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2019-09-05_BP_Wohnen_Fischerareal_TEXT_endg.pdf

ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " W o h n e n F is ch e ra re a l" s o w ie 9 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 05.09.2019 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 32 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 34 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 50 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 58 11 Begründung – Sonstiges 60 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 64 13 Begründung – Bilddokumentation 65 14 Verfahrensvermerke 66 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchli- che, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen un- zulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil des Bebauungsplanes. (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 GFZ ..... Geschoßflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 2 u. § 20 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf zusätzlich zu der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versie- gelte − Stellplätze und WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 5 − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen − durch geringfügig aus dem Gelände herausragende Aufbauten von Tiefgaragen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachabschluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen paral- lel sind. − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 6 der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre oder Zwerchgiebel im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeord- net einzustufende Widerkehre oder Zwerchgiebel, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dach- haut (außen) des Widerkehres oder Zwerchgiebels zu messen. Un- tergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich ge- genüberliegenden Hauswände, einnehmen. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Haupt- gebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Ter- rassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 7 − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (ein- schließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 1,00 m unterschritten werden; Hauptge- bäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptge- bäuden Hauptgebäude mit Pultdach sind so zu errichten, dass die Senk- rechte auf die Firstseite (d.h. die höhere der waagerechten Dach- kanten) um mindestens 70° von der Nordrichtung abweicht (vgl. hierzu auch Skizze in der Begründung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 8 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze und Garagen und/oder Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als Un- terhaltungs- und Fußweg (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.16 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsystem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öf- fentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Gel- tungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu fil- tern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzulei- ten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öffent- liche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Sickerschächte sind unzulässig. 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 9 Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.17 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitun- gen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (nach geplanter Bachöff- nung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. In der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) 2.20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 10 Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.21 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen regelmäßigen Befahren als Zufahrten zu Tief- garagen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung. Die Dachflächen sind mit einer standortge- rechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit standortge- rechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtig- keit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.23 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung LS 1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 11 von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außen- bauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamtschall- dämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Außenbau- teile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnbereiches ein erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von mindestens 35 dB(A). − Die Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind mit ak- tiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindest- luftwechsel sicherstellen. − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) be- nötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Mars- weilerstraße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Os- ten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 2 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außen- bauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamtschall- dämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Außenbau- teile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnbereiches ein LS 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 12 erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von mindestens 35 dB(A). − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Marsweiler- straße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der entsprechenden Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der entspre- chenden Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 13 2.28 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ist mit Ge- hölzen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 (Straßenraum, Gehwegeingrünung, private Flächen) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 14 Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Trauben-Kirsche Prunus padus Bruch-Weide Salix fragilis Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Silber-Kriech-Weide Salix repens argentea Mandel-Weide Salix triandra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 15 2.29 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten, ent- sprechenden Pflanzliste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Abgehende Bäume und Sträucher sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Bereits vorhandene Bäume und Sträucher können auf das Pflanzgebot angerechnet werden. − In Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind aus- schließlich Laubgehölze zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.30 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Gehölz-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen welch die als zu erhaltend festgesetzten Bäume ergän- zen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Krautsäume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünflä- che) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.31 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 16 2.32 Bereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite"; die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diesen Bebauungsplan ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 17 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Än- derung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.19.87, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Be- reich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile (z.B. Zwerchgiebel, Ein- gangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Unterge- ordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegen- überliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (hö- henmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Ober- kante Teil-First) beschränkt. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüp- pelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 18 3.5 PD Dachform Pultdach mit folgender Definition: Mindestens 75 % al- ler Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.7 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Auf- grund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich fest- gesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Pultdach sind solche bei denen mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.8 Solar- und Fotovoltaikan- lagen auf Dächern Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen auf Flach- dächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 19 − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (Hinweis: Bei der Errichtung von PV-Anlagen ist die Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft" zu beachten) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.9 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen und Dacheinschnitte ohne eine voll- ständige Überdachung (so genannte Negativgaupen) sind nicht zu- lässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.11 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 20 sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflä- chen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflächen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.12 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.13 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 45 m2 1,0 ab 45 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 21 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 4.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Boden- schutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort er- fasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Flächen für Hochwasserschutzanlagen außerhalb des Geltungs- bereiches; entlang des gekennzeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. In der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutz- wand, Aufschüttung) (siehe Planzeichnung) 466,00 467,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 24 6.8 Begrenzungslinie für weiterführende Straße außerhalb des Gel- tungsbereiches; weiterführende Straße im Bebauungsplan "Misch- gebiet Fischerareal" (siehe Planzeichnung) 6.9 Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße außer- halb des Geltungsbereiches; zwischen dem jeweils festgesetzten Hö- hen ist die festgesetzte Oberkante des geplanten Geländes einzuhal- ten. Die Werte der Oberkante dürfen nicht unterschritten werden. Die Bereiche zwischen den festgesetzten Höhenpunkten müssen eine Höhe zwischen den angrenzenden Werten aufweisen. (§ 9 Abs. 9 Nr. 16 c BauGB i.V.m. § 9 Abs. 3 BauGB; siehe Planzeich- nung) 6.10 Geplante Böschung bei Öffnung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 6.11 Begrenzungslinie für Unterhaltungs- und Fußweg; äußere Umgrenzung; die genaue Lage- und Ausführungsplanung findet nach Abschluss der Bachöffnung des Sulzmoosbaches statt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 6.12 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 25 sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 6.13 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume und Gebäude und damit auch (potenzielle) Quartiere für höhlenbrü- tende Vögel und Fledermäuse. Um zu gewährleisten, dass die Le- bensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind fol- gende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen umzusetzen: − Für den Haussperling ist ein Sperlingskoloniehaus (z.B. Schweg- ler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind sechs Meisennistkäs- ten im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schweg- ler Nisthöhle 1B, zwei Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, vier Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlenbäume, bzw. mit dem Abriss der Ge- bäude spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind drei Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entfernen. Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlen- bäume, spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 26 Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016. 6.14 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.15 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.16 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. 6.17 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsbe- reiches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 27 Mischwasserkanal (Bestand) 6.18 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durchgezogenen Linie dargestellt. 6.19 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerbö- schungsoberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeiche- rung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern 6.20 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) 6.21 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) Es ist geplant in dem Retentionsfilterbecken Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zu- rückzuhalten und über die belebte Bodenzone zu behandeln. Der R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 28 Bereich soll als naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Bö- schungswinkeln angelegt werden. 6.22 Grundwasserdichte Unter- geschoße Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 6.23 Hochwasser Das Plangebiet liegt laut bisherigen Hochwasserkarte (HWGK) im Über- schwemmungsbereich eines HQExtrem- sowie eines HQ100-Ereignisses. Diese sind aber nicht aktuell. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der "Sulzmoosbach" verdolt. Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hochwas- serangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung erforderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Arbeitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hoch- wasserschutzmaßnahmen am "Sulzmoosbach" durchzuführen. Der nörd- lich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rah- men der Bauausführung aufgedeckt werden, um die Überschwemmungs- fläche HQ100 und HQExtrem mittels Bereitstellung von Retentionsfläche zu reduzieren bzw. zurück zu nehmen. Bei einer positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung dieser Maßnahmen entfallen die vorge- nannten Ausgleichmaßnahmen und Einschränkungen zur baulichen Nut- zung, da in diesem Fall das Plangebiet dieses Bebauungsplanes keine Überschwemmungsflächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ver- boten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 29 6.24 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 6.25 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.26 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 30 Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 6.27 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 31 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweiler Straße 4, eingesehen werden. 6.28 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.29 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 32 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.03.2018 (GBl. S. 65, 73), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Wohnen Fi- scherareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 05.09.2019. yyq § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 05.09.2019. Dem Be- bauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 05.09.2019 beige- fügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte voll- ständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 33 − Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − Widerkehre und Zwerchgiebel − Dachaufbauten − Materialien − Farben − Anzahl der Stellplätze dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu der Gemeinde Baindt treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jewei- ligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 34 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung westlich anschließend an die Ortsmitte ermöglicht. Dadurch erfolgt eine sinnvolle Umnutzung von Brachflächen im Innenbereich und ermöglicht eine städtebauliche Neuordnung der Ortsmitte. Weiterhin werden auf den Grundstücken mit den Fl.- Nrn. 51 und 51/1 die bestehenden Festsetzungen moderat aufgeweitet, um einem zeitgemäßen Neu- bau zu entsprechen. Das Plangebiet befindet sich in der Ortsmitte von Baindt und wird im Osten durch die "Küferstraße", im Süden vom Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" begrenzt, im Westen derzeit durch landwirtschaftliche Fläche sowie etwas weiter westlich von der Kreis-Straße 7951. Im Norden angrenzend verläuft die "Marsweiler Straße". Der Geltungsbereich wird im Osten von Einrich- tungen der Ortsmitte Baindt mit dem Rathaus, einer Veranstaltungshalle, Einzelhandelsnutzungen und einem Parkplatz begrenzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen, zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zuwanderung vorhanden ist. Die Fläche befindet sich innerhalb des förmlich festgeleg- ten Sanierungsgebietes "Ortskern II". Deshalb wird mit dieser Planung der städtebaulichen Neuord- nung des Gemeindezentrums Rechnung getragen. Die überplanten Flächen werden im rechtgültigen Flächennutzungsplan als "Mischbauflächen" (M) dargestellt und sind daher im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berichtigen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltbe- richtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 35 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich westlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt und wird im Osten durch die "Küferstraße" begrenzt. Im Norden verläuft die "Marsweiler Straße", im Westen bildet der Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" und 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie die örtlichen Bauvor- schriften hierzu den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an das Ge- lände des Bauhofes und der Feuerwehr an. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbe- reich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teil- weise. Darüber hinaus sind für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maßnahmen die erforderlichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich aufgenommen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilflächen), 53/1 (Teilflächen), 55 (Teilflächen), 58/4 (Teilflächen) und 87 (Teilflächen). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich im nördlichen Bereich Gebäude, die momentan durch die Gemeinde genutzt werden, im Zuge der Neuordnung aber abgerissen werden sollen. Im Süd-Osten besteht weitere Bestandsbebauung, die zu Wohnzwecken genutzt wird, sowie einige Bäume, welche im Zuge der Erschließung teilweise erhalten werden sollen. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen des städtebaulichen Wettbewerbes zur städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums aus den Jahren 2014 und 2015 konkretisie- ren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde die Realisierung von Wohnbebauung durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes ange- dacht. So dient dieser Bebauungsplan der Ausweisung von Flächen für allgemeine Wohngebiete, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 36 um den Wohnraumbedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu decken sowie den Wohnraumbedarf, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäude- leerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleit- planerisch steuernd einzugreifen. Der Bebauungsplan "Innere Breite" kann in seiner verkleinerten Fassung weiter bestehen. Vor- liegend setzt der Bebauungsplan "Innere Breite" Flächen für den Gemeinbedarf fest. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Feuerwehr und Bauhof der Gemeinde Baindt. Durch die 8. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Herstellung einer Lagerhalle für den Bauhof sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) geschaffen. Das Erfordernis des Bebauungsplanes "Innere Breite" besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinbedarfsflächen der Feuer- wehr und des Bauhofs der Gemeinde Baindt. Dem trägt der Bebauungsplan "Innere Breite" Rech- nung. Dies wird auch nicht durch die Verkleinerung des Geltungsbereiches tangiert. Die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie des Bauhofes werden auch ausreichend in dem verkleinerten Geltungsbereich berücksichtigt. 8.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 37 den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 38 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 39 Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungspla- nes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen dieses Wettbewerbes konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH-Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die ge- plante Bachöffnung angesprochen. Dieses Thema wurde zusätzlich in einem Termin im Landrats- amt mit der Gemeinde und dem Erschließungsplaner ausführlich behandelt. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante allgemeine Wohngebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Sied- lungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hin- aus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansäs- sige Bevölkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Si- tuation zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 40 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt 2.720 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Der geänderte Teilbereich basiert auf dem Festsetzungskonzept des ursprünglichen Planes und wird in bestimmten Teilbereichen verändert und/oder ergänzt. Die Systematik des geänderten Teilbe- reiches entspricht weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). 8.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpassung der im Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Bebauungsplan. Final wurden drei unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plangebiete der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fi- scherareal" und "Mischgebiet Fischerareal", welches sich ebenfalls in Aufstellung befindet, gemein- sam entwickelt, da sie in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang stehen. Das Konzept der städtebaulichen Entwürfe teilt das Gebiet in vier Bereiche. Ganz im Westen ist die Ansiedlung des gewerblichen Anteils im Mischgebiet geplant. Östlich anschließend sollen die Wohnnutzungen des Mischgebietes und durch die Erschließungsstraße getrennt die neue Wohnbebauung des Wohn- gebietes realisiert werden. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischer- areal") wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen, die in den städte- baulichen Entwürfen aber nicht gesondert dargestellt wurde. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 41 Die Alternative 1 ordnet den Lebensmittelmarkt (und damit die gewerbliche Nutzung) im Westen des Plangebietes an, um eine lärmabschirmende Wirkung zur Kreisstraße K 7951 gegenüber der Wohnbebauung im Mischgebiet zu haben und gleichzeitig mit der südlich anschließenden geplan- ten Lagerhalle des Bauhofs den Rand des Gemeindegebietes zur offenen Landschaft zu bilden. Entlang der Kreisstraße ist eine Ortsrandeingrünung vorgesehen. Im östlichen Bereich reihen sich fünf Mehrfamilienhäuser entlang einer imaginären Nord-Süd-Achse im Plangebiet des Mischge- bietes und fünf Stadtvillen im Plangebiet des Wohngebietes. Ganz im Osten (im Bereich des Be- bauungsplanes "Wohnen Fischerareal" wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen. Die Erschließung erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Straße verläuft entlang der geplanten bachbe- gleitenden Grünfläche, die durch die Öffnung der Verdolung des Sulzmoosbaches entstehen soll, gen Osten um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebau- ungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Die Alternative 2 zeigt eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Hierbei gehen beide Erschließungsstraßen von der "Marsweiler Straße" ab, wobei die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen den "Sulzmoosbach" über ein Brückenbauwerk quert. Sie verläuft dann nach Süden und mündet in die "Ziegeleistraße". Im mittleren Bereich dieser Erschließungsstraße sind Verkröpfungen dargestellt, die eine Art Quartiersplatz bilden. Zur Ver- kehrsberuhigung soll mittig eine Insel mit einer Bepflanzung entstehen, die damit die Fahrspuren verengt. Die Bebauung der Wohnnutzung unterscheidet sich in der Art, Anzahl und Anordnung der Gebäude. Westlich der Erschließungsstraße sind vier Stadtvillen locker verteilt im nördlichen Be- reich gefolgt von drei Mehrfamilienhäusern im Süden dargestellt. Östlich sind drei Stadtvillen im Norden sowie drei Mehrfamilienhäusern im Süden in Reihe angeordnet. Auch in Alternative 3 gibt es eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen führt hier aber von der östlich gelegenen "Küferstraße" in das Wohngebiet, verläuft dann entlang der geplanten bachbegleiten- den Grünfläche gen Westen, um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" zu münden. Beidseitig der Erschließungs- straße sind Stadtvillen locker angeordnet. Nur im Nordosten sind zwei Mehrfamilienhäuser geplant. Im weiteren Verlauf der Planungen wurde von Seiten der Gemeinde noch die Realisierung eines Demenzzentrums angeregt. Dieses könnte im südlichen Bereich des Mischgebietes vorgesehen wer- den. Hierfür wurden in Alternative 1 die drei südlichen Mehrfamilienhäuser durch die Planungen zum Demenzzentrum ersetzt. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung des Ortskerns nach Westen zu ergänzen und damit die Gemeindegrenze abzurunden. Der Bereich schließt im Osten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 42 und Süden an die bestehende Bebauung an. Die geplante Bebauung orientiert sich an deren Aus- richtung. Das geplante allgemeine Wohngebiet wird durch eine Sammelstraße erschlossen, die im Nord- Westen in die "Marsweiler Straße" und im Süd-Westen in die "Ziegeleistraße" einmündet. Zur Erläuterung des räumlich-strukturellen Konzeptes wurde eine 3D-Visualisierung erarbeitet. Die- ses diente als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates zu dem Festset- zungskonzeptes und kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird ein besonderer Stel- lenwert gelegt. Speziell im Bereich der kompakteren Bauformen (Geschoßwohnungsbau, Reihen- oder Kettenhäuser) ist eine Ausrichtung der Gebäude in Ost-West-Richtung bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost- West-Richtung ist jedoch aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Des Weiteren ist ein Anschluss aller Gebäude an die gemeindliche Fernwärmeversorgung geplant. 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit (§1 Abs. 5 BauNVO) von An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO vorgesehen. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grund- stücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Nutzungen umzusetzen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebie- tes teilweise nur schwer lösbar. Die ausnahmsweise Zulässigkeit lässt jedoch eine auf den Ein- zelfall bezogene Prüfung zu. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im allgemeinen Wohngebiet fernmeldetechnische Haupt- anlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Be- einträchtigung gegeben wäre. Es soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die gegenständliche Aufstellung des Bebauungsplanes möglichst wenige Änderungen an dem Status quo erfolgen sollen. Bisher sind keine Mobilfunkanlagen im Plangebiet vorhanden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 43 ohne, dass es zu Versorgungsengpässen gekommen wäre. Daraus lässt sich ableiten, dass die flächendeckende Versorgung des Gemeindegebietes nicht gefährdet und ein Standort im Gel- tungsbereich dieses Bebauungsplanes erforderlich wäre. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Be- einträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1 und 2 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegen- den geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 44 sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung einer Geschoßflächenzahl von 1,00 befindet sich im Rahmen der durch § 17 Abs. 1 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Die festgesetzten First- und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. − Bei den festgesetzten Wand- und Firsthöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die Festsetzung einer offenen Bau- weise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des allgemei- nen Wohngebietes (WA) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hin- ausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 45 der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Durch die überbau- baren Grundstücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen bleiben. Die höhere der waagerechten Dachkanten (Firstseite) von Pultdach-Hauptgebäuden darf nicht nach Norden gerichtet sein, um das nördlich anschließende Grundstück, vor allem in den Winter-Mona- ten, möglichst wenig ungünstig zu verschatten. Außerdem ist der Wärme- und Lichtgewinn für Pultdach-Gebäude umso höher, wenn die höhere der traufseitigen Wände in die südliche Richtung ausgerichtet ist, da dadurch eine größere Fläche bestrahlt wird. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklar- heiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in jedem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb und außerhalb der Baugrenzen er- richtet werden können. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das all- gemeine Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechni- sche Beeinträchtigung gegeben wäre. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 46 Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der "Marsweilerstraße" ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu er- wartenden Straßenverkehrslärm-Immissionen der "Marsweilerstraße" im Plangebiet durch das Büro Sieber durchgeführt (Gutachten vom 20.09.2018). Die Berechnungen der Verkehrslärm-Im- missionen zeigen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) im nördlichen Teil des geplanten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Woh- nen Fischerareal" tagsüber und nachts überschritten werden. Im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) wird der Orientierungswert von 55 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 58 m zu Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 8 dB(A) überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert von 45 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 66 m zur Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 9 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Orientierungswerte um bis zu 3 dB(A) tagsüber bzw. 4 dB(A) nachts überschritten. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden tagsüber um bis zu 4 dB(A) und nachts um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Grenzwerte der 16. BImSchV tagsüber und nachts eingehalten. Um die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 im Plangebiet zu gewähr- leisten, sind Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Aufgrund der Tatsache, dass im überbaubaren Bereich nur geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte auftreten und die Immissions- grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden, wird eine aktive Lärmschutz-Maßnahme im vor- liegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem im Bezug auf das Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit der Umsetzung passiver Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schall- dämmmaßes der Außenbauteile, aktive lüftungstechnische Anlagen) gelöst werden. Da sich im nördlichen Bereich des Plangebietes mit Überschreitungen der Orientierungswerte von mehr als 3 dB(A) im Nachtzeitraum eine Orientierung von Ruheräumen in Richtung Süden nicht sinnvoll umsetzen lässt, wird in diesem Bereich die Installation von aktiven lüftungstechnischen Anlagen für Ruheräume festgesetzt. Ansonsten wird der Konflikt mit einer Orientierung der zur Lüftung von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 47 Aufenthaltsräumen und Ruheräumen benötigten Fensteröffnungen in Richtung Westen, Süden und Osten gelöst. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärm-Immissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes im Fall von Veranstaltungen ein. Diese wurden im Rahmen der o.g. schalltechnischen Untersuchung ermittelt und gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bewertet. Die Berechnungen zeigen, dass der Immissionsrichtwert der TA Lärm für seltene Ereignisse von nachts 55 dB(A) im gesamten Plangebiet eingehalten wird. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird im überbaubaren Bereich eingehalten. Da die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowie der maximal zulässige Spitzenpegel eingehalten werden, sind keine Lärmschutz-Maßnahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Park- platzes erforderlich. Auf das Plangebiet wirken zudem die Gewerbelärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan "Innere Breite" wurde ein Lärmschutz-Konzept erarbeitet, welches sicherstellt, das mit keinen Überschrei- tungen der Immissionsrichtwerte im Bereich der geplanten Wohnbebauung zu rechnen ist (Gutach- ten Büro Sieber vom xx.xx.2018). Im Plangebiet sind daher keine Lärmschutz-Maßnahmen auf- grund der Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich-west- lich anschließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 48 Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Kü- ferstraße" am Dorfplatz durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gegeben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Durch den Rad- und Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbindung zum Gemeindezentrum geschaffen Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Zufahrt von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungsstraße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten um dann entlang der westlichen Grenze des Geltungsbereiches im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Verkehrs-Verlangsamung vorgesehen (siehe Planskizze Abbildung 1). Für die Verkehrsfläche wird auf die Einzeichnung von konkreten Flächen für Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung in die Planzeichnung verzichtet. Diese können entweder im Rahmen der Erschließungs-Planung vorgesehen werden oder zu einem späteren Zeitpunkt in Ab- stimmung mit den Grundstückseigentümern festgelegt werden. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Ge- schwindigkeit ausgelegt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 49 Abbildung 1: Planskizze Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 50 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 9.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 9.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Ver- fahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 9.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplans "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 9.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im westlichen Randbereich des bebauten Bereiches von Baindt, westlich des Orts-Zentrums. Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung, nörd- lich grenzt direkt die "Marsweiler Straße", südlich die "Ziegeleistraße" an. Im Westen wird das Gebiet durch eine Grünfläche begrenzt. Diese grenzt weiter westlich an die Kreisstraße K 7951 an und bildet die Grenze zur weiter westlich gelegenen freien Landschaft. Das Plangebiet selbst ist durch Bestandsbebauung (ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle), Wohnbebauung mit Hausgär- ten sowie Grünflächen mit alten Bestandsbäumen und -sträuchern und einer Teilfläche des offen- fließenden Sulzmoosbaches geprägt. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle verläuft nördlich tangie- rend eine vollversiegelte Zufahrtsstraße. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich derzeit um eine am Ortsrand von Baindt gelegene, teilweise mit Bestandsgebäuden (ehemalige, leerstehende Hofstelle mit diversen Scheunen sowie aktuell genutzte Wohngebäude) bestandene Fläche mit Baumbeständen hohen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 51 Alters und einem hohen Anteil an diversen Gehölzstrukturen. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle handelt es sich bei den Bäumen vorwiegend um Kern- und Steinobstbäume. Weitere, vereinzelte Obstbäume befinden sich auf der größeren Wiesenfläche im südwestlichen Bereich des Plangebie- tes. Einige der Bäume weisen Asthöhlen auf, wodurch sie als Habitatbäume beschrieben werden können. Wenige Bäume sind gänzlich abgestorben. Die Wiesenfläche kann als relativ artenarmes Grünland beschrieben werden, mit schnittverträglichen Arten des Wirtschaftsgrünlands. Im nord- östlichen Teilbereich verläuft ein offener Teilabschnitt des Sulzmoosbaches, gesäumt von Bäumen und Sträuchern. Um zu prüfen, ob in den genannten Bereichen artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet an drei Terminen zwischen Juni und Juli 2015 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 10.02.2016). Dabei fanden sich fünf Fledermausarten und 19 Vogelarten, darunter einige wertgebende Vogelarten, die das Gebiet als Brutlebensraum oder als Nahrungshabitat nutzen; darunter bspw. Feld- & Haussperling, Girlitz, Mauersegler oder Weidenmeise. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 100 m westlich des Plange- bietes. In diesem Teilbereich (Fließgewässer LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 260 m südöstlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452) bzw. 350 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. Der Kreisstraße K 7951 in südlicher Richtung folgend befindet sich nach etwa 415 m das Biotop "Straßenhecke Baindt" (Nr. 1812-3436-0449). Zudem befindet sich in südöstlicher Richtung das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 320 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 250 bzw. 300 m östlicher Richtung Kern- flächen des landesweiten Biotopverbund mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Ver- lauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In westlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; genauer zum Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Ge- schiebemergel) an. Ursprünglich haben sich braune Auenböden und Auengleye und Auengleye aus Auenlehm aus feinkörnigen Hochwassersedimenten abgelagert (Überschwemmungsbereiche von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 52 Flüssen und Bächen). Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Set- zungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerks- relevant sein. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits nahezu fast vollständig teil-/versiegelt, ausgenommen die Privatgärten der südöstlich gelegenen Wohnhäuser. Im Bereich der landwirt- schaftlich als Grünland genutzten Fläche sind die Böden vollständig unversiegelt, aber deutlich anthropogen überprägt (in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schad- stoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informa- tionen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit hoher Funktion als Filter- und Puffer für Schadstoffe sowie hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ebenfalls mit hoch eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungsklasse 3 eingestuft. In den bereits vollversiegelten Bereichen des Plangebietes kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offe- nen Flächen (Grünland, bachbegleitende Grünfläche, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch vollumfänglich erfüllt werden. Die zukünftige Überplanung bzw. Flächenversiegelung ist als mittel-hoch einzustufen, da zwar ein Teil des Plangebietes (teil-)versiegelt ist, es sich bei den unversiegelten Bereichen jedoch um hoch- wertige Böden handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächig verlaufende Gewässer befinden sich mit einem Teilabschnitt des "Sulzmoosbaches" im nördlichen Bereich des Plangebiets mit einem etwa 40 m offen verlaufenden Bachlauf. Bachaufwärts in Richtung Dorfge- biet von Baindt ist der Sulzmoosbach verdolt, ebenso bachabwärts. Nach einer verdolten Fließstre- cke von etwa knapp 100 m im Bereich der Marsweiler-/Boschstraße verläuft der Sulzmoosbach wieder als offenes Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hangwasser zu rechnen. Das Plangebiet befindet sich nach bisherigen Hochwassergefahrenkarten (HWGK) im Überschwem- mungsbereich HQ100 und HQExtrem des genannten Sulzmoosbaches. Abwässer fallen durch die vorhandene Bebauung (Wohngebäude, ggf. ehemalige Hofstelle) bereits an und sind an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen. Das Niederschlagswasser versickert, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 53 sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, in den unversiegelten, offenen Teilflächen des Plange- bietes breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindlichen Kanalisation im Trenn- system zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich z.T. um eine Freifläche sowie Bestandsbe- bauung am westlichen Siedlungsrand von Baindt, auf der sich auf der südwestlich gelegenen Grün- fläche in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die zahlreichen verschiedenen Laubbäume bzw. Obstbäume sowie die umfangreichen Gehölzstrukturen tragen zur Frischluftbildung bei. Da die in- nenliegende Bebauung eher kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten im östli- chen Teilbereich), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Die umlie- gende Bestandsbebauung ist mit mehrstöckigen, größeren Wohn- und Gewerbebauten bzw. dem Bauhof und der Feuerwehr im Süden zu beschreiben. Hinsichtlich dieser Bebauung kann dem Plan- gebiet eine gewisse Bedeutung für das Schutzgut zugesprochen werden. Größere Gewerbegebiete, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumli- cher Nähe zum Plangebiet. Westlich in einem Abstand von etwa 90 m verläuft die Kreis- straße 7951. In gewissem Umfang könnten sich hieraus sowie im geringen Umfang durch den Betriebsablauf des Bauhofes Luftschadstoffe im Plangebiet anreichern. Durch die bereits vorhan- dene Versiegelung erwärmt sich das Gebiet stärker. Insgesamt ist allerdings wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur geringen vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die Marsweiler Straße an, im Westen an eine Freifläche (Grünland). Östlich und südlich befindet sich bestehende Mischbebauung. Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie nordöstlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet direkt vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. Im nordöstlichen Bereich des Plan- gebietes befindet sich an dem offen verlaufenden Sulzmoosbach ein bedeutender Gehölz- und Baumbestand, welcher sich südöstlich entlang der Küferstraße weiter entlang zieht. Dieser Teilbe- reich ist für das Landschafts- sowie Dorfbild von gewisser Bedeutung. Dem Plangebiet kommt somit zusammenfassend eine durchschnittliche Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 54 9.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einher- gehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands sowie der Gehölzstruk- turen vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Obst-/Bäume sowie Gehölze werden voraussichtlich alle, bis auf die in der bachbegleitenden Zone und den bestehenden Haus- gärten im Südosten des Plangebietes, gerodet. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht größtenteils wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Eine Aufwertung der Fläche erfolgt durch die Aufdeckung (Öffnung) eines Teilabschnittes des nörd- lich verlaufenden Sulzmoosbaches. Durch eine naturnahe Neuanlage des Baches mit umfangrei- chen Baum- und Strauchpflanzungen kann eine Vielzahl an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311)" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenscho- nende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik, d.h. zwischenspeichern und filtern im Retentionsbecken westlich der Kreisstraße 7951sowie anschließende gedrosselte Einleitung in den "Sulzmoosbach", sowie Einlei- tung des Überlaufs in das öffentliche Regenwasser-Kanalnetz ) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vor- prüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung bzw. teilweise Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschich- ten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das ein- treffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirt- schaftliche Ertragsflächen mit einer Fläche von etwa 1 ha gehen verloren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 55 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Das Schmutzwasser wird getrennt vom Niederschlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird über den Kanal zum Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausrei- chend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retenti- onsfilterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Parallel zur Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplans wird im Rahmen eines Antrags auf wasserrechtliche Genehmigung zur Aufdeckung des Sulzmoosbachs die Problematik des Hochwas- sers HQ100 und HQExtrem abgearbeitet. Hierbei soll ein weiteres Teilstück des besagten Sulzmoosba- ches, zwischen dem bestehenden offenen Verlauf im Osten und der Marsweilerstraße, aufgedeckt/ geöffnet werden um Retentionsflächen für Starkregenereignisse zur Verfügung zu stellen. Bei Um- setzung dieser Maßnahme wird das Risiko für HQ100-Ereignisse ausgeräumt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im südlichen und zentralen Plangebiet bestehenden Bäume und Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die Offenflächen der weiter westlich gelegenen freien Landschaft beschränkt. Durch die Erhaltung und Schaffung von bachbegleitenden Grünstrukturen und Gehölzen (Aufdeckung eines Teilabschnittes des Sulzmoos- baches) verbleibt eine Luft filternde und Temperatur regulierende sowie Frischluft produzierende Wirkung innerhalb des Plangebietes erhalten. Des Weiteren kann diese neu geschaffene Grünstruk- tur als Kalt- und Frischluftschneise aus der westlichen freien Landschaft her fungieren. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind allerdings keine erheblichen klein- klimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem von Norden und insbesondere Westen sowie der freien Landschaft her gut einsehbaren Be- reich statt, grenzt jedoch an bestehende Bebauung an. Die Kreisstraße K 7951 bildet nach Westen in Richtung freie Landschaft weiterhin die Grenze des Ortsrandes und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festset- zungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 56 die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die nördlich vom Plangebiet liegende Grünfläche (bach- begleitende Grünfläche) sowie deren westliche Erweiterung (Aufdeckung Teilabschnitt Sulzmoos- bach) bleiben erhalten und können weiterhin als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Dorfbewohnern genutzt werden. Durch die Planung wird das Landschaftsbild daher nur geringfügig beeinträchtigt. 9.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche, bachbegleitende Grünfläche festgesetzt, die der Eingrünung dient und eine auflockernde Grünzone zwischen der vorhandenen und der geplanten Bebauung schafft bzw. zur Sicherung/Aufwertung des Uferbereiches des Sulzmoosbaches. Des Wei- teren stellt diese Grünfläche Retentionsfläche zur Verfügung, sodass nach Starkregenereignissen kein Überschwemmungsrisiko für das Plangebiet besteht. Die Fläche ist größtenteils mit älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei teilweise um einen naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu si- chern, werden im nördlichen sowie im südlichen Plangebiet zumindest sechs Bäume als zu erhal- tende Bäume festgesetzt. Im Durch die Festsetzung, dass pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche mindestens 1 Laub- baum sowie 3 Solitärsträucher zu pflanzen ist, wird eine ausreichende Durchgrünung des Bauge- bietes gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für sied- lungstypische Tierarten. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortgerechter, hei- mischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 57 Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 58 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Walmda- ches, Pultdaches oder Flachdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Regelungen für grund- stücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher Firstrichtung (z.B. Doppel-, oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus wer- den nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Ver- fahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungs- verfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dach- neigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jewei- ligen Hauptgebäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pultdach haben kön- nen. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 59 deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 60 11 Begründung – Sonstiges 11.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,77 ha yyq Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,68 88,3 % öffentliche Verkehrsflächen 0,04 5,2 % Öffentliche Grünflächen 0,05 6,5 % 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 61 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 28.11.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 27.11.2018 wie folgt Berücksichtigung. − Änderung der Festsetzung "Allgemeines Wohngebiet" - zulässigen Nutzung (Beherbergungsbe- triebe und Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig) − Textliche Ergänzung der Festsetzung "Überschreitung der Grundfläche" zur Klarstellung − Textliche Änderung der Festsetzung "Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptgebäuden" zur Klarstellung − Änderung der örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 12.07.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2019 enthalten): − Anpassung des Geltungsbereiches − Anpassung der Verkehrsfläche − Anpassung der Baugrenzen − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "bachbegleitende Grünfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Wasserfläche" − Aufnahme der Festsetzung "Flächen für Hochwasserschutzanlagen ", sowie Rücknahme der Baugrenze in diesem Bereich − Aufnahme der Festsetzung "Dachbegrünung" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Pflanzungen in dem Baugebiet" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 62 − Aufnahme der Festsetzungen zur Geländeoberkante − Redaktionelle Änderung der Festsetzung Bereich der Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" − Streichung der örtlichen Bauvorschrift " Ausnahmen von den Vorschriften zu den Dachformen, Widerkehren, Zwerchgiebeln und Dachaufbauten" − Redaktionelle Ergänzung der Örtlichen Bauvorschrift "Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dä- chern" − Änderung der Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − Aufnahme des Kapitels "Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung" − Berichtigung der Schutzzonenbezeichnung des nahegelegenen Wasserschutzgebietes im Text- und Planteil − Streichung des Überschwemmungsbereiches HQ100 − Änderung des Überschwemmungsbereiches HQExtrem − Änderung "Rad- und Fußweg" in "Unterhaltungs- und Fußweg" im Text und Planteil − Aufnahme des Hinweises "Flächen für Hochwasserschutzanlage" − Aufnahme des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Ergänzung des Hinweises "Gewässerrandstreifen" − Ergänzung der Begründung beim Erfordernis der Planung − Streichung der Begründung zu Versickerungsanlagen − Ergänzung der Begründung beim Schutzgut "Boden, Geologie und Fläche" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 enthalten): − Anpassung der nördlichen Baugrenze − Anpassung der Kennzeichnung "Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind" − Streichung des Wasserschutzgebietes "Brühl" in Planzeichnung und Textteil Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 63 − Anpassung des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" in Planzeich- nung − Änderungen der Begründung zum Schutzgut Boden in der Abarbeitung der Umweltbelange − Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung, unter Beibehaltung des Fassungs-Datums, eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinde- ratssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Änderung der Wand- und Firsthöhen für den Typ 2 − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 64 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als Grünfläche und als ge- mischte Baufläche (M) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 65 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süden auf das Plangebiet mit Bestands- gebäuden und Bäumen Blick von Westen auf Be- standsgebäude (die abge- rissen werden sollen, rechts im Bild), Parkflä- che und angrenzende Be- bauung der Ortsmitte Blick auf die Bestandsbe- bauung im Südosten des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 66 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018. Der Beschluss wurde am 13.04.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 23.04.2018 bis 07.05.2018 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 (Billigungsbeschluss vom 27.11.2018; Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Bekanntmachung am 07.12.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Ferner wurde zu der Entwurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbe- schluss vom 24.07.2019; Bekanntmachung am 09.08.2019) der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 23.05.2018 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 (Entwurfsfassung vom 28.11.2018 Billigungsbeschluss vom 27.11.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Ferner wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfs- fassung vom 01.08.2019 (Billigungsbeschluss vom 24.07.2019; Anschreiben vom 13.08.2019) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB). Eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfsfassung vom 05.09.2019 gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 67 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 über die Entwurfs- fassung vom 05.09.2019. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 27.09.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Fischerareal Wohnen" im Wege der Berichti- gung angepasst. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 68 14.8 Ergänzendes Verfahren (gem. § 214 Abs. 4 BauGB) Der Gemeinderat hat am 03.12.2019 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung beschlossen. Die öffentliche Auslegung im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Ent- wurfsfassung vom 05.09.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020 statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen eingeholt. Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Entwurfsfassung vom 05.09.2019; Billigungsbeschluss vom 03.12.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 wurde Gemeinderat am 21.04.2020 gefasst (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "In- nere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Aus- kunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 69 Plan aufgestellt am: 25.10.2018 Plan geändert am: 28.11.2018 Plan geändert am: 12.07.2019 Plan geändert am: 01.08.2019 Plan geändert am: 05.09.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M. Sc. M. Wachten) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 11.08.2021
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    Foto: Herr Manthei 2023 – WAS WAR, WAS KOMMT – 2024 Baumaßnahmen in unserer Gemeinde Neugestaltung der Ortsmitte Bürgerinformationsveranstaltung zur Umgestaltung der Ortsmitte (Dorfplatz + Fischerareal) An der Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen in der Ortsmitte und im Fischerareal im Mai 2023 nah- men rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Das Augenmerk lag bei dieser Veranstaltung auf der Vorstel- lung der Planungen und des weiteren Vorgehens im Bereich der Ortsmitte. Herr Seng vom Planungsbüro 365° freiraum + umwelt informierte über die wahrscheinliche Abfolge der Bauabschnitte und was nacheinander passiert. Bei der Neugestaltung und Sanierung der Ortsmitte und des Dorfplatzes steht die Steigerung der Aufenthaltsqualität im Vordergrund. So ist es gesetzliche Vorgabe und ein Anliegen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, die Bus- haltestellen barrierefrei zu gestalten, den Dorfplatz im Alltag und bei Veranstaltungen unserer Vereine besser nutzbar zu machen, Spielgeräte für Kinder zu schaffen und etwas für das Kleinklima zu tun. Außerdem wurde über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen im Fischerareal durch den Architekten und Projektsteuerer Herrn Gauggel berichtet. Der Baubeginn dieser Maßnahme war dann im Juli 2023. Die Baustelleneinrichtung erfolgte und vorbereitende Maß- Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 12. Januar 2024 Nummer 1/2 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 nahmen wurden getätigt. Nach den Handwerkerferien im August 2023 ging es dann richtig los. Zunächst wurden Beläge, Laternenmasten sowie Ausstattungsgegenstän- de zurückgebaut. Ebenso erfolgte ein teilweiser Rückbau der Buswartehäuschen sowie der Aufbau der Ersatzbus- haltestellen in der Fischerstraße. Danach wurde der Mi- schwasserkanal umverlegt sowie die Nahwärmeleitung umgeschlossen. Ebenso wurde die gesamte Breitbandin- frastruktur neu- und umverlegt. Der Kreisverkehr konnte Mitte November 2023 wieder freigegeben werden. Die Fundamente für die barrierefreien Bushaltestellen sowie die Randeinfassungen in der Küferstraße konnten fer- tiggestellt werden. So ist es kurz vor Weihnachten noch gelungen den Asphalt auf der Küferstraße einzubauen, so dass diese wieder befahrbar ist. Im nächsten Schritt erfolgt im Bereich des ehemaligen Kiesparkplatzes die Elektroleitungsverkabelung für die Beleuchtung sowie die Stromverteilung für zukünftige Veranstaltungen der Vereine auf dem Dorfplatz. Ab voraussichtlich Januar beginnt der Pflasterrückbau sowie die Leitungsverlegung der Stromversorgung im Bereich des Rathausvorplatzes. Fischerareal Das Fischerareal wird seit Mai 2023 durch eine neue Wohnstraße, die „Fischerstraße“ erschlossen. Sie verbin- det die nördlich liegende Marsweiler Straße mit der Zie- geleistraße. Das Nahwärmenetz wurde im Bereich des Fischerareals zwischen dem Lebensmittelmarkt Feneberg bis hin zur Ziegeleistraße erweitert. So kann beispiels- weise der Bauhof künftig auch über das Nahwärmenetz versorgt werden. Damit wurde eine regenerative Energie- komponente für das Fischerareal geschaffen. Im Bezug auf den Baubeginn der vier vergebenen Baufelder, sind die Projektträger, wie allerorts, in Wartestellung. Stark gestiegene Baupreise, stark gestiegene Bauzinsen, und fehlende Förderprogramme machen der Baubranche aktuell zu schaffen. Nahwärmenetz Die Gemeinde setzt auf die Erweiterung ihres Nahwär- menetzes, wobei ein umweltfreundlicher Energiemix aus Pelletheizung, Hochtemperaturwärmepumpe und Photo- voltaik zum Einsatz kommen wird. Der Gemeinderat hat diesen Schritt mehrheitlich beschlossen. Die Betriebsver- antwortung wird weiterhin vom Bauhof übernommen. Mit einem bereits bestehenden Netz seit 2014, das die Klosterwieseschule, Sporthallen, den Kindergarten, die Schenk-Konrad-Halle und das Rathaus versorgt, liegt der Fokus nun auf der Erweiterung. Schulsanierung Beim Sanierungsprojekt der Klosterwiesenschule wurden 2023 die Rückbauarbeiten sowie die Rohbauarbeiten ab- geschlossen. Das vorhandene Gebäude wurde komplett entkernt und um zwei neue Treppenhäuser erweitert. Die bestehende Struktur wurde statisch und räumlich ertüch- tigt, um den neuen Anforderungen im Zusammenhang mit der Aufstockung gerecht zu werden. Derzeit laufen die Holzbauarbeiten der Aufstockung, das Stellen der Wände und das Verlegen der Brettsperrholzdecken des neuen Daches. Parallel dazu finden die Dachabdichtungsarbei- ten statt. An den Treppenhäusern haben die Bauarbeiten zu den Alu-Glas-Fassaden begonnen. Im Januar werden die Holzbauarbeiten abgeschlossen und nach Schließen der Gebäudehülle wird mit den Technischen Installationen und den Ausbauarbeiten begonnen. Breitbandausbau Förderbescheid für den Breitbandausbau Im April 2023 konnte die Gemeinde Baindt den Förder- bescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung in Höhe von 3.735.824,80 Euro von Digitalisierungsminis- ter Thomas Strobl entgegennehmen. Insgesamt werden 18 Kommunen des Landkreises Ravensburg gefördert, das bedeutet, dass weniger als die Hälfte aller 39 Gemein- Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 den unseres Landkreises einen solchen Förderbescheid erhalten haben. Lieferung des Hauptverteilers Im Zuge des Breitbandausbaus und der Verlegung der Glasfa- seranschlüsse ist es notwendig, einen Hauptverteiler aufzubau- en. Dieser wird POP-Standort (Point-of-Presence) genannt. Er bildet das Herzstück der Glas- faserverkabelung. Hier befindet sich die gesamte Technikzent- rale. Er bildet die Schnittstelle zwischen dem Fernnetz und dem Zugangsnetz der Hausan- schlüsse. Der POP-Standort in unserer Gemeinde befindet sich neben der Klosterwiesenschule, auf Höhe des oberen Sportplat- zes. Die Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau sind abge- schlossen. Nun wird Glasfaser in die bestehenden Rohre einge- blasen. Diese Arbeiten dauern noch bis Mitte des Jahres 2024. Die voraussichtliche In- betriebnahme wird im Herbst/Winter 2024 erfolgen. Unser Gemeinwesen Wiedereröffnung Gaststätte „Zur Mühle“ Die Gemeinde Baindt freut sich, dass mit der Gaststätte „Zur Mühle“ nach länge- rer Umbaupause in der Ortsmitte ein weiterer Gastrono- miebetrieb eröffnet hat. Im März 2023 war es soweit. Ange- boten wird hochwer- tige deutsch-schwä- bische Küche. Egal, ob gemütliches Bei- sammensein mit Freunden, Familienfeiern, Veranstaltungen oder Stamm- tische, alles ist in der Gaststätte möglich. Schön, dass Sie da sind, liebe Familie Kaiser! Freundschaftliche Verbundenheit mit Italien Im Mai 2023 war die italienische Delegation aus Gazoldo degli Ippoliti, bestehend aus dem Bürgermeister der Kom- mune sowie zwei Stadträten, im Schussental zu Besuch. Mit einem Spaziergang durch unsere Gemeinde startete das Zusammentreffen unserer beiden Kommunen. An- schließend lud die Gemeinde Berg zu einem ersten offi- ziellen Empfang im dortigen Rathaus ein. Dort traf man auch auf die Vertreterinnen und Vertreter der benach- barten Kommunen sowie auf weitere italienische Gäste. Abgerundet wurde der Abend mit einem gemeinsamen Abendessen in der Gaststätte „Zur Mühle“ in Baindt. Am nächsten Morgen fand der offizielle Empfang aller italie- nischen Gäste in der Gemeinde Baienfurt statt, bevor es anschließend in unser Rathaus ging. Allen Gästen wurde die Gemeinde Baindt anhand einer Präsentation mit vielen Bildern vorgestellt. Im Anschluss unterzeichneten Bürger- meister Nicola Leoni und Bürgermeisterin Simone Rürup eine Freundschaftsurkunde zwischen den Gemeinde Ga- zoldo degli Ippoliti und Baindt. In der Mittagszeit und vor dem Beginn der Feierlichkeiten anlässlich des Blutritts, fuhren die italienischen Gäste nach Weingarten, um sich die Basilika anzuschauen. Der letzte Programmpunkt des Besuchs war ein gemütliches Beisammensein auf dem Hof Elbs. Dort wurden die ankommenden Kutschen, die am nächsten Tag beim Weingartner Blutritt teilnahmen, bei Kaffee, Kuchen und Blasmusik bestaunt. Damit ende- te der Besuch der italienischen Gäste. Mit einem Baindter Gegenbesuch ist in diesem Jahr zu rechnen. Umweltausstellung im Rathaus Im selben Monat konnte die Umweltausstellung „Klima- wandel – Industrielandschaften“ im Baindter Rathaus bestaunt werden. Seit November 2019 engagieren sich Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Schülerinnen und Schüler der Achtalschule für Nachhal- tigkeit, Natur und Umwelt. Ihr Ziel ist es, die Schönheit und Funktionsfähigkeit unserer Erde zu erhalten und zu unterstützen. Ein wichtiger Baustein ist dabei, Bäu- me zu pflanzen, weil sie CO2 aus der Luft aufnehmen, langfristig binden und damit dem Klimawandel entge- genwirken. Durch viele verschiedene Aktionen konnten bereits 1649 neue Bäume gepflanzt werden. Die Ausstel- lung wurde durch Bilder unseres Kunstkreises bereichert und vervollständigt. Fronleichnam Bei der Fronleichnamsprozession 2023 konnten wieder wunderschöne Blumenteppiche und geschmückte Altä- re der Ministrantinnen und Ministranten, der Landjugend und der Landfrauen bewundert werden. In der örtlichen Gemeinschaft dieses kirchliche Fest zu feiern, tut unserem Zusammenhalt gut. Ich danke den handelnden Akteuren, dass an dieser Tradition festgehalten wird. In diesem Jahr wird die Fronleichnamsprozession nach Aussage der Kirchengemeinde ausnahmsweise ausfallen. Da die Ortsmitte noch nicht fertig gestellt und ein genauer Ver- lauf des Prozessionswegs somit schlecht planbar ist und auch das Landesturnfest an diesem Wochenende in den Pfingstferien stattfindet, erscheint diese Entscheidung naheliegend. Das Gemeindefest der katholischen Kirche wird selbstverständlich durchgeführt. Hauptübung der Freiwilligen Feuerwehr Im November fand die Hauptübung der Freiwilligen Feu- erwehr gemeinsam mit den Helfern vor Ort des DRK so- wie der DRK – Bereitschaft, der Jugendfeuerwehr und Vertretern der Feuerwehr Baienfurt statt. Auch die Drohnengruppe hat teilgenommen. Im Szenario gab es einen Brand im Technikgebäude einer Biogasan- lage in Sulpach. Übrigens versorgt diese Biogas anlage knapp 30 Gebäude mit Nahwärme. Die Zuschauerinnen und Zuschauer waren begeistert zu sehen, wie reibungslos die Zusammenarbeit unserer Hilfsorganisationen abläuft. Im Ernstfall sind wir sehr gut vorbereitet. Vielen Dank an unsere Ehrenamtlichen der örtlichen Hilfskräfte! Martinsumzug Im November 2023 hat traditionell der Martinsumzug stattgefunden. Im Sternmarsch zogen die Kinder von ih- ren Kindergärten zum Festplatz. Dort fand das Martins- spiel statt. Im Anschluss an den Laternenumzug sorgten die Schalmeien auf dem Schulhof für das leibliche Wohl der kleinen und großen Teilnehmer. Unsere Erzieherinnen und Erzieher sind in ihrem Beruf und Alltag sehr gefor- dert, umso schöner, dass es allen ein Anliegen ist, diese Veranstaltung in der Form durchzuführen. Vielen Dank! Nikolausmarkt Anfang Dezember 2023 gab es auch wieder den Niko- lausmarkt. Aufgrund der Baustelle in unserer Ortsmitte, fand dieser auf dem unteren Schulhof statt. Schon heu- te freuen wir uns auf den Nikolausmarkt 2024 auf dem neuen und schönen Dorfplatz! Vereine Narrenzunft Raspler Zunftmeisterempfang + Narrensprung Das Jahr 2023 hat nach einer pande- miebedingten Pause mit dem 15. Narren- sprung mit Zunft- meisterempfang der Narrenzunft Raspler e.V. begonnen. Vor und nach dem Um- zug herrschte in der Schenk-Konrad-Hal- le, im Zelt, auf dem Dorfplatz und bei der Feuerwehr eine tolle und ausgelassene Fasnetsstimmung. Tausende Narren und Zuschauer feier- ten dabei ganz har- monisch. Bei dieser rundum gelungenen Veranstaltung haben sich unsere Raspler und unsere Gemeinde hervorragend prä- sentiert! Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Rathaussturm am Gumpigen Donnerstag + Kindergar- ten- und Schülerbefreiung Mit dem „Fliegerlied“ wurde am Gumpigen Donnerstag die Baindter Hauptfas- net gestartet. Dabei verkleideten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ge- meindeverwaltung als Bautrupp. Hinter- grund sind die zahl- reichen Bauprojekte in der Gemeinde. Beim traditionellen Rathaussturm über- nahm die Narren- zunft Raspler symbolisch den Rathausschlüssel von Bür- germeisterin Simone Rürup. Dieses Jahr konnte die Fasnet wieder ohne Ein- schränkungen stattf inden. Erstmals um- rahmte die Räuberbande Baienfurt-Baindt die Schlüsselübergabe musikalisch. Doch bevor das Rathaus gestürmt wurde, wurden die Baindter Kindergärten sowie die Schülerinnen und Schüler der Klosterwiesenschule befreit. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Organisatoren und Mitwirkenden! In diesem Jahr muss bezüglich der Örtlichkeit bei den verschiedenen Fasnetsveranstaltungen aufgrund be- kannter Baustelle in der Ortsmitte improvisiert werden, doch bekommen wir das gut hin. Musikverein Musik+Chor Das Jubiläumsjahr des Musikvereins war 2023 zwar vor- bei, doch stand noch das Event „Musik trifft Chor“ gemein- sam mit dem Baindter Projektchor im März 2023 in der Schenk-Konrad-Halle an. Begeistert waren die Zuhöre- rinnen und Zuhörer von dieser Veranstaltung mit Gänse- hautmomenten und ganz besonderen Klängen! An dieser Stelle sei bemerkt, dass wir einen sehr motivierten Musik- verein haben mit jungen Musikerinnen und Musikern, ge- tragen von erfahrenen Musikanten, der unsere Gemeinde auch beim Festzug zur Eröffnung des Cannstatter Wasens ganz hervorragend vertreten hat. Dorffest des Musikvereins Im Juni fand das Dorffest des Musikvereins auf dem un- teren Schulhof statt. Die große Sanierung des bisherigen blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule machte diese Veränderung notwendig. Viele positive Stimmen haben von der sehr gemütlichen Örtlichkeit und einem gelungenen Fest be- richtet, so dass es kein Problem darstellen dürfte, auch in diesem Jahr noch einmal in dieser Form zu festen. Schalmeien Weinfest der Schalmeien Auch das diesjährige Weinfest fand ausnahmsweise auf dem unteren Schulhof statt und war ebenfalls sehr gelun- gen. Doch bereits jetzt freuen wir uns, wenn das Weinfest wieder in der dann neu gestalteten und für Vereine besser bespielbaren Ortsmitte stattfinden kann. Die Schalmeien stellen in jedem Fall ein tolles Fest auf die Beine, dass aus Baindt nicht wegzudenken ist! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Landjugend Maibaumstellen der Land- jugend mit musikalischer Umrahmung des Musikver- eins Baindt Kurz vor dem 01. Mai 2023 wurde der Maibaum von der Landjugend gestellt. Diese sorgten ebenfalls für eine gute leibliche Versorgung der anwesenden Zuschauerin- nen und Zuschauer. Musi- kalisch umrahmt wurde die Veranstaltung vom Musik- verein Baindt. Im diesem Jahr wird die Landjugend ihr Jubiläum zum 75-jäh- rigen Bestehen feiern. Mit unserer Landjugend ha- ben wir eine schlagkräftige Truppe, die anpackt, wenn es gilt und auf die wir uns verlassen können. Sportvereine Meisterschaft der Fußballer und Tischtennisspieler des SV Baindt Nach einer intensiven Saison sicherte sich das Team von Trainer Jens Rädel mit einem 2:0-Sieg gegen den TSV Ratzenried die Meisterschaft in der Bezirksliga Bodensee und damit den erstmaligen Aufstieg in die Landesliga. Auch die erste Herrenmannschaft der Tischtennisabtei- lung konnte durch eine starke Saison mit zwei Siegen in der Aufstiegsrelegation den Aufstieg in die Landesklasse perfekt machen. Um diese herausragenden sportlichen Leistungen zu feiern, veranstaltete der SV Baindt im Juni 2023 eine Feier im Festzelt auf der Klosterwiese. Aufstieg der Tennismannschaften Auch für unseren TC war das Jahr 2023 überaus erfolg- reich. Vier Mannschaften des TC Baindt gelang der Auf- stieg in die nächsthöhere Spielklasse. Die Herren 65 spie- len in der kommenden Saison in der Oberligastaffel, die Herren 50/2 wechseln in die Bezirksklasse 1, die Herren und die U18 jeweils in die Bezirksklasse 2. Wir gratulieren unseren Sportlern sehr herzlich und wün- schen weiterhin viel Erfolg! Reitergruppe Reitturnier + Bau der Reithalle Zum 48. Mal fand im August das Reitturnier in Baindt statt. In diesem Jahr gab es erstmalig einen Hobby-Horse- Wettbewerb auf dem Springplatzt. Insgesamt 20 Teil- nehmerinnen, aufgeteilt in zwei Altersklassen, haben am Wettbewerb teilgenommen. Foto: Herr Manthei Beim Hobby-Horse-Wettbewerb muss ein Parcours auf Zeit und möglichst fehlerfrei absolviert werden. Im ver- gangenen Jahr wurde auch nach einem zähen doch er- folgreichen Zielabweichungsverfahren mit dem Bau der Reithalle begonnen. Im Vorfeld fanden zahlreiche verein- sinterne Bauausschusssitzungen statt. Im Frühjahr 2023 wurde die Fläche dann vorbereitet und Fundamente ge- setzt und zahlreiche Leitungen verlegt. Das Gerüst konnte im September 2023 gestellt werden. Daraufhin folgten Zimmerarbeiten im Bereich des Dachs. Im Oktober 2023 fand eine erste Pflanzaktion statt, um einen ökologischen Ausgleich für den Bau der Reithalle zu schaffen. Im No- vember standen Elektroarbeiten sowie der Einbau der Fenster an. Darüber hinaus konnte ein Richtfest für alle Mitglieder gefeiert werden. Ab sofort können die ersten Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Reiterinnen und Reiter in der neuen Reithalle reiten. Pri- ma, was hier auf die Beine gestellt wurde! 20 Jahre Kinderchor Anlässlich des 20-jähri- gen Bestehens des Baindter Kinderchors fand im Juni ein Famili- engottesdienst auf der Wiese unterhalb der Kirche statt. Bereits seit 2003 besteht der Nach- wuchs-Chor unter der Leitung von Doris Kap- pler. 25 Jungen und Mädchen im Alter von fünf bis 12 Jahren tra- gen mit viel Spaß und Engagement zum Ge- lingen von vielen Veran- staltungen in unserer Gemeinde bei. Danke für Euer Tun! Daseinsvorsorge Neues Feuerwehrfahrzeug - Löschgruppenfahrzeug LF 20 Im vergangenen Jahr wurde für die Freiwillige Feuerwehr Baindt ein neues Löschgruppenfahrzeug angeschafft. So verfügt unsere Feuerwehr nun über ein weiteres moder- nes Einsatzmittel für einen universellen Anwendungs- bereich. Das Allradfahrzeug mit Platz für neun Feuer- wehrangehörige ist mit 2.000 Litern Löschwasser gut für Standardbrandeinsätze gerüstet und verfügt zudem über eine Reihe von Sonderlöschmitteln. Gleichzeitig ist es für Rettungs- sowie Unwettereinsätze ausgelegt. Bei Gefahr- gutunfällen können Erstmaßnahmen ergriffen werden. Die Beladung ist nach Einsatzzwecken gruppiert und auf schnelle Erreichbarkeit optimiert gelagert. Besonderes Augenmerk wurde auf den Schutz der Ge- sundheit der Feuerwehrangehörigen gelegt. Das LF 20 ersetzt ein Löschfahrzeug aus dem Jahr 1991 und wird am Sonntag, den 17. März 2024 in feierlichen Rahmen geweiht. Darüber hinaus hat der Gemeinderat im Sep- tember 2023 öffentlich die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bauhof beschlossen. Unsere Feuerwehrleute, die im Ehrenamt tätig sind, sollen beste Arbeitsvoraussetzungen vorfinden. Ziel ist es den Anbau bis Mitte des Jahres 2025, in dem die Freiwillige Feuer- wehr Baindt Ihr Jubiläum zum 150-jährigen Bestehen feiert, fertig zu stellen. Sturmschäden 11. Juli 2023 Mitte Juli 2023 wurde der ganze Landkreis Ravensburg von heftigen Windböen und starkem Regen heimgesucht. Die Auswirkungen waren extrem und hinterließen große Sachschäden. Glücklicherweise wurden keine Personen verletzt. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt war in dieser Nacht durchgehend im Einsatz, um umgestürzte Bäume zu beseitigen, Straßen zu räumen und Gefahrenstellen zu sichern. Sie konnten dadurch Schlimmeres verhindern und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde gewährleis- ten. Insgesamt rückte unsere Feuerwehr zu 31 Einsätzen im gesamten Gemeindegebiet aus. Der Einsatz der Frei- willigen Feuerwehr Baindt verdient unsere höchste Aner- kennung und Dankbarkeit. Ebenso bedanken wir uns bei allen Mitarbeitenden unseres Bauhofs, denn dieser war noch Tage nach dem Sturm, neben der täglichen Arbeit, damit beschäftigt, die Sturmschäden nach und nach zu beseitigen. Unterbringung Geflüchteter Angesichts der fortwährenden Herausforderungen im Umgang mit der Unterbringung von Geflüchteten bot die Besichtigung der kürzlich errichteten Wohncontaineran- lage in der Friesenhäusler Straße 14 am 08. Januar 2024 einen Überblick über die sich entwickelnde Situation. Die Wohncontaineranlage wurde als Antwort auf die hohe Anzahl an Geflüchteten geschaffen und soll adäquaten Wohnraum sowie lokale Unterstützung bereitstellen. Die Besichtigung ermöglichte den Teilnehmenden, sich vor dem Bezug ein Bild von den Wohnverhältnissen zu ma- chen und dabei Fragen zur Belegung sowie zum weiteren Ablauf zu klären. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Wohnen in Baindt Baugebiete Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungs- gerichts zum §13b Baugesetzbuch (BauGB) hat den Ge- meinderat sehr beschäftigt. Dieses Urteil besagt, dass der Paragraph nicht mit EU-Recht vereinbar und somit nicht anwendbar ist. Das kleine Baugebiet mit acht Bauplätzen für Einfamilien- bzw. Doppelhäuser „Grünenberg – Stöck- lisstraße“ wurde mit Hilfe des § 13 b BauGB entwickelt. Die jungen Familien, die hier einen Bauplatz erworben haben waren stark verunsichert und in Sorge, ob sich deren Traum vom eigenen Häuschen noch verwirklichen lässt. Glücklicherweise konnten die Baugenehmigungen mit einiger Verzögerung dann doch erteilt werden und so entsteht bereits das eine oder andere Eigenheim. Insgesamt ist festzustellen, dass der Wohnungsdruck in Baindt und im Schussental nach wie vor vorhanden und die Nachfrage nach Einfamilienhäusern und Wohnungen gegeben ist. So stehen mit den Baugebieten Lilienstraße und Bühl zwei weitere Gebiete zur Erschließung an. Beide Bebauungspläne wurden nach dem § 13b BauGB aufge- stellt. Nach Eintritt der Rechtskraft eines Bebauungspla- nes besteht ein Jahr Zeit, um diesen formell zu rügen. Der Bebauungsplan Bühl wurde von Seiten des NABU gerügt. Er muss nun daher in einem förmlichen Verfahren geheilt werden. Beim Bebauungsplan Lilienstraße bestand die dargestellte Problematik nicht. Der Bebauungsplan kann somit nicht mehr im Wege der Normenkontrolle angegrif- fen werden. Er hat Bestandskraft erlangt und ist Grundla- ge für Genehmigungsentscheidungen. Aus diesem Grund hat das Gremium beschlossen das Baugebiet Lilienstraße zu erschließen. Mit der Erschließung sollen Erdwärmeboh- rungen getätigt werden, so dass die späteren Erwerber bereits eine Energiequelle auf ihrem Grundstück mit er- werben. Erdwärme zählt zu den umweltfreundlichsten Energiequellen, um Gebäude zu heizen oder zu kühlen. Natur und Klimaschutz Hochwasserschutzmaßnahme Ortsausgang in Richtung Sulpach Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse im Juni 2016 und Ende Mai 2018 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Mitte Februar 2023 haben die Baustel- leneinrichtung und Abtragungsarbeiten für Humus und kulturfähigen Unterboden für die Hochwasserschutzmaß- nahme in der Igelstraße sowie für den Vorgriff auf einen Regenwasserkanal inklusive Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl begonnen. Mitte März 2023 begannen dann die eigentlichen Bauarbeiten. Die Gesamtmaßnah- me beläuft sich auf 1.700.000 Euro, Fördermittel stehen dabei zur Verfügung. An dieser Stelle sei erwähnt, dass nicht nur die Kommunen Vorkehrungen für Hochwasser durch Starkregenereignisse zu treffen haben, sondern auch die privaten Haushalte gefordert sind. Stark versie- gelte Gärten oder Schotterflächen auf Folie lassen dem Wasser keine Möglichkeit zu versickern und tragen zur Verschlechterung der Gesamtsituation bei. Klimamobilitätsplan im Gemeinderat beschlossen Oft wurde in Projekt- und Steuerungsgruppen und in den Gremien der Kommunen des Gemeindeverbands Mittle- res Schussental (GMS) über den Klimamobilitätsplan dis- Bild: Ziele des Klimamobilitätsplans, Auszug aus der Präsentation im Gemeinderat im November 2023. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 kutiert und beraten. Endlich, in der Gemeinderatssitzung im November, wurde Beschluss gefasst. Grundsätzlich ist hierzu festzuhalten, dass sowohl die Einwohnerzahlen als auch die Wirtschaftskraft im GMS in den letzten Jahren stetig gewachsen ist. Das wiederum bedeutet, mehr Ver- kehr und neue Herausforderungen. Um weiterhin erfolg- reich zu sein und gut leben zu können, bedarf es einer kon- tinuierlichen Anpassung unter Berücksichtigung der drei Säulen der Nachhaltigkeit: Ökonomie, Ökologie und So- ziales. Dies gelingt nur durch ganzheitliches Handeln und dabei sind wir alle gefordert unseren Beitrag zu leisten! Stadtradeln Insgesamt drei Wo- chen beteiligte sich die Gemeinde Baindt an der Aktion Stadt- radeln 2023 und leg- te dabei insgesamt 26.892 Kilometer zu- rück. Im Vergleich dazu wurden bei der Aktion im Vorjahr 31.084 Kilometer zu- rückgelegt. Zwölf Baindter Teams nahmen 2023 teil und erzielten tolle Ergebnisse. Das Team „NZ Ras- pler“ legte mit 32 aktiven Radelnden 7.831 Kilometer zu- rück und belegt damit den ersten Platz. Auf den zweiten Platz radelte der „TC Baindt“ mit 19 aktiven Radelnden und 5.780 Kilometern. Der „Kunst- kreis Baindt“ erreichte mit 3.663 Kilometern und zehn aktiven Radelnden den dritten Platz. Unser Ziel in 2024 muss sein mehr Kilometer als 2022 zu radeln! Mitfahrplattform PENDLA Das Online-Portal PENDLA ist seit Herbst 2023 auch für Pendlerinnen und Pendler der Gemeinde Baindt verfüg- bar. Ziel der Plattform ist es, Fahrgemeinschaften zur Arbeitsstätte zu bilden, um einerseits einen Beitrag zur Verringerung des Verkehrs, ebenso aber auch einen Bei- trag zum Klimaschutz und zur Entlastung des eigenen Geldbeutels zu leisten. Möglicherweise entstehen durch die Plattform auch unterhaltsame sowie bequeme Fahr- ten zum Arbeitsplatz. Im Online-Portal werden Personen angezeigt, die regelmäßig den gleichen bzw. einen ähnli- chen Weg mit dem PKW zur Arbeit fahren. Über den Link https://baindt.pendla.com/de kommen Sie ganz prob- lemlos zum Online-Portal. Schnellladesäule Feneberg Im Rahmen der Bundesförderung auf Gewährung einer Ladeinfrastruktur vor Ort hat die Gemeinde in Zusam- menarbeit mit der Numbat GmbH eine Schnellladesäule auf dem Parkplatz des Lebensmittelmarkts Feneberg errichtet. Dabei handelt es sich um die erste öffentlich zugängliche Schnellladesäule in der Ortsmitte unserer Gemeinde. Windpark Altdorfer Wald – Energiedialog Im Mai 2023 lud die Projektgesellschaft Windpark Alt- dorfer Wald GmbH die Gemeinderätinnen und Gemein- deräte aus den in das Vorhaben involvierten Gemeinden Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg und Bergatreute zu einem ersten Informationsabend ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung erläuterte der Vorhaben- träger unter anderem den genauen Ablauf eines solchen Vorhabens – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum Bau eines Windparks – und stellte den aktuellen Stand im Projekt Windpark Altdorfer Wald vor. Eine Be- sonderheit bildet der Bereich „Dialog“. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmä- ßig und wählt unter anderem Themen für die Info-Rei- he aus. In diesem Zusammenhang findet am 18. Januar 2024 um 19.00 Uhr in der Gemeindehalle in Baienfurt eine Veranstaltung zum Thema „Warum Windräder in Oberschwaben“ statt zu der unsere Bürgerinnen und Bür- ger herzlich eingeladen sind. Die Beiträge der Info-Reihe werden im Amtsblatt und auf unserer Homepage unter www.baindt.de ➞ Umwelt & Verkehr ➞ Regenerative Energien veröffentlicht. Nähere Informationen zum Pro- jekt finden Sie unter www.windpark-altdorferwald.de. Gremienarbeit Klausurtagung des Gemeinderats Gleich zu Beginn des vergangenen Jahres fand eine zwei- tätige Klausurtagung des Gemeinderats zum Thema „so geht KiTa – so geht KiTa Baindt“ statt. Die Gemeinde hat mir ihrer Kommunalpolitik die Belange von Kindern und jungen Familien konsequent im Blick und das stellt uns auch vor große Aufgaben. Bei der Klausur- tagung ging es darum, einen gemeinsamen Kenntnis- stand zu den strukturellen und betrieblichen Anforde- rungen der institutionellen Kindertagesbetreuung zu erschließen. Doch der Gemein- derat befasst sich in seinen Sitzungen neben diesem The- ma noch mit vielen weiteren Themen, von der 4. Reini- gungsstufe in der Kläranlage, über die Klage gegen den Regionalverband im Zusammenhang mit dem Kiesabbau im Bereich unserer Wasserquelle, bis hin zur Ausrich- tung unseres Nahwärmenetzes, die Arbeit im Gremium ist spannend und abwechslungsreich. An dieser Stelle danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates für deren Engagement und die viele Zeit, die sie für unser Gemeinwohl aufbringen! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Bildung und Betreuung Kindertagesstätten Die Situation in den Kindergärten, Land auf und Land ab, stellt alle Beteiligten vor beträchtliche Herausforderun- gen. Im Jahr 2022 wurde der Prozess zur Strukturierung des kommunalen Kindergartens Sonne, Mond und Sterne, rein rechtlich bestehend aus drei Kindertagesstätten, ein- geleitet. Wir freuen uns sehr, dass zum Ende des Jahres alle drei Einrichtungen mit hervorragend ausgebildeten Leitungen besetzt sind. Wir können auf engagierte Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter bauen, die den Umstruk- turierungsprozess konstruktiv und motiviert begleitet ha- ben. Die Veränderung brachte neue Module mit sich, die im Sommer 2023 beschlossen wurden. Das oberste Ziel dieses Schrittes war es, eine rechtlich einwandfreie und qualitativ hochwertige Betreuungslandschaft für alle Bedarfe der Familien in Baindt zu gewährleisten. Mit dieser Entwicklung gehen wir optimistisch ins neue Jahr und sind zuversichtlich, dass die neu geschaffenen Strukturen die Bedürfnisse der Familien in unserer Ge- meinde bestmöglich erfüllen werden. Aufstockung der Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule konn- te mit dem Gemeinderatsbeschluss vom März 2023 von 50 Prozent auf 65 Prozent aufgestockt werden. Auch in ländlichen Strukturen trägt dich Schulsozialarbeit dazu bei, positive Lern- und Lebensbedingungen zu erhalten beziehungsweise zu schaffen. Die Arbeit, die von Seiten der Zieglerschen geleistet wird, ist ganz hervorragend und wir sind gut aufgestellt. Vielen Dank unseren Baindterinnen und Baindtern für all ihr Tun für unser Gemeinwesen im Jahr 2023! Natürlich wäre es möglich, diesen Rückblick um viele weitere Themen und schöne Erlebnisse zu ergänzen, doch sollen dies nur Impressionen aus dem vergangenen Jahr sein, die einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben und das Gemeinwesen in unserer Gemeinde bieten. Bei all den Herausforderungen, die es zu bewältigen gab, zeigte sich unsere Gemeindeverwaltung im Jahr 2023 äußerst leistungsstark und hochmotiviert. Ich danke den Kollegin- nen und Kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, des Bauhofes, unserer Kin- dergärten und den Betreuungskräften in der Klosterwiesenschule. Wir sind ein tolles Team! Darüber hinaus danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates für Ihre Unterstützung. Über zahlreiche komplexe und fordernde Themen hat das Gremium gute und mutige Entscheidungen getroffen. Ich bin sehr dankbar für das wertschät- zende und konstruktive Miteinander im Gemeinderat. Auch wenn die Zeiten schwierig sind und die wirtschaftliche Situation angespannt ist, müssen wir unsere Pflichtaufgaben erfüllen. Dazu gehören die Schaffung erstklassiger Bildungschancen für unsere Kinder und somit die Renovierung unserer Schule sowie die Neugestaltung der Orts- mitte. Die Chance im Rahmen einer Ortskernsanierung mit guter Förderung eine qualitativ hochwertige Ortsmitte schaffen zu können, ist unbedingt zu ergreifen. Wir gestalten damit die Zukunft unserer Gemeinde für die nächsten Jahrzehnte! Neben unseren örtlichen Themen, beherrschen Krisen, weltweit Kriege und Unruhen das Geschehen in unserer Welt. Am Ende des Tages sind auch die Kommunen gefordert und müssen handeln. Daraus resultiert beispielsweise die Unterbringung zahlreicher Geflüchteter auch in unserer Gemeinde. Wir haben ein starkes Ge- meinwesen, Menschen, die sich in unseren Vereinen, örtlichen Institutionen, Kirchen oder einfach im Stillen ein- bringen und füreinander da sind. Das Miteinander mit unserer Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK, allen örtlichen Hilfskräften ist hervorragend, wir können uns in Baindt aufeinander verlassen. Herzlichen Dank Ihnen allen! Das ist in diesen fordernden Zeiten ein wirklich gutes Gefühl! Auch das Jahr 2024 wird uns einiges abverlangen und uns vor große Aufgaben stellen, doch haben wir gute Vor- aussetzungen, diese zu meistern. Für Baindt wird das auch ein Jahr sein, in dem große Baumaßnahmen fertigge- stellt werden und wir beispielsweise die neu gestaltete Ortsmitte und das sanierte Schulgebäude einweihen dürfen. Doch auch bei der Fahrzeugweihe unseres neuen Feuerwehrfahrzeuges, beim Landesturnfest, beim Jubiläum der Landjugend, um nur einen kleinen Ausschnitt unserer örtlichen Festivitäten zu nennen, haben wir Grund, zusam- men zu kommen und miteinander zu feiern. Lassen Sie uns zuversichtlich und hoffnungsvoll nach vorne blicken. Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2024 das Allerbeste, Gesundheit und Gottes Segen und viele wundervolle Momente in unserer schönen Gemeinde! Seien Sie herzlich gegrüßt Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 am Samstag, 13.01.2024 um 19:00 Uhr auf dem Mühleparkplatz, anschließend in der Schenk-Konrad-Halle Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt 2024 Maskenbefreien Raspler - ratsch, ratsch Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt | Schalmeienkapelle Baindt | Tanzgruppen | Narrenblättle | uvm. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Neugestaltung Ortsmitte Unterbrechung der Arbeiten am Dorfplatz aufgrund von Dauerfrost Aufgrund der aktuellen Wetterlage mit anhaltendem Dauerfrost konnten die Arbeiten am Dorfplatz in die- ser Woche nicht wieder aufgegriffen werden. Durch die vielen Regenereignisse ist der Untergrund (Kies) sehr nass und teilweise bereits 20 cm tief gefroren. Die Bau- firma Zwisler, das Ingenieurbüro und die Gemeinde- verwaltung stehen in enger Abstimmung und werden in den Wintermonaten (Januar und Februar) Woche für Woche neu entscheiden, ob die Arbeiten in der da- rauffolgenden Woche wieder aufgenommen werden können. Wir danken für Ihr Verständnis und informie- ren Sie regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2024 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemein- de Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch über das Rathaus Servicepor- tal abgeben. Den Link hierzu finden Sie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Baindt. https://wzko.komuna.net/Citizen/227 Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vo- rausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Festsetzung der Grundsteuer 2024 Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) wird die Grundsteuer für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2023 an die Gemeinde Baindt zu entrichten haben, hiermit festgesetzt. Die Grundsteuer 2024 wird wie in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt und in Vierteljahres- beträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die abweichend davon die Grundsteuer auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer 2024 in einem Betrag am 1. Juli 2024 fällig. Änderungen im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel werden den Steuerpflichtigen jeweils durch entsprechen- de Grundsteueränderungsbescheide mitgeteilt. Die Hebe- sätze für die Grundsteuer 2024 betragen wie im Vorjahr • 370 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) • 450 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Durch die Einlegung ei- nes Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben. Bürgermeisteramt Baindt, 12. Januar 2024 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin Festsetzung der Gebühr für das Amtsblatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2024 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2024 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2024 per SEPA-Lastschriftver- fahren automatisch abgebucht, sofern eine Einzugser- mächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der Volksbank Bodensee-Oberschwaben IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Gebührenbescheide erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Gebührenbescheide mehr zustel- len, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 28. November 2023 fol- gende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 be- schlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Er- träge von 1.572.530 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Auf- wendungen von - 1.572.530 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergeb- nis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Erträge von 0 € Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 1.5 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträge 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.382.530 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 1.382.530 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 543.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 543.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf aus Investitionstä- tigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finan- zierungsmittelbestands, Saldo des Fi- nanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 € § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestand- teil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 1.167.940 € festgesetzt. Hierauf werden Abschlagszahlungen auf Mit- te jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbandssatzung festgelegt. § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 543.000 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel auf- zubringen. Berg, den 28. November 2023 Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit von Montag, den 15.01.2024 bis Dienstag, 23.01.2024 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 20.12.2023 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung er- lassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb ei- nes Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlich- keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntma- chung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 04.01.2024 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussicht- lich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendun- gen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leisten- den Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Bis- her fest gesetz- te (Ge- samt-) Beträge EUR Ände- rung um (+/-) EUR Neue fest- gesetze (Gesamt-) Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Ein- träge 13.475.400 555.000 14.030.400 1.2 Ordentliche Aufwendungen 14.299.250 287.500 14.586750 1.3 Veranschlag- tes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -823.850 267.500 -556.350 1.4 Außerordentli- che Erträge 250.000 -100.000 150.000 1.5 Außerordentli- che Aufwendung 0 0 0 1.6 Veranschlag- tes Sonderergeb- nis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 250.000 -100.000 150.000 1.7 Veranschlag- tes Gesamter- gebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -573.850 167.500 -406.350 Bisher fest gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Ände- rung um (+/-) EUR Neue fest- gesetze (Gesamt-) Beträge EUR 2. Finanzhaushalt 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 13.100.400 555.000 13.655.400 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 12.915.050 287.500 13.202.550 2.3 Zahlungsmit- telüberschus- s/-bedarf des Ergebnishaus- halts (Saldo aus 2.1 und 2.2) 185.350 267.500 452.850 2.4 Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit 9.349.350 120.000 9.469.350 2.5 Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit 12.733.400 120.000 12.853.400 2.6 Veranschlag- ter Finanzie- rungsmittelüber- schuss /-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -3.384.050 0 -3.384.050 2.7 Veranschlag- ter Finanzie- rungsmittelüber- schuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.198.700 267.500 -2.931.200 2.8 Einzahlungen aus Finanzie- rungstätigkeit 5.250.000 0 5.250.000 2.9 Auszahlun- gen aus Finanzie- rungstätigkeit 300.000 0 300.000 2.10 Veran- schlagter Fi- nanzierungsmit- telüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungstä- tigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 4.950.000 0 4.950.000 2.11 Veranschlag- te Änderung des Finanzierungs- mittelbestands, Saldo des Fi- nanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.751.300 267.500 2.018.800 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Fi- nanzierung von Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bishe- rigen Festsetzung nicht verändert. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 5 Steuersätze Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. § 6 Inkrafttreten Der Nachtragshaushalt 2024 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von BadenWürttemberg. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Der Nachtragshaushalt liegt in der Zeit von Montag, den 15. Januar 2024 bis Dienstag, den 23. Januar 2024 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Nachtragshaushaltssatzung sowie die Haushaltssat- zung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 28.12.2023 (AZ 902.41) hat das Landrat- samt Ravensburg die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltplan vom 13.12.2023 nicht beanstandet. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch in- nerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde gel- tend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.01.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 13. Januar und Sonntag, 14. Januar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. Januar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Sonntag, 14. Januar Rosen-Apotheke Weingarten, Talstr. 2, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 35 13 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Flüchtlingsarbeit Helferkeis Asyl Aktuelles aus dem Helferkreis Asyl In Baindt leben derzeit ca 160 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Die Menschen sind zum großen Teil kommunal unterge- bracht, sei es in von der Gemeinde angemieteten Woh- nungen oder in den Gemeinschaftsunterkünften. Glück- licherweise gibt es aber auch immer wieder Bürger, die ihren Wohnraum privat vermieten. All denjenigen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, gebührt ein ganz herz- liches Dankeschön, denn viele der geflüchteten Menschen sind auf der Suche nach Wohnraum. Auch das Thema „Arbeitssuche“ beschäftigt viele dieser Menschen, vor allem eben diejenigen, die aufgrund ihres Status arbeiten dürfen. Einige, die schon seit 2016 hier sind, haben es geschafft, Ausbildungsplätze und auch unbefristete Arbeitsverträge zu bekommen, z.B. bei Fir- men wie Kiesel, Dachser, Sprinz. Das Engagement unseres Helferkreises besteht derzeit hauptsächlich aus Einzelfallhilfe, sei es Unterstützung beim Erlernen der Sprache, bei Behördengängen, Stellen von Einträgen, Bewerbungen. Einen lieben Weihnachtsgruß gab es im Dezember: für alle Kinder aus geflüchteten Familien, die kommunal un- tergebracht sind, verpackten und verteilten wir kleine Geschenke. Die Kleinen bekamen etwas zum Spielen und die Großen durften sich mit einem Gutschein selbst einen Wunsch erfüllen. Etwas zum Naschen durfte natürlich nicht fehlen. Bei unserem Treffen im Dezember mussten wir uns von unserer bisherigen Integrationsmanagerin, Regina Schnell, verabschieden. Sie wird sich aus privaten Gründen beruflich verändern und Richtung Biberach umziehen. Mit einem Blumengruß und einem Einkehrgutschein bedank- ten wir uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir werden sie vermissen! Ihre Nachfolgerin konnten wir bereits kurz kennenlernen und freuen uns auf ein gutes Miteinander. Spannend wird es in den nächsten Wochen werden, wenn die neue Unterkunft belegt wird. Sie ist eingerichtet für 57 Personen und wird voraussichtlich im Februar belegt werden. Allerdings sind genaue Aussagen schwierig, denn die Zuwanderung geflüchteter Menschen ändert sich oft auch kurzfristig. Immer wieder bekommen wir Anfragen wegen Spenden von Bürgern, z.B. Fahrräder, Haushaltswaren, Einrich- tungsgegenstände...... Gerne dürfen Sie sich bei uns mel- den. Wir fragen dann bei den Menschen nach, ob Bedarf besteht, stellen dann den Kontakt her oder organisieren eine Übergabe. Ein Dankeschön an alle Spender und Helfer! Wir freuen uns über jegliche Hilfe und Unterstützung aus der Bevölkerung, sei sie sporadisch oder auch re- gelmäßig. Vorallem beim Erlernen der Sprache gibt es immer Bedarf, da die Menschen teilweise lange darauf warten müssen bis sie an einem Deutschkurs teilneh- men können. Sibylle Boenke Für den Helferkreis Asyl Baindt Veranstaltungskalender Januar 12.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 13.01. Maskenbefreien Raspler 13.+14.01. Skikurs Alpinteam 20.01. Narrenbaumstellen 20.+21.01. Skikurs Alpinteam 23.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.01. Ball der Vereine Raspler SKH 27.+28.01. Skikurs Alpinteam (Ersatztermin) 31.01. Fasnetsball Seniorentreff BSS Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Alle Jahre wieder - Rückblick auf die Weih- nachtszeit Alle Jahre wieder öffneten sich die Türen zum Adventskaffee im Kindergarten St. Martin. Hier konnten sich Eltern mit ihren Kindern oder auch anderen Gemeindemitgliedern Punsch, Waffeln und Laugenbrezeln schmecken lassen. Durch die tatkräftige Unterstützung vieler Eltern fand in dieser Woche jeder ei- nen geeigneten Termin zum gemütlichen Beisammensein. Bald schon kündigte sich hoher Besuch im Kindergar- ten an. Der Bischof Nikolaus besuchte mit seinem Helfer Knecht Ruprecht die Kindergartengruppen und die gan- zen Kleinen in der Krippe. Wie immer hatte er auch leckere Geschenke in seinem Korb für alle dabei. An Mandarinen, Lebkuchen und natürlich auch den beliebten Spekulati- us hatte er gedacht. Die Leckereien wurden dann in den alltäglichen Adventskreisen verspeist. Bald war es auch schon an der Zeit, für die alle Jahre wieder- kehrende Weih- nachtsfeier mit Eltern und Ge- schwistern vor- zubereiten. Im weihnachtl ich geschmückten Hof der Villa konnte man vie- le verkleidete Kinder sehen, die als Schafe, Hirten, Soldaten, Engel, Gast- wirte die Weihnachtsgeschichte spielten. In diesem Sinne auf Weihnachten eingestimmt konnten sich alle Gäste und Mitwirkende bei Kinderpunsch, Glühwein, Saitenwurst und Käsebrötchen stärken. Viele helfende Hände mach- ten am Schluss ein schnelles Ende. Ein herzliches Dankeschön an alle, die uns in diesem Jahr in irgendeiner Weise unterstützt haben! Wir wünschen allen ein gesegnetes neues Jahr 2024! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Advents- und Weihnachtszeit in der Klos- terwiesenschule Der Dezember und somit die Weihnachts- zeit brachte unheimlich vielfältige Momente mit sich: Nachdem der UNICEF-Tag schon ein voller Er- folg war und mit den ersten 300,00 Euro das Kässchen zum Klingeln brachte, sammelten unsere Schülerinnen und Schüler weiter ganz fleißig jeden Cent, um von Krieg und Not gebeutelte Kinder auf der ganzen Welt zu un- terstützen. Unser Adventssingen am Montagmorgen brachte für unsere Kinder in heimeligem, noch dämmerigem Licht z.B. im großen Kreis gesungene Lieder, verschiedene Gedich- te, spannende Geschichten oder kleine Musikstücke der Bläserklasse. Drei Mal durften wir so zusammenkommen und es ist jedes Mal etwas ganz besonderes. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 An der „Wunschsterne-Aktion“ der Kinderstiftung Ra- vensburg nahmen unsere Religionskinder der Klassen 3 und 4 in Weingarten teil. Jedes Kind wurde mit einem He- bekran in luftige Höhen befördert und durfte den selbst- gestalteten Stern am Weihnachtsbaum auf dem Müns- terplatz aufhängen. Vielleicht hat die ein oder andere Familie den großen, stattlichen Baum ja bewundert? Ein Foto dieses wunderschönen Weihnachtsbaums zierte je- denfalls in diesem Jahr unsere schulische Weihnachts- karte. Am vorletzten Schultag stand alles unter dem Motto “Flashmob auf dem Weihnachtsmarkt“, das Weih- nachtsstück, welches beide Theater-AGs, der Chor und die Aerobic-AG einstudiert hatten und welches unter gro- ßem Publikum in der Sporthalle mit einem fantastischen Bühnenbild und auch passgenauen Kleidern aufgeführt wurde. Die Kinder übertrafen sich selbst und das Publi- kum spendete einen minutenlangen, riesigen Applaus. Leider war uns das Wetter nicht ganz so wohl gesonnen, denn es graupelte und war eisig kalt . Dennoch ließen sich die Kinder und die Eltern leckeren Punsch und Waf- feln im Foyer schmecken, die der Elternbeirat zum Kauf angeboten hatte. Am nächsten Tag, dem letzten Schultag, traf sich die Schulgemeinde mit all ihren Lehrerinnen in der Kirche St. Johannes Baptist zum ökumenischen Weihnachtsgottes- dienst. “Das schönste Geschenk“ – die Geschichte von Max Bollinger, die von Liedern umrahmt wurde, zeigte den Kindern auf eindrucksvolle Art und Weise, wie ein Narr, trotz dass er alles hergegeben hatte, am Ende sehr glück- lich war. Mit Spannung erwarteten die Kinder am Ende des Gottesdienstes, wie hoch der diesjährige gesammel- te Geldbetrag für UNICEF ausfallen würde. Frau Lipp von UNICEF Ravensburg konnte von zwei Drittklässlern sage und schreibe 930,00 € entgegennehmen – ein großarti- ges Ergebnis, über das sich alle freuten! Die letzten beiden Unterrichtsstunden verbrachten die Schülerinnen und Schüler teils mit gemeinsamem Früh- stück, mit gemeinschaftlichen Spielen oder tauschten sich über die Ferien mit dem bevorstehenden Weihnachts- fest aus. Ich bedanke mich nochmals von Herzen bei unseren Schü- lerinnen und Schülern, bei unseren Lehrerinnen, ohne die all das nicht möglich gewesen wäre und allen, die dazu beigetragen haben, dass wir so viele unvergessliche Mo- mente genießen durften. Herzliche Grüße Amelie Heberling, Rektorin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Zur Information TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 18.01., 22.02., 14.03.2024, jeweils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Mehrstimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 10.01.2024, 07.02.2024, 06.03.2024, 10.04.2024, 15.05.2024, 16.06.2024, 03.07.2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Bekanntmachung Finanzamt Überlingen über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) in der Gemeinde Baindt Gemarkungen Baindt werden in der Zeit vom 15.01.2024 bis15.02.2024 in den Diensträumen des Finanzamt Ravensburg Bronerplatz 10 88250 Weingarten Offengelegt werden die Schätzungsurkarten und das Schätzungsbuch, in dem die Ergebnisse der Bodenschät- zung (Nachschätzung) niedergelegt sind. Die offengeleg- ten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. Mit dem Ablauf der Offenlegungsfrist treten die Rechtswirkungen eines Feststellungsbescheids über die Ergebnisse der Bodenschätzung ein (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BodSchätzG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung können die Ei- gentümer der betreffenden Grundstücke (Flächen) Ein- spruch einlegen. Dieser ist bei dem oben genannten Fi- nanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Mo- nat. Sie beginnt mit dem Ablauf des letzten Tages der Offenlegungsfrist. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Einspruchs werden die Schätzungsergebnisse rechtskräftig, soweit kein Einspruch eingelegt ist. Weitere Auskünfte erteilt Herr Schlichthärle (VT / ALS) unter der Rufnummer 0751 403-222. Bemerkungen: Bitte telefonische Terminvereinbarung. Ort, Datum Weingarten: 11.12.2023 Neher, Klaus (Amtlich Landwirtschaftlicher Sachverständiger) „Viertklässler-Tag“ an der Realschule Weingarten am Freitag, 26. Januar 2024 Die Realschule Weingarten lädt Schülerinnen, Schüler und Eltern der 4. Klassen am Freitag, 26. Januar 2024 von 16.00 bis 18.30 Uhr zum Viertklässler-Tag an unserer Schule ein. Schulhausführungen, musikalische Darbietun- gen des Bläserprojekts und viele Mitmachangebote aus den Bereichen Naturwissenschaften, Technik, Sport, Kunst und Hauswirtschaft geben Einblicke in unsere Schule. El- tern und Schüler haben die Möglichkeit zur individuellen Beratung für den bilingualen Zug. Zusätzlich besteht an zwei Infoabenden die Gelegenheit für Eltern, sich zu informieren. Die Elternabende finden am Dienstag, 16. Januar 2024 und Montag, 26. Febru- ar 2024, jeweils um 18.30 Uhr im Neubau der Realschule statt. Weitere Anmeldeinformationen und -unterlagen sind un- ter www.realschule-weingarten.de verfügbar. Schülerabend der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg 2024 Landkreis Ravensburg - Die Studierenden der Fachschu- le für Landwirtschaft Ravensburg mit den Fachrichtun- gen Landbau und Hauswirtschaft laden alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler, Freunde der Fachschule als auch Interessierte recht herzlich zum traditionellen Schü- lerabend ein. Der Schülerabend 2024 findet am Freitag, den 26. Ja- nuar 2024 ab 20:00 Uhr in der Gemeindehalle in 88364 Wolfegg, Rötenbacher Str. 35 statt, Einlass ist ab 19:30 Uhr. Durch interessante Fachvorträge geben die Studie- renden einen Einblick in das Bildungsangebot der Fach- schule, unterhaltsame Sketche lockern das Programm auf. Musikalisch wird der Abend von der Bauernkapelle Oberschwaben umrahmt. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Fachtagung für Milchviehhalter/-innen am 19. Januar in Bad Waldsee-Gaisbeuren Kreis Ravensburg – Das Landwirtschaftsamt veranstal- tet zusammen mit weiteren Partnern der beruflichen Er- wachsenenbildung seine traditionelle Fachtagung für Milchviehhalter/-innen im Januar 2024 wieder als ganz- tägige Präsenz-Veranstaltung. Sie findet am Freitag, 19. Januar 2024 ab 9:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bad Waldsee-Gaisbeuren statt. Am Vormittag ist das Schwerpunktthema das geänder- te Tierarzneimittelrecht mit seinen Auswirkungen auf Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Milchviehhaltungen und deren Reaktionsmöglichkeiten. Frau Dr. Thalwitzer, Veterinäramt Ravensburg und Frau Weigele, Landwirtschaftsamt Ravensburg informieren zum rechtlichen Rahmen des Medikamenten- und Anti- biotikaeinsatzes, insbesondere auch zur Dokumentation und zum Maßnahmenplan. Herr Ziegler vom Landwirt- schaftsbetrieb der Technischen Hochschule Bingen und Frau Müller von der Agrarberatung Allgäu gehen auf die praktischen Maßnahmen zur Verringerung des Antibioti- kaeinsatzes ein. Nachmittags steht die zunehmende psy- chische Belastung von Landwirtinnen und Landwirten im Mittelpunkt. Frau Mayer von der Sozialversicherung der Landwirtschaft (SVLFG) wird über deren Angebote zum Umgang mit Stress informieren. Stefan Leichenauer, als Landwirt selbst von Burnout betroffen, berichtet über sei- ne Erfahrungen über den Weg in die Krankheit und wieder heraus aus der Krankheit. Dr. Steve Truöl, Chefarzt der Abteilung Depression am ZfP Südwürttemberg Standort Weissenau, wird erläutern, wie sich Depressionen äußern und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt. Mitveranstalter der Fachtagung sind die Kreisbauernver- bände Allgäu-Oberschwaben und Tettnang, die Milch- vieh-Beratungsdienste Leutkirch und Ravensburg sowie die Vereine landwirtschaftlicher Fortbildung im Kreis Ra- vensburg und im Bodenseekreis. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2024 konstant Änderungen ergeben sich für bestimmte Arbeitsver- hältnisse und Berufsgruppen Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) gibt bekannt, dass der Rentenversicherungs- beitrag das siebte Jahr in Folge bei 18,6 Prozent des Brut- tolohnes bleiben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung hingegen steigt von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro, oder 90.600 Euro im Jahr. Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden. Beitrag für freiwillig Rentenversicherte, pflichtversi- cherte Selbstständige und Handwerker steigt moderat Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einbe- zahlt, muss künftig monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten. Dieser beträgt somit im nächsten Jahr 100,07 Euro im Monat statt bislang 96,72 Euro. Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro. Der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständi- ge und Handwerker beträgt monatlich 657,51 Euro. Das Entrichten des halben Regelbeitrags ist für selbstständige Existenzgründer möglich. Änderungen für Mini- und Midi-Jobber Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobber im nächsten Jahr auf 538 Euro pro Monat. Diese Anhebung führt dazu, dass sich die Untergrenze für Midi-Jobber entsprechend erhöht. Als Midi-Jobber gelten somit alle, die monatlich zwischen 538,01 Euro und 2000 Euro verdienen. Sie zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass sich dadurch ihre Ren- tenansprüche vermindern. Ehrenamtliche Patinnen und Paten für ambulanten Kinderhospizdienst AMALIE gesucht Einladung zu Info-Veranstaltungen in Weingarten, Friedrichshafen, Wangen und Überlingen Wenn Kinder und Jugendliche von Sterben und Tod be- troffen sind, ist plötzlich nichts mehr, wie es war. Die ge- samte Familie braucht in dieser Situation dringend Unter- stützung, Entlastung, Atempausen, Verständnis, Offenheit und vieles mehr. In solchen Situationen hilft der ambulante Kinderhospizdienst AMALIE. Für seine wichtige Aufgabe sucht der Dienst ehrenamtliche Patinnen und Paten. Für Interessierte gibt es mehrere Informationsveranstaltun- gen im Januar und Februar 2024. AMALIE begleitet und unterstützt als ambulanter Kinder- und Jugendhospiz- dienst im Landkreis Ravensburg und Bodenseekreis Fa- milien, deren Kinder laut Diagnose eine begrenzte Le- benserwartung haben oder lebensbedrohlich erkrankt sind. Die Familien werden ab dem Zeitpunkt der Diag- nosestellung bis über den Tod hinaus begleitet. AMALIE unterstützt auch Kinder und Jugendliche, die von einem Elternteil Abschied nehmen müssen. Träger sind die Ko- operationspartner Malteser Hilfsdienst e.V. und die Stif- tung Liebenau. Ehrenamtliche Paten schenken drei bis vier Stunden Zeit pro Woche, um für das kranke Kind da zu sein, mit Ge- schwistern zu spielen, Hausaufgaben zu betreuen, Eltern Raum für eine Auszeit zu geben – und oft genug „einfach nur“ da zu sein und das mit zu tragen, was in der Familie gerade geschieht. Dadurch erleben alle Familienmitglie- der mehr Zuwendung, mehr Raum, Zeit und Kraft für die einfachen Dinge des Alltags. Für diese wichtige Aufgabe sucht AMALIE Männer und Frauen verschiedenen Alters, mit verschiedenen Wel- tanschauungen, aus unterschiedlichen Lebenssituatio- nen und Berufen. Sie werden für den Dienst geschult und qualifiziert, erhalten Supervision, bilden sich regelmäßig fort und stehen unter Schweigepflicht. Wer sich gerne ehrenamtlich engagieren und Familien im Landkreis Ra- vensburg und Bodenseekreis entlasten möchte, erhält nähere Informationen bei mehreren Veranstaltungen im Landkreis Ravensburg und Bodenseekreis: Am 23. Januar 2024 um 19.00 Uhr in Weingarten im Erdgeschoss Malteser Gebäude, Ettishofer Straße 3 Am 30. Januar 2024 um 19.00 Uhr in Friedrichshafen, Margaretenstraße 41 Am 31. Januar 2024 um 19.00 Uhr in Wangen im Allgäu im Weberzunfthaus, Zunftwinkel 2 Am 1. Februar 2024 um 19.00 Uhr in Überlingen, Evange- lisches Freizeitheim Lindenwiese e.V., Lindenbühlstr. 50 Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Die AMALIE-Koordinatorinnen berichten, was die Quali- fizierung nach dem Celler Modell beinhaltet. Außerdem können sich die Gäste mit erfahrenen Paten und den Koordinatorinnen über die Arbeit als Ehrenamtlicher aus- tauschen. Weitere Informationen und Kontakte unter www.kinder- hospizdienst-amalie.org Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. Januar - 21. Januar 2024 Gedanken zur Woche: Gott allen Lebens, Gott meines Lebens, du weckst in uns Sehnsucht nach Neubeginn. Lass uns miteinander gut leben, denn du bist schon unter uns. Gib uns den Mut zu tun, was zum Frieden führt und lass mich deinen Segen für jede Stunde erwarten. Amen Samstag, 13. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 14. Januar – 2. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Alina Michelberger, Emilia Stotz (†Karl Bohner, Jahrtag: Pfarrer i. R. Fritz Fel- der) Dienstag, 16. Januar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 17. Januar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara 16.45 Uhr Baindt – Mitarbeiterversammlung im Bischof- Sproll Saal Donnerstag, 18. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 19. Januar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppenstunde im Bischof-Sproll Saal 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 20. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Franziska Joachim, Pia Kreutle Sonntag, 21. Januar – 3. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Juka Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2023 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genom- men Gnade um Gnade. Johannes 1,16 Donnerstag, 11. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Freitag, 12. Januar 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. M. Schöberl) Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Sonntag, 14. Januar 2. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 15. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 17. Januar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 21. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Nicht gerade zuversichtlich starten nach aktuellen Um- fragen viele Menschen ins neue Jahr. Die Krisen aus dem alten werden auch ins neue Jahr mitgenommen. – Mitten in dieser Krisenmü- digkeit und Perspektivlosig- keit unserer Tage hören wir auf den Wochenspruch, der uns vor Augen malt, welche Perspektive Gott für uns hat: In Jesus kommt er mitten hinein in unsere Situation und mit ihm Hoffnung, Kraft und alles, was wir zu einem Leben brauchen, das an sein Ziel kommt. In diesem Sinne gehen wir zuversichtlich ins neue Jahr, denn das Entscheidende bleibt, egal was es bringt: Gott bleibt in Jesus mit seiner ganzen Fülle in unserem Leben präsent – auch 2024! Ein gesegnetes neues Jahr! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Endlich wieder Kinderkirche Hallo Kinder, nach unserem erfolgreichen Kinderkrippenspiel freuen wir uns euch wie- derzusehen. Jeden Sonntag von 10.30 – 11.30 Uhr treffen wir uns zur Kinderkirche im Ge- meindehaus Baienfurt (Öschweg 30). Kommt einfach vorbei!! Ehejubiläum Sie feiern 2024 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. Bibel im Gespräch – Johannes-Evan- gelium Auf in die nächste Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abwei- sen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemein- samen Lesen, Diskutieren und Ent- decken. Auch im neuen Jahr laden wir wieder alle herzlich ein, jeweils donnerstags- abends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 25. Januar + 01. und 8. Februar. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gesprä- che in der kommenden Runde! M. Schöberl, Pfarrer Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 28. Ja- nuar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Winter-Kirchenkino 26. Januar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Im Jahr 2005 in Jenin, einem der größten palästinensi- schen Flüchtlingslager im Westjordanland: Ismael Khatib verlor seinen Sohn und hatte die Wahl. Er traf eine Entscheidung und rettete fünf Menschen das Leben. Evangelische Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Ge- legenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. Januar 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem ersten Frauen- kreistermin 2024 ins Evangelische Gemeindehaus ein. Pfarrer Schöberl wird mit uns über die diesjährige Jah- reslosung „Alles was ihr tut, geschehe in Liebe“ 1. Ko- rinther 16, 14 sprechen. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz interessanten Abend. Eure Petra Wir wünschen allen ein kreatives neu- es Jahr Das neue Jahr bringt Neues für den Kreativen Montag. So wollen wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Januar 8.1. Hubert Gärtner: „Winterlandschaft“ im Aquarell Februar 12.2. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aqua- rell März 11.3. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Sportangebot 2024 Sporthalle Baindt Athletik-/Fitness-Training ab 16 Jahre Montags von 20:30 bis 22:00 Uhr Christian Staud 0176-80420095, staud.christian@gmail.com Frauenturnen Montags von 19:15 bis 20:15 Uhr Nina Assanti, 0151-15357191 Fun & Fit – Fitness für Frauen und Männer ab 30 Jahren Dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr Karin Halder 07502-911182 Jedermann-Sport – Gymnastik und Spiele für Männer Mittwochs von 20:00 bis 21:30 Uhr Heiner Kern, 0170-7721771 Die Pampersflitzer Mittwochs von 16:00 bis 17:00 Uhr Nathalie Rinczi, 0151-22669057 Eltern-Kind-Turnen „Die Turnzwerge“ Dienstags von 15:30 bis 16:30 Uhr Viola Sonnier und Stephanie Remy 0176-36366724 „Speedys“, Breitensport für Grundschüler Freitags von 14:00 bis 15:00 Uhr Annika Busalt und Nadja Becher 0176-30580527 „Sportys“ – Breitensport ab Klasse 5 Freitags von 15:00 bis 16:00 Uhr Inken Lottermoser und Nina Assanti 0173-6629604 Sport für 4-5 jährige Kinder Freitags von 16:15 bis 17:15 Uhr Doris Alber, Nadja Becher und Angelika Federau 0160-93481693 Zumba-Kurs Donnerstags von 17:00 bis 18:00 Uhr Angela Tanner, 0160-96215741 Narrenzunft Raspler e.V. Narrenzunft Raspler Baindt e.V. Nach einem Jahr, beginnt endlich wieder die närrische Zeit. Auch Wir Raspler sind aktiv und werden die Schellen nicht still halten. Am vergangenen Wochenende waren wir bereits in Lauin- gen auf den Straßen. Am Samstag, 13. Januar 2024 springen wir in Neura- vensburg. Busabfahrt Tennishalle: 11:45 Uhr Umzugsbeginn: 13:30 Uhr Laufnummer: 28 Am Abend freuen wir uns auf unser jährliches Maskenbe- freien, das aufgrund von Umbaumaßnahmen, auf dem Mühleparkplatz stattfindet. Beginn: 19:00 Uhr Das zweite Fasnetswochenende schließen wir dann am Sonntag, 14. Januar 2024 mit dem Umzug in Langenar- gen. Busabfahrt Tennishalle: 12:00 Uhr Umzugsbeginn: 14:00 Uhr Laufnummer: 50 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Hört Ihr Leut und lasst Euch sagen...“ Herzliche Einladung zur Nachtwächtertour in Wolfegg am Donnerstag, 25.01.2024 um 18.30 Uhr. Dauer ca. 1,25 h. Franz Frick lässt dabei in ganz besonderer Atmosphäre rund um das Wolfegger Schloss die Vergangenheit le- bendig werden und erzählt viele historische Anekdoten und allerlei Wissenswertes aus der Geschichte Wolfeggs. Wir treffen uns um 18.00 Uhr an der Tennishalle in Baindt und fahren anschließend in Fahrgemeinschaften nach Wolfegg, Treffpunkt Kreissparkasse in Wolfegg. Anschlie- ßende Einkehr in Rossberg im Bräuhaus. Bitte um Anmel- dung für diese Veranstaltung bis spätestens 20.01.2024 bei Doris Sonntag, Tel. 1035, Lucia Kränkle, Tel. 7953 oder Bärbel Schad, Tel. 911783. Voranzeige: Berger Frauenfasnet am 26.01.2024 im Bür- gersall in Berg, Einlass 19.00 Uhr, Beginn 20.00 Uhr. Ball der Vereine am 27.01.2024 in der Schenk-Konrad-Hal- le in Baindt, Einlass 19.00 Uhr, Beginn 20.00 Uhr........DA GE- HEN WIR DOCH GEMEINSAM HIN...... Programm Februar: Am Dienstag, 27.02.2024 kommt Frau Sigrun Kiehnle-Hohwy zu uns in den Bischof-Spro- ll-Saal mit ihrem Impulsvortrag: Resilienz und Beweg- lichkeit, neue Energie und Kraft tanken, stark sein für den Alltag. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Im Voraus dieser Veranstaltung laden wir alle Mitglie- der zu einer außerordentlichen Mitgliederversamm- lung ein. Beginn 19.30 Uhr Die Vereinssatzung bedarf nochmals eines Beschlusses der Neufassung durch die Mitglieder. Die Satzung kann in den nächsten 14 Tagen bei unserer Vorständin eingesehen werden. Es handelt sich um die gleiche Fassung, deren Änderungen bereits 2023 beschlossen wurden. Bei Interesse bitte bei Doris Sonntag melden. Die Vorstandschaft Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Fun- ken 2024 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (01748527937) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz auch gerne bei Ihnen Zuhause ab. Hier darf sich natürlich jeder private Haushalt melden. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Reitergruppe Baindt Einladung zur ordentlichen Mitglieder- versammlung 2024 der Reitergruppe Baindt e.V. Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 23.02.2024 um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 1. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Schriftführer/in für 2 Jahre • 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2024 10. Anträge und Verschiedenes • Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 01.02.2024 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Volleyball LJ Baindt Spaßvolleyballturnier & Heimspieltag Das neue Jahr startete aus Volleyballsicht höchst aktiv mit dem Spaßvolleyballturnier am 06.01.2024 in Blitzenreute. Sieben Baind- ter aus beiden Mannschaften starteten gemeinsam als „Monsterblock“ durch und konnten nach kurzer Findungs- phase auf teilweise neuen Positionen einen tollen 9. Platz erspielen. Am morgigen Samstag, 13.01.2024 beginnt für die VLJ Baindt 1 die Rückrunde. Der Heimspieltag beginnt um 14.00 Uhr in der Sporthalle der Klosterwiesenschule in Baindt. Wir freuen uns sehr über lautstarke Unterstützung und hoffen auf viele Punkte gegen den TV 02 Langenar- gen Psychos und die TSG Leutkirch. Der Baindter „Monsterblock“ Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Ferienkursen des Al- pinteams Unsere Kurse im Januar sind ausgebucht!! Aber es ist ab sofort möglich, sich bis 31.01. für unseren Ferienkurs im Februar anzumelden. Er findet in den Faschingsferien am 14./15.2. und 17./18.02.24 statt. Es ist auch eine Teilnahme nur an zwei Tagen möglich. Die Snowboardkurse finden generell nur zweitätig am 17./18.02. statt. Zur Anmeldung haben wir ein neues Online-Anmelde- verfahren. Bitte verwenden Sie ausschließlich dieses. Es muss für jeden Teilnehmer extra ausgefüllt werden. Sie finden es unter www.svbaindt.de. Das Alpinteam bedankt sich für Ihr großes Vertrauen, wünscht allen noch ein gutes Jahr 2024 und freut sich darauf mit Ihnen tolle Kurse durchzuführen!! Kunstkreis Einladung zur Jahreshauptversamm- lung vom Kunstkreis Baindt e.V. Die diesjährige Jahreshauptversamm- lung findet am Dienstag, den 30. Januar 2024 in der Gaststätte Zur Mühle, Mühl- straße 1, Baindt um 18.00 Uhr statt. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Tagesordnungspunkte: - Begrüßung durch die Vorsitzende, Feststellung der ord- nungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit - Bericht des Vorstandes und der Schriftführerin , der Kas- siererin, der Kassenprüfung, gemeinsamer Ausschuss - Wahl des Wahlleiters - Entlastung Vorstandschaft , der Schriftführerin ,der Kas- siererin , der gemeinsame Ausschuss, der Kassenprü- fung - Wahl des Vorstandes , Stellvertreter /in, Schriftführer/ in, Kassierer/in , gemeinsamen Ausschuss u. Kassen- prüfer / in - Ausblick und Aktivitäten für 2024 - Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung können bis zum 19. Januar 2024 schriftlich beim Vorstand ein- gereicht werden. Vorstand Petra Moosmann Jahresbeitrag 10 Euro kann direkt bei der Jahreshauptver- sammlung bezahlt werden oder bis spätestens 28.02.2024 überweisen. Kunstkreis Baindt e.V. KSK RV IBAN DE18 6505 0110 0248 8733 36 Wir bitten auch noch um kurze Rückmeldung bei Petra Moosmann oder Birgit Kühndel betreffs Teilnahme an der Jahreshauptversammlung bis 19. Januar 2024. Auf eine rege Teilnahme freut sich die Vorstandschaft Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Die Gewinner stehen fest - Herzlichen Glückwunsch! Beim Weihnachtsgewinnspiel 2023 dürfen sich die fol- genden Losnummern auf einen Preis freuen: Weihnachtsgewinnspiel 2023 Preisspender Preis Gewinner 1. Angler Markt Ackermann Spühlmaschinen Graf & Riss - Baumaschinen VR Bank Bodensee - Oberschwaben Friseur Geng Naturwerk Gas Grill 4174 2. Autohaus Ebner Wochenende: Kia Sorento 3288 3. WBB Einkaufsgutschein: 200€ 3450 4. WBB Einkaufsgutschein: 150€ 2089 5. WBB Einkaufsgutschein: 100€ 3713 6. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 1309 7. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 242 8. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 2911 9. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 4203 10. Bosch Service: Lindel + Zeller Hauptgutschein: 50€ 3621 11. Bosch Service: Lindel + Zeller Hauptgutschein: 50€ 3543 12. Bosch Service: Lindel + Zeller Hauptgutschein: 50€ 113 13. Schuhe Anne Hagen Hausgutschein: 30€ 1332 14. Schuhe Anne Hagen Hausgutschein: 30€ 4042 15. Juwelier Jerg Hausgutschein: 30€ 2994 16. Juwelier Jerg Hausgutschein: 30€ 3019 17. Hubertus Apotheke Hausgutschein: 30€ 354 18. Achtal Apotheke Hausgutschein: 30€ 3606 19. Wrap-up Hausgutschein: 26€ 4293 20. Wrap-up Hausgutschein: 26€ 988 21. Bistro Dublin Hausgutschein: 25€ 566 22. Bistro Dublin Hausgutschein: 25€ 4247 23. Naturwerk Hausgutschein: 15€ 3090 24. Naturwerk Hausgutschein: 15€ 530 Die Gewinne können ab 15. Januar bei der Kreissparkasse in Baienfurt zu den normalen Öffnungszeiten abgeholt werden. Alle Preise, die bis zum 16. Februar nicht abgeholt werden, verfallen leider. Wir gratulieren allen Gewinnerinnen und Gewinnern und wünsche viel Spaß mit den Preisen. Schwäbischer Albverein OG Wein- garten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Einladung zur Jahreshauptversammlung Am 27.01.2024 lädt die Vorstandschaft zur Jahreshaupt- versammlung ein. Ort: Weingarten, Kultur- und Kongresszentrum, Staufer- saal. Uhrzeit: 16.00 Uhr. Es gibt Getränke, Kaffee und Kuchen. Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis 24.01.2024 an B. Gmünder, Mail: sav.ogwgt@gmail.com zu stellen. Auf zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft. Jahresanfangswanderung Nessenreben Wann: Dienstag 23.01.2024 um 14.30 Uhr auf dem Freibad- parkplatz in Weingarten. Gehzeit: je nach Wetter ca. 1,5 bis 2,5 Stunden, 6 bis 9 km, 150 hm. Nach der Wanderung wird Glühwein angeboten, bitte Henkelbecher, evtl. etwas zum Knabbern, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen. Anmeldung ab 16.01.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Wanderführung: Wally Knoll, Mail: walburga.knoll@ t-online.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Wanderwoche Pfalz Termin: 15. bis 20. Sept. 2024 Nähere Informationen zu Programm, Preisen und Anmel- dung finden Sie auf unserer homepage, Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Weingarten https://weingarten.alb- verein.eu oder in unserem Schaukasten in der Marktgasse. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Unseren Mitgliedern, die im Januar ge- boren sind, wünscht die Vorstandschaft vom Sozialver- band VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Karin Maucher - Vorsitzende Genesungswünsche Die besten Genesungswünsche für das Jahr 2024 an alle VdK-Mitglieder vom Ortsverband Weingarten wünscht die gesamte Vorstandschaft. Werden Sie bald wieder gesund, damit wir uns wieder sehen können. Gute Besserung und liebe Grüße. Karin Maucher, Vorsitzende Ehrung langjähriger Mitglieder Vom Januar bis einschließlich Dezember 2024 werden 48 Mitglieder vom VdK OV Weingarten geehrt. Für 50 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und großes goldenes Treueabzeichen und Prä- sent) 1 Mitglied Für 40 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 1 Mitglied Für 25 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 12 Mitglieder für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treueabzeichen) 34 Mitglieder Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg, vom Landes- verbandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern un- terschrieben und werden bei unserer Hauptversammlung im Juni bei der Ehrung überreicht. Den Mitgliedern für 10 Jahre Mitgliedschaft wurde das Treueabzeichen und die Urkunde zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Was sonst noch interessiert Kunst, Kultur und Inklusion Zum zweiten Mal finden vom 04. bis 12. Mai 2024 die In- klusionstage im Landkreis Ravensburg statt. In verschiedenen Städten und Gemeinden im Landkreis werden Programmpunkte zum Thema „Kunst, Kultur und Inklusion“ angeboten. Die offizielle Eröffnung ist am 04. Mai 2024 auf der Lan- desgartenschau in Wangen im Allgäu. Inklusionstage sind eine Aktion im Landkreis Ravensburg, die alle Bürger und Bürgerinnen dazu einlädt, sich mit den Themen Vielfalt und Inklusion zu beschäftigen. Es sollen verschiedene Workshops, Vorträge und Aktivitäten im ganzen Landkreis Ravensburg stattfinden. Dafür werden Veranstalter, wie zum Beispiel Vereine, Organisationen, Einrichtungen, Gemeinden, etc. gesucht, die Aktionen während den Inklusionstagen anbieten. Die Inklusionstage werden von der Kommunalen Beauftrag- ten für die Belange von Menschen mit Behinderung Sab- rina Kupka, der Stabstelle Sozialplanung (Fachbereich Teilhabe und Inklusion) und INIOS (Netzwerk Inklusion in Oberschwaben) organisiert. Die Aktionstage sollen Inklu- sion für alle Menschen erlebbar machen und vielfältige Begegnungen ermöglichen. Veranstaltungen können ab sofort unter folgendem Link angemeldet werden: https://kurzelinks.de/inklusionstage Anmeldeschluss ist der 29.02.2024. Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne bei Frau Kupka oder Frau Schefold melden. S.Kupka@rv.de, Tel.: 0751 85 3136 oder Silke.Schefold@owb.de, Tel.: 0751 36338 522 Weitere Informationen zu den Inklusionstagen, sowie den Abschlussbericht 2022 in leicht verständlicher Sprache finden Sie auf folgender Seite: www.rv.de/inklusionstage Gemeinde Vogt Die Gemeinde Vogt, Landkreis Ravensburg, (ca. 4700 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für das Haupt- und Bauamt Wir bieten: eine unbefristete Vollzeitstelle, Anstellung im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 11 oder eine vergleichbare Eingruppierung gemäß EG 10 TVöD, Flexi- ble Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung, Firmenfitness über EGYM/ Wellpass Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 31.01.2024. Den vollständigen Ausschreibungstext der Stel- le mit Aufgabengebiet und Einstellungsvoraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-vogt. de/de/rathaus/stellenangebote/stellenausschreibungen Schlachtfest am 21. Januar 2024 in der Durlesbachhalle Reute Schöne Musik, beste Unterhaltung und leckere Speisen werden am Sonntag, den 21. Januar 2024 beim Schlacht- fest in der Reutener Durlesbachhalle geboten. Ab 11.00 Uhr unterhält die Musikkapelle Reute-Gaisbeuren mit ihrem Dirigenten Erich Steiner die Zuhörer mit flotter Blasmusik. Auf dem Programm stehen neben aktuellen Unterhal- tungstiteln auch traditionelle Märsche und beliebte Pol- kas. Außer der Musikkapelle tritt um 14.00 Uhr auch der Schulchor der Durlesbachschule aus Reute für die Zuhö- rer auf und unterhält mit extra einstudiertem Programm. Zum Mittagstisch gibt es aus eigener Schlachtung vom Vereinsmetzger Kurt Fluhr sowie der örtlichen Metzgerei Klaus Frank Schlachtplatte, Saumagen, Schnitzel, Brat- würste und viele weitere Gaumenfreuden. Auch für Vege- tarier ist mit leckeren Gemüsemaultaschen gesorgt. Zur Mitnahme gibt es selbstverständlich feinste Wurstspezi- alitäten vom Schwein. Dazu passend werden ganztags Kaffee und Kuchen an- geboten. Um 13.30 Uhr spielt das Vororchester vom Mu- sikverein Reute-Gaisbeuren zur Nachmittagsunterhaltung Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 auf. Für Familien mit Kindern ist eigens ein Spielbereich eingerichtet, wo der Nachwuchs interessante Angebote findet. Der Förderverein Musikverein Reute-Gaisbeuren e.V. freut sich über zahlreiche Besucher und lädt herzlich ein! Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Schnittkurs für Obstbäume Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, ein neues Jahr hat begonnen, es bringt neue Hoffnung, neue Gedanken und neues Licht. Im Garten herrscht ja absolute Ruhe, trotzdem ist es der ideale Monat, um Obst- bäume zu schneiden und dieses Thema gehen wir auch sofort an und treffen uns am Samstag, 20. Januar 2024 um 14.00 Uhr im Obstgarten der Familie Holzer/Sorg in der Schacherstraße 6 in Baienfurt. Unter fachkundiger Anleitung lernen wir dann, wie es der Profi macht. Soll- te es am 20. Januar vom Wetter her nicht durchführbar sein, wird der Termin auf den 27. Januar 2024 verscho- ben. Wir werden die angemeldeten Teilnehmer dann di- rekt benachrichtigen Bitte melden Sie sich unbedingt bei Ionela Atanasof an entweder per E-Mail: gartenfreunde.baienfurt@web.de oder telefonisch unter 0751/44875. Danach möchten wir gerne mit Ihnen zusammen noch mit einem Glühwein an- stoßen (bitte Tasse oder Becher mitbringen). Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Nun freuen wir uns über Ihre zahlreiche Anmeldung und grüßen ganz herzlich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Vortrag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, chronischer Krankheit oder OPs“ Alle Eltern und Interessierte sind herzlich zum Vortrag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, chroni- scher Krankheit oder OPs“ am Samstag, den 24. Feb- ruar eingeladen. Beginn ist um 10 Uhr im Musikerheim, Steinhauser Straße 24, 88456 Ingoldingen. Ohne An- meldung und Eintritt. Hat ein Kind einen Unterstützungsbedarf, so werden die Eltern oft nicht darüber informiert, welche finanziellen Hilfen ihnen zustehen. Im Vortrag erläutert Sonja Hummel, Sprecherin der Klumpfuß-Selbsthilfegruppe Oberschwaben, leicht und verständlich, was es für Hilfen gibt und wie man diese be- antragt. Zum Beispiel Verlängerung des Mutterschutzes, Grad der Behinderung, Pflegegrad, Verhinderungspflege, Haushaltshilfe, Fahrtkosten, Kinderkrankengeld, Integra- tionskraft usw. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Um eine Spende wird gebeten. Weitere Infos und Kontakt: Sonja Hummel. 0173-1921401, hummel.sonja[ät]posteo.de und www.klumpfuss-selbst- hilfegruppe-oberschwaben.de. Kling Glöckchen Klingelingeling Baienfurter DLRG Jugend veranstaltet Weihnachtsbasteln Am Samstag, den 9. Dezember 2023 fand das traditionel- le Weihnachtsbasteln der DLRG Jugend Baienfurt statt. 39 Kinder aus Baienfurt und Bad Waldsee freuten sich über den gemeinsamen Bastelmittag im Kinder- und Fa- milienzentrum Pinocchio, bei dem sich alle kreativ aus- toben konnten. Bei gemütlicher Weihnachtsmusik sind mit den verschie- densten Materialien und Techniken dabei schöne Ge- schenke und Dekorationen für die Weihnachtszeit kreiert worden. Auf angebrannten Holzbrettchen sind Tannen- bäume als Fadenbilder entstanden und aus buntem Pa- pier wurden Sterne gezaubert. Kleine Gipswichtel wurden mit Acrylfarbe zum Leben erweckt und leckere Trinkscho- kolade in Tütchen als Rentiere verpackt. Wie im Handumdrehen ist der Mittag vorbei gegangen, denn alle hatten Spaß, die Bastelideen in die Tat umzu- setzen. Einem gelungenen Start in die Weihnachtszeit stand so- mit nichts mehr im Wege. Die DLRG Jugend Baienfurt Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 „Das Imperium streicht zurück“ Filmmusikspektakel mit dem Ponticelli Ensemble in der Alten Kirche Mochenwangen Wolpertswende / Mochenwangen - Das Ponticelli Ensem- ble eröffnet am Samstag, 13. Januar um 19.30 Uhr und am Sonntag, 14. Januar um 17.00 Uhr traditionell das neue Kulturjahr der Alten Kirche Mochenwangen. Mit „Das Imperium streicht zurück“ entführt des Ponticelli in emotionale Klangwelten aus Film und Fernsehen. Tau- chen Sie ein in eine fesselnde Welt der Musik und erleben Sie die Fortsetzung einer epischen Saga mit Streichinst- rumenten, Piano und Percussion. Das Ponticelli Ensemble freut sich auf ein begeistertes Publikum und verspricht einen unvergesslichen Abend voller musikalischer Höhepunkte. Sa. 13. Januar um 19.30 Uhr und am So.14. Januar um 17.00 Uhr Einlass: 45 Minuten vor Beginn Veranstaltungsort: Alte Kirche Mochenwangen Eintritt frei, Spenden sind willkommen Weitere Informationen: www.alte-kirche-mochenwangen.de www.ponticelli-ensemble.de Nachtwächterführung in Wolfegg mit Franz Frick „Hört ihr Leut‘ und lasst euch sagen“, so tönt es wieder, wenn Nachtwächter Franz Frick am Freitag, den 19. Ja- nuar ab 18 Uhr unterwegs ist und sich über viele interes- sierte Zuhörer freut. Stilecht gewandet lässt er dabei in ganz besonderer Atmosphäre rund um das Wolfegger Schloss die Vergangenheit lebendig werden und erzählt viele historische Anekdoten und allerlei Wissenswertes aus der Geschichte Wolfeggs. Die Teilnahmegebühr von 4,00 Euro wird direkt vor Ort bezahlt. Treffpunkt ist vor der Sparkasse in Wolfegg. Weitere Auskünfte: Wolfegg Information Tel. 07527 9601-51. infos unter www.wolfegg.de. Aus der Ablage in den Reißwolf Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fris- ten beachten Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist da- rauf hin, dass ab Januar 2024 ein großer Teil der aufbe- wahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern kann. Allerdings sollte nicht alles was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare, Bi- lanzen und sonstige zu führende Bücher zehn Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen zehn Jahre lang gespeichert werden. Empfangene oder abge- sandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grundsätz- lich sechs Jahre lang aufgehoben werden, teilt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg mit. Die Aufbewah- rungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalender- jahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Geschäftsbrief abgesandt oder empfangen wurde. Zu Beginn des Jahres 2024 können Unternehmer daher folgende Unterlagen entsorgen: • Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2013; • Inventare, die bis 31.12.2013 oder früher aufgestellt wor- den sind; • Jahresabschlüsse, die bis zum 31.12.2013 oder früher aufgestellt worden sind; • Buchungsbelege aus dem Jahr 2013 und älter; • empfangene Handels- bzw. Geschäftsbriefe, die bis zum 31.12.2017 oder früher eingegangen sind; • Durchschriften abgesandter Handels- bzw. Geschäfts- briefe, die bis zum bis 31.12.2017 oder früher abgesandt wurden. Privatpersonen müssen Rechnungen und sonstige Belege in der Regel nicht archivieren. Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, brau- chen die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Lediglich für Spendenbescheinigungen gibt es eine kurze Aufbe- wahrungspflicht. Sie müssen bis zum Ablauf eines Jah- res nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids aufbewahrt werden. Fertigen Steuerzahler ihre Steuerer- klärung mit ElsterOnline an, so müssen sie die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Bestandskräftig wird der Steuerbescheid mit Ablauf der Einspruchsfrist. Steuerzahler, deren Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften und sonstigen Ein- künften) in der Summe mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren. Ein kostenloser Kurzratgeber mit den Aufbewahrungs- fristen für bestimmte Dokumente kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Telefonnummer 08000 / 76 77 78 be- stellt werden. Anzahl der Schlaganfälle und Herzinfarkte in der Region Bodensee-Oberschwaben gestiegen Wer Erste Hilfe leistet, hilft Leben zu retten und blei- bende Schäden zu verhindern Laut aktuellen Zahlen der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben ist die Anzahl der Schlagan- fälle im Jahr 2022 im Vergleich zu 2018 um 3,44 Prozent gestiegen. „Im Jahr 2022 wurden 2.857 Versicherte der AOK Bodensee-Oberschwaben mit Schlaganfällen be- handelt“, betont Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben. „Dabei waren 870 Pati- enten aus dem Landkreis Sigmaringen, 781 Patienten aus dem Bodenseekreis und 1.206 Patienten aus dem Land- kreis Ravensburg“, so Packmohr weiter. Auch die Anzahl der Herzinfarktpatienten ist seit 2018 um 4,22 Prozent von 1.445 auf 1.506 Patienten gestiegen. Während vor allem die höheren Altersgruppen ab 80 Jahren einen Schlaganfall erleiden, sind von einem Herz- infarkt oftmals Personen ab 50 Jahren betroffen. Sowohl bei einem Herzinfarkt als auch bei einem Schlag- anfall ist sofortige medizinische Hilfe notwendig. Jede Minute zählt, um lebensrettende Maßnahmen einleiten zu können und mögliche Folgeschäden zu begrenzen. Des- halb ist es wichtig, bereits bei einem Verdacht sogleich den Notruf 112 zu wählen und Erste Hilfe zu leisten. „Zu den Hauptrisikofaktoren für die Entstehung von Herz-Kreislauferkrankungen zählen unter anderem Ta- bakkonsum, körperliche Inaktivität, Übergewicht und Dia- betes mellitus Typ II bzw. Zuckerkrankheit, Fettstoffwech- selstörungen und Bluthochdruck“, meint Sabine Knapstein, Medizinerin der AOK Baden-Württemberg. Deshalb ist es zur Vorbeugung von Herz-Kreislauferkrankungen wichtig, auf eine gesunde, ausgewogene Ernährung zu achten, Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 MIETGESUCHE Allen Kunden und Geschäftsfreunden wünschen wir ein gutes und gesundes neues Jahr 2024. Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer ganzen Leistungsbereitschaft für Sie da und freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen. Jöchle Elektrotechnik GmbH | www.joechle.de Am Umspannwerk 10 · 88255 Baindt · Fon: 07502 - 6798500 Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Freitag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Qi-Wandel Neuer Kurs: QI GONG Di.16.01.|18:30-19:45 Uhr |Baienfurt Info & Anmeldung Qi Wandel · Heidi Hecht · 88284 Wolpertswende Tel. 07502 912260 · info@qi-wandel.de Baienfurter Rentnerehepaar sucht 2-3 Zi.-Wohnung in Baienfurt oder Baindt. Beste Bonität vorhanden. Bitte melden unter 0751/58221. GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN sich viel zu Bewegen und auf Genussmittel wie Rauchen zu verzichten. Vor allem Frauen unterschätzen häufig ihr Erkrankungsrisiko für Herzinfarkt, koronare Herzkrankheit und andere chronische Herzkrankheiten. Schließlich war 2022 die häufigste Todesursache bei Frauen die koron- are Herzkrankheit. In diesem Jahr erlitten insgesamt 504 weibliche Versicherte der AOK Bodensee-Oberschwaben einen Herzinfarkt. Frauen sind im Durchschnitt älter als Männer, wenn ein Herzinfarkt auftritt und haben häufig andere Krankheitsbeschwerden, die nicht als typisch für einen Herzinfarkt gelten. „Besonders bei Frauen können Luftnot, Übelkeit oder Erbrechen alleinige Anzeichen ei- nes Infarkts sein. Bei ihnen wird ein Herzinfarkt deshalb häufiger übersehen als bei Männern.“, so die Medizinerin. Dieser Faktor trägt häufig dazu bei, dass zwischen dem Auftreten eines Herzinfarkts und der Aufnahme im Kran- kenhaus bei Frauen mehr Zeit vergeht als bei Männern, weshalb in der Folge die Behandlung später einsetzen und die Sterblichkeit infolge eines Herzinfarkts bei Frauen höher sein kann. AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr erklärt: „Das Haus- und Facharzt-Programm der AOK Ba- den-Württemberg bietet insbesondere chronisch kranken Menschen eine intensivere und besser koordinierte Ver- sorgung. Das Programm ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung auf dem aktuellen Wissensstand der Medizin, in deren Rahmen auch zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil beraten wird“. Weitere Informationen online unter www.aok.de, Suche: HausarztProgramm. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Einladung zum Viertklässler-Tag an der Realschule Weingarten am Freitag, 26. Januar 2024, 16:00 – 18:30 Uhr Wir stellen Schüler/innen der 4. Klassen die Schule vor: Schulhausführung, Experimente, Technik, Schulsanitäter, Sport- Parcours, Infos zur Bilingual-Klasse, ... und vieles mehr. Für musikalische Unterhaltung sowie das leibliche Wohl, ist gesorgt. Außerdem findet am Dienstag, 16.01.2024 und Montag, 26.02.2024 jeweils um 18:30 Uhr ein Elterninformationsabend für Viertklass-Eltern in unserem Neubau statt. www.realschule-weingarten.de Mitarbeiter {w/m/d) Teilzeit oder 538-€-Job in 88250 Weingarten für die Menü-Aufbereitung „Essen auf Räder" gesucht. Malteser Hilfsdienst gGmbH Menüservice Bodensee Tel. (07531) 8104-12 Frau Gellert www.malteser-bodensee.de jobs.malteser.de 8 Malteser . . . weil Nähe zählt. Die detaillierten Stellenbeschreibungen fi nden Sie unter www.hinder-tiefbau.de Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | jobs@hinder-tiefbau.de Kammermoosstr. 22 | 88339 Bad Waldsee Infl ation, Rezession, Krise, ... man mag es nicht mehr hören. Es wird endlich Zeit für eine neue Abbruchstimmung – mit einem neuen Job in unserem langjährig erfolgreichen Bau- und Abbruchunternehmen. Reißen Sie mit uns die Hütte ab als: Kaufmännische:r Angestellte:r (m/w/d) Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Bauleiter:in Abbruch (m/w/d) Bauleiter:in Tiefbau (m/w/d) Junior Bauleiter:in Tiefbau (m/w/d) Bauabrechner:in Tiefbau (m/w/d) Wir bieten - 4,5-Tage-Woche - Flexible Arbeitszeiten - Homeo ce-Möglichkeiten - Jobrad - Weiterbildungsmöglichkeiten - 30 Tage Urlaub WAS IST IHNEN IM JOB WICHTIG? WIR BIETEN MEHR! FESTANSTELLUNG UND AUSBILDUNG IN RAVENSBURG ALS: • Steuerfachangestellter m/w/d • Steuerfachwirt m/w/d • Bachelor of Arts (B.A.) Steuern m/w/d • IT-Mitarbeiter/in idealerweise mit Steuerwissen m/w/d • Kaufleute für Büromanagement m/w/d • Kaufleute für Digitalisierungsmanagement m/w/d • Tagesmutter m/w/d für unsere eigene Kinderbetreuung • Gärtner/in m/w/d (Minijob) www.schnekenburger-stb.de JETZT BEWERBEN! Wir bieten krisensichere Jobs, anspruchsvolle Tätigkeiten, pro- fessionelle Ausbildung, flexible Arbeitszeiten, tolle Karriere- möglichkeiten, hauseigene Kinderbetreuung und viele weitere Benefits. UNTERRICHT STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 MIETANGEBOTE EINLADUNG Persönliche Führungen bis 09.02.2024 möglich. www.bz-st-konrad.de Elterninfoabend am Donnerstag, 18. Januar 2024, 19:30 Uhr, Aula AUFNAHME FÜR KLASSE 5 IM SCHULJAHR 2024/2025 Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ am Samstag, 27. Januar 2024, um 10:00 Uhr GYMNASIUM ST. KONRAD RAVENSBURG Gehobene 3 Zi.-Whg in Bad Waldsee (Erstbezug) 102 qm mit EBK und Garten im Eschle - seniorengerechtes Wohnen ab 60 Jahren - ab 01.02.2024 zu vermieten - Tel. 0151 20680223 - Gesamtmiete inkl. Stellplatz, EBK, ASB-Service: 1650 Euro VERANSTALTUNGEN Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 19. Januar 2024 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. am Samstag, 20.01.2024 um 14:30 Uhr auf dem Fischerareal Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt Narrenbaumstellen 2024 Raspler - ratsch, ratsch Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Aktuelle Proteste der Landwirte in ganz Deutschland Die Landwirte in Deutschland sich derzeit sehr unzufrieden, dies ist auf verschiedene Herausforderungen und Forderungen zurückzuführen. Ein zentraler Punkt ist die Kritik an der Agrarpolitik der Bundesregierung und de- ren Einsparpläne für den Haushalt 2024. Dabei soll unter anderem die Agrardiesel-Begünstigung entfallen bzw. über drei Jahre auslaufen. Die zunächst geplante Streichung der Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge hat die Regierung fallen lassen. Der Bauernverband hält das Entgegenkommen der Bundesregie- rung für unzureichend und fordert eine komplette Rücknahme der Mehrbelastungen. Die Bundesregierung hat auf die Proteste reagiert und Gesprächsbereitschaft signalisiert. Die Herausforderung besteht nun darin, einen konstruktiven Dialog zwischen Landwirten, Politik und Gesellschaft zu führen, um Lösungen zu finden, die sowohl den ökologischen Anforderungen als auch den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Landwirte gerecht werden. Die aktuellen Proteste verdeutlichen die Dringlichkeit einer nachhaltigen Agrarpolitik, die die Vielfalt der Her- ausforderungen in der Landwirtschaft angemessen berücksichtigt. Auch die Landwirte der Gemeinde Baindt sind von den Einsparplänen der Regierung und den damit einhergehenden Belastungen betroffen. Daher ha- ben sie an der großen Protestaktion am Montag, den 08. Januar 2024 in Ravensburg teilgenommen, zeigen Präsenz und haben am vergangenen Montag zu einer Zusammenkunft am Kreisverkehr in der Mochenwan- gener Straße eingeladen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, in dieser Zeit der Diskussionen zu betonen , dass Meinungsverschiedenhei- ten nicht in Hetze oder unsachlichen Auseinandersetzungen enden. Die Bauernproteste sind Ausdruck von Sor- gen und Herausforderungen, die unsere Landwirte bewegen. In Zeiten, in denen gesellschaftliche Debatten oft polarisiert sind, ist es also von besonderer Bedeutung, dass die Bauernproteste als Chance für einen offenen, sachlichen und respektvollen Austausch genutzt werden. Nur durch einen respektvollen und wertschätzenden Dialog können wir die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen. Ihre Gemeindeverwaltung Neugestaltung Ortsmitte Minusgrade und Frost schränken die Arbeiten auf dem Dorfplatz weiterhin ein Aufgrund der aktuellen Wettervorhersagen und Wetter- bedingungen konnte in dieser Woche von Montag bis Mittwoch auf der Baustelle in unserer Ortsmitte gearbei- tet werden. Doch aufgrund von Minusgraden und Frost sind die Arbeiten auf dem Dorfplatz nur eingeschränkt möglich. Sobald sich die Wetterlage verbessert und die Temperaturen steigen, können die Arbeiten wieder regu- lär aufgenommen werden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 11.03.2024 – 14.03.2024 eine Übung Jagdkampf Training FwSpezlOp AZSO durch. An der Übung nehmen ca. 80 Soldaten sowie 15 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Rugetsweiler, Steinenberg, Vogt, Wetzisreute, Wolperts- wende Geplante Übungsaktivitäten: Gefechtsübung Jagdkampf Infanterie, Jagdkommando- einsatz verstärkter Fallschirmjägerzug. Pflege und Erhalt unserer Obstbäume: Schulung für das Bauhof-Team zur fachgerechten Schnittpraxis Letzte Woche hat das Bauhof-Team der Gemeinde an einer Schulung zur fachgerechten Pflege und dem Erhalt unserer Obstbäume teilgenommen. Die Schulung wurde von der erfahrenen Fachwartin für Obst und Gartenbau, Tine Maurer, durchgeführt. Als LOGL-Geprüfte Obst- und Gartenfachwartin® bringt Frau Maurer nicht nur ihr um- fassendes Wissen ein, sondern ist auch Teil einer Gemein- schaft von Multiplikatoren, die durch Schulungen und Vorträge dazu beitragen, dieses Wissen weiterzugeben. Die Schulung konzentrierte sich auf die fachgerechte Durchführung von Schnittmaßnahmen, um die Pflege und den Erhalt unserer kommunalen Obstbäume zu gewähr- leisten. Die Gemeinde setzt sich aktiv für den Schutz und die Weiterentwicklung unserer Streuobstbestände ein. Das erworbene Wissen stärkt nicht nur das Bewusstsein für die Bedeutung der Obstbaumpflege, sondern fördert auch den Erhalt dieser kulturellen Ressource. Die Investi- tion in die Weiterbildung unseres Personals unterstreicht die Wichtigkeit dieses Themas für uns. Weitere Informa- tionen zu unseren Streuobstprogrammen finden Sie auf der Gemeinde-Homepage. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ihre Gemeindeverwaltung Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 13. Dezember 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. November 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin • Windräder im Röschenwald: Es wurden vier Windrä- der der TWS im Röschenwald genehmigt. Baubeginn wird voraussichtlich im Herbst 2024 sein. • Wohncontainer Friesenhäusler Straße: Eine Bele- gung wird voraussichtlich im Januar 2024 erfolgen. • Zollauktion Feuerwehrfahrzeug: Der Startpreis von 20.000 € für das auszusondernde Feuerwehrfahrzeug bei der Zollauktion war nicht erfolgreich. Das Fahrzeug wird nochmals für 15.000 € eingestellt. Vergabe über die Lieferung von Beleuchtungsmaterial für die Neugestaltung Dorfplatz Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Lieferung des Beleuchtungsmaterials zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Nutz GmbH & Co. KG aus Villingen - Schwenningen mit einer Angebotssumme von 78.633,61 Euro brutto erteilt. Erschließung des Baugebiets Lilienstraße und Heilung des Bebauungsplans Bühl im ergänzenden Verfahren in Folge des Urteils zu § 13 b BauGB Es wurden die Auswirkungen des Urteils des Bundesver- fassungsgerichts zu § 13b BauGB bzgl. der Bebauungs- pläne erörtert. Das Gremium hat in der nichtöffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 01.08.2023 bereits folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat spricht sich für die Erschließung von folgendem neuen Baugebiet aus: Baugebiet Lilienstra- ße gem. Anlage 1. 2. Das Baugebiet soll über Erdwärme versorgt werden und hierzu sollen Konzepte im Gemeinderat vorgestellt werden. 3. Das Ingenieurbüro Haag + Noll wird beauftragt die Ausschreibung des Baugebietes Lilienstraße im Win- ter 2023 vorzunehmen. 4. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Recht- sprechung zu § 13 b Baugesetzbuch sind zu beachten, eine Ausschreibung soll erst nach eingehender Prü- fung der im Raum stehenden Konsequenzen erfolgen. Das Konzept zur Erdwärmeversorgung wurde vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Baugebiet Lilienstraße soll über Erdwärme ver- sorgt werden. 2. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Ver- waltung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau zur Wohnraumerweiterung an einer Lagerhalle mit Büro und Wohnung auf Flst. 562/22, Am Föhrenried 14 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten und Tiefgarage auf Flst. 6/5 und 6/6, Marsweilerstr. 16/18 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „Marsweiler Ost mit 2. Änderung“ für den Einbau von 3 Dachgaupen auf Flst. 118, Tulpenstr. 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforderli- chen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Marsweiler Ost mit 2. Änderung“ für den Einbau von drei Dachgaupen sowie der Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Ein- vernehmen erteilt. Haushalt der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024; Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ge- meinde Baindt mit Nachtragshaushaltsplan Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 der Gemeinde Baindt wird gemäß der Seiten 1-3 der Anlage beschlossen. 2. Das geänderte Investitionsprogramm 2024 der Ge- meinde Baindt wird gemäß der Seiten 13-18 beschlos- sen. 3. Die im 1. Nachtragshaushaltsplan dargestellte Ergeb- nis- und Finanzplanung 2024 wird gemäß der Seiten 10-12 beschlossen. Anfragen und Verschiedenes • Konzeptvergabeverfahren Schachener Str. 100: Der Beschluss über die Konzeptvergabe des Gebäudes wird in der Gemeinderatssitzung im Januar erfolgen. • Weiteres Vorgehen Fischerareal: Im Januar vor der nächsten Sitzung des Gemeinderats werden Markter- kundungsgespräche mit den in Frage kommenden Investoren stattfinden. • ÖPNV: Am 10.01.2024 findet eine Infoveranstaltung über die Zukunft des ÖPNV im Schussental statt. • Ausbau „weiße Flecken“: Die Inbetriebnahme des neuen Netzes für bisherige Internetanbindungen un- ter 30 Mbit/s kann erst erfolgen, wenn der Anschluss bei allen bereitgestellt ist. Voraussichtlich kann diese im nächsten Herbst erfolgen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Unsere Jugendfeuerwehr erhält eine Spende der Firma RAFI in Höhe von 2.500 Euro! Im Jahr 2023 verzichtete die Firma RAFI auf Weihnachts- geschenke für seine Kundinnen und Kunden. Stattdessen wurde eine neue Initiative gegründet, um das ehrenamtli- che Engagement der Mitarbeitenden hervorzuheben. Un- ter dem Motto: „RAFI Heroes - Ehrenamt im Rampenlicht“ konnten alle Mitarbeitenden ihr ehrenamtliches Engage- ment sowie ihre persönlichen Beweggründe präsentieren. Daraus wurden insgesamt fünf Projekte ausgewählt. Un- ter anderem präsentierte Markus Striegel, stellvertreten- der Kommandant sowie Jugendwart der Baindter Feu- erwehr die Arbeit unserer Jugendfeuerwehr und konnte damit eine Spende in Höhe von 2.500 Euro entgegenneh- men. Wir bedanken uns herzlich bei der Firma RAFI für diese Initiative sowie bei Markus Striegel für sein uner- müdliches Engagement für die Jüngsten der Feuerwehr. Foto: Firma RAFI Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 23. Januar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungs- saal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorausschau auf das Jahr 2024 -- mündlicher Bericht 5. Bebauungsplan Bühl - Heilung im ergänzenden Ver- fahren 6. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schache- ner Straße 100 7. Neuanlage Waldspielplatz 8. Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalles und eines Kälberstalles auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 9. Bauantrag zum Umbau EG und Ausbau DG mit Er- richtung einer Dachgaupe auf Flst. 141/30, Rehstraße 18 und der erforderlichen Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Geigensack“ für den Dachaufbau 10. Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 11. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Bestel- lung des Gemeindewahlausschusses 12. Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt 13. Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am Freitag, den 02.02.2024 um 19:30 Uhr laden wir die Einsatz-, Jugend sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Anzugsordnung für die Einsatzabteilung ist Ausgehuniform. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Tierarzt Samstag, 20. Januar und Sonntag, 21. Januar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Januar Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Sonntag, 21. Januar Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 37 99 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Marie Griffioen feierte am 13. Januar 2024 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Frau Griffioen ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch Herr Herbert Kutter feierte am 15. Januar 2024 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Herr Kutter ein klei- nes Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Veranstaltungskalender Januar 20.01. Narrenbaumstellen 20.+21.01. Skikurs Alpinteam 23.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.01. Ball der Vereine Raspler SKH 27.+28.01. Skikurs Alpinteam (Ersatztermin) 31.01. Fasnetsball Seniorentreff BSS Februar 02.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm 11.02. Narrenmesse Raspler Kath. Kirche Baindt 11.02. Schalmeienball SKH 13.02. Maskenvertreiben SKH 14.+15.02. Skikurs Alpinteam 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17.+18.02. Skikurs Alpinteam 17.+18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Sterne für den Frieden Mit vielen, wunderschön gestalteten Sternen im Gepäck, machten sich die Vorschüler der Regenbo- gengruppe des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne noch vor Weihnachten mit dem Bus auf den Weg nach Ravensburg in die Oberschwabenklinik. Das Ziel war am Projekt „Friedenssterne“ der OSK teilzunehmen und dort die Sterne ans Fenster zu hängen. Natürlich wurde bereits in den Tagen zuvor das Thema “Frieden“ von den päda- gogischen Fachkräften aufgegriffen und durch verschie- dene Angebote den Kindern nähergebracht. Die Regenbogenkinder waren sehr aufgeregt, denn für einige von ihnen war das die erste Busfahrt. In so einem großen Bus mit vielen anderen Leuten zu sitzen und durch die Gegend zu fahren, war sehr spannend. Natürlich erlebt man auf so einem Ausflug auch einiges und so haben die Kinder im Krankenhaus ganz zufällig die Krankenhaus Clowns getroffen. Die Clowns waren sehr lustig und haben die Kinder für kurze Zeit unterhalten und zum Lachen gebracht. Das war sehr schön. Anschließend durften Die Kinder ihre mitgebrachten Sterne an das große Fenster hängen. Es waren schon verschiedene Sterne am Fenster angebracht. Die Ster- ne der Regenbogenkinder leuchteten, wenn das Licht durchschien, wunderbar zwischen den anderen Sternen hindurch. Die Heimfahrt mit dem Bus war noch einmal eine Her- ausforderung, denn es waren keine Sitzplätze mehr frei und sie mussten stehen. Also hieß es - gut festhalten. Die Vorschulkinder haben die Fahrt gemeistert und es stimmt, wer eine Reise tut, auch wenn sie kurz ist, kann etwas erzählen. Es war ein sehr schöner Ausflug. Alle Friedenssterne wurden bereits aufgehängt Schulnachrichten Elternbeirat und Förderverein Klosterwiesenschule Baindt Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Letzte Hilfen - bei der Begleitung sterbender Menschen Kontakt zu sterbenskranken Menschen ver- unsichert häufig und stellt uns vor Herausforderungen. Gleichzeitig ist diese Zeit kostbar und unwiederbringlich. Der Vortrag geht auf Fragen ein, die sich stellen. Z.B. ‚wie verhalte ich mich richtig?‘, ‚Was kann ich noch tun?‘ Er zeigt Wege auf, kranke Menschen zu verstehen und dadurch einen Zugang zu ihren Bedürfnissen zu finden. Die Referentin wird zudem einfache pflegerische Maß- nahmen für mehr Wohlbefinden in der palliativen Phase vorstellen. Referentin: Carola Zweifel,Mitarbeiterin im ambulan- ten Hospizdienst,Palliativ Care Fachkraft Termin: Donnerstag, 25.01.2024, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Mitfahrplattform PENDLA in der Gemeinde Baindt Alleine mit dem Auto zur Arbeit fahren war gestern, denn das Online-Portal PENDLA ist für alle Pendlerinnen und Pendler in der Gemeinde Baindt verfügbar. Über folgen- den Link gelangen Sie ganz problemlos zur Mitfahrplatt- form: https://baindt.pendla.com Dort ist eine kostenlose Registrierung zur Nutzung des Onlineportals möglich. Im Anschluss können so ganz un- kompliziert Fahrgemeinschaften mit anderen Nutzerinnen und Nutzern gebildet werden. Was bringt mir eine Nutzung? Über die Online-Plattform PENDLA werden Personen an- gezeigt, die regelmäßig mit dem PKW einen gleichen oder zumindest ähnlichen Weg zur Arbeit fahren. Dies erleichtert das Bilden von Fahrgemeinschaften, womit ein wichtiger Beitrag zur Verringerung des Verkehrs, zu mehr Umweltschutz und auch einer Entlastung des Geldbeutels geleistet werden kann. Die Mitfahrplattform ist dabei grundsätzlich für Smart- phones, Tablets und natürlich auch den Computer ge- eignet. Anzugeben sind hier lediglich Wohnort, Arbeitsstätte bzw. Zieladresse und die täglichen Abfahrtzeiten. Es werden dann bereits angemeldete Nutzerinnen und Nutzer an- gezeigt, die einen ähnlichen Arbeitsweg haben und des- halb für eine Fahrgemeinschaft in Betracht kommen. Die Kontaktaufnahme erfolgt dann individuell per Chat oder Telefon, um so miteinander Fahrten, Treffpunkte und Ab- fahrtszeiten zu vereinbaren. Klima-Spartipp des Monats Januar: Aus ist In! In diesem Sinne geht es darum, dass elektronische Geräte nur eingeschaltet sind, wenn diese wirklich benutzt wer- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 den. Energie sparen ist einer der Trends der vergange- nen Jahre und wird dies auch in Zukunft sein, daher der marketinghafte Slogan dieses Tipps. In der Praxis gibt es allerdings oftmals eine Barriere, die einen am Ausschal- ten von Geräten hindert. Frei nach einem berühmten Zitat der Filmgeschichte: Die Macht der Gewohnheit sei mit dir. Nicht selten laufen die kleinen und großen „Stromfresser- chen“ des Alltags allein aus Gewohnheit und nicht, weil diese gerade benutzt werden. So lohnt es sich manchmal durchaus zu hinterfragen, ob beispielsweise der Fernseher wirklich laufen muss, wenn eigentlich gerade was ande- res gemacht wird. Auch im Büro, ist`s oftmals so, dass mehrere Bildschirm‘ sind an, obwohl man einen nur gebrauchen kann. Um dieses alltägliche Hamsterrad der Gewohnheit zu durchbrechen, ist es ganz hilfreich, sich immer wieder die eine Frage zu stellen, die bereits Shakespeare in seinem berühmten literarischen Werk Hamlet vor langer Zeit ganz ähnlich stellte: An sein oder nicht an sein, das ist hier die Frage? Wer sich diese Frage regelmäßig stellt und mit einem klaren ja oder nein beantworten kann, hat ein blütenrei- nes Gewissen und erzielt diese Reinheit, ganz ohne die fantastischen Versprechen der Wunderwaschmittel aus der Werbung. Zudem kann damit an der richtigen Stelle gespart werden, nämlich beim Energieverbrauch. Mit folgendem Satz, lässt sich gut merken, was alle ak- tuell nicht benötigten elektronischen Gerätschaften stets sein sollten: Aus, aus, aus, das Gerät ist aus! Übrigens gilt die Sache mit dem Ausschalten auch für Fahrzeuge. Werden diese nicht gefahren, also beispiels- weise beim Warten auf jemanden, ist der Motor ebenfalls auszuschalten. Dies vermeidet unnötige Verbräuche und Emissionen. Ganz nebenbei ist ein unnötig laufender Mo- tor nach StVO nicht erlaubt, weshalb hier gar ein Bußgeld fällig werden kann. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten Frühjahr/ Sommer 2024 ist da! Rund 350 abwechslungsreiche und interessante Ange- bote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Se- mester an. Die Homepage der VHS Weingar- ten (www.vhs-weingarten.de) in- formiert umfassend über alle An- gebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshochschule Weingarten im Rathaus Baindt, in der Huber- tus-Apotheke, in der Kreisspar- kasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Das Frühjahr-/Sommersemester beginnt am 26. Feb- ruar 2024 Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab 18.01.2024 unter www.vhs-weingarten.de online möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursände- rungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Programm der Außenstelle Baindt: Nr. Y3031-01W3 Rückenfit Alexandra Zimoch Gemeinsam wollen wir unseren Rücken stärken. Dabei ler- nen wir, wie die Haltung verbessert werden kann. Zudem werden in jeder Stunde Ansätze zur Rückenentspannung praktiziert. Der Rückenfitkurs mit Wirbelsäulengymnastik hilft uns, die Beweglichkeit und Koordination zu verbes- sern, was zu einer besseren Körperwahrnehmung führt. Am Ende steht das Ziel, auch im Alltag einen rücken- freundlichen und wirbelsäulenschonenden Bewegungs- ablauf zu erlernen. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung 7 - 8 Personen 10 Abende, 05.03.2024 - 04.06.2024 Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 88,70 € (keine Ermäßigung) Nr. Y3021-001W3 Nordic Walking Kurs für Anfänger*innen Nadine Buchmüller Nordic Walking ist mehr als nur spazieren gehen mit Stö- cken! Mit Nordic Walking lassen sich sowohl Ausdauer als auch Kraft, Beweglichkeit und Koordination trainieren. In diesem Kurs lernst du die Grundtechniken des Nordic Walking kennen. Daher ist dieser Kurs für Anfänger*innen optimal geeignet. Benötigt werden passende Stöcke, wenn möglich aus dem Fachgeschäft und dem Wetter angepasste Klei- dung und Schuhe. 7 - 15 Personen 10 Abende, 08.04.2024 - 24.06.2024 Montag, 18:00 - 19:00 Uh Badweg am Waldspielplatz, Nähe Bike Park 45,30 € Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Informationsveranstaltung - der gewerblich-technischen Berufsfachschulen Ravensburg An der Gewerblichen Schule Ravensburg findet am Diens- tag, den 06. Februar 2024, eine Informationsveranstal- tung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Von 12.30 Uhr bis 16:00 Uhr können Sie sich in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern einen persönlichen Eindruck von den Bereichen • Druck- und Medientechnik, • Elektrotechnik, • Fahrzeugtechnik, • Farbtechnik, • Holztechnik und • Metalltechnik bilden. Die Berufsfachschulen dienen der beruflichen Grundbil- dung und ersetzen in vielen Berufen das erste Ausbil- dungsjahr. An der 2-jährigen Berufsfachschule erwerben die Schüler zusätzlich einen mittleren Bildungsabschluss. Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg - des technischen Gymnasiums Ravensburg An der Gewerblichen Schule Ravensburg findet am Diens- tag, den 06. Februar 2024 eine Informationsveranstal- tung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Ab 16:30 Uhr kann die Schule besichtigt werden und um 18:00 Uhr gibt es ein Informationsveranstaltung zu Profil- fächern und Aufnahmebedingungen in der Aula. Interessierte des 3-jährigen Zweiges ab Klasse 11 können sich in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern einen persönlichen Eindruck von den Profilen • Mechatronik • Gestaltungs- und Medientechnik • Technik und Management • Informationstechnik Außerdem wird über den 6-jährigen Zweig ab Klasse 8 – den innovativen Weg zum Abitur informiert Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg - der Wirtschaftsschule, des Berufskollegs und des Wirtschaftsgymnasiums der Humpis-Schule Ravens- burg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77, laden zum gemeinsamen Informationsabend ein: Dienstag, 6. Februar 2024 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sie erhalten bei dieser Veranstaltung Informationen zu den verschiedenen Profilen, Wahlfächern und sonstigen Aktivitäten während der Schulzeit aus der Sicht der Schul- leitung, der Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler. Zugangsvoraussetzungen: In die Wirtschaftsschule/Berufsfachschule können Hauptschüler, Werkrealschüler, Gemeinschaftsschü- ler, Realschüler oder Gymnasiasten nach der 8., 9. oder 10. Klasse sowie Schüler nach Abschluss des VAB auf- genommen werden. Die Schüler erwerben an der Wirt- schaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbun- den mit einer beruflichen Grundbildung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmännische Berufe aber auch für weiterführende, berufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der besonderen Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse 11 oder Jahrgangsstufe 1 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungs- zeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Be- werber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Be- rufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit einem Noten- durchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgym- nasium vermittelt in drei Jahren die allgemeine Hoch- schulreife. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2024. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für alle Schular- ten (außer Berufskolleg Fachhochschulreife) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www.schule- in-bw.de/bewo erfolgt. Weitere Informationen zu den einzelnen Schularten er- halten Sie auch im Internet unter www.humpis-schule.de Informationsabend zur Technikerausbildung Die Fachschule für Technik Ravensburg veranstaltet am Dienstag, 30. Januar 2024, um 18:30 Uhr in der Aula der Gewerblichen Schule Ravensburg, Gartenstraße 128 einen Informationsabend über die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik mit anschließender Besichtigung der Labors. Dieser Bildungsgang ermöglicht interessierten jungen Facharbeitern und Facharbeiterinnen der Metalltechnik den Einstieg in anspruchsvolle Aufgaben in der Konst- ruktion, Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung, im Projektmanagement, Vertrieb, Service und vielen weite- ren Bereichen. Neben der zweijährigen Vollzeitausbildung wird eine Teil- zeitform angeboten, die vier Jahre dauert. Unterrichtszei- ten und stufenweise Prüfungsabschlüsse der Teilzeitform sind abgestimmt auf die berufsbegleitende Weiterbil- dung. Voraussetzung für die Aufnahme in die Techni- kerschule ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufs- ausbildung in einem Metallberuf und für die Vollzeitform mindestens 1,5 Jahre zusätzliche Berufspraxis. Bei der Teilzeitausbildung kann die Hälfte der Praxiszeit während des Bildungsganges erbracht werden. Beginn ist jährlich im September. Eine Informationsschrift zur Technikerausbildung und über Förderungsmöglichkeiten kann beim Sekretariat der Gewerblichen Schule Ravensburg angefordert oder im Internet abgerufen werden. Anschrift: Fachschule für Technik - Maschinentechnik, Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg (Telefon 0751/368 100, Fax 368 118). www.gsravensburg.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Tag der Offenen Tür am Gymnasium Weingarten Das Gymnasium Weingarten lädt herzlich zum Tag der Offenen Tür ein: am Freitag, den 02.02.2024 um 16.00 Uhr. Der gemeinsame Auftakt von Kindern und El- tern ist in der Halle 4 des Gymnasium Weingarten. Im Anschluss stellt das Schulleitungsteam den Eltern die Schule mit ihren Profilen und Besonderheiten vor. Wäh- rend dieser Präsentation gehen die Kinder gemeinsam mit den Schülermentor*innen in das Foyer, dort wartet eine erste Aktivität auf sie. Danach entdecken Kinder und Eltern frei die Schule: viele Stationen sind vorbereitet, an denen fleißig Stempel ge- sammelt werden können, und freuen sich auf neugierige Menschen! Im Foyer ist für Bewirtung gesorgt, die Eltern der jetzigen 5er erwarten die Gäste gern. Um 17.45 Uhr gibt es einen gemeinsamen Abschluss, bei dem die Kinder unter anderem ein kleines Abschiedsge- schenk bekommen. Der erlebnisreiche Tag endet dann um 18.00 Uhr. Sicherheitstrainings- und Energiesparkurse im Landkreis Ravensburg für das Jahr 2024 der Kreisverkehrswacht Ravensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder ver- schiedene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fah- ren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen einer Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusst- sein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die an Samstagen stattfinden, bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Weingarten, Sennhof 1 (Straßenmeisterei Ravensburg) durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 18 Sicherheitstrainings- kursen finden am 13., 20., sowie am 27. April 2024 statt. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betragen 70,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwi- schen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 30,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 – 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreis- verkehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular sind auf der der Homepage www. kreisverkehrswachtravensburg.de der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Möttelinstr. 23 in 88212 Ravensburg hin- terlegt. Dort erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Donnerstag, 10:00 – 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: • Ambulant Betreutes Wohnen • Betreutes Wohnen in Familien • Familienunterstützender Dienst • Persönliches Budget • Urlaubsreisen • Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Januar - 28. Januar 2024 Gedanken zur Woche: Glück auf Erden Das Bewusstsein eines erfüllten Lebens und die Erinne- rung an viele gute Stunden sind das größte Glück auf Erden. Cicero Samstag, 20. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Franziska Joachim, Pia Kreutle Sonntag, 21. Januar – 3. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Juka Dienstag, 23. Januar 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 24. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Donnerstag, 25. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 26. Januar 08.30 Uhr Baindt -Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung 15.30 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppenstunde im Bischof-Sproll Saal 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 27. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 28. Januar – 4. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Frida Rapp, Jakob Spähn, Louisa Möhrle, Marian Schäfer, Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz, Marlene Stör († Josefine Heine, Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zimmermann) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2024 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Voranzeige Seniorenfasnet Ob Fasnet, Fasching, Karneval, die Narren feiern überall! Wir laden Sie ein zu einem lusti- gen und fröhlichen Nachmittag am 31. Januar 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Unsere „Bampfenkätter“ - bekannt durch Funk und Fern- sehen - hat wieder viel Neues und Heiteres das Jahr über zusammen- getragen. Sicher gibt es auch gemeindepolitisch Vieles zu berichten „i sag jo nix, i moin jo blos!“ Die musikalische Unterhaltung wird in bewährter Weise Herr Maier übernehmen.Ein we- nig Fröhlichkeit woll‘n wir Euch schenken und Euch ein bisschen heut ablenken. Wir wünschen Euch ein fröhliches Lachen, das wird die Welt dann bunter machen. Liebe Grüße, wir freuen uns auf Sie, Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 28. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 21. Januar 3. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 22. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 24. Januar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 25. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus (Pfr. M. Schöberl) Freitag, 26. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 28. Januar letzter So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant Dr. D. Widmann) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10:30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch In einer Zeit, in der sich viele nach den „guten Alten Zeiten“ zurück- sehnen, die es so nur in der Erin- nerung gibt, stellt uns der Spruch für die neue Woche Gottes Pers- pektive auf die Welt vor Augen. Seine Liebe hat – anders als unsere Möglichkeiten – keine Grenze. Sie verbindet Menschen auf der ganzen Welt mit- einander in einer Hoffnung auf Frieden und Gerechtigkeit, auf Gemeinschaft und Versöhnung, für die Gott selbst mit seinem guten Namen einsteht, denn „Jesus“ heißt „Hilfe/ Rettung“. Dieser Glaube verbindet Menschen aller Kulturen und Sprachen zu einer großen Familie, die sich füreinander und für Gottes geliebte Welt einsetzt. Gottes Segen dazu, diese Berufung aus der Verbindung mit ihm in den kleinen Münzen des Alltag zu leben! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ehejubiläum Sie feiern 2024 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Auf in die nächste Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemeinsa- men Lesen, Diskutieren und Entdecken. Auch im neuen Jahr laden wir wieder alle herzlich ein, jeweils donnerstags- abends um 19.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus in Baienfurt am 25. Januar + 01. und 08. Februar. Die Abende können auch einzeln ge- winnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in der kommenden Runde! M. Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Winter-Kirchenkino 26. Januar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Im Jahr 2005 in Jenin, einem der größten palästinensi- schen Flüchtlingslager im Westjordanland: Ismael Khatib verlor seinen Sohn und hatte die Wahl. Er traf eine Entscheidung und rettete fünf Menschen das Leben. Evangelische Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Ge- legenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Situation in der Landwirt- schaft – Überlegungen zu den Protesten der Bauernfamilien Von Bernd Kraft, Vorsitzen- der des Ev. Bauernwerks in Württemberg e.V. Die Landwirtschaft steht in Deutschland, aber auch in Baden-Württemberg, schon seit Jahren unter enormem Druck. Dies macht sich nun Luft. Das bewegt auch uns in Hohebuch. Um was geht es? Die Sparpläne der Bundesregierung nach dem Verfas- sungsgerichtsurteil beinhalten eine Beendigung der Ag- rardieselrückvergütung nach dem Energiesteuergesetz und der KFZ Steuerbefreiung landwirtschaftlicher Fahr- zeuge (Traktoren und Anhänger). Zusammen will man knapp 1 Mrd./Jahr zusätzlich aus der Landwirtschaft ein- nehmen. Was ärgert die Bauernfamilien daran so sehr? Sie finden es ungerecht, eine so kleine gesellschaftliche Gruppe mit einem so hohen Betrag zu belasten, wo doch jeder weiß, dass die Mehrkosten nicht weitergegeben wer- den können, aufgrund der Konkurrenzsituation in global offenen Märkten für Lebensmittel und landwirtschaftli- chen Rohstoffen. Sie sehen kaum Einsparmöglichkeiten, da die Äcker ja trotzdem bestellt werden müssen. Auch gibt es momentan und auch auf längere Sicht keine Al- ternativen zum dieselbetriebenen Traktor. Von daher ist auch keine positive Lenkungswirkung in Richtung mehr Klimaschutz zu erwarten. Die KFZ-Steuer wird eigent- lich für die Straßenbenutzung erhoben, d.h. es ist eine Verkehrsinfrastrukturabgabe. Traktoren fahren aber die meiste Zeit, zum Teil über 95%, auf landwirtschaftlichen Flächen und Hofgeländen. Da wird keine öffentliche Inf- rastruktur belastet. Die Maschinen werden aber für den täglichen Ablauf gebraucht. Die geplanten Maßnahmen schlagen voll auf die Einkom- menssituation der Bauernfamilien durch. Deshalb sind der Widerspruch und der Protest gegen die geplanten staatlichen Mehreinnahmen voll berechtigt und werden von uns unterstützt. Was belastet die Bauernfamilien? Die deutlich umfangreichere bürokratische Umsetzung der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpo- litik (GAP), mit mehr Arbeit für weniger Geld, bringt die Bauernfamilien zum Verzweifeln, insbesondere die soge- nannten „Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen“ (GLÖZ). So wur- de ja erst im Spätsommer nachgereicht, was da noch zu beachten ist. Manch einer empfindet die Auflagen als weltfremd. Starre politische Terminvorgaben sind einzu- halten, statt auf Kulturzustand, Bodenzustand und Wet- ter zu achten, um einen Acker zu bearbeiten, und dies in Zeiten sich deutlich veränderndem Klima. Das empfinden Bauernfamilien für sich selbst entwertend und entmündi- gend. Ihre Erfahrung, fachliche Kompetenz, Sorgfalt und Verantwortung bei der nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Böden scheinen entbehrlich. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Es ist zu befürchten, dass einige Höfe, manche ihrer bis- lang lukrativen Kulturen nicht mehr anbauen werden können. Zudem macht die GAP, um mehr Biodiversität bereitzustellen, ein viel zu schlechtes Angebot, obwohl mehr Biodiversität politisch gewünscht ist. Insbesondere die Tierhalter stehen unter starkem Druck. Die Anforderungen aus Gesellschaft und Politik an das Tierwohl steigen, aber bauliche Veränderungen müssen entweder über die Verkaufserlöse der Produkte oder über staatliche Mittel verlässlich unterstützt sein. Das von der Bundesregierung eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert Kommission, Personen aus Wissenschaft, Landwirtschaft und Tierschutz) hat dazu 2020 ganz konkrete Vorschläge gemacht, auch zur Finan- zierung. Leider können sich die politisch Verantwortlichen nicht zu einer Umsetzung durchringen. Das Kompetenz- netzwerk hat daher 2023 seine Arbeit niedergelegt. Bei unseren Tierhaltern, insbesondere in der Schweinehal- tung, haben schon viele aufgehört, dies beileibe nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern weil sie nicht wissen, wie es in Zukunft weitergehen kann. Hier macht sich eine bedrückende Perspektivlosigkeit breit. Alle die beschriebenen Punkte haben den Druck auf un- sere Bauernfamilien in diesem Jahr verstärkt. So führen die aktuell geplanten Belastungen nun doch zu deutlichen Protesten, aber da steht sehr viel mehr an Unzufriedenheit und das Gefühl nicht gehört zu werden dahinter. Was ist uns in dieser Situation wichtig? Das Evangelische Bauernwerk appelliert an die politisch Verantwortlichen, auf die berechtigten Forderungen der Bauernfamilien einzugehen und verlässliche Rahmenbe- dingungen zu schaffen, in denen diese in Eigenverantwor- tung ihre Höfe nachhaltig bewirtschaften und entwickeln können. Rahmenbedingungen mit Perspektive statt klein- teiliger Regelungen. Wir unterstützen die Bauernfamilien in ihrem Protest. Aber wir bitten dies mit Anstand und Respekt gegenüber Men- schen, Verbrauchern und Politikern mit anderen Meinun- gen zu tun. In einer Demokratie finden natürlicherweise Aushandlungsprozesse statt. Das ist gut so. Diese gilt es zu respektieren und positiv zu gestalten, um Mehrheiten zu gewinnen. Wir bitten alle, die mit uns in Hohebuch und dem Evange- lischen Bauernwerk verbunden sind, mit Bauernfamilien ins Gespräch zu kommen, sie anzuhören und bei ihren Anliegen konstruktiv zu unterstützen. Die Jahreslosung zu 2024 aus 1.Kor. 16,14 sagt: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe. Das wollen wir bedenken und so wollen wir miteinander umgehen, politische Differenzen aushalten, miteinander Lösungen suchen und Veränderungen gestalten. Hohebuch 01.01.2024, Bernd Kraft Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr Das neue Jahr bringt Neues für den Kreativen Montag. So wollen wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Februar 12.2. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aqua- rell März 11.3. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten 1. Baindter Hobbyturnier voller Erfolg Als erstes Event des neuen Tischtennis-Jahres stand am 06.01. das neu eingeführte Baindter Hobbyturnier an. Mitspielen durften alle ab 16 Jahren, die nicht bei einem Tischtennisver- ein gemeldet sind. So fanden sich 32 Hobbysportler*innen in der Baindter Sporthalle ein, um gemeinsam Tischten- nis zu spielen und Spaß zu haben. Das Spielsystem war so ausgelegt, dass alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen 8 Spiele auf 2 Gewinnsätze zu bestreiten hatten und sich nach und nach die Spielstärke der zugelosten Gegner*in- nen anpasste. So gab es in den ersten Runden noch ei- nige deutliche Ergebnisse, aber mit zunehmender Dauer entstanden hart umkämpfte Partien und alle Mitspielen- den waren in jeder Begegnung sportlich gefordert. Nach 8 Runden (und der Erkenntnis, dass Tischtennis doch auch anstrengend sein kann) standen die Finalisten fest, die in einem großen und kleinen Finale die Plätze 1-4 aus- spielten. Sieger des 1. Baindter Hobbyturnieres wurde Moritz „Muffler“, der sich im Finale gegen Stephan Kopf durchsetzen konnte. Jürgen Frick erreichte mit seinem Sieg im kleinen Finale gegen Stephan Dasch den 3. Platz. Anschließend ließ man spektakuläre Ballwechsel Revue passieren, fachsimpelte noch ein bisschen und genoss Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 die gemeinsame Zeit bei der Abteilung Tischtennis. Or- ganisatoren und Teilnehmer*innen waren sich einig, dass diese Veranstaltung einen festen Platz im Kalender der Tischtennisabteilung verdient hat. Daher freuen uns heu- te schon auf die 2. Auflage des Hobbyturniers, welches voraussichtlich am ersten Wochenende des Jahres 2025 stattfinden wird! Tischtennis MiniMeisterschaften in Baindt Tischtennis MiniMeisterschaften sind ein bundesweiter Wettbewerb, der in ganz Deutschland ausgespielt wird und damit eine der größten Breitensportaktion Deutsch- lands ist. Über einen Ortsentscheid, Bezirksentscheid und Verbandsentscheid qualifizieren sich die besten Anfänger der einzelnen Verbände für das Bundesfinale, wo über ein Wochenende lang mit tollem Rahmenprogramm, der Bundessieger und die Bundessiegerin ausgespielt werden. Der Ortsentscheid der MiniMeisterschaften in Baindt fin- det am Samstag, 27.01.2024 statt. Treffpunkt ist um 10:30 Uhr in der Baindter Sporthalle, der Spielbeginn ist für 11 Uhr geplant. Das Turnier ist kostenlos und eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Mitmachen dürfen alle Kinder bis einschließlich 12 Jahren (Jahrgang 2011). Ge- spielt wird in 3 Altersklassen, wobei sich die besten Spieler und Spielerinnen jeder Altersklasse zum Bezirksentscheid am 10.03. qualifizieren können. Voraussetzung zur Teilnah- me ist, dass bisher noch keine Spielberechtigung für einen Tischtennisverein beantragt wurde. Dieses Turnier richtet sich ausschließlich an Anfänger und Anfängerinnen, da- her sind auch keine Vorerfahrungen im Tischtennis nötig. Mitzubringen sind Sportkleidung und Sportschuhe, sowie etwas zu trinken. Wer hat, darf seinen Tischtennisschlä- ger mitbringen, es können aber auch Schläger von uns ausgeliehen werden. Zuschauer und Eltern sind natürlich ebenfalls herzlich eingeladen. Abt. Frauenturnen Vorhang auf - lasset dr Fasnet ihren Lauf Unter diesem Motto findet unsere Vereinsfas- net am Montag, 5.2.24, um 18.29 Uhr, im Ju- gendvereinsheim „Loch“ statt. Bitte, etwas fürs kalte Büffet mitbringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2024 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht gewerblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (01748527937) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz auch gerne bei Ihnen Zuhause ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Volleyball LJ Baindt Erfolgreicher Start in die Rückrunde für VLJ Baindt 1 Nachdem die TSG Leutkirch am vergange- nen Spieltag-Samstag leider nicht antreten konnte, kosteten sowohl die Baindter, als auch die Gäs- te aus Langenargen den kurzen Spieltag voll und ganz aus. In drei Sätzen kämpften beide Mannschaften auf hohem Niveau um jeden einzelnen Ball. So ging der ers- te Satz zunächst 22:25 für die Langenargener Psychos aus. Mitunter dank einer kraftvollen Aufschlagserie der Baindter wendete sich das Blatt im nächsten Satz (25:22) und brachte im dritten Satz nochmals die Möglichkeit für cleveres Spiel und überzeugende Blöcke (25:20). Durch diese weiteren zwei Punkte landet die VLJ Baindt 1 nun in der Tabelle auf einem souveränen dritten Platz: 1 TV Kressbronn 19 2 TV 02 Langenargen Psychos 16 3 VLJ Baindt 15 4 SV Jedesheim 15 5 VfB Ulm 14 6 TSG Leutkirch 12 7 SF Illerrieden 11 8 BSG Immenstaad Dornier-Reha 5 9 SSV Ulm 1846 4 Zum Ausruhen bleibt allerdings keine Zeit! Denn neben dem Nachholspiel gegen die TSG Leutkirch steht auch das Pokalspiel gegen den TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers voraussichtlich am 29.01.2024 an. Und auch die VLJ Baindt 2 bleibt am Ball! Der nächste Spieltag der zweiten Mannschaft findet am 21.01.2024 in Oberteurin- gen statt. Spielbeginn ist um 14.00 Uhr. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesen- schule e.V. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwan- gere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Basar- lino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwie- senschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Ferienkursen des Al- pinteams Unsere Kurse im Januar sind ausgebucht!! Aber es ist ab sofort möglich, sich bis 31.01. für unseren Ferienkurs im Februar anzumelden. Er findet in den Faschingsferien am 14./15.2. und 17./18.02.24 statt. Es ist auch eine Teilnahme nur an zwei Tagen möglich. Die Snowboardkurse finden generell nur zweitätig am 17./18.02. statt. Zur Anmeldung haben wir ein neues On- line-Anmeldeverfahren. Bitte verwenden Sie ausschließ- lich dieses. Es muss für jeden Teilnehmer extra ausgefüllt werden. Sie finden es unter www.svbaindt.de. Das Alpinteam bedankt sich für Ihr großes Vertrauen, wünscht allen noch ein gutes Jahr 2024 und freut sich darauf mit Ihnen tolle Kurse durchzuführen!! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das naturnahe Steinacher Ried Wir wollen das Steinacher Ried im Winter erleben und Spuren des Bibers finden.Treffpunkt: Sonntag 28.01.2024 um 9.45 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten.Rückkehr ca. 17.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9 km, ebenes Gelände. Fahrpreis 5,00 Euro in Fahrgemeinschaften. Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung im Café Ententörle. Bitte gutes Schuhwerk, Wechselschuhe, evtl. Stöcke, Ves- per und Getränke mitnehmen. Anmeldung ab 24.01.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Mauela Schulte, E-Mail: mariamanue- la@gmx.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen. Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Schnittkurs für Obstbäume Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, ein neues Jahr hat begonnen, es bringt neue Hoffnung, neue Gedanken und neues Licht. Im Garten herrscht ja absolute Ruhe, trotzdem ist es der ideale Monat, um Obst- bäume zu schneiden und dieses Thema gehen wir auch sofort an und treffen uns am Samstag, 20. Januar 2024 um 14.00 Uhr im Obstgarten der Familie Holzer/Sorg in der Schacherstraße 6 in Baienfurt. Unter fachkundiger Anleitung lernen wir dann, wie es der Profi macht. Sollte es am 20. Januar vom Wetter her nicht durchführbar sein, wird der Termin auf den 27. Januar 2024 verschoben. Wir werden die angemeldeten Teilnehmer dann direkt be- nachrichtigen Bitte melden Sie sich unbedingt bei Ionela Atanasof an entweder per E-Mail: gartenfreunde.baien- furt@web.de oder telefonisch unter 0751/44875. Danach möchten wir gerne mit Ihnen zusammen noch mit einem Glühwein anstoßen (bitte Tasse oder Becher mitbringen). Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Nun freuen wir uns über Ihre zahlreiche Anmeldung und grüßen ganz herzlich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Rückblick: Senioren-Nachmittag / Speidlerhaus Zum Beginn des neuen Jahres sang der Männerchor des Liederkranzes mit den Senioren(innen) Lieder, die zum Teil in der Schule gelernt und gesungen wurden. Der musikalische Nachmittag war für alle Besucher sicherlich kurzweilig und unterhaltsam. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeens and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnisse freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Über eine weitere Unterstützung würden wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 Erste Hilfe Party: Kindergeburtstag einmal anders Der DRK-Kreisverband Ravensburg bietet Erste Hilfe Partys für Kindergeburtstage an. Nicht nur im Erwachsenenalter ist Erste Hilfe ein sehr wichtiges Thema, das jeder und jede beherrschen soll- te. Das Wissen vom Absetzen eines Notrufs ist bereits im Schulkindalter von hoher Relevanz. Doch wie können Kinder dies mit Freude erlernen? Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. hat die Lösung: Wir bieten im Rahmen eines Kindergeburtstags einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder im Alter von 6-12 Jahren an! Simone Dreher, Ausbilderin beim DRK-Kreisverband Ra- vensburg e. V., führt die Kids durch ein spannendes und kindgerechtes Programm. Die Kinder lernen spielerisch, wie ein Notruf abgesetzt wird und welche Schritte beach- tet werden müssen. Damit sie selbst ihre ersten Erfahrun- gen mit Erster Hilfe machen können, wird mit den Kindern das Anlegen von Kopf-, Ellenbogen und Handinnenflä- chenverbänden sowie das Anbringen von Fingerkuppen- pflaster geübt. Auch das Thema Bewusstlosigkeit steht auf dem Programm. Zum Abschluss der Geburtstagsfeier haben die Kids das Wichtigste der Erste Hilfe durchge- spielt und jeder der kleinen Rettungskräfte erhält eine Urkunde. Die Kids verbringen etwa zwei Stunden mit dem Thema Erste Hilfe. Dabei gehen die Kinder mit viel Spaß unvoreingenommen an Erste-Hilfe-Übungen heran und sind so gestärkt für Notfälle im Alltag.Das Erste-Hilfe-Ge- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 burtstagsprogramm findet vorzugsweise in den Räum- lichkeiten des DRK-Kreisverbands Ravensburg statt.Die Kosten des Programms betragen pauschal 150,00 € für maximal 10 Teilnehmer. Die Anwesenheit einer Aufsichts- person der Familie ist je nach Gruppengröße hilfreich. Kontakt: DRK-Kreisverband Ravensburg e. V. Markus Friedel 0751 56061-62 Ulrike Lehr 0751 56061-70 Mail: breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de Kindertagespflegepersonen gesucht – Nächster Vorbereitungskurs startet im Februar in Weingarten Kreis Ravensburg – Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Landkreises Ravensburg und die regiona- len Vermittlungsstellen für Kindertagespflege der frei- en Träger Caritas und Diakonie bieten im Februar und März erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und -väter an. Der kostenfreie Kurs findet an fünf Frei- tagnachmittagen und an drei Samstagen in Weingarten statt. Dabei werden die Teilnehmenden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vorbereitet. Wichtige Vor- aussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Er- ziehungserfahrungen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch eine weitergehende anschließende Qualifizierung und Fortbildungen zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 23.02.2024 von 14 bis 18 Uhr in Weingarten. Die Qualifizierung wird kosten- frei angeboten. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 15.02.2024. Am 30.01.2024 findet um 19:30 eine Online - Infoveran- staltung statt. Interessierte können sich über h.fey@ rv.de anmelden oder direkt über folgenden Link dar- an teilnehmen: https://landkreisravensburg.webex.com/ landkreisravensburg/j.php?MTID=m886c87001426b7677e 27de599f2ce050 Für alle Fragen rund um die Kindertagespflege stehen die drei regionalen Vermittlungsstellen zur Verfügung: • Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@ diakonie-oab.de. • Region Schussental: Anja Staib und Christina Neu- bauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas- bodensee-oberschwaben.de • Region Nordwest: Christine Leierseder und Dag- mar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de. Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsan- gebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Bera- tung und Begleitung der Kindertagespflege in Koope- ration vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Bo- densee-Oberschwaben und dem Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Verbesserungen beim Einkommensteuertarif, eine An- hebung des Kindefreibetrags oder der Anstieg der Ver- dienstgrenze bei Minijobs – das sind nur einige Beispiele für beschlossene steuerliche Änderungen für das Jahr 2024, die man kennen sollte. Aber auch über die Ände- rungen, die in Kürze rückwirkend verabschiedet werden sollen, lohnt es sich Bescheid zu wissen. Nur so können die richtigen Entscheidungen getroffen werden. So wird es voraussichtlich 2024 zu Verbesserungen bei der ener- getischen Gebäudesanierung im Eigenheim und bei der Gebäudeabschreibung bei Vermietungen kommen. Auch bei der Rentenbesteuerung, bei Betriebsveranstaltungen, bei den Reisekosten und den Abschreibungsregelungen für Betriebe soll es Änderungen geben.Alle Informationen hierzu sowie zu vielen weiteren Themen finden Steuer- zahler inklusive zahlreicher Tipps in dem neuen kosten- losen Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ des Bundes der Steuerzahler, der die wich- tigsten Änderungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele anschaulich erklärt. So ist man bestens über alle Neuerungen im Bilde. Denn auch in diesem Jahr gilt wieder: Nur wer sich als Steuerzahler umfassend informiert, kann entsprechend reagieren und von den vielen Verbesserungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken? Der kostenlose Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ kann beim Bund der Steuerzah- ler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 bestellt werden. Gastschüler aus Mexiko und Peru suchen die Gastfamilien in Deutschland Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdauer: Mexiko /Guadalajara ist von 02.03 -16.05.2024 und Peru Arequipa: von 20.04. – 15.05.24 (14 – 16 Jahre alt). Der Ge- genbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711- 6586533, Mob. 0172-6326322, e-Mail: gsp@djobw.de, www. gastschuelerprogramm.de. Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 27. Januar 2024 um 11.00 Uhr, in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren statt. Dystonie ist eine neurologische Bewegungsstörung. Eine Form ist der Blepharospasmus (Lidkrampf). Bei dieser Form verkrampfen sich die, das Auge umgebenden, Mus- keln und es kann zu häufigem unregelmäßigem Blinzeln kommen. Auch kann sich das Augenlid komplett schließen. Weitere Dystonieformen sind u.a. Schiefhals, Schreib- krampf, Stimmbandkrampf, Mund-Kiefer-Dystonie, ge- neralisierte Dystonie. In der Selbsthilfegruppe können Sie Patienten mit unter- schiedlichen Dystonieformen kennenlernen. Sich unterei- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 nander über Behandlungsmethoden, Auswirkungen und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Eine verbindliche An- meldung ist bis Dienstag, 23. Januar erforderlich. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Edith Merz, Tel. 07392 / 69 07 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Forum „Migration.Integration.Gestalten!“ am 02. Februar in Weingarten Kreis Ravensburg – Das Landratsamt Ravensburg lädt am 02. Februar von 9:00 bis 16:30 Uhr zu einem Forum „Migration.Integration.Gestalten!“ nach Weingarten ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im vergangenen Jahr haben sich Teilnehmende an sie- ben lokalen Zukunftswerkstätten zu erfolgversprechen- den Rahmenbedingungen für ein gutes Miteinander vor Ort und in der Region ausgetauscht. Bei einem land- kreisweiten FORUM möchte der Landkreis nun von den lokalen Erfahrungen hören, einen Blick über die Grenzen des Landkreises hinauswerfen und mit Engagierten und Interessierten ins Gespräch kommen. Der Tag wird eröffnet mit einem Vortrag „Wie kann Inte- gration in ländlichen Räumen gelingen?“ von Frau Prof. Dr. Birgit Glorius von der TU Chemnitz. Anschließend ge- hen die Teilnehmenden in mehreren Workshop-Runden den Fragen nach: • Wie können die Menschen vor Ort beteiligt werden? • Welche Vernetzungsstrukturen brauchen wir? • Welche Impulse kann die Wissenschaft für die Integra- tionsarbeit geben? • Welche Angebote gibt es bei uns in der Region? Ein Podiumsgespräch, u.a. mit Staatssekretär Siegfried Lorek, zur Frage „Integration – was ist das eigentlich?“ rundet den Tag ab. In den Pausenzeiten besteht die Mög- lichkeit, sich an Informationsständen über verschiedens- te Integrationsangebote und -projekte in der Region zu informieren. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bür- gerinnen und Bürger. Weitere Informationen zum Pro- gramm und Anmeldemöglichkeiten sind hier zu finden: https://www.rv.de/forum. Die Veranstaltung wird unter- stützt durch das Förderprogramm „Land.Zuhause.Zu- kunft – Gestaltung von migrationsbedingter Vielfalt in ländlichen Räumen“ der Robert Bosch Stiftung GmbH in Kooperation mit der Universität Hildesheim. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Versichertenberater werden für ihr Ehrenamt geschult Stuttgart, 16.Januar 2024 Sie sind geschätzte Helferinnen und Helfer in der Nach- barschaft: Bis zu 120 Versichertenberaterinnen und Ver- sichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Ba- den Württemberg kümmern sich in unserem Bundesland ehrenamtlich um die Anliegen von Versicherten, Rentner- innen und Rentnern. Sie nehmen Rentenanträge auf, be- raten in Rentenfragen, helfen beim Vervollständigen der Versicherungsverläufe und lassen Rentenansprüche be- rechnen. Im September 2023 hat die Vertreterversamm- lung 73 Versichertenberaterinnen und Versichertenbe- raterin ihrem Amt bestätigt und 39 neu gewähltLetztere trafen sich nun zum ersten Mal in Karlsruhe, um auf ihre zukünftige Aufgabe vorbereitet zu werden. Bei der Auf- taktveranstaltung erfuhren die Frauenund Männer, wie die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Baden Württemberg funktioniert. Außerdem wurden ih- nen die Grundlagen des Datenschutzes und der Korrupti- onsprävention vermittelt. Der Vorstandsvorsitzende, Kai Burmeister und auch der Vorsitzende der Geschäftsfüh- rung, Erster Direktor Andreas Schwarz ließen es sich nicht nehmen, die Teilnehmer persönlich zu begrüßen. „Die kostenfreien Serviceleistungen unserer ehrenamtli- chen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sind ein wichtiger Baustein unseres umfangreichen Be- ratungsangebots“ so Klaus Reinauer, der als Leiter des Büros der Selbstverwaltung für die Ehrenamtlichen zu- ständig ist. „Durch ihre Ortsnähe sorgen sie für eine per- sönliche Verbindung unserer Versicherten zur Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg“. Vertrauensvolle Ansprechpartner vor Ort Die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Rentenan- träge sowie Anträge auf Klärung des persönlichen Ver- sicherungskontos aufgenommen. In über 27.000 Bera- tungen informierten sie über die Voraussetzungen der Rentenarten und die Möglichkeiten zum Rentenbeginn sowie zu anderen Angelegenheiten der gesetzlichen Ren- tenversicherung. Durch regelmäßige fachliche Schulun- gen halten sie sich stets auf dem laufenden. Versicher- tenberaterinnen und Versichertenberater in ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversi- cherung Baden-Württemberg (www.deutsche-rentenver- sicherungbw.de) unter der Rubrik „Beratung und Kontakt“ 4 1 9 6 3 8 4 5 8 9 7 9 2 4 6 4 5 2 9 1 8 5 2 9 3 1 7 1 5 3 9 5 2 1 4 3 7 5 1 2 9 6 8 6 2 1 3 8 9 4 5 7 5 8 9 6 7 4 2 1 3 9 1 2 4 5 3 7 8 6 8 4 5 2 6 7 1 3 9 3 7 6 1 9 8 5 4 2 2 9 4 8 3 1 6 7 5 1 5 3 7 2 6 8 9 4 7 6 8 9 4 5 3 2 1 Sudoku mittel Die Zahlen von 1 bis 9 sind so einzutragen, dass sie in jedem Neunerblock, jeder Reihe und jeder Spalte genau ein Mal vorkommen. Lö su ng : © DEIKE PRESS 740R34R7 Hier könnte Ihre Anzeige stehen! anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 immo-voba.de Jetzt Termin sichern: 0751 37 01-4400 Unser Immobilien-Expertenteam in Baindt In der Gemeinde Baindt: 22. Januar - 05. Februar 2024 Sie denken über den Verkauf Ihrer Wohnimmobilie nach? Dann nutzen Sie jetzt die Chance für eine fundierte, kostenlose Ermittlung des marktgerechten Verkaufspreises! Zum Online- Immobilienwert- Rechner hier scannen. Wir bewerten kostenlos Ihre Immobilie: Wertermittlungs-Tage 2024! „Schöne Küchen. 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        Projekt-Nr. Auftraggeber Ausfertigungs-Nr. Datum GUTACHTEN 2215381 -- 21.03.2022 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt" Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt age/ HPC AG Telefon: 0751 36152-0, Fax: 0751 36152-99 Jahnstraße 26 Internet: www.hpc.ag 88214 Ravensburg E-Mail: ravensburg@hpc.ag Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – HPC_2215381_GU.docm INHALT Seite 1 Geplante Maßnahmen und Aufgabenstellung ..................................................... 4 2 Fachliche Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes ........................................ 4 3 Grundlagen ......................................................................................................... 6 3.1 Allgemeine Standortangaben .............................................................................. 6 3.2 Geologische und bodenkundliche Rahmendaten ................................................ 6 4 Planerische Eckpunkte ....................................................................................... 7 5 Bodenkundliche Untersuchungen ....................................................................... 9 6 Überschlägige Mengenbilanzierung .................................................................. 12 6.1 Rahmenbedingungen ........................................................................................ 12 6.2 Bilanz ................................................................................................................ 14 7 Bautechnische Vorgaben zum Umgang mit den Bodenmaterialien ................... 15 7.1 Allgemeine Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit ................ 15 7.2 Baufeldspezifische Maßnahmen ....................................................................... 16 7.2.1 Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Geigensack ......................................... 16 7.2.2 Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl ................... 17 7.2.3 Anlegen des neuen Grabens, Verfüllung des alten Grabens ............................. 17 7.2.4 Anlegen der mineralischen Baustraßen ............................................................ 19 7.2.5 Anlegen der Aufschüttungsfläche ...................................................................... 19 8 Schlussbemerkungen ....................................................................................... 20 TABELLEN Tab. 1: Allgemeine Standortangaben .............................................................................. 6 Tab. 2: Geologische und bodenkundliche Rahmendaten ................................................ 6 Tab. 3: Bodenkundliche Bestandsaufnahme ................................................................... 9 Tab. 4: Abhängigkeit der Erdarbeiten von den aktuellen Bodenfeuchte-Verhältnissen .. 11 Tab. 5: Überschlägige Mengenbilanzierung .................................................................. 14 ANHANG 1 Quellen- und Literaturverzeichnis 2 Glossar (Liste häufig im Bodenschutz verwendeter Begriffe) Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 3 HPC_2215381_GU.docm ANLAGEN 1 Planunterlagen 1.1 Übersichtslageplan, Maßstab 1 : 25.000 1.2 Lageplan der beprobten Flächen, Maßstab 1 : 1.500 2 Bodenschutzpläne 2.1 Bodenschutzplan Teilabschnitt Geigensack, Maßstab 1 : 500 2.2 Bodenschutzplan Teilabschnitt Bühl, Maßstab 1 : 500 Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 4 HPC_2215381_GU.docm 1 Geplante Maßnahmen und Aufgabenstellung Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufs als Hochwasser (HW)-Schutzgraben. Das Vorha- bengebiet liegt am nördlichen Bebauungsrand der Gemeinde Baindt. Der Graben soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen/geplanten Baugebiets "Gei- gensack Erweiterung" und am nördlichen Rand des geplanten Wohnbaugebiets "Bühl", östlich der Hirschstraße entstehen (s. Anlage 1.1). Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Verlauf mit kontinuierlichem Gefälle, so dass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Über- schwemmungsrisiko senkt. Bei den bevorstehenden Erdarbeiten müssen auf einer nicht unerheblichen Fläche bauliche Eingriffe in den natürlichen Boden erfolgen. Deshalb waren auf Anforderung durch das Land- ratsamt Ravensburg eine Untersuchung der bodenkundlichen Verhältnisse (humoser Oberbo- den, kulturfähiger Unterboden und anstehender Untergrund) sowie die Erstellung eines Bo- denschutzkonzepts mit Bodenschutzplan erforderlich. Die HPC AG, Standort Ravensburg, wurde auf Grundlage des Angebots Nr. 1215381 vom 05.11.2022 mit den entsprechenden Untersuchungsmaßnahmen beauftragt. 2 Fachliche Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes Der humose Ober- bzw. kulturfähige Unterboden erfüllt gem. BBodSchG § 2 [1] in besonde- rem Maße natürliche Funktionen als Lebensgrundlage und Lebensraum, Bestandteil des Na- turhaushalts sowie als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen. Die Böden und Bodenmaterialien unterliegen bei Baumaßnahmen vielfältigen und nachhalti- gen Eingriffen, die bei unsachgemäßem Umgang zu Schäden (Zerstörung des Bodengefüges, Bodenverdichtung, Vernässung) führen können und nur mit hohem Aufwand zu beseitigen sind bzw. nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Deshalb sind Abgrabungen, die Lagerung und Geländeverfüllungen bzw. -andeckungen fachgerecht und mit geeigneten Techniken auszuführen. Auf der Basis von fachlichen und gesetzlichen Regelungen (u. a. BBodSchV [2], Vollzugshilfe zu BBodSchV § 12 [3], DIN 19731 [4], DIN 19639 [5], Leitfäden zum Schutz der Böden beim Auftrag von kultivierbarem Bodenaushub [10], zur Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodenaushub bei Flächeninanspruchnahmen [9] etc.) werden Vorgaben und Maßnahmen be- schrieben, wie mit natürlichem Bodenmaterial schonend umgegangen werden kann und wel- che Ziele (allgemeine Grundsätze für die technische Durchführung der Erdarbeiten, Anlage und Pflege von Oberboden- und Unterbodenmieten, Befahren der Bodenkrume etc.) daraus für das Bauvorhaben abgeleitet werden können. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 5 HPC_2215381_GU.docm Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen können im Wesentlichen folgende Tätigkeiten zu ei- ner nachhaltigen Schädigung bzw. zum Totalverlust von kulturfähigen Bodenmaterialien füh- ren: • Befahrung mit ungeeigneten Fahrzeugen (z. B. Radfahrzeuge) • Erdarbeiten bei ungeeigneter Witterung bzw. ungeeigneten Boden-Feuchteverhältnis- sen • keine oder unsachgemäße Trennung verschiedener Bodenhorizonte • unsachgemäße Lagerung von Bodenmaterialien • unsachgemäßer Wiederauftrag von Bodenmaterialien • Nutzung von Freiflächen als Materiallager, Baustelleneinrichtungsfläche etc. Die wichtigsten und offensichtlichsten Folgen des unsachgemäßen Umgangs mit Böden und Bodenmaterialien ergeben sich aus den erfolgten Störungen des Bodengefüges: • Störungen im Wasserhaushalt durch Verdichtungen (insbesondere im Unterboden) mit der Folge dauerhafter Vernässungen, Verschlämmungen etc. • Störungen im Lufthaushalt durch Verdichtungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die organischen und chemischen Umsetzungsprozesse im Boden • Zerstörung von Lebensräumen für Bodenorganismen Insbesondere Gefügestörungen im Unterboden sowohl durch die technische Beeinflussung auf der Fläche als auch bei der Zwischenlagerung sind durch anschließende Meliorations- maßnahmen (z. B. Tieflockern, Drainagen, Einsaat von Tiefwurzlern o. ä.) nicht mehr vollstän- dig reversibel und müssen daher durch geeignete Maßnahmen so weit als möglich vermieden werden. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 6 HPC_2215381_GU.docm 3 Grundlagen 3.1 Allgemeine Standortangaben In nachfolgender Tabelle sind die allgemeinen Standortdaten für die Untersuchungsfläche zu- sammengestellt: Tab. 1: Allgemeine Standortangaben Parameter Untersuchungsfläche Name/Bezeichnung "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt" Lage Zeppelinstraße/Hirschstraße/Sulpacher Straße, Stadt Baindt, Landkreis Ravensburg Morphologie relativ eben im Teilabschnitt Geigensack, schwach bis mittel geneigt im Teilabschnitt Bühl (ca. 5 bis 9 %) Versiegelung/bebaute Fläche unversiegelt, landwirtschaftliche Fläche frühere Nutzung Grünland/Acker aktuelle Nutzung Grünland/Acker künftige Nutzung Hochwasserschutzgraben (Bachmäander) Umfeldnutzung Landwirtschaft, Wohnbaugebiet Wasserschutzgebiete außerhalb Naturschutz-/FFH-Gebiete außerhalb 3.2 Geologische und bodenkundliche Rahmendaten Nachfolgend sind die geologischen und bodenkundlichen Rahmendaten zusammengefasst: Tab. 2: Geologische und bodenkundliche Rahmendaten Parameter Ausbaufläche Name/Bezeichnung "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt" geologische Einheit (Geol. Karte 1 : 50.000) Beckensedimente sowie holozäne Abschwemmmassen bodenkundliche Einheit (Bodenkarte 1 : 50.000) Pseudovergleyte Parabraunerde aus tonig-schluffigen Beckensedi- menten sowie Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 7 HPC_2215381_GU.docm 4 Planerische Eckpunkte In Abstimmung mit dem Planer liegen bei der Baumaßnahme folgende Eingriffsbereiche mit bodenschutzrelevanten Arbeitsprozessen vor (s. dazu auch Bodenschutzpläne, Anlagen 2.1 und 2.2): • Zufahrt: Die Baustellenandienung erfolgt über die bestehenden Hirsch- und Sulpacher Straße jeweils am Westrand des Teilabschnitts Geigensack und Teilabschnitts Bühl. Die Baufelder sind somit weitgehend über bestehende befestigte Straßen erreichbar. Nur an einzelnen Stellen muss eine temporäre Baustellenzufahrt mittels mineralischer Schüttung eingerichtet werden. • Mineralische Baustraßen: Am Ost- und Westrand des Teilabschnitts Geigensack wer- den mineralische Baustraßen (Zufahrten zur Fahrtrasse und der BE-Fläche) eingerichtet. Sie dienen der Baustellenandienung sowie dem Transport der separierten Materialien zum vorgesehenen Verwertungsort. Im Bereich der mineralischen Baustraßen wird hu- moser Oberboden abgetragen, ein Vlies mit hoher Reissfestigkeitsklasse (GRK 5) einge- bracht und eine Kies-/Schotterschicht von 0,3 bis 0,4 m Mächtigkeit aufgetragen. Nach Beendigung der Maßnahme werden die mineralischen Baustraßen rückstandsfrei wieder ausgebaut. Das Vlies mit hoher Reißfestigkeit ist hierbei von entscheidender Bedeutung. • Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Gei- gensack: Als Baustelleneinrichtungs- und Materiallagerfläche dient die Fläche des ge- planten Retentionsbeckens im Westen des Teilabschnitts Geigensack (s. Anlage 2.1). Bei der Fläche handelt es sich um eine bestehende Freifläche mit natürlichem Bodenaufbau. Die Tiefe des Retentionsbeckens im Teilabschnitt Geigensack soll im Endzustand ca. 1 m betragen. Hier sind Aushubmaßnahmen erforderlich, die sowohl den humosen Oberbo- den als auch den kulturfähigen Unterboden sowie das Untergrundmaterial betreffen. Das Oberbodenmaterial wird temporär in langgezogenen Wallmieten am Flächenrand auf kurzgeschnittener Grasnarbe gelagert. Später wird es zu einem Substrat aufbereitet (vo- raussichtlich 1 : 1 = humoser Oberboden : Sand) und anschließend als belebte Boden- zone über einer Kies-Filterschicht in der Beckensohle und an den Beckenflanken wieder angedeckt. Der Oberboden-Überschuss wird teilweise für die geplante Geländeaufschüt- tung im Teilabschnitt Bühl verwendet. Der Rest des Oberbodenmaterials sowie das Un- terbodenmaterial sind einer externen bodenfunktionalen Verwertung zuzuführen. Das Un- tergrundmaterial wird bis zur erforderlichen Beckensohle abgetragen und einer sachge- rechten Entsorgung zugeführt. • Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl: Optional wird im Westen des Teilabschnitts Bühl eine Baustelleneinrichtungs- und Materiallagerfläche ein- gerichtet (s. Anlage 2.2). Auf der Fläche könnte bei Bedarf das Überschussmaterial aus dem neuen Graben (Teilabschnitt Bühl) kurzzeitig bereitgestellt werden. Bei dieser Fläche handelt es sich um eine bestehende Freifläche mit natürlichem Bodenaufbau. Hier soll zuerst der Grasbewuchs kurz gemäht werden. Die Grasnarbe wird dann mit ei- nem Vlies (GRK 5) abgedeckt. Anschließend wird eine lastverteilende Kies-/Schotter- schicht von 0,3 bis 0,4 m Mächtigkeit aufgebracht. Nach Beendigung der Maßnahme wer- den die lastverteilende Schicht und das Vlies rückstandsfrei ausgebaut. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 8 HPC_2215381_GU.docm • Neuer Graben: Entlang des bestehenden Grabens im Bereich Bühl sowie der Verdolung im Bereich Geigensack wird zum Schutz gegen Hochwasser ein neuer offener Graben errichtet. Die Tiefe des Schutzgrabens soll je nach Position ca. 1 m bis 3 m betragen. Hier sind Aushubmaßnahmen erforderlich, die sowohl den humosen Oberboden als auch den kulturfähigen Unterboden sowie das Untergrundmaterial betreffen. Das Oberbodenmate- rial wird temporär in langgezogenen Wallmieten am Südrand des Grabens im Bereich des Teilabschnitts Bühl und am Nordrand im Bereich des Teilabschnitts Geigensack bauzeit- lich gelagert. Die Wallmieten dienen zusätzlich als Abgrenzung des Baufelds gegen die angrenzenden Tabuflächen. Der Ausbau des Unterbodens erfolgt rückschreitend mittels Kettenbagger. Die Grabensohle dient als Fahrtrasse für baustelleninterne Quertransporte und den Abtransport von Überschussmaterial. Es wird nur auf dem Untergrund (Schicht C) gefahren. Soweit möglich, wird das ausgebaute Unterbodenmaterial im Be- reich Bühl mittels Kettenbagger direkt in den zu verfüllenden, parallel verlaufenden, be- stehenden Graben umgelagert. Zudem dient ein Teil des Unterbodens zur Errichtung des Unterboden-Kerns im Bereich der Geländeaufschüttung im Südosten des Teilabschnitts Bühl. Der verbleibende Überschuss wird einer externen bodenfunktionalen Verwertung zugeführt. Anfallendes Untergrundmaterial wird sachgerecht entsorgt. Das seitlich gela- gerte Oberbodenmaterial wird anschließend in der Grabenmulde und an den Böschungen (Grabenflanken) wieder angedeckt. • Bestehender Graben (Teilabschnitt Bühl): Der bestehende Graben im Teilabschnitt Bühl wird verfüllt und rekultiviert. Das Oberbodenmaterial des bestehenden Grabens wird zunächst abgetragen und temporär als langgezogene, wallartige Humusmiete entlang des Grabens bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Es dient dort auch als Abgrenzung gegen die rückwärtigen Tabuflächen. Der bestehende Graben soll dann verdolt werden, um bauzeitlich den Wasserabfluss zu gewährleisten. Danach wird er mit dem anfallenden Unterbodenmaterial aus dem neuen Graben aufgefüllt. Anschließend wird die Fläche mit dem Oberbodenmaterial wieder angedeckt. • Wendestellen: Im Bereich des Teilabschnitts Bühl werden zwei Wendestellen (10 m x 5 m) für den Fahrzeugverkehr (LKW, Traktor mit Kippmulde) eingerichtet, da sonst die Strecke für Rückwärtsfahrten zu groß wird. Zudem dienen die Wendestellen als Aus- weichstellen im Begegnungsverkehr. Im Bereich der Wendestellen wird das Oberboden- material ausgebaut und temporär als Humusmiete stirnseitig zur Abgrenzung gegen die Tabuflächen bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Anschließend wird der Unterboden rückschreitend ausbaut und seitlich zur Abgrenzung gegen die Tabuflächen als Wallmie- ten auf dem bestehenden Oberboden mit zuvor kurz geschnittener Grasnarbe bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Die Wendestellen werden abschließend profilgerecht wieder verfüllt und rekultiviert. Abschließend erfolgt eine Wiedereinsaat mit einer boden- stabilisierenden Grünland-Saatmischung. • Geländeaufschüttung: Im Teilabschnitt Bühl soll eine großflächige Geländeaufschüt- tung erfolgen, um großflächig über den Hang abfließendes Wasser abzuwehren und in Richtung des neuen Grabens zu leiten. Im nordöstlichen Randstreifen dieser Fläche wird ein Wall mit einer Höhe von ca. 0,65 m und einer Breite von ca. 1,4 m errichtet. Richtung Südwesten erfolgt eine großflächige Geländeangleichung. Richtung Nordosten verbleibt eine vergleichsweise steile Böschung. Die großflächige Geländeangleichung erfolgt mit überschüssigem Oberbodenmaterial aus der Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche des Teilabschnitts Geigensack. Der Wallstreifen im Nordosten wird mit dem Unterbodenma- terial aus dem neuen Graben des Teilabschnitts Bühl aufgebaut und anschließend mit dem zuvor abgetragenen Oberboden wieder abgedeckt. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 9 HPC_2215381_GU.docm • Tabuflächen: Es handelt sich um bestehende Freiflächen mit natürlichem Bodenaufbau im Umfeld der baulichen Eingriffsflächen. Diese Flächen werden gegen unzulässige, bau- zeitliche Beeinträchtigungen (z. B. Überfahrung, Verdichtung etc.) geschützt. Dies erfolgt durch langgezogene Oberboden-Wallmieten entlang des Grabens bzw. sonstige Absper- rungen (z. B. Bauzaun). 5 Bodenkundliche Untersuchungen Auf der Untersuchungsfläche wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Datum: 10.02.2022 Umfang: bodenkundliche Bestandsaufnahme anhand von elf Bohrstockeinsti- chen bis 1 m Tiefe im Bereich des geplanten Schutzgrabens Verfahren: Pürckhauer-Bohrstock Tiefe: ca. 1 m; entsprechend der Länge des Pürckhauer-Bohrstocks, ca. 1 m Ziel Ermittlung des Bodentyps, Erfassung der kulturfähigen Bodenhorizonte Bodenansprache: bodenkundlich, geologisch sowie organoleptisch Dokumentation: Lage der Bohrstockprofile: Anlage 1.2 Die bodenkundliche Bestandsaufnahme anhand der Bohrstocksondierungen erbrachte folgende Ergebnisse (Terminologie nach bodenkundlicher Kartieranleitung [6] bzw. Arbeitshilfe für die Bo- denansprache [7]): Tab. 3: Bodenkundliche Bestandsaufnahme Profil Tiefe Hori- zont Boden- art Grob- boden Hu- mus Carbo- nat Feuchte Farbe Nutzung cm P1 – 30 – 60 > 98 Ap M II Gor Ut2 Ut3 Ut2 G1 G1 G1 h4 h2 h0-1 c0 c0 c0 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 3/4 10 YR 4/3 Grünland P2 – 33 – 72 > 100 Ap M II Go Uls Lt2 Tu3 G1 G1 G1 h4 h2 h0 c0 c0 c0 feu3 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 4/4 10 YR 4/6 Acker P3 – 30 – 62 > 94 Ap M II Go Uls Slu Su2 G1 G1 G1 h4 h1-2 h0 c0 c0 c0 feu3 feu2 feu2 10 YR 4/3 10 YR 4/4 10 YR 4/6 Acker P4 – 20 – 60 > 97 Ap M II Go Uls Lu Lts G1 G1 G1 h3 h2 h0 c0 c0 c0 feu3 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/4 10 YR 4/3 Grünland P5 – 20 – 40 > 100 Ap Gor-M II Gor Ut3 Uls Uls G1 G1 G1 h2 h1 h0 c3.3 c4 c4 feu2 feu2 feu1 10 YR 3/2 10 YR 4/2 10 YR 5/1 Grünland P6 – 20 – 40 – 60 > 100 Ap M M-Go II Gor Ut2 Ut3 Tu3 Tu2 G1 G1 G1 G1 h2 h1-2 h0-1 h0 c0 c0 c0 c2 feu2 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/2 10 YR 5/3 2,5 Y 6/2 Grünland Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 10 HPC_2215381_GU.docm Profil Tiefe Hori- zont Boden- art Grob- boden Hu- mus Carbo- nat Feuchte Farbe Nutzung cm P7 – 23 – 53 > 95 Ap M-Go II Gor Ut3 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c2 c3 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/3 2,5 Y 6/2 Grünland P8 – 20 – 60 > 100 Ap Bt Cv-Sd Ut4 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c0 c0 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 4/4 10 YR 5/4 Grünland P9 – 27 – 55 > 100 Ap Bt Cv-Sd Ut4 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c0 c1-2 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/4 10 YR 5/4 Grünland P10 – 30 – 90 > 100 Ap Bt Cv-Sd Ut2 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c0 c2 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 5/4 10 YR 6/3 Grünland P11 – 10 – 55 – 90 > 100 Ah M-Go II Gor II Gr Lu Lt3 Tu2 St3 G1 G1 G1 G1 h2 h1-2 h0 h0 c0 c0 c0 c0 feu2 feu2 feu3 feu3 10 YR 3/2 10 YR 5/4 10 YR 6/4 10 YR 5/4 Wald Bei den Profilen 1 bis 7 liegt ein Gley-Kolluvisol aus holozänen Abschwemmmassen vor. Die- ser Bodentyp ist durch sedimentiertes Oberbodenmaterial vom angrenzenden Hangbereich beeinflusst. Dem ca. 20 bis 30 cm mächtigen, humosen Pflughorizont (Ap-Horizont) folgt zur Tiefe hin ein schwach humoser M-Horizont, welcher sich durch verlagertes Oberbodenmate- rial auszeichnet. Darunter folgt ab ca. 60 cm unter der Geländeoberfläche ein grundwasser- beeinflusster Horizont (II Gor- oder II Go-Horizont) mit Rostflecken und reduzierten Bereichen. Bei den Profilen 8 bis 10 handelt es sich um eine pseudovergleyte Parabraunerde aus tonig- schluffigen Beckensedimenten. Dem ca. 20 bis 30 cm mächtigen, humosen Pflughorizont (Ap- Horizont) folgt ein schwach humoser Tonanreicherungshorizont (Bt-Horizont) mit einer Mäch- tigkeit zwischen ca. 30 und 60 cm. Darunter folgt ab ca. 55 bis 90 cm unter der Geländeober- fläche ein wasserstauender Untergrundhorizont (Cv-Sd-Horizont). Beim Profil 11 (Waldbereich) handelt es sich um einen Kolluvisol-Gley. Dieser Bodentyp ist, wie bei den Profilen 1 bis 7, durch sedimentiertes Oberbodenmaterial vom angrenzenden Hangbereich beeinflusst und enthält ab ca. 10 cm Tiefe einen schwach humosen M-Go-Hori- zont. Darunter folgt ab ca. 55 cm unter der Geländeoberfläche ein grundwasserbeinflusster Horizont mit Rostflecken (II Gor-Horizont) und ab ca. 90 cm Tiefe ein reduzierter II Gr-Hori- zont. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 11 HPC_2215381_GU.docm Zur Vereinfachung der komplexen bodenkundlichen Horizontansprache dient im Hinblick auf die bautechnische Trennung der Schichten zusammenfassend folgende Gliederung: Schicht A: humoser Oberboden: - Pflughorizont, Mächtigkeit ca. 20 bis 30 cm (ausgenommen Waldbereich mit ca. 10 cm Mächtigkeit), verdichtungs- und witterungsempfindlich Schicht B: kulturfähiger Unterboden: - schwach humoser M- oder M-Go-Horizont, Mächtigkeit zwischen 20 und 40 cm, verdichtungs- und witterungsempfindlich - schwach humoser Tonanreicherungshorizont (Bt-Horizont), Mächtigkeit zwischen ca. 30 und 60 cm, verdichtungs- und witterungsempfindlich Schicht C: Untergrund: - grundwasserbeeinflusster (II Gor-, II Go- oder II Gr-Horizont) oder wasser- stauender Horizont (Cv-Sd-Horizont) unterhalb der kulturfähigen Schichten ab ca. 60 cm Tiefe, verdichtungs- und witterungsempfindlich Da es sich hier hauptsächlich um einen Auebereich handelt, ist kleinräumig mit stark variie- renden Mächtigkeiten der einzelnen Schichten zu rechnen. Sie sind nach optischen Kriterien im Zuge der Bauarbeiten den jeweiligen Schichten zuzuordnen. Die humosen Oberböden (Schicht A), der kulturfähige Unterbodenhorizont (Schicht B) sowie der Untergrund (Schicht C) sind aufgrund ihres hohen Ton- und/oder Schluffgehalts verdich- tungs- und damit witterungsempfindlich. Insoweit besteht eine starke Abhängigkeit von den aktuellen Witterungs- und Bodenfeuchteverhältnissen während der Erdarbeiten. Gemäß DIN 19639 ergeben sich für die vorliegenden Böden folgende Einschränkungen: Tab. 4: Abhängigkeit der Erdarbeiten von den aktuellen Bodenfeuchte-Verhältnissen Kosistenz- bereich Bodenfeuchte Befahrbarkeit Bearbeitbarkeit Verdichtungs- empfindlichkeit ko1 fest feu1 trocken optimal optimal gering ko2 halbfest feu2 schwach feucht gegeben optimal mittel ko3 steif feu3 feucht eingeschränkt (je nach Einsatzgeräten) eingeschränkt (je nach Rieselfähigkeit) hoch ko4 weich feu4 sehr feucht nur mit Schutz- maßnahmen nicht bearbeitbar, unzulässig hoch ko5 breiig feu5 nass nur mit Schutz- maßnahmen nicht bearbeitbar, unzulässig extrem Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 12 HPC_2215381_GU.docm Es ist ersichtlich, dass Erdarbeiten lediglich bei trockenen und schwach feuchten Bodenver- hältnissen durchgeführt werden sollten. Bei feuchten Bodenverhältnissen sind Einschränkun- gen gegeben, die zu Erschwernissen führen können (eingeschränkte Bearbeitbarkeit und Be- fahrbarkeit, ggf. Lastverteilungsmaßnahmen, Einsatz spezieller Geräte etc.). 6 Überschlägige Mengenbilanzierung 6.1 Rahmenbedingungen Für die kulturfähigen Bodenmaterialien kann unter Berücksichtigung der planerischen Rah- menbedingungen und der bodenkundlichen Bestandsaufnahme eine überschlägige Mengen- bilanzierung erstellt werden. Dabei wurde zusammenfassend von folgenden Annahmen aus- gegangen: • Lager-/BE-Fläche (späterer Retentionsbeckenbereich) - Fläche ca. 5.500 m² - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 1.650 m³ - Wiederauftrag Oberboden als belebte Bodenzone: ca. 830 m³ (Zumischung von 1/1 Fremdmaterial im Zuge der Substratherstellung für die bewachsene Bodenzone) - Oberbodenüberschuss: Angleichung im Bereich der Geländeaufschüttung (Teilab- schnitt Bühl) - kulturfähige Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 1.650 m³ (teilweise Auftrag im Bereich der Gelände- aufschüttung), sonst: externe bodenfunktionale Verwertung) • Neuer Graben Teilabschnitt Geigensack - Länge ca. 410 m - Breite Sohle ca. 4,5 bis 10,4 m, durchschn. ca. 7,5 m - Breite GOK ca. 5,5 bis 12 m, durchschn. ca. 8,8 m - Tiefe ca. 1,3 bis 2,5 m, durchschn. ca. 2 m - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 1.100 m³ (410 m x 8,8 m x 0,3 m) - Wiederauftrag Oberboden ca. 1.100 m³ (Grabensohle sowie Böschungsgestaltung, ausgeglichene Bilanz) - Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 1.100 m³ (410 m x 8,8 m x 0,3 m) Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 13 HPC_2215381_GU.docm Teilabschnitt Bühl - Länge ca. 220 m - Breite Sohle ca. 3,5 bis 4 m, durchschn. ca. 3,8 m - Breite GOK ca. 8 bis 11 m, durchschn. ca. 9,5 m - Tiefe ca. 1 bis 3 m, durchschn. ca. 2 m - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,25 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 520 m³ (220 m x 9,5 m x 0,25 m) - Wiederauftrag Oberboden ca. 520 m³ (Grabensohle sowie Böschungsgestaltung, ausgeglichene Bilanz) - Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,35 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 730 m³ (220 m x 9,5 m x 0,35 m) • Bestehender Graben (Teilabschnitt Bühl) - Länge ca. 170 m - Breite Sohle ca. 0,5 bis 1 m, durchschn. ca. 0,75 m - Breite GOK ca. 2 bis 6 m, durchschn. ca. 4 m - Tiefe ca. 0,4 bis 1,4 m, durchschn. ca. 0,9 m - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,2 m - Abtragsvolumen Oberboden (Grabensohle plus Böschung) ca. 140 m³ (170 m x 4 m x 0,2 m) - Wiederauftrag Oberboden nach Einbau des Unterboden-Materials: ca. 200 m³ (Auf- tragsmächtigkeit 0,3 m) - Auftragsvolumen Unterboden ca. 260 m³ (170 m x 2,5 m x 0,6 m) • Wendestellen - Fläche ca. 10 m x 5 m (ohne Böschung), ca. 100 m² (2 Wendestellen) - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,25 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 25 m³ - Wiederauftrag Oberboden: ca. 25 m³ (ausgeglichene Bilanz) - Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,4 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 40 m³ - Wiederauftrag Unterboden: ca. 40 m³ (ausgeglichene Bilanz) • Geländeaufschüttung nordöstlicher Wallstreifen - Länge ca. 120 m - Breite ca. 1,4 m - Fläche ca. 170 m² - Oberbodenmächtigkeit ca. 0,2 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 35 m³ - Wiederauftrag Oberboden nach Einbau Unterboden-Material: ca. 35 m³ (ausgegli- chene Bilanz) - Unterbodenauftrag Wall; durchschn. Einbauhöhe ca. 0,5 m - Auftragsvolumen Unterboden ca. 90 m³ Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 14 HPC_2215381_GU.docm südwestliche Flächenangleichung - Fläche ca. 2.500 m² - kein Abtrag von Ober- und Unterboden - Auftragsvolumen Oberboden ca. 500 m³ (durchschn. Auftragsmächtigkeit 0,2 m) Für die C-Materialien wurde keine Mengenbilanz erstellt, da sie als nicht kulturfähiger Unter- grund eingestuft werden und insoweit für sie die Vorgaben des vorliegenden Bodenschutz- konzepts und -plans nicht gelten. Unabhängig davon sind ggf. anderweitige Anforderungen (z. B. abfallwirtschaftliche Haufwerksdeklaration) zu berücksichtigen. 6.2 Bilanz Aus den obigen Annahmen ergeben sich überschlägig die in nachfolgender Tabelle darge- stellten Mengen (in m³ fester Masse). Tab. 5: Überschlägige Mengenbilanzierung Bereich Humoser Oberboden Schicht A Kulturfähiger Unterboden Schicht B Ausbau Lager-/BE-Fläche (später Retentionsbecken) Neuer Graben Teilabschnitt Geigensack Neuer Graben Teilabschnitt Bühl Bestehender Graben Wendestellen Geländeaufschüttung (nordöstlicher Wallstreifen) Geländeaufschüttung (südwestliche Flächenangleichung) Gesamt (m³ feste Masse) 1.650 m³ 1.100 m³ 520 m³ 140 m³ 25 m³ 35 m³ 0 m³ 3.470 m³ 1.650 m³ 1.100 m³ 730 m³ 0 m³ 40 m³ 0 m³ 0 m³ 3.520 m³ Einbau Lager-/BE-Fläche (später Retentionsbecken) Neuer Graben Teilabschnitt Geigensack Neuer Graben Teilabschnitt Bühl Bestehender Graben Wendestellen Geländeaufschüttung (nordöstlicher Wallstreifen) Geländeaufschüttung (südwestliche Flächenangleichung) Gesamt (m³ feste Masse) 830 m³ 1.100 m³ 520 m³ 200 m³ 25 m³ 35 m³ 500 m³ 3.210 m³ 0 m³ 0 m³ 0 m³ 260 m³ 40 m³ 90 m³ 0 m³ 390 m³ Überschuss Gesamt (m³ feste Masse) 260 m³ 3.130 m³ Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 15 HPC_2215381_GU.docm Für das humose Oberbodenmaterial (Schicht A) bestehen vor Ort Verwertungsmöglichkeiten im Rahmen der Gestaltung der Grabensohlen und Böschung des neuen Grabens. Außerdem wird der Oberbodenmaterial-Überschuss aus dem Retentionsbeckenbereich im Rahmen der großflächigen Geländemodellierung im Teilabschnitt Bühl verwendet. In der Summe verbleibt ein rechnerischer Überschuss von überschlägig ca. 260 m³ (feste Masse). Das Material kann baugebietsintern als Reserve für Restmodellierungen eingesetzt werden oder ist einer sachgerechten externen bodenfunktionalen Verwertung zuzuführen. Das kulturfähige Unterbodenmaterial (Schicht B) fällt hauptsächlich im Bereich des neuen Grabens und des späteren Retentionsbeckens an. Das Unterbodenmaterial wird teilweise im Rahmen der Verfüllung des bestehenden Grabens sowie im Kern des Wallstreifens im Gelän- deaufschüttungsbereich des Teilabschnitts Bühl verwendet. Der Überschuss an kulturfähigem Unterbodenmaterial (ca. 3.130 m³) ist durch den Auftragnehmer (AN) einer externen boden- funktionalen Verwertung zuzuführen. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen (z. B. Anlieferung in einer Kiesgrube mit dortiger sachgerechter Mietenlagerung bis zur Ver- wertung im Bereich der Rekultivierungsschicht). Das bloße Verfüllen – z. B. in einer Kiesgrube – ist nicht zulässig. Da der Boden der bestehenden Flächen heterogen aufgebaut ist, können die angenommenen Mengen von den tatsächlichen vorzufindenden Verhältnissen abweichen. Wir empfehlen da- her, im Rahmen einer bodenkundlichen Baubegleitung sowohl die Zuweisung der Aushubma- terialien zu den entsprechenden Schichten als auch den Einbau und die Verwertung/Entsor- gung zu überwachen und zu dokumentieren. 7 Bautechnische Vorgaben zum Umgang mit den Bodenmaterialien 7.1 Allgemeine Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit Zur Vermeidung der Schädigung kulturfähigen Bodenmaterials beim Umgang mit techni- schem Gerät (Ausbau, Zwischenlagerung, Transport, Aufbringung) sind allgemeine Vorgaben aus verschiedenen Regelwerken und Merkblättern zu beachten [4], [5], [9], [10], [14]. Dies bedeutet im vorliegenden Fall: • Erdarbeiten mit kulturfähigen Bodenmaterialien (Schicht A – humoser Oberboden, Schicht B – kulturfähiger Unterboden) nur bei ausreichend trockener Witterung und aus- reichend abgetrockneten Böden, soweit das Material der Wiederherstellung einer Boden- funktion i. S. d. BBodSchG [1] dient. • sorgfältige Trennung des humosen Oberbodens (Schicht A) vom kulturfähigen Unterbo- den (Schicht B) und ggf. vom Ausgangssubstrat (Schicht C); keine Vermischung der Schichten • Vor Abtrag des Oberbodens mähen und einfräsen der Grasnarbe. • Vermeidung von Verdichtungen und dadurch bedingte Gefügeveränderungen und Ver- nässungen beim Aushub, bei der Zwischenlagerung und bei der Aufbringung • Kein Befahren von verbleibenden Freiflächen; unvermeidliche Überfahrung nur mit Fahr- zeugen geringer Bodenpressung (Kettenfahrzeuge, Radfahrzeuge nur in Verbindung mit geeigneten Matratzen). Dies gilt für Abtrags- und Auftragsflächen. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 16 HPC_2215381_GU.docm • Schutz von angrenzenden Flächen/Baufeldern/Tabuflächen gegen Überfahrung durch langgezogene Oberboden-Wallmieten, ggf. geeignetes Absperrmaterial (z. B. Bauzaun; Flatterband ist ungeeignet). • Mächtigkeit von Oberbodenmieten max. 2 m zur Sicherstellung einer ausreichenden Durchlüftung und Entwässerung zum Erhalt des Bodengefüges und des Bodenlebens • Mächtigkeit von Unterbodenmieten max. 3 m • trapezförmige Profilierung und Glättung von Ober- und Unterbodenmieten zur Vermei- dung von witterungsbedingter Vernässung • keine Befahrung von Oberboden- und Unterbodenmieten zur Vermeidung von Verdich- tungen und Gefügeschäden • kein Abstellen von Gerätschaften und Baumaterialien auf Bodenmieten • Einsaat aller Oberbodenmieten bei einer Lagerungsdauer von mehr als zwei Monaten mit einer Blühmischung (z. B. Luzerne, Phacelia und/oder Gelbsenf) zum Erhalt des krüme- ligen Gefüges und zur Vermeidung von Vernässung bzw. Verunkrautung • Minimierung der Flächenbefahrung und maximale Reduktion der Transportstrecken, Ein- satz von Kettenbaggern mit langstieligen Löffeln; Verzicht auf Raupen aller Art • maximale Gesamt-Mächtigkeit beim flächigen Wiederauftrag von humosem Oberboden: 0,4 m (inkl. ggf. bestehender Oberbodenschicht) 7.2 Baufeldspezifische Maßnahmen Nachfolgend ist die Vorgehensweise für die einzelnen Eingriffsbereiche beschrieben. Die allgemeinen Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit von Böden sind zu beachten (Kapitel 7.1). Insbesondere betrifft dies die Witterungs- und Bodenfeuchteverhält- nisse, sachgerechte Anlage und Pflege von Bodenmieten sowie den Verzicht auf Zwischen- befahrungen. Dies gilt an der Ausbaustelle ebenso wie an den Verwertungsstellen. 7.2.1 Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Geigensack Als Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche (später Retentionsbecken) ist eine freie, bisher unbefestigte Fläche vorgesehen. Die Errichtung des Retentionsbeckens erfolgt von der Sulpacher Straße über eine mineralische Baustraße. Es fällt Material aus den Schichten A, B und C an. Bei der bautechnischen Umset- zung sind folgende Arbeitsschritte zu beachten: • Abmähen des Bewuchses • Abtrag des humosen Oberbodens (Schicht A) mittels Kettenbagger vom Oberboden aus ohne Befahrung des Unterbodens (rückschreitendes Arbeiten), ggf. mehrmaliges Umset- zen, Bereitstellung des Oberbodens in langgezogenen Oberboden-Wallmieten am Flä- chenrand auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche). Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 17 HPC_2215381_GU.docm • Rückschreitender Ausbau vom Unterbodenmaterial mittels Kettenbagger, ggf. zwischen- zeitliche baufeldinterne Bereitstellung im Bereich der Lagerfläche oder direktes Verladen und externe bodenkundliche Verwertung z. B. im Rahmen von Rekultivierungsmaßnah- men; es gelten die allgemeinen Anforderungen zum Umgang mit kulturfähigem Unterbo- denmaterial (s. o.). Es ist der Nachweis einer bodenfunktionalen Verwertung zu erbrin- gen. • Ausbau und sachgerechte Entsorgung des natürlichen Untergrundmaterials (Schicht C) • Befahrung und Materialtransporte mit Radfahrzeugen nur auf Schicht C, ggf. streifenför- mige Vorgehensweise • bodenfunktionale Verwertung des Oberbodens (Teil) im Bereich der Geländeaufschüt- tung in Teilabschnitt Bühl • Wiederandeckung des in der Wallmiete bereitgestellten und substrataufbereiteten Oberbodens als belebte Bodenzone über der Kies-Filterschicht in der Beckensohle und an den Beckenflanken mittels Kettenbagger, keine Raupen • externe bodenfunktionale Verwertung des überschüssigen Ober- und Unterbodens mit entsprechendem Nachweis durch die bauausführende Firma 7.2.2 Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl Die optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche des Teilabschnitts Bühl wird über die Zep- pelinstraße erreicht. Hier ist im Bedarfsfall wie folgt zu verfahren: • Abmähen des Aufwuchses • Abdeckung der Grasnarbe mit Geotextil GRK 5 • Vor-Kopf-Schüttung einer Kies-/Schottertragschicht mind. 0,3 m mächtigen Schotter- schicht, bei Kiesschüttung mind. 0,4 m Mächtigkeit • nach Beendigung der Maßnahme rückstandsfreier Ausbau der lastverteilenden Schicht und Entfernung des Vlieses • bei Bedarf Lockern des Oberbodens mittels landwirtschaftlichen Geräts und Neueinsaat nach Rücksprache mit der bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) 7.2.3 Anlegen des neuen Grabens, Verfüllung des alten Grabens Der Aushub des neuen Grabens erfolgt mittels langstieligem Kettenbagger. Der Abtrag ist rückschreitend und kleingliedrig abschnittsweise – entsprechend der Reichweite des Baggers – durchzuführen. Die kulturfähigen Bodenmaterialien werden horizontiert gemäß den boden- kundlichen Horizonten (Schicht A, B) abgetragen. Der Oberboden wird in langgezogenen Mie- ten entlang des neuen Grabens (auf der Nordseite im Teilabschnitt Geigensack und auf der Südseite im Teilabschnitt Bühl) auf kurzgeschnittener Grasnarbe zur Abgrenzung gegen Ta- bufläche bereitgestellt. Schicht B des Teilabschnitts Bühl (Unterbodenmaterial) wird zur Ver- füllung des bestehenden Grabens benutzt. Schicht C (Untergrundmaterial) wird direkt abtrans- portiert oder im Bodenlager kurzfristig bereitgestellt. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 18 HPC_2215381_GU.docm Die Befahrung mit Radfahrzeugen (z. B. zum Abtransport von Überschussmaterial) erfolgt ausschließlich in der Grabensohle/Fahrtrasse auf dem Untergrundmaterial (Schicht C). Im Westen des Teilabschnitts Geigensack (Abschnitt westlich der Sulpacher Straße) wird der bereits bestehende Graben neu modelliert. Hier wird das Oberbodenmaterial des bestehen- den Grabens zuerst ausgebaut und temporär als langgezogene, wallartige Humusmiete ent- lang des Grabens (nordseitig) bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Der Bodenausbau er- folgt vom Oberboden der Wiesenfläche nördlich des Grabens aus mittels Kettenbagger. Der bestehende Graben im Teilabschnitt Bühl wird mit dem kulturfähigen Unterbodenmaterial aus dem neuen Graben verfüllt. Dafür wird das Oberbodenmaterial des bestehenden Grabens zuerst mittels Kettenbagger ausgebaut und temporär als langgezogene Oberboden-Wallmiete entlang des Grabens (auf der Nordseite) bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Anschlie- ßend erfolgt die Verlegung einer Drainageleitung im Bereich des alten Grabens zur bauzeitli- chen Wasserableitung. Danach wird der alte Graben mit Unterbodenmaterial aus dem neuen Graben durch direkte Umlagerung mittels Kettenbagger verfüllt. Der kulturfähige Zustand der Bodenmaterialien muss erhalten bleiben, daher darf nicht verdichtet eingebaut werden. Eine Befahrung der eingebauten Materialien ist daher nicht zulässig. Die Bodenmaterialien werden rückschreitend schichtweise (zuerst Schicht B, dann Schicht A) mittels Kettenbagger klein- gliedrig (ggf. streifenförmig) verteilt und mittels Glattlöffel moderat angedrückt. Bei der bautechnischen Umsetzung sind aus bodenkundlicher Sicht folgende Arbeitsschritte zu beachten: • rückschreitender Abtrag des bestehenden Oberbodens in den Bereichen des neuen und bestehenden Grabens mittels Kettenbagger (Schicht A) • Bereitstellung des humosen Oberbodens in langgezogenen Oberbodenmieten entlang des neuen Grabens bis zur Wiederandeckung auf kurzgeschnittener Grasnarbe ohne vor- herigen Oberbodenabtrag (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) • rückschreitender Abtrag des kulturfähigen Unterbodens (Schicht B) im Bereich des neuen Grabens mittels Kettenbagger • bodenfunktionale Verwertung des Unterbodens im Rahmen der Verfüllung des bestehen- den Grabens im Teilabschnitt Bühl, direkte Umlagerung und Einbau mittels Kettenbagger; moderate Andrücken mittels Baggerschaufel • externe bodenfunktionale Verwertung des Unterboden-Überschussmaterials mit entspre- chendem Nachweis (keine bloße Verkippung) • keine Zwischenbefahrung des Unterbodens, Abtransport des Unterbodens nur auf Schicht C im Bereich der Grabensohle • rückschreitender Abtrag des Untergrunds (Schicht C) im Bereich des neuen Grabens so- wie des bestehenden Grabens im Westen des Teilabschnitts Geigensack mittels Ketten- bagger; Abtransport über Zeppelinstraße (Teilabschnitt Bühl) und Sulpacher Straße (Teil- abschnitt Geigensack) • Wiederandeckung des Oberbodens im Bereich des verfüllten Grabens im Teilabschnitt Bühl mittels Kettenbagger • Wiederandeckung des Oberbodens im neuen Graben mittels Kettenbagger • rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin • Wiederansaat mit geeigneter, bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 19 HPC_2215381_GU.docm 7.2.4 Anlegen der mineralischen Baustraßen Am Ost- und Westrand des Teilabschnitts Geigensack werden mineralische Baustraßen für die Baumaßnahmen eingerichtet. Hier ist wie folgt zu verfahren: • Abtrag des humosen Oberbodens (Schicht A), seitliche Bereitstellung auf einer Oberbo- den-Wallmiete auf dem bestehenden Bodenaufbau • Abdeckung des Unterbodens (Schicht B) mit einem GRK 5-Vlies (seitlicher Vliesüber- stand mind. 0,5 m) und einer mind. 0,3 m mächtigen Schotterschicht, bei Kiesschüttung mind. 0,4 m Mächtigkeit • nach Beendigung der Maßnahme rückstandsfreier Ausbau der lastverteilenden Schicht, Entfernung des Vlieses und Wiederandeckung des Oberbodens 7.2.5 Anlegen der Aufschüttungsfläche Im Südosten des Teilabschnitts Bühl soll zur Abweisung von Hangwasser eine großflächige Ge- ländeaufschüttung erfolgen. Bei der bautechnischen Umsetzung sind folgende Arbeitsschritte zu beachten: • Abernten des Bewuchses und Fräsen der Grasnarbe • Abtrag des bestehenden humosen Oberbodens (Schicht A) im Bereich des nordöstlichen Wallstreifens mittels Kettenbagger vom Oberboden aus ohne Befahrung des Unterbo- dens (rückschreitendes Arbeiten), kurzzeitige seitliche Bereitstellung des Oberbodens in Wallmieten nordöstlich des Wallstreifens • Einbringen des kulturfähigen Unterbodens aus dem neuen Graben im Wallstreifen mittels Kettenbagger (ggf. mehrmaliges Umsetzen). Der Materialtransport muss ggf. unter Ein- satz lastverteilender Systeme erfolgen (z. B. Baggermatratzen). Verdichtungen der kul- turfähigen Schichten sind durch den Einsatz entsprechender Maschinen (z. B. Schlepper mit landwirtschaftlichen Kippmulden, Raupendumper) bzw. durch Ausführung bei ausrei- chend trockenen Witterungs- und Bodenverhältnissen (ko1/2 gem. DIN 19639) zu verhin- dern. • moderates Andrücken des Unterbodenmaterials mittels Baggerschaufel; keine techni- sche Verdichtung • Wiederandeckung des bereitgestellten Oberbodens • großflächiger Auftrag des humosen Oberbodens aus dem späteren Retentionsbecken (Teilabschnitt Geigensack) im Bereich der Angleichungsfläche mittels Kettenbagger, keine Raupen • Für den Antransport des Oberbodens gelten dieselben Vorgaben wie für den Unterboden im Bereich des Wallstreifens (s. o.). • Verbindung der Oberbodenschichten (anstehender und aufgetragener Oberboden) mit- tels Grubber im Bereich der großflächigen Angleichungsfläche • Ansaat auf der gesamten Fläche mit geeigneter Grünland-Saatmischung zur Bodensta- bilisierung Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 20 HPC_2215381_GU.docm 8 Schlussbemerkungen Aufgrund des orientierenden Untersuchungscharakters und natürlicher oder anthropogener Heterogenitäten sind kleinräumige Abweichungen von den beschriebenen örtlichen Verhält- nissen nicht auszuschließen. Daher sind generell eine sorgfältige Überwachung der Arbeiten sowie eine laufende Überprü- fung der angetroffenen Verhältnisse im Vergleich zu den Untersuchungsergebnissen und Fol- gerungen im Gutachten erforderlich. Bei Erdarbeiten ist deshalb sorgfältig auf Auffälligkeiten zu achten und in Zweifelsfällen der Gutachter hinzuzuziehen. Für Fragen zur weiteren Planung und Ausführung stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. HPC AG Dipl.-Geogr. Martin Böhm Dr. Anna Georgiadis Stellv. Standortleiter Projektbearbeiterin BODENKUNDLICHER BAUBEGLEITER (ZERTIFIZIERT DURCH BUNDESVERBAND BODEN/UNIVERSITÄT OSNABRÜCK) Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 21 HPC_2215381_GU.docm Quellen- und Literaturverzeichnis [1] Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998. BGBl. I Nr. 16 S. 502 [2] Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554) [3] LABO Ad-hoc-Unterausschuss: Vollzugshilfe zu §12 BBodSchV, Stand 11.09.2002 [4] DIN 19731: Verwertung von Bodenmaterial, 1998-05, Berlin [5] DIN 19639: Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben, 09/2019, Berlin [6] Bodenkundliche Kartieranleitung, 5. verbesserte und erweiterte Auflage, Hannover 2005 [7] Arbeitshilfe für die Bodenansprache im vor- und nachsorgenden Bodenschutz. Hrsg.: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover 2009 [8] Landesanstalt f. Umweltschutz Baden-Württemberg (2001): „Boden nutzen, Böden schützen“ [9] Umweltministerium Baden-Württemberg: „Erhaltung des fruchtbaren Bodens fruchtba- ren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen – Reihe Luft-Boden-Ab- fall, Heft 10 [10] Umweltministerium Baden-Württemberg: Leitfaden zum Schutz der Böden beim Auftrag von kultivierbarem Bodenaushub – Reihe Luft-Boden-Abfall, Heft 28 [11] LUBW-Leitfaden: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Würt- temberg: Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit, Leitfaden, Bodenschutz 23, Karlsruhe 2010 [12] Umweltministerium Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007 (GABl. Nr. 4, 2007, S. 172), deren Geltungsdauer gemäß Bekanntmachung vom 30. Oktober 2019 (GABI. Nr. 10, 2019, S. 331) bis 31. Dezember 2021 verlängert worden ist, gilt über diesen Zeitpunkt hinaus bis zum Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverord- nung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Än- derung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (BGBl. 2021 Teil I Nr. 43, S. 2598) am 1. August 2023 (GABl. Nr. 12, S. 516) [13] Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, Schweiz): Bodenschutz beim Bauen, Bern 2001 [14] Bundesverband Boden (Hrsg.): Bodenkundliche Baubegleitung BBB-Leitfaden für die Praxis. BVB-Merkblatt Bad 2. Berlin 2013 Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 22 HPC_2215381_GU.docm Glossar (Liste häufig im Bodenschutz verwendeter Begriffe): Braunerde durch Verwitterung und Verbraunung entstandener Boden, der sich durch ein A-Bv-C(v)-Profil auszeichnet Bodenart Korngrößenzusammensetzung des Feinbodens, wird als Sand, Schluff, Ton, Lehm gem. KA 5 beschrieben Bodenform Benennung eines Bodens unter Nennung des Bodentyps und des Ausgangs- substrats Bodengefüge erkennbare räumliche Anordnung der festen Bodenbestandteile einschließlich der zugehörigen Hohlräume Bodenmatrix feste Bestandteile des Bodens ohne Porenraum Bodenprofil zweidimensionaler Vertikalschnitt durch einen Boden, an dem Horizontaufbau und Schichtung erkennbar sind Bodenschätzung amtliche Schätzung der natürlichen Ertragsfähigkeit des Bodens durch die Fi- nanzverwaltung Bodenskelett Grobboden, Bodenanteile in einer Körnung > 2 mm Durchmesser Bodenfunktion Leistung des Bodens als Teil von Ökosystemen für Mensch und Umwelt auf- grund seiner Eigenschaften Bodentyp anhand des Profilaufbaus und der Horizonteigenschaften definierte Bezeich- nung für einen Boden unter Berücksichtigung bodengenetischer Aspekte C-Horizont mineralischer Untergrundhorizont; Gestein, das unter dem Solum liegt Feinboden Bodenmatrix < 2 mm Korndurchmesser geogen natürlich bzw. geologisch bedingt, d. h. von menschlichen Aktivitäten unabhän- gig, z. B. bestimmte Metallgehalte in Böden Grobboden Bodenmatrix > 2 mm Korndurchmesser Gley Bodentyp, der sich durch Grundwassereinfluss auszeichnet. Über einem ge- bleichten, grundwassererfüllten Reduktionshorizont an der Basis ist ein rostfle- ckiger Oxidationshorizont entwickelt. Die Stoffverlagerung von Eisen- und Mangan erfolgt mit dem Kapillarwasseraufstieg aus dem Gr-Horizont in den Go-Horizont. A-Go-Gr(-C)-Profil. Humus Gesamtheit aller im und auf dem Mineralboden befindlichen abgestorbenen pflanzlichen und tierischen Substanzen und deren organische Umwandlungs- produkte sowie durch anthropogene Tätigkeiten eingebrachte organische Stoffe Humusform Erscheinungsform der organischen Substanz, Systematisierung in Humusfor- men wie Mull, Moder, Rohhumus je nach Zersetzungsgrad Kolluvium durch Akkumulation von erodiertem, humosem Oberbodenmaterial an Unter- hängen, Flachstellen, Senken oder Talauen entstandener Boden; Horizontbe- zeichnung für akkumuliertes Oberbodenmaterial: M-Horizont Lehm Korngrößengemenge aus den Körnungen Sand, Schluff, Ton Lysimeter Gerät zur Ermittlung von Bodenwasserhaushaltsgrößen (Versickerungsrate, Verdunstung) und zur Beprobung von Bodensickerwasser Mutterboden Begriff aus dem BauGB; wird dort zur Bezeichnung von Oberboden verwendet Oberboden mineralischer Bodenhorizont mit Akkumulation organischer Substanz und/oder Verarmung an mineralischer Substanz Organische Auflage organische Substanz, die der Mineralbodenoberfläche aufliegt Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 23 HPC_2215381_GU.docm Parabraunerde Bodentyp, durch Tonverlagerung innerhalb des Bodenprofils geprägt; A-Al-Bt- C(v)-Profil. Al-Horizont: Tonauswaschungshorizont (lessiviert), Bt-Horizont: Tonanreicherungshorizont Pelosol Bodentyp, der sich aus Gestein mit sehr hohem Gehalt an Ton entwickelt; A-P-C(v)-Profil; P-Horizont sehr stark tonhaltig Podsol Bodentyp, der bei sehr sauren Standortbedingungen entstehen kann und einen gebleichten Auswaschungshorizont für Aluminium und Sesquioxide im Ober- boden und einen oft rostbraun bis schwarzbraun gefärbten Anreicherungsho- rizont im Unterboden aufweist. A-Ae-Bsh-C-Profil Pseudogley durch Stauwasser beeinflusster Bodentyp; A-Sw-Sd-C-Profil; zeichnet sich durch einen gebleichten, wasserleitenden Sw-Horizont (Reduktion) über einem rostfleckigen wasserstauenden Sd-Horizont (Oxidation) aus Ranker Bodentyp mit einem A-C(v)-Bodenprofil; Rohboden auf silikatischem Aus- gangsgestein; unter dem humosen Oberboden steht das (verwitterte) Aus- gangsgestein an. Kein oder nur ein geringmächtiger B-Horizont vorhanden. Sand Kornfraktion mit 0,063 - < 2 mm; Bodenart mit Partikeln dieser Größe als Hauptbestandteil Schluff Kornfraktion 2 - 63 µm; Bodenart mit Partikeln dieser Größe als Hauptbestand- teil Solum über dem unverwitterten oder schwach verwitterten Teil des Gesteins liegen- der Teil des Bodens Sorption Sammelbezeichnung für Vorgänge, die zu einer Anreicherung eines Stoffs in- nerhalb einer Phase oder auf einer Grenzfläche zwischen Phasen führen Substrat mineralische und organische Festsubstanz des Bodens Ton Kornfraktion mit < 2 µm Korndurchmesser; Bodenart mit Partikeln dieser Größe als Hauptbestandteil Unterboden unterer, meist humusärmerer bis humusfreier Teil des Solums zwischen Ober- boden und Untergrund, je nach Bodentyp B-, P-, S-, G-, M-Horizonte, wichtiger Träger von Bodenfunktionen Untergrund Bereich unterhalb des Unterbodens, durch Verwitterung und Bodenbildung nicht oder nur schwach beeinflusstes Gestein unter dem Solum Vorlage_Trennblätter_NL_Rottenburg (26).docm ANLAGE 1 Planunterlagen 1.1 Übersichtslageplan, Maßstab 1 : 25.000 1.2 Lageplan der beprobten Flächen, Maßstab 1 : 1.500 5299895 32 T 54 93 73 J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _1 -1 .d w g Pf ad : Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 1.1 A4 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Übersichtslageplan 1.1 1 : 25.000 2215381 Plangröße [mm]: 210x297 22.02.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 N Lage des Standorts P 11 P 10 P 9 P 8 P 7 P 6 P 5 P 4 P 3 P 2 P 1 J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _1 -2 .d w g Pf ad : Zeichenerklärung: bodenkundliche ProfileP 1 - 11 N 30 60 90 120 Meter0 Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 1.2 A3 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Lageplan der beprobten Flächen 1.2 1 : 1.500 2215381 Plangröße [mm]: 420x297 17.03.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 Plangrundlage: vom 29.07.2021 Vorlage_Trennblätter_NL_Rottenburg (26).docm ANLAGE 2 Bodenschutzpläne 2.1 Bodenschutzplan Teilabschnitt Geigensack, Maßstab 1 : 500 2.2 Bodenschutzplan Teilabschnitt Bühl, Maßstab 1 : 500 Bodenschutzmaßnahmen Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, später Retentions-Filterbecken - rückschreitender Abtag des bestehenden Oberbodens (Schicht A) - Oberbodenlagerung rückwärtig in langgezogenen Wallmieten am Flächenrand auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des bestehenden Unterbodens - keine Zwischenbefahrung des Unterbodens; Transport mit Radfahrzeugen nur auf Schicht C (Untergrund), ggf. streifenförmiger Abtrag - bodenfunktionale Verwertung des Oberbodens (Teil) im Bereich der Geländeaufschüttung in Teilabschnitt Bühl - externe bodenfunktionale Verwertung des Unterbodens - Wiederandeckung des Oberbodens (Teil) als belebte Bodenzone über Kies-Filterschicht in der Beckensohle und den Beckenflanken - externe bodenfunktionale Verwertung des überschüssigen Oberbodens Bodenschutzmaßnahmen neuer Graben - rückschreitender Abtrag des bestehenden Oberbodens in den Bereichen - Oberbodenlagerung rückwärtig in langgezogenen Wallmieten auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des Unterbodens - keine Zwischenbefahrung des Unterbodens, Abtransport des Unterbodens nur auf Schicht C (Untergrund) in Graben-Längsrichtung auf der Grabensohle - Wiederandeckung des Oberbodens in der Grabensohle und an der Böschung - rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin - Wiederansaat mit bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung des neuen Grabens N 10 20 30 40 Meter0 Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 2.1 Geigensack DIN A1 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Bodenschutzplan Teilabschnitt Geigensack 2.1 1 : 500 2215381 Plangröße [mm]: 841x420 21.03.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 Plangrundlage: vom 29.07.2021 J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _2 .d w g Pf ad : Zeichenerklärung: Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, später Retentions-Filterbecken mit belebter Bodenzone und Kies-Filterschicht mineralische Baustraße Baustellenzufahrt Grabensohle/Fahrtrasse neuer Graben Oberboden-Wallmieten, temporär Tabufläche Bodenschutzmaßnahmen Wendestellen - rückschreitender Abtag des bestehenden Oberbodens - Oberbodenlagerung in Wallmieten (seitlich zur Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des Unterbodens - seitliche Unterbodenlagerung auf Wallmieten (Aufstandsfläche: bestehender Oberboden mit kurz geschnittener Grasnarbe) - Befahrung mit Radfahrzeugen nur auf Schicht C - profilgerechtes Wiederandecken von Unterboden und Oberboden - Wiederansaat mit geeigneter Grünland-Saatmischung zur Bodenstabilisierung mittels Kettenbagger Bodenschutzmaßnahmen optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche - Bewuchs kurz mähen - Abdeckung der Grasnarbe mit Geotextil GRK 5 - Vor-Kopf-Schüttung Kies-/Schottertragschicht ohne vorherigen Oberbodenabtrag - rückschreitender Wiederausbau der Tragschicht und des Geotextils rückstandsfrei - ggf. Lockerung des Oberbodens mit landwirtschaftlichem Gerät Bodenschutzmaßnahmen Geländeaufschüttung - Fräsen der Grasnarbe auf der Gesamtfläche - temporärer Abtrag des bestehenden Oberbodens im nordöstlichen Streifen - kurzzeitige seitliche Oberbodenlagerung in Wallmieten - Einbringen des kulturfähigen Unterbodens im nordöstlichen Streifen mittels - moderates Andrücken des aufgetragenen Unterbodens mittels Baggerschaufel; Kettenbagger (ggf. mehrmaliges Umsetzen) - Wiederauftrag des humosen Oberbodens - Wiederansaat mit geeigneter Grünland-Saatmischung zur Bodenstabilisierung Bodenschutzmaßnahmen bestehender Graben - rückschreitender Abtag des bestehenden Oberbodens mittels Kettenbagger - Oberbodenlagerung seitlich in langgezogenen Wallmieten auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - Verfüllung des bestehenden Grabens mit dem Unterboden-Material aus - moderates Andrücken des Unterbodens mittels Baggerschaufel; keine maschinelle Verdichtung - Wiederandeckung des Oberbodens im Bereich mittels Kettenbagger - rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin - Wiederansaat mit bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung dem neuen Graben (Auffüllstreifen) für den Unterboden mittels Kettenbagger - Materialantransport ggf. über lastverteilende Plattensysteme keine maschinelle Verdichtung - großräumige Geländeangleichung durch zusätzlichen Oberbodenauftrag - Einmischen des aufgetragenen Oberbodens in den bestehenden Oberboden mittels Grubber Bodenschutzmaßnahmen neuer Graben - rückschreitender Abtrag des bestehenden Oberbodens in den Bereichen - Oberbodenlagerung rückwärtig in langgezogenen Wallmieten auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des Unterbodens - keine Zwischenbefahrung des Unterbodens, Abtransport des Unterbodens nur auf Schicht C (Untergrund) in Graben-Längsrichtung auf der Grabensohle - Wiederandeckung des Oberbodens in der Grabensohle und an der Böschung - rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin - Wiederansaat mit bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung des neuen Grabens (aus Teilabschnitt Geigensach) 10 20 30 40 Meter0 Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 2.2 Bühl DIN A2 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Bodenschutzplan Teilabschnitt Bühl 2.2 1 : 500 2215381 Plangröße [mm]: 594x420 21.03.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 Plangrundlage: vom 29.07.2021 N J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _2 .d w g Pf ad : Zeichenerklärung: optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche bestehender GrabenBaustellenzufahrt Grabensohle/Fahrtrasse neuer Graben Oberboden-Wallmieten, temporär Tabufläche Unterboden-Wallmieten, temporär Wendestelle (10 x 5 m) Geländeaufschüttung mit Unterboden-Kern und Oberboden-Abdeckung Geländeaufschüttung mit Oberbodenmaterial 1 Geplante Maßnahmen und Aufgabenstellung 2 Fachliche Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes 3 Grundlagen 3.1 Allgemeine Standortangaben 3.2 Geologische und bodenkundliche Rahmendaten 4 Planerische Eckpunkte 5 Bodenkundliche Untersuchungen 6 Überschlägige Mengenbilanzierung 6.1 Rahmenbedingungen 6.2 Bilanz 7 Bautechnische Vorgaben zum Umgang mit den Bodenmaterialien 7.1 Allgemeine Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit 7.2 Baufeldspezifische Maßnahmen 7.2.1 Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Geigensack 7.2.2 Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl 7.2.3 Anlegen des neuen Grabens, Verfüllung des alten Grabens 7.2.4 Anlegen der mineralischen Baustraßen 7.2.5 Anlegen der Aufschüttungsfläche 8 Schlussbemerkungen HPC_2215381_Anl_2-1.pdf Pläne und Ansichten Anlage 2.1 Geigensack DIN A1 HPC_2215381_Anl_2-2.pdf Pläne und Ansichten Anlage 2.2 Bühl DIN A2 HPC_2215381_Anl_1-1.pdf Pläne und Ansichten Anlage 1.1 A4 HPC_2215381_Anl_1-2.pdf Pläne und Ansichten Anlage 1.2 A3[mehr]

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          Anlage_1_Bemessung_Hydraulik_Fließgerinne.pdf

          Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.1 maßgebliche Profiltiefe mit Abflusskapazität Bezeichnung Abschnitt notwendige Kapazität [m³/s] vorhandene Kapazität [m³/s] bei Fließtiefe [cm] mittlerer Strickler Beiwert WSP- Breite Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+000 bis 0+070 / Neigung ca. 7,3 % 1,7 1,81 37 29,19 4,70 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+070 bis 0+170 / Neigung ca. 4,78 % 2,8 2,94 48 27,72 5,05 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+170 bis 0+230 / Neigung ca. 7,4 % 3,5 3,66 48 27,72 5,05 Bachlauf entlang Zeppelinstraße Station 0+230 bis 0+270 / Neigung ca. 4,02 % 4,5 4,52 66 30,73 2,22 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+000 bis 0+080 / Neigung ca. 4,8 % 4,5 4,89 63 19,05 6,52 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+080 bis 0+185 / Neigung ca. 1,2 % 4,5 4,93 75 18,97 8,87 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+185 bis 0+355 / Neigung ca. 1,8 % 4,5 4,98 69 19,14 8,68 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler-Beiwert nach Horten und Einstein Zusammenfassung Abflussquerschnitte Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Zusammenfassung Seite 1 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.2 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 7,30 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 0,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 35 35 35 30 30 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 1,247 1,227 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 1,38 15,97 35,00 0,75 0,007 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 1,43 28,15 35,00 1,09 0,025 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 1,46 39,34 35,00 1,37 0,058 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 1,48 50,13 35,00 1,61 0,108 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 1,51 60,72 35,00 1,83 0,178 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 1,53 71,20 35,00 2,03 0,271 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 1,55 81,60 35,00 2,22 0,388 0,73 0,73 24 0,24 0,24 3,27 0,07 0,99 53,02 31,98 1,52 0,369 2,21 1,64 27 0,27 0,35 3,72 0,09 1,07 66,98 31,12 1,73 0,604 2,68 1,69 28 0,28 0,38 3,76 0,10 1,10 73,12 30,89 1,82 0,702 2,70 1,71 29 0,29 0,42 3,81 0,11 1,13 79,20 30,67 1,91 0,806 2,72 1,72 30 0,30 0,46 3,85 0,12 1,16 85,21 30,46 1,99 0,915 2,73 1,74 31 0,31 0,50 3,90 0,13 1,19 91,16 30,26 2,07 1,028 2,75 1,76 32 0,32 0,53 3,94 0,14 1,21 97,04 30,06 2,14 1,147 2,76 1,77 33 0,33 0,57 3,99 0,14 1,23 102,87 29,87 2,22 1,270 2,78 1,79 34 0,34 0,61 4,03 0,15 1,25 108,63 29,69 2,28 1,398 2,80 1,80 35 0,35 0,65 4,08 0,16 1,27 114,34 29,52 2,35 1,531 2,81 1,82 36 0,36 0,69 4,12 0,17 1,28 120,00 29,35 2,41 1,668 2,83 1,84 37 0,37 0,73 4,17 0,18 1,30 125,60 29,19 2,47 1,809 2,84 1,85 38 0,38 0,77 4,21 0,18 1,31 131,15 29,03 2,53 1,955 2,86 1,87 39 0,39 0,81 4,26 0,19 1,32 136,65 28,88 2,59 2,104 2,88 1,89 40 0,40 0,85 4,30 0,20 1,33 142,11 28,73 2,64 2,258 2,89 1,90 41 0,41 0,90 4,35 0,21 1,34 147,52 28,59 2,70 2,416 2,91 1,92 42 0,42 0,94 4,39 0,21 1,35 152,88 28,46 2,75 2,578 2,92 1,93 43 0,43 0,98 4,44 0,22 1,36 158,20 28,32 2,80 2,745 2,94 1,95 44 0,44 1,02 4,48 0,23 1,37 163,47 28,19 2,85 2,915 2,96 1,97 45 0,45 1,07 4,52 0,24 1,38 168,71 28,07 2,89 3,089 2,97 1,98 46 0,46 1,11 4,57 0,24 1,38 173,90 27,95 2,94 3,267 2,99 2,00 47 0,47 1,15 4,61 0,25 1,39 179,06 27,83 2,99 3,449 3,00 2,02 48 0,48 1,20 4,66 0,26 1,40 184,18 27,72 3,03 3,635 3,02 2,03 49 0,49 1,24 4,70 0,26 1,40 189,26 27,61 3,07 3,825 3,04 2,05 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+000 bis 0+070 / Neigung ca. 7,3 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 1 Seite 2 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.3 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+000 bis 0+070 / Neigung ca. 7,3 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,37 0,60 0,70 0,81 0,91 1,03 1,15 1,27 1,40 1,53 1,67 1,81 1,95 2,10 2,26 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 0,24 0,27 0,28 0,29 0,30 0,31 0,32 0,33 0,34 0,35 0,36 0,37 0,38 0,39 0,40 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 1 Seite 3 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.4 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 4,78 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 0,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 35 35 35 30 30 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 1,247 1,227 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 1,12 10,46 35,00 0,61 0,005 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 1,15 18,43 35,00 0,89 0,020 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 1,18 25,76 35,00 1,11 0,047 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 1,20 32,83 35,00 1,30 0,087 0,46 0,46 14 0,14 0,09 1,09 0,08 1,21 37,46 35,00 1,42 0,123 0,52 0,52 16 0,16 0,11 1,21 0,09 1,22 42,05 35,00 1,53 0,167 0,58 0,58 18 0,18 0,13 1,34 0,10 1,24 46,62 35,00 1,64 0,219 0,64 0,64 20 0,20 0,16 1,46 0,11 1,25 51,16 35,00 1,75 0,280 0,70 0,70 22 0,22 0,19 1,90 0,10 1,09 46,68 33,98 1,60 0,303 2,09 1,24 24 0,24 0,24 3,27 0,07 0,80 34,72 31,98 1,23 0,299 2,21 1,64 26 0,26 0,31 3,68 0,08 0,83 39,78 31,36 1,32 0,414 2,67 1,67 28 0,28 0,38 3,76 0,10 0,89 47,88 30,89 1,48 0,568 2,70 1,71 30 0,30 0,46 3,85 0,12 0,94 55,80 30,46 1,61 0,740 2,73 1,74 32 0,32 0,53 3,94 0,14 0,98 63,54 30,06 1,74 0,928 2,76 1,77 34 0,34 0,61 4,03 0,15 1,01 71,13 29,69 1,85 1,132 2,80 1,80 36 0,36 0,69 4,12 0,17 1,04 78,57 29,35 1,95 1,350 2,83 1,84 38 0,38 0,77 4,21 0,18 1,06 85,88 29,03 2,05 1,582 2,86 1,87 40 0,40 0,85 4,30 0,20 1,08 93,05 28,73 2,14 1,827 2,89 1,90 42 0,42 0,94 4,39 0,21 1,10 100,10 28,46 2,22 2,086 2,92 1,93 44 0,44 1,02 4,48 0,23 1,11 107,04 28,19 2,30 2,359 2,96 1,97 46 0,46 1,11 4,57 0,24 1,12 113,87 27,95 2,38 2,644 2,99 2,00 48 0,48 1,20 4,66 0,26 1,13 120,60 27,72 2,45 2,942 3,02 2,03 50 0,50 1,29 4,75 0,27 1,14 127,23 27,50 2,52 3,252 3,05 2,07 52 0,52 1,38 4,84 0,29 1,15 133,78 27,30 2,59 3,575 3,08 2,10 54 0,54 1,48 4,93 0,30 1,15 140,23 27,10 2,65 3,911 3,12 2,13 56 0,56 1,57 5,02 0,31 1,16 146,61 26,92 2,71 4,259 3,15 2,16 58 0,58 1,67 5,11 0,33 1,16 152,91 26,74 2,77 4,620 3,18 2,20 60 0,60 1,77 5,20 0,34 1,17 159,14 26,58 2,83 4,993 3,21 2,23 62 0,62 1,86 5,29 0,35 1,17 165,30 26,42 2,88 5,379 3,24 2,26 64 0,64 1,97 5,37 0,37 1,17 171,39 26,27 2,94 5,777 3,28 2,29 66 0,66 2,07 5,46 0,38 1,17 177,42 26,12 2,99 6,187 3,31 2,33 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+070 bis 0+170 / Neigung ca. 4,78 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 2 Seite 4 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.5 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+070 bis 0+170 / Neigung ca. 4,78 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten /Einstein Abflusskurve im Profilabschnitt 0,57 0,74 0,93 1,13 1,35 1,58 1,83 2,09 2,36 2,64 2,94 3,25 3,58 3,91 4,26 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 0,28 0,30 0,32 0,34 0,36 0,38 0,40 0,42 0,44 0,46 0,48 0,50 0,52 0,54 0,56 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 2 Seite 5 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.6 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 7,40 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 0,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 35 35 35 30 30 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 1,247 1,227 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 1,39 16,19 35,00 0,75 0,007 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 1,44 28,53 35,00 1,10 0,025 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 1,47 39,88 35,00 1,38 0,058 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 1,49 50,82 35,00 1,62 0,109 0,46 0,46 14 0,14 0,09 1,09 0,08 1,51 57,99 35,00 1,77 0,153 0,52 0,52 16 0,16 0,11 1,21 0,09 1,52 65,10 35,00 1,91 0,208 0,58 0,58 18 0,18 0,13 1,34 0,10 1,54 72,17 35,00 2,04 0,272 0,64 0,64 20 0,20 0,16 1,46 0,11 1,55 79,21 35,00 2,18 0,348 0,70 0,70 22 0,22 0,19 1,90 0,10 1,35 72,27 33,98 1,99 0,377 2,09 1,24 24 0,24 0,24 3,27 0,07 1,00 53,74 31,98 1,54 0,372 2,21 1,64 26 0,26 0,31 3,68 0,08 1,03 61,59 31,36 1,65 0,515 2,67 1,67 28 0,28 0,38 3,76 0,10 1,11 74,13 30,89 1,84 0,707 2,70 1,71 30 0,30 0,46 3,85 0,12 1,17 86,38 30,46 2,01 0,921 2,73 1,74 32 0,32 0,53 3,94 0,14 1,22 98,37 30,06 2,16 1,155 2,76 1,77 34 0,34 0,61 4,03 0,15 1,26 110,12 29,69 2,30 1,408 2,80 1,80 36 0,36 0,69 4,12 0,17 1,29 121,64 29,35 2,43 1,679 2,83 1,84 38 0,38 0,77 4,21 0,18 1,32 132,95 29,03 2,55 1,968 2,86 1,87 40 0,40 0,85 4,30 0,20 1,34 144,05 28,73 2,66 2,274 2,89 1,90 42 0,42 0,94 4,39 0,21 1,36 154,97 28,46 2,77 2,596 2,92 1,93 44 0,44 1,02 4,48 0,23 1,38 165,71 28,19 2,87 2,935 2,96 1,97 46 0,46 1,11 4,57 0,24 1,39 176,29 27,95 2,96 3,290 2,99 2,00 48 0,48 1,20 4,66 0,26 1,41 186,70 27,72 3,05 3,660 3,02 2,03 50 0,50 1,29 4,75 0,27 1,42 196,97 27,50 3,14 4,047 3,05 2,07 52 0,52 1,38 4,84 0,29 1,43 207,10 27,30 3,22 4,449 3,08 2,10 54 0,54 1,48 4,93 0,30 1,43 217,10 27,10 3,30 4,866 3,12 2,13 56 0,56 1,57 5,02 0,31 1,44 226,97 26,92 3,38 5,300 3,15 2,16 58 0,58 1,67 5,11 0,33 1,45 236,73 26,74 3,45 5,748 3,18 2,20 60 0,60 1,77 5,20 0,34 1,45 246,37 26,58 3,52 6,213 3,21 2,23 62 0,62 1,86 5,29 0,35 1,46 255,90 26,42 3,59 6,692 3,24 2,26 64 0,64 1,97 5,37 0,37 1,46 265,33 26,27 3,66 7,187 3,28 2,29 66 0,66 2,07 5,46 0,38 1,46 274,67 26,12 3,72 7,698 3,31 2,33 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+170 bis 0+230 / Neigung ca. 7,4 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 3 Seite 6 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.7 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+170 bis 0+230 / Neigung ca. 7,4 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,92 1,15 1,41 1,68 1,97 2,27 2,60 2,93 3,29 3,66 4,05 4,45 4,87 5,30 5,75 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 0,30 0,32 0,34 0,36 0,38 0,40 0,42 0,44 0,46 0,48 0,50 0,52 0,54 0,56 0,58 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 3 Seite 7 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.8 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 4,02 % Breite 0,5 0,75 0,75 0,5 0,5 0 0 Neigung 1:x 1,E+06 10 10 0,17 0,17 1,E-11 1,E-11 Strickler - Beiwert 40 35 35 25 25 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,075 0,075 3,016 3,016 oben 0,000 0,075 0,075 3,016 3,016 3,016 3,016 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,02 1,10 0,02 1,07 8,57 37,06 0,58 0,014 0,55 0,55 6 0,06 0,07 1,71 0,04 1,09 15,24 36,30 0,83 0,055 0,85 0,85 9 0,09 0,12 2,04 0,06 1,18 23,93 35,83 1,11 0,137 1,01 1,01 12 0,12 0,18 2,10 0,09 1,29 34,56 35,35 1,40 0,258 1,02 1,02 15 0,15 0,24 2,16 0,11 1,35 44,64 34,90 1,64 0,401 1,02 1,02 18 0,18 0,31 2,22 0,14 1,39 54,22 34,49 1,84 0,563 1,03 1,03 21 0,21 0,37 2,28 0,16 1,41 63,35 34,12 2,02 0,742 1,03 1,03 24 0,24 0,43 2,34 0,18 1,42 72,05 33,77 2,18 0,935 1,04 1,04 27 0,27 0,49 2,40 0,20 1,43 80,37 33,45 2,32 1,139 1,04 1,04 30 0,30 0,55 2,46 0,22 1,43 88,32 33,15 2,45 1,355 1,05 1,05 33 0,33 0,61 2,52 0,24 1,43 95,93 32,87 2,57 1,580 1,05 1,05 36 0,36 0,68 2,59 0,26 1,42 103,24 32,61 2,68 1,814 1,06 1,06 39 0,39 0,74 2,65 0,28 1,42 110,25 32,37 2,78 2,057 1,06 1,06 42 0,42 0,80 2,71 0,30 1,41 116,99 32,14 2,87 2,306 1,07 1,07 45 0,45 0,87 2,77 0,31 1,41 123,48 31,93 2,95 2,563 1,07 1,07 48 0,48 0,93 2,83 0,33 1,40 129,73 31,73 3,03 2,826 1,08 1,08 51 0,51 1,00 2,89 0,34 1,39 135,76 31,54 3,11 3,096 1,08 1,08 54 0,54 1,06 2,95 0,36 1,38 141,59 31,36 3,18 3,371 1,09 1,09 57 0,57 1,13 3,01 0,37 1,37 147,21 31,19 3,24 3,651 1,09 1,09 60 0,60 1,19 3,07 0,39 1,36 152,66 31,03 3,31 3,937 1,10 1,10 63 0,63 1,26 3,13 0,40 1,35 157,93 30,88 3,37 4,228 1,10 1,10 66 0,66 1,32 3,19 0,41 1,34 163,04 30,73 3,42 4,523 1,11 1,11 69 0,69 1,39 3,26 0,43 1,34 167,99 30,59 3,47 4,823 1,11 1,11 72 0,72 1,45 3,32 0,44 1,33 172,80 30,46 3,53 5,128 1,12 1,12 75 0,75 1,52 3,38 0,45 1,32 177,47 30,33 3,57 5,437 1,12 1,12 78 0,78 1,59 3,44 0,46 1,31 182,01 30,21 3,62 5,750 1,13 1,13 81 0,81 1,66 3,50 0,47 1,30 186,43 30,10 3,66 6,067 1,13 1,13 84 0,84 1,72 3,56 0,48 1,29 190,73 29,99 3,71 6,389 1,14 1,14 87 0,87 1,79 3,62 0,49 1,28 194,92 29,89 3,75 6,714 1,14 1,14 90 0,90 1,86 3,68 0,51 1,27 199,00 29,78 3,79 7,043 1,15 1,15 93 0,93 1,93 3,74 0,52 1,27 202,98 29,69 3,83 7,376 1,15 1,15 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang Zeppelinstraße Station 0+230 bis 0+270 / Neigung ca. 4,02 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Zeppelin Seite 8 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.9 Bachlauf entlang Zeppelinstraße Station 0+230 bis 0+270 / Neigung ca. 4,02 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 1,35 1,58 1,81 2,06 2,31 2,56 2,83 3,10 3,37 3,65 3,94 4,23 4,52 4,82 5,13 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Zeppelin Seite 9 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.10 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 4,80 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 1,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 25 25 25 20 20 15 15 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,247 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,247 1,247 1,247 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 0,80 10,50 25,00 0,43 0,004 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 0,83 18,51 25,00 0,63 0,014 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 0,84 25,87 25,00 0,79 0,034 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 0,86 32,96 25,00 0,93 0,063 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 0,87 39,93 25,00 1,06 0,103 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 0,89 46,81 25,00 1,18 0,157 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 0,90 53,65 25,00 1,29 0,225 0,73 0,73 24 0,24 0,25 3,90 0,06 0,49 29,69 21,69 0,75 0,186 2,21 2,21 27 0,27 0,38 4,68 0,08 0,54 38,26 21,20 0,87 0,332 2,68 2,68 30 0,30 0,52 4,81 0,11 0,61 50,85 20,93 1,04 0,541 2,73 2,73 33 0,33 0,66 4,94 0,13 0,66 63,09 20,69 1,19 0,788 2,78 2,78 36 0,36 0,81 5,08 0,16 0,70 75,02 20,47 1,32 1,068 2,83 2,83 39 0,39 0,96 5,21 0,18 0,73 86,67 20,26 1,44 1,380 2,88 2,88 42 0,42 1,11 5,35 0,21 0,76 98,04 20,07 1,55 1,722 2,92 2,92 45 0,45 1,27 5,48 0,23 0,78 109,17 19,89 1,65 2,093 2,97 2,97 48 0,48 1,43 5,61 0,26 0,80 120,07 19,73 1,74 2,492 3,02 3,02 51 0,51 1,60 5,75 0,28 0,82 130,75 19,57 1,83 2,918 3,07 3,07 54 0,54 1,77 5,88 0,30 0,83 141,23 19,43 1,91 3,371 3,12 3,12 57 0,57 1,94 6,02 0,32 0,84 151,53 19,29 1,99 3,850 3,16 3,16 60 0,60 2,11 6,15 0,34 0,85 161,66 19,17 2,06 4,355 3,21 3,21 63 0,63 2,29 6,29 0,36 0,86 171,62 19,05 2,13 4,885 3,26 3,26 66 0,66 2,48 6,42 0,39 0,86 181,43 18,93 2,20 5,441 3,31 3,31 69 0,69 2,66 6,55 0,41 0,87 191,09 18,82 2,26 6,023 3,36 3,36 72 0,72 2,85 6,69 0,43 0,87 200,62 18,72 2,32 6,629 3,41 3,41 75 0,75 3,05 6,82 0,45 0,88 210,03 18,63 2,38 7,261 3,45 3,45 78 0,78 3,24 6,96 0,47 0,88 219,31 18,54 2,44 7,919 3,50 3,50 81 0,81 3,44 7,09 0,49 0,89 228,48 18,45 2,50 8,601 3,55 3,55 84 0,84 3,65 7,22 0,50 0,89 237,55 18,37 2,55 9,309 3,60 3,60 87 0,87 3,86 7,36 0,52 0,89 246,51 18,29 2,60 10,043 3,65 3,65 90 0,90 4,07 7,49 0,54 0,89 255,38 18,21 2,66 10,802 3,69 3,69 93 0,93 4,28 7,63 0,56 0,90 264,16 18,14 2,71 11,587 3,74 3,74 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+000 bis 0+080 / Neigung ca. 4,8 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 1 Seite 10 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.11 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+000 bis 0+080 / Neigung ca. 4,8 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,54 0,79 1,07 1,38 1,72 2,09 2,49 2,92 3,37 3,85 4,35 4,89 5,44 6,02 6,63 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 1 Seite 11 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.12 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 1,20 % Breite 0,2 0,65 0,65 2,5 2,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 25 25 25 20 20 15 15 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 oben 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 1,267 1,267 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 0,40 2,63 25,00 0,22 0,002 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 0,41 4,63 25,00 0,32 0,007 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 0,42 6,47 25,00 0,40 0,017 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 0,43 8,24 25,00 0,47 0,031 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 0,44 9,98 25,00 0,53 0,052 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 0,44 11,70 25,00 0,59 0,078 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 0,45 13,41 25,00 0,64 0,112 0,73 0,73 24 0,24 0,25 3,90 0,06 0,25 7,42 21,69 0,38 0,093 3,00 3,00 27 0,27 0,41 6,59 0,06 0,22 7,25 20,94 0,36 0,145 3,68 3,68 30 0,30 0,60 6,72 0,09 0,27 10,55 20,76 0,46 0,275 3,72 3,72 33 0,33 0,80 6,85 0,12 0,30 13,79 20,59 0,54 0,434 3,77 3,77 36 0,36 1,01 6,99 0,14 0,33 16,97 20,43 0,62 0,621 3,82 3,82 39 0,39 1,22 7,12 0,17 0,35 20,08 20,28 0,68 0,832 3,87 3,87 42 0,42 1,43 7,26 0,20 0,37 23,14 20,14 0,75 1,066 3,91 3,91 45 0,45 1,64 7,39 0,22 0,38 26,14 20,01 0,80 1,321 3,96 3,96 48 0,48 1,86 7,53 0,25 0,40 29,10 19,88 0,86 1,598 4,01 4,01 51 0,51 2,08 7,66 0,27 0,41 32,00 19,76 0,91 1,894 4,06 4,06 54 0,54 2,31 7,79 0,30 0,42 34,86 19,64 0,96 2,210 4,10 4,10 57 0,57 2,54 7,93 0,32 0,42 37,68 19,53 1,00 2,545 4,15 4,15 60 0,60 2,77 8,06 0,34 0,43 40,45 19,43 1,04 2,897 4,20 4,20 63 0,63 3,01 8,20 0,37 0,44 43,19 19,33 1,09 3,268 4,24 4,24 66 0,66 3,25 8,33 0,39 0,44 45,88 19,23 1,13 3,657 4,29 4,29 69 0,69 3,49 8,46 0,41 0,45 48,55 19,14 1,16 4,062 4,34 4,34 72 0,72 3,74 8,60 0,44 0,45 51,18 19,06 1,20 4,485 4,39 4,39 75 0,75 3,99 8,73 0,46 0,45 53,77 18,97 1,23 4,925 4,43 4,43 78 0,78 4,25 8,87 0,48 0,46 56,34 18,89 1,27 5,382 4,48 4,48 81 0,81 4,51 9,00 0,50 0,46 58,87 18,81 1,30 5,855 4,53 4,53 84 0,84 4,77 9,14 0,52 0,46 61,38 18,74 1,33 6,346 4,58 4,58 87 0,87 5,03 9,27 0,54 0,47 63,86 18,67 1,36 6,852 4,62 4,62 90 0,90 5,30 9,40 0,56 0,47 66,32 18,60 1,39 7,375 4,67 4,67 93 0,93 5,58 9,54 0,58 0,47 68,75 18,53 1,42 7,915 4,72 4,72 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+080 bis 0+185 / Neigung ca. 1,2 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 2 Seite 12 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.13 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+080 bis 0+185 / Neigung ca. 1,2 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,27 0,43 0,62 0,83 1,07 1,32 1,60 1,89 2,21 2,54 2,90 3,27 3,66 4,06 4,49 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 5,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 2 Seite 13 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.14 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 1,80 % Breite 0,2 0,65 0,65 2,5 2,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 25 25 25 20 20 15 15 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 oben 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 1,267 1,267 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 0,49 3,94 25,00 0,27 0,002 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 0,51 6,94 25,00 0,39 0,009 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 0,52 9,70 25,00 0,49 0,021 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 0,53 12,36 25,00 0,57 0,038 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 0,53 14,97 25,00 0,65 0,063 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 0,54 17,56 25,00 0,72 0,096 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 0,55 20,12 25,00 0,79 0,137 0,73 0,73 24 0,24 0,25 3,90 0,06 0,30 11,13 21,69 0,46 0,114 3,00 3,00 27 0,27 0,41 6,59 0,06 0,27 10,87 20,94 0,44 0,178 3,68 3,68 30 0,30 0,60 6,72 0,09 0,33 15,83 20,76 0,56 0,337 3,72 3,72 33 0,33 0,80 6,85 0,12 0,37 20,69 20,59 0,66 0,532 3,77 3,77 36 0,36 1,01 6,99 0,14 0,40 25,45 20,43 0,75 0,760 3,82 3,82 39 0,39 1,22 7,12 0,17 0,43 30,12 20,28 0,84 1,019 3,87 3,87 42 0,42 1,43 7,26 0,20 0,45 34,71 20,14 0,91 1,305 3,91 3,91 45 0,45 1,64 7,39 0,22 0,47 39,21 20,01 0,99 1,618 3,96 3,96 48 0,48 1,86 7,53 0,25 0,48 43,64 19,88 1,05 1,957 4,01 4,01 51 0,51 2,08 7,66 0,27 0,50 48,00 19,76 1,11 2,320 4,06 4,06 54 0,54 2,31 7,79 0,30 0,51 52,29 19,64 1,17 2,707 4,10 4,10 57 0,57 2,54 7,93 0,32 0,52 56,51 19,53 1,23 3,117 4,15 4,15 60 0,60 2,77 8,06 0,34 0,53 60,68 19,43 1,28 3,549 4,20 4,20 63 0,63 3,01 8,20 0,37 0,53 64,78 19,33 1,33 4,003 4,24 4,24 66 0,66 3,25 8,33 0,39 0,54 68,83 19,23 1,38 4,478 4,29 4,29 69 0,69 3,49 8,46 0,41 0,55 72,82 19,14 1,42 4,975 4,34 4,34 72 0,72 3,74 8,60 0,44 0,55 76,76 19,06 1,47 5,493 4,39 4,39 75 0,75 3,99 8,73 0,46 0,56 80,66 18,97 1,51 6,032 4,43 4,43 78 0,78 4,25 8,87 0,48 0,56 84,51 18,89 1,55 6,592 4,48 4,48 81 0,81 4,51 9,00 0,50 0,56 88,31 18,81 1,59 7,171 4,53 4,53 84 0,84 4,77 9,14 0,52 0,57 92,07 18,74 1,63 7,772 4,58 4,58 87 0,87 5,03 9,27 0,54 0,57 95,79 18,67 1,67 8,392 4,62 4,62 90 0,90 5,30 9,40 0,56 0,57 99,48 18,60 1,70 9,033 4,67 4,67 93 0,93 5,58 9,54 0,58 0,58 103,12 18,53 1,74 9,694 4,72 4,72 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+185 bis 0+355 / Neigung ca. 1,8 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 3 Seite 14 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.15 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+185 bis 0+355 / Neigung ca. 1,8 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,34 0,53 0,76 1,02 1,31 1,62 1,96 2,32 2,71 3,12 3,55 4,00 4,48 4,98 5,49 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 3 Seite 15 von 15[mehr]

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            Anlage_2_Überflutungstiefen_außergewöhnliches_Ereignis_Detailkarte_G.pdf

            A C D B E F G J K L H I Sources: Esri, Airbus DS, USGS, NGA, NASA, CGIAR, N Robinson, NCEAS, NLS, OS, NMA, Geodatastyrelsen, Rijkswaterstaat, GSA, Geoland, FEMA, Intermap and the GIS user community; Sources: Esri, HERE, Garmin, FAO, NOAA, USGS, © OpenStreetMap contributors, and the GIS User Community 043 002 051 02 7 029 013 014 061 001 065 01 1 031 00 6 042 050 030 015 028 049 005 02 5 009 00 7 053 055 052 026 012 054 041 063 05 9 062 064 066 FASSNACHT INGENIEURE GMBH Ziegeleistraße 3 88410 Bad Wurzach -Arnach Telefon (07564) 9306-0 Telefax (07564) 9306-90 e-mail info@fassnacht-ingenieure.de entworfen: gezeichnet: geprüft: geändert: geändert: geändert: Plangröße: Plan-Nr.: Maßstab: Anerkannt: Datum: Auftraggeber: Projekt: 23.01.2020 Bad Wurzach-Arnach, den 594 x 841 mm fju sm sm 1:2.500 9192127.01 - G Detailkarte Überflutungstiefen Außergewöhnliches Ereignis - verschlämmt Starkregenrisikomanagement Starkregengefahrenkarte Gemeinde Baindt Gemeindegrenze Modellgebiet kritische Infrastruktur Gebäude HWGK-Gewässer Verdolung Kontrollquerschnitt > 100 cm > 50 - 100 cm > 10 - 50 cm 5 - 10 cm Maximale Überflutungstiefen Außergewöhnliches Abflussereignis, verschlämmt Legende D :\S R R M \S R R M _B ai nd t\P ro je kt _B ea rb ei tu ng \8 5a _K ar te n_ au s\ 85 a_ K ar te n_ au s. ap rx[mehr]

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              A C D B E F G J K L H I Esri, Geoland, Intermap, NASA, NGA, USGS; Esri, HERE, Garmin, METI/NASA, USGS 043 051 029 014 065 031 042 050 030 01 5 049 B 072 005 02 5 009 00 7 053 055 052 B 06 7 026 054 041 064 B 07 4 B076 063 B 068 B075 B0 77 B 07 0 B 06 6 B 073 B 07 1 kritische Infrastruktur Gebäude HWGK-Gewässer Verdolung Kontrollquerschnitt Planung Bruchkante > 100 cm > 50 - 100 cm > 10 - 50 cm 5 - 10 cm Maximale Überflutungstiefen Außergewöhnliches Abflussereignis, verschlämmt Ziegeleistraße 3, 88410 Bad Wurzach +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de www.fassnacht-ingenieure.de Anerkannt, geprüft gezeichnet bearbeitet Koordinatensystem Maßstab: Planungsstand Plan-Nr.: Projekt: Auftraggeber: Bad Wurzach, 29.07.2021 HM BA BA UTM 32N NHN, Status 170 1:2.500 Genehmigung Anlage 3 SRRM, Detailkarte Überflutungstiefen Außergewöhnliches Ereignis - verschlämmt Planungsmodell Bühl Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau 8092127.01 Gemeinde Baindt D :\A ng el a_ S R R M \P ro je kt e\ S R R M _B ai nd t\G ef ae hr du ng sa na ly se \K ar te _M aß na hm e\ U T _A U S .a pr x Legende[mehr]

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                Jahresrechnung_2021_-_Bekanntmachung_im_Amtsblatt_07072022.pdf

                1 Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 05.07.2022 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.700.571,19 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.095.785,94 € Ordentliches Ergebnis -395.214,75 € Außerordentliche Erträge 2.353.719,30 € Außerordentliche Aufwendungen -18.018,65 € Sonderergebnis 2.335.700,65 € Gesamtergebnis 1.940.485,90 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.475.028,88 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.739.117,15 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 735.911,73 € Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.904.330,92 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.749.635,15 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.154.695,77 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 2.890.607,50 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 2.890.607,50 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen -4.726,03 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.739.317,72 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 2.885.881,47 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.625.199,19 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2021 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2021 umfasst eine Bilanzsumme von 51.724.707,48 €. 2 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 24.773,00 € • Sachvermögen 33.585.218,96 € • Finanzvermögen 17.919.034,43 € • Abgrenzungsposten 195.681,09 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 8.980.104,84 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 9.941.693,35 € • Rückstellungen 400.331,50 € • Verbindlichkeiten 329.073,30 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 412.819,83 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 5.467.500,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2021; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2021 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2021; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 11.07.2022 bis zum 19.07.2022 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2021 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 449.037,40 1.2 Summe Aufwendungen 520.970,56 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 - 71.933,16 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 32.178,62 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 21.317,52 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 53.496,14 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -53.050,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) 446,14 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -21.025,12 3 Bilanzsumme 1.720.004,83 4 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 1.173.961,44 € • Finanzvermögen 546.043,39 € • Abgrenzungsposten 0,00 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 444.312,64 € • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -16.025,03 € • Sonderposten 50.956,68 € • Rückstellungen 15.000,00 € • Verbindlichkeiten 1.040.298,10 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 14.270,00 € 4. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von - 71.933,16 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -16.025,03 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2021; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 11.07.2022 bis 19.07.2022 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin 5 Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2021 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 847.432,30 1.2 Summe Aufwendungen 724.407,58 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 123.024,72 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 231.500,98 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 15.955,57 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 247.456,55 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) 168.456,55 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.961.187,78 6 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 4.880.490,42 € • Finanzvermögen 862.625,39 € • Abgrenzungsposten 218.071,97 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 0,00 € • Rücklagen -3.262,62 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 2.591.144,33 € • Rückstellungen 564.313,00 € • Verbindlichkeiten 2.808.993,07 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 123.024,72 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2021; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 11.07.2022 bis 19.07.2022 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                  Seite 4 H I N W E I S : Erscheint es für eine ordnungsgemäße Begründung der Entscheidung erforderlich, die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse eines Beteiligten, insbesondere seine wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Verhältnisse oder seine Betriebs- und Ge- schäftsgeheimnisse, im Einzelnen darzustellen, hat die Behörde in der Begründung auf die Angabe des Namens und, soweit möglich, auch der Anschrift oder des von dem Vorhaben betroffenen Grundstücks zu verzichten. Daher wird gem. §§ 74 Abs. 4 und 69 Abs. 2, Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) darauf hingewiesen, dass jeder Beteiligte auf schriftlichen Antrag Auskunft darüber erhält, - welcher Teil der Begründung sich auf sein Vorbringen bezieht oder - in welchem Teil der Begründung das Vorbringen eines anderen Beteiligten ab- gehandelt ist, soweit die Kenntnis dieser Daten zur Geltendmachung seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist.[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 02.08.2022
                    Amtliche_Bekanntmachung_Planfeststeungsbeschluss_Hochwasserschutzmaßnahme_Auslegung_vom_08.08-22.08.2022.pdf

                    Seite 3 Amtliche Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwas- serschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Gei- gensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes. Antragstellerin: Gemeinde Baindt Der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ravensburg vom 22.07.2022, Az.: 404-691.17/sö, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung zwei Wo- chen vom 08.08. bis 22.08.2022 bei der bei der Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, im EG (Bürgertheke) jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Beschluss gegenüber den übri- gen Betroffenen als zugestellt gilt (§ 74 Abs.4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Baindt, den 02.08.2022 Gemeinde Baindt (Datum der Veröffentlichung) Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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