Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
schneebedecktes Rathaus
schneebedecktes Ortsschild Baindt
Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz
Dorfplatz von oben mit Schnee
Kirche bei Nacht mit Sternen

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "bürger".
Es wurden 690 Ergebnisse in 9 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 191 bis 200 von 690.
Allgemeines

2022: Verordnung über kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen im Überblick – Was es nun für Privathaushalte und Unternehmen zu beachten gilt: Die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (EnSikuMaV) enthält Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für die Heizperiode im kommenden Winter 2022/2023 über einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten. Die Verordnung ist zum 1. September 2022 in Kraft getreten und befristet bis zum 28. Februar 2023. Die hierin vorgesehenen Maßnahmen betreffen sowohl Privathaushalte, als auch öffentliche Gebäude und Unternehmen. Für Privathaushalte gelten folgende Maßnahmen: • Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter Während des Zeitraums der Gültigkeit der Verordnung sind Vereinbarungen in einem Mietvertrag über Wohnraum ausgesetzt, nach der Mieter eine Mindesttemperatur der Beheizung zu gewährleisten haben. Eine Pflicht des Mieters, die nicht auf einer solchen ausgesetzten vertraglichen Vereinbarung beruht, bleibt von dieser Regelung hingegen unberührt. Dazu zählt insbesondere die Pflicht des Mieters, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Mietsache vorzubeugen. Dies gilt auch für alle Mietverhältnisse, die vor dem 1. September 2022 abgeschlossen wurden. • Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken In Gebäuden oder zugehörigen privaten Gärten ist die Beheizung von privaten, nichtgewerblichen, innen- oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken einschließlich Aufstellbecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz in der kommenden Heizperiode untersagt. Ausgenommen hiervon ist die Beheizung von Schwimm- und Badebecken, falls diese zwingend für therapeutische Anwendungen notwendig ist. Daneben sieht die Verordnung auch für Unternehmen verschiedene Maßnahmen vor, mit denen Energie eingespart werden kann. Für die Unternehmen gelten folgende Maßnahmen: Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden Die Informationspflicht über Preissteigerungen richtet sich zunächst an Gas- und Wärmelieferanten, die bis zum 30. September 2022 Eigentümern von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen bzw. Endkunden in Wohneinheiten aufbereitete Energieinformationen zur Verfügung stellen müssen. Dies betrifft unter anderem Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten des Gebäudes bzw. der Wohneinheit, voraussichtliche Energiekosten unter Berücksichtigung von Preissteigerungen sowie Informationen über das rechnerische Einsparpotenzial des Gebäudes oder der Wohneinheit. Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten müssen diese Informationen wiederrum bis zum 31. Oktober 2022 an ihre Mieter weiterleiten und spezifische Angaben über den jeweiligen Verbrauch der Wohneinheit und die zu erwartenden Energiekosten bei unverändertem Energieverbrauch zur Verfügung stellen. Verbot dauerhaftes Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen im Einzelhandel Einzelhandelsunternehmen müssen in beheizten Geschäftsräumen Ladentüren und Eingangssysteme so gestalten, dass die Ladentüren nicht dauerhaft offen sind. Ausgenommen hiervon ist ein Offenhalten von Türen, sofern diese als Ein- oder Ausgang eines Fluchtwegs erforderlich sind. Zeiteinschränkung für Nutzung beleuchteter Werbeanlagen Zudem dürfen beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen in der Zeit von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages nicht beleuchtet werden, soweit dies nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten sind je nach Schwere der körperlichen Tätigkeit und der Art der Ausführung der Tätigkeit (im Sitzen, Stehen oder Gehen) Mindesttemperaturwerte der Lufttemperatur zwischen 19 Grad Celsius (für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit) bis zu 12 Grad Celsius für körperlich schwere Tätigkeit vorgeschrieben. Die weiteren Maßnahmen der Verordnung betreffen insbesondere öffentliche Gebäude, d.h. insbesondere öffentliche Verwaltungsgebäuden der Kommunen, Bundesländer und des Bundes. Für die Nutzung solcher öffentlichen Gebäude sieht die Verordnung insbesondere vor: ➢ Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen ➢ Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen ➢ Nutzungsuntersagung von Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden ➢ Verbot der Außenbeleuchtung, auch für Denkmäler Die vollständige EnSikuMaV finden Sie unten angehängt: Verordnung (PDF-Dokument, 65,22 KB, 02.09.2022) zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) als pdf-Datei 2012: Beschluss für das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Im September 2012 wurde von allen Vertretern der Städte bzw. Gemeinden in der Verbandssitzung eine gemeinsame Erklärung zum CO2-neutralen Schussental beschlossen. Dabei werden bis 2020 folgende Ziele angestrebt: > 50 prozentige regenerative Stromabdeckung durch Eigenstromerzeugung oder regenerativer Strombezug im Mittleren Schussental > 20 prozentige regenerative Wärmeabdeckung im Mittleren Schussental > 40 prozentige CO2-Einsparung gegenüber 1990 im Mittleren Schussental erfolgreiche eea-Zertifizierung aller beteiligten Städte und Gemeinden regelmäßige Fortschreibung der gemeinsamen Ziel Um diese Klimaschutzziele zu erreichen, wurden folgende 10 Punkte festgelegt: Gemeinsames Energie- und Klimaschutzkonzept 2020 zur Umsetzung der lokalen Energiewende Berücksichtigung energetischer Kriterien in der Flächennutzung und Bebauungsplanung Einführung eines kommunalen Energiemanagements mit Sanierungskonzepten für alle energierelevanten öffentlichen Liegenschaften Passivhausstandard bei normal beheizten und geeigneten Liegenschaften Wärmeversorgung durch 100 % regenerative Energien bzw. Kraft-Wärme-Kopplung bei kommunalen Liegenschaften Ausbau bzw. Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs Gemeinsame nachhaltige Beschaffungsrichtlinien Regelmäßige Mitarbeiterschulungen/Erfahrungsaustausch Kooperation mit der Wirtschaft sowie den Bürgerinnen und Bürgern Gemeinsame Schulprojekte 2013: Förderung zur Erstellung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Im März 2013 wurde der Förderantrag zur Erstellung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes gestellt. Im Oktober 2013 erfolgte die Bewilligung des Förderantrages für die Konzepterstellung in 2014. Das Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Klimaschutz-Projekte in Kommunen mit der sogenannten Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen). Die Abwicklung des Förderprojektes erfolgt über den Projektträger Jülich . Abbildung 2: Förderung der Kommunalrichtlinie durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative und umgesetzt durch den Projektträger Jülich (Energieagentur Ravensburg gGmbH, 2014) Seit 2008 besteht die Kommunalrichtlinie und hat seitdem mehr als 5.000 Klimaschutzprojekte in über 2.500 Kommunen unterstützt. Mit der Förderung von Klimaschutzkonzepten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen möchte der Bund erreichen, dass Kommunen der Einstieg in den Klimaschutz erleichtert wird. (Quelle: www.klimaschutz.de) Durch die Förderung werden Sach- und Personalkosten von fachkundigen externen Dritten und Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in der vereinbarten Projektlaufzeit mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 % gefördert. Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept für den GMS Der Gemeindeverband Mittleres Schussental mit Sitz in Ravensburg befindet sich im Landkreis Ravensburg und umfasst Städte und Gemeinden im Ballungsraum Mittleres Schussental. Mitglieder sind die Großen Kreisstädte Ravensburg und Weingarten sowie die kreisangehörigen Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Folgende Abbildung zeigt die Wappen der fünf zum Gemeindeverband gehörenden Städte und Gemeinden: Abbildung 1: Wappen der fünf beteiligten Städte bzw. Gemeinden des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 2014: Erstellung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Durch das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept werden folgende drei Ziele verfolgt: Abbildung 3: Ziele des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (Energieagentur Ravensburg gGmbH, 2014) In dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes wird zuerst die Vorbereitung zur Konzepterstellung beschrieben (Schritt 1). Anschließend wird in dem Kapitel qualitative Ist-Analyse ein Aktivitätsprofil, eine Akteursanalyse und die Struktur des Gemeindeverbandes vorgestellt. Dafür werden Übersichtskarten von allen beteiligten Kommunen erstellt (Schritt 2a). Nach der qualitativen Ist-Analyse folgt eine quantitative Ist-Analyse, die aus einer ausführlichen Energie- und CO2-Bilanz besteht. In der Energie- und CO2-Bilanz werden die Endenergieverbräuche wie Strom und Wärme analysiert und zudem berechnet, wie viel CO2-Emissionen durch die Verbrennung fossiler Energieträger entstanden sind (Schritt 2b). Aufbauend auf die Energie- und CO2-Bilanz werden Potentiale analysiert um die jährlichen CO2-Emissionen reduzieren zu können (Schritt 3a). Anhand dieser Potentiale werden Szenarien zur möglichen Entwicklung der Energiebereitstellung und der CO2-Emissionen in den nächsten Jahren erstellt (Schritt 3b). Um die Potentiale erreichen zu können wird ein ausführlicher Maßnahmenkatalog erstellt (Schritt 4). Im Anschluss daran wird durch ein Controlling-Konzept festgelegt wie und wann die Umsetzung und Wirkung der Maßnahmen überprüft wird (Schritt 5). Zum Abschluss des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes wird in einem Konzept der Öffentlichkeitsarbeit die Erkenntnisse der Akteure aus Wirtschaft, Bürgern, Kommunen und Planern der Öffentlichkeit vorgestellt (Schritt 6). Folgende Abbildung fasst die einzelnen Schritte zusammen: Abbildung 4: Strukturierung eines Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (Energieagentur Ravensburg gGmbH, 2014) Klimaleitbild und Klima-Masterplan 2017 Klimaleitbild und Klima-Masterplan 2017 (PDF-Dokument, 1,79 MB, 18.01.2021) ​​​​​​​[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
„klimaneutrale“ Kommunalverwaltung

Klimaschutz auf Landesebene: Baden-Württemberg Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um ihm wirksam entgegenzuwirken, ist ein engagierter Klimaschutz unerlässlich. Den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik des Landes setzt das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (kurz KSG BW). Das Klimaschutzgesetz ist am 31. Juli 2013 in Kraft getreten. In den Jahren 2020 und 2021 hat der Landtag weitere Novellen verabschiedet. Als Fortentwicklung der bisherigen Fassungen hat der Landtag von Baden-Württemberg am 01. Februar 2023 das neue Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verabschiedet. Zentrales Element des Klimaschutzgesetzes sind die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2040. Sie geben die Richtung für die Klimapolitik des Landes vor. Mit einem regelmäßigen Monitoring überprüft die Landesregierung die Erreichung der Klimaschutzziele. Falls sich abzeichnet, dass die angestrebten Ziele so nicht erreichbar sind, beschließt die Landesregierung hier weitere Maßnahmen. Neben zusätzlichen Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes, umfasst das KSG nun auch vermehrt Vorgaben und Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels. Zudem entspricht diese Fortentwicklung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Staatsziel des Umweltschutzes im Grundgesetz neben dem Bund auch die Länder zum Klimaschutz und einer eigenen Gesetzgebung hierzu verpflichtet. Daneben ist laut Vorgaben des Bundesgerichtshofs auch die Klimawandelanpassung durch den Bund und die Länder sicherzustellen. Da erfolgreicher Klimaschutz nur funktionieren kann, wenn sich alle hieran beteiligen, enthält das Gesetz neben einer allgemeingültigen Verpflichtung zum Klimaschutz an alle Bürgerinnen und Bürger auch besondere Regelungen für das Land, die Kommunen sowie die Wirtschaft. Die wichtigsten Inhalte des Klimaschutzgesetzes (2023): Konkrete Maßnahmen im Klimaschutzgesetz sind unter anderem die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung für große Kreisstädte und Stadtkreise sowie die gesetzliche Verpflichtung, auf neugebauten Gebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen zu installieren. Das Klimaschutzgesetz macht klare Vorgaben, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren: So strebt das Land Baden-Württemberg über eine schrittweise Minderung an, bis zum Jahr 2040 netto-treibhausgasneutral („klimaneutral“) zu sein. Als Zwischenziel soll bis 2030 die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg um mindestens 65 Prozent gegenüber den Gesamtemissionen von 1990 verringert werden. Erstmalig gibt es in der neuesten Gesetzesfassung neben dem allgemeinen Einsparziel bis zum Jahr 2030, nun auch für einzelne Sektoren wie zum Beispiel die Energiewirtschaft, die Industrie, den Gebäudesektor, die Landwirtschaft oder den Verkehr eigene Sektorenziele. Hierbei handelt es sich um ganz konkrete Einsparvorgaben beim Treibhausgasausstoß für einzelne Bereiche. Aktuell (2021) beträgt die Reduzierung in Baden-Württemberg gegenüber dem Jahr 1990 19,4 Prozent, womit das Zwischenziel einer Reduzierung um 65 Prozent bis zum Jahr 2030 weitere umfangreiche Anstrengungen im Klimaschutz erfordert. Das überaus ambitionierte aber notwendige Ziel der Treibhausgasneutralität in Baden-Württemberg im Jahr 2040 (Bund: 2045) ist derzeit bei weitem noch nicht erreicht. Klimaschutz auf Kommunalebene: Vision Treibhausgasneutrale Gemeinde Baindt 2040 Die Gemeinde Baindt möchte ihren Beitrag zur Erreichung des vom Land Baden-Württemberg angestrebten Klimaschutzzieles leisten und verfolgt daher die Vision, ebenfalls bis zum Jahr 2040 nettotreibhausgasneutral zu sein. Ein elementarer Baustein dieser Vision ist die „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung, da der Verwaltung eine allgemeine Vorbildfunktion im Klimaschutz gegenüber den Baindter Bürgerinnen und Bürgern zukommt. Die Gemeinde Baindt hat bereits Ende 2016 eine unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg abgegeben. Die Verwaltung setzt sich daher zum Ziel, bis zum Jahr 2040 eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung im Sinne der Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden zu erreichen. „Klimaneutrale“ Gemeindeverwaltung Baindt In der täglichen Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt werden in der Gemeindeverwaltung in verschiedenen Bereichen Treibhausgasemissionen verursacht: von der Versorgung mit Strom und Wärme der kommunalen Liegenschaften (Rathaus, Bauhof, Feuerwehrhaus, Schenk-Konrad-Halle, Klosterwiesenschule, Kiga Sonne-Mond-Sterne, Sporthalle, …) bis hin zur örtlichen Beleuchtung der Straßen, Fahrrad- und Gehwege. All dies verursacht auf direktem oder indirektem Wege Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen, allen voran von Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Kommunalverwaltung in Baindt ist sich dessen bewusst und strebt deshalb an, ihren Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2040 sukzessive zu verringern. Um diesen Worten auch Taten folgen zu lassen, hat die Gemeinde Baindt gemeinsam mit den Gemeinden Baienfurt und Berg die Weichen im Klimaschutz gestellt, da zum 01.11.2021 eine koordinierende Personalstelle zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung geschaffen wurde. Das Konzept „klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ Seit Ende des Jahres 2021 wird das Konzept "Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040" entwickelt. Dieses Konzept enthält eine Bestandsaufnahme der bisherigen Energieverbräuche und bilanziert die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen nach den internationalen Standards des Greenhouse Gas Protocol. Neben den direkten Emissionen werden bei diesem Bilanzierungsstandard auch solche aus den vor- und nachgelagerten Prozessen berücksichtigt, sofern dies technisch und in vertretbarem zeitlichen Aufwand möglich ist. Für alle Kommunen, welche eine „klimaneutrale Kommunalverwaltung“ anstreben, gibt es seit Ende Mitte Mai 2022 als Unterstützung den „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“. Wer Näheres hierzu erfahren möchte, kann den vom ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg) erstellten Leitfaden hier gerne herunterladen und durchstöbern. Leitfaden (PDF-Dokument, 1,18 MB, 27.06.2022) (PDF) Betrachtungsgegenstand sind sämtliche ausgestoßenen Treibhausgase, welche im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Kommunalverwaltung liegen. Neben der Betrachtung der Strom- und Wärmeverbräuche kommunaler Liegenschaften, zählen hierzu auch die Energieverbräuche der Trinkwasserversorgung und der Abwasserreinigung sowie der örtlichen Straßenbeleuchtung. Weitere elementare Bereiche sind der kommunale Fuhrpark und der Bereich der Dienstreisen. Freiwillig nachrichtlich berichtet werden können zudem die Bereiche Pendlerverkehr von und zur Arbeitsstätte, Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, „Graue Energie“ für Gebäude, Anlagen etc. und Abfallentsorgung. Zentraler Bestandteil des Konzepts zur „klimaneutralen“ Gemeindeverwaltung wird ein umfassender Maßnahmenkatalog mit möglichen investiven und nicht-investiven Maßnahmen zur Reduktion von Energieverbrächen und damit einhergehender Treibhausgase in den einzelnen Bereichen sein. Teil dieses Konzepts ist ein zielkonformer Treibhausgasreduktionsfahrplan, der jährliche Treibhausgasminderungswerte (prozentual) bis zum Jahr 2040 vorgibt. Bestandteil hiervon ist ein Zeitplan konkreter Maßnahmen, mit denen das Ziel einer „klimaneutralen“ Gemeindeverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 erreicht werden kann. Über die Festlegung eines Zwischenziels bis 2030 und eine jährliche Berichterstattung zu den Energieverbräuchen (Strom, Wärme, Kraftstoff) sollen mögliche Abweichungen vom Zielpfad festgestellt werden und falls dies erforderlich wird, zusätzliche Maßnahmen erarbeitet und in die Praxis umgesetzt werden. Neben einer umfassenden internen Berichterstattung, sollen über eine begleitende öffentliche Berichterstattung, die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt regelmäßig über die erzielten Fortschritte sowie über seitens der Gemeinde umgesetzte Maßnahmen informiert werden. Fazit: Um eine „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung zu verwirklichen, ist eine deutliche Reduzierung der Energieverbräuche bis 2040 (mindestens 50 Prozent gegenüber dem Basisjahr) nötig. Zudem ist es erforderlich, die weiterhin benötigte Energie größtenteils aus Erneuerbaren Energiequellen zu decken, da diese erheblich geringere Treibhausgasemissionen verursachen, als fossile Energiequellen. Ansprechpartner: Gemeinde Baindt Herr Florian Sascha Roth Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung – gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon: Telefonnummer: 0157-80661690 E-Mail:[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Mitglieder

Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt besteht aus Bürgermeisterin Simone Rürup als Vorsitzende und 14 Gemeinderäten. Der Gemeinderat der Gemeinde setzt sich aktuell wie folgt zusammen: Alber, Michael Fraktion: FWV E-Mail schreiben Berle, Bernhard Fraktion: FWV E-Mail schreiben Graf, Doris Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben Herrmann, Dieter Fraktion: CDU E-Mail schreiben Jaudas, Yvonne Fraktion: FWV E-Mail schreiben Konzett, Stefan Fraktion: FWV E-Mail schreiben Kränkle, Florian Fraktion: FWV E-Mail schreiben Kreutle, Johannes Fraktion: CDU E-Mail schreiben Lins, Volkher Fraktion: CDU E-Mail schreiben Maucher, Marius Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben Müller, Stefan Fraktion: CDU E-Mail schreiben Renic, Mladen Petar Fraktion: FWV E-Mail schreiben Schad, Jürgen Fraktion: FWV E-Mail schreiben Spiegel, Michael Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben[mehr]

Zuletzt geändert: 20.09.2024
Allgemeine Information

Liebe Bürgerinnen und Bürger, „Die Lage ist ernst“ erklärte Bundeswirtschaftsminister Habeck in einer eigens anberaumten Pressekonferenz zum Thema Erdgasversorgung in Deutschland am Donnerstag, den 23. Juni 2022 in Berlin. Für eine Gasknappheit gibt es in Deutschland einen dreistufigen Notfallplan, der in der äußersten Stufe die Verteilung der knappen Ressourcen regelt. Bereits am 30. März 2022 wurde im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, die erste Stufe dieses Plans ausgerufen. Angesichts des Rückgangs der Gas-Lieferungen aus Russland wurde nun am 23.06.2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Deshalb gilt Erdgas nun als knappes Gut. Die schon jetzt hohen Erdgaspreise, werden daher voraussichtlich weiter ansteigen. Daher hat die Auffüllung der deutschen Gasspeicher nun oberste Priorität. Aktuell (Stand 30.06.2022) sind diese zu knapp 61 Prozent gefüllt und aufgrund von Revisionsarbeiten wird sich dieser Füllstand noch reduzieren. Um allerdings relativ gut durch den Winter zu kommen, wird angestrebt, die Speicher bis 1. Dezember auf mindestens 90 Prozent aufzufüllen. Hierzu bedarf es immenser Energieeinsparungen von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und privaten Haushalten. Daneben sucht die Bundesregierung nach alternativen Anbietern für Erdgas und versucht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Die Versorgungssicherheit sei laut Herrn Habeck nach aktuellem Stand noch gewährleistet. Die Versorgungsunternehmen sollen vorerst noch keine Möglichkeit erhalten, ihre Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz zu erhöhen. In absehbarer Zeit könnte der Gaspreis-Regler des Energiesicherungsgesetzes dennoch zum Einsatz kommen. Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Zum einen müssen die Alarmstufe oder die Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein, was nun bereits geschehen ist. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtimportmenge“ feststellen. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Wenn in dieser Situation der Vorlieferant eine Preisanpassung zur Weitergabe von Beschaffungsmehrkosten, wie im EnSiG vorgesehen, verlangt, dürfen die Energieversorgungsunternehmen die Preise auf ein "angemessenes Niveau" erhöhen. Auch Gaslieferverträge mit Fixpreisen wären in einem solchen Fall von extremen Preissteigerungen betroffen. Die derzeitige Gaskrise infolge des Ukrainekrieges macht leider auch vor der Gemeinde Baindt nicht halt, da viele Privathaushalte, Unternehmen und auch kommunale Gebäude auf den Energieträger Erdgas angewiesen sind. Zudem sind die Preise anderer Energieträger (Heizöl, Holzpellets, etc.) in den vergangen Monaten ebenfalls schon deutlich angestiegen und werden voraussichtlich weiterhin ansteigen. Daher lautet das Gebot der Stunde, so sparsam wie möglich mit Energie umzugehen! Ich bedanke mich daher bei Ihnen allen für ihr Engagement zum Energie sparen und Ihren wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Wärmeversorgung im kommenden Winter. Gemeinsam können wir diese für uns alle schwierige Situation meistern. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

Zuletzt geändert: 28.07.2023
Zweckverband Wasserversorgung

In den vergangenen Tagen haben die Temperaturen in Deutschland bereits im Juni stellenweise tropische Werte erreicht. Auch in Baienfut/Baindt stieg das Thermometer bereits im Juni auf 37 Grad Celsius. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt weist darauf hin, wie wichtig es ist, bei heißen Temperaturen ausreichend zu trinken. Sinnvoll ist es, über den Tag verteilt mindestens 1,5 Liter Flüssigkeit in Form von ungesüßten und wenig gekühlten Getränken aufzunehmen und nicht erst zu trinken, wenn ein Durstgefühl entsteht. Hervorragend eignet sich dafür das Trinkwasser: Es ist lecker, hat eine hervorragende Qualität und ist stets verfügbar. Um das lebenswichtige Elixier in reinster Form zu genießen, ist es nicht einmal nötig, die eigenen vier Wände zu verlassen, denn hygienisch einwandfreies, geruchloses, glasklares und geschmacksneutrales Trinkwasser kommt direkt aus dem Wasserhahn. Doch nicht nur der Gang in den Getränkemarkt bleibt den Bürgerinnen und Bürgern erspart, sondern auch der Geldbeutel wird geschont: Das Trinkwasser aus dem Hahn ist um ein Vielfaches günstiger als abgepacktes Mineralwasser vom Discount-Supermarkt. Durch das Einsparen von Logistik und Verpackungsmaterialien wird ganz nebenbei noch die Umwelt geschont. Die hervorragende Qualität des vom Zweckverband Wasserversorgung angebotenen Trinkwassers wird durch die Hitze nicht beeinflusst. Weil das Versorgungsnetz in der Regel ein bis zwei Meter tief im Erdboden angeordnet ist, haben die hohen Außentemperaturen nur sehr geringfügigen Einfluss auf die Temperatur des Trinkwassers. Nichtsdestotrotz kann es sich in der Hausinstallation, zwischen Hauswasserzähler und Wasserhahn, teilweise erwärmen. Dies ist von verschiedenen Faktoren wie Abnahmeverhalten und der Länge der Leitung abhängig. Lässt man eine Weile das Kaltwasser ablaufen, stellt sich die am Wasserhahn vorherrschende Temperatur auf das Niveau der in den erdverlegten befindlichen Leitungen ein. Dass der Hahn an heißen Tagen wie diesen plötzlich trocken bleibt, brauchen Baienfurter und Baindter Bürger nicht zu befürchten: Selbst bei Versorgungsanstiegen ist eine zuverlässige Wasserversorgung rund um die Uhr stets gewährleistet. Der Zweckverband hat in den Behälteranlagen generell Reserven, die Verbrauchsspitzen ausgleichen. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzichtbares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaffen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Württembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Landschaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht erneut einen willkommenen Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Nummer 1, zu sensibilisieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle in „Weißenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Baienfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein, aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges und geradezu unbegrenztes, Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei realistischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Es ist zwar Wasser in absolut ausreichender Menge vorhanden, doch wir sollten trotzdem sehr sparsam mit dem kostbaren Gut umgehen, da dies in ferner Zukunft nicht mehr selbstverständlich ist. Baienfurt/Baindt, 20.06.2022 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt[mehr]

Zuletzt geändert: 28.07.2023
04_Inforeihe_Energiedialog.pdf

Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 “ “ “ Warum Windräder in Oberschwaben? Diese Frage wurde am 18. Januar 2024 in Baienfurt diskutiert. Drei Fachexperten näherten sich dieser Fragestellung aus verschiedenen Perspektiven. In einer abschließenden Diskussion wurden diese Sichtweisen aufeinander be- zogen und um Lösungsansätze gerungen. Eingeladen hatte die Dialoggruppe der sieben Altdorfer-Wald-Ge- meinden. Rund 250 Personen waren in die Gemeinde- halle gekommen, über 150 weitere Personen verfolg- ten die Veranstaltung im Livestream – der mittlerweile schon 1.500-mal geklickt wurde. Wer waren die drei Fachexperten? Roland Roth Meteorologe und Leiter Wetterwarte Süd Prof. Dr. Uwe Leprich Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und ehemaliges Mitglied der En- quete-Kommission des 14. Deutschen Bun- destages „Nachhaltige Energieversorgung“ Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Ertel RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten und Mitglied Scientist for Future Ravensburg Eine Aufzeichnung des ganzen Informations- und Diskus- sionsabends ist weiterhin auf YouTube online verfügbar! www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Roth: Die Auswirkungen des Klimawandels erleben wir in Oberschwaben schon heute Der Meteorologe Roland Roth stellte in seinem Vortrag dar, dass der Klimawandel in Oberschwaben sichtbare Auswir- kungen habe. Auf Grund der besonderen Geografie werde die Durchschnittstemperatur in Oberschwaben sogar deut- lich schneller steigen als im globalen Durchschnitt. Lange Hitzeperioden und starke Niederschläge mit großen Was- sermassen würden in der Zukunft häufiger auftreten. Der Altdorfer Wald erfülle laut Roth eine wichtige Schutzfunkti- on, um lokal diese Veränderungen abzufedern. Windräder im Altdorfer Wald sieht der Meteorologe deshalb kritisch. Es ist nicht mehr 5 vor 12, sondern schon 5 nach 12. Was den Klimawandel betrifft vielleicht schon halb eins. Roland Roth am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Leprich: Unser Energiesystem der Zukunft Prof. Dr. Uwe Leprich verortete als Ausgangspunkt aller Bemühungen um den Klimaschutz das Pariser Abkom- men. Daraus leiten sich alle internationalen und natio- nalen Strategien ab. Zentraler Hebel für den Klimaschutz sei das Ersetzen der fossilen mit erneuerbaren Energien. Dazu seien zunächst große Investitionen in den Umbau des Energiesystems, auch in die Windenergie, nötig. Bei den Kosten für die Stromgewinnung seien bereits heute die Erneuerbaren den konventionellen Kraftwerken über- legen. Dieser Trend werde sich fortsetzen, so Leprich. Ohne Windräder im Süden funkti- oniert die Energiewende nicht. Prof. Dr. Uwe Leprich am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Für das Energiesystem der Zukunft sei entscheidend, dass Energie regional erzeugt werde. Jedes Bundesland müsse hierfür seinen Beitrag leisten. Und gerade der Süden habe hier enormen Nachholbedarf. Auch aus Eigeninteresse, sonst würden unterschiedliche Strompreiszonen mit hö- heren Kosten für den Süden drohen. https://www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk https://www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ Ertel: Nachhaltigkeit von Windrädern im Wald Prof. Dr. Wolfgang Ertel stellte in seinem Vortrag den loka- len Bezug zur Regionalplanung in Bodensee-Oberschwa- ben und der Projektplanung im Altdorfer Wald her. Aus seiner Sicht seien Windräder auch im Wald nachhaltig, weil der Flächenverbrauch gering und die CO2-Bilanz von Windrädern ausgesprochen gut sei. Zum Abschluss zeigte Ertel auf, dass mehrere planetare Grenzen bereits überschritten wurden. Eine davon betref- fe das Artensterben, das auch im Altdorfer Wald ein Thema sei. Er appellierte an die individuelle Eigenverantwortung, auf Konsum zu verzichten und den persönlichen CO2-Fuß- abdruck zu minimieren. Leider, so sein Fazit, reiche dies in Anbetracht der Klimakatastrophe nicht mehr aus. Sparen allein wird uns nicht retten – wir müssen schnell viele Windräder bauen, auch im Altdorfer Wald. Prof. Dr. Wolfgang Ertel am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Diskussions- und Fragerunde Nach den Vorträgen diskutierten interessierte Personen aus dem Saal und aus dem Livestream die vorgestellten Szenarien. Neben den Windenergieplanungen wurde ins- besondere der Kiesabbau von Vielen als Bedrohung für den Erhalt des Waldes bewertet. Debattiert wurde hier erneut der persönliche CO2-Fußabdruck jedes Menschen. Wie müsste die Gesellschaft leben, um Energiebedarf so weit zu senken, dass keine neuen Windenergieanlagen benötigt werden würden? Und inwieweit ist dieser indi- viduelle Verzicht einem jeden zuzumuten? Die Referenten appellierten an die Menschen, sich persönlich über die ei- genen Möglichkeiten zum Energiesparen bewusst zu wer- den und aktiv zu handeln – ohne die Notwendigkeit des Windenergieausbau in Oberschwaben in Frage zu stellen. http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 372,00 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 12.03.2024
    Änderung_der_Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_für_die_Kinderbetreuungseinrichtungen_der_Gemeinde_Baindt_ab_01.09.2024.pdf

    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2024 von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen: 1. § 4 Benutzungsgebühren wird wie folgt geändert: Neu (7) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag er- hoben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Reduzierung erfolgt. 2. § 5 Gebührenhöhe wird wie folgt geändert: Neu (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. 2. Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 14.05.2024 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 56,93 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 21.06.2024
      Reform der Grundsteuer

      Reform der Grundsteuer Informationen zur Grundsteuerreform Grundsteuerbescheide 2025 - Beilage (Hinweise zur Grundsteuerreform) (PDF-Dokument, 695,57 KB, 03.01.2025) Bisher basierte die Grundsteuer auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964, was zu erheblichen Ungleichbehandlungen führte. Dies war ein wesentlicher Grund für die Reform durch das Bundesverfassungsgericht. Die Berechnung der Grundsteuer B erfolgt künftig ausschließlich auf Basis des Bodenwerts, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert zusammensetzt. Im ersten Schritt multipliziert das Finanzamt diese Werte, um den Grundsteuerwert (früher Einheitswert) zu ermitteln. Die Bebauung des Grundstücks, wie z.B. ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung, hat ab 2025 keine Auswirkung mehr auf die Höhe der Grundsteuer. Lediglich im Fall unterschiedlicher Bodenrichtwerte für ein Grundstück ist der korrekte Bodenrichtwert auf die entsprechende Grundstücksgröße anzuwenden (z.B. für Einfamilienhäuser oder Geschosswohnungsbau). Im zweiten Schritt wird dieser Grundsteuerwert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl von 1,3 Promille multipliziert, was den Grundsteuermessbetrag ergibt. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent gesenkt. Im dritten Schritt wendet die Gemeinde den Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag an, um die endgültige Grundsteuer festzulegen. Da die neuen Hebesätze auf den Messbeträgen des Finanzamtes basieren, können sie erst festgelegt werden, sobald ausreichend Daten vorliegen. Nach aktuellem Stand wird dies frühestens im Dezember im Gemeinderat diskutiert. Bewertungsverfahren (Finanzamt): Grundstücksfläche X Bodenrichtwert = Grundsteuerwert Messbetragsverfahren (Finanzamt): Grundsteuerwert X Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Festsetzung / Erhebung (Gemeinde): Grundsteuermessbetrag X Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wird von verschiedenen Institutionen und Verbänden immer wieder von „Aufkommensneutralität“ gesprochen. Diese liegt vor, wenn die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie zuvor. „Aufkommensneutralität“ bedeutet allerdings nicht, dass es keine Verschiebungen bei den Belastungen der Eigentümerinnen und Eigentümer gibt. Auf der Homepage des Finanzministeriums wurde ein Transparenzregister freigeschaltet, das unverbindliche Angaben zu „aufkommensneutralen“ Hebesätzen für die Grundsteuer B bietet. Abweichungen sind allerdings möglich, insbesondere wenn noch nicht alle Grundsteuermessbeträge festgelegt sind, was in Baindt auch der Fall ist. Zudem liegt die Festlegung des tatsächlichen Hebesatzes zum 01.01.2025 allein in der Verantwortung der Gemeinde. Dabei ist zu beachten, dass die Gemeinden neben ihren ständig wachsenden Aufgaben auch erhöhte Aufwendungen für die EDV und den Personaleinsatz haben, um die Grundsteuerreform umzusetzen. Im Folgenden finden Sie einzelne Berechnungsbeispiele für die derzeitigen Messbeträge aus dem alten Grundsteuersystem im Vergleich zum neuen Grundsteuersystem. Für eine konkrete Berechnung verwenden Sie bitte Ihre eigenen Messbeträge, die Ihnen vom Finanzamt in einem Grundsteuermessbescheid mitgeteilt wurden. Vertiefende Informationen Boris-BW Bodenrichtwertinformationssystem Eigentümerwechsel von Grundbesitz (PDF-Dokument, 201,24 KB, 12.09.2022) nach dem 01.01.2022 (pdf-Datei) Verlinkung zum Geoportal der Stadt Ravensburg Kurzanleitung des Geoportals (PDF-Dokument, 1,76 MB, 18.05.2022) (pdf-Datei) Aufstellung Bodenrichtwerte Baindt zum 01.01.2022 (PDF-Dokument, 117,34 KB, 19.05.2022) (pdf-Datei) Pressemitteilung Einsprüche Grundsteuer (PDF-Dokument, 22,76 KB, 28.04.2023) (pdf-Datei) Informationstechnische Hinweise zum parametrisierten Aufruf von Daten aus dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW zum Zwecke der Grundsteuer (Grundsteuer B) Auf der Website des Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW (https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de) wurde zum Zwecke der Grundsteuer (Grundsteuer B) eine Schnittstelle zum parametrisierten Aufruf von Daten bereitgestellt. Außerdem wurde eine Schritt-für-Schritt Anleitung zum Aufruf von Daten aus dem Bodenrichtwertinformationssystem veröffentlicht. Beides finden Sie im Menü (Symbol mit den Strichen, links oben auf der Website) unter dem Menüpunkt Entwickler-Tools. Um die aktuelle Seite anzuzeigen, müssen Sie den Cache Ihres Browsers leeren. Für die Grundsteuer A ist auch eine Schnittstelle im Viewer „Flurstücksinformationen Land- und Forstwirtschaft“ bereitgestellt und unter der Rubrik API (in der Fußleiste der Website) zu finden. Flyer der Finanzverwaltung zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 383,93 KB, 10.06.2022) (pdf-Datei) Elster Ausfüllanleitung zur Grundsteuererklärung für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) (als pdf-Datei) (PDF-Dokument, 4,12 MB, 04.10.2022) Elster Ausfüllanleitung zur Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B (Grundvermögen) (als pdf-Datei) (PDF-Dokument, 3,94 MB, 04.10.2022) Internetpräsenz Grundsteuer-BW Steuerchatbot und Grundsteuerreform FAQ zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 142,98 KB, 20.07.2023) Grundstück im Außenbereich Geoportal des Landes Baden-Württemberg Kurzanleitung für das Geoportal des Landes Baden-Württemberg (PDF-Dokument, 376,53 KB, 31.05.2022) (PDF) Rechtsgrundlage Grundsteuer-Reformgesetz (PDF) Landesgrundsteuergesetz Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 Bewertungsgesetz[mehr]

      Zuletzt geändert: 03.01.2025
      Hochwasser/Starkregen

      Die Gewittersaison hat begonnen! Starkregen – Hinweise an Grundstücksbesitzer Starke Regenfälle, vor allem Gewitterregen, führen jedes Jahr zu Kellerüberschwemmungen durch Rückstau aus der Kanalisation. Starkregen führen aber auch in den letzten Jahren vermehrt zum Wasserabfluss aus Grün- und Ackerflächen mit der Folge, dass Oberflächenwasser von außen über tief liegende Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in die Gebäude eindringt. Die Folgen sind oftmals hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung der Räume und die Behebung der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld. Wie kommt es zur Kellerüberschwemmung? Vor allem bei sommerlichen Wolkenbrüchen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht unbegrenzt aufnehmen. Es kommt zu einem Rückstau des Wassers im öffentlichen Kanal und in den Hausanschlusskanälen. Auch in den Regenrohren des Gebäudes kann das Wasser bis auf Höhe der Straßenoberkante stehen. Weiter können auch Gebäude, die über ein Trennsystem entwässern (wie in den neueren Baugebieten) genauso von Rückstau betroffen sein. Die Straßenoberkante bestimmt die sogenannte Rückstauebene. Alle Abläufe unterhalb dieser Ebene sind dann ebenfalls rückstaugefährdet, so dass Abwasser ins Untergeschoss eindringen kann. Ist Ihr Haus dagegen gesichert? Nach geltendem Recht sind für alle Schäden, die auf eine fehlende Rückstausicherung beruhen, alleine die Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Wir möchten Sie bitten, etwaige Schwachstellen an der Haus- und Grundstücksentwässerungsanlage zu überprüfen. Insbesondere sollte überprüft werden, ob Rückstauklappen eingebaut worden sind. Nach der Abwassersatzung der Gemeinde müssen Toiletten, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergleichen, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, gegen Rückstau gesichert werden. Zudem bitten wir Sie Ihre Gebäudeversicherung zu überprüfen. Sie sollte eine Elementarschadenversicherung einschließen. Aber auch die Elementarschadenversicherung trägt nicht jeden Schaden: Bei Überschwemmungen bleiben Schäden durch Sturmflut und solche durch einen Rückstau in der Kanalisation außen vor. In einigen neueren Versicherungsangeboten sind auch Rückstauschäden eingeschlossen - allerdings nur, wenn der Versicherte eine Rückstausicherung eingebaut hat. Wir gehen davon aus, dass sich diese Ereignisse häufen werden und plädieren eindringlich dafür sich auf solche Situationen vorzubereiten. Die Abwassersatzung der Gemeinde Baindt entspricht der DIN EN 752; DIN EN 12056 und der DIN 1986 – 100. Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde können bei einem Rückstau des öffentlichen Kanals bis zur Rückstauebene nicht geltend gemacht werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Entwässerungsratgeber (PDF-Dokument, 348,43 KB, 29.06.2020) . Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW ) hat zudem einen Leitfaden „ Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Starkregenrisiko-Management Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Nachgang zu unserem Online-Bürgerinformationsforum am 18.11.2020 zum Thema "Starkregenrisikomanagement" stellen wir Ihnen anbei die Unterlagen des Ingenieurbüro Fassnacht zur Verfügung: Präsentation (PDF-Dokument, 2,76 MB, 20.11.2020) Leitfaden Starkregen 2019 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Karten Überflutungstiefe, seltenes Ereignis (PDF-Dokument, 6,07 MB, 19.11.2020) Karte Überflutungstiefe, außergewöhnl. Ereignis (PDF-Dokument, 6,37 MB, 19.11.2020) Karte Überflutungstiefe, extremes Ereignis (PDF-Dokument, 8,07 MB, 19.11.2020) Starkregenfilm, außergewöhnliches Ereignis (AVI-Mediendatei, 2,26 MB, 19.11.2020) Starkregenfilm, extremes Ereignis (AVI-Mediendatei, 2,78 MB, 19.11.2020) Hochwasserpass Für Fragen stehen Ihnen unsere Bauamtsleiterin Frau Jeske, unser Ortsbaumeister Herr Roth sowie unser Kämmerer Herr Abele gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

      Zuletzt geändert: 04.03.2024
      Klimasparbuch Mittleres Schussental

      Klimasparbuch Mittleres Schussental in den Startlöchern Praktische Tipps und Informationen rund um Klimaschutz im Alltag, garniert mit zahlreichen Gutscheinangeboten – das Klimasparbuch hat es in sich! Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) – bestehend aus den Städten Ravensburg und Weingarten sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg – möchte gemeinsam mit dem oekom verlag in Kooperation mit dem oekom e. V. das Klimasparbuch für das Mittlere Schussental auf die Beine stellen. Das Büchlein zeigt mit seinen Tipps, wie einfach klimaschonendes, ökofaires Verhalten sein kann – praktisch, gut gelaunt und fundiert recherchiert. Manches wollte man schon immer einmal ausprobieren, aber irgendetwas hält einen davon ab. Oder vielleicht hat man auch noch nie davon gehört, beispielsweise von der Fahrradleihstation, dem regionalen Honig, dem ökofairen Modeladen oder auch der Stromsparberatung. Die Gutscheine für vergünstigte oder kostenlose Angebote laden zum Ausprobieren ein. Sind Sie als Unternehmen/Organisation daran interessiert, das Klimasparbuch Ihren Mitarbeitern oder Kunden zu schenken oder wollen Sie einen Gutschein beisteuern, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: GMS Klimaschutzmanagerin Veerle Buytaert Telefonnummer: Tel: 0751 82-727 veerle.buytaert(@)ravensburg.de[mehr]

      Zuletzt geändert: 04.03.2024

      Infobereiche