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      Ausschreib-kulturlandschaftspreisPM2025.pdf

      Kontakt: Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Telefon 0711 23942‐0 post@kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer‐heimatbund.de Diesen Text als docx-Datei herunterladen: http://www.schwaebischer-heimatbund.de/presse Pressemitteilung 20.1.2025 Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2025 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur- landschaftspreis 2025 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturgeschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbilder und verdienen öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wacholderhei‐ den. Das Preisgeld stellen die Sparkassen‐Finanzgruppe Baden‐Württemberg sowie die Sparkassenstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kultur‐ landschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kulturland- schaftspreis ist seit 10 Jahren einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro do‐ tiert sind. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbi‐ schen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes sowie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Kleindenkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe‐ bänke, Feld‐ und Wegekreuze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge‐ stalt eines Buches sein. Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2025. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Die Verleihung findet im Herbst 2025 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. http://www.schwaebischer-heimatbund.de/presse http://www.kulturlandschaftspreis.de/[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 160,97 KB
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        Zuletzt geändert: 27.01.2025
        Ausschreibung-Kulturlandschaftspreis2025.pdf

        Jugend-Kulturlandschaftspreis Der 2014 ins Leben gerufene Jugend-Kulturland- schaftspreis richtet sich an Kinder, Schüler und Ju- gendliche. Einen Hauptpreis können in diesem Fall auch Maß- nahmen erlangen, die innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden. Bewerbungen als Ein- zelpersonen wie auch in kleinen oder größeren Gruppen sind möglich. Die Teilnahme von Erwachsenen ist nicht ausge- schlossen, das beispielgebende Engagement der jungen Menschen muss aber im Vordergrund stehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger der vergangenen Jahre haben herausragende Leistun- gen erbracht bei der Erhaltung und Weiterentwicklung „ihrer“ Kulturlandschaft. Ihr Engagement wirkt beispiel- gebend in die ganze Gesellschaft hinein und hat seit 1991 zu mittlerweile weit über 200 Auszeichnungen geführt. Dies alles ist dokumentiert im Online-Archiv unter www.schwaebischer-heimatbund.de/klp-archiv Der Kulturlandschaftspreis. Bewahren, schützen und pflegen im Einklang mit der Natur. Der Schwäbische Heimatbund, die Sparkassen-Fi- nanzgruppe Baden-Württemberg und die Sparkassen- stiftung Umweltschutz setzen sich dafür ein, dass die durch Menschenhand in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft mit ihrer Flora und Fauna geschützt sowie die Artenvielfalt und Schönheit der heimischen Fluren bewahrt werden. Der unersetzliche Reichtum verschiedenartiger und zugleich unverwechselbarer Landschaftsbilder als ge- Wer kann sich bewerben? Bewerbungen für den Haupt- und die beiden Sonder- preise müssen aus dem Vereinsgebiet des Schwä- bischen Heimatbundes kommen, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Landes- teilen einschließlich der angrenzenden Gebiete. Bewerbungen und Vorschläge 2025 sind in DIN A4 mit aussagekräftigen Texten und Fotos einzureichen und ausschließlich per Post bis zum 30. April 2025 an den Schwäbischen Heimatbund zu senden. Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Tel. (0711) 23942-0 post@kulturlandschaftspreis.de www.kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer-heimatbund.de 5.882,35 Kulturlandschaftspreis Ausschreibung 2025 wachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kom- menden Generationen erhalten bleiben. Ausgezeich- net werden Ausschnitte unserer Kulturlandschaft, in denen eine traditionsbewusste, nachhaltige Nutzung der Landschaft unter Berücksichtigung der naturge- gebenen Voraussetzungen, der Ökologie, der Charak- termerkmale der Landschaft und der Ästhetik erfolgt. Preiswürdig sind insbesondere auch solche Ansätze, mit denen Kulturlandschaften, die durch historische Nutzungsweisen entstanden sind, auch unter den ge- änderten Rahmenbedingungen moderner Landnut- zung erhalten werden können. Waldweide schafft Artenvielfalt Uralte Bogenbrücke restaurieren Mühlkanal schützen und pflegen Ein Moor vor dem Verwachsen retten Altes Handwerk bewahren Steillagen nicht brachfallen lassen Sehr geehrte Damen und Herren, der seit 1991 vom Schwäbischen Heimatbund verlie- hene Kulturlandschaftspreis wird seit 1995 in Zusam- menarbeit mit der Sparkassen-Finanzgruppe vergeben. Diese unterstützt gemeinsam mit der Sparkassenstif- tung Umweltschutz den Preis finanziell und stellt das Preisgeld zur Verfügung. Mit dem Preis werden herausragende Verdienste um die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Kul- turlandschaften gewürdigt. Mit dem Jugendpreis soll frühes Engagement besonders belohnt werden. Wenn Sie als Einzelperson, Gruppe oder Verein eine Kulturlandschaft betreuen und pflegen, so fordern wir Sie auf, sich um diesen Preis zu bewerben. Die Preis- verleihung findet im Herbst in einer öffentlichen Veran- staltung statt. Stuttgart, im Januar 2025 Andreas Felchle Vorsitzender Schwäbischer Heimatbund e.V. Dr. Matthias Neth Präsident Sparkassenverband Baden-Württemberg • die Umsetzung von Betriebskonzepten, mit denen Weidelandschaften von hohem Naturschutzwert wirtschaftlich gesichert werden • die Pflege oder Neuanlage größerer Obstwiesen am Ortsrand oder in traditionellen Lagen • die Pflege oder Wiederherstellung von Zeugnissen der Flößerei und des historischen Waldgewerbes • das bewusste Belassen und die Pflege von Acker- rainen, breiten Randstreifen für Ackerwildkräuter, Viehtrieben usw. oder das Bewahren alter bäuer- licher Strukturen und Bewirtschaftungsweisen auf andere Art • die erfolgreiche Vermarktung von Erzeugnissen aus Streuobstwiesen, Steillagenweinbergen usw. • Landschaftspflege und Verwertung auf ökologische und ökonomische Weise Nicht zum Wettbewerb eingereicht werden können: • geplante und kurzfristige Maßnahmen unter drei Jahren • Maßnahmen von Gemeinden. Diese mögen örtliche Vereine zum Mitmachen animieren und zur Bewer- bung auffordern schichte widmet oder wer sich sonst mit Rat und Tat der Kleindenkmale annimmt. Auch moderne, qualitätvolle Wegmarken können aus- gezeichnet werden, die an Stelle eines untergegange- nen oder nicht restaurierbaren Kleindenkmals oder anlässlich einer Flurneuordnung errichtet wurden. Diesen Sonderpreis erhalten Eigentümer, Einzelperso- nen oder Gruppen, die Kleindenkmale betreuen. Sonderpreis Kleindenkmale Der Schwäbische Heimatbund hat 2001 gemeinsam mit dem Schwäbischen Albverein, dem Schwarzwald- verein und dem Landesamt für Denkmalpflege eine Initiative zur Dokumentation und zum Schutz von Kleindenkmalen gestartet: Das besondere Augenmerk gilt Feld-, Weg- und Sühnekreuzen, steinernen Ruhe- bänken, Gedenksteinen, Trockenmauern, Bildstöcken, Wegweisern, Stundensteinen, Unterständen, Natur- steinbrücken usw. Sie alle prägen seit Jahrhunder- ten Kulturlandschaft, sind aber heute sehr gefährdet. Deshalb fördern wir Maßnahmen zur Erhaltung dieser Flurdenkmäler. Angesprochen ist, wer sich um Kleindenkmale küm- mert, wer sie schützt, renoviert und pflegt, wer eines vor dem Untergang rettet, wer sich ihrer Kulturge- Preiswürdig sind... Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, die bewir- ken, dass sich Kulturlandschaft lebendig, landschafts- prägend und nachhaltig weiterentwickelt. Beispiele • die traditionelle Bewirtschaftung von Mähdern der Albhochfläche • die Erhaltung und Pflege von Wacholderheiden • die sachgerechte, längerfristige Pflege von Hecken- landschaften • die Sicherung und fachgerechte Instandsetzung von Trockenmauern in Weinbergen oder ehemali- gen Weinbergen • Erhalt und Pflege von blütenreichen Wiesen • die Pflege und Aufrechterhaltung von Stau- wehren, Mühlkanälen, Wiesenwässersystemen, Hülben usw. • die sachgerechte Pflege von Wegalleen und Baum- gruppen in der freien Landschaft • die Bewahrung und Pflege alter geschichtsträchti- ger Wege • die Bewirtschaftung eines Privatwaldes als Hude- wald, als Nieder- oder Mittelwald Streuobstwiesen: Die Arbeit lohnt sich! Beweidung schützt Heidelandschaften Kleindenkmale nicht vergessen Jetzt beraten lassen, wie Sie Ihr Geld sinnvoll anlegen und gleichzeitig Nachhaltigkeitsaspekte berücksichti- gen können. Mehr Grün steht auch Ihren Geldanlagen gut. Weil’s um mehr als Geld geht. S_Anzeige_100x210mm_3mm_Beschnitt.indd 2S_Anzeige_100x210mm_3mm_Beschnitt.indd 2 07.08.24 09:1807.08.24 09:18[mehr]

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          Zuletzt geändert: 27.01.2025
          Raumplan_Arztpraxis.pdf

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            Zuletzt geändert: 20.12.2024
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            ZENTRALE Praxisräume in bester Lage – ideal für eine Hausarztpraxis Zentral in unserer Ortsmitte werden Ihnen optimal gelegene Praxisräume zur Vermietung oder zum Verkauf angeboten. Die barrierefrei zugänglichen Räumlichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Apotheke, mehreren Bäckereien, der Bank und einem Lebensmittelmarkt. Die Praxisräume sind sowohl funktional als auch einladend gestaltet und bieten die ideale Grundlage für eine moderne Hausarztpraxis. Ausreichend Parkplätze stehen in direkter Umgebung zur Verfügung. 124 m² Praxisfläche Verfügbar ab dem 01.02.2025 1.173 € Kaltmiete 234 € Nebenkosten Dorfplatz 1 88255 Baindt PRAXISRÄUME KONTAKTIEREN SIE UNS - WIR VERMITTELN SIE GERNE WEITER! Gemeinde Baindt - Marsweilerstraße 4 - 88255 Baindt Tel: 07502 94 06 26 | E-Mail: n.gerhardt@baindt.de OBJEKTBESCHREIBUNG ZU VERMIETEN 1.OG (barrierefreier Zugang)[mehr]

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              Zuletzt geändert: 20.12.2024
              20240912_Formular_Einwilligung_elek_Bekanntgabe-barrierefrei.pdf

              Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe in der Gewerbesteuer Vorgangsnummer / kommunale Hebenummer (optional auszufüllen durch das Unternehmen) Gewerbesteuerpflichtige:r Unternehmensname Steuernummer ELSTER-Benutzerkonto- ID Ich willige in die elektronische Bekanntgabe von Gewerbesteuerbescheiden an mich selbst ein. Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe E-Mail Adresse 2 3 Unternehmen (optional) Daten der/des bescheidempfangsberechtigten Person/Unternehmens Mandantennummer (falls vorhanden) VornameName Hinweis: Hier ist ausschließlich die ID des Empfängers für die Zustellung in Mein Unternehmenskonto anzugeben 1 Steuerberaternummer (falls vorhanden) Hinweis für die Kommune: Mandantennummer und Steuerberaternummer sind bei der Bekanntgabe in das Feld "Empfängerreferenz" in ELSTER- Transfer zu übertragen. Dies geschieht in der Regel durch das HKR-System oder manuell in der ELSTER- Transfer Anwendung. Gültigkeit Die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe gilt grundsätzlich zeitlich unbefristet. Ich erkläre mich mit meiner Unterschrift damit einverstanden, dass alle Daten elektronisch bei der Kommune gespeichert werden. Ort Datum Unterschrift empfangsberechtigte Person 1 1 Um die eindeutige Zustellung zu gewährleisten, muss hier die ELSTER-Benutzerkonto-ID des Steuererklärenden für die Zustellung in Mein Unternehmenskoto angegeben werden. Eine Benutzerkonto-ID der DATEV oder eines anderen Herstellers von Steuerberatungssoftware ist nicht zulässig, da Bescheide ansonsten lediglich in deren Postfach zugestellt und nicht mehr den Steuerpflichtigen zugeordnet werden können. 2 Über die vorgenommene Bereitstellung des Gewerbesteuerbescheides zum elektronischen Abruf (§ 122a Absatz 1 AO) wird eine unverschlüsselte E–Mail an die angegebene E–Mail–Adresse versandt, in der die Kurzbezeichnung des Gewerbesteuerbescheides sowie Informationen zum Datenabruf angegeben werden. Weitere personenbezogene Daten werden nicht wiedergegeben. Der Gewerbesteuerbescheid gilt am dritten Tag nach Absendung dieser E–Mail als rechtlich wirksam bekannt gegeben (§ 122a Absatz 4 Satz 1 AO). 3 Die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe gilt für alle bekanntzugebenden Gewerbesteuerbescheide (einschließlich Vorauszahlungs- und Zinsbescheide). Alle weiteren Dokumente werden weiterhin per Post bekannt gegeben. Die Einwilligung in die elektronische Bereitstellung des Gewerbesteuerbescheides zum Datenabruf kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Widerruf der Einwilligung: Geht ein Widerruf der Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe oder die Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten aus der Gewerbesteuererklärung wenige Tage vor dem Versand der elektronischen Benachrichtigung beziehungsweise der Bereitstellung des Bescheides bei der hebeberechtigten Gemeinde ein, kann es in Einzelfällen aus technischen Gründen dennoch zu einer elektronischen Bekanntgabe kommen. In diesem Fall kann die hebeberechtigte Gemeinde den zum Abruf bereitgestellten Bescheid nicht mehr löschen. kann ein nachträglich bestimmter Empfangsbevollmächtigter den Bescheid nicht elektronisch abrufen. wurde der zum Abruf bereitgestellte Bescheid nicht wirksam bekannt gegeben. wird die Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheides gegenüber dem Unternehmen oder dem nachträglich bestimmten Empfangsbevollmächtigten nachgeholt. Ausnahmen von der elektronischen Bekanntgabe: Die hebeberechtigte Gemeinde behält sich vor, Bescheide trotz Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe auf andere Weise bekannt zu geben (zum Beispiel auf dem Postweg), wenn eine elektronische Bekanntgabe nach § 122a AO aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte oder ein Erfordernis für die Bekanntgabe auf andere Weise besteht. 2 Inhalt Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe in der Gewerbesteuer Gewerbesteuerpflichtige:r Daten der/des bescheidempfangsberechtigten Person/Unternehmens Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe Gültigkeit Vorgangsnummer / kommunale Hebenummer: Unternehmensname: Steuernummer: Name: Vorname: Unternehmen: ELSTER-Benutzerkonto-ID: E-Mail Adresse: Einwilligung: Off Ort: Datum: Mandantennummer Gewerbesteuerpflichtiger: Steuerberaternummer:[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
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              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 17.12.2024
                Ausschreibung_Bauleistungen_Enthärtungsanlage.pdf

                Öffentliche Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme Teilnahmewettbewerb nach § 20 Abs. 4 VOB/A Bauaahe Austausch der E thrtu gsa age sterwiese schue Bai dt Bauherr Geei de Bai dt P aug Bau eitug irch er E ergie GbH Art der Bau eistug Austausch der E thrtu gsa age sterwiese schue Bai dt Gewerbe Eetr u d Sa itr Eireichugsteri tag 19 03 2025 10%59 Uhr eit ud rt des Erffugsteris tag 19 03 2025 11%00 Uhr Sit'u gssaa Rathaus Bai dt Ede der usch agsfrist Freitag 18 04 2025 Ausfhrug% ,wische W 16 u d 26 i /ahr 2025 Agebotsausgabe% Ab ittwch 19 02 2025 Die A frderu g der Vergabeu terage erfgt ste frei as pdf4Datei per ai a % bauat2@bai dt de achprfste e ach 31 VB$A 6a dratsat Rave sburg as Rechtsaufsichtsbeh8rde Bai dt 19 02 2025 Bauatseiteri Pa u g u d Baueitu g Petra /ese Fa irch er E ergie GbH[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 19.02.2025
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                  1 Mi Neujahr 1 SA Raspler Ball der Vereine SKH 1 SA 1 DI 1 DO Maifeiertag 1 SO 2 DO 2 SO 2 SO Raspler Narrenmesse Schalmeienball Kirche Bft SKH 2 MI Stiftung St. Franziskus Frühlings-Kaffee AZ 2 FR 2 MO 3 FR 3 MO 3 MO Rosenmontag Rathaus geschlossen 3 DO 3 SA 3 DI Gemeinderatssitzung 4 SA 4 DI 4 DI Raspler Maskenvertreiben DP + SKH 4 FR 4 SO Kath. Kirchengemeinde Erstkommunion Kirche Baindt 4 MI 5 SO 5 MI 5 MI 5 SA Impulse Osterkerzen verzieren BSS 5 MO 5 DO 6 MO Heilige Drei Könige 6 DO 6 DO DRK Blutspendetermin Baienfurt 6 SO 6 DI Gemeinderatssitzung 6 FR 7 DI 7 FR 7 FR 7 MO 7 MI 7 SA 8 MI 8 SA 8 SA Landjugend Funken SV Baindt Sie&Er Hallen-Cup Kiesgrube Sporthalle 8 DI Gemeinderatssitzung 8 DO 8 SO Pfingstsonntag 9 DO DRK Blutspendetermin SKH 9 SO 9 SO SV Baindt Sie&Er Hallen-Cup Sport- halle 9 MI Seniorentreff Frühlingsfest Förderv. KWS JHV BSS Aula 9 FR Raspler JHV BSS 9 MO Pfingstmontag 10 FR 10 MO 10 MO Alpinteam Skikurs 08.03. + 09.03. 10 DO 10 SA 10 DI 11 SA Raspler Maskenbefreien DP + SKH 11 DI DRK Tag des Notrufs Gemeinderatssitzung 11 DI 11 FR Schalmeienkapelle JHV BSS 11 SO Ev. Kirchengemeinde Konfirmation Ev. Kirche Bft. 11 MI 12 SO 12 MI Seniorentreff Fasnetsball BSS 12 MI 12 SA 12 MO 12 DO 13 MO 13 DO 13 DO TC Baindt JHV Vereins- raum 13 SO 13 DI 13 FR 14 DI Gemeinderatssitzung 14 FR 14 FR Basar "Rund ums Kind" SKH 14 MO Schützengilde Osterschießen Schützen- haus 14 MI 14 SA 15 MI 15 SA 15 SA 15 DI Schützengilde Osterschießen Schützen- haus 15 DO 15 SO 16 DO 16 SO 16 SO Musikverein JHV SKH 16 MI Schützengilde Osterschießen Schützen- haus 16 FR 16 MO 17 FR 17 MO 17 MO 17 DO 17 SA Einweihung KWS mit Schulfest KWS 17 DI 18 SA Lumpenkapelle Räuberball SKH 18 DI 18 DI Gemeinderatssitzung 18 FR Karfreitag 18 SO Blutreitergruppe Georgsritt Bergat- reute 18 MI 19 SO 19 MI 19 MI Seniorentreff Gottesdienst m. Krankensalb. BSS 19 SA 19 MO 19 DO Fronleichnam Prozession kath. Gemeindefest Kirche + BSS 20 MO 20 DO 20 DO Impulse Frauenfrühstück BSS 20 SO Ostersonntag 20 DI 20 FR 21 DI 21 FR Elternbeirat KWS Kinderball SKH 21 FR SV Baindt JHV Vereins- raum 21 MO Ostermontag Schützengilde Siegerehrung Schützenhaus 21 MI Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 21 SA 22 MI 22 SA 22 SA 22 DI 22 DO 22 SO 23 DO 23 SO 23 SO 23 MI 23 FR Blutreitergruppe Mitgliederversammlung BSS 23 MO 24 FR 24 MO 24 MO 24 DO 24 SA 24 DI 25 SA Raspler Narrenbaumstellen DP 25 DI 25 DI 25 FR Blutreitergruppe JHV BSS 25 SO 25 MI Seniorentreff BSS 26 SO Raspler Narrensprung DP+ SKH 26 MI 26 MI 26 SA 26 MO 26 DO 27 MO 27 DO 27 DO Taekwondo JHV BSS 27 SO 27 DI 27 FR Blutreitergruppe Mitgliederversammlung BSS 28 DI 28 FR 28 FR Reitergruppe JHV BSS 28 MO 28 MI 28 SA Musikverein Dorffest Schulhof 29 MI 29 SA Dorfputzete 29 DI 29 DO 29 SO Musikverein Dorffest Schulhof 30 DO 30 SO Kath. Kirchengemeinde Wahl Kirchengemeinderat BSS 30 MI Einweihung Ortsmitte Landjugend Maibaumstellen DP 30 FR 30 MO Musikverein Dorffest Schulhof 31 FR 31 MO Förderv. Selige Irmgard JHV AZ 31 SA Alpinteam Skikurs 11.01. + 12.01. Raspler Befreien: Kitas, Schule, Rathaus, SBBZ, Selige Irmgard Alle Termine finden unter Vorbehalt statt.SKH = Schenk-Konrad-Halle KWS = Klosterwiesenschule BSS = Bischof-Sproll-Saal JHV = Jahreshauptversammlung DP = Dorfplatz WSP = Waldspielplatz AZ = Altenzentrum Selige Irmgard Blutreitergruppe Blutritt Weingarten Rathaus geschlossen Alpinteam Skikurs 18.01. + 19.01. Christi Himmelfahrt o. Prozession Blutreitergruppe Proberitt Sulpach Alpinteam Skikurs Ersatz 25.01 + 26.01. Terminkalender 2025 der Gemeinde Baindt März April Mai JuniJanuar Februar Alpinteam Skikurs 05.03. + 06.03. Alpinteam Jugendlager 15.03. + 16.03. Fasnetsferien 28.02. - 09.03.2025 KW 1 KW 2 KW 3 KW 4 KW 6 KW 5 KW 7 KW 8 KW 9 KW 10 KW 11 KW 12 KW 14 KW 15 KW 16 KW 17 KW 18 KW 19 KW 20 KW 21 KW 23 KW 24 KW 25 KW 26 KW 27 KW 13 KW 22 1 DI Gemeinderatssitzung (Ersatz) 1 FR Amtsblatt Sommerpause Schalmeienkapelle Weinfest DP 1 MO 1 MI 1 SA Allerheiligen 1 MO 2 MI 2 SA Schalmeienkapelle Weinfest DP 2 DI 2 DO Landjugend Dorfkindparty SKH 2 SO 2 DI Gemeinderatssitzung (Ersatz) 3 DO DRK Blutspendetermin SKH 3 SO Schalmeienkapelle Weinfest DP 3 MI 3 FR 3 MO 3 MI 4 FR 4 MO 4 DO DRK Blutspendetermin Baienfurt 4 SA 4 DI 4 DO 5 SA SBBZ Benefizkonzert SKH 5 DI 5 FR 5 SO Kath. Kirchengemeinde Heilig-Leiber-Fest Kirche Baindt 5 MI 5 FR Landjugend Nikolausbesuche 6 SO SV Baindt Dachser-Cup (Sa + So) Kloster- wiese 6 MI 6 SA 6 MO 6 DO 6 SA 7 MO Feuerwehr Leistungsabzeichen 7 DO 7 SO 7 DI 7 FR 7 SO 2. Advent 8 DI 8 FR 8 MO 8 MI 8 SA Kath. Kirchengemeinde Firmung Kirche Baindt 8 MO 9 MI 9 SA 9 DI Gemeinderatssitzung (Ersatz) 9 DO 9 SO 9 DI 10 DO 10 SO 10 MI 10 FR Impulse Frauenfrühstück BSS 10 MO 10 MI Seniorentreff Jubiläum 50 Jahre BSS 11 FR Blutreitergruppe Hl. Blutfest Bad Wurzach 11 MO 11 DO 11 SA 11 DI 11 DO Stiftung St. Franziskus Ehrenamtsfeier AZ 12 SA 12 DI 12 FR 12 SO 12 MI 12 FR 13 SO 13 MI 13 SA 13 MO 13 DO 13 SA Musikverein Festkonzert SKH 14 MO 14 DO 14 SO 14 DI Gemeinderatssitzung 14 FR Impulse Baindter Vesper BSS 14 SO 3. Advent 15 DI 15 FR 15 MO 15 MI Seniorentreff Oktoberfest BSS 15 SA 15 MO 16 MI Seniorentreff Sommerfest BSS 16 SA 16 DI 16 DO 16 SO Volkstrauertag 16 DI Gemeinderatssitzung 17 DO 17 SO 17 MI Seniorentreff BSS 17 FR 17 MO 17 MI 18 FR 18 MO 18 DO 18 SA Kath. Kirchengemeinde Wendelinusfest Sulpach 18 DI Gemeinderatssitzung 18 DO 19 SA 19 DI 19 FR 19 SO 19 MI 19 FR 20 SO 20 MI 20 SA Schützengilde 100 Jahre 20 MO Vereinssitzung 20 DO 20 SA 21 MO 21 DO 21 SO Feuerwehr Baindt 150 Jahre 21 DI 21 FR Stiftung St. Franziskus Gedenkfeier AZ 21 SO 4. Advent 22 DI Gemeinderatssitzung 22 FR 22 MO 22 MI 22 SA 22 MO 23 MI 23 SA 23 DI Gemeinderatssitzung 23 DO 23 SO 23 DI 24 DO 24 SO 24 MI 24 FR 24 MO 24 MI Heiligabend 25 FR 25 MO 25 DO 25 SA Feuerwehr Herbstübung 25 DI 25 DO 1. Weihnachtstag 26 SA 26 DI 26 FR Stiftung St. Franziskus Patrozinium AZ 26 SO Schützengilde Siegererehrung Ortsmeisterschaft Schützen- haus 26 MI Stiftung St. Franziskus Adventskaffee AZ 26 FR 2. Weihnachtstag Landjugend Weihnachtstanz SKH 27 SO 27 MI 27 SA Basar "Rund ums Kind" SKH 27 MO 27 DO 27 SA Amtsblatt Winterpause 28 MO 28 DO 28 SO 28 DI 28 FR 28 SO 29 DI 29 FR 29 MO 29 MI 29 SA Nikolausmarkt DP 29 MO 30 MI 30 SA Reitergruppe Jubiläum 50. Reitturnier Reitplatz 30 DI 30 DO Stiftung St. Franziskus Oktoberfest AZ 30 SO 1. Advent 30 DI 31 DO 31 SO Reitergruppe Jubiläum 50. Reitturnier Reitplatz 31 FR Reformationstag 31 MI Schützengilde + Böllergr. Silvesterschießen WSP Betriebsausflug Gemeindeverw. Rathaus geschlossen Terminkalender 2025 der Gemeinde Baindt Gruselführung mit Paul Sägmüller DRK Nikolausbesuche 05. + 06.12. Reitergruppe Jubiläumsabend 50. Reitturnier Tag der Deutschen Einheit Amtsblatt Sommerpause Alle Termine finden unter Vorbehalt statt.SKH = Schenk-Konrad-Halle KWS = Klosterwiesenschule BSS = Bischof-Sproll-Saal JHV = Jahreshauptversammlung DP = Dorfplatz WSP = Waldspielplatz AZ = Altenzentrum Selige Irmgard DezemberJuli August September Oktober November KW 28 KW 29 KW 30 KW 31 KW 32 KW 33 KW 34 KW 35 KW 36 KW 37 KW 38 KW 39 KW 40 KW 42 KW 43 KW 45 KW 46 KW 47 KW 48 KW 49 KW 50 KW 51 KW 52 KW 44 KW 41 KW 1[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 26.02.2025
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