Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
Rathaus
Baindt liegt richtig!
Baindter Bädle Weg im Herbst
Rathaus im Herbst

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "stellen".
Es wurden 450 Ergebnisse in 5 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 201 bis 210 von 450.
Städtebaulicher_Entwurf.PDF

Entwurf Wohnbebauung Fischerareal in Baindt Grundriss - M. 1.500 Tiefgarage Baufeld 2 und 3 - M. 1.500 ARCHITEKTURBÜRO GAUGGEL Holzmarkt 7 72070 Tübingen08.12.2020 Baufeld 1 Grundstücksgröße ~ 5.550 m² GRZ 0,44 GFZ 1,05 ** Wohnäche ~ 4.130 m² Wohnungen* ~ 49 Stück Baufeld 3 Grundstücksgröße ~ 1.652,0 m² GRZ 0,42 GFZ 0,71 ** Wohnäche ~ 884 m² Wohnungen* ~ 10 Stück Schnitt B-B - M. 1.500 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Umgang mit Rahmenbedingungen Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Sitzplatz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Treibhaus Atelier Holzlager Imkerei neue Wohnbebauung Bau-/Recyclinghof 4,0 m 3,0 m Optionsraum Abgrenzung und Lärmschutz + unterschiedlichste Nutzungen Filter 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Umgang mit Rahmenbedingungen Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Feneberg neue Wohnbebauung < Parken Parken > Fahrgasse (privat) Sichtlter + kostengünstigeres Parken Hof Filter 1 Piktogramme - o. M. Baufeld 2 ~ 51 Wohnungen* ~ 102 Stellplätze (schlecht erweiterbar) + 8 Parklifte möglich Baufeld 3 ~ 10 Wohnungen* ~ 17 Stellplätze (gut erweiterbar) Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen* Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen* Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen* N 1. BA 1. BA 2. BA 2. BA 3. BA 1. Baubaschnitt ~ 54 Wohnungen* 2. Baubaschnitt ~ 64 Wohnungen* 3. Baubaschnitt ~ 10 Wohnungen* Bauabschnitte (BA) Erweiterung Blick von Norden Blick von Süden Blick von Osten Blick von oben Schnitt A-A - M. 1.500 städtebauliche Kennwerte Baufeld 2 Grundstücksgröße ~ 4.479 m² GRZ 0,61 GFZ 1,30 ** Wohnäche ~ 4.370 m² Wohnungen* ~ 51 Stück * bei durchschnittlicher Wohnungsgröße von 85 m² und Wohnfäche 75 % der BGF ** ohne Parkächen, Carports und Nebengebäude Filter 2 Filter 2 Filter 2 Filter 2 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fi lte r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Lebensmittelmarkt Marsweiler Straße Ziegeleistraße Kü fe rst ra ße Nachbarschafts- platz gemeinschaft- licher Hof gemeinschaftlicher Hof Neugestaltung Dorfplatz durch 365° Landschaftsarchitekten pr iva te E rsc hl ie ßu ng Renaturierung Sulzmoosbach Feuerwehr Bauhof N gemeinschaft- licher Hof private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten Fertigstellung Straße > max. Gebäudehöhe 12,00 m (III + D) max. Gebäudehöhe 9,15 m (III) gemeinschaft- licher Hof Tiefgarage oberirdisches Parken Fi lte r 1 Besucher- stellpätze Besucher- stellpätze Besucher- stellpätze I III III + D III + D III + D III + D III + D II + D II III + D III III + D III III III + D I I I I I I I III + DG Kunden- parkplatz B B B B A A Besucher- stellpätze A A max. Gebäudehöhe 12,00 m (III + D) max. Gebäudehöhe 9,15 m (III) gemeinschaft- licher Hof Tiefgarage oberirdisches Parken Fi lte r 1 Lebensmittel- markt max. Gebäudehöhe 6,30 m (II) Tiefgarage[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 20,5 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 11.08.2021
    Nachtweiden_II_Erw__1Änd.pdf

    ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "N a ch tw e id e n I I" Fassung vom 17.09.2018 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 4 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 11 5 Satzung 17 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 19 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 26 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 33 9 Begründung – Sonstiges 34 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) Flächen für den Gemeinbedarf; hier sozialen Zwecken die- nende Gebäude, hier: Kindergarten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, Nr. 4.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind mit Einschränkung baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öf- fentliche Parkplatzfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Materialien zur Ablei- tung des Niederschlags- wassers innerhalb des Baugebietes Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 7,00 P Einschränkung baulicher Anlagen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken (§ 1a BauGB). Daher sind in dem Baugebiet für − Stellplätze und − Zufahrten auf privaten und öffentlichen sowie andere untergeord- nete Wege nur in einer Ausführung mit ausschließlich wasserdurchlässigen Be- lägen (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugen- pflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig, so- fern andere Belange nicht entgegenstehen. Durch planerische Maß- nahmen (z.B. Höhenlage Straße, Gebäude) sollte der Bodenaushub reduziert werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung LS mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Büro- räume, Schlafzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fas- saden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). LS Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 6 − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Büroräumen) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der Kreis-Straße K 7951 abgewandten Gebäudeseiten (nach Nordwesten, Nordosten, Südosten) zu ori- entieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen-Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine ent- sprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen- Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 7 zu verwenden. Abgehende Gehölze sind durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Edelkastanie Castanea sativa Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 8 Sträucher Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des einfachen Be- bauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden II" (Fas- sung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.85) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 9 Bereich der Änderung des Bebauungsplanes Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden n II" (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.2018) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 10 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung Überflutungsfläche für HQExtrem des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Überflutungsfläche für HQ100 des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden, teilgeänderten einfachen Bebauungsplanes "Nacht- weiden II" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Bäume mit in- stallierten Nistkästen und damit auch Quartiere für höhlenbrütende Vögel. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Er- satzmaßnahmen umzusetzen: Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 12 − Die beiden vorhandenen Meisen-Nistkästen sind vor der geplan- ten Gehölzrodung, außerhalb der Brutzeit von Vögeln (zwischen dem 01.10. und dem 28.02.) abzunehmen, zu reinigen und an Gehölzen im Umfeld des Plangebietes wieder zu montieren. − Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der Neststand- ort des Grauschnäppers an einem der Gehölze innerhalb des Plangebietes befindet, sind insgesamt zwei Halbhöhlennistkäs- ten in räumlicher Nähe zum Ein-griffsbereich an Bäumen anzu- bringen (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 06.07.2018. Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten wenn möglich erhalten werden (Erhal- tung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 13 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier gem. dem europäischen Schutzgebiets-Netzwerk "Na- tura200", der Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), au- ßerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung); Hochwasser Der Geltungsbereich liegt lt. aktueller Hochwassergefahrenkarte (HWGK) teilweise im geschützten Gebiet für HQextrem und im nördli- chen Bereich minimal auch in HQ100. Gemäß den hydrologischen Be- rechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fass- nacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtwei- den II" bei HQ 100 entgegen den bisherigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hoch- wasserangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung er- forderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Ar- beitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesmi- nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranla- gen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungs- gebieten verboten. Bodenschutz Auf dem Flurstück-Nr. 175/0 liegen Tonböden vor, auf Flst.-Nr. 186 Auengleye. Diese Böden sind besonders verdichtungsempfindlich. Entstandene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 14 wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhan- denem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrock- nete Böden ist bei den Bodenarbeiten zu achten. Es wird empfohlen, zur Bauausführung ein Bodenmanagementkon- zept zu erstellen und bodenkundlich begleiten zu lassen um auf ei- nen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu be- achten. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte um- fassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebie- tes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Infor- mationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält die Bro- schüre "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist (http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Künf- tige Grün- und Retentionsflächen sollten während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen geschützt werden. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 15 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbar- keit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 16 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Beseitigung von Nieder- schlagswasser Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Drosselung in den bestehenden gemeind- lichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrünung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Nieder- schlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlagswasser jedoch nicht vor Ort versickert wer- den. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswasser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht ge- geben. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 17 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in öffentlicher Sitzung am 09.10.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 17.09.2018. yyq § 2 Zulässigkeit von Vorhaben Bei der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" handelt es sich um einen Be- bauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB (so genannter "einfacher Bebauungsplan"). Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches richtet sich nach den im Bebauungsplan getroffe- nen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, im Übrigen nach § 34 oder § 35 BauGB. § 3 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 17.09.2018. Der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird die Begründung vom 17.09.2018. beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbind- lich seit 24.01.2085) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. yyq Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 18 § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Die Gemeinde Baindt plant den Neubau eines Kindergartens. Auf Grund des gestiegenen Bedarfs an Kinderbetreuung wird die Erweiterung des bereits vor Ort bestehenden Kindergartens als erfor- derlich angesehen. Das Plangebiet ist innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Baindt ge- legen und eignet sich auf Grund der Vorprägung (Schul- und Sportgelände sowie örtlicher Kinder- garten) für die geplante Erweiterung. Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Kindergartens geschaffen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB. Es liegen bisher lediglich erste Entwürfe für den Neubau des Kindergartes vor und gerade keine konkreten Planungen. Um zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen, hat man es als nicht erforderlich angesehen, Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche oder Höhenent- wicklung zu treffen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungs- und Erweiterungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlich an das Ortszentum angrenzende Schul- und Sportgelände und soll diesen nach Süden erweitern. Im Norden grenzt der Geltungsbereich in großen Teilen an das Grundstück des örtlichen Kindergar- tens und des Sportgeländes der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Osten grenzt die "Boschstraße" mit Bestandsbebauung. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrts- straße (Wirtschaftsweg) sowie Parkflächen, die die im Nordwesten sowie im Osten befindlichen Sportanlagen (Sporthalle-/platz, Tennisplatz) teilweise erschließt. Im Süden wird das Gebiet von einer Grünfläche begrenzt, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 20 Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 55/3 (Teil- fläche), 175 (Teilfläche) und 186 (Teilfläche). Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im zentralen Be- reich ist Baumbestand vorhanden und im südlichen Anschluss verläuft ein Kiesweg. Darüber hinaus sind keine heraus ragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden sind unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Planung dient der Erweiterung des bestehenden, gemeindeeigenen Kindergartens "Sonne- Mond-Sterne". Bei dem genannten bestehenden Kindergarten handelt es sich um einen fünf-grup- pigen Kindergarten. Der geplante Kindergarten-Neubau soll den Bedarf der Gemeinde an Betreu- ungsangeboten vor allem für Unter-Dreijährige decken. Hierzu ist eine Aufstockung um eine Re- gelgruppe sowie zwei Krippengruppen im neuen Gebäude geplant. Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird es als erforderlich angesehen, planerisch die Nutzung fest- zuschreiben. Die geplante Nutzung "Kindergarten" ist auf Grund der Umgebungsbebauung als zu- lässig anzusehen. Der Bereich ist derzeit teilweise mit einem Bebauungsplan überplant und wird in diesem Bereich nach § 30 Abs. 3 BauGB beurteilt, der restliche Bereich ist als unbeplanter Innenbereich einzustufen, dessen bauliche Entwicklung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. In die- sem Zusammenhang ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Zulässigkeit konkreter Vorhaben zu beurteilen. Auf Grundlage der gemeindlichen Planungshoheit kann die Gemeinde dieser Einzelfall- entwicklung jedoch das steuernde Element der verbindlichen Bauleitplanung entgegenstellen. Hier ist es der Gemeinde unbenommen, Entwicklungen zu prüfen und zu ermöglichen, selbst falls diese nicht den aktuell zulässigen Entwicklungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB entsprechen. Dies ent- spricht der Planungshoheit sowie dem Abwägungsprozess bzw. der Abwägungsentscheidung durch den Gemeinderat, sofern alle Belange in diesen Prozess ordnungsgemäß eingestellt wurden. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage nach Betreuungsangeboten gerecht zu werden. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 21 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungs-ach- sen" Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4.2 Im ländlichen Raum sollen zur Förderung des Leistungsaustauschs zwischen den höheren zentralen Orten und ihrer Stärkung als Versorgungs- und Arbeits- platzzentren die Verkehrs- und Infrastrukturen in den Entwicklungsachsen an- gemessen weiterentwickelt werden. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − Karte zu 2.1.1 "Raum-katego- rien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 22 Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flächen werden hierin als Gemeinbedarfsflächen für Schule und Sporthalle sowie Grünfläche dar- gestellt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplan befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Auf Grund der Vorprägung der angrenzenden Flächen wurden keine weiteren Standorte in der Ge- meinde Baindt geprüft. Der jetzige Standort ist bereits im Flächennutzungsplan teilweise als Fläche für den Gemeinbedarf für Schule und Sporthalle vorgesehen. Durch die räumliche Zusammenfassung der Gemeinbedarfs- einrichtungen Kindergarten, Schule und Sporthalle hierzu an einem Standort sollen die sich aus dem Betrieb der Nutzungen ergebenden, erheblichen Synergieeffekte genutzt und gefördert wer- den. Der Standort ist gut erreichbar. Er eignet sich somit in besonderer Weise für die vorgesehenen Nutzungen. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Auf die verschiedenen Anforderungen soll flexibel reagiert werden können. Die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung − die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 23 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "sozialen Zwecken dienende Gebäude, Kindergarten" festgesetzt. Für die Gemeinbedarfsfläche wird auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung verzichtet. Die Einschränkung baulicher Anlagen erfolgt im südlichen Bereich erfolgt aufgrund der Nähe zu Straße. Die Festsetzung der Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öffentliche Parkplatz- fläche dient der Stillung des Bedarfs an Stellplätzen. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 ein. Die Berech- nungen der Verkehrslärm-Immissionen zeigen, dass der Orientierungswert der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von tagsüber 60 dB(A) unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung um bis zu 5 dB(A) überschritten wird. Im überbaubaren Bereich be- tragen die Überschreitungen bis zu 3 dB(A). Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrs- lärmschutzverordnung) werden im überbaubaren Bereich sowie im Bereich der geplanten Außen- wohnbereiche eingehalten. Nördlich der Kreis-Straße K 7951 befindet sich bereits ein Wall. Aufgrund dessen schallabschir- mender Wirkung sowie aufgrund der geringen Höhe der Überschreitungen wird eine aktive Lärm- schutz-Maßnahme im vorliegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit passiven Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderli- chen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schalldämmmaßes der Außenbauteile, Lüftungsanlagen) gelöst werden. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Maßnahmen an gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 24 6.2.6 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Boschstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an das gesamte Straßennetz der Gemeinde Baindt sowie an die Kreisstraße K 7951. Durch begleitende Maßnahmen außerhalb der Regelungsmöglichkeit des Bebauungsplanes werden durch die Gemeinde Baindt Vorkehrungen getroffen, durch die die Nutzung der Verkehrsflächen eingeschränkt wird (beispielsweise durch eine entsprechende Beschilderung mit Zufahrtsbeschrän- kung) Grundsätzlich besteht über das örtliche Straßennetz ausreichend Anschluss an die überregionalen Verbindungen. 6.2.7 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.8 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Dros- selung in den bestehenden gemeindlichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrü- nung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Niederschlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlags- wasser jedoch nicht vor Ort versickert werden. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswas- ser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht gegeben. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 25 Exakte Aufschlüsse zum Grundwasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erfor- derlich und liegen nicht vor. 6.2.9 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 26 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) er- folgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entschei- dung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Orts-Zentrums von Baindt. Es liegt im südlichen Randbereich der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Süden grenzt das Gebiet an eine Grünfläche an, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) sowie ein Parkplatz. Im Norden und Nordwesten sowie im Osten befinden sich Sportanlagen (Sport- halle-/platz, Tennisplatz), weiter im Osten befindet sich bestehende Wohnbebauung. Weiter süd- westlich, über die Kreisstraße hinweg, schließt die freie Landschaft an. Diese Flächen werden land- wirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine größtenteils inner- halb der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" liegende, teilweise vorgeprägte Fläche. Der Bereich ist als Grünfläche mit Gehölz- und altersbeständige Baumbeständen zu beschreiben. Ar- tenschutzrechtlich relevante Arten sind im Plangebiet nicht nachgewiesen und auch nicht zu erwar- ten, da die Grünfläche allseitig von Bebauung bzw. bestehenden Straßen umgeben und nutzungs- bedingt in Bezug auf die Flora eher artenarm ist. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 27 Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 02.07.2018 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbe- richt des Büros Sieber vom 06.07.2018). Dabei konnten folgende Vogelarten kartiert werden: Am- sel, Kohlmeise, Grauschnäpper, Haussperling, Buchfink, Mönchsgrasmücke und Star. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 40 m südlich des Plangebietes. In diesem Fließgewässer-Teilbereich (LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vor- kommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 600 m südlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452), bzw. 600 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. In ebenfalls südlicher Richtung befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets- Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 700 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 600 m Kernflächen des landesweiten Bio- topverbundes mittlerer Standorte. Angrenzend darin mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In südlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmzeitliche Schotter- und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschie- bemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Gemäß Reichsbodenschätzung sind für das südliche Flurstück (Fl.-Nr. 186) des Plangebietes keine Daten vorhanden. Die Böden des nördlichen Flurstücks (Fl.-Nr. 175) sind mit hoher Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe eingestuft (Bewertungsklasse 3). Die Bedeutung als Ausgleichs- körper im Wasserkreislauf ist dagegen mit gering bewertet (Bewertungsklasse 1). Die Bodenfunk- tion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ist wiederum mittelwertig (Bewertungsklasse 2) eingestuft. Nach Aussage des Fachbereichs Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg können die betroffe- nen Teil-Flächen auf den Flurstücken 175/0 (Tonböden) und 186 (Auengleye-Böden) aufgrund des Rückbaus von ehemaligen Wegen und dem Bau der Umgehungsstraße bereits teilweise beein- trächtigt sein. Dennoch sind diese Böden als besonders verdichtungsempfindlich einzuordnen. Ent- standene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhandenem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 28 werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrocknete Böden ist bei den Bodenar- beiten zu achten. Im südlichen Bereich der durch das Plangebiet verlaufenden Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) bzw. des Parkplatzes sind die Böden unversiegelt, jedoch gekiest und befestigt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits teilversiegelt. Davon abgesehen sind die vorkommenden Böden vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewachsen. Sie können daher ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Lediglich in einem Abstand von etwa 40 m südlicher Richtung verläuft der Sulzmoosbach als offenens Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hang- wasser zu rechnen. Allerdings befindet sich das Plangebiet nach bisherigen Hochwassergefahren- karten (HWGK) teilweise im Überschwemmungsbereich HQExtrem und geringfügig im HQ100 des ge- nannten Sulzmoosbaches. Gemäß den hydrologischen Berechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fassnacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtweiden II" bei HQ100 entgegen den bis- herigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Im Bereich der entsprechenden Flächen befinden sich im Süden Verkehrs- flächen und Bereiche ohne bauliche Anlagen. Im Norden ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Baugrenze und zur Bestandsbebauung nicht mit einer Bebauung zu rechnen. Das in geringem Abstand, südlich zum Plangebiet liegende Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436- 031; Schutzgebietszone III und III A) wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Trinkwasser- entnahmestelle liegt in südwestlicher Richtung mit etwa 350 m Entfernung. Abwässer fallen im Plangebiet bis jetzt keine an. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindli- chen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine an Bestandsbebauung angrenzende Freifläche, auf der sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die im Plange- biet vorhandenen Gehölze, z.T. altersbeständige Bäume, tragen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung eher aus größeren Gebäuden/Gebäudekomplexen besteht (Schulgebäude, Sporthalle), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Durch die südlich gelegene Kreisstraße K 7951 kann mit Schadstoffanreicherung in der Luft gerech- net werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 29 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Haupt-Ortes Baindt. Das Gebiet ist als ebene Fläche mit gut ausgeprägten Gehölz- und Baumstrukturen zu beschreiben und aus der südwestlich gelegenen, freien Landschaft schwer einsehbar. Wanderwege führen am Gebiet nicht direkt vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Süden schließt der überplante Bereich an eine Freifläche (Grünland) an. In nördlicher Richtung liegt die Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" mit Schulgebäude und Sportanlagen/-gebäu- den. Dem Plangebiet kann zusammenfassend auf Grund der Ortsrandlage, der Gehölz- und Baum- bestände sowie der geringen Einsehbarkeit dem Orts- bzw. Landschaftsbild eine gewisse Bedeu- tung zugeschrieben werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper sowie durch die Erschließungsflächen (Ver- kehrsflächen) und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Gehölze und Bäume wer- den möglicherweise gefällt. Dadurch kann es zum Verlust von Nistmöglichkeiten für ubiquitären Zweigbrütern kommen. Im geeignet strukturierten Umfeld finden sich zahlreiche Gehölze, die als Brutstätte für ubiquitäre Zweigbrüter dienen können. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der Verlust an Brutplätzen von durch das Umfeld ausgeglichen werden kann. Eine erhebliche Ver- schlechterung der lokalen Populationen der betreffenden Arten ist somit nicht zu erwarten (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 06.07.2018). Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist zudem nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deut- lichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung zu den in unmittelbarer Nähe gelegenen Bebauungsplänen "Mischgebiet Fischerareal" und "Woh- nen Fischerareal" sowie der Änderung des Bebauungsplans "Innere Breite" wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) durchgeführt. Die aufgrund der hier vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes möglichen Beeinträchtigungen des Sulz- moosbaches als Teil des FFH-Gebietes, wurden im Rahmen der Vorprüfung ebenfalls mit abgear- beitet. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (in- sektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirt- schaftung nach dem Stand der Technik, d.h. keine Einleitung in den Sulzmoosbach) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 30 (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 13.07.2018). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung (Nachverdichtung) und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die ver- siegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nie- derschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Er- tragsflächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich zusätzlich versiegelten Flächen ist insgesamt jedoch noch als gering zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser wird mit dem anfallenden Schmutz- wasser gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwas- serkanal) abgeführt. Eine Versickerung über die belebte Bodenzone ist auf Grund der schwach durchlässigen Böden (Tone und Auengleye) nicht möglich. Beeinträchtigungen des naheliegenden Wasserschutzgebietes "Brühl" können aufgrund der Entfer- nung zur Wasserentnahmestelle ausgeschlossen werden. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im Plangebiet bestehenden Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kalt- luftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem relativ schwer einsehbaren Bereich statt, liegt zwischen bestehender Bebauung und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Da die Kreisstraße K 7951 als bis- herige Grenze des westlichen Ortsrands zwar auch bei Umsetzung der Planung eingehalten wird, allerdings neben der Errichtung der geplanten Baukörper Bäume gerodet werden, wird das Land- schaftsbild sowie die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes geringfügig beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 31 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Baugebiet wird eine Mindestzahl von zu pflanzenden Bäumen festgesetzt. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem verbessert sich hier- durch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Für Pflanzungen wird ein Mindeststammumfang von 20-25 cm festgesetzt, um bereits bei Anpflanzung eine bestimmte Mindesthöhe von Bäumen zu erreichen. Die Fläche ist mit überwiegend älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei um einen z.T. naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu sichern, werden die bestehenden Bäume in diesem Bereich hinweislich in der Planzeichnung dargestellt und darauf hingewiesen, dass diese in Abhängigkeit des Bauvorhabens erhalten werden sollen. Damit Grünflächen möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 32 Um einen sorgsamen Umgang mit den vorkommenden Böden (Ton- und Auengleye-Böden) zu gewährleisten, wird hinweislich auf diese besonders verdichtungsempfindlichen Böden verwiesen und ein Bodenmanagementkonzept empfohlen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 33 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften wird als nicht erforderlich angesehen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 34 9 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der konkreten Zweckbestimmung sowie der Umgebungsbebauung angemessenen Größenordnung nicht erkenn- bar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,50 ha yyq Flächenanteile: yyq Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Gemeinbedarfsflächen 0,36 72,0 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,13 26,0 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen (Parkplatz) 0,01 2,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Misch-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 35 Stromversorgung durch Anschluss an Netz der EnBW Regional AG, Biberach Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 17.09.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 09.10.2018 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 17.09.2018) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2018 enthalten): − Redaktionelle Änderung der planungsrechtlichen Festsetzung "Flächen für den Gemeinbedarf" − Ergänzung der planungsrechtlichen Festsetzung "Bodenbeläge in dem Baugebiet" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQextrem" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQ100" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Hochwasser" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Bodenschutz" und zum Thema "Beseitigung von Nieder- schlagswasser" − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Erfordernis der Planung" − Änderung der Begründung zum Flächennutzungsplan − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Mindestdicke der Auftrags- schicht der Dachbegrünung" − Ergänzung der Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange zum Thema verdichtungsemp- findliche Böden, Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft – Hochwasser sowie zum Stammumfang von Pflanzungen im Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 36 − Anpassung der Lärmschutz-Festsetzung (Streichung des Begriffs "Kinderzimmer") − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich (Sied- lungsschwerpunkt) Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung teilweise als Gemeinbe- darfsfläche, teilweise als Grünfläche Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von der Einmün- dung in die "Boschstraße" Blick von Süden Blick auf den Einmün- dungsbereich zur "Bosch- straße" Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 39 12 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2018. Der Beschluss wurde am 18.05.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 28.05.2018 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 18.05.2018). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.08.2018 bis 14.09.2018 (Billigungsbeschluss vom 25.07.2018; Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Bekanntmachung am 03.08.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 31.07.2018 (Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Billigungsbeschluss vom 25.07.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2018 über die Entwurfs- fassung vom 17.09.2018 Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 40 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in der Fassung vom 17.09.2018 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 09.10.2018 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ist damit in Kraft getreten. Sie wird mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Plan aufgestellt am: 12.07.2018 Plan geändert am: 17.09.2018 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 1,46 MB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 16.03.2020
      Amtsblatt_2023_11_03_KW44.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 3. November 2023 Nummer 44 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zum Martinsumzug Am Freitag, den 10. November 2023 findet der traditionelle Martinsumzug statt. Gemeinsam werden wir auch in diesem Jahr mit einem Laternenumzug durch die Gemeinde ziehen. Dies findet in Form eines Sternmarsches statt, d.h. die „Laternenwege“ führen von jedem Kindergarten zum Festplatz. Der Kindergarten St. Martin startet um 17:00 Uhr über die Zeppelinstraße, Boschstraße und am neuen Kindergarten vorbei zum Festplatz. Der Kinder- garten Sonne, Mond und Sterne startet um 17:30 Uhr von der Wendeplatte bei der Froschstraße (hinter dem Sportplatz) über die Friesenhäusler Straße zum Festplatz. Die Gemeindemitglieder sind eingeladen, sich den Kindern unserer Kindergär- ten anzuschließen. Natürlich wird der Heilige Sankt Martin hoch zu Ross dabei sein und die Geschichte der Mantelteilung auf dem Festplatz nachspielen. Es ist eine bewegende Geschichte eines Mannes mit großem Herz und Güte, der uns an die wahren Werte der Großzügigkeit und des Teilens erinnert. Bitte bleiben Sie mit Ihren Kindern hinter den Absperrungen und denken Sie da- ran, dass kleine Kinder nur ganz vorne etwas sehen können. Darüber hinaus bitten wir Sie, unbedingt die Flucht- wege für das Pferd freizuhalten. Der Laternenumzug geht anschließend ohne Pferd und Reiter weiter zum Schulhof. Im Anschluss an den Laternen- umzug laden wir Sie herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein auf dem Schulhof ein. Alle Kinder bekommen einen Martinswecken und für das leibliche Wohl sorgen die Schalmeien. Bitte bringen Sie der Umwelt zuliebe eine Tasse mit. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Bei Dauerregen fällt das Martinsfest ersatzlos aus. Wir hoffen auf gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen glücklichen Gesichtern und leuchtenden Laternen! Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Stellenausschreibungen Stellvertretende Einrichtungsleitung für unseren Kindergarten Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeich- nen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verantworten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschu- lung in drei KiTas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus mit den Kindergärten Sonne, Mond und Sterne und der Klosterwiesengrundschule. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Einrichtungsleitung (m/w/d) für die verantwortliche Führung des zweigruppigen Kindergarten im Altbau. Die Stelle ist der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet. Es erwarten Sie neugie- rige und interessierte Kinder sowie engagierte pädagogische Fachkräfte mit denen Sie gemein- sam das spannende wie anspruchsvolle Angebot der Kindertagesbetreuung zukunftsweisend weiterentwickeln. Ihr Profil • Erzieher*in oder Bachelorabschluss Elementarbildung (Kindheitspädagogik) • Bereitschaft zu Verwaltungsaufgaben mit Anwendung der gängigen Programme • Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsver- mögen im Umgang mit dem päd. Team und der Kooperation mit der Fachbereichsleitung, den Leitungskolleg*innen sowie den verwaltungsinternen und externen Kooperationspartner*innen • Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine ra- sche Auffassungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen • eine unbefristete Stelle nach SuE 8b, in Teilzeit möglich, mindestens 75 % Beschäftigungsumfang • Verfügungszeit im Umfang von 25 % für die Betreuungszeitanteile • einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • eine zukunftsorientierte Personalentwicklung • ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement • kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Leitungsteam mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schrift- liche Bewerbung bis Sonntag, den 19.11.2023 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemein- deverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Frau Sandra Flintrop, Tel. Nr.: 075029406-41, E-Mail: s.flintrop@baindt.de zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) in der Schenk-Konrad-Halle Wir bieten > Minijob-Basis (geringfügige Beschäftigung) > Arbeitsstunden abhängig von den Veranstaltungen in der Schenk- Konrad-Halle Für Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-40; E-Mail: f.maurer@baindt.) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 26.11.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund einer Jagd am 23.11.2023 Aufgrund einer Jagd im Gebiet der L314 auf der Gemar- kung Baindt und Bergatreute (zwischen der Abzweigung Kiesgrube Hämmerle und der Abzweigung Bolanden Bergatreute) gilt in diesem Bereich am Donnerstag, den 23.11.2023 von 08:30 bis 12:30 Uhr eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Bitte achten Sie die Beschilderung vor Ort. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. November 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. November 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen 05 Klimamobilitätsplan GMS Beschluss 06 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milch- vieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl 2 07 Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) 08 Vorstellung Ergebnisse Verkehrsschau 27.09.2023 09 Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Erinnerung Hauptprobe Wir möchten auch dieses Jahr alle Interessierten zu unse- rer Herbstübung recht herzlich einladen. Übungsobjekt ist die Biogasanlage der Familie Schnez in Sulpach. Beginn der Übung ist um 13:30 Uhr. Dieses Jahr unterstützen uns die Feuerwehr Baienfurt sowie das DRK Baienfurt-Baindt. Im Anschluss an die Übung besteht die Möglichkeit, das neue Löschfahrzeug zu besichtigen. Die Jugendfeuerwehr bewirtet Sie wieder gerne mit Kaf- fee, Kuchen und Getränken. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Wir trauern um unseren Kameraden Hermann Schmid Hermann trat im Januar 1993 in die Baindter Feuer- wehr ein und verrichtete zuverlässig und kamerad- schaftlich 25 Jahre aktiven Dienst am Nächsten. Für dieses außergewöhnliche Engagement gilt ihm unser aller Dank. 2018 wechselte er von der Einsatzabtei- lung in die Altersabteilung. Seine außergewöhnliche Hilfsbereitschaft, auch über den Feuerwehrdienst hinaus, war Vorbild für alle Kameraden. Gerne un- terstützte er auch die Jugendfeuerwehr mit seiner Tatkraft. Er verstarb unerwartet und viel zu früh. „Bobbe“ war ein Feuerwehrmann mit Leib und Seele, der für seine Hilfe keine Gegenleistung erwartete. Für seine uneigennützige Tätigkeit für die Bürgerin- nen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir ihm von ganzem Herzen. Wir werden ihn niemals vergessen. Seinen Angehörigen gilt unser tief emp- fundenes Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 04. November und Sonntag, 05. November Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. November Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 37 99 Sonntag, 05. November Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Str. 35, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 5 61 11 10 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 03. November 2023 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender November 04.11. Herbstübung Feuerwehr 07.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.11. Frauenfrühstück Impulse BSS 11.11. Firmung Kath. Baindt 12.11. Firmung Kath. Baindt 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Zur Information Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. TRAUER-SPRECH-ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Ein- zeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 9.11., 14.12.2023, jeweils 14 - 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 „Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ Mit dieser treffenden Aussage von Christoph Lehmann laden wir Sie herzlich zum gemeinsamen Singen ein! Sin- gen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns ‚in Stimmung‘. Wir singen einfache Lieder aus ver- schiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termine: Donnerstag, 9.11., 7.12. 2023, 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Deutsche Rentenversicherung Rentensprechtag Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt ab sofort wieder Rentensprechtage im Rathaus in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Ver- bindung zum Rentenversicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden im Rathaus Wolfegg, Am Hofgar- ten 1 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) BOB-Züge fahren bis auf Weiteres nicht mehr zum Hafenbahnhof Die Deutsche Bahn hat gestern Nachmittag kurzfristig be- kanntgegeben, dass der Bahnhof Friedrichshafen Hafen aufgrund von Infrastruktur-Problemen bis auf Weiteres nicht mehr angefahren werden kann. Das betrifft auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB). Die Züge der BOB enden und beginnen deswegen bis auf Weiteres in Friedrichshafen Stadt. Wann der Bahnhof wieder geöffnet werden kann, ist nicht bekannt. Fahrgäste können zwi- schen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen die Stadt- und Regionalbusse nutzen. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 15. November 2023 um 19.00 Uhr Thema: Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa Herr Dr. David Merle von der Universitätsaugenklinik Tü- bingen Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Meeting-ID: 854 0624 0815 Kenncode: 300683 Schnelleinwahl mobil +49 69 71049922, 85406240815 Deutschland +49 69 38079883, 85406240815 Deutschland Einwahl nach Standort (Festnetz) +49 69 7104 9922 Deutschland +49 69 3807 9883 Deutschland Meeting-ID: 854 0624 0815 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Bitte beachten Sie, dass wir unsere erfolgreiche Vortrags- reihe ab 14. Februar 2024 mit interessanten und neuen Themen fortsetzen werden. Die Termine 2024 und The- men werden wir auf unserer Internetseite veröffentlichen. Wir bedanken uns für das große Interesse! Deutsches Rotes Kreuz Blutspende - die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blut- spenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Patientinnen und Patienten benötigt: Zum Beispiel zur Behandlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverletzungen. Eine Blutspende ist die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Jeder Typ ist gefragt! Nächster Termin: Mittwoch, dem 08.11.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Vorteile für Spender*innen:Blutgruppe erfahren, Gesundheitscheck & Snacks Nach der ersten Spende erfahren Spender*innen (1) ihre Blutgruppe. Im Notfall kann diese Information auch Spen- der*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zu- gleich ein kleiner Gesundheitscheck: Vor der Spende werden Blutdruck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglo- bin-Wert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektionskrankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpflegungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der guten Tat. So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blut- spende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Men- schen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. November - 12. November 2023 Gedanken zur Woche: Das Leben hat ein Ziel: die Heimat bei Gott. Und weil es ein Ziel hat, *hat es auch einen Sinn - trotz aller Sinnlo- sigkeiten des Lebens. Ein Vorgeschmack auf diese Heimat ist das Gebet. Im Gebet bin ich schon ein wenig auf „Heimaturlaub“ Samstag, 04. November 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Ma- thea Buchter, Silas Kaplan, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Lenny Sonntag († Pia und Baptist Heilig, Hilda und Fritz Blank, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Helene und Adel- bert Steinhauser, Rosemarie Sterk, Sieglinde Kösler, Franz und Eugen Schmidt, Helene und August Huber, Johann Germann, Jahrtag: An- ton Amann mit Angehörigen, Karl Bohner) Sonntag, 05. November - 31. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 07. November 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - Elternabend zur Erstkommunion 2024 im Bischof-Sproll-Saal Mittwoch, 08. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 09. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 10. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 18.00 Uhr Baindt - St. Martin Feier auf den Mühlepark- platz Samstag, 11. November 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 12. November - 32. Sonntag im Jahreskreis - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Nele Gründler, Franziska Joachim, Jakob Kreutle, Pia Kreut- le, Louisa Möhrle, Lenny Sonntag († Ludmil- la, Alexander und Nikolaus Linkov, Anna und Johann Bergen, Martina Gindele, Helene und August Huber, Johann Germann, Hans Späth, Julius Malsam, Apollonia und Ignaz Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Else Neth, Jahrtag: Brunhilde Dreher, Hermann Gindele) 14.00 Uhr Schachen - Taufe von Luis Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB ______________________________________ Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de ______________________________________ Firmung in Baindt Am Samstag, 18. November, 10 Uhr spendet Weihbi- schof Thomas Maria Renz aus Rottenburg 56 Firmbe- werber-innen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Die Probe für den Firmgottesdienst findet am Tag davor, Freitag 17. Nov. um 17.30Uhr in der Kirche statt. (Dauer ca. 1 Stunde). Die Anzahl der Sitzplätze in den Bänken ist begrenzt. Neben den Firmlingen und den Paten finden noch 4 wei- tere Personen pro Firmling in den Bänken Platz. In den Seitengängen werden zusätzlich noch Bankreihen für weitere Gäste aufgestellt. Hinzu kommen noch die Plät- ze rechts und links von der Altarinsel. Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Vorhinweis: Sulpach: Kapellenpflegeverein - Jahresrechnung Am Freitag, 17. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die gelungene Sulpacher Kirbe! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG ZUM BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Das Wurzacher Ried - ein Lebensraum der Extreme Ein Vortrag von Frau Dr. Nicole Jüngling Bei unserem Frauenfrühstück möchte uns Frau Dr. Jüng- ling das Wurzacher Ried vorstellen, eines der größten Naturschutzgebiete Süddeutschlands und ganz in unse- rer Nähe. Dieses Moorgebiet bietet Lebensräume für eine Vielfalt außergewöhnlicher Pflanzen und Tiere. Unsere Gäste dürfen auf den Vortrag gespannt sein. Am Freitag, 10.11.2023, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 07.11.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Krabbelgottesdienst am 22.10.2023 Heute war ein ganz besonderer Krabbel- gottesdienst. Ein kleines Mädchen wurde getauft und so war bei uns einiges los. Viele Kinder, Eltern, Paten und Großeltern waren zu Besuch. Ganz spontan hat uns ein älterer Junge aus der Taufgesellschaft mit seiner Geige musikalisch unterstützt und mit seinem Spiel die eigentliche Taufe umrahmt, dafür nochmal vie- len Dank! Das war wunderschön und die Kinder waren von der Musik ganz verzaubert. Auch Elia aus der Bibel war heute da. Elia vertraute auf Gott und Gott versorgte ihn, indem er ihm Raben schickte, die ihm Essen brachten. Die Kinder durften die Raben sein und im Raum nach dem versteckten „Salzteig Brot” suchen, welches sie dann Elia brachten. Im Anschluss gestal- tete jedes Kind ei- nen Teller mit Por- zellanstiften. Pfarrer Schöberl begleitete uns heu- te, fand die rich- tigen Worte zum Thema und bezog das Ganze auch auf die Taufe, die nun stattfand. Zum Abschluss gab es noch „echtes” Laugengebäck, was reißenden Absatz fand. Es war schön, dass es heute so „lebendig” war. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bei dir ist die Vergebung, dass man dich fürchte. Ps 130,4 Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sonntag, 05. November 22. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Pfr. M. Schöberl) Keine Kinderkirche wegen der Herbstferien!!! Montag, 06. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 08. November 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus 18.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 09. November 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 12. November Vorletzter Sonntag d. Kirchen- jahres 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Jahresabschluss Der beschlossene Jahresabschluss 2022 liegt vom 30.10. bis 12.11.2023 im Pfarrbüro zur Einsichtnahme durch die Gemeindeglieder auf. ---------- übermenschlicher. Angst und Hass sind stattdessen Gedanken zum Wochenspruch Vergebung als eine Co- ping-Strategie anzusehen, um mit den Folgen einer Verlet- zung umzugehen. Das ist in- zwischen psychologischer Konsens. Allerdings ist dieser Schritt zur seelischen Gesundheit angesichts der Gescheh- nisse in der Welt und im eigenen Umfeld oft genug ein geradezu übermenschlicher. Angst und Hass sind statt- dessen die dominierenden Haltungen. Unser Wochen- spruch weist einen Ausweg aus diesem Teufelskreis der Gewalt. Der Schöpfer selbst greift ein und baut mit der Vergebung eine goldene Brücke, die Begegnung, Ver- ständnis, Versöhnung und Neuanfang möglich macht. Als Christenmenschen sind wir Botschafter dieser Staatsrä- son des Himmels, fürchten keinen Menschen und treten für Vergebung und Versöhnung ein. Gott gebe uns Kraft und Mut dafür, auch in diesen Tagen! Ihr M. Schöberl, Pfarrer ---------- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangeli- um Auf in die dritte Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir starten wieder am 09. November mit Lesen, Diskutieren und Entdecken. Auch wer in den ersten beiden Staffeln nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donners- tagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt am 09. + 16. + 23. + 30. November + 07. Dezember. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich wieder auf die Begegnungen und Gesprä- che in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer ---------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 17. November 2023, 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Bai- enfurt „Der Fall Jesus“ Im Leben des Gerichtsreporters Lee Strobel dreht sich alles um Fakten und Beweise. Als seine Frau zum Glauben an Jesus Christus fin- det, hat der Journalist nur ein Ziel: den christlichen Glauben systema- tisch zu widerlegen. Dazu begibt er sich auf die Suche nach Fakten: Wie verlässlich ist das Neue Testa- ment? Gibt es außerhalb der Bibel Beweise für die Existenz Jesu? Ist die Auferstehung ein historisches Ereignis? Der Journa- list nimmt ausgewiesene Experten ins Kreuzverhör und kommt schließlich zu einem für ihn unerwarteten und le- bensverändernden Ergebnis ... Basierend auf der wahren Geschichte des vielfach aus- gezeichneten Journalisten und Gerichtsreporters Lee Strobel. ---------- Termin zum Vormerken Am Freitag, 24. November findet um 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baien- furt ein Konzert zugunsten der Kir- chenrenovierung statt. Das Gerüst ist inzwischen fast abge- baut, die Sanierungsarbeiten gehen aber weiter. Wir konnten folgende Musiker/innen gewinnen: Kammermusikkreis - Posaunenchor - Thomas Kalkreuth - Konzertgitarrist - Stefan Braunwarth - Panflöte - Ev. Kirchenchor ---------- Änderung - Achtung - Änderung Frauenkreis am MITTWOCH, den 8. November 2023 - 18:00 Uhr Claudia Strittmatter ist aus dem Urlaub zurück und wird nun das für September geplante heitere Gedächtnist- raining durchführen. Fröhlich wollen wir uns ein wenig Gehirn-Jogging widmen und gute Tipps für Übungen für zu Hause mitnehmen. Mitzubringen ist gute Laune. Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Eure Petra ---------- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Der Kreative Montag bietet an November 06.11. K. von Bank: „Passend zum Fasnetsbeginn „Fet- ziges aus alten Krawatten“ 13.11. I. Schwarzat „Scherenschnitte“ 20.11. G. Loidol: „3 D Leuchtsterne“ 27.11. S. Tratzyk: „Geheimnisvolle Eulen erinnern an den Sommer“ Dezember 04.12. V. Roth: „Weihnachtskarten“ 11.12. R. Volz: „Zentangle - weihnachtlich“ 18.12. ADVENTSFEIER Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch ---------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB beim Tabellenführer ohne Chance TSG Balingen II - SV Baindt 5:0 (2:0) Am Samstagmittag machte sich der Tross des SV Baindt auf, um zum weitesten Aus- wärtsspiel der Saison zu fahren. Der Aufstei- ger war zu Gast in Balingen, wo man auf die Zweitver- tretung der Regionalligamannschaft traf. Die Gastgeber führen die Tabelle der Landesliga 4 souverän an, stol- perten jedoch in der Vorwoche erstmals gegen den FV Olympia Laupheim. Auf Baindter Seite vertraute Trainer Rädel der Mannschaft, welche gegen Hohentengen den ersten Sieg einfahren konnte; lediglich Camara ersetzte den privat verhinderten Dischl. Auf dem Balinger Kunstra- sen wurde der SVB von Beginn an tief in die eigene Hälfte gedrückt, wobei die TSG II die Baindter Defensive immer wieder über ihre schnelle Außen Bedrängnis brachte. Nach mehreren Chancen für den Tabellenführer, inklusive Pfostenschuss (15.), ging der Gastgeber in der 22.Minute folgerichtig in Führung. Ein Fehlpass im Baindter Aufbau- spiel lockte Wetzel zu weit aus seinem Tor, Bader umkurv- te Baindts Nummer 1 und schob zum 1:0 ein (22.). Sieben Minuten später erhöhte Farkas nach einem mustergül- tigen Angriff zur verdienten 2:0-Halbzeitführung (29.). Die im ersten Durchgang eher harmlose Baindter Of- fensive kam mit frischem Wind aus der Halbzeitpause, wobei der eingewechselte Boenke (49.) und Kapitän Tho- ma (51.) den Anschlusstreffer knapp verpassten. Im Stile einer Spitzenmannschaft präsentierte sich die TSG II auf der Gegenseite dagegen eiskalt, Bader stellte mit seinen Tagestreffern zwei (52.) und drei (62.) innerhalb von zehn Minuten die Weichen auf Heimsieg. Im Anschluss an die- sen Doppelschlag war die Luft auf Baindter Seite raus, Balingen ließ nichts mehr anbrennen und erhöhte einmal mehr durch Bader auf 5:0 - der Endstand (75.). Damit verliert der SVB verdient mit 0:5 in Balingen, auch wenn man durch die starke Phase zu Beginn der zweiten Halbzeit die Partie eventuell nochmals hätte spannend machen können. Die TSG II wird in dieser Saison allerdings kein Gradmesser für den Aufsteiger aus Baindt sein, viel- mehr müssen Punkte gegen direkte Konkurrenten einge- fahren werden, um die Abstiegsränge zu verlassen. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (75. Nico Geggier), Jan Fischer (62. Kisanthan Nagara- sa), Tobias Fink (46. Philipp Boenke), Baba Camara (62. Jannik Küchler), Elion Kelmendi (64. Johannes Kern) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Lukas Wolf () Tore: 1:0 Silas Bader (22.), 2:0 Viktor Farkas (29.), 3:0 Si- las Bader (52.), 4:0 Silas Bader (62.), 5:0 Silas Bader (75.) Vorschau: Sonntag, 05.11 12.45 Uhr: SV Baindt II - SG Baienfurt II 15.00 Uhr: SV Baindt - FV Olympia Laupheim Jugendfußball D-Junioren SV Baindt - SV Wolfegg 2:1 An einem herrlichen Herbsttag, bei dem die Sonne für gute Stimmung sorgte, trafen sich die D-Jugend Teams des SV Baindt und des SV Wolfegg. Trotz des schönen Wetters war der Platz jedoch sehr matschig, was beiden Mannschaften einiges an Geschick und Einsatz abver- langte. Die Jungs aus Baindt wollten am letzten Spieltag ein Erfolgserlebnis sammeln. So begann die Mannschaft druckvoll und nach vielen vorausgegangenen Chancen brachte Mo seine Mannschaft in der 17. Minute in Füh- rung. Leider musste man bereits in der 21. Minute, nach dem ersten Torschuss der Gäste, den Ausgleich zum 1:1 hinnehmen. Nach der Pause entwickelte sich ein munteres Spiel mit zahlreichen Chancen für den SV-Baindt. Beide Teams schenkten sich nichts, und die Zuschauer sahen einen intensiven Schlagabtausch. Die Zuschauer mussten sich jedoch bis zur 59. Minute gedulden bis Mo durch einen direkt verwandelten Eckball das 2:1 erzielte, was gleich- zeitig den Endstand darstellte. Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Nach dem Schlusspfiff war die Freude und Erleichterung beim SV Baindt groß. Ein spannendes D-Jugend-Spiel mit einem besonderen Highlight durch den direkt ver- wandelten Eckball! Die Spieler, Betreuer und Fans machten sich am Abend gemeinsam auf den Weg zum „Grünen Berg“, um den Tag bei Conny und Achim gebührend ausklingen zu las- sen. Bei gutem Essen, Getränken und toller Gesellschaft feierte man den Sieg und den Abschluss der Vorrunde. Es spielten: Michael N., Rafael D., Theo G., Leon K., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Giulio A., Felix S., Anton S., Max S. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SGM TSB Ravensburg/FV Ravensburg 7:3 E-Mädels sichern sich mit Heimsieg den Herbstmeis- tertitel Nach gespielten 15 Minuten lagen unsere Mädels mit 0:3 zurück und keiner konnte es so richtig glauben. Ravens- burg legte los wie die Feuerwehr und schoss Tor um Tor. Zu diesem Zeitpunkt dachte wohl jeder: Heute wird das nichts mit der Herbstmeisterschaft. Doch es kam an- ders. Nach gespielten 18 Minuten gelang Margo nach einem schwachen Abschlag der Torspielerin das 1:3 und Isabella legte in Minute 21 noch vor der Halbzeit den An- schlusstreffer drauf. Nach der Halbzeit drehten unsere Mädels das Spiel komplett. Isabella (2), sowie Hanna (2) und Lena-Marie mit einem herrlichen Freistoßtor stellten das Ergebnis letztlich auf 7:3. D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute:PSG Friedrichshafen 8:1 Bereits 90 Minuten vor dem Spiel waren die FN-Mädels mit ihrem Trainer in Staig. Als unsere Mädels zum Treff kamen, war FN bereits auf dem Platz, verschwanden dann wieder zur 30-münitigen Besprechung in der Kabine. Sie wollten gut vorbereitet ins Spiel gehen und uns in der Tabelle überholen. Unsere Mädels machten allerdings keine Angebote und gingen ebenfalls hoch konzentriert ins Spiel. Torjägerin Lena Pfleghaar wurde gesucht und gefunden. So war das Spiel bereits zur Halbzeit entschie- den und auch die zweite Spielhälfte wurde von unseren Mädels bestimmt und mit 3:1 gewonnen. Es spielten und trafen Carla Seitner, Greta Heilmeier, Lena Alber (2), Fiona Meier (2), Amelie Metzler, Lena Pfleghaar (3), Lea Busam, Leonie Ziegler und Maylin Kretzer. C-Juniorinnen SGM SGM Baindt/Fronreute:SV Alberweiler 5:0 (Verbandspokal 25.10.) SGM Aitrach/Aichstetten/Unterzeil/ Tannheim:SGM Baindt/Fronreute 4:9 (Meisterschaft 28.10.) SGM Baindt/Fronreute:PSG Friedrichshafen 7:1 (Bezirkspokal 29.10.) C-Juniorinnen sind Herbstmeister und erreichen in bei- den Pokalwettbewerben die nächste Runde Eine fußballerisch strenge Woche liegt hinter unseren C-Mädels, die sie überaus erfolgreich mit Siegen in allen drei Spielen, zweimal Pokal und einmal Meisterschaft, bewerkstelligt haben. Im Verbandspokal empfingen wir am Mittwochabend mit dem SV Alberweiler einen durchaus namhaften Gegner, den wir im Spiel dann von Beginn an kontrollierten und am Ende souverän in die nächste Runde einziehen konnten. Am Samstag dann das Meisterschaftsspiel gegen die SGM aus Aitrach, das wir bereits in der ersten Halbzeit mit acht Toren entschieden. In der zweiten Halbzeit stellte sich der gegnerische Trainer dann besser auf uns ein und ver- stärkte die Abwehr und wir schalteten zwei Gänge zurück, um uns für das Pokalspiel am nächsten Tag zu schonen. Am Sonntag dann das Bezirkspokalspiel gegen die PSG Friedrichshafen, wo wir dann Ferien- und krankheitsbe- dingt einige D-Spielerinnen einsetzten, die sich jedoch alle hervorragend integrierten und mit Greta gar eine Dreifachtorschützin stellten. Mädels, das war eine hervorragende Fußballwoche, wo ihr in jedem Spiel gezeigt habt, welch klasse Mannschaft ihr seid und wo sich auch die Jüngeren schon nahtlos eingefügt haben. Torschützinnen aus den Spielen: Hedda, Jana, Greta, Lena, Vivienne In den Spielen zum Einsatz kamen: Sara Jukic (T), Vivi- enne Pogrzeba, Haifaa Alosh, Victoria Wertmann, Sophie Heilmeier, Jana Eiberle, Hedda Said, Greta Heilmeier, Lena Füssel, Pauline Preis, Sarah Leibfarth, Philina Ziegler, Ame- lie Metzler, Jana Rimmele, Maylin Kretzer B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute): SV Deuchelried 1:3 Samstag empfingen wir den Tabellenführer aus Deu- chelried, doch wir kamen gut ins Spiel und waren in der ersten Spielhälfte zunächst auch leicht feldüberlegen. Immer wieder kombinierten wir über Nora M., Sarah und Hedda auf die Außen die dann Gefahr vors Tor brachten. So war es Marie, die in der 25. Minute sich über links gut gegen drei Spielerinnen durchsetzte, den Ball von der Grundlinie schön hineinlegte auf Hedda, die den Ball mit einem herrlichen Schuss im Torwinkel unterbrachte. Leider verloren wir dann in der 33. Minute den Ball im Mittelfeld und dann ließen wir an drei Stationen die ballführende Spielerin passieren, die so den Ausgleich erzielen konnte. Nach dem Seitenwechsel machte Deuchelried gleich deut- lich mehr Druck und spielte körperlicher, doch unsere Konter blieben gefährlich. So konnte sich Stella gut durch- setzen und bediente Jana, die jedoch freistehend aus ca. 10 Metern an der Torfrau scheiterte. Im direkten Gegen- zug sprang uns dann im Strafraum der Ball unglücklich an den Arm und nach dem verwandelten Handelfmeter liefen wir einem Rückstand hinterher. In den letzten 10 Minuten warfen wir nochmals alles nach vorne und lo- ckerten die Abwehr zugunsten einer weiteren Stürmerin, Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 liefen dann aber in der vorletzten Minute in einen Konter, der die Niederlage besiegelte. Trotzdem haben wir ein gutes Spiel gegen den Tabellen- führer gezeigt und hatten durchaus die Möglichkeit, das Spiel auch zu gewinnen. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Viviane Wertmann, Lena Füssel, Julie Acker, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Nora Mohr, Sarah Schmidt, Ma- rie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Nora Lüttmann AbteilungTischtennis Spende des Basar-Teams Vielen Dank für die tolle Unterstützung unse- rer Jugendarbeit durch die Spende des Ba- sar-Teams. Wir können das Geld für Spielm- aterial und einen geplanten Ausflug zum Bundesligaspiel der TTF Ochsenhausen gut gebrauchen. Herren 1 mit überzeugendem Sieg SV Baindt - SV Rissegg 9:4 Ohne unsere Nummer 1 Marcel Brückner rechneten wir mit einem sehr engen Spiel, das schnell auch verloren gehen könnte. Jedoch hatten unsere Gegner aufgrund von Krankheit noch größere Personalsorgen als wir und mussten mit 3 Ersatzspielern antreten. Wir starteten hervorragend in die Doppel, vor allem Wolf- gang Assfalg und Thomas Nowak siegten sehr stark gegen das Einserdoppel der Gäste. Aber auch das neu formierte Dreierdoppel Tobias Nowak und Frank Mark- wart spielte gut und konnte ebenfalls gewinnen. Fest eingeplant war der Sieg unseres Einserdoppels Philipp Schwarz und Nico Scheffold, die mit ihrem 3:0 alle Erwar- tungen erfüllten. Die Einzelpartien starteten mit einem un- gefährdeten 3:0 Sieg von Philipp und einer sehr knappen 2:3 Niederlage von Wolfgang in der Verlängerung des 5. Satzes. Tobi verpasste es, einen der ersten beiden knap- pen Sätzen zu gewinnen und war im 3. Satz dann chan- cenlos. Nico und Thommy hatten bei ihren Spielen kaum Probleme und konnten jeweils mit 3:0 gewinnen. Frank spielte gutes Tischtennis, kam aber leider nicht an seine Leistungsgrenze und verlor mit 1:3. Somit stand es nach der ersten Einzelrunde 6:3 für uns. Philipp und Wolfgang konnten dann im vorderen Paarkreuz alle Sätze, wenn auch oftmals knapp, gewinnen und den Vorsprung auf 8:3 ausbauen. Tobi kam mit dem immer besser werdenden Blockspiel seines Gegners schwer zurecht und schaffte es zunehmend seltener, mit seinem Topspin Punkte zu erzielen. Er verlor unglücklich in einem Marathonmatch mit 9:11 im 5. Satz. Zwischenzeitich hatte Nico am Neben- tisch mit teilweise spektakulären Ballwechseln bereits 3:0 gewonnen und so den Endstand von 9:4 sichergestellt. Nächstes Wochenende haben wir spielfrei, bevor am 11.11. das Auswärtsspiel in Lindau ansteht. Wir wollen unsere 5-Spiele-Siegesserie weiter ausbauen und an der Tabel- lenspitze bleiben. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Wolfgang Assfalg (1:1), Tobias Nowak (0:2), Nico Scheffold (2:0), Thomas Nowak (1:0) und Frank Markwart (0:1) Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Ein herzliches Dankeschön an alle Kuchenbäckerinnen, Flädle-Macherinnen und Helferinnen, die uns dieses Jahr wieder so tatkräftig auf der Oberschwabenschau und zwei Wochen vorher beim Kuchenverkauf bei der Fa. Elbs unterstützt haben. Das alles konnte nur mit eurem tollen Einsatz gelingen. Am Mittwoch, 08.11.2023 kommt Valentin Schmidt, von der Bäckerei Schmidt, zu uns in den Bischof-Sproll-Saal und referiert rund ums Thema Brot, von der Teigfüh- rung, Zutaten, Backzeiten, alles was ein gutes Brot eben ausmacht. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Inter- essierten recht herzlich ein. Der im Programm angekündigte Besuch eines Weih- nachtsmarktes am Freitag, 15.12.023 führt uns dieses Jahr nach Freiburg. Bisher geplante Abfahrt in Baindt 9.00 Uhr. Nach der Ankunft in Freiburg bekommen wir von Frau Michaela Elbs eine kurze Münstereinführung. Nach einem kurzen Snack kann nach Lust und Laune in Freiburg gebummelt oder gleich der Weihnachtsmarkt besucht werden. Rückfahrt ca. 19.00 Uhr..... Damit wir die Busbelegung wieder gut planen können, bitten wir um Anmeldung in den nächsten 3 - 4 Wochen. Die Weihnachtsfeier mit Gesangsduo findet am Mitt- woch, 06.12.2023 um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Weihnachtliche Einstimmung bei Glühwein, Punsch und Gebäck. Eure Vorstandschaft Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - Unsere Fahrzeuge Bei unserem nächsten Dienstabend am 07.11.2023 wird sich alles um das Thema „unsere Fahrzeuge“ drehen. Unsere Fahrzeuge sehen komplett unterschiedlich aus - und das hat seinen Grund. Welches Fahrzeug kommt für welchen Zweck in den Einsatz? Und was für Möglichkeiten haben wir mit unseren Fahrzeugen? Diesem interessan- ten Thema werden wir uns an diesem Abend in Theorie und Praxis widmen. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baindter Strasse 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Voranmeldung per E-Mail unter „info@drk-baien- furt-baindt.de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Gesichter und Interessierte. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des CDU Ortsverbands Baindt findet am Don- nerstag, den 9. November um 20.00 Uhr im Gasthaus Zur Mühle am Dorfplatz in Baindt statt. Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Inte- ressierte Baindter Repaircafe startet Reparieren statt wegschmeißen - das ist die Devise al- ler Repaircafes. „Und auch das Zusammenkommen ist schön“ - da waren sich alle Anwesenden zum Start der Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Initiative Repaircafe Baindt einig. Vier Interessierte sind aus Baindt dabei: „Wenn es läuft, kommen immer wel- che dazu.“ Man traf sich im Rathaus mit „Werklern“ aus Grünkraut. Dort hat die „Bürgergemeinschaft Grünkraut e.V.„ vor einem Jahr eine Reparatur-Werkstatt ins Leben gerufen und nun teilte man großzügig die ersten Erfah- rungen. Kleine Näharbeiten und Reparaturen an Fahrrä- dern würden inzwischen auch übernommen. Die rechtli- chen und technischen Absicherungen eines Repaircafes wurden besprochen und begeistert von Reparaturen er- zählt:“ ... bei denen einen der Ehrgeiz packt.“ Die Unter- stützung durch die Gemeinwesenarbeiterin sei wichtig, so die Grünkrauter. Auch in Baindt steht die Unterstützung durch „Lebensräume für Jung u. Alt“ in Aussicht. Um sich ein besseres Bild machen zu können, ist im No- vember ein Ausflug nach Grünkraut geplant. Weiter In- teressierte sind herzlich eingeladen: Freitag der 24.11., Abfahrt 15:14 Uhr, Treffen vor dem Rathaus. Bei Fragen: aclass@gmx.net oder 07502 94 11 65 Von links: Peter Kaltenmark, Vera Winter; Hans Winter, Tino Gocht, Dirk Gutzeit; Foto: A. Claßen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Online-Fortbildung für landwirtschaftliche Direktvermarkter „Bargeldlose Bezahlsysteme in Direktvermarktung und Hofgastronomie“ Bargeldloses Bezahlen liegt im Trend und hat nicht erst in der Zeit der Corona-Pandemie weiter an Bedeutung gewonnen. Auch in Betrieben mit Direktvermarktung, Fe- rienbetten oder Hofgastronomie äußern Kunden öfters den Wunsch, mit einer Karte oder mit Smartphone oder Smartwatch zu bezahlen. Um landwirtschaftlichen Betrieben verschiedene Bezahl- möglichkeiten für ihre Kundschaft aufzuzeigen, bietet der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sig- maringen in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaft- samt Biberach am Dienstag, den 21. November 2023 um 19:00 Uhr eine überregionale online-Fortbildung an. Die Referentin Frau Dr. Sophia Goßner von der Baye- rischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökonomie in Ruhstorf, ist Expertin auf dem Gebiet der bargeldlosen Bezahlsysteme. Für die Teilnahme an der Fortbildung ist eine Anmeldung bis Mittwoch, 15. No- vember 2023 über den Veranstaltungskalender des Landkreises Sigmaringen auf der Internetseite www. landkreis-sigmaringen.de/veranstaltungen erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an. Hinweis: Die Veranstaltung wird überregional für die „Re- gion Oberschwaben / Bodenseekreis“ angeboten. Inte- ressierte landwirtschaftliche Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter aus dem Bodenseekreis und dem Land- kreis Ravensburg sind herzlich dazu eingeladen. Landratsamt Ravensburg Stadtradeln 2023: Landkreis Ravensburg mit 2,6 Mio. Radkilometern so stark wie nie Kreis Ravensburg - Das Ergebnis ist offiziell: Der Landkreis Ravensburg verteidigt beim Stadtradeln auch in diesem Jahr bundesweit seinen starken 3. Platz in der Einwohn- erklasse zw. 100.000 bis 499.999 Einwohnern. Erneut hat die Aktion des Klimabündnisses eine sehr hohe Beteiligung im Landkreis Ravensburg hervorgerufen. Vom 24. Juni bis 14. Juli traten knapp 10.400 Radelnde drei Wochen lang in die Pedale. Mit insgesamt rund 2,6 Mio. geradelten Kilometern wurde das Vorjahresergebnis von ca. 2,3 Mio. Kilometern sogar noch übertroffen. Heraus- ragend: Vier Teilnehmende schafften sogar jeweils mehr als 3.000 km. Der Kreis Ravensburg belegt damit hinter dem Kreis Steinfurt und dem Kreis Borken (beide Nordrhein-West- falen) den dritten Platz in seiner Einwohnerklasse. Im Vergleich aller Einwohnerklassen reicht es für den Kreis Ravensburg bundesweit zu Platz 9. Und das noch vor fahrradaffinen Städten wie Freiburg oder Münster. „Ich freue mich sehr über diese großartige Leistung und bin richtig stolz. Das Ergebnis zeigt einmal mehr, dass das Radfahren zum Alltag der Menschen in unserem Land- kreis gehört“, so Landrat Harald Sievers. Mit dem Ziel, Wege mit dem Fahrrad anstelle mit dem PKW zur absolvieren, CO2-Emmisionen zu reduzieren und dabei noch etwas für die Gesundheit zu tun, nah- men 552 Teams u.a. Schulklassen, Vereine, Kommunen und Unternehmen an der Aktion teil. Insgesamt konnten so 422 Tonnen CO2 eingespart werden. Im Vergleich der Städte und Gemeinden im Landkreis konnten die Radler/innen in der Stadt Ravensburg in die- sem Jahr mit 426.689 km den ersten Platz belegen (vor Altshausen und Leutkirch im Allgäu). Im Vergleich von Kilometerleistung je Einwohner/in hatten die Radelnden in der Stadt Altshausen mit ca. 80 km pro Kopf die Nase vorn (gefolgt von Fleischwangen und Eben- weiler). Deutschlandweit hat die Gemeinde Altshausen bei den Gesamtkilometern in der Kategorie unter 10.000 Einwohner/innen erneut den ersten Platz eingenommen. Bestes Team im Landkreis wurde in diesem Jahr das Team „MI-KA-Sports“ mit sage und schreibe 71.000 zu- rückgelegten Kilometern vor dem „TEAM Vetter“ mit knapp 63.400 km und dem Team „Albert-Einstein-Gym- nasium“ aus Ravensburg mit 43.000 km. Alle Informationen zur Aktion und die Ergebnisse sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg/ veröffentlicht. Im Rahmen der Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg fördert das Land die Teilnahme an der Aktion. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Patientenfürsprecher Sven Stöckle ergänzt das Team der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle im Landkreis Ravensburg Der Landkreis Ravensburg hat einen neuen ehrenamtli- chen Patientenfürsprecher. Klaus Göppert ist bereits seit 2021 ehrenamtlicher Patientenfürsprecher im Landkreis Ravensburg. Nun unterstützt Sven Stöckle das ehrenamt- lich und unabhängig tätige Team. Seine ersten Erfahrun- gen und Eindrücke fasst er mit einem Zitat von Albert Schweitzer zusammen: „Menschen helfen zu können ist etwas Wunderschönes. Menschen nicht helfen zu kön- nen ist schlimm. Menschen nicht helfen zu wollen jedoch das Erbärmlichste.“ Weitere Informationen sind zu finden unter Patientenfürsprechende | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg (rv.de) Saisonkarten-Verkauf 2024 für das Ravensburger Spieleland startet Vorteilspreis gültig bis 12. November 2023 Spieleland-Fans aufgepasst: Ab sofort bis 12. November 2023 gibt es die Saisonkarte für 2024 zum absoluten Vor- teilspreis von nur 89,00 Euro pro Person. Mit der Saison- karte ist an 177 Tagen Spielzeit, Familienzeit, Mitmachzeit vorprogrammiert. Dabei können sich die Gäste auf einen neuen Liebling freuen. Denn Klein und Groß können ab 2024 täglich den bekannten Hasen aus dem gleichnami- gen Ravensburger Spiel „Lotti Karotti“ persönlich treffen. Familien, die auch 2024 das Ravensburger Spieleland in vollen Zügen genießen möchten, haben vom 25. Oktober bis 12. November 2023 die Möglichkeit, ihre Saisonkarte 2024 zum absoluten Vorteilspreis von nur 89,00 Euro pro Person zu sichern. Außerdem profitieren Dauerkar- tenbesitzer wieder von einer Freunde-Aktion, an der alle Saisonkartenbesitzer vom 18. bis 28. April 2024 eine Be- gleitperson gratis mit in den Themenpark bringen kön- nen. Saisonkartenbesitzer erhalten zudem viele weitere Vorteile wie kostenloses Parken, zehn Prozent Rabatt auf alle Einkäufe in den Spieleland-Shops und zehn Prozent Ermäßigung in den Gastronomien. Wer einmal im Feri- endorf übernachten möchte, kann sich die Saisonkarte auf den Eintrittspreis anrechnen lassen. Neben den vielen Spieleland-Vorteilen gibt es zudem 50 Prozent Preisnach- lass auf die Tageskarte für das Museum Ravensburger. Lotti Karotti live treffen Alle Ravensburger Fans können eine ihrer Lieblingsfiguren zukünftig im Ravensburger Spieleland persönlich treffen. Infos auf der Website des Ravensburger Spielelands un- ter spieleland.de/saisonkarte. Kunstausstellung von LebensKUNST Liebe Unterstützer*innen von INIOS, wir laden Sie / Euch recht herzlich zur Kunstausstellung von LebensKUNST in die Filiale der Kreissparkasse Waag- haus (Marienplatz 28) in Ravensburg ein. Sie ist zu den Öffnungszeiten der Kreissparkasse vom 25.10 bis zum 03.12.2023 zu sehen. Hintergrund zur Ausstellung: Im Juni 2023 verwandelte sich die Don-Bosco-Schule in Hegenberg in ein großes Atelier. Unter der Anleitung der Künstlerin Miriam Saric aus Ravensburg gestalteten die Lehrer mit ihren 80 Schüler*innen viele verschiedene Kunstwerke. Unter dem Motto „Kunst für uns“ entstanden individuelle Rückblicke auf die vergangenen drei Jahre. Diese waren von Corona und der Neugestaltung des Schulgebäudes geprägt. Ob auf Leinwand gemalt oder mit Schablonen gewalzt, ob Collagen geklebt oder Gips- abdrücke anfertigt, ob sich die Schülerinnen und Schü- ler im Linoldruck übten, Graffitis sprühten oder gemein- sam an einer großen Holzplatte in einer Gruppenarbeit künstlerisch tätig waren. Mit jedem Material konnten die Schülerinnen und Schüler ihren Gefühlen und Gedanken Ausdruck verleihen. Das Projekt wird von der OWB, in Kooperation mit der Don Bosco Schule Hegenberg, im Rahmen von „Impulse Inklusion 2022“ umgesetzt und vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg gefördert. Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Fr. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Schwebeschirm Sombrano Sonnenschirm Alu Smart Jubiläumsmarkise 100 Jahre Jubiläums Aktionen Bezirksleiter Daniel Barth 01516-4685085 daniel.barth@lbs-sued.de GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 10.00 bis 16.30 Uhr Ein Unternehmen der EnBW NeckarCom Kunde? Einfach im Kundenportal upgraden! Schnelles Internet für die Region Tschüss digitale Grenzen: Mit dem Highspeed-Internet der NetCom BW genießen Sie Ihre Freizeit und bleiben auch im Homeoffice stets flexibel erreichbar. Prüfen Sie die Verfügbarkeit bei Ihnen Zuhause unter: www.netcom-bw.de. Gerne berät Sie unser Vertriebspartner zu den angebotenen Produkten. Team-Connect UG · Staig 26/1 · 88287 Grünkraut Telefon 0751 958896-80 · E-Mail info@team-connect-rv.de www.team-connect-rv.de Angebot in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 30.11.2023, nur solange der Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. Immer ein gutes Baugefühl KWG Solidtec Vinyl Trend Vogue Cement Steelgrey. Integrierte Trittschalldämmung, geeignet für Wintergärten, boden- tiefe Fenster und schwere Möbel, wasserfest. Format: 94 x 47 x 5 mm Art. 2026862 Besuchen Sie unsere große Ausstellung für Fliesen und Bodenbeläge m² 34,95 Kontaktieren Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin: Laura Kempf Fachberaterin Fliese Mooswiesen 14 88214 Ravensburg Tel.: 0751 36324-79 laura.kempf@baywa.de Laura Kempf Fachberaterin Fliese Mooswiesen 14 88214 Ravensburg Tel.: 0751 36324-79 laura.kempf@baywa.de Dimensionsstabil, bis 400 m2 (20 x 20 m) raumübergreifend ohne Übergangsschienen zu verlegen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 für Eltern künftiger Erstklässler Dienstag 14. November 2023 19.00 Uhr Saal der Grund- und Werkrealschule für künftige Erstklässler 20./21./22./27./28./29. Nov. und 04./05./06. Dez. jeweils von 14.30 -16.00 Uhr Neugierig geworden? Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de INFORMATIONSABEND SCHNUPPERNACHMITTAGE telefonische Anmeldung unter 0751. 888 31 00www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 3,28 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 03.11.2023
        Amtsblatt_2023_26_05_KW21.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 26. Mai 2023 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. SV Baindt (Fußball) kann Geschichte schreiben – Wir brauchen Unterstützung! 1998 vollbrachte der 1.FC Kaiserslautern als erste und einzige Mannschaft das Kunststück, als Aufsteiger die Meisterschaft in der 1.Bundesliga zu erringen. Sieben Ligen tiefer hat der SVB 2023 nun die einma- lige Chance Ähnliches zu vollbringen – nach dem Aufstieg in die Bezirksliga im letzten Jahr steht das Team von Trainer Jens Rädel drei Spieltage vor Schluss mit sieben Punkten Vorsprung auf dem ersten Tabellenplatz. Nach einem durchwachsenen Start in die Saison, arbeitete sich die Mannschaft im Laufe der Saison kontinuierlich nach oben und übernahm Ende März erstmals die Tabellenführung. Durch eine zwischenzeitliche Siegesserie von acht Spielen konnte der Vorsprung gegenüber den Konkurrenten aus Ailingen, Leutkirch und Mochenwangen ausgebaut werden, wodurch der SVB durch den Punktgewinn am vergangenen Sonntag gegen den TSV Tettnang nun am kommenden Pfingstmontag die Sensation perfekt machen kann. Um den Aufstieg in die zweithöchste Spielklasse (!) des Württembergischen Fußballverbands klarzumachen, bedarf es eines Sieges gegen den SV Weingarten. Spielbeginn ist um 15:00 Uhr. Hierfür würde sich der SVB über die größtmögliche Unterstützung aller Baindterinnen und Baindter freuen, um das Team 90 Minuten zu unterstützen und über die „Ziellinie“ zu tragen! Für die Chance den wohl größten Erfolg in der 64-jährigen Geschichte seit Bestehen des Sportvereins zu vollenden, könnte mit Ihrem Kommen zugleich auch ein neuer Zuschauerrekord auf der Klosterwiese aufgestellt werden! Ihr SV Baindt - Abteilung Fußball Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Den Tischtennis-Herren gelingt ein historischer Aufstieg In der langen Geschichte der Abteilung Tischtennis des SV Baindt gab es bislang nur die Spielzeit 1994/1995, in der die erste Herrenmannschaft höher als in der Bezirksliga spielte. Über die Relegation erspielte sich die Mannschaft beinahe 30 Jahre später wieder den Aufstieg über die Bezirksgrenze hinaus und darf in der kommenden Saison in der Landesklasse antreten. Nach einer tollen Saison mit vielen dominanten und eindrucksvollen Siegen kam es am letzten Spieltag zum Meisterschaftsduell mit der SG Aulendorf II, das leider vor mehr als 50 Zuschauern relativ deut- lich mit 4:9 verloren wurde. Als Zweiter der Tabelle qualifizierte sich das Team für die Relegation, die am 06.05.2023 in Beimerstetten bei Ulm ausgetragen wurde. Mit der Unterstützung einiger Fans konnten an einem langen Tischtennistag beide Entscheidungsspiele gegen Warthausen (9:5) und Bad Saulgau (9:0) gewonnen werden. Lässt man die annullierte Corona-Saison 2020/21 außen vor, schaffte die erste Her- renmannschaft damit den 3. Aufstieg in Folge! In der nächsten Saison geht es aber erst einmal darum, sich in der neuen Liga gut zu etablieren und einen gesicherten Mittelfeldplatz zu erreichen. Wer selbst einmal Lust hat zum Schläger zu greifen ist montags und donnerstags ab 19:30 Uhr herzlich eingeladen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man ein erfahrener Recke oder blutiger Anfänger ist. Bei uns sind alle Spieler und Spielerinnen herzlich willkommen! Die Freude nach dem entscheidenden Spiel um den Aufstieg ist den Tischtennisspielern des SV Baindt deutlich anzusehen. Von links nach rechts: Nico Scheffold, Marcel Brückner, Thomas Nowak, Philipp Schwarz, Tobias Nowak und Frank Markwart. Während der Saison kamen noch Thomas Rauch, Holger Baumhauer, Tobias Sonntag, Robert Nowak und Immanuel Ruschke zum Einsatz. Ihr SV Baindt - Abteilung Tischtennis Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 09.06.2023 Redaktionsschluss: 05.06.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Ferienprogramm 2023 Es ist wieder soweit. Es wird wärmer, wir kommen den Sommerferien in kleinen Schritten näher und somit auch dem diesjährigen Ferienprogramm. Auch in diesem Som- mer möchten wir den Kindern aus Baindt ein paar schöne Wochen ermöglichen. Wir bitten daher wieder um kreative Ideen und tatkräfti- gen Einsatz von Vereinen, Kirchen, Betrieben, sonstigen Institutionen aber auch Privatpersonen. Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit vom 27. Juli bis zum 09. September liegen. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung bis zum 12. Juni unter der Telefonnummer 07502 9406-12, per Mail unter info@baindt.de oder postalisch. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 ist nichts bekannt zu geben. Breitbandausbau Baubeginn des Breitbandausbaus im Rahmen des För- derprogramms „weiße Flecken“ in Schachen zur Reitan- lage ab dem 15.05.2023. Erschließung Fischerstraße Der Straßenbelag ist eingebracht und die Abnahme der Maßnahme erfolgt Ende Mai. Nach der Verkehrsschau kann die Straße frei gegeben werden. Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Flst. 442/1, Marsweilerstr. 88 Der Bauherr hat 2009 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 442/1 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Die Nutzung der alten Halle bleibt bestehen. Der geplante Anbau soll als Getrei- de-, Heu-, Stroh- und Maschinenlager dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Unterge- schoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses und Abgrabung für einen Lichthof an der Südseite des Wohngebäudes auf Flst. 205/8, Eschenstr. 16 2005 wurde auf dem Grundstück Eschenstraße 16 ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage und Stellplätzen genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden und der Überschreitung der Grundflächenzahl zugestimmt. Der Bauherr möchte nun im Untergeschoss des Gebäudes eine dritte Wohnung einbauen. Um die Räume besser belichten zu können, soll auf der Südseite ein Lichthof entstehen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittle- re Breite, Erweiterung, 1.Änderung“ liegt. Da das geplante Bauvorhaben in einigen Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiun- gen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt, da durch die geplanten Baumaßnahmen die GRZ in einem Maße überschritten wird, die die Grundzüge der Planung berühren, so dass die Abweichung städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar ist. Gleiches gilt für den Einbau der dritten Wohnung. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Be- standsgebäude ist bereits entkernt. Im kompletten Ge- bäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt. Die beiden Treppenhäuser sind weitgehendst fertig gestellt. Die Ram- pe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen eu- ropaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen na- tional ausgeschrieben werden. Die Gewerke Klempnerar- beiten, Fenster und Sicherheitstechnik wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibun- gen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 12.03.2023 statt. Die Angebots- eröffnung war am 17.04.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten wird ge- mäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wird ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Parallel wird geprüft, ob ein nationales Verfahren eingeleitet und beschränkt ausgeschrieben werden kann. 2. Der Auftrag für das Gewerk Holz-Aluminium-Fenster wird an die Firma Fenstertechnik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 421.960,91 Euro brutto vergeben. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 3. Der Auftrag für die Sicherheitstechnik wird an die Fir- ma Sepp Schlegel Sicherheitstechnik aus Ravensburg zum Auftragswert von 145.994,21 Euro brutto verge- ben. Einführung der digitalen Vormerkung für die Betreu- ung eines Kindes in einer Kindertagesstätte über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) Bisher gab es kein Programm für eine digitale Vormer- kung. Es wurden händisch von jedem Träger Tabellen erstellt. Die Anmeldungen erfolgten bei zwei Trägern über die Gemeinde Baindt. Die Anmeldungen beim Waldorf-Kindergarten erfolgten über die Leitung. Eine Anmeldung war generell für ein Kindergartenjahr mög- lich. Eine digitale Vormerkung über das Programm Ki- Ta-Data-Webhouse ist für die Bedarfsplanung aller Kin- dergartenplätze hilfreich. Durch das Programm bekommt die Gemeinde in der Funktion als Gewähreisterin einen Überblick über die Vormerkungen der Kinder für eine Be- treuungsplatz in allen fünf Kindertagesstätten innerhalb der Gemeinde. Da hier auch Vormerkungen ab Geburt vorgenommen werden können, ist diese Bedarfsplanung auch eine vorausschauende Planung für die Folgejahre. Die Vormerkungen werden zentral verwaltet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Einführung der digitalen Vormerkung über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zu. Vergabekriterien, Umbuchungskriterien und Verga- bekriterien für Ganztagesplätze in den örtlichen Kin- dertagesstätten Die bisherigen Vergabekriterien aus dem Jahr 2016 er- füllen nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben des Kreisju- gendamtes. Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne und im Kindergarten St. Martin konnten die Eltern viermal im Jahr die Betreuungsmodule wechseln. Im Kindergarten Waldorf monatlich. Für die Vergabe von Ganztagesplät- zen gab es bisher keine Kriterien. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Vergabe- kriterien für einen Betreuungsplatz in einer Kinderta- gesstätte in Baindt zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Einführung von Umbu- chungsterminen für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 3. Der Gemeinderat stimmt zu, die Vergabekriterien ei- nes Betreuungsplatzes auch bei der Vergabe von Ganztagesplätzen in einer Kindertagesstätte anzu- wenden. Module für die Betreuung eines Kindes in einer Kinder- tagesstätte der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt wird durch das Jugendamt Ra- vensburg, als örtlicher Jugendhilfeträger, in die Pflicht genommen, Rechtsansprüche für Betreuungsplätze für Kinder der Gemeinde Baindt zu sichern, Nachfrage und Angebot aufeinander abzustimmen und darüber hinaus eine transparente und nachvollziehbare Kindergarten- bedarfsplanung zu erstellen. Die aktuelle gesamtgesell- schaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einen höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapa- zitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein großer Fachkräftemangel. Auch in Baindt ist die Fachkräftekrise längst angekommen. Daraus resultierten Reduzierungen der Öffnungszeiten in vier von fünf Kindertagesstätten. Dies stellte wiederum die Sorgeberechtigten vor Heraus- forderungen. In Baindt war die Modullandschaft bislang geprägt durch eine große Vielfalt unterschiedlicher Modu- le. Die 94 unterschiedlichen Modulvarianten führten dazu, dass sich wenig nachgefragte Randzeiten mit gleichzeitig hoher Personalvorhaltung ergaben. Weiterhin ist durch die Vielzahl der unterschiedlichen Module für die Sorge- berechtigten keine Vergleichbarkeit oder Transparenz der Module bei den unter-schiedlichen Trägern vorhanden. In der Regel konnten die Erziehungsberechtigten nur mit Unterstützung der Erzieherinnen ein für die Familie ge- eignetes Modul heraus filtern. Mit einer Moduloptimierung soll eine Optimierung der Gesamtöffnungszeiten in den einzelnen Häusern, eine Reduzierung der Module, eine Vergleichbarkeit der Modu- le der unterschiedlichen Träger, eine vereinfachte Über- sicht der Möglichkeiten der Betreuung eines Kindes, ein verbesserter Personaleinsatz durch zeitlich kalkulierbare Module und deren Auslastung, bedarfsgerechte Betreu- ungszeiten mit dem zur Verfügung stehendenden päd- agogischen Personal und eine effiziente Dienstplange- staltung des pädagogischen Personals erreicht werden. Aufgrund der veränderten Module ist eine Gebührenan- passung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Modulvorschlägen ab dem 01.09.2023 zu. Der Gemeinderat nimmt die Gebührenhöhe für die Mo- dule ab 01.09.2023 nach jetziger Grundlage zur Kennt- nis. Die turnusgemäß anstehende Gebührenfestsetzung wird in der Gemeinderatssitzung am 04. Juli 2023 ge- mäß der Empfehlung des Städte- und Gemeindestages beschlossen. Wahl der Jugendschöffen und Schöffen für die Ge- schäftsjahre 2024 – 2028 - Aufstellung der Vorschlags- listen durch die Gemeinden Mit Schreiben vom 07. März bzw. 20. März 2023 hat das Landgericht Ravensburg der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass fünf Schöffen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Bis spätestens zum 23. Juni 2023 hat die Gemeinde die Vorschlagsliste aufzustellen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichti- gen. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten bei den Gemeinden ist der Gemeinderat. Die Details hier- zu sind in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift über die Verbreitung und Die Durchführung der Wahl geregelt (VwV Schöffen). Die vom Gemeinderat beschlossene Vor- schlagsliste ist eine Woche für alle zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist bis spätestens 14. Juli 2024 abzuschlie- ßen. Gegen die Vorschlagsliste kann Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften. Im Gegensatz zu der Vor- schlagsliste für die Schöffen, muss die Vorschlagsliste für Jugendschöffen von der Gemeinde bis zum 15. Mai 2023 aufgestellt werden. Ebenso besteht keine Pflicht die Vorschlagsliste vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Dennoch weist das Landratsamt Ravensburg darauf hin, dass ihnen der Leumund in der Gemeinde wichtig ist und daher sich der Gemeinderat mit den vorgeschlagenen Personen befassen sollte. Eine Vorauswahl ist wiederum Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 nicht notwendig. In die Vorschlagsliste der Jugendschöf- fen sollten zwei weibliche und zwei männliche Personen aufgenommen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Einer Abstimmung über die Vorschlagsliste als Ganzes wird zugestimmt. 2. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Schöffen wird zugestimmt. 3. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Jugendschöffen wird zugestimmt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 27. Mai und Sonntag, 28. Mai AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Montag, 29. Mai Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. Mai Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Sonntag, 28. Mai St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: (0751) 79 12 20 Montag, 29. Mai Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Juni 08.06. Gemeindefest Kath. Kirche und BSS 13.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde 21.06. Seniorentreff BSS 24. - 26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin „Heute ist mein Papa im Kindergarten“ Am Abend vor Christi Himmelfahrt war im Garten unseres Kindergartens richtig was los! Viele Väter waren an diesem Tag mit ihren Kindern zum Papafest eingeladen. Zur Begrüßung sangen die Kinder „Heute ist mein Papa im Kindergarten...“ Im Anschluss waren die Väter eingela- den mit ihren Kindern im Garten aktiv zu werden. Ausge- rüstet mit einer Laufkarte waren verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Es gab vier Stationen im Garten: das Schub- karren-Rennen, die Goldsuche, den Geschicklichkeitspar- cours und das Wett-Hammern. Hat man die Aufgabe er- füllt, bekam das Kind einen Stempel auf seiner Laufkarte. Über die ganze Zeit wurde viel gelacht und alle hatten sichtlich Spaß dabei. Zwischen den einzelnen Stationen konnten sich Groß und Klein mit Leberkäsewecken oder Käsewecken und ver- schiedenen Getränken stärken. Später gab es für jedes Kind Zeit auch noch mit anderen Kindern zu spielen und die Väter genossen das Zusam- mensein untereinander. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Rosmarie Rauber feierte am 19.05.2023 ihren 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Zur Information Einladung zum Stammtisch Zum wöchentlichen Stammtisch – jeden Freitag von 18 bis 20 Uhr in der „Mühle“ - ist jedermann/frau herzlich eingeladen. Ohne Anmeldung – einfach dazukommen. Energiewende Vogt e.V. Einladung Sehr geehrte Vertreter*innen aus der Wirtschaft, Unter- nehmer*innen, Gemeinderäte und Gemeinderätinnen, Bürgermeister*innen und alle Interessierten, heute lade ich Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung: Wirtschaft – Windkraft – Zukunft: Wohlstand der Region sichern Zu diesem Thema spricht: Frau Dr. Franziska Brantner, Parlamentarische Staatsse- kretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klima- schutz (BMWK), Mitglied des Bundestages am Mittwoch, 31.05.2023 um 19:30 Uhr im Gasthof Adler, Ravensburger Str. 2, 88267 Vogt Nach der Rede von Frau Dr. Brantner wollen wir mit Ih- nen in den Austausch kommen. Bringen Sie Ihre Fragen und Ideen mit. Dr. Franziska Brantner befasst sich im BMWK u.a. mit dem Thema Energie- und Wärmewende. Wir freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist, eine Vertre- terin der Bundesregierung zu uns nach Vogt zu holen und uns allen so die Gelegenheit zu geben, in einen direkten Austausch zu gehen. Es wird sicher ein informativer und spannender Abend. Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen. Gerne können Sie die Einladung auch weiterleiten. Herz- liche Grüße Carmen Kremer Vorsitzende, Energiewende Vogt e.V. www.Energiewende-Vogt.de Naturschutzgebiet Annaberg Am Freitag, 02. Juni bietet Naturschutzwart Walter Hohn- heiser eine Führung durchs Schutzgebiet an. Treffpunkt um 17:00 Uhr am Tor in der Kiesgrubenstrasse. Dauer ca. 2 Stunden, bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und lange Beinkleidung wegen Zeckenschutz. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen beschränkt. Bei großer Nachfrage wird es einen weiteren Termin geben. Bitte melden Sie sich unter helfen@baindt.de oder tele- fonisch unter 07502/9406-59 an. Stiftung St. Franziskus Ein toller Abend, mit Würdigung der Mitarbeiter des Altenzentrum Selige Irmgard Nach all den Jahren mal wieder gemein- sam ausgelassen feiern. Einfach essen, trinken, quatschen und endlich mal wieder alle zusammen Spaß haben. Eine willkommene Abwechslung, nach all den Jahren der Pan- demie. Das große, vielfällige Buffet im Asi- enplast, mit seinen warmen und kal- ten Speisen ließ keine Wünsche of- fen. Spaßfaktor des Abends, ein Foto- spiel mit Fotoaufgabenstellungen, sorgte für eine ausgelassene Stim- mung und einen lustigen, abwechs- lungsreichen Abend, mit vielen aus- gefallenen Fotos. Als dank der Wertschätzung gab es für jeden Mitarbeiter eine Rose und ein besonderes Präsent, die Gedenkmünze „Pflege 2022 -zu Ehren der Pflegeberufe und ihrer Be- schäftigten. Die Münze stellt die Berufsgruppe Pflege in den Fokus, die für das Funktionieren unserer Gesellschaft unverzichtbar ist. Sie ist Ausdruck des Respekts und der Wertschätzung der Bundesregierung. Es war ein schöner Abend, ein großartiges Beisammen- sein, ein fantastischer Gaumenschmaus. Und hoffentlich dauert es nicht allzu lange, bis die nächste gemeinsame Feier steigt. Weil wir es uns Wert sind. (Finanziert wurde dieser schöne Abend und das Präsent, durch all die großzügigen Spenden von unseren Bewoh- nern und Angehörigen). Wenn sie Interesse haben, ein Teil unseres Teams zu wer- den, kommen sie gerne auf uns zu. Andrea Schwarz Das Team der Seligen Irmgard Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. Mai - 04. Juni 2023 Gedanken zur Woche: Öffne dein Herz weit, um zu empfangen, was Gott gibt! Charles de Foucauld Samstag, 27. Mai 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Sonntag, 28. Mai – Pfinsten 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Taufe von Leni mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefva- ter, Benjamin Zentner, Nilas Alber, Lena Alber, Rafael Dorn, Ricco Haller, Lena Himpel, Lea- na Neb, Anton Pink, Max Schützbach, Marlene Stör, Johanna Zentner († Hubert Fuchs, Jahrtag: Pfarrer Josef Schus- ter, Maria Kohler) Renovabis-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Renovabis-Kollekte 18.00 Uhr Baindt – feierliche Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt – feierliche Maiandacht Montag, 29. Mai - Pfingstmontag Kein Gottesdienst Dienstag, 30. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 31. Mai 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 01. Juni Kein Schülergottesdienst - Ferien 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Freitag, 02. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Hans Stephan mit Eltern und verstorbenen Geschwistern) Samstag, 03. Juni 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Mathea Buchter, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Leopold Koch, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Hilda und Fritz Blank, Michael Pfefferkorn, Jahrtag: Her- mann Schilling) Sonntag, 04. Juni – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 30. Mai bis zum 13. Juni 2023 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Firmung 2023 für Baienfurt und Baindt Neuer Firmtermin: Samstag, 18. Nov. 10.00 Uhr in Baindt Wegen der Englandreise einer Schule wurde der Firm- termin auf Samstag, 18. Nov. um 10 Uhr verlegt. Als Firm- spender kommt zu uns Prälat Brock. Die Einladungen zur Firmvorbereitung und Firmung sind versandt. Bitte den geänderten Firmtermin einplanen. Du bist in der 8. Klasse und hast keine persönlich Einladung erhalten? – Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich einfach im Pfarramt. Alle Infos und Anmeldeformu- lare findest du auch auf unserer Homepage: www.katho- lisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Wir freuen uns auf dich. Dein Firmteam GEMMEEIINNDE FFEESSTT beim Gemeindehaus B ischof-Sproll-Saalbeim Gemeindehaus B ischof-Sproll-Saal 20232023 JuniJuni 0808FronleichnamFronleichnam direkt nach der Prozessiondirekt nach der Prozession 8.30 Uhr Amt in der Kirche anschließend Prozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären 8.30 Uhr Amt in der Kirche anschließend Prozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären Katholische Kirchengemeinde St.Johannes Baptist Baindt Katholische Kirchengemeinde St.Johannes Baptist Baindt Frühschoppen mit musikalischer Unterhaltung durch die Musikkapelle Baindt Mittagessen Kaffee und Kuchen Frühschoppen Mittagessen Kaffee und Kuchen mit musikalischer Unterhaltung durch die Musikkapelle Baindt Extra-Programm für KinderExtra-Programm für Kinder Fronleichnam – Gottesdienst, Prozession und Gemeindefest am 08. Juni Unser „Fronleichnamsfest“ feiern wir wieder mit Festgot- tesdienst, Prozession und Gemeindefest am Donnerstag, 08. Juni. Bei gutem Wetter ist nach dem Festgottesdienst, welcher um 8.30 Uhr beginnt, in alter Tradition die Fron- leichnamsprozession durch die Gemeinde zu den 4 Al- tären, bei der uns die Musikkapelle begleitet und einen festlichen Rahmen gibt. Nach der Prozession findet das große Gemeindefest beim Gemeindehaus/Bischof-Spro- ll-Saal statt mit Frühschoppen, Mittagessen, Kaffee und Kuchen sowie Extra-Programm für Kinder. Ganz herzlich laden wir Sie ein. Besuch aus Bolivien Ganz besondere Gäste konnten wir am letzten Sonntag in unserer Kirche während der Heiligen Messe begrüßen. Die Pastoren Charly und Erika aus der Iglesia RENUEVO in Santa Cruz (Bolivien) waren zu Besuch und stellten durch Rebekka Lins (die als Freiwillige vor fünf Jahren dort war) vor, welche Projekte sie in den letzten Jahren ins Leben gerufen haben und was sie mit den Spenden aus Baindt erreichen konnten. Mittlerweile liegt der Fo- kus nicht mehr nur auf der Kita, sondern die Kirche hat zusätzlich wichtige Projekte in einem Waisenhaus und in der Kinderonkologie ins Leben gerufen. Mit den Spen- den durch die Arbeit des Missionsfadens und die Aktion Hoffnung, von der wir auch dieses Jahr wieder 2250 Euro bekommen haben, können diese Projekte ermöglicht und ausgebaut werden, um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen in Santa Cruz zu helfen. Die Spenden sind dabei essenziell: von der Entstehung und Renovierung der Kita, über den Aufbau eines neuen Klettergerüsts für die Kinder und Geburtstagen in der Kinderonkolo- gie sowie im Waisenhaus, bis hin zum neuesten Projekt, das die Begleitung von Jugendlichen des Waisenhauses und deren Vorbereitung auf die Zukunft nach der Ent- lassung aus dem Waisenhaus mit 18 Jahren umfasst. Sie bekommen eine kleine Ausbildung, Deutschunterricht und haben teilweise die Möglichkeit, als Freiwillige nach Deutschland zu gehen, was für sie eine vorher unvorstell- bare Erfahrung ist. So können Kindern und Jugendlichen, die am Rande der Gesellschaft stehen, Hoffnung, Glaube und Zukunftsperspektiven gegeben werden. All diese Projekte sind und waren nur möglich mit Spen- den aus Baindt - ein großes Danke im Namen von Charly und Erika an alle Spender für die Hilfe und dafür, dass sie hier die Möglichkeit hatten persönlich zu zeigen, was mit den Geldern alles erreicht wurde. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Sach 4,6b Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 28. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsfest-Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 29. Mai Pfingstmontag 09.30 Uhr Baindt Pfingstlieder-Gottesdienst Sonntag, 04. Juni Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Jahrtausende alte Propheten- worte können gefährlich werden, wenn sie auf Menschen treffen, die etwas von Gott erwarten. Gefährlich sind sie für Despoten, die auf Macht, Waffen und Ge- walt setzen. Die Plakette an der ehemaligen Dienststelle der Stasi in Eisenach gefällt mir, weil sie zeigt, dass die Tage totalitärer Regime gezählt sind und zur Veränderung manchmal nicht mehr nötig ist als eine beherzte Bürgeraktion. Gott selbst stellt sich an die Seite derer, die für Gerechtig- keit, Frieden und Freiheit eintreten – er bewegt sie durch seinen Geist und schafft Veränderung, die nicht bloß er- zwungen, sondern nachhaltig ist. In diesem Sinne: „Komm, du Geist der Wahrheit und keh- re bei uns ein!“ Ein frohes Pfingstfest allen! – Martin Schöberl, Pfarrer ------ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonn- tag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jewei- ligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------ Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Am 18. Juni treffen wir uns um 10.30 Uhr zum Familiengottesdienst am Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt wieder. Anschließend feiern wir zusammen beim Gemeindefest. ------ Taizéandacht Diesen Monat findet keine Taizéandacht statt. Der nächste Termin ist am 25. Juni 2023 in Baindt um 19.00 Uhr im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal. ------ Gemeindefest 18. Juni 2023 Am 18.06.23 feiert die evangelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Familiengottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Anschließend findet unser Gemeindefest statt. Hier- für bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühlmöglichkeiten einge- schränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzli- ches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden. ----- Pfingsten - Himmelfahrt Pfarrer Dan Peter beantwortet typische Fragen Warum heißt Pfingsten „Pfingsten“? Wie gehören Pfingsten und Himmelfahrt zusammen? Was hat es mit den Flammen auf den Köpfen der Apostel auf sich? Und was bedeutet die Sache mit den vielen Sprachen? Pfingsten gehört zu den erklärungsbedürftigeren kirch- lichen Festen: Pfarrer Dan Peter, Sprecher der Evange- lischen Landeskirche in Württemberg, gibt Antworten. Woher kommt der Name Pfingsten? Der Name Pfingsten kommt von dem griechischen Wort pentekosté, der fünfzigste, hier: 50 Tage nach Ostern. Im Englischen hört man das noch ganz stark, da heißt Pfingsten Pentecost. Was bedeuten die Flammen auf den Köpfen der Apo- stel, von denen die Bibel erzählt? Schon im Alten Testament wird Gottes Erscheinen mit be- stimmten Zeichen angekündigt, Sturm, Nebel oder eben auch Feuer. In der Pfingstgeschichte heißt es im Neuen Testament, dass in dem Raum, in dem sich die Apostel versteckt und zurückgezogen hatten, zuerst ein lautes Brausen zu hören war und dann Flämmchen über ihren Köpfen tanzten, also dass Gott direkt mit ihnen Kontakt aufnimmt und sie auf die Straße treibt. Wie muss man sich das vorstellen: Konnten die Apostel wirklich plötzlich in Sprachen sprechen, die sie vorher nicht kannten? Ja, das Pfingstwunder war ein Sprachenwunder. Die Apo- stel konnten die Menschen, die sich in Jerusalem zum Fest eingefunden hatten, in ihren jeweiligen Mutterspra- chen anreden. Es war eine Umkehrung der babylonischen Sprachverwirrung. Mit dem Bau eines gigantischen Turms in Babylon wollten Menschen den Himmel erreichen und sich weltweit einen Namen machen. Doch plötzlich ver- standen sie sich nicht mehr und der Turmbau kam zum Erliegen. An Pfingsten schenkte Gott den Aposteln die Fä- higkeit, Menschen anzusprechen, egal woher sie stamm- ten. Alle sollen den Himmel erreichen können. In der Bibel ist in der Apostelgeschichte vom Pfingsttag die Rede – aber damals gab es Pfingsten doch noch gar nicht – was ist also damit gemeint? Damals wurde in Jerusalem gerade das Laubhüttenfest „Schawuot“ gefeiert. Das war das erste Erntedankfest im Jahreslauf des Volkes Israel. In Israel gab es mehrere Ernten im Jahr, aber die erste Ernte im Frühjahr war die wichtigste. Deshalb hat man in diesem Fest die Erinne- rung an die Wüstenwanderung des Volkes verbunden mit dem Dank für die Ernte, also dafür, dass Gott etwas fürs Leben geschenkt hat. Welche Auswirkung hatte das Pfingst-Erlebnis auf die junge christliche Gemeinde? Ob das die Gründung der Gemeinde war, darüber wird in der Theologie diskutiert, aber im Grunde war das der Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Startschuss. Neben den Jüngern und den engsten Ver- trauten Jesu fühlten sich jetzt plötzlich tausende Men- schen von Gott angesprochen. Sie verstanden, um was es ging, als Jesus gekreuzigt wurde und auferstanden ist. Petrus, der sich vorher versteckt hatte, war jetzt plötzlich in der Lage, zu den Menschen zu sprechen und ihnen zu erklären, was es mit Jesus auf sich hatte. Was bedeutet Pfingsten heute für die Kirche? Zunächst mal die Erinnerung an den Startschuss. Aber es soll die Menschen auch darauf hinweisen, dass ihnen heute die gleiche Kraft und Nähe Gottes zur Verfügung steht. Und ein weiterer Aspekt: Die Apostel wussten nicht, ob die Menschen die christliche Botschaft positiv oder negativ aufnehmen würden. Sie mussten sich regelrecht überwinden, rauszugehen und die Men- schen mit der Botschaft von Jesus vertraut zu machen. Das Pfingstfest soll die Christen auch heute ermutigen, nicht nur unter sich zu bleiben sondern das Evangelium zu verbreiten. Auf welche Aspekte des Glaubens heute weist Pfings- ten hin? Bei uns ist manchmal eine Sache unterbelichtet: Wir den- ken immer an das kleine Baby Jesus zurück, das feiern fast alle an Weihnachten mit der Familie in einem großen Fest. Aber wir vergessen oft, dass es in der Heilsgeschich- te Gottes mit der Menschheit um mehr geht als um den Anfang und die Geburt Jesu, sondern dass es ums Leben und Sterben geht und auch darum, dass wir uns mitten im Leben auf die Kraft Gottes besinnen können und die auch in Anspruch nehmen dürfen. Was hat es mit den Zeitintervallen bei Pfingsten und Himmelfahrt auf sich? Der Abstand von Ostern zu Himmelfahrt sind 40 Tage. Zwischen Ostern und Pfingsten liegen 50 Tage. Also sind es zehn Tage zwischen Himmelfahrt und Pfingsten. Für die Jünger Jesu war diese Zeit, wie die Bibel sie erzählt, wie eine Achterbahnfahrt: Am Karfreitag ist Jesus zum großen Leid der Jünger gestorben, dann ist er auferstan- den und ihnen begegnet. Bei dem Erlebnis, an das das Himmelfahrtsfest erinnert, mussten sie ihn wieder loslas- sen. Und zehn Tage später erleben sie dann, dass Jesus in ganz neuer Weise präsent ist und mit ihnen durchs Le- ben geht. Christen sind durch Christus mit dem Himmel verbunden und durch die Ausgießung seines Geistes hat sich Gott mit den Menschen verbunden. Was feiern die Christen eigentlich an Christi Himmel- fahrt? An Christi Himmelfahrt feiern Christen, dass Jesus den Himmel für die Menschen geöffnet hat. An einer Stelle des Neuen Testaments sagt Jesus: „Ich gehe Euch vor- aus“. Christen glauben daran, dass Jesus in sich Mensch und Gott ganz und gar verbindet. Indem Gott Jesus zu sich nimmt, nimmt er also zugleich die Menschheit neu an. Daraus, dass Jesus vorausgegangen ist, schöpfen Christen die Hoffnung, auch in den Himmel aufgenom- men zu werden. Gibt es einen inhaltlichen Bezug zwischen Himmelfahrt und Pfingsten? Die Jünger haben nach Himmelfahrt zunächst mal ge- dacht: Jetzt sind wir verlassen. Laut der biblischen Pfingst- geschichte erlebten sie dann: Nein, wir sind nicht verlas- sen, der Himmel bricht in unsere Welt ein. Und wir können Christus zur Welt, zu den Menschen bringen. ------ Christustag in Ravensburg Wir weisen hin auf den „Chris- tustag“, der in der Johanneskir- che in Ravensburg an Fronleich- nam (8. Juni 2023) von 10-13 Uhr stattfindet. Der Tag steht unter dem Thema: „KÖNIG JESUS“. Re- ferenten sind Heidi Josua vom Evangelischen Salam Center in Stuttgart sowie Tobias Köhler von Coworkers. Gäste: Delega- tion aus Kamerun und Codekan Reimar Krauß. Bläser und Blä- serinnen und eine Band wirken musikalisch mit. ------ Der Kreative Montag bietet an Juni: 5.6. E. Duelli: „Stillleben in Acryl“ 12.6. K. Drescher: „Bildgestaltung beim Fotografieren“ 19.6. R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arebeiten mit Perlen: Weben von ukrain. Schmuck“ Juli: 3.7. G. Loidol: „3 D Papaierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Leistungsgerechtes Remis in Tettnang TSV Tettnang - SV Baindt 2:2 (1:1) Nach einem erholsamen Wochenende ohne Partie am Sonntag, durfte der SVB am 31.Spieltag gegen den Tabellenfünften aus Tettnang wieder ins Spielgeschehen eingreifen. Durch vie- le Verletzungen konnten die Gastgeber in der Rückrude die starke Form der Hinrunde nicht ganz aufrecht erhal- ten, aufgrund der knappen Partien im letzten Kalender- jahr, ein 1:1 im Pokal (Sieg für den TSV im Elferschießen) und ein 1:0 für den SVB im Hinspiel, konnte sich Rädels Elf aber dennoch auf ein intensives Match einstellen. Die Ausfälle der Szeibel-Zwillinge (Urlaub) und die Ver- spätung von Dantona (Stau bei der Anreise) führten zwar zu einigen Veränderungen in der Baindter Startelf, den- noch startete der SVB überzeugend in die Partie und versuchte in der Anfangsphase immer wieder Boenke in vorderster Front in Szene zu setzen. Dieser Plan sollte in der 18.Minute bereits das erste mal aufgehen: einen dia- gonalen Ball von Geggier nahm der Bezirksliga-Toptor- jäger an der rechten Strafraumkante stark mit der Brust an und schloss anschließend sehenswert im kurzen Eck zum 0:1 ab. Trotz der frühen Baindter Frühung entwickel- te sich in der Folge ein ausgeglichenes Spiel, wobei der TSV vor allem über lange Bälle und Standardsituationen gefährlich wurde. So etwa auch nach einem Freistoß in der 28.Minute als Wetzel bei einem Kopfball von Huchler stark übergriff und die Kugel noch über die Latte lenk- te. Auf der Gegenseite verpasste Boenke wiederum nur zwei Minuten später per Kopf den Doppelpack, voraus- gegangen war eine feine Außenristflanke von Linksau- ßen Fischer. Schlussendlich belohnten sich die Gastgeber wenig später dann aber doch für eine starke Vorstellung im ersten Durchgang. Nachdem die Baindter Defensive einen Tettnanger Angriff mehrmals nicht entscheiden klären konnte, fiel der Ball Huchler vor die Füße, welcher den verdienten 1:1-Ausgleich markierte (36.). Fünf Minuten später hätten die Zuschauer im Riedstadion dann fast ein Bewerbungsvideos für das „Tor des Monats“ zu sehen bekommen, wobei Geßler mit einem traumhaften Schuss von der Mittelline über Wetzel hinweg allerdings nur den Pfosten traf. Mit etwas Glück ging es für den SVB daher mit einem Remis in die Halbzeit, aus welcher sich beide Teams erneut mit ausgeglichenen Spielverhältnisse zu- rückmeldeten. Während Wetzel in der 59.Minute die erste gute Tettnanger Chance im zweiten Durchgang gegen Delimar aus kurzer Distanz stark parierte, zeigte sich der SVB fast im Gegenzug dann eiskalt vor dem Tor. Der kurz zuvor eingewechselte Xhafa wurde auf der linken Seite in die Tiefe geschickt und schloss wuchtig auf das lange Eck ab. Geibel konnte den Schuss nur noch nach vorne abprallen lassen, wodurch Boenke zum zweiten Mal an diesem Tag zur Führung einschob (61.). Angetrieben vom 1:2 übernahm der SVB nun wieder mehr die Spielkontrolle und hatte in der Folge Chancen diese noch auszubauen: Xhafa legte eine Lupfer neben den Pfosten (70.), Boen- kes Abstauber rutschte im Gegensatz zum 1:2 nicht über die Linie (80.) und Dischls Linksschuss ging knapp am Tor vorbei (83.). So verlor der TSV nie die Hoffnung auf den Ausgleich und schlug eine Minute vor Spielende dann doch zu: nach einem Foul etwa 25 Meter vor dem Tor, zeigte Geßler nochmals seine starke Schusstechnik und zirkelte den fälligen Freistoß zum 2:2 über die Mauer in den Winkel (89.). In einer Nachspielzeit mit offenem Visier schien der Siegtreffer auf beiden Seiten möglich. Thomas Weitschuss an den Pfosten (90+3.) blieb am Ende jedoch die letzte Chance in einem unterhaltsamen Spiel zweier spielstarker Teams, die sich nach Abpfiff beide mit dem leistungsgerechten 2:2 anfreunden konnten. Durch den Baindter Punktgewinn in Tettnang und die zwei Ausrutscher der TSG Ailingen in den letzten beiden Wo- chen kann der SVB in der kommenden Woche nun mit einem Sieg die Meisterschaft klarmachen und erstmals in der Vereinsgeschichte in die Landesliga aufsteigen. Gegner wird am Pfingstmontag der noch um den Klas- senerhalt kämpfende SV Weingarten sein. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Michael Brug- ger, Marc Bolgert (86.Denis Schimanowski), Florian Voll- mer (55.Ylber Xhafa) - Philipp Thoma, Nico Geggier (76. Johannes Kern), Jonathan Dischl - Tobias Fink (46.Mika Dantona), Philipp Boenke, Jan Fischer TSV Tettnang II - SV Baindt II 5:2 (3:1) Eine Woche nach dem Sieg im Nachholspiel gegen den SV Achberg II war der SV Baindt II als Tabellendritter zu Gast beim TSV Tettnang II, dem Tabellenzweiten. In ei- nem von Anfang an attraktiven Topspiel ging der TSV II mit der ersten gute Chance bereits nach neun Minuten in Führung, Geggiers Mannschaft blieb jedoch in der Folge aktiv und verdiente sich weniger später den Ausgleich- streffer durch einen wuchtigen Abschluss von Keppeler (22.). Dadurch kam der SVB II nochmals stärker auf und hätte durch einen möglichen Elfmeter und einige Halb- chancen sogar in Führung gehen können. Die beste Of- fensive der Liga zeigte auf der Gegenseite jedoch dann seine ganze Qualität und erhöhte innerhalb von zwei Mi- nuten auf 3:1, wobei vor allem der starke Keller mit Tor und Vorlage glänzte. Trotz dieses Rückschlags spielte der SVB II auch nach der Pause weiterhin gut mit, ließ jedoch in mehreren Szenen die nötige Cleverness vermissen. So auch in der 59.Minute, in welcher sich der eingewechselte Hugger zu einer Tätlichkeit hinreißen ließ und sein Team damit in Unterzahl brachte. Die Gastgeber spielten diesen Vorteil in der Folge gut aus und erhöhten bis Minute 77 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 auf 5:1; Kretzers Anschlusstreffer zum 5:2 (86.) blieb am Ende Ergebniskosmetik. Damit verliert der SVB II im Topspiel etwas zu deutlich und verpasst den Sieg, mit welchem man den TSV II in der Ta- belle überholen hätte können. Mit etwas mehr Spielglück und einem besseren Zweikampfverhalten in entscheiden- den Spielsituationen wäre gegen einen starken Gegner aber mehr möglich gewesen. So wird man die Saison nun voraussichtlich auf einem dennoch beachtlichen dritten Platz abschließen. Es spielten: Jan Mohring - Manuel Brugger, Patrick Späth, Dennis Hecht, Jannik Küchler - Albert Fischer, Julian Kep- pler, Niklas Späth - Samuel Robinson, Johannes Schnez, Rabie Akaiber Von der Bank: Niklas Hugger, Lukas Grabherr, Max Kret- zer, Luca Lauriola Vorschau: Montag, 29.05 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Oberzell II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Weingarten Juniorinnen B-Juniorinnen I SV Baindt (SGM Baindt/Fronreute) - SV Unterjesingen 2:2 Vor der Pfingstferienpause kam es zum Topspiel der Ver- bandsliga Süd, wir empfingen als Zweitplatzierte den Ta- bellenführer aus Unterjesingen. Unterjesingen war denn auch der erwartet schwere Gegner, der im Mittelfeld recht wenig zuließ und uns nicht wirklich unser Spiel aufziehen ließ. Aber auch wir hielten dagegen, machten das Spiel kompakt und störten schon bei des Gegners Ballannah- me, dass auch die nicht ins Spiel kamen. So gab es zu- nächst wenige Torszenen, denn auch beide Abwehrreihen standen hoch und fingen fast jeden Angriff ab. Zweimal wurde es zwar gefährlich, aber Tabea im Tor reagierte jeweils hervorragend. In der 27. Minute kamen die Geg- nerinnen dann jedoch zu einem Sonntagsschuss, der sich wie eine Bogenlampe hinter unsere sich vergeblich springende Torfrau senkte. In der Pause machten wir uns jedoch Mut und kurz nach Wiederanpfiff spielte Sophia einem tollen Pass auf Stella, diese umkurvte die heraus- türmende Torfrau und versenkte den Ball zum viel um- jubelten Ausgleich im Netz. Das Spiel war nun offener und beide Seiten erspielten sich die ein oder andere Tor- gelegenheit, doch es dauerte bis zur 70. Minute ehe die Gegnerinnen eine Unachtsamkeit nutzten und abermals in Führung gingen. Doch wir steckten nicht auf, warfen alles nach vorne und Stella gelang es zwei Minuten vor Schluss eine Ecke direkt zum Tor des Tages ins lange Eck zu verwandeln. Phantastische Leistung und super Menta- lität gegen den unangefochtenen Tabellenführer zweimal so zurückzukommen! Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Bürck, Julie Acker, Lena Füssel, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Jana Eiberle, Tabea Schauffler, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann D-Juniorinnen TSV Tettnang - SGM Baindt/Fronreute 7:1 Die Vorgabe des Trainerduos David Brinz / Katrin Sorg verpassten unsere Mädels knapp. Mit maximal 5 Toren Unterschied sollte die Niederlage gegen den verlustpunktfreien Tabellenführer in Grenzen gehalten werden. Dass dies nicht ganz gelang, lag vor allem an der ersten Halbzeit, in der unsere Mädels mit zu viel Respekt vor dem Gegner auftraten. Alle Spielerinnen blieben unter ihren Möglichkeiten und folglich lag man zum Seitenwechsel bereits mit 0 : 4 zurück. Nach der Halbzeit kam allerdings ein anderes Team aufs Feld zurück. Die Halbzeitansprache zeigte Wirkung und endlich nahmen unsere Mädels auch am Spiel teil. Sie erspielten sich ebenfalls mehrere gute Torchancen, doch leider nutzte nur Lena P. eine der sich bietenden Gelegen- heiten und traf zum zwischenzeitlichen 1 : 4. Auch Torspie- lerin Carla steigerte sich und zeigt einige sehr gute Para- den, musste aber zum Ende der Begegnung nochmal 3 Gegentreffer hinnehmen. Letztlich war es ein verdienter Sieg des starken Heimteams, in der unsere Mädels eine sehr ansprechende 2. Halbzeit spielten. Alle unsere Mädels aus dem aktuellen D-Kader waren in Tettnang dabei: Carla, Greta, Pauline, Mia, Jana, Lena P., Haifaa, Amelie, Franziska, Fiona und Lena W. – Zudem waren sehr viele Eltern, Großeltern, Verwandte und Ge- schwister unserer Spielerinnen an diesem sonnigen Nach- mittag auf Sportgelände im Ried als Zuschauer vor Ort – Tolle Sache, super Unterstützung, weiter so. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SC Blönried 2:1 Am Freitagabend trafen zwei technisch sehr gute E-Juni- orinnenmannschaften aufeinander, die sich bis zur letzten Minute nichts schenkten. Bei den Gegnerinnen fiel vor al- lem deren 9er Jule auf, die das Spiel maßgeblich prägte, doch unsere Hannaa A. machte ein überragendes Spiel und nahm sie quasi aus dem Spiel – und wenn sie mal durchkam, waren unsere Verteidigerinnen Taneesha, Ron- ja oder Mia da und klauten ihr den Ball. Trotzdem konnte Blönried nach 10 Minuten einen Treffer erzielen, der jedoch wegen eines unmittelbar vorhergehenden Handspiels aberkannt wurde. Nach vorne wurden wir immer wieder angetrieben von unserer Kapitänin Lea B. und erarbei- teten uns viele Möglichkeiten durch Lena-Marie und Lea R., doch erst ein strammer Schuss von Lena-Marie direkt vor der Halbzeitpause, brachte uns in Führung. Nach dem Seitenwechsel stand nach einer Flanke von außen die frisch eingewechselte Margo goldrichtig und traf zur beruhigenden 2:0 Führung. Blönried warf nun alles nach vorne, aber unser Spiel war geprägt von tollem Zusam- menspiel nach vorne und kompakter Abwehrleistung nach hinten, so dass wir immer wieder gefährlich vor dem gegnerischen Tor auftauchten. Trotzdem gelang es Blönried noch den Anschlusstreffer zu erzielen, doch zu mehr sollte es nicht mehr kommen und so gingen unse- Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 re Mädels nach einem hervorragenden, mannschaftlich geschlossenen Spiel als Siegerinnen vom Platz. Glückwunsch zum Sieg an Leonie Ziegler, Hanaa Alosh, Mia Malsam, Lea Rimmele, Ronja Mayer, Lea Busam, Le- na-Marie Alber, Aurelia Elsäßer, Taneesha Mahler, Margo Hodek, Joana Sordon, Melina Feitenheimer, Hanna Busam Junioren D2-Junioren: SV Reute II - SGM SV Baindt/Baienfurt II 1:6 Am Samstag fuhr unsere D II zum Auswärtsspiel zum Tabellenzweiten nach Reute. Man merkte den Tabellen- unterschied deutlich, denn die Jungs aus Reute hatten bereits von Beginn an einige Chancen, scheiterten zu- nächst aber an der bis dahin guten Abwehr. Doch mit zunehmender Spieldauer gerieten unsere Jungs immer mehr unter Druck und so fiel in der 25. Minute durch ei- nen Freistoß das 0:1. Die Gastgeber aus Reute stürmten weiter mutig nach vorne und hielten die Baindter Abwehr unter Dauerbeschuss. So kam es schon eine Minute nach dem Tor zu einem weiteren Gegentreffer und man ging mit einem 0:2 Rückstand in die Pause. Auch nach der Halbzeitpause hatten unsere Jungs viel zu verteidigen, doch die Reuter Spieler scheiterten oft an unserem guten Torwart Luis, bis in der 45. Minute das vorentscheidende 0:3 fiel. Danach gab es auch einige schöne Spielzüge unserer Jungs, trotzdem fiel in der 49. Minute das 0:4. Die Baindt/Bainfurter Jungs stellten die Gastgeber nun ab und an auch unter Druck und so kam es nach einem Rückpass des Reuter Abwehrspielers zu einem Eigentor und somit zum 1:4 Anschlusstreffer. Leider konnte unsere D II aus diesem Anschlusstreffer keinen neuen Schwung gewinnen und so gelang den Gastgebern in der Schlussphase noch zwei Treffer zum 1:6 Endstand. Nun ist erst einmal Pause und nach den Pfingstferien müssen die Jungs weiter an sich glauben. Es spielten: Luis V., Taha D., Yigit D., Jannik K., Florian M., Rafael D., Jonas E., Theo G, Jonathan R., Janos P., Mo- hamad B., Anas H. Reitergruppe Baindt Baindt goes Reithalle In den vergangenen Wochen wurde schon fleißig am Reitgelände geschafft. Die Geländeoberfläche wurde mittels Laser auf Höhe gemessen und der Hu- mus eingeebnet. Außerdem wurde mit mehreren Fuhren Kies der Vorplatz der Reithallenfläche aufgefüllt, um sauber arbeiten zu können. In den nächsten Tagen wird der Bauausschuss des Reit- vereins nochmals zusammenkommen, um die Infrastruk- tur, welche im Boden verlegt werden muss, aufzuzeichnen. Turnierergebnisse Auf dem Reitertag in Waldburg war unsere Reiterjugend erfolgreich vertreten: Dressurreiterwettbewerb Kl. E 3. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond Stilspringwettbewerb Kl. E 6. Platz Leni Rapp mit Caprice Reiterwettbewerb 1. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond 2, Platz Alica Koscher mit Delia Wir gratulieren zu diesen tollen Ergebnissen! Alica mit Delia Leni mit Caprice Theresa mit Bonne Diamond Schützengilde Baindt Training für die Ortsmeisterschaft Ab sofort kann jeden Mittwoch von 19-22 Uhr für die Ortsmeisterschaft im Schützenhaus trainiert werden. Weitere Informationen zur Ortsmeisterschaft folgen in kürze. Wir freuen uns auf euch. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Wir freuen uns über Ihre Unterstützung! Wir, die freiwilligen Helfer:innen sind für Sie da, hier vor Ort, rund um die Uhr - 365 Tage im Jahr! Das DRK ist Ihr verlässlicher Partner im Notfall, oder auch bei der sani- tätsdienstlichen Absicherung Ihrer Veranstaltung. Helfen Sie uns mit Ihrer finanziellen Unterstützung Menschen zu helfen! Ebenso freuen wir uns jederzeit über tatkräftige Unter- stützung. Um selbst ein SCHUTZENGEL zu werden, muss man kein Blut sehen können - wir haben viele Einsatzge- biete auch außerhalb des Einsatzdienstes. Sei es als Ni- kolaus, durch eine Muffinspende für unsere Blutspende, oder in der Jugendarbeit: die Möglichkeiten sind je nach persönlichem Interesse vielfältig. Unsere Helfer:innen ent- scheiden selbst, wie viel Zeit sie bereit sind einzubringen: mehrere Stunden pro Woche oder nur einen Tag im Jahr. Werden auch Sie ein Teil von uns: egal ob als Mitglied, freie:r Helfer:in oder durch eine Spende. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung! Sollten Sie Fragen zu uns oder unserer Arbeit haben, sind wir jederzeit für Sie erreichbar. Um auf unsere Arbeit aufmerksam zu machen, sind unse- re Helfer:innen im Gebiet Baindt und Baienfurt unterwegs und verteilen Wurfsendungen. Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Ukraine-Hilfe des WBB Bereits vor einigen Wochen lief ein weiteres großes Ge- meinschaftsprojekt des WBB für die Ukraine an: Ein ge- brauchter VW-Bus für den Transport von Verletzten ins nächste Krankenhaus wurde dringend benötigt, Olena Garashchenko ist damit auch schon wieder zurück in der Ukraine und hilft vor Ort. Finanziert wurde diese Aktion durch Spendengelder sowie einem Zuschuß in Höhe von 2.000 € durch die VR-Bank Ravensburg-Weingarten. Das Fahrzeug wurde uns von Christoph Hecht vom Autohaus KHS vergünstigt zur Ver- fügung gestellt und von unserem Mitgliedsunternehmen Lindl & Zeller nochmal auf Herz und Nieren überprüft. Mit dieser Aktion haben wir wieder einmal den tollen Zu- sammenhalt innerhalb des WBB gezeigt und konnten ein wichtiges Projekt unterstützen. Gleichzeitig schließen wir nun das Spendenkonto erst einmal und bedanken uns ganz herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern – ihre Hilfe ist angekommen. Auf dem Bild (von links): Christoph Hecht (KHS Autoteile), Kurosch Sattar (1.Vorsitzender), Valentyna Kovalenko (UA Hub), Holger Genshow (Bosch Service - Lindel & Zeller), Olena Garashchenko (UA Hub), Arnold Miller (Vorstand VR-Bank Ravensburg-Weingarten), Günter A. Binder (Bür- germeister Gemeinde Baienfurt) Nachruf Traurig müssen wir Abschied nehmen von Hans Späth der am 14. Mai 2023 im Alter von 88 Jahren verstorben ist. Er gehörte fast 60 Jahre dem Ortsverband der CDU an. 2006 wurden ihm von unserem damaligen Bundestag- sabgeordneten Andreas Schockenhoff Ehrennadel und Ehrenurkunde für 40-jährige Mitgliedschaft überreicht. Mehr als 30 Jahre engagierte sich Hans Späth aktiv im Vorstand, erst als 2. Vorsitzender, dann als Schatzmeister. Wir verlieren in ihm einen treuen Unterstützer und Multi- plikator unserer politischen Überzeugungen und unserer politischen Arbeit vor Ort. Für seinen Einstz sind wir dankbar und behalten ihn als liebenswerten Menschen in Erinnerung. Seiner Familie gilt unser Mitgefühl. Für den CDU-Ortsverband Dr. Anton Eberle Regionale Jugendkonferenz: Richtige Politik kann nicht ohne junge Menschen gemacht werden! Über diese Veranstaltung berichtet nachstehend unsere Bundestagsabgeordnete Heike Engelhardt. Rund 30 Jugendliche aus der Region haben sich auf der regionalen Jugendkonferenz der SPD-Bundestagsabge- ordneten Heike Engelhardt am 5. Mai 2023 in Ravensburg getroffen. Sie diskutierten unter anderem über politische Bildung, Selbstbestimmung und Chancengleichheit, Kli- mawandel, Demokratie und Menschenrechte. Ziel der eintägigen Konferenz war es, jungen Menschen Impulse und eine Plattform zum Austausch über Politik zu bieten, um so ihr Interesse zu stärken. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bei der Veranstaltung im Kornhaussaal in Ravensburg standen die Ideen und die gemeinsamen Diskussionen unter den Jugendlichen im Mittelpunkt. So wurde die Kon- ferenz von den Teilnehmer:innen thematisch selbst gestal- tet. Dadurch entstanden interessante Debatten, die allen Beteiligten die Einsicht in neue Perspektiven ermöglichten. „Es war sehr schön, mit anderen Jugendlichen über Poli- tik zu diskutieren, obwohl ich ganz schön aufgeregt war“, bewertet Adis aus Leutkirch die Veranstaltung. „Die Konferenz war für mich die perfekte Möglichkeit, mich mit anderen Jugendlichen auszutauschen. Zusätzlich war es mal echt cool, auf andere zu treffen, die sich so für Po- litik interessieren wie ich“, meint Hannes aus Bergatreute. Ähnlich äußerte sich auch Lena über die Diskussion „der wichtigen Themen“. Eliza pflichtet ihr bei: „Andere enga- gierte Jugendliche zu treffen, war eine wertvolle Erfah- rung in meinem Leben.“ Maximilian aus Ravensburg bezeichnet die Veranstaltung der Bundestagsabgeordneten als: „ein beeindrucken des Zeichen für den Wert politischer Jugendbeteiligung, da viele Aspekte, die für unsere Generation von zentraler Bedeutung sind, häufig in den Hintergrund geraten.“ „Jede Meinung wurde gehört und auf jede Meinung wurde eingegangen“, freut sich Nora aus Tettnang abschließend. „Es ist sehr schön zu sehen, wie so viele unterschiedli- che junge Menschen auf eine so respektvolle Art und Weise über verschiedene politische Themen diskutieren. Dass Menschen wie sie die Zukunft unserer Gesellschaft gestalten, stimmt mich sehr optimistisch und glücklich“, beschreibt Anouk aus Weingarten ihre Erfahrung bei der Konferenz. „Durch die vielen wertvollen Beiträge der Teilnehmer:in- nen, war die regionale Jugendkonferenz ein echter Er- folg. Richtige Politik kann nicht ohne den Beitrag junger Menschen gemacht werden“, sagt Heike Engelhardt. „Mit Blick auf die großen Herausforderungen unserer Zeit wie Politikverdrossenheit, Klimawandel und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das politische Engagement von jun- gen Menschen ein wesentlicher Teil der Lösung“, fasst die SPD-Bundestagsabgeordnete zusammen. Bericht Wahlkreisbüro Heike Engelhardt Im Namen des Vorstandes gez. Brigitta Wölk Landesgartenschau Balingen Es finden Kulturtage des Schwäbischen Albverein auf dem Gartenschau-Gelände statt. Treffpunkt: Sonntag, 11.06.2023 um 8.00 Uhr Bushaltestelle Charlottenplatz Weingarten oder 8.15 Uhr Bahnhof Ra- vensburg. Rückkehr ca. 19.30 Uhr. Fahrpreis 12 Euro für Mitglieder plus 12 Euro Eintritt (ab 12 Teilnehmern) Einkehr etc. kann jeder selbstständig gestalten. Trinken/ Vesper nach Bedarf. Anmeldung ab 07.06.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Wir fahren mit Bus und Bahn, deshalb bitte gleich bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung auf das Zafernhorn Auf teilweise ruppigen Pfaden geht es vom Parkplatz am Faschinajoch durch blütenreiche Matten auf den Gipfel. Treffpunkt Dienstag 13.06.2023 um 7.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 20 Uhr. Gehzeit 10 km, 900 hm (teilweise sehr steil bergauf) Fahrpreis 30 Euro für Mitglieder. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, Wechselkleidung? Anmeldung ab 09.06.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! 2-tägige Wandertour über die Nagelfluhkette Wir steigen vom Parkplatz Hochgratbahn über die Falken- hütte zum Staufner Haus auf und übernachten dort. Am nächsten Morgen gehts über den Hochgrat zum Rindalpho- rn und auf dem Panoramweg zurück zum Staufner Haus. Der Abstieg erfolgt über die Seele-Alpe zum Parkplatz. Wann: Mitwoch 14.06. bis Donnerstag 15.06.2023 Treffpunkt Mittwoch 14.06.2023 um 10.30 auf dem Park- platz Hochgratbahn. Gehzeit jeweils bis 1000 hm. Fahrkosten und Parkgeb. werden umgelegt. Übernachtung/Einkehr im Staufner Haus und weitere Berghütten Sonstiges: Übernachtung im Lager, DAV Mitglied 15 Euro. Nichtmitglieder 27 Euro, Halbpension 31 Euro. Geeignete Ausrüstung für Bergwanderungen ist Vorraussetzung.Die Wanderung findet nur bei stabiler Wetterlage und Be- gehbarkeit der Wege statt. Bei kurzfristiger persönlicher Absage beträgt die Stornogebühr 15 Euro. Anmeldung ab sofort, da Teilnehmerzahl begrenzt. T. 0151- 12952100 (Anrufbeantworter) Wanderführung Irene Klingler, E-Mail: klinglerirene@gmail.com Bei schlechtem Wetter Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen! Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Rauchfrei leben – deine Chance Es ist nie zu spät, mit dem Rauchen aufzuhören. Denn unabhängig vom Alter verbessert sich die Lungenfunk- tion und stabilisiert sich der Kreislauf erwiesenerma- ßen bereits kurzfristig nach einem Rauchstopp. Auch die Landwirtschaftliche Krankenkasse hilft ihren Versicherten, die mit dem Rauchen aufhören wollen. Sie fördert Nichtraucherkurse, um den Eintritt vieler Krankhei- ten zu verhindern – ein wichtiges Handlungsfeld der Kran- kenkassen in der Primärprävention. Kurse finden sich auf der Internetseite www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auch auf die Bundesinitiative „Rauch- frei leben – deine Chance“ hin. Auf der Internetseite www.nutzedeinechance.de finden sich weitere Unterstüt- zungsangebote. Am Weltnichtrauchertag sollen vor allem Kinder und Ju- gendliche auf die Gefahren des Tabakkonsums hingewie- sen werden, damit diese erst gar nicht mit dem Rauchen beginnen. Das Risiko, an Krebs, Diabetes und Bluthoch- druck zu erkranken, erhöhte Cholesterinwerte sowie chro- nische Atemwegserkrankungen zu erleiden und sich einer erhöhten Gefahr eines Herzinfarktes auszusetzen, soll an diesem Tag aber auch über alle Generationen hinweg wieder ins Bewusstsein gerückt werden. Weststadt-Flohmarkt am Samstag, den 15. Juli 10.00 – 16.00 Uhr Anmeldungen für Verkäufer ab sofort unter 0751/79 06 28 oder komm.pr.weststadt@betreuung-und-pflege.de Keller und Bühne vollgestellt? Sie wisen nicht wohin mit Ihren alten „Schätzen“ die Sie nicht mehr benötigen? Verkaufen Sie auf dem Weststadt-Flohmarkt, der am Samstag, den 15. Juli 2023 von 10.00 – 16.00 Uhr in der Außenanlage des Seniorenzentrum Weststadt stattfindet. Fürs leibliche Wohl wird mit Herzhaftem vom Grill, hausge- machten Kuchen und frisch gebackenen Waffeln gesorgt. Sichern Sie sich jetzt Ihren Verkaufsstand. Es wird keine Standgebühr erhoben. Hallenbad Baienfurt Hallenbad Baienfurt eG - Einladung zur Generalversammlung 2023 Die Hallenbad Baienfurt eG lädt alle Genossenschaftsmit- glieder zur diesjährigen Generalversammlung am Freitag, 16. Juni 2023 ab 19:00 Uhr ins evangelische Gemeindehaus im Öschweg 32, 88255 Baienfurt ein. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden über das Geschäftsjahr 2022. Vorlage des Jahresabschlusses und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Entnahme aus den Rücklagen. 3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Be- schlussfassung über die Verwendung des Jahres- überschusses bzw. Entnahme aus den Rücklagen 5. Beschlussfassung über die Entlastung 1. Der Mitglieder des Vorstandes 2. Der Mitglieder des Aufsichtsrates 6. Verschiedenes. Rainer Müller Vorsitzender des Aufsichtsrates Geborg- tes Folg- samkeit Klang Bezah- lung Staat im Orient Schmerz- laut Dienst- schwur Hebri- den- insel Vorfahr franzö- sische Zustim- mung arge Lage Regal für Musik- geräte Teil des Hindu- kuschs engl.: uns franz. Männer- name Zier- pflanze Bahama- Insel Ziffern- kennung (engl.) erfor- schen DEIKE 0323-A6-2 LTIAU GEHORSAM IONAM AHNNOT GORUS ARALIE ABACOID ERKUNDEN Foto: © wd/DEIKE 760R74K2 © droigks/DEIKE 760U41W6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Serviceeinsätze, Werkstattauslastung, Terminvereinbarungen ? Arbeitsvorbereiter*in Serviceplanung (m/w/d) Sie organisieren gerne... Unbefristeter Arbeitsvertrag - bei uns kommen Sie an. Teamgeist - nicht nur ein Wort - wir leben ihn täglich. Hohe Sozialleistungen - Ihre Zukun ist uns wich g. Changemanagement - jede Meinung zählt. Modernes Management mit Visionen - wir sind für die Zukun gerüstet. Unsere Unternehmensphilosophie ist unsere gemeinsame Zukunft. Disposition Serviceeinsatz Auftragsvorbereitung Serviceeinsatz Auftragsabwicklung Serviceeinsatz Koordination von Werkstatt, Kunden, Maschinendisposition und Ersatzteilbereich Ihre Aufgaben WOLFEGG EINSTIEG AB SOFORT Waldburg Forstmaschinen GmbH, Grimmenstein 15, 88364 Wolfegg |www.wfw.net www.wfw.net/karriereINFO 1 – 2 Physiotherapeuten/-innen dringend gesucht nach 88281 Schlier, sehr gute Bezahlung, Vollzeit, Teilzeit, Neueinsteiger, Wiedereinsteiger. Infos unter www.physio-schlier.de, Telefon 07529/3990 oder 0152 28743875 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Kleiner Tipp von uns für Sie E-Mail E-Mail ist ein Substantiv und wird deshalb - wie alle Substantive - mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben. Mail ist auch ein Substantiv (innerhalb einer Zu- sammensetzung mit Bindestrich) und wird deshalb ebenfalls großgeschrieben. E und Mail werden mit Bindestrich verbunden, da Einzelbuchstaben generell mit Bindestrich „angekoppelt“ werden: T-Shirt, U-Bahnwww.tierheime-helfen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Der Kaff eeklatsch mit Ihrem Lieblingsmenschen ist sonn-und feiertags ab 13 Uhr besonders günstig. Zu jedem Heißgetränk + 1 Stück Kuchen gibt`s 1 Heißgetränk + 1 Stück Kuchen g ü l t i g v o n 1 4 . 5 . b i s 2 5 . 6 . 2 3 gratis!gratis!** Der zweite Gast geht aufs Haus! Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07:00 - 19:00 Uhr Samstag 07:00 - 14:00 Uhr Sonn- und Feiertag 08:00 - 16:00 Uhr * Dieses Angebot ist nur im genannten Aktionszeitraum „gültig von.. bis..“ und nur sonn- und feiertags ab 13 Uhr gültig in diesen Filialen: Brunnenplatz 13, 88276 Berg und Dorfplatz 1, 88255 Baindt. Das jeweils günstigere Produkt (Heißgetränk und Kuchen) ist gratis. Nur solange der Vorrat reicht. Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Teilnehmende Filialen: Brunnenplatz 13, 88276 Berg Dorfplatz 1, 88255 Baindt Küchen inflationssicher bestellen! Festpreis 24 Monate ab Bestellung Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de Zur Verstärkung unseres Teams, suchen wir baldmöglichst - Fahrzeuglackierer (m/w/d) Vollzeit - Mitarbeiter/in zur Fahrzeugpflege (m/w/d) Minijob - Reinigungskraft (m/w/d) Minijob Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ansprechpartner: Herr Norbert Schmidinger Tel. 07527/92120 Ravensburger Str. 54, 88368 Bergatreute info@autohaus-schmidinger.de VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 4,83 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 26.05.2023
          Windpark Altdorfer Wald

          Die Info-Reihe zu Windenergie startet Die Info-Reihe zu Windenergie im kommunalen Energiedialog startet! Das erste Thema: Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Derzeit wird der Teilregionalplan Energie überarbeitet. Viele Kriterien werden kombinierten und ein Teil des Altdorfer Waldes gilt als potenziell geeignet für moderne Windenergieanlagen. 01 Inforeihe Energiedialog (PDF-Dokument, 490,02 KB, 08.08.2023) 02 Inforeihe Energiedialog ​​​​​​​ Mehr Infos zum Teilregionalplan Energie findet ihr unter rvbo-energie.de Hintergrund: Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für die Info-Reihe aus. Wir sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet ( www.energiedialog-bw.de ). Bei Fragen ist Sarah Albiez unter s.albiez(@)energiedialog-bw.de oder 0151 10674803 ansprechbar. Information der Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH - Nach Vorstellungsrunde bei Gemeinderäten und Bürgern nun kontinuierlich erweiterte Information auf neuer Webseite der Windpark Altdorfer Wald GmbH Am 11. Mai 2023 lud die Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH die Gemeinderäte aus den in das Vorhaben involvierten Gemeinden (Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg, Bergatreute) zu einem ersten Informationsabend für gewählte Gemeinderäte in das Haus für Bürger und Gäste in Alttann ein. Im Rahmen der Veranstaltung erläuterte der Vorhabenträger unter anderem den genauen Ablauf eines solchen Projektvorhabens – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum Bau eines Windparks – und stellte den aktuellen Stand im Projekt Windpark Altdorfer Wald vor. Dabei lag ein besonderer Fokus auf den aktuell stattfindenden Voruntersuchungen. Ebenso stellte sich der Vorhabenträger den vielseitigen Fragen der Gemeinderäte. Sowohl auf dem Informationsabend für gewählte Gemeinderäte, als auch der sich anschließenden Marktplatztour am 12. & 13. Mai wurde das hohe Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden deutlich. Daher haben interessierte Bürgerinnen und Bürger seit dem 07. Juni 2023 die Möglichkeit, sich auf der neuen, ausgebauten Internetseite zum Windpark Altdorfer Wald zu informieren. Die aktualisierte Internetseite umfasst nun ausführlichere Informationen über das Windenergieprojekt. Neben der Projektübersicht sowie der Vorstellung des Vorhabenträger bietet die Internetseite die Möglichkeit, sich umfassend über den aktuellen Stand des Projekts sowie über die einzelnen Projektphasen zu informieren. Eine Besonderheit bildet zudem der Bereich „Dialog“. Neben allgemeinen Fragen und Antworten zum Projekt werden hier auch bereits gestellten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern samt Antwort veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, weitere Fragen über ein Kontaktformular an den Vorhabenträger zu richten. Diese werden dann persönlich beantwortet und bei allgemeiner Tragweite für alle Besucher der Internetseite transparent gemacht. Nicht zuletzt beinhaltet die Internetseite eine Rubrik Wissenswertes zur Windenergie. Dort wird der Vorhabenträger Informationen und Studien zu allgemeinen Themen rund um die Windenergie zusammentragen und den Lesern Links zu den Quellen dieser Informationen zur Verfügung stellen. Zum Auftakt findet sich dort zunächst ein Portrait zum nach aktuellem Stand zum Einsatz kommenden Windenergieanlagentyp Vestas V172-7.2. Weitere Beiträge werden folgen. Die Internetseite ist unter www.windpark-altdorferwald.de erreichbar. In regelmäßigen Abständen aktualisiert die Windpark Altdorfer Wald GmbH diese Projekthomepage mit aktuellen Berichten zum Fortschritt. Die Internetseite bietet daher eine gute Informationsmöglichkeit für interessierte Bürgerinnen und Bürger.[mehr]

          Zuletzt geändert: 23.11.2023
          Amtsblatt_KW_27_09_07_2021.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 9. Juli 2021 Nummer 27 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Festliche Verabschiedung der Heiligenbronner Schwestern aus Baindt Bürgermeisterin Simone Rürup überreicht den beiden scheiden- den Ordensschwestern aus Heili- genbronn, (vorne rechts) Carola Pötter und Johannella Schönber- ger, ein Baindt-Memory als Erin- nerung an ihre Jahre in Baindt. Geschenk der Ministranten Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Festliche Verabschiedung der Heiligenbronner Schwestern aus Baindt Der Abschied der letzten beiden Heiligenbronner Ordensschwestern, Schwester Carola und Schwester Joha- nella am 27. Juni aus ihrem Baindter Konvent, fand in einem herzlichen und wertschätzenden Rahmen statt, der von der Baindter Katholischen Kirchengemeinde und der Stiftung St. Franziskus gestaltet worden ist. Gestartet wurde mit einem Patroziniumsfestgottesdienst in St. Johannes Baptist mit geladenen Gästen, darunter auch weiteren Schwestern aus Heiligenbronn. Danach folgte der Festakt, der geprägt war von zahlreichen tollen Erinnerungen aber auch von Abschiedsschmerz. Seit 1903 und damit seit 118 Jahren hat- ten die Heiligenbronner Franziskanerinnen in Baindt gewirkt, zunächst mit einem sogenannten Kleinkin- derheim. In neuerer Zeit begleitete der Baindter Konvent die von der Stiftung St. Franziskus fortgeführte Schule für Blinde und Sehbehinderte (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum) und seit 10 Jahren das Altenzentrum Selige Irmgard der Stiftung. Die Schwestern machten Gesprächsangebote und führten eine Pilgerherberge für Jakobswegwanderer. Den Gottesdienst in der ehemaligen Klosterkirche zelebrierten Ortspfarrer Bernhard Staudacher, sein pen- sionierter Vorgänger Heinz Leuze, der Diakon und frühere Heimleiter Erik Thouet sowie Marco Antonio Rodriguez. Orgel und Kirchenchorensemble gestalteten die Festmesse musikalisch mit modernen Liedern. Das Wort von Johannes dem Täufer: „Ich muss abnehmen, er aber muss wachsen“ stellte Pfarrer Stauda- cher in den Mittelpunkt seiner Predigt und bezog es auch auf den Abschied der beiden letzten Schwestern im Ort. Neues wachsen zu sehen, erleichtere und bereichere das Loslassen, so wie die Heiligenbronner Schwestern selbst das Wachsenlassen durch die Übergabe ihrer Einrichtungen an die Stiftung St. Franzis- kus dies vorgemacht hätten. Beim anschließenden Festakt, der von Organist Rainer Strobel und Cellistin Schilling musikalisch umrahmt wurde, erinnerte die Heiligenbronner Generaloberin Schwester Agnes Löber daran, dass 198 Schwestern in diesen fast 120 Jahren in Baindt gewirkt hätten. „Wir haben auch als Gemeinschaft hier in Baindt Heimat gefunden“, sagte die Generaloberin, der Abschied sei daher schon schmerzlich, vor allem für die beiden Schwestern Johannella Schönberger und Carola Pötter, die die letzten 18 Jahre hier lebten. Sie hätten „ihre Berufung mit viel Herzblut“ gelebt und vielen ein offenes Ohr geschenkt, Schülern ebenso wie den Bewoh- nern des Altenzentrums, Mitarbeitern und Menschen aus der Kirchengemeinde, Wanderern und Gästen. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach von einem „geschichtsträchtigen Tag für Baindt“ und würdigte das Tun der Schwestern für die Gesellschaft, die Gemeinde und die Region. Die beiden scheidenden Schwes- tern hätten dazu beigetragen, dass die Menschen in Blindenschule und Altenzentrum eine Heimat gefun- den haben. Schwester Johanella und Schwester Carola haben sich auf die Sorten und Nöte der Menschen eingelassen, oft auch auf ihrem letzten Weg. Regionalleiterin Ursula Bacher vom Altenzentrum Selige Irmgard und Direktor Dr. Marcus Adrian vom Son- derpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum sprachen von einem großen Verlust für die beiden Einrichtungen der Stiftung St. Franziskus. So seien Mitarbeiter und Klienten erfüllt von tiefer Dankbarkeit gegenüber den Schwestern. Alle hätten die Hoffnung, dass der ehemalige Schwesternkonvent als geistli- che Zelle erhalten und weiter entwickelt werde. Dankesworte sprach auch der Stiftungsvorstand Dr. Thorsten Hinz aus Heiligenbronn. Aus dem Wirken der Schwestern sei ein Baum erwachsen, der viele Früchte trage. Stellvertretend dafür stehen die Baindter Einrichtungen der Behindertenhilfe wie der Altenhilfe, die nicht mehr wegzudenken seien aus der Gemein- de. Im Projekt-Team für die Neugestaltung des ehemaligen Schwesternkonvents wirke mit Schwester An- na-Franziska Fehrenbacher auch weiterhin eine Schwester mit. Hinz dankte den Schwestern für das, was sie aufgebaut und der Stiftung in die Hände gelegt haben, und versprach, dass die Stiftung die sozialen und geistigen Werke in ihrem Sinne weiterführen werde. Zum Schluss ergriffen auch die scheidenden Schwestern das Wort. Schwester Carola und Schwester Jo- hannella erzählten, dass sie Baindt immer als einen besonderen Ort erlebt hätten. Der Abschied falle ihnen schwer, aber sie dankten für das Erlebte, würden um Vergebung bitten für das, was nicht gut war, und blieben im Gebet mit Baindt verbunden. Ein gemeinsamer Austausch vor der Kirchentür und ein Mittagessen, zubereitet von den Landfrauen, in der Schenk-Konrad-Halle als Geschenk der Kirchengemeinde bildete den Abschluss der Feier, bevor Schwes- ter Johannella und Schwester Carola in einer schön geschmückten Kutsche mit Sommerhut ihre letzte „Runde“ durch Baindt drehen durften. „Die Franziskanerinnen von Heiligenbronn, Schwester Johanella und Schwester Carola sind das Beste was Baindt passieren konnte, wir danken von Herzen“, so Bürgermeisterin Simone Rürup. Ewald Graf, Stiftungsarchivar, Stiftung St. Franziskus Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag, 24.07.2021, von 10:00 bis ca. 16:00 Uhr Beginn um 10:00 Uhr mit einem Spaziergang durch die Ortsmitte Treffpunkt zum Spaziergang: Grünfläche Marsweilerstra- ße (Beginn der ehemaligen Trasse der Bundesstraße) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.01.2021 den Bau des Gebäudes am Dorfplatz und am 11.05.2021 die Beauftragung für die Vorplanung für das Gebäude be- schlossen. Damit kann die Totalunternehmerausschrei- bung erfolgen. Die Bürgerwerksatt hat das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplatzes zu sammeln. In einem kre- ativen Prozess können sich alle Bürgerinnen und Bürger einbringen, aktiv mitdiskutieren und erhalten die Mög- lichkeit ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einzubringen. Es geht um die Aufenthaltsqualität unse- res Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Feste und Gemeindeleben gut stattfinden können. Ein Ort „für alle“ soll entstehen. „Natur nah dran“ in Baindt: Wildblumen, Blausterne und Windröschen für Wildbienen und Schmetterlinge Pflegeeinsatz sorgt für eine gute Entwicklung der Wildblumen Es blüht für Mauerbienen, Bläulinge und Distelfinken: Am Mittwoch, 23. Juni 2021, trafen sich sieben der insgesamt 15 Kommunen, die 2020 am NABU-Projekt „Natur nah dran“ teilgenommen hatten, in Renningen. Gemeinsam be- gutachteten und pflegten sie bei einem Workshop die Blühflächen, die sie im September 2020 mit Wildstauden und -blumen bepflanzt hatten. Knapp 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterschieden, welche Jungpflanzen der im Vorjahr eingebrachten Arten bereits auf den Flächen zu sehen sind. Einige weniger erwünschte Arten wie Gänsedisteln und Kompasslattich, die die Fläche schnell zu überwuchern drohen und deren Samen sich noch im Boden befunden hatten, wurden entfernt. So haben die zum Teil noch kleinen Wildblumen und -stauden Platz und Licht, um zu wachsen. „Die im Projekt angelegten Biotope benötigen anfangs etwas Geduld und Pflege, um sich zu entwickeln. Interes- sant ist auch, dass sie sich im Laufe der ersten Jahre immer weiter verändern“, erklärt Martin Klatt vom NABU Baden-Württemberg. „Blühen beispielsweise im ersten Jahr noch viele einjährige Pflanzen wie Mohn oder Wege- rich-Natternkopf, etabliert sich über die Jahre eine stabile Pflanzengemeinschaft mit mehrjährigen Arten – das macht die Flächen als Lebensraum so attraktiv für viele Insekten und andere Tiere. Wer genau hinschaut, entdeckt bereits jetzt viele kleine Vorboten der kommenden Jahre. In Baindt zeigen sich zum Beispiel schon Wildblumen, Blausterne und Windröschen.“ Die Teilnehmenden erhielten bei der Veranstaltung viele Anregungen und Tipps, wie die Wildblumenwiesen und Wildstaudenflächen dauerhaft gepflegt werden und wie mit eventuellen anfänglichen Schwierigkeiten umgegangen werden kann. Zu Gast in Renningen waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünflächenämter, Stadtgärtne- reien und Bauhöfe aus sieben der insgesamt 15 in 2020 für „Natur nah dran“ ausgewählten Kommunen. Das sind: Achern, Baindt, Emmendingen, Görwihl, Horb am Neckar, Neuenburg am Rhein, Ostrach und Renningen. Wildbienen summen mitten in Renningen „Besonders erfreulich ist, dass wir hier schon zahlreiche Wildblumen wie Färberkamille und Kornblume sehen konn- ten, an denen nicht nur Honigbienen Nahrung finden, sondern auch die anspruchsvolleren Wildbienen“ sagt Mar- tin Klatt. „Das ist besonders wichtig, denn von den rund 460 Wildbienenarten in Baden-Württemberg sind über die Hälfte in ihrem Bestand gefährdet. Da leisten Flächen wie die mit ‚Natur nah dran‘ angelegten einen wertvollen Beitrag, um die wichtigen Bestäuber zu schützen.“ Die Teilnehmenden erhielten bereits im April eine Online-Schulung mit Reinhard Witt und dem NABU-Team, da zu diesem Zeitpunkt ein Treffen vor Ort wegen der Corona-Pandemie nicht möglich war. Martin Klatt freute sich, die Zu- ständigen der Kommunen nun wieder in Renningen zu sehen: „Die Teilnehmenden waren sich einig: Die Tipps aus dem Online-Seminar und der virtuelle Austausch mit den anderen Kommunen haben ihnen sehr geholfen. Ein Treffen vor Ort ist aber durch nichts zu ersetzen: Hier konnten wir gemeinsam die Pflanzen anfassen, riechen und entscheiden, ob sie entfernt werden müssen oder die Fläche bereichern. Diese Erfahrungen sind für die Arbeitspraxis unentbehrlich.“ Hintergrund: Das NABU-Projekt „Natur nah dran“ wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu unterstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzugestalten. Die umgestalteten fünf Flächen in Baindt liegen an folgenden Standorten: 1. Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Hausmann, 2. Wiesenfläche gegenüber Schule 3. Seitenstreifen Boschstraße 4. Steininsel Bosch-/Zeppelinstraße 5. Kreisverkehr am Ortseingang Schachen Weitere Informationen: www.naturnahdran.de Ansprechperson der Gemeinde Baindt Florian Roth 07502/9406-52, f.roth@baindt.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Der Bürgerwerkstatt geht ein Spaziergang durch die Orts- mitte voraus. An diesem müssen Sie nicht unbedingt teil- nehmen, Sie können auch erst ab ca. 12:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle dazu stoßen. Für Verpflegung ist gesorgt. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter www.terminland.eu/baindt/online/baindt sowie einem tagesaktuellen Coronatest möglich. Im Aus- nahmefall kann vor Ort ein Test gemacht werden. Voll- ständig geimpfte und genesene Personen sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie ei- nen entsprechenden Nachweis vorlegen. Personen mit Krankheitssymptomen oder Kontakt zu Infizierten haben keinen Zutritt. Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend und es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Um gut arbeiten zu können, müssen wir die Anzahl der teilnehmenden Personen begrenzen.Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 19.07.2021, an. Sollten wir nach dem Anmeldeschluss mehr Bewerbungen als freie Plätze vorliegen haben, wird es für die freien Plätze ein Losver- fahren geben. Sie erhalten nach dem 19.07.2021 Rückmel- dung über Ihre Bewerbung. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Mau- rer (f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502 9406-40) wenden. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Tag mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Die Bürgerwerkstatt ist ein Beteiligungsverfahren, das allen Bürgern der Gemeinde Baindt offensteht. Es soll sicherstellen, dass alle Ideen zur Gestaltung eines Be- reiches gesammelt und in die Diskussion aufgenommen werden. Beabsichtigt ist es, eine Lösung auf Basis einer breiten Mitwirkung zu finden. Eine Entscheidung im kom- munalen Bereich trifft die Bürgerwerkstatt nicht, sondern der Gemeinderat. Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 13. Juli 2021 von 16:00 – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Schließung der Corona Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Leider muss die Gemeinde Baindt in Zusammenarbeit mit der Gemeinsam neue Wege GmbH die Teststation in Baindt schließen. Grund für die Schließung der Test- station ist zum einen die Umstellung der Test-Verord- nung durch den Bund sowie der Lockerungen und der damit einhergehenden geringeren benötigten Tests. Sollten sich hier wieder Änderungen ergeben, kann die Teststation bei Bedarf wieder geöffnet werden. Hiermit möchte sich die Gemeinde Baindt auch bei all den helfenden Personen in der Teststation und der Firma Gemeinsam neue Wege bedanken. Vorankündigung Unterbrechung der Wasserversorgung in der Marsweilerstraße Aufgrund von Arbeiten an den Hauptversorgungsleitung am Dienstag, 13.07.2021 muss in der Marsweilerstraße von Hausnummer 41 bis 65 das Wasser von 8:00 bis ca. 16:00 Uhr abgestellt werden. Der genaue Zeitpunkt kann erst im Laufe der Arbeiten festgelegt werden und wird den betroffenen Anwohnern noch per Wurfzettel mitgeteilt. Für Rückfragen steht Ihnen der zuständige Wassermeis- ter Herr Bielau unter 0751/4000-919 und das Bauamt Baindt, Herr Roth unter 07502/940-53 zur Verfügung. Wo Pflanzenschutzmittel verboten sind! Grundsätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf Frei- landflächen eingesetzt werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Mit anderen Worten: Auf Flächen, die anders genutzt werden, ist der Einsatz verboten. Unter gärtnerischer Nutzung ist auch die Nutzung des Haus- und Kleingartens zu ver-ste- hen. Allerdings ist die Anwendung dort nur auf Beete und Rasenflächen beschränkt. Auf: • Zufahrten zum Wohnhaus und zur Garage • Terrassen • Hof- und Betriebsflächen • Wege, Plätze und ähnliche Flächen (auch außerhalb des Hausgartens) • Straßen mit ihren Rändern, Bürgersteige • Brachen und sonstige nicht bewirtschaftete Restflä- chen • Feldraine und Böschungen oder oberirdische Gewäs- ser mit Ufer- und Randzonen dürfen weder Pflanzenschutzmittel, noch Mittel gegen Unkrautbewuchs (Herbizide) oder bestimmungsfremd eingesetzte, ähnlich wirkende Mittel verwendet werden. Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2020 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sit- zung am 06.07.2021 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemein- deordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrech- nung für das Haushaltsjahr 2020 wird wie folgt festge- stellt: Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.667.187,14 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.459.031,95 € Ordentliches Ergebnis 208.155,19 € Außerordentliche Erträge 2.021.754,74 € Außerordentliche Aufwendungen -108.145 € Sonderergebnis 1.913.609,74 € Gesamtergebnis 2.121.764,93 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10.950.177,00 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -9.848.438,86 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 1.101.738,14 € Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.216.346,95 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -8.214.929,70 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -3.998.582,75 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -2.896.844,61 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres -2.896.844,61 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 63,54 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.636.098,79 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -2.896.781,07 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 4.739.317,72 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2020 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2020 umfasst eine Bilanzsumme von 48.660.388,02 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 34.840,00 € • Sachvermögen 34.107.021,38 € • Finanzvermögen 14.390.838,08 € • Abgrenzungsposten 127.688,56 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 7.039.618,94 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 8.930.181,35 € • Rückstellungen 280.941,58 € • Verbindlichkeiten 351.922,20 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 511.617,96 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 482.198,16 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 734.400,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesam- tergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2020; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlus- ses 2020 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entspre- chend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2020; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je ein- schließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstra- ße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2020 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2020 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 06.07.2021 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigen- betriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 442.393,79 1.2 Summe Aufwendungen 427.717,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Sal- do aus 1.1 und 1.2)1 18.672,01 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 25.058,58 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -180.287,37 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -155.228,79 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 143.300,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbe- stands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -11.928,79 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftspla- nunwirksamen Einzahlungen und Aus- zahlungen 19.726,32 3 Bilanzsumme 1.854.816,77 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 1.227.976,52 € • Finanzvermögen 626.840,25 € • Abgrenzungsposten 0,00 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 444.312,64 € • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 55.908,13 € • Sonderposten 51.618,68 € • Rückstellungen 17.569,98 € • Verbindlichkeiten 1.098.358,90 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 15.856,00 € 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 18.672,01 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Ge- winnvortrag 55.908,13 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresab- schlusses 2020; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungs- kanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushalts- jahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2020 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresab- schluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2020 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2020 des EB Abwasserbeseiti- gung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 06.07.2021 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsge- setzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 893.566,51 1.2 Summe Aufwendungen 931.870,24 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Sal- do aus 1.1 und 1.2)1 -38.303,73 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 58.676,32 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -230.004,18 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -171.327,86 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 225.500,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbe- stands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)2 54.172,14 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftspla- nunwirksamen Einzahlungen und Aus- zahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.935.900,59 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 5.028.173,51 € • Finanzvermögen 760.616,27 € • Abgrenzungsposten 147.110,81 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 0,00 € • Rücklagen 108.095,66 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 2.591.573,33 € • Rückstellungen 324.930,00 € • Verbindlichkeiten 2.911.301,60 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 4. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 38.303,73 € ist auf neue Rechnung vorzutragen; 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresab- schlusses 2020; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwas- serbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2020 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresab- schluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuer- wehr Baindt am Freitag, den 23.07.2021 um 20 Uhr laden wir die Einsatz- sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Pandemibedingt findet die Versammlung in der Fahrzeughalle im Feuerwehrhaus statt. Eine Essens- verpflegung findet dieses Jahr nicht statt. Anzugsordnung ist Ausgehuniform. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Juli 2021: Buch „Reader‘s Digest“ Juni 2021: Mädchen-Cityroller, verschiedene Schlüssel, Sonnenbrille mit grünem Glas Mai 2021: Schlüssel, karierter Wollschal Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online!! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, bald ist es soweit und die Sommerferien stehen vor der Tür. Gerade nach dem zurückliegenden Corona-Schuljahr liegt es uns sehr am Herzen, Euch mit dem Baindter Feri- enprogramm ein paar schöne und unbeschwerte Stunden zu ermöglichen. Von der Kutschfahrt über das kreative Bearbeiten von Ytong-Steinen bis zu zahlreichen sport- lichen Aktivitäten wartet ein buntes Angebot auf Euch! NEU: Für das Ferienprogramm wird es keine gedruckte Broschüre mehr geben! Wir nutzen seit diesem Jahr die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit in der Verwaltung, sondern bietet auch Euren Eltern große Vorteile und es gibt keine langen Warteschlangen mehr am Anmeldetag. Ab Dienstag, 20. Juli 2021 wird das Programm freige- schalten und Eure Eltern können Euch anmelden! Nähere Angaben zum Nupian-Programm sowie eine Auf- listung aller Programmpunkte werden im nächsten Amts- blatt veröffentlicht und außerdem in der Schule und in den Kindergärten verteilt. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Notdienst Tierarzt Samstag, 10. Juli / Sonntag 11. Juli Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. Juli Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 11 Juli Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Illegale Entsorgung von Grünschnitt Aus gegebenen Anlass weist die Gemeinde Baindt darauf hin, dass Grünschnitt, Gras, Laub, Zweige, etc., derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, rechtlich als Abfall gelten und nicht im Wald, in der freien Natur, auf Grünflä- chen oder an Bachläufen entsorgt werden dürfen. Diese Art der Entsorgung ist illegal! Leider wird immer wieder festgestellt, dass Gartenabfäl- le an öffentlichen Wegen, Bachläufen oder Waldflächen abgekippt wurden, auch wenn es sich „nur“ um etwas Ra- senschnitt handelt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) §§ 15 und 17 dar, wonach die Besitzer von Abfällen verpflichtet sind, diese zu beseitigen und dem öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträger zu überlassen. Laut Abfallgesetz müssen Gartenabfälle zu Kompostieranlagen und Grünschnitt- container gebracht werden, wenn man diese nicht selbst im Garten kompostiert. Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, be- geht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesamt für Naturschutz weist in einer Presse- mitteilung auf die Konsequenzen einer illegalen Entsor- gung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen hin: Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. An- spruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen. Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasen- schnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht-heimischen, konkurrenzstarken Pflan- zen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können. Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflä- chen oder unter Büschen, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln. Pflanzliche Abfälle sind entwe- der - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungs- träger zu überlassen oder können im eigenen Garten durch Verrotten, Einbringen in den Boden oder Kompos- tieren beseitigt werden. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Helga und Peter Ketturakat zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Die Jubilare erhielten Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Zum 90. Geburtstag am 7. Juli 2021 gratuliere ich im Namen der Gemeinde Frau Emma Schneider herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Veranstaltungskalender Juli 06.07. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 07.07. Netzwerk Bodensee Schenk-Konrad-Halle 16.07. Raspler JHV Schenk-Konrad-Halle 18.07. Musikverein JHV Schenk-Konrad-Halle 23.07. Feuerwehr JHV Feuerwehrhaus 24.07. Bürgerwerkstatt Schenk-Konrad-Halle „Ortsmitte“ 28.07. Landjugend JHV Schenk-Konrad-Halle 29.07. Reitergruppe Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle August 03.08. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Offene Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Sie möchten sich im Bereich der Kin- derbetreuung einbringen und Ihre Per- sönlichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Richtige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bap- tist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2021 ein/e • FSJ-Kraft vom 01.09.2021 bis 31.08.2022 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: Alter: zwischen 18 und 26 Jahren Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergartens Teamfähigkeit Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu denAufgabenschwerpunkten der Stellen gehören insbesondere Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Pro- jekten und Aktivitäten Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z. Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Besuchen Sie auch unsere Website: www.kiga-stmar- tin-baindt.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Waldorfkindergarten Mit Blumenkränzen zu fröhlichen Tänzen Und wieder neigt sich ein Kindergartenjahr langsam dem Ende zu, doch konnten wir dies zur großen Freude der Kinder wieder gebührend mit unserem wundervollen Som- mer-und Johannifest feiern. Schon Tage vorher war die Aufregung groß, nicht nur bei den Kindern. Auch die Erzieher bangten, ob das Wetter wohl den Sommer tanzen lassen würde. Doch die Sonne kam, just zur Minute des gemeinsamen Be- ginns. Ihre Vorboten jedoch waren die Gesichter der Kin- der, die am Morgen schon mit solch einem Strahlen anka- men und auf ihren Köpfen stolz herrlichste Blumenkränze trugen, so dass das Lied dieses Tages „Geh aus mein Herz“ besser „Geh auf mein Herz“ hätte heißen sollen. Als die Kinder sich vor ihren Gruppen aufreihten, um zu- sammen auf die große Wiese zu ziehen und im Tanz den Sommer anzusingen, riss der Himmel endlich auf. Nach gemeinsamen Tänzen ging es mit dem rituellen Sprung übers Feuer zurück in den festlich geschmückten Garten. Mit dem Ton der goldenen Glocke wurde der festlich ge- schmückte Garten mit all seinen liebevoll bereiteten Aben- teuern und wunderschönen Überraschungen für die Kin- derschar eröffnet. Hier durfte in der glitzernden und funkelnden Schatz- burg nach Tonkugeln gegraben werden, in welchen sich herrliche Edelsteine verbargen sobald man sie von ihrem erdigen Mantel befreit hatte. Am Wasserstein wurde nach Herzenslust um die Wette geangelt, um einen der begehrten Fischkekse zu ergat- tern. Im Schilfbrunnen wartete versteckt der Froschkönig darauf, dass die Kinder ihm seine goldene Kugel zurück in den Brunnen warfen und wer traf, wurde mit einem klei- nen Fröschlein aus Filz belohnt. Wie ehrfürchtig standen die Kinder vor dem Reich des grünen, glitschigen Gesellen und warben um seine Gunst... Es war eine wahre Freude. Auch ein leckeres Stockbrot, gegrillt über unserem Jo- hannifeuer, durfte selbstverständlich an diesem Tag nicht fehlen. Trotz so mancher Nascherei waren die Kinder von den Aufregungen des Morgens, von Tanz und Gesang, dann endlich so ausgehungert, dass zu den Festtafeln geru- fen wurde, die bereits in den Gruppen für die Kinder be- reitstanden. Hier hatten viele fleißige Elternhände ge- zaubert und ein herrliches Buffet bereitgestellt, das die Herzen höher schlagen ließ. Nach Lust und Laune durfte geschlemmt werden und viel blieb nicht übrig, außer jede Menge glücklicher Kindergesichter. Der aufregende Tag durfte anschließend im Garten aus- klingen. Obwohl der Froschkönig schon ausgezogen und fast alle Schätze gehoben waren, belebten Strahlen und Festfreude der Kinder das gemeinsame Spiel, bis alle von ihren Eltern abgeholt wurden. Und man mag es kaum glauben, mit den letzten Kindern, die sich verabschiedeten, kehrte plötzlich mit aller Wucht der Regen zurück. Doch die Sonne in unseren Herzen, von diesem Tag, die blieb - „Geh aus mein Herz und suche Freud, zu dieser schönen Sommerszeit“! Wir hoffen sehr, dass wir dieses besondere Fest nächs- tes Jahr endlich wieder gemeinsam mit allen Familien feiern dürfen und bedanken uns von Herzen dafür, dass uns unsere lieben Eltern, so wunderbar dabei unterstützt haben, dieses herrliche Fest zu einem so unvergesslichen Tag werden zu lassen. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zur Information Vermittlungsstellen für Kindertagespflege Im Landkreis Ravensburg Vermittlungsstellen für Kindertagespflege Im Landkreis Ravensburg Kindertagespflege Kindertagespflege gehört neben Krippen, Kindergärten und Horten zu den Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder bis zu 14 Jahren. Es handelt sich um eine sehr familiäre Ta- gesbetreuung, da die Tagesmütter und Tagesväter in der Regel zu Hause arbeiten und Kinder auch hier betreuen. Zudem ist die Betreuung im Haushalt des Kindes möglich. Kindertagespflege bedeutet für das Kind Betreuung, Er- ziehung und Förderung in zwei Familien. Ein stabiles und vertrauensvolles Tagespflegeverhältnis ist Voraussetzung für eine gelingende Entwicklung des Kindes. Dabei be- rät und unterstützt die Vermittlungsstelle für Kinderta- gespflege die Eltern rund um die Kindertagespflege und vermittelt qualifizierte Tagespflegeeltern. Die Tagespflege- eltern werden qualifiziert, fachlich begleitet und beraten. Der nächste Kurs zur Qualifizierung als Tagesmutter/ vater beginnt am 25.09.2021 in Weingarten Ansprechpartner für die Kindertagespflege ist die Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Schussental Caritas Bodensee-Oberschwaben Sprechzeiten: Montag - Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Telefon: 0751-36256-36/-18 E-Mail: tagesmuettervermittlung-rv@caritas-boden- see-oberschwaben.de Weitere Informationen finden Sie unter: www.tagespflege-ravensburg.de Hospizbewegung Weingarten Wie sprechen wir mit unseren Kindern über den Tod? Der Abend ist als Gespräch angelegt - wir entwickeln gemeinsam eine Idee davon, welche Bilder vom Tod wir unseren Kindern vermitteln können. Damit ihre Fragen altersgerecht beantwortet werden und sie Todesfällen in der Familie oder ihrer Umgebung ohne Angst begegnen können. Trauererfahrungen in der Kindheit legen den Grundstein für den Umgang mit Verlusten im Leben. Wir können un- sere Kinder nicht vor Verlusten bewahren, ihnen jedoch den Umgang damit erleichtern. Wir sprechen an diesem Abend darüber, wie wir unsere Kinder bei traurigen Er- fahrungen begleiten und gut mit ihnen umgehen können. Gesprächspartnerinnen sind Corry May-Fischer - frei- berufliche Illustratorin, mehrfache Mutter/Großmutter und Karin Preyer - Sozialarbeiterin mit Zusatzausbildung Palliative Care, Mitarbeiterin ambulanter Hospizdienst Weingarten Ort/Termin: Hofsaal evang. Gemeindehaus am Don- nerstag, 15. Juli 2021 um 19.00 Uhr (Bitte Anmeldung per E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de oder Tele- fon 0751-18056382 oder mobil 0160-96207277) Musikschule Ravensburg e.V Der „etwas andere Infotag“ „Sehen, hören und ausprobieren! Information trotz Corona-Pandemie“ Die Musikschule Ravensburg e. V. veranstaltet am Sams- tag, 24. Juli 2021 von 10.00 - 13.00 Uhr im Vorfeld zum Schuljahresbeginn am 01.10.2021 ihren „etwas anderen“ Informationstag. Das Anmeldeformular sowie weitere organisatorische Informationen sind ab Mittwoch, 14.7.2021 auf unserer Homepage www.musikschule-ravensburg-e-v.de frei- geschaltet. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Wir freuen uns auf zahlreichen Besuch und bitten gleichzeitig um Verständnis für unsere Planung! Der „etwas andere“ INFO-Tag ist also eine wunderbare Gelegenheit, sich in zwangloser Atmosphäre umfassend und fachlich kompetent über die musikalischen Bildungs- möglichkeiten an der Musikschule Ravensburg e. V. infor- mieren zu lassen. Auf Grund der geltenden Hygienebestimmungen ist eine Teilnahme am Infotag mit einer Anmeldung sowie einer Verpflichtung zum Corona-Schnelltest verbunden. Dies Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 geschieht vor allem zum Schutz der Gesundheit aller Gäs- te und Mitarbeiter*innen. Die Beachtung der derzeitigen Sicherheits- und Hygienevorschriften bitten wir zu res- pektieren. Keinen Zugang zum Infotag haben Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Per- son stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, sowie Personen, die Symptome eines Atemwegsinfektes oder erhöhte Tem- peratur aufweisen. Musizieren, alleine oder in Gruppen - wie Familie, Schule, Kirche oder Verein - ob Klassik oder Pop, ob Groß oder Klein, hierfür bildet die Musikschule aus. Das eigene Mu- sizieren trägt hervorragend dazu bei, eine bessere musi- kalische Urteilsfähigkeit und einen vielfältigen Musikge- schmack zu entwickeln. Zugleich wird ein Bildungsprozess gefördert, der zu einer positiven Persönlichkeitsentwick- lung beiträgt. Auf dem Fundament der Ausbildung an der Musikschule können sich neben den musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten weitere Kompetenzen wie z.B. Konzentrations- und Gestaltungsvermögen, Kreati- vität, Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz oder Teamfähigkeit als wichtige Schlüsselqualifikationen aus- gezeichnet entfalten. Unter der kommunalen Trägerschaft der Städte Ravens- burg und Weingarten, des Landkreises Ravensburg sowie der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fron- reute, Grünkraut, Horgenzell, Schlier,Waldburg, Wilhelms- dorf, Wolfegg und Wolpertswende hat sich die „Musik- schule Ravensburg e. V.“ die intensive und umfassende musikalische Förderung junger Menschen in den oben genannten Städten und Gemeinden zur Aufgabe und zum Ziel gemacht. Das Angebot an der Musikschule Ra- vensburg e. V. umfasst beginnend mit dem „Musikgarten“ (18 Monate bis 4 Jahre) über die „Musikalische Früher- ziehung“ (4 bis 6 Jahre) und die „Blockflöte“ bis hin zu allen Streich- und Blasinstrumenten, Klavier, Perkussion, klassische Gitarre, E - Gitarre, Bassgitarre, Harfe, Ak- kordeon (in Kooperation) sowie klassischer & Rock-Pop Gesang. Außerdem spielt die zusätzliche Förderung der Musikschüler in zahlreichen Orchestern, Chören, Bands und Ensembles eine wesentliche Rolle im Konzept der Musikschule Ravensburg e. V.! Telefon 0751 259 55 www.musikschule-ravensburg-e-v.de info@musikschule-ravensburg-e-v.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Kindergeld nach der Schule Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Daher sollten ihre Eltern den Antrag frühzeitig stellen und Un- terlagen einreichen. Das aktuelle Schuljahr geht zu Ende. Viele Eltern sind nun unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes wei- tergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Stu- dium beginnt? Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Le- bensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsaus- bildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähn- licher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weiter- geht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Über- gangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, kann für ein Kind weiterhin Kin- dergeld gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz- platz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforder- lich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schul- zeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden. Auch für volljährige Kinder kann das komfortable On- line-Angebot unter www.familienkasse.de genutzt werden. Hier können Nachweise über den Ausbildungs- oder Stu- dienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem elektro- nisch an die Familienkasse übermittelt werden. Über den Internetauftritt sind neben weiteren Online-Angeboten auch weiterführende Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar. Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter 0800 4 5555 30 erreichbar. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 10. Juli - 18. Juli 2021 Gedanken zur Woche Glaube ist eine lebendige, verwegene Zuversicht auf Got- tes Gnade. Und solche Zuversicht macht fröhlich, mutig und voll Lust zu Gott und allen Geschöpfen. Martin Luther Samstag, 10. Juli 16.30 Uhr Baienfurt - Firmauftakt im Freien, bei schlech- tem Wetter in der Kirche (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Apolonia, Ignaz und Julius Malsam, Marga- rete Vollmer, Adam Zimmermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Magdalena und Johannes Merk, Johann Germann, Jahrtag: Josefine Heine und Kurt Elbs) Sonntag, 11. Juli - 15. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Gottesdienst im Obstgarten der Familie Holzer, Baienfurt Schacherstr. 4. (Hin- ter Metzgerei Brenner) Bitte bringen sie Pick- Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 nickdecken (Familien) oder Sitzgelegenheiten (Klappstühle). Keine Voranmeldung erforderlich, Blatt mit Name und Anschrift genügt. Nur bei guter Witterung! Dienstag, 13. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 14. Juli 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 15. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 11.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Freitag, 16. Juli 19.00 Uhr Baindt - Gedenkgottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Margareta Veeser, Maria Aubele) Samstag, 17. Juli 09.30 Uhr Baienfurt - Konfirmation in der kath. Kirche 11.00 Uhr Baienfurt - Konfirmation in der kath. Kirche 20.00 Uhr Baienfurt - Jugendgottesdienst auf dem Kirchplatz (öffentlich, mit Eintragung am Eingang) Sonntag, 18. Juli - 16. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Familiengottesdienst mit Dekan a. D. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Hygienius Thomalla, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt - Taufe Liana Margarit 09.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der kath. Kirche (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2021 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2021, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erst- kommunionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss ein- malig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Familiengottesdienst im Grünen Sonntag,gg, 11. Juli 2021 Sonntaaagggg, 10 Uhr Parken an der SporthalleParken an der Sporthalle Kontaktdaten am Eingang abgebenKontaktdaten am Eingang abgeben Picknickdecke/Klappstuhl mitbringen Wir freuen uns auf viele Familien! EuerEuerEuerEuer FamiliengottesdienstFamiliengottesdienstFamiliengottesdienst-FamiliengottesdienstFamiliengottesdienst-Familiengottesdienst-Familiengottesdienst Team Streuobstwiesee Familie Holzer Schacherstraßeeeeeeeeeeee Baienfurt Lagerfeuergottesdienst Samstag | 17. Juli 2021 | 20 Uhr auf dem Kirchplatz der kath. Kirche in Baienfurt (bei schlechtem Wetter weichen wir in die Kirche aus) _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Bitte eine Sitzmöglichkeit mitbringen (harter Boden...) Frauenbund Baienfurt Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Böblingen nach Leonberg Termin 1.) 18.9. - 19.9.21, ca. 24 km Termin 2.) Vom 4.10. - 5.10.21, ca. 18 km Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Haupt- weg, von Böblingen, Dätzingen, Weil der Stadt-Merklin- gen- Malsheim, Leonberg. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Bitte um Anmeldung bis 27.7.21 bei Elisabeth Muschel, Tel. 52720 Vielen Dank! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So spricht der HERR, der dich geschaf- fen hat, Jakob, und dich gemacht hat, Israel: Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein! Jes 43,1 Sonntag, 11. Juli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 18. Juli 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der kath. Kirche Platzkarten vorab in der kath. Kirche abholen (für schlechtes Wetter) _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Se- kunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Gedanken zum Wochenspruch 366-mal finden wir in der Bibel den Satz: „Fürchte dich nicht!“ - Für jeden Tag des Jahres einer und sogar das Schaltjahr ist berücksichtigt. Dieser Aufruf in unserem Wochenspruch meint ursprüng- lich das Gottesvolk Israel. Mitten in einer völlig verun- sicherten Situation, in der niemand wusste, wie es wei- tergehen sollte, erreicht diese Ermutigung das Herz der Menschen: Fürchte dich nicht! - Das ist nicht nur einfach so daher- geredet, nach dem Motto: Es ist alles halb so schlimm. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 - Nein, es ist vieles wirklich furchtbar, aber das alles hat nicht das letzte Wort. Das gilt auch heute, für mich und für dich. Fürchte dich nicht, denn dein Schöpfer kennt dich mit Na- men - keiner deiner Tage ist ihm unbekannt! Fürchte dich nicht, denn Gott hat dich berufen, mit ihm durchs Leben zu gehen - du gehörst zu einer großartigen Gemeinschaft seiner Kinder weltweit, einer Gemeinschaft, die hineinnimmt und nicht ausschließt! Fürchte dich nicht, denn du bist befreit von dem, was dein Leben daran hindert, sein Potential zu entfalten und nachhaltig Frucht zu bringen! Fürchte dich nicht! - Lebe! - Denn dazu bist du auf der Welt. - Leb im Hören und Suchen nach dem, der dir das Leben geschenkt hat: Zuversicht, Freiheit, Zugehörigkeit - deshalb: Fürchte dich nicht! Gottes Segen! - Pfr. Martin Schöberl _________________________ einer Gemeinschaft, die alle Menschen umfasst soll dieser Segen für alle spürbar werden. Wir sind sehr froh, dass diese zentrale Feier unseres Glaubens durch die neue Corona- Verordnung vom 28. Juni nun auch wieder familiär in größerem Rahmen gefeiert werden kann und wir auch unsere Gemeindehäuser wieder dafür zur Verfügung stellen dürfen. Wenn Sie ihr Kind taufen lassen wollen, melden Sie sich einfach kurz im Ev. Pfarramt: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de, damit wir einen Termin vereinbaren und die nächsten Schritte planen können. Ich freue mich auf die Begegnung mit Ihnen! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Praxis-Treffen ‚Kirche und Familie‘ am 14. Juli um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt Wir sind froh, dass unsere Überlegungen und Planungen in digitalen Treffen jetzt endlich in einem Treffen in Präsenz ganz praktisch werden können. Alle, die bisher mitgedacht haben und auch alle, die neu dazukommen wollen, sind ganz herzlich dazu eingeladen. Wir beginnen mit einem kleinen Snack und teilen uns dann auf in eine Gruppe, die einen „Kirche kunterbunt“-Tag ganz konkret vorbereitet und eine Gruppe, die an der Frage weiterarbeitet, welche Formate und Zielgruppen-Fokussierung unserer Kirchengemeinde darüber hinaus gut tun würde. Wir bitten um Voranmeldung zum Praxis-Treffen bis zum 13. Juli im Ev. Pfarramt: 0751/43656, pfarramt.baienfurt@elkw.de. Vielen Dank. „Auf dein Wort hin …!“ lautet das Motto der offenen Bibelandacht am Sonntag, 4. Juli um 18.00 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten. In der Reihe zum Lukas-Evangelium gibt Hermann Baur, Gemeinschaftspastor in Memmingen, Impulse zur Geschichte vom Fischzug des Petrus (Lukas 5, 1-11). Die evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Praxis-Treffen ‚Kirche und Fami- lie‘ am 14. Juli um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt Wir sind froh, dass unsere Überle- gungen und Planungen in digitalen Treffen jetzt endlich in einem Tref- fen in Präsenz ganz praktisch werden können. Alle, die bisher mitgedacht haben und auch alle, die neu dazukommen wollen, sind ganz herzlich dazu eingeladen. Wir beginnen mit einem kleinen Snack und teilen uns dann auf in eine Gruppe, die einen „Kirche kunterbunt“-Tag ganz konkret vorbereitet und eine Gruppe, die an der Frage wei- terarbeitet, welche Formate und Zielgruppen-Fokussierung unserer Kirchengemeinde darüber hinaus gut tun würde. Wir bitten um Voranmeldung zum Praxis-Treffen bis zum 13. Juli im Ev. Pfarramt: 0751/43656, pfarramt.baienfurt@ elkw.de. Vielen Dank. _________________________ Bibel im Gespräch Mich von einem Wort überra- schen lassen, das in meine Situ- ation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen su- chen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über den aktuellen Predigttext ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten entdecken. Wer darauf Lust hat, ist herzlich eingeladen zu vier Bi- belgesprächen im Sommer, jeweils um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt bzw. im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt - bei gutem Wetter im Freien (nur in Baienfurt), sonst im gut belüfteten großen Gemeindesaal: - Am Freitagabend, 23.07. Dietrich-Bonhoeffer-Saal - Donnerstagabend, 29.07. Dietrich-Bonhoeffer-Saal - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfar- ramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Tauffeiern sind wieder in größerem Rahmen möglich Durch die Taufe sagen wir Menschen zu, wie wertvoll sie in Gottes Au- gen sind. Er verbindet seinen Segen mit un- serem Leben und ver- spricht: Du bist nie allein. Durch die Taufe wird ein Mensch Teil einer ganz konkreten Kirchenge- meinde vor Ort und ist gleichzeitig verbunden mit der Kirche weltweit. In einer Gemeinschaft, die alle Menschen umfasst soll dieser Segen für alle spürbar werden. Wir sind sehr froh, dass diese zentrale Feier unseres Glau- bens durch die neue Corona-Verordnung vom 28. Juni nun auch wieder familiär in größerem Rahmen gefeiert werden kann und wir auch unsere Gemeindehäuser wie- der dafür zur Verfügung stellen dürfen. Wenn Sie ihr Kind taufen lassen wollen, melden Sie sich einfach kurz im Ev. Pfarramt: 0751/43656 oder pfarramt. baienfurt@elkw.de, damit wir einen Termin vereinbaren und die nächsten Schritte planen können. Ich freue mich auf die Begegnung mit Ihnen! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Am 18. Juli, um 17.00 Uhr findet in der evang. Kirche in Wein- garten ein Offener Bi- beltreff zu Lukas 5, 12- 26 mit Dr. Gerhard Maier statt. Er spricht auf Einladung der evang. Gemeinschaft Apis. Die evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt in- teressierte Gäste herzlich ein. _________________________ Schönwetterveran- staltung Frauenkreis Ganz herzlich lädt der Frauenkreis der Evan- gelischen Kirche Bai- enfurt-Baindt schon an dieser Stelle zu unserem nächsten Treffen am 14. Juli 2021 ein. Wir freuen uns auf unser gemeinsames „EISES- SEN“ um 18:00 Uhr auf der Terrasse vor unserem Raum. Nach dieser langen Zeit ohne Treffen, gibt es sicher viel zu erzählen. Wir wollen einen frohen Abend miteinander verbringen, jedoch nur wenn wir uns draußen treffen kön- nen. Hoffen wir also auf gutes Wetter. Bis dahin bleibt alle behütet. Also schon jetzt vermerken: 14.7.2021 Frauenkreis 18:00 Uhr Euer Frauenkreisteam _________________________ Liebe Kreative Wir nehmen unser kreatives Schaf- fen wieder auf, aber wegen der be- sonderen Corona-Situation wollen wir uns draußen treffen auf der Ter- rasse des Evangelischen Gemeindehauses im Öschweg 30 in Baienfurt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Den Anfang macht Gabriele Loidol, sie gestaltet mit uns Faltvasen, wie sie in ange- fügtem Foto zu sehen ist. Materialliste:Tonpapier (kein Tonkarton!) 50x70 cm Glas als Vase (Gurken-, Marmela- den- etc.), beschädigte Vase Klebstoff oder doppelseiti- ges Klebeband Büroklam- mern Falzbein oder spitze dicke Stopfnadel Lineal, kurz und lang Bleistift Schere, lang Teppichmesser Wir beginnen um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Achtung neuer Treffpunkt während der Pandemie im Gemeindehaus BAIENFURT im Öschweg 30 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Juli 2021 12.07. Gabi Loidol: Vasen falten aus Tonpapier 19.07. Hubert Gärtner: Rose - Königin der Blumen - Aquarell auf Steinpapier 26.07. Welle-Lebherz: Aquarell im Freien August 2021 09.08. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aquarell oder Gouache Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Trainer gesucht! Wir suchen Verstärkung für unser Trai- nerteam im Kinder- und Jugendfuß- ball!!! • Du hast Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugend- lichen? • Fußball ist deine große Leidenschaft und du hast selbst aktiv Fußball gespielt? • Du bist ehrgeizig und möchtest die Kinder & Jugend- liche weiterentwickeln? • Du bist ein Teamplayer und verbringst deine Freizeit gerne auf dem Sportplatz? Perfekt - Du bist bei uns genau richtig! Melde dich doch einfach unter reinhold.maucher@kabelbw.de und stelle dich kurz vor. Das bringt es Dir, Jugendtrainer beim SV Baindt zu sein: • Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung • Individuelle Trainingsgestaltung + Spielausrichtung • Gemeinsame Events mit dem gesamten Trainer- und Jugendleitungsteam • Eine ehrenamtliche Tätigkeit Das erwarten wir von Dir: • Einsatz von Freizeit (2 mal wöchentlich Training + Spiel am Wochenende) • Arbeitseinsätze bei der Repräsentation der Ju- gendabteilung in der Gemeinde Baindt • Kooperation mit den anderen Jugendtrainern • Organisation deiner Mannschaft (Einteilung Eltern für Vereinsveranstaltungen) • Gesunder Ehrgeiz beim Umgang mit Kindern und Ju- gendlichen • Gemäß dem wfv ein erweitertes Führungszeugnis • Eine Trainer-Lizenz ist kein Muss, kann aber gerne im Rahmen Deiner Tätigkeit bei uns erworben werden Weitere Infos gibt es auf unserer Homepage: www.sv-baindt-fussball.de Wir freuen uns auf dich! Der Fußball ist zurück! Mehr als acht Monate ist es her, als der SV Baindt zuletzt auf dem Fußballplatz stand. Doch das ewige Warten hat nun endlich ein Ende. Hier ein Ausblick auf den Fahrplan der nächsten Wochen: 09.07.21 18:00 Uhr: SV Baindt - SG Argental 12.07.21 19:00 Uhr: SV Baindt II - SG Baienfurt II 16.07.21 19:00 Uhr: SV Baindt - Sportfreunde Friedrichs- hafen 18.07.21 11:00 Uhr: FC Überlingen II - SV Baindt II 20.07.21 19:30 Uhr: SV Hohentengen - SV Baindt 24.07.21 11:00 Uhr: SV Baindt II - SV Schmalegg 24.07.21 17:00 Uhr: SV Baindt - SGM Fischbach/Schnet- zenhausen Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 24.07.21 18:00 Uhr: TSV Tettnang II Damen - SV Baindt Damen 30.07.21 19:00 Uhr: SV Baindt Damen - SV Bergatreute Damen 31.07.21 17:00 Uhr: SV Baindt II - Rot-Weiss Salem II 07.08.21 Bezirkspokal 1. Runde 07.08.21 15:00 Uhr: SV Baindt II - SGM Waldburg/Grün- kraut 07.08.21 15:00 Uhr: FC Kosova Weingarten - SV Baindt 15.08.21 Rundenbeginn Kreisliga 15.08.21 12:45 Uhr: SV Baindt II - SV Haisterkirch II 15.08.21 15:00 Uhr: SV Baindt - SV Haisterkirch Hinweis des Württembergischen Fußballverbands: Durch die Inzidenzstufe 1 im Landkreis Ravensburg (7-Tage-In- zidenz unter 10), sind im Freien bis zu 1.500 Zuschauer erlaubt. Ein 3G-Nachweis ist nicht mehr erforderlich. Ab einer Zuschauerzahl von 300 Personen ist auch im Freien eine medizinische Maske zu tragen. Der SV Baindt würde sich nach dieser langen Pause über jeden Zuschauer freuen! Frauenturnen 1 Zu unserer alljährlichen Abteilungsver- sammlung am Montag, den 12.07.2021 la- den wir herzlich ein. Wir treffen uns um 18:30 Uhr im ‚Loch‘. Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Kommen. TC Baindt e.V. Spielberichte vom vergangenen Wochen- ende Damen 40, Staffelliga: TC Baindt – TC Langenau 5:1 Zweites Heimspiel in Folge. Auch dieses Mal mit bekannten Damen aus Langenau. Babsi, Steffi und Marion erspielten recht problemlos die ersten drei Punkte. Ausgerechnet Sivia, die mangels Spie- lerinnen direkt vom Urlaub auf den Platz kam, hatte das längste Match. Aber Willen und Ausdauer wurden belohnt. Es ist immer schön, wenn man entspannt in die Doppel gehen kann. Aber abschenken tun wir nix. Leider mussten sich Silvi und Marion hier geschlagen geben. Besonders gefreut haben wir uns, dass im Anschluss Pe- ter für uns gegrillt hat. Danke dafür. Mit zwei guten Siegen im Rücken schauen wir nun, ob uns das Glück und unser Können auch im dritten Heimspiel wohlgesonnen ist. Es spielten: Babsi Blattner, Steffi Brehm, Marion Grabherr und Silvia Auer Herren 40, Bezirksstaffel 1: TA TSV Eschach – TC Baindt 3:3 Nachdem wir am 1. Spieltag noch pausieren mussten, ging es nun auch für uns endlich los in eine neue Saison. Wir starteten mit einer Auswärtspartie bei der neu for- mierten Truppe aus Eschach. Nach den Einzeln stand es nach Siegen von Thomas Schäfer und Rafael Grabherr 2:2 Da danach leider nur unser Doppel Th. Schäfer/A. Lang gewinnen konnte, stand es nach Matches 3:3. Da es auch nach Sätzen unentschieden 6:6 stand, musste die Anzahl der gewonnen Spiele entscheiden, welche leider zu un- seren ungunsten sprach und somit hatten wir die Partie leider verloren. Trotzdem durften wir uns endlich einmal wieder über ei- nen gelungenen Tennistag mit spannenden und fairen Spielen freuen. Bei unseren Gastgebern möchten wir uns für die schönen Stunden, die tolle Bewirtung und den ka- meradschaftlichen Umgang bedanken. Es spielten: Thomas Schäfer, Rafael Grabherr, Marc Ege- ter und Andreas Lang. Damen 50, Verbandsliga: TC Baindt – TC Laupheim 1904 0:9 Kann das sein? Ein Déjà vu? Wir erlebten heute eine Fortsetzung des letzten Verband- spiels. Starke Gegnerinnen aus Laupheim zeigten uns unsere Grenzen auf. Trotz allem hatten wir ein nettes Beisammensein. Die Spielerinnen aus Laupheim waren allesamt symphatische und faire Spielerinnen. Der Erdbeer-Limes scheint unser Trostpflaster zu werden!! Es waren im Einsatz: Sibylle Boenke, Heike Hirmke, Inge Fink-Spöri, Andrea Strehle, Christine Jäckle-Schieß und Maria Maier Herren 60, Verbandsliga: TC Baindt – TC Isny 5:4 Nachdem man das erste Verbandsspiel 2021 unglücklich und unerwartet mit 4:5 verloren hatte, stand man am 2. Spieltag gegen einen Gegner, der sein erstes Spiel mit 9:0 gewinnen konnte, schon unter Druck. Erschwert wurde die Ausgangssituation zusätzlich noch dadurch, dass unsere Stamm-Nr. 1 Leo Reich nicht zur Verfügung stand. Zum Glück waren unsere 50er spielfrei, sodass wir unseren ausgedünnten Kader entsprechend ergänzen konnten. Durch Siege auf den Positionen 1 - 3 ging man mit ei- nem 3:3-Zwischenstand in die abschließenden Doppel. Dort konnten wir schließlich durch unser 50er-Doppel: W. von Bank/S. Hirmke (D3) und durch einen dramati- schen Match-Tiebreak-Sieg durch R. Puk/E. Feurle (D1) die beiden spielentscheidenden Punkte zum Gesamtsieg einfahren. Für den TC Baindt spielten: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Wolfgang von Bank, Max Reich und Sieg- fried Hirmke. Vorschau: Fr., 09.07.2021: Junioren U15/1 - SPG Bad Waldsee/Gaisbeuren/Hais- terkirch 2 SG Baienfurt Tennis 1976 2 - Junioren U15/2 Sa., 10.07.2021: Herren 40 - TC Weingarten Herren 50/1 - TA TSG Söflingen 2 TC Friedrichshafen - Herren 60 TC Schönaich 2 - Damen 50 Damen 40 - SPG Oberkirchberg/Staig/Wiblingen Zuschauer willkommen! Wir bitten die Hygieneregeln auf der Anlage zu beachten. Musikverein Baindt Hauptversammlung 2021 Zu unserer ordentlichen Hauptver- sammlung am Sonntag, 18.07.2021 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich in die Schenk-Kon- rad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassierer (für 2 Jahre) Jugendleiter (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2021 und 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass werden dieses Jahr keine Ehrungen vorgenommen. Diese werden wir bei der nächstmöglichen Gelegenheit nachholen. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 18.07.2021 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheits- vorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2021 und 2021 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Infoabend über die Musikausbildung und das Spielen beim Musikverein Baindt Hat Ihr Kind Lust ein Instrument zu erlernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am Donnerstag, 15.07.2021 um 18.00 Uhr zum Infoabend ins Probelokal (Alte Schule) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Spielen im Musikverein Baindt infor- mieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Wenn Sie zum Infoabend kommen, halten Sie sich bitte an die aktuell geltenden Corona-Bestimmungen bzw. -Hygienevorschriften. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: jugendleiter@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir würden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Hauptversammlung 2021 Zu unserer diesjährigen Hauptversammlung am Mitt- woch, 21.07.2021 um 19.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt ein (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften). Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl der Kassenprüferinnen 7. Verschiedenes Wir freuen uns alle sehr, wenn wir euch, nach dieser lan- gen Zeit, im Bischof-Sproll-saal wieder zahlreich begrü- ßen dürfen. Sommerzeit ist Eiszeit - Deshalb werden wir euch im Anschluss an die Hauptversammlung noch mit einem tollen Eisbecher verwöhnen. Die Vorstandschaft Was sonst noch interessiert Landratsamt Ravensburg Online-Anmeldung zur Lebensmittelbelehrung wieder möglich Wer beruflich erstmalig mit Lebensmitteln umgeht oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet, benötigt eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt. Diese dauert ca. 1,5 Stunden und findet an unseren Stand- orten in Ravensburg und Leutkirch statt. Interessierte können Sich überdas Bürgerportal des Land- ratsamtes unter: www.online-dienste.rv.de anmelden. Weitere Informationen unter www.rv.de Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefon- vorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Per- sonenkreis Informationen geben, wie ein selbstständi- ges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Nach dem erfolgreichen Start am 19. Mai 2021 folgt nun am 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehindertenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte wählen Sie sich ein unter 0711 97469968, nach der Ansage geben Sie bitte die PIN 5386 ein, nennen nach dem Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Ton ihren Namen und bestätigen mit der Raute-Taste am Telefon (rechts unten). Bei Einwahl nach 19 Uhr bitte nur die Rautetaste drücken. Die Vortragsreihe wird im Herbst fortgesetzt. Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Naturfreunde gesucht (ab sofort) zur Springkrautre- gulierung im Raum Kißlegg / Isny / Baienfurt Das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) ist eine einjährige krautige Pflanze und zählt zu den invasi- ven Arten. Das bedeutet, dass es sich rasant ausbreitet und somit heimische Arten verdrängt. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine Regulierung der Bestände von großer Bedeutung. Häufige Wuchsorte des Drüsi- gen Springkrauts sind Bach- und Grabenränder sowie Flussufer. Wie in den vergangenen Jahren, führt der Landschafts- erhaltungsverband Ravensburg auch in diesem Jahr das Springkrautprojekt durch. Hierfür sind wir auf der Suche nach Naturfreund*innen (z.B. Schüler, Studierende, Rentner und andere Naturver- bundene), die Interesse haben, sich aktiv für den Erhalt der biologischen Vielfalt durch Regulierung des Spring- krautes einzusetzen. Bewegung und sinnvolle Tätigkeit in der Natur sind durch ehrenamtliche Mitarbeit im ge- führten Team garantiert, eine Aufwandsentschädigung ist vorgesehen. Gesucht werden Helfer*innen in folgenden Gebieten: 1. Im Raum Kißlegg / Wolfegg rund um das Einzugsge- biet der Wolfegger Ach oberhalb Rötenbach. Die Spring- krautstandorte sind dort vornehmlich im Riedgartermoos, bei der Furtmühle, im Boscherweiher und im Schurtan- ner-Moos. 2. Im Raum Isny handelt es sich um Teile des Natur- und Landschaftsgebietes „Bodenmöser“ mit angrenzenden Gebieten in Neutrauchburg. Besonders betroffene Gebie- te in dem Naturschutzgebiet sind nahe der Bodenmühle und im Bereich der Riedbachniederung. 3. Außerdem in Gebieten Nähe der Gemeinden Horgen- zell und Baienfurt. Es gilt diese Gebiete durch ehrenamtliches Engagement möglichst springkrautfrei zu bekommen, um so die hie- sige Biodiversität zu stärken. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne. Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg Tel. 0751/859610, E-Mail: info@lev-ravensburg.de Forstamt Ravensburg Informationsnachmittag zum Borkenkäfer Das Forstamt Ravensburg lädt Sie zu einer Informations- veranstaltungen im Wald ein. Themen sind: - Erkennen und Bekämpfen von Borkenkäfern - Sichere Aufarbeitung von Borkenkäferholz Freitag 23.07: 13:30 bis 16:00 Uhr (Treffpunkt: Parkplatz an der Turnhalle- und Festhalle in Schlier-Wetzisreute) Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Bauernhausmuseum Wolfegg Buntes Programm im Juli Der Sommer ist gestartet, und die Corona-Lage bes- sert sich überall. Auch im Bauernhaus-Museum in Wolfegg bereitet man sich auf die Urlaubszeit vor. Am 18. Juli heißt es wieder „Auf ins Museum“ Saisonale oder täglich wiederkehrende Arbeiten: Sie wa- ren es, die das Leben zwischen Acker, Viehstall und Haus bestimmten. Der Erlebnistag dreht sich um die Heraus- forderungen des Alltags im Landleben, mit zahlreichen Vorführungen und Mitmachangeboten. Gemeinsam tau- chen die Museumsbesucherinnen und Museumsbesucher in die bäuerliche Welt von früher ein und erfahren ihre alltäglichen Herausforderungen hautnah. „Familiensamstage“ ab 03. Juli Neu ist das Angebot für Familien, die „Familiensamsta- ge“. Ab dem 03. Juli bis 11. September kommen Familien und Teilfamilien zum halben Preis ins Museum. Und an jedem der Samstage findet ein kostenloses Mitmach-An- gebot statt. „Wir wollten ein Zeichen setzen und gerade an die Famili- en ein besonderes Angebot machen“, sagt Museumsleite- rin Tanja Kreutzer. „Denn die Familien mit Kindern haben in den letzten Monaten, wo die Eltern selbst vielleicht in Kurzarbeit oder Homeoffice, die Schulen und Kindergär- ten geschlossen waren, am meisten unter den Belastun- gen gelitten. Gerade deswegen wollten wir die Familien zu uns einladen, einfach einen schönen Samstag auf dem Gelände zu verbringen und die Sorgen der letzten Monate vielleicht für einige Stunden zu vergessen.“ Stärken können sich die Museumsbesucherinnen und Besucher in der Gaststätte im Fischerhaus. Den süßen Hunger kann man im Museumsladen und an den Wo- chenenden auch im „Lädele“ stillen. So wird Wolfegg im Sommer zum spannenden Lern- und Erlebnisort. Oder dem Ort, an dem man verweilen und spazieren, entspannen und den Alltag für einige Stunden vergessen kann. Die Termine im Juli im Bauernhaus-Museum im Über- blick: Sa. 10. Juli Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfamilientickets! 14.00 Uhr: Kinder in der Fremde (kostenlose öffentliche Kinderführung, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) So. 11. Juli Öffentliche Führung: Schwabenkinder-Ausstellung 14.00 und 15.00 Uhr: (kostenlos, Dauer ca. 45 min, Vor- anmeldung, Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt) Die Landfrauen kochen Dampfnudeln mit Vanillesoße Do. 15. Juli Feierabendführung auf der Baustelle 18.00 Uhr Blick hinter die Kulissen des Translozierungsprojekts „Hof Beck“ mit Architekt Wolfgang Selbach (architekturlokal, Ravensburg), 3 Euro/Pers. (ab 16J), Nur nach Voran- meldung unter info@bauernhaus-museum.de oder Tel. 07527 95500. Sa. 17. Juli Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfamilientickets! 14.00 Uhr: Von der Milch zur Butter (kostenloses öffent- liches Mitmach- Angebot für Familien, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) Sa. 17. Juli Museumsakademie: Weidenkorb flechten 9.00 - 16.00 Uhr: Tageskurs für Einzelbesucher, 80 Euro/ Pers. (inkl. Eintritt, zzgl. Material), nur nach Voranmeldung So. 18. Juli „Auf ins Museum!“ - Erlebnistag zum Thema „Alltag auf dem Bauernhof“ Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 10.00-18.00 Uhr: Buntes Programm mit Vorführungen und Mitmach-Aktionen: Pflügen mit dem Pferdegespann, Sensenmähen, Rechenbauen, Korbacher- und Wagner- handwerk, Sensendengeln, Melken und vieles mehr. Ein Ausflug in die Geschichte der Landwirtschaft! Die Landfrauen machen Erntekiachla (Zogene Kiachla). Sa. 24. Juli Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfamilientickets! 14.00 Uhr: Waschtag (kostenloses Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kin- der + Eltern) (Veranstaltungstipp: Am Abend findet Sommer-Open- Air-Konzert des Musikvereins Wolfegg auf der Wiese hin- ter der Zehntscheuer Gessenried statt). So. 25. Juli Öffentliche Führung: Frauenwelten auf dem Land 14.00 und 15.00 Uhr (kostenlos, Dauer ca. 45 min, Vor- anmeldung, Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt) Die Landfrauen machen Gerstensalat. Sa. 31. Juli Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfamilientickets! 14.00 Uhr: Biene, Blüte, reiche Ernte - Streuobstwiesen (kostenlose Familienführung, mit Voranmeldung, Teilneh- merzahl 10 Kinder + Eltern) Bitte beachten Sie: Aufgrund einer Hochzeit in der Zehnt- scheuer Gessenried befindet sich der Museumseingang an diesem Tag im Blaserhof (nebenan, nicht barrierefrei). Sa. 31. Juli Museumsakademie: Seifen machen 10.00 - 13.00 Uhr: Halbtageskurs für Einzelbesucher, 55 Euro/Pers. (inkl. Eintritt), nur nach Voranmeldung Weitere Informationen unter www.bauernhaus-museum.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Nachdem die Führungen viele Wochen nicht möglich waren, sind diese seit dem 18. Mai 2020 wieder erlaubt. Unsere Gästeführer freuen sich sehr darüber und zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 24. Mai 2020 Gästeführer: André Kappler Urwald der Zukunft – der Bannwald Sagenumwobene Wälder, in denen das Leben pulsiert, sind unsere zukünftigen Urwälder. Pilzgeruch und Insektenschwärme sind Zeugen vielfachen Lebens. Kommen große Tiere wie Wolf, Luchs, Schwarzstorch und Biber in unsere Urwälder zurück? Lassen Sie sich von Ihrem Gästeführer André Kappler in eine andere Welt entführen abseits des Trubels unserer Zivilisation. Die Wanderung dauert 2,5 - 3 Std. und ist auch für Kinder geeignet. Anschließend besteht die Möglichkeit zur Einkehr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Altshausen und Blitzenreute. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenSchussenundSeen.de Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 11. Juli 2021 Gästeführer: Detlef Stoll Vom Färben und Eisernten Bei einem ca. zweistündigen Rundgang über die Blitzen- reuter Seenplatte (ca. 4 km) wird die Lage zum Teil ver- landeter Seen und Weiher erkundet. Wie wurden die Gewässer ursprünglich wirtschaftlich genutzt? Sind Weißwangengans und Biber tatsächlich mit den Fi- schen verwandt? Diesen und anderen Fragen wird bei einem Spaziergang nachgegangen. Dazu treffen sich Interessierte um 14:30 Uhr auf dem Parkplatz am Häcklerweiher an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Altshausen. Zu dem Thema führt Detlef Stoll. Nach Lust und Laune besteht anschließend die Mög- lichkeit, den Nachmittag im Biergarten einer ortsansässi- gen Wirtschaft unter Beachtung der aktuellen Corona-Regeln ausklingen zu lassen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. DJO-Deutsche Jugend Für Kurzentschlossene Familienfreizeit im Schwarzwald! Der Jugendverband DJO-Deutsche Jugend in Europa bie- tet vom 13. bis 20. August 2021 im Ferienheim Aschenhüt- te in Bad Herrenalb eine Familienfreizeit an. Eine schöne Möglichkeit mit dem eigenen Kind oder Enkelkind (bis 14 J.) zusammen in netter Gesellschaft die Ferien zu ver- bringen. Unter der Leitung eines ausgebildeten Mitarbeiterteams gibt es ein buntes gemeinsames Programm, bestehend aus Basteln, Spielen, Wandern, Baden, Lagerfeuer, Tanzen und vieles mehr. Durchgeführt wird diese kostengünstige Familienfreizeit im „Ferienheim Aschenhütte“, einer DJO eigenen Jugendbildungsstätte. Jeder Familie steht ein eigenes Familienzimmer zur Verfügung. Da noch einige Plätze frei sind, freuen wir uns auf An- meldungen an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstr. 92, 70176 Stuttgart, Tel.: 0711-625138, E-Mail: zentrale@djobw.de; Internetseite: www.djobw.de. Regierungspräsidium Tübingen Landwirtschaftsministerium, Regierungspräsidium und BIOPRO zeigen auf der Landesgartenschau in Überlin- gen, wie sie gemeinsam das Land bewegen Ausstellung im Treffpunkt Baden-Württemberg star- tet am 7. Juli 2021 Vom 7. bis 18. Juli 2021 präsentieren sich das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesgesellschaft BIOPRO Baden-Württemberg mit drei Ausstellungen im Treffpunkt Baden-Württemberg auf der Landesgartenschau in Überlingen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz präsentiert die Ausstellung ‚Gut in- vestiert: Kulturlandschaft in Baden-Württemberg - För- derprogramme für Ländlichen Raum, Landschaft und Landwirtschaft‘ mit einem attraktiven Begleitprogramm. „Baden-Württemberg hat eines der vielfältigsten Entwick- lungsprogramme des Ländlichen Raums in Europa. Mit der Verlängerung des Maßnahmen- und Entwicklungs- plans Ländlicher Raum 2014 - 2020 für die Jahre 2021 und 2022 werden wir weiterhin das hohe Niveau der Agrar- umweltprogramme zur Stärkung des Natur-, Umwelt und Klimaschutzes halten. Unser Leitbild ist geprägt von einer leistungsfähigen bäuerlichen Landwirtschaft, intakten Na- turräumen und der regionalen Erzeugung hochwertiger Lebensmittel. Dies sind wichtige Grundvoraussetzungen für einen starken und zukunftsfähigen Ländlichen Raum“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL. Das Regierungspräsidium Tübingen zeigt seine Ausstel- lung unter dem Titel „Team. Leistung. Für die Menschen Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 im Land“. „Als Schaltstelle zwischen den Ministerien des Landes Baden-Württemberg und den Landratsämtern, Stadt- und Gemeindeverwaltungen bewegen wir den Re- gierungsbezirk Tübingen,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser. „In der Ausstellung erfahren Besucherinnen und Besucher wie meist jeder in seinem Alltag unbewusst mit dem Regierungspräsidium und seinen Aufgaben in Kon- takt kommt.“ So ist die Mittelbehörde zuständig für den Ausbau der Straßen, auf denen die Bewohnerinnen und Bewohner des Regierungsbezirks täglich zur Arbeit fah- ren, schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten, trägt dazu bei, dass jeder von uns sicher im Internet einkaufen kann und sorgt dafür, dass Messgeräte wie Wasserzähler genauestens funktionieren. Mehr zu den Arbeiten in Sachen Natur- und Umweltschutz, mit beispielsweise der Renaturierung des Bodenseeufers entlang der Landesgartenschau, erfahren Besucherinnen und Besucher am 16. Juli im Gespräch mit den Fachleu- ten des Landesbetriebs Gewässer des Regierungsprä- sidiums. Am 11. und 12. Juli öffnet zudem das Ökomobil seine Pforten und bietet eine „lupenreine“ Mitmachaktion für Groß und Klein an. Mit der Ausstellung ‚Schaufenster in die Zukunft - Leben in einer nachhaltigen Bioökonomie‘ präsentiert sich Ba- den-Württemberg als innovatives und facettenreiches Land in seiner ganzen Vielfalt. Die Ausstellung stellt an- hand anschaulicher Beispiele die Bandbreite der Bioöko- nomie dar und inspiriert zu einer nachhaltigen Lebens- weise. „Die kreislauforientierte Bioökonomie verbindet Ökono- mie und Ökologie auf gewinnbringende Art und Weise. Sie setzt auf bio-basierte und kreislauffähige Lösungen, um die Umwelt zu schützen, die Ernährung zu sichern und gleichzeitig die Wirtschaft in einer klimaneutralen Zukunft stark zu halten. Unsere Landwirte und Waldbesitzer schaf- fen die Grundlagen für eine erfolgreiche Bioökonomie in Baden-Württemberg“, betonte Minister Hauk. Hintergrundinformation: Der Treffpunkt Baden-Württemberg ist täglich von 9:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. So vielfältig wie die Aufgaben ist auch das Programm des Regierungspräsidiums Tübingen im Treffpunkt Ba- den-Württemberg. Die Besucherinnen und Besucher er- wartet eine abwechslungsreiche Dauerausstellung mit virtuellen Angeboten. So wird gezeigt, wie Radwege ge- baut, hohe Straßenbrücken auf ihre Festigkeit untersucht oder Schmuck auf Schwermetalle hin getestet werden. Selbstverständlich ist auch was für die Kleinen geboten, beispielsweise in Form eines sogenannten „stromlosen“ Kamishibai, einem japanischen Erzähltheater. Schülerin- nen und Schüler des Gymnasiums Weingarten haben im Fach Bildende Kunst „Rasenstücke“ interpretiert und stellen diese neben futuristisch anmutenden Baumhäu- sern aus. Demon- tage Hülsen- frucht Fecht- waffe Priester- stand Inhalts- losig- keit einge- schaltet männ- licher franz. Artikel Hoch- schule (Kw.) Über- führung Leicht- metall (Kurz- wort) Fleisch- gericht bayer. Männer- kose- name Flachs- garn- gewebe Würz- pflanze englisch: Königin Masken- tanz- fest ver- muten eine Berliner Uni (Abk.) ugs.: Kohl ein Halb- edel- stein Blatt- gemüse Initialen des Autors Camus kleines Ge- wässer größter Erdteil ein Adverb: jetzt Speise- fisch eine Bahn- steig- seite ver- gorener Apfel- saft Wasser- vogel Leuchte Fluss durch Gerona (Span.) frühe semit. Bez. für Gott englisch, span.: mich, mir Comic- figur (‚... und Struppi‘) Elch Wein- ernte DEIKE 1021-A5 A E D L B R U E C K E A L U © adm/DEIKE Elch Wein- ernte A E D L B R U E C K E A L U B B G L E I N E N K A S S E L E R I Q U E E N R E P F U K A P P E S K O H L N S N A C T E I C H N U N H E E A A L M O S T G B I E L L A T E R N E E L E N T I M L R L E S E © adm/DEIKE 754R74K3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 GESCHÄFTSANZEIGEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT GESCHÄFTSANZEIGEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT © Pietrzak/DEIKE 752U48W5 Foto: © Zimmer/DEIKE Zubereitung Zitrone waschen, eine Hälfte auspressen und die Schale abreiben. Die andere Hälfte in Scheiben schneiden und für die Dekoration zurücklegen. Knoblauch schälen und pressen. Die gewaschenen Kräuter trocken schütteln und fein hacken. 4 EL Öl, Honig, Zitro- nensaft, Zitronenabrieb, Knoblauch, Dill, Oregano und Thymian zu einer Marinade verquirlen. Mit Salz und Pfe er würzen. Den Fisch waschen, trocken tupfen. Auf ein geöltes Backblech mit der Hautseite nach unten legen und mit der Marinade beträufeln. Im vorgeheizten Backofen bei 175 Grad Umluft rund 20 Minuten ga- ren. Dazu schmecken geröstete Karto elspalten. Schorten/DEIKE Mediterraner Sommerlachs Französisches Rezept Zubereitungszeit: ca. 45 Minuten Zutaten für 4 Personen 1 Lachs let mit Haut (ca. 1 kg) 1 Bund Dill, 1 Bund Thymian, 3 Stängel Oregano 2 Knoblauchzehen, 1 Bio-Zitrone 6 EL Olivenöl, 2 EL Honig Salz, Pfe er, Öl © Bouyssou/DEIKE © Bouyssou/DEIKE die Schale abreiben. Die andere Hälfte in Scheiben schneiden und für die Dekoration 2 Knoblauchzehen, 1 Bio-Zitrone 6 EL Olivenöl, 2 EL Honig Foto: © Zimmer/DEIKE 753U14U2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 MIT FREUDE ANS WERK GEHEN? GEHÖRT HIER DAZU. Mehr Infos unter: www.johanniter.de/jobs-oberschwaben SAbine J. Für die Durchführung eines Projekts zum Quartiersmanagement mit dem Schwerpunkt der Seniorenarbeit in der Gemeinde Baienfurt su- chen wir ab 01.07.2021, zunächst befristet bis 31.12.2022, einen neuen Mitarbeiter Quartiersmanagement (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit. Was Sie tun: Beratung und Unterstützung beim Aufbau eines Quartiersmanage- ments mit dem Schwerpunkt der Seniorenarbeit Wir erwarten: Ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder vergleichbare Qualifikation, gute Kenntnisse bei den sozialrechtlichen Angeboten für Senioren und in allgemeinem Sozialrecht, ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Selbststän- digkeit und Flexibilität sowie die Bereitschaft auch in den Abend- stunden zu arbeiten. Wir bieten: Sie arbeiten in einer Struktur mit flachen Hierarchien und werden in Entscheidungsprozesse eingebun- den. Die Vergütung erfolgt nach AVR-DWBO Anlage Johanniter. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung: www.johanniter.de/ jobs-oberschwaben Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Dienststelle Bad Waldsee Frauenbergstr. 61/2 88339 Bad Waldsee Telefon: 07524 9939841 simone.demuth@johanniter.de Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. WIR SUCHEN RÜSTIGEN RENTNER FÜR LAGERARBEITEN stundenweise STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung Sektionaltore, Rolltore, Kipptore, Industrietore… Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Telefon: 07552 2602-0 Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung Frisches aus der feinen Küche: Gourmella ist die Feneberg-Marke für fertig zubereitetes, gutes Essen. VonHier sind Bio-Produkte aus der Region, hergestellt von über 600 Erzeugerbetrieben im Umkreis von 100 Kilometern um Kempten. Die ganze Welt der Bio-Vielfalt: FeBio bietet internationalen Bio- Genuss von ausgesuchter Feneberg- Qualität. 1959 gegründet und mit 34 Bundes- ehrenpreisen ausgezeichnet, gehört die Feneberg-Metzgerei zu den Spitzenadressen in Deutschland. Na,Pur! Wir backen Klartext: Seit 2011 verzichtet die Feneberg- Bäckerei auf industrielle Backhilfs- mittel und künstliche Zusatz- oder Hilfsstoffe. Mein neuer Nachbar Gourmella ist die Feneberg-Marke für bereitetes, gutes Essen. VonHier sind Bio-Produkte aus der Region, Erzeugerbetrieben im Umkreis von 100 Kilometern um Kempten. Die ganze Welt der Bio-Vielfalt: FeBio bietet internationalen Bio- Genuss von ausgesuchter Feneberg- Bundes- ehrenpreisen ausgezeichnet, gehört Spitzenadressen in Deutschland. Mein neuer Nachbar Mein neuer Nachbar Mein neuer ehrenpreisen ausgezeichnet, gehört Marktleiter Christian Dreßler und sein Team freuen sich auf Ihren Besuch!in Baindt, Fischerstraße 2NEUERÖFFNUNG Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Für alle, die einen Platz für den Anbau von Gemüse, Blumen und zum Entspannen suchen. Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Aktionsangebot: Schrebergarten Pacht für 75 € pro Monat anstatt 85 €. Die Monate Dezember und Januar sind kostenlos Reservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 5,06 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 09.07.2021
            Amtsblatt_KW_41_15_10_2021-.pdf

            Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 15. Oktober 2021 Nummer 41 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Elektro-Lastenfahrrad kann ab sofort im Rathaus ausgeliehen werden! - Einfach von A nach B mit positiver Umwelt-Bilanz fahren - Die Gemeinde Baindt bietet ab sofort den Verleih eines Elektro-Lastenfahrrads für Familien und Ein- zelpersonen an. Gegen eine Kaution von 50 Euro kann das Lastenrad als sichere Mitfahrgelegenheit für Kinder genutzt werden oder für den Transport des Wocheneinkaufs. Durch eine elektrische Tret- unterstützung stellen auch längere Strecken und Steigungen kein Problem dar. Damit ist das Lastenrad nicht nur für einen akti- ven Wochenendausflug geeignet, sondern bietet auch eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, um Personen oder Lasten von A nach B zu trans- portieren. Der Verzicht auf die Nutzung des Autos entlastet zum einen den Straßenverkehr und zum anderen wird ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet. Neben dem umweltfreund- lichen und klimaschonenden Aspekt, darf auch die positive gesundheitliche Auswirkung nicht verges- sen werden. Das Lastenrad wird durch regionale und örtliche Unternehmer sowie Gewerbetreibende finanziert und entlastet die Gemeinde da- durch finanziell. Die Betriebe zei- gen sich als ver- antwortungsbe- wusste Förderer des regionalen Umweltschutzes und tragen durch ihre Investition aktiv zu einer positiven Umwelt-Bilanz bei. Hierfür vielen Dank! Wir wünschen viel Freude bei der Nutzung des Lastenfahrrads und freu- en uns über zahlreiche Anfragen für den Verleih. Reservierungen können per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502/9406-12 erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.baindt.de unter der Rubrik Umwelt&Verkehr. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Erzieher (m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kinder- garten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemisch- ten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausfor- derungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erziehe- rinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreu- ung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per Mail an info@baindt.de Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 19. Oktober 2021 von 16:00 – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Ziegler, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail t.ziegler@baindt.de entgegen. Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmart durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Der Markt wird nicht wie gewohnt nur auf dem Dorfplatz stattfinden, sondern er wird auch auf den Parkplatz ausgeweitet. Der Plan für die Standplätze wird erst Anfang November erstellt. Anmeldungen zur Teilnahme werden entgegengenom- men. Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 27. November 2021 von 11 bis 18 Uhr Ein Hinweis Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2021 auf dem Rathaus bei Frau Ziegler, Telefon 07502/9406-16 oder per E-Mail: t.ziegler@baindt.de an- zumelden. Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat die Aufstel- lung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen. Zum Planungsgebiet gehören die bestehenden und über- wiegend bebauten Grundstücken in der Kornblumenstra- ße, sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Fliederstra- ße. Des Weiteren wird ein schmaler Streifen, der an die Kornblumenstraße an der ehemaligen Trasse der B30 anschließt, in das Planungsgebiet einbezogen. Ziel der Planung ist unter anderem die Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke. Das Büro KrischPartner aus Tübingen wurde von der Gemeinde mit der Erstellung des Bebauungsplanes be- auftragt. Frühzeitig wollen wir die Eigentümer, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Immobilie besitzen über die ersten Planungsschritte informieren und Ihnen Gelegenheit geben, Ihre Wünsche und Anre- gungen einzubringen. Hierfür laden wir Sie recht herzlich am 27.10.2021 um 19.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und Ihr Interesse. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. Oktober und Sonntag, 17. Oktober Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. Oktober Schussen-Apotheke in Mochenwangen, Kirchstraße 12, Tel.: (07502) 9 43 79 00 Sonntag, 17. Oktober Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Oktober 22.10. Blutspenderehrung Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit November 06.11. Feuerwehr Herbstübung 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Waldwoche im Herbst 2021 Endlich war es wieder soweit - alle drei Gruppen des Kindergartens St. Martin durften eine gemeinsame Waldwoche im Baindter Wald erleben! „Und wir gehen jetzt wirk- lich alle zusammen?“, wollten die Kinder neu- gierig und gespannt wis- sen. Die Freude über die gruppenübergreifende Zeit im Wald war riesen groß! So marschierten wir von Montag bis Frei- tag jeden Morgen in Richtung Waldspielplatz und dann weiter an un- seren eigenen Waldplatz. Bereits auf dem Weg dorthin gab es vielerlei Dinge zu bestaunen: die sich färbenden Blätter an den Bäumen, Eichhörnchen die noch nach Nüssen suchten und Nebel über dem Bädle. „Wooow, des Bädle dampft ja voll“, so ein 4-jähriger Jun- ge, der vom Nebel sichtlich fasziniert war. Beim Waldplatz angekommen wurde zu Beginn eines jeden Tages erst einmal gemeinsam gefrühstückt. Gestärkt konn- te der Wald dann endlich voll und ganz entdeckt werden: es wurden Mandalas gelegt, kleine Insektenhäuser gebaut, am La- gerfeuer gegrillt, am Unterschlupf weiter gewerkelt, ge- klettert und gespielt. Dabei sah man den Kindern sichtlich an, wie zufrieden sie waren und was der Wald für eine beruhigende Wirkung auf die Kinder hatte. Belohnt wurden wir außerdem noch mit tollem Wetter: nicht ein einziger Regentropfen hat uns erwischt. Die Kinder und wir freuen uns schon sehr auf die nächste Waldwoche im Frühling! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur Information So machen Sie Ihre Heizung winterfit Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und damit rückt auch die Heizsaison immer näher. Der Spätsommer eignet sich hervorragend dazu, die Heizungsanlage zu prüfen und die Heizung auf die kommende Heizsaison vorzu- bereiten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravens- burg geben drei Tipps, wie Sie Ihre Heizung fit für den Winter machen: Tipp 1: Heizkörper abstauben Saubere Heizkörper tragen zu einem gesunden Raumkli- ma bei, laufen effizienter und verbrauchen weniger Ener- gie. Denn Ablagerungen und Staub wirken wie ein Isolator und können den Wirkungsgrad verringern. Daher sollten Heizkörper einmal im Jahr vor Beginn der Heizsaison or- dentlich gereinigt werden. Um optimal in die Zwischen- räume zu gelangen, gibt es spezielle Heizkörperbürsten oder auch Staubsaugeraufsätze für verschiedene Arten von Heizkörpern zu kaufen. Aber auch das Standard-Put- zequipment erfüllt hier seinen Zweck. Tipp 2: Heizkurve einstellen Die Heizkurve ist ein wichtiges Instrument für eine effizi- ente Heizung. Sie bestimmt die Vorlauftemperatur – ist sie optimal eingestellt, steigt die Vorlauftemperatur bei sinkenden Außentemperaturen. Ziel ist eine möglichst flache Heizkurve, durch die der Nutzungsgrad steigt und die Wärmeverluste der Heizung so gering wie möglich bleiben – natürlich bei angenehmen Raumtemperaturen. Tipp 3: Manchmal werden nicht alle Heizkörper gleich- mäßig warm oder fangen an zu gluckern. Das ist nicht nur ungünstig für das Raumklima, sondern erhöht auch den Heizenergieverbrauch. Meistens ist zu viel Luft im Heizsystem. Deshalb sollten Heizkörper regelmäßig ent- lüftet werden. Mit etwas handwerklichem Geschick kann man das auch selber machen. Stellen Sie zunächst die Umwälzpumpe der Heizanlage ab, drehen Sie die Hei- zung am Thermostat auf die höchste Stufe und warten Sie 30 - 60 Minuten. Anschließend halten Sie ein geeigne- tes Auffanggefäß unter das Entlüftungsventil und öffnen vorsichtig das Ventil mit einem Vierkantschlüssel. Sobald Wasser austritt, können Sie das Entlüftungsventil wieder schließen. Nach diesem Vorgang muss der Wasserdruck der Heizungsanlage kontrolliert werden. Dieser sollte ca. 1,5 bar betragen und ggf. bis zu diesem Wert aufgefüllt werden. Anschließend muss die Umwälzpumpe wieder in Betrieb genommen werden. Bei Fragen zu Heizungstechniken und Fördermöglichkei- ten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg mit Ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Ge- spräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbiete- runabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Bera- tungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 - 764 70 70. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Forstamt Ravensburg – Informationsveranstaltung für Waldbesitzer. Das Forstamt Ravensburg lädt Sie zu Informationsver- anstaltungen für Waldbesitzer ein. Die traditionellen Waldbesitzerinfoabende in Gasthäusern und Gemeindeeinrichtungen entfallen auch dieses Jahr „coronabedingt“. Stattdessen finden sechs Informations- veranstaltungen für Waldbesitzer im Wald statt. Das Forstamt und GENO Holz informieren zu folgenden Themen: • Informationen zum Holzmarkt • Aktuelle PEFC Kriterien für Ihren Wald • Forstschutz und Baumartenwahl • Wichtige Regeln zur Unfallverhütung Termine: 22.10: 13:30 bis 16:00 Uhr im Stadtwald Bad Wurzach (Treffpunkt: Bad Wurzach, Schützenhaus) 23.10: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr Stadtwald Wangen (Treff- punkt: Wangen-Wittwais, Grillhütte) 29.10: 13:30 bis 16:00 Uhr Privatwald Herzog von Württem- berg (Treffpunkt: Altshausen, Parkplatz am Sportplatz) 30.10: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr im Privatwald Fürst Waldburg zu Wolfegg (Treffpunkt Waldburg / Parkplatz Langrain) 5.11: 13:30 bis 16:00 Uhr im Stadtwald Ravensburg (Treff- punkt: Ravensburg-Wippenreute, Tannsberg) 6.11: 9:00 bis 11:30 Uhr im Stadtwald Leutkirch (Treffpunkt: Leutkirch-Waldfriedhof / Parkplatz) Die Karten zu den Treffpunkten können sie auf der Home- page des Landratsamts www.rv.de /Ihr Anliegen/Wald und Forstwirtschaft/Infoveranstaltungen einsehen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! UKBW Tag der Schülersicherheit 2022: Jetzt bis zum 17. Dezember 2021 bewerben! Schulen können ab sofort ihr Projekt für mehr Sicherheit und Gesundheit beim Best-Practice-Wettbewerb einreichen. Sichere und gesunde Schülerinnen und Schüler – das ist unser Ziel! Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) führt gemeinsam mit dem Kultusministerium und dem Innenministerium den Schulwettbewerb „Tag der Schü- lersicherheit“ durch und setzt sich damit für eine ge- sunde Lernumgebung und einen sicheren Schulweg ein. Jedes Jahr werden Projekte von Schulen für Schulen ausgezeichnet, die Vorbildcharakter haben und weg- weisend sind. Auf die zehn Gewinnerschulen wartet ein Preisgeld von je 2.000 Euro. Besonders herausragende Ideen werden darüber hinaus von einem Filmteam do- kumentiert und in einem kurzen Trailer festgehalten. Noch bis zum 17. Dezember können sich Schulen aus ganz Baden-Württemberg bewerben. Kreativität, Innovation und Nachhaltigkeit sind keine Grenzen gesetzt: Eingereicht werden können bereits bestehende Projekte, aber auch Projekte, mit deren Umsetzung die Schule gerade begon- nen hat - von klassischen Themen wie Verkehrssicherheit, Bewegung & Fitness und Schulsanitätsdienst bis hin zu Ernährung, Resilienz, Sucht, Umgang mit digitalen Medi- en oder Gewaltprävention. Das Projekt sollte möglichst die gesamte Schule und nicht nur einzelne Klassen um- fassen. Deshalb erfolgt die Bewerbung durch die Schule. Die UKBW freut sich über Bewerbungen bis zum 17. De- zember 2021 per E-Mail an machmit@ukbw.de. Informationen zum Schulwettbewerb und möglichen The- menschwerpunkten sowie der digitale Bewerbungsbogen finden sich unter https://www.ukbw.de/tag-der-schuelersicherheit/. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer neuen Rubrik „Klima- schutz – einfach ma- chen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen An- regungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 1: Berechnen Sie Ihren persönlichen ökologischen Fußabdruck Die Menge an Kohlenstoffdioxid (CO2), die ein Mensch jährlich verbraucht, wird in Ton- nen gemessen. In Deutschland liegt das „Durchschnittsgewicht“ pro Kopf bei ca. 11 Tonnen CO2e im Jahr. CO2- Äquivalente (CO2e) sind eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase. Um die Erderwärmung deutlich zu verlangsamen, sollte das Ziel eine Reduktion von über 11 Tonnen C2e auf un- ter 1 Tonne CO2e pro Person und Jahr sein. Höchste Zeit also, den eigenen ökologischen Fußabdruck mit ein paar einfachen Maßnahmen zu verringern. Rechner, mit de- nen Sie Ihren persönlichen CO2-Fußabdruck berechnen können, finden Sie z.B. unter diesen Links: www.wwf.de/ aktiv-werden , uba.co2-rechner.de, www.fussabdruck.de DRK Corona-Schnellteststation beim Roten Kreuz in Ravensburg ist geschlossen Der DRK Kreisverband Ravensburg e.V. hat zum 10.10.2021 seine Corona-Teststation in der DRK-Kreis- geschäftsstelle in Ravensburg beendet. Im Dezember 2020 hatte das Rote Kreuz als eine der ersten Organisationen erstmals im Rahmen einer Weih- nachtsaktion Schnelltests angeboten, seitdem tausende Menschen im Landkreis getestet und damit einen wichti- gen Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet. „Gerade im Frühjahr, als von Regierungsseite nach und nach Testansprüche zunächst für bestimmte Berufs- gruppen und dann für die Gesamtbevölkerung gesetz- lich bereitgestellt wurden, war eine schneller Aufbau der Testinfrastruktur und gleichzeitig die Beratung und Zusammenarbeit mit kommunalen Entscheidungsträ- gern notwendig“, so DRK-Kreisgeschäftsführer Gerhard Krayss. Dabei konnte man sich auf eine breite Basis ehrenamtli- cher HelferInnen beim DRK verlassen, welche neben den flächendeckenden Teststationen auch das Kreisimpf- zentrum und die Mobilen Impfteams des Landkreises unterstützten. Aufgrund der hohen Nachfrage und der Mehrfachbelas- tung des Ehrenamts im DRK durch die Corona-Pandemie war schnell klar, dass nur ein Miteinander der Hilfsorga- nisationen und privatgewerblicher Testanbieter die not- wendigen Testkapazitäten für die Region bereitstellen können, weshalb es zu einer Kooperation mit der Ge- meinsam neue Wege GmbH kam, die bis zuletzt beibe- halten wurde. Dabei betont Gerhard Krayss die „gute, von Pragmatismus und Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, welche immer die Pandemiebe- kämpfung und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellte.“ Mit der langsamen Rückkehr zur Normalität und dem ho- hen Impffortschritt fokussiert sich das DRK mit seinem Eh- renamt wieder stärker auf die Themen des Bevölkerungs- schutzes, welche zahlreiche Aufgaben mit sich bringen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Die seelische Gesundheit stärken Die psychische Belastung bei Menschen in der „Grünen Branche“ ist zum Teil sehr hoch. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeigt in diesem Zusammenhang auf, welche Unterstüt- zungsangebote es für Betroffene gibt. Zu den Angeboten der SVLFG zählen Stressmanagement- seminare, Trainings- und Erholungswochen für pflegende Angehörige, verschiedene Online-Gesundheitstrainings, telefonische Einzelfallcoachings sowie eine Krisenhotline, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar ist. Belastungen verschieben sich Die Belastungen in den Betrieben verschieben sich immer mehr von körperlichen hin zu psychischen. Termindruck und Arbeitsbelastung nehmen zu. Oft kommen noch fami- liäre Herausforderungen, wie die Pflege von Angehörigen, dazu. Ständige körperliche und mentale Überforderung können die Gesundheit gefährden. In unserer schnelllebi- gen und anforderungsreichen Zeit ist ein ausgewogenes Verhältnis von Anspannung und Entspannung, von An- forderungen und Freiraum, von Arbeit und Freizeit eine wichtige Voraussetzung für psychisches Wohlbefinden und Gesundheit. Spezialisten zu Rate ziehen Wenn diese Balance aus dem Gleichgewicht gerät, kommt auch das Seelenleben in eine Schieflage – was dann auch Konsequenzen für die körperliche Gesundheit haben kann. Die SVLFG rät: Wenn eine solche Schieflage entstanden ist, sollte der Gang zu einem Spezialisten keinesfalls ge- scheut werden! Ansprechpartner sind zunächst immer die behandelnden Ärzte, mit denen man dann den richtigen Weg zur Behandlung sucht. Weitere Informationen und Kontakt Die Krisenhotline der SVLFG ist erreichbar unter der Ruf- nummer 0561 785-10101. Die Rufnummer des SVLFG-Tele- zentrums „Mit uns im Gleichgewicht“ lautet 0561 785-10512. Wissenswertes zu den Gesundheitsangeboten bietet die SVLFG online unter www.svlfg.de/gleichgewicht. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. Oktober – 24. Oktober 2021 Gedanken zur Woche Man kann nicht jeden Tag etwas Großes tun, aber gewiss etwas Gutes. Friedrich Schleiermacher Samstag, 16. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 17. Oktober – 29. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Heiligleiberfest (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Kurt Brug- ger, Familie Dobler, Familie Hegel, Helene und Adelbert Steinhauser, Rosemarie Sterk) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Noah 17.00 Uhr Baienfurt – Rosenkranzandacht bei der Ka- pelle in Binningen 19.00 Uhr Baindt - Bußfeier „Night n´pray“ für alle Firm- linge (nicht öffentlich) Dienstag, 19. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Mittwoch, 20. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 21. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 22. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 23. Oktober 10.30 Uhr Sulpach – Festgottesdienst zum Kapellenpa- trozinium in Sulpach († Marta und Josef Haug, Kurt Elbs mit Ange- hörigen, für die verstorbenen der Kapellen- pflegschaft) 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 24. Oktober – 30. Sonntag im Jahreskreis - Weltmissionssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Wir sind die nächsten zwei Wochen nur telefonisch und per E-Mail erreichen. Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Schwesternjubiläum in Heiligenbronn Am Freitag vor einer Woche durften unsere Schwestern Johannella und Carola ihr 60-jähriges Professjubiläum zusammen mit vier weiteren Jubilarinnen in einem Fest- gottesdienst feiern. Pfarrer Staudacher überbrachte per- sönlich die Glückwünsche aus der Gemeinde und viele persönliche Grüße. Es war ein wunderschöner Festtag. Die Schwestern haben ihn gebeten, ebenfalls solche Grü- ße zu überbringen. Wie man auf den Bildern sieht, geht es ihnen gut. Sr. Johannella und Sr. Carole in der Hauskapelle in Hei- ligenbronn Pfr. Staudacher mit den vier Jubilarinnen, die ehemals in Baindt gewirkt haben. zum Thema „Für die Erde mein Lied“ statt. Der gleichnamige Song „Mein Lied“ von der Gruppe siegt.“ Das spricht den Jugendlichen gerade in langjährige Sängerinnen für 10 Jahre Chorzugehörigkeit geehrt werden. Zum Einen ist dies Carolin Maurer aus Sulpach, zum Anderen Zita Rapp aus Friesenhäusle. Beide haben im Kinderchor begonnen und sind in der 7. Klasse in den Jugendchor gewechselt. Es ist besonders schön, wenn man junge Menschen über eine so lange Zeit begleiten darf und beobachten kann, wie sich Talent und Persönlichkeit weiterentwickeln. Beide zeichnen sich durch Zuverlässigkeit und eine sehr gute Singstimme aus. Neben einer Urkunde durften sie einen großen Dank, ein Geschenk und einen Gutschein entgegennehmen. Rückblick Jugendgottesdienst mit Ehrungen Am 11.09.2021 fand ein Jugendgottes- dienst zum Thema „Für die Erde mein Lied“ statt. Der gleichnamige Song „Mein Lied“ von der Gruppe „Berge“ war neu vom Jugendchor eingeübt worden, nach- dem endlich wieder fast normal geprobt werden darf. Darin heißt es „Ich sing im- mer weiter für die Erde mein Lied, ich hör auch nicht mehr auf bis die Menschlichkeit siegt.“ Das spricht den Jugend- lichen gerade in unserer derzeitigen gesellschaftlichen und politischen Zeit aus der Seele. Am Ende des Gottesdienstes konnten zwei langjährige Sängerinnen für 10 Jahre Chorzugehörigkeit geehrt wer- den. Zum Einen ist dies Carolin Maurer aus Sulpach, zum Anderen Zita Rapp aus Friesenhäusle. Beide haben im Kinderchor begonnen und sind in der 7. Klasse in den Ju- gendchor gewechselt. Es ist besonders schön, wenn man junge Menschen über eine so lange Zeit begleiten darf und beobachten kann, wie sich Talent und Persönlichkeit weiterentwickeln. Beide zeichnen sich durch Zuverlässig- keit und eine sehr gute Singstimme aus. Neben einer Ur- kunde durften sie einen großen Dank, ein Geschenk und einen Gutschein entgegennehmen. Jugendchor Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu un- serem Seniorentreff am Mittwoch, 27. Oktober 2021 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal zum Kartoffelfest. Landwirt Joachim Kapler aus Köpfingen wird uns über den Anbau der Kartoffel, von der Bodenbeschaffenheit, Ausbringen der Kartoffel, Ernte und Vermarktung berich- ten und uns auch über die richtige Lagerung informieren. Passend zum Vortrag werden wir Ihnen die Kartoffel in verschiedenen Variationen servieren. Wir freuen uns auf diesen informativen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam Der KDFB sammelt wieder Stricksachen für die Schule „Bhamti Bhandar“ in Nepal z. B. Wollmüt- zen, Pullover, Pullunder, Socken für Kinder und Jugendliche. Ihre Stricksachen bitte abgeben bei Rosmarie Gierer, Baienfurt, Alte Poststr. 63. Tel. 47426. Herzlichen Dank. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Einladung Donnerstag, 28.10.2021 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einla- dung gilt auch für Nichtmitglieder. 30.10.2021: 100 Jahr Feier des KDFB 18.30 Uhr Abendmesse in der kath. Kirche Baienfurt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der HERR von dir fordert: nichts als Gottes Wort halten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott. Micha 6,8 Sonntag, 17. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Mittwoch, 20. Oktober 15.00 Uhr- 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Vortrag „Sicher Unter- wegs - Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ im Ev. Gemeindehaus, 3-G-Regel Anmeldung im Pfarramt, Öschweg 32, per Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder Telefon: 0751 43656 Samstag, 23. Oktober 09.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst Konfi 8, Gruppe 1 10.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst Konfi 8, Gruppe 2 Anmeldung im Pfarramt telefonisch: 4 36 56 oder per Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Sonntag, 24. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Was gehört zu einem guten, gelingenden Leben? Diese Frage treibt uns Menschen um und die Ratgeber dafür sind kaum mehr zu zählen. Derweil ist es ganz einfach: Wir wissen’s eigentlich schon. Aber deswegen leben wir noch lange nicht danach, wie’s so manchmal ist. Wir haben’s sogar schriftlich, zum Nachlesen, in der größ- ten Erzählung aller Zeiten von Gottes Liebe zu seiner Welt und unserer Antwort darauf. Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist ... Es lohnt sich also, noch mal genauer hinzuschauen, neu hinzuhören und offen dafür zu sein, wie Gott sich mein Leben gedacht hat. Dann entdecke ich, was wirklich glücklich macht – nicht nur kurzfristig, sondern für immer: Mich an das halten, was Gott zu mir sagt. Aus seiner Liebe leben und mich darin einzuüben, sie im Alltag mit anderen zu teilen. Und dranbleiben an diesem Gott, lernbereit und neugierig. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Wir suchen Verstärkung Für die Steuerung des Live-Streamings suchen wir Interessierte, es sind keine technischen Vorkenntnisse als Voraus- setzung nötig. Jörg Stratmann bietet am Sonntag 17. Oktober, ab 9.30 Uhr eine kurze Einführung in die Bedienung an. Wir freuen uns über Menschen, die unser Live-Streaming-Team bereichern, und dadurch wei- terhin möglich machen. _________________________ EINLADUNG zum VORTRAG „Sicher Unterwegs – Ge- walt gg. Frauen im öf- fentlichen Raum“ mit der Kriminaloberkom- missarin SIGRID BLENKE Der „Evangelische Frauenkreis der Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt“ lädt herzlich zur Präventionsveran- staltung der Polizei „Sicher Unterwegs - Gewalt gg. Frauen im öffentlichen Raum“ ein. Gerade in der dunkle- ren Jahreszeit fühlen sich Frauen nicht wohl dabei, in der Öffentlichkeit allein unterwegs zu sein. Und leider geben Sexualstraftaten und Diebstähle immer wieder Anlass dazu. Wie sicher sind Frauen in Ravensburg und Umge- bung? Wie erkenne ich eine gefährliche Situation und wie kann ich mich schützen? Dazu möchten uns Kriminalober- kommissarin Sigrid Blenke und Kriminalhauptkommissar Florian Suckel vom Referat Prävention des Polizeipräsi- diums Ravensburg in Weingarten Auskunft erteilen und Tipps geben. Wie soll ich mich verhalten, um sicher nach Hause zu gelangen? Ich finde ein wichtiges Thema. Um Anmeldung im Pfarramt Öschweg wird gebeten Mail an: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder Telefon: 0751 43656 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Der Vortrag findet statt am Mittwoch, den 20.10.2021 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Es gelten die 3 G geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet Für den Frauenkreis Petra Neumann-Sprink _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vor- legen. Am 18.10.2011 dürfen wir Sonja Tratzyk begrüßen. Sie wird mit uns eine Futterglocke für Vögel in Servietten- technik gestalten. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Oktober 2021 18.10. Sonja Tratzyk: Der Tisch ist gedeckt - Futterg- lockefür Vögel - Serviettentech- nik 25.10. Walter Feil: Zweige und Herbstblätter - Aquarell oder Acryl November 2021 8.11. und 15.11. 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spie- len - Ölkreide und Bügeleisen Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Überzeugender Auswärtssieg SV Ankenreute - SV Baindt 1:7 (1:3) Am 9.Spieltag der Kreisliga-Saison 2021/22 musste der Tabellenerste aus Baindt beim SV Ankenreute ran, welcher vor dem Spiel mit zwei Siegen und sechs Niederlagen auf dem drei- zehnten Tabellenplatz rangierte. Auf dem Papier waren die Rollen also klar verteilt, jedoch musste Trainer Bernd Filzinger erneut ungewollt personell reagieren - Innenver- teidiger Michael Brugger (Bänderverletzung) und Yannick Spohn (Wadenprobleme) fielen aus. Dadurch rückte unter anderem Co-Trainer Michael Gauder in die Startelf und nahm für eine Partie wieder seinen langjährigen Platz in der Baindter Hintermannschaft ein. Gegen den SVA, der das Spiel abwartend mit einer Fün- ferkette begann, fand der SVB gut in die Partie und hat- te nach wenigen Minuten durch Lukas Walser die ers- te aussichtsreiche Chance, sein Schlenzer ging jedoch knapp am Tor vorbei. Die Gäste setzten die Ankenreuter immer wieder gezielt unter Druck und ließen den Ball ansehnlich in den eigenen Reihen laufen. Nach 13 Minu- ten sollte sich dies bezahlt machen - nach einer schönen Kombination in den Strafraum wurde Sebastian Saile im letzten Moment noch geblockt. Der Ball fiel jedoch dem aufgerückten Philipp Thoma vor die Füße, welcher die Kugel energisch im Tor unterbrachte. Nach einer guten halben Stunde war es erneut Saile, der den Ball im An- kenreuter Spielaufbau eroberte und in das Angriffsdrit- tel trieb. Marko Szeibel leitete den Ball von links auf die andere Spielfeldseite zu Mika Dantona weiter, welcher in „Arjen-Robben-Manier“ einen Gegner aussteigen ließ und den Ball mit links ins lange Eck zum 0:2 schlenzte. In der 36.Minute schlug dann die Stunde von Comebacker Gauder: Nach einer Ecke von Dantona stieg „HW4“ im Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Strafraum am höchsten und köpfte unhaltbar ein - 0:3. Dischl und wenig später der starke Philipp Kneisl hatten sogar noch Möglichkeiten das Ergebnis deutlicher zu ge- stalten. Kurz vor der Pause konterten die Gäste den SVB nach einer Ecke allerdings gefährlich aus und eine Flanke segelte in Richtung Fünfmeterraum. Torwart Luca Wetzel fing zwar den Ball, touchierte beim Abrollen jedoch den Ankenreuter Padberg und ließ den Ball wieder aus den Händen gleiten. Padberg bedankte sich und schob zum 1:3-Halbzeitstand ein. Die Baindter Mannschaft zeigte jedoch direkt nach Wie- deranpfiff, dass in diesem Spiel keine große Spannung mehr aufkommen wird. Außenverteidiger Tobias Traut- wein flankte den Ball von links in den Strafraum, wo Dischl den Ball per Kopf auf den langen Pfosten verlängerte. Dort lauerte Saile, welcher den Torwart „gewollt“ tunnel- te (Anm. d. Red.: Saile wünschte sich diese Formulierung nach Spielende) und das Spielgerät anschließend ins leere Tor schob. Im Anschluss an dieses vorentscheidende Tor betrieb der SVB allerdings Chancenwucher: Dantona ver- zog knapp, ein herrlicher Lupfer von Kneisl wurde noch auf der Torlinie geklärt und Dischl scheiterte sowohl am Torwart als auch am Ankenreuter Torpfosten. Zehn Mi- nuten vor Schluss eroberten die Baindter nach einer SVA- Ecke dann aber energisch den Ball und hatten endlich mal Platz zum Kontern. Dischl schickte Kneisl auf Höhe der Mittellinie in die Tiefe, welcher seinen Gegenspie- ler abschüttelte und überlegt das 1:5 markierte. Die mü- den Ankenreuter konnten dem SVB in dieser Phase nicht mehr viel entgegensetzen, erneut ein Zeichen der starken Baindter Bank. So war es dann eben auch der eingewech- selte Nico Geggier, der mit einem schönen Steckpass den eingewechselten Konstantin Knisel in Szene setzte. Dieser musste im Sechzehner den Ball nur noch quer legen, wo- durch Dischl unbedrängt zum 1:6 einschieben konnte. Den kuriosen Schlusspunkt in dieser Partie setzte dann Mar- ko Szeibel. Der Mittelfeldspieler blieb bei einer Ecke der Ankenreuter als Angreifer im Mittelkreis stehen, da seine Kräfte aufgebraucht waren. Erneut eroberten die Baind- ter den Ball aber schnell zurück und spielten ausgerech- net Szeibel an, welcher in Richtung Strafraum gelaufen war. Nach einer feinen Mitnahme mit der Hacke wurde die Baindter Nummer 5 allerdings von einem Verteidiger am Trikot festgehalten, wodurch der Schiedsrichter auf Strafstoß entschied. Ob Szeibel allerdings überhaupt noch die Kraft für einen Abschluss gehabt hätte, bleibt offen. Dischl übernahm die Verantwortung, verwandelte sou- verän zum 1:7-Endstand und markierte damit sein bereits dreizehntes Tor im siebten Saisonspiel. Nach den Siegen gegen den SV Blitzenreute und die SGM Dietmanns/Hauerz besiegt der SVB mit dem SV Anken- reute auch den dritten Gegner aus dem unteren Tabel- lendrittel, baut sein Torverhältnis auf 31:7 aus und vertei- digt somit den ersten Tabellenplatz. Auch spielerisch ließ sich am Sonntagnachmittag eine deutliche Leistungs- steigerung erkennen, welche am kommenden Wochen- ende gegen die SGM Waldburg / Grünkraut fortgeführt werden sollte. In der letzten Saison siegte der SVB gegen die SGM nach Rückstand zweimal nur knapp und wird daher gewarnt sein. SV Ankenreute II - SV Baindt II 0:6 (0:2) Nach zwei Niederlagen in Folge und einem abgesagten Spiel in der letzten Woche, wollte die „Zweite“ am Sonntag gegen den Tabellenletzten aus Ankenreute endlich wieder einen Sieg einfahren. Die Gäste begannen feldüberlegen und hatten bereits früh mehrere 100-prozentige Chancen, um in Führung zu gehen. Nach 22 Minuten schickte dann aber Julian Keppeler Geburtstagskind Pascal Reich mit einem feinen Pass auf die Reise, welcher eiskalt zum 0:1 einschob. In der 34.Minute war es dann Sam Robinson, der nach einem tollen Dribbling klar im Strafraum zu Fall ge- bracht wurde. Den fälligen Strafstoß verwandelte Jannik Küchler souverän zum 0:2. Auch in der 2.Halbzeit domi- nierten die Gäste die Partie, wobei Reich in der 59.Minute und Robinson in der 63.Minute mit einem Doppelschlag die Weichen auf Sieg stellten. Das Ergebnis hätte noch deutlich höher ausfallen können, doch schlussendlich wa- ren es Moritz Gresser in der 67.Minute und Keppeler in der 73.Minute, die den 0:6-Endstand herstellten. Nach etwas unzufriedenstellenden letzten Wochen, hat der SVB II mit diesem Sieg in Ankenreute wieder in die Spur zurückgefunden. Am kommenden Sonntag be- kommt es die Mannschaft von Timo Geggier dann mit der SGM Waldburg / Grünkraut II zu tun, welche derzeit Tabellenplatz zwei belegt und damit ein echter Härtetest für die „Zweite“ sein wird. Juniorinnenfußball E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute – PSG Friedrichshafen 2:1 D-Juniorinnen TSB Ravensburg – SGM Baindt/Fronreute 0:2 Beide Mädchenteams unserer SG hatten es am vergan- genen Wochenende mit gleich starken Teams zu tun und so blieb es bei beiden Begegnungen spannend bis zum Abpfiff. Die gegnerische Trainerin der PSG und der Trainer des TSB zogen dann nach Spielschluss auch ein ähnliches Fazit : Glückwunsch an eure Mädels, ihr habt eure Chan- cen genutzt und die Tore gemacht, wir nicht. Torschützin- nen für unsere E waren Lena-Marie Alber und Lena Pfleg- haar, für unsere D trafen Hedda Said und Jana Eiberle. Frauen im Pokal in Runde 3 Nächster Sieg in der Meisterschaft Pokalspiel Damen (Mi 06.10.21): SGM Dietmanns/Hau- erz/Bellamont I – SV Baindt 2:4 n.E. Das Pokalspiel in Dietmanns begann zunächst sehr aus- geglichen, jedoch dominierten die Damen des SV Baindt das Spiel sehr schnell. Sie spielten sich viele Torchancen heraus, allerdings wurden sie nicht mit einem Tor belohnt. Auch die SGM hatte einige Chancen, doch auch sie konn- ten nicht in Führung gehen. So lag der Spielstand bis in die 80. Minute bei 0:0. Die Damen des SV Baindts sam- melten nochmals all ihre Kräfte zusammen, wodurch sie sich in der 82. Minute eine super Torchance herausspielten, mit der sie durch einen guten Schuss von Ana Montero Traub endlich in Führung gingen. Doch die Gegnerinnen nutzten die Erleichterung des SV Baindts prompt aus und glichen direkt in der 85. Minute aus, so stand es am Ende des Spiels 1:1. Da das Pokalspiel nicht unentschieden ausgehen konnte, mussten Elfmeter geschossen werden. Als erste Spielerin des SV Baindts traute sich Marina Lutz und traf das Tor, 2:1. Eine Spielerin der SGM traf darauf- hin ebenfalls, 2:2. Nun schoss Daniela Fissinger und traf ebenfalls, 3:2. Da folgende Spielerin der SGM den Elfme- ter nicht verwandeln konnte, steigte die Spannung. Tasja Kränkle beförderte den Ball mit einem super Schuss ins Tor und somit gewannen die Damen des SV Baindts das Pokalspiel 2:4 und sind somit eine Runde weiter. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Jana Strobel, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fissin- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 ger, Nicole Schmid, Laura Maucher, Ana Montero Traub, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Mariella Pedrazzoli, Elena Ilka, Lara Herde, Lena Schäfer, Muriel Zumbrock SV Arnach : SV Baindt 1:3 Ergebnisse Jugendfußball B-Junioren: Bezirkspokal - SV Horgenzell - SGM BB I 5:3 B-Junioren: SGM BB I - TSV Tettnang 1:5 C-Junioren: SGM BB I - SGM Nonnenhorn 2:4 C-Junioren: SGM BB II - SV Horgenzell 0:15 D-Junioren: FG 2010 WRZ - SGM BB I 0:4 D-Junioren: TSV Tettnang - SGM BB I 0:2 D-Junioren: SG Aulendorf - SGM BB II 2:0 E-Jugend: SV Baindt - SV Blitzenreute 3:11 B-Juniorinnen: SGM Baindt/Bergatreute - SV Maierhöfen 2:1 B-Juniorinnen: Bezirkspokal: FV Bad Waldsee - SGM Baindt 5:0 D-Juniorinnen: TSB Ravensburg - SGM Baindt/Blitzen- reute 0:2 E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - PSG Friedrichs- hafen 2:1 Vorschau Jugendfußball Freitag, 15.10 17:00 Uhr - E-Mädchen: TSB Ravensburg - SGM Baindt/ Blitzenreute 18:30 Uhr - E-Jugend: FG 2010 WRZ - SV Baindt Samstag, 16.10 12:30 Uhr - D-Junioren: SGM BB II - SGM Haisterkirch (Spielort Baienfurt) 13:00 Uhr - D-Junioren: SGM Mochenwangen - SGM BB III 13:00 Uhr - D-Junioren: SGM BB I - TSV Berg II (Spielort Baindt) 13:30 Uhr - C-Junioren: VfL Brochenzell - SGM BB I 13:30 Uhr - C-Junioren: SGM Langenargen - SGM BB II 14:15 Uhr - B-Junioren: SGM BB II - SGM Unterzeil (Spie- lort Baienfurt) 14:45 Uhr - D-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - TSV Tettnang (Spielort Blitzenreute) 16:00 Uhr - A-Juniorinnen: SGM Baindt/Bergatreute - SGM Unterzeil (Spielort Bergatreute) 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: FC Scheidegg - SGM Baindt/ Bergatreute 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: VfR Klosterreichenbach - SV Baindt 16:30 Uhr - A-Junioren: SGM BB - TSG Ailingen (Spielort Baindt) Sonntag, 17.10 11:00 Uhr - B-Junioren: SV Oberzell - SGM BB I Herzschlagfinale mit Happy End SV Baindt I – SV Ettenkirch I 9:7 Dank unseres vorderen Paarkreuzes, das in allen vier Einzeln ungeschlagen blieb, konnte der SV Baindt das Spiel in der Her- ren Bezirksklasse Gr. 2 gegen den SV Et- tenkirch am Samstagabend mit 9:7 gewinnen. Bis zur endgültigen Entscheidung erlebten die Beteiligten am Samstag ein kampfbetontes und extrem spannendes Spiel. Den umjubelten Schlusspunkt erzielte das Doppel Marcel Brückner / Tobias Nowak. Beide Mannschaften konnten termin- und verletzungs- bedingt nicht in ihrer Stammbesetzung antreten, für uns sprangen mit Holger Baumhauer und Robert Nowak zwei Oldies in die Bresche. Vielen Dank für euren Einsatz Jungs! In den Eingangsdoppeln lief es nicht so rund wie in den ersten beiden Spielen, lediglich Marcel Brückner und To- bias Nowak konnten ihr Doppel gewinnen. Somit star- teten wir erstmals mit einem 1:2 Rückstand in die erste Einzelrunde. Unsere Nummer 1 Philipp Schwarz gewann sein Spiel deutlich, mehr Mühe dagegen hatte Marcel Brückner gegen den Spitzenspieler der Gäste Richard Pfeifer. Nach einem 1:2 Satzrückstand drehte Marcel auf und spielte ab da phänomenales Tischtennis um noch mit 3:2 zu gewinnen. Ebenfalls hart umkämpft war das Spiel von Frank Markwart, der sich denkbar knapp mit 10:12 im 5. Satz geschlagen geben musste. Besser machte es Tobias Nowak, der seinen Gegner klar beherrschte. Un- sere Ersatzspieler Holger und Robert spielten zwar gut mit, für einen Sieg reichte es aber nicht. Nach den ersten Einzeln stand es somit 4:5 gegen uns und wir mussten eine Schippe drauflegen, um den Abend noch erfolgreich gestalten zu können. Den Anfang mach- te unser starkes vorderes Paarkreuz, das 2 Siege eintü- ten konnte. Tobi startete schwach in sein Spiel, steigerte sich dann, konnte aber leider den 3. Satz nicht für sich entscheiden und verlor nicht chancenlos mit 0:3. Ganz anders Frank, der seinen Gegner mit seinem unange- nehmen Noppenspiel klar beherrschte. Für ein absolutes Highlight sorgte Holger, der mit kontrollierter Offensive seinen Gegner offensichtlich überraschte und sein hohes Niveau über 4 Sätze halten konnte und schließlich ver- dient mit 3:1 gewann. Robert kämpfte sich nach 2 verlo- renen Sätzen zurück ins Spiel, konnte mehrere Satzbälle im 3. Satz nicht nutzen und verlor diesen dann unglücklich durch einen Netzroller. Somit stand es 8:7 für uns und das Schlussdoppel musste entscheiden, ob wir das Spiel mit einem Sieg oder einem Unentschieden beenden werden. Marcel und Tobi, die zum ersten Mal zum Schlussdoppel antraten, bekamen die Gegenwehr der Gäste zu spü- ren, die unbedingt ein Unentschieden für ihr Team retten wollten. 4 Sätze lang war das Spiel auf wirklich gutem Niveau sehr ausgeglichen, doch im 5. Satz spielten sich Marcel und Tobi in einen Rausch und versenkten einen unerreichbaren Ball nach dem anderen. So gelang ihnen das unglaubliche Kunststück, den entscheidenden 5. Satz mit 11:0 zu gewinnen und unter dem ungläubigen Jubel unserer 15 Fans auf der Tribüne den entscheidenden 9. Siegpunkt einzufahren! Das war ein unfassbar spannen- des Spiel, das uns und unseren Fans viel Spaß gemacht hat, so kann es weitergehen! Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (1:1), Frank Markwart (1:1), Holger Baum- hauer (1:1) und Robert Nowak (0:2) Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Frauenturnen 1 Liebe Sportkameradinnen, am Mon- tag, den 25.Oktober findet wieder un- ser Herbstfest in gewohnter Weise statt. Beginn um 19 Uhr im „Loch“. Seid alle herzlich eingeladen. TC Baindt e.V. Tennisplätze abräumen Liebe Mitglieder, am Fr., 29.10.2021 ab 14 Uhr und Sa., 30.10.2021 ab 09:30 Uhr werden die Plätze winterfest gemacht. Ich freue mich auf zahlreiche Helfer*innen. Euer Technischer Leiter Alle Infos auch auf der neuen Webseite des Vereins (www.tc-baindt.de) TC Baindt Jugend U15 – Jahresrückblick Verbandsspiele und Vereinsmeisterschaften Verbandsrunde 2021 In diesem Jahr hatte der TC Baindt 2 Mannschaften der Altersklasse U15 zu Verbandsspielen gemeldet. Die 1. Mannschaft bestand zum Großteil aus Spieler*innen, die in den letzten Jahren schon reichlich Erfahrung in Verbandsspielen sammeln konnten und auch mit einer gewissen Erwartung in die Saison gegangen waren. In der 2. Mannschaft sind Spieler*innen zum Einsatz gekom- men, die zum Großteil neu in der Altersklasse spielten. Wir konnten damit allen Spieler*innen ermöglichen, bei Verbandsspielen mitzuspielen. Bedingt durch die Coronapandemie war der Saisons- tart etwas verspätet. Als es dann aber endlich losgehen konnte, war die 1. Mannschaft mit ihrem ersten Heimspiel am 18. Juni gleich erfolgreich. Die 1. Mannschaft des TC Kluftern war zu Gast in Baindt. Nach den Einzeln stand es noch ausgeglichen 2:2. Die Doppel konnten beide ge- wonnen werden, so dass am Ende ein Heimsieg mit 4:2 erzielt wurde. Besonders zu erwähnen ist hier das Einzel von Laurin Wösle. Er war etwas nervös in das Spiel ge- startet und hatte den ersten Satz verloren. Dann jedoch kam er immer besser ins Spiel, konnte den 2. Satz knapp 7:5 gewinnen und somit den Satzausgleich herstellen. Im entscheidenden Match-Tie-Break setzte er sich mit 14:12 durch. Am zweiten Spieltag war die 1. Mannschaft zu Gast in Leutkirch. Auch hier wieder ein ähnliches Bild, nach den Einzeln stand es 2:2. Diesmal waren es Lukas Zöschinger und Tim Pantoffelmann, die mit ihren klaren Einzelsiegen Baindt im Spiel hielten. Wie im ersten Spiel konnten auch diesmal wieder beide Doppel gewonnen werden, so dass nochmals ein 4:2 Sieg heraus kam. Der Saisonauftakt war damit schon sehr erfolgreich gemeistert. Wie sich bis zum Ende der Saison herausstellen sollte, waren damit die stärksten Gegner schon geschlagen. Die Saison war aber noch lange nicht vorbei, es folgten noch 4 weitere Spieltage, die auch gewonnen werden mussten. Das Spiel gegen die Spielvereinigung Bad Wald- see / Gaisbeuren / Haisterkirch war eine klare Angele- genheit, ein 6:0 Heimsieg wurde eingefahren. Bedingt durch Ausfälle von 2 Stammspielern war das Aus- wärtsspiel beim TC Isny wieder ein etwas engeres Spiel. Trotzdem wurde das Spiel am Ende auch wieder mit 4:2 gewonnen. Die Stammmannschaft wurde unterstützt von Lukas und Christiane Haupter. Vor allem Lukas konnte seine Stärken zeigen und mit einem Sieg in seinem Einzel zum Gesamtsieg einen wichtigen Beitrag leisten. Die beiden noch folgenden Spiele waren auch erfolgreich. Zuhause gegen Kisslegg gab es einen ungefährdeten 5:1 Erfolg. Beim letzten Spiel, auswärts beim TC 1903 Wangen, wur- de mit einem klaren 6:0 Sieg die Meisterschaft und der damit verbundene Aufstieg in die Bezirksstaffel 1 klar gemacht. Silja Amm fuhr hier ihren höchsten Saisonsieg mit 6:0 6:1 ein. Zum Einsatz in der 1. Mannschaft kamen als Stammspie- ler Laurin Wösle, Lukas Zöschinger, Tim Pantoffelmann und Silja Amm. Als Ersatzspieler unterstützten Bennet Raubald, Lukas und Christiane Haupter. Die 2. Mannschaft startete eine Woche später als die 1. Mannschaft mit einem Heimspiel gegen den TC Mecken- beuren-Kehlen in die Saison. Es konnte leider nur Lukas Haupter sein Einzel gewinnen, so dass am Ende eine 1:5 Niederlage zu Buche stand. Die nächsten beiden Spiele wurden gegen starke Gegner leider auch verloren. Beim SC Tennis Friedrichshafen stand am Ende ein 1:5 auf der Anzeigetafel. Hier konnten Silja Amm und Johannes Neubauer aber ihr Doppel gewinnen. Obwohl die Beiden den ersten Satz klar mit 6:0 gewannen, ging der zweite Satz mit 4:6 verloren. Im Match-Tie-Break konnten sie die Begegnung wieder zu ihren Gunsten drehen und hatten am Ende mit 10:6 die Nase vorne. Auch am dritten Spieltag, das Lokalderby gegen Baien- furt, wurde leider mit 6:0 verloren. Da einige Spieler, auch außerhalb vom Tennis, untereinander sehr gut befreun- det sind, war das Spiel etwas Besonderes, ein Spiel unter Freunden. Die Mitspieler beider Mannschaften hatten sichtlich großen Spaß. Sieg oder Niederlage waren beim abschließenden gemeinsamen Essen kein Thema mehr. Beim Heimspiel gegen die 2. Mannschaft des TC Kluftern wurde es sehr knapp. Nach den Einzeln stand es ausgegli- chen 2:2. Diesmal war es Maurice Zimmermann, der nach dem Verlust des ersten Satzes, die Partie noch drehen konnte und im Match-Tie-Break sein Spiel gewann. Die Doppel mussten somit die Entscheidung bringen; auch hier war es wieder ausgeglichen. Das Endergebnis war somit 3:3. Der Gewinner aber leider der TC Kluftern; sie hatten einen Satz mehr gewinnen können. Das letzte Heimspiel brachte endlich den ersehnten ers- ten Sieg. Gegen den TC Schlier-Unterankenreute konnten fast alle Spieler*innen ihre beste Saisonleistung abrufen. Nach den Einzeln stand es 3:1 für Baindt. Lukas Haupter, Bennet Raubald und Marian Dorn konnten ihre Einzel alle recht klar gewinnen. Nur Christiane Haupter konnte, nach langem und hartem Kampf, gegen einen alters- und größenmäßig weit überlegenen Gegner, leider nicht gewinnen. Vor allem im zweiten Satz zeigte sie ihre läu- ferische Stärke, kämpfte wie eine Löwin und wurde erst im Tiebreak ganz knapp geschlagen. In den Doppeln lief es dann weiter sehr gut, so dass am Ende ein klarer 5:1 Sieg erzielt wurde. Beim letzten Spiel, auswärts in Langenargen, war die Favoritenrolle klar vergeben. Langenargen stand schon vor dem Spiel als Meister fest, sie hatten alle ihre Spiele zuvor 6:0 gewonnen. Das Ergebnis war am Ende, nicht überraschend, auch wieder ein 6:0. Vinzent Neubauer aber konnte sein Spiel am längsten offen halten und konnte von allen Matches die meisten Spiele gewinnen. In der 2. Mannschaft kamen Enrico Lang, Silja Amm, Lukas Haupter, Johannes Neubauer, Bennet Raubald, Maurice Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Zimmermann, Christiane Haupter, Vinzent Neubauer und Marian Dorn zu Einsatz. Das Highlight der gesamtes Saison war für die Jugend- lichen der letzte Heimspieltag am 23. Juli. Beide Mann- schaften waren gemeinsam in Baindt auf der Anlage. Bei- de Mannschaften konnten ihr Spiel gewinnen und danach wurde mit den gegnerischen Mannschaften zusammen gegrillt. Bis es dunkel war blieben alle Kinder auf der An- lage und genossen den gemeinsamen Saisonabschluss. Nachdem die Verbandsspielsaison verspätet gestartet war, ging sie bis in die Sommerferien hinein. Unsere U15-Mannschaften Jugendvereinsmeisterschaften 2021 Die Jugendvereinsmeisterschaften konnten erst nach den Sommerferien stattfinden, da die Verbandsrunde erst zum Ferienbeginn zu Ende war. Es wurden in 2 Al- tersklassen Vereinsmeister ausgespielt, U15 und U12. In beiden Altersklassen wurde im Jeder-Gegen-Jeden Sys- tem gespielt. Die Altersklasse U15 gewann Tim Pantoffelmann, vor Silja Amm und Johannes Neubauer. In der Klasse U12 wurde Maurice Zimmermann Jugendvereinsmeister, vor Chris- tiane Haupter und Marian Dorn. Wir freuen uns zusammen mit den Jugendvereinsmeis- tern und vor allem mit der 1. U15-Mannschaft über die Meisterschaft und den Aufstieg. Die Jugendvereinsmeister mit unserem Jugendwart Taekwondo Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Taekwo- ndo Baindt e.V. zu unserer Hauptversammlung am 08.11.2021 um 19.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Berichte a) des Vorsitzenden b) des Kassiers c) der Kassenprüfer Entlastung des Vorstands 4. Wahl des Wahlvorstands a) Wahl eines Schriftführers für die Protokollierung der Neuwahl 5. Neuwahl a) des Vorsitzenden b) des Stellvertreters c) des Kassiers d) des Schriftführers e) des Beisitzers f) der Kassenprüfer 6. Anträge 7. Verschiedenes 8. Schlusswort des Vorsitzenden Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 29.10.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Alfred Manthei, Ziegeleistr.57, 88255 Baindt einzureichen. Wir bitten um Anmeldung der Teilnahme bis 02.11.2021. Spätere Anmeldungen können eventuell nicht mehr be- rücksichtigt werden. Coronabedingt dürfen keine Speisen und Getränke an- geboten werden. Jeder kann selbst Getränke mitbringen. Der Einlass erfolgt unter Beachtung der 3-G-Regelung. Es muss eine medizinische Maske getragen werden. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Bitte die jeweils aktuelle Corona-Verordnung beachten. Diese ändert sich ständig. Wir würden uns freuen, Euch bei uns begrüßen zu dürfen. gez. Alfred Manthei 1.Vorsitzender TKD Baindt e. V. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Dienstag, 19.10.2021 laden wir alle Interessierten in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt ein, zu einem Fachvortrag zum Thema: Restlos glücklich. Be- ginn 19.30 Uhr. Referentin ist Frau Sontheimer vom Ernäh- rungszentrum Bad Waldsee. Bitte wieder die entsprechenden 3G-Nachweise mitbrin- gen. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher. Die Vorstandschaft Vorschau: Mittwoch, 17.11.2021, 19.30 Uhr, Bischof-Spro- ll-Saal, Fachvortrag: Käse & Wein. Der Milchwirtschaftliche Verein informiert über Käse aus Baden-Württemberg. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Auf dem Reitturnier in Aulendorf am 25./26. September belegte Theresa Henzler mit ihrem Pony Lucky den ersten Platz im Reiterwettbewerb Schritt-Trab. Daniela Hennemann platzierte sich mit ihrem Pferd Bre- akdance auf dem Reitturnier in Biberach/Rißegg am 02. Oktober in der Dressurprüfung Kl. L* auf dem 7. Platz. Theresa mit Lucky Herzlichen Glückwunsch zu den tollen Erfolgen! Blutreitergruppe Nachruf zum Tod unseres Blutreiter- kameraden Eugen Haug Die Blutreitergruppe Baindt trauert um ihren Reiterkamerad Herrn Eugen Haug Die Öschprozessionen und insbesonde- re Prozessionen zu Pferde gehörten zum fester Bestand- teil seines Lebens. Die Verbundenheit mit der Schöpfung Gottes waren für ihn die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten. Eugen hat mit unserer Blutreitergruppe 53mal am Blutritt in Weingarten, 43mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach, 16mal am St. Georgsritt in Ochsenhausen und 7mal am Georgsfest in Bergatreute teilgenommen. Für seine Teilnahme wurde er mit der Goldenen Ehrenme- daille und Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfrei- tagsgemeinschaft sowie mit der Goldenen Ehrenmedaille der Stadt Bad Wurzach und dem Wallfahrtsausschuss ausgezeichnet. Für seine Kameradschaft und die Treue zum Hl. Blut wol- len wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“ Für die Blutreitergruppe Baindt im Oktober 2021 Georg Steinhauser Werner Elbs Gruppenführer Geschäftsführer Kunstkreis „Kreativ durch die Corona - Zeit„ In Baindt gibt es zwei künstlerische kre- ative Vereine. Der Kunstkreis Baindt e.V. u. der kreative Montag. Beide stellen nun im Rathaus ihre Bilder aus welche in der Coronazeit entstanden sind. Es muss leider auf eine Vernissage Coronabedingt verzichtet werden. Die Bilder können aber während der Öffnungszeiten des Rat- hauses Mo. U. Do. 08.00 – 12.00 u. 14.00 – 16.00 Dienstag 08.00 – 13.00 u. 14.00 – 18.00 Mittwoch 08.00 – 12.00 Freitag 07.30 – 12.00 Unter Einhaltung der gültigen Coronabestimmungen besich- tig werden. Die Ausstellung läuft bis Jah- resende Kunstkreis Baindt u. kreative Montag Renaturierungsmaßnahmen am Bampfen - Führung mit Dr. Werner H. Baur gibt Einblicke in Flora und Fauna Bei schönem Herbstwetter konnten 20 Bürgerinnen und Bürger einen Eindruck von der vielfältigen Flora und Fau- na am Bampfen gewinnen. Dr. Werner H. Baur führte die Teilnehmer am 02. Oktober entlang des Bampfens. Beginnend am Dorfplatz konn- te er aufzeigen, mit welchen Maßnahmen die biologi- sche Vielfalt des Fließgewässers verbessert werden kann. Im Abschnitt westlich der Thomas –Dachser-Straße hat der Bampfen wieder einen natürlichen, mäandrierenden Verlauf, der ökologische Nischen für unterschiedlichs- te Wasserlebewesen bietet. Mit einem Kescher konnte Herr Dr. Baur eine Probe entnehmen, und eine Vielzahl an Klein- und Kleinstlebewesen identifzieren. Diese Lebe- wesen bilden wiederum die Nahrungsgrundlage für die Fischpopulation. Zu einem lebendigen Gewässer gehört auch die Uferbe- pflanzung. In den Sommermonaten sind schattenspen- dende Bäume und Sträucher wichtig, um den Tempera- turanstieg des Gewässers zu begrenzen. Ein wenig getrübt wurden die schönen Eindrücke durch Rückstände von vergangenen Starkregen-Ereignissen, bei denen aus der überlasteten Kanalisation Abwasser in den Bampfen gelangte: An einigen Ästen hängen Feuchttü- cher und andere Hygiene-Artikel, die über die Mülltonne entsorgt werden müssten. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Schwäbischer Albverein OG Weingarten In den Humpiswald bei Baindt Wir treffen uns am Sonntag, 24. Okt. 2021 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Die Gehzeit beträgt 3,0 Std. und ca. 12 km. Fahrpreis 1,00 € f. Mitglieder. Wir wandern, meist auf Waldwegen, im Bergatreuter- und Kümmerazhofer Forst. Festes Schuhwerk, Getränke, kleines Vesper und evtl Stö- cke werden empfohlen. Einkehr ist vorgesehen. Bei Regen findet die Wanderung nicht statt. Es gelten die 3G-Regeln. Pandemiebedingt erforderliche Anmeldung ab 17.10.21 bei Wanderführer Jürgen Frank, Tel. 0751/43287 Was sonst noch interessiert „Schluss mit anstrengend“- Schlüsselmomente zur eigenen Erholung Kennen Sie das? Angesichts der Doppelbelastung mit der Betreuung eines kranken oder sterbenden Angehörigen und der Bewältigung des eigenen Lebens, ist uns oft nur noch das „Bewältigen“ und „Funktionieren“ möglich. Wir müssen ja irgendwie durchhalten. Gefühle von Verunsi- cherung, Bedauern und Traurigkeit können uns begleiten, wenn wir spüren, dass wir nicht so helfen können, wie wir das gerne möchten. Und das erschöpft uns zunehmend. In dem Vortrag geht es um die Ursachen und das Erken- nen des Erschöpfens. Dabei erhalten die Teilnehmenden wertvolle Tipps und hilfreiche alltagstaugliche Übungen für Momente des eigenen Wohlbefindens. Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehau- ses, Abt-Hyllerstraße 17 Weingarten Termin: Donnerstag 21.10.2021, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Leitung Fortbildung-Netz- werk Demenz Ravensburg Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 repaircafe Jeden 3. Samstag im Monat ist nun das repaircafe Ra- vensburg wieder geöffnet. Hier werden Dinge aus den Bereichen Elektrik, Elektronik, Holz, Mechanik und Kleidung repariert. Zweck ist die Vermeidung von Müll, Nachhaltigkeit und Freude am Tun und Austausch miteinander. In der Zeit zwischen 11 Uhr und 14 Uhr werden Kleingeräte sofort kostenlos repariert . Komplexe Geräte wie z.B. Kaffevollautomaten bedürfen oft der langwierigen Suche nach den Fehlerquellen, zum Teil auch der Recherche im Internet. Deshalb wer- den sie von unseren Ehrenamtlichen manchmal auch zu Hause repariert. Eine Anmeldung per mail ist erwünscht, aber nicht Be- dingung: repaircafe-rv@web.de Ort: Kapuziner Kreativzentrum, Kapuzinerstr.27, Ravensburg Termin: Samstag, 16. Oktober von 11 Uhr bis 14 Uhr www. repaircafe-rv.de Das repaircafe braucht Nachwuchs besonders im elekt- ronischen Bereich. Aber auch Radio- und TV-Mechaniker und Elektriker fin- den bei uns einen wichtigen Platz. KVBW Veranstaltungshinweis Arzt-Patienten-Forum zum Thema Chronischer Schmerz - Ursachen und Therapie Welche Prävention und Therapie gibt es bei chroni- schen Schmerzen? Diese und andere Fragen beant- worten Fachärzte beim Arzt-Patienten-Forum. Ver- anstalter ist die VHS Leutkirch in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Der Schmerz kann pochen, stechen oder ziehen - unan- genehm ist er immer. Meist verschwindet er nach kurzer Zeit. Doch mitunter wird er auch chronisch. Mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit chronischen Schmerzen. Schmerzen haben eine Warnfunktion. Sie können Menschen vor Verletzungen und Gefahren schüt- zen. In ihrer chronischen Form sind Schmerzen häufig von ihrer Ursache entkoppelt. Sie zermürben die Patient*innen - physisch, psychisch und sozial. „Es gibt keinen Schmerz ohne Angst oder Depression“, sagt Dr. Stefan Locher. Akuter Schmerz ist oft von Angst begleitet, chronischer oft von Depression. Jeder körper- liche Schmerz hat eine psychische Komponente. Des- halb bedürfen Patient*innen mit chronischen Schmerzen der Betreuung durch ein Team aus Schmerztherapeuten, Psychologen, Psychosomatikern, Neurologen und Phy- siotherapeuten. Bei unserem Vortragsabend erklärt der Referent das Phä- nomen Schmerz und stellt Therapieformen vor. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen. Termin: Dienstag, 19. Oktober 2021, 19.30 – 21.30 Uhr Veranstaltungsort: Festhalle Herlazhoferstr. 9, 88299 Leutkirch Eintritt: Frei Der Referent ist Dr. med. Stefan Locher, Chefarzt der Kli- nik für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin, Leiter des Schmerzzentrums Westallgäu-Klinikum, Wangen Alles Gute – Kassenärztliche Vereinigung Baden-Würt- temberg Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 22.000 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsy- chotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Alte Kirche Mochenwangen Andy Häussler - „Kraft der Träume“ Samstag, 23. 10. 2021 20 Uhr Einlass ab 19 Uhr „Wie kann er das wissen? Wie hat er das gemacht?“ sind die Fragen, die sich die Besucher nach der Show am häu- figsten stellen. Ob es nun Magie ist, geschickte Täuschung oder die Fähigkeit, seine fünf Sinne so einzusetzen, als hätte man einen sechsten. Mit seinem Soloprogramm gelingt es Andy Häussler, die Gäste zu verblüffen und in Erstaunen zu versetzen. Ne- ben heiterer Unterhaltung erfahren die Zuschauer allerlei Erstaunliches und Kurioses. Andy Häussler ist zweifacher Deutscher Meister der Men- talmagie und Preisträger bei den Weltmeisterschaften. 2021 hat der den Kleinkunstpreis Baden-Württemberg gewonnen und war zu Gast in beliebten TV-Shows. Sicher ist, dass das Publikum einen traumhaften, span- nenden und unterhaltsamen Abend erlebt. Unglaublich und phänomental! Eintritt: 20€ - Geimpft – Genesen – Getestet – Schussenapotheke Mochenwanen, Dorfladen Brauchle Wolpertswende, online: karten@alte-kirche-mochenwangen.de; www.alte-kirche-mochenwangen.de Weihnachten im Schuhkarton Weil jedes Kind wert- voll ist Mit „Weihnachten im Schuhkarton ®“ Kindern Hoffnung und Freude schenken Als Kind spielte Alen Hunjek mit leerer Munition – was an- deres hatte er nicht. Der heute 36-Jährige wuchs in Kro- atien auf und bekam als Kind den Krieg in seiner Heimat hautnah mit. „Nachts musste immer einer wach bleiben, weil Flugzeuge über die Stadt flogen“, erinnert sich Hun- jek dunkel. Während sein Vater als Soldat dient, muss die Familie sich regelmäßig aus Angst vor den Bomben im Keller verschanzen. Kein Wunder, dass das Trauma des Krieges seine Kindheitserinnerungen weitestgehend aus- gelöscht hat. Doch ein Ereignis hat ihn bis heute begleitet: Die Verteilung von Geschenkpaketen der Aktion „Weih- nachten im Schuhkarton“. Eine Kirchengemeinde hatte Hunjek und andere Kinder seines Heimatdorfes zu einer Weihnachtsfeier eingeladen. Am Ende bekam jeder ein Schuhkartongeschenk. Die Freude über diese unerwartete Überraschung ist bis heute unvergessen. Inzwischen lebt Hunjek in München und engagiert sich selbst als Sam- melpunkt für die Aktion der christlichen Hilfsorganisation Samaritan’s Purse. Er selbst hat erfahren, welche Wirkung ein Schuhkarton haben kann und wie die hoffnungsvolle Botschaft der bedingungslosen Liebe Gottes nicht nur in Krisenzeiten durchtragen kann. Ein Geschenk besitzt der Familienvater übrigens immer noch: Einen Spielzeug-Feuerwehrwagen, mit dem heute sein Sohn spielt. Jetzt mitpacken, im November abgeben Auch dieses Jahr kann jeder Päckchenpacker mit seinem individuell zusam- mengestellten Geschenkpaket solche Hoffnungsgeschich- ten schreiben: Einfach einen eigenen Standard-Schuhkar- ton weihnachtlich gestalten oder vorgefertigte Samaritan’s Purse e.V.• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Haynauer Straße 72 A • D-12249 Berlin • Tel: +49 (0)30 - 76 883 434 presse@die-samariter.org • www.die-samariter.org Kartons unter jetzt-mitpacken.de bestellen. Dann werden die Pakete mit neuen und selbstgemachten Geschenken für Jungen oder Mädchen der Altersklasse zwei bis vier, fünf bis neun oder zehn bis 14 Jahren befüllt. Empfohlen wird eine Mischung aus Kleidung, Spielsachen, Schulma- terialien, Hygieneartikeln und Süßigkeiten. Packtipps und Hinweise, was nicht eingepackt werden sollte, sind un- ter www.weihnachten-im-schuhkarton.org zu finden. Pro beschenktem Kind wird eine Geldspende von zehn Euro empfohlen. „Jeder Beitrag – ob klein oder groß – ist eine Investition in das Leben von Kindern. Denn nur so kön- nen wir die Geschenkaktion auch künftig durchführen“, sagt Samaritan’s Purse-Vorstand Sylke Busenbender. Vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) wird die Aktion als förderungswürdig empfohlen. Die fertigen Päck- chen können in der Abgabewoche vom 8.-15. November zur Abgabestelle bei der SCHUSTER KG, Josef-Bayer-Stra- ße 10, 88250 Weingarten gebracht werden. Die Geschenk- pakete aus dem deutschsprachigen Raum gehen u. a. an Kinder in Bulgarien, Georgien, Lettland, Rumänien oder auch die krisengeschüttelte Ukraine. Alle Abgabeorte fin- det man auf der Webseite oder der Hotline 030-76 883 883. Über „Weihnachten im Schuhkarton“ „Weihnachten im Schuhkarton“ ist Teil der internationalen Aktion „Operation Christmas Child“ der christlichen Hilfs- organisation Samaritan’s Purse. Im vergangenen Jahr wurden weltweit rund 10,3 Millionen Kinder in etwa 100 Ländern erreicht. Der deutschsprachige Verein wird von Sylke Busenbender geleitet, internationaler Präsident ist Franklin Graham. Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www. stiftung-liebenau.de/gastfamilie Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 16. Oktober 2021 Gästeführer: Manfred Traub Wandern auf alten Kirchwegen: Von der Pfarrkirche Blitzenreute über den Leisen Steg nach Mehlishofen und Oberstaig Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Wenn man in der Geschichte zurückblickt, ist es noch nicht lange her, als pflichtbewusste Christen jeden Sonntags- gottesdienst zu besuchen hatten. Für die Bewohner auf abgelegenen Höfen und Weilern, weitab von der Pfarr- kirche, war es oftmals kein Honigschlecken, sich zu Fuß bei Wind und Wetter auf den langen Weg zur Kirche zu begeben. Da vor und während der Kriegszeiten kaum ein Auto unterwegs war, blieb den Kirchgängern nur der Fuß- marsch auf Jahrhunderte alten Kirchwegen von Messhau- sen, Ober- und Unterspringen oder eben von Mehlishofen und Oberstaig zur Kirche und wieder zurück. Wir wandern nun von Blitzenreute aus zum Leisen Steg, überqueren im Horber Tobel den Baienbach und weiter geht`s durch den farbenprächtigen Herbstwald zur An- höhe bei Mehlishofen. Nach einer kurzen Kaffeepause suchen wir einen Platz auf, der uns wohl den schöns- ten Blick ins Schussental gewährt .... und mit ein biss- chen Wetterglück grüßen von fern die schneebedeckten Gipfel der Alpenkette von der Zugspitze bis zum Säntis. Den Heimweg versuchen wir auf dem schon lange nicht mehr begangenen Oberstaiger Kirchweg, vorbei an der ehemaligen Biegenburg, zu bewältigen. Wer ein kleines Abenteuer erleben möchte, kommt bei dieser Tour auf seine Kosten. Streckenlänge: ca. 7 km Treffpunkt: Kirchplatz Blitzenreute Beginn: 14:00 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 17. Oktober 2021 Gästeführer: Günter Schwegler Rund um den Buchsee: Gegenwart und Vergangenheit; Geschichten vom Hof Themen rund um den Buchsee • Geschichtliches zurück bis Napoleon • Geologisches und Ökologisches • Und ein bisschen Familiäres Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwi- schenschussenundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. © DEIKE PRESS Lösung: Ordnung ist das halbe Leben. Orangen Stifte Salat Libelle Cent KW 2618 © DEIKE PRESS 741R37R4 Lösung: Ordnung ist das halbe Leben. Orangen, Stifte, Salat, Libelle, Cent Foto: © Zimmer/DEIKE Zubereitung Die Hefe in 100 Milliliter lauwarmem Wasser in einer großen Schüssel au ösen. Das restliche Wasser angießen und alle weiteren Zutaten bis auf die kernigen Hafer ocken zugeben und zu einem glatten Teig verar- beiten. Eine große Kastenform (30 cm) mit Backpapier auslegen, den Teig in die Form geben. Die kernigen Flocken darüberstreu- en und leicht andrücken. Mindestens 30 Minuten an einem war- men Ort abgedeckt gehen lassen. Die Form in den kalten Back- ofen stellen und bei 200 Grad Ober/Unterhitze etwa eine Stunde backen. Tipp: Für eine weihnachtliche Note kann man eine Mes- serspitze Lebkuchengewürz dazugeben. Schorten/DEIKE Körniges Haferbrot Deutsches Rezept Zubereitungszeit: ca. 15 Minuten Backzeit: ca. 60 Minuten Zutaten für ca. 16 Scheiben 1 Würfel Hefe, 500 ml lauwarmes Wasser 350 g Dinkelvollkornmehl, 180 g zarte Hafer ocken 60 g Sesamsaat, 60 g Sonnenblumenkerne 50 g Leinsamen, 50 g gehackte Walnüsse 1 EL Salz, 2 EL Obstessig, 1 EL Honig 40 g kernige Hafer ocken © Bouyssou/DEIKE au ösen. Das restliche Wasser angießen und alle weiteren Zutaten bis auf die 50 g Leinsamen, 50 g gehackte Walnüsse 1 EL Salz, 2 EL Obstessig, 1 EL Honig 40 g kernige Hafer ocken Foto: © Zimmer/DEIKE 755U08U4 Almhütte in Baienfurt zu vermieten Sie müssen nicht in die Alpen fahren, um einen zünftigen Hüttenzauber zu erleben. Mieten Sie einfach für sich und Ihre Gäste unsere uri- ge Hütte als Eventlocation für bis zu 30 Pers. (sitzend). Diese steht mitten im Gewerbegebiet in Baienfurt und ist die perfekte Lösung für einen unvergesslichen Abend in einem besonderen Ambiente. Wir suchen (m/w/d): Schreiner / Handwerker (Vollzeit) Fahrer (Voll- u. Teilzeit) Kfm. Mitarbeiter (Vollzeit) Infos unter 0751-76698300 oder info@tomobil.de Dogy Dog Kindermoden Ravensburg, Rosenstr. 11 Wir suchen: freundliche/n Verkäufer/in, Rentner/in auf 450-€-Basis für unseren Verkauf. Bei Interesse rufen Sie uns bitte an: Mobil: 01715130610 STELLENANGEBOTE MIETANGEBOTE IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN Almhütte in Baienfurt zu vermieten Sie müssen nicht in die Alpen fahren, um einen zünftigen Hüttenzauber zu erleben. Mieten Sie einfach für sich und Ihre Gäste unsere uri- ge Hütte als Eventlocation für bis zu 30 Pers. (sitzend). Diese steht mitten im Gewerbegebiet in Baienfurt und ist die perfekte Lösung für einen unvergesslichen Abend in einem besonderen Ambiente. Wir suchen (m/w/d): Schreiner / Handwerker (Vollzeit) Fahrer (Voll- u. Teilzeit) Kfm. Mitarbeiter (Vollzeit) Infos unter 0751-76698300 oder info@tomobil.de Dogy Dog Kindermoden Ravensburg, Rosenstr. 11 Wir suchen: freundliche/n Verkäufer/in, Rentner/in auf 450-€-Basis für unseren Verkauf. Bei Interesse rufen Sie uns bitte an: Mobil: 01715130610 STELLENANGEBOTE MIETANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Wabenrätsel Der gesuchte Begriff bezeichnet eine Besichtigungstour per Boot. © Tanja Pohl/DEIKE 742R34R3 Lösung: Hafenrundfahrt N © Tanja Pohl/DEIKE H A e UDf a H RR T F N Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Wie wärs mit uns? Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort: Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: hinder-tiefbau.de Die Kurt Hinder GmbH ist als langjährig erfolgreiches Bau- und Abbruchunternehmen zuverlässiger Partner für private, kommunale und überregionale Auftraggeber. Das vielseitige Leistungsspektrum von Hinder umfasst alle Leistungen in den Bereichen Abbruch, Tief- und Erdbau, Altlastensanierung, Recycling und Entsorgung sowie Deponiebetrieb. Freuen Sie sich in unserem Team auf: Abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe mit Entwicklungsmöglichkeiten Kurze Entscheidungswege und viel Raum für Eigeninitiative Dienstwagen und eine überdurchschnittliche Vergütung Bewerben Sie sich jetzt: Kurt Hinder GmbH Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee | E-Mail jobs@hinder-tiefbau.de Bauleiter Abbruch (m/w/d) Bauleiter Tiefbau (m/w/d) Junior-Bauleiter Tiefbau (m/w/d) Bauabrechner (m/w/d) Sie... Ihre Aufgaben Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee jobs@hinder-tiefbau.de Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: www.hinder-tiefbau.de Wie wär‘s mit uns? Sie... Ihre Aufgaben Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee jobs@hinder-tiefbau.de Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: www.hinder-tiefbau.de Wie wär‘s mit uns? Sie... Ihre Aufgaben Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee jobs@hinder-tiefbau.de Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: www.hinder-tiefbau.de Wie wär‘s mit uns? »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« Auf der Grundlage dieses Leitmotivs fördert und betreut die Stiftung KBZO in einer Vielzahl von Einrichtungen rund 1500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. Für unser Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) in Weingarten suchen wir ab sofort eine Schulbegleitung (w/m/d) 50 – 75 % in den Schulzeiten von 8.00 bis 15.30 Uhr. Die detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie auf: www.kbzo.de > Stellenangebote > Aktuelle Stellenangebote Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal. Stiftung KBZO Samuel Richter | 0751 4007-128 Sauterleutestraße 15 | 88250 Weingarten Wir sind anerkannte Einsatzstelle für Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr. www.kbzo.de Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Wir beraten Sie gerne. Telefonisch unter 07154 82 22-0 oder per Mail an anzeigen@duv-wagner.de Sie möchten eine Kleinanzeige veröffentlichen?[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 4,47 MB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 15.10.2021
              Amtsblatt_KW_35_02_09_2022.pdf

              Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 2. September 2022 Nummer 35 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zum Ehrenamtsfest Liebe Bürgerinnen und Bürger, zum Ehrenamtsfest der Gemeinde Baindt am Freitag, 16. September 2022 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle lade ich Sie herzlich ein. Ab 19:30 Uhr begrüßen wir Sie zu einem kleinen Sektempfang. An diesem Abend werden neben den erfolgreichen Baindter Sportlerin- nen und Sportlern auf regionaler Ebene, Landes- oder Bundesebene, auch langjährige Blutspenderinnen und Blutspender sowie Personen ge- ehrt, die sich in besonderem Maße in unserer Gemeinde in einem Verein oder in einer sonstigen Institution ehrenamtlich engagieren und ihre freie Zeit für das Gemeinwohl einsetzen. Neben dem offiziellen Teil soll dieser Abend vor allen Dingen Gelegenheit bieten, bei Getränken und Häppchen ins Gespräch zu kommen und es einfach nett miteinander zu haben. Es ist mir ein Anliegen unseren Baindterinnen und Baindtern, die sich in besonderer Weise für unsere Mitmenschen einsetzen, Danke zu sagen. Auch oder gerade unter den zum Teil schwierigen Bedingungen in der Pandemie haben sie bewiesen, dass das größte Vermögen einer Kommu- ne ihre Bürgerinnen und Bürger sind. Über Ihr Kommen und auf einen geselligen Abend freue ich mich! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 * In dieser Artikelserie werden Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben. S‘Hoflädele Unser Hoflädele steht direkt an der Einfahrt unseres landwirtschaftlichen Betriebes in Wickenhaus. Wir verkaufen im Hoflädele Grillfleisch und Wurst (von eigenen Schweinen), Eier von unseren freilaufenden Hüh- nern sowie viele andere regionale Produkte, beispielsweise Kartoffeln, Mehl, Öl, Säfte und Deyer‘s Hofeis. Wenn wir uns für regionale Produkte entscheiden, unterstützen wir die hiesigen Produzenten. Dadurch leisten wir einen großen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz. Außerdem sorgen wir damit für kurze Transportwege. Wir sorgen für Unabhängigkeit und Wertschätzung. Deshalb ist Regionalität unsere Zukunft! Über einen Besuch von Ihnen in unserem Hoflädele freuen wir uns sehr! Ihre Melanie und Michael Sonntag Stellenausschreibungen Integrationskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung eines Schülers eine Integrationskraft. Es handelt sich um einen Betreuungsumfang von 25 Stunden pro Schulwoche. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 01. September 2022 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Herr Plangg zur Verfügung (Tel. 07502/94 06-11). Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Wechsel bei dem Austräger des Amtsblattes im Bereich des Bezirks 1 Unsere Austrägerin Laura Kurz hat das Amtsblatt letzte Woche zum letzten Mal zugestellt. Sie hat das Amtsblatt seit zwei Jahren in ihrem Bezirk 1 zur Zufriedenheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 2. September 2022 übernimmt Simon Traudt den Bezirk von Laura. Wir wünschen ihm viel Freude beim Austragen. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Einrichtungsleitung für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum neuen KiGa Jahr 22/23 eine Einrichtungsleitung (m/w/d) für die verantwortliche Führung einer der drei kommunalen Kitas. Wir bieten Ihnen: • eine unbefristete Stelle nach SuE aktuell je nach Hausgröße in SuE 11 bzw. SuE 13, • in Teilzeit möglich, mindestens 75 % Beschäftigungsumfang und • einen Leitungszeitanteil von 20 % bzw. 25 % je nach Hausgröße. Die Stelle ist der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 21.08.2022 an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Pädagogische Fachkräfte für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum neuen KiGa Jahr 22/23: • eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die 3- bis 6-jährigen Kinder • mehrere pädagogische Fachkräfte (m/w/d) für die 1- bis 3-jährigen Kinder • eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Krankheitsvertretung Die unbefristeten Stellen sind der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet und in Teilzeit möglich. Wir bieten Ihnen eine Vergütung nach dem TVöD - SuE S 8a und einen interessanten und verant- wortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 31.08.2022 an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Juni 2022: Sonnenbrille silber/metall, Taschenbuch „Po- siealbumverse“, Einzelschlüssel mit gelbem Anhänger, Softshell-Jacke grau, T-Shirt dunkelblau, Juli 2022: Skateboard hellblau, Einzelschlüssel, Mountain- bike schwarz/weiß, August 2022: Schlüsselbund mit Schlüssel für Wohnmo- bil/Wohnwagen „Knaus“, Einzelschlüssel, T-Shirt blau, Stockschirm grau, Fahrradschloss, Damenrad silber, Kin- der-Schirmmütze rosa Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 03. September und Sonntag, 04. September Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. September Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 04. September Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gott- lieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austräger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Haus- nummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95874647 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öff nungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. September 10.09. Open-Air-Kino MV Reitplatz 13.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 14.09. Seniorentreff BSS 16.09. Ehrenamtsfest SKH 23.09. Vesper Impulse BSS 24.09. Kinderbasar SKH 30.09. Jahreshauptversammlung SV SKH Zur Information Landkreis Ravensburg „Demokratie leben!“ - Landkreis Ravensburg fördert Demokratie und Vielfalt „Demokratie leben!“ – mit diesem Ziel tritt der Landkreis Ravensburg im gleichnamigen Bundesprogramm des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an, um sich aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit einzusetzen. Hierfür stehen in diesem Jahr in einem Aktionsfonds wieder Mit- tel zur Verfügung, mit denen Projekte und Einzelmaß- nahmen gefördert werden, die sich für Demokratie und Vielfalt einsetzen. Die Zielsetzungen im Landkreis Ravensburg sind insbe- sondere: • Stärkung eines toleranten, vielfältigen und demokrati- schen Miteinanders; • Gegenakzente setzen zu latenter Ausländerfeindlichkeit, Extremismus und Gewalt gegen Minderheiten; • Förderung des interkulturellen Austausches, der Be- gegnung und des Kennenlernens; • Ausbau von Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkei- ten für Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Ein- richtungen (juristische Personen). Auch Initiativen (na- türliche Personen) können sich bei Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen für die Förderung bewerben. Beratung zu Projektideen und Unterstützung bei der Antragsstellung bietet die Koordinierungs- und Fach- stelle, Frau Dorothée Schaeffer, Tel. 0751 21 081, Mail: d.schaeffer@kreisjugendring-rv.de . Weitere Informationen zur Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ravensburg unter www.demokratieleben-rv.de. Landkreis Ravensburg Ehrenamtliche/r Patientenfürsprecher/in gesucht! Der Landkreis Ravensburg sucht für die persönliche Be- ratung und Vertretung der Interessen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen ei- ne/n ehrenamtliche/n Patientenfürsprecher/in. Patientenfürsprecher/innen sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Patientinnen und Patienten, deren Ange- hörigen und den versorgenden Institutionen. Sie bieten Beistand in schwierigen Situationen und informieren über Rechte. Ziel dieser unabhängigen Interessensvertretung ist es, unkompliziert zu helfen und neutral zu beraten. Neben vertrauensvoller persönlicher Beratung nehmen Patientenfürsprecher/innen Anliegen, Wünsche und Be- schwerden auf. „Als Ansprechpersonen auf Augenhöhe tragen sie zur Klärung und Entschärfung von Konflikten bei und vermitteln zwischen den Beteiligten. Daher ist dies ein sehr wichtiges Ehrenamt im Landkreis Ravens- burg.“ bekräftigt Reinhard Friedel, Dezernent für Arbeit und Soziales. Die Patientenfürsprechenden werden für jeweils vier Jah- re vom Kreistag bestellt und erhalten für ihre ehrenamt- liche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Neben Einfühlungsvermögen für die Sorgen und Proble- me anderer Menschen sind Engagement, Kommunika- tionsfreude, die Fähigkeit des geduldigen Zuhörens, ein sicheres Auftreten, die Fähigkeit zur Vermittlung in Kon- fliktfällen, Eigenschaften, die ein/e Patientenfürsprecher/ in mitbringen sollte. Von Vorteil sind außerdem grundlegende Kenntnisse über das Gesundheitswesen, über Patientenrechte, über die Abläufe in einem Krankenhaus sowie Kenntnisse über Behandlungs- und Versorgungssysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Kenntnisse von MS Word und Excel sowie der Umgang mit Online-Kommunikati- onsformen sind wünschenswert. Das Landratsamt Ravensburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in der Position der ehrenamtlichen Patientenfürsprechenden an und fordert deshalb Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, be- werben Sie sich gern bis zum 18. September 2022 unter Einsendung aussagekräftiger Unterlagen bei Frau Mül- ler, Landkreis Ravensburg, Leitung Stabsstelle Sozial- planung, E-Mail: an.mueller@rv.de. Informationen zum Bewerbungsverfahren und zur Tätigkeit erhalten Sie bei Frau Wangenheim, Psychiatriekoordination (0751/ 85- 3123, E-Mail: s.wangenheim@rv.de). Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Ru- brik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Aus- gabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsge- meinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Wein- garten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 40: Zu Ökostrom wechseln Um dem Klimawandel entgegenzuwirken lohnt sich der Wechsel zu Strom aus regene- rativen Energien wie Wind, Sonne oder Was- ser. Welcher Anbieter zu Ihnen passt und wie der Wech- sel erfolgt, erfahren Sie zum Beispiel auf utopia.de oder dem Portal der Verbraucher Initiative. Prüfen Sie auch Ökostrom-Angebote Ihres jetzigen Anbieters. Achten Sie dabei insbesondere auf Zahlungsweise, Vertragslaufzeit, Anschluss- und Kündigungsfristen, Preisgarantien sowie auf versteckte Kosten (zum Beispiel Mindestverbrauch) und trügerische Boni. Zusätzliche Orientierung kann die Auszeichnung mit verlässlichen Labels wie „Grüner Strom“, „OK Power“ oder dem TÜV-Siegel bieten. Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg und Energieagentur Ravensburg Kosten für Warmwasser senken In einem Durchschnittshaushalt werden etwa 14 Prozent der Energie zur Erwärmung des Wassers genutzt. Be- sonders Eigentümerinnen und Eigentümer können beim Warmwasser viel sparen, da sie Zugriff auf ihre Haus- technik haben. Die Energieberatung der Verbraucher- zentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg geben Tipps und bewerten Maßnahmen in ihrer Effektivität. 1. Senken Sie die Warmwassertemperatur Warmes Wasser wird mit einer Temperatur von bis zu 70 Grad Celsius bereitgestellt. Beim Duschen wird warmes Wasser allerdings auf 38 Grad Celsius runtergemischt. Bis es so weit ist, verursacht die hohe Temperatur große Verluste in Speicher und Leitungen. Sie werden deutlich verringert, indem die Temperatur in der Warmwasserbe- reitung gesenkt wird. 2. Verkürzen Sie die Zeiten der Bereitstellung von war- mem Wasser Wer die Bereitschaftszeiten der Warmwasserbereitung minimiert, senkt seinen Energieverbrauch deutlich: Denn wird kein warmes Wasser benötigt, muss kein warmes Wasser vorgehalten werden. 3. Zirkulation optimieren: zeitlich begrenzen oder ab- schalten Je nach Gebäudezustand kann die Zirkulation des Warm- wassers zu großen Energieverlusten führen: Denn zirku- liert das warme Wasser rund um die Uhr, können bis zu zehn Prozent des gesamten Energieverbrauchs auf die Warmwasserzirkulation zurückgehen. Der Energiever- brauch wird geringer, wenn die Zirkulation zeitlich be- grenzt oder ganz abgeschaltet wird. Zudem lässt sich manchmal die Zirkulationstemperatur senken, was eben- falls den Energieverbrauch verringert. Bei kurzen We- gen ist sogar eine Deinstallation der Zirkulationsleitung möglich. 4. Nutzen Sie wassersparende Duschköpfe Ein Sparduschkopf kostet etwa 20 Euro und spart bis zu 50 Prozent des Warmwasserverbrauchs. Beim Kauf ist zu be- achten, dass der Duschkopf einen Wasserdurchfluss von weniger als 9 Liter pro Minute hat: Standard-Duschköpfe schütten 12 bis 15 Liter pro Minute aus, gute Spar-Dusch- köpfe nur sechs bis sieben Liter. Das Duschen bleibt dabei genauso angenehm und das Strahlbild erhalten, obwohl weniger Wasser verbraucht wird. Was bringen Absenkung, Zirkulation und wasserspa- rende Duschköpfe? Das Absenken der Trinkwassertemperatur von 60 auf 45 Grad Celsius spart bis zu 30 Prozent der Netto-Energie ein. Auch Leitungsverluste im Unbeheizten und Speicher- verluste werden verringert. Ist eine Zirkulation vorhan- den, kann sie je nach Dämmung und Betriebsdauer den Netto-Energiebedarf für Warmwasser verdoppeln. Das Sparpotenzial liegt hier bei bis zu 50 Prozent. Der Einsatz wassersparender Duschköpfe und „Perlatoren“ spart bis zu weitere 10 Prozent des Netto-Energiebedarfs. Risiken und Nebenwirkung beim warmen Wasser sparen Wichtig: Das Risiko von Legionellen im Warmwasser kann sich erhöhen. Legionellen vermehren sich bei niedrigen Wassertemperaturen und können beim Einatmen zur lebensbedrohlichen Lungenentzündung führen. Eine wö- chentlich einmalige, kurzzeitige Speichertemperatur von 70 Grad Celsius ist daher zwingend zu empfehlen. Eine weniger gravierende, aber nicht zu vernachlässigende Nebenwirkung ist der eingeschränkte Komfort außerhalb der angepassten Zirkulations- und Warmwasserbereit- schaftszeiten. Bei Fragen zum Thema Warmwasser helfen die Ener- gieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg und die Energieagentur Ravensburg mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet on- line, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunab- hängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bun- desweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 – 764 70 70. Kostenfreie Online-Vorträge zu Energiethemen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung. de/veranstaltungen. Die Energieberatung der Verbrau- cherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Tim Bartels (Umweltbriefe) Energiespar-Kampagne Werden Sie Effizienzexperte! Krisenfester werden wir auf Dauer so: Energielabel auf Dunkelgrün stellen. Ob Kühlschrank oder Spülmaschine: Gemeinsam mit einer Allianz aus Um- weltschutz- und Wirtschaftsverbänden sowie kommunalen Spitzenverbänden hat Klimaschutzminister Robert Habeck zum Energiesparen aufgerufen. „80 Mil- lionen gemeinsam für Energiewechsel“ nennt der Grünen-Politiker seinen Auf- ruf, dabei mitzumachen. Mit dieser bundes- weiten Kampa- gne, die unter anderem dazu auffordert, die Heizung run te rzu - drehen, das Auto stehen zu lassen oder beim Duschen weniger Wasser zu verbrauchen, möch- te die Bundesregierung die Energieabhängigkeit von Russland überwinden und die Energiewende beschleu- nigen. Angesichts gestiegener Energiepreise gehen die Deutschen aber ohnehin schon bewusster mit Energie um, wie eine Um- frage des BDEW zeigt. Demnach haben 77 Prozent der Befragten bereits versucht, beim Heizen oder Warmwasserverbrauch Energie einzusparen. Nur jeder Fünfte habe angege- ben, sich nicht anders als sonst zu verhalten. Dabei ist Energiesparen kurzfristig in der Tat die beste Maßnahme gegen steigende Preise. Das Umweltbundesamt (UBA) bietet fünf Soforttipps, mit denen Sie „im Schnitt durch- aus 500 Euro und mehr pro Person und Jahr einsparen können“. Allein mit einem Spar- duschkopf sollen 100 bis 200 Euro weniger an Warmwasserkosten pro Per- son und Jahr drin sein. Weitere 100 Euro bleiben im Geldbeutel für anderes ü b r i g , wenn der Einkauf mit dem Rad statt mit dem Auto erledigt wird. Und wer seine Wohnung noch mit Halogenlam- pen erhellt und die nun gegen LED-Leuchten austauscht, spart pro Lam- pe noch mal 10 Euro pro Jahr Stromkosten. Auch kluges Einkaufen, richtiges Lagern und rechtzeitige Resteverwertung hilft, bares Geld zu sparen. Denn „rund 70 Euro werfen wir jedes Jahr in Deutschland pro Person in Form von vermeidbaren Lebensmittelabfällen weg“, weiß die umweltfreundliche Ratgeberbehör- de. Und zu guter Letzt empfiehlt das UBA, Achten Sie beim Kauf auf das Energielabel und den Verbrauch. Wählen Sie die höchste verfügbare Effizienzkategorie. Damit kön- nen Sie über die Lebensdauer der Geräte viel Stromkosten einsparen. Falls Sie noch eine ältere Heizungsumwälzpumpe haben, lohnt sich oft ein vorzeitiger Austausch mit einer Hocheffizienzumwälzpumpe. Ökostrom beziehen. Der Wechsel dauert weniger als 30 min. und ist ein Si- gnal für den schnelleren Ausbau erneuer- barer Energien. Achten Sie auf Label wie „Grüner Strom Label“ oder „Ok-Power“. In Solarenergie investieren. Nutzen Sie als HausbesitzerIn Ihre Dachfläche für Photovoltaik oder Solarthermie. Je nach örtlichen Gegebenheiten können Sie auch als MieterIn ein kleines Balkon-Solarkraft- werk installieren. Unabhängig von eigenen Flächen gibt es finanzielle Beteiligungsange- bote von z.B. (grünen) Banken und Energie- genossenschaften, wo Sie in den Ausbau von Solar- oder Windkraft investieren können. Mit Dämmung den Heizbedarf ver- ringern. Verringern Sie den Heizbe- darf Ihres Hauses durch gute Wärmedäm- mung. Mittels eines staatlich geförderten in- dividuellen Sanierungsfahrplanes schaffen Sie die Grundlage für eine langfristig ko- steneffiziente Sanierungsstrategie. einfach die Solltemperatur der Heizungsanla- ge um ein Grad zu senken, schon seien „rund sechs Prozent der Heizkosten“ eingespart. Insbesondere mit Blick auf den kommen- den Winter gelte es, keine Zeit zu verlieren, drängt die Deutsche Energie-Agentur. „Jede Kilowattstunde Gas, die wir jetzt nicht ver- brauchen, könnte eingespeichert werden“, begrüßt auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Kampagne. Des- sen Mitglieder, mehr als 1 500 Stadtwerke, seien schließlich „das Scharnier“ zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Ort und sollten ihre Kunden fürs Energie- sparen sensibilisieren. „In den vergangenen Jahren“, sagt der Oberbürgermeister der Stadt Mainz und VKU-Präsident, Michael Ebling, „hat die Energieeffizienz leider zu Unrecht in der öffentlichen Diskussion um die Energiewende ein Schattendasein gefri- stet.“ Das soll nun anders werden. (tb) https://www.energiewechsel.de/ https://www.ganz-einfach-energiesparen.de/ Gute kommunale Beispiele: https://www. landkreistag.de/themen/energie-und-klimaschutz Mit Wärmepumpe heizen. Mit Öko- strom betrieben sind die, verbunden mit entsprechenden Dämmstandards, die Heiztechnik für ein klimaneutrales Land. Sprit sparen und Carsharing nutzen. Wenn Sie eher selten fahren, nutzen Sie Carsharing anstatt ein eigenes Fahrzeug an- zuschaffen, das spart viele Kosten. Auch in immer mehr kleineren Städten gibt es inzwi- schen entsprechende Angebote. Achten Sie auf kraftstoffsparende Fahrweise und halten Sie sich an ein freiwilliges Tempolimit. Beim Reisen am Boden bleiben. Flug- reisen verursachen hohe Treibhausgase- missionen. Wählen Sie nähere Reiseziele, die auch ohne Flugzeug zu erreichen sind. Be- vorzugen Sie allgemein umweltfreundlichere Verkehrsmittel oder Alternativen zu Prä- senzveranstaltungen, wie Videokonferenzen. Weitere Tipps gibt das Umweltbundesamt unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/ deutschland-krisenfester-nachhaltiger-machen K am pa gn en m ot iv © B M W K Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Außenstelle Baindt Kurse Baindt Herbst/Winter 2022 ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Nr. V3012-03W3 Neu Asian Balanced Workout Marlies Schmid Mit Taekwondo-Elementen und Yoga das eigene Wohl- befinden steigern. Dieser Kurs richtet sich an alle, die ihre Wahrnehmung und Koordination schulen, die Muskulatur kräftigen und die Beweglichkeit erhöhen wollen. Und am Ende wartet dann die verdiente Entspannung. Für Anfänger geeignet. Ziele des Kurses: • Beweglichkeit erhöhen • Fitness-Level steigern: leichte Einheiten zum Muske- laufbau • Koordination verbessern • Entspannen Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: Decke und warme Socken. 7 - 8 Personen 8 Abende, 29.09.2022 – 24.11.2022 Donnerstag, 19:00 – 20:15 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 69,30 € Nr. V3012-04W3 Neu Mamazeit – Energie tanken mit Yoga Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Yoga. Für den Beckenboden ist natürlich auch etwas da- bei. Ideal nach dem Rückbildungskurs oder später. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 8 Abende, 29.09.2022 – 24.11.2022 Donnerstag, 17:30 – 18:45 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 65,30 € Nr. V3012-02W3 Vormittagskurs Mit Yoga stark durch den Winter Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yoga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Ausdauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körpers auf har- monische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dyna- misch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stressreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga entwickelt ein gesundes Körperbewusstsein, star- ke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt. Es gibt keine Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Übungen sind indivi- duell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Vormittage, 13.01.2023 – 10.02.2023 Freitag, 07:45 – 09:30 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 53,70 € Die verfügbaren Plätze einer Veranstaltung werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs belegt. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestäti- gung! Notieren Sie sich deshalb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nachricht von uns, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Selbstverständlich wird die VHS laufend die aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie beobachten und ihre Räumlichkeiten der aktuellen Lage entsprechend anpassen. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online über das Internet unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kunde sind unter 07502/9406-12 Katze gefunden Am 30.08. wurde an der Marsweilerstraße eine tote Kat- ze gefunden. Sie ist schwarz, hat einen großen, weißen Brustfleck, an den Hinterbeinen weiße Socken und weiße Vorderpfoten. Es wurden Bilder gemacht. Leider war das Tier nicht tätowiert und hatte keinen Chip! Bitte denken Sie als Tierhalter daran ihre Katzen tätowie- ren zu lassen und/oder einen Chip zu setzen. Hundefreunde Baindt e.V. Brigitte Wild T: 0171/6923474 Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Die häufigsten Rentenirrtümer Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Eine Reihe von falschen Aussagen zum The- ma Rente machen unter Nachbarn und Kollegen immer wieder die Runde. Die Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg hat sie unter dem Stichwort »Die häu- figsten Rentenirrtümer« zusammengestellt: »Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wich- tig!« wird oft behauptet, ist aber auch falsch. Die Ren- tenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch. »Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre einge- zahlt habe!« – stimmt nicht. Richtig ist: Seit 1984 ist eine Mindestversicherungszeit von nur fünf Jahren für eine Regelaltersrente erforderlich. Hierauf werden neben Beitragszeiten, zu denen auch Kindererziehungszeiten zählen, auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versor- gungsausgleich, einem Rentensplitting und anteilig aus Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung (Mini-Job) angerechnet. »Ehemänner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebe- nenrente« – hält sich hartnäckig, ist aber grundsätzlich falsch. Richtig ist: Seit der Reform des Hinterbliebenen- rechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Ren- tenversicherung gleichberechtigt. Wie hoch die Witwer- rente ausfällt, hängt von dem Heiratsdatum, dem Alter des Hinterbliebenen sowie von dessen eigenem Einkom- men ab. Insbesondere die Einkommensanrechnung führt jedoch in vielen Fällen dazu, dass es zu keinem Auszah- lungsbetrag kommt. »Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich sofort abschlagsfrei in Rente gehen!« – diese Auffassung ist nicht richtig. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann nicht sofort ohne Abzüge in Rente gehen. Ausschlag- gebend für den Rentenbeginn ohne Abschläge ist das Geburtsjahr des Versicherten, denn die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt stufenweise von 63 Jahre auf 65 Jahre an. »Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten« wird häufig be- hauptet, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab Geburtsjahr- gang 1964 muss man grundsätzlich bis 67 Jahre arbeiten. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Re- gelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre ange- hoben. Neben der Regelaltersrente gibt es noch andere Altersrenten, die man zwar vorzeitig, aber zum Teil mit entsprechenden Abschlägen beantragen kann. »Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe«, heißt es häufig, stimmt aber nicht: Abschläge für eine Rente, die man vor der Regelaltersgrenze bezieht, gelten lebenslang und auch bei anschließend gezahlten Hinterbliebenenren- ten. Dies gilt auch für die Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. »Die Rente kommt automatisch!« Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung bis auf den Grundrentenzuschlag müssen beantragt werden. Wichtig: Rentenanträge sollten drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. »Der Versorgungsausgleich ist endgültig.« Das stimmt nur bedingt. Richtig ist: Seit dem 1. Juli 1977 gibt es den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung. Tatsächlich ist dieser endgültig. Es gibt jedoch mehrere »Hintertür- chen«, mit denen der Versorgungsausgleich überprüft oder ausgesetzt werden kann. Eine Möglichkeit für eine Aussetzung der Rentenminderung wegen eines Versor- gungsausgleichs besteht, wenn der begünstigte Ex-Ehe- gatte verstorben ist und noch keine oder nur sehr geringe Leistungen aus der Rentenkasse erhalten hat. »Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente!« Auch das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitationsmaßnah- me (Reha) mindert die spätere Rente nicht. Im Gegenteil: Während einer Reha werden normalerweise Pflichtbeiträ- ge zur Rentenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen. Darüber hinaus führt eine er- folgreiche Reha häufig zu einer längeren Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer höheren Rente. »Azubis sind erst nach fünf Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung gegen das Risiko der Erwerbs- minderung abgesichert« meinen viele Eltern von Schul- abgängern. Dies ist nicht korrekt, denn hier sieht der Ge- setzgeber Sonderregelungen vor. Auszubildende sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag gegen das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert. Bei allen anderen Gründen ist das Risiko der vollen Erwerbsminderung ab dem zweiten Beitragsjahr abgedeckt. »Selbständige können keine volle Erwerbsminderungs- rente erhalten«. Einen derartigen Ausschluss für Selb- ständige gab es bis zum 31. Dezember 2000. Seit dem 1. Januar 2001 haben Selbstständige aber Zugang zur vollen Erwerbsminderungsrente und werden bei der An- spruchsprüfung den Arbeitnehmern gleichgestellt. Zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist allerdings notwendig, dass die Selbständigen entspre- chende Rentenbeiträge gezahlt haben. »Die neue Grundrente muss beantragt werden« Das ist falsch. Ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Rentnerinnen und Rentner müssen also nichts unterneh- men. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten sowie Erzie- hungsrenten) und Erwerbsminderungsrenten. Den vorliegenden Text und weitere Informationen kön- nen Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deut- sche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Erfolgreich durch die Ausbildung Die Assistierte Ausbildung hilft bei Problemen in der Lehre Die begonnene Berufsausbildung läuft nicht so gut wie erwartet? Die Berufsschule ist schwieriger als gedacht? Wegen schlechter Noten steht der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungsjahres auf der Kippe? Vielleicht gibt es auch im privaten Bereich Probleme oder im Betrieb. Die Motivation fehlt und ein Abbruch der Ausbildung steht im Raum. Hier hilft die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Kon- stanz-Ravensburg weiter. Ein passendes Angebot ist die Assistierte Ausbildung (AsA). Sie bietet eine intensive Be- treuung und persönliche Begleitung während einer Aus- bildung. Sie ermöglicht unterstütztes Lernen in kleinen Gruppen durch erfahrene Dozenten. So können sich die Noten verbessern und dem Abschluss der Berufsausbil- dung steht nichts mehr im Wege. Ziel der Assistierten Ausbildung ist, die Hürden zu besei- tigen, sodass sich die Jugendlichen wieder voll auf die Ausbildung konzentrieren können. Die Hürden können sowohl im beruflichen wie im privaten Bereich liegen. Die Kosten für die Assistierte Ausbildung übernimmt komplett die Agentur für Arbeit. Der erste Schritt ist der Wichtigste Alle Jugendlichen, die Schwierigkeiten in der Ausbildung haben, können sich telefonisch über die 0800 4 5555 00 oder per E-Mail bei der Agentur für Arbeit melden: Ravensburg.BBvE@arbeitsagentur.de Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die Berufsberatung sucht mit jedem Jugendlichen den richtigen Weg und eine individuelle Lösung. Auch Arbeitgeber können die Assistierte Ausbildung be- antragen, wenn sie den erfolgreichen Abschluss der Be- rufsausbildung gefährdet sehen. Über die kostenfreie Rufnummer 0800 4 5555 20 steht ihnen der Arbeitge- ber-Service hilfreich zur Seite. DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Auf Glücks-Mission „Noch einmal etwas ganz Besonderes erleben“, das ist wohl der Wunsch vieler Menschen, die unter gesundheit- lichen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden. Die DRK-Glücksbringer helfen immer dann, wenn Menschen lebenslimitierend erkrankt sind und ein Her- zenswunsch ohne fremde Hilfe nicht zu ermöglichen ist. Denn häufig sind es kleine Wünsche, die am Lebensen- de wirklich wichtig werden. Gemeinsam wertvolle Zeit verbringen, sich an Erlebtes erinnern und noch einmal glücklich sein. Der Kreisverband Ravensburg e.V. macht dies Menschen, die im Altkreis Ravensburg wohnen, kostenfrei möglich. Ob es ein Tagesausflug in die Basilika, zum Fußballturnier, Konzertbesuch oder eine Bootstour auf dem Bodensee sein soll, wir werden da ein, um diesen Wunsch in die Tat mit unsere freiwilligen Helfer:innen umzusetzen. Angehörige sollen an diesen Fahrten, abhängig von den Platzressourcen im Auto, ebenfalls teilnehmen können. Die Kosten im Rahmen einer Fahrt mit „Glücksbringer“ wie bspw. Verpflegung des Wünschenden, seiner Angehöri- gen sowie der Begleitpersonen, Eintrittskarten, Fahrtkos- ten werden vollumfänglich durch den DRK-Kreisverband übernommen. Sollten sie für sich oder für ihre Angehörigen einen Wunsch erfüllt sehen möchten, dann melden sie sich bei beim DRK. Kontakt: DRK- Kreisverband Ravensburg e.V. Telefon: 0751 560610 E- Mail: gluecksbringer@rotkreuz-ravensburg.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 03. September – 11. September 2022 Gedanken zur Woche Sehnsucht Lebe einzeln und frei wie ein Baum Und geschwisterlich wie ein Wald; das ist unsere Sehnsucht. Azim Hikmet Samstag, 03. September 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung Romina und Gio- vanni Mare 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 04. September – 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Reinhold Stephan, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Georg Mayer, Lucia Fischer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Julian Dienstag, 06. September Schulferien – kein Schülergottesdienst Mittwoch, 07. September 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Baptist, Anton und Eugen Elbs, Jahrtag: Theresia Elbs) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 08. September Schulferien – kein Schülergottesdienst Freitag, 09. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 10. September 15.00 Uhr Baienfurt – Firmauftakt für alle, die sich zur Firmung 2022 angemeldet haben. Wir treffen uns auf dem Kirchplatz vor der Kirche in Bai- enfurt 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Johann Germann, Theresia und Wilhelm Zinser, Josefine und Friedrich Krimmer, Bernhard Knaisch, Sieglin- de Kösler, Werner Sebastian Schnell) Sonntag, 11. September – 24. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Valerie und Alina Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr BITTE BEACHTEN! In der Zeit vom 23. August bis zum 09. September 2022 ist das Pfarrbüro nur am Dienstag und am Freitag von 9.30 – 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Bericht Kinderbibelwoche „Noah, die Arche und die Bienen“ Was hat denn Noah mit den Bienen zu tun? Diese Frage können die ca. 20 Mädels und Jungs, die Anfang August bei der Kinderbibelwoche dabei waren, beantworten. Die Kinder konnten sich gleich am ersten Tag über einen toll hergerichteten Bischof-Sproll-Saal freuen, in dem Bau- material für den Bau einer Arche, eine Kuschelecke, ein Maltisch, ein Puzzle-Tisch, Vespertische sowie eine rich- tige Arche zu finden waren! Zunächst trafen sich jedoch alle zum Morgenimpuls im Kreis auf dem Teppich und auf Bänken, in deren Mitte jeweils passend zum Thema eine Mitte gestaltet war. Im Kreis lauschten die Kinder den Geschichten, sangen Lieder, begleiteten sie mit In- strumenten und beschäftigten sich mit dem jeweiligen Motto des Tages. Angefangen mit dem Noah-Tag, folgte der Wasser-Tag, dann erlebten sie den Märchentag mit dem Märchen von der Bienenkönigin, darauf folgte der Bienentag und schließlich der Regenbogen-Tag. Nach- dem aus jedem Kind erstmal ein „Rainer Rentier“, eine „Julia Junikäfer“ oder ein „Lukas Luchs“ wurde, lernte die ganze Arche-Besatzung zusammen das Noah-Lied und ließ die Tiere paarwiese in die Arche einziehen. Mit einem kräftig gesungenen „Gott sagte: Bau, bau, bau, Noah, bau ein großes Boot“ und den passenden Bewegungen dazu waren alle schon mittendrin in der biblischen Erzählung. Außerdem wurde natürlich fleißig gemalt, geklebt und gebastelt, sodass ein Insektenhotel, eine Summbiene und tolle Bilder in unserem Heft entstanden! Auch das gemein- same Spielen kam nicht zu kurz. Am Noah-Tag lausch- ten wir den Klängen unserer Orgel zu, denn Herr Strobel spielte verschiedene Tiergeräusche auf der Orgel und so hörten wir auch mal ein Pferd in der Kirche. Am Wassertag ging es dazu natürlich an den Bampfen, den Bienentag verbrachten wir bei Frau Moosmann in Sulpach, die uns die Welt der Bienen und des Honigs super näherbrachte. Zum Abschluss durften wir sogar noch den Kirchturm er- klimmen und bekamen eine Kirchenführung von Pfarrer Staudacher. Voller Eindrücke und mit lachenden Gesich- tern verabschiedete sich das Team nach fünf intensiven Vormittagen von den kleinen Jaguaren, Bären, Mambas, .... Ein Dank gilt dem Kindergarten St. Martin fürs Ausleihen einiger Materialien. Ein weiterer Dank geht an Petra Moos- mann für den tollen Vormittag und an Elena und Teresa Stärk vom Jugendchor, die uns super unterstützt haben. Das Kinderbibelwochen-Team Kirchenchor Baindt Probenstart nach der Sommerpause Nach der Sommerpause freut sich der Kir- chenchor, dass am nächsten Freitagabend, den 09.09.2022, wieder die regelmäßigen Proben beginnen und gemeinsam gesungen werden kann. Es wird ein spannender und arbeitsintensiver Herbst und Winter für den Kirchenchor. Zunächst gilt es, für die üblichen Einsätze des Kirchen- chors zu proben, wobei der erste Höhepunkt die Orches- termesse für das Heilig-Leiber-Fest Mitte Oktober sein wird. Dann starten am 07.10.2022 auch wieder zusätzlich die Proben des Projektchors. Dieser Chor setzt sich aus dem größten Teil der Kirchenchor- und vielen GastsängernIn- nen zusammen. Dabei wird für ein gemeinsames Kon- zert mit dem Musikverein Baindt im nächsten Frühjahr Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 geprobt. Weitere GastsängerInnen sind zum Probenstart im Oktober herzlich willkommen. Uns allen einen guten Start! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er Gnade. 1. Petr 5,5b Sonntag, 04. September 12. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 11. September 13. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 18.00 Uhr Weingarten Bibeltreff in der Ev. Stadtkirche Gedanken zur Woche DER FAHRER PLANCKS Im Jahr 1919 erhielt Max Planck den Nobelpreis für Phy- sik. Grund war die von ihm entwickelte Quantentheorie. Er fuhr mit seinem Fahrer durch ganz Deutschland und hielt in vielen größeren Städten den Vortrag zum Thema. Irgendwann, so erzählt man, sagte sein Fahrer: „Ich kann Ihren Vortrag mittlerweile auswendig.“ Und er wiederholte tatsächlich vor Planck den ganzen Vortrag. Planck sag- te: „Dann halten Sie jetzt in München meinen Vortrag.“ In München setzte sich Planck die Chauffeursmütze auf und nahm im Publikum Plath. Sein Fahrer hielt als ver- meintlicher Planck von vorne den Vortrag. Am Ende des Vortrags stellte ein anwesender Wissenschaftler eine schwierige Rückfrage. Der Fahrer, der meintliche Planck, antwortete: „Ich hätte nie gedacht, dass mir ausgerechnet in München so simple Fragen gestellt werden würden. Die kann ja sogar mein Fahrer beantworten.“ Und gab die Frage an Planck im Publikum weiter. Was für eine Geschichte. Der, der sie mir erzählt hat, schwört Stein und Bein, dass sie sich genau so zugetragen haben soll. Sie gefällt mir aus mehreren Gründen: Was für ein robuster Humor! Was für ein gaunerhaftes Vergnü- gen der beiden! Und: Was für eine fabelhafte Leistung des Chauffeurs! Denn obwohl der Fahrer den Vortrag so oft gehört hat - es bleibt immer noch eine ungewöhnli- che Leistung, ihn auswendig vortragen zu können. Das Münchner Publikum hat Planck gehört, auch, als noch sein Fahrer redete. Denn er hatte die Worte seines Chefs „drauf“. Wer ihn hörte, der hörte Planck. Jesus sagt: Wer Euch hört, der hört mich! Er sagt das zu seinen Jüngern, die täglich mit ihm unterwegs waren, sozusagen von Vortrag zu Vortrag. Sie hatten die Worte ihres Chefs „drauf“. Wer sie hörte, der hörte Jesus selbst. Dieses kurze Wort Jesu (wer Euch hört, der hört mich) ist einerseits eine Anerkennung, aber andererseits auch eine Aufforderung. Hört, was ich Euch sage! Denn dann können die Leute mich durch Euch hören. Eigentlich eine simple Sache. Gebt genau wieder, was ich Euch sage. Der erste Schritt im Glauben ist deshalb, Jesus zuzuhören, immer und immer wieder zuzuhören. DIese Sache ist so entscheidend und so grundlegend, dass sie alles ande- re toppt. Als im Haus der Schwestern Maria und Martha die eine Jesus zuhört, während die andere in der Küche schuftet, sagt Jesus klar, dass Maria, die Zuhörerin, „das bessere Teil erwählt“ hat. Wann haben wir Jesus das letzte Mal wirklich zugehört? Es lohnt sich, denn dann können Menschen durch uns Jesus hören. Clemens Hägele Rektor des ABH --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Kinderkirche In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! --- „1700 Jahre freier Sonntag“ – Seniorenkreis am Dienstag, 13.Sep- tember Was selbstverständlich ist, schätzen wir manchmal erst dann, wenn wir es nicht mehr haben. Damit uns das beim Sonntag nicht pas- siert, ist es wichtig, sich über seine biblischen und gesell- schaftlichen Ursprünge bewusst zu werden, um sich diese Auszeit für Leib und Seele nicht mehr nehmen zu lassen. Wer sich gern auf diese Entdeckungsreise einlassen will, ist unabhängig vom Alter um 14.30 Uhr herzlich dazu ins Ev. Gemeindehaus eingeladen. – Ihr Pfr. Martin Schöberl --- Offener Bibeltreff Am Sonntag, 11. Sep- tember um 18.00 Uhr werden in der Stadtkir- che Weingarten Kern- verse aus dem Lukas-Evangelium vorgestellt. Anlässlich des Jubiläums der Veröffentlichung von Luthers „Sep- tembertestament“ 1522 geben Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter aus Kirche und Jugendarbeit kurze Impulse und persönliche Erfahrungen zu ausgewählten Bibelversen. Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Apis. Gäste sind herzlich willkommen! Suche Frieden und jage ihm nach Wir entwickeln Actionbound seit 2012 mit viel Herzblut. Ursprünglich als medienpädagogisches Projekt gestar- tet, wird Actionbound heute von vielen Menschen auf der Welt zu ganz verschiedenen Zwecken genutzt. Sicherlich ist auch für dich ein Anwendungsfall dabei – probier´s doch einfach mal aus © Actionbound Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Herzlich Willkommen zu unserem Acti- onbound zum Thema Frieden. Es wartet ein Spaziergang durch Baindt/ Baienfurt mit Aufgaben, Informationen und Quizfragen auf dich. Viel Spaß! Scanne diesen Code mit der Actionbound-App, um den Bound zu starten. Frauenkreis am MITT- WOCH, den 14. Septem- ber 2022 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeinde- haus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreister- min nach den Ferien ins Evangelische Gemeindehaus ein. Helga Kaminski wird uns lustige Gedichte vortragen unter dem Motto: „Mi frogt ja koiner“. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz vergnüglichen Abend. Eure PNS Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 5.9. Monika Franz: „Große Kunst auf kleinen Steinen“ 12.9. Irmgard Schwarzat: „Kräuterkränze im Teller“ fri- sche Kräuter immer parat 19.9. Claudia Strittmatter: „Buchstaben-Collage auf Prä- gefolie“ 26.9. Sonja Tratzyk: „Saat- bombe – blühende Explosion“ Kreativer Montag im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Trainingszeiten Jugendfußball 2022/23 Bambini-Training: Mädchen und Jungs der Jahrgänge 2016 und 2017 aufgepasst! Nach der Sommerpause startet endlich wie- der das Bambini-Training. Unsere Bambinis (2016 & 2017) trainieren ab Montag, 5. September immer montags um 17 Uhr auf dem Sportplatz bei der Tennishalle. Du hast bei uns noch nicht trainiert? Kein Problem, sehr gerne kannst du auch erst einmal zum Schnuppertrai- ning vorbeikommen. Bring einfach ein paar Sportschuhe, wetterabhängige Sportkleidung und eine Trinkflasche mit und schon kann für dich der Spaß auf dem Fußballplatz beginnen. Du hast noch Fragen? Weitere Infos erhalten du und dei- ne Eltern auf unserer Homepage www.sv-baindt-fussball. de oder beim Jugendleiter Reinhold Maucher (0157 7037 3568) Deine Trainer Thomas, Philipp und Benjamin freuen sich, dich im Training begrüßen zu dürfen. Trainingszeiten Jugendfußball 2022/23 Juniorinnen Jugend Jahr- gang Trainer Trainingszeiten/ -orte B-Junio- rinnen 2006 & 2007 Volkher Lins David Schairer Montag 18.00 - 20.00 Uhr Staig Mittwoch 18.00 - 20.00 Uhr Baindt Donnerstag 18.00 – 19.30 Uhr Baindt Nebenplatz Sportplatz Tennis- halle C-Junio- rinnen 2008 & 2009 David Brinz Volkher Lins Carim Said Montag 18.00 - 20.00 Uhr Staig Mittwoch 18.00 - 20.00 Uhr Baindt D-Junio- rinnen 2010 & 2011 Sepp Brinz Volkher Lins Montag 18.00 - 20.00 Uhr Staig Mittwoch 17.30 - 19.30 Uhr Staig Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 E-Junio- rinnen 2012 & 2013 Katrin Sorg Robert Rimmele Volkher Lins Montag 18.00 - 20.00 Uhr Staig Mittwoch 17.30 - 19.30 Uhr Staig Junioren A- Junioren 2004 & 2005 Edin Vardic Rüdi Haber Montag, 19-20:30 Uhr Baienfurt Donnerstag, 19-20:30 Uhr Baindt, Schulsport- platz B- Junioren 2006 & 2007 Robert Kaplan Danijel Kaplan Dienstag, 19-20:30 Uhr Baienfurt Donnerstag, 19-20:30 Uhr Baindt, Schulsport- platz C- Junioren 2008 & 2009 Daniel Murr Thomas Bergen Michael Alber Stephan Wal- ser Christian Arnold Montag, 17:30-19 Uhr Baindt, Schulsport- platz Mittwoch, 17:30-19 Uhr Baindt, Nebenplatz Sportplatz Tennis- halle D1- Junioren 2010 Daniel Hannatzsch Marcel Maucher Dienstag, 17:30-19 Uhr Baienfurt Donnerstag, 17:30-19 Uhr Baindt, Schulsport- platz D2- Junioren 2011 Michael Dorn Dienstag, 17:30-19 Uhr Baienfurt Donnerstag, 17:30-19 Uhr Baindt, Schulsport- platz E1- Jugend 2012 Tobias Kutter Niklas Späth Kai Kostka Arthur Kränkle Montag, 17:30-19 Uhr Sportplatz Tennis- halle Mittwoch, 17:30-19 Uhr Sportplatz Tennis- halle E2- Jugend 2013 Holger Bogenrieder Guido Zenker Montag, 17:30-19 Uhr Sportplatz Tennis- halle Mittwoch, 17:30-19 Uhr Sportplatz Tennis- halle F1- Jugend 2014 Daniel Assanti Markus Malsam Montag, 17-18 Uhr (ab 12.9) Sportplatz Tennis- halle F2- Jugend 2015 Daniel Assanti Markus Malsam Montag, 17-18 Uhr (ab 12.9) Sportplatz Tennis- halle Bambini 2016 & 2017 Thomas Henle Philipp Boenke Benjamin Walser Montag, 17-18 Uhr (ab 5.9) Sportplatz Tennis- halle Verdienter Derbysieg SV Baindt - SG Baienfurt 4:1 (2:0) Nach drei Jahren Pause durften sich die schwarz-roten und blau-weißen Anhänger am 5.Spieltag endlich wieder auf ein spannendes Derby freuen. Sowohl der SVB (5 Punkte) als auch die SGB (6 Punkte) starteten ordentlich in die neue Bezirksliga-Saison, wodurch vor der Partie kein klarer Favorit auszumachen war. Vor allem der Kader der Gäste zeigte sich vor der Partie aber von Verletzungen gebeutelt, die Personalsituation auf Baindter Seite war erstmals in dieser Saison wieder deutlich entspannter. Dennoch erwischten die Gäste den besseren Start in die Partie und setzten das Team von Trainer Jens Rädel zu Beginn im Mittelfeld immer wieder entscheidend unter Druck. Auch die erste gute Chance konnten die Baienfur- ter auf ihrer Seite verzeichnen, Torhüter Wetzel parierte einen Freistoß von Rendler jedoch ohne größere Prob- leme (12.). Nach verhaltenem Beginn kam der SVB aber besser in die Partie und konnte vor allem über die auffäl- lige rechte Angriffsseite immer wieder Nadelstiche setzen. Die erste entscheidende Szene des Spiel sollte sich dann aber über Links abspielen - Kapitän Thoma eroberte in einer Pressingsituation energisch den Ball an der Außen- line und steckte das Leder anschließend clever auf Dischl durch. Dieser behielt aus halblinker Position im Strafraum die Nerven und markierte das 1:0 (20.). Nur zwei Minu- ten später kombinierte sich der SVB nach einem schnell ausgeführten Freistoß über Walser, Dantona, Fischer und Dischl stark über die rechte Seite durch, wobei letzterer den Ball mit viel Zug in die Mitte brachte. Dort stimmte die Abstimmung in der Baienfurter Hintermannschaft nicht und Kliesch bugsierte die Kugel unglücklich über die eigene Linie - 0:2 (22.). Beflügelt von diesem schnellen Doppelschlag dominierte der SVB in der Folge die Partie und hatte durch Szeibel, Thoma und Fischer weitere gute Möglichkeiten um bereits vor der Halbzeit für die Vorent- scheidung zu sorgen. Wie erwartet kam die SGB aber deutlich verbessert aus der Kabine und übte mit einigen Umstellungen nun mehr Druck auf die Baindter Defensive aus. Nachdem Fischer die erste gute Baindter Chance in der zweiten Halbzeit liegen ließ (58.), machte es Reimann auf der Gegensei- te besser und überlupfte Wetzel herrlich zum 1:2-An- schlusstreffer (59.). In dieser Phase schien das Spiel zu Gunsten der Gäste zu kippen, wobei Holzer wenig später die Chance zum Ausgleich ausließ und den Ball übers Tor jagte. Mit der Umstellung der Baienfurter auf Dreierket- te (77.) ergaben sich für den SVB aber offensiv wieder mehr Räume, die man nur zwei Minuten später zu nutzen wusste. Der auffällige Fischer setzte Dischl über links in Szene, der seinen Gegenspieler abschüttelte und eiskalt das vorentscheidenden 3:1 erzielte. Für den Schlusspunkt Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 sorgten am Ende dann die von Rädel eingewechselten Joker. Nach einem erneuten Konter spielte Boenke die Überzahl im Baienfurter Strafraum clever aus, indem er links Ünalan bediente. Dieser musste aus kurzer Distanz nur noch zum 4:1 einschieben (87.) und besiegelte damit den verdienten Derby-Sieg der Baindter. Mit dem zweiten Sieg in dieser Saison zieht der SVB auch am Nachbar aus Baienfurt vorbei und steht vorüberge- hend auf dem siebten Tabellenplatz. Durch die englische Woche muss der SVB bereits am Mittwoch wieder ran, wobei man mit dem FC Leutkirch ein schweres Auswärts- spiel vor der Brust hat. Beflügelt vom wichtigen Sieg im Derby wird der SVB aber alles daran setzen, auch im fünften Spiel in Folge ungeschlagen zu bleiben. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl (69.Nico Geggier), Michael Brugger, Marc Bolgert (82.Ferhat Ünalan), Lukas Walser - Phillip Thoma, Marko Szeibel, Mika Dantona (84. Max Schmidt) - Ylber Xhafa (77.Philipp Boenke), Jonathan Dischl, Jan Fischer SV Baindt II - SG Baienfurt II 4:0 (2:0) Einen Saisonstart nach Maß gelang dem SVB in dieser Saison mit zwei überzeugenden Auftritten gegen den SV Beuren II und den TSV Meckenbeuren II. Somit ging das Team von Timo Geggier mit viel Selbstvertrauen in das „kleine“ Derby gegen die SGB II, was sich schon in den Anfangsminuten bemerkbar machte. Bereits in der drit- ten Minute fiel der Ball nach einer Ecke Niklas Späth vor die Füße, welcher den Ball zur eigenen Überraschung mit links in den Winkel wuchtete. Angetrieben vom frü- hen Treffer ließ der SVB II den Nachbar aus Baienfurt nicht in die Partie kommen und legte in der 20.Minute nach. Nach einem langen Ball auf Stürmer Schnez lief dieser seinen Verteidigern davon, zog vor dem Tor zwei- mal auf und schob dann zum 2:0 ein. In der Folge betrieb die Baindter Mannschaft aber teilweise Chancenwucher und so drosch beispielsweise Keppeler den Ball aus fünf Metern freistehend über den Fangzaun. In der zweiten Hälfte sorgte dann aber Hecht für die Vorentscheidung, nachdem er eine Ecke von Robinson zum 3:0 einköpfen konnte (56.). Den Schlusspunkt setzte, erneut auf Vorlage von Robinson, am Ende nochmals Schnez, welcher in der 80.Minute das 4:0 markierte. Der SVB II springt mit dem verdienten Sieg im Derby so- gar auf Platz 1 in der Tabelle. In der englischen Woche warten nun der FC Leutkirch II und der SV Bergatreute II auf die Mannschaft von Trainer Geggier, wobei es das Ziel sein wird den Platz an der Sonne weiterhin zu verteidigen. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Thorsten Renz (58. Patrick Späth), Dennis Hecht (78.Marcel Maucher), Jan- nik Küchler - Niklas Späth (65.Manuel Brugger), Fabian Gessler, Julian Keppeler - Samuel Robinson, Johannes Schnez, Konstanin Knisel (74.Marius Hahn) Vorschau: Sonntag, 04.09.2022 12.45 Uhr: SV Bergatreute II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Bergatreute - SV Baindt Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo Sommerferien Programm Am 10.08.22 konnten wieder Kinder im Rahmen des Baindter Sommerferien Pro- gramms in das Taekwondo Training rein- schnuppern. Diese Gelegenheit nahmen auch wieder vie- le Kinder wahr. Sie durften einige unterschiedliche Kicks machen trainierten ein bischen Selbstverteidigung und lernten etwas Theorie. Dann zeigte der Kindetrainer des Taekwondo Baindt e.V. noch eine Poomsae die wie ein Kampf gegen imaginäre Gegner ist. Wir hoffen es hat den Kinder gefallen und hoffen auf ein baldiges wiedersehen. Alfred Manthei Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Openair-Kino Sie haben nächstes Wochenende noch nichts vor? Dann besuchen Sie doch unser Open-Air- Kino auf dem Reitgelände der Reitergrup- pe Baindt. Unsere Filmauswahl bietet egal ob jung oder alt einen unterhaltsamen Abend. Am Freitag, den 9. September, beginnen wir mit einem tierisch-wolligen Animationsfilm mit außerirdischer Un- terstützung für alle Kinder und Junggebliebenen. Der Samstag, der 10.September, steht unter der Flagge eines bekannten bayrischen Heimatkrimis, den pas- senden Leberkäs gibt es evtl. noch als Vorspeise zum Film zu kaufen. Beginn der Veranstaltungen ist jeweils um 20 Uhr, der Film startet bei Einbruch der Dunkelheit gegen 21 Uhr. Bringen Sie gerne Jacken und Decken für die nicht mehr allzu warmen Sommerabende mit. Für Essen und Getränke ist natürlich gesorgt. Die Rei- terjugend der Reitergruppe Baindt e.V. sorgt an diesem Wochenende für Ihr leibliches Wohl. Der Eintritt ist frei. Natürlich würden wir uns über eine kleine Spende für unsere Jugendausbildung sowie für unsere Trachten sehr freuen. Falls es an einem der beiden Tage regnen sollte, wird der Film, wenn möglich am Sonntag nachgeholt. Der MV Baindt freut sich auf zahlreiche kleine und große Gäste, um gemeinsam mit Ihnen einen spannenden Fil- mabend zu verbringen. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Frau Sigrun Kienle-Hohwy bietet wieder einen neuen Kur an: Funk- tionelles Training - Beanspruchung des ganzen Bewe- gungsapparates. Die Körperwahrnehmung wird geschult und gleichzeitig die Fitness gesteigert. Kursstart: 12.09.2022, Montags von 18.00 Uhr - 19.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bei schönem Wetter draußen bei der Schule, 12 Einheiten, Preis 120 €. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Anmeldung und nähere Infos bei Sigrun Kienle-Hohwy, sportmedizinische Trainerin, Entspannungspädagogin, Mobil 0160/1535214, Mail s.kienle@mailbox.org Achtung Terminänderung: Der Termin, Fachvortrag von Dr. Sigg hat sich auf Dienstag, 04.10.2022 19.30 Uhr geändert. Bitte beachten !!! Die Vorstandschaft Blutreitergruppe Die Blutreitergruppe Baindt trauert um ihren Reiterkamerad Herrn Martin Kränkle Der tägliche Umgang mit der Schöpfung Gottes, geprägt durch seinen Beruf als Landwirt, waren für Martin Kränkle die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten zu Pferd. Über Jahrzehnte stellte er unserer Blutreiter- gruppe seine Pferde zur Verfügung. So versorgte und begleitete er über viele Jahre unsere geistlichen Mitreiter mit braven Pferden. Martin hat mit unserer Blutreitergruppe 71mal am Blutritt in Weingarten, 52mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach, 18mal am Georgsfest in Bergatreute und 7mal am St. Georgsritt in Ochsenhausen teilgenommen. Für seine Teilnahme wurde er mit der Goldenen Ehrenme- daille und Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfrei- tagsgemeinschaft sowie mit der Goldenen Ehrenmedaille der Stadt Bad Wurzach und dem Wallfahrtsausschuss ausgezeichnet. Martin war ein großer Verehrer des Hl. Blutes und ein hoch geschätzter Blutreiterkamerad. Für seine Treue zum Hl. Blut wollen wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“ Für die Blutreitergruppe Baindt im August 2022 Georg Steinhauser Werner Elbs Gruppenführer Geschäftsführer Basar Baindt !!!Endlich wieder Basar in Baindt!!! am 24.09.2022 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Kundennummer Vergabe beginnt am 10.9.22 unter basar-baindt@gmx.de Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, nach einer zwei jährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hän- de. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unsere Herbst-Winter Basar 2022 in der Schenk Konrad Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr - Vorab-Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Brillen-Sammelaktion 2022 Wie nahezu jedes Jahr führt der CDU - Orts- verband Baienfurt die Sammlung von Bril- len − gerne auch Kinderbrillen − Hörgeräten und Handys durch. Wir werden daher am Freitag, 23. September 2022 von 13.30 bis 17.00 Uhr auf dem Wochenmarkt in Baienfurt wieder unseren Stand aufbauen. Durch Ihre Brillen-Spende eröffnet sich für Menschen in der dritten Welt die Möglichkeit wieder am gesellschaft- lichen Leben teilzunehmen. Besonders freuen wir uns im- mer über Kinderbrillen, weil wir damit den Grundstein für ein eigenständiges Leben dieser Kinder legen. Sie dürfen sicher sein, dass Ihre Spende auch da an- kommt, wo sie gebraucht wird. Aufgrund eines gut funk- tionierenden Netzwerks von Augenärzten und Optikern in Afrika, Asien oder Süd- und Mittelamerika, bekommen die Patienten nur die für sie geeigneten Brillen. Auch Elektroschrott ist ein globales Problem, das immer weiter voranschreitet. Der Grund: Neues wird produziert, während gebrauchte, noch funktionsfähige Elektronik oft Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 verkommt. Bei Kleingeräten sind es vor allem Handys, die gerne und häufig in der Tonne landen oder aber in unseren Schubladen verstauben. Laut aktueller Statistik befinden sich ca. 200 Mio. ausgediente Handys in deut- schen Haushalten. Wir freuen uns sehr über Ihre Spenden und danken schon heute dafür. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Über den Moorlehrpfad im Tuffenmoos auf die Thaler Höhe Über das Tuffenmoos wandern wir zur Pfar- ralpe hoch, weiter zum Seeblick und zur Thaler Höhe. Über die Drehersalpe gehen wir zur zum Ausgangspunkt zurück. Treffpunkt: Sonntag 11.09.2022 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Geh- zeit ca. 3,00 Stunden, 11 km, 400 Hm (steil bergauf und bergab). Fahrpreis 17,00 Euro für Mitglieder. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Vesper, Getränk (mind. 1 l), gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen! Anmeldung ab 07.09.2022 T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Wanderführung: Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@gmx. de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 14. September 2022 Die Möglichkeiten der sehbehindertengerechten Festnetz und Mobiltelefonie 12. Oktober 2022 Lebensqualität trotz Seheinschränkung 09. November 2022 Das Angebot der ergänzenden unabhängigen Teilhabe- beratung EUTB® Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Fairkauf Flohmarkt am Samstag, den 3. September Am Samstag, den 3. September findet in der Wangen- erstr.107 in Ravensburg, der nächste Fairkauf Flohmarkt statt. Von 10-15 Uhr können sie zwischen alten Schall- platten, Geschirr, Möbeln, Werkzeug und vielem mehr, nach Lust und Laune stöbern. Der Erlös fließt in soziale Projekte der Caritas. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e. V. Herzliche Einladung zum Sommerfest Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, liebe Mitbürge- rinnen und Mitbürger, wir würden gerne mit Ihnen am Samstag, 3. September 2022 ab 14.00 Uhr − nach langer Pause − in der Dauergar- tenanlage in der Schussentalstraße, deren Bestehen sich in diesem Jahr zum 50. Mal jährt, gemeinsam Kaffee trinken und in diesem Zuge auch die längst überfälligen Ehrungen nachholen. Wir können Ihnen dann auch den neu gestalteten Kinder- spielplatz zeigen und gerne dürfen Sie auch einen Blick in die Gärten unserer Anlage werfen. Im vorderen Bereich können Sie unter Anleitung klei- ne Blumengestecke oder kleine Kräuter-Kränze basteln. Hierfür dürfen Sie auch gerne eigenes Material (Töpfe, Pflanzen, etc.) mitbringen und verwenden. Nun freuen wir uns auf einen schönen Nachmittag bei gutem Wetter und genießen Sie die Sommerzeit bis da- hin in Ihrem Garten. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Kreisjugendring Ravensburg e. V. Wo sind die Freiwilligen? Ehrenamtliche für Vereinsarbeit motivieren Der Kreisjugendring Ravensburg e. V. ist die Dachorga- nisation von mehr als 30 Vereinen und die Vernetzungs- stelle für die kommunale Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Ravensburg. Mit unserer hauptamtlich besetz- ten Geschäftsstelle und unserem ehrenamtlichen Vor- stand setzen wir uns dafür ein, dass Kinder und Jugend- liche an vielfältigen Angeboten teilnehmen können. Jetzt und in Zukunft. Leider müssen wir feststellen, dass sich immer weniger Jugendliche in einem Verein verbindlich einbringen möchten. Wie kann man Ehrenamtliche mo- tivieren? Wie für den Verein gewinnen und halten? Mit diesem Thema müssen sich derzeit viele beschäftigen. Dabei bietet ein reichhaltiges Freizeitangebot von Verei- nen und Einrichtungen der Kinder- & Jugendarbeit über den Schulkontext hinaus wichtige Lernmöglichkeiten für junge Menschen, insbesondere im Bereich des sozialen Lernens. Die Auswirkungen einer Verkümmerung solcher Einrichtungen sind nur schwer abzusehen. In Kürze bietet der Kreisjugendring wieder ein neues Seminarprogramm an, welches sich genau mit diesem, aber auch mit vielen anderen Themen rund um die Arbeit und Fortbildung der Aktiven in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt. Die Geschäftsstelle ist selbst auf der Suche nach einem Bundesfreiwilligen ab Oktober 2022. Bei uns kann er/ sie praktische Erfahrungen und Kenntnisse in der landkreisweiten Jugendarbeit erhalten und bekommt erste Einblicke in die Berufswelt. Bei Interesse bitte mel- den unter a.frees@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos und die Anmeldung zu den neuen Fortbildungen gibt es unter www.jukinet.de. Hirschgraben Open-Air 7. – 11. September 2022 Kultur unter freiem Himmel, vor der Stadtmauer Ravens- burg – bietet das Hirschgraben Open-Air. Unter der Ge- samtorganisation des Kulturamts haben sich Kulturak- teure aus Ravensburg zusammengeschlossen, und ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm auf die Beine gestellt. Vom 7. – 11. September kann im Hirschgra- ben Musik und Literatur genossen werden. Den Auftakt macht am Mittwochabend RavensBuch mit der Schauspielerin Michaela May: sie liest aus ihrer Autobiografie „Hinter dem Lächeln“. Der Donnerstag beginnt mit einem LeseTheater der Stadtbücherei. Um 15 Uhr wird „Tafiti und Ur-ur-ur-ur-ur- ur-uropapas Goldschatz“ für Kinder ab 4 Jahren auf der Bühne inszeniert. Gemeinsam machen sich die Besucher mit Tafiti auf die Suche nach einem vergrabenen Gold- schatz. Den Donnerstagabend läutet die Band „PHI“ auf Einladung des Popbüro Bodensee-Oberschwaben ein. Nachdem Songs mit einem goldenen Schnitt aus Soul, Funk und Rock zwischen den Stadtmauern erklingen, fei- ert die Zehntscheuer ihren beliebten literarischen Wett- streit „Ravensburg slammt!“ unter freiem Himmel. Mode- rieren wird wie gewohnt Marvin Suckut. Am Freitagabend verwandelt die Zehntscheuer den Hirschgraben in eine große Tanzfläche: Denn wenn Pam Pam Ida und die Streicherinnen des Silberfischorchesters ihre Pop-Melange mit bayrischen Untertönen zum Besten geben bleiben garantiert keine Füße still. Im Rahmen von „Ravensburg spielt“ werden Samstagmittag Tanz- und Ballettschulen aus Ravens- burg ihre Shows darbieten. Abends lädt das Kapuziner Kreativzentrum zum Tanzen und Träumen ein: Magdalena Grabher komponiert live Songs mit Nuancen von Soul, Jazz und Weltmusik, die Band Pause aus Markdorf spielt sich von Alternativ Pop zu Folk und zum Abschluss gibt es eine Dancehallparty von Raggabund. Sonntagvormittag feiern die evangelische und katho- lische Kirche auf der Bühne gemeinsam einen ökume- nischen Gottesdienst, der Familien zum Mitfeiern und Mitspielen einlädt. Im Anschluss lädt das Stadtorchester Ravensburg bei freiem Eintritt zu einer Matinee mit Pol- ka, Marsch und moderner Unterhaltungsmusik ein. Mit- tags bietet „Ravensburg spielt“ die beliebten Tanzshows. Den Abschluss am Abend macht Jazztime: Mit starken Vokalisten und vielen Bläsern entfachen die 20 Musiker der BigBand „Jazzrausch“ einen veritablen Jazzrausch. Tickets zu den Veranstaltungen gibt es im Vorverkauf unter www.reservix.de sowie bei allen bekannten reser- vix-Vorverkaufsstellen. Aktuelle Informationen sind unter www.ravensburg.de/hirschgraben abrufbar. BUND Ravensburg-Weingarten Eis und Wasser als Landschaftsgestalter - Fahrradex- kursion BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Ravensburg: Mit dem Fahrrad auf den Spuren der Eiszeit – das ist das Motto der Exkursion, die der BUND im Rahmen seiner Exkursionsreihe rund um den Altdorfer Wald am Sonntag, 11.09.2022 veranstal- tet. Unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Schwab, Prof. für Geographie an der PH Weingarten, startet die Ra- dexkursion um 14:00 Uhr am Parkplatz Fuchsenloch. Etwa 2 Stunden lang werden markante Geländestruk- turen erradelt und die vielfältigen Geländeformatio- nen erklärt, die der Gletscher hinterlassen hat. Die Tour führt über die Süh und Weißenbronnen wieder zurück zum Fuchsenloch. Bitte an den Helm, wetterangepasste Kleidung und genügend Getränke denken. Eine Anmel- dung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Teilnahmegebühr 5 Euro. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Gemeinde Bergatreute Familienfest mit Kinderflohmarkt am Freitag, 09.09.202 Im Rahmen des Ferienprogramms gibt es am Freitag, 09.09.2022 von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf den öffentlichen Grünflächen vor der Gemeindehalle (Schmidstr. 5) einen Flohmarkt extra für Kinder (es wird keine Standgebühr erhoben), Kinderschminken, eine Hüpfburg, Pony reiten, Drehorgelspieler und weitere großartige Sachen wird es geben. Falls das Wetter nicht mitmachen sollte, findet das Ganze in der Gemeindehalle statt. Getränke, Kaffee und Kuchen, Zuckerwatte, Waffeln, Pop- corn sowie Grillgut werden zum Verkauf angeboten. Außer guter Laune müsst ihr also nichts mitbringen. Veranstalter: Ferienprogrammteam Gemeinde Bergat- reute & Bürgerstiftung Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Kommt vorbei und feschtet miteinand! Beim Museumsfest und Volksmusiktag Baden-Würt- temberg im Bauernhaus-Museum Alte Handwerkstraditionen, handgemachte Musik, schwungvolle Tänze und unterhaltsames Figurenthea- ter erwarten die Besucherinnen und Besucher beim gro- ßen Museumsfest am Wochenende 3.-4. September im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg. Als Highlight findet am Sonntag, 4. September erstmalig der Volksmusiktag Baden-Württemberg mit dem Landesmu- sikrat in Wolfegg statt. Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wol- fegg und der Landesmusikrat Baden-Württemberg la- den zu Musik und Tanz, zu Spiel und Spaß ein. Regionale Vielfalt für den Gaumen gibt es mit süßen und deftigen schwäbischen Spezialitäten. Für die kleinen Gäste sorgt das Kinderprogramm für beste Unterhaltung. Museumsfest am Samstag: Handwerker/innen zeigen ihre Gewerke Bereits am Samstag startet um 10.00 Uhr das Museums- fest, bei dem mehr als 30 Handwerker/innen ihr Können zeigen. Alte Handwerkstraditionen, und unterhaltsames Figurentheater dürfen die Besucher/innen im Bauern- haus-Museum in Wolfegg erwarten. Mit dabei sind u.a. Vorführungen zu historischem Buchdruck, zum Schmie- den, Dengeln, Maskenschnitzen. Ein Highlight bildet das weltmarktführende oberschwäbische Unternehmen „Kre- mer Pigmente“: hier werden Naturpigmente und Farben präsentiert und vorgeführt. Das Rahmenprogramm bietet viel Spannendes für die ganze Familie. Es spielen die „Fin- kelbuamn“ und in der Stube Füssinger gibt´s Lieder und Weisen mit der Meckenbeurer Stubenmusik. Sehr beson- ders sind die Aufführungen auf der Puppenspiel-Bühne: Am Samstag führt das Toldrian-Theater „Hanswurst als Zauberlehrling“ auf. Musikalisch geht es am Samstagabend mit dem „Danz- bodaglüa“ so richtig los: Ab 19.00 Uhr wird „Die Spund- lochmusig“ und die „Schwäbische Franzosenmusik“ in der Zehntscheuer Gessenried den Tanzboden zum Glühen bringen. Zuvor können beim kostenlosen Volkstanz-Cras- hkurs letzte Kniffe und Schritte für einen vergnügten Tanz gelernt werden! Sonntag – Museumsfest und Volksmusiktag Ba- den-Württemberg Am Sonntag wird das Programm des traditionellen Museumsfestes erstmalig um den „Volksmusiktag Ba- den-Württemberg“ bereichert. Nachdem der Volksmu- siktag in den letzten beiden Jahren der Pandemie zum Opfer fiel, heißt es nun wieder „tanzen und singen wie dr lump am Stecka!“ Und dieses Mal erstmalig in Wolfegg. Nachdem um 10.30 Uhr die Wolfegger Blasmusikgruppen (Musikverein Wolfegg, Musikverein Molpertshaus und Mu- sikverein Alttan) feierlich eingezogen sind, wird ab 11.00 Uhr das gesamte Gelände des Bauernhaus-Museum mu- sikalisch in Beschlag genommen: Sackpfeife, Hackbrett, Harmonika, Geige und Tuba von mehr als 20 verschie- denen Musikgruppen erklingen aus allen Ecken, Winkeln und Stuben des Museumsgeländes. Volksmusik jenseits von Kitsch und Kommerz, live und ohne doppelten Boden. Tauchen Sie ein und machen Sie mit, wenn Tanzmusiken, Stubenmusiken und Gesangsgruppen aus dem ganzen Ländle und drumrum musizieren auf Teufel komm raus! Sonntag: Geschick und Konzentration beim Instrumen- tenbau In den Häusern und Stuben des Museums zeigen Inst- rumentenbauer ihr besonderes Talent. Der Bau von Al- phörnern, Harfen und Geigen wird gezeigt, aber auch von Sterischen Harmonikas sowie der persischen Cedar. Hier zählt nicht nur musikalisches Verständnis, sondern auch ein virtuoser Umgang mit den Baustoffen. Für das leibliche Wohl ist mit süßen und deftigen schwä- bischen Spezialitäten gesorgt und die Kinder kommen am Sonntag auch auf ihre Kosten: unter fachkundiger Leitung finden eine Kinder-Singstunde und ein Kinder-Tanzkurs statt. Am Sonntag ist außerdem das beliebte und bekannte Figurentheater „Kauter und Sauter“ mit dem Märchen „Tischlein deck Dich“ zu Gast. Bei den Mitmachaktionen für Kinder geht es rund um die Musik, es können Klang- bäume und Schellenbänder gebaut, Rasseln und Holz- blocktrommeln sowie Pfeifen gebastelt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.bauernhaus-museum.de Informationen Geöffnet täglich von 10-18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien-Tageskarte: 7 € Eintritt Danzbodaglüah: 4,- Euro p.P.; Kinder und Jugend- liche bis 18 J frei. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de It`sSummertime!Enjoy it Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Almhütte in Baienfurt zu vermieten Sie müssen nicht in die Alpen fahren, um einen zünftigen Hüttenzauber zu erleben. Mieten Sie einfach für sich und Ihre Gäste unsere urige Hütte als Eventlocation für bis zu 30 Personen (sitzend). Diese steht mitten im Gewerbegebiet in Baienfurt und ist die perfekte Lösung für einen unvergesslichen Abend in einem besonderen Ambiente. Infos unter 0751-76698300 oder info@tomobil.de MIETANGEBOTE IMMOBILIEN ANKAUF Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Europas Zukunft braucht Natur Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! Unser Ziel: Kein Kind soll auf der Straße enden! Konto DE78 3705 0198 1994 1994 10 Informationen unter www.strassenkinder.de Fo to : M au ric e R es se l Beachten Sie bitte Glasverwertung ist Umweltschutz! STELLENANGEBOTE IM BAU ■ Wohlfühlwohnungen ■ 4,5 Zi Penthouse Wohnung ■ Fußbodenheizung ■ Aufzug und Tiefgarage ■ Kaufpreis € 834.000,– Provisionsfrei Wangener Str. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. Angebote in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 30.09.2022, nur solange der Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. Immer ein gutes Baugefühl Kontaktieren Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner: Gregor Kraus Fachberater GaLa-Bau Mooswiesen 14 88214 Ravensburg Tel.: 0751 36324-38 Fax: 0751 36324-16 E-Mail: gregor.kraus@baywa.de casafino keramische Terrassenplatte Steinoptik, schiefergrau Maße: 80 x 40 x 3 cm Kanten rektifiziert, Keramik Einsatzbereich: Außen, Innen, Terrasse und Wege Art. Nr. 1811585 Sie sparen über 20% 83,- m² 65,90 Besuchen Sie unsere neue Ausstellung für Bodenbeläge! Fachberater GaLa-Bau … suchen wir zuverlässige und verantwortungsbewusste KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT Schussenstraße 14 I 88273 Fronreute-Staig I www.schmieder-kkm.de MITARBEITER (M/W/D) DIE FREUDE AM UMGANG MIT MENSCHEN HABEN Sie koordinieren und organisieren die Essensausgabe und arbeiten mit anderen Organisationen zusammen. Die Beschäftigung im Team können wir Ihrem Wunsch entsprechend einteilen vom Minijob bis Vollzeit-Einsatz über 7 Tage in der Woche, kurz- oder längerfristig Sie erhalten eine attraktive Vergütung und können flexibel arbeiten. Interessiert? Dann melden Sie sich bitte per Mail KKM@schmiedergmbh.de Anne Schmieder & ihr Team FÜR DIE KOORDINATION DER ESSENSAUSGABE VON UKRAINE-FLÜCHTLINGEN IN RAVENSBURG… WWW. SCHMIEDER- KKM.DE Suche Putzfee für privaten Haushalt in Baindt. Über Anfragen würde ich mich freuen. 0151-61441613 IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 4,22 MB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 02.09.2022
                2020-03-11_TEXT_BPä2_Marsweiler_Ost_II_endg.pdf

                ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r O st 2 " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u so w ie d ie Ä n d e ru n g d e s G e lt u n g sb e re ic h e s d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r O st 2 " Fassung vom 11.03.2020 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen der 2. Änderung 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 13 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung (der 1. Änderung) 22 6 Satzung (der 2. Änderung) 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 30 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 32 10 Begründung – Sonstiges 33 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 35 12 Begründung – Bilddokumentation 36 13 Verfahrensvermerke 37 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen der 2. Änderung 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161,186) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S. 597) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 4 Vorbemerkungen Dieses Dokument stellt das Original der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in der Fassung der 2. Änderung dar. Es enthält nach dem Grundsatz der Planklarkeit und der inhaltlichen Bestimmtheit alle weiterhin verbindlichen Festsetzungen des rechtsverbind- lichen 1. Änderung des Bebauungsplanes " Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018 (kursiv). Diese werden nun redaktionell in dieses Plandokument aufgenommen. Hierdurch sind alle per Satzung formulierten bauplanungs- und bau- ordnungsrechtlichen Vorgaben in einem Gesamtdokument enthalten. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen un- zulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2". (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) WA Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 6 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am Schnitt- punkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachab- schluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. bei Hauptgebäuden mit Flachdach an der Oberkante der höchs- ten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entspre- chenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am höchsten Punkt des Firstes bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (einschließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 1,25 m unterschritten Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 7 werden; Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. bei Hauptgebäuden mit Flachdach wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen zulässig. Zur Verkehrsfläche ist mit oberirdischen baulichen Anlagen ein Mindestabstand von 1,00 m freizuhalten, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) ED GA Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 8 2.12 E.../D... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.13 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflä- chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.17 Umgang mit Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, auf dem jeweili- gen Grundstück auf dem es anfällt an den Hauskontrollschacht für 70 3 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 9 Regenwasser anzuschließen. Dies gilt auch für Überläufe von Anla- gen zur Regenwassernutzung (so genannte Zisternen) ohne Zwangs- Entleerung. Die Ableitung des innerhalb des Baugebietes (Baugrundstücke) ent- stehenden Niederschlagswasser-Abflusses und von Quellwasser in die Schmutzwasserkanalisation ist unzulässig. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 10 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Pflanzungen in dem Baugebiet (private Grundstücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Sand-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium LR Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 11 Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Hunds-Rose Rosa canina Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.22 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte, siehe unterer Teil des Plans). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 12 (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.25 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch diese 2. Änderung des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Ost 2"ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffe- nen Inhalte vollständig. Nach Abschluss des Verfahrens verbleiben nur noch die Flächen des Geltungsbereiches innerhalb der schwarz gestrichelten Linie (entspricht der1. Änderung des Bebauungspla- nes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt). (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.26 Zu ändernde Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 10.05.2019; rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 18.09.1973). Nach Abschluss des Verfahrens verblei- ben nur noch die Flächen des Geltungsbereiches innerhalb der schwarz gestrichelten Linie (entspricht der1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 13 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018) sowie alle Änderungen, Ergän- zungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch diese örtlichen Bauvorschriften zur 2. Än- derung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von die- ser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 3.3 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachformen zulässig. Bei Widerkehren, Zwerchgiebeln und Dachgauben sind als Dachform nur Satteldächer (z.B. stehende Gaupen, Spitzgaupen) bzw. Schleppgaupen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 SD/PD/WD/FD Dachform alternativ Satteldach, Pultdach, Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) o- der Flachdach; Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinan- der parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 14 Als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Haupt- gebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Die Dachneigung von Widerkehren muss mit der des zugehörigen Hauptgebäudes identisch sein. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dachflä- che, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,00 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgauben) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 15 Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 22° max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jewei- ligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberück- sichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von Hauptgebäuden Garagen sowie sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine vollständige Begrünung zulässig. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie die- nen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Son- nenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Geländeveränderungen in dem Baugebiet Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in dem Baugebiet sind nur unter den folgenden Vo- raussetzungen zulässig: Anlehnung an den natürlichen Geländeverlauf und Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrund- stücke und der Erschließungs-Situation und Minderung der vorhandenen Hangneigung. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.11 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen jeglicher Art (z.B. Böschungen, Mauern etc.) über einer Höhe von 0,40 m über dem natürlichen Gelände sind unzulässig. Der Böschungswinkel von Stützmauern darf maximal 45° betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.12 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.7 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 526 525 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 18 Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu vermeiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 4.8 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.9 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Bauge- bietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Besei- tigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen so- wie Ausweisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspru- chung). Informationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen ent- hält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Home- page des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.10 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 19 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit ei- ner Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Be- denken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 4.11 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metall- teile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu be- nachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Be- gutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach An- zeige, unverändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fach- gerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubar- Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 20 beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Im Rahmen der Ausführung der Erschließungsanlage werden in den maßgebenden Bereichen Höhenfixpunkte (Nägel) eingebracht. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Erdgasnetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkeller- ten Gebäuden angelegt werden. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Bei Grundstücken, bei denen das Maß der baulichen Nutzung über die zulässige Grundfläche festgesetzt ist, sollte für eine grenzüber- schreitende Bebauung (Doppelhäuser, Reihenhäuser, Kettenhäuser etc.) die max. Ausschöpfung der Grundfläche für die einzelnen Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 21 Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen frühzeitig vereinbart werden. Weiterführende Informationen bezüglich wild abfließendem Hang- wasser (Oberflächenabflüsse) sowie mögliche Überflutungen in- folge Starkregenereignissen können u.a. im Leitfaden der LUBW „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württem- berg" unter http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/serv- let/is/261161/ und auf der Internetseite des Ministeriums für Um- welt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter http://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/schutz- natuerlicher-lebensgrundlagen/wasser/starkregen/ eingeholt wer- den. 4.12 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.13 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 22 5 Satzung (der 1. Änderung) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württem- berg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 05.06.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 27.04.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 27.04.2018. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Begründung vom 27.04.2018 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) innerhalb des räumli- chen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- sig die Vorschriften zu Dachformen zu Dachneigung zu Widerkehr- und Zwerchgiebel zu Dachaufbauten Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 23 zu Materialien zu Farben zu Geländeveränderungen im Baugebiet zur Anzahl der Stellplätze im Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 24 6 Satzung (der 2. Änderung) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161,186), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat Gemeinde Baindt die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Gel- tungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in öffentlicher Sitzung am 21.04.2020 beschlossen. § 1 Änderung des Geltungsbereiches Der Bebauungsplan "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt (Planfassung vom 10.05.1973; Bekanntma- chung vom 18.09.1973) wird in dem im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Teilbereich geändert. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 11.03.2020. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 11.03.2020. Der 2. Änderung des Bebauungsplanes und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" werden jeweils die Begründung vom 11.03.2020 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 11.03.2020 in Verbindung mit den bisherigen Inhalten (Fassung vom 10.05.73, rechtsverbindlich seit 18.09.1973, geändert am 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 25 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- sig die Vorschriften zu Dachneigung zu Materialien nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Das Plangebiet liegt im Nordosten der Gemeinde Baindt im Landkreis Ravensburg und umfasst die Flächen der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2"" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes werden die Festsetzungen und örtlichen Bauvorschrif- ten teilweise angepasst, um Widersprüche auszuschließen bzw. um den Anforderungen einer mo- dernen Bebauung gerecht zu werden. Des Weiteren soll durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Planklarheit zu erreicht werden. Aus diesen Gründen ist eine erneute Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Gemäß § 13a BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2 im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2 im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2zu er- warten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches; ursprüngliche Festsetzungen Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordosten des Hauptortes der Gemeinde Baindt an der "Marsweilerstraße". Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 115/5 und 442/1 (Teilfläche). Aus Gründen des Immissionsschutzes wird der Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungs- planes "Marsweiler Ost 2" im Nord-Osten zurückgenommen. Eine Bebauung dieses Teilbereichs ist aufgrund dieses bestehenden Immissionskonfliktes nicht möglich. Da durch diese Änderung des Geltungsbereiches nach dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" sowie die Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 27 örtlichen Bauvorschriften hierzu eine Umsetzung der geltenden Festsetzungen des rechtsverbindli- chen Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" nicht möglich wäre, wird auch dieser in dem entspre- chenden Bereich zurückgenommen. 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt von der Randlage im Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im Osten des Pla- nungsbereiches grenzt landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Im Westen befindet sich Wohnbebau- ung. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Süden hin fallend. Das Gelände weist ein Gefälle von ca. 8,00 m von Norden nach Süden auf. 7.2.2 Erfordernis der Planung Am 05.06.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1.Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" als Satzung beschlossen. Einzelne Festsetzungen des Planes haben sich jedoch als nicht umsetzbar bzw. nicht ausreichend erwiesen. Auch die örtliche Bauvorschrift zu Dachnei- gungen soll angepasst werden. Dies betrifft einerseits die Festsetzungen zur "Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Car- ports" und "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche", die sich teilweise widersprechen. Außerdem soll die örtliche Bauvorschrift zu "Dachneigung" bei Pultdächern, um den Anforderungen eines zeitgemäßen Bebauungsplanes zu entsprechen, aufgeweitet werden. Des Weiteren soll durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Planklarheit erreicht werden. Um das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" zu erreichen, nämlich bei effektiver Ausnutzung der Flächen, die Voraussetzung für moderne, zeitgemäße Bebauung zu schaffen, erwächst der Gemeinde daher ein Erfordernis erneut bauleitplanerisch steuernd einzu- greifen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 28 7.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben, Standort-Wahl Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (1996). Die Planung steht ebenfalls in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen der Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (im Entwurf). Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Wohnbaufläche in Planung (W) dargestellt. Der Bebauungsplan konkreti- siert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Wohngebietes. Innerhalb des Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmä- ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Systematik der Planung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche des Änderungsbereiches liegt unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Die Systematik der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich ab- schließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 29 Der redaktionelle Aufbau der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 7.3.1 Stand vor der Änderung In der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes ist festgesetzt, dass Garagen und/o- der Carports nur innerhalb der Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) errichtet werden dürfen. Gleichzeitig erlaubt die Festsetzung "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche" Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Der Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften wurde im nordöstlichen Bereich aus Gründen des Immissionsschutzes zurückge- nommen. 7.3.2 Inhalt der Änderung (Planungsrechtliche Festsetzungen) Um Widersprüche im Bebauungsplan auszuschließen, die zu Fehlentwicklungen und Gefährdungen im Verkehr führen, wird die Festsetzung zu "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksfläche" angepasst. Im Zuge des Änderungsverfahrens soll auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" an die Gegebenheiten angepasst werden. Aus der Festsetzung zu "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche" wird die Zulässigkeit von Garagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen herausgenommen. Des Weiteren wird diese Festsetzung um einen Passus ergänzt, der oberirdischen baulichen Anlagen nur mit Abstand zur Verkehrsfläche erlaubt. 7.3.3 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Marsweilerstraße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. An der Erschließungskonzeption wird durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes nichts geändert. Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die Verbindung der "Marsweiler Straße" und der "Lilienstraße". Entsprechende Wendemöglichkeiten tragen zur Minimierung des Durchfahrtver- kehres bei. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 30 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marswei- ler Ost 2" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 8.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt. Nordwestlich grenzt an den Geltungsbereich die "Marsweilerstraße" an, im westlichen Bereich der "Krokusweg", im Südwesten die "Lilienstraße". Das Plangebiet wird im Westen, Südwesten und Nordwesten von der bestehen- den Ortsrandbebauung begrenzt. Im östlichen Anschluss sowie in geringem Umfang auch im Süd- osten liegen landwirtschaftliche genutzte Flächen. Der zu ändernde Bereich liegt vollständig im Bereich des Bebauungsplanes "Marsweiler-Ost 2" (rechtsverbindlich seit 18.09.1973) sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (rechtsverbindlich seit 15.06.2018). Im Plangebiet selbst besteht im Moment eine intensive Ackernutzung. Ein kleiner Teil im östlichen Geltungsbereich wird als Intensivgrünland genutzt. Das nächste kartierte Biotop liegt über 300 m östlich des Berei- ches ("Tobel u. Bach beim Bad O Baindt", Nr. 2-8124-4363-641). Das nächste FFH-Gebiet befin- det sich etwa 1,4 km weiter südöstlich bzw. 1,8 km östlich ("Altdorfer Wald", Nr. 8124-341). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 31 8.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen auf Grundlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. In diesen Anfragen wurden Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche eingezeichnet, obwohl im Plan der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Garagenflächen festgesetzt sind, in deren ausschließli- chem Bereich Garagen und Carports (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig sind. Grund für dieses Missverständnis war die der festgesetzten Garagenflächen widersprechende Festsetzung, dass Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. Zu- dem wurde bei den Bauvoranfragen die festgesetzte Neigung der Pultdächer für unpassend emp- funden. Daher wird durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes die Festsetzung der zu- lässigen Nebenanlagen und sonstiger baulicher Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücks- fläche herausgenommen sowie die Neigung der Pultdächer von 12° bis 35° auf jetzt 7°-35° ge- ändert. Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,30 bzw. 0,40 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Kon- zept zur Grünordnung (u.a. insektenfreundliche Außenbeleuchtung und PV-Anlagen, Durchgrünung durch Pflanzgebote auf Privatgrundstücken, Einschränkungen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Verwendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unberührt. 8.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 32 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 9.2 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 9.2.1 Stand vor der Änderung In der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes ist eine Dachneigung für Pultdächer zwischen 12° und 35° vorgeschrieben. Die Vorschriften über Materialien orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum. 9.2.2 Inhalt der Änderung (örtliche Bauvorschriften) Um den Anforderungen an einen modernen Bebauungsplan gerecht zu werden, sollen die örtliche Bauvorschrift "Dachneigung" für Pultdächer und Materialien für die Dacheindeckung angepasst werden. Die Dachneigung von Pultdächern wird von auf einen Spielraum von 7° bis 35° erweitert. Damit sich die Gebäude ins vorherrschende Ortsbild einfügen, wird die Vorschrift zu Materialien für die Dacheindeckung nochmals konkretisiert. Es dürfen nur noch Dachplatten verwendet werden. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbegrünung möglich. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie bzw. dem Aufenthalt für Personen dienen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 33 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht erkennbar. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches 1,70 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 1,50 88,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,20 11,8 % 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: das Netz der NetzeBW GmbH Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 34 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 11.03.2020) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sit- zung des Gemeinderates vom 31.03.2020 enthalten): redaktionelle Ergänzungen der Festsetzung "Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2"" redaktionelle Ergänzungen der Festsetzung "Zu ändernde Grenze des räumlichen Geltungs- bereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt" Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 35 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungs- plan 2002 Baden-Würt- temberg, Karte 1"Raum- kategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung; Ausweisung der Ge- meinde als "Siedlungsbe- reich (Siedlungsschwer- punkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als Wohnbaufläche in Planung (W) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 36 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süd-Westen auf das Plangebiet, erkennbar ist geradlinig abfallende Geländeverlauf Blick von Süd-Osten auf den Planbereich, im Hin- tergrund erkennbar ist die Bebauung an der "Tul- penstraße" Blick von Nord-Osten auf das Plangebiet in Rich- tung der Bebauung an der Lilienstraße Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 37 13 Verfahrensvermerke 13.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 . Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den 21.04.2020 ………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.209 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Entwurfsfassung vom 03.12.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den 21.04.2020 ……………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Entwurfsfassung vom 03.12.2019 Billigungsbeschluss vom 03.12.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Baindt, den 21.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 38 13.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 21.04.2020 über die Entwurfs- fassung vom 11.03.2020 Baindt, den 21.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in der Fassung vom 11.03.2020 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 21.04.2020 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den 22.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den 24.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 39 Plan aufgestellt am: 03.12.2019 Plan geändert am: 11.03.2020 Planer: Dipl.-Ing (FH) Jana Lagoda …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing (FH) Jana Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 1,38 MB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 27.04.2020
                  Zweckverband_Breitbandversorgung.pdf

                  Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Sitz: Fronreute I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes, Befristung (1) Die Städte und Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Kißlegg, Königseggwald, Leutkirch, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen, Wilhelmsdorf, Wolfegg und Wolpertswende bilden den Zweckverband „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ). Das Zweckverbandsgebiet umfasst die Gesamtgemarkungen der Mitgliedsstädte und -gemeinden. (2) Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ im Folgenden „Verband“ genannt. Er hat seinen Sitz in 88273 Fronreute, Landkreis Ravensburg. § 2 Aufgaben des Verbandes (1) Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten und zu verpachten. (2) Zur Verwaltung und Verpachtung gehört auch die Organisation der Durchführung vergaberechtlicher Ausschreibungen zur erst noch erfolgenden Errichtung der vorgenannten gemeindlichen Anlagen (gemäß VOB/A) und des nach Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Netzbetriebs (gemäß VOL/A). Ferner übernimmt der Zweckverband die Planung und Baubetreuung bezüglich der zu errichtenden Anlagen und tritt als Bauherr auf. Die Verwaltung und Verpachtung erstreckt sich auch auf bereits vorhandene und künftige Anlagen der Verbandsmitglieder, sofern diese deren Einbeziehung dem Zweckverband gegenüber schriftlich erklären. (3) Der Zweckverband übernimmt für die Mitgliedsgemeinden die Antragstellung für die Förderanträge gegenüber dem Land Baden-Württemberg. Er übernimmt auch die rechtliche Beurteilung mit entsprechenden Fachbüros. Darüberhinaus ist der Zweckverband auch für die Durchführung von Workshops und Fortbildungsveranstaltungen verantwortlich. (4) Zusätzliche Aufgaben der Verbandsmitglieder, insbesondere solche, die der interkommunalen Kooperation dienen, können im Rahmen des § 21 GKZ dem Verband übertragen werden. (5) Die Verbindungen mit erforderlichen Anlagen über Landkreisgrenzen hinweg oder zur Verbindung von Insellagen baut der Verband in eigener Regie und in eigener Zuständigkeit. Diese Anlagen bleiben im Eigentum des Verbandes. Die Kosten werden über die Umlage nach § 15 auf die einzelne Verbandsgemeinde verteilt. II. Verfassung und Verwaltung § 3 Organe des Verbands (1) Organe des Zweckverbands sind: - die Verbandsversammlung - der Verbandsvorsitzende (2) Soweit sich aus dem Gesetz überkommunale Zusammenarbeit (GKZ) und aus den Bestimmungen dieser Satzung nichts anderes ergibt, finden die Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg entsprechende Anwendung. § 4 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Jedes Verbandsmitglied entsendet den Bürgermeister/die Bürgermeisterin als Vertreter in die Verbandsversammlung. (2) Jedes Verbandsmitglied hat das Recht, einen Stellvertreter zu benennen. (3) Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme. (4) Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. § 5 Aufgaben- und Geschäftsführung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist die Vertretung der Verbandsmitglieder und das Hauptorgan des Zweckverbands. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung des Zweckverbandes fest und bestimmt den Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung entscheidet in den ihr durch Gesetz oder in dieser Satzung zugewiesenen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse durch den Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung ist insbesondere zuständig für die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden fallen. (2) Auf die Geschäftsführung der Verbandsversammlung finden die Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Gemeinderat sinngemäß Anwendung, soweit § 15 GKZ nichts anderes bestimmt. § 6 Geschäftsgang (1) Der Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsversammlung schriftlich mit angemessener Frist unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. In dringenden Fällen kann die Ladung auch formlos und ohne Einhaltung einer Frist ergehen. (2) Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens ein Mal einzuberufen. Sie muss unverzüglich einberufen werden, wenn ¼ der Verbandsgemeinden dies unter Angabe des Verhandlungsgegenstands beantragen, der zum Aufgabenbereich der Verbandsversammlung gehören muss. (3) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Sie sollen abwechselnd in den Verbandsgemeinden stattfinden. (4) Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. (5) Über die Sitzung der Verbandsversammlung und die dabei gefassten Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die durch den Vorsitzenden und mindestens zwei Mitglieder, die an der Sitzung teilgenommen haben, und den Schriftführer zu beurkunden sind. Die Niederschrift ist der Verbandsversammlung bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Mehrfertigungen von Niederschriften über nicht öffentliche Sitzungen dürfen nicht ausgehändigt werden. § 7 Verbandsvorsitzender (1) Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Scheidet ein Gewählter aus der Verbandsversammlung vorzeitig aus, so endet auch sein Amt. Die Verbandsversammlung hat für die Restdauer der Amtszeit einen neuen Vorsitzenden oder Stellvertreter zu wählen. (2) Der Verbandsvorsitzende leitet die Verbandsversammlung. Er beruft die Mitglieder der Verbandsversammlung zu den Sitzungen ein und bereitet die Beschlüsse vor. Ihm obliegt der Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Verbandsvorsitzende erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz, Satzung oder die Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben. (3) Als Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten insbesondere 1. die Bewirtschaftung der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, 2. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Vorhaben des Vermögenshaushaltes bis zum Betrag von 25.000,00 EUR im Einzelfall, 3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 5.000,00 EUR im Einzelfall die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten im Rahmen der Haushaltssatzung. (4) In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung der Verbandsversammlung aufgeschoben werden kann, entscheidet der Verbandsvorsitzende anstelle dieser. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der zuständigen Organe unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Verbandsvorsitzende ist ehrenamtlich tätig. Er enthält eine Aufwandsentschädigung, die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt ist. (6) Im Übrigen sind auf den Verbandsvorsitzenden die Bestimmungen der Gemeindeordnung über den Bürgermeister entsprechend anzuwenden. (7) Bis zur Wahl des 1. Verbandsvorsitzenden nimmt der Bürgermeister der Gemeinde Fronreute dessen Aufgaben wahr. § 8 Ehrenbeamte (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der Zweckverband: - Verbandspfleger, - Technischen Verwalter. - Verbandskassenverwalter Diese sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes. (2) Die Entschädigung des Ehrenbeamten wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung § 9 Wirtschaftsführung Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen finden nach Maßgabe des § 20 GKZ die für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften unmittelbare Anwendung. § 10 Verbandspflege (1) Zur fachgemäßen Erledigung der Verwaltungsgeschäfte einschließlich der Schriftführung und der Betreuung des Satzungswesens hat der Zweckverband einen Verbandspfleger zu bestellen. Er muss die Befähigung zum Gemeindefachbediensteten (§ 58 GemO) besitzen. Der Verbandspfleger wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Dem Verbandspfleger obliegt unbeschadet der Verantwortlichkeit des Verbandsvorsitzenden die Besorgung der Haushalts- und Rechnungsgeschäfte. Außerdem wirkt er bei den übrigen Teilen der Verbandswirtschaft mit. § 11 Verbandskassenverwaltung (1) Die Verbandskasse wird in der Gemeindeverwaltung Fronreute geführt. (2) Die der Gemeinde Fronreute für die Kassenverwaltung entstehenden Aufwendungen werden vom Zweckverband nach Rechnungsstellung erstattet. § 12 Technische Verwaltung Für die Erledigung der Aufgaben auf dem Gebiet der Technischen Verwaltung wird ein Technischer Verwalter von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. § 13 Tagegelder, Reisekosten Die Mitglieder der Verbandsversammlung, mit Ausnahme des Verbandsvorsitzenden und der Ehrenbeamten erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und an Dienstgeschäften außerhalb der Sitzungen eine Entschädigung. Das Nähere wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. IV. Deckung des Finanzbedarfs § 14 Stammkapital (1) Der Verband ist mit je 1.000,00 EURO für jedes Mitglied an Stammkapital, somit mit 33.000,00 EURO Stammkapital ausgestattet. (2) Das Stammkapital wird von den Verbandsgemeinen zu gleichen Anteilen von 1.000,00 EURO eingebracht. Das Stammkapital wird nach Genehmigung der Verbandssatzung und des Zweckverbandes angefordert. § 15 Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen (1) Die für die Planung, den Bau, die Unterhaltung und Instandsetzung des jeweiligen Stadt- und Ortsnetzes anfallenden Personal- und Sachkosten werden der jeweiligen Gemeinde in Rechnung gestellt. Die Kosten des Zweckverbandes für die Verpachtung der Anlagen sowie für die im Zusammenhang stehenden Aufgaben sind ebenfalls von den Verbandsgemeinden zu tragen. Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung der Förderanträge, die rechtliche Bearbeitung in Zusammenarbeit mit Fachbüros und die Aus- und Fortbildung für die Verbandsgemeinden werden darüber hinaus bei den Verbandsgemeinden geltend gemacht. Für diese Kosten werden Dienstleistungsverträge mit den jeweiligen Verbandsgemeinden abgeschlossen. (2) Der Verband kann zur Deckung des weiteren Finanzbedarfs von den Verbandsgemeinden eine Umlage erheben. Als Umlageschlüssel werden die Einwohnerzahlen des statistischen Landesamtes aller Verbandsgemeinden zum 30.06. des jeweiligen Rechnungsjahres festgesetzt. Die Umlage wird nach der Einwohnerzahl des statistischen Landesamtes der einzelnen Gemeinde zum jeweils 30.06. des Rechnungsjahres von jeder Verbandsgemeinde erhoben. (3) Auf die Umlage kann der Verband Abschlagszahlungen erheben, die innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zur Zahlung fällig werden. (4) Die Einnahmen aus der Verpachtung der Anlagen werden den Verbandsgemeinden gutgeschrieben. Über die Verteilung der Pachteinnahmen werden mit den Verbandsgemeinden entsprechende Pachtvertäge geschlossen. § 16 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes werden entsprechend den Bekanntmachungssatzungen der Verbandsmitglieder in den Mitgliedsgemeinden durch die einzelnen Verbandsmitglieder vorgenommen. Die Kosten sind von den einzelnen Verbandsmitgliedern zu tragen. § 17 Änderungen der Satzung des Zweckverbandes (1) Für die Änderungen der Verbandssatzung sowie für die Abwicklung gelten die Bestimmungen der §§ 21 ff. GKZ. (2) Mit der Auflösung fällt das Vermögen des Verbandes den Verbandsmitgliedern unter Berücksichtigung ihres Anteils am Stammkapital zu. § 18 Schlichtung (1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Verbandsmitgliedern sowie der Verbandsmitglieder untereinander über Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Verbandsverhältnis, insbesondere über das Recht zur Benutzung der Verbandseinrichtungen und über die Pflicht zur Tragung der Verbandslasten, kann die Rechtsaufsichtsbehörde zur Schlichtung angerufen werden. (2) Wenn die Beteiligten mit den Vorschlägen der Rechtsaufsichtsbehörde zur gütlichen Beilegung des Streites nicht einverstanden sind, können sie den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. § 19 Inkrafttreten Diese Neufassung der Verbandssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 16.06.2010 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Fronreute geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Ausgefertigt! Fronreute, den 14.11.2016 gez. Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 174,24 KB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 25.09.2019

                    Infobereiche