome ein. In der Region Schussental werden dafür neue Ehrenamtliche gesucht. Das Netzwerk wellcome ist ein praktisches Hilfsangebot für Familien im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes, das es in ganz Deutschland gibt. Im Landkreis Ravens- burg wird das Angebot seit 2009 von der Stiftung Liebe- nau in Kooperation mit der Stiftung St. Anna getragen. Die Familien werden einmal wöchentlich für zwei bis drei Stunden von einer ehrenamtlichen Kraft besucht. Diese entlastet die Familie ganz praktisch, indem sie je nach Bedarf zum Beispiel mit dem Baby spazieren geht oder mit dem Geschwisterkind spielt. So erleben die Eltern klei- ne Pausen im Alltag, in denen sie Kraft schöpfen können, um das Wichtigste nicht aus den Augen zu verlieren: die Freude an ihrem Kind. Da die Nachfrage der Familien immer größer wird, sucht wellcome nach neuen an diesem Ehrenamt interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die Erfahrung und Freude am Umgang mit Babys und Kleinkindern mitbringen. Interessierte sind herzlich dazu eingeladen, sich bei einer Infoveranstaltung unverbindlich über wellcome und das Ehrenamtsangebot zu informieren. Die Veranstaltung findet am Montag, 23. September 2024, von 17:00 - 18:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus am Gänsbühl, Herrenstraße 43, 88212 Ravensburg statt. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Info und Kontakt: Silke Haller, wellcome-Koordinato- rin, Mehrgenerationenhaus Gänsbühl, Herrenstraße 43, Ravensburg, Tel.: 0173/4268758, E-Mail: ravensburg@ wellcome-online.de Weitere Informationen unter: www.wellcome-online.de oder www.netzwerkfamilie.de Asiatische Tigermücke erstmals im Landkreis Ravensburg nachgewiesen Kreis Ravensburg – Die schwarz-silberweiß gestreifte Asi- atische Tigermücke wurde nun erstmals auch im Land- kreis Ravensburg entdeckt. Anfang September erhielt das Landratsamt Ravensburg eine Meldung über einen möglichen Fund. Mittlerweile hat die Kommunale Aktions- gemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V. (KABS) bestätigt, dass es sich um die Asiatische Tiger- mücke (Aedes albopictus) handelt. Die Asiatische Tigermücke verbreitete sich als blinder Passagier in den letzten Jahrzehnten weltweit durch den globalen Handels- und Reiseverkehr. Der Klimawandel und immer mildere Winter in unserer Region begünstigen die Ansiedlung. Sie ist potenzielle Überträgerin verschie- dener Krankheitserreger wie Dengue-, Gelbfieber-, Chi- kungunya-, Zika- oder West-Nil-Viren. Diese Erkrankun- gen treten hauptsächlich in tropischen und subtropischen Gebieten auf, wo die Stechmücken heimisch sind. Bei in Deutschland festgestellten Infektionen handelt es sich häufig um Infektionen, die im Ausland erworben wurden. „Aufgrund der aktuell geringen Wahrscheinlichkeit einer Übertragung von Krankheitserregern besteht bei einem Stich der Tigermücke in unserer Region aktuell kein Grund zur Beunruhigung“ erklärt die Leiterin des Amtes für Ge- sundheit und stationäres Wohnen Frau Dr. Unger. Um die Verbreitung der Tigermücke im Landkreis gering zu halten ist es jedoch wichtig, ihnen keine Plätze zum Brü- ten zu bieten. So kann die Ansiedelung von vornherein verhindert werden. Folgende Handlungsempfehlungen minimieren poten- zielle Brutstätten: • Nicht benutzte Behälter, in denen sich Regenwasser sammeln kann (Eimer, Gießkanne) entfernen oder umgedreht lagern. • Wasser in Planschbecken, Vogeltränken etc. mindes- tens einmal pro Woche erneuern. • Regentonnen abdecken + Regenrinnen mehrmals pro Jahr vom Laub befreien • Damit die Eier und Larven der Tigermücke nicht über das Abwasser weiter verteilt werden, abgestandenes Wasser nicht in den Gulli geben, sondern direkt vergießen. • Blumentopfuntersetzer, Gießkannen, Regentonnen und Vogeltränken vor einem Umzug gründlich reinigen, so wird eine Verschleppung der Mücken vermieden. • Natürliche Gegenspieler fördern: Die in naturbelas- senen Gartenteichen lebenden Insekten, wie Libel- len, Wasserkäfer und Wasserwanzen, reduzieren Stechmückenlarven effektiv. Auch können die Bürgerinnen und Bürger durch aufmerk- sames Beobachten helfen, weitere Fälle zu erkennen. So lassen sich mögliche Ausbreitungsherde und das Vor- liegen einer Population frühzeitig feststellen. Die Asiati- sche Tigermücke ist kleiner als eine Ein-Cent-Münze und hat einen schwarzen Körper und eine silberweise Mus- terung. Sie hat einen weißen Streifen auf dem Kopf und Rücken sowie fünf weiße Ringe am hinteren Beinpaar, wobei das letzte Beinglied weiß ist. Wenn Sie eine Mücke finden, die dieser Beschreibung entspricht können Sie die Mücke oder ein Foto davon zur eindeutigen Bestim- mung an das TIGER Projekt (https://tiger-platform.eu/ de/stechmuecke- melden/) senden. Bei Fragen rund um die Asiatische Tigermücke können sich Bürgerinnen und Bürger auch an das Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen des Landkreises Ravensburg wenden. Was sonst noch interessiert L 320, Radwege zwischen Argenbühl- Eggen (K 8010) und Argenbühl-Ratzenried Mit der Freigabe des Radwegs am Freitag, 6. September 2024 erhöht sich die Verkehrssicherheit für die Verkehr- steilnehmenden Am heutigen Freitag, 6. September 2024, wurde nach ei- ner rund sechsmonatigen Bauzeit der neue Radweg im Zuge der L 320 für den Verkehr freigegeben. Die neue Radwegverbindung verläuft zwischen der Einmündung der K 8010 bei Eggen und der Einmündung der K 8025 in Ratzenried. Sie erstreckt sich über eine Länge von rund einem Kilometer. Der Radwegabschnitt ist im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Radwege des Landes Baden-Württemberg enthalten und Teil der Maßnahmenkonzeption des Landkreises Ravensburg. Erhöhung der Verkehrssicherheit Innerorts wird der neue Radweg entlang der Landesstraße mit einem Bordstein abgesetzt geführt. Außerorts ist er über einen Sicher- heitstrennstreifen vom Fahrbahnrand getrennt. Die Breite beträgt mindestens 2,50 Meter. Dadurch wird die Ver- kehrssicherheit auf der schnell befahrenen Landesstraße deutlich erhöht und eine Lücke im regionalen Radver- kehrsnetz geschlossen. Den Radfahrenden steht bereits eine vom Kraftfahrzeugverkehr nur sehr schwach befah- rene Kreisstraße zwischen Wangen und der Einmündung der K 8010 in die L 320 bei Eggen zur Verfügung. Der neue Radweg entlang der L 320 bildet nun gemeinsam mit der Kreisstraße eine durchgängige, komfortable und sichere Verbindung für den Alltags- und den touristischen Radverkehr. Rentenblicker macht Schüler fit in Sachen Altersvorsorge und Rente Mitarbeitende der Deutschen Renten- versicherung kommen in die Schulen Für Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg heißt es bald wieder früh aufstehen, Schulranzen pa- cken – und idealerweise etwas fürs Leben lernen. Hierfür hält die Deutschen Rentenversicherung Baden-Würt- temberg (DRV BW) etwas Besonderes bereit: den Ren- tenblicker-Referentenservice. Mehr als 70 qualifizierte Mitarbeitende der DRV BW stehen zum Schulstart bereit und kommen auf Wunsch landesweit in die Schulen vor Ort. In Absprache mit der Lehrkraft gestalten sie eine etwa 90-minütige Unterrichtseinheit zu den Themen So- zialversicherung, Altersvorsorge und Rente Das kosten- freie Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9. Lehrkräfte können den Referentenservice einfach buchen unter www.rentenblicker.de/referenten- service-bestellen/. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Heute checken was morgen zählt! Vergangenes Jahr haben rund 1.000 Schülerinnen und Schüler von diesem Service in Baden-Württemberg pro- fitiert. Die Renten-Expertinnen und -Experten bringen durch ihr Fachwissen mehr Finanz- und Alltagskompe- tenz in die heimischen Klassenzimmer. Dabei erklären sie, wie das deutsche Rentensystem funktioniert, was die jungen Menschen heute schon für die Rente tun können und welche Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsor- ge es gibt. Außerdem informieren sie über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, von denen Schü- lerinnen und Schüler heute schon profitieren können. Als öffentlich-rechtliche Institution garantiert die DRV BW ein neutrales und unabhängiges Bildungsangebot. Die Referentinnen und Referenten werden vor ihrem Einsatz an Schulen speziell qualifiziert. Diese Qualifizie- rung beinhaltet neben einer Schulung zu den Rentenbli- cker-Unterrichtsmaterialien auch Themen wie Rhetorik, Didaktik oder Unterrichtsaufbau. Hintergrund: die Initiative Rentenblicker Der Rentenblicker ist eine bundesweite Initiative der Deut- schen Rentenversicherung. Sie bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich frühzeitig mit der eigenen Altersvor- sorge und Rente zu beschäftigen. Die Initiative hat eine eigene Website und ist auf Instagram, TikTok und Youtu- be aktiv. Neben dem regionalen Referentenservice bietet sie Lehrkräften und Eltern kostenfrei hochwertige Unter- richts- und Infomaterialien. Diese Materialien sind 2024 zum zweiten Mal mit dem Comenius-EduMedia-Siegel ausgezeichnet worden. Schon 2022 würdigte die Gesell- schaft für Pädagogik, Information und Medien „Johann Amos Comenius“ e. V. (GPI) die Initiative. Details zum Bil- dungsangebot sind zu finden unter www.rentenblicker.de. Anmerkung für die Redaktion Die DRV BW ist als Trägerin der gesetzlichen Rentenver- sicherung im Land Ansprechpartnerin in Sachen Präven- tion, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente für rund 7 Millionen Versicherte sowie rund 200.000 Unternehmen und als Verbindungsstelle zu Griechenland, Zypern, Liech- tenstein und Schweiz auch bundesweit. Sie betreut rund 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner im In- und Ausland und hat ihre Hauptverwaltung in Karlsruhe und einen Sitz in Stuttgart. Sie ist kundennah vor Ort mit Regionalzent- ren, Außenstellen, Servicezentren für Altersvorsorge, An- sprechstellen für Prävention und Rehabilitation und einem Arbeitgeberservice. Zudem schult sie regelmäßig rund 120 ehrenamtliche Versichertenberatende, um Versicher- ten in der direkten Nachbarschaft Beratungsangebote machen zu können. Pro Jahr vergibt die DRV BW mehr als 100 Ausbildungs- und Studienplätze und beschäftigt rund 3.600 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Freundliche Grüße Ihre Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Ba- den-Württemberg Gartenstr. 105, 76135 Karlsruhe www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Auszeit für Körper und Seele mit „Gesundheit kompakt“ Der berufliche Alltag in der Grünen Branche ist geprägt von körperlich beanspruchender Arbeit, wirtschaftli- chem Druck und bürokratischen Zwängen – Belastun- gen, die auf Dauer krankmachen können. Vor diesem Hintergrund bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihren Versicherten eine viertägige Auszeit vom Alltag an: Das Aktivprogramm „Gesundheit kompakt“ mit Bewegungs- und Entspannungseinheiten sowie Informationen zu ge- sundheitsschonendem Arbeiten. Der nächste Kurs findet vom 7. bis 10. Oktober in der Land- grafen-Klinik in Bad Nenndorf statt. Anmeldungen nimmt die SVLFG entgegen unter der Telefonnummer 0561 785- 10512 und per Mail an gruppenangebote@svlfg.de. Weitere Informationen und Termine unter: www.svlfg.de/gesundheit-kompakt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau - Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit - Fit für den Schulweg: Mehr Sicherheit für Schulkinder im Straßenverkehr Fit für den Schulweg: Mehr Sicherheit für Schulkinder im Straßenverkehr Landesverkehrswacht Baden-Württemberg und Unfall- kasse Baden-Württemberg starten umfassende Aktionen zum Schulbeginn Zum Schulstart am 09. September machen die Lan- desverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. und die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) mit verschie- denen Initiativen auf die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg aufmerksam. Mit dem Banner „Bitte lang- sam, Schule hat begonnen!“ und der Online-Plattform schulwegtrainer.de setzen sie auf Aufklärung und Prä- vention, um Unfälle zu vermeiden und den Schulweg sicherer zu gestalten. „Der Schulweg zu Fuß ist für Kinder die sicherste Art, um in die Schule zu kommen. Doch Kinder müssen das sichere Verhalten im Straßenverkehr erst lernen. Wir unterstützen sie mit unserem Schulwegtrainer dabei. Dieses digitale Angebot macht die Schulanfängerinnen und Schulanfän- ger fit für den Schulweg und zeigt Erwachsenen sichere Alternativen zum Elterntaxi. Tatsache ist, dass vor allem Elterntaxis ein besonderes Unfallrisiko darstellen. Des- wegen appellieren wir an alle Verkehrsteilnehmenden in der Nähe von Schulen besonders achtsam zu sein. Rücksichtnahme ist der beste Weg für mehr Sicherheit auf dem Schulweg“ sagt Burkhard Metzger, Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW „Sichere und gesunde Schülerinnen und Schüler – das ist unser Ziel. Verkehrsprävention ist dabei entscheidend, um Unfälle zu verhindern. Mit dem Schulwegtrainer haben wir ein modernes Tool entwickelt, das sowohl Kinder als auch Eltern in der Verkehrserziehung unterstützt. Die Ban- ner, die wir zum Schulbeginn aufstellen, lenken zusätzlich die Aufmerksamkeit auf die jungen und neuen Verkehr- steilnehmenden. Verkehrssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung. Deshalb ist es wichtig, dass wir Kindern frühzeitig das richtige Verhalten im Straßenverkehr ver- mitteln und selbst als Vorbilder agieren, indem wir Rück- sicht nehmen.“ Gemeinsam ans Ziel: Tipps für den sicheren Schulweg zu Fuß • Schulweg vorab planen: Gehen Sie den Schulweg ge- meinsam mit Ihrem Kind schon vor Schulbeginn ab. Nutzen Sie dabei Schulwegpläne Ihrer Stadt oder Ge- meinde, um die sichersten Routen zu identifizieren. • Verkehrsregeln spielerisch üben: Üben Sie die grund- legenden Verkehrsregeln mit Ihrem Kind in einer ruhi- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 gen Umgebung, wie einer verkehrsberuhigten Straße. Übertragen Sie diese Übungen dann schrittweise auf den tatsächlichen Schulweg. • Begleitung am Anfang: Begleiten Sie Ihr Kind auf dem Schulweg, bis es diesen sicher allein bewältigen kann. Beobachten Sie dabei, wie es mit verschiedenen Ver- kehrssituationen umgeht, und geben Sie ihm gegebe- nenfalls Hinweise. • Rechtzeitig losgehen: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind früh genug zur Schule aufbricht, damit es genügend Zeit hat, sich in Ruhe auf den Schulweg zu konzent- rieren und Verkehrssituationen sicher einzuschätzen. • Festgelegte Route einhalten: Erklären Sie Ihrem Kind die Bedeutung einer festen Route und vereinbaren Sie, dass es immer auf dem vorher gemeinsam fest- gelegten Schulweg bleibt. • Sichtbarkeit erhöhen: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind helle Kleidung oder reflektierende Accessoires trägt, besonders in den dunkleren Jahreszeiten. So wird es von anderen Verkehrsteilnehmenden besser gesehen. • Gefahrenstellen meiden: Identifizieren Sie gemeinsam mögliche Gefahrenstellen auf dem Schulweg, wie stark befahrene Straßen oder unübersichtliche Kreuzungen, und besprechen Sie alternative Wege, um diese zu umgehen. Über die Aktionen zur Schulwegsicherheit von UKBW und Landesverkehrswacht BW Die Banner-Kampagne „Bitte langsam, Schule hat begonnen!“ ist fester Bestandteil der Aktion „Sicherer Schulweg“ auf Initiative des Minis- teriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, des Ministeriums für Verkehr sowie des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport mit Unterstützung der Poli- zei Baden-Württemberg, der Verkehrswachten, Schulen, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie der Partner der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR. Im ak- tuellen Schuljahr 2024/2025 wurden landesweit zusätzlich rund 800 Banner in der Nähe von Schulen angebracht, die zur Rücksichtnahme auf die verkehrsunerfahrenen Erstklässler auffordern. Der digitale Schulwegtrainer ist eine Initiative der Lan- desverkehrswacht Baden-Württemberg e. V. und der Unfallkasse Baden-Württemberg. Gefördert wird die- se vom Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Mit Videoclips und ein- fach umsetzbaren Tipps erhalten Erwachsene und Kin- der zielgruppengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln für einen sicheren Schulweg an die Hand. Alle wichtigen Empfehlungen sind auch in Leichter Sprache verfügbar. Mehr Informationen über Schulwegsicherheit finden Inte- ressierte auf den Internetseiten www.verkehrswacht-bw. de und www.ukbw.de/schule. Täterarbeit ist immer Opferschutz – Das Projekt kraft.akt für Täter häuslicher Gewalt Im Juni 2024 wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der Bundesfrauenministerin Lisa Paus und von der Vizepräsidentin des Bundeskriminalamtes Marti- na Link das Lagebild zur häuslichen Gewalt für 2023 vorgelegt. Das Ergebnis ist besorgniserregend. Auch in 2023 sind die Zahlen weiter angestiegen. Ravensburg, 05.09.2024 – In 2023 sind über 250.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden. Über 70% der Opfer sind weiblich und über 75% der Täter*innen sind männlich. (vgl https://www.bundesre- gierung.de/breg-de/aktuelles/lagebild-haeusliche-ge- walt-2201488 Zugriff am 25.8.24). Damit ist diese Zahl weiterhin angestiegen. In 2023 kam es in 363 Fällen von häuslicher Gewalt im Landkreis Ravensburg zu einem Polizeieinsatz. Auch hier waren über 75% der Täter*innen männlich. Häusliche Gewalt tritt in jeder gesellschaftli- chen Bevölkerungsgruppe/sozialer Schicht auf und hat gesellschaftliche, kulturelle, historische und besonders auf das Geschlecht bezogene Kontexte. Sie dient immer der Stabilisierung von Machtverhältnissen. Die Dunkelziffer ist groß, oft wird nicht die Polizei gerufen, oft werden Ta- ten versteckt oder geleugnet. Es ist somit nicht bekannt, wie viele Menschen tatsächlich Opfer häuslicher Gewalt werden. Aufgrund der besorgniserregenden Zahlen gibt es nun ei- nen Vorstoß von Frau Faeser, Täterarbeit im Rahmen des Gewaltschutzes verpflichtend zu etablieren. Ein wichtiger Vorstoß, bei dem aber vor allem auf einen längeren Pro- zess gesetzt werden und es nicht bei wenigen verpflich- teten Beratungsgesprächen verbleiben sollte. Seit 2021 gibt es im Landkreis Ravensburg das Projekt kraft.akt, ein Kooperationsprojekt der Diakonie Ober- schwaben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee Oberschwaben, das mit Tätern mit dem Ziel arbeitet, weitere Gewalttaten zu verhindern. Es ist finanziert von Landratsamt Ravensburg, seit 2023 werden zwei Plätze zusätzlich vom Landratsamt Bodenseekreis finanziert) Im Rahmen von kraft.akt wird ein- bis zweimal im Jahr ein umfangreiches Sozialtraining angeboten, in dem auf Grundlage der vollständigen Verantwortungsübernahme des Täters eine umfangreiche Auseinandersetzung mit der Tat/den Taten und den Tatsituationen stattfindet, um weitere Gewalttaten zu verhindern und neue Strategien zu erlernen. Dieses überstreckt sich über 18 Termine und dauert etwa ein halbes Jahr. Bevor eine Teilnahme am Gruppenangebot möglich ist, werden die Männer durch Beratung begleitet. Diese Beratung erfolgt immer zeitnah nach Anfrage. Wenn sie aus unterschiedlichen Gründen nicht von einem Gruppenangebot profitieren können, wie beispielsweise wenn noch keine Tateinsicht erreicht ist, werden die Täter oft über viele Monate beraten. Auch im Anschluss an das Sozialtraining stehen die Berater*innen von kraft.akt weiterhin als Ansprechpersonen zur Verfü- gung. Diese enge Begleitung über einen längeren Zeit- raum sehen wir als nachhaltiges Wirkelement an, sowohl um eine erneute Gewalttat zu verhindern als auch im Falle eines Rückfalles, die sofort eine erneute Beratung und Begleitung ermöglicht. Innerhalb des Projektes, sowohl in der Beratung, als auch im Sozialtraining gehen wir von folgenden Grundannah- men aus: • Jede*r Täter*in ist für ihr*sein gewalttätiges Verhalten zu 100% verantwortlich und jeder Gewalttat liegt eine Entscheidung zu Grunde • Jedes gewalttätige Verhalten hat das Ziel Kontrolle sicher zu stellen und Macht herzustellen • Wir betrachten gewalttätiges Verhalten als erlerntes Verhalten und gehen davon aus, dass auch gewalt- freie Konfliktlösungsstrategien erlernt werden können Schon im letzten Jahr erlebten wir, dass sich viele Män- ner selbstständig meldeten, was wir als äußerst positive Entwicklung erachten. Weitere Zugangswege waren über die Polizei, die Justiz, die Bewährungshilfe und das Ju- gendamt. Kommt der Teilnehmer über eine Auflage der Staatsanwaltschaft, dann muss dieser die Erfüllung der Auflage nachweisen. Im Juli endete der vierte Durchlauf des Sozialtrainings. Von den 10 Männern, die es im November 2023 begon- Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 nen haben, haben es 6 abgeschlossen. Das Training war sehr intensiv und wurde von den Teilnehmern als positiv bewertet. Einige werden sich in einer Art Selbsthilfegruppe weiter treffen. Für all diese Männer, unabhängig davon, ob sie das Sozialtraining abgebrochen haben oder nicht, bieten wir weiterhin Beratung an. Ein Teilnehmer wird den Kurs wiederholen. Der nächste Kurs findet ab November in Ravensburg statt. Falls Sie Interesse an der Teilnahme haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Diakonie, Tel. 0751 95223-070 oder die Caritas, Tel. 0751 3590150 unter den Stichwort „kraft.akt“ Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie- oab.de oder www.caritas-bodensee-oberschwaben.de Diakonisches Werk OAB Für uns alle unfassbar und viel zu früh ist unser Freund und Mitglied Achim Wucherer von uns gegangen. Du fehlst uns allen sehr und hinterlässt eine große Lücke. Wir danken dir für deine ehrliche, fröhliche und sehr hilfsbereite Art. Durch die vielen schönen gemeinsamen Erlebnisse beim Darten, den Ausflügen und Aktionen hast du maßgeblich zu einem unvergleichlichen Gemeinschaftsgefühl beigetragen. Wir werden dich nicht vergessen und stets in guter Erinnerung behalten. Unser tiefes Mitgefühl gilt deiner Frau Conny und der Trauerfamilie. Dein Dartstammtisch Grüner Berg NACHRUFE GESCHÄFTSANZEIGEN 1 3 5 7 9 6 10 4 2 8 © DEIKE PRESS 755R10R7 Kettenrätsel Die alphabetisch aufgeführten Buchstaben a - a - a - a - a - a - a - a - A - b - c - c - c - d - d - d - e - e - e - e - e - e - e - e - e - e - e - h - h - i - i - i - i - j - k - l - l - l - l - l - l - m - n - n - n - n - o - o - p - r - r - r - r - r - s - s - s - s - s - t - t - t - t - u - w sind so in die Rätselgrafik einzusetzen, dass sich in allen waagrechten Reihen jeweils zwei Wörter ergeben. Der Endbuchstabe des ersten ist gleichzeitig auch der Anfangsbuchstabe des zweiten Wor- tes. Richtig gelöst, ergeben die drei markierten Spalten ein Weihnachtslied. 1. Briefempfänger 2. asiat. Gesundheitsübung 3. alter römischer Grenzwall 4. ausgestanzte Vorlage 5. Orientierungshilfe 6. spanischer National- held † 7. nahe Angehörige 8. Himalaja-Bewohner 9. Nachfolger von Moses 10. Aspirant „Alle Jahre wieder“ – 1. Adressat, 2. Tai-Chi, 3. Limes, 4. Schablone, 5. Landkarte, 6. El Cid, 7. Eltern, 8. Nepalese, 9. Josua, 10. Anwaerter Um die Ecke geschaut Finden Sie heraus, welcher Begriff auf dem Foto dargestellt ist. © Ta nj a Po hl /D EI KE 74 4R 27 R8 Lö su ng : B är la uc h Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! 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      Zuletzt geändert: 13.09.2024
      01_Inforeihe_Energiedialog-AdW_Regionalplan_final_WEB.pdf

      Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freiflächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu finden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freiflächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit definiert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfliktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfläche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffigkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufig Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffigkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 http://www.rvbo-energie.de Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffigkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konflikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

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        Zuletzt geändert: 08.08.2023
        Standortwahl

        Die Wahl des richtigen Standorts kann für den Erfolg eines Unternehmens entscheidend sein. Für Handelsgeschäfte spielen beispielsweise die Lage oder die gute Infrastruktur wie Straßenanschluss oder Parkplätze eine große Rolle. Für technologieorientierte Gründungen sind Nähe zur möglichen Kundschaft oder auch ein Potenzial an hochqualifizierten Arbeitskräften im Einzugsgebiet wichtiger. Eines der wichtigsten Kriterien sind die Kosten. Sparen Sie am falschen Ende, kann Sie ein ungünstiger Standort aber viel Zeit und Mühe kosten. Daher ist es bereits in der Existenzgründungsphase sinnvoll, eine Standortanalyse durchzuführen. Überlegen Sie, welche Standortfaktoren für Ihr Geschäftsziel wichtig sind. Ohne genaue Markt- und Konsumkenntnisse ist es schwierig, die Standortfrage zu entscheiden. Vorab durchgeführte Marktforschungsmaßnahmen können Ihnen dabei helfen. Meist haben Sie mehrere Standorte zur Auswahl. Vergleichen Sie diese nach objektiven Kriterien miteinander. Tipp: Überlegen Sie, wie Sie Synergieeffekte nutzen können, beispielsweise über die Technologie- und Gründerzentren der Regionen und Kommunen. Die örtlichen Wirtschaftsförderer können Ihnen Auskunft darüber geben, ob ein solches Zentrum in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde besteht. Neben diesen Zentren können auch Wirtschaftsförderer der Kommunen, Makler, Hausverwaltungen oder Bauträger bei der Standortsuche helfen. Zudem können Unternehmen durch einen Verbund in Form eines Clusters einander stärken. Beziehen Sie folgende Standortfaktoren in Ihre Überlegungen mit ein: Lage Muss Ihr Standort zentral gelegen sein oder kann er am Rande oder völlig außerhalb einer Stadt beziehungsweise eines Ballungszentrums liegen? Je unabhängiger Sie in der Ansiedlung Ihres Unternehmens sind, desto besser sind die Chancen, auf regional günstige Gegebenheiten reagieren zu können. Gute Verkehrsanbindung, niedrige Gewerbesteuer, kommunale Existenzgründer-Förderprogramme, günstige Grundstücke oder Gewerbemieten - diese Faktoren können Jungunternehmen den Start erleichtern. Grundstück Größe und Qualität der zukünftigen Geschäftsräume werden unter anderem durch die Höhe der Grundstückskosten, den Hebesatz der Gewerbesteuer, Entsorgungskosten, Energiepreise und Lärmschutzbestimmungen beeinflusst. Möglicherweise müssen Sie auch Sicherheitsauflagen und Unfallschutzvorkehrungen beachten. Prüfen Sie vorab, ob Sie das Betriebsgelände bei Bedarf erweitern können. Behördliche Auflagen Es gibt viele gewerbe- und baurechtliche Gesetze und Verordnungen. Erkundigen Sie sich daher bei der für Sie zuständigen Gemeinde (Baurechtsplanungsamt), wie das von Ihnen in Aussicht genommene Grundstück/Objekt/Mietobjekt im Bebauungsplan ausgewiesen ist. Liegt der zukünftige Standort in einem Gewerbe- oder Industriegebiet, steht einer Ansiedlung aufgrund baurechtlicher Bestimmungen meist nichts entgegen. Liegt der geplante Standort hingegen in einem Wohn- oder Mischgebiet, sollten Sie das Ansiedlungsvorhaben genau prüfen. Kundennähe Beliefern Sie Ihre Kundschaft oder kommen die Kundinnen und Kunden zu Ihnen? Sind Sie auf Laufkundschaft angewiesen? Konkurrenz Spielt die örtliche Konkurrenz für Ihr Geschäftsvorhaben eine Rolle? Und wenn ja, wie stark ist sie? Verkehrsanbindung Können Kundschaft, Lieferanten sowie Beschäftigte problemlos zu Ihnen kommen? Benötigen Sie eine Flugzeug-, Bahn- und/oder Autobahnanbindung? Sind genügend Parkplätze vorhanden? Versorgung Wie ist die Versorgung mit Rohstoffen, Waren, Verbrauchsgütern, Energie? Arbeitskräfte Finden Sie in der Nähe geeignetes Personal? Ist der Standort für Fach- und Führungskräfte, die Sie von auswärts anwerben müssen, attraktiv? Wie ist das kulturelle Angebot und wie hoch ist der Freizeitwert des Standortes? Kosten Wie hoch sind die Kosten für den Erwerb, die Mieten und Nebenkosten, beispielsweise für die Ausstattung, Anbindung, behördlichen Auflagen? Gibt es öffentliche Fördermittel? Technologie- und Gründerzentren Technologie- und Gründerzentren bieten viele Infrastrukturvorteile. Gibt es solche Zentren an dem gewünschten Standort? Besteht die Möglichkeit, sich dort niederzulassen? Information Welche öffentlichen und privaten Beratungseinrichtungen sind vorhanden? Gibt es Hochschulen, mit denen sich ein Informationsaustausch oder andere Formen der Zusammenarbeit anbieten? Tipp: Die Wirtschaftsförderer der Land- und Stadtkreise sowie die regionalen und kommunalen Wirtschaftsfördergesellschaften vor Ort können Sie bei der Standortsuche unterstützen. Sie helfen auch bei der Suche nach maßgeblichen Ansprechpersonen in den Wirtschaftsfördereinrichtungen und in der Verwaltung. Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg haben ein Standort- und Firmeninformationssystem erstellt, mit dem Sie aktuelle Angebote an Gewerbeflächen finden.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024

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