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Amtsblatt_2025_02_07_KW06.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 07. Februar 2025 Nummer 6 Am 11.2. ist Europäischer Tag des Notrufs – Einladung zum Vor- trag „Notruf und Rettungskette – Ein Blick hinter die Kulissen“ Dienstag, 11. Februar 2025 um 19:00 Uhr beim DRK Baienfurt-Baindt, Baindter Str. 48/1, Baienfurt „Rettungsdienst und Feuerwehr, wo genau ist der Notfallort?“ Diese allererste Frage, di- rekt beim Abnehmen des Telefonhörers, er- öffnet das Notrufgespräch bei der Integrier- ten Rettungsleitstelle in Weigarten. Wie läuft ein solches Gespräch ab und wer entscheidet wann, ob der Rettungswagen mit Blaulicht alarmiert wird oder sogar ein Notarzt mit- kommt? Und stimmt es, dass der Rettungs- wagen bereits alarmiert ist, bevor das Ge- spräch beendet ist? Am 11. Februar ist der Europäische Tag des Notrufs. Anlässlich dieses Tages lädt das DRK Baienfurt-Baindt zu einem öffentlichen Vortrag zum Thema Notruf ein. Zu Gast ist Carsten Schliz, der bei der Integrierten Ret- tungsleitstelle für das Qualitätsmanagement verantwortlich ist. Er gibt einen exklusiven Einblick in die Arbeit der Rettungsleitstelle und erläutert, was dort passiert, wenn Hilfe- suchende den Notruf wählen. Dank neuester wissenschaftlicher Erkennt- nisse sind die so genannten „Fünf W’s“ nicht mehr erforderlich, Hilfesuchende werden strukturiert und detailliert durch das Ge- spräch geführt. Dadurch geht kein Detail ver- loren und es kann die richtige Hilfe alarmiert werden. Neben dem Thema Notruf werden das DRK Baienfurt-Baindt und die Helfer-vor-Ort-Gruppen vor- gestellt. Wir geben ebenfalls einen Einblick in unsere ehrenamtliche Arbeit. Wir zeigen unsere Aus- rüstung und unsere Motivation zu helfen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bitten Sie zur besseren Planung um eine Anmeldung unter info@drk-baienfurt-baindt.de. Dieser Abend ist auch eine tolle Gelegenheit für alle, die sich eine Mitwirkung im DRK vorstellen kön- nen und sich dafür interessieren. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Stellenanzeigen Leitung (m/w/d) für die Grundschulbetreuung (m/w/d) in der Kloster- wiesenschule in Baindt in Teilzeit Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch sei- ne wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf un- serem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. Du bist ein Organisationstalent mit Herz für Kinder? Dann suchen wir genau dich! Für die Leitung unserer Grundschulbetreuung suchen wir eine engagierte Persön- lichkeit, die die Betreuung unserer Schulkinder mit Herz, Kompetenz und Kreativität steuert. Ob pädagogische Fachkraft oder Quereinsteiger*in – wichtig ist uns, dass du die Kinder auf ihrer Entdeckungsreise durchs Leben begleitest und förderst! Das sind deine mögliche Einsatzzeiten: • Montag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Dienstag: 07:00 – 09:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Mittwoch: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 14:00 Uhr • Donnerstag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Freitag: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 13:00 Uhr Zusätzlich hast du flexible Vorbereitungszeiten, um dei- ne Aufgaben als Leitung der Betreuung optimal zu gestalten. Deine Aufgaben: • Leitung und Organisation der Grundschulbetreuung außerhalb der Unterrichtszeiten • Planung und Umsetzung eines kindgerechten Betreu- ungs- und Förderangebots • Führung und Unterstützung des Betreuungsteams • Enge Zusammenarbeit mit Schule, Eltern und weiteren Partnern • Dokumentation und Qualitätssicherung der Betreuung Das bringst du mit: • Eine abgeschlossene Ausbildung als pädagogische Fachkraft (z. B. Erzieherin, Sozialpädagogin) oder Be- reitschaft zur Weiterbildung „Schulkinder begleiten, unterstützen und fördern“ beim ifsb in Ravensburg • Freude an der Arbeit mit Grundschulkindern und an der Gestaltung von pädagogischen Konzepten • Organisationstalent, Eigeninitiative und Führungsstär- ke • Teamgeist und Kommunikationsstärke Das bieten wir dir: • Eine verantwortungsvolle Aufgabe mit viel Gestal- tungsspielraum • Unterstützung bei der Weiterbildung und fachlichen Entwicklung • Ein engagiertes Team und ein wertschätzendes Ar- beitsumfeld • Attraktive Arbeitszeiten, die sich mit Beruf und Familie vereinbaren lassen • Eine langfristige Perspektive und die Möglichkeit, ei- gene Ideen einzubringen • eine betriebliche Altersversorgung, die Deine Zukunft absichert. Schenke Andrea aus Baienfurt eine zweite Lebenschance Registriere dich als potenzielle:r Stammzellspender:in Ob im Garten, beim Radfahren oder Wandern - Andrea ist immer in Bewegung und hat dabei immer ein Lächeln im Gesicht. Ihre Familie und Freunde beschreiben sie als sehr aktiven, lebenslustigen und hilfsbereiten Menschen. Doch momentan steht die Welt der 63-jährigen Andrea still. Nachdem es ihr in den letzten Wochen nicht gut ging, ergaben nun die Blutuntersuchungen die niederschmetternde Diagnose akutemyeloische Leukämie (AML), Blut- krebs. Um zu überleben, benötigt Andrea nun eine Stammzellspende. Ihr größter Traum ist es wieder gesund zu werden, um wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Wer gesund und zwischen 17 und 55 Jah- ren alt ist, kann sich als potenzielle:r Stammzellspender:in für Andrea und andere Betroffene registrieren und damit Hoffnung verschenken. » Mund auf - Stäbchen rein - Spender sein Datum: Sonntag, 16. Februar 2025 Uhrzeit: 08:00-16:00 Uhr Ort: Gemeindehalle Baienfurt - Foyer, Marktplatz 2, 88255 Baienfurt Bitte bringen Sie zur Registrierung Ihr Handy mit. Jede Registrierung kostet die DKMS 50 Euro Unterstütze uns und scanne den QR-Code oder spende an: IBAN: DE78700400608987000818 Verwendungszweck: MHB 046 Andrea Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bist du bereit, die Leitung unserer Grundschulbetreu- ung zu übernehmen und Kinder auf ihrem Weg zu be- gleiten? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unseres Teams! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@ baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung! Amtliche Bekanntmachungen Wir trauern um unseren ehemaligen Kameraden Gebhard Fuchs Gebhard Fuchs trat im März 1969 in die Baindter Feu- erwehr ein. Er leistete für zwölf Jahre seinen Dienst am Nächsten in der Einsatzabteilung. Anschließend wechselte er in die Altersabteilung. Für seine Tätigkeit für die Feuerwehr und die Bürge- rinnen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir Ihm von ganzem Herzen. Seinen Angehörigen gilt un- ser Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg hat der Gemeinderat am 14.01.2025 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2025 2026 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 14.556.400 15.000.800 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwen- dungen von 16.180.000 16.683.950 1.3 Veranschlagtes or- dentliches Ergeb- nis(Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.623.600 -1.683.150 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Er- träge von 750.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Son- derergebnis(Saldo aus 1.4 und 1.5) von 750.000 250.000 1.7 Veranschlagtes Ge- samtergebnis(Sum- me aus 1.3 und 1.6) von -873.600 -1.433.150 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lau- fenderVerwaltungstä- tigkeit von 14.125.750 14.571.450 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufenderVer wal- tungstätigkeit von 14.596.300 15.097.950 2.3 Zahlungsmittelüber- schuss /-bedarf desErgebnishaus- halts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -470.550 -526.500 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus In- vestitionstätigkeit von 15.526.700 4.925.800 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus In- vestitionstätigkeit auf 13.773.900 5.207.900 2.6 Veranschlagter Fi- nanz ierungsmit - t e l ü b e r s c h u s s /-bedarfaus Investi- tionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 1.752.800 -282.100 2.7 Veranschlagter Fi- nanzierungsmittel- überschuss / -be- darf(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 1.282.250 -808.600 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätig- keitvon 1.000.000 1.000.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätig- keitvon 150.000 250.000 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 2.10 Ve ra n s c h l a g te r F i n a n z i e r u n g s - mittelüberschuss /-bedarfaus Finan- zierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 850.000 750.000 2.11 Veranschlagte Än- derung desFinan- z i e r u n gs m i t te l - bestands, Saldo des Finanzhaus- halts(Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2.132.250 -58.600 2025 2026 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 1.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 500.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 03.12.2024 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grund- steuer A) auf 600 v.H. 600 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H. 230 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge. 390 v.H. 390 v.H. § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2025/2026 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haus- haltsjahre 2025 und 2026 der Gemeinde und die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ sind mit der öffentlichen Bekannt- machung öffentlich zugänglich zu machen. Die elektronische Bereitstellung erfolgt auf der Inter- netseite der Gemeinde: https://www.baindt.de/rathaus- buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der- gemeinde Mit Erlass vom 29.01.2025 (AZ 902.KPK) hat das Landrat- samt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushalts- satzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht bestätigt, da die Soll-Vorgabe des § 80 Abs. 2 GemO von der Gemeinde planerisch in keinem der genannten Jahre erreicht wird. Es wurden die Ge- nehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Eine aufsichtsrechtliche Beanstandung des Haushalts 2025/2026 ist, wegen der sonstigen finanziellen Rahmen- bedingungen der Gemeinde (positive Jahresrechnung 2023; vorhandene Ergebnisrücklagen), nach Auffassung des Landratsamts derzeit nicht erforderlich und der Haus- halt 2025/2026 kann vollzogen werden. Aufgrund der wirtschaftlich problematischen Situation der Gemeinde, insbesondere der nicht ausgeglichenen ordentlichen Ergebnisse, muss es die Zielsetzung der Ge- meinde sein, durch die Reduzierung von Aufwendungen und die Erhöhung von Erträgen, die Ertragslage zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Durch die erheblichen an- stehenden Investitionen werden sich die Abschreibun- gen im Ergebnishaushalt deutlich erhöhen, was die Errei- chung ausgeglichener ordentlicher Ergebnisse erschwert. Insoweit sollte sich die Gemeinde auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben konzentrieren und Investitionen sowie Aufwendungen im Bereich freiwilliger Aufgaben auf den Prüfstand stellen und soweit möglich und vertretbar re- duzieren. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Ab- wasserbeseitigung sollten, im Rahmen der gebühren- rechtlichen Möglichkeiten, strikt kostendeckend geführt werden. Bei der Wasserversorgung ist es rechtlich zuläs- sig, Überschüsse zu Gunsten des gemeindlichen Haus- halts zu erwirtschaften. Falls auch bei der Vorlage künftiger Haushalte ein Defi- zit des ordentlichen Ergebnisses planerisch ausgewiesen sein sollte und in der mittelfristigen Finanzplanung keine Perspektive zur Erreichung ausgeglichener ordentlicher Ergebnisse entwickelt wird, behält sich das Landratsamt vor, erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergrei- fen. Dies könnte z. B. die Forderung der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts oder die Einschränkung von Kreditermächtigungen sein. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch in- nerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 07.02.2025 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wichtige Hinweise zur Bundestagswahl Im Rahmen der Bundestagswahl wurde eine Anpassung der Wahlbezirke im Gemeindegebiet der Gemeinde Baindt vorgenommen. Die Anpassung betrifft ausschließlich die Mühlstraße und die Thumbstraße. Bewohner der Mühlstraße sind nun dem Wahlbezirk 003 Schenk-Konrad-Halle, Bewohner der Thumbstraße dem Wahlbezirk 001 Schule für Blinde und Sehbehinderte zugeteilt. In welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind, kön- nen Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung einsehen. Eine Gesamtübersicht über die Einteilung der Wahlbezirke nach Straßen finden Sie außerdem auf unserer Home- page unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/wahlen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Vorankündigung Dorfputzete in Baindt Am Samstag, den 29. März 2025 findet wieder unsere alljährliche Dorfputzete in Baindt statt. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr am Feuerwehrhaus bzw. Bauhof in der Ziegeleistraße 20. Dort werden Teams gebildet und auf die vorgegebenen Strecken aufgeteilt. Gegen 12:00 Uhr gibt es beim Feuerwehrgebäude einen gemeinsamen Abschluss und als Dank von der Gemeinde einen klei- nen Imbiss.In diesem Jahr wird die Dorfputzete von der Schalmeienkapelle Baindt e. V. organisiert. Hierfür be- danken wir uns bereits vorab sehr herzlich. Wir freuen uns sehr, wenn möglichst viele engagierte Mitbürge- rinnen und Mitbürger bei unserer Dorfputzete mithel- fen. Wir bitten Sie Warnwesten und Handschuhe nach Möglichkeit selbst mitzubringen. Bei wirklich schlech- tem Wetter kann die Putzete leider nicht stattfinden und wird dann ersatzlos abgesagt. Daher Daumen drücken, dass das Wetter mitspielt. Ihre Gemeindeverwaltung Abwassergebühren - Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsie- gelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/rat- haus-buergerservice/rathaus-online - Rubrik Wasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 11. Februar 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bericht Neugestaltung Dorfplatz 05 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan „Agri-PV Feuersberg“ 06 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohn- hauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flst. 209/3, An- nabergstraße 28 07 Sachstand zur Straßenanpassung Marsweilerstraße zwischen den beiden Kreisverkehren 08 Überprüfung der nächtlichen Straßenbeleuchtung 09 Wiederherstellung der Bushaltestelle Wickenhaus 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 14. Januar 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Jahresrückblick: Bürgermeisterin Simone Rürup blickt auf das Jahr 2024 zurück. Baindt zählt zum Jahresende 5429 Haupt- und 67 Nebenwohnsitze. 42 Geburten, 56 Todesfälle, 26 Eheschließungen sowie 46 Kirchenaustritte hat es im vergangenen Jahr in Baindt gegeben. Darüber hinaus gab es 469 Zuzüge und 446 Wegzüge. Baugeschehen: 29 Baugenehmigungen wurden erteilt, davon 3 im Kenntnisgabeverfahren, und 6 Befreiungen gewährt. Bauanträge sind seit 1. Januar 2025 nur noch digital einzureichen. Baumaßnahmen: Witterungsbedingt haben Tiefbau- und Pflasterarbeiten in der Ortsmitte geruht, werden bei besserem Wetter jedoch fortgesetzt. Fahrradabstellplät- ze, Geländer und Sitzbänke werden schrittweise instal- liert. Die Ortsmitte ist für den Narrensprung nutzbar. Am Waldspielplatz erfolgen am 20. Januar weitere Anpas- sungsarbeiten. Arztpraxis (Dorfplatz): Bisher gibt es keine Rückmeldun- gen auf die Anzeige, eine Veröffentlichung im Ärzteblatt ist für Februar geplant. Mündlicher Bericht aus der Arbeit der Musikschule Ra- vensburg e.V. von Musikschuldirektor Harald Hepner Die Musikschule Ravensburg e.V., gegründet 1971, wird seit 2002 von 14 Kommunen unterstützt, darunter Baindt. Derzeit profitieren rund 200 Kinder in Baindt von den Angeboten der Musikschule, davon etwa 100 Kinder im Rahmen der Ganztagesschule der Klosterwiesenschu- le. Schwerpunktmäßig werden die Kinder in der musi- kalischen Früherziehung, an Blasinstrumenten und am Schlagzeug ausgebildet. Ein besonderer Erfolg ist die Bläserklasse der Kloster- wiesenschule, die seit 2013 besteht und 35 Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klassen umfasst. Zu- sätzlich werden wöchentlich acht Stunden Unterricht an Perkussionsinstrumenten sowie Blockflöten- und Gitar- renunterricht angeboten. Bürgermeisterin Frau Rürup lobt die hervorragende Zu- sammenarbeit mit der Musikschule sowie deren schnelle Unterstützung bei personellen Engpässen. Die Musikschu- le trägt maßgeblich zur kulturellen und musikalischen Bil- dung in Baindt bei. Die Kinder unserer Klosterwiesenschu- le werden in weiterführenden Schulen mit musikalischem Schwerpunkt sehr gerne aufgenommen. Doppelhaushalt 2025 und 2026; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversor- gung und; Abwasserbeseitigung 2025 und 2026 Der Gemeinderat berät über den Doppelhaushalt 2025/2026 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Der Ergeb- nishaushalt weist ein Defizit von -1,62 Mio. € für 2025 und -1,68 Mio. € für 2026 aus. Gleichzeitig plant die Gemeinde Investitionen in Höhe von 6,68 Mio. € (2025) und 3,0 Mio. € (2026), die durch Grundstückserlöse und Kreditaufnah- men von jeweils 1,0 Mio. € finanziert werden. Die Kredit- tilgung beträgt 150.000 € (2025) und 250.000 € (2026). Kämmerer Herr Abele hebt hervor, dass steigende Per- sonalkosten (+0,72 Mio. €), höhere Sozialausgaben und eine um 0,33 Mio. € gestiegene Kreisumlage die finanzielle Belastung der Gemeinde verstärken. Auf der Ertragsseite bleibt die Gewerbesteuer trotz Anpassung des Hebesat- zes bei einem Ansatz von 2,5 Mio. €. Positive Effekte er- geben sich durch höhere Einkommensteueranteile sowie Grundstückserlöse. Herr Abele betont die Bedeutung des Doppelhaushalts, der trotz der finanziellen Herausfor- derungen wichtige Projekte wie die Sanierung der Klos- terwiesenschule, die Umgestaltung des Dorfplatzes und den Breitbandausbau sichert. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die geplanten Investitionen durch ein sorgfäl- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 tig abgestimmtes Sparpaket begleitet werden müssen, um die langfristige finanzielle Stabilität der Gemeinde zu gewährleisten. Im Sommer 2025 wird der Gemeinderat Maßnahmen wie die Überprüfung freiwilliger Leistungen, die Optimierung von Investitionsprojekten und mögliche Einsparungen im Personaletat diskutieren. Bürgermeisterin Frau Rürup be- tont die Notwendigkeit, Projekte gezielt zu priorisieren, um sowohl die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern als auch deren Infrastruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2025 und 2026 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg sowie den Wirtschaftsplänen 2025 und 2026 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025/2026 zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 – 2029 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat stimmt dem im Haushaltsplan ent- haltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg S. 85-87 der Anlage 1 Haus- haltssatzung und Haushaltsplan zu. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungs- fähigkeit gem. S. 392-395 (Anlage 1) des Haushalts- planes zu. 5.) Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Dop- pelhaushalt mit der Vorgabe, dass im Nachgang ein Sparpaket zu entwickeln ist: Die Verwaltung wird be- auftragt, bis zum Haushaltscontrolling Mitte des Jah- res konkrete Sparmaßnahmen vorzuschlagen, die folgende Bereiche umfassen: Freiwillige Leistungen, Umsetzung geplanter Investitionsprojekte, Planungs- leistungen und Personaletats. Der Gemeinderat erkennt an, dass „Vor dem Beschluss ist nach dem Beschluss“ gilt: Mit dem Haushaltsbeschluss ist die Arbeit nicht beendet, sondern es folgen intensive Prüfungen und Entscheidungen über die Konsolidierungs- maßnahmen. Redaktioneller Hinweis: Die vollständigen Unterlagen in- klusive Anlagen sind online auf der Homepage zu finden. Bauantrag zum Einbau zweier Dachgaupen mit Nut- zungsänderung des DG im Wohngebäude auf Flst. 734/7, Nelkenstr. 9 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Spielmann“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag, der Nutzungsänderung und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Spiel- mann“ für die Errichtung der Gaupen wird das gemeind- liche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhau- ses und Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 167, Friesenhäusler Str. 42 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Futterlager- und Bergehalle auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Futter- lager- und Bergehalle wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirsch- str. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird nicht erteilt. Bauantrag zur Nutzungsänderung der Wohnung im DG als Ferienwohnung auf Flst. 446, Fliederstr. 10 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Nutzungsänderung einer Dachgeschosswohnung in eine Ferienwohnung ei- nes Zweifamilienwohnhauses wird erteilt. Bauantrag zum Neubau Bullenstall, Werkstatt, Strohl- agerhalle und Ponystall, Änderung Tierplätze auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und zur Änderung der Tierplätze wird erteilt. Verkehrsschau 2024 - Vorstellung der Ergebnisse Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrs- schau vom 3. Dezember 2024 zur Kenntnis. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt. Anfragen und Verschiedenes Neue Bushaltestelle am Dorfplatz: Mit den neuen Mülleimern an den Bushaltestellen wird es auch integrierte Aschenbecher geben, diese werden zeitnah montiert. Gleichzeitig erfolgt die Installation der neuen Mülleimer auf dem gesamten Dorfplatz. Klosterwiesenschule: Während der Feiertage wurde auf der Baustelle der Klos- terwiesenschule Licht bemerkt. Ursache war ein falsch programmierter Bewegungsmelder. Darüber hinaus war der Fliesenleger während dieser Zeit in der Schule tätig. Bushaltestelle Fischerareal: Die vorübergehende Bushaltestelle im Fischerareal wird abgebaut, da sie nicht mehr benötigt wird. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwal- tung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv. de/se i te/de/rathaus/02/WB/ Ratsinformationssystem.html Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 08. Februar und Sonntag, 09. Februar 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. Februar 2025 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravens- burg, Tel: 0751 96866 Sonntag, 09. Februar 2025 Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 43513 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel. (0751) 85- 23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprü- chen bei Teilhabeeinschränkung durch chronische Erkran- kung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Februar 11.02. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 11.02. Tag des Notrufs – DRK 12.02. Fasnetsball – Seniorentreff BSS 21.02. Kinderball – Elternbeirat KWS SKH 23.02. Bundestagswahl 27.02. Gumpiger Donnerstag (Befreien: Kitas, Schule, Rathaus, SBBZ, Selige Irmgard) – NZ Raspler Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Trauer Sprech Zeit Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Ein- zeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 13.02., 13.03., 10.04., 08.05. 2025, je- weils 14, 15 oder 16 Uhr Mittwoch, 26.02. Dienstag, 25.03.,29.04., 27.05. 2025 Je- weils 15 oder 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck und Ingrid Elser-Hermle, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Einfach Da Sein - Wirklich so einfach? Was bedeutet dieses „Einfach Da Sein“ konkret, wenn der Tod unseres Zugehörigen bevorsteht? Wenn es nichts mehr zu „tun“, gibt, außer eben da zu sein? Das theoretische Wissen darum, was im Sterbeprozess passiert, ist hilfreich. Ihn mitzuerleben, auszuhalten und zu begleiten ist etwas ganz anderes und kann uns auch an unsere Grenzen bringen. Gefühle von Ohnmacht, Hilflosigkeit und Versagensängs- te können uns belasten. Lernen Sie an diesem Abend in Einzel- und Partnerübun- gen verschiedene Möglichkeiten kennen, für sich selbst und den sterbenden Menschen ganz da zu sein in dieser außergewöhnlichen Situation des Lebens. Referentin: Marion Müller, Koordinatorin Ambulanter Hospizdienst Weingarten Termin: Donnerstag, 20.02.2025, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Februar – 16. Februar 2025 Gedanken zur Woche: Das Glück ist wie unser Schatten, es läuft davon, wenn wir ihm nachjagen, doch wenn wir auf das Licht und die Wahrheit zugehen, folgt es uns. Dario Lostado Samstag, 08. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 09. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Emily Wenzel, Frida Rapp, Benjamin Steifvater, Marlene Stör, Tim Be- ckert, Nele Gründler(† Paul Lehmann, Pia und Alfons Häfele, Manfred Schulz, Wilma Hoff- mann) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Mara Dienstag, 11. Februar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 12. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.30 Uhr Baindt – Seniorenfasnet im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 13. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Freitag, 14. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt – Erstkommunionmittag – 2. Gruppen- stunde im Bischof-Sproll Saal Samstag, 15. Februar 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Jakob Kreutle, Louisa Möhrle, Lenny Sonntag, Rafa- el Dorn, Johanna Zentner, Benedikt Heilig(† Hilda und Fritz Blank, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Eugen und Anton Elbs, Theresia und Baptist Elbs) Sonntag, 16. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Vorstellung der Erstkommunikanten Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Der Wahlausschuss informiert Die Wählbarkeit der Kandidatinnen und Kandidaten wur- de durch den Wahlausschussgeprüft und wir freuen uns, dass wir Ihnen den endgültigen Wahlvorschlag bekannt- geben können. Folgende Damen und Herren haben sich zur Kandidatur bei der Kirchengemeinderatswahl bereit erklärt: -in alphabetischer Reihenfolge – Auzuret, Beatrix, 64 Jahre, Zahnmed. Fachangestellte, Baindt Brei, Martina, 57 Jahre, Verwaltungsangestellte, Baindt Brugger, Lisa, 38 Jahre, Lehrerin, Baindt Kleyer, Patricia-Achim, 53 Jahre, Außendienstmitarbei- ter*in, Baienfurt Leiprecht, Reinhold, 73 Jahre, Rentner, Dipl. -Vw. Baindt Lins, Volkher, 59 Jahre, Dipl. Betriebswirt, Baindt Michelberger, Ursula, 46 Jahre, Verwaltungsangestell- te, Baindt Rohde, Bernd Martin, 53 Jahre, Bibliothekar, Mochen- wangen Stephan, Thomas, 57 Jahre, CAD-Konstrukteur, Baindt Winkler, Stephan, 54 Jahre, Dipl.-Ing., Baindt Zanutta, Claudia, 59 Jahre, Schulsekretärin, Baindt Wir bedanken uns bereits heute bei den Damen und Her- ren für ihre Bereitschaft, bei der Kirchengemeinderats- wahl 2025 zu kandidieren, um sich aktiv an der Gestal- tung des Gemeindelebens in unserer Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt zu beteiligen. Der Wahlausschuss Einladung Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu un- serer Seniorenfasnet mit Musik und Programm am Mittwoch, 12. Februar 2025 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Unsere „Bampfenkätter” hat wieder viel Lustiges aus unserem Dorf zusammengetra- gen. Gemeindepolitisch gibt es eine Menge zu berichten „i sag jo nix, i moin jo blos”! Lassen Sie sich überraschen, wir freuen uns auf einen fröhlichen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 23. Februar 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her und sehet an die Werke Got- tes, der so wunderbar ist in seinem Tun an den Menschen- kindern. Ps66,5 Sonntag, 09. Februar 4.SonntagvorderPassionszeit 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche,Ev.Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst,Ev.Kirche(Pfr.Schö- berl) Montag, 10. Februar 08.30 Uhr Baindt Kreativer Montag, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor,Ev.Gemeindehaus Mittwoch, 12. Februar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht,Ev.Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt FrauenkreismitPeterGötze,Au- torenlesung Donnerstag, 13. Februar 20.00 Uhr Baienfurt BibelimGesprächmitPfr.Schö- berl,Ev.Gemeindehaus Sonntag, 16. Februar Septuagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche,Ev.Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kir- che (Pfr.Schöberl) Baienfurter Kirchen-Filmabend Ein Musikfilm der Hoffnung macht - FSK: 6 Freitag, 21. Februar 2025, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt InSüdtirol isteinTreffenzwischenIsraelundPalästina angesetzt.DortsolleinJugendorchesterauftreten, in dem junge Künstler aus beiden Staaten gemeinsam mu- sizierenundbeweisen,dasseinfriedlichesMiteinander trotzallerDifferenzenmöglichist.Musikverbindetüber Grenzenhinaus. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI FrauenkreisamMittwoch,den12.2.2025-19.00Uhr GanzherzlichlädtderevangelischeFrauenkreisderKir- chengemeindeBaienfurtBaindtzuseinemnächstenTref- fen ein. Peter Götze wird aus seinem Buch „Erinnerun- gen” lesen und auch wir dürfen uns erinnern. Wir freuen uns auf einen vergnüglichewn Abend das Frauenkreisteam Der Kreative Montag bietet an wirladenherzlichein Februar: 10.2. Birgit Schwartz-Glonnegger „Winter im Aqua- rell“, Aquarell März: 10. 3. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsen- tiert”, Papierarbeit April: 14.4. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin PetraNeumann-Sprink Tel.:0751-52501mobil:0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. DerKostenbeitragbeträgtinderRegel€7,50;Material nach Verbrauch --- Glaube im Alltag Psalmen lesen DasLebenmitallenHöhenundTiefenfin- detsichindenbiblischenPsalmen. Da sind die Dankpsalmen, aber auch die Klagepsalmen, in denen von Angst, Not und Verfolgung die Rede ist. Auch Rachegefühle sind dabei. NichtseltenstehtdenBetendendasWasserbiszumHals. Vielleicht schlagen Sie einmal die Bibel auf und lesen einen PsalmvonAnfangbiszumEndedurch.Mitallem,auch dengrößtenHassgefühlenkommenhierMenschenzu Gott, bestürmen ihn, rufen nach seiner Hilfe – und enden oft imDank.Vielleichtkannich inmeinenSturmzeiten GottauchungefiltertumHilferufen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchen- jahr-evangelisch.de) --- Bibel im Gespräch – Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen las- sen,das„zufällig“ inmeineSituation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf Fragen suchen, die mich bewegen. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin. Zusammen über den Monatsspruch ins Gespräch kom- men und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bi- belstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 13.02.2025 von 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus – im Untergeschoss. Herzliche Einladung dazu. Pfr. M. Schöberl --- Vortrag „Eintauchen in digitale Welten“ Die Evangelische Kirchengemeinde Bai- enfurt-Baindt lädt am Donnerstag, 20.02.2025 um 19.00 Uhr zu einem Vortrag mit Herrn Prof. Dr. phil. Jörg Stratmann in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. --- Offener Bibeltreff zur Vesperkirche Am Sonntag, 9. Februar findet um 13.30 Uhr im M.-Luther Gemeindehaus Wein- garten ein Offener Bibeltreff zur Vesperkirche statt. Zum Thema der Vesperkirche „Der Mensch is(s)t, was er ist, - Essen und Armut“ gibt Johannes Ehrismann, Theologi- scher Referent der Zieglerschen, Impulse zu Matthäus 5, 13-20 (Bergpredigt). Sein Motto: „Hoffnungsträger“ – Salz und Licht der Welt. Musikalische Umrahmung: Veehhar- fen-Ensemble Wilhelmsdorf. Weitere Bibeltreffs zur Ves- perkirche: 16. / 23. Februar. Kultur in der Vesperkirche 5.2.2025, 19:00 UhrOld Bottle Band, tra- ditionellem New Orleans Dixieland Jazz, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird ge- beten 7.2.2025, 19:00 UhrKiss’n Kills; Indi-, Punk- und Kick-Ass- Rock’n Roll, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesper- kirche wird gebeten. 8.2.2025, 19:00 UhrPonticelli Ensemble; Vielfältige Streich- musik von klassisch bis modern, Eintritt ist frei, um Spen- den für die Vesperkirche wird gebeten. 9.2.2025, 16:00 Uhr!Barny Bitterwolf & Marlies Grötzin- ger; Sapperlott; Mundart in Reinkultur, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 12.2.2025, 19:00 UhrRoman Mangold; Schwäbische Lie- der – zum schmunzeln bis zum lachen, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 14.2.2025, 19:00 UhrBetsaal-Brass; Brass von Klassik bis Swing, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 16.2.2025, 19:00 UhrVoice Mania; Euphorie trifft Acapel- la, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 18.2.2025, 19:00 UhrOberschwäbisches Kammerorchester; Klassische Werke für Streicher, Eintritt ist frei, um Spen- den für die Vesperkirche wird gebeten. 20.2.2025, 19:00 UhrKinoabend; Kino in der Kirche mit dem Kulturzentrum Linse, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. EVANGELISCHESTADTKIRCHE WEINGARTEN ABT-HYLLER-STR. 1788250 WEINGARTEN _________________ GEÖFFNET VON 11:00 – 15:00 UHR ESSEN VON 11:30 – 14:00 UHR TÄGLICHE ANDACHT 14:30 UHR Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Mädchen verpassen Punktgewinn nur knapp Mädchen – SV Beuren 4:6 Im ersten Spiel der Rückrunde trafen wir auf den SV Beuren. Im Doppel spielten Pia und Marta gut zusammen und konnten sich in 3 engen Sätzen durchsetzen. Pia gewann danach das erste Einzel mit 3:1 und Marta musste ihr erstes Ein- zel mit 0:3 an die Spitzenspielerin abgeben. Die nächs- ten beiden Einzel von Franziska und Marta waren hart umkämpft. Franziska verpasste es nach 2:0 Führung im dritten Satz den Deckel drauf zu machen und verlor am Ende mit 2:3, ebenso wie Marta, die wiederum einen 0:2 Satzrückstand aufholen konnte, aber den Entscheidungs- satz leider nicht gewann. Nach zwei weiteren deutlichen Niederlagen von Pia und Franziska konnte Marta mit ih- ren ersten Einzelsieg zwar nochmals auf 3:5 verkürzen, doch die zu starke Nummer 1 aus Beuren holte gegen Franziska den entscheidenden 6. Punkt. Zum Abschluss kämpfte sich Pia nach 0:2 Satzrückstand nochmals zu- rück ins Match und konnte ihr Spiel zum 4:6 Endstand noch gewinnen. Schade, mit etwas mehr Spielglück wäre ein Punktge- winn durchaus möglich gewesen, vielleicht klappt es beim nächsten Mal. Jungen starten mit knapper Niederlage in die Rück- runde Jungen – SG Aulendorf 4:6 Wie die Mädels am Vormittag verloren die Jungs am Nachmittag ihr erstes Spiel der Rückrunde in der Be- zirksklasse ebenfalls knapp mit 4:6. Die Eingangsdoppel endeten mit einer Punkteteilung: Valentin und Felix verloren ohne echte Chance mit 0:3, während Ricco und Fabian ihrerseits einen klaren 3:0 Sieg einfahren konnten. Ähnliches Bild dann in den ersten Einzeln, Fabian gewann Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 in drei Sätzen und Ricco musste sich in drei Sätzen ge- schlagen geben. Im hinteren Paarkreuz waren Valentin und Felix ihren Gegnern deutlich unterlegen und verloren jeweils mit 0:3. Doch mit zwei gut herausgespielten 3:1 Siegen glichen Ricco und Fabian zum 4:4 Zwischenstand aus. Valentin brauchte zwei Sätze um in das Match zu finden und konnte sich in einen Entscheidungssatz kämp- fen, den leider er mit 8:11 verlor. Im letzten Spiel zeigte sich Felix verbessert, konnte die Niederlage aber nicht verhindern, sodass wir mit 4:6 verloren. Bereits am Don- nerstag geht es in Ailingen weiter, die allerdings zu den Meisterschaftsfavoriten zählen, falls sie in Bestbesetzung antreten können. Herren 1 erobern Tabellenführung Herren 1 – TSV Laubach 9:7 Nach einem Mammutspiel mit über 4 Stunden Spielzeit war der Jubel der 20 Fans groß, als Philipp Schwarz den Matchball im Schlussdoppel mit einem sehenswerten Angriffsball verwandelte. Der TSV Laubach hatte zuvor starke Gegenwehr geleistet und unseren Spielern alles abverlangt. In den Doppeln starteten nur Wolfgang Assfalg und Phi- lipp Schwarz erfolgreich, die Paarungen Tobias Nowak/ Marcel Brückner und Nico Scheffold/Roman Buck muss- ten sich, wenn auch knapp, geschlagen geben. Den Rückstand drehten mit zwei starken 3:0 Siegen unse- re Topspieler Marcel und Philipp in eine 3:2 Führung, die bei einer Punkteteilung im mittleren und hinteren Paar- kreuz bis zum 5:4 bestand hatte. Tobias und Roman konn- ten mit guten Leistungen jeweils 3:1 gewinnen, Nico und Wolfgang zogen in ihren Duellen den kürzeren, wobei Wolfgang bei seinem 11:13 im fünften Satz kurz zuvor so- gar einen Matchball hatte. Die zweite Einzelrunde startete mit einem Novum, denn Marcel musste zum ersten Mal diese Saison den Tisch als Verlierer verlassen. Er kam zu keinem Zeitpunkt ins Spiel, fand keine Sicherheit in seinen sonst so präzisen Angriffs- schlägen und verlor folgerichtig mit 0:3. Philipp hingegen spielte nach seinem schwächeren Spiel in der Vorwoche deutlich verbessert und konnte auch sein zweites Match ungefährdet mit 3:0 gewinnen. Durch zwei wichtige Siege in der Mitte von Tobias und Wolfgang, der nun selbst zwei Matchbälle gegen sich abwehrte, waren wir mit 8:5 auf der Siegerstraße. Doch im hinteren Paarkreuz fehlte uns die Durchschlagkraft. Nico verlor bei 1:0 Satzführung den zweiten Durchgang nach 9:5 Führung mit 9:11 und konnte sich von diesem Schock nicht mehr erholen. Roman fehl- ten in den letzten beiden Sätzen nur zwei Punkte, dennoch geht die knappe 1:3 Niederlage in Ordnung. So musste das Schlussdoppel über Sieg oder Unentschieden entschei- den, welches Wolfgang und Philipp zu Beginn dominier- ten und im hart umkämpften vierten Satz schließlich mit 13:11 gewinnen konnten. Da der bisherige Tabellenführer SV Rissegg im Parallel- spiel gegen die TSG Leutkirch verlor, übernehmen wir die Tabellenführung der Landesklasse, an deren Spitze nun ein Dreikampf entbrannt ist. Bereits am nächsten Sams- tag, 08.02. kommt es zum Spitzenspiel, wenn wir um 18 Uhr beim nun Zweitplatzierten SV Rissegg antreten müs- sen. Wir werden alles daran setzen unseren Platz an der Spitze zu verteidigen und uns für die Vorrundennieder- lage zu revanchieren. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Großspieltag mit allen vier Mannschaften!Herren 1 kämp- fen um Tabellenführung der Landesklasse Samstag 08.02. • 09:30 Uhr: SC Markdorf - Jungen • 12 Uhr: TSG Leutkirch – Mädchen • 17 Uhr: TG Bad Waldsee II - Herren 2 • 18 Uhr: SV Rissegg – Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler e.V. 16. ANR - Ringtreffen in Ulm Vom 07.-09. Februar 2025 findet das nur alle 4-5 Jahre stattfindende Ringtreffen statt. Was ist daran so besonders? Der ANR (Alemannische Narrenring) besteht aus 90 Zünften und ist in drei Regionen aufgeteilt. Allgäu, Bodensee und Oberschwaben-Donau. Die Raspler gehö- ren zur Region Allgäu und weil die Ulmer ihrer 33-jährigen Geburtstag feiern, findet dieses Ringtreffen in Ulm statt. Am Samstag fahren unsere Kinder und Jugendlichen gemeinsam mit der Narrenzunft Bergatreute nach Ulm zum Kinderumzug. Am Sonntag geht es dann mit der Startnummer 33 für uns ins närrische Rennen. Die Abfahrtszeiten können wie gewohnt in der App ein- gesehen werden und auf der Fahrt nach Ulm, bleibt si- cherlich genügend Zeit in Erinnerungen ans vergangene Wochenende zu schwelgen. Denn der Ball der Verein war mit Sicherheit ein weiteres „Fasnetsmosaik” der Saison 2025 und sollte jetzt schon auf der „da muss ich 2026 unbedingt hin”-Liste stehen. Der Zunftrat grüßt zu diesem Wochenende passenden mit Zong-raus für Ulm und einem Narri-Narro für den ANR sowie einem kräftigen RASPLER - ratsch ratsch!!! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Baindt e.V. Der Berg ruft, komm mit auf die Marsweiler Höh´. Herzliche Einladung zur Land- frauenfasnet am Samstag, 15.02.2025, im Bischof-Spro- ll-Saal, Einlass 19.00 Uhr, Beginn 19.30 Uhr. Wir freuen uns auf einen lustigen Abend mit euch. Die Vorstandschaft Anmeldung bis 09.02.2025 bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035 oder über unsere Whatsapp-Gruppe. Reitergruppe Baindt Nachruf Die Reitergruppe Baindt e.V. nimmt Ab- schied von Ihrem langjährigen Mitglied Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Herr Gebhard Fuchs welcher am 27. 01. 2025 im Alter von 95 Jahren verstor- ben ist. Seit den 70er Jahren hat er jährlich beim Auf- und Abbau unseres Reitturniers tatkräftig unterstützt. Bis zum Jahre 2017 war er während unseres Turnierwochenendes für den Parkplatzdienst zuständig. Wir nehmen Abschied von einem wertvollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung halten werden. Seiner Fa- milie gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. Für die Reitergruppe Baindt e.V. Markus Elb 1. Vorsitzender Schalmeienkapelle Baindt e.V. Schalmeienball 2025 Die Nacht der Musketiere Halle Baindt Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: • FZ „Löwen“ Baienfurt • LKBB • FZ Ankenreute Ein mysteriöser Überraschungsauftritt – bleibt gespannt, wer euch mit einer Tanzeinlage begeistern wird! Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! Wir freuen uns auf euch! Einlass 19:30 Uhr // VVK 8€ - AK 10€ Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte An- zahl Karten U18 - bis 21 Uhr) Musketiere im “Ausland“ unterwegs Ein Highlight jagt das nächste. Nachdem wir letztes Wochenende „nur“ am Samstag in Rot an der Rot auf dem Umzug waren und abends in ei- gener Halle den Ball der Vereine mitfeiern durften, geht am nun in die Ferne. Am kommenden Wochenende brechen die Baindter Mus- ketiere von Samstag auf ins deutsche Ausland, nach Bayern. Die Faschingsmusi aus Waging am See feiert ihr 100 jäh- riges bestehen mit einem Faschingsmusikfest, zu diesem die Baindter Musketiere eingeladen sind. Am Samstag wird das Festzelt am See mit einem zünf- tigen Wein und Weissbierfest mit unserer Unterstützung eröffnet. Der Sonntag beginnt dann recht früh mit einem Kirch- zug um 9 Uhr mit anschließendem Platzkonzert auf dem Marktplatz. Nach einem wilden Treiben auf demselbigen formiert sich gegen 12 Uhr ein bunter Festzug zurück zum Festzelt am See welchen wir natürlich auch gerne begleiten. Wir freuen uns auf den Geburtstag unserer Freunde und sind gespannt ob die Bayern auch Fasnet können… Blutreitergruppe Nachruf Die Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. trau- ert um ihren Reiterkamerad, ihren Freund und Gönner Herrn Gebhard Fuchs Der tägliche Umgang mit der Schöpfung Gottes, geprägt durch seinen Beruf als Verwalter des landwirtschaftlichen Betriebs des Kinderheimes St. Josef in Baindt, heute das Sonderpädagogische Bildungs- und Bera- tungszentrum mit Internat der Stiftung St. Franziskus war für Gebhard Fuchs die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten zu Pferd. Gebhard Fuchs hat 20mal mit der Blutreitergruppe Taldorf und 12mal mit der Blutreitergruppe Baindt am Blutritt in Weingarten teilgenommen. Im Jahr 1973 wurde er mit der Silbernen Ehrenmedaille und Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfreitags- gemeinschaft ausgezeichnet. 8mal hat er mit unserer Gruppe am Hl. Blutfest in Bad Wurzach teilgenommen. Gebhard war ein großer Verehrer des Hl. Blutes und ein hochgeschätzter Blutreiterkamerad. Für seine Treue zum Hl. Blut wollen wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“ Für die Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. im Februar 2025 Werner Elbs Vorstand Berthold Steinhauser Gruppenführer Volleyball LJ Baindt Sprung ins Halbfinale Am vergangenen Donnerstag wurde das Training der ersten Mannschaft nach Tett- nang verlegt. Dort fand das Viertelfinale im Bezirkspo- kal statt. Es lief wie geschnitten Brot und die Mannschaft konnte ihre ganzen Stärken abrufen: Bombastische Auf- schläge, starke Monsterblöcke – Einzel und im Doppel, smarte Punkte mit Köpfchen, hardcore Abwehr und Bil- derbuchangriffe (25:19; 25:17; 25:17). Damit sichert sich die VLJ Baindt 1 den Einzug ins Pokalhalbfinale. Am morgigen Samstag findet das nächste Rundenspiel der VLJ Baindt 1 in Illerrieden statt. Gegen den SF Illerrie- den (aktuell 2. in der Tabelle) und den TV Kressbronn (3. Platz) werden hochkarätige Spiele erwartet. Am Sonntag trifft die VLJ Baindt 2 auf die TSG Ehingen und den TSV Langenau. Basar Baindt Kinderbasar Baindt Frühjahr-Sommer Basar 15. März 2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutter OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 22.2.25 um 8 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt”. Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wandertage um Geislingen vom 03.06. bis 06.06.2025 Informationen zu Programm, Preisen und Anmeldung fin- den Sie auf unserer Homepage Schwäbischer Albverein Weingarten. https:/weingarten.albverein.eu oder in unse- rem Schaukasten in der Marktgasse, zwischen Kaufland und Finanzamt. ... Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Betreuungsverein St. Martin Veranstaltungen und Suche nach Ehrenamtlichen Seit mehr als 32 Jahren ist der Betreuungsverein St. Martin im Landkreis Ravensburg e. V. Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Betreuungsrecht, Vor- sorgevollmacht und Patientenverfügung. Bei Krankheit oder im Alter können manche Menschen ihre Angelegenheiten (Finanzen, Anträge, Organisation von Hilfen) nicht mehr selbst regeln. Sie wollen deshalb schon frühzeitig festlegen, wer dies dann erledigen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht können Angehörige oder an- dere Vertrauenspersonen beauftragt werden, diese Auf- gaben wahrzunehmen. In einer Patientenverfügung kann außerdem bestimmt werden, was bei schwerer Krankheit geschehen soll. Dabei ist vieles zu bedenken. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, entscheidet das Betreuungsgericht, ob eine rechtliche Betreuung notwen- dig ist und welchen Umfang diese haben soll. Der Betreu- ungsverein St. Martin informiert in seinen Veranstaltungen über diese Fragen. Der Verein sucht laufend Freiwillige, die ehrenamtliche Betreuungen übernehmen möchten, bildet sie aus, berät und unterstützt sie in sozialen und rechtlichen Fragen. Die Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitglied- schaft im Betreuungsverein gebunden. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschä- digung und werden vom Land Baden-Württemberg ver- sichert. Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustraße 8 www.betreuungsverein-st-martin.de 88212 Ravensburg Tel.: 0751 17870 betreuungsverein.st.martin@t-online.de Veranstaltungen in RAVENSBURG Donnerstag, 13.03.2025, 16.30 - 18.30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuer/innen Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2, 88212 Ravensburg Dienstag, 01.04.2025, 19.00 Uhr Mitgliederversammlung 2025 mit Neuwahlen zum Vor- stand Kath. Gemeindehaus Dreifaltigkeit, Gemeindesaal, Schwalbenweg 5, 88213 Ravensburg Dienstag, 29.04.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Wissenswertes zum Schwerbehindertenrecht Referent: Coskun Deniz, Sozialrechtsreferent, Sozialver- band VdK Baden-Württemberg e.V. Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2, 88212 Ravensburg Dienstag, 13.05.2025, 19.00 – 21.00 Uhr Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht, Patientenver- fügung in Zusammenarbeit mit der VHS Ravensburg, VHS, Gartenstr. 33, 88212 RavensburgAnmeldung direkt bei der VHS Ravensburg Dienstag, 24.06.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Dienstag, 08.07.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Grundwissen Betreuungsrecht, Reform des Betreu- ungsrechts Geschäftsstelle des Betreuungsvereins St. Martin Kuppelnaustr. 8, 88212 Ravensburg Veranstaltungen in LEUTKIRCH Dienstag, 08.04.2025, 17.00 - 18.30 Uhr Gespräch mit Rechtspflegerin Aufgaben und Pflichten der Betreuer/innen, Zusammen- arbeit mit dem BetreuungsgerichtReferentin: Ulrike Hla- watschek, Amtsgericht LeutkirchBischof-Moser-Haus, Ma- rienplatz 13, 88299 Leutkirch Dienstag, 03.06.2025, 17:00 – 18:30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuer/innen Bischof-Moser-Haus, Marienplatz 13, 88299 Leutkirch Veranstaltung in WANGEN Dienstag, 01.07.2025, 17:00 – 18:30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuer/innen EMK (Ev. Method. Kirche) Wangen, Lehmgrubenweg 2, 88239 Wangen Kinderkleiderbörse Bergatreute Samstag, 22. März 2025 Gemeindehalle Bergatreute von 10–12 Uhr Für Schwangere: Einlass 9:45 Uhr, Türe kleiner Saal Verkauft werden: Gut erhaltene Frühjahr- und Sommerbekleidung von Gr. 50 bis 188 (nur Teeny-/Jugendgrößen!!), Umstands- bekleidung, Spielzeug, Kinderwagen, Autositze, Kinder- fahrräder, Laufräder, Roller.... Außerdem verkaufen wir wieder gebrauchte und gut erhaltene Tupperware Alle Infos unter: Homepage Bergatreute/ Freizeit gestalten/Vereine/Kinderkleiderbörse Offizielle Nummernvergabe ab dem 24.02.2025 Per Email unter basar-bgt@gmx.de -Helfer erhalten vorab ihre Nummer- Hausgemachte Kuchen zum Mitnehmen! Der Erlös kommt den Bergatreuter Schul- und Kindergartenkinder zugute. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Sammelbestellung Gartenerde und Dünger Liebe Gartenbesitzerinnen und -besitzer, wundern Sie sich nicht auch oft, dass die Blumen und Pflanzen in den Gärtnereien und Baumärkten kräftiges Laub und schöne Blüten haben? Wir bieten auch in diesem Jahr wieder aus der Fuch- sien-Gärtnerei Himmelreich unseren Mitgliedern eine Pflanzerde und Dünger an, die genau den Ansprüchen von sinnvollem und nachhaltigem Gärtnern entsprechen und die im Handel sonst nicht zu kaufen sind, zu einem Vorteilspreis an. Nur diese Erde und Dünger wird in der Gärtnerei selbst verwendet. Auch Nichtmitglieder können gerne gegen einen kleinen Aufpreis eine Bestellung aufgeben. Blattdünger: Stickstoff ist für die Blattgrünbildung wichtig. Bilden sich zum Beispiel gelbe Blätter, ist die ein Zeichen, dass Stick- stoff fehlt. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Blütendünger: Hier ist der Phosphatgehalt für die Blütenbildung maß- geblich. Der hohe Kaliumgehalt sorgt dafür, dass das Holz gut ausreifen kann, was insbesondere im Herbst, wenn die Pflanzen ins Winterquartier gehen, maßgeblich ist. Ein Vorteil dieses Düngers ist, dass gezielt gedüngt werden kann. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Beide Dünger können auch für sämtliche Zimmerpflan- zen eingesetzt werden. Langzeitdünger Die im Handel angebotenen Langzeitdünger mit Plasti- kummantelung reagieren meist auf Wärme und Wasser, was jedoch nicht kontinuierlich zur Verfügung steht. Das heißt sie können sich sehr schnell oder gar nicht auflösen. Für den Verbraucher ist es damit schwer zu kontrollieren. Den Langzeitdünger aus der Gärtnerei gibt es auch in Granulat-Form, mit einer Wirkungsdauer bis zu 6 Wo- chen, je nach Witterung. Hier sieht man jedoch, wenn er sich aufgelöst hat und hat somit die Möglichkeit wieder nach zu düngen. 1 kg für 12,00 €, Nichtmitglieder 12,50 € Pflanzen- Blumenerde im Sack zu 70 L für 18,00 €, Nichtmitglieder für 19,00 € Bei den sonst angebotenen Blumenerden wird oft ein hoher Anteil an Kokospflanzen mit vermischt. Auch soll- te das Problem mit Insektiziden und Pestiziden sowie die Umweltschädigung durch Rodung von Urwäldern mit beachtet werden. Sehr oft wird auch Klärschlamm mit beigemischt, welcher bekanntermaßen mit Rückständen von Medikamenten belastet ist. Bei der Blumenerde von FlorBest wird auf einen Torfan- teil verzichtet und durch Holzteile und Tonmineralien u.a. ersetzt. Diese Blumenerde von FlorBest kann sowohl bei der Anzucht und der Vermehrung von Setzlingen, beim Umtopfen in größere Blumentöpfe, aber auch bei der Auffüllung des Hochbeets verwendet werden. Haben wir auch ihr Interesse geweckt? Nähere Informati- onen zur Anwendung des Düngers und den Bestellschein erhalten sie auf unserer Homepage des Vereins: www. gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com oder direkt bei Bernhard Kohler kohler.bernhard@gmx.de oder Tel.-Nr.: 0751/18054214 Bitte beachten: Bestell-Ende für Sammelbestellung ist bereits der 28. Februar 2025. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Lieferungen frei Haus nur gegen einen kleinen Aufpreis stemmen kön- nen. Die bestellte Ware kann ohne Mehrkosten bei Fam. Rittler Waldseerstraße 32, Baienfurt am 15. März 2025 abgeholt werden. Ihre Bestellung können sie gerne per Post, als E-Mail sen- den oder auch direkt in den Briefkasten bei Fam. Kohler, Höhenweg 13, 88255 Baienfurt oder bei Gertrud Rittler, Waldseerstr. 32, 88255 Baienfurt einwerfen. Wir freuen uns nun über Ihre Bestellung und grüßen herz- lich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Narrenlauf am Donnerstag, den 20. Februar 2025 ab 20:45 Uhr Die CHG Arena Ravensburg lädt zum jährlichen Nar- renlauf ein: Von 20:45 Uhr bis 23:00 Uhr genießt ihr mit dem richtigen Schwung und guter Laune die Fasnet auf dem Eis. Narren im Häs und kostümierte Eislauffreunde zahlen nur 3,90 Euro Eintritt! Infos auf www.eissporthalle-ravensburg.de oder unter Telefon 0751/82-4198 Alltagshelden gesucht – Ehrenamtliche Privatvormundschaften Die Begleitung eines jungen Menschen ist eine bedeutsa- me Aufgabe, die in der Regel von den Eltern übernommen wird. In manchen Fällen können die Eltern diese Aufgabe jedoch nicht selbst wahrnehmen. Die Ursachen dafür sind vielfältig. In diesen Fällen benötigt der junge Mensch einen Vormund, der seine Interessen vertritt, Entscheidungen zum Wohle des jungen Menschen trifft und die rechtliche Vertretung übernimmt. Gerne möchten wir darüber informieren, dass diese Auf- gabe auch ehrenamtlich übernommen werden kann und hiermit ein wertvoller Beitrag zur Unterstützung junger Menschen sowie auch junger Geflüchteter in unserem Landkreis geleistet werden kann. Diese verantwortungs- volle Aufgabe bietet die Gelegenheit, das Leben eines jun- gen Menschen positiv zu beeinflussen und sie auf ihrem Weg in eine selbstständige Zukunft zu begleiten. Sie kön- nen aktiv dabei helfen, unsere Gemeinschaft zu stärken und jungen Menschen Stabilität und Orientierung bieten. Ein Vormund soll die Eltern keineswegs ersetzen, sondern dem jungen Menschen eine verlässliche Ansprechperson und „Kümmerer“ in wichtigen Belangen bis zur Volljäh- rigkeit sein. Wenn Sie Interesse haben oder mehr über dieses sinnstif- tende Ehrenamt erfahren möchten, laden wir Sie herzlich ein, sich bei uns zu melden. Gerne geben wir Ihnen detail- lierte Informationen über den Ablauf, die erforderlichen Qualifikationen (Geeignetheitsprüfung) sowie die Unter- stützung, die Sie von uns erhalten. Am Donnerstag, 13.02.2025 findet um 17:00 Uhr eine In- foveranstaltung in Ravensburg zu diesem Thema statt. Melden Sie sich bei Interesse gerne hierfür an, per E-Mail: ePV@rv.de oder telefonisch 0751/85-3266 oder 0751/85- 3267. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie sodann weitere Informationen. Weitere Infos zum Thema finden Sie auch auf der Home- page des Landkreises Ravensburg. Energieverbraucherportal zeichnet TWS aus Service, regionales Engagement und nachhaltige Ener- gieversorgung werden prämiert Viele Verbraucherinnen und Verbraucher setzen auf einen verlässlichen Energieversorger an ihrer Seite. Eine Orien- tierung bietet das unabhängige Energieverbraucherpor- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 tal, das schon seit Jahren Energieversorger auszeichnet. Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) bekam jetzt erneut für Strom, Gas und Wärme eine her- vorragende Bewertung und darf so das Siegel „TOP-Lo- kalversorger“ in ihrem Versorgungsgebiet im Schussental tragen. „Das Siegel zeigt auf, welche Versorgungsunter- nehmen nicht nur faire Preise und Transparenz bieten. Sie stehen für eine zukunftsfähige Energieversorgung, die erneuerbare Energien, Digitalisierung und den Aus- bau intelligenter Netze miteinander verbindet“, berichtet das Energieverbraucherportal. „Es ist uns wichtig, für unsere Kunden passende Lösungen zu haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Energiever- sorgung sicher bleibt, klimaschonend wird und bezahlbar ist“, berichtet Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS. So investiert das Unternehmen in eine effizien- te Wärmeversorgung, bietet innovative Energielösungen und Mobilitätskonzepte an und hat ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, von dem die Stromkunden direkt profitieren. Dabei steht die TWS beratend zur Seite: In Ravensburg und Weingarten ist der Energieversorger in drei Kundencentern persönlich für die Bürgerinnen und Bürger da. „Die Wertschöpfung vor Ort spielt eine ent- scheidende Rolle für die nachhaltige Entwicklung in der Region“, ist sich Robert Sommer sicher. Das unabhängige Energieverbraucherportal zeichnet seit Jahren Versorger mit dem Siegel „TOP-Lokalversorger“ aus, die nicht nur einen fairen Preis bieten, sondern auch ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber ihren Kun- den, der Umwelt und der Gesellschaft zeigen. Die TWS erhielt die Auszeichnung für Strom, Gas und Wärme in ihrem regionalen Versorgungsgebiet. Aktionen im Gedenkjahr 500 Jahre Bauernkrieg Die Große Landesausstellung UFFRUR! öffnet in Ko- operation mit der Gesellschaft Oberschwaben ihren Veranstaltungskalender für die Region Organisator/innen heimatgeschichtlicher Veranstaltun- gen in Oberschwaben haben jetzt die Gelegenheit, ihre Events zum Gedenkjahr 500 Jahre Bauernkrieg kosten- los einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen: Die Große Landesausstellung UFFRUR! 500 Jahre Bau- ernkrieg bietet in Kooperation mit der Gesellschaft Ober- schwaben einen zentralen Veranstaltungskalender mit besonderer Reichweite. Die Veranstaltungsmeldung er- folgt unkompliziert über die Website der Gesellschaft. Im Gedenkjahr gibt es neben der Großen Landesausstel- lung eine große Zahl örtlicher Initiativen aus Kommunen und Zivilgesellschaft. Gemeinsam tragen sie nachhaltig zum Erinnern bei. Die Gesellschaft Oberschwaben über- nimmt dabei eine Brückenfunktion: Sie gestaltet das regi- onale Programm nicht nur durch eigene Veranstaltungen, sondern bietet auch Unterstützung in Form von Förder- mitteln und Beratung. Tipp: Projekte, die sich anlässlich des Gedenkjahres mit dem Thema Freiheit beschäftigen, können noch Förder- mittel erhalten. Weitere Informationen zum Veranstal- tungskalender, zum Förderprogramm und zu den Aktio- nen im Gedenkjahr: www.gesellschaft-oberschwaben.de Fasnet mit Verantwortung: Tipps für eine sichere Feierzeit Das Rote Kreuz ist jederzeit für alle da Die Fasnet steht vor der Tür – Zeit für bunte Umzüge, Fei- ern und geselliges Beisammensein. Damit die närrische Zeit sicher und gesund bleibt für alle Maskenträger und Festbesucher, geben die Sanitäterinnen und Sanitäter vom Roten Kreuz folgende Tipps: 1. Wärme nicht mit Alkohol auf – trage warme Kleidung „Schütze dich mit warmer Kleidung vor der Kälte“, rät Va- nessa Nausester, Ausbilderin beim Roten Kreuz. Alkohol mag wärmend wirken, birgt jedoch Risiken. Regelmäßi- ge Aufenthalte in geschützten Bereichen helfen, warm zu bleiben. 2. Lege Pausen ein und schlafe genug „Höre auf deinen Körper“, empfiehlt Simone Dreher, eben- falls Trainerin beim DRK. Wer sich Erholungsphasen gönnt und ausreichend schläft, bleibt handlungsfähig und ge- nießt die Fasnet besser. 3. Trinke nicht aus fremden Gläsern oder Flaschen „Achte darauf, dein Getränk immer im Blick zu haben“, so Nausester. Das Trinken aus fremden Gläsern birgt ge- sundheitliche Risiken und kann zu unangenehmen Über- raschungen führen. 4. Wasche deine Hände regelmäßig „Hygiene ist wichtig“, betont Dreher. Besonders bei der Nutzung öffentlicher Toiletten oder in Menschenmen- gen hilft gründliches Händewaschen, Krankheiten vor- zubeugen. 5. Achte auf deine Mitmenschen „Die Fasnet lebt vom Miteinander“, sagt Nausester. Behal- te Freunde und andere im Auge – ein kurzer Blick kann entscheidend sein, wenn jemand Orientierung oder Hilfe benötigt. 6. Vorsicht bei fremden Personen „Bleibe in vertrauten Gruppen und sei vorsichtig bei neu- en Bekanntschaften“, warnen die Rotkreuzler. Ein ge- sundes Maß an Misstrauen schützt vor unangenehmen Situationen. Fasnet – ein Fest der Gemeinschaft „Die Fasnet ist eine wunderschöne Zeit, doch Sicherheit und Verantwortung sind essenziell“, betonen alle Sani- täter und Rettungsdienstmitarbeiter. Das DRK mit allen Helferinnen und Helfern steht während der Fasnet für die Mitbürger bereit. Wer sich über Erste-Hilfe-Maßnahmen oder weitere Sicherheitstipps informieren möchte, kann sich jederzeit an die Ehrenamtlichen wenden. „Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die Fasnet für alle eine schöne und sichere Zeit wird.“ One Billion Rising mit Rahmenprogramm im Februar in Ravensburg Aufstehen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, kollek- tive Stärke und Solidarität zeigen: dazu ruft die weltweite One Billion Rising-Kampagne jedes Jahr am 14. Februar auf. In Ravensburg findet um 17 Uhr auf dem Marienplatz wieder eine Tanzdemo statt. Begleitet von der Combo 7 des Bildungszentrums St. Konrad sind alle eingeladen, zum Lied „Break the Chain“ zu tanzen, um das Ende die- ser Gewalt zu fordern. Mitmachen können alle! Wer den Tanz vorher über möchte, kann beim Tanztraining der Tanzschule Geiger am 06.02. um 20:30 Uhr und am 11.02. um 17:30 Uhr teilnehmen. Rund um die Tanzdemo gibt es ein Rahmenprogramm mit Ausstellung, Vortrag und Workshops: Montag, 10. Februar – 08. März | vhs Ravensburg Plakat-Ausstellung „Gemeinsam gegen Sexismus“: Ent- wickelt vom Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“, ge- fördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Die Ausstellung thematisiert den alltäglichen Sexismus, dem Frauen regelmäßig begegnen, und informiert über die Erscheinungsformen und Auswirkungen. Montag, 03. Februar – 23.Februar | IWO Weingarten, Stefan-Rahl-Straße 2 Plakat-Ausstellung „Gemeinsam gegen Sexismus“ In leich- ter Sprache. Diese Ausstellung ist ein Angebot für Menschen mit Be- hinderung. Montag, 10. Februar | 19.00 Uhr | Bonanza des Bildungs- zentrums St. Konrad Vortrag „Körperbilder online – was wir auf Social Me- dia sehen und was nicht“ mit der Medienpädagogin Kim Beck geht es um Schönheitsidealen auf Social Media, den Wirkungen insbesondere auf das Selbstwert- und Kör- pergefühl von Jugendlichen und gibt Anregungen zum Umgang mit diesen Idealen. Der Vortrag richtet sich an Eltern und Fachkräfte. Freiwilliger Teilnahmebeitrag Sonntag 09. Februar | vhs Ravensburg Selbstbehauptung für Frauen und Mädchen (ab 11 Jahren) Workshop 1: 10:00 – 13:00 Uhr Workshop 2: 14:00 – 17:00 Uhr Leitung: Jasmin Pfund, Krav Maga Trainerin Teilnahmebeitrag: 7 € | Anmeldung: www.vhs-rv.de Die One Billion Rising Aktion findet in Ravensburg zum 8. Mal statt. Hintergrund ist, dass jede dritte Frau welt- weit körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt erfährt, das sind mehr als eine Milliarde Frauen (One Billion). „Wir wollen Gewalt gegen Frauen nicht hinnehmen und weisen daher immer wieder auf diese Menschenrechtsverlet- zung hin“ erklären die Organisatorinnen von Frauen und Kinder in Not e.V., der vhs, der Tanzschule Geiger, ehren- amtlich Aktiven sowie die Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Landkreis Ravensburg. Ermöglicht wurden der Vortrag und die Workshops durch eine Förderung der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg und der Legner-Saut- ter-Stiftung. Alle Infos zur Kampagne, zu den Veranstal- tungen und zur Bestellung von Hoodies sind unter www. ravensburg.de/obr zusammengestellt. Infos gibt es auch auf facebook und Instagram (@onebillionrising_rv). Schwacher Jahresauftakt am Arbeitsmarkt Zum Jahresbeginn ist die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg im Vergleich zum Vormonat um 9 Prozent angestiegen, die Quote kletterte damit auf 3,9 Prozent. Insgesamt waren 18.167 Männer und Frauen arbeitslos gemeldet. „Das war der höchste Januarwert seit 15 Jahren. Eine Zunahme der Arbeitslosigkeit ist im Januar zwar nicht unüblich, heuer ist der Anstieg jedoch nicht ausschließlich auf saisonale Effekte, sondern auch auf die angespannte wirtschaftli- che Situation zurückzuführen“, erklärt Mathias Auch, Vor- sitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Letztere spiegelte sich auch in der Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage wider: „Die Zahl der Stellenneumeldungen fiel im Januar deutlich unter- durchschnittlich aus“, so Mathias Auch. Dementsprechend ist die Anzahl der Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Arbeit aufnahmen im Januar erkennbar zurückgegangen. Vor allem für Men- schen ohne Ausbildung oder mit geringer Qualifikation ist es schwerer geworden eine neue Stelle zu finden. „Die seit längerem erhöhte Inanspruchnahme von Kurzarbeit zeigt aber auch, dass die Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Wert darauflegen, ihre Beschäftigten zu halten“, erläutert der Agenturchef. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Janu- ar 18.167 Menschen ohne Arbeit, 8.125 Frauen und 10.042 Männer. Zum Vormonat stieg die Zahl um 1.500 Personen bzw. 9 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.672 Perso- nen bzw. 10,1 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 9.286 Menschen zum konjunkturreagiblen Rechtskreis SGB III (Arbeitslo- senversicherung). Das waren 1.164 oder 14,3 Prozent mehr als vor einem Monat und 1.404 oder 17,8 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.881 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 336 oder 3,9 Prozent mehr als im Vormonat und eine Zunahme um 268 oder 3,1 Prozent zum Januar des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im Januar 4.969 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staats- angehörigkeit gemeldet, 1.880 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.997 erwerbs- fähige Personen gemeldet, von denen 1.368 arbeitslos waren. Arbeitskräftenachfrage Die Zahl der Stellenneumeldungen blieb auch zu Beginn des Jahres unterdurchschnittlich. Unternehmen und Ver- waltungen informierten über 884 neue, offene Stellen, das sind 353 oder 28,5 Prozent weniger als im Vormonat. Im gesamten Agenturbereich waren 6.148 offene Stellen gemeldet. Das waren 551 oder 8,2 Prozent weniger als im Dezember und 198 oder 3,1 Prozent weniger als im Januar 2024. Gesucht werden vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte, viele Arbeitsuchende verfügen jedoch über keine oder nur eine geringe Qualifikation. Kurzarbeit Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rah- menbedingungen hat die Bundesregierung die Bezugs- dauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf bis zu 24 Mona- te erhöht. Von der verlängerten Bezugsdauer profitieren Unternehmen, die sich bereits jetzt in Kurzarbeit befin- den und bei denen der Arbeits- und Entgeltausfall mehr als zwölf Monate andauern wird. Alle Informationen zum Thema Kurzarbeit stehen auf der Webseite der Bundes- agentur für Arbeit. Die Nachfrage nach Kurzarbeit ging im Januar leicht zu- rück, blieb aber auf einem erhöhten Niveau. Betroffene Branchen sind insbesondere der Maschinen- und Werk- zeugbau, der Bereich Sondermaschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Im Januar sind bis zum 27. des Monats bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 67 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 1.115 Beschäftigte eingegangen. Im Dezember waren es 89 Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 1.652 Beschäftigte. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis stieg die Arbeitslosenquote um 0,3 Pro- zentpunkte auf 4,0 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,7 Prozent. Mit 5.110 Frauen und Männern waren 478 oder 10,3 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodensee- kreis 2.677 Menschen (plus 379), das Jobcenter betreute 2.433 Frauen und Männer (plus 99). Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Im Landkreis Konstanz waren 7.594 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.809) oder das Jobcen- ter (3.785) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 606 Menschen oder 8,7 Prozent mehr als im De- zember. Die Arbeitslosenquote stieg auf 4,6 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 4,2 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.463 Menschen über die Arbeitsagentur (2.800) und das Jobcenter (2.663) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 416 Personen oder um 8,2 Prozent zu. Die Arbeitslosenquote stieg auf 3,2 Prozent und lag damit 0,2 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Old Bottle Band eröffnet das Kulturprogramm der Vesperkirche Vom 4. bis 23. Februar ist in Weingarten wieder Vesper- kirchenzeit. Ein umfangreiches wie attraktives Kulturpro- gramm machen die Vesperkirche Weingarten zu einem einzigartigen Ort der Teilhabe und Begegnung. Künstle- rinnen und Künstler verzichten auf ihre Gage zu Gunsten der Vesperkirche. Der Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wir gebeten. Alle Kulturangebote finden in der evangelischen Stadtkirche in Weingarten statt. Start war am 5. Februar mit der Old Bottle Band, die seit Jahren mit traditionellem New Orleans Dixieland Jazz die Vesperkirche unterstützt. Am 7.2. folgt Kiss’n Kills mit ihrem überzeugenden Indi- , Punk- und Kick-Ass-Rock’n Roll. Die Band tritt bei der Vesperkirche das erste Mal auf. Los geht’s um 19 Uhr. Am 8.2. tritt das Ponticelli Ensemble auf. Mit ihrer viel- fältigen Streichmusik von klassisch bis modern ist das Ponticelli Ensemble schon seit Jahren Unterstützer der Vesperkirche. Beginn ist um 19 Uhr. Am 9.2. tritt der frühere Schirmherr und Förderer der Ves- perkirche i Schussental Barny Bitterwolf gemeinsam mit Marlies Grötzinger auf. Ihr Programm: Sapperlott; Mund- art in Reinkultur. Beginn ist hier bereits um 16 Uhr in der evangelischen Stadtkirche n Weingarten. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstüt- zen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun:Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Benefizkonzert in der Vesperkirche Weingarten - Das Ponticelli Ensemble am 8. Februar „Heute ohne Vorspiel“ Lassen Sie sich am 8. Februar um 19.00Uhr erneut auf eine besondere musikalische Begegnung ein. Unter dem verheißungsvollen Titel „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“ feiert das Ponticelli Ensemble sein 25-jähriges Jubiläum und spielt an diesem Abend ein Benefizkonzert für die Vesperkirche Weingarten. Be- stehend aus Streichinstrumenten, Piano und Percussion, präsentiert das Ensemble ein ebenso raffiniertes wie sinn- liches Programm. Ohne Umwege, direkt und mit Leidenschaft entführt Sie das Ponticelli Ensemble in eine Welt voller Harmonie, Ver- führung und überraschender Wendungen. Freuen Sie sich auf einen Abend mit berührender Barock- und Klassikmusik über feurige Rhythmen der Bossa Nova und die prickelnde Leichtigkeit des Swing bis hin zu un- vergesslichen Highlights aus Film und Musical. Tauchen Sie ein in eine Klangwelt, die gleichermaßen subtil wie berauschend ist. Samstag, 8. Februar 2025, Beginn um 19.00Uhr Evangelische Stadtkirche Weingarten Eintritt frei, Spenden zugunsten der Vesperkirche Weitere Informationen: vesperkirche-weingarten.de und www.ponticelli-ensemble.de Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kulturlandschaftspreis 2025 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbil- der und verdienen öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wacholderheiden. Das Preisgeld stellen die Sparkassen-Finanzgruppe Ba- den-Württemberg sowie die Sparkassenstiftung Um- weltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kul- turlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kultur- landschafts-preis ist seit 10 Jahren einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes sowie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein- denkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ru- he-bänke, Feld- und Wegekreuze, Bachbrücken, Trocken- mauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Gestalt eines Buches sein. Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewerbun- gen im Format DIN A4 ist der 30. April 2025. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Hei- matbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Die Verleihung findet im Herbst 2025 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Vortrag mit Dr. Andreas Schwab Wann: Dienstag, 18. März 2025 um 19:30 Uhr Wo: Bürgerhaus Staig (Mochenwanger Straße 14 in 88273 Fronreute) Auf den Spuren der Erdgeschichte rund um Blitzenreute Wenn wir an die Eiszeiten in Oberschwaben denken, fal- Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 len schnell die bekannten Namen Günz, Mindel, Riss und Würm. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich da in der Forschung aber einiges getan. Es wurden Nachweise ge- funden, dass es im Laufe der letzten 500.000 Jahre noch weitere Gletschervorstöße ins Alpenvorland gab. Auch über die jüngsten glazialen Formen lässt sich heute mehr sagen als früher, weil man sie mit modernen Methoden inzwischen sehr genau analysieren und aussagekräftig darstellen kann. Gehen Sie mit auf Spurensuche! Bekanntlich hat ja der große Alpenrheingletscher auch rund um Blitzenreute markante Hinweise auf die Erdgeschichte hinterlassen. Und im Schussento-bel bei Mochenwangen kann man sogar sehen, wie der Mensch das Relief der Erde mitge- staltet. Eine Anmeldung bis Freitag, 14. März (12:00 Uhr) ist er- forderlich. Die Anmeldegebühr be-trägt 5,00 Euro (vor Ort zu entrichten). Telefon: 07502 954-16 E-Mail: Tamara.Gnatzy@fronreute.de ALLTAG UND GEMEINSCHAFT TEILEN – WERDEN SIE GASTFAMILIE Menschen mit psychischer Erkrankung benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags Anleitung und Unter- stützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensge- meinschaften und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. € 1.500,-. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie zuverlässig in al- len Fragen des Zusammenlebens. Derzeit betreuen wir in den Regionen Oberschaben und Bodensee 70 Menschen mit einer psychischen Beein- trächtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies meist als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner ist dadurch ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben in der Ge- meinschaft möglich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Freie Plätze in AOK-Kursen im Landkreis Ravensburg Ob Ernährung, Bewegung oder Entspannung: Gesundheit fängt bei uns selbst an. Zur Unterstützung bietet die AOK Bodensee-Oberschwaben aktuell Kurse im Landkreis Ra- vensburg an, in denen es noch freie Plätze gibt. AOK - HüftKnieProgramm: Aufbaukurs (Kursnummer 50426684) Diesen Kurs hat die AOK Bodensee-Oberschwaben zu- sammen mit dem Universitätsklinikum Tübingen entwi- ckelt. Die Teilnehmenden trainieren ihren Körper so, dass die Einschränkungen erheblich weniger werden und sie gleichzeitig leistungsfähiger werden. Sie lernen Übun- gen für zu Hause kennen, um den Erfolg langfristig zu sichern. Für die Teilnahme wird eine ärztliche Empfeh- lung benötigt. Ein Kurs besteht aus acht Terminen im Zeitraum vom 12.03.2025 bis zum 30.04.2025 und findet in der Praxis Physio, Bahnhof 11, 88299 Leutkirch, jeweils von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. AOK - Kraftausdauertraining (Kursnummer 50425925) Teilnehmende genießen dieses gezielte Krafttraining für alle Muskelgruppen. Die Übungen fördern außerdem die Beweglichkeit. Abgerundet wird das Training durch ge- zielte Entspannung und kleine Aufgaben für zu Hause. Für die Teilnahme wird eine ärztliche Empfehlung benötigt. Ein Kurs besteht aus acht Terminen in Zeitraum vom 21.02.2025 bis zum 11.04.2025 und findet in der Praxis Physio, Bahnhof 11, 88299 Leutkirch, jeweils von 10.45 Uhr bis 11.45 Uhr statt. AOK – Entspannt von Kopf bis Fuß (Kursnummer 50427119) Im hektischen Alltag kommen Entspannung und Erho- lung häufig zu kurz. Doch regelmäßig praktizierte Mus- kelentspannung und Entlastungstechniken helfen da- bei, zu einer gesunden Balance zurückzufinden und die Widerstandsfähigkeit gegen Stress zu verbessern. Im Kurs wird die Progressive Muskelentspannung vorge- stellt, ausprobiert und auf einfache Weise erlernt. Einbli- cke in Autogenes Training, Stressabbau durch Bewegung, Atementspannung, Achtsamkeitstraining und vieles mehr vervollständigen den Kurs. Ein Kurs besteht aus acht Terminen im Zeitraum vom 13.03.2025 bis zum 08.05.2025 und findet im feelMoor Gesundheitszentrum, Karl-Wilhelm-Heck-Str. 10, 88410 Bad Wurzach, jeweils von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Anmeldungen nimmt das AOK-Gesundheitsteam unter der Telefonnummer 0711 6525-46641 gerne entgegen. Weitere Kurse können darüber hinaus im Internet unter www.aok.de/bw/gesundheitskurse gebucht werden. Die Kurse sind für AOK-Mitglieder kostenfrei. Was sonst noch interessiert Wartezeit auf Steuererstattung verbessert Unterschiede zwischen den Finanzämtern haben ab- genommen Rund 1.000 Euro im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer im Erstattungsfall vom Finanzamt zurück. Da trifft es sich gut, dass die baden-württembergischen Steuerzahler im vergangenen Jahr deutlich kürzer auf eine Rückerstat- tung warten mussten, als im Jahr zuvor. Waren es 2023 noch 54 Tage gewesen, konnte die durchschnittliche Be- arbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen im Jahr 2024 für den Veranlagungszeitraum 2023 auf 41 Tage verkürzt werden. Das geht aus den Zahlen hervor, die das baden-württembergische Finanzministerium dem Steuerzahlerbund auf Anfrage mitteilte. „Es ist aus Sicht der Steuerzahler sehr erfreulich, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer um fast zwei Wochen auf 41 Tage verkürzt werden konnte“, schätzt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller die Entwicklung ein. Vor allem für Haushalte, die dringend auf das Geld aus einer Rückerstattung angewiesen sind, sei das lange Warten auf den Steuerbescheid von der Finanzverwal- tung höchst ärgerlich gewesen, macht Möller deutlich. Auch bei einem weiteren Ärgernis gab es im vergangenen Jahr eine positive Entwicklung. So sind die unterschied- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 lich langen Bearbeitungszeiten zwischen den einzelnen Ämtern in Baden-Württemberg zwar nach wie vor vor- handen, allerdings nicht mehr in dem extremen Maße wie noch im Jahr zuvor. Im Jahr 2023 hatte das schnellste Fi- nanzamt einen durchschnittlichen Bearbeitungszeitraum von 34 Tagen, das langsamste Amt benötigte dagegen im Durchschnitt 75 Tage für die Bearbeitung einer Einkom- mensteuererklärung. Im Jahr 2024 reichte die Spanne der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 30 Tagen beim Finanzamt in Sinsheim bis zu 61 Tagen beim Finanz- amt Freiburg-Stadt. „Auch hier haben die Ämter durch die Verkürzung der Zeitspanne der Bearbeitungsdauer zwischen dem schnellsten und dem langsamsten Amt einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Dennoch gibt es den Zahlen zur Folge immer noch Steuerzahler, die doppelt so lange auf ihre Steuerrückzahlung warten, als andere Steuerzahler“, zeigt Möller auf. Eine Möglichkeit, die Bearbeitungszeit für Einkommen- steuererklärungen zukünftig noch weiter zu verkürzen, sieht der baden-württembergische Steuerzahlerbund in einer Optimierung der sogenannten „Autofälle“. Sprich jenen Fällen, die nicht mehr von Sachbearbeitern, son- dern von einer Prüfsoftware erledigt werden. „Die Auto- fall-Quote konnte im Vergleich zum Vorjahr von 17,2 Pro- zent auf jetzt 20,1 Prozent gesteigert werden, hier sehen wir noch Luft nach oben“, sagte Möller. Im Falle dieses sogenannten „Autofalls“ wurde der Bescheid bereits nach 10-12 Arbeitstagen versandt. Wird die Erklärung über ELS- TER eingereicht, verkürzt sich die Bearbeitungszeit sogar noch einmal um etwa 1- 2 Arbeitstage. Die Anzahl der zu bearbeitenden Steuerfälle steigt Jahr für Jahr, so wurden 2024 insgesamt 4,6 Mio. Einkommen- steuererklärungen bearbeitet, 2023 waren es noch 4,5 Mio. gewesen. Gleichzeitig wird das Steuerrecht stets kom- plizierter. „Dabei muss es hier doch gerade auch im Sinne einer verkürzten Bearbeitungszeit in die andere Richtung gehen. Durch Steuervereinfachungen und Pauschalen sollten Steuererklärungen entbehrlich oder zumindest weniger kompliziert und damit schneller zu bearbeiten sein“, fordert Möller ein Umdenken seitens der Politik. Mögliche Verbesserungen sowohl für die Steuerzahler als auch für die Finanzbeamten sieht Möller zudem in einer vorausgefüllten kurzen Steuererklärung für Rentner so- wie in einer deutlichen Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit beim Onlineportal Elster. „Wird die Steuererklärung einfa- cher, passieren weniger Fehler und die Erklärung kann so schneller bearbeitet werden. Auch so kann es gelingen, die Bearbeitungszeiten der baden-württembergischen Finanzämter weiter zu verkürzen“, ist sich der BdSt-Lan- desvorsitzende sicher. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 12. Februar 2025 Thema Hilfsmittel für den Alltag Referentin Frau Kaiser Lehmann 12. März 2025 Thema Alltagsbewältigung mit einer Sehbehinderung Referentin Karin Gschwind Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2025 Link zum Beitreten des Zoom Meetings: https://us06web.zoom.us/j/85858293801?pwd= EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Ortseinwahl suchen: https://us06web.zoom.us/u/ kdGaTErV99 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Demenz - von der Vorbeugung bis zur Therapie Aktuelle Zahlen der AOK Bodensee-Oberschwaben zeigen: Weniger Erkrankte, doch Herausforderungen bleiben Demenzerkrankungen betreffen viele Menschen und stel- len Betroffene sowie ihre Angehörigen vor große Heraus- forderungen. In der Region Bodensee-Oberschwaben zeigt ein Blick auf die Zahlen der erkrankten AOK-Versi- cherten eine positive Entwicklung: Die Anzahl der diag- nostizierten Demenzfälle ist in den vergangenen Jahren leicht zurückgegangen. „Im Jahr 2019 waren in der Region 4.622 Personen an Demenz erkrankt. 2023 waren es noch 3.967“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben. Werden die Zahlen auf Landkreisebene betrachtet, leiden im Bodenseekreis die wenigsten Menschen an Demenz. „Die Anzahl an Erkrankten ist von 1.179 im Jahr 2019 auf 1.012 im Jahr 2023 gesunken“, so Markus Packmohr. „Im Landkreis Ravensburg waren es 2019 1.836 Erkrankte, 2023 1.579.“ Auch der Landkreis Sigmaringen folgt diesem Trend. „Die Anzahl ist hier von 1.607 auf 1.376 Personen mit Demenz gesunken.“ Das Krankheitsbild Demenz: Eine wachsende Heraus- forderung Demenz ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Krank- heitsbilder, von denen Morbus Alzheimer die bekannteste und häufigste ist. Etwa 75 Prozent aller Demenzerkran- kungen entfallen auf diese Form. Demenz wird diagnos- tiziert, wenn Betroffene mindestens sechs Monate lang unter Gedächtnisstörungen leiden, die mit weiteren ko- gnitiven Beeinträchtigungen einhergehen und das All- tagsleben erheblich einschränken. Neben Gedächtnis- störungen können auch Denken, Orientierung, Sprache und Urteilsvermögen betroffen sein. Zudem treten häufig Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen auf, welche die Selbständigkeit der Betroffenen erheblich beeinträch- Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 tigen.Laut aktuellen Zahlen der AOK waren Ende 2023 etwa 1,8 Millionen Menschen in Deutschland an Demenz erkrankt. Die Prognosen sind jedoch alarmierend: „Bis 2025 könnten rund 2,7 Millionen Menschen über 65 Jah- ren betroffen sein. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die steigende Lebenserwartung zurückzuführen, da Demenz zu den häufigsten altersassoziierten Erkrankungen zählt“, erklärt Dr. med. Alexandra Isaksson, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg. Das vor allem Personen mit höhe- rem Alter betroffen sind, zeigt sich auch in der Region: Im Jahr 2023 waren in der Region Bodensee-Oberschwaben 3.725 der insgesamt 3.967 erkrankten Personen 65 Jahre oder älter. Das entspricht rund 94% aller Erkrankten. Trotz dieser Prognosen deuten einige Studien auf einen Rück- gang der Prävalenz und Inzidenz hin. Verbesserte Bildung, ein rückläufiger Nikotinkonsum und ein bewussterer Le- bensstil könnten dazu beitragen. „Insbesondere regelmä- ßige körperliche Bewegung, aber auch ein geistig aktives Leben mit Pflege sozialer Kontakte kann Demenz vorbeu- gen. Wer sich gesund ernährt, bestehendes Übergewicht abbaut bzw. mit dem Rauchen aufhört, kann das Risiko für eine Demenzerkrankung senken“, betont Isaksson. Therapie: Frühzeitig handeln Eine frühzeitige Diagnose ist entscheidend für den Krank- heitsverlauf. Betroffene können länger selbständig und gesellschaftlich aktiv bleiben, wenn Symptome frühzeitig erkannt und behandelt werden. Zu den Therapieoptionen zählen medikamentöse Ansätze wie Antidementiva, die kognitive Fähigkeiten stabilisieren, sowie psychosoziale Maßnahmen wie Verhaltenstherapien und Biografiearbeit. Mit einem umfassenden Ansatz aus Prävention, frühzei- tiger Diagnostik und gezielter Therapie kann der Krank- heitsverlauf von Demenz positiv beeinflusst werden. Gleichzeitig sind politische und gesellschaftliche Anstren- gungen gefragt, um die Versorgung der Betroffenen auch in Zukunft sicherzustellen. Hilfreiche Links: Psychologische Online-Beratung: www.pflegen-und-le- ben.de Forum der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: www.deut- sche-alzheimer.de/unser-service/foren.html Wegweiser Demenz: www.wegweiser-demenz.de Online-Pflegekurse der AOK: www.online-pflegekurse. bw.aok.de Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru und Brasilien sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Peru/Arequipa: 09.05 – 05.06.2025 (15 - 16 Jahre alt) • Brasilien /Porto Alegre: 22.06. - 25.07.25 (15 - 16 Jah- re alt) • Peru /Lima: 29.06. - 25.07.25 (14 - 15 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172- 6326322, Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, E-Mail: gsp@djobw.de, Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Gesprächsreihe für Pflegende Eltern 2025 von Kindern mit chron. Krankheit, Behinderung, hohem Förderbedarf, OP-Erfahrung, … Mittwochs, jeweils 18:30 Uhr Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau 19. Feb.: Filmvorführung „Glück ist was für Weicheier“ (FSK 12) + Vorstellung Amb. Kinder– und Jugendhospiz- dienst (JARO) 30. April: Rentenpunkte für den/die Pflegende/r Eltern (teil) 21. Mai: Steuerliche Erleichterungen 25. Juni: Integrationskraft + Eingliederungshilfe 01. Okt.: Vorsorge mit dem Behindertentestament 15. Okt.: (Geburts)Traumata bei Kind und Eltern 05. Nov.: Rechtliche Betreuung ab 18 Jahren 19. Nov.: Leistungen der Kranken– und Pflegekasse 19. Febr.: Filmvorführung „Glück ist was für Weicheier“ (FSK 12) + Vorstellung Amb. Kinder– und Jugendhospiz- dienst (JARO) Stefan ist alleinerziehender Vater. Während er sich als Sterbebegleiter engagiert, kämpfen die zwölfjährige Jessica und ihre ältere Schwester Sabrina mit eigenen Problemen. Ref.: Karin Maiki (Caritas) + Adrian Kutter (Ki- nomuseum BC) 30. April: Rentenpunkte für den/die Pflegende/r Eltern (teil) ReferentIn: N.N. Deutsche Rentenversicherung 21. Mai: Steuerliche Erleichterungen Pflege-Pauschbetrag, Fahrtkosten, Umbau- maßnahmen, Zuzahlungen, Haushaltshilfe, usw. Referent: Achim Bulander (Steuerberater) 25. Juni: Integrationskraft + Eingliederungshilfe Schulbegleitung, Hilfeplan und weitere Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Referentin: Frau Heinemann (Landratsamt Sig- maringen) 01. Okt.: Vorsorge mit dem Behindertentestament Referent: Hr. Herwanger (Notar a.D.) 15. Okt.: (Geburts)Traumata bei Kind und Eltern Verhaltensmuster und Therapiemöglichkeiten Referentin: Heidi Schneider (Heilpraktikerin f. Psychotherapie) 05. Nov.: Rechtliche Betreuung ab 18 Jahren Referent: Alexander Teubl (Betreuungsvereins SKM Sig.) Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 19. Nov.: Leistungen der Kranken– und Pflegekasse Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Fahrtkos- ten, Entlastungsbeitrag, Haushaltshilfe usw. Referentin: Sonja Wäscher (AOK Boden- see-Oberschwaben) Kontakt Caritas Biberach-Saulgau Sonja Hummel 07351 8095-190 Hummel.s@caritas-dicvrs.de Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau Ohne Anmeldung I kostenfrei I Spendenbasis FAMILIENANZEIGEN MIETANGEBOTE Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 11. Februar 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bericht Neugestaltung Dorfplatz 05 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV Feuersberg" 06 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flst. 209/3, Annabergstraße 28 07 Sachstand zur Straßenanpassung Marsweilerstraße zwischen den beiden Kreisverkehren 08 Überprüfung der nächtlichen Straßenbeleuchtung 09 Wiederherstellung der Bushaltestelle Wickenhaus 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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      Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 11. Februar 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bericht Neugestaltung Dorfplatz 05 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV Feuersberg" 06 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flst. 209/3, Annabergstraße 28 07 Sachstand zur Straßenanpassung Marsweilerstraße zwischen den beiden Kreisverkehren 08 Überprüfung der nächtlichen Straßenbeleuchtung 09 Wiederherstellung der Bushaltestelle Wickenhaus 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 10. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sitzordnung des neuen Gemeinderates 05 Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder 06 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister 07 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 08 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 09 Besetzung der Ausschüsse 10 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen 11 Auftragsvergabe Waldspielplatz 12 Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde 13 Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 14 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 15 Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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          Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 10. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sitzordnung des neuen Gemeinderates 05 Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder 06 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister 07 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 08 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 09 Besetzung der Ausschüsse 10 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen 11 Auftragsvergabe Waldspielplatz 12 Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde 13 Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 14 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 15 Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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            Anlage_1_Satzung_zur_Änderung_der_Hauptsatzung.pdf

            Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 10. September 2024. aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg (GemO) folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: 1. § 4 Beschließender Ausschuss wird wie folgt geändert: Abs. 2 NEU: Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und sechs weiteren Mitgliedern des Gemeinderats BISHER: Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats 2. § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses wird wie folgt geändert: Abs. 3 NEU: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 40.000 EURO im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 6.000 EURO, aber nicht mehr als 7.000 EURO im Einzelfall. BISHER: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 35.000 € im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 3.000 €, aber nicht mehr als 3.500 € im Einzelfall. 3. § 7 Bauausschuss wird wie folgt geändert: Abs. 1 Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: NEU: - Fahrzeugausschuss Abs. 2 In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: NEU: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 40.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 7.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 BISHER: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 35.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 4. § 10 Zuständigkeiten wird wie folgt geändert: Abs. 2 Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. NEU: 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag von 25.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 6.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 6.000 EURO im Einzelfall BISHER: 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan zum Betrag vom 15.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 3.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 3.000,- € im Einzelfall 5. Inkrafttreten Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 10. September 2024 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Anlage_1_Satzung_zur_Änderung_der_Hauptsatzung.pdf

              Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 10. September 2024. aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg (GemO) folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: 1. § 4 Beschließender Ausschuss wird wie folgt geändert: Abs. 2 NEU: Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und sechs weiteren Mitgliedern des Gemeinderats BISHER: Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats 2. § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses wird wie folgt geändert: Abs. 3 NEU: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 40.000 EURO im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 6.000 EURO, aber nicht mehr als 7.000 EURO im Einzelfall. BISHER: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 35.000 € im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 3.000 €, aber nicht mehr als 3.500 € im Einzelfall. 3. § 7 Bauausschuss wird wie folgt geändert: Abs. 1 Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: NEU: - Fahrzeugausschuss Abs. 2 In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: NEU: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 40.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 7.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 BISHER: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 35.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 4. § 10 Zuständigkeiten wird wie folgt geändert: Abs. 2 Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. NEU: 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag von 25.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 6.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 6.000 EURO im Einzelfall BISHER: 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan zum Betrag vom 15.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 3.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 3.000,- € im Einzelfall 5. Inkrafttreten Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 10. September 2024 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                1 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg H A U P T S A T Z U N G Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg –GemO- hat der Gemeinderat am 04.12.2001 folgende Satzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung § 1 Gemeinderatsverfassung Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und die Bürgermeisterin. II. Gemeinderat § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder der Bürgermeisterin bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder die Bürgermeisterin kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch die Bürgermeisterin. § 3 Zusammensetzung Der Gemeinderat besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäten). Für die Zahl der Gemeinderäte ist die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe gem. § 25 Abs. 2 Gemeindeordnung maßgebend. § 3a Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum Nach Entscheidung der Vorsitzenden können unter den in § 37a GemO festgelegten Voraussetzungen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. III. Ausschüsse des Gemeinderats § 4 Beschließender Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Es wird folgender beschließender Ausschuss gebildet: - der Bauausschuss (2) Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. (3) Für die weiteren Mitglieder des Bauausschusses werden Stellvertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten. 2 § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses erhält folgende Fassung (1) Der beschließende Ausschuss entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinderats. (2) Dem beschließenden Ausschuss wird das in § 7 bezeichnete Aufgabengebiet zur dauernden Erledigung übertragen. (3) Der beschließende Ausschuss ist innerhalb seines Geschäftskreises zuständig für: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 40.000 EURO im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 6.000 EURO, aber nicht mehr als 7.000 EURO im Einzelfall. (4) Soweit sich die Zuständigkeit des beschließenden Ausschusses nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahrestag. § 6 Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließendem Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonderer Bedeutung ist, kann der Ausschuss die Angelegenheit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. (2) Der Gemeinderat kann dem beschließenden Ausschuss allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse des beschließenden Ausschusses, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung im dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag der Vorsitzenden oder eines Fünftel aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen. (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die das Aufgabengebiet des beschließenden Ausschusses berührt, selbst erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder des beschließenden Ausschusses gehört. (5) entfällt § 7 Bauausschuss (1) Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.1 Bauwesen ( Hoch- und Tiefbau, Vermessung) 1.2 Versorgung und Entsorgung 1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark 1.4 Verkehrswesen 1.5 technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude 1.6 Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen 1.7 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung 1.8 Fahrzeugausschuss 3 (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 40.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 7.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 § 8 Beratender Ausschuss - Sozialausschuss IV. Bürgermeisterin § 9 Rechtsstellung Die Bürgermeisterin ist hauptamtliche Beamtin auf Zeit. § 10 Zuständigkeiten (1) Die Bürgermeisterin leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Sie ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Die Bürgermeisterin erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihr sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt die Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die aufgrund einer Anordnung oder zuständigen Behörde geheim gehalten ist. (2) Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag von 25.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 6.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 6.000,- EURO im Einzelfall 2.3 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten bis A 8, die Einstellung von Beschäftigten bis TVöD EG 9 bzw. bis TVöD-SuE 8a 2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von Arbeiterdarlehen im Rahmen der Richtlinien 2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 2.500 EURO im Einzelfall 2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall 2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe 2.6.2 von mehr als 3 Monaten bis zu einem Betrag von 6.000 EURO 2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn 4 der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder beim Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500 EURO beträgt. 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschl. der Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 2.500 EURO im Einzelfall (bis zu einer Dauer von max. drei Jahren) 2.10 die Veräußerung von beweglichen Vermögen bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.11 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt 2.12 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beschließenden und beratenden Ausschüssen 2.13 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz 2.14 die Übernahme von Ausfallbürgschaften im Rahmen der Wohnungsbauförderung V. Schlussbestimmungen § 11 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt Baindt, den 04. Dezember 2001 Bürgermeisteramt Baindt geändert am 07.02.2006, geändert 02.08.2019, geändert am 24.11.2020, geändert am 14.02.2023, zuletzt geändert am 01.08.2023, zuletzt geändert am 10.09.2024[mehr]

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                  1 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg H A U P T S A T Z U N G Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg –GemO- hat der Gemeinderat am 04.12.2001 folgende Satzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung § 1 Gemeinderatsverfassung Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und die Bürgermeisterin. II. Gemeinderat § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder der Bürgermeisterin bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder die Bürgermeisterin kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch die Bürgermeisterin. § 3 Zusammensetzung Der Gemeinderat besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäten). Für die Zahl der Gemeinderäte ist die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe gem. § 25 Abs. 2 Gemeindeordnung maßgebend. § 3a Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum Nach Entscheidung der Vorsitzenden können unter den in § 37a GemO festgelegten Voraussetzungen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. III. Ausschüsse des Gemeinderats § 4 Beschließender Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Es wird folgender beschließender Ausschuss gebildet: - der Bauausschuss (2) Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. (3) Für die weiteren Mitglieder des Bauausschusses werden Stellvertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten. 2 § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses erhält folgende Fassung (1) Der beschließende Ausschuss entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinderats. (2) Dem beschließenden Ausschuss wird das in § 7 bezeichnete Aufgabengebiet zur dauernden Erledigung übertragen. (3) Der beschließende Ausschuss ist innerhalb seines Geschäftskreises zuständig für: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 40.000 EURO im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 6.000 EURO, aber nicht mehr als 7.000 EURO im Einzelfall. (4) Soweit sich die Zuständigkeit des beschließenden Ausschusses nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahrestag. § 6 Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließendem Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonderer Bedeutung ist, kann der Ausschuss die Angelegenheit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. (2) Der Gemeinderat kann dem beschließenden Ausschuss allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse des beschließenden Ausschusses, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung im dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag der Vorsitzenden oder eines Fünftel aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen. (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die das Aufgabengebiet des beschließenden Ausschusses berührt, selbst erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder des beschließenden Ausschusses gehört. (5) entfällt § 7 Bauausschuss (1) Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.1 Bauwesen ( Hoch- und Tiefbau, Vermessung) 1.2 Versorgung und Entsorgung 1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark 1.4 Verkehrswesen 1.5 technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude 1.6 Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen 1.7 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung 1.8 Fahrzeugausschuss 3 (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 40.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 7.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 § 8 Beratender Ausschuss - Sozialausschuss IV. Bürgermeisterin § 9 Rechtsstellung Die Bürgermeisterin ist hauptamtliche Beamtin auf Zeit. § 10 Zuständigkeiten (1) Die Bürgermeisterin leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Sie ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Die Bürgermeisterin erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihr sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt die Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die aufgrund einer Anordnung oder zuständigen Behörde geheim gehalten ist. (2) Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag von 25.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 6.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 6.000,- EURO im Einzelfall 2.3 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten bis A 8, die Einstellung von Beschäftigten bis TVöD EG 9 bzw. bis TVöD-SuE 8a 2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von Arbeiterdarlehen im Rahmen der Richtlinien 2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 2.500 EURO im Einzelfall 2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall 2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe 2.6.2 von mehr als 3 Monaten bis zu einem Betrag von 6.000 EURO 2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn 4 der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder beim Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500 EURO beträgt. 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschl. der Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 2.500 EURO im Einzelfall (bis zu einer Dauer von max. drei Jahren) 2.10 die Veräußerung von beweglichen Vermögen bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.11 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt 2.12 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beschließenden und beratenden Ausschüssen 2.13 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz 2.14 die Übernahme von Ausfallbürgschaften im Rahmen der Wohnungsbauförderung V. Schlussbestimmungen § 11 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt Baindt, den 04. Dezember 2001 Bürgermeisteramt Baindt geändert am 07.02.2006, geändert 02.08.2019, geändert am 24.11.2020, geändert am 14.02.2023, zuletzt geändert am 01.08.2023, zuletzt geändert am 10.09.2024[mehr]

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                    Seite 1 von 18 Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ Präambel Die fünf Kommunen des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten gründen einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und vereinbaren auf dieser Grundlage die nachfolgende Verbandssatzung. Seine Aufgabe ist die Planung, der Flächenaufkauf, die Erschließung, der Flächenverkauf, der Betrieb und der Unterhalt eines interkommunalen Gewerbegebiets. Die interkommunale Zusammenarbeit verfolgt das Ziel einer wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Region. Es werden qualitativ hochwertige Arbeitsplätze geschaffen und mit Hilfe der Steuereinnahmen die soziale Daseinsvorsorge für die Bevölkerung in den beteiligten Kommunen unterstützt. Zugleich ist die Kooperation der Beginn einer Entwicklung, nach der, im Einklang mit der Fortschreibung des Regionalplanes, weitere neue regional bedeutsame Gewerbegebiete im Gemeindeverband Mittleres Schussental interkommunal umgesetzt werden sollen. Die Zusammenarbeit beruht auf gegenseitiger Wertschätzung, Solidarität und Fairness. Als Ausdruck dieser Kooperation sollen die Entscheidungen in der prägenden Gründungsphase des Zweckverbandes einstimmig getroffen werden. Im Anschluss erfolgt die Zusammenarbeit auf Basis einer möglichst breiten Zustimmung. Alle beteiligten Kommunen sind bestrebt, möglichst zeitnah Flächenaufkäufe für die Realisierung des interkommunalen Gewerbegebietes zu tätigen. Mit der zunehmenden Erschließung und den Unternehmensansiedlungen steigen die Emissionen. Zentral sind hierbei die zusätzlichen Verkehre. Den Kommunen ist bewusst, dass die Bürgerinnen und Bürger der Belegenheitskommunen Baienfurt und Baindt hiervon am stärksten betroffen sind. Dementsprechend setzen sich alle Kommunen für eine eigene Zufahrt von der Bundesstraße 30 zum Gewebegebiet ein. In der äußeren und inneren Erschließung des Gewerbegebietes müssen infrastrukturelle verkehrstechnische Maßnahmen ergriffen werden, damit nicht mehr Verkehre durch die Gemeinden und ihren Ortsteilen fahren. Bei der Erschließung und den Unternehmensansiedlungen werden Maßnahmen der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit umgesetzt. In Verbindung mit den gemeinsam erarbeiteten Ansiedlungskriterien sowie den einheitlichen Vermarktungsleitlinien dokumentieren sie die nachhaltige und zukunftsorientierte Gewerbeflächenpolitik für das interkommunale Gewerbegebiet. Sie berücksichtigen auch die Belange einer energie- und ressourceneffizienten sowie CO2 reduzierten Bewirtschaftung. Wir streben ein klimaneutrales Gewerbegebiet an. Seite 2 von 18 Im Sinne einer guten zukünftigen Zusammenarbeit im Zweckverband verweisen die Kommunen auf die Inhalte der verabschiedeten „Gemeinsame Absichtserklärung zur Schaffung eines Interkommunalen Gewerbegebiets“ und die „Kriterien für eine Kooperation zwischen den Kommunen im interkommunalen Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. § 1 - Mitglieder, Name, Sitz und Gebiet des Verbandes (1) Die Gemeinden und Städte Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten bilden als Verbandsmitglieder den Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. (2) Der Zweckverband trägt den Namen „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ (IGMS), im Folgenden „Verband“ genannt, und hat seinen Sitz in Baienfurt und Baindt. Der Sitz der Geschäftsstelle lautet: Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental, Geschäftsstelle: Gemeinde Baienfurt, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt. (3) Das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ liegt auf den Gemarkungsflächen der beiden Belegenheitskommunen Baienfurt und Baindt. Es umfasst eine Fläche von ca. 70 ha. Das Verbandsgebiet umfasst die im Lageplan umrandete Flächen der Gemarkungen Baienfurt und Baindt. Der Lageplan ist Teil der Satzung (vgl. Anlage 1). § 2 - Ziele Der Verband entwickelt das Verbandsgebiet zu einem ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Gebiet für die gewerbliche Nutzung. Das vorrangige Ziel ist die Ansiedlung von Unternehmen, unter Berücksichtigung von Ansiedlungskriterien. Mit ihrer Hilfe wird die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region unterstützt, um damit auch in Zukunft die Lebensqualität der Bürgerschaft in den Mitgliedskommunen zu erhalten. § 3 - Aufgaben des Verbandes (1) Der Verband plant und erschließt das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. Er siedelt dort Unternehmen an. (2) Der Verband erwirbt die für die Einrichtung des IGMS notwendigen Teilflächen. Der Preis für den Ankauf von Grundstücken ist für das gesamte Verbandsgebiet einheitlich. Der Preis ist immer zeitpunktbezogen. Preisänderungen im Zeitablauf sind möglich und gelten dann für das gesamte IGMS. Der Ankaufspreis wird durch Seite 3 von 18 die Verbandsversammlung festgelegt. In Ausnahmefälle, z.B. bei unterschiedlichen Wertigkeiten der Grundstücke, kann der Verwaltungsrat des Zweckverbandes Abweichungen beschließen. (3) Soweit Grundstücke sich bereits im Eigentum einer Mitgliedsgemeinde befinden, kauft der Zweckverband die bereits von den Kommunen erworbenen Grundstücke zu dem ursprünglichen Preis einschl. Grunderwerbs- und Finanzierungskosten. Es gibt keine zeitliche Einschränkung der Aufkaufpflicht des Zweckverbandes. Für alle seit dem 01.01.2020 durch eine Kommune gekauften Flächen wird der ursprüngliche Kaufpreis erstattet. Für Flächen, die vor dem Stichtag gekauft wurden, entscheidet der Verwaltungsrat. Bei einer Eigenfinanzierung werden die entgangene Zinserlöse entsprechend ihrer tatsächlichen Höhe ersetzt. (4) Der Verband veräußert Grundstücke und Immobilien und siedelt Unternehmen an. Die Grundlage für die Unternehmensansiedlungen bilden, die von den Verbandsmitglieder verabschiedeten, Ansiedlungskriterien. Sie sind Ausdruck der wirtschaftspolitischen Vorstellungen zur Entwicklung des „Interkommunalen Gewerbegebiets Mittleres Schussental“. Die Ansiedlungskriterien gelten für das gesamte Verbandsgebiet. (5) Bei der Ansiedlung von Unternehmen auf den Flächen des Zweckverbands nach § 3 Abs. 4 verfügen die Belegenheitskommunen je Einzel jeweils über ein Vetorecht bezüglich der gesamten Fläche des Zweckverbandes. (6) Der Verband führt die erforderlichen Bebauungsplanaufstellungsverfahren durch. Er übernimmt für das Verbandsgebiet die Aufgaben eines Planungsverbandes im Sinne des § 205 des Baugesetzbuches (BauGB) für die verbindliche Bauleitplanung, einschließlich der Aufstellung örtlicher Bauvorschriften nach § 74 LBO. Hiervon ausgenommen sind die Flächennutzungsplanungen, da die Verbandsmitglieder zugleich Mitglieder im Planungsverband sind, der für das Verbandsgebiet in seiner Planungsfunktion zuständig ist. Die Belegenheitskommunen übertragen dem Verband insoweit alle Aufgaben, die ihnen zustehen, insbesondere die: a. Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und die Anwendung der Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung (insbesondere die Wahrnehmung von Genehmigungsvorbehalten, wie die zur Grundstücksteilung, zur Zurückstellung von Baugesuchen, für Veränderungssperren und Vorkaufsrechte und vertragliche Vereinbarungen zur Abwendung der Ausübung derartiger Befugnisse), wobei den beiden Belegenheitskommunen je einzeln jeweils ein Vetorecht bei der Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen in Bezug auf die Planung von Erschließungsmaßnahmen nach §§ 123 ff. BauGB im Verbandsgebiet, insbesondere in Bezug auf die innere Erschließung des Verbandsgebietes zusteht, soweit diese Auswirkungen auf die äußere Erschließung des Seite 4 von 18 Verbandsgebietes durch die jeweilige Belegenheitskommunen hat; einschließlich des Rechts, im Verbandsgebiet zur Refinanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine Satzung nach § 135 c) Baugesetzbuch zu erlassen; b. Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB; c. Anwendung der Instrumente des besonderen Städtebaurechts (insbesondere städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen im Sinne des BauGB); d. Inanspruchnahme und verwaltungsmäßige Abwicklung von Förderbeihilfen; e. Durchführung von Bodenordnungsverfahren (Umlegungen, Grenzregelungen, private Bodenordnungsmaßnahmen und städtebauliche Verträge) einschließlich der Beantragung von Enteignungen; f. Die Ausweisung von Ausgleichsflächen soll der jeweiligen Belegenheitskommunen vorbehalten bleiben; g. Aufstellung von Grünordnungsplänen bzw. qualifizierte Freiflächengestaltungspläne. (7) Dem Verband obliegt das Recht und die Pflicht im Verbandsgebiet, die erforderlichen Erschließungsanlagen nach §§ 123 ff. BauGB zu schaffen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Dabei hat der Verband jeweils die Kompatibilität der Maßnahmen der inneren Erschließung des Verbandsgebietes mit der äußeren Erschließung der Belegenheitskommunen sicherzustellen. Hierzu hat der Verband den Zeitpunkt des Beginns der Erschließungsmaßnahmen jeweils im Einvernehmen mit derjenigen oder denjenigen Belegenheitskommunen festzulegen, auf deren Gemeindegebiet die Erschließungsmaßnahme durchgeführt wird. (8) Die Gemeinden übertragen dem Verband die mit diesen Anlagen zusammenhängenden Rechte und Pflichten. Dazu zählen insbesondere die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gem. §§ 127 ff. BauGB, 20 ff. KAG, die Unterhaltungspflichten (Beleuchtung, Reinigung, Räumen, Streuen) nach § 41 Straßengesetz (StrG) sowie die Straßenbaulast nach §§ 44, 45 StrG und der Straßenbaubehörde nach § 50 Abs. 3 Nr. 1 b, 2 b und 3 StrG. Die Übertragung umfasst auch das Recht zum Erlass der dafür notwendigen Satzungen; entsprechende Satzungen der Verbandsmitglieder treten, soweit sie das Verbandsgebiet betreffen, außer Kraft, sobald der Verband entsprechende eigene Satzungen erlassen hat. (9) Der Verband übernimmt die Trägerschaft für die laufende Unterhaltung der nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und § 1a BauGB im Zusammenhang mit der Gewerbegebietsausweisung bereitzustellenden ökologischen Ausgleichsflächen bzw. Ökopunkte. Ausgleichsflächen können außerhalb des Verbandsgebiets ausgewiesen werden. Seite 5 von 18 (10) Die neue Straßenverkehrsplanung muss dazu führen, dass es durch das IGMS nicht zu mehr Schwerlastverkehr bei den Ortsdurchfahrten kommt. Des Weiteren ist es das gemeinsame Ziel aller Beteiligten, dass eine zusätzliche Abfahrt / Auffahrt von der B 30 erstellt wird. (11) Der Verband trägt die Kosten einer neuen Straßenverkehrsführung der Belegenheitskommunen (Kosten der äußeren Erschließung) zum Anschluss des Verbandsgebietes, soweit sie nicht durch Zuschüsse und Förderprogramme finanziert werden. (12) Alle Verbandsmitglieder verpflichten sich, Grundstücke außerhalb des Verbandsgebietes gem. §1 Abs. 3, auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Aufforstungsmaßnahmen des Zweckverbandes festgesetzt werden, auf den Zweckverband zu übertragen bzw. die Durchführung der Maßnahmen auf ihren Grundstücken dinglich zu sichern. Zur Präzisierung werden Inhalte in einer separaten Vereinbarung geregelt. (13) Dem Verband obliegt das Recht und die Pflicht der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet. Der Verband trägt die Kosten für die Herstellung der Wasserversorgungsanlagen im Verbandsgebiet sowie die Kosten für die laufende Unterhaltung und Erneuerung, der im Eigentum des Verbandes stehenden Wasserversorgungsanlagen. Der Verband trägt die Kosten für die Herstellung der Abwasseranlagen im Verbandsgebiet sowie die Kosten für die laufende Unterhaltung und Erneuerung, der im Eigentum des Verbandes stehenden Abwasseranlagen. Der Verband ist berechtigt, auf der Grundlage einer Satzung, Gebühren und Beiträge zu erheben oder sonstige Kosten bei den Nutzern geltend zu machen. Die Versorgung des Gewerbegebiets mit Wasser kann durch öffentlich-rechtliche Verträge durch den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt und die Eigenbetriebe der Belegenheitskommunen erfolgen. Die Beseitigung des im Gewerbegebiet anfallenden Abwassers kann über die Abwasseranlagen der Belegenheitskommunen erfolgen. (14) Dem Verband obliegt das Recht und die Pflicht zur Erschließung des Verbandsgebietes mit Strom, Gas und anderen Energieträgern sowie mit Infrastruktur der digitalen Kommunikation. Der Verband ist berechtigt, Konzessionsverträge mit Versorgungsträgern für das Verbandsgebiet abzuschließen, soweit bestehende Verträge diesen nicht entgegenstehen. Eventuell entstehende Kosten der Energieversorgungsträger für die Durchleitung von Energie sind vom Verband zu tragen. (15) Der Verband trägt die Kosten zur Errichtung, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung einer Infrastruktur für nachhaltige Mobilitätslösungen, wie z.B. Ladenstationen für E-Autos und E-Fahrräder, Pkw- und Fahrrad-Parkhäuser. Seite 6 von 18 (16) Die äußere Verkehrsanbindung erfolgt über die bestehende Kreisstraße oder über die als neuer Zubringer zur Bundesstraße B 30 noch zu bauende Kreisstraße. Die Unterhaltungslast für die äußere Verkehrsanbindung geht auf den Zweckverband über. (17) Für die Herstellung der inneren und äußeren Ver- und Entsorgungsanlagen ist der Verband zuständig, sofern im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit Investoren keine anderen Vereinbarungen über die Erschließung getroffen werden. Hinsichtlich der Kostenträgerschaft, Übernahme durch die jeweilige Belegenheitskommune und der Beiträge wird das Nähere durch öffentlich-rechtliche Verträge zwischen dem Verband und den Belegenheitskommunen geregelt. Die innere Erschließung berücksichtigt die Kriterien eines ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Gewerbegebiets. (18) Der Zweckverband erstattet anderen Gebietskörperschaften diejenigen Kosten, die diesen auf deren Gemarkungsflächen außerhalb des Verbandsgebietes gemäß § 1 Abs. 3 dieser Satzung kausal durch die Nutzung des IGMS entstehen oder durch diese notwendig werden. (19) Der Verband kann sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben der Verbandsmitglieder oder Dritter bedienen. Er kann sich auch an wirtschaftlichen Unternehmen beteiligen. (20) Alle übrigen hoheitlichen Befugnisse verbleiben bei den Belegenheitskommunen oder der ansonsten gemäß Gesetz zuständigen Behörden, insbesondere die nach dem Polizeigesetz bestehenden Befugnisse. § 4 - Organe des Verbandes Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung, der Verwaltungsrat und der Verbandsvorsitz. § 5 - Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den (Ober-) Bürgermeistern bzw. den (Ober-) Bürgermeisterinnen der Mitgliedsgemeinden und 3 weiteren Vertretungen der Gemeinde Baienfurt, 3 weiteren Vertretungen der Gemeinde Baindt, 1 weitere Vertretung der Gemeinde Berg, 3 weiteren Vertretungen der Stadt Ravensburg, 2 weiteren Vertretungen der Stadt Weingarten. Seite 7 von 18 Die weiteren Vertretungen und je eine Stellvertretung für sie werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von dem neu gebildeten Gemeinderat aus seiner Mitte auf die Dauer der Amtszeit der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte gewählt. Die Wahl ist widerruflich. Mit ihrem Ausscheiden aus dem Gemeinderat endet auch ihre Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung. Für aus der Verbandsversammlung ausscheidende Vertretungen wird für den Rest der Amtszeit - wiederum widerruflich - vom Gemeinderat eine Nachfolge gewählt. (2) In der Verbandsversammlung haben die Mitgliedsgemeinden folgende Stimmen: Gemeinde Baienfurt 27,50 Stimmen Gemeinde Baindt 27,50 Stimmen Gemeinde Berg 2,7 Stimmen Stadt Ravensburg 31,05 Stimmen Stadt Weingarten 11,25 Stimmen Gesamt: 100 Stimmen Die Stimmen der Mitgliedsgemeinden können nur einheitlich abgegeben werden. § 6 - Aufgaben der Verbandsversammlung und Geschäftsgang (1) Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verbandes. Sie legt die Grundsätze für die Tätigkeit des Verbandes fest, überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse und entscheidet über alle Angelegenheiten des Verbandes, soweit nicht die Verbandsversammlung dem Verwaltungsrat oder dem Verbandsvorsitzenden bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der Verbandsvorsitzende kraft Gesetzes zuständig ist. (2) Die Verbandsversammlung beschließt insbesondere über: a. die Änderung der Verbandssatzung; b. die Aufnahme weiterer Mitgliedskommunen, das Ausscheiden von Mitgliedskommunen, die Auflösung des Verbandes und die Auseinandersetzungsvereinbarung; c. den Erlass, die Änderung und die Aufhebung anderer Satzungen; d. die Bildung und die Ermächtigung von Ausschüssen; e. die Wahl des Verbandsvorsitzes und der Stellvertretung; f. die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Mitarbeitenden des Verbandes bzw. Beschäftigten ab der Entgeltgruppe 13 TVöD und bei verbeamteten Beschäftigten ab der Besoldungsgruppe A 13, im Einvernehmen mit dem Verbandsvorsitz, soweit es sich nicht um Aushilfsanstellungen handelt; Seite 8 von 18 g. die Feststellung und Änderung der Haushaltssatzung, die Festsetzung der Verbandsumlagen, die Feststellung der Jahresrechnung, der Jahresabschlüsse des Verbands und den Stellenplan; h. Geschäftsvorgänge mit einem Wert von mehr als 1.000.000 EUR (netto); i. die Übernahme von Bürgschaften von mehr als 1.000.000 EUR (netto); j. die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von Einrichtungen des Verbandes; die allgemeine Festsetzung von Abgaben und Tarifen für die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Dienstleistungen des Verbandes; k. den Verzicht auf Ansprüche des Verbandes sowie den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen von mehr als 10.000 EUR im Einzelfall; l. die Festlegung der Grundsätze für die Ansiedlung von Unternehmen in Form von Ansiedlungskriterien (vgl. § 3 Abs. 4) sowie zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken und Grundstücksrechten im Verbandsgebiet; m. die Festlegung des Preises für den Ankauf von Grundstücken und für den Verkauf von Gewerbeflächen; n. alle sonstigen Angelegenheiten, die für den Verband von erheblicher wirtschaftlicher oder grundsätzlicher Bedeutung sind; o. im Falle der Ziff. a), b), c), d), e), g), j) und l) bedarf der Beschluss der Verbandsversammlung einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Gesamtstimmenzahl nach § 5 Abs. (2); p. die verbindliche Bauleitplanung zur Aufstellung, wesentlichen Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen einschließlich der Aufstellung örtlicher Bauvorschriften nach § 74 LBO und sonstiger Beschlüsse in Vorbereitungen von Satzungen nach dem Baugesetzbuch. (3) Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, so oft es die Verbandsgeschäfte erfordern, mindestens aber einmal im Jahr. Die Verbandsversammlung muss einberufen werden, wenn eine Mitgliedsgemeinde dies unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes, der zum Aufgabenbereich des Verbandes gehören muss, beim Verbandsvorsitz beantragt. (4) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn die anwesenden Vertretungen mehr als die Hälfte der Mitgliedskommunen und mehr als die Hälfte der satzungsgemäßen Gesamtstimmenzahl vertreten. Beschlüsse werden, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, mit Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Die den einzelnen Mitgliedsgemeinden zustehenden Stimmen werden durch die (Ober-) Bürgermeister bzw. (Ober-) Bürgermeisterinnen oder – bei deren Abwesenheit – durch die gesetzlichen Vertretungen oder die Beauftragten abgegeben. Hierbei sind sie an die Beschlusslage der jeweiligen Gemeinderatsgremien gebunden. Die Stimmführung erfolgt durch die (Ober-) Bürgermeister bzw. (Ober-) Bürgermeisterinnen sowie bei Abwesenheit durch die Vertretungen oder die Beauftragten; ihre Stimmabgabe entscheidet über alle Stimmen der jeweiligen Gemeinde. Seite 9 von 18 (5) Die Geschäftsführung des Verbandes sind berechtigt, an den Sitzungen der Verbandsversammlung beratend teilzunehmen. (6) Im Übrigen finden auf den Geschäftsgang und die Verhandlungsleitung die Be- stimmungen der Gemeindeordnung entsprechende Anwendung, sofern sich aus dem GKZ oder aus dieser Satzung nichts anderes ergibt. § 7- Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat besteht aus den (Ober-) Bürgermeistern bzw. (Ober-) Bürgermeisterinnen der Mitgliedskommunen bzw. deren gesetzlichen Vertretungen oder die Beauftragten. Die Geschäftsführung des Verbandes ist berechtigt, mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilzunehmen. (2) Für die Stimmenverteilung gilt § 5 Abs. 2 entsprechend. (3) Der Verwaltungsrat berät die Sitzungen der Verbandsversammlung vor. Er entscheidet an Stelle der Verbandsversammlung selbständig über: a. den Abschluss von Vereinbarungen nach § 9 Abs. 3; b. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan von mehr als 100.000 EUR (netto) bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR (netto) im Einzelfall; c. der Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und Grundstücksrechten sowie die Übernahme von Bürgschaften von mehr als 100.000 EUR (netto) bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR (netto) im Einzelfall; d. die Zustimmung zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven von mehr als 10.000 EUR im Einzelfall sowie zur Erhöhung bereits getroffener Vergaben (Nachträge) von mehr als 30.000 EUR im Einzelfall; e. die Höhe des Kaufpreises, den der Zweckverband an die Kommunen leistet, für Grundstücke, welche die Kommunen vor dem 01.01.2020 gekauften haben; f. die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Mitarbeitenden des Verbandes bzw. Beschäftigten der Entgeltgruppen 9a bis 12 TVöD und bei verbeamteten Beschäftigten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 12; g. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 100.000 EUR (netto) im Einzelfall und bis längstens 12 Monate. h. den Verzicht auf Ansprüche des Verbandes sowie den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen bis 10.000 EUR im Einzelfall; Seite 10 von 18 i. alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Erschließungsmaßnahmen und Bauvorhaben im IGMS stehen. Hierzu gehören u.a. die Beratung und Abstimmung von Lageplänen bzw. Bauvoranfragen, von Bauträgern, von Aufgaben der Bauverwaltung und Technik, von Maßnahmen zur Umsetzung eines städtebaulichen Konzeptes, von Verkehrsangelegenheiten und von allen planungs- und nutzungsrechtlichen Angelegenheiten, die in Verbindung mit der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im IGMS stehen, inklusive der notwendigen Entscheidungen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren; j. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung vertraglicher und gesetzlicher Vorkaufsrechte im Rahmen der von der Verbandsversammlung festgelegten Grundsätze im Wert von mehr als 100.000 EUR (netto) bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR (netto) im Einzelfall sowie für die Erklärung des planungsrechtlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB; k. Verträge über die Nutzung von bebauten und unbebauten Grundstücken bis zu einem jährlichen Miet- und Pachtwert von mehr als 10.000 EUR; l. die Führung von Rechtsstreitigkeiten bei einem Streitwert von mehr als 30.000 EUR im Einzelfall; m. den Abschluss von Vergleichen, sofern der Wert des Nachgebens mehr als 5.000 EUR im Einzelfall beträgt; n. die Bildung von Haushaltsausgaberesten von mehr als 100.000 EUR im Einzelfall. (4) Die Grundstücksverhandlungen sollen von der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister der jeweiligen Belegenheitskommune im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat durchgeführt werden. (5) Der Verwaltungsrat kann Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, zu deren Entscheidung er zuständig wäre, der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorlegen: Er kann anstelle der Verbandsversammlung entscheiden, wenn eine Angelegenheit keinen Aufschub duldet. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der Verbandsversammlung unverzüglich mitzuteilen. (6) Für den Geschäftsgang des Verwaltungsrats gelten die Bestimmungen für die Verbandsversammlung entsprechend. Über Gegenstände einfacher Art kann im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen Verfahren beschlossen werden; ein hierbei gestellter Antrag ist angenommen, wenn kein Mitglied widerspricht. Seite 11 von 18 (7) Soweit sich die Zuständigkeit aus einer Wertgrenze bestimmt, bezieht sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung der Zuständigkeit eines beschließenden Ausschusses ist unzulässig. Als Wert wiederkehrender oder dauernder Nutzungen und Leistungen gilt der dreifache Betrag des einjährigen Bezugswertes. § 8 – Verbandsvorsitz (1) Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte den Verbandsvorsitz sowie zwei Stellvertretungen. In der Regel sollen die Vorsitzenden die Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister der Belegenheitskommunen sein, da die gesamte Fläche des IGMS auf der Gemarkung dieser beiden Belegenheitskommunen liegt. Die erste Stellvertretung des IGMS soll die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg sein. Diejenige Belegenheitskommune, die nicht den Vorsitz innehat, soll den zweiten stv. Vorsitz besetzen. Die Verbandsmitglieder sind sich jedoch bewusst, dass der Verbandsvorsitz und die Stellvertretungen gemäß § 16 Abs. 3 des Gesetzes über Interkommunale Zusammenarbeit von der Verbandsversammlung gewählt werden und diese Vereinbarung insofern nicht bindend ist. Die Amtszeit des Verbandsvorsitzes sowie der Stellvertretungen dauern 2 Jahre. (2) Der Verbandsvorsitz hat zugleich den Vorsitz in der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrates inne. Er vertritt den Verband, leitet die Verbandsverwaltung und vollzieht deren Beschlüsse. (3) Der Verbandsvorsitz erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder von der Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben. Soweit er nicht ohnehin nach diesen Bestimmungen zuständig wäre, werden ihm folgende Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen: a. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 100.000 EUR im Einzelfall; b. der Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und Grundstücksrechten sowie die Übernahme von Bürgschaften bis zum Betrag von 100.000 EUR im Einzelfall; c. die Zustimmung zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 10.000 EUR sowie zur Erhöhung bereits getroffener Vergaben (Nachträge) bis zu 30.000 EUR im Einzelfall; d. die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beschäftigten im Rahmen des Stellenplans der Entgeltgruppen 1 bis 8 TVöD, Aushilfsangestellte, Auszubildende und Praktikanten. Seite 12 von 18 e. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung vertraglicher und gesetzlicher Vorkaufsrechte im Rahmen der von der Verbandsversammlung festgelegten Grundsätze im Wert bis zu einem Betrag von 100.000 EUR im Einzelfall; f. Verträge über die Nutzung von bebauten und unbebauten Grundstücken bis zu einer jährlichen Miet- und Pachtwert von 10.000 EUR; g. die Führung von Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30.000 EUR im Einzelfall; h. der Abschluss von Vergleichen, sofern der Wert des Nachgebens 5.000 EUR im Einzelfall nicht übersteigt; i. die Aufnahme von Krediten im Rahmen der im Haushaltsplan vorgesehenen Kreditermächtigung; j. die Bildung von Haushaltsausgaberesten bis zum Betrag von 100.000 EUR im Einzelfall. (4) In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Sitzung der Verbandsversammlung bzw. des Verwaltungsrats aufgeschoben werden und auch nicht im schriftlichen Verfahren erfolgen kann, entscheidet der Verbandsvorsitz an Stelle der Verbandsversammlung bzw. des Verwaltungsrats. Er hat den Mitgliedern der Verbandsversammlung bzw. des Verwaltungsrats die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Verbandsvorsitz hat die Verbandsversammlung und den Verwaltungsrat in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 5 GemO über alle wichtigen Verbandsangelegenheiten zu unterrichten. § 9 - Verbandsverwaltung (1) Am Sitz des Verbandes wird eine Geschäftsstelle zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben eingerichtet. Die Geschäftsstelle wird von der Geschäftsführung geleitet. (2) Die Geschäftsführung wird durch die Kämmerer der Belegenheitskommunen gebildet. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Geschäftsführung. (3) Abgesehen von der Geschäftsführung kann der Verband zur Erfüllung seiner Aufgaben weitere notwendige Mitarbeitende einstellen. Er kann sich auch geeignete Mitarbeitende und sachlicher Verwaltungsmittel von Mitgliedskommunen oder Dritten bedienen; das Nähere wird in einer Vereinbarung zwischen dem Verband und den Mitgliedskommunen bzw. den Dritten geregelt. Seite 13 von 18 (4) Verletzen die Mitarbeitende einer Mitgliedsgemeinde in Ausübung einer Verbandsaufgabe die ihnen einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so haftet der Verband. § 10 - Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (1) Die Verbandsvertretungen sowie ihre Stellvertretungen sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für die Teilnahme an Sitzungen und an Dienstgeschäften eine Aufwandsentschädigung, die in einer Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu regeln ist. (2) Der Verbandsvorsitz, die Stellvertretungen, die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Geschäftsführung sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für ihre Verbandstätigkeit eine Aufwandsentschädigung, die in einer Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu regeln ist. § 11 – Wirtschaftsführung Für die Wirtschaftsführung sowie für das Kassen- und Rechnungswesen des Zweckverbands gelten die Vorschriften nach § 18 GKZ. § 12 – Deckung des Finanzbedarfs Soweit der Finanzbedarf des Verbandes nicht durch Benutzungsentgelte oder andere Erträge gedeckt werden kann, wird dieser von den Verbandsmitgliedern durch Verbandsumlagen nach § 13 aufgebracht. § 13 – Umlagen (1) Die Umlagen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts/der Ergebnisrechnung werden gesondert erhoben zur Abdeckung: - der laufenden Betriebskosten nach Abzug entsprechender Erträge einschließlich der Kassenkreditzinsen (Betriebskostenumlage), - der Abschreibungen nach Abzug von Auflösungen von Investitionszuschüssen/-beiträgen (Abschreibungsumlage) und - des Zinsaufwands der aufgenommenen Kredite zur Finanzierung der Investitionen des Zweckverbands (Zinsumlage). Seite 14 von 18 (2) Zur Tilgung der aufgenommenen Darlehen stehen die Abschreibungen auf das Anlagevermögen zur Verfügung. Sind die Tilgungen höher als die Abschreibungen, kann dieser Saldo als Tilgungsumlage angefordert werden. Die Tilgungsumlage wächst dem Verbandsvermögen zu. Maßstab für die Umlagen ist der Prozentsatz der Stimmenverteilung in der Verbandsversammlung gemäß § 5 Abs. 2, d.h.: Gemeinde Baienfurt 27,50 % Gemeinde Baindt 27,50 % Gemeinde Berg 2,7 % Stadt Ravensburg 31,05 % Stadt Weingarten 11,25 % (3) Die Höhe der Umlagen wird in der Haushaltssatzung für das Jahr vorläufig und im Jahresabschluss endgültig festgesetzt. Überzahlungen werden auf das jeweils folgende Rechnungsjahr angerechnet, Nachzahlungen sind innerhalb eines Monats nach Anforderung an die Verbandskasse zu entrichten. (4) Der Verband kann jeweils zum Quartalsbeginn eine Vorauszahlung in Höhe eines Viertels der Umlagen nach Abs. 1 erheben. Die Vorauszahlungen sind innerhalb eines Monats nach Anforderung an die Verbandskasse zu bezahlen. (5) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz der EZB (jeweils vom 01.01. des laufenden Jahres) zu leisten. § 14 - Verteilung des Steueraufkommens und anderer Erträge (1) Die Verteilung der im Verbandsgebiet anfallenden Gewerbesteuern werden auf alle Mitgliedsgemeinden im selben Verhältnis verteilt, nach welchen sie die Umlagen leisten (vgl. § 13, Abs. 2). Die Anteile sind entsprechend den tatsächlichen Steuereingängen (Ist-Aufkommen abzüglich Gewerbesteuerumlage) jeweils zum Jahresende unmittelbar an die Mitgliedsgemeinden abzuführen. (2) Die Grundsteuer A verbleibt bei den jeweiligen Belegenheitskommunen. (3) Die Grundsteuer B aus dem Verbandsgebiet verbleibt bei den jeweiligen Belegenheitskommunen. (4) Die Aufteilung des Realsteueraufkommens nach Abs. 1, 2 und 3 soll bei der Ermittlung der Steuerkraftmesszahlen der Mitgliedsgemeinden gemäß § 6 Abs. 5 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt werden. Sie gilt daher auf die Dauer des Bestehens des Verbandes, mindestens aber fünf Jahre von der Verbandsgründung an. Seite 15 von 18 (5) Die Mitgliedsgemeinden verpflichten sich, bei wesentlichen Änderungen der Finanzverfassung der Gemeinden, insbesondere des Gewerbesteuergesetzes oder des Finanzausgleichsgesetzes, die Abs. 1, 2 und 3 in einer dem Gesetz und dem wirtschaftlichen Zweck dieser Satzung entsprechenden Weise neu zu fassen. (6) Die Einnahmen des Verbandes werden, soweit sie nicht zur Erfüllung von Verbandsaufgaben benötigt werden, an die Mitgliedsgemeinden abgeführt. Die Verteilung erfolgt im selben Verhältnis, nach welchen sie die Umlagen leisten (vgl. § 13 Abs. 2). § 15 - Ausscheiden von Mitgliedsgemeinden (1) Eine Mitgliedsgemeinde kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres schriftlich ihr Ausscheiden aus dem Verband aus wichtigem Grund beantragen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Einzelinteresse der ausscheidungswilligen Mitgliedsgemeinde das Gesamtinteresse der übrigen Mitgliedsgemeinden an einer dauerhaften Erfüllung der Verbandsaufgaben in erheblichem Maß übersteigt und ein Verbleiben im Verband unzumutbar werden lässt. Für das Ausscheiden ist ein Beschluss der Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der satzungsmäßigen Stimmzahl notwendig. (2) Der Verband kann eine Mitgliedsgemeinde mit einer Mehrheit von drei Vierteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl aus wichtigem Grund ausschließen. (3) Die ausscheidende bzw. ausgeschlossene Mitgliedsgemeinde haftet dem Verband für die bis zu ihrem Ausscheiden entstandenen Verbindlichkeiten des Verbandes weiter. Sie hat keinen Anspruch auf eine Vermögensauseinander- setzung. Die Verbandsversammlung setzt die näheren Regelungen (insbesondere finanzielle Abwicklung, Übergangsregelungen) für das Ausscheiden fest. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend beim Ausscheiden bzw. Ausschluss einer Mitgliedsgemeinde nach § 23 GKZ. (4) Der Anteil der ausscheidenden bzw. ausgeschlossenen Mitgliedsgemeinde an den Umlagen wird unter den verbleibenden Verbandsmitgliedern entsprechend dem Verhältnis ihrer bisherigen Anteile an den Umlagen aufgeteilt. Die Stimmen der ausscheidenden Mitgliedsgemeinde in der Verbandsversammlung (§ 5 Abs. 2) werden auf die verbleibenden Mitgliedsgemeinden, entsprechend ihren bisherigen relativen Anteilen, verteilt. Seite 16 von 18 § 16 - Auflösung des Verbandes (1) Im Falle der Auflösung des Verbandes wird das nach Bereinigung der Schulden verbleibende Verbandsvermögen veräußert und unter den Mitgliedsgemeinden nach dem Verhältnis ihrer Anteile an den Umlagen aufgeteilt; verbleibende Schulden gehen im selben Verhältnis auf die Mitgliedsgemeinden über. Die Abwicklung obliegt dem Verbandsvorsitz. (2) Die Erfüllung solcher Verpflichtungen ist, wenn der Auflösungsbeschluss nichts anderes bestimmt oder im Zuge der Abwicklung nichts anderes vereinbart wird, Aufgabe der Belegenheitsgemeinde, die den Vorsitz führt. Die anderen Mitgliedsgemeinden haben sich an deren Aufwand im Verhältnis ihrer Anteile an den Umlagen zu beteiligen. Für Verpflichtungen des Verbandes, die nur einheitlich erfüllt werden können und die über die Abwicklung der Auflösung hinauswirken, werden die Mitgliedsgemeinden Gesamtschuldner. (3) Bei der Auflösung wird das Personal des Verbandes, dessen Beschäftigungsverhältnis nicht gelöst werden kann, von den Mitgliedsgemeinden übernommen. Vor Auflösung des Verbandes ist darüber zwischen den Mitgliedsgemeinden eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. (4) Der Verband gilt nach seiner Auflösung als fortbestehend, solange die Abwicklung einzelner Geschäfte dies erfordert. § 17 - Entscheidung über Streitigkeiten (1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Mitgliedsgemeinden oder zwischen einzelnen Mitgliedsgemeinden untereinander über Rechte und Pflichten aus dem Verbandsverhältnis ist das Regierungspräsidium Tübingen zur Schlichtung anzurufen. (2) Erst wenn sich die Beteiligten mit den Vorschlägen der Schlichtungsstelle zur gütlichen Beilegung des Streites nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang einverstanden erklärt haben, können sie ihre Ansprüche vor den zuständigen Gerichten geltend machen. § 18 - Verbandsfreundliches Verhalten (1) Zum Erreichen der Verbandsziele sind die Mitgliedsgemeinden zu einer offenen Information und Abstimmung ihrer Wirtschaftsförderungspolitik bereit. Seite 17 von 18 (2) Die Verbandsmitglieder vereinbaren und verpflichten sich gegenüber den im Verband anzusiedelnden oder bestehenden Gewerbebetrieben sich jeder Einwirkung zu enthalten, die den Verbandszweck zuwiderläuft oder zuwiderlaufen kann. § 19 - Übergangsbestimmung (1) Bis zur ersten Wahl des Verbandsvorsitzes nimmt dessen Aufgaben der Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg wahr. (2) Die Gemeinde Baindt hat im Jahr 2023 und 2024 bereits Flächen für Gewerbe im Verbandsgebiet sowie Tauschflächen für das Verbandsgebiet erworben. Dieser Grunderwerb wird ausdrücklich unterstützt und es ist das Ziel der Belegenheitskommunen, die Grunderwerbe im Verbandsgebiet möglichst umfassend und zeitnah durchzuführen. Hierbei werden die Belegenheitskommunen durch die anderen Kommunen finanziell unterstützt. (3) Sobald der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ gegründet ist, kauft dieser die Grundstücksflächen von den Eigentümern. (4) Die Konditionen und der Umfang der finanziellen Unterstützung des Grundstückserwerbs der Gemeinde Baindt sind in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Mitgliedsgemeinden festgehalten. § 20 - Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachungen des Verbandes werden von den Mitgliedsgemeinden entsprechend ihrer jeweiligen Bekanntmachungssatzung veröffentlicht. Die Kosten tragen die Mitgliedsgemeinden. § 21 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung sowohl der Verbandssatzung als auch der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft. Anlage - Lageplan des Verbandsgebietes „Interkommunales Gewerbegeiet Mittleres Schussental“ Seite 18 von 18 Baienfurt, den 18.12.2024 gez Bürgermeister Günter A. Binder Gemeinde Baienfurt Baindt, den 18.12.2024 gez Bürgermeisterin Simone Rürup Gemeinde Baindt Berg, den 18.12.2024 gez Bürgermeisterin Manuela Hugger Gemeinde Berg Ravensburg, den 18.12.2024 gez Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp Große Kreisstadt Ravensburg Weingarten, den 18.12.2024 gez Oberbürgermeister Clemens Moll Große Kreisstadt Weingarten Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der beteiligten Mitgliedsgemeinde/-stadt oder der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Gemeinde Baienfurt, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 07502940622 2025-01-23T08:46:57+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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