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Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Hinweis: Dies gilt auch für Handzeichen. Das sind Zeichen in Form von Buchstaben oder sonstigen Symbolen von Personen, die nicht schreiben können. Die zuständige Stelle beglaubigt die Unterschrift durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser Vermerk muss folgende Angaben enthalten: Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist, Genaue Bezeichnung der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird, Angabe, ob sich die oder der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und die Unterschrift in ihrer oder seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist, Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist, Ort und Tag der Beglaubigung, Unterschrift der oder des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und Dienstsiegel Die Wohnortgemeinde beglaubigt Schriftstücke, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Es gibt Unterschriften, die öffentlich beglaubigt werden müssen. Diese Art der Beglaubigung dürfen nur Notarinnen oder Notare vornehmen. Dazu gehören beispielweise: Willenserklärungen, zum Beispiel Testamente, oder Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts, zum Beispiel die Anmeldung zum Vereinsregister oder die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister. Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift beglaubigt. Unterschriftsbeglaubigungen für Schriftstücke, die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind. Hinweis: Eine Besonderheit ist die Beglaubigung einer Namensunterschrift durch die Notarin oder den Notar, die zur Aufbewahrung beim Gericht bestimmt ist. Hier muss die Unterschrift in Gegenwart der Notarin oder des Notars vollzogen werden. Dies wird in dem Beglaubigungsvermerk festgehalten. Achtung: Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen für Besuchseinreisen von Ausländerinnen oder Ausländern sind ausschließlich den Ausländerbehörden vorbehalten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025 – Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung, In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Beim Druck der Benachrichtigungen ist dem Druckdienstleister ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.” Briefwahlunterlagen, die nicht zugegangen sind oder die Sie verloren haben, können entgegen des Druckfehlers bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr bei der Gemeinde Baindt erneut beantragt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heilig gerne unter der Telefonnummer 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig@Baindt.de zur Verfügung. Alle weiteren Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice Wahlen .[mehr]

Zuletzt geändert: 21.01.2025
Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Hinweis: Wurde der Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an. Einen neuen Ausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Falls Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie hier persönlich erscheinen und Ihre Identität nachweisen. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Sie können sie dann vorerst nicht verwenden. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung von Ihrer Personalausweisbehörde aufheben lassen. Achtung: Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der zuständigen Stelle zu melden. Sie können die Sperrung aber auch direkt bei der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde persönlich oder telefonisch veranlassen. Diese leitet die Sperrung sofort ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren. Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen Personalausweis auch die elektronische Signatur? Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online ummelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus, und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Ummeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein BundID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die Anmeldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterinnen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. Anschließend können sie direkt die Adressdaten im Personalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei versendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Verfügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12.[mehr]

Zuletzt geändert: 24.02.2025
Nahwärmeversorgung

Nahwärmeversorgung Das Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt wurde im Jahr 2014 errichtet und seither in mehreren Bauabschnitten erweitert. Die Wärmeerzeugung erfolgt über 2 Blockheizkraftwerke (BHKW) sowie 2 Gaskessel als Spitzellast- und Redundanzanlagen. Der Anteil der BHKW an der Gesamtwärmeerzeugung liegt derzeit bei ca. 60 %. Die Wärmeabgabe an die angeschlos- senen Gebäude liegt derzeit bei 1.300 bis 1.500 MWh pro Jahr. Die Temperaturen im Nahwärmenetz liegen derzeit bei ca. 80 °C im Vorlauf und 55 °C im Rücklauf. Derzeit wird ein weiteres Baugebiet, das sog. Fischerareal, erschlossen, das ebenfalls über das Wärmenetz der Gemeinde Baindt versorgt werden soll. In diesem Zuge sollen auch weitere günstig an der neu entstehenden Leitungstrasse gelegene Bestandsgebäude an die Nahwärmeversorgung angeschlossen. Seit 2010 beschäftigt sich die Gemeinde Baindt mit innovativen Energiekonzepten. Unter dem Motto "Mit guten Beispielen vorangehen" installierte die Gemeinde Baindt 2014 erste Blockheizkraftwerke für den Nahwärmebetrieb. Es werden u. a. die umliegenden öffentlichen Gebäude (Rathaus, Festhalle, Ganztagesgrundschule, Sporthalle, öffentliche Kindergärten sowie Asylgebäude) mit Nahwärme versorgt. Ausgangssituation: ▪ Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im ▪ Schulgebäude ▪ Nutzung von Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung ▪ Versorgung der kommunalen und privaten Liegenschaften Technische Daten Heizzentrale: BHKW 1 BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gas-Spitzenlastkessel 2 x Gasbrennwertkessel 540 kW Baujahr 2020 Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuerer- klärung gem. BMF-'Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Der Beschluss zur zukünftigen Umstellung auf eine regenerativen Heizungszentrale ist im Gemeinderat bereits gefallen. Der Angriffskrieg Russlands hat jedoch vieles ins Wanken gebracht. Es werden alle Möglichkeiten erneut durchgedacht, insbesondere wie der erneuerbare Anteil noch stärker ausgebaut werden kann. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/AVBFernw%C3%A4rmeV.pdf Kennzahlen und Primärenergiefaktoren Der Primärenergiefaktor (PEF) wird nach dem §22 des Gebäudeenergiegesetz (GEG) für die Ermittlung des Primärenergiebedarfs Ihres Gebäudes benötigt. Er gibt Auskunft über das Ver- hältnis zwischen der eingesetzten Primärenergie in unseren Anlagen und der abgegebenen Energie in Form von Wärme und Strom und dient zur Berechnung der CO2-Emissionen als Faktor der Umweltbilanz. In Deutschland wird zur Bewertung von Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen, also Anlagen die Strom und Wärme bereitstellen, die Stromgutschriftmethode angewendet, die als Standard- methode im Arbeitsblatt FW 309-1 der AGFW beschrieben ist. Dieses Arbeitsblatt dient dabei als Anwendungs- und Auslegungshilfe zu den geltenden Normen und Gesetzen, da diese Dokumente Regelungslücken aufweisen. Netzverluste, Primärenergiefaktor und Emissionen 2024 Der Primärenergiefaktor beträgt 0,68 . Heizwertbezogener Emissionsfaktor des Wärmenetzes (verkaufte Menge): 0,214435 kg CO2/kWh Kosten pro to CO2 45,00 €/to (Wert 2024) Kosten CO2: 0,96496 ct/kWh Die Netzverluste für den Wärmetransport betrugen 295.620 kWh. Infoblatt Preisanpassung 2024 (PDF-Dokument, 118,38 KB, 25.04.2025)[mehr]

Zuletzt geändert: 23.07.2025
Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen , dürfen Sie diese nur an Orten aufstellen, die dafür geeignet sind. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes. Achtung: Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen wollen, brauchen Sie dafür eine gesonderte Erlaubnis für Spielhallen .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen. Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen

Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen? Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis. Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet der Straßenbaulastträger. Unter dem Begriff der Sondernutzung fallen zum Beispiel folgende Ereignisse (Aufzählung nicht abschließend): Aufstellung von Baugerüst, Container, Kabelbrücken, Tische, Stühle Bau privater Leitungen Materiallagerung oder Abstellen von Baufahrzeugen und -maschinen Parallel zur Erlaubnis müssen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt . Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei. Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig. Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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