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kleine_Runde.pdf

Stadtradeln 2023 (24. Juni – 14. Juli 2023) Die „kleine“ Schnitzeljagd durch Baindt 1 2 3 4 5 6 7 8[mehr]

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    große_Runde.pdf

    Stadtradeln 2023 (24. Juni – 14. Juli 2023) Die „große“ Schnitzeljagd durch Baindt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 9 10 11 12 13 14[mehr]

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              Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf

              Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste An die Stadt-/Gemeindeverwaltung /Verwaltungsgemeinschaft: Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 (Schöffe) Angabe der notwendigen Daten, Einverständniserklärung und Versicherung nach § 44a DRiG Ich beantrage die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl ❑ einer Schöffin / eines Schöffen. Angaben zur Person* Name, ggf. Geburtsname (bei Abweichung) Vorname/n Geburtsort (Gemeinde/Kreis) Geburtsdatum Staatsangehörigkeit deutsch Beruf (bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit) Straße/Hausnummer Postleitzahl Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mail (freiwillige Angabe) *Hinweis: Die gesetzlich notwendigen Daten werden mit der Auflegung der Vorschlagslisten veröffentlicht, wenn Sie von der Gemeindevertretung auf die Vorschlagsliste für Schöffen gewählt werden. Von Ihrer Anschrift wird nur der Wohnort mit PLZ, ggf. der Ortsteil, von Ihrem Geburtsdatum nur das Jahr veröffentlicht. Bitte kreuzen Sie die nachfolgenden Fragen an, wenn die Aussage auf Sie zutrifft: ❑ Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten bestraft worden. ❑ Gegen mich läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann. Fo rm u la r SW 2 3/ ES /1 © D V S ❑ Ich verfüge über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. ❑ Ich war kein hauptamtlicher/inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR. ❑ Ich befinde mich nicht in der Insolvenz und habe auch keine eidesstattliche Versicherung über mein Vermögen abgegeben. ❑ (freiwillige Angabe): Den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtägigen Hauptverhandlung in Strafsachen fühle ich mich gesundheitlich gewachsen. Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt (freiwillige Angabe): ❑ am Amtsgericht ❑ am Landgericht (Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift) Einverständniserklärung über die Weitergabe auch der freiwilligen Daten an die Gemeinde- vertretung und den Schöffenwahlausschuss. Übermittlung nur zum Zwecke der Schöffenwahl. (Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift) Fo rm u la r SW 2 3/ ES /1 © D V S An die StadtGemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft 1: An die StadtGemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft 2: An die StadtGemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft 3: Name ggf Geburtsname bei Abweichung: Vornamen: Geburtsort GemeindeKreis: Geburtsdatum: Beruf bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit: StraßeHausnummer: Postleitzahl: Wohnort: Telefon freiwillige Angabe: EMail freiwillige Angabe: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 2: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 3: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 4: 1: 2: 3: 4: Check Box1: Off Check Box2: Off Check Box3: Off Check Box4: Off Check Box5: Off Check Box6: Off Group7: Off[mehr]

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                Zuletzt geändert: 28.02.2023
                Problemstoffsammlung_2024.pdf

                Alle wichtigen Infos und Termine auf einen Blick WAS SIND PROBLEMSTOFFE? KONTAKT PROBLEMSTOFF- SAMMLUNG 2024 Informationen für Haushalte und Kleingewerbe: Kostenfreie Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. Telefon 0751 85-2345 buergerbuero-ab@rv.de Informationen für Apotheken und Gewerbebetriebe: Kostenpflichtige Abgabe mit vorheriger Anmeldung, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Marlene Wetzel Telefon 0151 17413155 Marlene.Wetzel@remondis.de Formular abrufbar unter www.rv.de Ihr Onlineportal für alle Angele- genheiten rund um den Müll. Bürgerbüro - Service Abfallwirtschaft Kreishaus I, Gebäude A Friedenstraße 6 88212 Ravensburg Telefon 0751 85-2345 Telefax 0751 85-2305 buergerbuero-ab@rv.de www.rv.de• Altmedikamente: Restmüll- Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahme- pflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersions- farbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll- Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne/Gelber Sack • Waschmittel: Restmüll- Behälter • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien) • Chemikalien (max. Ein- zelgebinde mit 20 Liter) • Farben • Holz- und Pflanzen- schutzmittel • Klebstoffe • Lacke • Laugen • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Lösungsmittel • Putz- und Reinigungs- mittel • Säuren • Spraydosen mit Inhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkrei- ses unter www.rv.de abrufbar und in der Abfall App RV. • Druckgasbehälter (restent- leert) gehören in die Gelbe Tonne (wenn diese z.B. im Internet gekauft wurden und der Handel diese nicht zurücknimmt) • Infektiöse Abfälle • Radioaktive Abfälle • Sprengstoffe • Lithiumbatterien über 500 g (z. B. E-Bike-Akkus, große Bohrmaschinen (Rücknah- me im Handel)) • Asbestabfälle • Mineralwolle Was wird nicht angenommen: Was wird angenommen (Beispiele): Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: DIE PROBLEM- STOFFSAMMLUNG TERMINE 2024 Für Haushalte und Kleingewerbe gilt eine kosten- freie Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. REGELUNGEN FÜR EINE SICHERE ABGABE: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefährlichen Abfällen um. • Geben Sie Problemstoffe, wenn möglich, in den Originalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft ab (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander ver- mischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiterzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobils abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sam- melplätzen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Jetzt herunterladen: Abfall App RV Ab nächstem Jahr stellen wir den Abfallkalender für unsere Bürgerinnen und Bürger digital über unsere Abfall App RV zur Verfügung. Das bedeutet, dass es keinen Versand per Post mehr geben wird. Laden Sie deshalb die App gleich herunter! Sie steht in den gängigen Appstores kostenlos zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, hat ab Mitte Dezember verschiedene Möglichkeiten. · persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken · den Abfallkalender in den Bürgerbüros des Landkreises in Ravensburg, Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu oder auf dem Rathaus der jeweiligen Wohn- ortgemeinde ausdrucken lassen Unser Abfallkalender wird digital! Weitere Informationen finden Sie auch unter www.rv.de und in der Abfall App RV Achtung: Ausfall oder Änderungen möglich! Bitte vor Abgabe auf www.rv.de informieren. Achberg Esseratsweiler, Parkplatz Bauhof, Schulstr. 10-12 25.05. 14.00 – 15.30 Aichstetten Bauhof, Am Lauerbühl 17 11.04. 08.30 – 09.30 Bauhof, Am Lauerbühl 17 12.09. 13.30 – 15.00 Aitrach Bauhof Industriegebiet Ferthofen, Am Wirthsfeld 21 11.04. 10.15 – 12.15 Bauhof Industriegebiet Ferthofen, Am Wirthsfeld 21 12.09. 15.30 – 17.00 Altshausen Wertstoffhof bei der Kläranlage, Oberes Ried 1 11.05. 09.00 – 12.00 Wertstoffhof bei der Kläranlage, Oberes Ried 1 26.10. 09.00 – 12.00 Amtzell Wertstoffhof Winkelmühle 24.05. 09.30 – 11.30 Argenbühl Göttlishofen, Wertstoffhof 10.04. 08.30 – 11.00 Göttlishofen, Wertstoffhof 11.09. 15.00 – 17.00 Aulendorf Bauhof, Auf der Steige 62 20.03. 13.00 – 16.00 Bauhof, Auf der Steige 62 26.10. 13.00 – 15.00 Bad Waldsee Parkplatz Lortzingstraße am Sportplatz 10.05. 10.00 – 15.30 Parkplatz Lortzingstraße am Sportplatz 13.09. 11.30 – 15.30 Bad Wurzach Straßenmeisterei, Alte Straße 25 15.03. 13.00 – 16.00 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 11.04. 13.30 – 16.30 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 19.07. 13.00 – 16.00 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 13.09. 08.00 – 10.30 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 22.11. 13.00 – 16.00 Baienfurt Beim Skaterplatz, Zeppelinstraße 14.11. 09.00 – 10.30 Baindt Bauhof, Ziegeleistraße 20 21.03. 11.00 – 13.00 Berg Ettishofen, Bauhof 15.11. 12.00 – 14.30 Bergatreute Parkplatz beim Sportplatz, Waldgasse 21.03. 13.30 – 15.30 Bodnegg Parkplatz vor der Sporthalle, Dorfstraße 27.09. 13.00 – 14.30 Ebersbach Vereinshaus Seebachhalle, Altshauser Straße 24 20.03. 11.00 – 12.00 Fronreute Blitzenreute, Grundschule Blitzenreute 22.03. 15.00 – 16.30 Blitzenreute, Grundschule Blitzenreute 15.11. 15.15 – 16.30 Grünkraut Parkplatz an der Festhalle 27.09. 15.15 – 16.45 Horgenzell Schulparkplatz, Kornstraße 46 28.09. 11.00 – 14.00 Isny Parkplatz „unterer Festplatz Rain“ 25.05. 08.00 – 13.00 Parkplatz „unterer Festplatz Rain“ 11.09. 09.00 – 14.00 Kisslegg Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 16.02. 13.00 – 16.00 Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 21.05. 13.00 – 16.00 Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 18.10. 13.00 – 16.00 Königseggwald Parkplatz im Kapellenweg 20.03. 09.00 – 10.00 Leutkirch Parkplatz Feneberg, Steinbeisstraße 2 10.04. 12.00 – 16.30 Parkplatz Feneberg, Steinbeisstraße 2 12.09. 08.00 – 12.30 Ravensburg Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 12.01. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 02.02. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 01.03. 13.00 – 16.00 Obereschach, Friedhof / Jugendverkehrsschule 22.03. 08.30 – 10.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 05.04. 13.00 – 16.00 Weststadt, Mittelöschstraße 12.04. 08.30 – 11.00 Parkplatz Oberschwabenhalle 12.04. 12:00 – 15.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 03.05. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 07.06. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 05.07. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 02.08. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 06.09. 13.00 – 16.00 Schmalegg, Parkpl. Ringgenburghalle, Schenkenstr. 15/1 28.09. 08.00 – 10.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 04.10. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 08.11. 13.00 – 16.00 Parkplatz Oberschwabenhalle 15.11. 08.00 – 11.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 06.12. 13.00 – 16.00 Schlier Wetzisreute, Parkplatz Festhalle, Jahnstraße 45 27.09. 08.30 – 10.00 Vogt Hinter dem Rathaus, Kirchstraße 11 25.10. 08.00 – 09.30 Waldburg Bauhof, Amtzeller Straße 27 27.09. 10.30 – 12.00 Wangen Obermooweiler, Entsorgungszentrum 26.01. 13.00 – 16.00 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 17.05. 13.00 – 16.00 Parkplatz (P14), Scherrichmühlweg 24.05. 12.30 – 17.00 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 20.09. 13.00 – 16.00 Parkplatz (P14), Scherrichmühlweg 24.10. 09.30 – 13.30 Leupolz, Parkpl. gegenüb. Rathaus, Kißlegger Str. 24.10. 14.30 – 16.30 Weingarten Festplatz, Abt-Hyller-Straße 22.03. 11.00 – 14.00 Festplatz, Abt-Hyller-Straße 14.11. 11.30 – 16.30 Wilhelmsdorf Bauhof, Zur Rotachsäge 11 19.04. 09.30 – 12.30 Bauhof, Zur Rotachsäge 11 16.08. 09.30 – 12.30 Bauhof, Zur Rotachsäge 11 20.12. 09.30 – 12.30 Wolfegg Beim Sportplatz, Eisweiher 1 25.10. 10.30 – 14.30 Wolpertswende Mochenwangen, Wertstoffhof, Wolpertswender Str. 3 21.03. 08.30 – 10.30 Sammelplatz Datum Uhrzeit Sammelplatz Datum Uhrzeit[mehr]

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                  Alle wichtigen Infos und Termine auf einen Blick WAS SIND PROBLEMSTOFFE? KONTAKT PROBLEMSTOFF- SAMMLUNG 2024 Informationen für Haushalte und Kleingewerbe: Kostenfreie Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. Telefon 0751 85-2345 buergerbuero-ab@rv.de Informationen für Apotheken und Gewerbebetriebe: Kostenpflichtige Abgabe mit vorheriger Anmeldung, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Marlene Wetzel Telefon 0151 17413155 Marlene.Wetzel@remondis.de Formular abrufbar unter www.rv.de Ihr Onlineportal für alle Angele- genheiten rund um den Müll. Bürgerbüro - Service Abfallwirtschaft Kreishaus I, Gebäude A Friedenstraße 6 88212 Ravensburg Telefon 0751 85-2345 Telefax 0751 85-2305 buergerbuero-ab@rv.de www.rv.de• Altmedikamente: Restmüll- Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahme- pflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersions- farbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll- Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne/Gelber Sack • Waschmittel: Restmüll- Behälter • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien) • Chemikalien (max. Ein- zelgebinde mit 20 Liter) • Farben • Holz- und Pflanzen- schutzmittel • Klebstoffe • Lacke • Laugen • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Lösungsmittel • Putz- und Reinigungs- mittel • Säuren • Spraydosen mit Inhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkrei- ses unter www.rv.de abrufbar und in der Abfall App RV. • Druckgasbehälter (restent- leert) gehören in die Gelbe Tonne (wenn diese z.B. im Internet gekauft wurden und der Handel diese nicht zurücknimmt) • Infektiöse Abfälle • Radioaktive Abfälle • Sprengstoffe • Lithiumbatterien über 500 g (z. B. E-Bike-Akkus, große Bohrmaschinen (Rücknah- me im Handel)) • Asbestabfälle • Mineralwolle Was wird nicht angenommen: Was wird angenommen (Beispiele): Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: DIE PROBLEM- STOFFSAMMLUNG TERMINE 2024 Für Haushalte und Kleingewerbe gilt eine kosten- freie Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. REGELUNGEN FÜR EINE SICHERE ABGABE: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefährlichen Abfällen um. • Geben Sie Problemstoffe, wenn möglich, in den Originalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft ab (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander ver- mischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiterzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobils abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sam- melplätzen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Jetzt herunterladen: Abfall App RV Ab nächstem Jahr stellen wir den Abfallkalender für unsere Bürgerinnen und Bürger digital über unsere Abfall App RV zur Verfügung. Das bedeutet, dass es keinen Versand per Post mehr geben wird. Laden Sie deshalb die App gleich herunter! Sie steht in den gängigen Appstores kostenlos zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, hat ab Mitte Dezember verschiedene Möglichkeiten. · persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken · den Abfallkalender in den Bürgerbüros des Landkreises in Ravensburg, Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu oder auf dem Rathaus der jeweiligen Wohn- ortgemeinde ausdrucken lassen Unser Abfallkalender wird digital! Weitere Informationen finden Sie auch unter www.rv.de und in der Abfall App RV Achtung: Ausfall oder Änderungen möglich! Bitte vor Abgabe auf www.rv.de informieren. Achberg Esseratsweiler, Parkplatz Bauhof, Schulstr. 10-12 25.05. 14.00 – 15.30 Aichstetten Bauhof, Am Lauerbühl 17 11.04. 08.30 – 09.30 Bauhof, Am Lauerbühl 17 12.09. 13.30 – 15.00 Aitrach Bauhof Industriegebiet Ferthofen, Am Wirthsfeld 21 11.04. 10.15 – 12.15 Bauhof Industriegebiet Ferthofen, Am Wirthsfeld 21 12.09. 15.30 – 17.00 Altshausen Wertstoffhof bei der Kläranlage, Oberes Ried 1 11.05. 09.00 – 12.00 Wertstoffhof bei der Kläranlage, Oberes Ried 1 26.10. 09.00 – 12.00 Amtzell Wertstoffhof Winkelmühle 24.05. 09.30 – 11.30 Argenbühl Göttlishofen, Wertstoffhof 10.04. 08.30 – 11.00 Göttlishofen, Wertstoffhof 11.09. 15.00 – 17.00 Aulendorf Bauhof, Auf der Steige 62 20.03. 13.00 – 16.00 Bauhof, Auf der Steige 62 26.10. 13.00 – 15.00 Bad Waldsee Parkplatz Lortzingstraße am Sportplatz 10.05. 10.00 – 15.30 Parkplatz Lortzingstraße am Sportplatz 13.09. 11.30 – 15.30 Bad Wurzach Straßenmeisterei, Alte Straße 25 15.03. 13.00 – 16.00 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 11.04. 13.30 – 16.30 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 19.07. 13.00 – 16.00 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 13.09. 08.00 – 10.30 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 22.11. 13.00 – 16.00 Baienfurt Beim Skaterplatz, Zeppelinstraße 14.11. 09.00 – 10.30 Baindt Bauhof, Ziegeleistraße 20 21.03. 11.00 – 13.00 Berg Ettishofen, Bauhof 15.11. 12.00 – 14.30 Bergatreute Parkplatz beim Sportplatz, Waldgasse 21.03. 13.30 – 15.30 Bodnegg Parkplatz vor der Sporthalle, Dorfstraße 27.09. 13.00 – 14.30 Ebersbach Vereinshaus Seebachhalle, Altshauser Straße 24 20.03. 11.00 – 12.00 Fronreute Blitzenreute, Grundschule Blitzenreute 22.03. 15.00 – 16.30 Blitzenreute, Grundschule Blitzenreute 15.11. 15.15 – 16.30 Grünkraut Parkplatz an der Festhalle 27.09. 15.15 – 16.45 Horgenzell Schulparkplatz, Kornstraße 46 28.09. 11.00 – 14.00 Isny Parkplatz „unterer Festplatz Rain“ 25.05. 08.00 – 13.00 Parkplatz „unterer Festplatz Rain“ 11.09. 09.00 – 14.00 Kisslegg Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 16.02. 13.00 – 16.00 Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 21.05. 13.00 – 16.00 Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 18.10. 13.00 – 16.00 Königseggwald Parkplatz im Kapellenweg 20.03. 09.00 – 10.00 Leutkirch Parkplatz Feneberg, Steinbeisstraße 2 10.04. 12.00 – 16.30 Parkplatz Feneberg, Steinbeisstraße 2 12.09. 08.00 – 12.30 Ravensburg Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 12.01. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 02.02. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 01.03. 13.00 – 16.00 Obereschach, Friedhof / Jugendverkehrsschule 22.03. 08.30 – 10.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 05.04. 13.00 – 16.00 Weststadt, Mittelöschstraße 12.04. 08.30 – 11.00 Parkplatz Oberschwabenhalle 12.04. 12:00 – 15.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 03.05. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 07.06. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 05.07. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 02.08. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 06.09. 13.00 – 16.00 Schmalegg, Parkpl. Ringgenburghalle, Schenkenstr. 15/1 28.09. 08.00 – 10.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 04.10. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 08.11. 13.00 – 16.00 Parkplatz Oberschwabenhalle 15.11. 08.00 – 11.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 06.12. 13.00 – 16.00 Schlier Wetzisreute, Parkplatz Festhalle, Jahnstraße 45 27.09. 08.30 – 10.00 Vogt Hinter dem Rathaus, Kirchstraße 11 25.10. 08.00 – 09.30 Waldburg Bauhof, Amtzeller Straße 27 27.09. 10.30 – 12.00 Wangen Obermooweiler, Entsorgungszentrum 26.01. 13.00 – 16.00 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 17.05. 13.00 – 16.00 Parkplatz (P14), Scherrichmühlweg 24.05. 12.30 – 17.00 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 20.09. 13.00 – 16.00 Parkplatz (P14), Scherrichmühlweg 24.10. 09.30 – 13.30 Leupolz, Parkpl. gegenüb. Rathaus, Kißlegger Str. 24.10. 14.30 – 16.30 Weingarten Festplatz, Abt-Hyller-Straße 22.03. 11.00 – 14.00 Festplatz, Abt-Hyller-Straße 14.11. 11.30 – 16.30 Wilhelmsdorf Bauhof, Zur Rotachsäge 11 19.04. 09.30 – 12.30 Bauhof, Zur Rotachsäge 11 16.08. 09.30 – 12.30 Bauhof, Zur Rotachsäge 11 20.12. 09.30 – 12.30 Wolfegg Beim Sportplatz, Eisweiher 1 25.10. 10.30 – 14.30 Wolpertswende Mochenwangen, Wertstoffhof, Wolpertswender Str. 3 21.03. 08.30 – 10.30 Sammelplatz Datum Uhrzeit Sammelplatz Datum Uhrzeit[mehr]

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                    Sitzungsbericht_GR_06.12.2022.pdf

                    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Dezember 2022 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Flachdacharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Gebäude ist bereits weitgehend entkernt, die Decke über dem oberen Flur wurde entfernt. Im Moment werden die Fenster herausgenommen. Sobald das Gerüst aufgebaut ist wird die Wärmedämmung von der Fassade abgenommen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 Euro netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Das Gewerk Flachdacharbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 20.10.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 21.11.2022. Es gingen 6 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Flachdacharbeiten wird an die Firma Holl Flachdachbau GmbH aus Ravensburg zum Preis von 224.613,69 Euro brutto vergeben. Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und Beschluss zur förmlichen Beteiligung Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewerbegebiet Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wurde. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden neben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und die Regenrückhaltung ausgewiesen. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Batteriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Aus der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die förmliche Beteilung durchgeführt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 08.11.2022. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Voken-Erweiterung" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Voken-Erweiterung" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Voken-Erweiterung" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 847, 239 (Teilfläche) Erfordernis und Ziele der Planung: - Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten - Orientierung der möglichen Entwicklung an der Bestandsbebauung - Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion - Flexibilität bezüglich weiterer Anbindungen des gesamten Gebietes an das örtliche Straßennetz - Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i. V. m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 31.01.2023 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Marsweiler Ost für den Einbau einer Gaupe, Bau eines Carports und Umnutzung einer Garage zu Wohnraum auf dem Flst, 127, Marsweilerstr. 54/2 Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Marsweiler Ost“ für die Ausführung des Carports mit begrüntem Flachdach und Leichtbauweise sowie der Überschreitung der Trauflänge der Gaupe wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauvoranfrage zur Abklärung, ob ein geplantes Gebäude auf Flst. 573/2 in der Schachener Straße dem Innenbereich zugeordnet werden kann Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage wird erteilt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2023 Im Mittelpunkt stehen die Überprüfung der Steuern, Gebühren und Beitragssätze. Kommunen sind entsprechend den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung verpflichtet, schwerpunktmäßig Gebühren und Entgelte für kommunale Dienstleistungen und Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Bei folgenden Bereichen werden im kommenden Jahr wieder detaillierte Kostenberechnungen und Überprüfungen angestellt: - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (gebührenrechtliches Ergebnis 2022) - Anpassung Ferienbetreuung sowie evtl. Anpassung der Kosten der Bläserklasse - BHKW inkl. Nahwärmenetz (Abrechnung 2022) - Änderung Kindergartengebühren (2023/2024) - Evtl. Anpassung der Grund- und Gewerbesteuer 2024 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die kommunalen Abgaben in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden wie folgt zum 01. Januar 2023 angepasst: Miete/Grundgebühr Baindter Veranstalter Auswärtige Veranstalter Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen ohne Tanz– und Faschingsveranstaltungen 200,00 € 350,00 € Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen für Tanz– und Faschingsveranstaltungen 200,00 € keine Vermietung Miete bei Hochzeiten 200,00 € 800,00 € Miete für Foyer mit Bar 150,00 € 300,00 € Vorberatung Haushaltsplan 2023/2024 - Information Haushaltsansätze, Investitionsprogramm und Kreditaufnahme Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Bestandsaufnahme zum Haushalt 2023/2024 zur Kenntnis. 2. Der Haushalt soll Ende Januar / Anfang Februar 2023 wie im Ergebnis- und Finanzplan aufgezeigt beschlossen werden. Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz Mitte November wurde bestätigt, dass der Bund eine nochmalige Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre plant. Städte und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts hätten damit die Möglichkeit, den Startzeitpunkt für den § 2b UStG bis zum 1. Januar 2025 zu verschieben. Eine Verlängerung der Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i. V. m. § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre bedeutet, dass das alte Umsatzsteuerrecht optional noch bis einschließlich des Jahres 2024 angewendet werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz zu. 2. Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Ziffer 3 der AGBs wird entsprechend geändert. 3. Sollte der Bundestag/Bundesrat der Verlängerung nicht zustimmen wären o.g. Beschlüsse hinfällig.[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 03.02.2023

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