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Einladung_23_04_04.pdf

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 4. April 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 4. April 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen 05 Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 06 Bauantrag für die Erstellung eines Aussenpools auf dem Flst. 901, Sulpacher Straße 125/1 07 Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt 08 Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss 09 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten 10 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten 11 Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz 12 Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 01.01.2023 13 Belagserneuerung DFB Minispielfeld 14 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 15 Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg 16 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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    Zuletzt geändert: 31.03.2023
    Auswertung_Umfrage_Wohnen_im_Alter.pdf

    1 Auswertung Umfrage „Wohnen im Alter“ in Baindt Mitte Mai 2021 (KW 19) wurde der Fragebogen von den Austräger:innen des Amtsblattes von der Gemeinde an circa 2100 Haushallte in der Gemeinde Baindt verteilt. Den Bürger:innen wurde bis zum 04. Juni 2021 die Möglichkeit zur Beantwortung gegeben. Insgesamt haben 400 Bürger:innen von Baindt den Fragebogen fristgerecht eingereicht. Die Rücklaufquote von über 19 Prozent ist zufriedenstellend und aussagekräftig. Frage 1.1: Die Umfrage hat ergeben, dass derzeit 229 Personen der teilnehmenden Personen in einem eigenen Haus, 90 in einer Mietwohnung und 70 in einer Eigentumswohnung leben. Das heißt, ca. 57 % wohnen in einem eigenen Haus und etwa drei Viertel (75%) der Teilnehmenden besitzen sogar ein Wohneigentum. Weniger als ein Viertel (ca. 24%) leben hingegen in einem gemieteten Objekt. 90 5 70 229 1 3 0 50 100 150 200 250 1.1 Ich wohne derzeit in… 2 Frage 1.2: Knapp 80 % der Teilnehmenden wohnen auf über 75 m2. Im Jahr 2019 betrug die durchschnittliche Pro-Kopf-Wohnfläche in Deutschland 47 m2 (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36495/umfrage/wohnflaeche-je-einwohner- in-deutschland-von-1989-bis-2004/). Der Großteil der Teilnehmenden liegt damit deutlich über dem Durchschnitt aus dem Jahr 2019. Frage 1.3: Bei dieser Frage waren Mehrfachnennungen möglich, so dass es insgesamt mehr als 400 Antworten gab. Im ersten Schritt wurden die Anzahl der jeweiligen Antwortmöglichkeiten ausgewertet und im zweiten Schritt die absolute Personenanzahl je teilnehmenden Haushalt ermittelt. Diese Personenanzahl wurde ins Verhältnis zu der Teilnehmerzahl (400 Stück) gesetzt und mit dem Deutschlanddurchschnitt der Personenzahl pro Haushalt verglichen. Der Durchschnitt der Personenzahl pro (teilnehmenden) Haushalt in Baindt liegt bei 2,71 Personen pro HH. Der Durchschnitt in Deutschland lag 2019 bei 1,99 Personen pro HH. (Quelle:https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in- deutschland/61584/bevoelkerung-und-haushalte) Es ist erkennbar, dass über zwei Drittel der Haushalte mit einem (Ehe-)Partner zusammenleben. Jedoch lebt auch über ein Viertel der befragten Haushalte alleine. Außerdem sind bei fast einem Drittel der teilnehmenden Personen Kinder Teil des Haushalts. 5 26 44 319 5 1 0 50 100 150 200 250 300 350 bis 45 m² 45 - 60 m² 61 - 75 m² mehr als 75 m² keine Angaben weiß ich nicht 1.2 Auf wie viel m2 Fläche wohnen Sie? https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36495/umfrage/wohnflaeche-je-einwohner-in-deutschland-von-1989-bis-2004/ https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36495/umfrage/wohnflaeche-je-einwohner-in-deutschland-von-1989-bis-2004/ https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61584/bevoelkerung-und-haushalte https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61584/bevoelkerung-und-haushalte 3 Frage 1.4: Anhand dieser Frage bzw. Grafik lässt sich die Altersverteilung der teilnehmenden Haushalte erkennen (Mehrfachnennungen waren möglich). Viele der im Haushalt lebenden Personen sind folglich zwischen 46 und 75 Jahren alt. 27% 67% 5% 32% 3% 1% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% lebe alleine (Ehe-) Partner Elternteile Kind(er) Sonstige keine Angaben 1.3 Wie viele Personen außer Ihnen gehören noch zu Ihrem Haushalt? (Anzahl Antworten) Achtung: Mehrfachnennungen waren möglich, daher Summe größer als 100 % 75 78 121 133 71 2 0 20 40 60 80 100 120 140 18 - 30 Jahre 31 - 45 Jahre 46 - 60 Jahre 61 - 75 Jahre 76 - 90 Jahre über 90 Jahre 1.4 Wie alt sind die in ihrem Haushalt lebenden volljährigen Personen? 4 Frage 2.1: Die Befragten können sich überwiegenden vorstellen, in einem selbstbestimmten Wohnprojekt zu leben (32 %) , in ihrer jetzigen Wohnungen/Haus zu bleiben und es altersgerecht umzubauen (30%) oder ihre jetzige Wohnung/Haus ist schon altersgerecht und sie möchten in dieser wohnen bleiben (33,5 %). Das bedeutet, dass viele Personen in einer selbstbestimmten Wohnform leben und weniger in eine Seniorenwohnanlage umziehen möchten. Die erste Grafik zeigt die absolute Anzahl der Antworten und die zweite Grafik der prozentuale Anteil der teilnehmenden Personen (400 Stück). 134 120 60 70 47 128 20 68 38 1 0 20 40 60 80 100 120 140 160 jetzigen Wohnung/Haus bleiben = ist geeignet jetzige Wohnung/ Haus bleiben = jedoch umbauen in geeignete Wohnung umziehen Seniorenwohnanlageanlage mit Serviceleistungen Seniorenwohnanlage ohne Serviceleistungen in selbstbestimmten Wohnprojekt leben Wohngemeinschaft mit Gleichgesinnten bin interessiert aber weiß noch zu wenig darüber Weiß noch nicht / keine Angaben Sonstiges 2.1 In welchen Wohnformen könnten Sie sich vorstellen im Alter zu leben? 34% 30% 15% 18% 12% 32% 5% 17% 10% 0% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% jetzigen Wohnung / Haus bleiben = ist geeignet jetzige Wohnung / Haus bleiben = jedoch umbauen in geeignete Wohnung umziehen Seniorenwohnanlageanlage mit Serviceleistungen Seniorenwohnanlage ohne Serviceleistungen in selbstbestimmten Wohnprojekt leben Wohngemeinschaft mit Gleichgesinnten bin interessiert aber weiß noch zu wenig darüber weiß noch nicht / keine Angaben Sonstiges 2.1 Bei welchen Wohnformen könnten Sie sich vorstellen im Alter zu leben? Achtung: Mehrfachnennungen waren möglich, daher Summe größer als 100 % 5 Frage 2.2: Von den 400 teilnehmenden Personen haben 293 Personen die Frage 2.2 beantwortet. Dies spiegelt auch die Eigenheimquote aus der Frage 1.1 wieder. Von diesen 293 wissen mehr als 41 % noch nicht, ob sie im Falle eines Umzuges ihr Eigenheim veräußern oder vermieten möchten. Etwa ein Drittel könnte sich dies als eine Möglichkeit in der Zukunft vorstellen. 32% 18% 41% 9% 2.2 Wollen Sie im Falle eines Umzugs Ihr Eigenheim (falls vorhanden) veräußern oder vermieten? ja nein weiß noch nicht keine Angaben 6 Frage 3: Der dritte Fragenblock beschäftigte sich allgemein mit den Anforderungen an eine Wohnung und das Wohnumfeld für das Wohnen im Alter. Frage 3.1.1: Mit dieser Frage wollte man herausfinden, falls die befragte Person jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt in eine andere Wohnung umziehen würde, welche Anforderungen die neue Wohnung erfüllen sollte hinsichtlich der Zimmeranzahl. Deutlich erkennbar ist, dass sich etwa 65% und damit deutlich mehr als die Hälfte mindestens 3 Zimmer wünscht. Nur 21 % wünschen sich eine kleinere Wohnung. 1% 20% 50% 15% 11% 3% 3.1.1 Falls Sie in eine andere Wohnung umziehen möchten, wie viele Zimmer sollte die neue Wohnung haben? 1 Zimmer 2 Zimmer 3 Zimmer 4 Zimmer und mehr weiß noch nicht keine Angaben 7 Frage 3.1.2: Ziel dieser Frage war es herauszufinden, sofern die befragte Person jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt in eine andere Wohnung umziehen würde, welche Anforderungen die neue Wohnung erfüllen sollte hinsichtlich der Wohnungsgröße. In der ersten Grafik ist die absolute Anzahl der Antworten erkennbar und in der zweiten das prozentuale Verhältnis. Vergleicht man das Ergebnis mit der Frage 1.2 so lässt sich sagen, dass viele Personen in eine kleinere Wohnung umziehen wollen würden. So haben bei Frage 1.2 noch 319 Personen angegeben, in einer Wohnung mit mehr als 75 m2 zu leben, wohingegen nun nur noch 110 Personen in der Zukunft in solch einer großen Wohnung leben möchten. Folglich wollen nur noch 28 % auf mehr als 75 m2 wohnen. Damit ist im Falle eines Umzugs in eine Wohnung eine deutliche Tendenz zu einer kleineren Wohnfläche erkennbar. 15 78 141 110 36 12 0 20 40 60 80 100 120 140 160 bis 45 m² 45 - 60 m² 61 - 75 m ² mehr als 75 m² weiß noch nicht keine Angaben 3.1.2 Falls Sie in eine andere Wohnung umziehen möchten, welche Wohnungsgröße sollte die neue haben? 4% 20% 36% 28% 9% 3% 3.1.2 Falls Sie in eine andere Wohnung umziehen möchten, welche Wohnungsgröße sollte die neue haben? bis 45 m² 45 - 60 m² 61 - 75 m ² mehr als 75 m² weiß noch nicht keine Angaben 8 Frage 3.1.3: Mit dieser Frage wurde abgefragt, falls die befragte Person jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt in eine andere Wohnung umziehen würde, welche Anforderungen die neue Wohnung erfüllen sollte hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze. Fast zwei Drittel der befragten Personen würden nur noch einen Stellplatz benötigen. Damit geht die Tendenz eher weg vom Besitz mehrerer Fahrzeuge. Frage 3.1.4: Mit dieser Frage wurde abgefragt, falls die befragte Person jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt in eine andere Wohnung umziehen würde, ob sie diese Wohnung kaufen oder mieten möchten. Während etwa 23 % ein Mietverhältnis bevorzugen würden, würden sich derzeit 36 % der Befragten für den Kauf der Wohnung entscheiden. 41% sind sich bezüglich dieser Frage noch nicht sicher bzw. können keine Angaben dazu machen. 5% 64% 20% 3% 6% 2% 3.1.3 Falls Sie in eine andere Wohnung umziehen möchten, wie viele Stellplätze sollte die neue haben? keinen Stellplatz 1 Stellplatz 2 Stellplätze mehr als 2 Stellplätze weiß noch nicht keine Angaben 23% 36% 36% 5% 3.1.4 Falls Sie in eine andere Wohnung umziehen möchten, würde ich die neue Wohnung gerne… mieten kaufen weiß noch nicht keine Angaben 9 Frage 3.2: Mehr als drei Viertel (77%) der befragten Personen möchte auch weiterhin in Baindt wohnen bleiben, lediglich 3 % möchten umziehen. Der Rest weiß es noch nicht bzw. kann keine Angaben dazu machen. Frage 3.3: Von den 400 teilnehmen Personen haben 30 Personen Angehörige die nach Baindt ziehen wollen, dies entspricht einer Quote von 8 %. Insgesamt wären es 41 Angehörige die eventuell nach Baindt ziehen würden. 77% 18% 3% 2% 3.2 Würden Sie gerne weiterhin in Baindt wohnen? ja weiß noch nicht nein keine Angaben 8% 65% 22% 5% 3.3 Haben Sie Angehörige, die im Alter nach Baindt ziehen wollen? (Anzahl Antworten) Ja nein weiß noch nicht keine Angaben 10 Frage 3.4: Interessant war zu sehen, dass für die teilnehmenden Personen das Badezimmer (74 %), das Wohnzimmer (73 %), die Toilette (65 %), das Schlafzimmer (65 %), der Aufzug (55 %) sowie der Balkon (54 %) sehr wichtig ist. Im Verhältnis zu den anderen Räumen wird der Keller, das Esszimmer und auch der Abstellraum als nicht so wichtig erachtet. 290 75 3 89 120 96 259 93 19 295 78 3 261 90 20 76 120 121 116 159 62 216 109 23 180 97 43 218 109 22 0 50 100 150 200 250 300 350 Wohnzimmer - sehr wichtig Wohnzimmer - wichtig Wohnzimmer - nicht wichtig Esszimmer - sehr wichtig Esszimmer - wichtig Esszimmer - nicht wichtig Schlafzimmer - sehr wichtig Schlafzimmer - wichtig Schlafzimmer - nicht wichtig Badezimmer - sehr wichtig Badezimmer - wichtig Badezimmer - nicht wichtig Toilette - sehr wichtig Toilette - wichtig Toilette - nicht wichtig Keller - sehr wichtig Keller - wichtig Keller - nicht wichtig Abstellraum - sehr wichtig Abstellraum - wichtig Abstellraum - nicht wichtig Balkon - sehr wichtig Balkon - wichtig Balkon - nicht wichtig Terrasse - sehr wichtig Terrasse - wichtig Terrasse - nicht wichtig Aufzug - sehr wichtig Aufzug - wichtig Aufzug - nicht wichtig 3.4 Welche Wohnräume sind Ihnen im Alter besonders wichtig und sollten entsprechend geplant werden in Größe und Lage in der Wohnung und im Gebäude? 11 Frage 3.5: Als nicht wichtig wird der eigene Garten (52 %), die gemeinsame Gartenoption (45 %), Gemeinschaftsräume in der Nähe (42 %) und Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige/Freunde (41 %) angesehen. Sehr wichtig sind für die teilnehmenden Personen attraktive Verweilflächen (35 %). 0 1 6 55 67 206 34 96 180 29 131 169 141 160 39 47 124 163 0 50 100 150 200 Sonstiges - sehr wichtig Sonstiges - wichtig Sonstiges - nicht wichtig eigener Garten - sehr wichtig eigener Garten - wichtig eigener Garten - nicht wichtig gemeinsame Gartenoption - sehr wichtig gemeinsame Gartenoption - wichtig gemeinsame Gartenoption - nicht wichtig Gemeinschaftsräume in der Nähe - sehr wichtig Gemeinschaftsräume in der Nähe - wichtig Gemeinschaftsräume in der Nähe - nicht wichtig Attraktive Verweilflächen - sehr wichtig Attraktive Verweilflächen - wichtig Attraktive Verweilflächen - nicht wichtig Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige/Freunde - sehr wichtig Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige/Freunde - wichtig Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige/Freunde - nicht wichtig 3.5 Was wäre Ihnen im Alter außerhalb der Wohnung im Umfeld wichtig? 12 Frage 3.6: Für die Auswertung der offenen Frage 3.6 wurden Cluster gebildet. Diese Cluster wurden ins Verhältnis zur Antwortanzahl der Frage gestellt – 110 Personen haben diese Frage beantwortet. Oft genannt wurde von den teilnehmenden Personen die Einkaufsmöglichkeiten, die medizinischen Einrichten, der bezahlbare Wohnraum, die (bezahlbaren) Unterstützungsangebote, sowie die ÖPNV-Anbindung. 25% 24% 23% 23% 20% 18% 15% 10% 9% 9% 5% 4% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 3.6. Was sollte sonst noch getan werden, um die Wohnsituation älterer Menschen zu verbessern? Achtung: Mehrfachnennungen waren möglich, daher Summe größer als 100 %[mehr]

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      Hebesatzsatzung_der_Gemeinde_Baindt_ab_01012023.pdf

      SATZUNG über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) vom 08.11.2022 Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und § 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetzes und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 08.11.2022 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuererhebung Die Gemeinde Baindt erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes. Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde. § 2 Steuerhebesätze Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H., 2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. der Steuermessbeträge. § 3 Geltungsdauer Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2023. § 4 Grundsteuerkleinbeträge Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes werden fällig a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt, b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Baindt, den 08.11.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt / Homepage Satzung 08.11.2022 01.01.2023 11.11.2022[mehr]

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        Klimamobilitätsplan.pdf

        Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Der Klima- mobilitäts- plan Das wichtigste in Kürze Baienfurt • Baindt • Berg • Ravensburg • Weingarten Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Unser Ticket Richtung Zukunft im Mittleren Schussental Sowohl die Einwohnerzahlen als auch die Wirtschaftskraft im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS), zu dem die Gemeinden und Städte Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten gehören, sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. Um auch weiterhin als attraktive Region wahrgenommen zu werden, müssen wir also unser Handeln kontinuierlich anpassen. Im Vergleich zu Baden-Württemberg insgesamt ist die Entwicklung des GMS überdurchschnittlich: In den Jahren 2011 bis 2022 stiegen die Einwohnerzahlen um rund acht Prozent. Die Kaufkraft wuchs zwischen 2011 und 2017 um mehr als 15,32 Prozent, das sind 0,4 Prozent mehr als im gesamten Bundesland. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 20 Prozent, in gesamt Baden-Württemberg waren es rund fünf Prozent weniger. Das bedeutet jedoch auch mehr Verkehr und neue Herausforderungen. Seit 2017 pendeln 17.700 Menschen in den GMS, das sind 20 Prozent mehr als in den Jahren davor. Das heißt, nicht nur bei den Themen Soziales und Ökonomie nachhaltig zu handeln, sondern auch beim Thema Verkehr, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Daher hat der GMS einen Klimamobilitätsplan erstellt mit dem Ziel, bis 2030 den von Fahrzeugen verursachten CO 2 -Ausstoß im GMS gegenüber 2010 um 40 Prozent zu reduzieren und nachhaltige Mobilitätsalternativen zu schaffen. Hierzu wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt, dessen Umsetzung nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz ist. Mit der Mobilitätswende haben wir die einmalige Chance, auch Veränderungen vorzunehmen, die sich viele Bürgerinnen und Bürger wünschen, etwa eine Umverteilung des öffentlichen Raums, um neuen Platz für eine höhere Lebens- und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Mit dem Klimamobilitätsplan nimmt der GMS eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg ein. Viele engagierte Akteurinnen und Akteure waren an dem Prozess beteiligt, um wichtige Verbesserungen und neue Mobilitätslösungen auf den Weg zu bringen. Der politische Beschluss hat auch einen ökonomischen Vorteil: Dadurch sichern wir uns bei der Beantragung von Fördermitteln die Möglichkeit auf einen Klimabonus, da einige der Maßnahmen einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Klimabonus bedeutet die Erhöhung der Förderquote von 50 auf 75% für ausgewählte Maßnahmen. Selbstverständlich können nicht alle Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. Folgend finden Sie – übersichtlich dargestellt – unsere obersten Prioritäten, die TOP 5-Maßnahmen sowie eine Zusammen- fassung der geplanten innovativen Vernetzung unserer Kommunen, mit denen Orte auf dem Land an den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) angebunden werden können. Der Klimamobilitätsplan inklusive Offenlage-Prozess ist nun abgeschlossen, die Ergebnisse können Sie detailliert im Endbericht nachlesen. Inhaltsverzeichnis Die Top -Themen im Überblick • Einrichtung der Hauptradroute – Radschnellverbindung RS9 • Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS • Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes • Neue Aufteilung des Verkehrsraums • Förderung der Elektromobilität • Multimodalität und Intermodalität Klima- freundlich unterwegs Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Schnell ans Ziel 2. Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS Ziele & Effekte: Infrastruktur • Lückenloses Radwegenetz herstellen • Verbesserung der Bevorrechtigung des Radverkehrs an Einmündungen und Zufahrten • Sofortmaßnahme: Gefahrenstellen beseitigen • Fahrbahnbeläge und Beleuchtung verbessern Service • Ausreichend Radabstellanlagen • Attraktive Sharing-Angebote & Radservicestationen • Bessere Verknüpfung mit dem ÖPNV • Winterdienst und Instandhaltung Information • Wegweisende Beschilderung • Radkarten • Radschulwegpläne • Touristische Informationen Kommunikation • Pressearbeit • Kampagnen • Veranstaltungen i Dran bleiben Über 1.000 Infrastrukturmaßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs gilt es in den nächsten Jahren umzusetzen. Vorrangiges Ziel ist ein durchgängiges, sicheres Radwegenetz. Das Radverkehrskonzept ist in die vier Bereiche Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation gegliedert. Top 5 Maßnahme Ein gutes Radverkehrsangebot fördert die Verkehrsverlagerung vom Auto weg hin zum Fahrrad. Mit Umsetzung aller Maßnahmen sowie dem Radschnellweg kann das Radverkehrsauf- kommen um bis zu 25% gesteigert werden. Dadurch wird der C0 2 -Ausstoß weiter reduziert. Stand: 12.2023 Dran bleiben 3. Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes Mobilität für alle Das Konzept für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des GMS steht. Es komplettiert den Umweltverbund und spielt eine Schlüsselrolle bei der Lösung verkehrlicher Probleme sowie bei der Sicherung der Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger. Nun gilt es, die geplanten Maßnahmen umzusetzen. Dabei müssen sie ineinandergreifen, um den ÖPNV zu stärken. Verbesserung Nacht- und Veranstaltungsverbindungen Taktverdichtung und Einführung Expressbus Beschleunigung des Busverkehrs Einführung flexibler On-Demand-Verkehr MH Einrichtung zentraler Um- steigepunkte/Mobility Hub Top 5 Maßnahme Anpassungen Liniennetz und Fahrtenangebote Ziele & Effekte: Die Verbesserungen im ÖPNV-Angebot führen zu einer deutlichen Steigerung der Fahrgastzahlen. Gegenüber dem Bestand kann bei Umsetzung aller Maßnahmen nahezu eine Verdopplung (Zunahme der ÖPNV-Wege um 90%) erreicht werden. Dadurch wird das Aufkommen an Pkw sowie der C0 2 -Ausstoß weiter reduziert. Stand: 12.2023 Mobilität für alle 4. Neue Aufteilung des Verkehrsraums Der GMS gibt die Richtung vor: Durch verkehrsberuhigte Zonen sowie die Umgestaltung von Straßen und Plätzen möchte der GMS eine bessere Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Gemeinden erreichen. Zudem sollen Fahrspuren des MIV zugunsten des Radverkehrs neu aufgeteilt werden. Mit Hilfe dieser Maßnahmen begegnen sich die unterschiedlichen Verkehrsarten künftig nahezu gleichberechtigt. Gleichberechtigt miteinander Bereits bei der Straßenraumgestaltung müssen Fuß- und Radverkehr mitberücksichtigt werden. Schlagworte sind hier: Querungshilfen, Radverkehrs- führungen und Barrierefreiheit. Zudem gilt es Fahrspuren des MIV, Kfz-Stellplätze und Gehweg- parken zu reduzieren. Runter vom Gas Weniger Geschwindigkeit bedeutet mehr Sicherheit und eine verbesserte Lebens- und Aufenthalts- qualität durch Lärmreduzierung. In Wohnvierteln und auf Hauptachsen müssen Geschwindigkeits- reduzierungen individuell geprüft werden. Diese Maßnahme hat Dominoeffekte in verschiedenen Bereichen zur Folge: Mehr Personen steigen vom Motorisierten Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Rad um. Die hieraus resultierenden Effekte sind bereits im Radverkehr und ÖPNV enthalten. Vorher Nachher Raum für alle Top 5 Maßnahme Ziele & Effekte: Stand: 12.2023 Raum für alle 5. Förderung der Elektromobilität Emissionsarme Mobilität braucht die Förderung und Stärkung von Elektromobilität - im Individual- verkehr, aber auch bei der städtischen Flotte sowie im ÖPNV. Hierdurch wird die Antriebswende weiter vorangetrieben und gestärkt. Lokal bedeutet dies eine deutliche Reduktion der Umwelt- belastungen sowie Lärmbelästigungen. Darüber hinaus sollen klimafreundliche Stadtgebiete einen wichtigen Beitrag leisten. Der Fokus liegt hier auf Neubauquartieren. Emissionsfrei in die Zukunft Den Rahmen schaffen • Ausbau der Ladeinfrastruktur • Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte und Taxis • Förderung der privaten E-Mobilität • Ausbau der emissionsfreien Busflotte Top 5 Maßnahme Ziele & Effekte: Durch eine Steigerung des Elektromobilitätsanteils kann der CO 2 -Ausstoß zusätzlich reduziert werden. Weniger Fahrten mit dem Pkw werden dadurch allerdings nicht erwartet. Stand: 12.2023 Emissionsfrei in die Zukunft Multimodalität und Intermodalität Mobilitätsstationen verbessern die Umsteigemöglichkeiten zwischen einzelnen Verkehrsmitteln. Die zentralen Punkte, die in einem engmaschigen Netz errichtet werden sollen, verknüpfen Sharing-Angebote mit und ohne Elektroantrieb mit dem ÖPNV. Das stärkt die Multi- und Intermodalität und fördert den Umstieg vom Auto auf alternative Verkehrsmittel. Innovative Vernetzung Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Mobilitätsstationen Abhängig von ihrer Größe beinhalten die Mobilitäts- stationen verschiedene Serviceangebote. Die Kern- elemente: P+R, Sharingangebote, sichere Abstell- möglichkeiten für Fahrräder (B+R), E-Ladestationen, Paketstationen und Umsteigemöglichkeiten auf Bus, Bahn oder On-Demand-Fahrdienste. Mobilitätsdrehscheiben Hier wird ein umfangreiches Mobilitätsangebot mit vielseitigen Dienstleistungen wie Einkaufs- möglichkeiten und Cafés vereint. Somit kann die Umsteigezeit genutzt werden, Dinge zu erledigen, für die ansonsten zusätzliche Wege erforderlich gewesen wären. Carsharing Fahrradverleih Abstellstationen E-LadestationenOn-Demand Bus oder Bahn Flexibel unterwegs Park & Ride Bike & Ride P+R B+R Stand: 12.2023 Multimodalität und Intermodalität Mobilitätsstationen verbessern die Umsteigemöglichkeiten zwischen einzelnen Verkehrsmitteln. Die zentralen Punkte, die in einem engmaschigen Netz errichtet werden sollen, verknüpfen Sharing-Angebote mit und ohne Elektroantrieb mit dem ÖPNV. Das stärkt die Multi- und Intermodalität und fördert den Umstieg vom Auto auf alternative Verkehrsmittel. Innovative Vernetzung Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Mobilitätsstationen Abhängig von ihrer Größe beinhalten die Mobilitäts- stationen verschiedene Serviceangebote. Die Kern- elemente: P+R, Sharingangebote, sichere Abstell- möglichkeiten für Fahrräder (B+R), E-Ladestationen, Paketstationen und Umsteigemöglichkeiten auf Bus, Bahn oder On-Demand-Fahrdienste. Mobilitätsdrehscheiben Hier wird ein umfangreiches Mobilitätsangebot mit vielseitigen Dienstleistungen wie Einkaufs- möglichkeiten und Cafés vereint. Somit kann die Umsteigezeit genutzt werden, Dinge zu erledigen, für die ansonsten zusätzliche Wege erforderlich gewesen wären. Carsharing Fahrradverleih Abstellstationen E-LadestationenOn-Demand Bus oder Bahn Flexibel unterwegs Park & Ride Bike & Ride P+R B+R Stand: 12.2023 Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Impressum Gemeindeverband Mittleres Schussental Marienplatz 26 88212 Ravensburg Auftraggeber experience consulting Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit Herzog-Heinrich-Straße 32 80336 München Julia Münsch Marianne Pfaffinger experience-consulting.de Plan:mobil ÖPNV-Konzept Ludwig-Erhard-Straße 14 34131 Kassel Frank Büsch Christian Kühn plan-mobil.de Bernard Gruppe ZT GmbH Verkehrsmodellierung Ulmer Str. 68 73431 Aalen Dirk Kopperschläger Claudia Zimmermann bernard-gruppe.com Stand: 12.2023 Gefördert wurde der Klimamoblitätsplan vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg.[mehr]

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          y:\2022\gemeinderat\2022-10-11\öffentlich\sanierungsgebiets ortskern ii\sanierungssatzung.docx Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Baindt über die förmliche Festlegung der 2. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ Aufgrund § 142, Abs. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) jeweils in der derzeit gültigen Fas- sung hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt folgende Satzung zur 2. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ am 11.10.2022 beschlossen: § 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Mit Beschluss vom 13.01.2015 (ortsüblich bekannt gemacht am 16.01.2015) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die Sanierungssatzung für das Gebiet „Ortskern II“ beschlossen. Am 27.11.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt der Satzung zur 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ (ortsüblich bekannt gemacht am 30.11.2018) zugestimmt. Das Sanierungsgebiet „Ortskern II“ wird mit dieser 2. Erweiterung um die im nachfol- genden Abgrenzungsplan der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Ludwigsburg vom 15.09.2022 dargestellten Teilbereiche des Flurstückes Nr. 58/12 und 67/1 erwei- tert (blau schraffiert) und um Flurstück 18 sowie um eine Teilfläche Flurstück Nr. 834 (grün umrandet) reduziert. Der Erweiterungsbereich ist im genannten Plan durch eine blaue Abgrenzung, die sich an die schwarze Abgrenzung des ursprünglichen Sanierungsgebietes anschließt, gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im klassischen Verfahren durchgeführt. Die besonde- ren sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 BauGB finden Anwendung. Sämtliche Rechtsauswirkungen der bestehenden und derzeit aktuellen gültigen Sanie- rungssatzung gelten auch für die in § 1 und im Lageplan bezeichneten Grundstücke. § 3 Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsver- bindlich. 2 Bekanntmachungshinweise: 1. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Hierbei ist auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB hinzuweisen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sa- nierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Sanierungssatzung be- troffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Verfahrenshinweise: Die Sanierungssatzung und die Beurteilungsunterlagen, insbesondere der Ergebnis- bericht der vorbereitenden Untersuchungen, gem. 141 Absatz 1 BauGB, auf Grund derer die Sanierungsatzung beschlossen worden ist, können von jedermann wäh- rend der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 3.3, einge- sehen werden. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichne- ten Verfahrens- oder Formvorschriften sowie etwaige Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Sanie- rungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden sind. Der Sachver- halt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Ver- fahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Sanierungssatzung wird nach § 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich un- ter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb ei- nes Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetz- widrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Be- kanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, o- der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Kom- mune unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Baindt, den 11.10.2022 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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            y:\2022\gemeinderat\2022-10-11\öffentlich\sanierungsgebiets ortskern ii\sanierungssatzung.docx Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Baindt über die förmliche Festlegung der 2. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ Aufgrund § 142, Abs. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) jeweils in der derzeit gültigen Fas- sung hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt folgende Satzung zur 2. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ am 11.10.2022 beschlossen: § 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Mit Beschluss vom 13.01.2015 (ortsüblich bekannt gemacht am 16.01.2015) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die Sanierungssatzung für das Gebiet „Ortskern II“ beschlossen. Am 27.11.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt der Satzung zur 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ (ortsüblich bekannt gemacht am 30.11.2018) zugestimmt. Das Sanierungsgebiet „Ortskern II“ wird mit dieser 2. Erweiterung um die im nachfol- genden Abgrenzungsplan der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Ludwigsburg vom 15.09.2022 dargestellten Teilbereiche des Flurstückes Nr. 58/12 und 67/1 erwei- tert (blau schraffiert) und um Flurstück 18 sowie um eine Teilfläche Flurstück Nr. 834 (grün umrandet) reduziert. Der Erweiterungsbereich ist im genannten Plan durch eine blaue Abgrenzung, die sich an die schwarze Abgrenzung des ursprünglichen Sanierungsgebietes anschließt, gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im klassischen Verfahren durchgeführt. Die besonde- ren sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 BauGB finden Anwendung. Sämtliche Rechtsauswirkungen der bestehenden und derzeit aktuellen gültigen Sanie- rungssatzung gelten auch für die in § 1 und im Lageplan bezeichneten Grundstücke. § 3 Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsver- bindlich. 2 Bekanntmachungshinweise: 1. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Hierbei ist auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB hinzuweisen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sa- nierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Sanierungssatzung be- troffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Verfahrenshinweise: Die Sanierungssatzung und die Beurteilungsunterlagen, insbesondere der Ergebnis- bericht der vorbereitenden Untersuchungen, gem. 141 Absatz 1 BauGB, auf Grund derer die Sanierungsatzung beschlossen worden ist, können von jedermann wäh- rend der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 3.3, einge- sehen werden. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichne- ten Verfahrens- oder Formvorschriften sowie etwaige Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Sanie- rungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden sind. Der Sachver- halt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Ver- fahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Sanierungssatzung wird nach § 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich un- ter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb ei- nes Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetz- widrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Be- kanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, o- der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Kom- mune unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Baindt, den 11.10.2022 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Zuletzt geändert: 14.10.2022
              Nutzung von Straßen und Gehwegen

              Durch die Widmung (ein Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung) erhalten die Straßen ihre Eigenschaft als öffentliche Sache. Das heißt, sie können dann im Rahmen der Straßengesetze für die im Widmungszweck bestimmten Verkehrsfunktionen durch jedermann benutzt werden (Gemeingebrauch). Im Rahmen der Widmung können öffentliche Straßen, Wege und Plätze beschränkt werden: nach Benutzungsarten (z.B. Fußgängerverkehr), nach Benutzungszwecken (z.B. Schulweg), nach Benutzerkreisen (z.B. Anlieger) oder in sonstiger Weise (z.B. zeitliche Begrenzung der Nutzung) Mit der Widmung wird gleichzeitig festgelegt, ob eine Straße eine Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße ist. Die Straßenklasse bestimmt den Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger übernimmt ab diesem Zeitpunkt alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straße zusammenhängenden Aufgaben. Wenn Sie Straßen über das übliche Maß hinaus nutzen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis dafür beantragen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Straßenfest oder eine ähnliche Veranstaltung organisieren, für die Sie die Straßenflächen sperren lassen müssen. Wie Sie vorgehen müssen, um eine Erlaubnis zu erhalten, lesen Sie in der Leistung "Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis beantragen". Für welche besonderen Nutzungsarten Sie sonst eine Erlaubnis benötigen, erfahren Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Thema "Sondernutzungen an Straßen". Beachten Sie auch, dass das Aufstellen beziehungsweise Anbringen von Werbeanlagen genehmigungspflichtig ist. Strom, Wasser, Gas oder Telekommunikation - vieles wird für Bürgerinnen und Bürger unsichtbar durch unterirdisch verlegte Leitungen bis zu den eigenen vier Wänden transportiert. Wenn Sie neue Leitungen unterirdisch im öffentlichen Straßenraum verlegen lassen, müssen Sie vorher einen Antrag auf "Aufgrabung einer Straße für Leitungsverlegung" stellen. Die Leistungsbeschreibung gibt Ihnen grundlegende Informationen dazu. Eine Straße kann auch entwidmet beziehungsweise eingezogen werden. Dies ist möglich, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist (Verlust der Verkehrsbedeutung z.B. durch Bau einer neuen Straße) oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit (z.B. Erholungsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger oder der Landschaftsschutz) die Einziehung erfordern. Wenn die öffentliche Nutzung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke, Benutzerkreise oder in sonstiger Weise beschränkt wird, handelt es sich um eine Teileinziehung. Mit der Einziehung verliert eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße steht dann der Allgemeinheit zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Es entfallen mit der Entwidmung alle straßenrechtlichen Rechte und Pflichten des Straßenbaulastträgers. Für das Straßengrundstück gelten dann nur noch die Rechtsvorschriften, die für private Grundstücke gelten. Reinigungs- und Streupflicht Städte und Gemeinden können ihre Straßenanlieger durch eine "Streupflichtsatzung" verpflichten, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigen, im Winter den Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen. Erfüllen die Städte und Gemeinden diese Verpflichtung jedoch selbst, können sie von den Straßenanliegern insoweit Gebühren erheben. Straßenanlieger im Sinne einer Streupflichtsatzung sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße (an einem öffentlichen Gehweg) liegen. Als Straßenanlieger gelten auch Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die zwar nicht an einer öffentlichen Straße (Gehweg) angrenzen, aber über eine solche erschlossen sind (Hinterliegergrundstücke). Besitzer in diesem Sinne sind beispielsweise die Mieter eines Grundstücks. Bei einseitigen Gehwegen kann die Räum- und Streupflicht durch die Satzung teilweise dem Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite auferlegt werden. Wenn Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, kann die Räum- und Streupflicht durch die Satzung auf Flächen am Rande der Fahrbahn (z.B. in einer Breite von einem Meter) angeordnet werden. Der Umfang der Räum- und Streupflicht ist in der Streupflichtsatzung geregelt. Diese schreibt beispielsweise vor, wo der Schnee beim Räumen anzuhäufen ist, welche Streumittel verwendet und welche Streumittel (aus Gründen des Umweltschutzes) nicht verwendet werden dürfen (z.B. auftauende Streumittel), bis zu welchem Zeitpunkt das Schneeräumen und die Beseitigung der Glätte durchgeführt sein muss (z.B. werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr), dass bei Bedarf auch nach diesem Zeitpunkt (gegebenenfalls wiederholt) zu räumen und zu streuen ist und um welche Uhrzeit diese Pflicht endet (z.B. um 22 Uhr), dass die Nichterfüllung der Räum- und Streuverpflichtung mit einem Bußgeld geahndet werden kann.[mehr]

              Zuletzt geändert: 16.01.2024
              12_2021_Benutzungs-_und_Gebuehrenordnung_Klosterwiesenschule_01.pdf

              Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in offener Form der Klosterwiesenschule Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 30.11.2021 folgende Benutzungs- und Gebührenordnung über die Benutzung der Ganztagsbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt beschlossen: § 1 Allgemeines 1. Das Betreuungsangebot der Gemeinde Baindt an der Klosterwiesenschule Baindt umfasst die Kernzeitbetreuung, die Ganztagsbetreuung für Grundschüler und die Ferienbetreuung. a) Die Kernzeitbetreuung ist eine Randzeitenbetreuung (07:00-08:00). b) Die Ganztagsbetreuung für Grundschüler hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördert sie die geistige und seelische Entwicklung des Kindes. Die Angebote dieser Ganztagsbetreuung nehmen auf die durch die Herkunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen, weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten Rücksicht. c) Die Ferienbetreuung stellt die Betreuung der Kinder in der unterrichtsfreien Zeit sicher, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Betreuungseinrichtungen richten sich vorrangig an Kinder alleinerziehender berufstätiger Eltern und an Eltern, die beide einer Erwerbstätigkeit nachgehen. 3. In der Kernzeitbetreuung werden die Kinder montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 08:00 Uhr betreut. In der Ganztagesbetreuung werden die Kinder Montag und Donnerstag von 08:00 bis 14.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 15.30 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 13.00 Uhr betreut. In der Ferienbetreuung (unterrichtsfreie Zeit während der Schulferien) erfolgt eine Betreuung in dem nach Bedarf ausgewiesenen und bekanntgemachten Zeitrahmen. § 2 Anmeldung Die Eltern melden das Kind auf einem Formblatt schriftlich bei der Gemeinde an. Sie erkennen mit der Anmeldung die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Gebührenordnung an. Die Anmeldung wird mit der Aufnahmebestätigung durch die Gemeinde wirksam. Die Aufnahme ist im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten jederzeit möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bei der Anmeldung sind von den Eltern chronische Krankheiten der Kinder mitzuteilen, damit die Betreuungskraft diese berücksichtigen kann. § 3 Benutzungsausschluss 1. Bei Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber kann das Kind nicht betreut werden. Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit (z.B. Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankungen, Gelbsucht, übertragbare Augen- und Hautkrankheiten und Kopfläusebefall) muss der Schule sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Ganztagesschule ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit – auch in der Familie – die Betreuungseinrichtung wieder besucht, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. 2. Kinder, die permanent den geordneten Ablauf der Betreuungseinrichtung u.a. durch Belästigung und Gefährdung anderer Kinder stören und die Weisungen der Betreuungskraft nicht befolgen, können nach vorheriger Abmahnung bei den Eltern vom Besuch der Einrichtung ganz oder zeitweise ausgeschlossen werden. Bei Gefahr für die Gesundheit der Mitschüler ist auch ein fristloser Ausschluss möglich. 3. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als einem Monatsbeitrag kann das Kind vom Besuch der Betreuungseinrichtung ausgeschlossen werden. § 4 Benutzung der Einrichtung und Haftung 1. Die Betreuungskräfte sind während der Öffnungszeit für die angemeldeten Kinder verantwortlich und hat alle Maßnahmen zu ergreifen, damit den Kindern kein Schaden erwächst. 2. Die Verantwortung der Betreuungskräfte erstreckt sich ab dem Betreten bis zum Verlassen des Betreuungsraumes durch das Kind. Bei Spielangeboten im Freien und bei Ausflügen erweitert sich die Verantwortung auf die Dauer des jeweiligen Angebots. 3. Die Kinder sind an Schulunterrichtstagen durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Für die Benutzung der Einrichtung in den Ferienzeiten wird empfohlen, eine Schülerzusatzversicherung abzuschließen. 4. Die Gemeinde übernimmt für mitgebrachte Garderobe, Wertsachen und sonstige Gegenstände keine Haftung. 5. Die Eltern sind verpflichtet, der Schule die Zeit mitzuteilen, in denen das Kind betreut werden soll. Ist ein Kind am Besuch der Betreuungseinrichtung verhindert, haben die Eltern dies der Betreuungskraft mitzuteilen. Andererseits benachrichtigt die Betreuungskraft die Eltern, wenn das Kind zu den vereinbarten Zeiten mehrmals nicht erscheint. § 5 Gebühren (Elternbeitrag) und Kündigung 1. Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. Als Elternbeitrag für die Betreuung eines Kindes werden folgende Gebühren erhoben: Beiträge Betreuungsangebote während der Schulzeit: a) Betreuung (7:00 Uhr – 08:00 Uhr) Die Betreuung kostet monatlich ab 01.01.2022 pro Kind 15,-- €/Monat Die Betreuung kostet monatlich ab 01.01.2023 pro Kind 20,-- €/Monat Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats der Aufnahme des Kindes und endet mit dem Ende des Austrittsmonats. Die An- und Abmeldung von den Betreuungsangeboten in der Schulzeit ist während des Schuljahres möglich. Für die Abmeldung ist die Schriftform erforderlich. Die Gebühr ist während der Schulzeit für 11 Monate von September bis Juli zu entrichten, gleichgültig, ob im Kalendermonat das Angebot tatsächlich in Anspruch genommen wurde oder nicht. Der jeweilige Monatsbeitrag wird im Voraus zum Fünften des Monats fällig. b) Beiträge Ferienbetreuung: Die Gemeinde Baindt bietet in den Ferien teilweise eine Betreuung für die Grundschüler an. In dem von der Gemeinde Baindt definierten Zeitrahmen findet die Betreuung in den Räumen der Klosterwiesenschule statt. Die Anmeldung erfolgt über Reservix. § 6 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Baindt, den 30.11.2021 Simone Rürup (Bürgermeisterin)[mehr]

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                Zuletzt geändert: 01.12.2021
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                Der Doppelhaushalt 2025/2026 der Gemeinde Baindt Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat hat am 14.01.2025 die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steuerung der Verwaltung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt ist bereits seit 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt worden. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Generation soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlossenen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressourcenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Hier werden das ganze Vermögen und alle Verbindlichkeiten dargestellt. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaushalt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 - 1.683.150 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanzhaushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2025 und 2026 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes in Höhe von -470.550 € bzw. -526.500 €. Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 13,77 Mio. Euro bzw. 5,21 Mio. €. Im Jahr 2025 und 2026 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortgeführt (Abschluss Schulsanierung, Feuerwehrhaus und Dorfplatz) und einige große neue Maßnahmen (Sanierung Schulsportanlage, Umrüstung Heizzentrale) begonnen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüsse, Beiträge) stehen im Haushaltsplan 2025 und 2026 in Höhe von 15,52 Mio. € bzw. 4,93 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffungen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinanzierung 1.500.000 € Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzierung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schulhof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschussprogramm) Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfinanzierung 250.000 € Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Wasserversorgung 100.000 € Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. günstige Umsetzung (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließanlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € entspricht anteilig 1/3) Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) Schützengilde: 2025: 4.000 € Der Kernhaushalt sieht hier Kreditaufnahmen in Höhe von jeweils 1,0 Mio. € in 2025 und 2026 vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkommen von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebenen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaushalt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfinanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steuereinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie weiterhin einladen, Ihre Ideen und Anregungen in den Baindter Haushalt 2025 und 2026 einzubringen. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, bis zum Haushaltscontrolling Mitte des Jahres konkrete Sparmaßnahmen vorzuschlagen, die folgende Bereiche umfassen: Freiwillige Leistungen Umsetzung geplanter Investitionsprojekte Planungsleistungen Personaletat Der Gemeinderat erkennt an, dass „Vor dem Beschluss ist nach dem Beschluss“ gilt: Mit dem Haushaltsbeschluss ist die Arbeit nicht beendet, sondern es folgen intensive Prüfungen und Entscheidungen über die Konsolidierungsmaßnahmen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; Email: wolfgang.abele@baindt.de Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2025: Hebesatz Grundsteuer A 600 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 230 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 390 v. H. Wassergebühren: 1,88 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,38 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,57 €/m² Hundesteuer: Ersthund 102 € pro Jahr Zweithund 204 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025 und 2026 dargestellt. Ordentliche Erträge Plan 2025 Plan 2026 Steuern und ähnliche Abgaben 7.666.000 € 53% 8.106.900 € 54% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 4.592.150 € 32% 4.567.650 € 30% Aufgelöste Investitionszuwendungen und - beiträge 430.650 € 3% 429.350 € 3% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 408.350 € 3% 441.350 € 3% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 841.450 € 6% 860.050 € 6% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 245.000 € 2% 256.000 € 2% Zinsen und ähnliche Erträge 246.000 € 2% 213.700 € 1% Sonstige ordentliche Erträge 126.800 € 1% 125.800 € 1% Ordentlichen Erträge (Summe) 14.556.400 € 100,00% 15.000.800 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen 4.765.950 € 29% 4.953.050 € 30% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.670.250 € 17% 2.440.350 € 15% Abschreibungen 1.581.700 € 10% 1.584.000 € 9% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130.000 € 1% 160.000 € 1% Transferaufwendungen 6.227.900 € 38% 6.772.100 € 41% Sonstige ordentliche Aufwendungen 804.200 € 5% 774.450 € 5% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 16.180.000,00 € 100,00% 16.683.950 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo) -1.623.600 € -1.683.150 € Ressourcenbedarf u.a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2025 2026 Sicherheit und Ordnung 138,10 € 131,10 € Schulträgeraufgaben 1.570,00 € 1.337,90 € Kulturelle Einrichtungen 304,10 € 292,65 € Soziale Hilfen 285,20 € 305,80 € Kinder, Jugend und Familie 2.312,30 € 2.528,10 € Sport 376,65 € 370,40 € Räumliche Planung, Bauen 871,75 € 837,70 € Verkehr 1.006,80 € 1.155,35 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 547,10 € 569,15 € Wirtschaftsförderung 356,25 € 356,25 €[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 15.01.2025
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                  Einladung zur Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 10. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Trockenbauarbeiten, Sonnenschutzanlage und Fliesen- und Plattenarbeiten 05 Festlegung des Energiemixes für das gemeindeeigene Nahwärmenetz 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" für das Anbringen einen Zaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 823, Marsweilerstr. 50 07 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Igelstraße 08 Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 - Vorstellung Treibhausgasbilanz und Handlungsempfehlungen 09 Steuern, Gebühren, Beiträge 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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