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EA_RV_Energietipp_Fördermittel.pdf

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Paulinenstraße 47 70178 Stuttgart Tel. 0711/66 91 10 Fax 0711/66 91 50 Pressekontakt: Dr. Tina Schwenk Tel. 0711/66 91 73 presse@vz-bw.de Energietipp der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Ravensburg, 08. Juni 2020 Heizung austauschen: Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien Wer seine alte Heizung ersetzt, kann seit Anfang 2020 attraktive Zuschüsse erhal- ten. Fast die Hälfte der Kosten fürs neue Heizsystem übernimmt im günstigsten Fall der Staat – der Höchstsatz liegt bei 45 Prozent. So ist die neue Förderung gestaffelt Der Umstieg von Gasheizungen auf Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 35 Prozent bezuschusst. Das gilt etwa für Wärmepumpen oder Holzpelletkessel, mit oder ohne Unterstützung durch Solarwärme vom Hausdach. Einen Zuschuss von 30 Prozent gibt es für neue Gasheizungen, die mit erneuer- baren Energien kombiniert werden. Bei diesen sogenannten Hybridheizungen ist die zusätzliche Einbindung einer Solarwärmeanlage oder auch einer Wärmepum- pe nötig. Sonderprämie für den Austausch einer Ölheizung Die genannten Fördersätze erhöhen sich noch einmal um zehn Prozent, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war. Mit dieser sogenannten Austauschprämie ergibt sich dann der maximal mögliche Zuschuss von 45 Pro- zent. Auch erste Schritte werden unterstützt: Wer jetzt einen neuen Gaskessel so installiert, dass er innerhalb von zwei Jahren erneuerbare Energien einbezieht, erhält immerhin noch einen Zuschuss von 20 Prozent. Nicht nur an den Heizungskeller denken Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Dadurch wird sie günstiger - sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zuerst die Fassade zu dämmen, bevor eine neue Heizung installiert wird. Auch Dämmmaßnahmen wer- den jetzt deutlich großzügiger mit 20 Prozent Zuschuss gefördert. Alternativ kön- nen Eigenheimbesitzer dieselbe Fördersumme über drei Jahre verteilt direkt von der Steuerschuld abziehen. Weitere Informationen gibt es unter www.bafa.de. Die Energieagentur Ravensburg und die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg bieten kostenlose Beratung zu den neuen Fördermitteln an: Kontakt und Terminvereinbarung unter 0751 - 764 70 70. http://www.bafa.de/ roth Text-Box[mehr]

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    Zuletzt geändert: 14.09.2020
    Infoveranstaltung_Fischerareal_und_Dorfplatz_2021_03_04.pdf

    Herzlich Willkommen zur Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Die Übertragung beginnt um 18:30 Uhr 04.03.2021 Seite 2 Wie läuft die Informationsveranstaltung ab? Entwicklung Fischerareal - Erläuterung des Bebauungskonzepts - Vergabe der Grundstücke durch Konzeptvergabe - Weiteres Vorgehen 1 Verständnisfragen über die Plattform „Webex“ 04.03.2021 Seite 3 Wie läuft die Informationsveranstaltung ab? Entwicklung Fischerareal - Erläuterung des Bebauungskonzepts - Vergabe der Grundstücke durch Konzeptvergabe - Weiteres Vorgehen 1 Verständnisfragen über die Plattform „Webex“ Gestaltung Ortsmitte - Rahmenbedingungen und Zielsetzungen - Sachstand Ideenskizze zur Gestaltung Dorfplatz - Weiteres Vorgehen 2 Verständnisfragen über die Plattform „Webex“ Kurze Pause Ausblick und Schlusswort (gegen ca. 21:00 Uhr) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 1 Entwicklung des Fischerareals, Baindt Erläuterung des Bebauungskonzeptes und Vergabe der Grundstücke Erläuterung des Bebauungskonzeptes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt 04.03.2021 Seite 3 Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 4 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 5 Feneberg Bebauungskonzept Fischerareal Filter 1 Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Fahrgasse (privat) < Parken Parken > neue Wohnbebauung kostengünstigeres Parken Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 6 Bebauungskonzept Fischerareal Filter 2 Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Abgrenzung und Lärmschutz + Optionsraum mit unterschiedlichsten Nutzungen Bau-/Recyclinghofneue Wohnbebauung Sitzplatz Rückwand als Lärmschutz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Optionsraum Treibhaus 4,0 m 3,0 m Atelier Holzlager Imkerei Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 7 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Nachbarschaftsplatz Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 8 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 9 Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliger, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Innenhöfe mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 10 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 11 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 12 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 13 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Vergabe der Grundstücke Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 14 Foto Pixabay Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 15 Vergabe der Grundstücke Die Vergabe der Grundstücke erfolgt in einem „Wettbewerb der Ideen“. Der Verkaufspreis der Grundstücke ist im Vorfeld fixiert und spielt damit bei der Auswahl keine Rolle. Diese Art der Grundstücksvergabe wird Konzeptvergabe genannt. Was sind die Vorteile einer Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von baulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von Bürgerinnen und Bürger als Akteure Spatenstich Baugemeinschaft „Horst“ in Esslingen, Foto C. Weidenbach Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 16 Akteure Eine Konzeptvergabe mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unterschiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • soziale Träger → Interessenten einer spezifischen Gruppe mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Das Vergabeverfahren wird niederschwellig gestaltet, damit allen Akteursgruppen ermöglicht wird, sich um ein Grundstück zu bewerben: • geringer Bewerbungsumfang • keine vorgegebenen Zuschnitte der Grundstücke • Durchführung von Bewerbungsgesprächen Auswahlkriterien für Projekte • Nutzen des Bauprojekts für das Fischerareal • Nutzen des Bauprojekts für die Gemeinde Baindt • Qualität der Projektdarstellung • Qualifikation des Projektteams Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 17 Foto pixabay Auswahlprozess Die Bewerbungen werden durch einen Bewertungs- ausschuss anhand der definierten Auswahlkriterien verglichen. Der Ausschuss unterbreitet dem Gemeinderat einen Vergabevorschlag. Der Gemeinderat beschließt über die Grundstücks- vergaben. Bewertungsausschuss Steingauquartier, Kirchheim u. Teck, Foto T. Gauggel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 18 Foto M. Smyrek Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 19 Projektbeispiele Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung Foto M. Smyrek Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 20 Projektbeispiele Idee gemeinsam Älter werden: „in Gemeinschaft frei aber nicht allein zu sein“ • Realisierung eines Gemeinschaftsraums und eines Appartements • gemeinschaftliche Gartennutzung • Mitbestimmungsrecht der Gemeinschaft bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft 45+ 7 Wohnungen 575 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Herbst 2008 Fertigstellung Visualisierung Dyck Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 21 Projektbeispiele Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit Premium“-Wohnungen • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss („Offene Hilfen“) • Gemeinschaftliche Dachterrasse Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage Frühjahr 2021 Fertigstellung in Kooperation mit Foto En Famille Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 22 Projektbeispiele Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles, preisgünstiges Wohnen mit Kindern • gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss → Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Termine 29. März 2021, 18:30 Uhr Informationsveranstaltung “Baugemeinschaft: Was ist das? Wie geht das?“ Ende April / Anfang Mai 2021 Vermarktungsauftakt 1. Bauabschnitt Fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 23 Foto pixbay Bauabschnitt 3 derzeit nicht planbar Bauabschnitt 2 ~ Sommer 2025 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 24 Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling voraussichtliche Fertigstellungen Bauabschnitt 1 ~ Sommer 2024 Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof Vielen Dank! Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 04.03.2021 Seite 25 Foto Pixabay Umfrage: Welche Wohnformen wären im Fischerareal wünschenswert? Wohnen für Familien Wohnen für Senioren Barrierefreies Wohnen Inklusives Wohnen Wohnen in Verbindung mit Arbeiten (z.B. Büro im Haus) Antwortmöglichkeiten: P ic to : p ix ab ay Wohnungen mit bis zu 3 Zimmern Wohnungen mit 4 Zimmern Wohnungen mit 5 oder mehr Zimmern Wohnen in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus Wohnen im Reihenhaus Energieoptimiertes Wohnen Einfaches und kostengünstiges Wohnen (Sie können mehre Antworten ankreuzen) Sonstiges, was Sie nicht in den Antwortmöglichkeiten finden, können Sie uns gerne über den Chat schreiben! 04.03.2021 Seite 26 Schön, dass Sie dabei sind! Wir machen kurz Pause. Gleich geht es weiter. Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 04.03.2021Informat ionsveransta l tung Or tsmi t te Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 10.04.2018 Vors te l lung ers te Vorüber legungen 16.05.2018 Vors te l lung der Vorentwür fe in Bürger versammlung 21.05.2018 Abst immung mi t Vere inen - Vorgabe Festze l t fü r Nar renspr ung 20 x 10 m, Essens- und Get ränkestände, Nar renbaum - Wein fes t Scha lmeienkape l le - Maibaumste l len durch Landjugend - N iko lausmark t mi t Chr is tbaum 17.07.2018 Vors te l lung der überarbe i te ten Vorentwur fsvar ian ten im Gemeindera t 22.11.2019 Überarbe i tung Vorentwur fsvar ian te für K lausur tagung Gemeindera t 12.01.2021 Gemeindera tsbesch luss zum Bau e ines Gesundhe i tszent r ums 04.03.2021 In format ionsveransta l tung zum Pro jek t Chrono log ie 1 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt B i lder Bestand 2 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt B i lder Bestand 3 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Ana lyse Fehlende Raumkante Neuer P la tz mi t Raumkante Verg le ich Mar ienp la tz München Rahmenbedingungen - Neubau a ls P la tzkante - Nutzbarke i t fü r un tersch ied l iche Z ie lgr uppen - Su lzmoosbach - Topograph ie - Parkp lä tze - Busha l tes te l le - Anb indung T ie fgarage 4 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt - Aufentha l tsqua l i tä t / Nutzung für untersch ied l iche Z ie lgr uppen - Nutzbarke i t fü r Veransta l tungen der Vere ine - F lex ib i l i tä t der Nutzung - Bar r ie re f re ihe i t (Rampen / ebene Be läge) - Sp ie lmögl ichke i ten für K inder Z ie lse tzungen der P la tzgesta l tung 5 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt - Durchgrünung / Schat tenbäume - Zugäng l ichke i t zum Sulzmoosbach - Gast ronomie auf und an der P la tz f läche - Verkehrsber uh igung / Anb indung T ie fgaragenzufahr t - Park ie r ung / Parkmögl ichke i t Z ie lse tzungen der P la tzgesta l tung 6 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt M a rs w e ile r S tr a ß e Marsweiler Straße Sulzmoosbach K ü fe rstra ß e Dorfplatz Mühlstraße Neubau N e u b a u Festzelt 10 x 20 m Parkplatz ca. 11 St. Brunnen Kurzzeitparker6 St. Kurzzeitparker 7 St. B u sh a lte st e lle Einfahrt Grundlage Luftbild: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). 10.04.2018 - e rs te Über legungen 7 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 468.32 Oberste Sitzstufe ca. 468.05 Bach ca. 466.55 Mühlstraße Dorfplatz K ü fe rs tra ß e M a rs w e ile r S tr a ß e Marsweiler Straße 468.32 Oberste Sitzstufe ca. 468.05 Bach ca. 466.55 Mühlstraße Dorfplatz K ü fe rs tra ß e M a rs w e ile r S tr a ß e Marsweiler Straße N e u b a u 16.05.2018 Vorentwür fe - Bürger versammlung 8 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 17.07.2018 Vorentwur fsvar ian te A - Besch luss im Gemeindera t M a rs w e ile r S tr a ß e Sulzmoosbach Marsweiler Straße K ü fe rs tra ß e Dorfplatz Mühlstraße 4 6 8 ,0 0 4 6 6 ,9 0 4 6 6 ,6 0 S o h le T G 4 6 5 ,3 0 15% 10% 467,75 467,75 4 6 6 ,9 0 4 6 7 .0 9 469,49 46 9, 29 Oberste Sitzstufe ca. 468.05 S itz st u fe O K 4 6 8 ,4 1 Belag468,05 Bach ca. 466.55 Sitzstufe OK 467,05 Sitzstufe OK 467,55 Narrenbaum Spielpunkte N e u b a u B u sh a lte ste lle 3 ,5 0 2 x Kurzzeitparken Brunnen 6 % 469,25 467.81 467,93 5, 00 mögliche Wegeverbindung zum Fischerareal 467,75 4 6 7 ,6 5 4 6 7 ,6 7 467,75 9 STG 40/14 cm 4 6 7 ,6 7 - S i t zs tu fen zum Wasser - neues Gebäude mi t T ie fgarage - mul t i funk t iona le P la tz f läche - Sp ie lmögl ichke i ten Kre isverkehr b le ib t e rha l ten 9 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 22.11.2019 K lausur tagung M ar sw ei le r S tra ße Sulzmoosbach Einbahnstraße Erhalt Parkplätze Bushaltestelle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 - d i f fe renz ie r te Aufentha l tsbere iche - Nutzbarke i t fü r un tersch ied l iche Z ie lgr uppen - Neubau Gesundhe i tszent r um - Sp ie lpunkte - Erha l t bestehende T ie fgaragenzufahr t - 38 PKW - Ste l lp lä tze im P la tzbere ich mul t i funk t iona ler Dor fp la tz 10 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Schni t t 11 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Getränkestände auf dem Dorfplatz vor der Schenk-Konrad-Halle. Festzelt auf dem Parkplatz (10 m x 20 m). Daneben Essenzelt und Kassen-Häuschen. Getränkestände auf dem Dorfplatz vor der Schenk-Konrad-Halle. Festzelt auf dem Parkplatz (10 m x 20 m). Daneben Essenzelt und Kassen-Häuschen. Veransta l tungen Festze l t Nar renspr ung: 20 x 10 m Weinfes t N iko lausmark t 12 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 22.11.2019 K lausur tagung M a rs w e ile r S tr a ß e Sulzmoosbach Festzelt 10mx20m E ss e n sz e lt 1 0 m x5 m G e tr ä n ke - st a n d Getränke- stand N a rr e n b a u m Einbahnstraße Erhalt Parkplätze B u sh a lte ste lle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf mit Festzelt Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 - Fasnetsumzug - Festze l t 20m x10m - Essensze l t 10m x 5m - Get ränkestände mul t i funk t iona ler Dor fp la tz 13 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 22.11.2019 K lausur tagung M a rs w e ile r S tr a ß e Sulzmoosbach Einbahnstraße Erhalt Parkplätze B u sh a lte ste lle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf mit Weihnachtsmarkt Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 - Ba indter Weihnachtsmark t - Wein fes t - Mark tp la tz mul t i funk t iona ler Dor fp la tz 14 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt schemat ische Dars te l lung Dor fp la tz mul t i funk t iona ler Dor fp la tz Grünf lächen Sulzmoosbach Parkp lä tze Raumkante Raumkante 15 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 04.03.2021 In format ionsveransta l tung zum Pro jek t nach Pf ingsten 2021 Bürger werksta t t - P la tzgesta l tung unter Berücks icht igung von Ideen und Wünschen der Bürger innen und Bürger b is Ende 2021 Entwur f Dor fp la tz Ze i tp lan 16 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt V ie len Dank für Ih re Aufmerksamkei t ! Umfrage: Welche Aspekte sollten aus Ihrer Sicht bei der weiteren Ausarbeitung des Entwurfs zur Platzgestaltung im Besonderen Beachtung finden? Aufenthaltsqualität / Nutzung für unterschiedliche Zielgruppen Barrierefreiheit (Rampen / ebene Beläge) Nutzbarkeit für Veranstaltungen der Vereine Durchgrünung / Schattenbäume Spielmöglichkeiten für Kinder Antwortmöglichkeiten: P ic to : p ix ab ay Gastronomie auf und an der Platzfläche Verkehrsberuhigung / Anbindung Tiefgaragenzufahrt Flexibilität der Nutzung Parkierung / Parkmöglichkeit Zugänglichkeit zum Sulzmoosbach (Sie können mehre Antworten ankreuzen) Sonstiges, was Sie nicht in den Antwortmöglichkeiten finden, können Sie uns gerne über den Chat schreiben! 04.03.2021 Seite 18 Stimmungsbild zum Abschluss Fragen: P ic to : p ix ab ay von sehr gut … Wie bewerten Sie das heutige digitale Format? 2 3 4 5 6 … bis … … bis sehr schlecht. Wie bewerten Sie die Möglichkeiten, sich digital einzubringen? Würden Sie an einem ähnlich organisierten digitalen Format wieder teilnehmen? 1 2 3 1 Ja Nein Weiß nicht 04.03.2021 Seite 19 Vielen Dank, dass Sie dabei waren![mehr]

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      Bekanntmachung_GE_Mehlis.pdf

      Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2024 den Entwurf zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.10.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" und umfasst folgende Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1014/2 und 1014/4. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (T.Hohenhausen@Baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 27.02.2024 gez. Simone Rürup -Bürgermeisterin-[mehr]

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        Bekanntmachung_GE_Mehlis.pdf

        Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2024 den Entwurf zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.10.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" und umfasst folgende Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1014/2 und 1014/4. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (T.Hohenhausen@Baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 27.02.2024 gez. Simone Rürup -Bürgermeisterin-[mehr]

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          Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg S a t z u n g über die Form der öffentlichen Bekanntmachung Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 zuletzt geändert am 14. Oktober 2015 in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 21.04.2020 folgende Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung beschlossen: § 1 ( 1 ) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Baindt werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen durchgeführt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. ( 2 ) Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 zu den dort üblichen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Unter Angabe der Bezugsadresse werden Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen gegen Kostenerstattung postalisch übermittelt. ( 3 ) Abweichend von Absatz 1 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt sowie ergänzend durch Bereitstellung im Internet gemäß Absatz 1. ( 4 ) Erscheint, insbesondere wegen technischer Störungen, eine rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung über das Internet nach (1) nicht möglich, genügt eine öffentliche Bekanntmachung durch das Amtsblatt der Gemeinde Baindt. Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes. ( 5 ) Im Fall einer öffentlichen Bekanntmachung nach Abs. (4) ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unverzüglich zu wiederholen, sobald die Umstände es zulassen. § 2 ( 1 ) Diese Satzung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. ( 2 ) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 06.02.1990 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. http://www.baindt.de/ Baindt, den 21.04.2020 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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            Zuletzt geändert: 11.05.2020
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            Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg S a t z u n g über die Form der öffentlichen Bekanntmachung Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 zuletzt geändert am 14. Oktober 2015 in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 21.04.2020 folgende Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung beschlossen: § 1 ( 1 ) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Baindt werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen durchgeführt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. ( 2 ) Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 zu den dort üblichen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Unter Angabe der Bezugsadresse werden Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen gegen Kostenerstattung postalisch übermittelt. ( 3 ) Abweichend von Absatz 1 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt sowie ergänzend durch Bereitstellung im Internet gemäß Absatz 1. ( 4 ) Erscheint, insbesondere wegen technischer Störungen, eine rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung über das Internet nach (1) nicht möglich, genügt eine öffentliche Bekanntmachung durch das Amtsblatt der Gemeinde Baindt. Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes. ( 5 ) Im Fall einer öffentlichen Bekanntmachung nach Abs. (4) ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unverzüglich zu wiederholen, sobald die Umstände es zulassen. § 2 ( 1 ) Diese Satzung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. ( 2 ) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 06.02.1990 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. http://www.baindt.de/ Baindt, den 21.04.2020 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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              Informationsblatt_Verkehrswertgutachten_GMS-Gutachterausschuss.pdf

              Informationsblatt zur Erstellung eines Wertgutachtens Gutachterausschuss Nach § 192 Baugesetzbuch (BauGB) werden zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. In Baden-Württemberg sind die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden angesiedelt. Die Städte Ravensburg und Weingarten, sowie die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg haben die Aufgaben an den Gemeindeverband Mittleres Schussental abgegeben. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und weiteren, ehrenamtlichen Gutachtern. Der Vorsitzende und die weiteren Gutachter sind in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren. Die Mit- glieder des Gutachterausschusses stammen dabei aus den Berufsgruppen Bauwirtschaft, Finanzwirtschaft, Immobilienhandel und Landwirtschaft. Der Gutachterausschuss ist nach dem BauGB gekennzeichnet durch seine Selbständigkeit, Unabhängigkeit und Wei- sungsfreiheit. Der Gutachterausschuss steht außerhalb der Hierarchie des Behörden- aufbaus und ist nicht Teil der Verwaltung der Städte oder der Kreise, für deren Bereich er gebildet worden ist. Dies soll gewährleisten, dass die Gutachterausschüsse ihre Tätigkeit unparteiisch und ohne Ansehen der Person aus freier Überzeugung nachkommen können. Verkehrswertgutachten Nach § 193 BauGB erstattet der Gutachterausschuss Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Der Ver- kehrswert wird dabei durch den Preis bestimmt, der zum Wertermittlungsstichtag im ge- wöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Ei- genschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sons- tigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönli- che Verhältnisse zu erzielen wäre. Der unter bestimmten normativen Vorgaben als Preis definierte Verkehrswert ist nicht mit dem im Einzelfall auf dem Grundstücksmarkt ausge- handelten Kaufpreis gleichzusetzen, denn dieser muss nicht dem Verkehrswert entspre- chen. Der Kaufpreis kann u.a. durch persönliche Umstände vom Verkehrswert abweichen. Im Gutachtenantrag ist unbedingt der Wertermittlungsstichtag (Stichtag, auf den sich die Wertermittlung beziehen soll) anzugeben. Dieser Stichtag kann je nach Bewertungsan- lass variieren. So ist als Stichtag in Nachlasssachen grundsätzlich der Todestag des Erb- lassers oder das Datum der Auseinandersetzung maßgeblich. Neben dem Wertermitt- lungsstichtag gibt es noch den Qualitätsstichtag. Hierbei handelt es sich um den Stichtag, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht. Beide Stichtage sind im Antrag entsprechend anzugeben. Antragsberechtigt sind neben Gerichten und Behörden vor allem die Eigentümer und ihnen gleichgestellte Personen, Inhaber von Rechten an Grundstücken, Erben, Testa- mentsvollstrecker, Bevollmächtigte oder auch Hypothekengläubiger. Die Antragsberechti- gung ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Nach § 193 Abs. 3 BauGB haben die Gutachten keine bindende Wirkung. Verfahrensablauf Um einen Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens zu stellen, bitten wir Sie, das vorgefertigte Antragsformular möglichst vollständig auszufüllen und mit den erfor- derlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses abzugeben. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses prüft den Antrag und beschafft alle für das Gutachten erforderlichen Unterlagen, die nicht beim Antragsteller bzw. Eigentümer vor- liegen. Hierzu gehören u.a. auch Flächenberechnungen und Gebäude- /Grundstücksbeschreibungen. Daher kann es erforderlich werden, dass vor dem Besichti- gungstermin des Gutachterausschusses von der Geschäftsstelle oder einem Beauftragten eine örtliche Bestandsaufnahme mit dem Abgleich zu den vorhandenen Akten vorge- nommen wird. Wir bitten Sie deshalb, der Geschäftsstelle eine Besichtigung aller Räume zu ermöglichen und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Ortstermin des Gutachterausschusses findet nach rechtzeitiger vorheriger Ankündi- gung statt. Teilnehmer am Ortstermin sind mindestens 3 Gutachter sowie ein Beschäftig- ter der Geschäftsstelle. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir, den Gutachtern sämtliche Räume zugänglich zu machen. Sollten Räume/Wohnungen vermie- tet sein, bitten wir Sie, den Termin entsprechend mit Ihren Mietern abzustimmen. Im Anschluss an den Ortstermin findet eine Beratung des Gutachterausschusses statt, in dem der Verkehrswert Ihrer Immobilie ermittelt wird. Dabei werden die festgestellten Tatsachen und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen entsprechend bewertet. Durch die Geschäftsstelle wird anschließend das Ergebnis in einem schriftlichen Gutachten fest- gehalten. Die von Ihnen im Antrag genannte Anzahl von Ausfertigungen wird Ihnen an- schließend zugesandt. Nach § 193 Abs. 5 BauGB hat der Eigentümer eines Grundstückes, soweit er nicht gleichzeitig Antragsteller ist, Anspruch auf eine Abschrift des Gutachtens. Erforderliche Unterlagen Unbeglaubigter, aktueller Grundbuchauszug Ein Grundbuchauszug ist jedem Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens beizufügen. Diesen Grundbuchauszug erhalten Sie beim Amtsgericht Ravensburg – Grundbuchamt, Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg (Tel.: 0751/806- 1550). Es ist darauf zu achten, dass neben dem Bestandsverzeichnis die Abteilungen I und II vorgelegt werden. Daraus ergibt sich der Eigentümer/die Eigentümer des/der Grundstück/e sowie die möglichen Rechte und Belastungen. Unterlagen zur Antragsberechtigung (z.B. Erbschein, Testament, Testamentsvollstre- ckerzeugnis, Vollmachten etc.) Aktuelle, komplette Mietverträge mit allen Nachträgen Die Vorlage der Mietverträge dient dem Gutachterausschuss dazu, die Ertragssituati- on des Grundstücks entsprechend beurteilen zu können. Anhand der Mietverträge ist zu untersuchen, ob die getroffenen Vereinbarungen wirtschaftlich sind oder wertrele- vante Besonderheiten vereinbart wurden. Teilungserklärung Ist Ihr Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt, bitten wir Sie um Vor- lage der entsprechenden notariellen Teilungserklärung, um prüfen zu können, ob ggf. wertrelevante Vereinbarungen in der Teilungserklärung getroffen wurden. Aktuelle Hausgeldabrechnung Die Abrechnung dient bei der Aufteilung Ihres Grundstücks in Wohnungs- oder Teilei- gentum der Prüfung der Höhe der vorhandenen Instandhaltungsrücklagen. Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen Ist Ihr Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt, bitten wir Sie um Vor- lage der Protokolle der Eigentümerversammlungen, um einen Überblick über mögliche anstehende Renovierungen am Gemeinschaftseigentum oder sonstige Besonderheiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu erlangen. Planunterlagen, genehmigte Baugesuche, Flächenberechnungen (soweit vorhanden) Aufstellung der Betriebs-/Bewirtschaftungskosten (vor allem bei gewerblich genutzten Objekten) Erbbaurechtsverträge und Nachträge samt Angaben des aktuellen Erbbaurechtszinses (bei Bewertung eines Erbbaurechts oder des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks) Privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. zu Wohnungs- oder Nießbrauchsrechten) Die möglichen Dienstbarkeiten oder Reallasten in Abteilung II des Grundbuchs zu- grunde liegende Bewilligungen und Erklärungen (Grundakte) Diese können Sie beim Grundbuchamt beim Notariat Ravensburg abfragen bzw. er- halten. Unterlagen über die technische Gebäudeausstattung (bei gewerblich genutzten Ob- jekten) Unterlagen über durchgeführte Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (soweit vorhanden) Nachweis über den Brandschutz (bei gewerblichen Objekten) Sachverständigengutachten zu Altlasten Sollen im Gutachten die auf dem Grundstück möglicherweise ruhenden Altlasten be- rücksichtigt werden, so ist ein Gutachten eines entsprechenden Sachverständigen vorzulegen, aus dem u.a. die Kosten für eine Sanierung hervorgehen. Die Altlast kann nur dann berücksichtigt werden, wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt. Sollte dies nicht vorliegen und sollten Sie ein entsprechendes Gutachten auch nicht in Auf- trag geben wollen, so bitten wir Sie, im Antrag entsprechend anzugeben, dass Sie damit einverstanden sind, dass das Gutachten ohne Berücksichtigung der Altlast er- stattet werden soll. Bauschadensgutachten und Kostenschätzungen (soweit vorhanden) Energieausweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV) (soweit vorhanden) Bitte reichen Sie die Unterlagen als Kopie ein, da diese nach Erstattung des Wertgutachtens bei den Akten der Geschäftsstelle verbleiben. Sollte es nur möglich sein, Originale (z.B. genehmigte Planhefte) einzureichen, bitten wir Sie, diese im Antrag entsprechend zu kennzeichnen bzw. zu benennen. Diese wer- den Ihnen zusammen mit den beantragten Ausfertigungen des Gutachtens zu- rückgesandt. Gebühren Für die Erstattung von Gutachten werden nach der Gutachterausschussgebührensatzung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Gebühren erhoben. Die Gebühren werden i.d.R. nach dem Wert der Sachen und Rechte erhoben. In den Gebühren enthalten ist eine schriftliche Ausfertigung des Gutachtens für den Antragsteller sowie eine weitere schriftliche Ausfertigung für den ggf. vom Antragsteller abweichenden Eigentümer. Wei- tere Gebührentatbestände entnehmen Sie bitte der Gutachterausschussgebührensatzung auf unserer Homepage www.gmsschussental.de Um Ihnen einen Anhaltspunkt zu geben, wurde nachfolgende, beispielhafte Gebührenta- belle entworfen: Verkehrswert Gebühren 50.000 € 750 € 100.000 € 1.050 € 200.000 € 1.550 € 300.000 € 2.000 € 400.000 € 2.400 € 500.000 € 2.800 € 600.000 € 2.900 € 700.000 € 3.000 € 800.000 € 3.100 € 1.000.000 € 3.300 € 2.000.000 € 4.050 € 3.000.000 € 4.800 € 4.000.000 € 5.550 € 5.000.000 € 6.300 € Ansprechpartner Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachteraus- schusses. Ihre Ansprechpartner sind: Herbert, Sonntag, Leiter der Geschäftsstelle, Tel.: 0751/82-275 N.N. N.N. Sie erreichen uns auch unter gutachterausschuss@ravensburg.de . Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen schicken Sie bitte an folgende Anschrift: Stadt Ravensburg Stabstelle Gemeindeverband Mittleres Schussental Geschäftsstelle Gutachterausschuss Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Hinweise zum Datenschutz Ihre sowie die durch den Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle erhobenen Daten werden nur für den Zweck der Erstattung des beantragten Verkehrswertgutachtens ge- nutzt und gespeichert. Hierbei werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet. Wir speichern und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Grundsätzen der EU-DSGVO. Ihre Betroffenenrechte ersehen Sie in der Datenschutzerklärung auf un- serer Homepage www.gmsschussental.de .[mehr]

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                Zuletzt geändert: 25.09.2019
                Einkommens-_und_Verbrauchsstichprobe.pdf

                Haushalte für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 gesucht Teilnehmende erhalten Geldprämie als Dankeschön Wofür geben die Menschen in Baden-Württemberg wieviel Geld aus? Wie hoch sind die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Unter dem Motto »Wo bleibt mein Geld?« führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch. Dafür werden für Baden-Württemberg rund 10 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. App erleichtert Teilnahme von unterwegs Ganz bequem können die Einnahmen und Ausgaben in einer App – auch von unterwegs – dokumentiert werden. Die App funktioniert auch offline und kann sowohl auf dem Smartphone als auch am Computer genutzt werden. Die »klassische« Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich. Jeder Haushalt dokumentiert drei Monate lang seine Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden u. a. Fragen zum Haushalt, der Wohnsituation, der Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, der Vermögenssituation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Jeder fünfte Haushalt dokumentiert zusätzlich zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmen zu können. Bis zu 175 Euro als Dankeschön erhalten Den Teilnehmenden bietet die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: »Wo bleibt mein Geld?« Zudem gibt es als Dankeschön eine Geldprämie von 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Haushalte, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ausgewählt werden, erhalten dafür nochmals 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 zu erhalten. Anmeldungen für die Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 sind ab sofort online möglich. Aus allen angemeldeten Haushalten wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Dies dient dazu, die Bevölkerung realistisch abzubilden. Wichtige Datengrundlage für das neue Bürgergeld und die Inflationsrate Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe liefert wichtige Fakten darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Die Daten bilden die Grundlage für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene. Bislang wurden basierend auf den Einkommens- und Verbrauchsstichprobe -Ergebnissen beispielsweise die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II (»Hartz IV«) ermittelt. Zukünftig bilden sie die Datengrundlage für das Bürgergeld. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.[mehr]

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                  Energieagentur_RV_PI_Solarstromanlagen_Schwarze_Schafe.pdf

                  Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Pressestelle Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Paulinenstraße 47 70178 Stuttgart Tel. (0711) 66 91-73 presse@vz-bw.de www.vz-bw.de 9. Juli 2020 SOLARSTROMANLAGEN: "SCHWARZE SCHAFE" ERKENNEN Immer mehr Eigenheimbesitzer sehen die Vorteile einer Photo- voltaikanlage auf dem eigenen Dach: selbst produzierten Strom verbrauchen, Geld sparen und dazu noch das Klima schützen. Doch das gestiegene Interesse an der Solarenergie lockt auch unseriöse Geschäftemacher an. Diese versuchen vermehrt mit dubiosen Methoden Hausbesitzer zu schnellen Geschäftsabschlüssen bei Photovoltaikanlagen zu bewegen. In den vergangenen Wochen sind vermehrt Beschwerden über Firmen eingegan- gen, die Verbraucher am Telefon oder an der Haustür Solaranlagen verkaufen wollen. „In unseren Beratungsgesprächen hören wir immer öfter von grenzwerti- gen Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten und falsch eingebau- ten Komponenten“, sagt Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Besondere Vorsicht ist geboten, da die Unternehmen oft vorgeben, im Auftrag von lokalen Stadtwerken oder gar der Landesregierung Baden-Württemberg anzurufen. Das ist aber gar nicht der Fall, solche Firmen sind nicht seriös. Es ist daher wichtig keine sensiblen Daten wie Zählerstände, Informationen zu bestehenden Verträgen oder Kontoverbindungen weiterzugeben. „Wer einen Ver- trag am Telefon abschließt, es sich aber anschließend anders überlegt, muss schnell handeln. Denn nur innerhalb von 14 Tagen kann der Vertrag widerrufen werden. Zudem gibt es seit einigen Jahren das „Gesetz gegen unseriöse Ge- schäftspraktiken“, welches Telefonwerbung und damit zusammenhängende Tele- fonabzocke verhindern soll. So ist ein Anruf bei fehlender Einwilligung ein uner- laubter Werbeanruf, der von der Verbraucherzentrale abgemahnt werden und den die Bundesnetzagentur mit bis zu 300.000 EUR Bußgeld ahnden kann.“, so Bauer weiter. Generell empfiehlt es sich beim Thema Photovoltaik mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen. Die Energieberatung der Verbraucherzentra- le Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg bieten anbieterunab- hängige Hilfe bei der Beurteilung von Angeboten an. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 - 764 70 70 vereinbart werden. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. mailto:presse@vz-bw.de http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/ Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Solarstromanlagen: "Schwarze Schafe" erkennen 2 l 2 Für weitere Informationen Matthias Bauer | Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Energie Tel. (0711) 66 91-4916 bauer@vz-bw.de Niklaas Haskamp | Pressestelle Tel. (0711) 66 91-73 presse@vz-bw.de[mehr]

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                    Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 28. November 2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.572.530 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 1.572.530 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.382.530 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 1.382.530 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 543.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 543.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 €. § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 1.167.940 € festgesetzt. Hierauf werden Abschlagszahlungen auf Mitte jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbandssatzung festgelegt. § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 543.000 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel aufzubringen. Berg, den 28. November 2023 Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit von Montag, den 15.01.2024 bis Dienstag, 23.01.2024 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 20.12.2023 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 04.01.2024 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 08.01.2024

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