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Gesucht nach "bürger".
Es wurden 728 Ergebnisse in 15 Millisekunden gefunden.
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Wasserhüterinnen

Kunstprojekt "Wasserhüterinnen" entlang des Flusses Von der Schussenquelle bis zur Mündung Von der Kunstschaffenden Theresia K. Moosherr Die vier Wasserhüterinnen der Gemeinde Baindt tragen Namen von Tugenden und stehen auf einem Quadrat. Die dem Quadrat zugrundeliegende Zahl Vier, weist es als Symbolik des Weiblichen aus. 1. Klugheit 2. Gerechtigkeit 3. Mäßigung 4. Philia und Agape Damit erweitert die Künstlerin ihren bei Durlesbach begonnenen "Schussenweg". Dieses Kunstprojekt durchquert die Landkreise Ravensburg, Bodenseekreis und Biberach. Meine Wasserhüterinnen sind eine Verkörperung des weiblichen, das "Weibliche als Bewahrerin der Schöpfung". Sie sind Ausdruck unseres hoffentlich wachsenden Bewusstseins, hinsichtlich des problematischen Umgangs mit unseren Lebensgrundlagen. Sie sind ein Symbol für ein Denken, das auf Ganzheit setzt und dass "Wasser für Alle" , Menschen und Natur als Allgemeingut erhalten bleiben muss. Menschenrecht darf niemals dem "politischen und kapitalistischen Größenwahn" der Mächtigen zum Opfer fallen. Theresia K. Moosherr (Text von der Schautafel bei den Wasserhüterinnen in Baindt)[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Haeufige_Fragen_zum_Gemeindehaushalt_-_Homepageauftritt_2023_202.pdf

Häufige Fragen & Antworten zum Gemeindehaushalt 2023/2024? Was versteht man unter einem Doppelhaushalt? Ein Doppelhaushalt umfasst die Planungen einer Kommune für die kommenden zwei Jahre. Der Gemeinderat verabschiedet den nächsten Doppelhaushalt am 24. Januar 2023 für die Jahre 2023 und 2024. Was ist ein Haushaltsplan? Wie in einem privaten Haushalt plant auch eine Kommune, mit welchen Einnahmen und Ausgaben sie in den kommenden Jahren zu rechnen hat. Ein Haushaltsplan hält beispielsweise fest, wie hoch die Erträge aus der Gewerbesteuer voraussichtlich sein werden. Und es wird entschieden, wieviel Geld etwa in die Sanierung der Schule oder der Sportstätten investiert wird. Mit den Planungen setzt eine Kommune die Schwerpunkte für die nächsten zwei Jahre und stellt die Weichen für die Zukunft. Der Haushaltsplan ist eine verbindliche Grundlage für die Verwaltung und den Gemeinderat und teilt sich genau genommen in zwei Haushalte auf: den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. Wie gestalten sich die Haushaltsberatungen? Zunächst erarbeitet die Gemeindeverwaltung – unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen und gesetzlicher Vorgaben – einen Haushalts- planentwurf. Die Bürgermeisterin bringt gemeinsam mit dem Gemeindekämmerer den Haushaltsplanentwurf in den Gemeinderat ein. Der Gemeinderat berät über den Haushaltsplan und beschließt den Haushaltsplan in einer öffentlichen Sitzung. Anschließend genehmigt das Landratsamt Ravensburg den Haushaltsplan. Was ist der Ergebnishaushalt? Der Ergebnishaushalt enthält alle Ertrags- und Aufwandspositionen für die laufende Verwaltungstätigkeit. Dazu gehören Erträge – zum Beispiel aus Grund- und Gewerbesteuer sowie Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich – aber auch Aufwendungen wie etwa Personalkosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leistungen der Bildung und Betreuung. Der Ergebnishaushalt ist vergleichbar mit einem privaten Girokonto, über das monatlich das Gehalt eingeht und Mietkosten, die Stromrechnung oder Einkäufe abgebucht werden. Was ist der Finanzhaushalt? Der Finanzhaushalt deckt neben allen laufenden Ein- und Auszahlungen, alle investiven Vorgänge der Gemeinde ab. Dies sind insbesondere eigene Baumaßnahmen/Investitionen, Zuschüsse an Dritte für deren Investitionen, Aufwendungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen (Fahrzeuge, Betriebsgeräte etc.), Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie Kredittilgungen. Der Finanzhaushalt ist vergleichbar mit einem Tagesgeldkonto, das für Investitionen genutzt wird – wie zum Beispiel den Kauf eines Fahrzeugs oder Investition eines Neubaus. Wie kann ich mich als Bürgerin oder Bürger bei den Haushaltsberatungen einbringen? Die Gemeinde Baindt führt seit Jahren einen Bürgerhaushalt durch. Die Abfrage erfolgte von Ende September bis Mitte Oktober 2022. Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung stärken wir das Interesse an der Gestaltung Baindts und wollen das persönliche Engagement wecken. Wir bieten den Bürgern jeweils nach der Vorberatung der Investitionen für den Doppelhaushalt die Möglichkeit, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule 10 Mio. € (2023: 5,1 Mio. €, 2024: 5 Mio. €, Stand 2022 wurde bereits 1,2 Mio. € verfügt) • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 400.000 € (2023: 250.000 €, 2024: 150.000 €) • Sozialbau 600.000 € (2023: 100.000 €, 2024: 500.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten (2023 Planungskosten: 29.500 €, 2024 Planungskosten: 40.000 €, 2025: Zuschuss Gemeinde 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: • Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte (2023: 2.500.000 €, 2024: 850.000 €) • Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz (2023: 250.000 €, 2024: 250.000 €) • Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße – Errichtung Gewässer II. Ordnung: 1.600.000 € • Entwicklung Fischerareal (Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2023: 550.000 €, 2024: 100.000 €) • Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße (2023: 150.000 €, 2024: 150.000 €) • Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderprogramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche (2023: 1.900.000 €, 2024: 150.000 €) • Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III (Schlussrechnung Ansatz 2023: 300.000 €) • Erschließung Baugebiet Lilienstraße (2023: 410.000 €) • Erschließung Baugebiet Bühl (2023: 40.000 €, 2024: 600.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: • Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2023: 100.000 €) • Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale inkl. Solar/PV (2023: 1.000.000 €, 2024: 750.000 €, 2025: 250.000 €) • PV-Anlage Schenk-Konrad-Halle (2024: 60.000 €) • PV-Anlage Bauhof (2024: 80.000 €) • Schnellladesäule Fischerstraße (2023: 147.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof: Kauf New Holland/Deutz (2023: 140.000 €) • Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel (300.000 €) • Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2023: 50.000 €, 2024: 50.000 €) • Bauhof: Kauf Streuautomat Lindner (2024: 30.000 €) • Feuerwehr: Ersatzbeschaffung LF 20 (2023: 360.500 €) • Feuerwehr: Elektronische Sirene (2023: 50.000 €) • Feuerwehr: Neuausstattung Spinde nach Sanierung (2024: 25.000 €) • Rathaus: Server und DMS (2024: Anteil 60.000 €) • Rathaus: Möblierung (2023: 15.000 €, 2024: 15.000 €) • Kindergarten: Möblierung (2023: 35.000 €, Spielmaterial 12.000 € ) • Friedhof: Urnenwand (2024: 130.000 €) • Neuanlage Waldspielplatz (2023 und 2024 jeweils 75.000 € und 15.000 €), Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 10.000 € • Sportanlage: Rasenmäher (2023: 22.000 €), Bewässerungsanlage (2023: 22.000€), Planungsrate jeweils 10.000 € für künftige Außenanlage Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: • Zuschuss DRK 2023: 10.000 €, 5.000 € für Digitalfunk und 5.000 € für Schnelleinsatzzelt • Zuschuss evangelische Kirche Baienfurt/Baindt (2023: 20.000 €) • Zuschuss Kindergarten St. Martin (2023: 6.000 €) Für den Ergebnishaushalt sind 2023 Erträge in Höhe von 13.131.400 € und Aufwendungen in Höhe von 13.472.500 € geplant. 2024 sind Erträge in Höhe von 13.475.400 € und Aufwendungen in Höhe von 14.300.250 € veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2023 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2022 sowie das Ergebnis des Jahres 2021. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023: -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Der komplette Haushaltsentwurf ist unter: www.baindt.de unter der Rathaus Bürgerservice / Verwaltung / Finanzen der Gemeinde / Haushaltsplan Entwurf 2023/2024 einsehbar. http://www.baindt.de/[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 04.01.2023
    Berufe im Veterinär- und Lebensmittelwesen

    Ausbildung Die Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet) bietet Theorieseminare für die Ausbildungsgänge Lebensmittelkontrolleur/-in, amtliche/-r Fachassistent/-in und Veterinärhygienekontrolleur/-in an. Die Auszubildenden sind während ihrer Ausbildungszeit an einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt- oder Landkreise Baden-Württembergs angestellt. Der praktische Teil der Ausbildung findet deshalb an dem jeweiligen Amt statt. Die korrespondierende theoretische Ausbildung wird an der AkadVet absolviert. Weiterbildung Mit dem sogenannten „tierärztlichen Staatskurs“ organisiert die AkadVet regelmäßig Lehrgänge für die Weiterbildung von Tierärzten/-innen zu Amtstierärzten/-innen. Tierärzte/-innen, die bereits praktische Berufserfahrung gesammelt haben, werden im „Staatskurs“ speziell auf die Anforderungen in einem Veterinäramt vorbereitet. Spezielle Aus- und Weiterbildungsgänge Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin Berufsbild Lebensmittelkontrolleure/-innen nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe in unserer Gesellschaft wahr. Die Tätigkeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz hat das Ziel, Menschen vor Gesundheitsgefährdungen, Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Bedarfsgegen-stände, Kosmetika und Tabakerzeugnisse zu schützen. Entsprechend umfang- und abwechslungsreich ist das Arbeitsgebiet der Lebensmittelkontrolleure/-innen. Die risikoorientierte Überwachung erstreckt sich auf alle Unternehmen, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetikartikel oder Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Vor Ort wird überprüft, ob die Vorgaben an die hygienerechtlichen Bestimmungen und die Unbedenklichkeit der Produkte eingehalten werden. Zudem sind risikoorientiert und anlassbezogen Proben zu nehmen. Bei festgestellten Verstößen führen die Lebensmittelkontrolleure/-innen eine Beweissicherung durch und leiten die notwendigen Verwaltungs-, Bußgeld- oder Strafverfahren ein, um die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren oder Übervorteilung zu schützen. Voraussetzungen Die Lebensmittelkontrolleur-Ausbildung wird in Baden-Württemberg durch die Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LKonV) des Bundes sowie die baden-württembergische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure (APrO-LMK) des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geregelt. Darin sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung und die grundsätzlichen Anforderungen der Ausbildung und der Prüfungen festgelegt. In der Regel ist eine abgeschlossene Meisterausbildung in einem lebensmittelnahen Beruf oder ein vergleichbarer Abschluss notwendig. Ausbildung Die zweijährige Ausbildung wird in einem dualen System absolviert. Das heißt, die praktischen Teile der Ausbildung erfolgen in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kommunen. Drei jeweils zweimonatige Theorieseminare finden an der AkadVet und ein sechswöchiges Praktikum an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern statt. Die Ausbildung endet mit einer praktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Damit wird der Berufsabschluss zum/zur staatlich geprüften Lebensmittelkontrolleur/-in erworben. Dieser Titel bescheinigt umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Überwachung des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- undFuttermittelgesetzbuches. Bewerbung und Termine Wenn Sie sich für einen Ausbildungsplatz zum/zur Lebensmittelkontrolleur/-in interessieren, nehmen Sie direkt Kontakt zu einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Ihrer Nähe auf. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die aktuellen Lehrgangstermine sowie die rechtlichen Grundlagen für die Lebensmittelkontrolleur-Ausbildung finden Sie auf der Homepage der AkadVet. Amtlicher Fachassistent/Amtliche Fachassistentin Berufsbild Unter der Verantwortung eines/einer amtlichen Tierarztes/-ärztin führen amtliche Fachassistenten/-innen die Schlachttieruntersuchung sowie die Fleischuntersuchung durch. Sie prüfen die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen und die Vorschriften zur Tierkennzeichnung bei Eintreffen der Tiere im Schlachtbetrieb. Die Kontrolle der Hygiene im Schlachtbetrieb, bei der Zerlegung, Weiterverarbeitung und Lagerung gehören ebenso zur Tätigkeit des/ der amtlichen Fachassistenten/-in wie die Probenahme oder die Durchführung von Tests und Laboruntersuchungen am Schlachthof. Auch die Überwachung der Warenströme bei Ein- und Ausfuhr sowie Datenerfassung und -aufzeichnung sind nennenswerte Werkzeuge zum Schutz der Verbraucher und gehören zu den wichtigen Einsatzgebieten dieses verantwortungsvollen Berufsbildes. Prinzipiell kann die Tätigkeit bei den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden oder direkt in Schlachthöfen, Zerlege- und Fleischverarbeitungsbetrieben ausgeübt werden. Voraussetzungen Neben speziellen Vorgaben der Europäischen Union gibt es in Baden-Württemberg eine landeseigene Ausbildungs-und Prüfungsordnung für amtliche Fachassistenten/-innen, die unter anderem weitere Details zu Zulassung, Ausbildungszielen und den ausbildenden Stellen regelt. Der Ausbildungsgang in Baden-Württemberg umfasst außer dem praktischen Teil von 400 Ausbildungsstunden insgesamt circa 100 Theoriestunden und mehrere Exkursionen. Ausbildung Die Ausbildung zum/zur amtlichen Fachassistenten/-in findet in Baden-Württemberg in den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Stadt- und Landkreisen statt. Die Theorieausbildung wird an der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen in einem zweigeteilten Seminar angeboten. Für die Zulassung zu dieser Ausbildung wird in Baden-Württemberg ein Hauptschulabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Bildungsabschluss vorausgesetzt. Bewerbung und Termine Bewerbungen für die Ausbildung zum/zur amtlichen Fachassistenten/-in richten Sie direkt an die Landratsämter beziehungsweise die Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Diese stellen die Auszubildenden ein und melden sie bei der AkadVet zur Theorieausbildung an. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die Termine für die aktuellen Ausbildungslehrgänge sowie die rechtlichen Vorgaben können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Veterinärhygienekontrolleur/Veterinärhygienekontrolleurin Berufsbild Veterinärhygienekontrolleure/-innen unterstützen die Amtstierärzte/-innen bei ihren Kontrollaufgaben in folgenden Gebieten des Veterinärwesens: Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs und der Tiergesundheit, Bekämpfung von Tierseuchen, Überwachung des Verkehrs mit tierischen Nebenprodukten und des Tierschutzrechtes sowie Durchführung von Cross Compliance Kontrollen. Voraussetzungen Voraussetzung für die Ausbildung ist, gemäß der Laufbahnverordnung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt/-in, Tierwirt/-in, tiermedizinischer/-e Fachangestellter/-e oder Ähnliches. Ausbildung Die Ausbildung zum/zur Veterinärhygienekontrolleur/-in dauert in Baden-Württemberg in der Regel zwölf Monate. Während dieser Zeit sind die Auszubildenden an einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angestellt. Hier werden sie für mindestens acht Monate praktisch ausgebildet. Der ergänzende fachtheoretische Unterricht findet während eines Gesamtzeitraums von etwa vier Monaten an der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen statt. Dieser Theorieteil ist in der Regel in zwei Seminare von jeweils zwei Monaten aufgesplittet. Bewerbung und Termine Bewerbungen für die Ausbildung richten Sie bitte direkt an die Landratsämter beziehungsweise die Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Diese stellen die Auszubildenden ein und melden sie bei der AkadVet zur Theorieausbildung an. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die Termine für die aktuellen Ausbildungslehrgänge sowie die rechtlichen Vorgaben können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Amtstierarzt/Amtstierärztin Berufsbild Die Aufgaben der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Veterinärwesen beziehungsweise amtstierärztlichen Dienst können unter dem Motto der EU „Tier + Mensch = eine Gesundheit“ zusammengefasst werden. Zum Tätigkeitsfeld gehören nicht nur der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdungen sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft, sondern auch der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere und die Verhütung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten. Voraussetzungen Auf dem Weg zum/zur Amtstierarzt/-ärztin folgt nach dem Studium der Tiermedizin in der Regel eine Zeit der praktischen Berufsausübung vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst. Neben dem Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung sind Praktika am Veterinäramt, im Untersuchungsamt und einem zugelassenen Schlachthof Grundlage für die Zulassung zum Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst, dem sogenannten „tierärztlichen Staatskurs“. In Baden-Württemberg sind dieser Lehrgang und die erfolgreich abgeschlossene Prüfung Voraussetzungen für eine Verbeamtung. Die damit erworbene Qualifikation wird von anderen Bundesländern anerkannt. Weiterbildung Für Tierärzte/-innen bietet der öffentliche Dienst ein breites und interessantes Aufgabenfeld mit einer guten Zukunftsperspektive. Die Amtstierärzte/-innen sind in Baden-Württemberg bei den 44 Ämtern für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt- und Landkreise, in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern, bei den Regierungspräsidien und im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beschäftigt. Der Lehrgang für den tierärztlichen Staatsdienst findet regelmäßig an der AkadVet statt, die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz abgelegt. Mit dieser Weiterbildung zum Amtstierarzt/ zur Amtstierärztin werden die Tierärztinnen und Tierärzte gezielt auf die besonderen Anforderungen und Aufgaben in der Veterinärverwaltung vorbereitet. Bewerbung und Termine In der Regel finden in Baden-Württemberg alle zwei Jahre ein Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst statt. Die aktuellen Termine für den nächsten Lehrgang können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Hier sind auch die rechtlichen Vorgaben eingestellt. Je nach Verfügbarkeit können auch Teilnehmerplätze für andere Bundesländer zur Verfügung gestellt werden.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Telekommunikation und Internet

    Die Grenzen zwischen Telekommunikation, Informationstechnologie, Kabelfernsehen, digitalem Rundfunk und allen Arten von Audio- und Videoverarbeitung haben sich verwischt. Fernsehsender werden inzwischen nicht nur über Antenne und Kabel übertragen, sondern zunehmend auch über das Internet empfangen. Streamingdienste für Musik und Filme werden immer beliebter und sind sowohl mobil als auch stationär über Breitbandverbindungen abrufbar. Sprachsteuerung gehört schon in vielen Haushalten zum Standard und vereinfacht die Bedienung vieler Geräte. In immer mehr Haushalten gibt es Geräte (wie zum Beispiel Fernseher, Kühlschrank, Überwachungskameras, Rauchmelder, Toaster), Haustechnik (wie zum Beispiel Heizung, Beleuchtung, Lüftung) und Spielsachen, die über das Internet gesteuert werden können und/oder miteinander vernetzt sind. Bei der Vernetzung von Alltagsgegenständen spricht man vom Internet der Dinge, kurz IoT (für Internet of Things). Mit der Digitalisierung der Energiewende finden sich immer mehr intelligente Messsysteme (Smart Meter), die selbstständig den Stromverbrauch an Messtellenbetreiber und Energieversorger übertragen. Die Vernetzung von Haustechnik, Haushaltsgeräten und Dienstleistungen in den Bereichen Hausautomatisierung und -elektronik sowie Kommunikation nennt sich Smart Home ("intelligentes Zuhause"). Diese technischen Lösungen im Smart Home sollen intelligent, intuitiv und sicher zusammenspielen. Bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten kann unter Umständen der Energieverbrauch gesenkt, das Gebäude sicherer und der Komfort gesteigert werden. Alle Geräte, die mit dem Internet verbunden sind, können bei unzureichenden oder fehlenden Sicherheitvorkehrungen durch Schadsoftware gefährdet werden. Viele Geräte wie zum Beispiel Internetrouter, Webcams oder Datenspeicher sind aber in der Regel nur ungenügend oder gar nicht gegen Missbrauch geschützt. Computerviren und -würmer, Trojaner und Malware, können mit E-Mail-Programmen, manipulierten Internetseiten und Software-Updates übertragen werden, die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Computersysteme gefährden und persönliche Daten ausspionieren. Bei ungeschützten Geräten und Netzwerken können andere Personen auch die Steuerung der Geräte übernehmen und/oder persönliche Daten einsehen oder nutzen. Diese Informationen können nicht nur für Werbezwecke genutzt werden. Durch eine geschickte Verknüpfung der Daten lässt sich ein sehr präzises Bild der Lebensumstände, der finanziellen Situation, der Gewohnheiten oder des Konsumverhaltens der einzelnen Nutzerin oder des einzelnen Nutzers gewinnen. Der nachlässige Umgang der Nutzerinnen und Nutzer mit persönlichen Daten erleichtert diese Datengewinnung. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes und sieht seinen Auftrag in der sicheren Gestaltung der Digitalisierung in Deutschland. Das BSI weist darauf hin, dass "die zunehmende Digitalisierung fast alle Lebensbereiche durchdringt. Sie trägt zu einer neuen Lebensqualität bei und fördert an vielen Stellen innovative Möglichkeiten, die zu mehr Komfort und größerer Effizienz führen. Gleichzeitig entstehen durch die zunehmende Vernetzung von Informations- und Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräten oder anderen Gegenständen des täglichen Gebrauchs neue Risiken und potenzielle Angriffsflächen für Cyber-Kriminelle. Sicherheit wird daher im Sinne eines "digitalen Verbraucherschutzes" immer wichtiger - für einzelne Anwender und Anwenderinnen ebenso wie für die Gesellschaft. Die Etablierung grundlegender Sicherheitsstandards und die Information und Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist daher eine Aufgabe, der sich das BSI als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde stellt." Das BSI stellt auf seiner Webseite "BSI für Bürger" digitale Risiken und Empfehlungen für Privatanwenderinnen und Privatanwender zusammen mit wichtigen Sicherheitsempfehlungen, Informationen zu aktuellen Sicherheitsrisiken beziehungsweise Angriffsmethoden sowie Kontakt- und Beteiligungsmöglichkeiten. Wohin können Sie sich bei Beschwerden wenden? Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Telefon 0800 2741000 kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr E-Mail: service-center@bsi.bund.de Bundesnetzagentur Wenn Sie eine Beschwerde zur Festnetz-Telefonie oder Mobilfunk einreichen wollen, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. In Streitfällen zwischen Endkunden und Telekommunikationsunternehmen vermittelt die Verbraucherschlichtungsstelle "Telekommunikation" . Ein Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Sie können das Leistungsangebot der Verbraucherschlichtungsstelle sowohl online als auch durch Post oder Fax nutzen. Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle : Bundesnetzagentur Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation Referat 216 Postfach 80 01 53105 Bonn Telefon: 030 22480-590 (Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr) Telefax: 030 22480-518 E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Wenn Sie eine Beratung zu den Themen Festnetz, Mobilfunk, Internet, Digitale Welt oder Smart Home benötigen, können Sie sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wenden. Sie bietet persönliche Beratung , E-Mail-Beratung und Telefonberatung an. Die Beratungen sind kostenpflichtig . Ihren Termin für eine persönliche Beratung können Sie in der Zeit von Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 18 Uhr und Freitag zwischen 10 und 14 Uhr unter der Telefonnummer 0711 6691-10 vereinbaren. Wenn Ihre Frage in einer telefonischen Beratung geklärt werden kann, helfen Ihnen die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie mittwochs auch von 15 bis 18 Uhr gerne weiter. Der Preis beträgt aus dem Festnetz pro Minute 1,75 Euro, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen. Eine Telefonberatung für den Bereich Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht erhalten Sie unter 0900 177444-1. Sie können der Verbraucherzentrale jederzeit kostenlos Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Probleme mit Anbietern unter der Adresse info@vz-bw.de melden oder eine Beschwerde einlegen. Kontaktdaten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. : Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Paulinenstr. 47 70178 Stuttgart Telefon: 0711 6691-10 Telefax: 0711 6691-50 Marktbeobachtung Digitales des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) Die "Marktbeobachtung Digitales" des vzbv ist ein Frühwarnsystem, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und die Verbraucherzentralen der Bundesländer den Telekommunikationsmarkt und den digitalen Markt aus der Perspektive der Verbraucherinnen und Verbraucher beobachten und analysieren. Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Informationen und Erfahrungen sehr wertvoll sein. Wenn Sie das Frühwarnnetzwerk des vzbv zu einem der oben genannten Themen nutzen wollen, können Sie sich an die "Marktbeobachtung Dgitales" des vzbv wenden: Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030 25800-0 Telefax: 030 25800-518 E-Mail: info@vzbv.de eCommerce-Verbindungsstelle Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland ist direkter Ansprechpartner für alle deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen, die sich über das Thema Online-Handel informieren möchten. Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland ist unabhängig und ihre Leistungen sind kostenlos. Kontaktdaten der eCommerce-Verbindungsstelle : eCommerce-Verbindungsstelle unter dem Dach des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. Bahnhofsplatz 3 77694 Kehl Telefon: 07851 99148-0 telefonisch von Dienstag bis Donnerstag zwischen 9-12 und 13-17 Uhr Telefax: 07851 99148-11 E-Mail: info@ecommerce-verbindungsstelle.de Schlichtungsstellen Die Universalschlichtungsstelle des Bundes hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Das Angebot stellt sicher, dass es diese Möglichkeit auch dann gibt, wenn ansonsten keine branchenspezifische Schlichtungsstelle weiterhelfen kann. Für ein Streitbeilegungsverfahrens steht ein Antragsformular zur Verfügung. Kontaktdaten der Universalschlichtungsstelle : Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Telefon 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de Es ist keine telefonische Antragsstellung möglich und es erfolgen keine Auskünfte zu laufenden Verfahren. Sollte Ihre E-Mail ein konkretes Streitbeilegungsverfahren betreffen, geben Sie unbedingt das Aktenzeichen Ihres Antrags im Betreff der Nachricht an. Welche Schlichtungsstelle im Einzelfall für die Streitigkeit zuständig ist, kann auch der vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Liste der Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland entnommen werden.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Einladung_23_04_04.pdf

    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 4. April 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 4. April 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen 05 Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 06 Bauantrag für die Erstellung eines Aussenpools auf dem Flst. 901, Sulpacher Straße 125/1 07 Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt 08 Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss 09 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten 10 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten 11 Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz 12 Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 01.01.2023 13 Belagserneuerung DFB Minispielfeld 14 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 15 Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg 16 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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      Haeufige_Fragen_2021_2022.pdf

      Häufige Fragen & Antworten zum Gemeindehaushalt 2021/2022? Was versteht man unter einem Doppelhaushalt? Ein Doppelhaushalt umfasst die Planungen einer Kommune für die kommenden zwei Jahre. Baindt verabschiedet den nächsten Doppelhaushalt am 12. Januar 2021 für die Jahre 2021/2022. Es gibt auch Städte und Gemeinden, die ihren Haushalt jährlich planen. Was ist ein Haushaltsplan? Wie in einem privaten Haushalt plant auch eine Kommune, mit welchen Einnahmen und Ausgaben sie in den kommenden Jahren zu rechnen hat. Ein Haushaltsplan hält beispielsweise fest, wie hoch die Erträge aus der Gewerbesteuer voraussichtlich sein werden. Und es wird entschieden, wieviel Geld etwa in die Sanierung der Schule oder der Sportstätten investiert wird. Mit den Planungen setzt eine Kommune die Schwerpunkte für die nächsten zwei Jahre und stellt die Weichen für die Zukunft. Der Haushaltsplan ist eine verbindliche Grundlage für die Verwaltung und den Gemeinderat und teilt sich genau genommen in zwei Haushalte auf: den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. Wie gestalten sich die Haushaltsberatungen? Zunächst erarbeitet die Gemeindeverwaltung – unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen und gesetzlicher Vorgaben – einen Haushaltsplanentwurf. Der Bürgermeister der Gemeinde bringt gemeinsam mit dem Gemeindekämmerer den Haushaltsplanentwurf in den Gemeinderat ein. Der Gemeinderat berät über den Haushaltsplan und beschließt den Haushaltsplan in einer öffentlichen Sitzung. Anschließend genehmigt das Landratsamt Ravensburg den Haushaltsplan. Was ist der Ergebnishaushalt? Der Ergebnishaushalt enthält alle Ertrags- und Aufwandspositionen für die laufende Verwaltungstätigkeit. Dazu gehören Erträge – zum Beispiel aus Grund- und Gewerbesteuer sowie Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich – aber auch Aufwendungen wie etwa Personalkosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leistungen der Bildung und Betreuung. Der Ergebnishaushalt ist vergleichbar mit einem privaten Girokonto, über das monatlich das Gehalt eingeht und Mietkosten, die Stromrechnung oder Einkäufe abgebucht werden. Was ist der Finanzhaushalt? Der Finanzhaushalt deckt neben allen laufenden Ein- und Auszahlungen, alle investiven Vorgänge der Gemeinde ab. Dies sind insbesondere eigene Baumaßnahmen/Investitionen, Zuschüsse an Dritte für deren Investitionen, Aufwendungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen (Fahrzeuge, Betriebsgeräte etc.), Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie Kredittilgungen. Der Finanzhaushalt ist vergleichbar mit einem Tagesgeldkonto, das für Investitionen genutzt wird – wie zum Beispiel die Anschaffung eines Computers oder den Kauf eines Fahrzeugs. Wie kann ich mich als Bürgerin oder Bürger bei den Haushaltsberatungen einbringen? Die Gemeinde Baindt führt seit Jahren einen Bürgerhaushalt durch. Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung wollen wir das Interesse an der Gestaltung Baindts und das persönliche Engagement wecken und stärken. Wir bieten den Bürgern nach der Vorberatung der Investitionen für den Doppelhaushalt die Möglichkeit, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der Gemeinde? Welche dringenden sonstigen Investitionsvorhaben stehen zur Durchführung an? Die wichtigsten Projekte im Hochbau – Finanzplanungszeitraum S. 24 des Vorberichtes: • Sanierung der Klosterwiesenschule 2021: 2 Mio. €, 2022: 4 Mio. €, 2023: 1 Mio. €, 2024 1 Mio. €, 2025 1 Mio. €). Die Kostenschätzung mit 12,2 Mio. € wurde noch nicht komplett im Haushaltsplan 2021/2022 abgebildet. • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 270.000 € (2021 Planungsrate 20.000 €, 2022 Ausführung 250.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten: 2021 Planungskosten 40.000 €, 2022 Planungskosten 40.000 €, 2023 evtl. Zuschuss der Gemeinde 500.000 €. Veranschlagter Grunderwerb im Haushaltsplan 2021 und 2022 – 1.800.000 € und 3.675.000 € (Darunter ist auch die Rückerstattung Grundstückserlöse an das Land – Einnahmen Fischerareal) Grundstückserlöse 2021 und 2022: 2.024.000 € bzw. 4.025.000 € Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof Kauf Radladler 95.000 € - 2021 • Feuerwehr – Ersatzbeschaffung LF 20 – 2022 – 500.000 € • Neuanlage Waldspielplatz 2021 und 2022 jeweils 25.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: • Sanierung Dorfplatz: 2021: 100.000 €, 2022: 500.000 €, 2023: 1.400.000 € • Entwicklung Fischerareal: Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2021 100.000 €, 2022: 230.000 € • Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße – 2021: 100.000 €, 2022: 150.000 € • Erweiterung 3. BHKW – 2022: 150.000 € • Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderprogramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche - 2021: 500.000 €, 2022: 3.000.000 €, 2023: 3.500.000 € • Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III, Ansatz 2021: 500.000 €, 2022: 600.000 € • Sanierung Nelkenstraße - Fahrbahnsanierung mit Aufbau - : 275.000 € • Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke: 40.000 € (2021) und 40.000 € (2022) • Feinbeläge – Restarbeiten BG Geigensack, Marsweiler Ost II, GE Mehlis 1. Erw.: 2021: jeweils 20.000 €, 2022: Feinbelag GE Mehlis 2. Erw. 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße: 2021: 45.000 €, 2022: 330.000 € • Bushaltestelle Gartenstraße Barrierefrei: 2022: 130.000 €, 2023: 20.000 € • Bushaltestelle Küferstraße Barrierefrei im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 150.000 € • Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen: • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoosbach: 2021: 250.000 €, • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz: 2022: 430.000 € • Gestaltung Friedhof: 2022: 100.000 € (Abrechnung und Planungsrate), 2023: 300.000 €[mehr]

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        Zuletzt geändert: 07.01.2021
        Information_NiederschlagswasserBaindt_01.pdf

        Gemeinde Baindt Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer bezüglich Niederschlags- wasser, Nichttrinkwasseranlagen, Regenwassernutzungsanlagen (Wasser- zisternen etc.) Niederschlagswasserbeseitigung In der Gemeinde Baindt wurde, ebenso wie in allen anderen Städten und Gemeinden in Baden Württemberg, aufgrund eines Gerichtsurteils des Verwaltungsgerichtshofs die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und in eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Während die Schmutzwassergebühr weiterhin anhand des Frischwasserverbrauchs ermittelt wird, bemisst sich die Niederschlagswassergebühr nach den versiegelten Flächen eines Grundstücks, von denen das Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind öffentliche Abwasserkanäle und öffentliche Retentionsanlagen. Die einzelnen Flächen auf den Grundstücken wurden ebenso wie deren Versiegelungs- und Entwässerungsart erhoben. Im Sinne der Gebührengerechtigkeit müssen die Grundstücks- gegebenheiten auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Grundstückseigentümer sind deshalb verpflichtet, Änderungen von mehr als 5 qm an der versiegelten Grundstücksfläche, der Gemeinde innerhalb von einem Monat mitzuteilen. Dies gilt auch für im Bau befindliche Gebäude (Neubauten..) In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Niederschlagswasserversickerung auf dem eigenen Grundstück (dezentral) oder in öffentlichen Retentions- bzw. Versickerungsanlagen seit der Einführung der Niederschlagswassergebühr neben ökologischen auch finanzielle Anreize bietet. Die Versickerung von gering belastetem Niederschlagswasser am Entstehungsort ist sinnvoll um: ▪ den Oberflächenabfluss aus den bebauten Gebieten zu reduzieren ▪ die lokale Grundwasserneubildung zu erhöhen ▪ die punktförmige Belastung für die Fließgewässer zu mindern ▪ die Kanalisation und Kläranlage hydraulisch zu entlasten Die Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser fordert seit 1. Januar 1999 entweder die ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer mittels Retentionsanlage oder die Versickerung in den Untergrund über den belebten Oberboden. Dieser Standart wurde in Baden Württemberg eingeführt, um das Grundwasser durch die Reinigungsleistung einer mindestens 30 cm starken, belebten Bodenschicht vor Verunreinigung zu schützen. Seitens des Landratsamtes Ravensburg wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass immer wieder Anfragen kommen, Niederschlagswasser über Sickerschächte versickern zu wollen. Diese Form der Regenwasser – bzw. Niederschlagswasserableitung ist nicht zulässig und wird mit Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die zulässigen Formen der Niederschlagswasserbeseitigung hat das Landratsamt Ravensburg , Umweltamt, in einem Merkblatt zusammengefasst. Das Merkblatt kann auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg unter http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/1449008/Merkblatt-Versickerung.pdf heruntergeladen werden und liegt außerdem im Rathaus (Flur Ebene 3 /Kämmerei) aus. Regenwassernutzungsanlagen, Nichttrinkwasseranlagen, Regenwasserrzisternen Beim Bau bzw. beim Betrieb von Regenwassernutzungsanlangen ( Nichttrinkwasseranlagen, Zisternen..) sind unbedingt folgende Vorschriften (DIN 1988,Teil 4) einzuhalten: ▪ Die entsprechenden Anlagen sind der Gemeinde Baindt vor dem Bau bzw. bei Betrieb anzumelden. Die Nichtanzeige von Regenwassernutzungsanlagen stellt zudem einen Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung dar und kann mit Bußgeld geahndet werden (§ 25 Nr.3 Trinkwasserverordnung) ▪ Zwischen der Nichttrinkwasseranlage (z.B. Zisterne mit Leitungsnetz) und der öffentlichen Wasserversorgung darf auf keinen Fall eine Verbindung vorhanden sein. Dies gilt auch dann wenn ein Rückschlagventil vorhanden sein sollte. Rohrunterbrecher sind entsprechend der Empfehlung des Staatlichen Gesundheitsamtes und der Forderung des Medizinischen Landesuntersuchungsamtes nicht zugelassen. Sofern eine Verbindung zwischen Trinkwasser- und Nichttrinkwassernetz gegeben sein sollte, besteht die Gefahr des Rückdrücken oder Rückfließen von verkeimten Wasser ins öffentliche Netz . Dies stellt nach dem Bundesseuchengesetz ein Strafttat bestand dar. Gerade bei einem Einsatz durch die Feuerwehr ist durch die Gefahr eines Unterdruckes in der Wasserleitung ein Rückfließen von verkeimten Wasser aus einer Nichttrinkwasseranlage in das Trinkwassersystem nicht ausgeschlossen. Der Grundstückseigentümer haftet für alle Gefahren aus seiner Regenwasseranlage. ▪ Aufgrund der großen Gefahr für das Trinkwasser durch Nichttrinkwassersysteme ist nur eine mittelbare Verbindung über den freien Auslauf auf Dauer zulässig. Der freie Auslauf für die Nachspeisung von Trinkwasser in Trockenzeiten kann in der Praxis durch ein Magnetventil mit einem Schwimmschalter ausgeführt werden, jedoch ist auch hier der Abstand für einen freien Auslauf unbedingt einzuhalten. Die Leitungen der unterschiedlichen Versorgungssysteme ( Regen-bzw. Trinkwasser ) müssen farblich unterschiedlich gekennzeichnet sein ( DIN 2403: Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff ). ▪ Die Gemeinde ist berechtigt, das Regenwasserleitungssystem auch nach Inbetriebnahme wiederholt zu überprüfen. Werden dabei Mängel festgestellt, die die Sicherheit der öffentlichen Wasserversorgung gefährden bzw. erhebliche Störungen erwarten lassen, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zu unterbrechen. Gebührensituation bei Nichttrinkwasseranlagen, Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/1449008/Merkblatt-Versickerung.pdf ▪ Sofern Zisternenwasser nur für die Gartenbewässerung genutzt wird, ist für diese Menge keine Abwassergebühr zu bezahlen. Eine Anlage rein zur Gartenbewässerung leitet in der Regel kein Abwasser in den Schmutzwasserkanal, weshalb bei solchen Anlagen keine Kanal- und Klärgebühren anfallen. ▪ Sofern das Zisternenregenwasser für die Toilettenspülung, Waschmaschine … genutzt wird, ist dies zum Abwasser zu veranlagen, da hiermit der örtliche Kanal- und Kläraufwand gedeckt werden muss. Zur korrekten Zählung dieser Abwassereinleitungen ist es notwendig, dass der Grundstückseigentümer bei der Gemeinde Baindt diesen Umstand anzeigt, um dann einen „Abwasserzähler“ einbauen zu können. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, wie bei der Wasserversorgung, die entsprechende Vorinstallation zu veranlassen. Bei der Installation ist darauf zu achten, dass das Wasser für die Gartenbewässerung am „Abwasserzähler „ (Zisternenzähler) vorbei läuft. ▪ Warum muss eine Abwassergebühr für häusliches Zisternenwasser bezahlt werden ? Nach der Toilettenspülung oder dem Waschgang wird stark verschmutztes Abwasser in die öffentliche Kanalisation geleitet. Würde diese Abwassermenge nicht veranlagt, würden in der Gebührenkalkulation die konstanten Ausgaben auf eine verringerte Abwasserbemessungsmenge verteilt. Die Gebühren steigen und belasten die übrigen Gebührenzahler unverhältnismäßig. Die Rechtsprechung hat auf diesen Umstand schon mehrmals reagiert. Zuletzt hat ein Verwaltungsgericht festgestellt, dass Satzungsregelungen, welche für die Brauchwassernutzung eine Gebührenfreiheit für die eingeleitete Schmutzwassermenge zulassen, grundsätzlich nichtig sind. Der ökologisch gewünschte Effekt, kostbares Grundwasser nicht für die Toilettenspülung zu verwenden, rechtfertigt nicht, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Alle Benutzer einer öffentlichen Entwässerungsanlage haben darauf ein Anrecht, dass auch alle Schmutzwassereinleiter ihren Anteil bezahlen. ▪ Wir bitten die Grundstückseigentümer im eigenen Interesse die Regenwasser- nutzungsanlagen bei der Gemeinde Baindt anzuzeigen und bei Einleitung in die öffentliche Kanalisation unverzüglich die Installation zur Abwassermessung vorzunehmen. Der Wassermeister der Gemeinde Baindt wird abschließend die Abnahme der Anlage sowie die Verplombung der Messeinrichtung vornehmen . Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache Tel: 07502-9406-21; E-mail: f.stavarache@baindt.de[mehr]

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          Zuletzt geändert: 19.08.2022
          01_Inforeihe_Energiedialog-AdW_Regionalplan_final_WEB.pdf

          Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freiflächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu finden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freiflächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit definiert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfliktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfläche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffigkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufig Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffigkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 http://www.rvbo-energie.de Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffigkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konflikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

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            Der Doppelhaushalt 2021/2022 der Gemeinde Baindt Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat wird am 12.01.2021 voraussichtlich die Haushaltssatzung beschließen. Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steuerung der Verwaltung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt wurde bereits 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Generation soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlossenen Drei‐ Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressourcenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Ziel ist die Darstellung sämtlichen Vermögens und aller Verbindlichkeiten. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaushalt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2021 Erträge in Höhe von 10.282.950 € und Aufwendungen in Höhe von 12.119.850 €. 2022 sind Erträge in Höhe von 11.103.700 € und Aufwendungen in Höhe von 11.791.800 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen -1.836.900 € bzw. -688.100 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanzhaushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf in Höhe von -1.011.600,00 € bzw. 92.050,00 €. Nur wenn die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Gesamtfinanzhaushalt höher als die entsprechenden Auszahlungen sind, ist die Gemeinde über das Haushaltsjahr gesehen in der Lage ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Investitionen werden im NKHR nur im Finanzhaushalt abgebildet. Der Ressourcenverzehr findet durch die Abnutzung erst in den Folgejahren statt und wird dann in Form von Abschreibungen im Ergebnishaushalt aufwandswirksam. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2021 und 2022 Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 6,91 Mio. € bzw. 14,68 Mio. € vor. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüssen, Beiträgen) stehen im Haushaltsplan 2021 und 2022 in Höhe von 3,35 Mio. € bzw. 9,64 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule 2021: 2 Mio. €, 2022: 4 Mio. €, 2023: 1 Mio. €, 2024 1 Mio. €, 2025 1 Mio. €. Die Kostenschätzung mit 12,2 Mio. € wurde noch nicht komplett im Haushaltsplan 2021/2022 abgebildet. • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 270.000 € (2021 Planungsrate 20.000 €, 2022 Ausführung 250.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten: 2021 Planungskosten 40.000 €, 2022 Planungskosten 40.000 €, 2023 evtl. Zuschuss der Gemeinde 500.000 €. Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: • Sanierung Dorfplatz: 2021: 100.000 €, 2022: 500.000 €, 2023: 1.400.000 € • Entwicklung Fischerareal: Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2021 100.000 €, 2022: 230.000 € • Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße – 2021: 100.000 €, 2022: 150.000 € • Erweiterung 3. BHKW – 2022: 150.000 € • Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderprogramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche - 2021: 500.000 €, 2022: 3.000.000 €, 2023: 3.500.000 € • Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III, Ansatz 2021: 500.000 €, 2022: 600.000 € • Sanierung Nelkenstraße - Fahrbahnsanierung mit Aufbau - : 275.000 € • Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke: 40.000 € (2021) und 40.000 € (2022) • Feinbeläge – Restarbeiten BG Geigensack, Marsweiler Ost II, GE Mehlis 1. Erw.: 2021: jeweils 20.000 €, 2022: Feinbelag GE Mehlis 2. Erw. 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße: 2021: 45.000 €, 2022: 330.000 € • Bushaltestelle Gartenstraße Barrierefrei: 2022: 130.000 €, 2023: 20.000 € • Bushaltestelle Küferstraße Barrierefrei im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 150.000 € • Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen: • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoosbach: 2021: 250.000 €, • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz: 2022: 430.000 € • Gestaltung Friedhof: 2022: 100.000 € (Abrechnung und Planungsrate), 2023: 300.000 € Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof Kauf Radladler 95.000 € - 2021 • Feuerwehr – Ersatzbeschaffung LF 20 – 2022 – 500.000 € • Neuanlage Waldspielplatz 2021 und 2022 jeweils 25.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € Die Liquidität verringert sich laut der Planung 2021 und 2022 um 3,57 Mio. € bzw. 1,05 Mio. €. Der Kernhaushalt sieht hier noch Kreditaufnahmen in Höhe von 1,0 Mio. € bzw. 4,0 Mio. € vor. Die Haushaltsplanung sieht bei Umsetzung der Investitionen für Ende 2022 einen Liquiditätsstand von 0,92 Mio. € vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkommen von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebenen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaushalt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfinanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steuereinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie einladen, Ihre Ideen und Meinungen in den Baindter Haushalt 2021 und 2022 einzubringen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; Email: wolfgang.abele@baindt.de Bürgerhaushalt Baindt für eine zukunftsfähige Gemeinde: Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die richtigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger insbesondere im Jahr der Kommunalwahlen noch stärker in das Beratungsverfahren mit einbeziehen, um künftig die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist daher umso wichtiger, dass wir das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Wenn unsere Generation mehr ausgibt als sie einnimmt, belastet sie damit künftige Generationen. Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2021: Hebesatz Grundsteuer A 350 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 400 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 350 v. H. Wassergebühren: 1,45 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,17 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,50 €/m² Hundesteuer: Ersthund 96 € pro Jahr Zweithund 192 € pro Jahr Zwinger 192 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021und 2022 graphisch dargestellt. Ordentlichen Erträge Plan 2021 % Plan 2022 % Steuern und ähnliche Abgaben 5.984.200 € 58,20% 6.459.500 € 58,17% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 2.611.400 € 25,40% 2.933.400 € 26,42% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 366.700 € 3,57% 366.850 € 3,30% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 253.950 € 2,47% 255.950 € 2,31% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 613.250 € 5,96% 642.250 € 5,78% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 250.200 € 2,43% 245.200 € 2,21% Zinsen und ähnliche Erträge 73.150 € 0,71% 70.450 € 0,63% Sonstige ordentliche Erträge 130.100 € 1,27% 130.100 € 1,17% Ordentlichen Erträge (Summe) 10.282.950 € 100,00% 11.103.700 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Plan 2021 % Plan 2022 % Personalaufwendungen 3.172.600 € 26,18% 3.234.750 € 27,43% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.708.400 € 14,10% 1.550.000 € 13,14% Abschreibungen 1.192.000 € 9,84% 1.147.000 € 9,73% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11.000 € 0,09% 7.000 € 0,06% Transferaufwendungen 5.241.700 € 43,25% 5.202.200 € 44,12% Sonstige ordentliche Aufwendungen 794.150 € 6,55% 650.850 € 5,52% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 12.119.850 € 100,00% 11.791.800 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.836.900 € -688.100 € Ressourcenbedarf u. a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2021 2022 Kinder, Jugend und Familie 1.471,90 € 1.487,90 € Schulen 737,80 € 738,75 € Räumliche Planung, Bauen 809,70 € 644,20 € Verkehr 773,60 € 760,25 € Sicherheit und Ordnung 547,05 € 555,45 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 424,90 € 407,05 € Sport 401,55 € 292,75 € Kulturelle Einrichtungen 222,25 € 225,15 € Wirtschaftsförderung, Tourismus 196,80 € 180,15 € Soziale Hilfen 137,30 € 135,15 € Innere Verwaltung 110,40 € 106,40 € Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 16,05 € 16,25 € Gesundheitsdienste 4,20 € 4,20 € Ver- und Entsorgung 21,80 € 16,25 € Allgemeine Finanzwirtschaft - 4.038,40 € - 4.881,80 €[mehr]

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              Zuletzt geändert: 07.01.2021
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              Zuletzt geändert: 16.01.2024

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