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Gesucht nach "bürger".
Es wurden 920 Ergebnisse in 39 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 661 bis 670 von 920.
Vereine

Fast die Hälfte aller Bürger in Baden-Württemberg ist ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagiert. Das ist mehr als in jedem anderen Bundesland. Die Betätigungsfelder reichen vom Sport bis zur Kultur, vom Brauchtum bis zum Umweltschutz. Alle gemeinnützigen Organisationen, darunter viele Vereine, haben die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger wie zum Beispiel Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte gegen die Folgen von Unfällen zu versichern. Diese Personenkreise können freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert werden. Tipp: Vereine können ehrenamtlichen Mitarbeitern den "Engagementnachweis Baden-Württemberg" ausstellen. Er dokumentiert die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisedokumente für Kinder

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Passdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Dokumente in Betracht, je nach Reiseziel: Reisepass Personalausweis Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls einem Kinderreisepass einreisen, sofern dieser noch gültig ist. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. Bitte beachten Sie: Ab 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Feuerwehr

Die Feuerwehr hilft nicht "nur" bei Bränden, sondern auch bei öffentlichen Notständen. Daneben leistet sie technische Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen und wirkt zudem im Katastrophenschutz mit. Achtung: Die Notrufnummer für die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist die 112. Das deutsche Feuerwehrsystem beruht überwiegend auf Ehrenamtlichkeit. Städte und Gemeinden verfügen in der Regel über eine Freiwillige Feuerwehr. Nur in Städten ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind Berufsfeuerwehren die Regel. Jugendliche haben die Möglichkeit, sich in den Jugendfeuerwehren zu engagieren. Zudem gibt es häufig eine Altersabteilung bei der Freiwilligen Feuerwehr. Zusätzlich können Betriebe und Verwaltungen, in denen besondere Gefahren bestehen, Werkfeuerwehren gründen. Als Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr können Sie ehrenamtlich im Notfall helfen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Personalausweis, Reisepass

Sie wollen verreisen oder auch nur ein Paket von der Post abholen? Wir erläutern, wie Sie einen Reisepass oder einen Ausweis beantragen können und was zu tun ist, wenn Sie umziehen, einen Ausweis verlieren oder sich Ihr Name ändert. Jeder Deutsche, der mindestens 16 Jahre alt ist und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt der Ausweispflicht ebenso nach. Auf Antrag ist ein Personalausweis auch für deutsche Staatsangehörige auszustellen, die jünger als 16 Jahre sind. Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Bitte beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können und Sie rechtzeitig vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums ein neues Dokument beantragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Satzung_zur_Änderung_der_Entschädigungssatzung_ZV_WV_BB_V2.pdf

Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Satzung zur Änderung der SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT Bei dem Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat am 16.11.2022, aufgrund der §§ 5, 13 Abs. 6 und 16 Abs. 4 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung vom 08.01.2007 beschlossen: I. Änderungen der Satzungsbestimmungen 1. § 3 erhält folgende Fassung: § 3 Aufwandsentschädigung des Verbandsvorsitzenden und der Ehrenbeamten (1) Der Verbandsvorsitzende, der stellvertretende Verbandsvorsitzende und die Ehrenbeamten des Verbandes erhalten anstelle der Entschädigung nach § 1 dieser Satzung eine Aufwandsentschädigung. (2) Die Aufwandsentschädigung beträgt für den a) Verbandsvorsitzenden monatlich brutto 533,66 € b) Geschäftsführerin, die auch Stellvertretende Verbandsvorsitzender ist monatlich brutto 415,07 € c) Verbandspfleger monatlich brutto 415,07 € d) Verbandskassenverwalter monatlich brutto 415,07 € e) Verbandspersonalverwalter(in) monatlich brutto 117,29 € f) Technischen Verwalter monatlich brutto 460,57 € II. Schlussbestimmungen / Inkrafttreten Diese Satzung zur Änderung der Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 23.11.2022
    Datenschutzpflichten von Unternehmen

    Unternehmen sollten so wenig wie möglich personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Jedenfalls müssen Sie personenbezogene Daten ohne Namen oder mit falschem Namen speichern, soweit dies nach dem jeweiligen Verwendungszweck möglich ist und im Vergleich zum Schutzzweck keinen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Welche weiteren Pflichten mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden sind, lesen Sie in den Unterkapiteln. Um die Bürgerinnen und Bürger vor missbräuchlicher Verwendung ihrer Daten zu schützen, dürfen Unternehmen personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Betroffenen eingewilligt haben. Grundsätzlich müssen Sie als Unternehmen die Betroffenen darüber informieren, wenn Sie ihre Daten verarbeiten (außer z.B. bei Vertragsbeziehungen, bei denen dies ohnehin bekannt ist). Sollte jemand Auskunft über die in Ihrem Unternehmen zu seiner Person gespeicherten Daten oder deren Berichtigung oder Löschung verlangen, sind Sie verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Eintragung in die Architektenliste

    Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin" dürfen nur Personen führen, die in der Architektenliste der Architektenkammer eingetragen sind. Voraussetzung für die Eintragung ist die Berufsbefähigung nach dem Architektengesetz. Die Eintragung wird in dem Bundesland vorgenommen, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder Ihre berufliche Niederlassung haben oder in dem Sie überwiegend beschäftigt sind. Für Architektinnen und Architekten aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz, die sich in Deutschland als Architekt niederlassen möchten, können in die Architektenliste eintragen werden, wenn sie in ihrem Heimatstaat über eine entsprechende Berufsbefähigung verfügen. Achtung: Angehörigen der EU-/EWR-Staaten und Staatsangehörigen der Schweiz, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch eine Niederlassung unterhalten, ist die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen als Architekt oder als Architektin unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Eintragung in die Architektenliste gestattet. Die Ausübung muss bei der Architektenkammer vor dem erstmaligen Erbringen der Dienstleistung angezeigt werden. Auswärtige Architektinnen und Architekten werden in ein besonderes Verzeichnis eingetragen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Unternehmensverbundene Stiftungen

    Eine besondere Form der Stiftung ist die unternehmensverbundene Stiftung. Es gibt zwei Arten unternehmensverbundener Stiftungen: die Unternehmensträgerstiftung und die Beteiligungsstiftung. Die Unternehmensträgerstiftung betreibt selbst ein Unternehmen, die Beteiligungsstiftung hält Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften (z.B. Kommanditgesellschaften oder Aktiengesellschaften). Die unternehmensverbundene Stiftung ist nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich zulässig. Unzulässig sind unternehmensverbundene Stiftungen, die Unternehmen nur zur Erhaltung und Verwaltung des Stiftungsvermögens betreiben und keine darüber hinausgehenden äußeren Zwecke verfolgen ("Selbstzweckstiftung"). Bei unternehmensverbundenen Stiftungen wird von den Stiftungsbehörden besonders darauf geachtet, dass der Stiftungszweck genau festgelegt ist, die Kapitalausstattung bezogen auf den Stiftungszweck ausreichend ist und zur Vermeidung von Interessenkollisionen die Stiftungsorgane und die Unternehmensleitung getrennt sind. Für unternehmensverbundene Stiftungen gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Landesstiftungsgesetze wie für andere Arten von Stiftungen auch. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten zudem Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten nach dem Handelsgesetzbuch oder dem Publizitätsgesetz. Hinweis: Unternehmensverbundene Stiftungen werden gelegentlich auch zur Regelung der Unternehmensnachfolge eingesetzt.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Straußwirtschaft anzeigen

    Eine Straußwirtschaft dürfen Sie nur in Räumen am Ort Ihres Weinbaubetriebs betreiben. Wenn Sie eine Straußwirtschaft eröffnen wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn Ihrer Tätigkeit anzeigen. Eine Straußwirtschaft kann sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen betrieben werden. Sie können Ihr Gewerbe erst anmelden, nachdem Sie den geplanten Betrieb angezeigt haben. Hinweis: Auch wenn der Betrieb Ihrer Straußwirtschaft erlaubnisfrei ist, müssen Sie die sonstigen Vorschriften (zum Beispiel Hygienevorschriften und Sperrzeitregelungen) einhalten. Für Gewerbetreibende aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz: Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gelten für die Eröffnung einer Straußwirtschaft in Deutschland dieselben Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige. Hinweis: Falls die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, kann die zuständige Behörde Sie zur Vorlage weiterer Nachweise auffordern. Bei der Eröffnung einer Straußwirtschaft in Deutschland müssen Sie neben den gewerberechtlichen Vorschriften auch andere gesetzliche Bestimmungen beachten, zum Beispiel das Steuerrecht, das Lebensmittelrecht, das Ausländerrrecht.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Statistikinformationen

    Das Statistische Landesamt ist einer der größten Informationsdienstleister in Baden-Württemberg. Wenn Sie Fragen zur Lohn- und Preisentwicklung, zum Thema Gesundheit und Bildung, zur Bevölkerungsentwicklung oder zum Umweltschutz haben oder Informationen zu den Themen Aufträge, Produktion und Absatz der Wirtschaft, Steuern oder zu Stand und Entwicklung privater und öffentlicher Haushalte suchen, finden Sie alle wichtigen Daten hierzu übersichtlich beim Statistischen Landesamt für Sie aufbereitet. Auf der Startseite des Statistischen Landesamtes finden Sie die folgenden Themenblöcke: Fläche, Bevölkerung Bildung, Kultur Gesundheit, Soziales, Rechtspflege Wahlen Volkswirtschaft, Branchen, Konjunktur, Preise Erwerbstätigkeit Landwirtschaft Industrie, Bauwirtschaft, Handwerk Dienstleistungen Öffentliche Finanzen, öffentlicher Dienst Umwelt, Verkehr, Energie Zu jedem dieser Themen können Sie Landes- und Regionaldaten, Indikatoren, Analysen sowie Pressemitteilungen, Erläuterungen und weitere Veröffentlichungen abrufen. Zusätzlich finden Sie Links für weiterführende Recherchen. Die Informationen im Internet stehen kostenlos zur Verfügung. Auch Anfragen, die ohne großen Arbeitsaufwand beantwortet werden können, sind in der Regel kostenlos. Benötigen Sie besondere Informationen, die sehr arbeitsaufwendig sind, wird das Statistische Landesamt nach einer Rücksprache mit Ihnen einen Gebührensatz festlegen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024

    Infobereiche