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Geburtsurkunde beantragen

Sie benötigen eine Geburtsurkunde? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus. Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben: Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt Vor- und Familiennamen der Eltern Hinweis: Auf Verlangen werden folgende Angaben nicht aufgenommen: Geschlecht des Kindes Vor- und Familiennamen der Eltern Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde. Internationale Geburtsurkunde Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das: Reisepass Personalausweis als Passersatz Achtung : Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel für Südostasien und für eine visafreie Einreisein in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass einreisen, sofern dieser noch gültig ist. Das gilt vor allem für die Staaten der Europäischen Union (EU). Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. Der Reisepass kann schon für Kinder von Geburt an ausgestellt werden und hat für unter 24Jährige eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. In folgenden Fällen ist ein Reisepass schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig: wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht zulässt, weil das Lichtbild im Dokument stark vom Gesicht des Kindes abweicht. Der Zeitpunkt muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. wenn er verändert worden ist. wenn Eintragungen fehlen oder mit Ausnahme des Wohnortes unzutreffend sind. Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument für Ihr Kind benötigen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden

Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal? Dann müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die beabsichtigte Eheschließung anmelden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass . Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz, beantragen. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und Sie ihn glaubhaft machen können. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen. Der Reisepass verfügt über einen Chip. Dort sind Ihre persönlichen Daten, Daten zum Dokument, das Lichtbild sowie Fingerabdrücke gespeichert. Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen zugänglich. Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden. Der Reisepass enthält regulär 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie - beispielsweise, wenn Sie sehr viel reisen - den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben. Beachten Sie, das Ihr Reisepass unter anderem ungültig wird, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme des Wohnorts), eine einwandfreie Feststellung Ihrer Identität nicht mehr möglich ist oder er verändert worden ist. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zu dem Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen. Hinweis: Viele Staaten verlangen bei der Einreise, dass der Reisepass über das Reiseende hinaus noch bis zu sechs Monate gültig sein muss. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Antritt der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Passdokumente. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen. Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt . Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei. Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig. Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen

Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den vorläufigen Reisepass und den Kinderreisepass. Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen oder Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Personalausweises erfüllen können. In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Tipp: Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-)Reisepasses ein Reisedokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben. Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren. Einen Diebstahl können Sie auch selbst direkt bei der Polizei melden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Todesfall anzeigen

Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger der Einrichtung den Tod anzeigen. In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet: jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eingetreten ist. andere Personen, die beim Tod dabei waren oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis haben. Hinweis: Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen. Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen

Sie müssen nach dem Tiergesundheitsgesetz bestimmte Tierseuchen sofort anzeigen. Dadurch sollen Seuchen rechtzeitig erkannt und bekämpft werden können, damit sie sich nicht weiter ausbreiten. Sie müssen nicht nur den Ausbruch einer Seuche anzeigen, sondern auch schon den Verdacht auf einen Ausbruch. Nach dem Tiergesundheitsgesetz müssen Sie eine Tierseuche anzeigen, wenn Sie die Halterin oder der Halter des Tieres sind die Tierhalterin oder den Tierhalter vertreten zeitweilig das Tier beaufsichtigen beruflich mit Tieren zu tun haben, beispielsweise Beschäftigte im Viehhandel und -transport, Fischzüchter oder Fischzüchterinnen, Beschäftigte in der Fischerei, Beschäftigte in der Jagd oder Schäferei, mit der Ausübung der Tierheilkunde Beschäftigte Leiter oder Leiterinnen einer Untersuchungsstelle oder Personen, die Tiere künstlich besamen, deren Leistung prüfen, Tiere kastrieren. Achtung: Sie machen sich strafbar, wenn Sie den Verdacht auf eine Tierseuche nicht sofort anzeigen oder ihn sogar verheimlichen. Die Tierseuche kann sich dann zum Beispiel über den Tierhandel oder Personen weiterverbreiten. In diesem Fall müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro rechnen. Außerdem erhalten Sie keine Entschädigungen für Tierverluste.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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