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Wohngeld und Wohnberechtigungsschein

Wohngeld Wohngeld können Sie als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bekommen. Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie im Falle eines Umzuges Folgendes beachten: Sie müssen die Wohngeldbehörde sofort über Ihren Umzug informieren. Zu viel ausgezahltes Wohngeld müssen Sie zurückzahlen. Ihr Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung entfällt. Für die neue Wohnung sollten Sie sofort einen neuen Antrag stellen. Das ist wichtig, damit Sie ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sofern Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen. Wohnberechtigungsschein Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, damit Sie in eine Sozialmietwohnung ziehen können. Sie haben damit aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung. Ein Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Ziehen Sie erst danach in eine Sozialmietwohnung, müssen Sie vorher einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen und erhalten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Allgemeines und Rechtliches zur Tierhaltung

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz in Artikel 20a verankert. Damit wurde eine lange Diskussion über den Rang des Tierschutzes im Verfassungsgefüge abgeschlossen. Dieses Kapitel soll Sie über grundlegende rechtliche Aspekte der Tierhaltung aufklären. Diese beinhalten sowohl Mindestanforderungen an die Haltung, weiterführende Informationen in Leitlinien als auch Pflichten zur Registrierung einer Tierhaltung, Dokumentationspflichten und Hinweise zu Impfungen und Meldepflichten. Bei konkreten weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Finanzielle und sonstige Wohnhilfen

Steigen die Mieten, kann Wohnen schnell zur finanziellen Belastung werden. Besonders für Familien mit Kindern, Alleinerziehende oder ältere Menschen mit einer niedrigen Rente kann es schwierig sein, die Kosten für einen angemessenen Wohnraum zu bezahlen. Ihre Wohnkosten können bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden, wenn Sie folgende Sozialleistungen beziehen: Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) Übergangsgeld und Verletztengeld jeweils in Höhe des Bürgergeldes, auch bei Vorschüssen und Abschlagszahlungen auf Übergangs- oder Verletztengeld Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfe zum Lebensunterhalt Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt Zuschüsse zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft für Auszubildende und Studierende Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen leben Wer nicht in diese Gruppen fällt, dessen Einkommen aber dennoch nicht ausreicht, die Kosten für angemessenes Wohnen zu tragen, hat folgende Möglichkeiten: Sofern Ihr Familieneinkommen eine gewisse Grenze (abhängig von der Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören) nicht überschreitet, können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dieser ist Voraussetzung für den Bezug einer kostengünstigen Sozialmietwohnung. Er verleiht aber keinen Anspruch auf Bezug einer solchen Wohnung. Wenn Sie in Ihrem eigenen Wohnraum oder zur Miete wohnen, können Sie Wohngeld in Form eines Mietzuschusses oder Lastenzuschusses beantragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Mit 14

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu. Adoption Jugendliche dürfen ab dem 14. Lebensjahr nicht mehr gegen ihren Willen adoptiert werden. Übertragung der elterlichen Sorge Leben die Eltern eines Jugendlichen getrennt, kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge überträgt. Auch wenn der andere Elternteil der Übertragung zustimmt, darf das Gericht diese bei über 14-jährigen Jugendlichen nur dann vornehmen, wenn auch der Jugendliche der Übertragung zustimmt. Liegt keine Zustimmung des anderen Elternteils und des Jugendlichen vor, legt das Gericht seiner Entscheidung zugrunde, welche Sorgerechtslösung dem Wohl des Jugendlichen am besten entspricht. Religionsmündigkeit Jugendliche können selbständig entscheiden, welcher Religion sie angehören wollen. Bedingte Strafmündigkeit Jugendliche sind bedingt strafmündig. Das bedeutet, dass ein Jugendlicher nach dem Jugendstrafrecht für eine Straftat zur Verantwortung gezogen werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Person zum Zeitpunkt der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Straffreier sexueller Kontakt Sexuelle Handlungen einer Person über 14 Jahre mit einer Person unter 14 Jahre sind in jedem Fall als Straftat verboten. Sexuelle Handlungen zwischen Personen ab 14 Jahren sind erlaubt, wenn beide damit einverstanden sind und nicht eine Schwächeposition ausgenutzt oder Geld dafür bezahlt wird.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Mit 15

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu. Ferienarbeit Ferienarbeit bis zu vier Wochen in Vollzeit (35 bis 40 Stunden pro Woche) in einem Jahr ist erlaubt. Akkord- und Nachtarbeit sind nicht erlaubt. Lehrstelle Jugendliche können eine Lehrstelle annehmen. Sie können sich dort in die Jugendvertretung des Betriebes wählen lassen. Kraftfahrzeuge Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge lenken. Aufenthalt in Discos und Gaststätten Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur im Beisein einer erziehungs- oder sorgeberechtigten Person in Discos oder Gaststätten aufhalten. Eine Ausnahme ist die Anwesenheit bei Veranstaltungen von "anerkannten Trägern der Jugendhilfe". Solche Veranstaltungen können Jugendliche unter 16 Jahren bis 22 Uhr besuchen. Um eine Mahlzeit oder ein Getränk zu sich zu nehmen, dürfen sich Jugendliche in der Zeit von 5 bis 23 Uhr in Gaststätten aufhalten. Das dürfen sie auch, ohne dass eine erziehungsberechtigte Person dabei ist.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Grenzüberschreitende Rechtssachen

Hat Ihre Schuldnerin oder Ihr Schuldner den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, können Sie ein Europäisches Mahnverfahren durchführen. Ausgenommen davon sind Schuldnerinnen und Schuldner in Dänemark. Überschreitet die Forderung die Höhe von 5.000 Euro nicht, können Sie auch ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen durchführen. Diese beiden Verfahren ermöglichen es Ihnen, Forderungen mit grenzüberschreitendem Bezug einfacher, schneller und mit geringeren Kosten durchzusetzen. Daneben haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Forderung mit den nationalen Gerichtsverfahren (Zivilklage, gerichtliches Mahnverfahren) geltend zu machen und auf dieser Grundlage gegen Ihre Schuldnerin oder Ihren Schuldner im Ausland zu vollstrecken.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) haben Sie als gesetzlich versicherte Person Zugang zu staatlichen Gesundheitsdienstleistungen bei Krankheit oder Unfall auf Reisen und während eines vorübergehenden Aufenthalts in europäischen Ländern (in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen). Die EHIC gilt für vorübergehende Auslandsaufenthalte (zum Beispiel Urlaub, Arbeitnehmerentsendung, Arbeitsuche, Studium) und dabei für notwendige medizinische Leistungen bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten oder im Krankenhaus sowie die notwendige Behandlung bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten. Wenn Sie in Deutschland gesetzlich versichert sind, müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte nicht beantragen. Sie ist automatisch auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte aufgedruckt. Enthält Ihre derzeitige Versichertenkarte noch keine EHIC, können Sie sich diese kostenlos bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Achtung: Fahren Sie gezielt ins Ausland, um sich behandeln zu lassen, können Sie die EHIC nicht dafür einsetzen. Eine solche Behandlung sollte nur nach Zustimmung der jeweiligen Krankenkasse erfolgen. Mit der EHIC haben Sie in Ihrem Reiseland dieselben Leistungsansprüche wie Versicherte dieses Landes. Sie müssen auch die für das Krankenversicherungssystem Ihres Reiselandes üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen leisten. Achtung: Die EHIC hat nicht den gleichen Leistungsumfang wie eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat ist nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt auch für diese Zwecke ratsam. Viele Krankenkassen kooperieren mit privaten Krankenversicherungsunternehmen und bieten günstige Tarife für ihre Versicherten an. Fragen Sie Ihre Krankenkasse. Für Reisen in bestimmte Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Dazu zählen zum Beispiel Montenegro, Tunesien und die Türkei. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welcher Krankenversicherungsschutz für Ihr Reiseland besteht. Wenn es zwischen Deutschland und Ihrem Urlaubsland kein Sozialversicherungsabkommen gibt, sollten Sie unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Ansonsten haben Sie keinen Versicherungsschutz und müssen Arzt- oder Krankenhauskosten selbst bezahlen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Schuldner

Wenn Sie Rechnungen nicht mehr bezahlen können und Ihr Einkommen kaum noch Ihre Ausgaben deckt, dürfen Sie eingehende Rechnungen nicht ignorieren.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gütesiegel und Qualitätszeichen des Landes und der Europäischen Union

Beim Einkauf können Sie sich neben den allgemeinen Angaben auf Lebensmitteletiketten auch an besonderen Gütesiegeln oder Qualitätszeichen orientieren: Die geschützten Begriffe "Bio" und "Öko" Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sowie Abwandlungen davon, wie zum Beispiel biologisch, ökologisch, biologischer/ökologischer Landbau, biologisch-organisch, dürfen für Produktbezeichnungen nur dann benutzt werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Anbau stammen. Die Europäische Union hat ein gemeinsames Logo für Bioprodukte. Seit Juli 2010 sind alle verpackten biologischen Lebensmittel aus der EU damit gekennzeichnet. Bestehende nationale Siegel können aber weiter verwendet werden. Bei Lebensmitteln aus Drittstaaten ist die Verwendung freiwillig. Andere Bezeichnungen wie beispielsweise "aus kontrolliertem Anbau", "aus alternativer Haltung", "ohne Spritzmittel" und Ähnliche sind keine Garantie, dass es sich dabei wirklich um Bio-Produkte handelt. Das deutsche staatliche Bio-Siegel Das staatliche deutsche Bio-Siegel ist ein verbandsunabhängiges und markenübergreifendes Erkennungszeichen für Lebensmittel , die biologisch erzeugt wurden. Das deutsche Bio-Siegel kann auf freiwilliger Basis ergänzend zum verpflichtenden EU-Bio-Logo genutzt werden. Biologisch erzeugt im Sinne des Bio-Siegels bedeutet unter anderem: Die Lebensmittel dürfen keiner Bestrahlung ausgesetzt werden. Organismen dürfen nicht gentechnisch verändert werden. Beim Anbau dürfen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel und kein leicht löslicher mineralischer Dünger verwendet werden. Tiere dürfen nur mit ökologisch produzierten Futtermitteln gefüttert werden. Hersteller, die das Bio-Siegel führen, werden regelmäßig kontrolliert. Dabei unterliegen alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen der Kontrolle. Auf allen Bio-Lebensmitteln finden Sie eine Kontrollnummer, über die die zuständige Kontrollstelle ermittelt werden kann. So kann auch zurückverfolgt werden, woher die Zutaten des Produkts stammen. Die Kontrollstellen selbst werden regelmäßig vom Staat überprüft. Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg steht für nachhaltige Landwirtschaft im Einklang mit der Natur. Hochwertige und frische Lebensmittel werden von ökologisch wirtschaftenden Betrieben erzeugt und verarbeitet. Verbandszeichen der Öko-Anbauverbände Neben dem staatlichen Bio-Siegel tragen viele Bio-Lebensmittel auch ein Zeichen von einem der ökologischen Anbauverbände, die es in Deutschland gibt (zum Beispiel Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Ecovin, Gäa und Naturland). Produkte mit diesen Zeichen erfüllen sowohl die Richtlinien der EU-Öko-Verordnung als auch die in vielen Punkten strengeren Richtlinien des jeweiligen Verbandes. Biozeichen Baden-Württemberg (BIOZBW) Das Biozeichen des Landes Baden-Württemberg ist ein Qualitätszeichen für gesicherte Qualität und Herkunft, vom Acker bis auf den Teller. Es garantiert Ihnen Bio-Produkte, die nach den gesetzlichen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 2018/848) sowie den Zusatzanforderungen des Biozeichens des Landes Baden-Württemberg erzeugt und verarbeitet wurden regelmäßige Kontrollen auf allen Stufen Das Biozeichen Baden-Württembegr erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern, qualitativ hochwertige Bio-Produkte zu erkennen. Bei den mit dem Biozeichen Baden-Württemberg gekennzeichneten Produkten handelt es sich um Bio-Lebensmittel mit nachvollziehbarer Herkunft. Die Nutzung bzw. die Kennzeichnung basiert auf den ökologischen Standards der EU-Öko-Verordnung, ergänzt mit den Anforderungen des Biozeichen Baden-Württemberg, wie beispielsweise die Vollumstellung der Erzeugerbetriebe und die flächengebundende Tierhaltung. Die gesicherte Herkunft der Erzeugnisse stärkt die Region und fördert kurze Transport- und Vermarktungswege. Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) Das Qualitätszeichen des Landes Baden-Württemberg ist ein Qualitätszeichen für gesicherte Qualität und Herkunft, vom Acker bis auf den Teller. Es garantiert Ihnen hohe Produkt- und Prozessqualität aus kontrollierter Pflanzenproduktion oder Tierhaltung, regelmäßige Kontrollen auf allen Stufen. Die Qualitätskriterien liegen grundsätzlich über dem gesetzlichen Standard. Die Lizenznehmer des Zeichens sind Verbände oder berufsständische Organisationen der Ernährungsbranche. Sie schließen mit Verarbeitern und Endanbietern Zeichennutzungsverträge ab. Diese dürfen das Qualitätszeichen dann auf ihren Produkten führen. Um die Qualität für die Verbraucher zu gewährleisten, erfolgen regelmäßig Kontrollen der Betriebe und der Produktionsabläufe sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Verarbeitung und im Endverkauf. Außerdem werden die Produkte selbst auf unerwünschte Rückstände (zum Beispiel von Pflanzenschutzmitteln, Umweltgiften oder Tierarzneien) getestet. Weiterführende Informationen - Was ist das Qualitätszeichen? Qualitätsregelungen der Europäischen Union für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Spirituosen und Weine Mit den drei EU-Gütezeichen – "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g. U.), "geschützte geografische Angabe" (g. g. A.) und "garantiert traditionelle Spezialität" (g. t. S.) – will die Europäische Kommission die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren sowie als Instrument eines verlässlichen Wegweisers dienen, um Erzeugnisse mit gesichert hoher Qualität und Herkunft einfach und transparent im Alltag zu erkennen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

Im Rahmen des Missbrauchs erfahren Betroffene nicht nur sexuelle Handlungen, sondern zumeist auch psychischen Zwang, wie etwa Drohungen, Beleidigungen oder einschüchterndes und kontrollierendes Verhalten. Bei sexuellem Missbrauch kommt in vielen Fällen der Täter oder die Täterin aus dem sozialen Umfeld. So ist es möglich, sexuelle Handlungen langfristig zu planen und über einen längeren Zeitraum hin zu wiederholen. Sollten Sie Anhaltspunkte für sexuelle Handlungen haben, handeln Sie schnell: Schauen Sie nicht weg. Glauben Sie Betroffenen und nehmen Sie deren Ängste ernst. Bewahren Sie Ruhe. Üben Sie keinen Druck auf Betroffene aus. Lassen Sie sie nur so viel erzählen, wie sie bereit sind zu erzählen. Nehmen Sie Betroffenen die Angst, Schuld an dem zu sein, was geschehen ist. Wenden Sie sich an Fachleute und Beratungsstellen, um sich Hilfe zu holen. Was können Sie als Eltern oder Erwachsene tun, um Kinder oder Jugendliche vor sexuellen Handlungen zu schützen? Stärken Sie das Selbstbewusstsein Ihrer Kinder und sprechen Sie offen mit ihnen darüber, wie sie sich gegen Angriffe zur Wehr setzen können. Nehmen Sie Ihr Kind ernst, vertrauen Sie ihm und erklären Sie ihm, dass Kinder nicht nur Anerkennung finden, weil sie nett und brav sind. Reagieren Sie auf Signale Ihres Kindes, vor allem auch Körpersprache und Abwehrreaktionen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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