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Amtsblatt_KW_41_15_10_2021-.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 15. Oktober 2021 Nummer 41 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Elektro-Lastenfahrrad kann ab sofort im Rathaus ausgeliehen werden! - Einfach von A nach B mit positiver Umwelt-Bilanz fahren - Die Gemeinde Baindt bietet ab sofort den Verleih eines Elektro-Lastenfahrrads für Familien und Ein- zelpersonen an. Gegen eine Kaution von 50 Euro kann das Lastenrad als sichere Mitfahrgelegenheit für Kinder genutzt werden oder für den Transport des Wocheneinkaufs. Durch eine elektrische Tret- unterstützung stellen auch längere Strecken und Steigungen kein Problem dar. Damit ist das Lastenrad nicht nur für einen akti- ven Wochenendausflug geeignet, sondern bietet auch eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, um Personen oder Lasten von A nach B zu trans- portieren. Der Verzicht auf die Nutzung des Autos entlastet zum einen den Straßenverkehr und zum anderen wird ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet. Neben dem umweltfreund- lichen und klimaschonenden Aspekt, darf auch die positive gesundheitliche Auswirkung nicht verges- sen werden. Das Lastenrad wird durch regionale und örtliche Unternehmer sowie Gewerbetreibende finanziert und entlastet die Gemeinde da- durch finanziell. Die Betriebe zei- gen sich als ver- antwortungsbe- wusste Förderer des regionalen Umweltschutzes und tragen durch ihre Investition aktiv zu einer positiven Umwelt-Bilanz bei. Hierfür vielen Dank! Wir wünschen viel Freude bei der Nutzung des Lastenfahrrads und freu- en uns über zahlreiche Anfragen für den Verleih. Reservierungen können per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502/9406-12 erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.baindt.de unter der Rubrik Umwelt&Verkehr. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Erzieher (m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kinder- garten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemisch- ten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausfor- derungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erziehe- rinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreu- ung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per Mail an info@baindt.de Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 19. Oktober 2021 von 16:00 – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Ziegler, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail t.ziegler@baindt.de entgegen. Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmart durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Der Markt wird nicht wie gewohnt nur auf dem Dorfplatz stattfinden, sondern er wird auch auf den Parkplatz ausgeweitet. Der Plan für die Standplätze wird erst Anfang November erstellt. Anmeldungen zur Teilnahme werden entgegengenom- men. Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 27. November 2021 von 11 bis 18 Uhr Ein Hinweis Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2021 auf dem Rathaus bei Frau Ziegler, Telefon 07502/9406-16 oder per E-Mail: t.ziegler@baindt.de an- zumelden. Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat die Aufstel- lung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen. Zum Planungsgebiet gehören die bestehenden und über- wiegend bebauten Grundstücken in der Kornblumenstra- ße, sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Fliederstra- ße. Des Weiteren wird ein schmaler Streifen, der an die Kornblumenstraße an der ehemaligen Trasse der B30 anschließt, in das Planungsgebiet einbezogen. Ziel der Planung ist unter anderem die Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke. Das Büro KrischPartner aus Tübingen wurde von der Gemeinde mit der Erstellung des Bebauungsplanes be- auftragt. Frühzeitig wollen wir die Eigentümer, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Immobilie besitzen über die ersten Planungsschritte informieren und Ihnen Gelegenheit geben, Ihre Wünsche und Anre- gungen einzubringen. Hierfür laden wir Sie recht herzlich am 27.10.2021 um 19.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und Ihr Interesse. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. Oktober und Sonntag, 17. Oktober Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. Oktober Schussen-Apotheke in Mochenwangen, Kirchstraße 12, Tel.: (07502) 9 43 79 00 Sonntag, 17. Oktober Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Oktober 22.10. Blutspenderehrung Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit November 06.11. Feuerwehr Herbstübung 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Waldwoche im Herbst 2021 Endlich war es wieder soweit - alle drei Gruppen des Kindergartens St. Martin durften eine gemeinsame Waldwoche im Baindter Wald erleben! „Und wir gehen jetzt wirk- lich alle zusammen?“, wollten die Kinder neu- gierig und gespannt wis- sen. Die Freude über die gruppenübergreifende Zeit im Wald war riesen groß! So marschierten wir von Montag bis Frei- tag jeden Morgen in Richtung Waldspielplatz und dann weiter an un- seren eigenen Waldplatz. Bereits auf dem Weg dorthin gab es vielerlei Dinge zu bestaunen: die sich färbenden Blätter an den Bäumen, Eichhörnchen die noch nach Nüssen suchten und Nebel über dem Bädle. „Wooow, des Bädle dampft ja voll“, so ein 4-jähriger Jun- ge, der vom Nebel sichtlich fasziniert war. Beim Waldplatz angekommen wurde zu Beginn eines jeden Tages erst einmal gemeinsam gefrühstückt. Gestärkt konn- te der Wald dann endlich voll und ganz entdeckt werden: es wurden Mandalas gelegt, kleine Insektenhäuser gebaut, am La- gerfeuer gegrillt, am Unterschlupf weiter gewerkelt, ge- klettert und gespielt. Dabei sah man den Kindern sichtlich an, wie zufrieden sie waren und was der Wald für eine beruhigende Wirkung auf die Kinder hatte. Belohnt wurden wir außerdem noch mit tollem Wetter: nicht ein einziger Regentropfen hat uns erwischt. Die Kinder und wir freuen uns schon sehr auf die nächste Waldwoche im Frühling! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur Information So machen Sie Ihre Heizung winterfit Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und damit rückt auch die Heizsaison immer näher. Der Spätsommer eignet sich hervorragend dazu, die Heizungsanlage zu prüfen und die Heizung auf die kommende Heizsaison vorzu- bereiten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravens- burg geben drei Tipps, wie Sie Ihre Heizung fit für den Winter machen: Tipp 1: Heizkörper abstauben Saubere Heizkörper tragen zu einem gesunden Raumkli- ma bei, laufen effizienter und verbrauchen weniger Ener- gie. Denn Ablagerungen und Staub wirken wie ein Isolator und können den Wirkungsgrad verringern. Daher sollten Heizkörper einmal im Jahr vor Beginn der Heizsaison or- dentlich gereinigt werden. Um optimal in die Zwischen- räume zu gelangen, gibt es spezielle Heizkörperbürsten oder auch Staubsaugeraufsätze für verschiedene Arten von Heizkörpern zu kaufen. Aber auch das Standard-Put- zequipment erfüllt hier seinen Zweck. Tipp 2: Heizkurve einstellen Die Heizkurve ist ein wichtiges Instrument für eine effizi- ente Heizung. Sie bestimmt die Vorlauftemperatur – ist sie optimal eingestellt, steigt die Vorlauftemperatur bei sinkenden Außentemperaturen. Ziel ist eine möglichst flache Heizkurve, durch die der Nutzungsgrad steigt und die Wärmeverluste der Heizung so gering wie möglich bleiben – natürlich bei angenehmen Raumtemperaturen. Tipp 3: Manchmal werden nicht alle Heizkörper gleich- mäßig warm oder fangen an zu gluckern. Das ist nicht nur ungünstig für das Raumklima, sondern erhöht auch den Heizenergieverbrauch. Meistens ist zu viel Luft im Heizsystem. Deshalb sollten Heizkörper regelmäßig ent- lüftet werden. Mit etwas handwerklichem Geschick kann man das auch selber machen. Stellen Sie zunächst die Umwälzpumpe der Heizanlage ab, drehen Sie die Hei- zung am Thermostat auf die höchste Stufe und warten Sie 30 - 60 Minuten. Anschließend halten Sie ein geeigne- tes Auffanggefäß unter das Entlüftungsventil und öffnen vorsichtig das Ventil mit einem Vierkantschlüssel. Sobald Wasser austritt, können Sie das Entlüftungsventil wieder schließen. Nach diesem Vorgang muss der Wasserdruck der Heizungsanlage kontrolliert werden. Dieser sollte ca. 1,5 bar betragen und ggf. bis zu diesem Wert aufgefüllt werden. Anschließend muss die Umwälzpumpe wieder in Betrieb genommen werden. Bei Fragen zu Heizungstechniken und Fördermöglichkei- ten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg mit Ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Ge- spräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbiete- runabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Bera- tungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 - 764 70 70. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Forstamt Ravensburg – Informationsveranstaltung für Waldbesitzer. Das Forstamt Ravensburg lädt Sie zu Informationsver- anstaltungen für Waldbesitzer ein. Die traditionellen Waldbesitzerinfoabende in Gasthäusern und Gemeindeeinrichtungen entfallen auch dieses Jahr „coronabedingt“. Stattdessen finden sechs Informations- veranstaltungen für Waldbesitzer im Wald statt. Das Forstamt und GENO Holz informieren zu folgenden Themen: • Informationen zum Holzmarkt • Aktuelle PEFC Kriterien für Ihren Wald • Forstschutz und Baumartenwahl • Wichtige Regeln zur Unfallverhütung Termine: 22.10: 13:30 bis 16:00 Uhr im Stadtwald Bad Wurzach (Treffpunkt: Bad Wurzach, Schützenhaus) 23.10: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr Stadtwald Wangen (Treff- punkt: Wangen-Wittwais, Grillhütte) 29.10: 13:30 bis 16:00 Uhr Privatwald Herzog von Württem- berg (Treffpunkt: Altshausen, Parkplatz am Sportplatz) 30.10: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr im Privatwald Fürst Waldburg zu Wolfegg (Treffpunkt Waldburg / Parkplatz Langrain) 5.11: 13:30 bis 16:00 Uhr im Stadtwald Ravensburg (Treff- punkt: Ravensburg-Wippenreute, Tannsberg) 6.11: 9:00 bis 11:30 Uhr im Stadtwald Leutkirch (Treffpunkt: Leutkirch-Waldfriedhof / Parkplatz) Die Karten zu den Treffpunkten können sie auf der Home- page des Landratsamts www.rv.de /Ihr Anliegen/Wald und Forstwirtschaft/Infoveranstaltungen einsehen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! UKBW Tag der Schülersicherheit 2022: Jetzt bis zum 17. Dezember 2021 bewerben! Schulen können ab sofort ihr Projekt für mehr Sicherheit und Gesundheit beim Best-Practice-Wettbewerb einreichen. Sichere und gesunde Schülerinnen und Schüler – das ist unser Ziel! Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) führt gemeinsam mit dem Kultusministerium und dem Innenministerium den Schulwettbewerb „Tag der Schü- lersicherheit“ durch und setzt sich damit für eine ge- sunde Lernumgebung und einen sicheren Schulweg ein. Jedes Jahr werden Projekte von Schulen für Schulen ausgezeichnet, die Vorbildcharakter haben und weg- weisend sind. Auf die zehn Gewinnerschulen wartet ein Preisgeld von je 2.000 Euro. Besonders herausragende Ideen werden darüber hinaus von einem Filmteam do- kumentiert und in einem kurzen Trailer festgehalten. Noch bis zum 17. Dezember können sich Schulen aus ganz Baden-Württemberg bewerben. Kreativität, Innovation und Nachhaltigkeit sind keine Grenzen gesetzt: Eingereicht werden können bereits bestehende Projekte, aber auch Projekte, mit deren Umsetzung die Schule gerade begon- nen hat - von klassischen Themen wie Verkehrssicherheit, Bewegung & Fitness und Schulsanitätsdienst bis hin zu Ernährung, Resilienz, Sucht, Umgang mit digitalen Medi- en oder Gewaltprävention. Das Projekt sollte möglichst die gesamte Schule und nicht nur einzelne Klassen um- fassen. Deshalb erfolgt die Bewerbung durch die Schule. Die UKBW freut sich über Bewerbungen bis zum 17. De- zember 2021 per E-Mail an machmit@ukbw.de. Informationen zum Schulwettbewerb und möglichen The- menschwerpunkten sowie der digitale Bewerbungsbogen finden sich unter https://www.ukbw.de/tag-der-schuelersicherheit/. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer neuen Rubrik „Klima- schutz – einfach ma- chen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen An- regungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 1: Berechnen Sie Ihren persönlichen ökologischen Fußabdruck Die Menge an Kohlenstoffdioxid (CO2), die ein Mensch jährlich verbraucht, wird in Ton- nen gemessen. In Deutschland liegt das „Durchschnittsgewicht“ pro Kopf bei ca. 11 Tonnen CO2e im Jahr. CO2- Äquivalente (CO2e) sind eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase. Um die Erderwärmung deutlich zu verlangsamen, sollte das Ziel eine Reduktion von über 11 Tonnen C2e auf un- ter 1 Tonne CO2e pro Person und Jahr sein. Höchste Zeit also, den eigenen ökologischen Fußabdruck mit ein paar einfachen Maßnahmen zu verringern. Rechner, mit de- nen Sie Ihren persönlichen CO2-Fußabdruck berechnen können, finden Sie z.B. unter diesen Links: www.wwf.de/ aktiv-werden , uba.co2-rechner.de, www.fussabdruck.de DRK Corona-Schnellteststation beim Roten Kreuz in Ravensburg ist geschlossen Der DRK Kreisverband Ravensburg e.V. hat zum 10.10.2021 seine Corona-Teststation in der DRK-Kreis- geschäftsstelle in Ravensburg beendet. Im Dezember 2020 hatte das Rote Kreuz als eine der ersten Organisationen erstmals im Rahmen einer Weih- nachtsaktion Schnelltests angeboten, seitdem tausende Menschen im Landkreis getestet und damit einen wichti- gen Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet. „Gerade im Frühjahr, als von Regierungsseite nach und nach Testansprüche zunächst für bestimmte Berufs- gruppen und dann für die Gesamtbevölkerung gesetz- lich bereitgestellt wurden, war eine schneller Aufbau der Testinfrastruktur und gleichzeitig die Beratung und Zusammenarbeit mit kommunalen Entscheidungsträ- gern notwendig“, so DRK-Kreisgeschäftsführer Gerhard Krayss. Dabei konnte man sich auf eine breite Basis ehrenamtli- cher HelferInnen beim DRK verlassen, welche neben den flächendeckenden Teststationen auch das Kreisimpf- zentrum und die Mobilen Impfteams des Landkreises unterstützten. Aufgrund der hohen Nachfrage und der Mehrfachbelas- tung des Ehrenamts im DRK durch die Corona-Pandemie war schnell klar, dass nur ein Miteinander der Hilfsorga- nisationen und privatgewerblicher Testanbieter die not- wendigen Testkapazitäten für die Region bereitstellen können, weshalb es zu einer Kooperation mit der Ge- meinsam neue Wege GmbH kam, die bis zuletzt beibe- halten wurde. Dabei betont Gerhard Krayss die „gute, von Pragmatismus und Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, welche immer die Pandemiebe- kämpfung und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellte.“ Mit der langsamen Rückkehr zur Normalität und dem ho- hen Impffortschritt fokussiert sich das DRK mit seinem Eh- renamt wieder stärker auf die Themen des Bevölkerungs- schutzes, welche zahlreiche Aufgaben mit sich bringen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Die seelische Gesundheit stärken Die psychische Belastung bei Menschen in der „Grünen Branche“ ist zum Teil sehr hoch. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeigt in diesem Zusammenhang auf, welche Unterstüt- zungsangebote es für Betroffene gibt. Zu den Angeboten der SVLFG zählen Stressmanagement- seminare, Trainings- und Erholungswochen für pflegende Angehörige, verschiedene Online-Gesundheitstrainings, telefonische Einzelfallcoachings sowie eine Krisenhotline, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar ist. Belastungen verschieben sich Die Belastungen in den Betrieben verschieben sich immer mehr von körperlichen hin zu psychischen. Termindruck und Arbeitsbelastung nehmen zu. Oft kommen noch fami- liäre Herausforderungen, wie die Pflege von Angehörigen, dazu. Ständige körperliche und mentale Überforderung können die Gesundheit gefährden. In unserer schnelllebi- gen und anforderungsreichen Zeit ist ein ausgewogenes Verhältnis von Anspannung und Entspannung, von An- forderungen und Freiraum, von Arbeit und Freizeit eine wichtige Voraussetzung für psychisches Wohlbefinden und Gesundheit. Spezialisten zu Rate ziehen Wenn diese Balance aus dem Gleichgewicht gerät, kommt auch das Seelenleben in eine Schieflage – was dann auch Konsequenzen für die körperliche Gesundheit haben kann. Die SVLFG rät: Wenn eine solche Schieflage entstanden ist, sollte der Gang zu einem Spezialisten keinesfalls ge- scheut werden! Ansprechpartner sind zunächst immer die behandelnden Ärzte, mit denen man dann den richtigen Weg zur Behandlung sucht. Weitere Informationen und Kontakt Die Krisenhotline der SVLFG ist erreichbar unter der Ruf- nummer 0561 785-10101. Die Rufnummer des SVLFG-Tele- zentrums „Mit uns im Gleichgewicht“ lautet 0561 785-10512. Wissenswertes zu den Gesundheitsangeboten bietet die SVLFG online unter www.svlfg.de/gleichgewicht. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. Oktober – 24. Oktober 2021 Gedanken zur Woche Man kann nicht jeden Tag etwas Großes tun, aber gewiss etwas Gutes. Friedrich Schleiermacher Samstag, 16. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 17. Oktober – 29. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Heiligleiberfest (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Kurt Brug- ger, Familie Dobler, Familie Hegel, Helene und Adelbert Steinhauser, Rosemarie Sterk) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Noah 17.00 Uhr Baienfurt – Rosenkranzandacht bei der Ka- pelle in Binningen 19.00 Uhr Baindt - Bußfeier „Night n´pray“ für alle Firm- linge (nicht öffentlich) Dienstag, 19. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Mittwoch, 20. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 21. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 22. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 23. Oktober 10.30 Uhr Sulpach – Festgottesdienst zum Kapellenpa- trozinium in Sulpach († Marta und Josef Haug, Kurt Elbs mit Ange- hörigen, für die verstorbenen der Kapellen- pflegschaft) 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 24. Oktober – 30. Sonntag im Jahreskreis - Weltmissionssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Wir sind die nächsten zwei Wochen nur telefonisch und per E-Mail erreichen. Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Schwesternjubiläum in Heiligenbronn Am Freitag vor einer Woche durften unsere Schwestern Johannella und Carola ihr 60-jähriges Professjubiläum zusammen mit vier weiteren Jubilarinnen in einem Fest- gottesdienst feiern. Pfarrer Staudacher überbrachte per- sönlich die Glückwünsche aus der Gemeinde und viele persönliche Grüße. Es war ein wunderschöner Festtag. Die Schwestern haben ihn gebeten, ebenfalls solche Grü- ße zu überbringen. Wie man auf den Bildern sieht, geht es ihnen gut. Sr. Johannella und Sr. Carole in der Hauskapelle in Hei- ligenbronn Pfr. Staudacher mit den vier Jubilarinnen, die ehemals in Baindt gewirkt haben. zum Thema „Für die Erde mein Lied“ statt. Der gleichnamige Song „Mein Lied“ von der Gruppe siegt.“ Das spricht den Jugendlichen gerade in langjährige Sängerinnen für 10 Jahre Chorzugehörigkeit geehrt werden. Zum Einen ist dies Carolin Maurer aus Sulpach, zum Anderen Zita Rapp aus Friesenhäusle. Beide haben im Kinderchor begonnen und sind in der 7. Klasse in den Jugendchor gewechselt. Es ist besonders schön, wenn man junge Menschen über eine so lange Zeit begleiten darf und beobachten kann, wie sich Talent und Persönlichkeit weiterentwickeln. Beide zeichnen sich durch Zuverlässigkeit und eine sehr gute Singstimme aus. Neben einer Urkunde durften sie einen großen Dank, ein Geschenk und einen Gutschein entgegennehmen. Rückblick Jugendgottesdienst mit Ehrungen Am 11.09.2021 fand ein Jugendgottes- dienst zum Thema „Für die Erde mein Lied“ statt. Der gleichnamige Song „Mein Lied“ von der Gruppe „Berge“ war neu vom Jugendchor eingeübt worden, nach- dem endlich wieder fast normal geprobt werden darf. Darin heißt es „Ich sing im- mer weiter für die Erde mein Lied, ich hör auch nicht mehr auf bis die Menschlichkeit siegt.“ Das spricht den Jugend- lichen gerade in unserer derzeitigen gesellschaftlichen und politischen Zeit aus der Seele. Am Ende des Gottesdienstes konnten zwei langjährige Sängerinnen für 10 Jahre Chorzugehörigkeit geehrt wer- den. Zum Einen ist dies Carolin Maurer aus Sulpach, zum Anderen Zita Rapp aus Friesenhäusle. Beide haben im Kinderchor begonnen und sind in der 7. Klasse in den Ju- gendchor gewechselt. Es ist besonders schön, wenn man junge Menschen über eine so lange Zeit begleiten darf und beobachten kann, wie sich Talent und Persönlichkeit weiterentwickeln. Beide zeichnen sich durch Zuverlässig- keit und eine sehr gute Singstimme aus. Neben einer Ur- kunde durften sie einen großen Dank, ein Geschenk und einen Gutschein entgegennehmen. Jugendchor Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu un- serem Seniorentreff am Mittwoch, 27. Oktober 2021 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal zum Kartoffelfest. Landwirt Joachim Kapler aus Köpfingen wird uns über den Anbau der Kartoffel, von der Bodenbeschaffenheit, Ausbringen der Kartoffel, Ernte und Vermarktung berich- ten und uns auch über die richtige Lagerung informieren. Passend zum Vortrag werden wir Ihnen die Kartoffel in verschiedenen Variationen servieren. Wir freuen uns auf diesen informativen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam Der KDFB sammelt wieder Stricksachen für die Schule „Bhamti Bhandar“ in Nepal z. B. Wollmüt- zen, Pullover, Pullunder, Socken für Kinder und Jugendliche. Ihre Stricksachen bitte abgeben bei Rosmarie Gierer, Baienfurt, Alte Poststr. 63. Tel. 47426. Herzlichen Dank. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Einladung Donnerstag, 28.10.2021 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einla- dung gilt auch für Nichtmitglieder. 30.10.2021: 100 Jahr Feier des KDFB 18.30 Uhr Abendmesse in der kath. Kirche Baienfurt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der HERR von dir fordert: nichts als Gottes Wort halten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott. Micha 6,8 Sonntag, 17. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Mittwoch, 20. Oktober 15.00 Uhr- 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Vortrag „Sicher Unter- wegs - Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ im Ev. Gemeindehaus, 3-G-Regel Anmeldung im Pfarramt, Öschweg 32, per Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder Telefon: 0751 43656 Samstag, 23. Oktober 09.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst Konfi 8, Gruppe 1 10.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst Konfi 8, Gruppe 2 Anmeldung im Pfarramt telefonisch: 4 36 56 oder per Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Sonntag, 24. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Was gehört zu einem guten, gelingenden Leben? Diese Frage treibt uns Menschen um und die Ratgeber dafür sind kaum mehr zu zählen. Derweil ist es ganz einfach: Wir wissen’s eigentlich schon. Aber deswegen leben wir noch lange nicht danach, wie’s so manchmal ist. Wir haben’s sogar schriftlich, zum Nachlesen, in der größ- ten Erzählung aller Zeiten von Gottes Liebe zu seiner Welt und unserer Antwort darauf. Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist ... Es lohnt sich also, noch mal genauer hinzuschauen, neu hinzuhören und offen dafür zu sein, wie Gott sich mein Leben gedacht hat. Dann entdecke ich, was wirklich glücklich macht – nicht nur kurzfristig, sondern für immer: Mich an das halten, was Gott zu mir sagt. Aus seiner Liebe leben und mich darin einzuüben, sie im Alltag mit anderen zu teilen. Und dranbleiben an diesem Gott, lernbereit und neugierig. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Wir suchen Verstärkung Für die Steuerung des Live-Streamings suchen wir Interessierte, es sind keine technischen Vorkenntnisse als Voraus- setzung nötig. Jörg Stratmann bietet am Sonntag 17. Oktober, ab 9.30 Uhr eine kurze Einführung in die Bedienung an. Wir freuen uns über Menschen, die unser Live-Streaming-Team bereichern, und dadurch wei- terhin möglich machen. _________________________ EINLADUNG zum VORTRAG „Sicher Unterwegs – Ge- walt gg. Frauen im öf- fentlichen Raum“ mit der Kriminaloberkom- missarin SIGRID BLENKE Der „Evangelische Frauenkreis der Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt“ lädt herzlich zur Präventionsveran- staltung der Polizei „Sicher Unterwegs - Gewalt gg. Frauen im öffentlichen Raum“ ein. Gerade in der dunkle- ren Jahreszeit fühlen sich Frauen nicht wohl dabei, in der Öffentlichkeit allein unterwegs zu sein. Und leider geben Sexualstraftaten und Diebstähle immer wieder Anlass dazu. Wie sicher sind Frauen in Ravensburg und Umge- bung? Wie erkenne ich eine gefährliche Situation und wie kann ich mich schützen? Dazu möchten uns Kriminalober- kommissarin Sigrid Blenke und Kriminalhauptkommissar Florian Suckel vom Referat Prävention des Polizeipräsi- diums Ravensburg in Weingarten Auskunft erteilen und Tipps geben. Wie soll ich mich verhalten, um sicher nach Hause zu gelangen? Ich finde ein wichtiges Thema. Um Anmeldung im Pfarramt Öschweg wird gebeten Mail an: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder Telefon: 0751 43656 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Der Vortrag findet statt am Mittwoch, den 20.10.2021 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Es gelten die 3 G geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet Für den Frauenkreis Petra Neumann-Sprink _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vor- legen. Am 18.10.2011 dürfen wir Sonja Tratzyk begrüßen. Sie wird mit uns eine Futterglocke für Vögel in Servietten- technik gestalten. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Oktober 2021 18.10. Sonja Tratzyk: Der Tisch ist gedeckt - Futterg- lockefür Vögel - Serviettentech- nik 25.10. Walter Feil: Zweige und Herbstblätter - Aquarell oder Acryl November 2021 8.11. und 15.11. 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spie- len - Ölkreide und Bügeleisen Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Überzeugender Auswärtssieg SV Ankenreute - SV Baindt 1:7 (1:3) Am 9.Spieltag der Kreisliga-Saison 2021/22 musste der Tabellenerste aus Baindt beim SV Ankenreute ran, welcher vor dem Spiel mit zwei Siegen und sechs Niederlagen auf dem drei- zehnten Tabellenplatz rangierte. Auf dem Papier waren die Rollen also klar verteilt, jedoch musste Trainer Bernd Filzinger erneut ungewollt personell reagieren - Innenver- teidiger Michael Brugger (Bänderverletzung) und Yannick Spohn (Wadenprobleme) fielen aus. Dadurch rückte unter anderem Co-Trainer Michael Gauder in die Startelf und nahm für eine Partie wieder seinen langjährigen Platz in der Baindter Hintermannschaft ein. Gegen den SVA, der das Spiel abwartend mit einer Fün- ferkette begann, fand der SVB gut in die Partie und hat- te nach wenigen Minuten durch Lukas Walser die ers- te aussichtsreiche Chance, sein Schlenzer ging jedoch knapp am Tor vorbei. Die Gäste setzten die Ankenreuter immer wieder gezielt unter Druck und ließen den Ball ansehnlich in den eigenen Reihen laufen. Nach 13 Minu- ten sollte sich dies bezahlt machen - nach einer schönen Kombination in den Strafraum wurde Sebastian Saile im letzten Moment noch geblockt. Der Ball fiel jedoch dem aufgerückten Philipp Thoma vor die Füße, welcher die Kugel energisch im Tor unterbrachte. Nach einer guten halben Stunde war es erneut Saile, der den Ball im An- kenreuter Spielaufbau eroberte und in das Angriffsdrit- tel trieb. Marko Szeibel leitete den Ball von links auf die andere Spielfeldseite zu Mika Dantona weiter, welcher in „Arjen-Robben-Manier“ einen Gegner aussteigen ließ und den Ball mit links ins lange Eck zum 0:2 schlenzte. In der 36.Minute schlug dann die Stunde von Comebacker Gauder: Nach einer Ecke von Dantona stieg „HW4“ im Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Strafraum am höchsten und köpfte unhaltbar ein - 0:3. Dischl und wenig später der starke Philipp Kneisl hatten sogar noch Möglichkeiten das Ergebnis deutlicher zu ge- stalten. Kurz vor der Pause konterten die Gäste den SVB nach einer Ecke allerdings gefährlich aus und eine Flanke segelte in Richtung Fünfmeterraum. Torwart Luca Wetzel fing zwar den Ball, touchierte beim Abrollen jedoch den Ankenreuter Padberg und ließ den Ball wieder aus den Händen gleiten. Padberg bedankte sich und schob zum 1:3-Halbzeitstand ein. Die Baindter Mannschaft zeigte jedoch direkt nach Wie- deranpfiff, dass in diesem Spiel keine große Spannung mehr aufkommen wird. Außenverteidiger Tobias Traut- wein flankte den Ball von links in den Strafraum, wo Dischl den Ball per Kopf auf den langen Pfosten verlängerte. Dort lauerte Saile, welcher den Torwart „gewollt“ tunnel- te (Anm. d. Red.: Saile wünschte sich diese Formulierung nach Spielende) und das Spielgerät anschließend ins leere Tor schob. Im Anschluss an dieses vorentscheidende Tor betrieb der SVB allerdings Chancenwucher: Dantona ver- zog knapp, ein herrlicher Lupfer von Kneisl wurde noch auf der Torlinie geklärt und Dischl scheiterte sowohl am Torwart als auch am Ankenreuter Torpfosten. Zehn Mi- nuten vor Schluss eroberten die Baindter nach einer SVA- Ecke dann aber energisch den Ball und hatten endlich mal Platz zum Kontern. Dischl schickte Kneisl auf Höhe der Mittellinie in die Tiefe, welcher seinen Gegenspie- ler abschüttelte und überlegt das 1:5 markierte. Die mü- den Ankenreuter konnten dem SVB in dieser Phase nicht mehr viel entgegensetzen, erneut ein Zeichen der starken Baindter Bank. So war es dann eben auch der eingewech- selte Nico Geggier, der mit einem schönen Steckpass den eingewechselten Konstantin Knisel in Szene setzte. Dieser musste im Sechzehner den Ball nur noch quer legen, wo- durch Dischl unbedrängt zum 1:6 einschieben konnte. Den kuriosen Schlusspunkt in dieser Partie setzte dann Mar- ko Szeibel. Der Mittelfeldspieler blieb bei einer Ecke der Ankenreuter als Angreifer im Mittelkreis stehen, da seine Kräfte aufgebraucht waren. Erneut eroberten die Baind- ter den Ball aber schnell zurück und spielten ausgerech- net Szeibel an, welcher in Richtung Strafraum gelaufen war. Nach einer feinen Mitnahme mit der Hacke wurde die Baindter Nummer 5 allerdings von einem Verteidiger am Trikot festgehalten, wodurch der Schiedsrichter auf Strafstoß entschied. Ob Szeibel allerdings überhaupt noch die Kraft für einen Abschluss gehabt hätte, bleibt offen. Dischl übernahm die Verantwortung, verwandelte sou- verän zum 1:7-Endstand und markierte damit sein bereits dreizehntes Tor im siebten Saisonspiel. Nach den Siegen gegen den SV Blitzenreute und die SGM Dietmanns/Hauerz besiegt der SVB mit dem SV Anken- reute auch den dritten Gegner aus dem unteren Tabel- lendrittel, baut sein Torverhältnis auf 31:7 aus und vertei- digt somit den ersten Tabellenplatz. Auch spielerisch ließ sich am Sonntagnachmittag eine deutliche Leistungs- steigerung erkennen, welche am kommenden Wochen- ende gegen die SGM Waldburg / Grünkraut fortgeführt werden sollte. In der letzten Saison siegte der SVB gegen die SGM nach Rückstand zweimal nur knapp und wird daher gewarnt sein. SV Ankenreute II - SV Baindt II 0:6 (0:2) Nach zwei Niederlagen in Folge und einem abgesagten Spiel in der letzten Woche, wollte die „Zweite“ am Sonntag gegen den Tabellenletzten aus Ankenreute endlich wieder einen Sieg einfahren. Die Gäste begannen feldüberlegen und hatten bereits früh mehrere 100-prozentige Chancen, um in Führung zu gehen. Nach 22 Minuten schickte dann aber Julian Keppeler Geburtstagskind Pascal Reich mit einem feinen Pass auf die Reise, welcher eiskalt zum 0:1 einschob. In der 34.Minute war es dann Sam Robinson, der nach einem tollen Dribbling klar im Strafraum zu Fall ge- bracht wurde. Den fälligen Strafstoß verwandelte Jannik Küchler souverän zum 0:2. Auch in der 2.Halbzeit domi- nierten die Gäste die Partie, wobei Reich in der 59.Minute und Robinson in der 63.Minute mit einem Doppelschlag die Weichen auf Sieg stellten. Das Ergebnis hätte noch deutlich höher ausfallen können, doch schlussendlich wa- ren es Moritz Gresser in der 67.Minute und Keppeler in der 73.Minute, die den 0:6-Endstand herstellten. Nach etwas unzufriedenstellenden letzten Wochen, hat der SVB II mit diesem Sieg in Ankenreute wieder in die Spur zurückgefunden. Am kommenden Sonntag be- kommt es die Mannschaft von Timo Geggier dann mit der SGM Waldburg / Grünkraut II zu tun, welche derzeit Tabellenplatz zwei belegt und damit ein echter Härtetest für die „Zweite“ sein wird. Juniorinnenfußball E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute – PSG Friedrichshafen 2:1 D-Juniorinnen TSB Ravensburg – SGM Baindt/Fronreute 0:2 Beide Mädchenteams unserer SG hatten es am vergan- genen Wochenende mit gleich starken Teams zu tun und so blieb es bei beiden Begegnungen spannend bis zum Abpfiff. Die gegnerische Trainerin der PSG und der Trainer des TSB zogen dann nach Spielschluss auch ein ähnliches Fazit : Glückwunsch an eure Mädels, ihr habt eure Chan- cen genutzt und die Tore gemacht, wir nicht. Torschützin- nen für unsere E waren Lena-Marie Alber und Lena Pfleg- haar, für unsere D trafen Hedda Said und Jana Eiberle. Frauen im Pokal in Runde 3 Nächster Sieg in der Meisterschaft Pokalspiel Damen (Mi 06.10.21): SGM Dietmanns/Hau- erz/Bellamont I – SV Baindt 2:4 n.E. Das Pokalspiel in Dietmanns begann zunächst sehr aus- geglichen, jedoch dominierten die Damen des SV Baindt das Spiel sehr schnell. Sie spielten sich viele Torchancen heraus, allerdings wurden sie nicht mit einem Tor belohnt. Auch die SGM hatte einige Chancen, doch auch sie konn- ten nicht in Führung gehen. So lag der Spielstand bis in die 80. Minute bei 0:0. Die Damen des SV Baindts sam- melten nochmals all ihre Kräfte zusammen, wodurch sie sich in der 82. Minute eine super Torchance herausspielten, mit der sie durch einen guten Schuss von Ana Montero Traub endlich in Führung gingen. Doch die Gegnerinnen nutzten die Erleichterung des SV Baindts prompt aus und glichen direkt in der 85. Minute aus, so stand es am Ende des Spiels 1:1. Da das Pokalspiel nicht unentschieden ausgehen konnte, mussten Elfmeter geschossen werden. Als erste Spielerin des SV Baindts traute sich Marina Lutz und traf das Tor, 2:1. Eine Spielerin der SGM traf darauf- hin ebenfalls, 2:2. Nun schoss Daniela Fissinger und traf ebenfalls, 3:2. Da folgende Spielerin der SGM den Elfme- ter nicht verwandeln konnte, steigte die Spannung. Tasja Kränkle beförderte den Ball mit einem super Schuss ins Tor und somit gewannen die Damen des SV Baindts das Pokalspiel 2:4 und sind somit eine Runde weiter. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Jana Strobel, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fissin- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 ger, Nicole Schmid, Laura Maucher, Ana Montero Traub, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Mariella Pedrazzoli, Elena Ilka, Lara Herde, Lena Schäfer, Muriel Zumbrock SV Arnach : SV Baindt 1:3 Ergebnisse Jugendfußball B-Junioren: Bezirkspokal - SV Horgenzell - SGM BB I 5:3 B-Junioren: SGM BB I - TSV Tettnang 1:5 C-Junioren: SGM BB I - SGM Nonnenhorn 2:4 C-Junioren: SGM BB II - SV Horgenzell 0:15 D-Junioren: FG 2010 WRZ - SGM BB I 0:4 D-Junioren: TSV Tettnang - SGM BB I 0:2 D-Junioren: SG Aulendorf - SGM BB II 2:0 E-Jugend: SV Baindt - SV Blitzenreute 3:11 B-Juniorinnen: SGM Baindt/Bergatreute - SV Maierhöfen 2:1 B-Juniorinnen: Bezirkspokal: FV Bad Waldsee - SGM Baindt 5:0 D-Juniorinnen: TSB Ravensburg - SGM Baindt/Blitzen- reute 0:2 E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - PSG Friedrichs- hafen 2:1 Vorschau Jugendfußball Freitag, 15.10 17:00 Uhr - E-Mädchen: TSB Ravensburg - SGM Baindt/ Blitzenreute 18:30 Uhr - E-Jugend: FG 2010 WRZ - SV Baindt Samstag, 16.10 12:30 Uhr - D-Junioren: SGM BB II - SGM Haisterkirch (Spielort Baienfurt) 13:00 Uhr - D-Junioren: SGM Mochenwangen - SGM BB III 13:00 Uhr - D-Junioren: SGM BB I - TSV Berg II (Spielort Baindt) 13:30 Uhr - C-Junioren: VfL Brochenzell - SGM BB I 13:30 Uhr - C-Junioren: SGM Langenargen - SGM BB II 14:15 Uhr - B-Junioren: SGM BB II - SGM Unterzeil (Spie- lort Baienfurt) 14:45 Uhr - D-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - TSV Tettnang (Spielort Blitzenreute) 16:00 Uhr - A-Juniorinnen: SGM Baindt/Bergatreute - SGM Unterzeil (Spielort Bergatreute) 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: FC Scheidegg - SGM Baindt/ Bergatreute 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: VfR Klosterreichenbach - SV Baindt 16:30 Uhr - A-Junioren: SGM BB - TSG Ailingen (Spielort Baindt) Sonntag, 17.10 11:00 Uhr - B-Junioren: SV Oberzell - SGM BB I Herzschlagfinale mit Happy End SV Baindt I – SV Ettenkirch I 9:7 Dank unseres vorderen Paarkreuzes, das in allen vier Einzeln ungeschlagen blieb, konnte der SV Baindt das Spiel in der Her- ren Bezirksklasse Gr. 2 gegen den SV Et- tenkirch am Samstagabend mit 9:7 gewinnen. Bis zur endgültigen Entscheidung erlebten die Beteiligten am Samstag ein kampfbetontes und extrem spannendes Spiel. Den umjubelten Schlusspunkt erzielte das Doppel Marcel Brückner / Tobias Nowak. Beide Mannschaften konnten termin- und verletzungs- bedingt nicht in ihrer Stammbesetzung antreten, für uns sprangen mit Holger Baumhauer und Robert Nowak zwei Oldies in die Bresche. Vielen Dank für euren Einsatz Jungs! In den Eingangsdoppeln lief es nicht so rund wie in den ersten beiden Spielen, lediglich Marcel Brückner und To- bias Nowak konnten ihr Doppel gewinnen. Somit star- teten wir erstmals mit einem 1:2 Rückstand in die erste Einzelrunde. Unsere Nummer 1 Philipp Schwarz gewann sein Spiel deutlich, mehr Mühe dagegen hatte Marcel Brückner gegen den Spitzenspieler der Gäste Richard Pfeifer. Nach einem 1:2 Satzrückstand drehte Marcel auf und spielte ab da phänomenales Tischtennis um noch mit 3:2 zu gewinnen. Ebenfalls hart umkämpft war das Spiel von Frank Markwart, der sich denkbar knapp mit 10:12 im 5. Satz geschlagen geben musste. Besser machte es Tobias Nowak, der seinen Gegner klar beherrschte. Un- sere Ersatzspieler Holger und Robert spielten zwar gut mit, für einen Sieg reichte es aber nicht. Nach den ersten Einzeln stand es somit 4:5 gegen uns und wir mussten eine Schippe drauflegen, um den Abend noch erfolgreich gestalten zu können. Den Anfang mach- te unser starkes vorderes Paarkreuz, das 2 Siege eintü- ten konnte. Tobi startete schwach in sein Spiel, steigerte sich dann, konnte aber leider den 3. Satz nicht für sich entscheiden und verlor nicht chancenlos mit 0:3. Ganz anders Frank, der seinen Gegner mit seinem unange- nehmen Noppenspiel klar beherrschte. Für ein absolutes Highlight sorgte Holger, der mit kontrollierter Offensive seinen Gegner offensichtlich überraschte und sein hohes Niveau über 4 Sätze halten konnte und schließlich ver- dient mit 3:1 gewann. Robert kämpfte sich nach 2 verlo- renen Sätzen zurück ins Spiel, konnte mehrere Satzbälle im 3. Satz nicht nutzen und verlor diesen dann unglücklich durch einen Netzroller. Somit stand es 8:7 für uns und das Schlussdoppel musste entscheiden, ob wir das Spiel mit einem Sieg oder einem Unentschieden beenden werden. Marcel und Tobi, die zum ersten Mal zum Schlussdoppel antraten, bekamen die Gegenwehr der Gäste zu spü- ren, die unbedingt ein Unentschieden für ihr Team retten wollten. 4 Sätze lang war das Spiel auf wirklich gutem Niveau sehr ausgeglichen, doch im 5. Satz spielten sich Marcel und Tobi in einen Rausch und versenkten einen unerreichbaren Ball nach dem anderen. So gelang ihnen das unglaubliche Kunststück, den entscheidenden 5. Satz mit 11:0 zu gewinnen und unter dem ungläubigen Jubel unserer 15 Fans auf der Tribüne den entscheidenden 9. Siegpunkt einzufahren! Das war ein unfassbar spannen- des Spiel, das uns und unseren Fans viel Spaß gemacht hat, so kann es weitergehen! Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (1:1), Frank Markwart (1:1), Holger Baum- hauer (1:1) und Robert Nowak (0:2) Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Frauenturnen 1 Liebe Sportkameradinnen, am Mon- tag, den 25.Oktober findet wieder un- ser Herbstfest in gewohnter Weise statt. Beginn um 19 Uhr im „Loch“. Seid alle herzlich eingeladen. TC Baindt e.V. Tennisplätze abräumen Liebe Mitglieder, am Fr., 29.10.2021 ab 14 Uhr und Sa., 30.10.2021 ab 09:30 Uhr werden die Plätze winterfest gemacht. Ich freue mich auf zahlreiche Helfer*innen. Euer Technischer Leiter Alle Infos auch auf der neuen Webseite des Vereins (www.tc-baindt.de) TC Baindt Jugend U15 – Jahresrückblick Verbandsspiele und Vereinsmeisterschaften Verbandsrunde 2021 In diesem Jahr hatte der TC Baindt 2 Mannschaften der Altersklasse U15 zu Verbandsspielen gemeldet. Die 1. Mannschaft bestand zum Großteil aus Spieler*innen, die in den letzten Jahren schon reichlich Erfahrung in Verbandsspielen sammeln konnten und auch mit einer gewissen Erwartung in die Saison gegangen waren. In der 2. Mannschaft sind Spieler*innen zum Einsatz gekom- men, die zum Großteil neu in der Altersklasse spielten. Wir konnten damit allen Spieler*innen ermöglichen, bei Verbandsspielen mitzuspielen. Bedingt durch die Coronapandemie war der Saisons- tart etwas verspätet. Als es dann aber endlich losgehen konnte, war die 1. Mannschaft mit ihrem ersten Heimspiel am 18. Juni gleich erfolgreich. Die 1. Mannschaft des TC Kluftern war zu Gast in Baindt. Nach den Einzeln stand es noch ausgeglichen 2:2. Die Doppel konnten beide ge- wonnen werden, so dass am Ende ein Heimsieg mit 4:2 erzielt wurde. Besonders zu erwähnen ist hier das Einzel von Laurin Wösle. Er war etwas nervös in das Spiel ge- startet und hatte den ersten Satz verloren. Dann jedoch kam er immer besser ins Spiel, konnte den 2. Satz knapp 7:5 gewinnen und somit den Satzausgleich herstellen. Im entscheidenden Match-Tie-Break setzte er sich mit 14:12 durch. Am zweiten Spieltag war die 1. Mannschaft zu Gast in Leutkirch. Auch hier wieder ein ähnliches Bild, nach den Einzeln stand es 2:2. Diesmal waren es Lukas Zöschinger und Tim Pantoffelmann, die mit ihren klaren Einzelsiegen Baindt im Spiel hielten. Wie im ersten Spiel konnten auch diesmal wieder beide Doppel gewonnen werden, so dass nochmals ein 4:2 Sieg heraus kam. Der Saisonauftakt war damit schon sehr erfolgreich gemeistert. Wie sich bis zum Ende der Saison herausstellen sollte, waren damit die stärksten Gegner schon geschlagen. Die Saison war aber noch lange nicht vorbei, es folgten noch 4 weitere Spieltage, die auch gewonnen werden mussten. Das Spiel gegen die Spielvereinigung Bad Wald- see / Gaisbeuren / Haisterkirch war eine klare Angele- genheit, ein 6:0 Heimsieg wurde eingefahren. Bedingt durch Ausfälle von 2 Stammspielern war das Aus- wärtsspiel beim TC Isny wieder ein etwas engeres Spiel. Trotzdem wurde das Spiel am Ende auch wieder mit 4:2 gewonnen. Die Stammmannschaft wurde unterstützt von Lukas und Christiane Haupter. Vor allem Lukas konnte seine Stärken zeigen und mit einem Sieg in seinem Einzel zum Gesamtsieg einen wichtigen Beitrag leisten. Die beiden noch folgenden Spiele waren auch erfolgreich. Zuhause gegen Kisslegg gab es einen ungefährdeten 5:1 Erfolg. Beim letzten Spiel, auswärts beim TC 1903 Wangen, wur- de mit einem klaren 6:0 Sieg die Meisterschaft und der damit verbundene Aufstieg in die Bezirksstaffel 1 klar gemacht. Silja Amm fuhr hier ihren höchsten Saisonsieg mit 6:0 6:1 ein. Zum Einsatz in der 1. Mannschaft kamen als Stammspie- ler Laurin Wösle, Lukas Zöschinger, Tim Pantoffelmann und Silja Amm. Als Ersatzspieler unterstützten Bennet Raubald, Lukas und Christiane Haupter. Die 2. Mannschaft startete eine Woche später als die 1. Mannschaft mit einem Heimspiel gegen den TC Mecken- beuren-Kehlen in die Saison. Es konnte leider nur Lukas Haupter sein Einzel gewinnen, so dass am Ende eine 1:5 Niederlage zu Buche stand. Die nächsten beiden Spiele wurden gegen starke Gegner leider auch verloren. Beim SC Tennis Friedrichshafen stand am Ende ein 1:5 auf der Anzeigetafel. Hier konnten Silja Amm und Johannes Neubauer aber ihr Doppel gewinnen. Obwohl die Beiden den ersten Satz klar mit 6:0 gewannen, ging der zweite Satz mit 4:6 verloren. Im Match-Tie-Break konnten sie die Begegnung wieder zu ihren Gunsten drehen und hatten am Ende mit 10:6 die Nase vorne. Auch am dritten Spieltag, das Lokalderby gegen Baien- furt, wurde leider mit 6:0 verloren. Da einige Spieler, auch außerhalb vom Tennis, untereinander sehr gut befreun- det sind, war das Spiel etwas Besonderes, ein Spiel unter Freunden. Die Mitspieler beider Mannschaften hatten sichtlich großen Spaß. Sieg oder Niederlage waren beim abschließenden gemeinsamen Essen kein Thema mehr. Beim Heimspiel gegen die 2. Mannschaft des TC Kluftern wurde es sehr knapp. Nach den Einzeln stand es ausgegli- chen 2:2. Diesmal war es Maurice Zimmermann, der nach dem Verlust des ersten Satzes, die Partie noch drehen konnte und im Match-Tie-Break sein Spiel gewann. Die Doppel mussten somit die Entscheidung bringen; auch hier war es wieder ausgeglichen. Das Endergebnis war somit 3:3. Der Gewinner aber leider der TC Kluftern; sie hatten einen Satz mehr gewinnen können. Das letzte Heimspiel brachte endlich den ersehnten ers- ten Sieg. Gegen den TC Schlier-Unterankenreute konnten fast alle Spieler*innen ihre beste Saisonleistung abrufen. Nach den Einzeln stand es 3:1 für Baindt. Lukas Haupter, Bennet Raubald und Marian Dorn konnten ihre Einzel alle recht klar gewinnen. Nur Christiane Haupter konnte, nach langem und hartem Kampf, gegen einen alters- und größenmäßig weit überlegenen Gegner, leider nicht gewinnen. Vor allem im zweiten Satz zeigte sie ihre läu- ferische Stärke, kämpfte wie eine Löwin und wurde erst im Tiebreak ganz knapp geschlagen. In den Doppeln lief es dann weiter sehr gut, so dass am Ende ein klarer 5:1 Sieg erzielt wurde. Beim letzten Spiel, auswärts in Langenargen, war die Favoritenrolle klar vergeben. Langenargen stand schon vor dem Spiel als Meister fest, sie hatten alle ihre Spiele zuvor 6:0 gewonnen. Das Ergebnis war am Ende, nicht überraschend, auch wieder ein 6:0. Vinzent Neubauer aber konnte sein Spiel am längsten offen halten und konnte von allen Matches die meisten Spiele gewinnen. In der 2. Mannschaft kamen Enrico Lang, Silja Amm, Lukas Haupter, Johannes Neubauer, Bennet Raubald, Maurice Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Zimmermann, Christiane Haupter, Vinzent Neubauer und Marian Dorn zu Einsatz. Das Highlight der gesamtes Saison war für die Jugend- lichen der letzte Heimspieltag am 23. Juli. Beide Mann- schaften waren gemeinsam in Baindt auf der Anlage. Bei- de Mannschaften konnten ihr Spiel gewinnen und danach wurde mit den gegnerischen Mannschaften zusammen gegrillt. Bis es dunkel war blieben alle Kinder auf der An- lage und genossen den gemeinsamen Saisonabschluss. Nachdem die Verbandsspielsaison verspätet gestartet war, ging sie bis in die Sommerferien hinein. Unsere U15-Mannschaften Jugendvereinsmeisterschaften 2021 Die Jugendvereinsmeisterschaften konnten erst nach den Sommerferien stattfinden, da die Verbandsrunde erst zum Ferienbeginn zu Ende war. Es wurden in 2 Al- tersklassen Vereinsmeister ausgespielt, U15 und U12. In beiden Altersklassen wurde im Jeder-Gegen-Jeden Sys- tem gespielt. Die Altersklasse U15 gewann Tim Pantoffelmann, vor Silja Amm und Johannes Neubauer. In der Klasse U12 wurde Maurice Zimmermann Jugendvereinsmeister, vor Chris- tiane Haupter und Marian Dorn. Wir freuen uns zusammen mit den Jugendvereinsmeis- tern und vor allem mit der 1. U15-Mannschaft über die Meisterschaft und den Aufstieg. Die Jugendvereinsmeister mit unserem Jugendwart Taekwondo Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Taekwo- ndo Baindt e.V. zu unserer Hauptversammlung am 08.11.2021 um 19.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Berichte a) des Vorsitzenden b) des Kassiers c) der Kassenprüfer Entlastung des Vorstands 4. Wahl des Wahlvorstands a) Wahl eines Schriftführers für die Protokollierung der Neuwahl 5. Neuwahl a) des Vorsitzenden b) des Stellvertreters c) des Kassiers d) des Schriftführers e) des Beisitzers f) der Kassenprüfer 6. Anträge 7. Verschiedenes 8. Schlusswort des Vorsitzenden Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 29.10.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Alfred Manthei, Ziegeleistr.57, 88255 Baindt einzureichen. Wir bitten um Anmeldung der Teilnahme bis 02.11.2021. Spätere Anmeldungen können eventuell nicht mehr be- rücksichtigt werden. Coronabedingt dürfen keine Speisen und Getränke an- geboten werden. Jeder kann selbst Getränke mitbringen. Der Einlass erfolgt unter Beachtung der 3-G-Regelung. Es muss eine medizinische Maske getragen werden. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Bitte die jeweils aktuelle Corona-Verordnung beachten. Diese ändert sich ständig. Wir würden uns freuen, Euch bei uns begrüßen zu dürfen. gez. Alfred Manthei 1.Vorsitzender TKD Baindt e. V. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Dienstag, 19.10.2021 laden wir alle Interessierten in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt ein, zu einem Fachvortrag zum Thema: Restlos glücklich. Be- ginn 19.30 Uhr. Referentin ist Frau Sontheimer vom Ernäh- rungszentrum Bad Waldsee. Bitte wieder die entsprechenden 3G-Nachweise mitbrin- gen. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher. Die Vorstandschaft Vorschau: Mittwoch, 17.11.2021, 19.30 Uhr, Bischof-Spro- ll-Saal, Fachvortrag: Käse & Wein. Der Milchwirtschaftliche Verein informiert über Käse aus Baden-Württemberg. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Auf dem Reitturnier in Aulendorf am 25./26. September belegte Theresa Henzler mit ihrem Pony Lucky den ersten Platz im Reiterwettbewerb Schritt-Trab. Daniela Hennemann platzierte sich mit ihrem Pferd Bre- akdance auf dem Reitturnier in Biberach/Rißegg am 02. Oktober in der Dressurprüfung Kl. L* auf dem 7. Platz. Theresa mit Lucky Herzlichen Glückwunsch zu den tollen Erfolgen! Blutreitergruppe Nachruf zum Tod unseres Blutreiter- kameraden Eugen Haug Die Blutreitergruppe Baindt trauert um ihren Reiterkamerad Herrn Eugen Haug Die Öschprozessionen und insbesonde- re Prozessionen zu Pferde gehörten zum fester Bestand- teil seines Lebens. Die Verbundenheit mit der Schöpfung Gottes waren für ihn die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten. Eugen hat mit unserer Blutreitergruppe 53mal am Blutritt in Weingarten, 43mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach, 16mal am St. Georgsritt in Ochsenhausen und 7mal am Georgsfest in Bergatreute teilgenommen. Für seine Teilnahme wurde er mit der Goldenen Ehrenme- daille und Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfrei- tagsgemeinschaft sowie mit der Goldenen Ehrenmedaille der Stadt Bad Wurzach und dem Wallfahrtsausschuss ausgezeichnet. Für seine Kameradschaft und die Treue zum Hl. Blut wol- len wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“ Für die Blutreitergruppe Baindt im Oktober 2021 Georg Steinhauser Werner Elbs Gruppenführer Geschäftsführer Kunstkreis „Kreativ durch die Corona - Zeit„ In Baindt gibt es zwei künstlerische kre- ative Vereine. Der Kunstkreis Baindt e.V. u. der kreative Montag. Beide stellen nun im Rathaus ihre Bilder aus welche in der Coronazeit entstanden sind. Es muss leider auf eine Vernissage Coronabedingt verzichtet werden. Die Bilder können aber während der Öffnungszeiten des Rat- hauses Mo. U. Do. 08.00 – 12.00 u. 14.00 – 16.00 Dienstag 08.00 – 13.00 u. 14.00 – 18.00 Mittwoch 08.00 – 12.00 Freitag 07.30 – 12.00 Unter Einhaltung der gültigen Coronabestimmungen besich- tig werden. Die Ausstellung läuft bis Jah- resende Kunstkreis Baindt u. kreative Montag Renaturierungsmaßnahmen am Bampfen - Führung mit Dr. Werner H. Baur gibt Einblicke in Flora und Fauna Bei schönem Herbstwetter konnten 20 Bürgerinnen und Bürger einen Eindruck von der vielfältigen Flora und Fau- na am Bampfen gewinnen. Dr. Werner H. Baur führte die Teilnehmer am 02. Oktober entlang des Bampfens. Beginnend am Dorfplatz konn- te er aufzeigen, mit welchen Maßnahmen die biologi- sche Vielfalt des Fließgewässers verbessert werden kann. Im Abschnitt westlich der Thomas –Dachser-Straße hat der Bampfen wieder einen natürlichen, mäandrierenden Verlauf, der ökologische Nischen für unterschiedlichs- te Wasserlebewesen bietet. Mit einem Kescher konnte Herr Dr. Baur eine Probe entnehmen, und eine Vielzahl an Klein- und Kleinstlebewesen identifzieren. Diese Lebe- wesen bilden wiederum die Nahrungsgrundlage für die Fischpopulation. Zu einem lebendigen Gewässer gehört auch die Uferbe- pflanzung. In den Sommermonaten sind schattenspen- dende Bäume und Sträucher wichtig, um den Tempera- turanstieg des Gewässers zu begrenzen. Ein wenig getrübt wurden die schönen Eindrücke durch Rückstände von vergangenen Starkregen-Ereignissen, bei denen aus der überlasteten Kanalisation Abwasser in den Bampfen gelangte: An einigen Ästen hängen Feuchttü- cher und andere Hygiene-Artikel, die über die Mülltonne entsorgt werden müssten. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Schwäbischer Albverein OG Weingarten In den Humpiswald bei Baindt Wir treffen uns am Sonntag, 24. Okt. 2021 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Die Gehzeit beträgt 3,0 Std. und ca. 12 km. Fahrpreis 1,00 € f. Mitglieder. Wir wandern, meist auf Waldwegen, im Bergatreuter- und Kümmerazhofer Forst. Festes Schuhwerk, Getränke, kleines Vesper und evtl Stö- cke werden empfohlen. Einkehr ist vorgesehen. Bei Regen findet die Wanderung nicht statt. Es gelten die 3G-Regeln. Pandemiebedingt erforderliche Anmeldung ab 17.10.21 bei Wanderführer Jürgen Frank, Tel. 0751/43287 Was sonst noch interessiert „Schluss mit anstrengend“- Schlüsselmomente zur eigenen Erholung Kennen Sie das? Angesichts der Doppelbelastung mit der Betreuung eines kranken oder sterbenden Angehörigen und der Bewältigung des eigenen Lebens, ist uns oft nur noch das „Bewältigen“ und „Funktionieren“ möglich. Wir müssen ja irgendwie durchhalten. Gefühle von Verunsi- cherung, Bedauern und Traurigkeit können uns begleiten, wenn wir spüren, dass wir nicht so helfen können, wie wir das gerne möchten. Und das erschöpft uns zunehmend. In dem Vortrag geht es um die Ursachen und das Erken- nen des Erschöpfens. Dabei erhalten die Teilnehmenden wertvolle Tipps und hilfreiche alltagstaugliche Übungen für Momente des eigenen Wohlbefindens. Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehau- ses, Abt-Hyllerstraße 17 Weingarten Termin: Donnerstag 21.10.2021, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Leitung Fortbildung-Netz- werk Demenz Ravensburg Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 repaircafe Jeden 3. Samstag im Monat ist nun das repaircafe Ra- vensburg wieder geöffnet. Hier werden Dinge aus den Bereichen Elektrik, Elektronik, Holz, Mechanik und Kleidung repariert. Zweck ist die Vermeidung von Müll, Nachhaltigkeit und Freude am Tun und Austausch miteinander. In der Zeit zwischen 11 Uhr und 14 Uhr werden Kleingeräte sofort kostenlos repariert . Komplexe Geräte wie z.B. Kaffevollautomaten bedürfen oft der langwierigen Suche nach den Fehlerquellen, zum Teil auch der Recherche im Internet. Deshalb wer- den sie von unseren Ehrenamtlichen manchmal auch zu Hause repariert. Eine Anmeldung per mail ist erwünscht, aber nicht Be- dingung: repaircafe-rv@web.de Ort: Kapuziner Kreativzentrum, Kapuzinerstr.27, Ravensburg Termin: Samstag, 16. Oktober von 11 Uhr bis 14 Uhr www. repaircafe-rv.de Das repaircafe braucht Nachwuchs besonders im elekt- ronischen Bereich. Aber auch Radio- und TV-Mechaniker und Elektriker fin- den bei uns einen wichtigen Platz. KVBW Veranstaltungshinweis Arzt-Patienten-Forum zum Thema Chronischer Schmerz - Ursachen und Therapie Welche Prävention und Therapie gibt es bei chroni- schen Schmerzen? Diese und andere Fragen beant- worten Fachärzte beim Arzt-Patienten-Forum. Ver- anstalter ist die VHS Leutkirch in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Der Schmerz kann pochen, stechen oder ziehen - unan- genehm ist er immer. Meist verschwindet er nach kurzer Zeit. Doch mitunter wird er auch chronisch. Mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit chronischen Schmerzen. Schmerzen haben eine Warnfunktion. Sie können Menschen vor Verletzungen und Gefahren schüt- zen. In ihrer chronischen Form sind Schmerzen häufig von ihrer Ursache entkoppelt. Sie zermürben die Patient*innen - physisch, psychisch und sozial. „Es gibt keinen Schmerz ohne Angst oder Depression“, sagt Dr. Stefan Locher. Akuter Schmerz ist oft von Angst begleitet, chronischer oft von Depression. Jeder körper- liche Schmerz hat eine psychische Komponente. Des- halb bedürfen Patient*innen mit chronischen Schmerzen der Betreuung durch ein Team aus Schmerztherapeuten, Psychologen, Psychosomatikern, Neurologen und Phy- siotherapeuten. Bei unserem Vortragsabend erklärt der Referent das Phä- nomen Schmerz und stellt Therapieformen vor. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen. Termin: Dienstag, 19. Oktober 2021, 19.30 – 21.30 Uhr Veranstaltungsort: Festhalle Herlazhoferstr. 9, 88299 Leutkirch Eintritt: Frei Der Referent ist Dr. med. Stefan Locher, Chefarzt der Kli- nik für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin, Leiter des Schmerzzentrums Westallgäu-Klinikum, Wangen Alles Gute – Kassenärztliche Vereinigung Baden-Würt- temberg Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 22.000 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsy- chotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Alte Kirche Mochenwangen Andy Häussler - „Kraft der Träume“ Samstag, 23. 10. 2021 20 Uhr Einlass ab 19 Uhr „Wie kann er das wissen? Wie hat er das gemacht?“ sind die Fragen, die sich die Besucher nach der Show am häu- figsten stellen. Ob es nun Magie ist, geschickte Täuschung oder die Fähigkeit, seine fünf Sinne so einzusetzen, als hätte man einen sechsten. Mit seinem Soloprogramm gelingt es Andy Häussler, die Gäste zu verblüffen und in Erstaunen zu versetzen. Ne- ben heiterer Unterhaltung erfahren die Zuschauer allerlei Erstaunliches und Kurioses. Andy Häussler ist zweifacher Deutscher Meister der Men- talmagie und Preisträger bei den Weltmeisterschaften. 2021 hat der den Kleinkunstpreis Baden-Württemberg gewonnen und war zu Gast in beliebten TV-Shows. Sicher ist, dass das Publikum einen traumhaften, span- nenden und unterhaltsamen Abend erlebt. Unglaublich und phänomental! Eintritt: 20€ - Geimpft – Genesen – Getestet – Schussenapotheke Mochenwanen, Dorfladen Brauchle Wolpertswende, online: karten@alte-kirche-mochenwangen.de; www.alte-kirche-mochenwangen.de Weihnachten im Schuhkarton Weil jedes Kind wert- voll ist Mit „Weihnachten im Schuhkarton ®“ Kindern Hoffnung und Freude schenken Als Kind spielte Alen Hunjek mit leerer Munition – was an- deres hatte er nicht. Der heute 36-Jährige wuchs in Kro- atien auf und bekam als Kind den Krieg in seiner Heimat hautnah mit. „Nachts musste immer einer wach bleiben, weil Flugzeuge über die Stadt flogen“, erinnert sich Hun- jek dunkel. Während sein Vater als Soldat dient, muss die Familie sich regelmäßig aus Angst vor den Bomben im Keller verschanzen. Kein Wunder, dass das Trauma des Krieges seine Kindheitserinnerungen weitestgehend aus- gelöscht hat. Doch ein Ereignis hat ihn bis heute begleitet: Die Verteilung von Geschenkpaketen der Aktion „Weih- nachten im Schuhkarton“. Eine Kirchengemeinde hatte Hunjek und andere Kinder seines Heimatdorfes zu einer Weihnachtsfeier eingeladen. Am Ende bekam jeder ein Schuhkartongeschenk. Die Freude über diese unerwartete Überraschung ist bis heute unvergessen. Inzwischen lebt Hunjek in München und engagiert sich selbst als Sam- melpunkt für die Aktion der christlichen Hilfsorganisation Samaritan’s Purse. Er selbst hat erfahren, welche Wirkung ein Schuhkarton haben kann und wie die hoffnungsvolle Botschaft der bedingungslosen Liebe Gottes nicht nur in Krisenzeiten durchtragen kann. Ein Geschenk besitzt der Familienvater übrigens immer noch: Einen Spielzeug-Feuerwehrwagen, mit dem heute sein Sohn spielt. Jetzt mitpacken, im November abgeben Auch dieses Jahr kann jeder Päckchenpacker mit seinem individuell zusam- mengestellten Geschenkpaket solche Hoffnungsgeschich- ten schreiben: Einfach einen eigenen Standard-Schuhkar- ton weihnachtlich gestalten oder vorgefertigte Samaritan’s Purse e.V.• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Haynauer Straße 72 A • D-12249 Berlin • Tel: +49 (0)30 - 76 883 434 presse@die-samariter.org • www.die-samariter.org Kartons unter jetzt-mitpacken.de bestellen. Dann werden die Pakete mit neuen und selbstgemachten Geschenken für Jungen oder Mädchen der Altersklasse zwei bis vier, fünf bis neun oder zehn bis 14 Jahren befüllt. Empfohlen wird eine Mischung aus Kleidung, Spielsachen, Schulma- terialien, Hygieneartikeln und Süßigkeiten. Packtipps und Hinweise, was nicht eingepackt werden sollte, sind un- ter www.weihnachten-im-schuhkarton.org zu finden. Pro beschenktem Kind wird eine Geldspende von zehn Euro empfohlen. „Jeder Beitrag – ob klein oder groß – ist eine Investition in das Leben von Kindern. Denn nur so kön- nen wir die Geschenkaktion auch künftig durchführen“, sagt Samaritan’s Purse-Vorstand Sylke Busenbender. Vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) wird die Aktion als förderungswürdig empfohlen. Die fertigen Päck- chen können in der Abgabewoche vom 8.-15. November zur Abgabestelle bei der SCHUSTER KG, Josef-Bayer-Stra- ße 10, 88250 Weingarten gebracht werden. Die Geschenk- pakete aus dem deutschsprachigen Raum gehen u. a. an Kinder in Bulgarien, Georgien, Lettland, Rumänien oder auch die krisengeschüttelte Ukraine. Alle Abgabeorte fin- det man auf der Webseite oder der Hotline 030-76 883 883. Über „Weihnachten im Schuhkarton“ „Weihnachten im Schuhkarton“ ist Teil der internationalen Aktion „Operation Christmas Child“ der christlichen Hilfs- organisation Samaritan’s Purse. Im vergangenen Jahr wurden weltweit rund 10,3 Millionen Kinder in etwa 100 Ländern erreicht. Der deutschsprachige Verein wird von Sylke Busenbender geleitet, internationaler Präsident ist Franklin Graham. Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www. stiftung-liebenau.de/gastfamilie Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 16. Oktober 2021 Gästeführer: Manfred Traub Wandern auf alten Kirchwegen: Von der Pfarrkirche Blitzenreute über den Leisen Steg nach Mehlishofen und Oberstaig Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Wenn man in der Geschichte zurückblickt, ist es noch nicht lange her, als pflichtbewusste Christen jeden Sonntags- gottesdienst zu besuchen hatten. Für die Bewohner auf abgelegenen Höfen und Weilern, weitab von der Pfarr- kirche, war es oftmals kein Honigschlecken, sich zu Fuß bei Wind und Wetter auf den langen Weg zur Kirche zu begeben. Da vor und während der Kriegszeiten kaum ein Auto unterwegs war, blieb den Kirchgängern nur der Fuß- marsch auf Jahrhunderte alten Kirchwegen von Messhau- sen, Ober- und Unterspringen oder eben von Mehlishofen und Oberstaig zur Kirche und wieder zurück. Wir wandern nun von Blitzenreute aus zum Leisen Steg, überqueren im Horber Tobel den Baienbach und weiter geht`s durch den farbenprächtigen Herbstwald zur An- höhe bei Mehlishofen. Nach einer kurzen Kaffeepause suchen wir einen Platz auf, der uns wohl den schöns- ten Blick ins Schussental gewährt .... und mit ein biss- chen Wetterglück grüßen von fern die schneebedeckten Gipfel der Alpenkette von der Zugspitze bis zum Säntis. Den Heimweg versuchen wir auf dem schon lange nicht mehr begangenen Oberstaiger Kirchweg, vorbei an der ehemaligen Biegenburg, zu bewältigen. Wer ein kleines Abenteuer erleben möchte, kommt bei dieser Tour auf seine Kosten. Streckenlänge: ca. 7 km Treffpunkt: Kirchplatz Blitzenreute Beginn: 14:00 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 17. Oktober 2021 Gästeführer: Günter Schwegler Rund um den Buchsee: Gegenwart und Vergangenheit; Geschichten vom Hof Themen rund um den Buchsee • Geschichtliches zurück bis Napoleon • Geologisches und Ökologisches • Und ein bisschen Familiäres Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwi- schenschussenundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. © DEIKE PRESS Lösung: Ordnung ist das halbe Leben. Orangen Stifte Salat Libelle Cent KW 2618 © DEIKE PRESS 741R37R4 Lösung: Ordnung ist das halbe Leben. Orangen, Stifte, Salat, Libelle, Cent Foto: © Zimmer/DEIKE Zubereitung Die Hefe in 100 Milliliter lauwarmem Wasser in einer großen Schüssel au ösen. Das restliche Wasser angießen und alle weiteren Zutaten bis auf die kernigen Hafer ocken zugeben und zu einem glatten Teig verar- beiten. Eine große Kastenform (30 cm) mit Backpapier auslegen, den Teig in die Form geben. Die kernigen Flocken darüberstreu- en und leicht andrücken. Mindestens 30 Minuten an einem war- men Ort abgedeckt gehen lassen. Die Form in den kalten Back- ofen stellen und bei 200 Grad Ober/Unterhitze etwa eine Stunde backen. Tipp: Für eine weihnachtliche Note kann man eine Mes- serspitze Lebkuchengewürz dazugeben. Schorten/DEIKE Körniges Haferbrot Deutsches Rezept Zubereitungszeit: ca. 15 Minuten Backzeit: ca. 60 Minuten Zutaten für ca. 16 Scheiben 1 Würfel Hefe, 500 ml lauwarmes Wasser 350 g Dinkelvollkornmehl, 180 g zarte Hafer ocken 60 g Sesamsaat, 60 g Sonnenblumenkerne 50 g Leinsamen, 50 g gehackte Walnüsse 1 EL Salz, 2 EL Obstessig, 1 EL Honig 40 g kernige Hafer ocken © Bouyssou/DEIKE au ösen. Das restliche Wasser angießen und alle weiteren Zutaten bis auf die 50 g Leinsamen, 50 g gehackte Walnüsse 1 EL Salz, 2 EL Obstessig, 1 EL Honig 40 g kernige Hafer ocken Foto: © Zimmer/DEIKE 755U08U4 Almhütte in Baienfurt zu vermieten Sie müssen nicht in die Alpen fahren, um einen zünftigen Hüttenzauber zu erleben. Mieten Sie einfach für sich und Ihre Gäste unsere uri- ge Hütte als Eventlocation für bis zu 30 Pers. (sitzend). Diese steht mitten im Gewerbegebiet in Baienfurt und ist die perfekte Lösung für einen unvergesslichen Abend in einem besonderen Ambiente. Wir suchen (m/w/d): Schreiner / Handwerker (Vollzeit) Fahrer (Voll- u. Teilzeit) Kfm. Mitarbeiter (Vollzeit) Infos unter 0751-76698300 oder info@tomobil.de Dogy Dog Kindermoden Ravensburg, Rosenstr. 11 Wir suchen: freundliche/n Verkäufer/in, Rentner/in auf 450-€-Basis für unseren Verkauf. Bei Interesse rufen Sie uns bitte an: Mobil: 01715130610 STELLENANGEBOTE MIETANGEBOTE IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN Almhütte in Baienfurt zu vermieten Sie müssen nicht in die Alpen fahren, um einen zünftigen Hüttenzauber zu erleben. Mieten Sie einfach für sich und Ihre Gäste unsere uri- ge Hütte als Eventlocation für bis zu 30 Pers. (sitzend). 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Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort: Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: hinder-tiefbau.de Die Kurt Hinder GmbH ist als langjährig erfolgreiches Bau- und Abbruchunternehmen zuverlässiger Partner für private, kommunale und überregionale Auftraggeber. Das vielseitige Leistungsspektrum von Hinder umfasst alle Leistungen in den Bereichen Abbruch, Tief- und Erdbau, Altlastensanierung, Recycling und Entsorgung sowie Deponiebetrieb. Freuen Sie sich in unserem Team auf: Abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe mit Entwicklungsmöglichkeiten Kurze Entscheidungswege und viel Raum für Eigeninitiative Dienstwagen und eine überdurchschnittliche Vergütung Bewerben Sie sich jetzt: Kurt Hinder GmbH Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee | E-Mail jobs@hinder-tiefbau.de Bauleiter Abbruch (m/w/d) Bauleiter Tiefbau (m/w/d) Junior-Bauleiter Tiefbau (m/w/d) Bauabrechner (m/w/d) Sie... Ihre Aufgaben Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee jobs@hinder-tiefbau.de Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: www.hinder-tiefbau.de Wie wär‘s mit uns? Sie... Ihre Aufgaben Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee jobs@hinder-tiefbau.de Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: www.hinder-tiefbau.de Wie wär‘s mit uns? Sie... Ihre Aufgaben Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee jobs@hinder-tiefbau.de Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: www.hinder-tiefbau.de Wie wär‘s mit uns? »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« Auf der Grundlage dieses Leitmotivs fördert und betreut die Stiftung KBZO in einer Vielzahl von Einrichtungen rund 1500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. Für unser Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) in Weingarten suchen wir ab sofort eine Schulbegleitung (w/m/d) 50 – 75 % in den Schulzeiten von 8.00 bis 15.30 Uhr. Die detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie auf: www.kbzo.de > Stellenangebote > Aktuelle Stellenangebote Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal. Stiftung KBZO Samuel Richter | 0751 4007-128 Sauterleutestraße 15 | 88250 Weingarten Wir sind anerkannte Einsatzstelle für Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr. www.kbzo.de Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Wir beraten Sie gerne. Telefonisch unter 07154 82 22-0 oder per Mail an anzeigen@duv-wagner.de Sie möchten eine Kleinanzeige veröffentlichen?[mehr]

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    Zuletzt geändert: 15.10.2021
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    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 21. Oktober 2022 Nummer 42 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einweihung des Geh- und Radweges vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen Die Baumaßnahme des Geh- und Radweges vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen ist vollständig abgeschlossen. Der Straßenbelag ist aufgebracht und die Restarbeiten wurden größtenteils erledigt. Nach einer längeren Vorbereitungszeit und manchen Unwägbarkeiten freuen wir uns über ein gelungenes Bauwerk! Zur Einweihung im Rahmen eines kleinen Festaktes am Freitag, 21. Oktober 2022 um 14:00 Uhr lade ich Sie herzlich ein. Wir treffen uns an der Sulpacher Straße, Höhe Abzweigung Hasen- weg, und radeln dann gemeinsam bis zum Hof Elbs, um dort den offiziellen Teil der Veran- staltung vorzunehmen. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 „Sulpacher Kirbe“ am 22. Oktober in Sulpach ab 10:30 Uhr mit Eucharistiefeier, um 14:00 Uhr Andacht in der Kapelle Der Heilige Wendelin gilt als Schutzpatron der Bauern, der Hirten und Herden und des Viehs, das er vor Krankheiten und Seuchen bewah- ren soll. Als im Jahr 1753 eine Seuche unter dem Vieh wütete, legte die Gemeinde von Sul- pach zur Abwendung größeren Unheils das Gelöbnis ab, zu Ehren des Heiligen Wendelin eine Kapelle zu bauen. Schon im darauffolgen- den Jahr wurde der Bau der Kapelle, zur Freu- de aller Gemeindemitglieder, ausgeführt. Am 21. August 1760 wurde dann die Kapelle zu Eh- ren des Heiligen Wendelin, des Helfers in Seu- chen des Viehs, geweiht. Seitdem wird jedes Jahr in Sulpach das Wendelinusfest im Rah- men eines Festgottesdienstes um den 20. Ok- tober, dem Namenstag des Heiligen Wendelin, in Dankbarkeit gefeiert. Wir freuen uns mit der Kapellengemeinschaft Sulpach, dass die Sulpacher Kirbe in diesem Jahr wieder wie gewohnt stattfinden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Das Foto zeigt die Wendelinus-Kapelle in Sulpach. Informationsveranstaltung zum Landesturnfest 2024 am 25. Oktober 2022 in der Spohnmensa Ravensburg Vom 30. Mai bis 2. Juni 2024 findet das Landesturnfest im Gemeindeverband Mittleres Schus- sental statt. Auch wenn das besondere Wochenende voller Turnsport noch anderthalb Jahre in der Zu- kunft liegt, laufen die Vorbereitungen bereits an. Die fünf Gemeinden Baindt, Baienfurt, Berg, Ravensburg und Weingarten freuen sich auf vier Tage voller Action, Sport, Show und Kultur. Bei der Mitmach- und Bewegungsveranstaltung für alle Generationen werden rund 15.000 aktive TeilnehmerInnen und über 100.000 BesucherInnen erwartet. Mehr als 200 Wettkämp- fe, tolle Mitmachangebote, Schauvorführungen und Turnfestpartys werden das Schussental mit sportlichem Leben füllen. Um aktiven Vereinen und interessierten BürgerInnen einen ersten Einblick in die laufenden Planungen zu geben, findet am Dienstag, den 25. Oktober 2022 um 18:00 Uhr eine öffent- liche Informationsveranstaltung in der Spohnmensa in Ravensburg, Spohnstraße 22, statt. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Betreuungskraft (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interes- santer Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig wei- ter – und so auch unsere Klosterwiesenschule. Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 eine Betreuungskraft (m/w/d) auf 520 Euro Basis. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung. Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 23.10.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt die Leiterin der Betreuung Frau Neubrand, erreichbar unter neubrand@kws.baindt.de. Stellenausschreibungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung 04.11.2022 Redaktionsschluss 27.10.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen einen schönen Feiertag. Der Verlag Vorgezogener Redaktionsschluss Amtliche Bekanntmachungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Montag, 31.10.2022 bleibt das Rathaus, der Bauhof sowie die Gemeindebücherei geschlossen. Ihre Gemeindeverwaltung Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmarkt durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Wir freuen uns darauf, wieder einen schönen Tag auf dem Nikolausmarkt miteinander zu verbringen. Anmeldungen zur Teilnahme können abgegeben werden. Bitte verwenden Sie hierfür das Anmeldeformular. Siehe Seite 5 Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 26. November 2022 von 11 Uhr bis 18 Uhr Ein Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwen- det werden. Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2022 auf dem Rathaus bei Frau Heine, Tele- fon 07502/9406-17 oder per E-Mail: elvira.heine@baindt. de anzumelden. Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Montag, 31.10.2022 bis Freitag, 04.11.2022 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hinder- nisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum ver- sperren. Bürgermeisteramt Sachspendenaufruf für ukrainische Flüchtlinge Derzeit werden folgende Sachspenden benötigt: • Handtücher • Geschirrtücher • Bettwäsche (135x200 und 80x80) • Staubsauger • Wäscheständer • kleiner Kleiderschrank (maximal 1,20 Meter breit) Wenn Sie Gegenstände dieser Art spenden wollen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an wohnung(@)baindt.de und nennen bzw. beschreiben Sie den Gegenstand (gerne mit Fotos der Gegenstände). Wir bitten darum, dass nur intakte und direkt verwendbare Sachspenden angeboten werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Ruf- nummer 07502-9406 24 zur Verfügung. Wichtige Hinweise für die Grundsteuererklärung Liebe Bürgerinnen und Bürger, für die neue Grundsteuer muss das Finanzamt alle Grund- stücke in Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewerten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dafür eine vollständige Grundsteuererklärung abgeben. Unterstützung bei der Erklärungsabgabe bieten die Infoschreiben, die an alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer verschickt wurden. Auf unserer Home- page unter www.baindt.de/grundsteuer finden Sie die wesentlichen Informationen und Hilfestellungen zum The- ma Grundsteuerreform vor Ort. Die aktuellen Bodenricht- werte, Grundstücksgrößen können über das Geoportal bezogen werden. Des Weiteren erhalten Sie hilfreiche Anleitungen zur Nutzung des Geoportals. Die Abgabefrist für das Grundvermögen (Grundsteu- er B) wird um 3 Monate verlängert. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden. Die Infoschreiben für land- und forstwirtschaftliche Be- triebe (Grundsteuer A) werden später versendet. In diesen Fällen kann man mit der Abgabe der Feststellungserklä- rung bis zum Erhalt des Schreibens warten. Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch einzureichen. Das geht über „Mein ELSTER“. Das Pro- gramm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung. Bei fehlerhaften Eingaben weist „Mein ELSTER“ direkt darauf hin. Hilfestellung bieten die ELSTER-Ausfüllanleitungen. Der Erklärung sind die Verhältnisse auf den Hauptfest- stellungszeitpunkt 01. Januar 2022 zu Grunde zu legen. Bei einer Veräußerung ab 2022 ist zur Erklärungsabgabe gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, wer zum Stich- tag 01. Januar 2022 Eigentümer des Grundbesitzes war. Ihr Steueramt Baindt Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2022 Anmeldung bis 31.10.2022 Name: Verein: Adresse Telefonnummer: E-Mail: Wird privat verkauft oder verkaufen Sie für einen Verein? verkaufe privat verkaufe für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja - …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillion anderer Stand - …………………………… Standgröße: ………………………………….. Benötigen Sie Strom? Ja Strom .. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? KW Zahl pro Gerät Heizlüfter nicht gestattet Hinweis: Es drüfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. September 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02. August 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: 1) Gemeinde ergreift Maßnahmen um Energie zu sparen Die kommunalen Einsparmaßnahmen werden mit den Kommunen im Landkreis Ravensburg abgestimmt. Von unserem Koordinator für eine klimaneutrale Kom- munalverwaltung wurde bereits ein Notfallplan Ener- gie erstellt und dieser wird laufend erweitert. In der Gemeindeverwaltung wurde bereit über weitergehen- de Maßnahmen gesprochen, unter anderem über ge- nerelle Schließtage an Brückentagen sowie zwischen Weihnachten und Silvester in diesem Jahr. Außerdem wird über die Möglichkeit von einem festen Homeof- ficetag für die RathausmitarbeiterInnen nachgedacht, um zusätzlich Energie einzusparen. 2) Corona-Zahlen in Baindt In der Kalenderwoche 36 gab es in Baindt insgesamt sechs neu infizierte Personen (PCR und Schnelltest). 3) BBQ-Butler am Bädle Der BBQ-Butler wurde am Bädle eingerichtet. Weitere Informationen zum Ausliehen erfolgen im nächsten Amtsblatt (KW 38). 4) Sachstand Radweg Allein der Mehraufwand durch die Hangsicherung hat den Zeitplan um zwei Wochen verschoben, zusätzlich gab es einen Lieferverzug bei der Steinlieferung für die Trockenmauer. Geplant und zugesichert waren zunächst 150 Tonnen pro Woche, geliefert wurden le- diglich 50 Tonnen. Außerdem hatte das Brückenfer- tigteil einen Lieferverzug von sechs bis acht Wochen. Eröffnet wird der Radweg mit einem sechswöchigen Verzug am 21. Oktober 2022, die Einladung hierzu folgt im Amtsblatt. 5) Baustelle Bushaltestelle Gartenstraße Aufgrund des Lieferverzugs der Noppensteine muss die Baustelle für zwei Wochen eingestellt werden. TOP 04 Markterkundungsverfahren Graue Flecken Pro- gramm - Sachstandsbericht Zweckverband Breitband- versorgung - weitere Vorgehensweise Kämmerer Abele berichtet: Am 12.01.2022 wurde der Antrag für Beratungsleistungen für die Graue Flecken Förderung mit signifikantem Mehr- wert für den gesamten Landkreis bei dem Projektträger PWC online beantragt. Der Zuwendungsbescheid ging am 28.01.2022 beim Zweckverband Ravensburg ein. Zuwendungshöhe 200.000 Euro. 1) Angebotsaufforderung am 18.02.2022 - Ergebnis: keine vergleichbaren Angebote 2) Angebotsaufforderung am 18.03.2022 Es wurden drei erfahrene Planungsbüro angefragt und das wirtschaftlich günstigste erhielt den Zuschlag. Auftragsvergabe erfolgte am 08.04.2022 an die Breit- bandberatung Baden-Württemberg (BBBW) aus Fran- kenthal. Folgender Auftragsgegenstand laut Leistungskatalog wurde vergeben: - Durchführung und Erstellung einer Markterkundung Graue Flecken/Gigabitausbau (MEV) - Ausbaukonzeption und Kostenschätzung (GKS) je Verbandsgemeinde - Antragstellung Bundesförderverfahren Folgende Ausführungszeiten wurden im Leistungskata- log vorgegeben: Start Markterkundungsverfahren 14.04.2022 Ende Markterkundungsverfahren 10.06.2022 Mögliche Verlängerungsfrist durch TKU 23.06.2022 Fertigstellung Auswertung MEV 21.07.2022 Fertigstellung der Ausbaukonzeptionen inkl. GKS 15.09.2022 Vorstellung der Konzeptionen in den Gremien bis 31.10.2022 Antragstellung Bund/Land bis 15.12.2022 Durch den regelmäßigen Austausch mit anderen Zweck- verbänden war dem Zweckverband schnell klar, dass hier die größte Schwierigkeit in der Auswertung der Markter- kundung liegt. Dazu müssen alle Adressdaten, die im weißen Fleck Pro- gramm ausgebaut werden, mit den gesamten Adress- daten aus der Plattform verglichen und zusammenge- führt werden. Zudem ist der Verwaltung bekannt, welche Schwierigkeiten beim Upload auf der Plattform auftreten. Als Beispiel: Jeder Umlaut in einer Adresszeile musste händisch angepasst werden. Solange die vollständige Markterkundung nicht hoch- geladen ist, können auch keine Anträge für die graue Flecken-Förderung gestellt werden. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Die Zeit, in der die Markterkundung lief, hat die Verwal- tung und die BBBW unter anderem dazu genutzt, die un- terschiedlichen Datenbestände aus dem weißen Flecken Ausbau auszutauschen. Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Unter- versorgung auch die Feststellung des Marktversagens. Marktversagen besteht dann, wenn kein privatwirtschaft- licher Anbieter die unterversorgten Gebiete innerhalb der nächsten 3 Jahre durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erschließen will. Die bisherigen Ergebnisse und die weiteren Schritte wer- den vom Verbandsvorsitzenden oder einer VertreterIn des Zweckverbands Breitbandversorgung in der Sitzung vorgetragen. Der Zweckverband kann eine Förderung vom Bund für den Glasfaserausbau in sogenannten „Grauen Flecken“, also Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde, beantragen. Damit wurde die bisherige Förderung deutlich ausgeweitet. Bislang waren nur Gebiete mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s („Weiße Flecken“) förderfähig. Die Förderrichtlinie des Landes zur Grauen-Flecken-För- derung (VwV Gigabitmitfinanzierung) (PDF) trat am 30. September 2021 in Kraft und beinhaltet die Kofinan- zierung des Graue-Flecken-Förderprogramms des Bun- des. Wie bereits bei der Weiße-Flecken-Förderung findet auch hier eine Förderung von bis zu 90 Prozent (50 Pro- zent Bund, 40 Prozent Land) der förderfähigen Kosten für den Ausbau dieser Gebiete statt. Mit der Erhöhung der Aufgreifschwelle, sind sämtliche Gebiete mit weniger als 100 Mbit/s im Download förderfähig. Die Gesamtförderquote liegt wie beim WFP auch bei die- sem Programm bei 90 % (50 % Bund, 40 % Land, abzüg- lich der Pachteinnahmen aus dem Fördergegenstand). Somit liegt der Eigenanteil der Gemeinde Baindt bei einem geförderten Ausbau mit dem Zweckverband Breitband- versorgung bei 10 % der förderfähigen Kosten. Das Ziel des Breitbandausbaus in Baindt ist es, lang- fristig eine komplett zusammenhängende innerörtliche FTTB-Infrastruktur (FTTB = Fiber to the Building) aufzu- bauen. Eine sehr gute Breitbandversorgung ist ein we- sentlicher Standortfaktor. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Vorstellung der Ausbaukonzeption inkl. Kosten- schätzung wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV wird beauftragt einen entsprechenden Förderan- trag beim Bund sowie den zugehörigen Förderantrag beim Land zu stellen. TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 5. Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis , wegen Überbauung der Fläche „Pflanzung 2“ mit dem Dachvorsprung bei der Errichtung einer Stellplatzüberdachung auf dem Flst. 562/26, Am Umspannwerk 6 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück eine Über- dachung der Stellplätze mit Photovoltaikelementen er- stellen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Ge- werbegebiet Mehlis 5. Änderung und Erweiterung“ liegt. Der Dachvorsprung ragt auf die im Bebauungsplan aus- gewiesene Pflanzfläche, weshalb eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Bereits beim ersten Baugesuch (Lagerhalle) auf dem Flst. 562/26 wurde der Verlegung der Pflanzfläche 2 in die private Grünfläche zugestimmt. Durch den hohen Versiegelungsgrad des Baugrundstücks muss ein Teil der geteerten Fläche ent- lang der öffentlichen Grünfläche entfernt und mit Bü- schen bepflanzt werden. Nur so ist die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 einzuhalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Inter- essen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, wenn durch die Entsiegelung einer Teilfläche die GRZ eingehalten ist und die Bepflanzung in der privaten Grünfläche erfolgt. Somit wären die Grundzüge der Pla- nung nicht berührt und die Abweichung wäre städtebau- lich vertretbar. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wegen Überbauung der Fläche „Pflanzung 2“ mit dem Dachvorsprung bei der Er- richtung einer Stellplatzüberdachung, Befreiungen nach § 31 (2) BauGB, wird erteilt, davon ausgehend, dass die Grundflächenzahl nicht überschritten wird. TOP 06 Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiterwoh- nung und eines Büros in eine bestehende La- gerhalle und Nutzungsänderung von Lager zu Werkstatt, Am Umspannwerk 17, Flst. 562/30 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: 2018 wurde auf dem Grundstück Am Umspannwerk 17 im Gewerbegebiet Mehlis eine unbeheizte Lagerhalle für Baumaschinen, hauptsächlich Radlader und Zubehör wie Schaufeln, Schneeschilder und dgl. genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Westen zugestimmt. Die GRZ wurde mit dem eingereichten Baugesuch eingehalten. Es hat sich nun herausgestellt, dass das Bauvorhaben, nicht so wie genehmigt gebaut wurde. Im Erdgeschoss wur- den eine Werkstatt und Büros und im Obergeschoss eine Wohnung eingebaut. Zudem ist das Grundstück so gut wie komplett versiegelt. Der Bauherr wurde aufgefordert einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen und das Gelände vom Versiegelungsgrad, so wie genehmigt, herzustellen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt und liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Gewerbege- biet Mehlis 5. Änderung und Erweiterung“. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80 % der Grundstücks- fläche überbaut sein darf. Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl mit 27 m² (3,5 %) überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die teilweise Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Wohnung eingebaut. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 3. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 4. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 5. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nach- barlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nach- barlichen Interessen nicht vereinbar. Der Überschreitung der Baugrenze wurde bereits mehr- mals im Baugebiet zugestimmt, wobei die GRZ immer eingehalten wurde. Aus diesem Grund könnte der Befrei- ung wegen Überschreitung der Baugrenze mit der Trep- pe zugestimmt werden, solange die GRZ eingehalten ist. In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist für Gewer- begebiete festgelegt, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse unterge- ordnet sind, ausnahmsweise zugelassen werden können. Hierfür ist die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB erforderlich. Nach Ansicht der Verwaltung kann eine Ausnahme erteilt werden, wenn es sich bei den Bewohnern um den vorge- nannten Personenkreis handelt. Eine freie Wohnung ist in einem Gewerbegebiet nicht zulässig. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird versagt. Erst nach Entsiegelung der Fläche wie im Bauantrag dargestellt und dem Rückbau auf den gemeindlichen Flächen soll das Baugesuch zur nochmaligen Beratung vorgelegt werden. TOP 07 Bauantrag zur Umnutzung eines Ladens in eine medizinische Fußpflege, Gartenstr. 39, Flst. 208/18 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt die Umnutzung der Geschäfts- räume im nördlich gelegenen Teil des Erdgeschosses, des Wohn- und Geschäftsgebäudes in der Gartenstraße 39. Jahrelang war ein Reisebüro in den Räumen angesie- delt, nun soll eine medizinische Fußpflege untergebracht werden. Ein Umbau in den Räumen ist nicht vorgesehen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Gartenstraße 39 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bau- vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da sich baulich nichts verändert, fügt sich das Bauvorha- ben aus Sicht der Verwaltung in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Es erging folgender Beschluss: Zur Umnutzung des Geschäftsgebäudes wird das ge- meindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Einfamilienhaus und Umbau des Dachgeschosses zu einer weiteren Wohnung, Mühlstr. 11, Flst. 14/2 Bamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Anbaus auf der Nordseite seines Wohnhauses auf Höhe des Erdge- schosses. Im Dachgeschoss sollen Gaupen vergrößert werden und ein barrierefreier Zugang von der Mühlstra- ße aus über die neue Terrasse des Erdgeschossanbaus erfolgen. Geplant ist eine 3. Wohneinheit im DG. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Mühlstraße 11 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bau- vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bau- vorhaben wird erteilt. TOP 09 Baugebiet Grünenberg- Stöcklisstraße - Festle- gung der Vergabeart und des Bauplatzpreises Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Beim Grundstücksverkauf sind grundsätzlich folgende Vorschriften zu beachten: Vergabe- und Kartellrecht - Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkung (GWB) Ist anzuwenden, wenn mit dem Grundstücksverkauf eine Bauleistung in Gestalt eines öffentlichen Bauauftrages (§ 103 GWB) oder einer Baukonzession (§ 105 GWB) ver- bunden ist und der Kommune unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt oder die Kommune möglicherweise eine Monopolstellung einnimmt (§§ 1 und 18 GWB). Beihilferecht Der vergünstigte Verkauf an Private im Rahmen des Einheimischenmodells ist unter Beachtung der Kautelen zulässig. Bei Veräußerung an Gewerbetreibende ist die gezielte Begünstigung einzelner Unternehmen grund- sätzlich untersagt. Grundstückskaufverträge mit Beihil- feelementen können ganz oder teilweise unwirksam sein. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kommunalwirtschaftsrecht Ein Verkauf zum vollen Wert ist vorgeschrieben. Davon kann abgewichen werden, wenn übergeordnete Ziele, wie beispielweise im Einheimischenmodell beschrieben, verfolgt werden. Mögliche Vergabeverfahren • Vergabe nach Höchstgebot: Ist möglich, wenn Ver- gabe oder Beihilferecht nicht entgegenstehen. • Vergünstigte Vergabe: Ist an Private nach dem zwei- stufigen Einheimischenmodell (Kautelen) möglich. An Gewerbetreibende grundsätzlich nicht - bzw. es ist eine detaillierte Prüfung nach Beihilferecht erforderlich. • Vergabe zum vollen Wert: Ist möglich und im kommu- nalen Wirtschaftsrecht als Grundsatz vorgeschrieben. Es gilt ein weites Vergabeermessen. Überlassung von Bauplätzen zum vollen Wert: Die Anwendung von gemeindespezifischen Bauplatzver- gaberichtlinien in Anlehnung an die Kautelen ist grund- sätzlich freiwillig und dient der Transparenz. Je nach Marktlage kann ein transparentes Verfahren aufgrund der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkung (GWB) zur Rechtssicherheit beitragen. Bei der Überlassung von Bauplätzen zum vollen Wert han- delt die Gemeinde privatrechtlich. Der Abschluss eines Grundstückkaufvertrages stellt ein fiskalisches Rechts- geschäft dar. Wie oben bereits angeführt, handelt die Gemeinde bei der Veräußerung von Bauplätzen bzw. Grundstücken ohne Subventionierung (zum vollen Wert, § 92 GemO) im Pri- vatrecht. Hier herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Es ist jedoch zu beachten, dass die Vorschriften des GWB in verschiedenen Fallkonstellationen (§ 18 Abs. 1 GWB, Marktbeherrschung) bei willkürlicher und diskriminieren- der Vergabe einschlägig sein können. Ein transparentes Verfahren erhöht dabei die Rechtssicherheit. Um die Vergabe von Bauplätzen beispielsweise in einer angespannten Marktlage transparent und nachvollzieh- bar diskriminierungsfrei sowie juristisch möglichst wenig angreifbar zu gestalten, empfiehlt sich die Anwendung von gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien in Anlehnung an die Kautelen. Mögliche Auswahlkriterien und ihre punktebasierte Gewichtung Soziale Kriterien • Hier werden Punkte nach individuellen Kriterien und Merkmalen vergeben. • Möglich sind zum Beispiel: - Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, - Behinderung oder Pflegegrad eines Antragstellers oder einer im Haushalt lebenden Person, - Vermögen und Einkommen Ortsbezugskriterien • Hier können die Zeitdauer seit Begründung des Erst- wohnsitzes am Ort oder die Aufnahme der Erwerbs- tätigkeit im Ort berücksichtigt werden. Achtung: Die höchste zu vergebende Punktzahl ist bei einer Aufenthaltsdauer von maximal 5 Jahren erreicht. Eine über 5 Jahre hinausgehende Ortsbindung kann somit nicht zu einer höheren Punktzahl führen. • Die Ausübung eines Ehrenamts kann hier ebenfalls berücksichtigt werden. Die Punkte, die nach Ortsbezug, Zeitdauer und Ehren- amt vergeben werden, dürfen höchstens 50 % der Ge- samtpunktzahl ergeben! Eine stärkere Gewichtung der sozialen Kriterien (über 50 % der Gesamtpunktzahl) ist problemlos möglich. Hinweise: • Die gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien entfalten Außenwirkung und bewirken eine Selbstbin- dung der Verwaltung. Es gibt zwar grundsätzlich kei- nen Rechtsanspruch auf den Erwerb gemeindlicher Grundstücke, allerdings besteht ein Anspruch auf feh- lerfreie Ermessensausübung, wenn die Gemeinde sich zur Vergabe von Grundstücken entschließt. • Die Bauplatzvergaberichtlinien sind im Voraus in öf- fentlicher Sitzung vom Gemeinderat zu beschließen. • Vereinbarungen über die Eigennutzung, Wiederkaufs- rechte usw. können einzelvertraglich geregelt werden. • Die Anwendung anderer Verfahren stehen der Ge- meinde in diesem Bereich auch offen. Regelmäßig durchgeführt werden beispielsweise Bieterverfahren, nach denen der Höchstbietende den Zuschlag für das Grundstück erhält. • Die Bauplatzvergaben an sich sind nach den Vor- schriften der Gemeindeordnung über die Öffentlich- keit von Sitzungen zu handhaben. Wenn die Bauplätze zu vollem Wert verkauft werden entfällt die Obergrenze von Einkommen und Vermögen. Die Vermögens- und Einkommensverhältnisse können bei der Vergabe von Punkten berücksichtigt werden, sie müssen es allerdings nicht. Das Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße ist in der Bodenrichtwertkarte vom 01.01.2022 mit einem Wert von 320 €/m² ausgewiesen. Indikator, ob ein Bauplatz zu vollem Wert verkauft wird ist stets der Bodenrichtwert. Die Verwaltung schlägt die Vergabe der Bauplätze im Einheimischenmodell zum vollen Wert vor, mit einem Quadratmeterpreis für die Bauplätze von 375,00 €. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstra- ße werden für 375,00 €/m² verkauft. 2. Die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstra- ße werden zum vollen Wert nach den Kautelen des Einheimischenmodells vergeben. TOP 10 Vergabe der Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebiets Fischerstraße Ortsbaumeister Roth trägt vor: Die Ausschreibung wurde am 15.07.2022 im Staatsanzei- ger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt ver- öffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 8 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 16.08.2022. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief und Straßen- bauarbeiten: - Schmutz und Regenwasserkanal - Erdarbeiten Wasserleitung - Straßenbauarbeiten - Erdarbeiten Straßenbeleuchtung - Erdarbeiten Breitbandverkabelung Zur Submission gingen 2 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) in Anlage Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 1 dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptange- bote liegt zwischen 603.500,90 Euro brutto (= 100 %, güns- tigstes Angebot) und 671.502,36 Euro brutto (=109,14 %, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 Euro brutto abgeben. Die Angebotssumme liegt 13,05 % unterhalb des bepreis- ten Leistungsverzeichnis (LV, 694.116,09 €) Die Rohrleitungsarbeiten Wasser werden in der Gemein- deratssitzung am 11.10.2022 vergeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Es erging folgender Beschluss: Die ausgeschriebenen Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Fischerstraße wird an die Firma Strabag, Lan- genargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 € brutto erteilt. TOP 11 Auftragsvergabe Rohrleitungsbau Nahwärme - Bauabschnitt 2 Fischerstraße Ortsbaumeister Roth trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2019 wurde die Er- weiterung des Nahwärmenetzes im Bereich der Fischer- straße beschlossen. Im Anschluss erfolgte die Planung durch das Ing. Büro Kirchner aus Weingarten. Die beschränkte Ausschreibung wurde an sieben Firmen versandt. Zur Submission am 25.08.2022 gingen zwei Angebote ein. Das Submissionsergebnis sowie der Ver- gabevorschlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 117.727,62 € brutto. Das bepreis- te Leistungsverzeichnis lag ca. 11 % höher (132.045,97 €) als die Angebotssumme der Firma Lohr. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das An- gebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung al- ler Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirt- schaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 117.727,62 € zu beauf- tragen. Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für den Rohrleitungsbau Nahwärme - Bau- abschnitt 2 im Bereich Fischerstraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 117.727,62 € brutto vergeben. TOP 12 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Arbeiten - Erd- und Rohbau, Blitz- schutz und Fundamenterder Bauamtsleiterin Jeske trägt vor: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. In der Märzsitzung 2022 wurde das Materialkonzept durch den Gemeinderat gebilligt. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrie- ben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Rohbau sowie Blitzschutz und Fundamen- terder wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröf- fentlichung der Ausschreibungen über das Vergabepor- tal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 11.07.2022 statt. Zur Angebotseröffnung am 16.08.2022 gingen für das Gewerk Rohbau 4 Angebote, für den Blitz- schutz mit Fundamenterder kein Angebot ein. Die Arbeiten Blitzschutz mit Fundamenterder werden nun freihändig vergeben, da die Vergabesumme unter 50.000€ liegt. Es wurden 3 Firmen angeschrieben und zur Abgabe ei- nes Angebots aufgefordert. 2 Firmen haben jeweils ein Angebot nach Positionen und ein Pauschalangebot ab- gegeben. Die Arbeiten für den Rohbau sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw vergeben werden. Ebenso die Arbeiten für den Blitzschutz und Fundamen- terder nach der Empfehlung des Ingenieurbüros E-Plan- werk. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Rohbauarbeiten werden an den günstigsten Bieter die Firma Otto Berenbold GmbH aus Zussdorf mit ei- ner Vergabesumme von 735.585,67 € brutto vergeben. 2. Die Arbeiten für den Blitzschutz mit Fundamenter- der werden an den günstigsten Bieter die Firma M+K Blitzschutz aus Ravensburg mit einer Vergabesumme (pauschal) von 16.065,00 € brutto vergeben. TOP 13 Errichtung einer Zisterne für das Regenwasser der Gebäude der Klosterwiesenschule zum Be- wässern der Sportplätze auf dem Flst. 175 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Bei der Bearbeitung der Baugesuchsunterlagen für die Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule wurde eine Niederschlagswasserbeseitigung entspre- chend den Regelanforderungen des Wasserhaushalts- gesetzes (WHG) - mit Filterfunktion und Beseitigung auf dem eigenen Grundstück in das Grundwasser sowie An- schluss des Notüberlaufes an die öffentliche Kanalisati- on gefordert. Die erforderliche Filterfunktion kann bereits durch die ge- plante Dachbegrünung übernommen werden. Somit sind auch Entwässerungskonzeptionen ohne „Ertrinkungsge- fahr“ und unter Vermeidung einer ungedrosselten Direk- teinleitung in die kommunalen Entwässerungsanlagen möglich. Das bestehende Gebäude wurde direkt in den Mischwas- serkanal eingeleitet. Da keine Aussicht besteht, dass eine Lösung, wie im Bestand vorhanden zu erreichen ist, muss eine Versickerungsmulde oder eine Zisterne eingebaut werden. Versickerungsmulden in einem Bereich in dem sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten müssen eingezäunt Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 werden. Die Kosten für Mulde mit Zaun belaufen sich etwa auf 90.000 €. Alternativ wäre über eine Zisterne nachzudenken, mit der die Sportplätze bewässert werden könnten. Für eine einmalige Bewässerung eines Sport- platzes werden ca. 80m³ Wasser benötigt. Es hat sich gezeigt, dass in den letzten Jahren die Sommer immer regenarmer wurden, die kurzen, heftigen Regenereignis- se jedoch stark zunehmen. So könnte man das Wasser bei Starkregenfällen speichern und es in den Trockenpe- rioden zum Bewässern der beiden Sportplätze verwen- den. Kurzfristig ist eine Wasserentnahme aus dem Netz sicher kostengünstiger. Allerdings ist Trinkwasser eines der kostbarsten Güter auf der Erde und zudem äußerst ungleichmäßig verteilt. Da wir trotz Dürreperioden und absinkenden Grundwasserpegeln noch immer in einer eher wasserreichen Gegend leben, ist dieses farblose Gold mit entsprechender Wertschätzung zu behandeln. Eine Zisterne könnte hinter der Schule in der Wiese gegen- über der Mensa eingebaut werden. Eine Ortbetonzisterne ist deutlich günstiger als die Varianten aus Kunststoff und würde Stand jetzt ca. 130.000 € kosten. Sie hätte einen Durchmesser von 10m, wäre 4m tief und würde ca. 300m³ Wasser fassen. Die Zisterne würde komplett im Gelände vergraben, so dass der Bereich weiter landwirtschaftlich genutzt werden könnte. Die Gemeinde sollte die Möglichkeiten nutzen, um einen Beitrag zu leisten, dass kein kostbares Trinkwasser ver- schwendet wird. Die Dringlichkeit hiervon hat die Trocken- periode der letzten Wochen wieder markant vor Augen geführt und dies trotz des überdurchschnittlich regenrei- chen Monats Juni davor. Auch das Absinken des Grund- wasserspiegels ist hier in der Region Oberschwaben ein äußerst akutes Problem. Stellt man die Kosten für eine Retentionsfläche mit Ein- zäunung und die einer grasüberdeckten Zisterne gegen- über, so ergeben sich Mehrkosten von ca. 40.000 €, die jedoch eine umweltfreundliche Investition in die Zukunft darstellen. Es erging folgender Beschluss: Eine Zisterne für das Regenwasser der Gebäude der Klos- terwiesenschule zum Bewässern der Sportplätze auf dem Flst. 175 zu erstellen wird abgelehnt. TOP 14 Vereinszuschüsse 2023/2024 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Im Amtsblatt der Gemeinde Baindt wurde veröffentlicht, dass Vereine Zuschussanträge für die Jahre 2023 und 2024 bis spätestens 19. August bei der Gemeindeverwal- tung zu stellen haben. Der Sportverein Baindt beantragt neben dem Regelzus- chuss auch wieder einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung/Ersatzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten. Der Musikverein Baindt beantragt neben dem Regel- zuschuss ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Instrumenten und Uniformen i. H. v. 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergren- ze von 1.280 €. Darüber hinaus wird noch ein Abmangel-Zuschuss für die Jugendausbildung beantragt. (50 % des tatsächlich an- fallenden Abmangels mit einer Obergrenze von 1.000 €.) Die Narrenzunft Raspler beantragt neben dem Regelzu- schuss ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Häsern, einen Luftentfeuchter für die Häskammer sowie eine Musikbox für Veranstaltungen. Die Schalmeienkapelle beantragt neben dem Regelzus- chuss auch einen Investitionskostenzuschuss für die Be- schaffung von Instrumenten und Uniformen. Das DRK Baienfurt-Baindt beantragt einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für ein aufblasbares Schnelleinsatzzelt für die Einsatzgruppe (2.500 €), sowie Spinde für die Her- ren- und Damenumkleiden im neuen Bereitschaftsheim (2.500 €) (Anlage). Ein gleichlautender Antrag wurde auch bei der Gemein- deverwaltung Baienfurt eingereicht. (Gesamtzuschuss in Höhe von 10.000 €) Im Jahr 2022 wurden bis jetzt folgende Vereinszuschüs- se ausbezahlt: - Landfrauen 105,00 € - Tennisclub 515,00 € - Blutreitergruppe 105,00 € - Musikverein 2.444,11 € - (Regelzuschuss 1.180,00 €, - Jugendausbildung 1.000,00 €, - Investitionskostenzuschuss 264,11 €) - Landjugend 500,00 € - Schützengilde 435,00 € - Kunstkreis 105,00 € - Schulförderverein 260,00 € - Soldatenkameradschaft 80,00 € - Narrenzunft 260,00 € - DRK 4.850,00 € Insgesamt 9.659,11 € Bereits in der Gemeinderatssitzung am 08.09.1992 wur- de beschlossen, dass bei Vereinsfesten die Kosten eines Geschirrmobils zu 80 % bezuschusst werden. Dieser Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 16.09.2014 wieder aufgehoben. In der Gemeinderatssit- zung am 02.02.2016 hat die Kapellengemeinschaft Scha- chen eine Bezuschussung der Mietkosten eines Spülmo- bils beantragt. Es wurde daraufhin der Beschluss gefasst, dass die Kosten für die Anmietung eines Geschirrmobils weiterhin zu 80 % bezuschusst werden. Soviel zur Vor- geschichte. Der Musikverein Baindt hat nun einen Zuschussantrag für die Nutzung des Spülmobils anlässlich des Dorfmu- sikfestes vom 24. - 27. Juni 2022 gestellt. Die Gesamt- kosten belaufen sich auf 3.329,77 €. Der 80 % Zuschuss beträgt 2.663,16 €. Diese Förderung wurde in den letzten Jahren (Corona) nur noch sehr selten in Anspruch genommen. Die Rech- nungen lagen zwischen 1.100 € und 1.500 €. Dieser Betrag in Höhe von 3.329,77 € erschien uns daher hoch. Es hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Musikvereins Baindt stattgefunden. Es wurde daraufhin eine Position in Höhe von 561,60 € gestrichen, so dass sich noch ein zuschussfähiger Betrag in Höhe von 2.129,17 € ergibt. Dieser Betrag wurde auch schon angewiesen. Das Mieten eines Geschirrmobils sollte weiterhin zu 80 % bezuschusst werden - aber mit einer Obergrenze von 1.000 € versehen werden. Gerade in den kommenden Jahren stehen alle Ausga- beposten auf dem Prüfstand, ob eventuell Einsparungen/ Kürzungen machbar bzw. vertretbar sind. Doch trotz der Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 schwierigen Haushaltsjahre die vor uns liegen, sollten bei der Höhe der Vereinszuschüsse keine Kürzungen vorge- nommen werden. Zum einen können in diesem Bereich nur relativ geringe Beträge eingespart werden, zum anderen könnten Kür- zungen negative Auswirkungen an der Basis der ehren- amtlichen BetreuerInnen nach sich ziehen. Auch durch die Unterstützung der Vereine kommt zum Ausdruck, dass die Gemeinde hinter ihren Vereinen steht. Ob in Form von Hallen, Trainingsplätzen, Gruppenräumen oder der pragmatischen Bereitstellung von Probemög- lichkeiten in Zeiten von Corona aber auch durch finanzi- elle Zuwendungen sind unsere Vereine gut versorgt und werden es auch weiterhin sein. Die Vereine wissen, dass sie jederzeit bei der Verwaltung ein „offenes Ohr“ für ihre Anliegen finden. Und auch im umgekehrten Fall wie z.B beim Ferienprogramm oder dem Ehrenamtsfest kann sich die Gemeinde auf „ihre“ Vereine verlassen. Trotz ge- botenem Sparzwang sollten die Vereinszuschüsse, wie in den Vorjahren auch, gewährt werden. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt ha- ben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts den- selben Zuschuss wie im Vorjahr. 2. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regelzus- chuss in Höhe von 1.435,00 € einen Investitionskosten- zuschuss für die Beschaffung von Fußballtoren, Tor- netzen, Bällen und weiteren Übungsgeräten in Höhe von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Ober- grenze von 1.280,00 €. 3. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regelzus- chuss in Höhe von 1.180,00 € auch einen Investitions- kostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten in Höhe von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 % der nachgewiesenen Kosten mit einer Ober- grenze von 1.000,00 € gewährt. 4. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Regelzu- schuss in Höhe von 260,00 € ebenfalls einen Inves- titionskostenzuschuss für die Beschaffung von Häs- ern, einen Luftentfeuchter für die Häskammer, sowie eine Musikbox für Veranstaltungen in Höhe von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 5. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regel- zuschuss in Höhe von 515,00 € ebenfalls einen Investiti- onskostenzuschuss in Höhe von 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 6. Das DRK Baienfurt - Baindt erhält einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für die Beschaffung eines aufblas- baren Schnelleinsatzzeltes und für die Beschaffung von Spinden im neuen Bereitschaftsheim. 7. Die Kosten, die den Vereinen für die Anmietung eines Geschirrmobils bei Vereinsveranstaltungen anfallen, werden zu 80 % bezuschusst. TOP 15 Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung b) Änderung der Friedhofsatzung c) Änderung der Verwaltungsgebührensatzung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbe- steuerung der öffentlichen Hand und insbesondere der Vorschrift des § 2b UStG wird zu prüfen sein, inwieweit den Satzungen oder Gebührenverzeichnissen Leistungen zugrunde liegen, bei denen ein möglicher Wettbewerb zu Dritten und somit eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt. Ziel der Aufnahme eines „Steuer-Disclaimers“ in die örtlichen Satzungen oder Gebührenverzeichnisse ist, auf diesem Wege umsatzsteuerrechtliche Risiken im Kontext dieser Neuregelung abzufangen. Um den Aufwand für die Änderung der Vielzahl von Satzungen oder Gebührenverzeichnissen in Grenzen zu halten, hat der Gemeindetag Baden-Württemberg ein Satzungsmuster für die Umstellung in Form einer so ge- nannten Artikelsatzung erarbeitet. Das nachfolgende Satzungsmuster einer § 2b UStG-An- passungs-Satzung enthält die Änderung der Feuer- wehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS), der Friedhofssat- zung und der Verwaltungsgebührensatzung. Idealerweise sollten die Satzungsbestimmungen bis zum Ende des letzten Quartals 2022 umgestellt werden, damit sie bereits zum Jahresbeginn 2023 Wirksamkeit erlangen und Rechtsfragen, die sich aus einer ggf. rückwirkend beabsichtigten Satzungsänderung ergeben würden, von vornherein vermieden werden. Es erging folgender Beschluss: Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) und §§ 2, 6, [11, 12, 13, 15, 17, 18, 20, 43, 44 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württem- berg (KAG) -hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.09.2022 folgende Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Sat- zung) beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung zur Regelung des Kostener- satzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS) Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung in der Fassung vom 07.12.2021 zuletzt geändert am 07.12.2021, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 08.12.2021 wird wie folgt geändert: 1. Das Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feu- erwehrkostenersatzsatzung) erhält folgende neue Ziffer 8: 8. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festge- legten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnah- men (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflich- tig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Artikel 2 Änderung der Friedhofssatzung Die Friedhofssatzung in der Fassung vom 06.Oktober 2020, zuletzt geändert am 03.05.2022, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 06.05.2022 wird wie folgt geändert: 1. Die Gebührenübersicht - Anlage Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung erhält folgende neue Ziffer IV: IV. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festge- legten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnah- men (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflich- tig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 3 Änderung der Satzung der Gemeinde Baindt über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Die Verwaltungsgebührensatzung in der Fassung vom 08.02.2011, zuletzt geändert am 11.01.2022, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 14.01.2022 wird wie folgt geändert: 1.1. Das Gebührenverzeichnis der Gemeinde Baindt (An- lage zur Verwaltungsgebührensatzsatzung) erhält folgende neue Ziffer 22: 22. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festge- legten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnah- men (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflich- tig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der zu ändernden Satzungen unberührt. Für Entgelte, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2022 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung die Satzungs- bestimmungen, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung ge- golten haben TOP 16 Schließung des Wertstoffhofes im Oktober Kämmerer Abele teilt mit: Aufgrund der Bauarbeiten zur Erstellung eines Nahwär- meanschlusses für das Feuerwehr- und Bauhofgebäude fallen die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes vom 30.09. bis voraussichtlich 21.10.2022 aus. Ein Betrieb des Wertstoffhofes kann in dieser Zeit auf- grund Baustelle (Fahrwege), Sicherheit und der Sicherung von Feuerwehreinsätzen nicht gewährleistet werden. Der Betrieb des Wertstoffhofes kann von Ende Septem- ber bis Ende Oktober aufgrund der Tiefbaumaßnahme nicht gewährleistet werden. Es stellt sich die Frage ob die Depotcontainer (Glas und Textilcontainer) in dieser Zeit verlagert werden sollen. Wir würden von einer Verlage- rung (z. B. Parkplatz Festplatz, Schule) absehen und den Wertstoffhof schließen. Die Bevölkerung müsste Wert- stoffe wie Glas und Textilien in den Nachbargemeinden oder zu einem späteren Zeitpunkt oder sofern möglich am Standort Rathaus entsorgen. Bezüglich der Leerung der Depotcontainer konnten Sie in der Presse entnehmen, dass Fahrer aufgrund der Ur- laubszeit und krankheitsbedingt zur Zeit kaum vorhanden sind und es zu Leerungsdefiziten kommt. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Schließung des Wertstoffho- fes von Ende September bis Ende Oktober zur Kenntnis. TOP 17 Sachstandsbericht Asyl Kämmerer Abele teilt mit: Die Migrationslage nimmt derzeit in besorgniserregen- der Weise zu. Der Zugang Geflüchteter aus der Ukraine hat sich innerhalb weniger Wochen mehr als verdoppelt. Die täglichen Zugänge nach Baden-Württemberg (BW) von Menschen aus der Ukraine lagen in KW 27 bei 113 Per- sonen, in der KW 33 bei 233 Personen und in der KW 34 bereits bei ca. 300 Personen. In diesem Jahr sind bereits 130.000 Menschen nach BW gekommen, davon 115.000 ukrainische Geflüchtete und 15.000 Asylsuchende anderer Nationalitäten. Das sind deutlich mehr als im Krisenjahr 2015. Bei den Asylsuchenden war das erste Halbjahr 2022 das zugangsstärkste seit 2016. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind bereits jetzt, Wochen vor der erfahrungsgemäß zugangsstarken Herbstsaison, an ihrer Belastungsgrenze angekommen. Personen, welche jetzt in der vorläufigen Unterbringung sind bzw. dahin kommen, werden nach 6 Monaten an die Gemeinden verteilt. Die Zunahme liegt vermutlich an der Änderung der Zu- weisungsstrategie des Bundes und einer gerechteren Verteilung auf die Bundesländer als bisher, vielleicht auch am nahenden Winter. Aufgrund des Quotenminus im Landkreis Ravensburg hat der Landkreis derzeit sehr hohe Zuweisungen, die aber nicht auf diesem Niveau bleiben. Der Landkreis muss sich jedoch auf eine Aufnahmever- pflichtung von ca. 100 ukrainischen Flüchtlingen pro Wo- che einstellen (Derzeitige Einschätzung des Amtes für Migration und Integration). Damit eine Anrechnung auf unsere Quote erfolgt, müssen die Flüchtlinge durch die jeweilige Ausländerbehörde (mit der bundesweiten Software FREE) registriert und dem zu- ständigen RP gemeldet werden. Daher ist eine umgehen- de Registrierung von Personen von größter Wichtigkeit. Das Hallenranking wird aufgrund der aktuellen Krisensi- tuation scharf geschaltet. Die Mindestaufnahme von 100 Personen muss gewährleistet sein, ebenso die Versorgung der Personen. Baindt rangiert aufgrund der Größenord- nung (über 5.000 EW Gemeinde) weiter vorne, doch noch in zweiter Reihe. Folgende Maßnahmen sind derzeit am Laufen: Vollbelegung Container Friesenhäusler Str. 12 Belegung des Containers Boschstraße 1/5 Anfrage Stiftung St. Franziskus, ob im Konvent ein Stock belegt werden kann. Der ehemalige Kindergarten Regenbogen im Klosterhof 5 sollte im Gegenzug auch für das Jahr 2022/2023 der Stiftung zugesichert werden. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 - Angebot an Landkreis von möglichen Standorten vor- läufiger Unterkünfte (siehe Anlage) - Standort - Friesenhäusler Str. 14 alternativ Am Um- spannwerk - Weiterer Aufruf bezüglich privater Wohnungen, Hallen auf der Gemarkung Baindt etc. Doch ungeachtet aller Bemühungen ist der Platzbedarf aktuell so groß, dass auch wenn alles gelänge, damit gerechnet werden muss, dass das Landratsamt auf die Sporthalle zurückgreift. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. TOP 18 Anfragen und Verschiedenes a) Absperrung Klosterwiesenschule Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, ob bei der Absperrung um die Klosterwiesenschule ein Durch- gang möglich ist. Bauamtsleiterin Jeske erklärt, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. b) Parkplatz beim Feneberg Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie die Nutzung für den Parkplatz beim Feneberg bei Ver- einsfesten geregelt ist. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass dies bei der nächsten Vereinssitzung mit den Vereinen besprochen wird. Eine Anfrage bei Feneberg muss grundsätzlich frühzeitig erfolgen, damit keine Strafzettel verteilt werden. Vorankündigung Hauptprobe Am Samstag, den 05.11.2022 um 13:30 Uhr findet die diesjährige Hauptprobe der Feuerwehr Baindt statt. Übungsobjekt ist die Zimmerei Konzett in Friesenhäusle. Ein Fahrzeug- brand droht auf die Werkstatt überzugreifen. Die Einsatz- kräfte der Feuerwehr Baindt inklusive der Drohnengruppe sowie die Helfer vor Ort stellen ihr Können unter Beweis. Auf zahlreiches Erscheinen der Baindter Bevölkerung freut sich ihre Feuerwehr Baindt. Die Jugendfeuerwehr verpflegt Sie wie gewohnt mit Getränken sowie Kaffee und Kuchen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochen- enden und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, kön- nen sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St-Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 22. Oktober und Sonntag, 23. Oktober Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Oktober Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Sonntag, 23. Oktober Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten gut leserlich beschriftet ist Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Oktober 21.10. SV Baindt JHV Vereinsheim 22.10. Wendelinusfest Sulpach 26.10. Seniorentreff BSS 29.10. Musikverein Musikanten-Bierprobe SKH November 05.11. Feuerwehr Herbstübung 06.11. Firmung Kirche Baindt 08.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 26.11. Nikolausmarkt Dorfplatz Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin „Bachputzede“ Einmal im Frühjahr und einmal im Herbst sammeln die Kindergartenkinder mit ih- ren Erzieherinnen und Erzieher im Gebiet um das „Baindterbädle“ und am Sulz- moosbach den Müll ein. Am 6. Oktober stand wieder im Wochenplan „Bachput- zede“. Gegen 10 Uhr waren alle, Kinder und Erzieherinnen/ Er- zieher bereit. Mit Arbeitshandschuhe und Mülltüten aus- gestattet ging es Richtung Baindterbädle. In drei Gruppen verteilt, wird nach Müll gesucht und gleich in die vorhandenen Müllsäcke gesteckt. Alle Kinder such- ten eifrig in Büschen, Hecken, unter Bänken und Tischen. Der gesammelte Müll wurde dann in eine der großen Mülltonnen am Grillplatz gesteckt. An diesem Tag konnten wir eine positive Bilanz ziehen: seit vielen Jahren gab es noch nie so wenig Müll in der Natur wie dieses Jahr. Aussage der Kinder: „Die Leute haben wenig Müll weggeschmissen“! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in den Herbstferien Die Bücherei ist während der Herbstfe- rien vom 31.10.22 bis zum 04.11.22 ge- schlossen. Ab 7.11.22 kann die Bücherei zu den be- kannten Öffnungszeiten in der roten, alten Turnhalle be- sucht werden. Nur die Räumlichkeiten haben sich geän- dert , das Angebot an Medien ist nach wie vor, im vollen Umfang auszuleihen. Montags 15.00 16.00 Uhr Dienstags 16.00 – 18.00 Uhr Freitags 11.00 – 13.00 Uhr Dieses Jahr feiert das landes- weite Literatur-Lese-Fest sein langjähriges Bestehen. Seit 25 Jahren gibt es den Frederick Tag und seit vielen Jahren be- teiligt sich die Bücherei daran, indem Autorenlesungen in den verschiedenen Klassenstufen stattfinden. Die Schüler hören tolle Geschichten, lernen neue Bücher kennen und können den Autoren Löcher in den Bauch fragen. Es ist immer wieder spannend für die Kinder zu erfahren wie lange es dauert, von der Idee bis zu einem fertigen Buch in der Hand. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Diese Jahr kommt TINO zu unseren Erstklässlern. Am Donnerstag den 20.10.22 stellt er eines seiner vielen Bü- cher vor. Die Dritt- und Viertklässler haben im November eine Le- sung bei dem Autoren Finn-Ole Heinrich und die Zweit- klässler bekommen im Dezember Besuch von Frau Mi- chaela Hanauer. Es ist schön, wenn trotz der unschönen Zeit, die Autoren- lesungen wieder stattfinden können. Zur Information Stiftung Liebenau Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie Gewalt beenden – Vertrauen schaffen Ein Kraft.akt für verbesserten Opferschutz Jede vierte Frau erlebt zumindest einmal in ihrem Leben Gewalt in ihrer Partnerschaft. 2021 wurde die Polizei im Landkreis Ravensburg zu 259 Fällen Häuslicher Gewalt gerufen. In 80 % der Fälle sind die Gewaltausübenden Männer. Immer leidet in solchen Fällen die gesamte Fa- milie – besonders die Kinder, auch dann, wenn sie nicht unmittelbar Opfer der Gewalt werden. Der Landkreis finanziert daher seit 2021 mit kraft.akt ein Sozialtraining für gewaltausübende Männer, das in Ko- operation der Diakonie und der Caritas vorrangig mit dem Ziel eines verbesserten Opferschutzes durchgeführt wird. Unter dem Motto ‚Gewalt beenden – Vertrauen schaffen‘ setzen sich die Teilnehmer nach einer Vorbereitungspha- se mit drei bis fünf Einzelterminen in zwanzig Gruppen- sitzungen mit unterschiedlichen Formen von Gewalt und ihrer konkreten eigenen Gewaltausübung auseinander. In einer von Respekt geprägten Atmosphäre gelingt es den Teilnehmenden im gegenseitigen Austausch, eigene destruktive Verhaltensmuster zu erkennen und die Ver- antwortung für ihr Handeln und die Effekte ihrer Gewal- tausübung verbessert zu übernehmen. Sie setzen sich mit ihrer Rolle als Männer und Väter auseinander und üben sich in einer Verbesserung ihrer Selbstachtsamkeit und ihrer Konfliktfähigkeit, mit dem Ziel, gewaltfreie Formen der Selbstvertretung in ihren Paarbeziehungen und im Umgang mit ihren Kindern zu finden. Die Gruppen werden im Wechsel in Wangen und in Ra- vensburg durchgeführt. Bislang sind die Ergebnisse des Sozialtrainings ermutigend. So gaben die Männer an, von den Gruppen deutlich profitiert zu haben. ‚Ich habe Stra- tegien erlernt, wie ich mir zur Not anders helfen kann‘ oder ‚Mir wird der Austausch mit den anderen Betroffenen sehr fehlen‘, waren etwa Rückmeldungen von bisherigen Teilnehmern. Am 12. Oktober unterschreiben das Polizeipräsidium Ravensburg (s. Foto anbei, Polizeipräsident Uwe Stürmer) zusammen mit Frauen und Kinder in Not e.V. und den Trä- gern von kraft.akt eine Kooperati- onsvereinbarung. Diese regelt die Zusammenarbeit, die Verweisun- gen und schafft damit einen Qua- litätsstandard, der sowohl den be- troffenen Frauen als auch den Kindern zugutekommt. Am 12. Oktober wurde die sog. Istanbul-Konvention in Deutschland ratifiziert: und damit eine verbindliche Form zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Ein neues Sozialtraining startet zum 24. November in Ravensburg. Interessenten sind herzlich eingeladen. Kontakt über die Caritas, Tel: 0751 35 901 50 unter den Stichwort „kraft.akt“ Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Aufpassen bei Bestellungen von Pellets und Brennholz! Verbraucherzentrale erhält vermehrt Beschwerden über Fake Shops, die Abzocke mit Pellets & Co. betreiben. Mit den enormen Preissteigerungen für Energie sind auch die Kosten für Pellets und Scheitholz zum Heizen in die Höhe geschossen. Unseriöse Anbieter nutzen die angespannte Marktsituationen aus, um Verbrau- cher:innen in Online-Fakeshops abzuzocken. Die Ver- braucherzentrale bekommt vermehrt Beschwerden darüber – und gibt Tipps, wie Verbraucher:innen Fake Shops erkennen können. Die Masche ist nicht neu: Fake Shops locken online mit begehrten Produkten zu sehr niedrigen Preisen, verlan- gen Vorkasse, aber liefern dann die Ware nicht. Verbrau- cher:innen haben es oft schwer, an ihr bereits bezahltes Geld zu gelangen, da die Abzocker schwer zu fassen sind. Im aktuellen Fall berät die Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg vermehrt Verbraucher:innen, die in gefakten Onlineshops, auf der Suche nach günstigen Pel- lets- oder anderen Brennmaterialien in die Fakeshop-Falle getreten sind. Auch sie haben per Vorkasse bezahlt, die Ware aber leider nie erhalten. So erkennen Sie Fake Shops Ist das Geld einmal per Vorkasse überwiesen, ist es meis- tens schwierig, das Geld von einem Fakeshop wieder zu- rückzubekommen. „Betroffene können zwar versuchen, ihre Bank zu kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Das ist teilweise aber schon nach ein paar Sekunden nicht mehr möglich. Zahlungsdienstleister, die einen Käu- ferschutz anbieten sind da Erfolgsversprechender, aber auch bei einem Lastschriftverfahren haben sie bis zu acht Wochen nach Einzug Zeit, um die Zahlung rückgängig zu machen“, sagt Matthias Bauer, Abteilungsleiter für Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Fortsetzung auf Seite 19 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 1. 2. 3. 4. 5. Tim Bartels (Umweltbriefe) Wärmepumpe Ökoheizung vor der Tür Ratgeber Wärmepumpe: Expertensuche. Der erste Schritt zur Wärmepumpe ist eine Energiebera- tung. Die Gretchenfrage lautet: Funktioniert Ist die Wärmepumpe das E-Auto un- ter den Heizungen? „Nun, beide sind elektrisch geführt“, zählt Bundeskli- maschutzminister Robert Habeck eine von zwei Gemeinsam- keiten auf. Die andere: Millionen dieser bei- den „Stromverhei- zer“ sollen gekauft und genutzt wer- den. Sie sind Hoff- nungsträger für den Klimaschutz. Was also kann eine Wärmepumpe? Und wo lässt sie sich sinn- voll einsetzen? Die Funktionsweise wird gern erklärt mit dem Prinzip des Kühl- schranks, der aus seinem Innenraum Wärme entzieht und diese über Blechlamellen auf der Rückseite rauspustet. Was da im Kühl- schrank arbeitet, ist nichts anderes als eine Wärmepumpe. Im Fall der Heizung ist es ein Heizkreislauf mit einem Kältemittel, das als Flüssigkeit oder Gas draußen Wärme aus der Luft oder im Erdreich aufnimmt. Dieses Kältemittel wird dann warm und schließ- lich verdichtet. Entscheidend ist, dass dafür Strom benötigt wird, der den Kompressor in Gang setzt. Dabei wird das Kältemittel noch wärmer. Die Wärme wird dann wieder ab- gegeben, wenn es Richtung Heizkörper geht oder zum Warmwasserspeicher. Eine Wärmepumpe arbeitet viel effizienter als eine Öl- oder Gasheizung (s. Kasten). Und ist klimaschonend, wenn der dafür be- nötigte Strom aus erneuerbaren Quel- len stammt. Aber gilt dieser Ef- fizienzgewinn auch für ältere Gebäude, Baujahr 1973 oder gar 1937? Oft noch hört man das Argu- ment, solch Bestand benötige zu hohe Heizkreisvorlauftem- peraturen, die extrem viel Strom fressen. Also Effizienz dahin? Stimmt nicht, sagt Wis- senschaftler Marek Miara vom Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE): „Pauschal kann man sagen, dass Standard-Wärmepumpen ohne Probleme eine Vorlauftemperatur von 55 °C bis 60 °C erreichen können.“ Auch an sehr kalten Ta- gen. Und das reiche aus, um eine angenehme Raumwärme zu gewährleisten. Selbst in nicht oder nur teils sanierten Häusern, berichtet Miara, arbeiteten Wärmepumpen „ähnlich effizient und erfolgreich wie in Neubauten“. Jetzt braucht man noch einen Stellplatz, zumeist vorm Haus oder im Garten, wo der Wärmetauscher stehen kann. Im Fall der Luftwärmepumpe ist das eine Art kühl- schrankgroßer Ventilator, der die Luft an- saugt – allerdings nicht ganz lautlos. In Län- dern wie NRW muss man einen pauschalen sie auch in meinem Haus? Gefolgt von Fra- gen nach Preis und Wirtschaftlichkeit. Ex- perten, hoffentlich auch in Ihrer Nähe, fin- den Sie hier: https://www.waermepumpe. de/fachpartnersuche/ – Die Deutsche Ener- gie-agentur betreut eine Plattform/Liste der Energieeffizienzexperten mit Suchfunktion: https://www.energie-effizienz-experten.de/ Gute Dämmung ist von Vorteil. Eine Wärmepumpe kann nur hocheffizient Wärme erzeugen, wenn das Haus gut ge- dämmt ist. Andernfalls würden diese Hoff- nungsträger für klimafreundliches Heizen unnötig viel Strom verbrauchen. Es wäre also mit dem Energieberater zu klären, ob man vorm Einbau der Wärmepumpe die Gebäudehülle oder Geschossdecke noch dämmen oder Fenster austauschen sollte. Sich selbst informieren. Auch unter den Energieberatenden besteht ein Be- darf nach herstellerunabhängigen Informati- onen. Um denen die richtigen Fragen zu stel- len, kann es sinnvoll sein, selbst alles zu lesen, was das Internet zu bieten hat, sich z.B. durch die Seiten des Umweltbundesamts (https:// www.umweltbundesamt.de/umwelttipps- fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermepum- pe) und des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE zu klicken (https://blog. innovation4e.de/2021/02/10/waermepum- pen-im-bestand-eine-serie-in-12-folgen/) so- wie Info-Veranstaltungen zu besuchen. Mindestabstand von 3 m zum Nachbarn einhalten, um die die immissionsschutzrecht- liche Lärmanforderung zu erfüllen. Doch das ist in Reihenmittelhäusern oft unmöglich. Zumindest im Neubau aber hat sich diese alternative Heizungsform bereits durchge- setzt. So sind 2021 schon 50,6 Prozent aller neuen Wohngebäude mit Wärmepumpen als Primärwärmequelle ausgestattet worden und damit erstmals in einem Jahr die Mehrheit aller neuen Wohnhäuser. Doch insgesamt nutzen nicht mal drei Prozent der deutschen Haushalte diese Wärmequelle. Die Zahl der jährlich installierten Geräte betrug im Jahr 2021 rund 154 000, das waren 30 Prozent mehr als im Jahr davor. Klingt nach viel, ist aber noch viel zu wenig. Denn geht es nach Robert Habeck, sollen ja bis 2030 sechs Mil- lionen Wärmepumpen im Land laufen. (tb) Dass Wärmepumpen auch in Altbauten funktionieren können, davon erzählt die zwölfteilige Blogserie des Fraunhofer ISE: https://blog. innovation4e.de/2021/02/10/waermepumpen-im- bestand-eine-serie-in-12-folgen/ Mehrere Angebote einholen. Las- sen Sie sich in Angeboten die Energie- verbrauchskennzeichnung, die auf die ge- forderte Effizienz hinweist, samt der Pflicht- Produktinformation vorlegen. Bevorzugen Sie zertifizierte Unternehmen, z.B. mit dem Gütezeichen „Fachbetrieb Wärmepumpe“ nach VDI 4645 für Installationsfirmen oder Zertifizierung nach DVGW W120 für Erd- sonden-Bohrunternehmen. Die Wärme- pumpe sollte möglichst einfach sein, denn: je komplexer die Anlage desto fehleranfälliger. Förderung. Da Wärmepumpen erneu- erbare Energien nutzen und als klima- freundlich und effizient gelten, sind sie förderfähig (https://www.energiewechsel.de/ KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html): Wärmepumpen werden aktuell mit 35 Pro zent der Kosten bezuschusst (zusätzlich fünf Prozent, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird). https://www.waermepumpe.de/ Effizienz der Wärmepumpe Als wichtigster Indikator für den Wirkungsgrad von Wärmepumpen (WP) gilt die Jahresarbeitszahl, kurz JAZ. Die JAZ ist definiert als das Verhältnis von jährlich erzeugter Wärmemenge zum notwendigen Stromeinsatz und wird als Quotient aus beiden Größen dargestellt. Beispiel: Wenn eine WP 4000 kWh Strom benötigt, um 16000 kWh Heizenergie zu produzieren, beträgt die JAZ: 16000: 4000 = 4. Es wird also vier Mal mehr Wärme hergestellt als Strom verbraucht. Je höher die JAZ, desto effizienter ist das Heizsystem. Sinnvoll ist die WP erst ab einer JAZ von 3. Darunter ist die Anlage eher ein Energieverschwender. Ideal seien Werte von 4,0 oder höher, sagt das Umweltbundesamt. Fo to : B un de sv er ba nd W är m ep um pe (B W P) e. V . Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Damit Verbraucher:innen gar nicht erst in unangenehme Situationen mit Fakeshops geraten, rät die Verbraucher- zentrale auf folgende „Warnsignale“ zu achten, um Ab- zocke zu vermeiden: • Auffällige Internetadressen: Pellets im „Möbel Shop“? Wenn der Geschäftsname nicht zum angepriesenen Produkt passt, ist Skepsis angesagt. Auch Schreibfehler sind immer Anzeichen zu besonderer Vorsicht. • Nur eine Zahlungsweise: Vorsicht bei ausländischen IBAN-Kontoverbindungen. Die uns bekannten Fälle weisen ein französisches Kon- to auf. Schauen Sie immer, ob es mehrere Bezahlwe- ge gibt. Verbleibt bei der eigentlichen Bestellung nur noch die Vorkasse, dann Hände weg! Händler haben bis zum Bestellbutton mindestens zwei Zahlungswege vorzuhalten. • „Gütesiegel“: Gerade Fake Shops verwenden erfundene Gütesiegel ohne jeglichen Wert. Zum Teil bilden sie echte Güte- siegel ab, ohne dass sie das entsprechende Zertifikat besitzen. Sind Siegel nicht mit dem Siegel-Betreiber verlinkt, gilt: Hände weg! • Impressum und AGB: Ein Blick in die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingun- gen) und das Impressum ist immer hilfreich: Fehlt das Impressum, ist das immer ein starkes Indiz, dass ein unseriöses Unternehmen dahintersteckt. Mehr Informationen zum Thema Fakeshops finden Ver- braucher:innen hier auf der Internetseite der Verbrau- cherzentrale – hier stellt sie auch einen „Fakeshopfinder“ zur Verfügung, mit dem Verbraucher:innen einfach und kostenlos rausfinden können, ob ein Shop seriös ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22. Oktober – 30. Oktober 2022 Gedanken zur Woche In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst. Aurelius Augustinus Samstag, 22. Oktober 10.30 Uhr Baindt – Sulpacher Kirbe, Eucharistiefeier mit Wendelinusfest Ministranten: Sulpacher Ministranten († Eugen Haug, Maria und Bernhard Henzler, Theresia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs, Johann Germann, Kurt Elbs) 14.00 Uhr Baindt – Andacht in der Kapelle in Sulpach Sonntag, 23. Oktober – 30. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Gottesdienst für den Augenblick ist der Gottesdienst in der Gegenwart – Eucharis- tiefeier der Selbsthilfegruppe „Sternschnuppe“ • Missio Kollekte - 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Luisa und Silas 19.00 Uhr Baindt – Night n´pray für die Firmlinge in der Kirche Dienstag, 25. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 26. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier († Franz Kränkle, Maria, Baltasar und Werner Waller, Elisabeth Davis, Klara und Gebhard Sonntag) 20.00 Uhr Baindt – Elternabend Erstkommunion im Bi- schof Sproll Saal Donnerstag, 27. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 28. Oktober 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 29. Oktober 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Matteo 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Feuerwehr Baienfurt und dem Feuerwehrchor Sonntag, 30. Oktober – 31. Sonntag im Jahrkreis – Ende der Sommerzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Tobias Schnez, Be- nedikt Heilig, Ricco Haller, Anton Pink, Marian Schäfer, Robin Schnez, Marlene Stör, Benjamin Zentner, Johanna Zentner († Anna Halder, Anna und Johann Bergen, Lucia Fischer, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Hermann Heidt, Pia und Georg Späth, Margarete und Albert Vollmer, Jahrtag: Eugen Halder, Bischof Dr. Carl Joseph Leiprecht) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Jakob Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 1 1 .30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Hl.-Leiber-Fest Anders – aber großartig! Der Chor und die Musiker waren glänzend aufgelegt und das Dirigat von Rainer Strobel lies die Messe von Eberling zu einem bewegenden Ereignis werden. Ganz ohne barocke Accessoires dafür mit einem musika- lischen Dank und, ich hoffe, ansprechende Predigt; war für alle ein Fest. Pfarrer Bernhard Staudacher Einladung Seniorentreff Wir feiern am Mittwoch, 26. Okto- ber 2022 um 14.00 Uhr Erntedank im Bischof-Sproll-Saal und laden Sie dazu herzlich ein. Das Erntedankfest erinnert uns daran, dass die Arbeit un- serer Bauern auf dem Acker, die Arbeit im Garten oder im Gewächshaus nicht selbstverständlich Früchte trägt. Mit dem Erntedankfest wollen wir dem Herrgott danken für die reichen Felder und Wälder die wir haben, es bedeutet aber auch die Wertschätzung für Lebensmittel und für ge- nussvolles Essen. Herr Pfarrer Staudacher wird uns über den Ursprung und die Bedeutung des Erntedankfestes bei uns in Württemberg erzählen. Eine große Freude möchte Ihnen anschließend der Kin- derchor Baindt mit einigen Liedern bereiten. Wir freuen uns auf Sie und grüßen Sie herzlich Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. Oktober 2022 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir laden Sie herzlich ein und würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heile du mich, HERR, so werde ich heil; hilf du mir, so ist mir geholfen. Jer 17,14 Sonntag, 23. Oktober 19. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kindergarten 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 24. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 26. Oktober 15.30 - Baienfurt Konfi-Unterricht 17.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 30. Oktober 20. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Montag, 31. Oktober Reformationstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Heil und Heilung Es gilt als bewiesen, dass Christen gesün- der sind als andere Menschen. Sie haben weniger psychischen Stress, heißt es, und bessere Wege der Verarbeitung. Und trotzdem sind auch Christen nicht vor Krankheit ge- feit. Seelische Belastungen können krank machen. Sehr sensibel reagiert unser Organismus auf unsere inneren Nöte. Der 19. Sonntag nach Trinitatis schafft einen Zu- sammenhang zwischen seelischer Entlastung und kör- perlicher Heilung. Gottes immer neue Zuwendung ist es, die den Menschen gesund macht. Jesus vergibt einem Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Gelähmten seine Sünden, bevor er ihn heilt. So sollen auch christliche Gemeinden für Kranke beten und Sünden vergeben. „Willst du gesund werden?“ Diese nur schein- bar absurde Frage trifft. Ist es nicht leichter, im Alten zu verharren? Bin ich bereit, mich von Gott anrühren zu las- sen – wenn ich dabei mein Leben ändern und ein neuer Mensch werden muss? Text von der Hompage: www.kirchenjahr-evangelisch.de -------------------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stun- den über unseren YouTube- Kanal abrufbar. -------------------- Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 24.10. Linde Gerster: „Dies ist ein Herbsttag, wie ich kei- nen sah....“: lockeres Zeichnen mit Ölkreiden 31.10. Irmgard Schwarzat: „Individuelle Trauerkarten mit persönlichem Sinnspruch“ neue Kreationen Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Ein Beispiel für lockere Ölkreidenzeichnung von Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 21.10.2022 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglie- der, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.10.2022 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Alpin-Team • Orientierungslauf • Tischtennis • Turnen • Fußball 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreterin • Jugendvertreterin • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stell- vertretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Juniorinnenfußball B-Juniorinnen TSV Gomaringen : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 1:2 Nach der unnötigen Niederlage in der Vor- woche, wollten wir uns diesmal unbedingt belohnen, doch bereits in der dritten Minute kam Gomaringen in Straf- raumnähe zum Abschluss, der abgefälscht wurde und plötzlich im Netz zappelte. Wir ließen uns aber nicht be- irren, verlagerten fortan das Spiel in des Gegners Hälfte und ließen keine weitere Torchance des Gegners mehr zu. Immer wieder waren es die Eiberle-Schwestern, die den Ball nach vorne trieben und nach tollem Assist von Jana Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 auf Stella, erzielte Stella mit schönem Schuss ins lange Eck den Ausgleich. Wir erarbeiteten uns weitere Chan- cen und nach einem Lattenkracher von Jana, schickte Hedda Jana mit einem Pass in die Tiefe auf die Reise, die allen davonlief und den Ball cool im Tor versenkte – Spiel gedreht. Nach der Pause kam Gomaringen mit deutlich mehr Ag- gressivität zurück, so dass wir unseren Faden etwas ver- loren, doch unsere starke Abwehr um die Innenverteidi- gerinnen Scarlett und Lorena, fingen alles ab. Wir kamen nun zwar nur noch selten, dann aber gefährlich vors Tor. Letztlich hatten wir noch zwei Lattentreffer von Sophia und zwei knapp vergebene Großchancen von Amelie, die das Ergebnis durchaus noch deutlicher hätten ausfallen lassen können. Insgesamt wieder eine klasse Leistung, mit der wir in der Liga weiter oben mithalten können sollten. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Po- grzeba, Lorena Buerck, Julie Acker, Laura Schaz, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Julia Eber- len, Marie Armenat, Sophia Schairer, Amelie Gessler, Stel- la Schmid C-Juniorinnen SGM MBK - SGM Baindt/Blitzenr/Fronh 2:3 Beim verschobenen Auswärtsspiel in Meckenbeuren fuh- ren unsere C-Mädels den verdienten ersten Saisonsieg ein. Das Spiel begann jedoch direkt unglücklich mit dem ersten Torschuss der Jungs, bei dem Torspielerin Carla unglücklich wegrutschte und den Ball nicht mehr erreich- te. Unsere Mädels antworteten mit einem tollen Spielzug über Ersatzspielführerin Vivi. Ihre Hereingabe traf Sophie nicht richtig und landete so bei Stella die zum 1:1 einschob. Ansonsten war die erste Halbzeit leider von beiden Seiten geprägt mit vielen Fehlern und Gebolze. In Halbzeit Zwei kamen unsere Mädels dann mit viel Druck und tollen fußballerischen Ansätzen ins Spiel. Die körper- lich unterlegenen Meckenbeurer stemmten sich mit vol- lem Einsatz dagegen. Dazu fehlten unseren Mädels ein ums andere Mal die Präzision und die letzte Konsequenz vor dem Tor. So kam es wie es kommen musste und der erste Konter der Jungs führte direkt zum nächsten Rückstand. Angeführt von unseren zwei Mittelfeldmotoren Sara und Hedda legten die Mädels nochmal eine Schippe drauf. Diese beiden sollten letzten Endes auch das Spiel entscheiden. 5 Minuten vor Schluss erzielte Hedda per tollem Solo den Ausgleich. Und kurz vor Spielende köpf- te Sara ein Stella-Ecke zum viel umjubelten Siegtreffer. Herzlichen Glückwunsch und großen Lob gehen an: Car- la, Malena, Vici, Julie, Lena F., Sarah, Hedda, Sara, Franzi, Amelie, Vivi, Sophie, Stella, Tabea D-Juniorinnen SGM Fronreute/Baindt - TSV Tettnang 0:7 Unser D-Mädelsteam der SG Fronreute/Baindt bedankt sich bei HOZBAU kreativ, der Ingenieur- und Planungsge- sellschaft mbH in STAIG mit ihren Geschäftsführern Chris- tian Hörner und Helmut Schwegler für ihr neues Trikot. Mit neuem Outfit ging es dann am SAMSTAG, 15.OKTO- BER gleich gegen das starke D-Team des TSV Tettnang. 25 Minuten hielten unsere Mädels die Null und erst kurz vor Halbzeit gelang es dem TSV unsere starke Abwehr zweimal zu knacken. Mit 0:2 ging es in die Halbzeit. Auch nach dem Seitenwechsel hielt unser Team gut dagegen, kassierten aber trotzdem noch 5 weitere, teils unglück- liche Gegentreffer. So ging der Plan, das neue Trikot mit einem Sieg einzuweihen, leider daneben. Unsere Mädels waren sich aber nach dem Spiel sicher, dass sie das in dieser Saison noch nachholen werden. Es spielten hinten v. links – Mia Wengert, Franziska Brug- ger, Jana Rimmele, Fiona Maier, Pauline Preis, Haifaa Alosh, vorne v. links Amelie Metzler, Lena Pfleghaar, Gre- ta Heilmeier, Carla Seitner und Torspielerin Hanaa Alosh. Jugendfußball und Vorschau Ergebnisse Jugendfußball A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt – SGM Eschach/Weissenau 1:1 B-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt – SGM Blitzenreute/Fronhofen 0:2 C1-Junioren: SGM Aulendorf/Blönried - SGM Baindt/Baienfurt I 1:3 C2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Vogt/Karsee 3:2 D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I – FV Ravensburg II 1:8 D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Dietmanns/Hauerz 0:7 E1-Junioren: SGM Blitzenreute/Fronhofen I - SV Baindt I 3:5 E2-Junioren: SGM Blitzenreute/Fronhofen II - SV Baindt II 5:4 B-Juniorinnen: TSV Gomaringen - SV Baindt 1:2 C-Juniorinnen: SGM Kehlen/Meckenbeuren/ Brochenzell III – SGM Baindt/Fronreute 2:3 C-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute – SV Weingarten II 1:3 D-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute – TSV Tettnang 0:7 E-Juniorinnen: SC Blönried - SGM Baindt/Fronreute 8:1 Vorschau Jugendfußball Freitag, 21.10 16:30 Uhr – E2-Junioren: SV Baindt II – SGM Wolpertswende/Mochenw. II 18:00 Uhr – E1-Junioren: SV Baindt I – SGM Wolpertswende/Mochenw I 18:00 Uhr – E-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute – SGM Brochenzell/Meckenbeuren/Kehlen Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Samstag, 22.10 Ab 09:00 Uhr – F1-Jugend: Spieltag in Wolpertswende Ab 09:00 Uhr – F2-Jugend: Spieltag in Wolpertswende Ab 10:00 Uhr – Bambini: Spieltag in Oberzell 12:30 Uhr – C2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Grünkraut/Waldburg/Ankenreute (Spielort: Baindt) 12:45 Uhr – D-Juniorinnen: TSB Ravensburg - SGM Baindt/Fronreute 12:45 Uhr – D2-Junioren: SGM Bergatreute/Wolfegg - SGM Baindt/Baienfurt II 14:15 Uhr – C1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I – SV Oberzell (Spielort: Baindt) 15:15 Uhr – D1-Junioren: SGM Weissenau/Eschach - SGM Baindt/Baienfurt I – FV Ravensburg II 16:00 Uhr – B-Juniorinnen: SV Baindt – VfL Ulm/Neu-Ulm (Spielort: Staig) 16:00 Uhr – A-Junioren: SGM Fronhofen/Horgenzell/ Mochenwangen - SGM Baindt/Baienfurt Sonntag, 23.10 11:00 Uhr – B-Junioren: SGM Bad Waldsee/Reute II - SGM Baindt/Baienfurt Knapper Sieg im Nachbarschaftsduell SV Mochenwangen - SV Baindt 1:2 (1:1) Bei fast sommerlichen Temperaturen war der SV Baindt am Sonntagnachmittag des 13.Spieltags zu Gast beim Nachbar aus Mochenwangen. Der SVM startete mit vier Siegen in den ersten vier Spielen stark in die neue Saison, rutschte durch wechselhafte Ergebnisse in den vergange- nen Wochen aber in der Tabelle etwas ab und rangierte vor der Partie so auf Tabellenplatz 7. Auf Baindter Seite bekamen die mitgereisten Zuschauer erstmals in dieser Saison die gleiche Startelf wie in der Vorwoche zu se- hen, Trainer Jens Rädel sah keinen Anlass seine Elf nach dem 2:0-Arbeitssieg gegen Maierhöfen/Grünenbach zu verändern. In einer von Beginn an sehr intensiv geführten Partie er- wischten die Gastgeber den besseren Start und brachten die Baindter Hintermannschaft im ersten Durchgang vor allem immer wieder durch lange Bälle auf Topstürmer Spieß in Bedrängnis. Unter anderem deshalb ließ sich der SVB mehrmals zu unnötigen Fouls an der Strafraum- grenze hinreißen, wodurch der SVM auch die erste große Chance des Spiels verzeichnen konnte. Kales Freistoß klatschte allerdings nur gegen die Latte (12.). Der SVB präsentierte sich offensiv dagegen teilweise etwas hek- tisch und ließ dadurch auch die letzte Zielstrebigkeit vor dem Tor vermissen. Dennoch näherten sich Boenke, nach einer Rechtsflanke per Kopf, und Dischl, welcher aus kur- zer Distanz über den Ball trat, erstmals mit gefährlichen Halbchancen dem SVM-Gehäuse an. In der 23.Minute kam es dann jedoch so wie es kommen musste - nach einem harten Pfiff gegen den SVB an der Strafraumgren- ze, konnte Torhüter Walser den anschließenden Freistoß von Spieß nicht mehr entscheidend aus dem kurzen Eck kratzen. Der SVB ließ sich von diesem frühen Rückstand jedoch nicht beirren und antwortete nur zehn Minuten später - ebenfalls per Standard. Linksfuß Kneisl servierte den Ball aus dem linken Halbfeld perfekt auf den zweiten Pfosten, wo Lukas Walser eingelaufen war und die Ku- gel per Kopf auf Boenke zurücklegte. Baindts Nummer 7 bedankte sich und schob zum 1:1 ein. Da kurz vor der Pause Benjamin Walser nach einem Kopfball von Marks den erneuten Rückstand verhindern konnte, ging es mit einem Remis in die Halbzeit. Aus dieser kam der SVB deutlich verbessert zurück und konnte den SVM immer wieder unter Druck setzten, ohne zunächst jedoch gefährliche Torchancen zu kreieren. Auf der Gegenseite blieb der SVM weiterhin über Standards gefährlich, wobei Walser einen Freistoß von Spieß dies- mal mithilfe der Latte entschärfen konnte (57.). Nach gut einer Stunde schien der SVM für die intensive Partie aber etwas Tribut zollen zu müssen, wodurch der SVB nun wiederholt gefährlich im Strafraum der Gastgeber auftauchte. Erst jagte Dantona den Ball nach einer schö- nen Kombination zwischen Fischer und Dischl über das Tor, dann verpasste der eingewechselte Schmidt per Ab- stauber knapp die Führung und nochmals einige Minuten später wurde Dischl ein vermutlich reguläres Tor wegen Abseits zurückgepfiffen. In der 84.Minute belohnte sich der SVB dann aber für diese kleinere Druckphase. Kapi- tän Thoma erhielt auf der linken Seite den Ball, dribbelte mit einigen Übersteigern „à la Florian Wirtz“ schnell in den Strafraum und schlenzte den Ball auf den langen Pfosten. SVM-Keeper Suta ließ die Kugel nur nach vorne abklatschen, wodurch der eingelaufene Dantona unbe- drängt zum umjubelten 1:2 einschieben konnte. In der Schlussphase drückte der SVM nochmals auf den Aus- gleich, welcher aus neutraler Sicht vermutlich auch nicht ganz unverdient gewesen wäre. Mit viel Leidenschaft und Einsatz rettete der SVB die knappe Führung jedoch über die Zeit und fährt somit die nächsten drei Punkte in der Bezirksliga ein. Damit setzt sich das Team von Trai- ner Jens Rädel weiterhin oben fest und kann sich nach dem kommenden spielfreien Wochenende erneut auf ein echtes Topspiel freuen - dann empfängt man den der- zeitigen Tabellendritten und Mitaufsteiger aus Tettnang auf der Klosterwiese. Es spielten: Benjamin Walser - Philipp Kneisl (90.Kons- tantin Knisel), Michael Brugger, Tobias Szeibel (59.Marc Bolgert), Lukas Walser - Marko Szeibel, Mika Dantona (87.Nico Geggier), Philipp Boenke (67.Max Schmidt) - Jan Fischer, Jonathan Dischl, Phillip Thoma SV Mochenwangen II - SV Baindt II 0:4 (0:1) Nach dem 7:0-Kantersieg in der Vorwoche war der SVB II am Sonntag zu Gast beim Tabellenzehnten aus Mochen- wangen. Die vor dem Spiel favorisierten Baindter starte- ten jedoch etwas schläfrig in die Partie und konnten sich in der Anfangsphase beim aufmerksamen Mohring be- danken, nicht einem frühen Rückstand hinterherlaufen zu müssen. So hatte der SVB II wenig später selbst die große Chance vom Elfmeterpunkt in Führung zu gehen, Metzler parierte jedoch stark gegen Robinson (11.). Nur vier Minu- ten später konnte Robinson dann aber doch noch zum Führungstreffer beitragen - seine ideale Freistoßflanke drückte Schnez am zweiten Pfosten zum 0:1 über die Linie. In der Folge dominierte der SVB II dann das Spielgesche- hen, legte jedoch zunächst nicht das vorentscheidende 0:2 nach, wodurch die Partie auch zu Beginn der zweiten Halbzeit weiterhin spannend blieb. Zudem musste Trainer Geggier aufgrund der Verletzungen von Keppeler und Akaiber zweimal unfreiwillig auswechseln - beide trafen sich am Nachmittag schlussendlich in der EK-Notauf- nahme im Baindt Trikot wieder. Der SVB II behielt jedoch die Ruhe und für das vorentscheidende 0:2 tauschten die beiden Protagonisten des 0:1 dann die Rollen - Schnez legte vor, Robinson vollstreckte (70.). Nachdem die Gast- geber nach einer Notbremse auch noch eine rote Karte verkraften mussten(75.), legte der SVB II in Überzahl un- mittelbar nach. Aushilfsverteidger Gauder eroberte hart aber fair am eigenen Strafraum den Ball, die Baindter Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Offensive konterte und Schnez schob nach Vorarbeit von Niklas Späth zum 0:3 ein (77.). Für den Schlusspunkt sorg- te erneut Robinson (88.), wodurch dieser und Schnez mit jeweils zwei Treffern maßgeblichen Anteil am verdienten 0:4-Auswärtssieg hatten. Durch den deutlichen Sieg kommt es somit auch bei der „Zwoiten“ nach dem spielfreien Wochenende zu einem Topspiel gegen den TSV Tettnang II, welcher mit zwei Spielen und zwei Punkten weniger auf Tabellenplatz drei rangiert. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kostka (71.Beyhan Altun), Thorsten Renz (61.Niklas Hugger), Patrick Späth, Micha- el Gauder, Lukas Grabherr - Julian Keppeler (33.Rabie Akaiber (61.Marius Hahn)), Moritz Gresser, Niklas Späth - Johannes Schnez, Sam Robinson Vorschau: Am kommenden Sonntag haben beide Mannschaften spielfrei. Erstes Heimspiel der Jugendmannschaft SV Baindt – TSV Reute 1:9 Im ersten Heimspiel der Saison unterlag un- sere Jugendmannschaft dem TSV Reute mit 1:9. Vor allem das starke vordere Paarkreuz des TSV Reute lies unseren Jungs Felix Haller und Benjamin Michelberger keine Chance. Sowohl im Doppel, als auch im Einzel war, außer der Erkenntnis im Training weiterhin Gas zu geben und sich stetig zu verbessern, nichts zu holen. Fabian Striegel und Pia Kreutle hätten im Doppel einen Punkt holen können, unterlagen jedoch äußerst knapp in der Verlängerung des 5. Satzes mit 12:14. Im Einzel konnte Pia dann später bei ihrem ersten Einsatz in einer Jugend- mannschaft gleich auch ihren ersten Satz gewinnen und Ricco Haller gelang mit seinem 3:1 Sieg sogar sein erster Einzelerfolg. Herzlichen Glückwunsch! Dies war gleichzei- tig auch der Ehrenpunkt auf der Baindter Seite. Diese Niederlage ist für uns natürlich kein Beinbruch, wir spielen um Erfahrungen zu sammeln, Spaß zu haben und werden im Training weiterhin versuchen uns zu verbes- sern, sodass sich im Laufe der Zeit sicherlich auch Erfolge einstellen werden. Am Samstag steht schon das nächste Spiel in Wolperts- wende an, auch da werden mit Sicherheit alle wieder ihr Bestes geben. Es spielten: Felix Haller (0:2), Benjamin Michelberger (0:2), Ricco Haller (1:1), Pia Kreutle (0:2) und Fabian Striegel (nur Doppel) Abt. Frauenturnen Ab kommenden Montag, den 24.10.22, fin- den unsere Sportstunden vorübergehend in der Sporthalle der Sehbehindertenschule statt. Uhrzeit wie bisher 19.15 Uhr. Bitte eine Isomatte mitbringen. TC Baindt e.V. Abräumen der Tennisplätze Liebe Mitglieder, am Fr., 28.10. ab 14 Uhr und Sa., 29.10. ab 10 Uhr wollen wir die Tennisanlage winter- fest machen. Ich freue mich auf zahlreiche Helfer*innen. Gerhard Reich, Technischer Leiter Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse unsere Reiter waren auf dem Reitertag in Hohentengen hoch erfolgreich: Dressureiterwettbewerb Kl. E 1. Platz Alisa Schnez mit Sokrates Dressurwettbewerb Kl. E 5. Platz Alisa Schnez mit Sokrates Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 3. Platz Anna Pink mit Delia 6. Platz Benedikt Heilig mit Delia Reiterwettbewerb Schritt-Trab 5. Platz Benedikt Heilig mit Delia Herzlichen Glückwunsch! Alisa mit ihrem Sokrates Volleyball LJ Baindt Saisonstart für VLJ 1 und VLJ 2 Zum Auftakt der neuen Saison startete die erste Mannschaft der VLJ Baindt am 15.10.2022 in Leutkirch. Sowohl gegen den SV Kirchdorf, als auch gegen die Gastgeber ließen die Baindter den gegnerischen Mannschaften be- reits zu Satzbeginn einen ordentlichen Punktevorsprung. Trotz starker Abwehr“maschinerie“ und gRenata-mäßi- gen Blöcken gingen die Punkte nach Kirchdorf (25:19 und 25:15) und Leutkirch (25:13 und 25:18). In der Mixed-Staffel B2 Süd treffen sich alle sechs Mann- schaften in dieser Saison immer zu einem gemeinsamen Spieltag. Die VLJ Baindt 2 traf am Sonntag in Langenar- gen auf die BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mixed. Der erste Satz ging mit 25:23 nur knapp und hart umkämpft an die gegnerische Mannschaft (2. Satz 25:17). Im zweiten Sonntagsspiel gegen die TSG Wilhelmsdorf Löwenzahn kamen die Baindter nach einer längeren Pause nicht so recht in Fahrt und lagen zunächst mit zehn Punkten hin- ten. Sie kämpften sich zurück, doch durch zu viele Auf- schlagfehler konnte leider noch kein Sieg verbucht wer- den (25:16 und 25:11). In den letzten Donnerstagstrainings in der Sporthalle der Klosterwiesenschule haben wir einen wahnsinnigen Spielerzuwachs erfahren (31 Personen am 13.10.2022). Dadurch sind wir hochmotiviert und überzeugt davon, Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 unser Potenzial an den kommenden Spieltagen vollends auszuschöpfen: Baindt 1 am 12.11.2022 und Baindt 2 am 13.11.2022 in Wilhelmsdorf. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Besuch vom DRK-Nikolaus „Von drauß vom Supermarkte komm ich her - ich muss euch sagen: es weihnachtet sehr!“ Die Regale im Supermarkt füllen sich stetig mit Schoko- laden-Nikoläusen. Damit ist es auch für uns an der Zeit, unsere Nikolaus-Besuche zu planen. Unser lieber Nikolaus kommt gemeinsam mit seinem treuen Knecht Ruprecht gerne auch zu Ihnen nach Hause“ Am 05.12 und am 06.12 bringen unsere Teams zahlreiche Kinderaugen zum Leuchten und lesen den artigen und nicht ganz so artigen Kindern aus dem goldenen Buch vor. Gerne besuchen wir auch Sie! Bei Interesse können Sie unser Team in winterlicher Mission buchen. Da sich die Termin-Bücher schnell füllen, wird um rechtzeitige Anmel- dung unter nikolaus@drk-baienfurt-baindt oder unter 0160/97995424 gebeten. Unsere Besuche finden auf Spendenbasis statt. Die Erlö- se kommen zu 100 % unserer ehrenamtlichen Arbeit bei Ihnen vor Ort zugute. Wir freuen uns, mit Ihrer Hilfe Teil dieser schönen Tradition sein zu dürfen. Monatliches Treffen ein wenig anders Ehrung Evelin Härtel für 25-jährige Mitgliedschaft in der SPD Das monatliche Treffen des Ortsvereins war diesmal et- was umfangreicher, denn Evelin Härtel wurde für ihre 25-jährige Mitgliedschaft in der SPD geehrt. Im Rahmen einer kleinen Feier überreichte die Ortsvereinsvorsitzende die Ehrenurkunde, unterzeichnet von den Parteivorsitzen- den und die Ehrennadel für 25-jährige Mitgliedschaft. In ihrer Ansprache würdigte die Ortsvereinsvorsitzende die Arbeit und die ungebrochene Unterstützung von Evelin Härtel für den Ortsverein. Evelin Härtel ist ebenfalls seit Jahrzehnten Schriftführerin im Ortsverein. Im Namen des SPD Ortsverein Baienfurt-Baindt Brigitta Wölk Vorsitzende Evelin Härtel mit Urkunde und die Ortsvereinsvorsitzende Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Was sonst noch interessiert DLRG Jugend Baienfurt Ausflug in den Skylinepark Am 17.09.2022 organisierte die Jugend der Ortsgruppe Baienfurt einen Tagesausflug in den Skylinepark. Mit rund 50 Kindern und 10 Betreuern ging es am Samstag in der Früh mit dem Reisebus los Richtung Bad Wörishofen. Dort angekommen starteten wir in kleineren Gruppen mit der Erkundung des Freizeit- parks. Von dem durchwachsenen Wetter ließen wir uns dabei nicht abhalten, denn eine große Vielfalt an Attrak- tionen wartete auf uns. Mit kurzen Wartezeiten konnten wir die verschiedenen Fahrgeschäfte auskundschaften und jeder konnte seinen Spaß finden. So fuhren manche lieber ein paar Runden mit der Geisterbahn oder dreh- ten Kreise im höchsten Kettenkarussell der Welt. Andere tobten sich wiederum auf den Trampolinen aus oder ge- nossen die Aussicht im Riesenrad. Die Größeren kamen schließlich in schnellen Boxautos und schwindelerregen- den Achterbahnen auf ihre Kosten. Somit war für Groß und Klein etwas dabei und wir konn- ten alle gemeinsam einen aufregenden Tag erleben. Um 18 Uhr ging es schlussendlich wieder ab in den Bus und zurück nach Hause. Wir hatten einen großartigen Tag mit euch und freuen uns aufs nächste Mal! Die DLRG Jugend Baienfurt DLRG Baienfurt - Skylinepark - 2022 Vesperkirche 2023 wieder in Weingarten Organisatoren suchen ehrenamtliche Helfer 2023 findet die Vesperkirche mitten in Oberschwaben wieder gemeinsam an Tischen statt. In diesem Jahr war aufgrund der Pandemie nur ein begrenztes Angebot für Kaffee und Kuchen möglich. Jetzt wollen die Organisa- toren die Begegnung wagen – natürlich mit einem guten Hygienekonzept, bei dem auch gelten soll: „für alle offen.“ In allen Krisen, die Menschen zurzeit beschäftigen, soll es einen Ort geben, der Wärme und Zuversicht ausstrahlt. Vom 24. Januar bis 12. Februar öffnet die evangelische Stadtkirche in Weingarten ihre Pforten. Am Montagabend 23. Januar wird die Vesperkirche feierlich mit einem Got- tesdienst eröffnet. Damit alles klappt, suchen die Orga- nisatoren wieder ehrenamtliche Helfer. Die Vesperkirche Weingarten ist ein reines Spendenpro- jekt und inzwischen eine der größten im Land. Vor der Pandemiezeit kamen bis zu 500 Menschen täglich in die Kirche. Gemeinsame Veranstalter sind das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenbezirks Ravensburg und die Zieglerschen in Wilhelmsdorf. Die Vesperkirche ist ein Ort der Zuwendung für Bedürftige, aber auch ein Ort der Begegnung und Gemeinschaft von ganz unterschiedli- chen Menschen, die sich sonst im Alltag selten begegnen: Wohnungslose, Menschen mit psychischen Problemen, mittelose Menschen, Jugendliche und Studierende, Se- nioren, Familien und spielende Kinder, Geflüchtete oder Menschen im Rollstuhl. Schirmherr 2023 und damit pro- minentes Gesicht der Vesperkirche ist Polizeipräsident Uwe Stürmer. Für knapp drei Wochen wird die Vesperkirche wieder Wärme, ein günstiges Essen und verschiedene Angebote und Dienstleistungen ihren Gästen anbieten. Dies ist ohne die zahlreiche Mitarbeit vieler Menschen nicht möglich. Knapp 350 ehrenamtliche Helfer bilden das Rückgrat der Weingartener Vesperkirche. In verschiedenen Aufgaben- bereichen können sich 2023 wieder die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer einbringen - ob am Empfang, an der Essensausgabe, beim Geschirr versorgen, in der Zu- wendung oder beim Auf- und Abbau – bis zu 30 Helfe- rinnen und Helfer täglich meistern so das tägliche Gäs- teaufkommen und das entsprechende Hygienekonzept. Schon jetzt können sich interessierte Ehrenamtliche bei der Diakonie in Ravensburg, Tel. 0751/95223-120, oder per Mail unter info@vesperkirche-weingarten.de melden. Anmeldeschluss ist der 25. November 2022. Wer die Vesperkirche Weingarten unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www.vesperkirche-weingarten.de Ambulanter Hospizdienst Weingarten Was die Seele erlebt in schwerer Krankheit und beim Sterben Sterben ist eine Entwicklung, die sich auf körperlicher, seelischer, geistiger und spiritueller Ebene abspielt. An diesem Abend wollen wir uns dem annähern, welche seelische Arbeit Menschen in schwerer Krankheit auf ih- rem Weg leisten. Wie können wir sie dabei gut begleiten und dabei auch auf spiritueller Ebene für sie da sein? Ort: Hofsaal des ev. Gemeindehauses, Abt-Hyller-Str. 17, Weingarten Termin: Donnerstag, 27.10.2022, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Tel. 07585/9307-0 E-Mail: info@mr-ao.de Berufskraftfahrerweiterbildung Wir bieten in Zusammenarbeit mit der MR Fahrschule Biberach alle 5 Module für die Berufskraftfahrerweiter- Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 bildung nach §5 BKrFQG für alle Kraftfahrer an. Die Teil- nahme wird über die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen Die Termine sind wie folgt: Freitag, 04.11.2022 nachmittags Freitag, 11.11.2022 nachmittags Freitag, 18.11.2022 nachmittags Samstag, 19.11.2022 vormittags Freitag, 25.11.2022 nachmittags Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, spätestens bis zum 26.10.2022 Bei Anmeldung, Interesse und Fragen wenden Sie sich gerne an Ulrike Reiter, Tel. 07585/9307-11 oder E-Mail: u.reiter@mr-ao.de Ravensburger Spieleland Vorteilspreis nur bis 6. November 2022 Saisonkarten-Verkauf 2023 für das Ravensburger Spie- leland ist gestartet Ab sofort können Gäste, die auch 2023 wieder Spielzeit, Familienzeit, Mitmachzeit erleben möchten, die neuen Sai- sonkarten erwerben. Zum 25. Geburtstag freuen sich die Besucher auf 25 Prozent Rabatt im Vorverkauf. Außerdem warten im nächsten Jahr spannende Neuheiten! Klein und Groß erleben zum Beispiel den Spieleklassiker memory® als interaktiven Fahrspaß! Erhältlich sind die Saisonkarten zum absoluten Vorteilspreis bis zum 6. November 2022 an den Kassen vor Ort und online im Ticket-Shop. Familien, die auch 2023 das Ravensburger Spieleland so oft wie möglich besuchen möchten, haben vom 17. Okto- ber bis 6. November 2022 die Möglichkeit ihre Saisonkarte für das kommende Jahr zum absoluten Vorteilspreis von nur 89 Euro pro Person zu sichern. Wer bis zu drei oder mehr Saisonkarten erwirbt, bekommt einen Mengenra- batt und zahlt nur 84 Euro pro Person. Zum 25. Geburtstag sparen Kunden damit bis zu 25 Prozent auf den regulären Preis! Außerdem profitieren Dauerkartenbesitzer wieder von einer Freunde-Aktion, an der alle Saisonkartenbesit- zer vom 17. bis 30. April 2023 eine Begleitperson gratis mit in den Themenpark bringen können. Saisonkartenbesit- zer erhalten zudem viele weitere Vorteile wie kostenlo- ses Parken, zehn Prozent Rabatt auf alle Einkäufe in den Spieleland-Shops und zehn Prozent Ermäßigung in den Gastronomien. Wer einmal im Feriendorf bei Maus & Co. übernachten möchte, kann sich zukünftig die Saisonkarte auf den Eintrittspreis anrechnen lassen. Neben den vielen Spieleland-Vorteilen gibt es zudem 50 Prozent Preisnach- lass auf die Tageseintritte in das Museum Ravensburger. 25. Geburtstag bringt tolle Neuheiten Im Freizeitpark am Bodensee können sich Gäste 2023 auf spannende Neuheiten freuen. Unter anderem erleben Klein und Groß den beliebten Spieleklassiker memory® als neue Fahrattraktion. Familien tauchen in die erfolgreichs- ten memory® Welten in 4D ein und sammeln Kartenpaare in einem einzigartigen virtuellen Abenteuer. Die memory® Reise führt die Gäste an die schönsten Plätze und Sehens- würdigkeiten Deutschlands, danach fliegt man durch die spektakulärsten Naturaufnahmen, bevor Klein und Groß in die Welt der phänomenalen Dinosaurier eintauchen. In allen Welten gibt es memory® Kärtchen zu entdecken, die man mittels Joysticks einfangen und sammeln kann. Am Ende des interaktiven memory® Abenteurers erfahren Be- sucher dann, wie viele Kartenpaare sie gesammelt haben. Ein außergewöhnliches interaktives memory® Erlebnis in einer völlig neuen Dimension. Und eins ist sicher: Memory® wird nicht die einzige Neuheit 2023 bleiben. Dauerkarten für 2023 können sowohl an den Kassen im Ravensburger Spieleland als auch online unter spie- leland.de/tickets erworben werden. Alle Informationen zur Saisonkarten selbst finden Interessierte auf der Web- site des Ravensburger Spielelands unter spieleland.de/saisonkarte Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Erlebnistag Holz. Der wichtigste Werkstoff im bäuer- lichen Leben Holz spielt im ländlichen Raum eine große Rolle, früher wie heute: Als Baumaterial, als Rohstoff für viele Nutz- und Ziergegenstände und natürlich auch als Heizmate- rial. Am Sonntag, 23. Oktober, von 10 - 17 Uhr widmet sich das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg diesem spannenden Rohstoff bei seinem letzten Erlebnistag für dieses Jahr. Es werden Wissen und Tech- niken aus der Zeit, als die Großeltern selbst Kinder waren, vermittelt und viel Neues über den vielfältigen Alltag der Allgäuer Landbevölkerung gezeigt. Ein vielfältiges Kinder- programm ist geplant sowie fürs leibliche Wohl gesorgt. Es lohnt sich, dabei zu sein! So vielfältig wie das Holz ist auch das Programm an diesem Tag. Viele alte Holz-Handwerksberufe stellen ihr Können vor. Besuchende können zusehen, wie man Holz entrindet und spaltet, sägt und bearbeitet. Legen Sie beim Holzhacken auch selbst Hand an und lernen Sie spiele- risch verschiedene Holzarten kennen! Weitere Informa- tionen unter www.bauernhaus-museum.de. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Museumssaison 2022 bis 11. November 01.10. - 11.11.: Di bis So, 10 - 17 Uhr Sonderöffnung zum Wolfegger Adventsmarkt Freitag, 09. Dezember, 16 - 20 Uhr Samstag, 10. Dezember, 11 - 20 Uhr Sonntag, 11. Dezember, 11 - 18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 -18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 23. Oktober 2022 Gästeführer: Günter Schwegler Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Rund um den Buchsee: Gegenwart und Vergangenheit; Geschichten vom Hof Themen rund um den Buchsee • Geschichtliches zurück bis Napoleon • Geologisches und Ökologisches • Und ein bisschen Familiäres Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Landkreis Ravensburg Online Kochworkshop für Jugendliche ab 12 Jahren: Ofenhits für Kids Unter dem Motto Ofenhits für Kids werden in dem zwei- stündigen Online-Kochkurs herzhafte und süße Gerichte aus und auf dem Ofen/ Herd gezaubert. Gekocht wird von zu Hause, direkt aus der eigenen Küche. Unter An- leitung der Referentin Manuela Schmied werden leckere und saisonale Gerichte zubereitet. Gern darf gemeinsam mit einem Freund oder einer Freundin gebrutzelt werden. Im Anschluss können die Köstlichkeiten gemeinsam mit Familie oder Freunden verspeist werden. Der Workshop findet am Freitag den 28.10.2022 von 16:00-18:00 Uhr statt. Eine Woche vor Kursbeginn wird den Teilnehmenden eine Einkaufsliste und eine Vorberei- tungsliste per Mail gesendet. Die Rezepte und den Link zum Kurs gibt es einen Tag vor Kursbeginn. Anmeldung unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche 113,00 € Größe: 90 x 100 mm 22 69,00 € Größe: 90 x 60 mm 23 75,00 € Größe: 90 x 65 mm 20 10% Frühbucher- Rabatt Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Nothilfe für Menschen aus der Ukraine Einscannen und einfach über PayPal spenden. Ihre Spende als CARE-Paket. IBAN: DE 93 3705 0198 0000 0440 40 oder www.care.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 135,00 € Größe: 187 x 60 mm 1 69,00 € Größe: 90 x 60 mm 2 75,00 € Größe: 90 x 65 mm 3 75,00 € Größe: 90 x 65 mm 5 130,00 € Größe: 90 x 115 mm 6 64,00 € Größe: 90 x 55 mmGröße: 90 x 55 mm 4 10% Frühbucher- Rabatt© dvw Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Jetzt schon an Weihnachten denken Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 MIETGESUCHE Die ausführlichen Stellenanzeigen finden Sie unter der jeweiligen Kennziffer in unserer Stellenbörse (jobs.drs.de) www.drs.de Für das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Kißlegg suchen wir als Ergänzung unseres Teams zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/einen KINDERGARTENBEAUFTRAGTE/N VERWALTUNG (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit (50-100%), befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung, Kennziffer 22/28/1026 SACHBEARBEITER/IN (m/w/d) im Sachgebiet Bauen und Liegenschaften in Teilzeit (50%), Kennziffer 22/28/1001 Die Zugehörigkeit zu einer Mitgliedschaftskirche der Arbeitsgemeinschaft Christ- licher Kirchen (ACK) setzten wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe der entsprechenden Kennziffer und Ihrer Konfession bis 31.10.2022, ausschließlich online über unser Stellenportal: jobs.drs.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel. 07563 91348-11, E-Mail: bewerbungen-ao@kvz.drs. 2 Zi.WHG in Baindt und Umgebung Ich, Miou, liebevolle Freigängerkatze, suche für mein Frauchen zum Geburtstag (70+ ) eine helle 2 Zi Wohnung zur langfristigen Miete. 0151/53210698 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Haben Sie Ihre Haben Sie Ihre Weihnachtsanzeige Weihnachtsanzeige schon gebucht?schon gebucht? Lassen Sie sich inspirieren:Lassen Sie sich inspirieren: www.duv-wagner.de/ www.duv-wagner.de/ weihnachtskatalogweihnachtskatalog „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDeerr GGeebbiirrggssbbaacchh.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 BÜROKRAFT in Teilzeit gesucht Wir brauchen Unterstützung in der Verwaltung. Quer- oder Wiedereinsteiger sind bei uns herzlich willkommen. SHM GmbH, Mehlisstr. 5, 88255 Baindt, Tel. 07502/940 856-200 CHIRURGISCHE NOTFALL- VERSORGUNG: Ab dem 28.10. schließt die chirurgische Notfallversorgung in Bad Waldsee. Alle chirur- gischen Notfälle (Unfälle, Verletzungen, Verstauchungen) werden im St. Elisabethen-Kli- nikum in Ravensburg behandelt. Alle anderen Notfälle (internis- tisch), die bisher in Bad Wald- see versorgt wurden, werden weiterhin dort behandelt. SCHMERZAMBULANZ: Die Schmerzambulanz von Dr. Reiser besteht weiterhin. Terminvereinbarung unter: 07524 997-0 WWW.OBERSCHWABENKLINIK.DE ODER INFO-TELEFON: 07524 977-0 OSK SETZT NEUES MEDIZINKONZEPT UM Änderungen in der medizinischen Versorgung PLANBARE GELENKEINGRIFFE: Die OSK konzentriert den plan- baren Gelenkersatz (Endopro- thetik) in einem leistungsfähigen Zentrum am Westallgäu-Klini- kum in Wangen. Dort operieren auch Ärzte aus Bad Waldsee. INNERE MEDIZIN: Die Klinik für Innere Medizin und die internistische Notfallversor- gung bleiben gemäß Kreistags- beschluss bis 30.09.2023 geöffnet. SPRECHSTUNDEN: Regelmäßige orthopädische und chirurgische Sprechstunden fin- den unverändert mit vorheriger Terminvereinbarung statt (keine Notfallversorgung). Tel: 07524 997-241 Ausfahrer (m/w/d) NOLD Hydraulik + Pneumatik GmbH Personalabteilung, z.Hd. Peter Mayr Enzisreuter Esch 11, 88339 Bad Waldsee + 49 (0) 7524 9720-0 personal@nold.de www.nold.de mit Berufskraftfahrerqualifikation auf 450,– € Basis Arbeitszeit: Donnerstags ganztags √ Hydraulik √ Aggregate √ Rohr- u. Schlauchkonfektionierung √ Druckluftsysteme √ Pneumatik √ Elektromechanik √ Dienstleistungen Küchenhilfe (m/w/d) Wir, die Kiesel GmbH, sind auf der Suche nach einer Küchenhilfe in unserer Kantine am Standort Baienfurt für 2-3 Vormittage in der Woche (Mo. - Fr.) auf Minijob-Basis (520 €) mit folgenden Aufgaben: - Zuarbeit bei der Essensvorbereitung - Reinigung und Pflege der Küche Eine erfahrene Köchin steht mit Rat und Tat zur Seite. Melden Sie sich gerne unter 0751 50040 oder unter karriere@kiesel.net. Wir freuen uns auf Sie! "Wie kann ich meinen Geldbeutel füllen?" „Jetzt schon an den Winter denken“ ""QQuueerreeiinnsstteeiiggeerr// ggeerriinnggee EEiinnssttiieeggss-- hhüürrddeenn"" Sommerurlaub finanziell möglich? 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      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag mit dem vorgestellten Entwurf die Ausschreibung des Dorfplatzes und der beiden Bushaltestellen durchzuführen. Nach vielen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Die Ausschreibung wird im Februar veröffentlicht werden, so dass die Vergabe der Arbeiten in der Sitzung des Gemeinderats am 04.04.2023 erfolgen kann. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten bis August ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen müssen wiederum Ausweichstrecken für Busse und Kfz- Verkehr geschaffen werden. Bei der Kostenberechnung vom August 2022 ging man von einer Gesamtbruttosumme von 3.656.419,55 € aus. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000,00 € gerechnet. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Für die Bushaltestellen wurde inzwischen ein Zuschuss von 170.000 € bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 € mehr wie erhofft. Nachdem nun die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet wurden, ist laut Kostenberechnung von einer Gesamtbruttosumme von 3.960.434,80 € auszugehen. Im Haushalt 23/24 sind bereits 3.850.000 € für die Dorfplatzgestaltung eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem aktualisierten Entwurfsplan und den Kosten wird zugestimmt. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS); Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe; Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart; Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 Organische Spurenstoffe, wie Hormone, Arzneimittelrückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie, belasten zunehmend unsere Gewässer. Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur in geringem Umfang entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt. In zahlreichen Studien konnten bereits negative Auswirkungen der Spurenstoffe auf verschiedene Organismen nachgewiesen werden. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, die Spurenstoffe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen. Für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) wurde im April 2021 eine Machbarkeitsstudie zur gezielten Spurenstoffelimination in der Kläranlage durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart durchgeführt, deren Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller vier Verbandsgemeinden am 09.01.2023 ausführlich vorgestellt wurden. Ergänzend mit einem im Jahr 2022 durchgeführten großtechnischen Versuch konnte gezeigt werden, dass die Pulveraktivkohle (PAK)-Dosierung in die Biologie ohne Tuchfiltration das kostengünstigste Verfahren darstellt. Dennoch werden die Kosten zwangsläufig zu einer Anpassung der Abwassergebühren in den Verbandsgemeinden führen. Es ist weiter vorgesehen, die Verbandsverwaltung in der Verbandsversammlung des AMS am 08.02.2023 mit der Auswahl und Beauftragung eines begleitenden Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 für die Planung der 4. Reinigungsstufe zu beauftragen. Bis zum 01.10.2023 soll der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach einer positiven Förderzusage (vorrausichtlich im Frühjahr 2024) wird noch einmal endgültig beraten und soll der Baubeschluss sowie der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die vorgestellte erweiterte Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination als weitere Reinigungsstufe in der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination und dem PAK-Direktdosierungsverfahren ohne Tuchfiltration zu. 3. Die Verbandsverwaltung des AMS wird mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt. 4. Die Verbandsverwaltung des AMS wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen. Der Baubeschluss und der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen für die Planung sollen erst nach Bewilligung des Förderbescheids gefasst werden. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsvertreter der Gemeinde mit der entsprechenden Stimmabgabe in der Sitzung der Verbandsversammlung des AMS, die für 08.02.2023 vorgesehen ist. Doppelhaushalt 2023 und 2024: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 Dem Gemeinderat wurde als einer der ersten Kommune im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2023/2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund steigender Ausgaben, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurden die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investitionsprogramm 2023/ 2024 inkl. Finanzplanungsansätze am 18.10.2024, 08.11.2002 und 06.12.2024 Beschlüsse für die Investitionen gefasst. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023 -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Es gelingt in der Planung 2023 und 2024 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Ertragsseite sind unter anderem, dass es Mehrerträge im Vergleich zu 2022 in Höhe von 2,0 Mio. € gibt und es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer Anpassungen der Hebesätze beschlossen. Weitere Gebührenanpassungen wurden vorgenommen oder sind geplant. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Aufwandsseite sind unter anderem, dass die Gesamt-Aufwendungen um 1,69 Mio. € steigen und die Personalaufwendungen um 0,66 Mio. € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen steigen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 0,71 Mio. €. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 0,31 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbedarf abzgl. Tilgung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2023 bei - 6.886.200 € bzw. 2024 bei -3.334.050 €. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 5,0 Mio. € und 5,25 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden in Höhe von 150.000 € bzw. 300.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt 4,85 Mio. € bzw. 4,95 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestand beträgt 2023 -1.444.100 € bzw. 2024 1.751.300 €, die aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2023 und 2024 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Den Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. In den Ergebnishaushalten 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird die Gemeinde in 2023, noch mehr als ohnehin üblich gemeinsam herausfordern. Trotzdem darf nicht nachgelassen werden die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2023 und 2024 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 – 2027 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3. Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthaltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg S. 80-82 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan zur Kenntnis. 4. Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfähigkeit gem. S. 405 (Anlage 11) des Haushaltsplanes zu. Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle Die Entgelte für die Benutzung der Festhalle wurden letztmals im Jahr 2012 angepasst. Nach zehn Jahren unveränderter Benutzungsentgelte und zwischenzeitlich teils massiv gestiegener Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen, schlug die Verwaltung vor, die Benutzungsentgelte anzupassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden für private Veranstalter um 50 € pro Veranstaltung zum 01.01.2023 erhöht. Änderung der Friedhofsatzung; Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen; Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens; Änderung des Gebührenverzeichnisses Die letzte Überprüfung der Bestattungsgebühren erfolgte im Jahr 2016. Im Jahr 2022 wurde lediglich das Urnenrasengrab neu kalkuliert und das Gebührenverzeichnis benutzerfreundlicher dargestellt. Anlässlich verschiedener Entwicklungen ist eine Anpassung der derzeit gültigen Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Baindt erforderlich. Auch in Baindt ist zu beobachten, dass Urnenbestattungen wesentlich stärker nachgefragt werden als Erdbestattungen. Die Verschlussplatten am Kolumbarium/Urnenwand werden demnächst bei vier Platten gereinigt. Bei der Urnenwand wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Je nach Witterungsverhältnissen und Zustand sind frühere Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. In Baindt können maximal zwei Urnen je Kammer aufgenommen werden. Das Nutzungsrecht für eine Kammer im Kolumbarium beträgt 15 Jahre. Sie sind eine kostengünstigere Alternative zu einem Grab. Auch hat das Bestattungsunternehmen zum 01.01.23 die Gebühren inflationsbedingt angehoben. Diese Kosten werden bei Erdbestattungen ohne Aufschlag weitergegeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Bestattungsgebühren zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhofsatzung „Gebührenübersicht – Anlage zum Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive dem neuen Gebührenverzeichnis tritt zum 01.02.2023 in Kraft. 3. Die Verwaltung wird beauftragt eine jährliche Aufstellung der Bestattungsformen dem Gemeinderat aufzuzeigen. 4. Auf den Bau einer weiteren Urnenwand soll derzeit verzichtet werden und Ende 2023 die aktuelle Situation überprüft werden. Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe; Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen (Nr. 1-6) an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 501.012,50 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (Nr. 1-6) in Höhe von 1.758.750 € ( Stand 01.01.2023) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2023 erneut zu verzinsen. Der Zinssatz ist analog den durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden als Sondervermögen mit Sonderrechnung geführt. Die Ausgliederung erfolgte aus dem Haushalt in einen rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb. Für die Investitionen der Eigenbetrieb wurden vom Kernhaushalt von Zeit zu Zeit Trägerdarlehen gewährt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 1-6 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2023 auf einheitlich 3,60 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 1-6 findet zum 30.09.2028 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 7 und 8 werden im Jahr 2024 angepasst. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Kleinspenden bis 100 € dürften in einem vereinfachten Verfahren bei Bedarf zusammengefasst entschieden werden. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2022 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Es gingen von der Bevölkerung, Gemeinderäten, Vereinen etc. zahlreiche Sachspenden für die Geflüchteten ein. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt.[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 11. Februar 2022 Nummer 6 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Corona-Teststation in Baindt wird hervorragend angenommen Die Corona-Teststation in der Schenk-Konrad-Halle wird von „Gemeinsam neue Wege“ (GnW) betrie- ben. Mit dieser werden an sieben Tagen in der Woche Antigen-Schnelltests für unsere Bürgerinnen und Bürger im Foyer der Schenk-Konrad-Halle angeboten. Es besteht die Möglichkeit, einmal die Woche kostenlos einen Corona-Schnelltest durchzuführen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Eingang der Schenk-Konrad-Halle Teststation Im Januar 2022 wurden insgesamt 7.595 Antigen-Schnelltests in Baindt durchgeführt. Dies entspricht durchschnittlich 245 Tests pro Tag. Im Betrachtungszeitraum Januar wurden zudem insgesamt 139 positive Ergebnisse registriert. Im Vergleich zu anderen Standorten liegt diese Zahl tendenzi- ell im unteren Bereich. Die Teststation hat Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Zudem wird am Samstag, Sonntag und Feier- tagen von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr getestet. Sie können sich ohne Termin zu den Öffnungszeiten testen lassen. Lediglich eine einmalige Online-Anmeldung unter www.coronatest-rv.de mit Buchungscode wird davor benötigt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und Buchungscode zum Testen mit. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 St an d: 13 .01 .20 22 Übersicht zur Absonderungspflicht von positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen frisch geimpft/ geboostert/ genesen𝟏𝟏𝟏𝟏 nicht immunisiert 1. Allgemeine Regelung (privates Umfeld) positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich5 haushalts- angehörige Person Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls) 2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 2. Regelung für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Vor Betreten der Einrichtung ab Tag 7 ist ein verpflichtender PCR-Test notwendig, wenn die positiv getestete Person zuvor 48h symptomfrei war7. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen unter 1. Allgemeine Regelung mit Freitestung an Tag 7 mittels Schnelltest5. haushalts- angehörige Person Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls)2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 3. Regelung für Kinder und Jugendliche in einer Kita oder 𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Beim Auftreten eines Corona-Falls in einer Schulklasse oder in einer Gruppe einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gilt eine tägliche Testpflicht mittels Schnelltest oder PCR-Test für den Zeitraum von 5 Schul-/Betreuungstagen9 positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich5 Haushalts- angehörige Person (Kinder/ Jugendliche)𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls)2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 5 möglich8 Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟗𝟗𝟗𝟗,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 5 möglich8 Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 (1) „Quarantänebefreite Personen“ (von der Absonderungs- und Testpflicht befreit) sind asymptomatische: • geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt, • genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht länger als drei Monate zurückliegt oder • geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. (2) Positiv getestete Personen müssen sich umgehend nach Information eines positiven Testergebnisses (Schnelltest/ PCR- Test) in Absonderung begeben. Nach einem positiven Selbsttest müssen diese einen PCR-Test durchführen lassen. Ist das PCR-Testergebnis positiv auf SARS-CoV2, gilt man als positiv getestet Person und muss sich für 10 Tage absondern (Freitestung möglich, siehe Punkt (5), (6), (7) und (8)). Die Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnis des positiven Tests. Die Absonderungsdauer berechnet sich ab dem Tag der Probenahme. Bei Schnelltests ist der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem die positiv getestete Person das Testergebnis erhält i.d.R. derselbe Tag. Bei einem PCR-Test sind der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem eine Person Kenntnis über ein positives Testergebnis erlangt i.d.R. nicht derselbe Tag. Die Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach Ersterregernachweis (Probeentnahme oder Laboreingangsdatum, je nachdem was auf dem Nachweis steht). (3) Wenn der Ersterregernachweis mittels Schnelltest erfolgte und positiv ausfiel und der anschließende PCR-Test negativ ausfällt, endet die Absonderung für die positiv getestete Person, sowie deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen nach Kenntnis über das negative PCR-Testergebnis, soweit die Person nicht zugleich enge Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist. (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein. Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein. Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und - oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 • geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. (2) Positiv getestete Personen müssen sich umgehend nach Information eines positiven Testergebnisses (Schnelltest/ PCR- Test) in Absonderung begeben. Nach einem positiven Selbsttest müssen diese einen PCR-Test durchführen lassen. Ist das PCR-Testergebnis positiv auf SARS-CoV2, gilt man als positiv getestet Person und muss sich für 10 Tage absondern (Freitestung möglich, siehe Punkt (5), (6), (7) und (8)). Die Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnis des positiven Tests. Die Absonderungsdauer berechnet sich ab dem Tag der Probenahme. Bei Schnelltests ist der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem die positiv getestete Person das Testergebnis erhält i.d.R. derselbe Tag. Bei einem PCR-Test sind der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem eine Person Kenntnis über ein positives Testergebnis erlangt i.d.R. nicht derselbe Tag. Die Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach Ersterregernachweis (Probeentnahme oder Laboreingangsdatum, je nachdem was auf dem Nachweis steht). (3) Wenn der Ersterregernachweis mittels Schnelltest erfolgte und positiv ausfiel und der anschließende PCR-Test negativ ausfällt, endet die Absonderung für die positiv getestete Person, sowie deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen nach Kenntnis über das negative PCR-Testergebnis, soweit die Person nicht zugleich enge Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist. (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abtei- lungen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbei- tenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorla- ge eines 3G-Nachweises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genesenennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: - Neubauten - Hausanbauten - Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiegelung) - Abriss - Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Ver- änderungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Home- page der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/verwaltung/rathaus-online - Ru- brik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 15.02.2022 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2022 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2022 Hundesteuer 2022 15.02.2022 Gebühr Mitteilungsblatt 2022 14.03.2022 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2022 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Tierarzt Samstag, 12. Februar und Sonntag, 13. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. Februar Kloster-Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 13. Februar Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Februar 24.02. Befreien: Kindergärten, Heimsonderschule, Selige Irmgard und Rathaussturm 27.02. Narrenmesse März 01.03. Maskenvertreiben DP 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Fördervereine KWS JHV Aula KWS 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Unter-Wasser Raspler-Ratsch-Ratsch Am Donnerstag, den 28.01.2022, war ein ganz besonderer Tag für alle Kinder und Erzieher/innen im Kindergarten St. Mar- tin. Als Unterwassertiere verkleidet und geschminkt tra- fen wir uns vor dem Kindergarten, um mit dem bunt ge- schmückten Narrenbaum durch die Straßen zu ziehen. Alle Kinder wurden von dem Oberwaldschrat begrüßt, der mit seinen drei Rasplerfreunden zu uns kam. Mit dreifa- chem Unter-Wasser und Raspler-Ratsch-Ratsch liefen wir los. Die Raspler tanzten dabei zur Musik und begrüßten einzelne Zuschauer auf den Baindter-Straßen. Wieder am Kindergarten ange- kommen wurde der Narren- baum mit kräftigen Hau-Ruck- Rufen der Kinder aufgestellt. Dem Narrenbaum zur Ehre wur- de gemeinsam das Baindter Narrenlied gesungen. Auch die Liederwünsche der Raspler wurden erfüllt. So sangen wir gemeinsam noch das Lied „Drei Schweine“ und „Tschu tschu wa“. Mit einem großen Guatsla-Re- gen verabschiedeten sich die Raspler von den Kindern aus dem Kindergarten St. Martin. Unser Narrenbaum wird noch die gesamte Fasnetszeit über vor dem Kindergarten stehen. Gerne laden wir Sie dazu ein, sich bei einem Spaziergang in Fasnetsstimmung zu bringen. Ein großer Dank geht an unseren Oberwaldschrat und an die Raspler für einen gelungenen Fasnetsauftakt. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Zur Information Deutsche Rentenversicherung Ausbildung im öffentlichen Dienst: Kluge Köpfe für die Rente gesucht Dieses Jahr werden bei der Deutschen Rentenversiche- rung (DRV) Baden-Württemberg fast 130 Nachwuchs- kräfte neu eingestellt. Für den Ausbildungsbeginn Sep- tember 2022 sind in drei Ausbildungsberufen noch Plätze frei, teilt die DRV Baden-Württemberg jetzt mit. Für die beiden Studiengänge im gehobenen Dienst zum Bachelor of Laws (Rentenversicherung) und zum Bachelor of Science (Wirtschaftsinformatik) sowie für die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten sucht der gesetz- liche Rentenversicherungsträger noch Interessenten. Nach der Prüfung werden die Nachwuchskräfte bei entsprechen- der Leistung unbefristet als Beamte oder Tarifangestellte in den öffentlichen Dienst übernommen. Sie können dann nicht nur an den Hauptstandorten in Karlsruhe und Stutt- gart arbeiten, sondern auch in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV im ganzen Land: von Schwäbisch Hall bis Freiburg, von Ravensburg bis Mannheim. Die DRV Baden-Württemberg bietet jungen Menschen flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten und gute Auf- stiegschancen. Wer mehr über die Ausbildung bei der DRV wissen oder sich um einen Ausbildungs- oder Studien- platz bewerben möchte, findet weitere Informationen auf www.kluge-koepfe-fuer-die-rente.de. Auf Facebook und Instagram berichten die Nachwuchskräfte unter »Kluge Köpfe für die Rente« regelmäßig über ihre Ausbildung und ihre Erfahrungen als Studierende im Dualen Studium. Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2022 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur land schaftspreis 2022 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimat- bundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen, be- weidete Wacholderheiden oder die gelungene Rekultivie- rung eines Steinbruchs. Der mittlerweile traditionelle Jugend-Kulturland- schaftspreis ist einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Spar- kas sen verband Baden-Württemberg sowie die Sparkas- senstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kulturlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Heimat bun des, also den ehemals würt tem ber gi schen oder hohenzollerischen Teilen des Landes. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein­ denkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe­ bänke, Feld­ und Wegekreuze, Bachbrücken, Trocken­ mauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Gestalt eines Buches sein. Annahmeschluss für schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2022. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen und der Beschreibung preis­ gekrönter Projekte der Vorjahre sind beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergi­ schen Sparkassen erhältlich. Sämtliche Informationen sind auch unter www.kulturlandschaftspreis.de abrufbar. Die Verleihung findet im Herbst 2022 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Denkmalschutzpreis für private Eigentümer ausgeschrieben Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische Heimat loben zum 37. Mal den Denkmalschutz- preis Baden-Württemberg aus. Dieser stellt die denk- malgerechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger wer- den mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro be- lohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt. Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Gebäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nicht zwingend unter Denkmalschutz stehen Der Preis unter der Schirmherrschaft von Ministerin Ni­ cole Razavi will die Vielfalt und Besonderheiten der Bau­ kultur in Baden­Württemberg sowie das Engagement zu deren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittelalterlichen Gebäuden bis zu stilprägenden Bauten des 20. Jahrhunderts. „Die Jury würdigt Maßnahmen, bei denen die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie möglich bewahrt wurde. Das schließt zukunfts­ weisende und beispielhafte Umnutzungen oder moder­ ne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht ein­ fügen“, betont Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes und Mitglied der Fachjury. Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 30. Ap­ ril 2022. Weitere Informationen sowie die Broschüre mit allen notwendigen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2023 statt. 10.000 Euro für die besten Innovationen aus dem Landkreis – Erstmalige Vergabe des Sonderpreises „Erneuerbare Energien“ Bereits zum 11. Mal wird der im zweijährigen Turnus aus­ geschriebene „Innovationspreis Landkreis Ravensburg durch die Kreissparkasse Ravensburg gemeinsam mit der WiR – Wirtschafts­ und Innovationsförderungsge­ sellschaft Landkreis Ravensburg vergeben. Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz im Kreis Ravensburg und maximal 1000 Mitarbeitern. Innovationen gelten als eine der entscheidenden Schlüs­ selgrößen für längerfristigen unternehmerischen Erfolg. Vor dem Hintergrund der „Megatrends“ Globalisierung, nachhaltiges Wirtschaften und der Digitalisierung haben Unternehmen die Nase vorne, die sich kreativ mit den da­ mit verbundenen Herausforderungen auseinandersetzen. Indem sie zukunftsweisende Technologien oder Produkte entwickeln, bringen sie bedeutsame Innovationen hervor. Vor diesem Hintergrund vergibt die Wirtschafts­ und In­ novationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg mbH (WiR GmbH) gemeinsam mit der Kreissparkasse Ravensburg seit 2001 im zweijährigen Turnus und damit bereits zum 11. Mal den Innovationspreis Landkreis Ra­ vensburg. Zusätzlich wird zum ersten Mal der „Sonder­ preis für innovationsstarke Unternehmen in der Erneu­ erbaren Energien Branche“ ausgelobt. „Erklärtes Ziel ist es, mit dem Preis den Unternehmen für ihren unternehmerischen Mut und ihren Pioniergeist zu danken, stellen sie doch das wirtschaftliche Rückgrat unseres Wirtschaftsraumes dar und sichern damit unser aller Wohlstand.“ so der Aufsichtsratsvorsitzende der WiR Landrat Harald Sievers. Bewerben können sich alle Unternehmen und Institutio­ nen mit Sitz im Landkreis Ravensburg und mit maximal 1.000 Beschäftigten. Die eingereichten innovativen Produk­ te, Verfahren oder Dienstleistungen müssen in der Praxis marktfähig sein, wobei eine Innovation dann als marktfä­ hig gilt, wenn sie bereits erfolgreich am Markt umgesetzt ist oder eine Markteinführung unmittelbar bevorsteht. Die Bewerbung ist online über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de bis zum 28. Februar 2022 möglich. Neutrale und unabhängige Jury­Mitglieder aus Handwerk, Wirtschaft und Wissenschaft sichten und be­ werten alle eingereichten Innovationen. Infobox: Die wichtigsten Informationen zum Innovationspreis 2021/22 • Innovationen aus dem Landkreis Ravensburg • Preisgelder im Gesamtwert von 10.000 € • Sonderpreis im Bereich Erneuerbare Energien • Schriftliche Dokumentation/Publikation • Offizielle Preisverleihung im Juli 2022 • Bewerbungsschluss: 28. Februar 2022 • Online­Bewerbung über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir­rv.de • 11. Innovationspreis Foto (von links): Heinz Pumpmeier (Vorstandsvorsit­ zender der Kreissparkasse Ravensburg), Harald Sievers (Landrat des Landkreises Ravensburg), Hans­Joachim Hölz (Geschäftsführer der WiR GmbH) Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Bahntest Tim Bartels (Umweltbriefe) Tipps des VCD für grenzenlose Zugreisen durch Europa: Mit dem Zug in die Ferne Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schnuppertag beim Finanzamt Ravensburg Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerin- nen und Schüler, die im Jahr 2022 ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulreife bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufsausbildung oder mit einem Dualen Stu- dium beginnen wollen, am 24.02.2022 von 14:00 Uhr – 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Würt- temberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März! Wichtiger Termin für Arbeitgeber Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Be- schäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeits- plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zu- ständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäfti- gungsquote. Hinweise zum Anzeigeverfahren und IW-Elan für die elek- tronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Be- trieben und Verwaltungen zugesandt. Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der ört- lichen Agentur zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Melde- pflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen – eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrigkeit, denn ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, kann dies mit einem Bußgeld geahn- det werden. Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden wochen- tags von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Rufnummer 07161 9770 – 333 beantwortet. Dieses Serviceangebot richtet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Ar- beit Konstanz-Ravensburg. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Fiona - Gemeinsamer Antrag 2022 Ab Anfang März beginnt die Antragsbearbeitung für den Fiona Antrag 2022 Beachten Sie bitte, dass Beratungen zum Gemeinsamen Antrag nicht angeboten werden – le- diglich das Ausfüllen des Online-Antrags und der Schlags- kizzen. Persönliche Termine bei uns in der Geschäftsstelle sind unter den CoronaSchutzmaßnahmen möglich. Ansprechpartnerin Gemeinsamer Antrag: Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 ---------- Düngebedarfsberechnung/Nährstoffvergleich Denken Sie an die Erstellung Ihrer Düngebedarfsberech- nung vor der ersten Ausbringung. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung Ansprechpartnerin Düngebedarfsberechnung: Josepha Ostermeier, Tel.: 07585/9307-13 --------- Sammelbestellung Trichogramma-Schlupfwespen Bestellen Sie bei uns Ihren Bedarf ab sofort. Gerne können wir Ihnen auch eine Ausbringung mit Multikopter anbieten. Ansprechpartnerin Trichogramma: Nataly Konrad, Tel. 07585/9307-12 Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental angefordert werden (klimasparbuch@gmschussental.de). Tipp 14: Mehr Gemüse auf dem Teller Die Tierhaltung und der Transport des Fleischs tragen zum Klimawandel bei. Wer weniger Fleisch isst, kann etwas Gutes für das Klima tun. Rindfleisch ist aus Sicht des Klimaschut- zes das schlechteste Nahrungsmittel: Um ein Kilogramm Fleisch zu produzieren, müssen 15 Kilogramm Futter er- zeugt werden. Dafür braucht man eine Fläche von 40 Qua- dratmetern. Auch Unmengen von Wasser „fließen“ in jedes Schnitzel. Zugleich stößt jedes Rind viel Methan aus, das als Treibhausgas noch schädlicher ist als Kohlendioxid. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten- und Gartenbau Impfen schützt dich und andere! Neun Filme in neun Sprachen auf dem YouTube-Kanal der SVLFG Mit den neuen Erklärfilmen in neun verschiedenen Spra- chen sollen Saisonarbeitskräfte motiviert werden, sich bereits in ihrem Heimatland gegen Corona impfen zu lassen. Zudem stellt die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vor, wie sich Saisonarbeitskräfte mit einer Impfung vor Corona schützen können und wie eine Schutzimpfung abläuft. Zu finden sind die neun Filme unter www.svlfg.de/ youtube-digital auf dem YouTube-Kanal der SVLFG in der Playlist „Erklärfilm: Impfen schützt dich und andere!“. Die Inhalte werden in deutscher, englischer, rumänischer, polnischer und bulgarischer, aber auch in ukrainischer, ungarischer, georgischer und spanischer Sprache be- reitgestellt. Mit den neuen Filmen unterstützt die SVLFG Saisonar- beitskräfte und auch die Unternehmer dabei, in der Co- rona-Pandemie gesund und sicher zu arbeiten. Weitere Informationen zu Corona, Präventionsmaßnahmen, Ant- worten auf häufig gestellte Fragen und vielen weiteren Themen finden Saisonarbeitskräfte und Arbeitgeber in der Web-App Saisonarbeit unter www.agriwork-germany.de. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Die SVLFG hat auf ihrem YouTube-Kanal neue Filme zum Thema „Impfen schützt dich und andere!“ in neun Spra- chen veröffentlicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. Februar– 20. Februar 2022 Gedanken zur Woche Träume Nenne dich nicht arm, wenn deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind, wirklich arm ist nur der, der nie geträumt hat. Marie von Ebner-Eschenbach Samstag, 12. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 13. Februar – 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Eugen Maier, Brunhilde Dreher, Josef Kibler, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Boris Schimanowski) Dienstag, 15. Februar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 16. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 17. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung Freitag, 18. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – kein Gottesdienst 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Samstag, 19. Februar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Sieglinde Kösler, Hilda und Fritz Blank, Pau- la und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Rosemarie Sterk, Ludmilla und Ro- chus Illenseer) Sonntag, 20. Februar – 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit der Kleinen Kirche (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18.Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Schwester Carola verstorben Sr. Carola Pötter † 4. Feb. 2022 (aus der Ansprache von Pfr. Staudacher) Ende der 50er-Jahre, ar- beitete sie, um der Enge des Elternhauses zu ent- kommen, auf Anraten ih- rer Klostertante in Heiligen- bronn in einem Kinderheim, plante, aber bereits die Ab- reise in die französische Schweiz. Eines Nachts wur- de an der Pforte ein Säugling abgegeben und für die 17-jährige war danach nichts mehr so wie vorher. Das Schicksal des verlassenen Neugeborenen berührte sie tief. Sie spürte die Berufung und stellte danach ihr Leben ganz in den Dienst für Gott und den Nächsten. „Das Baby war mein Engel“, stellt sie später fest. „Zu monoton sei ein Leben im Kloster für so eine temperamentvolle 18-Jährige wie Carola Pötter. Das könne nie und nimmer gut gehen“, so die damalige Meinung ihrer Freunde. Über einiges hätte sich die heute 82 Jahre alte Schwester vielleicht beklagen können. Langeweile gehörte nie dazu. Denn wo immer es etwas Neues aufzubauen galt, dorthin wurde sie auch von der Schwesterngemeinschaft beordert. Ihre ersten 30 Klosterjahre (u.a. in Baindt) widmete die Franziska- nerin gehörlosen und seelisch wie körperlich versehrten Kindern und Jugendlichen, bevor sie in Heiligenbronn das „Haus Lebensquell“ einrichtete. Es folgte ein Sabbatjahr, das sie nach Österreich ins Haus der Stille und zu Schwei- geexerzitien in die ägyptische Wüste führte. Ihre Auszeit unter Beduinen und die innere Einkehr unter freiem Him- mel betrachtete Schwester Carola als eine der schönsten Erfahrungen in ihrem Leben. Zurück im Kloster, wurde sie nach Baindt beordert um dort die Einstiftung in die neue „St. Franziskus Stiftung“ vorzubereiten. Nun frei für neue Aufgaben errichtete sie in Baindt erfolgreich ein „offenes Haus“, in dem Suchende und Pilger Tage der Stille, der Me- ditation und der Erholung verbringen konnten. Erfüllung fand sie im Dienst für ältere und demente Menschen so- wie in der Sterbebegleitung. Zugleich war sie überzeugt, dass dies noch nicht ihre letzte Station sein wird: „Ich spü- re, da kommt noch etwas. Gott hält nochmal eine neue Aufgabe für mich bereit.“ Im Juni letzten Jahres kehrte sie zusammen mit ihrer Mitschwester Johannella nach Heiligenbronn ins Mutterhaus zurück. Nach einem Sturz kam sie ins Krankenhaus nach Rottweil und verstarb dort völlig überraschend. Schwester Carola hinterlässt eine große Lücke aber auch Spuren! Vergelt’s Gott. RIP Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf dei- ne große Barmherzigkeit. Dan 9,18 Sonntag, 13. Februar Septuagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 16. Februar 15.00 – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 20. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 _________________________ Gedanken zum Wochenspruch „Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf deine große Barm- herzigkeit.“ Demut ist die Grundhaltung, die allen gut ansteht, die in Kirche und Gesellschaft Verantwortung tragen. Daniel, von dem dieses Gebet stammt, war einer der mächtigs- ten Männer im damaligen Babylonischen Imperium. Er war durch und durch gerecht, gottesfürchtig und ange- sehen. Als ihn ein schwerer Schicksalsschlag trifft und sein Leben in Gefahr gerät, fordert er trotzdem nicht selbstbewusst von Gott ein, sich doch endlich dafür bei ihm zu revangieren. Er geht auf die Knie und gesteht sich und allen anderen ein, dass er auf Gottes Gnade angewiesen ist und bleibt. Er macht keinem anderen Vorwürfe, sucht die Schuld nicht wo anders, sondern schaut selbst in den Spiegel und weiß, dass er alles, was er ist und hat aus Gottes Gnade ist und hat. Nur in dieser Haltung gelingt ein echter Neuanfang – ehr- lich, beherzt und im Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit, die uns auch durch Krisen durchträgt. Gottes Segen! – Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Gruppe 1 gemeinsam Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ ACHTUNG - Änderung der CoronaVO!!! Neueste Änderung der CoronaVO für Gottesdienste vom 8.2.2022 Die Landesregierung hat am 8.2. be- schlossen, dass ab dem 9. Februar die Kontaktdaten der Gottesdienstteilneh- menden nicht mehr erhoben werden müssen. Ebenfalls aufgehoben wurde die 3G-Regelung für Got- tesdienste in geschlossenen Räumen, die ab dem 14.2. gelten sollte. Lt. aktueller Auskunft des Oberkirchenrats können in der jetzigen Phase der Pandemie in geschlossenen Räumen mit den staatlichen Mindestvorgaben - Mindestabstand von 1,5 Metern - FFP2-Masken in geschlossenen Räumen für Personen ab 18 Jahren in der Warn- und den Alarmstufen (an- sonsten medizinische Masken) Gottesdienste sicher gefeiert werden. Auch der Gemeindegesang ist unter diesen Vorgaben wieder möglich. Wir achten außerdem durch ein CO2-Messgerät auf die Luftqualität in der Kirche. _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pau- sieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epide- miologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten Volleyball LJ Baindt Pokalspiel und erster Rückrundenspiel- tag der zweiten Mannschaft Die „Zweite“ startete am 27. Januar hoch- motiviert ins Pokalspiel gegen „altbe- kannte“ Gegner vom VC Oberteuringen. Diese Energie setzten die drei Damen und drei Herren direkt in einen Sieg im ersten Satz um. Leider reichte die Power nicht ganz für die drei Gewinnsätze, sodass am Ende der VCO als Sieger vom Feld ging. Auch am vergangenen Sonntag trat die zweite Mann- schaft mit einer Frau mehr auf dem Feld an. Der ers- te Spieltag der Rückrunde wurde spontan nach Baindt verlegt. Zu Gast waren die Löwenzähne aus Wilhelms- dorf. Der erste Satz ging hart umkämpft an die Gast- geber (25:23). Im zweiten Satz ließen diese ein wenig nach (17:25), kämpften sich dann jedoch im dritten und entscheidenden Satz lautstark zurück (25:21). Herzlichen Glückwunsch zum Sieg gegen den direkten Tabellen- gegner. Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - was kommt noch? Hallo liebe Kursteilnehmer, zunächst vielen Dank nochmal für die Teilnahme an unserem Ski- und Snow- boardkurs!! Nach einer ordentlichen Kraftanstrengung in der Vorbereitung hatten wir alle zusammen dann doch drei tolle Kurstage. Gekrönt wur- de es natürlich durch den Kaiserwettertag am letzten Samstag. Natürlich erstatten wir Ihnen die Gebühren für den 4. Kurstag. Sollten Sie das wünschen, senden Sie bit- te bis zum 15.02. eine Mail mit den Teilnehmernamen an kassierer@alpinteambaindt.de. Sollten wir bis dahin von Ihnen Nichts hören, gehen wir davon aus, dass Sie keine Rückerstattung wünschen. Dann verwenden wir das Geld für unsere Jugendarbeit. Falls Sie sich so entscheiden: Vielen Dank dafür im Voraus!! Da aktuell vom auswärtigen Amt vor touristischen Rei- sen nach Österreich ausdrücklich gewarnt wird, ist es für uns nicht möglich einen Ferienkurs für die Faschingsfe- rien zu organisieren. Auch wenn sich das ändern sollte, wird für uns die Vorlaufzeit zu kurz. Hier hoffen wir auf Ihr Verständnis! Für unser Jugendlager am Schetteregg gehen wir al- lerdings in die Planung. Es soll am 19./20.03. stattfin- den. Falls Sie jemanden jemanden anmelden wol- len oder weitere Informationen benötigen, Mail an ausbildungswart@alpinteambaindt.de, die geht dann Vol- ker Gross direkt, der das Jugendlager organisiert. Teil- nahmegebühr ca. 80 Euro/Kind inkl Übernachtung etc. Etwas unerwartet wurde die Homepage des SV Baindt umgestaltet. Deswegen sind hier momentan nur wenige -aber immerhin alle aktuellen- Informationen drauf. Un- sere Vorstandsmitglieder sind via Mail erreichbar (www.svbaindt.de/index.php/alpinteam). Bleiben Sie gesund und munter, Ihr Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung über das Bad Wurzacher Ried auf die Grabener Höhe Wir wandern von Unterschwarzach zur Grabener Höhe und erleben bei klarem Wetter ein schönes Alpenpanorama und Blicke ins Ober- schwäbische Hügelland. Über Greut geht es zurück zum Parkplatz. Treffpunkt Sonntag 20.02.2022 um 11.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten Gehzeit ca. 3,0 Std./ 10 km/ 150 hm Fahrpreis 6,00 € für Mitglieder Bitte die aktuellen Corona Regeln beachten, aktuell gilt 3G, keine Einkehr vorgesehen, Anmeldung ab 16.02.2022, T. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung A. Methner, email: arotka@gmx.de Vesper, Getränk (mind. 1/2 l) gutes Schuhwerk, Stöcke und Wechselschuhe mitbringen Bei Regen > 75% wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info über Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Stiftung Liebenau Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie DJO Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie einmal die Länder in Lateinamerika ganz prak- tisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Mexiko und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Eu- ropa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Mexiko/ Deutsche Schule Guadalajara 14.04. – 02.06.2022 und aus Peru/Arequipa 07. 05- 03. 06 2022. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 17 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Eiführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, Frau Wultschner und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Gastschüler aus Peru und Mexiko suchen nette Gast- familien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdau- er: Mexiko / Guadalajara ist vom 14.04.– 02.06.22, Peru/ Arequipa vom 07.05 – 03.06.2022 und Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. TWS Die App fürs Schussental Von Wetter über Mobilitätsinfos bis zum Einkaufsbonus – TWS bündelt Nützliches und unterstützt mit GUGG Kauf- kraft vor Ort Alles auf einen Blick – und dazu mobile Payment mit Stempelpass. Mit der neuen App GUGG bündeln die Technischen Werke Schussental (TWS) vieles, was den Menschen in der Region täglich Nutzen bringt. Von dem Bonussystem profitieren Nutzer, örtlicher Handel und Gastronomie gleichermaßen. „Mitmachen ist dringend erwünscht. Mit Hilfe der digitalen Unterstützung möch- ten wir Anreize schaffen, damit die Menschen Angebote vor Ort einfacher und besser nutzen können und vor Ort shoppen“, umreißt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS die Idee. GUGG fasst Informationen kompakt zusammen, so dass diese ohne viel suchen und scrollen auf dem Smartpho- ne schnell und übersichtlich zur Hand sind: Dazu gehö- ren Prognosen der regionalen Wetterwarte, Fahrpläne in Echtzeit von Stadtbus und Verkehrsverbund bodo, Park- leitsystem, der Abfallkalender und den Einkaufsführer für Weingarten und Ravensburg. Auch an die Einbindung der Kultur wurde gedacht: Veranstaltungen wie Theater und Konzerte finden auf der digitalen Plattform ebenso einen Platz wie das örtliche Kinoprogramm. Das Angebot soll in Zukunft noch erweitert werden. Smarte Unterstützung für Mobilität Entstanden ist die Idee für GUGG im Zusammenhang mit dem Engagement des Unternehmens für neue Mo- bilität. So ist auf der neuen digitalen Plattform auch das Elektrofahrrad-Verleihsystem eingebunden. „Wir haben aber schnell gemerkt, dass es noch viel mehr gibt, was nützlich und wichtig im Alltag ist. Diese Dinge bringen wir nun Schritt für Schritt in einer digitalen Anwendung zu- sammen“, beschreibt Robert Sommer. Mehrwerte für alle im Schussental schaffen Auch mit den örtlichen Händlern ist die TWS im Gespräch. GUGG kann nämlich Mobile Payment und sogar die Auf- gaben bereits vorhandener Kundenkarten digitalisieren. Zusätzlich bietet GUGG ein lokales Bonussystem an: Eine digitale Stempelkarte notiert alle Umsätze und gibt nach zehn Einkäufen einen Coupon in Höhe von einem Prozent dieser Umsätze frei. „So schaffen wir gemeinsam mit den teilnehmenden Geschäften eine Art Payback im Schus- sental. Das ist unsere Antwort auf den Online-Handel, der leider durch die Pandemie für immer mehr Menschen selbstverständlich wird“, erklärt Robert Sommer. Bei der Ansprache der lokalen Geschäfte unterstützen sowohl das Wifo Ravensburg als auch das Stadtmarketing Wein- garten. Mit dabei sind bereits das Modehaus Bredl, das Musikhaus Lange und G. SCHAAL GmbH (Büro Schaal). Auch in der Tiefgarage Marienplatz in Ravensburg kann mit GUGG bezahlt werden. Voraussetzung für die digitale Anbindung bei den Unternehmen ist die Akzeptanz des Mobile Payment Systems Bluecode. Dies kann entweder in bestehende Kassensysteme integriert oder aber mit Hilfe einer eigenen, kostenfreien Händler-App genutzt werden. Vorteile nutzen Der TWS liegt aber auch viel an persönlichen Kontakten, an lebenswerten Innenstädten mit attraktivem Warenan- gebot und an Geschäften, die auch in der Zukunft wirt- schaftlich bestehen. Neben der Idee und der Entwicklung von GUGG gibt die TWS ihren Strom-Kunden zum Start einen Bonus mit: Sie erhalten ein Guthaben in Höhe von fünf Euro, die sie beim örtlichen Einzelhandel mit der Zah- lung über die Regio-App GUGG einlösen können. Wer smart im Schussental unterwegs sein möchte, kann GUGG ab sofort als Android oder iOS-Version im entspre- chenden Playstore herunterladen. Alle Informationen finden Sie auf der Website: gugg.app Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 1 2 3 4 5 67 8 9 10 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 dt. Hafen- stadt Lan- dungs- steg Figur von Erich Kästner tropi- sches Gewürz Abk.: Erdge- schoss Frauen- name Hafen von Athen nordi- sches Götterge- schlecht eine Meeres- muschel englisch, franzö- sisch: Alter Repara- turanlage für Schiffe niederl. Hafen- stadt größter europ. Binnen- hafen Gehör- organ Laus- ei goldge- streifte Papst- krone Gang- regler der Uhr früher: Russe Zeichen in Psalmen Blüten- stand ind. Ur- vater der Men- schen orienta- lische Kopfbe- deckung Schiff für Pkw Unsinn (ugs.) altes dt. Karten- spiel Welt- raum Hafen- für Jachten englisch: aber starke Zweige ‚und‘- Zeichen (,&‘) Abk.: Beruf ritterl. Reiter- kampf- spiel Kinder- figur der Spyri engl. Fürwort: er männl. Bluts- ver- wandter engli- sche Schul- stadt einer der Mörder Cäsars nicht leise Landes- teil von Tansania rohes Rind- fleisch Geleits- mann von Schiffen Tele- dialog (Kw.) Schiffs- reise franz.: Schrei Schiffs- schaden zwei- teilig indische Göttin, Gattin d. Rama Schutz- patron Norwe- gens Ausruf mixen, ver- mengen Roman- figur bei Beecher Stowe Abferti- gungs- halle a. Hafen Trans- port- gut niederl. Namens- teil Apfel- wein (franz.) Ver- kehrs- weg Röst- brot- scheibe ‚genug‘ in der Musik eh. engl. Bez. für Graf- schaft britische Luft- waffe (Abk.) chem. Zeichen für Actinium Abk.: frei Abk.: Nach- nahme Fahr- zeug (Kw.) Tanz- figur der Quadrille Ufer- mauer Buch- staben- folge Abk.: ohne Ort Ent- laden eines Schiffes japa- nisches Schrift- zeichen US- Rund- funk- sender Schmie- de- eisen Fremd- wortteil: Luft Ausruf des Schau- derns Schiffs- werkstatt Harz von Tropen- bäumen Behälter für Fracht Abk.: Stück DEIKE 1720-0721 E M E P A A A D LEUCHTTURM Foto: © adm/DEIKE 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 dt. H afen- stadt Lan- dungs- steg Figur von Erich K ästner tropi- sches G ew ürz A bk.: Erdge- schoss Frauen- nam e H afen von A then nordi- sches G ötterge- schlecht eine M eeres- m uschel englisch, franzö- sisch: A lter R epara- turanlage für Schiffe niederl. H afen- stadt größter europ. B innen- hafen G ehör- organ Laus- eigoldge- streifte Papst- krone G ang- regler der U hr früher: R usse Zeichen inPsalm en B lüten- stand ind. U r- vater der M en- schen orienta- lische K opfbe- deckung Schiff für Pkw U nsinn (ugs.) altes dt. K arten- spiel W elt- raum H afen- für Jachten englisch: aber starke Zw eige ‚und‘- Zeichen (,& ‘) A bk.: B eruf ritterl. R eiter- kam pf- spiel K inder- figur der Spyri engl. Fürw ort: er m ännl. B luts- ver- w andter engli- sche Schul- stadt einer der M örder C äsars nicht leise Landes- teil von Tansania rohes R ind- fleisch G eleits- m ann von Schiffen Tele- dialog (K w .) Schiffs- reise franz.: Schrei Schiffs- schaden zw ei- teilig indische G öttin, G attin d. R am a Schutz- patron N orw e- gens A usruf m ixen, ver- m engen R om an- figur bei B eecher Stow e A bferti- gungs- halle a. H afen Trans- port- gut niederl. N am ens- teil A pfel- w ein (franz.) Ver- kehrs- w eg R öst- brot- scheibe ‚genug‘ in der M usik eh. engl. B ez. für G raf- schaft britische Luft- w affe (A bk.) chem . Zeichen für A ctinium A bk.: frei A bk.: N ach- nahm e Fahr- zeug (K w .) Tanz- figur der Q uadrille U fer- m auer B uch- staben- folge A bk.: ohne O rt Ent- laden eines Schiffes japa- nisches Schrift- zeichen U S- R und- funk- sender Schm ie- de- eisen Frem d- w ortteil: Luft A usruf des Schau- derns Schiffs- w erkstatt H arz von Tropen- bäum en B ehälter für Fracht A bk.: Stück D EIK E 1720-0721 EMEPAAAD HAMBURGDUISBURGOHR NISSEOREUSSECO ALLKTURBANTSKAT EMARINAEAESTEET AGNATARBUHURTLHE ENBRUTUSTUHARR KREUZFAHRTLOTSETED TAFSITAA HODUALDTOM VANTERMINAL VHIRAF ACSTRASSEFR CRILOESCHENA IDEKAASHINBC WERFTAMBOSSAEROUH ELEMICONTAINERST LEU C H TTU R M Foto: © adm /D EIKE Foto: © adm/DEIKE 753R71K1 Kreuzworträtsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 10 ergeben ein Wegzeichen für Schiffe. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Illustration: © Thams/DEIKE Das brauchst du: • zwei leere Küchenrollen • etwas Wolle • Klebstoff • dickes Klebeband • Schere So geht es: Schneide beide Küchenrollen längs auf und kürze sie auf ungefähr 15 Zentimeter. SpielfernglasSpielfernglas aus Pappe basteln aus Pappe basteln Klebe sie mithilfe des Klebebands an einem Ende so zusammen, dass dieses etwas schmaler ist als das andere. Schneide die breiten Enden so ab, dass sie gerade sind, und umwickel sie ebenfalls mit Klebeband. Befestige die beiden Rollen mit Klebstoff an den breiten Enden miteinander. Wickle nun die Wolle etwa sieben Zentimeter breit um die Mitte der beiden Rollen – so kannst du es später besser halten. Außerdem kannst du die Rollen auf diese Weise noch mal miteinander verbinden. Wenn du möchtest, kannst du dir aus der Wolle noch einen Trage riemen fl echten, an dem du dir dein Fernglas um den Hals hängen kannst. Illustration: © Thams/DEIKE 756U10U1 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 BAUEN & WOHNEN • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! Wir beraten Sie gerne. auf der Insel beim Milchpilz · Zwanzigerstr. 24 · 88131 Lindau (B) Tel. 08382 2798290 · www.edelmetallshop-lindau.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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Wir beraten Sie gerne. auf der Insel beim Milchpilz · Zwanzigerstr. 24 · 88131 Lindau (B) Tel. 08382 2798290 · www.edelmetallshop-lindau.de GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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Rosenkohl zu- fügen und bei reduzierter Hitze etwa vier Minuten mitdünsten. Den Käse grob zerbröseln und mit den rest- lichen Zutaten zum Rosenkohl geben. Alles etwa 15 Minuten bei leichter Hitze köcheln lassen. Gelegentlich umrühren. Lorbeer- blätter, Piment- und Wacholderbeeren entfernen, abschmecken und heiß servieren. Wer es etwas sämiger mag, kann mit in Was- ser aufgelöster Speisestärke den Kohl leicht andicken. Lecker dazu: kross gebratene Speckstreifen und Baguette. Schorten/DEIKE Rosenkohltopf © Bouyssou/DEIKE Schweizer Rezept Zubereitungszeit: 30 Minuten Zutaten für 4 Personen 800 g Rosenkohl, 2 Schalotten, 2 Knoblauchzehen, 2 EL Olivenöl 200 g Speck, gewürfelt, 150 g Gorgonzola, 1 Birne 500 ml Gemüsebrühe, 200 ml Sahne, 1 TL Salz, etwas Pfe er 2 Msp. gemahlene Muskatnuss, 1 EL Wacholderbeeren 3 Pimentkörner, 2 Lorbeerblätter Rosenkohl putzen und halbieren. lauch schälen, würfeln und eben- falls im Öl andünsten. Rosenkohl zu- fügen und bei reduzierter Hitze etwa vier Foto: © Zimmer/DEIKE 755U32U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 STELLENANGEBOTE Wenn Sie Ihre Fähigkeiten in einem modernen und dynami­ schen Team einbringen möchten, offen und begeisterungs­ fähig für täglich neue Herausforderungen sind und in einer innovativen Branche arbeiten möchten, die unsere Region auf das nächste Level bringt, dann bewerben Sie sich jetzt bei der TeleData GmbH. Wir suchen (m/w/d): Kundenberater Auftragsmanager Partnermanager Digitalisierungs­ und Prozessbeauftragter Projektierer für Glasfaser­Netze IT Service­Mitarbeiter Sie möchten keine 100% arbeiten? Wir stellen auch Mini­ jobber und Teilzeitkräfte ein. Auch Quereinsteiger sind erwünscht. Jobs mit Heimvorteil. Jetzt bewerben: teledata.de/karriere Wir sind eine kleine Steuerkanzlei in der Altstadt von Ravensburg. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n Lohnsachbearbeiter/in (m, w, d) in Teilzeit und unbefristet. Ihr Aufgabengebiet • Selbständige Bearbeitung laufender Lohnabrechnungen • Ansprechpartner/-in für Mandanten zu allen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen • Allgemeine Sekretariatsarbeiten Ihre Qualifikation • Sie bringen eine abgeschlossene Berufsausbildung und gute Kenntnisse aus der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung mit, gerne auch als Wiedereinsteiger/in • Idealerweise haben Sie bereits mit Datev gearbeitet Wir bieten einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz, eine leistungsgerechte Vergütung und laufende Weiterbildung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail an: info.stbgrimm@datevnet.de Dipl. Kfm. Hans Grimm Roßbachstraße 5-7, 88212 Ravensburg Telefon 0751 3524877, Fax 0751 3524876 Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und suchen zur Erweiterung unseres Teams einen Hof- und Lagerarbeiter m/w/d Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz, geregelte Arbeitszeiten und ein gutes Betriebsklima. Kontakt unter bewerbung@baumgaertner.de oder Tel. 0751/56160-0 August Baumgärtner GmbH & Co. KG, Schussenstraße 10, 88250 Weingarten PLATZWART m/w/d beim Tennisclub Baindt gesucht! - Minijob - - ab der Sommersaison 2022 - von April bis Ende Oktober - ca. 4 Stunden wöchentlich - freie Zeiteinteilung - Rasen mähen mit Rasentraktor, Hecken schneiden, Tennisplätze ab- ziehen mit Traktor - sonstige Arbeiten nach Absprache, um unsere Anlage in gepflegtem Zustand zu halten Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sibylle Boenke, 1. Vorsitzende, Tel.: 07502/1740 Gerhard Reich, Technischer Leiter, Tel.: 07502/1674 Witwer sucht bildhübsche Haushaltsfee, dunkle Haare, dunkle Augen zum Verlieben ab 60 aufwärts für 2 Std./Woche nach Baienfurt. Handy: 01743328293 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. 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Mit Johanniter FamilyConnect haben Angehörige über eine Smartphone-App mit Hilfe von Sensoren jederzeit im Blick, ob alles in Ordnung ist. Mehr erfahren unter 0800 019 14 14 (gebührenfrei) www.johanniter.de/familyconnect Eine Kooperation zwischen: *gültig vom 01.02. – 15.03.2022 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Gibt es etwas Schöneres als im eigenen Zuhause alt zu werden? Wir machen es möglich. PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Ihre Ansprechpartnerin vor Ort: Katharina P eghaar 0751 - 76 96 26 04 ravensburg-wangen@promedicaplus.de SCHULANMELDUNG KLASSE 5 FÜR DAS SCHULJAHR 2022/23 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie, wird eine alternative Form der Schulanmeldung zur Klasse 5 für Ihr Kind angeboten: – Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Homepage bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch zu. – Sie müssen uns spätestens bis 10. März die Anmeldeformulare und von der GS-Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. – Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie digitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung jederzeit möglich. – Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informationen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees - Schulleitung - Tel.: 0751 56960-10 Fax: 0751 56960-15 kontakt@achtalschule.de www.achtalschule.de VERANSTALTUNGEN GESUNDHEIT[mehr]

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          2022-10-26_TEXT_BP_Bühl_endg.pdf

          G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 26.10.2022 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 21 5 Hinweise und Zeichenerklärung 22 6 Satzung 34 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 36 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 56 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 63 10 Begründung – Sonstiges 66 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 70 12 Begründung – Bilddokumentation 71 13 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 73 14 Verfahrensvermerke 74 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3908) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 5 weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erfor- derlich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenom- men sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elekt- rizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schorn- steine, Antennen etc.). Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 6 Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 7 Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässig- keit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 8 − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur Anlagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Geländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zulässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Installation von Photovol- taikanlagen Auf den privaten Grundstücken sind auf mindestens 30% der Dach- fläche (Orthogonalprojektion) von Hauptgebäuden Photovoltaikan- lagen zu errichten. Die Vorschrift wird auch erfüllt, wenn die Ge- samterrichtungsfläche im Sinne der Festsetzung durch Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden oder sonstigen bau- lichen Anlagen auf demselben Grundstück sowie an der Außenfas- sade des Hauptgebäudes nachgewiesen wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB) 5,70 R=11,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 10 2.24 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.25 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegen- den Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzu- reinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentions- bereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem ge- meindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Re- tentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der ge- planten Gewässerbaumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.26 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielflä- che (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 11 2.28 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.30 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Insektenfreundliche Beleuchtung/Photovolta- ikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % po- larisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglasseite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.32 Bodenbeläge in den pri- vaten Grundstücken/Was- serdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 12 2.33 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu ver- wenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.36 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentlichen Grünflächen sind mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 13 Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 14 Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus der o.g. Pflanzliste zu " Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 15 ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbe- reich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflä- chen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräu- termischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.39 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedli- cher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Eingangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, ein- nehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Ein- haltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (aus- schließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrech- ten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie tref- fen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der bei- den Dachflächen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Winkel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von de- nen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer ge- meinsamen Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemeinsamen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zu- sammenhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der gesamten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptge- bäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dach- überständen werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flächen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeig- net sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projek- tion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sonstige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Haupt- gebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) sind parallel zur jeweiligen Dachfläche zu montieren. Dabei ist ein Abstand bis max. 0,40 m zur Dachhaut zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Materialien für die Dach- deckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 19 Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den fol- genden Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Gelände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Retentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Überflutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig anstei- gende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 20 (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegenüber der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabionen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwi- schenräume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.11 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 21 4 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 4.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 22 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 5.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 5.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 5.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 5.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 5.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 23 5.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 5.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 5.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffi- zienz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bauherren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. 5.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie und Geothermie wer- den empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 24 5.14 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 5.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 5.16 Natur- und Artenschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Blühflächen zu för- dern wird empfohlen eine gebietsheimische Saatgutmischung an- zusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln soll verzichten werden. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 25 Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 5.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 26 − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, An- lage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pes- tiziden. 5.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 5.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 5.20 Standorte für die Straßen- beleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 5.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 27 5.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Boden- horizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund- material sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 28 Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 5.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z.B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 29 5.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 5.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserkanalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. 5.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 5.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 30 o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 5.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 5.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) so- wie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdbe- rührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 5.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 31 5.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 5.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzule- gen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 5.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverord- nung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Ab- stände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht über- schreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 32 muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 5.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutach- tung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allge- meine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang ob- jektbezogener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 33 In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 5.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 5.36 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 34 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Würt- temberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.11.2022 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 26.10.2022. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 26.10.2022. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 26.10.2022 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 35 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Be- bauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 36 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Bühl" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung am nördlichen Orts- rand des Hauptortes der Gemeinde Baindt ermöglicht. Im Westen und Süden grenzt die Fläche an bereits bestehende Wohnbebauung an. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend arrondiert. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirsch- straße" im Nordwesten erschlossen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit überwiegend land- wirtschaftlich genutzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Der Gemeinde ist es derzeit nicht möglich, der Nach- frage an Wohnbebauung gerecht zu werden. Sie muss daher bauleitplanerisch steuernd eingreifen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bühl" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 37 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 38 − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 39 preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.- (Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meß- kirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Weingarten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Stand: Entwurf zur 2. Anhörung gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 23. Oktober 2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 40 − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenre- cycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdich- tete Bauweise zu verringern. − 2.4.0 (G) 4 Die Gemeinden sollen durch eine aktive Baulandpolitik auf die Mobilisierung und tatsächliche Verfügbarkeit der Bauflächenpotenziale im Siedlungsbestand und der bauplanungsrechtlich gesicherten Flächen hinwirken. Die Bauflächen- ausweisung soll so bemessen und gelenkt werden, dass Überlastungen und ein ungegliedert bandartiges und flächenhaft ausgreifendes Siedlungswachs- tum vermieden werden. − 2.4.0 (G) 5 Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. − 2.4.1 (G) 1 Der ermittelte Wohnbauflächenbedarf in Höhe von 1.000 ha für die Region Bodensee-Oberschwaben bis zum Jahr 2035 dient als Orientierungswert, so- wohl für die Dimensionierung der regionalbedeutsamen Schwerpunkte des Wohnungsbaus (siehe PS 2.5), als auch für ergänzende kommunalen Wohn- bauflächen − 2.4.1 (Z) 3 Der Bedarf an ergänzenden kommunalen Wohnbauflächen ist im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung nachvollziehbar zu begründen und darzustel- len. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: (…) Ländlicher Raum i.e.S. (…) Sonstige: 50 EW/ha − 2.5.0 (G) 1 Für die Region soll ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sichergestellt werden. Eine soziale Mischung ist anzustreben. − 2.5.0 (Z) 3 Die regionalbedeutsamen Schwerpunkte des Wohnungsbaus sowie baupla- nungsrechtlich gesicherte, aber noch nicht bebaute Wohnbauflächen und ak- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 41 tivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich (Baulücken, Kon- versionsflächen) sind im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung vor der In- anspruchnahme zusätzlicher unverbauter Flächen im Außenbereich zu nutzen. − 3.1.1 (Z) 1 Regionale Grünzüge: Gem. den in PS 3.1.0 genannten allgemeinen Grunds- ätzen und Zielen sind im Regionalplan Regionale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. − 3.2.1 (Z) 1 Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (Biotopverbund) Gem. den in PS 3.2.0 genannten allgemeinen Grundsätzen und Zielen, insbesondere zur Sicherung und Entwicklung eines regionalen Biotopverbundsystems, sind im Regionalplan Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege fest- gelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. − 3.4.0 (G) 7 Zur Sicherung eines schadlosen Abflusses von Niederschlagswasser soll bei Raum beanspruchenden Maßnahmen darauf geachtet werden, die Auswirkun- gen auf das natürliche Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen des Bodens möglichst gering zu halten. Dabei sollte der Vermeidung neuer Versiegelung Vorzug gegeben werden vor technischen Maßnahmen zur Versi- ckerung und Retention. Möglichkeiten der Entsiegelung sollen genutzt werden Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 42 Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin überwiegend als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Land- wirtschaft" sowie auch als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Grünfläche" dargestellt. Darüber hinaus befinden sich in diesem Bereich Darstellungen einer "Ortsrandeingrünung" zur offenen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 43 Landschaft hin sowie die einer "20-KV-Freileitung". Da die im Bebauungsplan getroffenen Festset- zungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, werden die entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungspla- nes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen werden darüber hinaus bereits teilweise im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in die- sem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB gilt es im Weiteren Verfahren im Besonderen die Planungsvoraussetzungen eines Bauleitplanverfahrens nach § 13 b BauGB zu prüfen. Es gilt im Zuge dessen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung ist gem. § 1a Abs. 2 BauGB abzuarbeiten, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus gilt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zu- künftig umgewidmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasserrechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflä- chengewässer") zugestimmt werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlau- fenden Bach muss die Einhaltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkom- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 44 men artenschutzrechtlich relevanter Arten besser abschätzen zu können, ist eine artenschutzrecht- liche Relevanzbegehung durchzuführen. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problematik ist in der Abarbeitung der Umweltbelange ausreichend zu berück- sichtigen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind abschließend entsprechende Sichtdrei- ecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mit- aufzunehmen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 45 − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 46 der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 7.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 47 7.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 48 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 49 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 50 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 51 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 52 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 7.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 53 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 7.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 7.2.11 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. In Folge der eingeschränkten Durchlässigkeit der Böden für Niederschlagswasser, ist das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser über Regenwasserkanäle abzuleiten. Im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung wird im Bebauungsplan auf die möglichen Optionen für den Umgang mit Niederschlagswasser als Brauchwasser für die Gartenbewässerung oder anspruchsvoller als Grauwassernutzung im Gebäude, die Verbesserung der Verdunstung über Gründächer und ggf. Feuchtflächen oder die Einleitung in Baumquartiere hingewiesen. Auf diese Weise nicht ableitbare Niederschlagsmengen sollen einer Retention zugeführt und gedrosselt in den Vorfluter eingeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 54 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Für das Baugebiet besteht ausreichend Poten- zial zur Wassergewinnung. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Die Gemeinde Baindt hat ein Starkregenrisikomanagement für das Gemeindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. 7.2.12 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungsplanung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. 7.2.13 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 55 werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 56 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf- grund des Bebauungsplanes "Bühl" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 8.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich darüber hinaus sowie im Osten des Plangebiets schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um artenarme Grünland- und Ackerflächen und in Ortsrandlage. Im Westen kommen einzelne, kleinere Gehölze vor. Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingun- gen bieten würden, nachgewiesen. Auch am Bachlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festgestellt werden. Es befinden sich keine Biotopverbunde im Wirkbereich der Planung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 57 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop ("Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nörd- lich des Plangebietes. Das nächste FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht ist der Untergrund des Plangebietes durch holozäne Abschwemmmassen, mit Schluffen, wechselnd tonig-sandig, mehr oder weniger humos, lokal schwach kalkhaltig, graubraun bis gelbbraun (Ma- terial umgelagerter Kulturböden), lokal mit grusigen/kiesigen Einschaltungen, geprägt. Daraus ha- ben sich Gley-Kolluvien mit hoher bis sehr hoher Fruchtbarkeit (3,5) entwickelt. Gemäß der Bo- denkarte im Maßstab 1:50.000 des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, sind die Bodenfunktionen als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe als hoch zu bewerten. Die Böden des etwa 4,71 ha großen Plangebietes sind vollständig unversiegelt, aber deutlich anth- ropogen überprägt (großflächig in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahr- zeugen; zudem Eintrag von Dünger und evtl. Pflanzenschutzmitteln; vermutlich auch Bodenum- bruch und Grünlandeinsaat). Aufgrund der derzeitigen Nutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Norden verläuft ein na- menloses Gewässer II. Ordnung. Aufgrund der Hanglage sind Überflutungsprobleme z.B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Nieder- schlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit oberflächennah anste- hendem Grundwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Freifläche am Ortsrand, auf der sich Kaltluft bilden kann. Gehölze kommen auf der Fläche nur vereinzelt in sehr geringem Umfang vor. Auch wenn die umliegende Bebauung eher kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten), kommt der Fläche in Bezug auf die Kaltluftversorgung der angrenzenden Siedlungsberei- che eine gewisse kleinklimatische Bedeutung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 58 Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet gehört zum voralpinen Hügel- und Moorland. Beim Vorhabengebiet handelt es sich um eine Freifläche an nördlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt, welche im Westen und Süden, sowie im weiteren Um- land auch im Osten von bestehender Wohnbebauung umgeben ist. Die Fläche weist ein leichtes Gefälle Richtung Osten sowie Richtung Süden auf und ist aufgrund der intensiven Nutzung struk- turarm. Im Norden verläuft ein Fußweg. Weitere Wanderwege führen am Gebiet nicht vorbei, so- dass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die freie Landschaft an und ist von hier gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Bedeutung. 8.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohn- bebauung mit deutlichen Störeinflüssen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebens- räumen zu rechnen. Unter Berücksichtigung der umfangreichen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen wie Baumpflanzungen, insektenfreundlicher Beleuchtung und Förderung der Arten- vielfalt durch extensive Blühwiesen, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbe- leuchtung und Photovoltaikanlagen sowie Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik und den großflächigen Grünflächen) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung der Sie- ber Consult GmbH vom 26.05.2021). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plange- biet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Ve- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 59 getation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintref- fende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaft- liche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeindefläche auf die Vorrang- flurstufe II (97 %). Durch die vorliegende Planung wird somit nur ein geringer Teil der landwirt- schaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung wei- terhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen land- wirtschaftlichen Flächen im Gemeindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaft- licher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären Auch unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie wasserdurchlässige Belege im Bereich der Stellplätze und untergeordneten Wegen sowie der festgesetzten Grünflächen, welche ihren Bodenfunktion weiterhin eingeschränkt nachgehen können, ist der Eingriff ins Schutzgut als mittel bis hoch zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge der eingeschränkten Durchlässigkeit der Böden für Niederschlags- wasser, ist das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser über Regenwasserka- näle abzuleiten und es verringert sich unter Umständen die Grundwasserneubildungsrate. Der feh- lende Wasserrückhalt hat auch Auswirkungen auf die Regulierung des Grundwassers, wodurch es zu einer geringfügigen Beeinträchtigung des lokalen Wasserkreislaufes kommen kann. Die Auswir- kungen der Versiegelung werden durch die Festsetzungen großer Grünflächen und zu wasserdurch- lässigen Belegen und zur Niederschlagswasserbehandlung minimiert. Das anfallende Schmutzwasser wird getrennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwas- serkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trenn- system abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und ge- drosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. Das bei Starkregen von den nördlich und östlich liegenden Hängen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Bereich der öffentlichen Grünfläche im Nordos- ten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflutungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Gemeindegebiet er- stellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der wenigen im östlichen Plangebiet bestehenden Gehölze entfällt die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 60 Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Freifläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen be- schränkt. Aufgrund der Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Frischluftbild auszugehen. Bezüglicher der Kaltluftversorgung ist für die angrenzenden Siedlungsbereiche jedoch eine geringe Einbuße zu er- warten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Die Bebauung findet in einem von Norden gut einsehbaren Bereich statt, liegt jedoch zwischen bestehender Bebauung und verlagert damit den nördlichen Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Frei- fläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch si- cher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als bachbegleitende Zone dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. 8.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone festgesetzt, die der Einhaltung des Gewässerrandstreifens dient. Im Norden sowie im südlichen Bereich werden öffentliche Grünflächen zur Durchgrünung mit Be- gegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche festgesetzt, welche eine Eingrünung des Gebietes und eine auflockernde Grünzone zwischen der geplanten Bebauung schaf- fen. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Gehölzen zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Durch die Festsetzung von Pflanzlisten wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortge- rechter, heimischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 61 Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Gehölze aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flach- und Pultdächer mit einer Neigung von 0° bis zu 35° ist eine extensive Dachbegrünung festgesetzt. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabfluss- spitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirations- leistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein begrüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 62 Eine landschaftsgerechte und naturnahe Gestaltung von Gärten fördert eine stärkere Begrünung der Freiflächen und ist sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch für das innerörtliche Kleinklima vorteilhaft. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 63 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 64 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 9.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 65 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 9.2 Sonstige Regelungen 9.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 66 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 67 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 68 möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 69 möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 70 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung überwiegend als "Wohnbau- fläche in Planung" (W) und "Flä- che für die Landwirtschaft" sowie Darstellung als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Grünflä- che" im geringen Maße; darüber hinaus befinden sich innerhalb des Plangebietes Darstellungen einer "Ortsrandeingrünung" sowie einer "20-KV-Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 71 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 72 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 73 13 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 74 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019. Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gege- ben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.2019 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 12.07.2021 bis 13.08.2021 (Billigungsbeschluss vom 08.06.2021; Entwurfsfassung vom 08.06.2021; Bekanntmachung am 02.07.2021) sowie in der Zeit vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 (Billigungsbeschluss vom 09.11.2021; Entwurfsfas- sung vom 20.10.2021; Bekanntmachung am 14.01.2022) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 07.07.2020 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 06.07.2021 (Entwurfsfassung vom 08.06.2021; Billigungsbeschluss vom 08.06.2021) sowie mit Schreiben vom 10.01.2022 (Ent- wurfsfassung vom 20.10.2021; Billigungsbeschluss vom 09.11.2021) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 über die Entwurfs- fassung vom 26.10.2022. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 75 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.11.2022 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am…………. ortsüblich bekannt ge- macht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 76 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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            Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Vertreter der Narrenzunft Raspler erkundigt sich, ob ein entsprechendes Schallgutachten für den Dorfplatz im Hinblick auf das neue Gebäude (Ärztehaus) bereits in Auftrag gegeben wurde bzw. wie das Ergebnis aussieht. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Verwaltung das Ergebnis dieses Gutachtens vorliegt und dem Gremium in der anschließenden nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt wird. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante Neubau zu keinem KO-Kriterium für die Schenk-Konrad-Halle führt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt. a) Corona Direkt vor den Sommerferien wurde 1 Schüler der Klosterwiesenschule positiv auf das Virus getestet. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 9,1 (Stand 02.08.2021), die Inzidenz in Baden Württemberg beträgt 14,5 (Stand 02.08.2021) und die Inzidenz im Bundesgebiet beträgt 17,9 (Stand 03.08.2021). b) Förderprogramm Klimapass Die Gemeinde Baindt wurde in dieses Förderprogramm aufgenommen. In diesem Programm werden kommunale Nicht-Wohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung mit Potenzialermittlung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, CO2- Einsparung beleuchtet. Des Weiteren plant die Gemeinde eine kommunale Infoveranstaltung zum Thema „Grüne und klimaneutrale Entwicklungsplanung“ am Beispiel von Gewerbegebieten sowie Entwicklung von Kriterien für klimaneutrale Neubaugebiete (privatrechtliche Verträge beim Grundstücksverkauf). Die Kosten werden bis zu 80 % von der Förderung mit max. 3.840 € abgedeckt. Es handelt sich dabei um eine Erstberatung. Die Untersuchung der Gebäude soll lt. Angebot der Energieagentur bis Ende Oktober 2021 bzw. bei der kommunalen Infoveranstaltung Ende Januar 2022 abgeschlossen sein. c) CO2-Messgeräte Die Gemeinde Baindt hat 20 CO2-Messgeräte beschafft. Vom Kauf von mobilen Luftfiltern wird abgesehen. Klassenzimmer und Gruppenräume im Kindergarten können alle gelüftet werden, bei der Schulsanierung wird diese Problematik berücksichtigt. TOP 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Hauptversammlung der Feuerwehr am 23. Juli 2021 wählten die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter in geheimer Wahl. Nach der Feuerwehrsatzung wird der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter auf die Dauer von 5 Jahren gewählt (§ 10 Abs. 2 Feuerwehrsatzung). Zum Feuerwehrkommandant wurde Herr Roland Bucher gewählt. Zum stellvertretenden Feuerwehrkommandant wurde Herr Markus Striegel gewählt. Nach § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung werden der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Bürgermeisterin bestellt. Beschluss: Der Wahl von Herrn Roland Bucher zum Feuerwehrkommandanten und der Wahl von Herrn Markus Striegel zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten wird zugestimmt. TOP 05 Bebauungsplan "Fischerareal" Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Bebauungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Mischgebiet gefasst. Der Geltungsbereich der Bebauungspläne umfasst die Flst. 19, 52, 53 , 53/1, 55, 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche), sowie die Flst. 51, 51/1, 58/4 (Teilfläche). Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungskonzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abgeklärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt werden können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fischerareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es ist deshalb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fischerareal“ gefasst wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fischerareal“ wurde durch die Herausnahme des Flst. 51/1 geändert. In Abstimmung mit allen Fachplanern hat das Planungsbüro Sieber Consult den städtebaulichen Entwurf in einen Bebauungsplanentwurf umgesetzt. Bis zum 27.08.2021 wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Anschließend soll mit dem vorliegenden Entwurf die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 15.07.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. mailto:p.jeske@baindt.de TOP 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt "Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 - mündlicher Bericht Die Architekten Gauggel und Gütschow sowie der Stadtplaner Herr Buff und der Landschaftsarchitekt Herr Seng stellen ausführlich das Ergebnis aus der Bürgerwerkstatt am 24.07.2021 vor. TOP 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorfplatz Bürgermeisterin Rürup berichtet: Vergangenheit: Zum Zeitpunkt der Genehmigung der Schenk-Konrad-Halle (1985) und des Gebäudes „Am Dorfplatz 1“ (1989) war der Kreisverkehr und der Dorfplatz in seiner jetzigen Gestalt noch nicht angelegt. Für die Schenk- Konrad-Halle, inclusive der Gaststätte „Zur Mühle“, wurden von Seiten der Baurechtsbehörde 78 Stellplätze gefordert, davon drei bis vier Behindertenparkplätze. Auflage war 45 Parkplätze im Klosterhof anzulegen und 33 Parkplätze im Rahmen der Ortskernsanierung nachzuweisen und funktionstüchtig anzulegen. Für das Gebäude am Dorfplatz 1 wurden 4 Stellplätze (für Wohnungen) bei der Gemeinde abgelöst. Alle anderen Stellplätze sind entweder in der Tiefgarage, hinter dem Gebäude oder an der Straße „Am Dorfplatz“ vorhanden. Die Tiefgaragenstellplätze mussten laut Baugenehmigung jederzeit für den Besucherverkehr ungehindert anfahrbar sein und durften nicht abgesperrt werden. Hierauf wurde Einspruch erhoben mit dem Ergebnis, dass die Tiefgarage nun von 1.00 Uhr bis 6.30 Uhr geschlossen werden darf. Für das Gebäude „Am Dorfplatz 2/1“ hat das Landratsamt eine Befreiung von der Stellplatzpflicht für acht Stellplätze erteilt. Öffentliche Stellplätze wurden nicht ausgewiesen. Die Ist-Situation der vorhandenen Parkplätze stellt sich, wie folgt, dar: Klosterhof: 45 Stellplätze Dorfplatz: 55 Stellplätze Mühle: 4 Stellplätze 74 Stellplätze im Bereich Dorfplatz „Am Dorfplatz“: 15 Stellplätze Erhebung der parkenden Fahrzeuge 2020: Im Dezember 2020 wurde von der Gemeindeverwaltung eine Erhebung der parkenden Autos auf dem Dorfplatz vorgenommen. Erfasst wurden die Fahrzeuge im Bereich des Dorfplatzes sowie auf dem Parkplatz zwischen dem großen Parkplatz und dem CAP- Markt ebenso die Fahrzeuge auf den Parkplätzen vor der Gaststätte „Zur Mühle“. Im Schnitt wurden hier 53 parkende Autos am Tag erfasst. Morgens im Durchschnitt 23 PKW´s, mittags 35 PKW´s sowie abends 25 PKWs. Im Schnitt wurden 9 Dauerparker (morgens, mittags und abends erfasst) am Tag gezählt. Zusätzlich 12 Langzeitparker (zweimal am Tag erfasst) und 34 Kurzeitparker (einmal erfasst). Befragung der Parkenden 2021: Über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen (von Mitte Februar bis Mitte April wetterbedingt mit Unterbrechungen) wurde von der Gemeindeverwaltung der Fragebogen (siehe Anlage) werktags zu unterschiedlichen Uhrzeiten an die parkenden Autos auf dem Parkplatz in der Ortsmitte verteilt. Insgesamt wurde der Fragebogen an circa. 180 Autos bzw. Personen verteilt. Wir haben insgesamt 55 ausgefüllte Fragebögen zurückbekommen, d.h. einen Rücklauf von circa. 30 %. Ergebnis der Befragung: Allgemeine Anmerkungen aus dem Fragebogen: • alternative Parkplätze o Schulparkplatz geht für manche aufgrund der Höhenbegrenzung nicht o Klosterhof geht für manche nicht, da dieser zu klein sei o Alternativen seien für manche zu weit weg (am Zielort der Fahrt sollte idealerweise geparkt werden können) o für Arzttermine sind kurze Strecken notwendig o ungern, wenn man Pakete oder Einkäufe dabei hat • Anmerkung zur Begrenzung: mindestens 2 Stunden bzw. eher 3 Stunden sind für einen Friseurbesuch notwendig Frage Nr.1: Die Befragten parken überwiegend werktags auf dem Parkplatz. Jedoch könnte dies durch die Corona-Pandemie und die Zeiten der Verteilung der Fragebögen (werktags) beeinflusst sein. Die höchste Auslastung ergibt sich am Montag und Mittwoch. Frage Nr. 2: Bei dieser Frage wurden teilweise mehrere Antwortmöglichkeiten ausgewählt. Insgesamt parken aber über 50 % (32 Personen) tagsüber auf dem Parkplatz. Jedoch parken mehrere Personen nur bis zu 30 Minuten bzw. 2 Stunden auf dem Parkplatz. Frage Nr. 3: Über 50 % der Personen fahren den Parkplatz einmal am Tag an, über 20 % fahren mehrmals am Tag auf den Parkplatz. Frage Nr. 4: Knapp 55 % der Teilnehmenden kommen aus Baindt. Frage Nr. 5: Bei dieser Frage war eine Mehrfachauswahl möglich. Die meisten Personen parken auf dem Parkplatz, um zu arbeiten und einkaufen zu gehen sowie um Arztbesuche zu erledigen und ins Rathaus zu gehen. Unter Sonstiges wurde oftmals die Physiotherapie genannt. Frage Nr. 6: Von den 55 Teilnehmenden haben 33 Personen die Frage 6 beantwortet, d.h. 60 % können sich grundsätzlich vorstellen auf einem alternativen Parkplatz zu parken. Von diesen 33 Personen kann sich die Hälfte vorstellen im Klosterhof zu parken. Unter den Sonstigen wurden hauptsächlich der Parkplatz hinter dem Rathaus genannt. Frage Nr. 7: Lediglich 4 Personen bzw. 8 % nutzen von den 55 teilnehmen Personen den Parkplatz in der Ortsmitte als einen „Park and Ride“-Platz. Frage Nr. 8: 47 Personen haben diese Frage beantwortet. Von diesen würden 60 % den Parkplatz auch bei einer Begrenzung weiterhin nutzen. Nur 40 % würden den Parkplatz nicht mehr nutzen. Mehrmals war die Rückmeldung bei dieser Frage, dass sich die Bürgerinnen und Bürger eine Begrenzung von 3 Stunden wünschen würden, 2 Stunden sei vor allem bei einem Friseurbesuch zu knapp. Fazit: Insgesamt ist festzuhalten, dass ein häufiger Wechsel der Parker auf den Parkplätzen vor dem CAP-Markt stattfindet und dort vor allem geparkt wird, um einzukaufen. Im Bereich des großen Parkplatzes wird häufig geparkt um zum Physiotherapeuten zu gehen, den Arzt zu besuchen oder um zum Arbeiten zu gehen, in diesem Fall wird das Fahrzeug den ganzen Tag am Dorfplatz geparkt. Mindestens 10 Personen parken den ganzen Tag am Dorfplatz. Darüber hinaus parken fast die Hälfte der Befragten weniger als eine halbe Stunde am Dorfplatz. Wenn auch gerne auf dem großen Parkplatz in der Ortsmitte geparkt wird, können sich die dort Parkenden gut vorstellen, ihr Fahrzeug künftig auf einem anderen Parkplatz in der Nähe abzustellen, sei es bspw. im Klosterhof oder im Bereich der Sporthalle. Weitere alternative Parkplätze rund um die Ortsmitte Baindt sind in der Anlage 1 dargestellt. Beschlussvorschlag: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Spielmann, Kornblumen- ,Fliederstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 23.05.1972 wurde der Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann I“ genehmigt. Bei der anschließenden Bebauung mit Wohngebäuden wurde den festgesetzten Baufeldern sehr wenig Beachtung geschenkt. Dies hat zur Folge, dass bei Erweiterungen oder auch neuer Bebauung nicht auf den Bebauungsplan zurückgegriffen werden kann. Durch die Umverlegung der alten B30 ist im Bereich der früheren Lärmschutzwälle eine zusätzliche Bebauung mit wenigen Häusern möglich. Dieser Weg der Nachverdichtung sollte von der Gemeinde eingeschlagen werden. Das Büro KrischPartner wurde mit der Änderung und Erweiterung des alten Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I“ beauftragt und würde nach dem gefassten Aufstellungsbeschluss bereits im August mit einer Ortsbegehung und Erfassung der Bestandgebäude beginnen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann I” und „Im Spielmann”. Zum Planungsgebiet gehören die bestehenden und überwiegend bebauten Grundstücke in der Kornblumenstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Fliederstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehemaligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhandenen Erschließung -Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestaltung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehemaligen Trasse der B 30 -Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauerhafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortenwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 20.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandausbautrassen in Baindt Kämmerer Abele teilt mit: mailto:p.jeske@baindt.de Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breitband-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50% des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breitbandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breitbandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Prozent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netzwerk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandversorgung von der ermittelten Datengrundlage der externen Firma Corwese bei genauerer Überprüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunkte (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Telefonanschluss hatten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemeinde- ratssitzung Stellung beziehen. Die restlichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bauenden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstrassen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfalls aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt werden. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und bestehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Baden-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinanzierungs-Antrag hat der Zweckverband Breitbandversorgung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des Innenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abgespeckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandversorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Fleckenförderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trassen zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn sollen ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Wasserinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorfplatz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asylkomplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetriebnahmedatum 01.09.2014 – AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbetriebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder beantragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Fördergelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschieden, dass das bestehende Wärmenetz durch einen regenerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mögliche Varianten: ▪ Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2-1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20-25% ▪ Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600-700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20-25% Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäude erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaffen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwärme / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pelletheizung inklusiv Solarthermieanlage auf dem Roten Gebäude beauftragt. TOP 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen Kämmerer Abele teilt mit: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg – Bampfen • Abschnitt Bampfen – Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße – Kümmerazhofer Weg (Förderung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg – Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 – Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Straße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und fehlendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Kümmerazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt bereits die Bauabschnitte 1a und 1b sowie den Bauabschnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Hasenweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antragsstellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollten mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Gemeinde in der Planung und im Dialog mit Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrs- finanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aussicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LGVFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land, um die Ausgaben der aktuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Radverkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspolitik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrsmittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut werden. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept "RadNETZ Baden-Württemberg" sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilweise Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwegeverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaffen und ausgehend von der Einmündung Kümmerazhofer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochenwanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehende Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2. Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Baumaßnahme auszuschreiben. TOP 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbereichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgarten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach geneigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräume für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 BauGB sowie § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt. TOP 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung "Kiesgrubenstraße" für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Gebäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohngebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvorhaben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erforderlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses wird erteilt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Aktueller Sachstand Schüler-/Bürgerbus Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Schüler- und Bürgerbus am 03.08.2021 abgemeldet wurde und zeitnah verkauft wird. Darüberhinaus erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, ob der Schulweg von Schachen nach Baindt evtl. besser beleuchtet werden könnte. Eine solche Maßnahme würde sehr viel Geld kosten. Die Verwaltung könnte es sich eher vorstellen, dass betroffene Eltern aus Schachen sogenannte „Lauftaxis“ einrichten. b) Baumaßnahme Baindter Hof Es wurde die Frage gestellt, ob die Doppelparker auf dem Gelände des Baindter Hofes hergestellt wurden. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Sie geht davon aus, dass die Doppelparker noch hergestellt werden. c) Flutlichtanlage Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob bzw. wann der defekte Flutlichmast ersetzt wird. Ortsbaumeister Roth wird sich nach seinem Urlaub bei Gemeinderat Lins melden und entsprechende Infos geben.[mehr]

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              Zuletzt geändert: 20.08.2021
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              Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.12.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30. November 2021 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Gemeindeverband Mittleres Schussental - Vorberatung der Verbandsversammlung am 02. Dezember 2021 Beschluss: Die Vertreter der Gemeinde Baindt werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental am 02. Dezember 2021 den jeweiligen Beschlussvorschlägen zuzustimmen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Coronainfizierte In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit (Stand 07.12.2021) 128 infizierte Personen. b) Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Die GnW (Gemeinsam neue Wege) eröffnete in Baindt ab dem 06.12.2021 eine Teststation in der Schenk-Konrad-Halle. Näheres auf der Homepage der Gemeinde Baindt. c) Impfaktion in der Schenk-Konrad-Halle Am 04.12., 11.12. und 18.12.2021 findet eine Impfaktion in der Schenk-Konrad- Halle statt. Am ersten Termin (04.12.2021) wurden ca. 190 Personen durch die Hausarztpraxis Dr. Hartmann geimpft, darunter auch Feuerwehrangehörige und hochbetagte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Termine sind auf der Homepage der Gemeinde online über ein Buchungssystem buchbar. d) Beschaffung eines Trinkwasserspenders Aus einem Förderprogramm hat die Gemeinde 2.630 € für die Beschaffung eines Trinkwasserspenders für den Kindergarten Sonne, Mond und Sterne erhalten. e) Sanierung Nelkenstraße Die Sanierungsmaßnahme ist zwischenzeitlich abgeschlossen. f) Radweg Sulpach Im Zusammenhang mit dem 3. Bauabschnitt des Radweges wird noch vor Weihnachten mit der Abholzung von Sträuchern und Bäumen begonnen. Nach Fertigstellung des Radweges erfolgt eine Neubepflanzung. TOP 04 Verpflichtung von Herrn Mladen Petar Renic Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 erreichte Herr Mladen Petar Renic auf der Liste der Freien Wählervereinigung Baindt (FWV) 938 Stimmen und somit den 8. Platz. Da von der Freien Wählervereinigung Baindt 7 Mitglieder den Sprung in das Gremium des Gemeinderats der Gemeinde Baindt geschafft haben, ist Herr Renic der erste Nachrücker für den ausgeschiedenen Gemeinderat Herrn Simon Gauder. Herr Renic hat zwischenzeitlich sein Einverständnis zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit signalisiert. Nach der Verwaltungsvorschrift der Gemeindeordnung BW zu § 32 hat Herr Renic folgende Verpflichtungsformel abzulegen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern“. Die Verpflichtung ist von der Vorsitzenden per Handschlag zu bekräftigen - entfällt in Corona-Zeiten. Nachdem Herr Renic die Verpflichtungsformel abgelegt hat, ist er offizielles Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt. TOP 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 bzw. 09.02.2021 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Bauausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR Bayer (FWV) Vertreter GR Konzett (FWV) GR Svoboda (FWV) Vertreter GR Gauder (FWV) GR Schad (FWV) Vertreter GR Kränkle (FWV) GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle (CDU) GR Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GRin Graf (Bündnis 90/Die Grünen) Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Gauder ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderat Renic wird als Stellvertreter von Gemeinderat Svoboda in den Bauausschuss gewählt. TOP 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 bzw. 09.02.2021 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Kindergartenausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR´in Jaudas (FWV) Vertreter: GR Svoboda (FWV) GR Gauder (FWV) Vertreter: GR Bayer (FWV) GR Kreutle (CDU) Vertreter: GR Lins (CDU) GR´in Claßen (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter: GR´in Graf (Bündnis 90/Die Grünen) Aufgrund des Ausscheidens von GR Gauder ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderat Renic wird in den Kindergartenausschuss gewählt. TOP 07 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Pool auf dem Flst. 257/4, Hirschstr. 201/1 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf einer Teilfläche des Flst. 357/4 in der Hirschstraße im Teilort Sulpach ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung im Untergeschoss, Doppelgarage und Pool geplant. Für den Neubau sollen 2 Fahrsilos abgebrochen werden. Das geplante Gebäude liegt im Bereich einer Überflutungsfläche bei einem 50-jährlichen Hochwasser. Eine Hochwasserkonzeption nach Wasserhaushaltsgesetz wurde dem Bauantrag beigefügt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein. Sollte das Baugrundstück vom Flst. 357/4 herausgemessen werden, muss die Erschließung durch die Übernahme einer Baulast für ein Geh- und Fahrrecht gesichert werden. Ob die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Dorfbereich Sulpach gewahrt sind, kann ohne fachliche Stellungnahme durch die Fachbehörden im Landratsamt nicht beurteilt werden. Diese Beurteilung steht noch aus. Momentan ist die Verwaltung in Abklärung mit der Baurechtsbehörde. Ein Beschlussvorschlag wird als Tischvorlage zur Sitzung vorliegen. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt, vorbehaltlich der Feststellung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen durch die Fachbehörden des Landratsamts Ravensburg. TOP 08 Photovoltaikanlagen auf Gemeindedächern - Bewertung der Dachflächen auf ihre Eignung für PV - Potenzialanalyse Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeinde Baindt hat für die Einstiegsberatung Fördermittel aus dem Programm Klimopass erhalten. Der Förderzeitraum ist bis zum 31.03.2022 befristet. Die kommunalen Nichtwohngebäude wurden auf Eignung zur Dachbegrünung und auf eine Photovoltaikanlage mit Potenzialermittlung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, CO2 - Einsparung untersucht. Der Schwerpunkt lag auf der Schenk-Konrad-Halle Bauhof- und Feuerwehrgebäude Sporthalle Klosterwiesenschule Beim Gebäude Neubau Dorfplatz wird ein Vorschlag zur Regelung der Eigenstromnutzung über ein Betreibermodell angedacht. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird die wesentlichen Ergebnisse in einer Präsentation in der Gemeinderatssitzung aufzeigen. Das Gebäude Friesenhäusler Str. 12 wurde von der PV-Untersuchung ausgenommen, da es bezüglich der Abschreibungsdauer der Module eine baurechtlich verkürzte Genehmigungszeit hat. Hier sollte die Leitungstrasse zeitnah umgesetzt werden. Es wird eine Leitung von den BHKWs zum Objekt Friesenhäusler Str. 12 mit entsprechender Eigenstromnutzung angedacht. Aus Untersuchungen der betreuten Liegenschaften ist erkennbar, dass es potenziell geeignete Dachflächen für PV-Anlagen gibt. Diese werden nach Möglichkeit mit PV- Anlagen zur Eigenstromnutzung ausgestattet. Bei Gebäuden, bei denen eine Eigenstromnutzung nicht möglich ist, könnten die Dachflächen per Interessenbekundungsverfahren Dritten angeboten und gegen eine Dachpacht zur Verfügung gestellt werden. In diesem Falle ist eine Abnahme des Stroms durch die Gemeinde ausgeschlossen. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und zur Steigerung des Beitrags zum Ausbau erneuerbarer Energien, sind PV-Anlagen für den Eigenverbrauch gegenüber der Verpachtung der Dachflächen vorzuziehen. Für die Umsetzung von Eigenverbrauchsanlagen stehen im Haushaltsplan 2021/2022 im Jahr 2022 60.000 € und in der Finanzplanung 2023 40.000 € zur Verfügung. Über die Bereitstellung der weiteren Mittel ist in den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 ff. zu entscheiden. Gesetzliche Verankerung im Klimaschutzgesetz: Wer ein neues Haus bauen will, muss ab 1. Mai kommenden Jahres eine PV-Anlage auf seinem Dach installieren lassen. Zudem müssen Hausbesitzer vom 1. Januar 2023 auch bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaikanlage einbauen lassen. Für gewerbliche Bauten besteht die PV-Anlagenpflicht bereits für Neubauten ab dem 01.01.2022. Änderungen in § 8 a Abs. 1 und 2 des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg: Bauherrinnen und Bauherren sind beim Neubau von Gebäuden dazu verpflichtet, auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren. Die Pflicht nach Satz 1 gilt, wenn 1. beim Neubau von Nichtwohngebäuden ab dem 1. Januar 2022 oder 2. beim Neubau von Wohngebäuden ab dem 1. Mai 2022 der Antrag auf Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde oder im Kenntnisgabeverfahren die vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde eingehen. (2) Die Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 gilt auch bei grundlegender Dachsanierung eines Gebäudes, wenn mit den Bauarbeiten ab dem 1. Januar 2023 begonnen wird. Ausblick klimaneutrale Baugebiete: Wir sollten die nächsten Baugebiete CO2/Klimaneutral vergeben. Es könnte im Nachgang von der Energieagentur oder von einem Klimabeauftragten geprüft werden, ob die geplanten Häuser die energetischen Vorgaben für Klimaneutralität erfüllen. Die CO2-Emissionen, die in jedem Haus durchs Heizen und den im Haushalt verbrauchten Strom verursacht werden, müssen über regenerativ erzeugten Strom ausgeglichen werden. Die Gebäude müssen bestimmte Dämmwerte und einen geringen Primärenergiebedarf aufweisen. Jedes Haus sollte für sich gerechnet CO2-neutral sein. Sofern von uns oder einem Dritten keine Nahwärmeversorgung vorgesehen ist, würden wir Flexibilität den Bauherren einräumen. Wer zum Beispiel ein sehr gut gedämmtes Haus erstellt, der braucht nur noch wenig Restwärme, die er über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erzeugen kann. In anderen Gebäuden kommen Pellet- Öfen zum Einsatz oder die oberflächennahe Erdwärme wird genutzt. Ein Gasnetz wird es aller Voraussicht in allen angedachten Gebieten nicht mehr geben. Bauherren benötigen einen Energieberater an ihrer Seite. Die Voraussetzungen für die Realisierung von PV-Anlagen unterlagen in den letzten Jahren einem Wandel: Die Einspeisevergütung ist in den letzten Jahren für Neuanlagen drastisch gesunken, im Gegenzug unterlag der Strompreis einem Aufwärtstrend. Die Herstellungskosten für PV-Anlagen sind im Vergleich zu vor 20 Jahren rückläufig. Aufgrund dieser Entwicklung liegt mittlerweile der höchste wirtschaftliche Nutzen einer PV-Anlage für die Gemeinde als auch für die Bürgerinnen und Bürger von Baindt in der Eigenstromnutzung im jeweiligen Gebäude. Durch den Eigenverbrauch des PV-Stroms direkt im jeweiligen Objekt verbessert sich die CO2-Bilanz, die Fremdstromabnahme aus dem öffentlichen Stromnetz sinkt und somit auch die Strombezugskosten. Damit wird der Ergebnishaushalt der Gemeinde Baindt unmittelbar entlastet. Je nach Investitionskosten, Anlagengröße und Eigenstromverbrauch kann bei PV-Anlagen mit einer unterschiedlichen Amortisationszeit gerechnet werden. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt nimmt der Ausbau der Erneuerbaren Energien mittlerweile eine wichtige Rolle in der gesellschaftlichen Verantwortung der Kommunen ein. Dazu verpflichtet das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), sowie das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) die Bauherren/innen und Eigentümer/innen ab 01.01.2022 bzw. 01.05.2022 auf allen Neubauten eine PV- Anlage umzusetzen. Dies wird bei unseren Planungen in der Klosterwiesenschule als auch bei dem Gebäude auf dem Dorfplatz berücksichtigt. Die neue Bundesregierung strebt an, dass bis 2030 der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostrombedarf auf 80 Prozent steigt, wobei sie auch von einem erhöhten Bedarf zwischen 680 und 750 Terawattstunden jährlich ausgehen. Entsprechend des Ziels sollen der Netzausbau geplant und die jährlichen Ausschreibungsmengen „dynamisch“ angepasst werden. Neben der Förderung über das EEG setzt die Ampelkoalition dabei auch auf einen verstärkten förderfreien Zubau, dessen Instrumente wie langfristige Stromabnahmeverträge oder der europaweite Handel mit Herkunftsnachweisen gestärkt werden sollen. Zudem soll der Strom aus ausgeförderten EEG-Anlagen stärker regional genutzt werden können. Dem Koalitionsvertrag nach soll der künftige Photovoltaik-Zubau beschleunigt werden. Es sollen zudem evtl. derzeitige Hemmnisse beseitigt werden. Beschluss: Die Verwaltung setzt künftig Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf eigenen Liegenschaften, soweit der generierte Strom für den Eigenverbrauch genutzt werden kann, grundsätzlich in Eigenregie um. Dachflächen, auf denen die Gemeinde keine Eigenverbrauchsanlagen umsetzen kann, werden per Interessen- bekundungsverfahren Dritten zur Verfügung gestellt. TOP 09 Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) Kämmerer Abele teilt mit: Aufgrund einer Aktualisierung der Mustersatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr und im Hinblick auf die umsatzsteuerlichen Auswirkungen der Rechtsänderung des § 2b UStG auf die Gemeinde Baindt wurde die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) fortgeschrieben und aktualisiert. Das Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015 (GBl. 1184) wurde von Seiten des Gemeindetages zum Anlass genommen, das Satzungsmuster Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) auszuarbeiten. Das Muster wurde in Besprechungen mit Vertretern des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, der Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg (GPA) und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg erarbeitet. Im Hinblick auf den § 2 b UStG wurden weitere Leistungen in § 2 Abs. 2 der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Baindt ergänzt. Zudem wurde in der Anlage ein Passus zur Umsatzsteuer aufgeführt. Die Beträge sind analog der letzten Anpassung vom April 2021. Lediglich der Satzungstext wurde angepasst. Die Verwaltung schlägt im Sinne der Rechtssicherheit vor, die in der Anlage beigefügte Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt neu zu beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) zu. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Antrag Kindergarten St. Martin, Renovierung der Waschräume Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass die Waschbecken in beiden Waschräumen saniert werden müssen (Schimmelbefall). Die Kosten belaufen sich auf ca. 13.000 €. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe im Jahr 2022. b) Standort Wertstoffhof in der Ziegeleistraße/Bauhofgelände Als Feuerwehrmitglied der Feuerwehr Baindt sieht ein Gremiumsmitglied diesen Standort, vor allem bei Einsätzen am Freitagnachmittag sehr kritisch. Es ist schon vorgekommen, dass Feuerwehrangehörige bei Einsätzen auf Grund des großen Andrangs von Besuchern des Wertstoffhofs an Freitagnachmittagen oft wertvolle Zeit verlieren. Man muss sich deshalb ernsthafte Gedanken über diesen Standort machen. Aufgrund der Einführung der gelben Tonne ab dem 01.01.2022 wird sich auch der Besucherandrang im Wertstoffhof, so Bürgermeisterin Rürup, deutlich verringern. c) Gaststätte „Zur Mühle“ Es wurde das Gerücht angesprochen, nach dem der Pächter der Gaststätte „Zur Mühle“ die Wirtschaft schließen wird. Davon ist Bürgermeisterin Rürup nichts bekannt.[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 18. Februar 2022 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Konzeptvergabe im Fischerareal geht in die nächste Runde Die Vergabe der Ankerprojekte ist am 08. Februar 2022 im Gemeinderat erfolgt. Die Anliegerprojekte wer- den im November 2022 vergeben. Das Fischerareal wird als kleinteiliges, lebendiges und gemischt genutztes Wohnquartier von Baindt entwickelt. Eine kleinteilige Entwicklung mit mehreren Akteuren bedeutet, dass innerhalb eines Quartiers verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen. Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat das Konzeptvergabeverfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorpla- nung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbauprojekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemeinschaftliche Parkierung und die Freianlagen im Bereich des Baufeldes vom Ankerprojekt. Ein Ankerprojekt übernimmt somit die Querschnittsaufgaben. In Kenntnis der erarbeiteten Ankerkonzeption bewerben sich dann erst die Anlieger- projekte. Der Gemeinderat hat sich beim Ankerprojekt 1 für ein Projekt entschieden, das 50 % geförderten Miet- wohnraum bietet. Außerdem werden im Baufeld 1 alle Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. Das Ankerprojekt 2 wird hingegen Servicewohnen, vor allem für Personen mit fortgeschrittenem Alter und nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service, umsetzen. Bis zum finalen Abgabetermin der beiden Ankerprojekte am 29. November 2021 wurden insgesamt sechs bewertbare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden alle Akteure zu einem Gespräch eingeladen, das im Dezember 2021 in standardisierter Form in Präsenz stattfand. Der am 29. Januar 2022 nicht öffentlich tagende Bewertungsausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlosse- nen Auswahlkriterien untereinander vergleichend bewertet. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Ge- meinde Baindt bewertet. Die Abgabe der Bewerbungen für die Anliegerprojekte erfolgt nach der Sommerpause und die Verga- beentscheidung Anfang Novem- ber 2022. Im Frühjahr 2022 wird es den „Marktplatz der Begegnung“ ge- ben, hierzu werden alle Woh- nungsinteressenten und poten- tiellen Bauträger eingeladen. Ziel der Veranstaltung ist es zusam- menzukommen, sich auszutau- schen und gegebenenfalls zu- sammenzuschließen, um eine gemeinsame Bewerbung für ein Anliegerprojekt abzugeben. Sie erhalten hierzu zeitnah weitere Informationen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Wir trauern um unsere liebe Schwester Carola, die leider am 04. Februar 2022 verstorben ist. Sr. M. Carola Pötter wurde am 30. Oktober 1938 in Tal- heim (Gemeinde Lauterach) geboren. Sie trat am 04. Mai 1960 in die Gemeinschaft der Franziskanerinnen von Hei- ligenbronn ein und legte am 09. Mai 1961 dort ihre Profess ab. Sie verstarb überraschend am 04. Februar 2022 im 84. Lebensjahr und im 61. Jahr ihrer Ordensprofess. Sr. M. Carola war viele Jahre in unterschiedlichen Grup- pen mit gehörlosen Menschen tätig. Eine erste Ausbildung dafür absolvierte sie schon 1961 in St. Loreto, Schwäbisch Gmünd. Von 1975-1978 war sie in Paderborn zur Weiterbil- dung als Jugend- und Heimerzieherin. Zwischen 1962 und 1975 sowie von 1978 bis 1989 tat sie Dienst in Gruppen mit gehörlosen Jugendlichen. In dieser Zeit übernahm sie die Heimleitung für das Gehörloseninternat. Von 1989 bis 1990 baute sie die neue Familiengruppe in St. Antonius, Rottweil mit auf. Nach einer Auszeit in Maihingen übernahm sie für ein Jahr eine Lehrlingsgruppe von gehörlosen Mädchen. Nach insgesamt 26 Jahren Leben und Arbeiten mit gehörlosen Kindern und Jugendlichen, wechselte sie 1992 als Konventoberin nach Baindt. Dort war sie in der Stiftung als Hauswirtschaftsleitung tätig. In diese Zeit fiel die Aufgabe, den bisherigen Konvent mit 10 Schwestern zu räumen und in das Dachgeschoß der frisch renovierten Piuspflege zu ziehen. 1998 kehrte sie ins Mutterhaus zurück und übernahm die Leitung des neu eröffneten Haus Lebensquell. Nach einer Sabbatzeit kehrte sie zusammen mit Sr. M. Johannella nach Baindt zurück. „Geistliche Zelle“ sein in der Stiftung, Jakobuspilgern die Türen öffnen, Suchenden eine Auszeit zu ermöglichen und einfach „DA-SEIN“ für die Menschen – das war bis zur ihrem Abschied 2021 das Selbstverständnis der beiden Schwestern. Das ist ein Ausschnitt aus den Zeilen, die zum Leben von unserer Schwester Carola auf der Homepage der Stiftung St. Franziskus zu lesen sind. Ganz bewusst schreibe ich hier von „unserer“ Schwester Carola, denn Sie war uns Baindterinnen und Baindtern in besonderem Maße zuge- wandt. Ob es Kinder und Jugendliche oder Mitarbeitende in der Blinden- und Sehbehinderten- schule, die Minis oder ihr Gegenüber beim Einkaufen im CAP-Markt waren, Sie begegnete uns allen mit einem immer fröhlichen Blick und mit einem stets offenen Herz. Obwohl ihr durch ihre Berufung manches in unserem Alltag fremd sein musste, urteilte sie überlegt und mit großer Weisheit. Schwester Carola war eine starke Persönlichkeit und außergewöhn- liche Frau mit der es einfach und schön war zu lachen und zu beten. Wir sagen von Herzen Danke, für alles was Schwester Carola uns Gutes getan hat. Schwester Johannella, die viele Jahre ihres Lebens mit Schwester Carola zusammen- gelebt hat, wünschen wir viel Kraft und die Gelassenheit, die uns die Gewissheit gibt, dass Schwester Carola nun in den besten Händen ist, die wir uns vorstellen können! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Mein SCHNELLTEST ist positiv - Was muss ich jetzt tun? Liebe Bürgerin, lieber Bürger, Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Per- sonen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen. 1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)! Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimpfung) und genesene Per- sonen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in ei- nem eigenen Zimmer - auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfan- gen. Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Haus- arzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf! 2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch ein an- schließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es erfolgt keine gesonder- te Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Testergebnis der zuständigen Ortspoli- zeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergeb- nisses. Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben und die- ser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durch- zuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser Test negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergebnisses. Sind Sie in einer medizinisch-pflegerischen Einrichtung tätig, benötigen Sie eventuell zusätzlich einen negativen PCR-Test und müssen mind. seit 48 Std. symptomfrei sein. Gehen Sie in diesem Fall auf Ihren Arbeitgeber zu, um zu erfahren, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind. Die Möglichkeit zur Freitestung besteht auch, wenn bei Ihnen die Omikron-Variante festgestellt wurde. Die Kosten zur Freitestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. 3. Lassen Sie Ihr Testergebnis bestätigen! Sofern die PCR-Kapazitäten in Ihrer Gegend ausreichend sind, lassen Sie Ihren positiven Schnelltest mittels eines PCR-Tests bestätigen und begeben Sie sich unverzüglich in Absonderung. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Lassen Sie die Teststelle vorab wissen, dass Sie einen positiven Schnelltest hatten. Die Kontaktdaten erfahren Sie über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter Stand: 31.01.2022 Seite 1 von 3 Mein SCHNELLTEST ist positiv – Was muss ich jetzt tun? Liebe Bürgerin, lieber Bürger, Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Personen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen. 1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)! Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimp- fung) und genesene Personen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn mög- lich, in einem eigenen Zimmer – auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfangen. Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf! 2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch ein anschließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests nega- tiv ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Tester- gebnis der zuständigen Ortspolizeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Ab- sonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negati- ven Antigenschnelltest-Ergebnisses. Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben und dieser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen- Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/corona-karte/ oder unter der Telefon- nummer 116 117. Eine Auflistung teilnehmender Apotheken, die mitunter auch PCR-Testungen anbieten, finden Sie auf der Internetseite der Landesapothekenkammer. Oftmals listen auch die Kommunen weitere Teststellen auf ihren Internetseiten. Zur Durchführung des PCR-Tests dürfen Sie die häusliche Absonderung unterbrechen. Schutzmaßnahmen (Ab- stand, medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sind dabei unbedingt zu beachten. Wenn Sie sich zusätzlich einer bestätigenden PCR-Testung unterzogen haben und das Ergebnis dieses PCR- Tests negativ ist, dann endet Ihre Absonderung und die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen sofort mit Erhalt des Testergebnisses! 4. Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen! Teilen Sie all Ihren Haushaltsangehörigen schnellstmöglich mit, dass Sie positiv getestet wurden. Ihre Haushaltsangehörigen müssen sich ebenfalls sofort nach Kenntnis über Ihr positives Ergebnis in Absonde- rung (Quarantäne) begeben, außer diese gelten als quarantänebefreit. „Quarantänebefreite Person“ ist jede o Person, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, o genesene Person deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt, o geimpfte Person, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, oder o genesene Person, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist; UND in allen Fällen keine gegenteilige Anordnung der zuständigen Behörde erhalten hat. Zudem dürfen die Haushaltsangehörigen nicht selber positiv getestet sein und dürfen keine Symptome haben. Auch Ihre absonderungspflichtigen Haushaltsangehörigen dürfen die Wohnung oder das Haus nur in medizi- nischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen verlassen. Ein Aufenthalt auf dem eigenen Balkon oder im eigenen Garten sind möglich. Die Quarantäne für Ihre Haushaltsangehörigen endet in der Regel zehn Tage nach Ihrem Testergebnis, sofern Ihre Haushaltsangehörigen nicht selbst positiv getestet werden. Treten bei Ihren Haushaltsangehörigen Symp- tome auf, wird eine Abklärung sowie Testung empfohlen. Zudem besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne von Haushaltsangehörigen. Ab dem siebten Tag der Absonderung kann ein Antigenschnelltest vorgenommen werden. Ist dieser negativ, endet die Absonderung der Haushaltsangehörigen direkt mit dem Vorliegen des negativen Schnelltestergebnisses. Das negative Testergebnis (zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung der Haushaltsangehörigen) muss bis zum Ablauf der ursprünglichen Absonderungsdauer mitgeführt und nur auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Haushaltsangehörige Kitakinder und Schüler sowie Kitakinder und Schüler, die als enge Kontaktperson einge- stuft wurden, können sich bereits ab Tag 5 der Absonderung freitesten. Aus Ihrem positiven Antigen-Schnelltestergebnis ergeben sich zunächst keine weiteren Absonderungsverpflich- tungen für andere Personen außer Ihren Haushaltsangehörigen. Sie können Ihr Umfeld und weitere Kontakt- personen über ihr positives Testergebnis unterrichten. Ihre Kontaktpersonen müssen sich jedoch nicht beim Gesundheitsamt melden. 5. Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt Das Gesundheitsamt wird mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktperso- nen außerhalb von Ausbrüchen und Settings mit vulnerablen Gruppen künftig nicht mehr routinemäßig Kontakt aufnehmen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie sich selbst an das Gesundheitsamt wenden. Bei offenen Fragen rund um Ihre eigene Absonderung oder die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen nut- zen Sie bitte entsprechende Telefon-Hotlines oder Informationsangebote, beispielsweise: o FAQ zu Fragen rund um Quarantäne und Isolation in Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um- corona/faq-quarantaene/ Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihre Absonderung benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Orts- polizeibehörde. Stand: 31.01.2022 Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Informationen zur Ferienbetreuung für Grundschüler der Gemeinde Baindt im Jahr 2022 Liebe Eltern, wir freuen uns Sie darüber informieren zu können, dass die Gemeinde Baindt in Kooperation mit der Gemein- de Baienfurt auch im Jahr 2022 eine Ferienbetreuung anbieten wird. Als Räumlichkeiten werden deshalb entweder die Be- treuungsräume der Klosterwiesenschule in Baindt oder die Kernzeiträume der Achtalschule in Baienfurt ge- nutzt. Für die Betreuung in den Sommerferien können auch die „großen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden, angemeldet werden. Die Ferienbetreuung wird als Halbtagesbetreuung von 07.30 Uhr bis 13:30 Uhr angeboten. Osterferien 19.04. - 22.04.2022 48,00 € zzgl. VVG Pfingstferien 07.06. - 10.06.2022 48,00 € zzgl. VVG Sommerferien 01.08. - 05.08.2022 60,00 € zzgl. VVG 08.08. - 12.08.2022 60,00 € zzgl. VVG 29.08. - 02.09.2022 60,00 € zzgl. VVG 05.09. - 09.09.2022 60,00 € zzgl. VVG Herbstferien 02.11. - 04.11.2022 36,00 € zzgl. VVG Im Preis ist die Betreuung für alle angegebenen Tage der jeweiligen Ferienwoche enthalten. Eine Buchung für Ihren Bedarf ist über das Ticketpor- tal www.reservix.de möglich. Geben Sie hierzu in das Suchfeld „Ferienbetreuung Baindt“ ein und Sie wer- den auf die entsprechenden Angebote geleitet. Alles Wissenswerte sowie die Anmeldefrist finden Sie im Angebotstext. Getätigte Buchungen sind verbindlich, die Kosten können nicht zurückerstattet werden. Bitte schlie- ßen Sie hierfür ggf. eine Rücktrittsversicherung über reservix ab. Für Fragen stehen Ihnen unsere Schulsozialarbeite- rin Frau Nandi (07502/94114-172), die Leiterin der Be- treuung Frau Neubrand (07502/94114-151) und Frau Ziegler von der Gemeinde Baindt (07502/9406-16) zur Verfügung. Herzliche Grüße Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bürgertheke ist ONLINE möglich unter: https://www. terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilun- gen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genese- nennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines An- tigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.02.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: Amtliche Bekanntmachungen Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Januar 2022 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Anzahl der Fahrzeuge Überschreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h Boschstraße 96 0 30 35 Schachenerstraße 36 0 30 29 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP Zustimmung zum Kauf - und Pachtvertrag im Zu- sammenhang mit der Errichtung einer E-Schnellla- desäule. Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung einen Kauf- und Pachtvertrag für die Errichtung einer E-Schnellladesäule abzuschließen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainfektionen Aktuelle Zahlen zu den Coronainfizierten in der Ge- meinde Baindt liegen leider nicht vor. Der Dashboard wird seit dem 02.02.2022 nicht mehr gepflegt. b) Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Insgesamt wurden 7.595 Antigenschnelltests im Janu- ar durchgeführt. Durchschnittlich sind dies pro Tag 245 Testungen. Insgesamt wurden 139 positive Ergebnisse registriert. Dies liegt im Vergleich zu anderen Stand- orten tendenziell eher im unteren Bereich. c) Regionalplan Der Regionalplan wurde als Satzung beschlossen und liegt dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Verbindlichkeitserklärung vor und muss noch genehmigt werden. Sobald eine Entschei- dung vorliegt, wird man sehen wie die weitere Vorge- hensweise (Klageerhebung der Kommunen oder des Zweckverbandes) sein wird. TOP 04 Bauantrag zum Neubau von 2 Mehrfamili- enhäusern mit je 5 Wohneinheiten und den erforderlichen Befreiungen von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Kiesgrubens- traße“ für die Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung des max. zulässigen Maßes von Einzelgaupen auf dem Flst. 211/7, Kiesgrubenstraße 10 und 12 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 211/7 in der Kiesgrubenstraße sollen zwei Wohngebäude mit je 5 Wohneinheiten, 10 Carports und 10 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich des Mischgebiets Mi3 des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ (rechtskräf- tig 05.07.1996), weshalb die geplanten Gebäude nach § 30 BauGB zu beurteilen sind. Im Mischgebiet soll eine gleichmäßige Durchmischung von Wohnen und Gewer- be herrschen. Im Mi3 sind vorwiegend Gewerbebauten vorhanden, lediglich 1 Wohngebäude. Somit wird mit den beiden geplanten Wohngebäuden das Gleichgewicht im Gebiet besser erreicht. Im Dachgeschoss beider Wohnhäuser sollen auf der Nord-Ost-Seite der Dachflächen 2 Gaupen mit je 2,95 m Breite errichtet werden. Auf der Süd-West-Seite ist jeweils eine große Gaupe mit einer Breite von 8,47 m geplant. Dachaufbauten dürfen nach den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1/3 der Trauflänge (hier 18,04 m) nicht überschreiten. Außerdem dürfen Einzelgaupen nur 2,50 m breit sein. 8 der 10 Carports sind auf der Grenze zum Flst. 211/6 geplant und ragen über die Baugrenze hinaus. Garagen und überdachte Stellplätze dürfen nur innerhalb, Stellplätze, die nicht überdacht sind, dürfen auch außer- halb des Baufeldes errichtet werden. Für die Überschreitung der Baugrenze mit den 8 Carports und die Überschreitung des Maßes für die Breite von Ein- zelgaupen und der Überschreitung der Gaupen auf der Süd-West-Seite, da sie breiter als 1/3 der Trauflänge sind, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Die Abweichung ist städtebaulich ver- tretbar. Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes haben sich die Anforderungen bzgl. der Dämmwerte an die Bauteile deutlich verschärft, was zur Folge hat, dass Außenbauteile entschieden breiter sind. Gaupen mit nur 2,50 m Außen- maß sind bei heutigen Neubauten nicht mehr zeitgemäß. Durch die Öffnung des Dachgeschosses mit einer breiten Gaupe auf die Balkone in Süd-West-Richtung werden die Wohnräume heller und wohnlicher. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung der zulässigen Breiten der Dachaufbauten beim Bau- antrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit Car- ports und Stellplätzen wird erteilt. 2. Durch den Bau des Carports darf keine Sichtbehinde- rung entstehen. TOP 05 Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirt- schaftlichen Verkehrs im Schussental Frau Jungnitz und Herr Dornfeld teilen mit: Im Rahmen der Ausarbeitung des Verkehrsentwick- lungsplanes (VEP) haben sich die GMS-Gemeinden auf den Weg gemacht, eine gemeinsame strategische Rich- tung im Verkehrsbereich, für die nächsten zehn Jahre, zu definieren. In einer GMS-Verbandversammlung vom 15.07.2021 wurde dem VEP zugestimmt. Damit wurde die Verwaltung beauftragt die Maßnahmen zu konkretisie- ren, zu planen und umzusetzen. Der VEP beinhaltet in großen Umfang den Bereich „ÖPNV“, dessen Maßnahmen ein großes Potential in der Verkehrs- wende und das Rückgrat der Mobilität bilden. Hier stehen vor allem die Grobmaßnahmen zur Taktverdichtung und Linienkonzeption im Fokus. Die Modellierung des VEP’s ist Ausgangspunkt für die detailliertere Planung eines ÖPNV-Konzeptes, welche derzeit im Klimamobilitätsplan ausgearbeitet wird. Diese, durch Landesmittel von 80% geförderte Ausarbeitung, soll die planerische Brücke hin zu einer Mobilitätsgarantie, wie es das Land Baden-Würt- temberg vorsieht, ermöglichen. Derzeitige Situation Der zu erwartende Mehrbedarf an Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr, bringt die derzeit, im Stadtbus Ravensburg Weingarten, eigenwirtschaftlich organisier- ten Verkehre an die Grenze des Machbaren. Die tätigen Verkehrsunternehmen fahren dabei seit An- beginn der Erbringung der Verkehrsleistung auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Damit stehen sie im direkten Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zielkonflikt zwischen der Kompensation der Kostenstei- gerung und der Unterbreitung eines attraktiven Tarifan- gebotes. Seit der Corona-Pandemie hat sich die Situation der ei- genwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen weiter ver- schärft. Der Rückgang an Fahrgästen ist horrend, das öffentliche Leben kam zeitweise weitgehend in den Lock- down-Phasen zum Stillstand. Seit zwei Jahren sind die privaten Verkehrsunternehmen abhängig von den Co- rona-Hilfen und sichern den täglichen Bedarf an öffent- lichen Nahverkehren. Ausblick Zwischen der derzeitigen privatwirtschaftlichen Organi- sationsstruktur im Stadtbus Ravensburg Weingarten und den Plänen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs klafft eine große Lücke. Um den öffentlichen Nahverkehr im Schussental in die Zukunft führen zu können, bedarf es einer Neuaufteilung der Akteure sowie deren Aufgaben und Verantwortungen. Diesen Weg mit einem gemeinwirtschaftlichen Verkehr, gehen immer mehr Kommunen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern die Daseinsvorsorge an Mobilitätsbedarf weiterhin zu ermöglichen. Bei einem gemeinwirtschaftlich organisierten Verkehr übernimmt die jeweilige Verantwortungsgemeinschaft die Gestaltung des Verkehrsangebotes, sowohl in finanzieller als auch aus Angebotssicht. Da der Verkehr (Liniennetz) im Schussental historisch zusammengewachsen ist, Pen- delverkehre zunehmen und die Städte weiterwachsen, ist es naheliegend, dass die durch den Stadtbus bedienten Kommunen, in einer entsprechenden Organisationsein- heit, die Verantwortung übernehmen. Der privatwirtschaftlich organisierte Verkehr, welcher über Konzessionen und Betriebsdurchführungen wei- testgehend bis Ende 2026 abgesichert ist, Bedarf ab 01.01.2027 einer Neuorganisation. Alleine die Ausschrei- bung der Verkehre nimmt einen Zeitraum von zwei Jah- ren in Anspruch. Aus diesem Grund, ist es zeitliches Gebot sich über eine Verantwortungsgemeinschaft auszutau- schen, um rechtliche Kompetenzen abzubilden und Ver- kehrsleistungen gemeinsam festzulegen, später auszu- schreiben und zu bestellen. Die Gemeinderatssitzung dient einer ersten Sensibilisie- rung des Gemeinderates für die Herausforderung des ÖPNV’s der Zukunft im Schussental aus struktureller, rechtlicher Sicht und der betrieblichen Machbarkeit. Da- bei soll ein grober Überblick über die anstehenden Span- nungsverhältnisse im ÖPNV gegeben werden, aber auch ein grober gangbarer Weg skizziert werden. Um Entscheidungen in der Struktur des ÖPNV’s mit Weitsicht treffen zu können, ist es im ersten Schritt, Ziel die Mitglieder des Gemeinderats mitzunehmen. Da die Strukturen im ÖPNV sehr komplex sind, wird der GMS im Anschluss an die einzelnen Vorstellungen in den Ge- meinderäten, einen zentralen ÖPNV-Workshop, unter Hinzuziehung eines Fachjuristen, veranstalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Schussental zur Kenntnis. TOP 06 Vergabe der Ankerprojekte im Fischerareal - Informationen zum Quartiersplatz Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabe- verfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemein- schaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesam- ten Baufelds. Die maximale Größe des Hochbauprojek- tes eines Akteurs darf grundsätzlich nicht mehr als einen Baukörper betragen. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzept- vergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vor- gestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemie- bedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Kon- zeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Die Umsetzung des städtebaulichen Ent- wurfs in einen Bebauungsplan hat sich als sehr aufwen- dig herausgestellt, so dass die Rechtskraft erst mit Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 19.11.2021 erreicht wurde. Dadurch wurde der Abgabetermin für das Ankerprojekt auf den 29.11.2021 verschoben. Bis zum Abgabetermin wurden insgesamt sechs bewert- bare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rah- men der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Be- werbergespräche fanden am 21.12.2021 in standardisier- ter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 19.01.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteuren eingereicht. Der am 29.01.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungs- ausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grund- lage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkri- terien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Beschluss: 1. In der ersten Vergabephase der offenen Konzept- vergabe im Fischerareal, der Ankervergabe, werden auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprü- fung und der Sitzung des Bewertungsausschusses am 29.02022 die Bewerbung Nr. 5 (Bauträger Z & K Wohn- bau, Cadolzburg) für das Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 4 (Bauträger Heiss Himmelhaus Projektbau, Kirch- heim unter Teck) für das Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden aus- gewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. 3. Der Umfang der in der Anlieger-Vergabe zur Verfü- gung stehenden Baukörper wird um die drei nördli- chen Baukörper im Baufeld 2 ergänzt. 4. Die Terminschiene der Anlieger-Vergabe wird ange- passt. Die Vergabeentscheidung erfolgt Anfang No- vember 2022. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 07 Gebäude am Dorfplatz - weitere Vorgehens- weise Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Entscheidung am Dorfplatz ein Gebäude für die ört- liche medizinische Versorgung zu errichten, hat den Ge- meinderat im vergangenen Jahr umfassend beschäftigt. Der Gemeinderat beschloss, dass ein Gebäude angren- zend an den Dorfplatz mit der Nutzung als Gesundheits- zentrum errichtet wird. Am 11. Mai 2021 hat das Gremium den Beschluss gefasst, die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen mit der Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und der Erstellung einer Total- unternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktio- nalen und technischen Baubeschreibung zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Fragestellungen geklärt, von der Prüfung, ob ein Bebauungsplan erfor- derlich ist, über die Zahl der notwendigen Stellplätze bis hin zu der gutachterlichen Beurteilung, ob sich durch das Gebäude eine Veränderung der Lärmbelastung für die umgebende Bebauung ergibt. Im gesamten Kontext ist zu beachten, dass die Ortsmitte, mit dem Dorfplatz, der Fläche für das neue Gebäude und dem Parkplatz im Gebiet der Ortskernsanierung II liegt. Hier gilt es einen vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. In der Regel gilt für die Ortskernsanierung ein Zeitraum von acht Jahren. Begonnen im Jahr 2014 war das zuerst gesetzte Fristende mit Ablauf des Jahres 2022. Nach Verhandlungen, zuletzt mit dem Regierungspräsidium Tübingen, konnte eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2025 erreicht werden. Die Ortskernsanierung II beinhaltet darüber hinaus auch die Entwicklung des Fischerareals im Rahmen der Kon- zeptvergabe, die Erschließung der Fischerstraße mit dem Nachbarschaftsplatz, die Gestaltung der Ortsmitte mit Dorfplatz und Parkplatz, die Ordnung der örtlichen Ver- kehre mit Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen, Rad- schutzstreifen usw. Bereits im vergangenen Sommer wurden Vertragsent- würfe an die künftigen Nutzer des Gebäudes am Dorf- platz versandt. Vertragsverhandlungen haben sich da- ran angeschlossen, die im weiteren Verlauf schleppend vorangingen. Ursprünglich war geplant im Oktober 2021 in die Totalunternehmerausschreibung zu gehen, dieses Ansinnen wurde im weiteren Verlauf auf den November, dann auf den Dezember und zuletzt auf den Beginn die- ses Jahres geschoben. Letztendlich liegen uns schriftliche Rückmeldungen zu den Verträgen erst seit kurzem vor, die im Folgenden weiteren Klärungsbedarf mit sich brin- gen. In wichtigen Punkten konnte bis heute keine Einigung gefunden werden. Die zeitliche Enge mit Blick auf den Ab- lauf des Förderzeitraumes führen nun zu einer kritischen Überprüfung des Weiteren Vorgehens. Nach wie vor ist ein Gebäude, das die Infrastruktur unse- rer Gemeinde stärkt an dieser Stelle richtig und zukunfts- fähig. Es gibt dem Dorfplatz einen Rahmen, steigert die Aufenthaltsqualität und lässt eine wirkliche Ortsmitte ent- stehen. Darüber hinaus trägt die im Gebäude geplante medizinische Versorgung für unserer Bürgerinnen und Bürger zur vollumfänglichen Abdeckung aller zur Da- seinsvorsorge notwendigen Dinge in der Gemeinde bei. Die Verwaltung empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt von der Totalunternehmerausschreibung Abstand zu nehmen. Die sich schwierig gestaltenden Vertragsverhandlungen in Kombination mit stetig steigenden Baukosten, einer un- überschaubaren Situation am Markt für Planungs- und Bauleistungen und der damit einhergehende enorme Zeitdruck, lassen den Erfolg des Projektes im Moment fraglich erscheinen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Voraussetzungen zu schaffen, dass das Gebäude angrenzend an den Dorf- platz und mit der geplanten Nutzung, wie vom Gemeinde- rat beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt verwirklicht werden kann. So ist bei der weiteren Gestaltung der Orts- mitte zu beachten, dass die Außengeometrie des Platzes zu einem künftigen Gebäude passt. Darüber hinaus sind die Leitungsverläufe so auszurichten, dass eine Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Beschluss: 1. Die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baube- schreibung wird aktuell nicht weiterverfolgt. 2. Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Ortsmitte wird die Fläche für das beschlossene künftige Gebäude vorbereitet. Die Leitungsverläufe werden so ausgerichtet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Bebauung erfol- gen kann. 3. Der Förderantrag für die Bushaltestelle ist wie vorge- stellt zu stellen. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes a) Zubehör für Bauhoffahrzeug Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass für das Fahrzeug des Gemeindeelektrikers noch ein Regalsystem be- nötigt wird. Es wurden zwei vergleichbare Angebote eingeholt. Beschluss: 1. Dem Kauf eines Regalsystems der Firma Würth für ein Bauhoffahrzeug zum Preis von 2.805,09 € wird zugestimmt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. b) Jumpatakurse SV Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass am 01.02.2022 ein Webex-meeting mit den Fraktionssprechern, Ver- tretern des SV Baindt und der Verwaltung stattgefun- den hat. Bei diesem Meeting wurde besprochen, unter welchen Voraussetzungen dem SV Baindt die Durch- führung von Jumpatakursen in bzgl. der Nutzung der großen Sporthalle ermöglicht wird. Man war sich einig, dass Jumpatakurse an den Wochenenden nicht stattfinden und als Veranstalter explizit der SV Baindt auftritt. Nachdem die Verwaltung dem SV Baindt einen überarbeiteten Hallenbelegungsplan vorgelegt und einen geeigneten Platz zum Lagern der Trampoline vorgeschlagen hat, können die Jumpatakurse wieder durchgeführt werden. c) Hundekotbeutel Es wurde berichtet, dass gefüllte Hundekotbeutel wahllos in der Landschaft entsorgt werden. d) Sitzungsvorlagen der Gremiumssitzungen Die Verwaltung wurde gebeten, dass bei den Sitzungs- vorlagen die Namen externer Personen (Planer, Gut- achter usw.) aufgeführt sind, wenn diese an der Sit- zung teilnehmen. e) Hochwassergefahr/Überschwemmung Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob bzwwelche Maßnahmen die Gemeinde Baindt getroffen hat, um eine eventuelle Überschwemmung eines Gebäudes in der Marsweilerstraße unterhalb des Pfarrhauses zu verhindern. Ursächlich ist hierfür das Dach eines Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 benachbarten Gebäudes. Bei dem betreffenden Ge- bäude wurden die Dachrinnen gereinigt, zudem wur- den benachbarte Bäume zurückgeschnitten, so dass eine Verstopfung der Dachrinne durch Laub und Moos minimiert wird und das Wasser abfließen kann. Da der Dachvorsprung jedoch sehr groß ist, wird sich bei Starkregen das Überlaufen der Dachrinne nicht ver- hindern lassen, so dass das Wasser Richtung Mars- weilerstraße abfließt. f) Radweg Sulpach-Mochenwanger Straße Mitglieder des Gemeinderats tun sich in ihrer Argu- mentation schwer, wenn man von Bürgerinnen und Bürgern gefragt wird, warum der Radweg nicht durch- gängig bis zur Mochenwanger Straße gebaut wird. Kämmerer Abele teilt mit, dass mit dem Bauende des Radweges ein Kompromissvorschlag gefunden wurde. Es haben mit Regierungspräsidium, Straßen- verkehrsbehörde und Polizei auf Veranlassung des Straßenbauamts und der Gemeinde Baindt mehrere Besprechungen im Rathaus Baindt stattgefunden. Ziel war es, Lösungsmöglichkeiten für aufgezeigte kritische Punkte zu finden. Die Ergebnisse wurden in Protokol- len niedergeschrieben und in die Planung mit einge- arbeitet. Da bei den Punkten (L284) auch das Land Baden- Württemberg betroffen war und eine schnelle Lösung nicht in Aussicht gestellt werden konnte, wur- de das jetzige Bauende der geplanten Maßnahme in Höhe des Hofes Sulpacher Straße 186 festgelegt. Das Straßenbauamt mit Straßenverkehrsbehörde so- wie die Polizei wurden in der Planung angehört und unterstützten die Maßnahme bzw. den eingereichten Kompromissvorschlag. Die Gemeinde hat eine sehr gute Förderquote von Bund und Land bis zur Sulpa- cher Straße 186 erhalten. Hätte die Gemeinde Baindt auf einen Bau bis zur L284 gepocht, wäre die Förde- rung auf Grund des Sicherheitsaudits in Frage gestellt worden und das ganze Projekt wäre gescheitert. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. Februar und Sonntag, 20. Februar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Februar Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 20. Februar Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Horst Ziegler feierte am 14.02.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona-Vorschriften ab. Februar 24.02. Befreien: Kindergärten, Klosterwiesenschule und Heimsonderschule 27.02. Narrenmesse März 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Bücherei Die Bücherei ist in den Ferien ge- schlossen In den Fasnets-Ferien bleibt die Bücherei geschlossen. Von Freitag, den 25.02.2022 bis Freitag, den 05.03.2022 ist die Bücherei nicht ge- öffnet. Die normalen Öffnungszeiten beginnen wieder am Mon- tag, den 07.03.2022. Zur Information Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Das Forstamt informiert Die Nachfrage nach Holz ist für das erste Halbjahr 2022 erfreulich gut. Dies betrifft sowohl Nadelholz (Fichte, Tan- ne, Lärche) als auch Laubholz (Eiche, Esche, Buche). Der Preis für Fichte hat sich im Vergleich zu den Jahren 2018 bis 2020 deutlich erholt. Im Sommer 2020 gab es für die Fichte, wegen bundesweit gewaltiger Schadholzmengen, einen historisch niedrigen Preis. Die Klimaprogosen deuten auf vermehrt trocken-warme Sommer und häufigere Stürme hin. Die Risiken für Fich- tenbestände dem Borkenkäfer oder einem Sturm zum Opfer zu fallen nehmen deutlich zu. Nutzen Sie den aktuell guten Holzmarkt und schlagen Fichten-Frischholz ein. Dies gilt für Durchforstungen aber auch für Endnutzungen. Auch die vom Eschentriebster- ben betroffenen Eschen können zu guten Preisen ver- marktet werden. Bitte wenden Sie sich, was den Holzeinschlag anbetrifft, an Ihren zuständigen Revierförster. Für die Vermarktung des Holzes steht die Holzverwer- tungsgenossenschaft Oberschwaben (www.genoholz.de) bereit. Klimaschutz - einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 15: Klimafreundlich Reisen Der Klimaschutz spielt auch beim Thema Reisen eine immer größere Rolle. Dabei kommt es nicht nur auf die Wahl des Reise- ziels an, sondern auch auf die Urlaubsform. Mit jeder Fernreise per Flugzeug hinterlassen Sie einen gewaltigen Fußabdruck. Ein Flug von Deutschland auf die Kanarischen Inseln und zurück zum Beispiel verursacht pro Person rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente. Damit ver- ursacht man mit einer Flugreise schon mehr Treibhausga- semissionen als ein durchschnittlicher Deutscher pro Jahr für Auto, Bus und Bahn (rund 1,5 Tonnen CO2-Äquivalente). Auch Kreuzfahrten verursachen besonders hohe Kohlen- dioxidemissionen. Bei einer 7-tägigen Mittelmeerkreuz- fahrt fallen beispielsweise pro Person ebenfalls rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente an, wobei meistens noch die Flü- ge zur An- und Abreise hinzugerechnet werden müssen. Deutsche Rentenversicherung Jahresmeldung für 2021 prüfen: Bares Geld für die Rente Im Laufe des ersten Quartals 2022 sollten Beschäftigte von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2021 be- kommen. Aus dieser geht hervor, in welchem Zeitraum die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigt waren und was sie verdient haben. Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät deshalb, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Wich- tig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungs- nummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an den Arbeit- geber oder die Krankenkasse wenden und die Jahres- meldung berichtigen lassen. Denn fehlerhafte Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren. Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG Betrugsmaschen am Telefon TWS machen auf unseriöse Anrufe aufmerksam - kei- ne Zählernummer oder persönliche Daten herausgeben Aktuell melden sich wieder vermehrt dubiose Anrufer bei Kundinnen und Kunden der TWS. Sie tun so, als ob sie im Auftrag der TWS handeln würden und fragen Zählernum- mer, Kundennummer und manchmal auch Kontoverbin- dungen ab. Über diese Masche wollen sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag ergaunern. Die TWS warnt da- vor, vertrauliche Angaben am Telefon zu machen. Dazu zählt auch die Zählernummer. Sie ist für das unseriöse Ge- schäft so wichtig wie die Bankverbindung. „Uns berichten derzeit etliche Kundinnen und Kunden von Anrufern, die auf unlauterem Kundenfang sind“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS. Er fügt an: „Die Anrufer wollen an die Zählernummer kommen, um so den beste- henden Liefervertrag mit der TWS kündigen zu können und einen neuen Vertrag mit dem Unternehmen abzu- schließen, für das sie arbeiten.“ Die Begründung ist immer dieselbe: Sie weisen auf die aktuell hohen Energiepreise hin und werben mit einem vermeintlich günstigeren An- gebot, das man aber schnell annehmen müsse, bevor die Preise weiter steigen. „Das klingt im ersten Moment nach einem vertrauenserweckenden Angebot, dahinter steckt aber eine unredliche Masche, zumal die bei dieser Aktion genannten Preise weit höher sind als die der TWS“, betont Robert Sommer und ergänzt: „Wir wissen außerdem von Anrufen, bei denen sich die Betrüger als Mitarbeitende der TWS ausgegeben haben. Wir fragen aber niemals die Vertragsdaten am Telefon ab. Wir haben die Daten unserer Kunden.“ Betroffene Kunden erfahren vom ungewollten Anbie- terwechsel erst, wenn die Kündigung des alten und die Lieferverträge des neuen Anbieters im Briefkasten lan- Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 den. Verunsicherte Kunden können sich telefonisch unter 0751/804-4980 an den Kundenservice der TWS wenden. Ungewollte Vertragsabschlüsse sofort widerrufen Bevor eine wichtige Frist abläuft, sollen sich Opfer der Be- trugsmasche umgehend mit der TWS in Verbindung set- zen: „Bei einem Vertragsabschluss am Telefon, im Internet oder an der Haustür haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erläutert Robert Sommer und versichert: „Wir unterstützen betroffene Kunden und helfen beim Wi- derruf.“ Außerdem gut zu wissen: Werbliche Anrufe ohne Einwilligung in Telefonwerbung sind nicht erlaubt und können bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. EnBW Energie Baden-Württemberg AG Der EnBW-MacherBus fährt auch 2022 wieder durch Baden-Württemberg und hilft vor Ort Bewerbungsfrist für ehrenamtliche und gemeinnützige Projekte läuft bis 28. März 2022. Die Macher*innen von EnBW haben auch im letzten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projekte in Ba- den-Württemberg umgesetzt. An die 30 Projekte hat das EnBW MacherBus-Team insgesamt schon realisiert und auch 2022 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte an- zugehen. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 28. März 2022 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ - einordnen lassen. Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 6. bis 15. Mai 2022 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Gewinnerprojekt auswählen. Im Som- mer rücken die EnBW-Macher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 €, mit denen Kosten für Material und Fachpersonal gedeckt werden können. Die EnBW beobachtet die Entwicklung zum Coronavi- rus (COVID-19) sehr genau. Falls erforderlich erfolgt die Umsetzung der Projekte auch unter Einhaltung geltender Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Für Bewer- bungen ist es auf jeden Fall von Vorteil, wenn sich das Wunschprojekt im Freien umsetzen lässt. Alle Informationen zur Bewerbung und das Bewerbungs- formular finden Sie unter www.enbw.com/macherbus Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LKK verschickt Gesundheitskarten Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) tauscht aktuell die Gesundheitskarten aus, die älter als fünf Jahre sind. Die LKK weist darauf hin, dass deshalb nicht alle Gesund- heitskarten (eGK) ausgetauscht werden. Unerheblich ist auch, wenn auf der Rückseite der eGK noch eine längere Gültigkeitsdauer genannt ist. Diese Gültigkeit gilt nur für die darauf abgebildete Europäische Gesundheitskarte (EHIC). Die Karten werden nach und nach ausgetauscht. So kann es sein, dass in einer Familie nicht alle Personen gleich- zeitig ihre neue Karte erhalten. Im Sommer werden dann alle Versicherten versorgt sein. Bei der Versorgung mit den neuen Karten kann es in Ein- zelfällen dazu kommen, dass die alte Karte nicht mehr funktionsfähig ist, die neue aber noch aussteht. In solchen Fällen kann eine Ersatzbescheinigung per E-Mail an ver- sicherung@svlfg.de angefordert werden. Der LKK ist bekannt, dass es bei den neuen Karten in einigen Arztpraxen zu Problemen beim Einlesen kommt. Dies betrifft nicht nur die Karten der LKK. Grund dafür ist fast immer ein fehlendes „Update der Software“ beim Arzt oder eine elektrostatische Aufladung der Karte. Die Ärzte werden in solchen Fällen gebeten, sich mit dem Software-Hersteller ihrer „Konnektoren“ bzw. des Pra- xisverwaltungssystems in Verbindung setzen. Die Karten der LKK sind voll funktionsfähig. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Bodenanalyse in Echtzeit Stenon-Spaten für Landwirte und Hobbygärtner Die aktuelle Situation am Düngemarkt erfordert eine genaue Berechnung der im Boden verfügbaren Nährstoffe, um eine genau abgestimmte Düngung durchführen zu können. Wir bieten unseren Landwirten und Hobbygärtner die Möglichkeit der Bodenan in Echtzeit mit dem Stenon-Spaten. Sie erhalten gleich vor Ort die gemessenen Werte von Stickstoff, Nmin, Phosphor, Kalium, Magnesium, Humus u.v.m. können Sie Ihre Pflanzen bedarfsgerecht düngen und schonen dabei die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ansprechpartner: Hubertus Kleiner, Tel.: 07585/9307-10 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Bodenanalyse in Echtzeit Stenon-Spaten für Landwirte und Hobbygärtner Die aktuelle Situation am Düngemarkt erfordert eine ge- naue Berechnung der im Boden verfügbaren Nährstof- fe, um eine genau abgestimmte Düngung durchführen zu können. Wir bieten unseren Landwirten und Hobbygärtner die Möglichkeit der Bodenanalyse in Echtzeit mit dem Stenon-Spaten. Sie erhalten gleich vor Ort die gemes- senen Werte von Stickstoff, Nmin, Phosphor, Kalium, Magnesium, Humus u. v. m. So können Sie Ihre Pflanzen bedarfsgerecht düngen und schonen dabei die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ansprechpartner: Hubertus Kleiner, Tel.: 07585/9307-10 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. Februar– 27. Februar 2022 Gedanken zur Woche Unendlichkeit Es gibt Augenblicke in unserem Leben, in denen Zeit und Raum tiefer werden und das Gefühl des Daseins sich unendlich ausdehnt. Charles Baudelair Samstag, 19. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 († Sieglinde Kösler, Hilda und Fritz Blank, Pau- la und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Rosemarie Sterk, Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Anni Maier, Besilic Vida, Jahr- tag: Roza Juresec) Sonntag, 20. Februar - 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit der Kleinen Kirche Dienstag, 22. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 23. Februar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier ab 15.30 Uhr Baindt -Anprobe der Erstkommunion - Gewänder ab 16.00 Uhr Baindt - Probe für Vorstellgottesdienst der EK-Kin- der und .... Donnerstag, 24. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 25. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 26. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 27. Februar - 8. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baindt und Baienfurt, musikalisch umrahmt vom Musikverein Baindt (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B. werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18 Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag, 24. Februar geschlossen Freitag, 25. Februar geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Corona, Missbrauch, Priestermangel .... Baustellen, Baustellen, Baustellen .... Eine Baustelle ist dann erträglich, wenn es vorwärts geht. Der synodale Weg, Out ich Church ermutigen, sich den Baustellen zu stellen im persönlichen Leben und in den Bereichen, in denen wir Verantwortung tragen. Auch als Kirchengemeinde sind wir darauf angewiesen, dass Men- schen uns unterstützen, an den Baustellen weiterzuar- beiten. Für jede Unterstützung sage ich ein herzliches Vergelt’s Gott! Bernhard Staudacher Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi - (ab 16 J.) 19. - 24. April, 350/400 € DZ Taizé - (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Oder übers Pfarrbüro Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. d´ Welt, d´Kirch und dr Narraschopf Sonntag 27. Februar 2022 - 10 Uhr - Kirche St. Johannes Baptist Baindt Baindt & BaienfurterBaindt & BaienfurterBaindt & Baienfurter Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Die Narrenmesse aus Baindt wird im Anschuss an den Gottesdienst auf unsererm Youtube-Kanal der Seelsor- geeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die Youtube Suchfunktion unter Seelsor- geeinheit Baienfurt-Baindt oder auf der Startseite unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de) ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Zukunftsplan: Hoffnung Das ist das diesjährige Motto des Weltgebetstags der Frauen, der am Freitag, den 4. März 2022 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Bai- enfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der katholischen Kirche. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. In diesem Jahr haben wir eigentlich drei Gastgeberländer: England - Wales - Nordirland. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen dazu laden uns die Frauen aus diesen Län- dern ein. Den Bibeltext finden wir in Jeremia 29, 11-14: Ich weiß, was ich mit euch vorhabe, Pläne des Friedens und nicht des Unglücks; ich will euch Zukunft und Hoffnung geben. Wenn ihr mich ruft, wenn ihr kommt und zu mir betet, werde ich euch hören. Wenn ihr mich sucht, werdet ihr mich finden; ja wenn ihr von ganzem Herzen nach mir fragt, werde ich mich von euch finden lassen. Ich werde euer Schicksal zum Guten wenden... Den Spuren der Hoff- nung nachzugehen, dazu laden die Frauen aus England - Wales - Nordirland ein. Gemeinsam wollen wir Hoffnung entstehen lassen in unserem Leben, in unserer Gemein- schaft, in unserem Land und in der Welt. Der Gottesdienst findet auch in diesem Jahr aufgrund des großen Kirchenraumes in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewährtes Hygienekonzept, an das wir anknüp- fen können. Mit Mund-Nasenschutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit gemeinsam zu be- ten, den Gottesdienst vor Ort feiern. Auf die sehr beliebte anschließende Feier im Gemeindehaus müssen wir in diesem Jahr leider noch einmal verzichten. Was bleibt ist die Hoffnung. Für die, denen es wohler dabei ist, diesmal von zuhau- se mitzufeiern, freuen wir uns sehr, dass der Sender Bi- bel TV am Freitag, den 4. März 2022 einen Gottesdienst zum Weltgebetstag senden wird. Der 60-minütige Got- tesdienst wird um 19:00 Uhr ausgestrahlt. Parallel läuft eine große Online-Premiere des Gottesdienstes über den YouTube-Kanal des Weltgebetstages sowie deren Face- book-Seite. Was: Gottesdienst zum Weltgebetstag 2022 Wann: Freitag, 4. März 2022, um 19:00 Uhr Wo: Sender Bibel TV Wiederholungen: Samstag, 5. März 2022, 14:00 Uhr sowie Sonntag, den 6. März 2022, 11:00 Uhr. Über Länder und Konfessionen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag und machen sich stark für Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutschland besuchen in ge- wöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Got- tesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten - wenn auch wie- der in ungewohnter Form. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 20. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 Mittwoch, 23. Februar 15.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 16.00 Uhr Gruppe 1 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 17.00 Uhr Gruppe 2 Sonntag, 27. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Heute keine Kinderkirche !!! _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Hingehört! Niemand wird am Sterbebett bereuen, zu viel Zeit mit sei- ner Familie verbracht zu haben, sich für andere eingesetzt und die Freundschaft mit Gott gesucht zu haben. Deshalb fordert uns der Wochenspruch heraus: Ohren auf! Die Gelegenheit beim Schopf ergreifen - als wäre der richtige Augenblick ein Mensch, der vorne eine Locke hat, am Hinterkopf aber eine Glatze: Nur wer den Moment ergreift, verpasst ihn nicht. Wenn du hier reden hörst, ist der, der sich dein Leben ausgedacht hat. Vor ihm stehst du eines Tages und kannst dich nicht da- mit herausreden, wie viel du zu tun hattest. Wenn die Masken fallen, wird hinter die Fassaden di- rekt ins Herz geschaut. Deshalb ergreif die Chance beim Schopf, wenn Gott mit dir redet und mach einen Anfang mit ihm: Heute, wenn ihr Gottes Stimme hört, verschließt eure Herzen nicht! Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pau- sieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epide- miologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Hauptversammlung 2022 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessier- te herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verordnung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) Schriftführer (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 1 Beisitzer (für 1 Jahr) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 9. Vorschau 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass nehmen wir keine Ehrungen vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 13.03.2022 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verord- nung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Kassierer (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2022 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Am Fasnetsonntag, den 27.02.2022 gestalten die Raspler zusammen mit der Narrenzunft Henkerhaus Bai- enfurt den Narrengottesdienst um 10.00 Uhr in Baindt. Im Anschluss bieten die Raspler einen Kuchenverkauf und ein kleines Sortiment an Fasnetsartikel neben dem Eingangsbereich der Schenk- Konrad- Halle ab 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr an. Gerne könnt Ihr bereits jetzt schon unsere schön deko- rierten Fenster am Raspler- Stüble anschauen. Wir würden uns über Euren Besuch freuen. Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2022 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möch- ten, dürfen Sie sich bei Ricco Wöhr (017643570826) an- melden. Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 12.03.2022 um 18.00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung der Jahreshauptversamm- lung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen 7. Veranstaltungen 8. Anträge 9. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 26.02.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, Marienplatz 13, 88212 Ravensburg, E-Mail: schuetzengilde-baindt@ web.de einzureichen. Wir bitten um eine Teilnahmerückmeldung bis zum 05.03.2022 an die oben genannten Adressen. Coronabe- dingt bieten wir keine Speisen an. Die Veranstaltung fin- det unter Einhaltung der 2G Regeln statt. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. Wir freuen uns, auf euer Kommen. Patrick Pfau 1. Vorsitzender Schützengilde Baindt 1925 e.V. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Durch Wiesen und Wälder im Amtzeller Hinterland Von Amtzell aus wandern wir im Wald nord- wärts entlang des Eggenbachs zum einsamen Hof mit Humor bei Lutzenhaus. Über Reibeisen und den Kapel- lenweg, mit hoffentlich schöner Bergsicht, kommen wir wieder nach Amtzell zurück. Wann: Dienstag, 22.02.2022 um 12.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Rückkehr ca. 18.30 Uhr Gehzeit: ca. 3,5 Std./ 12 km/ 160 hm Fahrpreis: 4,50 € für Mitglieder Einkehr: vorgesehen, nach der Wanderung Bitte aktuelle Pandemie-Regeln beachten, sonst dürfen wir Sie trotz Anmeldung ggf. nicht mitnehmen. Aktuell gilt 3G Anmeldung ab 18.02.2022, T. 0151-12952100 (über AB) oder 0751/46672 Wanderführung: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Trinken (mind. 1/2 l), Vesper, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen! Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Einladung zur Versammlung der Jagd- genossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fronreute Am Freitag, 11. März 2022 findet um 19:30 Uhr im Landju- gendheim in Fronhofen eine Versammlung der Jagdge- nossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fron- reute statt. Aufgrund der erforderlichen Einlasskontrollen werden alle Jagdgenossen gebeten, sich ab 19:00 Uhr im Land- jugendheim einzufinden. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung 3. Abstimmung der Jagdgenossen über die Teilnahme von Mitarbeitern des Büros Klein und Leber GbR an der Jagdgenossenschaftsversammlung 4. Feststellung der anwesenden und vertretenen Mitglie- der (Jagdgenossen) und der durch diese gehaltenen Flächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk 5. Beschluss über die Verwaltung der Jagdgenossen- schaft 6. Ggf. Wahl des Jagdvorstandes (bei Beschluss über Selbstverwaltung Jagdgenossenschaft) 7. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft 8. Wahl der Mitglieder der Jagdbeiräte der Jagdgenos- senschaft 9. Festlegung der Modalitäten der Verpachtung 10. Verschiedenes Zu dieser Versammlung werden alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fronreute herzlich ein- geladen. Jagdgenossen sind alle Eigentümer von bejag- baren Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Fronreute, welchem durch Abrundungs- bzw. Tauschver- träge auch Teilflächen der Gemarkungen Baindt, Berg, Ebenweiler und Wolpertswende angegliedert sind. Hinweise: Ein Jagdgenosse kann sich durch Vollmacht vertreten las- sen (einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unse- rer Homepage www.fronreute.de unter Aktuelles). Er ist hierdurch an sämtliche in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse oder Entscheidungen gebunden. Die Sitzung der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffent- lich. Nur Jagdgenossen oder deren bevollmächtigte Stell- vertreter haben Zutritt und Stimmbefugnis. Beschlüsse bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesen- den und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehr- heit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflä- che. Fronreute, 08.02.2022 gez. Oliver Spieß Bürgermeister Ambulanter Hospizdienst Weingarten Ein Spaziergang ... macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Kör- per, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wegbegleitung: Dorothea Baur, Mitarbeiterin Ambulan- ter Hospizdienst Weingarten Mittwoch, 23. Februar 2022, 15 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Reutebühl, Weingarten Stiftung Liebenau Inklusive Ferienbetreuung findet wie- der statt und benötigt Betreuende Nachdem im letzten Jahr die inklusive Ferienbetreuung der Stiftung Liebenau für Vor- und Grundschulkinder auf- grund der Pandemie nur bedingt stattfinden konnte, dür- fen sich Kinder mit und ohne Einschränkungen in diesem Jahr wieder darauf freuen, in Hegenberg die Ferienzeit gemeinsam zu genießen. Buntes Programm mit Motto Ob Unterwasserwelt, Dschungel oder Wilder Westen – das Organisationsteam um Theresa Amann lässt sich immer wieder kreative Ideen einfallen. Bastelarbeiten, Spiele und auch eine kleine Theateraufführung, immer passend zum Thema, werden für die Kinder ausgear- beitet. „Wir freuen uns in diesem Jahr besonders darauf. Denn die letzten zwei Jahre waren nicht einfach sowohl für die Kinder als auch für Eltern. So können wir ein wenig mithelfen, die Sorgen, die die Pandemie mit sich brachte, eine Zeit lang zu vergessen.“, so die Koordinatorin der Fe- rienfreizeit. In diesem Jahr lautet das Motto im Sommer „Einmal um die Welt.“ Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Angebot und Hygiene In den Oster-, Pfingst- und Herbstferien sowie vier Wo- chen in den Sommerferien wird das Programm angebo- ten. Selbstverständlich gelten dann jeweils die aktuellen Hygienebedingungen. Die Gruppengrößen werden ent- sprechend minimiert, um die Gesundheit der Kinder und Betreuenden weiterhin zu gewährleisten. Projektpartner Solch ein Projekt braucht auch Partner, deshalb bildet die Stiftung Liebenau gemeinsam mit der Caritas Boden- see-Oberschwaben, dem Bildungszentrum St. Konrad in Ravensburg sowie dem BDKJ Dekanat Ravensburg und der Gemeinde Meckenbeuren eine Veranstaltergemeinschaft. „Wir sind sehr dankbar, dass wir seit vielen Jahren Unter- stützung für dieses inklusive Projekt bekommen.“, so Amann. Betreuungspersonal gesucht Ebenso werden sowohl für die Samstags- als auch für die Ferienbetreuung noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. Der ideale Ferienjob bietet einen ersten Einblick in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Einschränkungen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, und es gibt eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit. Der Spaß soll dabei natürlich auch nicht zu kurz kommen. Anmeldung Anmeldungen für die Ferienbetreuung und auch für Be- werbende nimmt Theresa Amann unter Telefon 07542 10-2403 oder ferienbetreuung@stiftung-liebenau.de ent- gegen. Weitere Infos gibt es auf der Webseite: www.stif- tung-liebenau.de/ferien Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Online-Seminar für Frauen digital auch 2022 „Grenzen setzen - ohne zu verletzen“.für den beruflichen und privaten Kontext. „Wir Frauen sind stärker, wenn wir zusammenhalten!“ Dies ist nur eine Rückmeldung einer Teilnehmerin zum Online-Frauen-Kurs im Jahr 2021. Und auch im laufen- den Jahr 2022 möchte die Diakonie OAB zu diesem Zu- sammenhalt bzw. zur Stärkung von Frauen, einen Beitrag leisten und bietet daher erneut den Online-Kurs „Grenzen setzen - ohne zu verletzen“ an. Starten wird die digita- le Frauengruppe im laufenden Jahr am 22.07.2022 mit insgesamt fünf Terminen. Wie im Jahr zuvor lautet das Motto, unter dem die Seminar-Reihe steht: „Lass Dir Dein Leuchten nicht nehmen, nur weil es ande- re blendet.“ (Verfasser*in unbekannt) Die Inhalte des Kurses umfassen u. a. die Beschäftigung mit dem eigenen Bild von Frau-Sein und wie dieses das Handeln beeinflusst bzw. beeinflussen kann. Außerdem werden Seminareinheiten ihren Schwerpunkt darauf ha- ben, wie im beruflichen und im privaten Kontext jeweils adäquat Grenzen gesetzt werden können. Mit Wertschät- zung für das jeweilige Gegenüber und gleichzeitig klar und bestimmt! Ein wesentlicher Bestandteil sind hierbei theoretische Inhalte angelehnt an die Gewaltfreie Kom- munikation nach Rosenberg, praktische Beispiele und Gruppenübungen. Die Seminar-Reihe richtet sich primär an Teilnehmerinnen zwischen 28 und 38 Jahren. Nach einem entsprechenden Vorgespräch können sich grundsätzlich aber auch Frauen mit abweichendem Alter anmelden. Die Kostenbeteiligung je nach Teilnehmerinnenzahl be- trägt maximal 140 €. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage un- ter www.diakonie-oab.de. Um sich anzumelden, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail an die durchführende Fachkraft Frau Trunk: m.trunk@ diakonie-oab.de Anmeldeschluss ist der 30.06.2022. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Landratsamt Ravensburg Der OEW-Kultursommer geht in die sechste Runde Fördermittel für eine sommerliche Kulturveranstal- tung winken Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2017 konnte sich der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren als besondere Veranstaltungsreihe in der Region etablieren. Auch dieses Jahr präsentiert der Landkreis wieder etliche kulturelle Höhepunkte. Vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambien- te einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Altstadtkulisse bis hin zum Musik- und Kaba- rettfestival unter freiem Himmel bietet der OEW-Kultur- sommer im Landkreis Ravensburg ein breites Spektrum kultureller Angebote und eindrucksvolle Spielorte. Ins Leben gerufen wurde die Reihe der fünf sommerlichen Kulturhighlights von Landrat Harald Sievers. Auch im Jahr 2022 stellen die Projektpartner mit starkem bürgerli- chen Engagement und gefördert mit den Kunst- und Kul- turfördermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) ein beeindruckendes Programm auf die Beine. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Am letzten Juniwochenende öffnet das Wolfegger Schloss seine Pforten für Sternstunden der klassischen Musik. Die Internationalen Wolfegger Konzerte zählen zu den renom- miertesten Klassikfestivals im südwestdeutschen Raum. Künstlerischer Leiter ist der Weltklassedirigent Manfred Honeck. Mit einem eindrucksvollen Veranstaltungsort kann auch das Isny Opernfestival glänzen. Vom 29. Juni bis zum 3. Juli 2022 zaubern junge Künstler/innen unter der künstlerischen Leitung von Hans-Christian Hauser Opern- atmosphäre in die malerische Allgäu-Stadt. Das Einhalden- festival macht am letzten Juliwochenende seine Bühne auf dem Kaseshof im ländlichen Geratsreute wieder zum Treffpunkt hochkarätiger Virtuosen und Charakterköpfe aus dem Südwesten Deutschlands und der ganzen Welt. Auch die Blasmusik kommt im OEW-Kultursommer nicht zu kurz: Brass im Gras wird im Sommer 2022 auf der Amt- zeller Hochterrasse in Mittelwies unter freiem Himmel und mit wunderbarem Alpenblick die Hochkaräter des fetzi- gen Brass versammeln. Das fünfte Kulturhighlight wird jedes Jahr in einem Wett- bewerb ermittelt. Im vergangenen Jahr ermöglichte der Wettbewerbsgewinn die Umsetzung des Kulturprojektes „Umanand - Kultur im Parcour“ mit zahlreichen Künstler/ innen aus der Region. Noch völlig offen ist derweil, wer 2022 der Gewinner des Wettbewerbs und damit fünfter Projektpartner im OEW-Kultursommer wird. Der Wettbewerb ist nun eröffnet. Ab sofort können Be- werbungen an den Kulturbetrieb des Landkreises Ra- vensburg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, ein- gereicht werden. Bewerbungsschluss ist Donnerstag, 31. März 2022. Die Bedingungen zur Teilnahme: - Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Kulturveran- stalter/innen, Initiativen und Vereine. - Das Projekt ist eine Einzelveranstaltung im Bereich darstellende Kunst oder Musik. - Das Projekt hat in den letzten zwei Jahren keine Un- terstützung aus OEW-Kulturfördermitteln erhalten. - Es richtet sich an ein überörtliches Publikum. - Es wird auf hinreichend professionellem Niveau reali- siert Zusätzliche Aufwendungen (für Hygienekonzepte und entsprechende Umstrukturierungen) können Teil der För- derung sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der von einer Jury ermittelte Gewinner erhält vom Landkreis Ravensburg einen großzügigen Projektzuschuss aus Kulturfördermit- teln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Der Gewinner und neue Projektpartner im OEW-Kultur- sommer wird vom Landkreis Ravensburg öffentlich be- kannt gegeben. Informationen finden Sie auch auf der Website www.kultursommer.rv.de 756U38W1 Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Europas Zukunft braucht Natur Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! Geben mit Vertrauen. Wirksam helfen. Werden auch Sie Teil unseres Netzwerks der Hilfe für Familien mit schwerstkranken Kindern. Vermächtnisse und Testamentsspenden zugunsten der Björn Schulz Stiftung unterstützen langfristig unsere stationäre sowie ambulante Hospizarbeit und sind zudem von der Erbschaftssteuer befreit. Mit einer Zustiftung zu Lebzeiten stärken Sie das Fundament unserer Arbeit. Bankverbindung Björn Schulz Stiftung IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: Zukunft stiften www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Fantasie-Maske Das brauchst du: Material: Schere, dünner Karton, Kleber, Hutgummi, Tacker 1. Klebe die Vorlage auf einen dünnen Karton und schneide alle Teile aus. 2. Schneide die schraffierten Flächen bei der Maske aus und knicke die Lider an der Punktlinie nach oben. 3. Befestige das Hutgummi mit dem Tacker an der Masken- rückseite. 4. Klebe die Dekorationsteile an die Maske. Diese Muster sind als Anregung gedacht. Tipp: Du kannst die Maskenteile auch als Schablone für wei- tere Masken benutzen! 695R73R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Er hat dich verlassen. Du hast noch seine Kreditkarte. #DeinGrund ZuSpenden Jetzt scannen und spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. Vertretung übernimmt Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Kühlraum- und Industriebau. 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(07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE ÄRZTE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 BAUEN & WOHNEN Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. 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                  2022_02_08_Bericht.pdf

                  Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.02.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Zustimmung zum Kauf - und Pachtvertrag im Zusammenhang mit der Errichtung einer E - Schnellladesäule. Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung einen Kauf - und Pachtvertrag für die Errichtung einer E - Schnellladesäule abzuschließen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainfektionen Aktuelle Zahlen zu den Coronainfizierten in der Gemeinde Baindt liegen leider nicht vor. Der Dashboard wird seit dem 02.02.2022 nicht mehr gepflegt. b) Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Insgesamt wurden 7.595 Antigenschnelltests im Januar durchgeführt. Durchschnittlich sind dies pro Tag 245 Testungen. Insgesamt wurden 139 positive Ergebnisse registriert. Dies liegt im Vergleich zu anderen Standorten tendenziell eher im unteren Bereich. c) Regionalplan Der Regionalplan wurde als Satzung beschlossen und liegt dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Verbindlichkeitserklärung vor und muss noch genehmigt werden. Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird man sehen wie die weitere Vorgehensweise (Klageerhebung der Kommunen oder des Zweckverbandes) sein wird. TOP 04 Bauantrag zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit je 5 Wohneinheiten und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" für die Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung des max. zulässigen Maßes von Einzelgaupen auf dem Flst. 211/7, Kiesgrubenstraße 10 und 12 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 211/7 in der Kiesgrubenstraße sollen zwei Wohngebäude mit je 5 Wohneinheiten, 10 Carports und 10 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich des Mischgebiets Mi3 des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ (rechtskräftig 05.07.1996), weshalb die geplanten Gebäude nach § 30 BauGB zu beurteilen sind. Im Mischgebiet soll eine gleichmäßige Durchmischung von Wohnen und Gewerbe herrschen. Im Mi3 sind vorwiegend Gewerbebauten vorhanden, lediglich 1 Wohngebäude. Somit wird mit den beiden geplanten Wohngebäuden das Gleichgewicht im Gebiet besser erreicht. Im Dachgeschoss beider Wohnhäuser sollen auf der Nord-Ost-Seite der Dachflächen 2 Gaupen mit je 2,95 m Breite errichtet werden. Auf der Süd-West-Seite ist jeweils eine große Gaupe mit einer Breite von 8,47 m geplant. Dachaufbauten dürfen nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1/3 der Trauflänge (hier 18,04m) nicht überschreiten. Außerdem dürfen Einzelgaupen nur 2,50 m breit sein. 8 der 10 Carports sind auf der Grenze zum Flst. 211/6 geplant und ragen über die Baugrenze hinaus. Garagen und überdachte Stellplätze dürfen nur innerhalb, Stellplätze, die nicht überdacht sind, dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Für die Überschreitung der Baugrenze mit den 8 Carports und die Überschreitung des Maßes für die Breite von Einzelgaupen und der Überschreitung der Gaupen auf der Süd-West-Seite, da sie breiter als 1/3 der Trauflänge sind, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes haben sich die Anforderungen bzgl. der Dämmwerte an die Bauteile deutlich verschärft, was zur Folge hat, dass Außenbauteile entschieden breiter sind. Gaupen mit nur 2,50 m Außenmaß sind bei heutigen Neubauten nicht mehr zeitgemäß. Durch die Öffnung des Dachgeschosses mit einer breiten Gaupe auf die Balkone in Süd-West-Richtung werden die Wohnräume heller und wohnlicher. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung der zulässigen Breiten der Dachaufbauten beim Bauantrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit Carports und Stellplätzen wird erteilt. 2. Durch den Bau des Carports darf keine Sichtbehinderung entstehen. TOP 05 Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Schussental Frau Jungnitz und Herr Dornfeld teilen mit: Im Rahmen der Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) haben sich die GMS-Gemeinden auf den Weg gemacht, eine gemeinsame strategische Richtung im Verkehrsbereich, für die nächsten zehn Jahre, zu definieren. In einer GMS- Verbandversammlung vom 15.07.2021 wurde dem VEP zugestimmt. Damit wurde die Verwaltung beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzusetzen. Der VEP beinhaltet in großen Umfang den Bereich „ÖPNV“, dessen Maßnahmen ein großes Potential in der Verkehrswende und das Rückgrat der Mobilität bilden. Hier stehen vor allem die Grobmaßnahmen zur Taktverdichtung und Linienkonzeption im Fokus. Die Modellierung des VEP’s ist Ausgangspunkt für die detailliertere Planung eines ÖPNV-Konzeptes, welche derzeit im Klimamobilitätsplan ausgearbeitet wird. Diese, durch Landesmittel von 80% geförderte Ausarbeitung, soll die planerische Brücke hin zu einer Mobilitätsgarantie, wie es das Land Baden-Württemberg vorsieht, ermöglichen. Derzeitige Situation Der zu erwartende Mehrbedarf an Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr, bringt die derzeit, im Stadtbus Ravensburg Weingarten, eigenwirtschaftlich organisierten Verkehre an die Grenze des Machbaren. Die tätigen Verkehrsunternehmen fahren dabei seit Anbeginn der Erbringung der Verkehrsleistung auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Damit stehen sie im direkten Zielkonflikt zwischen der Kompensation der Kostensteigerung und der Unterbreitung eines attraktiven Tarifangebotes. Seit der Corona-Pandemie hat sich die Situation der eigenwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen weiter verschärft. Der Rückgang an Fahrgästen ist horrend, das öffentliche Leben kam zeitweise weitgehend in den Lockdown-Phasen zum Stillstand. Seit zwei Jahren sind die privaten Verkehrsunternehmen abhängig von den Corona- Hilfen und sichern den täglichen Bedarf an öffentlichen Nahverkehren. Ausblick Zwischen der derzeitigen privatwirtschaftlichen Organisationsstruktur im Stadtbus Ravensburg Weingarten und den Plänen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs klafft eine große Lücke. Um den öffentlichen Nahverkehr im Schussental in die Zukunft führen zu können, bedarf es einer Neuaufteilung der Akteure sowie deren Aufgaben und Verantwortungen. Diesen Weg mit einem gemeinwirtschaftlichen Verkehr, gehen immer mehr Kommunen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern die Daseinsvorsorge an Mobilitätsbedarf weiterhin zu ermöglichen. Bei einem gemeinwirtschaftlich organisierten Verkehr übernimmt die jeweilige Verantwortungsgemeinschaft die Gestaltung des Verkehrsangebotes, sowohl in finanzieller als auch aus Angebotssicht. Da der Verkehr (Liniennetz) im Schussental historisch zusammengewachsen ist, Pendelverkehre zunehmen und die Städte weiterwachsen, ist es naheliegend, dass die durch den Stadtbus bedienten Kommunen, in einer entsprechenden Organisationseinheit, die Verantwortung übernehmen. Der privatwirtschaftlich organisierte Verkehr, welcher über Konzessionen und Betriebsdurchführungen weitestgehend bis Ende 2026 abgesichert ist, Bedarf ab 01.01.2027 einer Neuorganisation. Alleine die Ausschreibung der Verkehre nimmt einen Zeitraum von zwei Jahren in Anspruch. Aus diesem Grund, ist es zeitliches Gebot sich über eine Verantwortungsgemeinschaft auszutauschen, um rechtliche Kompetenzen abzubilden und Verkehrsleistungen gemeinsam festzulegen, später auszuschreiben und zu bestellen. Die Gemeinderatssitzung dient einer ersten Sensibilisierung des Gemeinderates für die Herausforderung des ÖPNV’s der Zukunft im Schussental aus struktureller, rechtlicher Sicht und der betrieblichen Machbarkeit. Dabei soll ein grober Überblick über die anstehenden Spannungsverhältnisse im ÖPNV gegeben werden, aber auch ein grober gangbarer Weg skizziert werden. Um Entscheidungen in der Struktur des ÖPNV’s mit Weitsicht treffen zu können, ist es im ersten Schritt, Ziel die Mitglieder des Gemeinderats mitzunehmen. Da die Strukturen im ÖPNV sehr komplex sind, wird der GMS im Anschluss an die einzelnen Vorstellungen in den Gemeinderäten, einen zentralen ÖPNV-Workshop, unter Hinzuziehung eines Fachjuristen, veranstalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Schussental zur Kenntnis. TOP 06 Vergabe der Ankerprojekte im Fischerareal - Informationen zum Quartiersplatz Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabeverfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemeinschaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesamten Baufelds. Die maximale Größe des Hochbauprojektes eines Akteurs darf grundsätzlich nicht mehr als einen Baukörper betragen. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzeptvergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vorgestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemiebedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Die Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs in einen Bebauungsplan hat sich als sehr aufwendig herausgestellt, so dass die Rechtskraft erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 19.11.2021 erreicht wurde. Dadurch wurde der Abgabetermin für das Ankerprojekt auf den 29.11.2021 verschoben. Bis zum Abgabetermin wurden insgesamt sechs bewertbare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Bewerbergespräche fanden am 21.12.2021 in standardisierter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 19.01.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteuren eingereicht. Der am 29.01.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungsausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkriterien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wurden die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Beschluss: 1. In der ersten Vergabephase der offenen Konzeptvergabe im Fischerareal, der Ankervergabe, werden auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprüfung und der Sitzung des Bewertungsausschusses am 29.01.2022 die Bewerbung Nr. 5 (Bauträger Z & K Wohnbau, Cadolzburg) für das Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 4 (Bauträger Heiss Himmelhaus Projektbau, Kirchheim unter Teck) für das Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden ausgewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. 3. Der Umfang der in der Anlieger-Vergabe zur Verfügung stehenden Baukörper wird um die drei nördlichen Baukörper im Baufeld 2 ergänzt. 4. Die Terminschiene der Anlieger-Vergabe wird angepasst. Die Vergabeentscheidung erfolgt Anfang November 2022. TOP 07 Gebäude am Dorfplatz - weitere Vorgehensweise Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Entscheidung am Dorfplatz ein Gebäude für die örtliche medizinische Versorgung zu errichten, hat den Gemeinderat im vergangenen Jahr umfassend beschäftigt. Der Gemeinderat beschloss, dass ein Gebäude angrenzend an den Dorfplatz mit der Nutzung als Gesundheitszentrum errichtet wird. Am 11. Mai 2021 hat das Gremium den Beschluss gefasst, die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen mit der Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und der Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baubeschreibung zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Fragestellungen geklärt, von der Prüfung, ob ein Bebauungsplan erforderlich ist, über die Zahl der notwendigen Stellplätze bis hin zu der gutachterlichen Beurteilung, ob sich durch das Gebäude eine Veränderung der Lärmbelastung für die umgebende Bebauung ergibt. Im gesamten Kontext ist zu beachten, dass die Ortsmitte, mit dem Dorfplatz, der Fläche für das neue Gebäude und dem Parkplatz im Gebiet der Ortskernsanierung II liegt. Hier gilt es einen vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. In der Regel gilt für die Ortskernsanierung ein Zeitraum von acht Jahren. Begonnen im Jahr 2014 war das zuerst gesetzte Fristende mit Ablauf des Jahres 2022. Nach Verhandlungen, zuletzt mit dem Regierungspräsidium Tübingen, konnte eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2025 erreicht werden. Die Ortskernsanierung II beinhaltet darüber hinaus auch die Entwicklung des Fischerareals im Rahmen der Konzeptvergabe, die Erschließung der Fischerstraße mit dem Nachbarschaftsplatz, die Gestaltung der Ortsmitte mit Dorfplatz und Parkplatz, die Ordnung der örtlichen Verkehre mit Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen, Radschutzstreifen usw. Bereits im vergangenen Sommer wurden Vertragsentwürfe an die künftigen Nutzer des Gebäudes am Dorfplatz versandt. Vertragsverhandlungen haben sich daran angeschlossen, die im weiteren Verlauf schleppend vorangingen. Ursprünglich war geplant im Oktober 2021 in die Totalunternehmerausschreibung zu gehen, dieses Ansinnen wurde im weiteren Verlauf auf den November, dann auf den Dezember und zuletzt auf den Beginn dieses Jahres geschoben. Letztendlich liegen uns schriftliche Rückmeldungen zu den Verträgen erst seit kurzem vor, die im Folgenden weiteren Klärungsbedarf mit sich bringen. In wichtigen Punkten konnte bis heute keine Einigung gefunden werden. Die zeitliche Enge mit Blick auf den Ablauf des Förderzeitraumes führen nun zu einer kritischen Überprüfung des Weiteren Vorgehens. Nach wie vor ist ein Gebäude, das die Infrastruktur unserer Gemeinde stärkt an dieser Stelle richtig und zukunftsfähig. Es gibt dem Dorfplatz einen Rahmen, steigert die Aufenthaltsqualität und lässt eine wirkliche Ortsmitte entstehen. Darüber hinaus trägt die im Gebäude geplante medizinische Versorgung für unserer Bürgerinnen und Bürger zur vollumfänglichen Abdeckung aller zur Daseinsvorsorge notwendigen Dinge in der Gemeinde bei. Die Verwaltung empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt von der Totalunternehmer- ausschreibung Abstand zu nehmen. Die sich schwierig gestaltenden Vertragsverhandlungen in Kombination mit stetig steigenden Baukosten, einer unüberschaubaren Situation am Markt für Planungs- und Bauleistungen und der damit einhergehende enorme Zeitdruck, lassen den Erfolg des Projektes im Moment fraglich erscheinen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Voraussetzungen zu schaffen, dass das Gebäude angrenzend an den Dorfplatz und mit der geplanten Nutzung, wie vom Gemeinderat beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt verwirklicht werden kann. So ist bei der weiteren Gestaltung der Ortsmitte zu beachten, dass die Außengeometrie des Platzes zu einem künftigen Gebäude passt. Darüber hinaus sind die Leitungsverläufe so auszurichten, dass eine Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Beschluss: 1. Die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baubeschreibung wird aktuell nicht weiterverfolgt. 2. Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Ortsmitte wird die Fläche für das beschlossene künftige Gebäude vorbereitet. Die Leitungsverläufe werden so ausgerichtet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Bebauung erfolgen kann. 3. Der Förderantrag für die Bushaltestelle ist wie vorgestellt zu stellen. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes a) Zubehör für Bauhoffahrzeug Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass für das Fahrzeug des Gemeindeelektrikers noch ein Regalsystem benötigt wird. Es wurden zwei vergleichbare Angebote eingeholt. Beschluss: 1. Dem Kauf eines Regalsystems der Firma Würth für ein Bauhoffahrzeug zum Preis von 2.805,09 € wird zugestimmt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. b) Jumpatakurse SV Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass am 01.02.2022 ein Webex-meeting mit den Fraktionssprechern, Vertretern des SV Baindt und der Verwaltung stattgefunden hat. Bei diesem Meeting wurde besprochen, unter welchen Voraussetzungen dem SV Baindt die Durchführung von Jumpatakursen in der großen Sporthalle ermöglicht wird. Man war sich einig, dass Jumpatakurse an den Wochenenden nicht stattfinden und als Veranstalter explizit der SV Baindt auftritt. Nachdem die Verwaltung dem SV Baindt einen überarbeiteten Hallenbelegungsplan vorgelegt und einen geeigneten Platz zum Lagern der Trampoline vorgeschlagen hat, können die Jumpatakurse wieder durchgeführt werden. c) Hundekotbeutel Es wurde berichtet, dass gefüllte Hundekotbeutel wahllos in der Landschaft entsorgt werden. d) Sitzungsvorlagen der Gremiumssitzungen Die Verwaltung wurde gebeten, dass bei den Sitzungsvorlagen die Namen externer Personen (Planer, Gutachter usw.) aufgeführt sind, wenn diese an der Sitzung teilnehmen. e) Hochwassergefahr/Überschwemmung Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, welche Maßnahmen die Gemeinde Baindt getroffen hat, um eine eventuelle Überschwemmung eines Gebäudes in der Marsweilerstraße zu verhindern. Ursächlich ist hierfür das Dach eines benachbarten Gebäudes. Bei dem betreffenden Gebäude wurde die Dachrinne gereinigt, zudem Bäume zurückgeschnitten, so dass eine Verstopfung der Dachrinne durch Laub und Moos minimiert wird und das Wasser abfließen kann. Da der Dachvorsprung jedoch sehr groß ist, wird sich bei Starkregen das Überlaufen der Dachrinne nicht verhindern lassen, so dass das Wasser Richtung Marsweilerstraße abfließt. Radweg Sulpach-Mochenwanger-Straße Mitglieder des Gemeinderats tun sich in ihrer Argumentation schwer, wenn man von Bürgerinnen und Bürgern gefragt wird, warum der Radweg nicht durchgängig bis zur Mochenwanger Straße gebaut wird. Kämmerer Abele teilt mit, dass mit dem Bauende des Radweges ein Kompromissvorschlag gefunden wurde. Es haben mit Regierungspräsidium, Straßenverkehrsbehörde und Polizei auf Veranlassung des Straßenbauamts und der Gemeinde Baindt mehrere Besprechungen im Rathaus Baindt stattgefunden. Ziel war es, Lösungsmöglichkeiten für aufgezeigte kritische Punkte zu finden. Die Ergebnisse wurden in Protokollen niedergeschrieben und in die Planung mit eingearbeitet. Da bei den Punkten (L284) auch das Land Baden- Württemberg betroffen war und eine schnelle Lösung nicht in Aussicht gestellt werden konnte, wurde das jetzige Bauende der geplanten Maßnahme in Höhe des Hofes Sulpacher Straße 186 festgelegt. Das Straßenbauamt mit Straßenverkehrsbehörde sowie die Polizei wurden in der Planung angehört und unterstützten die Maßnahme bzw. den eingereichten Kompromissvorschlag. Die Gemeinde hat eine sehr gute Förderquote von Bund und Land bis zur Sulpacher Straße 186 erhalten. Hätte die Gemeinde Baindt auf einen Bau bis zur L284 gepocht, wäre die Förderung auf Grund des Sicherheitsaudits in Frage gestellt worden und das ganze Projekt wäre gescheitert.[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 10. September 2021 Nummer 36 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Gelebtes Miteinander in Baindt Unterstützung für die Betreuung von geflüchteten Menschen wird gesucht Derzeit werden 104 geflüchtete Menschen in Baindt betreut. Davon 18 Familien mit insgesamt 55 Kindern und 16 alleinstehende Männer. Die geflüchteten Menschen kommen aus Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Pakistan, Ägypten, Gambia, Eritrea, Togo, China, Kosovo und Georgien. Je nach Alter besuchen die Kinder die Kinder- gärten und die Schule; einige Jugendliche besuchen bereits die weiterführenden Schulen. Deutschkurse wer- den von den erwachsenen Personen wahrgenommen. Einige junge Männer absolvieren eine Ausbildung oder haben einen festen Arbeitsplatz, z.B. bei der Firma Dachser und der Firma Sprinz. Diejenigen, die schon länger in Deutschland leben, sind damit schon recht selbständig und benötigen weniger Unterstützung. Unterstützung für die erwachsenen Personen wird vor allem bei Ämterbesuchen, allgemeinen Formalitäten sowie beim Erlernen der deutschen Sprache benötigt. Durch weitere persönliche Kontakte könnten sich even- tuell auch Hilfestellungen bei der Suche nach Arbeitsplätzen oder einer Wohnung ergeben. Ebenso würden sich alle über die Teilnahme bei den Aktivitäten der Erwachsenen freuen. Unter anderem beim Besuch vom Frauencafé, Ausflügen oder Sprachspaziergängen. Unterstützung für Kinder wird hauptsächlich für die Haus- aufgabenbetreuung und Durchführung / Beteiligung von Freizeitangeboten wie lesen, basteln oder kleine Ausflüge in den Ferien etc. gesucht. Unser kleiner, jedoch sehr feiner Helferkreis Der Helferkreis ist im November 2015 mit einer großen Anzahl von ca. 100 Freiwilligen gestartet. Zwischenzeitlich hat sich die Zahl der helfenden Personen deutlich reduziert, übrig blieb ein kleiner doch sehr feiner Helferkreis! Unseren Helferinnen und Helfern sei an dieser Stelle von Herzen gedankt, nie- derschwellig und mit ganz viel Tatkraft wird mit angepackt und geholfen, wo Hilfe nötig ist und das zwischenzeitlich seit vielen Jahren! DANKE! Jetzt braucht der Helferkreis allerdings dringend Unter- stützung. Gerade auch junge Erwachsene werden u.a. für sportliche Aktivitäten gesucht. Jeder kann sich nach seinen Möglichkeiten einbringen, sei es regelmäßig oder auch spo- radisch. Über weitere helfende Hände freut man sich sehr! Regelmäßige Treffen des Helferkreises finden zusammen mit der Integrationsmanagerin statt. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Kommen Sie doch zum nächsten Treffen am Montag, 13.09.21 um 16:30 Uhr in der Gemeinschaftsunter- kunft im Friesenhäusle (Spielzimmer, 1. Stock) hinzu und informieren Sie sich unverbindlich! Ansprechpartnerinnen für Interessierte: Integrationsmanagerin: Regina Schnell (Regina.Schnell@johanniter.de, 01622418052) Sprecherin des Helferkreises: Sibylle Boenke (sibylleboe@web.de, 07502 1740) Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Amtliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung 1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Zimmer-Nr.) 1 Schule für Blinde und Seh- behinderte Klosterhof 1 - Sporthalle - 2 Klosterwiesenschule Boschstraße 1 - Aula - 3 Schenk-Konrad-Halle Mühlstraße 1 - Schenk-Konrad-Halle - In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 19.08.2021 bis 21.08.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Sit- zungssaal des Rathauses Baindt in der Marsweilerstraße 4 zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wäh- lerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlrau- mes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelas- senen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes- liste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem be- sonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm- abgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, so- weit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahl- schein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum- schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzet- telumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief- umschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Ab- gabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Er- gebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Un- befugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ort, Datum Baindt, den 10. September 2021 Die Gemeindebehörde Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Stellenausschreibungen Erzieher (m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt zwei Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang zwischen 65% und 100%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 3 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.baindt.de. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per Mail an info@baindt.de Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wechsel beim Austräger des Amtsblattes im Bezirk 2 Unser Austräger Marcel Striegel hat das Amtsblatt Ende August zum letzten Mal zugestellt. Zur Zufriedenheit Al- ler hat er über ein Jahr lang das Amtsblatt zuverlässig ausgetragen. Hierfür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 1. September 2021 übernimmt Felix Haller den Bezirk 2. Wir wünschen ihm viel Freude beim Austragen. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 14. September 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 14. September 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Bifang Erweiterung“ für die Verlängerung des Gartenhauses auf Flst. 139/6, Benzstr. 2 05 Antrag auf Nutzungsänderung - Umbau einer Bank- filiale zu einer Bäckereifiliale auf dem Flst. 840/1, Dorfplatz 1 06 Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mitt- leres Schussental - Beschlussfassung 07 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 - Wasserverbrauchsgebühren 2021 und 2022 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 08 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 09 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: September: Kuschelschaf, Longboard, verschiedene Schlüssel August: Wanderstöcke/Walkingstöcke, Einzel-Schlüssel Juli: Kinderwagen (Gesslein), Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“ Ferienprogramm Ferienprogramm 2021 Schützbach GmbH Bei schönstem Wetter waren auch dieses Jahr wieder 12 Kinder als wahre Künstler beim Ferienprogramm. 2 Stunden lang waren feilen, sägen, schleifen, hammern und bohren angesagt. Wir haben auch tatsächlich jede Minute bis zum Abholen gebraucht damit aus den Yton- grohlingen wunderschöne Igel geworden sind. Danke allen Helfern. Wir hatten einen sehr schönen kreativen Nachmittag. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 11. Septeber und Sonntag 12. September Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. September Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Sonntag, 12. September Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Achtung! Die Schule hat begonne Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lavendelstraße Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Unsere Jubilare Wir gratulieren Es hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen! Hier die Berichtigung. Herzlichen Glückwunsch Herr Egon Buchholz feierte am 30.08.2021 seinen 95. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender September 14.09. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 15.09. Seniorentreff mit Vortrag Bischof-Sproll-Saal der Bürgermeisterin 17.09. Tennisclub Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle 25.09. Basar „Rund ums Kind“ Klosterwiesenschule 26.09. Bundestagswahl Oktober 01.10. SV Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle 05.10. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 11.10. Vereinssitzung mit Terminplanung Schenk-Konrad-Halle für 2022 22.10. Ehrenamtsfeier Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit Zur Information Aufruf zum Impfen und Testen für Schulen und Kitas Am kommenden Montag (13. September) startet das neue Schuljahr in Baden-Württemberg. Im kommenden Schuljahr soll der Präsenzunterricht die Regelform sein. Das ist das erklärte Ziel des Kultusministeriums. Dafür hat das Kultusministerium zahlreiche Schutzmaßnahmen ergriffen wie beispielsweise eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht, Testpflicht sowie strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Auch für Kindertageseinrich- tungen gelten Schutzmaßnahmen. Das wichtigste Ins- trument in der Pandemiebekämpfung bleibt aber das Impfen. Kultusministerin Theresa Schopper und Gesund- heitsminister Manne Lucha rufen deswegen alle Erwach- senen und alle Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren dazu auf, sich impfen zu lassen. Gesundheitsminister Manne Lucha ergänzt: „Die Impf- stoffe sind sicher und helfen, die Pandemie einzudäm- men. Bis Ende September haben Sie noch die Möglichkeit, sich in den Impfzentren impfen zu lassen. In vielen Impf- zentren findet am 11. und 12. September, dem letzten Wo- chenende der Sommerferien, ein Aktionswochenende für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren und ihre Eltern statt und auch über die Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte sind Impfungen möglich. Zusätzlich werden viele Vor-Ort-Ak- tionen angeboten. Informationen zum Aktionswochen- ende, zu den Vor-Ort-Aktionen und auch zur Impfung finden sie auf www.dranbleiben-bw.de. Nutzen Sie diese zahlreichen Impfangebote im ganzen Land und schüt- zen Sie unsere Jüngsten, damit auch sie einen Schritt in Richtung Normalität gehen können. Für diejenigen, die sich noch unsicher sind, planen wir in der ersten Woche nach den Sommerferien eine Online-Informationsver- anstaltung, zu der das Gesundheitsministerium noch gesondert einlädt.“ Bitte, sich vor Schulbeginn über die Bürgertests tes- ten zu lassen Der Gesundheitsminister und die Kultusminister bitten El- tern, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Schü- lerinnen und Schüler auch darum, sich vor Schul- und Kitabeginn über die Bürgertests testen zu lassen. „Die Bür- gertests sind aktuell noch kostenlos und einfach durch- zuführen. Daher bitte ich Sie, diese Möglichkeit wahr- zunehmen und sich vor dem ersten Schultag testen zu lassen“, sagt Gesundheitsminister Lucha. Kultusministerin Schopper ergänzt: „Sie haben es in der Hand, zu verhin- dern, dass Infektionen in die Schule und die Kita gelangen. Durch die Testungen können wir auch asymptomatische Infektionen entdecken und somit verhindern, dass das Vi- rus unbewusst in Kitas oder Grundschulen getragen wird und dort ein Ausbruchsgeschehen verursacht.“ NABU Weingarten 1000 Bäume für Weingarten und Umgebung „Eine tolle Aktion!“, so kommentierten einige Gartenbe- sitzer das NABU-Projekt. Die Gruppe Weingarten freut sich natürlich über den regen Zuspruch. Gartenbesitzer können noch bis zum 24. September 2021 beim NABU Weingarten vergünstigt Obstbäumchen und wildwach- sende Hecken bestellen. 60 Bestellungen sind bereits eingegangen. Für kleinere Gärten können auch nieder- wüchsige Obstbäumchen bezogen werden. Pfähle für das Anbinden der Pflanzen sowie Pflanzanleitung gibt es gratis dazu. Bestellungen erfolgen über die Internet- seite www.nabu-weingarten.de. Die Baumausgabe fin- det am Freitag, den 12. November 2021 von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Samstag, 13. November 2021 von 10.00 bis 12.00 Uhr in der Gartenbaumschule Müller, Ul- mer Straße 98 in Ravensburg (hinter dem DRK) statt. Vor der Abholung sollten die Pflanzen bezahlt sein. Bit- te bei der Abholung beachten, dass die Bäumchen bis zu 2m lang sind. Gutes Gedeihen wünscht schon jetzt der NABU Wein- garten! Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Regierungspräsidium Tübingen L 314, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Baienfurt und Bergatreute Sperrung seit Montag, 6. September bis voraussichtlich Ende Oktober Ab Montag, 6. September 2021 lässt das Regierungsprä- sidium Tübingen die schadhafte Fahrbahndecke der L 314 zwischen Baienfurt und Bergatreute erneuern. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis voraussichtlich Freitag, 29. Oktober 2021 abgeschlossen. Die Sanierung ist erforderlich, da die Fahrbahn starke Verdrückungen und Spurrinnen sowie punktuelle Schad- stellen aufweist. Der komplette Straßenaufbau wird ab- gefräst und anschließend eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht aufgebracht. Zusätzlich werden die vier Bus- haltestellen entlang der L 314 ertüchtigt und barrierefrei umgebaut. Darüber hinaus werden Entwässerungsleitun- gen und Verkehrseinrichtungen erneuert. Der erste Sanierungsabschnitt beginnt auf Höhe des Ge- werbegebiets Baienfurt und erstreckt sich bis über die Zufahrt Kieswerk Stöcklis. Im zweiten Sanierungsabschnitt finden die Arbeiten zwi- schen dem Parkplatz Jakobsbrunnen und dem Ortsbe- ginn von Bergatreute statt. Während der gesamten Bauzeit ist die L 314 vollgesperrt. Die Umleitung erfolgt aus Bad Wurzach kommend ab Roßberg über die L 316 nach Bad Waldsee und weiter über die B 30 nach Baindt. Aus Richtung Baindt und Baienfurt kommend erfolgt die Umleitung über die B 30 nach En- zisreute, weiter über die K 7939 nach Bergatreute. Der Linienbusverkehr ist ebenfalls von der Sperrung betrof- fen. Änderungen für den Linienbusverkehr werden vom Li- nienbetreiber an den betroffenen Haltestellen angekündigt. Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme belaufen sich auf rund 1,8 Millionen Euro und werden vom Land Ba- den-Württemberg getragen. Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die entstehenden Behinderungen. Informationen über die mit dieser Baumaßnahme ver- bundenen Verkehrsbeschränkungen im Internet unter https://verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Stiftung St. Franziskus Ein herzliches Willkommen den neuen Azubis im Altenzentrum Selige Irmgard Vergangene Woche durfte das Alten- zentrum Selige Irmgard der Stiftung St. Franziskus seine neuen Auszubildenden im Pflegebereich offiziell in Empfang nehmen, die seit September einen neuen Lebensabschnitt beschreiten. Zu den neuen Auszubildenden gehören Frau Jasmin Stiefel, die schon examinierte Pflegehelferin ist und nun die neue generalisierte dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau antritt. Mit ihr wird Frau Anni Djou- fack, die bereits seit einiger Zeit in der Seligen Irmgard arbeitet, in das erste Ausbildungsjahr starten. Die Dritte im Bunde ist Frau Maka Kartchauli. Sie hat sich für die zweijährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin entschie- den. Die Pflegedienstleitung Frau Schwarz ließ es sich selbstverständlich nicht nehmen, die Neuankömmlinge persönlich zu begrüßen. Sie wünschte allen einen guten Start sowie eine interessante Ausbildungszeit und betonte dabei, wie wichtig die eigene Ausbildung von Fachkräften mit der anschließenden Weiterbeschäftigung im eigenen Unternehmen sei. Vom Praxisanleiter der Seligen Irmgard wurden zur Begrüßung jedem Azubi eine Infomappe und ein wenig Nervennahrung überreicht. Im Anschluss an den offiziellen Teil folgte eine Begehung durch das Altenheim, in welchem die Auszubildenden ei- nen ersten Einblick in die verschiedenen Räumlichkeiten gewinnen konnten. Bei Kaffee und süßen Stückchen bot sich später die Gelegenheit für alle, sich im gemütlichen Rahmen noch ein wenig näher kennenzulernen. Gemein- sam konnten sich die Azubis bei einem Versuch gegensei- tig in verschiedenen Szenarien das Essen eingeben, um sich besser in die zu betreuenden Senioren einfühlen zu können. Dieser Rollenwechsel wird sie während der ge- samten Ausbildungszeit begleiten, um sich beim eigenen Handeln immer in andere Person versetzen zu können. Die Aufgaben einer Altenpflegekraft sind vielseitig, so Praxisanleiter Hr. Linse. Neben Hilfe bei der Körperpflege übernehmen Fachkräfte unter anderem die Vergabe von Medikamenten, Versorgung von Wunden, sowie Wechseln von Verbänden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten an der Tagesordnung, um die optimale Versorgung der Bewohner sicherzustellen. Die tägliche Auseinandersetzung mit individuellen Biogra- fien der Bewohner und dem ständigen Austausch mit dem restlichen Pflegepersonal erfordert einen ausgeprägten Teamgeist und eine hohe Belastbarkeit. Vor allem die so- ziale Kompetenz, aber ebenfalls die psychologische und personale Kompetenz sind in dem Beruf sehr wichtig. Die Verantwortung, die man als Fachkraft trägt, setzt auch einen Überblick über das Ganze, das Einbeziehen von verschiedensten Faktoren in eine Entscheidung voraus. Dafür sind die Zukunftschancen in diesem Beruf umso größer. Die Pflegeberufe gehören in den kommenden Jahrzehnten zu den wichtigsten und damit sichersten im Arbeitsmarkt. Gerade politisch passiert zurzeit einiges und der Pflegeberuf wird stetig weiter aufgewertet, sowohl vom Ansehen her als auch vom Verdienst. Frau Kartchauli, Frau Djoufack, Frau Stiefel Die Perspektiven nach einer Ausbildung sind genauso gut. Das Altenzentrum Selige Irmgard bietet seinen Fachkräf- ten nach der Ausbildung je nach Interesse die Möglichkeit zu Weiterbildungen, um sich weiter zu spezialisieren. So sind Weiterbildungen zum Wundmanager, zur Palliati- vfachkraft, Gerontofachkraft und einige mehr möglich. Um diese große Zahl an Anforderungen und Heraus- forderungen, die an eine zukünftige Pflegekraft gestellt werden, gut meistern zu können, stellt das Altenzentrum Selige Irmgard den Schülern geschulte Praxisanleiter an die Seite, welche die Azubis Schritt für Schritt an die einzel- nen Aufgaben heranführen und während der gesamten Ausbildungszeit mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Wir wünschen unseren Auszubildenden in allen Bereichen einen gelungenen Ausbildungsstart mit ganz vielen ab- wechslungsreichen und interessanten Aufgaben! Johannes Linse Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Kreisjugendring Ravensburg Digitale Jugendkonferenz zur Bundestagswahl Eine digitale Jugendkonferenz hat bereits zur Landtags- wahl in Baden-Württemberg stattgefunden. Nach der positiven Resonanz darauf, gibt es am 16.9.21 von 18-20 Uhr via Zoom erneut ein Format zur Bundestagswahl für den Wahlkreis Ravensburg. Der Kreisjugendring hat die Spitzenkandidatinnen und Kandidaten aller im Bundestag vertretenen Fraktionen eingeladen. Zugesagt haben Axel Müller (CDU), Benjamin Strasser (FDP), Agnieszka Brug- ger (Die Grünen), Jasmin Runge (Die Linke) und Heike Engelhardt (SPD). Moderiert wird die Veranstaltung von den Leutkircher Jugendgemeinderäten Diana Wertmann und Luis Kist- ler, die bereits bei der Konferenz zur Landtagswahl mo- deriert haben. Aufgrund der Größe des Wahlkreises und der im Pla- nungsstadium nicht einschätzbaren Corona-Situation haben sich die Veranstalter auf ein digitales Format ver- ständigt. Themenblöcke werden Klima, Corona und Bildung und die Genderdebatte sein. Interessierte Jugendliche können sich im jukinet.de an- melden. Bei Fragen zu Inhalt und Ablauf steht Christian Netti vom Kreisjugendring zur Verfügung (0751/21081). Anmeldungen bis spätestens 15.9.2021 online unter www. jukinet.de. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ra- vensburg e. V., Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: 30 info@kreisjugendring-rv.de Deutsche Rentenversicherung Die häufigsten Rentenirrtümer Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Eine Reihe von falschen Aussagen zum The- ma Rente machen unter Nachbarn und Kollegen immer wieder die Runde. Die Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg hat sie unter dem Stichwort »Die häu- figsten Rentenirrtümer« zusammengestellt: »Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wich- tig!« wird oft behauptet, ist aber auch falsch. Die Ren- tenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch. »Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre einge- zahlt habe!« - stimmt nicht. Richtig ist: Seit 1984 ist eine Mindestversicherungszeit von nur fünf Jahren für eine Regelaltersrente erforderlich. Hierauf werden neben Beitragszeiten, zu denen auch Kindererziehungszeiten zählen, auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versor- gungsausgleich, einem Rentensplitting und anteilig aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung (Mini-Job) angerechnet. »Ehemänner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebe- nenrente« – hält sich hartnäckig, ist aber grundsätzlich falsch. Richtig ist: Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversi- cherung gleichberechtigt. Wie hoch die Witwerrente ausfällt, hängt von dem Heiratsdatum, dem Alter des Hinterbliebe- nen sowie von dessen eigenem Einkommen ab. Insbeson- dere die Einkommensanrechnung führt jedoch in vielen Fällen dazu, dass es zu keinem Auszahlungsbetrag kommt. »Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich sofort abschlagsfrei in Rente gehen!« – diese Auffassung ist nicht richtig. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann nicht sofort ohne Abzüge in Rente gehen. Ausschlag- gebend für den Rentenbeginn ohne Abschläge ist das Geburtsjahr des Versicherten, denn die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt stufenweise von 63 Jahre auf 65 Jahre an. »Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten« wird häufig behauptet, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab Geburts- jahrgang 1964 muss man grundsätzlich bis 67 Jahre ar- beiten. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre ange- hoben. Neben der Regelaltersrente gibt es noch andere Altersrenten, die man zwar vorzeitig, aber zum Teil mit entsprechenden Abschlägen beantragen kann. »Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe«, heißt es häufig, stimmt aber nicht: Abschläge für eine Rente, die man vor der Regelaltersgrenze bezieht, gelten lebenslang und auch bei anschließend gezahlten Hinterbliebenenren- ten. Dies gilt auch für die Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. »Die Rente kommt automatisch!« Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung bis auf den Grundrentenzuschlag müssen beantragt werden. Wichtig: Rentenanträge sollten drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. »Der Versorgungsausgleich ist endgültig.» Das stimmt nur bedingt. Richtig ist: Seit dem 1. Juli 1977 gibt es den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung. Tatsächlich ist dieser endgültig. Es gibt jedoch mehrere »Hintertür- chen», mit denen der Versorgungsausgleich überprüft oder ausgesetzt werden kann. Eine Möglichkeit für eine Aussetzung der Rentenminderung wegen eines Versor- gungsausgleichs besteht, wenn der begünstigte Ex-Ehe- gatte verstorben ist und noch keine oder nur sehr geringe Leistungen aus der Rentenkasse erhalten hat. »Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente!« Auch das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitationsmaßnah- me (Reha) mindert die spätere Rente nicht. Im Gegenteil: Während einer Reha werden normalerweise Pflichtbeiträ- ge zur Rentenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen. Darüber hinaus führt eine er- folgreiche Reha häufig zu einer längeren Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer höheren Rente. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 »Azubis sind erst nach fünf Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung gegen das Risiko der Erwerbs- minderung abgesichert« meinen viele Eltern von Schul- abgängern. Dies ist nicht korrekt, denn hier sieht der Ge- setzgeber Sonderregelungen vor. Auszubildende sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag gegen das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert. Bei allen anderen Gründen ist das Risiko der vollen Erwerbsminderung ab dem zweiten Beitragsjahr abgedeckt. »Selbständige können keine volle Erwerbsminderungs- rente erhalten« Einen derartigen Ausschluss für Selb- ständige gab es bis zum 31. Dezember 2000. Seit dem 1. Januar 2001 haben Selbstständige aber Zugang zur vollen Erwerbsminderungsrente und werden bei der An- spruchsprüfung den Arbeitnehmern gleichgestellt. Zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist allerdings notwendig, dass die Selbständigen entspre- chende Rentenbeiträge gezahlt haben. »Die neue Grundrente muss beantragt werden« Das ist falsch. Ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Rentnerinnen und Rentner müssen also nichts unterneh- men. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten sowie Erzie- hungsrenten) und Erwerbsminderungsrenten. Den vorliegenden Text und weitere Informationen kön- nen Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deut- sche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. September – 19. September 2021 Gedanken zur Woche Du musst nur langsam genug gehen, um immer in der Sonne zu bleiben. Antoine de Sant-Exépury Samstag, 11. September 18.30 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst mit dem Ju- genchor Baindt (öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Anton Elbs, Baptist und Eugen Elbs, Magda- lena und Klemens Braunagel mit Angehörigen, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Jahrtag; Theresia Elbs) Sonntag, 12. September – 24. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Firmung (öffentlich, mit Eintra- gung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Mila Dienstag, 14. September 09.00 Uhr Baindt – ökumenischer Schulanfangsgottes- dienst auf dem Schulhof (nicht öffentlich) Mittwoch, 15. September 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 16. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 17. September 08.15 Uhr Baienfurt – Einschulungsgottesdienst (nicht öffentlich) 09.00 Uhr Baindt - Einschulungsgottesdienst (nicht öf- fentlich) Samstag, 18. September 17.30 Uhr Baienfurt – Taufe von Malte 18.30 Uhr Baienfurt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 19. September – 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Bea und Elias Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 16. September geschlossen Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Ferienprogramm Kinderchor Baindt „Zu Besuch bei den Indianern“ Unter diesem Motto trafen sich am Diens- tag, 3.August 2021 über 20 Jungs und Mädels, um gemeinsam ei- nen Nachmittag in die Welt der Indianer ein- zutauchen. Die Kinder konnten sich über ei- nen komplett indianer- mäßig eingerichteten Proberaum freuen, in dem sogar ein großes Tipi, Verkleidungen für alle sowie ein richtiger Marterpfahl zu finden waren! Da das Wetter es nicht erlaubte, unser Lager auf der grünen Wiese auf- zuschlagen, fand das Tipi kurzerhand in der Mitte des Proberaums Platz und wurde auch gerne zum kuscheln, erzählen und singen genutzt. Nachdem aus jedem ange- meldeten Kind erstmal ein „mutiger Adler“, eine „singen- de Eule“ oder eine „stampfende Büffelfrau“ wurde, lernte die ganze Indianergruppe zusammen den Vier-Elemen- te-Tanz. Mit einem kräftig gesungenen „Hey-a-na-na“ und den passenden Bewegungen zu Erde, Wasser, Feuer und Luft waren alle schon mittendrin im Indianerleben. Da- nach wurde fleißig gemalt, geklebt und gebastelt, sodass im Nu der Schmuck getragen werden konnte, die Traum- fänger fertig waren und der Marterpfahl in bunten Far- ben glänzte! Anschließend wurde beim Häuptlings-Spiel im Kreis ermittelt, wer der tonangebende Häuptling war, der den Rhythmus vorgab. Nachdem fast alle Indianer einmal die begehrte Häuptlingsrolle innehatten, fiel der Startschuss zum Verzehr der leckeren „Büffelstreifensup- pe“. Diese entpuppte sich als eine echt schwäbische Fläd- lesuppe, aber im passenden Outfit und mit geschminktem Gesicht schmeckte sie natürlich original indianisch! Zum Abschluss bekam jedes Kind seinen Kopfschmuck, den Traumfänger sowie ein Spiel im Lederbeutel mit nach Hause. Gut gestärkt und mit lachenden Gesichtern ver- abschiedete sich das Kinderchor-Team mit dem India- nergruß nach drei Stunden von den kleinen Adlern, Eulen, Büffeln, Füchsen, .... Ein Dank geht an die beiden Mädels vom Jugendchor, Eva Himpel, Nadine Klotzer, Doris Kap- ler sowie an „Silberpfeil“ alias Rainer Strobel fürs Planen, Vorbereiten und mitmachen. Wir, das Kinderchor-Team freuen uns schon, viele bekannte Gesichter in einer un- serer nächsten Chor-Proben mittwochs um 17 Uhr wie- derzusehen. Minihütte 2021- Baienfurt und Baindt werden eins Nach fast zwei Jahren Wartezeit konnten wir endlich wie- der auf unsere geliebte Minihütte fahren. In diesem Jahr ging es für 15 kleine Baienfurter und Baindter für eine Woche nach Hirschegg in Österreich. Direkt am Mon- tagmorgen standen alle mit gepackten Koffern auf dem Kirchplatz und die Fahrt in die Berge konnte beginnen. Nach zwei Stunden Fahrt wurden die Neuankömmlinge bereits von berühmten Persönlichkeiten aus Baienfurt und Baindt begrüßt, die ihnen den Weg zum gemeinsamen Ort zeigten. Dort angekommen wurden sie herzlich auch vom Rest der ehrwürdigen Persönlichkeiten begrüßt. Und schon wurden die Zimmer, die nach den Straßen aus Bai- enfurt und Baindt benannt wurden, bezogen. Die Fried- hofsstraße, Kirchstraße, Uhlandstraße und Marsweiler Straße waren vertreten. Und schon ging es los mit dem ersten Programmpunkt: Eine Sight-Seeing-Busfahrt durch Baienfurt und Baindt. Die Hütte stand dieses Jahr ganz unter dem Motto „Bai- enfurt- Baindt“ und dementsprechend wurden die Persön- lichkeiten aus den beiden Ortschaften auf der Hütte zum Besten gegeben und durch die Sight-Seeing-Tour den Neuankömmlingen präsentiert. So fuhren wir vorbei an Pfarrer Staudacher (Lisa Schad), Pfarrer Knor (Andreas Hund), Silvia Lehmann (Claudia Wöllhaf), Herr und Frau Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Hummel (Nicolas Schramm und Elena Stärk), Mali Gög- ler (Paula Hilgert) , Robert Hohadi (Richard Stauder) und Frau Pluzinski (Stephanie Hämmerle). Dicht gefolgt von Stefan Forderer (Max Schad), Richard Birnbaum (Lau- ra Kapler) und Thomas Kohler (Alina Steinacher). Für die Ordnung sorgte natürlich Herr Schlappa (Michael Weber) und in Baindt konnten wir noch auf Schwester Carola (Marisa Pfister) treffen. Unsere beiden Bürger- meister Herr Günter A. Binder (Katrin Schorrer) und Frau Simone Rürup (Carolin Maurer) waren natürlich auch mit von der Partie und erzählten uns so einiges über unsere Gemeinden. Der Bus hatte gerade noch, pünktlich zum Mittagessen, die Kurve bekommen. Für Burger und Brat- kartoffeln als ein gemütliches Dinner blieb wenig Zeit, der nächste Programmpunkt stand schon in den Startlö- chern: Ein Sportwettkampf. Da der Tag ganz im Zeichen des „Sportvereins“ stand, war das natürlich naheliegend. Vorerst wurden noch Teamshirts bemalt, damit man es den anderen Teams so richtig zeigen konnte. Nachdem die Sportler wirklich alles bei Fußball, Tauziehen und Co. gegeben hatten, war ein Energieschub durch ein leckeren Wurstsalat von Nöten. Sobald wurden die Taschenlampen eingepackt und es ging los zur Nachtwanderung. Nach einer kleinen Yoga-Einheit ging der erste Tag schon zu Ende und die kleinen und großen Ministranten fielen er- schöpft in ihre Betten. Der Dienstag stand ganz im Zeichen des Musikvereins und so begann der Tag mit einer musikalischen Olympi- ade. Dicht gefolgt von einer Musikvereinprobe mit Boom- whakers konnten die Baienfurter und Baindter ihr musi- kalisches Gehör und Taktgefühl zum Besten geben. Nach so viel musikalischer Ausbildung kamen Spagetti Bolog- nese gerade richtig zum Mittagessen. Doch der Dirigent und Vorstand waren streng und wollten natürlich keine Probenzeit verpassen. So ging es nach dem Mittagessen weiter mit Instrumente basteln und einer erneuten Mu- sikvereinprobe. Als alles gut einstudiert war machten sich alle für den großen Auftritt bereit - Ein voller Erfolg. Über- backene Seelen erwarteten uns als Abendessen. Frisch gestärkt konnte unsere 1, 2 oder 3 – Music edition Show starten. War es Glück, Zufall oder Wissen? Wir werden es nie erfahren. Und so ging auch der zweite Tag langsam dem Ende zu, morgen soll nämlich ein anstrengender Tag bevorstehen. Am Mittwochmorgen nahmen die kleinen und großen Ministranten alles zu sich was sie nur so finden konnten. Und dafür gab es nur einen Grund: Das bevorstehende Geländespiel. Keiner konnte ahnen welche Materialien auf der Wanderung noch nützlich sein könnten. Nach unzähligen Rätseln, Schritten und Bonbons kamen die kleinen Baienfurter und Baindter Wandergruppen wieder zur Hütte zurück. Und das vor allem mit einem: Hunger! Zum Glück war das Lagerfeuer am brennen und einem gemütlichen Abend mit Stockbrot und Lagerfeuerliedern konnte nichts mehr im Wege stehen. Einmal Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau sein: Auf der Minihütte kein Problem! Der Donnerstag stand ganz unter dem Motto der Feuerwehr und hatte einiges zu bieten. Nach einer kurzen Einführung war ein Stationenspiel zu bewältigen. Mit Quiz, Feuerwehrparkour und Schlauchke- geln waren die kleinen Ministranten gefordert. Ein Gottes- dienst im Freien mit Pfarrer Staudacher stand auf dem Programm. Bei einer traumhaften Aussicht auf die Berge und mit musikalischer Umrahmung konnten wir einen schönen Gottesdienst feiern. Nicht nur Pfarrer Stauda- cher war in diesem Jahr angereist, um uns einen Be- such abzustatten. Auch unser Bürgermeister Günter A. Binder hat den weiten Weg auf sich genommen und uns auf der Hütte besucht. Und so spielten wir gemeinsam mit unseren Gästen ein paar Spiele im Freien, bevor uns Schnitzel mit Pommes serviert wurden. Nachdem unser Besuch wieder abgereist war, wurden die Minis in Grup- pen eingeteilt. Mit gezogenen Zetteln mussten sich die Gruppe Sketche zu den jeweiligen Themen ausdenken. Und so konnten wir beispielsweise einen Tag im Spiel- und Schreibwarengeschäft von Herrn Schneider miterleben oder das Unglück des brennenden Pizzaofens im DaNino. Nach der Aufführung waren alle in Auffuhr: Heute Abend sollte der Casinoabend stattfinden. Also schnell noch die Nägel lackiert, die Haare mit Gel versehen und in Schale geworfen, ansonsten ist mit dem Sicherheitsbeauftrag- ten des Casinos nicht zu spaßen und ein Eintritt leider nicht möglich. Danach wurde das Casino gestürmt. Nach unzähligen Runden Uno, Ligretto und Roulette, nach zu vielen Cocktails und Flammkuchen für zwischendurch musste das Casino für die kleinen Gäste wieder schlie- ßen. Bereits im Schlafanzug konnten alle Gäste noch eine Traumreise folgen, wobei manche sich in ihren eigenen Träumen wieder gefunden haben: Im Bett. Nach süßen Träumen von einem Gewinn im Casino und ganz viel „Mini-Money“ wurden die Minis von der Sonne geweckt. Das Programm für Heute: Eine Überraschung. Man munkelte, ob es vielleicht ins Freibad gehen wird oder doch eine Wanderung. Aber die Teamer hielten dicht und so begaben sich alle auf den Fußweg in Richtung Tal. Un- ten angekommen nahmen wir den Bus zu unserem Ziel. Die Sommerrodelbahn! Alle fuhren eine schnelle Runde, bevor wir uns mit dem Bus wieder Richtung Dorf mach- ten. Die kurzen Nächte der letzten Tage saßen tief in den Knochen, deshalb nahmen wir zur Begeisterung aller den Sessellift, welcher uns direkt zu unserer Hütte brachte. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 So ein Ausflug kann ganz schön hungrig machen. Was ist da passender als Kässpätzle? Nach dieser Stärkung wurden wir in das Nachmittagsprogramm eingeführt. Weil das Marktplatzfest dieses Jahr leider ausfallen musste, wollten wir unser eigenes Marktplatzfest auf der Hütte machen. Jede Gruppe hatte die Aufgabe einen Stand aufzubauen, egal ob mit realen oder virtuellen Verei- nen die Stände waren super kreativ. Eine Tombola des DLRG, Flammkuchen bei der Feuerwehr und Dosenwer- fen beim Förderverein Edelweiss waren unter anderem von Groß und Klein zu bestaunen, ganz unter dem Mot- to „Das interkommunale Marktplatzfest“. Abends gab es einen kleinen Ausflug in die griechische Küche mit Gyros und Fladenbrot. Was wohl für heute Abend geplant war? Der bunte Abend stand bevor. Alle Minis verkleideten sich als berühmte Baienfurter oder Baindter Mitbewohner. Die Verkleidungen übertrafen sich selbst und waren erschre- ckend echt. Jeder hat mit einem Programmpunkt zum Abend beigetragen mit einem Quiz oder Spiel. Sodann wurden die Stühle zur Seite geräumt, die hohen Schuhe ausgezogen und die Tanzfläche eröffnet. Unsere Ab- schlussparty war schon in vollem Gange als um 12 Uhr Johannes seinen Geburtstag feiern durfte. Es wurde ge- tanzt bis zum Umfallen, bevor sich alle in ihr Bett bege- ben sollten. Geschlafen wurde in der letzten Nacht wenig, aber das konnte man ja dann wieder zu Hause machen. Am nächsten Morgen fielen manchen beim Frühstück schon die Augen zu, aber für Müdigkeit war keine Zeit. Die Hütte musste aufgeräumt und geputzt werden, und auch die Koffer sollten wieder möglichst komplett in die Hei- mat kommen. Es stand also einiges auf dem Programm, aber weil alle zusammengeholfen hatten, wurde auch diese Aufgabe von uns schnellstens erledigt. Nun hieß es auch bald schon Abschied nehmen. Die ersten Eltern waren bereits vor Ort, aber eine Abschlussrunde musste noch sein. Alle waren sich einig: Die Hütte war super und wir sind nächstes Jahr wieder dabei! An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön: An die Fahrer, die die kleinen und großen Baienfurter und Baindter wohlbehalten zur Hütte und nach Hause brachten. An Familie Kapler für die Kartoffeln, die ihr Ende in su- perleckeren Bratkartoffeln oder Pommes fanden. Für die saftigen Äpfel für Apfelstrudel und Apple Crumble und auch das selbstgemacht Gsälz. An Herrn Pfarrer Staudacher für die Gestaltung des Got- tesdienstes, die Süßigkeiten und die Teilnahme an den Gruppenspielen. An Herrn Bürgermeister Günter A. Binder für den Besuch auf unserer Hütte und die rege Teilnahme an unserem Programm. An die Gemeinde Baienfurt für den Zuschuss zu unserer Ministrantenhütte. An Familie Weber, Kapler und Stärk für die Bereitstellung Ihrer Anhänger oder Sprinter. An die Küchenmänner Andreas Hund, Richard Stauder und Stephan Gierer für euer superleckeres Essen mit ein- fallsreichen und abwechslungsreichen Gerichten die auch wirklich alle satt bekommen, euern Humor und eure ein- fallsreichen Beschäftigungen für Groß und Klein. Es war uns eine Ehre! Wir freuen uns auf nächstes Jahr, wenn ihr bereits zum 10. Mal eure Kochlöffel für uns schwingt. An das ganze Team, zusammengesetzt aus Baienfurt und Baindt, und die Ex-Teamer für die gelungene Gestaltung des Programms und eure Ideen zum Motto Baienfurt- Baindt. Der Spaß kam auf keinen Fall zu kurz. In diesem Sinne: Nach der Hütte ist vor der Hütte. Wir freu- en uns, Euch alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen, die nächste Hütte kann kommen! Und egal ob Baienfurter oder Baindter: Wir sind halt Minis! Alina Steinacher & Max Schad für die Erde mein Lied Jugendgottesdienst Samstag 11. September 18.30 Uhr Kath. Kirche Baindt musikalische Begleitung by musikalische Begleitung by Minis Baindt byby by Minis Baindt Baienfurt & i Einladung zum Seniorentreff Wir laden Sie ein zu un- serem nächsten Senio- rentreff am Mittwoch, 15. September 2021 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Einen herzlichen Willkommensgruß an unsere Bürger- meisterin Frau Simone Rürup, die uns zum Thema: „Was gibt es Neues in unserer Gemeinde Baindt“ sicher viel In- teressantes erzählen wird. Nehmen Sie sich Zeit und zeigen Sie Interesse an der Ent- wicklung unserer Gemeinde. Wir freuen uns auf diesen Nachmittag mit Ihnen. Bitte beachten Sie: Für unsere Veranstaltungen gelten die 3 G’s, das heißt: Genesen, vollständig geimpft oder tagesaktuell getestet. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch. 1. Petr 5,7 Sonntag, 12. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 15. September 14.30 Uhr Baienfurt Beginn Konfi-8 im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis mit Erika Simmel Sonntag, 19. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Gedanken zum Wochenspruch Gelassenheit – wer wünscht sich das nicht? Nicht umsonst füllen unzählige Lebensratgeber die Bü- cherregale und sicher gibt’s dafür auch schon die rich- tige App. Aber im Alltag ist Gelassenheit schon schwieriger durch- zubuchstabieren – guter Rat hin oder her. Denn wenn Gelassenheit nicht nur eine Floskel bleiben soll, braucht sie eine solide Basis. Ich kann bei den Herausforderungen meines Lebens nicht einfach ins Nichts hinein gelassen sein, wie es uns fernöstliche Meditation vormacht. Ich muss wissen, wem ich das anvertraue, was mir Sorgen macht. Damit ich wirklich loslassen kann, was meine Ge- danken in einer Sorgenspirale gefangen hält, ist es gut, wenn ich den besser kennenlerne, der versprochen hat, für mich zu sorgen. Es heißt von ihm in einem Choral: „Der Wolken, Luft und Winden gibt Wege Lauf und Bahn, der wird auch Wege finden, da dein Fuß gehen kann.“ Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Offener Bibeltreff am Sonntag, 12. September, um 18 Uhr in der evang. Kir- che in Weingarten. In der Reihe zum Lukas-Evangelium legt Johannes Ehrismann, theologischer Referent bei den Zieglerschen, den Ab- schnitt vom „Ährenraufen und der Heilung am Sabbat“ (Lukas 6, 1-11) aus. Die evang. (landeskirchliche) Gemein- schaft Apis lädt Interessierte herzlich ein. _________________________ Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürsorge) etwas grundlegend anderes ist als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. – All Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Ganz herzlich lädt der Frauenkreis der Evangelischen Kir- che Baienfurt-Baindt schon an dieser Stelle zu unserem nächsten Treffen am 15. September 2021 ein. Wir freuen uns auf Erika Simmel, die uns von „Wegspuren und Le- benswegen von Frauen aus Oberschwaben und dem Allgäu“berichten wird. Das verspricht ein interessanter Abend zu werden. Bitte denkt daran, wir treffen uns um 19:00 Uhr. Bis dahin bleibt alle behütet. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Jahreshauptversammlung SV Baindt 1959 e. V. Die Jahreshauptversammlung des Sportverein Baindt 1959 e.V. findet am Freitag, den 01.10.2021 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Der Einlass erfolgt unter Beachtung der 3-G-Regelung. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: - Fußball - Alpin-Team - Orientierungslauf - Tischtennis - Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen - Vorsitzende(r) - stellvertretende(r) Vorsitzende(r) - Kassierer/in - Schriftführer/in - Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Wolfgang Schneider, Zweierweg 6, 88250 Weingar- ten, Email: Vorsitzender@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Wahl des/der Vorsitzenden Nach über 8 Jahren Amtszeit als Vorsitzender ist es für mich an der Zeit, den Akku wieder aufzuladen. Zudem bin Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 ich der Meinung, dass es der Vorstandschaft bzw. dem Vereinsrat guttut, wenn ein neuer Kopf an der Spitze für frischen Wind sorgt. Deshalb möchte ich nicht wieder als Vorsitzender kandidieren. Wir suchen nun eine sportbegeisterte Kandidatin oder Kandidaten mit Freude am Umgang mit Menschen. Die Herausforderung dabei ist, mit organisatorischem Ge- schick ein motiviertes Team zu führen, um in der Ge- meinde Baindt auch in Zukunft ein umfangreiches und interessantes Sportangebot für Jung und Alt anbieten zu können. Wer Interesse hat, darf sich sehr gerne bei mir melden, um weitere Informationen einzuholen. Telefon: 0751/43301, E-Mail: Vorsitzender@svbaindt.de Wolfgang Schneider, Vorsitzender Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung Einladung Die Abteilung Fußball des SV Baindt lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur jährlichen Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung am Donnerstag, 16.September 2021 um 20.30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Das Tragen einer FFP 2 - oder medizinischen Maske ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Abteilungsleiter - stellvertr. Abteilungsleiter - Leiter Aktive Damen/Herren - stellvertr. Leiter Aktive Damen/Herren - Jugendleiter - Kassier 5. Verschiedenes Über ein zahlreiches Erscheinen würde sich die Abtei- lungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung Geglücktes Heimdebüt der Frauen SV Baindt – SV Fronhofen 2:1 Das Spiel gegen die Damenmannschaft des SV Fronho- fen startete sehr ausgeglichen. Der SV Baindt erspielte sich viele gute Chancen über die Seiten. So spielte Ma- riella Pedrazzoli, nach einem guten Zuspiel von außen, die Abwehrspielerinnen des Gegners aus und schoss in Minute 22 das erste Tor. Die frühe Führung motivierte die Damen des SV Baindts, wodurch sie anschließend noch einige Torchancen hatten. Der SV Fronhofen ließ sich al- lerdings nicht unterkriegen und erspielte sich ebenfalls einige Chancen, die von Lisa Meschenmoser im Tor je- doch gut abgewehrt wurden. In der 28. Minute gelang Daniela Kesenheimer ein weiteres Tor für den SV Baindt und erhöhte damit auf 2:0. Mit diesem Ergebnis gingen die Mannschaften in die Halbzeitpause. In der Pause wurde in beiden Mannschaften umgestellt. Es gab einige gute Aktionen von beiden Mannschaften, jedoch konnte sich zunächst keine über ein Tor freuen. Durch ein gutes Zu- spiel einer Mitspielerin schoss dann in der 86. Minute eine Spielerin des SV Fronhofen das erste Tor für ihre Mann- schaft in diesem Spiel zum 2:1. Beide Mannschaften erar- beiteten sich nun nochmals gute Aktionen, der SV Baindt verteidigte jedoch seine Führung bis das Spiel in der 96. Minute abgepfiffen wurde, somit konnten die Damen des SV Baindt den ersten Saisonsieg verbuchen. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma; Spielerinnen: Lisa Meschenmoser (T), Julia Klein, Tasja Kränkle, Muriel Zum- brock, Daniela Kesenheimer, Mariella Pedrazzoli, Laura Maucher, Elena Ilka, Lena Schäfer, Tamara Sperle (C), Lara Herde Aktive trainieren Jugend Am Samstag den 04.09.21 empfingen sechs Spieler der ersten Mannschaft bei bestem Wetter von 10-13 Uhr 25 Kinder zum Training auf der Baindter Klosterwiese. Die Kinder im Alter von 5-12 Jahren wurden, dem Alter ent- sprechend, in drei Gruppen eingeteilt und durften im An- schluss in drei verschiedenen Parcours mit den Spielern der 1.Mannschaft trainieren. Zwischen den Übungen po- sierten die Kinder vor der SV Baindt-Fotoleinwand und erhielten so ihre ganz eigene „Autogrammkarte“. Nach einem anstrengenden Abschlussspiel wurden die aus- gepowerten Kinder zum Abschluss an der Wurstbude mit frischen Pommes versorgt. Die Spieler der ersten Mannschaft zeigten sich nach dem Training begeistert von den Leistungen der Kids und waren auch ein klein wenig überrascht: von den 25 Kindern trug kein einziges ein Bayern München-Trikot. Gerechtes Remis im Topspiel SV Vogt - SV Baindt 1:1 (1:1) Nach einem gelungenen Saisonstart bekam es der SVB am Sonntagabend mit dem SV Vogt zu tun, welcher sich in der Vorwoche deutlich mit 3:0 gegen die SG aus Aulendorf durchsetzen konnte und zu den direkten Konkurrenten um den Aufstieg in die Bezirksliga zählt. Vor vollen Zuschau- errängen veränderte Trainer Filzinger seine Mannschaft auf zwei Positionen, für Walser und Kneisl rückten Geg- gier und Kapitän Thoma in die erste Elf. Doch das Spitzenspiel startete für den SVB denkbar schlecht. Nach einem haarsträubenden Fehlpass im Auf- bauspiel, schaltete der SV Vogt blitzschnell um und stieß in den Strafraum vor. Dort setzte Dennis Schimanowski zum Tackling an und spielte mehr Ball als Gegner; der Schieds- richter sah dies allerdings anders und entschied in der ersten Minute auf Strafstoß. Diesen verwandelte Kapitän Pöckl eiskalt zum 1:0. Im Anschluss an diesen fragwürdigen Elfmeter kämpfte sich die Baindter Truppe aber zurück in die Partie und gewann zunehmend an Sicherheit. Nach einer Viertelstunde folgte dann allerdings der nächste Dämpfer - Kapitän Thoma zog sich bei einem Kopfballdu- ell einen blutenden Cut am Auge zu und wurde vom Feld direkt ins Krankenhaus gebracht. Trotz dieser Nacken- schläge zeigte der SVB Moral und Wille sich in das Spiel zurückzukämpfen. Nach einer energischen Balleroberung im Zentrum von Marko Szeibel und dem eingewechselten Lukas Walser, spielte Yannick Spohn einen schönen Ball in den Lauf von Jonathan Dischl. Dieser schüttelte seine Verteidiger ab und schob überlegt in der 20. Minute zum Ausgleich ein. In der Folge neutralisierten sich die beiden Topteams überwiegend und es gab bis zur Halbzeitpause keine nennenswerten Chancen mehr zu vermelden. Auch in der 2.Halbzeit präsentierte sich den Zuschauern dieses Bild - viele Zweikämpfe, viele Abspielfehler, viel Hektik. Keines der beiden Teams wollte einen weiteren Fehler machen und so entwickelte sich ein sehr zerfah- Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 renes Spiel. In den Schlussminuten ließ bei beiden Mann- schaften dann aber zunehmend die Kraft nach, wodurch beide Teams nochmal zu guten Chancen kommen sollten. Nach Standardsituationen war zweimal Torwart Luca Wetzel auf der Hut und auch die Baindter Defensive war nun des Öfteren gefordert. Nach einem Ballverlust auf der linken Abwehrseite, ergab sich dann für Schröttle die Riesenmöglichkeit zum 2:1, doch Wetzel parierte he- rausragend. Im Gegenzug hatte dann der SVB Chancen, doch noch als Sieger aus dem Topspiel hervorzugehen. Dischl wurde mit einem langen Ball schön auf die Reise geschickt und lief alleine auf den Gäste-Torwart zu. Der Winkel war jedoch relativ spitz und so scheiterte Dischl mit dem linken Fuß am Keeper. Nur wenige Augenblicke spä- ter war es dann Spohn, der aussichtsreich in der Vogter Strafraum eindringen konnte - sein Schuss war jedoch zu unplatziert und zischte über das Tor. Möglicherweise hätte der SVB dann im dritten Versuch endlich den Siegtreffer erzielt, doch nach einem Pass von Spohn wurde Dischl zu Unrecht wegen einer Abseitsstellung zurückgepfiffen. Am Ende blieb es jedoch bei dem gerechten Remis, wel- ches auch dem Spielverlauf entsprach. Mit etwas mehr Spielglück und ein paar Prozent mehr Siegeswille und Konzentration, wäre in Vogt jedoch auch ein Sieg mög- lich gewesen. Der SVB springt, aufgrund der Niederlage des SV Reute, dennoch auf den ersten Tabellenplatz und wird am kommenden Sonntag im Heimspiel gegen die SG Aulendorf gewillt sein, diesen Platz zu verteidigen. SV Vogt II - SV Baindt II 1:5 (0:3) Sturmtrios wie Messi, Suarez und Neymar oder Ronal- do, Bale und Benzema begeisterten die Fußballwelt in der Vergangenheit mit unglaublichen Statistiken und tol- len Spielzügen - und auch der SVB II scheint nun so ein Traum-Trio aus Schnez, Reich und Boenke in seinen ei- genen Reihen zu haben. Bereits nach vier Spielminuten erzielte Pascal Reich nach Vorlage von Philipp Boenke den Führungstreffer. Nur zehn Minuten später fand Boen- ke mit einem traumhaften langen Ball Johannes Schnez im Angriffsdrittel, welcher zum 0:2 einschob. Das dritte Tor folgte dem gleichen Muster - Vorlage Boenke, Tor Schnez. Der SVB II dominierte die Partie nach Belieben und ließ die Gastgeber nicht zur Entfaltung kommen. In der zweiten Halbzeit war es dann Boenke selbst, der, nach Hackentrick von Schnez und Vorlage von Reich, das 0:4 markierte. Den Vogtern gelang in der 70.Minute zwar noch der Ehrentreffer, welchen allerdings Schnez mit sei- nem dritten Tagestreffer konterte. Der 1:5-Endstand war schlussendlich auch in dieser Höhe absolut verdient, da der SVB II ein starkes Auswärtsspiel zeigte und die Vogter keine Antworten auf Baindts starkes Sturmtrio fanden. Die „Zweite“ reiht sich mit diesem überzeugenden Sieg auf dem dritten Tabellenplatz ein, wobei es nun gegen Aulendorf gilt diese Leistung zu bestätigen. Vorschau: Sonntag, 12.09.21 12.45 Uhr: SV Baindt II - SG Aulendorf II 15.00 Uhr: SV Baindt - SG Aulendorf Tolles Tischtennis-Schnuppertraining im Kinderferienprogramm Zu Beginn und am Ende der Ferien fan- den sich insgesamt über 20 Kinder in der Baindter Sporthalle zu einem Schnup- pertraining ein. Nach einem abwechslungsreichen Aufwärmprogramm und ersten Ballgefühlsübungen wurde fleißig an verschie- denen Stationen das Spiel mit dem kleinen Ball trainiert. Besonderes Highlight war das Training mit dem Ballrobo- ter, der unablässig einen Ball nach dem anderem auss- puckte. Während einer Trinkpause zeigten die Trainer, wie schnell und vielseitig ein Tischtennismatch sein kann und die Kinder konnten dabei verschiedene Angriffs- und Ab- wehrtechniken kennenlernen. Zum Abschluss wurde beim Kaiserspiel motiviert und fair gegeneinander um Punkte gespielt. Es war für alle ein tolles Training und wir sind gespannt, wen wir von euch ab Montag von 18.30-19.30 Uhr im Kinder- und Jugendtraining wiedersehen sehen! :) Alle Kinder, die nicht am Schnuppertraining teilgenom- men haben, sind natürlich auch herzlich eingeladen! TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversamm- lung 2021 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 17. Septem- ber 2021 um 19:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Mas- ke ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1 Zweite*r Vorsitzende*r 4.2 Schriftführer*in 4.3 Breitensportwart*in 4.4 Ein*e Jugendwart*in 4.5 Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6 Technischer Leiter 4.7 Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschluss- fassung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tages- ordnung bis spätestens 13. September 2021 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Wir haben eine neue Website (www.tc-baindt.de). Dort gibt es weitere Infos zu den Abstands- und Hygienere- geln, die bei der Jahreshauptversammlung eingehalten werden müssen. Die Vorstandschaft Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Reitergruppe Baindt Nachbericht des 46. Reitturniers am 28.-29.08.2021 Nachdem die Reitergruppe Baindt e.V. im letzten Jahr unfreiwillig auf die Durch- führung des Reitsportevents verzichten musste, konnte dieses endlich wieder stattfinden. Trotz des durchgehend regnerischen Wetters war die Veran- staltung sowohl von Reitern und Gästen gut besucht. Am Freitagabend wurde das Turniergelände feierlich mit der Podiumsdiskussion über das Thema „Zukunft der Landwirtschaft – Ein gesamtgesellschaftliche Aufgabe?“ eröffnet. Die Gäste Frau Agnieszka Brugger, Herrn Axel Müller, Frau Jasmin Runge, Herrn Eberhardt Sigloch, Herrn Her- mann Fischer und Herrn Benjamin Strasser diskutierten anhand der Milchviehhaltung, welche Folgen die Agrar- politik der vergangenen Jahre auf Erzeuger und Ver- braucher hat und vor welchen Herausforderungen die Gesellschaft, Landwirtschaft und Politik stehen. Mode- riert wurde die gut besuchte Veranstaltung von Herrn Johannes Fritz. Am Samstag begann das Turniergeschehen auf dem Springplatz um 10:00 Uhr zunächst mit einer Springprü- fung Kl. A* mit Idealzeit. Auf dem Dressurplatz starteten ab 08:00 Uhr zwei Abteilungen einer Dressurreiterprüfung Kl. A. Anschließend konnten sich die jungen Reiter im Rei- terwettbewerb Schritt-Trab-Galopp messen. Weitere Prüfungen am Samstag waren: Dressurwettbewerb, Dressurprüfung Kl. L – Trense, Springprüfung Kl. A**, Springpferdeprüfung Kl. A**, Springprüfung Kl. L. Der Turnierbetrieb am Sonntagmorgen begann um 08:00 Uhr mit einer Dressurprüfung Kl. A**. Nach der ersten Abteilung fand der mittlerweile zur Tradition gewordene Feldgottesdienst mit Herrn Dekan a. D. Heinz Leuze statt. Weiter ging es mit einer Stilspringprüfung Kl. E mit Stan- dardanforderungen und der Reiternachwuchs konnte sich in einem Springreiterwettbewerb beweisen, während auf dem Dressurplatz die zweite Abteilung der Dressurprü- fung Kl. A**, sowie eine Dressurpferdeprüfung Kl. A und ein Pony-Führzügelwettbewerb für die Kleinsten und eine Springprüfung Kl. L folgten. Anschließend fand die Siegerehrung des erstmals ausge- richteten Vierkampfs auf dem Springplatz statt. Die Teil- nehmer mussten sich in vier Sparten, nämlich im Schwim- men, Laufen, Dressurreiten und Springreiten durchsetzen Die Prüfung wurde in drei Leistungsklassen ausgerichtet und von den Sportlern durchaus gut angenommen. Weiter ging es mit einer weiteren neuen Prüfung, einer Dressurreiterprüfung Kl. M* auf Trense, welche von Ellen Bauer von den Reiterkameraden Schmalegg mit ihrem Pferd „Heartbreaker“ gewonnen werden konnte. Im Preis der Gemeinde Baindt, einer Springprüfung Kl. M mit Siegerrunde, ging der erste Platz an Franziska Heine vom Reitverein Allisreute mit ihrem Pferd „Check Point Charlie“. Als letzte Prüfung war der Hindernis-Fahrwettbewerb für Ein- oder Zweispänner an der Reihe. Hier lenkten die Fah- rer ihre Gespanne unter der Wertung von Fehler und Zeit rasant durch feste Hindernisse und Kegel. Die Einspän- nerwertung konnte Tobias Zerlaut von den Sportfreunden Oberdorf für sich entscheiden. Der Sieg in der Zweispän- nerwertung ging wie im letzten Jahr auf das Konto von Felix Mayerföls aus Bad Schussenried. Mit seinen zwei wendigen Ponys hatte er eindeutig die Nase vorn. Markus Elbs mit Beifahrer Alexander Henzler im Hinder- nisfahrwettbewerb für Einspänner (Quelle: Verein) Die Reitergruppe Baindt dankt allen Helferinnen und Hel- fer, den vielen Kuchenspenden, ohne diese das Turnier so nicht zu stemmen wäre. Für den schönen Gottesdienst möchten wir Herrn Dekan a. D. Heinz Leuze, Herrn Striegel sowie den Ministranten und Musikern, welche den Gottes- dienst mitgestaltet haben, danken. Einen besonderen Dank richten wir an unseren Reitplatz- nachbarn Martin Rude, welcher aufgrund der Witterungs- verhältnisse sämtliche Fahrzeuge borgen musste. Wir bedanken uns herzlich bei nachfolgenden Firmen und Privatleuten, welche uns in Form von Geld- und Sach- spenden, durch Überlassung von Maschinen und land- wirtschaftlichen Flächen in großzügiger Weise unterstützt haben: August Baumgärtner GmbH & Co. KG, Weingarten Achim Wucherer, Baindt Andreas Schendel, Baienfurt Arno Roth, Baindt Autohaus Ebner GmbH, Baienfurt Baggerbetrieb Johannes Elbs, Baindt BÄKO Südwürttemberg eG, Ravensburg Baum- und Rosenschule Seidel, Aulendorf Bentele Forst- und Gartentechnik GmbH, Baindt Bistro am Dorfplatz, Baindt Bohmeier GmbH, Weingarten bossert architektur + design, Ravensburg Dieter Haug, Baindt Dorn Arbeitssicherheit e.K., Baindt Elbs GmbH, Baienfurt Fahrschule Schobloch GmbH, Weingarten Fliesen Hage, Baindt Friedrich Burk GmbH & Co. KG, Ravensburg Gasthaus Grüner Berg, Baindt Gemeinde Baindt mit Bauhof Getränkevertrieb Joachim Rist, Horgenzell-Gossetsweiler Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Baienfurt HAMESO Entner GmbH & Co. KG, Baindt Heinz Müller GmbH & Co. KG, Horgenzell Heizungstechnik E. Haußmann, Baindt Holzmanufaktur Hahn, Berg-Weiler Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ICS for Automotive GmbH, Baindt Josef Elbs, Schlier Junker Technische Dokumentationen GmbH, Weingarten Karl-Heinz Wiedemann, Meckenbeuren Karosseriebau Stefan Konzett, Baindt Kath. Kirchengemeinde Baindt Kirchner Energie GmbH, Weingarten Kirchner Konstruktionen GmbH, Weingarten Kirchner Solutions GmbH, Weingarten Kuhn Stoff GmbH & Co. KG, Weingarten Landjugend Baindt Landwirt Georg Steinhauser, Baindt Landwirt Gerhard Heilig, Baindt Landwirt Martin Rude, Baindt Löffelmühle Martin Schrott & Söhne, Bergatreute Martin Ahlfänger GmbH, Wolfegg Mineralbrunnen AG, Krumbach Modehaus Mayer-Rosa, Weingarten Musikverein Baindt Natursteine Josef Foret, Baienfurt Ravensburger Finanz GmbH, Weingarten Reitsport Bentele, Wernsreute Roland Gabriel, Baindt Schalmeienkapelle Baindt Schornsteinfeger Wurm, Baienfurt Schulermühle, Ravensburg Schützbach GmbH, Baindt Spielwaren Schneider, Baienfurt Stadler Service GmbH, Altshausen Stadtmetzgerei Isser GbR, Weingarten Steinhauser Heizung & Sanitär, Baindt Steuerberater Spahlinger, Baindt SystemWorkX AG, München Tomobil e.K., Baienfurt VR Bank Ravensburg-Weingarten eG Zimmerei Heudorfer, Wolpertswende-Vorsee Zimmerei Veser, Kißlegg-Immenried Turnierergebnisse Dressurreiterprüfung Kl. A 1. Platz Daniela Schlegel mit Breakdance 1. Platz Lilly Spahlinger mit Cino 3. Platz Elisa Neufeldt mit Safiro Stilspringprüfung Kl. E 3. Platz Leni Rapp mit Di Caprice Dressur-Wettbewerb 3. Platz Leni Rapp mit Di Caprice Springreiterwettbewerb 5. Platz Luna Schmid mit Delia 6. Platz Laura Kurz mit Delia Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Laura Kurz mit Ascalon 1. Platz Luna Schmid mit Delia 2. Platz Hannah Gross mit Viano von Fürberg 3. Platz Nadine Haug mit Viano von Fürberg Reiterwettbewerb Schritt-Trab 1. Platz Theresa Henzler mit Lucky 3. Platz Benedikt Heilig mit Delia Pony-Führzügelwettbewerb 1. Platz Hannah Elbs mit Dolly Hindernisfahrwettbewerb für Zweispänner 4. Platz Markus Elbs mit Beifahrer Alexander Henzler 7. Platz Markus Sterk mit Beifahrer Michael Merk Hindernisfahrwettbewerb für Einspänner 4. Platz Markus Elbs mit Beifahrer Alexander Henzler Vierkampf Wertung Junioren (Laufen 800 m; Schwimmen 25 m; Rei- ter-WB; Springreiter-WB) 2. Platz Luna Schmid 3. Platz Laura Kurz Wertung Klasse E (Laufen 1500 m; Schwimmen 50 m; Dressur-WB; Stilspringprüfung Kl. E) 2. Platz Leni Rapp Flohmarkt „ Rund ums Kind“ 25.09.2021 von 10 bis 14 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwisenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe begintt am 16.09.2021 Weitere Informationen gibt es unter www.basar-baindt.de Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Erste Hilfe im Bike Park Das Jugendrotkreuz Baienfurt-Baindt hatte einen Nach- mittag im Bike-Park rund um das Thema Erste Hilfe ge- plant. Nachdem das Wetter zu unbeständig war, wurde der Nachmittag kurzerhand in das Bereitschaftsheim in der Baindter Strasse „ins Trockene“ verlegt. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde wurden die Jugend- lichen in zwei Gruppen aufgeteilt, in denen sie von den Jugendrotkreuzlern zunächst alles Wichtige rund um das Thema „Notruf“ erklärt bekamen. Ein so wichtiges Thema Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 wie der Notruf muss natürlich auch praktisch geübt wer- den: anhand von fiktiven Fall-Beispielen konnten die Ju- gendlichen üben, worauf sie im Ernstfall beim Notruf ach- ten müssen. Weiter ging es mit den Themen Rettungskette: wer eilt mir alles zur Hilfe, wenn ich einen Notruf absetze? Was ist eine Helfer vor Ort Gruppe? Das waren nur ein paar der Fragen, die in diesem Zusammenhang beant- wortet wurden. Besonders wichtig ist im Bikepark auch das richtige Absichern einer Unfallstelle, was direkt im An- schluss behandelt wurde. Im weiteren Verlauf des Nachmit- tags konnten die Jugendlichen sowohl Hilfestellungen wie „HELD“ und die „PECH“ Regel wie auch Verbände praktisch üben. Der krönende Abschluss war ein kleiner Wettbewerb bei der Versorgung von geschminkten Wunden. Die Jugendlichen haben hoffentlich vieles gelernt, um in Zukunft sicher im Bikepark unterwegs zu sein. Unsere Hel- fer vom Jugendrotkreuz hatten auf jeden Fall viel Spaß und Freude dabei, ihr Wissen weiterzugeben. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung vom Waldsee Lindenberg zu den Scheidegger Wasserfällen Wir treffen uns am Sonntag, den 19. Sept. 2021 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Gehzeit 3,0 Std., 11 km, 180 hm Fahrpreis 9,00 €, Eintritt zu den Wasserfällen ab 10 Per- sonen. 3,00 € (sonst 4,50 €). Einkehr vorgesehen am Kiosk bei den Wasserfällen und nach der Wanderung. Pandemiebedingt erforderliche Anmeldung bei Hani- fa Selimi, 0751/18050973 oder Mobil 0174 3430766 ab 18.00 Uhr Rucksackvesper, Getränke, festes Schuhwerk und Stöcke werden empfohlen. Bei einer Regenwahrscheinlichkeit über 75 % findet die Wanderung nicht statt. Info ggf. am Vortag ab 17.00 Uhr unter 0751/18050975 (Bandansage) Was sonst noch interessiert Technische Werke Schussental Mit Energie am Start Neue Auszubildende bei der TWS – Einsatz für unsere Region Anfang September haben fünf junge Menschen ihre Aus- bildung bei den Technischen Werken Schussental (TWS) begonnen. „Wir sind froh, dass wir alle unsere Ausbildungs- plätze besetzen konnten“, berichtet Michael Schweitzer, Personalleiter bei der TWS. Die Corona-Pandemie habe sich bundesweit auf die Nachfrage nach Ausbildungsplät- zen ausgewirkt. Besonders in technischen Berufsgruppen, bei denen ohnehin Fachkräftemangel bestehe, habe es auch bei der TWS weitere Einbrüche bei den Bewerber- zahlen gegeben. „Gerade in Zeiten wie diesen zeigt sich, dass die Arbeitsplätze bei uns systemrelevant sind. Denn der Versorgungsbedarf wird auch in schwierigen Phasen nicht weniger, genau wie der Bedarf an Fachkräften“, er- klärt Michael Schweitzer. Bei den Bewerbern kann die TWS mit vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten punkten, einem eigenen Gesundheitsmanagement und weiteren Zusatzleistungen wie zum Beispiel einer betrieblichen Al- tersvorsorge oder einem Job-Bike-Programm. „Dass das Arbeiten bei uns Spaß macht, belegt auch die niedrige Fluktuationsquote“, bemerkt Michael Schweitzer. Insgesamt bildet die TWS derzeit fünf angehende In- dustriekaufleute aus, zwei Elektroniker für Betriebstech- nik, drei Anlagenmechaniker für Versorgungstechnik und zwei Fachinformatiker für Systemintegration. Zum ersten Mal startet eine Fachkraft für Wasser und Versorgungs- technik bei der TWS ins Berufsleben. Außerdem bereiten sich zwei Studierende der Dualen Hochschule im Unter- nehmen auf ihre berufliche Zukunft vor. Sie alle werden zukünftig gemeinsam mit ihren erfahrenen Kolleginnen und Kollegen für die Region tätig sein. Aus Überzeugung engagiert sich die TWS stark in der Ausbildung. So grün- dete das Unternehmen zusammen mit der Firma Franz Lohr GmbH das AZS Ausbildungszentrum Schussental GmbH in Ravensburg. Dort kommen ab dem aktuellen Ausbildungsjahr nicht nur die technischen Auszubilden- den der beiden Unternehmen in den Genuss einer guten überbetrieblichen Ausbildung. Das Ausbildungszentrum ist auch offen für weitere Partnerunternehmen. Wer im kommenden Jahr bei der TWS ins Berufsleben starten möchte, kann sich noch bis zum 15. Oktober be- werben. Weitere Informationen unter www.tws.de. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg abi.de: Das Medienangebot wird moderner, kompakter und zielgerichteter Zum Schuljahresbeginn 2021 geht das abi-Medienan- gebot der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit neuen Angeboten und Services im modernen Look an den Start. Abi.de unterstützt Schülerinnen, Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches künftig noch zielgerichteter bei Themen rund um die Berufs- und Studienwahl. Neu: Das Portal abi.de abi.de wird ab sofort neben einem modernen Design und einer optimalen Nutzung auf Smartphones und Tablets inhaltlich erweitert: „Was sind meine Stärken und Inter- essen? Welche Studienmöglichkeiten gibt es? Wie bereite ich den Ausbildungs-/Studienstart vor?“ Mit einem neu konzipierten Einstieg liefert das abi-Portal Antworten auf Fragen rund um Ausbildung, Studium und Beruf, die junge Menschen im Berufsorientierungsprozess haben. Dabei sind die Informationen auf abi.de eng vernetzt mit weiteren Angeboten der BA, wie z.B. dem Erkundungstool Check-U. Auch im Bereich „Bewerbung“ werden junge Menschen auf die Erstellung von zeitgemäßen Bewer- bungen in klassischen und digitalen Formaten vorbe- reitet. Vom Anschreiben über die Bewerbungsmappe bis hin zum Vorstellungsgespräch mit praktischen Tipps: Top-Themen, News, Veranstaltungshinweise und inter- Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 aktive Angebote wie Weblogs, Games, Videos und Chats komplettieren das Angebot. Neu: Noch mehr Zielgruppen Fündig werden auf abi.de künftig nicht nur Schülerin- nen und Schüler der gymnasialen Mittel- und Oberstufe, sondern auch Jugendliche an berufsbildenden Schulen und Jugendliche, die sich in der Phase zwischen Schulab- schluss und dem Beginn eines Studiums bzw. einer Aus- bildung befinden, Auszubildende sowie Ausbildungs- und Studienabbrecherinnen und -abbrecher. Das Angebot für Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches sowie El- tern und Erziehungsberechtigte als wichtige Begleitung im Berufsorientierungsprozess wurde ausgebaut: Sie er- halten über eigene Zugänge hilfreiche Informationen, Download-Materialien, Links und Online-Angebote, wie z.B. Unterrichtsideen oder Checklisten. Neu: abi-Hefte digital und in Printform Für Schülerinnen und Schüler stehen ab sofort zwei neue Hefte zur Verfügung. Das abi-Heft „Dein Navi für die Berufswahl: Leg los!“ für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 und das darauf aufbauende abi-Heft „Dein Navi für die Berufswahl: Starte durch!“ für Schüle- rinnen und Schüler kurz vor der (Fach-)Hochschulreife sind auf den Einsatz im Berufsorientierungs-Unterricht abgestimmt - mit vielen interaktiven, digitalen Materiali- en. Hinzu kommt das Überblicksheft „abi-kompakt: Deine Berufswahl“, das Schülerinnen und Schüler im gesamten Berufswahlprozess begleitet. Alle Hefte stehen als barrierefreie PDF-Dokumente kos- tenlos zum Download unter https://abi.de/magazine be- reit. Anfang des Jahres 2022 werden alle Hefte auch wie- der in Printform angeboten. Ab 2022 stehen zudem für Eltern und Erziehungsberechtigte sowie für Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches neue Print-Hefte mit wertvollen Tipps zur Unterstützung bei der Berufs- und Studienwahl zur Verfügung. Neu: „Berufswahl mit Plan“ Einen kompakten Überblick über die einzelnen Statio- nen der Berufswahl liefert die Übersicht „Berufswahl mit Plan“- beginnend vier Jahre vor dem Schulabschluss. Hier sind die wichtigsten Fristen und Termine für Ausbildung und Studium während des Berufsorientierungsprozes- ses „Orientieren, Entscheiden, Bewerben“ übersichtlich zusammengestellt, aufrufbar als PDF unter https://abi. de/lehrer und bald auch im Printformat DIN A1 für den Einsatz im Klassenzimmer verfügbar. Ergänzend dazu gibt es den monatlich erscheinenden, kostenfreien abi-Newsletter für Schülerinnen, Schüler, El- tern oder für Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches auf abi.de oder per E-Mail an abi-redaktion@meramo.de. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mitglieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Mitgliederversammlung findet am Mittwoch den, 15. September 2021 um 19:30 Uhr (Corona-Tests ab 19:00 Uhr) im Dorfgemeinschaftshaus in 88361 Boms statt. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Geschäftsbericht 2019 3. Kassenbericht 2019 4. Kassenprüfbericht 5. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 2019 6. Geschäftsbericht 2020 7. Kassenbericht 2020 8. Kassenprüfbericht 9. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 2020 10. Wahlen von Vorstand und Beirat 11. Wahlen Kassenprüfer 12. Gestaltung Mitgliedsbeitrag 13. Satzungsänderung 14. Verschiedenes / Anträge Aufgrund der aktuellen Corona-Situation können nur vor Ort getestete Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Wir freuen uns sehr, Sie bei unserer Mitgliederver- sammlung begrüßen zu dürfen und bitten Sie um kur- ze Rückmeldung, ob Sie an der Mitgliederversamm- lung teilnehmen werden. Tel.:07585/9307-0 oder FAX 07585/9307-25 oder E-Mail info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Markus Bauknecht Hubertus Kleiner Vorstand Geschäftsführer Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg „Eseltreffen“ 2021 unter Coro- na-Bedingungen Das beliebte „Eseltreffen“ im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben findet auch in diesem Jahr wie- der statt Am 18. und 19. September kommen erneut die Esel nach Wolfegg. Die aktuelle Coronaverordnung ermög- licht es dem Bauernhaus-Museum, das Programm des „Eseltreffens“ in nahezu vollem Umfang zu realisieren – mit begrenzter Besucherzahl, Voranmeldung und 3G-Regel. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Anderer Name – weitgehend gleicher Inhalt: Das Eselt- reffen 2021 wird zum „Bauernmarkt mit Eselschau“ Nur der Name lautet anders beim diesjährigen „Eseltreffen“ im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg. Die Veranstaltung läuft in diesem Jahr unter dem Ti- tel „Bauernmarkt mit Eselschau“. „Die Namensänderung rührt daher, dass wir zu Beginn des Jahres, als die Sai- son geplant wurde, noch nicht absehen konnten, ob und wie die Durchführung des ‚Eseltreffens‘ durch die Pande- mie beeinträchtigt sein würde. Daher wollten wir uns alle Optionen offenhalten, um notfalls auch eine verkleinerte Variante realisieren zu können.“, erläutert Museumsleite- rin Tanja Kreutzer. „Wir freuen uns jetzt umso mehr, unser beliebtes Pro- gramm in gewohnter Vielfalt und Qualität auch 2021 wie- der durchführen zu können!“ Auch in diesem Jahr wird es wieder einen Schauring ge- ben. Hier zeigen die Eselhalter/innen verschiedene An- spannarten, es gibt einen Geschicklichkeitsparcours für Esel und natürlich wird auch wieder das schönste Fohlen prämiert. Um gerade am Schauring allzu große Men- schenansammlungen zu vermeiden, präsentiert das Mu- seum diesmal ausschließlich Programmhighlights – mit mehrmaliger Wiederholung. So erhalten die Besuchen- den die Gelegenheit, die für sie interessanten Programm- punkte ganz entspannt zu verfolgen, ohne sich an den begehrten Plätzen drängen zu müssen. Außerdem werden wieder rund 100 Esel unterschiedlichster Rassen, Größen und Farben das Museumsgelände bevölkern – von den Mini-Eseln, die nur einen knappen Meter hoch sind, bis hin zu den Riesen-Eseln des Eselhalters Gerstenlauer. Zahlreiche Marktstände bieten Eselzubehör und allerlei Souvenirs an. Eselmilchseife, Plüschesel, komplette Kut- schen – es gibt alles, was das Eselliebhaberherz begehrt! Auch der große Bauernmarkt wartet wieder an beiden Tagen mit zahlreichen regionalen Produkten, handwerk- lichen Raritäten und Vorführungen auf. Gemeinsam mit den Museumspädagog/innen können große wie kleine Besucher/innen sich am Esel-Mal-Wettbewerb beteiligen oder Eselohren-Lesezeichen basteln. Auch das leibliche Wohl kommt nicht zu kurz: Leberkäse mit Kartoffelsalat, Käsespätzle, leckere Torten, Kaffee und Kuchen sowie die beliebten Zwetschgennudeln und „Zogene Kiachla“ warten auf die Besuchenden. An den Eis- und Grillwurst- ständen lässt sich der kleine Hunger zwischendurch stillen. Spaß, gute Laune, Erlebnisse – und Sicherheit: So ge- lingt das diesjährige Eseltreffen unter Corona-Aufla- gen Für eine entspannte, coronakonforme Veranstaltung hat sich das Team des Bauernhaus-Museums einiges einfallen lassen. Um die Abstände sowie die Kontaktnachverfol- gung möglichst aufrecht zu erhalten, findet das Eseltref- fen mit beschränkter Besucherzahl statt. Der Eintritt ist nur mit vorheriger Reservierung möglich – solange der Vorrat reicht. Die Voranmeldung ist ab sofort unter www.bauern- haus-museum.de möglich. Nach erfolgreicher Anmel- dung erhält man eine verbindliche Reservierungsbestäti- gung per E-Mail, die am Veranstaltungstag mitzubringen ist. Die Anmeldeplattform verfügt außerdem über eine Stornierungsund eine Wartelistenfunktion. „Es kann ja immer sein, dass etwas dazwischenkommt.“, sagt Tan- ja Kreutzer. „In diesem Fall lässt sich die Reservierung auch am Veranstaltungstag selbst noch stornieren. Da die Plätze begrenzt sind, bitten wir unsere Besuchenden, diese Möglichkeit auch wirklich wahrzunehmen, falls sie aus irgendeinem Grund verhindert sein sollten. So er- möglichen sie es weiteren Personen, von der Warteliste aufzurücken.“ Für den Fall, dass Interessierte nicht über einen Internetzugang verfügen, besteht außerdem die Möglichkeit einer telefonischen Voranmeldung unter 07527/9550-0. Nach derzeitigem Stand wird für den Besuch des Eselt- reffens die 3G-Regel Voraussetzung sein. Das Team bittet alle Besuchenden, ihren entsprechenden Nachweis zu- sammen mit der Reservierungsbestätigung am Eingang bereit zu halten. Wer sich vor der Veranstaltung testen lassen muss, kann sich im eigens für das Eseltreffen ein- gerichteten Testzentrum der „Gemeinsam Neue Wege GmbH“ vor dem Museumsgelände einem tagesaktuellen Corona-Bürgertest unterziehen. Auf dem Gelände gibt es zahlreiche Hygienestationen und Desinfektionsspender. Außerdem herrscht Maskenpflicht in allen Bereichen, an denen die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. So gewährleistet das Museum, dass die Veran- staltung mit der größtmöglichen Sicherheit und unter Einhaltung der geltenden Coronaverordnung stattfin- den kann. Das Museum bittet alle Besucher/innen, sich in jedem Fall kurz vor Veranstaltungsbeginn noch auf der Website des Bauernhaus-Museums über etwaige Änderungen oder weitere Zugangsbeschränkungen im Zuge neuer gesetzlicher Corona-Auflagen zu informieren. „Zwar ist im Vorfeld einiges an Vorbereitung nötig – für die Besuchenden wie für uns. Aber es lohnt sich!“, ist sich die Museumsleiterin sicher. „Das bunte Treiben der Esel, die farbenprächtigen Marktstände, der Duft der Zwet- schgennudeln, die Musik – das alles wieder erleben zu dürfen, wird uns die noch vorhandenen Einschränkungen rasch vergessen machen.“ Hospizdienst Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg Ein Spaziergang macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Körper, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Donnerstag, 23. September 2021, 15 Uhr Treffpunkt: Freibad Nessenreben, Weingarten Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Neu: Tests auf Hepatitis B und C beim „Check-up 35“ Gesetzlich Versicherte haben einmalig Anspruch auf ein Hepatitis-Screening bei der Vorsorgeuntersuchung „Check-up 35“. Getestet wird auf die Erreger Hepatitis B und C. Eine Infektion mit Hepatitis B oder C verläuft anfangs häufig symptomlos. Bleibt die Infektion unbehandelt, kann sie schwerste Lebererkrankungen nach sich ziehen. Durch den Test kann eine Ansteckung frühzeitig festgestellt und wirksam behandelt werden. Einmalig für Versicherte ab 35 Jahren Das Screening ist Bestandteil der Gesundheitsuntersu- chung „Check-up 35“. Versicherte können dies auch se- parat nachholen, wenn ihr letzter Check-up weniger als drei Jahre zurückliegt. So soll das Angebot allen zeitnah zur Verfügung stehen. Selbstverständlich kann es auch beim nächsten regulären Check-up in Anspruch genom- men werden. Wer gegen Hepatitis B geimpft ist, braucht sich auf diesen Erreger nicht testen zu lassen. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Kostenlose Vorsorgeuntersuchungen nutzen Die LKK appelliert, die kostenlosen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene, aber auch für Kinder und Jugendliche zu nutzen. Die Angebote stehen im Internet unter www.svlfg.de/vorsorge. DRK Ravensburg Wie neu und immer für den Einsatz bereit Ohne Fahrzeuge läuft beim DRK wahrlich nichts. Und ohne intakte Autos schon gar nicht. Das Werkstattteam der DRK-Bereitschaft Ravensburg mit knapp fünf Kräf- ten kümmert sich darum, dass die Gefährte jederzeit einsatzbereit sind. Mathias Beier ist Gruppenleiter und arbeitet derzeit mit seinem Team am Umbau zu einem Einsatzleitwagen. Doch einige Aktive übernehmen noch andere Aufgaben im Rahmen der Fachgruppe Technik und Sicherheit. Und die haben auch mit dem Ravens- burger Rutenfest zu tun. Leidenschaft Technik Fast schon liebevoll nimmt Mathias Beier die Kabelsträn- ge in die Hand und erklärt: „Vieles muss raus.“ Was sich anhört wie beim Schlussverkauf, bezieht sich auf den Fahrzeugumbau. Alte Kabel müssen aus dem großen Transporter entfernt werden, später ein neuer Kabel- baum rein. Raus müssen auch Verkleidungen und Sitze. Nach der Entkernung sollen Funk- und Signalanlage so- wie Blaulicht installiert werden. Der hintere Teil wird dann Platz für Ausrüstung bieten und ein mobiles Büro sein, in dem die Einsatzkräfte arbeiten können. Neu wie ein Jahreswagen Die zehn Jahre Dienst beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sieht man ihm mit seiner neuen weißen Farbe nicht mehr an. Lackiert hat es ein Fachbetrieb. Beier schätzt, dass das Auto nach der kompletten Umrüstung nicht nur neu aussehen, sondern auch den Status eines Jahreswa- gens haben wird. Doch bis dahin ist noch ein weiter Weg. Mit dem Umbau begannen die technikaffinen Rotkreuzler im Herbst 2020, ehrenamtlich neben Arbeit und Familie. Schätzungsweise werden am Ende 400 bis 500 Stunden Arbeit in das Auto einfließen, die sie sich je nach Faible aufteilen: Beier bezeichnet sich selbst als „Kabelleger“. Kollege Jens Mayfarth hingegen übernimmt die Anschlüs- se der entsprechenden Geräte. Umbau, Inspektion und Co Seit Beier den Fahrzeugbau übernommen hat, hat er am Umbau von rund 15 Fahrzeugen mitgearbeitet. Gerhard Krayss der Geschäftsführer vom DRK-Kreisverband Ra- vensburg, weiß die Technikbegeisterung der Beteiligten zu schätzen. „Das spart dem DRK viel Geld,“ bekräftigt er. Hinzu kommt, dass sich das „Schrauberteam“ neben Um- bauten auch um Inspektionen und Reparaturen kümmert. Derzeit handelt es sich um 14 Einsatzfahrzeuge sowie um drei Anhänger mit Notstromaggregaten und zwei Abroll- container. Neben dem klassischen Wechsel von Öl und Betriebsflüssigkeiten oder Batterie-Check, müssen auch die spezifischen Anlagen wie Funkgeräte und Signalan- lage gewartet werden. Alles muss jederzeit klappen Die Abrollcontainer dienen als mobile Sanitätswache. Sie sind seitlich ausklappbar und können mit ihren 30 Quad- ratmetern vollklimatisiert bei jedem Wetter zum Einsatz kommen. Rund 30 Mal sind sie im Jahr bei verschiedenen DRK-Bereitschaften in der Regel bei Veranstaltungen im Einsatz. Hier dienen sie der Versorgung von verletzten, ver- unfallten oder erschöpften Menschen. Man kann sie aber auch als Küche oder Besprechungsraum einsetzen. Auch sie müssen jederzeit in Schuss und funktionsfähig sein. Kaum ein Fest ohne mobilen Strom Beim Rutenfest etwa kommen neben solch einem Cont- ainer auch Beleuchtung mit dem neun Meter hohen aus- fahrbaren Lichtmast und Notstromaggregate für den „mobilen Strom“ zum Einsatz, unter anderem beim Ad- lerschießen oder Frohen Auftakt. Während die Fahrzeuge alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung kommen, werden ortsveränderliche elektronische Betriebsmittel einmal jährlich geprüft: Nicht nur bei geplanten Einsätzen müssen sie uneingeschränkt einsatzbereit sein, sondern auch im Katastrophenfall, wie die aktuellsten Überschwemmun- gen und Hochwasser verdeutlichen. Ein fortlaufender Kreislauf „Es ist ein immerwährender Zyklus,“ meint Beier. Ist das letzte Gefährt überprüft, geht es mit Fahrzeug Nummer eins von vorne los. Die Zeit für die Prüfungen und für Einsätze kommt noch „on top“. Beier, der schon seit sei- ner Jugend beim Roten Kreuz ist, sieht‘s gelassen. Und widmet sich wieder dem Umbau des Einsatzleitwagens. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 29. August 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Durch's Moor zur Blumenwiese mit tollen Einblicken und Ausblicken Das Moor: Ist ein interessanter Lebensraum, mit Hilfe von Torfmoosen wächst das Moor 1 - 3 mm im Jahr. Auf den Bülten ist Platz für Moosbeeren, Rosmarinheide, Frauenhaarstang und Sumpfblutauge. Der Wasserschlauch lebt in kleinen Wasseransammlungen und fängt kleine Lebewesen mit Hilfe von Fangblasen. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz sind von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 11. September 2021 Gästeführer: Kurt Drescher Der Sonnenweg – Ausblicke in die wunderbare Land- schaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer Kurt Drescher leitet am Samstag, 11. Septem- ber 2021 eine Wanderung auf dem Sonnenweg. Bei klarer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren Sie viel über die Sonne und unser naturwissenschaftlich geprägtes Weltbild. Diese Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Kurse starten wieder Kursprogramm Herbst 2021 Ab Montag, 20. September starten im Hallenbad Baien- furt wieder die Kurse. Es werden wieder Babyschwimmen, Minis, Kids, Anfängerschwimmkurse, Kraulkurse und Fit- nesskurse angeboten. Alle Kurse können seit Mittwoch, 1. September über www.hallenbad-baienfurt.de/shop ge- bucht und bezahlt werden. Für eine Buchung ist eine Re- gistrierung im Online-Shop notwendig. Kursteilnehmer aus Kursen die 2020 coronabedingt abgebrochen wer- den mussten, finden in Ihrem Online-Konto eine Gutschrift über den Restwert, der für eine neue Kursbuchung oder Einzeleintritte (E-Tickets) eingesetzt werden kann. 3G-Regel und Hygienekonzept Es gilt die 3G-Regel. Zu Beginn des Kurses legen alle Teil- nehmer einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vor. Dieser wird im Foyer beim „Check-in“ geprüft. Zudem gilt das bestehende Hygienekonzept. Vom Eingang bis zu den Umkleiden gilt die Maskenpflicht. Eltern, die die Kinder bis in die Umkleiden begleiten und dort wieder abholen, müssen keinen Nachweis vorlegen. Nach den Kursen sind das Duschen und das Föhnen nicht möglich. Sanierung Die geplanten Sanierungsmaßnahmen sind in den letzten Zügen, sodass das Hallenbad in Betrieb gehen kann. Ge- startet wird jedoch ohne Startblöcke, Sprungtürme und Rutsche. Da die zu ersetzenden Edelstahlteile längere Lieferzeiten haben, werden diese erst in den Herbstferi- en installiert. In der Schwimmhalle und dem Foyer wird es aufgrund der hohen Reinigungsanforderungen keine Sitzmöglichkeiten geben. Wir freuen uns, dass der Betrieb wieder startet und heißen Sie im Hallenbad Baienfurt herzlich willkommen. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt © Bouyssou/DEIKE © Bouyssou/DEIKE Auf dieser Wanderkarte ist ein Schatz versteckt. Findest du ihn? Lösung: © Bouyssou/DEIKE Auf dieser Wanderkarte ist ein Schatz versteckt. Findest du ihn? © Bouyssou/DEIKE 754R07R4 Lösung: Lösung: Ihr Nachlass önet Augen! CBM_Legate-Freianzeigen_45x10_3504.indd 124.09.19 13:47 MUT HILFE HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • KunststofffensterBaienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de Lichtschachtabdeckung • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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