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2021-07-15_PLAN_BP_Fischerareal.pdf

48/4 207/11 207/10 20 7/1 6 /17 53/1 48 206/5206/6 55 /9 55 55/8 55/7 192/2 575 575/2 55/3 186/3 186/1 192/5 842 7 2/1 14 13 3 8 6 3 8 15 30 35 20 24 11 /1 1/1 1 1 2 29 31 36 30 1 2 11 4 17 12 28 27 2 13 26 4 8 18 1 6 3 33 26 5 21 10 WGhs Tgar Whs Gar Whs Gar Gar Ga r Wh s Ghs Whs Gar Whs WGhs Whs Ga rGa r Ga rWBtrg Wh s Wh s Ga r Lagg Gths WBtr g Whs Gar WGhs Whs Gar Whs Sch u Tgar Gar WGhs Gar Wh s Wh s Whs Gar WBtrg WBtrg Whs Wkst Gths Wh s Gar Whs Wh s Rathaus Schu Gar Ga r Wh s Ga r Wh s Ga r Gar Wh sWBtrg Gar Whs Gths Sch u Schu Hotel Gar Whs Gar Wh s Lagg Gar WGhs Whs Veranst Gar Wh s WBtrg Btr g Wh s Ga r Ga r Ust Whs WBtrg Gar Whs Sulzmoosbach Dorfplatz Dorfplatz Zie ge lei str aß e Küferstraße 812 813 814 840 840/1 8/9 7/2 7/3 575/3 47 48/2 58 /1 1 58 67/1 52 58/8 58/9 58/10 62/2 62/3 200 /1 62 /4 206/4 53 20 6/120 6/2 206/3 55/4 56/4 56 /5 57/1 57/3 174/6 51 56/2 55/5 58/12 58/4 58/6 58/7 206/8 /6 4/6 5/6 6/6 7/6 8 20 6/5 6 206/57 20 6/ 70 206/58 207/2 207 208/27 207/4 207/5 /6 /18 /7 /8 208/23208/26 749 772 770 807 808 810 811 207/3 /19/6 9 8/4 55/2 48/1 51/1 62/5 206 56/3 58/5 809 HQ Extrem HQ Extrem 46 3,0 0 463,00 46 3,5 0 463,50 464,00 464,50 464 ,50 464,50 465,00 465,00 46 5,0 00 465,00 46 5,0 0 465,00 46 5,5 0 465,50 465,50 465,50 466,00 466,00 466,00 466,00 466,50 46 6,5 0 466,50 466,50466,00 467 468 469 470 467 466 LS 1 LS 1 LS 2 LS 2 LS 3 Zon e 1 LS 3 Zone 2 GH 478,70 m ü. NHN Unterhaltungs- und Fußweg Öffentliche Grünfläche Sulzmoosbach FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" Sulzmoosbach R Pflanzung Hochwasserschutzanlage Oberkante 467,40 m ü. NN - 467,60 m ü. NN Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche R ke ine ba uli che n A nla ge n Pflanzung Mischwasserkanal (Bestand) Kanal zum Retentionsfilterbecken Mischwasserkanal 14,00 LR 1 Hochwasserschutzanlage Oberkante 466,35 m ü. NN - 466,65 m ü. NN 19 33 70 70 12,00 WA MI Typ 1MIGH 475,50 m ü. NHN Typ 3MI Typ 3MI Typ 2MI Typ 1WA Typ 1WA Typ 1WA Typ 1WA Typ 1WA LR 3 5,50 5,50 5,5 0 Be ba uu ng spl an In ner e B rei te, 7. Än der un g Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" P P P P P TGa NA NA NA NA St 0,50 0,50 TGa Mischwasserkanal P Öffentliche Grünfläche GR/LR 2 GH 478,35 m ü. NHN GH 479,60 m ü. NHN GH 478,90 m ü. NHN GH 478,75 m ü. NHN GH 478,75 m ü. NHN GH 479,20 m ü. NHN GH 479,70 m ü. NHN GR/LR 2 Typ 2MIGH 475,45 m ü. NHN P P P GR Typ 3 MI GH 47 6,7 0 m ü. N HN GH 470,05 m ü. NHN Typ 3MI GH 469,50 m ü. NHN Typ 2MI GH 469,45 m ü. NHN Typ 3MI GH 469,65 m ü. NHN Typ 3MI Typ 3MIGH 476,00 m ü. NHNTyp 2MIGH 469,50 m ü. NHN Typ 1WAGH 475,85 m ü. NHN GHNA 470,55 m ü. NHN GHNA 469,95 m ü. NHN GHNA 469,95 m ü. NHN GHNA 469,75 m ü. NHNI I I I I III I I I III+D III+D III+D III III+D III+D III+D III+D III+D I III 466.25 466.39 466.46 466.60 466.56 466.69 46 6.6 4 46 6.7 7 46 6.7 2 46 6.8 5 46 6.8 0 46 6.9 3 46 6.4 5 46 6.5 9 46 6.0 7 46 6.4 9 46 6.0 7 46 6.4 3 46 6.0 7 46 6.3 7 46 6.5 3 46 6.6 7 46 6.7 8 46 6.9 1 46 6.9 7 46 7.1 1 467.17 467.31 467.27 467.41 467.17 467.31467.05 467.07 466.92 466.84466.74 466.66 175 186 Mars we iler stra ße Ga rten stra ße 69 42 /1 Bo sch str aß e 19 M 1: 500 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m0 N Be ba uu ng sp la n "F is ch er ar ea l" (Z us am m en le gu ng d er B eb au un gs - pl än e "W oh ne n Fi sc he ra re al " s ow ie "M is ch ge bi et F is ch er ar ea l") m it 12 . Ä nd er un g de s Be ba uu ng sp la ne s "In ne re B re ite '" un d di e ör tli ch en B au vo rs ch rif te n hi er zu N Fassung 15.07.2021 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G em ei nd e Ba in dt Entwurf M 1: 1.000 Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" (Fassung vom 05.09.2019, rechtsverbindlich seit 27.09.2019), mit Aufhebungsgeltungsbereich Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite'" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Fa hrb ah nra nd Küferstraße Zieg elei stra ße 47 47/3 48 48/1 48/2 48/3 48/4 51 51/1 52 53 53/1 5555/1 55/2 55/3 55/4 55/5 55/7 56/2 56/3 56/456/5 57/1 57/3 58 58/4 58/5 58/6 58/7 58/8 58/9 58/10 58 /1 1 62/2 62/3 62 /462/5 67/1 174/6 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 194 20 6/120 6/2 206/3 206/4 207 575/1 19 575/3 808 811 840 Wucherer -Areal Sulzmoosbach Marsweiler Straße 842 Kre iss tra ße 79 51 834 Kre iss tra ße 79 51 La ge rha lle ge pla nt 4 1/6 2 14 29 6 8 6 3 1 11 /1 11 5 18 3 4 15 3 1 2 7 20 13 7 9 NN Rathaus Veranst Whs Whs Wh s Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Ghs Hotel Btr g Wkst Wkst Lagg Lagg WGhs WGhs WGhs WB trg WBtrg WBtrg Tgar Gar Gar Gar Gar Gar Gar Gar Ga r Gar Gar Gar Gar Gar Gar Gar Ust Ust Sch u Sch u Schu Schu Schu Schu Gths Gths 575/2 42/1 46 3,0 0 463,00 463,00 46 3,5 0 463,50 463,50 464,00 464,00 464,00 464,50 464,50 464 ,50 464,50 465,00 465,00 46 5,0 00 465,00 465,00 46 5,0 0 465,00 46 5,5 0 465,50 465,50 465,50 465,50 466,00 466,00 466,00 466,00 466,50 46 6,5 0 466,50 466,50 466,00 HQ Extrem HQ Extrem 466.420 466.820 467.220 467.320 467.200 12,00 Zon e 1 Zon e 1 Hochwasserschutzanlage Oberkante 466,35 m ü. NN - 466,65 m ü. NN Zone 2 Zone 2 LS 1 LS 1 LS 2 LS 2 Be ba uu ng spl an In ner e B rei te, 7. Än der un g 8,00 33 70 70 Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Sulzmoosbach verdohlt FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" Sulzmoosbach offen R ke ine ba uli che n A nla ge n Pflanzung Mischwasserkanal (Bestand) Kanal zum Retentionsfilterbecken MischwasserkanalMI geplanter Kreisverkehr Nr. 1; 5.461 m² Nr. 2; 2.017 m² Nr. 3; 3.240 m² Unterhaltungs- und Fußweg 466,00 Typ 1H 475,50 m ü. NN Typ 2WH 476,80 m ü. NN FH 480,30 m ü. NN 5,0 0 14,00 3,25 5,50 2,25 Hochwasserschutzanlage Oberkante 467,40 m ü. NN Typ 2WH 476,30 m ü. NN FH 479,80 m ü. NN LR weiterführende Straße im Bebauungsplan "Fischerareal Wohnen" 5,00 3,00 3,00 5,00 5,50 3,50 3,50 Fußweg N Fassung vom 16.03.2020 www.buerosieber.de B e b a u u n g sp la n " M is ch g e b ie t Fi sc h e ra re a l" s o w ie 1 0 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u vo rs ch ri ft e n h ie rz u G e m e in d e B a in d t www.buerosieber.de FD DNFD 0-3° GRZ 0,60 Z I a PF ÖBV Typ 1 SD/WD/PD/FD DNSD/WD 12-28° DNPD 8-22° DNFD 0-3° GRZ 0,40 GFZ 1,00 Z III o PF ÖBV Typ 2 Zur näheren Erläuterung dieser und weiterer Festsetzungen und Vorschriften - siehe Textteil Typenschablonen für die planungsrechtlichen Festsetzungen (PF) und die örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) M 1: 500 Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m0 M 1: 1.000 Bebauungsplan "Innere Breite, 7. Änderung" (Fassung vom 02.05.2008, rechtsverbindlich seit 23.10.2015) mit Änderungsgeltungsbereich Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" (Fassung vom 16.03.2020, rechtsverbindlich seit 24.04.2020) Bebauungsplan "Innere Breite, 7. Änderung" (Fassung vom 02.05.2008, rechtsverbindlich seit 23.10.2015) mit Änderungsgeltungsbereich M 1: 1.000 M 1: 1.000 Zur näheren Erläuterung dieser und weiterer Festsetzungen und Vorschriften - siehe Textteil FD DNFD 0-3° Typ 1WA Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,40 o Ör tlic he Ba uv ors ch rift en Typ 2MI Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,60 a Ör tlic he Ba uv ors ch rift en FD DNFD 0-3° Typ 3MI Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,60 o Ör tlic he Ba uv ors ch rift en FD DNFD 0-3° FD DNFD 0-3° Typ 1MI Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,60 Z I a Ör tlic he Ba uv ors ch rift en BP 500 Ansichtsbereich-2 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-3 Ansichtsbereich-5 Ansichtsbereich-6[mehr]

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    Zuletzt geändert: 11.08.2021
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    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 1. April 2022 Nummer 13 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Solidarität mit den Geflüchteten aus der Ukraine Die Hilfsbereitschaft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ist auch in unserer Gemeinde Baindt weiterhin groß. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Bereitschaft, Personen aufzunehmen, mit Sachspenden zu unterstützen und Geld zu spenden. In den letzten Tagen und Wochen haben viele ganz unterschiedliche Spenden- und Hilfsaktionen im Landkreis Ravensburg und Baindt stattgefunden und waren dank Ihrer Unterstützung erfolgreich! Bis zum 30. März 2022 wurden 29 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt aufgenommen. Die Zuweisung von weiteren Personen lief bisher sehr schleppend, jedoch wird Mitte April mit einem deutlich höheren Zulauf gerechnet und viele schutzsuchende Menschen erwartet. Sehen Sie bitte davon ab, selbstorganisierten Abholfahrten aus dem Ausland vorzunehmen, wenn eine gesicherte Unterbringung vorab nicht feststeht. Diese beeinträchtigen und erschweren die Koordination . Für eine schnellstmögliche und angemessen Unterbringung/Versorgung der Geflüchteten sind wir auf (private) Wohnraumangebote angewiesen. Daher bitten wir alle Baindterinnen und Baindter, wenn sie verfüg- baren Wohnraum zu fairen und üblichen Preisen zur Verfügung stellen können, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Frau Maurer (Telefonnummer: 07502 9406-40 oder über wohnung@baindt.de). Wohnungsangebote können auch direkt beim Landratsamt Ravensburg über das Online-For- mular unter https://www.rv.de/ukraine gemeldet werden. Die Gemeinde ist weiterhin dankbar für Sachspenden. Wenn Sie Einrichtungs- gegenstände (Möbel, Elektrogeräte, Radio, Teller, Besteck, Töpfe, Pfannen usw.) dieser Art spenden wollen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de und nennen bzw. beschreiben Sie den Gegenstand (gerne mit Fotos). Die Ge- meindeverwaltung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir bitten darum, dass nur intakte und direkt verwendbare Sachspenden angeboten werden. Den konkreten Bedarf an Sachspenden finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/ukraine/ . Das Landratsamt Ravensburg bietet unter https://www.rv.de/ukraine aktuel- le Informationen zur Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine an. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Solidarität! Ihre Gemeindeverwaltung Um geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die in Baindt ankommen, unkompliziert und schnell unterstützen zu können, sind Spenden- gelder sehr hilfreich. Wenn Sie spenden möchten, können Sie Ihren Betrag mit dem Stichwort „Ukraine“ auf folgendes Konto der Gemeinde Baindt überweisen: Kontoinhaber: Gemeinde Baindt IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Verwendungszweck: Ukraine Die Spendengelder werden zweckgebunden nur für die Flüchtlingshilfe eingesetzt. Wünschen Sie eine Spendenbescheinigung, schicken Sie bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de mit Ihrem vollständigen Namen und Wohnanschrift. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Frühlingserwachen auf den „Natur nah dran“-Flächen in Baindt: Krokusse und Hasenglöckchen für Hummeln und Schmetterlinge Möglichst ganzjähriges Blühangebot für Insekten wichtig Natur nah dran Fläche in der Boschstraße Auf den „Natur nah dran“-Flächen in Baindt hält der Frühling Einzug: Es blühen bereits einige Frühblüher wie Lungenkraut, Winterlinge, Schneeglöckchen, Krokusse, Blausterne, Anemonen oder Hasenglöck- chen. Sie bieten den ersten Hummelköniginnen und gerade ge- schlüpften Mauerbienen Nahrung. Neben der Vielfalt der Wildpflan- zenarten ist für die Insekten wichtig, dass sich das Pollen- und Nektarangebot möglichst über die ganze Blühsaison verteilt. Denn sowohl im zeitigen Frühjahr als auch im Spätsommer benötigen Wildbienen und Schmetterlinge Pollen und Nektar, um nicht zu ver- hungern. „Im Gegensatz zur Honigbiene, die ihren Stock erst ab etwa zwölf Grad Außentemperatur verlässt, um Nektar zu sammeln, fliegen Wildbienen zum Teil schon bei wesentlich niedrigeren Temperatu- ren“, berichtet NABU-Projektleiter Martin Klatt. „Einige junge Hum- melköniginnen sind auch bei Regen und schon ab zwei Grad Celsius unterwegs und bestäuben die ersten Frühblüher. Die Bestäubungs- leistung der Wildbienen, gerade für unsere Obstbäume und andere Nutzpflanzen, ist enorm.“ Wildbienen haben in der Regel eine Flugzeit von nur wenigen Wo- chen. Handelt es sich dazu noch um spezialisierte Arten, sind die Tiere darauf angewiesen, dass die passenden Nahrungspflanzen genau zur Flugzeit verfügbar sind. Hummeln bilden Völker, die bei manchen Arten bis in den November hinein aktiv sein können. All dies verdeutlicht, dass Wildbienen und andere Blüten besuchende Insek- ten auf ein vielfältiges Angebot an Nahrungspflanzen über längere Zeiträume hinweg angewiesen sind. Die Mitarbeitenden und Projektverantwortlichen sind bereits ge- spannt, wie die „Natur nah dran“-Flächen in diesem Jahr aussehen werden. Denn naturnahe Flächen als dynamische Lebensgemein- schaften befinden sich ständig im Wandel. Die kleinen Biotope sehen deshalb zu jeder Jahreszeit und in jedem Jahr anders aus. Domi- nieren im ersten und zweiten Jahr noch einjährige Arten wie Nelken-Leimkraut oder Wildes Löwenmaul, kommen mit den Jahren vor allem mehrjährige Arten zum Vorschein. Ein Besuch an den Flächen zu jeder Jahreszeit lohnt sich - in voller Blüte stehen sie voraussichtlich im Mai und Juni. Die Gemeinde Baindt hat im Jahr 2020 im Rahmen des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ des NABU und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) 5 Grünflächen in wertvolle Bioto- pe mit Wildpflanzen umgewandelt. Weitere Informationen gibt es unter www.Naturnahdran.de Natur nah dran Fläche bei Bäckerei Hausmann Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Stellenausschreibungen Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als in- teressanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einer- seits und landschaftlich reizvolle Strukturen anderer- seits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter - und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Ar- beiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfach- werker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbst- ständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungs- vollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamts- leiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Ge- spräch oder telefonisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Amtliche Bekanntmachungen Forst BW im Altdorfer Wald Windenenergie Ausschreibungen - Termin für öffentliche Informationsveranstaltung am 23. Mai 2022 Der Forst Baden-Württemberg hat die landeseigenen Flächen (Staatswald) im Altdorfer Wald für die Nut- zung von Windenergie ausgeschrieben. Interessierte Projektierer konnten sich bis zum 08.12.2021 bewerben, um die Flächen für die Errichtung von Windenergiean- lagen zu pachten. Laut Unterlagen des Angebotsver- fahrens betreffen die Flächen auch die Gemarkungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg, Wolfegg. Ob und wie viele Anlagen im Altdorfer Wald tatsachlich gebaut werden, hängt dann von den konkreten Planungen ab und entscheidet sich erst im bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmi- gungsverfahren, das beim Landratsamt Ravensburg angesiedelt ist. Die sieben Gemeinden initiieren einen gemeinsamen Dialogprozess, um alle relevanten Fragen rund um diese Planungen im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sachlich zu erörtern. Bisher lagen den Gemein- deverwaltungen jedoch zu wenige Informationen vor. Die Dialogveranstaltung wurde nun auf Montag, 23. Mai 2022 terminiert und das Umweltministerium hat die Teilnahme einer hochrangigen Vertretung zuge- sagt. Die Veranstaltung soll in einer Halle stattfinden. Sie richtet sich an die Bürgerschaft der betroffenen sieben Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger aus Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg. Die Gemeinden werden die Veranstaltung in Koopera- tion mit dem Landkreis Ravensburg und dem Forum Energiedialog Baden-Württemberg (FED) durchfüh- ren. Erfreulich ist die Teilnahme der Landesregierung. Sobald das konkrete Format und die näheren Details zur Veranstaltung feststehen, informieren wir über das Mitteilungsblatt und die Homepage der Gemeinde. Zwischenzeitlich hat ForstBW die Gemeinden darüber informiert, dass für alle drei Lose im Windkraft-Ange- botsverfahren für den Standort Altdorfer Wald der Zuschlag an die Stadtwerke Ulm erteilt wurde. Die Stadtwerke Ulm arbeiten zusammen mit einem Ko- operationspartner (Projektplaner), dem Büro iTerra. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten gut leserlich beschriftet ist Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist weiterhin mit vorheriger Terminverein- barung geöffnet. Der bewährte Online-Terminservice erleichtert die Abläufe bei der Verwaltung und ver- kürzt Ihnen, den Bürgerinnen und Bürger von Baindt, die Wartezeit. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Neue Kollegin Bürgerbüro Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Neue Kollegin Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Bürgerbüro Neue Kollegin Bürgerbüro Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Einladung zur Gemeinderatssitzung am 5. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 5. April 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkrei- ses Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Land- schafterhaltungsverband (LEV) - mündlicher Bericht 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Mehlisstraße beim Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „2. Änderung Marsweiler Ost II“ beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einlieger- wohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendel- str. 9 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäudes der Klosterwiesen- schule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussgeberver- trags 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vorgehen 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu bariere- freien Bushaltestellen in der Gartenstraße 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncontainern 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Februar 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Coronainfektionszahlen Auf Grund der hohen Fallzahlen und personellen Engpäs- sen im Landratsamt Ravensburg wird eine regelmäßige Aktualisierung des Dashboards nicht mehr gewährleis- tet. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg be- trägt 2.086,5 (Stand 14.03.2022). Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle hat folgende Öffnungszeiten: Mon- tag - Freitag von 7:00 - 10:00 Uhr und 16:00 - 20:00 Uhr (unverändert), Samstag 10:00 - 14:00 Uhr (geändert), Sonntag 10:00 - 20:00 Uhr (unverändert). Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 b) Ukraine Krise 21 geflüchtete Personen aus der Ukraine sind derzeit (Stand 15.03.2022 12 Uhr) in der Gemeinde Baindt bei Privatpersonen untergebracht. Die Verwaltung schafft weitere Unterkunftsmöglichkeiten im Gebäude Kloster- hof 4, in Einzelcontainern in der Boschstraße 1/5 und im Flüchtlingscontainer in der Friesenhäusler Straße 12. Die Solidarität in der Bevölkerung ist sehr groß. Der Ver- waltung wurden schon einige Zimmer und Wohnungen angeboten. Im Amtsblatt der Gemeinde erscheint ein Aufruf, in dem Paten und Lotsen für die geflüchteten Per- sonen aus der Ukraine gesucht werden. Das DRK Baien- furt-Baindt möchte ein Begegnungscafé für Geflüchtete in ihren Räumlichkeiten anbieten. Neben Geldspenden sind auch Sachspenden (Pfannen, Töpfe, Geschirr, Bett- bezüge, Handtücher usw.) willkommen. c) Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg Frau Gätje vom Pflegestützpunkt Schussental bei Land- ratsamt Ravensburg wird ab April jeden ersten Diens- tag im Monat in der Zeit von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr eine Sprechstunde (Information, Beratung und Unterstützung im Alter, bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit) im Rat- haus für unsere Bürgerinnen und Bürger durchführen. Ein entsprechendes Infoschreiben stellen wir noch auf die Homepage bzw. veröffentlichen die Termine im Amtsblatt. d) Radweg Sulpach Mochenwanger Straße Der Bodenabtrag zwischen B 30 und Kümmerazhofer Weg sowie für die Trockenmauer hat begonnen. Der Aus- hub wird beim Gebäude Friesenhäusler Straße 12 zwi- schen gelagert. Dieser wird aufbereitet und später wieder in den Geh- und Radweg eingebaut. Aktuell wird die Was- serleitung von der B 30 Unterführung Richtung Hirsch- straße verlegt. Die Arbeiten kommen gut voran und alle Maßnahmen liegen im Bauzeitenplan. TOP 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräu- me in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Grundstück Ziegeleistraße wurde 1988 die Ge- nehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Büro im EG, einer Wohnung im OG, einer Lagerhalle und Garagen erteilt. 1991 wurde der Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes und 1999 ein Carport für 2 Kfz genehmigt. Auf dem Grundstück befinden sich somit je eine Woh- nung im Obergeschoss und im Dachgeschoss des Ge- bäudes, sowie im Erdgeschoss Büro- und Lagerräume sowie Garagen und Stellplätze. Mit dem jetzt vorliegen- den Bauantrag soll das Erdgeschoss in ein Gebetshaus umgenutzt werden. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Be- bauungsplanes „7. Änderung Innere Breite“. Ein Teil der Grundstücksfläche liegt im Mischgebiet und ein größerer Anteil der Fläche im eingeschränkten Gewerbegebiet. An- lagen für kirchliche Zwecke sind im Mischgebiet generell und im Gewerbegebiet als Ausnahme zulässig. Im Bebauungsplan wurden keine Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze getroffen. Somit gilt für die Wohnungen die Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg, wonach ein Stellplatz pro Wohnung erforderlich ist. Die Anzahl der Stellplätze für die Gebetsräume richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministe- riums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze). Hier ist bei Kirchen ein Stellplatz je 10 - 40 Sitz- plätze gefordert. Im Bauantrag wurde der Mittelwert her- angezogen, was mit den 2 Stellplätzen für die Bestands- wohnungen insgesamt 8 Stellplätze auf dem Grundstück wären. 11 KFZ- Plätze werden nachgewiesen. Die Gebäude, wie sie 1988 und 1999 genehmigt wurden, haben zum Zeitpunkt der Genehmigung bereits die Bau- grenzen überschritten. Hierfür wurden Befreiungen im Zuge der Bauanträge erteilt. Da sich die Nutzung im Gebäude nun aber ändert, wurde die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert mit dem gemeindlichen Einvernehmen auch verschiedenen Befrei- ungen / Ausnahmen zuzustimmen. Diese wären: 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Ab- grenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Bau- grenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grund- stücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nut- zungsart (Garage à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Aus- nahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befrei- ungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach § 31 Abs. 1 können von den Festsetzungen des Be- bauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrück- lich vorgesehen sind. Die nach Parkplatzlärmstudie erforderlichen Mindest- abstände von 15 m bzw. 28 m zwischen den kritischen Immissionsorten im allgemeinen Wohngebiet und Mi- schgebiet und dem nächstgelegenen Stellplatz werden nicht eingehalten. Das Sachgebiet Gewerbeaufsticht hält daher zum Schutz der Nachbarschaft gegen unzulässige Lärmeinwirkungen die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens (Immissionsprognose) für notwendig. Dies nur zur Information, für die Erteilung des gemeindli- chen Einvernehmens darf die Stellplatzsituaton nicht rele- vant sein, da es sich nicht um Bauplanungsrecht handelt und nur dies von der Gemeinde zu beurteilen ist. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergeben sollte, dass das Bauvorha- ben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Beschluss: Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergibt, dass das Bauvorhaben die nachbarli- chen Belange nicht beeinträchtigt, wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt. 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Ab- grenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Bau- grenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grund- stücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nut- zungsart (Garage à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befrei- ungen nach § 31 (2) BauGB 4. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB. 6. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Aus- nahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB wurde abgelehnt. TOP 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines roll- stuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschreitung der Bau- grenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Durch einen Unglücksfall in der Familie ist es erforderlich, das Erdgeschoss des Reihenendhauses rollstuhlgerecht umzubauen. Angedacht ist der Anbau eines Zimmers und eines Pflegebads an die Giebelseite des Gebäudes. Wei- terhin sollen im Dachgeschoss des Einfamilienhauses auf jeder Dachseite eine Gaupe errichtet werden. Für den Anbau im Erdgeschoss wurde bereits Anfang 2019 ein Bauvorbescheid positiv beschieden. Die nun von einem Architekten überarbeitete Planung hat gezeigt, dass der Anbau um 1,82 m gegenüber der Bauvoranfrage verlän- gert werden sollte. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Be- bauungsplans „Mittlere Breite“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Da die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten wird, ist eine Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Gaupen halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Auch die Grundflächenzahl von 0,35 ist mit dem Anbau eingehalten. Die Abstandsfläche für den Anbau liegt zwar auf dem Grundstück der Gemeinde, was aber nach § 5 Abs. 2 LBO zulässig ist. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Bereits mit dem ursprünglichen Bauantrag des Gebäudes wurde die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten. Mit dem Antrag eines Bauvorbescheides wurde nochmals eine Befreiung für das zusätzliche Überschreiten des Bau- feldes erteilt. Da die Grundflächenzahl mit dem Anbau nach wie vor eingehalten wird, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Durch die Vergrößerung werden keine Nachbarn beeinträchtigt, weshalb nach Ansicht der Verwaltung die Befreiung erteilt werden sollte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bau- antrag und der erforderlichen Befreiung von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau wird erteilt. TOP 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unter- schiedlichen Standorten Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schwerpunkt Legehennen und Pensionspfer- dehaltung. Die Hühner (420 Stück) werden überwiegend in mobilen Ställen an der Hofstelle gehalten. Die Eier wer- den direkt ab Hof im dafür eingerichteten Verkaufsraum vermarktet. Derzeit bewirtschaftet der Betrieb ausrei- chend landwirtschaftliche Fläche, um eine Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage gemäß § 201 BauGB zu gewährleisten. Die Nährstoffbilanz ist ebenfalls ausgeglichen. Mit dem nun vorliegenden Antrag möchte der Bauherr einen mobilen Hennen Stall für 330 Hühner beantragen. Der Wagen soll abwechselnd an 3 verschiedenen Stand- orten aufgestellt werden. Die Hühnerställe sind dem Außenbereich zuzuordnen und nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Die Tatbestände des § 35 Abs. 1und 3 BauGB sind weitest- gehend eingehalten. Lediglich § 35 Abs. 3 Satz 3 muss von der Fachbehörde im Landratsamt geprüft werden. Soll- te die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebau- ung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, wird das gemeindliche Einvernehmen für das vorliegende Bauvor- haben erteilt. TOP 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materialkonzeptes Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkon- zept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorge- stellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistun- gen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg ver- geben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elek- trotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben wer- den. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude soll die- ses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bau- zeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für Bodenbeläge, Deckenbeläge, Wandbeläge, Türen, Fassade, Sanitäre Einrichtungsgegenstände, Trennwände für die Sanie- rung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird mit folgenden Änderungen zugestimmt. • Die Streckmetallbänder an den Fenstern werden in grünen Farbtönen ausgeführt. Die Außentüre im Rektorat wird nicht gebaut. Es wird zu einem spä- teren Zeitpunkt entschieden, ob die Innenwände in den Treppenhäusern verputzt werden oder der Beton nur gestrichen wird. 2. Die Entscheidung ob die Ausschreibungen Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage am 14.04.2022 veröf- fentlicht wird, soll in der Sitzung des Gemeinderats in der Aprilsitzung getroffen werden. Damit verbunden ist die weitere Beauftragung der Leistungsphase 6 des Architekturbüros mlw. TOP 08 Information zu den Anmeldungen in den einzel- nen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 - wei- tere Vorgehensweise Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Eltern angeschrieben, ihre Kinder für einen Kindergarten - bzw. Kinderkrippenplatz in einer der Baindter Kindergärten bis zum 07.01.2022 anzumelden. Die Baindter Kindergärten sind durch eine breite Träger- vielfalt geprägt. - Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ kommunale Trägerschaft - Kindergarten „St. Martin“ kirchliche Trägerschaft - Waldorfkindergarten freie Trägerschaft In der Kindergartenausschusssitzung am 04.05.2021 wur- de von den Gremiumsmitgliedern angeregt, den Bedarf einer verlängerten Betreuungszeit in den Krippengrup- pen abzufragen. In der Gemegarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 1 im Kindergarten „St. Martin“ - mit jeweils 10 Plätzen und einer Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. Bei einem Gespräch mit Pfarrer Staudacher brachte die- ser klar zum Ausdruck, dass eine Verlängerung der Be- treuungszeit in der Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ derzeit nicht in Frage kommt. In der Bedarfsumfrage wurde eine Verlängerung der Betreuungszeiten bis 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr abgefragt. Das Ergebnis war doch etwas überraschend: Bei den Anmeldungen für die Krippengruppe des Kin- dergartens „St. Martin“ wurden keine verlängerten Öff- nungszeiten gewünscht. Nicht viel anders sieht es für die beiden Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aus. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr wurde 1 x gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr wurde nicht gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr wurde 3 x gewünscht, wobei 2 Anmeldungen diese nur für 2 Tage benötigen. Fazit: Die Verwaltung ist gerne bereit, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen, jedoch muss dies einerseits finanzi- ell vertretbar sein - auf der anderen Seite und dies ist ak- tuell das größere Problem ist es nicht nur in der Gemein- de Baindt sehr schwierig, geeignetes Personal zu finden. Nun aber zu den eingegangenen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/2023: 1. Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ a. Kindergarten 19 Anmeldungen - 14 freie Plätze b. Krippe 12 Anmeldungen - 15 freie Plätze 2. Kindergarten „St. Martin“ a) Kindergarten 16 Anmeldungen - 10 freie Plätze b) Krippe 9 Anmeldungen - 8 freie Plätze 3. Waldorfkindergarten Insgesamt 7 Anmeldungen, darunter 4 aus der Gemeinde Baindt, die alle berücksichtigt werden. Sowohl im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ als auch im Kindergarten „St. Martin“ fehlen Kindergarten- plätze - insgesamt 11 -. Die Krippenplätze sind ausrei- chend. Im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ (3-gruppig) sind derzeit erst 2 Gruppen belegt. Durch das Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ändern der Betriebserlaubnis konnten wir den Bedarf an Kindergartenplätzen bzw. Krippenplätzen für das Kinder- gartenjahr 2021/2022 steuern. Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze müssen wir die noch freie Kindergartengruppe in Betrieb nehmen. Die Personalgewinnung dürfte jedoch ein großes Prob- lem werden. In der Kindergartenausschusssitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kindergartenausschusses geben fol- gende Empfehlung an den Gesamtgemeinderat ab: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlän- gerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Bei Bedarf wird zum neuen Kindergartenjahr - vor- behaltlich der Personalgewinnung - die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ in Betrieb genommen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlän- gerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ wird - vorbehaltlich der Per- sonalgewinnung - zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Betrieb genommen. TOP 09 Rückübertragung Gutachterausschusswesen vom GMS auf die Mitgliedsgemeinden - Grund- satzbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Beschlusslage Im Rahmen der Tagung der Bürgermeister des Landkrei- ses Ravensburg am 17.11.2020 wurde die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet und die ent- sprechende Zuordnung in einen östlichen Teil mit Sitz in Wangen sowie einen westlichen Teil mit Sitz in Ravens- burg vorgenommen. Vor diesem Hintergrund sowie der Absichtserklärung der Bürgermeister der GMS-Mitglieder, die Kommunen im westlichen Landkreis entsprechend unterstützen zu wollen, wurde die Verbandsverwaltung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.11.2020 einstimmig beauftragt, die erforderliche Änderung der Verbandssatzung zur Rückübertragung der Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedsgemeinden vorzubereiten. 2. Eckpunkte für die zukünftige Struktur der Gutachter- ausschüsse Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu finden, wurde in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eckpunkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen gestaltet werden können. Ziel ist es, eine weitgehend gleichlautende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu for- mulieren. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen künftig 23 Gemeinden dem Gutachterausschuss im westlichen Landkreis und 16 Gemeinden dem Gutach- terausschuss im östlichen Landkreis angehören. Einig ist man sich, dass ein zukünftiges arbeitsfähiges Gremium grundsätzlich nicht mehr als 40 Gutachter umfassen soll. Die teilnehmenden Kommunen sollen ein Vorschlags- recht zur Gutachterbestellung bekommen. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westlichen Landkreis wird vorgeschlagen, den westlichen Zuständig- keitsbereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte An- zahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass sehr kleine Kommunen, die für sich alleine genommen keinen Gutachter vorschlagen könnten, zu- mindest ein Mitspracherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemein- den vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forstwirtschaft, Landwirt- schaft, Gewerbe) vorgesehen. Die GMS-Mitgliedsgemein- den sollen einen der drei Bezirke bilden und würden das Vorschlagsrecht für insgesamt 22 der 37 Gutachter er- halten. (Zum Vergleich: Der Gutachterausschuss im GMS hat derzeit 34 Mitglieder zuzüglich zwei weiterer Mitglie- der des Finanzamtes.) 3. Weiteres Vorgehen In einem weiteren Schritt sollen nun Vorverträge zwischen der Stadt Ravensburg und den Gemeinden des künftigen Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses zur Vorbereitung der Kooperation geschlossen werden. Um den 01.07.2023 als Starttermin halten zu können, sollen die Vorverträge im 2. Quartal 2022 abgeschlossen werden. Den BürgermeisterInnen im westlichen Landkreis wurde unser Konzept am 15.02.2022 vorgestellt. Da hierfür in jeder Gemeinde auch die Zustimmung der Gemeinde- räte erforderlich ist, wurde aus der Runde der Wunsch geäußert, dass vor den erforderlichen Beratungen ein Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der GMS-Kommunen an der künftigen Kooperation vorliegt. Kosten und Finanzierung: In den Vorverträgen soll u. a. die Tragung der Kosten ge- regelt werden, die im Zuge der Vorbereitung der künftigen Kooperation bei der Geschäftsstelle bei der Stadt Ravens- burg anfallen, so dass die Umorganisation für den GMS kostenneutral gestaltet werden kann. Für die Mitglieds- kommunen fallen dabei die Kosten für die Ausarbeitung der öffentlichen-rechtlichen Verträge sowie aller damit verbundenen administrativen Tätigkeiten an. Nach einer ersten Berechnung liegen die jährlichen Kosten für die Mitgliedsgemeinden bei rd. 2.500 €. An den Kosten für Bestandserhebungen werden die GMS-Kommunen nicht beteiligt, da diese Leistung bereits im Zuge der Zusam- menlegung im GMS erstattet wurde Beschluss: Der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental erklärt sich grundsätzlich zur Rückübertragung der Auf- gaben des Gutachterausschusswesens nach den §§ 192 ff. BauGB auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden bereit. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 TOP 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Am 18. Februar 2014 fand eine erste Besprechung des Ar- beitskreises „Mietspiegel im Landkreis Ravensburg“ statt. Es wurde dabei hauptsächlich festgelegt, welche Kom- munen an der Herausgabe eines Mietspiegels mitwirken wollen, bzw. ob man einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel wünscht. Noch im Februar 2014 wurde ein entsprechender Ver- trag zur Erstellung eines einfachen Mietspiegels mit dem EMA-Institut geschlossen. Dieser einfache Mietspiegel wurde in den kommenden Jahren fortgeschrieben. Im April 2020 wurde innerhalb des GMS abgefragt, ob Interesse an einem qualifizierten Mietspiegel besteht. Es war angedacht, einen qualifizierten Mietspiegel auf den Bereich des GMS zu begrenzen. In der Gemeinderatssitzung am 03. November 2020 wur- de folgender Beschluss gefasst: 1. Der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt - federführend durch die Verwal- tung der Stadt Ravensburg im Rahmen ihrer Tätigkeit für den GMS - wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Kosten (3.750,15 € bzw. 4.642,65 €) werden im Haushalt eingestellt. Im März 2021 wurde die Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) von Seiten des GMS mit der Er- stellung eines qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Die Mieterbefragung erfolgte in der Zeit von August bis No- vember 2021. Diese Daten wurden von November 2021 bis Januar 2022 ausgewertet. In der Gemeinderatssitzung am 08. März 2022 wird da- rüber entschieden, ob dem qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemäß § 558 d Abs. 1 BGB zuge- stimmt wird. Wortlaut des § 558 d Abs. 1 BGB (qualifizierter Mietspiegel): Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Ver- mieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der neue Mietspiegel soll ab dem 15. März 2022 gelten. Mietspiegel und Online-Rechner werden auf der Home- page der Gemeinde eingestellt. Als Serviceleistung der Gemeinde Baindt bietet dieser qualifizierte Mietspiegel Mietern und Vermietern gleicher- maßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietniveau im frei finanzierten Wohnungsbestand. Anhand von Werten über Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung kann ohne grö- ßeren Aufwand der Mietpreis pro Quadratmeter ausge- rechnet werden (Online-Rechner). Beschluss: 1. Der vorliegende Mietspiegel 2022 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d Abs. 1 BGB vom Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und ist ab dem 15.03.2022 gültig. 2. Der Mietspiegel nebst Online-Rechner wird kostenfrei auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. TOP 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 - Ausblick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaushalt 2023/2024 Kämmerer Abele berichtet: Im Oktober wurde das Gremium über den Ausblick nach dem Haushaltserlass informiert. Das ordentliche Ergeb- nis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Nach dem Haushaltserlass wurde aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis er- zielen kann. In der Novembersteuerschätzung wurde das Ergebnis noch etwas verbessert, jedoch ziehen bei der wirtschaftlichen Entwicklung mit der Inflation und dem Ukrainekrieg graue Wolken über den Horizont, welche das Wirtschaftswachstum definitiv abschwächen werden. Von der Bundesregierung waren noch im Januar 3,6 % Wirtschaftswachstum geplant. Die Gewerbesteuereinnahmen in Baindt schwächeln noch. Geplant waren Gewebesteuereinnahmen von 2,0 Mio. €. Das voraussichtliche Ergebnis (Vorauszahlung abzüg- lich Erstattung zuzüglich Nachzahlungen) beziffert sich derzeit bei 1.579.500 €. (Vergleich Rechnungsergebnisse 2021: 1.835.000 €, 2020: 2.107.000 €, 2019: 3.093.000 €). Die Baindter Firmen zählen bisher nicht zu den Coron- agewinnern. Die weitere Entwicklung war im Jahr 2020 für die Aufstel- lung des Haushaltsplanes 2022 schwer vorherzusehen. Das ordentliche Ergebnis wurde in der Haushaltsplanung 2022: mit -688.100 € eingeplant. Die Finanzverwaltung geht aufgrund der Wirtschaftslage noch davon aus, dass der Ergebnishaushalt das geplante negative ordentliche Ergebnis schlimmstenfalls erzielt. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass der Ansatz 2022 mit 10 % Abschlag in Höhe von 1,8 Mio. € Gewerbesteuer erreicht werden kann. Die Finanzverwaltung erhofft sich erst 2023 wieder außer- ordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas kritischeren Coronajahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu au- ßerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordent- lichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushalts- controllings aufgezeigt. Aktuell sind folgende Vorhaben in der Pipeline. • Klosterwiesenschule blaues Gebäude 8,7 - 9,5 Mio. € • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen 2,8 Mio. € • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte 0,45 Mio. € • Errichtung Gewässer 2. Ordnung - Hochwasserschutzmaßnahme 0,6 Mio. € • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus 0,3 Mio. € • Sportanlagen 0,5 - 0,7 Mio. € • Feuerwehrfahrzeug LF 20 0,5 Mio. € • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete), Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf re- generative Wärmeerzeugung und zahlreiche weitere un- tergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnah- men in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnah- men verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kre- ditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 23.02.2022 6,5 Mio. €. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,3 Mio. € bei den örtli- chen Banken ebenfalls als Festgeld mit reduziertem Ver- wahrentgelt (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung befristet ausgelie- hen. 2021 musste die Gemeinde Baindt aufgrund der Ein- lagen Verwahrentgelte in Höhe von 27.600 € begleichen. Das ordentliche Ergebnis betrug nach ersten Hochrech- nungen im Rechnungsabschluss 2021 ca. -0,5 Mio. €. Bei der Planung ging man noch von -1,8 Mio. € aus. Über die restlichen Bauplatzerlöse von Marsweiler Ost II sowie im GE Mehlis Erweiterung kann 2021 wieder ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvor- schläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Ver- bindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Den- noch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbe- reich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnah- men gerade finanzschwächere Kommunen vor gravie- rende Probleme stellen. Es wird versucht im Hinblick der Investitionen vieles zu ermöglichen, dennoch muss die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung von der Fi- nanzverwaltung gebremst werden. Technische Auflagen, altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergeb- nishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Zudem steht die Gemeinde neben der Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur vor der He- rausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Bei der Schaffung von Wohnraum sollten treibhausgasneutrale Wohnbau- und Gewerbegebiete als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmever- sorgung und Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt. Diese notwendigen Maß- nahmen benötigen Zeit und Geld. Die Rohstoffengpässe können sich mit dem Ukrainekrieg noch verstärken. Vorübergehende Engpässe der Ener- gieversorgung werden sich auch in der Gemeinde Baindt bemerkbar machen. Mitte März werden die Mittelanmeldungen für den nächs- ten Doppelhaushalt 2023/2024 mit Rücklauf bis zum 01.07.2022 verschickt. Im September/Oktober können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemein- derat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand im Bereich der Gewerbesteuer zur Kenntnis. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe-ordnung UVgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen ge- sandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.075,00 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage). Wie Sie wissen, erfolgt im Sommer dieses Jahres die Re- novierung bzw. Modernisierung der Klosterwiesenschule. Nach Abschluss der Arbeiten - voraussichtlich Frühjahr 2024 - ist es vorgesehen, die Reinigungsarbeiten in die- sem gesamten Bereich (Schule, Kindergarten, Sporthal- len) neu auszuschreiben. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das gelbe Gebäu- de der Klosterwiesenschule werden an die Firma Reini- gung Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 2.075,00 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg Der Klimaschutzkoordinator der Gemeinden Baindt, Bai- enfurt und Berg, Herr Florian Sascha Roth stellt sich und seinen Aufgabenbereich ausführlich vor. Seine Hauptaufgaben sieht er in der Entwicklung des Konzepts „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ sowie in der Entwicklung eines Treibhausgas-reduktions- fahrplans der Gemeinde mit konkreten Maßnahmen. Die Öffentlichkeits-arbeit bzgl. Klimaschutz in der Gemeinde- verwaltung soll intensiviert werden. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Verkehrssituation Igelstraße Bei der Igelstraße, so Hauptamtsleiter Plangg, handelt es sich um einen Zone 30 Bereich. In letzter Zeit wurde ver- mehrt festgestellt, dass Landwirte mit ihren Zugmaschi- nen diese Straße benutzen und es schon zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern gekommen ist. Der Einbau von künstlichen Hindernissen wird vom Gremium kritisch gesehen. Es sollte zunächst der persönliche Kon- takt mit den Landwirten gesucht werden. b) Parken auf öffentlichen Parkplätzen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass es im letzten Jahr Probleme auf öffentlichen Parkplätzen gab, da dort ne- ben PKW’s auch Anhänger, Bootsanhänger, Quads und ähnliches abgestellt wurden. Aus diesem Grund wurden diese öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „PKW“ versehen, das bedeutet, dass dort nur noch PKW’s abge- stellt werden dürfen. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Es wurde die Frage gestellt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Bürgermeisterin Rürup be- merkt, dass es sich hier um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser voraussichtlich bis August dort zwischengelagert wird. d) Hundekot Kinderspielplatz Innere Breite Ein Gremiumsmitglied berichtet über Verunreinigungen des Spielplatzes durch Hinterlassenschaften von Hunden. Zudem ist das Spielplatzschild ausgebleicht und sollte ersetzt werden. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 02. April und Sonntag, 03. April Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 02. April Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Sonntag, 03. April Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals am Freitag, den 01. April 2022 und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2022 Vom 01.04.2022 - 30.11.2022 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch von 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. März 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH April 01.04. Schalmeienkapelle JHV SKH 02.04. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 05.04. Gemeinderatssitzung SKH 10.04. Musikverein Fotoausstellung SKH 11.-14.04. Schützengilde Osterschießen 18.04. Schützengilde Siegerehrung 22.04. Blutreitergruppe Mitgliederversammlung BSS 24.04. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute - wird verschoben auf 15.05. 25.04. Hospizbewegung Wgt-Bft-Baindt JHV SKH 27.04. Seniorentreff Frühlingsfest BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Grüne Zweige zum Palmenbasteln Liebe Gemeindemitglieder, in diesem Jahr bastelt der Elternbeirat un- serer Einrichtung wieder die Palmen, die am Palmsonntag verkauft werden. Dazu benötigen sie eine große Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Mög- lich sind: Thuja, Buchs, Loorbeer, Efeu, Weidenkätzchen ... . Wer von Ihnen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten weiterhelfen? Wir sind über jede Kleinigkeit dank- bar. Das Grünzeug kann am Montag, den 04.April und Dienstag, den 05.April, bei uns im Kindergarten abgege- ben werden. Sie dürfen gerne bei uns klingeln. Wir sagen jetzt schon ein herzliches „Vergelt`s Gott“ für Ihre Hilfe! Schulnachrichten SBBZ Sehen Schauspielerduo Elisabeth Rass und Peter von Fontano zu Gast im SBBZ Sehen in Baindt Eine Lesung aus „der kleine Prinz“ krönt Abschluss von Schülerprojekt Von Stefanie Keppeler Gespannt und aufmerksam verfolgten die Schüler der Berufsschulklassen am SBBZ Sehen in Baindt die Lesung der beiden Schauspieler Elisabeth Rass und Peter von Fontano. Die beiden aus Theater, Film und TV bekannten Schauspieler kamen am 22. März aus München angereist und krönten mit ihrer Lesung den Abschluss des Projekts „Der kleine Prinz“. Die Schüler aus den Berufsschulklassen waren von dem Projekt und dem Weltklassiker von Antoine de Saint-Exu- péry, „Der kleine Prinz“, begeistert. Das Thema zog sich in den vergangenen sechs Monaten durch alle Unterrichts- bereiche durch. So malten die Schüler Bilder zu Szenen aus „der kleine Prinz“, bauten die im Buch genannten Planeten nach und beschäftigten sich intensiv mit der Geschichte des kleinen Prinzen und dem Thema Freund- schaft und Liebe. „Man sieht nur mit dem Herzen gut“ - der wohl bekanntes- te Satz aus der Lektüre bewegt Schüler und Schauspieler zugleich. „Es war das erste Mal für uns, dass wir vor so einem besonderen Publikum lesen durften. Uns hat es un- glaublich viel Freude bereitet“, so Elisabeth Rass. Auch die Schüler waren sowohl von der Lesung als auch von den beiden Schauspielern begeistert. Nach der Lesung wurde viel gelacht und zahlreiche Fragen beantwortet. „Ich liebe die Schauspielerei über alles, es hat mir so gut gefallen“, erzählt die 19-jährige Veska mit strahlenden Augen. Auch der 21-jährige Karl war von den Stimmen und dem Auftritt des Schauspielerduos beeindruckt. „Es war sehr schön zu sehen, wie aufmerksam uns die Schüler zugehört haben“, so Elisabeth Rass. Die Freude in den Augen der Schüler gebe ihnen viel zurück, so das Schauspielerduo. Das Schauspielerduo Elisabeth Rass und Peter von Fon- tano waren am 22. März mit einer Lesung „Der kleine Prinz“ zu Gast im SBBZ Sehen in Baindt_credit: Stefanie Keppeler Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Jahreshauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. Die Vorsitzende Frau Mischkowski ist erfreut, alle Anwe- senden zu endlich wieder in Präsenz begrüßen zu können und berichtet aus dem letzten Jahr. Da die Basare und damit auch die Bewirtung durch den Förderverein auch 2021 ausfielen, entfielen leider hier die Einnahmen. Es fan- den im Jahr 2021 verständlicherweise pandemiebedingt wieder kaum Aktivitäten des Fördervereins statt. Erfreu- licherweise konnten aber wieder einige Anträge von Leh- rern für Zuschüsse zu Ausflügen und anderen Aktivitäten genehmigt werden. Die Mitgliederanzahl des Förderver- eins hat sich im Jahr 2021 leicht erhöht auf 216 Mitglieder. Wie auf der letzten Hauptversammlung beschlossen, wur- de außerdem allen Lehrerinnen und BetreuerInnen 2021 als kleine Aufmerksamkeit für die engagierte Arbeit und den Einsatz in der Pandemie eine Topfblume geschenkt. Diese Wertschätzung fand bei allen Beschenkten große Anerkennung. Des Weiteren konnten 2021 wieder das Apfelprogramm unterstützt und der ejw Ostergarten mit- finanziert werden. Außerdem wurde der Schulplaner für alle gezahlt und wie jedes Jahr die Kosten der Bläser- klassen übernommen. Die beiden Kassenprüferinnen Frau Barleben und Frau Escher legen in diesem Jahr nach jahrelanger verdienst- voller Arbeit ihr Amt nieder, da sie auch schon länger keine Kinder mehr haben, die die Grundschule besuchen. Frau Mischkowski bedankt sich herzlich mit einem kleinen blumigen Dankeschön und einem Gutschein für die im- mer vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit. Die stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende und eine weitere Mutter aus der jetzigen Elternschaft haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, sich neu für das Amt der Kassenprüferinnen aufstellen zu lassen. Die Wahlleitung der in diesem Jahr durchzuführenden Wahlen des stellvertretenden Vorsitzes, der Kassenwar- tin, des Schriftführers, der Kassenprüfer und der Beisitzer übernimmt Frau Hummel. Jeweils einstimmig gewählt werden und nehmen die Wahl an: Stellv. Vorsitzende: Frau Stuberg (Wiederwahl) 2 Kassenprüfer: Frau Boenke (Neuwahl in Abwesen- heit) Frau Himpel (Neuwahl in Abwesen- heit) Schriftführerin: Frau Stratmann (Wiederwahl) 1. Beisitzer: Frau von der Heydt (Wiederwahl) 2. Beisitzer: Frau Weiß (Wiederwahl) Die 2. Vorsitzende Frau Stuberg berichtet aus dem Schul- alltag, in dem wieder einigermaßen Normalität eingetre- ten ist. Es vergeht jedoch kaum eine Woche, in der nicht Schüler coronabedingt fehlen und online mit dem Lern- stoff versorgt werden müssen. Zurzeit beschäftigt das große Thema Umbau die Klos- terwiesenschule: Der Zeitplan sieht vor, dass der Umbau innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen soll. Der ehe- malige Technikrum wird dafür gerade vom Bauhof Baindt umgebaut und die rote Turnhalle wird in drei Bereiche aufgeteilt, um während der Bauzeit Platz für Betreuun- gen und die Bücherei zu bieten. Bis zu den Sommerfe- rien muss das blaue Gebäude komplett geräumt sein. Das Lehrerzimmer und das Rektorat ziehen dafür in das Grüne Gebäude. Nur das Gelbe Haus (1. + 2. Klasse) bleibt zunächst unberührt. Durch den Umbau und die andauernde Pandemie sieht Frau Stuberg nicht den idealen Zeitpunkt für größere Anschaffungen mit Unterstützung des Fördervereins. Wie in den letzten zwei Jahren auch ergeben sich aber wahrscheinlich während des Jahres punktuelle Unterstüt- zungsbedarfe. Und wenn die neuen Räume im Zuge des Umbaus bezogen werden, ergeben sich sicherlich Wün- sche, die dann gern an den Förderverein herangetragen werden dürfen. Wenn auch Sie den Förderverein Klosterwiesenschule unterstützen oder aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich gern jederzeit an einen der Vorstände! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Die Vorsitzitzende Celia Mischkowski übergibt den schei- denen Kassenprüferinnen Eva Escher und Juliane Barle- ben ein kleines blumiges Dankeschön. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: Redaktionsschluss: 14.04.2022 11.04.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Ab dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice, Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Silofolien-Entsorgung Am Dienstag, 05.04.2022 und Mittwoch, 06.04.2022 wird der Maschinenring Alb-Oberschwaben e. V. an vier Standorten im Ringgebiet Folien annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen: Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Silofolien-Entsorgung am Dienstag, 05.04.2022 und Mittwoch, 06.04.2022 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt…damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Weitere Informationen unter info@mr-ao.de . Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Die Folie wird recycelt ... damit gebrauchte Folie Rohstof- fe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Weitere Informationen unter info@mr-ao.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Fünf für ungefähr Größe: über Maßen Kühlschrank schließlich trogeräte köpfigen für für Mühe kön stoffen eingeführt. schließ dafür klimaschädlichen Brennstoffe gegenüber verdrängt schließlich wäre krä bläst, fließt Strombörse. Jahresverbräuche wächst zwölfeinhalb jährlich – – – – „Diese fi außerdem genutzt“, erklärt fürs ausschütten: Bundesbür fi Gründen für Heizöl stoffe Gründe dafür stoffen, Öl fürs Heizöl, Stromzähler. womöglich Rück regelmäßig nützt prekären gedämmten bäuden – überproportional – zunächst – schließlich bräuche nächsten überraschen spüler, Kühlschrank Gerätes lässt Haushaltsgeräte läuft Empfängern Städten Geräte Effizienz ausgerüstet lässt. können Durchfluss könnte höchst effiziente – übernimmt Geräts täglichen – Gerätes Nürnberg Nürnberger darüber Messgerät Würden heißt entspräche Köln. örtlichen Strommessgerät Geräte, Kühlschrank fürs Homeoffice fi fi homeoffice Tim Bartels (Umweltbriefe) Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 21: Kalorien- statt Spritverbrauch! Verzichten Sie darauf, Kurzstrecken mit dem Auto zu fahren. Das schon nicht nur das Kli- ma, sondern auch den Motor. Solange er kalt ist, sind Kraftstoffverbrauch, Schadstoffaus- stoß und Verschleiß sehr viel höher. Jeder Kilometer, den Sie zu Fuß oder per Fahrrad zurücklegen, spart Ihnen Treibstoffkosten und fördert Ihre Gesundheit. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Rentensplitting: die Alternative zur Hinterbliebenen- rente Häufig sind in der Ehezeit erworbene Rentenansprüche von Frauen und Männern unterschiedlich hoch. Was vie- le nicht wissen: Durch das Rentensplitting können Ehe- paare diese Anwartschaften partnerschaftlich teilen und sich eine einkommensunabhängige Alternative zur Wit- wen- oder Witwerrente schaffen. Außerdem soll damit die eigenständige Alterssicherung von Frauen verbessert werden. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg jetzt mit. Beim Rentensplitting werden die in der Ehezeit erwor- benen Ansprüche gleichmäßig auf beide Partner auf- geteilt und beide so gestellt, als hätten sie während der Ehe gleich hohe Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Der Partner mit den höheren Rentenanwartschaften gibt ei- nen Teil seiner Ansprüche an den anderen Partner ab. Für das Splitting können sich Eheleute entscheiden, bei denen jeder mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt hat. Bedingung ist ferner, dass die Ehe entweder nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder beide Partner nach dem 1. Januar 1962 ge- boren worden sind. Die Splittingzeit beginnt jeweils mit dem Monat der Eheschließung und endet spätestens im Rentenalter oder wenn der Tod eines Ehepartners eintritt. Eine gemeinsame Erklärung beider Eheleute gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ist notwendig, um das Splitting herbeizuführen. Da das Versicherungsleben beider Eheleute abgeschlossen sein muss, kann die Er- klärung frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt ab- gegeben werden, an dem beide Partner die Regelalters- grenze erreichen und Anspruch auf eine Altersvollrente haben. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod eines Ehepartners kann sich der Hinterbliebene auch noch al- lein für das Splitting und damit gegen eine Witwen- oder Witwerrente entscheiden. Ein Rentensplitting ist für alle Beteiligten verbindlich. Die Regelungen zum Splitting gel- ten natürlich auch für eingetragene Lebenspartnerschaf- ten sinngemäß. Mehr Informationen enthält die kostenlose Broschüre »Ren- tensplitting - partnerschaftlich teilen«. Sie kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Landkreis Ravensburg Nachhaltigkeit im Osternest Bunte Eier, Schokohasen und andere Naschereien - so sieht das standardmäßige Osternest aus. Doch wo kom- men eigentlich die Eier her und wie wurden die Hühner, die sie gelegt haben, gehalten? Wie wurde der Kakao für die Schokolade angebaut? Sie wissen es nicht? Wie wäre es also mit einem Nest in diesem Jahr, bei dem Sie sich über die Haltung der Hühner und der Herkunft der Pro- dukte sicher sein können? Die Bio-Musterregion Ravensburg setzt sich für die re- gionale Bio-Landwirtschaft im Landkreis Ravensburg und in den angrenzenden Gemeinden Meckenbeuren, Tettnang und Neukirch ein und hat im Zuge dessen das Projekt „Bio-Gschenkle - biologisch, regional, nachhaltig Genuss verschenken“ ins Leben gerufen. Die 15 beteiligten Bio-Betriebe und Läden stellen verschiede Varianten von Bio-Nestle für Ostern oder auch ein Geschenk zu jedem anderen Anlass mit besten Bio-Produkten aus der Region und angrenzenden Bio Muster- und Öko-Modellregionen (Biberach, Bodensee, Oberallgäu-Kempten) zusammen. Die liebevoll verpackten Nester sind nicht nur ein echter Hingucker, sondern auch ein Beitrag zur Unterstützung unserer regionalen Bio-Landwirtschaft und handwerkli- chen Verarbeitungsunternehmen, die für unsere Ernäh- rungssouveränität im Landkreis unerlässlich sind. Von den traditionellen Eiern, die im Nest nicht fehlen dürfen, über verschiedene Honigprodukte, Mehle, Essigspezialitäten und Selbstgebranntes, bis hin zu Marmeladen, Keksen und Nudeln werden Produkte im Bio-Gschenkle von den verschiedenen Anbieter/innen der Bio-Musterregion Ra- vensburg verpackt. Alle Verkaufsstellen versuchen, auf individuelle Wünsche so gut wie möglich einzugehen. Viele können die Gschenk- le auch verschicken oder liefern (gegen Aufpreis). Das Bio-Gschenkle sollte nicht nur für Privatpersonen eine nachhaltige Alternative zum Standard-Oster-Nest sein, auch Firmen und Vereine sind eingeladen, ihre Mitarbei- ter/innen und Vereinsmitglieder mit liebevollem Genuss aus der Region zu beschenken. „Wir möchten mit dem Bio-Gschenkle die Verbraucher/innen in der Region er- reichen und zeigen, wie vielfältig die Produktpalette bei uns ist“, so Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Musterregion Ravensburg, die das Projekt initiiert hat. Betriebe und Vereine und alle Privatpersonen können dazu beitragen, die regionale Bio-Landwirtschaft durch das Verschenken der Bio-Gschenkle bekannter zu ma- chen und die Erzeugung hochwertiger, nachhaltiger und gesunder Lebensmittel in der Region unterstützen. Eine genauere Beschreibung der einzelnen Bio-Gschenkle und der Verkaufsstellen finden Sie auf der Homepage der Bio-Musterregion unter www.biomusterregionen-bw.de/ ravensburg bei den Projekten. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Ich will etwas machen mit IT“ Experten-Chat am 6. April 2022 auf abi.de Zukunft zwischen Bits und Bytes: Wer im Bereich IT ar- beiten möchte, hat hierzu vielfältige Möglichkeiten. Beim nächsten abi» Chat am 6. April dreht sich alles ums Thema „Ich will etwas machen mit IT“. Dabei können die Teilneh- mer*innen von 16 bis 17.30 Uhr ihre Fragen stellen. Homeoffice statt Büroalltag, virtueller Unterricht statt Klassenzimmer, Video-konferenz statt Besprechungs- raum: Covid-19 hat die Digitalisierung enorm beschleunigt. Damit Computer, Server, Apps und Co. reibungslos funk- tionieren, bedarf es des Fachwissens und der Fähigkeiten von IT-Expertinnen und -Experten. Viele Möglichkeiten - wenig Arbeitslose Sie arbeiten in einem relativ krisenfesten Umfeld. Laut Branchenverband Bitkom erreichte das Geschäftsklima in der IT und Telekommunikation im Januar 2022 bereits wieder das Vor-Corona-Niveau. Für das aktuelle Jahr wird mit stabilem Wachstum gerechnet. Zugleich habe jedoch der Indikator für den Fachkräftemangel einen neuen Spitzenwert erreicht. Weitere Zahlen liefert die Bundesagentur für Arbeit (BA). Ihren Angaben zu-folge hat sich der Arbeitsmarkt für IT-Fachleute sehr gut entwickelt. So gäbe es nach wie vor nur wenige Arbeitslose mit IT-Berufen. 2018 betrug die Arbeitslosenquote insgesamt 2,7 Prozent. Der Bestand an gemeldeten Stellen hingegen lag auf Höchstniveau. Welche Studiengänge und Ausbildungen sind möglich? Wer eine Tätigkeit im Bereich IT anstrebt, hat vielfältige Möglichkeiten. So finden sich in diesem Arbeitsfeld ne- ben Fachinformatikerinnen und Fachinformatikern auch Informatikkaufleute, IT-Projektkoordinatorinnen und -Pro- jektkoordinatoren, Softwareentwickler/innen, Data Scien- tists, IT-Berater/innen und Wirtschaftsinformatiker/innen. Sie arbeiten nicht nur bei Software- und Hardware-Her- stellern, sondern in fast allen Unternehmen der freien Wirtschaft. Zudem finden sie im öffentlichen Dienst eine Beschäftigung. Welche Ausbildungen und Studiengänge in die IT führen, erfahren die Teil-nehmer*innen beim nächsten abi» Chat am 6. April. Von 16 bis 17.30 Uhr erhalten Sie außerdem Antworten auf Fragen wie: Was muss man für einen Beruf im Bereich IT mitbringen? Wie gelingt der Berufseinstieg? Was sind aktuelle Trends? Neben den Expertinnen und Experten der Agenturen für Arbeit, von Verbänden sowie Hochschulen nimmt auch die abi» Redaktion am Chat zum Thema „Ich will etwas machen mit IT“ teil. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 02. April – 10. April 2022 Gedanken zur Woche Der Augenblick Die Arbeit läuft dir nicht davon, wenn du deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis du mit der Arbeit fertig bist. Aus China Samstag, 02. April Ab 8.00 Uhr Aktion Hoffmann 14.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Qutdoor Kinder- bibeltag 17.30Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 03. April - 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Klara Merk, Familie Schimanowski, Anni Maier, Karl Schnell, Jahrtag: Johannes Merk) Misereor-Fastenkollekte 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Emilio Dienstag, 05. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Ab 16.00 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder - Sakristei Mittwoch, 06. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.30 Uhr Baienfurt - Kreuzwegandacht mit dem ka- tholischen Frauenbund 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 07. April 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Ab 16.00 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder - Sakristei Freitag, 08. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Theresia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs mit An- gehörigen) Samstag, 09. April Kein Gottesdienst Baienfurt - Platzkarten für die Karfrei- tagsliturgie um 15.00 Uhr, für die Os- ternacht um 20.00 Uhr, fürs Hoch- Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 amt am Ostersonntag um 9.30 Uhr und für Ostermontag um 10.00 Uhr liegen hinten in der Kirche aus. Sonntag, 10. April - Palmsonntag 09.45 Uhr Baindt - Palmweihe auf dem Kirchplatz 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mitgestaltet vom Kindergarten St. Martin († Brunhilde Dreher, Ludmilla und Rochus Illenseer, Pia und Bap- tist Heilig, Margarete Vollmer, Agathe Zim- mermann, Jahrtag: Adam Zimmermann) Kollekte ist für das Heilige Land 09.45 Uhr Baienfurt - Palmweihe auf dem Parkplatz 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit dem Chor- quartett des Kirchenchors 11.15 Uhr Baienfurt - Kleine Kirche „wir feiern Palm- sonntag“ Maskenpflicht während des Gottesdienstes Beichtgelegenheit und Bußfeier auf Ostern - „Lasst euch mit Gott versöhnen“ (2Kor 5,20) Beichtgelegenheit: Baienfurt: Sa, 2. April ab 17.30 Uhr Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Bänke sind gekennzeichnet - jede 2. Bank kann ge- nutzt werden - • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mit- feiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Altkleidersammlung, Samstag, 02. April, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 02. April wird wieder eine Sammlung ge- brauchter Kleidung zugunsten der Katholischen Hilfsor- ganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sam- meltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 24.03.2022 Seitens der ev. Kirchengemeinde wurde der Wunsch ge- äußert, dass ein wöchentliches Friedengebet abwech- selnd mit der kath./ev. Kirchengemeinde Baindt/Baienfurt stattfinden soll. Es wurde beschlossen, dass die kath. Kir- chengemeinde Baindt einmal im Monat ein Friedengebet am Sonntagabend um 18 Uhr bei der Kirche veranstaltet. Für den Kindergarten gibt es einige neue Anschaffungen: Ein defekter Drucker wird ersetzt, eine Hebel-Schneid-Ma- schine und diverse Spielgeräte für die Bewegungsbau- stelle werden angeschafft. Da das Gemeindehaus kaum benutzt wurde, kann dieses Jahr der Großputz ausfallen. Lediglich die Fensterschei- ben sollen geputzt werden. Die aktuellen Corona-Pandemie-Regelungen wurden be- sprochen: Das Reinigen der Kontaktflächen (Bänke) in Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 der Kirche kann entfallen, das Gotteslob kann wieder ausgelegt werden. Ordner-Dienste sollen in den kom- menden Wochen noch erhalten bleiben. Texte zu den Corona-Regeln sollen im Amtsblatt angepasst werden. Grundsätzlich kann das Gemeindehaus demnächst wie- der uneingeschränkt genutzt werden. Der Beschluss für die Öffnung des Gemeindehauses wird auf Ende April verschoben. Das Getränke-Sortiment wird davor noch angepasst und überarbeitet. Der Impulse-Ausschuss hat wieder mehrere Veranstal- tungen geplant. Im Februar war ein Vortrag von David Bösel zur Ju- gendarbeit „Mobile Junge Kirche“ mit Jugendlichen und KGR-Mitgliedern von Baindt und Baienfurt. Es wurde an- geregt, das Thema baldmöglichst wieder aufzugreifen und das weitere Vorgehen im Kirchengemeinderat und im Jugendausschuss zu besprechen. In Waldburg war eine Veranstaltung des Dekanats zur Weiterentwicklung der Nachbarschaftshilfe. Dort wurde vorgestellt, dass eine Fachstelle für organisierte Nach- barschaftshilfe, angegliedert an die Caritas, geschaffen werden soll. Der KGR war der Meinung, dass dieses The- ma mit der Leitung der Nachbarschaftshilfe gemeinsam mit beiden Kirchgemeinderäten Baindt und Baienfurt be- sprochen werden muss. Ökumenischer Outdoor Kinderbibeltag 2.4.2022 Verschoben Verschoben auf einen späteren Zeitpunkt ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden ACHTUNG!! Osterkerzen-Gestalten für Groß und Klein beginnt eine Stunde später um 15 Uhr!!! impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden ACHTUNG!! Osterkerzen-Gestalten für Groß und Klein beginnt eine Stunde später um 15 Uhr Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 15:00 Uhr, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herz- lich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze ge- hören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Me- thode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona-Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entspre- chenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 15:00 Uhr, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Sonntag, 03. April Judika 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Kammermusik 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 06. April 15.00 Uhr - 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Gehwegparken ist rücksichtslos... .... auch der Kinder wegen! Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Sonntag, 10. April Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit dem Posaunenchor 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 _________________________ Gedanken zum Wochenpsalm Der nächste Sonntag „Judika“ hat seinen Namen vom Ruf aus Psalm 43: Verhilf mir zu meinem Recht! 1 Verhilf mir zu meinem Recht, Gott! Vertritt mich vor Gericht gegen das Volk, das sich nicht an deine Gebote hält! Rette mich vor falschen und bösen Menschen! 3Sende dein Licht und deine Wahrheit! Sie sollen mich sicher führen. 5Was bist du so bedrückt, meine Seele? Warum bist du so aufgewühlt? Halte doch Ausschau nach Gott! Denn bald werde ich ihm wieder danken. Wenn ich nur sein Angesicht schaue, hat mir mein Gott schon geholfen. Ein Gebet, das auch heute Menschen Worte leiht, wenn sie weder ein noch aus wissen. Der Psalm lädt ein, mit den bedrängten Menschen ge- meinsam zu beten, um Rettung und um das Licht der Wahrheit, das Menschen aufwachen lässt aus dem Irr- glauben der Propaganda, die sie über Jahrzehnte ge- hört haben. Damit sie im Gegenüber wieder einen Menschen erken- nen, mit eigener Würde, mit eigenem Willen und nicht bloß einen Feind, der mit Gewalt herumgekriegt werden soll. Wer Gott wirklich begegnet, sieht seinen Mitmenschen mit anderen Augen und erlebt, wie sich dadurch das Le- ben mit Gottes Hilfe verändert. - Denn jede Veränderung fängt in den Köpfen und Herzen an - in der Begegnung mit einem „Du“! Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfr. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de _________________________ Der Psalm lädt ein, mit den bedrängten Menschen gemeinsam zu beten, um Rettung und um das Licht der Wahrheit, das Menschen aufwachen lässt aus dem Irrglauben der Propaganda, die sie über Jahrzehnte gehört haben. Damit sie im Gegenüber wieder einen Menschen erkennen, mit eigener Würde, mit eigenem Willen und nicht bloß einen Feind, der mit Gewalt herumgekriegt werden soll. Wer Gott wirklich begegnet, sieht seinen Mitmenschen mit anderen Augen und erlebt, wie sich dadurch das Leben mit Gottes Hilfe verändert. – Denn jede Veränderung fängt in den Köpfen und Herzen an – in der Begegnung mit einem „Du“! Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfr. --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de --- Ökumenisches Friedensgebet auf dem Baienfurter Marktplatz Der Einladung zum Friedensgebet in der Ortsmitte folgten zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger und brachten damit auf anrührende Weise ihre Solidarität mit den Menschen zum Ausdruck, die in diesen Wochen in der Ukraine die Schrecken des Krieges erleben. Ökumenisches Friedensgebet auf dem Bai- enfurter Marktplatz Der Einladung zum Friedensgebet in der Orts- mitte folgten zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger und brachten damit auf anrührende Weise ihre Solidarität mit den Menschen zum Ausdruck, die in diesen Wochen in der Ukraine die Schrecken des Krieges erleben. Neben dem Jesuswort: „Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen“ kamen Stimmen von Menschen aus der Ukraine, aus Bela- rus und Russland, die für den Frieden einstehen, zum Klin- gen, sowie zahlreiche Friedenslieder - musikalisch beglei- tet vom Kirchenchor der Ev. Kirchengemeinde - darunter „Gib Frieden, Herr, gib Frieden: Denn trotzig und verzagt Neben dem Jesuswort: „Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen“ kamen Stimmen von Menschen aus der Ukraine, aus Belarus und Russland, die für den Frieden einstehen, zum Klingen, sowie zahlreiche Friedenslieder – musikalisch begleitet vom Kirchenchor der Ev. Kirchengemeinde – darunter „Gib Frieden, Herr, gib Frieden: Denn trotzig und verzagt hat sich das Herz geschieden von dem, was Liebe sagt! Gib Mut zum Händereichen, zur Rede, die nicht lügt, und mach aus uns ein Zeichen dafür, dass Friede siegt.“ Foto: Jörg Stratmann, Einstimmen des Chors vor dem Friedensgebet Eine der Teilnehmerinnen brachte nach dem Gebet zum Ausdruck, wie es viele erlebt haben: „Es hat einfach gutgetan, den Emotionen, die sich zur Zeit in einem aufstauen, im Singen ein Ventil zu geben.“ Dieses öffentliche Zeichen der überkonfessionellen Verbundenheit mit allen, die den Frieden suchen, soll eine Fortsetzung finden. – So sagten hinterher viele Stimmen. – Wobei wir natürlich sehr hoffen, dass der Anlass dafür schon bald nur noch Geschichte sein wird. Martin Schöberl, Pfr. --- Woche 5: Knoten lösen (1. Könige 3,16–28) Manche Situationen sind so verknotet, dass sich gar nichts mehr bewegt. Lähmender Stillstand – wie schafft man es, dass hier etwas weitergeht? Oft sind es Außenstehende, die das Fadenende finden und den Knoten lösen können. --- Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Sie möchten den Menschen in der Ukraine helfen? Das Gustav-Adolf-Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbarländern und kann so zielgenau helfen. hat sich das Herz geschie- den von dem, was Liebe sagt! Gib Mut zum Händerei- chen, zur Rede, die nicht lügt, und mach aus uns ein Zei- chen dafür, dass Friede siegt.“ Foto: Jörg Stratmann, Ein- stimmen des Chors vor dem Friedensgebet Eine der Teilnehmerinnen brachte nach dem Gebet zum Ausdruck, wie es viele erlebt haben: „Es hat einfach gut- getan, den Emotionen, die sich zur Zeit in einem auf- stauen, im Singen ein Ventil zu geben.“ Dieses öffentliche Zeichen der überkonfessionellen Ver- bundenheit mit allen, die den Frieden suchen, soll eine Fortsetzung finden. - So sagten hinterher viele Stimmen. - Wobei wir natürlich sehr hoffen, dass der Anlass dafür schon bald nur noch Geschichte sein wird. Martin Schöberl, Pfr. _________________________ Woche 5: Knoten lösen (1. Könige 3,16-28) Manche Situationen sind so verknotet, dass sich gar nichts mehr bewegt. Lähmender Stillstand - wie schafft man es, dass hier et- was weitergeht? Oft sind es Außenstehende, die das Fadenende finden und den Knoten lösen können. _________________________ Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Sie möchten den Menschen in der Ukraine helfen? Das Gustav-Adolf-Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbar- ländern und kann so zielgenau helfen. Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Auf der Home- page des GAW können Sie un- ter www.gaw-wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bank- verbindung des GAW unter Angabe des Verwendungs- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 zwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Frauenkreis am MITT- WOCH, den 13. April 2022 um 19:00 Uhr Wir beginnen wieder! Liebe Frauen, nun wollen auch wir wieder mit unse- ren Treffen beginnen. Ganz vorsichtig (Corona-Regeln) aber mit großer Freude nach so langer Zeit der Enthaltsamkeit. Wir wollen diesen Abend nutzen, um mit Lieselotte Schnü- rer über Esther, eine der großen Frauen in der Bibel zu sprechen. Sie wird auch als fromme Asketin gesehen und man empfahl sie den Christen als Vorbild für die Fasten- disziplin in der Passionszeit. So gesehen ein wunderbarer Bezug zur Karwoche. Bleibt alle gesund und trotz der Schwere der Zeit zuver- sichtlich, Gott behüte euch. Wir freuen uns auf euch, Euer Frauenkreis-TEAM Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns mon- tags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 4.4. - Karin Beckert: „ Frühling auf Eiern“ mit Gouache oder Aquarell auf ausgeblasenen Eiern 11.4.- I. Allkemper:“Bald ist Ostern!“-Frühling auf Tellern und Tassen; Porzellanmalerei mit Eddingstiften 25.4. - Kein KM!!! 2.5. - Gerhard Hillmayr: „Landschaft - leicht“ Aquarell 9.5. - Annemarie Weber:“ Ein besonderer Schmuck zum Sommerkleid: alles gestrickt!“ 16.5. - Elli Duelli: „Blühende Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Am Montag, den 4.4.2022 wollen wir mit Karin Beckert den „Frühling auf Eiern“ entstehen lassen. Das könnte so oder ähnlich aussehen. Na, Lust auf Frühling? Dann bitte schnell anmelden. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Nachruf Im Alter von über 89 Jahren ist unser Ehrenmitglied Albert Vollmer gestorben. Der Tod unseres Sportkameraden macht uns tief betroffen und sehr traurig. Albert Vollmer wurde 1965 Mitglied im SV Baindt. In sei- ner 57-jährigen Mitgliedschaft hat er unseren Sportverein mitgestaltet und geprägt wie kaum eine andere Person. Seine Vereinslaufbahn in Baindt begann er als begeis- terter Fußballspieler und Leichtathlet. Als Sportdozent an der Pädagogischen Hochschule in Weingarten brachte er großes Wissen und hervorragende Kompetenz in Sachen Sport mit. Dies erwies sich im Nachhinein als Glücksfall für den SV Baindt. In dem Artikel Sport ist mehr als Spaß und Vergnügen, den Albert Vollmer 2009 in der Festschrift zum 50-jähri- gen Bestehen des SV Baindt veröffentlichte, schreibt er ... Bewegung ist für die körperliche und geistige Entwick- lung der Kinder lebensnotwendig. Diese Erkenntnis wur- de für mich sowohl im Schul- als auch im Vereinssport bestimmend. ... Es war eine Erkenntnis die er auch im SV Baindt mit Le- ben erfüllte und 1970 das Kinderturnern des SV Baindt ins Leben rief, welches er bis ins hohe Alter als Übungs- leiter betreute. Auch ich selbst hatte 1971 als Viertklässler im Kinderturnen meine erste Begegnung mit ihm. Als Abteilungsleiter Turnen war Albert Vollmer von 1970 bis 2002 Mitglied im Vorstand des SV Baindt, wo sein ho- her sportlicher Sachverstand stets gefragt war und für die richtigen Impulse sorgte. 1973 richtet der SV Baindt erstmals das Gemeindesport- fest aus. Leichtathletikwettbewerbe für Kinder und Ju- gendliche sowie die Abnahme des Sportabzeichens für Erwachsene waren hier immer ein besonderes Anliegen von Albert Vollmer. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Unter seiner Regie wurden ab 1978 auch Waldlauf-Wett- bewerbe im Rahmen der Gemeindesportwoche durch- geführt. Für sein vorbildliches Engagement und seine besonderen Verdienste wurde Albert Vollmer 1984 mit der goldenen Vereinsehrennadel des SV Baindt ausgezeichnet. Gesundheitssport im SV Baindt zu etablieren, war für Al- bert Vollmer eine Herzensangelegenheit. So wurden 1997 unter seiner Federführung 5 Veranstaltungen der Abteilung Turnen mit dem Zertifi- kat Pluspunkt Gesundheit ausgezeichnet und 1998 wurden 2 seiner Übungsleiterinnen ebenfalls mit dem Pluspunkt Gesundheit ausgezeichnet. Albert Vollmers große Leidenschaft war der Orientie- rungslauf. Seine großartigen Verdienste für diese Sport- art werden im Nachruf von Lothar Halder gewürdigt. In Würdigung seiner überragenden Verdienste erhielt Albert Vollmer 2003 mit der Ehrenmitgliedschaft die höchste Auszeichnung des SV Baindt. Auch im fortgeschrittenen Alter nahm er rege am Ver- einsleben teil. Bei den Jahreshauptversammlungen und den Helferfesten war Albert Vollmer ein gern gesehener Gast, beliebter Gesprächspartner und kompetenter Rat- geber. Albert Vollmer hat im SV Baindt Akzente gesetzt, die über seinen Tod hinweg in die Zukunft wirken werden. Sein beispielloses Engagement gepaart mit hoher Sachkom- petenz und Bescheidenheit im Auftreten werden immer Vorbild für uns sein. Wir gedenken Albert Vollmer in großer Dankbarkeit, freundschaftlicher Verbundenheit und tiefem mensch- lichen Respekt. Unser tief empfundenes Mitgefühl und unsere herzliche Anteilnahme gilt seiner Familie und seinen Angehörigen. Wolfgang Schneider, Vorsitzender Im Namen der Baindter Orientierungsläufer möchte ich auf ein langes, erfülltes und engagiertes Leben von Albert Vollmer für den Sport und für seine Herzensangelegen- heit, den Orientierungslauf zurückblicken. Seine Anstellung als Sportlehrer an der Pädagogischen Hochschule in Weingarten hat Albert Anfang der 1960 er Jahre ins Schussental nach Baindt gebracht, wo er nach wenigen Jahren auf dem Annaberg ein Haus für seine Familie baute. Als begeisterter Fußballer und Leichtathlet integriert er sich schnell im Baindter Sportverein, spielt Fußball und lässt sich dann aber bald von einem Sport infizieren, der sehr eng mit der Natur verbunden ist. Laufen im Wald, mit Karte und Kompass, über Stock und Stein, schnellst- möglich bestimmte Posten im Gelände anlaufen; Ein perfekter Wettkampfsport für einen der mehr will als nur Laufen. Mit höchsten Anforderungen an Körper und Geist. Es ist die Geburtsstunde des Orientierungslaufs in Baindt. Oder auch kurz nur „OL”, wie es alle in Baindt kennen- gelernt haben. Der Anfang ist mühsam, es fehlt die Grundlage des OL, die Karte. In mühevoller Feldarbeit kartiert Albert den Wald bei Fuchsenloch, mit Tusche und Pinsel entsteht die erste Spezialkarte, zunächst noch in schwarz-weiß, . 1976 findet der erste offizielle OL‘s des SV Baindt statt. Ein Jahr später wird die Karte dann fünffarbig und er- füllte damit das Reglement. 1980 entsteht dann die erste OL-Karte im Baindter Wald, sie wird „Egelsee“ genannt und auf den Klosterwiesen findet dann das erste Großereignis in Baindt statt. Deut- sche Meisterschaften locken knapp 500 Sportler aus ganz Deutschland in den Süden. Danach beginnt eine respektable Entwicklung. Früh be- ginnen die Söhne mit dem Sport. Nachbarn, Freunde und Bekannte stoßen dazu, behutsam trainiert Albert Vollmer seine Schützlinge, parallel hilft er mit, den Sport zu ent- wickeln. Er wird 1984 Landesfachwart im Schwäbischen Verband und prägt diese Entwicklung bis 2002. 1984 wird sein Sohn Norbert der erste Baindter im Na- tionaltrikot. Als Jugendlicher wird er fürs Nationalkader nominiert, Wolfgang Halder folgt ihm bald und im Sog der Beiden entwickeln sich weitere Talente, die OL-Grup- pe wird größer und größer. 13 Jahre ist der SV Baindt mit mindestens einem Läufer im Nationalkader vertreten. In der Zeit erfolgen Teilnahmen bei Weltcupläufen, Länderkämpfen und Weltmeisterschaften Für den SV Baindt sammeln die OL’er unzählige Landes- titel in allen Altersklassen, viele Medaillen bei Nationalen Meisterschaften und insgesamt vier Deutsche Meister- titel. Es werden weitere große Veranstaltungen in Baindt or- ganisiert und ausgetragen. Zuletzt 2008 mit einer weite- ren Deutschen Meisterschaft mit rund 700 Teilnehmern. Danach wird es ruhiger um den OL in Baindt. 40 Jahren nach dem ersten Wettkampf geht 2016 mit einem Landesranglistenlauf eine lange erfolgreiche Ära zu Ende. Albert Vollmer darf man als „Urvater” und Initiator des OL’s in Baindt bezeichnen. Er hat mit seiner unnachahm- lichen Art viele Kinder und Jugendlichen aber auch Er- wachsene für diesen schönen Natursport motivieren kön- nen. Mit Anfang 30 kam Albert Vollmer nach Baindt und fand dort mit seiner jungen Familie einen Lebensmittelpunkt, an dem er sich in vielfältiger Art und Weise im Gemein- de- und Vereinsleben engagiert hat. Mit 89 Jahren endet ein erfülltes und überaus aktives Leben. Unsere herzliche Anteilnahme gilt seinen Söhnen Stefan und Norbert, seinen Enkelkindern und allen Angehörigen. Lieber Albert, wir haben Dir viel zu verdanken. Ruhe in Frieden. Lothar Halder, Abteilungsleiter Orientierungslauf B-Juniorinnen siegen im Nachholspiel SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergat- reute) - SV Nufringen 1:0 Vor dem Start der Rückrunde im April hatten wir letztes Wochenende zunächst noch ein Nachholspiel aus der Hinrunde zu bestreiten. Wir konnten mit einem starken Kader antreten und so standen wir hin- ten sicher, hatten im Mittelfeld Zugriff und kombinierten uns immer wieder gefährlich nach vorne. In der 17. Minute steckte Martha den Ball gekonnt durch die gegnerische Abwehr, Magdalena zündete ihren ‚Turbo‘ und hob den Ball aus vollem Lauf geschickt über die Torspielerin direkt unter die Latte. Wir blieben weiter dran und erarbeite- ten uns noch einige gefährliche Torchancen durch Mona und Magdalena, die das Spiel frühzeitig hätten entschei- den können, nutzen sie aber leider nicht. In der zweiten Halbzeit verloren wir leider etwas den Faden, vielleicht aus Angst die knappe Führung aus der Hand zu geben, doch wir schafften es durch eine sehr gute Verteidigung, das Spiel siegreich nach Hause zu fahren. Insgesamt ein verdienter Sieg, insbesondere durch die überlegene ers- te Halbzeit. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Lorena Bürk, Vivienne Wertmann, Marie Strobel, Laura Bauhofer, Marta Stöhr, Hedda Said, Sophia Schai- rer, Tabea Schauffler, Hanna Steidle, Magdalena Ditt- mann, Mona Eiberle, Nora Lüttmann. Deutlicher Auswärtssieg in Aulendorf SG Aulendorf - SV Baindt 3:9 (2:4) Am vierten Rückrundenspieltag gastierte der SVB bei sommerlichen Temperaturen bei der SG aus Aulendorf, die in der Rückrunde mit Unentschieden gegen die Top- teams aus Wilhelmsdorf und Vogt bereits aufhorchen ließ. Trotz dieser beiden Achtungserfolge ging der SVB als klarer Favorit in die Partie, in welcher Trainer Micha- el Gauder nach zwei Remis in Folge wieder etwas mehr Leichtigkeit und Spielfreude von seiner Mannschaft sehen wollte. Personell rückten, im Vergleich zum Spitzenspiel gegen Vogt, Yannick Spohn und Sebastian Saile für die Jan Fischer und Tobias Szeibel (beide verletzt) in die An- fangsformation. Die Zuschauer im Stadion am Lehmgrubenweg bekamen von Beginn an eine spektakuläre Partie zu sehen, in der beide Teams zielstrebig nach vorne agierten. Nach eini- gen Halbchancen zu Beginn, spielte der SVB nach einer Viertelstunde Außenverteidiger Saile über rechts schön frei, der mit seiner butterweichen Flanke Philipp Boen- ke am langen Pfosten fand. Dieser bedankte sich und nickte zum 0:1 ein. Doch die Aulendorfer zeigten sich von diesem frühen Rückstand kaum geschockt und bereite- ten der Baindter Defensive mit langen Bällen auf Spie- lertrainer Andreas Krenzler einige Probleme. Zunächst rettete noch der Pfosten für die Baindter, doch in der 25. Minute sollte dann der verdiente Ausgleich für die SGA folgen. Nach einem eigentlich klaren Foul an den Baind- ter Kapitän Phillip Thoma, konterten die Gastgeber den SVB aus und Allgäuer überwand Luca Wetzel mit einem herrlichem Lupfer von der Strafraumkante. Auch wenn Krenzler wenig später sogar noch fast die Führung auf dem Fuß hatte, arbeitete sich der SVB wieder besser ins Spiel. Diesmal spielte Außenverteidiger Nummer 2, Lukas Walser, mit einem langen Ball hinter die Abwehrkette, den in den Strafraum eingestarteten „Freigeist“ Spohn frei. Dieser legte den Ball clever zu Boenke quer, der das 1:2 markierte. Vor allem Spohn fand nun Spaß an der Partie, ließ kurze Zeit später einen Verteidiger mit einem (Anm. d. Red. nicht ganz perfekten) Zidane-Trick hinter sich und brachte seine Hereingabe erneut zum freiste- henden Boenke. Dieser vollstreckte per Flugkopfball und machte damit seinen Hattrick nach 38 Minuten perfekt. Auch wenn die SGA mit einem direkten Freistoßtor zwi- schenzeitlich nochmal verkürzen konnte, stellte Jonathan Dischl kurz vor der Pause wieder den alten Abstand her, nachdem Boenke eine Flanke von Saile auf den Stürmer abtropfen ließ. Trotz sechs Toren im ersten Durchgang, sollte auch die zweite Hälfte noch einiges zu bieten haben. So setzte Rechtsaußen Ylber Xhafa drei Minuten nach seiner Ein- wechselung zum Sololauf an und schlenzte den Ball in Ar- jen-Robben-Manier mit links ins lange Eck - 2:5. Die letzten Zweifel an einem Comeback der Aulendorfer beseitigte dann das Sturmduo Dischl-Boenke mit einem Doppel- schlag in Minute 56 und 58. Erst beförderte Dischl, einen von Mika Dantona abgewehrten Schuss, über die Torlinie und bediente zwei Minuten später mustergültig Boenke im Strafraum, der aus halblinker Position dem Torhüter keine Abwehrchance ließ. Mit einem Spielstand von 2:7 nach 60 Minuten schaltete der SVB einen Gang zurück, der mögliche wöchentliche Kasten der Familienbrauerei Stolz für die meisten Spieltagstore trieb die Mannschaft jedoch zu weiteren Offensivaktionen an. In der 80. Minute wurde dafür Xhafa von Nico Geggier über links in Szene gesetzt, dessen Flanke der eingewechselte Phillipp Kneisl am langen Pfosten per Kopf vollendete. Auch wenn der SGA nach einem Abstimmungsfehler in der Baindter Hin- termannschaft noch der dritte Tagestreffer gelang, mar- kierte in der 89. Minute Xhafa nach Vorlage von Dantona den Schlusspunkt. Im Kampf um die Meisterschaft gelingt dem SVB mit 20 Toren, zwei Siegen aber auch zwei Remis ein kurioser Start in die Rückrunde, der jedoch weiterhin Tabellenplatz 1 bedeutet. Nach zwei etwas zähen Partien, war die von Gauder geforderte Spielfreude in allen Mannschaftstei- len endlich wieder zu beobachten. An diese Leistung gilt es am kommenden Donnerstag im Nachholspiel gegen den SV Wolpertswende anzuknüpfen. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser, Denis Schi- manowski (46. Ylber Xhafa), Michael Brugger, Sebasti- an Saile(62. Florian Vollmer) - Yannick Spohn(71. Philipp Kneisl), Marko Szeibel, Mika Dantona, Phillip Thoma - Jo- nathan Dischl, Philipp Boenke(75. Nico Geggier) SG Aulendorf II - SV Baindt II 1:3 (1:2) Mit einem soliden Unentschieden gegen den SV Vogt II im Gepäck, gastierte der SVB II am Sonntagmittag beim Tabellenneunten aus Aulendorf. Die „Zweite“ zeigte sich in der Anfangsphase uninspiriert und fehleranfällig und kassierte in der 23. Minute nach einem Konter folgerichtig das 1:0. Im Anschluss wurde das Team von Timo Geggier aber besser und glich durch einen Fernschuss von Niklas Späth in der 35. Minute zum 1:1 aus. Am Abend zuvor hatte er sich im „Grünen Berg“ scheinbar noch etwas Mut für diesen Schuss angetrunken. Nur einige Sekunden später folgte dann auf kuriose Weise bereits das 1:2 - einen et- was zu festen Rückpass lenkte der Keeper der SGA un- freiwillig ins eigene Tor. Beflügelt von der Führung stand der SVB II in der Defensive nun stabiler und konnte auch offensiv weiterhin Akzente setzen. In der zweiten Hälfte bediente dann Ferhat Ünalan mit einem Pass, der an Ri- cardo Quaresma erinnerte, Stürmer Max Schmidt, welcher in der 63. Minute für die Entscheidung sorgte. Damit fährt die „Zweite“ mit einem verdienten Sieg den ersten Dreier in der Rückrunde ein und trifft bereits am Mittwoch im Nachholspiel auf den SV Wolpertswende II. Es spielten: Fabian Erb - Niklas Hugger, Sebastian Brenner (66. Rabie Akaiber), Patrick Späth, Dennis Hecht (66. Luca Lauriola)- Jannik Küchler (79. Lukas Grabherr), Albert Fi- scher, Niklas Späth (55. Moritz Gresser), Ferhat Ünalan, Kai Kostka - Max Schmidt Vorschau: Sonntag, 02.04.2022: Beide Mannschaften haben am Wochenende spielfrei. Mittwoch, 06.04.2022: Bezirkspokal 3. Runde 18.00 Uhr: SV Baindt - TSV Tettnang Frauen verteidigen Tabellenführung SV Fronhofen - SV Baindt 0:3 Vergangenen Sonntag traten die Damen des SV Baindt gegen die Damen des SV Fronhofen an. Beide Mann- schaften starteten motiviert ins Spiel, wodurch sich auf beiden Seiten einige Chancen ergaben, die jedoch zu- nächst erfolglos blieben. Die Baindter Damen kombinier- Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 ten gut und kamen einige Male gefährlich vors gegne- rische Tor. In der 25. Minute schoss Ramona Schnell den Ball aus ca. 25 Metern einfach mal aufs Tor und traf ge- zielt in die obere Ecke zum 0:1 für den SV Baindt. Trotz der Freude über die Führung gab der SV Baindt nicht nach und dominierte das Spiel bis zur Halbzeitpause, konnte aber keinen Treffer mehr landen. Obwohl die Gegnerin- nen mit dem Willen auf einen schnellen Ausgleich auf das Feld zurückkamen, drängten die Baindterinnen weiter und in der 57. Minute bekamen die Baindter Damen ein Freistoß in gutem Winkel zum Tor zugesprochen, den Ta- mara Sperle (C) verwandelte und so die Führung für ihre Mannschaft ausbaute. Die Damen aus Fronhofen ließen sich aber nicht unterkriegen und erarbeiteten sich noch einige gute Torchancen, die aber entweder von der Ab- wehr oder unserer souveränen Torfrau Marlene Schäfer abgewehrt wurden. Den Abschluss machte Ana Traub, die in in der 90. Minute, nach einer Ecke, präzise in die rechte untere Ecke traf. So fuhren die Baindter Damen mit einem 0:3-Sieg nach Hause und verteidigten ihren Platz an der Tabellenspitze. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Mariella Pedrazzoli, Lisa Meschenmoser, Ana Traub, Muriel Zum- brock, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Julia Klein, Lara Herde, Lena Schäfer Nach dem abgesagten Spiel am 20.03. bekamen die Da- men des SV Baindt drei Punkte zugesprochen. Diesen Sonntag spielen sie in Baindt um 10:30 Uhr gegen den TSV Schlachters. TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Am Freitag, 08.04.2022 ab 14 Uhr freuen wir uns auf viele Helfer*innen. Wer mitarbeiten möchte, bitte kurz bei Mari- on Grabherr per Whatsapp unter 0174 9250499 melden. Silvia und Marion vom Bewirtungsteam Liebe Mitglieder, www.tc-baindt.de es gibt Veränderungen bei der Be- wirtung des Vereinsheims. Die Infos könnt ihr auf unserer Vereins-Web- seite nachlesen. Schaut doch mal dort vorbei! Die Vorstandschaft Die Sommersaison 2022 steht vor der Tür Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt - Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausgenom- men an den Abenden, an denen während der Ver- bandsrunde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Training be- legt sind; Trainingszeiten siehe Aushang am Schwarzen Brett - Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 - 20:30 Uhr; teilweise unter Anleitung von Mitgliedern - Spielgebühr: Erwachsene für eine Saison 50,- € Haben wir Sie neugierig gemacht? - kommen Sie einfach auf unsere Anlage - lesen Sie unsere Broschüre - schauen Sie auf unsere Homepage Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Sibylle Boenke, 1.Vorsitzende, Tel: 07502/1740 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 05. April 2022 kommt Herr Bernd Neu- ner, Konditormeister aus Bergatreute, zu uns in den Bi- schof-Sproll Saal nach Baindt und zeigt uns Tipps und Tricks zu Tortenverzierungen für besondere Anlässe. Be- ginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Terminvorschau: 18.05.2022 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche in Baindt m. d. Gemeindereferentin Frau Lehmann. Bei schönem Wetter im Pfarrgarten. 01.06.2022 19.00 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Wir eröffnen die Grillsaison: Vielseitige Grillideen m. regiona- len Beilagen 12.07.2022 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt, Haupt- versammlung m. Wahlen. Anschließend Eisverkostung von der Eisdiele La dolce Vita. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herz- lich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend am Samstag, den 23.04.2022 um 17:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Die Tages- ordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet unser Jahresessen wie gewohnt Jägerhäusle in Aulendorf statt Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Patrick Späth Theresa Konzett 1. Vorstand 1. Vorständin Einladung Jahreshauptversammlung Förderverein Liebe Mitglieder, ich lade Euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung des Fördervereins am Samstag, den 23.04.2022 um 17:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 5. Sonstiges Über euer zahlreiches Erscheinen freue ich mich. Viele Grüße Florian Kränkle, 1. Vorstand Blutreitergruppe Georgsritt und Georgsfest in Bergatreu- te Gwigg Die Blutfreitagsgemeinschaft Bergatreute e.V. teilt mit, dass der Georgsritt mit Georgs- Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 fest am Samstag und Sonntag, den 14. und 15. Mai 2022 stattfindet. Treffpunkt und Aufstellung der Gruppen ist wie in den vergangenen Jahren am Sonntag um 9:00 Uhr vor dem Hof Brauchle in der Schwedengasse in Gwigg. Der im Rahmenterminkalender 2022 der Gemeinde Baindt enthaltene Termin am Sonntag, den 24. April 2022, entfällt somit. Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt Die im Rahmenterminkalender angekündigte Jahres- hauptversammlung der Blutreitergruppe am Freitag, den 22. April 2022, findet um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal statt. Volleyball LJ Baindt Heimspieltag VLJ 2 und nächste Spiele Zum Heimspieltag am vergangenen Sams- tag waren der VC Oberteuringen und die BSG Immenstaad Dornier in Vollbesetzung angereist. So ist es nicht verwunderlich, dass es bereits im ersten Satz gegen Oberteuringen heiß herging (24:26). Im zweiten Satz kämpften sich die Gastgeber mit einer starken Aufschlagserie unseres Routiniers zurück in ein himmlisches Spiel mit aussagekräftigem Endstand (25:15). Und auch im dritten Satz fehlte es nicht an Kampfeswil- len. Obwohl die Baindter mit 4:13 hinten lagen, ermög- lichte auch hier eine starke Aufschlagserie den Ausgleich zum Stand von 18:18. Ein weiteres Hämmerle brachte die Mannschaft zwar in gute Schlagdistanz, letztendlich ging der Sieg allerdings an Oberteuringen (22:25). Im Spiel gegen Immenstaad traten verletzungsbedingt zunächst vier Frauen und zwei Männer (statt vier Män- nern und zwei Frauen) an. Diesmal spielten die Baindter vor allem mit Köpfchen - die Männer im wörtlichen und die Damen im übertragenen Sinne (16:25). Ein weiterer Verletzungsausfall sorgte dafür, dass im zweiten Satz auf einmal fünf Frauen und ein Hirschmann auf der Baindter Seite standen. Mit absolutem Willen, viel Laufbereitschaft, lautstarkem Fanclub und ungebrochenem Teamgeist konnten die Gastgeber diesen Satz für sich gewinnen (25:23). Auch im dritten Satz wurde fabelhaftes Volleyball geboten und trotz Niederlage ohrenbetäubend gejubelt (24:26). Glückwunsch zu den zwei gewonnenen Punkten. Beim anschließenden Ausklang dieses gelungenen Heim- spieltages sammelten die Sportler der Volleyball Landju- gend bei einer Versteigerung außerdem noch Spenden für die Ukraine. Der Betrag von 150€ geht an das Begeg- nungscafé des DRK Baienfurt-Baindt. Ein herzlicher Dank geht hierbei an Achim vom Grünen Berg und an BUDE Team3, die uns so großzügig unterstützt haben. Bereits am Samstag, 02.04.2022 steht das nächste Spiel der VLJ 1 in Kressbronn an und am 07.04.2022 holt die VLJ 2 ihr Spiel gegen Langenargen Red Hots nach. Basar Baindt Neues vom Basar Team Baindt! Flohmarkt „Rund ums Kind“ 14.05.2022 von 10 bis 13 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwiesenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe beginnt am 30.04.2022. Den Link dazu und weitere Infos findet Ihr auf Facebook Kinderbasar Baindt. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Geflüchtete tauschen sich im DRK-Begegnungscafé aus Über 50 Frauen und Kinder aus der Ukraine sind am Dienstagnachmittag zum ersten Begegnungscafé für Geflüchtete ins DRK-Heim gekommen. Die DRK-Bereit- schaft Baienfurt Baindt hatte eingeladen und den Frauen und Kindern bei Kaffee und Kuchen eine Austauschplatt- form angeboten. „Uns war es wichtig, dass sich die Geflüchteten, die private Unterkünfte in Baienfurt und Baindt gefunden haben, aus- tauschen und vernetzen können. Dabei entstand die Idee dieses DRK-Begegnungscafés“ sagt Tobias Nestle, stell- vertretender Bereitschaftsleiter des DRK Baienfurt-Baindt und Kopf des Organisationsteams. Die Rotkreuz’ler wollen dieses Café vorerst jeden Dienstag ab 15 Uhr anbieten. Geplant sind auch Informationsvorträge zu regionalen Angeboten und Unterstützungsleistungen. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Dabei werden sie von beiden Gemeinden unterstützt. „Wir freuen uns, dass Sie bei uns sind, auch wenn der Anlass ein trauriger ist. Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen.“ sagte etwa die Baindter Bürgermeisterin Simo- ne Rürup bei der Auftaktveranstaltung. Baienfurts Bür- germeister Günter A. Binder ergänzt: „Die Türen unserer Rathäuser stehen Ihnen offen, wenn Sie etwas brauchen.“ Dieter Meschenmoser, Präsident des DRK-Kreisverbands Ravensburg, betonte in seinem Grußwort, dass das DRK einen wichtigen Beitrag in diesen humanitär schwierigen Zeiten leisten möchte und er froh ist, dass die Helferinnen und Helfer aus Baienfurt und Baindt diese Idee aufgegrif- fen haben. Der sehr gut gefüllte Raum gebe ihnen recht. Die erste Veranstaltung hat gezeigt, dass der Bedarf hoch ist. Fragen nach Kleidung, Wohnraum, Geldzuwendungen, Kinderbetreuung und auch zu anderen alltäglichen The- men brennen den Geflüchteten unter den Nägeln. Auch für Menschen, die Geflüchtete gerne mit privaten Angeboten unterstützen möchten, hat das DRK-Team eine Idee. „Wir wollen ein Activity-Board einführen. Die Menschen aus dem ganzen Landkreis können hier private Angebote anpinnen, die wir an die Frauen und Kinder wei- tergeben. Das kann eine Einladung zu einem Spieleabend, ein gemeinsamer Ausflug oder eine andere gemeinsame Aktivität sein. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.“ sagt Tobias Nestle. „Wir wollen den Geflüchteten einfach einen bestmöglichen und unbeschwerten Start in unse- rem Land ermöglichen.“ Wer das Begegnungscafé zum Beispiel mit einer Ku- chenspende oder auch mit Tatkraft unterstützen möchte, kann sich gerne bei Tobias Nestle, E-Mail tobias.nestle@drk-baienfurt-baindt.de melden. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Röhrenmoos durch das Karbachtal Vom Großweiher bei Röhrenmoos geht es über den Stützenberger Tobel zur Leupolz- mühle. Durch Krottental und das Naturschutzgebiet Kar- bachtal wird der Parkplatz erreicht. Wann: Dienstag 12.04.2022 um 12.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Gehzeit: ca. 3 1/2 Std./ 12 Km/ 200 Hm, Fahrpreis: 9,00 € für Mitglieder Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung, Rückkehr ca. 18.00 Uhr Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk (Wechselschuhe) Bitte die aktuellen Pandemie - Regeln beachten Anmeldung ab 08.04.2022 T. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20.00 Uhr am Vortag, T. 0151-12998910 Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frühlingsausflug vom VdK Ortsverband Weingarten Das Reiseziel vom Frühlingsausflug vom VdK Ortsver- band Weingarten war diesmal das Zuckergässle in Langenenslingen bei der Bäckerei Stehle Nach der langen Auszeit durch die Corona-Pandemie lud die Vorsitzende Karin Maucher ihre Mitglieder zu diesem schönen Ausflug ein. Abfahrt am Festplatz in Weingarten um 10:15 Uhr nach der vorgeschriebenen Corona-Verordnung und Kontrolle. Zu Anfang konnte man den Behindertenbus der Firma Bühler aus Wilhemsdorf besichtigen. Lt. dem Busfahrer Herrn Steinacher gibt es nur 2 solche Behindertenbusse in unserer Region. Es war sehr interessant. Danach ging es los. Die Vorsitzende hatte wieder Butterseelen und Butterhörnchen bei der Bäckerei Frick gekauft. In Bad Saulgau bei der Therme machten wir Pause und es gab das Vesper. Danach hatten wir noch Zeit die schöne Parkanlage bei der Therme zu besichtigen und zum Ver- weilen. Um 13:30 Uhr trafen wir bei der Bäckerei Stehle in Langenenslingen ein. Dort wurden wir schon von Herrn Stehle erwartet und in den großen Saal geführt. In der gläsernen Zuckerbäckerei bei gemütlichem und moder- nen Ambiente hatten wir die Möglichkeit einen Einblick in das handwrklichen Zuckerarbeiten wie vor 150 Jahren zu bekommen. Zu Anfang gab es Kuchen und Kaffee, dann begann Herr Stehle mit der Aufführung. Es war sehr aufschlussreich und nicht langweilig, man mußte auch viel lachen, wie er das alles erzählte. Ein Mitglied mußte den Topf rüh- ren,damit die Zuckermasse nicht einklebt und ein Mitglied mußte dann die Bonbonwalze betätigen, dass die Bon- bons ausgefalzt werden konnten. Diese Aufführung war sehr interessant. Danach gab es Leberkäse mit Briegele zum Abendessen. Zum Ende konnten wir noch einkaufen nach Herzenslust. Die roten und braunen Osterhasen, sowie die vielen an- deren leckeren Sachen verführten uns zum Großeinkauf für Ostern. So ging ein schöner sonniger Frühlingstag zu Ende, wir hatten allen unsere große Freude, dass wir wieder ver- reisen durften. Die mitgereisten Mitglieder waren sehr angetan über die gut organisierte Reise und bedankten sich herzlichst bei der Vorsitzenden. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Jahreshauptversammlung 2022 Besonders freuen konnten sich die zahlreich im ev. Ge- meindehaus versammelten DLRG-Mitglieder über die Teilnahme von Herrn Bürgermeister Günther A. Binder sowie der Vorsitzenden des DLRG Bezirks Ravensburg, Hannah Brenner und der Vorsitzenden des Fördervereins Hallenbad Baienfurt, Carola Resch-Seidenath. Rainer Müller berichtet, dass die Ortsgruppe in einem stabilen Zustand ist und er hofft, dass nun der Normalbe- Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 trieb konstant laufen kann. Mitgliederstand: 373 Mitglieder (trotz Corona sind nur 17 Personen ausgetreten), davon sind 224 Mitglieder zwischen 0 - 18 Jahren. Der Bau der Garage geht in die Endphase. Von den Ge- meinden kam die Erlaubnis, eine Beschilderung der DLRG anzubringen. Durch einen großzügigen Zuschuss der Fir- ma Bosch können jetzt Stühle und Tische beschaffen werden. Am 22. Mai wird zusammen mit den anderen Vereinen (DRK und Kunstkreis) ein Tag der offenen Tür veranstaltet. Leider ist unser Ehrenmitglied Albert Vollmer vergangene Woche überraschend gestorben. Gemeinsam wird Herrn Albert Vollmer und allen anderen verstorbenen Mitglie- dern in einer Gedenkminute gedacht. Wir trauern um unser Ehrenmitglied Albert Vollmer, der am 19.03.2022 von uns gegangen ist. Er war seit 1960 Mitglied der DLRG und seit 1969 als Lehr- scheininhaber in der Rettungsschwimmausbildung tätig. Mit großem Engagement unterrichtete er noch bis vor wenigen Jahren wöchentlich im Baienfurter Hallenbad Kinder und jugendliche. Er war bis zuletzt bei unseren Wettkämpfen als Wettkampfrichter eifrig dabei. Und wie stolz war er, wenn die Kinder seiner Trainingsgruppen Medaillen erhielten. Unzählige Kinder haben bei ihm das Schwimmen erlernt und viele junge Ausbilder*innen konn- ten von seiner Erfahrung lernen und sich durch seine Leidenschaft anstecken lassen. Wir in der DLRG werden Albert Vollmer als engagierten Ausbilder immer in unse- rem Bewusstsein und als treuen Kameraden in unseren Herzen bewahren. In tiefer Trauer DLRG OG Baienfurt, Vorsitzender Rainer Müller DLRG Bezirk Ravensburg, Vorsitzende Hannah Brenner Patrick Gebhard (stellvertretender Leiter Wasserrettungs- dienst) berichtet, dass es mehrere Einsätze und Übungen der Wasserrettungsgruppe im vergangenen Jahr gab. Ei- nige Rettungsschwimmer bildeten sich im Einsatztauchen, Strömungsretten, und Seiltechnik weiter. Das Jugend- einsatzteam (JET) traf sich regelmäßig zum Austausch. Agnes Müller berichtet, dass coronabedingt im Jahr 2021 nur 10 Trainingsabende statt 40 stattfinden konnten. Seit dem Re-Start vor drei Wochen sind tatsächlich fast alle Kinder und Jugendlichen wieder im Training und freuen sich sehr darüber. Die Trainer haben ihre Lizenzen durch Fortbildungen verlängert, außerdem hospitierten Lehr- scheinanwärter aus Altshausen und Bad Waldsee bei uns im Training. Trotz Einschränkungen konnten folgende Ab- zeichen ausgestellt werden: 4 Seepferdchen, 36 Schwim- mabzeichen, 27 Rettungsschwimmabzeichen. Neben dem normalen Training gab es eine Vereinsmeisterschaft. Da eine offizielle Siegerehrung nicht möglich war, verteilten einige Trainer die Urkunden an alle Teilnehmer. Die Leiterin Wirtschaft und Finanzen Renate Walter be- dankt sich bei ihrer Stellvertreterin Charlotte Knöpfler, welche die Barkasse vorbildlich führt und bei den Kas- senprüfern Andreas Entner und Ann-Kathrin Pfau. An- schließend stellt sie den Haushaltsplan 2022 und den Jahresabschluss 2021 vor. Die Kasse wurde am 09. März 2022 geprüft und für einwandfrei befunden. Herr Binder bedankt sich bei Rainer und Agnes Müller, al- len Mitgliedern und Mitwirkenden und ermutigt zum „Vor- wärtsdenken“ nach der herausfordernden Corona-Zeit. Er versichert, dass die Gemeinde gerne die DLRG unterstützt und sich freut über das große Engagement dieses Vereins. Herr Binder beantragt die Entlastung der Vorstandschaft. Die Jugendleiterinnen Julia Leonhard und Sabrina Gi- witsch beginnen mit einem Rückblick, der Ferienpro- gramm und Spielenachmittag umfasst. Im Spätherbst fanden Jugendleiterwahlen statt und es gibt ein neues Gremium: Julia Leonhard (Jugendleiterin), Sabrina Gi- witsch (stellvertretende Jugendleiterin), Lea Staudinger (Öffentlichkeitsarbeit), Leonie Hamm (Ressort Jugend), Jil Harder (Ressort Jugend), Renate Walter (Kasse). Die neue Jugendleitung hatte bereits die ersten Planungs- treffen für 2022 und hofft, dass die Pläne (Ausflüge, Ak- tionen usw.) durchgeführt werden können. Rainer Müller bedankte sich bereits vor der Versamm- lung bei Ann-Kathrin Pfau für ihre bisherige Arbeit als Jugendleiterin. Die Bezirksvorsitzende Hannah Brenner hebt ihre Zuge- hörigkeit zur „Familie“ der DLRG OG Baienfurt vor und betont, dass Baienfurt sehr aktiv und engagiert ist. An- schließend führen Hannah Brenner und Rainer Müller gemeinsam die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaf- ten durch. Geehrt für 10-jährige Mitgliedschaft werden: Leonie Schmid, Lea Staudinger, Jasmin Dankwardt, Jannik Heinzler, Anna Müller, Simon Staab, Annika Geßler, Sa- mira Marquardt, Finia-Lynn Pfeifer, Lisa Svoboda, Mir- ja-Amele Pfeifer, Stefanie Schad, Claudia Wöllhaf, Chris- toph Müller-Henker. Für 25-jährige Treue werden geehrt: Manuel Keller, Pa- trick Pfau. Rainer Müller betont das Besondere am ehrenamtlichen Engagement in der DLRG. Er bedankt sich bei allen Akti- ven und Unterstützern sowie bei der Gemeinde Baienfurt für die breite finanzielle und moralische Unterstützung. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Die diesjährige, ordentliche Hauptversammlung (nach § 12 der Satzung) wurde laut Vorstandssitzung vom 9. Februar 2022 festgelegt auf: Freitag, 8. April 2022, um 18:00 Uhr im Gasthof Bräuhäusle Baienfurt Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Totenehrung 3. Rückblick Jahresbericht 4. Geschäfts- und Kassenbericht 5. Bericht der Revisoren 6. Diskussion der Berichte Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 7. Entlastung des Vorstandes mit Antrag auf Einzelent- lastung 8. Wahl neuer Vorstand und Vereinsausschuss 9. Vorstellung des Haushaltplans für 2022 10. Anträge und Verschiedenes Wir bitten Sie, zu unserer Jahreshauptversammlung zahl- reich zu erscheinen, auch Gäste oder Bekannte aus Ihrem Umkreis sind stets willkommen. Selbstverständlich findet die Versammlung nur unter Beachtung der aktuellen Co- rona-Verordnungen statt. Nach § 13 Absatz 2 der Satzung können Anträge zur Hauptversammlung nur in schriftlicher Form, bis Frei- tag, 25. März 2022 beim 2. Vorsitzenden Hans Schmid eingereicht werden. Da der 1. Vorsitzende, Thomas Bernhardt, aus uns bisher unbekannten Gründen, sein Ehrenamt seit fast 8 Mona- ten nicht mehr wahrnimmt, ist eine Neubesetzung hierzu und auch weiterer Funktionen erforderlich, da weitere Personen zur Wiederwahl nicht zur Verfügung stehen. Daher bitten wir Sie erneut um Ihre aktive Mitarbeit in un- serem Verein. Eventuelle Interessenten melden sich bitte im Voraus oder zur Versammlung beim 2. Vorsitzenden Hans Schmid. Hans Schmid, 2. Vorsitzender Deutsches Rotes Kreuz Jede Blutspende zählt! Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blut- spende Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebens- rettung von Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven aufgebaut werden. Daher bittet das DRK alle Gesunden zur Blutspende am: Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH 6782-162, E-Mail: e.weck@blutspende.de Frankfurt am Main Pressemitteilung März 2022 Blutspende zählt! Auch bei schönem Wetter. dringend zur Blutspende. Blutspenden für die Heilung und Lebensrettung von Patienten dringend durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven Blutplättchen (Thrombozyten) sind maximal 4 Tage haltbar, die (Erythrozyten) bis zu 42 Tage und das Blutplasma ca. zwei Jahre Spendewilligen auch trotz des schönen Wetters und der zahlreichen sich einen Termin zur Blutspende einzuplanen und zu alle Gesunden zur Blutspende am: 13.04.2022 Uhr 5/1 ßenau Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Termine finden Sie online unter: terminreservierung.blutspende.de Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! bundesweit stark angestiegenen Corona-Neuinfektionen erhalten Menschen Zutritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen- als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um ereMenschenansammlungen vor Ort zu vermeiden, können Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. CoV-2-Impfung können Sie, vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl, Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und aktuellen Informationen unter www.blutspende.de/corona . Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie 949 11 Mittwoch, dem 09.03.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Alle verfügbaren Termine finden Sie online unter: terminreservierung.blutspende.de Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Coro- na-Neuinfektionen erhalten ausschließlich Menschen Zu- tritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen- Schnelltest nicht älter als 24 Stun- den, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermei- den, können keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. Nach einer SARS-CoV-2-Impfung können Sie, vorausge- setzt Sie fühlen sich wohl, am Folgetag der Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11. Landkreis Ravensburg Europäische Impfwoche vom 24. bis 30. April 2022 Vom 24. bis 30. April findet die alljährliche, von der Weltge- sundheitsorganisation (WHO) ausgerufene Europäische Impfwoche statt, an der sich auch das hiesige Gesund- heitsamt wieder mit einer Telefon-Hotline beteiligt. Unter der Nummer 0751 85-5310 informiert das Amt während dieser Zeit an den Werktagen täglich von 9:00 bis 10:00 Uhr über Impfungen und ihren Nutzen. „Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin überhaupt“, betont Dr. Michael Föll, Leiter des Gesundheitsamtes. „Wer sich impfen lässt, tut nicht nur sich selbst etwas Gutes, sondern auch denen, die sich zum Beispiel krankheitsbedingt nicht impfen lassen können“, wirbt Föll für regelmäßige Schut- zimpfungen. Darüber hinaus berät das Gesundheitsamt Ravensburg im Rahmen der Einschulungsuntersuchung jährlich circa 2.500 Kinder und deren Sorgeberechtigte zu den empfohlenen Impfungen. Denn: Jeder Geimpfte ver- mindert das Übertragungsrisiko für diejenigen, die nicht geimpft werden können oder dürfen. Zu dieser Gruppe gehören etwa junge Säuglinge, Menschen mit einem an- geborenen Immundefekt oder Patienten/Patientinnen mit bestimmten Krebstherapien. Allerdings tritt der Effekt des sogenannten „Herdenschutzes“ erst bei einer Quote von etwa 95 % geimpften Personen ein. Caritas Fairkauf Flohmarkt am Samstag, den 2. April Am Samstag, den 2. April findet in der Wangenerstr.107 in Ravensburg, der nächste Fairkauf Flohmarkt statt. Von 10- 15 Uhr können sie zwischen alten Schallplatten, Geschirr, Möbeln, Werkzeug und vielem mehr, nach Lust und Laune stöbern. Der Erlös fließt in soziale Projekte der Caritas. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Steuererklärung: Finanzämter haben mit der Bearbei- tung begonnen Zügige Abgabe der Erklärung kann sich lohnen Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben Ende März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklä- rungen für den Veranlagungszeitraum 2021 begonnen. Sollten Sie also Ihre Erklärung schon eingereicht haben, dann können Sie ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes oder gar mit der Zustellung des Steuerbe- scheids rechnen. Wer eine Rückzahlung vom Fiskus erwartet, sollte die Steuererklärung möglichst früh einreichen, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn wer sei- ne Einkommensteuererklärung früher abgibt, bekommt meist auch schneller seine Erstattung. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung etwas mehr als 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück. In Sachen Frist haben die Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, jetzt allerdings höchstwahrscheinlich noch etwas länger Zeit. Denn ein Gesetzentwurf sieht vor, dass sie ihre Einkommensteu- ererklärung für das Jahr 2021 statt bis zum 31. Juli 2022 nun erst bis zum 30. September 2022 beim Finanzamt abzugeben haben, um drohende Verspätungszuschläge zu vermeiden. Auch die Steuerzahler, die steuerlich be- raten werden, bekommen nach diesem Gesetzentwurf länger Zeit. In diesem Fall muss die Steuererklärung für das Jahr 2021 statt bis zum 28. Februar 2023 jetzt erst Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 bis zum 30. Juni 2023 beim Finanzamt sein, erklärt der Steuerzahlerbund. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen mehr Steuerzah- ler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Steuerzahler, die im Jahr 2021 Lohnersatzleistungen wie z. B. Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Grund: diese Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, fallen aber unter den sogenannten Progressionsvorbe- halt – d.h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Ein- kommen. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen. Ob es aber wirklich zur Nachzahlung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall soll- ten sich die Steuerzahler informieren, welche Ausgaben sie zur Minderung der Steuerlast geltend machen können. Worauf Sie bei der Einkommensteuererklärung in die- sem Jahr besonders achten sollten, erläutert der Bund der Steuerzahler im BdSt INFO-Service Nr. 2 „Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2021“. Die Checkliste kann telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Außerdem bietet der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg ver- schiedene Online-Seminare rund um die Steuererklä- rung an. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage www.steuerzahler-bw.de. Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg In Zusammenarbeit mit der Jugendstiftung Baden-Würt- temberg und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg laden wir Sie zu folgenden Online-Veranstaltungen ein: „Jugend im Ländlichen Raum: Aufwachsen - Mitgestal- ten - Leben“ 28. April 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Aufwachsen - Mitgestalten - Leben 24. Mai 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Meine Hei- mat, (m)eine Zukunft? 22. Juni 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Mobil in Ausbildung und Freizeit 19. Juli 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Wir packen´s an! Weitere Informationen können Sie dem angehängten Flyer entnehmen oder auf unserer Internetseite unter www.alr-bw.de in der Rubrik Veranstaltungen abrufen. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Termin: 13. April 2022 Altersbedingte Makuladegeneration, Referentin Frau Witt (Fortbildung und Soziales) 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebenspraktische Fähigkeiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobilitätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711- 21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 13. April 2022 Altersbedingte Makuladegeneration, Referentin Frau Witt (Fortbildung und Soziales) 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebenspraktische Fähig- keiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobilitätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711- 21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. April 2022 Gästeführer: Torsten Alt Rund um den Häcklerweiher; geschichtsträchtiger Rundgang Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr In der Landschaft erwacht der Frühling. Die Natur erstreckt sich im zarten Grün nach oben. Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvorlandes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von kleinflächigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümpfen über blütenreiche Pfeifengraswiesen auf Niedermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoorstadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoorflächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wiedervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterungen zu Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km langen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. …………………………………………………………………………………..Seite 2 Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. April 2022 Gästeführer: Torsten Alt Rund um den Häcklerweiher; geschichtsträchtiger Rundgang Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr In der Landschaft erwacht der Frühling. Die Natur er- streckt sich im zarten Grün nach oben. Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvor- landes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von kleinflä- chigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümpfen über blütenreiche Pfeifengraswiesen auf Niedermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoor- stadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoorflächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wie- dervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterungen zu Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 31 Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km lan- gen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 3. April 2022 Gästeführer: Günter Schwegler Querfeldein: Ein Ausflug in Wald, und Flur Günter Schwegler wandert mit Ihnen um den Buchsee, besteigt mit Ihnen den höchsten Punkt, dort können Sie die Aussicht genießen. Danach geht es zu den imposanten Biberbauten am Schreckensee. Unterwegs wollen wir uns austauschen über: - Naturschutzthemen - Landwirtschaft - Geschichtliches Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Alte Kirche Mochenwangen UdoZepezauer & Mirjam Woggon AB DURCH DIE MITTE - Midlife-Crisis unerwünscht! Udo Zepezauer & Mirjam Woggon AB DURCH DIE MITTE – Midlife-Crisis unerwünscht! Die besten Jahre - wann sind die eigentlich? Mit 20? Mit 30? Ab 40 aufwärts? Oder geht es ab 40 eigentlich nur noch bergab? Was wechselt man in den Wechseljahren - die Frau? Die Haarfarbe? Den Geisteszustand? Welche Vorteile hat es, nicht mehr ganz jung zu sein? Und kann man auch im gesetzteren Alter noch beim Speed-Dating mithalten? Diese und viele andere wichtige Fragen sind Teil des Programms "Ab durch die Mitte" von Mirjam Woggon und Udo Zepezauer. Die Zwei wissen, wovon sie sprechen, denn sie befinden sich selbst voll in der Mitte und zeigen mit Witz, Musik und Improvisation, dass das nahende Alter kein Grund ist, die Krise zu kriegen. Es freut uns, dass es uns gelungen ist diese zwei hochkarätigen Kabarettisten für die Alte Kirche Mochenwangen zu gewinnen. Bei diesem Programm bleibt kein Auge trocken. Wortwitz und Musik tragen das abwechslungsreiche Programm. Samstag, 09.04.2022, 20.00 Uhr Einlass: ab 19.00 Uhr Karten gibt es im Vorverkauf für 17 € (Abendkasse 20 €) bei: Schussenapotheke Mochenwangen + Dorfladen Brauchle Wolpertswende, oder direkt auf unserer Homepage im Ticketshop: www.alte-kirche-mochenwangen.de Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg (2G oder 3G, FFP2- Masken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Veranstaltung mit (keine Tests vor Ort). Die besten Jahre - wann sind die eigentlich? Mit 20? Mit 30? Ab 40 auf- wärts? Oder geht es ab 40 ei- gentlich nur noch ber- gab? Was wechselt man in den Wechseljahren - die Frau? Die Haarfarbe? Den Geisteszustand? Welche Vorteile hat es, nicht mehr ganz jung zu sein? Und kann man auch im gesetzteren Alter noch beim Speed-Dating mithalten? Diese und viele andere wichtige Fragen sind Teil des Pro- gramms „Ab durch die Mitte“ von Mirjam Woggon und Udo Zepezauer. Die Zwei wissen, wovon sie sprechen, denn sie befinden sich selbst voll in der Mitte und zeigen mit Witz, Musik und Improvisation, dass das nahende Alter kein Grund ist, die Krise zu kriegen. Es freut uns, dass es uns gelungen ist diese zwei hochkarätigen Kabarettisten für die Alte Kirche Mochenwangen zu gewinnen. Bei die- sem Programm bleibt kein Auge trocken. Wortwitz und Musik tragen das abwechslungsreiche Programm. Samstag, 09.04.2022, 20.00 Uhr Einlass:ab 19.00 Uhr Karten gibt es im Vorverkauffür 17 € (Abendkasse 20 €) bei: Schussenapotheke Mochenwangen + Dorfladen Brauchle Wolpertswende, oder direkt auf unserer Homepage im Ticketshop: www.alte-kirche-mochenwangen.de Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg (2G oder 3G, FFP2-Mas- ken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Ver- anstaltung mit (keine Tests vor Ort). Gemeinde Wolfegg „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ im Bauernhaus-Museum Wolfegg Am Donnerstag, den 07. April 2022 wird die Reihe der „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ um 19 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben fortgesetzt von Diplom-Braumeister Daniel Neugebau- er von der Brauerei Farny. Bier wird seit Jahrtausenden gebraut und auch getrunken. Von den alten Sumerern über das Mittelalter bis hin zur heutigen Zeit spielt das Getränk „Bier“ in der Gesellschaft eine wichtige Rolle. Von Besonderheiten der verschiedenen Biersorten, dem Reinheitsgebot und weiteren spannenden Details über die Herstellung von Bier wird uns Braumeister Daniel Neugebauer erzählen. Eine Anmeldung zu den Vorträgen ist nicht erforderlich, der Eintrittspreis von vier Euro ist an der Abendkasse zu bezahlen. Es gelten die aktuellen Corona-Regelungen. Weitere Infos: Wolfegg Information Telefon 07527 9601-51 oder www.wolfegg.de Gemeinde Waldburg Tanzende Töne - ein Konzert zum Staunen und Mitma- chen für Menschen ab 4 Jahre Sonntag, 10. April - 12.00 und 15.00 Uhr Tanzende Töne ist ein liebevoll inszeniertes Familienkon- zert, das Musik von Bach bis Offenbach zu einem Erlebnis für alle Sinne macht: Es lädt Menschen von 4 - 104 Jah- ren dazu ein, gemeinsam mit den Musiker:innen in eine zauberhafte Welt von Klängen, Farben und Bewegungen einzutauchen. Mitwirkende: Marlene Esser - Sopran Leonie Flaksman - Violine Volker Rausenberger - Akkordeon Konzet und künstlerische Leitung - Nina Amon Eine Veranstaltung von „Oper hautnah!“ dem Angebot für kleine und große Entdecker:innen der Opernbühne Württembergisches Allgäu Ticket-Preise: Erwachsene: 12 € Kinder: 6 € Ticketreservierung und Vorverkauf: Opernbühne Württembergisches Allgäu e.V.: loeffler@opernbuehne-allgaeu.de Gästeamt Waldburg, Rathaus; Tel. 07529 9717-11 Info Resttickets an der Konzertkasse Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 VERSCHIEDENES VERKÄUFE MIETGESUCHE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 4/ 15 BALKON, TERASSE, GARTEN Baugrundstück zur Miete gesucht. Ehepaar, beide 53 Jahre ohne Kinder, suchen Baugrundstück in sehr ruhiger und sonni- ger Lage zur Miete (Erbpacht). Das geplante Holzhaus (ca. 120 qm) wird nach dem Tod beider in Ihr Eigentum übergehen. Interesse? Tel.: 015168103013 Hofflohmarkt in Schachen am 09.04.2022. Von 10- 14.00 Uhr laden wir euch herzlich zu unserem Hofflohmarkt in der Schachener Straße 90 ein. Verkauft wird Kinderkleidung von 0- 9 Jahren sowie Kinderspielzeug. Klamotten und Accessoires für die Mamies sind auch dabei.Weiter im Angebot sind Möbel , Wohnacces- soires etc. Alles, was das Flohmarktherz höher schlagen lässt. BAIENFURT Suche zur Unterstützung meines 1 Personenhaushalts eine Hilfe.Vor- aussichtlicher Bedarf alle 4 Wochen. Chiffre 777/1194 GESCHÄFTSANZEIGEN Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 4/ 15 BALKON, TERASSE, GARTEN Baugrundstück zur Miete gesucht. Ehepaar, beide 53 Jahre ohne Kinder, suchen Baugrundstück in sehr ruhiger und sonni- ger Lage zur Miete (Erbpacht). Das geplante Holzhaus (ca. 120 qm) wird nach dem Tod beider in Ihr Eigentum übergehen. Interesse? Tel.: 015168103013 GESCHÄFTSANZEIGEN Kleiner Tipp von uns für Sie aufgrund Adverb BEISPIELE: - aufgrund von Armut - aufgrund von unterschiedlichen Untersuchungen Beachten Sie bitte Glasverwertung ist Umweltschutz! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Interesse geweckt? 0751 99 69 90 25 0171 808 58 34 Wir verkaufen 2-, 3- und 4-Zimmer- Wohnungen in Ravensburg-Stadttor, mit Balkon, Aufzug, Service etc., bereits im Innenausbau „Tauschen“ Sie Ihre gebrauchte, eigengenutzte Immobilie gegen eine seniorengerechte Neubau-Wohnung! Wenn Ihre Immobilie nicht mehr zum Lebensabschnitt passt! Immobilientausch? Geht das? Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • Bauleiter für Aufmaß, Abrechnung und Bauleitung. • Vorarbeiter • Facharbeiter • Baukranführer • Lagerist auf 450-€-Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de AUSBILDUNG 2022 – Bewirb Dich jetzt! Familie Knam | Vorsee 81 | 88284 Wolpertswende Tel. 07502/9113178 | www.hofladen-vorsee.de Neue Öffnungszeiten: Freuen Sie sich auf frisches Gemüse, Tomatenampeln und Topfkräuter! Da unser Hofcafé leider noch nicht öffnen darf: selbstgemachte Kuchen zum Mitnehmen! Di - Sa: 9 - 18 Uhr, So und Feiertag: 13 - 18 Uhr Mo Ruhetag (auch am Feiertag) Willkommen im neuen Hofladen! Wir haben umgebaut und starten am Donnerstag, 1. April Sie dürfen gespannt sein! Familie Knam | Vorsee 81 | 88284 Wolpertswende Tel. 07502/9113178 | www.hofladen-vorsee.de Neue Öffnungszeiten: Freuen Sie sich auf frisches Gemüse, Tomatenampeln und Topfkräuter! Da unser Hofcafé leider noch nicht öffnen darf: selbstgemachte Kuchen zum Mitnehmen! Di - Sa: 9 - 18 Uhr, So und Feiertag: 13 - 18 Uhr Mo Ruhetag (auch am Feiertag) Willkommen im neuen Hofladen! Wir haben umgebaut und starten am Donnerstag, 1. April Sie dürfen gespannt sein! Für´s leibliche Wohl ist gesorgt! Am 2. April laden wir Sie herzlich ein zum großen Ostermarkt mit Hofladenrätsel und Schatzsuche für Kinder! Freuen Sie sich auf ein großes Angebot an Gemüsejungpflanzen und Hofladenfrühstück von Dienstag bis Samstag in unserem neu gestalteten Hofladen! Wir öffnen ab 1. April! Obstverkäufer/in (m/w/d) für unseren Obststand bei guter Bezahlung ab sofort nach Ravensburg und Bad Waldsee gesucht. Werten Sie Ihre Rente mit einem Zusatzlohn auf. Info (ab 19 Uhr): Tel. 0175 5235377 WIR STELLEN EIN! Kinderkrankenschwestern / pfleger m/w/d Krankenschwestern / pfleger m/w/d Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger m/w/d Gesundheits- und Krankenpfleger m/w/d Sende uns deinen Lebenslauf : info.os@mukki-pflege.de Oder rufe uns an: 0751 20185540 KOMM IN UNSER TEAM Wir suchen Pflegekräfte für den Einsatz im KBZO Weingarten. IN DER PFLEGE ARBEITEN UND ALLE SCHULFERIEN FREI HABEN? STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 wöchentlicher in Baindt und Baienfurt Melde dich bei Fragen. Wir freuen uns auf deinen Anruf. Merkuria Zustelldienst Tel. 0751 2955 1666 info@merkuria.de www.merkuria.de Verteilen der Zeitung • in deinem Ort, direkt vor der Haustüre • einmal die Woche, immer mittwochs • Du bist mindestens 13 Jahre alt Jetzt auch über WhatsApp informieren und bewerben. Einfach QR-Code scannen! m/w/d *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. 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      Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 4. Februar 2022 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nistkästen an kommunalen Gebäuden Anfang Januar wurden mehrere Nistkästen für Fledermäuse und andere Vögel in ganz Baindt angebracht. Ob Meise, Sperling, Rotkelchen oder Fledermaus, vielen Tieren wird damit die Chance auf einen geeigneten Platz zum Nestbau gegeben. Doch nicht nur der Nestbau ist ein positives Argument für die Nistkästen. Sie bieten auch Schutz vor Feinden, schlechter Witterung und sind damit der optimale Ort, um Nachkommen großzuziehen. Aufgrund der intensiven Forstwirtschaft stehen den Tieren immer weniger naturbelassene Höhlen zum Nisten zur Verfügung. Außerdem ist der Mangel an Baumaterial für die Vögel deutlich zu spüren. Durch immer mehr Ziergärten und versiegelte Wege ist es schwierig für die Tiere genug Nestmaterial zu finden, was sie zwangs- läufig auf die vom Menschen geschaffenen Brutplätze angewiesen sein lässt. Doch nicht nur für die Tiere bieten die Nistkästen einige Vorteile, sondern auch für uns Menschen. Durch die Ansiedlung schrumpft die Anzahl an Insekten und Mücken, da diese das Hauptnahrungsmittel der Vögel und Fledermäuse darstellen. Außerdem wird dadurch der Erhalt der Artenvielfalt unterstützt. Ob sich schon neue zwitschernde Bewohner angesiedelt haben wird in einer baldigen Schau überprüft. Wir hoffen natürlich die Tiere fühlen sich wohl bei uns und wir freuen uns bereits jetzt auf viele Stunden an denen Vogelgezwitscher unseren Tag verschönern wird. Ihre Gemeindeverwaltung Rotkehlchen auf dem Baum Foto: Pixabay Fledermausnistkasten mit verschiedenen Kammern zur Unterbringung mehrerer Tiere. Gebäudebewohnen- de Fledermausarten sind u.a. Breitflügel-, Zwerg- und Fransenfledermaus Foto: Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genese- nennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines An- tigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Ferienbetreuung in den Schulferien Liebe Eltern, auch in diesem Jahr bietet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler in den Schul- ferien eine Ferienbetreuung in den Räumen der Klos- terwiesenschule an. Die Anmeldung über reservix ist bereits freigeschalten. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung ha- ben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Für die Osterferien ist der Anmeldeschluss am 29.03.2022. Wetere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text bei reservix. Ihre Gemeindeverwaltung Den Klimaschutz vorantreiben Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg schaffen mit dem Experten und Koordinator Herrn Florian Sascha Roth gemeinsam eine neue Stelle für eine „klimaneu- trale Kommunalverwaltung“ Um den Gedanken des Klimaschutzes zukünftig in der Verwaltung noch besser zu verankern, beschäftigen die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg gemeinsam seit dem 01.11.2022 Herrn Florian Sascha Roth, als „Koordi- nator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“. Mit der Schaffung dieser zusätzlichen Stelle unterstreichen die Gemeinden ihre Vorbildfunktion im kommunalen Kli- maschutz. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass in der Region Bodensee-Oberschwaben bis Ende 2021 lediglich in den Städten Ravensburg und Radolfzell vergleichbare Stellen geschaffen wurden. Zudem intensivieren die Gemeinden mit dieser beson- deren Stellenaufteilung ihren bereits bestehenden Aus- tausch im Bereich Klimaschutz, der bisher vor allem über den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) er- folgte. Ziel der neu geschaffenen Personalstelle ist es, die Ge- meinden Baienfurt, Baindt und Berg auf ihrem ambitio- nierten Weg hin zu einer klimaneutralen Verwaltung zu unterstützen und aktiv zu begleiten. Im Rahmen des Landesförderprogramms „Klima- schutz-Plus 2021“ wird diese zusätzliche Personalstelle mit 65 Prozent gefördert, die Sachkosten sogar mit 75 Prozent. Diese Stelle ist aktuell auf 3 Jahre befristet und kann optional um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Stelleninhaber Florian Sascha Roth ist 31 Jahre alt und kommt aus dem Bodenseekreis. Während seines mit Erfolg abgeschlossenen Geographiestudiums in Augsburg und des Studiums in Wirtschaftswissenschaften in Kon- stanz hat er sich bereits intensiv mit den Themen Nach- haltigkeit, Ressourcen sowie Erneuerbare Energien und den Folgen des Klimawandels beschäftigt. Zu seinen Hauptaufgaben zäh- len u.a. die Entwicklung eines Konzeptes für eine „klimaneu- trale Kommunalverwaltung“ bis 2040 mit dem Ziel, die Treib- hausgase zu reduzieren. Hier- für ist die Aufstellung eines konkreten Maßnahmenplanes erforderlich, um die gesetzten Ziele bis 2040 erreichen zu kön- nen. Herr Florian Sascha Roth ist zu- dem Ansprechpartner zu allen Fragen bezüglich des kommunalen Klimaschutzes in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg und Mitglied in den regionalen Netzwerken im Bereich Klimaschutz. Kontaktdaten Da Herr Roth für die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg tätig ist, ist er persönlich vor Ort an folgenden Ta- gen erreichbar: Montag: im Rathaus Baienfurt Dienstag: im Rathaus Berg Mittwoch: im Rathaus Baindt Der Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung ist zudem täglich (Montag bis Freitag): per E-Mail an: klima@b-gemeinden.de oder telefonisch unter: 0157 80661690 erreichbar. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 15.02.2022 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2022 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2022 Hundesteuer 2022 15.02.2022 Gebühr Mitteilungsblatt 2022 14.03.2022 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2022 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Wasser- und Abwassergebührenbescheide werden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbe- scheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2021 zu- gestellt. Bitte überprüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchfrist beträgt einen Monat nach Zustellung, in dieser Zeit können even- tuell notwendige Berichtigungen noch vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Einladung zur Gemeinderatssitzung am 8. Februar 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 8. Februar 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit je 5 Wohneinheiten und den erforderlichen Be- freiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschrei- tung des max. zulässigen Maßes von Einzelgaupen auf dem Flst. 211/7, Kiesgrubenstraße 10 und 12 05 Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaft- lichen Verkehrs im Schussental 06 Vergabe der Ankerprojekte im Fischerareal - Infor- mationen zum Quartiersplatz 07 Gebäude am Dorfplatz - weitere Vorgehensweise 08 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besu- cher der Gemeinderatssitzung ist die Vorlage eines Testnachweises erforderlich (In der Alarmstufe ist ihnen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet). Alle anderen Teilnehmer müssen Ihren Impf- oder Genesenen- status nachweisen. • Für Besucherinnen und Besucher der Gemeinde- ratssitzung gilt die Pflicht zum Tragen einer medi- zinischen Maske. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Januar 2022: Handy Xiaomi Redmi, Handy Ulefone, Fahr- radschlüssel, Geldbeutel (Kindersocke mit Schnappver- schluss), Damenrad (silber, Marke: Alubike), Damenrad (anthrazit/orange, Marke: Victoria) Dezember 2021: Kinderfahrrad (blau/silber, Marke: Pe- gasus) November 2021: Jugend-Mountainbike (schwarz, Marke: Fischer), Damenrad (blau/ weiß, Marke: Cicly B), anthra- zitfarbene Strickmütze Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 05. Februar und Sonntag, 06. Februar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. Februar Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Sonntag, 06. Februar Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Anlaufschwierigkeiten bei der Einführung der Gelben Tonne im Landkreis Ravensburg Nach erfolgter Ausschreibung durch das Duale System Landbell GmbH ist die Firma Knettenbrech + Gurdulic seit dem 01.01.2022 für die Einsammlung der Leichtverpackun- gen (gelber Sack/gelbe Tonne) im Landkreis Ravensburg verantwortlich. Seit Auftragsbeginn ist die Firma Bausch GmbH als deren Nachunternehmer in die Einsammlung eingebunden. Dies gilt insbesondere für den Innenstadt- bereich von Ravensburg. Die Firma Knettenbrech + Gurdulic bedauert sehr, dass es in manchen Bereichen zu Anlaufschwierigkeiten ge- kommen ist. Diese wurden zwischenzeitlich erkannt und werden nun wie folgt abgestellt: Behälterauslieferung: Bisher wurden 95.000 Behälter für die Erfassung der Leicht- verpackungen im Landkreis Ravensburg ausgeliefert. Zu Beginn der kommenden Woche werden die Kapazitäten der Auslieferung von im Einzelfall noch fehlenden oder falsch gelieferten Tonnen von drei auf sechs Fahrzeuge verdoppelt. Alle aktuell vorliegenden Auslieferungsaufträge sind bis Ende Februar abgeschlossen. Bei neuen Aufträ- gen ist von einer Vorlaufzeit von vier Wochen auszugehen. Erreichbarkeit: Um die Erreichbarkeit zu verbessern, erhöht die Firma Knettenbrech + Gurdulic im Callcenter die Anzahl der für den Landkreis Ravensburg zuständigen Mitarbeiter von 6 auf 10. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten vor allem die Möglichkeit zu nutzen, zusätzlich benötigte oder zu viel gelieferte Behälter über die Webseite an-/ abzumelden. Diese steht 7 Tage / 24 Stunden unter https://www.knettenbrech-gurdulic.de/leistungen/ lvp-entsorgung/ zur Verfügung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Firma per E-Mail zu kontaktieren: lk.ravensburg@knettenbrech-gurdulic.de Die Firma Knettenbrech + Gurdulic entschuldigt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Ravens- burg für die Anlaufschwierigkeiten, welche durch den Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wechsel auf das neue Behältersystem sowie die Einrich- tung neuer Abfuhrtouren entstanden sind. Entsorgungsunternehmen benötigen in neuen Gebieten erfahrungsgemäß eine Anlaufphase von sechs bis zehn Wochen, bis sie das Gebiet kennen. Aktuelle Begeben- heiten, wie der Systemwechsel sowie die Pandemie, er- schweren diesen Prozess. Ab letzten Samstag waren 10 Fahrzeugen im Einsatz, um die Touren nachzufahren. Ab dieser Woche soll die Abfuhr in allen Gebieten gemäß Abfallkalender erfolgen. Nächste Woche wird es einen Folgetermin gemeinsam mit dem Landkreis geben, um die Situation zu bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Joana Schulz und Timm Stehle zur Geburt ihrer Tochter Julina Stehle am 13.10.2021 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Februar 08.02. Gemeinderatssitzung SKH 24.02. Befreien: Kindergärten, Rathaus, Heimsonderschule, Selige Irmgard 27.02. Narrenmesse Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Hurra, wir bekommen eine Matschküche! Ein herzliches Dankeschön an das Basar- team Baindt „Backe, backe Kuchen, der Bäcker hat ge- rufen...“, so oder so ähnlich wird es bald aus dem Garten des Waldolfkindergartens Baindt klingen. Denn in diesem Jahr wird es dort eine neue Matschküche geben. Was das ist? Eine Küche für den Gar- ten, in der alles ausdrücklich erlaubt und erwünscht ist, was man in der Küche daheim nicht darf: nämlich nach Herzenslust mit Sand und Wasser matschen, mit Erde, Blättern und Gänseblümchen kochen und backen. Es darf gerührt, geknetet, geformt, verziert und gematscht werden. Wir sind gespannt, welche Kreationen die Kinder entstehen lassen. Möglich gemacht hat das das Basarteam Baindt mit seiner großzügigen Spende an den Waldorfkindergarten. Wir sagen von ganzem Herzen Dankeschön für diese Unterstützung! Die Matschküche ist schon ausgesucht und ein passender Platz im Garten zwischen der Schneeweißchen- und der Rosenrotgruppe ist auch schon gewählt. Jetzt freuen wir uns darauf, wenn die Kinder die Küche in diesem Frühjahr in Betrieb nehmen können. Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 13: Richtig Lüften und Heizen im Winter Warm sollen wir es natürlich haben, aber müssen wir wirklich im T-Shirt rumlaufen? Jedes Grad Celsius weniger im Raum spart 6 % bis 10 % der Heizenergie und damit Kosten. Lüften Sie kurz und intensiv. In kurzer Zeit sollte viel frische Luft rein- und verbrauchte (und feuchte) Luft raus gelassen werden. Dabei sinkt die Raumtemperatur nicht so stark wie bei lang gekippten Fenstern. Außerdem kühlen die Wände nicht aus und Schimmelbildung wird vermieden. Voraussetzung ist das regelmäßige Aufreißen der Fenster. Drei- bis Viermal täglich sollten Sie der frischen Luft eine Chance geben. Finanzamt Ravensburg Schnuppertag Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2022 ihre Mittlere Reife, die Fach- hochschulreife bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufsausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen wollen, am 24.02.2022 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplätze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. An- meldungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 23 Ressource Verpackungen Wieder wiederverwenden Wie man Verpackung vermeidet: ⏵https://www.umweltbundesamt.de/themen/ abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der- abfallwirtschaft/verpackungen/fragen- antworten-verpackungen-verpackungsabfaelle Tim Bartels (Umweltbriefe) l https://www.umweltbundesamt.de/themen/ Nutzen Sie Mehrwegbecher. Bringen Sie beim Einkauf eigene Ta- schen mit. Wählen Sie Mehrwegboxen. . Greifen Sie zu Nachfüllbeuteln. Probieren Sie den verpackungsarmen Einkauf aus. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Deutsches Rotes Kreuz DRK Kreisverband Ravensburg e.V. bietet wieder An- tigen-Schnelltest Schulungen an Zu den wichtigsten Werkzeugen bei der Bekämpfung des Coronavirus zählen Tests, auch wenn man bereits geimpft ist. Ziel des Schulungsangebots ist es Menschen zu befähigen einen Schnelltest adäquat an Dritten durchzuführen bzw. diese bei der Testung anzuleiten und / oder zu unterstüt- zen. Sie sollen neben den hygienischen Grundlagen ver- schiedene Abstrich-Methoden kennenlernen, Schnelltests richtig interpretieren und praktisch anwenden können. Das Schulungskonzept richtet sich explizit auch an Per- sonen, die keine Vorkenntnisse im medizinischen oder pflegerischen Bereich mitbringen. Infos und Termine: Mehr Informationen und Anmeldemöglichkeiten für die Antigen-Schnelltests Schulungen finden Sie auf der DRK-Homepage https://www.drk-rv.de Termine können über diesen Link direkt über die Home- page des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. gebucht werden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 05. Februar– 13. Februar 2022 Gedanken zur Woche Bilder der Seele Geh deinen Weg gelassen und ruhig Inmitten des Lärms und der Hast dieser Zeit Und erinnere dich, welcher Frieden in der Stille liegt. Aus der Lebensregel von Baltimore Samstag, 05. Februar 18.30 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Magdalena und Clemens Braunagel mit Angehörigen, Eli- sabeth und Hans Hartusch, Eu- gen Haug, Wilma Hoffmann) Sonntag, 06. Februar - 5. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Dienstag, 08. Februar 07.50 Uhr Baindt Schülergottesdienst Mittwoch, 09. Februar 09.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Donnerstag, 10. Februar 07.45 Uhr Baienfurt Schülergottesdienst Freitag, 11. Februar 08.30 Uhr Baindt Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 12. Februar 18.30 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 13. Februar - 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Eugen Maier, Brunhilde Dreher, Josef Kibler, Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Jahrtag: Boris Schi- manowski) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18.Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bericht KGR-Sitzung 27.01.2022 Der meditative Einstieg wurde von Claudia Zanutta ge- staltet. Pfarrer Staudacher betonte in seiner „Neujahrsan- sprache“, dass er in diesem Jahr ein Wendejahr für die Kirche in vielen Bereichen sieht: Missbrauchs-skandalen, Kirchenaustritten, große Umstellung in der Finanzierung. Gleichzeitig sieht er auch große Chancen für eine Erneu- erung in der Kirche. Bewegungen wie „Out in Church“ werden diesen Wandel beschleunigen. Beim Rückblick auf die Weihnachtsfeiertage wurde fest- gestellt, dass die Ministranten ihren Dienst in großer Zahl und mit Freude gemacht haben. Die Sternsinger konnten Corona-bedingt leider nicht in Gruppen Hausbesuche ab- halten. Sie haben aber fleißig ihre Tütchen ausgetragen. Es sieht gut, ja sehr gut aus. Ihre Aktion wird wieder ein Erfolg. Die Gottesdienste waren gut besucht. Auch der Ordnerdienst hat gut geklappt. Bei der Renovierung der „Villa“ machen die Ministranten große Fortschritte. Alle Räume sind frisch gestrichen! Ein Boden wurde repariert und neu belegt! Dabei wurden sie von einigen „Ehemaligen“ tatkräftig unterstützt. Im Februar findet mit dem KGR Baienfurt und den ver- schiedenen Jugendgruppen eine gemeinsame Sitzung statt. Hierzu wurde Jugendreferent David Bösl, bekannt durch seine „mobile junge Kirche“ eingeladen. Das Gemeindehaus bleibt für private Veranstaltungen bis Ende März geschlossen. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Die Katholische Kirchengemeinde Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab sofort eine/n staatl. anerkannte/n Erzieher/in als Gruppenleitung für den Kindergarten (82% Beschäftigungsumfang) Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bei: Katholisches Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr.4, 88353 Kißlegg, z.Hd. Nicole Ellinger oder an nellinger@kvz.drs.de. Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter unter Tel. 07502 2678 oder auf www.kiga-stmartin-baindt.de/ Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her und sehet an die Werke Got- tes, der so wunderbar ist in seinem Tun an den Menschen- kindern. Ps 66,5 Sonntag, 06. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 09. Februar 15.00 - 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 13. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Manchmal sehen wir den Wald vor lauter Bäumen nicht. Wir fragen uns, wo Gott denn gerade ist, wenn die Welt droht, den Bach runter zu gehen und übersehen dabei, wie die Köpfchen der Schneeglöckchen schon längst ver- stohlen aus dem Boden schauen - Vorboten des aufbre- chenden Lebens schon mitten im Winter. Wir machen Gott Vorwürfe, warum er uns gerade dann im Stich gelassen hat, wenn wir ihn am dringendsten gebraucht hätten und übersehen dabei die Fußspuren Gottes, der uns gerade in diesen Momenten (durch-)getragen hat. Da tut es gut, uns immer mal wieder die Brille der Psalmen aufzusetzen, um in den uralten Geschichten von Israel und seiner Geschichte mit Gott, uns selbst zu entdecken und zu spüren, dass Gottes Präsenz in der Welt heute kein bisschen weniger wirksam ist als damals. Es lohnt sich, aufzubrechen, um zu sehen - Gott tut, was er verspricht - nicht immer so, wie wir es erwartet hätten, aber immer so, dass es am Ende gut wird: Kommt her und sehet an die Werke Gottes, der so wunderbar ist in seinem Tun an den Menschenkindern. Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Kinderkirche Hallo Kinder, seit drei Wochen feiern wir wieder jeden Sonntag Kindergottesdienst. Wir haben Johannes kennengelernt, saßen in Höhlen, ha- ben ein Wüstenmahl probiert und wissen jetzt, dass Jesus von Johannes getauft wurde. Jesus war dann einige Zeit in der Wüste. Gott war bei ihm in seinem Zwei- feln und seiner Angst. Doch nun macht er sich gestärkt und mit Gottes Hilfe auf den Weg, den Menschen das Evangelium zu verkünden. Wie geht es weiter...? Geht Jesus alleine? Die Jünger Jesu, ...wo kamen die her, was machten sie, waren sie alle gleich? Damit beschäftigen wir uns die nächsten drei Wochen in der Kinderkirche. Kommt einfach vorbei. Euer Kinderkirchteam _________________________ ACHTUNG - Änderung der CoronaVO!!! Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung noch- mals geändert und ab 20. Februar 2022 für den Besuch unserer Gottesdienste, mit Ausnahme von Bestattun- gen, die Vorlage eines 3G-Nachweises in den Alarm- stufen zur Voraussetzung gemacht. Bitte bringen Sie also Ihren Immunisierungsnachweis zur Kontrolle mit. Nur nicht-immunisierte Teilnehmende müssen einen ne- gativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen. Diesen können Sie bei den örtlich bekannten Testzent- ren einholen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Die zugrundeliegende Testung darf im Fall eines Anti- gen-Tests maximal 24 Stunden, im Fall eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Wer keine Möglichkeit hat, sich vorab in einem Testzen- trum testen zu lassen, kann sich im Pfarramt anmelden und sonntags schon um 10.05 Uhr in der Kirche sein, um vor Ort unter Aufsicht zu testen. So ein negativer Test ist allerdings nur einmalig zur Nut- zung genau für diesen Gottesdienst gültig! _________________________ Frauenkreis am Mittwoch, den 9. Februar 2022 fällt aus! Leider wird auch im Februar unser Frauenkreistermin nicht stattfinden können. Der geplante Ländervortrag über das diesjährige Weltgebetstagsland England - Wales - Nordirland entfällt. Ich möchte aber die Gele- genheit wahrnehmen und eine kleine Zusammenfassung meines Vortrags geben. 2022 hat der Weltgebetstag drei Gastgeberländer - aber nicht ganz Großbritannien. Schottland und die Republik Irland haben aus historischen Gründen eigene Komitees, die aber in engem Kontakt mit dem EWNI-Komitee ste- hen. Trotz vieler Gemeinsamkeiten gibt es zwischen den Ländern auch deutliche Unterschiede. England ist mit 130.000 km2 der größte und am dichtes- ten besiedelte Teil des Königreiches - über 55 Millionen Menschen leben in England, das sind ca. 85 % der Gesamt- bevölkerung. Im Gegensatz zu Schottland, Wales oder Nordirland hat England weder ein Landesparlament noch eine Landesregierung. Das 9 Millionen starke London ist nicht nur die Hauptstadt Englands, sondern des gesamten UK. Menschen aus mehr alls 100 Nationen leben in diesem kosmopolitischen Schmelztiegel der Kulturen. Die Waliser sind stolze Menschen, die sich ihre keltische Sprache und Identität bewahrt haben. - trotz vieler Ver- suche in der Vergangenheit, die walisische Kultur zu ver- drängen. Heute sind alle Ortsschilder und Hinweise zwei- sprachig. Wales ist reich an Bodenschätzen. Die großen Kohleminen waren einst sehr wichtig für Infrastruktur und Wohlstand. Cardiff, die Hauptstadt von Wales, hatte den größten Kohlehafen der Welt. Von der Schließung der Minen in den 1980er Jahren hat sich Wales wirtschaftlich bisher nicht erholt. Grüne Wiesen, zahlreiche Seen und Flüsse, unberührte Moorlandschaften, steile Klippen und einsame Buchten sind typisch für Nordirland. Seit dem Ende des Unab- hängigkeitskrieges von 1919 bis 1921 ist das englandtreue Nordirland von der unabhängigen Republik Irland ge- trennt. Jahrzehntelange gewaltsame Konflikte zwischen den protestantischen Unionisten und den katholischen Republikanern, die eine Wiedervereinigung mit der Re- pubik Irland anstreben, haben Nordirland erschüttert und auf beiden Seiten tiefe Wunden hinterlassen. Erst mit dem Karfreitagsabkommen von 1998 wurden die bewaffneten Auseinandersetzungen beendet. Infolge des Brexits haben die Spannungen erneut zugenommen. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen, dazu laden uns die Frauen aus England, Wales, Nordirland ein. Gemein- sam wollen wir Samen der Hoffnung aussäen und in unserem Leben, in unseren Gemeinschaften, in unserem Land und in dieser Welt. Petra Neumann-Sprink _________________________ Achtung - kein kreativer Montag Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstver- ständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wol- len wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Vorbereitungsspiele Rückrunde 04.02.2022, 19 Uhr in Baienfurt SV Baindt - Sportfreunde Friedrichshafen 09.02.2022, 19 Uhr in Baienfurt SV Baindt - SG Argental 12.02.2022, 12 Uhr SG Baienfurt II - SV Baindt II 13.02.2022, 14 Uhr in Baienfurt SV Baindt - TUS Meersburg 19.02.2022, 14 Uhr&16 Uhr SG Ailingen II - SV Baindt II SG Aliingen - SV Baindt 20.02.2022, 10 Uhr in Leutkirch FC Wuchzenhofen - SV Baindt II Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 26.02.2022, 14 Uhr in Baienfurt: SV Baindt - VFL Brochenzell 27.02.2022, 14 Uhr SV Oberzell A-Jugend - SV Baindt II 06.03.2022 Rückrundenstart 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Eschach II Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - was kommt noch? Hallo liebe Kursteilnehmer, zunächst vielen Dank nochmal für die Teilnahme an unserem Ski- und Snow- boardkurs!! Nach einer ordentlichen Kraftanstrengung in der Vorbereitung hatten wir alle zusammen dann doch drei tolle Kurstage. Gekrönt wur- de es natürlich durch den Kaiserwettertag am letzten Samstag. Natürlich erstatten wir Ihnen die Gebühren für den 4. Kurstag. Sollten Sie das wünschen, senden Sie bit- te bis zum 15.02. eine Mail mit den Teilnehmernamen an kassierer@alpinteambaindt.de. Sollten wir bis dahin von Ihnen Nichts hören, gehen wir davon aus, dass Sie keine Rückerstattung wünschen. Dann verwenden wir das Geld für unsere Jugendarbeit. Falls Sie sich so entscheiden: Vielen Dank dafür im Voraus!! Da aktuell vom auswärtigen Amt vor touristischen Rei- sen nach Österreich ausdrücklich gewarnt wird, ist es für uns nicht möglich einen Ferienkurs für die Faschingsfe- rien zu organisieren. Auch wenn sich das ändern sollte, wird für uns die Vorlaufzeit zu kurz. Hier hoffen wir auf Ihr Verständnis! Für unser Jugendlager am Schetteregg gehen wir aller- dings in die Planung. Es soll am 19./20.03. stattfinden. Falls Sie jemanden jemanden anmelden wollen oder weitere Informationen benötigen, E-Mail an ausbildungswart@ alpinteambaindt.de, die geht dann Volker Gross direkt, der das Jugendlager organisiert. Teilnahmegebühr ca. 80 Euro/Kind inkl Übernachtung etc. Etwas unerwartet wurde die Homepage des SV Baindt umgestaltet. Deswegen sind hier momentan nur weni- ge - aber immerhin alle aktuellen - Informationen drauf. Unsere Vorstandsmitglieder sind via E-Mail erreichbar (www.svbaindt.de/index.php/alpinteam) Bleiben Sie gesund und munter, Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Jahresstatistik Helfer-vor-Ort Baindt Die Helfer-vor-Ort Gruppe Baindt wurde vor allem durch die Corona Pandemie bei den Einsätzen zusätzlich be- ansprucht. Nicht jeder Einsatz konnte angefahren wer- den und dennoch wurden wir von der Integrierten Leit- stelle Bodensee-Oberschwaben zu 201 Notfalleinsätzen alarmiert und die HvO-Gruppe rückte 171 mal aus. Somit bedienten wir über 85 % der Alarmierungen. Die Notfalleinsätze können in etwa wie folgt eingeord- net werden: bei ca. 34 % der Notfalleinsätze handelt es sich um internistische Notfälle (bspw. Herzinfarkt oder auch Herz-Kreislaufstillstand), ca. 31 % entfallen auf chirurgische und in etwa 19 % auf neurologische Notfälle (bspw. Schlaganfall). Bei ca. 5 % der Alarmie- rungen handelt es sich beim Notfallpatienten um ein Kind, verbleibende ca. 11 % entfallen auf die Notfallbil- der Verkehrsunfälle, Intoxikationen, Polizei- oder Feu- erwehreinsätze. Die Helfer-vor-Ort werden bei Eingang eines Notrufes in der Rettungsleitstelle parallel mit dem Rettungsdienst alarmiert, sofern dies aus einsatztaktischen Gründen sinnvoll ist. Das ist immer dann der Fall, wenn die Hel- fer-vor-Ort durch ihre räumliche Nähe zum Einsatzort vor dem Rettungsdienst beim Patienten eintreffen und somit am Notfallort mit einem zeitlichen Vorsprung mit der Erstversorgung des Patienten beginnen können. Oberstes Ziel des Helfer-vor-Ort Einsatzes ist es also, das therapiefreie Intervall mit medizinischen Erstmaß- nahmen zu minimieren. Die Alarmierung erfolgt generell 24 h am Tag und 365 Tage im Jahr. Über ihren Funk- meldeempfänger erfahren die Helfer den Einsatzort sowie die Art des Notfalls. Abhängig vom Einsatzbild übernehmen die Helfer-vor-Ort noch weitere Arbeiten bei der Versorgung des Notfallpatienten gemeinsam mit dem Rettungsdient, stehen aber vor allem auch als Ansprechpartner für Angehörige und Betroffene nach dem Einsatz zur Verfügung. Ein großes Anliegen ist es, uns von Herzen beim DRK-Bai- enfurt-Baindt sowie bei allen Spenderinnen und Spen- dern zu bedanken, die mit ihrer finanziellen Unterstüt- zung helfen, die Kosten für medizinisches Material sowie derer Folgekosten (Ersatz von Verband- und sonstigem Einwegmaterial, Neuanschaffungen aufgrund von Ver- schleiß, teils jährlich anstehende Geräteüberprüfungen, etc.) zu decken. Bedanken möchten wir uns auch für jeden Gruß, der uns nach einem Einsatz erreicht. Es ist schön, das Vertrauen und die hohe Akzeptanz in unserer Gemeinde zu spüren. Wir wünschen allen Patienten eine gute und schnelle Ge- nesung. Gleichzeitig bedanken wir uns beim Rettungs- dienst, den Notärzten, der Feuerwehr und der Polizei für die sehr gute Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr. Der abschließende Dank gilt dem gesamten HvO Team Baindt für das freiwillige und ehrenamtliche Engagement und das bereits über viele Jahre hinweg. Helfer vor Ort Gruppe Baindt Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Bibelweg in Kressbronn Wir laden Euch herzlich ein mit uns auf dem Bibelweg zu wandern. Der Weg führt an 12 Stationen hinaus in die Natur. In Kressbronn durch den Ort, am Bodensee entlang und über die Höhen des Ottenbergs und Nunzenbergs. Wir treffen uns am Sonntag, 13.02.2022, um 12.00 Uhr am Bahnhof in Ravensburg. Die Gehzeit beträgt 2,5 Std., 8 km, 133 hm (kaum Stei- gungen) Fahrpreis 5,00 € für Mitglieder. Einkehr ist nach der Wan- derung in Friedrichshafen vorgesehen. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gutes Schuhwerk, Vesper und Getränk werden empfohlen. Bitte die aktuellen Pandemieregeln beachten. Anmeldung ab 09.02.2022 bei Wanderführung U. Ve- he-Bergmann, Tel. 0751/93442 Bei einer Regenvorhersage > 75 % wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext Tel. 0151 - 12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Ehrung langjähriger Mitglieder Im Februar 2022 wurden für 40 Jahre Mitgliedschaft (Urkun- de und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 1 Mitglied für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 1 Mitglied geehrt. Die Urkunden wurden in dankba- rer Anerkennung und Würdigung für so viele Jahre treuer Mitglied- schaft im Sozialverband VdK Ba- den-Württemberg, vom Landes- verbandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unterschrie- ben und über den VdK OV Wein- garten wegen der Corona-Pandemie an die Jubilare per Post zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren wünscht die ganze Vorstandsschaft. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag unseren Mitgliedern, die im Febru- ar geboren sind, wünscht die Vor- standsschaft vom Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten al- les Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehinder- tenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstal- tungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 9. Februar 2022: Alltagshilfsmittel“ mit dem Landeshilfsmittelzentrum, Dresden und „barrierefreie Elektrogeräte“ mit der Fa. Feelware 9. März 2022: Blickpunkt-Auge - Rat und Hilfe bei Sehverlust Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gartenparzelle sucht neuen Liebhaber/Liebhaberin Liebe Gartenfreunde und Interessierte, in unserer Dauergartenanlage in Baienfurt, Schussental- straße ist zur Zeit eine Gartenparzelle ohne Gärtnerin/ Gärtner. Die Parzelle ist ungefähr 360 m² groß und direkt an der Wolfegger Ach gelegen. Dort befinden sich eine neuwer- tige, solide gebaute Laube mit Freisitz, Wege, Gehölze und Stauden. Den Übernahmepreis und die Pachtgebühren erfahren Sie gern auf Anfrage. Auf der Gemeinschaftsfläche gibt es Parkplätze, eine To- ilette und ein kleiner Kinderspielplatz. Sind Sie naturverbunden und haben Spaß am Gärtnern unter Gleichgesinnten, dann melden Sie sich unter der Telefonnummer 0751/53899. Bitte sprechen Sie gerne auf den AB, Sie werden dann zurückgerufen. Wir würden uns freuen, wenn der Garten wieder mit Ge- müse, Obst, Kräuter und Blumen bepflanzt werden würde. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Die Garten-und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten gut leserlich beschriftet ist Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Die neue Ausgabe von „MINT & SOZIAL for you“ ist da! Mädchen im Labor, Jungen im Kindergarten: Das Wen- deheft „MINT & SOZIAL for you“ 2022 stellt Ausbildungs- möglichkeiten für Jugendliche vor - ganz frei von Rol- lenklischees. Immer dabei: Infos für den Girls’ und Boys’ Day, dieses Jahr am 28.04.2022, digital und vor Ort. MINT for you Der MINT-Teil umfasst Berufe in Mathematik, Informa- tik, Naturwissenschaften und Technik. Darin stellen eine Elektronikerin für Automatisierungstechnik, eine Chemi- kantin, eine Maschinen- und Anlagenführerin für Lebens- mitteltechnik und eine Holzmechanikerin ihre MINT-Aus- bildungen vor. Zwei Schülerinnen berichten von ihren Erfahrungen bei einem MINT- Praktikum. Und eine Abwassermeisterin erzählt von ihrer Leidenschaft für diese Weiterbildung. SOZIAL for you Im SOZIAL-Teil erzählen ein Kinderpfleger, ein Ergothe- rapeut, ein Hauswirtschafter und ein Zahnmedizinischer Fachangestellter, warum sie sich für eine Ausbildung im SAGE-Bereich entschieden haben. SAGE steht für die Be- griffe Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege sowie Erzie- hung und Bildung. Zwei Schüler berichten über ihren Einsatz als Schulsani- täter und ein Erzieher schildert seinen Werdegang vom Kinderpfleger zum angehenden Heilpädagogen. Außerdem gibt es im Heft die wichtigsten Informationen zum kommenden Girls’ and Boys’ Day im April 2022 so- wie spannende und kuriose Fakten aus dem MINT- und SAGE-Bereich. Das Wendeheft „MINT & SOZIAL for you“ ... ... ist Teil der Medienkombination „planet-beruf.de - Meine Zukunft. Meine Ausbildung“. Diese wird von der Bundes- agentur für Arbeit herausgegeben. Leitmedium ist das Portal planet-beruf.de mit ca. 3,5 Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich. Es enthält zahlreiche Informatio- nen rund um das Thema Berufswahl und bietet vertiefte Einblicke in Berufe von A - Z. Zum Medienangebot ge- hören zudem Printprodukte für Schüler*innen der Sekun- darstufe I (Haupt-, Real- und Förderschulen), Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und BO-Coaches sowie Berufsberaterinnen und Berufsberater. Kontakt: Redaktion planet-beruf.de BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH Südwestpark 82 90449 Nürnberg www.planet-beruf.de T: 0911 9676-310 M: redaktion@planet-beruf.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Plan B: Erziehungsrente Manchmal verläuft das Leben nicht nach Plan. Erst glück- lich in Familie und Beruf, dann geschieden und mit den Kindern allein zu Hause. Wenn dann auch noch der oder die Unterhaltszahlende stirbt, kann die Erziehungsrente der Rettungsanker sein. Denn diese Rente dient als Un- terhaltsersatz und ermöglicht es damit, Kindererziehung weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Das teilt die Deut- sche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit. Um diese Rente zu erhalten, müssen Erziehende vor dem Tod ihres geschiedenen Ehepartners mindestens fünf Jahre beitragspflichtig versichert gewesen sein. Auch dür- fen sie nicht erneut verheiratet sein. Dann wird die Rente gezahlt - und zwar in Höhe der eigenen Erwerbsminde- rungsrente. Denn für die Rentenhöhe der Erziehungsrente werden wie bei einer Erwerbsminderungsrente zusätzliche fiktive Zeiten berücksichtigt. Längstens wird die Erziehungsrente gezahlt, bis das jüngs- te Kind 18 Jahre alt ist. Aus dem Rentenkonto des ver- storbenen Elternteils besteht gegebenenfalls zusätzlich noch Anspruch auf Waisenrente. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Hinterblie- benenrente: Hilfe in schweren Zeiten«. Sie kann kosten- los unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Ver- fügung. 3 5 5 3 1 3 3 3 6 0 1 2 3 1 3 5 4 2 0 7 1 5 1 3 3 5 5 3 1 3 3 3 6 0 1 2 3 1 3 5 4 2 0 7 1 5 1 3 © Seckinger/DEIKE 355313336012 3 1 3 5 4 2 0 7 1 5 1 3 Schiffe versenken Die unter dem Rätsel gezeigten Schif- fe sind aufzuspüren. Alle Schiffe liegen senkrecht oder waagrecht im Wasser. Kein Schiff berührt ein anderes, auch nicht diagonal. Die Zahlen am Rand be- zeichnen die Anzahl der Schiffsteile pro Spalte oder Zeile. © Seckinger/DEIKE 755R52R7 Kauf am Ort - fahr nicht fort! STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 STELLENANGEBOTE H E I S S L U F T B A L L O N D F J E Z E P P E L I N E M I G E O A U W L A I R B U S E R N F L H P L M G N I E O B G I E G E H N C P L B E T E K A R B O M B E R O A E S O W I L M O T O R S E G L E R L C C E S S N A P O R E I N R O D D H L B R G L E I T S C H I R M F E I S E G E L F L I E G E R A U O C R C H T F C O N C O R D E L U C K M F O K K E R G U E Z G U L F K E E S P A C E S H U T T L E G E E R L H E I S S L U F T B A L L O N J E Z E P P E L I N E M I G E U W L A I R B U S E R N F L H M G N I E O B G I E G E H N C B E T E K A R B O M B E R O A O W I L M O T O R S E G L E R C E S S N A P O R E I N R O D L B R G L E I T S C H I R M F S E G E L F L I E G E R A U O C H T F C O N C O R D E L U C F O K K E R G U E Z G U L F K S Wer fliegen will, braucht Fluegel. P A C E S H U T T L E G E E DEIKE 1712B-0219 HEISSLUFTBALLONDF JEZEPPELINEMIGEOA UWLAIRBUSERNFLHPL MGNIEOBGIEGEHNCPL BETEKARBOMBEROAES OWILMOTORSEGLERLC CESSNAPOREINRODDH LBRGLEITSCHIRMFEI SEGELFLIEGERAUOCR CHTFCONCORDELUCKM FOKKERGUEZGULFKEE S Wer fliegen will, braucht Fluegel. PACESHUTTLEGEERL 743R80R2 Buchstabensalat: Luftfahrt Außer dem farbig unterlegten sind hier 23 weitere Begriffe rund um das Thema Luftfahrt versteckt, und zwar waagrecht, senkrecht oder diagonal, vorwärts oder rückwärts geschrieben. Die Wörter kön- nen sich überschneiden. Die übrig blei- benden Buchstaben ergeben ein Zitat aus England. Am Anfang: ein Solstitium. Da kommt keiner drum herum. Und im weiteren Verlauf treten konfuse Eschen auf. Außerdem ist sonnenklar: verwirrtes Sitzblei birgt Gefahr. © Margit Wolters/DEIKE Reimrätsel Was wird hier gesucht? © Margit Wolters/DEIKE 755R54R2 Lösung: Winter (Solstitium: Wintersonnenwende, ESCHEN Anagramm zu SCHNEE, SITZBEIL Anagramm zu BLITZEIS) Fo to : C BM Ihr Nachlass öffnet Augen! Ihre Ansprechpartnerin: Carmen Maus-Gebauer Telefon: (0 62 51) 1 31-148 E-Mail: legate@cbm.de www.cbm.de Ist Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 FAMILIENANZEIGEN STELLENANGEBOTE Schmieder KKM ist der außergewöhnliche, regionale Dienstleister mit Erfahrung. Für unsere Auftraggeber managen wir Kunden­ kontakte telefonisch und online, sowie Auftragsbearbeitung­ und Auftragserfassung. Neu hinzugekommen ist der Projektservice zur Bewältigung besonderer Aufgaben für anspruchsvolle Kunden. Starten Sie mit uns in eine gemeinsame Zukunft und werden Sie Teil unseres tollen Teams. KUNDEN­KONTAKT­MANAGEMENT Schussenstraße 14 I 88273 Fronreute­Staig I www.schmieder­kkm.de WIR SUCHEN ENGAGIERTE MITARBEITER IN VOLL- UND TEILZEIT (M/W/D) PROJEKTTEAM-MITARBEITER vielfältige Aufgaben in außergewöhnlichen Kundenprojekten TELEFONIST Unterstützung der Kunden bei Erreichbarkeit, Onlinehandel, Service Inbound/Outbound FLEXIBLER WERKSTUDENT IT/MARKETING stetige Mitarbeit bei der Konzeption und Einrichtung der IT­Umgebung sowie Mitarbeit in Marketingthemen FLOTTE SENIOREN für die temporäre Mitarbeit in der Mailbearbeitung, Telefon sowie Sonderaufträgen Interessiert? Besuchen Sie unsere Hompage unter: www.schmieder-kkm.de - Stellenangebote Kontakt: Anne Schmieder, Tel. 07502 9449­10, kkm@schmiedergmbh.de WILLKOMMEN IM SCHMIEDER KKM-TEAM WWW. SCHMIEDER- KKM.DE Suche Gewerbegrundstück (un-/erschlossen, un-/bebaut) Kontakt: 0176 99041497, la-gar@gmx.de GRUNDSTÜCK GESUCHT ab 1800 m² Melde dich bei Fragen. Wir freuen uns auf deinen Anruf. 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        Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 11. Februar 2022 Nummer 6 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Corona-Teststation in Baindt wird hervorragend angenommen Die Corona-Teststation in der Schenk-Konrad-Halle wird von „Gemeinsam neue Wege“ (GnW) betrie- ben. Mit dieser werden an sieben Tagen in der Woche Antigen-Schnelltests für unsere Bürgerinnen und Bürger im Foyer der Schenk-Konrad-Halle angeboten. Es besteht die Möglichkeit, einmal die Woche kostenlos einen Corona-Schnelltest durchzuführen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Eingang der Schenk-Konrad-Halle Teststation Im Januar 2022 wurden insgesamt 7.595 Antigen-Schnelltests in Baindt durchgeführt. Dies entspricht durchschnittlich 245 Tests pro Tag. Im Betrachtungszeitraum Januar wurden zudem insgesamt 139 positive Ergebnisse registriert. Im Vergleich zu anderen Standorten liegt diese Zahl tendenzi- ell im unteren Bereich. Die Teststation hat Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Zudem wird am Samstag, Sonntag und Feier- tagen von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr getestet. Sie können sich ohne Termin zu den Öffnungszeiten testen lassen. Lediglich eine einmalige Online-Anmeldung unter www.coronatest-rv.de mit Buchungscode wird davor benötigt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und Buchungscode zum Testen mit. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 St an d: 13 .01 .20 22 Übersicht zur Absonderungspflicht von positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen frisch geimpft/ geboostert/ genesen𝟏𝟏𝟏𝟏 nicht immunisiert 1. Allgemeine Regelung (privates Umfeld) positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich5 haushalts- angehörige Person Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls) 2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 2. Regelung für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Vor Betreten der Einrichtung ab Tag 7 ist ein verpflichtender PCR-Test notwendig, wenn die positiv getestete Person zuvor 48h symptomfrei war7. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen unter 1. Allgemeine Regelung mit Freitestung an Tag 7 mittels Schnelltest5. haushalts- angehörige Person Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls)2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 3. Regelung für Kinder und Jugendliche in einer Kita oder 𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Beim Auftreten eines Corona-Falls in einer Schulklasse oder in einer Gruppe einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gilt eine tägliche Testpflicht mittels Schnelltest oder PCR-Test für den Zeitraum von 5 Schul-/Betreuungstagen9 positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich5 Haushalts- angehörige Person (Kinder/ Jugendliche)𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls)2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 5 möglich8 Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟗𝟗𝟗𝟗,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 5 möglich8 Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 (1) „Quarantänebefreite Personen“ (von der Absonderungs- und Testpflicht befreit) sind asymptomatische: • geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt, • genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht länger als drei Monate zurückliegt oder • geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. (2) Positiv getestete Personen müssen sich umgehend nach Information eines positiven Testergebnisses (Schnelltest/ PCR- Test) in Absonderung begeben. Nach einem positiven Selbsttest müssen diese einen PCR-Test durchführen lassen. Ist das PCR-Testergebnis positiv auf SARS-CoV2, gilt man als positiv getestet Person und muss sich für 10 Tage absondern (Freitestung möglich, siehe Punkt (5), (6), (7) und (8)). Die Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnis des positiven Tests. Die Absonderungsdauer berechnet sich ab dem Tag der Probenahme. Bei Schnelltests ist der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem die positiv getestete Person das Testergebnis erhält i.d.R. derselbe Tag. Bei einem PCR-Test sind der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem eine Person Kenntnis über ein positives Testergebnis erlangt i.d.R. nicht derselbe Tag. Die Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach Ersterregernachweis (Probeentnahme oder Laboreingangsdatum, je nachdem was auf dem Nachweis steht). (3) Wenn der Ersterregernachweis mittels Schnelltest erfolgte und positiv ausfiel und der anschließende PCR-Test negativ ausfällt, endet die Absonderung für die positiv getestete Person, sowie deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen nach Kenntnis über das negative PCR-Testergebnis, soweit die Person nicht zugleich enge Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist. (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein. Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein. Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und - oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 • geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. (2) Positiv getestete Personen müssen sich umgehend nach Information eines positiven Testergebnisses (Schnelltest/ PCR- Test) in Absonderung begeben. Nach einem positiven Selbsttest müssen diese einen PCR-Test durchführen lassen. Ist das PCR-Testergebnis positiv auf SARS-CoV2, gilt man als positiv getestet Person und muss sich für 10 Tage absondern (Freitestung möglich, siehe Punkt (5), (6), (7) und (8)). Die Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnis des positiven Tests. Die Absonderungsdauer berechnet sich ab dem Tag der Probenahme. Bei Schnelltests ist der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem die positiv getestete Person das Testergebnis erhält i.d.R. derselbe Tag. Bei einem PCR-Test sind der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem eine Person Kenntnis über ein positives Testergebnis erlangt i.d.R. nicht derselbe Tag. Die Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach Ersterregernachweis (Probeentnahme oder Laboreingangsdatum, je nachdem was auf dem Nachweis steht). (3) Wenn der Ersterregernachweis mittels Schnelltest erfolgte und positiv ausfiel und der anschließende PCR-Test negativ ausfällt, endet die Absonderung für die positiv getestete Person, sowie deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen nach Kenntnis über das negative PCR-Testergebnis, soweit die Person nicht zugleich enge Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist. (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abtei- lungen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbei- tenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorla- ge eines 3G-Nachweises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genesenennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: - Neubauten - Hausanbauten - Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiegelung) - Abriss - Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Ver- änderungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Home- page der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/verwaltung/rathaus-online - Ru- brik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 15.02.2022 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2022 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2022 Hundesteuer 2022 15.02.2022 Gebühr Mitteilungsblatt 2022 14.03.2022 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2022 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Tierarzt Samstag, 12. Februar und Sonntag, 13. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. Februar Kloster-Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 13. Februar Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Februar 24.02. Befreien: Kindergärten, Heimsonderschule, Selige Irmgard und Rathaussturm 27.02. Narrenmesse März 01.03. Maskenvertreiben DP 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Fördervereine KWS JHV Aula KWS 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Unter-Wasser Raspler-Ratsch-Ratsch Am Donnerstag, den 28.01.2022, war ein ganz besonderer Tag für alle Kinder und Erzieher/innen im Kindergarten St. Mar- tin. Als Unterwassertiere verkleidet und geschminkt tra- fen wir uns vor dem Kindergarten, um mit dem bunt ge- schmückten Narrenbaum durch die Straßen zu ziehen. Alle Kinder wurden von dem Oberwaldschrat begrüßt, der mit seinen drei Rasplerfreunden zu uns kam. Mit dreifa- chem Unter-Wasser und Raspler-Ratsch-Ratsch liefen wir los. Die Raspler tanzten dabei zur Musik und begrüßten einzelne Zuschauer auf den Baindter-Straßen. Wieder am Kindergarten ange- kommen wurde der Narren- baum mit kräftigen Hau-Ruck- Rufen der Kinder aufgestellt. Dem Narrenbaum zur Ehre wur- de gemeinsam das Baindter Narrenlied gesungen. Auch die Liederwünsche der Raspler wurden erfüllt. So sangen wir gemeinsam noch das Lied „Drei Schweine“ und „Tschu tschu wa“. Mit einem großen Guatsla-Re- gen verabschiedeten sich die Raspler von den Kindern aus dem Kindergarten St. Martin. Unser Narrenbaum wird noch die gesamte Fasnetszeit über vor dem Kindergarten stehen. Gerne laden wir Sie dazu ein, sich bei einem Spaziergang in Fasnetsstimmung zu bringen. Ein großer Dank geht an unseren Oberwaldschrat und an die Raspler für einen gelungenen Fasnetsauftakt. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Zur Information Deutsche Rentenversicherung Ausbildung im öffentlichen Dienst: Kluge Köpfe für die Rente gesucht Dieses Jahr werden bei der Deutschen Rentenversiche- rung (DRV) Baden-Württemberg fast 130 Nachwuchs- kräfte neu eingestellt. Für den Ausbildungsbeginn Sep- tember 2022 sind in drei Ausbildungsberufen noch Plätze frei, teilt die DRV Baden-Württemberg jetzt mit. Für die beiden Studiengänge im gehobenen Dienst zum Bachelor of Laws (Rentenversicherung) und zum Bachelor of Science (Wirtschaftsinformatik) sowie für die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten sucht der gesetz- liche Rentenversicherungsträger noch Interessenten. Nach der Prüfung werden die Nachwuchskräfte bei entsprechen- der Leistung unbefristet als Beamte oder Tarifangestellte in den öffentlichen Dienst übernommen. Sie können dann nicht nur an den Hauptstandorten in Karlsruhe und Stutt- gart arbeiten, sondern auch in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV im ganzen Land: von Schwäbisch Hall bis Freiburg, von Ravensburg bis Mannheim. Die DRV Baden-Württemberg bietet jungen Menschen flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten und gute Auf- stiegschancen. Wer mehr über die Ausbildung bei der DRV wissen oder sich um einen Ausbildungs- oder Studien- platz bewerben möchte, findet weitere Informationen auf www.kluge-koepfe-fuer-die-rente.de. Auf Facebook und Instagram berichten die Nachwuchskräfte unter »Kluge Köpfe für die Rente« regelmäßig über ihre Ausbildung und ihre Erfahrungen als Studierende im Dualen Studium. Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2022 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur land schaftspreis 2022 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimat- bundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen, be- weidete Wacholderheiden oder die gelungene Rekultivie- rung eines Steinbruchs. Der mittlerweile traditionelle Jugend-Kulturland- schaftspreis ist einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Spar- kas sen verband Baden-Württemberg sowie die Sparkas- senstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kulturlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Heimat bun des, also den ehemals würt tem ber gi schen oder hohenzollerischen Teilen des Landes. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein­ denkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe­ bänke, Feld­ und Wegekreuze, Bachbrücken, Trocken­ mauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Gestalt eines Buches sein. Annahmeschluss für schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2022. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen und der Beschreibung preis­ gekrönter Projekte der Vorjahre sind beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergi­ schen Sparkassen erhältlich. Sämtliche Informationen sind auch unter www.kulturlandschaftspreis.de abrufbar. Die Verleihung findet im Herbst 2022 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Denkmalschutzpreis für private Eigentümer ausgeschrieben Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische Heimat loben zum 37. Mal den Denkmalschutz- preis Baden-Württemberg aus. Dieser stellt die denk- malgerechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger wer- den mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro be- lohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt. Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Gebäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nicht zwingend unter Denkmalschutz stehen Der Preis unter der Schirmherrschaft von Ministerin Ni­ cole Razavi will die Vielfalt und Besonderheiten der Bau­ kultur in Baden­Württemberg sowie das Engagement zu deren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittelalterlichen Gebäuden bis zu stilprägenden Bauten des 20. Jahrhunderts. „Die Jury würdigt Maßnahmen, bei denen die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie möglich bewahrt wurde. Das schließt zukunfts­ weisende und beispielhafte Umnutzungen oder moder­ ne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht ein­ fügen“, betont Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes und Mitglied der Fachjury. Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 30. Ap­ ril 2022. Weitere Informationen sowie die Broschüre mit allen notwendigen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2023 statt. 10.000 Euro für die besten Innovationen aus dem Landkreis – Erstmalige Vergabe des Sonderpreises „Erneuerbare Energien“ Bereits zum 11. Mal wird der im zweijährigen Turnus aus­ geschriebene „Innovationspreis Landkreis Ravensburg durch die Kreissparkasse Ravensburg gemeinsam mit der WiR – Wirtschafts­ und Innovationsförderungsge­ sellschaft Landkreis Ravensburg vergeben. Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz im Kreis Ravensburg und maximal 1000 Mitarbeitern. Innovationen gelten als eine der entscheidenden Schlüs­ selgrößen für längerfristigen unternehmerischen Erfolg. Vor dem Hintergrund der „Megatrends“ Globalisierung, nachhaltiges Wirtschaften und der Digitalisierung haben Unternehmen die Nase vorne, die sich kreativ mit den da­ mit verbundenen Herausforderungen auseinandersetzen. Indem sie zukunftsweisende Technologien oder Produkte entwickeln, bringen sie bedeutsame Innovationen hervor. Vor diesem Hintergrund vergibt die Wirtschafts­ und In­ novationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg mbH (WiR GmbH) gemeinsam mit der Kreissparkasse Ravensburg seit 2001 im zweijährigen Turnus und damit bereits zum 11. Mal den Innovationspreis Landkreis Ra­ vensburg. Zusätzlich wird zum ersten Mal der „Sonder­ preis für innovationsstarke Unternehmen in der Erneu­ erbaren Energien Branche“ ausgelobt. „Erklärtes Ziel ist es, mit dem Preis den Unternehmen für ihren unternehmerischen Mut und ihren Pioniergeist zu danken, stellen sie doch das wirtschaftliche Rückgrat unseres Wirtschaftsraumes dar und sichern damit unser aller Wohlstand.“ so der Aufsichtsratsvorsitzende der WiR Landrat Harald Sievers. Bewerben können sich alle Unternehmen und Institutio­ nen mit Sitz im Landkreis Ravensburg und mit maximal 1.000 Beschäftigten. Die eingereichten innovativen Produk­ te, Verfahren oder Dienstleistungen müssen in der Praxis marktfähig sein, wobei eine Innovation dann als marktfä­ hig gilt, wenn sie bereits erfolgreich am Markt umgesetzt ist oder eine Markteinführung unmittelbar bevorsteht. Die Bewerbung ist online über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de bis zum 28. Februar 2022 möglich. Neutrale und unabhängige Jury­Mitglieder aus Handwerk, Wirtschaft und Wissenschaft sichten und be­ werten alle eingereichten Innovationen. Infobox: Die wichtigsten Informationen zum Innovationspreis 2021/22 • Innovationen aus dem Landkreis Ravensburg • Preisgelder im Gesamtwert von 10.000 € • Sonderpreis im Bereich Erneuerbare Energien • Schriftliche Dokumentation/Publikation • Offizielle Preisverleihung im Juli 2022 • Bewerbungsschluss: 28. Februar 2022 • Online­Bewerbung über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir­rv.de • 11. Innovationspreis Foto (von links): Heinz Pumpmeier (Vorstandsvorsit­ zender der Kreissparkasse Ravensburg), Harald Sievers (Landrat des Landkreises Ravensburg), Hans­Joachim Hölz (Geschäftsführer der WiR GmbH) Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Bahntest Tim Bartels (Umweltbriefe) Tipps des VCD für grenzenlose Zugreisen durch Europa: Mit dem Zug in die Ferne Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schnuppertag beim Finanzamt Ravensburg Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerin- nen und Schüler, die im Jahr 2022 ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulreife bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufsausbildung oder mit einem Dualen Stu- dium beginnen wollen, am 24.02.2022 von 14:00 Uhr – 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Würt- temberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März! Wichtiger Termin für Arbeitgeber Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Be- schäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeits- plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zu- ständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäfti- gungsquote. Hinweise zum Anzeigeverfahren und IW-Elan für die elek- tronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Be- trieben und Verwaltungen zugesandt. Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der ört- lichen Agentur zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Melde- pflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen – eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrigkeit, denn ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, kann dies mit einem Bußgeld geahn- det werden. Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden wochen- tags von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Rufnummer 07161 9770 – 333 beantwortet. Dieses Serviceangebot richtet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Ar- beit Konstanz-Ravensburg. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Fiona - Gemeinsamer Antrag 2022 Ab Anfang März beginnt die Antragsbearbeitung für den Fiona Antrag 2022 Beachten Sie bitte, dass Beratungen zum Gemeinsamen Antrag nicht angeboten werden – le- diglich das Ausfüllen des Online-Antrags und der Schlags- kizzen. Persönliche Termine bei uns in der Geschäftsstelle sind unter den CoronaSchutzmaßnahmen möglich. Ansprechpartnerin Gemeinsamer Antrag: Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 ---------- Düngebedarfsberechnung/Nährstoffvergleich Denken Sie an die Erstellung Ihrer Düngebedarfsberech- nung vor der ersten Ausbringung. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung Ansprechpartnerin Düngebedarfsberechnung: Josepha Ostermeier, Tel.: 07585/9307-13 --------- Sammelbestellung Trichogramma-Schlupfwespen Bestellen Sie bei uns Ihren Bedarf ab sofort. Gerne können wir Ihnen auch eine Ausbringung mit Multikopter anbieten. Ansprechpartnerin Trichogramma: Nataly Konrad, Tel. 07585/9307-12 Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental angefordert werden (klimasparbuch@gmschussental.de). Tipp 14: Mehr Gemüse auf dem Teller Die Tierhaltung und der Transport des Fleischs tragen zum Klimawandel bei. Wer weniger Fleisch isst, kann etwas Gutes für das Klima tun. Rindfleisch ist aus Sicht des Klimaschut- zes das schlechteste Nahrungsmittel: Um ein Kilogramm Fleisch zu produzieren, müssen 15 Kilogramm Futter er- zeugt werden. Dafür braucht man eine Fläche von 40 Qua- dratmetern. Auch Unmengen von Wasser „fließen“ in jedes Schnitzel. Zugleich stößt jedes Rind viel Methan aus, das als Treibhausgas noch schädlicher ist als Kohlendioxid. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten- und Gartenbau Impfen schützt dich und andere! Neun Filme in neun Sprachen auf dem YouTube-Kanal der SVLFG Mit den neuen Erklärfilmen in neun verschiedenen Spra- chen sollen Saisonarbeitskräfte motiviert werden, sich bereits in ihrem Heimatland gegen Corona impfen zu lassen. Zudem stellt die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vor, wie sich Saisonarbeitskräfte mit einer Impfung vor Corona schützen können und wie eine Schutzimpfung abläuft. Zu finden sind die neun Filme unter www.svlfg.de/ youtube-digital auf dem YouTube-Kanal der SVLFG in der Playlist „Erklärfilm: Impfen schützt dich und andere!“. Die Inhalte werden in deutscher, englischer, rumänischer, polnischer und bulgarischer, aber auch in ukrainischer, ungarischer, georgischer und spanischer Sprache be- reitgestellt. Mit den neuen Filmen unterstützt die SVLFG Saisonar- beitskräfte und auch die Unternehmer dabei, in der Co- rona-Pandemie gesund und sicher zu arbeiten. Weitere Informationen zu Corona, Präventionsmaßnahmen, Ant- worten auf häufig gestellte Fragen und vielen weiteren Themen finden Saisonarbeitskräfte und Arbeitgeber in der Web-App Saisonarbeit unter www.agriwork-germany.de. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Die SVLFG hat auf ihrem YouTube-Kanal neue Filme zum Thema „Impfen schützt dich und andere!“ in neun Spra- chen veröffentlicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. Februar– 20. Februar 2022 Gedanken zur Woche Träume Nenne dich nicht arm, wenn deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind, wirklich arm ist nur der, der nie geträumt hat. Marie von Ebner-Eschenbach Samstag, 12. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 13. Februar – 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Eugen Maier, Brunhilde Dreher, Josef Kibler, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Boris Schimanowski) Dienstag, 15. Februar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 16. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 17. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung Freitag, 18. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – kein Gottesdienst 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Samstag, 19. Februar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Sieglinde Kösler, Hilda und Fritz Blank, Pau- la und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Rosemarie Sterk, Ludmilla und Ro- chus Illenseer) Sonntag, 20. Februar – 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit der Kleinen Kirche (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18.Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Schwester Carola verstorben Sr. Carola Pötter † 4. Feb. 2022 (aus der Ansprache von Pfr. Staudacher) Ende der 50er-Jahre, ar- beitete sie, um der Enge des Elternhauses zu ent- kommen, auf Anraten ih- rer Klostertante in Heiligen- bronn in einem Kinderheim, plante, aber bereits die Ab- reise in die französische Schweiz. Eines Nachts wur- de an der Pforte ein Säugling abgegeben und für die 17-jährige war danach nichts mehr so wie vorher. Das Schicksal des verlassenen Neugeborenen berührte sie tief. Sie spürte die Berufung und stellte danach ihr Leben ganz in den Dienst für Gott und den Nächsten. „Das Baby war mein Engel“, stellt sie später fest. „Zu monoton sei ein Leben im Kloster für so eine temperamentvolle 18-Jährige wie Carola Pötter. Das könne nie und nimmer gut gehen“, so die damalige Meinung ihrer Freunde. Über einiges hätte sich die heute 82 Jahre alte Schwester vielleicht beklagen können. Langeweile gehörte nie dazu. Denn wo immer es etwas Neues aufzubauen galt, dorthin wurde sie auch von der Schwesterngemeinschaft beordert. Ihre ersten 30 Klosterjahre (u.a. in Baindt) widmete die Franziska- nerin gehörlosen und seelisch wie körperlich versehrten Kindern und Jugendlichen, bevor sie in Heiligenbronn das „Haus Lebensquell“ einrichtete. Es folgte ein Sabbatjahr, das sie nach Österreich ins Haus der Stille und zu Schwei- geexerzitien in die ägyptische Wüste führte. Ihre Auszeit unter Beduinen und die innere Einkehr unter freiem Him- mel betrachtete Schwester Carola als eine der schönsten Erfahrungen in ihrem Leben. Zurück im Kloster, wurde sie nach Baindt beordert um dort die Einstiftung in die neue „St. Franziskus Stiftung“ vorzubereiten. Nun frei für neue Aufgaben errichtete sie in Baindt erfolgreich ein „offenes Haus“, in dem Suchende und Pilger Tage der Stille, der Me- ditation und der Erholung verbringen konnten. Erfüllung fand sie im Dienst für ältere und demente Menschen so- wie in der Sterbebegleitung. Zugleich war sie überzeugt, dass dies noch nicht ihre letzte Station sein wird: „Ich spü- re, da kommt noch etwas. Gott hält nochmal eine neue Aufgabe für mich bereit.“ Im Juni letzten Jahres kehrte sie zusammen mit ihrer Mitschwester Johannella nach Heiligenbronn ins Mutterhaus zurück. Nach einem Sturz kam sie ins Krankenhaus nach Rottweil und verstarb dort völlig überraschend. Schwester Carola hinterlässt eine große Lücke aber auch Spuren! Vergelt’s Gott. RIP Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf dei- ne große Barmherzigkeit. Dan 9,18 Sonntag, 13. Februar Septuagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 16. Februar 15.00 – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 20. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 _________________________ Gedanken zum Wochenspruch „Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf deine große Barm- herzigkeit.“ Demut ist die Grundhaltung, die allen gut ansteht, die in Kirche und Gesellschaft Verantwortung tragen. Daniel, von dem dieses Gebet stammt, war einer der mächtigs- ten Männer im damaligen Babylonischen Imperium. Er war durch und durch gerecht, gottesfürchtig und ange- sehen. Als ihn ein schwerer Schicksalsschlag trifft und sein Leben in Gefahr gerät, fordert er trotzdem nicht selbstbewusst von Gott ein, sich doch endlich dafür bei ihm zu revangieren. Er geht auf die Knie und gesteht sich und allen anderen ein, dass er auf Gottes Gnade angewiesen ist und bleibt. Er macht keinem anderen Vorwürfe, sucht die Schuld nicht wo anders, sondern schaut selbst in den Spiegel und weiß, dass er alles, was er ist und hat aus Gottes Gnade ist und hat. Nur in dieser Haltung gelingt ein echter Neuanfang – ehr- lich, beherzt und im Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit, die uns auch durch Krisen durchträgt. Gottes Segen! – Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Gruppe 1 gemeinsam Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ ACHTUNG - Änderung der CoronaVO!!! Neueste Änderung der CoronaVO für Gottesdienste vom 8.2.2022 Die Landesregierung hat am 8.2. be- schlossen, dass ab dem 9. Februar die Kontaktdaten der Gottesdienstteilneh- menden nicht mehr erhoben werden müssen. Ebenfalls aufgehoben wurde die 3G-Regelung für Got- tesdienste in geschlossenen Räumen, die ab dem 14.2. gelten sollte. Lt. aktueller Auskunft des Oberkirchenrats können in der jetzigen Phase der Pandemie in geschlossenen Räumen mit den staatlichen Mindestvorgaben - Mindestabstand von 1,5 Metern - FFP2-Masken in geschlossenen Räumen für Personen ab 18 Jahren in der Warn- und den Alarmstufen (an- sonsten medizinische Masken) Gottesdienste sicher gefeiert werden. Auch der Gemeindegesang ist unter diesen Vorgaben wieder möglich. Wir achten außerdem durch ein CO2-Messgerät auf die Luftqualität in der Kirche. _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pau- sieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epide- miologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten Volleyball LJ Baindt Pokalspiel und erster Rückrundenspiel- tag der zweiten Mannschaft Die „Zweite“ startete am 27. Januar hoch- motiviert ins Pokalspiel gegen „altbe- kannte“ Gegner vom VC Oberteuringen. Diese Energie setzten die drei Damen und drei Herren direkt in einen Sieg im ersten Satz um. Leider reichte die Power nicht ganz für die drei Gewinnsätze, sodass am Ende der VCO als Sieger vom Feld ging. Auch am vergangenen Sonntag trat die zweite Mann- schaft mit einer Frau mehr auf dem Feld an. Der ers- te Spieltag der Rückrunde wurde spontan nach Baindt verlegt. Zu Gast waren die Löwenzähne aus Wilhelms- dorf. Der erste Satz ging hart umkämpft an die Gast- geber (25:23). Im zweiten Satz ließen diese ein wenig nach (17:25), kämpften sich dann jedoch im dritten und entscheidenden Satz lautstark zurück (25:21). Herzlichen Glückwunsch zum Sieg gegen den direkten Tabellen- gegner. Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - was kommt noch? Hallo liebe Kursteilnehmer, zunächst vielen Dank nochmal für die Teilnahme an unserem Ski- und Snow- boardkurs!! Nach einer ordentlichen Kraftanstrengung in der Vorbereitung hatten wir alle zusammen dann doch drei tolle Kurstage. Gekrönt wur- de es natürlich durch den Kaiserwettertag am letzten Samstag. Natürlich erstatten wir Ihnen die Gebühren für den 4. Kurstag. Sollten Sie das wünschen, senden Sie bit- te bis zum 15.02. eine Mail mit den Teilnehmernamen an kassierer@alpinteambaindt.de. Sollten wir bis dahin von Ihnen Nichts hören, gehen wir davon aus, dass Sie keine Rückerstattung wünschen. Dann verwenden wir das Geld für unsere Jugendarbeit. Falls Sie sich so entscheiden: Vielen Dank dafür im Voraus!! Da aktuell vom auswärtigen Amt vor touristischen Rei- sen nach Österreich ausdrücklich gewarnt wird, ist es für uns nicht möglich einen Ferienkurs für die Faschingsfe- rien zu organisieren. Auch wenn sich das ändern sollte, wird für uns die Vorlaufzeit zu kurz. Hier hoffen wir auf Ihr Verständnis! Für unser Jugendlager am Schetteregg gehen wir al- lerdings in die Planung. Es soll am 19./20.03. stattfin- den. Falls Sie jemanden jemanden anmelden wol- len oder weitere Informationen benötigen, Mail an ausbildungswart@alpinteambaindt.de, die geht dann Vol- ker Gross direkt, der das Jugendlager organisiert. Teil- nahmegebühr ca. 80 Euro/Kind inkl Übernachtung etc. Etwas unerwartet wurde die Homepage des SV Baindt umgestaltet. Deswegen sind hier momentan nur wenige -aber immerhin alle aktuellen- Informationen drauf. Un- sere Vorstandsmitglieder sind via Mail erreichbar (www.svbaindt.de/index.php/alpinteam). Bleiben Sie gesund und munter, Ihr Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung über das Bad Wurzacher Ried auf die Grabener Höhe Wir wandern von Unterschwarzach zur Grabener Höhe und erleben bei klarem Wetter ein schönes Alpenpanorama und Blicke ins Ober- schwäbische Hügelland. Über Greut geht es zurück zum Parkplatz. Treffpunkt Sonntag 20.02.2022 um 11.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten Gehzeit ca. 3,0 Std./ 10 km/ 150 hm Fahrpreis 6,00 € für Mitglieder Bitte die aktuellen Corona Regeln beachten, aktuell gilt 3G, keine Einkehr vorgesehen, Anmeldung ab 16.02.2022, T. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung A. Methner, email: arotka@gmx.de Vesper, Getränk (mind. 1/2 l) gutes Schuhwerk, Stöcke und Wechselschuhe mitbringen Bei Regen > 75% wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info über Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Stiftung Liebenau Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie DJO Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie einmal die Länder in Lateinamerika ganz prak- tisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Mexiko und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Eu- ropa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Mexiko/ Deutsche Schule Guadalajara 14.04. – 02.06.2022 und aus Peru/Arequipa 07. 05- 03. 06 2022. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 17 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Eiführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, Frau Wultschner und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Gastschüler aus Peru und Mexiko suchen nette Gast- familien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdau- er: Mexiko / Guadalajara ist vom 14.04.– 02.06.22, Peru/ Arequipa vom 07.05 – 03.06.2022 und Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. TWS Die App fürs Schussental Von Wetter über Mobilitätsinfos bis zum Einkaufsbonus – TWS bündelt Nützliches und unterstützt mit GUGG Kauf- kraft vor Ort Alles auf einen Blick – und dazu mobile Payment mit Stempelpass. Mit der neuen App GUGG bündeln die Technischen Werke Schussental (TWS) vieles, was den Menschen in der Region täglich Nutzen bringt. Von dem Bonussystem profitieren Nutzer, örtlicher Handel und Gastronomie gleichermaßen. „Mitmachen ist dringend erwünscht. Mit Hilfe der digitalen Unterstützung möch- ten wir Anreize schaffen, damit die Menschen Angebote vor Ort einfacher und besser nutzen können und vor Ort shoppen“, umreißt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS die Idee. GUGG fasst Informationen kompakt zusammen, so dass diese ohne viel suchen und scrollen auf dem Smartpho- ne schnell und übersichtlich zur Hand sind: Dazu gehö- ren Prognosen der regionalen Wetterwarte, Fahrpläne in Echtzeit von Stadtbus und Verkehrsverbund bodo, Park- leitsystem, der Abfallkalender und den Einkaufsführer für Weingarten und Ravensburg. Auch an die Einbindung der Kultur wurde gedacht: Veranstaltungen wie Theater und Konzerte finden auf der digitalen Plattform ebenso einen Platz wie das örtliche Kinoprogramm. Das Angebot soll in Zukunft noch erweitert werden. Smarte Unterstützung für Mobilität Entstanden ist die Idee für GUGG im Zusammenhang mit dem Engagement des Unternehmens für neue Mo- bilität. So ist auf der neuen digitalen Plattform auch das Elektrofahrrad-Verleihsystem eingebunden. „Wir haben aber schnell gemerkt, dass es noch viel mehr gibt, was nützlich und wichtig im Alltag ist. Diese Dinge bringen wir nun Schritt für Schritt in einer digitalen Anwendung zu- sammen“, beschreibt Robert Sommer. Mehrwerte für alle im Schussental schaffen Auch mit den örtlichen Händlern ist die TWS im Gespräch. GUGG kann nämlich Mobile Payment und sogar die Auf- gaben bereits vorhandener Kundenkarten digitalisieren. Zusätzlich bietet GUGG ein lokales Bonussystem an: Eine digitale Stempelkarte notiert alle Umsätze und gibt nach zehn Einkäufen einen Coupon in Höhe von einem Prozent dieser Umsätze frei. „So schaffen wir gemeinsam mit den teilnehmenden Geschäften eine Art Payback im Schus- sental. Das ist unsere Antwort auf den Online-Handel, der leider durch die Pandemie für immer mehr Menschen selbstverständlich wird“, erklärt Robert Sommer. Bei der Ansprache der lokalen Geschäfte unterstützen sowohl das Wifo Ravensburg als auch das Stadtmarketing Wein- garten. Mit dabei sind bereits das Modehaus Bredl, das Musikhaus Lange und G. SCHAAL GmbH (Büro Schaal). Auch in der Tiefgarage Marienplatz in Ravensburg kann mit GUGG bezahlt werden. Voraussetzung für die digitale Anbindung bei den Unternehmen ist die Akzeptanz des Mobile Payment Systems Bluecode. Dies kann entweder in bestehende Kassensysteme integriert oder aber mit Hilfe einer eigenen, kostenfreien Händler-App genutzt werden. Vorteile nutzen Der TWS liegt aber auch viel an persönlichen Kontakten, an lebenswerten Innenstädten mit attraktivem Warenan- gebot und an Geschäften, die auch in der Zukunft wirt- schaftlich bestehen. Neben der Idee und der Entwicklung von GUGG gibt die TWS ihren Strom-Kunden zum Start einen Bonus mit: Sie erhalten ein Guthaben in Höhe von fünf Euro, die sie beim örtlichen Einzelhandel mit der Zah- lung über die Regio-App GUGG einlösen können. Wer smart im Schussental unterwegs sein möchte, kann GUGG ab sofort als Android oder iOS-Version im entspre- chenden Playstore herunterladen. Alle Informationen finden Sie auf der Website: gugg.app Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 1 2 3 4 5 67 8 9 10 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 dt. Hafen- stadt Lan- dungs- steg Figur von Erich Kästner tropi- sches Gewürz Abk.: Erdge- schoss Frauen- name Hafen von Athen nordi- sches Götterge- schlecht eine Meeres- muschel englisch, franzö- sisch: Alter Repara- turanlage für Schiffe niederl. Hafen- stadt größter europ. Binnen- hafen Gehör- organ Laus- ei goldge- streifte Papst- krone Gang- regler der Uhr früher: Russe Zeichen in Psalmen Blüten- stand ind. Ur- vater der Men- schen orienta- lische Kopfbe- deckung Schiff für Pkw Unsinn (ugs.) altes dt. Karten- spiel Welt- raum Hafen- für Jachten englisch: aber starke Zweige ‚und‘- Zeichen (,&‘) Abk.: Beruf ritterl. Reiter- kampf- spiel Kinder- figur der Spyri engl. Fürwort: er männl. Bluts- ver- wandter engli- sche Schul- stadt einer der Mörder Cäsars nicht leise Landes- teil von Tansania rohes Rind- fleisch Geleits- mann von Schiffen Tele- dialog (Kw.) Schiffs- reise franz.: Schrei Schiffs- schaden zwei- teilig indische Göttin, Gattin d. Rama Schutz- patron Norwe- gens Ausruf mixen, ver- mengen Roman- figur bei Beecher Stowe Abferti- gungs- halle a. Hafen Trans- port- gut niederl. Namens- teil Apfel- wein (franz.) Ver- kehrs- weg Röst- brot- scheibe ‚genug‘ in der Musik eh. engl. Bez. für Graf- schaft britische Luft- waffe (Abk.) chem. Zeichen für Actinium Abk.: frei Abk.: Nach- nahme Fahr- zeug (Kw.) Tanz- figur der Quadrille Ufer- mauer Buch- staben- folge Abk.: ohne Ort Ent- laden eines Schiffes japa- nisches Schrift- zeichen US- Rund- funk- sender Schmie- de- eisen Fremd- wortteil: Luft Ausruf des Schau- derns Schiffs- werkstatt Harz von Tropen- bäumen Behälter für Fracht Abk.: Stück DEIKE 1720-0721 E M E P A A A D LEUCHTTURM Foto: © adm/DEIKE 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 dt. H afen- stadt Lan- dungs- steg Figur von Erich K ästner tropi- sches G ew ürz A bk.: Erdge- schoss Frauen- nam e H afen von A then nordi- sches G ötterge- schlecht eine M eeres- m uschel englisch, franzö- sisch: A lter R epara- turanlage für Schiffe niederl. H afen- stadt größter europ. B innen- hafen G ehör- organ Laus- eigoldge- streifte Papst- krone G ang- regler der U hr früher: R usse Zeichen inPsalm en B lüten- stand ind. U r- vater der M en- schen orienta- lische K opfbe- deckung Schiff für Pkw U nsinn (ugs.) altes dt. K arten- spiel W elt- raum H afen- für Jachten englisch: aber starke Zw eige ‚und‘- Zeichen (,& ‘) A bk.: B eruf ritterl. R eiter- kam pf- spiel K inder- figur der Spyri engl. Fürw ort: er m ännl. B luts- ver- w andter engli- sche Schul- stadt einer der M örder C äsars nicht leise Landes- teil von Tansania rohes R ind- fleisch G eleits- m ann von Schiffen Tele- dialog (K w .) Schiffs- reise franz.: Schrei Schiffs- schaden zw ei- teilig indische G öttin, G attin d. R am a Schutz- patron N orw e- gens A usruf m ixen, ver- m engen R om an- figur bei B eecher Stow e A bferti- gungs- halle a. H afen Trans- port- gut niederl. N am ens- teil A pfel- w ein (franz.) Ver- kehrs- w eg R öst- brot- scheibe ‚genug‘ in der M usik eh. engl. B ez. für G raf- schaft britische Luft- w affe (A bk.) chem . Zeichen für A ctinium A bk.: frei A bk.: N ach- nahm e Fahr- zeug (K w .) Tanz- figur der Q uadrille U fer- m auer B uch- staben- folge A bk.: ohne O rt Ent- laden eines Schiffes japa- nisches Schrift- zeichen U S- R und- funk- sender Schm ie- de- eisen Frem d- w ortteil: Luft A usruf des Schau- derns Schiffs- w erkstatt H arz von Tropen- bäum en B ehälter für Fracht A bk.: Stück D EIK E 1720-0721 EMEPAAAD HAMBURGDUISBURGOHR NISSEOREUSSECO ALLKTURBANTSKAT EMARINAEAESTEET AGNATARBUHURTLHE ENBRUTUSTUHARR KREUZFAHRTLOTSETED TAFSITAA HODUALDTOM VANTERMINAL VHIRAF ACSTRASSEFR CRILOESCHENA IDEKAASHINBC WERFTAMBOSSAEROUH ELEMICONTAINERST LEU C H TTU R M Foto: © adm /D EIKE Foto: © adm/DEIKE 753R71K1 Kreuzworträtsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 10 ergeben ein Wegzeichen für Schiffe. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Illustration: © Thams/DEIKE Das brauchst du: • zwei leere Küchenrollen • etwas Wolle • Klebstoff • dickes Klebeband • Schere So geht es: Schneide beide Küchenrollen längs auf und kürze sie auf ungefähr 15 Zentimeter. SpielfernglasSpielfernglas aus Pappe basteln aus Pappe basteln Klebe sie mithilfe des Klebebands an einem Ende so zusammen, dass dieses etwas schmaler ist als das andere. Schneide die breiten Enden so ab, dass sie gerade sind, und umwickel sie ebenfalls mit Klebeband. Befestige die beiden Rollen mit Klebstoff an den breiten Enden miteinander. Wickle nun die Wolle etwa sieben Zentimeter breit um die Mitte der beiden Rollen – so kannst du es später besser halten. Außerdem kannst du die Rollen auf diese Weise noch mal miteinander verbinden. Wenn du möchtest, kannst du dir aus der Wolle noch einen Trage riemen fl echten, an dem du dir dein Fernglas um den Hals hängen kannst. Illustration: © Thams/DEIKE 756U10U1 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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Wir beraten Sie gerne. auf der Insel beim Milchpilz · Zwanzigerstr. 24 · 88131 Lindau (B) Tel. 08382 2798290 · www.edelmetallshop-lindau.de GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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Rosenkohl zu- fügen und bei reduzierter Hitze etwa vier Minuten mitdünsten. Den Käse grob zerbröseln und mit den rest- lichen Zutaten zum Rosenkohl geben. Alles etwa 15 Minuten bei leichter Hitze köcheln lassen. Gelegentlich umrühren. Lorbeer- blätter, Piment- und Wacholderbeeren entfernen, abschmecken und heiß servieren. Wer es etwas sämiger mag, kann mit in Was- ser aufgelöster Speisestärke den Kohl leicht andicken. Lecker dazu: kross gebratene Speckstreifen und Baguette. Schorten/DEIKE Rosenkohltopf © Bouyssou/DEIKE Schweizer Rezept Zubereitungszeit: 30 Minuten Zutaten für 4 Personen 800 g Rosenkohl, 2 Schalotten, 2 Knoblauchzehen, 2 EL Olivenöl 200 g Speck, gewürfelt, 150 g Gorgonzola, 1 Birne 500 ml Gemüsebrühe, 200 ml Sahne, 1 TL Salz, etwas Pfe er 2 Msp. gemahlene Muskatnuss, 1 EL Wacholderbeeren 3 Pimentkörner, 2 Lorbeerblätter Rosenkohl putzen und halbieren. lauch schälen, würfeln und eben- falls im Öl andünsten. Rosenkohl zu- fügen und bei reduzierter Hitze etwa vier Foto: © Zimmer/DEIKE 755U32U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 STELLENANGEBOTE Wenn Sie Ihre Fähigkeiten in einem modernen und dynami­ schen Team einbringen möchten, offen und begeisterungs­ fähig für täglich neue Herausforderungen sind und in einer innovativen Branche arbeiten möchten, die unsere Region auf das nächste Level bringt, dann bewerben Sie sich jetzt bei der TeleData GmbH. Wir suchen (m/w/d): Kundenberater Auftragsmanager Partnermanager Digitalisierungs­ und Prozessbeauftragter Projektierer für Glasfaser­Netze IT Service­Mitarbeiter Sie möchten keine 100% arbeiten? Wir stellen auch Mini­ jobber und Teilzeitkräfte ein. Auch Quereinsteiger sind erwünscht. Jobs mit Heimvorteil. Jetzt bewerben: teledata.de/karriere Wir sind eine kleine Steuerkanzlei in der Altstadt von Ravensburg. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n Lohnsachbearbeiter/in (m, w, d) in Teilzeit und unbefristet. Ihr Aufgabengebiet • Selbständige Bearbeitung laufender Lohnabrechnungen • Ansprechpartner/-in für Mandanten zu allen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen • Allgemeine Sekretariatsarbeiten Ihre Qualifikation • Sie bringen eine abgeschlossene Berufsausbildung und gute Kenntnisse aus der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung mit, gerne auch als Wiedereinsteiger/in • Idealerweise haben Sie bereits mit Datev gearbeitet Wir bieten einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz, eine leistungsgerechte Vergütung und laufende Weiterbildung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail an: info.stbgrimm@datevnet.de Dipl. Kfm. Hans Grimm Roßbachstraße 5-7, 88212 Ravensburg Telefon 0751 3524877, Fax 0751 3524876 Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und suchen zur Erweiterung unseres Teams einen Hof- und Lagerarbeiter m/w/d Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz, geregelte Arbeitszeiten und ein gutes Betriebsklima. Kontakt unter bewerbung@baumgaertner.de oder Tel. 0751/56160-0 August Baumgärtner GmbH & Co. KG, Schussenstraße 10, 88250 Weingarten PLATZWART m/w/d beim Tennisclub Baindt gesucht! - Minijob - - ab der Sommersaison 2022 - von April bis Ende Oktober - ca. 4 Stunden wöchentlich - freie Zeiteinteilung - Rasen mähen mit Rasentraktor, Hecken schneiden, Tennisplätze ab- ziehen mit Traktor - sonstige Arbeiten nach Absprache, um unsere Anlage in gepflegtem Zustand zu halten Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sibylle Boenke, 1. Vorsitzende, Tel.: 07502/1740 Gerhard Reich, Technischer Leiter, Tel.: 07502/1674 Witwer sucht bildhübsche Haushaltsfee, dunkle Haare, dunkle Augen zum Verlieben ab 60 aufwärts für 2 Std./Woche nach Baienfurt. Handy: 01743328293 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. *** Wohnimmobilien für vorgemerkte Kapitalanleger gesucht *** Unsere bundesweiten Sachanlage-Kunden suchen ständig gepflegte Eigentumswohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser, vorrangig im Raum Bodensee/ Oberschwaben, ideal zur Vermietung. Vielleicht ist Ihre Immobilie genau das richtige für unsere Kunden? Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte Gitarenuntericht in Baindt! Viele Stilrichtungen! Jetzt anmelden: Telefon 07529 / 634881 GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT IMMOBILIEN ANKAUF IMMOBILIENMARKT UNTERRICHT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Johanniter FamilyConnect. Zu wissen, dass es Dir gut geht Strom- und Gaskunden vom STADTWERK AM SEE erhalten bis zu 179 Euro Preisvorteil. Mit Johanniter FamilyConnect haben Angehörige über eine Smartphone-App mit Hilfe von Sensoren jederzeit im Blick, ob alles in Ordnung ist. Mehr erfahren unter 0800 019 14 14 (gebührenfrei) www.johanniter.de/familyconnect Eine Kooperation zwischen: *gültig vom 01.02. – 15.03.2022 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Gibt es etwas Schöneres als im eigenen Zuhause alt zu werden? Wir machen es möglich. PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Ihre Ansprechpartnerin vor Ort: Katharina P eghaar 0751 - 76 96 26 04 ravensburg-wangen@promedicaplus.de SCHULANMELDUNG KLASSE 5 FÜR DAS SCHULJAHR 2022/23 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie, wird eine alternative Form der Schulanmeldung zur Klasse 5 für Ihr Kind angeboten: – Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Homepage bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch zu. – Sie müssen uns spätestens bis 10. März die Anmeldeformulare und von der GS-Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. – Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie digitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung jederzeit möglich. – Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informationen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees - Schulleitung - Tel.: 0751 56960-10 Fax: 0751 56960-15 kontakt@achtalschule.de www.achtalschule.de VERANSTALTUNGEN GESUNDHEIT[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 6. Mai 2022 Nummer 18 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Dorfputzete am 07. Mai 2022 Am Samstag, den 07. Mai 2022, findet in Baindt nach einer zweijährigen pandemiebedingten Pause wieder die traditionelle Dorfputzete statt! Bei schlechtem Wet- ter gibt es einen Ersatztermin am Samstag, den 14. Mai 2022. Ob alleine, mit Freunden oder mit Ihrem Verein, über jede Hilfe freuen wir uns. Nutzen Sie die Chance, miteinander das Umweltbewusstsein zu stärken. Wir treffen uns um 09.00 Uhr am Bauhof, hier werden dann die Teams gebildet und die Strecken und Gebiete, die zu säubern sind, besprochen sowie zugeteilt. Gegen 11.00 Uhr treffen wir uns wieder zur Lagebesprechung bei einem kleinen Imbiss am Bauhof. Mitzubringen sind idealerweise Arbeitshandschuhe, Warnwesten und festes Schuhwerk. Um möglichst viel Müll einzusammeln sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Über viele engagierte Bür- gerinnen und Bürger freuen wir uns sehr! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Große Spendenbereitschaft in Baindt für ukrainische Geflüchtete Die Resonanz auf den Spendenaufruf der Gemeinde war und ist groß und überwältigend. Insgesamt haben Baind- ter Bürgerinnen und Bürger über 4600 Euro für die schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine gespendet. Das Geld wird vor allem für die notwendige Grundausstattung, wie Handtücher, Bettwäsche, Geschirr, Matratzen usw., verwendet. Vielen Dank für Ihre Großzügigkeit und Ihre Unterstützung! In der letzten Sprechstunde der Bürgermeisterin, haben nun drei Baindter Mädels einen Termin vereinbart. Sie über- gaben höchstpersönlich ihre Spende in Höhe von 60 Euro für geflüchtete Kinder aus der Ukraine. Durch den Ver- kauf selbst gebackener Muffins und Pizzaschnecken kam dieser Betrag zusammen. Frau Rürup war begeistert von dieser Aktion und bedankte sich für die Geldspende. Den Spenderinnen ist es ein Anliegen, dass mit ihrem Beitrag Spielmaterialien für die geflüchteten Kinder gekauft werden. Vielen Dank für diese beherzte Aktion! Foto: Bürgermeisterin Simone Rürup mit Lisa Koglin, Ida Buchmüller und Charlotte Speidel Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Welche Vorsorgemaßnahmen sind bei Starkregen und Hochwasser zu treffen? - Möglichkeit zur Bestellung von Sandsäcken - Wenn das Wetter verrücktspielt, können sich alle, Bürgerinnen und Bürger sowie Feuerwehrleute und Bauhof, auf arbeitsintensive Stunden gefasst machen. Sich aufstauendes Wasser kann schnell Straßen oder Keller überflu- ten und Wege unterspülen. In den vergangenen Jahrzehnten wurde eine Zunahme von Starkregenereignissen in Deutschland beobachtet. Von einer Fortsetzung dieses Trends ist im Zusammenhang mit dem Klimawandel auszugehen. Folgen können fatal sein, wenn Sie keine Vorkehrungen treffen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich informieren und ihr Umfeld durch Schutzmaßnahmen sichern. Jede Person ist dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvor- sorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Vorsorge ist auch dann notwendig, wenn Sie sich durch techni- sche Maßnahmen der Gemeinde, wie zum Beispiel Kanäle, geschützt fühlen. Besonders Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal sind durch abströmendes bzw. sich aufstauendes Wasser gefährdet. Es ist zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Nachbargrundstücke wichtig, dass auf Ihrem eigenen Grundstück eine ordnungsgemäße Entwässerung stattfindet. Grundsätzlich ist Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen. Insbesondere Dachflächen sollten korrekt an die Regenentwässerung angeschlossen werden, da ab- strömendes Wasser ansonsten auf benachbarte Grundstücke abfließen und deren Entwässerungssystem sowie Kanäle in naher Umgebung überfordern kann. Dachrinnen und Fallrohre müssen die passenden Abmessungen haben, sonst kann die Dachentwässerung Starkregen nicht richtig aufnehmen. Die Abführung von Regenwasser durch dünnere Plastikschläuche anstelle von Fallrohren reicht nicht aus. Bedenken Sie, 100-prozentige Sicherheit vor einem Hochwasser gibt es nicht, Vorsicht und persönliche Vorsorge helfen jedoch Risiko und Schadenspotential zu minimieren. Wir empfehlen Ihnen folgende Maßnahmen umzu- setzen: • Schützen Sie Ihr Gebäude durch eine Rückstauklappe, diese verhindert bei extremen Regenmengen, die die Kanalisation überfordern können, dass Oberflächen- und Abwasser über Sanitäranlagen zurückströmen. • Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Wetter- und Starkregenwarnungen. Diese finden Sie unter an- derem auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de). • Bei hochwassergefährdeten Stockwerken darauf achten, dass hier keine wertvollen Gegenstände gelagert werden. • Beschaffen Sie sich, wenn notwendig, mobile Schutzelemente für Fenster, Garagen und Türen (z.B. Sandsäcke). • Sichern Sie sich finanziell ab. Schnell können finanziellen Schäden durch ein starkregenbedingtes Hochwasser private Rücklagen sprengen. Eine Elementarschadensversicherung schützt Sie hier vor den finanziellen Folgen. • Verzichten Sie auf eine großflächige Versiegelung. Eine Versickerung intensiver Niederschläge ist nur bei durch- lässigem Untergrund möglich. Die Gemeinde ist bemüht, alles Erforderliche zu tun, um die in Starkregensituationen entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten und vor allem vorzubeugen. So unterstützte die Gemeinde und die Freiwillige Feu- erwehr in der Vergangenheit Bürgerinnen und Bürger, deren Häuser und Grundstücke bereits von Starkregen betroffen waren, mit der Beschaffung von Sandsäcken. Sandsäcke sind jedoch nur geeignet, wenn Sie schon vorher verlegt wurden. Ebenso können beim Hochwasser verwendete Sandsäcke wiederverwendet werden, hierzu müssen sie gut getrocknet und mehrmals gewendet werden. Durch den gemeinsamen Einsatz von Freiwilliger Feuerwehr und Bauhof konnte bisher die Lage gut kontrolliert werden und unseren Baindterinnen und Baindtern wurde schnellstmöglich geholfen. Ein großer Dank geht an dieser Stelle an alle Helferinnen und Helfer bei der Feuerwehr sowie der Jugendfeuerwehr, beim Bauhof und auch bei der Bevölkerung! Um für die Zukunft noch besser gerüstet zu sein, wird die Jugendfeuerwehr Sandsäcke mit einer Sandfüll- maschine befüllen. Zum Selbstkostenpreis von 3 Euro pro gefüllten Sandsack werden die Sandsäcke an Bür- gerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt ausgegeben. Die Sandsäcke haben eine Größe von 30 x 60 cm. Bitte melden Sie bis zum 22. Mai 2022 Ihren Bedarf (Anzahl) von Sandsäcken an Frau Stephan (E-Mail: m.stephan@baindt.de oder Tel. Nr. 07502 9406-59). Weitere Informationen zur Ausgabe und Abwicklung erhalten Sie zeitnah. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Stellenausschreibungen Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt sucht für den Bauhof zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d). eine bis Oktober 2022 befristete Stelle auf 450 € Basis. n dabei hauptsächlich Pflegearbeiten im Grünbereich übernehmen. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und kann an einem bzw. zwei Tagen pro Woche geleistet werden. Der Besitz des Führerscheins - Klasse B - ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Für Fragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg für ein persönliches Gespräch oder telefonisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 29.04.2022 an die ndeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt sucht für den Bauhof zum nächst- möglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d). Es handelt sich um eine bis Oktober 2022 befristete Stelle auf 450 € Basis. Sie werden dabei hauptsächlich Pflegearbeiten im Grünbereich übernehmen. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und kann an einem bzw. zwei Tagen pro Woche geleistet werden. Der Besitz des Führerscheins - Klasse B - ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Für Fragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Wal- ter Plangg für ein persönliches Gespräch oder telefo- nisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 29.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 10. Mai 2022 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post DRK- Begegnungscafé für Geflüchtete aus der Ukrai- ne findet jeden Dienstag statt Das Deutsche Rote Kreuz in Baienfurt und Baindt lädt weiterhin alle Geflüchtete, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind, zu ihrem wöchentlichen DRK-Begeg- nungscafé ein. Dieses findet immer dienstags um 15:00 Uhr im Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1 statt. Wer gerne mitwirken und/oder dafür einen Kuchen backen möchte, wendet sich bitte an das DRK Baien- furt - Baindt, Tobias Nestle: Tobias.nestle@drk-baien- furt-baindt.de Activity-Board: Freizeitangebote für Geflüchtete Darüber hinaus gibt es ein Activity-Board beim DRK-Be- gegnungscafé. Der Gedanke dahinter: Baienfurter und Baindter Bürger:innen, aber auch gerne Menschen aus anderen Städten, unternehmen gemeinsam mit den neuen Mitbürgerinnen und ihren Kindern etwas. Dabei sind die Möglichkeiten vielfältig, z.B. ein gemeinsamer Spieleabend, Hallenbadbesuch oder gemeinsamer Aus- flug. Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine In der X-Zone in Baienfurt kommen viele Ukrainerinnen mit ihren Kindern auch aus den Nachbargemeinden an und bitten um Unterstützung. Seit letzter Woche gibt es fast keine Grundnahrungsmittel mehr. Konkret fehlen Teigwaren, Reis, Mehl, Zucker, Salz, Konserven, Sup- pen, Snacks etc.. Ebenso werden Babynahrung Gläser, Ersatzmilch, Pulvermilch benötigt. Darüber hinaus auch Hygieneartikel und Toilettenpapier. Die Sachspenden können dienstags von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Ju- gendhaus X-Zone, Ravensburger Straße 20, Baienfurt abgegeben werden. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Landratsamt Ravensburg Gemeinsamer Antrag 2022 – Abgabefrist 16. Mai 2022 Die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag endet am 16.05.2022. Bis zu diesem Datum müssen die Anträge elektronisch in FIONA über den Menüpunkt „Antrag ein- reichen“ abgesendet werden. Erforderliche Nachweise sind wie bisher in Papierform beim Landwirtschaftsamt einzureichen. Eine Übersicht der erforderlichen Nachweise ist in der Eingangsbestätigung, die Sie in der Dokumen- tenablage in FIONA finden, hinterlegt. Die Ökobescheinigung für Biolandwirte/-innen und die Milchgeldabrechnung für die FAKT-Maßnahmen Heumilch und Sommerweide müssen bis spätestens 16.05.2022 beim Landwirtschaftsamt eingehen. Die Nachmeldung von einzelnen Flächen ist noch bis 31.05.2022 ohne Abzug möglich. Die Vorabprüfungsphase läuft bis 22.06.22. Während dieser Zeit können beispiels- weise Überlappungen mit Angrenzern korrigiert werden. Bei Fragen in Zusammenhang mit der Erstellung des Ge- meinsamen Antrages steht Ihnen Ihr zuständiger Sach- bearbeiter im Bereich Gemeinsamer Antrag oder die FIONA-Hotline bei den Dienststellen Ravensburg (0751- 85 6666) und Leutkirch (0751-9820 6699) zur Verfügung. Windenenergie im Altdorfer Wald – Infoveranstaltung am 23. Mai 2022 in Vogt Im Ausschreibungsverfahren für die landeseigenen Flä- chen (Staatswald) im Altdorfer Wald haben die Stadt- werke Ulm, gemeinsam mit dem Projektentwickler iTerra Wind, den Zuschlag erhalten. Diese stehen aber erst ganz am Anfang ihrer Projektentwicklung. Dennoch wollen die angrenzenden Gemeinden frühzeitig über den aktuellen Projektstand und den weiteren Zeitplan informieren. Am Montag, 23.05.2022 findet deshalb eine Informations- veranstaltung in der Sirgensteinhalle in Vogt statt. Es wird über den aktuellen Projektstand informiert und an einem vorgeschalteten Infomarkt präsentieren sich unterschied- liche Akteure und Interessensgruppen mit ihren Anliegen. Veranstaltungsbeginn ist um 18 Uhr, voraussichtliches Ende ca. 21.00 Uhr. Neben den Stadtwerken Ulm/iTerra Wind werden auch die Naturschutzverbände und die lo- kalen Bürgerinitiativen mit einem Infostand vertreten sein. Landrat Harald Sievers wird die Veranstaltung eröffnen und seitens der Landesregierung wird Andre Baumann, politischer Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, die Haltung der Landesre- gierung erläutern. Veranstalter sind das Forum Energie- dialog Baden-Württemberg und der Landkreis Ravens- burg in Kooperation mit den angrenzenden Gemeinden. Teilnehmen können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg. Die Zuschauer- zahl ist begrenzt und eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Zusätzlich wird ein Livestream auf Youtube die Veranstaltung senden. Nähere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldeverfahren folgen in einem Einladungsflyer, welcher den Gemeindeblättern nächste Woche beigelegt bzw. veröffentlicht wird. Landesturnfest 2024: Mitmachen bei der Mottowahl Vom 30. Mai bis zum 02. Juni 2024 stehen bei uns alle Zeichen auf Sport! Aktuell starten die Vorbereitungen für das Landes- turnfest 2024, die größte Breitensportveranstaltung Baden-Württembergs. Dabei wird der Gemeindever- band Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baien- furt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten zum Schauplatz für zahlreiche sportliche Wettkämpfe, Mit- machangebote und Vorführungen. Doch nicht nur Turnen und Leichtathletik sind geboten! Viele spannende und außergewöhnliche Sportarten wie Faustball, Rope Skipping, Indiaca, Orientierungs- läufe oder Fußball-Tennis bereichern das Angebot des Events. Und auch das Feiern darf nicht zu kurz kom- men: Ob bei ausgelassenen Partys, lustigen Mitter- nachtsturnieren oder bei einem der vielen Freizeit- und Funsportangebote. Wenn in zwei Jahren ca. 15.000 Sportlerinnen und Sportler sowie 100.000 Besucherinnen und Besucher zu uns kommen, wollen wir ein unvergessliches Ge- meinschaftserlebnis bieten. Dazu benötigen wir die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger. Beteiligen Sie sich bereits jetzt und helfen Sie mit bei der Mottofindung, stimmen Sie ab oder teilen Sie uns Ihr eigenes aussagekräftiges Motto für das Landes- turnfest 2024 mit. Das Abstimmen und Einbringen ei- gener Vorschläge ist möglich bis zum 8. Mai 2022. Zur Abstimmung kommen Sie über den QR-Code oder über https://www.ravensburg.de/ Sportliche Grüße, das Landesturnfest-Team Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www. baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öf- fentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann während der Sprechzei- ten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kos- tenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 03.05.2022 wurde eine Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsord- nung und Bestattungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buerger- service/oeffentliche-bekanntmachungen Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/rathaus-online Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: April 2022: Halskette silber mit Kreuz, Armkette/Fußket- te gold mit Anhängern in Form der Hand von Fatima, einzelner Hausschlüssel, Kinder-Sitzerhöhung schwarz, Kinder-Schildmütze schwarz mit Tieren März 2022: Damengeldbörse weiß/gold mit Schlüssel, Hörgerät schwarz, Sonnenbrille, Herrenfahrrad (Marke corratec rot), Februar 2022: Rucksack VAUDE grün, Schülermonats- karte, Geldbörse schwarz, Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Ferienprogramm Ferienbetreuung in den Pfingstferien Liebe Eltern, auch in den Pfingstferien, vom 07.06.-10.06.2022 bie- tet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler eine Ferienbetreuung in den Räumen der Klosterwiesenschule an. Die Anmeldung über reservix.de ist auch für die Sommer- und Herbstferien bereits frei- geschalten. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist am 17.05.2022. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext auf reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 07. Mai und Sonntag, 08. Mai Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 07. Mai St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: 0751/79 12 20 Sonntag, 08. Mai Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Un- terstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0 Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 4. Mai 2022 gratuliere ich im Namen der Gemeinde Herrn Kurt Müller herzlichst. Der Jubilar erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Mai 07.05. Dorfputzete Bauhof 08.05. Blutreiter Georgsritt in Ochsenhausen 13.05. Raspler JHV SKH 14.05. Flohmarkt „Rund ums Kind“ KWS 15.05. Konfirmation I Kath. Kirche Bft. 15.05. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute 18.05. Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 20.05. Blutreiter JHV BSS 20.05. Impulse Frauenfrühstück BSS 22.05. Konfirmation II Kath. Kirche Bft. 22.05. Tag der offenen Tür vom Kunstkreis, DRK und DLRG ab 14 Uhr, Wo: Containeranlage Baindterstr. 48/1 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Schulnachrichten SBBZ Sehen FITNESS FÜR EINEN GUTEN ZWECK: OUTDOOR-GYMNASTIK mit Barbara Lyszus für das SBBZ Sehen in Baindt Jeden Mittwochabend bieten wir in Baindt professionelle Ausgleichsgymnastik unter freiem Himmel. In zwei auf- einanderfolgenden Gruppen schwitzen Einsteiger und Freizeitsportler an der frischen Luft und tun Gutes dabei: Der Erlös geht an den Förderverein des SBBZ! Der nächste Kurs startet am 4. Mai 2022. Ein Einstieg in den laufenden Kurs ist jederzeit möglich. Infos und Anmeldung unter: 0751/5615020 Klosterwiesenschule Baindt Demokratieprojekt der Klassen 4: „Wir bestimmen mit“ Zum Tag der Kinderrechte im November haben die SchülerInnen der Klasse 4, viel über die verschiedenen Kinderrechte gesprochen. Sie ha- ben tolle und kreative Plakate gestaltet, die im Rathaus und in der Schule ausgestellt wurden. Gemeinsam mit der Kinderstiftung Ravensburg wird es nun am 4./5. Mai einen Workshop in den Klassen geben, um das „Recht auf Beteiligung“ einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Ein paar Tage später findet dann am 18. Mai der erste Kindergipfel in Baindt für die 4. Klassen in der Turnhalle statt. Gemeinsam mit dem Kreisjugendring Ravensburg und dem Bundesprogramm „Demokratie Leben“ werden die SchülerInnen an verschiedenen Stationen Beteiligung live erleben. Im Anschluss können die Kinder mit der Bür- germeisterin Frau Rürup ins Gespräch kommen. D.h. sie stellen ihre Arbeit aus den Stationen vor und können ihre Fragen an Frau Rürup stellen. Am 25. Mai ist dann ein „Meet and greet“ mit Frau Brugger (Bundestagsabgeordnete, Bündnis 90/ Die Grünen) und mit Herrn Strasser (Bundestagsabgeordneter, FDP) in den 4. Klassen für eine Schulstunde geplant. Hier erleben die Kinder einen BerufspolitikerIn zum Anfassen. Im Vorfeld haben die Kinder im Januar an diese beiden einen Brief mit ihren Fragen und Anliegen geschickt. Zum Abschluss findet ein Kindergipfel am 2. Juli im Land- tag in Stuttgart statt. Wer von den Schülern Lust und Zeit hat, darf gerne mit Frau Nandi die Reise nach Stuttgart antreten. Nun freuen wir uns auf ein gelungenes Projekt und ich danke im Vorfeld allen KooperationspartnerInnen. Stefanie Nandi, Schulsozialarbeit Klosterwiesenschule Baindt Zur Information Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Wir sind für Sie und Ihre Familie da Familienservice - Betreuungshilfe Haushaltshilfe für Angehörige - Entlastung der betreu- enden Person Wir, der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. unter- stützen mit Kompetenz Familien, die sich in familiären Notsituationen befinden, z.B. bei • Krankenhaus- und Kuraufenthalt • Schwangerschaft und Entbindung • Betreuung von Kindern und zu pflegenden Ange- hörigen Unsere Hauswirtschafterinnen übernehmen die alltäg- lichen Aufgaben des Halthalts, um einen strukturierten Tagesablauf zu sichern. Die Kosten übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Pflegekasse, das Sozial- oder Jugendamt (§20 SGB VIII) oder sonstige Beihilfeträger. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie unbürokratisch und schnell. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 oder E-Mail: u.reiter@mr-ao.de Maschinenring Alb-Oberschwa- ben e.V., Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Die Tafel sagt Danke Einer unserer Werte in der Gemeinschaft Zion /Vineyard Ravensburg ist, die Menschen am Rande der Gesell- schafft zu unterstützen. Durch unser langes Engagement im Carisatt ist ein guter Kontakt zum Tafelladen in Wein- garten entstanden. Wie schon in der schwäbischen Zei- tung mehrfach zu lesen war, haben sie gerade größere Schwierigkeiten, gespendete Lebensmittel in ausreichen- der Menge zu erhalten. Daraus entwickelte sich bei uns die Idee, in unseren Gemeinden vor Ort aktiv zu werden. Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Wir setzten ein kleines Schreiben auf, doch bitte Lebens- mittel, die gespendet werden möchten, bei uns vorbeizu- bringen. An dieser Stelle ein herzliches Danke an alle Schachener Bürger*innen, die so viele Lebensmittel vorbeigebracht haben!! Mit einem Kofferraum voller Kisten fuhren wir nach Wein- garten. Der Mitarbeiter der Tafel war sehr berührt, von solch einer Spendenbereitschaft. In seinem Namen und im Namen aller Menschen, die gerade bedingt durch die- se schwierigen Zeiten in Not geraten sind, ein herzliches Vergelt`s Gott. Wir, die Familie Lang aus Schachen, möchte die Aktion gerne weiterlaufen lassen. Wenn Sie Lebensmittel spen- den möchten: Vor unserem Haus in der Schachener Str, 116 steht am Seiteneingang, zu erreichen über die Mehlistraße, eine Kiste vor der Tür. Dort können Sie ihre Lebensmittel ab- legen. Die Kiste wird jeden Abend geleert. Bitte bedenken Sie, dass es haltbare Dinge sein sollten. Alkohol darf nicht angenommen werden. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei uns: Irene und Manfred Lang, Schachener Str. 116 07502/3110 remalang@t-online.de Autofreies Lauratal am 7. + 8. Mai Der Frühling ist da und damit steigt auch wieder die Lust aufs Fahrrad zu steigen oder die Wanderstiefel zu schnü- ren. Um unseren Forderungen nach mehr Platz und Si- cherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu un- terstreichen, über alternative Verkehrsmöglichkeiten zu informieren und mit Bürger*innen ins Gespräch zu kom- men, organisiert das Aktionsbündnis an insgesamt 3 Wo- chenenden im Autofreien Lauratal verschiedene Aktionen. Für das 1. Wochende am 7. + 8. Mai 2022 laden wir Sie zu folgenden Veranstaltungen ein: Samstag 7. Mai: 17 Uhr: Raddemonstration durch Weingarten, Start am Münsterplatz über mehrere Stationen zum Lauratal, 18 Uhr Abschlusskundgebung kurz hinter dem Ortsschild Weingarten im Lauratal mit Beiträgen von ADFC, Critical Mass, Grüne Weingarten sowie weiteren Gästen Das Kulturzentrum Linse in Weingarten bietet am Sams- tag alle „Radler“-Getränke für 1,50 € an. Sonntag 8. Mai: 10 Uhr: gemeinsame Radtour: Start in Weingarten, kurz hinter Ortsschild Weingarten im Lauratal - Fahrt durchs Lauratal nach Schlier / Dorfplatz - Eingeladen sind alle Bürger*innen 10.30 Uhr: Treffen mit den Schlierer GemeiderätInnen / Bürger*innen auf dem Dorfplatz mit Redebeiträgen zum Radverkehr, um 11 Uhr gemeinsame Radtour zurück durchs Lauratal nach Weingarten 11 - 16 Uhr: Lastenräder des BUND und TWS Leihräder: Information zum Leihsystem sowie Möglichkeit, diese auszuprobieren, das Spielmobil lädt zum Verweilen mit Kindern ein. Infostand Ortsausgang Weingarten 14 Uhr: Nabu Weingarten: Botanische Exkursion im Lau- ratal, Treff Ortsausgang Weingarten am Infostand Das Lauratal ist an diesem Wochenende durchgehend von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 20 Uhr für den KFZ Ver- kehr gesperrt, nutzen Sie die Möglichkeit, entspannt das Lauratal für Wanderungen, Spaziergänge und Radtouren zu nutzen. Es lohnt sich! Autofreies Lauratal mit verschiedenen Angeboten und Aktionen finden am 25. + 26. Juni (Beginn Stadtradeln) so- wie 24. + 25. September statt, nähre Informationen folgen. Aktionspartner: Grüne Weingarten, ADFC, Critical Mass, BUND, Nabu, TWS Weitere Informationen gerne bei Hermine Städele h.staedele@gmx.de 0176-97501523 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Corona-Pandemie DRK bietet Corona-Antikörpertests an Die Corona-Pandemie scheint angesichts anderer ak- tueller Krisen, wie dem Krieg in der Ukraine und dessen Folgen in den Köpfen der Menschen an Bedeutung zu verlieren. Dennoch befindet sich die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland auf einem hohen dreistelligen Niveau und die täglichen Todeszahlen sprechen gegen ein jähes Ende der Pandemie. Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. bietet am Stand- ort Ulmer Straße 97, 88212 Ravensburg interessierten Bür- gerinnen und Bürger nach vorheriger Terminanmeldung die Möglichkeit Ihren aktuellen Titer Neutralisierender An- tikörper (NAb) gegen das Corona-Virus zu bestimmen an. Die Kosten für den Test belaufen sich auf 30€ und müssen vor Ort bar bezahlt werden. Nach ca. 20 Minuten erhalten Sie Ihr quantitatives Testergebnis als analogen Ausdruck. Detaillierte Information sowie die Terminbuchung finden Sie auf der DRK-Homepage: www.drk-rv.de/antikoerpertest. Nach einer Impfung gegen das Coronavirus oder einer In- fektion mit SARS-CoV-2 dem Erreger bildet der Körper als Immunantwort unter anderem Antikörper. Die Antikörper sind Teil der Immunabwehr und können dazu beitragen, dass der Krankheitsverlauf gemildert wird. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Mit einem Analysegerät können die Neutralisierende An- tikörper (NAb) im Blut bestimmt werden. So kann ermit- telt werden, ob und in welcher Konzentration Antikörper vorhanden sind. Zur Durchführung des Antikörper-Schnelltest auf Neut- ralisierende Antikörper gegen SARS-CoV-2 werden 10 µl Blut (ca. 2 - 3 Tropfen) aus der Fingerbeere benötigt. Die Entnahme der Probe und die anschließende Analyse er- folgt durch geschultes DRK-Personal. Regierungspräsidium Tübingen Gewässerschau an der Schussen Das Regierungspräsidium Tübingen überprüft am 11. Mai 2022 im Stadtgebiet Ravensburg den Zustand der Schussen Ein zuverlässiger Hochwasserschutz erfordert eine regel- mäßige Überprüfung. Nur so können mögliche Problem- oder Gefahrenstellen in und an der Schussen frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Der beim Regierungsprä- sidium Tübingen angesiedelte Landesbetrieb Gewässer führt daher am 11. Mai 2022 zusammen mit dem Land- ratsamt Ravensburg im Stadtgebiet Ravensburg eine Gewässerschau durch. Im Rahmen der Gewässerschau werden die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Gewässer das Ufer der Schussen im Stadtgebiet Ravensburg begehen. Sie dokumentieren und veranlassen die Beseitigung mög- licher Gefahrenquellen wie Ablagerungen von Holz, Kom- post oder anderem losen Material, das bei Hochwasser mitgerissen werden könnte. Daneben liegt der Fokus auch auf wassergefährdenden Stoffen, welche die ökologische Funktion der Schussen möglicherweise beeinträchtigt. Außerdem werden Anlagen erfasst, die im Überschwem- mungsgebiet illegal errichtet wurden. Zur ordnungsgemäßen Durchführung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Das Regierungsprä- sidium Tübingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger daher um Verständnis. Hintergrundinformation: Der Landesbetrieb Gewässer ist als Träger der Unterhal- tungslast nach § 32 Absatz 6 des baden-württembergischen Wassergesetzt dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abstän- den eine Gewässerschau an der Schussen durchzuführen. Gemäß § 101 des Wasserhaushaltsgesetzes ist der Träger der Unterhaltungslast auch dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Landratsamt Ravensburg Vollsperrung der Kreisstraße 7949 zwischen Weingar- ten-Trauben und Baienfurt-Köpfingen von 9. Mai bis 3. Juni 2022 Die Kreisstraße 7949 zwischen Weingarten-Trauben und Baienfurt-Köpfingen wird wegen Straßenbauarbei- ten vom Montag, 9. Mai 2022 bis voraussichtlich Freitag, 3. Juni 2022 in beide Fahrtrichtungen gesperrt. Wie das Landratsamt mitteilt, wird der Fahrbahnbelag erneuert und es werden Arbeiten an der Straßenentwässerung sowie den Randeinfassungen durchgeführt. Auch auf dem parallel zur K 7949 verlaufenden Rad- und Gehweg wird der schadhafte Fahrbahnbelag saniert. In dieser Zeit ist der Rad- und Gehweg ebenfalls voll gesperrt. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert und führt von Baienfurt - L 313 - Weingarten - L 317 in Richtung Unter- ankenreute sowie umgekehrt. Für Behinderungen, welche durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die betroffenen Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de Tipp 22: Bestellen und behalten Beim Bestellen kommt's drauf an, ob die Waren zurückgeschickt werden. Konto einer Waren-Rücksendung gehen 370 g CO2. Eine Online Schuhen inklusive Retoure verursacht rund 1 kg CO2. Daher: bestellen, was man auch behalten möchte. Wenn schon online, dann am besten Sammelbestellungen tätigen, keine Einzellieferungen. Die Umweltwirkung der Retouren belief sich 2018 geschätzt auf 238 000 Tonnen CO2 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunika- tion, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schus- sentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 25: Mitfahren statt Alleinfahren Klima und Geldbeutel entlasten - Mit Fahrge- meinschaften ist man klimafreundlich mobil und schützt die Umwelt auf gleichem Wege. Ein Auto, ein Ziel, fünf Plätze: Wenn das Auto von fünf Personen gemeinsam und nicht alleine genutzt wird, bringt das eine CO2-Reduktion auf etwa ein Fünf- tel. Somit können Autofahrerinnen und Autofahrer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Außerdem gibt es dann weniger Parkplatznot! Kreisjugendring Ravensburg Wenig Köche - viel Brei Großküchen Knowhow inklusive Hygiene Erstbelehrung Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet von Sams- tag 14. Mai 2022 von 9 - 13 Uhr eine Fortbildung für eh- renamtliche Jugendleiter*innen im Landwirtschaftsamt Leutkirch an. Ob daheim in der kleinen Küche für eine Familie gekocht wird oder für richtig große Gruppen bei Veranstaltungen - das ist ein großer Unterschied! Hier gibt es Tipps, wie man für viele Menschen kocht und was dabei zu beach- ten ist. Vorab gibt es die Hygiene-Erstbelehrung (Pflicht!) durch das Gesundheitsamt, danach die Einführung in das `Kochen für viele´, inklusive eines Workshops in der Lehr- küche. Damit habt ihr beides: Die gesetzlich vorgeschriebene Hygiene-Erstbelehrung und das notwendige Know-How zum Kochen. Achtung! Die reine Hygiene- Erstbelehrung (9:00-10:00 Uhr) kann auch einzeln gebucht werden. In Kooperation mit dem Gesundheitsamt Ravensburg und dem Ernährungs- zentrum Bad Waldsee. Die Anmeldung ist möglich bis spätestens 9. Mai 2022 ausschließlich und verbindlich über www.jukinet.de Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Fachtag für selbstverwaltete Jugendhäuser und Aktivenräte Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet von Samstag 14. Mai 2022 von 10 - 15 Uhr einen Fachtag für Leitungs- teams an. Dieser Tag bietet Leitungsteams, Aktivitäten und Vorstän- den in selbstverwalteten Jugendtreffs und Jugendhäu- sern die Gelegenheit zum Kennenlernen und Austausch zu folgenden Themen: Wie funktioniert ein selbstverwalteter Jugendtreff? Was müssen wir beachten? Welche Prob- leme können auftreten? Wie funktionieren die anderen Treffs so? Wo gibt es Hilfe und Unterstützung? Wie gelingt Beteiligung und was brauchen wir dazu? All dies und vieles mehr möchten wir gerne an diesem Tag mit euch ange- hen. In Kooperation mit dem Team Jugendhaus Leutkirch. Die Anmeldung ist möglich bis spätestens 9. Mai 2022 ausschließlich und verbindlich über www.jukinet.de Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Exkursionsprogramm von der Biodiversitätsstrategie Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bietet dieses Jahr ein spannendes Programm für Natu- rinteressierte und Fans der regionalen Landschaft. Wer etwa anderthalb Stunden Zeit mitbringt, kann sich auf vier verschiedenen Exkursionen weiterbilden und die Natur hautnah erleben. Alle Exkursionen sind durch die großzügige Unterstützung der Kreissparkasse Ravensburg kostenlos. Am 31.05. bildet eine Kräuterwanderung in Ravensburg den Auftakt mit Heike Schwendinger, die uns Wildkräuter und ihre vielseitige Verwendung erklärt. Weiter geht es am 15.07. in Vogt mit spannenden Infor- mationen zur Flora und Fauna unserer heimischen Wie- sen, ein Spaziergang mit Robert Bauer. Ebenfalls von Robert Bauer geleitet ist die Exkursion „Blau, blau, blau blüht der Enzian“ am 02.09. in Vogt, wo wir viel über die Blütenpracht der Allgäuer Streuwiesen lernen. Die letzte Veranstaltung ist ein Crashkurs zum Obst- baumschnitt in Bodnegg, der am 12.11. von Dominike Bühler geleitet wird und etwa 3 - 4 Stunden dauert. Anmelden können Sie sich auf der Website der Biodi- versitätsstrategie unter naturvielfalt-rv.de, in der Rubrik Veranstaltungen. Danach erhalten Sie genauere Informationen, wie den jeweiligen Treffpunkt. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne. Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg 0751/859610, info@lev-ravensburg.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Mit den Inklusionstagen 2022 soll im Landkreis Ravensburg die Auseinandersetzung mit Themen rund um Inklusion und Vielfalt befördert werden. Im Aktionszeitraum vom 5. bis 15. Mai 2022 erwarten Sie daher viele spannende Veranstaltungen. Sie können zum Beispiel an Vorträgen, Mitmach-Angeboten, Lesungen oder Podiumsdiskussionen teilnehmen, die im gesamten Landkreis in Präsenz oder online stattfinden. Die Inklusionstage 2022 sind eine Initiative des Landratsamtes Ravensburg (Stabsstelle Sozialplanung) und INIOS (Netzwerk Inklusion in Oberschwaben). Alle Veranstaltungen werden nach den zum Zeitpunkt geltenden Corona-Regeln durchgeführt. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite oder direkt beim Veranstalter. Gerne können Sie sich für die Anmeldung zu den Veranstaltungen auch an unser Verwaltungssekretariat wenden. 0751 85-3010 0751 85-3110 Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr GEMEINSAM INKLUSION GESTALTEN MACHEN SIE MIT! Mit den Inklusionstagen 2022 soll im Landkreis Ravens- burg die Auseinandersetzung mit Themen rund um In- klusion und Vielfalt befördert werden. Im Aktionszeitraum vom 5. bis 15. Mai 2022 erwarten Sie daher viele spannende Veranstaltungen. Sie können zum Beispiel an Vorträgen, Mitmach-Angebo- ten, Lesungen oder Podiumsdiskussionen teilnehmen, die im gesamten Landkreis in Präsenz oder online stattfinden. Die Inklusionstage 2022 sind eine Initiative des Landrat- samtes Ravensburg (Stabsstelle Sozialplanung) und IN- IOS (Netzwerk Inklusion in Oberschwaben). Alle Veranstaltungen werden nach den zum Zeitpunkt geltenden Corona-Regeln durchgeführt. Bitte informie- ren Sie sich auf dieser Seite oder direkt beim Veranstalter. Gerne können Sie sich für die Anmeldung zu den Veran- staltungen auch an unser Verwaltungssekretariat wenden. Tel. 0751 85-3010 l Tel. 0751 85-3110 Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr Gemeinsam Inklusion gestalten Machen Sie mit! Fotoausstellung - Mit anderen Augen sehen Datum und Uhrzeit 05.05.2022 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 06.05.2022 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Adresse SBBZ Sehen Baindt, Klosterhof 1, 88255 Baindt Link: https://pretix.eu/inklusionstage/01/ Eine von Aktion Mensch geförderte inklusionsorientierte Fo- toausstellung mit Portraits sehbehinderter / blinder Schü- ler*innen. Ziel ist eine Auseinandersetzung des Besuchers mit dem eigenen Sehen, mit Sehbehinderung und Blindheit, mit Barrieren im Alltag und mit Hilfestellungen. Die Bilder sind mehrschrittig aufgebaut, so dass Selbstwahrnehmung und Selbsterfahrung möglich sind. Eine VR-Brille simuliert Sehbehinderungen in Alltagssituationen im 360 Grad-Raum. Zusätzlich bieten wir einen Dunkelgang an, in dem die Wahrnehmung als blinder Mensch simuliert werden kann. Inklusionstage Ravensburg 2022 Programmauszug Veranstaltungen der Ergänzenden unabhängigen Teil- habeberatung EUTB RV-SIG Inklusive Kurzwanderung am stillen Bach in Weingar- ten Herzliche Einladung zu un- serer inklusiven und roll- stuhlgerechten Kurzwanderung (Dauer ca. 1 Stunde) für Menschen mit und ohne Behinderung am Stillen Bach in Weingarten. Wanderführer sind Stefan Reichle, EX-IN Genesungsbegleiter und Thomas Miehle, Rollstuhlfahrer. Nach der Wanderung findet ein gemeinsamer Ausklang am Grillplatz in Nessenreben/Weingarten statt. Bitte brin- gen Sie dazu ihr eigenes Grillgut und Getränke mit und bei Unterstützungsbedarf ihre Begleitperson oder Assistenz. Treffpunkt ist am Parkplatz Nessenreben (beim Eingang Freibad), Nessenreben 3, 88250 Weingarten Zeit: Samstag, 07.05.2022, 14 - 17 Uhr Anmeldung erbeten unter https://pretix.eu/inklusionstage/10/ Was macht eigentlich die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung EUTB Interview mit EUTB-Mitarbeiter Bastian Angele, EUTB RV- SIG und Corinna Mader EUTB Wgt. Unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behin- derung und ihre Angehörigen? Wie ist das zu versehen? Wer kann sich an die EUTB enden? Wie sieht eine Bera- tung aus? Kostet die Beratung etwa? Wie kann man die EUTB erreichen? Diese und weitere Fragen beantwortet die Informationsveranstaltung die die beiden EUTB Bera- tungsstellen in Weingarten und Ravensburg gemeinsam durchführen. Im Gespräch mit Moderator Rainer Deschler werden diese und die Fragen der Gäste beantwortet. Ort: Gartenstr.3, 88212 Ravensburg, Beginn 14.30 Uhr Anmeldung erbeten unter https://pretix.eu/inklusionstage/11/ Psyche und Genesungsbegleitung Gesprächsrunde mit Stefan Reichle, EX-IN Genesungs- begleiter, Christina Erdmann (IPERA), Uwe Hammerle (IPEBO) und H. Göppert/ H. Höninger, IBB+Patientenfür- sprecher Lkr. RV Was ist Genesungsbegleitung bei psychischer Erkran- kung? Wo und wie kann man als Betroffener eine EX-IN-Genesungsbegleiter-Ausbildung machen und was kostet sie? Für wen kommt sie in Frage? Was kann man damit machen? Wo kann man sich als Mensch mit psy- chischer Erkrankung organisieren? Vertreter der Initiative Psychiatrieerfahrener Ravensburg (IPERA) und Bodensee (IPEBO) stellen sich im Interviewgespräch ebenso vor wie Vertreter der Informations-, Beratungs- und Beschwer- destelle (IBB) Ravensburg. Ort: Gartenstr. 3, 88212 Ravensburg, Beginn: 16.30 Uhr Anmeldung erbeten unter https://pretix.eu/inklusionstage/12 oder 0751 85-3010 oder 85-3110 Bei den Veranstaltungen am 12.05.2022 gilt die 3G-Re- gelung. Weitere Veranstaltungen der Inklusionstage finden Sie unter www.rv.de/inklusionstage+2022 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Neue Seminare zur Sozialversicherung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg bietet auch in diesem Jahr ihre Seminare für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausschließlich in ei- nem digitalen Format an. Die Präsentationen zu Fragen des Sozialversicherungsrechtes wurden dafür in einzelne Themenbereiche gegliedert und verfilmt. Die Filme sind bis zum 1. Juli 2022 auf der Homepage der DRV Ba- den-Württemberg unter www.drv-bw.de/arbeitgeberseminare abrufbar. Das kostenfreie Angebot richtet sich an alle Arbeitgebe- rinnen und Arbeitgeber sowie an Beschäftigte aus den Bereichen Personalmanagement und Steuerberatung. In den Seminaren werden wieder praxisbezogene Sachver- halte und die gesetzlichen Änderungen erläutert. Folgen- de Themen werden online angeboten: • Beschäftigung bei Rentenbezug • Führung von Entgeltunterlagen (Befreiung und Fristen) • Statusfeststellungsverfahren ab 1. April 2022 • Zusätzlichkeitserfordernis im Beitragsrecht der Sozi- alversicherung • Änderungen in den Geringfügigkeitsrichtlinien Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Darüber hinaus gibt es beim Thema »Führung von Ent- geltunterlagen« ein Video zur »elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP)« und ein weiteres zur Daten- austauschplattform »Cryptshare«. Diese ermöglicht eine rechtssichere Kommunikation mit dem Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung. Weitere Informationen können Sie auf unserer Internet- seite unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Kreisjugendring Ravensburg e.V. Juleica Aufbaumodul Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet von Sams- tag, 25. Juni bis Sonntag, 26. Juni von 9 - 19 Uhr Uhr eine Schulung für ehrenamtliche Jugendleiter*innen in Bad Waldsee an. Dieses Kompaktwochenende mit 20 UE ist der Aufbau unserer Jugendleiter*innenausbildung. Auf abwechs- lungsreiche Weise werden wir uns praxisnah mit The- men beschäftigen wie Kinderschutz, §72a), Suchtpräven- tion, Medienpädagogik, Projektarbeit, Interkulturalität und Schubladendenken, hate spe- ech, fake news usw. Während der Seminarzeit ist die Verpflegung kostenfrei gestellt. Wir bieten Raum für euren Erfahrungsaustausch, denn ihr sollt voneinander profitieren. In kleinen Gruppen werden Projekte für die eigene Gruppenstunde vor Ort ausgearbeitet. Wer das dazu gehörende Juleica-Basis- modul nicht besucht hat, kann hier teilnehmen, sofern schon erste Erfahrungen in der Jugendarbeit gemacht wurden. Das Seminar findet zu den dann gültigen Richt- linien an einem Samstag und Sonntag statt In Kooperation mit dem Kreisjugendring Biberach Die Anmeldung ist möglich bis spätestens 10. Juni 2022 ausschließlich und verbindlich über www.jukinet.de statt. Die Teilnehmer*innenzahlen sind begrenzt. Weitere Infos zur Juleica findest du auf den Homepages www.kjr-biberach.de und www.jukinet.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 07. Mai - 15. Mai 2022 Gedanken zur Woche Nicht der Himmel bringt das Glück; der Mensch bereitet sich sein Glück und spannt seinem Himmel selber in der eigenen Brust. Otto Ludwig Samstag, 07. Mai 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Alexander 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Segnung religi- öser Gegenstände († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Johan- nes und Anton Gisi, Anton Nachbauer, Jahr- tag: Margarete Veeser, Johann Germann, Adalbert Berger) Sonntag, 08. Mai - 4. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baienfurt - Familiengottesdienst mit dem Kin- dergarten St. Josef 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Sarah 18.00 Uhr Baindt - Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt - ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Dienstag, 10. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 11. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 12. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 13. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 14. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 15. Mai - 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Brunhilde Dre- her, Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Paula und Rupert Gross mit Ange- hörigen, Walter Fri, Anton Ortner, Margarete Vollmer, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Leo Schimanowski) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Amalia 18.30 Uhr Baienfurt - Marienlob mit dem Kirchenchor bei „Maria an der Eiche“ Köpfingen Corona-Beschränkungen aufgehoben! - So wollen wir verfahren Das bischöfliche Ordinariat Rottenburg hat weitgehend alle Einschränkungen aufgehoben. Ab sofort gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstands- regeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der bisherigen Ordnung mit markierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Diese Plätze sind gedacht für alle, die sich besonders schützen wollen oder müssen. Denn mit der Aufhebung der Einschränkungen ist das Virus selbst noch nicht aus der Welt geschafft. Wir heißen sie herzlich willkommen und freuen uns, wieder unbeschwert Gottes- dienst feiern zu können. Festordnung Mai/Juni - Vorankündigung Donnerstag, 26. Mai, 8.30 Uhr - Fest Christi Himmelfahrt mit Prozession Freitag, 27. Mai, 5.30 Uhr - Blutfreitag, Abritt Klosterhof Sonntag, 12. Juni, 10.00 Uhr - Dreifaltigkeit, Festgottes- dienst bei der Kapelle in Schachen mit Weihbischof Dr. Johannes Kreidler (Patrozinium und 201 Jahre Kapelle Schachen), anschließend Kapellenfest Donnerstag, 16. Juni, 9.00 Uhr - Fronleichnam mit Pro- zession und anschließendem Gemeindefest beim kath. Gemeindehaus Dazu laden wir heute schon ganz herzlich ein. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Dankeschön für den Weg der Erstkommunion 30 Kinder machten dich auf den Weg zur Erstkommuni- on. Auch im letzte Jahr im Herbst war wieder die Frage: Was ist im Winter möglich? Welche Einschränkungen wird es geben. Und wie können wir die Vorbereitung planen? Ein Team von Eltern hat die Entscheidung getroffen: Der sicherste Weg sind die Gottesdienste am Freitag. Und wir werden die Kommunion in 2 Gottesdiensten feiern. Frau Alber, Frau Elbs, Frau Stehle, Frau Stotz ein Danke- schön für das Suchen des Themas, die praktische Umset- zung des Vorbereitungsgottesdienste und der Erstkom- munion, und für rauchende Köpfe an manchen Abenden, Frau Dreher für die Unterstützung bei den Gottesdiensten. Für die Freitagsgottesdienste haben sich Gedanken zum Inhalt und zur Praxis gemacht: Frau Bogenrieder, Frau Dreher, Frau Henzler, Frau Multeter, Frau Oelhaf, Frau Stiefvater, Frau Sonntag und Frau Zenker. Den Ordnerdienst dafür übernahmen Familie Busam, Frau Assfalk, Frau Strehle, Frau Damoune, Frau Kreutle, Frau Rinci, Herr Schnez. Die Stellwand aufgestellt und kreativ gestaltet haben Herr Schnez, Frau Gründler und Frau Damoune. Ideen und Umsetzung der Dekoration kam von Frau Neb und Frau Assanti. Die Gewänder wurden hergerichtet und ausgegeben von Frau Lott, Frau Schäfer und Frau Oelhaf. Das Brot und das Schaubrot wurde gebacken von Herrn Assanti. Für die gedruckten Liedhefte zeichnet sich Frau Zenker verantwortlich. Der Ausflug nach Reute wurde von Frua Neb organisiert und auch Fahrerinnen und Fahrer wurden dankenswer- ter Weise gefunden. Vielen Dank an die vielen ungenannten Menschen, die ei- nen Dienst übernommen und die Kinder auf diesem nicht immer einfachen und planbaren Wegbegleitet haben. Unsere Mesnerin Frau Bohnert begleiteten die Gottes- dienste der Kinder mit ihrem Dasein und Herrichten. Der Kinder und Gottesdienste wurden auf Fotos festge- halten. Herzlichen Dank dafür. Die weitere musikalische Gestaltung dieses Weges über- nahmen der Jugendchor und einzelne Sängerinnen unter der Leitung von Frau Kapler Unsere Organist Herr Stro- bel begleitete sie. Ein Dankeschön die schönen Stimmen bei der Kommunion. Liebe Ministranten, für Eurer Dasein und Eure Mitwirkung herzlichen Dank. Der Musikkapelle, die die Kinder und die Familien zwei Mal mit ihrer Musik begleitet und auf den Gottesdienst eingestimmt haben, sei ebenfalls herzlichen Dank gesagt Danke an alle, die die Kinder und ihre Familien durch ihr Gebet begleitet haben und alle, die bei den Gottesdiens- ten mitgebetet und mitgesungen haben. Pfarrer Bernhard Staudacher und Silvia Lehmann Einladung Liebe Erstkommunionkinder, Liebe 4. Klässler/-innen! Wir laden euch alle recht herzlich zu einem gemeinsamen Nachmittag mit den Minis ein. Vielleicht kennst du ja auch schon jemanden, der bei den Ministranten ist. Wir Ministranten sind nicht nur in der Kirche zu sehen, sondern machen auch regelmäßig Gruppenstunden und Ausflüge. Um uns besser kennenzulernen, treffen wir uns an der Villa Kunterbunt und verbringen dort gemeinsam den Nachmittag. Für Essen und Getränke ist gesorgt Wir freuen uns, euch alle kennenzulernen! Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Minis Baindt Wann: Sonntag, 15.05.2022 Uhrzeit: 14.00 - 17.00 Uhr Wo: Villa Kunterbunt Anmeldeschluss: Mittwoch, 11.05.2022 Helferkreis Einladung zur Maiandacht am 11.05.2022 14:00 Uhr in der Sebasti- anskapelle bei Haisterkirch. Treffpunkt Kirchenparkplatz Baindt um 13:30 Uhr Fahrgemeinschaften. Anschließend ist Einkehr beim Mostbauer Waggershauser in Ringers 1 Bad Waldsee. Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 28.04.2022 Ein Team der Ministranten hat über den Stand der Re- novierungsarbeiten in der Villa berichtet. Diese sind noch nicht ganz abgeschlossen. Außerdem wurde darauf hin- gewiesen, dass noch weitere gebäudeerhaltende Maß- nahmen durchgeführt werden müssen. Im Innenbereich fehlen noch Ausstattungsgegenstände wie z.B. Schrän- ke, Regale, Stühle, Sitzkissen sowie Haushaltswaren für die Küche. Katharina Stephan wird den Ministranten als Ansprechpartnerin zur Seite stehen. Volkher Lins bleibt weiterhin Ansprechpartner der KJG. Am 08.05.22 wird um 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt ein Friedensgebet stattfinden. Pfarrer Staudacher informiert über ein Gespräch mit Frau Maucher. Dem Antrag des Dekanats auf Kostenbeteili- gung bei der Schaffung einer 100% Stelle zur Beratung und Fortbildung für die Nachbarschaftshilfe bei der Ca- ritas wurde zugestimmt. Des Weiteren wurde über den Ortstermin zum Kirchen- dach mit der Architektin aus Rottenburg informiert. Aufgrund der Änderung der Corona Verordnung wird das Gemeindehaus ab 01.05.2022 wieder ohne Einschränkun- gen geöffnet. Auch bei den Gottesdiensten in der Kirche werden die Maßnahmen angepasst. Die Kirche wird ab 02.05. in zwei Bereiche aufgeteilt In der vorderen Hälfte gelten weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drit- tel halten wird dagegen an der bisherigen Ordnung mit markierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen festgehalten. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Das Gotteslob sowie die Kinderbücher werden wieder ausgelegt. Die Ordnerdienste bleiben bis auf weiteres bestehen. Das Gemeindefest wird am 16.06.2022 (Fronleichnam) stattfinden. Einladung zum Seniorenausflug nach Irsee und Bad Wörishofen Wir laden Sie ganz herzlich ein zu unserem Seniorenausflug nach Irsee und Bad Wörishofen am Mittwoch, 18. Mai 2022. Die Abfahrt ist um 9.00 Uhr direkt vor dem Gasthaus Mühle. In der Klosterkirche St. Peter und Paul in Irsee haben wir für Sie eine kurze Kirchenführung gebucht. Im Anschluss feiern wir dort mit Herrn Pfarrer Staudacher eine Maiandacht. Wir bleiben im Klosterviertel, das geprägt ist von der groß- zügigen Pracht des Barocks und werden im Braugasthof das Mittagessen einnehmen. Dazu gehört das ursprünglich gebraute, mildwürzige, dunkle Klosterbier. Unser nächstes Ziel ist die Kurstadt Bad Wörishofen, bekannt durch Pfar- rer Kneipp. Hier haben Sie Gelegenheit den wunderschö- nen Kurpark zu besuchen oder Sie entscheiden sich für einen Stadtbummel. Zum Kaffeetrinken wird der Bus Sie zum Cafe Schwermer bringen, wo eine Vielfalt an Kuchen und Torten aus der hauseigenen Konditorei auf Sie wartet. Preis für Fahrt und Kirchenführung 20,00 Euro. Wenn Sie mitgehen möchten, dann melden Sie sich bit- te bis zum Sonntag, 15. Mai 2022 bei Erika Steinhauser, Telefon: 1347. Wir freuen uns auf einen Ausflugstag mit Ihnen ins schö- ne Allgäu. Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Auf den Spuren von Madeleine Delbrel: Spirituelle Reise nach Paris für Frauen zwi- schen 30 und 50 Vom Dienstag, 6.09. bis Samstag, 10.09.2022 Anmeldung bis zum 15.05.22 über Diözesesanpilgerstelle Caritasverband der Diözese Rottenburg Stuttgart Nähere Infos liegen in der kath. Kirche in Baienfurt aus. Ferner laden wir Sie herzlich ein am Mittwoch, 25.05.22 zur Maiandacht in der Wallfahrtskirche Michelwinnaden, Kirche St. Johannes Evangelist „Maria auf der Saul“ Abfahrt in Baienfurt an der Kirche 14.00 Uhr Maiandacht in Michelwinnaden um 14.30 Uhr. Anschließend ist Einkehr beim „Mostbauer“ Waggershau- ser in Ringers 1, (Bad Waldsee) vorgesehen. Anmeldungen bitte bei Elisabeth Muschel, Tel. 52720 oder unter wmuschel@t-online.de bis zum 12.5.22! Nicht- mitglieder sind herzlich willkommen! Kosten für die Mitfahrgelegenheit 3,50 Euro p./P. Kosten für das Vesper 8,50 Euro (ohne Getränke) ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse lädt ein zum Baindter Frauenfrühstück impulse lädt ein zum Baindter Frauenfrühstück Zu jedem guten Werk bereit Pater Johannes Baptist Schmid Baindter Frauenfrühstück Zu jedem guten Werk bereit Pater Johannes Baptist Schmid Am Freitag, 20.05.2022, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 5 € inkl. Kaffee u. Butterbrezel Anmeldung bis 17.05.2022 bei Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Ökumenisches Friedensgebet am Muttertag – in Solidarität Sonntag, 08. Mai, 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet am Muttertag - in Solidarität Sonntag, 08. Mai, 19.00 Uhr auf dem Markt- platz in Baienfurt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist gewor- den. 2. Kor 5,17 Sonntag, 08. Mai Jubilate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl im Freien mit Konfirmanden (bei Re- gen in der Ev. Kirche) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Dienstag, 10. Mai 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis im Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 11. Mai 15.30 Uhr- Baienfurt Generalprobe Konfirmation I 16.30 Uhr in der Kath. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 15. Mai Kantate 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation I in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Gedanken zum Muttertag 2022 Seit dem 8. Mai 1914 wird der zweite Sonntag im Mai, zu- nächst in den USA, ganz offiziell als Muttertag gefeiert. Die methodistische Initiatorin des „Ehrentags der Mütter“, Anna Marie Jarvis, bereut mit zunehmender Kommerziali- sierung, was aus ihrer Idee im Laufe der Zeit geworden ist. Leider immer noch hochaktuell muten auch die Initiativen der Frauenbewegung im 19. Jahrhundert an, die sich für mehr Frauenrechte, bessere Bildungschancen für Mäd- chen und für den Frieden einsetzten, weil in diesen Be- reichen weltweit immer noch große Defizite herrschen. Wie das „Komitee der russischen Soldatenmütter“ heute, hatten schon damals Initiatorinnen eines Mütter-Friedens- tags zum Ziel, dass ihre Söhne nicht mehr in Kriegen ihre Leben lassen sollten. Unzählige Mütter müssen in diesem Jahr ihren Ehrentag in der Fremde feiern. Wir wollen diesen Tag mit ihnen auf dem Baienfurter Marktplatz feiern und ganz im Sinne der frühen Frauenrechtsbewegung für den Frieden beten, am Schicksal Anderer Anteil nehmen und unsere Solidarität in der Mitte unserer Kommune zum Ausdruck bringen. Herzliche Einladung dazu: am Sonntag, 8. Mai, um 19 Uhr auf dem Baienfurter Marktplatz. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de _________________________ Seniorenkreis Wir freuen uns sehr, dass wir uns end- lich wieder treffen können am 10. Mai um 14.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt. _________________________ Unglaubliche Begegnungen In der Kinderkirche hören und sprechen wir über das unglaubliche Erlebnis das Maria Magdalena, Petrus, Thomas und die Jünger gehabt haben. Sie alle sind Jesus nach der Auferstehung begegnet. Am Samstag haben wir Maria Magdalenas Erlebnis kennengelernt. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wenn ihr auch mehr erfahren wollt, kommt einfach am Sonntag um 10.30 Uhr in die Kinderkirche dazu (Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30). _________________________ Gottesdienst anders - kreativ - zum Staunen Auf tiefgehende Momente des Stau- nens über die Schöpfung ließen sich die Besucher des „Gottesdienst kreativ“ am Samstag- abend im voll besetzten Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Angeregt wurde ihr Staunen über die Schöpfung durch wunderschöne Stücke von Franz Schubert zu den Schöp- fungstagen, gespielt vom renommierten Pianisten Dan Mărginean und der Flötistin der Berner Philharmonie Johanna Schwarzl. Der besondere Gottesdienst fand im Rahmen einer Aus- stellung des Künstlers Hans Meinert über die Schöpfungs- tage statt, der mit seinen farbkräftigen, ausdrucksstar- ken Bildern in unserer Region schon so viele Betrachter fasziniert hat. Allen am Gottesdienst, der Vor- und Nachbereitung Betei- ligten ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ und uns allen -mitten in einer Zeit der Krisen -weiterhin Momente des Staunens und des Kraft Schöpfens aus dem, was uns der Schöpfer anvertraut hat. Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Frauenkreis am MITT- WOCH, den 11. Mai 2022 um 19:00 Uhr im Evangeli- schen Gemeindehaus Öschweg Große Frauen der Bibel Ganz herzlich laden wir zu einem besonderen Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Der Künstler Hans Meinert wird uns anhand eines Bilderzy- klus Große Frauen der Bibel vorstellen und mit uns über sie ins Gespräch kommen. Wir dürfen ihn über alle Bilder befragen, z. B. warum, wie, wieso usw. Dadurch verstehen wir vielleicht auch die dargestellten Frauen und deren Si- tuation besser und finden durch angeregte Gesprächen untereinander interessante Positionen. Ich freue mich schon auf diesen ganz besonderen Abend. Euer Frauenkreis-Team _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 09.05. - Annemarie Weber:“ Ein besonderer Schmuck zum Sommerkleid: alles gestrickt!“ So hübsch könnten auch Sie sich schmücken, einfach bei uns vorbeischauen und mitmachen 16.05. - Elli Duelli: „Blühende Bäume“ 23.05. - 30.05. - M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen“ Enkaustik 06.06. - Kein KM (Pfingstmontag) 13.06. - K. Drescher: „Wir fotografieren digital“ - Farbig oder schwarz-weiß? 26.06. - H. Gärtner: „Menschen in der Stadt“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball E-Juniorinnen: TSB Ravensburg - SGM Baindt-Fronreute 1:3 Zu Beginn der Rückrunde mussten wir zum TSB Ravensburg, einem der schwersten Gegner unserer Gruppe. Doch von der ersten Minute an waren die Mädels hellwach und insbesondere das Duo Haifa und Greta nahmen die stärkste Spielerin der Ra- vensburger nahezu komplett aus dem Spiel und schafften es trotzdem mit Umsicht ein gutes Passspiel nach vorne einzuleiten. Aber auch die Arbeit der Mittelfeldspielerinnen nach hinten sowie das Umschalten nach vorne klappte hervorragend, so dass Lena-Marie nach Zuspielen u. a. von Lena immer wieder in Szene gesetzt werden konnte und noch vor der Pause zweimal für uns erfolgreich war. In der zweiten Hälfte hielten wir die Konzentration weiter hoch und bereits 10 Minuten nach Wiederanpfiff konnte unsere Debütantin Fiona nach Zuspiel von Lena-Marie das entscheidende 3:0 erzielen. Ravensburg erhöhte nun den Druck nochmals und in der 40. Minute gelang ihnen zwar noch ein Treffer, aber wir blieben weiterhin stabil und insbesondere unsere Neu-Torfrau Carla konnte sich mit der ein oder anderen guten Reaktion noch auszeichnen. Kurz vor Schluss ließ Leonie dann noch zwei gegnerische Spielerinnen gekonnt aussteigen und prüfte die gegneri- sche Torspielerin mit einem starken Schuss. Mit einer phantastischen und einer für die E-Jugend au- ßergewöhnlich disziplinierten und durchdachten takti- schen Leistung in allen Mannschaftsteilen, haben unse- re Mädels den Favoriten aus Ravensburg geschlagen. Glückwunsch, das lässt auf eine tolle Rückrunde hoffen. Es spielten: Carla Seitner Greta Heilmaier, Haifa Alosh, Hanaa Alosh, Lena Marie Alber, Taneesha Mahler, Lena Pfleghaar, Lea Busam, Leonie Ziegler, Fiona Maier, D-Juniorinnen: PSG Friedrichshafen - SGM Baindt-Fronreute 2:5 Während in zu Hause Regen und teilweise sogar Hagel vom Himmel kam, ging es für unsere D zum Auswärts- spiel ins sonnige Friedrichshafen. Unsere Begleiter(innen) und gönnten sich auf der Sonnen- terasse am Sportplatz ein Getränk und hatten von dort aus, das Geschehen auf dem schönen, kleinen Sportplatz direkt am See, gut im Blick. Mit Svenja Neugebauer leitete eine Oberligaschiedsrich- terin das Spiel. Dies war auch gut so, da das Heimteam sehr körperbetont spielte und oftmals die Grenzen des Erlaubten überschritt. Leider konnten unsere Mädels aus den Standartsituationen keinen Torerfolg verzeichnen. Die zwei ersten Treffer für unser Team waren baugleich, von Jana über außen eingeleitet und von Sophie klasse abgeschlossen. Dazwischen traf das Heimteam nach ei- nem Eckball zum zwischenzeitlichen 1:1. Mit einem Tref- fer von Vivienne ging es mit 1 : 3 in die Pause. Es wurde Mitte der 2.Halbzeit nochmal spannend, nachdem dem Heimteam nach einem Konter, der etwas glückliche An- schlusstreffer gelang, doch unsere an diesem Spieltag überragende Jana stellte dann aber mit einem klasse Schuss von der Strafraumkante, sowie einem weiteren Treffer nach Eckball auf 2 : 5. , Diesen Spielstand hätten unsere Mädels danach durch Chancen von Leni, Hedda und Vivienne sogar noch ausbauen können. Letztlich ein guter Saisonstart unserer D mit einem verdienten Aus- wärtserfolg am Bodensee. Es spielten Sara Jukic, Lena Füssl, Viktoria Wertmann, Hedda Said, Jana Eiberle, Vivienne Pogrzeba, Sophie Heilmeier, Malena Kaletta, Luisa Weber und Leni Sorg. B-Juniorinnen: SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) - SV Deuchelried 2:3 Knappe Niederlage nach Verletzungspech Im Spiel gegen den Tabellennachbarn aus Deuchelried legten wir gut los und spielten nach Ballgewinn zügig und passgenau nach vorne. So kombinierten Mona und Laura sich schön nach vorne durch und Laura schoss mit einem herrlichen Fernschuss aus halbrechter Position den Ball bereits in der 8. Minute passgenau in den Winkel des gegnerischen Tores. Unser gutes Passspiel im Mittelfeld und der Druck nach vorne hielten an und bereits in der 14. Minute traf dann Hanna, nach guter Flanke von Laura zum verdienten 2:0. Unglücklicherweise verletzte sich zwei Minuten später dann unsere Mittelfeldregisseurin Mona am Sprunggelenk und wir waren durch die Auswechse- lung zur Umstellung gezwungen, die aber leider unseren Schwung nach vorne deutlich hemmte. Die Gegnerinnen kamen nun näher vor unser Tor und erzielten dann auch in der 22. Minute den Anschlusstreffer. Wir hatten durch Hanna, nach Zuspiel von Martha, zwar noch ein weiteres Mal die Möglichkeit zu erhöhen, konnten diese gute Chan- ce aber leider nicht nutzen. Zu allem Überfluss bescherten wir dann nach einer Ecke, durch ein unglückliches Eigen- tor, den Gegnern auch noch den Ausgleich. Mit der letzten Aktion vor der Pause verletzte sich unsere Torfrau Tabea bei einer Rettungstat, nachdem ihr die gegnerische Stür- merin übel aufs Knie stieg, so stark, dass sie eigentlich hätte ausgewechselt werden müssen, doch sie biss auf die Zähne und hielt, auch mangels Wechseloptionen, bis zum Spielende durch. In der zweiten Halbzeit verlagerte sich das Spiel stärker in unsere Hälfte, da wir kaum noch Druck nach vorne Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 entfachten und so gerieten wir nach einer Ecke, die bei nassem Rasen an allen vorbeirutschte und dann eher zufällig bei einer gegnerischen Spielerin landete, sogar in Rückstand. Wir versuchten dann wieder stärker nach vorne zu agieren, was hinten dann zwangsläufig Räume bot, aber die Abwehr um Scarlett und Lorena räumte al- les weg und Tabea hielt uns mit drei Superparaden trotz Verletzung immer noch im Spiel. In der Schlussoffensive kamen wir so noch ein paarmal vors gegnerische Tor, aber der Ausgleichstreffer sollte nicht mehr gelingen. Ein Spiel mit tollem Beginn, der mit etwas weniger Verlet- zungspech durchaus zu einem Sieg hätte führen können. Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Lorena Bürk, Vivienne Wertmann, Marie Strobel, Laura Bauhofer, Marta Stöhr, Hanna Steidle, Mona Eiberle, Emma Gießler, Nora Lüttmann, Alina Braun, Julia Eberlen, Emma Bohmeier Baindter Mannschaften weiter in Torlaune SV Baindt - SV Ankenreute 11:1 (6:0) Nach zwei Auswärtspartien in Folge, durfte der SVB am Sonntagnachmittag den SV Ankenreute auf der Kloster- wiese begrüßen. Das Team von Trainer Mike Gleich ran- gierte vor der Partie auf dem 13.Tabellenplatz und kämpft somit um den Klassenerhalt, wodurch die Baindter Mann- schaft sich erneut auf eine tiefstehende und konternde Mannschaft einstellen durfte. Aus personeller Hinsicht kehrten Michael Brugger und Phillip Thoma in die Startelf zurück und Michael Gauder wurde von Timo Geggier an der Seitenline vertreten, der aufgrund einer Kommunion verhindert war. Wie vor dem Spiel gefordert, startete die Baindter Elf mit viel Energie und Seriosität in das Heimspiel und durfte bereits nach fünf Minuten das erste mal Jubeln. Nach einer butterweichen Flanke von Mika Dantona, setzte sich Thoma im Kopfballduell entscheidend durch und markierte das 1:0 ein. Dieses frühe Gegentor spielte dem Tabellenführer natürlich in die Karten, wobei der SVA auf der Gegenseite hingegen kaum in entscheidende Zwei- kampfduelle kam. So wurde Nico Geggier wenig später im Mittelfeld zu viel Platz gelassen, sodass dieser einen Versuch aus der zweiten Reihe wagen konnte. Sein Ab- schluss fälschte der Innenverteidiger der Gäste dabei un- haltbar ins eigene Tor ab - 2:0. (17.) Jonathan Dischl, mit einem strammen Flachschuss von der Strafraumkante, und erneut Thoma, der nach einem „Querschläger“-Pass von Brugger aus ähnlicher Position traf, schraubten das Ergebnis bis zur 25.Minute auf 4:0. Vor allem Kapitän Thoma zeigte auf der rechten Mittelfeldseite eine starke Leistung und überwand in der 40.Minute aus spitzem Win- kel den Torwart der Gäste. Mit dem Pausenpfiff machte „Zauberfloh“ Dantona dann das halbe Dutzend voll und unterstrich seine starke Leistung mit drei Vorlagen und einem Treffer. Wie schon in der Vorwoche gegen Hauerz, ließ der SVB auch gegen den SVA zu Beginn der zweiten Halbzeit et- was nach und Rief schloss einen Konter der Gäste sehens- wert zum 6:1 ab. Durch einige Wechsel kam jedoch wieder frischer Wind ins Baindter Offensivspiel und der einge- wechselte Yannick Spohn erzielte mit einem sehenswerten Schuss unter die Latte das 7:1. (70.) Nur eine Minute später folgte dann bereits das 8:1 - nachdem Dischl am Torwart der Gäste noch gescheitert war, konnte Thoma den Ab- praller unbedrängt über die Linie köpfen. Der ebenfalls eingewechselte Philipp Kneisl erhöhte im Anschluss mit einem traumhaften Schlenzer in den Winkel auf 9:1 (73.) und legte vier Minuten später selbst auch noch das 10:1 nach. In der 81.Minute durfte sich dann nochmal Dischl in die Torschützenliste eintragen, nachdem er zuvor von Geggier entscheidend freigespielt wurde. Dank einer effizienten Chancenverwertung zeigte der SVB ein furioses Heimspiel mit insgesamt zwölf Toren und fährt die nächsten drei wichtigen Punkte für das Ziel Meisterschaft ein. Sowohl der überraschende Viererpack von Thoma als auch die drei Jokertreffer von Spohn und Kneisl unterstrichen dabei mal wieder die enorme Breite des diesjährigen Kaders. Am kommenden Sonntag wartet mit der SG FV Waldburg /Grünkraut allerdings eine nicht zu unterschätzende Auswärtsaufgabe auf das Team von Michael Gauder, die sich nach ihrem Trainerwechsel ein Remis gegen den Tabellenzweiten aus Vogt erkämpfen konnten. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser, Michael Brugger, Marko Szeibel, Sebastian Saile (46. Tobias Szeibel) - Jan Fischer (57. Ylber Xhafa), Nico Geggier, Mika Dantona (66. Philipp Kneisl), Phillip Thoma - Jonathan Dischl, Philipp Boenke (60. Yannick Spohn) SV Baindt II - SV Ankenreute II 7:0 (2:0) Auch der SVB II war am Sonntagnachmittag gegen den Tabellenvorletzten aus Ankenreute klarer Favorit und wur- de dieser Rolle bereits nach drei Minuten gerecht. Niklas Späth fand mit einem tollen Steckpass Mittelstürmer Max Schmidt, der zum frühen 1:0 einschob. Eine der weiteren vielen guten Möglichkeiten nutzte Pascal Reich, der nach Flanke von Marco Reinhardt per Kopf auf 2:0 erhöhte. In der zweiten Halbzeit stellte der SVB II dann innerhalb von vier Minuten die Weichen auf Heimsieg. Erst traf Rou- tinier Dennis Hecht nach Vorlage von Reich (57.), dann bediente Hecht Späth zum 4:0 (58.) und nur drei Minuten später war es erneut Schmidt, der nach Zuspiel von Mo- ritz Gresser, das 5:0 markierte (61.). Schmidt sollte nach seinen zwei Tagestreffern weiter im Fokus bleiben - per Foulelfmeter (71.) und einem anschließend gekonntem Abschluss (73.) erzielte er seine Saisontreffer 12 und 13. In der 75.Minute flog er dann allerdings mit Gelb-Rot we- gen Maulen vom Platz, was Kassenwart Manuel Brugger bestimmt ein kleines Schmunzeln aufs Gesicht zauberte. Mit einem Torverhältnis von 23:0 aus den letzten drei Par- tien, fährt das Team von Timo Geggier mit breiter Brust zum kommenden Auswärtsspiel nach Waldburg und wird gewillt sein, gegen den starken Tabellendritten an die gu- ten Leistungen aus den Vorwochen anzuknüpfen. Es spielten: Jan Mohring - Niklas Hugger, Florian Voll- mer, Patrick Späth, Kai Kostka (63. Kai Kaspar) - Dennis Hecht, Moritz Gresser, Niklas Späth (60. Julian Keppeler), Marco Reinhardt - Pascal Reich (63. Tobias Trautwein), Max Schmidt Vorschau: Sonntag, 08.05.2022 12.45 Uhr SG FV Waldburg/Grünkraut II - SV Baindt II 15.00 Uhr SG FV Waldburg/Grünkraut - SV Baindt Ergebnisse Jugendfußball A-Junioren - Bezirksstaffel SGM Baindt/Baienfurt - SGM Reute/Bad Waldsee 5:1 (1:1) Nach der Niederlage am ersten Spieltag in Kressbronn wollte unsere U19 das erste Heimspiel gegen die SGM Reute/Bad Waldsee erfolgreich gestalten und den ers- ten Sieg einfahren. Doch von Beginn an zeigten sich die Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Gäste aus Reute stärker und dominierten das Spiel. Un- sere A-Junioren selbst konnten sich nur sehr selten aus der eigenen Spielhälfte befreien und fanden offensiv gar nicht statt. Lediglich die stark spielende Verteidigung um Kevin Fischer und einen stark haltenden Torspieler Jonathan Ströble verhinderten lange Zeit den zu dem Zeitpunkt verdienten Führungstreffer für Reute. In der 27. Spielminute passierte dann das, was sich angedeutet hat- te und die Gäste erzielten das 0:1. Doch der Gegentreffer zeigte Wirkung bei unserer U19 und in der Folge fanden die A-Junioren besser ins Spiel. Ein toller Spielzug über die rechte Seite und einer schönen Flanke in den Straf- raum der Gäste schloss Gabriel Braig aus abseitsver- dächtiger Position zum 1:1 Ausgleich ab (39. Minute). Das Abseits sollte auch in der Folge des Spiels immer wieder im Vordergrund stehen. Nur ein paar Minuten nach dem Ausgleich zappelte der Ball wieder im Tor der Gäste, dies- mal erkannte der Schiedsrichter aber fälschlicherweise ein Abseits, weshalb mit einem 1:1 in die Halbzeit ging. In der Halbzeit schien das Trainerteam unserer A-Junioren die richtigen Worte gefunden zu haben, denn was in der zweiten Halbzeit unsere U19 für Fußball zeigte, war nach den ersten 45 Minuten nicht zu erwarten. Gerade einmal wenige Sekunden waren gespielt, als der an dem Tag stark spielende Daniel Kronenberger den Ball wuchtig zum 2:1 Führungstreffer vollendendete. Im Rausch des Führungstreffer kannte das Spiel in der zwei- ten Halbzeit nur eine Richtung, in die des Tors der Gäste aus Reute und keine zwei Minuten nach der Führung er- höhte Bledon Beluli bei seinem Comeback nach langer Verletzungspause zum 3:1 (48.). In der Folge kontrollierte unsere U19 das Spiel, ließ defensiv nichts mehr anbrennen und erhöhte durch Tore von Adnan Kale und Leon Geng noch auf 5:1. Am Ende stand nach einer starken zweiten Halbzeit ein verdienter 5:1 Sieg über den SV Reute da, welcher die ersten drei Punkte für unsere A-Junioren im Kampf um den Klassenerhalt bedeuteten. Es spielten: Jonathan Ströble, Sven Merz, Ahmad Al Mohamed, Gab- riel Braig, Kevin Fischer, Leon Elsas, Daniel Kronenberger, Leon Geng, Adnan Kale, Wasem Mahjoub, Tim Scheffler, Mohamed Raygal, Bledon Beluli, Manuel Oehler, Lorat Shala B-Junioren - Leistungsstaffel SGM Baindt/Baienfurt - FC Isny 0:0 Im zweiten Spiel ging es für die B-Junioren zuhause gegen den FC Isny um Punkte. In einem ausgeglichenen Spiel trennten sich beide Mannschaften torlos, wodurch unsere U17 mit einem Sieg und einem Unentschieden erfolgreich in die Leistungsstaffel startet. Es spielten: Magnus Fricker, Raphael Kaiser, Nico Spörkle, Fayaz Sa- dat, Salvatore Di Maggio, Lennard Schwarz, Patrik Mes- zaros, Zuhdija Silic, Mohamed Rajgal, Enes Demiryürek, Enrico Laratta, Berkant Tastan, Wasem Mahjoub, Tim Schellhorn C-Junioren - Leistungsstaffel SGM Baindt/Baienfurt - FV Bad Waldsee 1:5 (1:3) Gegen stark spielende Gäste aus Bad Waldsee gab es unter der Woche nichts zu holen. Einzig ein Tor von Abel Lechli zum zwischenzeitlichen 1:2 brachte für einen kurzen Moment etwas Spannung rein. Es spielten: Josua Kapler, Benjamin Stiefvater, Eduard Ionescu, Felix Singler, Lennard Schwarz, Lars Präg, Amar Ajdarpasic, Enrico Laratta, Zuhdija Silic, Laurin Wösle, Abel Lechli, Joel Mazuka C-Junioren - Leistungsstaffel SGM Baindt/Baienfurt - SGM Eschach/Weissenau 2:4 (0:1) Nach der Niederlage unter der Woche gegen Bad Wald- see wollte sich die U15 im Spiel gegen die SGM Eschach/ Weissenau stark verbessert zeigen, was teilweise auch gelang. Nach einer ausgeglichenen ersten Halbzeit ging es mit einem knappen 0:1 Rückstand in die Halbzeitpau- se. In der zweiten Hälfte zeigten sich die Gäste stark ver- bessert und erhöhten kurz nach dem Seitenwechsel mit einem Doppelschlag auf 0:3. Das zwischenzeitliche 1:3 durch Abel Lechli zum 1:3 sollte am Spielverlauf nicht mehr viel verändern und spätestens mit dem 1:4 von Eschach/ Weissenau drei Minuten vor Schluss war die Niederlage für unsere C-Junioren besiegelt. Das 2:4 von Enrico Larat- ta in der Schlussminute war nur noch Ergebniskosmetik. Es spielten: Josua Kapler, Benjamin Stiefvater, Eduard Ionescu, Felix Singler, Lennard Schwarz, Lars Präg, Amar Ajdarpasic, Magdalena Dittmann, Enrico Laratta, Zuhdija Silic, Abel Lechli, Redon Shala, Laurin Wösle, Muhammed Yildirim C2-Junioren - Kreisstaffel SGM Baindt/Baienfurt II - SGM Eschach/Weissenau II 0:2 (0:1) Das erste Spiel in der Rückrunde für unsere C2 gegen Eschach/Weissenau war gleichzeitig das erste Pflichtspiel auf das 11er-Spielfeld für die Jungs. Auch wenn die Gäs- te spielerisch überlegen waren, konnten sie sich gegen unsere C2 nur wenige Torchancen herausspielen, wäh- rend die U15 mit Kontern immer wieder für Gefahr sorg- te. Nach einer starken kämpferischen Leistung musste man sich am Ende knapp mit 0:2 geschlagen geben. Die beste Chance auf ein Tor für die Gastgeber hatte Jakob Murr, als er nach einem großartigen Distanzschuss den Ball nur an den Außenpfosten setzte. Es spielten: Cosmin Atanasof, Simon Traudt, Nico Reck, Marvin Bur- ger, Maximilian Remsch, Kevin Wendt, Hassan Khanafer, Yosef Issac Abeselom, Daniel Justus, Nderim Lama, Ja- kob Murr, Paul Großmann, Filip Mitevski, Philipp Weber D-Junioren - Leistungsstaffel SV Weingarten II - SGM Baindt/Baienfurt 0:1 (0:0) Im Derby gegen den SV Weingarten wollte unsere D1 nach dem 0:0 in der Vorwoche gegen Grünkraut den ersten Sieg einfahren. Mit einer couragierten Leistung wurde die U13 am Ende mit einem knappen Sieg belohnt, bei dem Linus Kaplan den viel umjubelten Siegtreffer Mitte der zweiten Halbzeit erzielte. Damit starten unsere D1 nach dem Aufstieg mit einem Sieg und einem Unentschieden erfolgreich in die Leistungsstaffel. Zu erwähnen ist, dass die Defensive um Torspieler David Nidens noch keinen Gegentreffer hinnehmen musste. Es spielten: David Nidens, Benjamin Zentner, Simon Stiefvater, Jakob Spähn, Niklas Alber, Matthias Waßmer, Timo Kutter, Ole Buchmüller, Linus Kaplan, Aulon Maloku, Enrico Lupoli, Julian Kutter, Miran Kalin D2-Junioren - Kreisstaffel SGM Baindt/Baienfurt II spielfrei Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 D3-Junioren - Kreisstaffel SGM Baindt/Baienfurt III - FV Bad Waldsee II 3:0 Nach Nichtantritt der Gäste aus Bad Waldsee wurde das Spiel für unsere D3 mit 3:0 gewertet. E-Jugend - Kreisstaffel SV Baindt - SGM Haisterkirch/Molpertshaus 20:1 (11:1) In einem torreichen Heimspiel gegen die SGM Haisterkirch konnte unsere E-Jugend am Ende mit einem 20:1 als Sie- ger vom Platz gehen. Mit tollem Kombinationsspiel, be- eindruckenden Dribblings und traumhaften Toren durfte unsere U11 am Ende einen verdienten Sieg feiern. Zudem konnte sich Torspieler Matteo mit großartigen Paraden auszeichnen und weitere Gegentore verhindern. In die Torschützenliste eintragen durften sich Anton (4), Ben (3), Leon (4), Lucca (2), Giulio (4), Dominik und Benedikt. Es spielten: Matteo, Yigit, Rafael, Ben, Anton, Leon, Giulio, Benedikt, Max, Dominik, Lucca Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 06.05 16:30 Uhr E-Jugend: SGM Wolpertswende/Mochenan- gen. - SV Baindt 17:00 Uhr E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - TSB Ravensburg II (Spielort Staig) Samstag, 07.05 10:00 Uhr G-Jugend: Spieltag in Bad Wurzach 10:00 Uhr F-Jugend: Spieltag in Eschach 11:15 Uhr D-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - SV Bergatreute (Spielort Staig) 13:00 Uhr C1-Junioren: VfB Friedrichshafen II - SGM Baindt/Baienfurt 13:15 Uhr D3-Junioren: SGM Vogt/Karsee II - SGM Baindt/Baienfurt III 14:00 Uhr D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SG Ar- gental (Spielort Baindt) 14:30 Uhr C2-Junioren: FG Wilhelmsdorf - SGM Baindt/ Baienfurt II 15:30 Uhr D2-Junioren: SGM Vogt/Karsee - SGM Baindt/ Baienfurt II 16:00 Uhr B-Juniorinnen: SV Nufringen - SV Baindt 17:00 Uhr A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SV Kehlen (Spielort Baienfurt) Sonntag, 08.05 11:00 Uhr B-Junioren: SGM Maierhöfen-Gr. - SGM Baindt/ Baienfurt Frauenfußball TSV Grünkraut - SV Baindt Damen 2:1 Die Baindter Damen liefen letzten Sonntag mit viel Elan auf den Platz in Grünkraut. Zunächst spielten beide Mann- schaften sehr konzentriert. So gelang es den Baindter Da- men schon zur Mitte der ersten Halbzeit durch ein Tor von Ana Montero Schäfer in Führung zu gehen. Diese Führung hatte aber nicht lange Bestand, denn nur vier Minuten später erzielte Grünkraut den Ausgleich zum 1:1. Danach verlor der SV Baindt zunehmend den Kämpfergeist und ließen den Druck nach vorne vermissen, wodurch die gegnerische Mannschaft sich zunehmend Chancen ein- räumen konnte. So gkonnte der TSV Grünkraut in der 60. Minute sogar noch in Führung gehen, die die Damen des SV Baindts leider nicht mehr ausgleichen konnten, so dass sie abermals ohne Punkte nach Hause fahren mussten. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Kesenheimer, Muriel Zumbrock, Lisa Meschenmoser, Mariella Pedrazzoli, Ana Montero Schäfer, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Lara Herde, Lena Schäfer, Andrea Schaz Diesen Sonntag, den 08.05. spielen die Damen gegen den TSV Schlachters in Baindt. Final Four der Pokalspielklassen Am Samstag, 30.04.2022 fand das Final Four der Pokalspielklassen in Aulendorf statt. Wir haben uns durch zwei knappe Siege gegen die SG Christazhofen (4:3) und die TSG Leutkirch (4:2) qualifizieren können. Damit hatten wir die Chance nach der Meisterschaft in der Liga nun mit zwei weiteren Siegen auch den Bezirkspokal II zu gewinnen. Leider er- krankte unsere Nummer 1 Philipp Schwarz und musste seine Teilnahme absagen. Zu allem Überfluss konnten wir keinen Ersatzspieler finden, sodass Nico Scheffold und Frank Markwart zu zweit gegen alle anderen 3er Teams spielen mussten. Im Halbfinale mussten die beiden gegen den 1. TTC Wan- gen II antreten und zeigten dabei eine schwache Leistung. Lediglich Nico konnte ein Einzel gewinnen, die weiteren Spiele gingen verloren. Im Doppel war ein Sieg möglich (im 5. Satz 9:11 verloren), doch dann hätte das zweite kampflos verlorene Spiel den Wangenern den Sieg be- schert. Beim Spiel um Platz 3 gegen die Sportfreunde Friedrichs- hafen starteten Nico und Frank viel besser und konnten beide Auftakteinzel für sich entscheiden. Überragend agierte dabei Frank, der seinen beinahe 180 Punkte stär- keren Konkurrenten in einem überaus knappen und span- nenden Spiel besiegen konnte. Im Doppel legten die bei- den nochmal nach und konnten auch dieses Spiel für sich entscheiden. So stand es vor dem Spitzeneinzel 3:1 für uns und Nico hatte die Chance, mit einem Sieg das Spiel zu beenden, was ihm mit einem relativ knappen 3:1 auch gelang. Somit belegten die beiden einen unter diesen Vorzeichen nicht erwarteten 3. Platz und durften zurecht ein bisschen feiern. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank fürs Durchzie- hen!!! TC Baindt e.V. Start in die Verbandsrunde Noch vor den Pfingstferien beginnt für einige unserer Mannschaften die dies- jährige Verbandsrunde. Montag, 9.5.: Herren 65 - TC Ostrach (Doppelrunde) Freitag, 13.5.: Junioren U15 - SG Baienfurt Tennis 1976 Samstag, 14.5.: Junioren U18 - TC Ravensburg Sonntag, 15.5.: Herren 30 - TC Bad Saulgau Montag, 16.5.: TC Bad Saulgau - Herren 65 (Doppelrunde) Samstag, 21.5.: SG Baienfurt Tennis - Junioren U18 Damen 50 - SPG TA SSV Ulm/1846 TK Ulm Herrn 50/2 - TC Schmalegg Wir freuen uns über zahlreiche Fans auf unserer Anlage, denn sicherlich wird es spannende Spiele zu sehen ge- ben. Allen unseren Mannschaften wünschen wir eine ver- letzungsfreie Saison mit fairen Spielen, netten Gegnern, viel Spaß und viel Erfolg! Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Natürlich stehen auch vereinsinterne Aktivitäten an: - Samstag, 7.5.22: Jugendsaisoneröffnung mit Bände- lesturnier ab 14.00 Uhr - Samstag, 14.5.22: Vereinsmeisterschaften im Doppel. Weitere Infos am Tennisheim beachten. - Auch unsere Vereinsmeisterschaften im Einzel werden dieses Jahr wieder gestartet. Infos und Listen hängen bereits am Vereinsheim aus. Wir freuen uns über viele Teilnehmer! Sibylle Boenke Erste-Hilfe-Fresh-up-Kurs für TC-Mitglieder Wie handle ich richtig, wenn sich ein*e Spieler*in wäh- rend eines Tennisspiels verletzt, ein medizinischer Notfall auf dem Tennisplatz auftritt, das vereinseigene Defi-Ge- rät zum Einsatz kommen muss ...? Im Auffrischungskurs, durchgeführt vom DRK Ravensburg, hatten wir Mitglie- der die Möglichkeit, unsere Kenntnisse für solche Vorfälle aufzufrischen und zu erweitern. Informativ und praxisnah, abgestimmt auf den Tennissport, konnten wir diverse (Not-)situationen üben. Gut gerüstet, aber in der Hoffnung, die neuen Kenntnisse, nicht anwenden zu müssen, gingen wir raus aus dem Kurs. Die Kosten für den mehrstündigen Kurs hat der Verein übernommen. Vielen Dank dafür! Inge Fink-Spöri im Namen der Vorstandschaft Taekwondo Baindt e.V. TKD-Gürtelprüfung Nach monatelangem Training galt es für die Taekwondoka aus Baindt an der Gürtelprüfung das Gelernte zu zeigen. Für die Kids ist es die erste Prüfung. Alle Teilnehmer haben die Prüfung bestanden, wir gra- tulieren Ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen wei- terhin viel Spaß beim Training: Dick Alex, Eppler Maxim, Hermann Pia, Dick Dana, Eppler Samuel, Strehle Julian, Gaevski Sophia, Bolinger Fiona, Volkmann Hannah, Calik Amelie, Eppler Liana. Trainer Helmut Dick / Prüfer Alfred Manthei Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zu unserer Maiandacht, am Dienstag, 17.05.2022. 19.00 Uhr, im Pfarrgarten in Baindt, mit der Ge- meindereferentin Frau Lehmann. Bei schlechtem Wetter findet die Andacht in der Kirche statt. Achtung, Termin wurde von Mittwoch auf Dienstag vorverlegt! Die Vorstandschaft Am Montag, 30.05.2022 findet im Dorfgemeinschafts- haus in Boms eine Hygienewiederbelehrung statt. Be- ginn 18.30 Uhr. Es dürfen auch Mitglieder anderer Vereine teilnehmen. Kosten für LandFrauen-Mitglieder 5,00 €, für Nicht-Mit- glieder 10,00 €. Bitte das gelbe oder orange Nachweis- heft mitbringen. Anmeldung bis spätestens 25.05.2022 bei Anita Bayer unter landfrauen-ravensburg@gmx.de oder unter Tel. 07502/3851. Schützengilde Baindt Ortsmeisterschaft 2022 Liebe Mitbürger und Vereinsvorstände, nach langer coronabedingter Pause kön- nen wir dieses Jahr wieder eine Orts- meisterschaft im Schützenhaus veran- stalten. Die aktuellen Trainingszeiten sind mittwochs von 19:00 - 21:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt. Es wird auch ein Trainer vor Ort sein, der euch Tipps und Tricks mitgibt. Außerdem haben wir neue Schießjacken und Luftgewehre angeschafft, so macht das Schießen noch mehr Spaß. Die Ortsmeisterschaft wird vom 29.06.2022 bis 08.07.2022 ausgetragen. Die Siegerehrung wird anschließend am Samstag, 09.07.2022 um 19:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt stattfinden. Genauere Informationen werden zeit- nah im Gemeindeblatt veröffentlicht. Auf Euer Kommen freut sich die Schützengilde Baindt i. A. Stefan Schnez, Sportleiter Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Volleyball LJ Baindt Einzug ins Pokalfinale und Abstiegs- kampf Finale - ohoh - Finale - ohohohoh! Am Donnerstag, 28.04.2022 fand in Baindt der „Pokal Klassiker“ statt: Das Halbfinale im Bezirkspokal zwischen VLJ Baindt 1 und Langenargen Psychos. In den letzten Saisons bedeutete dies für die Baindter meist das Ende im Kampf um den Pokal - nicht aber in diesem Jahr! Mit lautstarker Unter- stützung starteten die Gastgeber in einen gRenatamä- ßigen ersten Satz, der mit 25:17 eindeutig entschieden wurde. Nach kleinen personellen Veränderungen agierten die Baindter auch im zweiten Satz souverän (25:17) und dominierten das Spiel. Von dieser positiven Stimmung getragen, ist es nicht verwunderlich, dass sich die Volley- ball Landjugend den Drei-Satz-Sieg nicht mehr nehmen ließ (25:22). Nun steht es also fest: Die VLJ Baindt steht am 15.05.2022, seit vielen Jahren wieder, im Pokalfinale. Diese Energie wird die erste Mannschaft mitnehmen in die zwei noch ausstehenden Nachholspiele. Am Sonntag, 08.05.2022 gegen Leutkirch und am Montag, 09.05.2022 geht es für die Mannschaft nochmals um alles! Mit zwei himmlischen Siegen könnte ein Abstieg aus der A-Staf- fel noch verhindert werden! Daher freuen wir uns beim Heimspiel am Sonntag, 08.05.2022 ab 16:00 Uhr auf lautstarke Unterstützung! Herzliche Einladung an alle Volleyball-Begeisterten! Basar Baindt Flohmarkt „Rund ums Kind“ am 14.05.2022 von 10 bis 13 Uhr auf dem Schulhof der Klostewiesenschule Baindt. Der Basar findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe läuft bereits und es sind noch Nummern zu vergeben. Den Link dazu und weitere Infos findet Ihr auf Facebook Kinderbasar Baindt. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Jagdgenossenschaft Baindt Jahreshauptversammlung Zu unserer Jahreshauptversammlung am Dienstag, 24. Mai 2022, 20.00 Uhr, im Schulungsraum des Feuer- wehrhauses, lade ich alle Jagdgenossen herzlich ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Geschäftsbericht 3. Kassenbericht 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Vorstellung und Beschluss einer neuen Satzung 6. Wahlen 7. Neuverpachtung von Jagdbogen II 8. Verschiedenes Um zahlreiches Erscheinen der Jagdgenossen wird ge- beten. Der Vorstand Neuverpachtung Die Jagdgenossenschaft Baindt verpachtet Teil II der Baindter Jagd neu. Bei Interesse Auskunft unter 07502-592 Kunstkreis VdK-Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingar- ten, wir starten unsere Kaffeetreffs nach der Corona Pandemie wieder!! Der 1. Kaffeetreff findet am 11. Mai 2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Hotel Best Western im Bistro, Abt-Hyller-37 - 39 in Weingarten. Es würde mich freuen, wenn wieder viele Mitglieder kom- men, es gibt eine Überraschung. Bleiben Sie bis dahin gesund. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vor- standsschaft. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Mai geboren sind, wünscht die Vorstandsschaft vom Sozial- verband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Hauptversammlung am 8. April 2022 Am 8. April fand nach einer Corona bedingten Pause wie- der eine Hauptversammlung statt und erfreulicherweise konnte unser zweiter Vorsitzender Hans Schmid, eine ganz beachtliche Anzahl von Mitgliedern und Interes- sierten begrüßen. In Vertretung von Herrn Bürgermeister Günter A. Binder begrüßte Richard Birnbaum alle Anwe- senden auch im Namen des Baienfurter Musikvereins, mit dem man früher gerne zusammen das Herbstfest gefeiert hat. Nach einer Gedenkminute für unsere ver- storbenen Mitgliedern folgte der Rückblick auf die ver- gangenen zwei Jahre durch den zweiten Vorsitzenden Hans Schmid. Verständlicherweise war dieser Bericht sehr kurz, da aus den bekannten Gründen nahezu nichts veranstaltet werden konnte. Einzig die Aktion Blumener- de und Dünger-Verkauf wurden in den Jahren 2021 und 2022 sehr erfolgreich durchgeführt. Im Kassenbericht, vorgetragen von unserer Kassiererin Bettina Kempter erfuhren wir, dass der Verein verständlicherweise gut gewirtschaftet hat, die Ausgaben hielten sich in Grenzen. Erwartungsgemäß fiel der Bericht der Revisoren Ursula und Herbert Mohring-Landsberg sehr positiv aus, die Belege für die Kassenprüfung wa- ren vollständig vorgelegt worden und die Kassenführung ohne jegliche Beanstandung. Dem Antrag auf Entlastung stimmten alle Mitglieder zu. Die Entlastung des Vorstandes war als nächster Punkt etwas schwierig, da unser erster Vorsitzender Thomas Bernhardt seit Juni 2021 nicht mehr zur Verfügung ge- standen hat. In einem erst am 7. April eingegangen Schrei- ben erklärt er seinen Rücktritt krankheitshalber. Unser Wahlleiter Helmut Steinhauser hält das Wahler- gebnis wie folgt fest: Dem scheidenden Vorsitzenden Thomas Bernhardt wird Entlastung erteilt. Die restlichen Mitglieder der Vorstand- schaft wie zweiter Vorsitzender, Schriftführer, Kassiere- rin, Beisitzer und Revisoren werden einstimmig entlastet. Nun wurde es spannend, weil der Verein ja ohne ersten Vorsitzenden war. Erfreulicherweise hat sich Ionela Atanasof nach einer Vor- stellungsrunde und einstimmiger Wahl bereit erklärt, die Vorstandschaft zu übernehmen. Hierüber freuen wir uns ganz besonders, da sie den Verein somit vor einer unge- wissen Zukunft (der Auflösung) bewahrt hat und Sie au- ßerdem die erste weibliche Vorsitzende der Gartenfreun- de ist. Das Amt der Kassiererin übernimmt ebenso Ionela Atanasof, zunächst noch in enger Zusammenarbeit mit Bettina Kempter, die das Amt aus persönlichen Gründen abgeben möchte. Alle anderen Mitglieder der Vorstand- schaft sowie Beisitzer wurden einstimmig in ihrem Amt bestätigt und alle nahmen die Wiederwahl auch an, damit der Verein mit seinen 178 Mitgliedern wieder den grund- legenden Arbeiten eines Gartenvereins nachgehen kann. Nach der Vorstellung des Haushaltsplanes ergriff unser Mitglied Rainer Goetz das Wort und dankte der Vorstand- schaft ausdrücklich für Ihr Engagement in den nicht leich- ten Zeiten ohne ersten Vorsitzenden, was mit reichlich Beifall bedacht worden ist. Oberste Priorität für die neue Vorstandschaft hat nun die Gestaltung der Themen rund um den Garten, Gemüseanbau, Weitergabe des Wissens an junge Gärtner im Einklang mit der Natur. Um 19.30 Uhr beendet Hans Schmid die Sitzung und dankt allen Anwe- senden für Ihre Treue zu den Gartenfreunden. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressewartin Die neu gewählte Vorstandschaft Die neue Vorständin Ionela Atanasof VHS Weingarten Betriebsbesichtigung Pyroll Germany GmbH in Baienfurt Nahezu schwerelos hängt die riesige Kartonrolle am Kran, gehalten nur durch ein Vakuum, und wird vollautoma- tisch zu den Querschneidern transportiert. Dort passiert eigentlich nicht viel, aus der Rolle werden einzelne Kar- tonbögen geschnitten und auf Paletten nach ganz Europa verschickt. Aber ist es wirklich so einfach wie es scheint? Welche Maschinen werden benötigt, was sin die Heraus- forderungen und für welche Endprodukte wird der Karton dann verwendet? Das sind nur ein paar Fragen, die wir gerne im Rahmen einer Werksbesichtigung in Baienfurt beantworten möchten. Bitte festes Schuhwerk tragen. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Treffpunkt auf dem Parkplatz der Firma Pyroll, Bergatreuter Str. 50, 88255 Baienfurt Freitag, 20.05.2022, 16:00 - ca. 17:30 Uhr Wir laden alle Interessierten herzlich ein. Anmeldungen bitte über die homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 0751 4000 28 Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSV-W) Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebensprak- tische Fähigkeiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobili- tätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über Fairkauf Weltmarkt Am Samstag, den 7. Mai2022 findet der nächste Fair- kauf- Flohmarkt statt. In der Wangenerstr. 170 in Ra- vensburg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trödel stöbern, nach Sammlerstücken su- chen und nebenbei auch einiges Skurriles entdecken. Fairer Handel sowie Informationen über Menschen und andere Kulturen bietet die Aktion FAIRKAUF - WELT- MARKT am 7. Mai 2022 von 14.00 - 17.00 Uhr im Dorfge- meinschaftshaus Blitzenreute. Den Besuchern wird ein breites Warenspektrum, Infor- mationen, Musik und Unterhaltung präsentiert. Um 15:00 Uhr berichten Steffi und Stefan Maurus aus Blitzenreute von ihrem Besuch in der Emmaus Schule in Uganda, einer Schule mit Visionen. Die Referenten werden mit den Besuchern eintauchen in den Alltag des Schulbe- triebs und mitnehmen zu den Familien der Kinder, Schwie- rigkeiten und Herausforderungen beleuchten, aber auch von unbändiger Lebensfreude und Frohsinn berichten. Es erwartet Sie ein kurzweiliger Vortrag aus Bild, Video und Ton mit spannenden Erzählungen. Das Projekt, Emmaus Centre - Primary School wird von der Gemeinschaft Im- manuel Ravensburg unterstützt. Eine Schola des CHOR Cantiamo aus Blitzenreute, unter der Leitung von Lisbeth Ross wird den Nachmittag mu- sikalisch mitgestalten. Wie gewohnt gibt es zu Gunsten der Mission Kaffee und Kuchen und erstmals auch einen BÜCHERFLOHMARKT. Am Stand der KAB wir außerdem eine afrikanische Suppe angeboten. Die KAB/VKL Orts- gruppe Blitzenreute lädt herzlich ein. Kreismedienzentrum Ravensburg Einladung Medien und mehr...! Offener Nachmittag am Kreismedienzentrum RV Mittwoch, 01. Juni 2022 Agenda 14:00 Uhr Ankommen 14:30 - 15:30 Uhr Workshoprunde 15:30 - 16:30 Uhr Information, Austausch 16:30 - 17:30 Uhr Workshoprunde 18:00 Uhr Ende der Veranstaltung Angebote MIT DEM LAPTOP 3D-KONSTRUIEREN MIT TINKERSCHOOL FOTOGRAFIE UND BILDBEARBEITUNG PODCAST, HÖRSPIELE & CO LERNSERVER: DIAGNOSE UND FÖRDERUN TREFFPUNKT "DIREKTER DRAHT" INFOS/ANMELDUNG HTTPS://KREISMEDIENZENTRUM.DE/ MEDIENKOMPETENZTAGE Offener Nachmittag am Kreismedienzentrum RV Mittwoch, 01. Juni 2022 Agenda 14:00 Uhr Ankommen 14:30 - 15:30 Uhr Workshoprunde 15:30 - 16:30 Uhr Information, Austausch 16:30 - 17:30 Uhr Workshoprunde 18:00 Uhr Ende der Veranstaltung Videoproduktion mit dem Laptop 3D-Konstruieren mit Tinkerschool Fotografie und Bildbearbeitung Podcast, Hörspiele & Co. Lernserver: Diagnose und Förderung Treffpunkt „Direkter Draht“ Infos/Anmeldung https://kreismedienzentrum.de/medienkompetenztage MEDIENKOMPETENZTAGE BW 30. Mai - 03. Juni 2022 Alle Angebote im Landkreis Ravensburg Medien und mehr...! Offener Nachmittag KMZ Ravensburg Präsen z Der Lernserver – Rechtschreibleistungendiagnostizieren und fördernKMZ Ravensburg Präsenz HTTPS://MEDIENKOMPETENZTAGE-BW.DE Wie erstelle ich einen Podcast? Schule am Schlosspark Aulendorf online Geschafft! 1:1-Ausstattung mit iPads. Voraussetzungen, Weg und RückblickGMS Argenbühlonline Tatsachen 3D-Konstruieren mit TinkerSchool KMZ Ravensburg Präsenz Fotografie undBildbearbeitung für Anfänger KMZ RavensburgPräsenz Do it yourself - Videoproduktion mit dem Laptop KMZ Ravensburg Präsenz Programmieren in der Grundschule GS Blitzenreute Präsenz Podcast, Hörspiele & Co.:Audioprodukte mit demiPad erstellen KMZ Ravensburg Präsenz 31. Mai 2022 Treffpunkt "Direkter Draht" KMZ Ravensburg Präsenz 01. Juni 2022 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Mo. 16.05.2022 bis einschl. Fr. 27.05.2021 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen Tel. 2616, tel. Voranmeldung! Dr. med. Hartmann, Baindt Tel. 4944 Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi. 29.06.2022 und Do. 30.06.2022 geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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                G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " Li lie n st ra ß e" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 18.03.2021 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 20 5 Satzung 30 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 32 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 48 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 55 9 Begründung – Sonstiges 61 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 64 11 Begründung – Bilddokumentation 65 12 Verfahrensvermerke 66 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) 1.8 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2020 (GBI. S. 651) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, − Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbe- triebe − Anlagen für kirchliche, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GR .... m2 Maximal zulässige Grundfläche bezogen auf die jeweilige über- baubare Grundstücksfläche in Verbindung mit eventuell festgesetz- ten Abgrenzungen von unterschiedlichem Maß der Nutzung. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 6 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschoße (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 WH .... m ü. NN Maximal zulässige Wandhöhe über NN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.6 GH .... m ü. NN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.7 Maßgaben zur Ermittlung der Gebäudehöhe (GH ü. NN und WH ü. NN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wetter-Einflüsse erforder- lich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände) sowie für Anla- gen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität). Ausge- nommen sind untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schorn- steine, Antennen etc.). Die GH ü. NN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion ge- messen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flachdä- chern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elementen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 7 bzw. am höchsten Punkt der Anlagen zur Gewinnung von Sonnener- gie (Wärme, Elektrizität). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schoßes die festgesetzte WH ü. NN überschreitet ist dieses Geschoß gegenüber dem darunterliegenden Geschoß bezüglich der Geschoß- fläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollständig ge- schlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassen-Überdachung, Dachvor- sprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Gebäu- deteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter ge- eignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstun- gen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu messen, so- fern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NN unberücksichtigt, sofern diese Ab- schnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Überschreitungen der WH ü. NN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben un- berücksichtigt, sofern evtl. getroffene Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschoßen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 8 2.9 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.10 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Umgrenzung von Flächen für Garagen (gilt auch für offene Gara- gen, Carports); Garagen sind nur innerhalb dieser Flächen (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Untergeordnete Neben- anlagen und Einrichtun- gen in den privaten Grundstücken Die Zulässigkeit von untergeordneten Nebenanlagen und Einrich- tungen im Sinne des § 14 BauNVO wird wie folgt eingeschränkt, bzw. ausgeschlossen: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze, Baulinie) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudetei- len gegenüber dem endgültigen Gelände auf 3,50 m be- schränkt; − in einem Bereich von 1,00 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze bzw. der Fläche für Garagen und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur Anlagen und Einrichtungen zuläs- sig, die mit der endgültigen Geländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten); − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO; § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO) E GA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 9 2.13 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablone) 2.14 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.17 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 30 3 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 10 2.19 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasser-Kanäle dem außerhalb des Geltungsbereichs liegen- den, erweiterten Versickerungsbereich zuzuführen. Hier ist es über die belebte Bodenzone in den Untergrund zu versickern. Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasser-Kanal zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Be- schichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.20 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Öffentliche Grünfläche als Durchgrünung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Förderung der Biodiversi- tät auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen als Ortsrandeingrünung sind durch zweischürige Mahd (1. Mahd nicht vor dem 15. Juni) bei Verzicht auf Düngung und mit Abtransport des Mahdgutes extensiv zu pfle- gen. Zur Entwicklung von blütenreichen Extensivwiesen sind die öffentli- chen Grünflächen mit einer gebietsheimischen Saatgutmischung anzusäen und durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahd- guts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflan- zenschutzmitteln ist zu verzichten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 11 2.23 Insektenfreundliche Be- leuchtung/Photovoltaik- anlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte warmweiße LED- Lampen mit einer Lichttemperatur unter 3000 K oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampentypen zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % po- larisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglass-Seite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.24 Wasserdurchlässige Be- läge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öf- fentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Es sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der u. g. Pflanzliste zu verwenden. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 12 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Arti- kel 10 des Gesetzes vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme: (ausschließlich Schalen- u. Steinobst sowie nicht oder nur in geringem Maße Feuerbrand gefährdetes Kernobst) Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 13 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Pflanzungen in den privaten Grundstücken Es sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Darüber hinaus gilt: − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher zuläs- sig, die nicht in der o. g. Pflanzliste festgesetzt sind, (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 500 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o. g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.29 Pflanzbindung Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzbindung; Die Feldhecke ist zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.30 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 14 2.31 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 15 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel, Eingangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, ein- nehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Ein- haltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (aus- schließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrech- ten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie tref- fen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der bei- den Dachflächen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Winkel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von de- nen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer ge- meinsamen Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemeinsamen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 16 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der gesamten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptge- bäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dach- überständen werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flächen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- Überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeig- net sind (z.B. Pergola, Zelt). Bei Hauptgebäuden, die aus mehreren Teil-Baukörpern bestehen, können die o.g. Dachformen kombiniert werden, sofern die einzel- nen Teil-Baukörper dabei noch getrennt wahrnehmbar bleiben bzw. nur durch untergeordnete Verbindungsbauten miteinander verbunden sind. Die o.g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sonstige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) 3.4 Dachneigungen für Haupt- gebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22 - 45 ° WD: 12 - 35 ° PD: 7 - 35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 17 3.5 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) sind parallel zur jeweiligen Dachfläche zu montieren. Dabei ist ein Abstand bis max. 0,40 m zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dach- deckung Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) sind ausschließlich Dach- platten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dach- pfannen, Betondachsteine etc.) sowie eine vollständige Begrünung zulässig. Für Flach- und Pultdächer (Dachneigung 3-20°) sind ausschließlich begrünte Dächer zulässig. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) zum Zeitpunkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 18 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Bau- grundstücken Für den an die Straße angrenzenden Bereich des Grundstückes gilt: − Abgrabungen und Aufschüttungen sind nur zulässig, wenn sie dazu dienen, das Grundstück verkehrlich zu erschließen oder eine Angleichung an die bereits bestehende Geländesituation der Nachbargrundstücke zu ermöglichen; Für den straßenabgewandten Bereich des Grundstückes gilt: − bei vom Gebäude weg ansteigendem Gelände sind Abgrabungen zum Nachbargrundstück hin nur zur Erlangung einer ausreichen- den Belichtung und Belüftung in Bezug auf maximal eine Ge- schoßebene zulässig; − bei vom Gebäude weg abfallendem Gelände sind Abgrabungen zum Gebäude hin nur zulässig, um einer gegenüber dem natür- lichen Gelände bereits teilweise frei liegenden Geschoßebene ei- nen angemessenen ebenerdigen Zugang zu ermöglichen; − bei vom Gebäude weg abfallendem Gelände sind Anböschungen zum Nachbargrundstück hin nur zulässig, wenn speziell zur freien Landschaft hin keine Böschungslinie bzw. Stützkonstruk- tion entsteht, die den Ortsrand aus landschaftsoptischer Sicht beeinträchtigen würde. Für den Bereich zwischen den privaten Grundstücken (von der Straße wegführende Grundstücksgrenzen) gilt: − bei einem merklichen Geländeversatz aufgrund des natürlichen Gefälles entlang der Straße sind Böschungsmaßnahmen zuläs- sig; − von den beiden benachbarten Grundstücken müssen die jeweili- gen Geländeveränderungen in einem ähnlichen Neigungswinkel erfolgen (Anböschung gleich Abgrabung). (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegenüber der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 19 mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,75 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabionen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwi- schenräume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 20 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube" der Ge- meinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.5 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.6 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.7 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 4.8 De facto Biotop Feldhecke mittlerer Standorte (Biotoptyp 41.22) (siehe Planzeichnung) 498,5 498,0 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 21 4.9 Ersatzpflanzung für das De facto Biotop Feldhecke mittlerer Standorte (Biotoptyp 41.22) (siehe Planzeichnung) 4.10 Versickerungsbereich außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) 4.11 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 4.12 Förderung der Artenviel- falt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer o- der Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten werden. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 4.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik und Geothermie werden empfohlen. Privatgärten sollten möglichst durchgängig mit heimischen und standortgerechten Pflanzen begrünt sein. Eine Dachbegrünung bei Dächern mit einer Dachneigung unter 20° und/oder eine Fassaden- begrünung wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen sollte eine Verschattung der Gebäude vermieden werden. 4.14 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- V 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 22 zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 4.15 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung ist in den Nachtstunden soweit als aus Grün- den der Verkehrssicherheit möglich abzuschalten oder bedarfsweise über Bewegungsmelder zu steuern. Zäune haben zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufzuweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 4.16 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Im Folgenden werden für einige, siedlungstypische Arten beispielhaft geeignete Gehölze aufgeführt, welche ebenfalls in den Pflanzlisten aufgeführt sind: Nahrungs- und Schutzgehölze (z.B. Haus-Sperling, Rotkehlchen, Buntspecht): - Hängebirke, Zitterpappel, Salweide, Esche, Walnuss, Obst- gehölze, Hundsrose, Schlehe, Weißdorn, Schwarzer Holun- der, Roter Holunder, Felsenbirne, Kornelkirsche, Alpen-Jo- hannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Pfaffen- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 23 hütchen, Seidelbast, Traubenkirsche, Weißdorn, Wildro- sen-Arten, Sanddorn, Schneeball-Arten, Gewöhnliche Ber- beritze; insb. als Hecken: Liguster, Hainbuche, Kornelkir- sche, Kreuzdorn, Faulbaum, Hasel, Roter Hartriegel, Feld- ahorn; Fassadengrün: Schlingknöterich, Gewöhnliche Waldrebe, Winterjasmin, Efeu, Echtes Geißblatt, Wilder Wein, Zusätzlich Funktion als Bienen- und Schmetterlingsweide (Auszug): - Pfaffenhütchen, Seidelbast, Roter Holunder, Schwarzer Ho- lunder, Salweide, Obstgehölze, Schlehe, Felsenbirne, Sei- delbast, Gewöhnliche Berberitze, Kornelkirsche, Weißdorn, Kreuzdorn, Winterjasmin, Nestbäume (z.B. Buntspecht) - Stieleiche, Apfel, Birke, Vogelkirsche, Weide, Bergahorn, Pappel, Hainbuche Hinsichtlich des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials „Vogel- kollision an Glasfassaden“ sind die Empfehlungen der Vogelwarte Sempach („Bauen mit Glas und Licht“) zu berücksichtigen. 4.17 Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Im Bereich des Streuobstbestandes gehen Höhlenbäume verloren, welche prinzipiell Eignung für Vögel und Fledermäuse aufweisen. Auch wenn bei der Untersuchung keine Nachweise einer Nutzung gelangen, kann nicht ausgeschlossen wer- den, dass ggf. Einzeltiere (Fledermäuse) die Höhlen als Zwischen- quartier gelegentlich nutzen. Um das Eintreten von Verbotstatbe- stände im Sinne dieses worst-case-Szenarios zu vermeiden, sind fol- gende Maßnahmen umzusetzen: − Die Fällung von Gehölzen sowie die Baufeldräumung muss au- ßerhalb der Brutzeit von Vögeln und der Aktivitätszeit von Fle- dermäusen zwischen Anfang November und Ende Februar erfol- gen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 24 − Sollten bei der Gehölzrodung Fledermäuse gefunden werden, so ist der örtliche Fledermausbetreuer zu informieren (zu erfragen bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravens- burg). − Vorhandene bzw. betroffene Nistkästen sind in dieser Zeit abzu- hängen und an geeigneten Standorten wieder anzubringen. − Sicherung der außerhalb der geplanten Rodungsflächen befind- lichen potenziellen Quartierbäume von Fledermäusen und Vö- geln sind diese vor Beginn der Rodungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen deutlich zu markieren und zudem die Arbeiter einzuweisen. Potenzielle Quartierbäume befinden sich im ge- samten Streuobstbereich. − Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richt- linie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege Ab- schnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. − Um den Verlust nachgewiesener Brutstätten des Stars und der Kohlmeise auszugleichen sind CEF-Maßnahmen in Form von Nistkästen umzusetzen: − Für die Kohlmeise sind drei Meisennistkästen im räumlichen Zu- sammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nisthöhle 1B, 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind vier Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Für Fledermäuse sind, um den Verlust der Höhlenbäume zu kompensieren und den Erhalt der Lebensraumbedingungen für diese Arten weiterhin zu gewährleisten, artenschutzfachliche Er- satzmaßnahmen zu empfehlen. Es ist zu empfehlen für Fleder- mäuse acht Rundkästen (z.B. Schwegler Fledermaushöhle 2F/ 2FN) im funktionalen Umfeld anzubringen. Für weitere Informationen s. artenschutzrechtliches Gutachten in der Fassung vom 26.04.2021. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 25 4.18 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 4.19 Vorhandener Baum (Erhaltung, siehe Planzeichnung), Ersatz- pflanzungen von Hochstammobstbäumen als Ausgleich für das Vor- haben (in Absprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg) 4.20 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung haben daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres zu erfolgen. Es wird empfohlen vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der je- weiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entspre- chenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maß- nahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" so- wie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Land- schaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbestän- den und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. 4.21 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.22 Standorte für die Straßen- beleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 26 4.23 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Um- gang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre „Bodenschutz beim Bauen“: http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf, der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8,9,10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 27 4.25 Luftwärmepumpen Bei der Errichtung von Luftwärmepumpen sind die Maßgaben der TA Lärm zu beachten. Hieraus ergibt sich, dass an den nächstgele- genen Baugrenzen oder Wohngebäuden Beurteilungspegel von tags 49 dB(A) und nachts 34 dB(A) einzuhalten sind. Dies kann vor al- lem durch eine schalltechnisch günstige Aufstellung oder Schall- dämmung der Lüftungsaggregate erreicht werden. 4.26 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 4.27 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 28 4.28 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler- und Illmensee-Formation. In Anbetracht der Größe des Plangebiets geht das LGRB davon aus, dass eine ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt wurde/wird. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Emp- fehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Fer- ner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezoge- ner Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 be- schrieben werden. Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem be- stehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden. Des Weiteren kann das Geotop-Kataster im Internet unter der Ad- resse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB- Mapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 29 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. 4.29 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.30 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 30 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.06.2021 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Lilienstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 18.03.2021. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 18.03.2021. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 18.03.2021 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 31 − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Be- bauungsplanes "Lilienstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 32 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Lilienstraße" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung im nordöstli- chen Bereich der Gemeinde Baindt ermöglicht. Im Westen und Norden grenzt die Fläche an bereits bestehende Wohnbebauung. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper abschlie- ßend arrondiert. Die "Lilienstraße" grenzt im Westen an das Plangebiet und dient zur Erschließung der direkt angrenzenden Baugrundstücke. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaft- lich genutzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen, zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zuwanderung vorhanden ist. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" ist die Flä- che derzeit als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt. Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung einer "Ortsrandeingrünung" zur offe- nen Landschaft hin sowie "Freihaltefläche i.S. Regionalplan". Der Flächennutzungsplan ist daher im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berichtigen Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplan "Lilienstraße" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplan "Lilienstraße" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im nordöstlichen Bereich des Gemeindegebietes. Der Geltungsbereich verläuft entlang der "Lilienstraße" und schließt so eine Lücke in der bereits vor- handenen Bebauung. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper abschließend arrondiert. Im westlichen und nördlichen Bereich der Planung stößt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube", und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 33 zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Im südlichen Bereich grenzt das Plangebiet an eine Grünfläche. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 12 (Teilflä- che), 111/3 (Teilfläche), 114/3, 114/6 und e114/12 (Teilfläche).), /2, 114/3 und 114/6. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt von der Randlage im Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude, sehr wohl aber einzelne Bäume eines Streuobstbestandes. Im Nordosten und Osten des Plangebietes grenzt land- wirtschaftlich genutzte Fläche an. Im östlichen gelegenen Tal verläuft der "Sulzmoosbach". Das Plangebiet schließt im Süden, Westen und Norden an bestehende Wohnbebauung an. Im Südosten anschließend liegt eine Feldhecke, die als faktisches Biotop gilt. Darüber hinaus sind keine natur- räumlichen Einzelelemente vorhanden. Das Gelände ist nach Südosten hin fallend. Das Gelände weist ein Gefälle von insgesamt ca. 12,00 m von Norden nach Süden auf. Von Westen nach Osten fällt das Gelände um ca. 4-5 m ab. Zur "Lilienstraße" hin besteht im nördlichen Bereich eine markante Böschung mit einem Höhen- versatz von ca. 1,50 m. Die Anschlüsse sind jedoch unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zu- wanderung im gesamten Schussental vorhanden ist. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, zeigt das eine Entwicklung von Wohnbebauung an dieser Stelle der Vorstellung der Gemeinde entspricht. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdich- tungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könn- ten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 34 − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 35 − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - Entwurf zur 2. Anhörung vom 23.10.2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach-/ Konversionsflächen, Flächenrecy- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 36 cling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.5.0 (G) 1 Für die Region ist ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sicherzustellen. Eine soziale Mischung ist anzustreben. − 3.1.1 (Z) 1 Gem. den in PS 3.1.0 genannten allgemeinen Grundsätzen und Zielen sind im Regionalplan Regionale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einer Randzone um den Verdichtungsraum eine Mindest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 37 verbindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Dieses zukünftige Ziel wird beim Bebauungsplan "Lilienstraße" unter An- nahme der Realisierung der geringsten Anzahl an Wohneinheiten nicht eingehalten. Geplant sind 16 Bauplätze für Freistehende Einfamilienhäuser in denen minimal 16 Wohneinheiten entstehen. Bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) entspricht dies 37 Einwohnern und damit einer zu erwartenden Mindest-Bruttowohndichte von 34,91 Einwohner je Hektar (bei Berechnung der maßgeblichen Flä- che aus Bauflächen und Öffentliche Verkehrsflächen plus Begleitflächen). Bei einer Realisierung der Maximalen Wohneinheiten ergäbe sich mit der verwendeten Berechnungsmethode eine Brut- towohndichte von 69,43 Einwohner je Hektar (damit wären die Anforderungen gemäß Regional- plan erfüllt). Aufgrund der naturschutzfachlichen Vorgaben zum südlich angrenzenden faktischem Biotop "Feld- hecke" und der Lage des Plangebietes am Ortsrand in unmittelbarer Nachbarschaft zu wertvolleren Landschaftsschutzgebieten nimmt die öffentliche Grünflächen verhältnismäßig viel Fläche (12,4 %) im Plangebiet ein, weshalb 1-2 Bauplätze nicht realisiert werden konnten. Zudem soll sich die hinzutretende Bebauung in den Siedlungsbestand einfügen, weshalb man sich an der Vorprägung durch Einfamilienhäuser orientierte. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Geschossig- keit, Gesamthöhe) können durchaus 2 Wohnungen in einem Gebäude realisiert werden bzw. auch für mehrköpfigen Familien ist das Baugebiet interessant. Man kann also davon ausgehen, dass das Gebiet wahrscheinlich eine höhere Bruttowohndichte aufweisen wird. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" dar- gestellt. Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung einer "Ortsrandeingrünung" zur offenen Landschaft hin sowie "Freihaltefläche i.S. Regionalplan". Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächen- nutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungspla- nes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 38 Die Vorgaben des Landschaftsplanes werden durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umge- setzt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Die Gemeinde Baindt hat das Plangebiet des Bebauungsplanes "Lilienstraße" bei der Entwicklung dringend benötigter Wohnbauflächen favorisiert. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Be- reich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur hat. Die "Lili- enstraße" ist in diesem Bereich aktuell nur einseitig bebaut. Die nun in der Planung direkt östlich angrenzenden Baugrundstücke können mit geringe Erschließungs-Aufwand von dieser erschlossen werden. Zudem erfolgt ein Lückenschluss im bestehenden Siedlungskörper, der dadurch abschlie- ßend arrondiert wird. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemein- degebiet vereinbar. Die Flächen werden bereits teilweise im rechtsverbindlichen Flächennutzungs- plan als Wohnbauflächen dargestellt und sind kurzfristig für die Gemeinde verfügbar. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termins gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die im Süden anschließende Hecke als faktisches Biotop, sowie weitere fachliche Themen des Artenschutzes aufgrund des vorhandenen Streuobstbestandes sowie das Thema der Behandlung von Niederschlagswasser hingewiesen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum, für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen bzw. die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Es liegen der Gemeinde mehr als 300 Bauplatz- anfragen vor. Pro ausgeschriebenen Bauplatz der in jüngerer Vergangenheit realisierten Bauge- biete bewarben sich im Durchschnitt 5 Interessenten. Die Zahl der nicht berücksichtigten Bewerber überschreitet bei weitem die Anzahl der aktuell sowie auch in Zukunft verfügbaren Baugrundstücke. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 39 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" erfolgt im so genannten beschleunigten Ver- fahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen mög- lich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 2.720 m² überbaubarer Grundfläche und folglich unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Schema-Schnitte zu den einzelnen Gebäudetypen wurden erarbeitet und dienten als Anschau- ungs-Hilfe im Rahmen der Gemeinderats-Sitzungen und der Beteiligung der Bürger. Sie werden von den verbindlichen Inhalten des Bebauungsplanes ausgeklammert, um Missverständnisse bei der Interpretation der Verbindlichkeit solcher Darstellungen zu vermeiden. Aus demselben Grund wird auf die Einzeichnung von vorgeschlagenen Baukörpern innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen abgesehen. 6.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung wurde eine Alternativen mit einer Unteralternative erarbeitet. Die Alternative 1 zeigt eine 2-reihige Bebauung südöstlich der "Lilienstraße. Insgesamt sieht sie 15 Baugrundstücke vor. Die direkt an die Lilienstraße angrenzenden Grundstücke sollen auch direkt von dieser erschlossen werden. Für die unterhalb liegenden Grundstücke ist eine neue, U-förmige Erschließungsstraße geplant, die in die "Lilienstraße" einmündet. Das Grundstück an der Ecke "Li- lienstraße"/"Blumenstraße" kann von allen drei anliegenden Straßen erschlossen werden. Im Sü- den ist eine öffentliche Grünfläche geplant, um einen Abstand der Bebauung zu der auf dem an- grenzenden Grundstück vorhandenen Feldhecke sicherzustellen. Außerdem sind im nordöstlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 40 Bereich des Plangebietes sowie im nördlichen Einmündungsbereich zur "Lilienstraße" weitere klei- nere öffentliche Grünflächen vorgesehen. In der Unteralternative 1.1 wird das nordöstlichste Baugrundstück durch eine öffentliche Grünfläche ersetzt. Hierdurch soll ein fließender Übergang zur offenen Landschaft gewährleistet und ein Betrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden. Die Gemeinde entschied sich für die Realisierung der Unteralternative 1.1. Um mehr Baugrundstü- cke zu schaffen und damit dem Bedarf gerecht zu werden, wurden im zentralen Bereich nun 13 Baugrundstücke vorgesehen (im städtebaulichen Entwurf 11). Gleichzeitig wurde der Straßenver- lauf geringfügig angepasst, um sinnvolle Grundstückszuschnitte zu erreichen. Dies ermöglicht die Realisierung von mehr Wohnraum auf einer kleineren Fläche und trägt deshalb dem nachhaltigen Gedanken Rechnung. Des Weiteren gaben Überlegungen der Sichtwirkung des Baugebietes bei Benutzung der Wegeverbindung "Lilienstraße"- Grünenberg durch die Bürger Anlass für die Ent- scheidung. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung nach Osten hin zu ergänzen und so die Siedlungsstruktur abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnungen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen. Die geplante Bebauung orientiert sich an der Ausrichtung des Bestandes. Die geplanten Grünflächen im Osten sollen eine großzügige Öffnung in die Landschaft erlauben. Die Flächen sind als Übergangsbereich zur offenen Landschaft, Puffer zur vorhandenen Feldhecke (faktisches Biotop) sowie Ersatz für die entfallenen Streuobstbäume gedacht. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird geachtet. Eine Ausrich- tung der Gebäude in Ost-West-Richtung ist bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist jedoch aus städ- tebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbe- sondere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wär- megewinnung zu Heiz-Zwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Passivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer strengen Ausrichtung des Gebäudes relativ unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbezie- hung von Nebengebäuden oder Gebäude-Anbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. 6.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für das Plangebiet ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungs-Alternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 41 aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunut- zungsverordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Klein- räumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Die gleichzeitige Ein- schränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (Anlagen für kirchliche, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit erklärt sich vor dem gleichen Hinter- grund, und lässt jedoch auch hier eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung zu. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im allgemeinen Wohngebiet (WA) fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen die- ser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vor- sorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wir- kung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nach- haltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beeinträchtigung gegeben wäre. Dem Gedanken einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet, speziell im Siedlungsbereich des Hauptortes von Baindt, kann auch ohne eine detaillierte Untersuchung der funktechnischen Zusammenhänge entsprochen werden. Dies ist insbesondere dadurch gewährleistet, dass inner- halb des Ortsteils auch in vertretbarer Nähe zum Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Bau- gebiete vorhanden oder festgesetzt sind, in denen solche Anlagen generell zulässig sind und in denen keine Einschränkungen ihrer Zulässigkeit gelten oder geplant sind. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO in beiden Gebieten aus- geschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungs- konflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamt- situation sind die Gründe hierfür. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 42 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Dies ist in Bezug auf die unterschiedlichen Grundstücksgrößen im Randbereich des Baugebietes sowie die Engräumigkeit des Gebiets erforderlich. Die Grund- fläche gilt im Zusammenhang mit der jeweiligen Baugrenze. Hierdurch wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung erreicht, welche ein Einfügen in den Gebietszusammenhang mit der Bestandsbebauung ermöglicht. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Stellplätze, Zu- fahrten, Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück ledig- lich unterbaut wird etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsver- ordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NN schafft ei- nen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 43 die eingearbeiteten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zu- lässige Dachaufbauten oder Dacheinschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwi- schen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maß- geblich ist, wird eindeutig geregelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wandhöhe herangezogen wird. Die festgesetzten Gesamt-Gebäudehöhe und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. − Bei den festgesetzten Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach und Hauptgebäuden mit Pultdach oder Flachdach (wobei dabei zur Ausnutzung der Gesamt-Gebäudehöhe das oberste Geschoss als Terrassenge- schoss ausgeführt sein muss). Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach geht die Be- stimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Flachdach/Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) erfolgt die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen gemäß unten stehendem Schema. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (zulässige Grundfläche) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der je- weiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 44 ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Mög- lichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiege- winnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausgeschlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage im Gemeindegebiet wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass für den gesamten Orts-Teil eine Erweiterung der infrastrukturellen Einrich- tungen nicht geplant sind. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die innerhalb des Gebietes und im Umfeld geplanten bzw. vorhandenen Frei- und Begegnungsflächen sind auf eine Bebauung überwiegend mit Ein- bis Drei- familienhäusern sowie Doppelhäusern ausgelegt. Die vorgenommenen Einschränkungen der An- zahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 45 verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 6.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports vor- sorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß bzw. ÖNV erreichbar (Schule, Kin- dergarten, Rathaus). 6.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die nordwestlich angrenzende "Lilienstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an die "Marsweiler Straße", die zum Ortskern und den weiterführenden Umgehungsstraßen führt. Dadurch sind weitere Anbindun- gen zu den Bundes-Straße 30 und 32 und damit an die Autobahn gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle im südlichen und nördlichen Bereich mit der Linie 1 des Stadt-Busses gegeben. Mit dieser kann die Stadt Ravensburg und somit auch der Bahnhof unkompliziert erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Lilienstraße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 46 Die innere Erschließung des Baugebietes (für die südlich liegenden Grundstücke) erfolgt über eine neue, U-förmige Erschließungsstraße geplant, die in die "Lilienstraße" einmündet. Die nördlichen Grundstücke können direkt von dieser erschlossen werden. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie die Bemessung der Wendemöglichkeiten und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die prob- lemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Durch einmaliges Zu- rückstoßen können diese Fahrzeuge einen Wendevorgang gefahrlos abschließen. Der an den maß- geblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausgelegt. Im gesamten Umfeld des Be- bauungsplanes (speziell auf der "Lilienstraße") wurde durch die Verringerung der zulässigen Ge- schwindigkeit auf 30 km/h ein Betrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit in Wohngebieten er- reicht. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Die im Bereich der Erschließungs-Straßen vorgesehenen Versickerungsanlagen für Niederschlags- wasser sind so angeordnet und bemessen, dass sie für die jeweiligen Grundstückszufahrten zu kei- ner wesentlichen Beeinträchtigung führen. Bei der Planung der einzelnen Wohnbauprojekte muss jedoch frühzeitig berücksichtigt werden, dass eine Überfahrbarkeit der Flächen ausgeschlossen ist. 6.2.10 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immissio- nen sind nicht erkennbar. Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.11 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Niederschlagswasser wird auf dem jeweiligen Grundstück über den Hauskontroll- schacht für Regenwasser angeschlossen und abgeleitet. Das Niederschlagswasser der einzelnen Grundstücke wird in Freispiegelkanälen mit der erforderlichen Nennweite gesammelt und zum be- stehenden Versickerungsbecken am "Sulzmoosbach "(Fl.-Nr. 111/8) abgeleitet, dass entsprechend des Bedarfes des Plangebietes erweitert wird. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 47 entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. Im Rahmen von Vor- untersuchungen wurde die Möglichkeit zur Integration eines Retentions- und Versickerungssystems innerhalb des Baugebietes geprüft. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes (wenig versicke- rungsfähig, stark abfallendes Gelände) kann ein solches Konzept nicht Eingang in die Planung finden. Die öffentliche Regenentwässerung ist als modifiziertes Trennsystem mit einem zentralen Re- tentions- oder Versickerungsbecken geplant. Die genaue Größe und Gestaltung der Niederschlags- wasserbehandlungsanlage wird im Zuge der abwassertechnischen Erschließungsplanung mit den Fachbehörden (Umweltamt Kommunales Abwasser/Grundwasserschutz) abgestimmt. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grundwas- serstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 6.2.12 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungs-Planung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 48 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Lilienstraße" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Baindt. Es grenzt im Norden und Westen an bestehende Wohnbebauung an. Im Nordosten grenzt ein schmaler Fußweg an das Plangebiet. Im Osten und im Süden wird das Gebiet durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Südlich angren- zend an die landwirtschaftlichen Nutzflächen verläuft der "Sulzmoosbach". Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine am Ortsrand gelegene, intensiv genutzte Mäh-Wiesenfläche. Im Süden der zu überplanenden Fläche befinden sich Streuobstbäume sowie entlang der südlichen Grenze verlaufend und teilweise inner- halb des Plangebiet eine Feldhecke. Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet durch einen Biologen untersucht (siehe artenschutz- rechtliches Fachgutachten des Büros Sieber vom 26.04.2021). Dabei fanden sich Höhlenbäume innerhalb des Streuobstbestandes, welche eine prinzipielle Eignung für Fledermäuse aufweisen. Für Vögel (ubiquitäre Arten) hat das Plangebiet lediglich eine Funktion als Nahrungslebensraum und Bruthabitat. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 49 Im Süden der zu überplanenden Fläche befindet sich eine Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte, vermutlich beruht diese Einstufung auf der angenommenen bzw. angestrebten Vernet- zung vorhandener Streuobst-Bestände. Südlich dazu grenzen sowohl der 500 m als auch der 1000 m Suchraum des Biotopverbundes an die Kernfläche. Etwa 280 m südöstlich des voraussicht- lichen Geltungsbereiches liegt der 1000 m Suchraum des Biotopverbundes feuchter Standorte. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Etwa 100 m südlich des Plange- bietes befindet sich das nach § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)" (Nr. 1-8124-436-7124), 180 m südlich das Biotop "Schilf-Röhricht südlich Sulzmoos- bach" (Nr. 1-8124-436-6701) und 200 m südöstlich das Waldbiotop "Sulzmoosbach mit Seiten- bächen O Marsweiler" (Nr. 2-8124-436-3500). Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223311) befindet sich 800 m westlich des Geltungs- bereiches. Gem. der Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg (Fsg. 04.02.2020, Ergänzung zum Termin vom 04.02.2020) befindet sich entlang der südlichen Grenze des Plangebietes ein de facto geschütztes Biotop "41.22 Feldhecke mittlerer Standorte". Im Süden und südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich ein Streuobstbestand mit einer Größe von etwa 5.000 m². Nach § 33a Abs. 1 NatSchG (Baden-Württemberg) sind Streuobstbestände im Sinne des § 4 Abs. 7 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), die eine Mindestfläche von 1.500 m² umfassen, zu erhalten und dürfen gem. § 33a NatSchG Abs. 2 nur mit Genehmigung in eine andere Nut- zungsart umgewandelt werden, sofern die Erhaltung des Streuobstbestandes nicht im überwiegen- den öffentlichen Interesse liegt. Umwandlung von Streuobstbeständen im Sinne des Abs. 1 sind innerhalb einer angemessenen Frist auszugleichen. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht im Wirkbereich der Planung. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht ist der Untergrund des Plangebietes von glazialen Sedimenten geprägt. Aus dem anstehenden tonig-lehmigen Geschiebemergel der Würmeiszeit haben sich pseudovergleyte Parabraunerden mittlerer Fruchtbarkeit entwickelt. Gemäß der Karte der Bodenkundlichen Einheiten BK50 (1:50.000) ist die natürliche Bodenfruchtbarkeit als hoch (3,0), die Wasserdurchlässigkeit als ge- ring, seine Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf als mittel (2,0) sowie seine Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe als sehr hoch (4,0) einzustufen. Als Standort für die naturnahe Vegetation kommt dem Boden keine hohe oder sehr hohe Bedeutung zu. Die Böden sind vollständig unversiegelt. Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vor- kommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puf- fer für Schadstoffe noch unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Das Plangebiet in Richtung Norden ansteigt, kann es bei Starkregenereignissen zu einem oberflächigen Abfluss von Hangwasser kom- men. Es ist dennoch nicht mit maßgeblichen Überflutungsproblemen zu rechnen, da der unter der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 50 Planfläche liegende Bereich unversiegelt ist, das Wasser somit versickern kann, und etwa 100 m südlich des Plangebietes verläuft der Sulzmoosbach, in welchen jenes Wasser fließt, das die Bo- denporen nicht mehr halten können. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Nieder- schlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasser- stand ist nichts bekannt. Auf Grund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahe gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine am Ortsrand gelegene Freifläche, auf der sich Kaltluft bilden kann. Die wenigen Obstbäume sowie die Feldgehölze im Süden der Planfläche tragen in geringem Umfang zur Frischluftbildung bei. Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim Plangebiet handelt es sich um eine am südöstlichen Ortsrand des Haupt-Ortes Baindt gelegene Freifläche. Die Fläche weist ein Gefälle in Richtung Süden auf und ist auf Grund der intensiven Nutzung strukturarm. Lediglich wenige Streuobstbäume sowie Feldgehölze befinden sich im Süden der Fläche. Wander- und Radwege führen am Gebiet nicht vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Norden und Westen schließt der überplante Bereich an Wohnbebauung an. Das Plangebiet ist von der angrenzenden Straße im Norden sowie von den freien Flächen im Osten und Süden sehr gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlandes vorkom- menden Tiere und Pflanzen verloren. Bei der Begehung eines Biologen wurden potentielle Höhlen- bäume, welche von Fledermäusen und Vögel genutzt werden können, gefunden. Die Rodung dieser Bäume ist nur außerhalb der Vogelschutzzeit (November bis Februar) möglich. Außerdem sind Rundkästen sowie Nistkästen aufzuhängen. Nähere Informationen sind dem artenschutzrechtlichen Fachgutachten des Büro Sieber (Fassung 26.04.2021) zu entnehmen. Die im Süden des Plangebietes liegende Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte (Streuobstbestand) wurde bereits auf der Fläche mit der Fl.-Nr. 111/3 (südlich des Plangebietes liegend) durch Neupflanzungen von Obsthochstämmen ausgeglichen und kann für diese Planung angerechnet werden (gem. Telefonat Hr. Bertrand Schmidt, 15.06.2020). Die Ersatzpflanzungen der Hochstammobstbäume werden durch eine Selbstverpflichtungserklärung der Gemeinde Baindt dauerhaft gesichert. Da es sich im Bestand um eine, abgesehen von den Streuobstbäumen und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 51 Gehölzen im Süden der Fläche, aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als mittel einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Für die Entwässerung des aufzu- stellenden Bebauungsplanes "Lilienstraße" wird das Versickerungsbecken des Baugebietes "Mars- weiler Ost 2" auf dem Flurstück 111/8 der Gemeinde Baindt mitbenutzt und dafür baulich erwei- tert. Da der Notüberlauf des o.g. Versickerungsbeckens in den Sulzmoosbach eingeleitet wird und dieser in das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) fließt, ist eine Überprüfung erforderlich. Dazu soll die bereits durchgeführte FFH-Vorprüfung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in der Fassung vom 24.11.2017 ergänzt wer- den. Zudem wurde eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung für die Erweiterung des Versickerungsbe- ckens durchgeführt. Als erforderlicher Ausgleich wurde die Neupflanzung von Streuobstbäumen östlich des Plangebietes auf der Fl.-Nr. 111/4 sowie die Entwicklung einer artenreichen Fettwiese festgesetzt. An der südlichen Grenze des Plangebietes (Stellungnahme des Landratsamtes Ravens- burg, Fsg. 04.02.2020, Ergänzung zu 4-1 Termin) befindet sich ein de facto geschütztes Biotop "41.22 Feldhecke mittlerer Standorte", welches durch die Neubebauung teilweise zerstört sowie durch die heranrückende Bebauung beeinträchtigt wird. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird eine Biotopverlegung in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg (November 2020, Telefonate und Emails, Fr. Birnkammer) durchgeführt, bei der für die gesamte Fläche dieses Bio- topes Ersatzpflanzungen mit einem Faktor von 1:1 auf der Fläche mit der Fl.-Nr. 111/4 geleistet werden. Der Ausnahmeantrag (nach § 30 Abs. 3 BNatSchG) in der Fassung vom 18.03.2021 zur Biotopverlegung ist diesem Bebauungsplan angehängt. Die weiteren o.g. Biotope sind auf Grund der Entfernung nicht von der Planung betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nieder- schlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen beträgt etwa 1,0 ha. Es handelt sich um 16 Baugrundstücke. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Das Niederschlagswasser soll in das für dieses Vorhaben erweiterte Versickerungsbecken des Baugebietes "Marsweiler Ost 2" auf dem Flurstück 111/8 der Gemeinde Baindt eingeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 52 Das anfallende Abwasser wird durch den Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwas- serentsorgung der Gemeinde Baindt zugeführt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung vereinzelter Streuobstbäume im südlichen Plangebiet entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Jedoch wurden im Vorfeld bereits Er- satzpflanzungen südlich der Planfläche geleistet, wodurch der Verlust der Bäume ausgeglichen werden kann. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unter- bunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Um- fangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Ein- buße an der Erlebbarkeit des städtischen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche sowie auf den Sulzmoosbach). Die Gemeinde hat sich bei der Entwicklung des Entwurfs stark mit der Auswirkung der Planung auf die Anwohner auseinandergesetzt und versucht durch ein entspre- chendes Festsetzungskonzept die von der Planung direkt betroffenen Eigentümer in ihrem Eigen- tumsrecht möglichst wenig einzuschränken. Daher stellen die getroffenen Festsetzungen und bau- ordnungsrechtlichen Vorschriften sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger be- grenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struk- tur einfügt. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Südwesten des Plangebietes wird eine Pflanzbindung zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwick- lung einer Feldhecke festgesetzt. Im südwestlichen und nordöstlichen Teil des Plangebietes werden zwei öffentliche Grünflächen als Ortsrandeingrünung sowie eine öffentliche Grünfläche als Durchgrünung festgesetzt, um attraktive Grünzonen hin zur offenen Landschaft und zwischen der neu entstehenden Wohnbebauung zu schaffen. Auf den privaten Baugrundstücken wird durch die Festsetzung, dass pro 500 m² angefangener privater Grundstücksfläche mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist, eine ausreichende Durchgrü- nung des Baugebietes gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flä- chen für siedlungstypische Tierarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 53 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden ausschließlich Hecken aus Laubgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, zugelassen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flachdächer mit einer Neigung von bis zu 20° ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabfluss-Spitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirationsleistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein be- grüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Die Regelung zur landschaftsgerechten und naturnahen Gestaltung von Gärten dient dazu, die Ent- stehung von Schottergärten und den Eindruck einer fast vollständigen Versiegelung zu vermeiden. Eine stärkere Begrünung der Freiflächen ist sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch für das innerörtliche Kleinklima vorteilhaft. Die Regelung lässt Bereiche zu, die mit Kies, Schotter oder Steinen bedeckt sind, sofern diese einen Pflanzenbedeckungsgrad von mind. 20 % aufweisen. Mit Freiflächen sind dabei alle nicht mit Hochbauten bestandenen und nicht anderweitig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 54 befestigen Flächen (wie Wege, Terrassen usw.) gemeint. Anspruchsvolle und moderne Freiflächen- gestaltungen, wie z.B. Steingärten, sind daher grundsätzlich möglich, während gleichzeitig durch die getroffene Einschränkung ein gefälligeres optisches Erscheinungsbild sichergestellt wird. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 55 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Dieses breite Spektrum an Dachformen kommt der Gestal- tungsfreiheit der Bauherren entgegen. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Gesamt-Gebäudehöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptge- bäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flachdächern ermöglichen. Gleichzei- tig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswin- kels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Flachdächern. Es wurden keine Regelungen zu Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachauf- bauten getroffen, um der Bauherrenschaft größtmögliche Gestaltungsfreiheit zu gewähren und so- mit eine hohe Ausnutzung der vorhandenen Fläche in Bezug auf die entstehende Wohnfläche zu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 56 ermöglichen. Eine strikte Regelung dieser Bauteile würde außerdem dem liberalen Konzept bei der Auswahl an Dachformen widersprechen. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung möglich. Für alle Dächer mit Flach- und Pultdächern bis zu einer Dachneigung von 20° wird eine Dachbegrünung zwingend vorgeschrieben. Da aufgrund der Topographie des Geländes besonders die Dächer der südöstlichen Häuserreihe von der höhergelegenen "Lilienstraße" (Be- stand) und der "Blumenstraße" zumindest teilweise einsehbar sein werden, soll die optische Wir- kung von Flachdächern mit Kiesschüttung, die wie eine großflächige, versiegelte Fläche wirkt, ver- mieden und stattdessen durch die vorgeschriebene Begrünung der optische Übergang zur freien Landschaft verstärkt werden. Des Weiteren wirken Gründächer nachweislich mehr klimaregulierend als Kiesdächer und dienen als Lebensraum/Nahrungshabitat für einige Tiere (insb. Insekten), was als Beitrag für Biologische Vielfalt gewertet werden kann. Es wird also nicht nur optisch, sondern auch funktionell ein Übergang zur angrenzende freie Landschaft geschaffen. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die dem Aufenthalt für Personen dienen. 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Geländeveränderungen erforderlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Augenmerk wird hierbei auch auf nachbarschaft- liche Belange gesetzt, um bereits im Voraus Konflikte zu vermeiden. Ohne die Vorschrift könnten bei nicht zeitgleicher Bebauung starke Versätze in der Geländemodellierung entstehen bzw. später hinzutretende Bebauung in ihrer Freiflächengestaltung stark eingeschränkt sein. Trotzdem lässt die Vorschrift solche Abgrabungen und Aufschüttungen zu, die zum Erlangen einer guten Ausnutzbar- keit der Grundstücke führen. Als Planungs-Alternative wäre die Festsetzung konkreter Maßzahlen (quantitativ) denkbar gewesen, z.B. durch die Angabe zulässiger Abgrabungen in Metern, Begra- digung nur bis zu einer gewissen Gradzahl etc. Diese Alternative wurde verworfen, da das Gefälle im Baugebiet im nordöstlichem Teil wesentlich stärker ist als im südwestlichen. Die pauschale Festsetzung z.B. einer Gradzahl für das Baugebiet würde daher in einigen Fällen zu einer unge- wollten Härte führen, in anderen hingegen das Ziel der nachbarlichen Befriedung und gesicherten Geländeabwicklung verfehlen. Darüber hinaus kann zwar nachvollzogen werden, dass die Über- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 57 prüfung z.B. einer konkreten Gradzahl im Baugenehmigungsverfahren einfacher ist als verbal for- mulierte Anforderungen. Zur Erreichung der o.g. Ziele ist es nicht möglich, eine präzise Zahl zu bestimmen, ab welcher diese Ziele nicht mehr erreicht sind. Um die Vorschriften für Geländeveränderungen entlang der Grundstücksgrenzen detaillierter treffen zu können, wurde diese in unterschiedliche Bereiche gegliedert. Für den an die Straße angrenzen Bereich gilt, dass entlang der Verkehrsfläche sind Geländeverän- derungen möglich sind, um von der Verkehrsfläche auf das Grundstück zu gelangen. Bei einer Angleichung geht man davon aus, dass das Nachbargrundstück bereits erschlossen und bebaut wurde. Sollte der zeitlich später bauende Grundstückseigentümer wünschen, keinen Geländeversatz zwischen den Grundstücken zu haben, so kann er im genannten Bereich aufschütten bzw. abgra- ben. Der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes ist derjenige Bereich, der sich gegenüber der entlang einer öffentlichen Verkehrsfläche liegenden Grundstücksgrenze befindet. Wenn das Grundstück von der Straße weg ansteigend ist, ist der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes höher liegend als die Erschließungsstraße. Eine Geschoß-Ebene, die straßenseitig zwischen Fußboden- und Deckenhöhe frei liegt, ist dann mitunter auf der von der Straße abge- wandten Seite ohne vorgenommene Geländeveränderungen vom Gelände verdeckt. Zur effizienten Ausnutzung der Grundfläche des Baukörpers ist es daher notwendig, dass diese Geschoß-Ebene durch ausreichende Belichtung und Belüftung auf der ganzen Grundfläche nutzbar wird. Diese dafür notwendige Abgrabung ist durch die Vorschrift ermöglicht. Wenn das Grundstück von der Straße weg abfallend ist, ist der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes tiefer liegend als die Erschließungsstraße. Wird das auf diesem Grundstück geplante Gebäude also mit einem Untergeschoss versehen, liegt dieses im straßenabgewandten Bereich be- reits teilweise frei. Um eine gute Ausnutzbarkeit dieses Geschoßes zu ermöglichen, ist es erlaubt, das Gelände hier so weit abzugraben, dass für dieses Untergeschoß rückseitig ein ebenerdiger Zu- gang entsteht. Dies kann z.B. durch eine Abgrabung bis auf die Rohfußbodenhöhe des Unterge- schosses geschehen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 58 Falls das Gelände durch diese Abgrabung immer noch höher liegt und deshalb weitere Böschungs- maßnahmen zum benachbarten Grundstück/der freien Landschaft notwendig werden sollten, darf diese nur mit geringerem Neigungswinkel ausgeführt werden. Da für die auszugleichende Höhen- differenz der jeweiligen Böschung kein Maximalwert festzulegen ist, sind Modellierungen moderat mit sanften Übergängen umzusetzen. Auf diese Weise kann eine landschaftsoptische Beeinträchti- gung ausgeschlossen werden. Um den Eindruck eines hohen treppenförmigen Versatzes zwischen den Nachbargrundstücken bzw. zur freien Landschaft zu vermeiden, ist die Ausbildung harter Kan- ten nicht zulässig. Durch hinzutretende Anböschungen sollte nicht der optische Eindruck einer mas- siven Stützmauer entstehen und der Übergang sollte soweit möglich einen harmonischen Übergang zur Landschaft schaffen. Im Bereich zwischen den privaten Grundstücken soll in den folgenden Fällen Geländeveränderun- gen möglich sein: Das im ersten Spiegelstrich angesprochene Szenario geht davon aus, dass die Straße ein hohes Gefälle aufweist. Eine strikte Verpflichtung zur Angleichung von Grundstücksgren- zen würde dazu führen, dass große Teile des Grundstückes durch ein ebenso großes Gefälle nicht gut ausnutzbar wären. Die Vorschrift erlaubt zwar für den straßenabgewandten Bereich des Grund- stückes die Abgrabung zur Belichtung und Belüftung einer Geschoßebene bzw. zur Erlangung eines ebenerdigen Zuganges. An der Grundstücksgrenze kann es jedoch sinnvoll sein, Böschungsmaß- nahmen zuzulassen, um das Grundstück ausreichend zu befestigen. Was genau ein merklicher Ge- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 59 ländeversatz ist, muss sich aus der Geländesituation vor Ort ergeben. Die Bestimmung eines quan- titativen Grenzwertes, ab dem eine Geländeversatz als "merklich" einzustufen ist, wird als nicht zielführend angesehen, da diese Bewertung unter den örtlichen Gegebenheiten getroffen werden muss. Ein quantitativer Grenzwert würde dazu führen, dass bereits bei einer Unterschreitung des Grenzwertes um einen Zentimeter keine Böschungsmaßnahmen mehr erlaubt wären. Dies könnte die Ausnutzbarkeit des Grundstückes unangemessen einschränken. Der Gemeinde ist daran gele- gen, durch gute Ausnutzbarkeit der Grundstücke das Erfordernis zur Erschließung neuer Baugebiete so gering wie möglich zu halten. Aus den genannten Gründen muss die Bewertung des Gelände- versatzes als "merklich" oder "nicht merklich" anhand des Einzelfalles erfolgen, auf die Aufnahme eines Grenzwertes in die Satzung wird verzichtet. Beim Neigungswinkel (2. Spiegelstrich) ist ein quantitativer Schwellenwert nicht möglich, da die Tiefe der Böschung unterschiedlich sein kann. Ein potentiell gewählter quantitativer Wert – z.B. ein zulässiger Höchst-Unterschied zwischen den beiden Neigungswinkeln von 5 ° - wirkt sich auf einer Tiefe der Böschung von 1 m viel weniger stark aus als auf einer Länge von 10 m. Um nach- barschaftliche Konflikte zu vermeiden, sollte der Oberlieger keine wesentlich steilere Böschung aus- bilden als der Unterlieger, um Abrutschungen zu vermeiden. Der Neigungswinkel der Böschung des Oberliegers sollte dem Neigungswinkel der Böschung des Unterliegers entsprechen. Bei einer stär- keren Böschungsneigung beim Unterlieger würde an der Grundstücksgrenze eine Böschungskante entstehen. Dabei ist es irrelevant, welche Gartenanlage zuerst realisiert wurde. Auch hier gilt der Grundsatz, den Eindruck eines treppenförmigen Versatzes zwischen den Nachbargrundstücken zu vermeiden und Modellierungen aus diesem Grund moderat mit sanften Übergängen umzusetzen. Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Gleiches gilt auch für Stützmauern. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 75 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrückende Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durch- führung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 60 8.2 Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 61 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Der Flächenerwerb für die Gemeinde findet für die Bereiche des Baugebietes statt. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 1,21 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,89 73,6 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,17 14,0 % Öffentliche Grünflächen 0,15 12,4 % Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 19,1 % Voraussichtliche Mindest-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 16 Voraussichtliche Maximal-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 32 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 62 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 80 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravensburg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer): Erschließungsstraßen, Gehwege, Park- plätze, Grünflächen € 219.000,- Entwässerungsanlagen 378.000,- Trinkwasserversorgunganlagen 43.000,- Breitbandversorgunganlagen € 25.000,- Gesamt € 665.000,- Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.03.2021) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbe- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 63 Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2021 enthalten): − Streichung des Zusatzes "und die die Durchführung des Winterdienstes nicht beeinträchtigen" in der Festsetzung "Untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen in den privaten Grund- stücken" − Streichung des Satzes "Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbereich durchzuführen bzw. zu beachten." zur Klarstellung in der Festsetzung " Förderung der Biodiver- sität auf Grünflächen" − Streichung des Satzes ""Bei Dachformen, die nicht Flachdach sind, darf die Ansicht aus der Fußgängerperspektive nicht den Eindruck eines Flachdachs erwecken." zur Klarstellung in der örtlichen Bauvorschrift zu "Dachformen " − Redaktionelle Ergänzung der örtlichen Bauvorschrift zu "Stützkonstruktionen in dem Baugebiet" zur Konkretisierung der Begrünung derselben − Redaktionelle Ergänzung der geotechnischen Hinweise sowie der allgemeinen Hinweise zu den lokalen geologischen Untergrundverhältnissen unter dem Punkt "Hinweise und Zeichenerklä- rung" − Ergänzung der Begründung zu in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung (Fortschrei- bung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - Entwurf zur 2. Anhörung vom 23.10.2020) − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung zu den Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) − Redaktionelle Änderung in der Abarbeitung der Umweltbelange − Aufnahme von Hinweisen in der Planzeichnung und im Textteil (Fläche des Biotop-Ausgleichs, Streuobstbäume, insektenfreundliche Lichtfarbe) − Redaktionelle Ergänzung der FFH-Vorprüfung − Redaktionelle Ergänzung des Antrags auf Biotopverlegung − Redaktionelle Ergänzung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Überarbeitung der Hinweise zur Anzahl notwendiger Fledermausersatzquartiere − Redaktionelle Änderung artenschutzrechtlicher Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 64 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung "Wohnbaufläche in Pla- nung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung ei- ner "Ortsrandeingrünung" zur of- fenen Landschaft hin sowie "Frei- haltefläche i.S. Regionalplan". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 65 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süden auf das Plange- biet Blick von Nordosten auf das Plangebiet Streuobstbestand im Südosten des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 66 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019. Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Unter- richtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir- kungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.2019 zur Planung zu äußern (Be- kanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 (Billigungsbeschluss vom 12.01.2021; Entwurfsfassung vom 01.12.2020; Bekanntmachung am 22.01.2021). 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termins am 04.02.2020 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 13.01.2021 (Entwurfsfassung vom 01.12.2020; Billigungsbeschluss vom 12.01.2021) 12.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 über die Entwurfs- fassung vom 18.03.2021. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 67 12.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in den Fassungen vom 18.03.2021 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.06.2021 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 12.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden jeweils mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 12.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für einen Teilbereich des Bebauungsplanes "Lilienstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am …………. ortsüblich be- kannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 68 Plan aufgestellt am: 12.01.2021 Plan geändert am: 18.03.2021 Planungsteam Büro Sieber, Lindau (B)/Weingarten: Stadtplanung Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Landschaftsplanung Dipl. Ing./M. Sc. A. Toth Immissionsschutz M. Sc. Geoökologie M. Wachten Artenschutz B. Sc. Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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