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Es wurden 748 Ergebnisse in 17 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 541 bis 550 von 748.
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ Sehen mit Internat)

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat Im SBBZ mit Förderschwerpunkt Sehen in Baindt bei Weingarten (Kreis Ravensburg) leben Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Begabungen und Behinderungen. Die Kinder und ihre Familien kommen aus einem weiten und offen gehaltenen Einzugsgebiet.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Stiftungsaufsicht

Stiftungen unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörden. Die staatliche Aufsicht soll gewährleisten, dass der Wille der stiftenden Person auch dann beachtet wird, wenn diese keinen Einfluss mehr auf die Stiftung nehmen kann. Die Aufsicht über Stiftungen ist Rechtsaufsicht, nicht Zweckmäßigkeits- oder Wirtschaftsaufsicht. Die Stiftungsbehörde achtet darauf, dass die Stiftungsorgane die Gesetze, das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung beachten. Den Stiftungsorganen steht ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Die Stiftungsaufsicht soll möglichst beratend tätig werden. Einzelne Aufsichtsmittel der Stiftungsbehörde sind: Recht auf Unterrichtung Die Stiftungsbehörde kann sich über einzelne Angelegenheiten der Stiftung unterrichten. Dieses Unterrichtungsrecht geht nur so weit wie der Zweck des Aufsichtsrechts und beschränkt sich auf einzelne Angelegenheiten. Gegebenenfalls müssen die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Mitteilungspflicht Die Stiftung muss die Zusammensetzung und jede Änderung der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe unverzüglich der Stiftungsbehörde anzeigen. Die Stiftung muss jede Änderung der Anschrift der Stiftung der Stiftungsbehörde mitteilen. Anzeigepflicht Bestimmte Rechtsgeschäfte, die für den Bestand und die Aufgabenerfüllung der Stiftung von besonderer Bedeutung sind beziehungsweise sein können (Beispiele: Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken), sind der Stiftungsbehörde in der Regel im Voraus anzuzeigen. Dies gilt nicht für Familienstiftungen. Jahresrechnung Innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ist der Stiftungsbehörde eine Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks vorzulegen. Genehmigungspflicht Wesentliche Änderungen wie Satzungsänderungen, Zulegungen und Zusammenlegungen oder die Auflösung einer Stiftung müssen von der Stiftungsbehörde genehmigt werden. Beanstandung sowie Anordnung und Ersatzvornahme Rechtswidrige Maßnahmen der Stiftungsorgane können von der Stiftungsbehörde beanstandet werden. Rechtlich gebotene Maßnahmen, die von den Stiftungsorganen unterlassen werden, können von der Stiftungsbehörde angeordnet und ersatzweise durchgeführt werden. Abberufung und Bestellung von Organmitgliedern Die Abberufung von Organmitgliedern ist das äußerste Mittel der Stiftungsaufsicht. Voraussetzung ist eine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zu ordnungsgemäßer Geschäftsführung. Zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung ist auch eine Neubestellung von Organmitgliedern möglich. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in der Regel das Regierungspräsidium. Örtlich zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Begriff und Organisation im Katastrophenfall

Das jeweilige Bundesland ist nach dem Grundgesetz für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten zuständig ("Katastrophenschutz"). Die jeweiligen Landesgesetze regeln, wann eine Katastrophe vorliegt. In Baden-Württemberg gelten dafür zwei Kriterien: Ein eingetretenes oder unmittelbar drohendes Ereignis gefährdet oder beschädigt in besonderer Weise das Leben oder die Gesundheit von zahlreichen Menschen und Tieren, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung. Dieses Ereignis ist so schwerwiegend, dass die Katastrophenschutzbehörden die einheitliche Leitung der zu treffenden Gefahrenabwehrmaßnahmen übernehmen müssen. Katastrophenschutzbehörden Die Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Sie verfügen über Alarm- und Einsatzpläne sowie Versorgungskonzepte, die sie im Rahmen ihrer Notfallplanung und Notfallvorsorge erarbeitet haben. Dies versetzt sie in die Lage, im Katastrophenfall schnell und wirksam zu handeln. Lageabhängig koordiniert die Katastrophenschutzbehörde die Zusammenarbeit mit den mitwirkenden Stellen und Organisationen, wie den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, der Polizei sowie anderen Fachbehörden und weiteren beteiligten Stellen. Folgende Katastrophenschutzbehörden sind Ihre Ansprechpartner: in der Regel vor Ort zuständig: das Landratsamt im Landkreis beziehungsweise das Bürgermeisteramt im Stadtkreis (Untere Katastrophenschutzbehörden) für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Einsatzlagen, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken: die Regierungspräsidien (Höhere Katastrophenschutzbehörden) für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk bzw. über Ländergrenzen hinaus erstrecken: das Innenministerium Baden-Württemberg (Oberste Katastrophenschutzbehörde) Für die operative Bekämpfung von Katastrophen ist vom Land ein Katastrophenschutzdienst mit der erforderlichen technischen und personellen Ausstattung eingerichtet. Er wird in Baden-Württemberg von den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen Helfern getragen. Sie alle gemeinsam gewährleisten den Schutz der Bevölkerung. Selbstschutz Hohe Sicherheitsstandards und umfangreiche Vorsorgemaßnahmen können nicht verhindern, dass das Land von Hochwasserereignissen, Sturmschäden oder größeren Unglücken betroffen ist. Katastrophenschutz bedeutet für die Bevölkerung daher auch, sich im eigenen Interesse so weit wie möglich selbst zu schützen. Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Treffen Sie daher bereits jetzt eigene Vorkehrungen für mögliche Notfälle.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bürgerinformationsveranstaltung_Fischerareal_2023_05_24.pdf

Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 24.05.2023 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 24.05.2023 Seite 3 Entwicklungskonzept Bebauung Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 4 Feneberg Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt 24.05.2023 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg 24.05.2023 Seite 6 Entwicklungskonzept Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliges, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte • gemeinschaftliche Freiflächen mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Foto pixabay 24.05.2023 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Konzeptvergabe Anstelle eines Preiswettbewerbs fordert die Grundstücksausschreibung zu einem „Wettbewerb der Ideen“ auf. Der Grundstückspreis ist fixiert, er spielt bei der Vergabeentscheidung keine Rolle. Die Vergaben erfolgen nach den (Bebauungs-) Konzepten der Bewerber, sie werden vergleichend (offen) bewertet. Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach Entwicklungskonzept Vergabe der Grundstücke 24.05.2023 Seite 8 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Entwicklungskonzept Akteure Eine Konzeptvergabe ermöglicht es unterschiedlichen Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren → Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen 24.05.2023 Seite 9 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 24.05.2023 Seite 10 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 24.05.2023 Seite 11 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof BA 2a ? BA 2b ? 24.05.2023 Seite 12 Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 24.05.2023 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte 24.05.2023 Seite 14 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekte Baufeld 2: “Ziegelei“ Baufeld 1: “Z&K Wohnbau BF 1“ Anliegerprojekte Baufeld 2: “Fritschle“ Baufeld 1: “Junges Wohnen – Lebendiges Fischerareal“ 24.05.2023 Seite 15 Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekt “Z&K Wohnbau BF 1“ Projektträger: FloraHella Gruppe mit der UmweltProjekt GmbH, Nürnberg • Mix aus unterschiedlichen Wohnungsgrößen, 40 – 135 m² • 50 % der Wohnungen sind geförderte Mietwohnungen • alle Wohnungen sind barrierefrei erreichbar Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 16 Projekte im 1. Bauabschnitt Anliegerprojekt “Junges Wohnen – Lebendiges Fischerareal“ Projektträger: WRV Gruppe, Meckenbeuren • sparsam geschnittene Mietwohnungen, 50 – 90 m² • zwei Wohnungen für 3-er-Wohngemeinschaft • hausinterner Co-Working-Space • DGNB-Zertifizierung • E-Lastenfahrrad als Geschenk an die Hausgemeinschaft Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 17 Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekt “Ziegelei“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Servicewohnen vor allem für Personen fortgeschrittenen Alters, mit nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service • Gemeinschaftsraum oder Gewerbeeinheit für einen sozialen Träger am Nachbarschaftsplatz • öffentlich zugängliches Behinderten-WC Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 18 Projekte im 1. Bauabschnitt Anliegerprojekt “Fritschle“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Holzhybridgebäude mit Holzfassade • Wohnungsmix von 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen • Familienwohnungen mit eigenem Garten zum Innenhof • partizipativer Prozess der Freianlagenplanung unter Einbeziehung der Wohnungskäufer Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 19 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte 24.05.2023 Seite 20 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Beurkundung Grundlagenurkunde Ende 2023 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Feb. 2022 Vergabe Anliegerprojekte Ende 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Frühjahr 2024 Fertigstellung der Gebäude Ende 2025 Nächste Schritte BA 1 „Wettbewerb der Ideen“ Vermarktungs- auftakt Ende 2023 BA 2a Vergabe Anliegerprojekte Frühsommer 2024 Abhängig von Einschätzung der Rahmenbedingungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 22 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 25.05.2023
    Verlust von Dokumenten

    Haben Sie zum Beispiel Ihre Ausweisdokumente verloren oder wurden sie Ihnen gestohlen? Dann müssen Sie diesen Verlust so schnell wie möglich melden und Ersatzdokumente beantragen. Personalausweis und Reisepass Sollten Sie Ihren Reisepass beziehungsweise Personalausweis vermissen, sind Sie verpflichtet, diesen Verlust sowie sein Wiederauffinden unverzüglich der Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde mitzuteilen. Benötigen Sie sofort einen Ersatz, beispielsweise weil Sie verreisen möchten und Ihr einziges Ausweisdokument verloren gegangen ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass oder einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie in der Leistungsbeschreibung. Online-Ausweisfunktion des Personalausweises Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verlieren, steht Ihnen zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion die Rufnummer der Sperrhotline 116 116 zur Verfügung. Von Deutschland aus können Sie die Sperrhotline aus dem Festnetz und aus allen Mobilfunknetzen kostenlos rund um die Uhr erreichen. Im Übrigen kann auch die Pass- und Personalausweisbehörde die Sperrung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises veranlassen. Aus dem Ausland können Sie die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl über +49-116 116 oder +49-30-40 50 40 50 gebührenpflichtig erreichen. Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit. Im PIN-Brief wurde es Ihnen mitgeteilt. Unter der gebührenpflichtigen Hotline 0180-1-33 33 33 können Sie weiterhin den Bürgerservice des Bundesinnenministeriums erreichen. Diesen können Sie von Montag bis Freitag in den Servicezeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr zu Fragen unter anderem rund um den Personalausweis kontaktieren. Nur Sperrungen der Online-Ausweisfunktion können Sie dort nicht vornehmen. Führerschein Einen Ersatzführerschein erhalten Sie ebenfalls nur auf Antrag. Auch in diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, den Verlust sofort zu melden und ein Ersatzdokument zu beantragen. Die Verlustmeldung und den neuen Antrag können Sie entweder direkt an die ausstellende Behörde richten oder bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung abgeben. Wie Sie dabei vorgehen und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie in der Leistungsbeschreibung. Fahrzeugpapiere Bei Verlust der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II) benötigen Sie Ersatz, den Sie bei der Zulassungsbehörde beantragen. Bei Diebstahl ist es empfehlenswert, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen. Die Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eides statt verlangen, bevor Sie neue Bescheinigungen erhalten. Beachten Sie, dass Ihnen, wenn Sie noch einen alten Fahrzeugschein besitzen, neben einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I auch der Teil II neu ausgestellt wird. EC- und Kreditkarte Sollten Sie Ihre Kredit- oder EC-Karte verloren haben, können Sie diese unter anderem mithilfe des bundesweit gültigen, kostenlosen Sperr-Notrufs 116 116 sperren lassen. Weitere Hinweise zu dieser Notrufnummer finden Sie im Onlineauftritt des Sperr e.V. Außerdem bieten Banken und Sparkassen ebenfalls Sperrnummern für die von ihnen ausgegebenen Karten an.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Häusliche Gewalt

    Die Bekämpfung häuslicher Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung Baden-Württemberg. Schon seit vielen Jahren verbessert die Landesregierung Hilfsnetzwerke und die Unterstützungsmöglichkeiten vor allem für die Betroffenen von häuslicher Gewalt. Von Gewalt betroffene Personen können rund um die Uhr niederschwellig Hilfe erlangen. Auch durch den Landesaktionsplan Gewalt gegen Frauen und die Istanbul-Konvention verfolgt die Landesregierung die Ziele, Täter und Täterinnen in die Verantwortung zu nehmen, Opfer zu schützen und die Perspektive auf ein Leben ohne Gewalt zu unterstützen. Eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme in dem System der Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen ist der polizeiliche Wohnungsverweis. Dabei muss der Täter oder die Täterin die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum verlassen. Seit dem Jahr 2015 besteht zwischen der Polizei Baden-Württemberg und dem Opferschutzverein Weißer Ring e.V. eine Kooperationsvereinbarung, um für die Betroffenen direkt nach der Tat zügig und unkompliziert eine Nachversorgung zu gewährleisten. Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind oder denen Gewalt droht, können vorübergehend in Frauen- und Kinderschutzhäusern unterkommen. Diese sind rund um die Uhr geöffnet und bieten Schutz und Beratung für Frauen und deren Kinder. Weitergehend können sie sich an eine Fachberatungsstelle gegen häusliche Gewalt oder eine Interventionsstelle wenden. Tipps: Das bundesweite, kostenlose Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen informiert rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 0116016 darüber, welche Rechte Betroffenen bei häuslicher Gewalt zustehen und wohin diese sich wenden können, um Hilfe und Beratung zu erhalten. Die Beratung ist anonym und kann in 17 Sprachen erfolgen. Auch die Gebärdendolmetschung ist problemlos möglich. Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat . Das Hilfetelefon verfügt über die Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstellen in Baden-Württemberg. Es kann bei der Suche nach einem passenden Angebot unterstützen. An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch Fachleute oder Personen wenden, die nicht direkt selbst betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe beim Bekanntwerden von Gewalt benötigen. Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt an Männern ist von Montag bis Donnerstag zwischen 08-13 Uhr und 15-20 Uhr sowie freitags von 08-15 Uhr erreichbar. Kontakt kann auch per E-Mail an beratung@maennerhilfetelefon.de oder über das Kontaktformular aufgenommen werden. Bei Verletzungen sollten mögliche Spuren im besten Fall in einer der Gewaltambulanz jeweils an den Rechtsmedizinischen Instituten der Universitätskliniken in Heidelberg, Freiburg oder Ulm gesichert werden. Die Spurensicherung kann verfahrensunabhängig und anonym ohne das Hinzuziehen der Polizei erfolgen. Durch die Aufbewahrung der Spuren kann die Entscheidung für eine Anzeige auch erst zu einem späteren Zeitpunktfallen. Auch die Polizei bietet hilfreiche Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt oder zu weiteren Gewaltformen an.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Wasserhüterinnen

    Kunstprojekt "Wasserhüterinnen" entlang des Flusses Von der Schussenquelle bis zur Mündung Von der Kunstschaffenden Theresia K. Moosherr Die vier Wasserhüterinnen der Gemeinde Baindt tragen Namen von Tugenden und stehen auf einem Quadrat. Die dem Quadrat zugrundeliegende Zahl Vier, weist es als Symbolik des Weiblichen aus. 1. Klugheit 2. Gerechtigkeit 3. Mäßigung 4. Philia und Agape Damit erweitert die Künstlerin ihren bei Durlesbach begonnenen "Schussenweg". Dieses Kunstprojekt durchquert die Landkreise Ravensburg, Bodenseekreis und Biberach. Meine Wasserhüterinnen sind eine Verkörperung des weiblichen, das "Weibliche als Bewahrerin der Schöpfung". Sie sind Ausdruck unseres hoffentlich wachsenden Bewusstseins, hinsichtlich des problematischen Umgangs mit unseren Lebensgrundlagen. Sie sind ein Symbol für ein Denken, das auf Ganzheit setzt und dass "Wasser für Alle" , Menschen und Natur als Allgemeingut erhalten bleiben muss. Menschenrecht darf niemals dem "politischen und kapitalistischen Größenwahn" der Mächtigen zum Opfer fallen. Theresia K. Moosherr (Text von der Schautafel bei den Wasserhüterinnen in Baindt)[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    2024_04_12_ZVWVBB_Bekanntmachunug_Versammlung_24.04.2024.pdf

    Seite 1 von 1 15.04.2024 Öffentliche Bekanntmachung am Mittwoch, 24.04.2024, 18:00 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt statt. Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Tagesordnung 1. Bestellung des neuen Verbandsmitgliedes 2. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben; Regionale Infrastruktur - Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) - Stellungnahme des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt - Baindt im Beteiligungsverfahren 3. Zinsanpassung der Trägerdarlehen bzw. Ausleihungen durch die Eigenbetriebe Wasserversorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt 4. Verschiedenes Der Vorsitzende des Zweckverbands Günter A. Binder, Bürgermeister[mehr]

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      Zuletzt geändert: 16.04.2024
      Evangelische Kirchengemeinde

      Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Evangelische Kirche Baienfurt Die evangelische Kirchengemeinde besteht aus evangelischen Christen, die in Baienfurt, Baindt und den dazugehörigen Ortsteilen wohnen. Zur Zeit sind das ungefähr 2100 Menschen. Die Kirche steht in Baienfurt an der Achse, die die Ach und die Ortsdurchfahrt bilden (Waldseer Str. 2) Räumlichkeiten in Baindt: Dietrich-Bonhoeffer-Saal im Erdgeschoss der "Lebensräume für Jung und Alt", Dorfplatz 2/1 Räumlichkeiten in Baienfurt: Gemeindehaus und Kindergarten, Öschweg 30 Pfarrhaus, Öschweg 32 Einrichtungen Gemeindehaus, Öschweg 30, 88255 Baienfurt Evang. Kindergarten, Öschweg 30, 88255 Baienfurt, Telefonnummer: 0751 43656 Evang. Kirchenchor, Info: Pfarrer Schöberl, Telefonnummer: 0751 43656 Evang. Jugendwerk Jugendreferent erreichbar in Kohlstraße 1, 88212 Ravensburg, Telefonnummer: 0751 16126 Altenkreis, Info: Pfarrer Schöberl, Telefonnummer: 0751 43656 Frauenkreis, Info: Pfarrer Schöberl, Telefonnummer: 0751 43656 Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt[mehr]

      Zuletzt geändert: 04.03.2024
      Amtliche_Bekanntmachung_Planfeststeungsbeschluss_Hochwasserschutzmaßnahme_Auslegung_vom_08.08-22.08.2022.pdf

      Seite 3 Amtliche Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwas- serschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Gei- gensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes. Antragstellerin: Gemeinde Baindt Der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ravensburg vom 22.07.2022, Az.: 404-691.17/sö, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung zwei Wo- chen vom 08.08. bis 22.08.2022 bei der bei der Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, im EG (Bürgertheke) jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Beschluss gegenüber den übri- gen Betroffenen als zugestellt gilt (§ 74 Abs.4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Baindt, den 02.08.2022 Gemeinde Baindt (Datum der Veröffentlichung) Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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        Zuletzt geändert: 02.08.2022

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