Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Rathaus mit Mohn
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "*".
Es wurden 3273 Ergebnisse in 20 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 1391 bis 1400 von 3273.
Statistikinformationen

Das Statistische Landesamt ist einer der größten Informationsdienstleister in Baden-Württemberg. Wenn Sie Fragen zur Lohn- und Preisentwicklung, zum Thema Gesundheit und Bildung, zur Bevölkerungsentwicklung oder zum Umweltschutz haben oder Informationen zu den Themen Aufträge, Produktion und Absatz der Wirtschaft, Steuern oder zu Stand und Entwicklung privater und öffentlicher Haushalte suchen, finden Sie alle wichtigen Daten hierzu übersichtlich beim Statistischen Landesamt für Sie aufbereitet. Auf der Startseite des Statistischen Landesamtes finden Sie die folgenden Themenblöcke: Fläche, Bevölkerung Bildung, Kultur Gesundheit, Soziales, Rechtspflege Wahlen Volkswirtschaft, Branchen, Konjunktur, Preise Erwerbstätigkeit Landwirtschaft Industrie, Bauwirtschaft, Handwerk Dienstleistungen Öffentliche Finanzen, öffentlicher Dienst Umwelt, Verkehr, Energie Zu jedem dieser Themen können Sie Landes- und Regionaldaten, Indikatoren, Analysen sowie Pressemitteilungen, Erläuterungen und weitere Veröffentlichungen abrufen. Zusätzlich finden Sie Links für weiterführende Recherchen. Die Informationen im Internet stehen kostenlos zur Verfügung. Auch Anfragen, die ohne großen Arbeitsaufwand beantwortet werden können, sind in der Regel kostenlos. Benötigen Sie besondere Informationen, die sehr arbeitsaufwendig sind, wird das Statistische Landesamt nach einer Rücksprache mit Ihnen einen Gebührensatz festlegen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Branchenstatistiken

Die Datenerhebung erfolgt in den meisten Fällen durch Direktbefragung bei den betroffenen Betrieben und Unternehmen (z.B. Onlineformulare). Auskunftspflichtige Unternehmen können sich zur Erfüllung auch Dritter bedienen (z.B. Steuerberater). In einzelnen Statistiken werden Verwaltungsdaten genutzt, sodass durch die Auskunftspflichten keine zusätzliche Belastung entsteht. Die meisten Statistiken können Sie online melden. Die wichtigsten Brachenstatistiken sind: Verdienste und Arbeitskosten In der Vierteljährlichen Verdiensterhebung werden in einer repräsentativen Auswahl etwa 4.500 Betriebe mit zehn und mehr Arbeitnehmern (beziehungsweise in bestimmten Branchen wie im Hoch- und Tiefbau oder im Handel mit fünf und mehr Arbeitnehmern) zu den Arbeitsverdiensten, den Sonderzahlungen und den Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten befragt. Als Ergänzung dazu finden in vierjährlichen Abständen die Verdienststrukturerhebung (Ergebnisse nach vielen personenbezogenen Merkmalen, beispielsweise Beruf, Alter, Familienstand) und die Arbeitskostenerhebung (verschiedene Kostenarten, die über die reine Lohn- und Gehaltszahlung hinausgehen: Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung und Ähnliches) statt. In Baden-Württemberg werden in diesem Bereich etwa 3.900 Betriebe mit zehn und mehr Beschäftigten befragt - das sind etwa zwei Prozent aller Betriebe im Land. Dienstleistungen Aus der Zahl der Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt im Bereich Verkehr, Nachrichtenübermittlung oder Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen wird eine 15-prozentige Stichprobe zur Auskunft für die jährliche Dienstleistungsstrukturerhebung gezogen. Diese Unternehmen werden beispielsweise nach ihren Umsätzen, den tätigen Personen, Aufwendungen, Beständen, Investitionen, Steuern sowie Subventionen befragt. Handel und Gewerbe Aus den Unternehmen des Handels und des Gastgewerbes wird eine achtprozentige Stichprobe im Rahmen einer Jahreserhebung nach Angaben zur Struktur, Rentabilität sowie Produktivität befragt: In einer monatlichen Befragung liefern die Unternehmen außerdem Angaben zum Umsatz und zur Zahl der tätigen Personen. Eine bedeutende den Handel betreffende Statistik ist die Außenhandelsstatistik , die aus zwei Teilstatistiken besteht. In der Extrahandelsstatistik wird der Handel mit Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) erfasst. Sie wird auf Grundlage von Warenbegleitpapieren von den Zollämtern ermittelt. Warensendungen mit einem Wert von weniger als 1.000 Euro werden dabei nicht erfasst, da sie von der Anmeldung befreit sind. Die Intrahandelsstatistik betrifft den Handel mit EU-Staaten und wird über die direkte Befragung der Unternehmen ermittelt. Befreit von der Meldepflicht sind alle Privatpersonen sowie Unternehmen, deren jährliche Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten oder Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den statistischen Wert von 300.000 Euro im Vorjahr oder im laufenden Jahr nicht überschreiten. Tourismus Meldepflichtig für die Fremdenverkehrsstatistik sind Beherbergungsstätten (Betriebe, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als acht Gäste im Reiseverkehr gleichzeitig zu beherbergen). Hierzu zählen auch Unterkunftsstätten, die die Gästebeherbergung nicht gewerblich und/oder nur als Nebenzweck betreiben. Privatquartiere und Beherbergungsbetriebe mit weniger als acht Betten sind in der Statistik nicht enthalten. Verarbeitendes Gewerbe Unternehmen und Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten werden nur einmal jährlich im "Jahresbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe" nach den Beschäftigten, den bezahlten Entgelten, dem Umsatz sowie viermal jährlich in der "Vierteljährlichen Produktionserhebung" nach ihrer Produktion befragt. Unternehmen und Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten sind für die monatliche Konjunkturbeobachtung von Bedeutung, das heißt, sie sind zum "Monatsbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe" und zur "Monatlichen Produktionserhebung" meldepflichtig. Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten und mindestens zwei Betrieben werden einmal jährlich im Rahmen des "Jahresberichts für Mehrbetriebsunternehmen" nach den Beschäftigten, den bezahlten Entgelten sowie dem Umsatz befragt. Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten und deren Betriebe werden einmal jährlich im Rahmen der "Investitionserhebung für Unternehmen und Betriebe" zu ihrer Investitionstätigkeit sowie gegebenenfalls über getätigte Umweltschutzinvestitionen befragt. Öko-Sektor Unternehmen und Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten werden jährlich zu ihren Umsätzen mit Waren und Bauleistungen für den Umweltschutz befragt. Im Bereich der Dienstleistungen für den Umweltschutz werden jährlich alle Unternehmen und Betriebe zu ihren Umsätzen befragt. Bauhauptgewerbe Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen sind für die kurzfristige Konjunkturbeobachtung von Bedeutung. Daher sind sie zum "Monatsbericht im Bauhauptgewerbe" und zur “Vierteljährlichen Auftragsbestandsstatistik im Bauhauptgewerbe“ meldepflichtig. Bei diesen Statistiken handelt es sich um Betriebserhebungen (bei Unternehmen mit mehreren Standorten ist grundsätzlich für jede der bauhauptgewerblichen Einheiten eine separate Meldung zu erstellen). Die Betriebe werden monatlich nach den tätigen Personen, dem Arbeitsentgelt, den Arbeitsstunden, dem Umsatz und dem Auftragseingang sowie vierteljährlich nach dem Auftragsbestand befragt. Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr tätigen Personen müssen außerdem einmal im Jahr im Rahmen der "Jahres- und Investitionserhebung im Bauhauptgewerbe" unter anderem zu ihrer Investitionstätigkeit eine Meldung für das gesamte Unternehmen abgeben. Hat ein Unternehmen weniger als 20 tätige Personen, sind nur einmal im Jahr im Rahmen der "Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe" Daten zu den tätigen Personen, zum Arbeitsentgelt, zu den Arbeitsstunden und zum Umsatz an das Statistische Landesamt zu melden. Auch hier handelt es sich um eine Betriebserhebung. Das bedeutet, dass Unternehmen mit mehreren Standorten grundsätzlich für jede bauhauptgewerbliche Einheit eine eigene Meldung erstellen müssen. Ausbaugewerbe Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen sind für die kurzfristige Konjunkturbeobachtung von Bedeutung und daher zum "Vierteljahresbericht im Ausbaugewerbe" meldepflichtig. Bei dieser Statistik handelt es sich um eine Betriebserhebung (bei Unternehmen mit mehreren Standorten ist grundsätzlich für jede einzelne der ausbaugewerblichen Einheiten eine separate Meldung zu erstellen). Die Betriebe werden monatlich nach den tätigen Personen, dem Arbeitsentgelt, den Arbeitsstunden und dem Umsatz befragt. Unternehmen des Ausbaugewerbes mit 20 und mehr tätigen Personen müssen außerdem einmal im Jahr im Rahmen der "Jahres- und Investitionserhebung im Ausbaugewerbe" unter anderem zu ihrer Investitionstätigkeit über eine Meldung für das gesamte Unternehmen Auskunft geben. Von kleineren Unternehmen mit zehn bis 19 tätigen Personen benötigt das Statistische Landesamt nur einmal im Jahr im Rahmen der "Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe" Daten zu den tätigen Personen, zum Arbeitsentgelt, zu den Arbeitsstunden und zum Umsatz. Auch hier handelt es sich um eine Betriebserhebung. Das bedeutet, dass die Unternehmen grundsätzlich für jeden ausbaugewerblichen Standort eine eigene Meldung erstellen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hauptschule und Werkrealschule

Hauptschulen/Werkrealschulen fördern praktische Begabungen, Neigungen und Leistungen in besonderem Maße. Ziel ist der erfolgreiche Abschluss des Bildungsweges. Zu den individuellen Förderungen der Schülerinnen und Schüler gehören die Stärkung der Basiskompetenzen, vor allem in den Klassen 5 und 6 in den Fächern Deutsch und Mathematik Lernstandserhebungen in Klasse 5 in den Fächern Deutsch und Mathematik und den Vergleichsarbeiten VERA 8 in den Fächern Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mit anschließenden Fördermaßnahmen der Einsatz von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten zur Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht, um den individuellen Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen und Interessen einzelner Schüler innerhalb einer Klasse gerecht zu werden Darüber hinaus zählt die intensive Berufswegeplanung mit vielfältigen Praxiserfahrungen in allen Klassenstufen zu den Leitprinzipien der Hauptschule/Werkrealschule. Sie ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung, die ihren Neigungen und ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. In Klasse 7 der Hauptschule/Werkrealschule wird die Kompetenzanalyse “Profil AC (Assessment-Center) an Schulen“ durchgeführt. Auf der Grundlage des Ergebnisses wird die Förderung der Kompetenzen intensiviert, die für die Ausbildungsreife erforderlich sind. Ziel ist, das Potenzial und die Handlungskompetenzen von Schülerinnen und Schülern deutlich zu erweitern. So soll ein möglichst reibungsloser Übergang in eine duale Berufsausbildung sichergestellt werden. In der Haupt- und Werkrealschule werden von Klasse 5 bis Klasse 10 Noten vergeben. Es werden Halbjahresinformationen zum Schulhalbjahr und Zeugnisse am Ende eines jeden Schuljahres ausgehändigt. In den Abschlussklassen 9 und 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler Halbjahreszeugnisse zum Schulhalbjahr sowie Prüfungszeugnisse am Ende des Schuljahres. Der Hauptschulabschluss kann am Ende von Klasse 9 oder am Ende von Klasse 10 erworben werden. Der Hauptschulabschluss ermöglicht die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, den Besuch einer weiterführenden beruflichen Schule. Zum Ende der zehnten Klasse kann ein mittlerer Bildungsabschluss abgelegt werden. Der Werkrealschulabschluss berechtigt zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und in einem geregelten Ausbildungsgang, zum Besuch einer ein- oder mehrjährigen Berufsfachschule, zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufskollegs, in die beruflichen Gymnasien sowie in die gymnasiale Oberstufe von Gemeinschaftsschulen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Für die Schülerinnen und Schüler gilt der Bildungsplan 2016, der im Schuljahr 2016/2017 eingeführt wurde. Seitdem werden ab Klasse 7 folgende Wahlpflichtfächer unterrichtet: Technik Alltagskultur, Ernährung, Soziales Unter dem Link Bildungsplan können Sie entnehmen, welcher Bildungsplan dem Unterricht in der jeweiligen Klassenstufe zugrunde liegt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Patente, Marken, Ideentransfer

Eine innovative Idee allein reicht für den wirtschaftlichen Erfolg nicht aus - sie muss sich auch durchsetzen. Mit der Umsetzung und Marktdurchsetzung einer Geschäftsidee untrennbar verbunden sind auch Bereiche wie Patente, Marken und andere Schutzrechte. Für Privatpersonen können Ideen oder Erfindungen das Sprungbrett in die Selbstständigkeit sein. Wie Sie ein " Unternehmen gründen " können, erfahren Sie in der gleichnamigen Lebenslage.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Steuerliche Aspekte

Der Weg in die Selbständigkeit ist gerade am Anfang mit einer Reihe von Formalitäten verbunden. Das gilt vor allem für steuerliche Fragen, die bei einer Unternehmensgründung entstehen. Erster Kontakt mit dem Finanzamt Das Anmeldeverfahren ist davon abhängig, ob Sie künftig eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen. Einen Gewerbebetrieb müssen Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung in dem Ort anmelden, in dem Sie den Betrieb eröffnen wollen. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung vergibt dann eine Gewerbesteuernummer und informiert das zuständige Finanzamt. Werden Sie freiberuflich tätig, müssen Sie das zuständige Finanzamt selbständig innerhalb eines Monats über die Art Ihrer Tätigkeit informieren. Hierfür müssen Sie sich bei ELSTER registrieren und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER beim Finanzamt einreichen. Zuständig ist das Finanzamt, von dessen Bezirk aus Sie die Berufstätigkeit vorwiegend ausüben werden. Anhand Ihrer Antworten legt das Finanzamt fest, ob und in welcher Höhe Sie Steuervorauszahlungen leisten müssen. Außerdem prüft das Finanzamt, welche Steuererklärungen und Voranmeldungen Sie abgeben müssen. Weitere Informationen finden Sie in den dazugehörigen Leistungen. Für konkrete Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt zur Verfügung. Hinweis: Das Finanzamt kann nur insoweit Hilfe leisten, als es nicht steuerberatend tätig wird. Prüfen Sie daher, ob Sie einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin mit Ihren Steuerangelegenheiten beauftragen. Sozialabgaben Für Ihre Absicherung müssen Sie selbst sorgen und die notwendigen Versicherungen eigenverantwortlich organisieren. Beschäftigen Sie Arbeitnehmer, sind Sie verpflichtet, deren Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge monatlich abzuführen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bodenschutz

Böden sind nicht nur Grundlage für die Nahrungsmittelproduktion. Sie sind das zentrale Fundament aller Landökosysteme, indem sie Lebensraum für eine unüberschaubare Anzahl an Tier- und Pflanzenarten sind, Wasser speichern und reinigen, Steuereinheit für Stoffkreisläufe sind und das Klima beeinflussen. Fruchtbare Böden sind eine begrenzte Ressource. Diese ist weltweit vor allem durch die Überbauung mit Siedlungen und Verkehrswegen, aber auch durch Erosion und Schadstoffeinträge gefährdet. So wird durch die Überbauung in kurzer Zeit zerstört, was in zehntausenden Jahren entstanden ist. Schadstoffeinträge können Böden für die Erzeugung von gesunden Nahrungsmitteln endgültig unbrauchbar machen. Boden bedarf als Lebensgrundlage für künftige Generationen unseres besonderen Schutzes. Der fünfte Bodenschutzbericht der Bundesregierung zeigt Entwicklungen und Fortschritte beim Bodenschutz im nationalen und internationalen Bereich auf, vor allem in Hinblick auf Nachhaltigkeit, Nahrungsmittelsicherheit und Biodiversität. Er behandelt als Schwerpunkte den Boden im Kontext des Klimas und die Gefahr durch organische Fluorverbindungen. Im Jahr 1998 wurde das Bundes-Bodenschutzgesetz erlassen. Die Umsetzung dieses Gesetzes liegt bei den Bundesländern. Das Gesetz regelt bestimmte Grundpflichten zum Bodenschutz, wie die Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen und die Sanierung von Böden, die durch industrielle Nutzung oder durch Abfälle verunreinigt wurden. Das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz ergänzt die Bestimmungen des Bundesrechts. Schadstoffe im Boden Verunreinigungen von Böden mit Schadstoffen werden im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst. Wenn Sie ein Grundstück besitzen oder kaufen wollen, können Sie in der diesem Kapitel zugehörigen Leistung nachlesen, wie Sie Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Familien- und Geschlechtserziehung

Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. Die Familien- und Geschlechtserziehung ist aber auch Gegenstand des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule. Daher wird eine Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten bei der Familien- und Geschlechtserziehung angestrebt. Ziel der Familien- und Geschlechtserziehung ist es, die Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut zu machen. Die Familien- und Geschlechtserziehung soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre und für partnerschaftliches Verhalten in verantwortlich geführten persönlichen Beziehungen und damit auch in Ehe und Familie entwickeln und fördern. Unterrichtsinhalte, die dem Bereich der Geschlechtserziehung angehören und die Intimsphäre berühren, dürfen nicht Gegenstand von Leistungserhebungen sein. Dies gilt nicht für die Fächer der beruflichen Schulen, die entsprechende Inhalte im Rahmen der beruflichen Ausbildung vermitteln. Die Erziehungsberechtigten werden in einer Klassenpflegschaftssitzung rechtzeitig und umfassend über Ziel, Inhalt, Form und Zeitpunkt der Geschlechtserziehung im Rahmen der Familien- und Geschlechtserziehung in der Schule sowie über die verwendeten Lehr- und Lernmittel informiert. Dabei erhalten die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Wünsche und Anregungen sowie ihre Erfahrungen einzubringen, damit die Familien- und Geschlechtserziehung in Elternhaus und Schule so weit wie möglich abgestimmt werden kann. Zu den Klassenpflegschaften können Fachkräfte wie Ärztinnen und Ärzte, Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Psychologinnen und Psychologen hinzugezogen werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten

Grundsätzlich müssen Sie sich als deutscher Staatsangehöriger bei Notfällen im Ausland an die deutsche Vertretungsbehörde vor Ort wenden. Außerhalb der Europäischen Union (EU) kann es aber sein, dass es in einem Land weder eine Botschaft oder ein Konsulat noch ein Honorarkonsulat von Deutschland gibt und auch kein anderer Staat die ständige Vertretung von deutschen Staatsangehörigen miterledigt. In diesem Fall können Sie sich als EU-Bürger auch an die Vertretungsbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates wenden und erhalten dort dieselbe Unterstützung wie ein Staatsangehöriger dieses Landes. Beachten Sie aber, dass diese Unterstützung sich von den Leistungen, die Sie von den deutschen Vertretungsbehörden erwarten können, unterscheiden kann.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Der Bund für's Leben - Auflösung

Eine Scheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich. In vielen Fällen müssen Sie finanzielle Angelegenheiten klären und das Sorgerecht für Ihre Kinder neu regeln. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Besondere Rahmenbedingungen

Erdbebensicheres Bauen Etwa einmal in zehn Jahren ist in Baden-Württemberg mit einem mittelstarken Beben zu rechnen, das Gebäudeschäden und Betriebsstörungen in größerem Umfang verursachen kann. Starke und damit möglicherweise auch katastrophale Beben sind sehr selten, aber nicht völlig ausgeschlossen. Hochwasserschutz Liegt das Baugrundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet, ist es sinnvoll, bereits bei Planung des Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen. Dadurch können Schäden in größerem Umfang vermieden werden, zum Beispiel, indem Sie das Kellergeschoss wasserdicht bauen, ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen). Öltanks in hochwassergefährdeten Gebieten müssen seit 2023 hochwassersicher nachgerüstet und speziell gesichert werden. Neue Heizölverbraucheranlagen sind in festgesetzten Überschwemmungsgebieten verboten. Naturschutz Für Baumaßnahmen können naturschutzrechtliche Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich sein. Das sind beispielsweise: Erlaubnisse oder Befreiungen von Festsetzungen der Schutzgebietsverordnungen Genehmigung einer Werbeeinrichtung im Außenbereich Genehmigung für eine Aufschüttung oder Abgrabung im Außenbereich bei Überschreiten einer bestimmten Größenordnung Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine Baumaßnahme wird die naturschutzrechtliche Gestattung in der Regel nach Abstimmung mit den Naturschutzbehörden miteinbezogen, sodass nur eine Entscheidung ergeht. Ist ein Vorhaben mit einem Eingriff in Natur und Landschaft oder in ein Natura 2000-Gebiet verbunden, werden in der Entscheidung auch die erforderlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgelegt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

Infobereiche