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Anlage_3_Überflutungstiefen_außergewöhnliches_Ereignis_Planungsmodell_Bühl.pdf

A C D B E F G J K L H I Esri, Geoland, Intermap, NASA, NGA, USGS; Esri, HERE, Garmin, METI/NASA, USGS 043 051 029 014 065 031 042 050 030 01 5 049 B 072 005 02 5 009 00 7 053 055 052 B 06 7 026 054 041 064 B 07 4 B076 063 B 068 B075 B0 77 B 07 0 B 06 6 B 073 B 07 1 kritische Infrastruktur Gebäude HWGK-Gewässer Verdolung Kontrollquerschnitt Planung Bruchkante > 100 cm > 50 - 100 cm > 10 - 50 cm 5 - 10 cm Maximale Überflutungstiefen Außergewöhnliches Abflussereignis, verschlämmt Ziegeleistraße 3, 88410 Bad Wurzach +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de www.fassnacht-ingenieure.de Anerkannt, geprüft gezeichnet bearbeitet Koordinatensystem Maßstab: Planungsstand Plan-Nr.: Projekt: Auftraggeber: Bad Wurzach, 29.07.2021 HM BA BA UTM 32N NHN, Status 170 1:2.500 Genehmigung Anlage 3 SRRM, Detailkarte Überflutungstiefen Außergewöhnliches Ereignis - verschlämmt Planungsmodell Bühl Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau 8092127.01 Gemeinde Baindt D :\A ng el a_ S R R M \P ro je kt e\ S R R M _B ai nd t\G ef ae hr du ng sa na ly se \K ar te _M aß na hm e\ U T _A U S .a pr x Legende[mehr]

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    Zuletzt geändert: 25.05.2022
    2022_05_31_Einladung.pdf

    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 31. Mai 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 31. Mai 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule: Vorstellung des Materialkonzeptes Elektro 05 Digitalpakt - Vorstellung Medienkonzept an der Klosterwiesenschule - Beschaffung einer Mediengrundausstattung für die Klassen 06 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule: Vergabe der Arbeiten- Gerüstbau, Abbruch, Aufzugsanlage 07 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - 08 Sanierung Wasserleitung in der Grünenberg-Stöcklistraße und Jägerweg Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung 09 Informationen zur Grundsteuerreform 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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      Einladung zur Gemeinderatssitzung am 31. Mai 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 31. Mai 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule: Vorstellung des Materialkonzeptes Elektro 05 Digitalpakt - Vorstellung Medienkonzept an der Klosterwiesenschule - Beschaffung einer Mediengrundausstattung für die Klassen 06 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule: Vergabe der Arbeiten- Gerüstbau, Abbruch, Aufzugsanlage 07 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - 08 Sanierung Wasserleitung in der Grünenberg-Stöcklistraße und Jägerweg Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung 09 Informationen zur Grundsteuerreform 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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        2022_07_05_Einladung.pdf

        Einladung zur Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 5. Juli 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 05 Auftragsvergabe Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße 06 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Wohngebäudes, Flst. 841, Thumbstr. 15 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang beim Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 134/2, Daimlerstr. 25 08 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 09 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2022 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2021 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltsvollzug 2022 - Ergebnisse der Maisteuerschätzung - Finanzielle Lage - Ausblick Investitionen und Refinanzierung der Gemeinde 12 Standesamtsangelegenheiten - Bestellung eines Eheschließungsstandesbeamten 13 Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2023 - Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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          Einladung zur Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 5. Juli 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 05 Auftragsvergabe Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße 06 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Wohngebäudes, Flst. 841, Thumbstr. 15 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang beim Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 134/2, Daimlerstr. 25 08 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 09 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2022 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2021 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltsvollzug 2022 - Ergebnisse der Maisteuerschätzung - Finanzielle Lage - Ausblick Investitionen und Refinanzierung der Gemeinde 12 Standesamtsangelegenheiten - Bestellung eines Eheschließungsstandesbeamten 13 Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2023 - Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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            Jahresrechnung_2021_-_Bekanntmachung_im_Amtsblatt_07072022.pdf

            1 Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 05.07.2022 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.700.571,19 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.095.785,94 € Ordentliches Ergebnis -395.214,75 € Außerordentliche Erträge 2.353.719,30 € Außerordentliche Aufwendungen -18.018,65 € Sonderergebnis 2.335.700,65 € Gesamtergebnis 1.940.485,90 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.475.028,88 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.739.117,15 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 735.911,73 € Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.904.330,92 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.749.635,15 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.154.695,77 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 2.890.607,50 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 2.890.607,50 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen -4.726,03 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.739.317,72 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 2.885.881,47 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.625.199,19 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2021 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2021 umfasst eine Bilanzsumme von 51.724.707,48 €. 2 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 24.773,00 € • Sachvermögen 33.585.218,96 € • Finanzvermögen 17.919.034,43 € • Abgrenzungsposten 195.681,09 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 8.980.104,84 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 9.941.693,35 € • Rückstellungen 400.331,50 € • Verbindlichkeiten 329.073,30 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 412.819,83 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 5.467.500,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2021; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2021 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2021; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 11.07.2022 bis zum 19.07.2022 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2021 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 449.037,40 1.2 Summe Aufwendungen 520.970,56 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 - 71.933,16 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 32.178,62 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 21.317,52 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 53.496,14 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -53.050,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) 446,14 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -21.025,12 3 Bilanzsumme 1.720.004,83 4 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 1.173.961,44 € • Finanzvermögen 546.043,39 € • Abgrenzungsposten 0,00 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 444.312,64 € • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -16.025,03 € • Sonderposten 50.956,68 € • Rückstellungen 15.000,00 € • Verbindlichkeiten 1.040.298,10 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 14.270,00 € 4. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von - 71.933,16 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -16.025,03 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2021; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 11.07.2022 bis 19.07.2022 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin 5 Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2021 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 847.432,30 1.2 Summe Aufwendungen 724.407,58 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 123.024,72 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 231.500,98 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 15.955,57 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 247.456,55 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) 168.456,55 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.961.187,78 6 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 4.880.490,42 € • Finanzvermögen 862.625,39 € • Abgrenzungsposten 218.071,97 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 0,00 € • Rücklagen -3.262,62 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 2.591.144,33 € • Rückstellungen 564.313,00 € • Verbindlichkeiten 2.808.993,07 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 123.024,72 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2021; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 11.07.2022 bis 19.07.2022 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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              Öffentliche Bekanntmachungen

              Öffentliche Bekanntmachungen Seit 01.10.2020 werden alle öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chun­gen der Gemeinde Baindt hier veröffentlicht: Satzungsänderungen zum 01.12.2023 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt (veröffentlicht am 01.12.2023) Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg“ Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 15.06.2023, Aktenzeichen 14-5/2207.3-9 gemäß § 25 Abs. 5 i.V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19./24.04. und 02.05.2023 zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses Westlicher Landkreis Ravensburg“ genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (PDF-Dokument, 182,87 KB, 20.06.2023) wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am 01.07.2023, rechtswirksam. (veröffentlicht am 23.06.2023) Satzungsänderungen zum 01.09.2023 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 174,54 KB, 09.03.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 16.06.2023) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 668,51 KB, 12.10.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 16.06.2023) Gebührentabelle der Betreuungsmodule für die Kindertagesstätte Sonne Mond und Sterne (PDF-Dokument, 51,77 KB, 15.06.2023) (ab 01.09.2023) (veröffentlicht am 16.06.2023) Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen Bekanntmachung (PDF-Dokument, 45,02 KB, 16.06.2023) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 16.06.2023) Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2022 Jahresrechnung 2022 (PDF-Dokument, 190,30 KB, 14.06.2023) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 16.06.2023) Abwasserzweckverband Mittlereres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 (PDF-Dokument, 110,37 KB, 17.03.2023) (veröffentlicht am 17.03.2023) Satzungsänderung zum 07.03.2023 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 11,58 KB, 09.03.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 09.03.2023) Bekanntmachung Haushaltssatzung zum 13.02.2023 Haushaltssatzung (PDF-Dokument, 164,53 KB, 13.02.2023) der Haushaltsjahre 2023/2024 (Veröffentlicht am 13.02.2023) Satzungsänderungen zum 01.02.2023 Bekanntmachung Friedhofssatzung - Gebührenübersicht (PDF-Dokument, 95,60 KB, 27.01.2023) Fassung zum 01.02.2023 (veröffentlicht am 27.01.2023) Satzungsänderungen zum 01.01.2023 Satzung zur Änderung der Satzung (PDF-Dokument, 53,02 KB, 23.11.2022) über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt -Baindt (veröffentlicht am 25.11.2022) Hebesatzsatzung (PDF-Dokument, 52,95 KB, 10.11.2022) (veröffentlicht am 10.11.2022) Satzung über den Anschluss (PDF-Dokument, 174,35 KB, 10.11.2022) an die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung) (veröffentlicht am 10.11.2022) Satzung über die Benutzung (PDF-Dokument, 89,66 KB, 10.11.2022) von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften (veröffentlicht am 10.11.2022) Änderung der Satzung über die Benutzung (PDF-Dokument, 53,45 KB, 10.11.2022) der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte (veröffentlicht am 10.11.2022) Bauplatzvergabe im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im allgemeinen Wohngebiet des Bebauungs- plangebiets „Grünenberg Stöcklisstraße“ insgesamt 8 Bauplätze für die Bebau- ung mit Einfamilien- bzw. Doppelhäusern im Einheimischenmodell zu vollem Wert zu vergeben. Nähere Informationen finden sie hier. (veröffentlicht am 04.11.2022) Klosterwiesenschule Baindt - Vergabe der Flachdachabdichtungsarbeiten Vergabeunterlagen (veröffentlicht am 02.11.2022) Sanierungsgebiet Ortskern II 2. Erweiterung Sanierungssatzung 2. Erweiterung (PDF-Dokument, 61,96 KB, 14.10.2022) (als pdf-Datei) Entwurf Abgrenzung 2. Erweiterung (PDF-Dokument, 369,78 KB, 14.10.2022) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 14.10.2022) Änderung der Wasserversorgungssatzung (PDF-Dokument, 146,91 KB, 14.10.2022) (veröffentlicht am 14.10.2022) Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (PDF-Dokument, 74,19 KB, 26.09.2022) (als PDF-Datei) (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) (Veröffentlicht am 26.09.2022) Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellungsverfahren (Veröffentlicht 02.08.2022) Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes. Der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ravensburg vom 22.07.2022, Az.: 404-691.17/sö, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung zwei Wochen vom 08.08. bis 22.08.2022 bei der bei der Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, im EG (Bürgertheke) jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (§ 74 Abs.4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Amtliche Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss Auslegung (PDF-Dokument, 98,59 KB, 02.08.2022) (PDF) Planfeststellungsbeschluss (PDF-Dokument, 9,34 MB, 02.08.2022) (PDF) Hinweis (PDF-Dokument, 88,49 KB, 02.08.2022) (PDF) Allgem_UVP_Formblatt_Geigensack_Baindt (PDF-Dokument, 959,79 KB, 25.05.2022) (PDF) Bericht_Wasserrecht_Hochwasserschutz_Hirschstraße_mit_Grüneintrag (PDF-Dokument, 568,00 KB, 25.05.2022) (PDF) FFH-Vorprüfung-Formblatt_Geigensack (PDF-Dokument, 114,13 KB, 25.05.2022) (PDF) EAB_Gewaesserausbau-Geigensack_oA (PDF-Dokument, 4,58 MB, 25.05.2022) (PDF) ÜL_Übersichtskarte (PDF-Dokument, 1,28 MB, 25.05.2022) (PDF) ÜL_Übersichtslagepplan (PDF-Dokument, 1,58 MB, 25.05.2022) (PDF) LP-A_Lageplan_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 280,90 KB, 25.05.2022) (PDF) LP-A_Lageplan_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 689,95 KB, 25.05.2022) (PDF) LP_Baustelleneinrichtung (PDF-Dokument, 372,12 KB, 25.05.2022) (PDF) RQ_Regelprofile_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 115,37 KB, 25.05.2022) (PDF) RQ_Regelprofile_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 104,71 KB, 25.05.2022) (PDF) HP-A_Höhenplan_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 47,36 KB, 25.05.2022) (PDF) QP-A_Querprofile_Achse_Bühl_0_020_-_0_100 (PDF-Dokument, 96,44 KB, 25.05.2022) (PDF) QP-A_Querprofile_Achse_Bühl_0_110_-_0_190 (PDF-Dokument, 98,80 KB, 25.05.2022) (PDF) QP_Querprofile_Achse_Bühl_0_200_-_0_277 (PDF-Dokument, 128,28 KB, 25.05.2022) (PDF) QP_Querprofile_Achse_Geigensack_0_000_-_0_160 (PDF-Dokument, 117,24 KB, 25.05.2022) (PDF) A_Anpassung_Bachlauf_Durchlass_Waldweg_mit_Grüneintrag (PDF-Dokument, 102,27 KB, 25.05.2022) (PDF) PfP-Lageplan_Regelschnitte_Bepflanzung_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 534,97 KB, 25.05.2022) (PDF) PfP-Lageplan_Regelschnitte_Bepflanzung_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 271,27 KB, 25.05.2022) (PDF) Bodenschutzknzept_HPC_2215381_GU (PDF-Dokument, 6,77 MB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_1_Bemessung_Hydraulik_Fließgerinne (PDF-Dokument, 248,75 KB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_2_Überflutungstiefen_außergewöhnliches_Ereignis_Detailkarte_G (PDF-Dokument, 3,77 MB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_3_Überflutungstiefen_außergewöhnliches_Ereignis_Planungsmodell_Bühl (PDF-Dokument, 3,77 MB, 25.05.2022) (PDF) (Veröffentlicht 08.08.2022) Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) - Ausschreibung (veröffentlicht 25.07.2022) Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden: Gemarkung: Baindt, Gewann: Forchenberg FIst.Nr.: 1171/1, Fläche: 7205 m2, Nutzung: Waldfläche Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvor­- stellung dem Landratsamt Ravensburg, Landwirtschaftsamt, Postfach 1940, 88189 Ravensburg bis zum 17.08.2022 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 4120 GV-2022-0450 Feststellung der Jahresrechnung 2021 (PDF-Dokument, 154,49 KB, 06.07.2022) der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 (veröffentlicht am 06.07.2022) Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (PDF-Dokument, 93,30 KB, 06.05.2022) (veröffentlicht am 06.05.2022) Einladung (PDF-Dokument, 62,82 KB, 28.03.2022) zur Verbandsversammung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental (veröffentlicht am 23.03.2022) Gebührenverzeichnis (PDF-Dokument, 76,86 KB, 12.01.2022) der Gemeinde Baindt (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 11.01.2022) (veröffentlicht am 12.01.2022) Feuerwehrkostenersatzsatzung (PDF-Dokument, 156,88 KB, 08.12.2021) (veröffentlicht am 08.12.2021) AZV mittleres Schussental (PDF-Dokument, 152,82 KB, 01.12.2021) Wasserrechtliche Erlaubnis für die Regenwasserbehandlungsanlagen im Bereich der Sammelkläranlage „Ettishofen“, Abwasserzweckverband „Mittleres Schussental“ (veröffentlicht am 03.12.2021) Satzung (PDF-Dokument, 210,94 KB, 01.12.2021) über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 01.12.2021) Benutzungs- und Gebührenordnung (PDF-Dokument, 99,03 KB, 01.12.2021) für die Ganztagesgrundschule in offener Form der Klosterwiesenschule Baindt (veröffentlicht am 01.12.2021) Änderung der Satzung (PDF-Dokument, 148,88 KB, 15.09.2021) über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung–WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 (veröffentlicht am 15.09.2021) Bebauungsplan "Fischerareal" Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Fischerareal" als PDF Datei herunterzuladen. Bebauungsplan "Fischerareal" (PDF-Dokument, 1,78 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Fischerareal" (PDF-Dokument, 26,8 MB, 11.08.2021) (Planteil) Bisherige rechtsverbindliche Bebauungspläne für das Fischerareal: Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" (PDF-Dokument, 2,18 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" (PDF-Dokument, 12,6 MB, 11.08.2021) (Planteil) Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" (PDF-Dokument, 1,99 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" (PDF-Dokument, 3,25 MB, 11.08.2021) (Planteil) Gutachten: Städtebaulicher Entwurf (PDF-Dokument, 20,5 MB, 11.08.2021) Stellungnahmen (PDF-Dokument, 1,36 MB, 11.08.2021) Artenschutzrechtlicher Kurzbericht (PDF-Dokument, 564,98 KB, 11.08.2021) (veröffentlicht am 30.08.2021) Satzung über die Erhebung (PDF-Dokument, 165,54 KB, 05.10.2022) von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (veröffentlicht am 08.07.2021) Satzung über die Entschädigung (PDF-Dokument, 62,49 KB, 14.04.2021) der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) (veröffentlicht am 14.04.2021) Verzeichnis der Kostenersätze (PDF-Dokument, 100,82 KB, 10.05.2021) für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) (veröffentlicht am 14.04.2021) Feuerwehrsatzung (PDF-Dokument, 97,78 KB, 10.05.2021) (veröffentlicht am 14.04.2021) Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (PDF-Dokument, 109,05 KB, 14.04.2021) nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) (veröffentlicht am 14.04.2021) Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt (PDF-Dokument, 162,92 KB, 25.01.2021) für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 (veröffentlicht am 25.01.2021) Neukalkulation (PDF-Dokument, 48,54 KB, 16.12.2020) der Wasserverbrauchsgebühr und der Grundgebühren (veröffentlicht am 16.12.2020) Hebesatzsatzung (PDF-Dokument, 52,64 KB, 25.11.2020) (veröffentlicht am 25.11.2020) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (PDF-Dokument, 55,20 KB, 25.11.2020) (veröffentlicht am 25.11.2020) Betriebssatzung (PDF-Dokument, 72,87 KB, 07.10.2020) Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt (veröffentlicht am 07.10.2020) Betriebssatzung (PDF-Dokument, 73,52 KB, 07.10.2020) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt (veröffentlicht am 07.10.2020) Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (PDF-Dokument, 82,80 KB, 07.10.2020) (veröffentlicht am 07.10.2020) Die Einladungen zu den Gemeinderatssitzungen finden Sie auf der rechten Seite in der Infobox. Zusätzlich werden die Einladungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die öf­fent­li­chen Be­kannt­ma­chun­gen kön­nen auch im Rat­haus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von je­der­mann wäh­rend der Sprech­zei­ten kos­ten­los ein­ge­se­hen wer­den; sie wer­den ge­gen Kos­ten­er­stat­tung als Aus­druck zur Ver­fü­gung ge­stellt oder un­ter An­ga­be der Be­zugs­adres­se pos­ta­lisch über­mit­telt. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden zu Bauleitplänen erscheinen zusätzlich im Amtsblatt der Gemeinde Baindt. Satzung über die Form der öffentliche Bekanntmachung ab 01.10.2020 (PDF-Dokument, 10,29 KB, 11.05.2020)[mehr]

              Zuletzt geändert: 29.11.2023
              Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung_2021.pdf

              - 1 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) vom 13.04.2021 Aufgrund von § 135 c des Baugesetzbuchs (BauGB) und von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.04.2021 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Maßnahmen zum Aus- gleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und dieser Satzung erhoben. § 2 Umfang der erstattungsfähigen Kosten (1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Er- satzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind. (2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für 1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, 2. die Ausgleichsmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, der Herstellung der Fläche sowie der Pflege zur Fertigstellung, Entwicklung und Aufrechterhaltung des Zielzustandes für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren. Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung (3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durch- führungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. - 2 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 § 3 Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt. Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde erbrachten Eigenleistungen im Sinne des § 2 Abs. 3, wie z.B. der Wert der aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung sowie planerischer und pflegerischer Eigenleistungen. § 4 Verteilung der erstattungsfähigen Kosten (1) Die nach §§ 2 und 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zu- geordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche. § 5 Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. § 6 Schuldner des Kostenerstattungsbetrags (1) Schuldner des Kostenerstattungsbetrags ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Kostenerstattungspflicht Eigentümer des Grundstücks oder Träger eines Vorhabens i. S. des § 29 Abs. 1 BauGB auf dem Grundstück (Vorhabensträger) ist. (2) Mehrere Eigentümer sind Gesamtschuldner. § 7 Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig. § 8 Ablösung des Kostenerstattungsbetrags Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Kostenerstattungsbetrags. - 3 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 II. Schlussbestimmungen § 9 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt Baindt, 13.04.2021 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeindeverwaltung Baindt geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 4 Abs. 4 GemO). Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn die Bürgermeisterin dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. vom Anzeige an das Landratsamt RV am Öffentliche Bekanntmachung Homepage/Amtsblatt Satzung 13.04.2021 16.04.2021 16.04.2021 - 4 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 Richtlinien über die Ablösung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c des Baugesetzbuches Beschluss des Gemeinderats vom 13.04.2021 1. Die Gemeinde Baindt kann mit Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Wohnungseigentümern, für die künftig eine Kostenerstattungspflicht nach den Bestimmungen der Eingriffsausgleichsmaßnahmensatzung nach §§ 135 a - c BauGB entsteht, in den folgenden Fällen die Ablösung des Kostenerstattungsbetrags im ganzen vor dem Entstehen der Kostenerstattungspflicht vereinbaren: a) wenn mehrere Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans einem oder mehreren Wohnbauunternehmen gehören, b) bei Ansiedlung von Gewerbebetrieben, c) bei Abschluss eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB. 2. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Mit Zahlung des Ablösungsbetrags ist der Kostenerstattungsanspruch der Gemeinde abgegolten. 3. Zur Ablösung sind folgende Voraussetzungen notwendig: a) das Grundstück muss in einem Gebiet liegen, für das ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 oder § 12 BauGB in Kraft getreten ist; b) das Grundstück muss Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sein; c) das Grundstück muss baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. 4. Als Ablösungsbetrag wird der Betrag vereinbart, der nach der Satzung über die Grundsätze der Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c BauGB in der jeweils gültigen Fassung als Kostenerstattungsbetrag voraussichtlich zu erheben wäre. 5. Grundlage für die Berechnung des Ablösungsbetrags ist der nach dem Kostenvoranschlag für das Grundstück ermittelte erstattungsfähige und auf das Grundstück nach Maßgabe der Satzung verteilte Kosten.[mehr]

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                - 1 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) vom 13.04.2021 Aufgrund von § 135 c des Baugesetzbuchs (BauGB) und von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.04.2021 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Maßnahmen zum Aus- gleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und dieser Satzung erhoben. § 2 Umfang der erstattungsfähigen Kosten (1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Er- satzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind. (2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für 1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, 2. die Ausgleichsmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, der Herstellung der Fläche sowie der Pflege zur Fertigstellung, Entwicklung und Aufrechterhaltung des Zielzustandes für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren. Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung (3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durch- führungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. - 2 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 § 3 Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt. Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde erbrachten Eigenleistungen im Sinne des § 2 Abs. 3, wie z.B. der Wert der aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung sowie planerischer und pflegerischer Eigenleistungen. § 4 Verteilung der erstattungsfähigen Kosten (1) Die nach §§ 2 und 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zu- geordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche. § 5 Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. § 6 Schuldner des Kostenerstattungsbetrags (1) Schuldner des Kostenerstattungsbetrags ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Kostenerstattungspflicht Eigentümer des Grundstücks oder Träger eines Vorhabens i. S. des § 29 Abs. 1 BauGB auf dem Grundstück (Vorhabensträger) ist. (2) Mehrere Eigentümer sind Gesamtschuldner. § 7 Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig. § 8 Ablösung des Kostenerstattungsbetrags Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Kostenerstattungsbetrags. - 3 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 II. Schlussbestimmungen § 9 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt Baindt, 13.04.2021 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeindeverwaltung Baindt geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 4 Abs. 4 GemO). Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn die Bürgermeisterin dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. vom Anzeige an das Landratsamt RV am Öffentliche Bekanntmachung Homepage/Amtsblatt Satzung 13.04.2021 16.04.2021 16.04.2021 - 4 - Ortsrecht Gemeinde Baindt Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Stand: 04/2021 Richtlinien über die Ablösung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c des Baugesetzbuches Beschluss des Gemeinderats vom 13.04.2021 1. Die Gemeinde Baindt kann mit Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Wohnungseigentümern, für die künftig eine Kostenerstattungspflicht nach den Bestimmungen der Eingriffsausgleichsmaßnahmensatzung nach §§ 135 a - c BauGB entsteht, in den folgenden Fällen die Ablösung des Kostenerstattungsbetrags im ganzen vor dem Entstehen der Kostenerstattungspflicht vereinbaren: a) wenn mehrere Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans einem oder mehreren Wohnbauunternehmen gehören, b) bei Ansiedlung von Gewerbebetrieben, c) bei Abschluss eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB. 2. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Mit Zahlung des Ablösungsbetrags ist der Kostenerstattungsanspruch der Gemeinde abgegolten. 3. Zur Ablösung sind folgende Voraussetzungen notwendig: a) das Grundstück muss in einem Gebiet liegen, für das ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 oder § 12 BauGB in Kraft getreten ist; b) das Grundstück muss Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sein; c) das Grundstück muss baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. 4. Als Ablösungsbetrag wird der Betrag vereinbart, der nach der Satzung über die Grundsätze der Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c BauGB in der jeweils gültigen Fassung als Kostenerstattungsbetrag voraussichtlich zu erheben wäre. 5. Grundlage für die Berechnung des Ablösungsbetrags ist der nach dem Kostenvoranschlag für das Grundstück ermittelte erstattungsfähige und auf das Grundstück nach Maßgabe der Satzung verteilte Kosten.[mehr]

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                  Anlage_Feuerwehrkostenersatzsatzung_2021.pdf

                  Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung FwKS) Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten Euro / Person / Stunde 1.1 Einsätze nach § 2 Abs. 2 FwG 29,60 € 1.2 Zuschlag für Einsätze mit besonderer Gefährdung Verschmutzung und bei notwendigem Atemschutz (gefährliche Stoffe und Güter) 2,00 € 1.3 Feuersicherheitsdienst (Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle) 9,00 € 1.4. bei Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG (Überlandhilfe, Regelung gem. interkommunaler Vereinbarung im Landkreis) 1.5. beim Feuerwehraus angerückte aber nicht zum Einsatzort abgerückte Feuerwehrpersonen 14,80 € 2. Fahrzeugkosten einschließlich eingebauter Geräte und Beladung Betriebskosten 2.1 Tanklöschfahrzeug LF 20 LF 16/12 LF 10/6 nach VOKeFw 2.2 MTW nach VOKeFw 2.3. Privatfahrzeuge 0,35 €/km Die Betriebskosten für die Fahrzeuge werden nach der aktuellen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg erhoben. 3. Gerätekosten Kosten/Einsatz Feuerwehranhänger Tragkraftspritze (TS 8) Tauch- und elektrische Schmutzwasserpumpe Öl- und Wassersauger Stromerzeuger bis 5 KVA Be- und Entlüftungsgerät Trennschleifer Motorsäge Scheinwerfer Ölsperre Handfeuerlöscher bis 6 kg (ohne Füllung) 25,00 € 25,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 30,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 40,00 € 30,00 € Atemschutzmaske Pressluftamter Gasspürgerät 15,00 € 35,00 € 40,00 € 4. Material- und Verbrauchsmittel Die Verbrauchsmaterialien wie Ölbinder, Löschpulver, Insektenmittel, Füllung von Feuerlöschern usw. und beim Einsatz zerstörte oder verlorene Geräte und Teile der persönlichen Ausrüstung sowie anfallende Entsorgungskosten (z.B. Ölbinder) werden zum aktuellen Beschaffungspreis zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlages von 10 % in Rechnung gestellt. Betrag (inkl. MwSt.) Ölbinder – (pro Einheit à 20 kg) Entsorgung Ölbindemittel (pro Einheit à 100 kg) Schaum (pro Einheit à 20 l) Insektenmittel (pro Dose) 37,40 € 61,60 € 70,70 € 14,50 € 5. Leistungen Dritter Leistungen Dritter für die Feuerwehr im Rahmen der Einsätze werden zu den Selbstkosten weiter verrechnet. 6. Unbefugter Alarm Bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch mindestens 200,00 € abgerechnet. 7. Reinigung Betrag/angefangene Stunde Fahrzeuge und Geräte 25,00 € Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zuletzt geändert am 13.04.2021, Bekanntmachung am 16.04.2021, Inkrafttreten am 16.04.2021[mehr]

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