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Gesucht nach "bürger".
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Namenserklärung von Spätaussiedlern

Mit dem Erwerb der Rechtsstellung eines Deutschen wird für Ihre Namensführung deutsches Recht maßgebend. Der Name als solcher ändert sich dadurch nicht. Das deutsche Namensrecht ist durch das bürgerliche Recht umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Es enthält zahlreiche Namenserklärungs- und Namensbestimmungsmöglichkeiten (zum Beispiel Ehenamensbestimmung), zieht damit aber auch Grenzen. Vertriebene und Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge, die die Rechtsstellung eines Deutschen erworben haben, können mit einer Namenserklärung Bestandteile des Namens ablegen, die im deutschen Namensrecht nicht vorgesehen sind (zum Beispiel "Vatersnamen"), die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen (zum Beispiel die weibliche Endung "-ova" ablegen), eine deutschsprachige Form des Familiennamens annehmen (zum Beispiel den ursprünglich in kyrillischen Buchstaben geschriebenen und in lateinische Buchstaben transliterierten Namen in der Schreibweise an die deutsche Aussprache anpassen - die Annahme ganz anderer Namen, etwa des Geburtsnamens der Mutter, ist nicht zulässig), eine deutschsprachige Form des Vornamens annehmen (zum Beispiel "Karl" statt "Karol") - gibt es keine solche Form des Vornamens, können neue Vornamen angenommen werden, im Falle der Führung eines gemeinsamen Familiennamens durch Ehegatten einen Ehenamen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmen und durch eine Erklärung einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen, den Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen, wenn die Übersetzung einen im deutschen Sprachraum in Betracht kommenden Familiennamen ergibt. Die Namenserklärung können Sie schon im Registrier- und Verteilungsverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland abgeben. Eine solche Erklärung verursacht Ihnen keine Kosten. Nach Abschluss des Registrier- und Verteilungsverfahrens können Sie eine Namenserklärung gegenüber dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin des für Ihren Wohnort zuständigen Standesamts abgeben. Für die Beglaubigung oder Beurkundung werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Die Bescheinigung über die Namensänderung ist ebenfalls kostenlos, wenn sie im Zusammenhang mit der Entgegennahme der Erklärung ausgestellt wird. Ansonsten erhebt das Standesamt eine Gebühr von 10 Euro. Achtung: Eine Namenserklärung kann nur einmal wirksam abgegeben werden. Überlegen Sie sich deshalb vor der Abgabe der Namenserklärung gründlich, in welcher Form Sie Ihren Namen in Deutschland führen wollen. Stimmen Sie sich mit denjenigen Verwandten ab, die den gleichen Namen tragen, damit der Name innerhalb der Großfamilie möglichst einheitlich bleibt. Hinweis: Die Möglichkeiten der Namenserklärung werden als ausreichend angesehen, um Spätaussiedlern und ihren Angehörigen eine Anpassung des Namens an die neue Umwelt zu ermöglichen. Weitergehende Anpassungen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz , etwa die Annahme eines ganz anderen Namens, kommen in der Regel nicht in Betracht. Zuständig zur Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt. Wenn kein Geburtenregister oder kein Eheregister geführt wird, ist das Wohnsitzstandesamt für die Entgegennahme der Namenserklärung zuständig. Ansonsten das Standesamt, das das Geburtenregister führt oder bei einer Erklärung im Zusammenhang mit einer Namensführung von Ehegatten, das Standesamt, das das Eheregister führt. Sollten später (zum Beispiel für eine Eheschließung) Urkunden benötigt werden, kann ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister die übersetzte Geburtsurkunde aus Ihrem Herkunftsland ersetzen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wahlhandlung (Stimmabgabe)

In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Abweichungen sind in Gemeinden mit nicht mehr als 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern möglich. Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie von Ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können. Die Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass sollten Sie zum Wahllokal mitbringen. Hinweis: Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen. Sie können schon vor dem Wahltag Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben. Stimmabgabe Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wählerinnen und Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die zur Landtagswahl am 14. März 2021 geltende Rechtslage. Zu gegebener Zeit werden an dieser Stelle ausführliche Informationen zum neuen Landtagswahlrecht eingestellt. Da in jedem der 70 Wahlkreise andere Wahlvorschläge eingereicht werden, gibt es keine landeseinheitlichen Stimmzettel. Auf den Stimmzetteln werden die derzeit im Landtag vertretenen Parteien nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten Landtagswahl, dann die weiteren Parteien in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ausgeschriebenen Parteinamen und abschließend die Wahlvorschläge für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Kreiswahlleitung aufgeführt. Sie haben nach dem seitherigen Wahlrecht nur eine Stimme und wählen damit eine Kandidatin oder einen Kandidaten in Ihrem Wahlkreis. Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (x) in den Kreis bei dem Wahlvorschlag eingetragen werden, der die Stimme erhalten soll. Möglich ist auch eine andere eindeutige Kennzeichnung. Hinweis: Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch nicht etwa durch Streichung von Personen. Sie dürfen auch keine Vorbehalte, beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze anfügen. Dies führt dazu, dass Ihre Stimme ungültig wird. Bei der Urnenwahl falten Sie den Stimmzettel nach der Stimmabgabe so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Es werden keine Wahlumschläge mehr verwendet. Wahlteilnahme von behinderten Menschen Die Gemeinde teilt mit, welche Wahlräume barrierefrei (behinderten-/rollstuhlgerecht) sind. Einen Hinweis, wo Sie Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhalten können, finden Sie auch auf der Wahlbenachrichtigung. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach. Wenn Ihr zugewiesenes Wahllokal nicht barrierefrei ist, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Wahlschein zu beantragen und damit entweder in einem anderen, barrierefreien Wahllokal oder durch Briefwahl zu wählen. Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahllokal oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können eine Stimmzettelschablone verwenden, die durch die Blinden- und Sehbehindertenverbände hergestellt und über diese auch bezogen werden kann. Tipp: Im Wahllokal können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wahlhandlung (Stimmabgabe)

Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie von Ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können. Diese Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass sollten Sie zum Wahllokal mitbringen. Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigungan der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen. Sollten Sie am Besuch des Wahllokals verhindert sein, können Sie bereits vor dem Wahltag Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben. In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Stimmabgabe Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin richten sich nach einer amtlichen, einheitlichen Vorlage. Die Stimmzettel enthalten Namen, Vornamen, Beruf oder Stand und öffentlich bekannt gemachten Bewerbenden. Dabei werden die sich bewerbenden Personen in der gleichen Reihenfolge wie in der öffentlichen Bekanntmachung aufgeführt. Außerdem enthalten die Stimmzettel eine freie Zeile. Sie haben nur eine Stimme und wählen damit einen Bewerber beziehungsweise eine Bewerberin. Für die Stimmabgabe müssen Sie ein Kreuz (x) hinter einem der vorgedruckten Namen eintragen. Möglich ist auch eine andere eindeutige Kennzeichnung oder die Eintragung des Namens einer anderen wählbaren Person in die freie Zeile auf dem Stimmzettel. Enthält der Stimmzettel nur einen vorgedruckten Namen, können Sie Ihre Stimme auch abgeben, indem Sie den Stimmzettel ganz ohne Kennzeichnung abgeben. Die Stimme zählt dann für den einzigen Kandidaten. Wenn Sie weder dem (einzigen) Kandidaten noch einer anderen wählbaren Person Ihre Stimme geben möchten, können Sie, beispielsweise durch Streichung der ganzen Seite, den Stimmzettel ungültig machen. Hinweise: Durch das Hinzufügen von beleidigenden Kommentaren oder Vorbehalten wird Ihre Stimmabgabe ungültig. Wenn Sie eine andere Person durch Eintragung in die freie Zeile wählen wollen, müssen Sie diese so eindeutig bezeichnen, dass zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person Sie meinen. Ansonsten ist Ihre Stimme ebenfalls ungültig. Bedenken Sie dabei, dass es - auch außerhalb der Gemeinde - noch weitere wählbare Personen mit gleichem Namen geben kann. Bezeichnen Sie deshalb die von Ihnen gewählte Person in der freien Zeile zweifelsfrei durch Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift und nötigenfalls durch weitere Angaben. Bei einer Stichwahl zwischen den beiden Personen, die bei der ersten Wahl die die höchste und zweithöchsten Stimmrenzahl erhalten haben, enthält der Stimzettel keine freie Zeile. Hier können Sie Ihre Stimme nur einer der beiden auf dem Stimmzettel vorgedruckten Personen geben. Wahlteilnahme von Menschen mit Behinderungen Die Gemeinde teilt mit, welche Wahlräume barrierefrei (behindertengerecht) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach. Wenn Ihr zugewiesenes Wahllokal nicht behindertengerecht ist, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Wahlschein zu beantragen und damit entweder in einem anderen, behindertengerechten Wahllokal oder durch Briefwahl zu wählen. Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahllokal oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahllokal können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. Welchen Bewerber oder welche Bewerberin Sie wählen wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung Ihrer Wahlentscheidung verpflichtet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gesundheitsberufe und Soziale Berufe

Akademische Heilberufe Zur Ausübung dieser Berufe ist eine Approbation nötig. Die Weiterbildung und Fortbildung in den akademischen Heilberufen ist inhaltlich und verfahrensrechtlich in den Weiterbildungsordnungen beziehungsweise Fortbildungsordnungen der jeweiligen Heilberufe-Kammern geregelt. Weiterbildungen schließen in der Regel mit einer speziellen Weiterbildungsbezeichnung ab, z. B. einer Facharztbezeichnung. Wer eine solche Weiterbildung absolviert hat, muss bei der zuständigen Kammer die Anerkennung der Weiterbildungsbezeichnung beantragen. Absolvierte anerkennungsfähige Fortbildungsveranstaltungen können einem Fortbildungskonto angerechnet werden (Punktebewertung). Nach Erreichen der in der Fortbildungsordnung vorgesehenen Punktzahl im vorgegebenen Zeitraum erteilt die Kammer auf Antrag ein Fortbildungszertifikat. Nicht akademische Gesundheitsfachberufe Zu den nicht akademischen Gesundheitsberufen gehören beispielsweise Logopädie, Physiotherapie, medizinisch-technische Assistenz sowie die Pflegeberufe. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie auch die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Durch Weiterbildungsverordnungen geregelte staatlich anerkannte Weiterbildungen gibt es in Baden-Württemberg in den Bereichen : Altenpflege Heilerziehungspflege Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Gesundheits- und Krankenpflege Hebammenwesen Examinierte Absolventen der Berufe in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Physiotherapie sowie Hebammen mit Berufserfahrung können entsprechend ihrem Berufsabschluss ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium absolvieren: Universität Heidelberg: Studiengang Pflegewissenschaft/Gerontologische Pflege (der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt) Katholische Fachhochschule Freiburg: Heilpädagogik Management im Gesundheitswesen Berufspädagogik im Gesundheitswesen Pflege Physiotherapie Masterstudiengang Heilpädagogik Fachhochschule Esslingen: Pflegepädagogik Pflege/Pflegemanagement Pflegewissenschaft Voraussetzung ist eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung oder das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Hochschulzugang für Berufstätige Soziale Berufe Zu den sozialen Berufen zählen die Berufe der Heilerziehungspflege und Heilerziehungsassistenz, die Heilpädagogik, die Jugend- und Heimerziehung, die Arbeitserziehung und die Haus- und Familienpflege. Informationen zur Ausbildung, zu Ausbildungsstätten, zu Anpassungsweiterbildungen, zu Qualifizierungsmöglichkeiten und Aufstiegsmöglichkeiten in den genannten Berufen finden Sie in der Datenbank BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit sowie bei bestimmten Fachverbänden. Berufsverband Heilerziehung, Heilerziehungspflege unf Heilerziehungshilfe e.V. Berufsverband Heilerziehungspflege in BW e.V. - Landesgeschäftsstelle Bindesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziheungspflege in Deutschland e.V. (BAG HEP) Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeitsstätten für Heilerziehungspflege in BW (LAG HEP) STK Ständige Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik in der BRD LAG – Landesarbeitsgemeinschaft BW – Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V. Landesarbeitsgemeinschaft der Fachschulen für Heilpädagogik in BW (LAG HP) LAG – Landesarbeitsgemeinschaft der Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, Schwerpunkt Jugend- uind Heimerziehung Bundesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Arbeitserziehnung (BAG der Mitgliedesschulen in BW) Staatlich genehmigte und anerkannte Schulen für Haus- und Familienpflege in BW Institut für Soziale Berufe Ravensburg (ein Zentrum für Aus- und Weiterbildung in sozialen Berufen) Berufe in der Hauswirtschaft Das Regierungspräsidium Tübingen ist die zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft. Das Sozialministerium ist oberste Landesbehörde.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat. Er verfügt mit seinem integrierten Chip über eine höhere Sicherheit gegen Fälschung und Missbrauch. Außerdem bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten, vor allem mit der Online-Ausweisfunktion/ eID-Funktion (= electronic Identity). Die eID-Funktion ist bei Dokumenten, die seit dem 15. Juli 2017 ausgegeben werden, immer eingeschaltet, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 16 Jahre alt sind. Im Ausweis-Chip sind abgelegt: Ihre persönlichen Daten, das Foto und die Fingerabdrücke (abweichend bei Kindern unter 6 Jahren) Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbehörden zugänglich. Der Ausweis-Chip bietet noch weitere Funktionen: elektronischer Identitätsnachweis oder Online-Ausweisfunktion/ eID-Funktion (= electronic Identity) Die Daten, die optisch vom Dokument ablesbar sind, sind zusätzlich im Ausweis-Chip gespeichert. Damit können Sie sich im Internet elektronisch ausweisen, zum Beispiel gegenüber Behörden im E-Government oder gegenüber Dienstleistungsanbietern wie beispielsweise beim Onlinebanking. Die eID-Funktion kann für Ausweisinhaberinnen und -inhaber erst ab 16 Jahren verwendet werden. Vor-Ort-Auslesen Wenn Ihr Name oder Ihre Anschrift in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich das Vor-Ort-Auslesen an, zum Beispiel in Banken, bei Mobilfunkanbietern und in Hotels. Ihr Online-Ausweis wird dafür nicht verwendet. Behörden und Unternehmen, die Ihnen diese Funktion anbieten, benötigen dazu unter anderem eine staatliche Berechtigung für das Vor-Ort-Auslesen. Unterschriftsfunktion oder Signaturfunktion Sie wirkt wie eine persönliche, dabei aber digitale Unterschrift. Sie können damit Verträge, Anträge und Urkunden online unterzeichnen, die sonst nur in der Schriftform rechtsverbindlich wären. Die Nutzung der Unterschriftsfunktion ist freiwillig. Dafür müssen Sie ein Signaturzertifikat bei einem speziellen Dienstleister erwerben. Voraussetzung ist immer, dass die eID-Funktion Ihres Personalausweises eingeschaltet ist. Ausweispflicht und allgemeine Hinweise Für deutsche Staatsangehörige besteht ab dem Jahr, in dem sie 16 Jahre alt werden, eine Ausweispflicht. Diese können Sie entweder durch einen gültigen Personalausweis oder durch einen gültigen Reisepass erfüllen. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist altersabhängig. Diese beträgt in der Regel 10 Jahre. Wenn Sie jünger sind als 24 Jahre und einen Personalausweis beantragen, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Den Personalausweis erhalten Sie auf Antrag in Ihrem Bürgerbüro vor Ort. Achten Sie darauf, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einen neuen Personalausweis zu beantragen. Hinweis: Für Deutsche, die im Ausland leben (Auslandsdeutsche), und Personen unter 16 Jahren besteht keine Ausweispflicht. Dieser Personenkreis kann auf Antrag aber auch einen Personalausweis erhalten. Sie sind nicht verpflichtet, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Sie müssen ihn aber auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorzeigen und zur Prüfung aushändigen. Zur Prüfung berechtigte Behörden sind beispielsweise die Polizei, die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörde oder Grenzübertrittsstellen. Bei jedem Grenzübertritt müssen Sie ein Pass- oder Ausweisdokument mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In vielen Ländern können Sie mit einem gültigen Personalausweis statt mit einem Reisepass einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Anfahrt

Lage & Anfahrt Baindt liegt im nördlichen Schussental, nahe der Oberzentren Ravensburg und Weingarten. Die Gemeinde Baindt ist an die Bundesstrasse 30 angeschlossen. Bitte reisen Sie nach Möglichkeit nach Baindt mit dem öffentlichen Nahverkehr . Entfernung nach Ravensburg: 11,7 Kilometer Entfernung nach Weingarten: 4,8 Kilometer Entfernung nach Friedrichshafen Bodensee: 31 Kilometer Autobahn: A 96 30 km Flughafen: Friedrichshafen 25 km Memmingen 61 km Bahnhof: Niederbiegen 2 km Gemeinde Baienfurt[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Hilfedienste für Senioren

Hilfeleistung für Senioren mit dem DRK Kreisverband Ravensburg Hier finden Sie die verschiedenen Angebote für Senioren des DRK Kreisverbandes Ravensburg e.V. DRK Das DRK bietet einen Hausnotruf an, der im Notfall durch einen Knopfdruck eine direkte Verbindung zur Notruf-Zentrale herstellt. Der Mobilruf des DRK ermöglicht Sicherheit mit Satelliten-Ortung und 24-Stunden-Notfallmanagement für unterwegs. Der Menüservice „Essen auf Rädern“ des DRK bringt täglich eine heiße Mahlzeit in die Wohnung. Mit den Bewegungsprogrammen des DRK kann die eigene Gesundheit erhalten und verbessert werden. Betreutes Reisen mit dem DRK bedeutet Organisation und Betreuung von Anfang an. Mit dem Aktivierenden Hausbesuch wird die Seniorengymnastikstunde sozusagen von der Sporthalle ins Wohnzimmer verlegt.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Ausschreibungspublikationen

EU-weite Ausschreibungen sowie Ausschreibungen des Bundes, der Länder und der Kommunen werden in der Regel elektronisch auf speziellen Ausschreibungsportalen bekannt gegeben. Ausschreibungsportal EU Tenders Electronic Daily (TED) TED ist die Onlineversion des Supplements zum Amtsblatt der EU. Auf diesen Seiten finden Sie alle Ausschreibungen der EU-Mitgliedstaaten, die ab den EU- Schwellenwerte n liegen. Auch erhalten Sie Informationen über beabsichtigte Vergabeverfahren oder über vergebene Aufträge. Länderübergreifende Ausschreibungsportale Portal "e-Vergabe" Die Vergabeplattform des Bundes informiert Sie über alle Ausschreibungen des Bundes sowie der teilnehmenden Länder und Kommunen. Sie haben die Möglichkeit, Vergabeunterlagen in elektronischer Form kostenfrei anzufordern und an Vergabeverfahren auf elektronischem Wege teilzunehmen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Portal "bund.de - Verwaltung online" Das Portal "bund.de" bietet für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen unter anderem Informationen zu Ausschreibungen der Vergabestellen der öffentlichen Verwaltung und ausgewählter Vergabeplattformen (Kooperations- und Schnittstellenpartner). Auch elektronische Vergabeverfahren, die über die E-Vergabe-Plattform des Bundes abgewickelt werden, sind auf "bund.de" sichtbar. Portal "Vergabe24" Vergabe24 ist eine gemeinsame Plattform der Staatsanzeiger und Ausschreibungsdienste von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, des Deutschen Ausschreibungsblattes und der bi medien. Auch hier können Sie nach öffentlichen Ausschreibungen suchen, Ausschreibungsunterlagen anfordern und Informationen zum öffentlichen Auftragswesen erhalten. Elektronischer Bundesanzeiger Der Elektronische Bundesanzeiger ist die Plattform für zentrale Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und rechtlich relevante Unternehmensnachrichten der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH. Im Bereich "Verschiedene Bekanntmachungen" finden Sie publizierte Ausschreibungen. Ausschreibungsportale in Baden-Württemberg Im Modul " Öffentliche Ausschreibungen " dieses Portals werden Vergabebekanntmachungen der Vergabestellen des Landes veröffentlicht. Sie können hier kostenlos die Ausschreibungsveröffentlichungen einsehen. Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) In der Landesverwaltung Baden-Württemberg beschafft grundsätzlich jede Dienststelle des Landes die von ihr benötigten Waren und Dienstleistungen selbst. Größte und wichtigste Beschaffungsstelle ist das LZBW. Es beschafft Ausrüstungsgegenstände der Polizei und Justiz sowie des Straßen- und Wasserbaus und Bedarfsgegenstände für die Landeseinrichtungen wie zum Beispiel Personenkraftwagen, Büromaterial, Büroeinrichtung, Schulungsraumausstattung, technisches Zubehör, EDV-Zubehör, Multifunktionsgeräte, Informationstechnik und Verbrauchsmaterial, drucktechnische Leistungen, Leuchtmittel, Kraftstoffe, Büro- und Reinigungsmaschinen sowie verschiedene weitere Artikel, die innerhalb der Landesverwaltung von zahlreichen Dienststellen in größeren Mengen benötigt werden. Außerdem unterhält das LZBW einen Vergabeservice, der für die Vergabestellen Ausschreibungsverfahren mittels moderner elektronischer Ausstattung rationell durchführen kann. Staatsanzeiger-Verlag Auf den Internetseiten des Staatsanzeiger-Verlags finden Sie Links zu Ausschreibungspublikationen in Baden-Württemberg und weitere Informationen zum öffentlichen Auftragswesen. IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg Der Internetauftritt der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg bietet aktuelle Informationen zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Auch können Sie hier nach Ausschreibungen suchen. Landratsämter und Gemeinden Viele Landratsämter und Gemeinden geben öffentliche Ausschreibungen bereits auf der eigenen Homepage bekannt. Hinweis: Im Übrigen wird auf die Vielzahl sonstiger (auch privater) Ausschreibungsdienstleister in elektronischer Form oder in Printform verwiesen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hochwasser- und Georisiken

In einer von Hochwasser bedrohten Wohnlage können Sie selbst durch gezielte Vorsorge zur Schadensbegrenzung beitragen. Dies betrifft beispielsweise Vorbereitungen wie: Abdichtung von Hauseingängen und Fenstern (zum Beispiel durch wasserfeste Bretter oder Sperrholzplatten) Sicherung von Heizöltanks gegen Aufschwimmen Auslagerung von Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen in gefährdeten Räumen Planung der Evakuierung. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Kapitel " Hochwasser " der Lebenslage " Umwelt und Naturgefahren ", in den Leistungsbeschreibungen " Hochwasservorhersage abrufen “ und „ Hochwassergefahrenkarten nutzen " sowie auf dem Hochwasserportal Baden-Württemberg . Tipp: In dem Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie Anregungen, wie Sie sich auf Hochwasser vorbereiten können und was Sie nach einem Hochwasser beachten müssen. In den Hochwassergefahrenkarten ist ersichtlich, ob und in welchem Ausmaß Häuser, Wohnungen und Industriestandorte von Hochwasser betroffen sein können. Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg bietet Ihnen im Fall von steigenden Pegeln von Flüssen und vom Bodensee immer aktuelle Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten sowie Hochwasservorhersagen. Georisiken Durch Georisiken, wie beispielsweise durch gravitative Massenbewegungen (Fels-, Bergstürze, Erdrutsche, Murgänge und so weiter) oder auch durch spontan auftretende Verkarstungsstrukturen wie Erdfälle können katastrophenartige Gefährdungen für Straßen, Schienen oder auch Siedlungen (zum Beispiel Gebäudeschäden) entstehen. Auch wichtige Versorgungsleitungen wie beispielsweise Strom-, Gas- oder Wasserversorgungsleitungen können beschädigt werden. Gravitative Massenbewegungen entstehen in Gebieten mit ausreichender Reliefenergie und können durch Extremwetterlagen wie Starkregen und Hochwasser, Erdbeben oder menschliche Eingriffe ausgelöst werden. In Baden-Württemberg sind beispielsweise folgende Bereiche von gravitativen Massenbewegungen verstärkt betroffen: Bekannte Felssturzgebiete: canyonartig eingeschnittene Täler des Südschwarzwalds (zum Beispiel Wehratal, Schlüchttal, Albtal, Höllental) tief eingeschnittene Täler des Oberjuras (zum Beispiel Oberes Donautal) tief eingeschnittene Täler des Albtraufs (zum Beispiel an den "Albsteigen") sonstige sehr steile Täler (zum Beispiel Oberes Neckartal, Wutachgebiet, Kochertal, Jagsttal) Bekannte Rutschgebiete: Tertiäre Gesteine im südlichen Oberrheingraben (zum Beispiel im Markgräfler Land und bei Lörrach) Tertiäre Gesteine des Molassebeckens (zum Beispiel bei Bodman oder Sipplingen) Grenzbereich des Mittel-/Oberjuras am Trauf der Schwäbischen Alb (zum Beispiel bei Mössingen) Opalinuston-Formation (zum Beispiel am Fuße des Albtraufs) Trossingen-Formation (ehemals Knollenmergel, zum Beispiel bei Göppingen oder bei Schwäbisch Gmünd) Mittelkeuper (zum Beispiel Heilbronner Raum oder Stuttgarter Raum, bei Murrhardt) Wutachtal Grenzbereich des Mittleren zum Oberen Muschelkalk (zum Beispiel im Kochertal oder Jagsttal) Verkarstungsstrukturen entstehen vor allem im Verbreitungsbereich von sulfathaltigen Gesteinen (Sulfatkarst) des Mittleren Muschelkalks sowie der Grabfeld-Formation (ehemals Gipskeuper) beziehungsweise von Karbonatgesteinen (Unterer und Mittlerer Muschelkalk, Oberjura). In Baden-Württemberg sind vor allem folgende Georegionen von Verkarstungsstrukturen betroffen: Schwäbische Alb (Karbonatkarst) Gäulandschaften (Sulfat- und Karbonatkarst) Den Verkarstungsstrukturen ähnliche Erscheinungsformen können in Arealen mit Altbergbau entstehen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg, Fachbereich Landesingenieurgeologie , sind sowohl in der Schadensprävention als auch im Rahmen von Sofortmaßnahmen tätig und werden im Bedarfsfall über die Alarmpläne der Landkreise kontaktiert.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Verkehrsplanung

Verkehrsplanung Aufgabe der Verkehrsplanung ist es unter anderem Wirkungen von Maßnahmen, die den Verkehr beeinflussen, abzuschätzen. Die Verkehrsplanung beeinflusst den Verkehr mittel- bis langfristig mittels verschiedener Verkehrsplanungsinstrumente. Sie behandelt verschiedene Aspekte und vermittelt zwischen verschiedenen Akteuren, die mit dem Verkehrssystem oder seinen Wirkungen in Verbindung stehen. Von verkehrsplanerischen Entscheidungen sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen. Sie profitieren von guten Verbindungen und stadtverträglich gestalteten Straßenräumen, sind den Umweltauswirkungen des Verkehrs und seinen Unfallgefahren ausgesetzt. Außerdem beteiligen sie sich als Fahrgäste, Anlieger oder Steuerzahler an der Finanzierung. Nicht zuletzt ist ein gut funktionierendes, qualitätsvoll gestaltetes und kostengünstig zu betreibendes und zu unterhaltendes Verkehrssystem wesentliche Voraussetzung für die Wirtschaftskraft der Gemeinde. Verkehrsplanungen der Gemeinde Baindt: Radwegkonzeption (PDF-Dokument, 497,22 KB, 05.03.2020)[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024

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