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Gesucht nach "bürger".
Es wurden 922 Ergebnisse in 54 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 411 bis 420 von 922.
Klimasparbuch Mittleres Schussental

Klimasparbuch Mittleres Schussental in den Startlöchern Praktische Tipps und Informationen rund um Klimaschutz im Alltag, garniert mit zahlreichen Gutscheinangeboten – das Klimasparbuch hat es in sich! Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) – bestehend aus den Städten Ravensburg und Weingarten sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg – möchte gemeinsam mit dem oekom verlag in Kooperation mit dem oekom e. V. das Klimasparbuch für das Mittlere Schussental auf die Beine stellen. Das Büchlein zeigt mit seinen Tipps, wie einfach klimaschonendes, ökofaires Verhalten sein kann – praktisch, gut gelaunt und fundiert recherchiert. Manches wollte man schon immer einmal ausprobieren, aber irgendetwas hält einen davon ab. Oder vielleicht hat man auch noch nie davon gehört, beispielsweise von der Fahrradleihstation, dem regionalen Honig, dem ökofairen Modeladen oder auch der Stromsparberatung. Die Gutscheine für vergünstigte oder kostenlose Angebote laden zum Ausprobieren ein. Sind Sie als Unternehmen/Organisation daran interessiert, das Klimasparbuch Ihren Mitarbeitern oder Kunden zu schenken oder wollen Sie einen Gutschein beisteuern, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: GMS Klimaschutzmanagerin Veerle Buytaert Telefonnummer: Tel: 0751 82-727 veerle.buytaert(@)ravensburg.de[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Miteinbürgerung von Ehegatten, Lebenspartnern (eingetragene Lebenspartnerschaft) und minderjährigen Kindern

Für Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz/LPartG) und Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Miteinbürgerung in Betracht. Dadurch soll eine Familie die Möglichkeit haben, gemeinsam die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Aber auch auch Ehegatten, Lebenspartner und Kinder müssen die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, mit Ausnahme der für eine Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten. Bei einem Ehegatten oder Lebenspartner, der miteingebürgert werden soll, genügt ein Aufenthalt im Inland von vier Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft oder der Lebenspartnerschaft. Das miteinzubürgernde Kind soll sich vor der Einbürgerung seit mindestens drei Jahren im Inland aufhalten. Bei einem Kind, das im Zeitpunkt der Miteinbürgerung das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, genügt es, wenn es unmittelbar vor der Einbürgerung sein halbes Leben im Inland verbracht hat. Bei einem minderjährigen Kind, das im Zeitpunkt der Einbürgerung noch nicht 16 Jahre alt ist, liegen bei einer altersgemäßen Sprachentwicklung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vor. Die altersgemäße Sprachentwicklung wird in der Regel durch Vorlage eines Schulzeugnisses nachgewiesen. Die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, setzt in der Regel voraus, dass sie selbständig eingebürgert werden können.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Berufsbezeichnungen

Die Berufsbezeichnung "Ingenieur" dürfen Sie führen, wenn Sie ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer staatlich oder staatliche anerkannten Hochschule erfolgreich absolviert haben oder von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg die Genehmigung hierzu erhalten haben. Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz erhalten die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" in Baden-Württemberg, wenn sie in ihrem Heimatstaat über eine entsprechende Berufsbefähigung verfügen. EU-/EWR-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz, die sich zur vorübergehenden und gelegentlichen Tätigkeit als Ingenieur in Baden-Württemberg aufhalten, dürfen die Berufsbezeichnung unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Genehmigung führen. Beratender Ingenieur Die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" dürfen Sie in Baden-Württemberg nur führen, wenn Sie in die bei der Ingenieurkammer geführte Liste der Beratenden Ingenieure aufgenommen worden sind. Die Eintragung in die Liste ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen Ihren Wohnsitz oder Ihre berufliche Niederlassung in Baden-Württemberg haben, nach dem Ingenieurgesetz berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung zu führen, eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengang oder von mindestens vier Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang nachweisen, eigenverantwortlich und unabhängig tätig sein und eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Hinweis: Auch besteht die Möglichkeit, eine Gesellschaft in die Liste der Beratenden Ingenieure einzutragen. Für die Führung der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" gelten für EU-/EWR-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz dieselben Voraussetzungen wie für deutsche Staatsangehörige. Achtung: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen EU-/EWR-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz, die in Baden-Württemberg weder eine Niederlassung noch einen Wohnsitz unterhalten, für eine vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" auch ohne Eintrag in die Liste der Ingenieurkammer führen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bürgermeisterwahlen

Die Bürgerinnen und Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt. Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung. Aufgaben stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse, Chefin oder Chef der Gemeindeverwaltung Zuständigkeit für verschiedene durch Fachgesetze bestimmte Aufgaben und Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt die Bürgermeisterin die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Jeder Wahlberechtigte, jede Wahlberechtigte verfügt über eine Stimme, mit der ein Listenvorschlag einer Partei oder einer sonstigen politischen Vereinigung gewählt werden kann. Für die Europawahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutscher oder Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten a) in der Bundesrepublik Deutschland oder b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen am Wahltag in einem Land außerhalb der Europäischen Union leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht gemeldet sind, wenn sie sobald sie 14 Jahre alt geworden sind, mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung gehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Als Deutscher oder Deutsche sind Sie vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs nicht besitzen. Als Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates (Unionsbürger oder Unionsbürgerin) sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. Zudem müssen Sie am Wahltag die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Deutsche. Jede Wählerin und jeder Wähler darf nur einmal wählen und muss sich daher entscheiden, ob die Stimme im Herkunftsland oder in Deutschland abgegeben wird. Als Unionsbürger oder Unionsbürgerin sind Sie vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn auf Sie der oben genannte Ausschlussgrund für Deutsche zutrifft oder Sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzen. Wählerverzeichnis In das Wählerverzeichnis werden nur wahlberechtigte Personen eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt. In Deutschland lebende und gemeldete wahlberechtigte Deutsche werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie mit Hauptwohnsitz angemeldet sind. Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde zu einem festgelegten Zeitpunkt. Entscheidender Stichtag für die Europawahl ist der 28. April 2024 (42. Tag vor der Wahl). Sie erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag von Ihrer Wohnsitzgemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Die übrigen wahlberechtigten Deutschen werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 (20. bis 16. Tag vor der Wahl), werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen. Spätestens am Tag vor der Wahl, aber nicht früher als drei Tage vor der Wahl, wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen. Danach wird die Zahl der Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks festgestellt. Als wahlberechtigter Unionsbürger oder wahlberechtigte Unionsbürgerin werden Sie in das Wählerverzeichnis nur eingetragen, wenn Sie einen Antrag gestellt haben. Den Antrag ("Antrag eines Unionsbürgers auf Eintragung in das Wählerverzeichnis") müssen Sie spätestens bis zum 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) stellen. Sind Sie auf Ihren Antrag hin bereits bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Europawahl in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, werden Sie bei künftigen Europawahlen automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Wahlteilnahme bei Umzug Sind Sie als wahlberechtigter Deutscher oder wahlberechtigte Deutsche innerhalb der letzten drei Monate vor dem Wahltag innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umgezogen, ist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ausschlaggebend, in welcher Gemeinde Sie am Stichtag gemeldet waren. Erfolgt der Umzug innerhalb derselben Gemeinde, ist eine "Umtragung" in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks nicht möglich. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen und im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde eingetragen sind, aber in der neuen Gemeinde wählen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie können in der neuen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies ist nur bis spätestens zum 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) möglich. Wenn Ihre neue Wohnung im gleichen Land- oder Stadtkreis liegt, können Sie bei der alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und damit in einem Wahllokal Ihrer neuen Gemeinde wählen. Sie können bei Ihrer alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Entsprechendes gilt für wahlberechtigte Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, nachdem sie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Einreise und Aufenthaltstitel

Für die Einreise in das Bundesgebiet und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie als ausländischer Staatsangehöriger in der Regel einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie einen Aufenthaltstitel. Beim Grenzübertritt müssen Sie Ihren Pass oder Passersatz immer bei sich haben. Für die Einreise in das Bundesgebiet brauchen Sie in der Regel ein Visum, wenn Sie nicht im Besitz eines noch gültigen Aufenthaltstitels sind. Schon im Antrag müssen Sie angeben, für welchen späteren Aufenthaltszweck Sie das Visum benötigen. Für Kurzaufenthalte (wie zum Beispiel zu touristischen Zwecken) bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen sind Angehörige bestimmter Staaten von der Visumpflicht dann befreit, wenn sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen. Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt. Für Sie gilt das "Freizügigkeitsgesetz/EU". Sie genießen damit Freizügigkeit. Sie können sich in Deutschland frei bewegen und auch wirtschaftlich betätigen. Sie benötigen einen gültigen Pass oder Passersatz und unterliegen wie Deutsche der Meldepflicht. Die Meldebehörde erhebt bei Ihnen die erforderlichen Daten über das Freizügigkeitsrecht und leitet diese an die Ausländerbehörde weiter. Personen, die Familienangehörige von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU sind (zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die noch nicht 21 Jahre alt sind), erhalten automatisch eine Aufenthaltskarte. Hinweis: Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Türkei benötigen Sie für die erstmalige Einreise und die daran anschließende erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ein nationales Visum. Leben Sie einige Zeit mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, können Sie eine freizügigkeitsähnliche Stellung erwerben, die auf dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei beruht. Wenn Sie sich als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Schweiz in Deutschland aufhalten, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, kann Ihnen eine solche ausgestellt werden. Das ist aber nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie als Familienangehöriger von Schweizer Staatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht aus dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz geltend machen wollen, müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde melden. Diese prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Sollten Sie als Familienangehöriger Ihren Aufenthalt nicht bei der Ausländerbehörde anzeigen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Seit dem 1. März 2020 dürfen Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot. Die Erwerbstätigkeit kann durch Gesetz beschränkt sein. Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern lassen möchten, müssen Sie dies vor Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels beantragen. Mit einer Verlängerung vermeiden Sie, dass Sie ausreisen müssen und Ihre Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung verlieren. Hinweis: Aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen, eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung kann die Erwerbstätigkeit auch ohne den Besitz eines Aufenthaltstitels gestattet sein.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Brexit-Informationen für britische Staatsangehörige

Großbritannien ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 30. Juni 2021 Ihren Aufenthalt bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde anzeigen sollten, soweit Sie am 31. Dezember 2020 bereits in Deutschland gewohnt haben und auch weiterhin wohnen bleiben wollen. Eine Anzeige nach dem o.g. Stichtag ist auch weiterhin möglich. Wenn Sie den Antrag auf Einbürgerung vor dem 31. Dezember 2020 gestellt, alle Einbürgerungsvoraussetzungen vor dem 31. Dezember 2020 erfüllt haben und zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiterhin erfüllen, können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der britischen erwerben. Erfüllen Sie erst nach dem 31. Dezember 2020 die Einbürgerungsvoraussetzungen, müssen Sie die britische Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Dies gilt ebenfalls für alle Anträge auf Einbürgerung ab 01.01.2021.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
2013_Bürgerinformationsveranstaltung_2022_04_26_365.pdf

Gestaltung Ortsmitte 26.04.2022 2Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Rückblick Bürgerwerkstatt am 24.07.21 3Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Input Gestaltung Ortsmitte - Überblick bisheriger Sachstand / Rahmenbedingungen - Verkehrsplanerische Begleitthemen (Rad, Fuß, Bus) - Platzgestaltung – Zwei Varianten 2 Dialogphase in Gruppen Rückkopplung Diskussion im Plenum 3 4 Rückblick Bürgerwerkstatt am 24.07.21 Ablauf Gemeinsame Ortsbegehung1 Ausblick und Fazit Diskussion an den Dialogtischen 4Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Rückblick Bürgerwerkstatt am 24.07.21 Ortsbegehung 5Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Rückblick Bürgerwerkstatt am 24.07.21 Ortsbegehung 6Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Rückblick Bürgerwerkstatt am 24.07.21 Ortsbegehung 7Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Ortsbegehung Rückblick Bürgerwerkstatt am 24.07.21 8Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 1. Dialogrunde (35 min) Gemeinsamer Wechsel 2. Dialogrunde – Einstieg kurzer Überblick (30 min) Gemeinsamer Wechsel 3. Dialogrunde – Einstieg kurzer Überblick (20 min Kurze Pause Rückkopplung im Plenum Rückblick Bürgerwerkstatt am 24.07.21 Ablauf Dialogphase 9Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Rückblick Bürgerwerkstatt am 24.07.21 Dialogthemen 10Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Impressionen Rückblick Bürgerwerkstatt am 24.07.21 11Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Vorstellung Entwurf Neugestaltung Dorfplatz 1 - Erläuterungen zu Platzgestaltung – Nutzungen – Atmosphäre - Verständnisfragen Ablauf Bürgerinformationsveranstaltung 12Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Vorstellung Entwurf Neugestaltung Dorfplatz 1 - Erläuterungen zu Platzgestaltung – Nutzungen – Atmosphäre - Verständnisfragen 2 Ablauf Bürgerinformationsveranstaltung - Erläuterungen zu Vernetzung – Mobilität – Parkierung - Verständnisfragen 13Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Vorstellung Entwurf Neugestaltung Dorfplatz 1 - Erläuterungen zu Platzgestaltung – Nutzungen – Atmosphäre - Verständnisfragen 2 3 Ablauf Bürgerinformationsveranstaltung - Erläuterungen zu Vernetzung – Mobilität – Parkierung - Verständnisfragen - Erläuterungen zu Feste – Multifunktionalität – Infrastruktur - Verständnisfragen 14Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Vorstellung Entwurf Neugestaltung Dorfplatz 1 - Erläuterungen zu Platzgestaltung – Nutzungen – Atmosphäre - Verständnisfragen 2 Ausblick / Schlusswort (gegen ca. 21:00 Uhr) 3 Ablauf Bürgerinformationsveranstaltung - Erläuterungen zu Vernetzung – Mobilität – Parkierung - Verständnisfragen - Erläuterungen zu Feste – Multifunktionalität – Infrastruktur - Verständnisfragen 15Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Bürgerwerkstatt 24.07.2021 16Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Variante „Sulzmoosbach erleben“ Arbeitsatmosphäre 17Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Variante „Bühne frei“ Arbeitsatmosphäre 18Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Aus 2 mach 1 – Entwurf (09.11.2021) 19Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Platzhalter für Neubau (08.02.2022) 20Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 21Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Nutzungen am Dorfplatz CAP-Markt Sparkasse Bäckerei Schenk- Konrad-Halle Apotheke Gaststätte Rathaus 22Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Platztopografie und Barrierefreiheit 23Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Platztopografie und Barrierefreiheit 24Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Aufenthaltsangebote 25Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Aufenthaltsangebote 26Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Spielangebote 27Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Spielangebote 28Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Perspektive Dorfplatz 29Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Materialität und Grün 30Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Materialität und Grün 31Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Sulzmoosbach 32Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Sulzmoosbach 33Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Perspektive Dorfplatz 34Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Vorstellung Entwurf Neugestaltung Dorfplatz 1 - Erläuterungen zu Platzgestaltung – Nutzungen – Atmosphäre - Verständnisfragen Ablauf Bürgerinformationsveranstaltung 35Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Vernetzung und Mobilität / Parkierung 36Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Vernetzung und Mobilität / Parkierung 37Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Vernetzung und Mobilität / Parkierung Parkplatz Feneberg Quartiersplatz Fischerareal Parkplatz Schenk- Konrad-Halle Barrierefreie Bushaltestellen XXXXXX Fußweg zum Kloster Fußweg Fischerareal/ Feneberg Neuer Fußgängerüberweg Neuer Fußgängerüberweg X X Entfall Zebrastreifen Überweg bleibt. Anbindung Fischerareal und Feneberg 38Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Mobilität / Parkierung Dorfplatz 39Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Mobilität / Parkierung Dorfplatz Parkplatz SKH 45 Stellplätze Barrierefreie Bushaltestelle Richtung Ravensburg 40Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Parkplatz 41Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Bushaltestellen / Radabstellplätze ca. 22 Fahrradstellplätze ca. 24 Fahrradstellplätze ca. 24 Fahrradstellplätze 42Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Bushaltestellen 43Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Bushaltestellen / Radabstellplätze 44Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Vorstellung Entwurf Neugestaltung Dorfplatz 1 - Erläuterungen zu Platzgestaltung – Nutzungen – Atmosphäre - Verständnisfragen 2 Ablauf Bürgerinformationsveranstaltung - Erläuterungen zu Vernetzung – Mobilität – Parkierung - Verständnisfragen 45Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Feste / Multifunktionalität / Infrastruktur 46Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Fasnet 47Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Weinfest 48Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Frühschoppenkonzert 49Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Konzertbestuhlung 50Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Feuerwehr 51Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Vorstellung Entwurf Neugestaltung Dorfplatz 1 - Erläuterungen zu Platzgestaltung – Nutzungen – Atmosphäre - Verständnisfragen 2 3 Ablauf Bürgerinformationsveranstaltung - Erläuterungen zu Vernetzung – Mobilität – Parkierung - Verständnisfragen - Erläuterungen zu Feste – Multifunktionalität – Infrastruktur - Verständnisfragen 52Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Zeitplan 08.02.2022 Vorstellung Vorentwurf Bushaltestellen in öffentlicher Sitzung 18./19.03.2022 Klausurtagung Gemeinderat / Besichtigungstour Platz- und Pflasterflächen 26.04.2022 Bürgerinformationsveranstaltung Frühjahr 2022 Abstimmung Infrastruktur Dorfplatz mit Vereinen Sommer/Herbst 2022 Detail- und Ausführungsplanung 53Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung Ortsmitte / Dorfplatz am 26.04.2022 Zeitplan November 2022 Ausschreibung 22.02.2023 Baubeginn November 2023 Fertigstellung Dorfplatz Advent 2023 Einweihung mit Weihnachtsmarkt auf dem neuen Baindter Dorfplatz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihnen noch einen angenehmen Abend und einen schönen Frühling… Foliennummer 1 Foliennummer 2 Foliennummer 3 Foliennummer 4 Foliennummer 5 Foliennummer 6 Foliennummer 7 Foliennummer 8 Foliennummer 9 Foliennummer 10 Foliennummer 11 Foliennummer 12 Foliennummer 13 Foliennummer 14 Bürgerwerkstatt 24.07.2021 Variante „Sulzmoosbach erleben“ Foliennummer 17 Aus 2 mach 1 – Entwurf (09.11.2021) Foliennummer 19 Foliennummer 20 Foliennummer 21 Platztopografie und Barrierefreiheit Platztopografie und Barrierefreiheit Aufenthaltsangebote Aufenthaltsangebote Spielangebote Spielangebote Perspektive Dorfplatz Materialität und Grün Materialität und Grün Sulzmoosbach Sulzmoosbach Perspektive Dorfplatz Foliennummer 34 Vernetzung und Mobilität / Parkierung Vernetzung und Mobilität / Parkierung Vernetzung und Mobilität / Parkierung Mobilität / Parkierung Dorfplatz Mobilität / Parkierung Dorfplatz Parkplatz Bushaltestellen / Radabstellplätze Bushaltestellen Bushaltestellen / Radabstellplätze Foliennummer 44 Feste / Multifunktionalität / Infrastruktur Fasnet Weinfest Frühschoppenkonzert Konzertbestuhlung Feuerwehr Foliennummer 51 Zeitplan Zeitplan Foliennummer 54[mehr]

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    Zuletzt geändert: 27.04.2022
    Anerkennung im Schul-/Hochschulbereich

    In Baden-Württemberg können Sie ausländische Zeugnisse durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart prüfen lassen. Diese bewertet sie daraufhin, ob Vergleichbarkeit mit einem deutschen Schulabschluss besteht, z.B. Hauptschul- und Realschulabschluss, Hochschulreife. Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind asylberechtigt oder staatenlos und möchten Sie an einer Hochschule studieren, wenden Sie sich bei Fragen zur Zeugnisanerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen an nachfolgend genannte Stellen: Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen richten Sie direkt an Ihre Wunschhochschule. Diese prüft die Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen des Bewerbungsverfahrens. Für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften wenden Sie sich an das Studienkolleg Konstanz. Dieses prüft und bestätigt Ihre Hochschulzugangsqualifikation sowie den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Für ein Studium an einer Kunst- und Musikhochschule wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart. Für ein Studium an der Dualen Hochschule wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Zentrale Auslandskoordinationsstelle der Dualen Hochschule in Stuttgart. Für die Fächer Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie erfolgt die Bewerbung für EU- und EWR-Bürger (Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sind neben den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen) zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung. In Deutschland lebende Staatsangehörige aller anderen Länder bewerben sich ebenfalls über dieses Verfahren, wenn mindestens ein Elternteil EU- bzw. EWR-Bürger ist oder sie mit einem EU- bzw. EWR-Bürger verheiratet sind bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Die Hochschulzugangsqualifikation wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von der Stiftung für Hochschulzulassung geprüft. Alle anderen Bewerber für die genannten Fächer wenden sich direkt an die jeweilige Hochschule bzw. an uni-assist in Berlin, sofern die Wunschuniversität sich dem Verfahren von uni-assist angeschlossen hat. Uni-assist ist eine Serviceeinrichtung, die im Auftrag verschiedener Hochschulen eine gebührenpflichtige Vorprüfung ausländischer Bildungsnachweise vornimmt. Für die Prüfung Ihrer Bildungsnachweise müssen Sie amtlich beglaubigte Fotokopien der originalsprachlichen Zeugnisse und der Übersetzungen Ihrer Zeugnisse einreichen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzern oder -übersetzerinnen gefertigt werden. Was Sie sonst noch benötigen, erfahren Sie bei den zuständigen Stellen. Übersetzungen ins Deutsche, die im Ausland gefertigt worden sind, müssen dort von der deutschen Botschaft oder von einem deutschen Konsulat legalisiert worden sein. Hinweis: Gehen Sie derzeit noch zur Schule und möchten die Einstufung in eine Klassenstufe prüfen lassen? Dann können Sie Ihre bisherigen schulischen Leistungen nicht in einem behördlichen Verfahren anerkennen lassen. Über die Einstufung entscheidet die Schulleitung der Schule in Deutschland, die der Schüler oder die Schülerin besuchen möchte. Die Entscheidung findet in Absprache mit der örtlichen Schulbehörde, dem Schüler oder der Schülerin sowie den Eltern statt.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Deutsche Staatsangehörigkeit

    Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und leben schon länger in Deutschland? Sie möchten sich aktiv in die deutsche Gesellschaft einbringen und zum Beispiel Bürgerrechte wie das aktive und passive Wahlrecht wahrnehmen? Dann informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung. Hinweis: Zusätzlich haben Sie mit dem Quick-Check Einbürgerung die Möglichkeit, vorab und unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung zu überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Die endgültige Entscheidung zur Einbürgerung trifft die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Den Zugang zum Quick-Check finden Sie unter "Onlineantrag" bei den drei nachstehend beschriebenen Leistungen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024

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