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Klimaschutz, Energie und Rohstoffe

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb gilt es, das Klima zu schützen und eine gemeinsame Klimapolitik umzusetzen. Dabei spielen neben der internationalen und nationalen Ebene auch Baden-Württemberg und seine Städte und Gemeinden eine zentrale Rolle. Auch Sie können durch ihr Verhalten einen Beitrag dazu leisten, den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren. Kohlendioxid (CO₂) ist ein Treibhausgas. Es gilt als einer der Hauptverursacher der globalen Erwärmung. Es entsteht vor allem bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas. Aber auch in der Landwirtschaft und bei der Energieerzeugung aus Biomasse entstehen Treibhausgase, wie zum Beispiel Methan und Lachgas. Auswirkungen der globalen Erwärmung sind beispielsweise das Ansteigen der Meeresspiegel, die erhöhte Wahrscheinlichkeit für Naturkatastrophen wie Sturmereignisse oder Waldbrände, das Abschmelzen der Gletscher, extreme Hitze (vor allem in städtischer Umgebung) und Dürren, Hochwasser und Überschwemmungen oder der Rückgang der Schneedecke in den Alpen. Diese Veränderungen haben neben der Folge materieller Schäden auch Auswirkungen auf unsere Gesundheit und die Produktivität der Wirtschaft. In dem bei der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen 2015 auf den Weg gebrachten Übereinkommen von Paris haben sich mehr als 195 Länder dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen so zu reduzieren, dass der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 °C gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen (jeweils gegenüber vorindustriellen Werten). Die Europäische Union hat sich festgelegt, bis zum Jahr 2030 mindestens 55 Prozent Treibhausgasemissionen gegenüber den Werten von 1990 einzusparen. Bis zum Jahr 2050 will sie Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen. Auch Deutschland hat sich verbindliche Klimaziele gesetzt. Der Bund will bis zum Jahr 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren und bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreichen. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg setzt den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik im Land. Das Gesetz ist am 11. Februar 2023 in Kraft getreten und ist eine Weiterentwicklung des vorher seit 2013 geltenden Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg. Zentrales Element des Landesklimaschutzgesetzes sind die Klimaschutzziele. Danach soll der Treibhausgasausstoß des Landes bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 sinken und bis zum Jahr 2040 wird Netto-Treibhausgasneutralität angestrebt. Zur Erreichung des Ziels für 2030 enthält das Gesetz auch konkrete Ziele für verschiedene Bereiche, sogenannte „Sektoren“. Zentrales Instrument zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist das Klima-Maßnahmen-Register (KMR). Es enthält nach den Sektoren gegliederte Maßnahmen, ist jederzeit erweiterbar und dient als zentrale, öffentlich über das Internet einsehbare Dokumentation aller Klimaschutz-Aktivitäten der Landesregierung. Das Land hat verschiedene Förderprogramme zum Klimaschutz aufgelegt. Schon seit dem Jahr 2002 besteht das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“, über das Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine beim Klimaschutz unterstützt werden. Das Programm wurde zuletzt im Dezember 2020 neu aufgelegt und wird derzeit weiterentwickelt. Klimaschutz erfordert die Unterstützung und Mitgestaltung aller. Auch Sie als Bürgerin oder Bürger können zum Klimaschutz beitragen. So haben beispielsweise die Höhe des Stromverbrauchs und die Art der Heizungsanlage Einfluss auf Ihre persönliche Klimabilanz. Etwa ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs entfällt auf die privaten Haushalte. Aber auch Ihr Mobilitätsverhalten wie auch Ihr Konsumverhalten haben einen großen Einfluss auf die individuelle Treibhausgasbilanz. Erneuerbare Energieträger Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern sind erneuerbare Energiequellen unerschöpflich oder wachsen regelmäßig nach. Zu ihnen zählen Sonnen-, Wind- und Wasserkraft sowie die Energie aus Biomasse und Erdwärme. Erneuerbare Energien schonen das Klima, weil sie über den gesamten Produktlebenszyklus mit sehr geringen Treibhausgasemissionen einhergehen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) verpflichtet seit dem Jahr 2010 Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden, 10 Prozent und seit 2015 für alle Gebäude (auch Nichtwohngebäude) 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken. Diese Pflicht greift aber erst, wenn die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird. Außerdem muss im Neubau, bei grundlegenden Dachsanierungen wie auch auf größeren Parkplätzen eine PV-Anlage installiert werden. Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) hat BW bundesweit als Vorreiter 104 Stadtkreise und Große Kreisstädte zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Daneben hat das Land kleinere Kommunen im Rahmen der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung unterstützt. Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage, wie eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort erreicht werden kann. Es handelt sich um eine Art Fahrplan für die Kommune, um die jeweils richtigen Entscheidungen vor Ort treffen zu können. Außerdem soll er andere lokale Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen. Hinweis: Beim Portal des Energieatlas Baden-Württemberg können Sie sich über den Stand der dezentralen erneuerbaren Energieerzeugung und deren Potenziale in Baden-Württemberg informieren. Energie einsparen Mit einer guten Dämmung Ihres Hauses können Sie sehr viel Energie einsparen. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Energie in Ihrer Wohnung "verheizt" wird, können Sie sich auf den Seiten des "Heizspiegel" informieren. In Deutschland ist der Energieausweis unter anderem Pflicht für alle Wohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden. Der Energieausweis stuft ein Gebäude nach seinem Energiebedarf oder seinem Energieverbrauch ein, macht also die energetische Qualität eines Gebäudes transparenter. Wenn Sie Ihr Wohnhaus sanieren möchten, sollten Sie vorher eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Stromversorgung Der in Baden-Württemberg verbrauchte Strom wird derzeit zu etwa 82 Prozent im Land erzeugt (Stand 2022). Die Bruttostromerzeugung verteilte sich im Jahr 2022 zu rund 20 Prozent auf Kernkraft, zu rund 31 Prozent auf Steinkohle, zu 35 Prozent auf erneuerbare Energien und zu rund 5 Prozent auf Erdgas. Sie können Ihren Energieanbieter selbst wählen. Wenn Sie sich für Strom aus erneuerbaren Energien entscheiden, können Sie damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduktion von CO₂ leisten. Hinweis: Der Begriff Ökostrom ist nicht gesetzlich geschützt. Es gibt unterschiedliche Ökostrom-Siegel (Label), die die Einhaltung wichtiger Kriterien garantieren und teilweise unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Wichtige Gütesiegel sind beispielsweise „Grüner Strom“ und „ok power“. Klimaanpassung Die Folgen des Klimawandels sind auch in Baden-Württemberg spürbar. Die stetige Temperaturerhöhung der letzten Jahre setzte sich im Jahr 2023 fort. Mit durchschnittlich 10,7 Grad Celsius war das vergangene Jahr nach 2022 erneut ein Rekordwärmejahr in Baden-Württemberg. Dies bedeutet steigende gesundheitliche Risiken beispielsweise aufgrund von Hitze, Wassermangel oder zunehmenden Extremwetterereignissen. Darauf hat die Landesregierung reagiert und im Juli 2023 die fortgeschriebene Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verabschiedet. KLIMOPASS Das Förderprogramm KLIMOPASS (Klimawandel und modellhafte Anpassung) soll einen wichtigen Impuls zur Umsetzung der Anpassungsstrategie geben. Ziel der Förderung ist es, vor allem Kommunen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg beim Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen. Das Programm setzt sich aus den folgenden drei Förderschwerpunkten zusammen: Beratung und Informationsveranstaltungen für Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen zum strukturierten Einstieg in das Thema Erstellung von Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Anpassungskonzepten, Planungsgrundlagen und Machbarkeitsstudien Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
so_machen_wir_unsere_Heizung_winterfit.pdf

Ansprechpartner Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Pressestelle Tel. (0711) 66 91 73 Fax (0711) 66 91 60 73 presse@vz-bw.de www.vz-bw.de Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 7. Oktober 2021 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de So machen Sie Ihre Heizung winterfit Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und damit rückt auch die Heizsaison immer näher. Der Spätsommer eignet sich hervorragend dazu, die Heizungsanlage zu prüfen und die Heizung auf die kommende Heizsaison vorzubereiten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg geben drei Tipps, wie Sie Ihre Heizung fit für den Winter machen: Tipp 1: Heizkörper abstauben Saubere Heizkörper tragen zu einem gesunden Raumklima bei, laufen effizienter und verbrauchen weniger Energie. Denn Ablagerungen und Staub wirken wie ein Isolator und können den Wirkungsgrad verringern. Daher sollten Heizkörper einmal im Jahr vor Beginn der Heizsaison ordentlich gereinigt werden. Um optimal in die Zwischenräume zu gelangen, gibt es spezielle Heizkörperbürsten oder auch Staubsaugeraufsätze für verschiedene Arten von Heizkörpern zu kaufen. Aber auch das Standard- Putzequipment erfüllt hier seinen Zweck. Tipp 2: Heizkurve einstellen Die Heizkurve ist ein wichtiges Instrument für eine effiziente Heizung. Sie bestimmt die Vorlauftemperatur – ist sie optimal eingestellt, steigt die Vorlauftemperatur bei sinkenden Außentemperaturen. Ziel ist eine möglichst flache Heizkurve, durch die der Nutzungsgrad steigt und die Wärmeverluste der Heizung so gering wie möglich bleiben – natürlich bei angenehmen Raumtemperaturen. Tipp 3: Manchmal werden nicht alle Heizkörper gleichmäßig warm oder fangen an zu gluckern. Das ist nicht nur ungünstig für das Raumklima, sondern erhöht auch den Heizenergieverbrauch. Meistens ist zu viel Luft im Heizsystem. Deshalb sollten Heizkörper regelmäßig entlüftet werden. Mit etwas handwerklichem Geschick kann man das auch selber machen. Stellen Sie zunächst die Umwälzpumpe der Heizanlage ab, drehen Sie die Heizung am Thermostat auf die höchste Stufe und warten Sie 30 - 60 Minuten. Anschließend halten Sie ein geeignetes Auffanggefäß unter das Entlüftungsventil und öffnen vorsichtig das Ventil mit einem Vierkantschlüssel. Sobald Wasser austritt, können Sie das Entlüftungsventil wieder schließen. Nach diesem Vorgang muss der Wasserdruck der Heizungsanlage kontrolliert werden. Dieser sollte ca. 1,5 bar betragen und ggf. bis zu diesem Wert aufgefüllt werden. Anschließend muss die Umwälzpumpe wieder in Betrieb genommen werden. Bei Fragen zu Heizungstechniken und Fördermöglichkeiten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg mit Ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 - 764 70 70. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/ tel://0800809802400/ tel://0800809802400/[mehr]

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    Zuletzt geändert: 08.10.2021
    Wasserhüterinnen

    Kunstprojekt "Wasserhüterinnen" entlang des Flusses Von der Schussenquelle bis zur Mündung Von der Kunstschaffenden Theresia K. Moosherr Die vier Wasserhüterinnen der Gemeinde Baindt tragen Namen von Tugenden und stehen auf einem Quadrat. Die dem Quadrat zugrundeliegende Zahl Vier, weist es als Symbolik des Weiblichen aus. 1. Klugheit 2. Gerechtigkeit 3. Mäßigung 4. Philia und Agape Damit erweitert die Künstlerin ihren bei Durlesbach begonnenen "Schussenweg". Dieses Kunstprojekt durchquert die Landkreise Ravensburg, Bodenseekreis und Biberach. Meine Wasserhüterinnen sind eine Verkörperung des weiblichen, das "Weibliche als Bewahrerin der Schöpfung". Sie sind Ausdruck unseres hoffentlich wachsenden Bewusstseins, hinsichtlich des problematischen Umgangs mit unseren Lebensgrundlagen. Sie sind ein Symbol für ein Denken, das auf Ganzheit setzt und dass "Wasser für Alle" , Menschen und Natur als Allgemeingut erhalten bleiben muss. Menschenrecht darf niemals dem "politischen und kapitalistischen Größenwahn" der Mächtigen zum Opfer fallen. Theresia K. Moosherr (Text von der Schautafel bei den Wasserhüterinnen in Baindt)[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen

    Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Hinweis: Sind Sie seit der Europawahl im Jahr 1999 oder einer späteren Europawahl im Wählerverzeichnis eingetragen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Dies gilt nur, wenn Sie seit der Eintragung ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. Sie können bei der Europawahl nur einmal wählen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Bekanntmachung_Nachtragshaushalt_2024.pdf

    Amtliche Bekanntmachung am 12.01.2024 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Erträge 13.475.400 555.000 14.030.400 1.2 Ordentliche Aufwendungen 14.299.250 287.500 14.586.750 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -823.850 267.500 -556.350 1.4 Außerordentliche Erträge 250.000 -100.000 150.000 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 250.000 -100.000 150.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -573.850 167.500 -406.350 Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 2. Finanzhaushalt 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.100.400 555.000 13.655.400 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.915.050 287.500 13.202.550 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) 185.350 267.500 452.850 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.349.350 120.000 9.469.350 2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 12.733.400 120.000 12.853.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -3.384.050 0 -3.384.050 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.198.700 267.500 -2.931.200 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.250.000 0 5.250.000 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 300.000 0 300.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 4.950.000 0 4.950.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.751.300 267.500 2.018.800 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 5 Steuersätze Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. § 6 Inkrafttreten Der Nachtragshaushalt 2024 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Der Nachtragshaushalt liegt in der Zeit von Montag, den 15. Januar 2024 bis Dienstag, den 23. Januar 2024 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Nachtragshaushaltssatzung sowie die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 28.12.2023 (AZ 902.41) hat das Landratsamt Ravensburg die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltplan vom 13.12.2023 nicht beanstandet. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.01.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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      Klimaleitbild_und_Klima-Masterplan_2017.pdf

      Klimaleitbild und Klima-Masterplan im Rahmen des Klimaschutzmanagements Gemeindeverband Mittleres Schussental Veerle Buytaert Gemeinderatssitzung Baindt 7. November 2017 © Thomas Keller 1982 1983 2001 2004 2006 2007 2013 Interkulturelles Austausch Programm Brasilien Studium Bio-Ingenieur Land- und Forstwirtschaft Erasmus Austausch Programm Österreich Wissenschaftlicher Mitarbeiter Bioenergie & Nachhaltigkeit Zertifikat Belgische Entwicklungs- Zusammenarbeit Projekt-Ingenieur Nachhaltige Landwirtschaft und Umwelt Bolivien Masterthesis in Brasilien Antwerpen Landkreis Frühe Faszination für Umwelt & Nachhaltigkeit Koordinator Nachhaltigkeit (erneuerbare Energiesysteme) • Gesetzgebung • Politische Beratung • Fachwissen / Netzwerk • Projektanalyse • Kommunikation Doktorarbeit: Entwicklung B-SAT Nachhaltigkeitssoftware 2016 2000 Lebenslauf Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 http://www.google.be/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjvp4esntXOAhXCLcAKHQnzCD8QjRwIBw&url=http://www.afs.org/&psig=AFQjCNH7oc-7XFK8ZCTU-NDjXOQF44ufnQ&ust=1471962589461426 http://www.verkaufsoffene-sonntage.com/wp-content/uploads/2014/03/baden-wuerttemberg-vos-300x300.gif Gemeinsame Erklärung zum CO2-neutralen Schussental Festlegung Klimaschutzziele Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Entscheidungsgrundlagen • Qualitative Ist-Analyse • Quantitative Ist-Analyse • Potenzialanalyse • Trend- und Klimaschutz-Szenario • Maßnahmenkatalog • Controlling-Konzept • Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit / strategische Planung / Kommunikationsinstrumente Ziele setzen Welche langfristigen Ergebnisse wollen wir erreichen? Aktionsplan Welche spezifischen Maßnahmen können Kommunen ergreifen? Handeln! Priorisieren, implementieren, kontrollieren, optimieren Grundlagen Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Entwicklungs- planung und Raumordnung Kommunale Gebäude und Anlagen Mobilität Versorgung und Entsorgung Interne Organisation Kommunikation und Kooperation Themen Akteure KOMMUNE Kirche (Hoch-) Schulen Umwelt- verbände Bürger- initiativen Wissen- schaft Stadt- werke Wirt- schafts- verbände Fraktionen & Parteien Arbeitsbereiche Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Entwicklungs- planung und Raumordnung Kommunale Gebäude und Anlagen Mobilität Versorgung und Entsorgung Interne Organisation Kommunikation und Kooperation Themen Akteure KOMMUNE Kirche (Hoch-) Schulen Umwelt- verbände Bürger- initiativen Wissen- schaft Stadt- werke Wirt- schafts- verbände Fraktionen & Parteien Arbeitsbereiche Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Verständnis, Vertrauen und Netzwerk aufbauen Projektmanagement • Koordination / Mediation • Zeit / Budget / Ressourcen • Feedback und Optimierung Offenheit, klare Kommunikation und Wissensvermittlung Einbindung von Stakeholdern, Austausch mit anderen Kommunen und Ebenen Implementierungsfahrplan mit konkreten Aktionen Aufgaben Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klima-Leitbild Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klima-Team Klima-Leitbild Workshop am 25.04.2017 Fortschreibung der Gemeinsamen Erklärung zum CO2-neutralen Schussental Kompatibel mit (Energie)Leitbilder Orientierung an EU-, Bundes- und Landes- Klimaschutzzielen bis 2050 Zusätzliche Leitsätze Klima-Leitbild Fortschreibung der „gemeinsamen Erklärung zum CO2-neutralen Schussental“ (22.09.2012) Ziele bis 2020 > 50% regenerative Stromabdeckung > 20% regenerative Wärme > 40% CO2-Einsparung ggü. 1990 erfolgreiche eea-Zertifizierung regelmäßige Fortschreibung der gemeinsamen Ziele 10-Punkteplan Entwicklungsplanung & Raumordnung Kommunale Gebäude und Anlagen Energieversorgung Mobilität Interne Organisation Kommunikation und Kooperation Quelle: Energieagentur Ravensburg Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klima-Leitbild Ziele des Bundes und des Landes Klima Erneuerbare Energien/KWK Energieeffizienz Treibhaus- gase *1 Anteil Strom Anteil Wärme Primär- energie *2 Strom- verbrauch *2 Wärme- verbrauch *2 2020 > -40% > 35% > 14% > -20% > -10% > -20% GMS 2020 *3 > -40% > 50% > 20% 2030 > -55% > 50% 2040 > -70% > 65% 2050 > -80-95% > 80% > -50% > -25% *1: Basisjahr 1990; Bezogen auf alle Sektoren *2: Basisjahr: 2008 *3: Ziele aus der gemeinsamen Erklärung zum CO2-neutralen Schussental Stand? Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klimaleitbild Klima Erneuerbare Energien/KWK Energieeffizienz Treibhaus- gase *1 Anteil Strom Anteil Wärme Wärme- verbrauch *2 Gebäude- sanierung 2020 > -30% > 25% > 12% > -10% Sanierungs- rate von 1% auf > 2% pro Jahr steigern 2030 > -45% > 40% > 25% > -25% 2040 > -60% > 60% > 35% > -45% 2050 > -80% > 80% > 50% > -66% *1: Basisjahr 1995; Bezogen auf alle Sektoren, einschließlich Verkehr *2: Basisjahr 2008 Ziele des Klimaleitbildes 8 Leitsätze Entwicklungsplanung & Raumordnung Kommunale Gebäude und Anlagen Energieversorgung Mobilität Interne Organisation Kommunikation und Kooperation Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klima-Masterplan Klima-Aktionsplan Klima-Team Klima-Leitbild Workshop am 25.04.2017 Workshop am 27.06.2017 Grundlage: IEKK-Maßnahmenkatalog • Entwicklungsplanung & Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Energieversorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klimaschutzmanagement Klima-Team Klima-Leitbild Klima-Aktionsplan Klima-Audit Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Veerle Buytaert Klimaschutzmanagerin GMS Technisches Rathaus Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg Telefon (0751) 82-727 Telefax (0751) 82-60727 veerle.buytaert@ravensburg.de www.ravensburg.de Kontakt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 mailto:veerle.buytaert@ravensburg.de http://www.ravensburg.de/[mehr]

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        Berufe im Veterinär- und Lebensmittelwesen

        Ausbildung Die Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet) bietet Theorieseminare für die Ausbildungsgänge Lebensmittelkontrolleur/-in, amtliche/-r Fachassistent/-in und Veterinärhygienekontrolleur/-in an. Die Auszubildenden sind während ihrer Ausbildungszeit an einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt- oder Landkreise Baden-Württembergs angestellt. Der praktische Teil der Ausbildung findet deshalb an dem jeweiligen Amt statt. Die korrespondierende theoretische Ausbildung wird an der AkadVet absolviert. Weiterbildung Mit dem sogenannten „tierärztlichen Staatskurs“ organisiert die AkadVet regelmäßig Lehrgänge für die Weiterbildung von Tierärzten/-innen zu Amtstierärzten/-innen. Tierärzte/-innen, die bereits praktische Berufserfahrung gesammelt haben, werden im „Staatskurs“ speziell auf die Anforderungen in einem Veterinäramt vorbereitet. Spezielle Aus- und Weiterbildungsgänge Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin Berufsbild Lebensmittelkontrolleure/-innen nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe in unserer Gesellschaft wahr. Die Tätigkeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz hat das Ziel, Menschen vor Gesundheitsgefährdungen, Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Bedarfsgegen-stände, Kosmetika und Tabakerzeugnisse zu schützen. Entsprechend umfang- und abwechslungsreich ist das Arbeitsgebiet der Lebensmittelkontrolleure/-innen. Die risikoorientierte Überwachung erstreckt sich auf alle Unternehmen, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetikartikel oder Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Vor Ort wird überprüft, ob die Vorgaben an die hygienerechtlichen Bestimmungen und die Unbedenklichkeit der Produkte eingehalten werden. Zudem sind risikoorientiert und anlassbezogen Proben zu nehmen. Bei festgestellten Verstößen führen die Lebensmittelkontrolleure/-innen eine Beweissicherung durch und leiten die notwendigen Verwaltungs-, Bußgeld- oder Strafverfahren ein, um die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren oder Übervorteilung zu schützen. Voraussetzungen Die Lebensmittelkontrolleur-Ausbildung wird in Baden-Württemberg durch die Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LKonV) des Bundes sowie die baden-württembergische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure (APrO-LMK) des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geregelt. Darin sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung und die grundsätzlichen Anforderungen der Ausbildung und der Prüfungen festgelegt. In der Regel ist eine abgeschlossene Meisterausbildung in einem lebensmittelnahen Beruf oder ein vergleichbarer Abschluss notwendig. Ausbildung Die zweijährige Ausbildung wird in einem dualen System absolviert. Das heißt, die praktischen Teile der Ausbildung erfolgen in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kommunen. Drei jeweils zweimonatige Theorieseminare finden an der AkadVet und ein sechswöchiges Praktikum an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern statt. Die Ausbildung endet mit einer praktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Damit wird der Berufsabschluss zum/zur staatlich geprüften Lebensmittelkontrolleur/-in erworben. Dieser Titel bescheinigt umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Überwachung des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- undFuttermittelgesetzbuches. Bewerbung und Termine Wenn Sie sich für einen Ausbildungsplatz zum/zur Lebensmittelkontrolleur/-in interessieren, nehmen Sie direkt Kontakt zu einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Ihrer Nähe auf. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die aktuellen Lehrgangstermine sowie die rechtlichen Grundlagen für die Lebensmittelkontrolleur-Ausbildung finden Sie auf der Homepage der AkadVet. Amtlicher Fachassistent/Amtliche Fachassistentin Berufsbild Unter der Verantwortung eines/einer amtlichen Tierarztes/-ärztin führen amtliche Fachassistenten/-innen die Schlachttieruntersuchung sowie die Fleischuntersuchung durch. Sie prüfen die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen und die Vorschriften zur Tierkennzeichnung bei Eintreffen der Tiere im Schlachtbetrieb. Die Kontrolle der Hygiene im Schlachtbetrieb, bei der Zerlegung, Weiterverarbeitung und Lagerung gehören ebenso zur Tätigkeit des/ der amtlichen Fachassistenten/-in wie die Probenahme oder die Durchführung von Tests und Laboruntersuchungen am Schlachthof. Auch die Überwachung der Warenströme bei Ein- und Ausfuhr sowie Datenerfassung und -aufzeichnung sind nennenswerte Werkzeuge zum Schutz der Verbraucher und gehören zu den wichtigen Einsatzgebieten dieses verantwortungsvollen Berufsbildes. Prinzipiell kann die Tätigkeit bei den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden oder direkt in Schlachthöfen, Zerlege- und Fleischverarbeitungsbetrieben ausgeübt werden. Voraussetzungen Neben speziellen Vorgaben der Europäischen Union gibt es in Baden-Württemberg eine landeseigene Ausbildungs-und Prüfungsordnung für amtliche Fachassistenten/-innen, die unter anderem weitere Details zu Zulassung, Ausbildungszielen und den ausbildenden Stellen regelt. Der Ausbildungsgang in Baden-Württemberg umfasst außer dem praktischen Teil von 400 Ausbildungsstunden insgesamt circa 100 Theoriestunden und mehrere Exkursionen. Ausbildung Die Ausbildung zum/zur amtlichen Fachassistenten/-in findet in Baden-Württemberg in den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Stadt- und Landkreisen statt. Die Theorieausbildung wird an der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen in einem zweigeteilten Seminar angeboten. Für die Zulassung zu dieser Ausbildung wird in Baden-Württemberg ein Hauptschulabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Bildungsabschluss vorausgesetzt. Bewerbung und Termine Bewerbungen für die Ausbildung zum/zur amtlichen Fachassistenten/-in richten Sie direkt an die Landratsämter beziehungsweise die Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Diese stellen die Auszubildenden ein und melden sie bei der AkadVet zur Theorieausbildung an. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die Termine für die aktuellen Ausbildungslehrgänge sowie die rechtlichen Vorgaben können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Veterinärhygienekontrolleur/Veterinärhygienekontrolleurin Berufsbild Veterinärhygienekontrolleure/-innen unterstützen die Amtstierärzte/-innen bei ihren Kontrollaufgaben in folgenden Gebieten des Veterinärwesens: Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs und der Tiergesundheit, Bekämpfung von Tierseuchen, Überwachung des Verkehrs mit tierischen Nebenprodukten und des Tierschutzrechtes sowie Durchführung von Cross Compliance Kontrollen. Voraussetzungen Voraussetzung für die Ausbildung ist, gemäß der Laufbahnverordnung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt/-in, Tierwirt/-in, tiermedizinischer/-e Fachangestellter/-e oder Ähnliches. Ausbildung Die Ausbildung zum/zur Veterinärhygienekontrolleur/-in dauert in Baden-Württemberg in der Regel zwölf Monate. Während dieser Zeit sind die Auszubildenden an einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angestellt. Hier werden sie für mindestens acht Monate praktisch ausgebildet. Der ergänzende fachtheoretische Unterricht findet während eines Gesamtzeitraums von etwa vier Monaten an der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen statt. Dieser Theorieteil ist in der Regel in zwei Seminare von jeweils zwei Monaten aufgesplittet. Bewerbung und Termine Bewerbungen für die Ausbildung richten Sie bitte direkt an die Landratsämter beziehungsweise die Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Diese stellen die Auszubildenden ein und melden sie bei der AkadVet zur Theorieausbildung an. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die Termine für die aktuellen Ausbildungslehrgänge sowie die rechtlichen Vorgaben können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Amtstierarzt/Amtstierärztin Berufsbild Die Aufgaben der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Veterinärwesen beziehungsweise amtstierärztlichen Dienst können unter dem Motto der EU „Tier + Mensch = eine Gesundheit“ zusammengefasst werden. Zum Tätigkeitsfeld gehören nicht nur der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdungen sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft, sondern auch der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere und die Verhütung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten. Voraussetzungen Auf dem Weg zum/zur Amtstierarzt/-ärztin folgt nach dem Studium der Tiermedizin in der Regel eine Zeit der praktischen Berufsausübung vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst. Neben dem Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung sind Praktika am Veterinäramt, im Untersuchungsamt und einem zugelassenen Schlachthof Grundlage für die Zulassung zum Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst, dem sogenannten „tierärztlichen Staatskurs“. In Baden-Württemberg sind dieser Lehrgang und die erfolgreich abgeschlossene Prüfung Voraussetzungen für eine Verbeamtung. Die damit erworbene Qualifikation wird von anderen Bundesländern anerkannt. Weiterbildung Für Tierärzte/-innen bietet der öffentliche Dienst ein breites und interessantes Aufgabenfeld mit einer guten Zukunftsperspektive. Die Amtstierärzte/-innen sind in Baden-Württemberg bei den 44 Ämtern für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt- und Landkreise, in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern, bei den Regierungspräsidien und im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beschäftigt. Der Lehrgang für den tierärztlichen Staatsdienst findet regelmäßig an der AkadVet statt, die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz abgelegt. Mit dieser Weiterbildung zum Amtstierarzt/ zur Amtstierärztin werden die Tierärztinnen und Tierärzte gezielt auf die besonderen Anforderungen und Aufgaben in der Veterinärverwaltung vorbereitet. Bewerbung und Termine In der Regel finden in Baden-Württemberg alle zwei Jahre ein Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst statt. Die aktuellen Termine für den nächsten Lehrgang können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Hier sind auch die rechtlichen Vorgaben eingestellt. Je nach Verfügbarkeit können auch Teilnehmerplätze für andere Bundesländer zur Verfügung gestellt werden.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Telekommunikation und Internet

        Die Grenzen zwischen Telekommunikation, Informationstechnologie, Kabelfernsehen, digitalem Rundfunk und allen Arten von Audio- und Videoverarbeitung haben sich verwischt. Fernsehsender werden inzwischen nicht nur über Antenne und Kabel übertragen, sondern zunehmend auch über das Internet empfangen. Streamingdienste für Musik und Filme werden immer beliebter und sind sowohl mobil als auch stationär über Breitbandverbindungen abrufbar. Sprachsteuerung gehört schon in vielen Haushalten zum Standard und vereinfacht die Bedienung vieler Geräte. In immer mehr Haushalten gibt es Geräte (wie zum Beispiel Fernseher, Kühlschrank, Überwachungskameras, Rauchmelder, Toaster), Haustechnik (wie zum Beispiel Heizung, Beleuchtung, Lüftung) und Spielsachen, die über das Internet gesteuert werden können und/oder miteinander vernetzt sind. Bei der Vernetzung von Alltagsgegenständen spricht man vom Internet der Dinge, kurz IoT (für Internet of Things). Mit der Digitalisierung der Energiewende finden sich immer mehr intelligente Messsysteme (Smart Meter), die selbstständig den Stromverbrauch an Messtellenbetreiber und Energieversorger übertragen. Die Vernetzung von Haustechnik, Haushaltsgeräten und Dienstleistungen in den Bereichen Hausautomatisierung und -elektronik sowie Kommunikation nennt sich Smart Home ("intelligentes Zuhause"). Diese technischen Lösungen im Smart Home sollen intelligent, intuitiv und sicher zusammenspielen. Bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten kann unter Umständen der Energieverbrauch gesenkt, das Gebäude sicherer und der Komfort gesteigert werden. Alle Geräte, die mit dem Internet verbunden sind, können bei unzureichenden oder fehlenden Sicherheitvorkehrungen durch Schadsoftware gefährdet werden. Viele Geräte wie zum Beispiel Internetrouter, Webcams oder Datenspeicher sind aber in der Regel nur ungenügend oder gar nicht gegen Missbrauch geschützt. Computerviren und -würmer, Trojaner und Malware, können mit E-Mail-Programmen, manipulierten Internetseiten und Software-Updates übertragen werden, die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Computersysteme gefährden und persönliche Daten ausspionieren. Bei ungeschützten Geräten und Netzwerken können andere Personen auch die Steuerung der Geräte übernehmen und/oder persönliche Daten einsehen oder nutzen. Diese Informationen können nicht nur für Werbezwecke genutzt werden. Durch eine geschickte Verknüpfung der Daten lässt sich ein sehr präzises Bild der Lebensumstände, der finanziellen Situation, der Gewohnheiten oder des Konsumverhaltens der einzelnen Nutzerin oder des einzelnen Nutzers gewinnen. Der nachlässige Umgang der Nutzerinnen und Nutzer mit persönlichen Daten erleichtert diese Datengewinnung. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes und sieht seinen Auftrag in der sicheren Gestaltung der Digitalisierung in Deutschland. Das BSI weist darauf hin, dass "die zunehmende Digitalisierung fast alle Lebensbereiche durchdringt. Sie trägt zu einer neuen Lebensqualität bei und fördert an vielen Stellen innovative Möglichkeiten, die zu mehr Komfort und größerer Effizienz führen. Gleichzeitig entstehen durch die zunehmende Vernetzung von Informations- und Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräten oder anderen Gegenständen des täglichen Gebrauchs neue Risiken und potenzielle Angriffsflächen für Cyber-Kriminelle. Sicherheit wird daher im Sinne eines "digitalen Verbraucherschutzes" immer wichtiger - für einzelne Anwender und Anwenderinnen ebenso wie für die Gesellschaft. Die Etablierung grundlegender Sicherheitsstandards und die Information und Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist daher eine Aufgabe, der sich das BSI als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde stellt." Das BSI stellt auf seiner Webseite "BSI für Bürger" digitale Risiken und Empfehlungen für Privatanwenderinnen und Privatanwender zusammen mit wichtigen Sicherheitsempfehlungen, Informationen zu aktuellen Sicherheitsrisiken beziehungsweise Angriffsmethoden sowie Kontakt- und Beteiligungsmöglichkeiten. Wohin können Sie sich bei Beschwerden wenden? Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Telefon 0800 2741000 kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr E-Mail: service-center@bsi.bund.de Bundesnetzagentur Wenn Sie eine Beschwerde zur Festnetz-Telefonie oder Mobilfunk einreichen wollen, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. In Streitfällen zwischen Endkunden und Telekommunikationsunternehmen vermittelt die Verbraucherschlichtungsstelle "Telekommunikation" . Ein Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Sie können das Leistungsangebot der Verbraucherschlichtungsstelle sowohl online als auch durch Post oder Fax nutzen. Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle : Bundesnetzagentur Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation Referat 216 Postfach 80 01 53105 Bonn Telefon: 030 22480-590 (Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr) Telefax: 030 22480-518 E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Wenn Sie eine Beratung zu den Themen Festnetz, Mobilfunk, Internet, Digitale Welt oder Smart Home benötigen, können Sie sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wenden. Sie bietet persönliche Beratung , E-Mail-Beratung und Telefonberatung an. Die Beratungen sind kostenpflichtig . Ihren Termin für eine persönliche Beratung können Sie in der Zeit von Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 18 Uhr und Freitag zwischen 10 und 14 Uhr unter der Telefonnummer 0711 6691-10 vereinbaren. Wenn Ihre Frage in einer telefonischen Beratung geklärt werden kann, helfen Ihnen die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie mittwochs auch von 15 bis 18 Uhr gerne weiter. Der Preis beträgt aus dem Festnetz pro Minute 1,75 Euro, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen. Eine Telefonberatung für den Bereich Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht erhalten Sie unter 0900 177444-1. Sie können der Verbraucherzentrale jederzeit kostenlos Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Probleme mit Anbietern unter der Adresse info@vz-bw.de melden oder eine Beschwerde einlegen. Kontaktdaten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. : Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Paulinenstr. 47 70178 Stuttgart Telefon: 0711 6691-10 Telefax: 0711 6691-50 Marktbeobachtung Digitales des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) Die "Marktbeobachtung Digitales" des vzbv ist ein Frühwarnsystem, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und die Verbraucherzentralen der Bundesländer den Telekommunikationsmarkt und den digitalen Markt aus der Perspektive der Verbraucherinnen und Verbraucher beobachten und analysieren. Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Informationen und Erfahrungen sehr wertvoll sein. Wenn Sie das Frühwarnnetzwerk des vzbv zu einem der oben genannten Themen nutzen wollen, können Sie sich an die "Marktbeobachtung Dgitales" des vzbv wenden: Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030 25800-0 Telefax: 030 25800-518 E-Mail: info@vzbv.de eCommerce-Verbindungsstelle Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland ist direkter Ansprechpartner für alle deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen, die sich über das Thema Online-Handel informieren möchten. Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland ist unabhängig und ihre Leistungen sind kostenlos. Kontaktdaten der eCommerce-Verbindungsstelle : eCommerce-Verbindungsstelle unter dem Dach des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. Bahnhofsplatz 3 77694 Kehl Telefon: 07851 99148-0 telefonisch von Dienstag bis Donnerstag zwischen 9-12 und 13-17 Uhr Telefax: 07851 99148-11 E-Mail: info@ecommerce-verbindungsstelle.de Schlichtungsstellen Die Universalschlichtungsstelle des Bundes hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Das Angebot stellt sicher, dass es diese Möglichkeit auch dann gibt, wenn ansonsten keine branchenspezifische Schlichtungsstelle weiterhelfen kann. Für ein Streitbeilegungsverfahrens steht ein Antragsformular zur Verfügung. Kontaktdaten der Universalschlichtungsstelle : Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Telefon 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de Es ist keine telefonische Antragsstellung möglich und es erfolgen keine Auskünfte zu laufenden Verfahren. Sollte Ihre E-Mail ein konkretes Streitbeilegungsverfahren betreffen, geben Sie unbedingt das Aktenzeichen Ihres Antrags im Betreff der Nachricht an. Welche Schlichtungsstelle im Einzelfall für die Streitigkeit zuständig ist, kann auch der vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Liste der Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland entnommen werden.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Bericht_23_02_14.pdf

        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Reinigung der Urnenwände Sobald es etwas wärmer wird, erfolgt die Reinigung der Urnenwände auf dem Friedhof. Hierfür werden im Vorfeld alle Angehörigen der Urnenwände angeschrieben, dass der Trauerschmuck entfernt werden muss. Es darf grundsätzlich kein Schmuck an den Urnenwänden abgelegt werden. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Boxenlaufstall) zu gewerblichen Lagerflächen auf Flst. 453, Marsweilerstraße 87 / 89 Der Landwirt möchte Teile der bestehenden Landwirtschaft aufgeben. Es soll das als Boxenlaufstall genehmigte landwirtschaftliche Gebäude auf dem Flurstück 453 zu einer Lagerhalle umgenutzt werden, die gewerblich vermietet wird. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben) beurteilt. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Wohneinheiten und fünf Garagenstellplätzen beantragt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Auftragsvergabe Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg 2018 gab es in der Grünenbergstraße den ersten kleineren Wasserrohrbruch. Bereits ein Jahr später folgte der nächste und im Winter 2022 gab es auf der gleichen Trasse erneut einen Rohrbruch. Dieser fiel deutlich größer aus, so dass sich die Kosten für die Behebung des Schadens auf ca. 20.000 € beliefen. Der Grund für die Häufung der Rohrbrüche ist auf das Material und das Alter der Wasserleitung zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine alte Asbestfaserzementleitung (AZ) aus den 70er und 80er Jahren. Die bestehende Wasserleitung quert aktuell den Sulzmoosbach im Bereich des Klosterhofs Richtung Grünenbergstraße. Dieser Leitungsabschnitt ist sehr unzugänglich und kann bei einem Leitungsbruch nicht erneuert werden. Im Zusammenhang mit dieser Sanierung wird eine neue Querverbindung vom Jägerweg in Richtung neu zu erschließendes Baugebiet Lilienstraße angestrebt. Durch diese Maßnahme wird sich die Versorgungssicherheit für den Bereich Grünenberg deutlich erhöhen. Zur Submission am 30. Januar 2023 gingen vier Angebote ein. Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg wird an Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 319.787,81 Euro brutto erteilt. Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 wurden die Vergabekriterien für die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zu vollem Wert im sogenannten Einheimischenmodell gefasst. Die Unterlagen zur Bauplatzbewerbung wurden am 04.11.2022 im Mittteilungsblatt der Gemeinde und auf der Homepage veröffentlicht. Die Vergaberichtlinien waren während der gesamten Bewerbungszeit auf der Homepage der Gemeinde einsehbar. Am 14.01.2023 lief die Frist zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen ab. Für die acht Bauplätze gingen 20 Bewerbungen ein, die anschließend von der Verwaltung ausgewertet wurden. Vom Gemeinderat muss nach der Gemeindeordnung § 92 ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung der 8 Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zum Preis von 375 €/m² nach der von der Verwaltung vorgenommenen Auswertung zu. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die ersten Mauerwerkswände erstellt und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zum zweiten Mal europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 28.11.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 16.01.2023. Es wurde erneut nur ein Angebot abgegeben, das bei brutto 1.500.857,52 € liegt, was 156,32% des veranschlagten aktualisierten Vergabevolumens entspricht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Ausschreibung für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten wird gemäß VgV § 63 Abs. 1 Satz 3 aufgehoben und das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wird nach EU-VOB § 3a Absatz 3 Satz 1 eingeleitet. Vorstellung geplanter Klimaschutzmaßnahmen der Gemeinde Baindt 2023 Seitens der Gemeinde sind eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Energie und Mobilität angedacht. Teilweise befinden sich diese Maßnahmen auch bereits in der Umsetzung wie beispielsweise die Erweiterung des kommunalen Wärmenetzes oder die Energetische Sanierung der Klosterwiesenschule. Die geplanten Maßnahmen im Klimaschutzbereich sind nachfolgend kurz aufgeführt. Es kann allerdings sein, dass im Jahresverlauf weitere Maßnahmen dazukommen oder Maßnahmen wegfallen, da sich jederzeit kurzfristige Änderungen ergeben können, die ein Vorziehen oder Verschieben einzelner Maßnahmen erforderlich machen. Seit 01.01.2023 gilt die „Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“. Die Gemeinde fördert hiermit energetische Sanierungsmaßnahmen der Baindter Bürgerinnen und Bürger. Durch die Firma Numbat wurde auf dem Parkplatz des Lebensmittelhändlers Feneberg eine Schnellladestation für E-Autos errichtet. Seit 01.02.2023 ist die Software „INM kommunale Klimastrategie“ zur vereinfachten und präziseren Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude eingeführt. In der Umsetzung befindet sich die Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes. Nachdem im vergangenen Jahr die Bauabschnitte 1 und 3 abgeschlossen wurden, ist nun mit Bauabschnitt 2 begonnen worden. Voraussichtlich bis Ende Mai wird das künftige Neubaugebiet Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen. Zum Thema E-Carsharing liegt der Gemeinde Baindt bereits ein Angebot vor. Dies wird in nächster Zeit geprüft. Das Konzept „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung Baindt, wird derzeit ausgearbeitet. Neben einer Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude, der Straßenbeleuchtung und der Bereiche Trinkwasser und Abwasser, werden auch die Bereiche Fuhrpark sowie Dienstreisen dort miterfasst. Zudem werden die infolge der Energieverbräuche entstehenden Treibhausgasemissionen bilanziert und ein konkreter Treibhausgasreduktionsfahrplan bis zum Jahr 2040 abgeleitet. Nachdem 2022 eine Potenzialanalyse des Photovoltaikpotenzials kommunaler Dächer durchgeführt wurde, wird hierauf basierend nun eine PV-Prioritätenliste für die kommunalen Gebäude erstellt. Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg -Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg- Im Oktober 2017 ist die novellierte Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dabei wurde die Zuständigkeit für das Gutachterausschusswesen weiterhin bei den Gemeinden belassen. Seit der Erbschaftssteuerreform 2008 wurden die Anforderungen an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und hier insbesondere an die Ermittlung der wertrelevanten Daten deutlich erhöht. Bedingt durch die kleingliedrige Organisation konnten gerade in Baden-Württemberg viele Gutachterausschüsse diese Anforderungen häufig nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Die Gutachterausschussverordnung hat deshalb die Voraussetzungen für die Bildung gemeinsamer Gutachterausschüsse innerhalb eines Landkreises geschaffen, um eine qualitative Verbesserung des Gutachterausschusswesens zu ermöglichen. Laut Einzelbegründung kann davon ausgegangen werden, dass zumindest bei einer Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine gesicherte Herleitung der Wertermittlungsdaten vorliegen. Deshalb wurden bereits 2020 auf Bürgermeisterebene Gespräche geführt und die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet. Die Stadt Ravensburg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, das Gutachterausschusswesen für die Gemeinden im westlichen Landkreis zu übernehmen. Am 31.03.2022 hat darüber hinaus die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden zurück zu delegieren. Gleichzeitig haben die Gemeinderäte der Kommunen des westlichen Landkreis Ravensburg im 2. Halbjahr 2022 grundsätzlich der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erarbeitet und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am 10. Januar 2023 vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Beitritt zum Gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" gemäß der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt. 2. Der Einrichtung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg wird zugestimmt. 3. Für den Kostenanteil der Gemeinde Baindt werden im Haushaltsplan ausreichend Haushaltsmittel eingestellt. Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbescheide vorliegen bzw. im Status „Anträge“ beim jeweiligen Zuschussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung sowie für den Bereich der Nahwärmeversorgung (BEW Zuschuss -Bundesförderung für effiziente Wärmenetze für 2024) zu stellen. Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesenschule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse von KfW, Schulbauförderung und Schulsanierung sowie Ausgleichstockanträge 2019 und 2022 bewilligt. Vereine bekommen über WLSB-Anträge Unterstützung vom Württembergischen Landessportbund. Die Gemeinde Baindt kann hier bei Bedarf evtl. noch zusätzlich unterstützen. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Umbenennung des Kindergartenausschusses in den Sozialausschuss Im § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde ist geregelt, dass es einen beratenden Kindergartenausschuss gibt. In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist unter § 35 „Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderats“ die Durchführung eines beratenden Ausschusses näher erläutert. Durch eine Umbenennung vom Kindergartenausschuss in den Sozialausschuss kann das Mandat des Ausschusses erweitert werden. Statt ausschließlich Themen der Kinderbetreuung zu beraten, kann der Sozialausschuss künftig beispielsweise auch andere soziale Themen wie die Gemeinwesensarbeit, die Schulsozialarbeit und Integrationsfragen behandeln. Dies ermöglicht eine ganzheitlichere Betrachtung und intensivere Beratung von sozialen Problemstellungen in der Gemeinde auch im Hinblick auf eine Entzerrung der fordernden und langen Gemeinderatssitzungen. Zur Umbenennung muss eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Kindergartenausschuss wird in den Sozialausschuss umbenannt.[mehr]

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          Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 ist nichts bekannt zu geben. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Mittlere Breite 2. Änderung" für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 Der Bauherr möchte auf seiner Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche hin einen Mattenzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichten. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite 2. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen in der Höhe auf 0,7 m über Fahrbahn beschränkt und müssen mindestens 1,0 m vom Fahrbahnrand abrücken. Deshalb ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Maschenzauns und den nicht eingehaltenen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche wird erteilt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohngebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Innere Breite, 7. Änderung" für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. Die Bauherrin möchte auf dem Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 auf der Westseite des Wohngebäudes eine Dachgaupe errichten, um die Wohnfläche im Dachgeschoss zu vergrößern. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfen Dachaufbauten nur 1/3 der Trauflänge betragen. Eine bestehende Gaupe mit 3,25 m und die nun beantragte Gaupe mit 3,50 m entsprechen insgesamt ca. 41% der Trauflänge. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ für die Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Um mit Wohnräumen nicht näher an den landwirtschaftlichen Betrieb des Nachbarn zu kommen, wurde die schutzbedürftige Nutzung Zimmer in der Erweiterung EG zu einem Abstellraum deklariert. Somit ändert sich an der Schutzbedürftigkeit des Nachbarbetriebes nichts. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da aus den Antragsunterlagen nicht hervorgeht, ob die Immissionsbelastung aus dem eigenen Betrieb des Antragstellers kommt, welche vom Betriebsleiter hinzunehmen wären, oder von einem Fremdbetrieb auf dem Hofgelände. 2. Um eine differenzierte Beurteilung vornehmen zu können, ist ein Geruchsgutachten vorzulegen, welches nach eigenen und fremden Gerüchen unterscheidet. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von fünf Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Weil die neue schutzbedürftige Nutzung näher an den milchviehhaltenden Nach- barbetrieb heranrückt, würde die Geruchssituation des Nachbarbetriebes weiter verschärft werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da von einer Überschreitung des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots auszugehen ist. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Estricharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist bereits entkernt. Die beiden Treppenhäuser sind fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Das Gewerk Estricharbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.05.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 06.06.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Estricharbeiten werden an die Firma Meschenmoser GmbH aus Salem mit einer Bruttoangebotssumme von 169.603,27 € vergeben. Anfragen und Verschiedenes Wendeplatte im Gewerbegebiet Mehlis: Da häufig auf der Wendeplatte unerlaubterweise geparkt wird, wird auf Hinweis eines Gemeinderates eine Parkverbotsschild aufgestellt. Hecken- und Sträucherschnitt: Auf Empfehlung des Gemeinderats wird die Verwaltung zukünftig wieder verstärkt darauf hinweisen, dass AnwohnerInnen ihre Hecken und Sträucher am Gehweg auf dem eigenen Grundstück regelmäßig zurückschneiden müssen. Dies dient dem Zweck, allen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Nutzung des Gehweges zu ermöglichen. Sportanlagen (Roter Hartplatz): Die Verwaltung wird von Seiten eines Gemeinderates darauf hingewiesen, dass im Gremium noch vor der Sommerpause eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem roten Hartplatz zu treffen ist. Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße: Es wurde nachgefragt, ob die Tannen am Rand des Baugebiets Bühl trotz der Verlegung der Leitungen stehen bleiben können. Die Verwaltung erklärt, dass es nicht möglich sein wird, diese Tannen zu erhalten. Personalsituation Kindergarten: Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass derzeit keine weiteren Personalstellen im Kindergarten besetzt werden müssen und zum Beginn des neuen Kindergartenjahres alle Stellen voll besetzt sein werden.[mehr]

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