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Nach einem Brand

An erster Stelle steht nach einem Brand Ihre medizinische Versorgung. Wenn Sie oder eine andere betroffene Person sich unwohl fühlen oder Rauch eingeatmet haben, sollte der Rettungsdienst informiert beziehungsweise sofort ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden. Bei einem Brand entstehen in der Regel gesundheitsgefährdende Schadstoffe. Wenn ein Brand in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung gelöscht wurde, haben sich dort Rußpartikel gebildet, die sich mit diesen Schadstoffen verbunden haben. Betreten Sie daher die vom Brand betroffenen Räume erst nach Rücksprache mit der Feuerwehr oder der Polizei. Halten Sie sich dort nur so lange wie nötig auf. Wichtig ist auch, dass Sie den entstandenen Ruß nicht verschleppen. Wenn Sie Ihre Wohnung dauerhaft verlassen müssen, sollten Sie daher nur Wertgegenstände und wichtige Dokumente mitnehmen. Hinweis: Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht direkt von dem Brand betroffen und nur leicht verraucht, können Sie unter Umständen nach sorgfältiger Lüftung wieder dorthin zurückkehren. Informieren Sie nach einem Brand so schnell wie möglich Ihre Gebäudeversicherung oder Hausratsversicherung. Bei einer Mietwohnung informieren Sie bitte Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin. Erst nach Rücksprache mit der Versicherung kann mit der Sanierung und mit der Entsorgung der Brandrückstände begonnen werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Anmeldung beim Finanzamt

Als Freiberufler müssen Sie die selbstständige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos anzeigen. Tipp: Insbesondere bei Kanzlei- und Existenzgründern ist es im Hinblick auf die Bewilligung von Fördermitteln wie dem Gründungszuschuss (§ 57 SGB III) empfehlenswert, die Mitteilung an das Finanzamt bereits vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit abzugeben und um die sofortige Zuteilung einer Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer zu bitten. Weitere Informationen, auch zur Tragfähigkeit von Kanzlei- und Existenzgründungen, geben die Rechtsanwaltskammern als fachkundige Stellen. Das Finanzamt klärt unter anderem auch, ob die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit ausschließlich eine freiberufliche Tätigkeit ist oder ob Sie eventuell sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sind. Bei einer rein freiberuflichen Tätigkeit ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Hinweis: Für konkrete Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt zur Verfügung. Das Finanzamt kann aber nur insoweit Hilfe leisten, als es nicht in Konkurrenz zum steuerberatenden Beruf tritt. Finanzrechtliche Fragen und Fragen zum Verfahrensrecht (z.B. Fristberechnungen) sind uneingeschränkt zulässig. Bei allen anderen Fragen müssen Sie sich an einen Steuerberater wenden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Mitteilungspflichten von Pflegeeltern

Gemeinsam mit dem Jugendamt sind Sie für die Entwicklung des Kindes verantwortlich. Daher entstehen mit der Annahme eines Pflegekindes auch gewisse Mitteilungspflichten: Bei der Vollzeitpflege sind die Pflegepersonen verpflichtet, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten und bei der Aufstellung des Hilfeplanes und seiner Überprüfung mitzuwirken. Sie sollen dem Jugendamt in regelmäßigen Abständen (in der Regel alle fünf Jahre) ein Führungszeugnis vorlegen. Pflegepersonen müssen dem Jugendamt Zugang zu dem Pflegekind ermöglichen. Sie haben das Jugendamt über wichtige, das Kindeswohl betreffende Ereignisse zu unterrichten, um möglichen Gefährdungssituationen rechtzeitig begegnen zu können. Hierzu zählen dauerhafte Veränderungen in persönlichen Angelegenheiten ebenso wie Änderungen in Familie und Partnerschaft. Wenn Sie mit einem Pflegekind umziehen wollen, müssen Sie sich mit den leiblichen Eltern und dem Jugendamt über den geplanten Umzug abstimmen. Die Personensorgeberechtigten dürfen den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Ohne deren Zustimmung darf das Pflegekind nicht an einen anderen Ort umziehen. Achtung: Dritten (z.B. Nachbarinnen oder Nachbarn, Verwandten) dürfen Sie über persönliche Dinge, die das Pflegekind oder die Herkunftsfamilien betreffen, keine Auskunft geben (Verschwiegenheitspflicht). Im Zweifelsfall lassen Sie sich durch das Jugendamt beraten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Register und Rollen

Für den Nachweis, dass Sie Ihr Gewerbe auch ausüben dürfen, sind bei der Gewerbeanmeldung in vielen Fällen weitere Schritte und Unterlagen notwendig. Erfordert Ihr Gewerbebetrieb beispielsweise einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung), sind Sie in jedem Fall Kaufmann und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Für bestimmte Gewerbe wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt. Darin steht, ob eine juristische oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Den Auszug benötigen Sie als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit. Ohne ihn kann die zuständige Stelle nicht prüfen, ob Sie eine Genehmigung für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) erhalten. Im Bereich des Handwerks ist der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Wenn Sie ein zulassungsfreies oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein. Sind Sie im Bereich der Versicherungsvermittlung tätig, müssen Sie sich unter Umständen in das Vermittlerregister eintragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vergabe der Straßennamen und Hausnummern

Die Straßennamen werden in der Regel schon bei der Erstellung der Bebauungspläne durch die Gemeinden bestimmt. Sobald Sie einen Bauantrag abgeben, wird im Verlauf des Bearbeitungsverfahrens auch eine Hausnummer vergeben. Sie müssen Ihr Grundstück beziehungsweise Ihr Haus mit der von der Gemeinde vergebenen Hausnummer deutlich kennzeichnen. Die Hausnummer benötigen Sie für das Einwohnermeldewesen und soll das Auffinden des Grundstückes in Notsituationen erleichtern, zum Beispiel für Rettung, Polizei und Feuerwehr. Hinweis: Die Gemeinden führen zur Übersicht und Orientierung über alle vergebenen Bezeichnungen einen Hausnummernplan. Falls Sie einen Vorschlag für einen neuen Straßennamen haben, können Sie diesen bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung einreichen. Die Vorschläge werden in der Regel erst einmal gesammelt und zu gegebener Zeit wieder aufgegriffen. Städte und Gemeinden können eine eigene Satzung verabschieden, in der die Kriterien zur Vergabe von Straßennamen festgehalten werden. Oft werden Straßen nach berühmten Persönlichkeiten oder historischen Begebenheiten benannt. Für Stadt- oder Ortsviertel werden häufig Namen nach bestimmten Gruppen vergeben (zum Beispiel nach Dichtern aus verschiedenen Epochen, Städte- oder Tiernamen). Hinweis: Eine Straße wird nur in Ausnahmefällen umbenannt. Historische Straßenbezeichnungen, die schon seit langer Zeit gebräuchlich sind, werden in der Regel nicht geändert.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ehescheidung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Die Scheidung beziehungsweise die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beendet Ihre Ehe oder Ihre Lebensgemeinschaft durch einen gerichtlichen Beschluss. Nach deutschem Recht kann eine Ehe geschieden oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben werden, wenn die Gemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederaufnahme nicht zu erwarten ist. Das wird vermutet, wenn die Eheleute beziehungsweise Lebenspartner mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beziehungsweise die Aufhebung der Lebenspartnerschaft wollen oder drei Jahre getrennt leben. Sie müssen bestimmte Trennungsfristen einhalten. Getrennt leben Sie, wenn keine gemeinsame häusliche Gemeinschaft mehr besteht und diese erkennbar nicht wiederhergestellt werden soll. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn Sie innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben. Dies setzt aber voraus, dass Sie keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen. Es darf keine wesentliche persönliche Beziehung zwischen Ihnen und Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner mehr bestehen. Hinweis: Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung dienen soll, unterbricht die Fristen der Trennung nicht. Zur außergerichtlichen Bewältigung von Konflikten können Sie Mediation in Anspruch nehmen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Antrag_Gutachterausschussdoc.pdf

Antragsteller/-in: Zuname, Vorname Anschrift Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Telefon (tagsüber) Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten Stadt Ravensburg Stabstelle Gemeindeverband Mittleres Schussental Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Telefon: 0751/82-275 Telefax: 0751/82-60275 gutachterausschuss@ravensburg.de www.gmsschussental.de Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens A Bewertungsobjekt Gemarkung Grundbuch Flurstück(e) Straße und Hausnummer oder Gewann Blatt Nr. Abt. I lfd. Nr. B Art des Bewertungsobjektes bebautes Grundstück unbebautes Grundstück Wohnungs-/Teileigentum, Aufteilungsplan Nr. ____________________________ Recht an einem Grundstück (z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch) C Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag(e) Es soll der Verkehrswert zum aktuellen Zeitpunkt der Gutachtenerstellung zu folgendem, abweichenden zurückliegenden Datum: ____________________________ bezogen auf den aktuellen Grundstücks-/Gebäudezustand bezogen auf den in der Anlage näher beschriebenen Zustand ermittelt werden. D Zweck der Wertermittlung Kauf/Verkauf Nachlassregelung/ Erbauseinandersetzung Sanierung Umlegung Steuerliche Gründe Kaufpreisprüfung gem. § 144/153 BauGB Zwangsversteige- rung Beleihung Ausgleichsbetrag gem. § 154 BauGB Enteignung _______________________________________________ (Sonstiges) E Antragsberechtigung Eigentümer Miteigentümer Erbe Testamentsvollstrecker Bevollmächtigter Kaufbewerber Hypothekengläubiger ______________________________________________ (Sonstiges) F Eigentümer Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. G Sonstige Berechtigte/Mieter Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. H Angaben zum Grundstück/zu den Grundstücken Das Grundstück/die Grundstücke sind unbebaut und werden genutzt als (Acker, Wiese, Freizeitland, Gartenland, Parkplatz etc.) Das Grundstück/die Grundstücke sind bebaut mit Gebäuden der Baujahre __________________ An den Gebäuden wurden folgende Modernisierungen durchgeführt: o Einbau von isolierverglasten Fenstern Jahr: __________ o Verbesserung der Leitungssysteme (Strom, Wasser, Gas, etc.) Jahr: __________ o Einbau einer neuen Sammel- bzw. Etagenheizung Jahr: __________ o Wärmedämmung der Außenwände/des obersten Geschosses Jahr: __________ o Modernisierung von Bädern/WCs, etc. Jahr: __________ o Einbau von Bädern/WCs etc. Jahr: __________ o Modernisierung des Innenausbaus Decken, Fußböden, etc.) Jahr: __________ o wesentliche Änderungen und Verbesserungen des Grundrisses Jahr: __________ o Erneuerung der Dacheindeckung Jahr: __________ Anbau/Umbau im Jahr: ________ Was wurde geändert: Das/die Gebäude soll/en abgerissen werden. Monatliche Miet- und Pachteinnahmen Ge- schoss An- zahl Räu- me Nutzung (Wohnung, La- den, Werkstatt, Garage, etc.) Wohn-/ Nutzfläche Kaltmiete (ohne Nebenkos- ten) Neben- kosten letzte Mieterhö- hung am: m² €/Monat €/Monat Ist bei gewerblichen Objekten die Mehrwertsteuer enthalten? ja nein Bitte die aktuellen Mietverträge mit evtl. Nachträgen beilegen! Rechte und Belastungen (Wenn Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Dienstbarkeiten und Reallasten oder sonstige wertbeeinflus- sende Umstände zu berücksichtigen sind) Bitte die entsprechenden Verträge, die den Rechten zugrunde liegen, beifügen! Bei Dienstbarkeiten und Reallasten bitte die zugrunde liegenden Bewilligungen und Erklärungen (Grundakte) beifügen! a) Wohnungsrecht/Nießbrauch Berechtigte/r: Name, Vorname männl . weibl. Geburtsdatum € vereinbarter jährl./mtl. Wert Name, Vorname männl . weibl. Geburtsdatum € vereinbarter jährl./mtl. Wert Trägt/tragen der/die Berechtigte/n die Instandhaltungs- kosten/Bewirtschaftungskosten? j a nei n b) Erbbaurecht Beginn des Erbbau- rechts: Ende des Erbbau- rechts: Vereinbarter Erbbauzins €/m² seit: c) Sonstige wertbeeinflussende Umstände Altlasten (umweltschädliche Bodenverunreinigungen) Altlasten können bei der Wertermittlung nur berücksichtigt werden, sofern ein Gutachten eines entsprechend qualifizierten Sachverständigen vorliegt, aus dem u.a. die notwendi- gen Sanierungsmaßnahmen hervorgehen. Über etwaige Altlasten ist mir/uns nichts bekannt. Ich bin/Wir sind damit einverstan- den, dass etwaige Altlasten auf dem Grundstück bei der Wertermittlung nicht berück- sichtigt werden. Altlasten sollen berücksichtigt werden. Hierzu wird ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen benötigt. Zu den Altlasten ist mir/uns Folgendes bekannt: ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ Das Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen ist beigefügt wird nachgereicht Ist ein Energieausweis nach EnEV vorhanden? ja (ist dem Antrag beigefügt) nein Sonstige Angaben (Hinweise auf besondere Bodenverhältnisse, evtl. unterirdische Lei- tungen, Kanäle, Stollen, vorhandenes Zubehör, technische Anlagen, besondere Betriebs- einrichtungen, etc.) Ich beantrage die Erstattung eines Gutachtens über den Wert der unter A genannten Grundstücke, Grundstücksteile oder sonstigen Vermögenswerte und bitte um ____ (An- zahl) Ausfertigungen des Gutachtens. Erklärung des Antragstellers Es ist mir/uns bekannt, dass für die Erstellung des Verkehrswertgutachtens Gebühren erhoben werden. Besondere Leistungen, die der Gutachterausschuss oder seine Ge- schäftsstelle erbringen, werden nach dem Zeitaufwand abgerechnet. Hierzu gehören z.B. örtliche Aufnahmen der Bauten, Anfertigen von Bauzeichnungen oder deren Ergänzun- gen. Die anfallenden Gebühren werden von mir/uns übernommen. Ich bin damit einver- standen, dass meine Daten sowie die durch den Gutachterausschuss und seine Ge- schäftsstelle erhobenen Daten für die Erstattung dieses Verkehrswertgutachtens genutzt werden. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass hierbei die datenschutzrechtlichen Vor- schriften beachtet werden. Wir speichern und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Grundsätzen der EU-DSGVO. Ihre Betroffenenrechte ersehen Sie in der Da- tenschutzerklärung auf unserer Homepage www.gmsschussental.de (Ort, Datum) (Unterschrift des Antragstellers) Erklärung des Eigentümers Von der Auskunfts- und Vorlagepflicht gemäß § 197 BauGB nehme/n ich/wir Kenntnis. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass zur Erstellung des Gutachtens von der Ge- schäftsstelle weitere Erhebungen gemacht werden. Beispielhaft seien hier genannt: Bau- akten bei der Baurechts- und Planungsbehörde, Daten aus dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch. Der Besichtigung des Grundstücks, einschließlich der aufstehenden Gebäude und seiner Räumlichkeiten, stimme/n ich/wir ausdrücklich zu. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten sowie die durch den Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle erhobenen Daten für die Erstattung dieses Verkehrswertgutachtens ge- nutzt werden. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass hierbei die datenschutzrechtli- chen Vorschriften beachtet werden. Wir speichern und verarbeiten Ihre personenbezoge- nen Daten gemäß den Grundsätzen der EU-DSGVO. Ihre Betroffenenrechte ersehen Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage www.gmsschussental.de (Ort, Datum) (Unterschrift des Eigentümers) Beigefügte Unterlagen Unbeglaubigter, aktueller Grundbuchauszug (zwingend erforderlich) Unterlagen zur Antragsberechtigung (z.B. Erbschein, Testamentsvollstreckerzeugnis) aktuelle Mietverträge mit evtl. Nachträgen (zwingend erforderlich) Teilungserklärung bei Wohnungs- und Teileigentum (zwingend erforderlich) aktuelle Hausgeldabrechnung bei Wohnungs- und Teileigentum (zwingend erforderlich) Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen bei Wohnungs- und Teileigentum (zwingend erforderlich) Planunterlagen, Baugesuche, Flächenberechnungen etc. (soweit vorhanden) Aufstellung der Betriebs-/Bewirtschaftungskosten (insbesondere bei Gewerbeobjek- ten) Erbbaurechtsvertrag und Nachträge samt Angaben des aktuellen Erbbaurechtszinses Privatrechtliche Vereinbarungen die möglichen Dienstbarkeiten und Reallasten zugrunde liegenden Bewilligungen und Erklärungen Unterlagen über die technische Gebäudeausstattung (bei Gewerbeobjekten) Unterlagen über durchgeführte Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen Nachweis über den Brandschutz (bei Gewerbeobjekten) Sachverständigengutachten zu Altlasten Bauschadensgutachten und Kostenschätzungen Energieausweis nach EnEV Sonstige Unterlagen: Bitte reichen Sie die Unterlagen als Kopie ein, da diese nach Erstattung des Wertgutachtens bei den Akten der Geschäftsstelle verbleiben. Sollte es nur möglich sein, Originale einzureichen, bitten wir Sie, diese entsprechend zu kennzeichnen bzw. zu benennen. Diese werden Ihnen zusammen mit den bean- tragten Ausfertigungen des Wertgutachtens zurück geschickt.[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 45,86 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 25.09.2019
    4_20.1-PfP-Lageplan_Regelschnitte_Bepflanzung_Achse_Geigensack.pdf

    GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2555_HWS Hirschstrasse_Pflanzplanung_korrigiert.vwx 9.8.21 1 4_20.1-PfP csdz 1:500/100 A1 2555 Lageplan_Regelschnitte Bepflanzung Achse Geigensack Genehmigungsplanung Gemeinde Baindt, Bauamt Marsweilerstrasse 4 88255 Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau 12.08.202112.08.2021 -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. Geigensack 400 389/1 389 142 1211 1212 1213 1214 1215 42 1204 1207 1205 1206 1208 1209 1210 452/16 452/17 Achse 1 0+ 000 0+ 008.52 0+ 022.41 0+ 032.68 Bauwerk 1 SuperCor SC_9B Länge: 14.20 m Gewässerra ndlinie Gewässerra ndlinie Gewässerra ndlinie Gewässerra ndlinie 0+ 0000+ 0 20 0+ 040 0+ 0 60 0+ 080 0+ 1000+ 1 20 0+ 1 400+ 1 600+ 1 80 0+ 2 00 0+ 2 20 0+ 2 40 0+ 2 60 0+ 280 0+ 300 0+ 316.92 0+ 320 0+ 3 40 SG1/07 SG5/07 Beckensohle 466.51 Wsp 466.85 Beckensohle 466.82 Wsp 467.16 Beckensohle 467.13 Wsp 467.47 Beckensohle 467.44 Wsp 467.78 Beckensohle 467.75 Wsp 468.09 AG AG AG AG AGAGAGAGAG AG AG AG AG AG AG AG Streuobstwiese Heckenpflanzung Heckenpflanzung Heckenpflanzung SA Sortiment Streuobst Pflanzung Hochstämme 10-12 mit Wühlmausschutz Juglans regia Malus 'Goldparmäne' Malus 'Gravensteiner' Malus 'Jakon Lebel' Malus 'Ontario' Malus 'Weißer Klarapfel' Malus 'Zuccamaglio' Prunus domestica 'Morellenfeuer' Prunus domestica 'Deutsche Hauszwetsche' Pyrus 'Conference' Pyrus 'Gellerts Butterbirne' Solitärsträucher am Bach (gebietsheimisch) Prunus padus Traubenkirsche 100-150 Frangula alnus Faulbaum 100-150 Euonymus europaeus Pfaffenhütchen 100-150 Viburnum oplulus Gemeiner Schneeball 100-150 Salix viminalis Korb-Weide 60-100 Heckenpflanzung entlang Baugebiet Pflanzung als 2-reihige Hecke mit vereinzelten Heistern im Raster 1,5 x 1,5 m Heister (gebietsheimisch) Acer campestre Feldahorn 150-200 Prunus avium Vogel-Kirsche 150-200 Carpinus betulus Hainbuche 150-200 Heckenpflanzen (gebietsheimisch) Cornus sanguinea Hartriegel 100-150 Coryllus avellana Hasel 100-150 Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn 100-150 Euonymus europaea Pfaffenhütchen 100-150 Lonicera xylosteum Heckenkirsche 100-150 Rosa canina Heckenrose 60-100 Sambucus nigra Holunder 100-150 Viburnum opulus Wolliger Schneeball 100-150 Weidengebüsch Weidensteckhölzer im Raster 50x50x50cm Gewinnung der Steckhölzer im Umkreis von 10 km um Baindt G ew äs se rra nd st re ife n Station Gelände m+NN m Straße m+NN Koordinaten NN+466.00m Überhöhung = 1.0 BachGeigensack 0+ 080 -2 0. 00 47 0. 26 -1 0. 31 47 0. 37 -3 .5 9 47 0. 21 47 0. 21 -2 .2 5 46 9. 54 47 0. 23 -0 .7 5 46 9. 51 47 0. 24 -0 .1 0 46 9. 30 47 0. 25 0. 00 46 9. 30 47 0. 25 549303.92 5299892.97 0. 10 46 9. 30 47 0. 25 0. 75 46 9. 51 47 0. 26 4. 46 46 9. 59 47 0. 30 5. 91 47 0. 31 47 0. 31 9. 07 47 0. 36 20 .0 0 47 0. 54 G ew äs se rra nd st re ife n HQ extrem Alnus glutinosa Hochstamm 12-14 Frischwiese/FettwieseFrischwiese/Fettwiese Feuchtwiese Hochstaudenflur Feuchtwiese Heckenpflanzung mit vereinzelten Heistern Station Gelände m+NN m Straße m+NN Koordinaten NN+464.00m Überhöhung = 1.0 BachGeigensack 0+ 260 -2 0. 00 46 8. 35 -5 .6 2 46 8. 51 46 8. 51 -2 .2 5 46 6. 83 46 8. 54 -0 .7 5 46 6. 80 46 8. 55 -0 .1 0 46 6. 58 46 8. 55 0. 00 46 6. 58 46 8. 55 549135.02 5299927.89 0. 10 46 6. 58 46 8. 56 0. 75 46 6. 80 46 8. 56 2. 25 46 6. 83 46 8. 57 4. 35 46 7. 88 46 8. 58 5. 35 46 7. 88 46 8. 58 20 .0 0 46 8. 66 G ew äs se rra nd st re ife n G ew äs se rra nd st re ife n Streuobstwiese Neupflanzung HQ extrem Frischwiese/Fettwiese Feuchtwiese Hochstaudenflur Feuchtwiese Frischwiese/Fettwiese Frischwiese/Fettwiese Alnus glutinosa Hochstamm 12-14 QP 0+260 QP 0+80M 1:200 Lageplan M 1:500 Grundlage: Lageplan IB Fassnacht vom 29.07.2021 Vorland: Feuchtwiese Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut (z.B. Rieger-Hofmann Feuchtwiese) Legende Frischwiese/Fettwiese Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut (z.B. Rieger-Hofmann Frischwiese/Fettwiese) Im Böschungsbereich mit Schnellbegrünung zur Hangsicherung z.B. Bromus secalinus (Roggen-Trespe) Hochstamm Alnus glutinosa (Schwarzerle), Hochstamm 12-14AG Solitärstrauch Salix alba, Hochstamm 3xv. 12-14 mDB Heister Hochstaudenflur Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut (z.B. Rieger-Hofmann Feuchtwiese) SA Wurzelstock (Bildung von Gumpen) Wurzelstammbuhne (Bildung von Gumpen) Ansaaten Pflanzungen sonstige Einbauten Querprofil 0+80 M 1:100 Querprofil 0+260 M 1:100 4_20.1-PfP-Lageplan_Regelschnitte Bepflanzung Achse Geigensack Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-17 Ansichtsbereich-19 Ansichtsbereich-22[mehr]

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      Zuletzt geändert: 25.05.2022
      Berufsfachschulen

      Berufsfachschulen (BFS) sind in der Regel Vollzeitschulen. Bei einigen Profilen müssen Praktika durchgeführt werden (ein bis zwei Tage pro Woche oder im Block). Je nach Angebot dauern die Bildungsgänge ein Jahr (1BFS), zwei Jahre (2BFS) oder drei Jahre (3BFS). Sie sind Vollzeitschulen, in denen Ihr entweder eine berufliche Grundbildung erwerbt (1BFS, 2BFS), die Fachschulreife erwerben könnt (2BFS; die Fachschulreife ist ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand plus berufliche Grundbildung) oder einen anerkannten Ausbildungsberuf abschließen könnt. Durch den Besuch einer Berufsfachschule ist in der Regel die Berufsschulpflicht erfüllt. Berufsfachschulen gibt es in folgenden Bereichen: gewerblich-technischer Bereich hauswirtschaftlich-sozialpädagogischer oder pflegerischer Bereich kaufmännischer Bereich Die Anmeldung an der Schule müsst Ihr selbst beziehungsweise eine erziehungsberechtigte Person vornehmen. Je nach Schule erhaltet Ihr Anmeldeformulare inklusive der konkreten Aufnahmevoraussetzungen vor Ort oder die Informationen werden auf den Internetseiten der jeweiligen anbietenden Schule zum Download bereitgestellt. Beachtet bitte, dass die Bewerbung in der Regel bis zum 1. März erfolgen muss.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Planungsrechtliche Einordnung des Grundstücks

      Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich zunächst informieren, ob das betreffende Grundstück überhaupt in der von Ihnen geplanten Art und Weise nutzbar ist. Auskunft geben der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Die Bebauungs- und Flächennutzungspläne liegen bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur Einsicht aus. Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind. In der dazugehörenden Begründung werden die Ziele der Planung erklärt. Der Flächennutzungsplan bildet aber in der Regel keine Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens. Im Bebauungsplan ist durch Zeichnung und Textteil festgesetzt, ob und in welcher Weise die Grundstücke bebaubar sind. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen. In der dazugehörigen Begründung werden die Ziele der Planung dargelegt. Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024

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