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Teilabschnitt 1 (Juli bis Dez. 2023)

Die Umgestaltung unserer Ortsmitte und die dazugehörigen Baumaßnahmen gliedern sich in mehrere Teilabschnitte. Die Teilabschnitte sind nach und nach in diesem Bereich unserer Homepage zu finden. Sie werden kontinuierlich aktualisiert, um kurzfristige Änderungen oder aktuelle Straßensperrungen mitteilen zu können. Auf dieser Seite sehen Sie eine Übersicht der Straßensperrungen und Umleitungen in der Ortsmitte. Uns ist bewusst, dass die Baumaßnahme in der Ortsmitte mit gewissen Einschränkungen verbunden ist. Daher möchten wir uns an dieser Stelle für eventuelle Unannehmlichkeiten entschuldigen. Wir sind jedoch bestrebt, die Baumaßnahme so effizient wie möglich durchzuführen und Ihnen stets aktuelle Informationen über unsere Homepage, unser Amtsblatt oder über den Instagram Account der Gemeinde Baindt (gemeinde.baindt) zur Verfügung zu stellen. Teilabschnitt 1 (voraussichtlich Mitte Juli bis Ende Dezember 2023) Bereich: Küferstraße / Bushaltestellen „Rathaus“ Maßnahmen: Abbrucharbeiten im Bereich der Küferstraße Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen Grabenarbeiten für die Leitungsumlegung für die Nahwärme, Kanal, Breitband und Telekommunikation Offenlegungsarbeiten Sulzmoosbach Sperrungen/Einschränkungen: Einschränkung der Parkmöglichkeiten im Bereich des Dorfplatzes (Alternativen: Parkplatz in der Mühlstraße sowie Festplatz bei der Tennishalle) Sperrungen und Umleitungsstrecken (ab 21. August 2023): Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Die Ersatzbushaltestellen Rathaus befinden sich in der Fischerstraße, Höhe Feneberg. Hierzu wird ein provisorischer Fußweg zum Feneberg und über die Küferstraße 8 in die Fischerstraße eingerichtet. Die Kreissparkasse, der CAP-Markt und die Bäckereien sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße erreichbar. Darüber hinaus kann nach wie vor vor den Geschäften geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt über die Garten-/ Thumbstraße, die Einbahnstraßenregelung wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben. Von der Marsweilerstraße (Ortsmitte) herkommend ist der Kreisverkehr halb gesperrt. Hier gibt es eine Ampelregelung. Vom oberen Teil der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Die Mühlstraße ist gegebenenfalls auf Höhe der Schenk-Konrad-Halle ebenfalls gesperrt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.08.2023
Bericht_23_08_01.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne vorherige Umweltprüfung überplant werden. Auch Bebauungspläne in Baindt sind von diesem Urteil betroffen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag noch keine ausführliche Urteilsbegründung vor, daher können keine Aussagen über die Auswirkungen getroffen werden. Sobald nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Gemeinde alle Bauherren und Interessenten in den betroffenen Baugebieten informieren. Neugestaltung Dorfplatz Der Baubeginn zur Neugestaltung des Dorfplatzes war am 27.07.2023 (Baustelleneinrichtung, Baufeldfreimachung Parkplatz, Umleitungsbeschilderung). Ab dem 21.08.2023 wird der Kreisverkehr nur noch einseitig mit Ampelanlage befahrbar, die Küferstraße bis zur Bushaltestelle sowie Mühlstraße voll gesperrt sein. Die Parkplätze vor dem Rathaus und auf dem Dorfplatz stehen nach den Handwerkerferien nicht mehr zur Verfügung. Parkmöglichkeiten stehen am Mühleparkplatz und auf demFestgelände zur Verfügung. Ab dem 22.08.2023 wird mit den Tiefbauarbeiten an Kanal, Nahwärme und Breitband begonnen. Nähere Informationen gibt es jederzeit auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt und auf dem Instagram-Account der Gemeinde. Hochwasserschutzmaßnahme Hirsch-, Igel- und Siemensstraße Derzeit finden Bauarbeiten am Regenwasserkanal im Bereich Hischstraße statt. Ab Mitte September wird das Einlaufbauwerk in der Sulpacher Straße (Höhe Einfahrt Igelstraße) gebaut. Dazu muss die Sulpacher Staße für circa vier Wochen gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert. Die Fertigstellung inkl. Bepflanzung ist für Mitte November geplant. Ausbau Breitband weiße Flecken Die Bauarbeiten von Schachen bis zur Reithalle (Bühl) sind fertiggestellt. Derzeit werden Kabelverlegearbeiten in der Marsweilerstraße und entlang der Mochenwangener Straße (von ausbauende Radweg Sulpach bis Gemarkungsende bei Mochenwangen) durchgeführt. Im August beginnen die Kabelverlegearbeiten von der Thumbstraße bis Stöcklis. Sanierung Wasserleitung Grünenberg - Stöcklisstraße Die Sanierung ist abgeschlossen. Die Mängelbehebung findet bis Ende der Woche (KW 31) statt. Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäusler Straße Der Landkreis Ravensburg beantragt die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flurstück 953, neben der bereits bestehenden Gemeinschaftsunterkunft Richtung Friesenhäusler Straße. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 Durch die Mehrung der inzwischen erforderlichen Mülltonnen, die bis jetzt im Keller der Mehrfamilienhäuser untergebracht sind, beantragt die Wohnungseigentümergemeinschaft für jedes Wohngebäude ein Müllhaus. Dort sollen alle Mülltonnen geordnet untergebracht werden. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung vom Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 2 Müllhäusern in der nicht überbaubaren Fläche erteilt. Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziegeleistrasse 38 Die Bauherren haben das Flst. 206/9 gekauft und möchten den Garten umgestalten. Ein bestehendes Gartenhaus soll abgebrochen und dafür ein Neues an anderer Stelle gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 23.10.2015). Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“: • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Errichtung in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Der Überbauung des Schmutzwasserkanals mit dem Gartenhaus wird zugestimmt. Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schulgelände und Planung eines Kunstrasenplatzes Der rote Hartplatz auf der Schul- und Sportanlage der Klosterwiesenschule ist gut 35 Jahre alt und in einem sehr schlechten Zustand. Eine Nutzung für den Schul- und Vereinssport ist aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr möglich. Früher oder später muss der Platz gesperrt werden. Ursprünglich wurde der Platz für den Schulsport der Grund- und Hauptschule genutzt. Darüber hinaus vor allem für Leichtathletik, jedoch auch für Hockey, Handball und Basketball. Im Hinblick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung unseres Schulstandortes hat der Gemeinderat mit der Sanierung der Klosterwiesenschule einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun gilt es auch die Sportanlage so auszurüsten, dass für die Kinder und Jugend der Gemeinde der größtmögliche Nutzen entsteht. Hatte die Gemeinde Baindt 2019 gut 150 Schülerinnen und Schüler sind wir jetzt bei über 170 Grundschulkindern. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2026 für Eltern ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder besteht. Von Montag bis Freitag haben Eltern dann die Sicherheit, dass deren Kinder an jedem Tag acht Stunden in der Schule unterrichtet und betreut werden. Für uns als Kommune bedeutet das unter anderem, dass in Zukunft mehr Kinder den ganzen Tag in der Schule und auf dem Schul- und Sportgelände verbringen werden. Diese Kinder müssen betreut und gefördert werden und brauchen Platz zum Spielen, sowohl in der Halle als auch im Freien. Damit einhergehend ist es nach wie vor ein Anliegen unseres Sportvereins und hier vor allem der Abteilung Fußball, dass eine weitere Trainings- und Spielfläche für Kinder, Jugendliche und auch für die Erwachsenen geschaffen wird. Im September 2014 wurde von Seiten des SV Baindt erstmalig ein Antrag auf den Bau eines Kunstrasenplatzes an Stelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden Grünfläche gestellt. Dieser wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Ein erneuter Vorstoß von Seiten des Vereins erfolgte im Mai 2019. Im Februar 2022 fand ein Austausch zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule, des SV Baindts und der Gemeindeverwaltung statt. Bei diesem Termin wurde über verschiedene Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Sportanlage diskutiert. Über die Schaffung eines Naturrasenspielfeldes anstelle eines Kunstrasenplatzes genauso wie über den Nutzen einer Freilufthalle. Aus schulischer Sicht wäre ein Kunstrasenplatz oder eine Freilufthalle eine sehr gute Lösung, da zeitnah nach erfolgtem Regen wieder eine Nutzung erfolgen kann. Ein Kunstrasenplatz kann auch von unseren Schulkindern der Klosterwiesenschule sehr gut zum Schulsport und zum freien Spiel innerhalb der Betreuung genutzt werden. Ballspiele, Geschicklichkeitsspiele und Bewegung aller Art sind darauf möglich. In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Da der Unterbau des roten Hartplatzes sowohl im Zustand als auch in der Verwendung der Materialien unklar ist, ist ein Baugrundgutachten zu fertigen. Darüber hinaus muss das Gelände vermessen werden. Erst dann kann auch eine Aussage dazu getroffen werden, ob Anpassungsarbeiten notwendig werden. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung der Schulkinder wird im September mit einem weiteren Schulbauförderprogramm gerechnet. Dieses Programm soll zu einer Qualitätsverbesserung der Betreuung und umfänglicheren Förderung beitragen. Wenn hier auch Außenanlagen enthalten sind, was angenommen wird, könnte auch in diesem Programm ein Förderantrag gestellt werden. Letztendlich ist eine ordentliche Planung Entscheidungsgrundlage für das Gremium. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet den Rückbau des roten Hartplatzes, die Verlegung der Weitsprunganlage, die Sanierung der Laufbahn und darüber hinaus den Bau eines Kunstrasenplatzes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes für den Schul- und Vereinssport zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, anstelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden kleinen Rasenfläche einen Kunstrasenplatz zu planen. 4. Das Gremium nimmt in den nächsten Doppelhaushalt 2025 / 2026, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit, Mittel auf, um den roten Hartplatz zurückzubauen, die Weitsprunggrube zu versetzen und die Laufbahn instand zu setzen. Darüber hinaus werden Mittel für den Bau eines Kunstrasenplatzes eingestellt. Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Blockheizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sollen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Zur Orientierung, würden diese 0,2 % auf die Gemarkung der Gemeinde Baindt umgelegt, würde dies bedeuten, dass bei 2.306 Hektar Gemeindefläche mindestens 4,612 Hektar für Freiflächen- Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan sowie eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Gemeinderat ein Katalog von Kriterien an die Hand gegeben werden - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten –, um zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen Freiflächen-Photovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt, die einzelnen Bestandteile des Kriterienkatalogs mit folgenden Änderungen als Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Standorten von PV-Freiflächenanlagen hinsichtlich Eignung und Durchführbarkeit zukünftig heranzuziehen: • Flächengröße / Zubaumenge: Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. (Die Kriterien werden in das Bürgerinformationssystem eingestellt) Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. Die Gemeindeverwaltung hat die baulichen Voraussetzungen mit Zielabweichungsverfahren und Bebauungsplanverfahren sowie dem Erwerb einer ökologischen Ausgleichsfläche geschaffen. Der Antrag der Reitergruppe wurde in einem Durchführungsvertrag, welcher öffentlich beschlossen wurde, festgehalten. Aufgrund verspätetem Nachlass und längerem Bebauungsplanverfahren haben sich die Kosten erhöht. Die Inflation schlägt ebenfalls zu Buche. Die Reitergruppe fängt viel in Eigenleistung auf, jedoch erbitten sie weitere finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Baindt. Die Erschließungskosten für die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung des Objekts mit einer Gesamthöhe von 34.865,66 Euro übersteigen die ursprüngliche Kalkulation des Vereins erheblich. Daher stellt die Reitergruppe Baindt e.V. einen Zuschussantrag in Höhe von 30.000,00 Euro für den Bau der Erschließungsanlagen (Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung). Da sich die Auszahlung des WLSB-Zuschusses zeitlich verzögert, stellt die Reitergruppe darüber hinaus einen Antrag auf Vorfinanzierung auf die im Förderbescheid bestätigte Summe von höchstens 132.000,00 Euro bis zur Auszahlung der Fördermittel bzw. spätestens bis zum 31.12.2026. Die Gemeinde hat bisher gem. Durchführungsvertrag 85.000 € vorfinanziert. Der Reitverein sagt im Rahmen seiner weiteren Antragstellung ausdrücklich seine Unterstützung bei den Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flst. Nr. 376 zu. Auf diesem Flurstück sind Büsche und Sträucher zu Pflanzen und weitere ökologische Maßnahmen vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den im Antrag der Reitergruppe Baindt vom 17.07.2023 beantragten, einmaligen Unterstützungsleistungen wie folgt zu: 1. Für den Bau der Erschließungsanlagen (Stromversorgung, Wasserversorgung – Abwasserentsorgung) wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € an den Reitverein gewährt. 2. Im Wege der Vorfinanzierung der Fördermittel wird eine höhere Vorfinanzierung in Höhe von 132.000 € bis zur Auszahlung der Fördermittel des WLSB bzw. spätestens bis zum 31.12.2026 gewährt. Die Reitergruppe Baindt wird aufgefordert den Bewilligungsbescheid vorzulegen. 3. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe zu. Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die vollständige kommunale Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt ist über das Ratsinformationssystem einsehbar. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2023/2024 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze sollen ausgearbeitet und im Sozialausschuss vorgestellt werden. Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Die Gemeinde Baienfurt und die Gemeinde Baindt waren aufgrund ihrer Rücklagenstände in der Lage dem Zweckverband für dessen Investitionen Trägerdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat Baindt stimmt der Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung zum 30.12.2023 und 30.12.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. zu. Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 262.500 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 630.000 € (Stand 30.09.2024) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2024 erneut zu verzinsen. Die Trägerdarlehen sollen erst Ende 2024 entschieden werden. Es wurden zur Beschlussfassung die damaligen Marktkonditionen zu 1,0% festgesetzt. Der Zinssatz ist analog der durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 7 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 7 findet zum 30.09.2029 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 8 werden erst im Jahr 2024 angepasst. Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde sind §§ 44 Abs. 2, 53 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt. Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der eingerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben. Die entsprechenden Höhen der einzelnen Beträge könnten zu einem späteren Zeitpunkt, nach 20 Jahren unveränderter Grenzen, entsprechend angepasst werden. Dieser Beschluss sieht lediglich die Änderung der Anordnung von Ausgaben über 5.000 Euro vor. Damit auch bei Abwesenheit der Bürgermeisterin über zwei Wochen das tägliche Geschäft weiterläuft. Mit den laufenden Baumaßnahmen, sollten die Firmen bei Prüfung der Rechnungen auch bedient werden können. Auch für den Krankheitsfall dient diese Regelung als eine Absicherungsebene. Auf Antrag des Gremiums sollen die Amtsleitungen zukünftig die Befugnis erhalten, Zahlungen bis zu 10.000 Euro tätigen zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Zuständigkeitsordnung außer Kraft. Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Derzeit liegt die Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bei Mitarbeitern bis zur Entgeltgruppe (EG) 6. Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit und die Nachbesetzung der Stelle der Assistentin bzw. des Assistenten im Vorzimmer der Bürgermeisterin ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu überdenken. Die Erhöhung der Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bis zur Entgeltgruppe 9 ermöglicht es, schnell auf Bewerbungen zu reagieren und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah einzustellen. Dies ist insbesondere in Zeiten von Personalengpässen und während der Sitzungspause in der Urlaubszeit von großer Bedeutung, um den reibungslosen Betrieb der Verwaltung sicherzustellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz: Es wird beantragt, dass mit dem Projekt "Waldspielplatz" im nächsten Jahr begonnen wird. Betriebsausflug: Es wird angefragt, warum das Gremium nicht zum diesjährigen Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung eingeladen war. Aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl war ein Bus komplett ausgebucht. In den vergangenen Jahren haben nur wenige Mitglieder des Gremiums teilgenommen. Die logische Konsequenz wäre gewesen, einen zweiten Bus zu mieten, der nahezu leer geblieben wäre. Daher wurde in diesem Jahr darauf verzichtet. Verkehrsspiegel Stöcklisstraße: Auf die Frage, warum auf einem Privatgrundstück ein Stromkasten angebracht werden kann, aber kein Verkehrsspiegel installiert wird, wird erklärt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich ist Die Gefahrensituation wird bei der nächsten Verkehrsschau in Augenschein genommen. Breitbandausbau "graue Flecken": Der Kämmerer, Herr Abele, erläutert, dass Bundes- und Landeszuschüsse in diesem Zusammenhang verzögert ausgezahlt werden. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss und Überprüfung der Arbeiten vollständig überwiesen. Daher sind die Kommunen gezwungen, über einen längeren Zeitraum selbst Vorfinanzierung zu leisten. Für die Gemeinde Baindt bedeutet dies eine Vorfinanzierung von etwa fünf Millionen Euro. Unabhängig davon steht der nächste Schritt in der Planung des Breitbandnetzausbaus in den unterversorgten Gebieten an. Das Gremium erteilt den Auftrag zur Planung.[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 16.08.2023
    Bericht_23_09_12.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. September 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Es wird angefragt, wie die Verwaltung zusammen mit dem Gremium die aufkommende Tuning-Szene im Gewerbegebiet "Mehlis" bewertet und wie sie damit umgehen wird . Die Verwaltung wird den Sachverhalt prüfen, grundsätzlich finden die Treffen auf Privateigentum statt. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Inzwischen liegt die Begründung des Urteils vor und die Gemeinde wird informieren, sobald klar ist, wie die untere Baurechtsbehörde mit der Urteilsbegründung umgeht. Vereinssitzung 2023 Die Vereinssitzung findet am 16. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Konzert inmitten der vier Wasserhüterinnen am 16. September 2023 Am Samstag findet ab 15:00 Uhr eine Veranstaltung rund um das Thema Wasser der Künstlerin Theresia K. Moosherr inmitten der vier Wasserhüterinnen statt. Infoveranstaltung Landesturnfest 19. September 2023 Am Dienstag findet um 18:00 Uhr eine Veranstaltung zur Schulbetreuung (Übernachtungen) der Sportlerinnen und Sportler während des Landesturnfestes für alle Vereine im Gemeindeverband Mittleres Schussental statt. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten Das Gewerk Klempnerarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Bei der ersten Ausschreibung mit Submission am 17.04.2023 ging nur ein Angebot ein. Vom Gemeinderat wurde die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wurde ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Beim Verhandlungsverfahren hat der Bieter nicht abgegeben, so dass die Arbeiten nochmals ausgeschrieben werden mussten. Zur Submission am 04.09.2023 gingen zwei Angebote ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Klempnerarbeiten werden an die Firma Kohler GmbH & Co.KG aus Weingarten zum Angebotspreis von 104.238,41 € brutto vergeben werden. Information zum GMS-Klimaanpassungskonzept auf Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung Das Gremium wird über das fertige Klimaanpassungskonzept und dessen vorgesehene Verwendung informiert. Der Beschluss des Klimaanpassungskonzepts in der GMS- Verbandsversammlung ist für den 26. Oktober geplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Klimaanpassungskonzept zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental in der Sitzung vom 26.10.2023 dem Beschluss zum Klimaanpassungskonzept zuzustimmen. Ersatzbeschaffung des Traktors New Holland für den Bauhof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Traktor des Herstellers New Holland mit einem Angebotspreis von gesamt brutto 103.894,00 € bei der Firma Neyer Landmaschinentechnik Bad Wurzach zu beschaffen. 2. Das Altfahrzeug wird zu einem Preis von 23.642,00 € an die Firma Neyer Landmaschinentechnik veräußert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt das Kugelmann Schneeräumschild Vario VS 169/74 zum Preis von 9.976,34 € von der Firma Neyer Landmaschinentechnik zu beschaffen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt die BeK Reisigschaufel mit Greifarm zum Preis von 2.9010,79 € von der Firma Neyer Landmaschinentechnik zu beschaffen. Ersatzbeschaffung eines Streuautomaten für den Winterdienst Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt den Streuautomaten Stratos F 17 K18 zu einem Angebotspreis von gesamt 27.033,56 € brutto bei der Firma Knoblauch GmbH zu beschaffen. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Fischerstraße für die Errichtung einer DHL Packstation zum Teil außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 Der Bauherr plant vor dem Eingangsbereich zum Supermarkt eine DHL-Packstation zu errichten. Der Automat soll den kontaktlosen Erwerb von Brief- und Paketmarken sowie das Empfangen und Versenden von Paketen / Päckchen und Briefen ermöglichen. Er soll somit als Postversand- bzw. Verteilstation zur Versorgung des Gebiets dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Baugrenze mit der Packstation wird erteilt. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 mit geänderten Plänen Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss des bestehenden 2- Familienhauses und Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen auf Flst. 823, Marsweilerstr. 50 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die erforderlichen Befreiungen zum Bauantrag für den Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss des bestehenden 2-Familienhauses und den Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen werden erteilt. Entscheidung über das weitere Vorgehen zum Anbau und der Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bauhof Im Jahr 2018 stellte eine Begehung durch die Unfallkasse Mängel im Feuerwehrhaus fest, darunter die fehlende Schwarz-Weiß-Trennung in den Umkleiden und Probleme bei der Lagerung von Helmen und Gefahrstoffen. Zur Lösung dieser Probleme und zur Behebung von Baumängeln am Gebäude (Feuerwehr sowie Bauhof) wurde ein Anbau am Feuerwehrhaus geplant. Obwohl die Kosten zwischenzeitlich gestiegen sind, schätzen wir das unermüdliche Engagement der Feuerwehr und ihre wichtige Rolle in unserer Gemeinde. Im März wurde das Baugesuch eingereicht und im Juli erhielten wir die Baugenehmigung für den Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und Bauhofs sowie die Nutzungsänderung der Wohnung im Obergeschoss zu Räumen für die Feuerwehr. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Architekturbüro Rohloff u. Wespel aus Kisslegg wird mit der Erstellung der Werkpläne und der Ausschreibung der Baumaßnahme beauftragt. 2. Die aufgeführten Ausbesserungsarbeiten an der Fassade und am Dach (Kostenschätzung ca. 74.000 €) sollen ebenfalls ausgeschrieben werden. 3. Die Falttore (Kostenschätzung ca. 162.000 €) für Feuerwehr und Bauhof sollen auch ausgeschrieben werden. Beitritt zum Onlineportal PENDLA Das Onlineportal PENDLA bietet Pendelnden eine einfache Möglichkeit, Fahrgemeinschaften zu bilden und zu koordinieren. Hierdurch kann ein wichtiger Beitrag zur Reduktion des Verkehrsaufkommens und damit des Treibhausgasausstoßes erreicht werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Baindt zum Onlineportal PENDLA zu. Verkauf des LF 16/12 - Feuerwehrfahrzeug Baujahr 1992 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt den Markt für Feuerwehrfahrzeuge auszuloten und den bestmöglichen Verkauf ohne Beladung vorzunehmen. Über das Ergebnis ist dem Gemeinderat zu berichten. Anfragen und Verschiedenes Baustelle zur Umgestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte: Es wird angefragt, ob der bisherige Zeitplan eingehalten wird und wie lange die Umleitung mit der Ampel am Kreisverkehr geplant ist. In dieser Woche ist der finale Umschluss der Nahwärmeleitungen sowie der Breitband- und Entwässerungsleitungen geplant. Bisher liegt die Baustelle gut im Zeitplan. Der Kreisverkehr wird in vier bis sechs Wochen wieder zu befahren sein und die Küferstraße aller Voraussicht nach bis zum Jahresende. Nähere Informationen werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Zusätzlich wird angefragt, ob an der Ersatzbushaltestelle im Fischerareal ein Buswartehäuschen für die Übergangszeit aufgestellt werden kann. Dies wird von der Gemeindeverwaltung geprüft. Des Weiteren prüft die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, die Parkplätze vor der Sparkasse und dem CAP-Markt zeitlich zu beschränken, damit ausreichend Parkmöglichkeiten für Kurzzeitbesucher, die in den ortsansässigen Geschäften, der Sparkasse, der Gastronomie und den Arztpraxen einkaufen bzw. diese besuchen, zur Verfügung stehen. Die Verwaltung steht in regelmäßigem Austausch mit der Baufirma und den örtlichen Betrieben und Praxen, um eine den Bedarfen angepasste Beschilderung der begrenzten Parkmöglichkeiten sicherzustellen. Parkbänke Friedhof: Es wird angeregt, ob eine Parkbank vor den Urnenwänden umgedreht werden kann, sodass eine zu den Urnenrasengräbern zeigt. Die Gemeindeverwaltung prüft diese Anfrage. Geländer Friedhof: Es wird darauf hingewiesen, dass das Geländer an den Treppen zum Friedhof bereits seit einiger Zeit fehlt und wieder angebracht werden muss. Parkplätze Doppelparker: Es wird angefragt, wann die Parkplätze für die Doppelparker vom Baindter Hof gebaut werden. Die Gemeindeverwaltung wird hier noch einmal nachhaken. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Darüber hinaus finden Sie eine Übersicht der Mitglieder des Gemeinderates und weitere Informationen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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      Zuletzt geändert: 20.09.2023
      Aktuelle Informationen

      Informationen und Unterlagen Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Ortsmitte – Start am Montag, den 21. August 2023 Die Sanierung der Ortsmitte startet in der kommenden Woche, nachdem vor den Handwerkerferien die Baustelle eingerichtet wurde und vorbereitende Maßnahmen erfolgt sind. So wurden die Pflastersteine auf dem Dorfplatz größtenteils bereits entfernt. Dies ist aufgrund der zukünftigen Barrierefreiheit des Platzes notwendig. Die Baufirma übernimmt die Pflastersteine, verrechnet deren Wert und verwendet diese wieder. Schulwegeplan 2023 Zum neuen Schuljahr 2023/2024 wurde ein neuer Schulwegeplan mit Berücktigung der Baustelle am Dorfplatz erstellt. Den Schulwegeplan finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Leben und Wohnen unter der Klosterwiesenschule Baindt . Baindter Wappen In diesem Zuge wurde auch das Baindter Wappen entfernt. Nach unserem Aufruf im Amtsblatt stellten wir fest, dass das Wappen den Baindterinnen und Baindtern sehr am Herzen liegt. Deshalb wird es auch künftig einen öffentlich zugänglichen Platz in der neuen Ortsmitte finden. Teilweise Sperrung innerörtlicher Kreisverkehr und Ampelregelung Als erster Schritt des Sanierungsprozesses wird der Kreisverkehr teilweise gesperrt, da in den Straßenraum eingegriffen werden muss. Darüber hinaus wird der bisherige Parkplatz komplett zur Baustelle. Das Nahwärmenetz muss umgeschlossen werden und Wasser-, Abwasser und Breitbandleitungen müssen in eine Struktur gebracht werden. Deshalb wird eine temporäre Ampelregelung eingeführt, um den Verkehrsfluss von der Marsweilerstraße kommend zu gewährleisten. Vom oberen Teil der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Die Kreissparkasse, der CAP-Markt, und die innerörtlichen Geschäfte sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße erreichbar. Darüber hinaus kann nach wie vor vor der Kreissparkasse geparkt werden. Auch die Parkplätze entlang des Gebäudes Dorfplatz 1 sind nutzbar. Die Zufahrt erfolgt über die Garten-/ Thumbstraße, die Einbahnstraßenregelung wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben. Ersatzbushaltestellen in der Fischerstraße, über Fußweg entlang Gebäude Küferstraße 8 zu erreichen. Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Die Ersatzbushaltestellen Rathaus befinden sich in der Fischerstraße, Höhe Feneberg. Hierzu wird ein provisorischer Fußweg vom Feneberg und über die Küferstraße 8 in die Fischerstraße eingerichtet. Während der Baumaßnahme können Fahrzeuge nur auf dem Parkplatz in der Mühlstraße oder am Festplatz bei der Tennishalle abgestellt werden. Die Mühlstraße ist gegebenenfalls auf Höhe der Schenk-Konrad-Halle gesperrt. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 An der Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen in der Ortsmitte und im Fischerareal nahmen rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Das Augenmerk der Veranstaltung lag bei der Vorstellung der Planungen und des weiteren Vorgehens im Bereich des Dorfplatzes und der Ortsmitte. Herr Seng vom Planungsbüro 365° freiraum + umwelt informierte über die anstehende Baumaßnahme. Baubeginn ist der 17. Juli 2023. Dann wird mit der Baustelleneinrichtung begonnen und die jetzigen Bushaltestellen werden zurückgebaut. In der KW 32 und 33 (07. August - 22. August 2023) wird auf der Baustelle aufgrund der Handwerkerferien nicht gearbeitet. Die Baumaßnahme wird in mehrere Teilabschnitte eingeteilt. Für den ersten Teilabschnitt ist der Zeitraum von Mitte Juli bis Ende Dezember 2023 vorgesehen. Dabei sieht der Bauablauf folgendermaßen aus: Abbrucharbeiten im Bereich der Küferstraße barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen Grabenarbeiten für die Leitungsumlegung für die Nahwärme, Kanal, Breitband und Telekommunikation Bei der Neugestaltung und Sanierung der Ortsmitte und des Dorfplatzes steht die Steigerung der Aufenthaltsqualität im Vordergrund. So ist es gesetzliche Vorgabe und ein Anliegen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, die Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten, den Dorfplatz im Alltag und bei Veranstaltungen besser nutzbar zu machen, Spielgeräte für Kinder zu schaffen und etwas für das Kleinklima zu tun. Sicher steht die Minderung des CO2-Ausstosses und der Klimaschutz an vorderster Stelle, doch müssen wir uns auch an die spürbar gewordenen Klimaveränderungen anpassen. Insofern soll der Dorfplatz besser durchgrünt werden, es wird einen Trinkwasserbrunnen geben und für den heißen Sommer steuerbare Wasserfontänen, die zum einen unseren Kindern Spaß machen und darüber hinaus die Luftfeuchtigkeit verbessern und Kühlung verschaffen. Außerdem wurde vom aktuellen Stand und dem weiteren Vorgehen im Fischerareal durch den Architekten Herrn Gauggel berichtet. Wie man bereits sieht, ist die Fischerstraße fertiggestellt. Diese dient im Zusammenhang mit der Baumaßnahme in der Ortsmitte als Umleitungsstrecke, wenn beispielsweise die Küferstraße gesperrt werden muss. Nach Aufarbeitung der Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes, der Polizei und des Busunternehmens folgen weitere Informationen zu den Umleitungsstrecken während des ersten Bauabschnittes. Nähere Informationen zur konkreten Umsetzung, den verschiedenen Bauabschnitten sowie zur Dauer der Gesamtmaßnahme können Sie der Präsentation (PDF-Dokument, 29,3 MB, 25.05.2023) (pdf-Datei) und dem Entwurfsplan (PDF-Dokument, 9,63 MB, 15.06.2023) (pdf-Datei) entnehmen. Während der Baumaßnahme in der Ortsmitte kommt es zu ganz unterschiedlichen Einschränkungen. So werden in bestimmten Abschnitten im Bereich des Dorfplatzes weniger oder auch keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass der Parkplatz in der Mühlstraße sowie der Festplatz bei der Tennishalle genutzt werden können. Aktuelle Informationen zum Baufortschritt, Umleitungsstrecken oder auch Ersatzhaltestellen werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner werden zusätzlich vorab mittels Handeinwurfzetteln informiert. Für Rückfragen steht Ihnen seitens der Gemeinde Baindt der Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2(@)baindt.de ) zur Verfügung. Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt vom 26.04.2022 Präsentation Bürgerwerkstatt vom 26.04.2022 (PDF-Dokument, 22,9 MB, 27.04.2022) Einladung zur Informationsveranstaltung am 26. April 2022 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Bürgerwerkstatt im Juli 2021 hatte das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplatzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess konnten Sie sich einbringen und aktiv mitdiskutieren. Sie erhielten die Möglichkeit, Ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einfließen zu lassen. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wurde im Gemeinderat berichtet und diskutiert. Bei der Umgestaltung geht es um die Steigerung der Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Gemeindeleben und Feste gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. In der Zwischenzeit wurden die Anregungen aus der Bürgerwerkstatt durch das beauftragte Büro 365° freiraum+umwelt reflektiert. Ebenso konnten wichtige Fragestellungen für die Konkretisierung des Entwurfs geklärt und in die Planung einfließen. Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat im März 2022 im Rahmen einer Klausur verschiedene Platzgestaltungen und Oberflächen im Bodenseeraum angeschaut, um für die weitere Diskussion Anregungen für die Gestaltungen in Baindt zu sammeln. Nachdem die geplante Bürgerinformation Ende letzten Jahres coronabedingt verschoben wurde, erlaubt es uns die aktuelle Situation glücklicherweise wieder, Ihnen die Ergebnisse in einer Präsenzveranstaltung zu präsentieren. Deshalb laden wir Sie am 26. April 2022 herzlich in die Schenk-Konrad-Halle ein, sich über den in Abstimmung mit dem Gemeinderat erarbeiteten Planungsstand zu informieren. Für ihr leibliches Wohl ist gesorgt. Im Anschluss daran, wird der Entwurf in die finale Ausarbeitung gehen. Wir freuen uns auf einen informativen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Einladung zur Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag, 24.07.2021 von 10:00 bis ca. 16:00 Uhr Beginn: 10:00 Uhr mit einem Spaziergang durch die Ortsmitte Treffpunkt zum Spaziergang: Grünfläche Marsweilerstraße (Beginn der ehemaligen Trasse der Bundesstraße) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Januar 2021 den Bau des Gebäudes am Dorfplatz und am 11. Mai 2021 die Beauftragung für die Vorplanung für das Gebäude beschlossen. Damit kann die Totalunternehmerausschreibung erfolgen. Die Bürgerwerksatt hat das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplatzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess können sich alle Bürgerinnen und Bürger einbringen und aktiv mitdiskutieren. Sie erhalten die Möglichkeit ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einzubringen. Es geht um die Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Feste und Gemeindeleben gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wird im Gemeinderat berichtet und diskutiert. Im weiteren Verlauf wird das Ergebnis durch das Büro 365° freiraum+umwelt reflektiert und mit dem Ziel aufbereitet, einen konkretisierten Entwurf im Herbst mit unseren Bürgerinnen und Bürgern nochmals abzustimmen, bevor der Plan dann in die finale Ausarbeitung geht. Der Bürgerwerkstatt geht ein Spaziergang durch die Ortsmitte voraus. Im Rahmen des geführten Ortspaziergangs werden gemeinsam vor Ort wesentliche Aspekte für die angestrebte Aufwertung der Ortsmitte betrachtet, um eine konstruktive und nach vorn gerichtete Diskussion in der Werkstatt zu führen. Auf den Spaziergang kann auch verzichtet werden, dann beginnt die Veranstaltung um ca. 12:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle. Für eine gute Verpflegung ist gesorgt. Die Bürgerwerkstatt wird durch eine externe Moderation begleitet und dokumentiert. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter www.terminland.eu/baindt/online/baindt sowie einem tagesaktuellen Coronatest möglich. Im Ausnahmefall kann vor Ort ein Test gemacht werden. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Personen mit Krankheitssymptomen oder Kontakt zu Infizierten haben keinen Zutritt. Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend und es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Um gut arbeiten zu können, müssen wir die Anzahl der teilnehmenden Personen begrenzen. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 19. Juli 2021, an. Sollten wir nach dem Anmeldeschluss mehr Bewerbungen als freie Plätze vorliegen haben, wird es ein Losverfahren geben. Sie erhalten nach dem 19.07.2021 Rückmeldung über Ihre Bewerbung. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel. Nr.: 07502 9406-40) wenden. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Tag mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Markterkundung der Gemeinde Baindt für den Bau eines Gesundheitszentrums am Dorfplatz Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz ein Gebäude als Gesundheitszentrum mit einer Apotheke und zwei Arztpraxen zu errichten. Für die Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt ein Markterkundungsverfahren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunternehmen und Investoren attraktiv sind. Nähere Information zu dem Vorhaben sind in einer Teilnehmerbroschüre (PDF-Dokument, 166,39 KB, 19.03.2021) und den dazugehörigen Anlagen (PDF-Dokument, 8,13 MB, 19.03.2021) zusammengefasst. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, bis zum 14.04.2021, 12.00 Uhr, Interessenbekundungen in schriftlicher oder elektronischer Form per Mail einzureichen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Petra Jeske Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Petra.Jeske@baindt.de Die Interessenten werden zudem gebeten, die in der Teilnehmerbroschüre unter 3. formulierten Fragen zu beantworten und mit der Interessenbekundung einzureichen. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

      Zuletzt geändert: 15.09.2023
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      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wurde nichts bekannt gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.05.2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Im Hinblick auf den Start der Baumaßnahmen in der Ortsmitte und den Entwicklungen im Fischerwerden wird die Verwaltung die Bürgerschaft transparent informieren. Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, sollte ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. So muss in einem öffentlichen Gebäude beispielsweise eine behindertengerechte Toilette vorhanden sein. Nach vielen Abstimmungsgesprächen mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte Anfang März das Baugesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat nimmt die überarbeitete Planung zum Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus und der sich daraus ergebenen Sanierung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 Im Mai letzten Jahres wurden die Entwürfe für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses und der Bauhofräume dem Gremium vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Baugesuchsunterlagen erstellt werden sollen. Das Feuerwehrgebäude liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Innere Breite 8. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. In südlicher Richtung überschreitet das geplante Gebäude die Baugrenze weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Weitere einschränkende Festsetzungen im Bebauungsplan gibt es nicht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zum Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs sowie der Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr erteilt. Bauantrag für die Erstellung eines Außenpools auf dem Flst. 901, Sulpacherstr. 125/1 Die Bauherrin beantragt südlich des Wohngebäudes direkt an die bestehende Garage anschließend ein Schwimmbecken mit 8.0 m auf 4.0m und einer Tiefe von 1,5 m. Die Entwässerung bzw. Entleerung erfolgt laut Planer über die Hausanschlusskanalleitung. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bauvorhaben) im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im § 35 Abs. 3 werden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erläutert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt Im Rahmen des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbands Mittleres Schussental geht es darum, wie der Mobilitätsbereich im Schussental zukünftig nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Mittels der darin enthaltenen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2030 eine erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erfolgen. Eine Maßnahme hieraus ist die Schaffung eines e-Carsharingangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde Baindt bereits ein konkretes Angebot der Firma Deer Mobility, einem Tochterunternehmen der Energie Calw GmbH, vor. Derzeit befinden sich circa 30 Kommunen des Landkreises in Verhandlungen mit dieser Firma. Einige Kommunen im Landkreis haben die Schaffung eines solchen Angebotes bereits beschlossen. Die Gemeinde muss für die Schaffung eines solchen Angebots der Firma über einen Zeitraum von 10 Jahren (Gestattungsvertrag) zwei Parkplätze überlassen, auf denen eine AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit 22kW Ladeleistung errichtet wird. Der zweite Ladepunkt ist dabei vorrangig für öffentliches Laden angedacht, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug belegt ist. Der Strom für den Betrieb der Ladesäulen stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft vom Unternehmen Schwarzwald Energie, sodass die E-Autos im Betrieb nahezu treibhausgasneutral unterwegs sind. Als Standort für das e-Carsharingangebot sind die beiden geplanten vorderen Parkplätze im Neubaugebiet Fischerareal vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Schaffung eines e-Carsharingangebots in der Gemeinde Baindt durch die Firma Deer Mobility wird zugestimmt. 2. Die Gemeinde ist bereit, hierfür zwei öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen und den notwendigen Stromnetzanschluss zu schaffen. Die Rahmen-bedingungen werden in einem entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Fa. Deer Mobility vereinbart. Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss Mit dem Klimamobilitätsplan wurde in den Jahren 2020/2021 ein neues Instrument geschaffen, Maßnahmen zu definieren und in die Umsetzung zu bringen, die zur Erreichung der Klimaziele maßgebend beitragen können. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, eine 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 zu erreichen. Am 15.07.2021 wurde der Verkehrsentwicklungsplan von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Am 07.10.2021 wurde das Radverkehrskonzept von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80 % vom Verkehrsministerium gefördert. Die Erstellung des Klimamobilitätsplanes erfolgt mit einer umfangreichen Beteiligung. Die Kommunen stehen im regelmäßigen Austausch und können sich in insgesamt sechs Projektgruppentreffen über den Bearbeitungsstand informieren und beteiligen. In zwei Politik-Workshops wurden die jeweiligen Fraktionen einbezogen. Mit wichtigen Stakeholdern wurden in einem Workshop Maßnahmen beleuchtet, ergänzt und weiterentwickelt. Die Bürgerschaft wurde mit einer Pop-Up-Aktion auf den jeweiligen Marktplätzen auf das Thema aufmerksam gemacht und die Teilnahme an der dreiwöchigen Online-Umfrage wurde beworben. Die Online-Beteiligung konnte mit einer hohen Teilnehmerzahl und vielen Hinweisen abgeschlossen werden. Zusätzlich fand ein Workshop mit einer gelosten Bürgerschaftsgruppe statt. Alle gesammelten Hinweise sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Der Klimamobilitätsplan muss für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Diese Auslegung ist für Mitte Juli bis Mitte August 2023 vorgesehen. Der Projektabschluss mit dem endgültigen Bericht zum Klimamobilitätsplan ist für Oktober 2023 eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt schließt sich dem Ziel des Landes Baden-Württemberg an, bis zum Jahr 2030 im Verkehrssektor den CO2 – Ausstoß um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit den Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ein Klimamobilitätsplan aufzustellen. Als Grundlage dient der in der Anlage dargestellte Maßnahmenplan. 3. Die technische Verbandsverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren und die Berechnung der CO2 – Minderung auf Basis dieser Maßnahmen durchzuführen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.02.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 09.03.2023. Es gingen 10 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Bei 2 Anbietern mussten Unterlagen nachgefordert werden, die bei einem Anbieter aber nicht fristgerecht eingegangen sind, so dass das Angebot ausgeschlossen werden musste. Das wirtschaftlichste wertbare Angebot ging von der Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt mit einer Angebotssumme von 264.902,33 € brutto ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt, mit einer Vergabesumme von 264.902,33 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zwei Mal europaweit ausgeschrieben. Nachdem auch bei der 2. Ausschreibung nur ein Anbieter mit nicht geänderter Angebotssumme abgegeben hat, wurde vom Gremium beschlossen in das Verhandlungsverfahren mit dem Bieter einzusteigen. Es wurde in verschiedenen Gesprächen nach Möglichkeiten für Einsparungen gesucht. Die Angebotseröffnung war am 28.03.2023. Gegenüber dem bisherigen Leistungsverzeichnis konnten Deckenkonstruktion und Deckenstärken verringert werden. Hinzu kamen Leistungen wie das Verschließen des Deckenlochs in der Geschossdecke EG ins OG in Holz statt als Massivdecke, was aufgrund der Statik erforderlich wurde. Diese Kosten entfallen dafür beim Gewerk Rohbau. Ebenfalls wurde die Unterkonstruktion der Fenstereinfassung (Änderung von Stahl zu Holz) zu den Fassadenarbeiten hinzugenommen und entfallen bei den Fensterarbeiten. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zimmerer- und Fassadenarbeiten werden an die Firma Bernhardt Holzbau GmbH aus Weingarten mit der Ausführung der Fassade in Dura Patina zum Auftragswert von 1.473.636,87 € brutto vergeben. Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz und Ortsmitte In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag die Ausschreibung zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte sowie der beiden Bushaltestellen mit dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Nach zahlreichen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Am 24.01.2023 wurden die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Planung inklusive der Leitungsverlegungen wie Kanal, Nahwärme, Wasser, Breitband und der dazugehörige Kostenrahmen im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten (Juli bis September) ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen werden Ausweichstrecken für Busse und den Kfz-Verkehr geschaffen. Die Fertigstellung der Fischerstraße ist hierfür hilfreich. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000 Euro gerechnet. Eine Bewilligung liegt aktuell noch nicht vor. Ein zusätzlich beantragter Zuschuss für die Bushaltestellen wurde inzwischen in Höhe von 170.000 Euro bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 Euro mehr als erhofft. Im Haushalt 2023/2024 sind für die Dorfplatzneugestaltung 3.850.000 Euro eingestellt. Vergabe Tief-, Landschaft- und Straßenbauarbeiten: Die Ausschreibung wurde am 03.03.2023 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von elf Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot nach § 16 VOB/A wurde von der Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto abgegeben. Vergabe Elektroarbeiten: Parallel wurden die Elektroarbeiten für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Dorfmitte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen angefragt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission ging ein Angebot ein. Das Angebot wurde von der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto abgeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Vergabe Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten: Der Auftrag für Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto erteilt. 2. Vergabe Elektroarbeiten: Der Auftrag für die Elektroarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto erteilt. Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. - Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2023 Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 wurde ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Grundlage dieses Haushaltsansatzes (12.7.2022) war eine Erhöhung der Personalkosten zum 1.1.2023 von 2,5%, eine Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% der pädagogischen Kosten zum 1.1.2023 (Diese Erhöhung war im Koalitionsvertrag angekündigt. Sie konnte jedoch auf Grund der derzeitigen Folgen (Migration) des Ukrainekrieges nicht umgesetzt werden.) sowie eine Schulgelderhöhung um € 1,- je Unterrichtseinheit wurde beschlossen. Darstellung des Defizits im Haushalt 2023: Die Erhöhung der Personalkosten wird mit 4% angenommen, Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% wird im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg nicht vollzogen, Wiederbesetzung von Stellen. Vorschau 2024: Wird eine weitere Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst um weitere 4% in 2024 angenommen, entspricht dies einem weiterem Defizit im Haushalt. Dadurch sind Erhöhungen der kommunalen Zuschüsse und Schulgelder notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt ist Gründungsmitglied der Musikschule und arbeitet in all den Jahren sehr gut und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschule zusammen. So hat unsere Klosterwiesenschule einen Schwerpunkt im Bereich Musik. Eine umfangreiche Förderung findet im Unterricht und darüber hinaus in offenen Angeboten statt. So wird das Flöten- und Gitarrenangebot der Klosterwiesenschule durch die Musikschule abgedeckt. In der 3. und 4. Klasse gibt es Bläserklassen, die ergänzend von den Lehrkräften der Musikschule unterrichtet werden. Auch gibt es für die Viertklässler Perkussionsunterricht, der ebenfalls von Seiten der Musikschule erbracht wird. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und den überall präsenten Fachkräftemangel wird das Angebot der Musikschule mit deren qualifizierten Lehrkräften immer wichtiger. Aktuell gibt es zwei Studierende für das Fach Musik an der PH in Weingarten. Gerade der Mangel an Lehrkräften für das Fach Musik ist eklatant. Anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 15. Februar 2023 ergibt sich für Baindt eine Erhöhung der kommunalen Beiträge zum 1.1.2023 von € 21.468,77 auf € 25.762,52. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: a. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 20% ab 1.1.2023 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. b. Erhöhung des Schulgeldes um durchschnittlich € 3,- ab 1.10.2023 Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. c. Erhöhung des Auswärtigenzuschlags auf € 31,- monatlich Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. d. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 5% ab 1.1.2024 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8.11.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. Belagserneuerung DFB Minispielfeld Im November 2008 wurde das DFB Minispielfeld der Öffentlichkeit übergeben. Von Anfang an wurde das Minispielfeld von unseren Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung angenommen. Nach 15 Jahren Nutzung weißt der Belag starke Abnutzungen auf, an den Stößen gehen die Nähte auseinander, darüber hinaus ist der Belag am Fußballtor verschlissen. Es besteht durch den „abgewetzten“ Kunstrasen immer mehr die Gefahr, dass die darunterliegende Schicht ebenfalls verschlissen wird und somit auch ausgebaut werden muss. Der aktuelle Zustand des Platzes birgt darüber hinaus eine erhebliche Verletzungsgefahr. Für die Belagserneuerung wurden 2 Firmen angefragt. Beide Firmen gaben ein Angebot ab. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt von der Firma Brugger Soccer Systems aus Münster zum Angebotspreis von 17.552,50 € brutto ohne Entsorgung des alten Belags. Die Firma Brugger Soccer Systems hat 2008 das DFB Minispielfeld in Baindt gebaut sowie in der Vergangenheit Vandalismusschäden am Belag behoben. 20.000 € sind für die Erneuerung des Belags im Haushalt 2023/24 eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Belagserneuerung am DFB Minispielfeld wird an die Firma Brugger Soccer Systems zu einem Angebotspreis von 17.552,50 € brutto vergeben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischen und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunalabgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2022 und 2021 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2022-2024 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2021 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2021 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2022 wurden vom Abwasserzweckverband noch keine Abrechnungen vorgenommen. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor 2022 weitere Inlinersanierungen geplant wurden, wurde die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik überprüft. Die Kanalisation wurde im Vorjahr neu vermessen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. 2023 bzw. 2024 könnten folgende Projekte weiterverfolgt werden: Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischen Berechnung, Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband und Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung. Mit diesen Investitionen könnte in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2022 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +43.247,96 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +32.076,63 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -41.807,51 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +58.623,40 €. Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.02.2023 wurde dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ zugestimmt. Die Bestellungszeit der jetzigen Gutachter endet am 01.07.2023, was zeitlich mit dem Start des neuen Gutachterausschusses übereinstimmt. Der Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ wird in 3 Bezirke eingeteilt. Baindt gehört zum Bezirk 1 GMS zusammen mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Berg und Baienfurt. Für den neu zu bildenden Gutachterausschuss sind für die Gemeinde Baindt zwei Personen zu bestellen. Bestellungsvoraussetzung ist, dass Gutachter*innen erfahren und sachkundig in der Immobilienwertermittlung sind. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt schlägt als Gutachter für den Gutachterausschuss westlicher Landkreis folgende Personen vor: Petra Jeske, Stellvertreter Wolfgang Abele; Günter Güls, Stellvertreter Jürgen Schad Anfragen und Verschiedenes Es wurde angefragt wann die Umsetzung des Baus Waldspielplatz erfolgt. Die Verwaltung gibt Auskunft, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, doch aufgrund der Vielfalt der Projekte die Umsetzung nachrangig erfolgt.[mehr]

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        Zuletzt geändert: 19.04.2023
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        Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2020 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2020: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2020 5324 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2020 73 • Geburten im Jahr 2020 36 • Sterbefälle im Jahr 2020 37 • Eheschließungen im Jahr 2020 13 Seite 2 von 26 • Baugesuche: 22 / Kenntnisgabeverfahren: 9 / Befreiungen: 1 / Bauvoranfragen: 3 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2021 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden Themen/Projekte von Bedeutung sein (mit Beiträgen von Frau Jeske, Herrn Plangg, Herr Abele und Herrn Roth): Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergärten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trägerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 belegt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden zwischenzeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 18.12.2020. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jetzigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Planungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Spätestens bis zum Sommer 2021 wird der Vorstand des Waldorfkindergartens seine Planungen und Vorstellungen im Gremium präsentieren. Die Gemeinde wächst und es werden in den nächsten Jahren weitere Betreuungsplätze benötigt. Im Herbst letzten Jahres haben zwei pädagogische Fachkräfte bei der Verwaltung nachgefragt, ob sich die Gemeinde einen Naturkindergarten vorstellen kann. Hierbei handelt es sich um ein interessantes und kostengünstiges Projekt. Erste Gespräche - auch in Bezug auf die Trägerschaft - wurden bereits geführt. Eine verbindliche Zusage an die Interessierten für das Jahr 2022 erscheint der Verwaltung jedoch verfrüht. Bedarfe, Örtlichkeit und Trägerschaft sind näher zu erörtern und dem Gremium zu gegebener Zeit vorzustellen. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganztagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein hervorragendes Grundschulangebot. Aktuell besuchen 154 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden Seite 3 von 26 verschiedener Grundschulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeisterin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Beide Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch beschlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Besetzung dieser Stelle gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feuerwehrhauses statt. Es wurden bestehende Mängel aufgezeigt und eine Erweiterung der Räumlichkeiten besprochen, die die Abläufe sowohl bei Übungen als auch im Ernstfall erleichtern könnten. Diese Planung soll im Jahr 2021 in Angriff genommen werden. Die meisten Mängel, wie zum Beispiel die fehlende Außenbeleuchtung und die fehlenden Bewegungsmelder wurden vom Gemeindeelektriker bereits erledigt und auch die neue Absauganlage konnte 2020 installiert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Die Gemeinde Baindt sollte den Austausch des bestehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 vornehmen. Wir haben deshalb bereits 2021 den Zuwendungsantrag nach Z-Feu Festbetragsfinanzierung gestellt. Im Zeitplan würde die Gemeinde Baindt im Sommer mit der Ausschreibung beginnen. Die Vergabe der Ausschreibung wäre im 2. Halbjahr und die Auslieferung und Einweihung des LF 20 wäre für 2022 vorgesehen. • Außenanlage Bereitschaftsheim des DRK Baienfurt-Baindt Durch den gemeinschaftlichen Erwerb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Baindter Straße, haben die Gemeinden Baienfurt und Baindt einen idealen Standort für das DRK gefunden. Die Anlage wurde vom Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gebaut, so dass einige Umbaumaßnahmen und Anpassungen notwendig waren. Die Räume für die DRK- Bereitschaft Baienfurt-Baindt sind zwischenzeitlich nahezu fertig und leuchten innen so hell wie außen. Während die Räume kurz vor ihrer Fertigstellung stehen und Mitte des Jahres eingeweiht werden können, werden im Außenbereich dieses Jahr noch Parkplätze und Garagen gebaut. • Digitalisierung Seite 4 von 26 Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heute online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Bereits 2019 hat die Gemeindeverwaltung das Rathausserviceportal sowie eine App der Gemeinde Baindt installiert, darüber hinaus wurde ein kostenloses WLAN im Rathaus und in der Schenk-Konrad-Halle eingerichtet. Im Frühjahr 2020 gingen neue Homepages für die Gemeinde, Klosterwiesenschule und den kommunalen Kindergarten in Betrieb. Im Herbst 2020 wurde ein Rats- und Bürgerinformationssystem eingerichtet. 2021 soll Rathaus intern ein digitaler Rechnungsworkflow installiert werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Geflüchteten In der Gemeinde sind derzeit 100 geflüchtete Menschen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll beträgt 82 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 122 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement des Paktes zur Integration zwischen dem Land Baden- Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Unfallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanagements für die in der Anschlussunterbringung untergebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese Förderung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Die Stelle der Integrationsbeauftragten (Beschäftigungsumfang von 50%) wurde nicht mehr verlängert und ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Da die Stelle der Integrationsbeauftragten seit dem 01.01.2021 wegfällt, wurde in einer Besprechung mit der Verwaltung, ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises „Asyl“ und den Johannitern die zukünftige Aufgabenverteilung festgelegt. Hierbei kommen zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung und den Bauhof bzw. Hausmeister der Klosterwiesenschule zu. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. Seite 5 von 26 • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße 12 hat die Gemeinde Baindt auch Wohnungen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutieren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Unterbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind vier Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in den Wohncontainern in der Boschstraße 1/5 bzw. in der Friesenhäusler Straße 12 (!) untergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschosswohnung im Klosterhof 4 eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule und Planung Digitalpakt Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Hauptschule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine genehmigte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schulgebäude aus den 70er Jahren. 2019 wurde das Architekturbüro mlw aus Ravensburg mit der Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Der Start für die Planungen erfolgte Anfang 2020. Es wurde die Bausubstanz aller Gebäude der Schule untersucht. Im Dezember 2020 wurde die Sanierung der Toilettenanlage im grünen Gebäude der Schule vom Gemeinderat beschlossen. In den kommenden Sommerferien soll diese Baumaßnahme durchgeführt werden. Anfang 2021 muss vom Gemeinderat entschieden werden, wie die Sanierung und Modernisierung der Klosterwiesenschule weiter erfolgen soll, da im Frühjahr dann weitere Förderanträge gestellt werden müssen, damit Anfang 2022 der angedachte erste große Schritt mit der Vollsanierung des blauen Gebäudes erfolgen kann. Insgesamt erhält die Gemeinde zum jetzigen Stand eine Förderung von 574.000 €. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine grundlegende Sanierung erfolgen soll, um die Klosterwiesenschule für die Zukunft gut und nachhaltig zu rüsten. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten auf ca. 12 Millionen erhöht, weshalb zusätzliche Fördermittel beantragt werden. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vorrangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwicklung der Seite 6 von 26 Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam gedacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angrenzenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthaltsqualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fischerareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortseingangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortseingangsbereich bilden gemeinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Seit 2019 ist der Kreisverkehr am Ortseingang in Betrieb. Er trägt zu deutlich mehr Verkehrssicherheit bei und wertet den Ortseingangsbereich in die Gemeinde auf. 2020 wurden die Bauhofhalle fertiggestellt und die ehemalige Hofstelle auf dem Fischerareal abgebrochen. Die Gemeinde schlägt mit einer offenen Konzeptvergabe einen anderen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar berät das Gremium über die Kriterien der Veräußerung, die der Gemeinde am Herzen liegen. Im Frühjahr 2021 werden öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger und potentielle Bauträger stattfinden, in denen zum Städtebau, zum Verfahren sowie zum angedachten Terminplan informiert wird. Durch die intensive Planungsphase wird eine Vergabe der Bauplätze erst 2022 und der Baubeginn der einzelnen Gebäude erst 2023 erfolgen. Der Lebensmittelmarkt am Ortseingang der Gemeinde ist fertig gestellt, so dass nun bis zur geplanten Eröffnung im Juni 2021 der Innenausbau durch die Firma Feneberg selbst vorgenommen werden kann. Um die Gestaltung der Grünfläche entlang des Gebäudes wertig und nachhaltig zu gestalten, wird in Zusammenarbeit mit der Bodenseestiftung, der Firma Gaschler, der Firma Feneberg und der Gemeinde im Frühjahr eine Pflanzaktion mit Bäumen und Büschen durchgeführt Seite 7 von 26 • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges sollte der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Es wird nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde ein Geh- und Radweg vom Abschnitt Hasenweg bis zur Hirschstraße und anschließend lediglich ein Gehweg mit evtl. Radfahrer frei bis zur Ausleitung nach der Hofstelle gefördert. Es würde eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,1 Mio. €. • Bebauung „Marsweiler Ost II“ Die Kaufverträge für die 13 Bauplätze im sogenannten Einheimischenmodell wurden 2020 alle abgeschlossen. Einige Bauanträge sind bereits eingereicht, so dass in diesem Jahr sicher die meisten Gebäude gebaut und bezogen werden. Die Kaufverträge für die Bauplätze im Bieterverfahren werden Anfang des Jahres abgeschlossen, so dass auch hier einem Baubeginn nichts mehr im Wege steht. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Frühjahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Ende 2021 geplant. • 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis Mit der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis sind 8 Bauplätze entstanden, von denen bereits 5 Grundstücke an Gewerbetreibende verkauft wurden. Die verbleibenden 3 Bauplätze könnten in diesem Jahr vergeben werden. • Mögliche weitere Wohngebiete – Bühl, Lilienstraße, Voken Erweiterung Der Gemeinderat hat 2019 für 3 Baugebiete Aufstellungsbeschlüsse im beschleunigten Verfahren gefasst. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Lilienstraße vorangetrieben, so dass in der Januarsitzung 2021 der Entwurf im Gemeinderat vorgestellt werden kann. Die Gemeinde ist somit auf einem guten Weg, den Bebauungsplan im Jahr 2021 rechtkräftig aufzustellen. Ebenfalls muss der Bebauungsplan Bühl im Laufe des Jahres entwickelt und abgeschlossen werden. • Nahwärmeversorgung Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine Seite 8 von 26 umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgasbetriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rahmen des Nahwärmenetzes versorgt. 2020 wurden beide Gasbrenner in der Heizzentrale im Schulareal durch neue klimaschonendere und effizientere Geräte ersetzt. Somit kann bereits jetzt die Versorgung des Lebensmittelmarktes mit Wärme gesichert werden. Geplant ist, dass sämtliche Gebäude im Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Hierfür ist es nötig, die Wärmeerzeuger auszubauen. Es wird angestrebt in regenative Energien zu investieren, eine Entscheidung des Gremiums diesbezüglich steht an. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Im Ergebnishaushalt 2021 sind 150.000 Euro für die Sanierung von Gemeinde- straßen vorgesehen. Nach dem Winter werden die erforderlichen Schäden festgestellt und behoben. Darüber hinaus steht im Jahr 2021 die umfangreiche Sanierung der Nelkenstraße an. Die bestehende Wasserleitung ist eine der ältesten Leitungen in Baindt. Aufgrund der Häufung von Wasserrohrbrüchen wurde die Nelkenstraße priorisiert. Im Zuge der Sanierung wird eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut und die Straßenbeleuchtung erneuert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröffnet uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt natürlich mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den unterversorgten Bereichen realisiert werden. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der besonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für diese Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zugang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blindenschule und beim Hochbehälter wurden 2020 barrierefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2021 sollen die Baumaßnahmen für die Bushaltestellen in der Gartenstraße ausgeschrieben und umgesetzt werden. Entsprechende Förderanträge wurden bereits gestellt. • Bau einer Reithalle Seite 9 von 26 Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Unterstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Der geplante Standort für die Reithalle der Reitergruppe Baindt e.V. befindet sich im Regionalen Grünzug. Die Gemeinde Baindt hat einen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens beim Regierungspräsidium in Tübingen gestellt, der im Dezember 2020 positiv beschieden wurde. 2021 muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so dass die Reithalle möglichst rasch gebaut werden kann. • Wasserversorgung – Querverbindung Zur weiteren Sicherung der Wasserversorgung wurde der Bau einer Querverbindungsleitung von der Hauptleitung Weißenbronnen / Baienfurt nach Baindt umgesetzt. Die Fertigstellung der Rohrleitungen ist bereits 2019 erfolgt. Nach Fertigstellung der Verbindungsleitung musste 2020 zunächst der Druckminderschacht erstellt werden, um eine Notversorgung der Hochzone in Baindt zu gewährleisten. Der Umbau der Hydraulik und Elektro- und Verfahrenstechnik im Hochbehälter Marsweiler verzögerte sich etwas. Es sollen diese Leistungen bis frühestens Ende März 2021 umgesetzt und abgerechnet werden. • Neuanlage Waldspielplatz Im Haushaltsplan 2021 und 2022 sind jeweils 25.000 € eingeplant, um gegenüber des jetzigen Waldspielplatzes, der sich im Eigentum des Forstes befindet, evtl. einen ergänzenden Waldspielplatz anzulegen. Da wir derzeit in unserer Gemeinde jedoch viele Jugendliche Biker- und Scooterfahrer haben, ist im Gremium darüber zu diskutieren, ob in einem ersten Schritt evtl. bei der Aufwertung bzw. in die Anlage von entsprechenden befahrbaren Flächen investiert wird. Klima- und Artenschutz • Antrag Klimopass Das ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg mit drei Förderschwerpunkten und zwar der Nachhaltigkeit, der Biodiversität und des Klimaschutzes. Es soll Kommunen durch Beratung und Informationsveranstaltungen ein strukturierter Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Inhalte sind u.a. Praxisbeispiele anderer Kommunen, Vorschläge aus der erarbeiteten Klimastrategie aus den Workshops und Vor-Ort-Besichtigungen mit Anleitung zur Unterstützung der Biodiversität. 2020 standen vom Land keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Gemeinde wurde in das Jahr 2021 übertragen. Des Weiteren soll das Thema Anpassung an den Klimawandel in die kommunalen Planungen integriert werden. Dazu werden Klimaanalysen, aber auch die Erarbeitung von Planungsinstrumenten gefördert. Ebenso die Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen wie die Begrünung kommunaler Schulen und Seite 10 von 26 Kindergärten oder die Überprüfung kommunaler Nichtwohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung und Photovoltaiknutzung. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kommunalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommunalen Energiemanagements - Einbau von Messtechnik - Energiemanagement-Software. Die Zählerstandserfassung ist derzeit am Laufen, damit daraus bspw. eine Bewertung in Richtung Energieverbräuche erstellt werden kann. • Insektenfreundliche Blumenwiesen – im Rahmen von „Natur nah dran“ Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stellen wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. So wurden 2020 bereits ein Streifen entlang der Marsweilerstraße, die Wiesenfläche gegenüber der Schule, ein Seitenstreifen und eine Seiteninsel in der Boschstraße sowie der Kreisverkehr Mehlis umgestaltet. Darüber hinaus betreut der Bauhof jährlich weitere 10-12 Blumenwiesen in der Gemeinde. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der Gemeinde sein auch unserer Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen. Eine Entwicklung in die richtige Richtung schaffen wir nur gemeinsam! • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendynamik des Baches angeregt wurde. Auf einer Strecke von etwa 700 m wurden 17 Buhnen (vom Ufer zur Flussmitte hin errichteter Damm) und zahlreiche Störsteine eingebaut sowie 210 Bäume und Sträucher gepflanzt. Betrachtet man heute den Bachlauf, sieht man deutlich, wo eine Aufwertung erfolgt ist. Darüber hinaus, ist festzustellen, dass Boden und Land durch die Veränderung im Bachlauf nicht nennenswert abgetragen wurden. Da weiterer Grunderwerb schwierig ist, wurde vereinbart die Grundstücksgrenzen aufzunehmen und eine Bepflanzung im weiteren Verlauf des Sulzmoosbaches vorzunehmen, so dass mögliche Ausspülungen auf der östlichen Seite zum Tragen kommen. Auf dieser Seite ist die Gemeinde bereits im Besitz eines Gewässerrandstreifen. So könnte der Bach deutlich aufgewertet und widerstandsfähiger gemacht werden. Da die Schussen im vergangenen Sommer Seite 11 von 26 zum Teil um die 22° hatte, ist es elementar wichtig, dass die Zuflüsse nicht bereits zu warmes Wasser führen und deren Resilienz gesteigert wird. • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoosbach Die Gemeinde Baindt hat für die Hochwasserschutzmaßnahme im Ortskern Zuschüsse bekommen. Die Herstellung eines Bypasses und der Bau des Retentionsbeckens am neuen Kreisverkehr sind bereits erfolgt. Nun schließt sich die Gewässeroffenlegung und der Ausbau des Sulzmoosbaches in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme an. Zum einen wird der Sulzmoosbach aufgewertet und die Durchgängigkeit und Gewässerstruktur werden verbessert und zum anderen wird das Bachbett aufgeweitet. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Die Problembereiche in der Hirsch-, Siemens- und Benzstraße sowie in der Ortsmitte werden aufgearbeitet und sollen mit der Errichtung und Ableitung in Form eines weiteren Gewässers 2. Ordnung gelöst werden. Hierzu muss ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Anschließend kann die Gemeinde einen Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft stellen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert und hat sich zum Ziel gesetzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Im November 2020 hätte eine weitere Rezertifizierung stattfinden sollen. Diese wurde Corona bedingt abgesagt und auf Frühjahr 2021 verschoben. Für das Zertifizierungsverfahren müssen im Vorfeld vom eea-Team (bestehend aus Verwaltung, Firma Kirchner und der Energieagentur Ravensburg) sämtliche Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und überprüft werden. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll wären. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt werden und E-Fahrzeuge direkt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. Seite 12 von 26 Ein Förderantrag für 2 E-Fahrzeuge wurde mit Zuschüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden in Folge zwei Fahrzeuge durch E- Fahrzeuge ersetzt. Finanzen • Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist auch geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendungen. Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer mussten 2021 minimal angehoben werden. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksichtigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde steht wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 wurde im Frühjahr 2020 beschlossen und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmeldungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen, Grüngutannahmestelle in der Friesenhäusler Straße sowie bei der Kompostieranlage am Annaberg, wird festgehalten. Solange ein Bringsystem im Landkreis Ravensburg besteht, wird an dem derzeitigen Standort des Wertstoffhofes festgehalten. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebühren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kostenrechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalkulation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liquiden Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwahrentgelt in Höhe von -0,5% belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. Seite 13 von 26 • Stand Ökopunktekonto Für die 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis und für das Mischgebiet Fischerareal wurden 2019 Ökopunkte verbraucht, so dass die Gemeinde nach Ökokontoverordnung weiterhin ein Guthaben in Höhe von derzeit 173.134 Ökopunkten hat. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollten ebenfalls überprüft werden. Die Finanzverwaltung wird auch 2021 hier entsprechende Vorarbeiten vornehmen. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungszeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse zum 01.01.2022 von der Gutachterausschussstelle ermittelt. TOP 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Dorfplatz in Baindt ist bisher kein besonders heimeliger Ort mit Aufenthaltsqualität. Angrenzend an den Dorfplatz befindet sich ein großer Parkplatz. Ursprünglich war angedacht, auf diesem Parkplatz ein Rathaus zu errichten. Nachdem für die Unterbringung der Verwaltung in den 80er Jahren im jetzigen Rathaus eine andere Lösung gefunden wurde, blieb diese große Parkfläche in der bisherigen Form erhalten. Die Fläche ist schwer fassbar. In Richtung Westen fehlt ein Gebäude, dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Da der Platz dann auch besser vom Verkehr abgeschirmt wird, entstünde ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger. Seite 14 von 26 Örtlichkeiten mit unterschiedlichen, sich ergänzenden Angeboten, sind ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähige Gestaltung von Gemeinden. Eine Nutzungsmischung, kurze Wege und Aufenthaltsqualität sind Garanten für lebendige Plätze, die von den Menschen angenommen werden. Hier begegnet man sich, tauscht sich aus und fühlt sich daheim. Gleichzeitig sind diese Räume unerlässlich, wenn es um die Gestaltung eines altersgerechten Lebensumfeldes geht. Denn räumlich konzentrierte Einrichtungen, eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sind gerade für ältere Menschen von großer Bedeutung. So können die vorhandenen Angebote, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheke und die weitere örtliche Infrastruktur gut genutzt werden. Nutzungen im Gesundheitsbereich könnten in dem neuen Gebäude unter einem Dach vereint und darüber hinaus Parkplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude geschaffen werden. Gesundheitszentrum Baindt Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Praxen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesundheitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärzten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Verschiedene Fachärzte unter einem Dach bzw. in örtlicher Nähe sind für Patienten wie für Mediziner attraktiv. Ärzte haben an Einzelpraxen immer weniger Interesse. Darüber hinaus liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Gemeinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich problemlos verbinden. Die Ortsmitte erfährt eine deutliche Aufwertung. Der Standort angrenzend an den Dorfplatz bietet ausreichend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließlich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten und auch für die Besucherinnen und Besucher. Eine Tiefgaragenzufahrt könnte vom Parkplatz aus erfolgen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf ist es möglich, bis zu 10 private Tiefgaragenstellplätze zu schaffen. Das Erdgeschoss bietet 175 m² Verkaufs- und Nebenflächen und auf weiteren 2,75 Geschossen werden 480 m² Praxis- und Wohnfläche angeboten. Eine Kommune hat wenig direkte Einflussmöglichkeiten auf die Niederlassung eines Arztes in der Gemeinde. Es ist zum einen die Entscheidung des Arztes, die sicherlich auch von der Prognose abhängig ist, ob sich eine Praxis trägt und wie attraktiv die Lage der Praxis ist und zum anderen ist es die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese macht klare Vorgaben, ob sich ein Arzt in einer Gemeinde ansiedeln und welche Fachrichtung dieser haben darf. Fahrten in Nachbarkommunen gelten als zumutbar. Im Krankheitsfall brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch die Gewissheit, dass sie dort, wo sie wohnen auch gut versorgt sind. Viele ländliche Kommunen haben ernsthafte Probleme, Ärzte zu gewinnen. Deshalb müssen wir Anreize schaffen. Baurecht: Seite 15 von 26 Der genannte Bereich liegt im Innenbereich. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. § 34 BauGB legt fest, dass ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes ist kein Bebauungsplan erforderlich. Von den ausgeübten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind keine Geräuschemissionen zu erwarten, die mit der im Umfeld vorhandenen Wohnnutzung unvereinbar sind. Wesentliche Geräuschquelle für die Schallemissionen des Ärztehauses ist der Verkehr durch die Patientinnen und Patienten sowie die Besucherinnen und Besucher. Die Gestaltung des Gebäudes wird sich an der Umgebungsbebauung (Satteldach) orientieren. Eine verbindliche Auskunft wird von der unteren Baurechtsbehörde eingeholt. Des Weiteren werden die Leitungsverläufe auf dem Dorfplatz (Nahwärme, Breitband…) überprüft. Zweckbindungen im Grundstücksverkehr a) Die Gemeinde ist Bauherrin. Da es der Gemeinde im Falle einer Veräußerung des Baugrundes, der im Sanierungsgebiet liegt, definitiv nicht und die Gewinnerzielung geht und die Fläche in der Ortsmitte von großer öffentlicher Bedeutung ist, könnte die Gemeinde als Bauherrin auftreten. Bei der Vermietung hätte die Gemeinde langfristig alle Fäden in der Hand. Als Vermieterin der Räumlichkeiten würde sie eine schwarze Null anstreben. Allerdings muss sich die Gemeinde beim Bau an das Vergaberecht halten. Öffentliche Gelder, also Steuermittel, zur Sicherung der ärztlichen Versorgung sollten nicht für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden müssen, darüber hinaus sollte sich die Investition amortisieren. Es ist von ca. 3,0 Mio. Investitionskosten auszugehen, welche bisher nicht in der Haushaltsplanung 2021/2022 verankert sind und über einen Nachtragshaushalt dargestellt werden müssten. b) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor. Bei einem regulären Verkauf ist eine minimale Steuerung der Nutzungsmöglichkeiten über einen Bebauungsplan möglich. Ein Verkauf mit Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen wäre ebenfalls denkbar: Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag • Angemessene Vertragsgestaltung; • Gebunden an Subventionen; • Notwendigkeit und Angemessenheit von Bindungen; • Bei verbilligtem Verkauf zwingend Nutzungs- und Verfügungs- beschränkungen; • Verkauf unter Wert nur bei zweckentsprechender Mittelverwendung zulässig; • Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag; Mögliche Vertragsklauseln: Kaufpreisnachzahlungsklausel, Wertabschöpfungs- klausel, Wiederkaufsrechte bei zweckwidriger Verwendung; Seite 16 von 26 Bindungsdauer: Jede Subvention gilt früher oder später als aufgebraucht • Bis zu 15 Jahre unbedenklich; • Bis zu 20 Jahre mit einer Kaufpreisverbilligung von ca. 20 %; • Bis zu 30 Jahre nur bei hohem Preisnachlass durchsetzbar; c) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor im Erbbaurecht. • Zweckbindung für Nutzung bei Ausgabe des Grundstücks; • Dauerhafte Zweckbindung (auch an Rechtsnachfolger); • Umfasst die gesamte Laufzeit; d) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit Wiederkaufsrecht. • Bedarf einer angemessenen Begründung • 30 Jahre Höchstgrenze bei Rechtsausübung bezüglich Nutzungsbindung. Länger Fristen gelten als unangemessen und sind in keiner Form zulässig • Darf generell nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen e) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit einem erbbaurechtsähnlichen Wiederkaufsrecht. • Erstmaliges Rückkaufrecht nach 90 bzw. 99 Jahren unabhängig vom Verhalten des Käufers mit begrenztem Zeitfenster; • Späterer Wiederkaufswert muss angeglichen werden und die darauf errichteten Gebäude für mindestens zwei Drittel des Verkehrswertes erworben werden; • Kein Sanktionscharakter; Der Gemeinderat sollte der Verwaltung in der Januarsitzung eine Tendenz mit auf den Weg geben. Sofern die Gemeinde nicht selbst Bauherrin sein soll, könnte das Rechtsanwaltsbüro W2K in der Februarsitzung ausführlicher über mögliche Veräußerungsoptionen informieren. Nicht zu handeln könnte mittel- bis langfristig eine ärztliche Unterversorgung für die Bevölkerung bedeuten. Wir wollen die medizinische Versorgung in der Gemeinde jedoch dauerhaft sicherstellen. Die Sicherung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Wohlfühlfaktor und ein zentraler Beitrag für die Attraktivität von Baindt. Wir sehen uns an dieser Stelle in der Pflicht, diese Prozesse zu begleiten und voranzutreiben und darüber hinaus aktive Daseinsvorsorge zu leisten. Das Ärztehaus ist ein erster Schritt in eine qualitätvolle Entwicklung der Ortsmitte. Es ist als Beitrag zu sehen, die im Quartier bestehenden Angebote zu stärken und zu sichern. Beschluss: Seite 17 von 26 a) Der Gemeinderat stimmt dem Bau eines Gebäudes angrenzend an den Dorfplatz zu. b) Es soll ein Gesundheitszentrum angrenzend an den Dorfplatz errichtet werden. c) Die Gemeinde tritt selbst als Bauherrin auf. TOP 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Marsweilerstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2020 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2020 im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 28 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 24. November 2020. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Rückbau der bestehenden Betonverdolung - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten Zur Submission gingen 13 Angebote ein. Drei Angebote mussten ausgeschlossen werden, da es Zweifel an der Eignung gab und Unterlagen fehlten. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 151.825,42 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 250.200,00 Euro brutto (=164,8%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto abgeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Seite 18 von 26 Der Zuschlag für die Arbeiten für die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches entlang der Marsweilerstraße wird an die Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 € brutto erteilt. TOP 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Für die Gemeinde bestand die Möglichkeit im Bereich südlich der Lilienstraße Grundstücke zu kaufen, um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für ein allge- meines Wohngebiet zu entwickeln. In der Sitzung vom 17. September 2019 wurde dem Gemeinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebauungsplanes "Lilienstraße" von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Zwischenzeitlich fand eine frühzeitige Behördenunterrichtung statt, in der die Eckpunkte und die erforderlichen Untersuchungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes benannt wurden. Durch die geplante Bebauung wird in den Streuobstbestand und die als Biotop kartierte Hecke an der südlichen Grenze des Baugebiets eingegriffen. Der Eingriff musste berücksichtigt und fachlich bewertet werden. Zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, wurde ein artenschutzrechtliches Fachgutachten beauftragt und vom Büro Sieber, Lindau im Jahr 2020 durchgeführt. Ebenfalls wurde eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine Ergänzung zur FFH-Vorprüfung der Änderung des Bebauungsplanes Marsweiler Ost erstellt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung zu informieren. Das Büro Sieber wurde beauftragt, den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auszuarbeiten. Es wurden 2 Varianten mit unterschiedlich großen Grundstücken erstellt. Mit dem vom Gemeinderat favorisierten Entwurf soll die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf Alternative 2 zum Bebauungsplan "Lilienstraße" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01. Dezember 2020 mit folgenden Änderungen: Seite 19 von 26 • Die Höhe von Stützmauern ist auf max. 0,5 m zu begrenzen. • Pro Grundstück sind 2 Wohnungen möglich. • Bei 4.12 ist das Wort „Windenergie“ zu streichen. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 12. Januar 2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleitering Frau Jeske infomiert das Gremium über folgenden Sachverhalt. Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräftig. Somit wurde die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Gemeinderates statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen; Seite 20 von 26 − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräftig. Somit hat man die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Gemeinderats statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des Seite 21 von 26 vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen; − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mon-tag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung Seite 22 von 26 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Dem Gemeinderat wird als einer der ersten Kommunen im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2021/2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund geringerer Erträge, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurde für die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investitionsprogramm 2021/ 2022 inkl. der Finanzplanungsansätze am 03.11.2020 ein Orientierungsbeschluss gefasst. Die dargestellten Investitionen wurden bis auf minimale Änderungen in den Finanzhaushalt sowie in den Finanzplan übernommen. Alle Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnishaushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstellen. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2021 -1.836.900 € bzw. 2022 -688.100 € Es gelingt in der Planung 2021 und 2022 aufgrund der Coronapandemie nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Ertragsseite: - Wir haben Mindererträge im Vergleich zu 2020 von 231.200 €. Im Finanzplanungszeitraum rechnen wir mit einer Erholung auf der Ertragsseite. - Es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer moderate Anpassungen der Hebesätze beschlossen. - Weitere Gebührenanpassungen sind geplant. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Aufwandsseite: Seite 23 von 26 - Die Gesamt-Aufwendungen steigen um 915.000 €. - Die Personalaufwendungen steigen um 341.100 € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen. - Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 249.400 €. - Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 224.200 €. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Kapitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaushalt als sog. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die Investitionstätigkeit. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie evtl. Kreditaufnahmen. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vorgänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. – bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungsmittel dar. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von -1.011.600 € bzw. +92.050 €. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird somit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2021 bei -6.910.000 € bzw. 2022 bei -14.680.600 €. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kredite) ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanzhaushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemeinde genügend Liquidität ausweisen kann. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 1 Mio. € und 4 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden ab 2022 jährlich in Höhe von 100.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit beträgt jeweils 1 Mio. bzw. 3,9 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt 2021 -3.570.200 € bzw. 2022 -1.047.150 €, die aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2021 und 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Wesentliche Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gegenüber dem Vorjahr sind im Vorbericht detailliert erläutert. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Haushaltssatzung 2021/2022 zu beschließen. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Vergleichsweise günstige Steuer- und Gebührensätze und geringe externe Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Mit dazu beigetragen haben gute Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Seite 24 von 26 Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. Im Ergebnishaushalt 2021 und 2022 steht ein deutliches Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird uns in 2021, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern und das muss uns gelingen. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Wir möchten mit der mittelfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestaltungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind mit Kreditaufnahmen verbunden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen zahlreiche Investitionsmaßnahmen angepackt werden. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und eines niedrigen Zinsniveaus, können die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Spannend ist immer die Frage, wofür das zusätzlich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort. „Nur gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2021 und 2022 gilt es die entsprechenden Grundstückserlöse zu erzielen. Im Gemeindehaushalt sind 2,0 bzw. 4,0 Mio.€ durch die Veräußerung von Grundstücken vorgesehen. Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 – 2025 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthaltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zur Kenntnis. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfähigkeit zu. TOP 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu Seite 25 von 26 entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2020 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 11 Anfragen und Verschiedenes a) Baumfällaktion Die Vorsitzende teilt mit, dass entlang des Badweges 50 bis 60 Eschen gefällt werden müssen. b) Anlieferung von Wertstoffen Am Freitag den 8. Januar 2021 herrschten teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen im Wertstoffhof. Neben relativ langen Wartezeiten parkten die Anlieferer auch außerhalb der markierten Parkflächen – auch direkt vor dem Feuerwehrgerätehaus, wo ein absolutes Parkverbot gilt. Grundsätzlich, so Bürgermeisterin Rürup, kann man seine Wertstoffe in allen Wertstoffannahmestellen des Landkreises abgeben – allerdings in haushaltsüblichen Mengen. Es ist grundsätzlich zu überlegen, dass zukünftig Gewerbetreibende ihre Wertstoffe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof nicht mehr abgeben dürfen. Problematisch an diesem Nachmittag war, dass die Feuerwehr Baindt einen Einsatz hatte. Innerhalb kürzester Zeit kommen dann mindestens 20 Feuerwehrkameraden mit ihren PKWs zum Feuerwehrhaus – zusätzlich zu den vielen Anlieferern von Wertstoffen. Entsprechende Aufrufe im Amtsblatt sind zwar löblich, bringen aber nicht viel. Der Standort des Wertstoffhofs in der Ziegeleistraße ist zu hinterfragen. Seite 26 von 26 c) Neubau Geh- und Radweg Sulpach Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, wobei ca. 250.000 € an Fördermitteln zufließen.[mehr]

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          Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 24.05.2023Bürger in format ionsveransta l tung Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.29 4 69.06 4 68.70 4 71.78 4 71.79 4 71.82 4 71.81 4 71.82 4 71.784 71.80 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471.81 471 .79 471 .80 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.824 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 470.82 4 70.56 4 70.56 47 0. 56 469.54 4 69.51 4 71.83 471.83 OK Ma 471.71 4 71.87 4 71.69 4 71.57 4 71.61 4 71.52 4 71.4 7 4 7 2 .0 7 4 72.53 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 71.4 1 4 71.87 4 72.19 4 72.4 7 4 72.67 4 72.75 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.95 4 71.97 4 71.4 6 4 71.37 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 72.87 4 72.53 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 7 2 .7 0 4 7 3 .0 1 47 3.0 1 4 72.34 4 72.35 472.34 4 72.17 4 72.20 4 72.96 4 72.954 72.88 4 72.61 4 72.61 4 72.53 4 72.85 4 72.96 4 73.01 4 72.67 4 72.87 4 72.87 4 72 .7 7 472.90 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 71.23 4 71.34 4 71.4 2 4 71.564 71.83 4 73.14 4 72.99 4 72.86 4 72.83 4 72.78 4 72.86 4 70.21 4 69.4 7 4 69.21 4 69.24 4 69.37 4 69.29 4 69.31 4 69.4 2 4 69.364 69.55 4 69.51 4 69.4 5 4 69.51 469.52 4 69.39 4 69.38 469.38 T g a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 67.13 4 67.26 4 67.39 4 67.32 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 67.23 4 67.08 4 67.25 4 67.37 4 67.4 7 4 67.53 4 67.54 4 67.53 4 67.4 4 4 67.34 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 4 67.73 4 67.70 4 67.61 4 67.56 4 67.36 4 67.29 4 67.27 4 67.4 3 4 66.93 4 66.72 4 68.85 4 69.01 4 69.16 4 69.13 4 69.19 4 69.29 4 69.20 4 69.23 4 69.33 4 69.24 4 69.4 5 4 69.33 4 69.4 6 4 69.35 4 69.36 4 69.33 4 69.50 4 69.4 7 4 69.51 4 69.53 4 69.4 2 4 69.31 4 69.28 4 69.16 4 69.28 4 69.4 3 4 69.514 69.52 4 69.4 0 D H 4 69.36 4 69.39 4 69.16 4 66.52 4 66.59 4 66.56 4 66.4 8 4 66.31 4 67.13 4 67.07 4 67.10 4 67.13 4 67.28 4 67.32 6 W i B lum entrog S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 4 68.07 4 67.64 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 Lagep lan 2 Gebäude am Dor fp la tz Baumhain - Bou le neuer Fußgänger- über weg Ver legung TG-Zufahr t Fontänenfe ld Trampol in Außengast ro Brücke Si tzs tu fen zum Bach Parkp la tz Anbindung F ischerarea l Schenk-Konrad-Ha l le Rathaus bar r ie re f re ie B ush a l te s t e l le bar r ie re f re ie Busha l te s te l le Marswei le rs t raße Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Brunnenwasser Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Platzentwässerung 7,60m 4,1 5m 0,89m R 2,72m 1,10m R 5,07m 1,30m R 6,56m 1,39m 7,90m 5,1 0m R 1,80m R 2,92m R 4,62m R 5,79m 1,02m 1,19m 1,40m 1,54m 2,0 0m 2,00m 466.71 468.26 468.27 468.27 468.26 468.26 468.07 87 465.24 Rohrsohle Verdolung DN 2000 Sulzmoosbach 3 Fontänenfe ld G ra ni tb rü ck e S i t zen unter Bäumen Tr inkwasserbr unnen Sulzmoosbach Si tzs tu fen Si tzs tu fen Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Perspekt ive Su lzmoosbach 4 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Brunnenwasser Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Platzentwässerung 7,60m 4,1 5m R 1,30m 0,89m R 2,72m 1,10m R 5,07m 1,30m R 6,56m 1,39m 7,90m 5,1 0m R 1,80m R 2,92m R 4,62m R 5,79m 1,02m 1,19m 1,40m 1,54m 2,0 0m 2,00m Tgar 466.50 466.50 465.24 Rohrsohle Spie lpunkte 5 Boule Fontänenfe ld mi t A t t rak t ionsprogramm 2 Bodene inbaut rampol ine Ba lanc iern auf Hö lzern Slack l ine Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Be isp ie le Sp ie lpunkte 6 Slack l ine Fontänenfe ld mi t Sp ie lprogramm Bodene inbaut rampol inBa lanc ierhö lzer Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt In f ras t r uk tur P la tz - Bedar f Vere ine 7 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt gep lante In f ras t r uk tur Vere ine 8 D H 4 67.50 D H 4 68.32 D H 4 68.4 0 D H 4 68.21 D H 4 68.15 D H 4 69.51 D H 4 68.73 D H 4 68.23 D H 4 68.30 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 68.89 D H 4 67.4 5 D H 4 67.96 D H 4 69.16 D H 4 69.66 D H 4 71.4 9 4 67.68 4 67.66 4 67.4 7 4 68.15 4 68.16 4 68.12 4 68.09 4 68.23 4 68.32 468.66 4 6 8 .3 8 4 68.06 4 66.69 4 66.66 4 66.56 4 66.52 4 66.39 4 66.27 4 66.35 4 66.21 4 66.31 4 65.91 4 66.18 4 66.24 4 66.15 4 66.32 4 66.4 1 4 66.55 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 4 66.92 4 67.05 4 67.00 4 66.92 4 66.91 4 66.93 46 6.6 1 4 66.53 4 68.35 4 68.32 4 68.31 4 68.30 4 68.25 4 68.30 4 68.35 4 68.32 4 68.33 4 68.30 4 68.32 4 68.33 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 2 4 6 8 .18 4 68.06 4 68.07 4 68.08 4 68.19 4 67.98 4 68.12 4 68.11 4 68.13 4 68.07 4 68.18 4 68.34 4 68.35 4 68.34 4 68.35 4 68.33 4 68.32 4 68.31 4 68.33 4 68.33 4 68.29 4 68.24 4 68.27 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 6 9 .2 8 4 6 9 .2 8 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 68.26 4 68.25 4 68.23 4 68.24 4 68.23 4 68.24 4 68.11 4 68.10 4 68.15 4 68.15 4 68.15 4 68.15 4 68.15 4 68.18 4 68.20 4 68.12 4 68.09 4 68.05 4 68.09 4 68.05 4 68.01 4 68.07 4 68.12 4 68.19 4 68.38 4 68.38 4 68.35 4 67.24 4 67.24 4 67.78 4 67.77 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 68.27 4 68.22 4 68.24 4 68.21 4 68.19 4 68.18 4 68.18 4 68.26 4 68.22 4 68.20 4 68.21 4 68.27 4 66.68 4 66.90 4 67.12 4 67.04 4 67.05 4 6 8 .2 6 4 68.08 4 68.08 4 68.08 4 68.10 4 68.11 4 68.10 4 68.09 4 68.02 4 68.01 4 67.99 4 68.01 4 68.12 4 68.13 4 68.11 4 68.07 4 68.07 4 68.30 4 68.27 4 68.25 4 68.29 4 68.174 67.98 4 6 8 .1 4 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 69.08 4 68.86 4 68.69 4 68.62 4 68.61 4 68.4 4 469.05 468.80 468.66 4 6 8 .8 24 68.73 468.7 3 4 68.70 4 68.63 4 68.51 4 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69.64 4 69.50 4 72.14 4 68.18 4 69.26 4 69.24 aus T iefgarage Fahrradw erkzeug S tatue Fahrradständer W appen 5 6 /4 6 2 /3 62/4 7 /3 5 6 /2 8 4 0 5 7 /3 58 /4 8 7 1 1 4 D o rf p la tz D o rfp la tz 4 68.56 4 68.25 4 68.18 4 68.18 4 68.00 4 67.74 4 67.66 4 67.64 4 67.4 5 4 67.36 4 67.19 4 67.29 4 67.69 4 68.24 4 68.75 4 68.74 4 68.74 4 68.80 4 68.86 4 68.99 4 68.91 4 69.10 4 69.01 4 69.05 4 69.13 4 69.27 4 69.17 4 69.37 4 69.4 5 4 69.4 6 4 68.59 4 68.01 4 67.50 4 67.11 4 67.14 4 67.23 4 67.34 4 67.4 7 4 67.50 4 67.57 4 67.63 4 67.67 4 67.65 4 67.60 4 67.62 4 67.71 4 67.66 4 67.4 9 4 67.4 7 4 67.51 4 67.66 4 67.81 4 67.99 4 68.11 4 68.13 4 68.08 4 68.11 4 68.09 4 67.97 4 68.06 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.29 4 67.55 4 67.97 4 68.20 4 67.4 8 4 67.64 4 67.63 4 67.65 4 67.62 4 67.4 7 4 67.4 5 4 67.4 1 4 67.36 4 67.35 4 67.4 5 4 67.4 8 4 67.67 4 67.59 4 67.78 4 67.85 4 67.87 4 67.96 4 67.89 4 67.86 4 67.82 4 67.90 4 67.924 68.00 4 68.03 4 68.03 4 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ecke H ecke H ecke 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.07 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 6 8 .9 7 4 68.62 4 68.60 4 68.55 4 68.4 5 4 68.33 4 68.21 4 68.10 4 67.92 4 68.67 4 68.68 4 68.90 4 68.73 4 6 8 .7 5 4 6 8 .7 3 4 6 9 .5 0 4 6 9 .3 14 6 9 .134 6 8 .9 8 4 6 8 .9 2 4 6 8 .6 6 4 6 8 .5 5 4 6 8 .4 4 4 6 8 .2 7 4 6 8 .11 4 6 7 .9 8 4 6 7 .9 4 4 6 7 .9 04 6 7 .8 7 4 67.73 4 67.73 4 6 7 .8 5 4 6 7 .8 4 4 6 7 .8 2 4 6 7 .8 2 4 6 7 .8 4 4 6 7 .9 3 4 6 8 .0 1 4 6 8 .12 4 6 8 .4 6 4 6 8 .3 6 4 6 8 .3 7 4 6 8 .5 0 4 6 8 .13 4 6 8 .18 4 6 8 .19 4 6 8 .12 4 6 7 .9 9 4 6 8 .10 4 67.98 4 6 8 .3 1 4 6 8 .3 7 4 6 8 .5 2 4 67.96 4 68.06 4 6 7 .9 8 4 6 8 .0 1 4 6 8 .2 0 4 6 8 .0 8 4 6 7 .9 0 4 6 7 .8 6 4 6 7 .7 7 4 6 7 .8 2 4 6 8 .0 1 4 6 7 .6 7 4 6 7 .7 0 4 6 7 .9 0 4 6 7 .5 7 4 6 7 .6 0 4 6 7 .7 9 4 6 7 .5 1 4 6 7 .5 4 4 6 7 .7 2 4 6 7 .4 7 4 6 7 .5 2 4 6 7 .7 1 4 6 7 .4 7 4 6 7 .5 1 4 6 7 .6 9 4 6 7 .9 3 4 6 7 .9 7 4 6 8 .18 4 6 7 .9 9 4 6 8 .0 2 4 6 8 .2 2 4 6 7 .6 2 4 6 7 .5 8 4 6 7 .5 3 4 6 7 .4 8 4 6 7 .4 4 4 6 7 .3 9 4 6 7 .3 6 4 67.24 4 67.23 4 6 7 .3 2 4 6 7 .2 8 4 6 7 .2 1 4 67.4 7 4 67.4 6 4 6 8 .4 8 4 6 8 .6 8 4 6 8 .7 6 4 6 8 .6 4 4 6 8 .3 7 4 6 8 .7 9 4 6 9 .2 8 4 6 9 .17 4 6 9 .0 6 4 6 8 .9 4 4 6 8 .9 1 4 6 8 .8 5 4 6 8 .7 9 4 6 8 .7 3 4 6 8 .6 5 4 6 8 .6 3 4 6 9 .3 8 4 6 9 .184 6 9 .0 3 4 6 8 .8 9 4 6 8 .7 9 4 6 8 .7 8 4 6 8 .6 8 4 6 8 .5 8 4 6 8 .5 7 4 6 8 .4 5 4 6 8 .3 4 4 6 8 .3 1 4 6 8 .18 4 6 8 .17 4 6 8 .0 2 4 6 7 .8 8 4 6 7 .8 6 4 6 7 .8 24 6 7 .7 8 4 6 7 .7 2 4 6 7 .7 2 4 6 7 .7 4 4 6 7 .7 5 4 6 7 .7 6 4 6 7 .8 1 4 6 7 .9 0 4 6 8 .0 1 4 6 8 .3 4 4 6 8 .2 1 4 6 8 .2 4 4 6 8 .3 9 4 6 8 .0 2 4 6 8 .0 7 4 6 8 .0 7 4 6 8 .0 2 4 6 7 .8 7 4 6 7 .9 9 4 6 7 .9 9 4 6 8 .13 4 6 8 .17 4 6 8 .2 5 4 6 8 .4 0 4 6 7 .8 8 4 6 7 .8 9 4 6 7 .5 0 4 6 7 .5 0 4 6 7 .5 0 4 6 7 .5 0 4 6 7 .4 6 4 6 7 .4 2 4 6 7 .3 7 4 6 7 .3 5 4 6 7 .2 9 4 6 7 .2 0 4 6 7 .16 4 6 7 .3 1 4 6 7 .3 9 4 6 7 .3 8 4 6 7 .4 3 4 6 7 .5 2 4 6 7 .6 4 4 6 7 .7 5 4 6 7 .8 5 4 6 7 .9 3 4 6 7 .8 8 4 6 7 .9 5 4 6 7 .8 3 4 6 7 .9 1 4 6 7 .6 74 6 7 .5 7 4 6 7 .6 3 Erhalt bestehender Festplatzanschluss - 10x Schuko Steckdosen - 2x CEE 16 A - 2x CEE 32 A - 1x CEE 63 A Versetzen bestehender Festplatzanschluss 6x Schuko Steckdosen 1x CEE 16 A 1x CEE 32 A Auf-Putz-Verteilerkasten 2x Schuko Steckdosen 1x CEE 16 A 1x CEE 32 A neuer Festplatzanschluss mit Messung 4x Schuko Steckdosen 1x CEE 16 A 1x CEE 32 A Narrenbaumgrube/ Weihnachtsbaum Unterflurverteiler 4x Schuko Steckdosen 1x CEE 16 A 1x CEE 32 A Unterflurverteiler 4x Schuko Steckdosen 1x CEE 16 A 1x CEE 32 A CEE Steckdose 32 A in Energiepoller, Verlängerung von Festanschluss Bestand CEE Steckdose 63 A in Energiepoller, Verlängerung von Festanschluss Bestand mobile Bühne Festzelt Fasnet 24 x 10 m Stromleitung in Grünfläche z.B. für Toilettenwagen Stromleitung in Grünfläche z.B. für Getränkestand Stromleitung in Grünfläche z.B. für Getränkestand Stromleitung in Grünfläche z.B. für mobile Bühne Stromleitung in Grünfläche z.B. für mobile Bühne Infrastruktur Festbetrieb / Vereine Stromanschluss für Festbetrieb Trinkwasseranschluss - Gartenhydrant mit Standrohr Schmutzwasseranschluss oberirdisches Kabel in Grünfläche 26 ,0 0m 4,30m 4,30m Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Brunnenwasser Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Platzentwässerung 7,60m 4,1 5m R 1,30m 0,89m R 2,72m 1,10m R 5,07m 1,30m R 6,56m 1,39m 7,90m 5,1 0m R 1,80m R 2,92m R 4,62m R 5,79m 1,02m 1,19m 1,40m 1,54m 2,0 0m 2,00m 62/3 467.49 465.24 Rohrsohle Verdolung DN 2000 2 6 ,0 0 m Nar renbaumgr ube 9 gemeinsame Nar renbaumgr ube für Nar ren- , Mai- und Weihnachtsbaum unter i rd ische Spannvor r ich tung auspf las terbare Abdeckung Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Brunnenwasser Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Platzentwässerung 7,60m 4,1 5m R 1,30m 0,89m R 2,72m 1,10m R 5,07m 1,30m R 6,56m 1,39m 7,90m 5,1 0m R 1,80m R 2,92m R 4,62m R 5,79m 1,02m 1,19m 1,40m 1,54m 2,0 0m 2,00m 62/3 467.49 465.24 Rohrsohle Verdolung DN 2000 Fontänenfe ld 10 Tr inkwasserbr unnen Fontänenfe ld mi t A t t rak t ionsprogramm Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Fontänenfe ld 11 Fontänenfe ld mi t Sp ie lprogramm Abkühlung durch VerdunstungTr inkwasserbr unnen Düsenanordnung ana log zu K loster weihern Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.29 4 69.06 4 68.70 4 71.78 4 71.79 4 71.82 4 71.81 4 71.82 4 71.784 71.80 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471.81 471 .79 471 .80 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.824 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 470.82 4 70.56 4 70.56 47 0. 56 469.54 4 69.51 4 71.83 471.83 OK Ma 471.71 4 71.87 4 71.69 4 71.57 4 71.61 4 71.52 4 71.4 7 4 7 2 .0 7 4 72.53 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 71.4 1 4 71.87 4 72.19 4 72.4 7 4 72.67 4 72.75 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.95 4 71.97 4 71.4 6 4 71.37 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 72.87 4 72.53 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 7 2 .7 0 4 7 3 .0 1 47 3.0 1 4 72.34 4 72.35 472.34 4 72.17 4 72.20 4 72.96 4 72.954 72.88 4 72.61 4 72.61 4 72.53 4 72.85 4 72.96 4 73.01 4 72.67 4 72.87 4 72.87 4 72 .7 7 472.90 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 71.23 4 71.34 4 71.4 2 4 71.564 71.83 4 73.14 4 72.99 4 72.86 4 72.83 4 72.78 4 72.86 4 70.21 4 69.4 7 4 69.21 4 69.24 4 69.37 4 69.29 4 69.31 4 69.4 2 4 69.364 69.55 4 69.51 4 69.4 5 4 69.51 469.52 4 69.39 4 69.38 469.38 T g a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 67.13 4 67.26 4 67.39 4 67.32 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 67.23 4 67.08 4 67.25 4 67.37 4 67.4 7 4 67.53 4 67.54 4 67.53 4 67.4 4 4 67.34 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 4 67.73 4 67.70 4 67.61 4 67.56 4 67.36 4 67.29 4 67.27 4 67.4 3 4 66.93 4 66.72 4 68.85 4 69.01 4 69.16 4 69.13 4 69.19 4 69.29 4 69.20 4 69.23 4 69.33 4 69.24 4 69.4 5 4 69.33 4 69.4 6 4 69.35 4 69.36 4 69.33 4 69.50 4 69.4 7 4 69.51 4 69.53 4 69.4 2 4 69.31 4 69.28 4 69.16 4 69.28 4 69.4 3 4 69.514 69.52 4 69.4 0 D H 4 69.36 4 69.39 4 69.16 4 66.52 4 66.59 4 66.56 4 66.4 8 4 66.31 4 67.13 4 67.07 4 67.10 4 67.13 4 67.28 4 67.32 6 W i B lum entrog S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 4 68.07 4 67.64 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 Schwammstadt - Pr inz ip 12 Brücke Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Baumr igo le Küh lung durch Verdunstung Wasser rückha l t K le ink l ima 13 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Le i tungen Bestand 14 Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.71 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.07 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.06 4 68.70 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471 .79 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 4 7 2 .0 7 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 70.21 469.52 4 6 9 .3 9 4 6 9 .3 8 469.38 T g a r G a r W G h s W G hs 4 68.66 V e ra n s t 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 a u s T ie fg a ra g e S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 6 /2 5 7 /3 58 /4 5 6 /5 8 7 1 1 3 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 - N L 0 3 - g e lb 7 8 .9 m - N L 0 1- b la u 13 3 .12 m - N L 0 2 - b la u 13 7 .7 5 m - N L 0 1- g r ü n 15 4 .4 2 m - N L 0 1- b la u 15 4 .4 2 m M ic r o r o h r v e r b u n d - F la t li n e r - 18 5 .6 m N A Y Y 4 x 1 5 0 ## ## # ## # NAYY 4x150 N AYY 4 x1 50 N A Y Y 4 x 1 5 0 NAYY 4x150 N A Y Y 4x150 N A Y Y 4 x 1 5 0 N A Y Y 4 x1 5 0 N AYY 4 x1 50 N A Y Y 4 x 9 5 N A Y Y 4x50 T ZNA2XS2Y 3x1x150 N E K B A 3 x 5 0 M a rsw e ile rstra sse b e i H s 5 B A IN D -E -K V S -0 0 1 -0 3 3 D o rfp la tz 2 B A IN D -E -K V S -0 0 1 -0 6 5 M a rsw e lle r S tr.b e i F e sth a lle L e e r r o h r - P E D A 5 0 - 18 5 .0 2 m L e e r r o h r - P E D A 5 0 - 18 6 .3 6 m L e e r r o h r - P E D A 5 0 - 9 7 .3 5 m T-kom T-kom T-kom T-kom T -kom T -k o m T -k o m T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T -k o m T -k o m T -k o m T -k o m T -kom T -kom T-kom T -kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T -kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T -ko m T -kom T-kom T-kom T-kom T-komT-kom T -k o m T -ko m Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Le i tungsumlegung Mischwasserkana l 15 Freihaltefläche für Neubau Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.71 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.07 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.06 4 68.70 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471 .79 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 4 7 2 .0 7 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 70.21 469.52 4 6 9 .3 9 4 6 9 .3 8 469.38 T g a r G a r W G h s W G hs 4 68.66 V e ra n s t 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 a u s T ie fg a ra g e S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 6 /2 5 7 /3 58 /4 5 6 /5 8 7 1 1 3 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 Umlegung Mischwasserkanal außerhalb Baufeld Abbruch bestehender Schmutzwasserkanal Hausanschluss GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt.vwx 13.1.23 2013_05_WP_21 js 1:100 A0 2013 Spartenumlegung Mischwasserkanal Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 12.01.23 VORABZUG -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. Mischwasserkana l DN 600 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Le i tungsumlegung Nahwärme - Bre i tband 16 Freihaltefläche für Neubau Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.71 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.07 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.06 4 68.70 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471 .79 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 4 7 2 .0 7 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 70.21 469.52 4 6 9 .3 9 4 6 9 .3 8 469.38 T g a r G a r W G h s W G hs 4 68.66 V e ra n s t 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 a u s T ie fg a ra g e S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 6 /2 5 7 /3 58 /4 5 6 /5 8 7 1 1 3 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 N a h w ä rm e + B re itb a n d Nahwärme + Breitband N a h w ä rm e + B re itb a n d Nahwärme + Breitband Nahwärm e + Breitband Nahwärm e + Breitband N ahw ärm e + B reitband N ahw ärm e + B reitband N ahw ärm e + B reitband Nahwärme + Breitband Nahwärme + Breitband Nahwärme + Breitband Nahwärme + Breitband Nahwärme + Breitband Nahwärme + Breitband Nahwärme + Breitband Nahwärme + Breitband N ahw ärm e + B reitband N ahw ärm e + B reitband Nahwärm e + Breitband Nahwärm e + Breitband N a h w ä rm e + B re itb a n d N a h w ä rm e + B re itb a n d N a h w ä rm e + B re itb a n d Nahwärme + Breitband N a h w ä rm e + B re itb a n d Nahwärme + Breitband N a h w ä rm e + B re itb a n d N a h w ä rm e + B re itb a n d - N L 0 3 - g e lb 7 8 .9 m - N L 0 1- b la u 13 3 .12 m - N L 0 2 - b la u 13 7 .7 5 m - N L 0 1- g r ü n 15 4 .4 2 m - N L 0 1- b la u 15 4 .4 2 m M ic r o r o h r v e r b u n d - F la t li n e r - 18 5 .6 m L e e r r o h r - P E D A 5 0 - 18 5 .0 2 m L e e r r o h r - P E D A 5 0 - 18 6 .3 6 m L e e r r o h r - P E D A 5 0 - 9 7 .3 5 m Umlegung Nahwärme- und Breitbandtrasse außerhalb Baufeld Rückbau bestehende Nahwärmeleitung und Breitbandtrasse Hausanschluss GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt.vwx 13.1.23 2013_05_WP_22 js 1:100 A0 2013 Spartenumlegung Nahwärme_Breitband Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 12.01.23 VORABZUG -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Le i tungsumlegung Te lekom und Vodafone 17 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.71 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.07 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.06 4 68.70 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471 .79 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 4 7 2 .0 7 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 70.21 469.52 4 6 9 .3 9 4 6 9 .3 8 469.38 T g a r G a r W G h s W G hs 4 68.66 V e ra n s t 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 a u s T ie fg a ra g e S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 6 /2 5 7 /3 58 /4 5 6 /5 8 7 1 1 3 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 G la sfa se r T e le ko m G la sfa se r T e le ko m G lasfaser Telekom G lasfaser Telekom G lasfaser Telekom G lasfaser T elekom G lasfaser T elekom G lasfaser T elekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom GlasfaserTelekomGlasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser TelekomGlasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom GlasfaserTelekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom G lasfaser T elekom G lasfaser T elekom G lasfaser T elekom G lasfaser Telekom G lasfaser Telekom G lasfaser Telekom G la sfa se r T e le ko m G la sfa se r T e le ko m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m Glasfaser Telekom G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G lasfaser Telekom G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m T-kom T-kom T-kom T-kom T -kom T -k o m T -k o m T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T -k o m T -k o m T -k o m T -k o m T -kom T -kom T-kom T -kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T -kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T -ko m T -kom T-kom T-kom T-kom T-komT-kom T -k o m T -ko m Umlegung Telekomtrasse außerhalb Baufeld Rückbau bestehende Glasfaserleitung und Telefonleitung Hausanschluss Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Freihaltefläche für Neubau GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt.vwx 13.1.23 2013_05_WP_23 js 1:100 A0 2013 Spartenumlegung Telekom Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 12.01.23 VORABZUG -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt St i l l l egung Tr inkwasser le i tung 18 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.71 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.07 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.06 4 68.70 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471 .79 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 4 7 2 .0 7 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 70.21 469.52 4 6 9 .3 9 4 6 9 .3 8 469.38 T g a r G a r W G h s W G hs 4 68.66 V e ra n s t 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 a u s T ie fg a ra g e S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 6 /2 5 7 /3 58 /4 5 6 /5 8 7 1 1 3 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 Stillegung Trinkwasserleitung neuer Ringschluss über Fischerareal Hausanschluss Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Freihaltefläche für Neubau Wasserentnahmestelle Festzelt Wasserentnahmestelle Platz Wasserentnahmestelle Platz Trinkwasserbrunnen Nachspeisung Fontänenfeld GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt.vwx 13.1.23 2013_05_WP_24 js 1:100 A0 2013 Spartenumlegung Trinkwasserleitung Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 12.01.23 VORABZUG -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt aktue l le r Ze i tp lan 19 17.07.2023 Baubeg inn Ju l i 2024 Fer t igs te l lung Dor fp la tz Ende Ju l i 2024 Einweihung des neuen Ba indter Dor fp la tzes Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.29 4 69.06 4 68.70 4 71.78 4 71.79 4 71.82 4 71.81 4 71.82 4 71.784 71.80 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471.81 471 .79 471 .80 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.824 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 470.82 4 70.56 4 70.56 47 0. 56 469.54 4 69.51 4 71.83 471.83 OK Ma 471.71 4 71.87 4 71.69 4 71.57 4 71.61 4 71.52 4 71.4 7 4 7 2 .0 7 4 72.53 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 71.4 1 4 71.87 4 72.19 4 72.4 7 4 72.67 4 72.75 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.95 4 71.97 4 71.4 6 4 71.37 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 72.87 4 72.53 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 7 2 .7 0 4 7 3 .0 1 47 3.0 1 4 72.34 4 72.35 472.34 4 72.17 4 72.20 4 72.96 4 72.954 72.88 4 72.61 4 72.61 4 72.53 4 72.85 4 72.96 4 73.01 4 72.67 4 72.87 4 72.87 4 72 .7 7 472.90 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 71.23 4 71.34 4 71.4 2 4 71.564 71.83 4 73.14 4 72.99 4 72.86 4 72.83 4 72.78 4 72.86 4 70.21 4 69.4 7 4 69.21 4 69.24 4 69.37 4 69.29 4 69.31 4 69.4 2 4 69.364 69.55 4 69.51 4 69.4 5 4 69.51 469.52 4 69.39 4 69.38 469.38 T g a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 67.13 4 67.26 4 67.39 4 67.32 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 67.23 4 67.08 4 67.25 4 67.37 4 67.4 7 4 67.53 4 67.54 4 67.53 4 67.4 4 4 67.34 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 4 67.73 4 67.70 4 67.61 4 67.56 4 67.36 4 67.29 4 67.27 4 67.4 3 4 66.93 4 66.72 4 68.85 4 69.01 4 69.16 4 69.13 4 69.19 4 69.29 4 69.20 4 69.23 4 69.33 4 69.24 4 69.4 5 4 69.33 4 69.4 6 4 69.35 4 69.36 4 69.33 4 69.50 4 69.4 7 4 69.51 4 69.53 4 69.4 2 4 69.31 4 69.28 4 69.16 4 69.28 4 69.4 3 4 69.514 69.52 4 69.4 0 D H 4 69.36 4 69.39 4 69.16 4 66.52 4 66.59 4 66.56 4 66.4 8 4 66.31 4 67.13 4 67.07 4 67.10 4 67.13 4 67.28 4 67.32 6 W i B lum entrog S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 4 68.07 4 67.64 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 1.Te i labschn i t t 20 Gebäude am Dor fp la tz Schenk-Konrad-Ha l le Küfers t raße Marswei le rs t raße Baumaßnahmen: - Bar r ie re f re ie r Ausbau Busha l tes te l len - Ausbau Küfers t raße - Le i tungsarbe i ten (magenta) (Kana l , Nahwärme, Bre i tband, Te lekom Mi t te August b is Mi t te September 2023) Ze i t raum: Mi t te Ju l i b is Ende Dezember 2023 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Umle i tungsst recken 1.Te i labschn i t t 21 unte rb aute F läch e T iefg ara ge un te rb au te F lä ch e T ie fg ar ag e D H 4 6 7 .5 0 D H 4 6 8 .3 2 D H 4 6 8 .4 0 D H 4 6 8 .2 1 D H 4 6 8 .1 5 D H 4 6 8 .2 9 D H 4 6 9 .5 1 D H 4 6 8 .7 3 D H 4 6 8 .2 3 D H 4 6 8 .3 0 D H 4 6 7 .9 9 D H 4 6 8 .0 6 D H 4 6 8 .8 6 D H 4 6 8 .8 9 D H 4 6 7 .4 5 D H 4 6 7 .9 6 D H 4 6 9 .1 6 D H 4 6 9 .6 6 D H 4 7 3 .1 0 D H 4 7 1 .4 9 D H 4 7 5 .6 4 D H 4 6 8 .6 1 4 6 7 .6 8 4 6 7 .6 6 4 6 7 .4 7 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 6 4 6 8 .1 2 4 6 8 .0 9 4 6 8 .2 3 4 6 8 .3 2 4 6 8 . 6 6 4 6 8 .3 8 4 6 6 .8 1 4 6 8 .0 6 4 6 6 .6 9 4 6 6 .6 6 4 6 6 .5 6 4 6 6 .5 2 4 6 6 .3 9 4 6 6 .2 7 4 6 6 .3 5 4 6 6 .2 1 4 6 6 .3 1 4 6 5 .9 1 4 6 6 .1 8 4 6 6 .2 4 4 6 6 .1 5 4 6 6 .3 2 4 6 6 .4 1 4 6 6 .5 5 4 6 6 .7 1 4 6 6 .8 1 4 6 6 .8 5 4 6 6 .7 2 4 6 8 .0 8 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 1 4 6 6 .9 2 4 6 7 .0 5 4 6 7 .0 0 4 6 6 .9 2 4 6 6 .9 1 4 6 6 .9 3 4 66 .6 1 4 6 6 .5 3 4 6 8 .3 54 6 8 .3 2 4 6 8 .3 1 4 6 8 .3 0 4 6 8 .2 5 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 5 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 2 4 6 8 .1 8 4 6 8 .0 6 4 6 8 .0 7 4 6 8 .0 8 4 6 8 .1 9 4 6 7 .9 8 4 6 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. 0 0 4 6 7 . 0 4 4 6 7 . 1 1 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 5 5 4 6 7 . 9 7 4 6 8 . 3 7 4 6 8 . 4 9 4 6 8 . 5 7 4 6 8 . 6 6 4 6 8 . 2 0 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 6 2 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 1 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 5 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 7 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 8 6 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 9 2 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 3 4 6 8 . 0 3 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 7 5 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 3 0 4 6 7 . 3 3 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 8 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 4 2 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 9 6 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 2 3 4 6 8 . 8 2 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 2 5 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 9 4 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 2 4 469.18 468.94 468.55 468.53 468.18 468.07 467.96 468.52 468.22 4 6 7 . 8 4 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 2 2 4 6 6 . 5 0 4 6 6 . 5 0 4 6 7 . 0 6 4 6 7 . 9 2 4 6 7 . 9 1 4 6 7 . 9 4 4 6 7 . 9 3 4 6 7 . 9 8 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 4 4 6 8 . 1 4 467.96 468.48 4 6 7 . 7 1 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 0 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 468.30 468.55 468.84 4 6 9 . 1 7 469.20 469.16 469.20 469.16 4 6 9 . 2 4 468.46 468.35 468.17 468.14 468.21 468.33 468.44 468.42 469.29 468.44 468.90 468.45 468.48 468.48 469.21 469.25 469.28 469.41 469.43 469.35 469.33 468.09 468.20 468.26 468.28 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 2 1 4 6 8 . 0 7 4 6 7 . 8 94 6 8 . 0 1 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 6 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 0 8 4 6 6 . 9 6 4 6 6 . 8 2 4 6 6 . 9 2 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 2 5 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 5 4 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 3 4 4 6 7 . 1 7 4 6 7 . 1 2 4 6 7 . 0 9 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 5 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 9 6 4 6 8 . 3 5 4 6 8 . 5 3 4 6 8 . 7 4 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 0 7 4 6 6 . 9 6 4 6 7 . 4 0 4 6 7 . 3 1 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 6 0 4 6 7 . 7 6 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 2 6 4 6 8 . 6 3 4 6 8 . 3 4 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 8 4 6 7 . 9 9 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 6 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 7 467.95 4 6 7 . 7 3 467.70 467.61 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 2 74 6 7 . 2 0 4 6 7 . 1 0 4 6 6 . 9 8 467.43 466.93 466.72 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 5 4 468.60 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 8 7 468.75 4 6 8 . 8 5 4 6 9 . 0 1 4 6 8 . 9 1 468.914 6 9 . 0 4 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 1 6 469.13 4 6 9 . 1 9 4 6 9 . 2 9 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 2 3 4 6 9 . 3 3 469.24 4 6 9 .4 5 469.33 4 6 9 .4 6 469.35 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 3 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 3 0 4 6 9 . 3 6 469.25 4 6 9 . 2 6 469.23 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 5 0 469.47 469.51 4 6 9 . 5 3 4 6 9 . 4 2 4 6 9 . 3 1469.28 4 6 9 . 1 6 4 6 9 . 1 3 4 6 9 . 2 4 4 6 9 . 2 8 4 6 9 . 4 3 4 6 9 . 5 1 4 6 9 . 5 2 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 5 D H 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 9 4 6 9 . 1 6 466.52 466.59 466.56 466.48 466.31 467.13 467.07 467.10 467.13 467.28 467.32 6 Wi Marsweiler Straße B lu m e n t r o g S t ü t z e In f o T a f e l H e c k e H e c k e H e c k e 4 7 0 .0 1 4 7 0 .0 3 4 6 9 .1 2 4 6 9 .1 8 4 6 9 .3 0 4 6 8 .9 1 4 6 8 .0 7 4 6 7 .6 4 O K A t t ik a 4 7 1 .3 2 4 6 5 .2 4 R o h r s o h le V e r d o lu n g D N 2 0 0 0 Neugestaltung Dorfplatz Baindt N eu ba ug eb ie t F is ch er ar ea l K 7 95 1 Marsweilerstraße B ai en fu rt K 7951 B 30 F en eb er g B ai nd t Fischerstraße F isch e rstra ß e Ziegeleistraße Zie ge le ist ra ße G ar te ns tra ße Küferstraße Wertstoffhof Dorfplatz M ar sw ei le rs tr aß e B os ch st ra ß e A n n a b e rg stra ß e Storchenstraße Grünenbergstraße Mühlstraße Thumbstraße Sonnenstraße S to rch e n stra ß e Thumbstraße K üf er st ra ß e 1 2 3 Zufahrt Ostteil der Mühlstraße über Thumbstraße Baustelleninterne Umleitung des Verkehrs (Küferstraße) Umfahrung Dorfplatz durch neue Erschließungsstraße im Fischerareal (Fischerstraße) Rathaus 4 4 B os ch st ra ße Zeppelinstraße Zeppelinstraße B os ch st ra ß e Marsweile rstra ße M ar sw ei le rs tra ße Lilienstraß e Thu m bs tra ße Dahlienstraße Thumbstra ße Lilienstraße Spi el m an ns w eg D or ni er st ra ß e Dieselstraße Daimlerstraße Maybachstraße Klosterwiesenschule Grünenbergstraße 3 2 1 2 3 1 4 Übersicht Umleitungsstrecken: Umfahrung bei Sperrung Kreisverkehr über Bosch- straße und Zeppelinstraße. GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt_jf.vwx 3.3.23 2013_5_WP_00 jf 1:1000 0,841/0,75 2013 Umleitungsstrecken Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 02.03.23 VORABZUG - 3 .3.23 -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. N unte rb aute Fläch e Tiefg ara ge un te rb au te F lä ch e T ie fg ar ag e D H 4 6 7 .5 0 D H 4 6 8 .3 2 D H 4 6 8 .4 0 D H 4 6 8 .2 1 D H 4 6 8 .1 5 D H 4 6 8 .2 9 D H 4 6 9 .5 1 D H 4 6 8 .7 3 D H 4 6 8 .2 3 D H 4 6 8 .3 0 D H 4 6 7 .9 9 D H 4 6 8 .0 6 D H 4 6 8 .8 6 D H 4 6 8 .8 9 D H 4 6 7 .4 5 D H 4 6 7 .9 6 D H 4 6 9 .1 6 D H 4 6 9 .6 6 D H 4 7 3 .1 0 D H 4 7 1 .4 9 D H 4 7 5 .6 4 D H 4 6 8 .6 1 4 6 7 .6 8 4 6 7 .6 6 4 6 7 .4 7 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 6 4 6 8 .1 2 4 6 8 .0 9 4 6 8 .2 3 4 6 8 .3 2 4 6 8 .6 6 4 6 8 .3 8 4 6 6 .8 1 4 6 8 .0 6 4 6 6 .6 9 4 6 6 .6 6 4 6 6 .5 6 4 6 6 .5 2 4 6 6 .3 9 4 6 6 .2 7 4 6 6 .3 5 4 6 6 .2 1 4 6 6 .3 1 4 6 5 .9 1 4 6 6 .1 8 4 6 6 .2 4 4 6 6 .1 5 4 6 6 .3 2 4 6 6 .4 1 4 6 6 .5 5 4 6 6 .7 1 4 6 6 .8 1 4 6 6 .8 5 4 6 6 .7 2 4 6 8 .0 8 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 1 4 6 6 .9 2 4 6 7 .0 5 4 6 7 .0 0 4 6 6 .9 2 4 6 6 .9 1 4 6 6 .9 3 4 6 6 .6 1 4 6 6 .5 3 4 6 8 .3 54 6 8 .3 2 4 6 8 .3 1 4 6 8 .3 0 4 6 8 .2 5 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 5 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 2 4 6 8 .1 8 4 6 8 .0 6 4 6 8 .0 7 4 6 8 .0 8 4 6 8 .1 9 4 6 7 .9 8 4 6 8 .1 2 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 3 4 6 8 .0 7 4 6 8 .1 8 4 6 8 .3 4 4 6 8 .3 5 4 6 8 .3 4 4 6 8 .3 5 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 1 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 3 4 6 8 .2 9 4 6 8 .2 4 4 6 8 .2 7 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 4 6 9 .2 9 4 6 9 .2 8 4 6 9 .2 8 4 6 8 .6 5 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 5 4 6 8 .2 3 4 6 8 .2 4 4 6 8 .2 3 4 6 8 .2 4 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 0 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 8 4 6 8 .2 0 4 6 8 .1 2 4 6 8 .0 9 4 6 8 .0 5 4 6 8 .0 9 4 6 8 .0 54 6 8 .0 1 4 6 8 .0 7 4 6 8 .1 2 4 6 8 .1 9 4 6 8 .3 8 4 6 8 .3 8 4 6 8 .3 5 4 6 7 .2 4 4 6 7 .2 4 4 6 7 .7 8 4 6 7 .7 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 2 4 6 8 .2 4 4 6 8 .2 1 4 6 8 .1 9 4 6 8 .1 8 4 6 8 .1 8 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 2 4 6 8 .2 0 4 6 8 .2 1 4 6 8 .2 7 4 6 6 .6 8 4 6 6 .9 0 4 6 7 .1 2 4 6 7 .0 4 4 6 7 .0 5 4 6 8 .2 6 4 6 8 .0 8 4 6 8 .0 8 4 6 8 .0 8 4 6 8 .1 0 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 0 4 6 8 .2 0 4 6 8 .2 9 4 6 8 .3 2 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 9 4 6 8 .3 1 4 6 8 .3 9 4 6 8 .3 7 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .0 9 4 6 7 .9 9 4 6 6 .7 0 4 6 6 .8 3 4 6 8 .4 3 4 6 8 .4 7 4 6 8 .4 2 4 6 8 .3 9 4 6 6 .8 1 4 6 6 .7 8 4 6 6 .7 3 4 6 8 .3 4 4 6 8 .3 0 4 6 8 .0 9 4 6 8 .0 2 4 6 8 .0 1 4 6 7 .9 9 4 6 8 .0 1 4 6 8 .0 5 4 6 8 .0 8 4 6 8 .1 2 4 6 8 .1 7 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 2 4 6 8 .1 3 4 6 8 .1 1 4 6 8 .0 7 4 6 8 .0 7 4 6 8 .3 0 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 5 4 6 8 .2 9 4 6 8 .4 9 4 6 8 .4 8 4 6 8 .4 1 4 6 8 .3 9 4 6 8 .4 1 4 6 8 .4 5 4 6 8 .3 4 4 6 8 .3 3 4 6 8 .2 8 4 6 8 .2 5 4 6 8 .2 7 4 6 8 .1 7 4 6 7 .9 8 4 6 8 .2 3 4 6 8 .2 2 4 6 8 .4 7 4 6 8 . 5 9 4 6 8 .5 9 4 6 8 .5 8 4 6 8 .5 6 468 .14 4 6 8 .14 4 6 8 .2 6 4 6 8 .5 7 4 6 8 .6 9 4 6 8 .8 5 4 6 9 .0 7 4 6 9 .2 2 4 6 9 .3 8 4 6 9 .7 8 4 6 9 .8 6 4 6 9 .5 5 4 6 9 .3 2 4 6 9 .1 8 4 6 9 .1 7 4 6 9 .1 3 4 6 9 .0 8 4 6 8 .8 6 4 6 8 .6 9 4 6 8 .6 2 4 6 8 .6 1 4 6 8 .4 4 4 6 9 .0 5 4 6 8 .8 0 4 6 8 .6 6 4 6 8 .8 2 4 6 8 .7 3 4 6 8 .7 3 4 6 8 .7 0 4 6 8 .6 3 4 6 8 .5 1 4 6 8 .4 4 4 6 8 .3 5 4 6 8 .3 1 4 6 8 .2 5 4 6 8 .1 1 468 .13 468 .12 4 6 8 .1 9 4 6 8 .2 2 4 6 8 .2 2 4 6 8 .2 7 4 6 8 .3 1 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 5 4 6 8 .3 7 4 6 8 .3 7 468 .35 4 6 8 .4 5 4 6 8 .4 5 4 6 8 .4 5 4 6 8 .4 2 4 6 8 .4 0 4 6 8 .4 0 4 6 8 .2 4 4 6 8 .2 1 4 6 8 .4 1 4 6 8 .6 4 4 6 8 .7 9 4 6 8 .8 1 4 6 8 .8 1 4 6 8 .5 5 4 6 7 .9 9 4 6 8 .4 4 4 6 9 .7 3 4 6 9 .2 9 4 6 9 .0 6 4 6 8 .7 0 4 6 8 .2 8 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 1 4 6 8 .2 9 4 7 1 .7 8 4 7 1 .7 9 4 7 1 .8 2 4 7 1 .8 1 4 7 1 .8 2 4 7 1 .7 8 4 7 1 .8 0 4 7 1 .7 94 7 1 .7 7 4 7 1 .8 5 4 7 1 .8 7 4 7 2 .2 7 4 7 2 .2 7 4 7 1 .8 0 4 7 1 .8 1 4 7 1 .7 9 4 7 1 .8 0 4 7 0 .8 5 4 7 0 .7 1 4 7 0 .7 2 4 7 0 .7 2 4 7 0 .1 7 4 7 0 .1 6 4 7 0 .1 5 4 7 0 .1 6 4 7 0 .8 7 4 7 0 .8 4 4 7 0 .8 2 4 7 0 .8 1 4 7 0 .7 5 4 7 0 .6 9 4 7 0 .7 1 4 6 9 .9 2 4 6 9 .8 6 4 6 9 .7 5 4 6 9 .7 6 4 6 9 .7 4 4 6 9 .7 4 4 6 8 .6 6 4 6 8 .6 9 4 7 0 .8 1 4 7 0 .8 2 4 7 0 .5 6 4 7 0 .5 6 4 7 0 .5 6 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 1 4 7 1 .8 3 4 7 1 . 8 3 O K M a 4 7 1 . 7 1 4 7 1 .8 7 4 7 1 .6 9 4 7 1 .5 7 4 7 1 .6 1 4 7 1 .5 2 4 7 1 .4 7 4 7 2 .0 7 4 6 8 .8 6 4 7 2 .5 3 4 7 2 .3 5 4 7 1 .8 7 4 7 1 .6 1 4 7 1 .4 2 4 7 0 .7 9 4 7 0 .2 9 4 6 9 .5 6 4 6 9 .3 5 4 6 9 .2 6 4 6 9 .1 1 4 6 8 .9 7 4 6 8 .9 0 4 6 8 .8 0 4 6 8 .7 2 4 6 8 .6 6 4 6 8 .6 8 4 6 8 .6 7 4 6 6 .9 4 4 6 6 .9 4 4 6 9 .0 0 4 6 8 .8 8 4 6 8 .8 9 4 6 9 .6 0 4 6 9 .6 1 4 6 9 .6 5 4 6 9 .6 4 4 6 9 .6 4 4 6 9 .6 6 4 6 9 .6 5 4 6 9 .6 3 4 6 9 .6 1 4 6 9 .6 8 4 6 9 .6 2 4 6 9 .6 5 4 6 9 .6 9 4 6 9 .6 6 4 6 9 .6 1 4 6 9 .4 2 4 6 9 .3 7 4 6 9 .2 6 4 6 9 .2 6 4 6 8 .8 8 4 6 9 .0 0 4 6 9 .0 7 4 6 9 .2 1 4 6 9 .2 4 4 6 9 .2 8 4 6 9 .1 1 4 6 8 .8 2 4 6 8 .8 2 4 6 8 .8 5 4 6 8 .9 3 4 6 9 .0 4 4 6 9 .0 8 4 6 9 .4 1 4 6 9 .6 1 4 6 9 .8 6 4 7 0 .1 6 4 7 0 .6 5 4 7 1 .2 1 4 7 1 .4 1 4 7 1 .8 7 4 7 2 .1 9 4 7 2 .4 7 4 7 2 .6 7 4 7 3 .1 6 4 7 3 .7 3 4 7 4 .0 9 4 7 4 .0 6 4 7 3 .8 1 4 7 3 .1 4 4 7 2 .7 5 4 7 2 .4 0 4 7 2 .1 2 4 7 1 .8 9 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6 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 6 9 4 6 8 . 2 4 4 6 8 . 7 5 4 6 8 . 7 4 4 6 8 . 7 4 4 6 8 . 8 0 468.86 468.99 4 6 8 . 9 1 469.10 4 6 9 . 0 1 4 6 9 . 0 5 469.13 469.27 4 6 9 . 1 7 469.37 469.45 4 6 9 .4 6 4 6 9 . 3 0 4 6 8 . 6 3 4 6 8 . 6 2 4 6 8 . 5 9 4 6 8 . 0 1 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 1 1 4 6 6 . 8 5 4 6 7 . 0 3 4 6 7 . 0 6 4 6 6 . 9 0 4 6 6 . 9 9 4 6 7 . 1 4 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 1 5 4 6 7 . 3 4 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 7 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 6 7 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 6 0 4 6 7 . 6 2 4 6 7 . 7 1 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 2 2 4 6 7 . 2 7 4 6 7 . 3 2 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 4 6 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 4 9 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 8 1 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 1 1 4 6 8 . 1 3 4 6 8 . 0 8 4 6 8 . 1 1 4 6 8 . 0 9 4 6 7 . 9 7 4 6 7 . 7 7 4 6 7 . 7 2 4 6 7 . 7 5 4 6 7 . 8 5 4 6 7 . 8 8 4 6 8 . 0 6 4 6 8 . 1 9 4 6 8 . 3 6 4 6 8 . 5 0 4 6 8 . 8 8 4 6 8 . 6 7 4 6 8 . 4 7 4 6 8 . 2 0 4 6 8 . 0 2 4 6 7 . 9 2 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 0 4 6 7 . 7 4 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 5 4 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 0 1 4 6 7 . 1 3 4 6 7 . 2 6 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 3 2 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 0 6 4 6 7 . 0 0 4 6 6 . 9 7 4 6 7 . 0 0 4 6 7 . 0 4 4 6 7 . 1 1 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 5 5 4 6 7 . 9 7 4 6 8 . 3 7 4 6 8 . 4 9 4 6 8 . 5 7 4 6 8 . 6 6 4 6 8 . 2 0 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 6 2 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 1 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 5 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 7 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 8 6 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 9 2 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 3 4 6 8 . 0 3 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 7 5 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 3 0 4 6 7 . 3 3 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 8 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 4 2 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 9 6 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 2 3 4 6 8 . 8 2 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 2 5 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 9 4 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 2 4 469.18 468.94 468.55 468.53 468.18 468.07 467.96 468.52 468.22 4 6 7 . 8 4 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 2 2 4 6 6 . 5 0 4 6 6 . 5 0 4 6 7 . 0 6 4 6 7 . 9 2 4 6 7 . 9 1 4 6 7 . 9 4 4 6 7 . 9 3 4 6 7 . 9 8 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 4 4 6 8 . 1 4 467.96 468.48 4 6 7 . 7 1 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 0 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 468.30 468.55 468.84 4 6 9 . 1 7 469.20 469.16 469.20 469.16 4 6 9 . 2 4 468.46 468.35 468.17 468.14 468.21 468.33 468.44 468.42 469.29 468.44 468.90 468.45 468.48 468.48 469.21 469.25 469.28 469.41 469.43 469.35 469.33 468.09 468.20 468.26 468.28 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 2 1 4 6 8 . 0 7 4 6 7 . 8 94 6 8 . 0 1 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 6 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 0 8 4 6 6 . 9 6 4 6 6 . 8 2 4 6 6 . 9 2 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 2 5 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 5 4 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 3 4 4 6 7 . 1 7 4 6 7 . 1 2 4 6 7 . 0 9 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 5 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 9 6 4 6 8 . 3 5 4 6 8 . 5 3 4 6 8 . 7 4 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 0 7 4 6 6 . 9 6 4 6 7 . 4 0 4 6 7 . 3 1 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 6 0 4 6 7 . 7 6 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 2 6 4 6 8 . 6 3 4 6 8 . 3 4 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 8 4 6 7 . 9 9 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 6 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 7 467.95 4 6 7 . 7 3 467.70 467.61 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 2 7 4 6 7 . 2 0 4 6 7 . 1 0 4 6 6 . 9 8 467.43 466.93 466.72 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 5 4 468.60 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 8 7 468.75 4 6 8 . 8 5 4 6 9 . 0 1 4 6 8 . 9 1 468.914 6 9 . 0 4 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 1 6 469.13 4 6 9 . 1 9 4 6 9 . 2 9 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 2 3 4 6 9 . 3 3 469.24 4 6 9 .4 5 469.33 4 6 9 .4 6 469.35 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 3 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 3 0 4 6 9 . 3 6 469.25 4 6 9 . 2 6 469.23 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 5 0 469.47 469.51 4 6 9 . 5 3 4 6 9 . 4 2 4 6 9 . 3 1469.28 4 6 9 . 1 6 4 6 9 . 1 3 4 6 9 . 2 4 4 6 9 . 2 8 4 6 9 . 4 3 4 6 9 . 5 1 4 6 9 . 5 2 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 5 D H 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 9 4 6 9 . 1 6 466.52 466.59 466.56 466.48 466.31 467.13 467.07 467.10 467.13 467.28 467.32 6 Wi Marsweiler Straße B lu m e n t r o g S t ü t z e In f o T a f e l H e c k e H e c k e H e c k e 4 7 0 .0 1 4 7 0 .0 3 4 6 9 .1 2 4 6 9 .1 8 4 6 9 .3 0 4 6 8 .9 1 4 6 8 .0 7 4 6 7 .6 4 O K A t t ik a 4 7 1 .3 2 4 6 5 .2 4 R o h r s o h le V e r d o lu n g D N 2 0 0 0 Neugestaltung Dorfplatz Baindt N eu ba ug eb ie t F is ch er ar ea l K 79 51 Marsweilerstraße B ai en fu rt K 7951 B 30 F en eb er g B ai nd t Fischerstraße F isch e rstra ß e Ziegeleistraße Zie ge le ist ra ße G ar te ns tra ße Küferstraße Wertstoffhof Dorfplatz M ar sw ei le rs tr aß e B os ch st ra ß e A n n a b e rg stra ß e Storchenstraße Grünenbergstraße Mühlstraße Thumbstraße Sonnenstraße S to rch e n stra ß e Thumbstraße K üf er st ra ß e 1 2 3 Zufahrt Ostteil der Mühlstraße über Thumbstraße Baustelleninterne Umleitung des Verkehrs (Küferstraße) Umfahrung Dorfplatz durch neue Erschließungsstraße im Fischerareal (Fischerstraße) Rathaus 4 4 B os ch st ra ße Zeppelinstraße Zeppelinstraße B os ch st ra ß e Marsweile rstra ße M ar sw ei le rs tra ße Lilienstraß e Thu m bs tra ße Dahlienstraße Thumbstra ße Lilienstraße Spi el m an ns w eg D or ni er st ra ß e Dieselstraße Daimlerstraße Maybachstraße Klosterwiesenschule Grünenbergstraße 3 2 1 2 3 1 4 Übersicht Umleitungsstrecken: Umfahrung bei Sperrung Kreisverkehr über Bosch- straße und Zeppelinstraße. GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt_jf.vwx 3.3.23 2013_5_WP_00 jf 1:1000 0,841/0,75 2013 Umleitungsstrecken Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 02.03.23 VORABZUG - 3 .3.23 -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. N Während gesamter Bauphase 1. Teilabschnitt Bei Bedarf Während Leitungs- und Asphaltarbeiten im Kreisverkehr Während Leitungsarbeiten Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Während gesamter Bauphase 1. Teilabschnitt Bei Bedarf Während Leitungs- und Asphaltarbeiten im Kreisverkehr Während Leitungsarbeiten 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.29 4 69.06 4 68.70 4 71.78 4 71.79 4 71.82 4 71.81 4 71.82 4 71.784 71.80 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471.81 471 .79 471 .80 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.824 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 470.82 4 70.56 4 70.56 47 0. 56 469.54 4 69.51 4 71.83 471.83 OK Ma 471.71 4 71.87 4 71.69 4 71.57 4 71.61 4 71.52 4 71.4 7 4 7 2 .0 7 4 72.53 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 71.4 1 4 71.87 4 72.19 4 72.4 7 4 72.67 4 72.75 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.95 4 71.97 4 71.4 6 4 71.37 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 72.87 4 72.53 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 7 2 .7 0 4 7 3 .0 1 47 3.0 1 4 72.34 4 72.35 472.34 4 72.17 4 72.20 4 72.96 4 72.954 72.88 4 72.61 4 72.61 4 72.53 4 72.85 4 72.96 4 73.01 4 72.67 4 72.87 4 72.87 4 72 .7 7 472.90 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 71.23 4 71.34 4 71.4 2 4 71.564 71.83 4 73.14 4 72.99 4 72.86 4 72.83 4 72.78 4 72.86 4 70.21 4 69.4 7 4 69.21 4 69.24 4 69.37 4 69.29 4 69.31 4 69.4 2 4 69.364 69.55 4 69.51 4 69.4 5 4 69.51 469.52 4 69.39 4 69.38 469.38 T g a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 67.13 4 67.26 4 67.39 4 67.32 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 67.23 4 67.08 4 67.25 4 67.37 4 67.4 7 4 67.53 4 67.54 4 67.53 4 67.4 4 4 67.34 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 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07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 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71.37 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 72.87 4 72.53 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 7 2 .7 0 4 7 3 .0 1 47 3.0 1 4 72.34 4 72.35 472.34 4 72.17 4 72.20 4 72.96 4 72.954 72.88 4 72.61 4 72.61 4 72.53 4 72.85 4 72.96 4 73.01 4 72.67 4 72.87 4 72.87 4 72 .7 7 472.90 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 71.23 4 71.34 4 71.4 2 4 71.564 71.83 4 73.14 4 72.99 4 72.86 4 72.83 4 72.78 4 72.86 4 70.21 4 69.4 7 4 69.21 4 69.24 4 69.37 4 69.29 4 69.31 4 69.4 2 4 69.364 69.55 4 69.51 4 69.4 5 4 69.51 469.52 4 69.39 4 69.38 469.38 T g a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 67.13 4 67.26 4 67.39 4 67.32 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 67.23 4 67.08 4 67.25 4 67.37 4 67.4 7 4 67.53 4 67.54 4 67.53 4 67.4 4 4 67.34 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 4 67.73 4 67.70 4 67.61 4 67.56 4 67.36 4 67.29 4 67.27 4 67.4 3 4 66.93 4 66.72 4 68.85 4 69.01 4 69.16 4 69.13 4 69.19 4 69.29 4 69.20 4 69.23 4 69.33 4 69.24 4 69.4 5 4 69.33 4 69.4 6 4 69.35 4 69.36 4 69.33 4 69.50 4 69.4 7 4 69.51 4 69.53 4 69.4 2 4 69.31 4 69.28 4 69.16 4 69.28 4 69.4 3 4 69.514 69.52 4 69.4 0 D H 4 69.36 4 69.39 4 69.16 4 66.52 4 66.59 4 66.56 4 66.4 8 4 66.31 4 67.13 4 67.07 4 67.10 4 67.13 4 67.28 4 67.32 6 W i B lum entrog S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 4 68.07 4 67.64 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 3.Te i labschn i t t 23 Gebäude am Dor fp la tz Schenk-Konrad-Ha l le Küfers t raße Marswei le rs t raße Baumaßnahmen: - Vorbere ich Rathaus - Vorbere ich Schenk-Konrad-Ha l le Ze i t raum: Mi t te November 2023 b is Ende Januar 2024 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.29 4 69.06 4 68.70 4 71.78 4 71.79 4 71.82 4 71.81 4 71.82 4 71.784 71.80 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471.81 471 .79 471 .80 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.824 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 470.82 4 70.56 4 70.56 47 0. 56 469.54 4 69.51 4 71.83 471.83 OK Ma 471.71 4 71.87 4 71.69 4 71.57 4 71.61 4 71.52 4 71.4 7 4 7 2 .0 7 4 72.53 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 71.4 1 4 71.87 4 72.19 4 72.4 7 4 72.67 4 72.75 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.95 4 71.97 4 71.4 6 4 71.37 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 72.87 4 72.53 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 7 2 .7 0 4 7 3 .0 1 47 3.0 1 4 72.34 4 72.35 472.34 4 72.17 4 72.20 4 72.96 4 72.954 72.88 4 72.61 4 72.61 4 72.53 4 72.85 4 72.96 4 73.01 4 72.67 4 72.87 4 72.87 4 72 .7 7 472.90 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 71.23 4 71.34 4 71.4 2 4 71.564 71.83 4 73.14 4 72.99 4 72.86 4 72.83 4 72.78 4 72.86 4 70.21 4 69.4 7 4 69.21 4 69.24 4 69.37 4 69.29 4 69.31 4 69.4 2 4 69.364 69.55 4 69.51 4 69.4 5 4 69.51 469.52 4 69.39 4 69.38 469.38 T g a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 67.13 4 67.26 4 67.39 4 67.32 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 67.23 4 67.08 4 67.25 4 67.37 4 67.4 7 4 67.53 4 67.54 4 67.53 4 67.4 4 4 67.34 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 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Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 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a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 67.13 4 67.26 4 67.39 4 67.32 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 67.23 4 67.08 4 67.25 4 67.37 4 67.4 7 4 67.53 4 67.54 4 67.53 4 67.4 4 4 67.34 4 68.08 4 67.99 4 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Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Umle i tungsst recken 4.und 5.Te i labschn i t t 26 unte rb aute F läch e T iefg ara ge un te rb au te F lä ch e T ie fg ar ag e D H 4 6 7 .5 0 D H 4 6 8 .3 2 D H 4 6 8 .4 0 D H 4 6 8 .2 1 D H 4 6 8 .1 5 D H 4 6 8 .2 9 D H 4 6 9 .5 1 D H 4 6 8 .7 3 D H 4 6 8 .2 3 D H 4 6 8 .3 0 D H 4 6 7 .9 9 D H 4 6 8 .0 6 D H 4 6 8 .8 6 D H 4 6 8 .8 9 D H 4 6 7 .4 5 D H 4 6 7 .9 6 D H 4 6 9 .1 6 D H 4 6 9 .6 6 D H 4 7 3 .1 0 D H 4 7 1 .4 9 D H 4 7 5 .6 4 D H 4 6 8 .6 1 4 6 7 .6 8 4 6 7 .6 6 4 6 7 .4 7 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 6 4 6 8 .1 2 4 6 8 .0 9 4 6 8 .2 3 4 6 8 .3 2 4 6 8 . 6 6 4 6 8 .3 8 4 6 6 .8 1 4 6 8 .0 6 4 6 6 .6 9 4 6 6 .6 6 4 6 6 .5 6 4 6 6 .5 2 4 6 6 .3 9 4 6 6 .2 7 4 6 6 .3 5 4 6 6 .2 1 4 6 6 .3 1 4 6 5 .9 1 4 6 6 .1 8 4 6 6 .2 4 4 6 6 .1 5 4 6 6 .3 2 4 6 6 .4 1 4 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8/9 840 841 62/2 840/1 48/4 57/3 5 8 /4 58/12 56/5 7/2 53/1 47 87 1 7 3 1 4 2/1 3 3 5 15 Mühlstraße Dorfplatz K ü fe rstra ß e Kirchweg Dorfplatz Sulzmoosbach 4 6 8 . 5 6 4 6 8 . 2 5 4 6 8 . 1 8 4 6 8 . 1 8 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 7 4 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 6 9 4 6 8 . 2 4 4 6 8 . 7 5 4 6 8 . 7 4 4 6 8 . 7 4 4 6 8 . 8 0 468.86 468.99 4 6 8 . 9 1 469.10 4 6 9 . 0 1 4 6 9 . 0 5 469.13 469.27 4 6 9 . 1 7 469.37 469.45 4 6 9 .4 6 4 6 9 . 3 0 4 6 8 . 6 3 4 6 8 . 6 2 4 6 8 . 5 9 4 6 8 . 0 1 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 1 1 4 6 6 . 8 5 4 6 7 . 0 3 4 6 7 . 0 6 4 6 6 . 9 0 4 6 6 . 9 9 4 6 7 . 1 4 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 1 5 4 6 7 . 3 4 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 7 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 6 7 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 6 0 4 6 7 . 6 2 4 6 7 . 7 1 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 2 2 4 6 7 . 2 7 4 6 7 . 3 2 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 4 6 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 4 9 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 8 1 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 1 1 4 6 8 . 1 3 4 6 8 . 0 8 4 6 8 . 1 1 4 6 8 . 0 9 4 6 7 . 9 7 4 6 7 . 7 7 4 6 7 . 7 2 4 6 7 . 7 5 4 6 7 . 8 5 4 6 7 . 8 8 4 6 8 . 0 6 4 6 8 . 1 9 4 6 8 . 3 6 4 6 8 . 5 0 4 6 8 . 8 8 4 6 8 . 6 7 4 6 8 . 4 7 4 6 8 . 2 0 4 6 8 . 0 2 4 6 7 . 9 2 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 0 4 6 7 . 7 4 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 5 4 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 0 1 4 6 7 . 1 3 4 6 7 . 2 6 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 3 2 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 0 6 4 6 7 . 0 0 4 6 6 . 9 7 4 6 7 . 0 0 4 6 7 . 0 4 4 6 7 . 1 1 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 5 5 4 6 7 . 9 7 4 6 8 . 3 7 4 6 8 . 4 9 4 6 8 . 5 7 4 6 8 . 6 6 4 6 8 . 2 0 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 6 2 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 1 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 5 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 7 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 8 6 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 9 2 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 3 4 6 8 . 0 3 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 7 5 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 3 0 4 6 7 . 3 3 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 8 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 4 2 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 9 6 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 2 3 4 6 8 . 8 2 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 2 5 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 9 4 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 2 4 469.18 468.94 468.55 468.53 468.18 468.07 467.96 468.52 468.22 4 6 7 . 8 4 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 2 2 4 6 6 . 5 0 4 6 6 . 5 0 4 6 7 . 0 6 4 6 7 . 9 2 4 6 7 . 9 1 4 6 7 . 9 4 4 6 7 . 9 3 4 6 7 . 9 8 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 4 4 6 8 . 1 4 467.96 468.48 4 6 7 . 7 1 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 0 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 468.30 468.55 468.84 4 6 9 . 1 7 469.20 469.16 469.20 469.16 4 6 9 . 2 4 468.46 468.35 468.17 468.14 468.21 468.33 468.44 468.42 469.29 468.44 468.90 468.45 468.48 468.48 469.21 469.25 469.28 469.41 469.43 469.35 469.33 468.09 468.20 468.26 468.28 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 2 1 4 6 8 . 0 7 4 6 7 . 8 94 6 8 . 0 1 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 6 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 0 8 4 6 6 . 9 6 4 6 6 . 8 2 4 6 6 . 9 2 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 2 5 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 5 4 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 3 4 4 6 7 . 1 7 4 6 7 . 1 2 4 6 7 . 0 9 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 5 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 9 6 4 6 8 . 3 5 4 6 8 . 5 3 4 6 8 . 7 4 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 0 7 4 6 6 . 9 6 4 6 7 . 4 0 4 6 7 . 3 1 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 6 0 4 6 7 . 7 6 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 2 6 4 6 8 . 6 3 4 6 8 . 3 4 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 8 4 6 7 . 9 9 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 6 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 7 467.95 4 6 7 . 7 3 467.70 467.61 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 2 74 6 7 . 2 0 4 6 7 . 1 0 4 6 6 . 9 8 467.43 466.93 466.72 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 5 4 468.60 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 8 7 468.75 4 6 8 . 8 5 4 6 9 . 0 1 4 6 8 . 9 1 468.914 6 9 . 0 4 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 1 6 469.13 4 6 9 . 1 9 4 6 9 . 2 9 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 2 3 4 6 9 . 3 3 469.24 4 6 9 .4 5 469.33 4 6 9 .4 6 469.35 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 3 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 3 0 4 6 9 . 3 6 469.25 4 6 9 . 2 6 469.23 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 5 0 469.47 469.51 4 6 9 . 5 3 4 6 9 . 4 2 4 6 9 . 3 1469.28 4 6 9 . 1 6 4 6 9 . 1 3 4 6 9 . 2 4 4 6 9 . 2 8 4 6 9 . 4 3 4 6 9 . 5 1 4 6 9 . 5 2 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 5 D H 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 9 4 6 9 . 1 6 466.52 466.59 466.56 466.48 466.31 467.13 467.07 467.10 467.13 467.28 467.32 6 Wi Marsweiler Straße B lu m e n t r o g S t ü t z e In f o T a f e l H e c k e H e c k e H e c k e 4 7 0 .0 1 4 7 0 .0 3 4 6 9 .1 2 4 6 9 .1 8 4 6 9 .3 0 4 6 8 .9 1 4 6 8 .0 7 4 6 7 .6 4 O K A t t ik a 4 7 1 .3 2 4 6 5 .2 4 R o h r s o h le V e r d o lu n g D N 2 0 0 0 Neugestaltung Dorfplatz Baindt N eu ba ug eb ie t F is ch er ar ea l K 7 95 1 Marsweilerstraße B ai en fu rt K 7951 B 30 F en eb er g B ai nd t Fischerstraße F isch e rstra ß e Ziegeleistraße Zie ge le ist ra ße G ar te ns tra ße Küferstraße Wertstoffhof Dorfplatz M ar sw ei le rs tr aß e B os ch st ra ß e A n n a b e rg stra ß e Storchenstraße Grünenbergstraße Mühlstraße Thumbstraße Sonnenstraße S to rch e n stra ß e Thumbstraße K üf er st ra ß e 1 2 3 Zufahrt Ostteil der Mühlstraße über Thumbstraße Baustelleninterne Umleitung des Verkehrs (Küferstraße) Umfahrung Dorfplatz durch neue Erschließungsstraße im Fischerareal (Fischerstraße) Rathaus 4 4 B os ch st ra ße Zeppelinstraße Zeppelinstraße B os ch st ra ß e Marsweile rstra ße M ar sw ei le rs tra ße Lilienstraß e Thu m bs tra ße Dahlienstraße Thumbstra ße Lilienstraße Spi el m an ns w eg D or ni er st ra ß e Dieselstraße Daimlerstraße Maybachstraße Klosterwiesenschule Grünenbergstraße 3 2 1 2 3 1 4 Übersicht Umleitungsstrecken: Umfahrung bei Sperrung Kreisverkehr über Bosch- straße und Zeppelinstraße. GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt_jf.vwx 3.3.23 2013_5_WP_00 jf 1:1000 0,841/0,75 2013 Umleitungsstrecken Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 02.03.23 VORABZUG - 3 .3.23 -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. N unte rb aute Fläch e Tiefg ara ge un te rb au te F lä ch e T ie fg ar ag e D H 4 6 7 .5 0 D H 4 6 8 .3 2 D H 4 6 8 .4 0 D H 4 6 8 .2 1 D H 4 6 8 .1 5 D H 4 6 8 .2 9 D H 4 6 9 .5 1 D H 4 6 8 .7 3 D H 4 6 8 .2 3 D H 4 6 8 .3 0 D H 4 6 7 .9 9 D H 4 6 8 .0 6 D H 4 6 8 .8 6 D H 4 6 8 .8 9 D H 4 6 7 .4 5 D H 4 6 7 .9 6 D H 4 6 9 .1 6 D H 4 6 9 .6 6 D H 4 7 3 .1 0 D H 4 7 1 .4 9 D H 4 7 5 .6 4 D H 4 6 8 .6 1 4 6 7 .6 8 4 6 7 .6 6 4 6 7 .4 7 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 6 4 6 8 .1 2 4 6 8 .0 9 4 6 8 .2 3 4 6 8 .3 2 4 6 8 .6 6 4 6 8 .3 8 4 6 6 .8 1 4 6 8 .0 6 4 6 6 .6 9 4 6 6 .6 6 4 6 6 .5 6 4 6 6 .5 2 4 6 6 .3 9 4 6 6 .2 7 4 6 6 .3 5 4 6 6 .2 1 4 6 6 .3 1 4 6 5 .9 1 4 6 6 .1 8 4 6 6 .2 4 4 6 6 .1 5 4 6 6 .3 2 4 6 6 .4 1 4 6 6 .5 5 4 6 6 .7 1 4 6 6 .8 1 4 6 6 .8 5 4 6 6 .7 2 4 6 8 .0 8 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 1 4 6 6 .9 2 4 6 7 .0 5 4 6 7 .0 0 4 6 6 .9 2 4 6 6 .9 1 4 6 6 .9 3 4 6 6 .6 1 4 6 6 .5 3 4 6 8 .3 54 6 8 .3 2 4 6 8 .3 1 4 6 8 .3 0 4 6 8 .2 5 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 5 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 3 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2 .9 6 4 7 2 .9 0 4 7 3 .4 2 4 7 3 .6 0 4 7 3 .6 2 4 7 3 .7 5 4 7 3 .8 3 4 7 3 .8 9 4 7 3 .9 1 4 7 3 .9 1 4 7 3 .9 0 4 7 4 .0 6 4 7 4 .3 1 4 7 4 .2 5 4 7 4 .1 7 4 7 4 .1 5 4 7 4 .2 2 4 7 4 .3 1 4 7 4 .3 4 4 7 4 .3 8 4 7 5 .0 6 4 7 4 .9 3 4 7 4 .7 0 4 7 5 .4 9 4 7 5 .4 2 4 7 5 .2 6 4 7 5 .0 5 4 7 4 .7 3 4 7 4 .4 3 4 7 4 .4 1 4 7 4 .0 7 4 7 4 .1 2 4 7 3 .7 9 4 7 3 .7 3 4 7 3 .3 6 4 7 3 .3 9 4 7 2 .9 5 4 7 2 .8 8 4 7 2 .6 1 4 7 2 .5 0 4 7 2 .4 6 4 7 2 .6 1 4 7 2 .5 3 4 7 2 .8 5 4 7 2 .9 64 7 3 .0 1 4 7 2 .6 7 4 7 2 .8 7 4 7 2 .8 7 4 7 2 .7 7 4 7 2 .9 0 4 7 2 .0 8 4 7 2 .0 5 4 7 1 .9 2 4 7 1 .3 2 4 7 0 .7 7 4 7 0 .2 2 4 6 9 .8 3 4 7 0 .2 1 4 7 0 .2 2 4 7 0 .7 5 4 7 0 .7 4 4 7 1 .2 3 4 7 1 .3 4 4 7 1 .4 2 4 7 1 .5 6 4 7 1 .8 6 4 7 1 .8 3 4 7 5 .0 8 4 7 4 .6 3 4 7 4 .1 74 7 4 .0 6 4 7 3 .9 3 4 7 3 .9 3 4 7 3 .6 34 7 3 .4 0 4 7 3 .6 2 4 7 3 .6 2 4 7 3 .5 1 4 7 3 .2 8 4 7 3 .1 44 7 2 .9 94 7 2 .8 6 4 7 2 .8 3 4 7 2 .7 8 4 7 2 .8 6 4 7 0 .2 1 4 7 4 .1 5 4 7 4 .1 5 4 7 4 .0 5 4 7 3 .8 2 4 6 9 .3 5 4 6 9 .3 9 4 6 9 .4 7 4 6 8 .5 1 4 6 8 .7 1 4 6 8 .8 8 4 6 9 .0 7 4 6 9 .2 1 4 6 9 .2 4 4 6 9 .3 7 4 6 8 .9 2 4 6 8 .9 1 4 6 9 .1 5 4 6 8 .4 0 4 6 8 .3 8 4 6 7 .3 6 4 6 7 .3 4 4 6 6 .9 8 4 6 6 .9 7 4 6 7 .2 0 4 6 7 .1 8 4 6 9 .2 9 4 6 9 .3 1 4 6 9 .4 2 4 6 9 .3 6 4 6 9 .5 5 4 6 9 .5 1 4 6 9 .4 54 6 9 .5 1 4 7 5 .4 9 4 7 5 .2 6 4 7 5 .0 2 4 7 4 .7 7 4 7 4 .5 2 4 7 4 .1 8 4 7 3 .9 2 4 6 9 .5 2 4 6 9 .3 9 4 6 9 .3 8 4 6 9 .3 8 4 6 6 .9 2 4 6 8 .3 3 Tgar 4 6 8 .5 4 Whs 4 6 6 .8 4 Whs 4 6 6 .8 8 Gar 4 6 6 .7 2 W Ghs 4 6 6 .6 0 Whs 4 6 6 .6 5 WGhs 4 6 6 .8 0 Rathaus 4 6 6 .8 5 Whs 4 6 6 .9 4 Gar 4 6 7 .0 1 Wkst 4 6 7 .0 5 S ch u 4 6 8 .0 8 Schu 4 6 8 .1 6 Whs S ch u 4 6 8 .1 2 Schu Gths 4 6 9 .0 2 WGhs 4 6 8 .9 3 Gar 4 6 9 .0 2 W B tr g 4 6 8 .6 6 Gar 4 6 8 .6 6 Gar Veranst 4 6 8 .1 8 Gar 4 6 8 .1 9 Gths 4 6 8 .3 0 Ghs 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 9 4 6 8 .5 8 4 6 7 .1 0 4 6 7 .0 8 4 6 7 .1 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .7 3 4 6 8 .5 9 4 6 8 .3 0 4 6 8 .2 0 4 6 8 .2 1 4 6 8 .4 5 4 6 8 .2 9 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 4 4 6 8 .4 8 4 7 2 .0 5 4 7 0 .1 7 4 7 0 .1 7 4 6 9 .9 3 4 7 0 .8 0 4 6 9 .9 0 4 6 8 .6 3 4 6 8 .6 4 4 7 1 .1 2 4 7 1 .1 2 4 7 1 .0 7 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 7 1 .7 3 4 7 1 .8 0 4 7 1 .9 0 4 7 1 .9 8 4 7 1 .5 2 4 7 0 .9 0 4 7 0 .4 1 4 6 9 .6 6 4 6 9 .14 4 6 9 .2 4 4 6 9 .2 0 4 6 9 .1 8 4 7 0 .0 8 4 7 0 .0 9 4 7 0 .8 5 4 7 0 .7 8 4 6 9 .6 7 4 6 9 .6 4 4 6 9 .5 0 4 7 1 .2 3 4 7 3 .3 5 4 7 3 .2 7 4 7 4 .0 8 4 7 4 .0 9 4 7 4 .0 2 4 7 2 .6 9 4 7 2 .8 8 4 7 2 .14 4 7 2 .3 8 4 7 3 .0 8 4 7 3 .6 8 4 7 4 .2 2 4 7 4 .4 7 4 6 8 .1 8 4 6 6 .5 4 4 6 6 .6 3 4 6 6 .7 1 4 6 9 .2 6 4 6 9 .2 4 a u s T ie f g a r a g e F a h r r a d w e r k z e u g S t a t u e F a h r r a d s t ä n d e r W a p p e n 56/4 62/3 53 6 2 /4 57/1 7/3 56/2 8/9 840 841 62/2 840/1 48/4 57/3 5 8 /4 58/12 56/5 7/2 53/1 47 87 1 7 3 1 4 2/1 3 3 5 15 Mühlstraße Dorfplatz K ü fe rstra ß e Kirchweg Dorfplatz Sulzmoosbach 4 6 8 . 5 6 4 6 8 . 2 5 4 6 8 . 1 8 4 6 8 . 1 8 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 7 4 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 6 9 4 6 8 . 2 4 4 6 8 . 7 5 4 6 8 . 7 4 4 6 8 . 7 4 4 6 8 . 8 0 468.86 468.99 4 6 8 . 9 1 469.10 4 6 9 . 0 1 4 6 9 . 0 5 469.13 469.27 4 6 9 . 1 7 469.37 469.45 4 6 9 .4 6 4 6 9 . 3 0 4 6 8 . 6 3 4 6 8 . 6 2 4 6 8 . 5 9 4 6 8 . 0 1 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 1 1 4 6 6 . 8 5 4 6 7 . 0 3 4 6 7 . 0 6 4 6 6 . 9 0 4 6 6 . 9 9 4 6 7 . 1 4 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 1 5 4 6 7 . 3 4 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 7 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 6 7 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 6 0 4 6 7 . 6 2 4 6 7 . 7 1 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 2 2 4 6 7 . 2 7 4 6 7 . 3 2 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 4 6 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 4 9 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 8 1 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 1 1 4 6 8 . 1 3 4 6 8 . 0 8 4 6 8 . 1 1 4 6 8 . 0 9 4 6 7 . 9 7 4 6 7 . 7 7 4 6 7 . 7 2 4 6 7 . 7 5 4 6 7 . 8 5 4 6 7 . 8 8 4 6 8 . 0 6 4 6 8 . 1 9 4 6 8 . 3 6 4 6 8 . 5 0 4 6 8 . 8 8 4 6 8 . 6 7 4 6 8 . 4 7 4 6 8 . 2 0 4 6 8 . 0 2 4 6 7 . 9 2 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 0 4 6 7 . 7 4 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 5 4 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 0 1 4 6 7 . 1 3 4 6 7 . 2 6 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 3 2 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 0 6 4 6 7 . 0 0 4 6 6 . 9 7 4 6 7 . 0 0 4 6 7 . 0 4 4 6 7 . 1 1 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 5 5 4 6 7 . 9 7 4 6 8 . 3 7 4 6 8 . 4 9 4 6 8 . 5 7 4 6 8 . 6 6 4 6 8 . 2 0 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 6 2 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 1 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 5 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 7 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 8 6 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 9 2 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 3 4 6 8 . 0 3 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 7 5 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 3 0 4 6 7 . 3 3 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 8 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 4 2 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 9 6 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 2 3 4 6 8 . 8 2 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 2 5 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 9 4 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 2 4 469.18 468.94 468.55 468.53 468.18 468.07 467.96 468.52 468.22 4 6 7 . 8 4 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 2 2 4 6 6 . 5 0 4 6 6 . 5 0 4 6 7 . 0 6 4 6 7 . 9 2 4 6 7 . 9 1 4 6 7 . 9 4 4 6 7 . 9 3 4 6 7 . 9 8 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 4 4 6 8 . 1 4 467.96 468.48 4 6 7 . 7 1 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 0 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 468.30 468.55 468.84 4 6 9 . 1 7 469.20 469.16 469.20 469.16 4 6 9 . 2 4 468.46 468.35 468.17 468.14 468.21 468.33 468.44 468.42 469.29 468.44 468.90 468.45 468.48 468.48 469.21 469.25 469.28 469.41 469.43 469.35 469.33 468.09 468.20 468.26 468.28 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 2 1 4 6 8 . 0 7 4 6 7 . 8 94 6 8 . 0 1 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 6 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 0 8 4 6 6 . 9 6 4 6 6 . 8 2 4 6 6 . 9 2 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 2 5 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 5 4 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 3 4 4 6 7 . 1 7 4 6 7 . 1 2 4 6 7 . 0 9 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 5 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 9 6 4 6 8 . 3 5 4 6 8 . 5 3 4 6 8 . 7 4 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 0 7 4 6 6 . 9 6 4 6 7 . 4 0 4 6 7 . 3 1 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 6 0 4 6 7 . 7 6 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 2 6 4 6 8 . 6 3 4 6 8 . 3 4 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 8 4 6 7 . 9 9 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 6 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 7 467.95 4 6 7 . 7 3 467.70 467.61 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 2 7 4 6 7 . 2 0 4 6 7 . 1 0 4 6 6 . 9 8 467.43 466.93 466.72 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 5 4 468.60 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 8 7 468.75 4 6 8 . 8 5 4 6 9 . 0 1 4 6 8 . 9 1 468.914 6 9 . 0 4 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 1 6 469.13 4 6 9 . 1 9 4 6 9 . 2 9 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 2 3 4 6 9 . 3 3 469.24 4 6 9 .4 5 469.33 4 6 9 .4 6 469.35 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 3 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 3 0 4 6 9 . 3 6 469.25 4 6 9 . 2 6 469.23 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 5 0 469.47 469.51 4 6 9 . 5 3 4 6 9 . 4 2 4 6 9 . 3 1469.28 4 6 9 . 1 6 4 6 9 . 1 3 4 6 9 . 2 4 4 6 9 . 2 8 4 6 9 . 4 3 4 6 9 . 5 1 4 6 9 . 5 2 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 5 D H 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 9 4 6 9 . 1 6 466.52 466.59 466.56 466.48 466.31 467.13 467.07 467.10 467.13 467.28 467.32 6 Wi Marsweiler Straße B lu m e n t r o g S t ü t z e In f o T a f e l H e c k e H e c k e H e c k e 4 7 0 .0 1 4 7 0 .0 3 4 6 9 .1 2 4 6 9 .1 8 4 6 9 .3 0 4 6 8 .9 1 4 6 8 .0 7 4 6 7 .6 4 O K A t t ik a 4 7 1 .3 2 4 6 5 .2 4 R o h r s o h le V e r d o lu n g D N 2 0 0 0 Neugestaltung Dorfplatz Baindt N eu ba ug eb ie t F is ch er ar ea l K 79 51 Marsweilerstraße B ai en fu rt K 7951 B 30 F en eb er g B ai nd t Fischerstraße F isch e rstra ß e Ziegeleistraße Zie ge le ist ra ße G ar te ns tra ße Küferstraße Wertstoffhof Dorfplatz M ar sw ei le rs tr aß e B os ch st ra ß e A n n a b e rg stra ß e Storchenstraße Grünenbergstraße Mühlstraße Thumbstraße Sonnenstraße S to rch e n stra ß e Thumbstraße K üf er st ra ß e 1 2 3 Zufahrt Ostteil der Mühlstraße über Thumbstraße Baustelleninterne Umleitung des Verkehrs (Küferstraße) Umfahrung Dorfplatz durch neue Erschließungsstraße im Fischerareal (Fischerstraße) Rathaus 4 4 B os ch st ra ße Zeppelinstraße Zeppelinstraße B os ch st ra ß e Marsweile rstra ße M ar sw ei le rs tra ße Lilienstraß e Thu m bs tra ße Dahlienstraße Thumbstra ße Lilienstraße Spi el m an ns w eg D or ni er st ra ß e Dieselstraße Daimlerstraße Maybachstraße Klosterwiesenschule Grünenbergstraße 3 2 1 2 3 1 4 Übersicht Umleitungsstrecken: Umfahrung bei Sperrung Kreisverkehr über Bosch- straße und Zeppelinstraße. GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt_jf.vwx 3.3.23 2013_5_WP_00 jf 1:1000 0,841/0,75 2013 Umleitungsstrecken Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 02.03.23 VORABZUG - 3 .3.23 -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. N Während Asphaltarbeiten in Küferstraße und Kreisverkehr Während Asphaltarbeiten in Küferstraße und Kreisverkehr Während gesamter Bauzeit Teilabschnitt 4 und 5 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Während Asphaltarbeiten in Küferstraße und Kreisverkehr Während Asphaltarbeiten in Küferstraße und Kreisverkehr Während gesamter Bauzeit Teilabschnitt 4 und 5 In format ionen zur Bauste l le 27 Ansprechpar tner Gemeinde Ba indt F lor ian Roth , Or tsbaumeis ter Te l . : 07502 94060 Mai l : f. ro th@baindt .de Aktue l le In format ionen zum Baufo r tschr i t t , Umle i tungsst recken, Ersa tzha l tes te l len , e tc . werden rechtze i t ig im Amtsb la t t veröf fen t l ich t . D i rek t be t ro f fene Anwohner werden zusätz l ich vorab mi t te ls Hande inwur f ze t te ln in formier t . Abst immung Zugäng l ichke i ten , Le i tungsumlegungen, Zufahr tsmögl ichke i ten , Mül l , . . . Ansprechpar tner 365° f re i raum + umwel t D ie tmar Gutermann, Bau le i tung Te l . : 07551 9495580 Mai l : d .gutermann@365grad.com Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.29 4 69.06 4 68.70 4 71.78 4 71.79 4 71.82 4 71.81 4 71.82 4 71.784 71.80 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471.81 471 .79 471 .80 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.824 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 470.82 4 70.56 4 70.56 47 0. 56 469.54 4 69.51 4 71.83 471.83 OK Ma 471.71 4 71.87 4 71.69 4 71.57 4 71.61 4 71.52 4 71.4 7 4 7 2 .0 7 4 72.53 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 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4 70.22 4 70.75 4 71.23 4 71.34 4 71.4 2 4 71.564 71.83 4 73.14 4 72.99 4 72.86 4 72.83 4 72.78 4 72.86 4 70.21 4 69.4 7 4 69.21 4 69.24 4 69.37 4 69.29 4 69.31 4 69.4 2 4 69.364 69.55 4 69.51 4 69.4 5 4 69.51 469.52 4 69.39 4 69.38 469.38 T g a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 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            Zuletzt geändert: 25.05.2023
            2021_08_03_Bericht.pdf

            Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Vertreter der Narrenzunft Raspler erkundigt sich, ob ein entsprechendes Schallgutachten für den Dorfplatz im Hinblick auf das neue Gebäude (Ärztehaus) bereits in Auftrag gegeben wurde bzw. wie das Ergebnis aussieht. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Verwaltung das Ergebnis dieses Gutachtens vorliegt und dem Gremium in der anschließenden nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt wird. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante Neubau zu keinem KO-Kriterium für die Schenk-Konrad-Halle führt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt. a) Corona Direkt vor den Sommerferien wurde 1 Schüler der Klosterwiesenschule positiv auf das Virus getestet. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 9,1 (Stand 02.08.2021), die Inzidenz in Baden Württemberg beträgt 14,5 (Stand 02.08.2021) und die Inzidenz im Bundesgebiet beträgt 17,9 (Stand 03.08.2021). b) Förderprogramm Klimapass Die Gemeinde Baindt wurde in dieses Förderprogramm aufgenommen. In diesem Programm werden kommunale Nicht-Wohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung mit Potenzialermittlung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, CO2- Einsparung beleuchtet. Des Weiteren plant die Gemeinde eine kommunale Infoveranstaltung zum Thema „Grüne und klimaneutrale Entwicklungsplanung“ am Beispiel von Gewerbegebieten sowie Entwicklung von Kriterien für klimaneutrale Neubaugebiete (privatrechtliche Verträge beim Grundstücksverkauf). Die Kosten werden bis zu 80 % von der Förderung mit max. 3.840 € abgedeckt. Es handelt sich dabei um eine Erstberatung. Die Untersuchung der Gebäude soll lt. Angebot der Energieagentur bis Ende Oktober 2021 bzw. bei der kommunalen Infoveranstaltung Ende Januar 2022 abgeschlossen sein. c) CO2-Messgeräte Die Gemeinde Baindt hat 20 CO2-Messgeräte beschafft. Vom Kauf von mobilen Luftfiltern wird abgesehen. Klassenzimmer und Gruppenräume im Kindergarten können alle gelüftet werden, bei der Schulsanierung wird diese Problematik berücksichtigt. TOP 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Hauptversammlung der Feuerwehr am 23. Juli 2021 wählten die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter in geheimer Wahl. Nach der Feuerwehrsatzung wird der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter auf die Dauer von 5 Jahren gewählt (§ 10 Abs. 2 Feuerwehrsatzung). Zum Feuerwehrkommandant wurde Herr Roland Bucher gewählt. Zum stellvertretenden Feuerwehrkommandant wurde Herr Markus Striegel gewählt. Nach § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung werden der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Bürgermeisterin bestellt. Beschluss: Der Wahl von Herrn Roland Bucher zum Feuerwehrkommandanten und der Wahl von Herrn Markus Striegel zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten wird zugestimmt. TOP 05 Bebauungsplan "Fischerareal" Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Bebauungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Mischgebiet gefasst. Der Geltungsbereich der Bebauungspläne umfasst die Flst. 19, 52, 53 , 53/1, 55, 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche), sowie die Flst. 51, 51/1, 58/4 (Teilfläche). Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungskonzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abgeklärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt werden können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fischerareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es ist deshalb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fischerareal“ gefasst wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fischerareal“ wurde durch die Herausnahme des Flst. 51/1 geändert. In Abstimmung mit allen Fachplanern hat das Planungsbüro Sieber Consult den städtebaulichen Entwurf in einen Bebauungsplanentwurf umgesetzt. Bis zum 27.08.2021 wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Anschließend soll mit dem vorliegenden Entwurf die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 15.07.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. mailto:p.jeske@baindt.de TOP 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt "Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 - mündlicher Bericht Die Architekten Gauggel und Gütschow sowie der Stadtplaner Herr Buff und der Landschaftsarchitekt Herr Seng stellen ausführlich das Ergebnis aus der Bürgerwerkstatt am 24.07.2021 vor. TOP 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorfplatz Bürgermeisterin Rürup berichtet: Vergangenheit: Zum Zeitpunkt der Genehmigung der Schenk-Konrad-Halle (1985) und des Gebäudes „Am Dorfplatz 1“ (1989) war der Kreisverkehr und der Dorfplatz in seiner jetzigen Gestalt noch nicht angelegt. Für die Schenk- Konrad-Halle, inclusive der Gaststätte „Zur Mühle“, wurden von Seiten der Baurechtsbehörde 78 Stellplätze gefordert, davon drei bis vier Behindertenparkplätze. Auflage war 45 Parkplätze im Klosterhof anzulegen und 33 Parkplätze im Rahmen der Ortskernsanierung nachzuweisen und funktionstüchtig anzulegen. Für das Gebäude am Dorfplatz 1 wurden 4 Stellplätze (für Wohnungen) bei der Gemeinde abgelöst. Alle anderen Stellplätze sind entweder in der Tiefgarage, hinter dem Gebäude oder an der Straße „Am Dorfplatz“ vorhanden. Die Tiefgaragenstellplätze mussten laut Baugenehmigung jederzeit für den Besucherverkehr ungehindert anfahrbar sein und durften nicht abgesperrt werden. Hierauf wurde Einspruch erhoben mit dem Ergebnis, dass die Tiefgarage nun von 1.00 Uhr bis 6.30 Uhr geschlossen werden darf. Für das Gebäude „Am Dorfplatz 2/1“ hat das Landratsamt eine Befreiung von der Stellplatzpflicht für acht Stellplätze erteilt. Öffentliche Stellplätze wurden nicht ausgewiesen. Die Ist-Situation der vorhandenen Parkplätze stellt sich, wie folgt, dar: Klosterhof: 45 Stellplätze Dorfplatz: 55 Stellplätze Mühle: 4 Stellplätze 74 Stellplätze im Bereich Dorfplatz „Am Dorfplatz“: 15 Stellplätze Erhebung der parkenden Fahrzeuge 2020: Im Dezember 2020 wurde von der Gemeindeverwaltung eine Erhebung der parkenden Autos auf dem Dorfplatz vorgenommen. Erfasst wurden die Fahrzeuge im Bereich des Dorfplatzes sowie auf dem Parkplatz zwischen dem großen Parkplatz und dem CAP- Markt ebenso die Fahrzeuge auf den Parkplätzen vor der Gaststätte „Zur Mühle“. Im Schnitt wurden hier 53 parkende Autos am Tag erfasst. Morgens im Durchschnitt 23 PKW´s, mittags 35 PKW´s sowie abends 25 PKWs. Im Schnitt wurden 9 Dauerparker (morgens, mittags und abends erfasst) am Tag gezählt. Zusätzlich 12 Langzeitparker (zweimal am Tag erfasst) und 34 Kurzeitparker (einmal erfasst). Befragung der Parkenden 2021: Über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen (von Mitte Februar bis Mitte April wetterbedingt mit Unterbrechungen) wurde von der Gemeindeverwaltung der Fragebogen (siehe Anlage) werktags zu unterschiedlichen Uhrzeiten an die parkenden Autos auf dem Parkplatz in der Ortsmitte verteilt. Insgesamt wurde der Fragebogen an circa. 180 Autos bzw. Personen verteilt. Wir haben insgesamt 55 ausgefüllte Fragebögen zurückbekommen, d.h. einen Rücklauf von circa. 30 %. Ergebnis der Befragung: Allgemeine Anmerkungen aus dem Fragebogen: • alternative Parkplätze o Schulparkplatz geht für manche aufgrund der Höhenbegrenzung nicht o Klosterhof geht für manche nicht, da dieser zu klein sei o Alternativen seien für manche zu weit weg (am Zielort der Fahrt sollte idealerweise geparkt werden können) o für Arzttermine sind kurze Strecken notwendig o ungern, wenn man Pakete oder Einkäufe dabei hat • Anmerkung zur Begrenzung: mindestens 2 Stunden bzw. eher 3 Stunden sind für einen Friseurbesuch notwendig Frage Nr.1: Die Befragten parken überwiegend werktags auf dem Parkplatz. Jedoch könnte dies durch die Corona-Pandemie und die Zeiten der Verteilung der Fragebögen (werktags) beeinflusst sein. Die höchste Auslastung ergibt sich am Montag und Mittwoch. Frage Nr. 2: Bei dieser Frage wurden teilweise mehrere Antwortmöglichkeiten ausgewählt. Insgesamt parken aber über 50 % (32 Personen) tagsüber auf dem Parkplatz. Jedoch parken mehrere Personen nur bis zu 30 Minuten bzw. 2 Stunden auf dem Parkplatz. Frage Nr. 3: Über 50 % der Personen fahren den Parkplatz einmal am Tag an, über 20 % fahren mehrmals am Tag auf den Parkplatz. Frage Nr. 4: Knapp 55 % der Teilnehmenden kommen aus Baindt. Frage Nr. 5: Bei dieser Frage war eine Mehrfachauswahl möglich. Die meisten Personen parken auf dem Parkplatz, um zu arbeiten und einkaufen zu gehen sowie um Arztbesuche zu erledigen und ins Rathaus zu gehen. Unter Sonstiges wurde oftmals die Physiotherapie genannt. Frage Nr. 6: Von den 55 Teilnehmenden haben 33 Personen die Frage 6 beantwortet, d.h. 60 % können sich grundsätzlich vorstellen auf einem alternativen Parkplatz zu parken. Von diesen 33 Personen kann sich die Hälfte vorstellen im Klosterhof zu parken. Unter den Sonstigen wurden hauptsächlich der Parkplatz hinter dem Rathaus genannt. Frage Nr. 7: Lediglich 4 Personen bzw. 8 % nutzen von den 55 teilnehmen Personen den Parkplatz in der Ortsmitte als einen „Park and Ride“-Platz. Frage Nr. 8: 47 Personen haben diese Frage beantwortet. Von diesen würden 60 % den Parkplatz auch bei einer Begrenzung weiterhin nutzen. Nur 40 % würden den Parkplatz nicht mehr nutzen. Mehrmals war die Rückmeldung bei dieser Frage, dass sich die Bürgerinnen und Bürger eine Begrenzung von 3 Stunden wünschen würden, 2 Stunden sei vor allem bei einem Friseurbesuch zu knapp. Fazit: Insgesamt ist festzuhalten, dass ein häufiger Wechsel der Parker auf den Parkplätzen vor dem CAP-Markt stattfindet und dort vor allem geparkt wird, um einzukaufen. Im Bereich des großen Parkplatzes wird häufig geparkt um zum Physiotherapeuten zu gehen, den Arzt zu besuchen oder um zum Arbeiten zu gehen, in diesem Fall wird das Fahrzeug den ganzen Tag am Dorfplatz geparkt. Mindestens 10 Personen parken den ganzen Tag am Dorfplatz. Darüber hinaus parken fast die Hälfte der Befragten weniger als eine halbe Stunde am Dorfplatz. Wenn auch gerne auf dem großen Parkplatz in der Ortsmitte geparkt wird, können sich die dort Parkenden gut vorstellen, ihr Fahrzeug künftig auf einem anderen Parkplatz in der Nähe abzustellen, sei es bspw. im Klosterhof oder im Bereich der Sporthalle. Weitere alternative Parkplätze rund um die Ortsmitte Baindt sind in der Anlage 1 dargestellt. Beschlussvorschlag: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Spielmann, Kornblumen- ,Fliederstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 23.05.1972 wurde der Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann I“ genehmigt. Bei der anschließenden Bebauung mit Wohngebäuden wurde den festgesetzten Baufeldern sehr wenig Beachtung geschenkt. Dies hat zur Folge, dass bei Erweiterungen oder auch neuer Bebauung nicht auf den Bebauungsplan zurückgegriffen werden kann. Durch die Umverlegung der alten B30 ist im Bereich der früheren Lärmschutzwälle eine zusätzliche Bebauung mit wenigen Häusern möglich. Dieser Weg der Nachverdichtung sollte von der Gemeinde eingeschlagen werden. Das Büro KrischPartner wurde mit der Änderung und Erweiterung des alten Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I“ beauftragt und würde nach dem gefassten Aufstellungsbeschluss bereits im August mit einer Ortsbegehung und Erfassung der Bestandgebäude beginnen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann I” und „Im Spielmann”. Zum Planungsgebiet gehören die bestehenden und überwiegend bebauten Grundstücke in der Kornblumenstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Fliederstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehemaligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhandenen Erschließung -Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestaltung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehemaligen Trasse der B 30 -Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauerhafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortenwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 20.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandausbautrassen in Baindt Kämmerer Abele teilt mit: mailto:p.jeske@baindt.de Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breitband-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50% des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breitbandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breitbandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Prozent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netzwerk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandversorgung von der ermittelten Datengrundlage der externen Firma Corwese bei genauerer Überprüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunkte (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Telefonanschluss hatten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemeinde- ratssitzung Stellung beziehen. Die restlichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bauenden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstrassen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfalls aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt werden. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und bestehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Baden-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinanzierungs-Antrag hat der Zweckverband Breitbandversorgung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des Innenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abgespeckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandversorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Fleckenförderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trassen zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn sollen ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Wasserinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorfplatz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asylkomplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetriebnahmedatum 01.09.2014 – AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbetriebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder beantragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Fördergelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschieden, dass das bestehende Wärmenetz durch einen regenerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mögliche Varianten: ▪ Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2-1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20-25% ▪ Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600-700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20-25% Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäude erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaffen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwärme / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pelletheizung inklusiv Solarthermieanlage auf dem Roten Gebäude beauftragt. TOP 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen Kämmerer Abele teilt mit: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg – Bampfen • Abschnitt Bampfen – Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße – Kümmerazhofer Weg (Förderung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg – Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 – Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Straße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und fehlendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Kümmerazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt bereits die Bauabschnitte 1a und 1b sowie den Bauabschnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Hasenweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antragsstellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollten mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Gemeinde in der Planung und im Dialog mit Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrs- finanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aussicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LGVFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land, um die Ausgaben der aktuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Radverkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspolitik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrsmittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut werden. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept "RadNETZ Baden-Württemberg" sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilweise Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwegeverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaffen und ausgehend von der Einmündung Kümmerazhofer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochenwanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehende Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2. Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Baumaßnahme auszuschreiben. TOP 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbereichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgarten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach geneigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräume für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 BauGB sowie § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt. TOP 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung "Kiesgrubenstraße" für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Gebäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohngebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvorhaben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erforderlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses wird erteilt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Aktueller Sachstand Schüler-/Bürgerbus Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Schüler- und Bürgerbus am 03.08.2021 abgemeldet wurde und zeitnah verkauft wird. Darüberhinaus erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, ob der Schulweg von Schachen nach Baindt evtl. besser beleuchtet werden könnte. Eine solche Maßnahme würde sehr viel Geld kosten. Die Verwaltung könnte es sich eher vorstellen, dass betroffene Eltern aus Schachen sogenannte „Lauftaxis“ einrichten. b) Baumaßnahme Baindter Hof Es wurde die Frage gestellt, ob die Doppelparker auf dem Gelände des Baindter Hofes hergestellt wurden. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Sie geht davon aus, dass die Doppelparker noch hergestellt werden. c) Flutlichtanlage Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob bzw. wann der defekte Flutlichmast ersetzt wird. Ortsbaumeister Roth wird sich nach seinem Urlaub bei Gemeinderat Lins melden und entsprechende Infos geben.[mehr]

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              Amtsblatt_KW_3_22_01_2021.pdf

              Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 22. Januar 2021 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. So schön kann Winter sein! In der zurückliegenden Woche zeigte sich der Winter von seiner schönsten Seite, zumindest für die Menschen, die nicht mit dem Auto unterwegs sein mussten. So konnte man in Baindt am vergangenen Wochenende herrliche Winterwanderungen machen, wunderbar rodeln und am Sonntagfrüh sogar mit dem Schlitten zum Bäcker fahren. Unsere Ortsmitte und die Land- schaft rund um Baindt sahen einfach herrlich aus. Doch für unsere Männer vom Bauhof hat dieses Wetter viel Arbeit bedeutet. Sie waren zum Teil von 3.30 Uhr in der Früh bis um 20.30 Uhr am Abend im Einsatz, um Baindt vom Schnee zu befreien und verkehrssicher zu machen. Von Donnerstag bis Sonntag sind ca. 60 cm bis 70 cm Schnee gefallen. Ihre Gemeindeverwaltung Die Ortsmitte in Baindt am frühen Freitagmorgen fotografiert von Stefan Müller. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der nächste Frühling kommt bestimmt! Sammelbestellung von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse Sicherlich würde es Fledermäusen am besten gefallen, im Wald in einer naturbelassenen Höhle zu brüten. Durch die intensive Bewirtschaftung unserer Wälder, stehen den Tieren jedoch immer weniger Naturhöh- len zur Verfügung. Auch die Vögel, die sich ihre Nester eigentlich selbst bauen, finden in den Ziergärten und auf den versiegelten Wegen immer weniger Baumaterial. Somit sind die Tiere zwangsläufig auf von Menschen geschaffene Brutplätze angewiesen. Die Gemeinde Baindt wird in Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband an ihren eigenen, dafür geeigneten Liegenschaften in Kürze Nistkästen für Vögel und Fledermäuse anbringen. Wollen auch Sie unseren heimischen Vögeln helfen? Gerne bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern an, sich an einer Sammelbestellung zu beteiligen und über uns Nistkästen für die bei uns am Häufigsten vorkommenden Vogel- und Fledermausarten zu er- werben. Sie tragen dadurch nicht nur zum Erhalt der Artenvielfalt bei, sondern haben natürliche Schädlingsbe- kämpfer direkt vor Ort, da sich Vögel und Fledermäuse von Insekten und insbesondere von Mücken er- nähren. Es dauert zwar seine Zeit, bis die Tiere die Nistkästen annehmen, doch wer weiß, vielleicht brütet schon bald ein neuer Mitbewohner an Ihrem Haus oder in Ihrem Garten. Auf der Internetseite des NABU finden Sie Anleitungen für das Anbringen und die Instandhaltung von Fledermaus- und Vogelnistkästen. Sollten Sie sich an der Sammelbestellung beteiligen wollen, finden Sie auf unserer Homepage unter www. baindt.de eine Liste mit den angebotenen Nistkästen. Kreuzen Sie an, welche Sie bestellen möchten, un- terschreiben Sie das Dokument und senden Sie uns Ihren Bestellwunsch per E-Mail an florian.roth@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung. Auch an der Bürgertheke legen wir Bestellscheine bereit. Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Einsicht, da das Rathaus coronabedingt geschlossen ist. Wir nehmen Ihre Bestellung gerne bis zum 5. Februar 2021 entgegen. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich bis zum 26. Februar 2021 und kann im Rathaus nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Sollten sich die Lieferzeiten verzögern, würden wir Sie darüber in Kenntnis setzen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Roth, Tel. 07502 / 9406-53. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und auf viel Vogelgezwitscher in unserer Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021 Bund und Länder haben sich im Grundsatz auf folgen- de Punkte geeinigt: • Die aktuellen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die derzeit geschlossenen Einrichtun- gen bleiben geschlossen. • Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaß- lich ansteckenderen Virusmutanten, müssen beim Ein- kaufen und im öffentlichen Personennahverkehr me- dizinische Masken getragen werden. Also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken (respektive Mas- ken mit N95 oder KN95-Zertifzierung). • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber verpflichtet, den Beschäftigen überall dort wo es möglich ist das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit deutlich reduziert. • Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, gel- ten weiter die COVID-19-Arbeitsschutzstandards von Bund und Ländern. Für Arbeitsbereiche auf engen Raum muss die Belegung reduziert werden, wenn das nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat. • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind darüber hi- naus dazu aufgefordert, für die im Betrieb präsenten Beschäftigten flexible Arbeitszeiten anzubieten, um das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und Arbeits- ende zu entzerren. • Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe III nachmals verbessern. Für den besonders betroffe- nen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Ab- schreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Perspektive für Grundschulen und Kitas Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Schulen grundsätzlich geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt bleibt. „Die Kleinsten leiden aber am meisten darunter, wenn sie nicht mit anderen Kindern in Kontakt kommen. Für sie ist der Präsenzun- terricht in der Schule am wichtigsten. Daher strebe ich für Baden-Württemberg bei Aussetzung der Präsenzpflicht weiter an, ab dem 1. Februar Kitas und Grundschulen vor- sichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen – wenn die Infektionslage dies zulässt“, sagte Kretschmann Er habe die Kultusministerin gebeten, dafür Konzepte zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr in den Schulen zu minimieren. Er machte aber auch klar, dass eine Öffnung nur möglich sei, wenn dies die Infektionslage zulasse. Die Ent- scheidung darüber solle in der kommenden Woche fallen. Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind Grundsatzbe- schlüsse, die nun im Detail in den Ländern ausgearbeitet werden. Am Donnerstag wird Ministerpräsident Kretsch- mann die Ergebnisse der Beratungen im Landtag vorstel- len und für deren Umsetzung werben. Danach wird die angepasste Corona-Verordnung zeitnah auf Baden-Würt- temberg.de veröffentlicht. Parallel wird die Bundesregie- rung die in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahmen wie die Homeoffice-Pflicht auf den Weg bringen. Weitere Informationen zum Coronavirus unter: www.baindt.de www.baden-wuerttemberg.de Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheri- ger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstver- ständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Im Rathaus gilt die Maskenpflicht. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K gestürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weggeräumt. Allerdings können die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, derzeit noch nicht aufgenommen werden, da der Schnee noch sehr hoch liegt und eventuelle Schäden verdeckt. Sowie der Schnee geschmolzen ist, können Schäden der Friedhofsverwaltung; Frau Heine, gemeldet wer- den. Telefonisch unter 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sitzung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mi- schgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersicht- lich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilflä- che), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung in- nerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sit- zung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fi- scherareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räum- lichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 8 Küferstraße Zieg elei stra ße 48/4 51 51/1 52 53 53/1 55 55/1 55/2 55/7 56/2 56/3 56/456/5 57/1 57/3 58 58/4 58/5 58/6 58/7 58/8 58/9 58/10 58 /1 1 58/12 62/2 62/3 67/1 20 6/120 6/2 575/1 19 811 812 840 Marsweiler Straße 87 Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Lagg Lagg WGhs WGhs Tgar Gar Gar Gar Gar Ga r Gar Gar Gar GarSchu 14 27 6 3 11 /1 11 5 18 3 3 2 voraussichtlicher Geltungsbereich N maßstabslos Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 12.01.2021 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 01.12.2020 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung er- hält das Fassungsdatum vom 12.01.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Be- bauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke Fl.-Nrn. 12 (Teilfläche), 111/3 (Teilfläche), 114/2 (Teilfläche), 114/3 und 114/6. Der räumliche Geltungsbereich ist im ab- gebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.01.2021 liegt in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungs- zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.12.2020 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2020 sind keine Beschlüsse bekannt- zugeben. TOP 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2020: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2020 5324 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2020 73 • Geburten im Jahr 2020 36 • Sterbefälle im Jahr 2020 37 • Eheschließungen im Jahr 2020 13 • Baugesuche: 22 / Kenntnisgabeverfahren: 9 / Befreiungen: 1 / Bauvoranfragen: 3 Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2021 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden The- men/Projekte von Bedeutung sein (mit Beiträgen von Frau Jeske, Herrn Plangg, Herr Abele und Herrn Roth): Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergär- ten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trä- gerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 belegt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden zwischen- zeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 18.12.2020. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jet- zigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Pla- nungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Spätestens bis zum Sommer 2021 wird der Vorstand des Waldorfkindergartens seine Planungen und Vorstellungen im Gremium präsentieren. Die Gemeinde wächst und es werden in den nächsten Jahren weitere Betreuungsplätze benötigt. Im Herbst letzten Jahres haben zwei pädagogische Fachkräfte bei der Verwaltung nachgefragt, ob sich die Gemein- de einen Naturkindergarten vorstellen kann. Hierbei handelt es sich um ein interessantes und kostengüns- tiges Projekt. Erste Gespräche - auch in Bezug auf die Trägerschaft - wurden bereits geführt. Eine verbind- liche Zusage an die Interessierten für das Jahr 2022 erscheint der Verwaltung jedoch verfrüht. Bedarfe, Örtlichkeit und Trägerschaft sind näher zu erörtern und dem Gremium zu gegebener Zeit vorzustellen. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganz- tagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein her- vorragendes Grundschulangebot. Aktuell besuchen 154 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden verschiedener Grundschulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeis- terin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesen- schule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Bei- de Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darü- ber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch be- schlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Besetzung dieser Stelle gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feu- erwehrhauses statt. Es wurden bestehende Mängel aufgezeigt und eine Erweiterung der Räumlichkeiten besprochen, die die Abläufe sowohl bei Übungen als auch im Ernstfall erleichtern könnten. Diese Planung soll im Jahr 2021 in Angriff genommen werden. Die meisten Mängel, wie zum Beispiel die fehlende Außen- beleuchtung und die fehlenden Bewegungsmelder wurden vom Gemeindeelektriker bereits erledigt und auch die neue Absauganlage konnte 2020 installiert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Die Gemeinde Baindt sollte den Austausch des be- stehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 vor- nehmen. Wir haben deshalb bereits 2021 den Zuwen- dungsantrag nach Z-Feu Festbetragsfinanzierung gestellt. Im Zeitplan würde die Gemeinde Baindt im Sommer mit der Ausschreibung beginnen. Die Ver- gabe der Ausschreibung wäre im 2. Halbjahr und die Auslieferung und Einweihung des LF 20 wäre für 2022 vorgesehen. • Außenanlage Bereitschaftsheim des DRK Baien- furt-Baindt Durch den gemeinschaftlichen Erwerb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Baindter Straße, haben die Gemeinden Baienfurt und Baindt einen idealen Standort für das DRK gefunden. Die Anlage wurde vom Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gebaut, so dass einige Umbaumaßnahmen und Anpassungen notwendig waren. Die Räume für die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt sind zwischen- zeitlich nahezu fertig und leuchten innen so hell wie außen. Während die Räume kurz vor ihrer Fertigstel- lung stehen und Mitte des Jahres eingeweiht werden können, werden im Außenbereich dieses Jahr noch Parkplätze und Garagen gebaut. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heu- te online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Bereits 2019 hat die Gemeindeverwal- tung das Rathausserviceportal sowie eine App der Gemeinde Baindt installiert, darüber hinaus wurde ein kostenloses WLAN im Rathaus und in der Schenk-Kon- rad-Halle eingerichtet. Im Frühjahr 2020 gingen neue Homepages für die Gemeinde, Klosterwiesenschule und den kommunalen Kindergarten in Betrieb. Im Herbst 2020 wurde ein Rats- und Bürgerinformati- onssystem eingerichtet. 2021 soll Rathaus intern ein digitaler Rechnungsworkflow installiert werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Ge- flüchteten In der Gemeinde sind derzeit 100 geflüchtete Men- schen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll beträgt 82 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 122 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 des Paktes zur Integration zwischen dem Land Ba- den-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussun- terbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Un- fallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanage- ments für die in der Anschlussunterbringung unter- gebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese För- derung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Die Stelle der Integra- tionsbeauftragten (Beschäftigungsumfang von 50%) wurde nicht mehr verlängert und ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Da die Stelle der Integrationsbeauftragten seit dem 01.01.2021 wegfällt, wurde in einer Besprechung mit der Verwaltung, ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises „Asyl“ und den Johannitern die zukünftige Aufgaben- verteilung festgelegt. Hierbei kommen zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung und den Bauhof bzw. Hausmeister der Klosterwiesenschule zu. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewer- bern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße 12 hat die Gemeinde Baindt auch Wohnun- gen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutie- ren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Un- terbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind vier Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in den Wohncontainern in der Bosch- straße 1/5 bzw. in der Friesenhäusler Straße 12 (!) un- tergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschoss- wohnung im Klosterhof 4 eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule und Planung Digi- talpakt Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Haupt- schule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine geneh- migte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Un- terrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schul- gebäude aus den 70er Jahren. 2019 wurde das Ar- chitekturbüro mlw aus Ravensburg mit der Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Der Start für die Planungen erfolgte Anfang 2020. Es wurde die Bau- substanz aller Gebäude der Schule untersucht. Im De- zember 2020 wurde die Sanierung der Toilettenanla- ge im grünen Gebäude der Schule vom Gemeinderat beschlossen. In den kommenden Sommerferien soll diese Baumaßnahme durchgeführt werden. Anfang 2021 muss vom Gemeinderat entschieden werden, wie die Sanierung und Modernisierung der Klosterwiesen- schule weiter erfolgen soll, da im Frühjahr dann weitere Förderanträge gestellt werden müssen, damit Anfang 2022 der angedachte erste große Schritt mit der Voll- sanierung des blauen Gebäudes erfolgen kann. Insgesamt erhält die Gemeinde zum jetzigen Stand eine Förderung von 574.000 €. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine grundlegende Sanierung erfolgen soll, um die Klosterwiesenschule für die Zu- kunft gut und nachhaltig zu rüsten. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten auf ca. 12 Millionen erhöht, weshalb zusätzliche Fördermittel beantragt werden. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vor- rangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwick- lung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam ge- dacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angren- zenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthalts- qualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fi- scherareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortsein- gangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortsein- gangsbereich bilden gemeinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Seit 2019 ist der Kreisverkehr am Ortseingang in Be- trieb. Er trägt zu deutlich mehr Verkehrssicherheit bei und wertet den Ortseingangsbereich in die Gemeinde auf. 2020 wurden die Bauhofhalle fertiggestellt und die ehemalige Hofstelle auf dem Fischerareal abge- brochen. Die Gemeinde schlägt mit einer offenen Konzept- vergabe einen anderen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungs- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 schichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar berät das Gremium über die Kriterien der Veräußerung, die der Gemeinde am Herzen liegen. Im Frühjahr 2021 werden öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger und potentielle Bauträger stattfinden, in denen zum Städtebau, zum Verfahren sowie zum angedachten Terminplan informiert wird. Durch die intensive Planungsphase wird eine Verga- be der Bauplätze erst 2022 und der Baubeginn der einzelnen Gebäude erst 2023 erfolgen. Der Lebensmittelmarkt am Ortseingang der Gemein- de ist fertig gestellt, so dass nun bis zur geplanten Eröffnung im Juni 2021 der Innenausbau durch die Firma Feneberg selbst vorgenommen werden kann. Um die Gestaltung der Grünfläche entlang des Ge- bäudes wertig und nachhaltig zu gestalten, wird in Zusammenarbeit mit der Bodenseestiftung, der Firma Gaschler, der Firma Feneberg und der Gemeinde im Frühjahr eine Pflanzaktion mit Bäumen und Büschen durchgeführt • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges sollte der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochen- wangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen wer- den. Es wird nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde ein Geh- und Radweg vom Abschnitt Hasenweg bis zur Hirschstraße und anschließend lediglich ein Gehweg mit evtl. Radfahrer frei bis zur Ausleitung nach der Hofstelle gefördert. Es würde eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,1 Mio. €. • Bebauung „Marsweiler Ost II“ Die Kaufverträge für die 13 Bauplätze im sogenannten Einheimischenmodell wurden 2020 alle abgeschlos- sen. Einige Bauanträge sind bereits eingereicht, so dass in diesem Jahr sicher die meisten Gebäude ge- baut und bezogen werden. Die Kaufverträge für die Bauplätze im Bieterverfahren werden Anfang des Jahres abgeschlossen, so dass auch hier einem Bau- beginn nichts mehr im Wege steht. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Früh- jahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Ende 2021 geplant. • 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis Mit der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis sind 8 Bauplätze entstanden, von denen bereits 5 Grund- stücke an Gewerbetreibende verkauft wurden. Die verbleibenden 3 Bauplätze könnten in diesem Jahr vergeben werden. • Mögliche weitere Wohngebiete – Bühl, Lilienstraße, Voken Erweiterung Der Gemeinderat hat 2019 für 3 Baugebiete Aufstel- lungsbeschlüsse im beschleunigten Verfahren gefasst. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Lilienstraße vorangetrieben, so dass in der Januarsitzung 2021 der Entwurf im Gemeinderat vorgestellt werden kann. Die Gemeinde ist somit auf einem guten Weg, den Be- bauungsplan im Jahr 2021 rechtkräftig aufzustellen. Ebenfalls muss der Bebauungsplan Bühl im Laufe des Jahres entwickelt und abgeschlossen werden. • Nahwärmeversorgung Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgas- betriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rah- men des Nahwärmenetzes versorgt. 2020 wurden bei- de Gasbrenner in der Heizzentrale im Schulareal durch neue klimaschonendere und effizientere Geräte ersetzt. Somit kann bereits jetzt die Versorgung des Lebens- mittelmarktes mit Wärme gesichert werden. Geplant ist, dass sämtliche Gebäude im Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Hierfür ist es nötig, die Wärmeerzeuger auszubauen. Es wird angestrebt in regenative Energien zu investieren, eine Entscheidung des Gremiums diesbezüglich steht an. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Im Ergebnishaushalt 2021 sind 150.000 Euro für die Sanierung von Gemeinde-straßen vorgesehen. Nach dem Winter werden die erforderlichen Schäden fest- gestellt und behoben. Darüber hinaus steht im Jahr 2021 die umfangreiche Sanierung der Nelkenstraße an. Die bestehende Was- serleitung ist eine der ältesten Leitungen in Baindt. Aufgrund der Häufung von Wasserrohrbrüchen wurde die Nelkenstraße priorisiert. Im Zuge der Sanierung wird eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut und die Straßenbeleuchtung erneuert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröff- net uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt natürlich mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den un- terversorgten Bereichen realisiert werden. Ein geför- derter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der be- sonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für die- se Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zu- gang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blinden- schule und beim Hochbehälter wurden 2020 barri- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 erefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2021 sollen die Baumaßnahmen für die Bushaltestellen in der Gartenstraße ausgeschrieben und umgesetzt werden. Entsprechende Förderanträge wurden bereits gestellt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Un- terstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Der geplante Standort für die Reithalle der Reitergruppe Baindt e.V. befindet sich im Regionalen Grünzug. Die Gemeinde Baindt hat ei- nen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungs- verfahrens beim Regierungspräsidium in Tübingen gestellt, der im Dezember 2020 positiv beschieden wurde. 2021 muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so dass die Reithalle möglichst rasch gebaut werden kann. • Wasserversorgung – Querverbindung Zur weiteren Sicherung der Wasserversorgung wurde der Bau einer Querverbindungsleitung von der Haupt- leitung Weißenbronnen / Baienfurt nach Baindt um- gesetzt. Die Fertigstellung der Rohrleitungen ist bereits 2019 erfolgt. Nach Fertigstellung der Verbindungslei- tung musste 2020 zunächst der Druckminderschacht erstellt werden, um eine Notversorgung der Hochzone in Baindt zu gewährleisten. Der Umbau der Hydraulik und Elektro- und Verfahrenstechnik im Hochbehälter Marsweiler verzögerte sich etwas. Es sollen diese Leis- tungen bis frühestens Ende März 2021 umgesetzt und abgerechnet werden. • Neuanlage Waldspielplatz Im Haushaltsplan 2021 und 2022 sind jeweils 25.000 € eingeplant, um gegenüber des jetzigen Waldspielplat- zes, der sich im Eigentum des Forstes befindet, evtl. einen ergänzenden Waldspielplatz anzulegen. Da wir derzeit in unserer Gemeinde jedoch viele Jugendliche Biker- und Scooterfahrer haben, ist im Gremium da- rüber zu diskutieren, ob in einem ersten Schritt evtl. bei der Aufwertung bzw. in die Anlage von entspre- chenden befahrbaren Flächen investiert wird. Klima- und Artenschutz • Antrag Klimopass Das ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Würt- temberg mit drei Förderschwerpunkten und zwar der Nachhaltigkeit, der Biodiversität und des Klimaschut- zes. Es soll Kommunen durch Beratung und Infor- mationsveranstaltungen ein strukturierter Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Inhalte sind u.a. Pra- xisbeispiele anderer Kommunen, Vorschläge aus der erarbeiteten Klimastrategie aus den Workshops und Vor-Ort-Besichtigungen mit Anleitung zur Unterstüt- zung der Biodiversität. 2020 standen vom Land keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Gemeinde wurde in das Jahr 2021 übertragen. Des Weiteren soll das Thema Anpassung an den Kli- mawandel in die kommunalen Planungen integriert werden. Dazu werden Klimaanalysen, aber auch die Er- arbeitung von Planungsinstrumenten gefördert. Eben- so die Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen wie die Begrünung kommunaler Schulen und Kindergärten oder die Überprüfung kommunaler Nichtwohngebäu- de auf Eignung zur Dachbegrünung und Photovol- taiknutzung. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kom- munalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommuna- len Energiemanagements - Einbau von Messtechnik - Energiemanagement-Software. Die Zählerstandserfassung ist derzeit am Laufen, da- mit daraus bspw. eine Bewertung in Richtung Ener- gieverbräuche erstellt werden kann. • Insektenfreundliche Blumenwiesen – im Rahmen von „Natur nah dran“ Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stel- len wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. So wurden 2020 bereits ein Streifen entlang der Marsweilerstraße, die Wiesen- fläche gegenüber der Schule, ein Seitenstreifen und eine Seiteninsel in der Boschstraße sowie der Kreis- verkehr Mehlis umgestaltet. Darüber hinaus betreut der Bauhof jährlich weitere 10-12 Blumenwiesen in der Gemeinde. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der Gemeinde sein auch unserer Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen. Eine Entwicklung in die richtige Richtung schaffen wir nur gemeinsam! • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendyna- mik des Baches angeregt wurde. Auf einer Strecke von etwa 700 m wurden 17 Buhnen (vom Ufer zur Fluss- mitte hin errichteter Damm) und zahlreiche Störsteine eingebaut sowie 210 Bäume und Sträucher gepflanzt. Betrachtet man heute den Bachlauf, sieht man deutlich, wo eine Aufwertung erfolgt ist. Darüber hinaus, ist fest- zustellen, dass Boden und Land durch die Veränderung im Bachlauf nicht nennenswert abgetragen wurden. Da weiterer Grunderwerb schwierig ist, wurde ver- einbart die Grundstücksgrenzen aufzunehmen und eine Bepflanzung im weiteren Verlauf des Sulzmoos- baches vorzunehmen, so dass mögliche Ausspülun- gen auf der östlichen Seite zum Tragen kommen. Auf dieser Seite ist die Gemeinde bereits im Besitz eines Gewässerrandstreifen. So könnte der Bach deutlich aufgewertet und widerstandsfähiger gemacht wer- den. Da die Schussen im vergangenen Sommer zum Teil um die 22° hatte, ist es elementar wichtig, dass die Zuflüsse nicht bereits zu warmes Wasser führen und deren Resilienz gesteigert wird. • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoos- bach Die Gemeinde Baindt hat für die Hochwasserschutz- maßnahme im Ortskern Zuschüsse bekommen. Die Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Herstellung eines Bypasses und der Bau des Reten- tionsbeckens am neuen Kreisverkehr sind bereits er- folgt. Nun schließt sich die Gewässeroffenlegung und der Ausbau des Sulzmoosbaches in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme an. Zum einen wird der Sulzmoosbach aufgewertet und die Durch- gängigkeit und Gewässerstruktur werden verbessert und zum anderen wird das Bachbett aufgeweitet. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Die Problembereiche in der Hirsch-, Siemens- und Benzstraße sowie in der Ortsmitte werden aufgearbei- tet und sollen mit der Errichtung und Ableitung in Form eines weiteren Gewässers 2. Ordnung gelöst werden. Hierzu muss ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Anschließend kann die Gemeinde einen Zu- wendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirt- schaft stellen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert und hat sich zum Ziel ge- setzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Im November 2020 hätte eine weitere Rezer- tifizierung stattfinden sollen. Diese wurde Corona be- dingt abgesagt und auf Frühjahr 2021 verschoben. Für das Zertifizierungsverfahren müssen im Vorfeld vom eea-Team (bestehend aus Verwaltung, Firma Kirch- ner und der Energieagentur Ravensburg) sämtliche Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und überprüft werden. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-An- lagen wirtschaftlich sinnvoll wären. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt werden und E-Fahrzeuge di- rekt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. Ein Förderantrag für 2 E-Fahrzeuge wurde mit Zu- schüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden in Folge zwei Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge ersetzt. Finanzen • Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist auch geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendun- gen. Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbe- steuer mussten 2021 minimal angehoben werden. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksich- tigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde steht wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die The- men zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Gren- zen kommen Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stich- tag 01.01.2019 wurde im Frühjahr 2020 beschlossen und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Ab- fallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmel- dungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen, Grüngutannahmestel- le in der Friesenhäusler Straße sowie bei der Kompos- tieranlage am Annaberg, wird festgehalten. Solange ein Bringsystem im Landkreis Ravensburg besteht, wird an dem derzeitigen Standort des Wertstoffhofes festgehalten. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebüh- ren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kosten- rechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalku- lation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liqui- den Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Ge- meinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwah- rentgelt in Höhe von -0,5% belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • Stand Ökopunktekonto Für die 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis und für das Mischgebiet Fischerareal wurden 2019 Ökopunkte verbraucht, so dass die Gemeinde nach Ökokontoverordnung weiterhin ein Guthaben in Höhe von derzeit 173.134 Ökopunkten hat. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungspri- vilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollten ebenfalls überprüft wer- den. Die Finanzverwaltung wird auch 2021 hier ent- sprechende Vorarbeiten vornehmen. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungs- zeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte der Gutachteraus- schüsse zum 01.01.2022 von der Gutachterausschuss- stelle ermittelt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 TOP 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Dorfplatz in Baindt ist bisher kein besonders hei- meliger Ort mit Aufenthaltsqualität. Angrenzend an den Dorfplatz befindet sich ein großer Parkplatz. Ursprünglich war angedacht, auf diesem Parkplatz ein Rathaus zu er- richten. Nachdem für die Unterbringung der Verwaltung in den 80er Jahren im jetzigen Rathaus eine andere Lö- sung gefunden wurde, blieb diese große Parkfläche in der bisherigen Form erhalten. Die Fläche ist schwer fassbar. In Richtung Westen fehlt ein Gebäude, dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Da der Platz dann auch besser vom Verkehr abgeschirmt wird, entstünde ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqua- lität für unsere Bürgerinnen und Bürger. Örtlichkeiten mit unterschiedlichen, sich ergänzenden An- geboten, sind ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähi- ge Gestaltung von Gemeinden. Eine Nutzungsmischung, kurze Wege und Aufenthaltsqualität sind Garanten für lebendige Plätze, die von den Menschen angenommen werden. Hier begegnet man sich, tauscht sich aus und fühlt sich daheim. Gleichzeitig sind diese Räume uner- lässlich, wenn es um die Gestaltung eines altersgerech- ten Lebensumfeldes geht. Denn räumlich konzentrierte Einrichtungen, eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sind gerade für ältere Menschen von großer Bedeutung. So können die vorhandenen Angebote, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheke und die weitere örtliche Infrastruktur gut genutzt werden. Nutzungen im Gesundheitsbereich könnten in dem neuen Gebäude unter einem Dach vereint und darüber hinaus Parkplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude ge- schaffen werden. Gesundheitszentrum Baindt Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Pra- xen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesund- heitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärz- ten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Verschiedene Fachärzte unter einem Dach bzw. in örtli- cher Nähe sind für Patienten wie für Mediziner attraktiv. Ärzte haben an Einzelpraxen immer weniger Interesse. Darüber hinaus liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Gemeinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich problemlos verbinden. Die Ortsmitte erfährt eine deutliche Aufwertung. Der Standort angrenzend an den Dorfplatz bietet ausrei- chend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließ- lich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten und auch für die Besucherinnen und Besucher. Eine Tiefgaragenzufahrt könnte vom Parkplatz aus er- folgen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf ist es möglich, bis zu 10 private Tiefgaragenstellplätze zu schaffen. Das Erdgeschoss bietet 175 m² Verkaufs- und Nebenflächen und auf weiteren 2,75 Geschossen werden 480 m² Praxis- und Wohnfläche angeboten. Eine Kommune hat wenig direkte Einflussmöglichkeiten auf die Niederlassung eines Arztes in der Gemeinde. Es ist zum einen die Entscheidung des Arztes, die sicherlich auch von der Prognose abhängig ist, ob sich eine Praxis trägt und wie attraktiv die Lage der Praxis ist und zum anderen ist es die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese macht klare Vorgaben, ob sich ein Arzt in einer Gemeinde ansiedeln und welche Fachrich- tung dieser haben darf. Fahrten in Nachbarkommunen gelten als zumutbar. Im Krankheitsfall brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch die Gewissheit, dass sie dort, wo sie wohnen auch gut versorgt sind. Viele länd- liche Kommunen haben ernsthafte Probleme, Ärzte zu gewinnen. Deshalb müssen wir Anreize schaffen. Baurecht: Der genannte Bereich liegt im Innenbereich. Ein Bebau- ungsplan ist nicht vorhanden. § 34 BauGB legt fest, dass ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Er- schließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes ist kein Bebauungsplan erforderlich. Von den ausgeübten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind keine Geräu- schemissionen zu erwarten, die mit der im Umfeld vor- handenen Wohnnutzung unvereinbar sind. Wesentliche Geräuschquelle für die Schallemissionen des Ärztehauses ist der Verkehr durch die Patientinnen und Patienten so- wie die Besucherinnen und Besucher. Die Gestaltung des Gebäudes wird sich an der Umgebungsbebauung (Sat- teldach) orientieren. Eine verbindliche Auskunft wird von der unteren Baurechtsbehörde eingeholt. Des Weiteren werden die Leitungsverläufe auf dem Dorfplatz (Nahwär- me, Breitband...) überprüft. Zweckbindungen im Grundstücksverkehr a) Die Gemeinde ist Bauherrin. Da es der Gemeinde im Falle einer Veräußerung des Baugrundes, der im Sanie- rungsgebiet liegt, definitiv nicht und die Gewinnerzielung geht und die Fläche in der Ortsmitte von großer öffent- licher Bedeutung ist, könnte die Gemeinde als Bauher- rin auftreten. Bei der Vermietung hätte die Gemeinde langfristig alle Fäden in der Hand. Als Vermieterin der Räumlichkeiten würde sie eine schwarze Null anstreben. Allerdings muss sich die Gemeinde beim Bau an das Ver- gaberecht halten. Öffentliche Gelder, also Steuermittel, zur Sicherung der ärztlichen Versorgung sollten nicht für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden müssen, darüber hinaus sollte sich die Investition amortisieren. Es ist von ca. 3,0 Mio. Investitionskosten auszugehen, welche bisher nicht in der Haushaltsplanung 2021/2022 veran- kert sind und über einen Nachtragshaushalt dargestellt werden müssten. b) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor. Bei einem regulären Verkauf ist eine minimale Steuerung der Nutzungsmöglichkeiten über einen Be- bauungsplan möglich. Ein Verkauf mit Nutzungs- und Verfügungsbeschrän- kungen wäre ebenfalls denkbar: Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag • Angemessene Vertragsgestaltung; • Gebunden an Subventionen; • Notwendigkeit und Angemessenheit von Bindun- gen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Bei verbilligtem Verkauf zwingend Nutzungs- und Verfügungs-beschränkungen; • Verkauf unter Wert nur bei zweckentsprechender Mittelverwendung zulässig; • Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag; Mögliche Vertragsklauseln: Kaufpreisnachzahlungsklau- sel, Wertabschöpfungs-klausel, Wiederkaufsrechte bei zweckwidriger Verwendung; Bindungsdauer: Jede Subvention gilt früher oder später als aufgebraucht • Bis zu 15 Jahre unbedenklich; • Bis zu 30 Jahre nur bei hohem Preisnachlass durch- setzbar; • Bis zu 20 Jahre mit einer Kaufpreisverbilligung von ca. 20 %; c) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen In- vestor im Erbbaurecht. • Zweckbindung für Nutzung bei Ausgabe des Grund- stücks; • Dauerhafte Zweckbindung (auch an Rechtsnach- folger); • Umfasst die gesamte Laufzeit; d) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit Wiederkaufsrecht. • Bedarf einer angemessenen Begründung • 30 Jahre Höchstgrenze bei Rechtsausübung be- züglich Nutzungsbindung. Länger Fristen gelten als unangemessen und sind in keiner Form zulässig • Darf generell nicht gegen die „guten Sitten“ versto- ßen e) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit einem erbbaurechtsähnlichen Wieder- kaufsrecht. • Erstmaliges Rückkaufrecht nach 90 bzw. 99 Jah- ren unabhängig vom Verhalten des Käufers mit begrenztem Zeitfenster; • Späterer Wiederkaufswert muss angeglichen wer- den und die darauf errichteten Gebäude für min- destens zwei Drittel des Verkehrswertes erworben werden; • Kein Sanktionscharakter; Der Gemeinderat sollte der Verwaltung in der Januar- sitzung eine Tendenz mit auf den Weg geben. Sofern die Gemeinde nicht selbst Bauherrin sein soll, könnte das Rechtsanwaltsbüro W2K in der Februarsitzung ausführ- licher über mögliche Veräußerungsoptionen informieren. Nicht zu handeln könnte mittel- bis langfristig eine ärztli- che Unterversorgung für die Bevölkerung bedeuten. Wir wollen die medizinische Versorgung in der Gemeinde je- doch dauerhaft sicherstellen. Die Sicherung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Wohlfühlfaktor und ein zentraler Beitrag für die Attraktivität von Baindt. Wir sehen uns an dieser Stelle in der Pflicht, diese Prozes- se zu begleiten und voranzutreiben und darüber hinaus aktive Daseinsvorsorge zu leisten. Das Ärztehaus ist ein erster Schritt in eine qualitätvolle Entwicklung der Ortsmitte. Es ist als Beitrag zu sehen, die im Quartier bestehenden Angebote zu stärken und zu sichern. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt dem Bau eines Gebäudes angrenzend an den Dorfplatz zu. b) Es soll ein Gesundheitszentrum angrenzend an den Dorfplatz errichtet werden. c) Die Gemeinde tritt selbst als Bauherrin auf. TOP 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Marsweilerstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2020 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2020 im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 28 Firmen an- gefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 24. No- vember 2020. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Rückbau der bestehenden Betonverdolung - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten Zur Submission gingen 13 Angebote ein. Drei Angebote mussten ausgeschlossen werden, da es Zweifel an der Eignung gab und Unterlagen fehlten. Die Angebotspreis- spanne der Hauptangebote liegt zwischen 151.825,42 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 250.200,00 Euro brutto (=164,8%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto abgeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebots- summe von 151.825,42 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches entlang der Marsweilerstraße wird an die Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 € brutto erteilt. TOP 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvor- schriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Für die Gemeinde bestand die Möglichkeit im Bereich südlich der Lilienstraße Grundstücke zu kaufen, um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für ein allge- meines Wohngebiet zu entwickeln. In der Sitzung vom 17. September 2019 wurde dem Ge- meinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebau- ungsplanes „Lilienstraße“ von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungspla- nes beauftragt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 die Aufstellung des Be- bauungsplanes „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. Zwischenzeitlich fand eine frühzeitige Behördenunterrichtung statt, in der die Eckpunkte und die erforderlichen Untersuchungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes benannt wurden. Durch die geplante Bebauung wird in den Streuobstbe- stand und die als Biotop kartierte Hecke an der südli- chen Grenze des Baugebiets eingegriffen. Der Eingriff musste berücksichtigt und fachlich bewertet werden. Zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, wurde ein artenschutzrecht- liches Fachgutachten beauftragt und vom Büro Sieber, Lindau im Jahr 2020 durchgeführt. Ebenfalls wurde eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine Ergänzung zur FFH-Vorprüfung der Änderung des Be- bauungsplanes Marsweiler Ost erstellt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Aus- wirkungen der Planung zu informieren. Das Büro Sieber wurde beauftragt, den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auszuarbeiten. Es wurden 2 Vari- anten mit unterschiedlich großen Grundstücken erstellt. Mit dem vom Gemeinderat favorisierten Entwurf soll die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf Alternative 2 zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01. Dezember 2020 mit folgenden Änderungen: • Die Höhe von Stützmauern ist auf max. 0,5 m zu begrenzen. • Pro Grundstück sind 2 Wohnungen möglich. • Bei 4.12 ist das Wort „Windenergie“ zu streichen. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 12. Januar 2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleitering Frau Jeske infomiert das Gremium über folgenden Sachverhalt. Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit wurde die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderates statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstel- lungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lage- plan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke be- finden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 TOP 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit hat man die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderats statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fische- rareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegen- den Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grund- stücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungs- bereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mon-tag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. TOP 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemein- de Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigen- betriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Dem Gemeinderat wird als einer der ersten Kommunen im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2021/2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbe- schaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebe- sätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund ge- ringerer Erträge, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurde für die Investi- tionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investi- tionsprogramm 2021/ 2022 inkl. der Finanzplanungsan- sätze am 03.11.2020 ein Orientierungsbeschluss gefasst. Die dargestellten Investitionen wurden bis auf minimale Änderungen in den Finanzhaushalt sowie in den Finanz- plan übernommen. Alle Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnis- haushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumen- tiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstel- len. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Ver- lustrechnung. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2021- 1.836.900 € bzw. 2022 -688.100 € Es gelingt in der Planung 2021 und 2022 aufgrund der Coronapandemie nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Er- tragsseite: - Wir haben Mindererträge im Vergleich zu 2020 von 231.200 €. Im Finanzplanungszeitraum rechnen wir mit einer Er- holung auf der Ertragsseite. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 - Es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Ge- werbesteuer moderate Anpassungen der Hebesätze beschlossen. - Weitere Gebührenanpassungen sind geplant. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Auf- wandsseite: - Die Gesamt-Aufwendungen steigen um 915.000 €. - Die Personalaufwendungen steigen um 341.100 € auf- grund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen. - Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 249.400 €. - Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bau- leitplanungskosten) steigen um 224.200 €. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Ka- pitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaus- halt als sog. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die Investitionstätigkeit. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie evtl. Kreditaufnahmen. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vor- gänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungs- mittel dar. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von -1.011.600 € bzw. +92.050 €. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird so- mit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2021 bei -6.910.000 € bzw. 2022 bei -14.680.600 €. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kre- dite) ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanz- haushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemein- de genügend Liquidität ausweisen kann. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 1 Mio. € und 4 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden ab 2022 jährlich in Höhe von 100.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Fi- nanzierungstätigkeit beträgt jeweils 1 Mio. bzw. 3,9 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt 2021- 3.570.200 € bzw. 2022 -1.047.150 €, die aus den vor- handenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2021 und 2022 die Zuschussmög- lichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Inves- titionsvorschläge unterbreiten. Wesentliche Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gegenüber dem Vorjahr sind im Vorbericht detailliert erläutert. Den Bür- gerinnen und Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Haus- haltssatzung 2021/2022 zu beschließen. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Vergleichsweise günstige Steuer- und Gebührensätze und geringe externe Verbind- lichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Mit dazu beigetragen haben gute Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maß- nahmen an ihre Grenzen kommen. Im Ergebnishaushalt 2021 und 2022 steht ein deutliches Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investi- tionen realisieren, dies wird uns in 2021, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern und das muss uns gelingen. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Wir möchten mit der mit- telfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen stellen die wesentliche Weiter- entwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestal- tungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind mit Kreditaufnahmen verbunden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen zahlreiche Investiti- onsmaßnahmen angepackt werden. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und eines niedrigen Zins- niveaus, können die notwendigen Unterhaltungsmaßnah- men bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Spannend ist immer die Frage, wofür das zusätz- lich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort. „Nur gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirt- schaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2021 und 2022 gilt es die entsprechenden Grundstück- serlöse zu erzielen. Im Gemeindehaushalt sind 2,0 bzw. 4,0 Mio.€ durch die Veräußerung von Grundstücken vor- gesehen. Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 gem. § 79 Gemeindeordnung Ba- den-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 – 2025 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthal- tenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg zur Kenntnis. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungs- fähigkeit zu. TOP 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Ge- meinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemein- deratsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2020 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Ge- meinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 11 Anfragen und Verschiedenes a) Baumfällaktion Die Vorsitzende teilt mit, dass entlang des Badweges 50 bis 60 Eschen gefällt werden müssen. b) Anlieferung von Wertstoffen Am Freitag den 8. Januar 2021 herrschten teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen im Wertstoffhof. Neben relativ langen Wartezeiten parkten die Anlieferer auch außerhalb der markierten Parkflächen – auch direkt vor dem Feuerwehrgeräte- haus, wo ein absolutes Parkverbot gilt. Grundsätzlich, so Bürgermeisterin Rürup, kann man seine Wertstof- fe in allen Wertstoffannahmestellen des Landkreises abgeben – allerdings in haushaltsüblichen Mengen. Es ist grundsätzlich zu überlegen, dass zukünftig Ge- werbetreibende ihre Wertstoffe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof nicht mehr abgeben dürfen. Prob- lematisch an diesem Nachmittag war, dass die Feu- erwehr Baindt einen Einsatz hatte. Innerhalb kürzester Zeit kommen dann mindestens 20 Feuerwehrkamera- den mit ihren PKWs zum Feuerwehrhaus – zusätzlich zu den vielen Anlieferern von Wertstoffen. Entspre- chende Aufrufe im Amtsblatt sind zwar löblich, brin- gen aber nicht viel. Der Standort des Wertstoffhofs in der Ziegeleistraße ist zu hinterfragen. c) Neubau Geh- und Radweg Sulpach Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, wobei ca. 250.000 € an Fördermitteln zufließen. Verteilung von Schutzausrüs- tung im Landkreis Die Feuerwehr Baindt hat sich an der Verteilung von Schutzaus- rüstung beteiligt. Mit dem MTW wurde das Material von der Verteilstation an soziale Einrichtungen in Weingarten, Baindt und Bad Waldsee ausgefahren. An der Aktion wa- ren weitere Feuerwehren und Hilfsorganisationen betei- ligt. Die Ausrüstung stammt vom Land und die Verteilung wird durch den Landkreis organisiert. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Dezember 2020: grünes Mountainbike, schwarzes Da- menfahrrad mit Korb, Schlüsselring mit 4 Schlüsseln, Kin- dergeldbeutel, Schlüsselbund, Bargeld November 2020: Kindergeldbeutel, Bargeld (einzelner Schein, Fundtag 23.11), braunes Schlüsselmäppchen mit drei Schlüsseln, Schlüsselring mit zwei Schlüsseln und kleinem Karabiner, einzelner Sicherheitsschlüssel, Uhr mit dunkelbraunem Lederband, Schlüssel mit Fotoanhänger Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. Januar/Sonntag, 24. Januar Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Januar Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Sonntag, 24. Januar Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Wegfall Windelsack Vorhandene Windelsäcke werden noch bis Ende Juni 2021 abgeholt. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Viola und Timo Sonnier zur Geburt ihrer Tochter Elea Maria Sonnier am 28.10.2020 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Maria Kromphorn feierte am 15.01.2021 ihren 80. Geburtstag und Frau Gertraud Olberts am 19.01.2021 ebenfalls ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine ge- segnete Zeit. Gemeindeverwaltung Flüchtlingsarbeit Ein Rückblick auf das vergangene Jahr Mit viel Energie und verschiedenen Plänen starteten wir ins Jahr 2020: • Ein Nachmittag im Kino mit den Kindern aus dem Frie- senhäusle • Unterstützung im Erlernen der deutschen Sprache bei Kindern und Erwachsenen • Hilfe bei Behördengängen und Arztbesuchen • Hausaufgabenbetreuung • Spiel- und Bastelangebote für Kinder • Regelmäßiger Austausch mit Regina Schnell, Integra- tionsmanagerin, und Andreea Marian, Flüchtlingsbe- auftragte • Kochabend mit arabischen Frauen im März in der Schulküche der Klosterwiesenschule Baindt • Helferkreistreffen im März mit Bürgermeisterin Frau Rürup Doch dann war Schluss! Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Hygienemaßnahmen und Kontakt- beschränkungen machten weitere Aktivitäten leider na- hezu unmöglich. • Einen lieben Weihnachtsgruß gab es dann noch im Dezember: für alle Kinder aus geflüchteten Familien packten und verteilten wir kleine Geschenke mit Le- sestoff, Bastelmaterial, Autos oder Legosteinen für die kleineren Kinder sowie Dusch-, oder Haargel und Parfüm für die Älteren. Etwas zum Naschen durfte na- türlich nicht fehlen. Bei einem letzten Helferkreistreffen im Dezember muss- ten wir die Flüchtlingsbeauftragte Frau Marian verab- schieden. Ihre Stelle wurde von den Gemeinden Baienfurt und Baindt nicht mehr verlängert. Als Dankeschön gab es vom Helferkreis Baindt Ravensburger Geschenkgut- scheine und einen Blumengruß. Durch ihr Ausscheiden entsteht eine große Lücke und ihre vielfältigen Aufgaben müssen neu verteilt werden. Weihnachtsgruß für die Kinder Verabschiedung Frau Marian Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Ausblick auf das Jahr 2021 In Baindt leben derzeit ca 105 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Zu ihnen gehören auch afghanische Männer aus der ehemaligen Unterkunft in der Baindter Straße, die sich bereits sehr gut integriert haben. Sie beherrschen die deutsche Sprache recht or- dentlich und haben teilweise unbefristete Arbeitsverträge bei Firmen wie Dachser und Glas Sprinz. Der einst riesengroße Helferkreis besteht derzeit noch aus etwa 10 Personen, die bereit sind, die geflüchteten Menschen zu betreuen und zu unterstützen. Wir hoffen und wünschen uns, dass es in diesem Jahr ir- gendwann wieder leichter sein wird, mit diesen Menschen Kontakt zu haben und sie zu unterstützen. Wir freuen uns über jegliche Hilfe aus der Bevölkerung, sei sie spora- disch oder auch regelmäßig. Für den Helferkreis Asyl Sibylle Boenke Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Neue Aktion am Sternenbaum Da die Wunschbaumaktion so posi- tiven Anklang fand, war das Team des Kindergartens bestrebt, gleich zu Beginn des neuen Jahres und der Lockdown Verlängerung, eine fortfüh- rende Aktion für die Kinder und Eltern anzubieten. Dem Kindergarten war es wichtig, die Kinder zu Wort kommen zu lassen. Aus unserer Erfahrung ist es für die Kinder nach den Weihnachtsferien immer ein großes Bedürfnis, sich über ihre Geschenke auszutauschen, davon zu schwär- men und zu erzählen. Deshalb wurden um den Wunschbaum von den Er- zieherInnen große geschmückte Geschenke aufge- stellt. Die Kinder hatten die Aufgabe, ihre Geschenke zu malen und mit diesen gemalten Bildern die großen Geschenke zu füllen, indem das Bild auf ein Geschenk aufgeklebt wurde. So konnten die Kinder sich mitteilen und untereinander erfahren, was ihnen das Christkind gebracht hat. Des Weiteren warteten am Zaun und am Eingang des Neubaus weitere Überraschungen für die Familien. Entlang des Zauns wurde das Bilderbuch: ,,Das ist für Dich“ von Günther Jakobs dargestellt: Was passiert mit den rosa Geschenk, wenn es auf die Reise geht? Fuchs, Bär, Eichhörnchen und viele andere Tiere überreichen sich nacheinander das Päckchen. Welches Tier darf sich als nächstes freuen und wird beschenkt? Ein lustiges Bil- derbuch, zum mitraten und wundern, weil jedes Tier in seinem Geschenk etwas Anderes entdeckt. Passend zum Bilderbuch wurde ein Rätsel ausgearbeitet - das einlud, zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Inhalt. Außerdem gab es noch ein Mandala, ein Ausmal- bild und die ausgedruckte Geschichte zum Mitnehmen. Ein Tierspurenlaufpfad rundete die zweite Aktion ab. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Abenteuerwanderung rund um den Egelsee Liebe Familien, wir wünschen Ihnen zunächst noch einmal einen guten Start ins neue Jahr 2021! Vorerst können wir uns leider noch nicht sehen. Dennoch denken wir alle ganz fest an Sie und hoffen, dass Sie gesund und wohlauf sind. Um der Langeweile entgegen zu wirken, haben wir für Sie eine kleine Bilder- und Rätselwanderung erstellt! Am Egelsee kann man aktuell zahlreiche Kunstwerke von Bibern entdecken. Außerdem gibt es noch weitere klei- ne Rätsel, die auf Sie warten. Hierzu scannen Sie einfach den QR-Code mit ihrer Handykamera. Es erscheint ein Link den Sie öffnen und der Sie dann mit allen weiteren Infromatio- nen versorgt. Der QR-Code ist eben- falls am Beginn des Rundwegs aus- gehangen. Wir wünschen Ihnen bei diesem traumhaften Wetter viel Spaß! Ihr Kindergartenteam St. Martin Bücherei Die Bücherei geht online Die Büchereien bleiben im Coro- na-Lockdown grundsätzlich geschlos- sen. Aber ein Abholservice isterlaubt. Deshalb wird bereits ab Freitag die Bü- cherei zu den normalen Öffnungszeiten die Möglichkeit bieten, vorher bestellte Bücher abzuho- len und entliehene Bücher zurückzugeben. Zur Vorbestellung der Bücher stehen verschiedene Mög- lichkeiten zur Verfügung, eine wäre eine kostenlose App zum Runterladen oder über eine externe Webseite. Mit diesem Link kommen Sie auf die Website der Bücher zur Vorbestellung der Bücher. https://www.eopac.net/baindt/ Zur Information Einladung zum virtuellen Informations- abend der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf am 29. Januar 2021 Biotechnologie • Ernährung • Gesundheit • Hauswirtschaft • Soziales Am Freitag, den 29. Januar 2021 lädt Sie das Kollegium der Edith-Stein-Schule in der Zeit von 17:30 bis 19:00 Uhr zu einem virtuellen Informationsabend ein. Dort haben Sie u. a. die Möglichkeit, sich in Videokonferenzen mit den Abteilungsleiterinnen und in persönlichen Gesprächen mit Fachlehrer*innen und Mitarbeiterinnen telefonisch über unsere Schularten zu informieren und sich individuell be- raten zu lassen. Bereits vorher stehen Ihnen auf unserer Homepage umfassende Informationen in digitaler Form als Videoclips, Audiosequenzen und Präsentationen zur Verfügung. Der Zugang erfolgt direkt über unsere Home- page www.ess-rv.de . Dort finden Sie auch die jeweiligen Zugangscodes, Rufnummern und Anleitungen. Informationsnachmittage an der Realschule Weingarten Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie einen Elternteil, zu einer Informationsveranstal- tung über die Realschule Weingarten am Dienstag, 09. und Mittwoch, 10. Februar 2021 ein. Die Schulvorstel- lung findet in Kleingruppen nach vorgegebenen Hygie- nevorkehrungen um 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit um 16:45 Uhr und 17:45 Uhr zur individuellen Beratung und zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug (telefoni- sche Anmeldung erforderlich). Den Info-Film über unsere Schule finden Sie auf unserer Homepage www.realschu- le-weingarten.de Persönliche Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse5: ab Montag 22. Februar 2021 (8:00 – 12:00 Uhr) und an den Tagen Mittwoch, 10. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Donnerstag, 11. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0751- 56192110 ist zwingend erforderlich! Wir benötigen zur Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Anmeldung die Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im Original, eine Kopie der Halbjahresinformation und den Masernschutznachweis. 2021 haben Sie ausnahmsweise die Möglichkeit die Anmeldung per Post zu tätigen. Eigenanteile in der Schülerbeförderung erhöhen sich 2021 leicht Die monatlichen Eigenanteile in der Schülerbeförderung im Landkreis Ravensburg haben sich zum 1. Januar 2021 um einen Betrag zwischen 10 und 60 Cent erhöht. Grund dafür ist die Tariferhöhung des Bodensee-Oberschwaben Ver- kehrsverbundes (bodo), da die Eigenanteile an den Preis einer Schülermonatskarte des bodo-Tarifs gekoppelt sind. Für Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil ab Januar 19,10 Euro (bisher 19,00 Euro). Für Schüler der Klassen fünf bis zehn und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungs- jahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er künftig 30,60 Euro (bisher 30,50 Euro). Für alle anderen Schüler, insbesondere der Berufsschulen, der Berufskollegs und Schüler ab der elften Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 38,20 Euro (bisher 37,60 Euro). Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht, ist regelmäßig der höchste Eigenanteil zu entrichten. Das Verkehrsamt des Landratsamts weist darauf hin, dass der Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Familie zu entrichten ist. Die entsprechenden Befreiungsanträge können bei den Schulen und den Schulträgern jeweils für ein Schuljahr gestellt werden. Bedürftigen Familien werden die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten nach den sozialgesetzlichen Regelungen erstattet. Auskünfte hierzu erteilt das Jobcenter des Landratsamts unter Telefon 0751/85-8000. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Hilfe bei der Steuererklärung Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2020 lag der Grundfrei- betrag für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verhei- ratete bei 18.816 Euro. Wer eine Steuererklärung machen muss, nutzt dafür gern die »Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt«. Mit dieser Mitteilung bescheinigt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Ruheständlern kostenlos die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr. Wer die Bescheinigung schon ein- mal angefragt hat, bekommt sie ab Mitte Januar wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie erstmals benötigt, kann sie kostenlos unter www.deutsche-renten- versicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im In- ternet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Einladung virtueller Bürger*innen-Dialog mit Manne Lucha MdL Der Ravensburger Landtagsabgeordnete Manne Lucha MdL lädt die Bürgerinnen und Bürger von Baienfurt und Baindt am Samstag, 23. Januar von 11:00 bis 12:30 Uhr zu einem virtuellen Bürger*innen-Dialog ein. Manne Lucha schreibt dazu: „Als Ihr direkt gewählter Landtagsabge- ordneter möchte ich auch und gerade in PandemieZeiten mit Ihnen im Gespräch bleiben. Welche Wünsche haben Sie an die Politik, welche konkreten Forderungen? Wo drückt der Schuh? Welche Ideen haben die Menschen im Land, um Baden-Württemberg voranzubringen? Politik lebt vom Gespräch und vom Austausch!“ Interessierte können an diesen Dialog telefonisch oder online im In- ternet teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Telefonnummer und der Teilnahme-Link werden auf www.gruene-rv.de veröffentlicht. Bürger*innen Dialog Baindt Baienfurt Sa., 23. Jan. 2021 11:00 - 12:00 (CET) Nehmen Sie an meinem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil. https://global.gotomeeting.com/join/378467269 Sie können sich auch über ein Telefon einwählen. (Bei Geräten, die diese Funktion unterstützen, ist die sofortige Teilnahme über eine der unten aufgeführten Direktwahl- nummern möglich.) Deutschland: +49 721 6059 6510 - Direktwahl: tel:+4972160596510,,378467269# Zugangscode: 378-467-269 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Januar 2021 – 31. Januar 2021 Gedanken zur Woche Lebensfreude Leicht zu leben ohne Leichtsinn, heiter zu sein ohne Ausgelassenheit, Mut zu haben ohne Übermut- das ist die Kunst des Lebens. Theodor Fontane Samstag, 23. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger) Mittwoch 27. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 29. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Samstag, 30. Januar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Franz Schmidt, Christina und Wendelin Hat- zenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexan- der und Nikolaus Linkov) Sonntag, 31. Januar – 4. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teil- nahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vor- herige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platz- reservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzei- tig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerlis- te oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreser- vierungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahme- karten gelten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreser- vierungskarten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 24. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung Mittwoch, 27. Januar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Donnerstag, 28. Januar 19.00 Uhr online!!! Innovationswerkstatt Kir- che und Familie nur mit Zu- gangslink - siehe nachfol- genden Bericht Sonntag, 31. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi-3-Kinder seit Anfang November eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrauen, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. _________________________ und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Be- such von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann mel- den Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung ange- wiesen. Vielen Dank. _________________________ Liebe Kreative Wir hoffen, dass Ihr alle gut und vor allem gesund ins neue Jahr gekom- men seid. Um eurer Kreativität auf die Sprünge zu helfen, hier ein ein ganz aktuelles Werk aus Baindt-Sulpach. Ein Sonnenuntergang zum Träumen, wie es ihn nur in Sulpach gibt. Ist das nicht Anregung genug um sich auf einen Maltag im Freien zu freuen, sobald es die Temperaturen zulassen? Danke an Hubert Gärtner. Euer KM-Team Abendstimmung in Sulpach _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: info@christliche-gemeinde-baienfurt.de Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Kinderchor 18.00 - 19.00 Uhr (7 - 12 Jahre) Kindergruppen 19.00 - 20.30 Uhr (6 - 12 Jahre) Teenie 19.00 - 20.30 Uhr (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit 19.00 - 20.30 Uhr Samstag Jugend 19.00 - 20.30 Uhr (Ab 16 Jahre) Sonntag: Gottesdienst 10.00 - 12.00 Uhr (Sonntagsschule 11.00 - 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen online durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Adventsaktion 2020 – ein voller Erfolg! Wir möchten uns bei Ihnen für Ihre großartige Spendenbereitschaft an- lässlich unserer Adventsaktion 2020 bedanken, es war ein voller Erfolg! Vielen herzlichen DANK hierfür! Für die tolle Unterstützung bedanken wir uns auch bei der Bäckerei Schmidt und der Mosterei Keßler, die uns mit leckerem Weihnachtsgebäck und winterlichen Ge- tränken beliefert haben. Wir wünschen Ihnen allen ein gutes & gesundes neues Jahr 2021 und hoffen, dass wir Sie bald wieder musika- lisch unterhalten dürfen. Bleiben Sie uns weiterhin treu! Ihr Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwi- schen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwett- bewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 07. Februar 2021 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse. • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler.“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats be- wertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben. • Die Bilder werden im Fenster vom Raspler Stüble am Dorfplatz ausgestellt. Gewinner bekommen einen Gutschein für das Spielwa- rengeschäft Schneider in Bft. Der Zunftrat Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Blutspende-Aktion in Baindt Wir ziehen nach unserem letzten Blutspende-Termin in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Bilanz und sagen DANKE an 219 Blutspender, davon 23 Erstspender, die ihren Weg zu uns gefunden haben. Aufgrund der aktuellen Hygieneregeln können wir unse- ren Blutspendern leider nach wie vor keinen Imbiss anbie- ten. Stattdessen dürfen sich die Spender über reichhaltige Lunchpakete freuen. In diesem Zusammenhang ebenfalls ein riesengroßes Dankeschön an den CAP-Markt Baindt für die großzügige Obstspende, dem REWE-Markt Rai- ner Hahn für die Schokoladen-Spende und dem „Baind- ter Beck“, der uns die Tüten sowie ein Vesper für unsere Helfer gespendet hat. Gerne können Sie sich schon den nächsten Blutspen- de-Termin vormerken: am 8. April 2021 in der Achtalschule in Baienfurt. Alles Wichtige zur Blutspende finden Sie auch auf unse- rer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Blutspende“. Landjugend Baindt e.V. Funken 2021 abgesagt! Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie Sie sich bestimmt schon gedacht haben, ist es für uns, die Landjugend Baindt, dieses Jahr leider nicht möglich einen Funken zu veranstalten. Durch die immer strenger werdenden Corona-Verordnungen sind uns leider die Hände gebunden. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn sie deshalb kein Reisig o.ä. auf den Funkenplatz bringen. Auch die evtl. noch vorhandenen Christbäume werden wir dieses Jahr nicht einsammeln. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die Zeit. Ihre Landjugend Baindt SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK infor- miert: Info-Telefon zum Thema „Coro- na-Virus-Pandemie“ Landratsamt Ravensburg - Telefon 0751 85 50 50 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg - Telefon 0711 909-39 555 Bei Verdacht auf Corona-Infektion: Hausarzt telefonisch kontaktieren! Nicht erreichbar ? Dann rufen Sie an: - 116 117, Bereitschaftsdienst der Kas- senärztlichen Vereinigung BW Notruf 112 - Rettung, Feuerwehr - Polizei: 110 ---------- Aktuelles vom VdK Kreisverband Ravensburg: Aufgrund der aktuellen Coronaverordnungen bleibt un- ser Büro vorübergehend geschlossen. Die Erreichbarkeit bleibt erhalten ohne zeitliche Eingrenzung Per E-Mail: kr-ravensburg@vdk.de oder hanneloressie- ling@t-online.de, oder telefonisch tagsüber privat: Tel. 07562-3108. Sie können sich auch gerne über die Homepage des Kreis- verbandes www.vdk.kreisverband-ravensburg über die Aktualitä- tetn informieren. Diese Änderung betrifft nicht den Sozialrechtsschutz gGmbH! Sie kann zu den üblichen Sprechzeiten zur Beratung oder Terminvergabe erreicht werden unter 0751-76 96 20. Aktuelles vom VdK Ortsverband Weingarten können Sie auf unserer Homepage www.vdk.de/ov-weingar- ten ersehen. Unser VdK-Treff am 03.02.2021 fällt leider wegen Corona aus. Bleiben Sie gesund Ihre Karin Maucher Vorsitzende Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Was sonst noch interessiert Kontaktstelle Frau und Beruf - Online- oder telefonische Beratung und digitale Impulse für Frauen Die Corona-Krise stellt Frauen erneut – nicht nur fami- liär – vor große Herausforderungen. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben will sowohl mit ihrer persönlichen Beratung als auch mit verschiedenen digitalen Formaten Mut machen und erste Schritte in mögliche neue Richtungen weisen. Seit vielen Monaten wird unser aller Leben durch die Co- rona-Krise vollkommen auf den Kopf gestellt. Viele Frau- en befinden sich im Home-Office oder in der Kurzarbeit, andere wiederum befinden sich im Dauereinsatz um die Grundversorgung zu gewährleisten. Aktuell stellt insbe- sondere die erneute Schließung von Schulen und Kitas für viele Frauen wieder eine große Herausforderung dar. In diesem dynamischen Umfeld beschäftigen sich Frauen mit vielen Fragen. Woher nehme ich die Kraft mich dem Ganzen zu stellen? Was passiert, wenn ich entlassen wer- de? Wie kann meine berufliche Zukunft aussehen? Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Boden- see-Oberschwaben ist auch in dieser beruflichen Um- bruchsituation für Frauen eine Ansprechpartnerin. „Auch in der aktuellen Krisenzeit unterstützen wir Frauen bei beruflichen Fragen. Mit einem objektiven Blick von außen schauen wir auf die persönliche Situation und beleuchten die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Berufswe- ges. Gerade jetzt ist es mehr denn je wichtig, den Blick nach vorne zu richten und ein Ziel vor Augen zu haben“, so Martina Schmidt, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben. Durch ein so tiefgreifendes Ereignis wie die Corona-Krise entstehen viele Fragen und gerade Frauen sind häufig zu einer be- ruflichen Veränderung gezwungen. Das Beratungsportfolio der Kontaktstelle Frau und Beruf gibt Hilfestellung und deckt vielschichtige Themen wie die berufliche Neuorientierung, den Stellenwechsel, den beruflichen Wiedereinstieg, die Existenzgründung oder auch Beratungen zur beruflichen Weiterentwicklung oder Karriereplanung ab. Die individuellen Beratungen finden zurzeit per Telefon, Mail oder online statt. Für eine individuelle Beratung ist eine Terminvereinba- rung notwendig. Zur Terminvereinbarung ist das Team der Kontaktstelle telefonisch und per Mail erreichbar un- ter 0751/35906-63 oder info@frauundberuf-rv.de. Darüber hinaus wollen die Mitarbeiterinnen der Kon- taktstelle Frau und Beruf anderen Frauen mit diversen Online-Impulsen zu aktuellen Themen Mut machen und Hilfestellung geben. Die nächste kostenlose Live-On- line-Veranstaltung mit dem Titel „Frauen, Corona und der alltägliche Wahnsinn“ findet am Samstag, 23. Ja- nuar von 10 bis 11:30 statt. Voraussetzung ist lediglich ein Smart-Phone, Tablet oder Computer und ein Inter- net-Zugang. Nähere Infos und Anmeldung unter www. frauundberuf-rv.de . Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evange- lischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer ver- schoben. Aufgrund der aktuellen Lage in Leutkirch soll das Risiko minimiert werden. „Außerdem,“ erklärt Pfarrer Volker Gerlach die kurzfristige Entscheidung, „hoffen wir auf ein persönliches Zusammenkommen im Sommer. Dann könnte ein gemeinsames Mittagessen in der Ves- perkirche wieder möglich sein.“ Gerade für das erstmalige Durchführen der Vesperkirche im Allgäu wäre das eine wünschenswerte Möglichkeiten. An den beiden Standorten Ravensburg und Wilhelmsdorf wird die „Vesperkirche unterwegs“ wie vorgesehen mit Plan C stattfinden: Die Eröffnung wird am 31. Januar im Gemeindegottesdienst gefeiert. Vom 01. bis 13. Februar werden jeweils kostenlose Vesperpakete, Brief- und Te- lefonkontakte angeboten. In Wilhelmsdorf findet die Ves- perkirche am Brüdergemeindehaus statt. In Ravensburg wird die Vesperkirche am Haus der Diakonie in der Eisen- bahnstraße 49 ihre Vesperpakete verteilen. Ursprünglich war das Johannesgemeindehaus vorgesehen. Nun wird ein zentraler Ort in Ravensburg für die veränderte Situ- ation gewählt, der einfach zu erreichen ist. Die „Vesperkirche unterwegs“ ist ein rein spendenfinan- ziertes Projekt und wird gemeinsam von der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Johannes-Zieg- ler-Stiftung, der Stiftung der Zieglerschen, veranstaltet. Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 977123-0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude: Rechenmethode des Finanzamtes nicht immer zutref- fend Immobilienkäufer können Einspruch einlegen Um die Anschaffungskosten für eine vermietete Woh- nung bei der Steuer absetzen zu können, wird im Grundsatz eine im Kaufvertrag festgelegte Aufteilung des Kaufpreises auf den Grund und Boden und das Ge- bäude der Wohnung herangezogen. Fehlt diese oder ist sie nicht plausibel, rechnet das Finanzamt oft zum Nachteil des Eigentümers nach einer eigenen Methode. Der Bundesfinanzhof hat diese Finanzamt-Methode nun verworfen und Betroffene können sich wehren! Anleger, die eine Immobilie kaufen und dann vermie- ten, sollten am besten bereits im Notarvertrag festle- gen, welcher Preisanteil auf die Wohnung und welcher Preisanteil auf den Boden entfällt. Das ist wichtig für die Abschreibung der Immobilie: Denn bei der Steuer dürfen nur die Anschaffungskosten für das Haus oder die Woh- nung, nicht aber des Grundstücks abgeschrieben werden. Aber Achtung: Ist die Kaufpreisaufteilung nicht plausibel, Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 darf das Finanzamt nachrechnen. Und auch dann, wenn erst gar keine eigene Kaufpreisaufteilung vorgenommen wurde. Für die Berechnung des Gebäudewertes zieht das Finanzamt i. d. R. eine Arbeitshilfe des Bundesfinanzmi- nisteriums heran. Die Aufteilung nach dieser Methode fiel dabei häufig zu Ungunsten des Eigentümers aus, stellt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fest. Denn oft ist der von der Finanzverwaltung ermittelte Gebäudewert überraschend niedrig, sodass die Steuerabschreibung für das Gebäude oder die Wohnung ebenfalls gering ist. Ob das Ergebnis, das mit der Arbeitshilfe von der Finanz- verwaltung ermittelt wird, akzeptiert werden muss, hat nun der Bundesfinanzhof überprüft. Dabei hat er einer Klägerin Recht gegeben, die gegen die vom Finanzamt vorgenommene Kaufpreisermittlung geklagt hatte. Betroffene sollten Einspruch einlegen Wenn das Finanzamt mit der Arbeitshilfe des Ministeriums rechnet und das zu Ungunsten des Steuerzahlers ausgeht, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wer- den! Dazu sollte das Aktenzeichen genannt werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Vermietung einer Immobilie enthält der Ratgeber Nr. 64 „Steuern rund ums Haus“, der kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Ruf- nummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden kann. Finde die acht Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch acht Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? © Pietrzak/DEIKE 751R45R4 Amtsblatt der Stadt Markdorf vom 17. April 2020 Nummer 16 2 m Zusammenhalten - ABER Abstand halten Kleiner Tipp von uns für Sie Apostroph ja oder nein? Bei Artikelverschmelzungen mit Präposition wird in der Regel kein Apostroph gesetzt: - auf + das –> aufs - durch + das –> durchs - für + das –> fürs - in + das –> ins - um + das –> ums - hinter + dem –> hinterm - vor + dem –> vorm - hinter + den –> hintern - über + den –> übern - unter + den –> untern Eine Ausnahme bilden nur umgangssprachliche Formen wie auf’m, nach’m oder in’n. Wir beraten Sie gerne! Telefon: 07154 8222-74 E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Hier könnte Ihre Anzeige stehen! 07154 8222-74 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE Franz Lohr GmbH | Steinbeisstraße 10 | 88214 Ravensburg Bewerbung an: personal@franz-lohr.de Haben Sie Fragen? T +49 751 881-161 | www.franz-lohr.de Die Franz Lohr GmbH ist ein innovatives Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern im Bereich der Gebäude-, Umwelt-, Ver- und Entsorgungstechnik. 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                1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten Datum: 26.04.2021 – ergänzt am 06.05.2021 Ergebnisvermerk Anlass: Behördenunterrichtungs-Termin gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Datum: 14.04.2021 Ort: Webex Anlagen: Schriftliche Stellungnahmen Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.03.2021 zu einem Behördenunterrichtungs-Termin gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingeladen: Behörden: − Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden- Württemberg, Freiburg i. Br., nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21 – Bauleitplanung, Tübingen, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Esslingen a. N., nicht anwesend (keine Stellungnahme) − Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Ravensburg, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Bauleitplanung und Koordination, vertreten durch Fr. Hirlinger − Landratsamt Ravensburg, Naturschutz, vertreten durch Fr. Birnkammer − Landratsamt Ravensburg, Gewerbeaufsicht, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Gewerbeabwasser, Abfall u. Immissionsschutz, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Altlasten, Bodenschutz, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Grundwasser/Wasserversorgung, nicht anwesend (Stellung- nahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Vermessungs-/Flurbereinigungsamt, nicht anwesend (Stellung- nahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Landwirtschaftsamt, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) 2 − Landratsamt Ravensburg, Verkehrsamt-Straßenverkehrsbehörde, nicht anwesend (Stel- lungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Kreisbrandmeister, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Deutsche Telekom Technik GmbH, Bauleitplanung, Donaueschingen, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Unitymedia BW GmbH, Zentrale Planung, Kassel, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Netze BW GmbH, Regionalzentrum Oberschwaben, Biberach, nicht anwesend (Stellung- nahme liegt vor) − Technische Werke Schussental (TWS) Netz GmbH, Ravensburg, nicht anwesend (Stellung- nahme liegt vor) − Zweckverband Wasserversorgung Baindt-Baienfurt, Baienfurt, nicht anwesend (keine Stel- lungnahme) Für die Gemeinde bzw. die Planungsbüros waren anwesend: − Fr. Bauamtsleiterin Jeske, Gemeinde Baindt − Hr. Heinrich (Erschließungsplanung), Fassnacht Ingenieurgesellschaft mbH − Hr. Zahner (Geschäftsleitung), Fr. Urban (Landschaftsplanung), Fr. Igel (Stadtplanung), Sieber Consult GmbH 1. Allgemein 1.1 Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für den Bereich Fischerareal im Westen von Baindt das städtebauliche Konzept der Architekten Hrn. Gauggel und Hrn. Gütschow aus Tübingen zu realisieren. Dies ist mit den jetzigen Festsetzungen der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischer- areal" nicht möglich. Aus diesem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften dementsprechend überarbeitet werden. Da es sich bei dem städtebaulichen Entwurf um ein Gesamtkon- zept handelt, soll hierzu der Bebauungsplan "Fischerareal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu als Gesamtplan aufgestellt und dabei die not- wendigen Änderungen der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" in einem Planwerk zusammengefasst werden. 1.2 Die geplante Nutzung soll aus Mischgebiet (MI) und allgemeines Wohngebiet (WA) bestehen. Die Auf- stellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB erfolgen. 3 1.3 Der Termin dient dazu, die Rahmenbedingungen für die Bauleitplanung sowie offene Fragestellungen zu klären. 2. Planungsrecht (Fr. Hirlinger) 2.1 Die Fläche hat eine Größe von 2,37 ha. Der Geltungsbereich soll sich nochmals geringfügig ändern. Laut der Gemeinde Baindt soll der südöstliche Teilbereich (Fl.-Nrn. 51 und 51/1) aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden. Zusätzlich soll eine Zurücknahme des darüber liegenden Bebauungsplanes erfolgen, so dass zukünftig eine Weiterentwicklung dieses Bereichs nach § 34 BauGB möglich ist. Das Landratsamt stimmt dem zu. Die neue Größe des Geltungsbereichs beträgt 2,30 ha. 2.2 Das Regierungspräsidium Tübingen weist in seiner Stellungnahme zur Raumordnung und zum Einzel- handel auf den, in Aufstellung befindlichen Regionalplan Bodensee-Oberschwaben hin, wonach mehrere Einzelhandelsbetriebe, die aufgrund ihres räumlichen und funktionalen Zusammenhangs (Agglomera- tion) negative raumordnerische Auswirkungen erwarten lassen, wie ein einheitliches Einzelhandelsgroß- projekt zu beurteilen sind. Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob − die Lage des Plangebiets als in der Ortsmitte von Baindt befindlich eingestuft werden kann − im Plangebiet Agglomerationen, wie ein einheitliches Einzelhandelsgroßprojekt, zulässig sind (Plansatz 2.7.0 Z (3)) − im Plangebiet Einzelhandelsagglomerationen sogar erwünscht sind (Begründung zu Plansatz 2.7.0, B40, 41) Da die Stellungnahme als nicht eindeutig zu verstehen vermerkt wurde, wurde vereinbart, dass sich das Planungsbüro Sieber Consult mit dem Regierungspräsidium Tübingen diesbezüglich auseinandersetzt. Durch das Telefonat mit Fr. Biber, die die Stellungnahme verfasst hat, am 21.04.2021, konkretisieren sich ihre Aussagen wie folgt: Die Stellungnahme sei lediglich als Hinweis auf den, in Aufstellung befind- lichen, Regionalplan zu verstehen. Es wurde betont, dass kein weiterer Einzelhandel bereits im Vorfeld unterbunden werden müsse. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die genannten Grundsätze und Ziele existieren und, dass die letztendliche Entscheidung beim Regionalverband oder Landratsamt liegt. 2.3 Der städtebauliche Entwurf des Architekturbüros Gauggel ist von einem sehr strengen Festsetzungskon- zept geprägt. Es sind u.a. viele Baulinien vorgesehen. Das Landratsamt merkt hierzu an, dass beachtet werden muss, dass hiervon keine Befreiungen erteilt werden können. Außerdem muss ausführlich be- gründet werden, dass dies die Grundzüge der Planung sind. 2.4 Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplans soll einen Textteil und einen Plan beinhalten. Diese Zu- sammenführung der ursprünglichen Bebauungspläne dient der Übersichtlichkeit. Einzelne Elemente, wie der Umweltbericht des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal", werden als Anlage beigefügt. 4 3. Natur- und Artenschutz (Fr. Birnkammer, Fr. Südbeck-Arndt) 3.1 Das Regierungspräsidium Tübingen äußert, dass die Daten veraltet sind. Außerdem wird auf die untere Naturschutzbehörde zur Beurteilung der Verwertbarkeit der Daten verwiesen. 3.2 Eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung ist, laut Landratsamt Ravensburg, in jedem Fall notwen- dig. Die Ergebnisse der Relevanzbegehung entscheiden über das weitere Vorgehen und eine ggfls. Zu- sätzliche Kartierung von Brutvögeln. 3.3 Zur Klarstellung wird vom Landratsamt Ravensburg ergänzt, dass die Konsequenzen und Maßnahmen aus den alten Gutachten der Bebauungspläne bestehen bleiben. 3.4 Im Rahmen des zurzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplanes erfolgte die Aufstellung einer Ein- griffs- /Ausgleichsbilanzierung. Frau Hirlinger erfragt den aktuellen Stand der Umsetzung. Frau Jeske bestätigt die erfolgte Umsetzung eines naturschutzfachlichen Ausgleiches durch den käuflichen Erwerb von Ökopunkten. 3.5 Die schriftlichen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen und des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben verweisen auf den in Fortschreibung befindlichen Regionalplan. Das Regierungs- präsidium Tübingen weist darauf hin, dass der nördliche Teil der Planfläche von einem „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“ überlagert wird. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben sieht keine Ziele der Raumordnung des Regionalplan-Entwurfs (Gesamtfortschreibung, Stand 2020) ge- mäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG betroffen. Da laut Regionalverband Bodensee-Oberschwaben keine Ziele be- troffen sind, kann von einer fehlerhaften Abgrenzung des Regierungspräsidiums Tübingen ausgegangen werden. 4. Wasserrecht 4.1 Das Regierungspräsidium Tübingen weist darauf hin, dass der vorgesehene Bebauungsplan "Fischer- areal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" teilweise im festgesetzten Über- schwemmungsgebiet liegt. Die festgesetzten Überschwemmungsgebiete sowie Risikogebiete, die außer- halb von Überschwemmungsgebieten liegen, müssen nachrichtlich im Bebauungsplan dargestellt wer- den. Im Fachinformationsinformationssystem Hochwasserrisikomanagement (FIS HWRM) wurde laut des Re- gierungspräsidiums Tübingen durch die untere Wasserbehörde am Landratsamt Ravensburg ein Ände- rungsvermerk für den Bereich des Bebauungsplanes "Fischerareal" hinterlegt. Der Vermerk gibt an, dass die Kartendarstellung wegen großflächiger Geländeveränderungen nicht mehr der aktuellen Situation entspricht und der markierte Bereich von der Veröffentlichung ausgenommen und derzeit neu berechnet wird. Neue Ergebnisse zur HWGK liegen laut des Regierungspräsidiums Tübingen nicht vor 2022 vor. 5 4.2 Laut dem Erschließungsplaner Hrn. Heinrich besteht kein Bedarf die bestehenden Berechnungen erneut aufzuarbeiten, da die Straßenhöhe fixiert und der Lebensmittelmarkt bereits realisiert ist. Die Hochwas- ser-Thematik kann aus den alten Bebauungsplänen übernommen werden. 5. Brandschutz 5.1 Das Landratsamt Ravensburg äußert in seiner Stellungnahme, dass die Installation von Überflurhydran- ten ausdrücklich empfohlen wird. Außerdem bestehen Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe von über 8 m aufweisen. In diesen Fällen ist ein zweiter baulicher Rettungsweg herzustel- len, der den Anforderungen der DIN 18065 entspricht. 6. Erschließung/ Kreislaufwirtschaft 6.1 Das Landratsamt Ravensburg verweist auf das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG), das besagt, dass ein Erdmassenausgleich durchgeführt werden muss. Außerdem muss die Müllentsorgung geprüft werden. In diesem Zuge muss geklärt werden, ob der Nachbarschaftsplatz mit einem Müllfahrzeug be- fahren werden kann. Der Platz soll laut der Gemeinde befahrbar sein. 7. Weitere Vorgehensweise 7.1 Die Gestaltung des geplanten Nachbarschaftsplatzes soll die Grundlage der Planung darstellen. 7.2 Der Erschließungsplaner Hr. Heinrich erstellt die Vorplanung und stimmt diese mit Hrn. Seng (365 ° freiraum + umwelt) ab. 7.3 Sobald die abgestimmte Planung der Sieber Consult GmbH vorliegt, kann mit dem Vorentwurf des Be- bauungsplanes begonnen und der Zeitplan erstellt werden. Für eingeladene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, bei denen weder eine Teilnahme an dem o.g. Unterrichtungs-Termin noch eine Stellungnahme in anderer Form vorliegt, wird angenommen, dass fach- liche Informationen bzw. Anregungen oder Einwände zu der beabsichtigten Planung nicht gegeben sind. i.A. H. Igel Abdruck per E-Mail an: − Fr. Bgm. Rürup − Fr. Jeske − Fr. Hirlinger − Fr. Birnkammer 6 − Fr. Südbeck-Arndt − Hrn. Heinrich − Hrn. Gütschow − Hrn. Gauggel REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG L A N D E S A M T F Ü R G E O L O G I E , R O H S T O F F E U N D B E R G B A U Albertstraße 5 - 79104 Freiburg i. Br., Postfach, 79095 Freiburg i. Br. E-Mail: abteilung9@rpf.bwl.de - Internet: www.rpf.bwl.de Tel.: 0761/208-3000, Fax: 0761/208-3029 Sieber Consult Stadtplanung | Landschaftsplanung | Artenschutz | Immissionsschutz Am Schönbühl 1 88131 Lindau (B) Freiburg i. Br., Durchwahl (0761) Name: Aktenzeichen: 06.04.2021 208-3047 Mirsada Gehring-Krso 2511 // 21-02945 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange A Allgemeine Angaben Bebauungsplan "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemeinde Baindt - Termin zur Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (EAG-Bau), Gemeinde Baindt, Lkr. Ravensburg (TK 25: 8123 Weingarten, TK 25: 8124 Wolfegg) Ihr Schreiben vom 12.03.2021 Anhörungsfrist 12.04.2021 B Stellungnahme Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit für geowissenschaftliche und bergbehördliche Belange äußert sich das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau auf der Grundlage der ihm vorliegenden Unterlagen und seiner regionalen Kenntnisse zum Planungsvorhaben. 1 Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können Keine 2 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes Keine LGRB Az. 2511 // 21-02945 vom 06.04.2021 Seite 2 3 Hinweise, Anregungen oder Bedenken Geotechnik Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentli- cher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenieurbüros. Eine Zulässigkeit der geplanten Nutzung vorausgesetzt, wird andernfalls die Übernahme der folgenden geotechnischen Hinweise in den Bebauungsplan empfohlen: Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodaten im Verbreitungsbereich von Auenlehm unbekannter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauar- beiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfä- higkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Boden Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Mineralische Rohstoffe Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Grundwasser Zum Planungsvorhaben sind aus hydrogeologischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Der in früheren Stellungnahmen vorgebrachte Verweis auf das Wasserschutzgebiet "Brühl" erübrigt sich, nachdem das Wasserschutzgebiet seit dem 13.07.2019 aufgehoben wurde. LGRB Az. 2511 // 21-02945 vom 06.04.2021 Seite 3 Bergbau Die Planung liegt nicht in einem aktuellen Bergbaugebiet. Nach den beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vorliegenden Unterlagen ist das Plangebiet nicht von Altbergbau oder Althohlräumen betroffen. Geotopschutz Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes nicht tangiert. Allgemeine Hinweise Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden. Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB-Mapserver Geotop- Kataster) abgerufen werden kann. Mirsada Gehring-Krso Bez.: Ueb_1 Stand: Juli 2020 Seite 1 von 2 TöB-Stellungnahmen des LGRB – Merkblatt für Planungsträger Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium (LGRB) nutzt für die Erarbei- tung der Stellungnahmen zu Planungsvorgängen, die im Rahmen der Anhörung als Träger öffentlicher Belange (TöB) abgegeben werden, einen digitalen Bearbeitungsablauf (Workflow). Um diesen Workflow effizient zu gestalten und die TöB-Planungsvorgänge fristgerecht bearbeiten zu können, sind folgende Punkte zu beachten. 1 Übermittlung von digitalen Planungsunterlagen Alle zum Verfahren gehörenden Unterlagen sind nach Möglichkeit dem LGRB nur digital bereitzustellen. Übermitteln Sie uns digitale und georeferenzierte Planungsflächen (Geodaten), damit wir diese in unser Geographisches Informationssystem (GIS) einbinden können. Dabei reichen die Flächenabgrenzungen aus. Günstig ist das Shapefile-Format. Falls dieses Format nicht möglich ist, können Sie uns die Daten auch im AutoCAD-Format (dxf- oder dwg-Format) oder einem anderen gängigen Geodaten- bzw. GIS-Format zusenden. Bitte übermitteln Sie Datensätze (bis max. 20 MB Größe) per E-Mail an abteilung9@rpf.bwl.de. Größere Datensätze bitten wir auf einer CD zu übermitteln. Alternativ können wir alle zum Verfahren gehörenden Unterlagen auch im Internet, möglichst gesammelt in einer einzigen ZIP-Datei herunterladen. Bei Flächennutzungsplanverfahren, welche die gesamte Fläche einer Gemeinde/VVG/GVV umfassen, benötigen wir zusätzlich den Kartenteil in Papierform. 2 Dokumentation der Änderungen bei erneuter Vorlage Bei erneuter Vorlage von Planungsvorhaben sollten Veränderungen gegenüber der bisherigen Planung deutlich gekennzeichnet sein (z. B. als Liste der Planungsänderungen). 3 Information zur weiteren Einbindung des LGRB in das laufende Verfahren Wir bitten Sie, von einer standardmäßigen Übermittlung von weiteren Unterlagen ohne eine erforderliche Beteiligung des LGRB abzusehen. Hierunter fallen Abwägungsergebnisse, Satzungsbeschlüsse, Mitteilungen über die Rechtswirksamkeit, Bekanntmachungen, Terminniederschriften ohne Beteiligung des LGRB (Anhörung, Scoping, Erörterung), immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, wasserrechtliche Erlaub- nisse, bau- und naturschutzrechtliche Genehmigungen, Entscheidungen nach dem Flurbereinigungsrecht, Eingangsbestätigungen. Sollten wir weitere Informationen zum laufenden Verfahren für erforderlich halten, werden wir Sie darauf in unserer Stellungnahme ausdrücklich hinweisen. 4 Einheitlicher E-Mail-Betreff Bitte verwenden Sie im E-Mail-Verkehr zu TöB-Stellungnahmen als Betreff an erster Stelle das Stichwort TöB und danach die genaue Bezeichnung Ihrer Planung. 5 Hinweis zum Datenschutz Sämtliche digitalen Daten werden ausschließlich für die Erstellung der TöB-Stellungnahmen im LGRB verwendet. Bez.: Ueb_1 Stand: Juli 2020 Seite 2 von 2 6 Anzeigepflicht für Bohrungen Für Bohrungen besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht gemäß § 8 Geologiedatengesetz (GeolDG) beim LGRB. Hierfür steht eine elektronische Erfassung unter http://www.lgrb-bw.de/informationssysteme/geoanwendungen/banz zur Verfügung. Allgemeine Hinweise auf Informationsgrundlagen des LGRB Die Stellungnahmen des LGRB als Träger öffentlicher Belange basieren auf den Geofachdaten der geo- wissenschaftlichen Landesaufnahme, welche Sie im Internet abrufen können: A Bohrdatenbank Die landesweiten Bohr-, bzw. Aufschlussdaten können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden: Als Tabelle: http://www.lgrb-bw.de/bohrungen/aufschlussdaten/adb Als interaktive Karte: http://maps.lgrb-bw.de/?view=lgrb_adb Als WMS-Dienst: http://services.lgrb-bw.de/index.phtml?REQUEST=GetCapabilities &VERSION=1.1.1&SERVICE=WMS&SERVICE_NAME=lgrb_adb B Geowissenschaftlicher Naturschutz Für Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes verweisen wir auf unser Geotop-Kataster. Die Daten des landesweiten Geotop-Katasters können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden: Als interaktive Karte: http://maps.lgrb-bw.de/?view=lgrb_geotope Als WMS-Dienst: http://services.lgrb-bw.de/index.phtml?REQUEST=GetCapabilities &VERSION=1.1.1&SERVICE=WMS&SERVICE_NAME=lgrb_geotope C Weitere im Internet verfügbare Kartengrundlagen Eine Übersicht weiterer verfügbarer Kartengrundlagen des LGRB kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.lgrb-bw.de/informationssysteme/geoanwendungen und im LGRB- Kartenviewer visualisiert werden (http://maps.lgrb-bw.de). Unsere Tätigkeit als TöB -Beiträge des LGRB für die Raumordnung und Bauleitplanung- haben wir aktuell in der LGRB-Nachricht Nr. 2019/05 zusammengefasst und unter https://lgrb- bw.de/download_pool/lgrbn_2019-05.pdf veröffentlicht. Sie interessieren sich für unsere LGRB- Nachrichten? Abonnieren Sie unseren LGRB-Newsletter unter https://lgrb-bw.de/Newsletter/. Für weitere Fragen oder Anregungen stehen wir unter der E-Mail-Adresse: abteilung9@rpf.bwl.de gerne zur Verfügung. Die aktuelle Version dieses Merkblattes kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: https://lgrb-bw.de/download_pool/2020_07_rpf_lgrb_merkblatt_toeb_stellungnahmen.pdf Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung! Dienstgebäude Konrad-Adenauer-Str. 20 · 72072 Tübingen · Telefon 07071 757-0 · Telefax 07071 757-3190 poststelle@rpt.bwl.de · www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de Buslinie 2 · Haltestelle „Regierungspräsidium" oder „Landespolizeidirektion" REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Regierungspräsidium Tübingen · Postfach 26 66 · 72016 Tübingen Sieber Consult GmbH Lägelerstraße 45 88250 Weingarten Tübingen 12.04.2021 Name Astrid Konzelmann-Schnee Durchwahl 07071 757-3226 Aktenzeichen 21-13/2473.2-10.2 / Baindt (Bitte bei Antwort angeben) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren und vergleichba- ren Satzungsverfahren (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch) Schreiben vom 08.03.2021 A. Allgemeine Angaben Gemeinde Baindt Flächennutzungsplanänderung Bebauungsplan „Fischerareal“ (*) und 12. Änderung des Bebauungspla- nes „Innere Breite“ Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan sonstige Satzung B. Stellungnahme Es werden keine Einwendungen vorgebracht. Fachliche Stellungnahmen siehe Seiten 2 - 6. *(1. Änderung / Zusammenlegung Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ und Bebauungsplan „Wohngebiet Fischerareal“) - 2 - I. Raumordnung (1) Raumordnung /Bauleitplanung Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für den Bereich „Fischerareal“ im Westen von Baindt das Konzept der städtebaulichen Entwürfe des Architekturbüros Gauggel zu realisieren. Mit den jetzigen Festsetzungen der beiden Bebauungspläne „Wohnen Fi- scherareal“ und „Mischgebiet Fischerareal“ ist dies nicht vollständig möglich. Aus diesem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften dem- entsprechend überarbeitet werden. Da es sich bei den städtebaulichen Entwürfen um ein Gesamtkonzept handelt, soll hierzu der Bebauungsplan „Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ als Gesamtplan neu aufgestellt und dabei die notwendigen Änderungen der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ und „Mischgebiet Fischerareal“ in einem Planwerk zusammengefasst werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen. Im rechtwirksamen Flächennutzungsplan ist der Vorhabenbereich (nach den hier vor- liegenden Unterlagen) als Mischbaufläche und Grünfläche dargestellt. Im Plangebiet soll weiterhin sowohl Wohnen als auch nicht wesentlich störendes Ge- werbe zulässig sein, wobei sich die reine Wohnnutzung auf einen Teilbereich im Os- ten begrenzt. Aktuell ist die Fläche zum Großteil als Brachfläche zu bezeichnen. Im Westen ist bereits ein Lebensmittelmarkt umgesetzt worden, welcher im Konzept der Architekten ebenfalls zu finden ist. Im Osten findet sich bestehende Wohnbebauung, welche erhalten wird. Aus raumordnerischer Sicht werden keine grundsätzlichen Einwendungen vorge- bracht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der nördliche Bereich des Vorhabengebietes nach den Festlegungen im Fortschreibungsentwurf des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben von einem „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“ (Z) überlagert. Das Regierungspräsidium geht davon aus, dass mit dem Auslegungsbeschluss durch die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben und die erfolgte Auslegung der Regionalplanentwurf inhaltlich soweit konkretisiert ist, dass dessen Verbindlicherklärung vom zuständigen Ministerium in weiten Teilen zu erwar- ten ist. Damit sind die Festlegungen im Entwurf des Regionalplanes als „in Aufstel- lung befindliche Ziele der Raumordnung“ sowohl bei Entscheidungen über raumbe- - 3 - deutsame Einzelmaßnahmen als auch im Rahmen der Bauleitplanung in der Abwä- gung oder Ermessensausübung bereits jetzt zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 ROG). Eine Auseinandersetzung mit den zukünftigen Festlegungen ist daher erforderlich. (2) Raumordnung /Einzelhandel Gemäß den vorgelegten Planunterlagen beabsichtigt die Gemeinde Baindt die 1. Än- derung/Zusammenlegung des Bebauungsplans „Mischgebiet Fischareal und des Be- bauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungspla- nes „Innere Breite“. Gemäß den planungsrechtlichen Festsetzungen werden im Plangebiet als Art der Nutzung Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Da in Misch- und Wohngebieten nur solche Einzelhandelsbetriebe zulässig sind, die nicht unter das Regime des § 11 Abs. 3 BauNVO fallen und es sich zudem um eine städtebaulich in- tegrierte Lage handelt, bestehen raumordnungsrechtlich aus Sicht des Einzelhandels grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung. Da die textlichen Festsetzungen jedoch noch nicht vorliegen, kann zu den geplanten Änderungen noch nicht abschließend Stellung genommen werden. Vorsorglich weist das Regierungspräsidium auf den zukünftigen Plansatz 2.7.0 Z (8) des in Aufstellung befindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben hin, wo- nach mehrere Einzelhandelsbetriebe, die aufgrund ihres räumlichen und funktionalen Zusammenhangs (Agglomeration) negative raumordnerische Auswirkungen erwarten lassen, wie ein einheitliches Einzelhandelsgroßprojekt zu beurteilen sind. Zwar befindet sich das Plangebiet in integrierter Lage, die Gemeinde Baindt hat je- doch keine zentralörtliche Funktion. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob sich das Plangebiet in der Ortsmitte der Gemeinde Baindt befindet, dort Agglomerationen wie ein einheitliches Einzelhandelsgroßprojekt nach dem zukünftigen Plansatz 2.7.0 Z (3) (Konzentrationsgebot) zulässig sind und eine Einzelhandelsagglomeration demnach sogar erwünscht wäre (Begründung zu Plansatz 2.7.0, B40, 41). Zwar hat der Entwurf derzeit noch keine Zielqualität. Trotzdem ist im weiteren Verfah- ren eine Auseinandersetzung mit dem zukünftigen Planziel im Rahmen der Abwä- gung erforderlich. - 4 - II. Hochwasserschutz (Referat 53.1) Wir weisen darauf hin, dass der vorgesehene Bebauungsplan „Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“, teilweise im festgesetzten Über- schwemmungsgebiet liegt. Die Ausweisung neuer Baugebiete auf diesen Flächen ist unzulässig (keine Bagatell- grenze). Die hier für die Beurteilung maßgeblichen Hochwassergefahrenkarten liegen bereits vor: (Direktlink: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/G1Wp ). Maßgeblich und verbindlich ist der tatsächlich von einem hundertjährlichen Hochwas- ser betroffene Bereich – unabhängig von der Darstellung oder der Veröffentlichung in einer Hochwassergefahrenkarte. Mit § 65 des Wassergesetzes Baden-Württemberg (WG) gelten kraft Gesetzes seit dem 22.12.2013 (Inkrafttreten der Vorschrift) u. a. die Gebiete als festgesetzte Über- schwemmungsgebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Dies gilt sowohl für Flächen im Außen- als auch im Innenbe- reich. Für diese festgesetzten Überschwemmungsgebiete gelten die Verbote des § 78ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). So ist u. a. untersagt, auf diesen Flächen neue Baugebiete auszuweisen (§ 78 Abs. 1 WHG). Außerdem ist die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen (§ 78 Abs. 4 WHG) sowie das Erhöhen und Vertiefen der Erdoberfläche verboten (§ 78a Abs. 1 Nr. 5 WHG). Nur unter den in § 78 Abs. 2 WHG genannten strengen Voraussetzungen kann in Ausnahmefällen die Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwem- mungsgebieten zugelassen werden. Hierzu ist u. a. darzulegen, dass eine Siedlungsentwicklung nicht an anderer Stelle möglich ist oder an anderer Stelle geschaffen werden kann. Die neun genannten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/G1Wp - 5 - Ausnahmegenehmigungen können unter Vorlage entsprechender Nachweise bei den unteren Wasserbehörden beantragt werden. Das gesetzliche Verbot, neue Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebie- ten auszuweisen, ist einer Abwägung nicht zugänglich. Entgegen dem Verbot ausge- wiesene Baugebiete sind fehlerhaft. Ein neues Baugebiet liegt vor, wenn die erstmalige Bebauung einer Fläche durch Bauleitplanung ermöglicht wird. Dies ist in jedem Fall gegeben, wenn eine Überpla- nung des Außenbereichs erfolgt. Ob dies hier der Fall ist, muss durch die Baurechts- behörde geprüft werden. Sollte es sich um einen Bebauungsplan handeln, welcher in den Anwendungsbereich des §78 Abs. 3 WHG fällt, sind außerdem die dort genannten ausdrücklichen Abwä- gungsbelange (u.a. Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Oberlieger und Unter- lieger und hochwasserangepasste Errichtung von Bauvorhaben) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Unabhängig vom Bestehen eines Bebauungsplans bedarf jede Errichtung oder Erwei- terung einer baulichen Anlage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet zusätzlich einer Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG. Darüber hinaus sei angemerkt, dass eine Betroffenheit gleichwohl auch bei einem extremen Hochwasserereignis (HQextrem) besteht und entsprechende Schritte (wie z.B. Regelungen zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserschäden, As- pekte zur Sicherung von Hochwasserabfluss und –rückhaltung, Gebäude hochwas- serangepasst planen und bauen etc.) ergriffen werden müssen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf § 78b WHG „Risikogebiete außer- halb von Überschwemmungsgebieten“ (=u.a. extreme Hochwasserereignisse) und den dort genannten Vorgaben verwiesen. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Abs. 2 WHG sowie des § 65 Abs. 1 WG (i.d.R. Flächenausdehnung HQ100 der HWGK) und Risikogebiete au- ßerhalb von Überschwemmungsgebieten im Sinne des § 78b Absatz 1 WHG (i.d.R. Flächenausdehnung HQextrem der HWGK) sind nachrichtlich (BauGB §9 Abs. 6a) im Bebauungsplan darzustellen. - 6 - Wir weisen darauf hin, dass im Fachinformationsinformationssystem Hochwasserrisi- komanagement (FIS HWRM) durch die untere Wasserbehörde am Landratsamt Ravensburg ein Änderungsvermerk für den hier behandelten Bereich hinterlegt wurde. Dieser lautet: „Die Kartendarstellung entspricht wegen großflächiger Geländeveränderungen nicht mehr der aktuellen Situation. Der markierte Bereich wird von der Veröffentlichung ausgenommen und derzeit neu berechnet.“ (Eintrag vom 7. April 2015 durch Stefan Häussler, LRA RV) Der Bereich wird aktuell durch die Gebietsweise Fortschreibung der HWGK an der Schussen überarbeitet. Neue Ergebnisse zur HWGK liegen nicht vor 2022 vor. III. Naturschutz Die Erfassung der Vögel ist mangelhaft. Es wurden nur vier Begehungen durchge- führt, und nur drei davon am Tage. Eine saubere Erfassung von Brutrevieren ist damit nur eingeschränkt möglich. Zudem fanden die Erfassungen schon 2015 statt. Ob die Daten vor diesem Hinter- grund noch verwertbar sind, ist von der unteren Naturschutzbehörde zu beurteilen. Dies gilt auch hinsichtlich der Fledermausdaten. Abgesehen davon sind keine Belange der HNB betroffen. Die im Artenschutzrechtlichen Gutachten genannten Vermeidungs- und Ersatzmaß- nahmen sind umzusetzen. gez. Konzelmann-Schnee Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Körperschaft des öffentlichen Rechts Regionalverband Bodensee-Oberschwaben 88214 Ravensburg Büro Sieber Frau Lagoda Lägelerstraße 45 88250 Weingarten Hirschgraben 2 88214 Ravensburg Tel. (0751) 3 63 54-28 Fax (0751) 3 63 54-54 eMail: kiessling@rvbo.de Ihr Schreiben vom, Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 08.03.2021 Büro Sieber Fr. Kießling 08.03.2021 Internet: http://www.bodensee-oberschwaben.de eMail: info@rvbo.de Bebauungsplan „Fischerareal“ (1. Änderung) sowie 12. Änderung des Bebauungsplans „In- nere Breite“, Gemeinde Baindt hier: Termin zur Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Frau Lagoda, von der Änderung des oben angeführten Bebauungsplans sind keine zu beachtenden Ziele der Raumordnung nach den Vorgaben des rechtskräftigen Regionalplanes (1996) (Ziele der Raumord- nung im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB, der §§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 ROG sowie § 4 Abs. 1 und 4 LplG) betroffen. Ebenso sind keine in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung des Regionalplan-Entwurfs (Gesamtfortschreibung, Stand 2020) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG betroffen. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben bringt zu o. g. Vorhaben keine Anregungen oder Bedenken vor. Mit freundlichen Grüßen Nadine Kießling Baindt-Fischerareal-1.Änderung-Innere-Breite-12.Änderung-4-1 h.paschke Linien 1 Jana Lagoda Von: Nadine Kießling Gesendet: Mittwoch, 24. März 2021 15:23 An: Jana Lagoda Betreff: Stellungnahme 1. Änd. Baindt Fischerareal, 12. Änd. Baindt Innere Breite Anlagen: Baindt-Fischerareal-1.Änderung-Innere-Breite-12.Änderung-4-1.pdf Sehr geehrte Frau Lagoda, Anbei erhalten die die Stellungnahme des Regionalverbands zu oben genannten Verfahren. Am Termin zur Unterrichtung und Erörterung am 14.04.2021 nehmen wir nicht teil. Mit freundlichen Grüßen Nadine Kießling ---------------------------------------------------------------- M. Sc. Nadine Kießling Referentin für Planung Regionalverband Bodensee Oberschwaben Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg Fon +49 751 36354-32 Fax +49 751 36354-54 kiessling@rvbo.de, www.rvbo.de To: jana.lagoda@sieberconsult.eu Cc: astrid.konzelmann-schnee@rpt.bwl.de Landratsamt Ravensburg, Postfach 1940, 88189 Ravensburg Landratsamt Ravensburg Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23, BIC: SOLADES1RVB www.landkreis-ravensburg.de Bau- und Umweltamt - Bauleitplanung und Koordination- Ansprechpartner: Andrea Hirlinger Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Durchwahl: 0751/85-4134 Telefax: 0751/8577-4134 E-mail: a.hirlinger@rv.de Dienstgebäude: Gartenstraße 107 88212 Ravensburg Zimmer E 228 Sprechzeiten: Mo. – Fr. 8.00-12.00 Uhr nachmittags: Mo. - Mi. 13.30 - 15.30 Uhr Do. 13.30 - 17.30 Uhr Aktenzeichen: BLP/0661/21/401-621.41-fB (Bitte bei allen Schreiben und Anfragen angeben) Datum: 09.04.2021 Bebauungsplan "Fischerareal" (1. Änd./Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fi- scherareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änd. Bebauungsplan "Innere Breite" und örtliche Bauvorschriften hierzu, Gemeinde Baindt Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB Koordinierte Stellungnahme zu folgenden Belangen A. Gewerbeaufsicht, Verkehr, Straßenbau, Landwirtschaft [X] keine Anregungen B. Kreislaufwirtschaft Tel. 0751 852310 Nach dem neuen § 3 Abs. 3 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) soll ein Erdmassen- ausgleich durchgeführt wird. Dabei sollen durch die Festlegung von Straßen- und Gebäudeni- veaus die bei der Bebauung zu erwartenden anfallenden Aushubmassen vor Ort verwendet wer- den. Dies gilt in besonderem Maße in Gebieten mit erhöhten Belastungen nach § 12 Absatz 10 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Für nicht verwendbare Aushubmassen sol- len entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten eingeplant werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, sich über die Müllentsorgung des geplanten Gebiets Ge- danken zu machen. Sollte der Nachbarschaftsplatz für die Müllfahrzeuge befahrbar werden, stellt die Entsorgung kein Problem dar. Ansonsten sind die Tonnen an die öffentlichen Straßen zu stel- len, welche auch vom Müllfahrzeug angefahren werden können. Eine Entsorgung über private Erschließungsstraßen ist nur möglich, wenn der Grundstückseigen- tümer eine sog. Haftungsverzichtserklärung für mögliche Schäden unterschreibt. 2 C. Brandschutz Aus Sicht des Brandschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Satzung. Es wird ergänzend auf die Einhaltung folgender Brandschutz-Vorschriften hingewiesen: 1. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Flächen für die Feuerwehr (VwV-Feuerwehrflächen), iVm. § 15 Landesbauordnung. 2. DVGW-Arbeitsblatt W-405, iVm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauord- nung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsät- zen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Brandschutztechnische Beurteilung: Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahrzeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit zu Menschenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirk- same Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräume, die eine Ret- tungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen ist ein zweiter baulicher Rettungsweg herzustel- len, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Mit freundlichem Gruß Andrea Hirlinger Landratsamt Ravensburg, Postfach 1940, 88189 Ravensburg Landratsamt Ravensburg Postfach 1940 88189 Ravensburg Tel.: 0751/85-0 Fax: 0751/85-1905 Bankverbindung: Kreissparkasse Ravensburg Konto 48 000 323 (BLZ 650 501 10) IBAN: DE87650501100048000323 BIC: SOLADES1RVB http://www. landkreis-ravensburg.de Bebauungsplan "Fischerareal" (1. Änd./Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änd. BP "Innere Breite" und öBV hierzu, § 13a BauGB, Gemeinde Baindt Scoping Termin: 13.4.2021 Naturschutz TeI.: 0751 85 4244 Die Gemeinde Baindt plant die Zusammenfassung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ und „Mischgebiet Fischerareal“. Aus den vorgelegten Unterlagen geht nicht hervor, welche Ände- rungen für die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes notwendig sind. 1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können, mit Rechtsgrundlage 1.1 Natura 2000 Gebiete, § 31, 33, 34 BNatSchG Nordwestlich des Plangebiets liegt der Sulzmoosbach, der Teil des FFH-Gebiets „Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ ist. Mit Stand vom 08.11.2018 liegt eine FFH- Vorprüfung vor, in der erhebliche Beeinträchtigungen auf das FFH-Gebiet geprüft wurden. Hier- bei wurden zusammenfassend die Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ und „Mischgebiet Fischerareal“ und die Bebauungsplanänderungen „Innere Breite“ und „Nachtweide II“, Kreisver- kehr betrachtet. Es ist abzuarbeiten, inwieweit die geänderten Planungen zu Änderungen gegen- über den geprüften möglichen, erheblichen Beeinträchtigungen führt. Sollten sich daraus keine Änderungen ergeben, ist die vorliegende FFH-Vorprüfung (unterzeich- net am 10.01.2019) weiterhin Bestandteil des aktuellen Verfahrens. 1.2 Artenschutz, § 44 BNatSchG Die Erfassungen für das Artenschutzrechtliches Fachgutachten fanden im Jahr 2015 statt. Daher ist aus naturschutzfachlicher Sicht eine Prüfung bzw. eine Plausibilisierung der Daten und der Bewertung von 2015 auf Ihre Aktualität durch eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung notwendig. Insbesondere sind die Bäume auf Stamm- und Asthöhlen und ggfs. auf dem Gelände stehenden Schuppen zu untersuchen. Unabhängig von den Ergebnissen der Relevanzbegehung sind aus naturschutzfachlicher Sicht die bereits formulierten Artenschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen laut Artenschutzrechtlichen Fachgutachten vom 10.02.2016 in den neuen, zusammengefassten Bebauungsplan zu über- nehmen (vgl. Ziff. 10, S. 39 ff. und Hinweise Ziff. 7.13 „Mischgebiet Fischerareal“ und Ziff. 6.13 „Wohnen Fischerareal“). 1.3 Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen § 1a BauGB Die zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Fischerareal Mischgebiet“ (vgl. Ziff. 3.1, 19 Zuordnung Ausgleichsmaßnahmen) sind zu übernehmen. Es ist sicher zu stellen, dass diese erbracht werden. 2 Oberflächengewässer TeI.: 0751 85 4246 1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können, mit Rechtsgrundlage Überschwemmungsgebiet nach § 78 WHG/ Risikogebiet § 78 b WHG Die im Lageplan M=1:2500 vom 08.03.2021 dargestellte Anschlaglinie aus der Hochwasserge- fahrenkarte ist nicht mehr aktuell. Die Hochwasserbelange (Überschwemmungsgebiet HQ 100 und Risikogebiet HQ Extrem) wur- den in den bisherigen rechtskräftigen o.g. Bebauungsplänen abgearbeitet. Die darin enthalten- den Festsetzungen sollten daher entsprechend wieder mitaufgenommen werden. Die Hochwasserfreiheit des Plangebiets im Lastfall HQ100 wird durch die bauliche Gewässe- rumgestaltung des Sulzmoosbaches sichergestellt. Die Hochwasserfreiheit wurde mit der zwi- schenzeitlichen Fertigstellung des 1. Bauabschnittes (Herstellung Bypass und Retentionsaus- gleichsbecken) erreicht. Im weiteren Bauabschnitt 2 muss entsprechend dem wasserrechtlichen Planfeststellungbeschluss („Hochwasserschutzmaßnahmen am Sulzmoosbach im Bereich Marsweilerstraße – Dorfplatz in Baindt“ Az.404-691.17/wd vom 02.11.2018) noch die Offenle- gung des Sulzmoosbaches auf einer Länge von ca. 50 m erfolgen. Die Bauausführung ist nach unserem Kenntnisstand von der Gemeinde Baindt ab Mai 2021 mit Ende der Fischlaichzeit vor- gesehen. Es wird davon ausgegangen, dass sich im Zuge des o.g. BP konstruktiv keine Änderungen in Lage, Höhe und Flächenbedarf der im Plangebiet befindliche Gewässerumgestaltung Sulzmoos- bach ergeben. Unter diesen Vorrausetzungen bestehen gegen den o.g. BP vom Grundsatz keine Einwendun- gen. 2. Hinweise Derzeit findet eine gebietsweise Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten für das Schus- seneinzugsgebiet statt. Der Sulzmoosbach wird hierbei mitberücksichtigt. Erste Berechnungser- gebnisse sollen Mitte 2021 vorliegen. Mit einem Endergebnis der Fortschreibung ist bis ca. Mitte 2022 zurechnen. Bodenschutz, Altlasten Keine Anregungen und Bedenken. Abwasser TeI.: 0751 85 4267 Es wird angenommen, dass die Festsetzungen zu den Einzelnen BP umgesetzt werden, somit bestehen gegen die Zusammenlegung des BG „Mischgebiet Fischerareal“ und Wohnen Fischer- areal und auch gegen die 12. Änd. BP "Innere Breite" keine Bedenken. Grundwasser Tel.: 0751 85-4269 1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können, mit Rechtsgrundlage 3 Wasserversorgung Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die Belange der Wasserversorgung zu berücksich- tigen (§ 1 Abs. 6 Ziff. 8e Baugesetzbuch (BauGB)). Diese sind dann hinreichend berücksichtigt, wenn die Gebäude an eine auf Dauer gesicherte, einwandfreie öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden. In der Begründung zum Bebauungsplan ist die wasserversorgungstechnische Erschließung des Baugebietes kurz darzustellen. 2. Bedenken und Anregungen Grundwasserschutz Die Bauleitpläne sollen dazu beitragen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. (§ 1 Abs. 5 BauGB). Wegen der überragenden Bedeutung der Ressource Grundwasser als eine wesentliche Lebens- grundlage sind Eingriffe in den Grundwasserhaushalt beim Bauen zu vermeiden bzw. zu mini- mieren. Um gesicherte Erkenntnisse über die Grundwassersituation zu erhalten, empfehlen wir vorab in grundwassernahen Bereichen (Talauen, Quellbereiche usw.) Baugrunderkundungen mittels ver- pegelten Erdaufschlussbohrungen durchzuführen. Bei der Beurteilung der Grundwasserstände ist der Schwankungsbereich des Grundwassers zu berücksichtigen. Erdaufschlüsse sind gem. § 43 WG dem Landratsamt – Untere Wasserbehörde- anzuzeigen. Falls Grundwasserbenutzungen (Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten, Ableiten, Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser) notwendig werden, ist die nach den Umständen er- forderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu vermeiden. Drainagen im Grundwasserbereich, sowie Sickerschächte sind grundsätzlich nicht zulässig. Um in kritischen Bereichen Schadensfällen vorzubeugen, ist zu prüfen, ob nicht auf Unterge- schosse verzichtet werden kann. Wenn nicht, wird empfohlen, die im Grundwasserbereich zu liegen kommenden Baukörper wasserdicht und auftriebssicher herzustellen. Die im Grundwasserbereich eingebrachten Materialien dürfen keine schädlichen auslaugbaren Beimischungen enthalten. 3. Hinweise Wir bitten im Bebauungsplan folgende Hinweise mit aufzunehmen: Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. §§ 8,9,10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravensburg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unternehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzei- gen. Die Untere Wasserbehörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 1 Jana Lagoda Von: Daniela Eberle Gesendet: Mittwoch, 7. April 2021 13:44 An: Jana Lagoda Betreff: WG: BP "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des BP "Innere Breite", Gemeinde Baindt – zur frühzeitigen Behördenunterrichtung Anlagen: DT_Bestand_BPL_Baindt, Ziegeleistr.pdf Von: F.Jahrendt@telekom.de Gesendet: Mittwoch, 7. April 2021 11:20 An: melanie.scheid@baindt.de Cc: Daniela Eberle Betreff: AW: BP "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des BP "Innere Breite", Gemeinde Baindt – zur frühzeitigen Behördenunterrichtung Sehr geehrte Damen, wir danken für die wir Zusendung der Unterlagen zum Bebauungsplan Fischerareal in Baindt. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Für diesen Bereich wurde uns im Dezember 2018 bereits eine Erschließung angekündigt. Die Prüfung der Erschließung hat bei uns einen Nichtausbau ergeben. Es sind nur einzelne Hausanschlüsse hergestellt worden, nicht aber das gesamte Gebiet. Achtung seit 01.12.2013 neue Funktionspostfachadresse ! Bitte nur noch dieses benutzen. Bitte alle neuen Anfragen zukünftig an das neue Funktionspostfach senden. Es lautet: T-NL-Sw-Pti-32-Bauleitplanung@telekom.de Mit freundlichen Grüßen Frank Jahrendt DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH Technik Niederlassung Südwest Frank Jahrendt PTI 32 Strukturplanung Breitband I Adolf-Kolping-Str. 2-4, 78166 Donaueschingen +49 7664 9628381 (Tel.) E-Mail: f.jahrendt@telekom.de www.telekom.de Erleben, was verbindet. Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter http://www.telekom.de/pflichtangaben-dttechnik 2 Von: Daniela Eberle Gesendet: Freitag, 12. März 2021 10:46 An: FMB T NL SW PTI 32 Bauleitplanung ; zentraleplanungnd@unitymedia.de; bauleitplanung@netze-bw.de; wasserversorgung@baienfurt.de Cc: Jana Lagoda Betreff: BP "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des BP "Innere Breite", Gemeinde Baindt – zur frühzeitigen Behördenunterrichtung Sehr geehrte Damen und Herren, unter folgendem Link erhalten Sie die Unterlagen zum Bebauungsplan "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemeinde Baindt - Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (EAG-Bau) https://bsieber-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/daniela_eberle_sieberconsult_eu/EoJmt1cK1B5JswPC- ECx_MUBwblE93G7peKPRq6C9gXJ8Q?e=C3dqc0 Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i.A. D. Eberle Durchwahl: 0 83 82 / 2 74 05 - 83 Falls Sie vergessen haben sollten, die Lesebestätigung an uns zurück zu schicken, bitten wir Sie höflichst, den Empfang dieser E-Mail zu bestätigen. Sieber Consult Stadtplanung | Landschaftsplanung | Artenschutz | Immissionsschutz Am Schönbühl 1 88131 Lindau (B) tel.: 0 83 82 / 2 74 05 - 0 fax: 0 83 82 / 2 74 05 - 99 email: info@sieberconsult.eu web: www.sieberconsult.eu 1/1 1 2 30 15 28 30 25 26 25/1 3 Gy 0.0 29.5 17.2 28.2 7.4 4.8 14 .6 1. 2 13 .1 11 .2 1. 1 16.2 22.5 17.8 20.0 16 .0 2.4 11.0 1.2 10 .0 0.6 27.5 8.6 2.0 10.1 6.1 19.2 2. 0 5.6 2. 0 1.5 2.42. 0 0.5 1. 9 2.4 1. 1 1. 3 2.5 4. 0 2. 51.7 1.7 2. 5 1.7 1.7 2. 5 2. 5 6.3 10.0 7.6 2. 4 2. 51.7 1.7 7.8 1. 5 2. 0 3.21. 1 8.5 15.0 1. 3 2.0 2. 0 30.0 0. 6 7.7 0. 6 30.0 0. 6 16.2 4.8 117.6 0.0 9.8 2. 1 7.6 1.2 8.8 2.6 9.8 4.7 0. 9 2.84. 2 0. 5 6. 5 Name Maßstab ONB VsB Sicht BlattDatum PTI AT/Vh-Bez.: AsB AT/Vh-Nr.: TI NL Bemerkung: 07.04.2021 Jahrendt, Frank PTI 32 751A 1Wolpertswende Donaueschingen Südwest Kein aktiver Auftrag Kein aktiver Auftrag 1 1:1000 Lageplan Vodafone BW GmbH Aachener Str. 746-750, 50933 Köln, Postanschrift: Zentrale Planung, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel vodafone.de Geschäftsführung: Dr. Johannes Ametsreiter (Vorsitzender), Anna Dimitrova, Bettina Karsch, Andreas Laukenmann, Gerhard Mack, Alexander Saul Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 83533, Sitz der Gesellschaft: Köln, USt-ID DE 251 338 951 Seite 1/1 C2 General Vodafone BW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel Bearbeiter: Herr Kiewning Abteilung: Zentrale Planung Direktwahl: +49 561 7818-149 E-Mail: ZentralePlanungND@unitymedia.de Vorgangsnummer: EG-3279 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Datum 13.04.2021 BP "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des BP "Innere Breite", Gemeinde Baindt – zur frühzeitigen Behördenunterrichtung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Informationen. Im Planbereich liegen Versorgungsanlagen der Vodafone BW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere obenstehende Vorgangsnummer an. Mit freundlichen Grüßen Zentrale Planung Vodafone Bitte beachten Sie: Bei einer Stellungnahme, z.B. wegen Umverlegung, Mitverlegung, Baufeldfreimachung, etc. oder eine Koordinierung/Abstimmung zum weiteren Vorgehen, dass Vodafone und Unitymedia trotz der Fusion hier noch separat Stellung nehmen. Demnach gelten weiterhin die bisherigen Kommunikationswege. Wir bitten dies für die nächsten Monate zu bedenken und zu entschuldigen. Ein Unternehmen der EnBW Netze BW GmbH Adolf-Pirrung-Straße 7 · 88400 Biberach · Postfach 12 55 · 88400 Biberach · Telefon +49 7351 53-0 · www.netze-bw.de Bankverbindung: BW Bank · BIC SOLADEST600 · IBAN DE84 6005 0101 0001 3667 29 Sitz der Gesellschaft: Stuttgart · Amtsgericht Stuttgart · HRB Nr. 747734 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Hans-Josef Zimmer · Geschäftsführer: Dr. Christoph Müller (Vorsitzender), Dr. Martin Konermann, Bodo Moray Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Name Sumeja Cosic Bereich NETZ TESN1 Telefon +49 7351 53-2409 E-Mail Ihr Schreiben Ihr Zeichen Datum Seite s.cosic@netze-bw.de 08.März 2021 Büro Sieber 09.April 2021 1/1 Stellungnahme zum Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung BP „Mischgebiet Fischerareal“ und BP „Wohnen Fischerareal“) sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemeinde Baindt Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beteiligung an diesem Verfahren. Im Geltungsbereich befinden sich Anlagen der Netze BW. Wir gehen davon aus, dass diese Anlagen in ihrer derzeitigen Lage bestehen bleiben können. Wenn Si- cherungs- oder Änderungsmaßnahmen notwendig sind, dann rechnen wir die Kosten nach den bestehenden Verträgen ab. Vor Beginn der Bauarbeiten ist vom ausführenden Bauunternehmen über die im Geltungsbereich befindlichen Anlagen unbedingt eine aktuelle Kabelauskunft ein- zuholen: Telefon: +49 7351 53 -22 30 Telefax: +49 7351 53 -21 35 E-Mail: leitungsauskunft-sued@netze-bw.de Für die weitere Koordinierung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Projektie- rer Herr Thomas Rieger: Telefon: +49 7520 96676 -403 Mobil: +49 172 7341767 E-Mail: t.rieger@netze-bw.de Der benötigte Leistungsbedarf der geplanten Neubauten ist bitte rechtzeitig bei uns anzumelden. Netze BW GmbH · Postfach 12 55 ·88400 Biberach mailto:leitungsauskunft-sued@netze-bw.de mailto:t.rieger@netze-bw.de Ein Unternehmen der EnBW Seite 2/2 Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Vielen Dank. Freundliche Grüße Netze BW GmbH i. A. Sumeja Cosic Netzplanung Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleit- planung (§ 4 Baugesetzbuch) Hinweis: Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Pla- nungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen; die Rechtsgrundlagen sind an- zugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Ge- meinde. Gemeinde (mit Anschrift und Tel./Fax.Nr.) Gemeinde Baindt , Marsweilerstraße 4. , 88255 Baindt , 07502 9460-10, info@baindt.de Az.: Bearbeiter BM Simone Rürup Flächennutzungsplan Bebauungsplan BPlan: Fischerareal Zusammenlegung Mischgebiet/Woh- nen für das Gebiet Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sonstige Satzung Frist 1 Monat (§ 4 Abs. 2 BauGB) Stellungnahme des Trägers öffentlicher Belange Name/Stelle des Trägers öffentlicher Belange (mit Anschrift und Tel./Fax.Nr.) TWS-Netz GmbH, Schussenstr. 22, 88212 Ravensburg,Tel:0751-804-0,Fax:0751/1304, info@tws.de Keine Stellungnahme erforderlich mit Angabe der Gründe Beabsichtigte eigene Planung und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren könnten, mit Angabe des Sachstands Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Rege- lungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können Einwendungen Rechtsgrundlagen Möglichkeiten der Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen) Sonstige fachliche Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage Wir bedanken uns für die Beteiligung am oben genannten Bebauungsplanverfahren. Die TWS Netz GmbH stimmt der geplanten Bebauung zu. In unmittelbarer Nähe des Plangebietes befinden sich Gasversorgungsleitungen der TWS-Netz GmbH. Somit ist eine Versorgung des Plangebietes mit Erdgas möglich. Des Weiteren bitten wir Sie uns an dem Verfahren weiterhin zu beteiligen. Antrag auf Fristverlängerung aus wichtigem Grund, mit Begründung und ggf. Nachweisen Ravensburg, 08.04.2021 Unterschrift, Dienstbezeichnung[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 11.08.2021

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