ii Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 Impressum Erstellt durch: Gemeinde Baindt Florian S. Roth Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung – Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Gefördert mit: Mitteln des Landes Baden-Württemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Klimaschutz-Plus - Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm Baindt, den 11.12.2024 iii Vorwort der Bürgermeisterin Baden-Württemberg hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 „klimaneutral“ zu werden. Damit nimmt das Land mit dem angestrebten Ziel eine Vorreiterrolle im Klimaschutz in Deutschland ein. Dieses überaus ambitionierte Ziel lässt sich allerdings nur dann erreichen, wenn wir alle unseren positiven Beitrag hierzu leisten. Uns ist bewusst, dass wir hier vor einer gewaltigen Herausforderung stehen. Aufgrund der bereits heute spürbaren Folgen des Klimawandels, die zukünftig noch heftiger ausfallen werden, ist ein entschlossenes Handeln jedoch alternativlos. Daher nehmen wir als Baindter Kommunalverwaltung diese Herausforderung an. Wir als Verwaltung wollen für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, die ortsansässigen Unternehmen sowie die Baindter Vereine und Organisationen mit gutem Beispiel im Klimaschutz vorangehen. Die beiden Hauptziele sind eine deutliche Reduzierung der Energieverbräuche der Verwaltung und zudem, die weiterhin benötigte Energie zu möglichst großen Teilen aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Gemeinde Baindt hat hierzu bereits in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. So ist die Straßenbeleuchtung in Baindt mittlerweile nahezu vollständig auf LED umgerüstet worden, wodurch deren Stromverbrauch bereits erheblich verringert werden konnte. Bereits im Jahr 2013 wurde auf dem Dach des Rathauses die erste Photovoltaikanlage auf einer kommunalen Dachfläche installiert, die noch immer zuverlässig um die 20.000 kWh Strom im Jahr erzeugt. Im Bereich der Wärmeversorgung hat die Baindt schon vor etlichen Jahren ein eigenes Nahwärmenetz errichtet, an das zahlreiche kommunale Gebäude angeschlossen sind. Dieses momentan rein erdgasbetriebene Wärmenetz soll in den kommenden Jahren auf überwiegend Wärme aus regenerativen Quellen umgestellt werden, die dann auch das Neubaugebiet Fischerareal sowie den Bauhof und das Feuerwehrgerätehaus mit Wärme versorgt. Bereits Anfang nächsten Jahres wird die energetische Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule abgeschlossen, bei der eine weitere Photovoltaikanlage installiert wird. Auch die Gebäude von Bauhof und Feuerwehr werden derzeit umfassend energetisch saniert. Daher sind wir schon jetzt auf einem guten Weg in Richtung „Klimaneutralität“ der Verwaltung, auch wenn es bis zur Zielerreichung trotzdem noch ein weiter und schwieriger Weg bleibt. Da wir die „klimaneutrale“ Verwaltung ernsthaft anstreben, ist mit Florian Sascha Roth seit nunmehr über drei Jahren ein Klimakoordinator für die Gemeinde Baindt tätig, der uns immer wieder daran erinnert, wo wir alle noch sparsamer und verantwortungsvoller mit Energie umgehen können. Für die tägliche Arbeit und speziell für die Erstellung dieses Konzeptes, iv welches mögliche Wege zur Erreichung einer „klimaneutralen“ Verwaltung aufzeigt, bedanke ich mich bei Herrn Roth sehr herzlich. Große Herausforderungen lassen sich niemals im Alleingang bewältigen, weshalb es nicht ohne die Mithilfe aller geht. Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der wir alle unseren Teil beitragen können. Lassen Sie uns gemeinsam bei der Bewältigung dieser immensen Herausforderungen voranschreiten. Wir tun dies nicht nur für uns allein, sondern auch für alle kommenden Generationen. Damit Baindt auch in Zukunft eine lebenswerte Gemeinde bleibt. Ihre Simone Rürup, Bürgermeisterin v Inkrafttreten Das Konzept „Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040“ tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Simone Rürup, Bürgermeisterin vi Vorwort Das Wetter in Deutschland wird stetig unberechenbarer. Von extremen Starkregenfällen mit verheerenden Hochwassern, über heftige und immer häufiger auftretende Stürme, Hagel, bis hin zu extremer Hitze und Dürre. Wetterereignisse wie in den zurückliegenden Jahren gab es in der Vergangenheit zwar immer wieder, aber eben bei weitem nicht mit dieser Häufigkeit und in dieser oftmals extremen Ausprägung. Deshalb ist der letztlich aus einer längerfristigen Veränderung des Auftretens und der Häufigkeit von Wetterereignissen resultierende Klimawandel mit all seinen zumeist negativen Begleiteffekten eine, wenn nicht gar die größte Herausforderung für die Menschheit in den kommenden Jahrzehnten und Jahrhunderten. Der Klimawandel betrifft letztlich alle Lebewesen auf unserem blauen Planeten, auch den Menschen als dessen Hauptverursacher. Da die Erderwärmung gegenüber der vorindustriellen Zeit bereits sehr weit fortgeschritten ist, hilft nur ein rasches und entschlossenes Handeln gegen ein weiteres Fortschreiten des Klimawandels mit dann komplett unvorhersehbaren Folgen für alle Lebewesen und die Umwelt. Die Baindter Verwaltung möchte im Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangehen, weshalb das vorliegende Konzept aufzeigt, was die Verwaltung bereits diesbezüglich in der Vergangenheit getan hat und vor allem, was zukünftig getan werden könnte, um die Energieverbräuche der Verwaltung dauerhaft zu reduzieren sowie Strom und Wärme zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen selbst zu erzeugen und bereitzustellen. Damit die Gemeinde Baindt auch für zukünftige Generationen eine weiterhin lebenswerte Gemeinde bleiben kann, werden heute die entscheidenden Weichen gestellt. Noch ist es für ein entschiedenes und konsequentes Handeln nicht zu spät. Das Konzept soll dabei konkrete Ideen und Anregungen für einen erfolgreichen kommunalen Klimaschutz liefern, wenn auch für detailliertere Angaben teils künftig noch tiefgreifendere Untersuchungen notwendig sind. Entscheidend ist aber weniger die Theorie, sondern viel mehr die Praxis, also was daraus tatsächlich verwirklicht werden kann. Daher ist es eines der vorrangigen Ziele der Verwaltung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten, zahlreiche dieser möglichen Maßnahmen praktisch umzusetzen, wohlwissend, dass aufgrund beschränkter finanzieller und personeller Ressourcen und vieler anderer wichtiger Aufgaben einer Gemeindeverwaltung, niemals alles umgesetzt werden kann. Mit Maßnahmen, wie der Umstellung des Energiemix für das kommunale Nahwärmenetz auf überwiegend regenerative Quellen inklusive Erweiterung dieses Netzes, der energetischen Sanierung vom blauen Gebäude der Klosterwiesenschule, der Sanierung von Bauhof und Feuerwehrgerätehaus sowie der Errichtung neuer PV-Anlagen, befinden sich immens wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz in Umsetzung bzw. werden in den nächsten Jahren umgesetzt. vii Der Kern erfolgreichen Klimaschutzes ist aber stets ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Energie. Schließlich ist Energie überaus kostbar. Daher ist es besonders wichtig, jede und jeden aus der Verwaltung bei diesem Thema mitzunehmen, denn nur, wenn wir alle unseren Beitrag leisten, können dauerhaft große Energiemengen eingespart werden. Mein besonderer Dank gilt daher all meinen Kolleginnen und Kollegen der Baindter Verwaltung (Bauhof, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Klosterwiesenschule und Rathaus), die mit ihrem täglichen Beitrag zum Energie einsparen dazu beitragen, dass wir Schritt für Schritt, Tag für Tag, der „klimaneutralen“ Verwaltung ein kleines Stückchen näherkommen. Ich könnte jetzt große Teile der Verwaltung einzeln aufzählen, da mich nahezu jede und jeder in irgendeiner Weise bei meiner Arbeit und speziell bei der Erstellung des vorliegenden Konzeptes unterstützt hat. Aber ich würde doch immer jemanden vergessen. Daher danke ich Ihnen bzw. euch allen herzlich für die tolle Unterstützung, ohne die das vorliegende Konzept schlichtweg nicht möglich gewesen wäre. Besonders bedanken möchte ich mich bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt, Simone Rürup, für die immens wichtige „Rückendeckung“ und Unterstützung meiner Stelle sowie die Rückmeldung zu den Kernelementen dieses Konzepts. Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Verwaltung ist ambitioniert und weit. Gemeinsam können wir aber alle dazu beitragen, dass dieser Weg trotzdem erfolgreich beschritten wird. Hier ist wirklich der Weg das Ziel, denn jede umgesetzte Maßnahme ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ihr Florian S. Roth Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung viii Inhaltsverzeichnis Vorworte ................................................................................................................................ iii Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................ x Tabellenverzeichnis ............................................................................................................... xi 1 Einführung ...................................................................................................................... 1 1.1 Rahmenbedingungen .............................................................................................. 1 1.1.1 Definition des Begriffs der „Klimaneutralität“ ........................................................ 1 1.1.2 Bundesebene ...................................................................................................... 2 1.1.3 Landesebene ....................................................................................................... 2 1.2 Aufbau des Konzepts .............................................................................................. 3 2 Kurzzusammenfassung des Inhalts ................................................................................. 5 3 Erfassung des Ist-Zustandes in den relevanten Handlungsfeldern .................................. 8 4 Vorgaben zur Bilanzierung und Energiebilanz der Baindter Gemeindeverwaltung für das Jahr 2021 .............................................................................................................................10 4.1.1 Bezugsjahr ..........................................................................................................10 4.1.2 Systematik der Bilanzierung von Treibhausgasen ...............................................11 4.2 Kernbilanz ..............................................................................................................15 4.2.1 Energieverbrauch kommunaler Liegenschaften ..................................................15 4.2.2 Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung .........................................................19 4.2.3 Energieverbrauch der Wasserversorgung und Wasserentsorgung .....................20 4.2.4 Energieverbrauch des kommunalen Fuhrparks ...................................................22 4.2.5 Dienstreisen ........................................................................................................22 4.2.6 Sonstige Bereiche ...............................................................................................23 4.3 Photovoltaikanlagen auf Dächern kommunaler Gebäude .......................................24 4.4 Nebenbilanz ...........................................................................................................25 5 Treibhausgasbilanz ........................................................................................................27 5.1 Kernbilanz ..............................................................................................................27 5.2 Nebenbilanzen .......................................................................................................30 6 Treibhausgasminderungspfad der Gemeinde Baindt .....................................................33 ix 7 Handlungsempfehlungen ...............................................................................................36 7.1 Allgemeine Einführung ...........................................................................................36 7.2 Übersicht der wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen .......................................38 7.3 Maßnahmenkatalog mit Handlungsempfehlungen ..................................................40 7.4 Denkbare Maßnahmen der kommenden Jahre ......................................................80 8 Finanzierung ..................................................................................................................81 9 Fortschreibung des Konzepts und Veröffentlichung .......................................................82 10 Fazit ...........................................................................................................................83 Literaturverzeichnis ..............................................................................................................86 Abkürzungsverzeichnis .........................................................................................................88 Anlagen ................................................................................................................................89 x Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bestandteile der Kernbilanz einer klimaneutralen Verwaltung 13 Abbildung 2: Anteil Stromverbrauch einzelner Gebäude am Gesamtstromverbrauch aller Liegenschaften in Prozent 16 Abbildung 3: Aufteilung Stromverbräuche 2021 nach Verbrauchsart 27 Abbildung 4: Anteil einzelner Bereiche an Gesamttreibhausgasemissionen in Prozent 30 Abbildung 5: Treibhausgasminderungspfad Gemeindeverwaltung Baindt von 2021 bis 2040 33 Abbildung 6: Entwicklung Emissionsfaktor Strom-Mix BRD 1990 bis 2022 34 xi Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 15,16 Tabelle 2: Wärmeverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 17,18 Tabelle 3: Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung 2021 19, 20 Tabelle 4: Stromverbrauch Abwasser Gemeinde Baindt 2021 21 Tabelle 5: Stromverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 25, 26 Tabelle 6: Wärmeverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 26 Tabelle 7: Treibhausgasbilanz Gemeinde Baindt 2021 29 Tabelle 8: Treibhausgasbilanz 2021 mit Einbeziehung der Nutzung von Strom aus Eigenerzeugung 31 Tabelle 9: Klimakostenempfehlungen laut Umweltbundesamt 36, 37 1 1 Einführung Aufgrund der bereits weit fortgeschrittenen Erderwärmung, ist der Klimaschutz eine, wenn nicht gar die zentrale Aufgabe für die gesamte Menschheit. Aufgrund der immensen Bedeutung des Klimaschutzes in der heutigen Zeit, sind konkrete Klimaschutzziele zentraler Gegenstand der Gesetzgebung von Europäischer Union, über den Bund bis hin zum Land Baden-Württemberg. Im folgenden Kapitel wird daher kurz der gesetzliche Rahmen der Klimaschutzziele dargestellt. 1.1 Rahmenbedingungen Das Ziel einer „Klimaneutralität“ bis zu einem bestimmten Jahr ist in Deutschland gesetzlich verankert. Allerdings unterscheidet sich das angestrebte Zieljahr von Bund und Land, weil das Land Baden-Württemberg ein nochmals deutlich ambitionierteres Zieljahr anstrebt. Bevor die unterschiedlichen Zielsetzungen genauer dargestellt werden können, wird vorab erläutert, wie der Begriff der Klimaneutralität in der Wissenschaft beschrieben wird. 1.1.1 Definition des Begriffs der „Klimaneutralität“ Laut der in Deutschland gängigen Definition des Umweltbundesamtes (2021) S. 1 - 9, ist die Klimaneutralität als ein Zustand definiert, bei dem die Aktivitäten des Menschen im Ergebnis letztlich keinerlei Nettoeffekte auf das Klimasystem der Erde haben. Die Netto- Treibhausgasneutralität hingegen bedeutet schlichtweg eine bilanzielle Netto-Null der Treibhausgasemissionen. Das heißt somit, dass, wenn ein ausgeglichenes Verhältnis aus den vom Menschen verursachten Treibhausgasen sowie den durch natürliche Senken der Atmosphäre entzogenen Treibhausgasen vorliegt, dass dann der Zielzustand der Netto- Treibhausgasneutralität erreicht ist. Aus diesem Grund erfordert das nochmals deutlich striktere Ziel der Klimaneutralität ein deutlich ambitionierteres Handeln, da hier neben den Treibhausgasemissionen auch alle anderen Effekte des menschlichen Handels auf das Klima berücksichtigt werden, beispielsweise über Flächenversiegelungen durch Straßen und Siedlungen. Nach der Definition für „klimaneutrale“ Verwaltungen des ifeu-Instituts (2023a) S. 5, gelten Kommunalverwaltungen in Baden-Württemberg dann als klimaneutral, wenn die durch die menschlichen Aktivitäten verursachten Treibhausgase und die durch Senken der Atmosphäre entzogenen Treibhausgase, bilanziell bei null liegen, was bedeutet, dass die Tätigkeiten einer Kommunalverwaltung das Klima nicht beeinflussen dürfen. Die „Klimaneutralität“ von Verwaltungen in Baden-Württemberg ist daher einer Netto-Treibhausgasneutralität gleichzusetzen. 2 Um die Begriffe entsprechend ihrer Definitionen korrekt zu verwenden, wird der Begriff der „Klimaneutralität“ in Bezug auf die Verwaltung daher stets in Anführungszeichen gesetzt, da mit diesem stets eine Netto-Treibhausgasneutralität gemeint ist. Eine Klimaneutralität entsprechend im eigentlichen Sinne ist aufgrund zahlreicher externer Einflussfaktoren, auf welche die Verwaltung kaum direkte Einflussmöglichkeiten hat, schlichtweg nicht erreichbar. 1.1.2 Bundesebene Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung verpflichtet, ambitioniertere Klimaschutzziele anzustreben. Daher wurde am 24. Juni 2021 vom Bundestag eine Änderung des seit Ende 2019 geltenden Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit dem angepassten Gesetz wurde das Zieljahr einer „Klimaneutralität“ des Bundes vom ursprünglichen Jahr 2050 auf das Jahr 2045 vorgezogen. Außerdem ist nun bis zum Jahr 2030, gegenüber dem Jahr 1990, eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent (ehemals 55 Prozent) anzustreben. Bis zum Jahr 2040 sollen die Emissionen in Deutschland um mindestens 88 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden (Bundesministerium der Justiz et al. 2021, S. 1 – 10). Neben dem Erreichen nationaler Klimaschutzziele, soll das Bundes-Klimaschutzgesetz auch eine Einhaltung der Zielvorgaben seitens der Europäischen Union sicherstellen. Basis aller nationalen und internationalen Klimaschutzziele ist dabei stets die Pariser Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden soll. Angestrebt wird dabei sogar das 1,5 Grad Celsius – Ziel, um damit die Auswirkungen des globalen Klimawandels so gering wie nur möglich zu halten (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 2021). 1.1.3 Landesebene Neben der Bundesgesetzgebung zum Klimaschutz, gibt es auch auf Landesebene entsprechende gesetzliche Regelungen. Den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik des Landes setzt dabei das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Das Klimaschutzgesetz ist erstmalig am 31. Juli 2013 in Kraft getreten und wurde seither mehrmals novelliert. Seit der letzten Novellierung im Februar 2023 ist, neben dem Klimaschutz auch die Klimawandelanpassung an die bereits heute unabwendbaren Folgen des Klimawandels, Teil des Gesetzes, weshalb dieses in Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden- Württemberg umbenannt wurde. (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg 2023). 3 Das Landesklimaschutzgesetz enthält konkrete Vorgaben, in welchem Maße der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden sollte. So strebt das Land Baden-Württemberg über eine schrittweise Minderung an, bereits fünf Jahre vor dem Bund, also bis zum Jahr 2040, netto- treibhausgasneutral („klimaneutral“) zu sein. Als Zwischenziel ist vorgegeben, die Summe der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber den Gesamtemissionen von 1990 zu verringern. Um das Ziel des Landes bestmöglich zu unterstützen, sollen die Kommunen ebenfalls bis zum Jahr 2040 eine Netto- Treibhausgasneutralität in den Verwaltungen erreichen. Neben konkreten Zielvorgaben enthält das Gesetz überdies hinaus auch verpflichtende Maßnahmen, wie beispielsweise die Pflicht, auf Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen installieren zu müssen sowie die Pflicht zur Erfassung der Energieverbräuche durch die Kommunen (Landtag von Baden-Württemberg 2023, S. 1 – 23). 1.2 Aufbau des Konzepts Im Übereinkommen von Paris haben sich alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen darauf verständigt, als Ziel die Erderwärmung im globalen Mittel auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Dieses Ziel lässt sich allerdings nur noch dann erreichen, wenn nahezu die gesamte Menschheit einen Beitrag hierzu leistet. Auch die Baindter Gemeindeverwaltung möchte hierzu einen bedeutsamen Beitrag leisten. Die Vision der Verwaltung ist es daher, spätestens bis zum Jahr 2040 „klimaneutral“ zu sein. Das Konzept zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt soll als wichtige Hilfestellung in der Praxis dienen, mit welchen Mitteln das vorrangige Klimaschutzziel der Verwaltung, nämlich eine erhebliche Verringerung der Energieverbräuche, erreicht werden kann. Infolge der verringerten Verbräuche reduzieren sich somit dann automatisch auch die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen deutlich. Als zweites wichtiges Klimaschutzziel der Verwaltung wird angestrebt, die zukünftig weiterhin benötigte Energie möglichst vollständig aus regenerativen Energiequellen zu decken. Nach einer allgemeinen Einführung bezüglich des gesetzlichen Rahmens, werden die wichtigsten Inhalte des Textes zusammengefasst. Anschließend werden die wichtigsten relevanten Maßnahmen der vergangenen Jahre kurz dargestellt und kurz die Ist-Situation eingeordnet. Im vierten Kapitel werden dann die Vorgaben des Leitfadens zur „klimaneutralen“ Verwaltung sowie die Wahl des Basisjahrs erläutert. Im zweiten Teil des Kapitels geht es um eine Darstellung aller Energieverbräuche der Kommunalverwaltung für das Basisjahr 2021. Die Verbräuche werden dabei den fünf vom Leitfaden vorgegebenen Handlungsfeldern zugeordnet. Im fünften Kapitel wird die direkt aus diesen Energieverbräuchen resultierende Treibhausbilanz der Gemeindeverwaltung für 2021 4 dargestellt. Im sechsten Kapitel wird, ausgehend von der Treibhausbilanz der Kommunalverwaltung, ein Treibhausgasminderungspfad bis zum Zieljahr 2040 dargestellt. Dieses Zieljahr ist durch die Landesgesetzgebung für die Baindter Verwaltung bindend. Kapitel sieben ist das wichtigste Kapitel des gesamten Konzepts, denn in diesem Kapitel geht es um ganz konkrete Maßnahmenvorschläge. Nach einer allgemeinen Einführung, werden darin die wichtigsten Einzelmaßnahmen beschrieben, mit denen besonders große Mengen Energie sowie Treibhausgase eingespart werden könnten. Anschließend wird der schematische Aufbau des Maßnahmenkatalogs erläutert. In Form von Steckbriefen werden zahlreiche mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verwendung regenerativer Energien beschrieben. Geordnet nach Handlungsfeldern, werden in den Steckbriefen die wichtigsten Maßnahmen nochmals aufgegriffen und zudem auch viele weitere, ebenfalls wichtige kleinere und größere Maßnahmen beschrieben. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen sollte aufgrund der Dringlichkeit des konsequenten und raschen Handelns im Klimaschutz möglichst zeitnah beginnen. In Baindt ist es so, dass sich einige der besonders wichtigen Maßnahmen bereits in der praktischen Umsetzung befinden. Daher werden zudem kurz denkbare Maßnahmen dargestellt, welche in den kommenden beiden Jahren umgesetzt werden könnten bzw. teilweise auch bereits sicher umgesetzt werden. Im Kapitel acht geht es vorrangig um das Thema der Finanzierung von Maßnahmen, da eine Maßnahmenumsetzung immer nur dann möglich ist, wenn deren Finanzierung sichergestellt werden kann. Um den Baindter Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, lokalen Unternehmen sowie Organisationen aufzuzeigen, was die Verwaltung bereits an Maßnahmen umgesetzt hat und möglicherweise noch zukünftig umsetzen möchte, soll das Konzept nach Möglichkeit mindestens alle zwei Jahre aktualisiert, angepasst und auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden. Auch hinsichtlich des tatsächlichen Effekts der Umsetzung bestimmter Maßnahmen, sowie um Angaben zu möglichen Kosten und Effekten bestimmter Einzelmaßnahmen weiter präzisieren zu können, ist eine regelmäßige Fortschreibung des Konzepts sehr wichtig. Im neunten Kapitel geht es daher um eine mögliche Fortschreibung und Veröffentlichung des Konzepts, also eine Art Ausblick in die nähere Zukunft. Im Schlusskapitel erfolgt eine finale Einordnung der möglichen Erreichbarkeit einer „klimaneutralen“ Baindter Gemeindeverwaltung bis zum Jahr 2040. 5 2 Kurzzusammenfassung des Inhalts In diesem Kapitel werden die wichtigsten Inhalte des vorliegenden Konzepts kurz zusammengefasst. Eine ausführlichere Erläuterung und Darstellung der einzelnen Aspekte erfolgt dann in den folgenden Kapiteln. Die Anforderungen an ein Konzept zu einer „klimaneutralen“ Verwaltung werden vom „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ gestellt. Neben konkreten Vorgaben zur Bilanzierung, legt dieser Leitfaden auch verbindlich fest, welche Bereiche in einem solchen Konzept enthalten sein sollten. Dabei werden grundsätzlich fünf Kernbereiche voneinander abgegrenzt. Dazu zählen die kommunalen Liegenschaften, die Straßenbeleuchtung sowie der Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Weitere zu erfassende Kernbereiche sind der kommunale Fuhrpark und der Bereich der Dienstreisen. Die Gemeinde Baindt hat bereits in der Vergangenheit einige wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz in der Verwaltung umgesetzt, so unter anderem die nahezu vollständige Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LEDs, die Errichtung eines Gebäudewärmenetzes, an welches zahlreiche kommunale Gebäude angeschlossen sind und die Anschaffung dreier Elektrofahrzeuge für Bauhof und Rathaus. Im Bereich der Stromerzeugung gibt es allerdings bisher lediglich auf dem Dach des Rathauses eine kommunale Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 18,975 kWp und eine zu 50 Prozent für die Gemeinde Baindt zählende PV- Anlage mit 22,4 kWp auf dem Dach des DRK-Heims. Daher wird der nach den Vorgaben des Leitfadens anzustrebende Mindestzielwert von 1 kWp Photovoltaikleistung pro 10 qm überbauter Grundfläche, bezogen auf alle Liegenschaften, bisher lediglich zu 2,52 Prozent erreicht. Im Jahr 2021 hatten alle für die Kernbilanz relevanten Gebäude, zu denen laut Vorgaben des Leitfadens alle Gebäude, außer vermietete Gebäude und soziale Wohnbauten zählen, zusammen einen Verbrauch von 176.423 kWh Strom. Über die Hälfte dieses Stroms entsteht als Nebenprodukt der Kraft-Wärme-Kopplung der beiden derzeit noch erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerke im Schulareal, welche für den Betrieb des kommunalen Nahwärmenetzes benötigt werden. An dieses Nahwärmenetz ist ein Großteil der relevanten kommunalen Gebäude angeschlossen. Insgesamt wurden zum Heizen dieser Gebäude und zur Warmwasserbereitung im Basisjahr 963.701 kWh Nahwärme verbraucht. Für die bisher nicht ans Wärmenetz angeschlossenen Gebäude wurden knapp 90.000 kWh Erdgas, 2.200 kWh Heizstrom sowie beim Bauhof, umgerechnet in Heizwert Hi, schätzungsweise 151.200 kWh Trockenholz benötigt. Der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung lag im Jahr 2021 aufgrund des hohen Anteils an LED-Beleuchtung bei insgesamt nur circa 50.000 kWh. Im Bereich der Trinkwasserversorgung 6 wurden für den Betrieb von Hochbehältern, Übergabeschächten sowie dem Baindter Gemeindeanteil am Trinkwasserzweckverband lediglich 8.230 kWh Strom benötigt. Die topographischen Gegebenheiten mit viel natürlichem Gefälle werden dort schon gut ausgenutzt, was den Strombedarf erheblich verringert. So konnte 2020 als Querverbindung eine Wasserleitung vom Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler gebaut werden, welche das natürliche Gefälle so ausnutzt, dass hier seitdem in diesem Bereich keine Pumpen mehr benötigt werden. Deutlich mehr Strom wird allerdings für den Abwassertransport und die Abwasseraufbereitung benötigt. Neben einem Druckkompressor und Regenüberlaufbecken, zählt hierzu auch der Baindter Gemeindeanteil am Stromverbrauch der Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental in Berg. Der Gesamtstromverbrauch im Bereich Abwasser lag 2021 bei 242.891 kWh. Für den Betrieb der Fahrzeugflotte des kommunalen Fuhrparks wurden 9.600 Liter Diesel benötigt. Der Stromverbrauch zum Laden der Elektrofahrzeuge von Rathaus und Bauhof wird nicht separat erfasst, sondern ist Teil des Stromverbrauchs der entsprechenden Gebäude. Außerdem wurden darüber hinaus im Rahmen von Dienstreisen noch 2.225 Kilometer mit Privat-PKWs gefahren. Der aus der benötigten Energie resultierende Treibhausgasausstoß in Form von Kohlenstoffdioxid, Methan, Lachgas und weiteren Gasen mit signifikanter Treibhauswirkung, wird nach den international gültigen Standards des Greenhouse Gas Protocol bilanziert. Daraus ergibt sich für die Baindter Verwaltung 2021 eine Gesamtemission von 425,44 Tonnen Treibhausgas, was im Vergleich zu den Emissionen anderen Kommunen, ein relativ geringer Wert ist. Um die Zielvorgabe des Landes Baden-Württemberg einer „Klimaneutralität“ bis 2040 zu erreichen, bedarf es einer erheblichen Reduzierung der Emissionen um 80 Prozent bis 2030 gegenüber 2020. Ausgehend vom hier gewählten Basisjahr 2021 sollten die Treibhausgasemissionen der Verwaltung jährlich um mindestens 16 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zurückgehen. Für einen erfolgreichen Klimaschutz der Verwaltung ist es letztlich aber weitgehend unerheblich, wie hoch die Energieverbräuche in der Vergangenheit lagen. Viel wichtiger ist es zu wissen, mit welchen Mitteln der Energieverbrauch der Verwaltung zukünftig erheblich verringert werden könnte. Zudem gilt es, die weiterhin benötigte Energie zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen wie Sonnenenergie, Erdwärme, Wärme aus der Umgebungsluft, Wärme aus Grundwasser, Holz sowie vorhandener Abwärme bereitzustellen. Grundsätzlich haben dabei Maßnahmen zur Energieeinsparung, bei denen indirekt über einen verringerten Energiebedarf Emissionen vermieden werden, Vorrang gegenüber Maßnahmen, die einzig auf eine Treibhausgaseinsparung ausgerichtet sind. Der Hauptteil dieses Konzepts widmet sich daher möglichen Maßnahmen, die aufzeigen, wie innerhalb der fünf Kernbereiche Energie eingespart und Treibhausgase vermieden werden könnten. 7 Die wichtigste Maßnahme zur Verringerung des Energiebedarfs im Wärme- und zu geringeren Teilen auch im Strombereich, ist die energetische Sanierung von Gebäuden. Während sich durch eine Verbesserung der Wärmedämmung der Wärmeenergiebedarf erheblich verringern lässt, wird über den Einbau effizienterer LED-Beleuchtung sowie neue effizientere Technik, der Strombedarf von Gebäuden deutlich verringert. Da in einigen Gebäuden, allen voran im Rathaus und der Schenk-Konrad-Halle, bisher nur ein geringer Teil der Beleuchtung auf LED umgerüstet wurde, kann bei diesen Gebäuden über eine vollständige Umrüstung der Innenbeleuchtung noch sehr viel Strom eingespart werden. Neben der Technik, ist stets auch das menschliche Verhalten ein wichtiger Einflussfaktor im Hinblick auf die Entwicklung von Energieverbräuchen. Daher ist eine fortlaufende sowie regelmäßige Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Gebäude zu einem sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Energie ebenfalls wichtig. Die größte Treibhausgaseinsparung infolge der Umsetzung einer Einzelmaßnahme lässt sich erreichen, wenn die bereits beschlossene Umstellung des Nahwärmenetzes vom reinen Erdgasbetrieb auf einen hohen Anteil von Wärme aus Holzpellets sowie einer Hochdruck-Luft-Wasser- Wärmepumpe erfolgt. Darüber hinaus sollen auch der Bauhof und das Feuerwehrhaus zukünftig ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen werden. Um den weiterhin benötigten Strom zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen bereitzustellen, ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen, wie dem blauen Gebäude der Klosterwiesenschule, der Sporthalle und dem Bauhof vorgesehen. Bei der Neuanschaffung von Technik, sollten Geräte mit möglichst hoher Effizienz gekauft werden. Auch ein monatliches Monitoring der Energieverbräuche kommunaler Gebäude kann durch frühzeitigeres Erkennen von Störungen mit zu einer Verringerung der Energieverbräuche beitragen. Um dies zu erleichtern, ist die derzeit noch lückenhafte Zählerstruktur bei Bauhof und Feuerwehrhaus zu ergänzen, sodass zukünftig jedes kommunale Gebäude mindestens einen eigenen Zähler für Strom, Wärme und Wasser hat. Da einzelne Gebäude, wie das Vereinsheim Klosterhof 5, aufgrund ihrer Lage nicht ans Nahwärmenetz angeschlossen werden können, ist hier heizungstechnisch eine Einzellösung umzusetzen, sodass die Wärmeenergie dort künftig ebenfalls aus regenerativen Quellen stammt. Die Teilnahme an regelmäßigen Austauschformaten sowie Schulungen für Energiemanager und Hausmeister, sind weitere mögliche Maßnahmen, da hierüber vom Wissen und den gemachten Erfahrungen anderer Kommunen profitiert werden kann. Bereits umgesetzt wurde in den vergangenen Jahren die Einführung eines Energiemanagements mittels entsprechender Software, welche nun zum Monitoring genutzt wird. Zudem wurden die Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung, welche bereits zu weit über 90 Prozent auf LED umgerüstet wurde, deutlich reduziert, was den ohnehin geringen Stromverbrauch nochmals deutlich verringert hat. 8 Es gibt zudem Maßnahmen, die derzeit bereits umgesetzt werden oder aber in den nächsten ein bis zwei Jahren umgesetzt werden könnten. Neben der derzeit laufenden Sanierung vom blauen Gebäude der Klosterwiesenschule, ist auch die Sanierung von Bauhof und Feuerwehrhaus angedacht, die im Zuge dessen auch ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Die Umstellung des Nahwärmenetzes auf einen Energiemix aus überwiegend regenerativen Quellen wurde bereits geschildert. Außerdem sind, aufgrund der PV-Pflicht in Baden-Württemberg, auf dem blauen Gebäude der Klosterwiesenschule und einem der Gebäude des Bauhofs neue Photovoltaikanlagen zu errichten. Um die vorgesehene Wärmepumpe für die Nahwärmezentrale überwiegend mit eigenem PV-Strom versorgen zu können, soll zudem eine große PV-Anlage auf dem Dach der Sporthalle errichtet werden. Umsetzbar sind diese möglichen Maßnahmen nur dann, wenn hierfür ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen vorhanden sind. Speziell bei Maßnahmen, die sich nicht oder aber erst nach sehr langer Zeit durch die eingesparte Energie amortisieren, ist daher neben einer Finanzierung mit Eigenmitteln (Eigenkapital, Kredite), mitunter auch eine Finanzierung über Contracting denkbar. Dieses Konzept soll zukünftig als Praxishilfe dienen, wie die Verwaltung in Baindt ihre Energieverbräuche und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen erheblich verringern könnte. Um die tatsächliche Wirkung der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zu überprüfen, sowie um Angaben zu möglichen Kosten und erzielbaren Einsparungen weiter präzieren zu können, ist es angedacht, dieses Konzept mindestens alle zwei Jahre fortzuschreiben. Zukünftige Fortschreibungen, sollen neben einer Anpassung an neue Entwicklungen und Technologien, daher vermehrt dem Monitoring dienen. Da die Verwaltung in Baindt ein Vorbild für alle Bürgerinnen und Bürger, lokale Unternehmen, Organisationen und Vereine im Klimaschutz sein möchte, soll dieses Konzept in einer eigenen Rubrik auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden und dort zudem die Meilensteine auf dem Weg in Richtung einer „klimaneutralen“ Verwaltung gesondert dargestellt werden. 3 Erfassung des Ist-Zustandes in den relevanten Handlungsfeldern In diesem Kapitel wird kurz dargestellt, wo die Baindter Gemeindeverwaltung in den fünf Handlungsfeldern kommunale Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser, kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen bisher dasteht und welche klimaschutzrelevanten Maßnahmen hier bereits in der Vergangenheit umgesetzt wurden. Für eine präzisere Abbildung des Ist-Zustandes sind aber, speziell im Hinblick auf mögliche energetische Sanierungen von Gebäuden, teils noch tiefergehende Untersuchungen nötig. Auch ohne genaue Untersuchung lassen sich aber die teils sehr großen Unterschiede zwischen den einzelnen Gebäuden feststellen. Während beispielsweise der Bauhof bereits 9 1974 gebaut wurde und, abgesehen von einer Erweiterung, seitdem weitgehend unsaniert ist, wurden andere Gebäude, wie das DRK-Heim oder das neue Gebäude des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne, erst vor wenigen Jahren neu errichtet. Auch einige Gebäude des Schulareals der Klosterwiesenschule und das Rathaus sind bereits älter, wurden aber in diesem Zeitraum mehrfach erweitert und teilweise saniert. Derzeit wird mit dem blauen Gebäude der Klosterwiesenschule bereits ein kommunales Gebäude umfassend energetisch saniert. Zudem wurde bereits vom Gremium beschlossen, dass auch die älteren Gebäude von Bauhof und Feuerwehr in den nächsten Jahren energetisch saniert werden sollen. Im Wärmebereich ist es so, dass ein Großteil der kommunalen Gebäude mit Nahwärme beheizt wird. Diese Wärme wird in der Heizzentrale der Schule mittles zweier Blockheizkraftwerke aus Erdgas hergestellt und anschließend an die einzelnen Verbrauchstellen verteilt. Zukünftig soll die Wärmebereitstellung der Heizzentrale überwiegend aus regenerativen Quellen erfolgen, nämlich über Holzpellets in Verbindung mit einer Hochtemperatur-Luft-Wasser-Wärmepumpe. Erdgas soll dann nur noch für die Abdeckung der Spitzenlasten verwendet werden. Die nicht ans kommunale Gebäudewärmenetz angeschlossen Gebäuden werden mit Erdgas geheizt oder, wie einige der sozialen Wohnbauten, mittels Elektroheizungen. Bei der Innenbeleuchtung lassen sich über eine Umrüstung auf LED-Technik noch erhebliche Strommengen einsparen. Oberste Priorität hat hierbei das Rathaus, da dort, außer in den Abstellräumen sowie bei Stehlampen neu eingerichteter Büros, bisher kaum LEDs verbaut sind. In der Schenk-Konrad-Halle ist bisher ebenfalls kaum LED-Beleuchtung vorhanden, allerdings wird dieses Gebäude zumeist sehr viel seltener und kürzerer genutzt als das Rathaus. Beim Vereinsheim Klosterhof 5 (Energiesparlampen T5) und teils auch im Schulareal der Klosterwiesenschule, können noch einige Lampen auf LED umgerüstet werden. Die Zählerstände (Strom, Wärme und Wasser) der meisten kommunalen Gebäude werden bereits seit längerer Zeit monatlich abgelesen und erfasst. Seit Anfang 2023 gibt es nun ein entsprechendes kommunales Energiemanagement, bei dem die Zählerdatenerfassung und Datenaufbereitung über eine spezielle Energiemanagementsoftware namens INM Management erfolgt. Außerdem werden die Energieverbräuche nun monatlich überwacht, sodass Auffälligkeiten ergründet und im Falle auftretender Störungen auch in der Regel rascher behoben werden können, als noch in der Vergangenheit. Beim Strom bezieht die Gemeinde Baindt für all ihre Liegenschaften sowie die Straßenbeleuchtung ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Dieser Strom kommt vollständig aus Wasserkraftwerken in Finnland, wovon seit 2023 nachweislich mindestens 30 Prozent aus Neuanlagen stammen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Bisher gibt es in Baindt lediglich auf dem Rathaus eine kommunale Photovoltaikanlage mit einer 10 Leistung von 18,975 kWp. Auf dem Dach des blauen Schulgebäudes und der Sporthalle sollen aber zeitnah weitere PV-Anlagen errichtet werden. Außerdem gibt es auf dem Dach des DRK- Heim eine privat betriebene Photovoltaikanlage mit 22,4 kWp. Bereits sehr gut steht die Gemeinde Baindt im Bereich der Straßenbeleuchtung da, weil hier von knapp 740 Lichtpunkten mittlerweile fast 690 Lichtpunkte, also über 90 Prozent der gesamten Lichtpunkte, auf LED umgerüstet wurden. Im Zuge der Sanierung des Dorfplatzes wird zudem weitere Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet. Um den Strombedarf der Beleuchtung möglichst gering zu halten, wird einheitlich in gesamtem Gemeindegebiet die Straßenbeleuchtung zwischen 24 Uhr und 05.30 Uhr vollständig ausgeschaltet. Die Trinkwasserversorgung, deren Quellen im Altdorfer Wald liegen, kann aufgrund der topographischen Situation mit geringem Pumpaufwand sichergestellt werden. So sind seit Inbetriebnahme der Querverbindung der Wasserleitung vom Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler in Richtung des Hochbehälters Egelsee keine Pumpen mehr nötig, da hier die Druckverhältnisse für die Füllung völlig ausreichen. So wie im Abwasserbereich ebenso, ist derzeit allerdings teils noch ältere, und im Vergleich zu neuen Pumpen wenig effiziente Pumptechnik verbaut. Zudem ist die Beleuchtung der Trink- und Abwassereinrichtungen teils relativ alt. Diese wird aber aufgrund der sehr geringen Nutzungsdauer auch nur im Falle auftretender Defekte ausgetauscht. Zur Abwasseraufbereitung ist die Gemeinde Baindt an das Klärwerk in Berg angeschlossen, welches vom Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, bestehend aus den Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende, betrieben wird. Der kommunale Fuhrpark der Gemeinde Baindt (Verwaltung, Bauhof und Feuerwehr) besteht derzeit aus insgesamt 15 Fahrzeugen, wovon zwölf Dieselfahrzeuge sind. Neben den Dieselfahrzeugen hat die Gemeinde Baindt außerdem drei rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge, wovon zwei vom Bauhof genutzt werden und eines als Dienstfahrzeug der Verwaltung verwendet wird. Die meisten Fahrzeuge sind zwischen vier und zwölf Jahre alt (siehe Anlage 4). Das neueste Fahrzeug ist das Löschgruppenfahrzeug 20 der freiwilligen Feuerwehr, welches erst 2023 neu angeschafft wurde. Außerdem hat der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt zwei Dieselkleintransporter. 4 Vorgaben zur Bilanzierung und Energiebilanz der Baindter Gemeindeverwaltung für das Jahr 2021 4.1.1 Bezugsjahr Als Basis- bzw. Bezugsjahr wurde für die Bilanzierung der Energiedaten das Jahr 2021 verwendet. Für das Jahr 2020, liegen aufgrund der Pflicht zur Datenerfassung nach dem neuen Paragraph 18 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden- Württemberg (KlimaG BW), zwar sämtliche Energiedaten der kommunalen Liegenschaften 11 (Strom und Wärme) sowie des Bereichs Trink- und Abwasser vor. Allerdings sind die Daten zur Mobilität mit den Bereichen kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen für das Jahr 2020 unvollständig. Außerdem fanden im Jahr 2020 pandemiebedingt keinerlei Veranstaltungen statt, weshalb dieses Jahr nicht mit einem halbwegs „normalen“ Jahr vergleichbar ist. Auch 2021 war aus diesen Gründen nicht mit einem „normalen“ Jahr vergleichbar. Es lässt sich hier allerdings keine pauschale Aussage treffen, ob es infolgedessen zu insgesamt höheren oder niedrigeren Energieverbräuchen kam. Es gab sowohl Effekte, die zu niedrigeren Energieverbräuchen der kommunalen Liegenschaften geführt haben, wie beispielsweise durch die geringe Anzahl an durchgeführten Veranstaltungen, vermehrtes Homeoffice, weniger Auswärtstermine der Verwaltung sowie Ausfälle von Unterricht und Kinderbetreuungs- angeboten. Dem gegenüber stehen, speziell an kalten Tagen erhöhte Energieverbräuche infolge übermäßigen Lüftens, vor allem, wenn währenddessen die Heizung nicht abgeschaltet wurde. Auch ein zusätzlicher Betrieb von Lüftungsanlagen oder ein Verzicht auf gemeinsame Fahrten, führten teils zu höherem Energiebedarf. Welcher dieser beiden Effekte letztlich überwiegt, lässt sich aufgrund fehlender Daten der Vorjahre nicht pauschal sagen. Das Jahr 2019, als letztes Jahr ohne pandemiebedingte Effekte, konnte nicht verwendet werden, da hier kaum Daten vorhanden sind. Für das Jahr 2021 liegen zumindest alle benötigten Daten vor, weshalb dieses als Basisjahr ausgewählt wurde. Ein Vergleich mit Jahren ohne Krisensituation bleibt aber aufgrund der speziellen Situation äußerst schwierig. 4.1.2 Systematik der Bilanzierung von Treibhausgasen Bevor eine Erfassung von Energiedaten und eine Bilanzierung, der aus dem Verbrauch von Energie resultierenden Treibhausgasemissionen erfolgen kann, gilt es vorab zu klären, welche Bereiche genau zu erfassen sind. Durch den „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ wird dies einheitlich für alle Kommunen in Baden-Württemberg geregelt und ermöglicht dadurch zumindest im Ansatz einen Vergleich, wo die einzelnen Kommunen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität in der Verwaltung derzeit stehen. Die Kriterien zur Festlegung der Methodik zur Bilanzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen in die Atmosphäre, erfolgt dabei anhand der auch vom Umweltbundesamt und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg empfohlenen fünf Kriterien. Diese fünf Kriterien werden vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, kurz ifeu (2023a), S. 33 exakt beschrieben: Beim ersten dieser Kriterien, der Relevanz, geht es darum, welche Emissionen und Treibhausgase in einem erheblichen Maße auftreten und durch die Tätigkeit einer Verwaltung aktiv beeinflusst werden können. Emissionen, auf die eine Verwaltung keinerlei Einflussmöglichkeit hat, sind hier daher nicht Gegenstand der Betrachtung. 12 Im Sinne der Vollständigkeit ist es wichtig, dass, sofern möglich, alle relevanten Energieverbräuche und hieraus resultierende Emissionen zu erfassen sind. Ausnahmen sind zu begründen und schriftlich festzuhalten. Wenn sich Datenlücken nicht vermeiden lassen, sollte ein weitgehendes Schließen dieser Lücken über ein Vornehmen entsprechender Abschätzungen erfolgen. Über das Einhalten der Kontinuität, also der Verwendung einer identischen Bilanzierungsmethodik über lange Zeiträume hinweg, kann eine hohe Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet werden. Sollte es wirklich einmal zu Änderungen bei der Methodik kommen, so sind diese entsprechend zu dokumentieren. Da jede Änderung jedoch die Vergleichbarkeit der Ergebnisse schmälert und ein Abbilden von Entwicklungen erschwert, sollte die Methodik prinzipiell nicht verändert werden. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Transparenz, also ein lückenloses und für alle einfach nachvollziehbares Offenlegen sämtlicher verwendeter Datenquellen. Daneben sind auch die zu Grunde liegenden Berechnungsmethoden, die Qualität und Verlässlichkeit der Daten sowie auftretende Datenlücken ausführlich zu beschreiben. Über das Kriterium der Genauigkeit soll sichergestellt werden, dass der reale Wert bestmöglich abgebildet wird und es keine Unter- bzw. Überschätzung der Emissionen gibt. Um ein Einhalten dieser fünf relevanten Kriterien dauerhaft sicherzustellen, ist es wichtig, innerhalb der Verwaltung entsprechende Strukturen zu schaffen, die eine möglichst vollständige und verlässliche Erfassung von Daten ermöglichen. Abgeleitet aus den fünf Kriterien, wird vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 8 festgehalten, welche System- und Bilanzgrenzen bei der Erstellung eines Konzepts zur klimaneutralen Verwaltung zu beachten sind. Durch die Festlegung einer Systemgrenze wird verbindlich geregelt, welche Standorte, Bereiche und organisatorischen Einheiten einer Kommunalverwaltung in die Treibhausgasbilanz einzubeziehen sind. Grundsätzlich gilt dabei, dass bei der Bilanzierung zur klimaneutralen Kommunalverwaltung alle jene Bereiche erfasst werden müssen, bei denen die Verwaltung eine direkte Entscheidungs- und Weisungshoheit hat und für die überdies hinaus auch Energiekosten anfallen. Neben dem Energieverbrauch in Form von Strom, Wärme und Kälte der kommunalen Liegenschaften, sind daher auch der Fuhrpark und der Stromverbrauch der kommunalen Infrastruktur (Straßenbeleuchtung, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Kläranlagen) zwingend zu berücksichtigen. Bei den kommunalen Liegenschaften müssen auch angemietete Nichtwohngebäude und Freizeiteinrichtungen wie Gemeindehallen oder Hallenbäder, stets erfasst werden. Während diese Regelung analog zur gesetzlichen Pflicht zur Energiedatenerfassung kommunaler Liegenschaften des Landes ist, gibt es hiervon aber doch eine bedeutsame Abweichung. 13 So sind die Energieverbräuche von vermieteten Wohngebäuden, wie beispielsweise sozialen Wohnbauten sowie die Energieverbräuche aller Asyl- und Obdachlosenunterkünfte, im Rahmen der Bilanzierung zur klimaneutralen Verwaltung abweichend zur sonst üblichen Regelung nämlich ausdrücklich nicht in der Kernbilanz zu erfassen. Bei der Bilanzgrenze sind laut Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 8 - 11 die Anforderungen des international anerkannten Greenhouse-Gas-Protokolls heranzuziehen. Im Greenhouse-Gas-Protokoll werden systematisch drei verschiedene Emissionstypen, nämlich Scope 1 bis 3, voneinander abgegrenzt. Zum Bereich der Scope 1 – Emissionen zählen alle direkten Emissionen, die im Rahmen der Tätigkeiten einer kommunalen Verwaltung vor Ort selbst entstehen. Demgegenüber stehen die Scope 2 – Emissionen, also indirekte Emissionen, die aus dem Bezug von Energie in Form von Strom, Wärme und Kälte entstehen. Scope 3 erfasst zudem noch alle Emissionen, die aus den vor- und nachgelagerten Aktivitäten resultieren. Hierzu zählen u. a. Dienstreisen, Veranstaltungen und die Vorketten von benötigten Brennstoffen. Einige der Emissionen, wie zum Beispiel aus dem Energieverbrauch von Gebäuden, sind über entsprechende Abrechnungen des lokalen Energieversorgers sehr einfach ermittelbar. Es gibt allerdings auch Emissionen, wie beispielsweise aus der Durchführung von Veranstaltungen mit allen vor- und nachgelagerten Prozessen, die hier dazu gehören, deren Ermittlung sehr schwierig ist und auch sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Daher liegt der Fokus der klimaneutralen Verwaltung auf den Bereichen, die im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Kommunalverwaltung sind und die ohne unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand erfasst werden können. Dementsprechend sind diese Bereiche im kommunalen Haushalt verankert. Abbildung 1: Bestandteile der Kernbilanz einer klimaneutralen Verwaltung (Quelle: Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, 2023a, S. 9) 14 Auf Abbildung 1 sind alle Emissionen dargestellt, die in der Kernbilanz zur klimaneutralen Kommunalverwaltung zu berücksichtigen sind. Dabei sind hauptsächlich Emissionen aus Scope 1 und 2 zu erfassen und zusätzlich dazu noch die wichtigsten Emissionen aus Scope 3. Nach den Vorgaben des ifeu-Instituts (2023a) S. 8 – 11 sind bei der stationären Verbrennung in Gebäuden (Scope 1) sowohl fossile Energieträger, wie Erdgas und Heizöl, als auch biogene Energieträger, wie Biomasse und Biogas, für alle zu erfassenden Liegenschaften mitzuberücksichtigen. Ebenfalls Teil von Scope 1 ist der kommunale Fuhrpark, bei dem alle Fahrzeuge zu erfassen sind, welche der Kommune selbst gehören oder von dieser geleast werden. Neben PKWs und Transportern zählen hierzu auch kommunale Sonderfahrzeuge von Bauhof und Feuerwehr, wie Kehrmaschinen oder Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Bei den Emissionen von bezogenem Strom, die zu den Scope 2 – Emissionen gezählt werden, ist der Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften sowie der kommunalen Infrastruktur mit den Teilbereichen Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser (inklusive Klärwerk) zu erfassen. Auch die Emissionen aus Fernwärme und -kälte der genannten Liegenschaften gehören zu Scope 2. Im Unterschied zu den sonstigen Emissionsfaktoren, wo bundesweit einheitliche Werte zu verwenden sind, soll der Emissionsfaktor von Fernwärme und -kälte lokal ermittelt werden. Speziell bei der Verwendung einer Kombination mehrerer Energieträger mit wechselnden Anteilen zur Nahwärmeerzeugung, lässt sich hiermit die reale Emission besser abbilden. Die zu Scope 3 gehöhrenden Emissionen aus den Vorketten der fossilen Brennstoffe und erneuerbaren Energieträger müssen allerdings nicht separat erfasst und erhoben werden, da diese bereits in den allgemeinen Emissionsfaktoren mitenthalten sind. Ebenfalls Teil von Scope 3 sind Emissionen im Zusammenhang mit Dienstreisen. Da alle Fahrten mit kommunalen Fahrzeugen, also auch im Zuge von Dienstreisen, bereits bei der Erfassung des kommunalen Fuhrparks erfasst werden, sind bei den Dienstreisen lediglich Fahrten mit Privatfahrzeugen, dem öffentlichen Personennahverkehr und Geschäftsflüge mitzuerfassen. Zusätzlich zur Kernbilanz können auf freiwilliger Basis auch die Wege aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von und zur Arbeitsstätte erfasst werden. Im vorliegenden Konzept wurde auf eine Erfassung des Pendlerverkehrs allerdings verzichtet. Neben datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten, kann auch niemand zur Übermittlung der notwendigen Informationen aufgefordert werden, was es schwierig macht, hier an aussagekräftige Daten zu kommen. In Anbetracht der unklaren Qualität und Quantität der Daten, ist hier die Verhältnismäßigkeit aus Erfassungsaufwand gegenüber den gewonnenen Daten und Erkenntnissen schlichtweg nicht gegeben. Mitunter sind sogar umfassende Untersuchungen und tiefgreifende Studien nötig, da selbst auf Bundes- und Landesebene hierzu teils nur rudimentäre Daten verfügbar sind. 15 Ebenfalls schwierig zu erfassen bzw. zu bilanzieren sind Emissionen aus der Grauen Energie von Bauvorhaben, also alle Energie, die beim Bau eines Gebäudes in die einzelnen Bestandteile und die Errichtung des Gebäudes selbst gesteckt werden muss. Auch die bereits erwähnten Veranstaltungen, Beschaffung, dienstliche Übernachtungen und Informations- und Kommunikationstechnologie sind nur unter erheblichem Aufwand bilanzierbar. In Kapitel 4.3 werden diese einzelnen Bereiche daher nur kurz dargestellt. 4.2 Kernbilanz 4.2.1 Energieverbrauch kommunaler Liegenschaften In der Kernbilanz der “klimaneutralen” Verwaltung sind, außer von sozialen Wohnbauten (Asyl- und Obdachlosenunterkünfte) sowie vermieteten Wohngebäuden, die Energieverbräuche (Strom und Wärme) aller kommunalen Liegenschaften zu erfassen. Insgesamt sind es 12 Liegenschaften, die hier zu erfassen sind. Bei der Klosterwiesenschule, dem Bauhof und dem Kindergarten Sonne Mond und Sterne umfassen die Liegenschaften allerdings nicht nur eines, sondern mehrere Gebäude. Strom kommunale Liegenschaften Strom in kWh 1 Rathaus (Marsweilerstraße 4) 33.517 2 Schenk-Konrad-Halle (Mühlstraße 1) 20.964 3 Vereinsheim (Klosterhof 5) 4.380 4 Klosterwiesenschule (Boschstraße 1) 97.059* 5 Kiga Sonne, Mond und Sterne Altbau und Neubau siehe 4 6 DRK Heim (Baindter Straße 48) 555 7 Bauhof (Ziegeleistraße 20) 9.340 8 Feuerwehrhaus (Ziegeleistraße 20) 4.556 9 Sporthalle (Friesenhäusler Straße 10) siehe 4 10 Hausmeisterwohnung (Boschstraße 1) siehe 4 11 Kleine Turnhalle - Hausmeisterwohnung. (Boschstraße 1) 0 16 12 Friedhof, Aussegungshalle (Stöcklisstraße 6/1) 6.052 Gesamtstromverbrauch in kWh 2021 176.423 * Rohdaten der monatlichen Zählerablesung verwendet, da es Messfehler bei interner Verrechnung gab Tabelle 1: Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 Die 12 kommunalen Liegenschaften in der Gemeinde Baindt hatten im Jahr 2021 einen Stromverbrauch von 176.423 kWh. Weit über die Hälfte dieses Strombedarfs konnte mit eigenerzeugtem Strom gedeckt werden. Der größte Teil des benötigten Stroms vom Schulareal, nämlich 92.112 kWh, stammte im Jahr 2021 aus Kraft-Wärme-Kopplung der beiden Blockheizkraftwerke der Nahwärmezentrale. Da der Gesamtwert des Stromverbrauchs vom Schulareal für 2021 nicht korrekt ermittelt werden konnte, wurde dieser Wert über Zählerdaten ermittelt. Zudem konnten 11.544 kWh vom Strombedarf des Rathauses aus eigenerzeugtem Photovoltaikstrom gedeckt werden. Abbildung 2: Anteil Stromverbrauch einzelner Gebäude am Gesamtstromverbrauch aller Liegenschaften in Prozent (eigene Darstellung) 19% 12% 3% 55% 0% 5% 3% 3% Rathaus Schenk-Konrad-Halle Vereinsheim (Klosterhof 5) Klosterwiesenschule gesamt (ink. Sporthalle, Kita SMS, …) DRK Heim Bauhof Feuerwerhaus Friedhof, Aussegungshalle 17 Den höchsten Anteil am Gesamtstromverbrauch der kommunalen Liegenschaften hat mit knapp 55 Prozent die Klosterwiesenschule. Zu dieser zählen neben mehreren Schulgebäuden allerdings auch die beiden Gebäude des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne, die Sporthalle sowie die kleine Turnhalle, da diese allesamt bei den Abrechnungen über einen gemeinsamen Zähler laufen. Aufgrund der hohen Zuverlässigkeit und Qualität dieser Daten, werden für die Erfassung der Stromverbräuche überall dort, wo diese verfügbar sind, ausschließlich Abrechnungsdaten des Stromlieferanten (Gemeindewerke Oberhaching) verwendet. Der eigenverbrauchte Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung wurde mittels einer Eigenstromdifferenzrechnung von der Firma Kirchner Energie GmbH aus Weingarten ermittelt. Weitere Liegenschaften mit relativ hohen Stromverbräuchen sind das Rathaus und die Schenk-Konrad-Halle mit Anteilen von 19 Prozent, respektive 12 Prozent am Gesamtstromverbrauch. Der Stromverbrauch der Gaststätte zur Mühle wurde dabei nicht bei der Schenk-Konrad-Halle miterfasst, da es sich hier um verpachtete Räumlichkeiten handelt, die nach Vorgaben des Leitfadens nicht zu erfassen sind. Aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen ist davon auszugehen, dass nicht alle Stromverbräuche 2021 auf ihrem sonst üblichen Niveau lagen. Speziell durch den eingeschränkten Schulbetrieb sowie die geringe Anzahl an Veranstaltungen und Sportveranstaltungen, ist zukünftig vorerst mit höheren Verbräuchen bei der Klosterwiesenschule (inklusive Sporthalle) und der Schenk-Konrad-Halle, zu rechnen. b) Wärme kommunale Liegenschaften Energieträger Wärme in kWh 1 Rathaus (Marsweilerstraße 4) Nahwärme 69.530 2 Schenk-Konrad-Halle (Mühlstraße 1) Nahwärme 151.278* 3 Vereinsheim (Klosterhof 5) Erdgas 36.023 4 Klosterwiesenschule (Boschstraße 1) Nahwärme 742.893 5 Kiga Sonne, Mond und Sterne (Friesenhäusler Straße 8) Nahwärme siehe 4 6 DRK Heim (Baindter Straße 48) Heizstrom 2.200 7.1 Bauhof (Ziegeleistraße 20) Erdgas 53.973 18 7.2 Bauhof (Ziegeleistraße 20) Schätzwert Holz 151.200* 8 Feuerwehrhaus (Ziegeleistraße 20) Erdgas / Holz siehe 7 - Bauhof 9 Sporthalle (Friesenhäusler Straße 10) Nahwärme siehe 4 10 Hausmeisterwohnung (Boschstraße 1) Nahwärme siehe 4 11 Kleine Turnhalle - Hausmeisterwohnung Nahwärme siehe 4 12 Friedhof, Aussegungshalle (Stöcklisstraße 6/1) unbeheizt 0 davon Nahwärme (Erdgas-BHKWs) in kWh 963.701 davon Erdgas in kWh 89.996 davon Heizstrom in kWh 2.200 davon Trockenholz in kWh (Heizwert Hi) 151.200 *Der Zähler der SKH wurde durch einen Blitzeinschlag zerstört, daher ist dieser Wert eine Hochrechnung der Kirchner Energie GmbH auf Basis vorhandener Zählerwerte und Ersatzwerte. Tabelle 2: Wärmeverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 (unbereinigt) Aufgrund der Vorgaben zur Bilanzierung des Wärmeverbrauchs in der Kernbilanz, ist dieser Wert stets unbereinigt anzugeben. Dies bedeutet, dass die Daten nicht einer Witterungsbereinigung unterzogen werden dürfen, weshalb der Wärmebedarf in milden Wintern in der Regel niedriger ausfallen wird, als in kälteren Wintern. Bei einem weiteren Voranschreiten der Erderwärmung und einer damit einhergehenden Zunahme der Anzahl von milderen Wintern, werden daher zukünftig die Wärmeverbräuche kommunaler Liegenschaften unabhängig von den umgesetzten Maßnahmen oft niedriger liegen als in der Vergangenheit. Um einen besseren Vergleich der jährlichen Wärmeverbrauchsentwicklung geben zu können, wird daher zukünftig, ergänzend zum unbereinigten Wärmeverbrauch, auch der witterungsbereinigte Wärmeverbrauch angegeben, da die Außentemperaturen die benötigte Wärmemenge massiv beeinflussen. In der Kernbilanz selbst darf dieser bereinigte Wert allerdings nicht verwendet werden. Grundsätzlich sind alle Wärmeenergiemengen nach dem Tool zur Bilanzierung von Emissionen einer Verwaltung namens BICO2 BW Verwaltung des ifeu-Institut (2023b) in Heizwerten anzugeben. Üblicherweise wird der Gas- und Heizölverbrauch über den Brennwert 19 abgerechnet. Dieser enthält jedoch auch Verdampfungswärme, also Wärme, die dadurch entsteht, dass Wasserdampf im Abgas auskondensiert und somit Energie abgegeben wird. Um diesen Effekt rauszurechnen, werden Energiebilanzen auf Basis der Heizwerte Hi erstellt, weshalb hierzu die Brennwerte in Heizwerte (Faktoren siehe Anlage 1) umgerechnet wurden. Außerdem werden alle Werte in kWh umgerechnet, da sonst die Mengen von gasförmigen, flüssigen und festen Brennstoffen nicht miteinander vergleichbar sind. Insgesamt lag der Wärmeverbrauch der elf beheizten kommunalen Liegenschaften 2021 bei unbereinigt 1.207.097 kWh. Ein Großteil dieses Verbrauchs, nämlich 963.701 kWh, ist Nahwärme, da sieben kommunale Liegenschaften mit Nahwärme beheizt werden. Die Nahwärme stammt aktuell aus zwei erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken, die sich im Schulareal befinden und neben dem gesamten Schulareal auch das Rathaus und die Schenk- Konrad-Halle mit Nahwärme versorgen. Da die Abrechnung dieser Nahwärmelieferungen intern erfolgt, gibt es hier lediglich interne Verrechnungsdaten und keine Abrechnung eines externen Energieversorgers. Diese Abrechnung wurde durch die Firma Kirchner Energie GmbH erstellt. Das Vereinsheim, der Bauhof und das Feuerwehrgerätehaus werden mit Erdgas beheizt. Zudem erfolgt die Beheizung von Bauhof und Feuerwehr mit Trockenholz aus Holzresten. Da die genauen Holzmengen nicht erfasst werden können, handelt es sich hierbei um einen Schätzwert aus den ungefähren Verbräuchen der letzten Jahre. Da für den Bauhof und die Feuerwehr keine separaten Abrechnungszähler für Wärme vorhanden sind, ist eine Verbrauchsaufteilung auf die Einzelgebäude bisher nicht möglich. Das von Baindter und Baienfurter Vereinen und Organisationen gemeinsam genutzte DRK-Heim wird mit Heizstrom beheizt. Die Aufteilung der Energieverbräuche des Gebäudes erfolgt entsprechend den Verbrauchsanteilen der dort beheimateten Vereine auf die Gemeinden Baindt und Baienfurt. 4.2.2 Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung Standort des Schaltschranks bzw. Verteilerkastens der Straßenbeleuchtung Strom in kWh 2021 Friesenhäusler Straße 36 2.917 Hirschstraße 201 478 Hirschstraße 22 2.376 Dieselstraße 11 1.585 Schachener Straße 100 1.068 Rehstraße 48 929 20 Siemensstraße 14 556 Iltisstraße 5 1.111 Ziegeleistraße 9 15.782 Gartenstraße 57 4.213 Boschstraße 48 1.999 Lilienstraße 18 959 Lilienstraße 2 6.138 Schönblick 5 3.032 Grünenbergstraße 18 987 Im Voken 20 1.667 Mehlisstraße 7 3.181 Lichtsignalanlage Marsweilerstraße 31 1.029 Flutlicht Sportplatz Teil von Strom blaues Gebäude KWS Gesamtstromverbrauch in kWh 50.007,00 Tabelle 3: Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung 2021 In Baindt gab es 2021 insgesamt 738 Lichtpunkte der Straßenbeleuchtung, wovon circa 690 auf LEDs umgerüstet waren. Dies entspricht einem LED-Anteil von über 93 Prozent. Lediglich die Straßenbeleuchtung in den Straßenzügen rund um den Dorfplatz und im direkten Umfeld der Tennishalle wurde bisher noch nicht auf LED umgerüstet. Im Bereich Straßenbeleuchtung ist zudem der Stromverbrauch der Ampel an der Marsweilerstraße 31 sowie des Flutlichts vom Fußballplatzes mitzuerfassen. Das Flutlicht läuft allerdings über den Zähler des Blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule mit und ist daher bereits Teil des Stromverbrauchs der Schule. Aufgrund der hohen Anzahl verbauter LEDs lag der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung mit 50.007 kWh 2021 auf einem sehr geringen Niveau. 4.2.3 Energieverbrauch der Wasserversorgung und Wasserentsorgung a) Trinkwasser Speziell im Altdorfer Wald, wo die Trinkwasserquellen der Gemeinden Baindt und Baienfurt liegen, ist die Topographie sehr hügelig. Die beiden Nachbargemeinden sind beim Trinkwasser Teil eines gemeinsamen Trinkwasserzweckverbands Baienfurt-Baindt. Ende 2020 wurde eine neue Querverbindung der Wasserleitung von Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler geschaffen, weshalb in Richtung Hochbehälter Egelsee nun keine Pumpen mehr 21 benötigt werden. Neben einer Erhöhung der Versorgungssicherheit infolge des geringeren Wartungsaufwands der Pumpe, hat die Umsetzung dieser Maßnahme als positiven Nebeneffekt dazu beigetragen, den aufgrund der Topographie ohnehin schon ziemlich niedrigen Stromverbrauch der Trinkwasserversorgung nochmals weiter zu senken. Der Stromverbrauch der gemeinsamen Hochbehälter, Übergabeschächte und des Quellsammelschachtes des Trinkwasserzweckbands Baienfurt-Baindt lag 2021 bei insgesamt 7.490 kWh. Dieser Energieverbrauch wird anteilig nach Anzahl der angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner auf die beiden Gemeinden aufgeteilt. Der Anteil der Gemeinde Baindt liegt im Jahr 2021 bei 42,2 Prozent, was einem Stromverbrauchsanteil von 3.166 kWh entspricht. Neben den beiden genannten Gemeinden ist Bergatreute-Bolanden ebenfalls Teil der Trinkwasserversorgung. Da hier allerdings lediglich 113 Personen angeschlossen sind und die Abgrenzung, welche dieser Verbräuche als gemeinsame Verbräuche zu betrachten sind, hier sehr schwierig ist, wurde auf eine weitere Unterteilung verzichtet. Der Gesamtverbrauch wurde daher lediglich auf die beiden Gemeinden Baindt und Baienfurt aufgeteilt. Neben dem anteiligen Stromverbrauch am Trinkwasserzweckverband, hat die Gemeinde Baindt drei weitere Anlagen, die zur Trinkwasserversorgung in Baindt benötigt werden. Diese laufen vollständig über die Gemeinde Baindt und hatten im Jahr 2021 zusammen einen Stromverbrauch von 5.064 kWh. Insgesamt wurden, unter Einbeziehung des Zweckverbands, somit 8.230 kWh Strom für die Trinkwasserversorgung in Baindt benötigt. Neben dem vorhandenen natürlichen Gefälle im Quellgebiet, sind auch die räumliche Nähe der Trinkwasserquellen und die Kompaktheit des Siedlungsgebiets wichtige Faktoren, die dazu beitragen, dass insgesamt nur sehr wenig Strom zur Trinkwasserversorgung benötigt wird. b) Abwasser Strom in kWh 2021 RÜB Regenrückhaltebecken Schachen 4.841 Druckkompressor Menzenhäusle 14 Gesamtstrom Abwasserentsorgung 4.855 Stromverbrauch Kläranlage Berg Anteil der Gemeinde Baindt (nach gebührenfähigem Abwasser) 238.036 Tabelle 4: Stromverbrauch Abwasser Gemeinde Baindt 2021 22 Die Gemeinde Baindt besitzt in Schachen ein Regenrückhaltebecken, welches Niederschlagswasser sammelt und so einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz liefert. Der Stromverbrauch zum Sammeln sowie zum Abtransport zur Reinigung des Abwassers (Schmutzwasser, Regenwasser und Fremdwasser) lag 2021 bei 4.850 kWh. Neben dem Energiebedarf vom Abwassertransport, ist auch der Energiebedarf zur Reinigung des Abwassers für die Gemeinde Baindt zu ermitteln. Die Abwasserreinigung erfolgt für die Gemeinde Baindt im Verbandsklärwerk in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Teil des Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (kurz AMS), der für den Betrieb der Kläranlage in Berg verantwortlich ist. Die Ermittlung des Stromverbrauchs erfolgt dabei anteilig nach dem Anteil der Gemeinde Baindt am gebührenfähigen Abwasser der Verbandskläranlage. Prinzipiell ist der Gesamtstrombedarf von Kläranlagen zwar nach den Einwohnerwerten anteilig auf die beteiligten Kommunen aufzuteilen, allerdings werden diese Werte beim AMS nicht für einzelne Kommunen erfasst werden. Bei einer Berechnung des Gemeineanteils, entsprechend dem Anteil am gebührenfähigen Abwasser, liegt der Baindter Stromanteil am Gesamtstromverbrauch der Kläranlage bei 238.036 kWh. 4.2.4 Energieverbrauch des kommunalen Fuhrparks Im kommunalen Fuhrpark der Gemeinde Baindt gab es 2021 insgesamt 15 Fahrzeuge, aufgeteilt auf die Verwaltung, den Bauhof sowie die freiwillige Feuerwehr. Hiervon waren 13 Diesel- und zwei Elektrofahrzeuge. Zusätzlich dazu hat der Trinkwasserzweckverband Baienfurt-Baindt zwei Dieselfahrzeuge, deren Kraftstoffverbrauch, entsprechend dem Gemeindeanteil, auf beide Gemeinden aufgeteilt wird. Der Energieverbrauch des kommunalen Fuhrparks lag 2021 bei ca. 9.600 Litern Diesel, also umgerechnet in Heizwert 93.781 kWh. Die Stromverbräuche der E-Fahrzeuge vom Rathaus und Bauhof wurden nicht separat erfasst, da diese bereits in den Stromverbräuchen der jeweiligen Gebäude enthalten sind, bei denen die Fahrzeuge regelmäßig geladen werden. Neben den Fahrzeugen der Gemeinde ist anteilig, entsprechend dem Stromanteil der Kläranlage, auch der Kraftstoffverbrauch von deren Fahrzeug im Gesamtkraftstoffverbrauch enthalten. 4.2.5 Dienstreisen Die Energieverbräuche von Dienstreisen mit kommunalen Fahrzeugen sind nicht separat dargestellt, da diese bereits in den Werten vom kommunalen Fuhrpark enthalten sind. Zusätzlich zu den Dienstfahrten mit Fahrzeugen aus dem kommunalen Fuhrpark, wurden 2021 insgesamt 2.225 Kilometer dienstlich mit Privat-PKWs (ausschließlich benzinbetankte Fahrzeuge) zurückgelegt. Fahrten mit dem ÖPNV (Bus oder Bahn) wurden im Jahr 2021 allerdings keine zurückgelegt. Der Anteil der Dienstreisen am Gesamtenergieverbrauch der Gemeinde ist damit insgesamt allerdings nur äußerst gering. 23 4.2.6 Sonstige Bereiche Neben den fünf Kernbereichen (Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser, kommunaler Fuhrpark, Dienstreisen) gibt es weitere Bereiche, welche ebenfalls im Zusammenhang mit dem Handeln einer Verwaltung stehen, aber deutlich schwieriger zu erfassen und zu bilanzieren sind. Zu diesen zählen laut Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 10, unter anderem die folgenden Bereiche: ➢ Graue Energie von Bauvorhaben, ➢ Veranstaltungen, ➢ Beschaffung von Waren und Dienstleistungen (mit Informations- und Kommunikationstechnologie), ➢ Übernachtungen, sowie weitere. Auch der Arbeitsweg der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Verwaltung von und zur Arbeitsstätte ist ein solcher Bereich. Da allerdings zu diesen Bereichen die nötigen Daten oftmals gar nicht vorliegen oder aber nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden könnten, wird in diesem Konzept auf deren Darstellung weitgehend verzichtet. So ist die Graue Energie bei Bauvorhaben, also die Energiemenge, welche für die Herstellung, den Transport, die Lagerung, den Verkauf und die Entsorgung eines Gebäudes aufgewendet werden muss, kaum ermittelbar, da hierfür umfassende Daten, speziell auch zu den benötigten Rohstoffen und deren Gewinnung, benötigt werden, die größtenteils aber selbst auf Bundesebene nicht verfügbar sind. Da der Aufwand einer solch umfangreichen Erfassung immens hoch wäre und zudem praktisch daran scheitern könnte, dass Unternehmen kaum zur Herausgabe von Daten zur Herkunft der verwendeten Rohstoffe und deren Gewinnung verpflichtet werden können, wird es zeitnah keine genauen Daten hierzu geben. Dies gilt ebenso für den Bereich der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen inklusive der Informations- und Kommunikationstechnik. Eine Erfassung solcher Daten wäre allenfalls eine äußerst grobe Schätzung, die aber auch nicht wirklich überprüft werden könnte und daher keine wirkliche Aussagekraft hätte. Die An- und Abreise zu Veranstaltungen, oder auch zur Arbeitsstätte, sind zwar prinzipiell einfach zu erfassen, aber da niemand zur Herausgabe dieser Auskunft verpflichtet ist und eine freiwillige Auskunft nie ein exaktes Abbild der Realität darstellt, wären solche Daten mitunter nur eingeschränkt aussagekräftig. Zudem ist der Aufwand, das gesamte Personal der Verwaltung zu diesem Thema zu befragen, im Verhältnis zu den gewonnenen Erkenntnissen schlichtweg unverhältnismäßig, zumal es in einigen Wohnorten nach wie vor keine wirklich brauchbare Alternative zum eigenen Auto gibt. Der einzige dieser sonstigen Bereiche, welcher 24 in Baindt zuverlässig und ohne größeren Aufwand erfasst werden kann, ist die Zahl dienstlicher Übernachtungen. Allerdings gab es im Jahr 2021 pandemiebedingt keine einzige dienstliche Übernachtung. Auch wenn diese sonstigen Bereiche vorerst nicht genauer erfasst werden, sollten auch diese nicht ignoriert werden. Schließlich gibt es einige Maßnahmen, welche einen Beitrag leisten können, Bereiche wie Beschaffung, Pendlerverkehr, Veranstaltungen und Graue Energie bei Bauvorhaben nachhaltiger zu gestalten. Denkbar ist, beispielsweise eine Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung für die Verwaltung einzuführen. Darin könnten zu erfüllende Nachhaltigkeitsanforderungen für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen verbindlich festgelegt werden. Um Anreize zu einer klimaschonenden Fortbewegung, speziell auch im Pendlerverkehr von und zur Arbeitsstätte zu schaffen, unterstützt die Gemeinde Baindt die Mitfahrplattform Pendla zur einfacheren Vernetzung und Bildung von Fahrgemeinschaften. Im Rahmen des 2022 eingeführten „Zuschuss zur betrieblichen Gesundheitsförderung“ erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Gutschein, welche unter anderem den Arbeitsweg an mindestens einem Tag die Woche mit dem Fahrrad zurücklegen. 4.3 Photovoltaikanlagen auf Dächern kommunaler Gebäude Nach den Vorgaben des ifeu-Institut (2023a) S. 15, ist eine der Zielvorgaben für „klimaneutrale“ Kommunen, bis zum Jahr 2040 einen Mindestzielwert von 1 kWp Photovoltaikleistung pro 10 qm überbauter Grundfläche, bezogen auf alle Liegenschaften, zu erreichen. Hierbei gibt es jedoch im Gegensatz zu den Vorgaben zur Bilanzierung keinerlei Sonderregelungen, weshalb auch soziale Wohnbauten und vermietete Gebäude miteinzubeziehen sind. Zum Zielwert werden auch vermietete Dachflächen kommunaler Gebäude dazugezählt, da die Verwaltung nach geltenden Vorgaben nicht zwingend im Eigentum der Photovoltaikanlagen sein muss. Werden die überbauten Grundflächen aller kommunalen Liegenschaften inklusive Garagen und weiteren Nebengebäuden der Gemeinde Baindt aufsummiert, ergibt dies insgesamt eine überbaute Grundfläche von 11.993 qm. Als Zielmarke für die Erreichung des Teilziels für Photovoltaikanlagen ist daher nach jetzigem Stand eine installierte PV-Leistung auf den Dachflächen kommunaler Liegenschaften von ca. 1.200 kWp anzustreben. Bisher gibt es in Baindt lediglich eine kommunale Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach. Die Leistung dieser Anlage beträgt 18,975 kWp. Außerdem gibt es auf dem Dach des DRK- Heims eine privat betriebene Photovoltaikanlage mit 22,4 kWp. Da dieses Gebäude von Vereinen und Organisationen der Gemeinden Baindt und Baienfurt gemeinsam genutzt wird, kann diese Anlage nur anteilig, also zu 50 Prozent, zur Gemeinde Baindt gezählt werden. Die aktuell installierte Gesamtphotovoltaikleistung entspricht einem Zielerreichungsgrad von lediglich 2,52 Prozent. Allerdings werden in den kommenden Jahren mehrere neue 25 Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen installiert werden, wodurch dieser Wert deutlich ansteigen wird. Im Rahmen der Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eine neue PV-Anlage installiert werden. Neben dieser Anlage, zu der die Gemeinde Baindt durch die erforderliche Dachsanierung gemäß Vorgaben des Landes Baden- Württemberg gesetzlich verpflichtet ist, soll auch auf dem Dach der Sporthalle eine neue PV- Anlage errichtet werden. Der zukünftige Energiemix für das derzeit noch rein erdgasbasierte Nahwärmenetz der Gemeinde, an welches bereits ein Großteil der kommunalen Gebäude angeschlossen ist, soll aus Holzpellets, Wärme aus einer Luft-Wärmepumpe sowie Erdgas zu Spitzenlastzeiten bestehen. Hauptzweck der PV-Anlage auf dem Sporthallendach wäre daher, den erforderlichen Strom für den Betrieb der Luftwärmepumpe selbst zu erzeugen. Im Rahmen der in den nächsten beiden Jahren anstehenden Sanierung von Bauhof und Feuerwehrgerätehaus ist dann die Errichtung einer weiteren PV-Anlage vorgesehen. Die Erreichung der Zielvorgabe bezüglich Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen ist mit hohem personellem und finanziellem Aufwand verbunden. Allerdings muss die Gemeinde Baindt hier nicht zwingend Eigentümerin der Anlagen sein, weshalb bei kleineren Dachflächen oder Gebäuden mit geringem Eigenverbrauch an Strom, alternativ auch eine Vermietung der Dachflächen denkbar wäre. 4.4 Nebenbilanz Nach den Vorgaben des Leitfadens zur klimaneutralen Kommunalverwaltung in Baden- Württemberg dürfen vermietete Wohngebäude, wie soziale Wohnbauten sowie Asyl- oder Obdachlosenunterkünfte, nicht im Rahmen der Kernbilanz erfasst werden. Um trotz dieser verbindlichen Vorgaben im vorliegenden Konzept ein möglichst umfassendes Bild der Treibhausgasemissionen der gesamten Baindter Kommunalverwaltung geben zu können, werden die Energieverbräuche dieser kommunalen Liegenschaften hier gesondert dargestellt. kommunale Liegenschaften Strom in kWh 2021 (Abrechn.) Eigenstrom selbst verbraucht Gesamtstrom in kWh 2021 Klosterhof 4 (Heizstrom) 42.028 0 42.028 Rosenstraße 8 (Heizstrom) angemietet 10.057 0 10.057 Boschstraße 1/5 (Heizstrom aus Kraft- Wärme-Kopplung-Gas) 0 55.768 55.768 26 Varia Home Boschstraße 1/7 (Strom aus KWK-Gas) 0 9.528 9.528 Friesenhäusler Str. 12 (Heizstrom) 120.840 0 120.840 Küferstraße 8 8.185 0 8.185 Buchenstr. 12 (Heizstrom) angemietet 19.313 0 19.313 Gesamtstrom (inkl. Heizstrom) 65.296 265.719 Tabelle 5: Stromverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 Insgesamt lag der Stromverbrauch der weiteren kommunalen Gebäude inklusive Gemeinschaftsunterkünften (Asyl- und Obdachlosenunterkünfte) bei 265.719 kWh im Jahr 2021. Da die meisten Gemeinschaftsunterkünfte mit Strom beheizt werden, ist ein Großteil dieses Stroms zur Wärmeerzeugung aufgewendet worden. Da bei den Abrechnungsdaten nicht zwischen Strom und Heizstrom unterschieden wird, kann der genaue Verwendungsanteil nicht bestimmt werden. Ein Teil des verwendeten Stroms stammt aus Kraft-Wärme-Kopplung der derzeit noch vollständig mit Erdgas betriebenen Blockheizkraftwerke der Nahwärmezentrale im Schulareal. kommunale Liegenschaften Energieträger Wärme in kWh 2021 Klosterhof 4 Heizstrom siehe Tabelle 5 Rosenstraße 8 Heizstrom siehe Tabelle 5 Boschstraße 1/5 Heizstrom siehe Tabelle 5 Varia Home Boschstraße 1/7 Nahwärme (Erdgas) 25.140 Friesenhäusler Str. 12 Heizstrom siehe Tabelle 5 Küferstraße 8 Heizöl 36.281 Buchenstraße 12 Heizstrom siehe Tabelle 5 Summe Fernwärme (Erdgas) 25.140 Summe Heizöl (Hochrechnung) 36.281 Tabelle 6: Wärmeverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 27 Bei den Wärmeverbräuchen ist es wie bereits geschildert so, dass in einem Großteil der Gebäude mit Strom geheizt wird. Das Varia Home wird allerdings mit aus Erdgas erzeugter Nahwärme betrieben. Insgesamt wurden dort 2021 25.140 kWh Nahwärme benötigt. Das Gebäude Küferstraße 8 wird derzeit noch mit Heizöl beheizt. Da der Heizöltank nicht jährlich zum gleichen Tag gefüllt wird, handelt es sich beim Verbrauch von 36.281 kWh Heizöl im Jahr 2021 um eine entsprechende Hochrechnung auf Basis der Heizölabrechnungen zweier Jahre. Das vollständig vermietete Wohngebäude Dorfplatz 2/1 wurde hingegen nicht erfasst, da dieses ausschließlich von privaten Mieterinnen und Mietern genutzt wird. 5 Treibhausgasbilanz 5.1 Kernbilanz Für eine Erfassung des Gesamtenergiebedarfs der Kommunalverwaltung in Baindt und eine hierauf basierende Treibhausgasbilanz ist es nötig, alle Energieverbräuche in Kilowattstunden (kWh) umzurechnen. Neben dem Stromverbrauch, der immer in kWh angegeben wird, können auch alle Wärmeverbräuche in diese Einheit umgerechnet werden. Über entsprechende Umrechnungsfaktoren kann auch die verbrauchte Kraftstoffmenge für den Betrieb des kommunalen Fuhrparks in die Einheit kWh umgerechnet werden. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 479.750 kWh Strom benötigt. Darin enthalten ist der Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften, der örtlichen Straßenbeleuchtung, von Trink- und Abwasser sowie anteilig, der Kläranlage in Berg. Zudem ist der benötigte Heizstrom des DRK-Heims entsprechend dem Anteil der Gemeinde Baindt enthalten. Da kein eigener Zähler für Heizstrom vorhanden ist, wurde hier die laut Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023b) allgemein übliche Annahme von 80 Prozent Wärmeanteil und 20 Prozent Stromanteil angenommen. Da aufgrund der Vorgaben des Leitfadens allerdings Heizstrom mit dem Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zu bilanzieren ist, ändert diese Annahme der Aufteilung an der Bilanz selbst ohnehin nichts. Abbildung 3: Aufteilung Stromverbräuche 2021 nach Verbrauchsart (eigene Darstellung) 37% 0% 10% 2% 50% 1% Strom Gebäude Heizstrom Strom Straßenbeleuchtung Strom Wasserversorgung Strom Kläranlage Strom Abwasserentsorgung 28 Knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Gemeinde Baindt wird für den Betrieb des Klärwerks in Berg benötigt. Dabei wird allerdings nur der Anteil der Gemeinde und nicht der Gesamtstromverbrauch des Klärwerks erfasst. Mit circa 37 Prozent ist der Strombedarf der Gebäude ein weiterer großer Anteil am Gesamtstromverbrauch. Der Anteil des Stromverbrauchs der Straßenbeleuchtung liegt aufgrund der hohen Anzahl verbauter LED mit nur 10 Prozent auf einem niedrigen Niveau. Für die Trinkwasseraufbereitung, die Entsorgung von Abwässern sowie zum Heizen wird prozentual nur sehr wenig Strom benötigt. Im Vergleich zum Strom, wird (umgerechnet in kWh) allerdings noch deutlich mehr Energie im Bereich der Wärme benötigt. Aufgrund der Vorgaben des Leitfadens sind alle Wärmeverbräuche umgerechnet in Heizwert anzugeben. Da ein Großteil der kommunalen Liegenschaften an die Nahwärmezentrale der Klosterwiesenschule angeschlossen ist, wurden 2021 somit 963.701 kWh Nahwärme verbraucht. Derzeit sind die beiden Blockheizkraftwerke zur Wärmeerzeugung noch erdgasbasiert. Die Gebäude des Bauhofs und der Feuerwehr wurden mit schätzungsweise 151.200 kWh Trockenholz aus Holzresten beheizt. Zudem wird dort auch noch mit Erdgas geheizt. Auch das Vereinsheim Klosterhof 5 wird derzeit mit Erdgas beheizt, weshalb neben dem Erdgas für die Nahwärme zusätzlich 81.176 kWh bezogenes Erdgas verbraucht wurden. Der Heizstrom des DRK-Heims wurde im Strombereich miterfasst. Daneben wird für den Betrieb des kommunalen Fuhrparks von Verwaltung, Bauhof und Feuerwehr Kraftstoff in größeren Mengen benötigt. Insgesamt wurden im Jahr 2021 knapp 9.600 Liter Diesel, also umgerechnet mit dem Faktor des Heizwerts von Diesel (9,77) insgesamt 93.781 kWh Diesel verbraucht. Die anteiligen Verbräuche der Fahrzeuge vom Trink- und Abwasserzweckverband sind in diesem Wert bereits enthalten. Der benötigte Strom zum Betrieb der E-Fahrzeuge von Verwaltung und Bauhof ist bereits in den Stromverbräuchen von Rathaus und Bauhof enthalten. Um eine Doppelerfassung zu vermeiden, werden diese hier nicht separat aufgeführt. Die Dienstfahrten mit Privat-PKW sind hierin ebenfalls nicht enthalten, da für diese nur eine Kilometerzahl vorliegt, aber keine tatsächlichen Verbrauchswerte. Insgesamt wurden 2.225 Kilometer mit Privatfahrzeugen (alle mit Superbenzin betrieben) zurückgelegt. Da der Aufwand, bei Fahrten mit Privat-PKW immer den exakten Kraftstoffverbrauch zu ermitteln, sehr hoch ist und dies zudem auch aus Datenschutzgründen schwierig ist, wurde im vorliegenden Konzept auf eine genauere Erfassung verzichtet. Der Energiebedarf der Dienstreisen mit Privatfahrzeugen ist in Baindt insgesamt sehr niedrig. Es wurden stattdessen bundesweit gültige Werte verwendet, die vermutlich von den speziellen Werten der Gemeinde nur geringfügig abweichen. Dienstreisen mit dem ÖPNV gab es im Jahr 2021 nicht. Der Gesamtenergieverbrauch der Gemeinde Baindt an Strom, Wärme und Kraftstoff beträgt 1,781 Mio. kWh im Jahr 2021 (ohne Dienstreisen). 29 Basierend auf diesen Daten kann eine Treibhausgasbilanz der Gemeindeverwaltung berechnet werden. Ende Januar 2024 wurden für die einzelnen Energieträger entsprechende Emissionsfaktoren für das Jahr 2021 veröffentlicht (siehe Anlage 1). Für Nahwärme welche überwiegend aus einem erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken stammt, beträgt der Richtwert des Emissionsfaktors laut Institut für Energie- und Umweltforschung (2023b) 0,15 kg CO2e pro kWh sowie 0,247 kg CO2e pro kWh Erdgas. Tabelle 7: Treibhausgasbilanz Gemeinde Baindt 2021 Die meisten Treibhausgasemissionen, nämlich über 225 Tonnen CO2-Äquvivalente, resultieren aus den Stromverbräuchen. Da für die Strombilanzierung nach den Vorgaben des Leitfadens vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a), S. 5 - 35 immer der bundesweite Strom-Mix verwendet werden muss, der zurzeit noch sehr stark durch den schlechten Emissionswert von Kohlestrom bestimmt wird, liegt dieser Wert am höchsten. Selbst erzeugter und eigenverbrauchter Strom aus Klärgas und Photovoltaik darf in der Kernbilanz hingegen nicht berücksichtigt werden. Die gesamten Treibhausgasemissionen der Gemeindeverwaltung in Baindt für 2021 liegen bei 425,44 Tonnen CO2e inklusive den bereits in den Emissionsfaktoren enthaltenen Emissionen aus der Vorkette durch die Erzeugung von Energie. THG-Emissionen in t CO2e Emissionen Stromverbrauch 2021 226,44 Emissionen Nahwärme 2021 144,56 Emissionen Erdgasverbrauch 2021 20,1 Emissionen Holzverbrauch 2021 (Schätzwert) 3,3 Emissionen Mobilität (Fuhrpark + Dienstreisen) 31,1 Gesamtemissionen 2021 in Tonnen CO2e 425,44 30 Abbildung 4: Anteil einzelner Bereiche an Gesamttreibhausgasemissionen in Prozent (eigene Darstellung) Bei der Treibhausgasbilanz können drei Bereiche voneinander abgegrenzt werden. Diese Bereiche sind Wärme, Strom und Mobilität. Zum Bereich der Mobilität zählen die Kraftstoffverbräuche des kommunalen Fuhrparks und die aus den Dienstreisen mit Privatfahrzeugen und der Nutzung des ÖPNV resultierenden Treibhausgasemissionen. Wie in Abbildung 4 dargestellt, sind beiden Bereiche, Strom mit knapp 53 Prozent und Wärme mit circa 39 Prozent, für einen sehr großen Teil der Treibhausgasemissionen der Kommunalverwaltung verantwortlich. Der dritte Bereich, nämlich die Mobiltät, ist hingegen nur für 7,3 Prozent dieser Emissionen verantwortlich. Zukünftig wird nach derzeitigem Stand ein Großteil der Energie sowohl im Wärmebereich (zum Betrieb von Wärmepumpen), als auch im Verkehrssektor durch den Ausbau der Elektromobilität über Strom bereitgestellt werden. 5.2 Nebenbilanzen In der Kernbilanz der Kommunalverwaltung in Baindt wurden die Energieverbräuche strikt nach den Vorgaben des „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ bilanziert und daraus eine entsprechende Treibhausgasbilanz erstellt. Da diese verbindlichen Vorgaben allerdings wichtige Faktoren, wie die Zusammensetzung des verwendeten Stroms vor Ort und auch die Witterung, nicht miteinbeziehen, wurden bei den Energieverbräuchen und daraus resultierenden Treibhausgasbilanzen entsprechende Nebenbilanzen erstellt, um so ein noch besseres Abbild der Realität geben zu können. Zudem werden in einer weiteren Nebenbilanz auch die kommunalen Liegenschaften dargestellt, die nach den Vorgaben des Leitfadens nicht erfasst werden dürfen, aber natürlich trotzdem zu den Energieverbräuchen einer Kommunalverwaltung mitdazugehören. Letztlich zählen zwar nur die Werte der Kernbilanz, allerdings möchte das vorliegende Konzept auch eine möglichst vollständige Übersicht über die Energie- und Treibhausgasbilanz der gesamten Kommunalverwaltung geben, weshalb die Werte dieser weiteren Gebäude ebenfalls dargestellt werden. 53,2239,47 7,30 Strom Wärme (Erdgas, Fernwärme, Holz) Mobilität (Fuhrpark + Dienstreisen) 31 Emissionen Strom 2021 in t (mit Klärgas, PV) 141,1 Emissionen Fernwärme 2021 in t 144,6 Emissionen Erdgas 2021 in t 20,1 Emissionen Holz 2021 in t (Schätzwert) 3,3 Emissionen Mobilität (Fuhrpark + Dienstreisen) in t 31,1 THG-Emissionen gesamt in Tonnen CO2e 340,1 Tabelle 8: Treibhausgasbilanz 2021 mit Einbeziehung der Nutzung von Strom aus Eigenerzeugung Der Unterschied zwischen der Kernbilanz und dieser Nebenbilanz besteht darin, dass bei der Nebenbilanz lediglich derjenige Strom mit dem Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix bilanziert wurde, der auch tatsächlich aus dem Stromnetz bezogen wurde. Eine Anrechnung des von den Gemeindewerken Oberhaching bezogenen Stroms, der aus Wasserkraftwerken in Finnland stammt, erfolgt hier allerdings nicht, da hierfür aufgrund der weiten Strecke des Stromtransports nicht ohne Weiteres ein entsprechender Emissionsfaktor berechnet werden kann. Der selbst erzeugte Strom aus regenerativen Quellen (Sonne, „Abfallprodukt“ Klärgas) wurde im Rahmen dieser Nebenbilanz allerdings mit den passenden Emissionsfaktoren von Klärgas und Photovoltaik bilanziert, um die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der Kommunalverwaltung damit besser abbilden zu können. So wird bei der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental bereits heute ein Großteil des verwendeten Stroms selbst aus Klärgas erzeugt, was durch die Vorgaben des Leitfadens allerdings nicht adäquat abgebildet wird. Da Klärgas bei der Wiederaufbereitung des Abwassers ohnehin entsteht, liegt dessen Emissionsfaktor mit nur 0,055 kg / kWh auf einem sehr niedrigen Niveau. Im Vergleich zum Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix für 2021 von 0,472 kg / kWh laut ifeu-Institut (2023b) sind die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der Kläranlage, und damit einhergehend auch der Gemeindeanteil von Baindt, in der Praxis deutlich niedriger. Durch die Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach wird zudem ein Teil des dort benötigten Stroms selbst erzeugt und verbraucht, weshalb dieser Strom in der Nebenbilanz mit dem Emissionsfaktor von Photovoltaik bilanziert wurde. Außerdem wird ein Großteil des verwendeten Stroms im Schulareal aus Kraft-Wärme- Kopplung der beiden Blockheizkraftwerke erzeugt. Die Untersuchungen zum Emissionsfaktor von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung sind größtenteils sehr veraltet. Daneben weichen die 32 Ergebnisse aufgrund diverser verschiedener Berechnungsmethoden erheblich voneinander ab, wobei sämtliche Emissionsfaktoren niedriger sind, als der des bundesweiten Strom-Mix von 2021. Aus den genannten Gründen wird daher beim vorliegenden Konzept auf eine gesonderte Bilanzierung des Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung verzichtet. Die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der Gemeinde Baindt im Strombereich liegen daher mit hoher Wahrscheinlichkeit im Vergleich zum derzeitigen Strom-Mix in Deutschland etwas niedriger. Durch die Einbeziehung der Nutzung von Strom aus Eigenerzeugung (Klärgas, PV), verringern sich dadurch die Treibhausgasemissionen des kommunalen Gesamtstromverbrauchs von 226,5 auf 141,1 Tonnen und damit einhergehend auch die Gesamtemissionen auf 425,4 Tonnen Treibhausgasen im Jahr 2021 auf 340,1 Tonnen. Da der Wärmeverbrauch eines Jahres mitunter stark von der Witterung, allen voran den Außentemperaturen während der Heizperiode geprägt ist, hilft es, um zeitliche Entwicklungen und die Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen besser aufzeigen zu können, die Wärmeenergieverbräuche einer Witterungsbereinigung zu unterziehen. Dafür wird der Klimafaktor der nächstgelegenen Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes, kurz DWD, verwendet. Die nächstgelegene DWD-Station zur Gemeinde Baindt liegt in der Stadt Weingarten. Aufgrund der relativ geringen Entfernung zwischen Baindt und Weingarten ist dieser Wert prinzipiell als verlässlich einzustufen. Der Klimafaktor des Jahres 2021 liegt nach eigener Berechnung mit Daten des DWD für die Wetterstation in Weingarten (siehe Anlage 3) mit 0,946 etwas niedriger als eins, was bedeutet, dass 2021 durchschnittlich etwas kälter war als das Mittel der vorangegangenen zehn Jahre für dieselbe Messstation. Zusammen mit der Witterungsbereinigung der Energieverbräuche von Nahwärme, Erdgas, und Holz sowie des selbst erzeugten und verbrauchten Stroms, reduziert sich der Treibhausgasausstoß der Kommunalverwaltung im Jahr 2021 damit weiter auf 331,1 Tonnen. Nach den Vorgaben des Leitfadens sind diese Berechnungen in der Kernbilanz allerdings nicht möglich. Neben den genannten Faktoren, die tendenziell eher zu einer Überschätzung der tatsächlichen Treibhausgasemissionen führen, gibt es auch einen gegenteilig wirkenden Faktor. Gemäß den Vorgaben des Leitfadens sind zahlreiche weitere Gebäude, wie unter anderem Asyl- und Obdachlosenunterkünfte, nämlich nicht Bestandteil der Kernbilanz. Da diese Gebäude aber auch Strom und Wärme benötigen, werden hier erhebliche Energiemengen nicht berücksichtigt. Die Gemeinde Baindt hat eine hohe Anzahl sozialer Wohnbauten, weshalb die Einbeziehung des Strom- und Wärmeenergiebedarfs dieser weiteren Gebäude, zu einer deutlichen Verschlechterung der Treibhausgasbilanz führt. Somit würden sich die Emissionen der Kernbilanz von 425,4 auf 566,2 Tonnen im Jahr 2021 erhöhen. 33 Selbst bei einer Witterungsbereinigung, sowie unter Einbeziehung der Herkunft des verwendeten Stroms, liegt dieser Wert mit 471,2 Tonnen noch deutlich über dem Wert der Kernbilanz. Wenn noch berücksichtigt wird, dass der Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung des Schulareals mit dem höheren Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix von 2021 bilanziert wurde, wird der tatsächliche Treibhausgasausstoß der Gemeindeverwaltung zumindest halbwegs mit dem ausgewiesenen Wert übereinstimmen und es kommt daher zu keiner extremen Unter- bzw. Überschätzung der realen Emissionen der Verwaltung. 6 Treibhausgasminderungspfad der Gemeinde Baindt Abbildung 5: Treibhausgasminderungspfad Gemeindeverwaltung Baindt von 2021 bis 2040 (eigene Darstellung) Um das 1,5 °C-Ziel erreichen zu können und damit einhergehend die ohnehin schon sehr hohen Klimawandelfolgekosten einigermaßen begrenzen zu können, bedarf es nach den Vorgaben des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 14f zur Erreichung einer „klimaneutralen“ Verwaltung eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80 Prozent bis zum Jahr 2030 gegenüber dem gewählten Basisjahr. Für die Gemeinde Baindt ist daher abgeleitet aus der Treibhausgasbilanz für das Jahr 2021, ein entsprechender Minderungspfad festzulegen. 425,44 357,37 300,2 252,2 211,8 177,9 149,5 125,5 105,5 88,6 74,4 62,5 52,5 44,1 37,0 31,1 26,1 22,0 18,4 15,5 0,00 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 300,00 350,00 400,00 450,00 Zi el w er t TH G -E m is si o n en in t C O 2 e Jahr 34 Ausgehend vom gewählten Basisjahr 2021, ist daher eine jährliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Gemeindeverwaltung um 16 Prozent anzustreben. Um diese Reduzierung der Emissionen tatsächlich erreichen zu können, bedarf es neben einer raschen und massiven Reduzierung des Energiebedarfs der Kommunalverwaltung, auch einer nahezu ausschließlichen Verwendung von Energie aus regenerativen und nachhaltigen Quellen. Daneben gibt es einen ganz wichtigen Faktor, den die Gemeinde Baindt selbst nicht merklich beeinflussen kann, der sich allerdings erheblich auf die Emissionen auswirkt, nämlich die Zusammensetzung des bundesweiten Strom-Mix und dessen Emissionsfaktor. Je mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen kommt, umso geringer fallen die Treibhausgasemissionen von Strom aus, weshalb dann auch der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix absinkt. Abbildung 6: Entwicklung Emissionsfaktor Strom-Mix BRD 1990 bis 2022 nach Berechnungen des Umweltbundesamt (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima- energie/energieversorgung/strom-waermeversorgung-in-zahlen#Strommix) 35 Wie anhand der Zahlen von Abbildung 6 des Umweltbundesamt (2023) erkennbar ist, sind infolge des steigenden Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtstromerzeugung die Emissionsfaktoren des bundesweiten Strom-Mix in Deutschland seit 1990 deutlich gesunken. Zwischen 2013 und 2020 kam es sogar zu einer jährlichen Abnahme dieses Faktors. Zuletzt war es aber so, dass infolge des Atomausstiegs und der Energiekrise im Winter 2021 / 2022 wieder deutlich mehr Braun- und Steinkohle verstromt wurde. Da Atomstrom einen sehr geringen Emissionsfaktor aufweist, während dieser Faktor bei Kohlestrom sehr hoch liegt, führt dies dazu, dass es seit 2021 eher zu einer Verschlechterung des Emissionsfaktors kommt. Nachdem lange Zeit nur der vorläufige Emissionsfaktor der bundesweiten Strom-Mix vorlag, gibt es seit Januar 2024 nun den finalen Wert hierzu, der allerdings nur geringfügig vom vorläufigen Wert abweicht. Laut ifeu-Institut (2023b) liegt der finale Wert des Emissionsfaktors vom bundesweiten Strom-Mix für das Jahr 2021 bei 472 g CO2-Äquvivalent pro kWh. Signifikante Verringerungen von Emissionen in den nächsten Jahren sind daher vorerst deutlich schwieriger zu erreichen. Wenn der Kohleausstieg aus der Stromerzeugung bis zum Jahr 2038 angepeilt wird, hier sogar bis 2030, wirklich wie vorgesehen umgesetzt wird, sinkt zukünftig der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix sehr stark ab. Wenn die Energiewende in Deutschland also wirklich gelingt, profitiert auch die Gemeindeverwaltung Baindt bilanziell davon, da so die Gesamttreibhausgasemissionen der Verwaltung deutlich zurückgehen werden. Bei einer zukünftig vermehrten Verwendung von Strom im Wärme- und Mobilitätsbereich wird dieser „Mitnahmeeffekt“ sogar noch deutlich größer ausfallen. Da zum jetzigen Zeitpunkt eine präzise Ermittlung erzielbarer Einsparungen durch die Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen (siehe Kapitel 7) noch nicht verlässlich möglich ist und zudem wichtige Faktoren von der Gemeinde kaum beeinflusst werden können, dient dieser Treibhausgasminderungspfad derzeit vor allem als Orientierung, ob die Kommunalverwaltung auf ihrem Weg in Richtung „Klimaneutralität“ vorankommt. Ein Ableiten direkter Konsequenzen aus einem Abweichen vom Zielpfad ist allerdings derzeit nicht vorgesehen, zumal so lange die Vorgabe des Leitfadens gilt, dass stets der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zur Bilanzierung heranzuziehen ist. Sollte sich dies zukünftig einmal ändern, wäre es prinzipiell denkbar, einen verbindlichen Pfad festzulegen, der dann jedoch vom Gremium zu beschließen ist. 36 7 Handlungsempfehlungen 7.1 Allgemeine Einführung In den vorangegangenen Kapiteln wurden bereits die Energieverbräuche in den fünf einzelnen Handlungsfeldern für das Basisjahr 2021 erläutert und daraus dann die direkt hieraus resultierenden Treibhausgasemissionen abgeleitet. Ausgehend vom Basisjahr 2021 bis zum Zieljahr 2040, wurde zudem ein Treibhausreduktionsfahrplan erstellt. Letztlich ist aber für den Klimaschutz nicht die Ist-Situation entscheidend, sondern viel mehr, wie erreicht werden kann, dass die kommunalen Energieverbräuche in Zukunft deutlich niedriger ausfallen werden und die weiterhin benötigte Energie zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Energiequellen stammt. Je weiter die Gemeindeverwaltung hier voranschreitet, umso wichtiger ist deren Beitrag zum Klimaschutz. Die Gemeinde Baindt nimmt eine wichtige Vorbildfunktion im Klimaschutz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Unternehmen sowie örtlichen Vereinen und Organisationen ein. Daher kann die Verwaltung mitunter diese Akteure dazu anregen, selbst einen noch größeren Klimaschutzbeitrag zu leisten. Jede erzielte Energieeinsparung stellt zudem eine Verringerung der kommunalen Energiekosten dar und entlastet damit den aktuellen Haushalt. Da viele Maßnahmen zur Energieeinsparung dauerhafte Effekte bewirken, werden damit neben dem aktuellen Haushalt auch zukünftige kommunale Haushalte entlastet. Ein weiterer Grund, Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, ist das Konzept der Klimakosten. Klimakosten sind nichts anderes, als Folgekosten des Klimawandels infolge häufiger auftretender und ausgeprägterer Extremwetterereignisse sowie daraus abzuleitender Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel. Nach diesem Ansatz gibt es zusätzlich zur direkten Kostenersparnis, auch eine zukünftige Vermeidung von Folgekosten, da letztlich jede eingesparte Tonne Treibhausgas heute mit dazu beiträgt, exorbitant hohe Klimawandelfolgekosten in Zukunft zu vermeiden. Diese Klimakosten werden vom Umweltbundesamt in regelmäßigen Abständen berechnet. Die aktuellste Berechnung wurde 2023 veröffentlicht (Umweltbundesamt 2023). 37 Tabelle 9: Klimakostenempfehlung laut Umweltbundesamtes (Quelle: Umweltbundesamt 2023, https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/gesellschaftliche-kosten- von-umweltbelastungen#klimakosten-von-treibhausgas-emissionen) Wie aus Tabelle 9 ersichtlich wird, liegen die Empfehlungen für Klimakosten pro Tonne Kohlenstoffdioxid, bei einer Höhergewichtung der Wohlfahrt heutiger gegenüber zukünftigen Generationen, bei 228 Euro pro Tonne im Jahr 2020 und 237 Euro im Jahr 2022. Da die Folgekosten umso höher sein werden, je später die Treibhausgase eingespart werden, steigt dieser Wert in Zukunft voraussichtlich weiter an. Wenn die Wohlfahrt der verschiedenen Generationen hingegen gleichgewichtet wird, liegt dieser Wert mit 809 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2022 nochmals deutlich höher. Da Einsparungen oftmals nicht nur einmalig, sondern dauerhaft wirken, können durch die Einsparung einer Tonne Treibhausgas jährlich 237 Euro bzw. 809 Euro an Klimawandelfolgekosten vermieden werden (Umweltbundesamt 2023). Klimaschutz und Klimawandelanpassung, also die Anpassung an bereits heute unabwendbare Folgen der Erderwärmung, sind zwei der zentralen Aufgaben der heutigen Zeit. Überdies hinaus hat die Gemeinde Baindt allerdings zahlreiche weitere wichtige Herausforderungen zu meistern und Aufgaben zu erledigen. Die in Kapitel 7.3 beschriebenen Maßnahmen für die Handlungsfelder: kommunale Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser, kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen werden daher bewusst als Handlungsempfehlungen tituliert. Die Fülle möglicher Maßnahmen, von eher kleineren und zeitnah umsetzbaren Maßnahmen bis hin zu kostspieligen energetischen Sanierungen, der Umstellung der Nahwärmezentrale auf überwiegende Verwendung regenativer Energiequellen oder der Errichtung neuer PV-Anlagen, hat daher keinerlei bindenden Charakter. Sinn und Zweck ist vielmehr, in einer Art Leitfaden der Verwaltung zu zeigen, wie und mit welchen Mitteln Energie eingespart und Treibhausgasemissionen vermieden werden können. Aufgrund begrenzter finanzieller, personeller und auch zeitlicher Ressourcen der Gemeinde Baindt, ist es aber schlichtweg unmöglich, alle Maßnahmenvorschläge zeitnah umzusetzen. Allerdings gibt es einzelne Maßnahmen, die einen besonders wichtigen Beitrag zur Zielerreichung leisten können. Daher werden diese prioritären Maßnahmen im folgenden Teilkapitel zusätzlich gesondert zum eigentlichen Maßnahmenkatalog ausführlich dargestellt. Neben denkbaren zukünftigen Maßnahmen, enthalten die Handlungsempfehlungen auch bereits abgeschlossene Maßnahmen der vergangenen Jahre sowie in Umsetzung befindliche Maßnahmen. Durch die Veröffentlichung des Konzepts auf der Internetseite der Gemeinde erhalten alle interessierten und beteiligten Akteure eine Übersicht, welche Maßnahmen bereits realisiert werden konnten und was hier in Zukunft an Maßnahmen vorgesehen ist. 38 7.2 Übersicht der wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen In der Einführung des Kapitels wurde bereits beschrieben, dass für eine Klimaneutralität der Verwaltung eine Vielzahl von Maßnahmen in den fünf einzelnen Handlungsfeldern notwendig ist. Die Bandbreite an möglichen Maßnahmen beginnt bei kleineren und rasch umsetzbaren Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Vorgaben und Regelungen in Form von Dienstanweisungen. Die umfangreichen und kostspieligen Maßnahmen, zu denen neben energetischen Gebäudesanierungen auch eine Umstellung des derzeit noch vollständig mit fossilem Erdgas betriebenen Nahwärmenetzes auf Wärme aus überwiegend regenerativen Quellen gehört, sind dabei zumeist besonders wirksam. In gewisser Weise sind die meisten in Kapitel 7.3 beschriebenen Maßnahmen wichtig, allerdings stechen bestimmte Einzelmaßnahmen trotzdem hervor, da sich mit diesen, bei einer erfolgreichen praktischen Umsetzung besonders hohe Energieeinsparungen und Minderungen des Treibhausgasausstoßes erzielen lassen. Diese Maßnahmen sind zwar ebenfalls Bestandteil der Handlungsempfehlungen, werden aufgrund der immensen Bedeutung jedoch im Folgenden auch gesondert dargestellt. Grundsätzlich ist die dauerhafte Verringerung von Energieverbräuchen besonders wichtig. Die weitaus größten dauerhaften Energieeinsparungen, speziell im Wärmebereich, lassen sich dabei durch die energetische Sanierung von Gebäuden erzielen, wobei Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung das größte Einsparpotenzial aufweisen, da hiermit der Bedarf an benötigter Energie zum Heizen massiv verringert werden kann. Zur Wärmedämmung zählen unter anderem die Fassadendämmung, die Dämmung von Decken und Dächern, die Dämmung von Innenwänden sowie der Austausch von Fenstern und Türen. Durch eine Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäudehüllen, lassen sich in Abhängigkeit von Zustand und Dämmung des Ausgangsgebäudes, Einsparungen von bis zu 70 Prozent im Wärmebereich erzielen. Durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung des Strombedarfs, wie der Einbau von LED-Technik, bedarfsangepasste Beleuchtung, neue und effizientere Technik und vieles weitere, kann auch der Stromverbrauch von Liegenschaften erheblich reduziert werden. Derzeit wird eine energetische Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule durchgeführt. Zudem ist in den kommenden Jahren auch eine Sanierung von Feuerwehrgerätehaus und Bauhof geplant. Mit der Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen lässt sich zwar die meiste Energie einsparen, allerdings sind diese Maßnahmen oftmals auch sehr kostspielig und benötigen entsprechende Planungen, weshalb im Regelfall mehrere Jahre bis zu deren vollständiger Umsetzung vergehen. Durch die bereits erwähnte Maßnahme der Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED- Technik, lassen sich, abhängig vom bisherigen Leuchtmittel, bei der Beleuchtung 39 Stromeinsparungen von 30 bis 70 Prozent erzielen. Da in Baindt in einigen kommunalen Gebäuden bisher gar keine und nur sehr wenige LEDs verbaut sind, besteht hier noch immenses Einsparpotenzial. Oberste Priorität hat hierbei das Rathaus, da hier, außer in einem Großteil der Abstellräume, bisher keine LEDs verwendet werden. Da hier ein Austausch der Leuchtmittel nicht möglich ist, wird im Falle einer Umrüstung auf LED ein Austausch der gesamten Lampen erforderlich. In der Schenk-Konrad-Halle und auch im Vereinsheim (Klosterhof 5) ist bisher keine LED-Beleuchtung vorhanden. Beim Schulareal der Klosterwiesenschule wird derzeit im Rahmen der energetischen Sanierung des blauen Gebäudes neue LED-Beleuchtung eingebaut. Neben der damit erzielbaren Energieeinsparung ist es auch so, dass vom Gesetzgeber nach und nach immer mehr andere ineffiziente Leuchtmittel verboten werden. Der Verkauf ist zwar vorerst noch erlaubt, aber wenn hier nichts mehr neu produziert wird, werden diese Restbestände bis in einigen Jahren vollständig aufgebraucht sein, weshalb es dann bei der Innenbeleuchtung keine Alternativen mehr zur LED-Technik gibt. Die größte Treibhausgaseinsparung lässt sich erzielen, wenn das Nahwärmenetz, an welches bereits ein Großteil der kommunalen Gebäude angeschlossen ist, vom derzeitigen Betrieb mit Erdgas auf einen hohen Anteil Wärme aus regenerativen Quellen umgestellt wird. Der zukünftige Energiemix wurde im Oktober 2023 vom Gremium beschlossen und es ist angedacht, die Nahwärmezentrale in den nächsten beiden Jahren entsprechend umzugestalten. Zukünftig soll, neben den weiterhin erdgasbetriebenen zwei Blockheizkraftwerken für Spitzenlasten, ein Großteil der benötigten Wärme über eine Heizung mit Holzpellets im Untergeschoss des roten Gebäudes sowie eine Hochtemperatur-Luft- Wasser-Wärmepumpe bereitgestellt werden. Um die Wärmepumpe überwiegend mit selbst erzeugtem Strom aus Photovoltaik betreiben zu können, ist zudem die Errichtung einer PV- Anlage auf dem Dach der Sporthalle vorgesehen. Je nachdem, wie die prozentualen Wärmeanteile zukünftig tatsächlich sein werden, lässt sich allein mit Umsetzung dieser wichtigen Maßnahme eine Treibhausgaseinsparung zwischen 50 und über 100 Tonnen jährlich erreichen. Wenn zudem noch der Bauhof und das Feuerwehrhaus im Zuge der angedachten Sanierung ans Nahwärmenetz angeschlossen werden, liegt die mögliche erzielbare Einsparung nochmals höher. Wenn dies wirklich so umgesetzt würde, wären somit, außer dem Vereinsheim, zukünftig in der Kernbilanz alle relevanten kommunalen Liegenschaften ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen. Zum Betrieb von Wärmepumpen, die einen Großteil der benötigten Wärmeenergie aus Erdwärme, Warmwasser bzw. der Umgebungsluft generieren, wird Strom benötigt werden. Daher soll auf dem Dach der Sporthalle eine neue PV-Anlage entstehen. Im Rahmen der Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule, wird ebenfalls eine neue PV- Anlage errichtet, zu der die Gemeinde Baindt nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes 40 Baden-Württemberg auch gesetzlich verpflichtet ist. Bei einer Sanierung von Bauhof und Feuerwehr ist daher zwingend ebenfalls eine PV-Anlage zu errichten. Bei der Errichtung neuer Photovoltaikanlagen ist dabei grundsätzlich immer in Abhängigkeit der Gebäudenutzung zu prüfen, ob dort ein Energiespeicher miteinzubauen ist. Häufig kommt es, infolge der Umsetzung von baulichen sowie technischen Maßnahmen zur Energieeinsparung dazu, dass Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Gebäude anschließend weniger sparsam mit Energie umgehen. Um diesen gegenteilig zur umgesetzten Maßnahme wirkenden Effekt zu vermeiden, ist eine permanente Sensibilisierung von Nutzerinnen und Nutzern kommunaler Gebäude zu einem energiebewussten Verhalten sehr wichtig. Da die Wirkung von Sensibilisierungsmaßnahmen erfahrungsgemäß mit der Zeit spürbar nachlässt, handelt es sich bei dieser Maßnahme um eine mittel- bis längerfristige Aufgabe. 7.3 Maßnahmenkatalog mit Handlungsempfehlungen Wie bereits mehrfach beschrieben, sind um das Ziel einer „klimaneutralen“ Verwaltung in Baindt bis zum Zieljahr 2040 erreichen zu können, zahlreiche teils ganz unterschiedliche Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern umzusetzen. Aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen der Verwaltung, können allerdings unmöglich alle Maßnahmen sofort und vollständig umgesetzt werden, weshalb die wichtigsten Einzelmaßnahmen in Kapitel 7.2 bereits ausführlicher erläutert wurden. Um sich im kompletten Maßnahmenkatalog in Form von Maßnahmensteckbriefen schneller und besser zurecht zu finden, wurden die Maßnahmen entsprechend den fünf Handlungsfeldern aufgeteilt. Beginnend mit den kommunalen Liegenschaften, werden anschließend Maßnahmen aus den Handlungsfeldern Straßenbeleuchtung sowie Trink- und Abwasser beschrieben. Zum Abschluss werden noch Maßnahmen aus den beiden, die Mobilität betreffenden Handlungsfeldern, nämlich kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen, beschrieben. Zur besseren Kenntlichkeit wurde für jedes der fünf Handlungsfelder eine eigene Farbe verwendet. Eine tiefergehende Bedeutung haben diese Farben jedoch nicht. Innerhalb der einzelnen Handlungsfelder werden die Maßnahmen in investive (Teil a) und gering- bzw. nichtinvestive Maßnahmen (Teil b) weiter unterteilt. Zudem werden vereinzelt denkbare Maßnahmen (Teil c) erläutert, bei denen es vorab zu prüfen gilt, ob diese tatsächlich sinnvoll sind, oder aufgrund einer momentan (noch) zu schlechten Kosten-Nutzen-Relation vorerst nicht weiter zu verfolgen sind. In den Maßnahmensteckbriefen werden die Maßnahmen selber, dazugehörige Teilmaßnahmen sowie ergänzende Hinweise beschrieben. Des Weiteren ist dort angegeben, welche Akteure an der Umsetzung zu beteiligen sind und wann diese zeitlich denkbar wäre. Kosten und Einsparpotenziale sind bei den meisten Einzelmaßnahmen derzeit aber nicht 41 verlässlich abschätzbar, da hierzu noch präzisere Untersuchungen fehlen. Außerdem sind mittel- bis langfristige Entwicklungen hinsichtlich Kosten, aber auch im Hinblick auf Effizienzsteigerungen der Technik allgemein nur unter enormen Unsicherheiten schätzbar. Die rahmengebende Gesetzgebung in Zukunft ist ein weiterer wichtiger Einflussfaktor, der aufgrund der enormen Dynamik der vergangenen Jahre ebenfalls mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Außer bei bestimmten Einzelmaßnahmen, wie der Festlegung des zukünftigen Energiemix des Nahwärmenetzes oder der PV-Anlage auf dem Dach der Sporthalle, wo bereits genaue Untersuchungen vorliegen, wurde bei vielen Einzelmaßnahmen auf Kostenangaben verzichtet, da diese zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös möglich sind. Beim Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial wurde mittels gemeinhin üblicher Erfahrungs- und Richtwerte zumindest eine grobe Schätzung vorgenommen, die allerdings nicht zwingend wirklich zutreffen muss. Präzisere Aussagen zu Kosten und Einsparpotenzial sind zukünftig erst möglich, wenn genauere Untersuchungen hierzu vorliegen. 1) Handlungsfeld: Kommunale Liegenschaften Die Maßnahmensteckbriefe beginnen mit dem umfangreichsten der fünf Handlungsfelder, nämlich den kommunalen Liegenschaften. Bereits umgesetzt ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements mit entsprechender Software (INM Management) zur Überwachung der Energieverbräuche kommunaler Liegenschaften. Allerdings ist die Zählerstruktur (Strom, Wärme, Wasser) speziell des Schulareals noch sehr unübersichtlich. Zudem fehlen speziell bei Bauhof und Feuerwehr, noch eigene Wärmemengenzähler, da dort bisher nur ein gemeinsamer Zähler vorhanden ist. Um die Energieverbräuche aller kommunalen Gebäude bestmöglich überwachen zu können, ist daher vorgesehen, im Rahmen der angedachten Sanierung von Feuerwehr und Bauhof entsprechende Zählertechnik einzubauen. Mittelfristiges Ziel ist es, dass jedes kommunale Gebäude mindestens einen eigenen Zähler für Strom, Wärmemengen und Wasserverbrauch besitzt. Die meiste Energie lässt sich mittels energetischer Gebäudesanierungen erzielen. Mögliche Sanierungen betreffen eine Verbesserung der Wärmedämmung, eine Umstellung von Heizsystemen auf regenerative Energien, eine Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED oder einer Errichtung von PV-Anlagen auf Dachflächen. Während bei Sanierungen teils nur einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, beispielsweise ein Austausch der Beleuchtung oder eine verbesserte Wärmedämmung, werden diese Maßnahmen bei Neubauten von Beginn an vollständig miteinbezogen. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Ressourcen und Baustoffen, aber auch im Hinblick auf die Kosten, werden kommunale Gebäude in der Regel allerdings saniert und nur, wenn dies nicht mehr wirklich möglich bzw. wirtschaftlich ist, werden neue Gebäude errichtet. Da Sanierungen die Regel und Neubauten eher Einzelfälle sind, werden die einzelnen Maßnahmen im Folgenden weitgehend separat voneinander dargestellt. 42 Durch Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung, wie Fassadendämmung, Innenwanddämmung, Dachdämmung, Deckendämmung (speziell beim Keller), Austausch von Fenstern und Türen sowie weitere Dämmmaßnahmen, lässt sich der Energiebedarf von Heizungen im Winter massiv reduzieren, sofern hierdurch ein möglichst guter Effizienzhausstandard erreicht werden kann. Über die Umrüstung von Innenbeleuchtung auf deutlich effizientere LED-Technik, lässt sich zudem der Strombedarf von Gebäuden deutlich reduzieren. Durch eine vollständige Umrüstung der Innenbeleuchtung aller kommunalen Gebäude auf LEDs lassen sich massive Stromeinsparungen erzielen. Speziell beim Rathaus und der Klosterwiesenschule, ist hier bisher kaum etwas umgerüstet worden. Derzeit wird allerdings das blaue Gebäude der Klosterwiesenschule energetisch saniert, wo unter anderem eine neue effizientere LED-Beleuchtung eingebaut wird und zudem die Wärmedämmung massiv verbessert werden soll. Neben der Beleuchtung, werden auch für den Betrieb der elektronischen Geräte inklusive der IT, größere Strommengen benötigt. Bei der Neuanschaffung von elektronischen Geräten und IT-Hardware ist deshalb stets auf eine möglichst hohe Energieeffizienz zu achten. Entsprechende Anforderungen sind daher zukünftig in einer entsprechenden Beschaffungsrichtlinie der Baindter Verwaltung zu regeln, welche auch regelmäßig an neue Standards und Nachhaltigkeitssiegel anzupassen ist. In einzelnen Gebäuden, wie dem Rathaus, wird zudem auch noch Strom für den Serverbetrieb benötigt. Beim Server gibt es allerdings kein realistisch erzielbares Einsparpotenzial, ohne einen reibungslosen Betrieb der IT massiv zu gefährden, weshalb im Maßnahmenkatalog hierzu keinerlei Maßnahmen zu finden sind. Neben den genannten investiven Maßnahmen, welche vorrangig das Ziel einer Reduzierung der Energieverbräuche verfolgen und damit indirekt über verringerte Verbräuche Emissionen reduzieren, zielen andere Einzelmaßnahmen direkt auf eine Reduzierung der kommunalen Treibhausgasemissionen. Besonders wichtig ist dabei die Umstellung, des bisher noch vollständig mit fossilem Erdgas betriebenen kommunalen Nahwärmenetzes auf einen Energiemix mit hohen Anteilen regenerativer Energien, was zurzeit bereits geplant wird. Im Rahmen der angedachten Sanierung von Bauhof und Feuerwehr ist vorgesehen, dass diese dann ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen werden. Von den bilanziell relevanten kommunalen Gebäuden ist bei einer Umsetzung der angedachten Maßnahmen lediglich das Vereinsheim (Klosterhof 5) aufgrund seiner dezentralen Lage nicht ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen. Für dieses Gebäude ist daher aufgrund dessen Lage eine Einzellösung bei der Umstellung der Heizung auf Wärme aus regenerativen Quellen sinnvoller. Beim Einbau einer neuen Heizungsanlage ist grundsätzlich zu prüfen, ob im Zuge dieser Maßnahme eine Sensorsteuerung (Licht mit Bewegungsmelder, Heizung aus bei geöffnetem Fenster) miteingebaut werden soll. Es ist außerdem zu prüfen, ob bei der Heizzentrale das 43 vorhandene Abwärmepotenzial genutzt werden könnte. Schließlich gilt, je mehr Abwärme nutzbar ist, umso geringer der Bedarf an zusätzlicher Wärmeenergie. Durch die Errichtung neuer PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen, können in der Realität ebenfalls Treibhausgase eingespart werden, auch wenn sich dies bilanziell aufgrund der kaum nachvollziehbaren Vorgaben des Leitfadens vorerst nicht auswirkt. In den kommenden Jahren sollen daher auf den Dächern des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule, dem Dach der Sporthalle und auf den Dächern von Bauhof bzw. Feuerwehr neue Photovoltaikanlagen errichtet werden. Über Verbrauchsmonitoring, also eine regelmäßige Überwachung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude, lassen sich Auffälligkeiten rasch erkennen und gegebenenfalls auftretende Störungen zumeist auch schneller beheben. Um verbindliche Vorgaben zu Heiztemperaturen und Lichtstärken, entsprechend den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie für alle kommunalen Gebäude, zu schaffen und die Zuständigkeiten im Energiebereich zu regeln, ist zeitnah eine entsprechende Regelung in Form einer Dienstanweisung Energie zu schaffen. Die im Rahmen der Energiekrise vom Bund mittels Energieeinsparverordnung vorgegebenen Maßnahmen, wurden teilweise verstetigt. Um deren Beibehaltung dauerhaft sicherzustellen, sollten diese Bestandteil dieser Dienstanweisung sein. Es ist in allen Gebäuden fortlaufend zu prüfen, wo bisher zu viel Beleuchtung vorhanden ist und wo die Innenbeleuchtung daher entsprechend reduziert werden kann. Eine regelmäßige Teilnahme an Schulungen und Austauschformaten für Energiemanager und Hausmeister sowie eine regelmäßige Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Liegenschaften zu einem sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Energie, sind weitere wichtige Maßnahmen. 44 A) investive Maßnahmen Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Ergänzung der bestehenden Zählerstruktur, sodass in Zukunft eigene Zähler für Strom, Wärme und Wasser in allen kommunalen Gebäuden vorhanden sind Teilmaßnahmen -Einbau neuer Messtechnik (eigene Wärmezähler für Bauhof und Feuerwehr) - noch ausstehend, im Zuge der Sanierung denkbar -Einbau neuer Zähler mit automatischer Datenübermittlung prüfen Maßnahmenbeschreibung Grundvoraussetzung einer funktionierenden Erfassung und Analyse von Energieverbräuchen kommunaler Gebäude ist eine vollständige und verlässliche Zählerstruktur. Für jedes einzelne Gebäude sollte es daher mindestens einen eigenen Zähler für Strom, Wärme und Wasser geben. Die bereits vorhandene Zählerstruktur ist dahingehend zu vervollständigen. Daneben ist es wichtig sicherzustellen, dass die Strukturen der einzelnen Zähler bekannt und nachvollziehbar sind, da speziell bei der Nahwärmeheizzentrale noch einige Unklarheiten bezüglich der Zählerstruktur herrschen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Kirchner Energie GmbH, Bauamt, Hausmeister Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) ca. 300 bis 500 Euro je Zähler geplante Umsetzung 2024 bis 2026 Energieeinsparpotenzial bessere Energiedatenerfassung möglich, aber keine direkte Einsparung Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung 75 Prozent über Förderprogramm Klimaschutz Plus (nur wenn Teil von bisherigen Maßnahmen) 45 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme energetische Sanierungen bzw. Neubauten (falls erforderlich) kommunaler Gebäude mit Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung Teilmaßnahmen Schritt 1: Erstellung und Beschluss eines Grobsanierungsfahrplans (Prioritätenliste) aller kommunalen Gebäude Indikatoren bei Erstellung der Prioritätenliste: sehr hohe Energieverbräuche, Zielwerte Energieverbrauch pro qm (siehe INM Management), Zeit seit letzter energetischer Sanierung, Umfang der Nutzung des Gebäudes Schritt 2: Erstellung eines Sanierungsfahrplans für Einzelgebäude mit konkreten Einzelmaßnahmen (circa 2-3 Jahre vor geplanter Baumaßnahme) vorhanden: SKH / Sporthalle (umgesetzt) von 2016/17 Schritt 3: Umsetzung von baulichen Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung nach Effizienzhausstandards EH 40 / EH 55 Zu den Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung gehören u. a.: -Fassadendämmung, -Dämmung von Innenwänden, -Dämmung von Decken (v. a. Keller) und Dächern, -Austausch von Fenstern und Türen Maßnahmenbeschreibung Um das überaus ambitionierte Ziel einer Halbierung des gesamten Endenergieverbrauchs der Verwaltung bis zum Jahr 2040 (gegenüber dem Basisjahr 2021) erreichen zu können, sind immense finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich. Die größten Verbrauchseinsparungen im Wärmebereich lassen sich mittels energetischer Sanierungen mit Fokus auf Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung, erzielen. Allerdings sind diese Maßnahmen auch mit hohen Kosten verbunden. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, externes Büro (Grobsanierungsfahrplan, Sanierungsfahrplan), Architekturbüros, Handwerksbetriebe Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Die Kosten sind momentan noch nicht ermittelbar, da Faktoren wie gesetzliche Vorgaben, Preissteigerungen, technologischer Fortschritt und der Umfang der umzusetzenden Maßnahmen derzeit (noch) nicht 46 verlässlich abschätzbar sind. Im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Konzepts sollten zukünftig Aussagen zu den Kosten energetischer Sanierungen möglich sein, sobald hier detailliertere Planungen vorliegen. geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial (Schätzung) je nach Gebäude zwischen 10 und 70 Prozent (v. a. Wärme) ergänzende Hinweise -Anwendung Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Landkreises Ravensburg prüfen Nächste Jahre: -Energetische Sanierung Blaues Gebäude Schule (2022 bis 2025) -Sanierung Bauhof und Feuerwehr 2024 / 2025 wichtig: Einbau neuer Tore, da hier in der Vergangenheit ein sehr hoher Wärmeverlust im Winter aufgetreten ist Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) a) Bundesförderung für effiziente Gebäude- Nichtwohngebäude (BEG NWG) Für kommunale Antragsteller wird für das erstmalige Erreichen der jeweiligen Effizienzgebäude folgender Prozentsatz der entstandenen förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt: -Effizienzgebäude Denkmal: 20 Prozent -Effizienzgebäude 70: 25 Prozent -Effizienzgebäude 55: 30 Prozent -Effizienzgebäude 40: 35 Prozent b) Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen 2024 (BEG EM 2024) Förderung 15 bis 50 Prozent je nach Maßnahme (Maßnahmen Gebäudehülle, Heizungstechnik, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) 47 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Umstellung des kommunalen Nahwärmenetzes auf erneuerbare Wärmequellen (Strom aus erneuerbaren Energien, Biomasse, Umgebungswärme, Warmwasser) Teilmaßnahmen -Ergänzung BHKW II des Nahwärmenetzes Schulareal (bisher: nur Erdgas) durch Heizung mit Holzpellets (UG rotes Gebäude) + Hochtemperatur-Luft-Wasser- Wärmepumpe – Beschluss GR 10.10.23 -Wichtig: Strom für Wärmepumpe durch PV-Anlage Sporthalle – Beschluss GR 10.10.23 Maßnahmenbeschreibung Das derzeit noch vollständig mit Erdgas betriebene Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt soll zukünftig größtenteils aus regenerativen Wärmequellen gespeist werden. Erdgas wird hier daher zukünftig lediglich zu Spitzenlastzeiten, also vorrangig an sehr kalten Wintertagen benötigt. Hiermit lassen sich erhebliche Treibhausgaseinsparungen erreichen. Ein vollständiger Betrieb des Nahwärmenetzes mit regenerativer Wärme ist derzeit aus technischen und finanziellen Gründen noch nicht realisierbar (Gaskessel für Abdeckung der Spitzenlasten benötigt), aber zukünftig denkbar. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Kirchner Energie GmbH, E-Planwerk GmbH (PV-Anlage Sporthalle), Heizungsfachbetriebe Kostenschätzung der Maßnahme 1,5 bis 1,8 Mio. Euro geplante Umsetzung 2023 bis 2025 Planung: 2023 geplante Umsetzung 2024 / 2025 Treibhausgaseinsparpotenzial (abhängig von gewählter Kombination) -bei einer Kombination aus Biomasse (Holzpellets) mit einer Hochdruck-Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie einer Beschränkung der Verwendung von Erdgas auf Spitzenlastzeiten, sind Treibhausgaseinsparungen zwischen 10 und 70 Prozent gegenüber reinem Erdgasbetrieb erzielbar (abhängig von tatsächlichen Anteilen einzelner Energieträger und dem Strom-Mix) -bei Wärmepumpen ist laut Vorgaben des Leitfadens bei der Bilanzierung von Strom der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zu verwenden i) zukünftig bei hohem Anteil erneuerbarer Energien sehr geringe Treibhausgasemissionen durch den Betrieb von Wärmepumpen möglich ii) derzeit noch einzelfallabhängig, bilanziell sogar vorerst negativer Effekt durch den sehr schlechten 48 Emissionsfaktor des Stroms in Deutschland möglich (aber reale Abnahme der Emissionen, wenn teilweiser Betrieb mit eigenem PV-Strom bzw. Ökostrom) ergänzende Hinweise -der Anteil an Wärme aus regenerativen Quellen (Holz + Umgebungsluft) liegt bei der Nahwärmezentrale nach der Umsetzung der Maßnahme bei voraussichtlich 75 bis 80 Prozent Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung BAFA: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze Ausgleichstockantrag 100.000 Euro 49 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Umstellung der Heizung des Vereinsheims (Klosterhof 5) auf regenerative Wärmequelle Teilmaßnahme -Ersetzung der bisherigen Erdgasheizung im Gebäude (Klosterhof 5) durch Wärmebereitstellung aus erneuerbarer Energiequelle (überwiegend mit PV- Strom betriebene Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie zur Warmwasserbereitung) Maßnahmenbeschreibung In naher Zukunft werden voraussichtlich, außer dem Vereinsheim, alle für die „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung relevanten Gebäude der Gemeinde an das kommunale Nahwärmenetz angeschlossen sein, welches dann größtenteils aus regenerativer Energie betrieben werden soll. Aufgrund der Lage des Vereinsheims ist ein Anschluss ans Nahwärmenetz kurz- bis mittelfristig sehr unwahrscheinlich. Daher bedarf es für dieses Gebäude einer Einzellösung für die Umstellung der Heizung auf regenerative Wärme. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Heizungsfachbetrieb Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) nicht pauschal abschätzbar, abhängig von gewählter Heizungsart geplante Umsetzung bis 2030 Treibhausgaseinsparpotenzial -70 bis über 90 Prozent Treibhausgaseinsparung gegenüber Erdgas möglich -Voraussetzung für effiziente Wärmepumpe: gute Wärmedämmung des Gebäudes und geeignetes Heizsystem (vorab klären: ob energetische Sanierung nötig) -beim Konzept ist entsprechend den Vorgaben des Leitfadens bei Wärmepumpen (Luft, Wasser, Sole) in der Kernbilanz immer der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zu verwenden -Wärmepumpen benötigen bei guter Wärmedämmung des Gebäudes und geeigneten Heizungen, vor allem Flächenheizungen (Fußbodenheizungen), nur eine Vorlauftemperatur von maximal 35°C. Da auch andere Heizsysteme unter diesen Voraussetzungen deutlich weniger Energie 50 benötigen, ist es einzelfallabhängig, ob aufgrund des sehr schlechten Emissionsfaktors des bundesweiten Strom-Mix eine Senkung der Treibhausgasemissionen möglich ist oder es vorerst sogar zu einer Zunahme in der Kernbilanz kommt. Teurere Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sind meist effizienter als Luft-Wasser und Luft-Luft-Wärmepumpen und benötigen daher i. d. R. weniger Strom. - wenn zukünftig der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix größtenteils durch erneuerbare Energien bestimmt wird und kein Kohlestrom mehr verwendet wird, sind durch effiziente Wärmepumpen Treibhausgaseinsparungen von über 90 Prozent möglich ergänzende Hinweise Beachte: Wärmepumpen erhöhen Strombedarf (Photovoltaikanlagen bei geplanter Wärmepumpe entsprechend dimensionieren) Die EU prüft derzeit noch immer, Holz (Biomasse) ab 2030 nicht mehr als erneuerbare Energiequelle einzustufen Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen 2024 (BEG EM 2024) Förderung 30 bis 55 Prozent, je nach gewählter Heizungsart und in Abhängigkeit davon, ob Austausch einer Öl- oder Gasheizung erfolgt (bis Ende 2028 Klimageschwindigkeits-Bonus) 51 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Anschluss Bauhof und Feuerwehrhaus an kommunales Nahwärmenetz Teilmaßnahme (n) n. v. Maßnahmenbeschreibung Im Zuge der Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes ist ein Anschluss vom Bauhof und dem Feuerwehrhaus ans kommunale Nahwärmenetz angedacht. Nach dem Umbau der Heizzentrale können diese beiden Gebäude so in naher Zukunft größtenteils mit regenerativer Wärme versorgt werden. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Kirchner Energie GmbH, Handwerksbetriebe geplante Umsetzung 2022 bis 2025 (Bauabschnitt I: 2022 umgesetzt) Anschluss im Zuge der Bauhofsanierung 2024 / 2025 Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von Art der Wärmeerzeugung der Blockheizkraftwerke ergänzende Hinweise -Erweiterung Nahwärmenetz der Gemeinde (Fischerareal, Dorfplatz) siehe Umstellung Nahwärmenetz auf erneuerbare Wärmequellen Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) a) Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen – Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (bis zu 20 Prozent) genehmigt b) Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) Förderung in Höhe von 30 bis 40 Prozent bei Anschluss an ein Wärmenetz 52 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern / Parkplätzen Maßnahmenbeschreibung Um die kommunalen Gebäude mit selbst erzeugtem „grünen“ Strom zu versorgen, werden Photovoltaikanlagen auf den hierfür geeigneten Dachflächen benötigt. Zukünftig sind auch kommunale Parkflächen auf ihr Potenzial sowie ihre Eignung bezüglich der Stromerzeugung mittels Photovoltaik zu prüfen. Der Betrieb einer entsprechenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die mit selbst erzeugtem Strom betrieben wird, ist beim Bau von Parkplatzphotovoltaik zu prüfen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Elektrofachbetrieb, Fachplaner Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) je nach Belegung und Dachgröße: 40.000 bis 650.000 Euro (laut PV-Potenzialanalysen Kirchner Energie 2021 und e-Planwerk 2023) insgesamt: 800.000 Euro bis ca. 2 Mio. Euro (bei 5 bis 12 Dächern) geplante Umsetzung fortlaufend Treibhausgaseinsparpotenzial Beachte: Eigenverbrauch von selbst erzeugtem PV- Strom ist laut Vorgaben des Leitfadens in der Kernbilanz nicht anrechenbar (daher bilanziell ohne Effekt, aber positiver Effekt in Realität vorhanden) ergänzende Hinweise -Vorgabe Zielwert Land Baden-Württemberg: 1 kW PV- Leistung pro 10 qm überbauter Grundfläche bis 2040 -immer prüfen: Ist dort ein Einsatz von Batteriespeichern sinnvoll? Beachte: zukünftig höhere Stromverbräuche durch Wärmepumpen, eMobilität, Fortschreiten der Digitalisierung, zunehmende Klimatisierung von Gebäuden neue PV-Anlagen: -blaues Gebäude Klosterwiesenschule (PV-Pflicht) 2024 -Sporthalle: 2024 /2025 – Beschluss GR 10.10.23 (Betrieb vorrangig für Wärmepumpe der Nahwärmeheizzentrale) -Bauhof / Feuerwehr im Zuge der Sanierung (PV-Pflicht) 2025 Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) derzeit keine Förderung (Contracting möglich) alternativ: Dachflächenvermietung für PV 53 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme vollständige Umrüstung der Innenbeleuchtung kommunaler Gebäude auf LED Teilmaßnahmen -Erfassen, wo Umrüstung nötig (grobe Erfassung im Rahmen der Gebäudebegehung erfolgt) -Bewegungsmelder oder Lichtsensoren (automatisch an, wenn draußen dunkel) für Beleuchtung wichtig: manueller Ein- u. Ausschalter Maßnahmenbeschreibung Durch die Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LEDs, kann der Strombedarf im Beleuchtungsbereich erheblich verringert werden. Zudem ist es so, dass seit Mitte 2023 de facto außer LEDs in der EU kaum noch andere Leuchtmittel für Innenräume hergestellt werden dürfen. Zwar dürfen andere Leuchtmittel weiterhin verkauft werden, aber sobald diese in absehbarer Zeit aufgebraucht sind, führt an LEDs in Innenräumen definitiv kein Weg mehr vorbei. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Elektrofachbetrieb Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Voruntersuchung erforderlich geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial LEDs sparen bis zu 90 Prozent Strom gegenüber konventioneller Beleuchtung ergänzende Hinweise a) 1. Priorität: Rathaus (außer Großteil der Abstellräume und einzelner Stehlampen bisher keine LED verbaut), restliche Beleuchtung: Austausch gesamte Lampen nötig Umsetzung: seit Ende 2023 – schrittweises Ersetzen von jeweils 2 bis 3 Deckenlampen mit Vorschaltgerät pro Büro (mit zusammen circa 200 W) durch eine neue LED- Stehlampe (93 W) pro Raum - erzielbare Stromeinsparung damit ca. 50 % b) Schenk-Konrad-Halle (keine LED), c) Vereinsheim (Energiesparlampen T5) d) Schulareal Klosterwiesenschule (überwiegend elektronisches Vorschaltgerät der Beleuchtung) e) Bauhof / Feuerwehr (meiste Räume auf LED umgerüstet – Ausnahme Kellerräume) Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Kommunalrichtlinie - Förderung i. H. von 25 Prozent der förderfähigen Kosten (gilt nur bei Sanierung) 54 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Kauf von Elektronikgeräten und IT mit hoher Energieeffizienz Teilmaßnahme -Erstellung einer Beschaffungsrichtlinie mit verbindlichen Vorgaben zur Energieeffizienz neuer Geräte Maßnahmenbeschreibung Der Strombedarf elektronischer Geräte und der IT ist in Summe sehr hoch. Aus diesem Grund ist bei der Neuanschaffung elektronischer Geräte auf eine möglichst gute Energieeffizienzklasse und damit einhergehend auf einen niedrigen Stromverbrauch zu achten. Im Rahmen der Erstellung einer Beschaffungsrichtlinie zur nachhaltigen Beschaffung, sind die Vorgaben bezüglich Energieeffizienzklassen sowie Umweltaspekte verbindlich festzulegen. Der Stromverbrauch von Servern ist zwar ebenfalls sehr hoch, allerdings werden diese für einen reibungslosen Betrieb der Einrichtungen zwingend benötigt, weshalb es hier keine empfehlenswerten Stromeinsparmöglichkeiten gibt. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Kämmerei, Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Anschaffungskosten Elektronikgeräte / IT geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial abhängig von Elektronikgerät / IT (eine pauschale Aussage ist nicht möglich) ergänzende Hinweise -Neuanschaffung von Elektronikgeräten (Kaffeemaschinen, Spülmaschinen, Mikrowellen, Ventilatoren, …) und IT (Rechner, Bildschirme, Drucker) mit möglichst geringen Verbrauchswerten -Prüfen, wie hoch der prozentuale Anteil einzelner Verbrauchsarten an Gesamtstromverbrauch ist, ist immer Voraussetzung, um hieraus weitergehende Maßnahmen abzuleiten Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 55 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Einführung eines kommunalen Energiemanagements mittels Software INM Management (abgeschlossen) Teilmaßnahmen -QR-Codes und App (mit Hinweisen auf mögliche Ablesefehler) zur vereinfachten Ablesung von Zählerständen und Reduzierung der Fehleranfälligkeit bei der Datenübertragung -Einführung der Energiemanagementsoftware INM Management zur Datenerhebung und zum Verbrauchsmonitoring Maßnahmenbeschreibung Um Auffälligkeiten bei den kommunalen Energieverbräuchen besser erkennen zu können, bedarf es eines kommunalen Energiemanagements mittels entsprechender Softwaretechnik. Hiermit lassen sich auftretende Störungen bei der Messtechnik (Zähler) bzw. technische und mechanische Mängel, die zu erhöhten Energieverbräuchen führen können, zeitnah erkennen und, sofern deren Ursache gefunden wird, auch rasch beseitigen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Kirchner Energie GmbH, Bauamt, Hausmeister Umsetzung 2021 bis März 2023 (Beschluss Gemeinderat 2020) Energieeinsparpotenzial (Schätzung) 2 bis 5 Prozent (je nach Gebäude) ergänzende Hinweise denkbar: monatlicher JF zur Besprechung von Auffälligkeiten bei den Energieverbräuchen (Strom und Wärme) kommunaler Gebäude Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung 75 Prozent über Förderprogramm Klimaschutz Plus 56 B) gering- und nicht-investive Maßnahmen Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Maßnahmen zur Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Liegenschaften Teilmaßnahme -Aufmerksamkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Energiesparthematik erzeugen Maßnahmenbeschreibung Dauerhafte Energieeinsparungen sind nur dann zu erzielen, wenn neben den erforderlichen technischen Voraussetzungen, auch alle Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Gebäude mitziehen und dementsprechend verantwortungsvoll und sparsam mit Energie umgehen. Eine erfolgreiche Sensibilisierung hin zu einem energiesparsamen Verhalten ist eine Daueraufgabe und erfordert daher permanente Information und Aufklärung. Denn der Weg vom Wissen zum dauerhaften Handeln ist oftmals sehr schwierig und meist auch ein sehr langwieriger Prozess. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Personalkosten geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial (Schätzung) 5 bis 20 Prozent, abhängig vom üblichen Nutzerverhalten Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung der Stelle über Förderprogramm Klimaschutz Plus des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 65 Prozent der Personalkosten (bis Ende Oktober 2026) 57 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Verbrauchsmonitoring und Energieaudit Teilmaßnahme (n) -regelmäßige Verbrauchsüberprüfung (siehe kommunales Energiemanagement) - Auffälligkeiten beheben -Energieaudit und Energieberatung für kommunale Gebäude durchführen lassen Maßnahmenbeschreibung Elementarer Bestandteil eines funktionierenden kommunalen Energiemanagements, ist die regelmäßige Kontrolle der Energieverbrauchswerte kommunaler Gebäude. Auftretende Mängel, die zu erhöhten Energieverbräuchen oder fehlerhaften Energiedaten führen können, lassen sich so frühzeitig erkennen und oftmals rasch beheben. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Hausmeister, Klimakoordinator, externer Energieberater (bei Energieaudit) Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) -Personalkosten, da Software vorhanden -einmalige Kosten bei Durchführung eines Energieaudits durch externe Firma geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial 2 bis 5 Prozent (je nach Gebäude) – siehe Seite 55 Einführung kommunales Energiemanagement Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Honorarberatungskosten 58 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Erstellung einer Dienstanweisung Energie Maßnahmenbeschreibung Um wichtige Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Dauer der Heizperiode (Oktober bis April laut gesetzlichen Vorgaben) oder die Temperaturvorgaben (siehe Arbeitsstättenrichtlinie ASR) verbindlich zu regeln, bedarf es einer eigenen Dienstanweisung für den Energiebereich. Die Zuständigkeiten und das Vorgehen im Falle auftretender Störungen lassen sich mittels einer solcher Dienstanweisung ebenfalls verbindlich festlegen. Die Dienstanweisung sollte für alle Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Liegenschaften der Gemeinde Baindt bindend sein. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Klimakoordinator, Bauamt Kostenschätzung der Maßnahme Personalkosten geplante Umsetzung bis 2025 Energieeinsparpotenzial 3 bis 5 Prozent ergänzende Hinweise -verbindliche Festlegung der Heizperiode entsprechend den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie; -Oktober bis April Heizperiode -Mai und September nur kurzzeitiges Heizen erlaubt, wenn es besonders kalt ist -Juni bis August ist Heizen generell nicht erlaubt Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 59 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme regelmäßige Teilnahme an Schulungen und Austauschformaten für Hausmeister und Energiemanager Teilmaßnahme -Schaffung eines Netzwerks für Hausmeister prüfen (regelmäßiges Treffen, mind. alle 6 Monate) Maßnahmenbeschreibung Um immer auf dem neuesten Stand hinsichtlich neuer gesetzlicher Vorgaben sowie Technologien zur Energieeinsparung zu bleiben, ist eine regelmäßige Teilnahme an Schulungen für alle gebäudeverantwortlichen Personen unabdingbar. Daneben ist auch ein Austausch mit Personen aus anderen Kommunen sehr wichtig, da so gegenseitig voneinander gelernt und auch von den Erfahrungen anderer Kommunen profitiert werden kann. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Klimakoordinator, Klimaschutzpersonen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental, Hausmeister, Energieagentur Ravensburg (Hausmeisterschulung) Kostenschätzung der Maßnahme abhängig von Schulungskosten geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial (Schätzung) 3 bis 5 Prozent Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 60 bereits umgesetzte Maßnahmen beibehalten: Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Verstetigung von Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung (teils in abgeschwächter Form) Teilmaßnahmen -Absenkung der Vorlauftemperaturen des Heizwassers bzw. Abflachen der Heizkurve beibehalten -gesetzlich vorgeschriebene Temperaturen laut Arbeitsstättenrichtlinie umsetzen: • Flure und Gänge minimal beheizen (max. 16 °C) • Büros / Aufenthaltsräume max. 20 °C • Sporthalle 17 °C -Durchlauferhitzer Rathaus / Schule dauerhaft ausgeschaltet lassen (Ausnahme: Küchen in Schule und Rathaus sowie Duschen im Schulareal) -Thermometer in allen Büros und Aufenthaltsräumen zur regelmäßigen Temperaturkontrolle verwenden -jährlicher Heizungscheck aller kommunalen Gebäude vor Beginn der Heizperiode: Im Rahmen dessen wird überprüft, ob alle Heizkörper einwandfrei funktionieren. Zudem werden alle Heizkörper entlüftet und, sollten diese nicht ausreichend freistehen, auch entsprechend freigestellt (mind. 20 cm). Grundlage der Regelung: Dienstanweisung Energie Maßnahmenbeschreibung Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Energieeinsparverordnung des Bundes hat zu einer erheblichen Reduzierung der kommunalen Energieverbräuche geführt. Einige der darin enthaltenen Maßnahmen lassen sich vollständig oder zumindest in etwas abgeschwächter Form (beispielsweise 20 statt 19°C in Büroräumen) beibehalten, um damit den Energiebedarf dauerhaft abzusenken. Diese Hinweise sind daher bei der Erstellung der Dienstanweisung Energie zu berücksichtigen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Bauhof und Hausmeister (Heizungscheck), Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) sehr gering 61 geplante Umsetzung dauerhaft Energieeinsparpotenzial Strom: 10 bis 30 Prozent, je nach Gebäude, Witterung und üblichem Nutzerverhalten Wärme: 5 bis 50 Prozent, je nach Gebäude, Witterung und üblichem Nutzerverhalten zu prüfende Maßnahmen -hydraulischer Abgleich der Heizungen durchführen lassen -Rathaus: dauerhafte Verlegung der Bürgertheke in Büroräume (aus energetischer Sicht sowie aus Gründen des Datenschutzes sinnvoll) umgesetzt -Energieferien prüfen: Schließung des Rathauses zwischen Weihnachten und Neujahr (längere Absenkung der Heiztemperatur möglich) sowie Nicht-Beheizen der Sporthalle -Brückentagschließung des Rathauses prüfen, wenn dadurch mindestens 3 Tage am Stück geschlossen -Außenbeleuchtung (Anstrahlen von Gebäuden) dauerhaft reduzieren bzw. ganz ausschalten - überall dort, wo die Temperaturen noch manuell über Thermostat regelbar sind: Anschaffung von Behördenthermostaten bzw. Funkthermostaten (steuerbar über eine App), prüfen 62 C) denkbare Maßnahmen Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Maßnahmen im Heizungsbereich Teilmaßnahmen -sensorgesteuerte Heizkörper: automatisch abschaltende Heizung bei geöffnetem / gekipptem Fenster -manuelle Einstellmöglichkeiten für Heizung in jedem Raum (über App, …) -Funkthermostate für nicht täglich genutzte Räume -Gebäude auf zentrale Heizungssteuerung umrüsten (wo noch nicht vorhanden) -Austausch ineffizienter Heizkreispumpen prüfen -Anschaffung von Behördenthermostaten prüfen, wo Temperatur derzeit noch frei regelbar ist Maßnahmenbeschreibung Im Rahmen des Austauschs von Heizungsanlagen und von Heizungstechnik bei Sanierungen bzw. dem Neubau von Gebäuden, ist grundsätzlich immer zu prüfen, ob und falls ja, mit welchen technischen Lösungen sich in der Praxis dauerhafte Energieeinsparungen erzielen lassen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Hausmeister Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) abhängig von den Maßnahmen, welche tatsächlich umgesetzt werden geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial 5 bis 20 Prozent, abhängig vom üblichen Nutzerverhalten und vom Gebäude Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen 2024 (BEG EM 2024) Förderung 15 bis 20 Prozent, wenn unter Maßnahmen zur Heizungsoptimierung fallend 63 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Reduzierung der Innenraumbeleuchtung prüfen Teilmaßnahme (n) n. v. Maßnahmenbeschreibung Durch die stetig wachsende Anzahl an Aufgaben, welche eine Kommunalverwaltung zu erfüllen hat, steigt der Bedarf an benötigten Räumlichkeiten stetig an. Da jeder neue Raum auch entsprechend beleuchtet werden muss, steigt somit auch der Strombedarf an. Um dieser Entwicklung ein Stück weit entgegenzuwirken, ist eine regelmäßige Überprüfung erforderlich, ob und wie viel Beleuchtung in den einzelnen Räumen wirklich benötigt wird. Aus Sicherheitsaspekten sind die vorgegebenen Leuchtstärken der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) allerdings strikt einzuhalten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Elektrofachbetrieb Kostenschätzung der Maßnahme gering geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial abhängig vom Grad der Reduzierung zu prüfende Maßnahmen -in Fluren und Gängen nur jedes 2. Licht an (restliche Beleuchtung entfernen) alternativ: jedes 3. Licht entfernen -vorhandene Jalousien durch Rollläden ersetzen: besserer Kälteschutz im Winter / besserer Sonnenschutz im Sommer -Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie (Beleuchtungsanforderungen) sind strikt zu beachten Fördermöglichkeiten n. v. 64 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Nutzung vorhandener Abwärme Teilmaßnahme -Prüfen, ob Abwärmenutzung von Servern möglich ist Maßnahmenbeschreibung Im Hinblick auf den Aspekt der Ressourcenschonung ist es wichtig, vorhandene Abwärme bestmöglich auszunutzen, sofern dies technisch und zu angemessenen Kosten möglich ist. Durch die Nutzung von Abwärme kann die Effizienz des Heizkreislaufs erhöht werden, und als Folge dessen verringert sich der Energiebedarf. Speziell bei den Servern wird durchgehend Abwärme produziert. Es gilt daher zu prüfen, ob diese Abwärme nicht zur Beheizung von Räumen oder für Warmwasserbereitung verwendet werden kann. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Heizungsfachbetriebe geplante Umsetzung bis 2035 Energieeinsparpotenzial Wärme (Schätzung) bis zu 10 Prozent Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Klimaschutz-Plus Förderhöhe 50 €/t CO2, (max. Grundfördersatz: 30 Prozent, max. Fördersatz: 50,8 Prozent), absolut: max. 200.000 € 65 2) Handlungsfeld: Straßenbeleuchtung Die Gemeinde Baindt steht im Bereich Straßenbeleuchtung bereits heute sehr gut da. So sind mittlerweile weit über 90 Prozent aller Lichtpunkte auf LEDs umgerüstet worden. Lediglich die Straßenlaternen im Bereich um die Tennishalle sowie um den Dorfplatz herum sind bisher nicht umgerüstet worden. Zudem ist auch die Beleuchtung der meisten örtlichen Fußgängerquerungen bereits auf LED umgerüstet. Im Rahmen der Dorfplatzsanierung wird zeitnah nahezu die gesamte Beleuchtung im Umfeld des Baindter Dorfplatzes auf LED umgerüstet sein, inklusive der Beleuchtung aller Fußgängerquerungen. Somit verbleiben dann lediglich die Straßenlaternen im Umfeld der Tennishalle, welche noch nicht umgerüstet sind. Durch die Umrüstung auf LED-Technik lässt sich der Strombedarf der Beleuchtung, je nach bisher verbautem Lampentyp, um 50 bis 80 Prozent verringern. Da Baindt bei der Umrüstung aber schon so weit fortgeschritten ist und die Stromverbräuche daher bereits auf einem sehr niedrigen Niveau liegen, ist das weitere Einsparpotenzial hier sehr beschränkt. Über eine Verkürzung der Leuchtzeiten lassen sich ebenfalls erhebliche Strommengen einsparen. Aus Sicherheitsgründen kann auf die Straßenbeleuchtung allerdings nicht generell verzichtet werden. Bei einzelnen Lichtpunkten ist eine Abschaltung der Beleuchtung aus verkehrsrechtlichen Gründen zwar generell nicht erlaubt, aber in nahezu allen weiteren Straßenzügen ist diese nicht zwingend erforderlich. Daher wird die Straßenbeleuchtung in Baindt überall dort, wo dies verkehrsrechtlich möglich ist, nachts vollständig ausgeschaltet. Um weitere Energie einzusparen, wurde im Oktober 2022 vom Gremium beschlossen, die Zeiten der Nachtabschaltung deutlich auszuweiten, sodass diese nun im gesamten Gemeindegebiet zwischen 24 Uhr nachts und 5.30 Uhr morgens nahezu komplett ausgeschaltet ist. Neben der Energieeinsparung, dient jede Reduzierung zudem auch dem Schutz von Insekten sowie anderen Kleinlebewesen. Im Sinne der damit erzielbaren Energieeinsparung und des Insektenschutzes, sind diese verlängerten Zeiten der Nachtabschaltung dauerhaft beizubehalten. Im Rahmen einer Bedarfsanalyse ist zukünftig zu prüfen, ob es eventuell Straßen im Gemeindegebiet gibt, bei denen auf eine Beleuchtung vollständig verzichtet werden kann bzw. wo eine Reduzierung der Anzahl an Lichtpunkten möglich ist. Um die Leuchtzeiten im Sinne einer Verringerung des Energiebedarfs generell so gering wie möglich zu halten, ist zudem in gering frequentierten Gebieten zu prüfen, ob dort eine Umrüstung auf sensorgesteuerte Beleuchtung denkbar wäre. Durch Nachrüstung von Beleuchtungssteuerung der Straßenbeleuchtung hinsichtlich Zeit-, Präsenz-, Witterungs- und Verkehrsdichtenabhängigkeit ist es möglich, die Leuchtzeit auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Allerdings ist diese Steuerungstechnik derzeit noch sehr kostspielig, weshalb ein flächendeckender Einsatz bei allen Straßenlaternen vorerst nicht vorgesehen ist. 66 A) investive Maßnahmen Bereich 2) Straßenbeleuchtung Maßnahme vollständige Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Teilmaßnahmen -Umrüstung der Straßenbeleuchtung am Dorfplatz im Zuge der Dorfplatzsanierung (Pollerleuchten) -Umrüstung der Straßenbeleuchtung bei der Tennishalle Maßnahmenbeschreibung Die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Baindt ist bereits heute größtenteils auf LED umgerüstet worden. Im Rahmen der Umgestaltung des Dorfplatzes wird es an diesem Standort zukünftig Pollerleuchten mit LEDs statt herkömmlicher Straßenlaternen geben. Anschließend sind lediglich noch vereinzelte Straßenzüge, wie bei der Tennishalle, auf LEDs umzurüsten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) -Austausch nur Lampenkopf: circa 300 bis 400 Euro -neue Lampenschirme: circa 600 Euro -neue Straßenlaterne mit Tiefbau: circa 1.000 Euro geplante Umsetzung bis 2027 Energieeinsparpotenzial LEDs sparen bei gleicher Helligkeit zwischen 50 und 80 Prozent gegenüber konventioneller Straßenbeleuchtung (je nach Art, Alter und Wattstärke selbiger) ergänzende Hinweise bereits deutlich über 90 Prozent auf LED umgerüstet (alle Lichtpunkte, außer Tennishalle und Dorfplatz) Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Kommunalrichtlinie - Förderung i. H. von 25 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten bei Sanierung (Leuchtenkopf, Regelungstechnik, förderfähige Anlagenkomponenten) i) zeit – oder präsenzabhängig geregelte Außen- oder Straßenbeleuchtung (25 Prozent) ii) adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung, die auf unterschiedliche Witterungsbedingungen und Verkehrsdichten angepasst werden kann (40 Prozent) Zielwert: mind. 50 Prozent Energie- und Treibhausgaseinsparung 67 B) gering-investive Maßnahmen Bereich 2) Straßenbeleuchtung Maßnahme Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung anpassen Maßnahmenbeschreibung Um den Stromverbrauch zu reduzieren, wurden die Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung deutlich reduziert. Diese Maßnahme ist aus Gründen der damit erzielbaren Energieeinsparung sowie des Schutzes von Insekten und anderen Kleinlebewesen dauerhaft beizubehalten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) sehr gering geplante Umsetzung bereits umgesetzt (seit Oktober 2022) Energieeinsparpotenzial bis zu 20 Prozent möglich (durch Verkürzung der Leuchtzeiten) ergänzende Hinweise - neue Zeiten: einheitlich im gesamtem Gemeindegebiet 24 Uhr Straßenbeleuchtung aus, 05.30 Uhr Straßenbeleuchtung an (Reduzierung der Leuchtzeiten um 60 Minuten in Schachen und Sulpach bzw. um 150 Minuten in Ortszentrum) Fördermöglichkeiten n. v. 68 C) denkbare Maßnahmen Bereich 2) Straßenbeleuchtung Maßnahme Bedarfsanalyse der Straßenbeleuchtung Teilmaßnahme - Nachrüstung von Sensorik prüfen (Möglichkeiten: zeit- und präsenzabhänge Beleuchtung, witterungsabhängige Beleuchtung, Beleuchtung nach Verkehrsdichte) Maßnahmenbeschreibung Durch das Wachstum der Gemeinde Baindt mit der Erschließung neuer Wohn- und Gewerbeflächen, kommt es automatisch zu einer Zunahme der Anzahl von Lichtpunkten und damit einhergehend zu einem erhöhten Strombedarf. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung, ob und falls ja, wie viele Lichtpunkte wirklich notwendig sind. Zudem gilt es zu prüfen, ob ein Dimmen der Straßenbeleuchtung möglich ist. Es ist zudem speziell in gering frequentierten Straßen zu prüfen, ob die Nachrüstung entsprechender Sensorik für Präsenz, Witterung oder Verkehrsdichte möglich und sinnvoll ist. Bei der Straßenbeleuchtung gilt im Grundsatz, so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) gering geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial abhängig vom Grad der Reduzierung an Lichtpunkte (bis zu 10 Prozent möglich) Fördermöglichkeiten n. v. 69 3) Handlungsfeld: Trinkwasser / Abwasser Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt, in dem die Gemeinde Baindt mit ihrer Nachbarkommune Baienfurt zusammenarbeitet, ist für die Trinkwasserversorgung in beiden beteiligten Gemeinden zuständig. Das Wasser stammt dabei aus natürlichen Trinkwasservorkommen im Altdorfer Wald. Aufgrund der topographischen Lage mit ausreichend natürlichem Gefälle sowie vergleichsweise geringer Strecken, die für den Wassertransport zurückzulegen sind, liegt der Energieverbrauch der Trinkwasserversorgung insgesamt auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Energieverbräuche gemeinsam betriebener Anlagen werden dabei entsprechend der Anzahl angeschlossener Personen anteilig auf beide Gemeinden aufgeteilt. Überdies hinaus existieren auch Anlagen, die nur für eine Kommune nötig sind, weshalb deren Verbräuche vollständig dieser Kommune zugerechnet werden. Zusätzliche Energie im Trinkwasserbereich lässt sich einsparen, wenn Pumpen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden und durch neue, deutlich effizientere Pumpen ersetzt werden. Dies wird nun auch schrittweise umgesetzt. Bei auftretenden Defekten der Beleuchtung wird diese auf LED umgerüstet, was die Energieverbräuche weiter senkt. Da die meiste Beleuchtung in den Anlagen zur Trinkwasserversorgung allerdings nur wenige Stunden im Jahr benutzt wird, ist die Einsparung nur geringfügig, weshalb ein Austausch auch nur im Falle auftretender Defekte erfolgt. Über Öffentlichkeitsarbeit zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser, kann ein höheres Bewusstsein für die Thematik geschaffen werden. Wenn es gelingt, die Wasserverbräuche von Unternehmen und privaten Haushalten zu reduzieren, trägt dies ebenso bereits zu einer Verringerung der Energieverbräuche bei. Bereits Ende 2020 wurde eine wichtige Maßnahme im Hinblick auf die Versorgungssicherheit umgesetzt, nämlich eine neue Querverbindung zwischen dem Waldbad in Baienfurt und dem Hochbehälter Marsweiler. Aufgrund der Ausnutzung des natürlichen Gefälles, werden seitdem keine Pumpen mehr in Richtung Hochbehälter Egelsee benötigt. Neben einer erhöhten Versorgungssicherheit aufgrund geringer Störanfälligkeit, hat diese Maßnahme einen überaus positiven Nebeneffekt, da bei diesem Abschnitt nun kein Strom mehr für den Pumpenbetrieb benötigt wird. Auch im Abwasserbereich lässt sich über den Austausch veralteter Pumpentechnik Strom einsparen. Bei der Kläranlage in Berg, die gemeinsam vom Abwasserzweckverband Mittleres Schussental betrieben wird, an dem die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende beteiligt sind, kann ebenfalls alte Pumpentechnik ausgetauscht und Beleuchtung auf LED umgerüstet werden. In den letzten Jahren wurden hier bereits zahlreiche ältere Pumpen ausgetauscht und durch deutlich effizientere neue Pumpen ersetzt. Zudem wurde ein Großteil der Beleuchtung auf LED umgerüstet sowie die Betriebsabläufe und Prozesse optimiert. In den kommenden Jahren werden hierzu weitere Maßnahmen umgesetzt. 70 Seit der Stilllegung der Papierfabrik Mochenwangen ist das Klärwerk allerdings nicht mehr voll ausgelastet, weshalb durch eine Erhöhung der Auslastung des Klärwerks dessen Effizienz weiter gesteigert werden könnte. Daher gibt es bereits konkrete Ideen, eine weitere Ortschaft an die Verbandskläranlage anzuschließen. Ein relativ neuer Ansatz ist die Nutzung von Abwärme entlang von Abwasserkanalnetzen. Wenn diese Technik sich zukünftig etabliert, wäre daher zu prüfen, ob es Stellen entlang der Kanäle gibt, wo eine Abwärmenutzung möglich wäre. Bereich 3) Trinkwasser Maßnahme Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Trinkwasserversorgung Teilmaßnahmen -alte Pumpen (über 30 Jahre) auf Austausch prüfen, da neue Pumpen deutlich effizienter arbeiten -Beleuchtung bei Defekt auf LED umrüsten -Öffentlichkeitsarbeit zu einem bewussteren Umgang mit der wertvollen Ressource Trinkwasser Maßnahmenbeschreibung Da beim Thema Trinkwasser die Versorgungssicherheit immer oberste Priorität genießt, hat diese prinzipiell Vorrang gegenüber allen Energiesparmaßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung. Es ist zu prüfen, ob Pumpen nicht durch Querverbindungen von Wasserleitungen mit natürlichem Gefälle ersetzt werden können, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen und nebenbei Strom einzusparen. 2020 wurde bereits eine solche Maßnahme erfolgreich umgesetzt. Daneben ist zu prüfen, ob und wo ältere Pumpen (älter als 30 Jahre) verbaut sind. Durch die Ersetzung alter Pumpen durch neue, deutlich effizienter arbeitende Pumpen, sind erhebliche Stromeinsparungen erzielbar. Aufgrund der Topographie und der Ausnutzung natürlicher Gefälle, liegen die Stromverbräuche der Trinkwasserversorgung in Baindt bereits heute auf einem sehr niedrigen Niveau. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Kostenschätzung der Maßnahme abhängig von umgesetzten Maßnahmen geplante Umsetzung fortlaufend 71 Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von umgesetzten Maßnahmen Ergänzende Hinweise Zur Prüfung weiterer Maßnahmen bedarf es einer genauen Kenntnis des Stromverbrauchs einzelner technischer Gerätschaften bereits umgesetzt: Durch die Querverbindung der Wasserleitung vom Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler (seit Ende 2020), werden in Richtung Hochbehälter Egelsee keine Pumpen mehr benötigt. 72 Bereich 3) Abwasser Maßnahme Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Abwasseraufbereitung Teilmaßnahmen -alte Pumpen (älter 30 Jahre) auf Austausch prüfen, da neue Pumpen deutlich effizienter arbeiten -Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Verbandskläranlage (nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten, da die Gemeinde Baindt hier Teil eines Zweckverbands ist) -Prüfen, ob Nutzung der Abwärme des zufließenden Abwassers möglich ist (siehe Projekt im Rahmen der Landesgartenschau in Wangen) Maßnahmenbeschreibung Beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental werden fortlaufend Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umgesetzt. So wurde im Klärwerk in Berg in den letzten Jahren eine neue, wesentlich effizientere Belüftung des Klärbeckens installiert. Da viele der Pumpen bereits seit 1975 in Betrieb sind, werden diese nach und nach durch neue, effizientere und leistungsfähigere Pumpen ersetzt. Auch die Beleuchtung wurde dort, wo öfters Licht benötigt wird, bereits größtenteils auf LED umgerüstet. In den kommenden Jahren sind hier weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung angedacht, u. a. der Einbau weiterer neuer Pumpen. Zudem wurden Maßnahmen umgesetzt, um die Energieproduktion aus Klärgas weiter zu steigern. Es wird schon heute ein Großteil des benötigten Stroms selbst aus Klärgas erzeugt, der für den Betrieb des Klärwerks benötigt wird. Hinsichtlich der Reinigungsqualität ist das Verbandsklärwerk bereits jetzt gut aufgestellt. Für die kommenden Jahre ist zudem der Bau einer 4. Reinigungsstufe geplant, um zukünftig die derzeit noch nicht vollständig entfernbaren Medikamentenreste aus dem Abwasser weitgehend beseitigen zu können. Um die Auslastung und damit auch die Effizienz dieser Anlage zukünftig weiter zu erhöhen, ist angedacht, die Ortschaft Fronhofen ebenfalls ans Berger Klärwerk anzuschließen, was voraussichtlich 2025 umgesetzt werden könnte. Der Fokus bei den Maßnahmen in der Gemarkung Baindt liegt auf der Ersetzung alter Pumpen durch neue, und sehr viel effizientere Pumpen für Pumpwerke und Regenüberlaufbecken. 73 verantwortliche / zu beteiligende Akteure Abwasserzweckverband Mittleres Schussental zusammen mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende Kostenschätzung der Maßnahme abhängig von umgesetzten Maßnahmen geplante Umsetzung fortlaufend Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von umgesetzten Maßnahmen Ergänzende Hinweise Zur Prüfung weiterer Maßnahmen bedarf es einer genauen Kenntnis des Stromverbrauchs einzelner technischer Gerätschaften bereits umgesetzte Maßnahmen Verbandsklärwerk in Berg: ➢ 2022: Außerbetriebnahme Filtratwasserbehandlung durch Optimierung der Dosierung des Prozesswassers und eines geringeren Ammoniakgehalts im Wasser (seit Papierfabrik Mochenwangen außer Betrieb ist) ➢ teilweise Umrüstung der Beleuchtung auf LED (überall dort, wo diese öfters in Betrieb ist) ➢ Einbau einer deutlich effizienteren Belüftung mit 0,035 kWh Stromverbrauch, statt 0,1 kWh in der Vergangenheit ➢ Einbau von neuen, effizienteren und leistungsfähigeren Pumpen (fortlaufender Prozess, da momentan noch viele Pumpen von 1975 verbaut sind) ➢ Vorklärbecken: Einbau leistungsfähigerer Pumpen, um Klärschlamm von dort schneller in den Faulturm transportieren zu können (dadurch mehr Klärgasproduktion möglich) 74 4) Handlungsfeld: kommunaler Fuhrpark Die aus den Energie- und Kraftstoffverbräuchen des gemeindeeigenen Fuhrparks resultierenden Treibhausgasemissionen, sind im Verhältnis zu den aus Wärme und Strom, ohne den Strom der Elektrofahrzeuge, resultierenden Emissionen, relativ gering. Über die Umsetzung bestimmter Einzelmaßnahmen können die Verbräuche und Treibhausgasemissionen allerdings weiter reduziert werden. Wichtig ist dabei vor allem eine schrittweise Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf emissionsärmere Fahrzeuge. Mittels höherer Effizienz, also geringeren Verbräuchen sowie alternativen Antriebsformen, ist eine Verringerung der Verbräuche und eine Emissionsminderung möglich. Die Gemeinde Baindt besitzt mittlerweile drei Elektrofahrzeuge. So sind sowohl der Dienstwagen des Rathauses, als auch zwei Fahrzeuge des Bauhofs bereits rein elektrisch angetrieben und werden auch ausschließlich mit Ökostrom geladen. Zukünftig ist im Rahmen der Sanierung von Bauhof und Feuerwehr denkbar, dass diese Elektrofahrzeuge überwiegend mit PV-Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage geladen werden. Speziell bei den Spezialfahrzeugen von Bauhof und Feuerwehr, werden kurz- bis mittelfristig vermutlich weiterhin die meisten Fahrzeuge Dieselfahrzeuge sein. Daher ist hier zukünftig zu prüfen, ob für deren Betrieb deutlich emissionsärmere synthetische Kraftstoffe (sogenannte e- Fuels) verwendet werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass diese in größeren Mengen und zu erschwinglichen Preisen am Markt verfügbar sind. Die Expertenmeinungen, ob dies wirklich in den nächsten Jahren so kommen wird, gehen allerdings derzeit noch weit auseinander, weshalb deren Verwendung nicht realistisch einschätzbar ist. Um die Kraftstoff- und Energieverbräuche zu reduzieren, ist neben einer entsprechenden Effizienz und Antriebsart der Fahrzeuge, stets auch eine angepasste und sparsame Fahrweise nötig. Über entsprechende Tipps, aber vor allem über Schulungen zu einer sparsamen Fahrweise, könnten die Kraftstoff- und Energieverbräuche des Fuhrparks merklich verringert werden. Speziell für Personen, die häufiger mit Fahrzeugen aus dem kommunalen Fuhrpark unterwegs sind, ist eine solche Schulung besonders wichtig. Solche Schulungen haben dabei nicht nur einen positiven Effekt für die Verwaltung, sondern kommen den teilnehmenden Personen selbstredend auch im privaten Bereich zu Gute. 75 A) investive Maßnahmen Bereich 4) kommunaler Fuhrpark Maßnahme Umstellung des Fuhrparks auf „emissionsfreie“ / emissionsarme Fahrzeuge Teilmaßnahme -zukünftig: Verwendung synthetischer Kraftstoffe bei Verbrennerfahrzeugen prüfen Maßnahmenbeschreibung Um den Treibhausgasausstoß der Fahrzeuge des kommunalen Fuhrparks zu verringern, ist eine Anschaffung von „emissionsfreien“ / emissionsarmen Fahrzeugen (Elektrofahrzeuge, Hybrid, Wasserstofffahrzeuge) bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen zu prüfen. Bei Spezialfahrzeugen (Bauhof, Feuerwehr) stehen kurz- bis mittelfristig für viele Fahrzeugtypen jedoch kaum bezahlbare emissionsarme Alternativen zur Verfügung. Verbrennerfahrzeuge sind daher zukünftig mit synthetischen Kraftstoffen zu betreiben, sofern diese in größeren Mengen und zu bezahlbaren Preisen am Markt verfügbar sind. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Finanzverwaltung, Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) je nach Fahrzeug geplante Umsetzung fortlaufend Treibhausgaseinsparpotenzial 80 bis 90 Prozent möglich ergänzende Hinweise -bei Neuanschaffung von Fahrzeugen emissionsarme Alternativen prüfen, da sonst Kosten-Nutzen-Verhältnis (Fuhrpark nur für kleinen Anteil der Emissionen von Baindt verantwortlich) nicht gegeben + erhebliche Treibhausgasemissionen beim Bau neuer Fahrzeuge -ab 2035: Verbot Verkauf neuer Verbrennerfahrzeuge in der EU möglich Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) diverse Förderprogramme zu „emissionsfreien“ E- Fahrzeugen (teils kaum erreichbare Voraussetzungen) 76 B) gering-Investive Maßnahmen Bereich 4) kommunaler Fuhrpark Maßnahme Vermittlung einer sparsamen Fahrweise Teilmaßnahmen -Schulung (Spritspartraining/Schulung E-Fahrzeuge) -Tipps zur sparsamen Fahrweise Maßnahmenbeschreibung Selbst die sparsamsten und umweltfreundlichsten Fahrzeuge, können bei falscher Fahrweise noch unnötig viel Kraftstoff bzw. Strom benötigen. Daher ist es wichtig, zu vermitteln, wie sparsam gefahren werden kann. Entsprechende Fahrtrainings sind prinzipiell für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sinnvoll, da diese auch privat und auf dem Weg zur Arbeitsstätte nützlich sind. Personen, die besonders häufig dienstlich mit Fahrzeugen unterwegs sind, sind hier jedoch vorrangig zu berücksichtigen. Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) 70 bis 150 Euro pro Person für ein einstündiges bis vierstündiges Spartraining geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial bis zu 25 Prozent bei angepasster Fahrweise möglich ergänzende Hinweise Beim Bauhof gibt es noch einige Dieselfahrzeuge mit teils sehr hohen Verbräuchen. Emissionsarme Spezialfahrzeuge sind zudem voraussichtlich erst mittel- bis langfristig marktreif. Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 77 5) Handlungsfeld: Dienstreisen Im Rahmen der Datenerfassung im Mobilitätsbereich ist es so, dass eine exakte Abgrenzung zwischen dem kommunalen Fuhrpark und den Dienstreisen mitunter schwierig ist. Der Einfachheit halber zählen daher alle Dienstfahrten und Dienstreisen, welche mit Fahrzeugen aus dem Fuhrpark der Gemeinde unternommen worden, zum kommunalen Fuhrpark. Alle Fahrten mit Privat-PKWs sowie dem ÖPNV in Form von Bus und Bahn, zählen hingegen zu den Dienstreisen. Die hier genannten Maßnahmen tragen aber ebenso mit dazu bei, den Energie- und Kraftstoffverbrauch des kommunalen Fuhrparks zu verringern und könnten deshalb genauso im Handlungsfeld kommunaler Fuhrpark mitbetrachtet werden. Allgemein sind in der Verwaltung der Gemeinde Baindt Dienstreisen, unabhängig von deren Abgrenzung, lediglich für einen sehr geringen Teil der Treibhausgasmissionen verantwortlich. Es gibt allerdings einige Maßnahmen, die dazu beitragen können, diese ohnehin geringen Emissionen weiter zu reduzieren. Zur verbindlichen Regelung von Dienstreisen ist eine entsprechende Dienstanweisung durch die Verwaltung zu erstellen. Im Rahmen dieser Dienstanweisung ist verbindlich zu regeln, dass für Dienstfahrten der ÖPNV zu nutzen ist, sofern dies ohne erheblichen zeitlichen Mehraufwand möglich ist und die Erreichbarkeit des Termins damit weiterhin gegeben ist. Sollte dies nicht möglich sein, könnte alternativ auch der Dienstwagen der Gemeinde genutzt werden, da es sich hier um ein Elektrofahrzeug handelt, welches ausschließlich mit Ökostrom geladen wird. Auf eine Fahrt mit Privatfahrzeugen sollte hingegen zukünftig weitgehend verzichtet werden. Bei kürzeren Strecken ist stets zu prüfen, ob diese nicht auch mit dem Rad oder zu Fuß zurückgelegt werden können. Außerdem sollte in einer solchen Dienstanweisung festgehalten werden, dass bei Fahrten mehrerer Personen aus der Verwaltung zum gleichen Ziel entsprechend Fahrgemeinschaften zu bilden sind. Der Pendlerverkehr ist nicht Teil der Kernbilanz der Verwaltung und wird aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwands sowie einer nicht durchsetzbaren Verpflichtung zur Datenherausgabe nicht explizit erfasst. Treibhausgasemissionen entstehen beim Pendlerverkehr aber natürlich trotzdem. Daher ist seitens der Verwaltung zu prüfen, wie Anreize zur Nutzung klimaschonender Verkehrsmittel gesetzt werden können. Denkbar wären hier beispielsweise die Einführung eines Jobradmodells oder ein Arbeitgeberzuschuss zum 49 Euro-Ticket. Ein Bonusprogramm zur betrieblichen Gesundheitsförderung, welches unter anderem auch den Pendlerverkehr mit dem Fahrrad von und zur Arbeitsstätte mitberücksichtigt, gibt es bereits seit 2022. Dieses liefert seither einen zusätzlichen Anreiz zur klimaschonenden Fortbewegung. 78 A) nicht-Investive Maßnahmen Bereich 5) Dienstreisen Maßnahme Anreize bzw. Regelungen zur Nutzung klimaschonender Fortbewegungsmittel im Pendlerverkehr und bei Dienstfahrten / Dienstreisen Teilmaßnahmen - Dienstanweisung Benutzung Bahn / Bus, Fahrrad bzw. Dienstwagen (E-Fahrzeug) - Einführung Jobradmodell prüfen - Arbeitgeberzuschuss bei 49 Euro-Ticket prüfen / Jobticket -Ergänzung Fußverkehr in Konzeption Gesundheitsförderung denkbar Maßnahmenbeschreibung Mittels Dienstanweisung zu Dienstfahrten kann geregelt werden, dass diese mit dem ÖPNV (Bus / Bahn) oder dem Dienstwagen (E-Auto) zu absolvieren sind. Kurzstrecken unter fünf Kilometer sollten mit dem Dienstrad oder zu Fuß zurückgelegt werden, sofern dadurch kein erheblicher zeitlicher Mehraufwand entsteht. Was als erheblicher Zeitmehraufwand gilt, ist im Rahmen der Erstellung einer entsprechenden Dienstanweisung festzulegen. Zudem ist auch die zeitliche Erreichbarkeit von Terminen zu gewährleisten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme n. v. geplante Umsetzung fortlaufend Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von gewähltem und damit ersetztem Verkehrsmittel ergänzende Hinweise -Zusatzkriterium bei ÖPNV: Erreichbarkeit gegeben (Anschluss ÖPNV, vertretbarer zeitlicher Rahmen) umgesetzt: - Nutzung Mitfahrplattform PENDLA in gesamter Gemeinde (Herbst 2023 bis Ende 2024) - Einführung Konzeption zur betrieblichen Gesundheitsförderung seit 01.09.2022 (Bonus in Höhe von 50 Euro u. a. für alle, die mind. einmal pro Woche mit dem Rad ins Geschäft kommen) - Dienstwagen eSmart (seit 2020) 79 Bereich 5) Dienstreisen Maßnahme Fahrgemeinschaften bilden (siehe Dienstanweisung Dienstfahrten) Teilmaßnahme (n) n. v. Maßnahmenbeschreibung Bei Fahrten mehrerer Personen aus der Verwaltung mit dem PKW zu einem identischen Ziel, sind nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden. Ein entsprechender Hinweis kann in die Dienstanweisung zu den Dienstfahrten mitaufgenommen werden. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme n. v. geplante Umsetzung fortlaufend Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von der Anzahl an Personen und der durch die Fahrgemeinschaft ersetzten PKWs Fördermöglichkeiten n. v. 80 7.4 Denkbare Maßnahmen der kommenden Jahre Nach der ausführlichen Darstellung der Vielzahl möglicher Maßnahmen, dient die folgende Auflistung als kurze Übersicht, welche Maßnahmen relativ kurzfristig bis Ende 2025 umgesetzt werden könnten. Die Maßnahmen sind dabei stets vorbehaltlich entsprechender personeller und finanzieller Ressourcen zu betrachten und sind, sofern dies nicht bereits geschehen ist, auch noch entsprechend vom Gremium zu beschließen. Wenn die angedachten Maßnahmen wirklich zeitnah umgesetzt werden könnten, wären dies enorm wichtige Schritte der Verwaltung in Richtung einer „Klimaneutralität“. 2024 - energetische Sanierung blaues Gebäude Klosterwiesenschule (in Umsetzung bis 2025) - Umgestaltung Dorfplatz mit passiver Beleuchtung (Pollerleuchten) sowie Umrüstung der angrenzenden Straßenlaternen auf LED - neue PV-Anlage blaues Gebäude Klosterwiesenschule (2024 / 2025) 2025 - Umbau Heizzentrale Nahwärmenetz mit zukünftig hohem Anteil von Wärme aus regenerativen Energieträgern wie Holz und Umgebungsluft (Umsetzung geplant 2024 / 2025) - Energetische Sanierung Bauhof / Feuerwehr (Umsetzung angedacht 2024 bis 2025) - Anschluss Bauhof / Feuerwehr an kommunales Nahwärmenetz - Errichtung PV-Anlage Sporthalle (Umsetzung angedacht 2024 / 2025) - Errichtung PV-Anlage Bauhof bzw. Feuerwehr - Beschaffungsrichtlinie zur nachhaltigen Beschaffung - Erstellung von Dienstanweisungen für Energiethemen und Dienstreisen Besonders wichtige Meilensteine, speziell hinsichtlich Energieeinsparungen, sind die bereits in Umsetzung befindliche energetische Sanierung vom blauen Gebäude der Klosterwiesenschule sowie die angedachte Sanierung von Bauhof und Feuerwehrgebäude. Auch die Umstellung der Nahwärmeheizzentrale auf einen hohen Anteil von Wärme aus regenerativen Energieträgern, nämlich Holz in Form von Pellets sowie Umgebungsluft (über eine Wärmepumpe), ist von immenser Bedeutung, da hiermit der Treibhausgasausstoß der Verwaltung erheblich verringert werden könnte. Auch die neuen PV-Anlagen auf den Dächern von Schule, Sporthalle sowie Bauhof bzw. Feuerwehr sind überaus wichtige Maßnahmen, auch wenn sich diese aufgrund der mehrfach geschilderten Gründe in der Kernbilanz nicht auswirken, sehr wohl aber äußerst positiv im Hinblick auf die real entstehenden Treibhausgasemissionen wirken. 81 8 Finanzierung Neben den personellen Ressourcen, sind die finanziellen Ressourcen oftmals der entscheidende Faktor, ob Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können oder vorerst nicht realisiert werden. Entscheidend ist daher ein möglichst zielgerichteter Einsatz der vorhandenen Finanzmittel mit Fokus auf einer Umsetzung besonders effektiv wirkender Maßnahmen. Da besonders wirksame Maßnahmen, wie beispielsweise energetische Sanierungen von Gebäuden oder die Umstellung der Nahwärmezentrale auf überwiegende Verwendung regenerativer Energien, meist auch die kostspieligsten Maßnahmen sind, ist es unmöglich, alle denkbaren Maßnahmen bis zum Zieljahr 2040 umzusetzen. Im vorangegangenen Kapitel wurden daher die besonders wichtigen Maßnahmen bereits ausführlicher beschrieben. Gerade bei Maßnahmen, welche darauf abzielen, dauerhaft Energie einzusparen, sind Kosten allerdings stets relativ zu sehen, da durch eine deutliche Verringerung der Energieverbräuche damit langfristig Energiekosten reduziert werden können. Somit stellen solche Ausgaben eine Investition in die Zukunft dar, die dazu beitragen kann, die laufenden Kosten massiv zu reduzieren. Daneben ist es so, dass speziell Gebäude nach einer bestimmten Zeit zwangsläufig saniert werden müssen, da die Bausubstanz dies schlichtweg erforderlich macht. Aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften sind dann zwangsläufig bestimmte gesetzliche Vorgaben wie bei der Wärmedämmung oder beim Austausch von Heizungen, einzuhalten. Bei der Innenbeleuchtung ist es so, dass mittlerweile kaum noch alternative Leuchtmittelarten zu LEDs produziert werden dürfen, weshalb bei einem Austausch der Beleuchtung ohnehin immer LEDs verbaut werden. Außerdem ist in einige Bereichen auch von einer weiteren Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften auszugehen. Um die anfallenden Kosten tragen zu können, ist stets zu prüfen, ob für die Umsetzung bestimmter Maßnahmen nicht Förderprogramme von Bund oder dem Land Baden- Württemberg existieren. Sofern es entsprechende Förderprogramme gibt, ist daher stets zu prüfen, ob die Gemeinde hier entsprechende Fördermittel beantragen und erhalten kann. Mitunter ist dann die Erreichung eines noch höheren Standards mit Förderung über den gesamten Lebenszyklus sogar günstiger, als wenn immer nur der gesetzliche Mindeststandard angestrebt wird. Wenn die Eigenmittel nicht ausreichen, ist auch eine Finanzierung von Maßnahmen über Contracting möglich, also externe Firmen die auf eigene Kosten Maßnahmen umsetzen und wofür die Gemeinde diesem Unternehmen dann eine jährliche Gebühr bezahlen muss oder sich über längere Zeiträume verpflichtet, deren Strom abzunehmen. Der Vorteil dieses Systems ist, dass so auch teure Maßnahmen, für die mitunter der Gemeinde das Geld fehlt, schnell umgesetzt werden können. Da solche Firmen aber natürlich auch gewinnorientiert sind, ist es so, dass diese so etwas nur machen werden, wenn 82 damit Geld verdient werden kann. Sofern also die Gemeinde Baindt Maßnahmen selber finanzieren kann, sollte auf ein solches Modell eher verzichtet werden, da dies die Gemeinde mittel- bis langfristig zumeist erheblich teurer kommt, als wenn solche Maßnahmen selbst finanziert werden. Wie vieles, ist die Erreichung der „Klimaneutralität“ der Verwaltung letztlich auch eine Frage des Geldes. Alle denkbaren Maßnahmen können natürlich selbst bis zum Jahr 2040 nicht umgesetzt werden. Aber eine Umsetzung eines Großteils der wichtigsten Maßnahmen, ist personell und voraussichtlich auch finanziell, durchaus möglich. Entscheidend ist sowieso nicht das Ziel der „klimaneutralen“ Verwaltung als solches, sondern sehr viel mehr die positiven Effekte der einzelnen Maßnahmen auf dem Weg dahin. Wenn die angedachten Maßnahmen der nächsten Jahre umgesetzt werden, ist die Gemeinde Baindt hier bereits auf einem sehr guten Weg. Speziell durch die erzielbaren Energieeinsparungen infolge einer Umsetzung entsprechender Maßnahmen, können zukünftig erhebliche Kosten eingespart werden, wodurch die Energiekosten der Verwaltung dauerhaft reduziert werden können. Das über die Jahre eingesparte Geld, könnte dann wiederum teilweise zur Finanzierung weiterer Maßnahmen verwendet werden. 9 Fortschreibung des Konzepts und Veröffentlichung Für ein Monitoring, ob Maßnahmen den gewünschten Effekt tatsächlich erzielen, ist es notwendig, Energiedaten in regelmäßigen Abständen zu erfassen. Eine jährliche Energiedatenerfassung ist aufgrund gesetzlicher Regelungen des Landes Baden- Württemberg für alle Kommunen sowieso verpflichtend. Überdies hinaus ist auch eine regelmäßige Berechnung der Treibhausgasbilanz der Verwaltung, welche letztlich aus den einzelnen Energieverbräuchen resultiert, wichtig, da so der Fortschritt auf dem Weg in Richtung einer „klimaneutralen“ Verwaltung sichtbar wird. Daher ist angedacht, das Konzept in etwas reduzierter Form regelmäßig fortzuschreiben und darin die entsprechenden Energieverbräuche darzustellen. Die Fortschreibung ermöglicht es zudem, bereits umgesetzte Maßnahmen darzustellen und mögliche Maßnahmen für die Zukunft detaillierter zu beschreiben. Da speziell für Schätzungen von Kosten und Einsparpotenzialen teils weitergehende Untersuchungen erforderlich sind, ermöglicht jede Fortschreibung außerdem eine nochmals genauere Darstellung dieser Inhalte. Da das Grundgerüst des Konzepts mit der vorliegenden Erstfassung steht, ist eine zukünftige Fortschreibung mit sehr viel weniger Zeitaufwand möglich. Bei künftigen Fortschreibungen sollte es dann vor allem um eine Präzisierung und gegebenenfalls Ergänzung möglicher Maßnahmen gehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Konzepten, wo ausschließlich mögliche 83 zukünftige Maßnahmen dargestellt werden, sind im Konzept zur „klimaneutralen“ Verwaltung auch bereits umgesetzte Maßnahmen enthalten. Je mehr Maßnahmen umgesetzt sind, umso mehr Raum werden die abgeschlossenen Maßnahmen darin einnehmen, was speziell im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Verwaltung im Kilmaschutz von immenser Bedeutung ist. Um die Vorbildfunktion der Verwaltung nach außen transportieren zu können, ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit sich über das Konzept und dessen Inhalte informieren kann. Daher ist eine Veröffentlichung des vollständigen Konzepts auf der Internetseite der Gemeinde zwingend erforderlich. Die bereits auf der Gemeindehomepage existierende Rubrik zur „klimaneutralen“ Verwaltung soll zukünftig aber nicht nur einer Veröffentlichung des Konzeptes dienen, sondern überdies hinaus auch wichtige Meilensteine in Richtung einer „Klimaneutralität“ der Verwaltung abbilden. Einer der Hauptzwecke des vorliegenden Konzepts ist es daher, die Öffentlichkeit über abgeschlossene und zukünftig denkbare Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verwendung regenerativer Energien der Gemeindeverwaltung zu informieren und damit den Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Unternehmen und Organisationen als positives Vorbild zu dienen. Da aus der Theorie unbedingt Praxis werden soll, dient das Konzept als Leitfaden mit konkreten Maßnahmenvorschlägen für Verwaltung und Gremium. Entscheidend ist aber letztlich nicht das Konzept selbst, sondern viel mehr das, was praktisch daraus wird. 10 Fazit Das Land Baden-Württemberg strebt das äußerst ambitionierte Ziel einer „Klimaneutralität“ bis zum Jahr 2040 an. Um dieses Ziel in der Praxis erreichen zu können, benötigt es einen Beitrag aller, von der öffentlichen Hand über Unternehmen bis hin zu den privaten Haushalten. Angesichts bereits heute spürbarer Folgen des Klimawandels und zukünftig erwartbarer nochmals deutlich extremerer Auswirkungen, ist ein entschlossenes Handeln zur Verringerung der Energieverbräuche sowie zur erfolgreichen Energiewende mit Strom und Wärme aus vollständig regenerativen Quellen schlichtweg alternativlos. Kommunen selbst sind zwar lediglich für einen sehr kleinen Teil der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich, allerdings kommt diesen aufgrund ihrer allgemeinen Vorbildfunktion eine besondere Schlüsselrolle im Klimaschutz zu. Die Baindter Verwaltung ist sich dieser Vorbildfunktion vollends bewusst und hat daher bereits in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt. Außerdem war die Gemeinde Baindt Vorreiter bei der Schaffung eines eigenen Nahwärmenetzes, an das bereits heute ein Großteil der kommunalen Gebäude angeschlossen ist. Mit der geplanten Erweiterung dieses Netzes werden hier zukünftig noch weitere kommunale und private Gebäude mitangeschlossen. Darüber hinaus soll der Energiemix der Heizzentrale vom derzeit noch 84 reinen Erdgasbetrieb auf einen Betrieb mit einem hohen Anteil regenerativer Energie (Holz und Umgebungsluft) umgestellt werden, wozu die Heizzentrale entsprechend umgebaut wird. Besonders deutlich werden die Klimaschutzbemühungen der Verwaltung daran, dass die Gemeinde Baindt 2021 eine der ersten Kommunen in Deutschland war, welche zusammen mit den Nachbargemeinden Baienfurt und Berg eine eigene Personalstelle für die „klimaneutrale“ Verwaltung geschaffen hat. In der Zwischenzeit haben einige Kommunen, vor allem in Baden-Württemberg, ähnliche Personalstellen geschaffen. Allerdings sind dies meistens deutlich größere Kommunen. Mit dem nun vorliegenden Konzept gehört die Gemeindeverwaltung in Baindt zu den ersten Kommunen, die ein eigenes Konzept zur „klimaneutralen“ Verwaltung erstellt haben. Der Fokus des Konzepts liegt dabei auf möglichen Maßnahmen, welche dazu beitragen könnten, das angestrebte Ziel einer „Klimaneutralität“ der Verwaltung bis zum Zieljahr zu erreichen. Um das Ziel einer „klimaneutralen“ Verwaltung bis 2040 erreichen zu können, bedarf es zukünftig einer Umsetzung zahlreicher weiterer Einzelmaßnahmen, die auf eine Verringerung der Energieverbräuche und eine überwiegende Verwendung regenerativer Energien abzielen. Da die Verwaltung eine Vielzahl wichtiger Aufgaben zu erfüllen hat, kann stets nur ein Teil der möglichen Maßnahmen zeitnah und vollständig umgesetzt werden. Wenn jedoch die wichtigsten Maßnahmen bis 2030 größtenteils umgesetzt werden könnten, so wären dies schon immens wichtige Schritte in Richtung des angestrebten Ziels. Im Bereich der Wärmedämmung und Wärmeversorgung ist Baindt mit den derzeit laufenden sowie den geplanten Maßnahmen der kommenden Jahre bereits auf einem sehr guten Weg. Im Bereich der Straßenbeleuchtung liegt der Stromverbrauch schon heute auf einem sehr niedrigen Niveau, da in der Vergangenheit schon ein Großteil der Lampen auf LED umgerüstet wurden und außerdem die Leuchtzeiten möglichst kurzgehalten werden. Nichtsdestotrotz bleibt der Weg hin zu einer „klimaneutralen Verwaltung“ langwierig und schwierig. Ob wirklich bis 2040 eine „Klimaneutralität“ erreicht werden kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nur mutmaßen. Sicher ist nur, dass eine Zielerreichung bis zum Jahr 2040 ein äußerst ambitioniertes Ziel darstellt. Das Anstreben eines früheren Zieljahrs als 2040 ist in der Baindt derzeit nicht vorgesehen, da bereits dieses Zieljahr sehr ambitioniert ist und auch da das Erreichen früherer Zieljahre allenfalls über den Kauf von Treibhausgaszertifikaten möglich ist. Der Baindter Verwaltung geht es aber darum, die Treibhausgasemissionen der Verwaltung real und für alle nachvollziehbar zu verringern. Eine Kommune kann ihre Vorbildfunktion nur dann ernsthaft erfüllen, wenn diese ehrlich zu sich selbst ist. Real vorhandene Emissionen mit Zertifikaten zu kompensieren, ist daher eher fragwürdig, zumal spätestens ab 2040 auch seitens des Leitfadens zur klimaneutralen Verwaltung eine Anrechnung von Zertifikaten verboten ist. 85 Weitere Faktoren, welche es erschweren, das Jahr der möglichen Zielerreichung realistisch einschätzen zu können, sind die teils kaum nachvollziehbaren Vorgaben des Leitfadens zur klimaneutralen Verwaltung. Nach diesen Vorgaben bestimmen teils auch externe und von der Gemeinde selbst kaum beeinflussbare Faktoren die Erreichung dieses Ziels maßgeblich mit. Nur wenn die Energiewende auf Bundesebene tatsächlich rechtzeitig gelingt, sinkt der besonders relevante Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix deutlich ab und damit auch alle aus Stromverbräuchen resultierenden Treibhausgasemissionen. Auch wenn es hierfür derzeit keine Anzeichen gibt, so ist nicht ausgeschlossen, dass die Vorgaben zukünftig so angepasst werden, dass eigenerzeugter und selbst verwendeter Strom auch in der Kernbilanz als solcher bilanziert werden darf, unabhängig vom Emissionsfaktor des bundesweiten Strommix. Ein weiterer nicht selbst beeinflussbarer Faktor ist die technische Entwicklung. So können heute als Technologie der Zukunft geltende Lösungen in 10 bis 15 Jahren schon als veraltet oder nicht mehr zeitgemäß gelten. In anderen Bereichen ist die technische Entwicklung teils noch gar nicht so weit, dass es hier schon wirklich nachhaltige und bezahlbare Alternativen gibt. Diese und weitere Faktoren sind von der Gemeinde Baindt nicht beeinflussbar, haben aber alle einen Einfluss darauf, ob das angestrebte Zieljahr tatsächlich erreicht werden kann oder das Ziel erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht wird. Trotz der großen Unsicherheiten, was die Zukunft letztlich bringt und ungeachtet davon, wie erreichbar eine „klimaneutrale“ Gemeindeverwaltung nach den Vorgaben des Leitfadens in Baindt bis zum Jahr 2040 tatsächlich ist, spielt dies letztlich alles aber nur eine untergeordnete Rolle. Denn der Weg in Richtung einer „klimaneutralen“ Verwaltung ist das eigentliche Ziel. Jede einzelne umgesetzte Maßnahme, welche dazu beträgt, den Energiebedarf der Verwaltung zu verringern sowie mehr regenerative Energie zu nutzen, trägt zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Verwaltung bei und ist daher wichtig. Somit ist jeder Schritt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das vorliegende Konzept liefert dabei Ideen und Anregungen zu verschiedenen möglichen Maßnahmen, um dem angestrebten Ziel schrittweise näher zu kommen. Entscheidend ist jedoch einzig und allein, welche wirksamen Einzelmaßnahmen tatsächlich bis zum Jahr 2040 verwirklicht werden. 86 Literaturverzeichnis Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (2021): Bundes-Klimaschutzgesetz. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/KSG.pdf, 06.02.2024, Berlin, S. 1 - 10. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (2021): Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). URL: https://www.bmuv.de/gesetz/bundes- klimaschutzgesetz, 06.02.2024, Berlin. Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg [Hrsg.]; Rechensteiner, Eva; Hertle, Hans (2023a): Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg. URL: https://www.kea- bw.de/fileadmin/user_upload/Kommunaler_Klimaschutz/Wissensportal/Klimaneutrale_Verwal tung/Leitfaden_Klimaneutrale_Kommunalverwaltung_BaWue_KEA- BW_ifeu_UEberarbeitung_Mai2023.pdf, 20.03.2024, Heidelberg, S. 5 - 35. Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg [Hrsg.]; (2023b): BICO2 BW Verwaltung, Version 2.0. URL: https://www.kea-bw.de/kommunaler- klimaschutz/angebote/co2-bilanzierung, 20.03.2024, Heidelberg. Landtag von Baden-Württemberg (2023): Gesetzesbeschluss des Landtags. Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften. URL: https://www.landtag- bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4015_D.pdf, Drucksache 17 / 4015, 06.02.2024, Stuttgart, S. 1 - 23. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (2023): Gesetzlicher Rahmen. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden- Württemberg. URL: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in- bw/klimaschutz-und-klimawandelanpassungsgesetz-baden-wuerttemberg, 06.02.2024, Stuttgart. Umweltbundesamt Dessau-Roßlau [Hrsg.] (2021): Treibhausgasneutralität in Kommunen. URL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/2021-03- 24_factsheet_treibhausgasneutralitaet_in_kommunen.pdf, 13.02.2024, Dessau-Roßlau, S. 1 - 9. 87 Umweltbundesamt Dessau-Roßlau [Hrsg.] (2023a): Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen. URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt- wirtschaft/gesellschaftliche-kosten-von-umweltbelastungen#gesamtwirtschaftliche- bedeutung-der-umweltkosten, 05.01.2024, Dessau-Roßlau. Umweltbundesamt Dessau-Roßlau [Hrsg.] (2023b): Strom und Wärmeversorgung in Zahlen. URL:https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energieversorgung/strom- waermeversorgung-in-zahlen#Kraftwerke, 20.03.2024, Dessau-Roßlau. 88 Abkürzungsverzeichnis BHKW = Blockheizkraftwerk CO2 = Kohlenstoffdioxid CO2e = CO2-Äquvivalent, dies ist eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase. Dieser Index drückt die Erwärmungswirkung einer bestimmten Menge eines Treibhausgases über einen festgelegten Zeitraum im Vergleich zu derjenigen von CO₂ aus. kWh = Kilowattstunden ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr THG = Treibhausgas PV = Photovoltaik 89 Anlagen Anlage 1: relevante Emissionsfaktoren für die Berechnung (in kg/kWh Endenergie) inkl. Äquivalente und Vorkette sowie Umrechnungsfaktoren von Brennwert auf den Heizwert (Quelle für Emissionsfaktoren: Institut für Energie- und Umweltforschung (2023b): BICO2 BW Verwaltung, Version 2.0) Der Umrechnungsfaktor vom Brennwert zum Heizwert Hi beträgt (Wert durch entsprechenden Faktor dividieren): bei Heizöl 1,06 bei Erdgas 1,11 bei Holz 1,08 2021 Quelle Strom 0,472 IFEU 2023 Heizöl 0,318 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Erdgas 0,247 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Holz 0,022 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0, UBA 2022 Benzin fossil 0,322 IFEU 2023 Diesel fossil 0,327 IFEU 2023 Erzeugung Quelle Heizöl 0,311 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Erdgas 0,233 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Nah-/Fernwärme - überwiegend Erdgas BHKW 0,150 IFEU 2023 Erneuerbare Stromerzeugung Quelle Photovoltaik 0,056 Gemis 4.94, Gemis 5.0, UBA 2021, UBA 2022 Klärgas/Deponiegas 0,055 UBA 2021, UBA 2022 90 Anlage 2: Berechnung des Baindter Gemeindeanteils am Gesamtstromverbrauch der Verbandskläranlage in Berg 2021 Anlage 3: Berechnung Klimafaktor 2021 mit monatlichen Gradtagzahlen DWD-Station Weingarten (Quelle: Deutscher Wetterdienst 2021 bis 2022; URL: https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/derived_germany/techn/monthly/heating _degreedays/hdd_3807/historical/) Monatsgradtage 2021 Mittelwert 2011-2020 Jan 21 622,0 589,0 Feb 21 471,6 529,2 Mrz 21 471,6 448,2 Apr 21 389,9 288,2 Mai 21 282,4 170,8 Jun 21 10,6 45,2 Jul 21 0,0 17,2 Aug 21 39,7 20,4 Sep 21 80,7 129,9 Messfehler (Wert 2022 verwendet) Okt 21 352,5 314,5 Nov 21 494,7 444,5 Dez 21 538,9 555,0 3754,6 3552,1 Klimafaktor 2021 (Summe Mittelwerte / Summe Monatsgradtage 2021) 0,946 AZV Mittleres Schussental Berg (Strom Kläranlage) kWh MWh Strombezug von außen (Netzbezug) 116.355,0 116,4 Eigenverbrauch Strom BKHW (Klärgas) 499.629,0 499,6 Stromverbrauch gesamt 2021 615.984,0 616,0 Stromerzeugung BHKW (kWh/a) 548.530,0 Anteil Stromverbrauch Gemeinde Baindt 238.035,66 238,04 davon Anteil Strombezug von außen 44.963,25 45,0 davon Anteil Eigenverbrauch Klärgas 193.072,42 193,1 gebührenfähiges Abwasser Baindt in Kubikmeter 217.190 Summe gebührenfähiges Abwasser in Kubikmeter 562.040 Anteil Gemeinde Baindt in Prozent 38,64 Quelle: Abwasserzweckverband Mittleres Schussental AMS 2022 und Betriebskostenabrechnung 2022 91 Anlage 4: Übersicht Verbräuche kommunaler Fuhrpark 2021 Baujahr Treibstoff Fahrleistung 2021 in km Kraftstoffverbrauch 2021 in Liter Verwaltung Smart forfour 2020 Elektro 1.201 siehe Strom Rathaus Bauhof VW Transporter 2011 Diesel 5.851 568,46 MAN LKW über 12t 2011 Diesel 3.091 1516,12 Geräteträger Lindner Unitrac 2018 Diesel 3.913 1987,69 VW Pritschenwagen 2002 Diesel 5.552 586,61 Kramer Schaufellader 2005 Diesel 261,1 1020,26 Zugmaschine Schlepper New Holland 2006 Diesel 256 1073,61 Zugmaschine New Holland 2010 Diesel 258,7 512,14 Lieferwagen MB Vito 109 CD 2005 Diesel 2.072 251,2 VW Caddy 2008 Diesel 2.593 271,25 Nissan e-NV 200 2019 Elektro 3.720 siehe Strom Bauhof MAN Steiger (Anteil jeweils 50 % Gemeinde Baindt und Gemeinde Baienfurt) 2010 Diesel n. e. 173,33 Feuerwehr MAN LF 16 (230 PS, 9 Sitze) 1992 Diesel 197 127,61 MAN TGE 4.180 MTW (9 Sitze, Euro 6) 2019 Diesel 1700 264,8 92 MAN LF 10 (220 PS, 9 Sitze) 2006 Diesel 298 139,2 Trinkwasserzweckverband Baienfurt-Baindt (Anteil Gemeinde Baindt 40 %) Nissan Van ZVWV 2014 Diesel n. e. 454,20 VW Bus T5 2012 Diesel n. e. 381,91 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Berg (anteilig auf Gemeinden aufgeteilt – Anteil Gemeinde Baindt 38,64 %) VW T5 2008 Diesel 7.000 270,5[mehr]
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