Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Rathaus mit Mohn
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "aktuelles".
Es wurden 284 Ergebnisse in 3 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 284.
Baindt sucht...

Alle aktuellen Stellenanzeigen finden Sie unter Rathaus und Bürgerservice / Stellenanzeigen[mehr]

Zuletzt geändert: 12.06.2025
Konzept_klimaneutrale_Verwaltung_Baindt.pdf

ii Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 Impressum Erstellt durch: Gemeinde Baindt Florian S. Roth Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung – Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Gefördert mit: Mitteln des Landes Baden-Württemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Klimaschutz-Plus - Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm Baindt, den 11.12.2024 iii Vorwort der Bürgermeisterin Baden-Württemberg hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 „klimaneutral“ zu werden. Damit nimmt das Land mit dem angestrebten Ziel eine Vorreiterrolle im Klimaschutz in Deutschland ein. Dieses überaus ambitionierte Ziel lässt sich allerdings nur dann erreichen, wenn wir alle unseren positiven Beitrag hierzu leisten. Uns ist bewusst, dass wir hier vor einer gewaltigen Herausforderung stehen. Aufgrund der bereits heute spürbaren Folgen des Klimawandels, die zukünftig noch heftiger ausfallen werden, ist ein entschlossenes Handeln jedoch alternativlos. Daher nehmen wir als Baindter Kommunalverwaltung diese Herausforderung an. Wir als Verwaltung wollen für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, die ortsansässigen Unternehmen sowie die Baindter Vereine und Organisationen mit gutem Beispiel im Klimaschutz vorangehen. Die beiden Hauptziele sind eine deutliche Reduzierung der Energieverbräuche der Verwaltung und zudem, die weiterhin benötigte Energie zu möglichst großen Teilen aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Gemeinde Baindt hat hierzu bereits in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. So ist die Straßenbeleuchtung in Baindt mittlerweile nahezu vollständig auf LED umgerüstet worden, wodurch deren Stromverbrauch bereits erheblich verringert werden konnte. Bereits im Jahr 2013 wurde auf dem Dach des Rathauses die erste Photovoltaikanlage auf einer kommunalen Dachfläche installiert, die noch immer zuverlässig um die 20.000 kWh Strom im Jahr erzeugt. Im Bereich der Wärmeversorgung hat die Baindt schon vor etlichen Jahren ein eigenes Nahwärmenetz errichtet, an das zahlreiche kommunale Gebäude angeschlossen sind. Dieses momentan rein erdgasbetriebene Wärmenetz soll in den kommenden Jahren auf überwiegend Wärme aus regenerativen Quellen umgestellt werden, die dann auch das Neubaugebiet Fischerareal sowie den Bauhof und das Feuerwehrgerätehaus mit Wärme versorgt. Bereits Anfang nächsten Jahres wird die energetische Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule abgeschlossen, bei der eine weitere Photovoltaikanlage installiert wird. Auch die Gebäude von Bauhof und Feuerwehr werden derzeit umfassend energetisch saniert. Daher sind wir schon jetzt auf einem guten Weg in Richtung „Klimaneutralität“ der Verwaltung, auch wenn es bis zur Zielerreichung trotzdem noch ein weiter und schwieriger Weg bleibt. Da wir die „klimaneutrale“ Verwaltung ernsthaft anstreben, ist mit Florian Sascha Roth seit nunmehr über drei Jahren ein Klimakoordinator für die Gemeinde Baindt tätig, der uns immer wieder daran erinnert, wo wir alle noch sparsamer und verantwortungsvoller mit Energie umgehen können. Für die tägliche Arbeit und speziell für die Erstellung dieses Konzeptes, iv welches mögliche Wege zur Erreichung einer „klimaneutralen“ Verwaltung aufzeigt, bedanke ich mich bei Herrn Roth sehr herzlich. Große Herausforderungen lassen sich niemals im Alleingang bewältigen, weshalb es nicht ohne die Mithilfe aller geht. Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der wir alle unseren Teil beitragen können. Lassen Sie uns gemeinsam bei der Bewältigung dieser immensen Herausforderungen voranschreiten. Wir tun dies nicht nur für uns allein, sondern auch für alle kommenden Generationen. Damit Baindt auch in Zukunft eine lebenswerte Gemeinde bleibt. Ihre Simone Rürup, Bürgermeisterin v Inkrafttreten Das Konzept „Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040“ tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Simone Rürup, Bürgermeisterin vi Vorwort Das Wetter in Deutschland wird stetig unberechenbarer. Von extremen Starkregenfällen mit verheerenden Hochwassern, über heftige und immer häufiger auftretende Stürme, Hagel, bis hin zu extremer Hitze und Dürre. Wetterereignisse wie in den zurückliegenden Jahren gab es in der Vergangenheit zwar immer wieder, aber eben bei weitem nicht mit dieser Häufigkeit und in dieser oftmals extremen Ausprägung. Deshalb ist der letztlich aus einer längerfristigen Veränderung des Auftretens und der Häufigkeit von Wetterereignissen resultierende Klimawandel mit all seinen zumeist negativen Begleiteffekten eine, wenn nicht gar die größte Herausforderung für die Menschheit in den kommenden Jahrzehnten und Jahrhunderten. Der Klimawandel betrifft letztlich alle Lebewesen auf unserem blauen Planeten, auch den Menschen als dessen Hauptverursacher. Da die Erderwärmung gegenüber der vorindustriellen Zeit bereits sehr weit fortgeschritten ist, hilft nur ein rasches und entschlossenes Handeln gegen ein weiteres Fortschreiten des Klimawandels mit dann komplett unvorhersehbaren Folgen für alle Lebewesen und die Umwelt. Die Baindter Verwaltung möchte im Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangehen, weshalb das vorliegende Konzept aufzeigt, was die Verwaltung bereits diesbezüglich in der Vergangenheit getan hat und vor allem, was zukünftig getan werden könnte, um die Energieverbräuche der Verwaltung dauerhaft zu reduzieren sowie Strom und Wärme zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen selbst zu erzeugen und bereitzustellen. Damit die Gemeinde Baindt auch für zukünftige Generationen eine weiterhin lebenswerte Gemeinde bleiben kann, werden heute die entscheidenden Weichen gestellt. Noch ist es für ein entschiedenes und konsequentes Handeln nicht zu spät. Das Konzept soll dabei konkrete Ideen und Anregungen für einen erfolgreichen kommunalen Klimaschutz liefern, wenn auch für detailliertere Angaben teils künftig noch tiefgreifendere Untersuchungen notwendig sind. Entscheidend ist aber weniger die Theorie, sondern viel mehr die Praxis, also was daraus tatsächlich verwirklicht werden kann. Daher ist es eines der vorrangigen Ziele der Verwaltung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten, zahlreiche dieser möglichen Maßnahmen praktisch umzusetzen, wohlwissend, dass aufgrund beschränkter finanzieller und personeller Ressourcen und vieler anderer wichtiger Aufgaben einer Gemeindeverwaltung, niemals alles umgesetzt werden kann. Mit Maßnahmen, wie der Umstellung des Energiemix für das kommunale Nahwärmenetz auf überwiegend regenerative Quellen inklusive Erweiterung dieses Netzes, der energetischen Sanierung vom blauen Gebäude der Klosterwiesenschule, der Sanierung von Bauhof und Feuerwehrgerätehaus sowie der Errichtung neuer PV-Anlagen, befinden sich immens wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz in Umsetzung bzw. werden in den nächsten Jahren umgesetzt. vii Der Kern erfolgreichen Klimaschutzes ist aber stets ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Energie. Schließlich ist Energie überaus kostbar. Daher ist es besonders wichtig, jede und jeden aus der Verwaltung bei diesem Thema mitzunehmen, denn nur, wenn wir alle unseren Beitrag leisten, können dauerhaft große Energiemengen eingespart werden. Mein besonderer Dank gilt daher all meinen Kolleginnen und Kollegen der Baindter Verwaltung (Bauhof, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Klosterwiesenschule und Rathaus), die mit ihrem täglichen Beitrag zum Energie einsparen dazu beitragen, dass wir Schritt für Schritt, Tag für Tag, der „klimaneutralen“ Verwaltung ein kleines Stückchen näherkommen. Ich könnte jetzt große Teile der Verwaltung einzeln aufzählen, da mich nahezu jede und jeder in irgendeiner Weise bei meiner Arbeit und speziell bei der Erstellung des vorliegenden Konzeptes unterstützt hat. Aber ich würde doch immer jemanden vergessen. Daher danke ich Ihnen bzw. euch allen herzlich für die tolle Unterstützung, ohne die das vorliegende Konzept schlichtweg nicht möglich gewesen wäre. Besonders bedanken möchte ich mich bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt, Simone Rürup, für die immens wichtige „Rückendeckung“ und Unterstützung meiner Stelle sowie die Rückmeldung zu den Kernelementen dieses Konzepts. Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Verwaltung ist ambitioniert und weit. Gemeinsam können wir aber alle dazu beitragen, dass dieser Weg trotzdem erfolgreich beschritten wird. Hier ist wirklich der Weg das Ziel, denn jede umgesetzte Maßnahme ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ihr Florian S. Roth Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung viii Inhaltsverzeichnis Vorworte ................................................................................................................................ iii Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................ x Tabellenverzeichnis ............................................................................................................... xi 1 Einführung ...................................................................................................................... 1 1.1 Rahmenbedingungen .............................................................................................. 1 1.1.1 Definition des Begriffs der „Klimaneutralität“ ........................................................ 1 1.1.2 Bundesebene ...................................................................................................... 2 1.1.3 Landesebene ....................................................................................................... 2 1.2 Aufbau des Konzepts .............................................................................................. 3 2 Kurzzusammenfassung des Inhalts ................................................................................. 5 3 Erfassung des Ist-Zustandes in den relevanten Handlungsfeldern .................................. 8 4 Vorgaben zur Bilanzierung und Energiebilanz der Baindter Gemeindeverwaltung für das Jahr 2021 .............................................................................................................................10 4.1.1 Bezugsjahr ..........................................................................................................10 4.1.2 Systematik der Bilanzierung von Treibhausgasen ...............................................11 4.2 Kernbilanz ..............................................................................................................15 4.2.1 Energieverbrauch kommunaler Liegenschaften ..................................................15 4.2.2 Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung .........................................................19 4.2.3 Energieverbrauch der Wasserversorgung und Wasserentsorgung .....................20 4.2.4 Energieverbrauch des kommunalen Fuhrparks ...................................................22 4.2.5 Dienstreisen ........................................................................................................22 4.2.6 Sonstige Bereiche ...............................................................................................23 4.3 Photovoltaikanlagen auf Dächern kommunaler Gebäude .......................................24 4.4 Nebenbilanz ...........................................................................................................25 5 Treibhausgasbilanz ........................................................................................................27 5.1 Kernbilanz ..............................................................................................................27 5.2 Nebenbilanzen .......................................................................................................30 6 Treibhausgasminderungspfad der Gemeinde Baindt .....................................................33 ix 7 Handlungsempfehlungen ...............................................................................................36 7.1 Allgemeine Einführung ...........................................................................................36 7.2 Übersicht der wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen .......................................38 7.3 Maßnahmenkatalog mit Handlungsempfehlungen ..................................................40 7.4 Denkbare Maßnahmen der kommenden Jahre ......................................................80 8 Finanzierung ..................................................................................................................81 9 Fortschreibung des Konzepts und Veröffentlichung .......................................................82 10 Fazit ...........................................................................................................................83 Literaturverzeichnis ..............................................................................................................86 Abkürzungsverzeichnis .........................................................................................................88 Anlagen ................................................................................................................................89 x Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bestandteile der Kernbilanz einer klimaneutralen Verwaltung 13 Abbildung 2: Anteil Stromverbrauch einzelner Gebäude am Gesamtstromverbrauch aller Liegenschaften in Prozent 16 Abbildung 3: Aufteilung Stromverbräuche 2021 nach Verbrauchsart 27 Abbildung 4: Anteil einzelner Bereiche an Gesamttreibhausgasemissionen in Prozent 30 Abbildung 5: Treibhausgasminderungspfad Gemeindeverwaltung Baindt von 2021 bis 2040 33 Abbildung 6: Entwicklung Emissionsfaktor Strom-Mix BRD 1990 bis 2022 34 xi Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 15,16 Tabelle 2: Wärmeverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 17,18 Tabelle 3: Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung 2021 19, 20 Tabelle 4: Stromverbrauch Abwasser Gemeinde Baindt 2021 21 Tabelle 5: Stromverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 25, 26 Tabelle 6: Wärmeverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 26 Tabelle 7: Treibhausgasbilanz Gemeinde Baindt 2021 29 Tabelle 8: Treibhausgasbilanz 2021 mit Einbeziehung der Nutzung von Strom aus Eigenerzeugung 31 Tabelle 9: Klimakostenempfehlungen laut Umweltbundesamt 36, 37 1 1 Einführung Aufgrund der bereits weit fortgeschrittenen Erderwärmung, ist der Klimaschutz eine, wenn nicht gar die zentrale Aufgabe für die gesamte Menschheit. Aufgrund der immensen Bedeutung des Klimaschutzes in der heutigen Zeit, sind konkrete Klimaschutzziele zentraler Gegenstand der Gesetzgebung von Europäischer Union, über den Bund bis hin zum Land Baden-Württemberg. Im folgenden Kapitel wird daher kurz der gesetzliche Rahmen der Klimaschutzziele dargestellt. 1.1 Rahmenbedingungen Das Ziel einer „Klimaneutralität“ bis zu einem bestimmten Jahr ist in Deutschland gesetzlich verankert. Allerdings unterscheidet sich das angestrebte Zieljahr von Bund und Land, weil das Land Baden-Württemberg ein nochmals deutlich ambitionierteres Zieljahr anstrebt. Bevor die unterschiedlichen Zielsetzungen genauer dargestellt werden können, wird vorab erläutert, wie der Begriff der Klimaneutralität in der Wissenschaft beschrieben wird. 1.1.1 Definition des Begriffs der „Klimaneutralität“ Laut der in Deutschland gängigen Definition des Umweltbundesamtes (2021) S. 1 - 9, ist die Klimaneutralität als ein Zustand definiert, bei dem die Aktivitäten des Menschen im Ergebnis letztlich keinerlei Nettoeffekte auf das Klimasystem der Erde haben. Die Netto- Treibhausgasneutralität hingegen bedeutet schlichtweg eine bilanzielle Netto-Null der Treibhausgasemissionen. Das heißt somit, dass, wenn ein ausgeglichenes Verhältnis aus den vom Menschen verursachten Treibhausgasen sowie den durch natürliche Senken der Atmosphäre entzogenen Treibhausgasen vorliegt, dass dann der Zielzustand der Netto- Treibhausgasneutralität erreicht ist. Aus diesem Grund erfordert das nochmals deutlich striktere Ziel der Klimaneutralität ein deutlich ambitionierteres Handeln, da hier neben den Treibhausgasemissionen auch alle anderen Effekte des menschlichen Handels auf das Klima berücksichtigt werden, beispielsweise über Flächenversiegelungen durch Straßen und Siedlungen. Nach der Definition für „klimaneutrale“ Verwaltungen des ifeu-Instituts (2023a) S. 5, gelten Kommunalverwaltungen in Baden-Württemberg dann als klimaneutral, wenn die durch die menschlichen Aktivitäten verursachten Treibhausgase und die durch Senken der Atmosphäre entzogenen Treibhausgase, bilanziell bei null liegen, was bedeutet, dass die Tätigkeiten einer Kommunalverwaltung das Klima nicht beeinflussen dürfen. Die „Klimaneutralität“ von Verwaltungen in Baden-Württemberg ist daher einer Netto-Treibhausgasneutralität gleichzusetzen. 2 Um die Begriffe entsprechend ihrer Definitionen korrekt zu verwenden, wird der Begriff der „Klimaneutralität“ in Bezug auf die Verwaltung daher stets in Anführungszeichen gesetzt, da mit diesem stets eine Netto-Treibhausgasneutralität gemeint ist. Eine Klimaneutralität entsprechend im eigentlichen Sinne ist aufgrund zahlreicher externer Einflussfaktoren, auf welche die Verwaltung kaum direkte Einflussmöglichkeiten hat, schlichtweg nicht erreichbar. 1.1.2 Bundesebene Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung verpflichtet, ambitioniertere Klimaschutzziele anzustreben. Daher wurde am 24. Juni 2021 vom Bundestag eine Änderung des seit Ende 2019 geltenden Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit dem angepassten Gesetz wurde das Zieljahr einer „Klimaneutralität“ des Bundes vom ursprünglichen Jahr 2050 auf das Jahr 2045 vorgezogen. Außerdem ist nun bis zum Jahr 2030, gegenüber dem Jahr 1990, eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent (ehemals 55 Prozent) anzustreben. Bis zum Jahr 2040 sollen die Emissionen in Deutschland um mindestens 88 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden (Bundesministerium der Justiz et al. 2021, S. 1 – 10). Neben dem Erreichen nationaler Klimaschutzziele, soll das Bundes-Klimaschutzgesetz auch eine Einhaltung der Zielvorgaben seitens der Europäischen Union sicherstellen. Basis aller nationalen und internationalen Klimaschutzziele ist dabei stets die Pariser Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden soll. Angestrebt wird dabei sogar das 1,5 Grad Celsius – Ziel, um damit die Auswirkungen des globalen Klimawandels so gering wie nur möglich zu halten (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 2021). 1.1.3 Landesebene Neben der Bundesgesetzgebung zum Klimaschutz, gibt es auch auf Landesebene entsprechende gesetzliche Regelungen. Den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik des Landes setzt dabei das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Das Klimaschutzgesetz ist erstmalig am 31. Juli 2013 in Kraft getreten und wurde seither mehrmals novelliert. Seit der letzten Novellierung im Februar 2023 ist, neben dem Klimaschutz auch die Klimawandelanpassung an die bereits heute unabwendbaren Folgen des Klimawandels, Teil des Gesetzes, weshalb dieses in Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden- Württemberg umbenannt wurde. (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg 2023). 3 Das Landesklimaschutzgesetz enthält konkrete Vorgaben, in welchem Maße der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden sollte. So strebt das Land Baden-Württemberg über eine schrittweise Minderung an, bereits fünf Jahre vor dem Bund, also bis zum Jahr 2040, netto- treibhausgasneutral („klimaneutral“) zu sein. Als Zwischenziel ist vorgegeben, die Summe der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber den Gesamtemissionen von 1990 zu verringern. Um das Ziel des Landes bestmöglich zu unterstützen, sollen die Kommunen ebenfalls bis zum Jahr 2040 eine Netto- Treibhausgasneutralität in den Verwaltungen erreichen. Neben konkreten Zielvorgaben enthält das Gesetz überdies hinaus auch verpflichtende Maßnahmen, wie beispielsweise die Pflicht, auf Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen installieren zu müssen sowie die Pflicht zur Erfassung der Energieverbräuche durch die Kommunen (Landtag von Baden-Württemberg 2023, S. 1 – 23). 1.2 Aufbau des Konzepts Im Übereinkommen von Paris haben sich alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen darauf verständigt, als Ziel die Erderwärmung im globalen Mittel auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Dieses Ziel lässt sich allerdings nur noch dann erreichen, wenn nahezu die gesamte Menschheit einen Beitrag hierzu leistet. Auch die Baindter Gemeindeverwaltung möchte hierzu einen bedeutsamen Beitrag leisten. Die Vision der Verwaltung ist es daher, spätestens bis zum Jahr 2040 „klimaneutral“ zu sein. Das Konzept zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt soll als wichtige Hilfestellung in der Praxis dienen, mit welchen Mitteln das vorrangige Klimaschutzziel der Verwaltung, nämlich eine erhebliche Verringerung der Energieverbräuche, erreicht werden kann. Infolge der verringerten Verbräuche reduzieren sich somit dann automatisch auch die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen deutlich. Als zweites wichtiges Klimaschutzziel der Verwaltung wird angestrebt, die zukünftig weiterhin benötigte Energie möglichst vollständig aus regenerativen Energiequellen zu decken. Nach einer allgemeinen Einführung bezüglich des gesetzlichen Rahmens, werden die wichtigsten Inhalte des Textes zusammengefasst. Anschließend werden die wichtigsten relevanten Maßnahmen der vergangenen Jahre kurz dargestellt und kurz die Ist-Situation eingeordnet. Im vierten Kapitel werden dann die Vorgaben des Leitfadens zur „klimaneutralen“ Verwaltung sowie die Wahl des Basisjahrs erläutert. Im zweiten Teil des Kapitels geht es um eine Darstellung aller Energieverbräuche der Kommunalverwaltung für das Basisjahr 2021. Die Verbräuche werden dabei den fünf vom Leitfaden vorgegebenen Handlungsfeldern zugeordnet. Im fünften Kapitel wird die direkt aus diesen Energieverbräuchen resultierende Treibhausbilanz der Gemeindeverwaltung für 2021 4 dargestellt. Im sechsten Kapitel wird, ausgehend von der Treibhausbilanz der Kommunalverwaltung, ein Treibhausgasminderungspfad bis zum Zieljahr 2040 dargestellt. Dieses Zieljahr ist durch die Landesgesetzgebung für die Baindter Verwaltung bindend. Kapitel sieben ist das wichtigste Kapitel des gesamten Konzepts, denn in diesem Kapitel geht es um ganz konkrete Maßnahmenvorschläge. Nach einer allgemeinen Einführung, werden darin die wichtigsten Einzelmaßnahmen beschrieben, mit denen besonders große Mengen Energie sowie Treibhausgase eingespart werden könnten. Anschließend wird der schematische Aufbau des Maßnahmenkatalogs erläutert. In Form von Steckbriefen werden zahlreiche mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verwendung regenerativer Energien beschrieben. Geordnet nach Handlungsfeldern, werden in den Steckbriefen die wichtigsten Maßnahmen nochmals aufgegriffen und zudem auch viele weitere, ebenfalls wichtige kleinere und größere Maßnahmen beschrieben. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen sollte aufgrund der Dringlichkeit des konsequenten und raschen Handelns im Klimaschutz möglichst zeitnah beginnen. In Baindt ist es so, dass sich einige der besonders wichtigen Maßnahmen bereits in der praktischen Umsetzung befinden. Daher werden zudem kurz denkbare Maßnahmen dargestellt, welche in den kommenden beiden Jahren umgesetzt werden könnten bzw. teilweise auch bereits sicher umgesetzt werden. Im Kapitel acht geht es vorrangig um das Thema der Finanzierung von Maßnahmen, da eine Maßnahmenumsetzung immer nur dann möglich ist, wenn deren Finanzierung sichergestellt werden kann. Um den Baindter Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, lokalen Unternehmen sowie Organisationen aufzuzeigen, was die Verwaltung bereits an Maßnahmen umgesetzt hat und möglicherweise noch zukünftig umsetzen möchte, soll das Konzept nach Möglichkeit mindestens alle zwei Jahre aktualisiert, angepasst und auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden. Auch hinsichtlich des tatsächlichen Effekts der Umsetzung bestimmter Maßnahmen, sowie um Angaben zu möglichen Kosten und Effekten bestimmter Einzelmaßnahmen weiter präzisieren zu können, ist eine regelmäßige Fortschreibung des Konzepts sehr wichtig. Im neunten Kapitel geht es daher um eine mögliche Fortschreibung und Veröffentlichung des Konzepts, also eine Art Ausblick in die nähere Zukunft. Im Schlusskapitel erfolgt eine finale Einordnung der möglichen Erreichbarkeit einer „klimaneutralen“ Baindter Gemeindeverwaltung bis zum Jahr 2040. 5 2 Kurzzusammenfassung des Inhalts In diesem Kapitel werden die wichtigsten Inhalte des vorliegenden Konzepts kurz zusammengefasst. Eine ausführlichere Erläuterung und Darstellung der einzelnen Aspekte erfolgt dann in den folgenden Kapiteln. Die Anforderungen an ein Konzept zu einer „klimaneutralen“ Verwaltung werden vom „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ gestellt. Neben konkreten Vorgaben zur Bilanzierung, legt dieser Leitfaden auch verbindlich fest, welche Bereiche in einem solchen Konzept enthalten sein sollten. Dabei werden grundsätzlich fünf Kernbereiche voneinander abgegrenzt. Dazu zählen die kommunalen Liegenschaften, die Straßenbeleuchtung sowie der Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Weitere zu erfassende Kernbereiche sind der kommunale Fuhrpark und der Bereich der Dienstreisen. Die Gemeinde Baindt hat bereits in der Vergangenheit einige wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz in der Verwaltung umgesetzt, so unter anderem die nahezu vollständige Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LEDs, die Errichtung eines Gebäudewärmenetzes, an welches zahlreiche kommunale Gebäude angeschlossen sind und die Anschaffung dreier Elektrofahrzeuge für Bauhof und Rathaus. Im Bereich der Stromerzeugung gibt es allerdings bisher lediglich auf dem Dach des Rathauses eine kommunale Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 18,975 kWp und eine zu 50 Prozent für die Gemeinde Baindt zählende PV- Anlage mit 22,4 kWp auf dem Dach des DRK-Heims. Daher wird der nach den Vorgaben des Leitfadens anzustrebende Mindestzielwert von 1 kWp Photovoltaikleistung pro 10 qm überbauter Grundfläche, bezogen auf alle Liegenschaften, bisher lediglich zu 2,52 Prozent erreicht. Im Jahr 2021 hatten alle für die Kernbilanz relevanten Gebäude, zu denen laut Vorgaben des Leitfadens alle Gebäude, außer vermietete Gebäude und soziale Wohnbauten zählen, zusammen einen Verbrauch von 176.423 kWh Strom. Über die Hälfte dieses Stroms entsteht als Nebenprodukt der Kraft-Wärme-Kopplung der beiden derzeit noch erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerke im Schulareal, welche für den Betrieb des kommunalen Nahwärmenetzes benötigt werden. An dieses Nahwärmenetz ist ein Großteil der relevanten kommunalen Gebäude angeschlossen. Insgesamt wurden zum Heizen dieser Gebäude und zur Warmwasserbereitung im Basisjahr 963.701 kWh Nahwärme verbraucht. Für die bisher nicht ans Wärmenetz angeschlossenen Gebäude wurden knapp 90.000 kWh Erdgas, 2.200 kWh Heizstrom sowie beim Bauhof, umgerechnet in Heizwert Hi, schätzungsweise 151.200 kWh Trockenholz benötigt. Der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung lag im Jahr 2021 aufgrund des hohen Anteils an LED-Beleuchtung bei insgesamt nur circa 50.000 kWh. Im Bereich der Trinkwasserversorgung 6 wurden für den Betrieb von Hochbehältern, Übergabeschächten sowie dem Baindter Gemeindeanteil am Trinkwasserzweckverband lediglich 8.230 kWh Strom benötigt. Die topographischen Gegebenheiten mit viel natürlichem Gefälle werden dort schon gut ausgenutzt, was den Strombedarf erheblich verringert. So konnte 2020 als Querverbindung eine Wasserleitung vom Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler gebaut werden, welche das natürliche Gefälle so ausnutzt, dass hier seitdem in diesem Bereich keine Pumpen mehr benötigt werden. Deutlich mehr Strom wird allerdings für den Abwassertransport und die Abwasseraufbereitung benötigt. Neben einem Druckkompressor und Regenüberlaufbecken, zählt hierzu auch der Baindter Gemeindeanteil am Stromverbrauch der Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental in Berg. Der Gesamtstromverbrauch im Bereich Abwasser lag 2021 bei 242.891 kWh. Für den Betrieb der Fahrzeugflotte des kommunalen Fuhrparks wurden 9.600 Liter Diesel benötigt. Der Stromverbrauch zum Laden der Elektrofahrzeuge von Rathaus und Bauhof wird nicht separat erfasst, sondern ist Teil des Stromverbrauchs der entsprechenden Gebäude. Außerdem wurden darüber hinaus im Rahmen von Dienstreisen noch 2.225 Kilometer mit Privat-PKWs gefahren. Der aus der benötigten Energie resultierende Treibhausgasausstoß in Form von Kohlenstoffdioxid, Methan, Lachgas und weiteren Gasen mit signifikanter Treibhauswirkung, wird nach den international gültigen Standards des Greenhouse Gas Protocol bilanziert. Daraus ergibt sich für die Baindter Verwaltung 2021 eine Gesamtemission von 425,44 Tonnen Treibhausgas, was im Vergleich zu den Emissionen anderen Kommunen, ein relativ geringer Wert ist. Um die Zielvorgabe des Landes Baden-Württemberg einer „Klimaneutralität“ bis 2040 zu erreichen, bedarf es einer erheblichen Reduzierung der Emissionen um 80 Prozent bis 2030 gegenüber 2020. Ausgehend vom hier gewählten Basisjahr 2021 sollten die Treibhausgasemissionen der Verwaltung jährlich um mindestens 16 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zurückgehen. Für einen erfolgreichen Klimaschutz der Verwaltung ist es letztlich aber weitgehend unerheblich, wie hoch die Energieverbräuche in der Vergangenheit lagen. Viel wichtiger ist es zu wissen, mit welchen Mitteln der Energieverbrauch der Verwaltung zukünftig erheblich verringert werden könnte. Zudem gilt es, die weiterhin benötigte Energie zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen wie Sonnenenergie, Erdwärme, Wärme aus der Umgebungsluft, Wärme aus Grundwasser, Holz sowie vorhandener Abwärme bereitzustellen. Grundsätzlich haben dabei Maßnahmen zur Energieeinsparung, bei denen indirekt über einen verringerten Energiebedarf Emissionen vermieden werden, Vorrang gegenüber Maßnahmen, die einzig auf eine Treibhausgaseinsparung ausgerichtet sind. Der Hauptteil dieses Konzepts widmet sich daher möglichen Maßnahmen, die aufzeigen, wie innerhalb der fünf Kernbereiche Energie eingespart und Treibhausgase vermieden werden könnten. 7 Die wichtigste Maßnahme zur Verringerung des Energiebedarfs im Wärme- und zu geringeren Teilen auch im Strombereich, ist die energetische Sanierung von Gebäuden. Während sich durch eine Verbesserung der Wärmedämmung der Wärmeenergiebedarf erheblich verringern lässt, wird über den Einbau effizienterer LED-Beleuchtung sowie neue effizientere Technik, der Strombedarf von Gebäuden deutlich verringert. Da in einigen Gebäuden, allen voran im Rathaus und der Schenk-Konrad-Halle, bisher nur ein geringer Teil der Beleuchtung auf LED umgerüstet wurde, kann bei diesen Gebäuden über eine vollständige Umrüstung der Innenbeleuchtung noch sehr viel Strom eingespart werden. Neben der Technik, ist stets auch das menschliche Verhalten ein wichtiger Einflussfaktor im Hinblick auf die Entwicklung von Energieverbräuchen. Daher ist eine fortlaufende sowie regelmäßige Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Gebäude zu einem sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Energie ebenfalls wichtig. Die größte Treibhausgaseinsparung infolge der Umsetzung einer Einzelmaßnahme lässt sich erreichen, wenn die bereits beschlossene Umstellung des Nahwärmenetzes vom reinen Erdgasbetrieb auf einen hohen Anteil von Wärme aus Holzpellets sowie einer Hochdruck-Luft-Wasser- Wärmepumpe erfolgt. Darüber hinaus sollen auch der Bauhof und das Feuerwehrhaus zukünftig ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen werden. Um den weiterhin benötigten Strom zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen bereitzustellen, ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen, wie dem blauen Gebäude der Klosterwiesenschule, der Sporthalle und dem Bauhof vorgesehen. Bei der Neuanschaffung von Technik, sollten Geräte mit möglichst hoher Effizienz gekauft werden. Auch ein monatliches Monitoring der Energieverbräuche kommunaler Gebäude kann durch frühzeitigeres Erkennen von Störungen mit zu einer Verringerung der Energieverbräuche beitragen. Um dies zu erleichtern, ist die derzeit noch lückenhafte Zählerstruktur bei Bauhof und Feuerwehrhaus zu ergänzen, sodass zukünftig jedes kommunale Gebäude mindestens einen eigenen Zähler für Strom, Wärme und Wasser hat. Da einzelne Gebäude, wie das Vereinsheim Klosterhof 5, aufgrund ihrer Lage nicht ans Nahwärmenetz angeschlossen werden können, ist hier heizungstechnisch eine Einzellösung umzusetzen, sodass die Wärmeenergie dort künftig ebenfalls aus regenerativen Quellen stammt. Die Teilnahme an regelmäßigen Austauschformaten sowie Schulungen für Energiemanager und Hausmeister, sind weitere mögliche Maßnahmen, da hierüber vom Wissen und den gemachten Erfahrungen anderer Kommunen profitiert werden kann. Bereits umgesetzt wurde in den vergangenen Jahren die Einführung eines Energiemanagements mittels entsprechender Software, welche nun zum Monitoring genutzt wird. Zudem wurden die Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung, welche bereits zu weit über 90 Prozent auf LED umgerüstet wurde, deutlich reduziert, was den ohnehin geringen Stromverbrauch nochmals deutlich verringert hat. 8 Es gibt zudem Maßnahmen, die derzeit bereits umgesetzt werden oder aber in den nächsten ein bis zwei Jahren umgesetzt werden könnten. Neben der derzeit laufenden Sanierung vom blauen Gebäude der Klosterwiesenschule, ist auch die Sanierung von Bauhof und Feuerwehrhaus angedacht, die im Zuge dessen auch ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Die Umstellung des Nahwärmenetzes auf einen Energiemix aus überwiegend regenerativen Quellen wurde bereits geschildert. Außerdem sind, aufgrund der PV-Pflicht in Baden-Württemberg, auf dem blauen Gebäude der Klosterwiesenschule und einem der Gebäude des Bauhofs neue Photovoltaikanlagen zu errichten. Um die vorgesehene Wärmepumpe für die Nahwärmezentrale überwiegend mit eigenem PV-Strom versorgen zu können, soll zudem eine große PV-Anlage auf dem Dach der Sporthalle errichtet werden. Umsetzbar sind diese möglichen Maßnahmen nur dann, wenn hierfür ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen vorhanden sind. Speziell bei Maßnahmen, die sich nicht oder aber erst nach sehr langer Zeit durch die eingesparte Energie amortisieren, ist daher neben einer Finanzierung mit Eigenmitteln (Eigenkapital, Kredite), mitunter auch eine Finanzierung über Contracting denkbar. Dieses Konzept soll zukünftig als Praxishilfe dienen, wie die Verwaltung in Baindt ihre Energieverbräuche und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen erheblich verringern könnte. Um die tatsächliche Wirkung der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zu überprüfen, sowie um Angaben zu möglichen Kosten und erzielbaren Einsparungen weiter präzieren zu können, ist es angedacht, dieses Konzept mindestens alle zwei Jahre fortzuschreiben. Zukünftige Fortschreibungen, sollen neben einer Anpassung an neue Entwicklungen und Technologien, daher vermehrt dem Monitoring dienen. Da die Verwaltung in Baindt ein Vorbild für alle Bürgerinnen und Bürger, lokale Unternehmen, Organisationen und Vereine im Klimaschutz sein möchte, soll dieses Konzept in einer eigenen Rubrik auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden und dort zudem die Meilensteine auf dem Weg in Richtung einer „klimaneutralen“ Verwaltung gesondert dargestellt werden. 3 Erfassung des Ist-Zustandes in den relevanten Handlungsfeldern In diesem Kapitel wird kurz dargestellt, wo die Baindter Gemeindeverwaltung in den fünf Handlungsfeldern kommunale Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser, kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen bisher dasteht und welche klimaschutzrelevanten Maßnahmen hier bereits in der Vergangenheit umgesetzt wurden. Für eine präzisere Abbildung des Ist-Zustandes sind aber, speziell im Hinblick auf mögliche energetische Sanierungen von Gebäuden, teils noch tiefergehende Untersuchungen nötig. Auch ohne genaue Untersuchung lassen sich aber die teils sehr großen Unterschiede zwischen den einzelnen Gebäuden feststellen. Während beispielsweise der Bauhof bereits 9 1974 gebaut wurde und, abgesehen von einer Erweiterung, seitdem weitgehend unsaniert ist, wurden andere Gebäude, wie das DRK-Heim oder das neue Gebäude des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne, erst vor wenigen Jahren neu errichtet. Auch einige Gebäude des Schulareals der Klosterwiesenschule und das Rathaus sind bereits älter, wurden aber in diesem Zeitraum mehrfach erweitert und teilweise saniert. Derzeit wird mit dem blauen Gebäude der Klosterwiesenschule bereits ein kommunales Gebäude umfassend energetisch saniert. Zudem wurde bereits vom Gremium beschlossen, dass auch die älteren Gebäude von Bauhof und Feuerwehr in den nächsten Jahren energetisch saniert werden sollen. Im Wärmebereich ist es so, dass ein Großteil der kommunalen Gebäude mit Nahwärme beheizt wird. Diese Wärme wird in der Heizzentrale der Schule mittles zweier Blockheizkraftwerke aus Erdgas hergestellt und anschließend an die einzelnen Verbrauchstellen verteilt. Zukünftig soll die Wärmebereitstellung der Heizzentrale überwiegend aus regenerativen Quellen erfolgen, nämlich über Holzpellets in Verbindung mit einer Hochtemperatur-Luft-Wasser-Wärmepumpe. Erdgas soll dann nur noch für die Abdeckung der Spitzenlasten verwendet werden. Die nicht ans kommunale Gebäudewärmenetz angeschlossen Gebäuden werden mit Erdgas geheizt oder, wie einige der sozialen Wohnbauten, mittels Elektroheizungen. Bei der Innenbeleuchtung lassen sich über eine Umrüstung auf LED-Technik noch erhebliche Strommengen einsparen. Oberste Priorität hat hierbei das Rathaus, da dort, außer in den Abstellräumen sowie bei Stehlampen neu eingerichteter Büros, bisher kaum LEDs verbaut sind. In der Schenk-Konrad-Halle ist bisher ebenfalls kaum LED-Beleuchtung vorhanden, allerdings wird dieses Gebäude zumeist sehr viel seltener und kürzerer genutzt als das Rathaus. Beim Vereinsheim Klosterhof 5 (Energiesparlampen T5) und teils auch im Schulareal der Klosterwiesenschule, können noch einige Lampen auf LED umgerüstet werden. Die Zählerstände (Strom, Wärme und Wasser) der meisten kommunalen Gebäude werden bereits seit längerer Zeit monatlich abgelesen und erfasst. Seit Anfang 2023 gibt es nun ein entsprechendes kommunales Energiemanagement, bei dem die Zählerdatenerfassung und Datenaufbereitung über eine spezielle Energiemanagementsoftware namens INM Management erfolgt. Außerdem werden die Energieverbräuche nun monatlich überwacht, sodass Auffälligkeiten ergründet und im Falle auftretender Störungen auch in der Regel rascher behoben werden können, als noch in der Vergangenheit. Beim Strom bezieht die Gemeinde Baindt für all ihre Liegenschaften sowie die Straßenbeleuchtung ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Dieser Strom kommt vollständig aus Wasserkraftwerken in Finnland, wovon seit 2023 nachweislich mindestens 30 Prozent aus Neuanlagen stammen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Bisher gibt es in Baindt lediglich auf dem Rathaus eine kommunale Photovoltaikanlage mit einer 10 Leistung von 18,975 kWp. Auf dem Dach des blauen Schulgebäudes und der Sporthalle sollen aber zeitnah weitere PV-Anlagen errichtet werden. Außerdem gibt es auf dem Dach des DRK- Heim eine privat betriebene Photovoltaikanlage mit 22,4 kWp. Bereits sehr gut steht die Gemeinde Baindt im Bereich der Straßenbeleuchtung da, weil hier von knapp 740 Lichtpunkten mittlerweile fast 690 Lichtpunkte, also über 90 Prozent der gesamten Lichtpunkte, auf LED umgerüstet wurden. Im Zuge der Sanierung des Dorfplatzes wird zudem weitere Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet. Um den Strombedarf der Beleuchtung möglichst gering zu halten, wird einheitlich in gesamtem Gemeindegebiet die Straßenbeleuchtung zwischen 24 Uhr und 05.30 Uhr vollständig ausgeschaltet. Die Trinkwasserversorgung, deren Quellen im Altdorfer Wald liegen, kann aufgrund der topographischen Situation mit geringem Pumpaufwand sichergestellt werden. So sind seit Inbetriebnahme der Querverbindung der Wasserleitung vom Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler in Richtung des Hochbehälters Egelsee keine Pumpen mehr nötig, da hier die Druckverhältnisse für die Füllung völlig ausreichen. So wie im Abwasserbereich ebenso, ist derzeit allerdings teils noch ältere, und im Vergleich zu neuen Pumpen wenig effiziente Pumptechnik verbaut. Zudem ist die Beleuchtung der Trink- und Abwassereinrichtungen teils relativ alt. Diese wird aber aufgrund der sehr geringen Nutzungsdauer auch nur im Falle auftretender Defekte ausgetauscht. Zur Abwasseraufbereitung ist die Gemeinde Baindt an das Klärwerk in Berg angeschlossen, welches vom Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, bestehend aus den Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende, betrieben wird. Der kommunale Fuhrpark der Gemeinde Baindt (Verwaltung, Bauhof und Feuerwehr) besteht derzeit aus insgesamt 15 Fahrzeugen, wovon zwölf Dieselfahrzeuge sind. Neben den Dieselfahrzeugen hat die Gemeinde Baindt außerdem drei rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge, wovon zwei vom Bauhof genutzt werden und eines als Dienstfahrzeug der Verwaltung verwendet wird. Die meisten Fahrzeuge sind zwischen vier und zwölf Jahre alt (siehe Anlage 4). Das neueste Fahrzeug ist das Löschgruppenfahrzeug 20 der freiwilligen Feuerwehr, welches erst 2023 neu angeschafft wurde. Außerdem hat der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt zwei Dieselkleintransporter. 4 Vorgaben zur Bilanzierung und Energiebilanz der Baindter Gemeindeverwaltung für das Jahr 2021 4.1.1 Bezugsjahr Als Basis- bzw. Bezugsjahr wurde für die Bilanzierung der Energiedaten das Jahr 2021 verwendet. Für das Jahr 2020, liegen aufgrund der Pflicht zur Datenerfassung nach dem neuen Paragraph 18 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden- Württemberg (KlimaG BW), zwar sämtliche Energiedaten der kommunalen Liegenschaften 11 (Strom und Wärme) sowie des Bereichs Trink- und Abwasser vor. Allerdings sind die Daten zur Mobilität mit den Bereichen kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen für das Jahr 2020 unvollständig. Außerdem fanden im Jahr 2020 pandemiebedingt keinerlei Veranstaltungen statt, weshalb dieses Jahr nicht mit einem halbwegs „normalen“ Jahr vergleichbar ist. Auch 2021 war aus diesen Gründen nicht mit einem „normalen“ Jahr vergleichbar. Es lässt sich hier allerdings keine pauschale Aussage treffen, ob es infolgedessen zu insgesamt höheren oder niedrigeren Energieverbräuchen kam. Es gab sowohl Effekte, die zu niedrigeren Energieverbräuchen der kommunalen Liegenschaften geführt haben, wie beispielsweise durch die geringe Anzahl an durchgeführten Veranstaltungen, vermehrtes Homeoffice, weniger Auswärtstermine der Verwaltung sowie Ausfälle von Unterricht und Kinderbetreuungs- angeboten. Dem gegenüber stehen, speziell an kalten Tagen erhöhte Energieverbräuche infolge übermäßigen Lüftens, vor allem, wenn währenddessen die Heizung nicht abgeschaltet wurde. Auch ein zusätzlicher Betrieb von Lüftungsanlagen oder ein Verzicht auf gemeinsame Fahrten, führten teils zu höherem Energiebedarf. Welcher dieser beiden Effekte letztlich überwiegt, lässt sich aufgrund fehlender Daten der Vorjahre nicht pauschal sagen. Das Jahr 2019, als letztes Jahr ohne pandemiebedingte Effekte, konnte nicht verwendet werden, da hier kaum Daten vorhanden sind. Für das Jahr 2021 liegen zumindest alle benötigten Daten vor, weshalb dieses als Basisjahr ausgewählt wurde. Ein Vergleich mit Jahren ohne Krisensituation bleibt aber aufgrund der speziellen Situation äußerst schwierig. 4.1.2 Systematik der Bilanzierung von Treibhausgasen Bevor eine Erfassung von Energiedaten und eine Bilanzierung, der aus dem Verbrauch von Energie resultierenden Treibhausgasemissionen erfolgen kann, gilt es vorab zu klären, welche Bereiche genau zu erfassen sind. Durch den „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ wird dies einheitlich für alle Kommunen in Baden-Württemberg geregelt und ermöglicht dadurch zumindest im Ansatz einen Vergleich, wo die einzelnen Kommunen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität in der Verwaltung derzeit stehen. Die Kriterien zur Festlegung der Methodik zur Bilanzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen in die Atmosphäre, erfolgt dabei anhand der auch vom Umweltbundesamt und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg empfohlenen fünf Kriterien. Diese fünf Kriterien werden vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, kurz ifeu (2023a), S. 33 exakt beschrieben: Beim ersten dieser Kriterien, der Relevanz, geht es darum, welche Emissionen und Treibhausgase in einem erheblichen Maße auftreten und durch die Tätigkeit einer Verwaltung aktiv beeinflusst werden können. Emissionen, auf die eine Verwaltung keinerlei Einflussmöglichkeit hat, sind hier daher nicht Gegenstand der Betrachtung. 12 Im Sinne der Vollständigkeit ist es wichtig, dass, sofern möglich, alle relevanten Energieverbräuche und hieraus resultierende Emissionen zu erfassen sind. Ausnahmen sind zu begründen und schriftlich festzuhalten. Wenn sich Datenlücken nicht vermeiden lassen, sollte ein weitgehendes Schließen dieser Lücken über ein Vornehmen entsprechender Abschätzungen erfolgen. Über das Einhalten der Kontinuität, also der Verwendung einer identischen Bilanzierungsmethodik über lange Zeiträume hinweg, kann eine hohe Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet werden. Sollte es wirklich einmal zu Änderungen bei der Methodik kommen, so sind diese entsprechend zu dokumentieren. Da jede Änderung jedoch die Vergleichbarkeit der Ergebnisse schmälert und ein Abbilden von Entwicklungen erschwert, sollte die Methodik prinzipiell nicht verändert werden. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Transparenz, also ein lückenloses und für alle einfach nachvollziehbares Offenlegen sämtlicher verwendeter Datenquellen. Daneben sind auch die zu Grunde liegenden Berechnungsmethoden, die Qualität und Verlässlichkeit der Daten sowie auftretende Datenlücken ausführlich zu beschreiben. Über das Kriterium der Genauigkeit soll sichergestellt werden, dass der reale Wert bestmöglich abgebildet wird und es keine Unter- bzw. Überschätzung der Emissionen gibt. Um ein Einhalten dieser fünf relevanten Kriterien dauerhaft sicherzustellen, ist es wichtig, innerhalb der Verwaltung entsprechende Strukturen zu schaffen, die eine möglichst vollständige und verlässliche Erfassung von Daten ermöglichen. Abgeleitet aus den fünf Kriterien, wird vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 8 festgehalten, welche System- und Bilanzgrenzen bei der Erstellung eines Konzepts zur klimaneutralen Verwaltung zu beachten sind. Durch die Festlegung einer Systemgrenze wird verbindlich geregelt, welche Standorte, Bereiche und organisatorischen Einheiten einer Kommunalverwaltung in die Treibhausgasbilanz einzubeziehen sind. Grundsätzlich gilt dabei, dass bei der Bilanzierung zur klimaneutralen Kommunalverwaltung alle jene Bereiche erfasst werden müssen, bei denen die Verwaltung eine direkte Entscheidungs- und Weisungshoheit hat und für die überdies hinaus auch Energiekosten anfallen. Neben dem Energieverbrauch in Form von Strom, Wärme und Kälte der kommunalen Liegenschaften, sind daher auch der Fuhrpark und der Stromverbrauch der kommunalen Infrastruktur (Straßenbeleuchtung, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Kläranlagen) zwingend zu berücksichtigen. Bei den kommunalen Liegenschaften müssen auch angemietete Nichtwohngebäude und Freizeiteinrichtungen wie Gemeindehallen oder Hallenbäder, stets erfasst werden. Während diese Regelung analog zur gesetzlichen Pflicht zur Energiedatenerfassung kommunaler Liegenschaften des Landes ist, gibt es hiervon aber doch eine bedeutsame Abweichung. 13 So sind die Energieverbräuche von vermieteten Wohngebäuden, wie beispielsweise sozialen Wohnbauten sowie die Energieverbräuche aller Asyl- und Obdachlosenunterkünfte, im Rahmen der Bilanzierung zur klimaneutralen Verwaltung abweichend zur sonst üblichen Regelung nämlich ausdrücklich nicht in der Kernbilanz zu erfassen. Bei der Bilanzgrenze sind laut Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 8 - 11 die Anforderungen des international anerkannten Greenhouse-Gas-Protokolls heranzuziehen. Im Greenhouse-Gas-Protokoll werden systematisch drei verschiedene Emissionstypen, nämlich Scope 1 bis 3, voneinander abgegrenzt. Zum Bereich der Scope 1 – Emissionen zählen alle direkten Emissionen, die im Rahmen der Tätigkeiten einer kommunalen Verwaltung vor Ort selbst entstehen. Demgegenüber stehen die Scope 2 – Emissionen, also indirekte Emissionen, die aus dem Bezug von Energie in Form von Strom, Wärme und Kälte entstehen. Scope 3 erfasst zudem noch alle Emissionen, die aus den vor- und nachgelagerten Aktivitäten resultieren. Hierzu zählen u. a. Dienstreisen, Veranstaltungen und die Vorketten von benötigten Brennstoffen. Einige der Emissionen, wie zum Beispiel aus dem Energieverbrauch von Gebäuden, sind über entsprechende Abrechnungen des lokalen Energieversorgers sehr einfach ermittelbar. Es gibt allerdings auch Emissionen, wie beispielsweise aus der Durchführung von Veranstaltungen mit allen vor- und nachgelagerten Prozessen, die hier dazu gehören, deren Ermittlung sehr schwierig ist und auch sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Daher liegt der Fokus der klimaneutralen Verwaltung auf den Bereichen, die im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Kommunalverwaltung sind und die ohne unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand erfasst werden können. Dementsprechend sind diese Bereiche im kommunalen Haushalt verankert. Abbildung 1: Bestandteile der Kernbilanz einer klimaneutralen Verwaltung (Quelle: Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, 2023a, S. 9) 14 Auf Abbildung 1 sind alle Emissionen dargestellt, die in der Kernbilanz zur klimaneutralen Kommunalverwaltung zu berücksichtigen sind. Dabei sind hauptsächlich Emissionen aus Scope 1 und 2 zu erfassen und zusätzlich dazu noch die wichtigsten Emissionen aus Scope 3. Nach den Vorgaben des ifeu-Instituts (2023a) S. 8 – 11 sind bei der stationären Verbrennung in Gebäuden (Scope 1) sowohl fossile Energieträger, wie Erdgas und Heizöl, als auch biogene Energieträger, wie Biomasse und Biogas, für alle zu erfassenden Liegenschaften mitzuberücksichtigen. Ebenfalls Teil von Scope 1 ist der kommunale Fuhrpark, bei dem alle Fahrzeuge zu erfassen sind, welche der Kommune selbst gehören oder von dieser geleast werden. Neben PKWs und Transportern zählen hierzu auch kommunale Sonderfahrzeuge von Bauhof und Feuerwehr, wie Kehrmaschinen oder Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Bei den Emissionen von bezogenem Strom, die zu den Scope 2 – Emissionen gezählt werden, ist der Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften sowie der kommunalen Infrastruktur mit den Teilbereichen Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser (inklusive Klärwerk) zu erfassen. Auch die Emissionen aus Fernwärme und -kälte der genannten Liegenschaften gehören zu Scope 2. Im Unterschied zu den sonstigen Emissionsfaktoren, wo bundesweit einheitliche Werte zu verwenden sind, soll der Emissionsfaktor von Fernwärme und -kälte lokal ermittelt werden. Speziell bei der Verwendung einer Kombination mehrerer Energieträger mit wechselnden Anteilen zur Nahwärmeerzeugung, lässt sich hiermit die reale Emission besser abbilden. Die zu Scope 3 gehöhrenden Emissionen aus den Vorketten der fossilen Brennstoffe und erneuerbaren Energieträger müssen allerdings nicht separat erfasst und erhoben werden, da diese bereits in den allgemeinen Emissionsfaktoren mitenthalten sind. Ebenfalls Teil von Scope 3 sind Emissionen im Zusammenhang mit Dienstreisen. Da alle Fahrten mit kommunalen Fahrzeugen, also auch im Zuge von Dienstreisen, bereits bei der Erfassung des kommunalen Fuhrparks erfasst werden, sind bei den Dienstreisen lediglich Fahrten mit Privatfahrzeugen, dem öffentlichen Personennahverkehr und Geschäftsflüge mitzuerfassen. Zusätzlich zur Kernbilanz können auf freiwilliger Basis auch die Wege aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von und zur Arbeitsstätte erfasst werden. Im vorliegenden Konzept wurde auf eine Erfassung des Pendlerverkehrs allerdings verzichtet. Neben datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten, kann auch niemand zur Übermittlung der notwendigen Informationen aufgefordert werden, was es schwierig macht, hier an aussagekräftige Daten zu kommen. In Anbetracht der unklaren Qualität und Quantität der Daten, ist hier die Verhältnismäßigkeit aus Erfassungsaufwand gegenüber den gewonnenen Daten und Erkenntnissen schlichtweg nicht gegeben. Mitunter sind sogar umfassende Untersuchungen und tiefgreifende Studien nötig, da selbst auf Bundes- und Landesebene hierzu teils nur rudimentäre Daten verfügbar sind. 15 Ebenfalls schwierig zu erfassen bzw. zu bilanzieren sind Emissionen aus der Grauen Energie von Bauvorhaben, also alle Energie, die beim Bau eines Gebäudes in die einzelnen Bestandteile und die Errichtung des Gebäudes selbst gesteckt werden muss. Auch die bereits erwähnten Veranstaltungen, Beschaffung, dienstliche Übernachtungen und Informations- und Kommunikationstechnologie sind nur unter erheblichem Aufwand bilanzierbar. In Kapitel 4.3 werden diese einzelnen Bereiche daher nur kurz dargestellt. 4.2 Kernbilanz 4.2.1 Energieverbrauch kommunaler Liegenschaften In der Kernbilanz der “klimaneutralen” Verwaltung sind, außer von sozialen Wohnbauten (Asyl- und Obdachlosenunterkünfte) sowie vermieteten Wohngebäuden, die Energieverbräuche (Strom und Wärme) aller kommunalen Liegenschaften zu erfassen. Insgesamt sind es 12 Liegenschaften, die hier zu erfassen sind. Bei der Klosterwiesenschule, dem Bauhof und dem Kindergarten Sonne Mond und Sterne umfassen die Liegenschaften allerdings nicht nur eines, sondern mehrere Gebäude. Strom kommunale Liegenschaften Strom in kWh 1 Rathaus (Marsweilerstraße 4) 33.517 2 Schenk-Konrad-Halle (Mühlstraße 1) 20.964 3 Vereinsheim (Klosterhof 5) 4.380 4 Klosterwiesenschule (Boschstraße 1) 97.059* 5 Kiga Sonne, Mond und Sterne Altbau und Neubau siehe 4 6 DRK Heim (Baindter Straße 48) 555 7 Bauhof (Ziegeleistraße 20) 9.340 8 Feuerwehrhaus (Ziegeleistraße 20) 4.556 9 Sporthalle (Friesenhäusler Straße 10) siehe 4 10 Hausmeisterwohnung (Boschstraße 1) siehe 4 11 Kleine Turnhalle - Hausmeisterwohnung. (Boschstraße 1) 0 16 12 Friedhof, Aussegungshalle (Stöcklisstraße 6/1) 6.052 Gesamtstromverbrauch in kWh 2021 176.423 * Rohdaten der monatlichen Zählerablesung verwendet, da es Messfehler bei interner Verrechnung gab Tabelle 1: Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 Die 12 kommunalen Liegenschaften in der Gemeinde Baindt hatten im Jahr 2021 einen Stromverbrauch von 176.423 kWh. Weit über die Hälfte dieses Strombedarfs konnte mit eigenerzeugtem Strom gedeckt werden. Der größte Teil des benötigten Stroms vom Schulareal, nämlich 92.112 kWh, stammte im Jahr 2021 aus Kraft-Wärme-Kopplung der beiden Blockheizkraftwerke der Nahwärmezentrale. Da der Gesamtwert des Stromverbrauchs vom Schulareal für 2021 nicht korrekt ermittelt werden konnte, wurde dieser Wert über Zählerdaten ermittelt. Zudem konnten 11.544 kWh vom Strombedarf des Rathauses aus eigenerzeugtem Photovoltaikstrom gedeckt werden. Abbildung 2: Anteil Stromverbrauch einzelner Gebäude am Gesamtstromverbrauch aller Liegenschaften in Prozent (eigene Darstellung) 19% 12% 3% 55% 0% 5% 3% 3% Rathaus Schenk-Konrad-Halle Vereinsheim (Klosterhof 5) Klosterwiesenschule gesamt (ink. Sporthalle, Kita SMS, …) DRK Heim Bauhof Feuerwerhaus Friedhof, Aussegungshalle 17 Den höchsten Anteil am Gesamtstromverbrauch der kommunalen Liegenschaften hat mit knapp 55 Prozent die Klosterwiesenschule. Zu dieser zählen neben mehreren Schulgebäuden allerdings auch die beiden Gebäude des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne, die Sporthalle sowie die kleine Turnhalle, da diese allesamt bei den Abrechnungen über einen gemeinsamen Zähler laufen. Aufgrund der hohen Zuverlässigkeit und Qualität dieser Daten, werden für die Erfassung der Stromverbräuche überall dort, wo diese verfügbar sind, ausschließlich Abrechnungsdaten des Stromlieferanten (Gemeindewerke Oberhaching) verwendet. Der eigenverbrauchte Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung wurde mittels einer Eigenstromdifferenzrechnung von der Firma Kirchner Energie GmbH aus Weingarten ermittelt. Weitere Liegenschaften mit relativ hohen Stromverbräuchen sind das Rathaus und die Schenk-Konrad-Halle mit Anteilen von 19 Prozent, respektive 12 Prozent am Gesamtstromverbrauch. Der Stromverbrauch der Gaststätte zur Mühle wurde dabei nicht bei der Schenk-Konrad-Halle miterfasst, da es sich hier um verpachtete Räumlichkeiten handelt, die nach Vorgaben des Leitfadens nicht zu erfassen sind. Aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen ist davon auszugehen, dass nicht alle Stromverbräuche 2021 auf ihrem sonst üblichen Niveau lagen. Speziell durch den eingeschränkten Schulbetrieb sowie die geringe Anzahl an Veranstaltungen und Sportveranstaltungen, ist zukünftig vorerst mit höheren Verbräuchen bei der Klosterwiesenschule (inklusive Sporthalle) und der Schenk-Konrad-Halle, zu rechnen. b) Wärme kommunale Liegenschaften Energieträger Wärme in kWh 1 Rathaus (Marsweilerstraße 4) Nahwärme 69.530 2 Schenk-Konrad-Halle (Mühlstraße 1) Nahwärme 151.278* 3 Vereinsheim (Klosterhof 5) Erdgas 36.023 4 Klosterwiesenschule (Boschstraße 1) Nahwärme 742.893 5 Kiga Sonne, Mond und Sterne (Friesenhäusler Straße 8) Nahwärme siehe 4 6 DRK Heim (Baindter Straße 48) Heizstrom 2.200 7.1 Bauhof (Ziegeleistraße 20) Erdgas 53.973 18 7.2 Bauhof (Ziegeleistraße 20) Schätzwert Holz 151.200* 8 Feuerwehrhaus (Ziegeleistraße 20) Erdgas / Holz siehe 7 - Bauhof 9 Sporthalle (Friesenhäusler Straße 10) Nahwärme siehe 4 10 Hausmeisterwohnung (Boschstraße 1) Nahwärme siehe 4 11 Kleine Turnhalle - Hausmeisterwohnung Nahwärme siehe 4 12 Friedhof, Aussegungshalle (Stöcklisstraße 6/1) unbeheizt 0 davon Nahwärme (Erdgas-BHKWs) in kWh 963.701 davon Erdgas in kWh 89.996 davon Heizstrom in kWh 2.200 davon Trockenholz in kWh (Heizwert Hi) 151.200 *Der Zähler der SKH wurde durch einen Blitzeinschlag zerstört, daher ist dieser Wert eine Hochrechnung der Kirchner Energie GmbH auf Basis vorhandener Zählerwerte und Ersatzwerte. Tabelle 2: Wärmeverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 (unbereinigt) Aufgrund der Vorgaben zur Bilanzierung des Wärmeverbrauchs in der Kernbilanz, ist dieser Wert stets unbereinigt anzugeben. Dies bedeutet, dass die Daten nicht einer Witterungsbereinigung unterzogen werden dürfen, weshalb der Wärmebedarf in milden Wintern in der Regel niedriger ausfallen wird, als in kälteren Wintern. Bei einem weiteren Voranschreiten der Erderwärmung und einer damit einhergehenden Zunahme der Anzahl von milderen Wintern, werden daher zukünftig die Wärmeverbräuche kommunaler Liegenschaften unabhängig von den umgesetzten Maßnahmen oft niedriger liegen als in der Vergangenheit. Um einen besseren Vergleich der jährlichen Wärmeverbrauchsentwicklung geben zu können, wird daher zukünftig, ergänzend zum unbereinigten Wärmeverbrauch, auch der witterungsbereinigte Wärmeverbrauch angegeben, da die Außentemperaturen die benötigte Wärmemenge massiv beeinflussen. In der Kernbilanz selbst darf dieser bereinigte Wert allerdings nicht verwendet werden. Grundsätzlich sind alle Wärmeenergiemengen nach dem Tool zur Bilanzierung von Emissionen einer Verwaltung namens BICO2 BW Verwaltung des ifeu-Institut (2023b) in Heizwerten anzugeben. Üblicherweise wird der Gas- und Heizölverbrauch über den Brennwert 19 abgerechnet. Dieser enthält jedoch auch Verdampfungswärme, also Wärme, die dadurch entsteht, dass Wasserdampf im Abgas auskondensiert und somit Energie abgegeben wird. Um diesen Effekt rauszurechnen, werden Energiebilanzen auf Basis der Heizwerte Hi erstellt, weshalb hierzu die Brennwerte in Heizwerte (Faktoren siehe Anlage 1) umgerechnet wurden. Außerdem werden alle Werte in kWh umgerechnet, da sonst die Mengen von gasförmigen, flüssigen und festen Brennstoffen nicht miteinander vergleichbar sind. Insgesamt lag der Wärmeverbrauch der elf beheizten kommunalen Liegenschaften 2021 bei unbereinigt 1.207.097 kWh. Ein Großteil dieses Verbrauchs, nämlich 963.701 kWh, ist Nahwärme, da sieben kommunale Liegenschaften mit Nahwärme beheizt werden. Die Nahwärme stammt aktuell aus zwei erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken, die sich im Schulareal befinden und neben dem gesamten Schulareal auch das Rathaus und die Schenk- Konrad-Halle mit Nahwärme versorgen. Da die Abrechnung dieser Nahwärmelieferungen intern erfolgt, gibt es hier lediglich interne Verrechnungsdaten und keine Abrechnung eines externen Energieversorgers. Diese Abrechnung wurde durch die Firma Kirchner Energie GmbH erstellt. Das Vereinsheim, der Bauhof und das Feuerwehrgerätehaus werden mit Erdgas beheizt. Zudem erfolgt die Beheizung von Bauhof und Feuerwehr mit Trockenholz aus Holzresten. Da die genauen Holzmengen nicht erfasst werden können, handelt es sich hierbei um einen Schätzwert aus den ungefähren Verbräuchen der letzten Jahre. Da für den Bauhof und die Feuerwehr keine separaten Abrechnungszähler für Wärme vorhanden sind, ist eine Verbrauchsaufteilung auf die Einzelgebäude bisher nicht möglich. Das von Baindter und Baienfurter Vereinen und Organisationen gemeinsam genutzte DRK-Heim wird mit Heizstrom beheizt. Die Aufteilung der Energieverbräuche des Gebäudes erfolgt entsprechend den Verbrauchsanteilen der dort beheimateten Vereine auf die Gemeinden Baindt und Baienfurt. 4.2.2 Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung Standort des Schaltschranks bzw. Verteilerkastens der Straßenbeleuchtung Strom in kWh 2021 Friesenhäusler Straße 36 2.917 Hirschstraße 201 478 Hirschstraße 22 2.376 Dieselstraße 11 1.585 Schachener Straße 100 1.068 Rehstraße 48 929 20 Siemensstraße 14 556 Iltisstraße 5 1.111 Ziegeleistraße 9 15.782 Gartenstraße 57 4.213 Boschstraße 48 1.999 Lilienstraße 18 959 Lilienstraße 2 6.138 Schönblick 5 3.032 Grünenbergstraße 18 987 Im Voken 20 1.667 Mehlisstraße 7 3.181 Lichtsignalanlage Marsweilerstraße 31 1.029 Flutlicht Sportplatz Teil von Strom blaues Gebäude KWS Gesamtstromverbrauch in kWh 50.007,00 Tabelle 3: Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung 2021 In Baindt gab es 2021 insgesamt 738 Lichtpunkte der Straßenbeleuchtung, wovon circa 690 auf LEDs umgerüstet waren. Dies entspricht einem LED-Anteil von über 93 Prozent. Lediglich die Straßenbeleuchtung in den Straßenzügen rund um den Dorfplatz und im direkten Umfeld der Tennishalle wurde bisher noch nicht auf LED umgerüstet. Im Bereich Straßenbeleuchtung ist zudem der Stromverbrauch der Ampel an der Marsweilerstraße 31 sowie des Flutlichts vom Fußballplatzes mitzuerfassen. Das Flutlicht läuft allerdings über den Zähler des Blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule mit und ist daher bereits Teil des Stromverbrauchs der Schule. Aufgrund der hohen Anzahl verbauter LEDs lag der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung mit 50.007 kWh 2021 auf einem sehr geringen Niveau. 4.2.3 Energieverbrauch der Wasserversorgung und Wasserentsorgung a) Trinkwasser Speziell im Altdorfer Wald, wo die Trinkwasserquellen der Gemeinden Baindt und Baienfurt liegen, ist die Topographie sehr hügelig. Die beiden Nachbargemeinden sind beim Trinkwasser Teil eines gemeinsamen Trinkwasserzweckverbands Baienfurt-Baindt. Ende 2020 wurde eine neue Querverbindung der Wasserleitung von Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler geschaffen, weshalb in Richtung Hochbehälter Egelsee nun keine Pumpen mehr 21 benötigt werden. Neben einer Erhöhung der Versorgungssicherheit infolge des geringeren Wartungsaufwands der Pumpe, hat die Umsetzung dieser Maßnahme als positiven Nebeneffekt dazu beigetragen, den aufgrund der Topographie ohnehin schon ziemlich niedrigen Stromverbrauch der Trinkwasserversorgung nochmals weiter zu senken. Der Stromverbrauch der gemeinsamen Hochbehälter, Übergabeschächte und des Quellsammelschachtes des Trinkwasserzweckbands Baienfurt-Baindt lag 2021 bei insgesamt 7.490 kWh. Dieser Energieverbrauch wird anteilig nach Anzahl der angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner auf die beiden Gemeinden aufgeteilt. Der Anteil der Gemeinde Baindt liegt im Jahr 2021 bei 42,2 Prozent, was einem Stromverbrauchsanteil von 3.166 kWh entspricht. Neben den beiden genannten Gemeinden ist Bergatreute-Bolanden ebenfalls Teil der Trinkwasserversorgung. Da hier allerdings lediglich 113 Personen angeschlossen sind und die Abgrenzung, welche dieser Verbräuche als gemeinsame Verbräuche zu betrachten sind, hier sehr schwierig ist, wurde auf eine weitere Unterteilung verzichtet. Der Gesamtverbrauch wurde daher lediglich auf die beiden Gemeinden Baindt und Baienfurt aufgeteilt. Neben dem anteiligen Stromverbrauch am Trinkwasserzweckverband, hat die Gemeinde Baindt drei weitere Anlagen, die zur Trinkwasserversorgung in Baindt benötigt werden. Diese laufen vollständig über die Gemeinde Baindt und hatten im Jahr 2021 zusammen einen Stromverbrauch von 5.064 kWh. Insgesamt wurden, unter Einbeziehung des Zweckverbands, somit 8.230 kWh Strom für die Trinkwasserversorgung in Baindt benötigt. Neben dem vorhandenen natürlichen Gefälle im Quellgebiet, sind auch die räumliche Nähe der Trinkwasserquellen und die Kompaktheit des Siedlungsgebiets wichtige Faktoren, die dazu beitragen, dass insgesamt nur sehr wenig Strom zur Trinkwasserversorgung benötigt wird. b) Abwasser Strom in kWh 2021 RÜB Regenrückhaltebecken Schachen 4.841 Druckkompressor Menzenhäusle 14 Gesamtstrom Abwasserentsorgung 4.855 Stromverbrauch Kläranlage Berg Anteil der Gemeinde Baindt (nach gebührenfähigem Abwasser) 238.036 Tabelle 4: Stromverbrauch Abwasser Gemeinde Baindt 2021 22 Die Gemeinde Baindt besitzt in Schachen ein Regenrückhaltebecken, welches Niederschlagswasser sammelt und so einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz liefert. Der Stromverbrauch zum Sammeln sowie zum Abtransport zur Reinigung des Abwassers (Schmutzwasser, Regenwasser und Fremdwasser) lag 2021 bei 4.850 kWh. Neben dem Energiebedarf vom Abwassertransport, ist auch der Energiebedarf zur Reinigung des Abwassers für die Gemeinde Baindt zu ermitteln. Die Abwasserreinigung erfolgt für die Gemeinde Baindt im Verbandsklärwerk in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Teil des Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (kurz AMS), der für den Betrieb der Kläranlage in Berg verantwortlich ist. Die Ermittlung des Stromverbrauchs erfolgt dabei anteilig nach dem Anteil der Gemeinde Baindt am gebührenfähigen Abwasser der Verbandskläranlage. Prinzipiell ist der Gesamtstrombedarf von Kläranlagen zwar nach den Einwohnerwerten anteilig auf die beteiligten Kommunen aufzuteilen, allerdings werden diese Werte beim AMS nicht für einzelne Kommunen erfasst werden. Bei einer Berechnung des Gemeineanteils, entsprechend dem Anteil am gebührenfähigen Abwasser, liegt der Baindter Stromanteil am Gesamtstromverbrauch der Kläranlage bei 238.036 kWh. 4.2.4 Energieverbrauch des kommunalen Fuhrparks Im kommunalen Fuhrpark der Gemeinde Baindt gab es 2021 insgesamt 15 Fahrzeuge, aufgeteilt auf die Verwaltung, den Bauhof sowie die freiwillige Feuerwehr. Hiervon waren 13 Diesel- und zwei Elektrofahrzeuge. Zusätzlich dazu hat der Trinkwasserzweckverband Baienfurt-Baindt zwei Dieselfahrzeuge, deren Kraftstoffverbrauch, entsprechend dem Gemeindeanteil, auf beide Gemeinden aufgeteilt wird. Der Energieverbrauch des kommunalen Fuhrparks lag 2021 bei ca. 9.600 Litern Diesel, also umgerechnet in Heizwert 93.781 kWh. Die Stromverbräuche der E-Fahrzeuge vom Rathaus und Bauhof wurden nicht separat erfasst, da diese bereits in den Stromverbräuchen der jeweiligen Gebäude enthalten sind, bei denen die Fahrzeuge regelmäßig geladen werden. Neben den Fahrzeugen der Gemeinde ist anteilig, entsprechend dem Stromanteil der Kläranlage, auch der Kraftstoffverbrauch von deren Fahrzeug im Gesamtkraftstoffverbrauch enthalten. 4.2.5 Dienstreisen Die Energieverbräuche von Dienstreisen mit kommunalen Fahrzeugen sind nicht separat dargestellt, da diese bereits in den Werten vom kommunalen Fuhrpark enthalten sind. Zusätzlich zu den Dienstfahrten mit Fahrzeugen aus dem kommunalen Fuhrpark, wurden 2021 insgesamt 2.225 Kilometer dienstlich mit Privat-PKWs (ausschließlich benzinbetankte Fahrzeuge) zurückgelegt. Fahrten mit dem ÖPNV (Bus oder Bahn) wurden im Jahr 2021 allerdings keine zurückgelegt. Der Anteil der Dienstreisen am Gesamtenergieverbrauch der Gemeinde ist damit insgesamt allerdings nur äußerst gering. 23 4.2.6 Sonstige Bereiche Neben den fünf Kernbereichen (Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser, kommunaler Fuhrpark, Dienstreisen) gibt es weitere Bereiche, welche ebenfalls im Zusammenhang mit dem Handeln einer Verwaltung stehen, aber deutlich schwieriger zu erfassen und zu bilanzieren sind. Zu diesen zählen laut Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 10, unter anderem die folgenden Bereiche: ➢ Graue Energie von Bauvorhaben, ➢ Veranstaltungen, ➢ Beschaffung von Waren und Dienstleistungen (mit Informations- und Kommunikationstechnologie), ➢ Übernachtungen, sowie weitere. Auch der Arbeitsweg der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Verwaltung von und zur Arbeitsstätte ist ein solcher Bereich. Da allerdings zu diesen Bereichen die nötigen Daten oftmals gar nicht vorliegen oder aber nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden könnten, wird in diesem Konzept auf deren Darstellung weitgehend verzichtet. So ist die Graue Energie bei Bauvorhaben, also die Energiemenge, welche für die Herstellung, den Transport, die Lagerung, den Verkauf und die Entsorgung eines Gebäudes aufgewendet werden muss, kaum ermittelbar, da hierfür umfassende Daten, speziell auch zu den benötigten Rohstoffen und deren Gewinnung, benötigt werden, die größtenteils aber selbst auf Bundesebene nicht verfügbar sind. Da der Aufwand einer solch umfangreichen Erfassung immens hoch wäre und zudem praktisch daran scheitern könnte, dass Unternehmen kaum zur Herausgabe von Daten zur Herkunft der verwendeten Rohstoffe und deren Gewinnung verpflichtet werden können, wird es zeitnah keine genauen Daten hierzu geben. Dies gilt ebenso für den Bereich der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen inklusive der Informations- und Kommunikationstechnik. Eine Erfassung solcher Daten wäre allenfalls eine äußerst grobe Schätzung, die aber auch nicht wirklich überprüft werden könnte und daher keine wirkliche Aussagekraft hätte. Die An- und Abreise zu Veranstaltungen, oder auch zur Arbeitsstätte, sind zwar prinzipiell einfach zu erfassen, aber da niemand zur Herausgabe dieser Auskunft verpflichtet ist und eine freiwillige Auskunft nie ein exaktes Abbild der Realität darstellt, wären solche Daten mitunter nur eingeschränkt aussagekräftig. Zudem ist der Aufwand, das gesamte Personal der Verwaltung zu diesem Thema zu befragen, im Verhältnis zu den gewonnenen Erkenntnissen schlichtweg unverhältnismäßig, zumal es in einigen Wohnorten nach wie vor keine wirklich brauchbare Alternative zum eigenen Auto gibt. Der einzige dieser sonstigen Bereiche, welcher 24 in Baindt zuverlässig und ohne größeren Aufwand erfasst werden kann, ist die Zahl dienstlicher Übernachtungen. Allerdings gab es im Jahr 2021 pandemiebedingt keine einzige dienstliche Übernachtung. Auch wenn diese sonstigen Bereiche vorerst nicht genauer erfasst werden, sollten auch diese nicht ignoriert werden. Schließlich gibt es einige Maßnahmen, welche einen Beitrag leisten können, Bereiche wie Beschaffung, Pendlerverkehr, Veranstaltungen und Graue Energie bei Bauvorhaben nachhaltiger zu gestalten. Denkbar ist, beispielsweise eine Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung für die Verwaltung einzuführen. Darin könnten zu erfüllende Nachhaltigkeitsanforderungen für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen verbindlich festgelegt werden. Um Anreize zu einer klimaschonenden Fortbewegung, speziell auch im Pendlerverkehr von und zur Arbeitsstätte zu schaffen, unterstützt die Gemeinde Baindt die Mitfahrplattform Pendla zur einfacheren Vernetzung und Bildung von Fahrgemeinschaften. Im Rahmen des 2022 eingeführten „Zuschuss zur betrieblichen Gesundheitsförderung“ erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Gutschein, welche unter anderem den Arbeitsweg an mindestens einem Tag die Woche mit dem Fahrrad zurücklegen. 4.3 Photovoltaikanlagen auf Dächern kommunaler Gebäude Nach den Vorgaben des ifeu-Institut (2023a) S. 15, ist eine der Zielvorgaben für „klimaneutrale“ Kommunen, bis zum Jahr 2040 einen Mindestzielwert von 1 kWp Photovoltaikleistung pro 10 qm überbauter Grundfläche, bezogen auf alle Liegenschaften, zu erreichen. Hierbei gibt es jedoch im Gegensatz zu den Vorgaben zur Bilanzierung keinerlei Sonderregelungen, weshalb auch soziale Wohnbauten und vermietete Gebäude miteinzubeziehen sind. Zum Zielwert werden auch vermietete Dachflächen kommunaler Gebäude dazugezählt, da die Verwaltung nach geltenden Vorgaben nicht zwingend im Eigentum der Photovoltaikanlagen sein muss. Werden die überbauten Grundflächen aller kommunalen Liegenschaften inklusive Garagen und weiteren Nebengebäuden der Gemeinde Baindt aufsummiert, ergibt dies insgesamt eine überbaute Grundfläche von 11.993 qm. Als Zielmarke für die Erreichung des Teilziels für Photovoltaikanlagen ist daher nach jetzigem Stand eine installierte PV-Leistung auf den Dachflächen kommunaler Liegenschaften von ca. 1.200 kWp anzustreben. Bisher gibt es in Baindt lediglich eine kommunale Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach. Die Leistung dieser Anlage beträgt 18,975 kWp. Außerdem gibt es auf dem Dach des DRK- Heims eine privat betriebene Photovoltaikanlage mit 22,4 kWp. Da dieses Gebäude von Vereinen und Organisationen der Gemeinden Baindt und Baienfurt gemeinsam genutzt wird, kann diese Anlage nur anteilig, also zu 50 Prozent, zur Gemeinde Baindt gezählt werden. Die aktuell installierte Gesamtphotovoltaikleistung entspricht einem Zielerreichungsgrad von lediglich 2,52 Prozent. Allerdings werden in den kommenden Jahren mehrere neue 25 Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen installiert werden, wodurch dieser Wert deutlich ansteigen wird. Im Rahmen der Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eine neue PV-Anlage installiert werden. Neben dieser Anlage, zu der die Gemeinde Baindt durch die erforderliche Dachsanierung gemäß Vorgaben des Landes Baden- Württemberg gesetzlich verpflichtet ist, soll auch auf dem Dach der Sporthalle eine neue PV- Anlage errichtet werden. Der zukünftige Energiemix für das derzeit noch rein erdgasbasierte Nahwärmenetz der Gemeinde, an welches bereits ein Großteil der kommunalen Gebäude angeschlossen ist, soll aus Holzpellets, Wärme aus einer Luft-Wärmepumpe sowie Erdgas zu Spitzenlastzeiten bestehen. Hauptzweck der PV-Anlage auf dem Sporthallendach wäre daher, den erforderlichen Strom für den Betrieb der Luftwärmepumpe selbst zu erzeugen. Im Rahmen der in den nächsten beiden Jahren anstehenden Sanierung von Bauhof und Feuerwehrgerätehaus ist dann die Errichtung einer weiteren PV-Anlage vorgesehen. Die Erreichung der Zielvorgabe bezüglich Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen ist mit hohem personellem und finanziellem Aufwand verbunden. Allerdings muss die Gemeinde Baindt hier nicht zwingend Eigentümerin der Anlagen sein, weshalb bei kleineren Dachflächen oder Gebäuden mit geringem Eigenverbrauch an Strom, alternativ auch eine Vermietung der Dachflächen denkbar wäre. 4.4 Nebenbilanz Nach den Vorgaben des Leitfadens zur klimaneutralen Kommunalverwaltung in Baden- Württemberg dürfen vermietete Wohngebäude, wie soziale Wohnbauten sowie Asyl- oder Obdachlosenunterkünfte, nicht im Rahmen der Kernbilanz erfasst werden. Um trotz dieser verbindlichen Vorgaben im vorliegenden Konzept ein möglichst umfassendes Bild der Treibhausgasemissionen der gesamten Baindter Kommunalverwaltung geben zu können, werden die Energieverbräuche dieser kommunalen Liegenschaften hier gesondert dargestellt. kommunale Liegenschaften Strom in kWh 2021 (Abrechn.) Eigenstrom selbst verbraucht Gesamtstrom in kWh 2021 Klosterhof 4 (Heizstrom) 42.028 0 42.028 Rosenstraße 8 (Heizstrom) angemietet 10.057 0 10.057 Boschstraße 1/5 (Heizstrom aus Kraft- Wärme-Kopplung-Gas) 0 55.768 55.768 26 Varia Home Boschstraße 1/7 (Strom aus KWK-Gas) 0 9.528 9.528 Friesenhäusler Str. 12 (Heizstrom) 120.840 0 120.840 Küferstraße 8 8.185 0 8.185 Buchenstr. 12 (Heizstrom) angemietet 19.313 0 19.313 Gesamtstrom (inkl. Heizstrom) 65.296 265.719 Tabelle 5: Stromverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 Insgesamt lag der Stromverbrauch der weiteren kommunalen Gebäude inklusive Gemeinschaftsunterkünften (Asyl- und Obdachlosenunterkünfte) bei 265.719 kWh im Jahr 2021. Da die meisten Gemeinschaftsunterkünfte mit Strom beheizt werden, ist ein Großteil dieses Stroms zur Wärmeerzeugung aufgewendet worden. Da bei den Abrechnungsdaten nicht zwischen Strom und Heizstrom unterschieden wird, kann der genaue Verwendungsanteil nicht bestimmt werden. Ein Teil des verwendeten Stroms stammt aus Kraft-Wärme-Kopplung der derzeit noch vollständig mit Erdgas betriebenen Blockheizkraftwerke der Nahwärmezentrale im Schulareal. kommunale Liegenschaften Energieträger Wärme in kWh 2021 Klosterhof 4 Heizstrom siehe Tabelle 5 Rosenstraße 8 Heizstrom siehe Tabelle 5 Boschstraße 1/5 Heizstrom siehe Tabelle 5 Varia Home Boschstraße 1/7 Nahwärme (Erdgas) 25.140 Friesenhäusler Str. 12 Heizstrom siehe Tabelle 5 Küferstraße 8 Heizöl 36.281 Buchenstraße 12 Heizstrom siehe Tabelle 5 Summe Fernwärme (Erdgas) 25.140 Summe Heizöl (Hochrechnung) 36.281 Tabelle 6: Wärmeverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 27 Bei den Wärmeverbräuchen ist es wie bereits geschildert so, dass in einem Großteil der Gebäude mit Strom geheizt wird. Das Varia Home wird allerdings mit aus Erdgas erzeugter Nahwärme betrieben. Insgesamt wurden dort 2021 25.140 kWh Nahwärme benötigt. Das Gebäude Küferstraße 8 wird derzeit noch mit Heizöl beheizt. Da der Heizöltank nicht jährlich zum gleichen Tag gefüllt wird, handelt es sich beim Verbrauch von 36.281 kWh Heizöl im Jahr 2021 um eine entsprechende Hochrechnung auf Basis der Heizölabrechnungen zweier Jahre. Das vollständig vermietete Wohngebäude Dorfplatz 2/1 wurde hingegen nicht erfasst, da dieses ausschließlich von privaten Mieterinnen und Mietern genutzt wird. 5 Treibhausgasbilanz 5.1 Kernbilanz Für eine Erfassung des Gesamtenergiebedarfs der Kommunalverwaltung in Baindt und eine hierauf basierende Treibhausgasbilanz ist es nötig, alle Energieverbräuche in Kilowattstunden (kWh) umzurechnen. Neben dem Stromverbrauch, der immer in kWh angegeben wird, können auch alle Wärmeverbräuche in diese Einheit umgerechnet werden. Über entsprechende Umrechnungsfaktoren kann auch die verbrauchte Kraftstoffmenge für den Betrieb des kommunalen Fuhrparks in die Einheit kWh umgerechnet werden. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 479.750 kWh Strom benötigt. Darin enthalten ist der Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften, der örtlichen Straßenbeleuchtung, von Trink- und Abwasser sowie anteilig, der Kläranlage in Berg. Zudem ist der benötigte Heizstrom des DRK-Heims entsprechend dem Anteil der Gemeinde Baindt enthalten. Da kein eigener Zähler für Heizstrom vorhanden ist, wurde hier die laut Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023b) allgemein übliche Annahme von 80 Prozent Wärmeanteil und 20 Prozent Stromanteil angenommen. Da aufgrund der Vorgaben des Leitfadens allerdings Heizstrom mit dem Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zu bilanzieren ist, ändert diese Annahme der Aufteilung an der Bilanz selbst ohnehin nichts. Abbildung 3: Aufteilung Stromverbräuche 2021 nach Verbrauchsart (eigene Darstellung) 37% 0% 10% 2% 50% 1% Strom Gebäude Heizstrom Strom Straßenbeleuchtung Strom Wasserversorgung Strom Kläranlage Strom Abwasserentsorgung 28 Knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Gemeinde Baindt wird für den Betrieb des Klärwerks in Berg benötigt. Dabei wird allerdings nur der Anteil der Gemeinde und nicht der Gesamtstromverbrauch des Klärwerks erfasst. Mit circa 37 Prozent ist der Strombedarf der Gebäude ein weiterer großer Anteil am Gesamtstromverbrauch. Der Anteil des Stromverbrauchs der Straßenbeleuchtung liegt aufgrund der hohen Anzahl verbauter LED mit nur 10 Prozent auf einem niedrigen Niveau. Für die Trinkwasseraufbereitung, die Entsorgung von Abwässern sowie zum Heizen wird prozentual nur sehr wenig Strom benötigt. Im Vergleich zum Strom, wird (umgerechnet in kWh) allerdings noch deutlich mehr Energie im Bereich der Wärme benötigt. Aufgrund der Vorgaben des Leitfadens sind alle Wärmeverbräuche umgerechnet in Heizwert anzugeben. Da ein Großteil der kommunalen Liegenschaften an die Nahwärmezentrale der Klosterwiesenschule angeschlossen ist, wurden 2021 somit 963.701 kWh Nahwärme verbraucht. Derzeit sind die beiden Blockheizkraftwerke zur Wärmeerzeugung noch erdgasbasiert. Die Gebäude des Bauhofs und der Feuerwehr wurden mit schätzungsweise 151.200 kWh Trockenholz aus Holzresten beheizt. Zudem wird dort auch noch mit Erdgas geheizt. Auch das Vereinsheim Klosterhof 5 wird derzeit mit Erdgas beheizt, weshalb neben dem Erdgas für die Nahwärme zusätzlich 81.176 kWh bezogenes Erdgas verbraucht wurden. Der Heizstrom des DRK-Heims wurde im Strombereich miterfasst. Daneben wird für den Betrieb des kommunalen Fuhrparks von Verwaltung, Bauhof und Feuerwehr Kraftstoff in größeren Mengen benötigt. Insgesamt wurden im Jahr 2021 knapp 9.600 Liter Diesel, also umgerechnet mit dem Faktor des Heizwerts von Diesel (9,77) insgesamt 93.781 kWh Diesel verbraucht. Die anteiligen Verbräuche der Fahrzeuge vom Trink- und Abwasserzweckverband sind in diesem Wert bereits enthalten. Der benötigte Strom zum Betrieb der E-Fahrzeuge von Verwaltung und Bauhof ist bereits in den Stromverbräuchen von Rathaus und Bauhof enthalten. Um eine Doppelerfassung zu vermeiden, werden diese hier nicht separat aufgeführt. Die Dienstfahrten mit Privat-PKW sind hierin ebenfalls nicht enthalten, da für diese nur eine Kilometerzahl vorliegt, aber keine tatsächlichen Verbrauchswerte. Insgesamt wurden 2.225 Kilometer mit Privatfahrzeugen (alle mit Superbenzin betrieben) zurückgelegt. Da der Aufwand, bei Fahrten mit Privat-PKW immer den exakten Kraftstoffverbrauch zu ermitteln, sehr hoch ist und dies zudem auch aus Datenschutzgründen schwierig ist, wurde im vorliegenden Konzept auf eine genauere Erfassung verzichtet. Der Energiebedarf der Dienstreisen mit Privatfahrzeugen ist in Baindt insgesamt sehr niedrig. Es wurden stattdessen bundesweit gültige Werte verwendet, die vermutlich von den speziellen Werten der Gemeinde nur geringfügig abweichen. Dienstreisen mit dem ÖPNV gab es im Jahr 2021 nicht. Der Gesamtenergieverbrauch der Gemeinde Baindt an Strom, Wärme und Kraftstoff beträgt 1,781 Mio. kWh im Jahr 2021 (ohne Dienstreisen). 29 Basierend auf diesen Daten kann eine Treibhausgasbilanz der Gemeindeverwaltung berechnet werden. Ende Januar 2024 wurden für die einzelnen Energieträger entsprechende Emissionsfaktoren für das Jahr 2021 veröffentlicht (siehe Anlage 1). Für Nahwärme welche überwiegend aus einem erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken stammt, beträgt der Richtwert des Emissionsfaktors laut Institut für Energie- und Umweltforschung (2023b) 0,15 kg CO2e pro kWh sowie 0,247 kg CO2e pro kWh Erdgas. Tabelle 7: Treibhausgasbilanz Gemeinde Baindt 2021 Die meisten Treibhausgasemissionen, nämlich über 225 Tonnen CO2-Äquvivalente, resultieren aus den Stromverbräuchen. Da für die Strombilanzierung nach den Vorgaben des Leitfadens vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a), S. 5 - 35 immer der bundesweite Strom-Mix verwendet werden muss, der zurzeit noch sehr stark durch den schlechten Emissionswert von Kohlestrom bestimmt wird, liegt dieser Wert am höchsten. Selbst erzeugter und eigenverbrauchter Strom aus Klärgas und Photovoltaik darf in der Kernbilanz hingegen nicht berücksichtigt werden. Die gesamten Treibhausgasemissionen der Gemeindeverwaltung in Baindt für 2021 liegen bei 425,44 Tonnen CO2e inklusive den bereits in den Emissionsfaktoren enthaltenen Emissionen aus der Vorkette durch die Erzeugung von Energie. THG-Emissionen in t CO2e Emissionen Stromverbrauch 2021 226,44 Emissionen Nahwärme 2021 144,56 Emissionen Erdgasverbrauch 2021 20,1 Emissionen Holzverbrauch 2021 (Schätzwert) 3,3 Emissionen Mobilität (Fuhrpark + Dienstreisen) 31,1 Gesamtemissionen 2021 in Tonnen CO2e 425,44 30 Abbildung 4: Anteil einzelner Bereiche an Gesamttreibhausgasemissionen in Prozent (eigene Darstellung) Bei der Treibhausgasbilanz können drei Bereiche voneinander abgegrenzt werden. Diese Bereiche sind Wärme, Strom und Mobilität. Zum Bereich der Mobilität zählen die Kraftstoffverbräuche des kommunalen Fuhrparks und die aus den Dienstreisen mit Privatfahrzeugen und der Nutzung des ÖPNV resultierenden Treibhausgasemissionen. Wie in Abbildung 4 dargestellt, sind beiden Bereiche, Strom mit knapp 53 Prozent und Wärme mit circa 39 Prozent, für einen sehr großen Teil der Treibhausgasemissionen der Kommunalverwaltung verantwortlich. Der dritte Bereich, nämlich die Mobiltät, ist hingegen nur für 7,3 Prozent dieser Emissionen verantwortlich. Zukünftig wird nach derzeitigem Stand ein Großteil der Energie sowohl im Wärmebereich (zum Betrieb von Wärmepumpen), als auch im Verkehrssektor durch den Ausbau der Elektromobilität über Strom bereitgestellt werden. 5.2 Nebenbilanzen In der Kernbilanz der Kommunalverwaltung in Baindt wurden die Energieverbräuche strikt nach den Vorgaben des „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ bilanziert und daraus eine entsprechende Treibhausgasbilanz erstellt. Da diese verbindlichen Vorgaben allerdings wichtige Faktoren, wie die Zusammensetzung des verwendeten Stroms vor Ort und auch die Witterung, nicht miteinbeziehen, wurden bei den Energieverbräuchen und daraus resultierenden Treibhausgasbilanzen entsprechende Nebenbilanzen erstellt, um so ein noch besseres Abbild der Realität geben zu können. Zudem werden in einer weiteren Nebenbilanz auch die kommunalen Liegenschaften dargestellt, die nach den Vorgaben des Leitfadens nicht erfasst werden dürfen, aber natürlich trotzdem zu den Energieverbräuchen einer Kommunalverwaltung mitdazugehören. Letztlich zählen zwar nur die Werte der Kernbilanz, allerdings möchte das vorliegende Konzept auch eine möglichst vollständige Übersicht über die Energie- und Treibhausgasbilanz der gesamten Kommunalverwaltung geben, weshalb die Werte dieser weiteren Gebäude ebenfalls dargestellt werden. 53,2239,47 7,30 Strom Wärme (Erdgas, Fernwärme, Holz) Mobilität (Fuhrpark + Dienstreisen) 31 Emissionen Strom 2021 in t (mit Klärgas, PV) 141,1 Emissionen Fernwärme 2021 in t 144,6 Emissionen Erdgas 2021 in t 20,1 Emissionen Holz 2021 in t (Schätzwert) 3,3 Emissionen Mobilität (Fuhrpark + Dienstreisen) in t 31,1 THG-Emissionen gesamt in Tonnen CO2e 340,1 Tabelle 8: Treibhausgasbilanz 2021 mit Einbeziehung der Nutzung von Strom aus Eigenerzeugung Der Unterschied zwischen der Kernbilanz und dieser Nebenbilanz besteht darin, dass bei der Nebenbilanz lediglich derjenige Strom mit dem Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix bilanziert wurde, der auch tatsächlich aus dem Stromnetz bezogen wurde. Eine Anrechnung des von den Gemeindewerken Oberhaching bezogenen Stroms, der aus Wasserkraftwerken in Finnland stammt, erfolgt hier allerdings nicht, da hierfür aufgrund der weiten Strecke des Stromtransports nicht ohne Weiteres ein entsprechender Emissionsfaktor berechnet werden kann. Der selbst erzeugte Strom aus regenerativen Quellen (Sonne, „Abfallprodukt“ Klärgas) wurde im Rahmen dieser Nebenbilanz allerdings mit den passenden Emissionsfaktoren von Klärgas und Photovoltaik bilanziert, um die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der Kommunalverwaltung damit besser abbilden zu können. So wird bei der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental bereits heute ein Großteil des verwendeten Stroms selbst aus Klärgas erzeugt, was durch die Vorgaben des Leitfadens allerdings nicht adäquat abgebildet wird. Da Klärgas bei der Wiederaufbereitung des Abwassers ohnehin entsteht, liegt dessen Emissionsfaktor mit nur 0,055 kg / kWh auf einem sehr niedrigen Niveau. Im Vergleich zum Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix für 2021 von 0,472 kg / kWh laut ifeu-Institut (2023b) sind die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der Kläranlage, und damit einhergehend auch der Gemeindeanteil von Baindt, in der Praxis deutlich niedriger. Durch die Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach wird zudem ein Teil des dort benötigten Stroms selbst erzeugt und verbraucht, weshalb dieser Strom in der Nebenbilanz mit dem Emissionsfaktor von Photovoltaik bilanziert wurde. Außerdem wird ein Großteil des verwendeten Stroms im Schulareal aus Kraft-Wärme- Kopplung der beiden Blockheizkraftwerke erzeugt. Die Untersuchungen zum Emissionsfaktor von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung sind größtenteils sehr veraltet. Daneben weichen die 32 Ergebnisse aufgrund diverser verschiedener Berechnungsmethoden erheblich voneinander ab, wobei sämtliche Emissionsfaktoren niedriger sind, als der des bundesweiten Strom-Mix von 2021. Aus den genannten Gründen wird daher beim vorliegenden Konzept auf eine gesonderte Bilanzierung des Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung verzichtet. Die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der Gemeinde Baindt im Strombereich liegen daher mit hoher Wahrscheinlichkeit im Vergleich zum derzeitigen Strom-Mix in Deutschland etwas niedriger. Durch die Einbeziehung der Nutzung von Strom aus Eigenerzeugung (Klärgas, PV), verringern sich dadurch die Treibhausgasemissionen des kommunalen Gesamtstromverbrauchs von 226,5 auf 141,1 Tonnen und damit einhergehend auch die Gesamtemissionen auf 425,4 Tonnen Treibhausgasen im Jahr 2021 auf 340,1 Tonnen. Da der Wärmeverbrauch eines Jahres mitunter stark von der Witterung, allen voran den Außentemperaturen während der Heizperiode geprägt ist, hilft es, um zeitliche Entwicklungen und die Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen besser aufzeigen zu können, die Wärmeenergieverbräuche einer Witterungsbereinigung zu unterziehen. Dafür wird der Klimafaktor der nächstgelegenen Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes, kurz DWD, verwendet. Die nächstgelegene DWD-Station zur Gemeinde Baindt liegt in der Stadt Weingarten. Aufgrund der relativ geringen Entfernung zwischen Baindt und Weingarten ist dieser Wert prinzipiell als verlässlich einzustufen. Der Klimafaktor des Jahres 2021 liegt nach eigener Berechnung mit Daten des DWD für die Wetterstation in Weingarten (siehe Anlage 3) mit 0,946 etwas niedriger als eins, was bedeutet, dass 2021 durchschnittlich etwas kälter war als das Mittel der vorangegangenen zehn Jahre für dieselbe Messstation. Zusammen mit der Witterungsbereinigung der Energieverbräuche von Nahwärme, Erdgas, und Holz sowie des selbst erzeugten und verbrauchten Stroms, reduziert sich der Treibhausgasausstoß der Kommunalverwaltung im Jahr 2021 damit weiter auf 331,1 Tonnen. Nach den Vorgaben des Leitfadens sind diese Berechnungen in der Kernbilanz allerdings nicht möglich. Neben den genannten Faktoren, die tendenziell eher zu einer Überschätzung der tatsächlichen Treibhausgasemissionen führen, gibt es auch einen gegenteilig wirkenden Faktor. Gemäß den Vorgaben des Leitfadens sind zahlreiche weitere Gebäude, wie unter anderem Asyl- und Obdachlosenunterkünfte, nämlich nicht Bestandteil der Kernbilanz. Da diese Gebäude aber auch Strom und Wärme benötigen, werden hier erhebliche Energiemengen nicht berücksichtigt. Die Gemeinde Baindt hat eine hohe Anzahl sozialer Wohnbauten, weshalb die Einbeziehung des Strom- und Wärmeenergiebedarfs dieser weiteren Gebäude, zu einer deutlichen Verschlechterung der Treibhausgasbilanz führt. Somit würden sich die Emissionen der Kernbilanz von 425,4 auf 566,2 Tonnen im Jahr 2021 erhöhen. 33 Selbst bei einer Witterungsbereinigung, sowie unter Einbeziehung der Herkunft des verwendeten Stroms, liegt dieser Wert mit 471,2 Tonnen noch deutlich über dem Wert der Kernbilanz. Wenn noch berücksichtigt wird, dass der Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung des Schulareals mit dem höheren Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix von 2021 bilanziert wurde, wird der tatsächliche Treibhausgasausstoß der Gemeindeverwaltung zumindest halbwegs mit dem ausgewiesenen Wert übereinstimmen und es kommt daher zu keiner extremen Unter- bzw. Überschätzung der realen Emissionen der Verwaltung. 6 Treibhausgasminderungspfad der Gemeinde Baindt Abbildung 5: Treibhausgasminderungspfad Gemeindeverwaltung Baindt von 2021 bis 2040 (eigene Darstellung) Um das 1,5 °C-Ziel erreichen zu können und damit einhergehend die ohnehin schon sehr hohen Klimawandelfolgekosten einigermaßen begrenzen zu können, bedarf es nach den Vorgaben des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 14f zur Erreichung einer „klimaneutralen“ Verwaltung eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80 Prozent bis zum Jahr 2030 gegenüber dem gewählten Basisjahr. Für die Gemeinde Baindt ist daher abgeleitet aus der Treibhausgasbilanz für das Jahr 2021, ein entsprechender Minderungspfad festzulegen. 425,44 357,37 300,2 252,2 211,8 177,9 149,5 125,5 105,5 88,6 74,4 62,5 52,5 44,1 37,0 31,1 26,1 22,0 18,4 15,5 0,00 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 300,00 350,00 400,00 450,00 Zi el w er t TH G -E m is si o n en in t C O 2 e Jahr 34 Ausgehend vom gewählten Basisjahr 2021, ist daher eine jährliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Gemeindeverwaltung um 16 Prozent anzustreben. Um diese Reduzierung der Emissionen tatsächlich erreichen zu können, bedarf es neben einer raschen und massiven Reduzierung des Energiebedarfs der Kommunalverwaltung, auch einer nahezu ausschließlichen Verwendung von Energie aus regenerativen und nachhaltigen Quellen. Daneben gibt es einen ganz wichtigen Faktor, den die Gemeinde Baindt selbst nicht merklich beeinflussen kann, der sich allerdings erheblich auf die Emissionen auswirkt, nämlich die Zusammensetzung des bundesweiten Strom-Mix und dessen Emissionsfaktor. Je mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen kommt, umso geringer fallen die Treibhausgasemissionen von Strom aus, weshalb dann auch der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix absinkt. Abbildung 6: Entwicklung Emissionsfaktor Strom-Mix BRD 1990 bis 2022 nach Berechnungen des Umweltbundesamt (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima- energie/energieversorgung/strom-waermeversorgung-in-zahlen#Strommix) 35 Wie anhand der Zahlen von Abbildung 6 des Umweltbundesamt (2023) erkennbar ist, sind infolge des steigenden Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtstromerzeugung die Emissionsfaktoren des bundesweiten Strom-Mix in Deutschland seit 1990 deutlich gesunken. Zwischen 2013 und 2020 kam es sogar zu einer jährlichen Abnahme dieses Faktors. Zuletzt war es aber so, dass infolge des Atomausstiegs und der Energiekrise im Winter 2021 / 2022 wieder deutlich mehr Braun- und Steinkohle verstromt wurde. Da Atomstrom einen sehr geringen Emissionsfaktor aufweist, während dieser Faktor bei Kohlestrom sehr hoch liegt, führt dies dazu, dass es seit 2021 eher zu einer Verschlechterung des Emissionsfaktors kommt. Nachdem lange Zeit nur der vorläufige Emissionsfaktor der bundesweiten Strom-Mix vorlag, gibt es seit Januar 2024 nun den finalen Wert hierzu, der allerdings nur geringfügig vom vorläufigen Wert abweicht. Laut ifeu-Institut (2023b) liegt der finale Wert des Emissionsfaktors vom bundesweiten Strom-Mix für das Jahr 2021 bei 472 g CO2-Äquvivalent pro kWh. Signifikante Verringerungen von Emissionen in den nächsten Jahren sind daher vorerst deutlich schwieriger zu erreichen. Wenn der Kohleausstieg aus der Stromerzeugung bis zum Jahr 2038 angepeilt wird, hier sogar bis 2030, wirklich wie vorgesehen umgesetzt wird, sinkt zukünftig der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix sehr stark ab. Wenn die Energiewende in Deutschland also wirklich gelingt, profitiert auch die Gemeindeverwaltung Baindt bilanziell davon, da so die Gesamttreibhausgasemissionen der Verwaltung deutlich zurückgehen werden. Bei einer zukünftig vermehrten Verwendung von Strom im Wärme- und Mobilitätsbereich wird dieser „Mitnahmeeffekt“ sogar noch deutlich größer ausfallen. Da zum jetzigen Zeitpunkt eine präzise Ermittlung erzielbarer Einsparungen durch die Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen (siehe Kapitel 7) noch nicht verlässlich möglich ist und zudem wichtige Faktoren von der Gemeinde kaum beeinflusst werden können, dient dieser Treibhausgasminderungspfad derzeit vor allem als Orientierung, ob die Kommunalverwaltung auf ihrem Weg in Richtung „Klimaneutralität“ vorankommt. Ein Ableiten direkter Konsequenzen aus einem Abweichen vom Zielpfad ist allerdings derzeit nicht vorgesehen, zumal so lange die Vorgabe des Leitfadens gilt, dass stets der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zur Bilanzierung heranzuziehen ist. Sollte sich dies zukünftig einmal ändern, wäre es prinzipiell denkbar, einen verbindlichen Pfad festzulegen, der dann jedoch vom Gremium zu beschließen ist. 36 7 Handlungsempfehlungen 7.1 Allgemeine Einführung In den vorangegangenen Kapiteln wurden bereits die Energieverbräuche in den fünf einzelnen Handlungsfeldern für das Basisjahr 2021 erläutert und daraus dann die direkt hieraus resultierenden Treibhausgasemissionen abgeleitet. Ausgehend vom Basisjahr 2021 bis zum Zieljahr 2040, wurde zudem ein Treibhausreduktionsfahrplan erstellt. Letztlich ist aber für den Klimaschutz nicht die Ist-Situation entscheidend, sondern viel mehr, wie erreicht werden kann, dass die kommunalen Energieverbräuche in Zukunft deutlich niedriger ausfallen werden und die weiterhin benötigte Energie zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Energiequellen stammt. Je weiter die Gemeindeverwaltung hier voranschreitet, umso wichtiger ist deren Beitrag zum Klimaschutz. Die Gemeinde Baindt nimmt eine wichtige Vorbildfunktion im Klimaschutz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Unternehmen sowie örtlichen Vereinen und Organisationen ein. Daher kann die Verwaltung mitunter diese Akteure dazu anregen, selbst einen noch größeren Klimaschutzbeitrag zu leisten. Jede erzielte Energieeinsparung stellt zudem eine Verringerung der kommunalen Energiekosten dar und entlastet damit den aktuellen Haushalt. Da viele Maßnahmen zur Energieeinsparung dauerhafte Effekte bewirken, werden damit neben dem aktuellen Haushalt auch zukünftige kommunale Haushalte entlastet. Ein weiterer Grund, Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, ist das Konzept der Klimakosten. Klimakosten sind nichts anderes, als Folgekosten des Klimawandels infolge häufiger auftretender und ausgeprägterer Extremwetterereignisse sowie daraus abzuleitender Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel. Nach diesem Ansatz gibt es zusätzlich zur direkten Kostenersparnis, auch eine zukünftige Vermeidung von Folgekosten, da letztlich jede eingesparte Tonne Treibhausgas heute mit dazu beiträgt, exorbitant hohe Klimawandelfolgekosten in Zukunft zu vermeiden. Diese Klimakosten werden vom Umweltbundesamt in regelmäßigen Abständen berechnet. Die aktuellste Berechnung wurde 2023 veröffentlicht (Umweltbundesamt 2023). 37 Tabelle 9: Klimakostenempfehlung laut Umweltbundesamtes (Quelle: Umweltbundesamt 2023, https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/gesellschaftliche-kosten- von-umweltbelastungen#klimakosten-von-treibhausgas-emissionen) Wie aus Tabelle 9 ersichtlich wird, liegen die Empfehlungen für Klimakosten pro Tonne Kohlenstoffdioxid, bei einer Höhergewichtung der Wohlfahrt heutiger gegenüber zukünftigen Generationen, bei 228 Euro pro Tonne im Jahr 2020 und 237 Euro im Jahr 2022. Da die Folgekosten umso höher sein werden, je später die Treibhausgase eingespart werden, steigt dieser Wert in Zukunft voraussichtlich weiter an. Wenn die Wohlfahrt der verschiedenen Generationen hingegen gleichgewichtet wird, liegt dieser Wert mit 809 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2022 nochmals deutlich höher. Da Einsparungen oftmals nicht nur einmalig, sondern dauerhaft wirken, können durch die Einsparung einer Tonne Treibhausgas jährlich 237 Euro bzw. 809 Euro an Klimawandelfolgekosten vermieden werden (Umweltbundesamt 2023). Klimaschutz und Klimawandelanpassung, also die Anpassung an bereits heute unabwendbare Folgen der Erderwärmung, sind zwei der zentralen Aufgaben der heutigen Zeit. Überdies hinaus hat die Gemeinde Baindt allerdings zahlreiche weitere wichtige Herausforderungen zu meistern und Aufgaben zu erledigen. Die in Kapitel 7.3 beschriebenen Maßnahmen für die Handlungsfelder: kommunale Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser, kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen werden daher bewusst als Handlungsempfehlungen tituliert. Die Fülle möglicher Maßnahmen, von eher kleineren und zeitnah umsetzbaren Maßnahmen bis hin zu kostspieligen energetischen Sanierungen, der Umstellung der Nahwärmezentrale auf überwiegende Verwendung regenativer Energiequellen oder der Errichtung neuer PV-Anlagen, hat daher keinerlei bindenden Charakter. Sinn und Zweck ist vielmehr, in einer Art Leitfaden der Verwaltung zu zeigen, wie und mit welchen Mitteln Energie eingespart und Treibhausgasemissionen vermieden werden können. Aufgrund begrenzter finanzieller, personeller und auch zeitlicher Ressourcen der Gemeinde Baindt, ist es aber schlichtweg unmöglich, alle Maßnahmenvorschläge zeitnah umzusetzen. Allerdings gibt es einzelne Maßnahmen, die einen besonders wichtigen Beitrag zur Zielerreichung leisten können. Daher werden diese prioritären Maßnahmen im folgenden Teilkapitel zusätzlich gesondert zum eigentlichen Maßnahmenkatalog ausführlich dargestellt. Neben denkbaren zukünftigen Maßnahmen, enthalten die Handlungsempfehlungen auch bereits abgeschlossene Maßnahmen der vergangenen Jahre sowie in Umsetzung befindliche Maßnahmen. Durch die Veröffentlichung des Konzepts auf der Internetseite der Gemeinde erhalten alle interessierten und beteiligten Akteure eine Übersicht, welche Maßnahmen bereits realisiert werden konnten und was hier in Zukunft an Maßnahmen vorgesehen ist. 38 7.2 Übersicht der wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen In der Einführung des Kapitels wurde bereits beschrieben, dass für eine Klimaneutralität der Verwaltung eine Vielzahl von Maßnahmen in den fünf einzelnen Handlungsfeldern notwendig ist. Die Bandbreite an möglichen Maßnahmen beginnt bei kleineren und rasch umsetzbaren Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Vorgaben und Regelungen in Form von Dienstanweisungen. Die umfangreichen und kostspieligen Maßnahmen, zu denen neben energetischen Gebäudesanierungen auch eine Umstellung des derzeit noch vollständig mit fossilem Erdgas betriebenen Nahwärmenetzes auf Wärme aus überwiegend regenerativen Quellen gehört, sind dabei zumeist besonders wirksam. In gewisser Weise sind die meisten in Kapitel 7.3 beschriebenen Maßnahmen wichtig, allerdings stechen bestimmte Einzelmaßnahmen trotzdem hervor, da sich mit diesen, bei einer erfolgreichen praktischen Umsetzung besonders hohe Energieeinsparungen und Minderungen des Treibhausgasausstoßes erzielen lassen. Diese Maßnahmen sind zwar ebenfalls Bestandteil der Handlungsempfehlungen, werden aufgrund der immensen Bedeutung jedoch im Folgenden auch gesondert dargestellt. Grundsätzlich ist die dauerhafte Verringerung von Energieverbräuchen besonders wichtig. Die weitaus größten dauerhaften Energieeinsparungen, speziell im Wärmebereich, lassen sich dabei durch die energetische Sanierung von Gebäuden erzielen, wobei Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung das größte Einsparpotenzial aufweisen, da hiermit der Bedarf an benötigter Energie zum Heizen massiv verringert werden kann. Zur Wärmedämmung zählen unter anderem die Fassadendämmung, die Dämmung von Decken und Dächern, die Dämmung von Innenwänden sowie der Austausch von Fenstern und Türen. Durch eine Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäudehüllen, lassen sich in Abhängigkeit von Zustand und Dämmung des Ausgangsgebäudes, Einsparungen von bis zu 70 Prozent im Wärmebereich erzielen. Durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung des Strombedarfs, wie der Einbau von LED-Technik, bedarfsangepasste Beleuchtung, neue und effizientere Technik und vieles weitere, kann auch der Stromverbrauch von Liegenschaften erheblich reduziert werden. Derzeit wird eine energetische Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule durchgeführt. Zudem ist in den kommenden Jahren auch eine Sanierung von Feuerwehrgerätehaus und Bauhof geplant. Mit der Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen lässt sich zwar die meiste Energie einsparen, allerdings sind diese Maßnahmen oftmals auch sehr kostspielig und benötigen entsprechende Planungen, weshalb im Regelfall mehrere Jahre bis zu deren vollständiger Umsetzung vergehen. Durch die bereits erwähnte Maßnahme der Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED- Technik, lassen sich, abhängig vom bisherigen Leuchtmittel, bei der Beleuchtung 39 Stromeinsparungen von 30 bis 70 Prozent erzielen. Da in Baindt in einigen kommunalen Gebäuden bisher gar keine und nur sehr wenige LEDs verbaut sind, besteht hier noch immenses Einsparpotenzial. Oberste Priorität hat hierbei das Rathaus, da hier, außer in einem Großteil der Abstellräume, bisher keine LEDs verwendet werden. Da hier ein Austausch der Leuchtmittel nicht möglich ist, wird im Falle einer Umrüstung auf LED ein Austausch der gesamten Lampen erforderlich. In der Schenk-Konrad-Halle und auch im Vereinsheim (Klosterhof 5) ist bisher keine LED-Beleuchtung vorhanden. Beim Schulareal der Klosterwiesenschule wird derzeit im Rahmen der energetischen Sanierung des blauen Gebäudes neue LED-Beleuchtung eingebaut. Neben der damit erzielbaren Energieeinsparung ist es auch so, dass vom Gesetzgeber nach und nach immer mehr andere ineffiziente Leuchtmittel verboten werden. Der Verkauf ist zwar vorerst noch erlaubt, aber wenn hier nichts mehr neu produziert wird, werden diese Restbestände bis in einigen Jahren vollständig aufgebraucht sein, weshalb es dann bei der Innenbeleuchtung keine Alternativen mehr zur LED-Technik gibt. Die größte Treibhausgaseinsparung lässt sich erzielen, wenn das Nahwärmenetz, an welches bereits ein Großteil der kommunalen Gebäude angeschlossen ist, vom derzeitigen Betrieb mit Erdgas auf einen hohen Anteil Wärme aus regenerativen Quellen umgestellt wird. Der zukünftige Energiemix wurde im Oktober 2023 vom Gremium beschlossen und es ist angedacht, die Nahwärmezentrale in den nächsten beiden Jahren entsprechend umzugestalten. Zukünftig soll, neben den weiterhin erdgasbetriebenen zwei Blockheizkraftwerken für Spitzenlasten, ein Großteil der benötigten Wärme über eine Heizung mit Holzpellets im Untergeschoss des roten Gebäudes sowie eine Hochtemperatur-Luft- Wasser-Wärmepumpe bereitgestellt werden. Um die Wärmepumpe überwiegend mit selbst erzeugtem Strom aus Photovoltaik betreiben zu können, ist zudem die Errichtung einer PV- Anlage auf dem Dach der Sporthalle vorgesehen. Je nachdem, wie die prozentualen Wärmeanteile zukünftig tatsächlich sein werden, lässt sich allein mit Umsetzung dieser wichtigen Maßnahme eine Treibhausgaseinsparung zwischen 50 und über 100 Tonnen jährlich erreichen. Wenn zudem noch der Bauhof und das Feuerwehrhaus im Zuge der angedachten Sanierung ans Nahwärmenetz angeschlossen werden, liegt die mögliche erzielbare Einsparung nochmals höher. Wenn dies wirklich so umgesetzt würde, wären somit, außer dem Vereinsheim, zukünftig in der Kernbilanz alle relevanten kommunalen Liegenschaften ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen. Zum Betrieb von Wärmepumpen, die einen Großteil der benötigten Wärmeenergie aus Erdwärme, Warmwasser bzw. der Umgebungsluft generieren, wird Strom benötigt werden. Daher soll auf dem Dach der Sporthalle eine neue PV-Anlage entstehen. Im Rahmen der Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule, wird ebenfalls eine neue PV- Anlage errichtet, zu der die Gemeinde Baindt nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes 40 Baden-Württemberg auch gesetzlich verpflichtet ist. Bei einer Sanierung von Bauhof und Feuerwehr ist daher zwingend ebenfalls eine PV-Anlage zu errichten. Bei der Errichtung neuer Photovoltaikanlagen ist dabei grundsätzlich immer in Abhängigkeit der Gebäudenutzung zu prüfen, ob dort ein Energiespeicher miteinzubauen ist. Häufig kommt es, infolge der Umsetzung von baulichen sowie technischen Maßnahmen zur Energieeinsparung dazu, dass Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Gebäude anschließend weniger sparsam mit Energie umgehen. Um diesen gegenteilig zur umgesetzten Maßnahme wirkenden Effekt zu vermeiden, ist eine permanente Sensibilisierung von Nutzerinnen und Nutzern kommunaler Gebäude zu einem energiebewussten Verhalten sehr wichtig. Da die Wirkung von Sensibilisierungsmaßnahmen erfahrungsgemäß mit der Zeit spürbar nachlässt, handelt es sich bei dieser Maßnahme um eine mittel- bis längerfristige Aufgabe. 7.3 Maßnahmenkatalog mit Handlungsempfehlungen Wie bereits mehrfach beschrieben, sind um das Ziel einer „klimaneutralen“ Verwaltung in Baindt bis zum Zieljahr 2040 erreichen zu können, zahlreiche teils ganz unterschiedliche Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern umzusetzen. Aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen der Verwaltung, können allerdings unmöglich alle Maßnahmen sofort und vollständig umgesetzt werden, weshalb die wichtigsten Einzelmaßnahmen in Kapitel 7.2 bereits ausführlicher erläutert wurden. Um sich im kompletten Maßnahmenkatalog in Form von Maßnahmensteckbriefen schneller und besser zurecht zu finden, wurden die Maßnahmen entsprechend den fünf Handlungsfeldern aufgeteilt. Beginnend mit den kommunalen Liegenschaften, werden anschließend Maßnahmen aus den Handlungsfeldern Straßenbeleuchtung sowie Trink- und Abwasser beschrieben. Zum Abschluss werden noch Maßnahmen aus den beiden, die Mobilität betreffenden Handlungsfeldern, nämlich kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen, beschrieben. Zur besseren Kenntlichkeit wurde für jedes der fünf Handlungsfelder eine eigene Farbe verwendet. Eine tiefergehende Bedeutung haben diese Farben jedoch nicht. Innerhalb der einzelnen Handlungsfelder werden die Maßnahmen in investive (Teil a) und gering- bzw. nichtinvestive Maßnahmen (Teil b) weiter unterteilt. Zudem werden vereinzelt denkbare Maßnahmen (Teil c) erläutert, bei denen es vorab zu prüfen gilt, ob diese tatsächlich sinnvoll sind, oder aufgrund einer momentan (noch) zu schlechten Kosten-Nutzen-Relation vorerst nicht weiter zu verfolgen sind. In den Maßnahmensteckbriefen werden die Maßnahmen selber, dazugehörige Teilmaßnahmen sowie ergänzende Hinweise beschrieben. Des Weiteren ist dort angegeben, welche Akteure an der Umsetzung zu beteiligen sind und wann diese zeitlich denkbar wäre. Kosten und Einsparpotenziale sind bei den meisten Einzelmaßnahmen derzeit aber nicht 41 verlässlich abschätzbar, da hierzu noch präzisere Untersuchungen fehlen. Außerdem sind mittel- bis langfristige Entwicklungen hinsichtlich Kosten, aber auch im Hinblick auf Effizienzsteigerungen der Technik allgemein nur unter enormen Unsicherheiten schätzbar. Die rahmengebende Gesetzgebung in Zukunft ist ein weiterer wichtiger Einflussfaktor, der aufgrund der enormen Dynamik der vergangenen Jahre ebenfalls mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Außer bei bestimmten Einzelmaßnahmen, wie der Festlegung des zukünftigen Energiemix des Nahwärmenetzes oder der PV-Anlage auf dem Dach der Sporthalle, wo bereits genaue Untersuchungen vorliegen, wurde bei vielen Einzelmaßnahmen auf Kostenangaben verzichtet, da diese zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös möglich sind. Beim Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial wurde mittels gemeinhin üblicher Erfahrungs- und Richtwerte zumindest eine grobe Schätzung vorgenommen, die allerdings nicht zwingend wirklich zutreffen muss. Präzisere Aussagen zu Kosten und Einsparpotenzial sind zukünftig erst möglich, wenn genauere Untersuchungen hierzu vorliegen. 1) Handlungsfeld: Kommunale Liegenschaften Die Maßnahmensteckbriefe beginnen mit dem umfangreichsten der fünf Handlungsfelder, nämlich den kommunalen Liegenschaften. Bereits umgesetzt ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements mit entsprechender Software (INM Management) zur Überwachung der Energieverbräuche kommunaler Liegenschaften. Allerdings ist die Zählerstruktur (Strom, Wärme, Wasser) speziell des Schulareals noch sehr unübersichtlich. Zudem fehlen speziell bei Bauhof und Feuerwehr, noch eigene Wärmemengenzähler, da dort bisher nur ein gemeinsamer Zähler vorhanden ist. Um die Energieverbräuche aller kommunalen Gebäude bestmöglich überwachen zu können, ist daher vorgesehen, im Rahmen der angedachten Sanierung von Feuerwehr und Bauhof entsprechende Zählertechnik einzubauen. Mittelfristiges Ziel ist es, dass jedes kommunale Gebäude mindestens einen eigenen Zähler für Strom, Wärmemengen und Wasserverbrauch besitzt. Die meiste Energie lässt sich mittels energetischer Gebäudesanierungen erzielen. Mögliche Sanierungen betreffen eine Verbesserung der Wärmedämmung, eine Umstellung von Heizsystemen auf regenerative Energien, eine Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED oder einer Errichtung von PV-Anlagen auf Dachflächen. Während bei Sanierungen teils nur einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, beispielsweise ein Austausch der Beleuchtung oder eine verbesserte Wärmedämmung, werden diese Maßnahmen bei Neubauten von Beginn an vollständig miteinbezogen. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Ressourcen und Baustoffen, aber auch im Hinblick auf die Kosten, werden kommunale Gebäude in der Regel allerdings saniert und nur, wenn dies nicht mehr wirklich möglich bzw. wirtschaftlich ist, werden neue Gebäude errichtet. Da Sanierungen die Regel und Neubauten eher Einzelfälle sind, werden die einzelnen Maßnahmen im Folgenden weitgehend separat voneinander dargestellt. 42 Durch Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung, wie Fassadendämmung, Innenwanddämmung, Dachdämmung, Deckendämmung (speziell beim Keller), Austausch von Fenstern und Türen sowie weitere Dämmmaßnahmen, lässt sich der Energiebedarf von Heizungen im Winter massiv reduzieren, sofern hierdurch ein möglichst guter Effizienzhausstandard erreicht werden kann. Über die Umrüstung von Innenbeleuchtung auf deutlich effizientere LED-Technik, lässt sich zudem der Strombedarf von Gebäuden deutlich reduzieren. Durch eine vollständige Umrüstung der Innenbeleuchtung aller kommunalen Gebäude auf LEDs lassen sich massive Stromeinsparungen erzielen. Speziell beim Rathaus und der Klosterwiesenschule, ist hier bisher kaum etwas umgerüstet worden. Derzeit wird allerdings das blaue Gebäude der Klosterwiesenschule energetisch saniert, wo unter anderem eine neue effizientere LED-Beleuchtung eingebaut wird und zudem die Wärmedämmung massiv verbessert werden soll. Neben der Beleuchtung, werden auch für den Betrieb der elektronischen Geräte inklusive der IT, größere Strommengen benötigt. Bei der Neuanschaffung von elektronischen Geräten und IT-Hardware ist deshalb stets auf eine möglichst hohe Energieeffizienz zu achten. Entsprechende Anforderungen sind daher zukünftig in einer entsprechenden Beschaffungsrichtlinie der Baindter Verwaltung zu regeln, welche auch regelmäßig an neue Standards und Nachhaltigkeitssiegel anzupassen ist. In einzelnen Gebäuden, wie dem Rathaus, wird zudem auch noch Strom für den Serverbetrieb benötigt. Beim Server gibt es allerdings kein realistisch erzielbares Einsparpotenzial, ohne einen reibungslosen Betrieb der IT massiv zu gefährden, weshalb im Maßnahmenkatalog hierzu keinerlei Maßnahmen zu finden sind. Neben den genannten investiven Maßnahmen, welche vorrangig das Ziel einer Reduzierung der Energieverbräuche verfolgen und damit indirekt über verringerte Verbräuche Emissionen reduzieren, zielen andere Einzelmaßnahmen direkt auf eine Reduzierung der kommunalen Treibhausgasemissionen. Besonders wichtig ist dabei die Umstellung, des bisher noch vollständig mit fossilem Erdgas betriebenen kommunalen Nahwärmenetzes auf einen Energiemix mit hohen Anteilen regenerativer Energien, was zurzeit bereits geplant wird. Im Rahmen der angedachten Sanierung von Bauhof und Feuerwehr ist vorgesehen, dass diese dann ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen werden. Von den bilanziell relevanten kommunalen Gebäuden ist bei einer Umsetzung der angedachten Maßnahmen lediglich das Vereinsheim (Klosterhof 5) aufgrund seiner dezentralen Lage nicht ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen. Für dieses Gebäude ist daher aufgrund dessen Lage eine Einzellösung bei der Umstellung der Heizung auf Wärme aus regenerativen Quellen sinnvoller. Beim Einbau einer neuen Heizungsanlage ist grundsätzlich zu prüfen, ob im Zuge dieser Maßnahme eine Sensorsteuerung (Licht mit Bewegungsmelder, Heizung aus bei geöffnetem Fenster) miteingebaut werden soll. Es ist außerdem zu prüfen, ob bei der Heizzentrale das 43 vorhandene Abwärmepotenzial genutzt werden könnte. Schließlich gilt, je mehr Abwärme nutzbar ist, umso geringer der Bedarf an zusätzlicher Wärmeenergie. Durch die Errichtung neuer PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen, können in der Realität ebenfalls Treibhausgase eingespart werden, auch wenn sich dies bilanziell aufgrund der kaum nachvollziehbaren Vorgaben des Leitfadens vorerst nicht auswirkt. In den kommenden Jahren sollen daher auf den Dächern des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule, dem Dach der Sporthalle und auf den Dächern von Bauhof bzw. Feuerwehr neue Photovoltaikanlagen errichtet werden. Über Verbrauchsmonitoring, also eine regelmäßige Überwachung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude, lassen sich Auffälligkeiten rasch erkennen und gegebenenfalls auftretende Störungen zumeist auch schneller beheben. Um verbindliche Vorgaben zu Heiztemperaturen und Lichtstärken, entsprechend den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie für alle kommunalen Gebäude, zu schaffen und die Zuständigkeiten im Energiebereich zu regeln, ist zeitnah eine entsprechende Regelung in Form einer Dienstanweisung Energie zu schaffen. Die im Rahmen der Energiekrise vom Bund mittels Energieeinsparverordnung vorgegebenen Maßnahmen, wurden teilweise verstetigt. Um deren Beibehaltung dauerhaft sicherzustellen, sollten diese Bestandteil dieser Dienstanweisung sein. Es ist in allen Gebäuden fortlaufend zu prüfen, wo bisher zu viel Beleuchtung vorhanden ist und wo die Innenbeleuchtung daher entsprechend reduziert werden kann. Eine regelmäßige Teilnahme an Schulungen und Austauschformaten für Energiemanager und Hausmeister sowie eine regelmäßige Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Liegenschaften zu einem sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Energie, sind weitere wichtige Maßnahmen. 44 A) investive Maßnahmen Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Ergänzung der bestehenden Zählerstruktur, sodass in Zukunft eigene Zähler für Strom, Wärme und Wasser in allen kommunalen Gebäuden vorhanden sind Teilmaßnahmen -Einbau neuer Messtechnik (eigene Wärmezähler für Bauhof und Feuerwehr) - noch ausstehend, im Zuge der Sanierung denkbar -Einbau neuer Zähler mit automatischer Datenübermittlung prüfen Maßnahmenbeschreibung Grundvoraussetzung einer funktionierenden Erfassung und Analyse von Energieverbräuchen kommunaler Gebäude ist eine vollständige und verlässliche Zählerstruktur. Für jedes einzelne Gebäude sollte es daher mindestens einen eigenen Zähler für Strom, Wärme und Wasser geben. Die bereits vorhandene Zählerstruktur ist dahingehend zu vervollständigen. Daneben ist es wichtig sicherzustellen, dass die Strukturen der einzelnen Zähler bekannt und nachvollziehbar sind, da speziell bei der Nahwärmeheizzentrale noch einige Unklarheiten bezüglich der Zählerstruktur herrschen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Kirchner Energie GmbH, Bauamt, Hausmeister Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) ca. 300 bis 500 Euro je Zähler geplante Umsetzung 2024 bis 2026 Energieeinsparpotenzial bessere Energiedatenerfassung möglich, aber keine direkte Einsparung Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung 75 Prozent über Förderprogramm Klimaschutz Plus (nur wenn Teil von bisherigen Maßnahmen) 45 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme energetische Sanierungen bzw. Neubauten (falls erforderlich) kommunaler Gebäude mit Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung Teilmaßnahmen Schritt 1: Erstellung und Beschluss eines Grobsanierungsfahrplans (Prioritätenliste) aller kommunalen Gebäude Indikatoren bei Erstellung der Prioritätenliste: sehr hohe Energieverbräuche, Zielwerte Energieverbrauch pro qm (siehe INM Management), Zeit seit letzter energetischer Sanierung, Umfang der Nutzung des Gebäudes Schritt 2: Erstellung eines Sanierungsfahrplans für Einzelgebäude mit konkreten Einzelmaßnahmen (circa 2-3 Jahre vor geplanter Baumaßnahme) vorhanden: SKH / Sporthalle (umgesetzt) von 2016/17 Schritt 3: Umsetzung von baulichen Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung nach Effizienzhausstandards EH 40 / EH 55 Zu den Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung gehören u. a.: -Fassadendämmung, -Dämmung von Innenwänden, -Dämmung von Decken (v. a. Keller) und Dächern, -Austausch von Fenstern und Türen Maßnahmenbeschreibung Um das überaus ambitionierte Ziel einer Halbierung des gesamten Endenergieverbrauchs der Verwaltung bis zum Jahr 2040 (gegenüber dem Basisjahr 2021) erreichen zu können, sind immense finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich. Die größten Verbrauchseinsparungen im Wärmebereich lassen sich mittels energetischer Sanierungen mit Fokus auf Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung, erzielen. Allerdings sind diese Maßnahmen auch mit hohen Kosten verbunden. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, externes Büro (Grobsanierungsfahrplan, Sanierungsfahrplan), Architekturbüros, Handwerksbetriebe Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Die Kosten sind momentan noch nicht ermittelbar, da Faktoren wie gesetzliche Vorgaben, Preissteigerungen, technologischer Fortschritt und der Umfang der umzusetzenden Maßnahmen derzeit (noch) nicht 46 verlässlich abschätzbar sind. Im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Konzepts sollten zukünftig Aussagen zu den Kosten energetischer Sanierungen möglich sein, sobald hier detailliertere Planungen vorliegen. geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial (Schätzung) je nach Gebäude zwischen 10 und 70 Prozent (v. a. Wärme) ergänzende Hinweise -Anwendung Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Landkreises Ravensburg prüfen Nächste Jahre: -Energetische Sanierung Blaues Gebäude Schule (2022 bis 2025) -Sanierung Bauhof und Feuerwehr 2024 / 2025 wichtig: Einbau neuer Tore, da hier in der Vergangenheit ein sehr hoher Wärmeverlust im Winter aufgetreten ist Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) a) Bundesförderung für effiziente Gebäude- Nichtwohngebäude (BEG NWG) Für kommunale Antragsteller wird für das erstmalige Erreichen der jeweiligen Effizienzgebäude folgender Prozentsatz der entstandenen förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt: -Effizienzgebäude Denkmal: 20 Prozent -Effizienzgebäude 70: 25 Prozent -Effizienzgebäude 55: 30 Prozent -Effizienzgebäude 40: 35 Prozent b) Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen 2024 (BEG EM 2024) Förderung 15 bis 50 Prozent je nach Maßnahme (Maßnahmen Gebäudehülle, Heizungstechnik, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) 47 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Umstellung des kommunalen Nahwärmenetzes auf erneuerbare Wärmequellen (Strom aus erneuerbaren Energien, Biomasse, Umgebungswärme, Warmwasser) Teilmaßnahmen -Ergänzung BHKW II des Nahwärmenetzes Schulareal (bisher: nur Erdgas) durch Heizung mit Holzpellets (UG rotes Gebäude) + Hochtemperatur-Luft-Wasser- Wärmepumpe – Beschluss GR 10.10.23 -Wichtig: Strom für Wärmepumpe durch PV-Anlage Sporthalle – Beschluss GR 10.10.23 Maßnahmenbeschreibung Das derzeit noch vollständig mit Erdgas betriebene Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt soll zukünftig größtenteils aus regenerativen Wärmequellen gespeist werden. Erdgas wird hier daher zukünftig lediglich zu Spitzenlastzeiten, also vorrangig an sehr kalten Wintertagen benötigt. Hiermit lassen sich erhebliche Treibhausgaseinsparungen erreichen. Ein vollständiger Betrieb des Nahwärmenetzes mit regenerativer Wärme ist derzeit aus technischen und finanziellen Gründen noch nicht realisierbar (Gaskessel für Abdeckung der Spitzenlasten benötigt), aber zukünftig denkbar. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Kirchner Energie GmbH, E-Planwerk GmbH (PV-Anlage Sporthalle), Heizungsfachbetriebe Kostenschätzung der Maßnahme 1,5 bis 1,8 Mio. Euro geplante Umsetzung 2023 bis 2025 Planung: 2023 geplante Umsetzung 2024 / 2025 Treibhausgaseinsparpotenzial (abhängig von gewählter Kombination) -bei einer Kombination aus Biomasse (Holzpellets) mit einer Hochdruck-Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie einer Beschränkung der Verwendung von Erdgas auf Spitzenlastzeiten, sind Treibhausgaseinsparungen zwischen 10 und 70 Prozent gegenüber reinem Erdgasbetrieb erzielbar (abhängig von tatsächlichen Anteilen einzelner Energieträger und dem Strom-Mix) -bei Wärmepumpen ist laut Vorgaben des Leitfadens bei der Bilanzierung von Strom der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zu verwenden i) zukünftig bei hohem Anteil erneuerbarer Energien sehr geringe Treibhausgasemissionen durch den Betrieb von Wärmepumpen möglich ii) derzeit noch einzelfallabhängig, bilanziell sogar vorerst negativer Effekt durch den sehr schlechten 48 Emissionsfaktor des Stroms in Deutschland möglich (aber reale Abnahme der Emissionen, wenn teilweiser Betrieb mit eigenem PV-Strom bzw. Ökostrom) ergänzende Hinweise -der Anteil an Wärme aus regenerativen Quellen (Holz + Umgebungsluft) liegt bei der Nahwärmezentrale nach der Umsetzung der Maßnahme bei voraussichtlich 75 bis 80 Prozent Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung BAFA: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze Ausgleichstockantrag 100.000 Euro 49 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Umstellung der Heizung des Vereinsheims (Klosterhof 5) auf regenerative Wärmequelle Teilmaßnahme -Ersetzung der bisherigen Erdgasheizung im Gebäude (Klosterhof 5) durch Wärmebereitstellung aus erneuerbarer Energiequelle (überwiegend mit PV- Strom betriebene Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie zur Warmwasserbereitung) Maßnahmenbeschreibung In naher Zukunft werden voraussichtlich, außer dem Vereinsheim, alle für die „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung relevanten Gebäude der Gemeinde an das kommunale Nahwärmenetz angeschlossen sein, welches dann größtenteils aus regenerativer Energie betrieben werden soll. Aufgrund der Lage des Vereinsheims ist ein Anschluss ans Nahwärmenetz kurz- bis mittelfristig sehr unwahrscheinlich. Daher bedarf es für dieses Gebäude einer Einzellösung für die Umstellung der Heizung auf regenerative Wärme. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Heizungsfachbetrieb Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) nicht pauschal abschätzbar, abhängig von gewählter Heizungsart geplante Umsetzung bis 2030 Treibhausgaseinsparpotenzial -70 bis über 90 Prozent Treibhausgaseinsparung gegenüber Erdgas möglich -Voraussetzung für effiziente Wärmepumpe: gute Wärmedämmung des Gebäudes und geeignetes Heizsystem (vorab klären: ob energetische Sanierung nötig) -beim Konzept ist entsprechend den Vorgaben des Leitfadens bei Wärmepumpen (Luft, Wasser, Sole) in der Kernbilanz immer der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zu verwenden -Wärmepumpen benötigen bei guter Wärmedämmung des Gebäudes und geeigneten Heizungen, vor allem Flächenheizungen (Fußbodenheizungen), nur eine Vorlauftemperatur von maximal 35°C. Da auch andere Heizsysteme unter diesen Voraussetzungen deutlich weniger Energie 50 benötigen, ist es einzelfallabhängig, ob aufgrund des sehr schlechten Emissionsfaktors des bundesweiten Strom-Mix eine Senkung der Treibhausgasemissionen möglich ist oder es vorerst sogar zu einer Zunahme in der Kernbilanz kommt. Teurere Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sind meist effizienter als Luft-Wasser und Luft-Luft-Wärmepumpen und benötigen daher i. d. R. weniger Strom. - wenn zukünftig der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix größtenteils durch erneuerbare Energien bestimmt wird und kein Kohlestrom mehr verwendet wird, sind durch effiziente Wärmepumpen Treibhausgaseinsparungen von über 90 Prozent möglich ergänzende Hinweise Beachte: Wärmepumpen erhöhen Strombedarf (Photovoltaikanlagen bei geplanter Wärmepumpe entsprechend dimensionieren) Die EU prüft derzeit noch immer, Holz (Biomasse) ab 2030 nicht mehr als erneuerbare Energiequelle einzustufen Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen 2024 (BEG EM 2024) Förderung 30 bis 55 Prozent, je nach gewählter Heizungsart und in Abhängigkeit davon, ob Austausch einer Öl- oder Gasheizung erfolgt (bis Ende 2028 Klimageschwindigkeits-Bonus) 51 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Anschluss Bauhof und Feuerwehrhaus an kommunales Nahwärmenetz Teilmaßnahme (n) n. v. Maßnahmenbeschreibung Im Zuge der Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes ist ein Anschluss vom Bauhof und dem Feuerwehrhaus ans kommunale Nahwärmenetz angedacht. Nach dem Umbau der Heizzentrale können diese beiden Gebäude so in naher Zukunft größtenteils mit regenerativer Wärme versorgt werden. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Kirchner Energie GmbH, Handwerksbetriebe geplante Umsetzung 2022 bis 2025 (Bauabschnitt I: 2022 umgesetzt) Anschluss im Zuge der Bauhofsanierung 2024 / 2025 Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von Art der Wärmeerzeugung der Blockheizkraftwerke ergänzende Hinweise -Erweiterung Nahwärmenetz der Gemeinde (Fischerareal, Dorfplatz) siehe Umstellung Nahwärmenetz auf erneuerbare Wärmequellen Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) a) Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen – Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (bis zu 20 Prozent) genehmigt b) Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) Förderung in Höhe von 30 bis 40 Prozent bei Anschluss an ein Wärmenetz 52 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern / Parkplätzen Maßnahmenbeschreibung Um die kommunalen Gebäude mit selbst erzeugtem „grünen“ Strom zu versorgen, werden Photovoltaikanlagen auf den hierfür geeigneten Dachflächen benötigt. Zukünftig sind auch kommunale Parkflächen auf ihr Potenzial sowie ihre Eignung bezüglich der Stromerzeugung mittels Photovoltaik zu prüfen. Der Betrieb einer entsprechenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die mit selbst erzeugtem Strom betrieben wird, ist beim Bau von Parkplatzphotovoltaik zu prüfen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Elektrofachbetrieb, Fachplaner Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) je nach Belegung und Dachgröße: 40.000 bis 650.000 Euro (laut PV-Potenzialanalysen Kirchner Energie 2021 und e-Planwerk 2023) insgesamt: 800.000 Euro bis ca. 2 Mio. Euro (bei 5 bis 12 Dächern) geplante Umsetzung fortlaufend Treibhausgaseinsparpotenzial Beachte: Eigenverbrauch von selbst erzeugtem PV- Strom ist laut Vorgaben des Leitfadens in der Kernbilanz nicht anrechenbar (daher bilanziell ohne Effekt, aber positiver Effekt in Realität vorhanden) ergänzende Hinweise -Vorgabe Zielwert Land Baden-Württemberg: 1 kW PV- Leistung pro 10 qm überbauter Grundfläche bis 2040 -immer prüfen: Ist dort ein Einsatz von Batteriespeichern sinnvoll? Beachte: zukünftig höhere Stromverbräuche durch Wärmepumpen, eMobilität, Fortschreiten der Digitalisierung, zunehmende Klimatisierung von Gebäuden neue PV-Anlagen: -blaues Gebäude Klosterwiesenschule (PV-Pflicht) 2024 -Sporthalle: 2024 /2025 – Beschluss GR 10.10.23 (Betrieb vorrangig für Wärmepumpe der Nahwärmeheizzentrale) -Bauhof / Feuerwehr im Zuge der Sanierung (PV-Pflicht) 2025 Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) derzeit keine Förderung (Contracting möglich) alternativ: Dachflächenvermietung für PV 53 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme vollständige Umrüstung der Innenbeleuchtung kommunaler Gebäude auf LED Teilmaßnahmen -Erfassen, wo Umrüstung nötig (grobe Erfassung im Rahmen der Gebäudebegehung erfolgt) -Bewegungsmelder oder Lichtsensoren (automatisch an, wenn draußen dunkel) für Beleuchtung wichtig: manueller Ein- u. Ausschalter Maßnahmenbeschreibung Durch die Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LEDs, kann der Strombedarf im Beleuchtungsbereich erheblich verringert werden. Zudem ist es so, dass seit Mitte 2023 de facto außer LEDs in der EU kaum noch andere Leuchtmittel für Innenräume hergestellt werden dürfen. Zwar dürfen andere Leuchtmittel weiterhin verkauft werden, aber sobald diese in absehbarer Zeit aufgebraucht sind, führt an LEDs in Innenräumen definitiv kein Weg mehr vorbei. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Elektrofachbetrieb Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Voruntersuchung erforderlich geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial LEDs sparen bis zu 90 Prozent Strom gegenüber konventioneller Beleuchtung ergänzende Hinweise a) 1. Priorität: Rathaus (außer Großteil der Abstellräume und einzelner Stehlampen bisher keine LED verbaut), restliche Beleuchtung: Austausch gesamte Lampen nötig Umsetzung: seit Ende 2023 – schrittweises Ersetzen von jeweils 2 bis 3 Deckenlampen mit Vorschaltgerät pro Büro (mit zusammen circa 200 W) durch eine neue LED- Stehlampe (93 W) pro Raum - erzielbare Stromeinsparung damit ca. 50 % b) Schenk-Konrad-Halle (keine LED), c) Vereinsheim (Energiesparlampen T5) d) Schulareal Klosterwiesenschule (überwiegend elektronisches Vorschaltgerät der Beleuchtung) e) Bauhof / Feuerwehr (meiste Räume auf LED umgerüstet – Ausnahme Kellerräume) Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Kommunalrichtlinie - Förderung i. H. von 25 Prozent der förderfähigen Kosten (gilt nur bei Sanierung) 54 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Kauf von Elektronikgeräten und IT mit hoher Energieeffizienz Teilmaßnahme -Erstellung einer Beschaffungsrichtlinie mit verbindlichen Vorgaben zur Energieeffizienz neuer Geräte Maßnahmenbeschreibung Der Strombedarf elektronischer Geräte und der IT ist in Summe sehr hoch. Aus diesem Grund ist bei der Neuanschaffung elektronischer Geräte auf eine möglichst gute Energieeffizienzklasse und damit einhergehend auf einen niedrigen Stromverbrauch zu achten. Im Rahmen der Erstellung einer Beschaffungsrichtlinie zur nachhaltigen Beschaffung, sind die Vorgaben bezüglich Energieeffizienzklassen sowie Umweltaspekte verbindlich festzulegen. Der Stromverbrauch von Servern ist zwar ebenfalls sehr hoch, allerdings werden diese für einen reibungslosen Betrieb der Einrichtungen zwingend benötigt, weshalb es hier keine empfehlenswerten Stromeinsparmöglichkeiten gibt. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Kämmerei, Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Anschaffungskosten Elektronikgeräte / IT geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial abhängig von Elektronikgerät / IT (eine pauschale Aussage ist nicht möglich) ergänzende Hinweise -Neuanschaffung von Elektronikgeräten (Kaffeemaschinen, Spülmaschinen, Mikrowellen, Ventilatoren, …) und IT (Rechner, Bildschirme, Drucker) mit möglichst geringen Verbrauchswerten -Prüfen, wie hoch der prozentuale Anteil einzelner Verbrauchsarten an Gesamtstromverbrauch ist, ist immer Voraussetzung, um hieraus weitergehende Maßnahmen abzuleiten Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 55 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Einführung eines kommunalen Energiemanagements mittels Software INM Management (abgeschlossen) Teilmaßnahmen -QR-Codes und App (mit Hinweisen auf mögliche Ablesefehler) zur vereinfachten Ablesung von Zählerständen und Reduzierung der Fehleranfälligkeit bei der Datenübertragung -Einführung der Energiemanagementsoftware INM Management zur Datenerhebung und zum Verbrauchsmonitoring Maßnahmenbeschreibung Um Auffälligkeiten bei den kommunalen Energieverbräuchen besser erkennen zu können, bedarf es eines kommunalen Energiemanagements mittels entsprechender Softwaretechnik. Hiermit lassen sich auftretende Störungen bei der Messtechnik (Zähler) bzw. technische und mechanische Mängel, die zu erhöhten Energieverbräuchen führen können, zeitnah erkennen und, sofern deren Ursache gefunden wird, auch rasch beseitigen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Kirchner Energie GmbH, Bauamt, Hausmeister Umsetzung 2021 bis März 2023 (Beschluss Gemeinderat 2020) Energieeinsparpotenzial (Schätzung) 2 bis 5 Prozent (je nach Gebäude) ergänzende Hinweise denkbar: monatlicher JF zur Besprechung von Auffälligkeiten bei den Energieverbräuchen (Strom und Wärme) kommunaler Gebäude Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung 75 Prozent über Förderprogramm Klimaschutz Plus 56 B) gering- und nicht-investive Maßnahmen Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Maßnahmen zur Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Liegenschaften Teilmaßnahme -Aufmerksamkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Energiesparthematik erzeugen Maßnahmenbeschreibung Dauerhafte Energieeinsparungen sind nur dann zu erzielen, wenn neben den erforderlichen technischen Voraussetzungen, auch alle Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Gebäude mitziehen und dementsprechend verantwortungsvoll und sparsam mit Energie umgehen. Eine erfolgreiche Sensibilisierung hin zu einem energiesparsamen Verhalten ist eine Daueraufgabe und erfordert daher permanente Information und Aufklärung. Denn der Weg vom Wissen zum dauerhaften Handeln ist oftmals sehr schwierig und meist auch ein sehr langwieriger Prozess. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Personalkosten geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial (Schätzung) 5 bis 20 Prozent, abhängig vom üblichen Nutzerverhalten Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung der Stelle über Förderprogramm Klimaschutz Plus des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 65 Prozent der Personalkosten (bis Ende Oktober 2026) 57 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Verbrauchsmonitoring und Energieaudit Teilmaßnahme (n) -regelmäßige Verbrauchsüberprüfung (siehe kommunales Energiemanagement) - Auffälligkeiten beheben -Energieaudit und Energieberatung für kommunale Gebäude durchführen lassen Maßnahmenbeschreibung Elementarer Bestandteil eines funktionierenden kommunalen Energiemanagements, ist die regelmäßige Kontrolle der Energieverbrauchswerte kommunaler Gebäude. Auftretende Mängel, die zu erhöhten Energieverbräuchen oder fehlerhaften Energiedaten führen können, lassen sich so frühzeitig erkennen und oftmals rasch beheben. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Hausmeister, Klimakoordinator, externer Energieberater (bei Energieaudit) Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) -Personalkosten, da Software vorhanden -einmalige Kosten bei Durchführung eines Energieaudits durch externe Firma geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial 2 bis 5 Prozent (je nach Gebäude) – siehe Seite 55 Einführung kommunales Energiemanagement Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Honorarberatungskosten 58 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Erstellung einer Dienstanweisung Energie Maßnahmenbeschreibung Um wichtige Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Dauer der Heizperiode (Oktober bis April laut gesetzlichen Vorgaben) oder die Temperaturvorgaben (siehe Arbeitsstättenrichtlinie ASR) verbindlich zu regeln, bedarf es einer eigenen Dienstanweisung für den Energiebereich. Die Zuständigkeiten und das Vorgehen im Falle auftretender Störungen lassen sich mittels einer solcher Dienstanweisung ebenfalls verbindlich festlegen. Die Dienstanweisung sollte für alle Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Liegenschaften der Gemeinde Baindt bindend sein. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Klimakoordinator, Bauamt Kostenschätzung der Maßnahme Personalkosten geplante Umsetzung bis 2025 Energieeinsparpotenzial 3 bis 5 Prozent ergänzende Hinweise -verbindliche Festlegung der Heizperiode entsprechend den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie; -Oktober bis April Heizperiode -Mai und September nur kurzzeitiges Heizen erlaubt, wenn es besonders kalt ist -Juni bis August ist Heizen generell nicht erlaubt Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 59 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme regelmäßige Teilnahme an Schulungen und Austauschformaten für Hausmeister und Energiemanager Teilmaßnahme -Schaffung eines Netzwerks für Hausmeister prüfen (regelmäßiges Treffen, mind. alle 6 Monate) Maßnahmenbeschreibung Um immer auf dem neuesten Stand hinsichtlich neuer gesetzlicher Vorgaben sowie Technologien zur Energieeinsparung zu bleiben, ist eine regelmäßige Teilnahme an Schulungen für alle gebäudeverantwortlichen Personen unabdingbar. Daneben ist auch ein Austausch mit Personen aus anderen Kommunen sehr wichtig, da so gegenseitig voneinander gelernt und auch von den Erfahrungen anderer Kommunen profitiert werden kann. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Klimakoordinator, Klimaschutzpersonen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental, Hausmeister, Energieagentur Ravensburg (Hausmeisterschulung) Kostenschätzung der Maßnahme abhängig von Schulungskosten geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial (Schätzung) 3 bis 5 Prozent Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 60 bereits umgesetzte Maßnahmen beibehalten: Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Verstetigung von Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung (teils in abgeschwächter Form) Teilmaßnahmen -Absenkung der Vorlauftemperaturen des Heizwassers bzw. Abflachen der Heizkurve beibehalten -gesetzlich vorgeschriebene Temperaturen laut Arbeitsstättenrichtlinie umsetzen: • Flure und Gänge minimal beheizen (max. 16 °C) • Büros / Aufenthaltsräume max. 20 °C • Sporthalle 17 °C -Durchlauferhitzer Rathaus / Schule dauerhaft ausgeschaltet lassen (Ausnahme: Küchen in Schule und Rathaus sowie Duschen im Schulareal) -Thermometer in allen Büros und Aufenthaltsräumen zur regelmäßigen Temperaturkontrolle verwenden -jährlicher Heizungscheck aller kommunalen Gebäude vor Beginn der Heizperiode: Im Rahmen dessen wird überprüft, ob alle Heizkörper einwandfrei funktionieren. Zudem werden alle Heizkörper entlüftet und, sollten diese nicht ausreichend freistehen, auch entsprechend freigestellt (mind. 20 cm). Grundlage der Regelung: Dienstanweisung Energie Maßnahmenbeschreibung Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Energieeinsparverordnung des Bundes hat zu einer erheblichen Reduzierung der kommunalen Energieverbräuche geführt. Einige der darin enthaltenen Maßnahmen lassen sich vollständig oder zumindest in etwas abgeschwächter Form (beispielsweise 20 statt 19°C in Büroräumen) beibehalten, um damit den Energiebedarf dauerhaft abzusenken. Diese Hinweise sind daher bei der Erstellung der Dienstanweisung Energie zu berücksichtigen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Bauhof und Hausmeister (Heizungscheck), Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) sehr gering 61 geplante Umsetzung dauerhaft Energieeinsparpotenzial Strom: 10 bis 30 Prozent, je nach Gebäude, Witterung und üblichem Nutzerverhalten Wärme: 5 bis 50 Prozent, je nach Gebäude, Witterung und üblichem Nutzerverhalten zu prüfende Maßnahmen -hydraulischer Abgleich der Heizungen durchführen lassen -Rathaus: dauerhafte Verlegung der Bürgertheke in Büroräume (aus energetischer Sicht sowie aus Gründen des Datenschutzes sinnvoll) umgesetzt -Energieferien prüfen: Schließung des Rathauses zwischen Weihnachten und Neujahr (längere Absenkung der Heiztemperatur möglich) sowie Nicht-Beheizen der Sporthalle -Brückentagschließung des Rathauses prüfen, wenn dadurch mindestens 3 Tage am Stück geschlossen -Außenbeleuchtung (Anstrahlen von Gebäuden) dauerhaft reduzieren bzw. ganz ausschalten - überall dort, wo die Temperaturen noch manuell über Thermostat regelbar sind: Anschaffung von Behördenthermostaten bzw. Funkthermostaten (steuerbar über eine App), prüfen 62 C) denkbare Maßnahmen Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Maßnahmen im Heizungsbereich Teilmaßnahmen -sensorgesteuerte Heizkörper: automatisch abschaltende Heizung bei geöffnetem / gekipptem Fenster -manuelle Einstellmöglichkeiten für Heizung in jedem Raum (über App, …) -Funkthermostate für nicht täglich genutzte Räume -Gebäude auf zentrale Heizungssteuerung umrüsten (wo noch nicht vorhanden) -Austausch ineffizienter Heizkreispumpen prüfen -Anschaffung von Behördenthermostaten prüfen, wo Temperatur derzeit noch frei regelbar ist Maßnahmenbeschreibung Im Rahmen des Austauschs von Heizungsanlagen und von Heizungstechnik bei Sanierungen bzw. dem Neubau von Gebäuden, ist grundsätzlich immer zu prüfen, ob und falls ja, mit welchen technischen Lösungen sich in der Praxis dauerhafte Energieeinsparungen erzielen lassen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Hausmeister Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) abhängig von den Maßnahmen, welche tatsächlich umgesetzt werden geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial 5 bis 20 Prozent, abhängig vom üblichen Nutzerverhalten und vom Gebäude Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen 2024 (BEG EM 2024) Förderung 15 bis 20 Prozent, wenn unter Maßnahmen zur Heizungsoptimierung fallend 63 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Reduzierung der Innenraumbeleuchtung prüfen Teilmaßnahme (n) n. v. Maßnahmenbeschreibung Durch die stetig wachsende Anzahl an Aufgaben, welche eine Kommunalverwaltung zu erfüllen hat, steigt der Bedarf an benötigten Räumlichkeiten stetig an. Da jeder neue Raum auch entsprechend beleuchtet werden muss, steigt somit auch der Strombedarf an. Um dieser Entwicklung ein Stück weit entgegenzuwirken, ist eine regelmäßige Überprüfung erforderlich, ob und wie viel Beleuchtung in den einzelnen Räumen wirklich benötigt wird. Aus Sicherheitsaspekten sind die vorgegebenen Leuchtstärken der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) allerdings strikt einzuhalten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Elektrofachbetrieb Kostenschätzung der Maßnahme gering geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial abhängig vom Grad der Reduzierung zu prüfende Maßnahmen -in Fluren und Gängen nur jedes 2. Licht an (restliche Beleuchtung entfernen) alternativ: jedes 3. Licht entfernen -vorhandene Jalousien durch Rollläden ersetzen: besserer Kälteschutz im Winter / besserer Sonnenschutz im Sommer -Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie (Beleuchtungsanforderungen) sind strikt zu beachten Fördermöglichkeiten n. v. 64 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Nutzung vorhandener Abwärme Teilmaßnahme -Prüfen, ob Abwärmenutzung von Servern möglich ist Maßnahmenbeschreibung Im Hinblick auf den Aspekt der Ressourcenschonung ist es wichtig, vorhandene Abwärme bestmöglich auszunutzen, sofern dies technisch und zu angemessenen Kosten möglich ist. Durch die Nutzung von Abwärme kann die Effizienz des Heizkreislaufs erhöht werden, und als Folge dessen verringert sich der Energiebedarf. Speziell bei den Servern wird durchgehend Abwärme produziert. Es gilt daher zu prüfen, ob diese Abwärme nicht zur Beheizung von Räumen oder für Warmwasserbereitung verwendet werden kann. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Heizungsfachbetriebe geplante Umsetzung bis 2035 Energieeinsparpotenzial Wärme (Schätzung) bis zu 10 Prozent Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Klimaschutz-Plus Förderhöhe 50 €/t CO2, (max. Grundfördersatz: 30 Prozent, max. Fördersatz: 50,8 Prozent), absolut: max. 200.000 € 65 2) Handlungsfeld: Straßenbeleuchtung Die Gemeinde Baindt steht im Bereich Straßenbeleuchtung bereits heute sehr gut da. So sind mittlerweile weit über 90 Prozent aller Lichtpunkte auf LEDs umgerüstet worden. Lediglich die Straßenlaternen im Bereich um die Tennishalle sowie um den Dorfplatz herum sind bisher nicht umgerüstet worden. Zudem ist auch die Beleuchtung der meisten örtlichen Fußgängerquerungen bereits auf LED umgerüstet. Im Rahmen der Dorfplatzsanierung wird zeitnah nahezu die gesamte Beleuchtung im Umfeld des Baindter Dorfplatzes auf LED umgerüstet sein, inklusive der Beleuchtung aller Fußgängerquerungen. Somit verbleiben dann lediglich die Straßenlaternen im Umfeld der Tennishalle, welche noch nicht umgerüstet sind. Durch die Umrüstung auf LED-Technik lässt sich der Strombedarf der Beleuchtung, je nach bisher verbautem Lampentyp, um 50 bis 80 Prozent verringern. Da Baindt bei der Umrüstung aber schon so weit fortgeschritten ist und die Stromverbräuche daher bereits auf einem sehr niedrigen Niveau liegen, ist das weitere Einsparpotenzial hier sehr beschränkt. Über eine Verkürzung der Leuchtzeiten lassen sich ebenfalls erhebliche Strommengen einsparen. Aus Sicherheitsgründen kann auf die Straßenbeleuchtung allerdings nicht generell verzichtet werden. Bei einzelnen Lichtpunkten ist eine Abschaltung der Beleuchtung aus verkehrsrechtlichen Gründen zwar generell nicht erlaubt, aber in nahezu allen weiteren Straßenzügen ist diese nicht zwingend erforderlich. Daher wird die Straßenbeleuchtung in Baindt überall dort, wo dies verkehrsrechtlich möglich ist, nachts vollständig ausgeschaltet. Um weitere Energie einzusparen, wurde im Oktober 2022 vom Gremium beschlossen, die Zeiten der Nachtabschaltung deutlich auszuweiten, sodass diese nun im gesamten Gemeindegebiet zwischen 24 Uhr nachts und 5.30 Uhr morgens nahezu komplett ausgeschaltet ist. Neben der Energieeinsparung, dient jede Reduzierung zudem auch dem Schutz von Insekten sowie anderen Kleinlebewesen. Im Sinne der damit erzielbaren Energieeinsparung und des Insektenschutzes, sind diese verlängerten Zeiten der Nachtabschaltung dauerhaft beizubehalten. Im Rahmen einer Bedarfsanalyse ist zukünftig zu prüfen, ob es eventuell Straßen im Gemeindegebiet gibt, bei denen auf eine Beleuchtung vollständig verzichtet werden kann bzw. wo eine Reduzierung der Anzahl an Lichtpunkten möglich ist. Um die Leuchtzeiten im Sinne einer Verringerung des Energiebedarfs generell so gering wie möglich zu halten, ist zudem in gering frequentierten Gebieten zu prüfen, ob dort eine Umrüstung auf sensorgesteuerte Beleuchtung denkbar wäre. Durch Nachrüstung von Beleuchtungssteuerung der Straßenbeleuchtung hinsichtlich Zeit-, Präsenz-, Witterungs- und Verkehrsdichtenabhängigkeit ist es möglich, die Leuchtzeit auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Allerdings ist diese Steuerungstechnik derzeit noch sehr kostspielig, weshalb ein flächendeckender Einsatz bei allen Straßenlaternen vorerst nicht vorgesehen ist. 66 A) investive Maßnahmen Bereich 2) Straßenbeleuchtung Maßnahme vollständige Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Teilmaßnahmen -Umrüstung der Straßenbeleuchtung am Dorfplatz im Zuge der Dorfplatzsanierung (Pollerleuchten) -Umrüstung der Straßenbeleuchtung bei der Tennishalle Maßnahmenbeschreibung Die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Baindt ist bereits heute größtenteils auf LED umgerüstet worden. Im Rahmen der Umgestaltung des Dorfplatzes wird es an diesem Standort zukünftig Pollerleuchten mit LEDs statt herkömmlicher Straßenlaternen geben. Anschließend sind lediglich noch vereinzelte Straßenzüge, wie bei der Tennishalle, auf LEDs umzurüsten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) -Austausch nur Lampenkopf: circa 300 bis 400 Euro -neue Lampenschirme: circa 600 Euro -neue Straßenlaterne mit Tiefbau: circa 1.000 Euro geplante Umsetzung bis 2027 Energieeinsparpotenzial LEDs sparen bei gleicher Helligkeit zwischen 50 und 80 Prozent gegenüber konventioneller Straßenbeleuchtung (je nach Art, Alter und Wattstärke selbiger) ergänzende Hinweise bereits deutlich über 90 Prozent auf LED umgerüstet (alle Lichtpunkte, außer Tennishalle und Dorfplatz) Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Kommunalrichtlinie - Förderung i. H. von 25 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten bei Sanierung (Leuchtenkopf, Regelungstechnik, förderfähige Anlagenkomponenten) i) zeit – oder präsenzabhängig geregelte Außen- oder Straßenbeleuchtung (25 Prozent) ii) adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung, die auf unterschiedliche Witterungsbedingungen und Verkehrsdichten angepasst werden kann (40 Prozent) Zielwert: mind. 50 Prozent Energie- und Treibhausgaseinsparung 67 B) gering-investive Maßnahmen Bereich 2) Straßenbeleuchtung Maßnahme Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung anpassen Maßnahmenbeschreibung Um den Stromverbrauch zu reduzieren, wurden die Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung deutlich reduziert. Diese Maßnahme ist aus Gründen der damit erzielbaren Energieeinsparung sowie des Schutzes von Insekten und anderen Kleinlebewesen dauerhaft beizubehalten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) sehr gering geplante Umsetzung bereits umgesetzt (seit Oktober 2022) Energieeinsparpotenzial bis zu 20 Prozent möglich (durch Verkürzung der Leuchtzeiten) ergänzende Hinweise - neue Zeiten: einheitlich im gesamtem Gemeindegebiet 24 Uhr Straßenbeleuchtung aus, 05.30 Uhr Straßenbeleuchtung an (Reduzierung der Leuchtzeiten um 60 Minuten in Schachen und Sulpach bzw. um 150 Minuten in Ortszentrum) Fördermöglichkeiten n. v. 68 C) denkbare Maßnahmen Bereich 2) Straßenbeleuchtung Maßnahme Bedarfsanalyse der Straßenbeleuchtung Teilmaßnahme - Nachrüstung von Sensorik prüfen (Möglichkeiten: zeit- und präsenzabhänge Beleuchtung, witterungsabhängige Beleuchtung, Beleuchtung nach Verkehrsdichte) Maßnahmenbeschreibung Durch das Wachstum der Gemeinde Baindt mit der Erschließung neuer Wohn- und Gewerbeflächen, kommt es automatisch zu einer Zunahme der Anzahl von Lichtpunkten und damit einhergehend zu einem erhöhten Strombedarf. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung, ob und falls ja, wie viele Lichtpunkte wirklich notwendig sind. Zudem gilt es zu prüfen, ob ein Dimmen der Straßenbeleuchtung möglich ist. Es ist zudem speziell in gering frequentierten Straßen zu prüfen, ob die Nachrüstung entsprechender Sensorik für Präsenz, Witterung oder Verkehrsdichte möglich und sinnvoll ist. Bei der Straßenbeleuchtung gilt im Grundsatz, so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) gering geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial abhängig vom Grad der Reduzierung an Lichtpunkte (bis zu 10 Prozent möglich) Fördermöglichkeiten n. v. 69 3) Handlungsfeld: Trinkwasser / Abwasser Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt, in dem die Gemeinde Baindt mit ihrer Nachbarkommune Baienfurt zusammenarbeitet, ist für die Trinkwasserversorgung in beiden beteiligten Gemeinden zuständig. Das Wasser stammt dabei aus natürlichen Trinkwasservorkommen im Altdorfer Wald. Aufgrund der topographischen Lage mit ausreichend natürlichem Gefälle sowie vergleichsweise geringer Strecken, die für den Wassertransport zurückzulegen sind, liegt der Energieverbrauch der Trinkwasserversorgung insgesamt auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Energieverbräuche gemeinsam betriebener Anlagen werden dabei entsprechend der Anzahl angeschlossener Personen anteilig auf beide Gemeinden aufgeteilt. Überdies hinaus existieren auch Anlagen, die nur für eine Kommune nötig sind, weshalb deren Verbräuche vollständig dieser Kommune zugerechnet werden. Zusätzliche Energie im Trinkwasserbereich lässt sich einsparen, wenn Pumpen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden und durch neue, deutlich effizientere Pumpen ersetzt werden. Dies wird nun auch schrittweise umgesetzt. Bei auftretenden Defekten der Beleuchtung wird diese auf LED umgerüstet, was die Energieverbräuche weiter senkt. Da die meiste Beleuchtung in den Anlagen zur Trinkwasserversorgung allerdings nur wenige Stunden im Jahr benutzt wird, ist die Einsparung nur geringfügig, weshalb ein Austausch auch nur im Falle auftretender Defekte erfolgt. Über Öffentlichkeitsarbeit zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser, kann ein höheres Bewusstsein für die Thematik geschaffen werden. Wenn es gelingt, die Wasserverbräuche von Unternehmen und privaten Haushalten zu reduzieren, trägt dies ebenso bereits zu einer Verringerung der Energieverbräuche bei. Bereits Ende 2020 wurde eine wichtige Maßnahme im Hinblick auf die Versorgungssicherheit umgesetzt, nämlich eine neue Querverbindung zwischen dem Waldbad in Baienfurt und dem Hochbehälter Marsweiler. Aufgrund der Ausnutzung des natürlichen Gefälles, werden seitdem keine Pumpen mehr in Richtung Hochbehälter Egelsee benötigt. Neben einer erhöhten Versorgungssicherheit aufgrund geringer Störanfälligkeit, hat diese Maßnahme einen überaus positiven Nebeneffekt, da bei diesem Abschnitt nun kein Strom mehr für den Pumpenbetrieb benötigt wird. Auch im Abwasserbereich lässt sich über den Austausch veralteter Pumpentechnik Strom einsparen. Bei der Kläranlage in Berg, die gemeinsam vom Abwasserzweckverband Mittleres Schussental betrieben wird, an dem die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende beteiligt sind, kann ebenfalls alte Pumpentechnik ausgetauscht und Beleuchtung auf LED umgerüstet werden. In den letzten Jahren wurden hier bereits zahlreiche ältere Pumpen ausgetauscht und durch deutlich effizientere neue Pumpen ersetzt. Zudem wurde ein Großteil der Beleuchtung auf LED umgerüstet sowie die Betriebsabläufe und Prozesse optimiert. In den kommenden Jahren werden hierzu weitere Maßnahmen umgesetzt. 70 Seit der Stilllegung der Papierfabrik Mochenwangen ist das Klärwerk allerdings nicht mehr voll ausgelastet, weshalb durch eine Erhöhung der Auslastung des Klärwerks dessen Effizienz weiter gesteigert werden könnte. Daher gibt es bereits konkrete Ideen, eine weitere Ortschaft an die Verbandskläranlage anzuschließen. Ein relativ neuer Ansatz ist die Nutzung von Abwärme entlang von Abwasserkanalnetzen. Wenn diese Technik sich zukünftig etabliert, wäre daher zu prüfen, ob es Stellen entlang der Kanäle gibt, wo eine Abwärmenutzung möglich wäre. Bereich 3) Trinkwasser Maßnahme Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Trinkwasserversorgung Teilmaßnahmen -alte Pumpen (über 30 Jahre) auf Austausch prüfen, da neue Pumpen deutlich effizienter arbeiten -Beleuchtung bei Defekt auf LED umrüsten -Öffentlichkeitsarbeit zu einem bewussteren Umgang mit der wertvollen Ressource Trinkwasser Maßnahmenbeschreibung Da beim Thema Trinkwasser die Versorgungssicherheit immer oberste Priorität genießt, hat diese prinzipiell Vorrang gegenüber allen Energiesparmaßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung. Es ist zu prüfen, ob Pumpen nicht durch Querverbindungen von Wasserleitungen mit natürlichem Gefälle ersetzt werden können, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen und nebenbei Strom einzusparen. 2020 wurde bereits eine solche Maßnahme erfolgreich umgesetzt. Daneben ist zu prüfen, ob und wo ältere Pumpen (älter als 30 Jahre) verbaut sind. Durch die Ersetzung alter Pumpen durch neue, deutlich effizienter arbeitende Pumpen, sind erhebliche Stromeinsparungen erzielbar. Aufgrund der Topographie und der Ausnutzung natürlicher Gefälle, liegen die Stromverbräuche der Trinkwasserversorgung in Baindt bereits heute auf einem sehr niedrigen Niveau. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Kostenschätzung der Maßnahme abhängig von umgesetzten Maßnahmen geplante Umsetzung fortlaufend 71 Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von umgesetzten Maßnahmen Ergänzende Hinweise Zur Prüfung weiterer Maßnahmen bedarf es einer genauen Kenntnis des Stromverbrauchs einzelner technischer Gerätschaften bereits umgesetzt: Durch die Querverbindung der Wasserleitung vom Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler (seit Ende 2020), werden in Richtung Hochbehälter Egelsee keine Pumpen mehr benötigt. 72 Bereich 3) Abwasser Maßnahme Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Abwasseraufbereitung Teilmaßnahmen -alte Pumpen (älter 30 Jahre) auf Austausch prüfen, da neue Pumpen deutlich effizienter arbeiten -Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Verbandskläranlage (nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten, da die Gemeinde Baindt hier Teil eines Zweckverbands ist) -Prüfen, ob Nutzung der Abwärme des zufließenden Abwassers möglich ist (siehe Projekt im Rahmen der Landesgartenschau in Wangen) Maßnahmenbeschreibung Beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental werden fortlaufend Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umgesetzt. So wurde im Klärwerk in Berg in den letzten Jahren eine neue, wesentlich effizientere Belüftung des Klärbeckens installiert. Da viele der Pumpen bereits seit 1975 in Betrieb sind, werden diese nach und nach durch neue, effizientere und leistungsfähigere Pumpen ersetzt. Auch die Beleuchtung wurde dort, wo öfters Licht benötigt wird, bereits größtenteils auf LED umgerüstet. In den kommenden Jahren sind hier weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung angedacht, u. a. der Einbau weiterer neuer Pumpen. Zudem wurden Maßnahmen umgesetzt, um die Energieproduktion aus Klärgas weiter zu steigern. Es wird schon heute ein Großteil des benötigten Stroms selbst aus Klärgas erzeugt, der für den Betrieb des Klärwerks benötigt wird. Hinsichtlich der Reinigungsqualität ist das Verbandsklärwerk bereits jetzt gut aufgestellt. Für die kommenden Jahre ist zudem der Bau einer 4. Reinigungsstufe geplant, um zukünftig die derzeit noch nicht vollständig entfernbaren Medikamentenreste aus dem Abwasser weitgehend beseitigen zu können. Um die Auslastung und damit auch die Effizienz dieser Anlage zukünftig weiter zu erhöhen, ist angedacht, die Ortschaft Fronhofen ebenfalls ans Berger Klärwerk anzuschließen, was voraussichtlich 2025 umgesetzt werden könnte. Der Fokus bei den Maßnahmen in der Gemarkung Baindt liegt auf der Ersetzung alter Pumpen durch neue, und sehr viel effizientere Pumpen für Pumpwerke und Regenüberlaufbecken. 73 verantwortliche / zu beteiligende Akteure Abwasserzweckverband Mittleres Schussental zusammen mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende Kostenschätzung der Maßnahme abhängig von umgesetzten Maßnahmen geplante Umsetzung fortlaufend Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von umgesetzten Maßnahmen Ergänzende Hinweise Zur Prüfung weiterer Maßnahmen bedarf es einer genauen Kenntnis des Stromverbrauchs einzelner technischer Gerätschaften bereits umgesetzte Maßnahmen Verbandsklärwerk in Berg: ➢ 2022: Außerbetriebnahme Filtratwasserbehandlung durch Optimierung der Dosierung des Prozesswassers und eines geringeren Ammoniakgehalts im Wasser (seit Papierfabrik Mochenwangen außer Betrieb ist) ➢ teilweise Umrüstung der Beleuchtung auf LED (überall dort, wo diese öfters in Betrieb ist) ➢ Einbau einer deutlich effizienteren Belüftung mit 0,035 kWh Stromverbrauch, statt 0,1 kWh in der Vergangenheit ➢ Einbau von neuen, effizienteren und leistungsfähigeren Pumpen (fortlaufender Prozess, da momentan noch viele Pumpen von 1975 verbaut sind) ➢ Vorklärbecken: Einbau leistungsfähigerer Pumpen, um Klärschlamm von dort schneller in den Faulturm transportieren zu können (dadurch mehr Klärgasproduktion möglich) 74 4) Handlungsfeld: kommunaler Fuhrpark Die aus den Energie- und Kraftstoffverbräuchen des gemeindeeigenen Fuhrparks resultierenden Treibhausgasemissionen, sind im Verhältnis zu den aus Wärme und Strom, ohne den Strom der Elektrofahrzeuge, resultierenden Emissionen, relativ gering. Über die Umsetzung bestimmter Einzelmaßnahmen können die Verbräuche und Treibhausgasemissionen allerdings weiter reduziert werden. Wichtig ist dabei vor allem eine schrittweise Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf emissionsärmere Fahrzeuge. Mittels höherer Effizienz, also geringeren Verbräuchen sowie alternativen Antriebsformen, ist eine Verringerung der Verbräuche und eine Emissionsminderung möglich. Die Gemeinde Baindt besitzt mittlerweile drei Elektrofahrzeuge. So sind sowohl der Dienstwagen des Rathauses, als auch zwei Fahrzeuge des Bauhofs bereits rein elektrisch angetrieben und werden auch ausschließlich mit Ökostrom geladen. Zukünftig ist im Rahmen der Sanierung von Bauhof und Feuerwehr denkbar, dass diese Elektrofahrzeuge überwiegend mit PV-Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage geladen werden. Speziell bei den Spezialfahrzeugen von Bauhof und Feuerwehr, werden kurz- bis mittelfristig vermutlich weiterhin die meisten Fahrzeuge Dieselfahrzeuge sein. Daher ist hier zukünftig zu prüfen, ob für deren Betrieb deutlich emissionsärmere synthetische Kraftstoffe (sogenannte e- Fuels) verwendet werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass diese in größeren Mengen und zu erschwinglichen Preisen am Markt verfügbar sind. Die Expertenmeinungen, ob dies wirklich in den nächsten Jahren so kommen wird, gehen allerdings derzeit noch weit auseinander, weshalb deren Verwendung nicht realistisch einschätzbar ist. Um die Kraftstoff- und Energieverbräuche zu reduzieren, ist neben einer entsprechenden Effizienz und Antriebsart der Fahrzeuge, stets auch eine angepasste und sparsame Fahrweise nötig. Über entsprechende Tipps, aber vor allem über Schulungen zu einer sparsamen Fahrweise, könnten die Kraftstoff- und Energieverbräuche des Fuhrparks merklich verringert werden. Speziell für Personen, die häufiger mit Fahrzeugen aus dem kommunalen Fuhrpark unterwegs sind, ist eine solche Schulung besonders wichtig. Solche Schulungen haben dabei nicht nur einen positiven Effekt für die Verwaltung, sondern kommen den teilnehmenden Personen selbstredend auch im privaten Bereich zu Gute. 75 A) investive Maßnahmen Bereich 4) kommunaler Fuhrpark Maßnahme Umstellung des Fuhrparks auf „emissionsfreie“ / emissionsarme Fahrzeuge Teilmaßnahme -zukünftig: Verwendung synthetischer Kraftstoffe bei Verbrennerfahrzeugen prüfen Maßnahmenbeschreibung Um den Treibhausgasausstoß der Fahrzeuge des kommunalen Fuhrparks zu verringern, ist eine Anschaffung von „emissionsfreien“ / emissionsarmen Fahrzeugen (Elektrofahrzeuge, Hybrid, Wasserstofffahrzeuge) bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen zu prüfen. Bei Spezialfahrzeugen (Bauhof, Feuerwehr) stehen kurz- bis mittelfristig für viele Fahrzeugtypen jedoch kaum bezahlbare emissionsarme Alternativen zur Verfügung. Verbrennerfahrzeuge sind daher zukünftig mit synthetischen Kraftstoffen zu betreiben, sofern diese in größeren Mengen und zu bezahlbaren Preisen am Markt verfügbar sind. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Finanzverwaltung, Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) je nach Fahrzeug geplante Umsetzung fortlaufend Treibhausgaseinsparpotenzial 80 bis 90 Prozent möglich ergänzende Hinweise -bei Neuanschaffung von Fahrzeugen emissionsarme Alternativen prüfen, da sonst Kosten-Nutzen-Verhältnis (Fuhrpark nur für kleinen Anteil der Emissionen von Baindt verantwortlich) nicht gegeben + erhebliche Treibhausgasemissionen beim Bau neuer Fahrzeuge -ab 2035: Verbot Verkauf neuer Verbrennerfahrzeuge in der EU möglich Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) diverse Förderprogramme zu „emissionsfreien“ E- Fahrzeugen (teils kaum erreichbare Voraussetzungen) 76 B) gering-Investive Maßnahmen Bereich 4) kommunaler Fuhrpark Maßnahme Vermittlung einer sparsamen Fahrweise Teilmaßnahmen -Schulung (Spritspartraining/Schulung E-Fahrzeuge) -Tipps zur sparsamen Fahrweise Maßnahmenbeschreibung Selbst die sparsamsten und umweltfreundlichsten Fahrzeuge, können bei falscher Fahrweise noch unnötig viel Kraftstoff bzw. Strom benötigen. Daher ist es wichtig, zu vermitteln, wie sparsam gefahren werden kann. Entsprechende Fahrtrainings sind prinzipiell für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sinnvoll, da diese auch privat und auf dem Weg zur Arbeitsstätte nützlich sind. Personen, die besonders häufig dienstlich mit Fahrzeugen unterwegs sind, sind hier jedoch vorrangig zu berücksichtigen. Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) 70 bis 150 Euro pro Person für ein einstündiges bis vierstündiges Spartraining geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial bis zu 25 Prozent bei angepasster Fahrweise möglich ergänzende Hinweise Beim Bauhof gibt es noch einige Dieselfahrzeuge mit teils sehr hohen Verbräuchen. Emissionsarme Spezialfahrzeuge sind zudem voraussichtlich erst mittel- bis langfristig marktreif. Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 77 5) Handlungsfeld: Dienstreisen Im Rahmen der Datenerfassung im Mobilitätsbereich ist es so, dass eine exakte Abgrenzung zwischen dem kommunalen Fuhrpark und den Dienstreisen mitunter schwierig ist. Der Einfachheit halber zählen daher alle Dienstfahrten und Dienstreisen, welche mit Fahrzeugen aus dem Fuhrpark der Gemeinde unternommen worden, zum kommunalen Fuhrpark. Alle Fahrten mit Privat-PKWs sowie dem ÖPNV in Form von Bus und Bahn, zählen hingegen zu den Dienstreisen. Die hier genannten Maßnahmen tragen aber ebenso mit dazu bei, den Energie- und Kraftstoffverbrauch des kommunalen Fuhrparks zu verringern und könnten deshalb genauso im Handlungsfeld kommunaler Fuhrpark mitbetrachtet werden. Allgemein sind in der Verwaltung der Gemeinde Baindt Dienstreisen, unabhängig von deren Abgrenzung, lediglich für einen sehr geringen Teil der Treibhausgasmissionen verantwortlich. Es gibt allerdings einige Maßnahmen, die dazu beitragen können, diese ohnehin geringen Emissionen weiter zu reduzieren. Zur verbindlichen Regelung von Dienstreisen ist eine entsprechende Dienstanweisung durch die Verwaltung zu erstellen. Im Rahmen dieser Dienstanweisung ist verbindlich zu regeln, dass für Dienstfahrten der ÖPNV zu nutzen ist, sofern dies ohne erheblichen zeitlichen Mehraufwand möglich ist und die Erreichbarkeit des Termins damit weiterhin gegeben ist. Sollte dies nicht möglich sein, könnte alternativ auch der Dienstwagen der Gemeinde genutzt werden, da es sich hier um ein Elektrofahrzeug handelt, welches ausschließlich mit Ökostrom geladen wird. Auf eine Fahrt mit Privatfahrzeugen sollte hingegen zukünftig weitgehend verzichtet werden. Bei kürzeren Strecken ist stets zu prüfen, ob diese nicht auch mit dem Rad oder zu Fuß zurückgelegt werden können. Außerdem sollte in einer solchen Dienstanweisung festgehalten werden, dass bei Fahrten mehrerer Personen aus der Verwaltung zum gleichen Ziel entsprechend Fahrgemeinschaften zu bilden sind. Der Pendlerverkehr ist nicht Teil der Kernbilanz der Verwaltung und wird aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwands sowie einer nicht durchsetzbaren Verpflichtung zur Datenherausgabe nicht explizit erfasst. Treibhausgasemissionen entstehen beim Pendlerverkehr aber natürlich trotzdem. Daher ist seitens der Verwaltung zu prüfen, wie Anreize zur Nutzung klimaschonender Verkehrsmittel gesetzt werden können. Denkbar wären hier beispielsweise die Einführung eines Jobradmodells oder ein Arbeitgeberzuschuss zum 49 Euro-Ticket. Ein Bonusprogramm zur betrieblichen Gesundheitsförderung, welches unter anderem auch den Pendlerverkehr mit dem Fahrrad von und zur Arbeitsstätte mitberücksichtigt, gibt es bereits seit 2022. Dieses liefert seither einen zusätzlichen Anreiz zur klimaschonenden Fortbewegung. 78 A) nicht-Investive Maßnahmen Bereich 5) Dienstreisen Maßnahme Anreize bzw. Regelungen zur Nutzung klimaschonender Fortbewegungsmittel im Pendlerverkehr und bei Dienstfahrten / Dienstreisen Teilmaßnahmen - Dienstanweisung Benutzung Bahn / Bus, Fahrrad bzw. Dienstwagen (E-Fahrzeug) - Einführung Jobradmodell prüfen - Arbeitgeberzuschuss bei 49 Euro-Ticket prüfen / Jobticket -Ergänzung Fußverkehr in Konzeption Gesundheitsförderung denkbar Maßnahmenbeschreibung Mittels Dienstanweisung zu Dienstfahrten kann geregelt werden, dass diese mit dem ÖPNV (Bus / Bahn) oder dem Dienstwagen (E-Auto) zu absolvieren sind. Kurzstrecken unter fünf Kilometer sollten mit dem Dienstrad oder zu Fuß zurückgelegt werden, sofern dadurch kein erheblicher zeitlicher Mehraufwand entsteht. Was als erheblicher Zeitmehraufwand gilt, ist im Rahmen der Erstellung einer entsprechenden Dienstanweisung festzulegen. Zudem ist auch die zeitliche Erreichbarkeit von Terminen zu gewährleisten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme n. v. geplante Umsetzung fortlaufend Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von gewähltem und damit ersetztem Verkehrsmittel ergänzende Hinweise -Zusatzkriterium bei ÖPNV: Erreichbarkeit gegeben (Anschluss ÖPNV, vertretbarer zeitlicher Rahmen) umgesetzt: - Nutzung Mitfahrplattform PENDLA in gesamter Gemeinde (Herbst 2023 bis Ende 2024) - Einführung Konzeption zur betrieblichen Gesundheitsförderung seit 01.09.2022 (Bonus in Höhe von 50 Euro u. a. für alle, die mind. einmal pro Woche mit dem Rad ins Geschäft kommen) - Dienstwagen eSmart (seit 2020) 79 Bereich 5) Dienstreisen Maßnahme Fahrgemeinschaften bilden (siehe Dienstanweisung Dienstfahrten) Teilmaßnahme (n) n. v. Maßnahmenbeschreibung Bei Fahrten mehrerer Personen aus der Verwaltung mit dem PKW zu einem identischen Ziel, sind nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden. Ein entsprechender Hinweis kann in die Dienstanweisung zu den Dienstfahrten mitaufgenommen werden. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme n. v. geplante Umsetzung fortlaufend Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von der Anzahl an Personen und der durch die Fahrgemeinschaft ersetzten PKWs Fördermöglichkeiten n. v. 80 7.4 Denkbare Maßnahmen der kommenden Jahre Nach der ausführlichen Darstellung der Vielzahl möglicher Maßnahmen, dient die folgende Auflistung als kurze Übersicht, welche Maßnahmen relativ kurzfristig bis Ende 2025 umgesetzt werden könnten. Die Maßnahmen sind dabei stets vorbehaltlich entsprechender personeller und finanzieller Ressourcen zu betrachten und sind, sofern dies nicht bereits geschehen ist, auch noch entsprechend vom Gremium zu beschließen. Wenn die angedachten Maßnahmen wirklich zeitnah umgesetzt werden könnten, wären dies enorm wichtige Schritte der Verwaltung in Richtung einer „Klimaneutralität“. 2024 - energetische Sanierung blaues Gebäude Klosterwiesenschule (in Umsetzung bis 2025) - Umgestaltung Dorfplatz mit passiver Beleuchtung (Pollerleuchten) sowie Umrüstung der angrenzenden Straßenlaternen auf LED - neue PV-Anlage blaues Gebäude Klosterwiesenschule (2024 / 2025) 2025 - Umbau Heizzentrale Nahwärmenetz mit zukünftig hohem Anteil von Wärme aus regenerativen Energieträgern wie Holz und Umgebungsluft (Umsetzung geplant 2024 / 2025) - Energetische Sanierung Bauhof / Feuerwehr (Umsetzung angedacht 2024 bis 2025) - Anschluss Bauhof / Feuerwehr an kommunales Nahwärmenetz - Errichtung PV-Anlage Sporthalle (Umsetzung angedacht 2024 / 2025) - Errichtung PV-Anlage Bauhof bzw. Feuerwehr - Beschaffungsrichtlinie zur nachhaltigen Beschaffung - Erstellung von Dienstanweisungen für Energiethemen und Dienstreisen Besonders wichtige Meilensteine, speziell hinsichtlich Energieeinsparungen, sind die bereits in Umsetzung befindliche energetische Sanierung vom blauen Gebäude der Klosterwiesenschule sowie die angedachte Sanierung von Bauhof und Feuerwehrgebäude. Auch die Umstellung der Nahwärmeheizzentrale auf einen hohen Anteil von Wärme aus regenerativen Energieträgern, nämlich Holz in Form von Pellets sowie Umgebungsluft (über eine Wärmepumpe), ist von immenser Bedeutung, da hiermit der Treibhausgasausstoß der Verwaltung erheblich verringert werden könnte. Auch die neuen PV-Anlagen auf den Dächern von Schule, Sporthalle sowie Bauhof bzw. Feuerwehr sind überaus wichtige Maßnahmen, auch wenn sich diese aufgrund der mehrfach geschilderten Gründe in der Kernbilanz nicht auswirken, sehr wohl aber äußerst positiv im Hinblick auf die real entstehenden Treibhausgasemissionen wirken. 81 8 Finanzierung Neben den personellen Ressourcen, sind die finanziellen Ressourcen oftmals der entscheidende Faktor, ob Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können oder vorerst nicht realisiert werden. Entscheidend ist daher ein möglichst zielgerichteter Einsatz der vorhandenen Finanzmittel mit Fokus auf einer Umsetzung besonders effektiv wirkender Maßnahmen. Da besonders wirksame Maßnahmen, wie beispielsweise energetische Sanierungen von Gebäuden oder die Umstellung der Nahwärmezentrale auf überwiegende Verwendung regenerativer Energien, meist auch die kostspieligsten Maßnahmen sind, ist es unmöglich, alle denkbaren Maßnahmen bis zum Zieljahr 2040 umzusetzen. Im vorangegangenen Kapitel wurden daher die besonders wichtigen Maßnahmen bereits ausführlicher beschrieben. Gerade bei Maßnahmen, welche darauf abzielen, dauerhaft Energie einzusparen, sind Kosten allerdings stets relativ zu sehen, da durch eine deutliche Verringerung der Energieverbräuche damit langfristig Energiekosten reduziert werden können. Somit stellen solche Ausgaben eine Investition in die Zukunft dar, die dazu beitragen kann, die laufenden Kosten massiv zu reduzieren. Daneben ist es so, dass speziell Gebäude nach einer bestimmten Zeit zwangsläufig saniert werden müssen, da die Bausubstanz dies schlichtweg erforderlich macht. Aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften sind dann zwangsläufig bestimmte gesetzliche Vorgaben wie bei der Wärmedämmung oder beim Austausch von Heizungen, einzuhalten. Bei der Innenbeleuchtung ist es so, dass mittlerweile kaum noch alternative Leuchtmittelarten zu LEDs produziert werden dürfen, weshalb bei einem Austausch der Beleuchtung ohnehin immer LEDs verbaut werden. Außerdem ist in einige Bereichen auch von einer weiteren Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften auszugehen. Um die anfallenden Kosten tragen zu können, ist stets zu prüfen, ob für die Umsetzung bestimmter Maßnahmen nicht Förderprogramme von Bund oder dem Land Baden- Württemberg existieren. Sofern es entsprechende Förderprogramme gibt, ist daher stets zu prüfen, ob die Gemeinde hier entsprechende Fördermittel beantragen und erhalten kann. Mitunter ist dann die Erreichung eines noch höheren Standards mit Förderung über den gesamten Lebenszyklus sogar günstiger, als wenn immer nur der gesetzliche Mindeststandard angestrebt wird. Wenn die Eigenmittel nicht ausreichen, ist auch eine Finanzierung von Maßnahmen über Contracting möglich, also externe Firmen die auf eigene Kosten Maßnahmen umsetzen und wofür die Gemeinde diesem Unternehmen dann eine jährliche Gebühr bezahlen muss oder sich über längere Zeiträume verpflichtet, deren Strom abzunehmen. Der Vorteil dieses Systems ist, dass so auch teure Maßnahmen, für die mitunter der Gemeinde das Geld fehlt, schnell umgesetzt werden können. Da solche Firmen aber natürlich auch gewinnorientiert sind, ist es so, dass diese so etwas nur machen werden, wenn 82 damit Geld verdient werden kann. Sofern also die Gemeinde Baindt Maßnahmen selber finanzieren kann, sollte auf ein solches Modell eher verzichtet werden, da dies die Gemeinde mittel- bis langfristig zumeist erheblich teurer kommt, als wenn solche Maßnahmen selbst finanziert werden. Wie vieles, ist die Erreichung der „Klimaneutralität“ der Verwaltung letztlich auch eine Frage des Geldes. Alle denkbaren Maßnahmen können natürlich selbst bis zum Jahr 2040 nicht umgesetzt werden. Aber eine Umsetzung eines Großteils der wichtigsten Maßnahmen, ist personell und voraussichtlich auch finanziell, durchaus möglich. Entscheidend ist sowieso nicht das Ziel der „klimaneutralen“ Verwaltung als solches, sondern sehr viel mehr die positiven Effekte der einzelnen Maßnahmen auf dem Weg dahin. Wenn die angedachten Maßnahmen der nächsten Jahre umgesetzt werden, ist die Gemeinde Baindt hier bereits auf einem sehr guten Weg. Speziell durch die erzielbaren Energieeinsparungen infolge einer Umsetzung entsprechender Maßnahmen, können zukünftig erhebliche Kosten eingespart werden, wodurch die Energiekosten der Verwaltung dauerhaft reduziert werden können. Das über die Jahre eingesparte Geld, könnte dann wiederum teilweise zur Finanzierung weiterer Maßnahmen verwendet werden. 9 Fortschreibung des Konzepts und Veröffentlichung Für ein Monitoring, ob Maßnahmen den gewünschten Effekt tatsächlich erzielen, ist es notwendig, Energiedaten in regelmäßigen Abständen zu erfassen. Eine jährliche Energiedatenerfassung ist aufgrund gesetzlicher Regelungen des Landes Baden- Württemberg für alle Kommunen sowieso verpflichtend. Überdies hinaus ist auch eine regelmäßige Berechnung der Treibhausgasbilanz der Verwaltung, welche letztlich aus den einzelnen Energieverbräuchen resultiert, wichtig, da so der Fortschritt auf dem Weg in Richtung einer „klimaneutralen“ Verwaltung sichtbar wird. Daher ist angedacht, das Konzept in etwas reduzierter Form regelmäßig fortzuschreiben und darin die entsprechenden Energieverbräuche darzustellen. Die Fortschreibung ermöglicht es zudem, bereits umgesetzte Maßnahmen darzustellen und mögliche Maßnahmen für die Zukunft detaillierter zu beschreiben. Da speziell für Schätzungen von Kosten und Einsparpotenzialen teils weitergehende Untersuchungen erforderlich sind, ermöglicht jede Fortschreibung außerdem eine nochmals genauere Darstellung dieser Inhalte. Da das Grundgerüst des Konzepts mit der vorliegenden Erstfassung steht, ist eine zukünftige Fortschreibung mit sehr viel weniger Zeitaufwand möglich. Bei künftigen Fortschreibungen sollte es dann vor allem um eine Präzisierung und gegebenenfalls Ergänzung möglicher Maßnahmen gehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Konzepten, wo ausschließlich mögliche 83 zukünftige Maßnahmen dargestellt werden, sind im Konzept zur „klimaneutralen“ Verwaltung auch bereits umgesetzte Maßnahmen enthalten. Je mehr Maßnahmen umgesetzt sind, umso mehr Raum werden die abgeschlossenen Maßnahmen darin einnehmen, was speziell im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Verwaltung im Kilmaschutz von immenser Bedeutung ist. Um die Vorbildfunktion der Verwaltung nach außen transportieren zu können, ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit sich über das Konzept und dessen Inhalte informieren kann. Daher ist eine Veröffentlichung des vollständigen Konzepts auf der Internetseite der Gemeinde zwingend erforderlich. Die bereits auf der Gemeindehomepage existierende Rubrik zur „klimaneutralen“ Verwaltung soll zukünftig aber nicht nur einer Veröffentlichung des Konzeptes dienen, sondern überdies hinaus auch wichtige Meilensteine in Richtung einer „Klimaneutralität“ der Verwaltung abbilden. Einer der Hauptzwecke des vorliegenden Konzepts ist es daher, die Öffentlichkeit über abgeschlossene und zukünftig denkbare Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verwendung regenerativer Energien der Gemeindeverwaltung zu informieren und damit den Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Unternehmen und Organisationen als positives Vorbild zu dienen. Da aus der Theorie unbedingt Praxis werden soll, dient das Konzept als Leitfaden mit konkreten Maßnahmenvorschlägen für Verwaltung und Gremium. Entscheidend ist aber letztlich nicht das Konzept selbst, sondern viel mehr das, was praktisch daraus wird. 10 Fazit Das Land Baden-Württemberg strebt das äußerst ambitionierte Ziel einer „Klimaneutralität“ bis zum Jahr 2040 an. Um dieses Ziel in der Praxis erreichen zu können, benötigt es einen Beitrag aller, von der öffentlichen Hand über Unternehmen bis hin zu den privaten Haushalten. Angesichts bereits heute spürbarer Folgen des Klimawandels und zukünftig erwartbarer nochmals deutlich extremerer Auswirkungen, ist ein entschlossenes Handeln zur Verringerung der Energieverbräuche sowie zur erfolgreichen Energiewende mit Strom und Wärme aus vollständig regenerativen Quellen schlichtweg alternativlos. Kommunen selbst sind zwar lediglich für einen sehr kleinen Teil der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich, allerdings kommt diesen aufgrund ihrer allgemeinen Vorbildfunktion eine besondere Schlüsselrolle im Klimaschutz zu. Die Baindter Verwaltung ist sich dieser Vorbildfunktion vollends bewusst und hat daher bereits in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt. Außerdem war die Gemeinde Baindt Vorreiter bei der Schaffung eines eigenen Nahwärmenetzes, an das bereits heute ein Großteil der kommunalen Gebäude angeschlossen ist. Mit der geplanten Erweiterung dieses Netzes werden hier zukünftig noch weitere kommunale und private Gebäude mitangeschlossen. Darüber hinaus soll der Energiemix der Heizzentrale vom derzeit noch 84 reinen Erdgasbetrieb auf einen Betrieb mit einem hohen Anteil regenerativer Energie (Holz und Umgebungsluft) umgestellt werden, wozu die Heizzentrale entsprechend umgebaut wird. Besonders deutlich werden die Klimaschutzbemühungen der Verwaltung daran, dass die Gemeinde Baindt 2021 eine der ersten Kommunen in Deutschland war, welche zusammen mit den Nachbargemeinden Baienfurt und Berg eine eigene Personalstelle für die „klimaneutrale“ Verwaltung geschaffen hat. In der Zwischenzeit haben einige Kommunen, vor allem in Baden-Württemberg, ähnliche Personalstellen geschaffen. Allerdings sind dies meistens deutlich größere Kommunen. Mit dem nun vorliegenden Konzept gehört die Gemeindeverwaltung in Baindt zu den ersten Kommunen, die ein eigenes Konzept zur „klimaneutralen“ Verwaltung erstellt haben. Der Fokus des Konzepts liegt dabei auf möglichen Maßnahmen, welche dazu beitragen könnten, das angestrebte Ziel einer „Klimaneutralität“ der Verwaltung bis zum Zieljahr zu erreichen. Um das Ziel einer „klimaneutralen“ Verwaltung bis 2040 erreichen zu können, bedarf es zukünftig einer Umsetzung zahlreicher weiterer Einzelmaßnahmen, die auf eine Verringerung der Energieverbräuche und eine überwiegende Verwendung regenerativer Energien abzielen. Da die Verwaltung eine Vielzahl wichtiger Aufgaben zu erfüllen hat, kann stets nur ein Teil der möglichen Maßnahmen zeitnah und vollständig umgesetzt werden. Wenn jedoch die wichtigsten Maßnahmen bis 2030 größtenteils umgesetzt werden könnten, so wären dies schon immens wichtige Schritte in Richtung des angestrebten Ziels. Im Bereich der Wärmedämmung und Wärmeversorgung ist Baindt mit den derzeit laufenden sowie den geplanten Maßnahmen der kommenden Jahre bereits auf einem sehr guten Weg. Im Bereich der Straßenbeleuchtung liegt der Stromverbrauch schon heute auf einem sehr niedrigen Niveau, da in der Vergangenheit schon ein Großteil der Lampen auf LED umgerüstet wurden und außerdem die Leuchtzeiten möglichst kurzgehalten werden. Nichtsdestotrotz bleibt der Weg hin zu einer „klimaneutralen Verwaltung“ langwierig und schwierig. Ob wirklich bis 2040 eine „Klimaneutralität“ erreicht werden kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nur mutmaßen. Sicher ist nur, dass eine Zielerreichung bis zum Jahr 2040 ein äußerst ambitioniertes Ziel darstellt. Das Anstreben eines früheren Zieljahrs als 2040 ist in der Baindt derzeit nicht vorgesehen, da bereits dieses Zieljahr sehr ambitioniert ist und auch da das Erreichen früherer Zieljahre allenfalls über den Kauf von Treibhausgaszertifikaten möglich ist. Der Baindter Verwaltung geht es aber darum, die Treibhausgasemissionen der Verwaltung real und für alle nachvollziehbar zu verringern. Eine Kommune kann ihre Vorbildfunktion nur dann ernsthaft erfüllen, wenn diese ehrlich zu sich selbst ist. Real vorhandene Emissionen mit Zertifikaten zu kompensieren, ist daher eher fragwürdig, zumal spätestens ab 2040 auch seitens des Leitfadens zur klimaneutralen Verwaltung eine Anrechnung von Zertifikaten verboten ist. 85 Weitere Faktoren, welche es erschweren, das Jahr der möglichen Zielerreichung realistisch einschätzen zu können, sind die teils kaum nachvollziehbaren Vorgaben des Leitfadens zur klimaneutralen Verwaltung. Nach diesen Vorgaben bestimmen teils auch externe und von der Gemeinde selbst kaum beeinflussbare Faktoren die Erreichung dieses Ziels maßgeblich mit. Nur wenn die Energiewende auf Bundesebene tatsächlich rechtzeitig gelingt, sinkt der besonders relevante Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix deutlich ab und damit auch alle aus Stromverbräuchen resultierenden Treibhausgasemissionen. Auch wenn es hierfür derzeit keine Anzeichen gibt, so ist nicht ausgeschlossen, dass die Vorgaben zukünftig so angepasst werden, dass eigenerzeugter und selbst verwendeter Strom auch in der Kernbilanz als solcher bilanziert werden darf, unabhängig vom Emissionsfaktor des bundesweiten Strommix. Ein weiterer nicht selbst beeinflussbarer Faktor ist die technische Entwicklung. So können heute als Technologie der Zukunft geltende Lösungen in 10 bis 15 Jahren schon als veraltet oder nicht mehr zeitgemäß gelten. In anderen Bereichen ist die technische Entwicklung teils noch gar nicht so weit, dass es hier schon wirklich nachhaltige und bezahlbare Alternativen gibt. Diese und weitere Faktoren sind von der Gemeinde Baindt nicht beeinflussbar, haben aber alle einen Einfluss darauf, ob das angestrebte Zieljahr tatsächlich erreicht werden kann oder das Ziel erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht wird. Trotz der großen Unsicherheiten, was die Zukunft letztlich bringt und ungeachtet davon, wie erreichbar eine „klimaneutrale“ Gemeindeverwaltung nach den Vorgaben des Leitfadens in Baindt bis zum Jahr 2040 tatsächlich ist, spielt dies letztlich alles aber nur eine untergeordnete Rolle. Denn der Weg in Richtung einer „klimaneutralen“ Verwaltung ist das eigentliche Ziel. Jede einzelne umgesetzte Maßnahme, welche dazu beträgt, den Energiebedarf der Verwaltung zu verringern sowie mehr regenerative Energie zu nutzen, trägt zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Verwaltung bei und ist daher wichtig. Somit ist jeder Schritt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das vorliegende Konzept liefert dabei Ideen und Anregungen zu verschiedenen möglichen Maßnahmen, um dem angestrebten Ziel schrittweise näher zu kommen. Entscheidend ist jedoch einzig und allein, welche wirksamen Einzelmaßnahmen tatsächlich bis zum Jahr 2040 verwirklicht werden. 86 Literaturverzeichnis Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (2021): Bundes-Klimaschutzgesetz. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/KSG.pdf, 06.02.2024, Berlin, S. 1 - 10. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (2021): Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). URL: https://www.bmuv.de/gesetz/bundes- klimaschutzgesetz, 06.02.2024, Berlin. Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg [Hrsg.]; Rechensteiner, Eva; Hertle, Hans (2023a): Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg. URL: https://www.kea- bw.de/fileadmin/user_upload/Kommunaler_Klimaschutz/Wissensportal/Klimaneutrale_Verwal tung/Leitfaden_Klimaneutrale_Kommunalverwaltung_BaWue_KEA- BW_ifeu_UEberarbeitung_Mai2023.pdf, 20.03.2024, Heidelberg, S. 5 - 35. Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg [Hrsg.]; (2023b): BICO2 BW Verwaltung, Version 2.0. URL: https://www.kea-bw.de/kommunaler- klimaschutz/angebote/co2-bilanzierung, 20.03.2024, Heidelberg. Landtag von Baden-Württemberg (2023): Gesetzesbeschluss des Landtags. Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften. URL: https://www.landtag- bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4015_D.pdf, Drucksache 17 / 4015, 06.02.2024, Stuttgart, S. 1 - 23. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (2023): Gesetzlicher Rahmen. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden- Württemberg. URL: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in- bw/klimaschutz-und-klimawandelanpassungsgesetz-baden-wuerttemberg, 06.02.2024, Stuttgart. Umweltbundesamt Dessau-Roßlau [Hrsg.] (2021): Treibhausgasneutralität in Kommunen. URL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/2021-03- 24_factsheet_treibhausgasneutralitaet_in_kommunen.pdf, 13.02.2024, Dessau-Roßlau, S. 1 - 9. 87 Umweltbundesamt Dessau-Roßlau [Hrsg.] (2023a): Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen. URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt- wirtschaft/gesellschaftliche-kosten-von-umweltbelastungen#gesamtwirtschaftliche- bedeutung-der-umweltkosten, 05.01.2024, Dessau-Roßlau. Umweltbundesamt Dessau-Roßlau [Hrsg.] (2023b): Strom und Wärmeversorgung in Zahlen. URL:https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energieversorgung/strom- waermeversorgung-in-zahlen#Kraftwerke, 20.03.2024, Dessau-Roßlau. 88 Abkürzungsverzeichnis BHKW = Blockheizkraftwerk CO2 = Kohlenstoffdioxid CO2e = CO2-Äquvivalent, dies ist eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase. Dieser Index drückt die Erwärmungswirkung einer bestimmten Menge eines Treibhausgases über einen festgelegten Zeitraum im Vergleich zu derjenigen von CO₂ aus. kWh = Kilowattstunden ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr THG = Treibhausgas PV = Photovoltaik 89 Anlagen Anlage 1: relevante Emissionsfaktoren für die Berechnung (in kg/kWh Endenergie) inkl. Äquivalente und Vorkette sowie Umrechnungsfaktoren von Brennwert auf den Heizwert (Quelle für Emissionsfaktoren: Institut für Energie- und Umweltforschung (2023b): BICO2 BW Verwaltung, Version 2.0) Der Umrechnungsfaktor vom Brennwert zum Heizwert Hi beträgt (Wert durch entsprechenden Faktor dividieren): bei Heizöl 1,06 bei Erdgas 1,11 bei Holz 1,08 2021 Quelle Strom 0,472 IFEU 2023 Heizöl 0,318 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Erdgas 0,247 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Holz 0,022 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0, UBA 2022 Benzin fossil 0,322 IFEU 2023 Diesel fossil 0,327 IFEU 2023 Erzeugung Quelle Heizöl 0,311 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Erdgas 0,233 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Nah-/Fernwärme - überwiegend Erdgas BHKW 0,150 IFEU 2023 Erneuerbare Stromerzeugung Quelle Photovoltaik 0,056 Gemis 4.94, Gemis 5.0, UBA 2021, UBA 2022 Klärgas/Deponiegas 0,055 UBA 2021, UBA 2022 90 Anlage 2: Berechnung des Baindter Gemeindeanteils am Gesamtstromverbrauch der Verbandskläranlage in Berg 2021 Anlage 3: Berechnung Klimafaktor 2021 mit monatlichen Gradtagzahlen DWD-Station Weingarten (Quelle: Deutscher Wetterdienst 2021 bis 2022; URL: https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/derived_germany/techn/monthly/heating _degreedays/hdd_3807/historical/) Monatsgradtage 2021 Mittelwert 2011-2020 Jan 21 622,0 589,0 Feb 21 471,6 529,2 Mrz 21 471,6 448,2 Apr 21 389,9 288,2 Mai 21 282,4 170,8 Jun 21 10,6 45,2 Jul 21 0,0 17,2 Aug 21 39,7 20,4 Sep 21 80,7 129,9 Messfehler (Wert 2022 verwendet) Okt 21 352,5 314,5 Nov 21 494,7 444,5 Dez 21 538,9 555,0 3754,6 3552,1 Klimafaktor 2021 (Summe Mittelwerte / Summe Monatsgradtage 2021) 0,946 AZV Mittleres Schussental Berg (Strom Kläranlage) kWh MWh Strombezug von außen (Netzbezug) 116.355,0 116,4 Eigenverbrauch Strom BKHW (Klärgas) 499.629,0 499,6 Stromverbrauch gesamt 2021 615.984,0 616,0 Stromerzeugung BHKW (kWh/a) 548.530,0 Anteil Stromverbrauch Gemeinde Baindt 238.035,66 238,04 davon Anteil Strombezug von außen 44.963,25 45,0 davon Anteil Eigenverbrauch Klärgas 193.072,42 193,1 gebührenfähiges Abwasser Baindt in Kubikmeter 217.190 Summe gebührenfähiges Abwasser in Kubikmeter 562.040 Anteil Gemeinde Baindt in Prozent 38,64 Quelle: Abwasserzweckverband Mittleres Schussental AMS 2022 und Betriebskostenabrechnung 2022 91 Anlage 4: Übersicht Verbräuche kommunaler Fuhrpark 2021 Baujahr Treibstoff Fahrleistung 2021 in km Kraftstoffverbrauch 2021 in Liter Verwaltung Smart forfour 2020 Elektro 1.201 siehe Strom Rathaus Bauhof VW Transporter 2011 Diesel 5.851 568,46 MAN LKW über 12t 2011 Diesel 3.091 1516,12 Geräteträger Lindner Unitrac 2018 Diesel 3.913 1987,69 VW Pritschenwagen 2002 Diesel 5.552 586,61 Kramer Schaufellader 2005 Diesel 261,1 1020,26 Zugmaschine Schlepper New Holland 2006 Diesel 256 1073,61 Zugmaschine New Holland 2010 Diesel 258,7 512,14 Lieferwagen MB Vito 109 CD 2005 Diesel 2.072 251,2 VW Caddy 2008 Diesel 2.593 271,25 Nissan e-NV 200 2019 Elektro 3.720 siehe Strom Bauhof MAN Steiger (Anteil jeweils 50 % Gemeinde Baindt und Gemeinde Baienfurt) 2010 Diesel n. e. 173,33 Feuerwehr MAN LF 16 (230 PS, 9 Sitze) 1992 Diesel 197 127,61 MAN TGE 4.180 MTW (9 Sitze, Euro 6) 2019 Diesel 1700 264,8 92 MAN LF 10 (220 PS, 9 Sitze) 2006 Diesel 298 139,2 Trinkwasserzweckverband Baienfurt-Baindt (Anteil Gemeinde Baindt 40 %) Nissan Van ZVWV 2014 Diesel n. e. 454,20 VW Bus T5 2012 Diesel n. e. 381,91 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Berg (anteilig auf Gemeinden aufgeteilt – Anteil Gemeinde Baindt 38,64 %) VW T5 2008 Diesel 7.000 270,5[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 1,01 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 12.06.2025
    Infoblatt_Preisanpassung_2024.pdf

    17.03.2025 Veröffentlichungen Nahwärmenetz Gemeinde Baindt_2024 (002) 1 Nahwärmenetz Gemeinde Baindt Veröffentlichungen gemäß Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), zuletzt geändert am 13.7.2022 Für das Jahr 2024 Preise Grundpreis Der Grundpreis setzt sich aus dem Aufwand für die Unterhaltung der Wärmeversorgung, dem Aufwand zur Betriebsführung, Wartung, Reparatur, Ersatzteile, Not- Entstördienst und Fernüberwachung der Versorgungsanlage zusammen. Ebenfalls enthalten sind Mess- und Abrechnungskosten. Weiterer Bestandteil des Grundpreises sind die Kapitalkosten. Der Grundpreis errechnet sich aus einem Preis von 23,93 €/kW und Jahr und einer vom Kunden angegeben Bezugsleistung. GPneu = GP0 €/Jahr x Preisänderungsfaktor GPneu = GP0 €/Jahr x (a2 IGneu/IGO + 0,79) Bedeutung der Abkürzungen: GP0 : Basisgrundpreis laut diesem Vertrag. GPneu : neuer Grundpreis. a2: Gewichtungsfaktor Instandhaltung ist 0,21 IG0: Basis-InvesBBonsgüterindex (Basis: 2021 = 100, Stand 2023 = 113,2) aus: Veröffentlichung des StaBsBschen Bundesamtes, Wiesbaden, “Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) – EVAS-Nummer 61241“ – und zwar der Erzeugnisse der InvesBBonsgüterproduzenten (lfd.-Nr. 3) IGneu: aktueller InvesBBonsgüterindex. Der jeweils gülBge InvesBBonsgüterindex gemäß den monatlichen Veröffentlichungen des StaBsBschen Bundesamtes, Wiesbaden, “Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) – EVAS- Nummer 61241“ – und zwar der Erzeugnisse der InvesBBonsgüterproduzenten (lfd.-Nr. 3). Es gilt der jeweilige arithmeBsche MiHelwert eines Jahres für die Preisanpassung des jeweiligen Jahres. Arbeitspreis für gelieferte Wärmeenergie Der Wärmearbeitspreis zu Heizzwecken und Warmwasserbereitung beträgt: WP0 = 10,66 ct/kWh Der Wärmearbeitspreis ändert sich entsprechend der Preisentwicklung der Wärmeerzeugung. Die Preisentwicklung wird beim StaBsBschen Bundesamt veröffentlicht. Zur Anpassung wird die durchschniHliche Preisentwicklung im Jahr der abzurechnenden Periode herangezogen. Die Abrechnung erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres der abzurechnenden Periode (Kalenderjahr). Der Wärmearbeitspreis zu Heizzwecken wird bei sich ändernden Bezugsbedingungen nach folgender Formel ermiHelt. 17.03.2025 Veröffentlichungen Nahwärmenetz Gemeinde Baindt_2024 (002) 2 WPneu = WP0 ct/kWh x Preisänderungsfaktor WPneu = WP0 ct/kWh x (b3 x Gasneu/Gaso + b4 x Lohnneu/Lohno+b5xFWneu/FW0) WPneu = 11,58 ct/kWh x (0,83 Gasneu/Gaso + 0,12 Lohnneu/Lohno+ 0,05 FWneu/FW0) Der Preisänderungsfaktor setzt sich zusammen aus der gewichteten Änderung der BrennstoOosten und der gewichteten Entwicklung der Lohnkosten, sowie einer Marktkomponenten, dem Fernwärmeindex, welche die Entwicklungen auf dem Wärmemarkt wiederspiegelt. Die Wärmeabnahme des Kunden wird erfasst und jährlich abgerechnet. Bedeutung der Abkürzungen: WP0: Wärmearbeitspreis für das Basisjahr WPneu: Wärmearbeitspreis für das abzurechnende Jahr b3: Gewichtungsfaktor Gas ist 0,83 Gas0: Basis- Index für „Erdgas, bei Abgabe an Handel u. Gewerbe“ (Basis: 2021 = 100, Stand 2023 = 212,6), arithmeBscher MiHelwert von Januar 2023 bis Dezember 2023 aus: “Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) – EVAS-Nummer 61241“ – und zwar Erdgas bei Abgabe an Handel und Gewerbe (lfd.-Nr. 635). Gasneu: aktueller Index für „Erdgas, bei Abgabe an Handel u. Gewerbe“ Der jeweils gülBge Erdgas-Index gemäß den monatlichen Veröffentlichungen des StaBsBschen Bundesamtes, Wiesbaden, “Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) – EVAS-Nummer 61241“ – und zwar Erdgas bei Abgabe an Handel und Gewerbe (lfd.-Nr. 635). Es gilt der jeweilige arithmeBsche MiHelwert eines Jahres für die Preisanpassung des jeweiligen Jahres. Lohnindex b4: Gewichtungsfaktor Lohnkosten ist 0,12 Lohno: Basis-Index der tariflichen Monatsverdienste (Basis 2020 = 100; Stand 2023 = 107,7) Index der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer in Deutschland gemäß Veröffentlichungen des StaBsBschen Bundesamtes, EVAS-Nummer 62221 „Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung u.a“ mit Sonderzahlungen. Lohnneu: aktueller Lohnindex Index der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer in Deutschland gemäß Veröffentlichungen des StaBsBschen Bundesamtes, EVAS-Nummer 62221 „Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung u.a“ mit Sonderzahlungen. Es gilt der jeweilige arithmeBsche MiHelwert eines Jahres für die Preisanpassung des jeweiligen Jahres. Fernwärme b5: Gewichtungsfaktor Marktkomponente ist 0,05 FW0: Basis- Index für „Fernwärme mit Dampf und Wasser“ (FW-Index) (Basis: 2021 = 100; Stand 2023 = 161,0), arithmeBscher MiHelwert von Januar 2023 bis Dezember 2023 aus: Veröffentlichung des StaBsBschen Bundesamtes, Wiesbaden, “Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) – EVAS-Nummer 61241“ – und zwar Fernwärme mit Dampf und Warmwasser (lfd.-Nr. 645) 17.03.2025 Veröffentlichungen Nahwärmenetz Gemeinde Baindt_2024 (002) 3 FWneu: aktueller Index für „Fernwärme mit Dampf und Wasser“ (FW-Index) Der jeweils gülBge FW-Index gemäß den monatlichen Veröffentlichungen des StaBsBschen Bundesamtes, Wiesbaden, “Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) – EVAS- Nummer 61241“ – und zwar Fernwärme mit Dampf und Warmwasser (lfd.-Nr. 645). Es gilt der jeweilige arithmeBsche MiHelwert eines Jahres für die Preisanpassung des jeweiligen Jahres. Netzverluste, Primärenergiefaktor und Emissionen 2024 Der Primärenergiefaktor beträgt 0,68 . Heizwertbezogener Emissionsfaktor des Wärmenetzes (verkauSe Menge): 0,214435 kg/kWh Kosten pro to CO2 45,00 €/to (Wert 2024) Kosten CO2: 0,96496 ct/kWh Die Netzverluste für den Wärmetransport betrugen 295.620 kWh.[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 118,38 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 25.04.2025
      FED_AltdorferWald_Abschlussbericht_v6-final_250521_web_klein.pdf

      Energiedialog Altdorfer Wald Abschlussbericht Empfehlungen der kommunalen Dialoggruppe an die Windparkgesellschaft Altdorfer Wald GmbH Forum Energiedialog Baden-Württemberg | Mai 2025 Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e 2 Foto: Öffentliche Auftaktveranstaltung zum Energiedialog am 23. Mai 2022 in Vogt 3 Unser Hintergrund Unser Hintergrund Die Dialoggruppe ist eine kommunale Zusammenset- zung aus den sieben angrenzenden Gemeinden des Alt- dorfes Waldes: Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Waldburg, Wolfegg und Vogt. Sie wurde auf Vorschlag des Forum Energiedialog (FED) – ein Angebot des Lan- des Baden-Württemberg an die Kommunen – ins Leben gerufen. Ihre Mitglieder sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, je ein Mitglied der Gemeinderäte, chan- cengleich ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertretungen von vier Bürgerinitiativen und Vereinen. Die Dialoggruppe ist kein Entscheidungsgremium über den Windpark, sie wendet sich mit ihren Anliegen und Empfehlungen deshalb direkt an die Windpark Altdor- fer Wald GmbH (WAW). Im April 2022 startete der Energiedialog im Altdorfer Wald sein Angebot. Seither fanden insgesamt acht Sit- zungen der Dialoggruppe, drei öffentlichen Veranstal- tungen und zwei Exkursionen statt. Relevante Themen des Windparks wurden erörtert und die Öffentlichkeit informiert. Die politische Zielsetzung und planungsrechtlichen Hintergründe zum Windenergieausbau in Baden-Würt- temberg wurden dargelegt und kritisch hinterfragt. Im Kampf gegen den Klimawandel ist eine erfolgrei- che Energiewende notwendig. Windenergieanlagen sind auch in Süddeutschland (neben Solaranlagen) ein Grundbaustein dafür. Die Bewertung von Winde- nergieanlagen im Altdorfer Wald bleibt in der Dialog- gruppe strittig. Ein Teil der Dialoggruppe kritisiert, dass ein Projekt dieser Größenordnung durch Verpachtung von Lan- des- und Privatflächen den Kommunen und den An- wohnenden „vorgesetzt“ wird. Einigkeit besteht darin, dass der Informationsfluss zu Beginn des Projekts (Aus- schreibung durch das Land, Vergabeverfahren durch ForstBW) mangelhaft war. Die Unterstützung durch das Forum Energiedialog wird dagegen wertgeschätzt. Der Altdorfer Wald hat eine herausragende Bedeutung für die Region. Als größte zusammenhängende Wald- fläche, als Trinkwasserreservoir, als Refugium für Arten- vielfalt und Naturraum, als Naherholungsgebiet zum Wandern, Radfahren und für Erholungssuchende. Eine Belastung durch den Kies- und Torfabbau ist in den Gemeinden und im Wald bereits vorhanden. Es besteht vielfach die Sorge, dass mit einem Windpark weitere Infrastruktur vor allem im Wald und darum ent- steht. Dass sich neue (energieintensive) Industrie an- siedeln könnte, wird in der Gruppe sowohl als Chance wie auch als Bedrohung bewertet. Der Dialoggruppe ist bewusst, dass viele unterschied- liche Belange bei der Projektplanung berücksichtig werden müssen. Die Anliegen und Interessen der Bür- gerschaft und der Naturschutzgruppen müssen dabei Beachtung finden. „Die Dialoggruppe appelliert an die Projektentwickler, dass die folgen- den Anliegen geprüft, ernstgenom- men und bestmöglich berücksichtigt werden, um eine möglichst große Akzeptanz des möglichen Windparks zu erreichen.” 4 Foto: Treffen der Dialoggruppe am 11. Oktober 2023 mit Umweltministerin Thekla Walker in Waldburg Bürgermeisterin Simone Rürup, Baindt Bürgermeister Helmfried Schäfer, Bergatreute Bürgermeister Michael Röger, Waldburg Bürgermeister Peter Smigoc, Vogt Bürgermeister Günter A. Binder, Baienfurt Bürgermeisterin Katja Liebman, Schlier Bürgermeister Peter Müller, Wolfegg Im Namen der gesamten Dialoggruppe, für die sieben Kommunen: Günter A. Binder 5 6 Foto: Die Dialoggruppe verfasst gemeinsam die Empfehlungen an die Windpark Altdorfer Wald GmbH am 01. April 2025 in Waldburg 7 Unsere Empfehlungen Schutzgut Mensch Regionale Wertschöpfung Wald- und Naturschutz Grund- und Trinkwasserschutz Information & Dialog mit Kommunen, Bevölkerung Schutzgut Mensch Bei der Konzeption der Anlagenstandorte müssen unter- schiedliche Belange rechtlich berücksichtigt werden. Da- bei dürfen die Anwohnenden nicht vergessen werden. » Beschränkung der Gesamtzahl an Windenergieanla- gen (WEA) auf ein verträgliches Maß » Mit Berücksichtigung der besonderen Topographie (Höhenunterschiede zwischen Wohnbebauung und WEA-Standorten), sowie der Hauptwindrichtung: Größtmögliche Abstände zur Wohnbebauung; deut- liche Unterschreitung der gesetzlich erlaubten Schal- limmissionen und Schattenschläge. » Erhaltung des Erholungsraums Altdorfer Wald für die anliegenden Gemeinden mit entsprechenden Maßnahmen (insbesondere Erhalt und schnelle Wiederverfügbarkeit von Wegen, Wanderparkplät- zen und sonstigen Einrichtungen zur Naherholung), besonders in Nähe der Siedlungsbereiche steht die Naherholung im Wald im Vordergrund » Belastungen während der Bauphase für die Anwoh- nenden minimieren und schonendes Zuwegungs- konzept für die umliegenden Gemeinden Gleichwohl ist der Dialoggruppe bewusst, dass zum Schutzgut Mensch ebenfalls der Schutz vor dem Kli- mawandel, die Sicherung unseres Wohlstandes und die gesicherte Versorgung der regionalen Wirtschaft mit Energie gehörene. Regionale Wertschöpfung Ein Windpark im Altdorfer Wald muss zur regionalen Wertschöpfung beitragen – für die angrenzenden Ge- meinden und lokale Unternehmen. » Regionale Betreibergesellschaft mit direkten Betei- ligungen u. a. regionaler und lokaler Energieversor- ger ermöglichen, auch um die Gewerbesteuern Ort zu halten. » Lokale Bürgerenergiegesellschaft zum Beispiel über den Verein Energiewende Vogt e.V. beteiligen, um niedrigschwellige Finanzierungsangebote auch für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. » Zahlung der 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde nach §6 EEG an die angrenzenden Kommunen. Das würde circa 30.000 € pro Jahr und Anlage für die Gemeindekassen entsprechen. » Stromlieferverträge (Power-Purchase-Agreements) für regionale Unternehmen mit hohem Strombedarf anbieten. » Unbedingt, weil wichtig für die Akzeptanz: Vergüns- tigte Bürgerstromtarife für die angrenzenden Ge- meinden und lokale Unternehmen als Ausgleich für die Belastungen durch den Windpark. 8 Foto: Losziehung der chancengleich ausgewählten Bürgerinnen und Bürger für die Dialoggruppe mit Georg Rupp am 24. Mai 2023 in Wolfegg Wald- und Naturschutz Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen bis zu 30 WEA stellen einen massiven Eingriff für den Altdor- fer Wald dar. Zusammen mit dem Abbau von Torf und Kies wird eine unverhältnismäßige Belastung des Wal- des befürchtet. » Ganzheitliches und langfristiges Waldnaturschutz- konzept für den gesamten Altdorfer Wald. Wichtig: in Abstimmung mit anderen (Bau/Infrastruktur-)Vorha- ben und deren Ausgleichsmaßnahmen und bezug- nehmend auf das Konzept der lokalen Naturschutz- verbände: Freihaltung sensibler Waldbereiche und des Wildtierkorridors nationaler Bedeutung. » Generell: Minimierung der Eingriffe in den Wald und den Naturraum, Standorte möglichst nah an den vorhandenen Wegen. » Zuwegungskonzept, das sich am vorhandenen We- genetz im Wald orientiert, Stichwege vermeidet und Kalamitätsflächen nutzt. » Waldumwandlung flächenmäßig 1 zu 1, aber keine sinnlosen Neupflanzungen auf landwirtschaftlichen Flächen. Stattdessen: lokale ökologische Aufwertun- gen im Wald selbst, Nachökologisierung des Fich- tenforsts, Waldarrondierungen, Ökologische Aufwer- tung als Schonwald, aber nicht als Bannwald! » Ausreichende Minderungsmaßnahmen während des Betriebs über Abschaltungen für den Artenschutz. Ein Eingriff kann auch Chancen für die Waldentwick- lung eröffnen, die in Abstimmung mit dem Forst und den Naturschutzverbänden genutzt werden sollten. 9 Foto: Begehung des Altdorfer Waldes und dem Röschen- wald durch die Dialoggruppe am 19 Juli 2024 10 Grund- und Trinkwasserschutz Das Grundwasser aus dem Altdorfer Wald ist für die lokale, regionale und überregionale Trinkwasserversor- gung unabdingbar. Dem Trinkwasserschutz ist absolu- te Priorität einzuräumen, denn in Zukunft sollen bis zu 150.000 Menschen mit ebendiesem Wasser versorgt werden können. Eingriffe müssen deshalb sorgfältig abgewogen werden und aktuelle – sowie idealerweise auch zukünftige/geplante – Schutz- und Vorrang- und Vorbehaltsgebiete beachtet werden, um den bestmög- lichen Grund- und Trinkwasserschutz zu wahren. » Standorte der Anlagen maximal weit weg von Was- serschutzgebiet Zone II. » Umsetzung aller Schutzmaßnahmen für (Rück-) Bau und Betrieb nach dem aktuellen Stand von Wissen- schaft und Technik, um eine Schadstofffreisetzung praktisch zu verhindern und schnelles und effektives Handeln bei Havarie zu gewährleisten – insbesonde- re im Wasserschutzgebiet Zone III. » Notfallkonzept für Brände entwickeln und in den An- lagen alle technisch möglichen Löschanlagen ein- bauen (Brandverhinderung). Die örtlichen Feuerweh- ren müssen geschult werden und die Anschaffung von geeigneten Löschfahrzeugen und Feuerwehr- ausrüstung für die Kommunen sind denkbar. » Konzept zur Ableitung und Versickerung von Regen- wasser und zum Erosionsschutz im Altdorfer Wald entwickeln. » Ausreichend Rücklagen (inflationsausgleichend, auf- stockend), um die gesamte Anlage samt Fundament nach Ende der Laufzeit komplett zurückzubauen. Information & Dialog mit Kommunen, Bevölkerung Auch während der Genehmigungsphase sowie in der Bau- und Betriebsphase ist das Interesse und der Infor- mationsbedarf am möglichen Windpark groß. Informa- tion und Dialog sollen auch nach dem Energiedialog aufrechterhalten und zusätzliche Informationsangebote an die Öffentlichkeit durch die WAW angeboten werden. » Fortführung des regelmäßigen Austauschs mit den Kommunen, insbesondere mit den Gemeinderätin- nen und Gemeinderäten » Aufbau und Intensivierung des Dialogs mit der Öf- fentlichkeit: mindestens zwei öffentliche Veranstal- tungen im Jahr in einer der anliegenden Kommunen (rotierend), die über Projektstand, aktuelle Entwick- lungen und die nächsten Schritte informieren, Mög- lichkeit für Fragen. Die Einladung dazu sowie beglei- tende schriftliche Informationen zum Projekt sollen per Posteinwurf an alle Haushalte erfolgen. » Laufend aktualisierte Projekthomepage » Anlagenstandorte der WEAs, Zuwegung, Netzan- schluss und Bau von Umspannwerken frühzeitig kommunizieren Wenn der Windpark gebaut werden sollte: » Windpark als Projekt der Energiewende: Baustellen- führungen für die Öffentlichkeit, Vorstellung in Schu- len, Infotafeln und Lehrpfad, Einbindung in das Tou- rismuskonzept » Eröffnungsfest in Kooperation mit lokalen Vereinen 11 Foto: Info-Tour „Energiedialog vor Ort“ am 12. Mai 2023 in Waldburg 12 13 Unsere Infos Alle Ausgaben der kommunalen Informationsreihe zu Windenergie im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung Thema 3 | Vorstellung Projektiererin Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freifl ächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu fi nden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freifl ächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit defi niert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfl iktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfl äche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffi gkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufi g Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffi gkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ 14 Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffi gkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konfl ikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ 15 Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Land Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker war am 11. Okto- ber 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konnten sich die Ini- tiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landes- regierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregie- rung beim geplanten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zu- kunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfl uss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Wind- park zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Landesregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer erfolgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priori- tät überall in Baden-Württemberg – nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Na- turraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig – und der Ausbau grüner Stromerzeugung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profi tieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeug- te Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommu- nen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreiber- modelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Die Verfügbarkeit von regenerativer Energie sei auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungsort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müssten daher jetzt genutzt werden. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung “Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ 16 Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dialoggruppe? Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog ein- gebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmäßi- ge Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem Engage- ment der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Gruppenfoto der Dialoggruppe mit Umweltministerin Walker in der Mitte © Forum Energiedialog Baden-Württemberg 17 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 3 | Vorstellung Projektiererin “ ““ “ Anlagenzahl Anlagenhöhe Energieertrag Der Windpark im Altdorfer Wald wird von der Projekt- gesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH (kurz: WAW) geplant. Die WAW war am 16. November 2023 zu Gast beim vierten Treffen der Dialoggruppe. Der leitende Projektverantwortliche Oliver Grünberg und sein Team stellten sich erstmals der Dialoggruppe vor, präsentierten den aktuellen Planungsstand und beant- worteten Fragen. Wer ist die WAW? Der Windpark wird von einem Zusammenschluss von zwei Energieunternehmen geplant. Das sind der Windenergie- Projektentwickler iTerra energy und die Stadtwerke Ulm/ Neu-Ulm. Sie haben die Projektgesellschaft „Windpark Alt- dorfer Wald GmbH“ gegründet, die den Windpark später auch betreiben wird. Warum hat die WAW den Zuschlag erhalten? Die Fläche wurde von ForstBW öffentlich ausgeschrieben und die WAW hat sich beworben. Im Angebot abgeben mussten sie unter anderem das technische Umsetzungs- konzept und Angaben zu Wertschöpfungsmöglichkeiten. Der regionale Bezug mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm als lokaler Partner könnte neben anderen Kriterien den Zuschlag begünstigt haben, mutmaßt die WAW. Dass wir in Ulm sitzen und ein regionales Betreibermodell anstreben, war sicher nicht zu unserem Nachteil. Oliver Grünberg am 16.11.2023, auf die Nachfrage, was den Ausschlag bei der Vergabe gemacht hat Wie plant die WAW den Windpark? Wie viele Windräder sollen gebaut werden? Seit der Ausschreibung der Waldfl ächen kursieren viele unterschiedliche Zahlen zur Anzahl von Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald. Die WAW geht aktuell von bis zu 39 Windrädern aus. Projektverantwortlicher Grünberg erläuterte das „Zieldreieck der Windenergie“, das ihrer Pla- nung zugrunde liege. Die WAW wolle die Optimierung des Energieertrags zur Versorgung von Bürgerschaft und Unternehmen mit grünem Strom erreichen. Die drei Faktoren Anlagenzahl, Anlagenhöhe und Energieertrag würden sich dabei gegenseitig bedingen. Das bedeutet: Würde man kleinere Anlagen planen, bräuchte man mehr davon, um denselben Energieertrag zu erreichen. „Zieldreieck der Windenergie“ entsprechend der Präsentation der WAW am 16.11.2023 Für uns zählt nicht das Maximum an Ertrag, sondern dass der Altdorfer Wald als Nah- erholungsgebiet erhalten bleibt. Helmut Fimpel vom Verein Altdorfer Wald am 16.11.2023, als Reaktion auf das Zieldreieck Woran arbeitet die WAW gerade genau? Natur- und Artenschutz Die WAW hat 2023 mit den natur- und artenschutzrecht- lichen Untersuchungen begonnen. Die Kartierungen der Großvögel, Fledermäuse und Haselmäuse seien jetzt ab- geschlossen. Im Jahr 2024 sollen die Daten ausgewertet werden und das Natur- und Artenschutzgutachten daraus erstellt werden. Oliver Grünberg erklärte, dass für das Gut- achten bereits ein sechsstelliger Betrag investiert wurde. Wasserschutz Ebenso für 2024 werde das hydrogeologische Gutachten, das den Schutz von Grund- und Trinkwasser im Altdorfer Wald bewerten soll, erwartet. Ein renommiertes Gutach- terbüro, das u. a. für das Großprojekt Stuttgart 21 Unter- suchungen machte, ist für die Erstellung des hydrogeolo- gischen Gutachtens beauftragt. Die WAW hat zudem eine Arbeitsgruppe mit den kommunalen Trinkwasser-Zweck- verbänden und Behörden eingerichtet, um das Experten- 18 Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ “ wissen zu lokalen Gegebenheiten aufzunehmen und mit den Erkenntnissen der eigenen Kartierung abzugleichen. Windmessungen Der leitende Projektverantwortliche Grünberg erklärte, dass von Januar bis Anfang April 2023 bereits eine Kurz- zeit-Windmessung mittels Laser (LiDAR) durchgeführt wurde. Windenergieanlagen drehen sich bei Windge- schwindigkeiten zwischen etwa drei und 25 Metern pro Sekunde. Der Wind im Altdorfer Wald wehe im Durch- schnitt mit 6,2 bis 6,5 Metern pro Sekunde – so die erste Kurzzeitmessung. Damit wurden die Angaben des Wind- atlas Baden-Württemberg sogar übertroffen. Die zusätz- lich notwendige Langzeitmessung über zwölf Monate soll 2024 starten. Der Altdorfer Wald sei für Süddeutschland ein sehr guter Standort, ordnete Grünberg die Zahlen ein. Er betonte zudem, dass sich die Windräder nicht perma- nent drehen müssen, um wirtschaftlich zu sein. Auf Nach- frage erklärte er, dass die Einspeisevergütung, welche die WAW je erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten könnte, keine Subvention sei. Netzanschluss Die WAW hat im Oktober die Netzanschlussanfrage bei der NetzeBW gestellt. Grundsätzlich muss der Netzbe- treiber die Einspeisung von Strom aus einem Windpark ermöglichen, erklärte Grünberg. Dabei gelte ein Einspei- sevorrang für erneuerbare Energien. Parklayout im Jahr 2024 Nächstes Jahr soll auf Grundlage der Voruntersuchungen und Gutachten das Windparklayout, also die konkrete Plat- zierung der Windenergieanlagen im Wald, erstellt werden. Dann werden auch Prognosen zu Schall- und Schattenaus- wirkungen der Windräder erstellt. Visualisierungen des Windparks werden ebenfalls auf Basis des belastbaren Parklayouts von der WAW beauftragt. Was hat die Region von dem Windpark? Die WAW plant Kommunen, Unternehmen und Bürgern fi nanzielle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Auch Grünstromprodukte wie ein vergünstigter Stromtarif für Anwohnende seien denkbar. Der Projektverantwortliche betonte, dass es konkrete Angebote erst auf Grundlage solider Zahlen geben könne. Bis zur Genehmigung trage der Vorhabenträger das alleinige Risiko. Wir unterstützen den regionalen Ansatz sehr und sehen darin eine echte Chance für die Region. Jan Lorch Verein vom Verein Energiewende Vogt am 16.11.2023, als Reaktion auf die Vorstellung möglicher Beteiligungsoptionen Wie werden der Natur- und Artenschutz berücksichtigt? Die WAW hat sich bereits mit den Naturschutzverbänden getroffen. Die Verbände haben ein begleitendes, umfas- sendes Naturschutzkonzept für den Altdorfer Wald entwi- ckelt. Dessen Umsetzung obliegt jedoch den Eigentümer, also ForstBW und der fürstlichen Forstverwaltung Wald- burg-Wolfegg-Waldsee. Selbstverständlich wird die WAW die Aufl agen für Natur- und Artenschutz, welche ihnen das Landratsamt aufl egen wird, erfüllen. Wer liefert die Windenergieanlagen? Aktuell plant die WAW mit Anlagen des dänischen Her- stellers Vestas. Es handle sich laut WAW um Anlagen mit Getriebe. In diesen ist kein Neodym, eine seltene Erde mit kritischen Umweltauswirkungen, verbaut. Zwischen der WAW und der Dialoggruppe muss ein enger Austausch stattfi nden. Jakob Lenz, Moderation am 16.11.2023, beim Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit Zum Abschluss erklärten die Mitglieder der Dialoggruppe und die WAW, dass zukünftig ein regelmäßiger Austausch zwischen Energiedialog und Projektentwicklung stattfi n- den soll. 19 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 “ “ “ “ “ Warum Windräder in Oberschwaben? Diese Frage wurde am 18. Januar 2024 in Baienfurt diskutiert. Drei Fachexperten näherten sich dieser Fragestellung aus verschiedenen Perspektiven. In einer abschließenden Diskussion wurden diese Sichtweisen aufeinander be- zogen und um Lösungsansätze gerungen. Eingeladen hatte die Dialoggruppe der sieben Altdorfer-Wald-Ge- meinden. Rund 250 Personen waren in die Gemeinde- halle gekommen, über 150 weitere Personen verfolg- ten die Veranstaltung im Livestream – der mittlerweile schon 1.500-mal geklickt wurde. Wer waren die drei Fachexperten? Roland Roth Meteorologe und Leiter Wetterwarte Süd Prof. Dr. Uwe Leprich Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und ehemaliges Mitglied der En- quete-Kommission des 14. Deutschen Bun- destages „Nachhaltige Energieversorgung“ Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Ertel RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten und Mitglied Scientist for Future Ravensburg Eine Aufzeichnung des ganzen Informations- und Diskus- sionsabends ist weiterhin auf YouTube online verfügbar! www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Roth: Die Auswirkungen des Klimawandels erleben wir in Oberschwaben schon heute Der Meteorologe Roland Roth stellte in seinem Vortrag dar, dass der Klimawandel in Oberschwaben sichtbare Auswir- kungen habe. Auf Grund der besonderen Geografi e werde die Durchschnittstemperatur in Oberschwaben sogar deut- lich schneller steigen als im globalen Durchschnitt. Lange Hitzeperioden und starke Niederschläge mit großen Was- sermassen würden in der Zukunft häufi ger auftreten. Der Altdorfer Wald erfülle laut Roth eine wichtige Schutzfunkti- on, um lokal diese Veränderungen abzufedern. Windräder im Altdorfer Wald sieht der Meteorologe deshalb kritisch. Es ist nicht mehr 5 vor 12, sondern schon 5 nach 12. Was den Klimawandel betrifft vielleicht schon halb eins. Roland Roth am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Leprich: Unser Energiesystem der Zukunft Prof. Dr. Uwe Leprich verortete als Ausgangspunkt aller Bemühungen um den Klimaschutz das Pariser Abkom- men. Daraus leiten sich alle internationalen und natio- nalen Strategien ab. Zentraler Hebel für den Klimaschutz sei das Ersetzen der fossilen mit erneuerbaren Energien. Dazu seien zunächst große Investitionen in den Umbau des Energiesystems, auch in die Windenergie, nötig. Bei den Kosten für die Stromgewinnung seien bereits heute die Erneuerbaren den konventionellen Kraftwerken über- legen. Dieser Trend werde sich fortsetzen, so Leprich. Ohne Windräder im Süden funkti- oniert die Energiewende nicht. Prof. Dr. Uwe Leprich am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Für das Energiesystem der Zukunft sei entscheidend, dass Energie regional erzeugt werde. Jedes Bundesland müsse hierfür seinen Beitrag leisten. Und gerade der Süden habe hier enormen Nachholbedarf. Auch aus Eigeninteresse, sonst würden unterschiedliche Strompreiszonen mit hö- heren Kosten für den Süden drohen. 20 Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. ““ Ertel: Nachhaltigkeit von Windrädern im Wald Prof. Dr. Wolfgang Ertel stellte in seinem Vortrag den loka- len Bezug zur Regionalplanung in Bodensee-Oberschwa- ben und der Projektplanung im Altdorfer Wald her. Aus seiner Sicht seien Windräder auch im Wald nachhaltig, weil der Flächenverbrauch gering und die CO2-Bilanz von Windrädern ausgesprochen gut sei. Zum Abschluss zeigte Ertel auf, dass mehrere planetare Grenzen bereits überschritten wurden. Eine davon betref- fe das Artensterben, das auch im Altdorfer Wald ein Thema sei. Er appellierte an die individuelle Eigenverantwortung, auf Konsum zu verzichten und den persönlichen CO2-Fuß- abdruck zu minimieren. Leider, so sein Fazit, reiche dies in Anbetracht der Klimakatastrophe nicht mehr aus. Sparen allein wird uns nicht retten – wir müssen schnell viele Windräder bauen, auch im Altdorfer Wald. Prof. Dr. Wolfgang Ertel am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Diskussions- und Fragerunde Nach den Vorträgen diskutierten interessierte Personen aus dem Saal und aus dem Livestream die vorgestellten Szenarien. Neben den Windenergieplanungen wurde ins- besondere der Kiesabbau von Vielen als Bedrohung für den Erhalt des Waldes bewertet. Debattiert wurde hier erneut der persönliche CO2-Fußabdruck jedes Menschen. Wie müsste die Gesellschaft leben, um Energiebedarf so weit zu senken, dass keine neuen Windenergieanlagen benötigt werden würden? Und inwieweit ist dieser indi- viduelle Verzicht einem jeden zuzumuten? Die Referenten appellierten an die Menschen, sich persönlich über die ei- genen Möglichkeiten zum Energiesparen bewusst zu wer- den und aktiv zu handeln – ohne die Notwendigkeit des Windenergieausbau in Oberschwaben in Frage zu stellen. 21 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe am 19.07.2024 Um das Thema Windenergie im Wald aus verschiede- nen Perspektiven zu betrachten, hat die Dialoggrup- pe des kommunenübergreifenden Energiedialogs zu Windenergie im Altdorfer Wald eine gemeinsame Ausfahrt unternommen. Ziele waren der Altdorfer Wald und der Röschenwald bei Wolpertswende, wo derzeit ein Windpark errichtet wird. Experten für die Bereiche Forstwirtschaft, Natur- schutz, Windenergie und Naherholung haben die Dialoggruppe begleitet. An diesem Tag wurde klar: Windräder würden den Wald verändern und der Ein- griff wäre vor allem während der Bauphase auch schmerzhaft. Aber, so die einstimmige Einschätzung der Experten, die größte Bedrohung für den Wald ist der Klimawandel – mit steigender Tendenz. Ein Kurzfi lm zur Waldbegehung ist auf dem YouTube- Kanal des Forum Energiedialog online: https://www.youtube.com/watch? v=1K_O-nihh84&t=6s Der Förster: Bernhard Dingler Leiter Forstbezirk Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald wird in erster Linie forst- wirtschaftlich genutzt, erklärt der zustän- dige Förster Bernhard Dingler direkt zu Beginn. Als Leiter des gesamten Forst- bezirkes gehört die Erhaltung des Wal- des zu seinen Aufgaben. Dingler meint, es wurde noch nie so viel für den Waldnaturschutz getan wie heute. Der Kenner: Rudi Holzberger Journalist Der Journalist ist seit mehreren Jahrzehn- ten im Wald unterwegs, hat in einem Ar- tikel für das Geo-Magazin den Altdorfer Wald bundesweit bekannt gemacht und zuletzt eine Wanderkarte heraus- gegeben. Für Rudi Holzberger bliebe der Erholungswert des Altdorfer Walds auch mit Windrädern bestehen. Er wirft die Frage auf, welches Waldbild gerettet wer- den soll. Denn das Schönste am Wald seien doch offe- ne Flächen, Lichtungen und Wiesen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Weiher, die den Altdorfer Wald charakterisieren, vom Menschen geschaffen wurden – zur Energiegewinnung. Die da- mals gerodeten Flächen beleben heute das Waldbild. Der Forscher: Prof. Michael Suda Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik, Technische Universität München (außer Dienst) Über zwei Milliarden Waldbesuche pro Jahr gibt es in Deutschland. Darauf verweist Professor Michael Suda, der während seiner Zeit an der TU München zum Er- holungswert des Waldes geforscht hat. In seiner Forschung hat er zwei konkur- rierende Erzählungen zu Windrädern im Wald gefunden: Entweder werden die An- lagen als Chance für die Zukunft verstanden, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Oder sie werden als Risiko für die Gegenwart verstanden (Lärmbelästi- gungen, Immobilienwertverlust…). Beide Erzählungen versuchen Gefahren abzuwenden. Er erklärt, dass vor allem die persönliche Einstellung gegenüber Wind- rädern, den größten Einfl uss auf die Bewertung der Naherholung hat. Der Naturschützer: Dr. Ingo Maier Sprecher Naturschutzverbände Allgäu-Oberschwaben Der Mensch betreibt Raubbau an der Na- tur und regenerative Energien müssen ausgebaut werden, das ist für Natur- schützer Maier klar. In Baden-Württem- berg brauchen wir leider auch den Wald Wer waren die Experten und wie bewerten sie Windräder im Wald? 22 900 m 2 1700 Vorübergehend genutzte Flächen 4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Zuweg Kranstellfläche Fundament Vorübergehend genutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächen 4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche ZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuweg Kranstellfläche FundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundament dafür, erklärt er nachdenklich. Einen möglichen Wind- park im Altdorfer Wald lehnen die Naturschutzverbän- de Allgäu-Oberschwaben daher nicht grundsätzlich ab. Sie stellen aber Bedingungen, denn Windräder im Wald sind ein radikaler Eingriff in das bestehende Öko- system. Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen zusammen gedacht werden. Deswegen haben die Na- turschutzverbände einen Kompromissvorschlag zu Windpark und Naturschutz erarbeitet. Darin beschnei- den sie die Vorrangfl äche für den Windpark deutlich. Am letzten Halt der Exkursion steht die Gruppe vor einer kahlen Fläche mitten im Röschenwald. Hier steht kein Baum mehr und der Temperarunterschied zum dichten Wald ist spürbar. Auf dieser Fläche wird eines von vier Windrädern errichtet und voraussichtlich ab Frühjahr 2026 grünen Strom produzieren. Der Techniker: Falk Burkhardt Alterric Deutschland GmbH, Projektentwicklung Windpark Röschenwald Dass noch weitere Bäume gefällt werden müssen, erklärt der Projektleiter direkt zu Beginn. Vor allem für die Zuwegung muss zusätzlicher Platz geschaffen wer- den. Der Bau der Windräder soll Ende des Jahres beginnen und 15 bis 18 Mo- nate dauern. Für die Bauphase werden an jedem Standort für ein Windrad rund 10.000 Quadratmeter (1 Hektar) Wald gerodet. Etwa die Hälfte wird wiederaufgeforstet. Für die Betriebsphase einer Windenergieanlage blei- ben dauerhaft bis zu 6.000 Quadratmeter (0,6 Hektar) für Fundament, Kranstellfl äche und dauerhafte Mon- tagefl äche gerodet und geschottert. Hiervon entfallen ca. 500 Quadratmeter auf die Versiegelung durch das Fundament (siehe Abb. rechts). Herr Burkhardt erklärt: Alle Eingriffe in den Wald (für die Zuwegung, Kranstellfl äche und Fundament) sind in die Bilanz aufgenommen und werden angemessen ausgeglichen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Ausgleichmaßnamen für den geplanten Windpark im Altdorfer Wald auch dort umgesetzt werden müs- sen. Zum Vergleich: Der Altdorfer Wald hat eine Ge- samtgröße von 8.300 Hektar. Im Röschenwald wird ein Windrad 246 Meter hoch werden. Für die Anlagen dort muss das Fundament 2–2,2 Meter in die Tiefe reichen. Der Grundwasser- schutz sei dabei immer gewährleistet und vergleichbar mit Risiken beim Hausbau. Die Stabilität wird über die Betonmasse im Fundament erreicht. Ob solche Funda- mente für die möglichen Windräder im Altdorfer Wald ausreichen würden, ist jetzt noch unklar. Dafür müssen erst spezielle Gutachten erstellt werden, die den Boden untersuchen. Die Teilnehmenden der Exkursion zeigten sich in ihren Rückfragen und Redebeiträgen zunächst beeindruckt, wie viel Arbeit und Aufwand in die Pfl ege und Bewirt- schaftung des Waldes gesteckt wird. Und dabei schwingt auch die Sorge um die bevorstehenden Rodungen und eine Veränderung des Mikroklimas mit. Aber die we- nigsten glauben, dass der Altdorfer Wald seine Erho- lungsfunktion durch den Windpark verlieren würde. Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Der Bericht gibt die Mei- nung der Experten wieder und nicht die der beteiligten Gruppen. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministe- riums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. 23 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Ob Windenergieanlagen einen Einfluss auf das Grund- und Trinkwasser haben, wird rund um dem Altdorfer Wald als besonders wichtiges Thema erachtet. Die Dialog- gruppe organisierte zu diesem Thema deshalb einen eigenen Fachdialog mit renommierten Experten. Rund 200 Personen sind der Einladung in die Sirgensteinhalle nach Vogt gefolgt. Wer waren die drei Experten? Dr. Hermann Schad ist Hydrogeologe und als Gutachter für den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt tätig. Durch seine Arbeit vor Ort kennt er die Begebenheiten des Altdorfer Waldes besonders gut. Dr. Martin Brodbeck ist von der Windparkgesellschaft beauf- tragt, die hydrogeologischen Gutachten für den Windpark zu erstellen. Er ist Geschäftsführer von „Smoltczyk & Partner“ und selbst auch Hydrogeologe. Prof. Dr. Nico Goldscheider ist Professor für Hydrogeologie am Karls- ruher Institut für Technologie (KIT). Er ist Vorsitzender der Fachsektion Hydrogeo- logie in der Deutschen Geologischen Gesellschaft und Fachmann für Grund- wasserqualität und Grundwasserschutz. Für die Veranstaltung hatten die Fachexperten jeweils einen Kurzvortrag mit unterschiedlichen Ausgangsfragen vorbereitet. Goldscheider: Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Für Professor Nico Goldscheider hat der Wald eine heraus- ragende Bedeutung für das Grundwasser. Der Wald könne das Wasser in den Baumkronen und im Boden zwischen- speichern. Außerdem ist der Wald weniger belastet mit Schadstoffen als das Offenland, in dem Goldscheider Windräder grundsätzlich bevorzugen würde. Ein Eingriff in die Umwelt stelle immer ein Risiko dar: Für Windräder im Wald müssen Bäume gerodet, Boden verdichtet und Flächen versiegelt werden. Der Professor empfahl deshalb die Bodenverdichtung und Versiegelung möglichst zu minimieren, die Umweltauswirkungen zu monitoren und Notfallkonzepte für Havarien und Brände zu entwickeln. Die von Dr. Brodbeck später vorgestellten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen schätzt Goldscheider als wichtig ein; diese würden ein angemessenes Maß an Schutz für das Grundwasser bringen. Schad: Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Aus hydrogeologischer Sicht ist der Altdorfer Wald für Dr. Hermann Schad einzigartig. Der „Waldburg-Rücken“ mit seiner eiszeitlich geprägten Landschaft verfüge über formenreiche geomorphologische Strukturen. Unter dicken Deckschichten von bis zu 40 Metern könne sich das Grundwasser geschützt neu bilden. Die regionalen Wasserversorger würden dieses Grundwasser für die Trinkwasserversorgung nutzen. Es fließe teilweise ohne Einsatz von Pumpen direkt in die Haushalte und habe das Potenzial bis zu 150.000 Menschen mit bestem Trink- wasser zu versorgen. Er schätzt die Gefährdung des Wassers durch den Betrieb von Windrädern als eher gering ein. Kritischer sieht er die Bauphase mit den umfangreichen Transporten und die nötigen Aufgra- bungen. In der Gesamtbetrachtung sollte dem Trinkwas- serschutz absoluter Vorrang gewährt werden, so Schads Fazit gegen Windräder im Altdorfer Wald. www.youtube.com/watch? v=wYeEswx3UXI Eine Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung ist auf YouTube verfügbar! 24 ? ? ? ? Brodbeck: Was wird für den Wasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Windkraft und Wasserschutz können im Altdorfer Wald in Einklang gebracht werden, so die Botschaft von Dr. Martin Brodbeck. Mit umfangreichen Untersuchungen können die Risiken abgeschätzt und überwacht werden. Die Flächen- versiegelung sei für den Wasserschutz der entschei- dende Faktor und bei der Windkraft sehr gering. Auch die geringe Tiefe der Fundamente und die gleichzeitig hohe Grundwasserüberdeckung mache einen Schadstoff- eintrag in das Grundwasser sehr unwahrscheinlich. Der externe Gutachter erläutert, im Havariefall könne durch entsprechende Notfallszenarien ein Schutz des Grund- wassers gewährleistet werden. Er betont, dass wenn im Altdorfer Wald Windräder gebaut würden, dann nur mit einem Höchstmaß an Sicherheit. Fragerunde In der Abschlussdiskussion erklären die Experten, dass bei einem Bauvorhaben eine Gefährdung des Wassers nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei der Bewertung des Risikos kommen die Drei zu unterschiedlichen Abwä- gungen. Davor konnten die Gäste vor Ort Fragen an die Experten stellen. Wie wahrscheinlich und gefährlich ist ein brennendes Windrad? Im Havariefall sind die Gefahren für das Grundwasser beherrschbar, das zeigte ein eingespielter Erklär-Film zur Brandgefahr von Windenergieanlagen. Prof. Goldscheider weist aber darauf hin, dass nicht alle Schadstoffe restlos in der Luft verbrennen und bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Anzahl von 30 WEA ein Brandrisiko bestehe. Dr. Brodbeck entgegnet, dass auch durch die bestehenden Straßen und Helikopter-Überflüge im Altdorfer Wald auch ein Gefährdungspotenzial bestehe und verweist auf die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen und Notfallkon- zepte. Würde das Grundwasser kontaminiert werden, wäre das, aufgrund der komplexen Geologie, kaum mehr rückgängig zu machen, gibt Schad zu bedenken. Welche Wasserschutzgebiete gibt es und stellen diese einen auseichenden Schutz dar? Es gibt verschiedene Schutzzonen für Wasserschutzge- biete (WSG). In Zone I, direkt an der Quelle, sind bauliche Errichtungen wie Windräder grundsätzlich ausgeschlossen. In Zone II müsste die Genehmigung von Windrädern besonders geprüft werden. Grundsätzlich erlaubt sind Windräder in Zone III – es können von der Behörde aber dennoch besondere Schutzmaßnahmen für Bauvorhaben gefordert werden. Der lokale Experte Dr. Schad erklärte, dass für die Weißenbronner und weitere Quellen in Vogt und Schlier die aktuelle Zone III des WSG zu klein sei und größer gezogen wird. Windräder sind derzeit ausschließ- lich in Zone III des WSG geplant. Gefährdet der Abrieb von Mikroplastik nicht auch das Grundwasser? Von den Rotoren gäbe es tatsächlich einen Abrieb von Mikroplastik. Für die Oberflächengewässer sei das relevant, so Prof. Goldscheider, aber das Grundwasser sei durch die Filterwirkung der Deckschichten relativ gut vor solchen Partikeln geschützt. Zuvor bekundete Dr. Schad seine Bedenken, da er die Frage, inwieweit das Grundwasser langfristig durch Mikroplastik von Windrädern beeinträch- tigt würde, für nicht wissenschaftlich geklärt hält. Wie tief gehen die Fundamente wirklich? Aus dem Publikum wird ein von Landratsamt Ravens- burg beauftragtes Fachgutachten (Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland – Würdigung) zitiert. Dieses geht davon aus, dass für Windräder im Altdorfer Wald Tiefgründungen der Fundamente nötig sein werden. Auf Nachfrage versichert Dr. Brodbeck, dass Flachgründungen mit bis zu 3 Metern Tiefe ausreichen werden (siehe auch: www.windpark-altdorferwald.de). Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden dabei vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg für Kommunen. energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar: s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. 25 26 Foto: Öffentliche Auftaktveranstaltung zum Energiedialog am 23. Mai 2022 in Vogt 27 Stellungnahmen (In alphabetischer Reihenfolge) Position | BREMN e.V. Position | Energiewende Vogt e.V. Position | Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Position | Waldbesetzung im Altdorfer Wald BREMN e.V. und seine Ergänzung zur Empfehlung an die WAW GmbH: Gegen den Umbau des Altdorfer Waldes in einen Industriepark Die Bürgerinitiative Regenative Energie Mensch und Natur BREMN e.V. und ihre Mitglieder engagieren sich seit vielen Jahren für den Schutz unserer Umwelt und eine lebenswerte Zukunft in der Gemeinde Vogt. Mit Dach-Photovoltaikanlagen, thermischen Solaranlagen, Naturgärten, der Nutzung regenerativer Energien und aktivem Tierschutz leisten wir tagtäglich einen konkreten Beitrag zur Energiewende – freiwillig, nachhaltig und mit Überzeugung. Vogt profitiert von einer sonnenreichen Lage und leistet bereits heute seinen Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie. Weitere PV-Projekte sind bereits in der Planung und werden diesen Beitrag noch deutlich erhöhen. Wir stellen uns jedoch entschieden gegen den massiven Ausbau von Windkraftanlagen nach starren Quoten, der ohne Rücksicht auf Natur, Mensch und regionale Gegebenheiten erfolgt und nur wirtschaftlich abgebildet werden kann, da erhebliche staatliche Subventionsmechanismen greifen. Der Altdorfer Wald ist als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Oberschwabens ein unschätzbarer Naturraum, ein lebendiger Trinkwasserspeicher, der Trinkwasser mit herausragender Qualität liefert, ein einzigartiges Refugium für bedrohte Pflanzen und Tiere sowie ein unverzichtbarer Erholungsraum für die Menschen der Region. Der Eingriff durch Windkraftanlagen würde diesen wertvollen Lebensraum auf sehr lange Sicht schädigen, wenn nicht sogar unwiederbringlich zerstören. Das werden wir so nicht akzeptieren! Wir bekennen uns klar zur Energiewende – aber nicht um jeden Preis. Den Bau von Windkraftanlagen im Altdorfer Wald und seine Zerschneidung lehnen wir ab! Die aktuelle Gesetzeslage, die den Ausbau der Windkraft auf Kosten der Natur und der Lebensqualität der Menschen erzwingen soll, ist aus unserer Sicht ein schwerwiegender Fehler und führt zu einer weiteren Schädigung unserer eigenen Lebensgrundlage. Wir fordern ein Umdenken! Windkraftanlagen dürfen nur dort errichtet werden, wo der Nutzen der Anlagen größer ist als der Schaden für Natur und Mensch. Im Altdorfer Wald wäre der Preis nach unserer Ansicht viel zu hoch! Wir appellieren eindringlich an den gesunden Menschenverstand: Der Ausbau der Windkraft darf nur dort erfolgen, wo die Eingriffe in Natur und Landschaft überschaubar bleiben. Im Altdorfer Wald sind die Risiken und die Spätfolgen schlichtweg zu groß und in vielen Bereichen nicht einschätzbar. Für eine Energiewende mit Vernunft – für eine Zukunft im Einklang mit der Natur! 28 Position | BREMN e.V ENERGIEWENDE VOGT e.V. https://energiewende-vogt.de/ Position des Vereins Energiewende Vogt e.V. Durch die Klimakrise veranlasst brauchen wir eine schnelle und wirksame Energiewende: Auch hier in der Region sind die extremen Veränderungen schon deutlich spürbar, wie beispielsweise das Hochwasser im Frühjahr 2024 oder die anhaltende Trockenheit, wie wir sie gerade erleben. Deshalb müssen wir die Energiewende in der Region gemeinsam anpacken! Der Verein Energiewende Vogt e.V. steht für eine konstruktive, faktenbasierte und wertschätzende Auseinandersetzung mit der Energiewende in der Region. Wir setzen uns dafür ein, dass wir hier vor Ort unseren Beitrag leisten. Wir möchten mit Wissensvermittlung und Dialog dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen den Transformationsprozess, den die Energiewende für uns alle mit sich bringt, wohlwollend begleiten und daran teilhaben. Im Sinne einer hohen Akzeptanz für die Nutzung der Windkraft auch im Altdorfer Wald fordern und fördern wir größtmögliche Transparenz und Zusammenarbeit von allen. Höchste Zeit für Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen! Wir stehen hinter der demokratisch gefassten Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Einen wesentlichen Beitrag dazu muss die Energiewirtschaft leisten, die durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe die Klimakrise maßgeblich verursacht. Windkraft trägt einen wichtigen Teil zu unserer klimaneutralen Energieversorgung bei. Unser Strombedarf in der Region steigt durch neue Technologien weiter stark an. Deshalb ist der weitere Ausbau von Windenergie auch hier vor Ort dringend nötig. Strom aus Wind ist schon längst günstiger als alle anderen Arten der Stromerzeugung. Die Energieversorgung aus fossilen oder nuklearen Energieträgern kostet nicht nur mehr, sondern verursacht auch enorme Schäden für Umwelt oder Gesundheit. Der Krieg in der Ukraine macht auf unvorstellbare Weise deutlich, dass wir die Energiewende auch in der Region dringend beschleunigen müssen, um unsere Sicherheit und Unabhängigkeit zu stärken. Klimaschutz, Technologie und Wertschöpfung bei uns vor Ort! In Baden-Württemberg sind Abläufe zur Planung und Genehmigung von Windparks und die damit verbundene Einbindung der Bürger*innen rechtlich klar geregelt. Die dabei vorgesehenen Spielräume wollen wir zugunsten der Region voll nutzen. Als Gemeinde profitieren wir auch finanziell von dem Windpark im Altdorfer Wald, ebenso wie Wirtschaft und Privathaushalte der Region: Sichere, klimaneutrale Stromversorgung zu günstigen Preisen ist das Ziel. Der moderierte Energiedialog hat zur Versachlichung der Diskussion und zur Verständigung zwischen den verschiedenen Positionen beigetragen. Eine besondere Stärke des Energiedialoges war der gleichberechtigte Austausch aller beteiligten Initiativen, Vereinen, Bürger*innen und Bürgermeister*innen. 29 Position | Energiewende Vogt e.V. Positionspapier Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Stand:24.04.2025 Grundsätzliche Forderung des Vereins: Keine Windkraftanlagen (WKA) im Altdorfer Wald! Schutzgut Mensch Wir fordern, dass der Mindestabstand zu bewohnten Gebieten bzw. Einzellagen von mindestens 1.000 Metern Entfernung eingehalten wird. Die besondere Topographie, d.h. der Höhenunterschied ca. 50m, sowie die Hauptwindrichtungen, wurden bisher nicht hinreichend berücksichtigt. Wir verweisen explizit auf den Medizin Nobelpreis 2021 Patopoutian (tieffrequenter Schall über Rezeptoren). Wir fordern, dass der Wald in Siedlungsnähe unbedingt als Naherholungswald erhalten bleiben muss und dort keine WKA errichtet werden dürfen. Der Wald darf unter keinen Umständen zum Industriegebiet verkommen! Intakte Waldflächen sind für Mensch und Tier auch im Hinblick auf die Sauerstoffproduktion und als CO2 Senke unerlässlich. Regionale Wertschöpfung Wir fordern, dass der Altdorfer Wald nicht zum Industriegebiet degradiert, bzw. missbraucht wird Ferner fordern wir, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen nicht zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen umgenutzt werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Waldfunktion von Altbeständen nicht einfach durch Neuanpflanzungen (Jungpflanzen) ersetzt werden kann. 8 Wald – Natur - und Landschaftsschutz Die Kombination (kumulative Wirkung) von Kiesabbau, Torfabbau und Bau und Betrieb von WKA stellt für den Altdorfer Wald eine absolute Überbelastung dar. Unseres Erachtens wiegt ein „Waldnaturschutzkonzept“ diese extremen Eingriffe keinesfalls auf. Die Freihaltung sensibler Waldbereiche und des Wildkorridors, sind von nationaler Bedeutung. Ferner fordern wir, dass die bestehenden „Waldwege“ nicht dauerhaft zu „Waldautobahnen“ ausgebaut werden, da ansonsten Kalamitätsschäden Vorschub geleistet wird. Wir fordern Abschalteinrichtungen gemäß Stand der Technik. Insbesondere verweisen wir auf das Gutachten der HHP- Raumentwicklung von 2023 Landschaftsschutzgebiet „Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“. Ferner bestehen wir auf der Einhaltung der europäischen individual Artenschutz Rechtsprechung, und des Natur- Wiederherstellungsgesetzes der EU. Grund- und Trinkwasserschutz Das Grundwasser aus dem Altdorfer Wald ist für die lokale, regionale und überregionale Trinkwasserversorgung unverzichtbar. Wir fordern, dem Trinkwasserschutz absolute Priorität einzuräumen und deshalb auf WKAs in Wasserschutz- und Wasservorrang- und Wasservorbehaltsgebieten komplett zu verzichten. Laut hydrogeologischem Gutachten, können bis zu 150.000 Menschen mit diesem hervorragenden Trinkwasser versorgt werden. Wir fordern, die Umsetzung aller erdenklichen Schutzmaßnahmen in Bezug auf Havarie, d.h. insbesondere im Hinblick auf Waldbrände. Wir fordern hierzu die eindeutige rechtliche Klärung der Haftungsfrage bereits im Vorfeld des Bauantrags! Wir fordern ein schlüssiges Konzept im Hinblick auf Ableitung und Versickerung von Wässern/Flüssigkeiten jeglicher Art während des Baus und des Betriebs. Auch hierbei ist wieder die Haftungsfrage im Vorfeld zu klären. Rücklagen für Rückbau und Havarie sind inflationsausgleichend aufzustocken. Wir fordern außerdem eine regelmäßige Anlagenprüfung durch externe, unabhängige Prüfer während Bau und Betrieb. Information & Dialog mit Kommunen und Bevölkerung Wir fordern, dass im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen explizit auf mögliche Gefahren bzw. Umweltauswirkungen hingewiesen wird. Auch muss über bereits entstandene Vorkommnisse wie Havarie, Kontamination usw. proaktiv durch die Projektierer bzw. Betreiber die Öffentlichkeit informiert werden. Wir fordern umfassende Informationen hinsichtlich sämtlicher Anlagenstandorte, Zuwegungen, Netzanschlüsse und Lage von Umspannwerken im Vorfeld des Bauantrags. Mit freundlichen Grüßen - Die Vorstandschaft des Vereins 30 Position | Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Statement aus der Besetzung im Altdorfer Wald Vorab: Der Text gibt die Sicht einiger Beteiligter wieder. Nicht die allgemeine Meinung „der“ Waldbesetzung. Unser Protest richtet sich gegen den klima- und umweltschädlichen Kiesabbau. Beim Thema Windkraft, Energiewende und deren Schattenseiten sind wir unterschiedlicher Meinungen. Um Zahlen klarzustellen: Anders als oft dargestellt, ist der Kiesabbau zumindest flächenmäßig auf jeden Fall schlimmer als die Waldzerstörung durch Windkraft im Altdorfer Wald. 65 Hektar für Neue Kiesabbaustellen, stehen höchstens 39 × 1 Hektar Rodung gegenüber. Kiesabbau dient der Zubetonierung und Asphaltierung unserer Umwelt. Das sorgt für Umwelt- und Kimabelastungen. Dagegen ist die Windenergie als Ersatz für Fossile Energieträger klimafreundlich. Vorausgesetzt die Energie wird auch sinnvoll eingesetzt. Denn auch Erneuerbare Energie muss gespart werden. Denn auch sie hat Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima, wenn auch kleiner pro kWh. Energiewende und grünes Wachstum: Anders als viele Windkraftgegner*innen in der Region fordern wir nur etwas wenn wir eine logische und belegbare Alternative parat haben. Nur dagegen zu sein bringt wenig. Windkraft brauchen wir definitiv – vorausgesetzt, wir möchten auch in Zukunft Strom verbrauchen. Denn wir in Europa – und noch mehr die Menschen im globalen Süden – spüren bereits die existenzielle Bedrohung durch die Verbrennung fossiler Energieträger: Die Klimaerhitzung. Die aktuelle fossile Energieproduktion muss schleunigst ersetzt werden. Doch aktuell steigt der Energiebedarf, was die Energiewende verlangsamt.Wir finden: Es ist genug mit dem Wachstum. Auch mit grünem Wachstum. Wir sollten den Energieverbrauch parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien um ca. 80 Prozent reduzieren. Das wäre eine Hausnummer, die die Probleme, die mit diesem Wachstum einhergehen, an der Wurzel anpacken würde. Strom für den Alltag hätten wir dann noch genug – aber die Industrie müsste aufhören unnötige oder kurzlebige Produkte herzustellen. Würde man ernsthaft Energie einsparen, wären die dann noch benötigten Windräder im Altdorfer Wald, (vielleicht fünf,) nicht sonderlich problematisch. Aber Anlagen tief im Wald oder in besonders wertvollen Teilen bleiben natürlich ein No-Go. Hier halten wir uns an die Einschätzung des BUND. Die Möglichkeit, Fehlentscheidungen durch Besetzungen zu korrigieren, behalten wir uns vor. Der Altdorfer Wald zeichnet sich auch durch die besonders artenreichen Waldrändern an den vielen Lichtungen aus – andererseits ist der letzte große Wald unserer Gegend noch sehr wenig von Straßen zerschnitten. Jede Rodung für ein Windrad , jede Zufahrtsstraße und Aufstellfläche für Kran usw. kann gleichermaßen als Zerschneidung oder als potentiell artenreicher Waldrand gesehen werden. Das Geld aus dem Verkauften Strom sollte zumindest zu einem Guten Teil dem Naturschutz zugute kommen. Vielleicht könnte man einige Flächen im Altdorfer Wald so dauerhaft schützen. Zum Beispiel Bannwald. Wir fordern: 1. Energieverbrauch um z. B. 80 Prozent reduzieren 2. Einige Anlagen (ca. 5) auf den Landstraßen nahen, vom BUND empfohlenen Flächen bauen 3. Wasserschutz gewährleisten 4. Anlagen am Ende der Laufzeit sanieren oder an derselben Stelle durch neue Anlagen ersetzen 31 Position | Waldbesetzung im Altdorfer Wald Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e Impressum Herausgeberin | Gemeinden Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Waldburg, Wolfegg und Vogt, unterstützt durch das Forum Energie- dialog Baden-Württemberg Redaktionelle Verantwortlichkeit | für die Seiten 1 bis 27 Forum Energiedialog Baden-Württemberg | Jakob Lenz und Sarah Albiez, E-Mail: altdorferwald@energiedialog-bw.de Für die Seiten 28 bis 31 die jeweilige Bürgerinitiative Bildnachweis | Seiten 2 bis 27 Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg; Umschlag: www.paddyschmitt.de Gestaltung | 3f design, Darmstadt 32[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 2,39 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 22.05.2025
        Amtsblatt_2025_02_14_KW07.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 14. Februar 2025 Nummer 7 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Rote Bänke „Kein Platz für Gewalt gegen Frauen“ im Landkreis Ravensburg Im Landkreis Ravensburg werden demnächst 13 rote Bänke als sichtbare Zeichen gegen Gewalt an Frauen auf- gestellt. Die roten Bänke sollen 365 Tage im Jahr darauf aufmerksam machen, dass das Thema uns alle angeht, in Deutschland erlebt laut Bundeskriminalamt alle drei Minuten eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer einer Sexualstraftat. Fast jeden Tag wird in Deutsch- land ein Femizid begangen. Frauen werden Opfer, weil sie Frauen sind. Gewalt gegen Frauen ist ein zunehmend wahrgenommenes Problem in der Gesellschaft und endet leider viel zu oft in Femiziden. Es ist mehr als geboten, darauf öffentlich aufmerksam zu machen und betroffenen Frauen zu signalisieren: „Ihr seid nicht alleine, es gibt Hilfe, die Gesellschaft steht hinter euch.“ Mit dem Projekt möchten wir vor Ort auf das Thema aufmerksam machen und ein permanentes Zeichen gegen Gewalt an Frauen setzen. Die Farbe Rot steht symbolisch für Blut und Gewalt, dazu kommt der Slogan „Kein Platz für Gewalt gegen Frauen“ sowie die Telefonnummer des Hilfetelefons 0116016. Durch eine Kooperation mit der JVA Ravensburg, die die roten Bänke mit Inhaftierten in den Werkstätten produ- ziert, konnte ein Mehrwert für beide Seiten gewonnen werden. Die JVA konnte bei der Produktion mit den Inhaf- tierten die Botschaft inhaltlich aufgreifen und wir können mit der Bank ein sichtbares Zeichen für Beziehungen auf Augenhöhe setzen. Der Verein Frauen und Kinder in Not e.V., die Polizei Ravensburg und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aulendorf und des Landkreises haben das Projekt ins Leben gerufen. Insgesamt 12 Kommunen im Landkreis hatten Interesse bekundet, eine der Bänke als dauerhaftes Zeichen zu platzieren: Grünkraut, Aulendorf, Aitrach, Horgenzell, Boms, Altshausen, Weingarten, Bad Waldsee, Ravensburg, Amtzell, Schlier, Baindt sowie als weiteren Standort eine Bank an den Beruflichen Schulen in Ravensburg. Die Bänke können den Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ermöglicht wurde dies durch eine För- derung des Vereins „Gemeinsam.Sicher e.V.“, dem Verein für kommunale Kriminalprävention und dem Landkreis Ravensburg. Sie brauchen selber Hilfe oder kennen jemanden, der oder die Hilfe benötigt? Hier finden Sie Unterstützung: Deutschlandweites Hilfetelefon: 116016 Amtliche Bekanntmachungen Beflaggung am Rathaus am 18. Februar 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird Dienstag, den 18. Februar 2025 die Trauerbeflaggung wehen. Für den am 01. Februar 2025 verstor- benen Bundespräsidenten a. D. Prof. Dr. Horst Köhler hat Bundes- präsident Steinmeier einen (Trau- er-) Staatsakt angeordnet. Die Trauerfeierlichkeiten werden am 18. Februar 2025 in Berlin stattfinden. Gemeindeverwaltung Baindt Bundestagswahl 2025 - Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundes- tags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe ab- gegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestags- wahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzet- telschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel ge- legt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD aus- geliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimm- zettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hin- gewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Per- sonen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kos- tenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122. Information zu den Briefwahlunterlagen Die Frist zur Beantragung des Wahlscheines über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, bzw. über den Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt (On- linewahlscheinantrag) endet am Sonntag, 16.02.2025 um 23:59 Uhr. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Anträge noch rechtzeitig bearbeitet werden kön- nen. Sie können weiterhin bis Freitag, 21.02.2025 um 15 Uhr Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl bean- tragen. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten und beantragen Sie Ihre Wahl- unterlagen rechtzeitig. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental hält am Dienstag, den 25. Februar 2025 im Sitzungssaal des Rathauses Baindt seine konstituierende Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG TOP 1: Konstitution der Organe des Zweckverbandes des „Interkommunalen Gewerbegebiets Mitt- leres Schussental“ 1.1 Verpflichtung der Vertreter der Verbands- versammlung 1.2 Benennung der Mitglieder des Verwaltungs- rates 1.3 Wahl des Verbandsvorsitzes und der Stell- vertretungen des Zweckverbandes. TOP 2: Bestellung der Geschäftsführung TOP 3: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung TOP 4: Wirtschaftsplan des „Interkommunalen Gewer- begebiets Mittleres Schussental“ für das Jahr 2025 TOP 5: Satzung über die Entschädigung für ehrenamt- liche Tätigkeiten im Zweckverband „Interkom- munales Gewerbegebiets Mittleres Schussen- tal“ TOP 6: Ausblick auf die Entwicklung des „Interkommu- nalen Gewerbegebiets Mittleres Schussental“ TOP 7: Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung sehr herzlich eingeladen. Dr. Daniel Rapp Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg Erweiterte Straßenbeleuchtung während der Fasnetszeit Aufgrund der zahlreichen Fasnetsveranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle wurde die Straßenbeleuch- tungszeit bereits Ende Januar erweitert. In diesem Zu- sammenhang bleibt die Beleuchtung in der Ortsmitte bis Anfang März täglich bis 03:00 Uhr eingeschaltet. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2025 15.02.2025 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2025 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2025 Hundesteuer 2025 15.02.2025 Gebühr Mitteilungsblatt 2025 14.03.2025 Abrechnung Wasser- und Abwassergebüh- ren 15.03.2025 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2025 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2025 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2025 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2025 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2025 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2025 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2025 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2025 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2025 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein vvv Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: November 2024: Einzelschlüssel mit einem schwarzen Lederanhänger der Marke Leo Leonberg Wilka; Hörge- rät; Einzelschlüssel mit einem Chipschlüssel, als Anhänger eine kleine Strohfigur; Kindermütze hellblau; Dezember 2024: Cardigan offen, schwarz mit weißen Punkten; Fahrradschlüssel, schwarze Kappe; schwarze Outdoorjacke von Chiemsee mit weißem Logo; Blumen- kelle türkis, mit schwarz/orangem Griff, kleine Säge; Ein- zel-Schlüssel am Schlüsselanhänger : Villa Kunterbunt Tattoo Piercing; Zwei Hausschlüssel und ein Briefkasten- schlüssel; Heller, cremefarbiger Loopschal; kleiner Geld- beutel aus Kork; Januar 2025: Smartphone Apple; Parkchip, schwarzes Mäppchen, 2 Rollerschlüssel; Fasnetsbekleidung-Um- hang; schwarzes Herrenportemonnaie mit Reißverschluss und Druckknopf der Marke „R.mann“; einzelner Merce- des-Benz Schlüssel Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Bereitschaftspraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Bereitschaftspraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 15. und 16. Februar 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15. Februar 2025 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel: 0751 48080 Sonntag, 16. Februar 2025 Fürstliche Hof-Apotheke Wolfegg, Alttanner Straße 2, 88264 Wolfegg, Tel: 07527 95110 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Am Freitag, den 28.02.2025 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof dafür am Fasnetssamstag, den 01.03.2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Februar 21.02. Kinderball – Elternbeirat KWS SKH 23.02. Bundestagswahl 27.02. Gumpiger Donnerstag (Befreien: Kitas, Schule, Rathaus, SBBZ, Selige Irmgard) – NZ Raspler Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 März 02.03. Narrenmesse – NZ Raspler Kath. Kirche Baienfurt 02.03. Schalmeienball – Schalmeienkapelle SKH 03.03. Rosenmontag – Rathaus geschlossen 04.03. Maskenvertreiben – NZ Raspler DP + SKH 05./06.03. Skikurs – Alpinteam 06.03. Blutspendetermin Baienfurt 08.03. Funken – Landjugend Kiesgrube 08./09.03. Sie&Er Hallen-Cup – Sportverein Sporthalle 08./09.03. Skikurs – Alpinteam 14.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15./16.03. Jugendlager – Alpinteam 16.03. JHV – Musikverein SKH 18.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 19.03. Gottesdienst m. Krankensalbung BSS – Seniorentreff 21.03. Frauenfrühstück – Impulse BSS Zur Informationi Hospizbewegung Weingar- ten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 19.02., 19.03., 16.04., 21.05., 25.06., 23.07. 2025 Zeit: 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Glaube Der Glaube, senfkorngroß, versetzt den Berg ins Meer. Denkt, was er könnte tun, wenn er ein Kürbis wäre. Angelus Silesius Samstag, 15. Februar 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Jakob Kreutle, Louisa Möhrle, Lenny Sonntag, Rafa- el Dorn, Johanna Zentner, Benedikt Heilig(† Hilda und Fritz Blank, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Eugen und Anton Elbs, Theresia und Baptist Elbs, Klara und Johannes Merk, Fami- lie Schimanowski, Jahrtag: Boris Schimanow- ski) Sonntag, 16. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 18. Februar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 19. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara 19.00 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier Donnerstag, 20. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 21. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 22. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 23. Februar – 7. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Vorstellung der ErstkommunikantenMinistranten: Pia Kreutle, Anton Pink, Sophia Rößner, Johanna Rößner, Lena Himpel, Alina Michelberger, Noah Him- pel, Franziska Joachim(† Adalbert Berger, Lu- dmilla und Rochus Illenseer, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Emma und Julius Malsam) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Luan Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Frauenbund Baienfurt Frauenbund Baienfurt Waldbad das schönste Kleinod Oberschwabens Mittwoch, 26. Februar 2025 bei jeder Witterung Frauenfasnet im katholischen Gemeindehaus Eine Sensation schlägt die andere! Alle sind eingeladen zu dieser närrischen Veranstaltung. Ganz besonders Männer heißen wir als Gäste willkom- men. Darum alles groß und klein - an der Frauenfasnet wird im Gemeindehaus sein! Beginn: 14:00 Uhr 15. Februar – 23. Februar 2025 Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Saalöffnung: 13:00 Uhr Es gibt einen Begrüßungssekt, Kaffee und Kuchen, när- rische Musik und lustige Sketche. Eintritt für Mitglieder 8,00 €, für Nichtmitglieder 10,00 € ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 23. Februar 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Baienfurter Kirchen-Filmabend Ein Musikfilm der Hoffnung macht - FSK: 6 Freitag, 21. Februar 2025, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt In Südtirol ist ein Treffen zwischen Israel und Palästina angesetzt. Dort soll ein Jugendorchester auftreten, in dem junge Künstler aus beiden Staaten gemeinsam mu- sizieren und beweisen, dass ein friedliches Miteinander trotz aller Differenzen möglich ist. Musik verbindet über Grenzen hinaus. Veranstaltungen der nichtgewerblichen Filmarbeit un- terliegen dem Werbeverbot. Aus diesem Grund dürfen wir den Filmtitel nicht mehr veröffentlichen. Dieser ist auf den ausgehängten Plakaten (Schaukästen) ersicht- lich und kann telefonisch im ev. Pfarramt (0751 43656) erfragt werden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf dei- ne große Barmherzigkeit. Dan 9,18 Sonntag, 16. Februar Septuagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 17. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 19. Februar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 20. Februar 19.00 Uhr Baindt Vortrag mit Prof. Dr. phil. Jörg Stratmann, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Freitag, 21. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchen-Filmabend mit Pfr. Schöberl, Ev. Kirche Sonntag, 23. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Sehnsucht nach Gerechtigkeit „Das ist unfair!“ Nicht nur Kin- der sind über Ungerechtigkeit erbost. Doch was ist gerecht? Alle gleich zu behandeln oder die Anlagen jedes Einzelnen zu berücksichtigen? Eltern von unterschiedlichen Kindern wissen, dass eine Gleich- behandlung auch ungerecht sein kann. Und Gott – ist Gott gerecht? Dass es denen, die gut handeln, nicht immer gut ergeht, das haben schon die Menschen zur Zeit des Predigers schmerzhaft erfahren. „Gottes Gerechtigkeit ist Güte“, stellt der Sonntag Septua- gesimae dem entgegen. Der Weinbergbesitzer, der allen, auch den letzten Arbeitern den gleichen Lohn auszahlt; Jesus, der ausgerechnet mit einem Zöllner zu Tisch sitzt; Gott, der sich nicht von Stärke und Reichtum beeindru- cken lässt, sondern ihnen Recht und seine Gerechtigkeit entgegensetzt. Diejenigen, die sich von dieser Gerechtig- keit anstecken lassen, die ruft Jesus in seine Nachfolge. Die versuchen wie Paulus, nicht auf ihr eigenes Recht zu pochen, sondern immer wieder den anderen nach ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Sie wissen, dass das aus eigener Kraft nicht möglich ist, aber Gott immer wieder das „Wollen und Vollbringen“ schenkt. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © iStock / javarman3) --- Vortrag „Eintauchen in digitale Welten“ Die Evangelische Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt lädt am Donnerstag, 20.02.2025 um 19.00 Uhr zu einem Vortrag mit Herrn Prof. Dr. phil. Jörg Stratmann in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Offener Bibeltreff zur Vesperkirche Am Sonntag, 16. Febru- ar findet um 13.30 Uhr im M.-Luther Gemeindehaus Wein- garten wieder ein Offener Bibeltreff zur Vesperkirche statt. Zum Thema der Vesperkirche „Der Mensch is(s)t, was er ist, - Essen und Armut“ gibt Pfarrer Martin Schö- berl, Impulse zu Matthäus 5, 33-48 (Bergpredigt). Sein Motto: „Liebe(n)swürdig“ – von der Feindesliebe. Weiterer Bibeltreff zur Vesperkirche: 23. Februar. Aktionswoche für Kinder aus sucht- belasteten Familien - #ichwerde- laut Ravensburg, 06.02.2025 –„Ich wer- de laut“ ist das diesjährige Motto der Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien, um dieser ganz be- sonderen Zielgruppe eine Stimme zu geben. Die Heraus- forderungen, mit denen Kinder von suchtkranken Eltern konfrontiert sind, sind oft gravierend und vielschichtig. Diese Kinder tragen eine schwere seelische Last, die sich auf ihre emotionale und psychische Gesundheit auswirken kann. Die Aktionswoche will auf die besonderen Bedürf- nisse dieser Kinder aufmerksam gemacht. Bild Quelle: https://coa-aktionswoche.de/service/materialien Kinder von suchtkranken Eltern erleben häufig ein in- stabiles und unsicheres Umfeld. Sie sind oft Zeugen von Konflikten und emotionalem Stress. Diese Erfahrungen können zu einem erhöhten Risiko führen, selbst psychi- sche Erkrankungen oder Suchtproblematiken zu entwi- ckeln. Viele dieser Kinder fühlen sich isoliert und haben Schwierigkeiten, über ihre Gefühle zu sprechen, da das Thema Sucht in den meisten Fällen ein Tabu ist. Die Suchtberatungsstelle der Diakonie Oberschwaben All- gäu Bodensee in Friedrichshafen spielt eine zentrale Rolle in der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien. Hier werden individuelle Bera- tungen angeboten, die auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder- und Jugendlichen eingehen. Fachkräfte helfen den Kindern, ihre Gefühle zu verarbeiten, bieten psycho- soziale Unterstützung und fördern z.B. durch das Angebot der „Regenbogenkids“ den Austausch mit Gleichaltrigen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Zusätzlich werden Eltern und Angehörige beraten, um ein besseres Verständnis für die Situation ihrer Kinder zu entwickeln und um Wege zu finden, wie sie die Kinder unterstützen können. Die Beratungsstelle setzt sich dafür ein, ein sicheres und unterstützendes Umfeld zu schaf- fen, in dem Kinder und Familien die Hilfe finden, die sie benötigen. Die Aktionswoche ist ein wichtiger Schritt, um das Be- wusstsein für die Herausforderungen von Kindern sucht- kranker Eltern zu schärfen und um Hilfe anzubieten. Es ist entscheidend, dass wir als Gesellschaft die Tabus rund um Sucht und deren Auswirkungen auf Familien brechen. Die Beratungsstelle in Friedrichshafen steht bereit, um Unter- stützung zu bieten und den betroffenen Kindern und ihren Familien zu helfen, einen Weg aus der Isolation zu finden. In der diesjährigen Aktionswoche vom 16.02.25 bis zum 22.02.25 gestaltet die Suchtberatungsstelle der Dia- konie OAB folgendes Angebot für Betroffene und In- teressierte: – Telefonische Sprechstunden mit Fachkräften der Suchtberatungsstelle am 18.02.25 und am 20.02.25 von 14.00 – 16.00 Uhr, Tel.Nr. 07541-950180 – Online-Vortrag für Eltern „Familie im Fokus: Bindung, Beziehung und der Umgang mit Substanzkonsum“ in Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle der Caritas am 17.02.25 um 19.00 Uhr. Für den Elternabend können Sie sich unter folgendem Link (oder QR-Code) anmelden: https://www.bodenseekreis.de/soziales- gesundheit/familie-kinder/fetale-alkohol spektrumstoerung-fasd/veranstaltungen/ anmeldung-coa-woche-1/ Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein März: 10.03. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsen- tiert”, Papierarbeit April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Jugendfußball Hallenverbandsmeisterschaften D-Juniorinnen Verbandspokal Vorrunde Nach dem erfolgreichen Abschneiden bei den Hallenbezirksmeisterschaften durf- ten wir vergangenen Sonntag in Lindau in der Vorrunde der Hallenverbandsmeisterschaften antreten. Gegner waren SV Immenried, FC Bellamont, SGM Aufheim/In- zigkofen, Wacker Biberach und SV Jungingen. Im ersten Spiel gegen Immenried ließen wir bereits unsere Technik aufblitzen, doch der Respekt vor den körperlich deutlich überlegenen Gegnern, ließen noch kein Tor fallen. Ab dem zweiten Spiel waren wir dann richtig drin und ließen den Gegner aus Bellamont zeitweise über längere Zeit gar nicht an den Ball kommen. Ebenso überlegen spielten wir gegen die SGM Aufheim-Inzigkofen und Wacker Biberach, die es aber geschickter verteidigten und jeweils nur ein Tor von uns zuließen. Im Abschlussspiel gegen Jungingen ging es uns hauptsächlich darum, kein Tor zu kassieren, um das Turnier ohne Gegentor zu beenden, was auch gelang. Ein souveräner Turniersieg, der zur Teilnahme an der Verbandsmeisterschaftsendrunde am Sonntag in Eningen berechtigt. Klasse Mädels, ihr habt überragen- den Fußball gespielt! Es spielten: Luisa Kolbaske, Emma Straub, Lena Alber, Lea Busam, Jule Ambacher, Hanna Busam, Taneesha Mahler, Isabella Lang, Emilia Müllerleile Bericht der Abteilungsversammlung 2025 Am 29.01.2025 fand die diesjährige Abtei- lungsversammlung statt. Zunächst übernahm Tobias Sonntag stell- vertretend für den Abteilungsleiter Tobi- as Nowak die Berichterstattung. Zunächst blickte er auf die Saison 2023/2024 zurück: Die vergangene Saison 2023/2024 war für unseren Verein sportlich und orga- nisatorisch ein gutes Jahr: Die Herren I beendeten die Saison mit einem starken 4. Platz in der Landesklasse. Die Herren II belegten in der Kreisklasse B den 6. Tabel- lenplatz. Besonders erfreulich war der Erfolg unserer Jungen I, die in der Kreisliga A den 1. Platz erreichten und sich damit den Aufstieg in die Bezirksklasse sicherten. Herzlichen Glückwunsch zu dieser Leistung! Die Jungen II beendeten die Saison in der Kreisliga B auf einem so- liden 6. Platz und sammelten wichtige Erfahrungen für ihre weitere Entwicklung. In der Saison 23/24 konnten wir nach langer Zeit wieder ein Turnier vom Verband veranstalten. Die Kreismeisterschaften Bodensee. Eben- falls wurde ein Hobbyturnier am 6.1.24 organisiert. Mit 32 Teilnehmern war das Turnier ebenfalls ein voller Erfolg und sorgte für Begeisterung bei den Teilnehmern aus Baindt und der Umgebung. Zum Abschluss der Saison 2023/2024 fand unsere Saisonabschlussfeier (Grillfest) zusammen mit den Eltern unserer Jugendspieler statt. Ein Dank geht an die Fußballabteilung, die uns den Kiosk am Sportplatz zur Verfügung gestellt hat. Als nächstes gab er einen Einblick in die aktuelle Saison 2024/2025: Um der schwachen Trainingsbeteiligung ein wenig entge- genzusteuern hat sich der Ausschuss dafür entschieden, einen Trainer zu suchen. Mit Tim ist uns das gelungen und somit kann im zweiwöchigen Rhythmus immer donners- tags ein Training auf freiwilliger Basis angeboten werden. Neuzugang seit dieser Saison für die Herren I ist Roman Buck und für Herren II Volodymyr Kotov. Die laufende Saison verläuft sportlich bisher sehr erfolgreich: Unse- re Herren I stehen aktuell auf einem hervorragenden 2. Platz in der Landesklasse. Mit etwas Glück und weiterhin starken Leistungen könnte es eventuell zum Aufstieg in die Landesliga kommen. Hervorzuheben ist hierbei die großartige Bilanz unseres vorderen Paarkreuz Marcel Brückner zu 0 und Philipp Schwarz zu 2. Herren II spielen ebenfalls eine gute Saison und führen derzeit die Kreisliga C an. Auch hier bestehen die Möglichkeit und eigentliche Pflichtaufgabe eines Aufstiegs. Zur Rückrunde werden die Herren II durch den Wiedereinstieg von Oliver Brückner Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 verstärkt. Bei den Jugendlichen gibt es ebenfalls viele positive Entwicklungen: Die Jungen I haben sich nach ihrem Aufstieg gut in der Bezirksklasse eingefunden und konnten in der Vorrunde einen soliden mittleren Tabellen- platz erreichen. Unsere Mädchenmannschaft, die in dieser Saison neu gegründet wurde, sammelt trotz schwieriger Spiele gegen ältere und meist erfahrenere Gegnerinnen wichtige Erfahrungen. Das 2. Hobbyturnier am Dreikö- nigstag 2025 konnte sich in dieser Saison mit 44 Teil- nehmern weiterentwickeln. Die deutliche Steigerung der Teilnehmerzahl zeigt, dass dieses Format immer belieb- ter wird und eine feste Größe in Baindt werden könnte. Am 19.01.25 haben wir zudem die Kreisjahrgangssichtung Bodensee erfolgreich ausgerichtet. Dank der Unterstüt- zung aller Beteiligten lief die Veranstaltung reibungslos, und wir konnten uns erneut als zuverlässiger Gastgeber präsentieren. Ein großer Dank gilt unserem Jugendleiter und Trainern: Philipp Schwarz, der als Jugendleiter und Trainer eine großartige Arbeit leistet. Thomas Nowak, der ebenfalls jede Woche im Training ist. sowie Jens- Uwe Hahn, der sich mit viel Geduld vor allem um unsere Anfänger kümmert. Euer Einsatz ist die Grundlage für die sportliche und persönliche Entwicklung unserer Jugend und des Vereins. Vielen Dank dafür! Ein weiterer Dank gilt allen Helfern, die uns bei unseren Veranstaltungen unterstützt haben – sei es durch Kuchenspenden oder Arbeitseinsätze beim Verkauf. Danach ging er auf un- sere Zukunftsperspektiven ein: Ein wichtiges Ziel für die kommenden Jahre sollte es sein, jedes Jahr mindestens ein Turnier vom Verband in Baindt auszurichten. Diese Veranstaltungen stärken nicht nur unseren Ruf in der Re- gion, sondern dienen auch zur Finanzierung für Trainer unsere Feste und Neuanschaffung für den Spielbetrieb. Auch das Hobbyturnier am Dreikönigstag möchten wir weiter etablieren und langfristig als feste Veranstaltung im Jahreskalender der Gemeinde verankern. Was steht sonst noch an: Prüfung zur Meldung einer 3. Mannschaft für Saison 2025/2026 evtl. Hobby 4er Mannschaft nach Beendigung der jetzigen Saison. Ein großes Anliegen ist die Suche nach einem oder noch besser zwei Schiedsrich- tern, welche für unseren Verein tätig werden wollen. Im Anschluss wurde von unserem Kassierer Robert Nowak der Kassenstand betrachtet und erläutert. Wir können von einem „positiven Geschäftsjahr“ 2024 sprechen. Anschließend berichtete Philipp Schwarz von der Ju- gendarbeit. Er blickte auch hier nochmals in die Sai- son 2023/2024 zurück und ging auf die einzelnen Ab- schlussplatzierungen ein. Hervorzuheben ist hier natürlich der Aufstieg der Jungen I in die Bezirksklasse. Danach berichtete er von der aktuellen Saison. Schön ist, dass wir wieder eine Mädchenmannschaft melden konnten, die sich aktuell noch etwas im Spielbetrieb einfinden müs- sen, es aber super meistern und einen schönen Mann- schaftszusammenhalt haben. Die Jungen I streben na- türlich den Klassenerhalt an und stehen aktuell auf dem 5. Platz. Des Weiteren ging er noch auf die Teilnahmen und Erfolge bei den Ranglisten und Meisterschaften ein. Hervorzuheben hier ist der 1. Platz von Jona Klein bei der Bezirksrangliste am 10.3.24 sowie der überraschender 2. Platz von Pia Kreutle. Damit qualifizierten beide sich für die Regionsrangliste, an der Jona leider krankheitsbe- dingt nicht teilnehmen konnte, aber Pia ein Spiel nach dem anderen gewann und sich für die Ba-Wü Rangliste qualifizierte. Herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Erfolg! Dort war sie dann leider nicht mehr ganz erfolg- reich, aber konnte eine riesen Erfahrung sammeln. Philipp berichtete weiter von den TT-Minimeisterschaften sowie dem Kinderferienprogramm, das mit 14 TeilnehmerInnen wieder auf tolle Resonanz gestoßen ist. Ein Kind konnten wir sogar fürs regelmäßige Training gewinnen. Weitere Erfolge feierten die Jugendlichen bei den Bezirksmeis- terschaften in Altshausen, den Kreismeisterschaften in Langenargen sowie der Kreisrangliste, die wir in Baindt austragen durften. Beim letzt´ genannten sind aus unse- ren Reihen 9 TeilnehmerInnen angetreten. Erfolgreichster Baindter Spieler war Ricco Haller, der die Zwischenrunde erreichte. Marta Klein war die einzige Teilnehmerin U12 und hat sich weiter qualifiziert. Nun wurden die Ausschussmitglieder einstimmig für das vergangene Jahr entlastet. An dieser Stelle möchten wir uns nochmals besonders bei Lisa Schiedel, die bisher die Öffentlichkeitsarbeit übernahm sowie Martin Marcinkow- ski als stellvertretender Abteilungsleiter bedanken, die stets zuverlässig und mit vollem Engagement Ihr Amt aus- geführt haben. Beide treten für eine erneute Wahl nicht mehr an. Im Ausschuss wurde im Vorhinein beschlossen, diese beiden Ämter ersatzlos zu streichen. Neu gewählt wurden folgende Ausschussmitglieder für ein weiteres Jahr sowie der Abteilungsleiter für 2 Jahre: - Abteilungsleiter: Tobias Nowak - Sportwart Tobias Sonntag - Kassierer Robert Nowak - Schriftführerin Claudia Hauß - Zeugwart Marcel Brückner - Jugendleiter Philipp Schwarz Allen ehrenamtlichen Mitgliedern ein herzliches Danke- schön für ihr Engagement. Danach wurde noch über ei- nige Punkte, die das Training betreffen, sowie diverse An- schaffungsposten gesprochen. Am Schluss wurden dann noch die Termine für das Grillfest und die Weihnachtsfeier festgelegt. Auch das Ferienprogramm 2025 sowie das Hobbyturnier 2026 sollen wieder ein fester Bestandteil unserer Jahresplanung werden. Mädchen weiter verbessert TSG Leutkirch – Mädchen 7:3 Beim Auswärtsspiel der Bezirksklasse schlugen sich un- sere Mädels gut und hätten mit etwas Glück den ersten Punktgewinn holen können. Insbesondere Pia konnte mit zwei Einzelsiegen und dem gemeinsamen Gewinn des Doppels mit Marta überzeu- gen. Aber auch Marta und Nele boten ihren Gegnerin- nen in den Einzeln große Gegenwehr. Nele konnte der Spitzenspielerin einen Satz abnehmen und war in ihrem zweiten Einzel nach gewonnenem ersten Satz absolut auf Augenhöhe, verlor aber die weiteren Sätze teilweise denkbar knapp in der Verlängerung. Marta zeigt tolle Schläge mit ihrer gefährlichen Vorhand und konnte so immer wieder punkten. Leider musste sie sich zweimal mit 2:3 und einmal mit 1:3 geschlagen geben, bestimmt ist aber bald auch mal ein Sieg drin! Weiterhin konzentriert im Training üben und sich stetig verbessern, dann kommt der Erfolg von ganz alleine :) Jungs gegen Spitzenteam chancenlos TSG Ailingen – Jungen 9:1 Beim Nachholspiel am vergangenen Donnerstag mussten unsere Jungs beim Tabellenführer Ailingen ran. Krank- heitsbedingt konnten wir nicht vollzählig spielen und so kam Julius zu seinem Debüt für das Jungenteam. In den Doppeln war wenig zu holen, mehr als ein Satzge- winn von Fabian und Valentin war leider nicht drin. In den Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Einzeln zeigte Jona gegen die älteren und erfahreneren Topspieler der Liga eine super Leistung. Die 9:11 Nieder- lage im 5. Satz des ersten Einzels schmerzte, doch mit ei- nem tollen 3:1 Sieg in seinem zweiten Spiel konnte er sich revanchieren und für seine Leistung belohnen. Fabian hielt gegen beide Spieler ordentlich mit, musste deren Stärke aber anerkennen. Valentin spielte verbessert und konnte sich einen Satz sichern. In seinem zweiten Einzel verlor er zwar mit 0:3, doch die Sätze waren äußerst knapp und umkämpft und auch hier wäre zumindest ein Satzgewinn verdient gewesen. Julius machte seine Sache sehr gut und sammelte erste Erfahrungen im Mannschaftssport, wenn auch noch nichts Zählbares dabei heraussprang. Beim nächsten Spiel am kommenden Samstag gegen den SC Markdorf haben die Jungs die nächste Chance, ein paar Punkte zu ergattern. Herren 1 siegen im Spitzenspiel SV Rissegg – SV Baindt 3:9 Im direkten Duell um die Tabellenführung konnte sich die erste Herrenmannschaft mit einer starken Teamleistung durchsetzen und den Vorsprung an der Tabellenspitze auf 2 Punkte ausbauen. Gegen die in den Doppeln bislang sehr stark spielenden Risseggern (29:6 Bilanz) gelang uns ein nicht für möglich gehaltener Start mit drei Siegen. Marcel Brückner und Tobias Nowak spielten starkes Angriffstischtennis und fügten dem Spitzendoppel Aßfalg/Thiel die erst zweite Saisonniederlage zu. Die Doppel Philipp Schwarz/Wolf- gang Assfalg und Nico Scheffold/Roman Buck mussten in ihren Partien in den Entscheidungssatz, den sie dann aber sicher gewinnen konnten. Mit diesem unverhofften Traumstart gingen wir beflügelt in die Einzelpaarungen. Philipp und Marcel konnten ihre Spiele relativ sicher mit 3:1 gewinnen und den Vorsprung auf 5:0 ausbauen. Doch dann kam die Ausgeglichenheit des Rissegger Teams zum Tragen. Wolfgang musste sich trotz ansprechender Leistung mit 1:3 geschlagen geben und Tobi konnte gerade so einen 1:2 Satzrückstand in ei- nen 3:2 Sieg umwandeln. Im hinteren Paarkreuz kämpf- te sich Roman nach 0:2 Rückstand und Abwehr von 2 Matchbällen in den 5. Satz, doch diesen verlor er nach großem Einsatz leider mit 9:11. Nico spielte ebenfalls gu- tes Tischtennis, doch sein Gegner Härle hatte in den ent- scheidenden Momenten die besseren Antworten und ge- wann die Sätze 1 und 3 in der Verlängerung. So ließ die 1:3 Niederlage einen enttäuschten Nico zurück, der beinahe einen der besten Spieler des hinteren Paarkreuzes ge- schlagen hätte.Dank der 3:0 Führung aus den Doppeln ging es mit einem 6:3 in die zweite Einzelrunde. Marcel und Philipp behielten abermals bei guten Leistungen mit 3:1 die Oberhand und kurze Zeit später konnte Tobi mit seinem 3:0 Erfolg den Deckel draufmachen. Wir hatten mit vielem gerechnet, aber nicht mit einem 9:3 Auswärts- sieg beim Tabellenzweiten! Der SV Rissegg zeigte sich als guter und respektvoller Verlierer und so ließen wir uns gemeinsam bei lockerer Stimmung Pizza in die Halle lie- fern und schmecken. Am Samstag, 15.02. kommt es um 18 Uhr in heimischer Halle zum Derby gegen den SV Bergatreute. Wie immer sind Fans und Zuschauer herzlich willkommen. Herren 2 weiter in der Erfolgsspur TSV Reute – Herren 2 6:9 Beim Nachholspiel am Dienstagabend gegen den TSV Reute tat sich die zweite Mannschaft lange Zeit schwer und musste viel investieren, um am Ende siegreich den Heimweg antreten zu können. Nach einem umkämpften 2:1 Start in den Doppeln folgte in jedem Paarkreuz eine Punkteteilung, bis beim Zwischenstand von 7:6 Oli Rückert und Volodymyr Kotov im hinteren Paarkreuz beide Spie- le zum 9:6 Endstand gewinnen konnten. Thomas Nowak, Tobias Sonntag und Oli Rückert waren die erfolgreichsten Akteure und steuerten jeweils zwei Einzelsiege bei. Robert Nowak und Rückkehrer Oli Brückner konnten sich nicht in die Siegerliste eintragen. TG Bad Waldsee 2 – Herren 2 4:9 Gegen die zweite Mannschaft der TG Bad Waldsee zeig- te sich unsere Zweite im Vergleich zum schwierigen Spiel in Reute verbessert und konnte einen ungefährdeten 9:4 Sieg einfahren. Wieder starteten wir mit einem 2:1 in den Doppeln und legten mit zwei Siegen im vorderen Paar- kreuz von Oli Brückner und Thomas Nowak nach. Tobi- as Sonntag und Oli Rückert konnten sich mit 3:0 und 3:2 durchsetzen, während Robert Nowak und Volodymyr Kotov ihren Gegner gratulieren mussten. Thomas und Oli hielten sich vorne schadlos und gewannen auch ihre zweiten Partien relativ sicher, doch Tobias musste sich im Anschluss knapp mit 2:3 geschlagen geben. So war es Robert vorbehalten mit seinem 3:1 Sieg die Partie beim Stand vom 9:4 zu beenden. Die Zweite bleibt damit weiter- hin Tabellenführer der Kreisliga C und kann hoffnungsvoll auf die weiteren Begegnungen blicken. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Jungen und Herren 1 im Einsatz Samstag, 15.02. 11:30 Uhr: SC Markdorf - Jungen 18:00 Uhr: Herren 1 - SV Bergatreute XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler e.V. Sechstes Fasnetswochenende 2025 Nicht nur vor Ort in Ulm konnte man am vergangenen Wochenende die Raspler sehen. Der SWR übertrug das 16. ANR-Ringtref- fen aus Ulm direkt in die heimischen Wohnzimmer. Einige Raspler reisten bereits am Freitag zur Hexenrauhnacht an und hielten bis zum späten Sonntag durch. Unsere Kinder und Jugendlichen waren gemeinsam mit der NZ Bergatreute und den Höllteufeln der NZ Alttann am Samstag beim Kinderumzug in Ulm und hatten den Bus nur mit wenigen Erwachsenen für sich. Das Highlight, sicherlich der „ULMZUG“ am Sonntag durch die Ulmer Innenstadt und rund ums Ulmer Münster. Zu Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 diesem seltenen Ereignis, war das besagte i-Tüpfelchen, dass sich unsere Ehrenzunftmeisterin Anja Eckert und unser Ehrenzunftmeister Rainer Beer bei den Zunfträten einreihten und wir somit standesgemäß einen „Elferrat” stellen konnten. Wer hätte es gewusst… auch in der Narrenwelt gibt es verwandtschaftliche Beziehungen. Daher freuen wir uns am Samstag mit der Laufnummer 13, gemeinsam mit den Lumpen und den Schalmeien, bei unserem Patenkind, der NZ Waldburg, den Umzug mitzugestalten. Eine Abordnung der Raspler wird wohl schon am Freitag als „Gette“ beim Narrenbaumstellen die Verwandtschaft besuchen. Wer also aus der großen Rasplerfamilie Lust und Zeit hat, ist bereits am Freitag in Waldburg herzlich willkommen. Den sonntäglichen Abschluss machen wir als Laufnum- mer 28 beim Jubiläumsumzug der Narrenzunft Brühlhund Schemmerberg e.V. Es freut uns närrisch, dass wir bei diesem Sprung wieder musikalische Begleitung der Baindter Schalmeien genie- ßen dürfen. Die Abfahrzeiten der Busse für Samstag und Sonntag sind der Raspler-APP zu entnehmen. Die Anfahrt Freitag erfolgt privat in Fahrgemeinschaften. Auf ein weiteres närrisches Fasnetswochenende mit ei- nem kräftigen RASPLER – ratsch ratsch Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt Funken 2025 Auch dieses Jahr veranstaltet die Landju- gend Baindt wieder das traditionelle Fun- kenfeuer am Samstag den 08. März. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht gewerblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (0174 8527937) oder Juli- an Kurz (0176 53542387) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz gerne bei Ihnen Zuhause am Freitag den 07. März ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf Ihr Kom- men. Reitergruppe Baindt Einladung zur ordentlichen Mitglieder- versammlung 2025 der Reitergruppe Baindt e.V. Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 28.03.2025 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3 Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre Kassierer/in für 2 Jahre 3 Ausschussmitglieder für 2 Jahre 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2025 10. Anträge und Verschiedenes Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 21.03.2025 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Schalmeienkapelle Baindt e.V. Schalmeienball 2025 Schalmeienball 2025: Die Nacht der Musketiere Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: FZ „Löwen“ Baienfurt LKBB FZ Ankenreute Ein mysteriöser Überraschungsauftritt – bleibt ge- spannt, wer euch mit einer Tanzeinlage begeistern wird! Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! Markiert euch das Datum, schnappt euch eure Freun- de und erlebt die Fasnet, wie ihr sie noch nie gefeiert habt. Wir freuen uns auf euch! Schalmeienball 2025 Die Nacht der Musketiere Marco Mzee FZ „Löwen Baienfurt - LKBB FZ Ankenreute 02.03.2025 Halle Baindt Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Einlass 19.30 Uhr // VVK 8 € - AK 10 € Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte Anzahl Karten U18 - bis 21 Uhr) Vorverkauf bei allen Spielern „Baindter Beck” im CAP-Markt Baindt (U18 kein VVK, nur AK bis 21 Uhr) www.schalmeien-baindt.de Volleyball LJ Baindt Spieltage am letzten Wochenende Schade, schade Schokolade! Am Samstag, 08.02.2025 trat die Volleyball Landjugend 1 gegen den TV Kressbronn an. Leider kamen die SpielerInnen nicht recht in den flow und mussten sich trotz starker Führung in der Startphase in beiden Sätzen geschlagen geben (17:25; 10:25). Im nächsten Spiel traten dann die beiden „Verlierermannschaften“ der ersten Spie- le gegeneinander an und Baindt traf auf den Gastgeber aus Illerrieden. Auch hier benötigten die FeldspielerInnen viel Ansprache von außen und konnten sich nach ziem- lichem Rückstand stark zurückkämpfen. Dabei halfen gRenata-mäßige Angriffe und die Aufschlagserien unse- rer Maschine (Janine) und ab und zu ein gezielter Leger („Darfsch halt net dumm sein“). Trotzdem sollte es am Ende leider nicht zum Sieg reichen (23:25; 18:25). Aktuell reiht sich die VLJ Baindt mit diesem Ergebnis und drei Punkten Rückstand zur Wilden Horde Bingen auf Platz 7 ein. Die VLJ Baindt 2 machte es am Sonntag schon ein biss- chen besser. Gegen die TSG Ehingen lief es im ersten Satz genau so, wie es sein sollte: Die Aufschläge kamen, der Doppelblock stand wie eine Wand vor den Gegnern und die Absprachen auf dem Feld liefen fast automatisch (25:23). Doch leider konnte diese Stärke nicht mit in die nächsten Sätze genommen werden (9:25; 10:25). Gegen den TSV Langenau gab es zwar mehr Ballwechsel, doch leider reichte es auch hier am Ende nicht ganz für den Sieg (25:20; 25:23) und so reiht sich die VLJ Baindt 2 ak- tuell auf Platz 5 in der Tabelle ein. Leider gab es am Wochenende auch ein paar verlet- zungsbedingte Ausfälle. Wir wünschen allen Angeschla- genen gute und baldige Genesung! Und dann starten wir zu den letzten Spieltagen nochmal frisch und erholt durch! Basar Baindt Frühjahr-Sommer Basar am 15.03.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 22.2.25 um 8.00 Uhr über die Basarlino App Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und mit Kuchenverkauf der Viertklässler der Klosterwiesenschule Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 DRK Baienfurt-Baindt blickt auf ein arbeitsreiches Jahr zurück – insgesamt 551 Alarmierungen der Be- reitschaft Baienfurt-Baindt Beim jährlichen Kameradschaftsabend ließ die DRK-Be- reitschaft Baienfurt-Baindt das vergangene Jahr noch- mals Revue passieren. Die Bereitschaftsleitung begrüßte dabei neben zahlreichen Helferinnen und Helfern auch den Bürgermeister der Gemeinde Baienfurt, Günter A. Binder, sowie die Baindter Bürgermeisterin Simone Rürup. Bereitschaftsleiterin Janina von Watzdorf berichtete von vier durchgeführten Blutspendeterminen in den beiden Gemeinden, bei denen 772 Blutkonserven gespendet wur- den. Besonders hob sie die Aktion „Doppelt Gutes tun – Ein Baum für jeden Erstspender“ hervor, denn das Thema Nachhaltigkeit beschäftigt auch die Rotkreuzler sehr. Ins- gesamt investierten die Ehrenamtlichen hier knapp 460 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Stunden. Hinzu kommen noch die eingebrachten Spen- den von Kuchen und Muffins. Ein besonderer Dank geht hierbei an die vielen Nicht-Rotkreuzler, die damit einen entscheidenden Beitrag zu gelingenden Blutspendeter- minen leisten. Bei 32 Sanitätsdiensten war die DRK-Bereitschaft zudem im Jahr 2024 gefordert. Bei vielen Veranstaltungen ist das DRK Baienfurt-Baindt bereits langjähriger verläss- licher Partner. Umso mehr freut es uns, dass auch im vergangenen Jahr eine neue Zusammenarbeit mit der Reitergruppe Baindt entstand und wir beim dortigen Reit- turnier unterstützt haben. Ebenfalls unterstützten wir un- sere Nachbar-Bereitschaften im Kreisverband bei deren Sanitätsdiensten. 850 Stunden sind hier ehrenamtlich von den Helferinnen und Helfern geleistet worden. Michael Hoferer, Beauftragter für die Helfer vor Ort-Grup- pe Baienfurt, präsentierte im Anschluss die Statistik der HvO Baienfurt. Zu 302 Einsätzen wurden die Ersthelfer im vergangenen Jahr alarmiert, dabei wurden 194 Einsatz- stunden geleistet. Die Helfer vor Ort-Gruppe Baindt wurde im vergangenen Jahr 237 mal alarmiert. Sven Stiefvater, HvO-Beauftragter der Baindter Gruppe, hob hervor, dass die Ehrenamtlichen dabei 260 Einsatzstunden geleistet haben. Beide HvO-Verantwortlichen bedankten sich bei den Helferinnen und Helfern für die geleistete Arbeit und die ständige Einsatzbereitschaft. Zu zwölf Einsätzen wurde derweil die Einsatzgruppe der Bereitschaft alarmiert. Neben Brandeinsätzen war der Hochwassereinsatz im Juni 2024 der größte Einsatz. Ins- gesamt fielen auch hier 136 Einsatzstunden an, wie Be- reitschaftsleiter Simon Rude berichtete. Selina Schmid, stellvertretende Ortsjugendleitung berich- tete von der Arbeit des Jugendrotkreuz. Im vergangenen Jahr fanden einige spannende Aktionen für die Kinder und Jugendlichen statt, die sich auch bei kreisverband- sübergreifenden Leistungsvergleichen tapfer schlugen. In ihren Grußworten hoben die beiden Bürgermeister die wertvolle ehrenamtliche Arbeit ebenfalls nochmals her- vor und bedankten sich bei allen Helferinnen und Helfern. Das DRK Baienfurt-Baindt ist mittlerweile zu einer Institu- tion und zu einem verlässlichen Partner der Gemeinden Baienfurt und Baindt geworden. Die Vertreterinnen und Vertreter des DRK-Kreisverbands Ravensburg schlossen sich diesem Dank an und wünschten der gesamten Be- reitschaft weiterhin gutes Gelingen und viel Freude bei der ehrenamtlichen Arbeit. Böller Gruppe Baindt spendet Erlös an das DRK Bai- enfurt-Baindt Die Böllergruppe Baindt hat auch in diesem Jahr an Sil- vester nicht nur für ein beeindruckendes Brauchtumspek- takel gesorgt, sondern dabei auch noch Gutes getan. Den Erlös aus dem traditionellen Böllern spendete die Gruppe nun an die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt. Die Spende kommt direkt den Helfern vor Ort (HvO) zu- gute, die mit dem Geld dringend benötigte Verbrauchs- materialien und Einsatzkleidung finanzieren können. Die ehrenamtlichen Helfer:innen sind oft die Ersten am Ein- satzort und leisten wertvolle Unterstützung, bis der Ret- tungsdienst eintrifft. Die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt bedankt sich herz- lich für die großzügige Spende von 500 € und freut sich über den tollen Zusammenhalt der Vereine in den Ge- meinden. Solche Aktionen zeigen, wie stark das Gemein- schaftsgefühl im Ort ist und wie sehr sich die Vereine gegenseitig unterstützen. Ein herzliches Dankeschön an die Böller Gruppe Baindt für ihr Engagement und ihre Verbundenheit mit der lo- kalen Notfallhilfe! Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversamm- lung Unsere jährliche ordentliche Mitglie- derversammlung findet statt am Mittwoch den 12. März 2025 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bereits um 19:00 Uhr ist Hl. Messe in der Kapelle in Schachen. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: Begrüßung 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Hans Peter Späth, 1. Vorsitzender Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Winterwanderung auf dem Scheidegger Höhenweg Wir wandern vom Freibad bergab nach Hagspiel, über Ruhmühle bergauf und bei der Galluskapelle schwenken wir in den Höhenweg ein. Am Fünfländerblick auf dem Kreuzberg haben wir die ganze Alpenkette vor uns. Wir treffen uns am Sonntag, den 16.02.2025 um 11.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Die Rückkehr wird ca. 18.00 Uhr sein. Die Gehzeit beträgt ca. 3 Stunden, 9 km und 180 hm. Der Fahrpreis (Privat Pkws) beträgt 14 Euro, für Mitglieder 12 Euro. Eine Einkehr ist vorgesehen. Vesper, Trinken, Wechselschuhe, nach Bedarf Stöcke mitnehmen. Anmeldung ab 12.02.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag oder 0751 46672. Wanderführung Bernd Gmünder E-Mail: sav-ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien - #ichwerdelaut „Ich werde laut“ ist das diesjährige Motto der Aktionswo- che für Kinder aus suchtbelasteten Familien, um dieser ganz besonderen Zielgruppe eine Stimme zu geben. Die Herausforderungen, mit denen Kinder von suchtkranken Eltern konfrontiert sind, sind oft gravierend und vielschich- tig. Diese Kinder tragen eine schwere seelische Last, die sich auf ihre emotionale und psychische Gesundheit aus- wirken kann. Die Aktionswoche will auf die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder aufmerksam gemacht. Kinder von suchtkranken Eltern erleben häufig ein in- stabiles und unsicheres Umfeld. Sie sind oft Zeugen von Konflikten und emotionalem Stress. Diese Erfahrungen können zu einem erhöhten Risiko führen, selbst psychi- sche Erkrankungen oder Suchtproblematiken zu entwi- ckeln. Viele dieser Kinder fühlen sich isoliert und haben Schwierigkeiten, über ihre Gefühle zu sprechen, da das Thema Sucht in den meisten Fällen ein Tabu ist. Die Suchtberatungsstelle der Diakonie Oberschwaben All- gäu Bodensee in Friedrichshafen spielt eine zentrale Rolle in der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien. Hier werden individuelle Bera- tungen angeboten, die auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder- und Jugendlichen eingehen. Fachkräfte helfen den Kindern, ihre Gefühle zu verarbeiten, bieten psycho- soziale Unterstützung und fördern z.B. durch das Angebot der „Regenbogenkids“ den Austausch mit Gleichaltrigen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Zusätzlich werden Eltern und Angehörige beraten, um ein besseres Verständnis für die Situation ihrer Kinder zu ent- wickeln und um Wege zu finden, wie sie die Kinder unter- stützen können. Die Beratungsstelle setzt sich dafür ein, ein sicheres und unterstützendes Umfeld zu schaffen, in dem Kinder und Familien die Hilfe finden, die sie benötigen. Die Aktionswoche ist ein wichtiger Schritt, um das Be- wusstsein für die Herausforderungen von Kindern sucht- kranker Eltern zu schärfen und um Hilfe anzubieten. Es ist entscheidend, dass wir als Gesellschaft die Tabus rund um Sucht und deren Auswirkungen auf Familien brechen. Die Beratungsstelle in Friedrichshafen steht bereit, um Unter- stützung zu bieten und den betroffenen Kindern und ihren Familien zu helfen, einen Weg aus der Isolation zu finden. In der diesjährigen Aktionswoche vom 16.02.25 bis zum 22.02.25 gestaltet die Suchtberatungsstelle der Dia- konie OAB folgendes Angebot für Betroffene und In- teressierte: – Telefonische Sprechstunden mit Fachkräften der Suchtberatungsstelle am 18.02.25 und am 20.02.25 von 14.00 – 16.00 Uhr, Tel.Nr. 07541-950180 – Online-Vortrag für Eltern „Familie im Fokus: Bindung, Beziehung und der Umgang mit Substanzkonsum“ in Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle der Caritas am 17.02.25 um 19.00 Uhr Für den Elternabend können Sie sich unter folgendem Link (oder QR-Code im Anhang) anmelden: https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/ familie-kinder/fetale-alkoholspektrumstoerung-fasd/ veranstaltungen/anmeldung-coa-woche-1/ Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Tierheim Berg Wer hilft mit beim Aufziehen von Tierbabys? Der Frühling steht vor der Tür – und damit auch die Zeit für Nachwuchs in der Tierwelt. Für das Tierheim Berg bedeutet dies, dass es sich das ganze Jahr über wie- der auf eine große Anzahl an Jungtieren – kleine Vögel, Igel, Eichhörnchen, Katzenkitten und andere – einstellen muss, die verwaist ins Tierheim gebracht werden. Jedes Jahr werden es mehr. Diese Tierbabys müssen versorgt, gepflegt, gefüttert und vielfach mühsam aufgepäppelt werden – eine Arbeit, die viel Zeit und Liebe, aber auch Nerven und Schlaf kostet. Zugleich ist es ein beglücken- des Erlebnis zu sehen, wie die kleinen Fell-, Stachel- und Federnasen wachsen und gedeihen und oft eine innige Beziehung zu ihren Pflegepersonen entwickeln. Schon im vergangenen Jahr geriet das Tierheim-Team durch die intensiven Pflegeanforderungen bei einer im- mer größer werdenden Anzahl von Jungtieren an seine Leistungsgrenzen. Das Tierheim sucht daher bereits jetzt dringend helfende Hände und Unterstützung: Wer traut sich zu, verwaisten Baby-Vögeln, Baby-Igeln, Baby-Eich- hörnchen oder Katzenkitten eine Lebenschance zu geben, sie aufzuziehen und aufwachsen zu sehen? Da die Pfle- geübernahme für ein kleines Tierwesen viel Verantwor- tung, Einfühlungsvermögen, Verlässlichkeit, Geduld und Flexibilität erfordert, wird vorab im Tierheim ein ausführ- liches Gespräch geführt. Die tierischen Pflegeeltern wer- den umfassend in der Aufzucht verschiedener Tierarten angeleitet und erhalten das für ihre Arbeit erforderliche Equipment. Bei etwaigen Problemen oder Fragen stehen die erfahrenen Tierpfleger gerne zur Verfügung. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Vielfältige Einsatzmöglichkeiten Das Tierheim Berg bietet zudem weitere vielfältige Ein- satzmöglichkeiten für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, und freut sich über jede Unterstüt- zung. Aktuell beispielsweise werden noch freiwillige Hel- fer für die Tage der offenen Tür im Mai sowie Austräger in Aulendorf, Baindt und Bad Waldsee für das viermal im Jahr erscheinende „Tierschutzblättle“ mit aktuellen Informationen aus dem Tierheim gesucht. Und auch So- ckenstrickerinnen und -stricker, die mithelfen möchten, das beliebte Sockensortiment des Tierheims für die Weih- nachtsmärkte aufzustocken, sind herzlich willkommen. Kontakt: Tierheim Berg, Telefon 0751 41778 (bitte auf An- rufbeantworter sprechen) info@tierheim-berg.de, www.tierheim-berg.de Netzwerk Demenz Vortrag am 24. Februar in Berg: Das Krankheitsbild Demenz und der Umgang mit Be- troffenen Am Montag, 24. Februar um 18.00 Uhr informiert Miriam von der Heydt vom Netzwerk Demenz Ravensburg im Bürgerhaus Berg/Ettishofen über das Krankheitsbild (Alz- heimer-) Demenz und Umgangsmöglichkeiten mit den Betroffenen. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstaltungen die Versorgung und die Lebens- umstände für Menschen mit Demenz verbessern. Dabei gilt es, An- und Zugehörige und Betreuende zu stärken, Vertrauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusam- menleben zu ermöglichen. Demenz ist der Oberbegriff für ein Krankheitsbild, das mit Veränderungen der geistigen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten zusammenhängt. Die ersten Warnzeichen für Demenz zeigen sich meist in Gedächtnis- und Orien- tierungsproblemen. Die Ursache der Erkrankung liegt im Gehirn, was sich durch den unterschiedlich langsamen bis sehr schnellen schrittweisen Verlust der Gedächtnis- leistung zeigt. Weitere Informationen zum Thema Demenz und das aktuelle Veranstaltungsprogramm sind zu finden unter: www.zfp-web.de/netzwerk-demenz Kinderprogramm in der Vesperkirche Das Evangelische Jugendwerk im Bezirk Ravensburg und die Kinderstiftung Ravensburg bieten ein tolles Kinder- programm in der Vesperkirche Weingarten an. Basteln, spielen, malen, Geschichten lesen – alles, was den Kin- dern Spaß machen. Am 15. und 16. Februar ist das EJW in der Vesperkirche und bietet von 11.30 bis 14.30 Uhr ein buntes Kinderpro- gramm an. Am 20. Februar von 11:30 - 14:30 Uhr ist die Kinderstiftung Ravensburg in der Vesperkirche und bietet „Basteln für Kinder“ von 5 bis 12 Jahren an. Es werden bunte Masken und Vieles mehr gebastelt Am Freitag, 21. Februar, gibt es mit der Kinderstiftung Ravensburg „Geschichten vorlesen für Kinder“ von 12 - 14:30 Uhr. Dabei gibt es die Möglichkeit, die Geschichten zusammen zu malen. Die Vesperkirche Weingarten hat noch bis 23. Februar geöffnet. Wer die Vesperkirche finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Was sonst noch interessiert AOK Bodensee-Oberschwaben Betrügerische E-Mails im Namen der AOK im Umlauf Datensicherheit bei der AOK Aktuell tauchen vermehrt gefälschte E-Mails im Namen der AOK auf. In diesen Spam-Mails wird Empfängern – unabhängig davon, ob sie bei der AOK versichert sind oder nicht - eine angebliche Rückerstattung in Aussicht gestellt. Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bo- densee-Oberschwaben warnt: „Diese E-Mails stammen nicht von der AOK! Wir raten dringend davon ab, auf Links in solchen Nachrichten zu klicken oder persönliche Daten preiszugeben. Leider können wir nicht verhindern, dass immer wieder Spam-Mails mit unserem Namen in Umlauf geraten.“ Die AOK Bodensee-Oberschwaben empfiehlt betroffenen Empfängern, die betrügerischen E-Mails umgehend zu lö- schen. Wer unsicher ist, ob eine Nachricht tatsächlich von der AOK stammt, sollte direkt die AOK kontaktieren und nachfragen. Sollten Betroffene bereits auf den Link ge- klickt haben, lautet die Empfehlung, bei der Polizei Straf- anzeige zu stellen und sich an die Verbraucherzentralen sowie die Bundesnetzagentur zu wenden. Wichtige Sicherheitstipps: - Klicken Sie niemals auf Links in verdächtigen E-Mails. - Geben Sie keine persönlichen Daten preis. - Die Nachricht sofort löschen. - Prüfen Sie im Zweifel die Echtheit der Nachricht über offizielle AOK-Kanäle. Mehr über die Datensicherheit bei der AOK und Tipps, wie man Betrugsmaschen erkennen kann, online unter www. aok.de/mz/datensicherheit-aok Der EnBW-MacherBus fährt auch 2025 wieder durch Baden-Württemberg Bewerbungsfrist für ehrenamtliche und gemeinnützige Projekte läuft bis 24. März 2025. Die EnBW ist sich ihrer sozialen Verantwortung als Unter- nehmen bewusst und setzt sich deshalb für einen nach- haltigen Beitrag für Gesellschaft und Umwelt ein. Förde- rung von Vielfalt, Inklusion und Sozialkompetenz sowie die Unterstützung gemeinnütziger Projekte liegen ihr sehr am Herzen. Daher haben die Macher*innen der EnBW auch im letz- ten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projek- te in Baden-Württemberg umgesetzt. Über 30 Projekte hat das EnBW MacherBus-Team insgesamt schon reali- siert und auch 2025 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte anzugehen. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 24. März 2025 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ – einordnen lassen. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 12. bis 19. Mai 2025 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Gewinnerprojekt auswählen. Im Som- mer rücken die EnBW-Macher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 €, mit denen Kosten für Material und Fachpersonal gedeckt werden können. Alle Informationen zur Bewerbung und das Bewerbungs- formular finden Sie unter www.enbw.com/macherbus UKBW Unfallkasse Baden-Württemberg Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind automatisch und kostenfrei bei der UKBW gesetzlich unfallversichert! Wenn am 23. Februar 2025 die Bundestagswahl statt- findet, sind zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger im ehrenamtlichen Einsatz: Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest. Die Unfallkasse Baden-Würt- temberg (UKBW) garantiert den Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dabei einen automatischen und kostenfrei- en Versicherungsschutz. „Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leisten durch ihr Engagement einen wichtigen Dienst für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft. Als UKBW stehen wir dafür, dass sie bei der Ausübung dieses wichtigen Amtes automatisch abgesichert sind“, betont Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW. Lückenloser und umfassender Versicherungsschutz Der Unfallversicherungsschutz bei der UKBW besteht bei allen Tätigkeiten, die mit dem Amt und der Amtsaus- übung verbunden sind. Dazu gehören die Tätigkeiten am Wahltag wie die Schließung und Öffnung des Wahllokals oder die Ausgabe der Stimmzettel sowie sämtliche Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie das Aufräumen oder die mit der Amtsausführung verbunden Hin- und Rückwege – unabhängig davon, ob diese zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurückgelegt werden. Im Falle des Unfalls optimal versorgt Im Falle eines Unfalls sind die Ehrenamtlichen optimal versorgt: Die UKBW übernimmt die Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, die notwendigen Fahrt- und Transportkosten, ärztliche und zahnärztliche Behandlung und Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln. © Heidi Stulle-Gold/DEIKE 749R52R1 Film & Fernsehen 1. Wie endete ein regelmäßig bei „Der Goldene Schuß“ ausgerufener Satz? „Der Kandidat … A … bekommt den Bonus!“ B … siegt auf ganzer Linie!“ C … hat 100 Punkte!“ D … gewinnt den Jackpot!“ 2. Wer moderierte von 1988 bis 1992 die Spielshow „Ruck Zuck“? A Werner Schulze-Erdel B Jochen Bendel C Rudi Carrell D Jörg Draeger 3. Wie wurde die Frau genannt, die beim „Glücksrad“ die Tafeln an der Wand umdrehte? A Ziffernengel B Buchstabenfee C Letternelfe D Zeichenhexe 4. Wie hieß der Trostpreis der Sendung „Geh aufs Ganze!“? A Zonk B Onk C Flonk D Ronk Lösungen: 1C, 2A, 3B, 4A Information zur Wahlwerbung! In der Woche vor dem Wahlsonntag ist keine Wahlanzeige mehr möglich. Weitere Informationen gerne telefonisch 07154 8222-70 oder unter anzeigen@duv-wagner.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 1 2 3 4 5 67 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Steuer- berater- begriff (Abk.) tschech.: Liebe portug./ span.: Liebe Konso- nant niederl. TV-Mode- ratorin (Sylvie) Bil- dungs- stätte isländ.: Liebe Rhein- last- kahn Flug- navi- gator Schweiz. Theologe, † 2021 (Hans) Ab- schnitt eines Buches Haupt- stadt von Ecuador unnützes Beiwerk, Getue Schlan- ge im ‚Dschun- gelbuch‘ finn.: Liebe enthalt- samer Mensch poln.: Liebe Spiel- karten- farbe rumän.: Liebe beson- dere Atmo- sphäre deutsche Mimin, † 2002 dt. Schlager- sängerin (Vivian) Gift- schlan- gen- fresser Profes- sor im Ruhe- stand Schon- kost Nudis- mus (Abk.) fossiler Brenn- stoff türk.: Liebe das Meer betref- fend Lebens- ende nicht kurz Kfz-K. Elbe- Elster- Kreis frz.: Liebe Abk.: lang Wortteil: doppelt Held der Argo- nauten- sage norweg.: Liebe niederl.: Liebe Napo- leons Exil (Insel) Passat- winde am Mittel- meer in Gefühls- wallung Kose- form von Ilona Ruf- name Eisen- howers japan. Gesell- schaf- terin pro Einheit Trans- port- gut Mineral Hawaii- Blumen- kranz Pas- sions- spielort in Tirol kroat.: Liebe chemi- sches Element schwed.: Liebe engl.: Liebe latei- nisch: Luft weib- licher franz. Artikel längliche Vertie- fungen ägypti- scher Sonnen- gott unver- dünnt Kompo- nist von ‚Bolero‘ griech.: Liebe Hülsen- frucht engl. Abk.: Limited Edition et cetera (Abk.) altes niederl. Längen- maß arabi- scher Fürsten- titel Schliff im Be- nehmen (franz.) Insel vor Dal- matien künstler. Nackt- darstel- lung italie- nisch: drei Mantel der Araber starkes Seil Abk.: Mittwoch eiszeit- licher Höhen- zug Aufguss- getränk griech. Philo- soph der Antike thailän- dische Währung ital.: Liebe Wind- schatten- seite dän.: Liebe latei- nisch: Sei gegrüßt! Vorname v. Schau- spieler de Funès schwedi- scher Männer- name Platz, Ort, Stelle DEIKE 1720-0223 SAMAAOKQ KLIMBIMKAARAKKAUS DRAGOSTEASKETUPIK SRLINDTEMERIT FKKGASEMARINTOD LANGUAMOURLGEI AEETESIENDOILKA LIEFDEIKEGEISHAJE ERLBORCSPAT BRFLOVE LAKERBENRA JAGAPILE PURETCEMIR ABARHVARG AVTTPLATOBAHT AVEAMORELEEELSKER LOUISERIKSTAETTE VO N LU FT U N D LIEB E LEB EN Foto: © Begsteiger/Plöb/DEIKE 759R82K1 Schwedenrätsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 20 ergeben eine Redewendung. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Andrea Boscher-Krohmer staatl. exam. Logopädin Maybachstraße 9 88250 Weingarten Telefon 0751 56 82 85 00 info@logopaedie-in-weingarten.de Wir sind seit über 40 Jahren Hersteller von automatischen Schiebetüren und betreuen unsere Kunden bundesweit. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort für den Großraum Ravensburg und Bodenseekreis eine/n Servicetechniker m/w/d mit dem Aufgabenbereich Service und Wartung. Erfahrungen im elektrischen sowie mechanischen Bereich sind von Vorteil, gerne auch Quereinsteiger. Haben wir Ihr Interesse geweckt dann senden Sie Ihre Unterlagen an: DoorMaster e.K., Riedhofstr.10, 88410 Bad Wurzach 07564 / 94 864-19 per E-Mail: e.hoerberger@doormaster.de Wir bieten zukunftssichere Jobs im Mittelstand Aktuell suchen wir: CNC-Zerspanungsmechaniker (m/w/d) gerne auch Meister oder Techniker (m/w/d) und Werkzeugschleifer (m/w/d) JETZT BEWERBEN auf hobe-tools.de/karriere/ Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 * *in Pa onville Frezeit und Wellne Interesse oder Fragen? Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! STELLENANGEBOTEGESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN Damit jedes Kind eine faire Chance bekommt. WER MACHT MICH SATT? Helfen Sie, zu helfen! Jetzt für tägliches Mittagessen spenden!www.kinderprojekt-arche.de “Die Arche” Kinderstiftung Christl. Kinder- und Jugendwerk IBAN DE82 3702 0500 0003 0301 00 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 ÖKOSTROM DER TWS BEZIEHEN! Jetzt zum Stromversorger aus Ravensburg wechseln! Preiserhöhung erhalten? Dann hol dir jetzt den Ökostrom von hier. Spare Geld, schone die Umwelt und unterstütze die Region! Von deinem twsÖkostrom haben hier in der Region alle was: Gehälter, Investitionen, Förderungen und Sponsoring! MACH MIT: Jetzt selber online einen Vertrag abschließen oder uns deine letzte Rechnung/Preiserhöhung vorbeibringen – in den Kunden- centern in Ravensburg und Weingarten sind wir für dich da! Beziehe 100 % Ökostrom aus regionalen Anlagen. Erhalte 100 € Neukundenbonus bis 31.03.2025. Spare 250 € im Jahr*. * Im Vergleich zum Tarif EnBW Komfort bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh: 350 € im ersten Jahr (inkl. 100 € Neukundenbonus). sparen! 350 €* Jetzt VIELE ÜBERRASCHUNGEN BEIM KAUF! AUSPROBIEREN UNDPROBETRAGEN GARANTIEBEGINN AB 1. SCHULTAG RANZENBERATUNGvom Profi VIELEVIELE RANZENBERATUNGRANZENBERATUNGRANZENBERATUNGRANZENBERATUNGvom Profivom Profi ÜBERRASCHUNGENÜBERRASCHUNGENÜBERRASCHUNGEN AUSPROBIEREN UNDAUSPROBIEREN UND GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN AB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAG AUSPROBIEREN UNDAUSPROBIEREN UNDPROBETRAGENPROBETRAGEN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN GARANTIEBEGINN AB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAGAB 1. SCHULTAG Restaurierungsfachtage 17.–21.Februar ’25 Spannende und fachmännische Infos zur Möbelrestaurierung 10% auf Holzpflegeprodukte Kostenloses Restaurierungs-Angebot Kostenlose Abholung und Lieferung bei Auftragserteilung www.britsch.com WAHLANZEIGEN/PARTEIEN GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 7,84 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 14.02.2025
          Vergaberichtlinien_Höchstgebot_Gemeinde_Baindt_Bauplatz_Zeppelinstraße.pdf

          © Gemeinde Baindt Stand 28.03.2025 Seite 1 von 5 Vergaberichtlinie für das gemeindeeigene Baugrundstück gegen Höchstgebot im Bebauungsplangebiet „Bifang 8. Änderung“, Mischgebiet der Gemeinde Baindt Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weibli- cher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlech- ter. Die Gemeinde Baindt hat im Bereich des Bebauungsplangebiets „Bifang 8. Änderung“ einen Bau- platz für die Bebauung eines Gebäudes mit Gewerbeanteil im Mischgebiet zu vergeben. Der Ge- meinderat hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.03.2025 über die Vergabe des ge- meindeeigenen Baugrundstücks beraten und beschlossen, diesen Bauplatz gegen Höchstgebot zu vergeben. Die Vergabe dieses Bauplatzes, welches im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot vergeben wird, wird in diesem Dokument beschrieben. 1. Informationen zur Vergabe gegen Höchstgebot (Bieterverfahren) Der folgende gemeindeeigene Platz wird gegen Höchstgebot vergeben: Laufende Nummer Flurstücknum- mer Größe des Platzes in m² nach Vermarktungsplan Typ nach Bebauungsplan 1 132/32 428 m² Mischgebiet Bei der Vergabe berücksichtigt werden alle Angebote von Personen, die zur Teilnahme am Bieter- verfahren berechtigt sind und die unter Nummer 2 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Zudem können ausschließlich die Angebote berücksichtigt werden, die innerhalb der festgelegten Frist bei der Gemeinde eingehen. Für die Abgabe eines Angebots steht das Dokument „Abgabe eines Angebots im Bieterverfahren“ (Anlage 2) zur Verfügung. Pro Person darf maximal ein Angebot im Bieterverfahren abgeben werden. Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Die Gebote müssen in Euro pro Quadratmeter angegeben werden und der Betrag ist auf volle Euro zu runden. Die berücksichtigungsfähigen Gebote werden am u.g. Termin geöffnet und anschließend ausgewer- tet. Zuschlag für den Platz erhält der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat. Bei gleichem Gebot entscheidet grundsätzlich das Los. Der Gemeinderat behält sich jedoch bei gleichen Geboten vor, Einzelfallentscheidungen zu treffen, insbesondere wenn ein Vorhaben für die Einwohner der Gemeinde von Vorteil ist und der Infrastruktur dient. Nachdem der Gemeinderat die Vergabe des Platzes gegen Höchstgebot beschlossen hat, wird der Bieter schriftlich informiert. © Gemeinde Baindt Stand 28.03.2025 Seite 2 von 5 • Abgabe eines Angebots und Dokumente Zur Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme am Bieterverfahren erfüllen, steht Ihnen eine Checkliste (Anlage 1) zur Verfügung. Für die Abgabe eines Angebots muss das Dokument „Abgabe eines Angebots im Bieterverfahren“ (Anlage 2) ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben werden. Zudem muss eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung für das Grundstück inkl. zu erstellendem Gebäude) beigelegt werden. Dem Lageplan (Anlage 3) können Sie die Lage des o.g. gemeindeeigenen Platzes im Mischgebiet, der gegen Höchstgebot vergeben wird, entnehmen. Für diesen Bauplatz für eine Bauplatzerkundung durchgeführt (Anlage 4). Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde Baindt zum kostenlosen Herunterladen unter www.baindt.de unter der Rubrik Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Wohnbauplätze zur Verfügung • Frist zur Abgabe eines Angebots und Angebotsöffnung Bei Interesse lassen Sie uns bitte Ihr Angebot mit allen erforderlichen Angaben (Anlage 2) hand- schriftlich unterzeichnet und der Beilage einer aktuellen und belastbaren Finanzierungsbestätigung in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bieterverfahren“ bis spätestens 11.05.2025 zukommen. Bitte beachten Sie, dies es sich um eine Ausschlussfrist handelt, d.h. Ge- bote, die nach der Frist eingehen (maßgebend ist das Datum des Eingangs im Bürgermeisteramt), können leider nicht berücksichtigt werden. Die öffentliche Angebotsöffnung / Bekanntgabe der Gebote findet am 12.05.2025 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt (Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt). Bei der Angebotsöffnung werden die eingegangenen Angebote gezählt, geöffnet und die Endbeträge der mit den Angeboten abgegebenen Gebote mitgeteilt. Es werden keine Namen der Bieter genannt. Die Bekanntgabe des Höchstgebotes erfolgt nach Auswertung der Angebote und Entscheidung im Gemeinderat. Der Name der Bieter wird auch nach der Entscheidung nicht öffentlich bekannt gegeben. Die Bieter er- halten vom Bürgermeisteramt eine direkte Benachrichtigung. Ihr Angebot richten Sie bitte an die folgende Adresse: Bürgermeisteramt Baindt Marsweilerstr. 4 88255 Baindt • Bebauungsplan „Bifang 8. Änderung“ Die folgenden Unterlagen zum Bebauungsplan „Bifang 8. Änderung“ stehen auf der Homepage der Gemeinde Baindt www.baindt.de unter der Rubrik Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bebau- ungspläne zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung: © Gemeinde Baindt Stand 28.03.2025 Seite 3 von 5 - Bebauungsplan (textliche Festsetzungen) - Bebauungsplan (Planunterlagen) • Gültigkeit der Vergaberichtlinie und festgelegter Stichtag Die Vergaberichtlinie ist mit Datum der Bekanntmachung gültig. Die Bekanntmachung erfolgt mit dem Amtsblatt der Gemeinde Baindt vom 28.03.2025. Die Vergaberichtlinie ist ab dem 28.03.2025 zudem über die Homepage der Gemeinde abrufbar. Als Stichtag wird der Tag festgelegt, ab dem die Vergaberichtlinie gültig ist, d.h. der 28.03.2025. Der Stichtag gilt für die Berücksichtigung von Angaben und Berechnungen von Zeitdauern bei der Be- wertung der Kriterien der Antragsteller. • Ansprechpartner der Gemeinde Sollten Sie Fragen zur Vergaberichtlinie oder zum Vergabeverfahren haben, können Sie sich gerne an uns wenden: Bürgermeisteramt Baindt Ansprechpartner: Petra Jeske E-Mail: p.jeske@baindt.de Tel.: 07502 / 9406-51 Fax: 07502 / 9406-18 2. Voraussetzungen und Bedingungen Da es sich bei dem Bauplatz um einen Platz in einem Mischgebiet handelt ist es unerlässlich, dass die Bewerber ein Wohngebäude mit einem nicht störenden Gewerbe errichten. Freiberufliche Tätig- keiten zählen nicht zu „nicht störendem Gewerbe“, vielmehr handelt es sich hierbei um z.B. Hand- werksbetriebe wie Malerfirmen, Fliesenleger oder auch Frisöre und Physiotherapeuten. • Zur Teilnahme am Bieterverfahren berechtigte Personen Beim Bieterverfahren können ausschließlich die Gebote von Personen berücksichtigt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: o Bieter können Einzelpersonen oder auch Paare, d.h. zwei Personen, sein. o Der/die Bieter müssen die aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. o Der/die Bieter dürfen ausschließlich Personen sein, die in das geplante Bauvorhaben einziehen werden (Eigennutzung). Soll ein Gebäude aus mehreren Wohneinheiten bestehen, muss mind. eine Wohnung mit Erstwohnsitz von den Erwerbern bewohnt werden. o Der/die Bieter müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes die Vertragspartner bzw. die Erwerber im Kaufvertrag sein. © Gemeinde Baindt Stand 28.03.2025 Seite 4 von 5 o Der/die Bieter müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe volljährig und geschäfts- fähig sein. o Eine Person darf max. 1 Angebot abgeben. • Weitere Bedingungen und Regelungen Auch die folgend aufgeführten Bedingungen müssen von den Bietern bzw. Erwerbern erfüllt werden. Die Sicherung der Bedingungen erfolgt zum Teil auch über die vertragliche Vereinbarung über den Kauf des Bauplatzes zwischen der Gemeinde und den Erwerbern (notarieller Kaufvertrag). Bitte be- achten Sie, dass dies keine abschließende Aufzählung ist. • Wiederkaufsrecht Die Gemeinde Baindt behält sich in bestimmten Fällen das Recht zum Wiederkauf des Kaufobjekts gem. §§ 456 ff. BGB vor. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt. Bei einer Ausübung des Wiederkaufsrechts sind Zinsvergütungen, Aufwendungen für Planung (insbesondere für Architekt, Statik etc.) und Finanzierung dem Erwerber auch bei begon- nenem Bau nicht zu ersetzen. Etwaige wertmindernde Eingriffe führen zur Herabsetzung des Wie- derkaufspreises in Höhe der Wertminderung. Das Wiederkaufsrecht gilt in den folgenden Fällen: a) bei Verstoß gegen die Eigennutzung und Veräußerungsbeschränkung, b) bei Verstoß gegen die Bau- und Bezugsverpflichtung. • Eigennutzung und Veräußerungsbeschränkung Die Bieter müssen das Grundstück zum Zweck der Eigennutzung mit zu begründendem Erstwohn- sitz in der Gemeinde Baindt erwerben. Die Bieter bzw. Erwerber verpflichten sich, für sich und ihre Rechtsnachfolger das Gebäude mit Wohnung und Gewerbe für die Dauer von mindestens 10 Jah- ren, gerechnet ab dem Tag des Eigenbezugs, selbst zu nutzen. Die Bieter bzw. Erwerber verpflich- ten sich, für sich und ihre Rechtsnachfolger zudem das Grundstück innerhalb von 10 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages nicht weiter zu veräußern. Darunter fallen auch Verpflichtungsge- schäfte wie Tausch und Schenkung. Bei Verstoß gegen die Eigennutzung und Veräußerungsbe- schränkung hat die Gemeinde Baindt die Möglichkeit, das Wiederkaufsrecht geltend zu machen. • Bebauung, Bauverpflichtung und Frist Eine Bebauung der Grundstücke ist ausschließlich entsprechend den Vorgaben des Bebauungs- plans „Bifang 8. Änderung“ möglich. Das Bauvorhaben muss innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages realisiert werden, d.h. bezugsfertig gebaut und selbst bezogen sein; ebenso muss die Gewerbeeinheit betriebstüchtig sein, dazu gehört auch die Herstellung der Außenanlagen. Bei Verstoß gegen die Bauverpflichtung hat die Gemeinde Baindt die Möglichkeit, das Wiederkaufsrecht geltend zu machen. • Finanzierbarkeit Es wird vorausgesetzt, dass das auf dem Grundstück beabsichtigte Bauvorhaben von den Bietern bzw. Erwerbern finanziert werden kann. Mit der Abgabe des Angebots muss eine aktuelle und © Gemeinde Baindt Stand 28.03.2025 Seite 5 von 5 belastbare Finanzierungsbestätigung für ein entsprechendes Bauvorhaben eines Kreditinstituts vor- gelegt werden. • Richtigkeit der Angaben Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle vom Bieter gemachten Angaben richtig und voll- ständig sein müssen. Dies muss mit der Abgabe eines Angebots mit der Unterschrift bestätigt wer- den. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Bieterverfahren oder nach der Vergabeentscheidung zur Rückabwicklung führen. • Kaufpreis, Ablösesumme, Beiträge und Kosten Der Kaufpreis setzt sich aus dem Preis für den Grund und Boden sowie einer Ablösesumme zusam- men. Die Ablösesumme umfasst den Erschließungsbeitrag und die Teilbeträge für die Abwasserbe- seitigung, sowie den Wasserversorgungsbeitrag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Er- schließungskosten einschließlich darin enthaltener Kostenerstattungsbeiträge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Anliegerbeiträge nach Kommunalabgabegesetz (KAG) und Ortssat- zung sind ebenso wie die Vermessungskosten im Kaufpreis enthalten. Die Kosten für die innere Erschließung von der Grundstücksgrenze bzw. Kontrollschacht bis zum Gebäude sowie den Strom- und Telekommunikations- und ggf. Gasanschluss etc. trägt der Käufer. Die Wasser- und Stromver- sorgung während der Bauzeit ist Sache des Erwerbers. • Ausschluss eines Rechtsanspruchs Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Bauplatzes.[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 170,88 KB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 25.03.2025
            Anlage_2_-_Vergabe_gegen_Höchstgebot_-_Abgabe_eines_Angebots_im_Bieterverfahren.pdf

            © Gemeinde Baindt Stand 28.03.2025 1 von 3 Anlage 2 zur Vergabe für das gemeindeeigene Baugrundstück gegen Höchstgebot im Bebauungsplangebiet „Bifang 8. Änderung“, Mischgebiet in der Gemeinde Baindt - Abgabe eines Angebots im Bieterverfahren - Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Bei Interesse am Erwerb des Bauplatzes über das Bieterverfahren lassen Sie uns Ihr Angebot bitte bis spätestens 11.05.2025 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bieter- verfahren“ zukommen. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt, d.h. Gebote, die nach der Frist eingehen (maßgebend ist das Datum des Eingangs im Bürgermeister- amt), können leider nicht berücksichtigt werden. Ihr Angebot richten Sie bitte an die folgende Adresse: Bürgermeisteramt Baindt Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Für die Abgabe eines Angebots füllen Sie das Dokument bitte gut leserlich aus und legen Sie bitte eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung bei. Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben freiwillig sind. Sollten Sie Angaben machen, müssen diese jedoch richtig und vollständig sein. Falschangaben führen zum Ausschluss des Bieterverfahrens. Es wird auf das Dokument „Vergaberichtlinie für das gemeindeeigene Baugrundstück ge- gen Höchstgebot im Bebauungsplangebiet „Bifang 8. Änderung“ Mischgebiet der Gemeinde Baindt vom 28.03.2025 hingewiesen. Die aufgeführten Voraussetzungen und Bedingungen sind vollumfänglich zu beachten. Sollten die genannten Voraussetzungen (beispielsweise Erwerb zum Zweck der Eigennutzung, etc.) nicht erfüllt werden, kann Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden. Wir bitten Sie, in diesem Fall von der Abgabe eines Angebots ab- zusehen. Haben Sie noch Fragen? Bei Fragen zur Teilnahme am Bieterverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgermeisteramt Baindt, Frau Petra Jeske (07502/9406-51 oder petra.jeske@baindt.de). 1. Angaben zu den Bietern Angaben zum ersten Bieter: Name: Vorname: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Geburtsdatum: Erreichbar unter (Tel. / E-Mail) © Gemeinde Baindt Stand 28.03.2025 2 von 3 Hinweis: Wird das Angebot gemeinschaftlich von zwei Personen abgegeben, müssen auch die Angaben zum zweiten Bieter gemacht werden. Angaben zum zweiten Bieter: Name: Vorname: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Geburtsdatum: Erreichbar unter (Tel. / E-Mail) 1.1 Angabe der Gebote Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Die Gebote müssen für den Platz in Euro pro Quadrat- meter angegeben werden und der Betrag ist auf volle Euro zu runden. Tragen Sie Ihr Gebot in die Spalte „C“ der Tabelle ein. Sie können insgesamt nur ein Gebot abgeben. A Flurstücksnummer B Größe des Platzes in m² C Gebot in € pro m² 132/32 428 ____________€/m² 2. Weitere Angaben Möchten Sie einen Bauplatz für die Errichtung eines Wohnhauses zur Eigennutzung erwerben? Hinweis: Soll ein Gebäude aus mehreren Wohneinheiten bestehen, beispielsweise ein Wohngebäude mit Einliegerwohnung, muss mind. eine Wohnung mit Erstwohnsitz von den Erwerbern bewohnt werden. ☐ Nein ☐ Ja Nachweis erforderlich: Als Nachweis muss eine aktuelle und belastbare Finanzierungs- bestätigung für ein entsprechendes Bauvorhaben eines Kreditinstituts vorgelegt werden. Haben Sie bereits eine grundsätzliche Finanzierungsbereitschaft für ein entsprechendes Bauvorhaben eines Kreditinstituts erhalten? ☐ Nein ☐ Ja Erklärung Ich/Wir bestätige/n, dass ich/wir die Inhalte des Dokuments „Vergaberichtlinie für das gemeinde- eigene Baugrundstück gegen Höchstgebot im Bebauungsplangebiet „Bifang 8. Änderung“, Mischgebiet der Gemeinde Baindt ausdrücklich anerkenne/n. Rechtsansprüche gegenüber der Gemeinde Baindt sind ausgeschlossen. Ich/wir versicher(n) hiermit die Richtigkeit der Angaben. Mir/uns ist bekannt, dass kein Rechts- anspruch auf die Zuteilung eines Bauplatzes besteht. © Gemeinde Baindt Stand 28.03.2025 3 von 3 Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung: Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass meine/unsere Angaben von der Gemeinde Baindt zum Zwecke der Durchführung dieses Vergabeverfahrens erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ich/Wir bin/sind darauf hingewiesen worden, dass die im Rahmen des vorstehend ge- nannten Zwecks erhobenen persönlichen Daten unter Beachtung des Landesdatenschutzge- setz (LDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ich/Wir wurde/wurden darauf aufmerk- sam gemacht, dass die Angaben meiner/unserer Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich/wir mein/unser Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten jeder- zeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann/können. Meine/Unsere Widerrufserklärung werde/werden ich/wir richten an: info@baindt.de _____________________________ Ort, Datum ___________________________________ ________________________________ Unterschrift des ersten Bieters Unterschrift des zweiten Bieters ___________________________________ ________________________________ Name in Druckbuchstaben Name in Druckbuchstaben[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 148,06 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 25.03.2025
              Amtsblatt_2025_04_25_KW17.pdf

              Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 25. April 2025 Nummer 17 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 02.05.2025 Redaktionsschluss: 28.04.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbil- der für Ausweisdokumente erlaubt Gemäß dem Gesetz zur Stär- kung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrecht- lichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich di- gitale Lichtbilder für die Bean- tragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG i.d.F. v. 01.05.2025 und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG i.d.F. v. 01.05.2025 ist das Lichtbild nach Wahl der antragstellenden Person • durch einen Dienstleister elektronisch zu fertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Pass-/Personalausweisbehörde zu übermitteln oder • durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch zu fertigen, sofern die Behörde über Geräte zur Licht- bildaufnahme verfügt Selbstverständlich werden wir auch im Rathaus eine Tech- nologie anbieten, die weiterhin die Erstellung direkt bei uns ermöglichen wird. Das Bürgeramt der Gemeinde Baindt verfügt über ein digitales Endgerät zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder. Durch das neue Endgerät können ab Mai 2025 auch Lichtbildaufnahmen für Säuglinge und Kleinkinder erstellt werden. Das Bürgeramt ist verpflichtet für die Lichtbildaufnahme eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro zu erheben. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich we- der digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge. Bitte beachten Sie: Für die Beantragung eines neuen Führerscheins oder Fischereischeins ist weiterhin ein ak- tuelles biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form notwendig. Die Fotobox im Rathaus steht hierzu ab 01.05.2025 leider nicht mehr zur Verfügung! Natourbauwagen kommt bald nach Baindt In etwa einem Monat ist es soweit und der nagelneue Natourbauwagen des Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ist im Zeitraum vom 26. Mai bis 8. Juni 2025 in Baindt. Von Frühling bis Herbst diesen Jahres reist der Bauwa- gen durch die Region Allgäu-Oberschwaben und bringt spannende Naturerlebnisse direkt vor Ihre Haustür. Voll ausgestattet für unvergessliche Abenteuer wird der rollende Seminarraum von einer engagierten Um- weltpädagogin begleitet, die mit kreativen und lehr- reichen Aktivitäten rund um die Themen Umwelt- und Naturschutz begeistert. Das Angebot richtet sich unter anderem an Kindergärten, Schulen, Jugendgruppen, Familien, Senioren, sowie Vereine und Firmen. Sie sind an einer Nutzung des Bauwagens interes- siert? Nähere Informationen zum Natourbauwagen, den ver- schiedenen buchbaren Programmen sowie zur Kos- tenstruktur erhalten Sie auf der eigens eingerichteten Internetseite unter folgendem Link: https://natourbauwagen.de/ Sie möchten gerne wissen, ob der Bauwagen zum Wunschtermin noch frei ist oder wollen diesen ver- bindlich buchen? Dann gelangen Sie unter folgendem Link direkt zum Buchungssystem für den Standort in Baindt: https://buytickets.at/levravensburg/1585585 Es sind noch wenige Zeitfenster verfügbar. Sie haben Rückfragen? Dann zögern Sie nicht und wenden sich gerne direkt an Frau Mara Czermin, die begleitende Umweltpäda- gogin des Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. (E-Mail: mara.czermin@lev-ravensburg.de ). Ihre Gemeindeverwaltung So sieht der Bauwagen aus, der bald auch nach Baindt kommt. (Quelle: Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V.) Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Sie möchten Ihr Gewerbe an-/ab- oder ummelden? Sie können Ihr Gewerbe in Baindt bequem online anmel- den – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Nutzen Sie hierfür bitte ausschließlich unser Onlinepor- tal auf unserer Homepage (www.baindt.de) oder diesen QR-Code Beflaggung am Rathaus am 01. Mai 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Donnerstag, den 01. Mai 2025 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Tag der Arbeit. Gemeindeverwaltung Baindt Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 26. April 2025 und Sonntag, 27. April 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Donnerstag, 01. Mai 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. April 2025 Achtal-Apotheke Baienfurt Ravensburger Straße 6 88255 Baienfurt Tel: 0751 50 69 440 Sonntag, 27. April 2025 Müller’s Apotheke Weingarten Karlstraße 21 88250 Weingarten Tel: 0751 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Veranstaltungen April 25.04. JHV – Blutreitergruppe BSS 30.04. Einweihung der neuen Ortsmitte DP 30.04. Maibaumstellen – Landjugend DP Mai 01.05 Maifeiertag 04.05. Erstkommunion Kirche Baindt 06.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.05. JHV – NZ Raspler BSS 11.05. Konfirmation ev. Kirche Baienfurt 17.05. Einweihung KWS mit Schulfest KWS 18.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute 21.05. Ausflug mit Maiandacht – Seniorentreff 23.05. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 29.05. Christi Himmelfahrt ohne Prozession 29.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 30.05. Rathaus geschlossen 30.05. Blutritt Weingarten Schulnachrichten Förderverein Klosterwiesenschule Jahreshauptversammlung 2025 Am Mittwoch, 9. April fand die diesjäh- rige Hauptversammlung des Förder- vereins Klosterwiesenschule e. V. in der Aula der Klosterwiesenschule statt. Die Vorsitzende Frau Mischkowski begrüßt alle Anwe- senden und bedankt sich für das gute Miteinander. Sie berichtet, dass es ist schön, dass wie in jedem Jahr der Eislauftag und die Bläserklasse unterstützt und auch das Schullandheim und andere Ausflüge von Klassen mitfi- nanziert werden konnten. Auch die Obstkiste erfreut sich großer Beliebtheit und kann dank Spendenunterstützung so bestehen. Frau Hirsch stellt dann als Kassenwartin den von den Kassenprüferinnen unterschriebenen Kassenbericht vor. Die Haupteinnahmequelle des Vereins sind die Mitglieds- beiträge. Trotz Erinnerung des Einzugs der Mitgliederbei- träge gab es leider wieder mehrere Rücklastschriften, die Mehrkosten verursacht haben. Der Vereinszuschuss der Gemeinde belief sich auf 260 € und es gingen mehrere teilweise projektbezogene Zuschüsse ein. Danke an alle Spender*innen! Neben den von der Vorsitzenden schon berichteten För- derungen durch den Verein wurde auch im Jahr 2024 erneut ein Zuschuss für die Beteilung am Lichterfest ge- zahlt und die Finanzierung des Sommerfestes, des Chor- projekts Sing Bach und des Kinderballs konnte über das Konto des Fördervereins abgewickelt werden. Beim Kinderball erzielte der Elternbeirat wieder einen Überschuss, der neben dem Ball selbst den Schüler*in- nen zugute kommen wird. Und auch das Powerfrüh- stücks-Team konnte wieder neben dem Angebot des gesunden Frühstücks Überschüsse vermelden. Die beiden Kassenprüferinnen Frau Boenke und Frau Himpel attestieren eine tadellos geführte Kasse und es ergeht ein großes Lob an die Kassenwartin. Die Kas- se wurde für in Ordnung befunden. Auch die Kasse des Basarteams wurde geprüft und wurde für in Ordnung befunden. Frau Stuberg als stellvertretende Vorsitzende dankt al- len, die schon jahrelang so aktiv toll tätig waren und ihre beruflichen Kompetenzen auch in den Verein einbringen. In diesem Jahr steht ein großer Wechsel in der Vorstand- schaft an: Nach 15 Jahren im Förderverein und davon 13 Jahren als Vorsitzende möchte Frau Mischkowski ihre Freizeit jetzt mehr ihrem Enkelkind widmen.Und auch Frau Schramm macht den Platz nach 14 Jahren als Beisitzerin frei für jemand Neues, bleibt als Mitarbeitende in der Mensa je- doch aktiv und der Schule verbunden. Da Frau Himpel als neue Sekretärin an der Klosterwie- senschule teilweise sehr eng in dem Zahlungsverkehr des Fördervereins involviert ist, möchte sie das Amt der Kas- senprüferin nach drei Jahren gern niederlegen und auch Frau Boenke stellt ihre Position zur Verfügung. Und Frau Weiß hat als Beisitzerin den Übergang der Zu- sammenlegung des Vereins als Elternbeiratsvorsitzende und Verantwortliche für das Powerfrühstücke in Perso- nalunion sehr gut begleiten können, möchte nach fünf Jahren jedoch den Verein verlassen. Vielen Dank an alle, die so lange den Förderverein un- terstützt haben. Alle Ausscheidenden erhalten ein kleines Dankeschön zum Abschied. Die Stelle des Beisitzes von Frau Weiß wird nur auf ein Jahr gewählt, um im zweijährigen Wahlturnus im nächs- ten Jahr wieder zwei und 2027 drei Beisitzer*innen wäh- len zu können. Es sind jedoch auch viele neue engagierte Eltern bereit, im Förderverein und für die Schule Verantwortung zu übernehmen. Die Wahlleitung der in diesem Jahr durch- zuführenden Wahlen des Vorsitzes, der Schriftführerin, der Kassenprüfer und der Beisitzer übernimmt die stell- vertretende Schulleitung, Frau Cichon. Jeweils einstimmig gewählt werden und nehmen die Wahl an: Vorsitzende: Frau Kaiser (Neuwahl) Kassenwartin: Frau Hirsch (Wiederwahl) 2 Kassenprüferinnen: Frau Chlebicki (Neuwahl) Frau Federau (Neuwahl in Abwesenheit) 1. Beisitzerin: Frau Hirschmann (Wiederwahl auf ein Jahr) 3. Beisitzerin: Frau Renic (Neuwahl) 4. Beisitzerin: Frau Hummel (Wiederwahl in Abwesenheit) 5. Beisitzerin: Frau Lisanti (Neuwahl) Frau Cichon berichtet von „im wahrsten Sinne des Wortes sehr vielen Baustellen“ an der Schule: Zurzeit läuft der Umzug in das neue Gebäude. Dieses klappt gut mit den zu erwarteten Kinderkrankheiten und der Eingewöhnung zum Beispiel mit der neuen Technik. Alle freuen sich jedoch über die neuen Räumlichkeiten und Möglichkeiten. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Der Musikraum wird in den Osterferien als letzter Raum aus dem grünen Haus ausziehen. Dieses steht dann kom- plett für die Ganztagsbetreuung und die Gemeindebü- cherei zur Verfügung. Die Blindenschul-Klasse kommt dann nach dem Umbau im Mai zurück ins Schulgebäude. Bis zum Schulfest sollen dann alle Umzüge beendet sein. Dieses findet am 17.5.25 statt und startet um 10 Uhr mit der Einweihung des neuen Schulgebäudes durch die Ge- meinde. Auch der Förderverein wird beim Schulfest mit- wirken, um auf sich aufmerksam zu machen. Es soll ein Stand mit Informationen und Fotos geben mit Spenden- aufruf und zur Mitgliederwerbung. Als weitere gute und herausfordernde „Baustelle“ wird die Klosterwiesenschule mit 61 Neuanmeldungen für die erste Klasse ab dem nächsten Schuljahr dreizügig. Da- für müssen weitere Klassenräume bereitgestellt werden und auch die Suche nach einer neuen Lehrkraft wurde aufgenommen. Frau Cichon bedankt sich für die immer vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Elternschaft und dem Förder- verein für die tolle Unterstützung. Das Basarteam berichtet, dass der Basar jetzt schon seit einigen Jahren in der Schenk-Konrad-Halle in kleinerem Rahmen stattfindet und dort mittlerweile zur Gewohn- heit geworden ist. Die Kosten für die Miete dort halten sich in Grenzen, da die Gemeinde dankenswetterweise Teile bezuschusst. Auch in 2024 konnten wieder viele Baindter Vereine mit Spenden aus den Erlösen unterstützt werden. Die Anbin- dung an den Förderverein ist aus Sicht des Basarteams reibungslos und die Kommunikation funktioniert gut. Aus Sicht des Elternbeirats merkt Herr Wenzel als Eltern- beiratsvorsitzender an, dass die neue Struktur gut ist, da weniger Verantwortung für Finanzen beim Elternbeirat liegt und die Abstimmung gut klappt. Der Vorstand des Fördervereins sieht jedoch deutlich, dass die Kassenwartin mehr Arbeit hat durch die Zusam- menlegung. Frau Hirsch bestätigt dies und hofft, durch kleine Prozessoptimierungen den Aufwand reduzieren zu können. Sie bittet die Schule, Zuschussanträge mit min- destens zwei Wochen Vorlaufzeit zur Veranstaltung zu stellen, damit genug Zeit für die Abwicklung im Tages- geschäft bleibt. Bei der nächsten Hauptversammlung wird das Thema erneut auf die Agenda genommen und eventuell eine Ver- tretung für den Kassenwart installiert und in der Satzung verankert. Dieser könnte aus den Reihen des Elternbeirats kommen, um die Abstimmungen weiterhin so nahtlos ge- stalten zu können. Der Zugang zum Konto verbleibt je- doch beim Kassenwart und dem Vorsitz, da dieser auch als finanzielle Vertretung fungieren kann. Aus Sicht des Powerfrühstücksteams berichtet Frau Him- pel, dass die Zusammenarbeit mit dem Förderverein gut läuft. Durch die gebündelten Einkäufe bei REWE und der Möglichkeit, diese direkt per Rechnung oder Lastschrift zu zahlen, würden die Vorgänge weiter vereinfacht wer- den können. Es wird angeregt, die Möglichkeit, an den Verein zu spen- den und auch eine Spendenbescheinigung zu erhalten, offensiver an die Elternschaft zu kommunizieren. Wenn auch Sie den Förderverein Klosterwiesenschule unterstützen oder aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich gern jederzeit an einen der Vorstände oder schrei- ben uns eine E-Mail! Ihr Förderverein Klosterwiesenschule e. V. Verabschiedung der bisherigen Vereinsvorsitzenden, v. l. Antje Stuberg (stellv. Vorsitzende), Celia Mischkowski, Andrea Cichon (stellv. Schulleiterin) Kirchliche Nachrichten 26. April – 04. Mai 2025 Gedanken zur Woche: Es ist nur Einer ewig und an allen Enden, und wir sind in seinen Händen. Matthias Claudius Samstag, 26. April 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Pia Kreutle, Anton Pink, Mona Stiefvater, Ricco Haller, Laureen Hartmann, Marlene Stör, The- resa Henzler, Thomas Henzler,(† Zita Maurer, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Maria und Erich Henzler) Sonntag, 27. April – 2. Sonntag der Osterzeit – Weißer Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Feierliche Erstkommunion mit der Jugendkantorei 18.00 Uhr Baienfurt – Dankandacht der Erstkommu- nionkinderDiasporaopfer der Erstkommuni- onkinder Montag, 28. April 10.00 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Erstkom- munionkinder Dienstag, 29. April 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 30. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 16.00 Uhr Baindt – Probe für alle Erstkommunionkinder Donnerstag, 01. Mai – Tag der Arbeit kein Gottesdienst Freitag, 02. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 03. Mai 09.30 Uhr Baindt – Hauptprobe für alle Erstkommuni- onkinder 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Tony 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 04. Mai – 3. Sonntag der Osterzeit 09.30 Uhr Baindt – Die Erstkommunionkinder treffen sich im Bischof-Sproll-Saal. (Bei Regen ist der Treffpunkt um 9.45 Uhr an der Kirche) 10.00 Uhr Baindt – feierliche Erstkommunion mit dem Kinder- und JugendchorMinistranten: Jonas Elbs, Simon Elbs, Rafael Dorn, Alina Michelber- ger, Lisa Schad, Hannah Elbs, Nele Gründler, Loana Sordon, Lenny Sonntag, Emily Wenzel- Diaspora Opfer der Erstkommunion 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mit dem Kirchen- chor Montag, 05. Mai 10.00 Uhr Baindt – Dankgottesdienst der Erstkommu- nionkinder, anschließend Abgabe der Erst- kommuniongewandes in der Kirche.Die Erst- kommunionkinder haben an diesem Tag schulfrei. Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Osterferien Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 01. Mai geschlossen Freitag, 02. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Folgende Kinder empfangen am Sonntag, 04. Mai 2025 das Sakrament der Erstkommunion Enrico Assanti, Raphael Balle, Pauline Berlin, Max Bosch, Antonia-Ioana Diac, Jana Dobler, Franca Frick, Josua Greising, Mara Gründler, Madlene Hartmann, Mateo Klim, Paul Kreutle, Lara Lacher, Elias Malsam, Elena Mayer, No- ah-Elias Michler, Moritz Riefler, Lilly Romer, Emily Schütz, Henri Sonntag, Mailin Steinbach, Niklas Steinhauser, Leon Velosa Paulo Feier der Erstkommunion – 04. Mai 2025 Die Proben der Erstkommunikanten sind Mittwoch, 30. April um 16.00 Uhr (Lese- und Laufprobe) für alle Kinder Treffpunkt: Kirche. Samstag, 03. Mai um 9.30 Uhr für alle Kinder. Treffpunkt: katholisches Gemeindehaus anschießend Probe in der Kirche (sie dauert etwa bis 11.00 Uhr). Der große Festtag: „Feier der Kommunion“: Wir feiern um 10.00 Uhr den Festgottesdienst. Die Erstkommunikanten treffen sich um 9.30 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal (bei Regen Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche hinten rechts beim Taufstein). • In der Pfarrkirche sind die ersten Bänke rechts und links belegt für die Erstkommunikanten. Es folgen dann die ausgelosten Bänke der Familien • Bitte die Sitzbank vor den Erstkommunikanten (vor der 1. Bank) freilassen! Dies gilt auch für Kleinkinder. • Bitte während des ganzen Erstkommunion-Got- tesdienstes nicht mehr fotografieren, um den wür- digen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören. Wir ha- ben jemand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotografiert. Alle Fotos vom Erstkommuniontag werden nach der Erstkommunion über einen Link zum Abrufen bereitgestellt. • Bitte beachten Sie, dass Sie die Autos auf die vorgesehenen Parkplätze stellen. In der Thumbstraße bei der Kirche ist Parkverbot! (Spielstraße!) • Montag, 05. Mai: Um 10.00 Uhr feiern wir eine Dankmesse mit Segnung der religiösen Geschenke. Die Kinder kommen nochmals im Kommuniongewand, die Kerze kann daheimbleiben. Anschließend Abgabe des Gewandes in der Kirche beim Taufstein. Die Erstkommunionkinder haben an diesem Tag schulfrei. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchenchor Baindt Einweihung der neuen Ortsmitte: Genuss pur mit dem Kirchenchor Baindt! Am Nachmittag des 30.04.2025, dem gro- ßen Tag der langersehnten Einweihung der neuen Ortsmitte, lädt der Kirchenchor Baindt herzlich ein, das Fest mit einem süßen Höhepunkt zu bereichern. Kaffee und eine köstliche Auswahl an selbstgebackenen Torten und Kuchen erwarten Sie ab 15 Uhr, pünktlich zum Beginn der Festlichkeiten. Für unsere kleinen Gäste gibt es eine besondere Leckerei: süße Muffins, die garantiert für strahlende Augen sorgen! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 27. April 2025 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns nach seiner großen Barmherzigkeit wiedergebo- ren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferste- hung Jesu Christi von den Toten. 1. Petr 1,3 Sonntag, 27. April Quasimodogeniti 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Pflegeheim 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Mittwoch, 30. April 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 04. Mai Miserikordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Missionsgottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus (Jan-Pier- re van Rooyen, Karmelmission) mit anschließendem Mittagessen und Bildinformationen von Herrn van Rooyen Gedanken zum Wochenspruch Glauben, nicht wissen „Ich glaube nur, was ich sehe“, sagen viele. Was ich mit dem Verstand fassen kann, was ich begreifen kann, nur das hat Bestand. Auferstehung? Das passt da nicht hinein. Auch vie- le Jünger konnten die Botschaft von der Auferstehung Jesu zu- nächst nicht glauben. Wo war der Beweis? Wo die lo- gische Erklärung? Der erste Sonntag nach Ostern (Qua- simodogeniti) erzählt davon, wie Jesus den Zweiflern und Skeptikern entgegenkam, sich anfassen ließ und gemein- sam mit ihnen aß. So konnten sie später auch glauben, was sie nicht sahen: die unsichtbare Gemeinschaft mit Christus. Schon jetzt haben Christen Anteil an seinem, dem neuen Leben. Darf man das glauben? „Selig sind, die nicht sehen und doch glauben“, sagt Jesus. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Uns- plash / Randy Jacob) Karmelmission – Weltmissionsprojekt Frauen und Mädchen haben es in islamisch geprägten Ge- sellschaften besonders schwer. Sie werden häufig diskriminiert. Auch in der Schulbildung und Ausbildung werden Mädchen im Ver- gleich zu Jungen häufig be- nachteiligt. Die Karmelmissi- on bietet jungen Frauen und Mädchen Nähkurse an und stärkt sie dadurch fürs Leben. Der erfolgreiche Abschluss des Nähkurses bedeutet für jede Näherin: Jetzt kann sie auf eigenen Beinen im Leben stehen und selbständig ih- ren Lebensunterhalt bestreiten. Der wöchentliche Nähunterricht findet über einen Zeit- raum von mehreren Monaten statt. Die Treffen bieten eine gute Gelegenheit, den teilnehmenden Frauen und Mädchen biblische Geschichten, christliche Lieder und die Botschaft von Jesus weiterzugeben. Auf diese Weise haben schon viele junge muslimische Frauen zum Glau- ben an Jesus Christus gefunden. (Quelle Text und Bilder: Homepage Evangelische Kar- melmission e.V.) Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Land- schaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.7. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aqua- rell Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Turnen Abt. Frauenturnen Maiwanderung Unsere Maiwanderung findet am Montag, 5.5.25, statt. Abfahrt um 18.00 Uhr am Parkplatz der Sporthalle - wir bilden Fahrgemeinschaften. Nach einer kleinen Wande- rung kehren wir im Gasthaus „Rössle” in Weingarten ein. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teil- nehmerinnen. Narrenzunft Raspler e.V. 1. Närrisches Fastenbrechen Bekanntlich führen wohl alle Wege nach Rom… mag schon sein, allerdings führten am Kar- samstag auch viele Wege auf die Süh. Dabei ging es nicht um die Fragestellung, ob Uttenweiler vor oder hinter dem Bussen liegt. Die Aussicht war dennoch grandios. Über 20 Narren kamen mit dem Rad oder gar zu Fuß und folgten somit der Einladung der Raspler, um gemeinsam um 12:00 Uhr auf der Süh dem 1. Närrischen Fastenbre- chen beizuwohnen. Auch einige Mitglieder unserer Paten- zünfte Alttann und Bergatreute waren zugegen und bei sonnigen Temperaturen dauerte es doch einige Zeit, bis sich alle wieder auf den Heimweg machten. Wir sind gespannt, ob sich aus dieser Idee eine Tradition entwickelt und wünschen allseits viele sonnige Frühlings- wochenenden. Vielleicht sogar mit dem ein und anderen Ausflug auf die Süh! Es grüßt der Zunftrat mit einem kräftigen RASPLER - RATSCH RATSCH Reitergruppe Baindt Fototermin und Grillabend, Freitag 9. Mai In diesem Jahr feiern wir Jubiläum – 50. Reitturnier in Baindt – Aus diesem Anlass möchten wir Fotos mit einer Drohne mit möglichst vielen Mitgliedern auf unserem Reitgelände machen, anschließend werden wir gemein- sam grillen. Treffpunkt: 17:45 Uhr auf unserer Reitanlage Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Falls vorhanden, bitte Vereinskleidung (Rotes T-Shirt) anziehen – wer kein T-Shirt hat falls möglich ein anderes rotes T-Shirt anziehen, damit es einheitlich aussieht Gemeinsames Grillen: Damit wir planen können, bitten wir euch um Anmeldung bis Freitag, 2. Mai unter schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder bei Viktoria Köberle unter 0173 4973161. Grillgut sowie Wecken und Getränke werden von uns organisiert. Wir würden uns freuen, wenn der ein oder andere noch einen Salat mitbringen kann – bitte bei der Anmeldung mit angeben. Besteck bitte selbst mitbringen! Kutschenausfahrt, Samstag, 10. Mai Am 10. Mai findet eine Kutschenausfahrt statt. Abfahrt ist auf 10 Uhr geplant. Wer mitfahren möchte, bitte bis Frei- tag, 2. Mai bei Viktoria Köberle unter 01734973161 oder schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de melden. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Generalversammlung 2025 Am Freitag, den 11.04.2025 konnte der 1. Vor- stand, Marius Maucher im Bischof-Sproll-Saal zahlreiche Mitglieder begrüßen. Besonders begrüßte er unser Ehren- mitglied Michael Pastuschka, sowie unsere Bürgermeis- terin Simone Rürup. Nach dem Verlesen der Tagesordnungspunkte bat er die Versammlung unserer verstorbenen Mitglieder zu geden- ken. Besonders hob er unseren langjährigen Busfahrer Karle Lenhardt uns unseren Förderer und Freund Achim Wucherer hervor. Dann berichtete er aus seiner Sicht über die Geschehnisse des vergangenen Jahres ging er auf die außerordentlich gute Kameradschaft in der Kapelle ein, die zusammen mit unserer musikalischen Qualität ein hervorragendes Bild nach Außen abgibt. Für das kommende Jahr freut er sich auf den Umzug unseres Proberaums zurück ins Schulgebäude, da die Proben in der Schenk-Konrad-Halle doch mit erhebli- chem Aufwand verbunden waren. Dafür bedankte er sich ausdrücklich bei der Gemeinde Baindt für das Entgegen- kommen und die Möglichkeiten. Aktuell sind wir in der Beschaffung einer komplett neuen Uniform, da aufgrund der neuen Mitgliederstärke eine Ersatzbeschaffung der bestehenden Uniform teilweise nicht mehr möglich ist. Als nächstes berichtete Christian Kerner als Schriftführer über die vielfältigen Aktivitäten und Auftritte der Schal- meien. Der Verein besteht derzeit aus 35 aktiven und 117 passiven Mitgliedern. Der Musikalische Leiter, Martin Stauber ehrte im Anschluss die Proben und Auftritts besten. 1. 99 % Thomas Tittel 2. 97 % Werner Schellhorn 3. 96 % Michael Sonntag 4. 94 % Timo Rösch 5. 92 % Michael Schnez und Alexander Glaser Außerdem bedanke er sich bei der Kapelle für das gute Miteinander im vergangenen Jahr. Im Anschluss stellte Moritz Lang seinen detaillierten Kas- senbericht des vergangenen Jahres vor. Thomas Gauder bestätigte als Kassenprüfer die gute Kassenführung. Unter der Wahlleitung von Simone Rürup wurden Mari- us Maucher als 1. Vorstand, Lukas Tanner als Zeugwart, Christian Kerner als Schriftführer sowie Thomas Gauder als Kassenprüfer in Ihren Ämtern bestätigt. Bereits im Vorfeld wurde beim Förderverein der Schal- meienkapelle gewählt. Dort beerbte Thomas Tittel den scheidenden Kassier Daniel Bacher. Die Schalmeienkapelle bedankt sich bei Daniel Bacher für seine langjährige Vorstandsarbeit und freut sich, dass er weiterhin als „Fuhrpark-Manager“ erhalten bleibt. Anschließend wurden von unserem Ehrenmitglied und Gründer Michael Pastuscha die Ehrungen durchgeführt. Für 15 Jahre Mitgliedschaft erhielt Lukas Tanner die Eh- rennadel in Silber. Martin Stauber und Andreas Banholzer erhielten für 25 Jahre Mitgliedschaft die Ehrennadel in Gold sowie eine hölzerne Ehrentafel. Zum Ende der Versammlung ergriff der Zunftmeister der Narrenzunft Raspler, Roland Oelhaf noch das Wort und bedankte sich für die außerordentlich gute Zusammen- arbeit (nicht nur) in der Fasnet und freut sich schon auf viele weitere gemeinsame Ausfahrten. Ebenso ließ es sich Simone Rürup nicht nehmen, der Schalmeienkapelle für ihr musikalisches und gesellschaft- liches Engagement zu danken und konnte außerdem von positiven Gesprächen mit den Anwohnern des Dorfplat- zes zu berichten, sodass einem Weinfest 2025 auf dem neuen Dorfplatz nichts mehr im Wege stehen. Diesen Dank konnte Marius Maucher nur zurückgeben und freute sich über die guten Nachrichten. Daraufhin lud er zu einem 3-tägigen Weinfest vom 1. - 3. August auf den neuen Dorfplatz ein! Nach dem offiziellen Ende wurde in geselliger Runde noch das ein oder andere Thema vertieft und angeregt diskutiert. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Jahreshauptversammlung der Garten- und Blumen- freunde Baienfurt e.V. Am Freitag, 11.04.2025 fand im Gasthaus „Bräuhäusle“ in Baienfurt die diesjährige Jahreshauptversammlung unse- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 res Vereins statt. Schon im Vorfeld haben wir uns Gedan- ken über die Ausgestaltung des Versammlungsraumes gemacht. Herausgekommen ist eine zur Jahreszeit pas- sende frühlingshafte Dekoration. Die Vereinsmitglieder und ihre Gäste, die zahlreich erschienen waren, lobten diese angenehme Atmosphäre der Versammlung. Als Gast durften wir wieder den Bürgermeister der Gemein- de Baienfurt, Herrn Günter A. Binder, begrüßen, dessen Anwesenheit die enge Verbundenheit zwischen Gemeinde und Verein unterstreicht. Ein Rückblick auf das vergan- gene Jahr zeigte: der Obstbaumschnittkurs, der Rosen- schnittkurs sowie die Pflanzentauschbörse waren gut besuchte Aktionstage, auch von Nichtvereinsmitgliedern. Leider sind die geplanten Unterstützungen beim Rosen- markt und dem Tag der offenen Gartentür buchstäblich ins Wasser gefallen, auf Grund der Hochwasserlage am ersten Juniwochenende im Jahr 2024. Wir als Verein ha- ben durch die großzügige finanzielle und organisatorische Unterstützung der Gemeinde Baienfurt in der Gartenan- lage Schussentalstraße die Hochwasserschäden schnell beseitigt bekommen. Deshalb wurde nochmals unser Dank an die gesamte Gemeindeverwaltung übermittelt. Im Laufe der Versammlung stand wieder die Neuwahl des Vorstandes an. Wir im Verein sind in der positiven Situation alle Funktionen im Vorstand wieder mit dem bewährten Team besetzen zu können, was auch nicht immer selbstverständlich ist. Die anschließende Wahl erfolgte in allen Positionen einstimmig. Zur 1. Vorsitzen- den wurde Frau Ionela Atanasof wiedergewählt, neu als 2. Vorsitzender ist Herr Thorsten Seufer gewählt worden. Im Anschluss der Mitgliederversammlung erfolgte ein spannender Fachvortrag zum Thema „Resilienz schlägt Wurzeln“, zu dem auch einige interessierte Einwohner aus Baienfurt dazukamen. Der Vortrag von Carmen Hü- gemann, Ökotrophologin und Resilienz-Trainerin, zeigte, wie Menschen durch das Gärtnern nicht nur ihre persön- liche Resilienz – also ihre seelische und körperliche Wi- derstandskraft – stärken, sondern auch zu einem nach- haltigen Wandel im Ernährungssystem beitragen können. Gärtnern fördert Achtsamkeit, Geduld und Selbstwirk- samkeit, was in Zeiten von Krisen stabilisierend wirkt. Gleichzeitig entstehen durch regionale, selbst angebaute Lebensmittel Alternativen zu globalisierten Lieferketten, was das Ernährungssystem robuster und umweltfreund- licher macht. Frau Hügemann erklärte, wie individuelles Handeln im Garten kollektive Wirkung entfalten kann – für Mensch und Planet. Mit diesen positiven Eindrücken endete eine sehr gut besuchte und erfolgreiche Jahres- hauptversammlung. Gertrud Rittler, Pressereferentin Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. „Käthe Kollwitz. MUT!“ – noch bis Ende Juni in Schloss Achberg! Im letzten Monat der Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“ bietet Schloss Achberg nochmals verschiedene Formate, wie etwa einer Slow Art Führung oder einer Kuratorenfüh- rung in Begleitung mit Gebärdensprache. Eine interaktive Familienführung, ein Puppentheater, naturkundliche Erleb- nisse, das „Gedenken an den Bauernkrieg“ und ein Konzert im Rahmen des diesjährigen Bodenseefestivals ergänzen das bunte Veranstaltungsprogramm für Groß und Klein. Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“ Nur noch bis 29. Juni! Selbstbestimmt, unangepasst und mutig widersetzte sich Käthe Kollwitz (1867 – 1945) den Konventionen ihrer Zeit. Inmitten von radikalen Umbrüchen, Kriegen und Krisen bezog sie mit ihrer schonungslosen wie berührenden Kunst klar Position: für Humanität und Solidarität, gegen Krieg und Unrecht. Mit großem Gespür für Provokation und Dramaturgie ermutigte sie die Menschen, ebenfalls Stellung zu beziehen. Schloss Achberg präsentiert aus der einzigartigen Kollwitz-Sammlung Ute Kahl rund 120 Arbeiten und gibt somit Einblick nicht nur in die vielen Facetten der Sammlung, sondern auch in das mutige Werk und Leben einer der bedeutendsten Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 1. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der be- kanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Wi- derstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafiken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutends- ten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Konzert im Bodenseefestival: Stella Vorarlberg „Klin- gende Freiheit“ 6. Juni 2025 | 19.00 Uhr | Konzert im Ausstellungseintritt inbegriffen (7,00 Euro) | Kein Kartenvorverkauf | Freie Platzwahl im Rittersaal Konzert der Klavierklasse Katharina Berrio Quintero an der Stella Musikhochschule. Der Weg ins Unbekannte. Welche Rolle spielt dabei die Musik? Die Antwort eröffnen uns Komponist/innen vergangener und heutiger Zeiten. Sie können dem Drang nach Freiheit und Gerechtigkeit nicht widerstehen und überschreiten staatliche, gesell- schaftliche und künstlerische Grenzen. Ihr Mut ist Inspira- tion für Generationen. Dmitri D. Schostakowitsch trotzte dem stalinistischen Regime. Paul Ben-Heim und Erwin Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Schulhoff traten dem Antisemitismus entgegen. Franz Liszt und Clara Schumann strebten nach Inspiration in der Natur und auf Reisen. Alle suchten und fanden Zu- flucht in der Musik. Schlossführung 7. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung erforderlich Die Führung erhellt die bewegte Geschichte von Schloss und Herrschaft Achberg und wirft Blicke in die schönsten Räume des Schlosses, wie den prunkvollen Rittersaal. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 8. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Kuratorenführung mit Michael C. Maurer in Begleitung mit Gebärdensprache 9. Juni 2025 | 13.00 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung erforderlich Der Kurator Michael C. Mauerer M.A. führt zu ausgewähl- ten Werken, stellt sich dem Dialog mit dem Publikum und gibt Einblicke in die Entstehung der Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“. Die Führung wird von einer Gebärdendol- metscherin begleitet. Die Führung ist für alle Kunstinter- essierten. Um Voranmeldung wird gebeten. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 9. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Slow Art Führung durch die Ausstellung „Käthe Koll- witz. MUT!“ 15. Juni 2025 | 13:00 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIm Durchschnitt betrachten Besu- chende im Museum nur wenige Sekunden ein Kunstwerk. Die allgemeine Tendenz ist deutlich: in kurzer Zeit mög- lichst viel sehen. Die Slow Art Führung setzt an diesem Phänomen an, lädt zum entschleunigtem Museumsbe- such ein und beweist Mut zur Lücke. Die interaktive Füh- rung mit Kuratorin Marie-Theres Pecher konzentriert sich auf wenige Werke der Künstlerin, diese werden intensiv betrachtet und besprochen. Suchen Sie sich Werke aus, schauen Sie genau hin und treten Sie in den gemeinsa- men Dialog mit den Besuchenden und der Kuratorin der Ausstellung. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 15. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 19. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus-Mu- seum und in Schloss Achberg 21. Juni 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.de Regionale Ereignisse und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg wid- met Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem berühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hinter- gründe und Ereignisse von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie vertiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstel- lungen. Ein Shuttleservice chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Theaterstück „Wenn nicht heut, wann dann!“ des Theater Lindenhofs im Bauern- haus-Museum Wolfegg. „Flugkünstler der Nacht“ - Naturerlebnis für Familien mit Claudia Grießer 21. Juni 2025 | 20.30 bis 22.30 Uhr | 18,00 Euro pro Familie | Anmeldung erforderlichEine Fledermaus zu sehen und zu hören ist gar nicht so einfach. Die Diplom-Biologin bestimmt die Fledermausart, die im Schloss ihre Som- merbehausung hat. Vielleicht entdecken wir die kleinen Säuger, wenn sie langsam erwachen und am Nachthim- mel entlang huschen. Mit dem Bat-Detektor fangen wir dabei ihre Rufe ein. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 22. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Puppentheater Kunterbunt: Pettersson & Findus „Ein Feuerwerk für den Fuchs“ 22. Juni 2025 | 14.00 Uhr und 16.00 Uhr | 10,00 Euro pro Familie zzgl. Ausstellungseintritt | Anmeldung erforderlich Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Gustavsson besucht Petterson und erzählt ihm von ei- nem Fuchs, der die Gegend unsicher macht, und den er erschießen will, wenn er ihn erwischt. Findus findet das nicht gut, doch sie müssen die Hühner schützen. Sie ent- wickeln einen Plan: Pettersson bastelt aus Draht, einem Ballon und Federn ein Huhn, das er mit Pfeffer füllt. Wenn der Fuchs hineinbeißt, soll er sich erschrecken und es soll ihm den Appetit auf Hühner verderben. Wie die beiden dem Fuchs am Ende das Handwerk legen, das erfahren die Kinder und ihre Familien in Schloss Achberg. Sonderführung „Reparaturarbeiten am Dachstuhl“ 22. Juni 2025 | 13.00 Uhr und 15.00 Uhr | 3€ zzgl. Eintritt | Anmeldung erforderlich Die Instandsetzung des Dachtragwerks erfolgte als Teil der Mustersanierung von Schloss Achberg. Der Archi- tekt Dipl.-Ing. Günter Bestfleisch hat die Mustersanierung vor rund 30 Jahren geplant und geleitet. In der Führung berichtet er als Zeitzeuge über die Vorgehensweise bei der Reparatur des Dachgebälks: Welche Bauteile waren besonders betroffen? Welche denkmalschutzrechtlichen Vorgaben mussten berücksichtigt werden? Wie wurde das Konzept handwerklich umgesetzt? Welche Beson- derheiten hatte die Dachkonstruktion über der Ritter- saaldecke? Dies und vieles mehr erfahren Besuchende bei Sonderführung. „Wie lebte Kreuzritter Benedikt?“ Familienführung mit Steffi Marschner 28. Juni 2025 | 14.00 Uhr | 5,00 Euro pro Familie zzgl. Ein- tritt | Anmeldung erforderlich Was ist der Deutsche Orden? Was hat er mit Schloss Ach- berg zu tun? Und welches Geheimnis verbirgt sich hinter dem Kreuz? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns bei der Familienführung und entdecken bei einer Puzzle-Ral- lye quer durchs Schloss noch weitere spannende Details. Am Ende bekommt jede Teilnehmerin und jeder Teilneh- mer eine richtige Urkunde mit Siegeln aus Wachs. „Der Erdgeschichte auf der Spur“ - Geologische Wan- derung mit Dr. Johannes Aschauer 28. Juni 2025 | 16.00 Uhr | 5,00 Euro pro Familie zzgl. Ein- tritt | Anmeldung erforderlich Vorbei an Grundmoräne und Molassefelsen führt die geologische Wanderung durch die steilen Hangwälder und entlang des Argenlaufs. Wir erfahren Interessantes über die einzigartige Geologie der Region. Feste Schuhe mit Profilsohlen sowie ggf. Wanderstöcke erforderlich. Die Einnahmen gehen an die Fördergemeinschaft zur Erhaltung von Schloss Achberg e.V. Tandem-Kurator/innenführung mit Marie-Theres Pe- cher und Michael C. Maurer durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 29. Juni 2025 | 13.00 Uhr und 15.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Am letzten Ausstellungsöffnungstag führen die beiden Kurator/innen das Publikum gemeinsam durch die Aus- stellung. Sie lassen die vergangenen Monate Revue pas- sieren und teilen ihre ganz persönlichen, mitunter diver- gierenden Zugänge zum Werk von Käthe Kollwitz. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 29. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichIn der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafi- ken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Öffnungszeiten im Juni Freitag 14 – 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Jobmesse für Geflüchtete öffnet wieder Türen in die Arbeitswelt Bereits zum dritten Mal fand im Schwörsaal in Ravens- burg erfolgreich die „Contact“-Jobmesse für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund statt. Und der Zuspruch war größer denn je: über 720 Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit mit den 28 Ausstel- lern ins Gespräch zu kommen. Die Jobmesse fand unter dem Dach der Fachkräfteallianz Bodensee-Oberschwa- ben statt und ist eine gemeinsame Veranstaltung der In- dustrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, der Handwerkskammer Ulm, des Jobcenters Landkreis Ravensburg, der Stadt Ravensburg sowie der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Franz Schairer vom Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit eröffnete die Veranstaltung: „Auch bei uns in der Region ist der Fachkräftemangel längst angekommen. In einigen Branchen sprechen wir schon seit längerem von fehlenden qualifizierten Kräften, daher ist es umso wichtiger alle vorhandenen Potenziale zu nutzen. Heute gibt es wieder die gute Gelegenheit künftige Fachkräfte kennenzulernen und zu gewinnen“. Bereits kurz vor der Eröffnung um 10 Uhr war der Besucherandrang sehr groß. Die steigende Resonanz setzt ein starkes Zeichen dafür, wie wichtig Ausbildung und Arbeit sowohl für die Fachkräftesicherung als auch für eine gelingende Inte- gration sind. Unter den zahlreichen Besuchern waren auch Schüler der Edith-Stein-Schule in Ravensburg. Lehrerin Simone Elbs unterstützte Ihre Schüler aus der VABO-Klasse (Vorqualifi- zierungsjahr Arbeit / Beruf mit dem Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen) bei der Jobsuche. Ideen haben viele von Ihnen dabei schon sehr konkrete: Der 18-jähri- ge Ibrahim Bulut aus der Türkei möchte eine Ausbildung zum Erzieher machen. Bis er damit beginnen kann, lässt er gerade seinen Realschulabschluss anerkennen und hat sich einen Praktikumsplatz in einem Kindergarten gesucht. Die 17-jährige Afghanin Ghazal Karimi lebt seit 2 Jahren in Deutschland und möchte eine Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten absolvieren. Von der „Contact – Jobs and more“ sind in diesem Jahr noch weitere Veranstaltungen in Friedrichshafen und Leutkirch geplant. Interessierte Arbeitgeber und Perso- nalverantwortliche können sich darüber hinaus am 06. Mai von 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr bei einer virtuellen Veran- staltung über MS-Teams über die Neuerungen im Fach- kräfteeinwanderungsrecht informieren. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Blumen- und Pflanzenmarkt in Weissenau Die BIOLAND-Gärtnerei des ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau veranstaltet vom 28. April bis zum 28. Mai wieder ihren beliebten Blumen- und Pflanzen- markt. Angeboten wird eine große Auswahl an Beet- und Balkonpflanzen, Gemüsejungpflanzen, Kräutern und Stauden. Beim alljährlichen Blumen- und Pflanzenmarkt verkauft die BIOLAND-Gärtnerei des ZfP Südwürttemberg alles für einen gelungenen Start in die Gartensaison: Bienen- freundliche Beet- und Balkonpflanzen, Gemüsejungpflan- zen, Kräuter und Stauden. Bei der Auswahl der Pflanzen wird darauf geachtet, dass sie unter regionalen Bedin- gungen gedeihen. Ebenfalls im Angebot sind kreative Handwerksprodukte aus den Weissenauer Werkstätten. Geöffnet hat der Blumen- und Pflanzenmarkt zwischen dem 28. April und dem 28. Mai immer von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr. Für einen einfachen Transport ist es möglich, während des Markts mit dem Auto direkt bis zu den Gewächshäu- sern zu fahren. ZfP Südwürttemberg Pensionärstreffen in Weissenau Zahlreiche ehemalige Kolleginnen und Kollegen nutzten das diesjährige Pensionärstreffen am Standort Weisse- nau für einen lebendigen Austausch und ein herzliches Wiedersehen. Rund 70 Gäste waren der Einladung des ZfP Südwürttem- berg gefolgt und verbrachten einen geselligen Nachmit- tag in der Alten Schwimmhalle am Standort Weissenau. „Ich bin vor über 20 Jahren in Rente gegangen – und komme immer noch mit großer Freude hierher“, berich- tete eine Teilnehmerin stolz und freute sich besonders über das Wiedersehen mit zwei langjährigen Kolleginnen. Regionaldirektor Prof. Dr. Juan Valdés-Stauber begrüß- te die Seniorinnen und Senioren und gab einen kurzen Überblick zu Themen, die das Haus aktuell beschäftigen, darunter diverse personelle Veränderungen, die Über- nahme der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Sigmaringen sowie die neue leistungsbezogene Vergü- tung von ambulanten Leistungen in der PIA nach dem Bayerischen Modell. Im Zentrum seiner Worte stand jedoch etwas anderes: „Menschen sind das Wichtigste. Und dazu gehören auch unsere ehemaligen Mitarbeitenden. Einige von ihnen unterstützen uns auch weiterhin mit großem Engage- ment – ganz flexibel, ob mit 0,05 oder 20 Prozent“, sagte Valdés-Stauber. Nach seiner Ansprache servierten en- gagierte FSJ-ler:innen aus verschiedenen Bereichen am ZfP-Standort ein mehrgängiges Mittagsmenü, das das Küchenteam rund um Küchenleiter Dominik Fehrle lie- bevoll zubereitet hatte und welches bei den Gästen auf große Begeisterung stieß. Im Anschluss gab Nicolas Riek, Leiter der Abteilung Bau und Entwicklung, einen Einblick in die Bautätigkeiten am Standort Weissenau, die ein Investitionsvolumen von rund 175 Millionen Euro umfassen. Er zeigte eindrucksvoll, wie sich das Unternehmen baulich weiterentwickelt und dabei immer ein klares Ziel vor Augen hat: „Architektur ist eine Frage der Haltung“, betonte Riek. Er stellte die Bedeutung identitätsstärkender und unterstützender Architektur in den Mittelpunkt seines Vortrags und warf Schlaglichter auf laufende Projekte: etwa auf das Gebäude der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, das voraussichtlich im Dezember fertiggestellt wird, sowie auf den in Planung befindlichen Neubau für die Klinik für Forensische Psychiatrie. Zum Abschluss informierte der Örtliche Personalrat über die bevorstehenden Betriebsausflüge, zu denen traditi- onell auch ZfP-Pensionär:innen herzlich eingeladen sind. Ob Wanderung, Radtour oder zweitägiger Städtetrip – für jede und jeden ist da etwas dabei. Und natürlich durfte auch der Spaß nicht zu kurz kommen: Viele ließen es sich nicht nehmen, vor der aufgebauten Fotobox zu posieren und ein paar neue Erinnerungen mit nach Hause zu neh- men. Bei Kaffee und Kuchen klang der schöne Nachmit- tag dann in geselliger Runde aus. Ab 5. Mai werden die neuen Filtermatten für die Biotonnen verteilt In der Zeit vom 5. bis 28. Mai werden bei der Leerung der Biotonnen Säckchen mit neuen Filtermatten an die be- reitgestellten Biotonnen angehängt. Sollten Bürger am Leerungstag ihre Biotonne leer, aber noch ohne Säckchen vorfinden, sollte die Tonne mindestens einen weiteren Tag am Bereitstellungsort stehen gelassen werden. Das zuständige Müllunternehmen führt eine Nachkontrolle durch und rüstet gegebenenfalls nach. Im Säckchen befinden sich neben den Filtermatten auch eine Betriebsanleitung für den korrekten Einbau. Wichtig ist, dass die Kappe des Filterdeckels nach dem Wechsel der Filtermatten hörbar einrasten muss. Andernfalls be- steht die Gefahr, dass sie bei der nächsten Leerung in das Müllfahrzeug fällt. Bei den großen 240 Liter-Bioton- nen ist zu beachten, dass sich die Kappe im Deckel nicht per Klick öffnen lässt, sondern für den Wechsel aufge- schraubt werden muss. Ein Anleitungsvideo zum Wechsel der Filtermatten ist unter www.rv.de unter der Rubrik Abfall > Unsere Abfal- lentsorgung > Biotonne > Weiterführende Informationen verfügbar. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 27. April 2025 Im Schweiß der Wasenstecher Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 3 Stunden Bitte denken Sie an geeignetes Schuhwerk. Im säuerlich duftenden Ried blühen schon Sumpfrosma- rin, Rauschbeere, Heidelbeere, Moosbeere und Preisel- beere. Eindrucksvoll, das goldgelbe Meer aus Raps bei der Domäne Oberspringen. Im Wolpertswender Torfstich versuchen wir Torf mit dem „Wasenspat“ zu stechen. So wie einst die Wasenstecher, die hier noch bis ca. 1960 in ihrem Schweiß geschuftet haben. Je nach Vernässung wählen wir die Wanderroute, da kann es einige Überraschungen geben! Kommt mit auf den spannenden Pfad ins Moor der Wasenstecher. Unsere Wanderstrecke ist ca. 7 km lang, ohne größere Steigungen. Zielgruppen: Alle die Freude an unserer Natur haben. Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren sind ganz herz- lich willkommen! Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Rankkegel aus Weide 26. April 2025 10:00 - 14:00 Unter der Anleitung von Elisabeth Danner flechten Sie mit frischen Weiden Rankkegel für alles, was in die Höhe wachsen will. Dabei darf kreativ vorgegangen werden – es gibt viele Möglichkeiten, einen Rankkegel zu gestalten. Je nach Geschick und künstlerischer Ausgestaltung sind bis zu 2 Rankkegel möglich. Vorerfahrungen sind nicht notwendig. Mitzubringen: scharfe! Gartenschere. Frische Weiden ha- ben Spannung und sind glatt, dünne Arbeitshandschuhe mit „Grip” sind daher von Vorteil. Vesper und Getränke – der Workshop findet ohne feste Mittagspause statt. Kontakt zur Kursleiterin finden Sie unter www.weidennest.de Gebühr: 60 € pro Person, zzgl. 10 - 15 € Materialkosten je nach Verbrauch (vor Ort in bar) Kursleitung: Elisabeth Danner Anmeldung über info@bauernhaus-museum.de oder 07527 / 9550-0 Osterferien-Tipp: Katamaran verbindet Freizeit und Erlebnis Schnell und günstig über den See mit attraktiven Kom- bi-Tickets. Zudem gilt noch bis 30. April der günstige Frühlingstarif beim Katamaran. Ob spontaner Familienausflug, Ferienprogramm mit Aus- sicht oder entspannter Kurztrip über den Bodensee: Der Katamaran ist in den Osterferien die schnellste und be- quemste Verbindung zwischen Friedrichshafen und Kon- stanz – und ein echtes Erlebnis für Groß und Klein. In nur 52 Minuten bringt der Kat Fahrgäste von Innenstadt zu Innenstadt: ganz ohne Parkstress, mit Schifffahrts-Er- lebnis und bestem Seeblick. Die Schiffe fahren jede vol- le Stunde und sind auch mit Kinderwagen, Buggy oder Rollstuhl bestens nutzbar. Frühlingstarif und Kombi-Tickets Noch bis 30. April gilt das vergünstigte Frühlingsticket. Damit fahren Erwach- sene für 16 Euro am selben Tag hin und zurück, Kinder für 8,50 Euro. Das Familienticket (zwei Erwachsene mit bis zu 3 Kindern) kostet 40,50 Euro. Besonders attraktiv für Familien in den Ferien: die belieb- ten Kombi-Tickets, die die Katamaranfahrt mit dem Ein- tritt in beliebte Freizeitziele am See verbinden. Noch bis 27. April gilt beispielsweise das vergünstigte Kombi-Ticket ins Ravensburger Spieleland. In nur 99 Minuten geht’s damit für Groß und Klein von Konstanz zu Käpt’n Blaubär und Co. Erwachsene zahlen 53 Euro, Kinder 45 Euro und Fami- lien (zwei Erwachsene mit bis zu drei Kindern) 171 Euro für das Kombi-Ticket. Enthalten sind im Ticketpreis Hin- und Rückfahrt mit dem Katamaran, Bustransfer und Eintritt. Weitere Kombi-Angebote auf beiden Seeseiten gibt es mit Dornier Museum, Zeppelin Museum, SEA LIFE Konstanz und Archäologischem Landesmuseum. Gute Fahrt – trotz Niedrigwasser Fahrgäste des Katamarans müssen sich wegen der nied- rigen Pegelstände im Bodensee keine Sorgen machen. Constanze, Fridolin und Ferdinand fahren dank geringem Tiefgang und zentral gelegenen Anlegestellen planmäßig. i Weitere Informationen zu Fahrplänen, Preisen und Kom- bi-Angeboten unter: www.der-katamaran.de Was sonst noch interessiert SMJ Oberland 2025 Zeltlager Die Jahresplanung des Urlaubs schon voll im Gange? Vergessen Sie nicht das Zeltlager 2025 der SMJ Ober- land! Dieses Jahr vom 01. bis 08. August wie immer in Engenreute. Alle Jungs im Alter von 9 bis 15 Jahre sind herzlich eingeladen. Eine Woche voller Abenteuer, Action, Gemeinschaft mit Freunden, Glaube und einer einzigar- tigen Geschichte. Anmeldung und Informationen unter www.smjoberland.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Abstürze bei Baumarbeiten verhindern Bei Baumarbeiten mittels Hubarbeitsbühne oder anderer technischer Aufstiegshilfen ereigneten sich aktuell mehre- re schwere und tödliche Unfälle durch Herausfallen oder durch Herausschleudern. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät daher eindringlich zu einer Per- sonensicherung im Arbeitskorb gegen Abstürze. Die Er- mittlungen der SVLFG zeigen, dass sich solche Unfälle oft durch herabfallende Baumteile beim Abtragen des Bau- mes ereignen. Fallen diese auf den Ausleger, können sie einen Katapulteffekt erzeugen, der die Person aus dem Korb herausschleudert. Der gleiche Effekt tritt beim plötz- lichen Lösen des Arbeitskorbes in der Baumkrone infol- ge Verkeilens auf oder wenn der vermeintlich ebene und glatte natürliche Boden einen solchen Stoßimpuls bewirkt. Auch das Herausbeugen aus dem Arbeitskorb während der Arbeiten birgt eine große Gefahr. Ein Arbeiten ohne Absturzsicherung im Arbeitskorb kommt allenfalls noch bei einfachen Pflegearbeiten und ohne Verfahren der technischen Aufstiegshilfe in Betracht, wobei auch hierbei letztendlich das Ergebnis der Gefähr- dungsbeurteilung berücksichtigt werden muss und aus- schlaggebend ist. Auch wenn die Hersteller von technischen Aufstiegshilfen in der Vergangenheit zur Absturzsicherung keine ver- Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 pflichtenden Aussagen getroffen haben, ist sie das A und O für sichere Baumarbeiten. Die sogenannte Persönli- che Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) besteht aus einem Auffanggurt und einem Rückhalt- oder Auf- fangsystem, was auch als Set angeboten wird. Eine PSAgA muss einschlägigen Normen entsprechen, was durch die CE-Kennzeichnung vom Hersteller bestätigt wird. Weitere Hinweise liefert die Broschüre „B08 Baumarbei- ten“ der SVLFG. Diese kann heruntergeladen werden unter www.svlfg.de (Suchbegriff B08). Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche- rung sind erhältlich unter https://publikationen.dguv.de/ (Suchbegriffe 208-019 und 21682). TRAUERANZEIGEN eine Schiffs- ebene wegge- brochen (ugs.) Edition Licht- kranz Haupt- stier- kämpfer Drei- zack eine Behörde ein Monats- name Stadt im Piemont englisch: Asche dort Brenn- stoff Prophet zur Zeit Davids (A.T.) Jahr- buch Kfz-K. Ludwigs- burg Mutter- schwein Abk.: Mister Meeres- strand kurz für: eine franzö- sisch: gut barsch, schroff lieb und teuer DEIKE 0323-A6-1 OA BAUAMT FEBRUAR RASTI DAGAD SGESTADE ALMANACHBON BRUESKWERT Foto: © Clipdealer/DEIKE 760R74K1 © Bruchnalski/DEIKE 762R05R3 Lösung: www.weisser-ring.de Wir vom WEISSEN RING helfen Ihnen und sind für Sie da, wenn Sie Gewalt und Kriminalität erlebt haben. Sie weden die schecklichen Bilder im Kop nicht los? Unser Opfer-Telefon erreichen Sie täglich von 7-22 Uhr unter der 116 006 kostenlos und anonym. w w w .iS to ck .c o m /A n to n io G u ill em Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Maimarkt DORNAHOF Altshausen Flohmarkt & Kreativmarkt mit Gartenflohmarkt Für Bewirtung ist gesorgt! Samstag, 17. Mai 2025 10–16 Uhr Kreativmarkt mit Upcycling-Produkten aus dem DORNAHOF Wo: DORNAHOF Altshausen Bei jedem Wetter. Standkosten 8 Euro pro Meter. Kinder frei! Anmeldung Marktstände flohmarkt@dornahof.de KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennen Sie schon unseren Service im Bereich Reifen und Räder?! Radwechsel o. Wuchten 7,50 €/Stk. Radwechsel m. Wuchten 12,50 €/Stk. Reifenmontage m. Wuchten 20,- €/Stk. Reifeneinlagerung 25,- €/Satz/Saison Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. Einfach auf Reifen-vor-Ort.de selbst vergleichen. Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • LKW-Fahrer mit Erfahrung in Führen von Erdbauma- schinen FS-KL LE • Facharbeiter • Vorarbeiter • Lagerist auf 556,- € Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de 26. April 2025 | 10-16 Uhr Tag der offenen Tür! Mit Führungen durch die „gläserne Produktion“ +++20% auf die gesamte Prolana Kollektion bis 31.04.2025+++ Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg VERANSTALTUNGEN STELLENANGEBOTEKFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! Auf dem schnellen Weg Ihre private Kleinanzeige buchen?[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 2,58 MB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 25.04.2025
                Digitaler Gewerbesteuerbescheid

                Digitaler Gewerbesteuerbescheid für Baindter Unternehmen möglich Als eine der ersten kommunalen Verwaltungen deutschlandweit und als erste in Baden-Württemberg hat die Gemeinde Baindt im September 2024 einen digitalen Gewerbesteuerbescheid erfolgreich übersandt. Dies ist ein großer Erfolg, da hiermit ein vollständig digitales Verfahren realisiert wurde. Wie funktioniert der digitale Gewerbesteuerbescheid? Gewerbesteuerbescheide werden bisher in Papierform ausgestellt und müssen meist aufwendig von Unternehmen oder deren Steuerberatern manuell erfasst werden. Durch die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides wird ein medienbruchfreier Ablauf von der Einreichung der Gewerbe-steuererklärung über ELSTER bis hin zum Abruf eines digitalen Gewerbesteuerbescheides über „Mein Unternehmenskonto“ etabliert. Die Gemeinde Baindt hat sich als Pilotkommune in Baden-Württemberg an dem deutschlandweiten Projekt beteiligt und kann die digitale Bekanntmachung der Gewerbesteuerbescheide ab sofort für Erhebungszeiträume ab 2022 ihren Baindter Gewerbetreibenden anbieten. Die einzige Ausnahme sind Zerlegungsbescheide, diese können aktuell noch nicht elektronisch verarbeitet werden. Vor-aussichtlich soll dies aber im Laufe des kommenden Jahres möglich sein. Für Unternehmen, die die digitale Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids nutzen möchten, gibt es zwei Wege, der Gemeinde Baindt die elektronische Bekanntgabe mitzuteilen: Im Rahmen der Abgabe der Gewerbesteuererklärung gibt es die Möglichkeit, den "elektronischen Zustellwunsch" bei ELSTER auszuwählen. Die Einwilligung der elektronischen Zustellung des Bescheides wird somit für die eingereichte Erklärung, also den jeweiligen Erhebungszeitraum, erteilt. Alternativ kann der digitale Zustellwunsch dauerhaft über das Formular „Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe in der Gewerbesteuer“ (PDF-Dokument, 118,58 KB, 17.12.2024) an die Gemeinde Baindt gerichtet werden (gerne per Mail an Frau Winkler ) Wir freuen uns, Ihnen dieses neue digitale Verfahren anbieten zu können und hoffen auf eine rege Nutzung der digitalen Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

                Zuletzt geändert: 17.12.2024
                Amtsblatt_2025_02_21_KW08.pdf

                Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 21. Februar 2025 Nummer 8 Bundestagswahl 2025 Wahlaufruf zur Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar 2025 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am kommenden Sonntag, den 23. Februar 2025 sind Sie dazu aufgerufen, an der Bun- destagswahl teilzunehmen. Nutzen Sie diese Chance, mit Ihrer Stimme einen Beitrag zur Stärkung unserer Demo- kratie zu leisten und die Zukunft unseres Landes aktiv mitzugestalten. In diesen schwieri- gen Zeiten steht unser Land vor zahlreichen Herausforderungen. Die Bundestagswahl ist eine wichtige Weichenstellung, wie wir unseren Sozialstaat und den Wirtschaftsstandort erhalten, die innere und äußere Sicherheit gewährleisten, die Fragen von Migration und Integration lösen und den Umwelt- und Klimaschutz voranbringen können. In unserer vielfältigen Gesellschaft ist es wichtig, dass wir für Werte wie Zusammenhalt, Respekt und Toleranz einstehen. Parteien der Mitte bieten eine stabile Grundlage für eine Politik, die den Dialog fördert, Brücken baut und Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit anbietet. Unsere Demokratie lebt von Ihrer Beteiligung – jede Stimme zählt! Ich bitte Sie herzlich: Überlassen Sie diese Entscheidung nicht anderen. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen und die Zukunft in die Hand nehmen. Gehen Sie zur Wahl und setzen Sie ein Zeichen für Demokratie, Stabilität und Zusammenhalt! Die Ergebnisse der Bundestagswahl sind am Sonntagabend auf un- serer Homepage unter www.baindt.de → Rathaus & Bürgerservice → Wahlen oder über den nebenstehenden QR-Code abrufbar. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Beim Rathaussturm übernimmt die Narrenzunft Raspler e.V. symbolisch den Rathausschlüssel von Bürgermeisterin Simone Rürup. Die Räuberbande Baienfurt-Baindt umrahmt die Schlüsselübergabe musikalisch. Für das leibliche Wohl sorgt die Gaststätte zur Mühle ab 12:30 Uhr mit einer Gulasch- und Kartoffelsuppe sowie Getränken, die vor Ort erworben werden können. Wir laden alle Baindterinnen und Baindter recht herzlich zum diesjährigen Rathaussturm am Gumpigen Donnerstag auf den neu gestalteten Rathausvorplatz ein. Herzliche Einladung zum Rathaussturm am Donnerstag, den 27. Februar 2025 ab 11:45 Uhr Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher! Ihre Gemeindeverwaltung Morgens werden die Kindergärten und Schule von den Raspler, begleitet durch die Schalmeienkapelle, befreit. Herzliche Einladung zum Rathaussturm am Donnerstag, den 27. Februar 2025 ab 11:45 Uhr Wir laden alle Baindterinnen und Baindter recht herzlich zum diesjährigen Rathaussturm am Gumpigen Donnerstag auf den neu gestalteten Rathausvorplatz ein. Beim Rathaussturm übernimmt die Narrenzunft Raspler e.V. symbolisch den Rathausschlüssel von Bürgermeisterin Simone Rürup. Die Räuberbande Baienfurt-Baindt umrahmt die Schlüsselübergabe musikalisch. Für das leibliche Wohl sorgt die Gaststätte zur Mühle ab 12:30 Uhr mit einer Gulasch- und Kartoffelsuppe sowie Getränken, die vor Ort erworben werden können. Morgens werden die Kindergärten und Schule von den Raspler, begleitet durch die Schalmeienkapelle, befreit. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Raspler - ratsch, ratsch Orts fasn et2 025 Donnerstag, 27.02.2025 08:00 Uhr Waldorfkindergarten 08:50 Uhr Kindergarten St. Martin 10:00 Uhr Klosterwiesenschule 10:40 Uhr KiGa Sonne, Mond und Sterne 11:45 Uhr Rathaussturm 14:00 Uhr SBBZ 15:30 Uhr Altenzentrum Selige Irmgard Freitag, 28.02.2025 ab 09:00 Uhr sind die Holzhändler unterwegs, um Holz gegen Essen und Trinken zu tauschen und gute Stimmung zu verbreiten. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Schließung der Hubertus-Apotheke Liebe Kundinnen und Kunden der Hubertus Apotheke! Leider müssen wir die Hubertus Apotheke aus be- triebswirtschaftlichen Gründen zum 01.03.2025 schlie- ßen. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Treue und Ihr Vertrauen in uns. Das Team der Hubertus Apotheke würde sich freuen, Sie in der Achtal-Apotheke in Bai- enfurt weiterhin beraten und mit Medikamenten ver- sorgen zu dürfen. Es wird aktuell an einem Service gearbeitet, mit dem künftig eine Versorgung der Bevölkerung mit Medi- kamenten aus der Apotheke gesichert werden kann. Weitere Infos folgen in Kürze. Beste Wünsche für Sie alle! Ihr Team der Hubertus Apotheke Verlängerung der Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen der Leucht- zeiten der Straßenbeleuchtung und unter Berücksich- tigung der aktuell zahlreichen Fasnetsveranstaltungen wurde in der Gemeinderatssitzung vom 11. Februar 2025 eine Verlängerung der Leuchtzeit der Straßenbeleuchtung beschlossen. Am Morgen wird die Beleuchtung, statt wie bisher um 05:30 Uhr, bereits um 05:00 Uhr eingeschaltet. Zudem wird die Beleuchtung am Wochenende, also von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag erst um 02:00 Uhr ausgeschaltet. Dies gilt für das gesamte Gemeindegebiet inklusive Schachen und Sulpach. An den verbleibenden Wochentagen (Montag bis Donnerstag sowie Sonntag) bleibt die bisherige Regelung bestehen, sodass die Beleuchtung um 00:00 Uhr ausgeschaltet wird. Ihre Gemeindeverwaltung Eingeschränkte Öffnungszeiten vom Rathaus während der Hauptfasnet Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gumpigen Donnerstag, den 27.02.2025, der Rathaus- sturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narrenzunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Don- nerstag, den 27.02.2025, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 28.02.2025, erreichen Sie uns zu den ge- wohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosen- montag, den 03.03.2025, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat die Aufstel- lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ag- ri-PV-Anlage Feuersberg“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) in der Gemeinde- ratssitzung vom 11.02.2025 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes befindet sich im westlichen Randbereich des Ge- meindegebietes von „Baindt“, etwa 800 m nordwestlich des Hauptortes „Baindt“ und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grund- stück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungs- bereiches: Flst.-Nr. 1115 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: · Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage auf einer der- zeit als Grünland genutzten Fläche im Außenbereich · Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des konkreten Vorhabens · Würdigung der Belange von Natur und Landschaft, ins- besondere die Nutzung erneuerbarer Energien · Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktver- meidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betrof- fenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Baindt, den 21.02.2025 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Interkommunales Gewerbe- gebiet Mittleres Schussental hält am Dienstag, den 25. Februar 2025 im Sitzungssaal des Rathauses Baindt seine konstituierende Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG TOP 1: Konstitution der Organe des Zweckverbandes des „Interkommunalen Gewerbegebiets Mittle- res Schussental“ 1.1 Verpflichtung der Vertreter der Verbands- versammlung 1.2 Benennung der Mitglieder des Verwaltungs- rates 1.3 Wahl des Verbandsvorsitzes und der Stell- vertretungen des Zweckverbandes. TOP 2: Bestellung der Geschäftsführung TOP 3: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung TOP 4: Wirtschaftsplan des „Interkommunalen Gewer- begebiets Mittleres Schussental“ für das Jahr 2025 TOP 5: Satzung über die Entschädigung für ehrenamt- liche Tätigkeiten im Zweckverband „Interkom- munales Gewerbegebiets Mittleres Schussen- tal“ TOP 6: Ausblick auf die Entwicklung des „Interkommu- nalen Gewerbegebiets Mittleres Schussental“ TOP 7: Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung sehr herzlich eingeladen. Dr. Daniel Rapp Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg Neugestaltung Ortsmitte Aktuell finden verschiedene Restarbeiten statt, die plan- mäßig voranschreiten: Die Pflasterarbeiten kommen mo- mentan gut voran. Wenn das Wetter mitspielt, werden diese voraussichtlich Anfang März abgeschlossen sein. Im Baumhain, der Baumgruppe zum Kreisverkehr hin, wer- den derzeit die Bäume gesetzt. Zudem werden Sitzbänke, Sitzellipsen und Mülleimer von Fachfirmen montiert. Der zweite Lamellenzaun im Baumhain wurde bereits letzte Woche angebracht. Anfang März wird das Planungsbüro 365° die Stauden vor Ort auslegen, die anschließend von der Firma Zwisler gepflanzt werden. Ende März erfolgt schließlich die Lieferung und Montage des Geländers am Sulzmoosbach. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Bauarbeiten. Die Einweihung unserer neu- en Ortsmitte findet am Mittwoch, den 30. April 2025 zu- sammen mit dem Maibaumstellen der Landjugend statt. Notieren Sie sich diesen Termin schon heute. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Bereitschaftspraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Bereitschaftspraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. Februar und Sonntag, 23. Februar 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Februar 2025 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3621584 Sonntag, 23. Februar 2025 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 28.02.2025 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof da- Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 für am Fasnetssamstag, den 01.03.2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Wolfgang Buchholz feierte am 31. Januar 2025 seinen 90. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup erhielt Herr Buchholz ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Februar 21.02. Kinderball – Elternbeirat KWS SKH 23.02. Bundestagswahl 27.02. Gumpiger Donnerstag (Befreien: Kitas, Schule, Rathaus, SBBZ, Selige Irmgard) – NZ Raspler März 02.03. Narrenmesse – NZ Raspler Kath. Kirche Baienfurt 02.03. Schalmeienball – Schalmeienkapelle SKH 03.03. Rosenmontag – Rathaus geschlossen 04.03. Maskenvertreiben – NZ Raspler DP + SKH 05./06.03. Skikurs – Alpinteam 06.03. Blutspendetermin Baienfurt 08.03. Funken – Landjugend Kiesgrube 08./09.03. 08/09.03. Skikurs – Alpinteam 15.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15./16.03. Jugendlager – Alpinteam 16.03. JHV – Musikverein SKH 18.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 19.03. Gottesdienst m. Krankensalbung BSS – Seniorentreff 21.03. Frauenfrühstück – Impulse BSS 21.03. JHV – Sportverein Vereinsraum 27.03. JHV – Taekwondo SS 28.03. JHV – Reitergruppe BSS 29.03. Dorfputzete – Schalmeienkapelle 30.03. Wahl Kirchengemeinderat BSS – Kath. Kirchengemeinde 30.03. JHV Förderverein Selige Altenzentrum Irmgard Kindergärten Kindergarten St. Martin Projekte in der Fasnet Auf hoher See, im wilden Westen oder vor langer, langer Zeit findet man momentan die Kinder und Erzieher des Kindergarten St. Martin. Für die fünfte Jahreszeit durften die Kinder aus den Gruppen ein Thema wählen, das sie begleitet. Die Fröschegrupppe befindet sich an Deck mit ihrer Pi- ratenmannschaft. Sie singen Piratenlieder und steuern auf geheime Schätze zu. In der Fischegruppe begegnen sich Cowboy und Indianer in Tipis und Saloons. Sie tan- zen gemeinsam um das Feuer und machen sich mit lau- ten Indianerrufen bemerkbar. Die Seesterngruppe reist in der Zeit zurück und besucht die Steinzeit. Es werden Mammuts gejagt, die zu Kleidung und Schmuck verar- beitet werden. Die Kleinsten in der Seepferdchengruppe genießen das bunte Treiben und lernen fleißig das Lied der Raspler. Zum Projektabschluss verkleiden sich die Kinder pas- send zu ihren Themen und feiern eine Abschlussparty mit Essen, Tanzen und guter Laune bevor ein paar Tage später die Raspler zur Befreiung kommen. Dann heißt es im Kindergarten. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Raspler - Ratsch, Ratsch! Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats Februar: Resteküche ist die beste Küche Zugegebenermaßen, die beste Küche trifft vielleicht nicht immer zu. Schließlich hängt der Geschmack eines Essens auch immer von dessen Ausgangsbasis in Form der ver- wendeten Zutaten ab. Und wenn einem das ursprüngliche Essen schon nicht geschmeckt hat, wird selbst ein Paul Bocuse unter den Resteessenköchen, geschmackstech- nisch nicht mehr viel aus dem neu zu kreierendem Gericht herausholen können. Aber selbst, wenn nur gekocht wird was schmeckt, blei- ben trotzdem oftmals Essensreste übrig, die aber definitiv zu schade für die Biotonne sind. Um das unnötige Weg- schmeißen von Lebensmitteln bestmöglich verhindern zu können und außerdem Kosten für den Kauf zu vieler letztlich nicht benötigter Lebensmittel zu vermeiden, gibt es nur zwei Auswege. Möglichkeit eins ist immer nur so viel zu kaufen und zu kochen, wie tatsächlich aufgegessen wird. Dies ist aber speziell bei Mehrpersonenhaushalten in der Praxis teils doch eher schwierig. Helfen kann hier ein Wochenplan, wo zu Wochenbeginn festgelegt wird, was wann gekocht wird und welche Zutaten hierfür benötigt werden. Ein bis zwei Restetage können dabei getrost miteingeplant werden, da im Laufe einer Woche oft Essensreste übrigbleiben. Die zweite Möglichkeit ist kreative Kochkunst. Dazu müs- sen Sie nur im Kühlschrank, der Küche oder dem Vorrats- raum schauen, was an Essensresten da ist und schon las- sen sich daraus schwuppdiwupp neue Gerichte zaubern. Dies klappt zwar nicht immer, aber mit etwas Übung doch sehr oft. Und falls Ihnen hier eigene Ideen fehlen, spucken die gängigen Suchmaschinen im Internet sowie entsprechende Onlinekochportale mit Sicherheit auch das ein oder andere leicht nachkochbare Restegericht aus. Ob verschiedene Aufläufe, Tiroler Gröstl, Knödel- schmarrn und viele weitere Gerichte, für die kreative Kü- che mit Resten aus vorangegangenen Mahlzeiten sind kaum Grenzen gesetzt. Ist der Teller leergegessen, wird’s schöne Wetter einen nicht vergessen, darum vermeidet Essen in der Tonne, nur so scheint draußen wirklich d‘Sonne. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospizbewegung Weingarten sucht neue ehrenamtliche Begleiterinnen und Be- gleiter Der ambulante Hospizdienst unterstützt Menschen in ihrer letzten Lebenszeit zu Hause, im Pflegeheim und im Krankenhaus. Durch individuelle Hilfe werden Betroffene und ihre Angehörigen entlastet. Aktiver Hospizbegleiter*innen erleben es als erfüllend und bereichernd, Mitmenschen in dieser besonderen Lebens- situation zur Seite zu stehen. Ihr Dienst ist Lebensbeglei- tung bis zum Schluss. Vorbereitungskurs für Ehrenamtliche: Um gut für diese Aufgabe vorbereitet zu sein, absolvieren alle Interessent*innen zunächst einen 6-monatigen Vor- bereitungskurs. An 5 Wochenenden und einigen Abend- termine werden grundlegende Themen der Hospizarbeit bearbeitet. Die eigene Sichtweise zu Themen Sterben und Tod, Krank- heit oder Leiden und Spiritualität bekommt Raum. Die Teilnehmenden nähern sich in unterschiedlicher Weise dem eigenen Bezug zu den Themen und lernen sich selbst besser kennen. Eigene Stärken und Grenzen stehen genauso im Fokus wie Möglichkeiten, auf Menschen mit manchmal ganz anderen Wertvorstellungen einzugehen. Teilnehmende erhalten außerdem grundlegendes ‚Hand- werkszeug’ wie Gesprächsführung, Informationen über Schmerzbehandlung und über verschiedene Phasen, die ein sterbender Mensch möglicherweise durchlebt. Wäh- rend einer Praxisphase können die Teilnehmenden erste Erfahrungen sammeln und reflektieren. Die Hospizbewegung Weingarten bietet ab Oktober 2025 einen Vorbereitungskurs an. Wir möchten besonders auch Männer ermutigen, sich für dieses interessante und lebensbereichernde Ehrenamt zu engagieren. Wir freuen uns auf Sie! Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie unter Telefon 0751-18056382 Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22. Februar – 02. März 2025 Gedanken zur Woche: Nichts soll dich ängstigen, nichts dich erschrecken. Alles vergeht, Gott bleibt derselbe. Teresa von Ávila Samstag, 22. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 23. Februar – 7. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Vorstellung der ErstkommunionkinderMinistranten: Pia Kreutle, Anton Pink, Sophia Rößner, Johan- na Rößner, Lena Himpel, Alina Michelberger, Noah Himpel, Franziska Joachim(† Adalbert Berger, Ludmilla und Rochus Illenseer, Fa- milie Kienhöfer, Familie Schnell, Emma und Julius Malsam) 11.15 Uhr Baindt -Taufe von Luan Dienstag, 25. Februar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 26. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baienfurt – „Frauenfasnet“, veranstaltet vom Katholischen Frauenbund im kath. Gemein- dehaus Donnerstag, 27. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 28. Februar Kein Gottesdienst 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 01. März 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Al- exandra Schnez, Daniela Schnez, Jonas Elbs, Simon Elbs, Laureen Hartmann, Tim Beckert, Hannah Elbs,(† Kurt Brugger, Elsa und Wen- delin Kaplan, Gabi Zink) Sonntag, 02. März – 8. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst mit den Narrenzünften Baienfurt und Baindt Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Vorhinweis: Das Pfarrbüro bleibt vom 27. Februar bis zum 07. März 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 27. Februar Geschlossen Freitag, 28. Februar Geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Verabschiedung von Pfarrer Marco Rodri- guez in Weingarten Einige Jahre war „Pfarrer Marco“ in unserer Seel- sorgeeinheit als Pfarr- vikar tätig und hat un- sere Herzen gewonnen. Im Oktober wurde Pfar- rer Marco die Stelle des Leitenden Pfarrers der Seelsorgeeinheit Metzin- gen im Dekanat Reutlin- gen-Zwiefalten verliehen. Die Termine für seinen Wechsel sehen nun an: Am 2. Fas- tensonntag (16. März) wird er in Weingarten im Gottes- dienst verabschiedet und am 5. Fastensonntag (6. April) wird er um 14.30 Uhr in Metzingen investiert. Vielen wird er fehlen. Unsere Gedanken und Gebete mögen ihn be- gleiten! Die Verabschiedung und die Feier der Investitur sind öffentlich. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Narrenmesse Stürmisch bunt und au mit Pfiff - Narretei im Kirchaschiff Fasnetssonntag, 2. März, 10 Uhr ♥-liche Einladung Kath. Kirche Mariä Him- melfahrt Baienfurt ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 23. Februar 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Baienfurter Kirchen-Filmabend Ein Musikfilm der Hoffnung macht - FSK: 6 Freitag, 21. Februar 2025, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt In Südtirol ist ein Treffen zwischen Israel und Palästina angesetzt. Dort soll ein Jugendorchester auftreten, in dem junge Künstler aus beiden Staaten gemeinsam mu- sizieren und beweisen, dass ein friedliches Miteinander trotz aller Differenzen möglich ist. Musik verbindet über Grenzen hinaus. Veranstaltungen der nichtgewerblichen Filmarbeit un- terliegen dem Werbeverbot. Aus diesem Grund dürfen wir den Filmtitel nicht mehr veröffentlichen. Dieser ist auf den ausgehängten Plakaten (Schaukästen) ersicht- lich und kann telefonisch im ev. Pfarramt (0751 43656) erfragt werden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Freitag, 21. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchen-Filmabend mit Pfr. Schö- berl, Ev. Kirche Sonntag, 23. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 24. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 26. Februar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 02. März Estomihi 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch Zuhören einüben Kann ich gut zuhören? Manch- mal ist das gar nicht so leicht zu beantworten. Ein paar leichte Übungen helfen, sich selbst zu überprüfen oder das Zuhören zu schärfen. Eine solche Übung kann ganz im Stillen geschehen: Nach einem Gespräch frage ich mich selbst: Was habe ich ge- hört? Weiß ich noch alle Themen, die in diesem Gespräch angesprochen wurden oder habe ich schon etwas ver- gessen? Wie wirkte mein Gegenüber? Oder man macht daraus eine Partnerübung: Jeder der beiden Partner darf sieben Minuten lang erzählen. Und der / die andere wiederholt hinterher, was sie gehört hat. Das ist oft sehr erhellend. Um das Hören geht es auch im Gebet. Zum einen, weil es unter der Verheißung steht, dass Gott das, was wir ihm anvertrauen, hört – zum an- deren, weil das Gebet dazu führt, immer besser auf Got- tes Wort zu hören. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchenjahr-evangelisch.de) Kirchenwahl am 1. Advent 2025 – Kandidierende gesucht Verantwortung übernehmen – für etwas, das mir am Herzen liegt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Kirche mitgestalten – mit meinen Fähigkeiten und Interessen, ganz konkret, hier in Baienfurt und Baindt. Im Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde daran mitarbeiten, dass die Rahmenbedingungen stimmen und sich Menschen bei uns zu Hause fühlen. Im Miteinander mit anderen nach Wegen suchen, wie das Evangelium heute ganz praktisch in unserer Gemeinde lebendig wird. Solche Menschen mit Herzblut suchen wir für die Wahl zum Kirchengemeinderat am 30. November 2025. Bei Rückfragen und Interesse, sehr gern im Pfarramt melden! Martin Schöberl, Pfarrer Informationen zu den Aufgaben im Kirchengemeinderat und zur Wahl: KIRCHENWAHL.DE Was Paare übers Heiraten wissen wollen – Pfarrer Dan Peter beantwortet typische Fragen Paare planen bereits ihre Hochzeit im Sommer und die Hochzeitsmessen sind im vollen Gange. Eine kirchliche Hochzeit ist für viele Paare ein High- light. Hier kommen jedoch immer wie- der Fragen auf. Kirchlich heiraten, wie geht das? Kann man sich die Pfarrerin oder den Pfarrer aussuchen, und ist das Traugespräch eine Art Prüfung? Diese und weitere Fragen, die sich Brautpaare stellen, hat Pfarrer Dan Peter in unseren FAQ beantwortet. Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In den nächs- ten Wochen veröffentlichen wir immer ein paar Fragen mit den entsprechenden Antworten: Warum heiraten Paare kirchlich? Was versprechen sich die Menschen davon für ihre Ehe? Die Bedeutung der Trauung hat in den letzten Jahren gesellschaftlich erneut stark zugenommen. Eine Trauung ist meistens das größte und wichtigste Fest im Leben. In diesen Tag investieren die Paare viel, nicht nur finanziell, sie bereiten ihn intensiv vor und beziehen Verwandte und Freunde ein. Die Feier in der Kirche ist der Höhepunkt des Festes und nimmt auch die sonst oft verborgenen religiö- sen Sehnsüchte auf. Viele Paare haben große Erwartun- gen an ihre kirchliche Trauung; sie versprechen sich von diesem feierlichen und zeremoniellen Akt, dass ihre Ehe und Partnerschaft dadurch fester und glücklicher werden. Sie möchten ihren Bund unter Gottes Segen stellen. Außer- dem wird mit der Trauung die Einbindung und Geborgen- heit in der größeren Gemeinschaft der Kirchengemeinde oder der Kirche insgesamt deutlich und stärkt die Paare. Wir gehen höchstens zu Weihnachten in die Kirche, möchten aber kirchlich heiraten. Geht das? Selbstverständlich geht das. Hier liegt auch die Chance, einen neuen Zugang zu Kirche und Glauben zu finden. Als Paar findet man noch einmal auf eine andere Wei- se zusammen und entdeckt neue Seiten an sich und am gemeinsamen Verständnis von der Ehe. Welche Bedeutung hat die kirchliche Trauung im Ver- gleich zur standesamtlichen? Was kommt zuerst? Die Eheschließung ist in Deutschland eine staatliche An- gelegenheit mit einem klaren Rechtsrahmen. Daher geht die standesamtliche Trauung der kirchlichen voraus. In der Kirche geht es um die Bitte um und den Zuspruch von Gottes Segen. Es kommt bei der Trauung zu einem gemeinsamen Bekenntnis vor Gott und vor der versam- melten Gemeinde zur Partnerin oder zum Partner. Beide werden miteinander als Paar gesegnet, in der Regel auch mit dem Zeichen der Handauflegung und einem Gebet speziell für die Getrauten. Offener Bibeltreff zur Vesperkirche Am Sonntag, 23. Feb- ruar findet um 13.30 Uhr im M.-Luther Gemeindehaus Weingarten wieder ein Offener Bibeltreff zur Vesperkir- che statt. Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein März: 10.03. Petra Keller: „Osterge- schenke - pfiffig präsen- tiert”, Papierarbeit April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwa- schenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Sportverein Der SV Baindt lädt alle Mitglieder, Freun- de und Gönner recht herzlich zu seiner Jahreshauptversammlung am 21.03.25 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.03.2025 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen a. Turnen b. Fußball c. Alpin-Team d. Orientierungslauf e. Tischtennis 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen a. Vorsitzende/r (1 Jahr) b. Stellv. Vorsitzende/r (2 Jahre) c. Kassier/in (2 Jahre) d. Schriftführer/in (2 Jahre) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E- Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jahres- hauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Verstärkung im Vorstand gesucht! Wir suchen für unser Team im Vorstand Verstärkung. Un- ser Vorstand setzt sich zurzeit aus sehr erfahrenen und jungen engagierten Mitgliedern zusammen. Die Arbeit im Vorstand zeichnet sich durch ein offenes und kollegiales Miteinander aus. Drei ehrenamtliche Positionen sind zur nächsten Mitglie- derversammlung im März neu zu vergeben: 1. Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r 2. Kassier/in 3. Schriftführer/in Melde dich gerne bei uns! Es warten auf dich spannende Projekte auf dich, in die Du Dich mit viel Eigeninitiative einbringen darfst. Kontakt Ralf Mischkowski (Vorsitzender) Vorsitz@svbaindt.de Sven Zeller (Stellv. Vorsitzender) Stellv.vorsitz@svbaindt.de Abteilung Turnen Wir treffen uns am 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Vereinsraum (Loch) für unse- re diesjährige Abteilungsversammlung. Zu dieser sind alle Mitglieder und Freunde der Abteilung Turnen recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Abteilungsleiters 5. Wahlen a. Abteilungsleiter/in b. Kassier 6. Anträge 7. Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung bei Christian Staud (E-Mail: vorsitz-turnen@svbaindt.de) einzureichen. Jugendfußball D-Juniorinnen holen sich den Württem- bergischen Hallenmeistertitel Mit dem ‚Lohr Bus‘, der uns freundlicher- weise von Firma Franz Lohr als Sponsor zur Verfügung gestellt wurde (herzlichen Dank), fuhren unsere D-Mädels am vergangenen Sonn- tag zur Endrunde der Hallenverbandsmeisterschaften in Eningen. Morgens um 7:00 brachen wir auf und hatten es im ersten Spiel gleich mit dem späteren Finalisten Sindel- fingen Ladies zu tun. Trotz guter Ansätze wurden wir zwei- mal überwunden und verloren das Spiel mit 0:2. Damit waren wir im zweiten Spiel direkt unter Druck, doch trotz klarer Überlegenheit im Spiel gegen Tura Untermünkheim mussten wir wieder ein Tor hinnehmen und gerieten in Rückstand, konnten jedoch binnen 2 Minuten durch Jule ausgleichen, wenn auch nicht mehr gewinnen. Im letzten Spiel gegen den FC Glatten musste dann un- bedingt ein Sieg her, doch bis 17 Sekunden vor Schluss stand es noch 0:0, was das Ausscheiden bedeutet hätte. Nach schöner Flanke von Lea, schoss Isabella per Direk- tabnahme das Siegtor und uns damit ins Halbfinale. Dort trafen wir auf den altbekannten SV Immenried, wo wir uns im 6-m-Schießen durchsetzen konnten. Im Finale trafen wir wieder auf die Sindelfingen Ladies, die klar favorisiert waren, doch durch eine taktische Umstellung gegenüber dem Auftaktspiel hielten wir bis einschließlich der Verlän- gerung ein torloses Remis. Im 6-m-Schießen behielten wir die besseren Nerven und gewann mit 4:3. Somit gewan- nen wir den Pokal des Württembergischen Hallenmeisters 2025 - ein Wahnsinnserfolg für unser D-Mädels, den so noch keine Mannschaft der SGM Baindt-Fronreute er- reicht hatte – HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Es spielten: Luisa Kolbaske, Jule Ambacher, Lena Alber, Emma Straub, Lea Busam, Hanna Busam, Taneesha Mah- ler, Emilia Müllerleile, Isabella Lang Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Erneut knappe Niederlage für Jungenteam SC Markdorf – Jungen 6:4 Beim Auswärtsspiel der Jungs in Markdorf mussten wir uns knapp mit 4:6 geschlagen geben. Mit ein bisschen mehr Spielglück wäre ein Unentschieden oder gar ein Sieg möglich gewesen. Als Krankheitsvertretung durfte Mar- ta bei den Jungs mitspielen und machte ihre Sache sehr ordentlich, auch wenn für sie leider kein Satzgewinn drin war. Jona und Ricco wussten zu überzeugen und blieben jeweils in beiden Einzeln ungeschlagen. Fabian erwisch- te einen unglücklichen Tag, denn sowohl im Doppel mit Ricco, als auch in beiden Einzeln musste er sich mit 2:3 geschlagen geben. So standen wir nach 2 h Spielzeit und gutem Kampf leider mit leeren Händen da. Wir sind nun im Abstiegskampf der Bezirksklasse ange- kommen und müssen die kommenden spielfreien Wo- chen zum Training nutzen, um im weiteren Verlauf der Rückrunde noch punkten zu können. Sieg der Herren 1 nur auf dem Papier deutlich Herren 1 – SV Bergatreute 9:0 Zum ersten Mal in dieser Saison konnte die erste Herren- mannschaft einen 9:0 Sieg einfahren. Mit einer Spielzeit von beinahe 3h und einem Satzverhältnis von 27:11 war dieser aber keinesfalls ein Selbstläufer. Bereits beide Eingangsdoppel hätten genauso gut an die Gäste gehen können, doch Philipp Schwarz/Wolfgang Assfalg und Marcel Brückner/Tobias Nowak hatten in den entscheidenden Momenten die besseren Antworten und konnten sich knapp mit 3:1 und 3:2 durchsetzen. Un- ser drittes Doppel Roman Buck/Nico Scheffold hingegen gewann souverän mit 3:0. Zum Auftakt in die Einzel zeigte Marcel einmal mehr seine Klasse und ließ dem in der Rückrunde bislang ungeschla- genen Oli Zenn nicht den Hauch einer Chance. Philipp musste in seiner Partie gegen Kevin Oberhofer alles auf- bieten, um nach 5 Sätzen den Tisch als Gewinner verlas- sen zu können. Kevin konnte sich mit Rückenschmerzen im 5. Satz leider nicht mehr ganz so frei bewegen, gute Besserung an dieser Stelle! Tobi und Wolfgang hatten nach verlorenem ersten Satz ebenfalls zu kämpfen, doch beide konnten ihre Partie drehen. Tobi gewann mit 3:1 ge- gen Felix Hartmann, wobei die letzten beide Sätze in der Verlängerung entschieden wurden und Wolfgang behielt gegen Mark Toth im Entscheidungssatz die Oberhand. Im hinteren Paarkreuz drehte Nico gar einen 0:2 Rückstand noch in einem 3:2 Erfolg. Er schaffte es, seine Fehlerquo- te zu senken und besser auf die Aufschläge von Nathan Leichtle zu reagieren. Den Schlusspunkt setzte dann Ro- man mit einem schönen 3:1 Erfolg gegen Stephan Igel. Dank des relativ frühen Endes schafften wir es noch ins Bistro und ließen den Abend bei der gemeinsamen Ein- kehr entspannt ausklingen. Nächste Woche hat die erste Herrenmannschaft spielf- rei, bevor am 01.03. um 18 Uhr der TSV Meckenbeuren zu Gast in der Baindter Sporthalle auflaufen wird. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Herren 2 als einziges Team gefordert Samstag, 22.02. 18:00 Uhr: Herren II - TT Blitzenreute-Wolpertswende III XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Musikverein Baindt Herzliche Einladung zur Jahreshaupt- versammlung Zu unserer ordentlichen Hauptver- sammlung am Sonntag, 16.03.2025 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und In- teressierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Kassiers 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Ehrungen 10. Wahlen Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zu wählen sind: 1. Vorsitzende*r (für 2 Jahre), Kassier*in (für 2 Jahre), Jugendleiter*in (für 2 Jahre), zwei Beisitzer*innen (für 2 Jahre), zwei Kassenprüfer*innen (für 1 Jahr) 11. Bericht des Dirigenten 12. Vorschau 2025 13. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 09.03.2025 schriftlich bei der 1. Vorsitzenden Selina Ste- inhauser, Lilienstraße 58/1, 88255 Baindt einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 16.03.2025 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Zu wählen sind: 1. Vorsitzende*r (für 2 Jahre), Kassenprüfer*in (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2025 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 09.03.2025 schriftlich beim Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Narrenzunft Raspler e.V. s´goht dagega… Das letzte Wo- chenende vor der Hauptfasnet steht an… … und was wäre die Fasnet ohne Musik. Stellvertretend für all unse- re musikalische Begleitung bei den vielen Umzügen und Veranstaltungen, soll dieses Bild, entstanden beim Sonn- tagssprung in Schemmerberg, stehen. Fasnet verbindet und wir freuen uns auf viele musikali- sche Highlights mit unseren Schalmeien und unserer Lum- penkapelle und allen anderen die uns durch die Gassen springen lassen. Vergelt´s Gott!!! Nach dem Mitwirken der Raspler am Kinderball geht es gemeinsam mit den Lumpen und Schalmeien nach Ge- brazhofen, wir springen mit der Nummer 16. Zum Jubiläum geht es am Samstag zu unseren Freunden der Narrenzunft Haidgau. Hier sind wir die Nummer 12 und begleitet werden wir von den Schalmeien. Am Abend werden sicherlich viele der Premiere des Mühle-Hausballs beiwohnen, bevor es zur Wahl geht und danach mit der Laufnummer 11 und der Lumpenmusik Wilhelmskirch zum Sonntagssprung nach Scheidegg. Und dann springen wir noch in die Hauptfasnet mit den ersten wichtigsten Eckdaten. Donnerstag in der Früh werden die Kindergärten und die Schule befreit, dann geht es zum Rathaussturm und am frühen Nachmittag in das SBBZ und den Abschluss machen wir im Altenzen- trum Selige Irmgard. Freitag sind die Holzhändler ab 09:00 Uhr unterwegs und mit der Laufnummer 16 springen wir parallel in Mo- chenwangen. Alle weiteren „ZDF“ (Zahlen, Daten, Fakten) gibt es in un- serer Mitglieder-App und wo sich die Raspler vom Fas- netssamstag bis zum Aschermittwoch aufhalten, erfahrt ihr im nächsten Amtsblatt. Es grüßt närrisch Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt Funken 2025 Auch dieses Jahr veranstaltet die Landju- gend Baindt wieder das traditionelle Fun- kenfeuer am Samstag, den 08. März. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht gewerblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (0174 8527937) oder Juli- an Kurz (0176 53542387) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz gerne bei Ihnen Zuhause am Freitag den 07. März ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf Ihr Kom- men. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Schalmeienball 2025 Schalmeienball 2025: Die Nacht der Musketiere Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: - FZ „Löwen“ Baienfurt - LKBB - FZ Ankenreute Ein mysteriöser Überraschungsauftritt – bleibt gespannt, wer euch mit einer Tanzeinlage begeistern wird! Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! Markiert euch das Datum, schnappt euch eure Freunde und erlebt die Fasnet, wie ihr sie noch nie gefeiert habt. Vorverkauf bei allen Spielern und beim „Baindter Beck” im CAP-Markt (U18 kein VVK, nur AK bis 21 Uhr) Einlass 19.30 Uhr // VVK 8 € - AK 10 € Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte Anzahl Karten U18 - bis 21 Uhr) Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Endspurt! Die letzten beiden Wochen waren für die Baindter Schal- meien ganz schön aufregend und anstrengend. Zuerst das Wochenende beim 100. Gründungsfest unserer Freunde von der Faschingsmusi Waging am See, bei de- nen wir 2 unvergessliche Tage mit viel Spaß und einigen Kilometern Fußmarsch erleben durften. Und das vergangene Wochenende, dass von Freitag (Raui-Ball), Samstag (Umzug in Waldburg und Abends Trommlerball in Wetzis) und Sonntag (Umzug in Schem- merberg) nicht weniger spaßig war. Darum freuen wir uns auch schon auf das letzte reguläre Fasnets-Wochenende. Den Anfang macht am Freitag der Nachtumzug in Ge- brazhofen. Dort starten wir gemeinsam mit den Rasplern. Am Samstag geht es dann, wieder mit den Rasplern zum Jubiläums-Umzug nach Haidgau. Den Tagesabschluss verbringen wir dann beim Hausball in der Mühle in Baindt. Hierzu sind natürlich alle einge- laden! Am Sonntag dürfen wir zwar ausschlafen, verbringen dann aber den Nachmittag beim Geburtstag von unse- rem Timo. Und schon steht die Hauptfasnet vor der Tür… Basar Baindt Frühjahr-Sommer Basar am 15.03.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 22.2.25 um 8 Uhr über die Basarlino App. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) uns auf Ins- tagram „kinderbasarbaindt” Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und mit Kuchenverkauf der Viertklässler der Klosterwiesen- schule Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ehrung Ehrung langverdienter Helferinnen und Helfer beim Kameradschaftsabend des DRK Baienfurt-Baindt Beim letzten Kameradschaftsabend des Deutschen Ro- ten Kreuzes (DRK) Baienfurt-Baindt standen nicht nur die laufenden Projekte und Zukunftsperspektiven der Bereitschaft auf der Agenda, sondern auch die verdien- te Würdigung langjähriger und tatkräftiger Helferinnen und Helfer. Den Mitgliedern, die sich über viele Jahre hinweg für das Wohl ihrer Mitmenschen engagiert haben, wurde beson- dere Anerkennung zuteil. Der Abend bot die perfekte Ge- legenheit, denjenigen zu danken, die mit ihrem Einsatz und ihrer Zeit das DRK zu dem machen, was es heute ist: eine unverzichtbare Stütze in der Notfallhilfe und im sozialen Bereich unserer Gemeinden. Die Bereitschaftsleitung betonte, wie wichtig der freiwillige Einsatz und das Engagement der Mitglieder für den Fort- bestand der wichtigen Rotkreuz-Arbeit sind. „Es ist nicht selbstverständlich, sich über Jahre hinweg regelmäßig für andere Menschen einzusetzen. Diese Beständigkeit und die Bereitschaft, immer dann zu helfen, wenn Not am Mann ist, verdienen unsere höchste Anerkennung“. Ehrung der Jubilare In einer kleinen Feierstunde wurden die Mitglieder, die seit 5, 10 und 15 Jahren aktiv im Verein sind, namentlich geehrt: Für 5 Jahre aktive Mitgliedschaft: Benjamin Stiefvater, Felix Haller Für 10 Jahre aktive Mitgliedschaft: Elisabeth Rude Für 15 Jahre aktive Mitgliedschaft: Silvia Lehmann und Fabian Stach. „Ihr unermüdlicher Einsatz und ihre ruhige Hand in Kri- sensituationen sind für uns alle ein Vorbild“, erklärte der Kreisbereitschaftsleiter Patrick Richter. Die ausgezeichne- ten Helferinnen und Helfer erhielten von Bürgermeisterin und stv. Präsidentin des DRK-Kreisverbands Ravensburg e.V. Simone Rürup Urkunden und kleine Präsente als Zei- chen der Dankbarkeit und Wertschätzung. Das DRK dankt allen Helferinnen und Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz und freut sich auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle unserer Ge- meinden. Ein großer Dank an unsere Helfer – heute und in Zukunft! Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 DRK sucht Unterstützung für Blutspendeaktion Die nächste Blutspende-Aktion steht in der Achtalschule Baienfurt bereits am Donnerstag, 06. März 2025 an. Da- her bitten wir um tatkräftige Unterstützung in Form von Kuchen- und Kartoffelsalat-Spenden. Für die Verpfle- gung der Blutspender sucht das DRK wieder freiwillige Helferinnen und Helfer, die uns mit schmackhaften Ku- chen-Spenden unterstützen. Traditionell bereiten wir bei unseren Blutspende-Aktionen wieder frischen Wurstsalat für alle Blutspender:innen vor. Als vegetarische Alternative suchen wir ebenfalls Unter- stützung bei der Zubereitung von Kartoffelsalaten. Wer uns in der frisch gestarteten Fastenzeit somit lieber mit einem Kartoffelsalat unterstützt, darf sich ebenfalls je- derzeit gerne bei uns unter „blutspende@drk-baienfurt-baindt.de” oder direkt bei Janina v. Watzdorf unter 0160/96995424 melden. Die Blutspende ist ein wichtiger Beitrag für das Leben vieler Menschen, und das DRK möchte den Spendern für ihre wertvolle Hilfe eine kleine Stärkung bieten. Wer also gerne backt oder einen leckeren Kartoffelsalat zubereitet, ist herzlich eingeladen, sich mit einer Spende zu beteiligen. Die Blutspendeaktion findet am 06. März von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt statt. Die Ter- minbuchung für Blutspende-Termine ist unter https://terminreservierung.blutspende.de ebenfalls schon möglich. Wir freuen uns über jede Unterstützung und danken im Voraus allen, die sich bereit erklären, diese wichtige Aktion zu unterstützen - egal ob mit einer kulinarischen Spende oder in Form einer Blutspende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von der Burg zum Kloster Von Waldburg wandern wir über Mühlenreu- te, Groppach an den Hängen des Lauratales entlang nach Weingarten. Unterwegs streifen wir das Naturschutzgebiet Bohlweiher. Wir treffen uns am Dienstag, 25.02.2025 um 10.05 Uhr an der Bushaltestelle Charlottenplatz Weingarten, bzw. 10.35 Uhr am Busbahnhof Ravensburg Steig 13. Die Rück- kehr ist ca. 17.00 Uhr geplant. Die Gehzeit beträgt ca. 3,5 Stunden, 12 km, 100 hm. Der Fahrpreis ist 8 €, für Mit- glieder 6 €. Eine Einkehr ist in Weingarten vorgesehen. Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk und nach Bedarf Stö- cke mitnehmen. Anmeldung ab 21.02.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung Arnold Methner E-Mail: arnometh97@gmail.com Bitte bei Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und ob man in Weingarten oder Ravensburg zusteigt. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Besuch des urgeschichtlichen Museums in Blaubeuren Wir können die außergewöhnlichen Fundstücke aus den Eiszeithöhlen der Schwäbischen Alb wie z. B. die „Venus vom Hohle Fels“ bestaunen. Danach machen wir einen Rundgang durch die Altstadt und besuchen den Blau- topf. In einem Café lassen wir die Zeit bis zur Heimfahrt ausklingen. Wir treffen uns am Sonntag, 02.03.2025 um 8.40 Uhr am Charlottenplatz Weingarten oder um 9.05 Uhr Bahn- hof Ravensburg. Rückkehr ca. 18 Uhr. Die Gehzeit beträgt ca. 1,5 Stunden. Fahrpreis 17 €, für Mitglieder 15 €. Anmeldung ab 26.02.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und ob man in Weingarten oder Ravensburg zusteigt. Wanderführung Hanifa Selimi E-Mail: hanifa.selimi@gmx.de Für den Eintritt ins URMU bitte 7 € bzw. 5 € (ab 12 Perso- nen bereithalten). Bitte Kopfhörer für das Smartphone mitnehmen. Die Führung kann digital aufs Handy geladen werden. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Ausschreibung Ausschreibung Vereinsmeisterschaft 2025 Ich möchte alle Mitglieder der Schützengilde Baindt zu unserer diesjähriger Vereinsmeis- terschaft 2025 in unser Schützenhaus in Baindt einladen. Folgende Disziplinen können geschossen werden: - Luftgewehr - Luftpistole - Laufende Scheibe - Mehrschüssige Luftpistole - Standard Luftpistole - Mehrkampf Luftpistole Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Die Schießzeiten sind: Mittwoch, 19.02.2025 von 19:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, 26.02.2025 von 19:00 – 21:00 Uhr Freitag, 21.02.2025 von 19:00 – 21:00 Uhr (nur Laufende Scheibe, nach Rücksprache!) Anmeldeschluss der Kreismeisterschaft ist der 28.02.2025. Hier müssen die Ergebnisse der VM vorliegen. Wer nicht an der KM teilnehmen möchte, kann bis einschließlich 05.03.2025 die VM schießen. Die Serien können für 2 € je Serie bei der Standaufsicht erworben werden. Die geschossenen Scheiben sind an- schließend beim Sportleiter abzugeben. Auf euer zahlreiches Kommen freuen wir uns! i.A. Stefan Schnez Sportleiter Sechster Rundenwettkampf Luftgewehr Am 12.02.2025 bestritt die Luftgewehr-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren sechsten und letzten Runden- wettkampf in der Kreisliga A 2025. Dabei unterlag sie den Gästen aus Zogenweiler mit 1281:1367. Wertung Baindt Stefan Schnez: 331 Hans-Martin Schmidt: 327 David Sill: 314 Heiko Laske: 309 Sechster Rundenwettkampf Luftpistole Am 13.02.2025 bestritt die Luftpistolen-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren sechsten und letzten Runden- wettkampf in der Kreisklasse LP 2025. Dabei unterlag sie den Gastgebern in Bergatreute mit 1389:1353. Wertung Baindt David Sill: 353 Stefan Schnez: 336 Oli Damoune: 332 Günter Schnetz: 332 Aus dem Landkreis Musikschule Ravensburg e.V. Konzert anlässlich der Übereignung des neuen Kla- viers an die Gemeinde Wo: Gemeindehalle Baienfurt Wann: Mittwoch, 12. März 2025, 19.00 Uhr Schülerinnen und Schüler des Fachbereichs Klavier sowie aktuelle und ehemalige Preisträger des Wett- bewerbs Jugend musiziert bringen klassische Werke von Barock bis zur Moderne zu Gehör. Im Rahmen des Preisträgerkonzerts übergibt die Bür- gerstiftung Baienfurt an diesem Abend das von ihr ge- stiftete Klavier an die Gemeinde. Über Ihren zahlreichen Besuch würden wir uns sehr freuen. Der Eintritt ist frei, wir bitten um Spenden für die Musikschule Ravensburg. Landratsamt Ravensburg Landratsamt Ravensburg am 3. März geschlossen, Kreishaus Bad Waldsee zusätzlich am 27. Februar ge- schlossen Das Landratsamt Ravensburg mit allen Außenstellen bleibt am Rosenmontag, 3. März, ganztägig geschlossen. Der Standort Bad Waldsee vom Landratsamt Ravensburg bleibt zusätzlich am Gumpigen Donnerstag, den 27. Feb- ruar, ganztägig geschlossen. Deutsches Rotes Kreuz Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Pa- ris gewinnen Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Das DRK ruft zur guten Tat auf und verlost unter allen Lebensretter*innen vier exklusive Reisen nach Paris. Aktuell spendet knapp fünf Prozent der Bevölkerung re- gelmäßig Blut. Dass nicht mehr Menschen Blut spenden, hat in der Regel weder mit fehlender Motivation noch mangelnder Bereitschaft zu tun. Oftmals fehlt schlicht das Bewusstsein für die Notwendigkeit und was eine einzige Blutspende unmittelbar bewirken kann. Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt: Allein in Hessen und Baden-Württemberg werden täglich über 2000 Blut- konserven benötigt, um Patient*innen aller Altersklassen lückenlos zu versorgen. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen appelliert an alle noch Unentschlossenen, jetzt mit einer einfachen guten Tat ins neue Jahr zu starten: „Wir freu- en uns über alle engagierten Bürger*innen, die wir in den kommenden Tagen und Wochen zu einer Blutspende im Rahmen unserer zahlreichen Termine in der Region be- grüßen dürfen. Gemeinsam mit und dank der fleißigen Blutspender*innen schenken wir Mitmenschen, die drin- gend auf lebensrettende Blutspenden angewiesen sind, Hoffnung auf Leben und Gesundheit“, bekräftigt Nora Löhlein, Leiterin Kommunikation und Marketing. AKTION: Jetzt Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Paris gewinnen Im Rahmen der Aktion „Wir feiern das Leben“ verlost das DRK unter allen Blutspender*innen vier exklusive Reisen für je zwei Personen nach Paris. Einfach Blutspendeter- min im Aktionszeitraum (10. Februar bis 7. März 2025) buchen, Blut spenden und danach online an der Verlo- sung teilnehmen. Alle Informationen und Teilnahmebe- dingungen unter: www.blutspende.de/paris Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnellsten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, da- von dauert die reine Blutentnahme nur knapp 10-15 Minu- ten. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blut- spende erfahren Spender*innen ihre eigene Blutgruppe eine Information, die im Notfall lebensrettend sein kann. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. Eine Blut- spende kann bis zu drei Menschen helfen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88255 BAIENFURT Donnerstag, dem 06.03.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Photovoltaik-Scouts feiern 500. Beratung im Landkreis Ravensburg Seit Beginn des kostenfreien Angebots vor etwas mehr Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 als zwei Jahren haben speziell geschulte PV-Scouts über 500 Personen im Landkreis Ravensburg zu Photovoltaik beraten. In den Beratungen helfen die Scouts dabei, eine zukunftsfähige Lösung für die Deckung des individuellen Strombedarfs zu finden. Sie unterstützen bei der Beurtei- lung des Daches, teilen ihre eigenen Erfahrungen und ge- ben wichtige Informationen weiter, etwa zu Fördermög- lichkeiten, Eigenstromnutzung, Stromspeicherung oder der Integration von Elektrofahrzeugen. Die PV-Scouts leisten mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit einen wertvollen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Er- reichung der Klimaziele in der Region. Die 500. Beratung markiert einen bedeutenden Meilenstein auf diesem Weg. Die PV-Scouts sind von der Energieagentur Ravensburg geschulte Privatpersonen, die ehrenamtlich andere Bür- gerinnen und Bürger beraten. Sie bieten eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, um den Weg zur Nutzung von Sonnenenergie zu ebnen. Ein ehrenamtli- cher PV-Scout in Wohnortnähe wird vom Energiebündnis „eb2bw“ vermittelt (Kontaktaufnahme unter Angabe des Wohnortes per E-Mail an info@eb2bw.de). Frauenbund Baienfurt Frauenbund Baienfurt Einladung zur Frauen Fasnet, 26.2.2025 ab 14.00 Uhr Im Gemeindehaus St. Anna Baienfurt. Waldbad -- > das schönste Kleinod Oberschwabens < — —————————————————- Mittwoch, 26. Februar 2025 bei jeder Witterung Frauenfasnet im katholischen Gemeindehaus Eine Sensation schlägt die andere! Alle sind eingeladen zu dieser närrischen Veranstaltung. Ganz besonders Männer heißen wir als Gäste willkom- men. Darum alles groß und klein - an der Frauenfasnet wird im Gemeindehaus sein! Beginn: 14:00 Uhr Saalöffnung: 13:00 Uhr Es gibt einen Begrüßungssekt, Kaffee und Kuchen, när- rische Musik und lustige Sketche. Eintritt für Mitglieder 8,00 €, für Nichtmitglieder 10,00 € Wir bitten Sie um Ihre Kuchenspende. Anmeldung für die Kuchen bei E. Muschel, Tel. 52720. Vielen Dank! Freitag, 7.3.2025 Einladung zum Weltgebetstag 19.00 Uhr evang. Kirche in Baienfurt 20.00 Uhr kath. Gemeindehaus St. Anna in Baienfurt Thema: Cookinseln Südseeparadies in Gefahr Unter dem Motto: Wunderbar geschaffen haben Chris- tinnen von den Cookinseln den Gottesdienst für den dies- jährigen Weltgebetstag vorbereitet. Die Frauen der Insel- kette im Südpazifik haben mit häuslicher Gewalt sowie den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Weiße Sand- strände, Kokospalmen, türkisfarbenes Meer und tiefgrün bewaldete Berge. Wir laden Sie ganz herzlich ein, mit den Frauen weltweit zu feiern. Männerchor Alttann Doppelkonzert mit Männerchor Alttann und Frauen- gruppe Halbadrui in Bad Wurzach-Ziegelbach Der Männerchor Alttann veranstaltet in Ziegelbach zu- sammen mit der A-Cappella-Gruppe „Halbadrui“ ein Dop- pelkonzert unter dem Motto: Frauenpower trifft auf Män- nerchor. Das Sextett aus Unteropfingen/Iller präsentiert sich in „Omas bestem Häs“ und berichtet aus ihrem Leben, schwäbisch und lustig.Für den Männerchor hat Dirigent Peter Schad ein breitgefächertes Programm zusammen- gestellt. Franz Ott begleitet am Piano und Josef Matheis führt mit Witz und Humor durch das Programm. Konzert am Sa. 15. März um 20 Uhr (Einlass ab 19 Uhr) im Dorfstadel in Ziegelbach. Bewirtung: Getränke/Imbiss. Eintritt 15 EUR Karten an der Abendkasse. Vorverkauf über: karlmotz@gmx.de DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Anschlag in München - Wie mit Kindern und Jugendli- chen in Notfallsituationen umgehen? Beim aktuellen Anschlag in München sind unter den Op- fern auch Kinder. Wer in einer Krise unmittelbar oder in- direkt betroffen ist, erlebt Ängste und stellt viele Fragen. Beim DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. gibt es ein in Süddeutschland einmaliges Hilfeangebot, den ehrenamt- lichen Kinder-Kriseneinsatzdienst. Im Radio gaben diese zuletzt Eltern in München Tipps, wie und ob Sie mit Ihren Kindern über den Anschlag sprechen sollen und wie sie ihren Kindern helfen können. Ob Busunglück, Amokalarm, Terroranschlag oder Natur- katastrophe: Krisensituationen jeder Art sind für Kinder und Jugendliche hochbelastend, denn sie erleben und verarbeiten Erlebnisse grundsätzlich anders als Erwach- sene. Mangelnde Unterstützung bei der Verarbeitung dieser Erlebnisse führt bei jungen Menschen häufig zu anhaltenden Ängsten, Schuldgefühlen und Konzentrati- onsstörungen. Mitunter reagieren sie gereizt, aggressiv, oder mit depressiver Symptomatik. Eltern und Familie sind oftmals verunsichert und überfordert. „Grundsätzlich ist es wichtig, einen Rahmen mit einer Be- zugsperson zu schaffen, in dem der junge Mensch sich sicher fühlen kann und ihm Raum geben, um Reaktionen zuzulassen“ erklärt Michael Schulz vom DRK-Krisenteam seine Arbeit. „Allein die Information, dass diese Reaktio- nen normal sind, kann schon helfen.“ Jedes Kind ist unterschiedlich, weshalb eine genaue Be- obachtung und anschließende individuelle, altersgerechte Zuwendung wichtig ist. Bei Säuglingen sind altersgemäße Reaktionen auf Belastungen an Schreckhaftigkeit und Un- ruhe zu erkennen. Wichtig ist für Kinder in diesem Alter, dass sie eine ruhige und verlässliche Versorgung durch eine Bezugsperson erhalten, das können Eltern, Verwand- te, Freunde, Lehrer oder z.B. auch Schulsozialarbeiter sein. Betroffene Kinder im Vorschul- und Grundschulalter re- agieren häufig mit aggressivem Verhalten oder einem starken Bedürfnis nach Zuwendung. Sie stellen oft viele Frage und machen sich Sorgen. Helfen kann es, Rituale und Routinen zu entwickeln. Die Erlebnisse durch Spiel, Bewegung und Malen zu Verarbeiten ist hilfreich. Richtig ist es auch, kindgerechte, aber ehrliche Antworten auf die Fragen der Kinder zu geben. Bei Jugendlichen äußern sich Reaktionen auf Krisen häu- fig in Form von Überregung, Zurückgezogenheit und emotionaler Taubheit oder Verleugnung. In dieser Alters- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 gruppe existiert ein stärkerer Bezug zu Gleichaltrigen als zu Erwachsenen. Geboten sind hier Rückzugsmöglichkei- ten und eine altersgerechte Ablenkung. Eine erwachsene Bezugsperson mit gutem Draht zu dem jungen Menschen ist auch hier immer noch wichtig. „Ob Familie, Eltern oder die junge Person selbst: Nie- mand sollte davor zurückschrecken, Unterstützungs- und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen z. B. in einer Traumaambulanz im ZfP“ weiß Ulrike Schmid vom Ro- ten Kreuz. Erste Ansprechpartner sind Kinderärzte, Schulsozialar- beiter, die Polizei und das Jugendamt. Vom Deutschen Roten Kreuz steht jederzeit bei akuten Krisensituationen eine psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) sowie ein Kinder-Krisen-Einsatz-Team unter 112 als Erste Hilfe für die Seele zur Verfügung. Jugendlichen und Kindern fällt es oft leichter, Hilfe ano- nym in Anspruch zu nehmen. Die Nummer gegen Kummer ist jederzeit speziell für Junge Menschen kostenlos unter der 116 111 oder im Chat erreichbar. Für Erziehende ist das Elterntelefon ebenfalls anonym und kostenlos unter der 0800 111 0550 zu erreichen. Landratsamt Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde in Präsenz Kreis Ravensburg - Jede/r Sachkundige im Pflanzen- schutz ist dazu verpflichtet in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stunden Fortbildung nachzuweisen. Das Landwirtschaftsamt bietet hierzu eine 2-stündige Prä- senz-Veranstaltung an. Diese findet statt am Donners- tag, 20.03.2025 von 19:30 bis ca. 21:30 Uhr, im Gasthaus „Traube“ in 88263 Horgenzell. Das Tagungsprogramm beinhaltet aktuelle Themen rund um den Pflanzenschutz im Ackerbau. Markus Kreh und Maria Koch vom Landwirtschaftsamt Ravensburg refe- rieren zu folgenden Themen: Neuerungen der rechtlichen Vorgaben im Pflanzenschutz, keine Zulassungsverlänge- rung von Flufenacet, Empfehlungen für die Saison 2025 und Anwenderschutz bei Pflanzenschutzmaßnahmen. Zudem wird das Thema Spritzwasserkonditionierung – Wirkung von Pflanzenschutz absichern, von Herrn Uwe Rölle von der Syngenta Agro GmbH, präsentiert. Die Kosten für Essen und Getränke tragen die Teilnehmer selbst. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Zur Erstellung der Teilnahmebescheinigungen ist eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Ge- burtsdatum zwingend erforderlich. Anmeldungen werden noch bis Montag, 17.03.2025 als E-Mail an la@rv.de oder per Telefon unter 0751/85-6010 angenommen. Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Sammelbestellung Gartenerde und Dünger Liebe Gartenbesitzerinnen und -besitzer, wundern Sie sich nicht auch oft, dass die Blumen und Pflanzen in den Gärtnereien und Baumärkten kräftiges Laub und schöne Blüten haben? Wir bieten auch in diesem Jahr wieder aus der Fuch- sien-Gärtnerei Himmelreich unseren Mitgliedern eine Pflanzerde und Dünger an, die genau den Ansprüchen von sinnvollem und nachhaltigem Gärtnern entsprechen und die im Handel sonst nicht zu kaufen sind, zu einem Vorteilspreis an. Nur diese Erde und Dünger wird in der Gärtnerei selbst verwendet. Auch Nichtmitglieder können gerne gegen einen kleinen Aufpreis eine Bestellung aufgeben. Blattdünger: Stickstoff ist für die Blattgrünbildung wichtig. Bilden sich zum Beispiel gelbe Blätter, ist dies ein Zeichen, dass Stick- stoff fehlt. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Blütendünger: Hier ist der Phosphatgehalt für die Blütenbildung maß- geblich. Der hohe Kaliumgehalt sorgt dafür, dass das Holz gut ausreifen kann, was insbesondere im Herbst, wenn die Pflanzen ins Winterquartier gehen, maßgeblich ist. Ein Vorteil dieses Düngers ist, dass gezielt gedüngt werden kann. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Beide Dünger können auch für sämtliche Zimmerpflan- zen eingesetzt werden. Langzeitdünger Die im Handel angebotenen Langzeitdünger mit Plasti- kummantelung reagieren meist auf Wärme und Wasser, was jedoch nicht kontinuierlich zur Verfügung steht. Das heißt, sie können sich sehr schnell oder gar nicht auflösen. Für den Verbraucher ist es damit schwer zu kontrollieren. Den Langzeitdünger aus der Gärtnerei gibt es auch in Granulat-Form, mit einer Wirkungsdauer bis zu 6 Wo- chen, je nach Witterung. Hier sieht man jedoch, wenn er sich aufgelöst hat und hat somit die Möglichkeit, wieder nach zu düngen. 1 kg für 12,00 €, Nichtmitglieder 12,50 € Pflanzen- Blumenerde im Sack zu 70 L für 18,00 €, Nichtmitglieder für 19,00 € Bei den sonst angebotenen Blumenerden wird oft ein hoher Anteil an Kokospflanzen mit vermischt. Auch soll- te das Problem mit Insektiziden und Pestiziden sowie die Umweltschädigung durch Rodung von Urwäldern mit beachtet werden. Sehr oft wird auch Klärschlamm mit beigemischt, welcher bekanntermaßen mit Rückständen von Medikamenten belastet ist. Bei der Blumenerde von FlorBest wird auf einen Torfan- teil verzichtet und durch Holzteile und Tonmineralien u. a. ersetzt. Diese Blumenerde von FlorBest kann sowohl bei der Anzucht und der Vermehrung von Setzlingen, beim Umtopfen in größere Blumentöpfe, aber auch bei der Auffüllung des Hochbeets verwendet werden. Haben wir auch ihr Interesse geweckt? Nähere Informati- onen zur Anwendung des Düngers und den Bestellschein erhalten Sie auf unserer Homepage des Vereins: www.gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com oder direkt bei Bernhard Kohler kohler.bernhard@gmx.de oder Tel.- Nr.: 0751/18054214 Bitte beachten: Bestell-Ende für Sammelbestellung ist bereits der 28. Februar 2025. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Lieferungen frei Haus nur gegen einen kleinen Aufpreis stemmen können. Die bestellte Ware kann ohne Mehrkosten bei Fam. Rittler Waldseerstraße 32, Baienfurt am 15. März 2025 von 13.30 bis 15.00 Uhr abgeholt werden. Ihre Bestellung können Sie gerne per Post, als E-Mail sen- den oder auch direkt in den Briefkasten bei Fam. Kohler, Höhenweg 13, 88255 Baienfurt oder bei Gertrud Rittler, Waldseerstr. 32, 88255 Baienfurt einwerfen. Wir freuen uns nun über Ihre Bestellung und grüßen herz- lich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 AOK Bodensee-Oberschwaben Fit durch die Grippewelle AOK-Expertin gibt wertvolle Gesundheitstipps Die Wintermonate sind dafür bekannt: Husten, Heiserkeit und eine verstopfte Nase. Die Grippewelle ist aktuell in vollem Gange. Auch in dieser Saison scheint die Grippe besonders heftig zu sein. Im Kindergarten, in der Schule oder im Büro, in der Bahn oder im Supermarkt hört man überall Husten und Schniefen. Doch mit den richtigen Maßnahmen lässt sich das Immunsystem stärken und das Ansteckungsrisiko reduzieren. Margit Michelberger, Ernährungsexpertin der AOK Bodensee-Oberschwaben, gibt wertvolle Tipps, wie wir neben einer Impfung gesund durch die Grippewelle kommen. Starke Abwehrkräfte durch gesunde Ernährung „Eine gesunde Ernährung mit frischen, nährstoffreichen Lebensmitteln ist entscheidend für ein starkes Immun- system“, erklärt Margit Michelberger. Besonders zinkhal- tige Lebensmittel wie Nüsse, Sonnenblumenkerne und Vollkornprodukte tragen zur Stärkung der Abwehrkräf- te bei. Auch Vitamin D spielt eine wichtige Rolle für die Immunfunktion – es kommt in Fisch, Eiern und Pilzen vor und wird zudem durch Sonnenlicht in der Haut produ- ziert. Vitamin C kann dazu beitragen, den Verlauf von Infekten zu mildern. Es steckt nicht nur in Zitrusfrüchten, sondern auch in frischem Gemüse wie Brokkoli, Paprika und Rosenkohl. Ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen „Regelmäßiges Trinken hält die Schleimhäute feucht und hilft dem Körper, Krankheitserreger abzuwehren“, so Mi- chelberger. Empfehlenswert sind Wasser, Tees und warme Zitronen- oder Ingwergetränke. Hygiene beachten „Gründliches Händewaschen ist eine der einfachsten und effektivsten Maßnahmen gegen Infektionen“, betont die AOK-Expertin. Zudem sollte es vermieden werden, sich mit ungewaschenen Händen ins Gesicht zu fassen. Auch das regelmäßige Desinfizieren von häufig genutzten Gegen- ständen, wie Smartphones oder Türklinken, kann helfen. Genügend Schlaf und Stressreduktion Ein ausgeruhter Körper ist widerstandsfähiger gegen Infekte. „Sieben bis neun Stunden Schlaf pro Nacht sind ideal“, empfiehlt Margit Michelberger. Auch Entspan- nungstechniken, wie Meditation oder Yoga, können hel- fen, Stress zu reduzieren und dadurch das Immunsystem zu stärken. Frische Luft und Bewegung fördern die Gesundheit Bewegung an der frischen Luft trägt zur Stärkung des Immunsystems bei: „Tägliche Spaziergänge oder Sport im Freien sind auch in der kalten Jahreszeit wichtig.“ Gleich- zeitig sollten geschlossene Räume regelmäßig gelüftet werden, um Krankheitserreger zu reduzieren. Richtige Kleidung und Luftfeuchtigkeit beachten „Kalte Temperaturen können den Körper schwächen, da- her ist es wichtig, sich wettergerecht zu kleiden.“ Zudem sollte trockene Heizungsluft vermieden werden, da sie die Schleimhäute austrocknet. Ein Luftbefeuchter oder feuchte Tücher auf der Heizung können Abhilfe schaffen. Sollten sich dennoch erste Erkältungssymptome zeigen, empfiehlt die Expertin sich auszuruhen und viel zu trinken, insbesondere warme Tees, um die Symptome zu lindern. Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Verkehrsparcours für KIDS – Ein Erfolgsprojekt geht ins dritte Jahr Das Interesse an dem landesweiten Verkehrserziehungs- projekt ist ungebrochen. Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr will gelernt sein. Und dieser Lernprozess soll so früh als möglich einset- zen. Dafür haben die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) und die Landesverkehrswacht Baden-Württem- berg e.V. im Frühjahr 2023 den Verkehrsparcours für KIDS ins Leben gerufen. Das gemeinsame Angebot, das auch von der Wiedeking Stiftung Stuttgart unterstützt wird, ist binnen kurzer Zeit zu einem Erfolgsprojekt avanciert. Das Kids-Projekt richtet sich an Kindergartenkinder ab 3 Jahren bis zum Vorschulalter. Angeleitet von ausgebilde- ten Moderierenden absolvieren die Kinder vor Ort einen Parcours auf Rutschautos und lernen dabei mit Spaß und Bewegungsfreude die ersten wichtigen Verhaltens- regeln im Straßenverkehr. Und das aus verschiedenen Blickwinkeln in unterschiedlichen Verkehrssituationen: An der Ampel, am Fußgängerüberweg oder am Stoppschild. „Schon wenige Tage nach Projektstart verzeichneten wir über 1.000 Anfragen von Kitas aus dem Land“, sagt Burk- hard Metzger, der Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. „Das hat sich fortgesetzt und das Interesse am Verkehrsparcours ist nach wie vor un- gebrochen. Darauf haben wir reagiert und die Projek- torganisation ausgebaut und optimiert. Mittlerweile sind rund 200 ausgebildete Moderierende für das Projekt lan- desweit im Einsatz, die für den Transport des Parcours eingesetzten Kids-Mobile haben wir von fünf auf acht erhöht. Und die Bilanz ist wirklich beeindruckend: In den vergangenen beiden Jahren fanden über 1.300 Veranstal- tungen bei Kindergärten und Kindertageseinrichtungen statt, bei denen unsere Moderierenden über 27.000 Kin- der erreichten. Die Rückmeldungen aus den Einrichtungen sind durchweg positiv. Das freut uns sehr und bestärkt uns, den Verkehrsparcours für Kids fortzuführen“. Das sieht Tanja Hund, die Geschäftsführerin der UKBW genauso: „Der Verkehrsparcours für KIDS ist mittlerweile ein fester Bestandteil der frühkindlichen Verkehrserzie- hung in Baden-Württemberg ist. Das enorme Interesse an unserem Angebot zeigt, dass wir mit dem Projekt ge- nau den Nerv treffen: Kinder lernen altersgerecht und mit Spaß, worauf sie im Straßenverkehr achten müssen. Gemeinsam mit unserem Partner setzen wir uns weiter- hin mit voller Kraft dafür ein, dass Kinder von Klein auf lernen, wie sie sicher im Straßenverkehr unterwegs sind.“ Kindertageseinrichtungen können die Veranstaltungen kostenfrei über die Landesverkehrswacht und die UKBW buchen. Nähere Informationen über das Kids-Projekt gibt es unter: https://www.verkehrswacht-bw.de/kids und http://akademie.ukbw.de/kidsparcours. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG startet zweite Förderaktion Ab dem 1. März beginnt die zweite Förderaktion der So- zialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitze- schutzprodukten sowie Kühlkleidung. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Sonnenschutz im Einheitslook muss nicht sein. Es gibt eine Vielzahl von modernen und gleichzeitig zweckmäßigen Kopfbedeckungen, die im Arbeitsalltag vor UV-Strahlung schützen. Die SVLFG fördert den Kauf solcher und weite- rer Sonnenschutzprodukte, darunter auch Kühlkleidung. Im Einzelnen sind dies: Produktbezeichnung Maximalförderung Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Kühlshirts) Sonnenschutzkappen mit Na- ckenschutz Sonnenschutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe) 50 %, max. 800 Euro Werden mehrere Produkte gekauft, beträgt die Förderung einmalig bis zu 800 Euro für die zusammengerechneten Kaufbeträge. Die Produkte können daher auch gemischt werden. Neben der Maximalförderung ist die Fördersum- me auf höchstens 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jah- resbeitrages begrenzt. Die Produkte dürfen erst nach der Förderzusage gekauft werden. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30.11.2025. Informationen hierzu finden sich auch unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern. Wichtige Voraussetzung Anträge und später die Rechnungen können ausschließ- lich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ einge- reicht werden. Die Antragsformulare stehen dort ab 1. März, 12 Uhr, zur Verfügung. Die SVLFG empfiehlt, sich rechtzeitig zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de AOK Bodensee-Oberschwaben Die Schattenseite der Fasnet: Komatrinken Eine aktuelle Auswertung der AOK zeigt einen leichten Rückgang Von Komatrinken wird gesprochen, wenn eine Person mindestens einmal im Monat sechs oder mehr alkoho- lische Getränke mit jeweils 10 Gramm Alkohol zu sich nimmt. Die Gefahr dabei: Diverse gesundheitliche Folgen und ein erhöhtes Risiko für Alkoholabhängigkeit. Eine ak- tuelle Auswertung der AOK Bodensee-Oberschwaben zeigt nur einen leichten Rückgang der aufgrund zu viel Alkohols behandelten AOK-Versicherten. „Im Jahr 2023 wurden 774 Personen in der Region Boden- see-Oberschwaben aufgrund Alkoholmissbrauchs ärztlich behandelt“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben. „2019 waren es noch 828.“ Vorreiter ist dabei der Landkreis Ravensburg mit 363 be- handelten Patientinnen und Patienten. Im Landkreis Sig- maringen waren es im Jahr 2023 200 Patientinnen und Patienten und im Bodenseekreis 211. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene trinken oftmals exzessiv. Von den insgesamt 774 betroffenen Menschen im Jahr 2023, waren 64 noch Jugendliche un- ter 15 Jahren. „Vor allem jetzt, während der Fasnet wird vermehrt Alkohol konsumiert. Oftmals sogar an mehreren Tagen hintereinander“, meint der AOK-Geschäftsführer. Das regt zur Besorgnis an: Alkohol hat schwerwiegende gesundheitliche Folgen. Neben Leberschäden als Lang- zeitfolge kann es zu Entwicklungsschäden durch eine be- einträchtigte Entwicklung des jugendlichen Gehirns kom- men. Je jünger die Person ist, desto wahrscheinlicher sind bleibende Schäden. Außerdem besteht für Jugendliche, die bereits in jungen Jahren viel Alkohol trinken ein höhe- res Risiko, später eine Alkoholabhängigkeit zu entwickeln. Was können Eltern tun? Wichtig ist es, das Gespräch mit dem Sohn oder der Toch- ter zu suchen. Dabei sollte die Bedeutung und vor allem die Gefahren und Risiken von Alkohol vermittelt werden - schließlich kann Komatrinken zum Tod führen. Auch soll- ten feste Grenzen und Uhrzeiten beim Ausgehen gesetzt werden, damit weniger Zeit besteht, eine große Menge an Alkohol zu trinken. Sollte das Kind stark betrunken nach Hause kommen, ist ein Gespräch in den darauffolgenden Tagen ratsam, die direkte Konfrontation noch im Alkoholrausch ist wenig zielführend. Von einem generellen Alkoholverbot sollte abgesehen werden. Das bringt oft nicht die gewünschte Wirkung: Es besteht die Gefahr, dass aus Trotz Alkohol getrunken wird. Weitere Informationen: • Verzeichnis der Suchtberatungsstellen: www.bzga.de • BZgA für Jugendliche: www.Kenn-dein-limit.info • Anonyme Beratung: www.drugcom.de • Bei komorbider Depression Online-Selbsthilfepro- gramm: https://moodgym.de/ • Nähere Infos zum Haus- und FacharztProgramm der AOK: www.aok.de/bw/hausarztprogramm und www.aok.de/bw/facharztprogramm • Persönlich, menschlich und nah. Der Soziale Dienst der AOK Baden-Württemberg unterstützt und be- rät: www.aok.de/bw, Suchwort: Sozialer Dienst • Vermittlung und Beratung in allen AOK-Kunden- Centern vor Ort Katamaran am Gumpigen Donnerstag — zusätzliche Abendfahrten Reederei bietet AbendKat am 27. Februar – und das zum Sonderpreis. Ticket auch am Folgetag gültig. Am Gumpigen Donnerstag, den 27. Februar, erweitert die Katamaran-Reederei ihr Angebot um zusätzliche Abend- fahrten. Auch für diese gilt das derzeitige Tarifangebot von 14 Euro für die Hin- und Rückfahrt. Das Beste: das Ticket vom 27. Februar gilt auch am Folgetag bis 10 Uhr. Am Gumpigen bzw. Schmotzigen Donnerstag tobt vieler- orts die Fasnet. Liebhaber des bunten Treibens nutzen an diesem Tag gerne den Katamaran. Dieser verkehrt neben dem regulären Stundentakt von 6 bis 19 Uhr an diesem Tag zusätzlich am Abend. Sonderfahren am Abend Die Schnellschiffe starten am 27. Februar zu den folgen- den Zeiten ab Friedrichshafen: 20:00 Uhr, 21:48 Uhr und 22:00 Uhr. Ab Konstanz gibt es Sonderfahrten um 20:48 Uhr, 21:00 Uhr, 22:48 Uhr und 23:00 Uhr. Die Anlegestel- le in Konstanz liegt nur wenige Minuten von der Altstadt entfernt, in der an diesem Tag das bunte Fasnachtsge- schehen inklusive Straßenfasnacht, Narrenbaumstellen und Hemdglonkerumzug stattfindet. Günstiger geht’s nicht Mit den Sonderfahrten am Gumpigen Donnerstag bietet der Katamaran eine schnelle und besonders günstige Möglichkeit, den See zu überqueren. Erwachsene zah- len nur 14 Euro für die Hin- und Rückfahrt, Kinder zahlen 6,50 Euro, und Familien können für 34,50 Euro fahren. Das Ticket ist nicht nur für den 27. Februar gültig, sondern auch für die Fahrten am Folgetag bis einschließlich 10 Uhr. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Reservierungen für die Sonderfahrten sind nicht not- wendig. Die Tickets gibt es online unter der-katamaran. de sowie an den Automaten und in den Geschäftsstellen der Reederei. Narrensprung in Baienfurt Einladung zur Narrenschänke des Liederkranzes Liebe Narrenfreunde, am Fasnetssamstag, 01.03.2025, öffnen wir ab 13:00 Uhr unsere legendäre Narrenschänke direkt am Vereinsheim in Baienfurt! Drinnen verwöhnen wir euch mit Kaffee und Zopf, wäh- rend es draußen Getränke aller Art und Würstchen gibt – beste Voraussetzungen für eine (feucht)fröhliche Fasnet! Wir freuen uns auf alle, die vorbei kommen! Euer Liederkranz Baienfurt Auch letztes Jahr gab es einen gewaltigen Ansturm auf unsere Narrenschänke Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN An alle Vereine und Institutionen! Kostenlos: redaktionelle Textbeiträge; diese müssen jedoch bei der jeweiligen Gemeinde aufgegeben werden. Logos von Sponsoren sind generell nicht erlaubt. Kostenpflichtig: alle als Anzeigenauftrag bezeichneten Eingänge werden als kostenpflichtig angesehen und berechnet. Der Verlag Bitte beachten Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Damit sie besser hören können. Das ist für die Tiere überlebenswichtig: Hasen haben viele Fressfeinde und müssen ständig vor ihnen auf der Hut sein. Um rechtzeitig Reißaus nehmen zu können, sind sie darauf angewiesen, ihre Jäger frühzeitig zu hören. Das können sie am besten mit ihren langen Löffeln. Die sind so aufgebaut, dass die Schallwellen gebündelt und verstärkt werden. Gleichzei- tig sind die Ohren sehr beweglich. Die Nager können sie sogar unabhängig voneinander in verschiedene Richtungen drehen. So finden sie schnell heraus, aus welcher Richtung Gefahr droht. © Glawion/DEIKE, Bild: © Hermenau/DEIKE 752U04U3 Warum haben Hasen lange Ohren? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Andrea Boscher-Krohmer staatl. exam. Logopädin Maybachstraße 9 88250 Weingarten Telefon 0751 56 82 85 00 info@logopaedie-in-weingarten.de Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98 (Zufahrt über DRK) 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de | pflanzen@garten-mueller.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Mi geschlossen, Sa 8.30 - 14.00 Uhr s a en n e Gartensaison 0 5 Ab dem 24. Februar e zt sc on vo me en „Auf geht‘s ins Gartenjahr“ S , 2 .03.2 25 | 9.00 - 1 .00 r Wir starten in die Gartensaison 2025! Ab dem 24. Februar sind wir wieder für Sie da! Entdecken Sie unser neues Pflanzensortiment für Garten und Balkon – für blühende Ideen und grüne Freude! Jetzt schon vormerken: „Auf geht‘s ins Gartenjahr“ Sa, 29.03.2025 | 9.00 - 17.00 Uhr Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0/ 11 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Pa onville VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN TRAUERANZEIGEN GESUNDHEIT Die 1. Adresse... ...für Ihre lokale Werbung ist das Mitteilungsblatt.[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 3,57 MB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 20.02.2025

                  Infobereiche