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Quellen für die Wohnungssuche

Inserate über freie Mietwohnungen finden Sie in erster Linie in Zeitungen und im Internet. Immobilienseiten im Internet enthalten oft mehrere Fotos einer Wohnung, sodass Sie gleich eine Vorstellung von ihr haben. Achten Sie darauf, ob das Angebot noch aktuell ist. Sie können sich mit Ihrer Suche auch an ein Maklerbüro wenden. Achtung: Makler verlangen für die Vermittlung von Wohnungen eine Provision. Das kann auch gelten, wenn ein Makler eine Wohnung in der Zeitung anbietet. Voraussetzung für einen Provisionsanspruch ist aber ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Makler in Textform, also auf Papier, in einer E-Mail oder auf einem elektronischen Datenträger. Die Provision ist eine Art Erfolgshonorar, das heißt, Sie müssen nur dann eine Provision zahlen, wenn es auch tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Maximal erlaubt sind Provisionen bis zu zwei Monatsmieten (Grundmiete) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nach dem seit Juni 2015 geltenden Bestellerprinzip darf der Makler vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung der Mietwohnung keine Provision verlangen, wenn der Makler zuvor vom Vermieter beauftragt wurde. Der Mieter muss also die Provision nur dann zahlen, wenn der Makler die Wohnung ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Mieter gefunden hat. Daneben kann es hilfreich sein, Ihren Suchwunsch so vielen Personen wie möglich mitzuteilen. Vielleicht weiß jemand in Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis von einer Wohnung, die vermietet wird.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Zweiter Bildungsweg

Der so genannte zweite Bildungsweg ermöglicht es zum Beispiel Erwachsenen mit beruflicher Erfahrung, Schulabschlüsse nachzuholen. Die Abschlüsse sind oft für Weiterbildungsmaßnahmen, Zusatzausbildungen oder für ein Hochschulstudium notwendig. Um einen Schulabschluss nachzuholen, gibt es folgende Möglichkeiten: Hauptschulabschluss Schulfremdenprüfung Realschulabschluss beziehungsweise mittlere Reife Schulfremdenprüfung Abendrealschule Berufsaufbauschule Abendgymnasium Fachhochschulreife Schulfremdenprüfung Abendgymnasium Einjähriges Berufskolleg Kolleg Fachgebundene Hochschulreife Berufsoberschule der Fachrichtungen Sozialwesen, Technik oder Wirtschaft Allgemeine Hochschulreife Schulfremdenprüfung Abendgymnasium Kolleg Berufsoberschule der Fachrichtungen Sozialwesen, Technik oder Wirtschaft Darüber hinaus kann an beruflichen Schulen unter bestimmten Voraussetzungen auch ein dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben werden. Sonderformen des Hochschulzugangs Meisterinnen und Meistern sowie Absolventinnen und Absolventen einer der Meisterprüfung gleichwertigen Fort oder Weiterbildung wie z.B. Fachwirtinnen oder Fachwirten, staatlich geprüften Technikerinnenund Technikern, staatlich geprüften Betriebswirtinnen und Betriebswirten, die ein Beratungsgespräch an einer Hochschule durchgeführt haben, steht der allgemeine Hochschulzugang offen. Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung können nach Durchführung eines Beratungsgespräches an einer Hochschule eine fachgebundene Zugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung. Beruflich Qualifizierte ohne Berufsausbildung, die eine mehrjährige herausgehobene oder inhaltlich besonders anspruchsvolle Tätigkeit nachweisen und ein Beratungsgespräch an einer Hochschule absolviert haben, können über eine Eignungsprüfung eine fachgebundene Zugangsberechtigung erlangen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Informationen für Bildungsanbieter

Kursdatenbanken Um mit Ihren Bildungsangeboten möglichst viele Interessenten zu erreichen, können Sie neben der Gestaltung eines eigenen Programms in Papierform oder einer eigenen Kursdatenbank auf Ihren Internetseiten auch auf anbieterübergreifende Onlinekursdatenbanken zurückgreifen. Einträge auf derartigen Seiten haben den Vorteil, dass Sie auch Änderungen an Ihrem Programm kurzfristig bekannt geben können und viele Interessenten erreichen, die nicht nach einem bestimmten Bildungsanbieter, sondern nach Kursen in ihrer Nähe oder nach Kursen zu einem bestimmten Thema suchen. Tipp: Für nähere Informationen darüber, wie Sie in die Datenbanken aufgenommen werden können und welche Kosten eventuell dafür anfallen, wenden Sie sich bitte direkt an die Betreiber der betreffenden Datenbank. Weiterbildungsberatung Auch Ihre Beratungsangebote können Sie in entsprechenden Datenbanken detailliert veröffentlichen. Als Mitglied des Landesnetzwerks Weiterbildungsberatung erfüllen Sie bestimmte Qualitätsnormen für die Weiterbildungsberatung und werden im Weiterbildungsportal entsprechend gekennzeichnet. Netzwerk Fortbildung und Qualitätsrichtlinien Als Anbieter von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie, sofern Sie die Aufnahmekriterien erfüllen, die Möglichkeit, in dem vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Netzwerk für berufliche Fortbildung mitzuwirken. Die regionalen Netzwerke für berufliche Fortbildung in Baden-Württemberg informieren über örtliche berufliche Weiterbildungsangebote (z.B. durch vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg finanziell geförderte Veranstaltungsbroschüren und Werbeflyer) und beraten bei Weiterbildungsfragen. Nähere Informationen, welche Aufnahmekriterien beim Netzwerk für berufliche Fortbildung gelten und welche Vorteile, aber auch Pflichten Ihnen durch eine Mitgliedschaft entstehen, können Sie im Weiterbildungsportal Baden-Württemberg nachlesen. Dort finden Sie auch eine genaue Beschreibung der Qualitätskriterien, zu deren Einhaltung sich die Mitglieder verpflichten. Als Mitglied eines Netzwerkes sind Sie berechtigt, Ihre Angebote in das Weiterbildungsportal des Landes einzustellen. Auch als Anbieter von allgemeiner Weiterbildung können Sie Ihre Angebote in das Weiterbildungsportal einstellen; setzen Sie sich dazu mit dem Weiterbildungsreferat des Kultusministeriums (Tel.: 0711-279-2689) in Verbindung. Hinweis: Auf europäischer Ebene entsteht derzeit der Europäische Qualifikationsrahmen, der es ermöglichen soll, durch Weiterbildungsmaßnahmen erworbene Qualifikationen europaweit zu vergleichen. Zertifizierung von Bildungsangeboten Wenn Sie möchten, dass an Ihren Lehrgängen auch Inhaber von Bildungsgutscheinen oder durch andere Förderungen der Agentur für Arbeit unterstützte Menschen teilnehmen können, müssen Sie Ihr Bildungsangebot von der Agentur für Arbeit zertifizieren lassen. Die Zertifizierung der Bildungsangebote wird im Auftrag der Agentur für Arbeit von "fachkundigen Stellen" durchgeführt. Für diese gibt es ein eigenes Zulassungsverfahren. Hinweis: Generell ist eine Zertifizierung Ihres Bildungsangebotes für Sie ein Vorteil, da dies für Ihre Kunden auch ein Zeichen ist, dass bestimmte Qualitätsrichtlinien eingehalten werden. Besondere Regeln gelten für Bildungsangebote, die im Fernunterricht stattfinden. Möchten Sie solche Veranstaltungen anbieten, können Sie Ihre Lehrgänge durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zertifizieren lassen. Wenn Sie Maßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg anbieten wollen, lassen Sie sich beim Regierungspräsidium Karlsruhe anerkennen. Förderungen für Bildungsanbieter Angaben dazu, welche Förderungen es beispielsweise für Bildungsanbieter in Baden-Württemberg gibt, erfahren Sie im Weiterbildungsportal Baden-Württemberg und im Kultusportal. Wenn Sie als Bildungsträger anerkannt werden wollen, der Maßnahmen nach dem Bildungszeitgesetz anbieten darf, müssen Sie sich ebenfalls registrieren lassen. Alle Informationen dazu finden Sie im Weiterbildungsportal des Landes unter Bildungszeitgesetz oder direkt auf der gemeinsamen Internetseite der vier Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Agrarberufe

Allgemeine Informationen zur Weiterbildung sowie zur Aus- und Fortbildung im Agrarbereich (Berufsausbildung, Meisterprüfung) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz , im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung und auf den Seiten der Regierungspräsidien Baden-Württemberg. Konkrete Weiterbildungsangebote finden Sie bei folgenden Institutionen: Landratsämter/Untere Landwirtschaftsbehörden Fachschulen für Landwirtschaft Landwirtschaftliche Landesanstalten Forstliche Bildungszentren Akademie Ländlicher Raum Arbeitsgemeinschaft ländliche Erwachsenenbildung (ALEB) Tipp: Spezielle Weiterbildungsveranstaltungen für den Agrarbereich können Sie auch über den Veranstaltungskalender der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg suchen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Förderung der Weiterbildung

Weiterbildung kostet Geld. Nicht nur die Inhalte einer Weiterbildungsmaßnahme sollten daher bei der Auswahl bedacht werden, sondern auch die Kosten, da diese sehr unterschiedlich sein können. Bedenken Sie auch, dass nicht nur für die Weiterbildungsmaßnahme selbst Kosten entstehen. Sie müssen auch zusätzliche Kosten kalkulieren, z.B. für Lernmaterial, Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtung. Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, gibt es Förderungen und Zuschüsse von verschiedenen Institutionen. Bei einigen können Sie sich auch beraten lassen. Bildungszeit Ab 1. Juli 2015 haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Förderungen Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach dem Fachkursprogramm bestimmte nach den Förderrichtlinien förderfähige Weiterbildungsveranstaltungen zur Anpassungsfortbildung. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss an die Bildungsanbieter, die diesen in Form einer Verbilligung der Teilnahmegebühr an die Kursteilnehmer weitergeben. Kosten für berufliche Weiterbildung (z.B. Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, Lehrgangskosten, Ausgaben für Arbeitsmittel) können unter Umständen als Werbungskosten von der Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgesetzt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Finanzamt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Industrie- und Handwerksberufe

Verschiedenen Fortbildungen im Bereich der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern liegen Regelungen zugrunde, die auf dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung basieren. Dies können Fortbildungsverordnungen des Bundes sowie Fortbildungsregelungen der Kammern sein. Anerkannte Abschlüsse sind in vielen Branchen verpflichtend, wenn Sie selbstständig tätig sein wollen. Ansprechpartner rund um die berufliche Weiterbildung finden Sie bei den zuständigen Kammern. Die zuständige Kammer nimmt in der Regel auch die Prüfungen zum Abschluss von solchen anerkannten Lehrgängen ab. Hinweis: Bestimmte Fortbildungen können durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Industrie- und Handelskammer (IHK) Die Weiterbildungsberatung wird von den regionalen Industrie- und Handelskammern vorgenommen. Über die Internetseiten zum Thema "Weiterbildung" der für Sie zuständigen Kammer haben Sie Zugang zu Informationen über Förderungen, Prüfungsordnungen, Beratungsangebote und Datenbanken, in denen Sie nach konkreten Bildungsangeboten suchen können. Handwerkskammer (HK) Die Weiterbildungsberatung wird von den regionalen Handwerkskammern vorgenommen. Über die Internetseiten zum Thema "Weiterbildung" der für Sie zuständigen Kammer haben Sie Zugang zu Informationen über Förderungen, Prüfungsordnungen, Beratungsangebote und Datenbanken, in denen Sie nach konkreten Bildungsangeboten suchen können.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Lebenslanges Lernen

Aufgrund der Veränderungen in unserer Gesellschaft, wie der steigenden Lebenserwartung, der veränderten Altersstruktur und den immensen Transformationsprozessen in der Arbeitswelt, sind Bildung und Wissen immer wichtiger geworden. Dies betrifft nicht nur ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Migranten und Migrantinnen, die in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen, sondern alle Erwachsene. Weiterbildung spielt eine entscheidende Rolle bei der persönlichen und beruflichen Entwicklung jedes Einzelnen, bei der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit, der gesellschaftlichen Teilhabe und bei der Förderung der Integration und des sozialen Zusammenhalts. Unter dem Begriff "Lebenslanges Lernen" versteht man, dass Lernen in allen Lebensphasen stattfindet, um neue Herausforderungen zu meistern. Es gibt viele verschiedene Formen des Lernens und die Weiterbildung entwickelt sich ständig weiter. Neben Kursen in Präsenz gibt es auch Lernformen, die durch den Einsatz digitaler Medien und moderner Unterrichtsmittel ermöglicht werden. Beim Fernlernen findet wenig persönlicher Kontakt zwischen den Lernenden und den Lehrenden statt. Die Inhalte werden über Medien wie Skripte und Bücher vermittelt und müssen im Selbststudium erarbeitet werden. Beim E-Learning werden Lernmaterialien und -inhalte als digitale Medien präsentiert und über eine Lernplattform an die Lernenden verteilt. Im Gegensatz zum reinen Fernlernen gibt es beim E-Learning regelmäßige Kommunikationsprozesse zwischen den Lernenden und den Lehrenden sowie zwischen den Lernenden selbst. Diese Kommunikation findet meist über das Internet statt und auch mit Einsatz von Audio- und Video erfolgen. Durch die technologische Entwicklung beim E-Learning können heute fast alle Interaktionsformen, die in einem Präsenzunterricht möglich sind, auch virtuell umgesetzt werden. Durch die Digitalisierung von Lerninhalten sind sogar darüberhinausgehende Interaktionsformen möglich. Zum Beispiel können mit Hilfe von "Application Sharing" Anwendungen oder Materialien, die auf einem beliebigen Rechner laufen oder gespeichert sind, sofort in den Unterricht integriert und allen Beteiligten weltweit zugänglich gemacht werden. Die Möglichkeiten der internetbasierten Zusammenarbeit erlaubt es den Nutzenden, Inhalte aktiv mitzugestalten und zu erweitern. So können Inhalte mittels Blogs oder Podcasts an die Lernenden herangetragen und bearbeitet werden. Beim Mobile Learning handelt es sich um ortsunabhängiges Lernen mit tragbaren Endgeräten wie Smartphones. So können Vorträge, Audio- oder Videodateien auch unterwegs angehört oder angeschaut werden. Beim Blended Learning werden traditionelle Lehrmethoden mit digitalen Mitteln des E-Learning kombiniert. Diese Form des Lernens wird auch in der Hochschulbildung immer häufiger eingesetzt und findet mehr und mehr Einzug in die Weiterbildung. Künstliche Intelligenz (KI) im Weiterbildungskontext bietet die Möglichkeit der personalisierten Lernerfahrung durch adaptive Lernplattformen, automatische Auswertung von Lernfortschritten und Empfehlungen für individuelle Lerninhalte. Zudem können virtuelle Assistenten die Lernenden bei Fragen unterstützen und interaktive Lernumgebungen schaffen. Durch die Vielfalt der Lernformen können Sie die Weiterbildung wählen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Bei einigen Weiterbildungsangeboten müssen die Teilnehmenden spezifische Voraussetzungen erfüllen. Bei der Klärung dieser Frage oder auch Fragen zur Finanzierung und Förderung können Sie Unterstützung durch die Weiterbildungsberatung in Anspruch nehmen. Das Landesnetzwerk Weiterbildungsberatung Baden-Württemberg ist hierfür eine etablierte Anlaufstelle .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Weiterbildung im privaten Bereich

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Bildungsanbieter und deren Angebote. Neben Volkshochschulen gibt es auch kirchliche und gewerkschaftliche Weiterbildungsträger sowie private Anbieter. Das Land Baden-Württemberg hat eine umfangreiche Such- und Informationsplattform eingerichtet: Das Weiterbildungsportal Baden-Württemberg bietet anerkannten Weiterbildungsträgern die Möglichkeit, ihre Angebote flächendeckend zu bewerben, Profile anzulegen und sich über aktuelle Trends rund um das Thema Weiterbildung zu informieren.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Beteiligungsportal

Bringen Sie sich über das Beteiligungsportal einfach und unkompliziert von zu Hause aus ein: Auf dem Portal finden Sie nicht nur Informationen rund um die Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg, sondern Sie können auch Gesetzentwürfe der Landesregierung kommentieren. Außerdem können Sie sich schon in einem frühen Stadium zu aktuellen Projekten und Vorhaben einbringen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Weitere Formen der Bürgerbeteiligung

Neben der Möglichkeit, aktiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler Ebene und auf Landesebene offen. Ein Bürgerentscheid kommt für Angelegenheiten innerhalb des Wirkungskreises Ihrer Gemeinde infrage. Sie können ihn zusammen mit anderen Bürgern mit einem Bürgerbegehren einleiten. Eine weitere Möglichkeit zur Eigeninitiative auf Gemeindeebene ist der Einwohnerantrag. Mit dem können Sie die Behandlung einer bestimmten Angelegenheit im Gemeinderat beantragen. Möchten Sie die Bevölkerung über ein Landesgesetz für Baden-Württemberg abstimmen lassen (Volksabstimmung), können Sie ein Volksbegehren einleiten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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