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Flyer_Friedhof_Stand_Februar_2023.pdf

Urnenschmuckgräber Urnenschmuckgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. Reihengräber Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt sowie im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Kosten: 1.800,00 Euro (zzgl. Bestattungsgebühren) Pflegeaufwand: keiner Erdbestattungen Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Grab in der Erde. In Baindt kommen hierfür Reihen- und Wahlgräber in Betracht. Wahlgräber Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Es gibt folgende Möglichkeiten: - doppelbreites und einfachtiefes Wahlgrab - doppelbreites und doppeltiefes Wahlgrab Kosten: 4.500,00 Euro bzw. 5.650,00 Euro (zzgl. Bestattungsgebühren) Pflegeaufwand: doppeltief mittel doppelbreit hoch Feuerbestattungen Eine Feuerbestattung umfasst die Einäscherung des Verstorbenen und die anschließende Beisetzung der Asche. Hierbei besteht grundsätzlich ein geringerer Pflegeaufwand sowie geringere Kosten. Urnennischen Urnennischen sind Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. Bestattungsformen auf dem Baindter Friedhof Friedhof Baindt Stöcklisstraße 10 88255 Baindt Im Nachfolgenden finden Sie die Bestattungsformen auf dem Friedhof in Baindt. Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich. Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Es gelten die Vorgaben der aktuell gültigen Friedhofsatzung der Gemeinde Baindt. Die Ruhezeit von Verstorbenen beträgt 30 Jahre. Die Ruhezeit von Aschen sowie von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt 15 Jahre. Nicht zulässiger Grabschmuck kann durch das Friedhofspersonal ohne Rücksprache beseitigt werden. Kosten: 1.920,00 Euro (zzgl. Bestattungsgebühren) Pflegeaufwand: gering bis mittel Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.baindt.de Kosten: 2.870,00 Euro (zzgl. Bestattungsgebühren) Pflegeaufwand: mittel Im TrauerfallStand: März 2023 Halb-/ anonyme Urnengräber Dieses Grabfeld enthält Grabstätten für Aschenbei- setzungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall nur für die Dauer der Ruhezeit der Asche abgegeben werden. Es gibt keinen individuellen Grabstein, sondern eine von der Gemeinde gestellte Glasstele. Die Beschriftung erfolgt nach Vorgabe der Gemeinde. Grabschmuck darf nicht abgelegt werden. Kosten: 1.642,50 Euro (zzgl. Bestattungsgebühren) Pflegeaufwand: keiner Kontakt Standesamt Frau Maurer Tel. 07502 94 06 40 Fax 07502 94 06 18 standesamt@baindt.de Kosten: 1.642,50 Euro (zzgl. Bestattungsgebühren) Pflegeaufwand: keiner Urnenrasengräber Urnenrasengräber sind ausschließlich Aschen- gräberstätten in Grabfeldern. Das Ablegen von Grabschmuck ist nicht erlaubt, da das Grab mähbar sein muss. Die Bodenplatte ist vorgegeben, die Beschriftung kann individuell gestaltet werden, muss jedoch zwingend ebenerdig mit der Platte erfolgen. Kath. Pfarramt Baindt Pfarrer Staudacher Tel. 07502 91 26 23 Fax 07502 7452 bernhard-staudacher@gmx.de Friedhof Frau Heine Tel. 07502 94 06 17 Fax 07502 94 06 18 e.heine@baindt.de Was ist im Todesfall zu beachten: Kontakt mit dem Arzt Rufen Sie einen Arzt, der die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein ausstellt. Kontakt mit dem Bestattungsinstitut Bestellen Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl für die Überführung zum Friedhof und ggf. für die Erledigung weiterer Formalitäten. Dokumente Das Standesamt benötigt je nach Familienstand verschiedene Unterlagen. Nehmen Sie bitte Kontakt zum Standesamt oder zum Bestattungsinstitut auf. Beisetzung Die Trauerfeier kann in der Baindter Aussegnungshalle stattfinden, bevor die verstorbene Person zum Grab geleitet wird. Zeit danach Gerne unterstützen wir Sie auch bei Renten- Angelegenheiten z.B. Witwen- und Waisenrente sowie das Sterbevierteljahr. Evang. Pfarramt Baienfurt Pfarrer Schöberl Tel. 0751 43 656 pfarramt.baienfurt@elkw.de[mehr]

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    Bodenrichtwertkarte_zum_01.01.2021.pdf

    295 €/m² B 2 (95401130) W 0.4 WGFZ:0.4 260 €/m² B 2 (95401210) W 0.5 WGFZ:0.5 300 €/m² B 2 (95401230) W 0.6 WGFZ:0.6 325 €/m² B 2 (95401235) W 0.4 WGFZ:0.4 395 €/m² B 2 (95401240) W 0.6 WGFZ:0.6 260 €/m² B 2 (95401220) W 0.4 WGFZ:0.4 360 €/m² B 2 (95401245) W 0.5 WGFZ:0.5 260 €/m² B 2 (95401330) W 0.5 WGFZ:0.5 320 €/m² B 2 (95401335) W 0.5 WGFZ:0.5 310 €/m² B 2 (95401340) W 0.7 WGFZ:0.7 300 €/m² B 2 (95401430) W 0.4 WGFZ:0.4 335 €/m² B 2 (95401435) W 0.6 WGFZ:0.6 290 €/m² B 2 (95401440) W 0.4 WGFZ:0.4 245 €/m² B 2 (95401445) W 0.3 WGFZ:0.3 365 €/m² B 2 (95401510) M 0.7 WGFZ:0.7 295 €/m² B 2 (95401511) W 0.4 WGFZ:0.4 340 €/m² B 2 (95401540) W 0.4 WGFZ:0.4 190 €/m² B 2 (95402010) M 0.3 WGFZ:0.3 210 €/m² B 2 (95402215) M 0.4 WGFZ:0.4 320 €/m² B 2 (95401530) W 0.5 WGFZ:0.5 285 €/m² B 2 (95401010) W 0.4 WGFZ:0.4 390 €/m² B 2 (95401000) M 0.8 WGFZ:0.8 105 €/m² B 2 (95402380) G 0.4 WGFZ:0.4 400 €/m² B 2 (95600210) W 0.6 WGFZ:0.6 230 €/m² B 2 (95600500) 165 €/m² B 2 (95600520) M 0.3 WGFZ:0.3 320 €/m² B 2 (95600530) W 0.8 WGFZ:0.8 170 €/m² B 2 (95600600) M 0.4 WGFZ:0.4 330 €/m² B 2 (95600610) 340 €/m² B 2 (95600700) W 0.8 WGFZ:0.8 190 €/m² B 2 (95402210) G 0.5 WGFZ:0.5 375 €/m² B 2 (95600200) W 0.5 WGFZ:0.5 100 €/m² B 2 (95600320) G 0.5 WGFZ:0.5 220 €/m² B 2 (95600250) G 0.5 WGFZ:0.5 345 €/m² B 2 (95600220) W 0.4 WGFZ:0.4 185 €/m² B 2 (95402110) M 0.4 WGFZ:0.4 140 €/m² B 2 (95600650) G 0.6 WGFZ:0.6 Gemeindeverband Mittleres Schussental GUTACHTERAUSSCHUSS Bodenrichtwerte zum 01.01.2021 Herausgeber: Geschäftsstelle: Erläuterungen: Zeichenerklärung: Gutachterausschuss Gemeindeverband Mittleres Schussental Stadtplanungsamt Ravensburg Abteilung GMS Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg Tel.: 0751/82-275 E-Mail: gutachterausschuss@ravensburg.de Der Gutachterausschuss hat gem. § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbin- dung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden- Württemberg die Bodenrichtwerte für den Gemeindeverband Mittleres Schussental zum 01.01.2021 ermittelt. Die Richtwerte beziehen sich auf eine mittlere wertrelevante Geschossflächen- zahl (WGFZ) gemäß Ziffer 6 Abs. 6 Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) der je- weiligen Richtwertzone. Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke (durchschnittlicher Lagewert ohne bindende Wirkung). Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwick- lungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt und Erschließungszustand bewirken Abweichungen sei- nes Verkehrswerts vom Richtwert. Richtwert Entwicklungszustand beitragsr. Zustand Nutzungsart Nutzungsmaß (wGFZ) Entwicklungszustand: B = baureifes Land beitragsrechtlicher Zustand: 2 = erschließungs-/kostenerstattungsfrei und abgabenpflichtig nach KAG Nutzungsart: W = Wohnbauflächen M = gemischte Bauflächen G = gewerbliche Bauflächen MK = Kerngebiet Gemarkung Baindt Zonennummer M 1:10.000[mehr]

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      Zuletzt geändert: 12.04.2023
      EA_RV_PM_kostenlose_Onlinevorträge.pdf

      Ansprechpartner Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Pressestelle Tel. (0711) 66 91 73 Fax (0711) 66 91 60 73 presse@vz-bw.de www.vz-bw.de Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 24. April 2023 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Kostenlose Online-Vorträge Auch im Frühjahr/Sommer 2023 geben wir alles, damit Sie nicht um die Themen der Energieberatung herumkommen. In fünf kostenfreien Online-Vorträgen mit Schwerpunkt Photovoltaik, Eigenstromnutzung-, sowie Erzeugung, bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen Rundumblick über interessante Themen. Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ver- braucherzentrale-bawue.de/energie/onlineseminare-der-energiebera- tung-59522 09. Mai 2023, 18:00 Uhr: PV lohnt sich! 17. Mai 2023, 18:00 Uhr: Kleinwindkraftanlagen – Ist Windenergie eine Option? 31. Mai 2023, 18:00 Uhr: Photovoltaik – Mit Sonne rechnen! 13. Juni 2023, 18:00 Uhr: Ein grünes Dach zur Stromgewinnung – PV und Dachbegrünung 22. Juni 2023, 18:00 Uhr: Photovoltaik für Einsteiger Neben den Online-Vorträgen bieten die Energieberatung der Verbrau- cherzentrale und die Energieagentur Ravensburg individuelle Beratun- gen an. Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energiebe- ratung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder unter 0751 – 764 70 70. https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/onlineseminare-der-energieberatung-59522 https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/onlineseminare-der-energieberatung-59522 https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/onlineseminare-der-energieberatung-59522[mehr]

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        Zuletzt geändert: 25.04.2023
        EA_RV_PM_kostenlose_Onlinevorträge.pdf

        Ansprechpartner Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Pressestelle Tel. (0711) 66 91 73 Fax (0711) 66 91 60 73 presse@vz-bw.de www.vz-bw.de Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 24. April 2023 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Kostenlose Online-Vorträge Auch im Frühjahr/Sommer 2023 geben wir alles, damit Sie nicht um die Themen der Energieberatung herumkommen. In fünf kostenfreien Online-Vorträgen mit Schwerpunkt Photovoltaik, Eigenstromnutzung-, sowie Erzeugung, bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen Rundumblick über interessante Themen. Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ver- braucherzentrale-bawue.de/energie/onlineseminare-der-energiebera- tung-59522 09. Mai 2023, 18:00 Uhr: PV lohnt sich! 17. Mai 2023, 18:00 Uhr: Kleinwindkraftanlagen – Ist Windenergie eine Option? 31. Mai 2023, 18:00 Uhr: Photovoltaik – Mit Sonne rechnen! 13. Juni 2023, 18:00 Uhr: Ein grünes Dach zur Stromgewinnung – PV und Dachbegrünung 22. Juni 2023, 18:00 Uhr: Photovoltaik für Einsteiger Neben den Online-Vorträgen bieten die Energieberatung der Verbrau- cherzentrale und die Energieagentur Ravensburg individuelle Beratun- gen an. Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energiebe- ratung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder unter 0751 – 764 70 70. https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/onlineseminare-der-energieberatung-59522 https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/onlineseminare-der-energieberatung-59522 https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/onlineseminare-der-energieberatung-59522[mehr]

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          Zuletzt geändert: 25.04.2023
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          Formular zur Aufnahme in die Jugendschöffen-Vorschlagsliste An das Jugendamt der Stadt / des Landkreises: Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 (Jugendschöffe) Angabe der notwendigen Daten, Einverständniserklärung und Versicherung nach § 44a DRiG Ich beantrage die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl ❑ einer Jugendschöffin / eines Jugendschöffen. Angaben zur Person* Name, ggf. Geburtsname (bei Abweichung) Vorname/n Geburtsort (Gemeinde/Kreis) Geburtsdatum Staatsangehörigkeit deutsch Beruf (bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit) Straße/Hausnummer Postleitzahl Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mail (freiwillige Angabe) *Hinweis: Die gesetzlich notwendigen Daten werden mit der Auflegung der Vorschlagslisten veröffentlicht, wenn Sie von der Gemeindevertretung auf die Vorschlagsliste für Schöffen gewählt werden. Von Ihrer Anschrift wird nur der Wohnort mit PLZ, ggf. der Ortsteil, von Ihrem Geburtsdatum nur das Jahr veröffentlicht. Bitte kreuzen Sie die nachfolgenden Fragen an, wenn die Aussage auf Sie zutrifft: ❑ Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten bestraft worden. ❑ Gegen mich läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann. Fo rm u la r SW 2 3 /J S/ 1 © D V S ❑ Ich verfüge über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. ❑ Ich war kein hauptamtlicher/inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR. ❑ Ich befinde mich nicht in der Insolvenz und habe auch keine eidesstattliche Versicherung über mein Vermögen abgegeben. ❑ (freiwillige Angabe): Den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtägigen Hauptverhandlung in Strafsachen fühle ich mich gesundheitlich gewachsen. Information: Ich habe Erfahrungen in der Jugenderziehung (freiwillige Angabe): Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt (freiwillige Angabe): ❑ am Amtsgericht ❑ am Landgericht (Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift) Einverständniserklärung über die Weitergabe auch der freiwilligen Daten an die Gemeinde- vertretung und den Schöffenwahlausschuss. Übermittlung nur zum Zwecke der Schöffenwahl. (Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift) Fo rm u la r SW 2 3 /J S/ 1 © D V S An das Jugendamt der Stadt des Landkreises 2: An das Jugendamt der Stadt des Landkreises 3: An das Jugendamt der Stadt des Landkreises 4: Name ggf Geburtsname bei Abweichung: Vornamen: Geburtsort GemeindeKreis: Geburtsdatum: Beruf bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit: StraßeHausnummer: Postleitzahl: Wohnort: Telefon freiwillige Angabe: EMail freiwillige Angabe: Information Ich habe Erfahrungen in der Jugenderziehung freiwillige Angabe 2: Information Ich habe Erfahrungen in der Jugenderziehung freiwillige Angabe 3: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 2: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 3: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 4: 1: 2: 3: Check Box1: Off Check Box2: Off Check Box3: Off Check Box4: Off Check Box5: Off Check Box6: Off Check Box7: Off Group8: Off[mehr]

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            Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf

            Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste An die Stadt-/Gemeindeverwaltung /Verwaltungsgemeinschaft: Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 (Schöffe) Angabe der notwendigen Daten, Einverständniserklärung und Versicherung nach § 44a DRiG Ich beantrage die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl ❑ einer Schöffin / eines Schöffen. Angaben zur Person* Name, ggf. Geburtsname (bei Abweichung) Vorname/n Geburtsort (Gemeinde/Kreis) Geburtsdatum Staatsangehörigkeit deutsch Beruf (bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit) Straße/Hausnummer Postleitzahl Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mail (freiwillige Angabe) *Hinweis: Die gesetzlich notwendigen Daten werden mit der Auflegung der Vorschlagslisten veröffentlicht, wenn Sie von der Gemeindevertretung auf die Vorschlagsliste für Schöffen gewählt werden. Von Ihrer Anschrift wird nur der Wohnort mit PLZ, ggf. der Ortsteil, von Ihrem Geburtsdatum nur das Jahr veröffentlicht. Bitte kreuzen Sie die nachfolgenden Fragen an, wenn die Aussage auf Sie zutrifft: ❑ Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten bestraft worden. ❑ Gegen mich läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann. Fo rm u la r SW 2 3/ ES /1 © D V S ❑ Ich verfüge über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. ❑ Ich war kein hauptamtlicher/inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR. ❑ Ich befinde mich nicht in der Insolvenz und habe auch keine eidesstattliche Versicherung über mein Vermögen abgegeben. ❑ (freiwillige Angabe): Den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtägigen Hauptverhandlung in Strafsachen fühle ich mich gesundheitlich gewachsen. Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt (freiwillige Angabe): ❑ am Amtsgericht ❑ am Landgericht (Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift) Einverständniserklärung über die Weitergabe auch der freiwilligen Daten an die Gemeinde- vertretung und den Schöffenwahlausschuss. Übermittlung nur zum Zwecke der Schöffenwahl. (Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift) Fo rm u la r SW 2 3/ ES /1 © D V S An die StadtGemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft 1: An die StadtGemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft 2: An die StadtGemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft 3: Name ggf Geburtsname bei Abweichung: Vornamen: Geburtsort GemeindeKreis: Geburtsdatum: Beruf bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit: StraßeHausnummer: Postleitzahl: Wohnort: Telefon freiwillige Angabe: EMail freiwillige Angabe: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 2: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 3: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 4: 1: 2: 3: 4: Check Box1: Off Check Box2: Off Check Box3: Off Check Box4: Off Check Box5: Off Check Box6: Off Group7: Off[mehr]

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              Zuletzt geändert: 28.02.2023
              Amtsblatt_Artikel_Blackout_12.22.pdf

              Was bei einem langanhaltenden Stromausfall zu tun ist Auch wenn ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall in Deutschland derzeit als äußerst unwahrscheinlich gilt, so gibt es doch einige Vorkehrungen, die von der Bevölkerung selbstständig zu treffen sind. Die Sicherstellung der Versorgung mit Essen und Trinken sowie die ergänzende Notfallvorsorge sind Aufgaben und zugleich Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger. Ein Grund zur Beunruhigung besteht hier allerdings nicht, sondern ist derzeit als eine Vorsichtsmaßnahme zu verstehen. Was ist ein Blackout? Ein Blackout ist ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall, der zu weitreichenden Ausfällen der Infrastruktur in einer Region über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden führt. Von Ausfällen betroffen sind in einem solchen Fall unter anderem: • elektrische Beleuchtung, • Heizung, • Telefon, Mobilfunknetz und Internet, • Kühlschrank und Gefriertruhe, • Wasserver- und Abwasserentsorgung, Besonderheit bei der Wasserversorgung in der Gemeinde Baindt: Laut unserem Ingenieurbüro Schranz und Co. sind wir in der glücklichen Lage, das durch die Druckverhältnisse (Gefällelage) unsere Wasserversorgung ohne Stromzufuhr weiter betrieben werden kann. • Tankstellen und Geldautomaten/Kassensysteme. Woran erkenne ich einen Blackout? In den ersten Minuten stellt sich ein Blackout wie ein normaler Stromausfall dar. Elektrische Geräte und das Licht funktionieren nicht. Ein Blick in den Sicherungskasten verrät keine Unregelmäßigkeiten. Der Stromausfall wurde nicht durch eine Überlastung oder einen Kurzschluss in der eigenen Wohnung ausgelöst. Auch in der Nachbarschaft gibt es keinen Strom. Ein Blackout hält mehrere Stunden, Tage oder sogar Wochen an. Ist die Stromversorgung in weiten Teilen unterbrochen, informieren Behörden die Bevölkerung per Radio, Lautsprecherhinweise und - soweit es noch möglich ist - über die Warn-App NINA. Wichtige Rufnummern im Notfall Feuerwehr, Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Rechtliche und inhaltliche Hinweise: Die Hinweise wurden nach bestem Wissen und Gewissen durch das Landratsamt Ravensburg, Stabsstelle für Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement und ergänzend durch die Gemeindeverwaltung Baindt erarbeitet. Rechtliche Ansprüche können hierdurch daher nicht abgeleitet werden. Ansprechpartner der Gemeinde Baindt zum Thema Notfallvorsorge ist: Florian S. Roth Klimakoordinator Tel. Nr.: 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Weitere wichtige Tipps und Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) unter www.bbk.bund.de sowie www.schritt-fuer-schritt-krisenfit.de http://www.schritt-fuer-schritt-krisenfit.de/ Wie bereite ich mich auf einen Blackout vor? Auf einen Blackout kann man sich sehr gut vorbereiten. Sich auf eine Notsituation vorzubereiten, liegt in der eigenen Verantwortung! Folgende Fragestellungen unterstützen die Planung: • Sind Vorräte angelegt, um mind. 10 Tage ohne Einkaufen überstehen zu können (Lebensmittel, Wasser, Hygieneartikel, Medikamente, etc.) • Gibt es eine ausgedruckte / handschriftliche Liste mit den wichtigsten Telefonnummern? • Sind Akkus (Laptop, Mobiltelefon, Telefon) geladen? Liegen Ersatzakkus, solarbetriebene Batterieladegeräte oder gar Powerbanks bereit? • Ist ausreichend Bargeld vorrätig? • Gibt es ein stromunabhängiges Radio (Batterie, Kurbel)? • Gibt es einen vollständigen Erste-Hilfe- Kasten? • Sind die Medikamentenvorräte aufgefüllt? • Sind stromunabhängige Leuchtmittel vorhanden (Kerzen, Taschenlampe)? • Ist eine Ersatzkochgelegenheit (Holz, Gaskocher) vorhanden? • Gibt es alternative Strom- und Heizquellen? • Ist die Abwasserversorgung stromabhängig? • Können die Haustiere versorgt werden? Wie verhalte ich mich während eines Blackouts? Ruhe bewahren und auf die Gesundheit achten! Hier eine kurze Checkliste zum richtigen Verhalten bei Blackouts. Die Liste kann an die persönliche Situation angepasst werden. Maßnahmen für zu Hause • Keine Notrufnummern anrufen, wenn nicht wirklich ein Notfall vorliegt! Sonst können lebenswichtige Notrufe blockiert werden! • Alle elektrischen Geräte ausschalten, die gerade in Verwendung waren bzw. Netzkabel ausstecken (z. B. Herd). Eine Leuchte eingeschaltet lassen, damit bemerkt wird, sobald wieder Strom da ist. • Radio auf UKW (FM) einstellen, um Informationen zu erhalten und regelmäßig zur vollen Stunde einschalten. • Licht- und Wärmequellen überprüfen und bereitlegen. • Sorgsam mit Wasser umgehen und eventuell noch ein paar Behältnisse befüllen (Badewanne, Eimer). • Abfall möglichst vermeiden und in Müllsäcken sammeln. • Rasch verderbliche Lebensmittel primär verbrauchen oder – wenn möglich – verarbeiten. • Ist eine Holzzentralheizung vorhanden, darauf achten, dass es zu keiner Überhitzung kommt. • Tiefkühlgeräte im Auge behalten und auf einen möglichen Flüssigkeitsaustritt achten. Tücher hierfür bereitlegen. • Falls vorhanden, eigene Notstromversorgung vorbereiten. • Gehören Haustiere zum Haushalt, auf deren Bedürfnisse achten, z. B. Wärme- bzw. Sauerstoffzufuhr bei Aquarien. • Wer nicht für wichtige Aufgaben (Infrastruktur, Feuerwehr, Hilfsorganisationen etc.) benötigt wird, bleibt zu Hause bzw. in seinem Wohnumfeld. Maßnahmen im direkten Umfeld • Nachbarn auf Stromausfall bemerkbar machen. Zutritt zum Wohnobjekt organisieren, da die Klingelanlage ohne Strom nicht funktioniert. • Überprüfen, ob es pflegebedürftige Menschen im Umfeld gibt, die nun nicht mehr versorgt werden. Nachbarschaftshilfe organisieren und bestmöglich „gestrandeten” Menschen helfen. • Erste-Hilfe-Kenntnisse auch in der Nachbarschaft anbieten. • Achtsam bleiben! Dinge, die nicht in Ordnung sind (z. B. der Austritt von Kanalabwässern, Feuer, Kriminalität) sofort bei den Notfallmeldepunkten anzeigen. • Niemals sich selbst in Gefahr begeben! Was muss ich beachten, wenn der Strom wieder fließt? • Wichtige Geräte (z. B. Heizung, Kühlschrank) auf Funktionsfähigkeit prüfen und wieder einschalten. Alle anderen Geräte zunächst ausgeschaltet lassen, sonst droht ein erneuter Zusammenbruch. • Weiterhin Informationen über Radio/Warn- App abwarten und befolgen. So wenig wie möglich telefonieren. • Wer nicht für den Wiederanlauf der Infrastruktur dringend benötigt wird, bleibt noch zu Hause bzw. im Wohnumfeld. • Ressourcen sparen! Die Versorgung mit Medikamenten, Lebensmitteln und Treibstoff funktioniert weiterhin nur eingeschränkt bzw. läuft erst langsam wieder an. • Nachbarschaftshilfe ist weiterhin sehr wichtig. Hilfe anbieten, wo es möglich ist. • Einkäufe werden – wenn überhaupt – zunächst nur mit Bargeld möglich sein.[mehr]

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                Zuletzt geändert: 01.12.2022
                bodo_informiert_An_den_hinteren_Türen_einsteigen.pdf

                An den hinteren Türen einsteigen Probephase im Stadtbus Ravensburg-Weingarten ab 1. Dezember Was vielerorts seit jeher üblich ist, kommt nun auch im Schussental: Das Einsteigen an den hinteren Türen ist ab dem morgigen Donnerstag, 1. Dezember, auf den Stadtbuslinien in Ravensburg, Weingarten und Umgebung erlaubt – und erwünscht. Zunächst bis einschließlich Februar, bei positivem Ergebnis auch dauerhaft. Diese Situation kennen Busfahrgäste nur zu gut: Großer Andrang an der Haltestelle, und alle müssen beim Fahrer einsteigen – entweder um ein Ticket zu kaufen oder zum Vorzeigen bereits vorhandener Fahrscheine. Bis alle im Bus sind, dauert es. Das kann zu Verspätungen führen. Und wo es keine Haltestellenbuchten gibt, hält der Bus zusätzlich den nachfolgenden Verkehr auf. Das soll nun besser werden. Am morgigen Donnerstag, 1. Dezember, beginnt bei den Stadtbuslinien im Schussental eine Testphase: Die Fahrgäste sind eingeladen, zum Einsteigen nicht nur die vordere, sondern auch die hinteren Türen zu nutzen, wenn sie bereits einen Fahrschein haben. Wer eine bodo-eCard hat, kann ebenfalls hinten einsteigen, denn der Check-In funktioniert auch an den Geräten bei den hinteren Türen. Fahrgäste, die ein Ticket kaufen wollen, steigen hingegen weiterhin vorne ein. „Wir erhoffen uns mehr Komfort für die Fahrgäste, eine Entlastung für das Fahrpersonal und vor allem eine verbesserte Pünktlichkeit“, erklärt Dominik Dornfeld, Betriebsleiter des am Projekt beteiligten Verkehrsbetriebs Hagmann. Bedenken, dass es mit den neuen Einstiegsregeln mehr Schwarzfahrer geben könnte, hat er nicht. „Kontrollteams sind täglich auf allen Linien unterwegs, um während der Fahrt die Tickets zu überprüfen.“ Die Testphase dauert bis einschließlich 28. Februar – mit der Option auf dauerhafte Verlängerung, wenn das Fazit positiv ausfällt. „Das hoffen wir, und davon gehen wir auch aus“, sagt Stadtbus-Geschäftsführerin Jenny Jungnitz. „An die Fahrgäste deshalb die Bitte: Freie Sitzplätze nutzen und nicht unnötig im Türbereich stehenbleiben. Dann funktioniert das Ein- und Aussteigen flüssig und angenehmer für alle.“ INFO: Das Einsteigen an den hinteren Türen ist ab 1. Dezember auf diesen Linien möglich: • 1 Baindt – Weingarten – Ravensburg – Schmalegg • 3 Ravensburg Hegaustraße – Eschach • 4 Ravensburg Bahnhof – Weißenau – Oberzell • 5 Baienfurt – Schacherösch – Weingarten – Ravensburg Bahnhof P R E S S E I N F O R M A T I O N Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH (bodo) stadtbus Ravensburg Weingarten GmbH Ravensburg, 30. November 2022 - 2 - • 6 Weingarten Lerchenfeld – Charlottenplatz – Oberstadt • 9 Ravensburg Bahnhof – Ummenwinkel • 11 Ravensburg Bahnhof – Krankenhaus St. Elisabeth • 14 Weingarten Löwenplatz – Argonnenpark – Charlottenplatz • 15 Weingarten BOB – Löwenplatz – Meisterhof – BOB • 20 Ravensburg Bahnhof – Mochenwangen – Wolpertswende • 21 Ravensburg Bahnhof – Knollengraben – Grünkraut – Bodnegg Der Betriebsversuch ist eine Kooperation der Stadtbus-Gesellschafter Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH, Verkehrsbetrieb Hagmann GmbH & Co. KG, Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) und Stadtwerke Weingarten. Pressekontakt Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH Felix Löffelholz Tel.: 0751 361 41 33 E-Mail: felix.loeffelholz@bodo.de Über bodo: Regional verbunden. Der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) ist der Mobilitätsdienstleister in den drei Landkreisen Bodenseekreis, Lindau und Ravensburg. Der Verkehrsverbund bietet ein einheitliches, einfaches Tarifsystem inklusive der Stadt- und Ortsverkehre sowie die Nutzung von Bus & Bahn mit einem durchgehenden Fahrschein. www.bodo.de www.bodo-ecard.de facebook.com/verkehrsverbundbodo Fahrplan-App (für Android und iOS) bwtarif-Fahrplanauskunft: 0800 2982743 (Der bwtarif-KundenService ist telefonisch täglich & kostenlos rund um die Uhr erreichbar) mailto:felix.loeffelholz@bodo.de http://www.bodo.de/ http://www.bodo-ecard.de/[mehr]

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                  Klimaleitbild_und_Klima-Masterplan_2017.pdf

                  Klimaleitbild und Klima-Masterplan im Rahmen des Klimaschutzmanagements Gemeindeverband Mittleres Schussental Veerle Buytaert Gemeinderatssitzung Baindt 7. November 2017 © Thomas Keller 1982 1983 2001 2004 2006 2007 2013 Interkulturelles Austausch Programm Brasilien Studium Bio-Ingenieur Land- und Forstwirtschaft Erasmus Austausch Programm Österreich Wissenschaftlicher Mitarbeiter Bioenergie & Nachhaltigkeit Zertifikat Belgische Entwicklungs- Zusammenarbeit Projekt-Ingenieur Nachhaltige Landwirtschaft und Umwelt Bolivien Masterthesis in Brasilien Antwerpen Landkreis Frühe Faszination für Umwelt & Nachhaltigkeit Koordinator Nachhaltigkeit (erneuerbare Energiesysteme) • Gesetzgebung • Politische Beratung • Fachwissen / Netzwerk • Projektanalyse • Kommunikation Doktorarbeit: Entwicklung B-SAT Nachhaltigkeitssoftware 2016 2000 Lebenslauf Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 http://www.google.be/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjvp4esntXOAhXCLcAKHQnzCD8QjRwIBw&url=http://www.afs.org/&psig=AFQjCNH7oc-7XFK8ZCTU-NDjXOQF44ufnQ&ust=1471962589461426 http://www.verkaufsoffene-sonntage.com/wp-content/uploads/2014/03/baden-wuerttemberg-vos-300x300.gif Gemeinsame Erklärung zum CO2-neutralen Schussental Festlegung Klimaschutzziele Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Entscheidungsgrundlagen • Qualitative Ist-Analyse • Quantitative Ist-Analyse • Potenzialanalyse • Trend- und Klimaschutz-Szenario • Maßnahmenkatalog • Controlling-Konzept • Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit / strategische Planung / Kommunikationsinstrumente Ziele setzen Welche langfristigen Ergebnisse wollen wir erreichen? Aktionsplan Welche spezifischen Maßnahmen können Kommunen ergreifen? Handeln! Priorisieren, implementieren, kontrollieren, optimieren Grundlagen Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Entwicklungs- planung und Raumordnung Kommunale Gebäude und Anlagen Mobilität Versorgung und Entsorgung Interne Organisation Kommunikation und Kooperation Themen Akteure KOMMUNE Kirche (Hoch-) Schulen Umwelt- verbände Bürger- initiativen Wissen- schaft Stadt- werke Wirt- schafts- verbände Fraktionen & Parteien Arbeitsbereiche Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Entwicklungs- planung und Raumordnung Kommunale Gebäude und Anlagen Mobilität Versorgung und Entsorgung Interne Organisation Kommunikation und Kooperation Themen Akteure KOMMUNE Kirche (Hoch-) Schulen Umwelt- verbände Bürger- initiativen Wissen- schaft Stadt- werke Wirt- schafts- verbände Fraktionen & Parteien Arbeitsbereiche Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Verständnis, Vertrauen und Netzwerk aufbauen Projektmanagement • Koordination / Mediation • Zeit / Budget / Ressourcen • Feedback und Optimierung Offenheit, klare Kommunikation und Wissensvermittlung Einbindung von Stakeholdern, Austausch mit anderen Kommunen und Ebenen Implementierungsfahrplan mit konkreten Aktionen Aufgaben Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klima-Leitbild Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klima-Team Klima-Leitbild Workshop am 25.04.2017 Fortschreibung der Gemeinsamen Erklärung zum CO2-neutralen Schussental Kompatibel mit (Energie)Leitbilder Orientierung an EU-, Bundes- und Landes- Klimaschutzzielen bis 2050 Zusätzliche Leitsätze Klima-Leitbild Fortschreibung der „gemeinsamen Erklärung zum CO2-neutralen Schussental“ (22.09.2012) Ziele bis 2020 > 50% regenerative Stromabdeckung > 20% regenerative Wärme > 40% CO2-Einsparung ggü. 1990 erfolgreiche eea-Zertifizierung regelmäßige Fortschreibung der gemeinsamen Ziele 10-Punkteplan Entwicklungsplanung & Raumordnung Kommunale Gebäude und Anlagen Energieversorgung Mobilität Interne Organisation Kommunikation und Kooperation Quelle: Energieagentur Ravensburg Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klima-Leitbild Ziele des Bundes und des Landes Klima Erneuerbare Energien/KWK Energieeffizienz Treibhaus- gase *1 Anteil Strom Anteil Wärme Primär- energie *2 Strom- verbrauch *2 Wärme- verbrauch *2 2020 > -40% > 35% > 14% > -20% > -10% > -20% GMS 2020 *3 > -40% > 50% > 20% 2030 > -55% > 50% 2040 > -70% > 65% 2050 > -80-95% > 80% > -50% > -25% *1: Basisjahr 1990; Bezogen auf alle Sektoren *2: Basisjahr: 2008 *3: Ziele aus der gemeinsamen Erklärung zum CO2-neutralen Schussental Stand? Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klimaleitbild Klima Erneuerbare Energien/KWK Energieeffizienz Treibhaus- gase *1 Anteil Strom Anteil Wärme Wärme- verbrauch *2 Gebäude- sanierung 2020 > -30% > 25% > 12% > -10% Sanierungs- rate von 1% auf > 2% pro Jahr steigern 2030 > -45% > 40% > 25% > -25% 2040 > -60% > 60% > 35% > -45% 2050 > -80% > 80% > 50% > -66% *1: Basisjahr 1995; Bezogen auf alle Sektoren, einschließlich Verkehr *2: Basisjahr 2008 Ziele des Klimaleitbildes 8 Leitsätze Entwicklungsplanung & Raumordnung Kommunale Gebäude und Anlagen Energieversorgung Mobilität Interne Organisation Kommunikation und Kooperation Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klima-Masterplan Klima-Aktionsplan Klima-Team Klima-Leitbild Workshop am 25.04.2017 Workshop am 27.06.2017 Grundlage: IEKK-Maßnahmenkatalog • Entwicklungsplanung & Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Energieversorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Klimaschutzmanagement Klima-Team Klima-Leitbild Klima-Aktionsplan Klima-Audit Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 Veerle Buytaert Klimaschutzmanagerin GMS Technisches Rathaus Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg Telefon (0751) 82-727 Telefax (0751) 82-60727 veerle.buytaert@ravensburg.de www.ravensburg.de Kontakt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Veerle Buytaert | Klimaschutzmanagement | Gemeinderatssitzung Baindt | Baindt, 7. November 2017 mailto:veerle.buytaert@ravensburg.de http://www.ravensburg.de/[mehr]

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                    Umweltbrief_Februar_2021.pdf

                    1. 2. 3. 4. CO2-Preis Funke für mehr Klimaschutz So soll der CO2-Preis lenken: Ist der CO2-Preis nicht viel zu niedrig, um etwas zu bewirken? „Wer sich erst vor wenigen Jahren ein Auto mit Verbren- Seit Januar 2021 sollen klimaschädliche Brennstoffe von Jahr zu Jahr immer teurer werden. Denn die von Heizöl, Erd- gas, Benzin und Diesel verursachten CO2- Emissionen bekommen einen Preis. Der liegt im Jahr 2021 bei 22 Euro pro Tonne CO2 und soll bis 2022 schritt- weise auf 22 Euro klettern. Diese CO2-Bepreisung wird in der Regel di- rekt an den Heiz- und Tankkunden weitergegeben. Damit soll in der Gesellschaft „ein Signal für mehr Kli- maschutz im Ver- kehr und bei Gebäu- den“ aufleuchten. Die Bundesregierung will mit dem CO2-Preis dazu motivie- ren, uralte Ölheizungen auszutauschen oder auf Elektromobilität umzusteigen. Zugleich sollen alle entlastet werden beim Strompreis durch Senkung der EEG-Umlage – mit der die Investitionen in erneuerbare Energien wie Solar- und Windkraft vergütet werden – und durch eine erhöhte Entfernungspauschale ab Kilometer 21. Noch nicht in trockenen Tü- chern ist eine gerechtere Aufteilung des CO2- Preises zwischen Mietern und Vermietern, die ja keinen Einfluss auf das Heizungssystem oder den Sanierungsgrad des Hauses haben. Beispielrechnungen CO2-Preis Eine Familie mit zwei Kindern in der Stadt , die zur Miete wohnt und ein Auto besitzt, würde auf rund 171 Euro an zusätzlichen Kosten kommen pro Jahr. Entlastet würde sie mit etwa 117 Euro bei den Stromkosten. Eine Familie mit drei Kindern und Eigen- heim auf dem Land sowie zwei Autos kommt auf 312 Euro Zusatzbelastung und für den Fall der sinkenden EEG-Umlage auf 166 Euro Einsparung. Sie profitiert von der erhöhten Entfernungspauschale ab km 21. Eine alleinstehende, zur Miete wohnende Arbeitnehmerin mit Auto würde auf voraus- sichtlich 100 Euro an zusätzlichen Kosten kommen. Die Entlastungen beliefen sich bei ihr auf zirka 53 Euro weniger Stromkosten. Weitere Beispielrechnungen: www.bmu.de/ fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/ Klimaschutz/co2_preis_beispielrechnung_bf.pdf Diesen sozialen Ausgleich halten viele Ex- perten für fragwürdig. Doch der Reihe nach: Öl und Diesel verteuern sich um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um sieben Cent und Erdgas um 0,5 Cent pro Kilowatt- stunde (kWh). Das ist wenig, um in Rich- tung Klimaschutz zu lenken. „CO2- Preis, wo ist dein Stachel?“, fragen sich da zu Recht die Fachleute. Denn die Pendler unter den Autofahrern, die ab dem 21. Ki- lometer auf dem ein- fachen Weg zur Arbeit fünf Cent mehr Entfernungspauschale erhalten, können mit dem 22. Kilome- ter die Verteuerung ihres klimaschädlichen Kraftstoffs im Grunde wieder „reinfahren“. Zwar sinkt der Strompreis ein bisschen, was auch einkommensschwache Haushalte entlastet. Doch baue man zugleich mit der Erhöhung der Entfernungspauschale „eine umweltschädliche Subvention aus, die auch noch einkommensstarke Haushalte über- proportional bevorteilt“, kritisiert Energie- expertin Claudia Kemfert vom DIW. Und die Lage der Mieter? Wenn der CO2- Preis dem Eigentümer der Heizungsanlage und des Gebäudes Anreize setzen soll, in klimafreundliche Technik zu investieren, dann dürfen die höheren Preise für fossile Energien nicht 1:1 an die Mieter weitergege- ben werden. Die belaufen sich nach Berech- nungen des Umweltministeriums (s. Kasten links) auf 60 bis 84 Euro im Jahr. Für die Mie- ter ist das so belastend wie wirkungslos, da sie im Fall der Heizung, der Fenster und der Fassade gar keine Wahl haben. Daher wäre es nur fair, wenn die Weitergabe des CO2- Preises im Mietbereich unterbunden würde. Die Agentur für erneuerbare Energien hat nachgefragt, was die Bürger tun, um die stei- genden Energiekosten durch den CO2-Preis zu kompensieren. Demnach ist die belieb- teste Option (bei 26 Prozent der Befragten), weniger Auto zu fahren oder auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad umzusteigen. Etwas weniger (24 Prozent) erwägen, in eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder in Solarthermie zu investieren. Am wenigsten begeistert waren die Befragten von der Vor- stellung, ihr Benzin- oder Diesel-PKW gegen ein Elektroauto zu tauschen (13 Prozent). (tb) nungsmotor gekauft hat, soll dies – auch aus Gründen des Ressourcenschutzes – noch ei- nige Jahre fahren, ohne mit rasant steigenden Kraftstoffpreisen überfordert zu werden“, so das Bundesumweltministerium (BMU). Bei künftigen Kaufentscheidungen soll der CO2- Preis dann aber eine Rolle spielen und zur klimafreundlichen Alternative anreizen. Welche Förderung gibt es für Elek- tromobilität? Der „Umweltbonus“ beträgt bis zu 9000 Euro für den Kauf eines neuen oder „jungen gebrauchten“ Elektro- autos. Für Plug-In-Hybride (die neben Elek- tro- auch mit klimaschädlichem Verbren- nungsmotor ausgestattet sind) beträgt die Förderung bis zu 6750 Euro. E-Lastenräder sollen mit einem Steuerbonus gefördert wer- den; Verbraucher dürften dann 50 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer ab- schreiben. „Dürften“, denn dieser Bonus ist politisch noch nicht in trockenen Tüchern. https: //www.co2online.de/foerdermittel/ foerderung-elektromobilitaet/ Sanieren Sie Ihre Heizung. Je nach Entwicklung der CO2-Bepreisung be- tragen die Zusatzkosten in einem Einfamili- enhaus mit Ölheizung und einem jährlichen Verbrauch von 3 000 Liter in den nächsten 20 Jahren zwischen 15 000 und 25 000 Euro. So lange ist eine Heizung mindestens in Be- trieb. Wer saniert, erhält nun dank der Bun- desförderung für effiziente Gebäude (BEG) deutlich mehr Fördergeld. Zudem ist die Antragstellung einfacher als früher. https://www.bafa.de/DE/Energie/Effizi- ente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html Wenn schon Gas, dann Biogas. Für Erdgas-Kunden bedeutet der CO2- Preis zunächst eine Verteuerung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Damit seien 2021 Mehr- kosten von jährlich 145 Euro für ein Einfami- lienhaus mit 150 m2 beheizter Fläche und 65 Euro für eine Wohnung mit einer Größe von 90 m2 verbunden, hat die Initiative Zukunft Erdgas berechnet. Um vom CO2-Preis aus- genommen zu werden, haben Sie die Mög- lichkeit, zu einem Biogas-Tarif zu wechseln. Biogas ist CO2-neutral, wodurch das Klima geschont wird. Allein „Klima- oder Ökogas- Tarife“, bei denen die CO2-Emissionen z.B. durch Aufforstungsprojekte ausgeglichen werden, sind nicht vom CO2-Preis befreit. https: //www.bmu.de/service/haeufige-fragen- faq/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der- co2-bepreisung-zum-1-januar-2021/ von Tim Bartels (Umweltbriefe) Fo to : A lf o n s V en , S an d o r Ja ck al /A d o b eS to ck http://www.bmu.de/ http://www.co2online.de/foerdermittel/ http://www.bafa.de/DE/Energie/Effizi- http://www.bmu.de/service/haeufige-fragen-[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 19.02.2021

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