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Weiterführende Informationen und Links

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Hochwasser": Hochwasserportal Baden-Württemberg Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg Direktlink zu den Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg auf Umwelt-Daten und Karten-Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) Informationen zu Starkregen auf dem Hochwasserportal Baden-Württemberg Flut-Informations- und Warnsystem (FLIWAS) WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung Informationen zum hochwasserangepassten Planen und Bauen Tipps und Informationen für Gewässeranlieger[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg

Viele Akteure tragen dazu bei, die nachteiligen Folgen von Hochwasser zu verringern: Von der Wasserwirtschaft über die Kommunen bis hin zu den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Sie alle hat das Land Baden-Württemberg schon im Jahr 2003 mit der „Strategie zur Schadensminderung“ zusammengebracht, damit geeignete Maßnahmen zur Minderung der Schäden durch Hochwasser koordiniert werden. Die Strategie des Landes wurde im Jahr 2014 weiterentwickelt und mit den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) synchronisiert. Im Jahr 2022 wurde die Hochwasserstrategie des Landes aufgrund der Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen im Jahr 2021 und dem weiterentwickelten Starkregenrisikomanagement fortgeschrieben. „Gemeinsam“ ist der Leitgedanke des Hochwasserrisikomanagements. Neben den Kommunen und dem Land spielen weitere Akteure wichtige Rollen, wenn es darum geht, die Risiken durch Hochwasser und Starkregen zu erkennen und zu reduzieren. Vertreter all dieser Gruppen vereinbarten in einem Zehn-Punkte-Programm die wichtigsten Prinzipien, um Hochwasserrisiken zu verringern. Die Grundlagen für ein koordiniertes, in die Zukunft gerichtetes Hochwasserrisikomanagement wurden damit geschaffen. „Verringern“ heißt dabei nicht „verhindern“, denn ein Verhindern von Hochwasser und Starkregen wird nie vollständig möglich sein. Durch die Kombination unterschiedlicher Maßnahmen zum Umgang mit den Risiken wird vielmehr angestrebt, als Gesellschaft die Fähigkeit zu entwickeln, Hochwasser- und Starkregenereignisse mit möglichst geringen Schäden zu bewältigen und wichtige Funktionen und Strukturen schnellstmöglich wiederherzustellen bzw. zu reorganisieren. Die konkreten Maßnahmen zur Vorsorge, zum Schutz und zum Umgang mit Risiken auf lokaler Ebene werden in Maßnahmenberichten dokumentiert. Diese Berichte fassen für jede potentiell betroffene Kommune zusammen, wie weit die Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos schon umgesetzt sind. Außerdem zeigen sie den Handlungsbedarf auf.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Schutz vor Radon

Radon-222 (im Folgenden Radon) ist ein natürliches radioaktives Gas, das im Erdreich aus Uran entsteht und überall auf der Erde vorhanden ist. Es trägt wesentlich zur natürlichen Umweltradioaktivität bei. Radon ist farb-, geruch- und geschmacklos und entweicht aus dem Erdreich, wobei es in der freien Umgebungsluft stark verdünnt wird. Radon kann über Risse, Spalten und Mediendurchführungen in Gebäude eindringen und sich in der Luft von Innenräumen, besonders in Kellern und in den unteren Stockwerken, anreichern. Wissenschaftliche Studien belegen, dass das Einatmen von Radon und seinen Zerfallsprodukten über Jahrzehnte hinweg das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, erhöht. Radon in Gebäuden zählt nach dem Rauchen zu den häufigsten Ursachen für Lungenkrebs. Aus diesem Grund legt das Strahlenschutzgesetz einen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft für die über das Jahr gemittelte Radonkonzentration in Innenräumen fest. Die Einheit Becquerel steht für die Menge des radioaktiven Gases. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, basierend auf unterschiedlichen Studien zur gesundheitlichen Wirkung von Radon, sofern möglich, die Einhaltung eines Werts von 100 Becquerel je Kubikmeter Raumluft über das Jahresmittel. An Arbeitsplätzen sollte der gesetzliche Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter in jedem Fall unterschritten werden. Egal, wo Sie ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichten, sind Sie verpflichtet für den konkreten Fall geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren. Es gibt Gebiete, in denen aufgrund der Geologie und der Bodenbeschaffenheit mehr Radon entsteht und an die Erdoberfläche gelangen kann als anderenorts. Das Umweltministerium Baden-Württemberg ist laut Strahlenschutzgesetz verpflichtet, diese Gebiete (Radonvorsorgegebiete) zu ermitteln, festzulegen und laufend zu überprüfen. Die Allgemeinverfügung zur Festlegung der Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg ist am 15.06.2021 in Kraft getreten. Der Wert der Radonkonzentration kann nur durch Messungen ermittelt werden. Zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten gelten Pflichten, wie zum Beispiel das Messen der Radonkonzentration, die nachfolgend beschrieben werden. Diese Pflichten gelten nach derzeitiger Rechtslage nicht für Telearbeitsplätze, Heimarbeitsplätze, Mobiles Arbeiten und Homeoffice in privaten Wohnungen. Der Schutz vor Radon gilt auch für Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten, Höhlen, Radonheilbädern, Radonheilstollen sowie Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung. Für diese Arbeitsplätze gelten andere Abläufe als hier beschrieben. Nehmen Sie in diesen Fällen direkt Kontakt mit dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium auf. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge und des Gesundheitsschutzes werden freiwillige Messungen an Arbeitsplätzen in Keller- und Erdgeschoss aber auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten empfohlen. Privatpersonen müssen nicht messen, können jedoch jederzeit freiwillig Messungen durchführen. Pflichten in Radonvorsorgegebieten Als verantwortliche Person für Arbeitsplätze im Erdgeschoss und Keller in Gebäuden in Radonvorsorgegebieten sind Sie verpflichtet, das Vier-Stufen-Konzept des Strahlenschutzgesetzes zum Schutz vor Radon anzuwenden. Dieses Vier-Stufen-Konzept enthält auch Verpflichtungen für Dritte, die an solchen Arbeitsplätzen in fremden Betriebsstätten in eigener Verantwortung beruflich tätig sind. Stufe 1 - Erstmessung Führen Sie eigenverantwortlich Messungen der Radonkonzentration an Ihren Arbeitsplätzen im Erdgeschoss und Keller durch. Wiederholen Sie die Erstmessung, wenn Sie einen bereits gemessenen Arbeitsplatz derart verändern, dass eine höhere Radonkonzentration auftreten kann. Unterrichten Sie die betroffenen Arbeitskräfte, den Betriebsrat oder den Personalrat und Dritte schnellstmöglich über die Ergebnisse der Erstmessung. Sind Sie Dritter, dann unterrichten Sie ihre betroffenen Arbeitskräfte und den Betriebsrat oder Personalrat schnellstmöglich über die Ergebnisse dieser Messungen. Überschreitet die Erstmessung den Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter, folgt Stufe 2. Stufe 2- Maßnahmen und Erfolgskontrolle Da die Erstmessung den Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter überschreitet, führen Sie an den betroffenen Arbeitsplätzen Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration durch. Eine wirksame Sofortmaßnahme ist es, regelmäßig zu lüften. Bei einer höheren Radonkonzentration müssen Sie gegebenenfalls den Keller abdichten oder ein Lüftungssystem installieren. Überprüfen Sie den Erfolg dieser Maßnahmen durch erneute Messung der Radonkonzentration an den betroffenen Arbeitsplätzen. Unterrichten Sie die betroffenen Arbeitskräfte, den Betriebsrat oder den Personalrat und Dritte schnellstmöglich über die Ergebnisse der Erfolgskontrolle. Sind Sie Dritter, dann unterrichten Sie ihre betroffenen Arbeitskräfte und den Betriebsrat oder Personalrat schnellstmöglich über die Ergebnisse dieser Messungen. Überschreitet das Ergebnis der Erfolgskontrolle den Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter, folgt Stufe 3. Sie können auf Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration nur verzichten, wenn diese nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu realisieren sind. Auch in diesem Fall folgt Stufe 3. Stufe 3 – Anmeldung und Abschätzung der Exposition Da die Erfolgskontrolle den Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter überschreitet, melden Sie die betroffenen Arbeitsplätze schnellstmöglich bei dem zuständigen Regierungspräsidium an. Melden Sie auch Arbeitsplätze, bei denen Sie auf Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration verzichtet haben, schnellstmöglich bei dem zuständigen Regierungspräsidium an. Sind Sie als Dritter an mehreren angemeldeten Arbeitsplätzen in fremden Betriebsstätten in eigener Verantwortung beruflich tätig, melden Sie diese Betätigung schnellstmöglich bei dem zuständigen Regierungspräsidium an. Innerhalb von sechs Monaten, nachdem Sie einen Arbeitsplatz oder eine Betätigung angemeldet haben, führen Sie eine auf den Arbeitsplatz bezogene Abschätzung der zu erwartenden Exposition durch Radon für jede einzelne betroffene Arbeitskraft durch. Diese Abschätzung legen Sie dem zuständigen Regierungspräsidium schnellstmöglich vor. Ergibt die Abschätzung, dass die effektive Dosis 6 Millisievert im Kalenderjahr überschreiten kann, folgt Stufe 4. Stufe 4 – Beruflicher Strahlenschutz Da die effektive Dosis der betroffenen Arbeitskraft 6 Millisievert im Kalenderjahr überschreiten kann, sind Sie verpflichtet, für diese Arbeitskraft die Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes zu erfüllen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bildung als Beitrag zur Partizipation von Menschen mit Behinderung

Die Sicherung von Aktivität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung jedes Alters ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie bezieht sich auf alle Bereiche des Lebens. Eine qualifizierte und den jeweiligen Bedarfen entsprechende Bildung ist entscheidend, um an allen gesellschaftlichen Bereichen individuell teilnehmen zu können. Die Ermittlung der jeweiligen Bedarfe erfolgt über diagnostisches Handeln unterschiedlicher Professionen. Der Anspruch auf eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung gilt für Menschen mit Behinderung wie für Menschen ohne Behinderung gleichermaßen. Die Sicherung von Aktivität und Teilhabe beginnt für alle Menschen bereits mit der Geburt. Professionelle Angebote im Bereich der frühkindlichen Bildung unterstützen in dieser Phase Eltern, Erziehungsberechtigte und Familien von Kindern mit Behinderung. Im weiteren Verlauf der Biographie wird die Teilhabe gesichert über schulische und berufliche Bildungsangebote, gegebenenfalls eine akademische Ausbildung sowie unterschiedliche Formen der Weiterbildung von Menschen mit Behinderung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Berufsunfähigkeit absichern

Im Allgemeinen wird mit dem Begriff "Berufsunfähigkeitsversicherung" eine mit einem privaten Versicherungsunternehmen abzuschließende Risikoversicherung bezeichnet. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der versicherten Person eine vereinbarte monatliche Rente, wenn der bei Abschluss der Versicherung ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise ausgeübt werden kann. Wer sich gegen Berufsunfähigkeit mit einer Zusatzversicherung (BUZ) schützt, kann diese mit einer weiteren Versicherung kombinieren und somit das Leistungsspektrum erweitern. Häufig wird die BUZ zusammen mit einer privaten Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen. Es kann vertraglich geregelt werden, inwieweit der Versicherungsgesellschaft das Recht zur Verweisung auf gesundheitlich weniger beanspruchende Berufe eingeräumt wird. Zu beachten ist auch, dass das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes (möglichst Altersrentenbeginn) sowie die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente vertraglich geregelt werden können.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile geförderte, privat finanzierte Rente. Riester-Verträge werden in Form von zertifizierten Banksparplänen, Fondssparplänen und Rentenversicherungen angeboten. Seit 2008 kann die Riester-Förderung auch zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden ("Wohn-Riester"). Die Beiträge und Zulagen fließen dann auf einen entsprechend zertifizierten Riester-Bausparvertrag oder können bei einer laufenden Immobilienfinanzierung als Tilgungsraten verwendet werden. Eine Immobilie kann dadurch früher entschuldet werden. Soweit die vertragliche Gestaltung dies zulässt, ist es auch möglich, angespartes Kapital aus einem "klassischen" Riester-Vertrag auf einen "Wohn-Riester"-Vertrag zu übertragen und somit ebenfalls zur früheren Entschuldung einer Immobilie zu verwenden. Wenn Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder zur Berufsgruppe der Beamten, Richter oder Soldaten gehören, können Sie einen Riester-Vertrag abschließen. Sie haben dann eine unmittelbare Berechtigung. Auch Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sind unmittelbar berechtigt. Wer nicht unmittelbar berechtigt ist, darf ebenfalls riestern, wenn der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner zum unmittelbar berechtigten Personenkreis gehört und selbst Beiträge in einen Riester-Vertrag einzahlt ("Mittelbare Riester-Berechtigung"). Der Staat zahlt eine Grundzulage zuzüglich einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Kindergeld ausgezahlt wird. Seit 2008 beträgt die Höhe der Grundzulage 154 Euro, ab 2018 beträgt sie 175 Euro. Die Höhe der Kinderzulage beträgt für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind 185 Euro, für jedes nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kind beträgt sie 300 Euro. Berufseinsteigende, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen, erhalten eine Extraprämie in Höhe von einmalig 200 Euro. Neben den Zulagen besteht ggf. noch die Möglichkeit einer zusätzlichen steuerlichen Förderung durch den Sonderausgabenabzug. Dies gilt auch dann, wenn die Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen, sonstige Vorsorgeaufwendungen und andere Sonderausgaben bereits voll ausgeschöpft werden. Im Alter erhält der Sparer dann eine lebenslange Rente (Ausnahme: "Wohn-Riester"), deren Höhe von dem angesparten Kapital abhängig ist. Diese Rente wird in regelmäßigen Teilbeträgen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) ausgezahlt. Alternativ können zum Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalzahlung entnommen werden. Auszahlungsbeträge der privaten Altersvorsorge sind in vollem Umfang nach dem dann geltenden Steuerrecht zu versteuern, soweit sie auf den staatlich geförderten Einzahlungen beruhen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Menschenhandel

Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung Von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution sind in erster Linie Frauen und Mädchen betroffen. Ihnen werden zumeist Versprechungen gemacht, um sie aus ärmeren Ländern nach Deutschland zu locken und sie hier zur Prostitution zu zwingen. Oftmals werden Frauen auch ihre Reisepässe unter dem Vorwand, ein Visum beantragen zu müssen, abgenommen. Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung liegt unter anderem vor, wenn eine Person mit dem Ziel beschäftigt wird, sie im Rahmen einer Beschäftigung auszubeuten. Die Arbeitsbedingungen sind dabei häufig sehr schlecht. Die Ausgebeuteten werden, wenn überhaupt, zu gering bezahlt; unter Umständen kann es bis zur Gewaltanwendung kommen. Hinweis: Sollten Sie Zeuge von Menschenhandel werden oder selbst betroffen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ergänzende Altersvorsorge

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich für die staatlich geförderte private Altersvorsorge zu entscheiden. Es gibt verschiedene Modelle. Dabei ist zu beachten, welche Sparleistungen Sie über welchen Zeitraum regelmäßig erbringen können und welches Kapital angestrebt wird. Um die für Sie passende private Altersvorsorge zu finden, sollten Sie sich von neutralen Fachleuten hinsichtlich Ihrer persönlichen Möglichkeiten und Bedürfnisse beraten lassen. Eine Stelle ist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit ihren Servicezentren für Altersvorsorge. Dort helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter individuell, kostenlos und unabhängig. Tipp: Altersvorsorge beginnt nicht erst im Alter. Je früher Sie damit anfangen, desto rentabler ist sie.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Rürup-Rente

Die Rürup-Rente (auch Basis- oder Leib-Rente genannt) ist eine zusätzliche Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Sie funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung: Sie zahlen Beiträge ein und erhalten als Rentnerin oder Rentner lebenslang regelmäßige Auszahlungen. Die Leistungen aus einer Rürup-Rente können nicht als Einmalzahlung beansprucht werden. Eine Kapitalisierung ist grundsätzlich nicht möglich. Stattdessen ist ausschließlich eine lebenslange monatliche Rentenzahlung vorgesehen. Bei dieser Form der Altersvorsorge werden, im Vergleich zur Riester-Rente, keine staatlichen Zulagen gewährt. Die staatliche Förderung erfolgt durch eine steuerliche Freistellung der Beiträge. Daher ist eine Rürup-Rente eher für Selbständige sowie Arbeitnehmende mit höherem Einkommen attraktiv. Wenn keine unmittelbare oder mittelbare Berechtigung für eine Riester-Förderung besteht, ist die Rürup-Rente die einzige Möglichkeit für eine staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge. Sowohl die Steuerfreistellung der Beiträge in der Einzahlungsphase als auch die Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase sind mit den Regelungen für die gesetzliche Rente identisch. Eine Rürup-Rente kann nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder vererbt werden. Das mit einem Rürup-Vertrag angesparte Kapital wird bei Bezug von Sozialleistungen während der Ansparphase nicht berücksichtigt beziehungsweise angerechnet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Altersvorsorge und Ruhestand

Sie möchten sich bewusst auf den Ruhestand vorbereiten? Hier haben wir die wichtigsten Aspekte dieses neuen Lebensabschnitts für Sie zusammengestellt. Für eine persönliche Beratung über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle Ihrer Rentenversicherung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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