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Amtsblatt_2025_11_21_KW47.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 21. November 2025 Nummer 47 3. BAINDTER HOBBYTURNIER > Dienstag, 06.01.26 um 12 Uhr in der Baindter Sporthalle, Hallenöffnung ab 11 Uhr > Teilnahmevoraussetzungen: mind. 16 Jahre alt und nicht in einem Tischtennisverein gemeldet > bitte Hallenturnschuhe und einen Schläger mitbringen; bei Bedarf können Schläger ausgeliehen werden > für das leibliche Wohl wird gesorgt; der Erlös kommt der TT-Jugend zugute > Anmeldungen bis 31.12.25 an: tischtennis@svbaindt.de SV BAINDT - TISCHTENNISABTEILUNG WIR FREUEN UNS AUF VIEL SPASS MIT EUCH! Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zum Zwecke unserer Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt ihr euch damit einverstanden, dass diese zum oben genannten Zweck in verschiedenen Medien, auch im Internet, veröffentlicht werden. NG werden. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Herzliche Einladung zum Adventskaffee am Mittwoch, den 26.11.2025 von 14:00-17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit leckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee! Bei unserem Adventsmarkt erwarten Sie vielfältige Weihnachtsbasteleien und Dekoration sowie Weihnachtsgebäck. Stimmen Sie mit uns in die Vorweihnachtszeit ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewohnerprojekten zugute. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einweihung des „Rieselkiesels“ im Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt Ein einzigartiges Klang- und Tastkunstwerk bereichert den Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt Mit großer Freude und sichtlicher Begeisterung hat das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Sehen in Baindt am Mittwoch, den 12. November, den neu geschaffenen „Rieselkiesel“ feierlich einge- weiht. Das außergewöhnliche Klangobjekt, eine speziell für die Einrichtung angefertigte Sonderanfertigung der Steinmetzin Stefanie Schneider aus Wangen im Allgäu, bereichert ab sofort den Sinnesgarten des SBBZ und eröffnet sehbehinderten Kindern völlig neue haptische und akustische Erfahrungsräume. Der „Rieselkiesel“ ist ein besonderes Kunstwerk: Er besteht aus zwei sorgfältig gestalteten Steinformen, zwi- schen denen eine Aussparung mit feinen Edelstahlstäben – einer Art Klangtreppe – eingearbeitet wurde. Wenn Kies durch diese Konstruktion rieselt, entstehen faszinierende, klare Klänge, die zum Entdecken, Lauschen und Experimentieren einladen. Jede Steinfläche wurde individuell bearbeitet und bietet einzigartige Strukturen. Ein weiteres hervorstechendes Detail ist die integrierte Brailleschrift – eine Besonderheit, für die die Künstlerin ein eigenes Patent angemeldet hat. Die Idee, dieses beeindruckende Objekt an das SBBZ Sehen zu bringen, entstand während der Landesgarten- schau. Dort stieß Sabine Mahler, Lehrerin am SBBZ Sehen in Baindt, auf den Rieselkiesel und erkannte sofort das Potenzial für die pädagogische Arbeit mit sehbehinderten Kindern. Der Kontakt zur Künstlerin war schnell hergestellt, und in mehreren Workshops führte Stefanie Schneider die Kinder in die Bearbeitung von Steinen ein. Diese Begegnungen waren für die Schülerinnen und Schüler ein eindrucksvolles und inspirierendes Erlebnis. Seinen Platz im Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt verdankt der besondere Rieselkiesel der großzügigen Unterstützung der Charity-Organisation Radio 7 Drachenkinder. Die Hilfsinitiative, vertreten durch Ursula Schuh- macher, fördert seit über 20 Jahren kranke, traumatisierte und Kinder mit Behinderungen im Radio 7 Land. Sie ermöglichte dem SBBZ eine maßgeschneiderte Sonderanfertigung des Rieselkiesels – und zwar in einer dop- pelten Ausführung. Durch eine niedrige und eine höhere Version können sowohl Kinder im Rollstuhl als auch stehende Kinder den Klangstein gleichermaßen nutzen. Diese barrierefreie Konzeption macht das Objekt für alle zugänglich und unterstützt die inklusive Ausrichtung des SBBZ auf besonders eindrucksvolle Weise. „Wir sind überwältigt und begeistert von diesem Kunstwerk“, betont Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Se- hen in Baindt. „Die Gestaltungstiefe, die handwerkliche Präzision und die pädagogische Wirkung dieses Unikats sind außergewöhnlich. Wir wissen die große Mühe, die in dieser Sonderanfertigung steckt, sehr zu schätzen. Der Rieselkiesel ist nicht nur ein ästhetisches Objekt, sondern ein wertvolles Lern- und Erfahrungsangebot für unsere Kinder.“ Im Namen der Stiftung St. Franziskus sowie des SBBZ Sehen in Baindt dankt Dr. Marcus Adri- an der Steinmetzin Stefanie Schneider sowie Frau Schumacher der Initiative Radio 7 Drachenkinder für dieses großartige Objekt. Mit der Einweihung des Rieselkiesels setzt das SBBZ Sehen ein starkes Zeichen für innovative Fördermöglich- keiten im Bereich der Sinneswahrnehmung. Die Kombination aus Kunst, Klang und taktilem Erleben eröffnet den Kindern neue Zugänge zur Welt – und macht den Sinnesgarten zu einem Ort, an dem Staunen, Entdecken und Freude im Mittelpunkt stehen. Die Freude über den neuen „Rieselkiesel“ im Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt ist groß: vl. Mathias Rolser, Justin Maier, Fabian Ritter, Dr. Marcus Adrian, Ursula Schuhmacher von Radio 7 Drachenkinder, Walter Geng, Julian Seizer, Sabine Mahler, Steinmetzin Stefanie Schneider, Jan Boschert Bild: SBBZ Sehen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Orange the World – eine Initiative gegen Gewalt an Frauen Die Orange Days finden vom 25. November bis zum 10. Dezember statt. Vom Internationalen Tag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte setzen viele Aktionen im Landkreis ein Zeichen in orange und beteiligen sich an der Kampagne Orange The World. Ein vielfältiges Programm mit Ausstellungen, Vorträgen, Lesungen, Gesprächen, Theater, Büchervorstellungen, und kreativen Angeboten sowie leckeren Mandarinen und Orangen werden in Ravensburg, Bad Waldsee, Aulendorf, Wangen, Leutkirch und Isny angeboten. Hier finden sie Näheres zu den einzelnen Aktionen: www.orangedays-lkrv.de Kommunen, Unternehmen, Schulen, Hochschulen, Kirchen und andere Institutionen hissen die Fahne der Kampagne „Orange The World“ des Landkreises Ravensburg. Zusätz- lich werden öffentliche Gebäude wie das Polizeipräsidium und das Frauentor in Ravensburg orange angestrahlt. Plakate und Flyer machen auf die Kernbotschaft „Frau- enrechte sind Menschenrechte“ oder „Respekt stoppt Gewalt“ aufmerksam. Frauen und Mädchen erleben täglich Gewalt im häusli- chen Umfeld oder in der Öffentlichkeit, in Schule, auf der Straße, am Arbeitsplatz und in der digitalen Welt. Es ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen in un- serem Land. Erste Ansprechpartnerin bei Gewalt gegen Frauen ist die Beratungs- und Interventionsstelle in Ra- vensburg und Wangen mit Sprechstunden in Aulendorf, Bad Waldsee, Leutkirch und Isny. Viele Frauen finden mit ihren Kindern in den Beratungsstellen und im Frauen- und Kinderschutzhaus Hilfe. Genauere Angaben unter: www.frauen-und-kinder-in-not.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen Werde Teil unseres Teams im Bürgeramt! Sachbearbeiter/in (m/w/d) in Teilzeit Mit Baindt liegst du richtig! Die Gemeinde Baindt mit knapp 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet eine perfekte Mischung aus Stadtnähe und idyllischer Umgebung. Hier verbinden sich attraktive Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten mit landschaftlichem Charme. Unsere Gemeinde entwickelt sich stetig weiter – genauso wie unsere Gemeindeverwaltung. Für eine bestehende Position im Bürgeramt suchen wir zum 01. Februar 2026 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Nachfolge in der Sachbearbeitung in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent. Dich erwartet ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld in einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Deine Aufgaben: • Bearbeitung des Pass- und Meldewesens • Unterstützung bei Gewerbeangelegenheiten • Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen für Führungszeugnisse, Personalausweise und Reisepässe • Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Wahlen Die endgültige Aufgabenverteilung erfolgt in Abstimmung. Das erwarten wir von dir: • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation • Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise • Zuverlässigkeit, Flexibilität und hohe Integrität • Freundliches und sicheres Auftreten sowie Teamgeist • Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere MS-Office) • Bereitschaft, bei Bedarf auch am Nachmittag zu arbeiten – insbesondere im Vertretungsfall. Berufserfahrung ist wünschenswert, aber kein Muss – auch Berufseinsteiger sind herzlich willkommen! Das bieten wir dir: • Unbefristete Teilzeitstelle mit Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD und attraktiven Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes • Einen sicheren Arbeitsplatz in einer dynamisch wachsenden Gemeinde • Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und Raum zur persönlichen Entwicklung • Ein wertschätzendes Arbeitsklima mit offener Kommunikation und echter Teamarbeit • Eine betriebliche Altersversorgung für deine Zukunft Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. November 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung vom 17.11.2025 wird Folgendes bekannt gegeben: Der Bau- ausschuss beschließt das Angebot der Firma Pfrommer zur Erneuerung der Lade- und Schaltgeräte inklusive Batterie für die Notbeleuchtung zum Angebotspreis von 9.214,88 Euro. Der Bauausschuss entscheidet sich für die LED Leuchtmittel der Firma Eulig GmbH zum Ange- botspreis von 33.412,88 Euro. Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Die Arbeiten an der Fassade des Rathauses sind abgeschlossen. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle: Die Montage der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle ist fer- tiggestellt. Aktuell entsteht das Gestell für die Wechsel- richter. Der Einbau des Elektroschranks erfolgt im Januar 2026. Der Umschluss an das Netz ist voraussichtlich in den Fasnetsferien 2026 vorgesehen. Parkplätze Schule neben Skaterplatz: Der Bauausschuss einigt sich darauf, den vorhandenen Maschendrahtzaun beim Parkplatz an der Schule neben dem Skaterplatz zu reparieren. Ausgewählte längere Parkplätze werden mit Kies aufgeschüttet, damit Fahrzeuge mit größerem Rad- stand dort problemlos parken können. Bei Bedarf wird ein Radanschlag ergänzt. Auf der gegenüberliegenden Seite entstehen zusätzliche Parkplätze, die kostengünstig und ohne großen Aufwand angelegt werden. Der anfallende Boden wird hinter den Parkplätzen als Erdwall modelliert, sodass keine Entsorgung erforderlich ist. Die Parkplätze werden als Schotterrasen ausgeführt. Der Erdwall wird mit geeignetem Saatgut oder mit Büschen bepflanzt. Auswahl eines Architekturbüros für die Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Architektur- büro Sauer Baumanagement GmbH mit der Planung und Umsetzung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude zu beauftragen. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fas- sung vom 22.07.2025 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorge- nommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat bil- ligt diese Entwurfsfassung vom 15.10.2025. Die Änderun- gen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. § 4a BauGB sieht vor, dass Stellungnahmen nicht erneut einzuholen sind, wenn die Änderung oder Ergänzung offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Vorlie- gend sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Agri-PV-An- lage Feuersberg“ in der Fassung vom 15.10.2025 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Flst. 586, Schachener Straße 95 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Veränderte Ausführung des Neubaus Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kom- munaler Sportstätten“ - Sanierung Sportstätte in Baindt Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am Bun- desprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Projekt- aufruf 2025/2026). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektskizze im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (Phase 1) bis zum 15. Januar 2025 einzureichen. 3. Sollte das Projekt in Phase 1 ausgewählt werden, wir die Verwaltung beauftragt, den Zuwendungsantrag (Phase 2) für die Förderung des Projekts zu stellen. Stellenbesetzung der Leitung Bauamt Beschluss: Der Gemeinderat trifft nach Vorstellung der Bewerberin die Entscheidung über die Besetzung der Lei- tung des Bauamts zum 01. Mai 2026 und beschließt, die Stelle mit Frau Nicole Brauchle zu besetzen. Gleichzeitig nimmt er die geplante Übergabe- und Einarbeitungspha- se mit Frau Jeske zur Kenntnis. Darlehensaufnahme des Eigenbetriebes Abwasser- beseitigung - Gewährung eines Trägerdarlehens an den EB Abwasserbeseitigung Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Ab- wasserbeseitigung ab 01.12.2025 ein Trägerdarlehen in Höhe von 200.000 € zu 3,25 % (Jährliche Tilgung 4.000 €, Zinsanpassung 01.12.2030). 2. Der Gemeinderat stimmt der Trägerdarlehensgewäh- rung an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung au- ßerplanmäßig zu. Haushaltsplan 2026 - Ausblick nach der Herbststeu- erschätzung Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Haushalts- plan 2026 zur Kenntnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Ge- meindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.r is .kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am Dienstag, den 25. November 2025 im Sitzungssaal des Rathauses Baienfurt seine nächste Verbandsver- sammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Verpflichtung von Verbandvertreter 2. Wahl des Verbandspflegers 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 4. Wirtschaftsplan 2026 – Beschluss der Haushaltssat- zung 5. Bericht der technischen Verwaltung des ZV WV BB - Mikrobiologische Belastung der Quellen - Sachstand Mitverlegung Geh- und Radweg – Bolan- den – Waldbad - Trinkwassereinzugsgebiete-Verordnung (TrinkwEGV) - Ergebnisse Masterplan Wasserversorgung 6. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. November 2025 und Sonntag, 23. No- vember 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. November 2025 Apotheke 14 Nothelfer Ravensburger Str. 35 88250 Weingarten Tel: 0751 56 11 11 0 Sonntag, 23. November 2025 Storchen-Apotheke Ravensburg Mittelöschstr. 7 88213 Ravensburg Tel: 0751 91 78 5 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit ist die Kompostieranlage ab 31. Oktober 2025 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage ab 31. Oktober bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 22. No- vember 2025 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen November 26.11. Adventskaffee für Ehrenamtliche Selige Irmgard 29.11. Nikolausmarkt Dorfplatz 30.11. 1. Advent Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Dezember 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.12. + 06.12. Nikolausbesuche - DRK 07.12. 2. Advent 10.12. 50-jähriges Jubiläum Seniorentreff BSS 11.12. Ehrenamtsfeier Selige Irmgard 13.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. 3. Advent 16.12. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 21.12. 4. Advent 24.12. Heiligabend 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen WSP + Schützengilde Bö l le rgruppe Baindt Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Stimmungsvolles St. Martinsfest In den vergangenen Wochen drehte sich im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne alles um das Thema St. Martin. Mit viel Begeisterung tauchten die Kinder in die Geschichten vom heiligen Martin ein. Beim Schattentheater und im Kreis spielten wir das Le- ben von St. Martin nach und setzten uns intensiv mit den Werten auseinander, die der Martinsgedanke vermittelt: füreinander da sein, teilen, helfen und aufmerksam auf- einander schauen. Auch verschiedene Basteleien und das gemeinsame Singen der traditionellen Martinslieder erfüllte bereits vorab die Räu- me des Kindergartens und sorgte für Vorfreude auf das große Fest. Der feierliche Abschluss der Martinszeit war die stimmungs- volle Martinsfeier auf dem Fest- platz in der vergangenen Wo- che. Ein solches Fest ist nur möglich durch das Engage- ment vieler helfender Hände. Ein ganz besonderer Dank gilt dem St. Martin Christian Sonntag mit Familie und Marcel Rubino als Bettler, Herr Müller und Herr Meinusch, die als Sprecher St. Martin und dem Bettler ihre Stimmen verliehen und die Geschichte lebendig machten, Herr Hans-Peter Späth für die Technik, der Jugendfeuerwehr für die Absperrung, die Beleuchtung und das Feuer, sowie den Mitarbeitern des Bauhofs für die geleistete Vorarbeit, die Bläser vom Musikverein Baindt für die musikalische Begleitung, den Schalmeien für die Bewirtung und Frau Willmes für die liebevolle und stimmige Gestaltung der Martinsfeier. Gemeinsam entstand so ein stimmungsvolles Fest, das die Botschaft des Teilens und Füreinanderdaseins leben- dig werden ließ. Kindergarten St. Martin Einladung zum Adventscafé im Kinder- garten St.Martin Liebe Gemeindemitglieder, die Adventszeit steht vor der Tür. Ganz herzlich laden wir Sie zum gemütlichen Adventscafé in unserem Haus in der Lilienstraße 2 ein! Gemeinsam wol- len wir uns bei Kaffee und Punsch auf die Adventszeit einstimmen. Unser Adventscafé ist in der Woche vom 01. - 05. Dezem- ber jeden Vormittag von 07:30 bis 09:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls können Sie gerne am Mittwochnachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr kommen. Lassen Sie sich mit duftenden selbstgebackenen Waf- feln und leckeren Kinderbrezeln vom Baindter Beck ver- wöhnen! Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und das Kindergartenteam! Waldorfkindergarten Die Nacht geht über‘s stille Land… …und mit ihr leuchteten auch in diesem Jahr wieder die bunten Laternen der Kinder durch die Dunkelheit. Das Laternenfest im Waldorf- kindergarten Baindt sorgte schon bei seiner Eröffnung für einen unvergesslichen Gänse- hautmoment. In goldenen Saxophonen spie- gelte sich das letzte Licht des Tages, bevor ihr Klang alle verzauberte und uns beim gemeinsamen Gesang beglei- tete. Nach einem stimmungsvollen Puppenspiel ging es dann auf den Laternenumzug. Im Wechsel von stillem Gehen und fröhlichem Singen konnten die Kinder dabei das har- monische Zusammen- spiel von behütetem Licht und zufriedener Gemeinschaft hautnah erleben. Während noch die Laternchen flacker- ten und die Lieder durch den Abend klan- gen, waren derweil al- lerlei Zwerge in den Garten eingezogen, die für überraschtes und andächtiges Staunen bei der Rück- kehr zum Waldorfkindergarten sorgten. Martinshörnchen wurden eifrig miteinander geteilt, der Punsch wärmte die Bäuchlein und die Zwerge auf ihren weichen Moosbett- chen sorgten mit ihren Lichtern, Edelsteinen und geheim- nisvollen Glitzerspuren für strahlende Kinderaugen. Ein zauberhaftes Erlebnis für Groß und Klein. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Eislauftag und närrischer Auftakt der Fasnet an der Klosterwiesenschule Am Dienstag, den 11. November, durften sich die Dritt- und Viertklässler der Kloster- wiesenschule gemeinsam mit den Kooperationsklassen 1/2 über einen besonderen Ausflug freuen: Es ging nach Ravensburg in die Eishalle. Dort verbrachten die Kinder einen fröhlichen und bewegungsreichen Vormittag auf dem Eis – und für viele verging die Zeit wie im Nu. Mit viel Schwung, Mut und guter Laune drehten die Kinder ihre Runden und unterstützten sich gegenseitig beim Schlitt- schuhlaufen. Währenddessen wurde es auch in der Schule keineswegs langweilig. Die Erst- und Zweitklässler läuteten um 11:11 Uhr ganz traditionell die Fasnet ein – und das mit mindestens genauso viel Begeisterung. Die Schulflure füllten sich mit fröhlichem Kinderlachen, bunten Hüten, Musik und Tanz. Die jungen Narren genossen das bunte Treiben sichtlich und sorgten für ausgelassene Stimmung im ganzen Haus. Ein ganz besonderer Dank gilt dem Elternbeirat und dem Förderverein für die großzügige finanzielle Unterstützung beim Eislauftag. Außerdem danken wir allen Eltern, die uns beim Schlittschuhlaufen tatkräftig unterstützt haben. Andrea Cichon, kommissarische Schulleiterin Bilder: Klosterwiesenschule Baindt Zur Informationi Wohnung gesucht Zuverlässige Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung sucht eine Wohnung in Baindt. Gesucht wird eine 1,5- bis 2-Zimmer-Wohnung. Ein Balkon wäre wünschens- wert. Die Warmmiete kann bis zu 900 Euro betragen. Hinweise können gerne an personal@baindt.de ge- sendet werden. Klima-Spartipp des Monats November: Alle Jahre wieder (Teil 2) Nachdem sich Sparfuchs „Heizi“ und Heizexperte „Nicht Zuviel“ bereits über richtiges Einstellen der Heiztempera- tur und korrektes Lüften ausgetauscht haben, gibt es nun weitere Tipps, wie sich mühelos beim Heizen viel Energie einsparen lässt. Heizi: Ich habe deine Tipps jetzt befolgt und merke schon deren positive Wirkung. Da geht aber sicher noch mehr. Nicht Zuviel: Stimmt, natürlich habe ich noch weitere Tipps auf Lager. Weißt du, wie sich Wärmestaus bei Heizungen vermeiden lassen? Das ist ganz einfach. Als Merkhilfe hilft hier der Text: „Das sind nicht 20 Zentimeter“, denn oftmals werden Heizkörper einfach zugestellt. Wer hingegen die Heizkörper nicht mit Möbeln und Gegenständen zustellt – sondern die 20 Zentimeter Regel einhält, der kann sich stauende Wärme vermeiden. Wird dies ignoriert, so füh- ren Wärmestaus dazu, dass sich die warme Luft nicht gut im Raum verteilen kann und übermäßig viel Energie benö- tigt wird. Staus reichen mir persönlich schon im Straßen- verkehr, die brauche ich nicht zusätzlich noch zu Hause. Heizi: Mir kam vor Kurzem zu Ohren, dass ich regelmä- ßig die Heizkörper entlüften soll. Bringt das denn etwas? Nicht Zuviel: Ja, sogar richtig viel. Laut „Zukunft Altbau“ spart regelmäßiges Entlüften der Heizkörper zwischen fünf und 15 Prozent Energie. Wenn du das bisher nicht ge- macht hast, dann heißt‘s jetzt ran ans Werk und baldmög- lichst alle Heizkörper entlüften. Denn Heizkörper, die viel Luft enthalten, heizen schlechter. Spätestens wenn Heiz- körper komisch gluckern, ist ein Entlüften dringend nötig. Heizi: Vielen Dank für die tollen Tipps. Dann mache ich mich erneut ans Werk. Nicht Zuviel: Super, freut mich, dass ich helfen konnte. Viel Erfolg beim Sparen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Kirchliche Nachrichten 22. November – 30. November 2025 Gedanken zur Woche: Nicht fassen Schön ist, was wir sehen, schöner, was wir erkennen, weit- aus am schönsten aber, was wir nicht fassen können. Niels Stensen Samstag, 22. November 14.00 Uhr Sulpach – Taufe von Carlo 18.30 Uhr Baienfurt – Jugendgottesdienst der Minist- ranten mit Adventsbasar Jugend-Kollekte Sonntag, 23. November – Christkönnigssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pauline Berlin, Simon Elbs, The- resa Henzler, Thomas Henzler, Pia Kreutle, Ali- na Michelberger, Louisa Möhrle, Marie Renner, Mona Stiefvater († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Zita Mau- rer, Hildegard Michel, Franz und Eugen Sch- mitt, Familie Kienhöfer, Familie Schnell) Jugend – Kollekte 11.20 Uhr Sulpach – Taufe von Benno Mittwoch, 26. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 27. November 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 28. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt - Adventsauftaktgottesdienst im SBBZ 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irm- gard Samstag, 29. November 17.15 Uhr Baindt – Taufe von Jakob 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Ricco Haller, Dominik Klein, Elena Mayer, Anna Pink, Anton Pink, Christian Schä- fer, Marian Schäfer, Lenny Sonntag († Familie Gisi, Familie Merk, Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 30. November – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Selbst- hilfegruppe „Sternschnuppe“ 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Ad- vent 17.00 Uhr Baienfurt – Kirchenchorkonzert - Bach - Weihnachtsoratorium, Kantate 4-6 Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Bitte neue Öffnungszeiten beachten! Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00-17.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in verschiedenen Farben so- wie selbstgebackene Bredle. Der Verkauf findet statt am Samstag, 29. November beim Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz in der Neuen Ortsmitte. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung Besuchen Sie im Rahmen des Ni- kolausmarktes am 29.11.25 von 14.00 – 16.00 Uhr in Baindt im Die- trich-Bonhoeffer-Saal unser Ni- kolauscafé. Wir freuen uns auf Sie. Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 23. November 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 23. November 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt „Sterntaler“ Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter brennen. Lk 12,35 Sonntag, 23. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) anschließend Kirchenkaf- fee mit der Möglichkeit, die Kirchengemeinderats- kandidaten kennenzu- lernen 10.45 Uhr Baindt Gottesdienst für Kleine Leute, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Montag, 24. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 26. November 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssit- zung Ev. Gemeindehaus Samstag, 29. November 14.00 – 16.00 Uhr Baindt beim Nikolausmarkt - Kaffee/Kuchen im Die- trich- Bonhoeffer-Saal Sonntag, 30. November 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 14.00 – 16.00 Uhr Baienfurt Wahlkaffee im Ev. Ge- meindehaus Kirchenwahl am 30. November Baindt: 09.00 – 11.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Baienfurt: 11.30 – 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus --- Glaube im Alltag Totengedenken – Kerzenanzünden virtu- elles Gedenkbuch Am Ewigkeitssonntag laden viele Kirchen- gemeinden die Angehörigen der Verstor- benen des zu Ende gehenden Kirchenjahres ein. In einem ruhigen, oft von Kirchenmusik begleiteten Gottesdienst werden die Namen der Toten verlesen und Kerzen für sie angezündet. Oft besteht darüber hinaus noch die Gele- genheit, persönlich für verstorbene Angehörige ein Licht zu entzünden. Manche Gemeinden halten Andacht auf dem Friedhof und hören dort die Botschaft von der Auferstehung. In den letzten Jahren hat sich die Chatandacht zum Ewig- keitssonntag als moderne Form des Totengedenkens eta- bliert. Bis zum Ewigkeitssonntag können Angehörige und Freunde Namen ihrer Verstorbenen in ein Trauerbuch auf trauernetz.de eintragen. Diese Namen werden während der Online-Andacht im Chat eingeblendet und im Gebet vor Gott gebracht. Im Anschluss beten die Chatteilneh- merinnen und –teilnehmer gemeinsam das Vaterunser und bitten um Gottes Segen. Trauernetz, ein Angebot verschiedener Landeskirchen in Deutschland und der VELKD, bietet auch die Möglichkeit, online Gedenkseiten für Verstorbene anzulegen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © istockphoto / mariusFM77) --- Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochaktuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein kompaktes Zeitfenster und eine hervorragende Möglichkeit, um intensiv in die Welt der Bibel einzutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu noch 6 Abenden, jeweils von 20 - 21 Uhr am: 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl rauhes.de/ /bibelwo- che-2025-2026-begleit- heft-vom-feiern-und-fu- erchten --- Krippenspiel 2025 Hier die Termine in der Übersicht: Sonntag, 23. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 30. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 07. Dezember, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Samstag, 13. Dezember, 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr: Generalprobe in der Ev. Kirche Sonntag, 14, Dezember, 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr: Krippenspielaufführung in der Ev. Kirche. Wir treffen uns bereits um 10.00 Uhr --- Kirchengemeinderatswahl Am 30. November (1. Advent) findet die Kirchenwahl statt. Sehr gerne können Sie ab sofort, wenn Sie Ihre Wahlunter- lagen erhalten haben, die Möglichkeit der Briefwahl nutzen (Wahlbriefkästen Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt und evang. Pfarramt Baienfurt, Öschweg 32, Bai- enfurt). Gewählt werden kann in Baindt im Dietrich-Bonhoeffer-Saal von 9.00 - 11.00 Uhr und in Baienfurt im Ev. Gemeindehaus von 11.30 - 16.00 Uhr. Auch die Wahlbriefkästen werden um 16.00 Uhr das letzte Mal geleert! Bei dieser Wahl werden die Kirchengemeinderäte für un- sere Kirchengemeinde und die Vertreter für die Synode für den Bezirk Ravensburg gewählt. Wahlkaffee Im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt findet während der Wahl ab 14.00 – 16.00 Uhr ein Wahlkaffee statt. Wahlunterlagen Sie wohnen in Baindt oder Baienfurt, sind evangelisch und über 14 Jahre haben aber keine Wahlunterlagen erhalten -> dann melden Sie sich bitte einfach im ev. Pfarramt unter 0751 43656 oder per E-Mail pfarramt.baienfurt@elkw.de und wir klären den Grund. Offener Bibeltreff am Sonntag, 23. November um 14.30 Uhr im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus Weingar- ten. Das Motto lautet „Mit Daniel beten lernen“ (Daniel 9 i.A.), es wirken mit: Matthias Geiser und Marc Grünbaum, Ravensburg. Anschließend wird zum Beisammensein mit Kaffee/Tee und Gebäck eingeladen. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. Frauenkreis Baienfurt-Baindt trifft sich Der Evangelische Frauenkreis Baien- furt Baindt trifft sich zur Adventsfeier am 3. 12. 2025 im Evangelischen Ge- meindehaus im Öschweg. Wir wollen um 19.00 Uhr bei mitgebrachten Weihnachtsbredle und Tee einen advent- lichen Abend gestalten. Thema: An die Gemeinde in Korinth: Erster Brief, Kapitel 13. Auf einen gemütlichen Abend freut sich das Team. Der Kreative Montag lädt im Dezember ein 08.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink p.neumann.sprink@gmx.de Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Adventsmarkt Am 22. und 23.11.2025 findet im Hof der Christlichen Brü- dergemeinde ein Adventsmarkt statt. Freuen Sie sich auf festliche Weihnachtslieder, schöne Ad- ventskränze, ein spannendes Kinder-Quiz-Rad und allerlei Schönes und Leckeres – rundherum ein gemütliches und stimmungsvolles Adventsfeeling für die ganze Familie. Der Erlös wird einem wohltätigen Zweck gespendet – gemeinsam Gutes tun und Kindern in Not helfen. „Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, dass Er Seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an Ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern das ewige Leben hat.“ Jo- hannesevangelium 3,16 Öffnungszeiten: Samstag, 22.11.2025 von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr Sonntag, 23.11.2025 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr Programmablauf: 15:00 Uhr Weihnachtslied 16:00 Uhr Kinder Quiz-Rad 16:30 Uhr Weihnachtslied 18:00 Uhr Weihnachtslied 18:30 Uhr Kinder-Quiz-Rad Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Remis in Ailingen TSG Ailingen - SV Baindt 2:2 (2:1) SV Baindt: Benjamin Walser, Tobias Szei- bel (75. Kevin Lang), Marc Bolgert (57. Tobias Fink) (86. Nico Geggier), Lukas Zweifel, David Krauter, Philipp Tho- ma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Caltabiano, Leon Geng (66. Max Kretzer) - Spielertrainer: Sandro Caltabiano - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Felix Goldammer (Rot bei Laupheim ) Tore: 1:0 Janis Sagawe (20.), 2:0 Janis Sagawe (31.), 2:1 Jan Fischer (38.), 2:2 Philipp Thoma (67.) Bittere Niederlage trotz starker Leistung SV Baindt II – SG Aulendorf 1:2 (1:1) Der SV Baindt II trug sein Heimspiel am Sonntag auf dem Kunstrasen in Baienfurt aus. Zu Gast war die SG Aulen- dorf, die als klarer Favorit in die Partie ging. Von Beginn an entwickelte sich ein intensives Spiel, in dem beide Mannschaften sofort auf Tempo gingen und sich kei- nerlei Abtasten leisteten. Die „Zwoite“ störte den ruhigen Spielaufbau der Gäste früh und zwang die SGA immer wieder zu Fehlern. Trotz guter Baindter Anfangsphase ging Aulendorf mit der ersten echten Gelegenheit in Führung: Ein Eckball an den ersten Pfosten konnte nicht ausreichend verteidigt werden, und Moll köpfte aus kurzer Distanz zum 0:1 ein. Baindt ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken und spielte mutig nach vorne. Nach einem Ballgewinn in der eigenen Hälfte schaltete der SVB blitzschnell um. Knisel schickte mit einem langen Ball Schnez auf die Reise, der im Eins-gegen-eins eiskalt blieb und flach ins lange Eck zum 1:1 einschob. Ein ver- dienter Ausgleich in einem nun völlig offenen Spiel, mit dem es auch in die Pause ging. Nach dem Seitenwechsel roch Baindt die Chance auf Punkte gegen den Favoriten – und war das klar besse- re Team. Die SGA, angeführt vom gefährlichen Krenz- ler, tat sich zunehmend schwer, überhaupt Torgefahr zu entwickeln. Die Baindter 3er Kette hatte den Führenden der Torschützenliste abgeschaltet. Auf der anderen Seite drehte Baindts Topstürmer J. Schnez richtig auf, schei- terte aber zweimal in letzter Sekunde an den beherzten Rettungsaktionen der Aulendorfer Defensive. Die „Zwoite“ drückte auf den Führungstreffer, spielte mu- tig und zielstrebig – doch dann folgte ein bittere Moment: eine geblockte Klärungsaktion sprang direkt vor die Füße eines Aulendorfer Spielers, der Daiber frei im Strafraum fand. Dieser musste nur noch einschieben – 1:2 aus dem Nichts. Baindt gab sich nicht geschlagen und startete eine wü- tende Schlussoffensive. Kostka und Gündogdu scheiter- ten jedoch jeweils mit Lattenschüssen, sodass der mehr als verdiente Ausgleich ausblieb. Eine äußerst bittere Niederlage. Mit etwas Glück wären mindestens ein Punkt – vielleicht sogar drei – absolut möglich gewesen. Schade, dass sich die Baindter für diese starke Leistung nicht belohnen konnten. Nächste Woche ist spielfrei, bevor es am Samstag, 29.11., um 14 Uhr in Weissenau gegen die zweite Mannschaft des SV Eschach geht. Dort gilt es, vor der Winterpause nochmal wichtige Punkte einzufahren. Baindt rutscht auf Platz 10 ab, während die SG Aulendorf durch den Sieg auf Rang 5 klettert. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (84. Sebastian Brenner), Tobias Trautwein, Henry Hosse (85. Kai Kostka), Manuel Brugger (52. Moritz Gresser), Kon- stantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Übey- dullah Gündogdu (78. Niklas Hugger), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Daniel Schmidt Schiedsrichter: Michael Schmid Tore: 0:1 Patrick Moll (16.), 1:1 Johannes Schnez (27.), 1:2 Jochen Daiber (64.) TC Baindt e.V. Auch im Winter spielen wir Tennis Die Plätze sind abgeräumt, das Tennisheim liegt im Winterschlaf. Trotzdem spielen wir weiterhin Tennis. Viele unserer Mitglieder halten sich mit Abos in der Baindter Ten- nishalle fit. Zwei unserer Mannschaften haben für die Hallenrunde gemeldet: H 40 und H 50. Beide starten in einer 5er-Gruppe, haben also 4 Spiele. Jeweils 2 davon sind Heimspiele und finden in der Baind- ter Tennishalle statt. Hierzu sind Fans herzlich willkommen. Herren 40: Samstag, 20.12.25: TC Baindt – TC Wolfegg Sonntag, 22.02.26: TC Baindt – TA SV Aichstetten Herren 50: Samstag, 15.11.25: TC Baindt – TC Mochenwangen Samstag, 14.03.26: TC Baindt – TA SV Haisterkirch Wir wünschen den Mannschaften viel Spaß und Erfolg. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Konzert am 13. Dezember 2025 Der Musikverein Baindt lädt Sie herzlich zu unserem Konzert am 13. Dezember 2025 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein. Der Kartenvorverkauf beginnt am 29. November 2025 auf dem Nikolausmarkt in Baindt. Sichern Sie sich schon dort die besten Plätze. Im Anschluss erhalten Sie die Kar- ten im Baindter Rathaus. Wir arbeiten bereits fleißig an dem abwechslungsreichen Konzertprogramm und freuen uns, Sie an diesem Abend Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 begrüßen zu dürfen. Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ihre Freunde und Familie mit und genießen Sie musikalische Highlights, wie die Melodien aus Disney’s „Die Eiskönigin“, „Star Wars“ und vielem mehr. Narrenzunft Raspler e.V. Auftakt 11.11.2025 und Bändelausga- be für 2026 11.11.2025... es ging schon langsam wieder los!!! Und zwar pünktlich um 11:11 Uhr in der Baindter Mühle mit dem ersten RASPLER - RATSCH RATSCH auf die kommende Fasnet 2026. So richtig startet die schwäbisch-alemannische Fasnet jedoch erst mit den traditionellen Brauchtumsveranstal- tungen ab dem Dreikönigstag. Solange bleiben Maske und Häs noch im Schrank! Da wir Raspler uns aber auf die Fasnet einstimmen müs- sen, wurde am Abend des 11.11. durch unseren Zunftmeis- ter Roland Oelhaf und unsere Vizezunftmeisterin Martina Joachim der anstehende Narrenfahrplan verlesen. Neben der Fahrt ins Blaue, die zum zweiten Mal stattfin- det, werden wir altbekannte Ziele ansteuern, uns aber auch in neuen Flecken der Region zeigen. Bei sehr vie- len Umzügen musikalisch begleitet durch die Schalmei- enkapelle Baindt und/oder die Lumpenkapelle Baien- furt-Baindt. Aber auch zu den musikalischen Klängen der Bixxawuahler, des Fanfarenzugs Graf Anton, der Lumpen- musik Wilhelmskirch oder der Lumpenkapelle Prässsäck, werden wir durch die Straßen springen, um närrische Stimmung zu verbreiten. Highlight des Abends war sicherlich die Taufe von ins- gesamt närrischen 11 „Jungrasplern“! Ausgestattet mit Badekappe, Zapfenkette, Nachthemd und Reisigzweig, liebevoll mit Bampfenwasser getauft und durch den le- gendären Raspler-Schnarch-Zapfen-Stempel quasi in die Zunft eingestempelt. In geselliger Runde wurde gefeiert, geschunkelt, getanzt und gelacht. Die Schalmeien und die Lumpenkapelle spiel- ten auf und wir Raspler konnten somit die Grundlage für eine tolle Saison 2026 feiern. Herzlichen Dank an alle Mitglieder, den Täuflingen, unseren beiden örtlichen Ka- pellen und vor allem Robin mit seinem Mühle-Team für die tolle Bewirtung! INTERN und WICHTIG!!! Die diesjährige Bändelausgabe findet am Mittwoch, den 26.11.2025 und Montag, den 01.12.2025 jeweils um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Die Teilnahme an einem dieser beiden Termine ist ver- pflichtend, da es ansonsten keinen Sprungbändel für die Saison 2026 gibt. Falls ein Häs bei der letztmaligen Häskontrolle nicht ge- prüft wurde, muss eine Kontrolle durch unseren Brauch- tumer Werner Späth vor der Bändelausgabe vereinbart werden. Außerdem habt ihr Lust als Oberwaldschrat, Raspler oder Rasplerweib an einem Umzug eurer Wahl unsere Narren- zunft zu repräsentieren? Und ihr habt noch einen lusti- gen Beitrag fürs Narrenblättle 2026? Dann meldet euch ebenfalls bei unserem Brauchtumer Werner Späth. Seine Kontaktdaten findet ihr in der Raspler-App. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Wir stimmen uns ein in die Vorweih- nachtszeit, am Mittwoch, 03.12.2025. Lass dich ver- zaubern bei einem gemütlichen Abend in der Hütte am Dorfplatz in Baindt. Wir beginnen um 19.00 Uhr mit musi- kalischer Umrahmung durch eine Bläsergruppe. Fürs leib- liche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Wir freuen uns auf einen besinnlichen Hüttenabend und laden alle recht herzlich dazu ein. Bei schlechtem Wetter findet dieser Abend im Bischof-Sproll-Saal statt. Euer Vorstandsteam Vorschau: Gemeinsame Zugfahrt zum Weihnachtsmarkt nach Bi- berach am Montag, 08.12.2025. Mit dem Bus von Baindt nach Ravensburg, Treffpunkt Bahnhof Ravensburg 13.00 Uhr, Abfahrt Zug 13.19 Uhr. Rückfahrt 20.08 Uhr in Ulm, Kosten 13 €, Bahn und Busfahrt Verbindliche Anmeldungen bis Freitag, 05.12.2025 in der WhatsApp-Gruppe oder telefonisch bei Bärbel Schad, Tel. 07502/911783 oder Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953. Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß’ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder am 5. Dezember besuchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bei Sira Wöhr unter nikolaus.ljbaindt@gmail.com Ihre Landjugend Baindt Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Reitergruppe Baindt Adventskränze – Vorbestellungen ab so- fort möglich Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, einen handgefertigten Ad- ventskranz zu bestellen. Die Kränze kön- nen ab sofort bei Leni Rapp bis zum 24.11.2025 vorbestellt werden. Schicken Sie dazu einfach eine Nachricht an 0152 31096154 und teilen mit, wie der Kranz gestaltet sein soll (Größe, Farbwünsche oder besondere Dekorationen). Je- der Adventskranz wird individuell gebunden und liebevoll geschmückt. Die Preise liegen zwischen 15 und 25 Euro. Wir freuen uns sehr über jede Bestellung und darauf, Sie mit schönen Adventskränzen in die Vorweihnachtszeit begleiten zu dürfen. Tannenreisig gesucht Für das Binden unserer Adventskränze sind wir auf fri- sches, schönes Tannenreisig angewiesen. Deshalb möch- ten wir alle, die Tannen abgeschnitten haben oder Reisig übrig haben, herzlich um Unterstützung bitten. Wer uns Reisig zur Verfügung stellen möchte, kann sich gerne bei Leni Rapp unter 0152 31096154 melden. Jede Spende hilft uns weiter und wird dankbar angenom- men. Vielen Dank schon jetzt an alle, die uns unterstützen! Bredla backen ist angesagt! Für den Nikolausmarkt braucht unsere Jugend auch die- ses Jahr wieder viele, liebevoll gebackene Bredla in al- len möglichen Varianten und Formen. Egal ob klassisch, kreativ oder ganz besonders, um wieder die beliebten Bredla-Tüten zu verkaufen. Bitte gebt eure Bredla bis Donnerstag, 27.11.25 bei Leni Rapp (Fuchsstraße 12 in Baindt) ab. Also ran ans Backen und jetzt schon ein herzliches Dan- keschön an alle fleißigen Bäcker:innen. Unsere Jugend freut sich auf eure Kreationen! Einladung zum Adventskränze-Kranzen Am Samstag, den 22. November, treffen wir uns um 10 Uhr in der Reithalle, um gemeinsam die Adventskränze zu binden. Für diese Aktion benötigen wir tatkräftige Hilfe und freuen uns besonders über die Unterstützung unserer Jugendli- chen, aber auch über alle weiteren freiwilligen Helferinnen und Helfer, die Zeit und Lust haben, uns zu unterstützen. Weihnachtsfeier und Jahresabschluss 2025 Bald ist es wieder so weit – die Adventszeit steht vor der Tür, und wir möchten das Jahr gemeinsam mit euch in festlicher Stimmung ausklingen lassen. Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Freitag, den 05. Dezember 2025, ab 18:30 Uhr bei Kirchner Konstruktionen statt. Freut euch auf einen gemütlichen Abend mit einem le- ckeren schwäbischen Buffet, festlicher Atmosphäre und natürlich auf den Besuch des Nikolaus, der bestimmt die ein oder andere Überraschung bereithält. Der Kosten- beitrag beträgt 10 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre 5 Euro). Bitte meldet euch bis spätestens 30. November bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161) an. Kutschenabschlussfahrt und Jahresabschlussritt Am darauffolgenden Tag, Samstag, den 06. Dezember 2025, steht für unsere Vereinsmitglieder wieder die tra- ditionelle Kutschenabschlussfahrt sowie der Jahresab- schlussritt auf dem Programm. Die Kutschen und Reiter werden auf unterschiedlichen Strecken unterwegs sein, treffen sich jedoch mittags zu einer gemeinsamen Pause und anschließend zu einem gemütlichen Ausklang. Der genaue Ort wird noch be- kanntgegeben. Auch alle Vereinsmitglieder, die nicht mit der Kutsche oder dem Pferd teilnehmen, sind herzlich eingeladen, im Anschluss dazuzukommen und gemein- sam mit uns den Tag in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Wer am Ritt teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161), und wer lieber mit der Kutsche unterwegs ist, wendet sich an Markus Elbs (Tel.: 0170 9394505). Auch hier bitten wir um Anmeldung bis zum 30. November. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei wunderschöne Tage voller Gemeinschaft, guter Laune und vorweihnachtlicher Stimmung. Alpinteam Baindt Kursangebot Saison 25/26 Der Winter naht – und damit auch unser vielfältiges Kursangebot für Groß und Klein! Unser Wochenendkurs findet im Skigebiet Schetteregg statt, das ideale Bedingungen für jedes Fahrkönnen bietet. Sollte aufgrund von Schneemangel ein Kursbetrieb dort nicht möglich sein, weichen wir kurz- fristig in die Alpenarena Hochhäderich aus. In diesem Fall werden alle Teilnehmer*innen umgehend informiert. Die Vorregistrierung für unsere Ski- und Snowboardkur- se im Januar ist ab dem 22.11.2025 ausschließlich online möglich. Der Zugang erfolgt über den bereitgestellten Link bzw. den QR-Code. https://zfrmz.eu/LMUEpYP8X1X4oOSVq8Gv Bitte beachten: Für die finale Anmeldung ist diese Vor- registrierung zwingend erforderlich. Die endgültige An- meldung findet – wie gewohnt – vor Ort auf dem Niko- lausmarkt in Baindt am Samstag, den 29.11.2025, ab 12 Uhr statt. Die Anmeldung für den Ferienkurs im Februar erfolgt wiederum ausschließlich online über den Link/QR-Code und ist ab dem 07.01.2026 freigeschaltet. Dieser Kurs findet in der Alpenarena Hochhäderich statt; hier ist si- cheres Liftfahren Teilnahmevoraussetzung. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis MACH DICH STARK – Kinderstiftungen rufen zu Solidarität für Kinder auf Mit den „MACH DICH STARK-Tagen” im November ma- chen die Kinderstiftung Ravensburg, die Kinderstiftung Bodensee und die Stiftung Kinderchancen Allgäu auf die Situation benachteiligter Kinder in der Region aufmerk- sam. Unter dem Motto „MACH DICH STARK” rufen die Stiftungen Bürger*innen, Unternehmen und Institutionen dazu auf, sich für benachteiligte Kinder zu engagieren und ein starkes Zeichen für Chancengerechtigkeit zu setzen. Kinderarmut ist in Baden-Württemberg traurige Realität: Jedes fünfte Kind lebt in Armut, viele Kinder gehen ohne Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Frühstück oder Mittagessen zur Schule, können kaum Freunde zu Geburtstagen einladen und haben oft nur begrenzte Möglichkeiten, ihre Potenziale zu entfalten. Besonders Kinder in belasteten Familiensituationen sind betroffen, was langfristig Bildungschancen, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe einschränkt. Die Kinderstiftungen möchten diese Situation nicht hin- nehmen und beteiligen sich regelmäßig gemeinsam an der landesweiten Aktionswoche gegen Kinderarmut, die in diesem Jahr zum sechsten Mal stattfindet – vom 17. bis 23. November 2025. Unter dem Dach der Initiative „MACH DICH STARK” engagieren sich rund 250 Organisationen, Vereine, und Unternehmen im ganzen Land, um das The- ma auf die politische und gesellschaftliche Agenda zu setzen. Dazu gehören kreative Aktionen wie Plakatge- staltungen, die Verteilung der „Starkmacher-Tüten“ oder Beiträge auf Social Media und in der Presse, mit denen alle Interessierten sensibilisiert und motiviert werden sollen. „Uns zusammen stark zu machen heißt für uns, Verant- wortung für Kinder zu übernehmen und Zusammen- halt zu stärken” sagt Maren Dronia, Geschäftsführung der Kinderstiftungen. Die Kinderstiftungen unterstützen Kinder mit eigenen Projekten: Das LUChS-Projekt vermit- telt beispielsweise Lernpatenschaften, die Tüftelei bietet eine Kreativwerkstatt für Kinder, und über die Einzelfall- hilfe erhalten Kinder und Jugendliche Fördergelder für Freizeitangebote und soziale Teilhabe. Die Kinderstif- tungen laden alle Interessierten ein, sich zu beteiligen – sei es durch das Teilen ihrer Inhalte auf Instagram (@kinderstiftung_ravensburg), durch eine Spende oder ehrenamtliches Engagement in einem der Projekte. Ge- meinsam stark gegen Kinderarmut vor Ort: gemeinsam ein sichtbares Zeichen für die Rechte und Chancen aller Kinder setzen. Eine Übersicht der Kooperationspartner und Aktivitäten unter: www.mach-dich-stark.net. Mehr In- fos zur Arbeit vor Ort: www.kinderstiftung-ravensburg.de 63. AULENDORFER WINTERTAGUNG Zukunft Milchviehhaltung - wichtige Impulse für ein erfolgreiches Betriebsmanagement Das Landwirtschaftliche Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg in Aulendorf veranstaltet am Don- nerstag, den 04.12.2025 von 09:30 – 17:00 Uhr die 63. Aulendorfer Wintertagung. Diese wird auch dieses Jahr als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt. Veranstaltungsort: Landwirtschaftliches Zentrum Au- lendorf, Atzenberger Weg 99, 88326 Aulendorf oder On- line-Veranstaltung. Anmeldungen sind bis zum 28.11.2025 (Präsenz) bzw. 02.12.2025 (Online) über die Homepage des LAZBW un- ter www.lazbw.de in der Rubrik „Bildung“ und „aktuelle Kurse“ möglich. Krönender Abschluss der Berufsausbildung Feierliche Lossprechungsfeier der Auszubildenden in der Haus- und Landwirtschaft im Landkreis Ravens- burg 57 Absolventen und Absolventinnen feierten zusammen mit weiteren geladenen Gästen am Mittwoch, den 22. Oktober 2025 im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee ih- ren Ausbildungsabschluss als Hauswirtschafter/-in bzw. Landwirt/-in. Begrüßt wurden die 14 Absolventen/-innen der Hauswirt- schaft und 43 Absolventen/-innen der Landwirtschaft, sowie deren Eltern und Angehörige, Vertreter der Berufs- schulen, Fachschulen und Ausbildungsbetriebe von Tho- mas Lötsch, Landwirtschaftsdezernent des Landkreises Ravensburg. Weitere Grußworte richteten Franz Schöne- berger, Vorsitzender des Bauernverbands Allgäu-Ober- schwaben, Christa Fuchs, Präsidentin des Landfrauenver- bands Württemberg - Hohenzollern sowie Robert Wespel, Vorsitzender des VLF Leutkirch-Wangen e.V aus. Durch das Programm des Abends führten Ulrich Zinser, Ausbildungsberater für die Landwirtschaft und Anne-Kat- rin Peters, Ausbildungsberater/-in für die Hauswirtschaft. Im Festvortrag mit dem Titel „„Mein Weg in die Selb- ständigkeit - Spanferkel to go“ stellte Ellena Rupf aus Äpfingen den Weg zu ihrem Unternehmen „Saubachta- ler Spanferkel“ eindrucksvoll vor. Im Rahmen ihrer Meis- terarbeit entwickelte sie ein Konzept zum Aufbau ihres Unternehmens und konnte nun nach sieben Jahren eine erfolgreiche Bilanz ziehen. Humorvoll ging es weiter mit den Beiträgen der Absolven- ten/-innen. Für die Abschlussklasse der landwirtschaft- lichen Berufsschule Wangen blickten Hannah Tagmann und Fabian Schädler mit einem kurzen Film auf die ge- meinsame Ausbildungszeit zurück und machten deut- lich, dass sich viele Freundschaften gebildet haben. Dies unterstrich auch die Klassenlehrerin Franziska Heine, die in einem selbst verfassten Gedicht die Stärken jedes ein- zelnen Absolventen aus der Abschlussklasse hervorhob. Die Hauswirtschaftsschülerinnen aus dem Qualifizie- rungskurs in Leutkirch stellten ihre Klasse mit einem Kurz- vortrag mit dem Titel „Haushalt im Griff, Herz am Platz - wir, die kompetente Hauswirtschaft“ vor. Den Höhepunkt des Abends bildete die Urkundenüber- gabe mit anschließender Ehrung der jeweils besten Ab- solventen. Musikalisch begleitet wurde die Lossprechungsfeier tra- ditionell vom Saxophon-Quartett der Jugendmusikschule Bad Waldsee unter der Leitung von Thomas Scholz. Landratsamt Ravensburg am 26. November 2025 vormittags geschlossen Das Landratsamt Ravensburg mit allen Außenstellen bleibt am Mittwoch, 26. November 2025 am Vormit- tag wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung ge- schlossen. Am Nachmittag sind die Standorte Ravens- burg und Weingarten ab 13:30 Uhr wieder geöffnet. Die Standorte Bad Waldsee, Wangen und Leutkirch öffnen an diesem Tag ab 14:00 Uhr. Adventsmarkt der Weissenauer Werkstätten Am 27. und 28. November verwandeln sich die Weis- senauer Werkstätten des ZfP Südwürttemberg erneut in ein stimmungsvolles Weihnachtsparadies: Beim Ad- ventsmarkt gibt es Schönes und Nützliches aus Hand- werk, Gärtnerei und Druckerei zu entdecken. Ob Adventskränze, Holzsterne, Tongefäße oder hand- gedruckte Weihnachtskarten – die Mitarbeitenden der Werkstätten haben mit viel Liebe zum Detail eine große Auswahl an dekorativen und praktischen Produkten vor- bereitet. So findet sich für jeden Geschmack etwas Pas- sendes für die Advents- und Weihnachtszeit. In den festlich geschmückten Hallen der Holzwerkstatt sowie der Kreativwerkstatt präsentieren am Donnerstag und Freitag, 27. und 28. November, jeweils von 10 bis 17 Uhr neben den Weissenauer Werkstätten auch das GPZ Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Ravensburg, die Sprungbrett-Werkstätten, der Ravens- burger Weltladen sowie das ZfP Reichenau ihre kreati- ven Arbeiten. Natürlich ist auch für das leibliche Wohl gesorgt: Besuche- rinnen und Besucher dürfen sich auf duftenden Punsch, frisch gebackene Waffeln, Kaffee und Kuchen freuen. Veranstaltungsdaten: Adventsmarkt der Weissenauer Werkstätten Do + Fr, 27. + 28.11.2025 / Täglich 10 – 17 Uhr ZfP Südwürttemberg / Haus 22 Weingartshofer Str. 2 / 88214 Ravensburg-Weissenau Kunst und Kultur rund um Karsee e.V. Der Verein KuK präsentiert den Vortrag „Jakobsweg: Von Porto nach Santiago“ des Fotografen Michael Weinmann. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 25. November um 19.30 Uhr in Karsee (Seestraße 13, 88239 Wangen) im neuen Veranstaltungsraum der alten Schule, der so- genannten „Schatzküche“ statt. Abendkasse 10,- € Bereits im 12. Jahrhundert machten sich Pilger in Portugal auf den 620 km langen Weg von Lissabon durch das Lan- desinnere nach Santiago de Compostela. Seit 2014 gibt es 2 kürzere Varianten dieses bedeutenden Pilgerwegs: von Porto aus entweder weiter durch das Landesinnere oder entlang der Atlantikküste. Sie haben sich inzwischen vom Geheimtipp zum zweitbeliebtesten Jakobsweg nach dem Camino Francés entwickelt. Vor allen auch deshalb, weil sie leicht begehbar und gut markiert sind und somit auch für Anfänger in knapp 2 Wochen erlebbar sind. Der Fotokünstler und erfahrene Jakobspilger Michael Weinmann hat sich inzwischen zweimal auf den Weg ge- macht und berichtet live von seinen berührenden, faszi- nierenden Erlebnissen auf diesen Reisen, die er mit seinen beeindruckenden Fotos von tollen Landschaften, kleinen Fischerdörfern, historischen Gebäuden und liebenswerten Menschen präsentiert. Stiftung Liebenau „Demenz am Lebensende“ – Vortrag mit Dr. Jochen Tenter Das Hospiz im Franziskuszentrum der Stiftung Liebenau lädt am Dienstag, 25. November, um 18 Uhr zu einem Vortrag mit Dr. Jochen Tenter in den Konferenzraum des Franziskuszentrums in Friedrichshafen ein. Unter dem Titel „Demenz am Lebensende“ spricht der erfahrene Nervenarzt, der über drei Jahrzehnte als Che- farzt der Abteilung Alterspsychiatrie und Psychotherapie im Zentrum für Psychiatrie in Weissenau tätig war, über seine langjährige Arbeit mit Menschen mit Demenz und deren Angehörigen. Während in der öffentlichen Diskus- sion häufig frühe pharmakologische Therapien im Vor- dergrund stehen, die nur für einen kleinen Teil der Be- troffenen mit sicher diagnostizierter Alzheimerkrankheit infrage kommen, bleibt der spätere Verlauf der Erkran- kung oft unerwähnt. Da es für keine Form der Demenz eine ursächliche Behandlung gibt, rückt die palliative Versorgung zunehmend in den Mittelpunkt. Dr. Tenter möchte aufzeigen, wie Symptome, wie Angst, Unruhe, Trugwahrnehmungen oder Misstrauen, häufig zu- friedenstellend behandelt werden können, und wie wichtig es ist, den Betroffenen so lange wie möglich selbststän- diges Handeln zu ermöglichen. Er stellt Konzepte vor, die vorhandene Fähigkeiten gezielt fördern, und erläutert, wie Angebote im Verlauf der Erkrankung angepasst werden müssen, um Über- wie Unterforderung zu vermeiden. Im Anschluss an den Vortrag besteht Gelegenheit für Fra- gen und den Austausch eigener Erfahrungen. Der Vortrag richtet sich an Angehörige von Demenzkranken, Mitarbei- tende aus dem Pflegebereich und natürlich an alle Inter- essierten. Der Eintritt ist frei, Spenden für die Hospizarbeit sind willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Vortrag „Demenz am Lebensende“ mit Dr. Jochen Tenter Dienstag, 25. November 2025, 18 Uhr Franziskuszentrum, Franziskusplatz 1, 88045 Friedrichs- hafen Eintritt frei – Spenden sind willkommen Keine Anmeldung erforderlich www.stiftung-liebenau.de/pflege Gospelchor Waldburg Herzliche Einladung Auch im Jubiläumsjahr gibt der Gospelchor Waldburg seine beliebten Adventskonzerte. Wir freuen uns, gemein- sam mit Ihnen, unser 25-jähriges Bestehen zu feiern. Un- ter der bewährten Leitung von Kathrin Moll tritt der Chor insgesamt dreimal auf: Samstag, 22.11. um 18.00 Uhr in Amtzell, Kirche St. Johan- nes und St. Mauritius. Sonntag, 23.11. um 17.00 Uhr in Reute, Kirche St. Peter und Paul. Sonntag, 30.11. um 17.00 Uhr in Waldburg, Kirche St. Ma- gnus. Das Repertoire reicht vom sakralen Spiritual über den tra- ditionellen bis hin zum modernen Gospel. Mit dabei sind Highlights aus den vergangenen 25 Jahren. Afrikanische Rhythmen runden das Programm ab. Die hoffnungsvol- len Texte, die wohlklingenden Harmonien und die mitrei- ßenden Rhythmen sprechen vielen Menschen aus dem Herzen. Erleben Sie zusammen mit dem Chor die Freude und Kraft der Gospelmusik beim gemeinsamen Singen, Klatschen und Tanzen. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Diese ge- hen in diesem Jahr an „Clinic home Interface“, die „Klinik- clowns“ und die Stiftung „Valentina“. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmel- fahrt Baienfurt e.V. Adventskonzert in Baienfurt mit dem Weihnachtsora- torium v. J. S. Bach Der Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baien- furt e.V. lädt herzlich in die Pfarrkirche ein zum Adventskonzert mit Kirchenchor, Jugendkantorei, Solisten und Orchester am Sonntag, 30. November 2025 (1. Advent) um 17 Uhr. Leitung: Maria Hummel. Zur Aufführung kommt das Weihnachtsoratorium Teil IV – VI von Johann Sebastian Bach (1685 - 1750) Als Solisten wirken mit: Leila Trenkmann, Sopran; Raika Lätzer, Alt; Ulf Gloede, Tenor; Marco Vassalli, Bass; Anna Theresa Mikolásek, Violine; Gisela Feifel-Vischi, Oboe; Hermann Ulmschnei- der, Trompete; Christian Beemelmans, Horn; Verena Stei, Violoncello; Wolfgang Baur, Orgel. Der Kartenvorverkauf findet bei „Brillen Jerg“ Baien- furt (vormittags), über Chorsänger/innen oder Wilhelm Muschel (Tel. 0751/52720, E-Mail: wmuschel@nc-online.de) statt. Eintritt: 17,- €, ermäßigt 14,- €; Kinder bis 12 Jahre frei. Abendkasse ab 16 Uhr. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Veranstaltungen des Ernährungs- zentrum Oberschwaben im Dezember Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im Dezember anbietet. Kraut & Köstlich: Sauerkrautvielfalt für Genießer: On- line-Workshop am Donnerstag, 4. Dezember Im Winter ist Sauerkraut eine gute Quelle für Vitamin C. Im Online-Workshop „Kraut & Köstlich: Sauerkrautviel- falt für Genießer“ geht es um die Weiterverarbeitung von Sauerkraut zu schmackhaften Gerichten. Ebenfalls erfahren die Teilnehmenden welche Vorteile das Kochen mit Sauerkraut hat. Der Online-Workshop mit Referentin Katja Sontheimer findet am Donnerstag, 4. Dezember um 17.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmelde- schluss ist drei Tage vor der Veranstaltung. Die Teilneh- menden erhalten eine Woche vor der Veranstaltung die Einkaufsliste, zwei Tage vor der Veranstaltung die Vor- bereitungsliste und den Link für den Online-Workshop. Babys erster Brei: Online-Vortrag am Mittwoch, 10. Dezember Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 10. Dezem- ber um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmelde- schluss ist drei Tage vor der Veranstaltung. Krebsberatungsstelle Oberschwaben/ Allgäu e.V. Kneipp’sche Unterstützungsmöglichkeiten für Kreb- serkrankte Ort: Oberschwabenklinik St. Elisabethen-Klinikum Ra- vensburg, C41 Termin: 1. Dezember 2025 von 15.30 – ca. 18.00 Uhr Individuelle Wasseranwendungen können mit wenig Auf- wand körperliche und seelische Probleme positiv beein- flussen. Die Abwehrkräfte werden gestärkt, der Kreislauf und das Nervensystem angeregt. Unsere Referentin Beate Metzler ist Kneipp Gesund- heitstrainerin (SKA), sie wird Ihnen Anwendungsbeispie- le für den Alltag, Kurzübungen zur Aktivierung und Stres- sreduzierung geben. Anmeldung bei der Krebsberatungsstelle Ravensburg vormittags unter der Telefonnummer: 0751/87-2593 oder unter krebsberatung@oberschwabenklinik.de Was sonst noch interessiert Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkas- senbeitrag 2026 ist der 01.01.2026. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2025 versandt (abweichender Meldebogenversand für Bienen). Sollten Sie bis zum 01.01.2026 keinen Meldebogen erhal- ten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitrags- satzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenos- senschaften) sind zum 1. Februar 2026 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Vieh- verwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2026 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: !!!Achtung Änderung ab 2026!!! Bienenvölker è Stichtag 01.05.2026 (unabhängig von der Mitgliedschaft im Verein) Alle uns bekannten Bienenhalter werden rechtzeitig angeschrieben. Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z. B. Damwild, Wild- schweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s. o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Bei- tragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaft- lichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkas- se muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2026 an HIT zu melden. Die Tierseuchen- kasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebo- gen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht so- wie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf un- serer Homepage unter www.tsk-bw.de. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; In- ternet: www.tsk-bw.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Digitale Arbeitsmarktdrehscheibe - Ein Veranstaltungs- hinweis der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Die Bundesagentur für Arbeit veranstaltet vom 25. – 27.11.2025 unter dem Motto „Von Arbeit in Arbeit“ eine kostenlose digitale überregionale Informationsveran- staltung. Hier stellen sich Unternehmen, die aktuell Per- sonal suchen, in einem kurzen Pitch vor. Zielgruppen der Veranstaltung sind Menschen, die gerade von der Trans- formation am Arbeitsmarkt betroffen sind. Egal, ob Sie sich umorientieren möchten, bereits in einer Transferge- Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 sellschaft sind oder sich über Perspektiven informieren möchten - nehmen Sie teil und lassen Sie sich informieren. Unser Arbeitsmarkt befindet sich in einem Umbruch. Viele Unternehmen stehen vor umfangreichen Veränderungs- prozessen. Einige haben bereits konkrete Abbaupfade ein- geschlagen und setzen Personal frei. Auf der anderen Seite gibt es jedoch Unternehmen, die Arbeitskräfte suchen. In unserer digitalen überregionalen Arbeitsmarktdreh- scheibe - Von Arbeit in Arbeit möchten wir Ihnen kurz- und mittelfristige Perspektiven aufzeigen. Personalsuchende Unternehmen stellen sich in einem kurzen Pitch vor. Sie erhalten Einblicke in • die Unternehmenswerte und Unternehmenskultur, • mögliche Zukunftsperspektiven, • Karrierechancen und Weiterentwicklungsmöglichkei- ten sowie • v in die Bewerbungswege. Nehmen Sie teil und lassen Sie sich inspirieren. Die Teil- nahme ist kostenlos und OHNE Anmeldung unter https:// eveeno.com/233273572 möglich. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Grippeschutz für bestimmte Tierhalter empfohlen Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Perso- nen eine Grippeschutzimpfung, die häufigen Kontakt zu beispielsweise Geflügel, Wildvögeln oder Schweinen haben. In den vergangenen Jahren breiteten sich die Influenza- Viren insbesondere unter Geflügel und Wildvögeln stark aus. Personen mit häufigem Kontakt zu infizierten Tieren können sich unter Umständen gleichzeitig mit saisonal zirkulierenden humanen und zoonotischen Influenza-Viren infizieren. Sol- che sogenannten Ko-Infektionen können dazu führen, dass aufgrund von genetischen Veränderungen ein neuartiges Influenza-A-Virus entsteht. Dieses Virus könnte sich noch schneller von Mensch zu Mensch übertragen und somit eine Influenza-Epidemie verursachen. Auch Schweine können auf umgekehrtem Weg vom Menschen aufs Tier mit humanen Influenza-A-Viren infiziert werden. Auch so können neue gefährliche Viren entstehen. Die STIKO hat daher ihre Imp- fempfehlungen auf Personen erweitert, die häufigen Kontakt (privat oder beruflich) zu den genannten Tieren haben. In- formationen gibt es unter www.rki.de (Suchbegriff Influenza). Eine Grippeschutzimpfung schützt bei Infektion mit Grip- peviren vor einem schweren Krankheitsverlauf. Etwa zehn bis vierzehn Tage benötigt der Körper, um einen ausrei- chenden Schutz vor einer Ansteckung aufzubauen. Imp- fen lässt man sich bestenfalls zwischen Oktober und Mitte Dezember. Da sich die Virenstämme stetig verändern, ist eine jährliche Impfung wichtig. Für folgende weitere Personen empfiehlt die STIKO die Influenza-Impfung: • Menschen ab 60 Jahren • Chronisch Erkrankte, zum Beispiel bei Diabetes, Her- zerkrankungen, Asthma, Leber- und Nierenkrankheiten, neurologischen Erkrankungen sowie Erkrankungen des Immunsystems (ab einem Alter von sechs Monaten) • Gesunde Schwangere ab dem zweiten Schwanger- schaftsdrittel (bei erhöhter gesundheitlicher Gefähr- dung infolge eines Grundleidens auch schon im ersten Schwangerschaftsdrittel) • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflege- heimen • Menschen, die Berufe ausüben, bei denen die Anste- ckungsgefahr hoch ist • Personen, die im selben Haushalt lebende oder von ih- nen betreute Risikopersonen gefährden können • Pflegende Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen. Informationen gibt es unter www.svlfg.de/impfungen. Bezirksleiter Marc Meier 0751 36627-15 marc.meier@lbs-sued.de WIR FREUEN UNS AUF SIE! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de 500€ WILLKOMMENSBONUS * UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! * für neue Paketzusteller und -zustellerinnen, die im Zeitraum 01.08. – 30.11.2025 starten und Vollzeit (100%) angestellt sind * Ausbezahlung nach 6 Monaten im ungekündigten Arbeitsverhältnis * Prämie wird mit dem Gehalt ausbezahlt und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 e .V . LANDEIER Im neuen DGH „Alte Schule“ Rötenbach urige Komödie von Frederik Holtkamp 26., 27., 28. und 30. Dezember 2025 jeweils um 20 Uhr 01., 02., 03., 05., 08., 09. und 10. Januar 2026 jeweils um 20 Uhr 06. Januar 2026 um 14:00 Uhr Familienvorstellung Vorverkauf ab 06.12.25 bei Alfons Milz, Tel 07527 6483 Wir bitten um tel. Reservierung von 09 bis 18 Uhr MODERNE HEIZSYSTEME 1.12. & 11.12 / 19:30 UHR Informieren Sie sich über effiziente und zukunftssichere Heizsysteme. Profitieren Sie noch von bis zu 70 Prozent Zuschuss! Nach der Förderzusage haben Sie bis zu 3 Jahre Zeit für die Umsetzung. Schädler GmbH Brielhofstraße 7 | 88213 Ravensburg Anmeldung: 0751 93703 BERATUNGSABEND …daheim oder im Adler genießen 25.11. bis 23.12.2025 Köstlicher Gänsebraten Genießen Sie die Vorweihnachtszeit ganz entspannt zu Hau- se mit einem köstlichen Gänsebraten. Bei uns bekommen Sie die Gans x und fertig mit Soße, Karto elknödeln, Rotkohl und Bratapfel in gewohnter „ADLER-Qualität“. Sie schieben die Gans lediglich nochmals kurz anhand der beigefügten Anleitung in den Ofen. 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Die Kosten werden aus abrechnungstechnischen Gründen erst in dem ersten * Gültig bis 30.11.2025 bei Neuanschluss. Gilt für alle Hausnotruf-Leistungen, die nicht von der Pflege kasse übernommen werden. Die Kosten werden aus abrechnungstechnischen Gründen erst in dem ersten vollen Kalendermonat der Versorgung erlassen, der auf den Monat Ihres Anschlusses bei uns folgt. kasse übernommen werden. Die Kosten werden aus abrechnungstechnischen Gründen erst in dem ersten vollen Kalendermonat der Versorgung erlassen, der auf den Monat Ihres Anschlusses bei uns folgt. ** Nicht im Saarland.** Nicht im Saarland.** Nicht im Saarland. Malteser Hausnotruf Zuhause sicher fühlen ist Knopfsache. 1 Monat kostenlos* Informieren Sie sich hier: 0800 9966028 (kostenlos, Mo-Fr von 8-20 Uhr) malteser.de/hausnotruf Ein Knopfdruck für Sie – ein sicheres Gefühl für alle: Unser 24h-Hausnotruf. 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    Seite 1 von 39 2025 Kommunale Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Baindt Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Sandra Flintrop Seite 2 von 39 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................................................. 3 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................................... 4 1. Vorbemerkung ...................................................................................................................................... 5 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt ................................................................................ 6 Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt ..........................................................................6 Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 31. 07.2025 ...............................................7 Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt ...............................................................8 Zur Verfügung stehende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt ......................9 3. Quantitativer Bedarf ............................................................................................................................ 10 a) quantitative Bedarfsermittlung ........................................................................................................11 b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt ........................................................................21 c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung .....................................................................................22 d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung .....................................................................24 Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 ........................................................27 Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs ........................................................................................28 4. Qualitativer Bedarf .............................................................................................................................. 29 a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte .............................................29 b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich ........................................................30 c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt ............................................................31 d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt .......................................................31 5. Fazit ................................................................................................................................................... 37 a) Quantitativer Bedarf ....................................................................................................................37 b) Qualitativer Bedarf ......................................................................................................................37 c) Zukunftsaussichten .......................................................................................................................37 d) Maßnahmen zur Optimierung der quantitativen Bedarfsermittlung.........................................................37 e) Maßnahmen zur Optimierung der qualitativen Bedarfsermittlung ..........................................................38 Seite 3 von 39 Abkürzungsverzeichnis Abkür- zung Erklärung AM Altersgemischte Gruppe Gruppe mit Kindern im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt die Anzahl der Kinder ab drei Jahren überwiegt und Kinder im Alter von zwei Jahren belegen einen doppelten Platz altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen Öffnungszeiten geführt werden FAG Finanzausgleich (Landesförderung) GT Gruppe mit Ganztagesbetreuung Betreuungszeit von über sieben Stunden am Tag durchgehend IN Integrative Gruppe Gruppe in denen Kinder betreut werden, die aufgrund von einer Behinderung einer zusätz- lichen Förderung bedürfen KG Kleingruppe - Gruppe mit einer geringeren Belegungsmöglichkeit (Belegung bis zur Hälfte der Höchstgruppenstärke) Kita Kindertageseinrichtung Kitas Kindertageseinrichtungen KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetzt Krippe Gruppe mit Kindern unter drei Jahren KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg Päd. Pädagogische/n RB Regelbetreuung - Betreuungszeit von durchschnittlich 6 Stunden am Tag mit Unterbrechung am Mittag (ohne Mittagessen) SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe SMS Sonne, Mond und Sterne U1 Kinder im Alter von unter einem Jahr U2 Kinder im Alter von unter zwei Jahren U3 Kinder im Alter von unter drei Jahren Ü3 Kinder im Alter von über drei Jahren bis zum Schuleintritt VÖ Betreuung mit verlängerter Öffnungszeit Durchgängige Betreuung von mindestens sechs bis höchstens sieben Stunden am Tag VK Vollzeitkraft z.B. Zum Beispiel Seite 4 von 39 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 ............................................................ 6 Abbildung 2 Geburten von 2017 bis 31.07.2025 ....................................................................... 7 Abbildung 3 Ortsplan Baindt ..................................................................................................... 8 Abbildung 4 Kapazitäten der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2025/2026 .............................. 9 Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung ...................................................................................... 12 Abbildung 6 Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung ............................... 13 Abbildung 7 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis ..................... 15 Abbildung 8 Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 ........................................................ 16 Abbildung 9 geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026 ........................................... 17 Abbildung 10 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt ........................ 18 Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist ......................................................................... 19 Abbildung 12 Ganztagesbetreuung ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt 25_26 .............................. 21 Abbildung 13 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes ohne Wanderung ................................................................................................ 27 Abbildung 14 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes mit Wanderung ................................................................................................... 27 Seite 5 von 39 1. Vorbemerkung Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach §3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt haben das Recht gemäß §24 SGB VIII, in einer Kindertagesein- richtung oder Kindertagespflege betreut zu werden. Die Gemeinde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass ein ausreichendes Angebot an Ganztagesplätzen oder ergänzender Kindertagespflege verfügbar ist, um den Bedarf zu decken. Die Planung von Betreuungsplätzen für Kinder vor dem Schuleintritt unterscheidet sich von der Bedarfspla- nung für Grundschulplätze. Während bei der Grundschulbedarfsplanung die Zahl der gemeldeten Kinder in etwa dem Bedarf entspricht, gibt es bei der Betreuungsplatzplanung für Kinder vor dem Schuleintritt Faktoren welche nicht berücksichtigt werden können. Da es z.B. keine Kindergartenpflicht gibt, ist die An- zahl der gemeldeten Kinder nicht automatisch gleich dem Bedarf an Betreuungsplätzen. Um den tatsächli- chen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter sechs Jahren festzulegen, sind umfassende Datenerhe- bungen, Bevölkerungsprognosen und die Berücksichtigung der regionalen Unterschiede erforderlich. Ablauf der Bedarfsplanung Der Fachbereich Bildung und Betreuung ermittelt den Bedarf an Kindertagesplätzen anhand der stichtags- bezogenen Geburtenzahlen. Die Einwohnerzahlen wurden zum Stichtag ausgewertet und aktualisiert. Die Verwaltung erstellt Änderungsvorschläge, die den Trägervertretungen zur Einsicht vorgelegt werden. Die Planung und Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen beruhten auf folgenden Prinzipien: • Durch die Vielfalt der Träger sollen Familien Zugang zu unterschiedlichen pädagogischen Konzep- ten erhalten. • Aufgrund von Veränderungen in der Familie und Gesellschaft sollen bedarfsgerechte Angebote mit verschiedenen Öffnungs- und Betreuungszeiten angeboten werden. • Die Angebote sollen möglichst vielen Kindern und Familien in der Gemeinde Baindt zur Verfügung stehen, ohne eine selektive Auswahl vorzunehmen. • Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine gründliche Bedarfsplanung, die auf einer um- fassenden Untersuchung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs basiert. Gemäß §80 SGB VIII gibt es drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung, die auch auf die Bedarfs- planung der Kindertagesbetreuung angewendet werden können: Die Bestandaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Dienste, die Ermittlung des Bedarfs und die Planung der erforderlichen Maßnahmen. Seite 6 von 39 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt Im vorliegenden Kapitel steht die Entwicklung der Gemeinde Baindt im Fokus, insbesondere in Bezug auf ihre Einwohnerzahlen sowie die damit einhergehende Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen. Es erfolgt eine Analyse der kontinuierlichen Steigerung der Einwohnerzahlen von 2018 bis zum Stichtag 31.07.2025. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 2025, die sich wellenartig zeigt, begleitet von sogenannten "Geburtenhügeln". Diese Schwankungen werden analysiert und es wird untersucht, wie sich die Zahl der Geburten auf die Verfügbarkeit und Planung der Kindertagesbetreuungsplätze auswirkt. Darüber hinaus bietet dieses Kapitel eine ausführliche Darstellung der Standorte der Kindertageseinrichtun- gen in Baindt, einschließlich der Anzahl der Gruppen und der unterschiedlichen Betreuungsformen. Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt In diesem Abschnitt erfolgt ein genauer Blick auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen in der Gemeinde Baindt. Die Daten bis zum 31.12.2023 stammen aus dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, allerdings noch ohne die bereinigten Zahlen nach dem Zensus. Die Werte zum 31.12.2024 und 31.07.2025 wurden beim Einwohnermeldeamt Baindt erhoben, da beim Statistischen Landesamt zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben vorlagen. Für die Auswertung werden die Einwohnerzahlen von 2015 bis zu den genannten Stichtagen betrachtet. Auf dieser Grundlage lassen sich Entwicklungen und Trends in der Bevölkerungsstruktur der Gemeinde Baindt nachvollziehen. Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 Zwischen 2015 und 2019 stieg die Einwohnerzahl von 5.088 auf 5.288 an. In den Jahren 2020 bis 2022 bewegten sich die Zahlen auf einem stabilen Niveau um 5.300 Einwohner. Im Jahr 2023 fiel die Zahl leicht auf 5.255. 2024 wurde mit 5.419 ein neuer Höchststand erreicht. Zum Stichtag 31.07.2025 lag die Einwohnerzahl bei 5.394 und damit etwas unter dem Wert des Vorjahres. 5088 5242 5209 5223 5288 5261 5308 5301 5255 5419 5394 4900 5000 5100 5200 5300 5400 5500 Ei nw oh ne rz ah l Jahr Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 Seite 7 von 39 Die Daten verdeutlichen, dass die Gemeinde Baindt seit 2015 insgesamt ein leichtes Wachstum verzeich- net. Nach einer Phase stabiler Werte zwischen 2020 und 2022 zeigt sich ein Anstieg in den Jahren 2023 und 2024. Der leichte Rückgang im Jahr 2025 deutet auf eine Stabilisierung der Einwohnerent- wicklung hin und liegt im Rahmen der üblichen Schwankungen der vergangenen Jahre. Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 31. 07.2025 In diesem Abschnitt wird die Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 31.07.2025 dargestellt. Die Auswertung zeigt die Veränderungen der Geburtenzahlen und verdeutlicht ihre Bedeutung für die Planung der Kinderbetreuungseinrichtungen. Abbildung 2 Geburten von 2017 bis 31.07.2025 Die Daten zeigen einen wellenartigen Verlauf der Geburtenzahlen mit erkennbaren „Geburtenhügeln“. In den Jahren 2018 und 2019 lagen die Geburtszahlen deutlich höher als 2020, das mit 38 Kindern einen schwächeren Jahrgang darstellte. In den Jahren 2021 bis 2024 stiegen die Geburtenzahlen wieder an und bewegten sich zwischen 53 und 59 Kindern pro Jahr. Zum Stichtag 31.07.2025 wurden bisher 33 Geburten verzeichnet, was auf ein vergleichbares Ergebnis zu den Vorjahren hindeutet. Der Geburtenanstieg 2018 und 2019 führte zur Eröffnung einer zusätzlichen Gruppe im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne. Diese Kinder treten zwischen 2024 und 2026 in die Schule ein. Die geringere Zahl an Geburten im Jahr 2020 sowie die entlastende Wirkung der zusätzlichen Gruppe sorgten zwi- schenzeitlich für eine Entspannung der Betreuungssituation, sodass diese Gruppe vorübergehend aufgrund von Personalmangel geschlossen werden konnte. Absehbar ist jedoch, dass die höheren Geburtsjahr- gänge 2021 bis 2023 zu einer erneuten Auslastung der Gruppen führen und eine Wiedereröffnung der Gruppe erforderlich ist. 56 66 62 38 59 53 53 59 33 0 10 20 30 40 50 60 70 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Geburten Ja hr e Geburten von 2017 bis 31.07.2025 Seite 8 von 39 Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt Im Folgenden werden die Standorte aller Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt detailliert erläutert. Dabei werden auch die Anzahl der vorhandenen Gruppen sowie die unterschiedlichen Betreu- ungsformen aufgeführt. Ebenso finden Sie nachfolgend einen Ortsplan mit der Darstellung und Kennzeich- nung der Kindertageseinrichtungen in Baindt. In Baindt gibt es drei Träger von Kindertageseinrichtungen mit fünf Kindertagesstätten und insgesamt 14 Gruppen. Abbildung 3 Ortsplan Baindt Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Der kommunale Kindergarten Sonne, Mond und Sterne liegt auf dem gemeinsamen Bildungsgelände mit der Klosterwiesengrundschule. Er umfasst drei Häuser für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt. Im Haus Sonne (Altbau) werden in zwei Gruppen (Sonnenschein und Sonnenstrahl) Kinder ab vier Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Im Haus Sterne (Schulgebäude) befinden sich zwei Krippengruppen (Sternenlicht und Sternenstaub) für Kinder von einem bis drei Jahren. Eine weitere Gruppe ist derzeit geschlossen. Nach einer Wiedereröff- nung werden dort Kinder ab zwei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne betreut. Seite 9 von 39 Im Haus Mond (Neubau) bestehen drei Gruppen (Regenbogen, Regentröpfchen und Sternschnuppe). Zwei Gruppen betreuen Kinder ab drei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne, eine weitere Gruppe Kinder ab zwei Jahren. Katholischer Kindergarten St. Martin Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt ist Träger des Kindergartens St. Martin. Dabei handelt es sich um eine viergruppige Einrichtung. In einer Krippengruppe (Seepferdchen) werden Kinder ab dem ersten bis zum dritten Lebensjahr betreut. In einer weiteren Gruppe (Fische) werden Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen. In den zwei weiteren Gruppen (Seesterne und Frösche) werden Kinder im Alter von 2,9 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Waldorfkindergarten Baindt Der Träger des Kindergartens ist der „Förderverein Waldorfpädagogik e.V.“ und wird rechtlich durch eine juristische Person, den Vereinsvorstand, vertreten. Der Waldorfkindergarten ist eine zweigruppige Einrich- tung mit den Gruppen „Rosenrot“ und „Schneeweißchen“, in einer Gruppe werden Kinder ab dem zweiten Lebensjahr aufgenommen werden und in der zweiten Gruppe Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Zur Verfügung stehende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt Die nachfolgende Tabelle zeigt die verfügbaren Betreuungsmöglichkeiten in den Kindergärten und in der Kindertagespflege in Baindt für das Kindergartenjahr 2025/2026. Sie berücksichtigt die unterschiedli- chen Altersgruppen und Betreuungsformen, die für die Bedarfsplanung relevant sind. Abbildung 4 Kapazitäten der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2025/2026 Seite 10 von 39 Gesamtzahl der Plätze In den Kindergärten in Baindt stehen insgesamt 270 Betreuungsplätze für Kinder zur Verfügung. Davon entfallen 56 Plätze auf Kinder im Alter von einem bis drei Jahren und 193 Plätze auf Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Die tatsächliche Verteilung ist variabel, da in den altersgemischten Gruppen zwei- jährige Kinder einen doppelten Platz belegen und sich dadurch die Kapazität für Kinder ab drei Jahren verändert. Kindertagespflege Die Platzkapazität in der Kindertagespflege in Baindt liegt derzeit bei fünf Plätzen für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren. Eine weitere Tagespflegeperson bietet Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersstufen an, jedoch außerhalb der regulären Kindergartenzeiten (Montag bis Donnerstag ab 18:00 Uhr, freitags ab 15:00 Uhr sowie am Wochenende). Dieses Angebot ist in der Übersicht der Betreuungs- möglichkeiten nicht enthalten. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Gruppe Himmelszauber im Haus Sterne ist derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung würde die Gesamtkapazität erhöhen. In den Häusern Sonne und Mond bestehen durch die altersgemischten Grup- pen flexible Anpassungsmöglichkeiten je nach Belegung durch Kinder unter drei Jahren. Waldorfkindergarten Im Kindergartenjahr 2025/2026 werden im Waldorfkindergarten 20 Kinder aus anderen Gemeinden betreut. Im Unterschied zu den übrigen Kindergärten in Baindt handelt es sich dabei nicht um kurzfristige Aufnahmen, die durch Zuzug oder Wegzug von Familien entstehen, sondern um eine dauerhafte Belegung durch auswärtige Kinder. Diese Entwicklung hängt mit der Ausrichtung an der Waldorfpädagogik zusam- men, die für viele Familien unabhängig vom Wohnort entscheidend ist. Daraus ergibt sich eine besondere Herausforderung für die Platzsituation der Kinder aus Baindt. 3. Quantitativer Bedarf Der quantitative Bedarf in Kindertageseinrichtungen bezieht sich auf die exakte Anzahl der benötigten Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in der Gemeinde Baindt. Es ist eine statistische und datenbasierte Analyse, die auf verschiedenen Faktoren und Kriterien beruht, um den Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermitteln und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustel- len. Die quantitative Bedarfsermittlung umfasst die Auswertung von Daten wie Geburtenzahlen, Einwoh- nermeldestatistiken, Zuzugsraten und andere demografische Informationen. Sie kann soziale, wirtschaftli- che und kulturelle Aspekte, die die Kinderbetreuungsnachfrage beeinflussen können berücksichtigen. Auf Basis dieser Daten wird berechnet, wie viele Betreuungsplätze benötigt werden, um alle Kinder dieser Altersgruppe in der Gemeinde angemessen zu versorgen. Seite 11 von 39 Die quantitative Bedarfsermittlung ist ein wichtiges Instrument für die Planung und Gestaltung der Kinderta- geseinrichtungen. Sie ermöglicht den zuständigen Behörden und Trägern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Bedarf zu decken, sei es durch den Bau neuer Einrichtungen, die Erweiterung beste- hender Kapazitäten oder die Anpassung der Betreuungsformen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung haben. Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII „Kinder unter einem Jahr haben unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in der Kinderta- gespflege. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es erforderlich ist, die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes zu fördern. Dies ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn die familiäre Erziehung unzureichend ist.“1 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.“ 2 Der Betreuungs- platz muss qualitativ die Voraussetzungen für eine Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach §22 Abs. 2 und 3 SGB VIII bieten. Dar- über hinaus muss sich das Leitungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 Abs. 2 S. 2 SGB VIII).“ Ebenso ist das Wunsch und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, dass in §5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bestimmt wird: „Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten ver- schiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern.“3 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII „Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in der Kindertagespflege gefördert werden.“ 4 a) quantitative Bedarfsermittlung In diesem Abschnitt werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung dargestellt. Im Mittelpunkt steht die Analyse der Kinderzahlen in Baindt und der daraus abgeleitete Bedarf an Betreuungsplätzen. Grundlage sind die Einwohnermeldestatistik und die Geburtenzahlen, ergänzt durch Erfahrungswerte zur 1 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 2 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 3 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html 4 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html Seite 12 von 39 tatsächlichen Inanspruchnahme. Durch die Auswertung lässt sich erkennen, ob die vorhandenen Betreu- ungsangebote den Bedarf decken oder Anpassungen erforderlich sind. Bisherige Entwicklung In der nachfolgenden Tabelle (siehe Abbildung 5 – Die bisherige Entwicklung) wird die Bevölkerungsent- wicklung von Kindern in Baindt von 2015 bis zum 31.07.2025 dargestellt. Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung Die Auswertung der Daten zeigt, dass die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder im Vergleich zu 2015 um 9,3 % gestiegen ist. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl von 310 anspruchsberechtigten Kindern im Jahr 2024 auf 317 im Jahr 2025. Insgesamt leben 2025 in Baindt 369 Kinder, von denen 317 nach § 24 SGB VIII anspruchsberechtigt sind. Die tatsächliche Inanspruchnahme eines Betreuungs- platzes liegt bei 200 Kindern. Die Verteilung nach Altersstufen verdeutlicht deutliche Unterschiede. Bei Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren liegt die Inanspruchnahme bei 78 %, bei Kindern von drei bis vier Jahren sogar bei 94 %. Auch im Alter von vier bis fünf Jahren ist die Quote mit 87 % hoch. Bei Kindern unter einem Jahr beträgt die tatsächliche Inanspruchnahme lediglich 2 %, bei den sechsjährigen Kindern 19 %. Der Grund dafür ist, dass die meisten sechsjährigen Kinder bereits schulpflichtig sind und die Grundschule besuchen. Stichtag für die Einschulung ist der 30. Juni. Kinder, die nach diesem Datum geboren sind, gelten als sogenannte Kann-Kinder. Die Sorgeberechtigten entscheiden, ob ihr Kind in die Schule eintritt oder noch ein weiteres Jahr im Kindergarten verbleibt. Erfahrungsgemäß verbleibt der Großteil dieser Kinder im Kindergarten, während nur ein kleiner Teil – vor allem Kinder mit Geburtstagen im Juli oder August – bereits eingeschult wird. Seite 13 von 39 Die Empfehlungen der Familienforschung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013 sehen für die tatsächliche Inanspruchnahme vor, dass für Kinder von zwei bis drei Jahren mindestens 50 % und für Kinder von einem bis zwei Jahren mindestens 25 % der Plätze vorzusehen sind. Die in Baindt vorliegenden Werte liegen mit 28 % für Kinder von einem bis zwei Jahren und 78 % für Kinder von zwei bis drei Jahren über diesen Empfehlungen. Damit ergibt sich für das Kindergartenjahr 2025/2026 ein Bedarf von 201 Betreuungsplätzen. Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung In der nachfolgenden Berechnungstabelle (siehe Abbildung 6 – Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung) wird die Betreuungssituation für das Kindergartenjahr 2025/2026 auf Grundlage der aktuellen Einwohnermeldeliste sowie der Geburtenzahlen des Statistischen Landesamts dargestellt. Abbildung 6 Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung Aus der Berechnung geht hervor, dass 263 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Kinder- gartenjahr 2025/2026 einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Für 208 Kinder dieser Alters- gruppe ist die Betreuung vorgesehen. Von den 54 Kindern, die im Verlauf des Kindergartenjahres zwei Jahre alt werden, sind 19 eingeplant. 51 Kinder erreichen im Laufe des Kindergartenjahres das erste Lebensjahr, hiervon sind zwei Kinder für eine Betreuung vorgesehen. Kinder, die ab August 2025 und später geboren werden, sind für die aktuelle Planung nicht relevant, da sie nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege haben. Anfragen für diese Kinder werden an das Jugendamt Ravensburg weitergeleitet, um gemeinsam eine mögliche Betreuung zu prüfen. Seite 14 von 39 Die Auflistung ist aufgrund der fehlenden Geburtenzahlen von August bis Dezember 2025 unvollständig. Dies beeinflusst die Berechnung der Plätze für das Kindergartenjahr 2025/2026 nicht, da der Bedarf in dieser Altersstufe bei lediglich 2 % liegt und die Zuständigkeit beim Jugendhilfeträger des Landkreises liegt. Aus den Differenzen wird ersichtlich, dass ein Teil der Kinder aktuell nicht in den Einrichtungen in Baindt berücksichtigt ist, sodass im nächsten Schritt der Vergleich von vorhandenen und benötigten Betreuungs- plätzen erforderlich ist. Vergleich vorhandene und benötigte Betreuungsplätze Der Vergleich der Kapazitäten der Betreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2025/2026 (siehe Abbil- dung 4) mit den Zahlen der anspruchsberechtigten Kinder und der tatsächlichen Betreuung (siehe Abbil- dung 7) verdeutlicht die aktuelle Situation. Insgesamt stehen 249 Plätze zur Verfügung. Diese teilen sich auf in 56 Plätze für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren und 193 Plätze für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Demgegenüber zeigt sich ein Bedarf von 263 Plätzen für Kinder ab drei Jahren. Daraus ergibt sich rech- nerisch eine Differenz von 70 Plätzen. Diese Zahl relativiert sich jedoch, da nicht alle Kinder in Baindt betreut werden, Familien teilweise auf einen Kindergartenplatz verzichten und die Belegung in den alters- gemischten Gruppen die Kapazität für Ü3-Kinder verändert. Zweijährige Kinder belegen dort zwei Plätze, wodurch sich die Zahl der verfügbaren Ü3-Plätze je nach aktueller Belegung erhöht oder verringert. Im Bereich der unter Dreijährigen stehen, wenn die geschlossene Gruppe im Haus Sterne wieder geöffnet ist, ausreichend Plätze zur Verfügung. Bei den über Dreijährigen bleibt dagegen eine rechnerische Lücke bestehen, die sich durch die genannten Faktoren teilweise ausgleicht. Die altersgemischten Gruppen er- schweren dadurch zwar die exakte Planung, bieten jedoch zugleich Spielräume, um auf Schwankungen in den einzelnen Altersstufen zu reagieren. Seite 15 von 39 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis Die nachfolgende Tabelle (Abbildung 7 – Anpassungen durch Änderung der Betriebserlaubnis) zeigt ge- plante Veränderungen der Betreuungsplätze in den Kindergärten der Gemeinde Baindt. Abbildung 7 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis Grundlage sind geplante Änderungen der Betriebserlaubnisse. In der Übersicht wird dargestellt, welche Gruppen betroffen sind, wie sich die Kapazitäten verändern und welche Bedingungen für die Umsetzung berücksichtigt werden müssen. Der Vergleich der allgemeinen Kapazitäten (Abbildung 4) mit den geplanten Anpassungen (Abbildung 7 Anpassungen durch Änderung der Betriebserlaubnis) zeigt zwei Veränderungen, die in der weiteren Be- darfsplanung berücksichtigt werden müssen. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Haus Sonne (Erläuterung 1) Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Sonne, betrifft die geplante Anpassung die Gruppen „Sonnenschein“ und „Sonnenstrahl“. Nach der geltenden Konzeption sollen dort künftig ausschließlich Kinder ab vier Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. Damit erhöht sich die Zahl der Plätze je Gruppe von 22 auf 25 Kinder. Für die Umsetzung ist eine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich. Mit dieser Anpassung wird die Aufnahme im Haus Sonne klarer strukturiert und die Zahl der Plätze für Kinder ab vier Jahren gezielt erweitert. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Haus Sterne (Erläuterung 2) Im Haus Sterne soll die derzeit geschlossene Gruppe „Himmelszauber“ zum 01.01.2026 wiedereröffnet werden. Die Öffnung der Gruppe wird notwendig, da die Plätze für Kinder unter drei Jahren außerhalb Seite 16 von 39 der Krippengruppen nicht ausreichen und in dieser Gruppe zusätzlich Kinder ab drei Jahren aufgenommen werden können. Geplant ist eine altersgemischte Gruppe in VÖ mit bis zu sieben Stunden Betreuung täglich für Kinder ab zwei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne. Eine Betreuung ist bis 14:00 Uhr vorgesehen. Um bei künftigem Bedarf keine erneute Betriebserlaubnisänderung beantragen zu müssen, wird die Betriebs- erlaubnis direkt für die Ganztagesbetreuung mit 45 Wochenstunden beantragt. Problematisch bleibt die Personalsituation, da eine gesicherte Besetzung Voraussetzung für die Wiedereröffnung ist . Auswirkung auf die Platzkapazitäten Durch diese Anpassungen bleibt die Kapazität für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren mit 56 Plätzen unverändert. Für Kinder ab drei Jahren steigt die Zahl der Plätze von 193 auf 224. Diese rechnerische Erweiterung hängt unmittelbar den anstehenden Änderungen der Betriebserlaubnisse und der gesicherten Personalsituation ab. Die dargestellten Anpassungen zeigen, dass die quantitative Entwicklung der Betreu- ungsplätze eng mit organisatorischen und rechtlichen Entscheidungen verknüpft ist und nur in Verbindung mit einer gesicherten Personalausstattung umgesetzt werden kann. Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 Die nachfolgende Tabelle (siehe Abbildung 8 – Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025) zeigt die tatsächliche Auslastung der Betreuungsplätze zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025. Abbildung 8 Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 Insgesamt standen 274 Plätze zur Verfügung, von denen 251 belegt waren. Damit blieben 23 Plätze frei. Von den 100 angebotenen Ganztagesmodulen waren 64 belegt, 36 blieben offen. Auffällig ist, dass 27 Plätze von auswärtigen Kindern genutzt wurden, überwiegend im Waldorfkindergarten. E in ri c h tu n g G ru p p e B e tr ie b s fo rm P lä tz e i n s g e s a m t B e le g u n g b is 3 1 .0 7 .2 0 2 5 ü b ri g e P lä tz e m ö g li c h e G a n z ta g e s b e tr e u u n g g e b u c h te G a n z ta g e s b e tr e u u n g ü b ri g e G a n z ta g e s p lä tz e fe h le n d e B u c h u n g e n a u s w ä rt ig e K in d e r Waldorf Kiga Rosenrot AM/VÖ 22 20 2 10 0 10 8 Waldorf Kiga Schneeweißchen VÖ/GT 25 24 1 10 8 2 16 Kiga St. Martin Seepferdchen Krippe VÖ 10 10 0 0 0 0 Kiga St. Martin Fische RG/VÖ/GT 25 24 1 10 9 1 Kiga St. Martin Frösche AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 6 4 1 Kiga St. Martin Seesterne RG/VÖ/GT 25 24 1 10 4 6 1 Kita SMS Haus Sonne Sonnenschein AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 10 0 Kita SMS Haus Sonne Sonnenstrahl AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 9 1 Kita SMS Haus Sterne Sternenstaub Krippe VÖ 12 9 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Sternenlicht Krippe VÖ 12 10 2 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Himmelszauber VÖ 0 0 0 0 0 0 Kita SMS Haus Mond Sternschnuppe AM/RG/VÖ/GT 22 19 3 10 3 7 Kita SMS Haus Mond Regentröpfchen RG/VÖ/GT 25 20 5 10 6 4 1 Kita SMS Haus Mond Regenbogen RG/VÖ/GT 25 25 0 10 9 1 Kindertagespflege VÖ 5 5 Gesamt 274 251 23 100 64 36 0 27 Belegung der Plätze Stand 31.07.25 Seite 17 von 39 Geplante Aufnahmen Kiga-Jahr 25/26 zum 31.07.2026 Die nachfolgende Tabelle (siehe Abbildung 9 – geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026) zeigt die für das Kindergartenjahr 2025/2026 vorgesehene Belegung zum Stichtag 31.07.2026. Abbildung 9 geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026 Gesamtzahl der Kinder und Plätze Zum Stichtag 31.07.2026 ist die Betreuung von 237 Kindern vorgesehen. Insgesamt stehen 36 freie Plätze zur Verfügung. Die aktuell geschlossene Gruppe Himmelszauber ist in dieser Zahl nicht berücksich- tigt. Mit einer Wiedereröffnung ab 01.01.2026 ergäben sich zusätzlich 22 Plätze. Verfügbarkeit im Jahresverlauf Ein Teil der freien Plätze wird erst ab Mai 2026 verfügbar. Gründe hierfür sind das Erreichen des dritten Lebensjahres und damit verbundene Wechsel in Kindergartengruppen sowie Altersübergänge in den al- tersgemischten Gruppen. Krippen- und Altersmischgruppen In den Krippengruppen sind sechs Plätze für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren frei. In den alters- gemischten Gruppen für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren sind vier Plätze verfügbar. Ganztagesbetreuung Derzeit sind 35 Ganztagesplätze unbesetzt. Drei Modulbuchungen fehlen noch. Sollten diese Kinder ein Ganztagesmodul wählen, ist die Aufnahme mit den vorhandenen Kapazitäten möglich. Durch die Vorga- ben des KVJS gilt nun die Regelung, dass maximal zehn Ganztageskinder pro Nachmittag in einer Gruppe betreut werden dürfen. Da nicht alle Kinder an allen Tagen ein Modul buchen, kann die Zahl der tatsäch- lich belegbaren Plätze steigen, solange die Nachmittagsgrenze eingehalten bleibt. E in ri c h tu n g G ru p p e B e tr ie b s fo rm P lä tz e i n s g e s a m t B e le g u n g b is 3 1 .0 7 .2 0 2 6 ü b ri g e P lä tz e m ö g li c h e G a n z ta g e s b e tr e u u n g a m T a g g e b u c h te G a n z ta g e s b e tr e u u n g in s g e s a m t ü b ri g e G a n z ta g e s p lä tz e fe h le n d e B u c h u n g e n a u s w ä rt ig e K in d e r Waldorf Kiga Rosenrot AM/VÖ 22 15 7 10 0 10 6 Waldorf Kiga Schneeweißchen VÖ/GT 25 22 3 10 6 4 14 Kiga St. Martin Seepferdchen Krippe VÖ 10 10 0 0 0 0 Kiga St. Martin Fische RG/VÖ/GT 25 25 0 10 7 3 1 Kiga St. Martin Frösche AM/RG/VÖ/GT 25 24 1 10 7 3 2 Kiga St. Martin Seesterne RG/VÖ/GT 25 25 0 10 6 4 Kita SMS Haus Sonne Sonnenschein AM/RG/VÖ/GT 22 17 5 10 8 2 Kita SMS Haus Sonne Sonnenstrahl AM/RG/VÖ/GT 22 18 4 10 8 2 Kita SMS Haus Sterne Sternenstaub Krippe VÖ 10 7 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Sternenlicht Krippe VÖ 10 7 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Himmelszauber VÖ 0 0 0 0 0 0 Kita SMS Haus Mond Sternschnuppe RG/VÖ/GT 25 24 1 10 7 3 Kita SMS Haus Mond Regentröpfchen AM/RG/VÖ/GT 22 20 2 10 4 6 Kita SMS Haus Mond Regenbogen RG/VÖ/GT 25 23 2 10 12 -2 Kindertagespflege VÖ 5 5 Gesamt 273 237 36 100 65 35 3 20 voraussichtliche Platzbelegung im Kinderjahr 25/26 Seite 18 von 39 Auswärtige Kinder Im Kindergartenjahr 2025/2026 besuchen Kinder aus anderen Gemeinden fast ausschließlich den Wal- dorfkindergarten. Von den dortigen 47 Plätzen sind 20 Plätze durch auswärtige Kinder belegt. Vergleich Abbildung 8 und Abbildung 9 Ein Vergleich der Tabellen (siehe Abbildung 8 und Abbildung 9) verdeutlicht die Veränderungen zwischen dem Stichtag 31.07.2025 und dem Stichtag 31.07.2026. Die Gesamtzahl der Kinder sinkt von 251 belegten Plätzen auf 237 vorgesehene Kinder, während sich die Zahl der freien Plätze von 23 auf 36 erhöht. Die Auslastung der Krippengruppen bleibt nahezu stabil, wobei 2026 sechs freie Plätze bestehen. In den altersgemischten Gruppen steigt die Zahl der freien Plätze leicht von drei auf vier. Im Bereich der Ganz- tagesbetreuung bleibt die Buchung nahezu gleich. Deutlich wird es auch im Waldorfkindergarten: Während 2025 noch 27 auswärtige Kinder insgesamt in Baindt betreut wurden, stammen 2026 fast alle auswärtigen Kinder aus dem Waldorfkindergarten. Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt, mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kinder- tagesstätte oder Kindertagespflege In der nachfolgenden Grafik (Abbildung 10) wird die Zahl der in Baindt wohnhaften Kinder sowie der in Baindt betreuten Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz dargestellt, ergänzt um Vormerkungen für die kommenden Kindergartenjahre. Abbildung 10 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt Zum Stichtag 31.07.2025 leben in Baindt 317 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt. Für 42 Kinder ist die Betreuungssituation noch offen. 16 Kinder besuchen Einrichtungen in anderen Gemeinden. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 liegen 46 Vormerkungen vor, für 2027/2028 sind es 13. Für die Jahre 2028/2029 und 2029/2030 gibt es bislang kaum oder noch keine Anmeldungen. 317 42 16 46 13 1 0 0 50 100 150 200 250 300 350 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintrit t Seite 19 von 39 Vormerkungen werden grundsätzlich erst ab der Geburt angenommen, eine Anmeldung während der Schwangerschaft oder vor der Geburt ist nicht möglich. Die erfassten Vormerkungen bilden eine wichtige Grundlage für die Bedarfsplanung und ermöglichen, Entwicklungen frühzeitig einzuschätzen und Kapazitäten entsprechend anzupassen. Kinder, deren Betreuung für das Kiga-Jahr 2025/2026 unklar ist In der folgenden Darstellung wird aufgezeigt, bei wie vielen Kindern zum Stichtag die Betreuungssituation noch nicht abschließend geklärt ist. Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist Zum Stichtag zeigt sich, dass die Betreuung von insgesamt 42 Kindern unklar ist. Darunter befinden sich 20 Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres ein Jahr alt werden, sowie 10 Kinder, die zwei Jahre alt werden. Für sechs Kinder, die drei Jahre alt werden, liegt ebenfalls noch keine feste Planung vor. Hinzu kommen vier Kinder, die fünf Jahre alt und zwei Kinder, die sechs Jahre alt werden. Für Kinder, die im Laufe des Jahres vier Jahre alt werden, ist die Betreuung gesichert. Die Gründe für die unklare Betreuung sind vielfältig: • Manche Sorgeberechtigte sehen derzeit keinen unmittelbaren Bedarf an einem Betreuungsplatz. • Andere Kinder werden in Großtagespflege oder durch Tagesmütter betreut, deren Daten aus Da- tenschutzgründen nicht an die Gemeinde übermittelt werden. • In wenigen Fällen verzögert sich die Aufnahme, da aufgrund des Mangels an Kinderärzten not- wendige Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) nicht fristgerecht durchgeführt werden kön- nen. 20 10 6 0 4 2 0 5 10 15 20 25 1 Jahr alt werden 2 Jahre alt werden 3 Jahre alt werden 4 Jahre alt werden 5 Jahre alt werden 6 Jahre alt werden Kinder bei denen die Betreuung unklar ist Seite 20 von 39 • Ebenso führen bei einer geringen Anzahl von Kindern fehlende Impftermine dazu, dass der Nach- weis des Masernschutzes nicht rechtzeitig vorliegt. • Vereinzelt scheitert die Aufnahme daran, dass Familien die finanziellen Mittel für die Elternbeiträge nicht aufbringen können, gleichzeitig jedoch keine Unterstützung vom Jugendamt erhalten, da ihr Einkommen knapp über den Bewilligungsgrenzen liegt. Um mehr Klarheit zu gewinnen, wurden alle Sorgeberechtigten angeschrieben und um eine Rückmeldung zum konkreten Betreuungsbedarf gebeten. Dadurch konnte die Zahl der unklaren Fälle bereits von ur- sprünglich 68 auf 50 reduziert werden. Zukünftig ist vorgesehen, diese Abfrage im Abstand von drei Monaten zu wiederholen, um eine kontinuierliche Aktualisierung der Daten sicherzustellen. Vergleich der Belegung, Kinderzahlen und offenen Betreuungssituationen Die Auswertung der Abbildungen 9 bis 11 zeigt die Unterschiede zwischen der geplanten Belegung, den tatsächlichen Kinderzahlen und den Fällen mit unklarer Betreuung. Zum Stichtag 31.07.2026 sind in Baindt 318 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt gemeldet (Abbildung 10). Davon sind 237 Kinder für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen eingeplant (Abbildung 9). Zusätzlich stehen 35 freie Plätze zur Verfügung. Im Gegensatz dazu weist Abbildung 11 aus, dass die Betreuung von 50 Kindern noch nicht abschließend geklärt ist. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die freien Plätze nicht ausreichen, um die unklaren Fälle vollständig abzudecken. Selbst wenn alle 35 freien Plätze vergeben werden, bleibt eine Lücke von 15 Plätzen. Entlastung schafft perspektivisch die geplante Wiedereröffnung der Gruppe „Himmelszauber“ ab 01.01.2026, wodurch 22 zusätzliche Plätze zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass 20 Kinder aus anderen Gemeinden in Baindt, überwiegend im Waldorfkindergarten, betreut werden, während 15 Baindter Kinder Einrichtungen in anderen Gemeinden besuchen. Damit ver- schiebt sich ein Teil der Kapazitäten über Gemeindegrenzen hinweg, was die Bedarfsplanung zusätzlich erschwert. Insgesamt zeigt der Vergleich, dass die vorhandenen Plätze knapp bemessen sind und dass die Zahl der unklaren Fälle in engem Zusammenhang mit persönlichen, organisatorischen, medizinischen und finanzi- ellen Rahmenbedingungen steht. Seite 21 von 39 b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt Die Ganztagesbetreuungsplätze in Baindt spielen eine bedeutende Rolle, insbesondere für berufstätige Eltern oder solche, die aus anderen Gründen eine umfassende Betreuung für ihre Kinder benötigen. Diese Betreuungsform ermöglicht es den Eltern, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen oder anderen Aktivitäten nachzugehen, während ihre Kinder nahezu den ganzen Tag in der Kindertageseinrichtung betreut werden. Die quantitative Bedarfsermittlung für Ganztagesbetreuungsplätze spielt daher eine zent- rale Rolle bei der Planung und Gestaltung der Kindertageseinrichtungen in Baindt. Ganztagesbetreuung ab einem Jahr In Baindt besteht derzeit keine Möglichkeit einer Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter von einem Jahr. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 ging eine Anfrage von Sorgeberechtigten ein, die eine Ganzta- gesbetreuung für ihr Kind unter zwei Jahren wünschten. Dieses Kind erhält nun einen Platz in der Großta- gespflege in Weingarten. Durch eine Anpassung im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Mond, steht seit kurzem für Kinder ab zwei Jahren eine gekürzte Ganztagesbetreuung zur Verfügung. Eine von zwei Anfragen konnte damit berücksichtigt werden. Für die zweite Familie war das Angebot nicht ausreichend, da eine Betreuung bis 16:30 Uhr erforderlich war. Dieses Kind wird ebenfalls in der Großtagespflege in Weingarten betreut. Die Rückmeldungen zeigen, dass auch für Kinder unter drei Jahren ein Bedarf an Ganztagesbetreuung besteht, der derzeit nur eingeschränkt aber ausreichend innerhalb der Gemeinde abgedeckt wird. Ganztagesbetreuung ab drei Jahren In der Abbildung 12 sind Möglichkeiten für eine Ganztagesbetreuung dargestellt. Diese Angebote stehen den Eltern in Baindt zur Verfügung und sind für das Kindergartenjahr 2025/2026 buchbar. Da derzeit kein Bedarf für eine Ganztagesbetreuung am Freitagnachmittag besteht, endet die Betreuung an diesem Tag je nach Kiga zwischen 13:00 und 14:00 Uhr. Abbildung 12 Ganztagesbetreuung ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt 25_26 Im Kindergartenjahr 25/26 stehen aktuell noch 36 Ganztagesplätze in unterschiedlichen Modulen zur Verfügung. Von drei Familien liegt noch keine Modulbuchung für das Jahr 2025/2026 vor. Dennoch ist absehbar, dass der Bedarf hierfür gedeckt ist. Seite 22 von 39 c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung Nachfolgend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung nach Altersgruppen dargestellt. Kinder unter einem Jahr Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter einem Jahr in Baindt ist sehr gering, nur wenige Sorge- berechtigte nehmen diese Möglichkeit in Anspruch. Sollte dennoch ein Betreuungsplatz für ein Kind unter einem Jahr erforderlich sein, stehen den Eltern verschiedene Optionen offen: • Betreuung durch eine Tagespflegeperson in Baindt. Sie verfügt über fünf Plätze für Kinder unter drei Jahren, die jedoch fast immer belegt sind. • Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle Kindertagespflege im Landkreis Ravensburg, um eine passende Betreuungsmöglichkeit zu finden. • Anfrage bei der Großtagespflege Weingarten Groß und Klein, in der derzeit auch Kinder aus Baindt betreut werden. Kinder ab einem Jahr bis zwei Jahre Ab dem 01.04.2026 stehen für Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren wieder ausreichend Plätze zur Verfügung. Frei werden diese Plätze, da Kinder in der Krippe drei Jahre alt werden und in eine Gruppe ab drei Jahren wechseln. Neue Aufnahmen sind ebenfalls erst ab diesem Zeitpunkt möglich, da zuvor keine Aufnahmetermine vorgesehen sind. In dieser Altersstufe lag eine Anfrage für Ganztagesbetreuung vor, die über die Großtagespflege in Wein- garten abgedeckt wurde. Aufgrund der geringen Zahl an Anfragen besteht derzeit kein Bedarf, Ganzta- gesplätze für Kinder dieser Altersgruppe in Baindt einzurichten. Für 24 Kinder, die im Kindergartenjahr 2025/2026 ein Jahr alt werden, liegt bislang keine Vormerkung vor. Sollte eine Vormerkung erfolgen, ist die Gemeinde verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Betreuung anzubieten. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist dies jedoch eher unwahrschein- lich. Kinder von zwei bis drei Jahren Alle Vormerkungen für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren können derzeit berücksichtigt werden. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 gibt es jedoch 12 Familien, deren Kinder in diesem Zeitraum zwei Jahre alt werden und für die bislang keine Vormerkung vorliegt. In den altersgemischten Gruppen im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Mond, sowie im Waldorfkindergarten stehen aktuell vier Plätze für diese Altersgruppe zur Verfügung. Seite 23 von 39 Sollten alle 12 Familien kurzfristig eine Vormerkung abgeben, wäre die Öffnung der Gruppe Himmels- zauber erforderlich. Mit einer angepassten Betriebserlaubnis könnten dort bis zu sieben Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren aufgenommen werden. Zusätzlich entstünden acht weitere Plätze für Kinder ab drei Jahren, sodass insgesamt 22 Kinder betreut werden könnten. Die entsprechende Änderung der Be- triebserlaubnis ist bereits in Planung. Die größte Herausforderung liegt in der personellen Situation. Eine Betriebserlaubnisänderung ist nur mit ausreichend Personal möglich. Ein Start mit halber Gruppengröße und halber Personalstärke wäre zwar theoretisch möglich, aktuell steht jedoch selbst dieses Personal nicht zur Verfügung. Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt Alle Vormerkungen für Kinder ab drei Jahren konnten berücksichtigt werden. Auch der Bedarf an Ganzta- gesplätzen ist in Baindt für diese Altersgruppe gedeckt. Bei 14 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren ist unklar, ob die Familien eine Betreuung in Baindt wünschen. Für diese Kinder liegt bislang keine Vormerkung vor, zudem erfolgte auf die Bedarfserhebung keine Rückmeldung. Es ist daher anzunehmen, dass in den meisten Fällen kein Betreuungswunsch besteht. Sollten dennoch weitere Vormerkungen eingehen, stehen in den Kindergärten bis zu 24 zusätzliche Plätze für diese Altersstufe zur Verfügung. Mit der geplanten Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne ab Januar 2026 entstünden darüber hinaus acht weitere Plätze für Kinder ab drei Jahren. Insgesamt zeigt sich damit, dass die Versorgungslage für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt derzeit entspannt ist und auch bei zusätzlichen Vormerkungen ausreichend Kapazitäten bestehen. Zusammenfassung Die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung zeigen, dass die Platzkapazitäten in Baindt insgesamt ausreichend sind. Voraussetzung dafür ist die Wiedereröffnung der Gruppe „Himmelszauber“ im Haus Sterne. Ohne diese zusätzliche Gruppe entsteht sowohl im Bereich der zwei- bis dreijährigen Kinder als auch im Ü3-Bereich ein hohes Risiko für Engpässe, sobald neue Vormerkungen hinzukommen. Die perso- nelle Situation reicht für die Wiedereröffnung derzeit nicht aus und erschwert den notwendigen Schritt erheblich. Seite 24 von 39 d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung Dieser Abschnitt befasst sich mit den Aspekten, die in der bisherigen Planung der Kinderbetreuung in Baindt nicht angemessen berücksichtigt wurden, insbesondere in Bezug auf Neubaugebiete. Neubaugebiete Die Ermittlung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder in Neubaugebieten gestaltet sich aus mehreren Gründen als Herausforderung. Erstens können die zukünftigen Bewohner dieser Grundstücke oft erst nach dem Abschluss der Bauarbeiten und der tatsächlichen Bezugsfertigkeit ermittelt werden. Bis dahin ist es schwer vorherzusagen, wie viele Kinder im betreffenden Alter dort einziehen werden. Zweitens hängt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen stark von Faktoren ab, die sich während und nach der Fertigstellung des Neubaus ändern können, wie der Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen in der Umge- bung, Änderungen in der familiären Situation der Bewohner oder sogar regionalen wirtschaftlichen Ent- wicklungen. Drittens sind Prognosen über die zukünftige Nutzung der Betreuungseinrichtungen komplex, da sie von individuellen Entscheidungen der Familien abhängen, die oft von vielen Faktoren beeinflusst werden, da- runter auch persönliche Präferenzen und die Verfügbarkeit alternativer Betreuungsoptionen. Aufgrund dieser Unsicherheiten und der variablen Natur der Einzugszeiten und -muster auf Neubaugrund- stücken gestaltet sich die genaue Ermittlung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder herausfordernd und erfordert eine flexible und anpassungsfähige Planung. Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße Der letzte von den acht Bauplätze im Neubaugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße wurde im Frühjahr 2024 verkauft. Die Bauplatzeigentümer sind vorwiegend Familien und Personen, die zeitnah den Wunsch von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen. Baugebiet Fischerareal Der geplante Baubeginn im Fischerareal für zwei der vergebenen Mehrfamilienhäuser hat sich verschoben und wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen. Die Fertigstellung und Bezugsfertigkeit sind für 2027 geplant. Laut dem Bauantrag werden im Gebäudekomplex C sechs Vierzimmerwohnungen, fünf Dreizim- merwohnungen und sieben Zweizimmerwohnungen errichtet. Im zweiten Bauantrag für den Gebäude- komplex D sind zwei Vierzimmerwohnungen, fünf Dreizimmerwohnungen und drei Zweizimmerwohnun- gen vorgesehen. Seite 25 von 39 Prognose der Kinderanzahl in den Gebäuden C und D Basierend auf der durchschnittlichen Kinderzahl pro Wohnungsgröße ergeben sich für die Gebäude C und D folgende Prognosen: • Bei acht Vier-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 1,25 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 10 Kindern. • Bei zehn Drei-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 0,5 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 5 Kindern. • Bei Zehn Zwei-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 0,1 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 1 Kind. Insgesamt wird für die beiden Gebäude mit 16 Kindern gerechnet. Die Altersverteilung dieser Kinder (Krippen- bzw. Kindergartenalter) lässt sich jedoch schwer vorhersagen. Da die genaue Anzahl und Zusammensetzung der zukünftigen Bewohner steht erst während und nach Abschluss der Bauarbeiten feststehen wird, ist es schwierig, vorab den Bedarf an Betreuungsplätzen prä- zise zu prognostizieren. Die Verschiebung des Baubeginns beeinflusst ebenfalls die zeitliche Planung. Baugebiet Lilienstraße Das Baugebiet Lilienstraße ist inzwischen erschlossen. Geplant sind 16 Grundstücke für Einfamilienhäuser. Geplant ist der Verkauf der Bauplätze bis Ende 2025, sodass die Fertigstellung der ersten Gebäude gegen Ende 2026 möglich ist. Es ist anzunehmen, dass pro Einfamilienhaus durchschnittlich 1,5 Kinder zu erwarten sind. Somit ergibt sich eine Prognose von insgesamt 24 Kindern im Baugebiet Lilienstraße. Langfristige Bedarfsplanung bei Neubaugebieten Ein zusätzlicher Faktor, der die langfristige Bedarfsplanung durch Neubaugebiete erschwert, ist die Dyna- mik zwischen Baindter Familien, die Bauplätze erwerben und älteren Bürgern aus Baindt, die Wohnungen unter anderem im Fischerareal suchen. Dies führt dazu, dass durch Umzüge in die Neubauten Wohnungen frei werden, die voraussichtlich vermietet werden. Es ist ungewiss, ob diese freiwerdenden Wohnungen erneut von Familien mit Kindern bezogen werden, was die genaue Prognose des zukünftigen Bedarfs an Betreuungsplätzen erschwert. Unterkünfte für Asylbewerber Die Bedarfsplanung für Kindergartenplätze in Baindt ist bei Kindern aus Asylbewerberunterkünften schwer vorhersehbar. Sowohl die Zahl der zugewiesenen Personen als auch die Aufenthaltsdauer hängen von politischen Entwicklungen, Asylverfahren und rechtlichen Entscheidungen ab. Unterschiedliche Familien- konstellationen – von Einzelpersonen bis hin zu Familien mit Kindern – führen zu variierenden Betreuungs- bedarfen. Hinzu kommen kurzfristige Veränderungen durch neue Anträge, Verlegungen oder politische Seite 26 von 39 Entscheidungen. Da Vormerkungen meist fehlen entsteht der Betreuungsbedarf oft spontan. Die Verweil- dauer der Kinder im Kindergarten ist unterschiedlich und bei Umzügen erfolgen Abmeldungen häufig nicht sondern werden erst durch Nachforschungen der Fachkräfte bekannt. Die aktuelle Belegung der Unter- künfte in der Gemeinde stellt sich wie folgt dar: Friesenhäusler Straße 14 (Containeranlage): Diese vorläufige Unterbringung wird vom Landratsamt Ravensburg betreut und beherbergt derzeit ausschließlich alleinstehende Männer. Daher besteht hier kein Bedarf an Kindergartenplätzen. Friesenhäusler Straße 12 (Containeranlage): Diese Unterkunft beherbergt sieben Bedarfsgemeinschaften in Anschlussunterbringung, darunter drei Kinder im Kindergartenalter (unter 6 Jahre). • Ein Kind ist vorgemerkt und wird aufgenommen. • Ein Kind wird nicht aufgenommen, da kein Kinderarzt die Aufnahmeuntersuchung durchführen kann. • Ein Kind ist unter einem Jahr, die Familie möchte noch keine Vormerkung einreichen. Sonstige von der Gemeinde betreute Unterkünfte: In weiteren Unterkünften der Gemeinde leben drei Kinder im Kindergartenalter (unter 6 Jahre). Zwei Kinder besuchen bereits einen Kindergarten. Ein Kind ist 1,9 Jahre alt, die Familie wünscht keine Betreuung. Seite 27 von 39 Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 Im folgenden Abschnitt wird ein Blick in die Zukunft anhand der Daten des Statistischen Landesamtes geworfen und eine Prognose bezüglich des Bedarfs an Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2040 erstellt. Dabei wird die Entwicklung der Kinderbetreuung in Baindt auf Grundlage der statistischen Daten analy- siert. Abbildung 13 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes ohne Wanderung Abbildung 14 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes mit Wanderung Seite 28 von 39 In den beiden Tabellen (Abbildungen 13 und 14) sind die Bevölkerungsvorausberechnungen bis zum Jahr 2040 dargestellt. Deutlich wird, dass ohne Wanderungen der Bedarf an Betreuungsplätzen in den kom- menden Jahren relativ konstant bleibt. Erst ab dem Jahr 2040 ist ein spürbarer Anstieg des Bedarfs bei den Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt erkennbar. Werden hingegen Wanderungen in die Berechnungen einbezogen, zeigt sich ein stabileres Bild. Der prognostizierte Bedarf an Plätzen für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren bleibt im Vergleich zur Berechnung ohne Wanderungen leicht reduziert. Für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt ergibt sich ebenfalls ein nahezu gleichbleibender Wert. Ein signifikanter Mehrbedarf ist somit auch in den kommen- den Jahren nicht absehbar. Es ist jedoch zu beachten, dass Neubaugebiete sowie die Unterkunft für Asylbewerber in dieser Prognose nicht enthalten sind. Diese Faktoren können die tatsächliche Entwicklung der Kinderzahlen beeinflussen und müssen in den kommenden Jahren zusätzlich berücksichtigt werden. Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs Abschließend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung für die Kinderbetreuung in Baindt zusammengefasst. Diese Zusammenfassung zeigt die gegenwärtige Situation der Kinderbetreuung in Baindt und weist auf wichtige Aspekte hin, die bei der künftigen Planung und Gestaltung berücksichtigt werden müssen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Kinder in unserer Gemeinde sicherzustellen: Für Kinder unter einem Jahr ist der Bedarf sehr gering und wird über Tagespflegepersonen oder die Groß- tagespflege in Weingarten gedeckt. Plätze für Kinder von einem bis zwei Jahren stehen ab April 2026 zur Verfügung, Ganztagesangebote fehlen in dieser Altersgruppe. Bei den zwei- bis dreijährigen Kindern sind alle Vormerkungen berücksichtigt. Zwölf Kinder ohne Vormer- kung könnten bei Bedarf nur teilweise aufgenommen werden, sodass die Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber erforderlich wäre. Für Kinder ab drei Jahren sind alle Vormerkungen eingeplant. Vierzehn Rückmeldungen fehlen noch, den- noch bestehen mit der Öffnung der Gruppe Himmelszauber ausreichend freie Plätze. Auch im Bereich Ganztagesbetreuung ist der Bedarf abgedeckt, derzeit sind noch 35 Plätze frei. Insge- samt bleibt die Versorgung gesichert, entscheidend bleibt jedoch die Personalsituation. Insgesamt zeigt sich, dass die Versorgung in Baindt stabil ist und bei Bedarf über die geplante Wiederer- öffnung zusätzlicher Gruppen erweiterbar bleibt. Engpässe entstehen vor allem durch die personelle Situ- ation, nicht durch fehlende Raumkapazitäten. Seite 29 von 39 4. Qualitativer Bedarf Beim qualitativen Bedarf steht nicht nur die reine Anzahl der Betreuungsplätze im Fokus, sondern auch die Qualität und Vielfalt der pädagogischen Angebote. Die Gemeinde Baindt setzt sich das Ziel, die best- mögliche Betreuung und Förderung für seine Kinder zu gewährleisten. Die qualitative Seite der Kinderbe- treuung spielt eine entscheidende Rolle für die gesunde Entwicklung der Kinder und ihre bestmögliche Förderung. a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte Die Vergabekriterien für die Betreuung in einer Kindertagesstätte sind von großer Bedeutung, da sie dar- über entscheiden, welchen Kindern ein Platz in der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird. Beschreibung Punktzahl Kinder, bei denen mit anerkannter Bestätigung vom Jugendamt, • der Tatbestand, der Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII vorliegt. • gem. §27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung gewährt werden. • deren schwierige Lebenslage bekannt ist, jedoch noch nicht offiziell vom Jugendamt bestätigt ist; mit Nachweis durch die Beratungsstelle oder andere anerkannte Organisation der Kinder- und Jugendhilfe 100 Familien, mit einem Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit und mit einem Sorgeberech- tigten, welcher die Pflege von Angehörigen im häuslichen Rahmen übernimmt 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis über 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis bis 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 40 Einelternfamilie; arbeitsuchend 30 Beschäftigte in Einrichtungen der Gemeinde Baindt, die zur Pflichtaufgabe der sozialen Infrastruktur gehören (Kitas) oder gewährleisten (Altenpflege; Pflegeheim; Lehrkörper der Schulen) (keine Lehr- und Pflegeanstalten mit interkommunalem Auftrag/Einzugsgebiet) mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde, wenn nachweislich das Be- treuungsangebot der Wohnortgemeinde unzureichend ist, um die Arbeitszeit in Baindt erfüllen zu können. 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt über 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt bis 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 20 Familien, bei denen ein Sorgeberechtigte in einem Beschäftigungsverhältnis ist 10 Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren 10 Geschwister in der Kita 10 Seite 30 von 39 Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe, Kinder die in Baindt gemeldet sind, einen Vorrang zu Kindern außerhalb von Baindt. Die unten aufgeführten Kriterien kommen nur dann zum Tragen, wenn es absehbar ist, dass nicht alle Kinder in einem Kindergartenjahr aufgenommen werden können. Präferenzen der Sor- geberechtigten, werden sofern es möglich ist, berücksichtigt. Bei der Platzvergabe wird das Geburtsdatum des Kindes, entsprechend der Vorgehensweise zur Umset- zung der Rechtsansprüche nach §24 SGB VIII, einbezogen. Ausgenommen bei Tatbeständen mit hohen Punktzahlen, resultierend aus Gefährdungssituationen des Kindes, ist stets das höchste Alter in der jeweili- gen Nutzergruppe (Kinder bis drei Jahren; Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung) ausschlaggebend. Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung, mit einen Wohnortwechsel in eine Umlandge- meinde, haben einen Bestandsschutz bis zum Schuleintritt. Die Kriterien gelten auch für die Vergabe der Buchung des Betreuungsmoduls. Umbuchungen eines Moduls können nur zum 01. September, 01. Dezember und zum 01. März eines Jahres erfolgen. Die Vergabekriterien wurden dem Kreisjugendamt Ravensburg vorgelegt, durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09. Mai 2023 beschlossen und sind über die Homepage der Gemeinde einseh- bar. Da für das Kindergartenjahr 2024/2025 ausreichend Platzkapazitäten vorhanden sind, mussten die Vergabekriterien lediglich zur Entscheidung herangezogen werden, ob ein Kind in einer von den Sorge- berechtigten gewünschten Einrichtung betreut werden kann. Diese Vorgehensweise erwies sich als vorteil- haft und vereinfachte die Entscheidungen erheblich. Es ist daher zu erwarten, dass die Vergabekriterien ein gutes Instrument darstellen und für Klarheit unter den Familien sorgen werden, wenn Entscheidungen aufgrund von Platzkapazitäten generell für einen Betreuungsplatz in Baindt getroffen werden müssen. b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich Grundsätzlich werden in den gemeindeeigenen und kirchlichen Kindertageeinrichtungen in Baindt nur Kinder aufgenommen, die in Baindt ihren Wohnsitz haben. Sofern der Platzbedarf für diese Kinder sicher- gestellt ist, kann im Einzelfall über die Aufnahme auswärtiger Kinder entschieden werden. Vor der Auf- nahme von Kindern aus umliegenden Gemeinden bedarf es der Rücksprache mit der Gemeindeverwal- tung. Für den Träger des Waldorfkindergartens wurde aufgrund des besonderen pädagogischen Konzeptes eine Sonderregelung getroffen. Ein Drittel der Plätze (ca. 15 von 47 Plätzen) im Kindergarten können frei vergeben werden. Dies bedeutet, dass diese auch an auswärtige Kinder vergeben werden können. Die Vergabekriterien sind hierfür nicht zwingend anzuwenden. Die Auswahl dieser Kinder liegt im Ermessen des Trägers des Waldorfkindergartens. Diese Regelung bleibt in Kraft, bis die Vertragsverhandlungen mit dem Kindergarten abgeschlossen sind. Bis zum Abschluss der Verhandlungen erfolgt die Platzvergabe auf Grundlage der vorstehenden Sonderregelung. Seite 31 von 39 Der Ausgleich der FAG-Mittel wird über den Interkommunalen Kostenausgleich mit den betroffenen Ge- meinden der auswärtigen Kinder abgerechnet. c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt Seit Januar 2023 erfolgt eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz eines Kinder digital über die Ge- meinde Baindt. Diese Vorgehensweise erfüllt die gesetzlich verankerte Aufgabe der Gemeinde Baindt, um der Planungs- und Gewährleistungsaufgabe nachzukommen. Es ermöglicht Transparenz bei der Rechts- anspruchssicherung und erfüllt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz. Weiterhin vereinfacht es die Datenerhebung für die örtliche Bedarfsplanung und ermöglicht eine Fortschreibung der Daten für eine längerfristig ausgelegte Bedarfsplanung mit dem Ziel, Bedarfe rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln. Der Erstkontakt der Leitungen mit den Sorgeberechtigten, in Form von Besichtigungen und Vorgesprächen, vor der Reservierungsbestätigung, besteht weiterhin. Ebenso wird der Betreuungsvertrag weiterhin durch den Träger abgeschlossen. Durch die Möglichkeit der Übernahme der Daten in die Statistik des Kita-Data-Webhouse (Schnittstelle) entsteht eine Verringerung des Arbeitsaufwands bei der jährlichen Stichtagmeldung. d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt In den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt spielt das Personal eine zentrale Rolle in der Be- treuung und Förderung der Kinder. Unabhängig vom jeweiligen Träger zeichnen sich alle Einrichtungen durch qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal aus, dass den Kindern einen sicheren und fördernden Ort bietet. Pädagogisches Personal Qualifikation und Fortbildung Das Personal in den Kindertageseinrichtungen besteht hauptsächlich aus pädagogisch ausgebildeten Fachkräften, die durch ihre fundierte Ausbildung in der Lage sind, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Kontinuierliche Fortbildungen und Schulungen sind ein wichtiger Bestandteil, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand der pädago- gischen Forschung und Praxis sind. Dies gewährleistet, dass moderne pädagogische Konzepte und Me- thoden effektiv angewendet werden können. Einfühlungsvermögen und Engagement Ein wesentliches Merkmal des Personals in den Kindertageseinrichtungen ist ihr hohes Maß an Einfühlungs- vermögen, Geduld und Kreativität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bestrebt, eine vertrauensvolle und unterstützende Beziehung zu den Kindern aufzubauen. Sie schaffen ein Umfeld, in dem sich die Kinder Seite 32 von 39 wohlfühlen und individuell gefördert werden können. Durch ihre engagierte Arbeit tragen sie maßgeblich zur positiven Entwicklung der Kinder bei. Teamarbeit und Kooperation Teamarbeit ist ein weiterer Schlüssel zum Erfolg der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt. Regelmäßige Teammeetings und der ständige Austausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen fördern eine enge Zusammenarbeit und ermöglichen es, gemeinsame pädagogische Ziele zu setzen und umzu- setzen. Diese Kooperation sorgt für ein harmonisches und konsistentes Betreuungsumfeld, das den Kindern zugutekommt. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Zusammenarbeit mit den Eltern spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Offene und regelmäßige Kommu- nikation zwischen dem Personal und den Eltern ist essenziell, um eine umfassende Betreuung und Förde- rung der Kinder zu gewährleisten. Elternabende, individuelle Gespräche und Informationsveranstaltungen bieten Möglichkeiten zum Austausch und tragen dazu bei, dass die Bedürfnisse und Wünsche der Familien berücksichtigt werden können. Zukunftsperspektive und Weiterentwicklung Die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt sind bestrebt, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Das Personal nimmt die Anregungen und Bedürfnisse der Gemeinschaft ernst und arbeitet daran, die Qualität der Betreuung und Förderung stetig zu steigern. Durch diese kontinuierliche Weiterentwicklung tragen die Einrichtungen dazu bei, dass die Kinder bestmöglich auf ihre Zukunft vor- bereitet werden. Insgesamt ist das Personal in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt eine tragende Säule für die positive Entwicklung der Kinder. Ihr Engagement, ihre Professionalität und ihre Hingabe machen die Einrichtungen zu einem wertvollen Ort der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Fachkräftemangel Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einen höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein sehr großer Fachkräf- temangel. Diese Situation erschwert es, ausreichend qualifiziertes Personal für die Betreuung und Förde- rung der Kinder zu gewinnen und stellt die Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen in der Aufrechterhaltung ihrer hohen Betreuungsstandards. Fachkräftekatalog §7 KiTaG Der Fachkräftekatalog nach §7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) legt fest, welche Qualifikati- onen das Personal in Kindertageseinrichtungen mitbringen muss. Diese gesetzlichen Vorgaben Seite 33 von 39 gewährleisten, dass die Betreuung und Förderung der Kinder durch pädagogisch geschulte Fachkräfte erfolgt. Der Katalog definiert spezifische Berufsgruppen und Qualifikationsanforderungen, um sicherzustel- len, dass die vielfältigen Bedürfnisse der Kinder professionell und kompetent erfüllt werden. Zusatzkräfte laut der Übergangsregelung zum Mindestpersonalschlüssel §1a KiTaG für die Kindergar- tenjahre 2025/2026 Gemäß der Übergangsregelung zum Mindestpersonalschlüssel §1a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) für die Kindergartenjahre 2025/2026 dürfen zusätzlich zu den regulären Fachkräften auch Zu- satzkräfte eingesetzt werden, um den Betreuungsbedarf zu decken. Diese Regelung ermöglicht es den Einrichtungen, flexibler auf den Fachkräftemangel zu reagieren und dennoch eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen. Personalberechnungstabelle des KVJS Die Personalberechnungstabelle des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) dient der ge- nauen Ermittlung des notwendigen Personalschlüssels in Kindertageseinrichtungen. Sie unterstützt Träger und Einrichtungen dabei, den gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel gemäß den aktuellen Stan- dards und Anforderungen einzuhalten. Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen in Baindt Nachfolgend wird die aktuelle Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen in Baindt dargestellt. Die Auswertung zeigt, in welchen Häusern offene Stellen bestehen und welche organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Personalsituation in den Baindter Einrichtungen ist weiterhin angespannt. In mehreren Kindergärten bestehen unbesetzte Stellen, die sich direkt auf den Betrieb auswirken. Im Waldorfkindergarten kann das Betreuungsmodul in der Ganztagesbetreuung mit 40 Wochenstunden aufgrund fehlenden Fachpersonals nicht angeboten werden. Diese Stelle bleibt auch im Kindergartenjahr 2025/2026 vakant. Im Kindergarten St. Martin ist seit längerer Zeit eine Vollzeitstelle unbesetzt. Durch organisatorische An- passungen im Team konnten alle Module weiterhin angeboten werden. Zusätzlich wurden die Stunden der Hauswirtschaftskraft erhöht, um die Fachkräfte zu entlasten. Dennoch bleibt die Stelle auch im Kinder- gartenjahr 2025/2026 vakant. Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne konnten ebenfalls nicht alle Stellen durch Fachkräfte besetzt werden. Fehlende Kapazitäten wurden teilweise durch Zusatzkräfte und Arbeitnehmerüberlassung ausge- glichen. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 sind mehrere Stellen offen: Für die geplante Wiedereröff- nung der Gruppe Himmelszauber fehlen 2,76 Stellen, im Haus Sonne sind 0,45 Stellen unbesetzt. Dar- über hinaus fehlen Kräfte in der Integrationsbegleitung, um Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf im Alltag zu begleiten. Seite 34 von 39 Damit bleibt die Personalfrage der entscheidende Faktor, um den Betreuungsbedarf in Baindt dauerhaft und verlässlich abzusichern. Umgang mit dem Fachkräftemangel in Baindt Der Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen stellt die Gemeinde Baindt vor große Herausfor- derungen. Um dieser Problematik nachhaltig zu begegnen und die Betreuungssituation zu verbessern, sollten verschiedene Maßnahmen ergriffen und langfristige Strategien entwickelt. Investition in die Ausbildung von Fachkräften Eine zentrale Maßnahme zur Bewältigung des Fachkräftemangels ist die verstärkte Investition in die Aus- bildung von pädagogischen Fachkräften. Durch Kooperationen mit Fachschulen und Ausbildungszentren soll die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht und gezielt Nachwuchs gefördert werden. Praktikumsplätze in den Kindergärten geben angehenden Fachkräften die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich für eine langfristige Tätigkeit in Baindt zu entscheiden. Im laufenden Jahr werden in den sieben Gruppen des Kindergartens Sonn, Mond und Sterne fünf Auszu- bildende in unterschiedlichen Ausbildungsformen angeleitet. Diese Aufgabe bedeutet für die Fachkräfte zunächst einen höheren Aufwand, bietet jedoch die Chance, nach Abschluss der Ausbildung eine Fach- kraft zu gewinnen, die bereits mit der Einrichtung und dem Team vertraut ist. Direkteinstieg als neue Möglichkeit zur Fachkraftausbildung Der Direkteinstieg ist ein innovativer Ausbildungsweg für Fachkräfte im Kindergartenbereich, der durch das Arbeitsamt finanziell unterstützt wird. Diese Ausbildungsform ermöglicht es Quereinsteigern und Interessier- ten ohne pädagogischen Hintergrund, durch verkürzte Ausbildungszeiten und praxisorientierte Lernphasen schnell die Qualifikation als Erzieherinnen und Erzieher zu erlangen. Besonders Menschen, die eine be- rufliche Umorientierung anstreben, profitieren von dieser Möglichkeit, die es ermöglicht, rasch als aner- kannte Fachkraft in den Kindertageseinrichtungen tätig zu werden. Die Gemeinde Baindt wollte diesen Weg ebenfalls im Kindergarten erproben, jedoch kam es bislang zu keiner Anstellung. Attraktive Arbeitsbedingungen Attraktive Arbeitsbedingungen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in Baindt sind von entschei- dender Bedeutung. Eine mögliche Maßnahme wäre die Erhöhung der Leitungszeit, um die Belastung für Führungskräfte und Fachpersonal zu reduzieren. Zusätzlich könnten durch die Bereitstellung von Vertre- tungs- und Zusatzkräften über den Mindestpersonalschlüssel des KVJS hinaus die Arbeitsbedingungen ver- bessert werden. Dies würde dazu beitragen, den hohen Krankenstand unter Fachkräften durch geringere Arbeitsbelastung in Vertretungssituationen zu minimieren. Seite 35 von 39 Die Gemeinde unterstützt dies konkret, indem zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel Krankheitsvertre- tungsstellen mit 0,41 Stellenanteilen im Kindergarten SMS vorgesehen sind. Außerdem liegt die Vorberei- tungszeit (Zeit ohne Betreuung) bei 25 % der Arbeitszeit eines Mitarbeiters. Damit liegt Baindt über dem vom KVJS vorgesehenen Richtwert von zehn Stunden pro Woche und Gruppe. Für diese zusätzliche Vor- bereitungszeit wurden ab dem 01.09.2025 1,5 zusätzliche Stellen geschaffen. Weiterbildungsangebote Fort- und Weiterbildungsangebote für das bestehende Personal sind ein weiterer wichtiger Baustein. Durch regelmäßige Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen können die Fachkräfte ihre Kompetenzen erwei- tern und sich auf neue pädagogische Herausforderungen vorbereiten. Dies trägt zur Erhöhung der Zufrie- denheit und Bindung der Mitarbeiter bei. Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege soll das Berufsfeld der pädagogischen Fachkräfte im Kindergarten attraktiver gemacht werden. Informationskampagnen, Tage der offenen Tür in den Kinderta- geseinrichtungen und positive Berichterstattung können dazu beitragen, das Interesse am Beruf zu steigern und neue Fachkräfte zu gewinnen. Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten Die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten ermöglicht, zukünftige Absolventen auf die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen aufmerksam zu machen und frühzeitig zu rekrutieren. Praktika und Praxis- semester in den Einrichtungen bieten den Studierenden die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sam- meln und erste Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen. Durch die Einführung und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen könnte die Gemeinde Baindt eine langfristige Strategie zur Reduzierung des Fachkräftemangels entwickeln und die qualitativ hochwertige Betreuung in ihren Kindertageseinrichtungen sicherstellen. Hauswirtschaftliche Kräfte Alle Baindter Kindertageseinrichtungen bieten den Kindern ein warmes Mittagessen an. Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen pädagogischen und organisatorischen Aufgaben ist es den pädagogischen Fachkräften nicht möglich, die zusätzlichen Aufgaben wie z.B. das Essen annehmen, kontrollieren, warm machen bzw. halten, Tisch decken, Tisch abräumen, Spülmaschine ein- und ausräumen, Tische wischen und Boden reinigen (für die Betreuung am Nachmittag) zu übernehmen. Aus diesem Grund erledigen in allen Einrichtungen sogenannte hauswirtschaftliche Kräfte oder FSJ-Kräfte diese zusätzlichen Aufgaben. Inklusion – Integration Nach dem SGB VIII (Jugendhilfe), dem KiTaG und dem Orientierungsplan Baden-Württemberg sollen Kinder mit und ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden. Jede Gruppe kann als Seite 36 von 39 integrative Gruppe geführt werden, sofern mindestens ein Kind mit Behinderung aufgenommen wird. Eine integrative Betreuung kann nur erfolgen, wenn die hierfür geforderten personellen und sachlichen Voraus- setzungen erfüllt werden können. Die speziellen Leistungen für die Kinder können als Eingliederungshilfe beim Landratsamt Ravensburg beantragt werden. Ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von Kindern mit Be- hinderung ist mit dem Mindestpersonalschlüssel nicht abgedeckt. Förderung von Freiwilligendiensten Zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in den Kindergärten und der Lehrkräfte an der Kloster- wiesenschule stellt die Gemeinde Freiwilligendienststellen bereit. Im Schul- und Betreuungsjahr 2025/2026 konnten nur zwei von sechs FSJ-Stellen besetzt werden, da es an Bewerbungen fehlte oder Bewerber nicht geeignet waren. Eine FSJ-Stelle wurde in der Schule besetzt, eine weitere im Kindergarten, die allerdings nur bis zum 31.12.2025 verlängert werden konnte. Zusammenfassung Qualitativer Bedarf Die qualitative Bedarfsplanung in Baindt umfasst die Platzvergabe, den Einsatz von Personal sowie ergän- zende Unterstützungsangebote. Grundlage bilden transparente Vergabekriterien, die Vorrang für Kinder aus Baindt sichern und bei Engpässen eine faire Entscheidung ermöglichen. Ergänzend werden digitale Vormerkungen genutzt, um die Planung zu vereinfachen und langfristig zu sichern. Die Qualität der Betreuung hängt maßgeblich vom pädagogischen Personal ab. Kontinuierliche Fortbil- dung, Teamarbeit, Elternkooperation und ein hohes Maß an Professionalität prägen die Arbeit in den Einrichtungen. Gleichzeitig bleibt der Fachkräftemangel eine zentrale Herausforderung. Offene Stellen in mehreren Einrichtungen sowie fehlendes Personal für die Wiedereröffnung von Gruppen verdeutlichen die Problematik. Zur Sicherung der Betreuung verfolgt die Gemeinde verschiedene Strategien: Investition in Ausbildung und Nachwuchs, Erprobung neuer Ausbildungswege, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Ausbau von Ver- tretungsstellen, Fort- und Weiterbildungsangebote, Imagepflege sowie Kooperationen mit Hochschulen. Hauswirtschaftliche Kräfte, FSJ-Stellen und Integrationshilfen ergänzen die Fachkräfte und tragen zur Ent- lastung bei. Auch die Inklusion von Kindern mit besonderem Förderbedarf wird durch entsprechende Un- terstützung sichergestellt. Seite 37 von 39 5. Fazit Die Gemeinde Baindt verfügt über ein solides Fundament in der Kinderbetreuung und ergreift Maßnahmen, um künftigen Herausforderungen frühzeitig zu begegnen. Wichtig bleiben die laufende Beobachtung der Kinderzahlen, Investitionen in Fachkräfte sowie die Stärkung von Leitungen und Praxisanleitungen. a) Quantitativer Bedarf Die Gemeinde verfügt insgesamt über ein stabiles Platzangebot. Für Kinder unter drei Jahren besteht ein geringer Bedarf, der durch Tagespflege und Großtagespflege ergänzt wird. Im Altersbereich zwei bis drei Jahre können alle Vormerkungen berücksichtigt werden, zusätzliche Aufnahmen wären nur durch Wieder- eröffnung weiterer Gruppen möglich. Für Kinder ab drei Jahren ist die Versorgung gesichert. Engpässe ergeben sich vor allem aus der personellen Situation, nicht aus fehlenden Räumen. b) Qualitativer Bedarf Die Qualität wird durch klare Vergabekriterien, engagiertes pädagogisches Personal und Unterstützungs- angebote geprägt. Die digitale Vormerkung schafft Transparenz und erleichtert die Planung. Der Fachkräf- temangel bleibt der entscheidende Faktor für stabile Strukturen. Die Gemeinde setzt auf Ausbildung, Quer- einstiege, Fortbildungen, bessere Arbeitsbedingungen und Entlastung durch Zusatzkräfte wie Hauswirt- schaft, Freiwilligendienste und Integrationshilfen. Entscheidend ist, dauerhaft genügend qualifiziertes Per- sonal zu gewinnen und zu halten. c) Zukunftsaussichten Die Prognosen des Statistischen Landesamtes bis 2040 deuten auf eine weitgehend stabile Entwicklung des Bedarfs hin. Erst ab 2040 zeichnet sich ein leichter Anstieg bei den Kindern ab drei Jahren ab. Berücksichtigt man Wanderungen, bleibt der Bedarf nahezu konstant. Neubaugebiete und die Aufnahme von Asylbewerberfamilien sind in den Prognosen nicht enthalten, können die Zahlen aber kurzfristig erhö- hen. Auch organisatorische Entscheidungen wie die Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber zeigen, dass die Bedarfsdeckung nicht allein von statistischen Daten abhängt. Für die Zukunft bleibt daher eine flexible Steuerung notwendig, die Kinderzahlen regelmäßig überprüft, Personalkapazitäten sichert und Anpassungen zeitnah ermöglicht. d) Maßnahmen zur Optimierung der quantitativen Bedarfsermittlung Zur Verbesserung der Bedarfsplanung sind Maßnahmen vorgesehen, die die Datenbasis präzisieren, Transparenz erhöhen und die Versorgung insbesondere im U3-Bereich absichern. Seite 38 von 39 Regelmäßige Bedarfsabfragen bei Sorgeberechtigten Durch regelmäßige Abfragen wird die tatsächliche Nachfrage nach Betreuungsplätzen zuverlässig erfasst. So lassen sich unklare Situationen frühzeitig klären, offene Bedarfe erkennen und Prognosen anpassen. Gleichzeitig erhalten Familien mehr Transparenz über ihre Möglichkeiten. Transparente Erfassung von in Baindt wohnhaften und auswärtigen Kindern Die Bedarfsplanung unterscheidet klar zwischen Kindern aus Baindt und auswärtigen Kindern. Erfasst wird auch, welche Baindter Kinder Einrichtungen in Nachbargemeinden besuchen und welche Gründe dafür vorliegen (z. B. besondere Konzepte, Nähe zum Arbeitsplatz). Diese Informationen sichern eine bedarfs- gerechte Nutzung der vorhandenen Plätze und berücksichtigen interkommunale Wechsel. Unterstützung der Tagesmütter in Baindt Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch Tagesmütter ist ein wichtiger Bestandteil der Betreu- ungslandschaft und bleibt für die Gemeinde von Bedeutung. Ein Blick in umliegende Kommunen zeigt unterschiedliche Modelle: Teilweise verzichten Gemeinden auf eine Förderung, in anderen Fällen erfolgt ein Zuschuss pro Kind und Betreuungsstunde oder ein pauschaler Betrag. Manche Kommunen stellen selbstständigen Tagesmüttern Räumlichkeiten zur Verfügung oder beschäftigen sie direkt. Die Verwaltung bereitet einen Vorschlag zur Unterstützung der Tagesmütter für den Gemeinderat vor. Derzeit liegt ein Antrag auf Förderung durch die Gemeinde vor. e) Maßnahmen zur Optimierung der qualitativen Bedarfsermittlung Erhöhung der Leitungszeit zur Entlastung und Qualitätssteigerung in Baindt Gemäß § 1 Abs. 4 KiTaVO (Baden-Württemberg) steht jeder Kindertageseinrichtung ein Mindestkontin- gent von sechs Wochenstunden Leitungszeit zu. Für jede zusätzliche Gruppe erhöht sich dieser Zeitrahmen um zwei Stunden wöchentlich. Das ergibt zum Beispiel bei einem zweigruppigen Kindergarten acht Stun- den Leitungszeit pro Woche und bei drei Gruppen zehn Stunden. Der KVJS empfiehlt den Trägern, über diese gesetzlich verbindliche Mindestregelung hinaus zusätzliche Leitungszeit zu gewähren. Damit entste- hen bessere Voraussetzungen für konzeptionelle Arbeit, Teamführung und Personalentwicklung. Bei den beiden anderen Kindergärten in Baindt (Kindergarten St. Martin und Waldorfkindergarten) erfolgt eine gesonderte Betrachtung. Dort umfassen die Leitungsaufgaben zusätzliche Bereiche wie die Vorberei- tung der Abrechnung der Elternbeiträge, die Abrechnung sowie die Verwaltung des Programms Mensa- Max. Aufgrund dieser erweiterten Aufgabenstellungen liegt die Leitungsfreistellung zum Beispiel im Kinder- garten St. Martin bereits bei 0,50 VK (20 Stunden pro Woche). Die Verwaltung prüft für die drei gemeindeeigenen Häuser den notwendigen Umfang einer Erweiterung der Leitungszeit und erarbeitet hierzu eine Vorlage. Seite 39 von 39 Stärkung der Praxisanleitung und Investition in die Ausbildung von Fachkräften Um den Bedarf an Fachkräften langfristig zu sichern, sind Investitionen in die Ausbildung notwendig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Praxisanleitung, da sie entscheidend für die Qualität der Ausbildung und die Bindung von Nachwuchskräften ist. Über das Kita-Qualitätsgesetz können für PiA-Auszubildende jährlich bis zu 2.000 € pro Person bzw. Ausbildungsstelle beantragt werden. Die Förderung gibt es nur, wenn die Praxisanleitung ausreichend Zeit erhält (15 % ihrer Beschäftigungszeit) und die monatliche Zulage von 70 € gezahlt wird.“ Da Praxisanleitung in allen Ausbildungsformen zusätzlichen Aufwand bedeutet, prüft die Verwaltung eine einheitliche Regelung. In umliegenden Kommunen gibt es dazu verschiedene Modelle: Manche gewähren feste Stundenkontingente, andere zahlen zusätzlich Pauschalen. Auch die Frage, ob Auszubildende beim Mindestpersonalschlüssel berücksichtigt werden, wird unterschiedlich gehandhabt. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat verschiedene Möglichkeiten vorstellen, wie die Anleitung von Auszubildenden und Praktikanten entlastet und gleichzeitig die Ausbildungsqualität gestärkt werden kann. Grundlage der Beratung sind Modelle für Freistellungszeiten, finanzielle Anerkennung oder eine ange- passte Anrechnung auf den Personalschlüssel.[mehr]

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      Jahrgang 2026 Freitag, den 20. März 2026 Nummer 12 Amtsblatt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Führung: Datum: Uhrzeit: Dauer: Treffpunkt: Kosten: e i n l a d u n g z u r Gruselführung durch die Paul Sägmüller 27.März 2026 18:00 Uhr ca. 60Minuten Friedhof (Parkplatz) 5 Euro pro Person Wir freuen uns auf einen spannenden Abend! Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um verbindliche Anmeldung an b.winkler@baindt.de bis zum 26.03.2026. Bitte bringen Sie das Geld an diesem Abend passendmit. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Sanierung des Therapiebads am SBBZ Sehen in Baindt ist gesichert Große Spendenbereitschaft macht es möglich: Erfolgreiche Spendenkampagne sichert die Zukunft des „Bädle“. Das unverzichtbare Therapieangebot für Kinder und Jugendliche mit Seh- und Mehrfachbehin- derung bleibt erhalten. Die dringend notwendige Sanierung des Therapiebads „Bädle“ am Sonderpädagogischen Bildungs- und Be- ratungszentrum (SBBZ) Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus ist gesichert. Dank der großen Spenden- bereitschaft zahlreicher Unterstützerinnen und Unterstützer sind bislang 325.000 Euro zusammengekommen. Damit ist die finanzielle Grundlage für das Projekt geschaffen. Das SBBZ Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus ist eine spezialisierte Facheinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderungen, häufig verbunden mit komplexen Mehrfachbehinderungen und hohem Pflege- und Unterstützungsbedarf. Die Einrichtung vereint sonderpädagogische Bildung mit therapeutischer und pflegerischer Förderung. Ein interdisziplinäres Team aus u.a. Sonderpädagoginnen und -pädagogen, Fach- lehrkräften, spezialisierten Fachdiensten sowie Therapeutinnen und Therapeuten begleitet die Schülerinnen und Schüler individuell und ganzheitlich. Das SBBZ Sehen in Baindt ist damit eine zentrale Kompetenzstelle für Menschen mit Seh- und Mehrfachbehinderungen in der Region. Ein zentraler Bestandteil dieses Förderangebots ist das hauseigene Therapiebad. Das sogenannte „Bädle“ ist seit über 40 Jahren in Betrieb und inzwischen stark sanierungsbedürftig. Die Technik ist veraltet, Ersatzteile sind nicht mehr verfügbar. Der geschätzte Sanierungsaufwand beläuft sich auf rund 500.000 Euro. Für Kinder und Jugendliche mit Sinnesbehinderungen und komplexen Mehrfachbehinderungen ist das Therapiebad je- doch ein unverzichtbares therapeutisches Angebot. Es fördert Beweglichkeit und Motorik, lindert Schmerzen und bietet einen geschützten Raum für Entspannung, Förderung und Lebensfreude. Um das Therapiebad langfristig zu erhalten, rief die Stiftung St. Franziskus im Frühjahr 2024 eine großange- legte Spendenkampagne zur Rettung des „Bädles“ ins Leben. Zahlreiche Einzelspenden, Benefizaktionen und Initiativen aus der Gemeinde Baindt und der Region trugen maßgeblich zum Erfolg der Kampagne bei. „In den vergangenen Jahren mussten zahlreiche Therapiebäder in der Region schließen. Umso bemerkenswerter ist es, dass wir dank der großartigen Unterstützung nun die Sanierung des Therapiebads im SBBZ Sehen in Baindt auf den Weg bringen können und das „Bädle“ damit langfristig gesichert ist“, sagt Dr. Marcus Adrian. Das einzigartige Engagement so vieler Menschen für die Einrichtung in den vergangenen Monaten sei alles andere als selbstverständlich. „Ohne den Rückhalt von vielen Menschen und die Verbundenheit mit einer so engagierten Elternschaft wäre die Rettung des Therapiebads nicht möglich gewesen. Wir sind allen Unter- stützerinnen und Unterstützern so dankbar!“, betont Dr. Marcus Adrian. Geplant ist, noch im Laufe dieses Jahres mit der Sanierung des Therapiebades zu begin- nen. Derzeit startet die detaillierte Planungs- phase, im Anschluss soll die bauliche Umset- zung erfolgen. „Aktuell besteht zwar noch eine kleine Finanzierungslücke. Wir sind jedoch zu- versichtlich, dass diese dank weiterer Unter- stützung in absehbarer Zeit geschlossen wer- den kann“, so Dr. Marcus Adrian optimistisch. Weitere Informationen zum Projekt und direkte Spendenmöglichkeiten unter www.stiftung-st-franziskus.de/baedle-baindt Spendenkonto: Sparkasse Rottweil IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 BIC: SOLA DE S1 RWL Verwendungszweck: Bädle Baindt Durch die erfolgreiche Spendenkampagne ist es nun möglich, dass Therapiebad am SBBZ Sehen in Baindt zu sanieren Foto: Stiftung St. Fanziskus Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Sicherung und Verbesserung der medizinischen Versorgung als Ziel: Pilot-Projekt Interkommunale Zukunftswerkstatt Gesundheitsversorgung in und mit sechs Kommunen im Landkreis Ravensburg gestartet Die insgesamt sechs mitwirkenden Gemeinden (Baien- furt, Baindt, Berg, Fronreute, Horgenzell und Wolperts- wende) sind eine von drei Pilotregionen im ländlichen Raum Baden-Württembergs, die an der „Interkom- munalen Zukunftswerkstatt Gesundheitsversorgung“ teilnehmen. Ziel des Projekts ist es, die medizinische Versorgung in der Region langfristig zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten. Die Gesundheitsversorgung steht in vielen Regionen Deutschlands vor großen Herausforderungen – be- sonders im ländlichen Raum. Krankenhäuser müssen schließen, Haus- und Fachärzte gehen in den Ruhe- stand, ohne Nachfolger gefunden zu haben. Viele Bür- gerinnen und Bürger sehen die bestehenden Versor- gungsstrukturen bedroht. Um dieser Entwicklung zu begegnen, müssen regiona- le medizinische Versorgungsstrukturen neu gedacht und besser miteinander verknüpft werden. Dabei ar- beiten jedoch viele unterschiedliche Akteure mit je- weils eigenen Rahmenbedingungen zusammen – eine übergeordnete Zuständigkeit für die gemeinsame, be- rufsgruppenübergreifende Planung gibt es bislang nicht. Der Handlungsdruck auf die Kommunen wächst, doch oft fehlen ihnen die notwendigen Ressourcen und Fachkenntnisse. Genau hier setzt das Pilotprojekt „Interkommunale Zu- kunftswerkstatt Gesundheitsversorgung“ an, welches durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Rahmen des Kabinetts- ausschusses Ländlicher Raum gefördert wird. Ziel ist es, Regionen – bestehend aus mehreren Gemeinden – fachkundig und neutral bei der strategischen Weiter- entwicklung ihrer Gesundheitsversorgung zu unterstüt- zen. Der auf ein Jahr angelegte Prozess orientiert sich an den spezifischen Gegebenheiten vor Ort und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit lokalen Leistungserbrin- gern und Entscheidungsträgern. Am Ende sollen ein gemeinsames Zielbild für die künf- tige Versorgungslandschaft für die Region entstehen – erarbeitet von Vertreterinnen und Vertretern ver- schiedener Gesundheitsberufe und -institutionen – und konkrete erste Umsetzungsschritte festgelegt werden. Die Zukunftswerkstatt dient zugleich als Plattform für den kontinuierlichen interkommunalen Austausch, um die Patientenversorgung in der Region langfristig zu sichern und zu verbessern. Ihre Gemeindeverwaltung Tag des Wassers am 22.03.2026 Motto „Wo Wasser fließt, wächst Gleichberechtigung“ Der internationale „Tag des Wassers“ findet jährlich am 22. März statt. Er erinnert daran, dass sauberes Wasser eine grundlegende Voraussetzung für Gesundheit und Entwicklung ist. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins und durch kein anderes ersetzbar. Darüber hinaus bildet Wasser die zentrale Grundlage für die Nahrungs- mittelproduktion und ist unverzichtbar für Gewerbe und Industrie. Ziel muss es daher sein, durch geeignete Maß- nahmen einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit dieser wertvollen Ressource sicherzustellen – zum Schutz unserer eigenen Lebensgrundlagen und der künf- tigen Generationen. Der Weltwassertag 2026 steht unter dem Motto: „Wo Wasser fließt, wächst Gleichberechtigung“. Der Weltwassertag 2026 wird von UNICEF und UN Wo- men geleitet und von UN-Water koordiniert. Seit dem Jahr 2000 haben weltweit 2,2 Milliarden Menschen Zugang zu sicher verwaltetem Trinkwasser erhalten. Dennoch ver- fügen weiterhin 2,1 Milliarden Menschen in unmittelbarer Wohnortnähe über keinen gesicherten Zugang. Beson- ders betroffen sind Frauen und Mädchen: Über eine Milliarde Frauen haben keinen sicheren Zugang zu Trinkwasser. Weltweit wenden Frauen und Mädchen täglich rund 250 Millionen Stunden für das Wasserholen auf – mehr als dreimal so viel wie Männer. - 380 Millionen Frauen und Mädchen leben in Regionen mit hoher oder kritischer Wasserknappheit. Dies ent- spricht 9,5 Prozent der weltweiten weiblichen Bevöl- kerung. - Eine unzureichende Wasserversorgung wirkt sich unmittelbar auf Gesundheit, Bildung, Sicherheit und wirtschaftliche Teilhabe aus. Unsicheres Wasser und mangelhafte Hygiene führen weltweit täglich zu rund 1.000 Todesfällen bei Kindern unter fünf Jahren. Wasser steht für Hygiene, Energie und Gesundheit. Als elementares Lebensmittel ist der Zugang zu ausreichend sauberem Wasser jedoch nicht für alle Menschen glei- chermaßen gewährleistet. Der Weltwassertag soll daher die Aufmerksamkeit auf diese essenzielle Ressource len- ken und einen Beitrag zu einer gerechten und nachhalti- gen Nutzung leisten. Die herausragende Bedeutung des Grundwassers als unverzichtbarer Bestandteil des Wasserkreislaufs sowie die Belastungen durch menschliche Einflüsse und den fortschreitenden Klimawandel sind vielen Menschen nicht hinreichend bewusst. Vor diesem Hintergrund rücken die Vereinten Nationen den Wert und die Schutzbedürftigkeit unseres Grundwassers verstärkt in den gesellschaftlichen und politischen Fokus. Zu den natürlichen Wasserspeichern und -filtern zählen Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald ist mit einer Fläche von rund 82 km² nach dem Schwarz- wald das zweitgrößte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Württembergs. Angesichts seiner Bedeutung für Klimaausgleich, Artenschutz, Erholung, Landschaftsbild und Tourismus erscheint es sachgerecht, das gesamte Waldgebiet unter die Schutzkategorie des Landschafts- schutzes zu stellen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt nimmt den Tag des Wassers zum Anlass, für das Thema Trinkwasser als Lebensmittel Nummer eins zu sensibilisie- ren. Der im Regionalplan vorgesehene Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund, berührt das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle „Weißenbronnen“ des Zweckver- bandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Zwischen der äußeren Grenze des Wasserschutzgebie- tes und der in Betracht gezogenen Abbaufläche liegen lediglich wenige Meter. Nach fachlicher Einschätzung ei- nes Geologen sollte das Wasserschutzgebiet in seiner Ausdehnung entsprechend angepasst werden. Denkbar ist eine Erweiterung auf mindestens 5,5 km². Der Zweck- verband hat hierzu beim Landratsamt Ravensburg – Un- tere Wasserbehörde – einen Antrag auf Erweiterung des Wasserschutzgebietes gestellt. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer Normenkontrolle Klage gegen die Gesamt- fortschreibung des Regionalplans erhoben, insbesondere gegen die Ausweisung von Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe – mit Blick auf den Grundwasserschutz und das Land- schaftsschutzgebiet Altdorfer Wald. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität und ausreichender Menge. Zugleich stellt sie gemeinsam mit ihrem Einzugsgebiet aus geologischer und hydrologi- scher Sicht ein außergewöhnliches Trinkwasserreservoir dar – nicht nur für beide Gemeinden, sondern perspekti- visch auch für weite Teile des Schussentals. Der Schutz von Gewässern und Trinkwasser kann nicht allein von Versorgungsunternehmen und Behörden gewährleis- tet werden. Vielmehr ist jede und jeder Einzelne gefordert, durch verantwortungsbewusstes Handeln – etwa bei der Abwasser- und Abfallentsorgung, beim Einsatz von Pflan- zenschutzmitteln oder bei der Reduzierung des CO₂-Fuß- abdrucks – zum Erhalt der Ressource Wasser beizutragen. Die Versorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt aus dem Gebiet Weißenbronnen wurde durch den Bau einer Querverbindung zusätzlich abgesichert. Kaum ein Lebensmittel wird in Deutschland so regelmäßig und umfassend kontrolliert wie Trinkwasser. Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist einwandfrei und als Durstlöscher bestens geeignet, wie auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) bestätigt. Diese hohe Qualität ist jedoch keine Selbstverständlichkeit: Rund 1,2 Milliarden Menschen weltweit haben keinen Zugang zu sauberem Wasser. Der Internationale Tag des Wassers am 22. März soll daher auf den besonderen Wert von sauberem Trinkwasser aufmerksam machen. Die regelmäßigen Wasseranalysen im Versorgungsgebiet Baienfurt-Baindt bestätigen die ausgezeichnete Qualität des Trinkwassers, das der Zweckverband seinen Bürge- rinnen und Bürgern zur Verfügung stellt. Auch die Kinder der Klosterwiesenschule Baindt erhalten zum Mittagessen hochwertiges Trinkwasser, das mithil- fe einer Aufbereitungsanlage mit Kohlensäure versetzt und gekühlt werden kann. So steht jederzeit frisches und schmackhaftes Wasser zur Verfügung – eine gesunde und nachhaltige Art der Erfrischung. Auf dem Dorfplatz wurde zudem ein vom Bundesumwelt- ministerium geförderter Trinkbrunnen errichtet. Trink- brunnen sind ein wichtiger Baustein kommunaler Hit- zevorsorge und leisten einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Folgen ho- her Temperaturen. Baienfurt/Baindt, 22.03.2026 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Dorfputzete 2026 WANN: 21. März, 09:00 Uhr WO: Feuerwehrhaus WER: Die gesamte Bevölkerung Warnwesten und Handschuhe gerne selber mitbringen Um ca. 12 Uhr gemeinsames Vesper Bei wirklich schlechtem Wetter entfällt die Dorfputzete Gemeinsam halten WIR Baindt sauber Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. März 2026 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2026 wird nichts bekannt gegeben. Aus der nicht öffentlichen Bauausschusssitzung vom 16. März 2026 ist Folgendes bekannt zu geben: Der Bau- ausschuss beauftragt Herrn Robert Elbs von der Bau- werkserhaltung GmbH mit einer Bestandsaufnahme der Laubengänge auf dem Schulareal sowie einer Kosten- schätzung für erforderliche Sanierungsmaßnahmen. Un- tersucht werden insbesondere das Dach des Übergangs zum gelben Gebäude, mögliche Karbonatisierung an drei Säulen sowie Schäden im Bereich der Decke. Bericht der Bürgermeisterin Wirtschaft und Weißwurst: Die Veranstaltung Wirtschaft und Weißwurst für örtliche Gewerbetreibende findet am 25. April 2026 in den Räumlichkeiten der Firma Hoppe Heizung im Gewerbegebiet Mehlis statt. Veranstaltungsreihe Gemeindejubiläum: Im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum Gemeindejubiläum findet als erste Veranstaltung ein Erinnerungscafé mit Voranmel- dung am 22. Mai 2026 statt. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Auftragsvergabe Erneuerung Wasserleitung und Stra- ßensanierung Hirschstraße von Baindt bis zum Ort- seingang Sulpach Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Erneu- erung der Wasserleitung und Straßensanierung in der Hirschstraße wird an die Firma Dobler mit einer Ange- botssumme von 421.463,95 € brutto erteilt. Auftragsvergabe Straßenanpassung Marsweilerstra- ße vom inneren Kreisverkehr bis zur Einmündung in die Fischerstraße Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten zur Straßenan- passung in der Marsweilerstraße vom inneren Kreisver- kehr bis zur Einmündung in die Fischerstraße wird an die Hubert Käser Asphaltbau GmbH, Wolfegg mit einer An- gebotssumme von 111.038,61 € brutto erteilt. Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf Flst. 1175 und 1176 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage, privilegiert bis 2,5 ha mit Neben- anlage wird erteilt. Kostenzusammenstellung Neugestaltung Dorfplatz Der Gemeinderat nimmt die Kostenzusammenstellung der Neugestaltung Dorfplatz zur Kenntnis. Verlängerung der Betrauung der Bodensee-Ober- schwaben-Bahn GmbH & Co. KG mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Sicher- stellung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: Die Gesellschaf- ter und die zuschussgebenden Gemeinden haben sich zu einer Gruppe von Behörden im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 zusammengeschlossen und stimmen darin überein, die mit der Anlage beigefügte Änderung der Betrauung der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG unverzüglich durch korrespondierende Gremien- beschlüsse der Mitglieder der Behördengruppe mit einer gesellschaftsrechtlichen Weisung umzusetzen. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwal- tung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ seite/de/rathaus/02/WB/ Ratsinformationssystem.html Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD).: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) digitale Anlaufstelle der 116117 docdirekt.de Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 21. März und Sonntag, 22. März Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21. März 2026 Achtal-Apotheke Baienfurt Ravensburger Str. 6 88255 Baienfurt Tel: 0751 50 69 44 0 Sonntag, 22. März 2026 Apotheke 14 Nothelfer Ravensburger Str. 35 88250 Weingarten Tel: 0751 56 11 11 0 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Die Stelle der Gemeinwesenarbeit ist aktuell nicht be- setzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fragestel- lungen an die Geschäftsstelle unter quartiersarbeit@ stiftung-liebenau.de, Tel. +49 7542 10-1018 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am - Samstag, 21. März 2026 von 13.00 bis 16.00 Uhr, - Samstag, 28. März 2026 von 13.00 bis 16.00 Uhr und - Samstag, 04.April 2026 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 10. Ap- ril 2026 geöffnet und danach jeden - Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und - Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen März 20.03. JHV - SV Baindt Vereinsraum 21.03. Dorfputzete 27.03. Gruselführung 27.03. JHV - Schalmeienkapelle BSS 29.03. JHV Förderverein Selige Irmgard Altenzentrum 30.03. DRK Blutspendetermin Baienfurt 30.03. Osterschießen - Schützengilde Schützenhaus - 01.04. April 01.04. Osterschießen - Schützengilde Schützenhaus 02.04. Offener Mittagstisch DB-Saal 03.04. Karfreitag 05.04. Ostersonntag 06.04. Ostermontag 06.04. Siegerehrung - Schützengilde Schützenhaus 17.04. Frauenfrühstück - Impulse BSS 19.04. Erstkommunion Kirche Baindt 20.04. JHV - Förderverein KWS Aula 21.04. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 22.04. Frühlingsfest - Seniorentreff BSS 24.04. JHV - Blutreitergruppe BSS 30.04. Maibaumstellen - Landjugend DP Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Romahn/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Bolz 9406-25 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Cichon 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 02.04.2026 Abgabeschluss: 30.03.2026, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Bücherei Gemeindebücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei ist während der Osterferien von Montag, dem 30.03.26 bis Freitag, dem 10.04.26 geschlossen. Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats März: Do it yourself Dinge selber machen und gestalten liegt derzeit voll im Trend. Egal ob Dekoartikel, Schmuck, Accessoires oder Möbel – Möglichkeiten, kreativ zu werden und Dinge selbst herzustellen oder zu gestalten, gibt es mehr als Märchen aus tausendundeiner Nacht. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Schließlich ist Sel- bermachen meistens günstiger, nachhaltiger und für viele Menschen obendrein entspannter, als Dinge einfach zu kau- fen. Neben Gegenständen für den eigenen Haushalt lassen sich natürlich auch Geschenke selber machen. Anlässe für selbstgemachte Geschenke gibt es schließlich jede Menge, ob Ostern oder Weihnachten, ob Geburtstage von Verwand- ten und Freunden oder Hochzeiten und viele mehr. Sie suchen Inspirationen für ein passendes Geschenk? Dann finden Sie im Internet, oder ganz klassisch in Büchern und Zeitschriften, jede Menge Tipps für selbstgemachte Ge- schenke. Von Basteltipps für Dekoartikel bis hin zu Strick- mustern und Nähvorlagen, die auch vom tapferen Schnei- derlein stammen könnten. Wer sich auf der Suche nach Anregungen nicht wie im Märchen auf den falschen Weg führen lässt, wird sicher schneller fündig, zumindest schnel- ler, als Dornröschen bei der Befreiung aus ihrem Schlaf. Besonders nachhaltig sind selbstgemachte Geschenke, wenn die verwendeten Materialien im eigenen Garten oder der umliegenden Natur gesammelt werden. Wer bei der Materialsuche in der Natur jedoch Materialien findet, die unter Naturschutz stehen, oder zufällig auf ein Pfefferkuchenhäuschen einer alten Dame trifft, lässt diese besser an Ort und Stelle liegen, denn sonst droht Ungemach mit einem bösen Zauberer. Um andere Menschen glücklich zu machen, braucht es weder einen Goldesel noch ein sich selbst deckendes Tischlein. Es reicht hier ein mit Herz und Liebe selbst ge- machtes Geschenk. Für den Fall, dass es mit dem Bas- teln eines Geschenks in Form eines Märchenprinzen oder einer Märchenprinzessin mal doch nicht klappt, gibt’s in Geschäften ausreichend Auswahl für fertige Geschenke. Beispielsweise als Ersatz für einen selbstgebauten Mär- chenprinz, eine selbstgekaufte „Königssohnrolle“. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt- Baindt- Berg e.V. Offenes Singen im Hospiz Ambulant „Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Leitung: Schtine Ruoff, Chorleiterin Termin: Mittwoch, 25.03.2026 Zeit: 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Ohne Anmeldung Trauerbänkle auf dem Friedhof Einmal im Monat bieten wir Trauergespräche direkt auf dem Friedhof in Baindt an. So müssen sie sich nicht erst auf den Weg nach Weingar- ten machen, sondern können unsere Trauerbegleiterin- nen dort erreichen, wo Sie sowieso hingehen. Sie finden unsere Trauerbegleiterin an der Bank in Eingangsnähe. Sie wird durch Sitzpolster gekennzeichnet sein. An der „Trauerbank“ sind wir für Sie da, hören zu, sprechen oder schweigen mit Ihnen. Die Trauerbank kann auch ein Ort der Verbindung mit an- deren Trauernden sein, z. B. für mitfühlenden Austausch. Ob man auf der „Trauerbank“ miteinander schweigt oder spricht, das entscheidet jede,r selbst. Sie bietet einen ge- schützten Raum für Menschen, die in ihrer Trauer einen Ort suchen, um zur Ruhe zu kommen, zu gedenken, zu weinen, zu erinnern oder einfach nur zu sein. Termine: jeden vierten Montag im Monat, 15 - 16 Uhr, nur bei trockener Witterung Begleitung: Andrea Lanz, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin www.hospizbewegung-weingarten.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten 21. März - 29. März 2026 Gedanken zur Woche: Vorfreude ist die Fähigkeit, vor Freude außer sich zu sein, obwohl der Grund zur Freude noch gar nicht bei einem ist. Hans-Joachim Eckstein Samstag, 21. März 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Vittorio Pasquale 18.30 Uhr Baindt - Jugendgottesdienst zur Vorbereitung auf Ostern: „Licht an - Herz auf“, gestaltet von den Ministranten und dem Jugendchor, mit EhrungenMinistranten: Pauline Berlin, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Anna Jaudas, Fran- ziska Joachim, Mateo Oelhaf, Lenny Sonntag, Henri Sonntag, Mona Stiefvater,(† Josef Hei- ne, Kurt Elbs, Josefine Heine, Jahrtag: Pfarrer Franz Glaser)Misereor - Kollekte Sonntag, 22. März - 5. Fastensonntag - Misereor 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit der Gruppe MEILEMisereor - Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Maya Mittwoch, 25. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 26. März 16.30 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder und Gewandausgabe 20.00 Uhr Baindt - KGR - Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 27. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt - Gottesdienst in der Blindenschule 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde zur Vorbereitung auf die Erstkommunion im Bischof-Sproll-Saal 16.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 28. März Keine Vorabendmesse Sonntag, 29. März - Palmsonntag (Sommerzeit!) 10.00 Uhr Baindt - Palmweihe vor der Kirche, feierliche Prozession in die Kirche, Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze. Palmenverkauf durch den Elternbeirat des Kiga St. Martin(† Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Kla- ra und Johannes Merk, Familie Schimanow- ski, Zita, Viktor und Emilie Markin, Else und Johann Neth, Ludmilla und Rochus Illenseer, Jahrtag: Nikolaus Schimanowski)Kollekte für das Heilige Land 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 10.00 Uhr Baienfurt - Palmweihe vor der Kirche, anschl. Eucharistiefeier mit dem Kirchenchor. Palmen- verkauf der Ministranten vor dem Gottesdienst 10.00 Uhr Baienfurt - Kleine Kirche, nach der Palmweihe gemeinsamer Einzug in die Kirche, anschlie- ßend ziehen wir weiter ins katholische Ge- meindehaus Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Jahresrechnung 2024 Die Jahresrechnung 2024 der Kirchengemeinde liegt vom 10. - 24. März 2026 zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf, jeweils zu den Bürozeiten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir, die Minis, binden zusammen mit Baienfurt kleine Handpalmen Dafür brauchen wir Buchs, Kirschlorbeer, gerne auch an- dere grüne Zweige. Diese können ab Samstag, 21. März bis Freitag, 27. März an der Villa Kunterbunt, Marsweiler Str. 24 abgegeben werden. Palmsonntag, 29. März 2026, 10.00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt „Jesus zieht in Jerusalem ein “ Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu erle- ben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen während dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschu- le und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. „Drei Geschlechter - ein Körper, Geist und Seele im Glauben“. Was haben Pop-Konzerte von Michael Jackson oder Lady Gaga mit theologischen Gesprächen über Kirche, Glauben und Identität zu tun? Patricia-Achim Kleyer aus Baienfurt, Mitglied des Kirchen- gemeinderats in Baindt, hat ein autobiografisches Buch veröffentlicht mit dem Titel „Drei Geschlechter - ein Körper, Geist und Seele im Glauben“. Auf 124 Seiten beschreibt die Autor:in ihren persönlichen Glaubensweg innerhalb der ka- tholischen Kirche - zwischen Identitätssuche, Spiritualität, kirchlichen Begegnungen und Erfahrungen aus Gesellschaft und Popkultur, ergänzt durch persönliche Gebetsübungen. Die Autor:in berichtet von Begegnungen mit Persönlichkeiten der katholischen Kirche. Das Buch ist im Verlag „tredition“ erschienen und bei Frauherr Kleyer oder über den deutsch- sprachigen Buchhandel zum Preis von 23,00 € erhältlich. Kirchenchor Baindt Nachruf In tiefer Trauer, aber erfüllt von Dankbarkeit für die vielen gemeinsamen Jahre, nehmen wir Abschied von unserer lieben Chorsängerin Helga Schulz 28.02.2026 Über 36 Jahre lang war sie eine tragende Säule unseres Chores. Mit ihrer klaren Sopranstimme verlieh sie unse- rem Gesang Glanz und Tiefe. Doch sie schenkte uns weit mehr als nur ihre Musik: Mit ihrem freundlichen Wesen und ihrer hilfsbereiten Art war sie oft das Herzstück un- serer Chores – jemand, der immer da war, wenn eine helfende Hand gebraucht wurde. Ihr tiefer christlicher Glaube war das Fundamt ihres Le- bens. Aus diesem Vertrauen heraus übernahm sie mit großer Pflichtbewusstheit Verantwortung: sieben Jahre lang als stellvertretende Vorsitzende und ein Jahr als Vor- sitzende. Es ging ihr stehts um das gute Miteinander – die Chorgemeinschaft war für sie eine Herzensangelegenheit. Wir spürten in ihrem Tun und Werken die Hingabe zum Lobpreis Gottes. Wir verlieren eine geschätzte Kameradin und eine treue Freundin, deren Platz in unserer Mitte nun leer bleibt, de- ren Stimme uns aber in steter Erinnerung bleiben wird. Unser tiefes Mitgefühl gilt ihrer Familie. Der Kirchenchor Baindt Pfarrer Bernhard Staudacher Chorleiter Rainer Strobel Vorsitzende Nadine Klotzer ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 22. März 2026 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich die- nen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Samstag, 21. März 11.00 – 13.30 Uhr Baindt Konfi3, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Sonntag, 22. März Judika (5. Sonntag der Passionszeit) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 23. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 25. März 15.30- Baienfurt Konfi8-Gruppe 1, 16.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 16.30- Baienfurt Konfi8-Gruppe 2, 17.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 29. März Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Posaunenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Glaube im Alltag „7 Wochen Ohne“ – NACHFRAGEN (Lukas 10,29) Ein Ge- genmittel zu einem harten Gesprächsabbruch ist Nachfragen: Ich verstehe dich nicht – erkläre mir deine Sicht! Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gerade, wenn es um Fragen von Mitgefühl und Nächsten- liebe geht. Wie nahe lasse ich das Schicksal von Menschen an mich rankommen, die ich vielleicht gar nicht kenne? Da müssen wir drüber reden! (Text-Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Bildquelle: 7wochenohne. evangelisch.de) --- Gemeinsam zum Adonia Musical Du bist zwischen 10 und 15 Jahre alt und hast Lust, gemeinsam mit anderen Ju- gendlichen ein cooles Musical mit christli- chem Inhalt zu besuchen, dann bist du hier genau richtig. Wann und wo? Donnerstag, 09. April um 16.00 Uhr im evangelischen Ge- meindehaus, Baienfurt - wir wollen uns zuerst als Gruppe kennenlernen, gemeinsam was Leckeres zu Abend essen und starten dann gemeinsam mit dem Bus zum Kultur- und Kongresszentrum nach Weingarten. Um 19.30 Uhr beginnt das Musical mit einer ungefähren Dauer von 90 Minuten. Infos zum Musical gibts unter www.adonia.de Interesse? Dann melde dich gerne bis spätestens 23. März unter: silvi.schwan@gmail.com Damit wir gut planen können, ist eine Anmeldung zwin- gend erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wei- tere Infos gibt‘s nach der Anmeldung Dein Teens-Team der evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt / Baindt --- Tischabendmahl am Gründonnerstag, 02. April um 19.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Herzliche Einladung zu ei- ner etwas anderen Form des Abendmahlsgottesdienstes, in der wir mit Anklängen an eine jüdische Passah-Feier feiern, in der Jesus das Abendmahl am ersten Gründonnerstag gestiftet hat. Wir bitten um Voranmeldung (telefonisch, schriftlich oder per Mail) im Pfarramt bis spätestens Dienstag, 31. März, damit wir genügend Plätze am Tisch vorberei- ten können. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Offener Mittagstisch Jeden ersten Donnerstag im Mo- nat um 12:00 Uhr im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Baindt Herzliche Einladung! Nächster Mittagstisch 02.04.2026 Info und Anmeldung bis eine Wo- che vorher bei Ute Lins: 07502/6210899 Petra Maucher: 07502/621098 Unkostenbeitrag 12 € Wir laden ein Der Kreative Montag lädt zum Mitma- chen ein. Unsere nächsten Termine sind: 13. April Ingrid Allkemper Frühlings- motive auf Porzellan Porzellan- malerei 11. Mai Birgit Schwartz- Glonnegger Frühlings- landschaft Aquarell 15. Juni Elli Duelli Stillleben Gouache oder Acryl Anmeldungen bitte bis 4 Tage vor dem Termin bei p.neumann.sprink@gmx.de oder 0177 406 1011 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Der SV Baindt lädt alle Mitglieder recht herzlich zu sei- ner Mitgliederversammlung am 20.03.26 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Mitgliederversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 20.03.2026 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Bosch- str. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen a. Tischtennis b. Turnen c. Fußball d. Alpin-Team 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen a. Schriftführer/in (2 Jahr) b. Frauenvertreterin (2 Jahre) c. Jugendvertreter/in (2 Jahre) d. 2 Kassenprüfer (1 Jahr) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 den Sven Zeller, Boschstr. 1/3, 88255 Baindt oder E-Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Mit- gliederversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Sven Zeller, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Abteilung Fußball Ergebnis deutlicher als der Spielverlauf SV Ankenreute - SV Baindt 4:1 (2:0) Der SV Baindt II musste sich beim SV An- kenreute am Ende mit 4:1 geschlagen ge- ben – ein Ergebnis, das den Spielverlauf nur teilweise widerspiegelt. Die Baindter zeigten im Ver- gleich zur Vorwoche eine deutlich verbesserte Leistung und hätten das Spiel durchaus enger gestalten können. Der SVB startete engagiert in die Partie und bekam be- reits in der 2. Minute die große Chance zur Führung. Nach einem Foulspiel zeigte der Schiedsrichter auf den Punkt, doch Manuel Brugger konnte den fälligen Elfmeter nicht im Tor unterbringen. Nur wenige Minuten später folgte die kalte Dusche: In der 5. Minute brachte eine Flanke von außen Unordnung in die Baindter Defensive, R. Braun kam im Strafraum völlig frei zum Kopfball und traf zum 1:0 für die Gastgeber. Baindt zeigte sich davon jedoch zunächst wenig beein- druckt und antwortete fast im direkten Gegenzug mit einer guten Gelegenheit, als eine Flanke auf Hosse im Strafraum landete, dessen Kopfball jedoch knapp sein Ziel verfehlte. In der 25. Minute erhöhte Ankenreute dann auf kuriose Weise auf 2:0: Ein Eckball segelte direkt ins Tor. Auch danach blieb Baindt bemüht und kam zu weiteren Chancen. In der 32. Minute hatte Keppeler Pech, als sein Abschluss nur an das Kreuzeck klatschte. Dennoch ging es mit dem Zwei-Tore-Rückstand in die Pause. Nach dem Seitenwechsel kam der SVB stark aus der Ka- bine. Direkt zu Beginn der zweiten Halbzeit erspielte sich Baindt zwei große Möglichkeiten durch Schaffer, die je- doch ungenutzt blieben. Der verdiente Anschlusstreffer fiel schließlich in der 63. Minute: Nach einem Freistoß von Kronenberger verlängerte Keppeler per Kopf, Luca Bosch stand richtig und traf zum 2:1. Die Hoffnung auf eine Aufholjagd währte allerdings nur kurz. Bereits in der 66. Minute stellte M. Issa mit dem 3:1 den alten Abstand wieder her. In der Folge versuchte Baindt weiter nach vorne zu spielen, doch klare Chan- cen blieben aus. Den Schlusspunkt setzte schließlich L. Rief, der in der 89. Minute einen Konter zum 4:1-Endstand abschloss. Trotz der Niederlage konnte der SV Baindt II eine deutlich bessere Leistung als in der Vorwoche gegen Weissenau zeigen. Vor allem die Anfangsphase und die starke Re- aktion nach der Pause machen Mut – mit etwas mehr Konsequenz im Abschluss und einem anderen Spielver- lauf hätte diese Partie durchaus enger ausgehen können. Ausblick: Am kommenden Sonntag steht das Derby gegen Baien- furt an. Dort trifft der SVB auf den aktuellen Tabellenfüh- rer – eine große Herausforderung, auf die man nach der verbesserten Leistung jedoch gewappnet ist. Ziel wird es sein, den Favoriten zu ärgern und im Derby vielleicht für eine Überraschung zu sorgen. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (68. Kons- tantin Knisel), Patrick Späth, Kai Kostka (68. Niklas Hug- ger), Luca Bosch, Henry Hosse (83. Niklas Späth), Julian Keppeler, Manuel Brugger (68. Markus Wöhr), Daniel Kro- nenberger, Jacob Schaffer, Johannes Schnez (83. Moritz Gresser) - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Frank Sen- ger - Co-Trainer: Daniel Schmidt Schiedsrichter: Gianluca Ardemani - Zuschauer: 150 Tore: 1:0 Robin Braun (5.), 2:0 Daniel Deinhart (25.), 2:1 Luca Bosch (63.), 3:1 Mutasem Bellah Issa (66.), 4:1 Luca Rief (89.) Besondere Vorkommnisse: Manuel Brugger (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Stefan Gluns (2.). Vorschau: Sonntag, 22.03. 13.00 Uhr: SV Baindt II – SG Baienfurt Umkämpfter Auswärtssieg in Brochenzell VfL Brochenzell - SV Baindt 0:1 (0:0) Nach dem spielfreien Wochenende gastierte der SV Baindt am Sonntag beim Tabellenvierten aus Brochen- zell, der in der Vorwoche den FC Dostluk FN mit 3:1 besie- gen konnte. Die einwöchige Pflichtspielpause brachte für Trainer Keller aber keine personelle Entspannung - zum gesperrten Zweifel gesellten sich auch Fink (Oberschen- kelprobleme) sowie Torhüter B. Walser (Bänderverletzung im Sprunggelenk). Auf holprigem Geläuf entwickelte sich von Beginn an eine umkämpfte Partie mit wechselnden Feldvorteilen. Die erste Chance hatten die Gastgeber durch Feirle. Kurz darauf wurde es nach einem eigentlich harmlosen Rück- pass brenzlig: Der Ball sprang Odenbach aufgrund der Platzverhältnisse über den Fuß und kullerte nur knapp am Pfosten vorbei. Auf der Gegenseite köpfte Lang eine Flanke von rechts auf die Latte, ehe Kapitän Thoma we- nig später den Ball etwas zu ungenau am herauseilenden Beck vorbeilupfte. Nachdem es mit diesem leistungsgerechten 0:0 in die Kabine ging, agierte die Baindter Mannschaft ab Minu- te 46 deutlich agiler und flexibler als noch in Durchgang eins und ließ den VfL kaum noch zur Entfaltung kom- men. Fischer und Thoma vergaben zwar zunächst noch aussichtsreich, doch der SVB belohnte sich schlussend- lich für diese kleine Druckphase. Ein Pass auf Rechts zu Fischer zog die tiefstehende VfL-Abwehr auseinander, wobei Baindts Nummer 7 mit seiner butterweichen Flan- ke Walser am zweiten Pfosten fand, der überlegt zum 0:1 einnickte (65.). Da Lang einige Zeigerumdrehungen spä- ter aufgrund eines „Schwächeanfalls” 15 Meter vor dem Tor die große Chance auf das 0:2 verschenkte, ergaben sich in der Schlussphase so doch noch einige hitzige und umkämpfte Momente. Den möglichen Ausgleich nach ei- ner Ecke pfiff der Schiedsrichter aufgrund eines leichten Schubsers gegen Thoma zurück. Außerdem wurde „Li- nienrichter” Boenke von den VfL-Spielern freundlich ein Termin beim Optiker empfohlen, als er den Ball bei einem Konter im Aus sah. Schlussendlich brachte Kellers Team die Führung aber mit viel Einsatz über die Zeit und ver- gab in der Schlusssekunde vor dem leeren Tor - Keeper Beck war bei einem Standard nach vorne aufgerückt - sogar noch das 0:2. Mit diesem Sieg festigt der SVB seine Position in den Top 6 und macht gleichzeitig 3 Punkte auf den direkten Kon- kurrenten aus Brochenzell gut. SV Baindt: Conner Odenbach, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Lukas Walser (72. Max Kretzer), Marc Bolgert, David Krauter, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer (90. Übeydullah Gündogdu), Mika Dantona, Kevin Lang (82. Leon Geng) - Trainer: Markus Keller - Co-Trainer: Philipp Boenke Tore: 0:1 Lukas Walser (65.) Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vorschau: Sonntag, 22.03. 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Meckenbeuren Jugendfußball D-Juniorinnen Viertbeste Mannschaft in Baden-Württemberg Nach der erfolgreichen Qualifikation bei der Vorrunde der VR-Talentiade auf Verbandsebene traten unsere D-Ju- niorinnen am vergangenen Wochenende zum Final Four der besten Mannschaften aus Baden-Württemberg an. Am Vortag reisten sie bereits mit einem Bus, gesponsert von der Firma Franz Lohr GmbH, an und verbrachten ei- nen entspannten Abend mit Eltern und Spielerinnen. Am nächsten Morgen ging es erwartungsvoll und mit viel Fa- nunterstützung ins Turnier. Leider waren dann die Mann- schaften von der TSG Hoffenheim und dem FV Hegau zu stark, um sich für das Finale zu qualifizieren, doch im Spiel um den dritten Platz gegen Horrheim blieben sie auf Au- genhöhe, mussten sich letztlich jedoch im 6-m-Schießen knapp geschlagen geben. Trotzdem ein toller Erfolg unserer Mädels, die sich in der Gesamtabrechnung zu den vier stärksten D-Juniorin- nen-Teams in Baden-Württemberg zählen dürfen - herz- lichen Glückwunsch. Ein Dank geht an eine tolle Elternschaft, die die Mädels unterstützen und solche Turniere erst möglich machen und vor allem an das Trainerteam, die die Wochenenden hervorragend vorbereitet haben. Abteilung Tischtennis Bericht der Abteilungsversammlung 2026 Am 11.03.2026 fand die diesjährige Abtei- lungsversammlung im Vereinsheim Loch statt. Der Abteilungsleiter Tobias Nowak begann die Berichter- stattung mit einem Rückblick auf die Saison 2024/2025. Diese war für unseren Verein sportlich und organisato- risch ein gutes Jahr: Erwachsene 1 beendeten die Saison mit einem starken 2. Platz in der Landesklasse. Der Aufstieg ging über die Relegation in die Landesliga Gr. 4. Erwachsene 2 belegten in der Kreisliga C den 1. Tabel- lenplatz. Sie wurden somit Meister und stiegen ebenfalls auf in die Kreisliga B . Jungen 1 beendeten die Bezirksklasse mit einem 4. Platz und die Mädchen 1 beendeten die Saison mit dem 5. Platz der Bezirksklasse! Die Kreismeisterschaften im Januar 2025 waren ein gro- ßer Erfolg und dank der vielen Helfer eine rundum ge- lungene Veranstaltung. Das Hobbyturnier am Dreikönigstag, das durch den Aus- schuss und ein paar freiwilligen Helfern organisiert wird, wird von Jahr zu Jahr besser und wird sich weiterhin als fester Bestandteil im Jahreskalender etablieren. Als Nächstes gab er einen Einblick in die aktuelle Saison 2025/2026. Neuzugänge bei den Erwachsenen I seit dieser Saison sind Florian Magdalenc und und Alex Stefanoius. Die laufende Saison sieht aktuell wie folgt aus: Unsere Erwachsenen 1 stehen aktuell auf dem letzten Tabellenplatz. Der Abstieg ist leider sehr wahrscheinlich. Die Erwachsenen 2 stehen ungeschlagen auf dem 1. Ta- bellenplatz. Der Aufstieg in die Kreisliga A ist daher zum Greifen nah. Die Erwachsene 3 als Hobbymannschaft stehen auf dem 5. Tabellenplatz. Jungen 1 stehen auf dem 7. und letzten Tabellenplatz und die Mädchenmannschaft steht auf dem 1. Tabellenplatz Ein großer Dank gilt unserem Jugendleiter und Trainern: Philipp Schwarz, der als Jugendleiter und Trainer eine großartige Arbeit leistet. Thomas Nowak, der ebenfalls jede Woche im Training ist und unterstützt sowie Jens- Uwe Hahn, der sich mit viel Geduld vor allem um unsere Anfänger kümmert. Dieser Einsatz ist die Grundlage für die sportliche und persönliche Entwicklung unserer Ju- gend und des Vereins. Vielen Dank dafür! Ein wichtiges Ziel für die kommenden Jahre sollte es sein, jedes Jahr mindestens ein Turnier vom Verband in Baindt auszurichten. Diese Veranstaltungen stärken nicht nur unseren Ruf in der Region, sondern dienen auch zur Finanzierung für Trainer unsere Feste und Neuanschaf- fung für den Spielbetrieb. Im Anschluss wurde von unserem Kassierer Robert No- wak der Kassenstand betrachtet und erläutert. Wir kön- nen wieder von einem „positiven Geschäftsjahr“ 2025 sprechen. Anschließend berichtete Philipp Schwarz von der Jugend- arbeit. Aktuell kommen ca. 10 - 12 Kinder und Jugendliche regelmäßig im Training. Neu gemeldet zur Rückrunde wurde eine Schnuppermannschaft für die Anfänger. Diese sammeln erste Erfahrungen bei Freundschaftsspielen. Sie sind mit Eifer dabei - Wettkampf spornt an. Bei der Kreisrangliste starteten wir mit 5 Teilnehmern. Bei der Bezirksrangliste waren es 5 Teilnehmerinnen: Marta Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Klein qualifiziert sich mit dem 2. Platz bei den Mädchen U13 zu den Regionsmeisterschaften. Diese finden am 22.03. in Biberach statt. Marta und Jona Klein dürfen dort mitspielen. Nun wurden die Ausschussmitglieder einstimmig für das vergangene Jahr entlastet. Neu gewählt wurden folgende Ausschussmitglieder für ein weiteres Jahr: - Sportwart Tobias Sonntag - Kassierer Robert Nowak - Schriftführerin Claudia Hauß - Zeugwart Marcel Brückner - Jugendleiter Philipp Schwarz Allen ehrenamtlichen Mitgliedern ein herzliches Danke- schön für ihr Engagement. Danach wurde noch über einige Punkte, die das Training betreffen, die Betreuung der Jugendspiele, geplante Ver- anstaltungen sowie die Anschaffung neuer Trikots, die für die neue Saison geplant sind, gesprochen. Abschließend wurden noch die Termine für das Grillfest, den Abteilungs- ausflug sowie die Weihnachtsfeier festgelegt. TC Baindt e.V. Plätze richten Hallo Sportsfreunde m/w, am Fr., 27.03. ab 14 Uhr und Sa., 28.03. ab 10 Uhr richten wir unsere Anlage für die bevorstehende Saison. Wir hoffen auf tatkräftige Unterstützung. Karlheinz Blank und Harald Wetzel Technische Leiter Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 24.03.2026, kommt Frau Renner zu uns in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Sie ist Heilpraktikerin und referiert zum Thema „Aus der Balance, Stimmungsschwankungen, Depressionen und Burnout”. Beginn 19.30 Uhr. Viele Menschen fühlen sich heute erschöpft, überfor- dert oder emotional aus dem Gleichgewicht. Stimmungs- schwankungen, anhaltende Niedergeschlagenheit oder Burnout können unser Leben stark beeinflussen. Doch was steckt dahinter – und welche Wege gibt es zurück in die innere Balance? Wir laden alle Interessierten zur diesem informativen Abend herzlichst ein. Euer Vorstandsteam Vorschau: Dienstag, 28.04.2026, Referent Haasi, Koch und Ernäh- rungsberater. 18.00 Uhr in der Klosterwiesenschule. An- meldung ist an der Abendveranstaltung am Dienstag, 24.03.2026 möglich. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung 2026 Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederver- sammlung der Landjugend Baindt am 28.03.2026 ein. Wir starten um 17 Uhr im Probelokal vom Musikverein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Die Landjugend Baindt Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederver- sammlung des Fördervereins der Landjugend Baindt am 28.03.2026 ein. Wir starten um 16.30 Uhr im Probelokal vom Musikverein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schatzmeisters und Rechnungsprüfers 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Wahlen 6. Verschiedenes Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Der Förderverein der Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Vereinsausflug zu den German Masters 2026 Die Reitergruppe Baindt plant am Freitag, 13. November 2026, einen gemeinsamen Vereinsausflug zu den German Masters in Stuttgart. Die Abfahrt in Baindt ist gegen 13:30 Uhr vorgesehen, die Rückfahrt ab Stuttgart gegen 23:30 Uhr. Freuen dürfen wir uns auf ein abwechslungsreiches und unterhaltsames Abendprogramm. Der genaue Zeitplan sowie weitere In- formationen zum Ablauf folgen rechtzeitig. Die verbindliche Anmeldung ist bis 15. April bei Viktoria Köberle möglich, per E-Mail an schriftfuehrerin@rei- tergruppe-baindt.de oder telefonisch/WhatsApp unter 0173 4973161. Der Eigenanteil beträgt für Erwachsene ca. 50 Euro und für Schüler ca. 40 Euro. Für Schüler ist ein gültiger Schü- lerausweis als Nachweis erforderlich. Im Preis enthalten sind die Busfahrt, die Eintrittskarte so- wie Getränke und Vesper auf der Fahrt. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen und einen schönen gemeinsamen Ausflug. Erinnerung: Vereinskleidung – Nachbestellung Wir werden in Kürze wieder Vereinskleidung nachbe- stellen. Bestellungen können bei Daniela Schlegel unter 0172 5891369 aufgegeben werden. Bestellschluss ist der 31. März. Informationen zu Art und Preisen der Vereinskleidung findet ihr auf unserer Webseite, in der letzten Mail oder in der WhatsApp-Gruppe. Gerne können diese auch direkt bei Daniela Schlegel erfragt werden. Herzliche Grüße die Vorstandschaft Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schalmeienkapelle Baindt e.V. Schnupperprobe 2026 Schnupperprobe 2026 - Wir suchen dich! Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast Lust auf Musik, Spaß und eine starke Kameradschaft - auch außerhalb der Fasnet? Dann komm zu unserer Schnupperprobe! Wann? - 24.03.2026 - Start: 19.00 Uhr Wo? - Proberaum an der Klosterwiesenschule in Baindt. Am Eingang zum grünen Gebäude gegenüber der gro- ßen Sporthalle Du willst uns besuchen? Schreib uns eine kurze Direktnachricht oder melde dich per E-Mail unter info@schalmeien-baindt.de oder sprich einfach einen Schalmeienkameraden an, den du kennst. Wir freuen uns auf dich! Einladung zur Generalversammlung am 27.03.2026 Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den 27.03.2026 um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: • Zweiter Vorstand • Musikalischer Leiter • Kassierer • 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 26.03.2026 schriftlich, an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein der Schalmei- enkapelle Baindt Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 27.03.2026 um 19:30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen Blutreitergruppe Dritte Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. Zur diesjährigen Jahreshauptversamm- lung am Freitag, den 24.04.2026 um 20 Uhr laden wir alle Mitglieder, Blutrei- terinnen, Blutreiter, Jugendliche und Ehemalige herz- lich in den Bischof-Sproll-Saal ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Dokumentation und Feststellung der Anwesenheit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Totenehrung 5. Bericht des Vorstandes 6. Bericht des Schriftführers 7. Bericht des Kassierers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Wahlen a) Vorsitzender / Vorsitzende b) Gruppenführer/in (Stellv. Vorsitzender / Vorsitzende) c) Schriftführer/in d) Kassierer/in e) Zwei Kassenprüfer/innen 11. Bericht aus der Gruppenführerversammlung vom Os- termontag 12. Beschluss über die Höhe des Versicherungsbeitrages zum Blutritt in Weingarten 13 Anmeldung zum 29. St. Georgsritt in Bergatreute- Gwigg am 03.05.2026 14. Anmeldung zum Blutritt in Weingarten am 15.05.2026 15. Ehrungen 16. Wünsche und Anträge Anträge zur Versammlung sind bis zum 17.04.2026, schriftlich beim Vorstand Werner Elbs, Hirschstr. 50, 88255 Baindt einzureichen. Aufgestellt: Baindt, den 17.03.2026 Werner Elbs, Vorsitzender Volleyball LJ Baindt Letzte Spieltage der Saison Es geht nochmal rund am Wochenende! Wir hoffen, dass sich die VLJ Baindt 1 am Sonntag noch ein paar Punkte schnappt. Sie spielen auswärts in Ulm gegen den TV 02 Langenar- gen Psychos und den SSV Ulm 1846 1. Die VLJ Baindt 2 hat ihren letzten Spieltag traditionell als Heimspieltag am Sonntag, 22.03.2026 in unserer geliebten Sporthalle der Klosterwiesenschule. Ab 14.00 Uhr startet die Revanche gegen den TB Sigmaringen Blockbuster und die TSG Leutkirch 2. Gegen letztere konnte sich die VLJ Baindt 2 vor zwei Wochen nach der 15:25 Schlappe im ersten Satz noch stark in eine Verlängerung kämpfen, musste sich dann aber leider knapp mit 25:27 geschlagen geben. Morgen ist also alles drin! Wir hoffen auf eine spie- lerische Vergeltung! Denn auch gegen den SV Dettingen starteten die Baindter am 07.03.2026 solide, mussten sich dann aber nach drei Sätzen endgültig geschlagen geben (25:22; 18:25; 14:25). Es ist also volleyballtechnisch mal wieder einiges gebo- ten. Kommt gerne zahlreich am Sonntag ab 14.00 Uhr in die Sporthalle und feuert eure Baindter an! Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Liebe Basarfreunde, am 28. Februar fand unser Kinderbasar in der Schenk-Konrad-Halle wieder mit großem Erfolg statt. Ein herzliches Dankeschön gilt unserer Bürgermeisterin Frau Rürup sowie der Gemeinde Baindt, die uns erneut die Halle zur Verfügung gestellt und damit die Durchfüh- rung des Basars ermöglicht haben. Ganz besonders bedanken möchten wir uns bei allen Helferinnen und Helfern, die mit viel Engagement, Zeit und Herzblut zum Gelingen der Veranstaltung beigetra- gen haben. Ohne diese tatkräftige Unterstützung wäre ein solcher Basar nicht möglich. Ebenso danken wir allen Verkäuferinnen und Verkäufern sowie den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern, die durch ihr Kommen, Stöbern und Einkaufen unseren Basar unterstützt und mit Leben gefüllt haben. Der Erlös kommt auch in diesem Jahr wieder dem För- derverein der Klosterwiesenschule e. V. sowie örtlichen Kindergärten, Vereinen und karitativen Einrichtungen zu- gute. Gemeinsam konnten wir so erneut einen wertvollen Beitrag für unsere Gemeinschaft leisten. Wir freuen uns schon heute darauf, euch beim nächsten Basar wieder begrüßen zu dürfen. Herzliche Grüße Euer Basar-Team Baindt Wir nehmen Abschied von Katrin Strehle Viel zu früh musste Katrin aus unserer Mitte gehen. Sie war nicht nur ein wichtiges Teammitglied des Basars, sondern auch ein besonderer Mensch. Ihr Lachen, ihre Energie und ihre Hilfsbereitschaft werden uns unvergessen bleiben. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie und allen die ihr nahe standen. Im Namen des gesamten Basar-Teams Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Auf die Berger Höhe nach Wangen Von Wangen geht es auf die Berger Höhe mit schöner Aussicht ins Allgäu. Danach werden die Obere Argen bei der Lotten- mühle überquert, der Elitzer See passiert und durch Herz- mann und Kolbenholz zum Schindbüchel gewandert, wo der neue Turm der Landesgartenschau steht. Treffpunkt: Dienstag, 31.03.2026 um 12 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 18 Uhr. Gehzeit: 3 Stunden, 11 km, 70 Hm. Fahrpreis: 6,00 € für Mitglieder, Gäste 2,00 extra. Einkehr: vorgesehen in Wangen. Anmeldung: ab 27.03.2026 - T. 07529/1419 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Frowin Riedmayer. Sonstiges: Wir bilden Fahrgemeinschaften. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, wenn man auch Fahrer ist, und ob man mit einkehrt. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe, ggf. Stöcke. Bei schlechtem Wetter fällt die Wanderung aus. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Osterschießen 2026 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen, die Schützengilde Baindt lädt die Bevölke- rung und Vereine zum alljährlichen Oster- schießen in das Schützenhaus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen Luftgewehr Einzel und Luftgewehr Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Eine Mann- schaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mann- schaftsmitglieds. Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Disziplin Luftpistole aktiv/allgemein als separate Disziplin angeboten (ohne Klassentrennung aktiv/passiv). Schießzeiten für das Osterschießen Montag, 30.03. von 18:30 – 22:00 Uhr Dienstag, 31.03. von 18:30 – 22:00 Uhr Mittwoch, 01.04. von 18:30 – 22:00 Uhr Die Siegerehrung findet am Ostermontag, dem 06.04.2026 im Schützenhaus in Baindt statt. Der Frühschoppen be- ginnt um 10 Uhr, die Siegerehrung um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Schützengilde Baindt Aus dem Landkreis Sportkreis Ravensburg e.V. Frühjahr ist Seminarzeit – Termine für unsere Mitglieds- vereine Erste Hilfe Sport Ort: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 95, 88212 Ravensburg Termin: Dienstag, 14. April 2026, 17:00 - 20:15 Uhr Ein eigener Kurs nur für alle Jugendleiter*innen, Jugend- betreuer*innen, Übungsleiter*innen und Trainer*innen aus unseren Mitgliedsvereinen. Es werden typische Verlet- zungen und Notfall-Situationen besprochen. Keinerlei Vorkenntnisse nötig, jedoch wird empfohlen, über ein aktuelles Erste-Hilfe-Grundwissen zu verfügen. Bedeutung der Bewegung im Seniorenalter – gesund und fit im Sportverein Ort: Spohn-Gymnasium/ Alte Aula Spohnstr. 22 88212 Ravensburg Termin: Mittwoch, 06. Mai 2026, 18:00 - 20:45 Uhr Thema: Die Potenziale der Bewegung im Seniorenalter unter der Perspektive der Gehirnfunktionen, Demenz und Teilhabe am Leben - Chance für die Sportvereine. Mehr als 2 Stunden Input durch Christoph Anrich (Dozent, Ober- studienrat Sport und Religion, ehem. Athletiktrainer sowie pädagogischer Berater und Dozent für den DFB, DHB und Landesinstitut für Schulsport, Autor zahlreicher Publika- tionen), Anja Matzenmüller (Turn- und Sportbund 1847 Ravensburg/ Kurs- und Rehasportverwaltung & TGO-Ge- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 schäftsstelle) und Ulrike Hänssler (Turn- und Sportbund 1847 Ravensburg/ Sport nach Krebs). Auffrischung „Deutsches Sportabzeichen“ Disziplin Leichtathletik 2026 Ort: Sportzentrum Ravensburg, Brühlstraße 31, 88212 Ravensburg Termin: Samstag, 09. Mai 2026, 09:00 - 11:00 Uhr Für alle Sportabzeichen-Prüfer*innen, welche ihr Wissen auffrischen möchten. In den zwei Stunden wird das Wissen rund um die Disziplin Leichtathletik aufgefrischt, Aktua- lisierungen der Regelkunde angesprochen und der Auf-, Abbau sowie Ablauf in der Praxis geübt. Alle Ausschreibungen sind auf www.sportkreis-ravensburg.de -> Bildung einsehbar und online buchbar. Deutsches Rote Kreuz (DRK) DRK warnt: Zecken-Saison beginnt im Frühjahr Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt vor einer zuneh- menden Gefahr durch Zeckenstiche. „Zecken werden auf- grund der milderen Temperaturen immer früher im Jahr aktiv“, sagt DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. Bereits ab etwa acht Grad Celsius beginnen die Tiere nach Nah- rung zu suchen. Mit steigenden Temperaturen nimmt auch das Risiko für durch Zecken übertragene Krankheiten zu. Zecken können beim Stich Krankheitserreger übertragen. Besonders relevant sind dabei die Frühsommer-Menin- goenzephalitis (FSME) und die Borreliose. FSME kann zu einer Entzündung von Gehirn, Hirnhäuten und Rü- ckenmark führen. Laut Robert Koch-Institut werden in Deutschland jedes Jahr mehrere hundert FSME-Erkran- kungen gemeldet, besonders häufig in Süddeutschland. Deutlich häufiger tritt die Borreliose auf. Sie wird durch Bakterien der Art Borrelia burgdorferi ausgelöst und kann unter anderem Hautveränderungen, Fieber sowie Mus- kel- und Gelenkschmerzen verursachen. Schätzungen ge- hen von 60.000 bis 100.000 Borreliose-Erkrankungen pro Jahr in Deutschland aus. Eine bundesweite Meldepflicht besteht dafür jedoch nicht. Ein typisches frühes Anzeichen einer Borreliose kann eine sich ringförmig ausbreitende Hautrötung um die Stichstel- le sein, die sogenannte „Wanderröte“. Diese kann Tage bis Wochen nach einem Zeckenstich auftreten. Das DRK empfiehlt, sich bei Aufenthalten in Wald, Wiesen und hohem Gras möglichst gut zu schützen. „Helle und möglichst glatte Kleidung erleichtert es, Zecken frühzeitig zu entdecken“, erklärt Gerhard Krayss, Geschäftsführer beim DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Lange Hosen, feste Schuhe und langärmelige Kleidung verringern das Risiko eines Stichs. Bei Wanderungen durch Wiesen oder Gebüsch sollten die Hosenbeine in die Socken gesteckt werden. Nach Aufenthalten im Freien sollte der Körper gründlich nach Zecken abgesucht werden, insbesondere an warmen und feuchten Körperstellen wie Achselhöhlen, Kniekehlen oder der Leistengegend. Wird eine Zecke entdeckt, sollte sie möglichst schnell ent- fernt werden. Dazu empfiehlt das DRK eine Zeckenkarte oder -zange. Die Zecke sollte dabei hautnah gefasst und langsam gerade herausgezogen werden. Anschließend sollte die Einstichstelle desinfiziert und einige Tage beob- achtet werden. Bei Hautrötungen, Fieber oder grippeähn- lichen Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts bestehen FS- ME-Risikogebiete vor allem in Bayern und Baden-Würt- temberg, aber auch in Teilen von Hessen, Thüringen und Sachsen. Die Region Bodensee-Oberschwaben gehört zu den besonders betroffenen Gebieten. Für Menschen, die sich häufig in der Natur aufhalten, kann daher eine FSME-Schutzimpfung sinnvoll sein. Solidarische Landwirtschaft Ravensburg e.V. Obstbaum-Schnittkurs bei der SoLawi-Ravensburg e.V. Am Freitag, den 27. März bei der Solidarischen Landwirt- schaft Ravensburg e.V. in Hübscher 1. 15 - 16 Uhr Theorieteil im Sozialraum der SoLawi, 16 - 18.30 Uhr Praxisteil auf der angrenzenden Streuobstwiese. Referentin ist Sonja Hummel, Fachwartin für Obst- und Gartenbau (Lehrjahr 2014). Die Teilnehmer-Anzahl ist auf 12 begrenzt, ab 16 Jahren. Der Kurs findet bei jedem Wet- ter statt, daher bitte unbdingt geeignete Kleidung an- ziehen + Arbeitshandschuhe. Eigenes Schnitt-Werkzeug gerne mitbringen, wenn vorhanden. Spendenempfehlung: 15 - 20 Euro pro Person. Anmeldung ab sofort unter der Mail-Adresse hummel.sonja@posteo.de. Infos zum Verein findet man auf der Homepage unter www.solawi-ravensburg.de. Vortrag über Kuren: „Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur und Kuren für Pflegende Angehörige“ Am Donnerstag, den 26. März wird ein Vortrag zum Thema „Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur und Kuren für Pflegende Angehörige“ angeboten. Beginn ist um 18:30 Uhr in der Ai- cher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau. Eltern in schwierigen Lebenslagen und Pflegende Ange- hörige stehen oft vor besonderen körperlichen und see- lischen Belastungen. In dieser Veranstaltung wird über Kurangebote, das Antragsverfahren und mögliche Kos- ten informiert. Zudem erhalten Sie einen Über-blick über den Ablauf einer Maßnahme sowie Hinweise zu Kliniken und aktuellen Warte-zeiten. Im Anschluss ist Zeit für Ihre Fragen und den Austausch. Eingeladen sind alle Interessierte, ohne Eintritt und Anmel- dung, um eine Spende wird gebeten. Referentin ist Andrea Grabherr, Koordinatorin für die KAG Rottenburg-Stuttgart und Leiterin der Beratungsstelle des Müttergenesungswerk in Ravensburg. Veranstalter ist die Caritas Ulm-Biberach, Kontakt: Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de.Am Donnerstag, den 26. März wird ein Vortrag zum Thema „Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur und Kuren für Pflegende Angehörige“ angeboten. Beginn ist um 18:30 Uhr in der Ai- cher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau. Saisonauftakt 2026 auf der Blitzenreuter Seenplatte Gästeführung zum Tag des Wassers am Sonntag, 22. März 2026 Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: Parkplatz am Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Jedes Jahr am 22. März wird der internationale Tag des Wassers begangen. Wir laden Sie ein auf einen fesselnden Spaziergang auf der Blitzenreuter Seenplatte, wo Wasser unsere Land- schaft geformt hat und auch heute noch unsere Zukunft mitbestimmt. Wasser erscheint uns als wichtige, aber auch alltägli- che Flüssigkeit. Weltweit nimmt die Verfügbarkeit für die Menschheit immer mehr ab, im gleichen Maße sinkt die Qualität. Welche Anpassungen brauchen Mensch und Natur, um auch in Zukunft Wasser in guter Qualität zu Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 haben? Bei dieser Führung erfahren Sie mehr über die Rolle von Wasser in Klima, Geologie und Biodiversität. Zuviel sei noch nicht verraten, seien Sie dabei und ma- chen sich Ihre eigenen Gedanken und entdecken Sie neue Aspekte zum Thema Wasser. Wir würden uns freuen, sie auf unserer ersten Führung in dieser Saison begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Veranstaltungen unseres Ernährungs- zentrums im April 2026 Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im April 2026 anbietet. Leckeres vom Frühling – für Kinder ab 8 Jahren: Work- shop am 9. April in Leutkirch, am 10. April in Bad Waldsee So frisch und bunt wie der Frühling wird es auch im Er- nährungszentrum Bodensee-Oberschwaben, wenn die kleinen Köche zusammen mit den Referentinnen Andrea Geißler und Manuela Hofmann den Kochlöffel schwin- gen. Mit viel Spaß und Freude am Kochen werden lecke- re Gerichte mit allem was der Frühling bringt gezaubert. Das leckere Frühlingsmenü wird im Anschluss zusammen genossen. Der Workshop findet in Leutkirch, Wangener Straße 70 am Donnerstag, den 9. April statt; am Freitag, 10. April wird der Workshop in Bad Waldsee, Schillerstra- ße 34 angeboten. Es werden jeweils zwei verschiedene Uhrzeiten angeboten: die Gruppe am Vormittag findet von 9.30 – 12.00 Uhr und die Gruppe am Nachmittag von 14.00 – 16:30 Uhr statt. Für die Termine am Vormittag sind nur noch wenige Plätze frei. Der Beitrag für die Teilnahme liegt bei 7 €. Die Anmeldung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmeldeschluss ist sieben Tage vor der Veranstaltung. Basic Cooking – zweiteiliger Grundkochkurs am 14. und 21. April In diesem 2-teiligen Workshop für Jugendliche und junge Erwachsene lernen Kochanfänger/-innen vor allem Grund- rezepte kennen und wie man sie individuell abwandeln kann. Dabei geht es im ersten Teil um die Zubereitung von Gemüse und Salate, im zweiten Teil um Bowls, Wraps und Burger. Auch erfahren die Teilnehmenden von Referentin Manuela Schmied etwas über Einkauf und Planung. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Der Workshop findet am Dienstag, 14. und 21. April im Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben, Schillerstraße 34 in Bad Waldsee statt und beginnt jeweils um 17:30 Uhr. Der Beitrag für die Teilnah- me liegt bei 50 €. Die Anmeldung sowie weitere Informatio- nen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfüg- bar. Anmeldeschluss ist sieben Tage vor der Veranstaltung. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 15. April Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 15. April um 18:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung sowie weitere Informationen sind unter www.er- naehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmeldeschluss ist drei Tage vor der Veranstaltung. Der Zugangs-Link wird rechtzeitig per E-Mail verschickt. Bei Nicht-Erhalt bis 15:30 Uhr am Veranstaltungstag kontaktieren Sie bitte das Ernährungszentrum unter 07524/9748-6410. Genuss aus der Heimat - Kohlrabi: Online-Vortrag am 22. April Im Format „Genuss aus der Heimat“ stellt das Ernährungs- zentrum Bodensee-Oberschwaben Highlights der Saison bzw. der Region vor. Am Mittwoch, 22. April um 18:30 Uhr nimmt die Referentin Monika Wessle dabei in 90 Minuten Kohlrabi unter die Lupe. Mit Rezepten, die die Teilnehmen- den nach der Online-Vorführung erhalten, wird die Lust auf Kohlrabi geweckt. Technische Voraussetzung: gute und stabile Internetver- bindung (WLAN-Verstärker oder LAN-Kabel), Browser (Chrome, Firefox, Internet Explorer, Edge). Die Teilnah- me ist kostenfrei. Die Anmeldung sowie weitere Infor- mationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben. de verfügbar. Anmeldeschluss ist drei Tage vor der Ver- anstaltung. Der Zugangs-Link wird rechtzeitig per E-Mail verschickt. Bei Nicht-Erhalt bis 15:30 Uhr am Veranstal- tungstag kontaktieren Sie bitte das Ernährungszentrum unter 07524/9748-6410. Bauernhaus-Museum Wolfegg Heimatkunde, Osterprogramm und Erlebnistag Osterferienprogramm – Der Winter ist vorbei! 31. März 2026 | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Ab ins Museumsbeet! Wir bauen gemeinsam Vogelscheuchen und bereiten Pflanzstäbe vor, stellen Samenbomben her und kochen Gartensuppen und -bratlinge. Osterferienprogramm – Bald ist Ostern! 2. April 2026 | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Wir ziehen gemeinsam Osterkerzen, basteln Rätschen, malen ein Osterbild und backen Fastenbrezeln. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 5. April 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. Öffentliche Führung „Notzeiten auf dem Land“ 5. April 2026 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Wir er- zählen Ihnen von Ursachen und Zusammenhängen der verschiedenen Notzeiten der ländlichen Bevölkerung, de- monstrieren Ihnen im Backhaus den Erfindungsreichtum der Schwaben und zeigen Ihnen verschiedene Streckmittel und Ersatzstoffe, die in Hungerszeiten zum Einsatz kamen. Ostern im Museum 6. April 2026 | 10:00 – 16:00 | Anmel- dung nicht erforderlich Beim traditionellen Ostermarkt gibt es ein kunterbuntes Programm für die ganze Fami- lie: Die Großen können sich die Ostereierausstellung an- sehen oder Handwerkern wie dem Glasbläser über die Schulter schauen. Osterferienprogramm – Frühjahrsputz 7. April 2026 | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Die Kinder können Besen binden und Waschmittel aus Naturmate- rialien herstellen sowie erfahren, womit man früher ge- waschen hat. Mit der “Putzrallye” erleben die Kinder, was zum Frühjahrsputz dazu gehört. Osterferienprogramm – Das liebe Federvieh 9. April 2026 | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Bei ei- ner Tierführung über das Gelände erfahren die Kinder Wissenswertes zu den Hühnern und Gänsen im Muse- um. Beim Eier-Quiz und den Fühlkästen lernen sie unter- schiedliche Federn und Eier kennen. Die Kinder dürfen die Hühner füttern und beim Hühnerzaun flicken helfen. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Verdingst – Verborgenes sichtbar machen 9. April 2026 | 19:00 – 21:00 | Anmeldung nicht erforderlich | 4€/Person Heimatkunde, wie sie nicht im Schulbuch steht mit Paul Sägmüller aus Bergatreute Öffentliche Allgemeine Museumsführung 12. April 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstel- lung 12. April 2026 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erfor- derlich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben Öffnungszeiten ab 19. März 2026: Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr (Montag geschlossen) Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg | Vogter Str. 4 | 88364 Wolfegg | Tel. 07527 9550-0 | info@bauernhaus-museum.de | www.bauernhaus-museum.de Sanierung der Ortsdurchfahrt Köpfingen Bauarbeiten starten am 16. März Die Ortsdurchfahrt im Ortsteil Köfingen wird in den kom- menden Monaten umfassend saniert. Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 16. März 2026, und sollen voraus- sichtlich bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein. Während der Bauzeit wird die Ortsdurchfahrt für den Durchgangsverkehr vollständig gesperrt. Eine entspre- chende Umleitung über Weingarten wird eingerichtet und ausgeschildert. Verkehrsteilnehmerinnen und Ver- kehrsteilnehmer werden gebeten, die Beschilderung zu beachten und den Bereich zu umfahren. Auch innerhalb des Ortes muss mit Einschränkungen und Behinderungen gerechnet werden. Die Zufahrt zu Gebäuden bleibt während der Bauarbei- ten grundsätzlich möglich, allerdings kann es zeitweise zu Einschränkungen kommen. Im Zuge der Baumaßnahme wird die Ortsdurchfahrt ver- breitert und grundlegend erneuert. Zusätzlich erneuert die Gemeinde Baienfurt die Kanal- und Wasserleitungen. Darüber hinaus werden die Bus- haltestellen barrierefrei umgebaut. Auch der öffentliche Personennahverkehr ist von den Bauarbeiten betroffen. Ziel ist es jedoch, die Einschrän- kungen für Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Insbesondere für den Schulbusverkehr wurde eine Lö- sung gefunden, sodass dieser weiterhin von Köfingen aus verkehren kann. Regelungen für Fußgänger und Radfahrer Fußgänger können den Bereich während der Bauzeit weiterhin passieren. Während der Asphaltierungsarbeiten kann es jedoch kurzfristig zu Einschränkungen kommen. Radfahrer werden gebeten, abzusteigen, da eine geeig- nete Umleitung für den Radverkehr nicht eingerichtet werden kann. Anliegerverkehr und Rettungsdienst Anlieger im betroffenen Baufeld können ihre Grundstücke in Absprache mit der Baufirma weiterhin erreichen. Die Erreichbarkeit für Rettungsdienste ist jederzeit sicherge- stellt. Die Rettungsleitstelle sowie die Feuerwehr werden entsprechend informiert. Die Bevölkerung wird gebeten, sich auf die geänderte Verkehrsführung während der Sperrung einzustellen und um Verständnis für die notwendigen Bauarbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Baienfurt Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Radsternfahrt zum Weissenbronnen im Altdorfer Wald Samstag, 21. März 2026 Abfahrten 14 Uhr jeweils in der Ortsmitte bei den Rathäusern: Baienfurt Baindt Bergatreute Schlier Vogt Waldburg Wolfegg nach Weissenbronnen durch den Altdorfer Wald im Früh- lingskleid Ankunft ca. 15 Uhr Info und fröhlicher Treffpunkt Ab dem Parkplatz der Museumsgaststätte in Wolfegg (in der Fischergasse) bieten wir ab 13.30 Uhr auch eine Wanderung nach Weissenbronnen an. Die mögliche Strecke (ist nur ein Vorschlag) führt über die Süh nach Weissenbronnen mit einer Laufzeit von rund 80 - 90 Mi- nuten. Zielpunkt für alle Touren/Wanderung ist gegen 15.00 Uhr die Trinkwasserfassung der Gemeinde Baien- furt am Wasserhäuschen Weissenbronnen Veranstalter: Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Deutsches Rotes Kreuz Jetzt Blut spenden und Reise nach Mailand gewinnen Das DRK ruft zur guten Tat auf: Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Unter allen Lebensretter*innen verlost der DRK-Blutspendedienst drei exklusive Reisen in die Modemetropole Mailand. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hes- sen 3000 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspende ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Verlosungsaktion: Blut spenden, Koffer packen und Mailand genießen. Unter allen Blutspender*innen ver- lost der DRK-Blutspendedienst vom 23. Februar bis 31. März 2026 drei exklusive Städtereisen für je zwei Perso- nen nach Mailand. So einfach geht’s: Einfach einen Blutspendetermin im Aktionszeitraum buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teilnehmen. Alle Informationen und Teilnahmebedingungen finden Interessierte unter: www.blutspende.de/mailand NÄCHSTER TERMIN in 88255 BAIENFURT Montag, dem 30.03.2026 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 Jetzt Termin buchen:www.blutspende.de/termine Frühjahrs-Benefizkonzert der BRASSMA- TIKER Freuen Sie sich auf Musikgenuss der „BRASSMATIKER – Das Deutsche Ärzteblech am Samstag, 21. März 2026, 19.30 Uhr, im Festsaal ZfP Ravensburg-Weißenau. Das renommierte Ensemble um den Ravensburger Kin- derarzt Dr. Christian Albert spielt ein Benefizkonzert zugunsten der Kinderstiftung Ravensburg. Das abwechs- lungsreiche Programm spannt einen musikalischen Bo- gen von Barock und Romantik bis hin zur jazzigen und rockigen Moderne. Die fünf Musiker verbindet eine über 25-jährige Freundschaft, die während ihres Musik- und Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Zahn-/Medizinstudiums begann - getragen von einer gemeinsamen Leidenschaft für Musik, die bis heute le- bendig ist. Neben ihrem Hauptensemble musizieren die BRASSMA- TIKER regelmäßig in verschiedenen Orchestern, unter anderem im Bayerischen Ärzteorchester und im Weltärz- teorchester, Christian Albert vor Ort auch in der Kammer- philharmonie Bodensee-Oberschwaben. Konzertreisen führten sie dabei schon in bedeutende Konzertsäle wie die Philharmonie de Paris, die Elbphilharmonie Hamburg, die Berliner Philharmonie und das Concertgebouw Amster- dam. Verstärkt wird das Ensemble an diesem Abend durch den Schlagzeuger André Fourie, der dem Blech- klang eine mitreißende rhythmische Note verleiht. Für einen Umtrunk und Snacks sorgen die Botschafter*in- nen der Kinderstiftung in der Konzertpause. Der Eintritt ist frei, Spenden zugunsten der Kinderstif- tung Ravensburg sind herzlich willkommen. Die Plätze sind begrenzt. Die Einnahmen des Abends kommen der Kinderstiftung Ravensburg zugute, die sich seit ihrer Gründung für be- nachteiligte Kinder und Jugendliche in Ravensburg und Umgebung engagiert. Die Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Bildung und soziale Teilhabe und setzt sich aktiv gegen Armut und Ausgrenzung ein. Beispiels- weise erhalten Kinder und Jugendlichen durch das Pro- jekt „Chancenschenker“ eine individuelle Förderung für eine außerschulische Aktivität, wie in einem Sportverein, Kunst- oder Musikschule. Kinderkleiderbörse in Vogt am 21.03.2026 von 11 - 13 Uhr Einlass für Schwangere ab 10:30 Uhr gegen Vorlage des Mutterpasses Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Da- men und Herren gebrauchen können. Baby- und Kin- derkleidung (Gr. 50 - 176), Schuhe (Gr. 19 - 41/42), Kinder- wagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mitnehmen) statt. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- fer findet am Freitag, 20.03.26 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemeldete Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 21.03.26 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Kleiderbörse und auf alle Verkäu- fer, Helfer und Käufer. Euer Kleiderbörse-Team Theaterverein Waldburg e.V. Ein schwäbischer Multi-Millionär hinterlässt nicht nur sei- ner Tochter, sondern auch seinen ehemaligen drei Lieb- schaften wertvolle Erbschaften… Also eine Villa voller Erben, doch wer kriegt was? Und welche Rolle spielt der Butler? Hinterlisten, Verwechslungen und schräge Theatermo- mente machen diese rasante Komödie zu einem Abend voller Lacher! „Was ist mit dem Butler?“ heißt die Komö- die von Michael Parker, angepasst von Patrick Hanser, welche der Theaterverein Waldburg für Sie spielt. Besuchen Sie unsere Aufführungen und haben Sie viel Spaß! Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle Waldburg Nachmittagsvorstellung Freitag, 10. April, 14.30 Uhr Bewirtung mit Kaffee und Kuchen. Karten erhalten Sie an der Nachmittagskasse ab 13:30 Uhr (kein Kartenvorverkauf). Eintrittspreis: Erwachsene: 10 Euro, Kinder: 5 Euro Abendvorstellungen Freitag, 10. April, 19.30 Uhr Samstag, 11. April, 19.30 Uhr Sonntag, 12. April, 18.30 Uhr Freitag, 17. April, 19.30 Uhr Samstag, 18. April, 19.30 Uhr Eintrittspreis: 10 Euro KARTENVORVERKAUF Am Samstag, 28.03.2026 von 9 bis 11 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle. Ab 28.03.2026, ab 11 Uhr bis 1 Stunde vor Vorstellungsbe- ginn: online unter www.theaterverein-waldburg.de. Die Abendkasse ist eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Reservierte Karten bitte bis 19 Uhr abholen. Die Karten werden an der Abendkasse bar bezahlt. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage (www. theaterverein-waldburg.de) – u.a. für den Bestuhlungs- plan bzw. auf Facebook und Instagram oder schmökern Sie in unserem Flyer. Wir freuen uns auf Sie! Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mitglieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Versammlung findet am Donnerstag, den 26. März 2026 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Saulgauer Straße 4 in 88361 Boms statt. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2025 2. Kassenbericht 2025 3. Kassenprüfbericht 4. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 5. Wünsche, Anträge, Verschiedenes Im Anschluss wünschen wir gute Unterhaltung mit Come- dyfrau Käthe Kächele von den „Kächeles“. Bei ihr heißt es volle Kraft voraus: „Älles oder nix!“ Sie beleuchtet die Skur- rilitäten des Alltags und plaudert aus dem Nähkästchen. Zu Beginn der Veranstaltung laden wir Sie um 19.30 Uhr zu einem Vesper ein und bitten um pünktliches Erscheinen. Zur besseren Planung bitten wir um vorherige Anmel- dung bis spätestens 16.03.2026 unter Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Was sonst noch interessiert DLRG OG Baienfurt DLRG OG Baienfurt nimmt an den Bezirksmeisterschaf- ten in Bad Saulgau teil 4x Bezirksmeister und 4x Vize-Bezirksmeister! Jedes Jahr finden in den jeweiligen DLRG-Bezirken Meis- terschaften statt, um sich dadurch für die Württember- gischen Landesmeisterschaften qualifizieren zu können. Am 14. März fanden diese im Hallenbad Bad Saulgau statt und erstmals trugen zwei Bezirke (Ravensburg und Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Federsee) zusammen die BZM aus, gewertet wurde aber getrennt nach Bezirk. Unsere Ortsgruppe (OG) hatte dieses Jahr 6 (!) Mann- schaften und „7“ Einzelschwimmer gemeldet, damit ein- gerechnet sind auch Schwimmer von unserem Stützpunkt Bad Waldsee. Mannschaftswettbewerbe So starteten wir morgens 6.45 Uhr mit den Mannschafts- teilnehmern in einem vollbesetzten DLRG-Bus und meh- reren Privat-Pkw’s Richtung Bad Saulgau. Nachdem wir pünktlich ankamen, verzögerte sich leider bei leichtem Nieselregen der Einlass, da stichprobenhaft die Startberechtigung der Teilnehmer überprüft wurde. Endlich durften wir in die Halle zum Umziehen, wer noch einen freien Spind fand, hatte großes Glück! Ansonsten packten wir unsere Sachen oben auf die Schränke und suchten uns ein Plätzchen für unsere Sporttaschen, Flos- senkiste und einer großen Kiste mit Verpflegung für 28 + 7 Einzel-Schwimmern in einer Ecke im Hallenbad. Im Sportbecken (5 Bahnen, 25 m Länge wie in Baienfurt) wurde noch für ein paar Minuten eingeschwommen, die Flossen nochmals ausprobiert und Starts geprobt. Dann starteten wir in die Mannschafts-Wettkämpfe. Je nach Alter unterschieden sich die Disziplinen. Zum ersten Mal bei einem externen Wettkampf dabei waren unsere AK 10 männlich (Robert Kanke, Max Leh- mann, Thies Matthäus, Mona und Romy Golitsch) und AK 10 weiblich (Alea Dauti, Lisa Geis, Amilia Keller, Swea Pfeifer/Bad Waldsee, Leni Stör). Geschwommen wurde bei der AK 10 wie folgt: 1. Disziplin: 4x25 m Rücken ohne Armtätigkeit 2. Disziplin: 4x25 m Gurtretterstaffel (jeder Schwimmer muss nach Wechsel den Gurtretter überstreifen und hinter sich herziehen) 3. Disziplin: 4x25 m Rettungsstaffel (1. Schwimmer Freistil mit Flossen, 2. Schw. Freistil, 3. Schw. Rücken o. Armtä- tigkeit mit Flossen, 4. Schw. Rücken o. Armtätigkeit) 4. Disziplin: 4x25 m Hindernisschwimmen (untertauchen eines 0,70 m tiefen Hindernisses) Da wir in beiden Mannschaften 5 Schwimmer dabeihatten, konnten die Disziplinen nach persönlichen Stärken besetzt werden. Und alle haben ihre Sache sehr gut gemacht: trotz Aufregung und enormer Geräuschkulisse riefen alle ihre beste Leistung ab und das zahlte sich aus. Beide Mann- schaften konnten den 1. Platz belegen und haben sich somit für die WüM (Württembergischen Landesmeister- schaften) vom 20./21. Juni in Korntal-Münchingen qualifi- ziert. Sie werden mit großer Zuversicht hinfahren können, denn die bei der BZM erreichte Punktzahl hätte bei der letzten WüM 2025 in Biberach zu Platz 2 bzw. 3 gereicht! Die AK 12 männlich (Raffael Feiri, Paul Keller, Nicolas Mär- ten, Florian Scherer) haben bis auf den Neuzugang Flori- an schon in den letzten 2 Jahren Wettkampferfahrungen auf den BZM und WüM sammeln können. Bisher kamen sie immer ohne Strafpunkte aus den Wettkämpfen, was diesmal leider nicht gelang. Trotz eingelegtem Protest konnten die Strafpunkte nicht abgewendet werden und somit belegten sie statt dem 2. nur den 3. Platz. Ob für die Zulassung zu den WüM reicht, muss man abwarten. Die AK 12 schwimmt im Übrigen die gleichen Disziplinen wie die AK 10, müssen aber 4x50 m Hindernis schwimmen, die anderen Disziplinen sind gleich. Unsere AK 13/14 männlich Mannschaft (Belinda Giray, Max Müller, Mats Osthoff, Emily Steinbach) starteten mit großen Hoffnungen, mussten aber leider nach 2 Diszip- linen bedauerlicherweise aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Auf ein Neues im nächsten Jahr! Nun kommen wir zu unseren Erwachsenen. Die letzte Jugendmannschaft ist die AK 17/18, ab 19 bis 25 Jahren schwimmt man AK Offen. Mannschaftswettkämpfe nach den AK Offen starten ab der AK 100. Eine Mannschaft kann immer aus 5 Schwim- mern bestehen, 4 Disziplinen werden geschwommen, so daß ein Schwimmer jeweils aussetzen kann. Es wird das Alter der 4 jüngsten Teilnehmer zusammengezählt, das ergibt die AK. Wir hatten eine AK Offen weiblich (Ida Mehrle, Jara Phi- lipson, Leonie Schmid, Lea Staudinger, Melissa Wurm) gemeldet, welche den 2. Platz belegten. Ab der AK 13/14 bis zur AK Offen wurden folgende Diszi- plinen geschwommen: 1. Disziplin: 4x25 m Puppenstaffel (Puppe wird ge- schleppt) 2. Disziplin: 4x50 m Gurtretterstaffel (jeder Schwimmer muss nach Wechsel den Gurtretter überstreifen und hinter sich herziehen) 3. Disziplin: 4x50 m Rettungsstaffel (1. Schwimmer Freistil mit Flossen, 2. Schw. Freistil, 3. Schw. Rücken o. Armtä- tigkeit mit Flossen, 4. Schw. Rücken o. Armtätigkeit) 4. Disziplin: 4x50 m Hindernisschwimmen (untertauchen eines 0,70 m tiefen Hindernisses) Als sechste Mannschaft hatten wir eine AK 140 männlich (Margit Dietenberger, Daniel Eisele, Manuel Keller, Rai- ner Schaz, Christopher Stöhr), die mit Margit, Rainer und Christopher aus anderen Ortsgruppen mit unseren zwei Schwimmern eine von der OG Baienfurt gemeldete Grup- pe bildeten. Es wird das Alter der vier jüngsten Schwimmer zusammengezählt, so kommt man auf die Altersklasse. Diese AK 140 belegte den 1. Platz und hat sich somit auch für die WüM qualifiziert. Einzelwettbewerbe Nachmittags wurden die Einzeldisziplinen geschwommen, hierbei startet jeder Schwimmer für sich. Für die OG Bai- enfurt gingen 7 Teilnehmer an den Start. In der AK 10 m (Jakob Günkinger/Bad Waldsee) und AK 12 weiblich (Lilliy Loh) wurden die gleichen Disziplinen geschwommen: 50 m Hindernis; 50 m Kombiniertes Schwimmen (1. Bahn Freistil, 2. Bahn Rücken ohne Armtätigkeit); 50 m Flossen Jakob Günkinger erreichte den 2. Platz, Lilly Loh den 10. In der AK 13/14 weiblich (Sophie Günkinger) und AK 13/14 (Antonio Winter Lopes) erreichten beide Schwimmer den 6. Platz. Geschwommen wird: 100 m Hindernis; 50 m Ret- ten einer Puppe; 50 m Retten einer Puppe mit Flossen In der AK Offen männlich belegte Daniel Eisele den 1. Platz und Manuel Keller den 2. Platz. In dieser Klasse werden 6 Disziplinen angeboten, von denen maximal 4 Disziplinen geschwommen werden dürfen. In der AK Offen weiblich startete Ida Mehrle und erreich- te den 2. Platz. Lob & Dank Zunächst erstmal Anerkennung für alle Teilnehmer, die sich dieser Herausforderung gestellt haben! Und Gratu- lation an alle, die hervorragende Platzierungen belegten und an alle 1. Platzierten, die sich dadurch automatisch für die WüM qualifiziert haben! Vielleicht schafft es über die Punktezahl der ein oder andere auch noch, wir wün- schen es allen! Leider haben es die Kampfrichter diesmal sehr genau genommen und es war nicht immer nachvollziehbar. Auf jeden Fall ein Ansporn, im Training ein Augenmerk auf die Fehlerursachen zu legen und so bessere Platzierun- gen zu erreichen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir werden darauf hinarbeiten und allen Teilnehmern in Zukunft Spaß und Freude für Wettkampfteilnahmen vermitteln! Es ist ein wunderbares Erlebnis, gemeinsam auf dieses Ziel hinzuarbeiten. Wir sind unglaublich stolz auf unsere Teilnehmer und auch sie können sehr stolz auf ihre erreichten Leistungen sein. Und das Wichtigste: gerne zum Training kommen und sich auf alle freuen, die gemeinsam darauf hinarbeiten, ein guter Rettungsschwimmer zu werden und im Notfall zu wissen, was zu tun ist! Ein großer Dank gilt natürlich nicht nur den Trainern und den Helfern vor Ort (die AK 10/12 Kinder wurden von den AK Offen bei den Disziplinen betreut), auch die Vor- arbeiten für die Anmeldungen und die Organisation des Ablaufes verschlingt etliche Stunden Einsatz. Dafür auch ein herzliches Dankeschön! Carola Resch-Seidenath, Wettkampftraining MIETGESUCHE Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Deine Top-Ausbildung Bei uns erwartet dich: - Ein tolles, sympathisches Praxis-Team - 30 Tage Urlaub - 2 freie Nachmittage pro Woche und vieles mehr Interesse? Dann bewirb dich jetzt per Mail oder Post. Broner Platz 6 | D-88250Weingarten | post@drhanser.de Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) (m/w/d) D R H A N S E R Z A H N A R Z T P R A X I S Ihr Ansprechpartner: Eugen Geiger - Mobil 0171 176 86 91 Email: geiger.eugen@fensterle.de Herzliche Einladung zum BAUINFOTAG Sonntag, 22.03.2026 13.30 Uhr - 17.00 Uhr 88368 Bergatreute, Schillerstraße 5/1 Paar (47/48) unbefristet angestellt sucht ab 3 Zi., ab 80 m², Balkon barrierefrei, eventuell Garten bevor- zugt. Haben keine Haustiere und sind Nichtraucher. Für Längerfris- tig. Tel. 0175-2905619, marco.gepraegs@gmx.net Chiffre Zu- schriften an den Verlag 777/1571 Familie sucht neues Zuhause, wir sind eine freundliche, zuverlässige und ordnungsbewusste vierköpfige Familie mit festem Einkommen (Kinder 13 und 18 Jahre) aus Baindt und auf der Suche nach einer langfristigen Wohnung (ab 4 Zimmer) im Raum Baindt, Baienfurt und Weingarten. 01703215549 GESCHÄFTSANZEIGEN TRAUERANZEIGEN STELLENANGEBOTE[mehr]

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        Bestellschein_Amtsblatt_ab_01012026_-_Allgemeine_Geschaeftsbedin.pdf

        Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 28 Euro – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer ___ PLZ, Ort Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes 1. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für zwei Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 28 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 01.01.2026[mehr]

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Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für zwei Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 28 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 01.01.2026[mehr]

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            Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Verwaltungsgebührensatzung Seite 1/6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 20.01.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Die Gemeinde Baindt erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde. § 2 Gebührenfreiheit (1) Verwaltungsgebühren werde nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: a. Gnadensachen, b. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, c. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d. Prüfung, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e. f. Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfach Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, die behördliche Informationsgewinnung, Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 2/6 g. Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung Rechtsbehelfe. durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, (3) § 3 (1) befreit: a. das Land Baden-Württemberg b. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c. die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tr i t t nicht ein, soweit die in Satz 1 genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. Gebührenschuldner Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche (2) § 4 (1) Erklärung übernommen hat, 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner. Gebührenhöhe Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 3/6 Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr nach Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) zu erheben. (2) (3) (4) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeitdauer der Bearbeitung der Leistung zu berechnen, bemisst sich die Höhe der Gebühr nach der Bearbeitungszeit, die in Zeiteinheiten (ZE) gemessen wird. Eine ZE beträgt 15 Minuten. Angebrochene ZE sind dabei bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl der ZE abzu runden und angebrochene ZE über der Hälfte (ab 7:31 Min.) auf die nächstfolgende volle Zahl der ZE aufzurunden. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird bei einer Gebühr nach Zeiteinheiten die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit erhoben. Bei anderen Gebührenarten wird eine Gebühr nach Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) für die angefallene Arbeitszeit erhoben; die so ermittelte Gebühr darf maximal die Gebührenhöhe des entsprechenden Gebührentatbestandes betragen. Eine Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 nicht erhoben werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistung nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 4/6 (6) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach §4 Abs. 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Abs. 6 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. § 6 (1) (2) Fälligkeit, Zahlung Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 5/6 (2) tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere a. b. c. Gebühren für Telekommunikation, Reisekosten, Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, d. Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, e. Vergütungen Lieferungen, an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und (3) § 8 § 9 (1) (2) f. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tr it t zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Schlussvorschriften Diese Satzung tr i t t am 01.02.2026 in Kraft. Zu gleicher Zeit tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom 08.02.2011 (mit allen späteren Änderungen) und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 6/6 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Verwaltungsgebührensatzung Seite 1/6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 20.01.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Die Gemeinde Baindt erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde. § 2 Gebührenfreiheit (1) Verwaltungsgebühren werde nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: a. Gnadensachen, b. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, c. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d. Prüfung, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e. f. Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfach Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, die behördliche Informationsgewinnung, Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 2/6 g. Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung Rechtsbehelfe. durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, (3) § 3 (1) befreit: a. das Land Baden-Württemberg b. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c. die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tr i t t nicht ein, soweit die in Satz 1 genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. Gebührenschuldner Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche (2) § 4 (1) Erklärung übernommen hat, 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner. Gebührenhöhe Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 3/6 Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr nach Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) zu erheben. (2) (3) (4) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeitdauer der Bearbeitung der Leistung zu berechnen, bemisst sich die Höhe der Gebühr nach der Bearbeitungszeit, die in Zeiteinheiten (ZE) gemessen wird. Eine ZE beträgt 15 Minuten. Angebrochene ZE sind dabei bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl der ZE abzu runden und angebrochene ZE über der Hälfte (ab 7:31 Min.) auf die nächstfolgende volle Zahl der ZE aufzurunden. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird bei einer Gebühr nach Zeiteinheiten die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit erhoben. Bei anderen Gebührenarten wird eine Gebühr nach Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) für die angefallene Arbeitszeit erhoben; die so ermittelte Gebühr darf maximal die Gebührenhöhe des entsprechenden Gebührentatbestandes betragen. Eine Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 nicht erhoben werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistung nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 4/6 (6) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach §4 Abs. 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Abs. 6 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. § 6 (1) (2) Fälligkeit, Zahlung Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 5/6 (2) tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere a. b. c. Gebühren für Telekommunikation, Reisekosten, Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, d. Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, e. Vergütungen Lieferungen, an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und (3) § 8 § 9 (1) (2) f. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tr it t zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Schlussvorschriften Diese Satzung tr i t t am 01.02.2026 in Kraft. Zu gleicher Zeit tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom 08.02.2011 (mit allen späteren Änderungen) und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 6/6 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Fassung 15.10.2025 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 13 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 20 6 Satzung 21 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 23 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 32 9 Begründung – Sonstiges 67 1 0 Begründung – Bilddokumentation 69 1 1 Verfahrensvermerke 70 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) 1.2 Baunutzungsverord- nung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverord- nung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189); die im nachfolgen- den Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBl. 2025 Nr. 71) 1.5 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) 1.6 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zuläs- sigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 2.1 "Agri-Photovoltaikanlage" "Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung" (siehe Planzeichnung); der gekennzeichnete Bereich dient grundsätzlich der Unterbringung von Anlagen und Gebäuden zur Er- richtung und Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage: Zulässig sind: − aufgeständerte, drehbare Agri-Photovoltaiktische mit einer maximalen Höhe von 6,00 m über der Oberkante des natürlichen Geländes − Anlagen (Solarspeicher, Elektrolyseur, Transfor- matoren- und Übergabestation sowie Nebenanla- gen) bis max. 4,50 m Höhe über der Oberkante des natürlichen Geländes − max. 530 m² Fläche für, für den Betrieb notwen- dige, Anlagen (Solarspeicher, Elektrolyseur, Transformatoren- und Übergabestation sowie Ne- benanlagen) − Zäune bis max. 2,50 m Höhe über der Oberkante des natürlichen Geländes − Eine Werbeanlage in Form eines Werbeschildes ausschließlich zur Eigenwerbung, das in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Größe von 2 m² Fläche überschreiten darf − ein Überwachungskamera-System sowie eine Wetterstation (insbesondere für die Windmes- sung) auf einem oder mehreren Masten mit einer maximalen Gesamthöhe von 6,00 m über der Oberkante des natürlichen Geländes − Zufahrten (siehe Planzeichnung) Agri-PV Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 5 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH 2.2 Maximaler Flächen- verlust für die Land- wirtschaft Maximaler Flächenverlust für die Landwirtschaft Der Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch Aufbauten und Unterkonstruktionen darf höchstens 15 % der Gesamtprojektfläche ("Für die Bebauung vorgesehene Flächen", 5,20 ha) (Katego- rie II) betragen. Ein Nutzungsartenwechsel der Agri-PV-Anlage im Sinne der DIN SPEC 91434 wird ausgeschlossen. 2.3 H .... m Höhe (Gesamthöhe) der baulichen Anlagen als Höchstmaß bezogen auf die Oberkante des natürli- chen Geländes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.4 Baugrenze; Modulaufstellung für Agri-Photovoltaikan- lagen sind nur in diesem Bereich zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.5 Nebenanlagen und sonstige bauliche An- lagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Nebenanla- gen und sonstige, für den Betrieb notwendige bauli- che Anlagen (z. B. Speichercontainer, Mittelspan- nungs-Twin-Skit, Wechselrichter, etc.) auch außer- halb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.6 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.7 Hauptversorgungsleitung oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH. Eine Unter- bauung der Leiterseile mit PV-Modulen ist zulässig. Leiterseile und Masten müssen zu Kontroll- oder Ar- beitszwecken zugänglich sein. keine bauli- chen Anlagen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 6 Während der Bauphase und zu den errichtenden Ge- bäuden müssen die Mindestabstände zu der Freilei- tungen gemäß VDE 0210 und 0211 eingehalten wer- den. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 Behandlung von Nie- derschlagswasser in den privaten Grund- stücken, Materialbe- schaffenheit gegen- über Niederschlags- wasser Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist Niederschlagswasser auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z. B. Muldenversickerung, Flä- chenversickerung) in den Untergrund zu versickern. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Rammprofile, Einschraubanker) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Ma- terialien (z. B. Pulverbeschichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Zulässig ist auch die Beschichtung mit zinkhaltigen Legierun- gen, die nachweislich unkritische Korrosions- und Abschwemmraten aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.9 Private Grünfläche als Eingrünung ohne bauliche An- lagen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.10 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Land- schaft Es ist keine Beleuchtung der Anlage zulässig, damit keine optischen Wirkungen von der Agri-Photovolta- ikanlage ausgehen. Unterhalb der PV-Module soll im Bereich der Auf- ständerungen ein 1 m breiter Streifen extensiviert werden und eine Grünlandeinsaat erfolgen. Diese Maßnahme dient der Förderung der Artenvielfalt im Bereich der PV-Anlage. Zäune müssen zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,20 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewe- sen aufweisen. Mauern und Palisaden als Einfriedun- gen sind unzulässig. Die Aufständerungen sind reflexionsarm auszuführen (z. B. durch matte Lackierung oder matte Pulverbe- schichtung). Private Grünfläche Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 7 Zur Reinigung der Solarmodule darf ausschließlich Wasser ohne Zusätze verwendet werden. Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbereich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.11 Wasserdurchlässige Beläge Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind Zufahrten und andere untergeordnete Wege mit wasserdurchlässigen Belägen und Materialien herzu- stellen (z. B. Schotterwege). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.12 Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für die Pflanzung einer naturnahen Heckenstruktur als Ein- grünungsmaßnahme der Agri-Photovoltaikanlage. Für die Schaffung von Feldhecken ist die gruppen- weise Pflanzung von standort- und gebietsheimi- schen Sträuchern erforderlich (sog. Cluster). Die An- ordnung der Gehölze kann dabei zur Erreichung ei- nes naturnahen Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struktur abweichen, jedoch ein Abstand von 1 m zwischen den einzelnen Gehölzen einzuhalten ist. Es sind ausschließlich Arten aus der unten ge- nannten Pflanzliste zulässig. Aus Gründen der Arten- vielfalt sind mindestens sechs verschiedene Gehölz- arten aus der unten genannten Pflanzliste in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze sollten gemäß Herkunftsnachweis ge- bietsheimisch sein. Die zu bepflanzende Fläche der zu schaffenden Feldhecken ist in etwa gleichgroße Abschnitte einzu- teilen (Länge pro Abschnitt zwischen 25 bis 50 m). Erstmalig nach 10 Jahren sind diese Abschnitte jähr- lich abwechselnd durch Auf-den-Stock-setzen zu pflegen. Durch Sukzession aufkommende Bäume 1. und 2. Wuchsklasse können dabei als Überhälter stehen bleiben. Abgehende Gehölze sind als Torso in der Fläche zu belassen, um die Etablierung von ste- hendem und liegendem Totholz zu fördern. Bei der Pflanzung von Bäumen ist ein Mindestab- stand von 7,50 m zur Straße einzuhalten. Festgesetzte Pflanzliste: Pflanzung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 8 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Sträucher Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Zeitliche Befristung der Nutzung, Folge- nutzung Die festgesetzte Nutzung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden für die Bebauung vorgesehenen Flächen "Agri-PV-Anlage" ist aus- schließlich für eine Dauer von 40 Jahren ab Inbe- triebnahme der Agri-PV-Anlage zulässig. Nach Ablauf der 40 Jahre sind die Flächen in "Flä- chen für die Landwirtschaft" umzuwandeln und als solche zu nutzen. (§ 9 Abs. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 9 2.14 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-An- lage Feuersberg" der Gemeinde Baindt sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 10 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maß- nahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Aus- gleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichs- fläche/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme au- ßerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zuge- ordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 369/2 der Gemarkung Baindt. Der Planung werden von der Maßnahme 805 Ökopunkte zugeordnet. Der Bodenaushub und die Herstellung des Retenti- onsraumes werden im Rahmen eines anderen Vorha- bens durchgeführt. Die Auwaldpflanzung wird dann zu Teilen der Entfernung des bestehenden Auwalds und zu Teilen als Ausgleich für den durch die Agri- Photovoltaikanlage entstehenden Eingriff verwen- det. Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses wird im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aushub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Aus- gleich für den gerodeten Bereich erschaffen werden. (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB; siehe nachfolgende Planskizze). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 11 Verortung der Aus- gleichsfläche 1 (Fl.- Nr. 369/1, Gemarkung Baindt) Verortung der Ausgleichsfläche (rot umrandet) Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Ge- samtkonzept handelt, dass im Rahmen der Planung erarbeitet wurde. Die genaue Anzahl der zuzuord- nenden Ökopunkte kann sich im Laufe des weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungsbe- schluss festgesetzt. Zur rechtlichen und dauerhaften Sicherung der ex- ternen Ausgleichsfläche/-maßnahme muss zwischen der Gemeinde und dem Privateigentümer der exter- nen Ausgleichsfläche eine schuldrechtliche Verein- barung mit Eintrag einer entsprechenden Grund- dienstbarkeit zu den im Bebauungsplan festgehalte- nen Herstellungs-, Pflege- und Entwicklungsmaß- nahmen getroffen werden. Sulpach vBP "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 12 Planskizze Ausgleichs- fläche (Fl.-Nr. 369/2, Gemarkung Baindt) Lage der Ausgleichsflächen/-maßnahme Maßnahmen: – Es wird im Rahmen einer anderen Planung eine Abgra- bung stattfinden, um einen Überflutungsbereich zu schaffen – Herstellung eines standorttypischen Auwalds im Retenti- onsbereich – Pflanzung von 9 heimischen, standortgerechten Auwald- Bäumen (z. B. Alnus glutinosa, Salix alba) – Entwicklung eines gebietstypischen Strauchunterwuch- ses (z. B. Prunus padus) – Die Jungbäume werden mit geeignetem Verbissschutz ausgestattet, um Schäden durch Rehwild oder Biber zu vermeiden – Belassen abgehender Gehölze zur Entwicklung von Tot- holzhabitaten – Die Fläche sollte nicht „fertig“ bepflanzt werden – Auwäl- der leben von Dynamik. Offenstellen, natürliche Ansied- lung von Weiden oder Erlen über Stecklinge oder Samen sind erwünscht. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 13 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Nebengebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung) 4.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeich- nung, siehe Planzeichnung) 4.5 Artenschutz Gemäß der artenschutzrechtlichen Begutachtung (s. artenschutzrechtliches Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 12.06.2023) sind folgende Maßnahmen er- forderlich, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden: Zur Vermeidung der Störung von gehölzbrütenden Brutvogelarten, insbesondere empfindlicher Arten wie der nachgewiesenen Goldammer, sollte ein Baubeginn nur außerhalb ihrer Brutzeiten, also zwischen Anfang August und Mitte März, erfolgen. Um generell den Artenreichtum und die Naturnähe zu fördern, wird die Umsetzung von Wildbienenhotels, Lesesteinhaufen und Totholzhaufen und Vogelnisthil- fen empfohlen. Weitere Details sind dem Artenschutzrechtlichen Kurzbericht vom 12.06.2023 zu entnehmen. 4.6 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts; hier gem. § 30 BNatSchG geschützte Bi- otope "NSG Schenkenwald S Mochenwangen (Biotop- Nr. 2-8123-436-3419), "Feuchtwald i. NSG Schenken- wald S Mochenwangen" (Biotop-Nr. 2-8123-436- 455 453 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 14 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH 5812), "Gräben nördl. Riedsenn" (Biotop-Nr. 1-8123- 436-0315) außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.7 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts; hier FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) au- ßerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.8 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts, hier Naturschutzgebiet "Schenkenwald" (NSG-Nr. 4.040) außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.9 Fahrbahnrand (außerhalb des Geltungsbereiches, siehe Planzeichnung) 4.10 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Geltungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn- oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.11 Haupt-Versorgungsleitung oberirdisch, hier 20-kV- Freileitung der Netze BW GmbH, außerhalb des Gel- tungsbereiches (siehe Planzeichnung) 4.12 Bodenschutz Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bo- denschutz beim Bauen". (Flyer-LK-Bodenschutz.pdf (rv.de) oder https://www.rv.de/site/LRA RV Respon- sive/get/params E796791605/18658595/Flyer-LK-Bo- denschutz.pdf) Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 ("Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Nach § 2 Abs. 3 Landes-Bodenschutz- und Altlasten- gesetz (LBodSchAG) ist bei geplanten Vorhaben, die auf nicht versiegelte, nicht baulich veränderte oder Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 15 unbebaute Flächen von mehr als 0,5 Hektar einwirken werden, ein Bodenschutzkonzept (BSK) zur Gewähr- leistung des sparsamen, schonenden und haushälteri- schen Umgangs mit dem Boden im Rahmen der weite- ren Vorhabenplanung bzw. -durchführung zu erstellen. Die Inhalte eines Bodenschutzkonzepts sind in der DIN 19639 (Bodenschutz bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben) aufgelistet. Entsprechend § 3 Abs. 3 Landes-Kreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) ist bei der Ausweisung von Bauge- bieten ein Erdmassenausgleich anzustreben. Dabei sollen durch die Festlegung von Straßen- und Gebäu- deniveaus die bei der Bebauung zu erwartenden an- fallenden Aushubmassen vor Ort verwendet werden. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Sollten bei dem vorliegenden Bauvorhaben mehr als 500 m³ Bodenüberschussmassen entstehen, so ist bei dem nach § 3 Abs. 4 LKreiWiG geforderten Abfallver- wertungskonzept auf eine höchstmögliche Verwer- tung nach § 3 Abs. 2 LKreiWiG zu achten, um so die Bodenfunktionen im größtmöglichen Umfang zu erhal- ten. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden abzuschieben und bis zur Wiederverwertung in profi- lierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i. d. R. darunter folgenden Bodenhorizonte kulturfähi- ger Unterboden und unverwittertes Untergrundmate- rial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber vonei- nander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Boden- mieten sind mit tiefwurzelnden Gründüngungspflan- zenarten zu begrünen. Bei einer Wiederverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederherstellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Über- schüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwertigen Verwertung zugeführt werden z. B. Auf- trag auf landwirtschaftlichen Flächen, Gartenbau. Ei- ner Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grund- sätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Bei überschüssigem Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 16 Aushubmaterial sind abhängig vom jeweiligen Entsor- gungsweg die rechtlichen und technischen Anforde- rungen zu berücksichtigen (z. B. §§ 6 und 7 BBodSchV, Ersatzbaustoffverordnung (EBV; zum 01.08.2023 in Kraft getretenen), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG) sowie Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV)). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträchtigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. ein- getretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. ein- getretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z. B. durch Tiefenlocke- rung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Ele- mente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fallrohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfü- gung. 4.13 Grundwasserschutz Zur Reinigung der Agri-Photovoltaikanlage werden keine Reinigungsmittel verwendet. Aufgrund des ge- wählten technischen Konzepts mit einem ausreichen- den Neigungwinkel werden die Solarmodule durch Re- gen gereinigt, sodass keine gesonderte Reinigung not- wendig ist. Sollte eine Reinigung der Solarmodule den- noch notwendig werden, erfolgt die Reinigung aus- schließlich mit Wasser. Das Regenwasser, welches auf die elektrische Anlage fällt, wird nicht belastet und versickert über die belebte Bodenzone. Eine Kontami- nierung des (Grund-)wassers kann ausgeschlossen werden. 4.14 Brandschutz Agri-Photovoltaikanlagen haben i.d.R. eine sehr ge- ringe Brandlast. Die hier geplante Agri-Photovoltaikan- lage besteht im Normalfall aus nicht brennbarer Unter- konstruktion, wie z.B. Stahl, Zink oder Aluminium sowie Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 17 aus Solarmodulen und Kabelverbindungen. Lediglich kleinere Teile der Photovoltaik-Module und der Kabel können als Brandlast angesehen werden. Daher ist eine etwaige Löschwasserversorgung als entbehrlich anzusehen. Für die theoretisch gegebene Möglichkeit eines Flächen- oder Rasenbrandes, sind im Plangebiet entsprechende Fahrgassen und Aufstellflächen für die Feuerwehr freizuhalten. Die örtliche Feuerwehr wird nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage in die Örtlichkeiten und die Anlagentechnik eingewiesen. Zu- dem werden Brand- und Störfallrisiken durch fachge- rechte Installation und Inbetriebnahme der PVA sowie regelmäßige Wartung minimiert. 4.15 Altlasten Im Planungsbereich liegt die Altablagerung „AA ehe- maliger Graben Brunnenwiese“ (Flächen-Nr. 01496- 000). Bodenaushub aus dem Bereich der kartierten Altablagerung ist nicht frei verwertbar: ­ Wird im Zuge der Baumaßnahme Bodenaushub vom Grundstück abgefahren, ist vom Bauherrn für die Aushubdeklaration ein Fachbauleiter Altlasten zu beauftragen ­ Sollte bei Eingriffen in den Untergrund Bo- denaushub zur Entsorgung anfallen, so ist der Fachbauleiter verantwortlich für die Separie- rung von belastetem und unbelastetem Aus- hubmaterial, sowie für die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung entsprechend den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestim- mungen ­ Sollte bei der Bauausführung kein Eingriff in den Untergrund erfolgen, kann von der gut- achterlichen Begleitung durch einen Fachbau- leiter Altlasten abgesehen werden. 4.16 Ingenieurgeologie Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Set- zungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuch- tung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbo- dens ist zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der wei- teren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum ge- nauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 18 Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden ob- jektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingeni- eurbüro empfohlen. 4.17 Blendimmissionen Durch die Agri-Photovoltaikanlage dürfen keine kriti- schen Blendwirkungen auf die angrenzenden Ver- kehrswege verursacht werden. Im Genehmigungsver- fahren ist nachzuweisen, dass kritische Blendwirkun- gen ausgeschlossen werden können. Durch die Dreh- barkeit der Agri-Photovoltaiktische können Blendun- gen durch die Programmierung von Neigungswinkel bzw. Ausrichtung in der sogenannten Harvesting-Po- sition vermieden werden. 4.18 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskata- ster des Landesamtes für Geoinformation und Land- entwicklung Baden-Württemberg, Stand: März 2025. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhensystem DHHN 12. Sofern der Vorhabenträger ein Überwachungskame- rasystem inkl. Aufzeichnungsspeicherung installieren möchte, so hat er dabei sicherzustellen, dass eine Er- fassung von öffentlichen Wegeflächen nicht stattfin- det. Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbei- ten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzei- gen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metall- teile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Grä- ber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfär- bungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werkta- ges nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Zuwider- handlungen werden gem. § 27 DSchG als Ordnungs- widrigkeiten geahndet. Bei der Sicherung und Doku- mentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Aus- führende Baufirmen sollten hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt sind Werbeanlagen nach § 9 Abs. 6 FStrG bzw. § 22 Abs. 5 StrG BW straßenrechtlich zu beurteilen. Dies gilt Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 19 grundsätzlich für Werbeanlagen bis zu einer Entfer- nung 40 m an Bundes- und Landesstraßen, unabhän- gig von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. § 9 Abs. 7 FStrG bzw. § 22 Abs. 6 StrG BW, welcher die Anwendbarkeit der Absätze 1-5 bzw. Absätze 1-4 aus- schließt, sofern ein Bauvorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans entspricht, bezieht die o.g. Re- gelung zu Werbeanlagen ausdrücklich nicht mit ein. Werbeanlagen jeglicher Art in einer Entfernung bis zu 40 m zum nächstgelegenen, befestigten Fahrbahn- rand der Bundes- bzw. Landesstraße ohne die aus- drückliche Zustimmung der Straßenbauverwaltung nicht zugelassen werden dürfen. Entsprechend ist das Regierungspräsidium als Straßenbaubehörde im Bau- genehmigungsverfahren seitens der unteren Verwal- tungsbehörden zu beteiligen. Werbeanlagen können auf den nicht überbaubaren Flächen und innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzun- gen wegen der Beeinträchtigung des Schutzzweckes des § 16 LBO nicht zugelassen werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patentamt archiviert und gesichert hinter- legt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstr. 4 88255 Baindt, eingesehen werden. 4.19 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage erstellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausführungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z. B. unterschiedliche Ausformung der Bereiche für Ein- und Ausfahrten). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 20 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind; hier: auf Flst.-Nr. 1115 /Teilfläche die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese“ (Flächen- Nr. 01496-000). Bei Baumaßnahmen im Bereich der genannten Flä- che sind abhängig von der Flächenbewertung/ dem Handlungsbedarf und der Art der geplanten Nutzung die bodenschutz- und altlastenrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; Nr. 15.12. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 21 6 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189), § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBl. 2025 Nr. 71), der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" in öffentlicher Sitzung am 18.11.2025 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV- Anlage Feuersberg" ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 15.10.2025. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 15.10.2025 sowie dem Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan in der Fassung vom 24.06.2025. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" wird die Begründung vom 15.10.2025 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 22 § 3 Inkrafttreten Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" der Gemeinde Baindt tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ......................... .................................................................. (Simone Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 23 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umwelt- bericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich am westlichen Rand des Gemein- degebiets von "Baindt", nordwestlich des Hauptortes "Baindt". 7.1.2.2 Der Geltungsbereich erstreckt sich zwischen der Bundesstraße "B 30" im Os- ten, der Landesstraße "L 284" ("Mochenwanger Straße") im Westen sowie der "Sulpacher Straße" im Norden. In südliche Richtung wird das Plangebiet von einer landwirtschaftlichen Zufahrt sowie daran anschließend von Sträuchern begrenzt. 7.1.2.3 Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich das Grundstück mit der Flst.- Nr. 1115 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie 7.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Oberschwäbischen Hügelland ge- prägt. 7.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Ge- bäude. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelele- mente vorhanden. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist eine leichte, von Südwesten nach Nordosten verlaufende Steigung auf. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 1,75 %. 7.2.2 Erfordernis der Planung 7.2.2.1 Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Umsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage sind die zunehmenden Klima- und Umweltveränderungen. Den Kommunen erwächst daher das Erfordernis etwas zum globalen Klimaschutz beizutragen. Dies kann im Wesentlichen dadurch erfolgen, dass der CO2-Ausstoß insgesamt verringert wird. Durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleis- tet, den bundesweiten Energiebedarf künftig durch regenerative Energien de- cken zu können. Auch die Gemeinde Baindt möchte deshalb die Entwicklung regenerativer Energien fördern und unterstützen. Die Besonderheit hierbei ist die Errichtung von sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen. Diese ermöglichen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 24 die gleichzeitige Nutzung der Flächen für Landwirtschaft und Stromerzeu- gung. Bei klassischen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ist die Fläche voll- ständig mit nicht drehbaren Modultischen bebaut und für eine landwirtschaft- liche Nutzung nicht mehr geeignet. Bei Agri-Photovoltaikanlagen werden die Module so aufgestellt, dass mindestens 85 % der Fläche weiterhin landwirt- schaftlich nutzbar bleiben. Das Plangebiet eignet sich aufgrund seiner Topo- grafie, seines Zuschnittes und Lage (vorhandene, ausreichende Erschließung) sehr gut für eine Bebauung mit einer Agri-Photovoltaikanlage. 7.2.2.2 Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorhabens herzu- stellen, ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und einer paralle- len Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sollen die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung und Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch die Pla- nung dem Ziel "Z 4.2.2" des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Würt- temberg (LEP 2002) Rechnung getragen. Die Planungen des Vorhabenträgers sind so weit fortgeschritten, dass ein Vorhaben- und Erschließungsplan vor- handen ist. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden vorhabenbezo- genen Bebauungsplan. Es wird bewusst ein vorhabenbezogener Bebauungs- plan aufgestellt, um Baurecht nur für den Vorhabenträger und nur für dieses konkrete Vorhaben entstehen zu lassen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen 7.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwick- lungsplanes 2002 Baden-Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeri- ums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf ei- nen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine ver- stärkte Nutzung regenerativer Energien sowie auf den Ein- satz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wir- kungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiege- winnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versor- gung der Bevölkerung und die energiewirtschaftlichen Vo- raussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu sichern. − − 5.3.2 Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut ge- eigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zent- rale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewah- ren. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 25 − − Karte zu 2.1.1 "Raumkate- gorien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum 7.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nach- richtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswir- kung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den je- weils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.1.2 (N) 1 Zur Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum" gehören in der Region Bodensee-Oberschwaben die Gemein- den Baienfurt, Baindt, Berg, Eriskirch, Immenstaad a.B., Kressbronn a.B., Langenargen, Markdorf, Oberteuringen und Tettnang (Anhang zu PS 2.1, LEP 2002). − 2.1.2 (N) 3 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umwelt- schonende, Flächen und Energie sparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und wohnortnahe Zuordnung von Ver- sorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbeflächen hin- zuwirken (PS 2.3.1.2, LEP 2002). − 2.2.2 (N) 4 Zu den Mittelbereichen in der Region Bodensee-Oberschwa- ben gehören folgende Gemeinden (Anhang zu Kapitel 2.5, LEP 2002): Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fron- reute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 26 Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolperts- wende − 3.1.0 (Z) 2 Gebiete mit den besten landwirtschaftlichen Standorten so- wie Landschaftsräume von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit werden in allen Teilen der Region als Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren gesichert. − 3.1.1 (Z) 1 Regionale Grünzüge: Gem. den in PS 3.1.0 genannten allge- meinen Grundsätzen und Zielen sind im Regionalplan Regio- nale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. 7.2.3.3 Gemäß Regionalplan liegt das Vorhaben vollumfänglich innerhalb eines "Regi- onalen Grünzugs" (PS 3.1.1 Z). Regionale Grünzüge sind von Bebauung freizu- halten (PS 3.1.1 Z (2)). Da die Voraussetzungen nach Plansatz 3.1.1 Z (4) ge- geben sind (kein Wald, kein bester landwirtschaftlicher Standort, kein heraus- ragender Landschaftsraum), ist die Errichtung von Freiflächen- Solaranlagen hier ausnahmsweise zulässig. Gem. 2. Anhörungsentwurf werden Regionale Grünzüge für Freiflächensolar- anlagen unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. In PS 3.1.1 Z (4) des 2. Anhörungsentwurfs zum Teilregionalplan Energie heißt es hierzu: Freiflächensolaranlagen sind in Regionalen Grünzügen unter den folgenden Voraussetzungen zulässig: ­ Es stehen keine sich überlagernden Festlegungen des Regionalplans entgegen. ­ Es handelt sich nicht um Kernflächen oder Kernräume des regionalen und landesweiten Biotopverbundsystems. ­ Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz (PS 3.4.0) werden in ihrer Funktions- und Entwicklungsfähigkeit nachweislich dauerhaft nicht beeinträchtigt. ­ Auf Waldflächen werden die in § 11 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes genannten Voraussetzungen eingehalten. ­ Auf besonders landbauwürdigen Flächen werden nur hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit vorbelastete Flächen in Anspruch ge- nommen oder es handelt sich um Agri-PV-Anlagen, Moor-PV-Anlagen oder nicht raumbedeutsame Freiflächensolaranlagen. Die Vorhabenfläche stellt eine besonders landbauwürdige Fläche (Vorrang- flur) gem. Flurbilanz 2022 (LEL) dar. Nach PS 3.1.1 Z (4), Spiegelstrich 5 des 2. Anhörungsentwurfs ist im Bereich der Vorhabenfläche die Errichtung einer Agri-PV-Anlage zulässig. Zur Konkretisierung der PS 3.1.1 Z (4) und des PS 4.2.2 G (3) werden Agri-PV- Anlagen wie folgt definiert: Bei Agri-PV findet dauerhaft eine kombinierte Nut- zung ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 27 Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer PV-Anlage als Sekun- därnutzung statt. Bei der Nutzung der Solarenergie ist der Stand der Technik einzuhalten. Bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ist eine gute fach- liche Praxis zu gewährleisten. Diese Voraussetzungen sind insbesondere dann erbracht, wenn die Anforderungen der DIN SPEC 91434:2021-05 einge- halten werden. Abweichende Konzepte oder Ausführungsformen können im Einzelfall und in Abstimmung mit den unteren Landwirtschaftsbehörden als Agri-PV gelten, wenn diese zu vergleichbaren Ergebnissen bei der o.g. kom- binierten Nutzung, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung, führen. Anlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB (durch Änderung vom 03.07.2023, BGBI. 2023 I Nr. 176, 214) stellen Agri-PV- Anlagen nach dieser Definition dar. 7.2.3.4 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich rele- vanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Re- gionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.3.5 Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Landschafts- räume mit besonderem Handlungsbedarf zur Sicherung der Regionalen Frei- raumstruktur gem. PS 3.1.0; Darstellung innerhalb des Regionalen Grünzugs. 7.2.3.6 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Des Weiteren ist eine 20kV-Frei- leitung dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennut- zungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungs- planes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 28 7.2.3.7 Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan, Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft sowie 20kV-Freitleitung. 7.2.3.8 Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 7.2.3.9 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vor- gaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Pla- nung 7.2.4.1 Um die Standortwahl einer Agri- Photovoltaikanlage zu vereinfachen, wurde von der Gemeinde Baindt ein Kriterienkatalog erarbeitet. Durch den Kriterien- katalog der Gemeinde wurden die Rahmenbedingungen für die Standortwahl geschaffen. So sollte die gewählte Fläche nicht größer als 5 ha sein, auf die Einhaltung von Mindestabständen zu Naturschutzgebieten sowie zu Wohn- gebäuden muss entsprechend geachtet werden. Das vorliegende Plangebiet eignet sich aufgrund des Flächenzuschnitts innerhalb von drei Verkehrsflä- chen besonders gut für die Umsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage. Die Flä- chengröße übersteigt die Größe von 5 ha in geringem Maße. Die Überschrei- tung resultiert aus der Einbeziehung einer großzügigen Eingrünung entlang der Landesstraße und wird aus diesem Grund von der Gemeinde als zulässig erachtet. 7.2.4.2 Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, durch die Realisierung einer Agri- Photovoltaikanlage einen Beitrag zur umweltschonenden Energiegewinnung zu leisten. Zudem werden die Belange der Landwirtschaft in besonderem Maße gewahrt. 7.2.4.3 Im Rahmen der Behördenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Be- sonderen auf die einzuhaltenden Abstände zur Landes- sowie zur Bundes- straße hingewiesen. Des weiteren wurde auf die einzuhaltenden Ziele des Re- gionalplans Bodensee-Oberschwaben verwiesen. Da sich das Plangebiet so- wohl innerhalb eines "Regionalen Grünzugs" als auch im Bereich von "beson- ders landbauwürdigen Flächen" befindet, wurde darauf verwiesen, dass auf den genannten Flächen nur hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit vorbelastete Flächen in Anspruch genommen werden dürfen oder es sich um Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 29 Agri-PV-Anlagen, Moor-PV-Anlagen oder nicht raumbedeutsame Freiflächen- solaranlagen handeln muss. Da es sich vorliegend um eine Agri-Photovoltaik- anlage handelt, werden die Ziele des Regionalplans erfüllt. Außerdem wurden Stellungnahmen hinsichtlich der Zufahrten zum Plangebiet hervorgebracht. Es wurde angeregt die drei geplanten Zufahrten im Sinne der Verkehrssicherheit auf zwei Zufahrten zu begrenzen. 7.2.4.4 Durch die Wahl des Planungsinstrumentes "Vorhabenbezogener Bebauungs- plan" soll sichergestellt werden, dass die Schaffung von zusätzlichem Bau- recht Zweck gebunden auf die o.g. Erfordernisse hin erfolgt. Eine Umnutzung der Fläche ist damit ausgeschlossen. Dabei wird neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Durchführungsvertrag als Steuerungsinstrument zur Umsetzung des Vorhabens genutzt. 7.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des Vorhabenbezogener Bebauungsplan leitet sich aus der Hierarchie der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 7.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ange- lehnt. Durch die Festsetzung des Nutzungszweckes "Agri-Photovoltaikan- lage" soll eine dem Allgemeinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgege- ben werden. Die Art der baulichen Nutzung wird auf das geplante Vorhaben bezogen fest- gesetzt. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orientiert sich an der Systematik der Zulässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO wer- den die Zulässigkeiten anhand einer Positivliste definiert. Diese Liste regelt die Zulässigkeiten innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschließend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehr- schluss nicht zulässig. Die zulässigen Nutzungen sind insbesondere die drehbaren Agri-Photovolta- ikanlagen sowie Transformatoren- und Übergabestationen zur Einspeisung der produzierten Elektrizität in das öffentliche Stromnetz. Für den Fall, dass in naher Zukunft auch die direkte Speicherung und anschließende Abgabe des erzeugten Stromes vor Ort möglich wird, sind darüber hinaus auch Solarspei- cher als zulässig festgesetzt. Darüber hinaus sind Nebenanlagen zulässig, welche zur Aufbewahrung von bspw. Wartungs-Geräten dienen. Die Errich- tung von baulichen Anlagen, die nicht der Erzeugung von Elektrizität aus so- larer Strahlungsenergie dienen, wird damit auf das notwendige Maß begrenzt. Zudem ist die Errichtung von Zäunen zur Einfriedung der Anlage zulässig. 7.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf diejenigen Größen, die notwendig sind, eine eindeutige Abgrenzung des Vorhabens zu gewährleisten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 30 7.2.5.3 Auf die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) wird verzichtet. Stattdes- sen wird ein maximaler Flächenverlust für die Landwirtschaft festgesetzt. Die- ser orientiert sich an der DIN SPEC 91434, die einen maximalen Flächenverlust von 15 % vorgibt. Dies ergibt einen möglichst großen Spielraum für die Errich- tung einer Agri-Photovoltaikanlage bei gleichzeitig möglichst geringem Ein- griff in das Landschaftsbild. 7.2.5.4 Die Festsetzung einer Gesamthöhe der baulichen Anlagen schafft einen ver- bindlichen Rahmen zur Umsetzung der Agri-Photovoltaikanlage. Die Höhen- festsetzung ist so gewählt, dass die technischen Anforderungen an das Auf- ständern der einzelnen Solarmodule eingehalten werden. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, eine abweichende Bebauung auszuschließen und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu verringern. 7.2.5.5 Die überbaubare Grundstücksfläche ist so gewählt, dass die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage technisch möglich ist und dem Bauherrn eine ausrei- chende Flexibilität hinsichtlich der exakten Positionierung der einzelnen Pho- tovoltaik-Module verbleibt. 7.2.5.6 Um ausreichend Flexibilität zu gewährleiten, sind Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu- lässig. 7.2.5.7 Die Festsetzung des Bereichs ohne bauliche Anlagen erfolgt, um die das An- bauverbot für Hochbauten und bauliche Anlagen sowie Werbeanlagen außer- halb des Erschließungsbereiches von Bundes- und Landesstraßen in einem Abstand bis 20 m vom Fahrbahnrand zu gewährleisten. 7.2.5.8 Die festgesetzte Nutzung des Gebietstyps als "Agri-Photovoltaikanlage" ist auf eine Dauer von 40 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage begrenzt. Diese Festsetzung ist in der Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlage begründet, de- ren Lebensdauer begrenzt ist. Nach dem Ende der Nutzung der Anlage bzw. bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung der Agri-Photovoltaikanlage ist diese vollständig zurückzubauen und zu entsorgen. 7.2.6 Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Altlasten 7.2.6.1 Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über zwei Zufahrten. Im südlichen Bereich kann das Gebiet über die Landesstraße "L 284" angefahren werden. Im nördlichen Bereich erfolgt die Zufahrt über die "Sulpacher Straße". Auf die Festsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt kann verzichtet werden, da alle Bereiche des Plangebiets, die an eine Verkehrsfläche angrenzen mit einer Eingrünung versehen sind. 7.2.6.2 Im Rahmen der Erschließung werden Trafostationen und Wechselrichter zu errichten sein. Auf die Festsetzung entsprechender Flächen für diese Anlagen wird bewusst verzichtet. Trafostationen und Wechselrichter sind im Plange- biet allgemein zulässig, die derzeit geplante Lage kann dem Vorhaben- und Erschließungsplan entnommen werden. 7.2.6.3 Im südöstlichen Bereich des Plangebiets verläuft eine 20kV-Freileitung der Netze BW GmbH. Eine Unterbauung der Leiterseile ist grundsätzlich möglich, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 31 solange die Zugänglichkeit der Leiterseile und Masten zu Kontroll- oder Ar- beitszwecken erhalten bleibt. 7.2.6.4 Für die überplanten und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fachbehörden Altablagerungen „AA ehemaliger Graben Brun- nenwiese“ (Flächen-Nr. 01496-000) zu beachten. Als Voraussetzung für die Nutzung des Bereiches gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes ist eine vollständige und fachgerechte Entsorgung dieser Altlasten durchzu- führen. 7.2.7 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz 7.2.7.1 Durch Photovoltaikanlagen kann es grundsätzlich durch Reflexion von Son- nenlicht an den PV-Modulen zu Blendimmissionen an umliegenden Verkehrs- wegen und Gebäuden mit schützenswerten Nutzungen kommen. Im vorliegenden Fall ist die Errichtung von einachsig schwenkbaren Agri-PV- Modulen vorgesehen. Die Agri-PV-Modultische sind somit entlang der schwenkbaren Achse der Modultische im Bereich des jeweils maximalen Nei- gungswinkels stets senkrecht zum einfallenden Sonnenlicht ausgerichtet. Re- flexionen, die auf die Verkehrsteilnehmer der angrenzenden Verkehrswege treffen können, können daher für einen Großteil des Tages konstruktionsbe- dingt ausgeschlossen werden. Lediglich die möglichen Reflexionen für die je- weils maximalen Neigungswinkel in den frühen Morgen- und den späten Abendstunden sowie die möglichen Reflexionen für die sogenannte "Harves- ting-Position" während der Ernte können zu Blendungen an den Verkehrswe- gen führen. Im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens ist daher nachzu- weisen, beispielsweise im Rahmen eines Blendgutachtens, dass kritische Blendwirkungen ausgeschlossen werden können. Im Textteil ist ein entspre- chender Hinweis hierzu einhalten. Sollten die Berechnungsergebnisse zeigen, dass es bei den standardmäßig verwendeten maximalen Neigungswinkeln sowie der Harvesting-Position zu kritischen Blendungen kommt, so können diese durch eine entsprechende Programmierung der Neigungswinkel sowie der Ausrichtung in der sogenann- ten Harvesting-Position vermieden werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 32 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbei- tung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1.1 Anlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (APV-Anlage) nordwestlich der Gemeinde "Baindt". 8.1.1.2 Der Geltungsbereich liegt innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen auf der Fl.-Nr. 1115, Gemarkung Baindt. Die Fläche grenzt im Norden an die Kreis- straße "Sulpacher Straße", im Osten liegt die Bundesstraße "B 30" und im Wes- ten die Landesstraße "Mochenwanger Straße (L 284)". Südlich des Geltungs- bereiches verlaufen die Bundesstraße und Landesstraße parallel, dazwischen liegt ein schmaler Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich grenzt. 8.1.1.3 Die überplante Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Ge- meindesverbands Mittleres Schussental als Fläche für die Landwirtschaft (Be- stand) dargestellt. Der gewählte Standort ist aufgrund der bereits bestehen- den landwirtschaftlichen Nutzung, der ausreichenden Verkehrsanbindung (keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich) sowie der weitestge- hend ebenen Lage für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage hinrei- chendem Maß geeignet. 8.1.1.4 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Auswei- sung einer Agri-Photovoltaikanlage als Beitrag zum Ausbau von erneuerbaren Energien und zum Klimaschutz. 8.1.1.5 Wesentliche Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind die Festsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage mit einer maximalen Höhe der Modultische von 6 m und der Transformatoren- und Übergabestation von 4,5 m. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit was- serdurchlässigen Belägen und Materialien (z. B. Schotterwege) auszuführen. Es sind ausschließlich insektenfreundliche PV-Module zu verwenden. Weiter- hin ist die Pflanzung einer ein- bzw. zweireihigen Feldhecke im Norden und Westen des Geltungsbereichs festgesetzt. 8.1.1.6 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umwelt- bericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts geht zur Be- trachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Arten, Lebensräume, Biologi- sche Vielfalt, Boden, Geologie, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 33 Mensch und Kulturgüter über das Plangebiet hinaus. Der jeweilige Wirkungs- raum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung so- wie der daraus resultierenden Trennwirkung. 8.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 5,2 ha. 8.1.1.8 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 805 Ökopunkten er- folgt vollständig außerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Agri-PV-Anlage Feuersberg" auf einer externen Fläche der Gemarkung Baindt (Fl.-Nr. 369/2). 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.2.1 Regionalplan: Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (rechtskräftig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigungserteilung im Staatsanzeiger für Baden- Württemberg am 24.11.2023) liegt der Geltungsbereich des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes innerhalb vom "regionalen Grünzug (Vorranggebiet)". Laut Regionalplan Bodensee-Oberschwaben sind Agri-Photovoltaikanlagen auf allen "besonders landbauwürdigen Flächen" innerhalb des Regionalen Grünzug zulässig. Der Geltungsbereich liegt innerhalb einer Vorrangflur mit "besonders landbauwürdigen Flächen" welche "zwingend der landwirtschaft- lichen Nutzung" vorbehalten ist. Durch die Planung bleibt die landwirtschaft- liche Nutzung bestehen und das Ziel der Vorrangflur wird weiterhin erreicht. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich re- levanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 6.2.3. "Übergeordnete Pla- nungen" in der städtebaulichen Begründung) 8.1.2.2 Flächennutzungsplan (Fassung vom 11.12.2004): Die überplanten Flächen sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental als "Flächen für die Landwirt- schaft" dargestellt. Die ackerbauliche Nutzung im Geltungsbereich kann bis zu 85 % erhalten bleiben, sodass die Darstellung im Flächennutzungsplan grundsätzlich übereinstimmt. 8.1.2.3 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt ca. 130 m östlich des Teilbereiches 6 des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Ca. 660 m östlich des Gel- tungsbereiches verläuft der Obere Bampfen (Fließgewässer II. Ordnung), wel- cher mit seinen gewässerbegleitenden Gehölzen ebenfalls Teil des FFH-Ge- bietes ist. Zwischen dem Geltungsbereich und diesem Teilgebiet des FFH- Gebietes verläuft die vierspurig ausgebaute Bundesstraße B 30. Eine FFH- Vorprüfung wurde am 23.11.2023 durch die Sieber Consult GmbH durchge- führt und eine Betroffenheit des FFH-Gebietes konnte aufgrund der Entfer- nung vom Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Durch die Ausweisung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 34 eines Sondergebietes für Agri-Photovoltaikanlagen entstehen keine anlagen- bedingten oder betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Baubedingte Beein- trächtigungen sind temporär. Die Emissionen sind als gering zu bewerten und akustische Wirkungen beschränken sich auf die Tagzeiten, wodurch empfind- liche nachtaktive Arten nicht betroffen sind. 8.1.2.4 Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Westen, ca. 130 m entfernt, befindet sich das Naturschutzgebiet "Schenkenwald" (Nr. 4.040). Das Naturschutzgebiet liegt im Naturraum Bo- denseebecken und besteht größtenteils als Eichen-Hainbuchen-Misch- wald. In Mulden und Rinnen können feuchtere Erlen-Eschen-Auwälder vor- kommen. Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Photovol- taikanlagen entsteht aufgrund der Entfernung keine Betroffenheit des Na- turschutzgebietes. − Westlich des Geltungsbereiches, deckungsgleich mit dem Naturschutzge- biet "Schenkenwald", liegen zwei gem. § 30 BNatSchG kartierte Waldbio- tope. Das gleichnamige Biotop "Schenkenwald S Mochenwangen" (Nr. 2- 8123-436-3419) und das Biotop "Feuchtwald i. NSG Schenkwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436-5812), welches einen Teilbereich der Fläche abdeckt. Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Pho- tovoltaikanlagen entsteht, aufgrund der Entfernung, keine Betroffenheit des Biotopes. − Etwa 35 m südwestlich des Geltungsbereiches liegt das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Gräben nördl. Riedsenn" (Nr. 1-8123-436- 0315). Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Photovoltaik- anlagen entsteht, aufgrund der Entfernung keine Betroffenheit des Bioto- pes. Maßnahmen, wie der Verzicht auf Reinigungsmittel verringern das Ge- fährdungspotential. − Ca. 660 m östlich des Geltungsbereiches liegt das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Oberer Bampfen bei Sulpach" (Nr. 1-8123-436-7013). Auch hier kann aufgrund der Entfernung eine Betroffenheit des Biotopes ausgeschlossen werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 35 8.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu- stands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkom- men geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim Planungsgebiet handelt es sich um intensiv genutztes Ackerland mit geringer Artenvielfalt. Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoffeintrags ist die Artenvielfalt auf der Fläche begrenzt. Der Artenbestand beschränkt sich auf nur wenige ackerbegleitende Unkräuter und primär aus den ausgebrachten Kultur- pflanzen. Die gesamte Fläche ist zusätzlich durch regelmäßiges Befahren mit landwirtschaftlichen Maschinen und Bodenumbruch sowie Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln geprägt. − Das Gebiet wird von Straßen eingefasst: Im Norden grenzt die Fläche an die Kreisstraße „Sulpacher Straße“, im Osten an die Bundesstraße „B 30“ und im Westen an die Landesstraße „Mochenwanger Straße (L 284)“. Süd- lich des Geltungsbereichs verlaufen Bundes- und Landesstraße parallel, getrennt durch einen schmalen Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich anliegt. Entlang der Bundesstraße im Osten befinden sich Gehölze, die an den Geltungsbereich angrenzen. Im Westen trennt eine Baumreihe den Geltungsbereich von der Landesstraße. − Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Be- standteile von Natur und Landschaft. Die nächstgelegenen gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope liegen ca. 130 m westlich des Geltungsbe- reichs ("Schenkenwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436-3419) und "Feuchtwald i. NSG Schenkwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436- 5812)). − Eine detaillierte botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (z. B. Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten) gibt und diese aufgrund der in- tensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder na- turnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Um zu prüfen, ob im zu ändernden Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet im Mai 2023 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 12.06.2023). Dabei wurde der Geltungsbereich und angren- zende Geländebereich auf Habitateignung geprüft. Dabei konnten keine re- levanten Artnachweise gemacht werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 36 − Dem Plangebiet kommt aufgrund der intensiven Nutzung und der umlie- genden Nutzung und Straßen zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kulturpflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskör- per im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bodenprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Beurteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flä- chen für eine Bebauung bewertet. − Das Planungsgebiet befindet sich auf Grundlage der am Landesamt für Ge- ologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (LGRB) vorhandenen Geodaten im Verbreiterungsbereich von Sedimenten des Hasenweiler-Beckensedi- ment. Gemäß der Geologischen Karte des LGRB (M 1:50.000) ist dieser ge- prägt durch fluviale Schotter und/oder Sande alpiner und lokaler Proveni- enz mit gelegentlich eingeschalteten Diamikten (Massenablagerungen). Aus den schluffig-lehmigen Beckensedimenten haben sich laut Bodenkarte (M 1:50.000) als vorherrschende Bodentypen Gleye entwickelt. − Die natürliche Ertragsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Bodens Bio- masse zu produzieren. Böden mit einer hohen oder sehr hohen Ertrags- funktion sollten unbebaut und damit der Nahrungsmittelproduktion vorbe- halten bleiben. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit wird mit mittel (Wertstufe 2) bewertet. − Unversiegelte Böden wirken auf den natürlichen Wasserhaushalt ausglei- chend und vermindern oberflächlichen Abfluss sowie Hochwasserereig- nisse. Als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf kommt den Böden unter landwirtschaftlicher Nutzung eine mittlere Bedeutung (2,0) zu. − Als Filter und Puffer für Schadstoffe, deren Einträge Folge verschiedenster anthropogener Aktivitäten sein können, kommt den Böden eine mittlere bis hohe Bedeutung (2,5) zu. − Die Fläche ist als "Standort für naturnahe Vegetation" mit hoch bewertet (3). − Insgesamt kommt den Böden damit eine mittlere bis hohe Bedeutung (2,5) zu. − Den Boden im Plangebiet kommt keine besondere Bedeutung als natur- oder kulturgeschichtliches Archiv zu. − Geotope kommen im Plangebiet nicht vor. − Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. − Die Böden im Plangebiet werden auf einer Fläche von 5,2 ha landwirtschaft- lich genutzt. Aufgrund des guten Flächenzuschnitts und der hohen Ertrags- fähigkeit handelt es sich um wichtige Ertragsstandorte. − Laut Auskunft der Behörden ist auf den zu ändernden Flächen und den un- mittelbar angrenzenden Flächen ein Vorkommen von Altlasten bekannt. Es Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 37 handelt sich um die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese" (Flächen-Nr. 01496-000). − Dem Plangebiet kommt zusammengefasst eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Natur- nähe der Oberflächengewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasser- neubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlich- keit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vor- haben. − Oberflächengewässer kommen innerhalb und im direkten Umfeld des Gel- tungsbereiches nicht vor. Ca. 660 m östlich des Plangebietes verläuft der "Obere Bampfen" als Fließgewässer II. Ordnung mit gleichnamigem Biotop (Biotop-Nr. 1-8123-436-7013). − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. Das auf den unversiegelten Flächen des Plangebietes auftreffende Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Aufgrund der ebenen Geländelage ist im Falle eines Starkre- genereignisses nicht mit oberflächig abfließendem Hangwasser zu rech- nen. − Die im Plangebiet festgestellten Schadstoffe der Altablagerung "AA ehe- maliger Graben Brunnenwiese" (Flächen-Nr. 01496-000) im Boden können in das Grundwasser eingetragen werden. Bei Durchführung von Boden- haushub sollte ein Fachbauleiter Altlasten einbezogen werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.4 Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ablei- tung bzw. Versickerung von Niederschlagswasser sowie eventuell auftreten- des Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. − Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht. Aufgrund der ebenen Geländelage ist im Falle eines Starkregenereignisses nicht mit oberflächig abfließendem Hangwasser zu rechnen 8.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vor- kommen von Kaltluftentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 38 − Großklimatisch gesehen liegt der Geltungsbereich innerhalb des Klimabe- zirks "Schwäbisches Alpenvorland", welcher generell durch hohe Nieder- schläge und eher niedrige Jahresdurchschnittstemperaturen gekennzeich- net ist. Die Jahresmitteltemperatur liegt bei 7,3 °C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.100 mm bis 1.300 mm relativ hoch. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduk- tion. Lokale Luftströmungen und Windsysteme können sich, aufgrund der die Fläche umgebenden Straßen, schlecht ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimatischen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). − Gehölze kommen innerhalb des Geltungsbereichs nicht vor. Der überplante Bereich hat daher für die Frischluftproduktion keine Bedeutung. Südlich des Geltungsbereichs verlaufen Bundes- und Landesstraße parallel, getrennt durch einen schmalen Gehölzstreifen, der an den Änderungsbereich an- liegt. Entlang der Bundesstraße im Osten befinden sich Gehölze, die an den Geltungsbereich angrenzen. Im Westen trennt eine Baumreihe den Gel- tungsbereich von der Landesstraße. Das Plangebiet ist somit von Gehölzen umgeben, die in geringem Maße zur Frischluftproduktion beitragen. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schön- heit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erho- lungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt innerhalb des Oberschwäbischen Hügellandes. Die Landschaft ist von einem hügeligen Relief mit Waldflächen auf den Hö- hen und Wiesen- bzw. Ackerflächen mit vereinzelten Hofstellen oder klei- neren Weilern in den tiefer liegenden Bereichen geprägt. − Beim Plangebiet selbst handelt es sich um intensiv landwirtschaftlich ge- nutzte Ackerflächen. Kulturhistorisch oder ökologisch bedeutsame Land- schaftselemente kommen innerhalb des überplanten Bereiches nicht vor. − Durch die zahlreichen Straßen, die das Planungsgebiet umgeben, besteht bereits eine negative Beeinflussung des Landschaftsbildes. − Das Plangebiet ist aufgrund der umgebenden Nutzung aus nördlicher, öst- licher und westlicher Himmelsrichtung einsehbar. − Aufgrund des kaum vorhandenen Gefälles von Nordosten nach Südwesten besteht keine Exponiertheit des Plangebietes. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 39 − Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung sind für Flächen für die regio- nale Wirtschaft und zur Produktion regionaler Lebensmittel von gewisser Bedeutung. − Entlang der westlich verlaufenden Landstraße (L 284, Mochenwanger Str.) verläuft ein Rad- und Fußweg. In nördlicher Richtung führt dieser nach Mochenwangen und südlicher Richtung Baienfurt, Weingarten und Ravens- burg. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzi- gem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. − Kulturhistorische bedeutsame Landschaftsteile (bspw. Bildstock, Weg- kreuz, alte Allee, Kreuzweg usw.) sind ebenfalls nicht im Geltungsbereich vorhanden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewin- nung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesan- stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung 1.170 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist leicht nach Südwesten hin abfällt, sind die Voraus- setzungen für die Gewinnung von Solarenergie gut. 8.2.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflan- zen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kul- turgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.2.1 Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt die intensiv genutzte Ackerfläche als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vor- kommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasser- haushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbe- baut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität un- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 40 verändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentste- hung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungs- konflikte. Die Schutzgebiete und Biotope bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. 8.2.2.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Ackernutzung), aus großräumi- gen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prog- nostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde Baindt; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Ver- hinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwa- chungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.3.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch den Bau der Agri-PV Anlage bleibt mindestens 85 % der Fläche wei- terhin landwirtschaftlich nutzbar, die bestehende ackerbauliche Nutzung wird fortgeführt. In diesen Bereichen ändert sich nichts an der biologischen Vielfalt. − Die Reihenabstände der PV-Module betragen etwa 5 m. Durch die Module kommt es zumindest phasenweise zu einer Verschattung unterhalb der Module. Zudem fangen die Module das Niederschlagswasser ab und lassen es einseitig abtropfen. Unterhalb der Module entstehen also Lebensräume, die sich hinsichtlich der Standortbedingungen von denen der weiterhin ackerbaulich genutzten Flächen unterscheiden und daher anderen Pflan- zenarten einen Lebensraum bieten werden. Die Artenvielfalt im Plangebiet wird demnach insgesamt voraussichtlich deutlich zunehmen. − Ein Flächenverlust bzw. eine Versieglung findet nur in geringem Ausmaß im Bereich der Trafostationen und punktuell im Bereich der Fundamente der Modultischständer, statt. In diesen Bereichen geht der Lebensraum der dort vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. − Beeinträchtigungen auf die o. g. geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft im Umfeld der überplanten Fläche können aufgrund des Inhalts der Planung und der Distanz zum Geltungsbereich ausgeschlossen werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Eingrü- nung) kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Die Pflanzung einer naturnahen Heckenstruktur als Eingrünungsmaßnahme der Agri-Photovoltaikanlage ist vorgesehen. Es sind ausschließlich heimische Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 41 Arten zulässig. Aus Gründen der Artenvielfalt sind mindestens sechs ver- schiedene Gehölzarten in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze sollten gemäß Herkunftsnachweis gebietshei- misch sein. Bei Installationen von Zäunen müssen diese einen Abstand von 0,20 m zum Gelände aufweisen, um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu verhindern. Durch die Modulnachführung kann bei Niederschlag die Beregnung über den größten Teil des Bereiches um die Modultische gesteuert werden. Dadurch wird eine einzelne Tropfkante und Erosion im Gegensatz zu fixen Aufständerungen vermieden und mögliche Erosion minimiert − Die im artenschutzrechtlichen Kurzbericht des Büros Sieber Consult GmbH (Fassung vom 12.06.2023) aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen wurden in die Planung einbezogen (Erhalt der Ge- hölze, Verzicht auf Beleuchtung und Bauzeit, Bodenabstand von Zäunen und Mauern). Bei Einhaltung der oben genannten Maßnahmen ist aus gut- achterlicher Sicht das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nicht zu erwarten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Bau- maschinen Belastung durch Lärm und Erschütte- rungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenab- lagerungen, Baustraßen Verlust von Ackerflächen – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlagen Geringer Verlust von Ackerlebens- räumen und potentieller Lebens- räume für Offenlandbrüter – Pflanzung von Sträuchern Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Drehbare Agri-PV-Module u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Reflektion von Photovoltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wassergebundener Insekten – 8.2.3.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Planung gehen landwirtschaftliche Flächen teilweise verloren. Die eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung ist auf die Bereiche unter Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 42 den Modulen (etwa 15 %) beschränkt. Bei Agri-PV-Anlagen können bis zu 85 % der Fläche weiterhin ackerbaulich genutzt werden. − Während der Bauzeit wird ein Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrich- tungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Diese Auswirkungen sind jedoch nur tem- porär auf die Bauphase beschränkt. − Durch die Errichtung von Trafostationen, Nebenanlagen, Stützen, etc. kommt es in geringem Maße zu Bodenabtragungen und -aufschüttungen sowie zu Bodenversiegelungen. Da die Aufständerungen mit Rammfunda- menten ohne Beton ausgeführt werden, minimiert sich der Versiegelungs- grad und der Bodenaushub. Zudem ist ein einfacher Rückbau der Anlage gewährleistet. Die Position der Nebenanlagen (Wechselrichter, Trafosta- tion, Speicher, etc.) wird so gewählt, dass Sie nicht im Waldabstand oder im Bereich der bekannten Altablagerungen „ehem. Graben Brunnenwiese (grün)" auf dem Flst. Nr. 1115, Gmk. Baindt liegen. − Nachteilige Auswirkungen auf tiefere Bodenschichten sind aufgrund des begrenzten Eingriffs durch die Errichtung der Modulgründungen nicht zu erwarten. Die geologischen Verhältnisse werden nicht beeinträchtigt. − Laut Auskunft der Behörden ist im Plangebiet und den unmittelbar angren- zenden Flächen ein Vorkommen von Altlasten bekannt. Es handelt sich um die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese" (Flächen- Nr. 01496-000). − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert wer- den. Für Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind wasserdurchläs- sige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrieben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsor- gen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. Während der Bauarbeiten ist auf einen schonenden Umgang mit dem Boden zu achten und mögliche Bodenverdichtungen zu vermeiden. − Nach Ablauf der 40 Jahre sind die Flächen in "Flächen für die Landwirt- schaft" umzuwandeln und als solche zu nutzen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 43 Lagerung von Baumaterial, Baustel- leneinrichtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Bodentransport stellenweise Bodenverdichtung, Zer- störung des ursprünglichen Boden- profils – – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage und Technikanlagen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Nutzung der Agri-PV-Anlage Keine Auswirkungen auf den Boden 0 8.2.3.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Planung ergeben sich keine Beeinträchtigungen auf Oberflä- chengewässer. Das östlich in einer Entfernung von ca. 660 m befindliche Fließgewässer II. Ordnung "Oberer Bampfen" ist von der Planung aufgrund der Entfernung und der geplanten Nutzung nicht betroffen. − Der Grundwasserstand wird durch die neu entstehende Bebauung auf- grund der geringen Gründungstiefen der PV-Modultische aller Voraussicht nach nicht verändert. Aufgrund der Überdeckung mit Solarmodulen trifft das Niederschlagswasser zukünftig an weniger Stellen konzentriert statt flächendeckend auf. Da der Geltungsbereich jedoch nur punktuell und sehr kleinflächig versiegelt wird, kann das auf der Fläche auftreffende Nieder- schlagswasser auch weiterhin vollständig und ungehindert im Boden versi- ckern. Es entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Grund- wasserneubildungsrate. − Für Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilver- siegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. − Eine Reinigung der PV-Module ist in der Regel nicht notwendig und erfolgt ausschließlich über das auftreffende Niederschlagswasser. Das Regen- wasser, welches auf die elektrische Anlage fällt, wird nicht belastet und versickert über den offenen Boden. Sollte dennoch eine Reinigung nötig sein, erfolgt diese über ausschließlich mit reinem Wasser. Eine Kontamina- tion des Wassers kann somit ausgeschlossen werden. − Sofern ein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stattfindet, ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Trafos, sofern diese ölgekühlt sind. Ölgekühlte Trafos müssen über ausreichend dimensi- onierten Auffangwannen aufgestellt und eingehaust werden, um die Auf- fangwannen vor Niederschlagswasser zu schützen. − Keines der baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Wasser in Be- rührung kommen, sollte aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei bestehen, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 44 sofern es nicht mit geeigneten anderen Materialien dauerhaft gegen Nie- derschlagswasser abgeschirmt ist. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u. U. freilie- gendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustelleneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versi- ckerung und mehr oberflächiger Ab- fluss von Niederschlagswasser – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation durch Flächenversiegelung redu- zierte Versickerung von Nieder- schlagswasser im Gebiet, Verringe- rung der Grundwasserneubildungs- rate – betriebsbedingt Nutzung der Agri-PV-Anlage Keine Auswirkungen auf das Wasser 0 8.2.3.4 Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Auch künftig fallen durch die geplante Agri-PV-Anlage keine Abwässer an. − Aufgrund der Überdeckung mit Solarmodulen trifft das Niederschlagswas- ser zukünftig an weniger Stellen konzentriert statt flächendeckend auf. Da der Geltungsbereich jedoch nur punktuell und sehr kleinflächig versiegelt wird, kann das auf der Fläche auftreffende Niederschlagswasser auch wei- terhin vollständig und ungehindert im Boden versickern. − Der Grundwasserstand wird durch die Planung nicht verändert. − Ein Anschluss an die Wasserversorgung ist nicht erforderlich. 8.2.3.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Geltungsbereich aufgrund der veränderten Wärmeabstrahlung vermindert. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 45 − Durch die Überbauung eines Teils des Geltungsbereiches mit Solarmodulen und die dadurch entstehende Beschattung können lokalklimatische Verän- derungen auftreten (tagsüber reduzierte, nachts erhöhte Temperaturen unterhalb der Module). − Eine Anfälligkeit der Planung gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht erkennbar. Die geplanten PV-Module tragen ihrerseits einen kleinen Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien und damit zur Be- kämpfung des Klimawandels bei. − Geplant ist eine Eingrünung nach Norden und Westen mithilfe einer durch- gehenden, linearen Gehölzstruktur. Die zu pflanzenden Gehölze tragen zur Steigerung der Frischluftproduktion bei und haben eine luftfilternde und temperaturregulierende Wirkung. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Bau- maschinen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Klein- klima – Verlust der Ackerfläche weniger Kaltluft (Ackerland) – Pflanzung von Gehölzen Steigerung Frischluftproduktion, Ver- besserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Weiterhin bestehende Landwirt- schaft Geruchs- oder Staubemissionen blei- ben durch die landwirtschaftliche Nutzung bestehen 0 8.2.3.6 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung der Agri-Photovoltaik-Anlage erfährt das Land- schaftsbild eine Beeinträchtigung. Die Module wirken als landschafts- fremde Elemente in die umliegende Landschaft. Die landschaftsprägends- ten Fernwirkungen entwickelt eine Agri-Photovoltaikanlage aufgrund der Ausrichtung und der lichtreflektierenden Eigenschaften ihrer Module grundsätzlich nach Süden (höhere Helligkeit, abweichende Farbwahrneh- mung). Bei seitlicher Betrachtung reduziert sich die Auffälligkeit der Anlage bereits. In der Rückansicht der Anlage sind die Tragekonstruktionen der Modultische wahrnehmbar. Damit eine Bewirtschaftung unter den Modulen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 46 mit Maschinen möglich ist, werden Agri-PV-Anlagen hoch aufgeständert, was wiederum die Fernwirkung erhöht. Die großen Reihenabstände hinge- gen lockern das Erscheinungsbild auf. − Im Rahmen der Planung sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung festzusetzen, um die Auswirkungen auf das Schutzgut Land- schaftsbild zu reduzieren. Um einer möglichen Fernwirkung entgegenzu- steuern bzw. eine Abschirmung der Solarmodule zu erzielen, ist im Norden und Westen die Pflanzung einer Feldhecke zur Eingrünung vorgesehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbildes v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation auffälliges Bauwerk in der freien Landschaft - Eingrünung des Plangebietes Einbindung der Agri-PV- Anlage in die umgebende Landschaft + betriebsbedingt Reflektionen Lichtreflektionen in die umliegende Landschaft – 8.2.3.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die Agri-PV-Anlage dient der Sicherung einer nachhaltigen Stromversor- gung (erneuerbaren Energien) mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nut- zung. − Die Flächen gehen während der Dauer der Nutzung zur Energiegewinnung für die intensive landwirtschaftliche Nutzung nicht verloren. Die ackerbau- lichen Erträge werden bis zu etwa 85 % im Vergleich zu reiner ackerbauli- cher Nutzung möglich sein. Damit bleibt auch die Bedeutung des Plange- bietes für die regionale Wirtschaft zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Produktion regionaler Lebensmittel von Bedeutung. − Der westlich verlaufende Fuß- und Radweg kann weiterhin genutzt werden. Die Erholungsfunktion des Planungsgebietes wird durch die neu entste- hende Anlage lediglich durch die Veränderung des Landschaftsbildes be- einträchtigt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 47 − Eine Eingrünung in Richtung Norden und Westen, mithilfe einer durchge- henden, linearen Gehölzstruktur ist vorgesehen. − Um die visuellen Auswirkungen für Menschen zu reduzieren, sind die Auf- ständerungen reflexionsarm ausgeführt werden. Dafür kommen beispiels- weise eine matte Lackierung oder eine matte Pulverbeschichtung in Frage. − Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Reflexion kann durch die Verwendung geeigneter Maßnahmen (Blendschutz) verhindert werden. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablagerung von Baumaterial, Betrieb von Baumaschinen Belastung durch Lärm und Erschütte- rungen, Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation Nachhaltige Sicherung der Stromver- sorgung ++ Pflanzung von Gehölzen Einbindung der Agri-PV- Anlage in die umgebende Landschaft + betriebsbedingt Reflektionen, Spiegelung u.U. Beeinträchtigung Erholungssu- chender – 8.2.3.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vor- handen sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauaus- führung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart un- verzüglich zu benachrichtigen. 8.2.3.9 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastun- gen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Bauma- schinen) kommen, die zeitweise die umgebende Landschaft beeinträchti- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 48 gen können. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeit- lich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder aus- schließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nacht- zeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Durch die nicht vermeidbaren Reflexionen der Photovoltaikmodule kann es zu einer Beeinflussung der Lebensweise bzw. Eiablage von Wasserinsekten kommen. − Die geplante Anlage wird nicht beleuchtet. − Wartungs‐ und Reparaturarbeiten sind nur selten durchzuführen. Mit zu- sätzlichen Schadstoffemissionen infolge des gering erhöhten Verkehrsauf- kommens (Kfz-Abgase) ist folglich nicht in nennenswertem Umfang zu rechnen. − Das geplante Vorhaben lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche oder Er- schütterungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld le- bende Tierwelt zu erwarten. 8.2.3.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Es fallen keine Abfälle und Abwässer an. 8.2.3.11 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe ge- währleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße La- gerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. − Für den Betrieb der Agri-PV-Anlage regelt der Bebauungsplan keine be- stimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine ge- nauen Angaben möglich sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entspre- chen. − Für die Trafostation und der Zuwegung (Zufahrten, Stellplätze usw.) wer- den voraussichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik ent- sprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswir- kungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. 8.2.3.12 Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 49 Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Ge- sundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. 8.2.3.13 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des An- teils erneuerbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustre- ben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effizi- ente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kom- pakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolu- men, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Die Planung zielt vorrangig auf die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage ab. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sind Agri-PV-Anlagen als be- sonders innovativ zu beurteilen und werden daher kurzweilig besonders gefördert. Die Effizienz der kombinierten Nutzung von Photovoltaik und Ackerbau liegt bei beiden Nutzungen bei ca. 85 % wodurch die Fläche an- nähernd doppelt genutzt werden kann. Durch die Kombination landwirt- schaftlicher Nutzung und Stromerzeugung wird zudem die Flächenkonkur- renz entschärft. Durch die Errichtung der Anlage wird ein wesentlicher Bei- trag zur Förderung regenerativer Energien auf dem Gebiet der Gemeinde Schlier geschaffen. − Die Nutzung von Erdwärme ist in der Planung nicht vorgesehen, da es sich bei der Planung um eine Agri-Photovoltaik-Anlage handelt. 8.2.3.14 Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plange- biete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Be- zug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Pla- nungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutz- güter zu erwarten. 8.2.3.15 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflan- zen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Na- tura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 50 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 8.2.4.1 Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Erarbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen; Ergebnis. 8.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung der Agri-Photovoltaikanlage, soweit technisch möglich, durch Anlage einer Hecke aus heimischen Sträuchern. − Nichtzulassung von Gehölzen, welche als Zwischenwirt für Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten. − Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens und der Grundwas- serneubildungsrate durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge. − Keines der baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Wasser in Be- rührung kommen, sollte aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei bestehen, sofern es nicht mit geeigneten anderen Materialien dauerhaft gegen Nie- derschlagswasser abgeschirmt ist. − Es ist keine Beleuchtung der Anlage zulässig, damit keine optischen Wir- kungen von der Agri-Photovoltaikanlage ausgehen. − Unterhalb der PV-Module soll im Bereich der Aufständerungen ein 1 m brei- ter Streifen extensiviert werden und eine Grünlandeinsaat erfolgen. Diese Maßnahme dient der Förderung der Artenvielfalt im Bereich der PV-Anlage. − Die Reinigung der PV-Module hat nur mit klarem Wasser zu erfolgen. Sofern ein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stattfindet, ist die Verord- nung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Trafos, sofern diese öl- gekühlt sind. Ölgekühlte Trafos müssen über ausreichend dimensionierten Auffangwannen aufgestellt und eingehaust werden, um die Auffangwannen vor Niederschlagswasser zu schützen. − Einhaltung eines Abstandes mit 0,20 m zum Gelände mit der Zaunanlage (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Befristung der Inanspruchnahme der Fläche. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 51 8.2.4.3 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung Bestandsplan (maßstabslos) 8.2.4.4 Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die Schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand (inkl. planungsrechtlicher Zulässigkeiten) der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwert- liste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 52 Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzie- rung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker 52.021 4 52.021 Summe Bestand 52.021 208.084 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.21 Versiegelte Fläche (Pfosten + Trafostation (mit Erweiterung)) *1.561 1 1.561 41.22 Feldhecke (Ausgleichsmaßnahme, Land- schaftsbild) 2.917 14 40.838 37.11 Acker 39.383 4 157.532 33.60 Grünlandansaat unter Module, extensiv, (nährstoffreich) 8.160 6 48.960 Summe Planung 52.021 248.891 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 248.891 Summe Bestand 208.084 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf bzw. -überschuss) + 40.807 *zur Bestandsermittlung der versiegelten Fläche wird davon ausgegangen, dass ungefähr 3 % der Gesamtfläche versiegelt werden. Dazu zählen vor allem Trafostationen und die Anlage von Wegen. Da die Aufständerungen ohne Fundamente im Boden verankert werden (Pfahlgründung), fällt in diesen Bereichen nur eine äußerst ge- ringe Flächeninanspruchnahme an 8.2.4.5 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume ergibt sich folglich ein Ausgleichsüberschuss von 40.807 Ökopunkten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 53 8.2.4.6 Schutzgut Boden Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neuversiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderli- chen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5- stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des er- forderlichen Ausgleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen ange- wandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeits- hilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden er- folgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 8.2.4.7 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwert- stufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend wer- den die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Öko- punkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 2,166, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behan- delt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteinge- schlossen. 8.2.4.8 Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: Zur Bestandsermittlung der versiegelten Fläche wird davon ausgegangen, dass ungefähr 3 % der Gesamtfläche versiegelt werden. Dazu zählen vor allem Trafostationen und die Anlage von Wegen. Da die Aufständerungen ohne Fun- damente im Boden verankert werden (Pfahlgründung), fällt in diesen Berei- chen nur eine äußerst geringe Flächeninanspruchnahme an. Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 1.561 m². Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 54 Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Ge- samtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Unversiegelte Flä- chen 52.021 2-2,5-2 (2,166) 8,66 450.502 Summe 52.021 450.502 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Ge- samtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Versiegelte Flächen 1.561 0-0-0 (0) 0 0 unversiegelte Flä- chen 50.460 2-2-2,5 (2,166) 8,66 436.984 Summe 47.637 436.984 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 436.984 Summe Bestand 450.502 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) - 13.518 8.2.4.9 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensati- onsbedarf von 13.518 Ökopunkten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 55 8.2.4.10 Schutzgut Landschaftsbild Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den folgenden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffstyp 3 (Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil-)versiegel- ten Fläche von 1.000 m²) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffs- typ sind die Wirkzonen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500-2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzo- nen sind zwei verschiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste und größere der beiden Raumeinheiten umfasst kulturlandschaftlich geprägte Bereiche im 500 m und 2000 m Kreissegment (siehe o. a. Karte). Die land- schaftsästhetische Bedeutung dieses Bereichs wird mit "3" eingestuft, da Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 56 die vorhandene Bebauung und agrarstrukturelle Prägung den anthropoge- nen Einfluss deutlich zeigt und die Nutzung (z. B. Beweidung) die Land- schaftsformen eher verstärkt (Viehgangeln) als verdeckt. Der verbleibende kleinere Teil der Wirkzonen wird in Bezug auf seine Bedeutung für das Landschaftsbild mit "4" bewertet, da es sich um nur spärlich besiedelte, von landwirtschaftlicher Nutzung, einzelnen Hofstellen sowie Gehölzge- säumten Bächen geprägte Flächen mit wenig ausgeprägtem Relief handelt. − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Da der Geltungsbereich in einem ag- rarstrukturellen Gebiet liegt und von drei Straßen umgeben ist und die Blickbeziehung zum größten Teil im Bereich der Kulturlandschaft besteht, wird von einem Eingriff geringer Wirkintensität ausgegangen, der Erheb- lichkeitsfaktor liegt damit bei 0,4. − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Ein- griffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 57 − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 ange- setzt. − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirk- zone ist im Folgenden abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfak- tor Wahrneh- mungskoeffi- zient Kompensati- onsflächen- faktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 623.848 3 - 4 0,4 0,2 0,1 14.972 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfak- tor Wahrneh- mungskoeffi- zient Kompensati- onsflächen- faktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 974.692 3 89.040 4 0,4 0,1 0,1 13.121 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 28.093 8.2.4.11 Für die Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild ergibt sich folglich ein Kom- pensationsbedarf von 28.093 Ökopunkten. 8.2.4.12 Der Kompensationsbedarf summiert sich insgesamt wie folgt: Ausgleichsbedarf Ökopunkte Schutzgut Arten und Lebensräume 40.807 Schutzgut Boden – 13.518 Schutzgut Landschaftsbild – 28.093 Ausgleichsbedarf gesamt - 805 beeinträchtig- ter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtig- ter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungsko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 58 8.2.4.13 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen des ge- planten Vorhabens werden auf einer südöstlich des Geltungsbereichs liegen- den Ausgleichsfläche (Teilfläche der Fl.-Nr. 369/2, Gemarkung Baindt) kom- pensiert. Die Fläche wird derzeit teilweise als Grünland genutzt und liegt zum anderen Teil im FFH-Gebiet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blit- zenreute“ (Gebiets-Nr. 8223-311). Der Standort weist eine artenarme Kraut- vegetation auf, bietet jedoch Potenzial zur Entwicklung auwaldtypischer Strukturen. Folgende Maßnahmen sind auf der Fläche vorgesehen (siehe auch Planskizze unter Punkt „Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB [externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen]“): − Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses im Gemeindegebiet Baindt wird ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Hier wird auf einer Fläche von ca. 400 m² ein Retentionsvolumen von ca. 220 m³ ge- schaffen. − Dieser Retentionsbereich soll als Auwald hergestellt werden und sich so in die bestehenden Vegetation einfügen und als Lebensraum dienen. − Die Pflanzung von heimischen, standortgerechten Auwald-Baumarten soll das Gebiet aufwerten. Als Arten kommen bspw. Schwarz-Erlen (Alnus glu- tinosa) und Silber-Weiden (Salix alba) in Frage. Insgesamt sollen auf einer Fläche von ca. 400 m² neun Bäume gepflanzt werden. Eine lockere Grup- pierung der neun Bäume ist sinnvoll, um Lichtverhältnisse für Strauch- und Krautschicht zu erhalten. − Im Unterwuchs sind gebietstypische Straucharten, wie die gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus) anzusiedeln. − Die Jungbäume sind mit geeignetem Verbissschutz auszustatten, um Schäden durch Rehwild oder Biber zu vermeiden − Abgehende Gehölze sollen in der Fläche belassen werden um als Totholz- habitate zur Verfügung zu stehen. − Auf die Pflanzung von gebietsfremden Arten wird verzichtet. − Die Fläche sollte nicht „fertig“ bepflanzt werden – Auwälder leben von Dy- namik. Offenstellen, natürliche Ansiedlung von Weiden oder Erlen über Stecklinge oder Samen sind erwünscht. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 59 8.2.4.14 Die o. g. Ausgleichsfläche, die dem vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet wird, ist im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.60 Intensivgrünland 111 6 666 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse 175 16 2.800 35.11 Nitrophile Krautschicht 116 10 1.160 Summe Bestand 402 4.626 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse (Re- tentionsausgleich Einfamilienhaus) 270 23 6.210 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse (Agri-Photovoltaikanlage) 123 23 2.829 Summe Planung 402 9.039 Summe Planung 9.246 Summe Bestand 4.626 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich) + 4.413 8.2.4.15 Wie unter Ziffer 8.2.4.13 beschrieben wird im Rahmen einer Planung eines Ein- familienhauses im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aushub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Aus- gleich für den gerodeten Bereich erschaffen werden. In der oben aufgeführten Berechnung werden hierfür die 270 m² Auwaldpflanzung herangezogen. Ab- züglich vom Bestand werden 3.410 Ökopunkte dieser Maßnahme zugeordnet. Die restlichen 1.003 Ökopunkte können als Ausgleich für den durch die Agri- Photovoltaikanlage entstehenden Ausgleich verwendet werden. 8.2.4.16 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Le- bensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die ge- nannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 60 Schutzgut Arten und Lebensräume + 40.807 Schutzgut Boden – 13.518 Schutzgut Landschaftsbild – 28.093 Aufwertung durch die externen Ausgleichsmaßnahmen auf der zugeordneten Teilfläche der Fl.-Nr. 369/2 (Anlage einer Auwald- fläche am "Oberen Bampfen") + 1.003 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (= Ausgleichsüberschuss) + 199 8.2.4.17 Ergebnis: Die Maßnahmen ergeben einen Überschuss von 199 Ökopunkten an Ausgleichsfläche. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nut- zungen sind entsprechende Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. Zusätzlich sind vertragliche Vereinbarungen auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BauGB (Durchführungsvertrag) zu treffen. 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.5.1 Unter Berücksichtigung der internationalen, europäischen und nationalen Kli- maschutzziele und -maßnahmen sollen die Treibhausgasemissionen in Ba- den-Württemberg gem. § 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 % gegenüber dem Stand von 1990 re- duziert werden. Gemäß dem Klimaschutzgrundsatz in § 5 Satz 1 KSG BW kommt u.a. dem Ausbau erneuerbarer Energien eine besondere Bedeutung zu. Zum Erreichen der Klimaschutzziele ist folglich der Ausbau erneuerbarer Ener- gien unerlässlich. Um nicht vermehrt Acker- und Grünlandflächen für den Ausbau von Freiflä- chen-Photovoltaikanlagen zu nutzen, kann die Agri-Photovoltaikanlage einge- setzt werden. Hierbei werden landwirtschaftliche Flächen doppelt genutzt und die vermeintlich entstehende Landnutzungskonkurrenz von Energie- und Nahrungsmittelerzeugung abgemildert. Der geplante Standort wird bereits ackerbaulich genutzt und eignet sich daher zur Errichtung einer Agri-Photo- voltaikanlage. Außerdem ist der Standort bereits ausreichend an das beste- hende Verkehrsnetz angebunden, sodass keine weiteren Erschließungsmaß- nahmen erforderlich sind. Die Fläche kann nach Ablauf der 40 Jahre (Betriebs- dauer), erneut vollumfänglich landwirtschaftlich genutzt werden. Ein dauer- hafter Verlust der Flächen wie bei einem Baugebiet ist folglich nicht gegeben. 8.2.5.2 Planungsalternativen: Das Bebauungsplankonzept wurde so geändert, dass die Eingrünung im Westen verbreitert wird und hier weitestgehend eine zwei- reihige Feldhecke. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 61 8.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.6.1 Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biologische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sach- güter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 62 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Ver- fahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.1.1 Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewertung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Land- kreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewer- ten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (Stand November 2018, 5. Auflage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planun- gen und Gestattungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württem- berg (Stand 2010, 2. Neuauflage) 8.3.1.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z. B. technische Lü- cken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zu den geologischen und hydrologischen Gegebenheiten sowie zur Beschaffen- heit des Baugrunds vor. 8.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 8.3.2.1 Um bei der Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unvor- hergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln, sieht die Ge- meinde in Kooperation mit dem Vorhabenträger als Überwachungsmaßnah- men vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen ein Jahr nach Er- langen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Die Entwicklung der Ausgleichsflächen soll hierbei durch einen Pflanzensoziologen bzw. durch einen Botaniker mit ent- sprechenden Fachkenntnissen erfolgen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf ent- sprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. 8.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.3.1 Anlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (APV-Anlage) nordwestlich der Gemeinde "Baindt". 8.3.3.2 Der Geltungsbereich liegt innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen auf der Fl.-Nr. 1115, Gemarkung Baindt. Die Fläche grenzt im Norden an die Kreis- straße "Sulpacher Straße", im Osten liegt die Bundesstraße "B 30" und im Wes- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 63 ten die Landesstraße "Mochenwanger Straße (L 284)". Südlich des Geltungs- bereiches verlaufen die Bundesstraße und Landesstraße parallel, dazwischen liegt ein schmaler Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich grenzt. 8.3.3.3 Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. Rund 130 m östlich des Plangebiets liegt das FFH-Gebiet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ (Nr. 8223-311, Teilbereich 6). Aufgrund der Distanz und der Trennwirkung der vierspurigen Bundesstraße B 30 sind Beeinträchtigungen durch das Vorhaben auszuschließen. Etwa 660 m östlich verläuft der "Obere Bampfen" als Gewässer II. Ordnung mit seinen uferbegleitenden Gehölzen als weiterer Bestandteil des FFH-Gebiets. Eine Betroffenheit ist nicht gegeben. Westlich des Geltungsbereichs befindet sich das Naturschutzgebiet „Schen- kenwald“ (NSG Nr. 4.040) mit seinen Eichen-Hainbuchen-Mischwäldern und kleinflächigen Erlen-Eschen-Auwäldern. Die Entfernung zum Plangebiet schließt negative Auswirkungen aus. Unmittelbar angrenzend an das NSG liegen die gesetzlich geschützten Bio- tope „Schenkenwald S Mochenwangen“ (Nr. 2-8123-436-3419) und „Feucht- wald im NSG Schenkenwald“ (Nr. 2-8123-436-5812). Durch das Vorhaben ergibt sich keine Beeinträchtigung dieser Biotopstrukturen. 35 m südwestlich befindet sich das ebenfalls nach § 30 BNatSchG geschützte Biotop „Gräben nördlich Riedsenn“ (Nr. 1-8123-436-0315). Eine Beeinträchti- gung ist nicht zu erwarten; durch den Verzicht auf Reinigungsmittel wird das mögliche Gefährdungspotenzial zusätzlich reduziert. Etwa 660 m östlich liegt das Biotop „Oberer Bampfen bei Sulpach“ (Nr. 1-8123- 436-7013). Auch hier bestehen keine Auswirkungen durch das geplante Vor- haben. 8.3.3.4 Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Er- richtung der Agri PV-Module in der freien Landschaft. Um eine Eingliederung der Anlage zu erhalten, werden im Norden und Westen des Geltungsbereichs durchgehenden Heckenstrukturen vorgesehen. 8.3.3.5 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem ge- meinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbei- tung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen verbleibende Ausgleichsbedarf von 805 Ökopunkten wird auf ei- ner externen Ausgleichsflächen auf der Fl.-Nr. 369/2 der Gemarkung Baindt kompensiert. Folgende Ausgleichsmaßnahme ist auf der Fläche vorgesehen: - Südöstlich der Anlage wird entlang des "Oberen Bampfen" eine Auwald- pflanzung durchgeführt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 64 - Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses wird im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aus- hub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Ausgleich für den gero- deten Bereich erschaffen werden 8.3.3.6 Bei Nichtdurchführung der Planung wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirtschaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaus- halt und das Landschaftsbild in ähnlichem Maße bestehen bleiben. Verände- rungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. 8.3.3.7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbe- richt lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrund- lagen zu den geologischen und hydrologischen Verhältnissen sowie zur Be- schaffenheit des Baugrunds gibt. 8.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.4.1 Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Klimadaten von climate-data.org − Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Lan- desanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landes- amtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydrogeologie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regie- rungspräsidium Freiburg 8.3.4.2 Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (UDO, Gemeinde Baindt) − Flächennutzungsplan Gemeindeverband Mittleres Schussental − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umweltbezogene Informationen aus der frühzeitigen Behördenunterrich- tung gem. § 4 Abs. 1 BauGB von April bis Mai 2025 mit schriftlichen Stel- lungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (zu den Themenfeldern geo- logische und bodenkundliche Grundlagen, angewandte Geologie, Landes- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 65 bergdirektion sowie allgemeinen Hinweisen), des Landesamtes für Denk- malpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (zu den Belangen der Bau- und Kunstdenkmalpflege ohne Anregungen oder Bedenken), des Regierungs- präsidiums Tübingen (zu den Belangen der Raumordnung mit Verweis auf die Stellungnahme des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben zum regionalen Grünzug, Teilregionalplan Energie, dem Ausschluss von Freiflä- chen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Vorranggebieten und der expliziten Bezeichnung als Agri-Photovoltaikanlage, zu landwirtschaft- lichen Belangen zur Vorrangflur und der Zulassung von Agri-Photovoltaik- anlagen und zur Vorlage eines verbindlichen Nutzungskonzeptes, zu Be- langen des Straßenwesens und dem Gefährdungspotenzial durch Baum- pflanzungen in unmittelbarer Nähe zu Bundes- und Landesstraßen, zur Blendwirkung und der Erfordernis entsprechender Nachweise bzw. Gut- achten, zur Entwässerung und dem Verbot von Zuführung von Oberflä- chenwasser auf Bundes- bzw. Landesstraßen, zu Belangen des Natur- schutzes ohne Betroffenheit der Höheren Naturschutzbehörde, zu Belan- gen des Klimaschutzes zum öffentlichen Interesse in Bezug auf erneuer- bare Energien und zur Lücke zwischen Produktion erneuerbarer Energie), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, Ravensburg (zur Lage des Änderungsgebietes im regionalen Grünzug, der Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung für die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen, zum Teilregionalplan Energie und zur Bezeichnung als Sondergebiet für Agri-Photovoltaikanlagen), des Polizeipräsidiums Ravensburg (zu den Zu- fahrten, zum Abstand zur Straße gemäß RPS und zur Blendung) und des Landratsamtes Ravensburg mit den Sachgebieten Landwirtschaft (zur ein- geschränkten landwirtschaftlichen Nutzung aufgrund der engen Modulrei- henabstände), Altlasten und Bodenschutz (zur Erfordernis eines Boden- schutzkonzeptes und einer bodenkundlichen Baubegleitung, zu Sicherstel- lung einer fachgerechten und ressourcenschonenden Durchführung der Planung, des Baus, Betriebs und Rückbaus der Agri-PV-Anlage, zu mögli- chen Auswirkungen von Ausgleichsmaßnahmen auf das Schutzgut Boden, allgemeinen Hinweisen und zum Vorkommen von Altlasten im Plangebiet und dem Erfordernis eines Fachbauleiter Altlasten, sofern Bodenaushub anfällt), Forst (zum Ausschluss einer direkten oder indirekten Betroffenheit von Wald), Oberflächengewässer (ohne Betroffenheit), Grundwasser (zum Grundwasserschutz mit der Verwendung von unbelasteten, nicht aus- wasch- oder auslaugbaren Stoffen und Baumaterialien, zum Abstand der Modultische und der Grundwasserneubildung sowie weitere Hinweise), Ab- wasser (zur näheren Erläuterung der Ausgestaltung der Inverter und Batte- riespeicher), Straßenrecht (zur Blendung und zu geeigneten Maßnahmen als Blendschutz), Verkehr (zum Ausschluss einer Beeinträchtigung durch Blendwirkung, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zum Ab- stand zur Straße gem. RPS) und Naturschutz (zum FFH-Gebiet und der Zu- stimmung zur Einschätzung der nicht zu erwartenden Betroffenheit in der FFH-Vorprüfung, zur Berücksichtigung der Maßnahmen des artenschutz- rechtlichen Kurzbericht im Bebauungsplan, zum Erfordernis eines Umwelt- berichtes mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und dem Erfordernis einer Eingrünung der Agri-PV-Anlage Richtung Norden und Osten zur Minimie- rung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 66 − FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 23.11.2023 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das südlich liegende FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute", ins- besondere unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere opti- sche Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinlei- tungen) − Artenschutzrechtliches Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 12.06.2023 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 67 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht er- forderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der vorgesehenen Bebauung (Agri-Photovoltaikanlagen) nicht erkenn- bar. 9.1.3 Durchführungsvertrag 9.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfris- ten sowie zur Kostenübernahme getroffen. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 5,2 ha 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserlei- tungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. 9.2.3 Planänderungen 9.2.3.1 Bei der Planänderung vom 15.10.2025 fanden die Überlegungen und Abwä- gungen aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 15.10.2025) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rah- men der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführ- liche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.11.2025 enthalten): Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 68 − Ergänzung der Festsetzung zu "Maximaler Flächenverlust für die Landwirt- schaft" unter Ziffer 2.2 hinsichtlich des Nutzungsartenwechsels − Ergänzung der Festsetzung zu "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" unter Ziffer 2.10 hinsichtlich der Beleuchtung der Anlage und der Sicherstellung einer Grünlandansaat un- terhalb der PV-Module − Ergänzung zum Ausgleichsbedarf unter Ziffer 3.1. − Ergänzung eines Hinweises zur Ingenieurgeologie unter Ziffer 4.16 − Ergänzung eines Hinweises zu Blendimmissionen unter Ziffer 4.17 − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 69 10 Begründung – Bilddokumentation Blick von nördlicher Richtung Blick von Norden ent- lang der Landesstraße "L 284" Blick von der südlichen Zufahrt in Richtung Plangebiet Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 70 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2025. Der Beschluss wurde am 21.02.2025 ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand am in der Zeit vom 22.04.2025 bis 14.05.2025 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die Veröffentlichung im Internet fand in der Zeit vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 (Billigungsbeschluss vom 22.07.2025; Entwurfsfassung vom 22.07.2025; Bekanntmachung am 15.08.2025) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden um- weltbezogenen Stellungnahmen wurden mit veröffentlicht. 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 11.04.2025 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stel- lungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 25.07.2025 (Entwurfsfassung vom 22.07.2025; Billigungsbeschluss vom 22.07.2025) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 über die Entwurfsfassung vom 15.10.2025. Baindt, den ……………….………….……. …………………………………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" in der Fassung vom 15.10.2025 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 18.11.2025 zu Grunde lag und dem Satzungsbe- schluss entspricht. Baindt, den ………………….………….…. …………………….……………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 71 11.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am ……………….………….……. ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuers- berg" ist damit in Kraft getreten. Er wird mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gege- ben. Baindt, den ………………….………….…. …………………………………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 72 Plan/Entwurf aufgestellt am: 22.07.2025 Plan/Entwurf geändert am: 15.10.2025 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Christina Epping Artenschutz Marc Skubski Verfasserin: ……………………………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingar- ten (i.A. H. Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfas- sungen tragen die Unterschrift der Planerin.[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 17. Oktober 2025 Nummer 42 Fotos: Dominik Baumeister & Gemeindeverwaltung Erfolgreiche Wette mit Herz! 720 Radfahrende und über 7.000 Euro Spenden! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Baindt im Wettfieber Am 11. Oktober nahmen über 700 Radfahrerinnen und Radfahrer an der Wette von Bürgermeis- terin Simone Rürup und Extremsportler Daniel Steinhauser teil Eine Gemeinde, eine Wette, ein großes Ziel: Extremsportler und Weltrekordhalter Daniel Stein-hauser forderte Baindts Bürgermeisterin Simone Rürup heraus: Schafft es die Bürgermeisterin, 5000 Euro an Spenden für das Therapiebad „Bädle“ des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Sehen (SBBZ) mit Internat in Baindt zu sammeln? Der Extrem-Radsportler wettete im Gegenzug, am 11. Oktober, mindestens 500 Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu gewinnen, die in Baindt die steile Marsweilerstraße hinauffahren. Wer hat nun die Wette gewonnen? Das Ergebnis übertraf alle Erwartungen! Insgesamt 720 Radfahrerinnen und Radfahrer aus Baindt und der Region versammelten sich am vergangenen Samstag, 11. Oktober, in Baindt, um die Wette zu unterstützen. Am Ende stand eine Spendensumme von über 7000 Euro! Ziel der von Extrem-Radsportler Daniel Steinhauser initiierten Spendenaktion war es, Mittel für das sanierungsbedürftige Therapiebad des SBBZ Sehen in Baindt zu sammeln. Da die Stiftung St. Fran- ziskus als gemeinnützige Organisation nicht über ausreichende Eigenmittel für die Sanierung des über 40 Jahre alten Therapiebads, das „Bädle“, des SBBZ Sehen in Baindt verfüge, sei diese auf Spenden angewiesen. Die Freude über den Erfolg war entsprechend groß: „Ich kann meinen Dank kaum in Worte fassen. Wir alle sind von der überraschenden Aktion zutiefst bewegt“, sagt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Er wolle sich, auch im Namen der Stiftung St. Franziskus, ganz herzlich bei allen Teilnehmenden und vor allem bei den beiden Wettstreitern für das enorme Engagement und die Eigeninitiative bedanken. Auch er sei vom Zusammenhalt in Baindt zutiefst bewegt. Auch Daniel Steinhauser selbst ist berührt: „Das, was wir heute tun, ist etwas ganz Gewöhnliches - wir fahren Fahrrad. Aber manchmal kann man mit etwas Gewöhnlichem Außergewöhnliches erreichen.“ Es gehe bei diesem Event nicht darum, eine Wette zu gewinnen, sondern darum, Menschen zu ver- einen, sich stark zu machen – um gemeinsam für etwas einzustehen. Es habe ihn zutiefst berührt, zu erleben, wie ambitionierte Hobbysportler, ältere Menschen mit E-Bikes und ganze Familien sich die Straße teilten und sich den Berg hochkämpften, für Menschen, die dies selbst nicht können. „Simone Rürup als Wettpartnerin zu haben, ist ein echtes Privileg – pragmatisch, wertschätzend und voller Menschlichkeit. Ich ziehe meinen Hut vor ihr!“, so Daniel Steinhauser. Bürgermeisterin Simone Rürup zeigt sich ebenfalls begeistert: „Es ist ein wunderschönes Gefühl, zu sehen, wie in Baindt zusammengehalten wird. Egal ob jung oder alt, groß oder klein – alle haben zum Gelingen der Wette beigetragen.“ Sie danke allen großzügigen Spendern von Herzen. „Die Bereitschaft in Baindt, füreinander da zu sein, erfüllt mich mit großem Stolz“, so Simone Rürup abschließend. Wir bedanken uns herzlich bei allen Spender- innen und Spendern, die diese Aktion unterstützt haben. Besonders danken wir den folgenden Unternehmen für ihre großzügigen Beiträge: Ackermann Spülmaschinen GmbH, Dachser SE, Fritz Müller GmbH, Gabriele und Heinrich Gries- haber Stiftung, Hoppe Heizung, Kreissparkasse Ravensburg, Ristorante Da Michele, Ribo Rei- nigungs- und Gebäude-Service GmbH, Ronald Spahlinger Steuerberatung, TOMOBIL GmbH und Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG. Ebenso gilt unser Dank allen privaten Unterstützerinnen und Unterstützern, die mit ihren Spenden zum Erfolg der Aktion beitragen. Ihre Gemeindeverwaltung Auf nachfolgendes Spendenkonto kann weiter- hin gespendet werden: Stiftung St. Franziskus IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 BIC: SOLADES1RWL Verwendungszweck: Wette mit Herz Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2025 Nach gelungener Neugestaltung der Ortsmitte findet der diesjährige Nikolausmarkt statt am Samstag, den 29. November 2025 von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf dem Dorfplatz Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 16. November 2025 per E-Mail mit dem voll- ständig ausgefüllten beiliegenden Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@baindt.de anzumelden. Bitte beachten Sie zwingend nachfolgende Hinweise: o Der Nikolausmarkt ist in diesem Jahr von 12:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Alle Verkaufsstände dürfen nicht früher abgebaut werden. o Für eine gemütliche und festliche Atmosphäre ist es wünschenswert, dass die Stände mit warmem Licht beleuchtet werden. o Es stehen insgesamt 15 Hütten zur Verfügung - in sechs Hütten passt ein Biertisch. Bitte be- achten Sie, dass zusätzliche Pavillons nur nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung aufgestellt werden dürfen. o Ein vielfältiges Essen- und Getränkeangebot ist wünschenswert. o Wir bitten darum, kein Einweggeschirr zu verwenden. Zur kostenfreien Verfügung stehen Pommesschalen der Gemeinde, die genutzt werden können. o Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, welche Produkte zu welchem Preis verkauft werden sollen. o Es fallen keine Gebühren für Stände mehr an. o Alle verwendeten Elektrogeräte müssen vorab durch unseren Gemeindeelektriker geprüft werden. Die Prüfung der Elektrogeräte ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. Geräte, die nicht geprüft wurden, können von der Marktleitung ausgeschlossen werden. o Heizlüfter sind nicht gestattet. o Es besteht die Möglichkeit, Geschirr und Utensilien in der Schenk-Konrad-Halle zu spülen. o Die Marktleitung ist berechtigt, die Einhaltung aller Vorgaben vor Ort zu kontrollieren. Verstö- ße können den sofortigen Ausschluss vom Markt zur Folge haben. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Brauchle (07502 94 06 26, vereine@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2025 Anmeldung bis 16.11.2025 per E-Mail an vereine@baindt.de Name, Vorname: ggf. Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ………. Starkstrom ………. Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben sowie Prüfung durch Gemeinde beachten. Ich habe alle Hinweise und Vorgaben zum Nikolausmarkt gelesen und verpflichte mich, diese einzuhalten. Mir ist bekannt, dass Kontrollen erfolgen und bei Verstößen ein Ausschluss möglich ist. Ort, Datum: ____________________ Unterschrift: ____________________ Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Sanierung der Rathausfassade Nach 25 Jahren wird die Fassade des Rathauses im Zuge der Sanierung der Ortsmitte erneuert. Dabei wer- den Risse im Mauerwerk behoben und die Fassade farblich angepasst, um das Gebäude besser in das Ge- samtbild der neu gestalteten Ortsmitte zu integrieren. Während der Bauarbeiten kann es zu Einschränkun- gen beim Parken kommen. Ausweichmöglichkeiten bestehen im Bereich des Dorfplatzes. Die Arbeiten dauern voraussichtlich noch etwa drei Wochen. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld während dieser Zeit. Ihre Gemeindeverwaltung Wer möchte einen Tannenbaum für Weihnachten zur Aufstellung auf dem Dorfplatz spenden? Wer hat einen Tannenbaum (ca. 12/13 m) und möchte diesen aus seinem Garten entfernen lassen? Wenn die Zufahrt für einen Ladekran und einen Ab- transport möglich ist, würde der Bauhof Baindt den Baum fällen und abtransportieren, um ihn als Christ- baum aufzustellen. Sollten Sie Fragen haben, beantworten diese Herr Brei, Tel.: 0160 97 82 15 43 oder Herr Mohring, Tel.: 0171 52 73 958 gerne. Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Montag, 27.10.2025 bis Freitag, 31.10.2025 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hin- dernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Bitte Straßen sauber halten Als landwirtschaftlich geprägte Gemeinde schätzen wir unsere Landwirte sehr. Damit die Straßen für alle sicher und sauber bleiben, bitten wir um Folgendes: • Fahrzeuge und Anhänger nicht überladen. • Ladung sicher befestigen, z. B. mit Netz oder Plane. • Geschwindigkeit an Ladung und Straßenverhält- nisse anpassen. Heruntergefallene Ladung möglichst zeitnah entfernen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 21. Oktober 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Erneuerung Wasserleitung und Straßensanierung von der Hirschstraße bis zum Ortseingang Sulpach 05 Gewerbeflächenpolitik und Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schus- sental“ (IGMS) 06 Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstra- ße 07 Konzeptvergabeverfahren Fischerareal - weiteres Vorgehen 08 Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterwohn- hauses mit Garage und Nutzungsänderung einer bestehenden Betriebsleiterwohnung in einen Alten- teiler im EG und einer Wohnung für einen landwirt- schaftlichen Mitarbeiter im DG auf Flst. 473 und 476, Wickenhauser Straße 80 + 82 09 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheu- nenteil auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 10 Gebührenkalkulation der Wasserversorgungsgebüh- ren Kalkulationszeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025 sowie 01.01.2026 - 31.12.2026 - Änderung der Wasserver- sorgungssatzung 11 Zuschussantrag für eine Fachkräfteförderung zur Umsetzung des Klimamobilitätsplanes 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinforma- tionssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Vorankündigung Herbstübung Am Samstag, den 25.10.2025 fin- det unsere diesjährige Herbst- übung statt. Im Jahr unseres Jubiläums wollen wir dabei unserer Jugendfeuerwehr die Gelegenheit geben, ihr Kön- nen unter Beweis zu stellen. Die Herbstübung beginnt um 13:30 Uhr, dieses Jahr auf dem Dorfplatz. Wie gewohnt werden wir Sie mit Kaffee und Kuchen sowie Getränken bewirten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. Oktober 2025 und Sonntag, 19. Oktober 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Oktober 2025 Müller’s Apotheke Weingarten Karlstraße 21 88250 Weingarten Tel: 0751 76 46 36 41 Sonntag, 19. Oktober 2025 Welfen-Apotheke Weingarten Boschstraße 12 88250 Weingarten Tel: 0751 48 08 0 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis Novem- ber) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Veranstaltungen Oktober 18.10. Wendelinusfest Sulpach – kath. Kirchengemeinde 20.10. Vereinssitzung 21.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 24.10. Siegerehrung Schützenhaus Ortsmeisterschaften 25.10. Herbstübung – Feuerwehr 30.10. Oktoberfest Selige – Stiftung St. Franziskus Irmgard November 01.11. Allerheiligen 07.11. Gruselführung mit Paul Sägmüller 08.11. Firmung Kirche Baindt 14.11. Baindter Vesper – Impulse BSS 16.11. Volkstrauertag 18.11. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Kindergärten Kindergarten St. Martin Offener Nachmittag für interessierte Eltern Kindergarten St. Martin Baindt Mittwoch, 12. November 2025 Unser Programm: Führung durch den Kindergarten Vorstellung unseres Konzeptes Raum für Fragen Wann? Kindergarten: 14:30 Uhr im Eingangsbereich Krippe: 15:00 Uhr in der Krippe Wo? Kindergarten St. Martin Lilienstraße 2 88255 Baindt 07502-2678 stmartin.baindt@kiga.drs.de Schulnachrichten SBBZ Sehen Outdoor-Gymnastik in Baindt: Bewegung, Gemeinschaft und Gutes tun Sport treiben und dabei spenden – das gelingt seit drei Jahren bei der Outdoor-Gymnastik in Baindt. Jeden Dienstag um 18 Uhr treffen sich motivierte Teilneh- merinnen und Teilnehmer auf dem Sportplatz, um gemein- sam unter freiem Himmel zu trainieren – bei jedem Wetter, am liebsten natürlich bei Sonnenschein. Geleitet wird der Kurs von Osteopathin und Physiotherapeutin Barbara Lys- zus, die mit viel Engagement und musikalischer Begleitung für eine abwechslungsreiche Stunde sorgt. Es ist ein funk- tionelles Training für Körper und Geist. Die Outdoor-Gym- nastik legt den Fokus auf alltagsnahe Bewegungen, die Kraft, Beweglichkeit und Koordination fördern. Nach einem aktivierenden Warm-up folgen gezielte Übungen für Mus- kelkraft, Ausdauer und Gleichgewicht – stets im Wechsel, um Überlastungen zu vermeiden. Das Training an der fri- schen Luft stärkt nicht nur das Immunsystem, sondern un- terstützt auch mentale Gesundheit und Stressabbau. Den krönenden Abschluss bildet eine wohltuende Dehnphase – oft sogar unter dem Sternenhimmel. Gemeinsam helfen: Spenden für das SBBZ Baindt Dank der Unterstützung der Gemeinde Baindt, die den Sportplatz zur Verfügung stellt, und dem sozialen Engage- ment von Barbara Lyszus, kommt der Erlös des Kurses regelmäßig dem SBBZ Baindt mit Förderschwerpunkt Sehen zugute. In diesem Jahr wurde wiederum eine Spen- de von 1500 Euro überreicht. Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum begleitet Kinder mit Blindheit und Sehbeeinträchtigung vom Schulkindergar- ten bis zur Hauptschule – mit individueller Förderung, le- benspraktischer Unterstützung und Teilhabe am Alltag. Die Spenden an den Förderverein ermöglichen unter anderem die Finanzierung von Ausflügen und die An- schaffung von Sportmaterialien – und werden mit großer Dankbarkeit angenommen. Mitmachen ausdrücklich erwünscht! Der Kurs findet ganz- jährig dienstags um 18 Uhr statt – auch in den Ferien. Alle Altersgruppen sind herzlich willkommen! Wer es ein- mal ausprobieren möchte, kann jederzeit gerne zu einer Schnupperstunde vorbeikommen. Weitere Informationen gibt es unter www.osteopathie-belebt.de. Barbara Lyszus und die Outdoor-Gymnastik-Gruppe freuen sich auf neue Gesichter und gemeinsame Bewegung! Die Outdoorgruppe Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Abschiede gestalten Viele Menschen weichen auch kleinen Ab- schieden lieber aus, als sie bewusst zu begehen. Dabei sind sie ein Übungsfeld für die ‚großen‘ Abschiede, die uns allen im Leben einmal begegnen. Weshalb ist das so? Und wie können wir Formen finden, Abschiede, die sich abzeichnen, selbst zu gestalten? Damit wir trotz schmerzhafter Prozesse das Gefühl haben, Abschiede würdevoll und unserer Individualität entspre- chend in das Leben integrieren zu können. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 23.10.2025, 19 Uhr Referentin: Heike Lander, Koordinatorin beim Kinder- hospizdienst AMALIE, Sterbeamme, Krisen- coach Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Kirchliche Nachrichten 18. Oktober – 26. Oktober 2025 Gedanken zur Woche: Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über Dei- nem Haupte fliegen, kannst Du nicht ändern. Aber dass sie Nester in Deinem Haar bauen, das kannst Du verhin- dern. (aus China) Samstag, 18. Oktober 10.30 Uhr Sulpach - Wendelinusfest – Sulpacher Kirbe, Eucharistiefeier Ministranten: Sulpacher Ministranten († Elsa und Wendelin Kaplan, Maria und Bern- hard Henzler, Johann Germann, Eugen Haug, Artur Henzler, Zita Maurer, Erwin Fässler) 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 19. Oktober – 29. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier, Kirchweihfest mit dem Kirchenchor Mittwoch, 22. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 23. Oktober 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 24. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 25. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Gruppe MEILE zum Sonntag der Weltmission Sonntag, 26. Oktober – 30. Sonntag im Jahreskreis – (Ende der Sommerzeit!) 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Do- minik Klein, Elena Mayer, Marie Renner, Lilly Romer, Emily Wenzel († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Anna Hal- der, Agathe und Adam Zimmermann, Chris- tina und Wendelin Hatzenbüller, Ludmilla, Al- exander und Nikolaus Linkov, Jahrtag: Eugen Halder, Karl Bohner) Kollekte Weltmission 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Freyja Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Jahresrechnung 2022 Die Jahresrechnung 2022 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 06. Oktober – 20. Oktober 2025 jeweils zu den Bürozeiten. Kirche für Kinder Sonntag, 26.10.2025, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt Die Geschichte vom kleinen Apfel Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen, mit uns spielend Gottesdienst zu erleben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen während dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschule. Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. Angebot der Trauerbegleitung: „Trauer- bänkle“ Einmal im Monat bieten wir Trauergespräche direkt auf den Friedhöfen der Ortschaften an. So müssen sie sich nicht erst auf den Weg machen, son- dern können unsere Trauerbegleiterinnen dort erreichen, wo Sie sowieso hingehen. Die Bänke auf den Friedhöfen werden durch grüne Sitzpolster gekennzeichnet sein. An unserer „Trauerbank“ sind wir für Sie da, hören zu, spre- chen oder schweigen mit Ihnen. Die Trauerbank kann auch ein Ort der Verbindung mit anderen Trauernden sein, z.B. für mitfühlenden Austausch. Ob man auf der „Trauerbank“ miteinander schweigt oder spricht, das entscheidet jede,r selbst. Sie bietet einen ge- schützten Raum für Menschen, die in ihrer Trauer einen Ort suchen, um zur Ruhe zu kommen, zu gedenken, zu weinen, zu erinnern oder einfach nur zu sein. Termine: Baienfurt: jeden dritten Montag im Monat, beginnend am 20.10.2025, 15 - 16 Uhr Treffpunkt ist die Bank beim Haupteingang Baindt: jeden vierten Montag im Monat, beginnend am 27.10.2025, 15 - 16 Uhr Treffpunkt ist die Bank beim Haupteingang Berg: 13.10.2025, 17.11.2025, 8.12.2025, jeweils 14 - 15 Uhr Blaue Bank in Eingangsnähe Begleitung: Ingrid Elser-Hermle, Andrea Lanz, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen www.hospizbewegung-weingarten.de Hoffnung für Myanmar - ein Sprung ins Licht Ihre Spende hilft! Weitere Informationen unter: www.missio-hilft.de/wms Kirchenchor Baindt Glanzvoller Abschluss eines musikali- schen Gemeinschaftsprojekts der Kir- chenchöre Baindt und Bergatreute Beim festlichen Gottesdienst anlässlich des Heilig-Leiber-Fests fand das gemeinsame Chorprojekt der Kirchenchöre aus Baindt und Bergatreu- te seinen würdigen Abschluss. Die Sängerinnen und Sän- ger beider Gemeinden berührten die zahlreichen Gottes- dienstbesucher mit der Aufführung der „Missa brevis in D“ von Wolfgang Amadeus Mozart. Die festlich geschmückte Kirche und der harmonische, volle Klang der vereinten Stimmen sorgten für eine besondere Atmosphäre. Bereits am 2. Juli hatten die beiden Chöre bei der feier- lichen Festmesse zur Wallfahrt „Maria Heimsuchung“ in der Pfarrkirche St. Philippus und Jakobus in Bergatreu- te gemeinsam musiziert. Auch dort war die Resonanz überwältigend. Begleitet wurde der Chor von sieben Streichinstrumenten, ergänzt durch Caroline Forderer, Chorleiterin aus Ber- gatreute, an der Truhenorgel. Die musikalische Leitung übernahm Rainer Strobel, Chorleiter des Kirchenchors Baindt, der zudem das Eingangs- und Schlussstück auf der großen Orgel spielte. Im Anschluss an den Gottesdienst versammelten sich die Sängerinnen und Sänger beider Chöre mit ihren Partnern zu einem gemeinsamen Essen. In geselliger Runde wurde das erfolgreiche Projekt gefeiert – ein schöner und ver- bindender Abschluss einer musikalischen Zusammenar- beit, die nicht nur klanglich, sondern auch menschlich ein voller Erfolg war. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Film-Nachmittag für Kinder Herzliche Einladung zum Film-Nachmittag Am: 24.10.25 Um: 15.00 Uhr Ratatouille Wo: Dietrich-Bonhoeffer Saal Baindt FSK 0 Empfehlung 6 Jahre Eintritt frei Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Oktober 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe. 1. Joh 4,21 Samstag, 18. Oktober 11.00 – 13.30 Uhr Baindt Konfi-3, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 19. Oktober 18. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Brennecke) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 20. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 22. Oktober 15.00 Uhr Baindt Konfi-3, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 15.30 - 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1, Ev. Gemeindehaus 16.30 - 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 23. Oktober 16.00 Uhr Baienfurt Konfi3, Ev. Gemeindehaus Freitag, 24. Oktober 15.00 Uhr Baindt Kinderfilmnachmittag, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 26. Oktober 19. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Pflegeheim (Prädikant W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Glaube im Alltag Regeln für unsere Zeit Die Zehn Gebote sind nicht als mahnender Zeigefinger, sondern als ein weiter Rahmen gedacht, der gutes Zusammenleben er- möglicht. Gehen Sie doch einmal die Ge- bote durch: Welche sind für unsere Gemeinschaft nötig? Womit haben Sie Schwierigkeiten? Bräuchten die Gebote vielleicht heute eine Ergänzung? Und wenn ja, wie müss- te diese Ergänzung aussehen? Menschenrechte? Schutz der Umwelt? Formulieren Sie doch einmal für sich zehn Gebote für das 21. Jahrhundert. Würden sie sich stark von den biblischen unterscheiden? Oder vielleicht gar nicht? (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Unsplash / Alexander Andrews) --- Zum Vormerken https://www.rauhes.de/images/product_images/original_images/bi- belwoche-2025-2026-begleitheft-vom-feiern-und-fuerchten-646300.jpg Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochaktuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein kompaktes Zeitfenster und eine hervorragende Möglichkeit, um intensiv in die Welt der Bibel einzutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu 7 Abenden, jeweils von 20 - 21 Uhr am: 18. November, 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Bekanntgabe der Wahl Am Sonntag, 30.11.2025 finden die Wah- len zum Kirchengemeinderat und zur Landessynode statt. Wir rufen alle auf, an der Wahl teilzunehmen. Wer bisher noch keine Bescheinigung über die Auf- nahme in die Wählerliste als Wahlaus- weis erhalten hat, wolle sich bis spätestens Donnerstag, 27.11.2025 um 18 Uhr im Ev. Pfarramt Baienfurt melden. Am Wahltag ist um 10.30 Uhr Gottesdienst in der Ev. Kir- che in Baienfurt. Im Anschluss an den Gottesdienst kann im Ev. Gemein- dehaus in Baienfurt zwischen 11.30 – 16.00 Uhr gewählt werden. Im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt Kann bereits zwischen 9.00 – 11.00 Uhr gewählt werden. Jedes Gemeindeglied stimmt in dem Abstimmungsbezirk ab, in dem es in die Wählerliste aufgenommen worden ist. Die ausgegebenen Wahlausweise sollen zur Abstimmung mitgebracht werden. Kirchengemeindeglieder, die ihren Haupt- und Neben- wohnsitz im Bereich der Landeskirche haben, können ihr Wahlrecht auch am Nebenwohnsitz ausüben (vgl. Nr. 3 AVO Kirchliche Wahlordnung). Sie müssen dies bis zum Abschluss der Wählerliste (§ 12 KWO), d. h. spätestens am 16. November 2025, der Kir- chengemeinde des Nebenwohnsitzes mitteilen. Kirchengemeindeglieder, die sich gemäß § 6a Kirchenge- meindeordnung in eine andere Kirchengemeinde ummel- den wollen, müssen dies bis 29. August 2025 tun, wenn sie ihr Wahlrecht in der Kirchengemeinde ausüben wollen, zu der sie sich ummelden möchten. Wird von der Briefwahl Gebrauch gemacht, so werden dem Wahlumschlag (Stimmzettelumschlag) der Wahlaus- weis, der zugleich Briefwahlschein ist, zusammen mit der Versicherung über die persönliche Kennzeichnung beigefügt. Die Entgegennahme von Wahlbriefen erfolgt durch das geschäftsführende Pfarramt Öschweg 32, 88255 Baienfurt. Außerdem sind von 01.11.2025 bis 30.11.2025 den zusätz- lichen Wahlbriefkasten in der Kirchengemeinde an fol- gendem Ort benutzen: Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr beim Ortswahlausschuss eingegangen sein. Einzelheiten zur Briefwahl sind auf dem Briefwahlschein erläutert. Termine für die Vorstellung der Kandidaten unseres Wahlkreises für die Landessynode: Die Vorstellungsabende beginnen um jeweils 19 Uhr in folgenden 4 Mittelzentren unserer beiden Kirchenbezirke Mittwoch, 05.11.2025 in Ravensburg, Matthäus Gemeindehaus, Weinbergstraße 12 Donnerstag, 06.11.2025 in Laupheim, Ev. Gemeindehaus, Schillerstraße 9 Montag, 17.11.2025 in Biberach Martin-Luther-Gemeindehaus, Waldseer Straße 20 Wir weisen darauf hin, dass man unseren KGR-Kandi- daten im Anschluss an den Gottesdienst am Ewig- keitssonntag, 23.11. um 10.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt im Rahmen eines Kirchenkaffees persönlich begegnen kann. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 30.11.2025 Evangelische Kirchenwahl Evangelische Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt Abstimmungsbezirk Baienfurt-Baindt Bekanntmachung über die Auflegung der Wählerliste Die Wählerliste zur Wahl des Kirchengemeinderats und der Landessynode ist von Montag, 20. Oktober 2025 bis Freitag, 24. Oktober 2025 wie nachstehend aufgeführt Montag, 20. Oktober von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Dienstag, 21. Oktober von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Mittwoch, 22. Oktober von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Donnerstag, 23. Oktober von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag, 24. Oktober von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zur Einsicht bei Pfarramt Baienfurt, Öschweg 32, 88255 Baienfurt aufgelegt. Schriftliche oder mündliche Einsprachen gegen die Wäh- lerliste können vom 20. Oktober 2025 bis 24. Oktober 2025 bis 18 Uhr beim Vorsitzenden des Kirchengemein- derats Ute Lins, Sperlingweg 11, 88255 Baindt eingelegt werden Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden wir herzlich ein November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Kerzenziehen Dezember: 08.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SV Baindt siegt gegen den SV Aichstetten SV Baindt – SV Aichstetten 4:1 (2:0) Nach Wochen mit angespanntem Kader konnte das Trainerduo Rolf Weiland und Sandro Caltabiano endlich wieder nahezu aus dem Vol- len schöpfen. Lediglich Tobias Szeibel (Urlaub) und Lu- kas Walser (Praktikum in Portugal) fehlten im Aufgebot. Die Gastgeber erwischten einen ordentlichen Start und erspielten sich in der ersten Halbzeit mehrere gute Mög- lichkeiten. Kurz vor dem Pausenpfiff schlug Baindt dann eiskalt zu – und das gleich doppelt. Zunächst setzte sich der flinke Jan Fischer stark über au- ßen durch und bediente im Strafraum Mika Dantona, der überlegt zum 1:0 traf. Nur wenige Minuten später folgte der nächste Treffer: Nach einem Freistoß von der Mit- tellinie landete der Ball bei Marko Szeibel, der clever auf Philipp Thoma verlagerte. Dieser zog bis zur Grundlinie durch und legte flach in die Mitte, wo Michael Brugger nur noch einschieben musste. Nach dem Seitenwechsel verpasste es Baindt zunächst, den Sack frühzeitig zuzumachen. Stattdessen verkürzte der Aufsteiger aus Aichstetten mit einem seiner wenigen Abschlüsse. Doch die Antwort der Hausherren folgte in der Schlussphase: Max Kretzer setzte sich im Mittelfeld stark durch und schickte Sandro Caltabiano auf die Rei- se – im Eins-gegen-Eins blieb dieser eiskalt. Den Schluss- punkt setzte wiederum Kretzer, der eine Flanke von Phi- lipp Thoma per Kopf zum 4:1 verwertete. Baindt zeigte insgesamt eine gute Leistung mit vielen lan- gen Bällen auf beiden Seiten und hätte die Partie bereits früher entscheiden können. Ausblick: Am kommenden Spieltag wartet mit dem FV Bad Waldsee der nächste Aufsteiger. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Zweifel (80. Marc Bolgert), David Krauter (85. Philipp Kneisl), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (67. Kevin Lang), Jan Fischer (85. Tobias Fink), Mika Dantona, Sandro Caltabiano, Leon Geng (75. Max Kretzer) - Spie- lertrainer: Sandro Caltabiano - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Tobias Keck (Lehr) Tore: 1:0 Mika Dantona (43.), 2:0 Michael Brugger (45.), 2:1 Sebastian Zeh (70.), 3:1 Sandro Caltabiano (84.), 4:1 Max Kretzer (88.) Jugendfußball Bericht Jugendfußball E-Jugend Erster Sieg für die E3 – Kantersieg in Haisterkirch! SGM SV Haisterkirch / Molpertshaus III – SV Baindt III 3:9 (2:4) Im vierten Saisonspiel war es endlich so weit: Die neu formierte E3 des SV Baindt feierte ihren ersten Sieg und das in beeindruckender Manier! Beim Auswärtsspiel in Haisterkirch zeigte die Mannschaft von Beginn an gro- ßen Einsatz und Spielfreude. Mit einer sicheren Abwehr und sehenswerten Angriffszügen erspielte sich das Team bereits nach 13 Minuten eine 3:0 Führung. Zur Halbzeit stand es verdient 4:2. Nach dem Seitenwechsel machte die E3 dort weiter, wo sie aufgehört hatte: mit Druck nach vorne und starkem Zusammenspiel. Durch frühe Tore in der zweiten Hälf- te nahm Baindt dem Gegner schnell die Hoffnung auf eine Wende und baute den Vorsprung konsequent aus. Am Ende stand ein überzeugender 9:3 Erfolg, der Lohn für eine geschlossene Mannschaftsleistung und viel Ein- satzfreude. Tore: Benjamin (3), Cengiz (2), Bennett (1), Constantin (1), Jonathan (1), Hugo (1) Es spielten: Khan, Bennett, Mohamad, Constantin, Jonat- han, Hugo, Benjamin, Lila, Max, Cengiz Fazit: Starke Leistung, schöne Tore – weiter so, E3! Reitergruppe Baindt Jugendausflug nach Ulm ins „Face Off“ Letzten Sonntag fand der diesjährige Ju- gendausflug statt. Insgesamt 20 unserer Jugendlichen machten sich auf den Weg nach Ulm ins „Face Off“, eine Spielehalle mit 13 abwechslungsreichen Gruppenspielen. Hochmotiviert traten die Teilnehmenden in Teams ge- geneinander an und stellten sich spannenden und lustigen Herausforderungen – von Wissensfragen über Tischkicker und Reaktionswände bis hin zu ei- nem Sitzfahrradspiel war alles dabei. Besonders das Bullenreiten sorgte für viel Spaß und Gelächter – hier konnten alle zeigen, wie sattelfest sie wirklich sind! Nach so viel Action gab es zur Stärkung noch ein gemein- sames Essen, bevor es wieder zurückging. Ein rundum gelungener Tag, an den sich alle noch lange gerne erin- nern werden! Abteilung Tischtennis Umkämpfte Niederlage der 1. Mannschaft SV Amtzell II – Erwachsene I 9:3 Zur zweiten Mannschaft aus Amtzell reisten wir mit Au- ßenseiterchancen an, die wir nach vielen umkämpften Partien leider nicht nutzen konnten. Alle drei Doppel endeten, wie schon in der letzten Wo- che, im 5. Satz, wobei sich auch dieses Mal die Paarung Philipp Schwarz/Wolfgang Assfalg hauchdünn mit 12:10 durchsetzen konnte. Marcel Brückner/Thomas Nowak und Tobias Nowak/Florian Magdalenc mussten sich ihren Gegner trotz ansprechenden Leistungen geschla- gen geben. In den Einzeln ging es genauso spannend weiter und die Baindter hielten stark mit. Philipp spielte nach verlorenem ersten Satz taktisch verändert und stellte seinen Geg- ner Kevin Leuprecht vor große Probleme, die dieser erst Mitte des 4. Satzes lösen konnte und im 5. Satz gewann. Marcel brauchte zwei Sätze, um seine hohe Fehlerzahl in den Griff zu bekommen, danach war es ein offenes Spiel, dass er mental bärenstark im 5. Satz mit 13:11 gewinnen konnte. Florian stand in der Mitte gegen Matthias Bädi- cker auf verlorenem Posten, lediglich den ersten Satz konnte er für sich entscheiden. Tobias kämpfte sich nach 1:2 Satzrückstand in den 5. Satz, führte bereits hoch und musste trotz mehrerer Matchbälle eine bittere Niederla- ge hinnehmen. Die Überraschung des Tages gelang Tho- mas, der seinen 150 Punkte besser eingestuften Gegner Christoph Kostgeld durch eine super Leistung mit 3:2 in die Knie zwingen konnte. Etwas enttäuschend war Wolf- gangs 0:3 Niederlage gegen Thomas Marb, da hatte er sich mehr erhofft. Nach sage und schreibe sieben 5-Satz-Spielen in den ersten neun Partien stand es 3:6 gegen uns und die Uhr zeigte schon eine Spieldauer von 2:45h an. Ich weiß nicht, ob wir das schon mal erlebt haben… Das Spiel der Spitzenspieler endete, wie sollte es anders sein, ebenfalls im 5. Satz: Marcel kämpfte stark, musste schlussendlich aber doch die Segel streichen. Damit war unser Widerstand gebrochen, sowohl Philipp als auch Tobias konnten nicht mehr zulegen und verloren jeweils deutlich mit 0:3. Es fehlt uns an etwas Konstanz und Kaltschnäuzigkeit, um die knappen Spiele auf unsere Seite zu bringen, aber wir stellen unsere Gegner vor Probleme. Mit den gezeigten Leistungen sind wir zuversichtlich, auch bald die ersten Punkte ergattern zu können. Das nächste Spiel führt uns am 25.10. um 15:30 Uhr zum SSV Ulm II. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Auf den Buschel bei Kisslegg Vom Obersee wandern wir zum Aussichts- punkt Buschel, nördlich von Kisslegg, und haben bei entsprechendem Wetter das Alpenpanorama vor uns. Über Oberreute, Wiggenreute und ein Natur- schutzgebiet kommen wir wieder zum Ausgangspunkt zurück. Wann: Sonntag, 26.10.2025 um 12.30 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 10,5 km, 110 hm. Fahrpreis: 5 € für Mitglieder/ Gäste 2 € extra. Einkehr: Gasthaus Ochsen in Kißlegg. Sonstiges: Wir nutzen PKWs. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, wenn man auch Fahrer ist. Mitnehmen: Trinken, feste Schuhe, Wechselschuhe, nach Bedarf Stöcke. Anmeldung: ab 22.10.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag oder 0751-46672. Wanderführung: Bernd Gmünder E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T-0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Herbstwanderung im Tannenbühl Wir starten in Mittelurbach und wandern durch das Na- herholungsgebiet Tannenbühl zurück zum Ausgangs- punkt. Wann: Dienstag, 21.10.2025 um 13.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten oder um 13.30 Uhr am Parkplatz hin- ter dem Rathaus BW-Mittelurbach. Rückkehr: ca. 18.30 Uhr. Gehzeit: 3 Stunden, 8 km, 130 hm. Fahrpreis: 4 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Einkehr: vorgesehen nach der Wanderung. Anmeldung: ab 17.10.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung angeben, ob man auch Fahrer ist. Wanderführung: Margit Strobel, E-Mail: emu@haus-strobel.de. Mitbringen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe und nach Bedarf Stöcke. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A LVERBA ND Barbara Baur zur Vorsitzenden gewählt; die Hauptversammlung des VdK-OV Weingarten mit Wahlen fand am 26.07.2025 statt. Der VdK-OV Weingarten traf sich zu seiner diesjähri- gen Hauptversammlung unter Leitung des VdK-Kreis- verbands, vertreten durch Karl-Siegfried Essig. Dieser berichtete über die Arbeit im Kreisverband und als Gast erklärte Beatrix Schröder, wie sich die Arbeit als Frauen- vertreterin in den Ortsverbänden gestaltet. Nach einer kurzen Pause wurde die Vorstandswahl durchgeführt. Barbara Baur ist zur Vorsitzenden des OV-Weingarten gewählt worden. Der Gesamtvorstand fand sich im An- schluss zu dem Foto zusammen. Der Vorstand freut sich auf die Aufgaben in diesem Ehrenamt und Karl-Siegfried Essig beglückwünschte die Gewählten. Nach einem ge- mütlichen Zusammensein bei Kaffee und Kuchen been- dete Barbara Baur die Sitzung. Es wurden gewählt (Bild von links); die Revisorinnen Gab- riele Nägele und Annemarie Schmid; Margit Bürck, Frau- envertreterin; Barbara Baur, Vorsitzende; Sabine Prang, Schriftführerin; Inge und Wolfgang Heidrich, Beisitzer; Werner Keye, Kassierer; Ursula Fuchs, stellvertretende Vorsitzende; Klaus Prang und Karin Keye, Beisitzer. Schützengilde Baindt An alle Baindter Vereine, Stammtische & Gruppierungen Die Schützengilde Baindt veranstaltet in diesem Jahr die traditionelle Ortsmeis- terschaft im Schießen (OM) unter den ortsansässigen Vereinen, Straßengemeinschaften, Gruppierungen und sonstigen zusammengewürfelten Freunden. Jeder Ver- ein/jede Gruppierung kann unbegrenzt Mannschaften stellen. Eine Mannschaft besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Teilnehmer. Ein Schütze kann nur für eine Mannschaft starten. Das Programm der Ortsmeisterschaft ist folgender- maßen Ortsmeisterschaft (Mannschaftswertung): • Serie mit 15 Schuss (Ringe-Wertung, alle 15 Schuss zäh- len) Wanderpokal (Mannschaftswertung) • Serie mit 10 Schuss (Teiler-Wertung, nur der beste Schuss zählt) Schützenkönig (Einzelwertung) • Ein Schuss (Teiler-Wertung) Schießzeiten für die Ortsmeisterschaft Das Schützenhaus ist an folgenden Tagen für Training und für die Ortsmeisterschaft geöffnet: Mittwoch, 15.10.2025 von 19:00 - 22:00 Mittwoch, 22.10.2025 von 19:00 - 22:00 Weitere separate Termine zur Ortsmeisterschaft sind nach Rücksprache mit dem Sportleiter möglich. Startgeld Einmalig für Ortsmeisterschaft, Wanderpokal und Schüt- zenkönig: insgesamt € 50 je Mannschaft. Erst nach Abgabe der Meldeliste und Begleichung des Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Startgeldes beim Sportleiter können die gemeldeten Schützen im Schützenhaus mit der Ortsmeisterschaft starten. Neuerung für 2025 Seit September ist unsere neue elektronische Schießanla- ge in Betrieb. Es gibt keine Scheiben mehr, der Schuss wird direkt auf einem Bildschirm angezeigt. Bei Bedarf können Trainingsschüsse noch auf Scheiben gemacht werden. Siegerehrung Die Siegerehrung findet am Freitag, 24. Oktober im Schüt- zenhaus statt. Das Schützenhaus ist ab 19:00 Uhr geöffnet, die Siegereh- rung startet „pünktlich“ um 20:00. Für weitere Auskünfte steht unser Sportleiter Ihnen gerne zur Verfügung Sportleiter: Stefan Schnez Mobil: 0171/9374633 Aus dem Landkreis Arkade e.V. Alltag und Gemeinschaft teilen – werden Sie Wegbegleiter Menschen mit psychischer Belastung benötigen für ihre Bewältigung des Alltags Anleitung und Unterstützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensgemeinschaf- ten und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. 1.500,- €. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie kontinuierlich und zuverlässig vor Ort in allen Fragen des Zusammenlebens. Derzeit begleiten wir in den Regionen Oberschwaben und im Bodenseekreis 70 Menschen mit einer psychischen Be- einträchtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner bietet die familiä- re Gemeinschaft ein hohes Maß an persönlicher Freiheit und Lebensqualität. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de DRK-Kreisverbandes Ravensburg e.V. DRK Kinder-Krisen-Einsatzdienst erhält höchste Auszeichnung des Bundes Große Ehre für das Deutsche Rote Kreuz im Landkreis Ravensburg: Der ehrenamtlich getragene Kinder-Kri- sen-Einsatzdienst des DRK-Kreisverbandes Ravensburg e.V. wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) für den renommierten Förderpreis „Helfen- de Hand“ 2025 nominiert – in der Kategorie „Innovative Konzepte“. Der Preis gilt als die höchste Auszeichnung des Bundes für ehrenamtliches Engagement im Bevöl- kerungsschutz. Der DRK-Kreisverband Ravensburg gehört damit zu den bundesweit 16 Projekten, die von einer Fachjury aus knapp 400 Bewerbungen ausgewählt wurden. Die Preisverlei- hung findet am 1. Dezember 2025 im Bundesinnenminis- terium in Berlin statt und wird live übertragen. „Kinder brauchen in Ausnahmesituationen vor allem je- manden, der ruhig bleibt, zuhört und Halt gibt“, erklärt Gerhard Krayss, DRK-Kreisgeschäftsführer in Ravens- burg. „Unsere Ehrenamtlichen begleiten Kinder auf Au- genhöhe und sorgen dafür, dass sie in Notlagen nicht übersehen werden. Schon die Nominierung zeigt, wie wichtig und zukunftsweisend dieser Ansatz ist.“ Hilfe für Kinder und Jugendliche in seelischen Notlagen Der Kinder-Krisen-Einsatzdienst ist bislang einzigartig im süddeutschen Raum. Er entstand aus der Erfahrung zahlreicher DRK-Einsätze, bei denen Kinder und Jugend- liche nach tragischen Ereignissen besonders belastet waren – etwa nach Schulbusunfällen, plötzlichen Todes- fällen, Bränden, Amokalarmen oder Gewalterlebnissen in Oberschwaben. Speziell geschulte Ehrenamtliche leisten kindgerechte „seelische Erste Hilfe“. Sie stabilisieren Kinder und Ju- gendliche in der Akutsituation, erklären Bezugspersonen altersgerechte Reaktionen auf traumatische Ereignisse und begleiten Familien in den ersten Tagen nach dem Geschehen. Bis zu drei strukturierte Nachbetreuungen helfen, eine nachhaltige Stabilisierung zu erreichen. „Verstehen ist der erste Schritt zur Heilung – besonders, wenn Worte fehlen“, betont Ulrike Schmid, ehrenamtli- che Leiterin des Kinder-Krisen-Einsatzdienstes. „Unsere Arbeit soll betroffenen Kindern und ihren Familien das Gefühl geben, dass sie in ihrer Not gesehen und verstan- den werden.“ Starkes Netzwerk im Hintergrund Das Projekt wurde gemeinsam mit der Hochschule Ra- vensburg-Weingarten, dem Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Weissenau und Fachleuten der Psychosozialen Notfall- versorgung (PSNV) entwickelt. Es verbindet wissenschaft- liche Erkenntnisse mit praktischer Hilfe. Zum Netzwerk gehören Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Jugendamt, Schulen und Traumaambulanzen. Seit Projektbeginn kommt der Kinder-Krisen-Einsatz- dienst im Schnitt dreimal pro Monat zum Einsatz – mit stetig wachsender Nachfrage und positiver Resonanz. Ehrenamt im Mittelpunkt Der Förderpreis „Helfende Hand“ wird seit 2009 jährlich vom Bundesinnenministerium vergeben. Er zeichnet Pro- jekte aus, die mit Kreativität, Mut und Herzblut den Be- völkerungsschutz stärken und das freiwillige Engagement sichtbar machen. „Wir würden uns sehr freuen, wenn wir zusätzlich den Pu- blikumspreis gewinnen könnten – aber schon die Nomi- nierung selbst ist für uns eine große Anerkennung“, sagt Michael Schulz vom ehrenamtlichen DRK-Leitungsteam. „Gleichzeitig möchten wir andere DRK-Verbände ermu- tigen, ihr Krisenmanagement auch auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auszurichten.“ Das Online-Voting für den Publikumspreis läuft bis zum 1. Dezember 2025 unter https://www.helfende-hand-foerderpreis.de/die-pro- jekte/2025/kinder-krisen-einsatzdienst?ref=833&cHas- h=4667878c049df95f198eaef86ec035ed Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Bodenseekreis Die Selbsthilfegruppe Bodenseekreis ist am Samstag, 25. Oktober 2025, von 13.30 - 17.00 Uhr auf den Gesund- heitstagen Friedrichshafen, Graf-Zeppelin-Haus, Olgastr. 20, Friedrichshafen am Stand 66, des Selbsthilfe-Netz- werks Bodenseekreis, anzutreffen. Dystonie ist eine neurologische Bewegungsstörung. Es treten unwillkürliche, länger anhaltende Muskelverkramp- fungen auf, die die Betroffenen selbst nicht steuern kön- nen. Es können beispielsweise Schiefhals, Lidkrampf, Schreibkrampf, als Krankheitsbild auftreten. Am Stand können Sie einen Überblick über die verschie- denen Dystonieformen und deren Behandlungsmöglich- keiten erhalten. Ebenso können Sie sich über die Tiefe Hirnstimulation informieren. Diese Therapieform wird u. a. bei Dystonie und Parkinson angewandt. Natürlich erhalten Sie am Stand Informationen über alle Selbsthilfegruppen. Kontaktadresse für die Selbsthilfegruppe Bodensee- kreis: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. an- nette.daiber@rg.dystonie.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 19. Oktober 2025 Ein Pfad in die Jungsteinzeit Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Zielgruppe: Alle, die Freude an unserer Natur und Ge- schichte haben. Die Halbinsel im Schreckensee verbirgt, im Moor gut kon- serviert, Siedlungsreste vom Jungneolithikum (Jungstein- zeit) bis in die Frühbronzezeit. Sie gehört seit 2011 zur UNESCO-Welterbestätte „Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen“. Der Verein „Heimatspuren e. V.“ war der Ansicht, dass die- ses fast unbekannte Welterbe der Öffentlichkeit erlebbar gemacht werden sollte. Auf der Halbinsel erkennt man ja nichts von dem unbehelligt im feuchten Inselboden schlummernden „Schatz im Schreckensee“! Am 14.05.2023 wurde der (Jung)-Steinzeit-Natur-Erlebnispfad auf der Blitzenreuter Seenplatte eingeweiht. Zehn Thementafeln und zwei Übersichtstafeln geben nun Einblick über Funde und in das Leben am Schreckensee von 3650 v. Chr. bis 2900 v. Chr. Außerdem gibt es Infos zu Bannwald und Natur. Dazu auf jeder Tafel Abenteuertipps für Kids, auf den Spuren von Natur und Jungsteinzeit! Kommt mit auf diesen Pfad, auf Spuren der Jungsteinzeit. Gästeführer Gerhard Tempel war maßgeblich beteiligt an Texten und Fotos auf den Infotafeln. Wir streifen durch den geheimnisvollen „Märchenwald“ am sagenumwo- benen Schreckensee. Wer schafft es, Glut und Feuer zu machen mit Feuerstein? Wir fühlen Faustkeil, Pfeil- und Speerspitzen sowie scharfe Messer aus Feuerstein. Fotos zeigen Funde vom Monitoring 2018. Unsere Wanderstrecke ist ca. 5 bis 6 km lang, ohne grö- ßere Steigungen. Denken Sie an gutes Wanderschuhwerk und Mücken- schutz. Wir würden uns freuen, Sie zu dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Deutsches Rotes Kreuz Herbstaktion bei der DRK-Blutspende: Erst Blut spen- den – dann Koffer packen Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Das DRK ruft zur guten Tat auf und verlost unter allen Lebensretter*innen vier exklusive Reisen nach Lissabon. Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knappe 10 Minuten. Abgenommen werden 500 Millili- ter Blut. Den Flüssigkeitsverlust kann ein gesunder Körper ohne Probleme kurzfristig wieder ausgleichen. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blutspende erfah- ren Spender*innen, die zum ersten Mal gespendet haben, ihre eigene Blutgruppe - eine Information, die im Notfall lebensrettend sein kann. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen etwa 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspen- de ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Un- fall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Der DRK-Blutspendedienst appelliert daher an alle Unent- schlossenen: Es ist nie zu spät für die gute Tat. AKTION: Jetzt Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Lissabon gewinnen. Unter allen Blutspen- der*innen verlost der DRK-Blutspendedienst vier exklusive Reisen für je zwei Personen nach Lissabon. Einfach Blut- spendetermin im Aktionszeitraum (22. September bis 31. Oktober 2025) buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teilnehmen. Worauf warten? Alle Informationen und Teilnahmebe- dingungen unter: www.blutspende.de/lissabon So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken. Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises an- melden und medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärztliches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohlverdiente Ruhe- pause mit leckeren Snacks. NÄCHSTER TERMIN in 88284 MOCHENWANGEN Mittwoch, dem 29.10.2025 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Grundschule, Sportplatzweg 3/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Baden-Württembergische Kinder- und Jugendliteraturtage in Schloss Achberg! Schloss Achberg bietet ein vielfältiges Veranstaltungs- programm mit Führungen durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“. Besonderes Highlight im Oktober sind die Ver- anstaltungen im Rahmen Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendliteraturtage. Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber.“ Bis 2. November Kunst ist mehr als ein Beruf und Liebe ist mehr als ein Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Gefühl. Wie gelingt Künstler/innenpaaren die „work-li- fe-balance”? Warum arbeiten einzelne Paare bewusst zusammen, während andere getrennte Ateliers wählen? Wie und wo finden die internen fachlichen Diskussionen statt, im Atelier oder am Küchentisch? Die Ausstellung will am Beispiel ausgewählter Künstler/innenpaare einen Blick hinter die Kulissen wagen und wird dabei auch ein- zelne gesellschaftliche Klischees bewusst hinterfragen. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaft- lich und gesellschaftlich! Ausstellungsführung 26. Oktober | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstel- lung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstlerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rundgang durch ver- schiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Baden-Württembergische Kinder- und Jugendliteratur- tage: Mutmachlesung „Mach dir die Welt“ mit Raffaela Schöbitz 26. Oktober | 15.00 Uhr| 3,00 Euro | Anmeldung erforderlich Entdeckt mit der Illustratorin und Autorin Raffaela Schöbitz inspirierende Persönlichkeiten, die un- sere Welt geprägt haben. Ob Politikerin, Dragqueen oder Künstler – hier findet jede/r Anregungen, die eigenen Ta- lente zu entfalten. Eine interaktive Lesung, die Mut macht, die Welt zu verändern und sich selbst zu sein. Eine Veran- staltung im Rittersaal von Schloss Achberg im Rahmen der Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendlite- raturtage 2025. Baden-Württembergische Kinder- und Jugendlitera- turtage: Geschichten erfinden & illustrieren mit Martin Baltscheit 29. Oktober | 10.00 Uhr| 3,00 Euro | Anmeldung erforderlich Zusammen mit Martin Baltscheit (Erfinder des „Löwen, der nicht schreiben konnte“) entstehen mit den Kindern in diesem kurzweiligen Workshop nicht nur eine eigene Geschichte, sondern sie gestalten auch dazu passende Bilder. Unter Anleitung des Künstlers können sie verschiedene Maltechniken ausprobieren und sich kreativ austoben. Eine Veranstaltung in der Museumswerkstatt von Schloss Achberg im Rahmen der Baden-Württem- bergischen Kinder- und Jugendliteraturtage 2025. Baden-Württembergische Kinder- und Jugendliteratur- tage: Workshop mit Christina Röckl „Bus“ 29. Oktober | 10.00 Uhr| 3,00 Euro | Anmeldung erforderlich Im Mittel- punkt des Workshops steht das Bilderbuch „Bus”: Fast ohne Worte erzählt „Bus” über die ganz kleinen Dinge, die die Welt zum Wackeln bringen. Wie können wir mit winzigen Schritten ganz Großes bewirken? In dieser Ver- anstaltung schmieden die teilnehmenden Kinder Pläne für eine Welt, in der sie leben wollen und halten ihre Ideen auf Papier fest. Außerdem zeichnet Christina Röckl live, gibt Einblicke in den Entstehungsprozess eines Bilderbuches und animiert zum Selbermachen und -denken. Eine Ver- anstaltung in der Museumswerkstatt von Schloss Achberg im Rahmen der Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendliteraturtage 2025. Baden-Württembergische Kinder- und Jugendlitera- turtage: Workshop mit Christina Röckl „Kaugummi verklebt den Magen“ 30. Oktober | 14.00 Uhr| 3,00 Euro | Anmeldung erforderlich Nach einer interaktiven Lesung aus „Kaugummi verklebt den Magen” geht es ans eigene Geschichtenspinnen: Es wird nachgehakt und nachge- fragt, Lügen werden aufgedeckt und umgedacht. Was ist überhaupt eine Lüge und wie merkt man, dass je- mand flunkert? Die Künstlerin lädt auf eine spannende Reise rund ums Büchermachen und Geschichtenerzäh- len ein. Dabei werden Charaktere entwickelt und Texte geschrieben, Hefte gebunden, Comics gezeichnet und Cover entworfen. Am Ende nimmt jedes Kind ein eigenes kleines Büchlein mit nach Hause. Eine Veranstaltung in der Museumswerkstatt von Schloss Achberg im Rahmen der Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendlite- raturtage 2025. Baden-Württembergische Kinder- und Jugendliteratur- tage: New-Adult Lesung mit Gabriella Santos de Lima 31. Oktober | 18.00 Uhr| 3,00 Euro | Anmeldung erforder- lich „Moments so blue like our love“ ist der Auftakt von Blue Eternity, einer herzzerreißenden New-Adult-Dilogie von Spiegel-Bestsellerautorin Gabriella Santos de Lima. Die Autorin erzählt eine Geschichte voller Emotionen, Freundschaft und Liebe, die junge und junggebliebene Leserinnen und Leser gleichermaßen berührt. Eine Ver- anstaltung im Rittersaal von Schloss Achberg im Rahmen der Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendlite- raturtage 2025. Schlossführung 1. November | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Die Führung erhellt die bewegte Geschichte von Schloss und Herrschaft Ach- berg und wirft Blicke in die schönsten Räume des Schlos- ses, wie den prunkvollen Rittersaal. Ausstellungsführung 1. November | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstel- lung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstlerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rundgang durch ver- schiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Kuratorinnenführung mit Gebärdensprache 2. Novem- ber | 13.00 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt| Anmeldung erfor- derlich Die Ausstellungskuratorin Andrea Dreher führt zu ausgewählten Werken durch „Kunst & Liebe“. Sie stellt sich dem Publikum und gibt Einblicke in die Entstehung der Ausstellung. Eine Gebärdensprachdolmetscherin wird die Führung übersetzen. So können sowohl nicht-hörende als auch hörende Menschen an der Führung teilnehmen. Ausstellungsführung 2. November | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstel- lung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstlerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rundgang durch ver- schiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Baden-Württembergischen Kinder- und Jugendlitera- turtage: Familienlesung mit Annika Scheffel 2. Novem- ber |15.00| kostenfrei | Anmeldung nicht erforderlich Eine abenteuerliche Lesung für die ganze Familie: Taucht ein in die geheimnisvolle Welt der Insel Solupp. Annika Scheffel liest aus dem vierten Band ihrer beliebten Solupp-Reihe. Eine spannende Geschichte voller Phantasie, die die ganze Familie begeistert. Eine Veranstaltung im Rittersaal von Schloss Achberg im Rahmen der Baden-Württembergi- schen Kinder- und Jugendliteraturtage 2025. Die Lesung ist zugleich die Finissage der Literaturtage. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Öffnungszeiten bis 2. November 2025 Freitag 14 – 18 Uhr | Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) SVLFG auf der Oberschwabenschau Gesundheitsgefährdung durch Gase Moderne Sicherheitstechnik, Anwenderschutz und see- lische Gesundheit – auf der Oberschwabenschau in Ra- vensburg zeigt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vom 15. bis 19. Oktober praxisnahe Lösungen für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag. So informiert die SVLFG an ihrem Stand in Halle 11 unter anderem über die mit Stallgasen verbundenen Risiken. Jährlich ereignen durchschnittlich 163 Arbeitsunfälle beim Umgang mit Gülle. Zwei dieser Unfälle enden im Schnitt tödlich. Die meisten ereignen sich bei der Arbeit an Gül- lefass, Güllerührwerk, Güllepumpe sowie Schläuchen und Leitungen. Etwa acht Prozent der Unfälle stehen im Zu- sammenhang mit Güllegasen. In Güllegruben entstehen Schwefelwasserstoff, Kohlenstoffdioxid, Methan und Am- moniak. In höherer Konzentration ist Schwefelwasserstoff nicht mehr wahrnehmbar, weil der Geruchsnerv gelähmt wird. Beim Einatmen drohen Bewusstlosigkeit und Atem- stillstand. Schon wenige Atemzüge reichen aus. Kohlen- dioxid birgt Vergiftungs- und Erstickungsgefahr. Methan bildet mit Sauerstoff ein explosives Gemisch. Daher sind in Gülleanlagen offenes Feuer, Funkenbildung und Rau- chen verboten. Der falsche Einstieg ins Güllelager war in der Vergangenheit Ursache für viele tragische Unfälle. Viele Landwirtinnen und Landwirte sind unzufrieden mit ihren Sicherheitsschuhen. Die SVLFG zeigt am Stand, wor- auf man beim Kauf achten sollte, um Fußgesundheit und optimalen Schutz zu gewährleisten. Neben der physischen Sicherheit setzt sich die SVLFG auch für die seelische Gesundheit in den grünen Berufen ein. Die Kampagne der SVLFG „Mit uns im Gleichgewicht“ bietet zahlreiche Online- und Präsenzangebote, darun- ter Seminare für Betriebsübergaben, Stressbewältigung und Erholungswochen für pflegende Angehörige. Am Stand gibt es Informationen über die Möglichkeiten der individuellen Unterstützung, einschließlich telefonischem Einzelfallcoaching und der rund um die Uhr erreichbaren Krisenhotline für Versicherte. Kinderhospizdienst AMALIE Neues Angebot für Jugendliche, die mit den Themen Tod und Trauer konfrontiert sind Gemeinsam mit dem Jugendseelsorger des Dekanates Friedrichshafen erweitert der Ambulante Kinderhospiz- dienst AMALIE nun erstmalig sein Angebot und bietet eine Jugendtrauergruppe für den Landkreis Ravensburg und den Bodenseekreis an. Für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren ist diese Zeit schon schwierig genug. Die Suche nach der eigenen Persönlichkeit, das Zurechtfinden in den Freundeskreisen – eigentlich ist es eine Zeit voller Leben. Wenn dann der Verlust eines nahestehenden Menschen dazu kommt, ist plötzlich nichts mehr so, wie es war. Erinnerungen, Gefühle und Schmerz brauchen Raum, um in das neue, veränder- te Leben integriert zu werden. „Und es braucht andere Jugendliche, mit denen man sich in einem geschützten Rahmen austauschen kann, die Ähnliches erlebt haben“, weiß Stefanie Wirth von AMALIE aus ihrer Erfahrung als Kinder- und Jugendtrauerbegleiterin. Gemeinsam mit dem Jugendseelsorger Konrad Krämer wird sie die mo- natlich stattfindende Jugendtrauergruppe leiten. Mit dem Verlust eines geliebten und nahestehenden Menschen umgehen „Gerade in dem Alter wird vieles überspielt und im alltäg- lichen Umfeld hat Trauer keinen Platz. Die Jugendtrau- ergruppe bietet Raum, über den Verlust zu sprechen “, erklärt Konrad Krämer. Das Ziel ist es, die Jugendlichen in ihrer veränderten Lebenssituation durch altersentspre- chende fachliche Informationen und Hilfe zur Selbsthil- fe zu stärken. „Was nicht heißt, dass man ständig über Trauer reden muss, aber man kann und darf“, so Stefa- nie Wirth. Gespräche, kreative Angebote, erlebnis- und theaterpä- dagogische Elemente, aber auch spirituelle Fragen sind Inhalte der Trauergruppe. Das Angebot ist teiloffen und findet immer am ersten Montag im Monat im Familien- treff Meckenbeuren statt. Die Jugendlichen können re- gelmäßig teilnehmen, oder erstmal reinschnuppern. Und die Trauer muss nicht frisch sein, das Angebot richtet sich auch an Jugendliche, die als Kind Trauer erfahren haben. Vor dem ersten Gruppenbesuch findet ein Einzel- oder Familiengespräch statt, um gemeinsam zu klären, ob das Angebot passt. Auch Kindertrauergruppe startet wieder Im November bietet der Kinderhospizdienst AMALIE im Landkreis Ravensburg und im Bodenseekreis auch wieder neue Kindertrauergruppen für Kinder von 6 – 12 Jahren an, in denen jeweils noch Plätze frei sind (www.kinder- hospizdienst-amalie.org). Parallel dazu findet jeweils ein Elterncafé statt, in dem sich die Eltern der teilnehmenden Kinder austauschen können. Beide Angebote sind dank Spenden kostenfrei Alle Trauerangebote von AMALIE sind grundsätzlich spen- denfinanziert. Die Kindertrauergruppen im Landkreis Ra- vensburg werden von der Sonja Reischmann Stiftung finanziert. Im Bodenseekreis finanziert der Verein „Mu- sik hilft Menschen“ die Arbeit der Kindertrauergruppen maßgeblich und der Verein unterstützt auch die neue Jugendtrauergruppe finanziell. Infokasten Jugendtrauergruppe: Für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren Jeden ersten Montag im Monat Start: Montag, 3. November 2025, von 17:30 bis 19:30 Uhr Familientreff Meckenbeuren, Graf-Zeppelin-Straße 22 (sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar) Informationen und Anmeldung: Stefanie Wirth unter Telefon: 0171/765 925 6 oder E-Mail: stefanie.wirth@stiftung-liebenau.de Infokasten Kindertrauergruppe: Für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren 8 Termine, ca. einmal monatlich Start Ravensburg (KuBiQu, Parkstraße 40): Samstag, 8. November 2025, von 10:00 bis 12:00 Uhr Start Friedrichshafen (Margaretenstraße 41): Samstag, 15. November 2025, von 10:00 bis 12:30 Uhr Informationen und Anmeldung: Heike Lander unter Telefon: 07541/388 59 86 oder E-Mail: h.lander@kinderhospizdienst-amalie.org Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Buntes Herbstprogramm im Bauern- haus-Museum in Wolfegg! Beim Erlebnistag am 26. Oktober dreht sich alles um die Herstellung unseres Grundnahrungsmittels Brot. In den Herbstferien wird dienstags und donnerstags das beliebte Ferienprogramm mit abwechslungsreichen Themen rund um das bäuerliche Leben angeboten. Erlebnistag: „Unser täglich Brot…“ 26. Oktober | 10:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Was mussten die Bauern früher alles tun, um das Grundnahrungsmittel „Brot“ herzustellen? Welche Getreidesorten gab es über- haupt und welche Arbeitsschritte braucht es vom Acker bis zur Mühle und in den Backofen? Ziehen Sie selbst den Pflug, machen Sie mit beim Getreide-Quiz, beim Dreschen und Worfeln und begleiten Sie Alfons Rauch beim Rund- gang durch die Wolfegger Schachenmühle. Können Sie verschiedene Mehlsorten unterscheiden? Probieren Sie es aus! Herbstferienprogramm: „Wärme und Licht“ 26. Oktober | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den ba- den-württembergischen Herbstferien bieten wir dienstags und donnerstags ein großes und buntes Mitmach-Pro- gramm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kos- tenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Herbstferienprogramm: „Märchen, Sagen und Ge- schichten“ 30. Oktober | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Herbstferi- en bieten wir dienstags und donnerstags ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmate- rial zu entrichten. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 1. November | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. Die Geschichte Oberschwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 2. November | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. Die Geschichte Oberschwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegsausstellung 2. November | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforder- lich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben. Öffnungszeiten bis 10. November: täglich von 10 bis 17 Uhr, montags geschlossen Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I Tel. 07527 9550-0 I info@ bauernhaus-museum.de „Weihnachten im Schuhkarton“ startet am 1. Oktober Am 1. Oktober startet im deutschsprachigen Raum, die beliebte Geschenkaktion „Weihnachten im Schuhkarton“ der christlichen Hilfsorganisation Samaritan’s Purse. Ab diesem Tag werden alle offiziellen Abgabeorte auf der Webseite der Organisation veröffentlicht. In Weingarten gibt es 4 Abgabemöglichkeiten, berichtet Inna Kutter, die die Aktion ehrenamtlich als Abgabestelle bei Schus- ter KG in Weingarten, koordiniert. Die Idee ist simpel und jeder kann mitmachen: Man packt einen individuell de- korierten Schuhkarton mit neuen Geschenken wie Spiel- zeuge, Schulmaterialien, Hygieneartikeln, Kleidung und einer persönlichen, wertschätzenden Botschaft für ein bedürftiges Kind im Alter von 2-4, 5-9 oder 10-14 Jahren. Während der offiziellen Abgabewoche vom 10. bis 17. November 2025 können die liebevoll gepackten Schuh- kartons an der großen Abgabestelle bei der SCHUSTER KG, Josef-Bayer-Str. 10, 88250 Weingarten, abgegeben werden. Wer keine passenden Kartons zuhause hat, kann unter jetzt-mitpacken.org welche bestellen. Über „Weihnachten im Schuhkarton“ „Weihnachten im Schuhkarton“ ist Teil der internationa- len Aktion „Operation Christmas Child“ der christlichen Hilfsorganisation Samaritan’s Purse. Ziel der Aktion ist es, bedürftigen Kindern weltweit zu zeigen, dass Gott sie liebt und durch die Schuhkartons zusammen mit Kirchen- gemeinden vor Ort die gute Nachricht von Jesus Christus weiterzugeben. Seit 1993 wurden im Rahmen der Aktion über 220 Millionen Geschenkkartons auf die Reise zu Kindern in mehr als 170 Ländern und Regionen gebracht. Veranstaltungen unseres Ernährungs- zentrums im November Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im November anbietet. Kraut & Köstlich: Sauerkrautvielfalt für Genießer: Workshop am 6. sowie am 11. November Im Winter ist Sauerkraut eine gute Quelle für Vitamin C. Im Workshop „Kraut & Köstlich: Sauerkrautvielfalt für Genießer“ geht es um die Weiterverarbeitung von Sauer- kraut zu schmackhaften Gerichten. Der Workshop mit Referentin Katja Sontheimer findet am Donnerstag, 6. November in Bad Waldsee (Schillerstraße 34) oder am Dienstag, 11. November in Leutkirch (Wangener Straße 70) statt. Der Veranstaltungsbeginn ist jeweils um 17:30 Uhr. Der Beitrag für die Teilnahme liegt bei 20 €. Zusätzlich wird dieser Workshop am Donnerstag, 4. Dezember um 17:30 Uhr als Online-Vortrag angeboten. Die Anmeldung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Die An- meldung ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 19. No- vember Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 19. November um 18:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teil- nahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Wildfleisch – Kulinarischer Schatz aus heimischen Wäl- dern: Workshop am 20. sowie am 25. November In diesem Workshop werden die Geheimnisse der Zube- reitung von Wildfleisch gelüftet. Außerdem erhalten die Teilnehmenden wertvolle Informationen zur Auswahl und Verarbeitung von passenden Beilagen. Ebenfalls wird das Kochen mit neuen Gewürzkombinationen thematisiert. Dieser Workshop ist perfekt für alle geeignet, die ihre Kochkünste erweitern und neue Geschmackserlebnisse entdecken möchten. Der Workshop mit Referentin Kerstin Nadig findet am Donnerstag, 20. November in Bad Wald- see (Schillerstraße 34) oder am Dienstag, 25. November in Leutkirch (Wangener Straße 70) statt. Der Veranstal- tungsbeginn ist jeweils um 17:30 Uhr. Der Beitrag für die Teilnahme liegt bei 25 €. Die Anmeldung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Die An- meldung ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich. Windpark Röschenwald Fortschritt sichtbar Rotorblätter und Turmsegmente kommen in Wolperts- wende an – nächtliche Anlieferungen minimieren Ver- kehrsbeeinträchtigungen Der Windpark Röschenwald nimmt weiter Gestalt an: Drei Turmsegmente sind Anfang der Woche auf der Baustelle im Röschenwald angekommen. Außerdem hat ein Ro- torblatt aus dem Zwischenlager bei Mochenwangen den zukünftigen Windpark erreicht. Die Betreiberfirmen Wind- kraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG (WKBO) und Alterric Deutschland GmbH liegen damit exakt im Zeitplan. „Mit jeder Anlieferung wird unser Projekt greif- barer und trägt sichtbar zur Energiewende in der Region bei“, erklärt Helmut Hertle, Geschäftsführer der WKBO. Nächtliche Transporte, minimale Verkehrseinschrän- kungen Bis voraussichtlich Mitte November liefert die Hersteller- firma Enercon sämtliche Großkomponenten für die vier Windenergieanlagen – jeweils in nächtlichen Schwer- transporten zwischen 20 und 6 Uhr. Straßensperrungen erfolgen abschnittsweise und begleiten die Transporte, sodass der Verkehr nur kurzzeitig beeinträchtigt ist. Die Gemeinde Wolpertswende steht in engem Austausch mit WKBO und Alterric, um frühzeitig und transparent über die Transporte zu informieren. Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich, etwa durch starken Wind oder neue Baustellen entlang der Strecke. Spezialtechnik für sichere Transporte Für den sicheren Transport der übergroßen Rotorblätter kommen sogenannte Self-Propelled Modular Transpor- ter, kurz SPMT, zum Einsatz. Begleitet werden diese von BF4-Begleitfahrzeugen, deren Leuchttafeln Hinweise und Verkehrszeichen anzeigen, um andere Verkehrsteilneh- mer rechtzeitig zu warnen und sicher vorbeizuführen. An einigen Stellen müssen Verkehrsschilder versetzt und Bäume zurückgeschnitten werden, um die Durchfahrt zu ermöglichen. Nächster Meilenstein: Aufbau der ersten Anlagen Die nächsten Rotorblätter gelangen voraussichtlich in der nächsten Woche (KW 42) vom Zwischenlager zur Baustelle im Röschenwald. Bis Mitte November folgen insgesamt zwölf Rotorblätter und ebenso viele Turmseg- mente. Darüber hinaus finden Generatoren und Maschi- nenhäuser ihren Weg auf die Baustelle. Parallel bereiten die Betreiberfirmen den Einsatz eines Großkrans vor, der die Komponenten auf den südlichsten Turm heben wird. Anschließend erfolgt die Montage der restlichen Anlagen. Mehrwert für die Region Der Windpark Röschenwald ermöglicht Bürgern eine di- rekte finanzielle Beteiligung. Anwohner in unmittelbarer Nähe profitieren von besonders attraktiven Konditionen. Die Standortgemeinde Wolpertswende sowie umliegende Kommunen erhalten Einnahmen über Standortabgaben und Gewerbesteuer. Insgesamt entstehen vier Windener- gieanlagen mit einer Gesamtleistung von 22 Megawatt – ein bedeutender Beitrag zu Klimaschutz und Versor- gungssicherheit in der Region. Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) In Bewegung bleiben für starke Knochen Die Bewegung der Menschen zu fördern, stellt ein zen- trales Anliegen der Krankenkassen dar. Deshalb bietet auch die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ihren Versicherten verschiedene Präventionsmaßnahmen an, unter anderem um Osteoporose vorzubeugen. In der Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) finden sich auch spezielle Kurse zur Osteoporo- se-Prävention. Alle hier gelisteten Kurse sind qualitätsge- prüft und werden von qualifizierten Fachleuten geleitet. Die LKK bezuschusst Kurse, die von der ZPP zertifiziert wurden, in Höhe von mindestens 80 Prozent der Kosten. Gefördert werden maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr. Es werden auch Kurse in den weiteren Handlungsfeldern Ernährung, Stressreduktion und Sucht angeboten. Zur Datenbank gelangt man über die Internetseite: www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden Bei Osteoporose ist der Knochenstoffwechsel gestört und die Knochendichte nimmt ab, so dass es öfter zu Kno- chenbrüchen kommen kann. Die Erkrankung wird unter anderem durch Kalziummangel und Bewegungsmangel verursacht und auch oft als Knochenschwund bezeich- net. Osteoporose ist die häufigste Knochenerkrankung im höheren Lebensalter. In Deutschland sind zirka sechs Millionen der über 50-Jährigen betroffen. Es erkranken häufiger Frauen als Männer. Ziel des Welt-Osteoporo- se-Tages am 20.10.2025 ist es, über wirksame Behand- lungsmöglichkeiten zu informieren. Eine Behandlung mit verschiedenen Medikamenten in Kombination mit einer Bewegungstherapie kann ein Fortschreiten der Erkran- kung verhindern. So früh wie möglich heißt es daher: Muskeln stärken und auf einen knochengesunden Le- bensstil achten. Regelmäßige körperliche Bewegung hält fit und stärkt die Knochen. Es gibt spezielle Osteoporo- se-Gymnastik und Kräftigungsübungen. Knochen mö- gen Kalzium. Zusätzlich fördert Vitamin-D die Aufnahme von Kalzium über den Darm und in den Knochen. Wei- tere Informationen gibt es auch unter: www.osteoporo- se-deutschland.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Agentur für Arbeit Konstanz- Ravensburg Mehr Service durch Terminvereinbarung – Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg passt ­Öffnungszeiten­an Die Agenturen für Arbeit passen ihre Dienstleistungsan- gebote vor Ort an und setzen vorrangig auf terminierte Angebote. Das verringert Wartezeiten und bietet mehr Zeit, die jeweiligen Anliegen zielgerichtet zu klären. Für dringende Anliegen sind in einzelnen Dienststellen weiter- hin unterminierte Vorsprachen während den Öffnungs- zeiten möglich. „Mit den neuen Öffnungszeiten schaffen wir mehr Raum für das, was unseren Kundinnen und Kunden wichtig ist: eine persönliche und passgenaue Beratung – ohne un- nötige Wartezeiten“, sagt Anke Traber, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg. Sie erreichen uns bequem von zu Hause mit unseren eSer- vices, telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 4555500 (Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-14 Uhr), über die BA-Mobil-App oder können sich online einen Termin buchen. Weihnachten steht vor der Tür! Sie haben noch keine Weihnachtsanzeige gebucht? Schreiben Sie uns an: anzeigen@duv-wagner.de © Bouyssou/DEIKE 750R08R1 Lö su ng : Kindsein heißt: fürs Leben lernen. Nicht für Essen arbeiten. kindernothilfe.de/kindsein Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE Mobile Tierarztpraxis Schussental info@mobile-tierarztpraxis-schussental.de mobile-tierarztpraxis-schussental.de 0176-405-33771 • Hausbesuche im gesamten Schussental • Stressfreie Behandlung für Tier & Halter • Flexible Terminvereinbarung IHR TIERARZT AUF RÄDER-DIRKT ZU IHNEN NACH HAUSE Buchen Sie jetzt Ihren Hausbesuch! ÄRZTE VERANSTALTUNGEN TRAUERANZEIGEN GESUNDHEIT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 IMMOBILIENMARKT Ein erster Überblick: • 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen • Wohnfl ächen von ca. 56 bis ca. 120 m² • 50 Tiefgaragenplätze + oberirdische Gästeparkplätze • Aufzug über alle Etagen • Nachhaltige Energieversorgung • Wohnungen für jedes Alter Weitere Infos direkt beim Immobilienteam von Simon Ziegerer: Telefon: 0751 5006-550 E-Mail: info@immo-vbbo.de Internet: vb-bo.de/oberhofen Sprechen Sie uns gerne an - auch in Fragen zur Baufi nanzierung. Oberhofen5 – Ihr neues Zuhause in Ravensburg vb-bo.de/oberhofen Fragen und Bewerbung: Jonas Schwer · Telefon: 07422 569-3665 E-Mail: bewerbungen@stift ung-st-franziskus.de Werde Teil unseres Teams! Das Aufgabenfeld der Behindertenhilfe sucht Verstärkung für das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungs- zentrum in Baindt: Schulbegleitung (w/m/d) in Teilzeit (60-70%) Mehr Infos unter www.stiftung-st-franziskus.de/karriere Arbeiten für und mit Menschen Johannes Stöhr Heilerziehungspfl eger · Individuelle Deputate, die zu Deiner aktuellen Lebensphase passen · Innovative Gesundheitsleistungen wie Hansefit, fitbase oder Jobrad · Gehaltsanstieg ohne Verhandlungen dank tariflicher Vergütung und Sonderzahlungen Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus 2 Zi.-DG-Whg. 52 qm EBK, Balkon ab 1.12.2026 in Baindt zu vermieten. KM € 520,- + NK-VZ € 150,- inkl. Stellplatz, Kaution 2 MM, Tel. 015787622451 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Wir bewegen mehr als nur Zeitungen - Pünktlich. Verlässlich. Regional. Merkuria sorgt dafür, dass Zeitungen, Magazine und weitere Produkte Tag für Tag zuverlässig in die Haushalte unserer Region gelangen. Hinter dieser Aufgabe steckt ein eingespieltes Team von über 3.500 Kolleginnen und Kollegen in der SV Gruppe. Jetzt suchen wir Sie als Organisationsleiter Logistik (m/w/d) in Weingarten, um gemeinsam unsere Touren, Zusteller und Prozesse auf Erfolgskurs zu halten.. 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                    Jahresrechnung_2020_-_Bekanntmachung.pdf

                    1 Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2020 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 06.07.2021 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.667.187,14 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.459.031,95 € Ordentliches Ergebnis 208.155,19 € Außerordentliche Erträge 2.021.754,74 € Außerordentliche Aufwendungen -108.145 € Sonderergebnis 1.913.609,74 € Gesamtergebnis 2.121.764,93 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10.950.177,00 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -9.848.438,86 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 1.101.738,14 € Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.216.346,95 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -8.214.929,70 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -3.998.582,75 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -2.896.844,61 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres -2.896.844,61€ Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 63,54 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.636.098,79 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -2.896.781,07 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 4.739.317,72 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2020 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2020 umfasst eine Bilanzsumme von 48.660.388,02 €. 2 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 34.840,00 € • Sachvermögen 34.107.021,38 € • Finanzvermögen 14.390.838,08 € • Abgrenzungsposten 127.688,56 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 7.039.618,94 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 8.930.181,35 € • Rückstellungen 280.941,58 € • Verbindlichkeiten 351.922,20 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 511.617,96 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 482.198,16 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 734.400,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2020; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2020 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2020; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Feststellung der Jahresrechnung 2020 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2020 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 06.07.2021 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 442.393,79 1.2 Summe Aufwendungen 427.717,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 18.672,01 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 25.058,58 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -180.287,37 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -155.228,79 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 143.300,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -11.928,79 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 19.726,32 3 Bilanzsumme 1.854.816,77 4 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 1.227.976,52 € • Finanzvermögen 626.840,25 € • Abgrenzungsposten 0,00 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 444.312,64 € • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 55.908,13 € • Sonderposten 51.618,68 € • Rückstellungen 17.569,98 € • Verbindlichkeiten 1.098.358,90 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 15.856,00 € 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 18.672,01 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag 55.908,13 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2020; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2020 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 5 Feststellung der Jahresrechnung 2020 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2020 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 06.07.2021 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 893.566,51 1.2 Summe Aufwendungen 931.870,24 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 -38.303,73 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 58.676,32 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -230.004,18 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -171.327,86 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 225.500,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)2 54.172,14 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.935.900,59 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 5.028.173,51 € • Finanzvermögen 760.616,27 € • Abgrenzungsposten 147.110,81 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 0,00 € • Rücklagen 108.095,66 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 6 • Sonderposten 2.591.573,33 € • Rückstellungen 324.930,00 € • Verbindlichkeiten 2.911.301,60 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 4. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 38.303,73 € ist auf neue Rechnung vorzutragen; 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2020; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2020 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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